Plenarprotokoll 18/233
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
233. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Evaluie-
rungsbericht 2016 zum Regierungspro-
gramm „Digitale Verwaltung 2020“; weitere
Fragen
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23497 B
Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU). . . . . . . . . . . 23498 A
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23498 A
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23498 B
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23498 C
Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23498 C
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23498 D
Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 A
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 A
Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 B
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 B
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 C
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 D
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23500 C
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23500 C
Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 23501 A
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23501 A
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23501 C
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23501 C
Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23502 B
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23502 B
Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23502 C
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23502 D
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23503 A
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23503 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23503 C
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23503 C
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23503 D
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23504 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23504 A
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23504 B
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23504 C
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23504 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017II
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23505 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23505 B
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23505 C
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23505 D
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23506 A
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23506 A
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksachen 18/12321, 18/12352 . . . . . . . . . 23506 B
Dringliche Frage 1
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Möglicher Abzug der Bundeswehr aus In-
cirlik infolge der erneuten Verweigerung
eines Truppenbesuchs von Bundestagsabge-
ordneten
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23506 C
Zusatzfragen
Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23506 D
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 23507 C
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23507 D
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23508 A
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23508 C
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23509 A
Mündliche Frage 1
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Nebentätigkeiten eines Abteilungsleiters
im BMUB im Bereich der kerntechnischen
Entsorgung
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23509 C
Zusatzfragen
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23510 A
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23510 D
Mündliche Frage 2
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Abschaltung der französischen Atomkraft-
werke Cattenom und Fessenheim
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23511 B
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23511 C
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23512 C
Mündliche Frage 3
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beteiligung der Bundesregierung an Um-
weltverträglichkeitsprüfungen zu Laufzeit-
verlängerungen für ukrainische Atomkraft-
werke
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23513 A
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23513 C
Mündliche Frage 6
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Klimabilanz des in Deutschland geförder-
ten Erdgases
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23514 A
Zusatzfrage
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23514 C
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
DIE LINKE: Aufklärung möglicher rechts-
extremer Strukturen in der Bundeswehr
Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 23515 A
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23516 B
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23517 B
Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23518 B
Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23519 B
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 III
Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23520 C
Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 23521 D
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23522 D
Dr. Mathias Edwin Höschel (CDU/CSU) . . . . 23524 A
Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23525 A
Gisela Manderla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23525 D
Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23526 D
Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23528 A
Tagesordnungspunkt 3:
Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und
Beschwerden an den Deutschen Bundes-
tag – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses
des Deutschen Bundestages im Jahr 2016
Drucksache 18/12000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23529 A
Kersten Steinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23529 A
Udo Schiefner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23531 B
Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23532 A
Michael Vietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23532 C
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23534 A
Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 23536 A
Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23536 D
Iris Eberl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23537 D
Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23539 A
Stefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23539 D
Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23541 A
Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Arbeit und Soziales zu dem An-
trag der Fraktion DIE LINKE: Eine erfolg-
reiche Integrationspolitik erfordert eine
soziale Offensive für alle
Drucksachen 18/9190, 18/12166 . . . . . . . . . . 23543 D
Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23544 A
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23544 C
Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23545 C
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 23546 C
Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23547 C
Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 23548 B
Tagesordnungspunkt 5:
a) Bericht des Ausschusses für Recht und
Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2
der Geschäftsordnung
– zu dem von den Abgeordneten Volker
Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja
Keul, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
zur Abschaffung des Eheverbots für
gleichgeschlechtliche Paare
– zu dem vom Bundesrat eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Einfüh-
rung des Rechts auf Eheschließung
für Personen gleichen Geschlechts
Drucksachen 18/5098, 18/6665,
18/12227 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23549 D
b) Bericht des Ausschusses für Recht und
Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2
der Geschäftsordnung zu dem von den
Abgeordneten Diana Golze, Agnes Alpers,
Nicole Gohlke, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion DIE LINKE eingebrach-
ten Entwurf eines Gesetzes zur Einfüh-
rung des Rechts auf Eheschließung für
Personen gleichen Geschlechts
Drucksachen 18/8, 18/12340 . . . . . . . . . . . 23549 D
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23550 A
Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23551 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23552 C
Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23552 D
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 23553 A
Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 23554 A
Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23555 A
Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23556 A
Elfi Scho-Antwerpes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23557 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . . 23558 B
Dr. Johannes Fechner (SPD) (zur Geschäfts-
ordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23559 B
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE)
(zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . 23560 B
Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU)
(zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . 23561 A
Tagesordnungspunkt 6:
a) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Berufsbildungsbericht 2017
Drucksache 18/11969 . . . . . . . . . . . . . . . . 23562 A
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017IV
b) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Wege in die Zukunft –
Berufsausbildung jetzt modernisieren
Drucksache 18/12361 . . . . . . . . . . . . . . . . 23562 B
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23562 B
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 23564 A
Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23564 D
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23566 C
Uda Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23567 D
Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 23568 C
Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU) . . . . . . . 23569 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23570 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 23571 A
Anlage 2
Mündliche Frage 4
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Konsequenzen aus dem Anstieg der Wohn-
immobilienpreise
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23571 B
Anlage 3
Mündliche Frage 5
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Ökobilanz in den Empfehlungen für Büro-
und Verwaltungsneubauten des Bundesin-
stituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23571 D
Anlage 4
Mündliche Frage 7
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Abkommen mit dem Senegal zur Rückfüh-
rung senegalesischer Staatsbürger
Antwort
Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23572 B
Anlage 5
Mündliche Frage 8
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Menschenrechtliche Aspekte des UN-Man-
dats MINURSO
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23572 C
Anlage 6
Mündliche Frage 9
Niema Movassat (DIE LINKE)
Werbung des Auswärtigen Amtes für das
Buch „Neuvermessungen“ von Bundesmi-
nister Sigmar Gabriel
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23572 D
Anlage 7
Mündliche Frage 10
Niema Movassat (DIE LINKE)
Beteiligung der US-Basis in Ramstein an
US-amerikanischen Drohneneinsätzen
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23573 A
Anlage 8
Mündliche Frage 11
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Haltung der Bundesregierung zum venezo-
lanischen Präsidenten Nicolás Maduro
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23573 C
Anlage 9
Mündliche Frage 12
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Anerkennung des türkischen Verfassungs-
referendums durch die EU
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23574 A
Anlage 10
Mündliche Frage 13
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Überprüfung der NATO-Mitgliedschaft der
Türkei
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23574 B
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 V
Anlage 11
Mündliche Frage 14
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Entscheidung über Asylanträge von ehe-
mals im Staatsdienst beschäftigten tür-
kischen Staatsbürgern nach dem Verfas-
sungsreferendum
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23574 C
Anlage 12
Mündliche Frage 15
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gewährleistung des Schutzes von homo-,
bi-, trans- und intersexuellen Flüchtlingen
in Flüchtlingsunterkünften
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23574 D
Anlage 13
Mündliche Frage 16
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes
mit der Regenbogenflagge
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23575 C
Anlage 14
Mündliche Frage 17
Katrin Werner (DIE LINKE)
Barrierefreiheit des Wahl-O-Mats der Bun-
deszentrale für politische Bildung
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23576 A
Anlage 15
Mündliche Fragen 18 und 19
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE
LINKE)
Verstorbene unter 60 bzw. 65 Jahren seit
2006
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23576 A
Anlage 16
Mündliche Frage 20
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zusammenarbeit der Bundesanwaltschaft
mit der UN-Arbeitsgruppe zur Verfolgung
von Kriegsverbrechen
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23576 C
Anlage 17
Mündliche Frage 21
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorlage des Gesetzentwurfs zur Überarbei-
tung des Mietrechts
Antwort
Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär BMJV . . . 23576 D
Anlage 18
Mündliche Frage 22
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Nutzung der Vorratsdatenspeicherung zur
Strafverfolgung bei Wohnungseinbruch-
diebstählen
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23577 A
Anlage 19
Mündliche Frage 23
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Lieferung von Uran an US-amerikanische
AKW-Betreiber
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23577 B
Anlage 20
Mündliche Frage 24
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kohleversorgung von Kraftwerken in der
Regelzone der TransnetBW GmbH zu Be-
ginn des Jahres 2017
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23577 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017VI
Anlage 21
Mündliche Frage 26
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beachtung von außerökonomischen Zie-
len im Fusionsverfahren der Unternehmen
Dow Chemical und DuPont sowie Syngenta
und ChemChina
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23578 A
Anlage 22
Mündliche Frage 27
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Überprüfung der bereits genehmigten Fusi-
onen der Unternehmen Dow Chemical und
DuPont sowie Syngenta und ChemChina
durch den EuGH
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23578 B
Anlage 23
Mündliche Frage 28
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beschlüsse der Fusionskontrollverfahren
zu Syngenta und ChemChina sowie zu Dow
Chemical und DuPont
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23578 C
Anlage 24
Mündliche Frage 29
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Klagefrist für Nichtigkeitsklagen gegen
Fusionsentscheidungen der Europäischen
Kommission
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23578 D
Anlage 25
Mündliche Frage 30
Katrin Werner (DIE LINKE)
Altersgrenze beim Kündigungsschutz
schwerbehinderter Menschen
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23579 B
Anlage 26
Mündliche Frage 31
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Staatliche Finanzierung für den Gewalt-
schutz behinderter Frauen
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23579 D
Anlage 27
Mündliche Frage 32
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unabhängigkeit der ergänzenden unabhän-
gigen Teilhabeberatung
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23580 A
Anlage 28
Mündliche Frage 33
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Finanzielle Rückforderungen der Jobcenter
gegenüber Bürgen für Flüchtlinge
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23580 C
Anlage 29
Mündliche Frage 34
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auswirkungen der Fusionen im agrochemi-
schen Sektor auf die Ernährung
Antwort
Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23581 A
Anlage 30
Mündliche Frage 35
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auswirkungen der Fusionen im agroche-
mischen Sektor auf die Ernährung und die
Artenvielfalt
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 VII
Antwort
Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23581 B
Anlage 31
Mündliche Frage 36
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Einstufung ehemaliger Bundeswehrangehö-
riger als „Gefährder“ sowie als „relevante
Personen“ durch den MAD seit 2002
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23581 C
Anlage 32
Mündliche Frage 37
Inge Höger (DIE LINKE)
Benennung von Bundeswehrkasernen nach
Wehrmachtsangehörigen
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23581 D
Anlage 33
Mündliche Frage 38
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sicherheitsüberprüfung des Soldaten
Franco A.
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23582 B
Anlage 34
Mündliche Frage 39
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mögliche Zusammenhänge zwischen der
Häufung von Krebsfällen im Landkreis Ro-
tenburg und der Erdgasförderung
Antwort
Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretä-
rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23583 A
Anlage 35
Mündliche Frage 40
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Entwicklung der Größe von AdBlue-Tanks
deutscher Pkw-Modelle seit April 2010
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23583 C
Anlage 36
Mündliche Frage 41
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mögliche Nachrüstaktion für Dieselautos
mit Euro-5-Norm
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23583 C
Anlage 37
Mündliche Frage 42
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verordnungsvorschlag der EU-Kommissi-
on über die Genehmigung und Marktüber-
wachung von Kraftfahrzeugen
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23583 D
Anlage 38
Mündliche Frage 43
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Durchsuchung von Geschäftsräumen der
Toll Collect GmbH
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23584 A
Anlage 39
Mündliche Frage 44
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sozialstandards zum Schutz der Beschäftig-
ten von Busverkehrsunternehmen
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23584 C
Anlage 40
Mündliche Frage 45
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kapazitäten der geplanten Neubaustre-
cke Stuttgart–Ulm zur Aufnahme von
S-Bahn-Verkehren
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23584 C
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23497
233. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017
Beginn: 13.00 Uhr
Dr. Wolfgang Stefinger
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23571
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Aken, Jan van DIE LINKE 17.05.2017
Albsteiger, Katrin CDU/CSU 17.05.2017
Bluhm, Heidrun DIE LINKE 17.05.2017
Färber, Hermann CDU/CSU 17.05.2017
Gabriel, Sigmar SPD 17.05.2017
Jung, Andreas CDU/CSU 17.05.2017
Klare, Arno SPD 17.05.2017
Korte, Jan DIE LINKE 17.05.2017
Kühn-Mengel, Helga SPD 17.05.2017
Launert, Dr. Silke CDU/CSU 17.05.2017
Möhring, Cornelia DIE LINKE 17.05.2017
Nahles, Andrea SPD 17.05.2017
Strenz, Karin CDU/CSU 17.05.2017
Sütterlin-Waack, Dr.
Sabine
CDU/CSU 17.05.2017
Wunderlich, Jörn DIE LINKE 17.05.2017
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 4):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
den Beobachtungen der Bundesbank, die aufzeigen, dass
in 127 Städten die Wohnimmobilienpreise seit 2010 um
50 Prozent und in sieben deutschen Städten sogar um mehr
als 60 Prozent angestiegen sind (http://m.tagesspiegel.de/
wirtschaft/immobilien-in-deutschland-bundesbank-warnt-
vor- gefaehrlicher-immobilienblase/19759824.html?utm_
referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F)?
Die Bundesregierung hat mit dem Bündnis für bezahl-
bares Wohnen und Bauen und dem Zehn-Punkte-Pro-
gramm für eine Wohnungsbauoffensive entscheidende
Impulse für eine Ausweitung des Wohnungsbaus, ins-
besondere im bezahlbaren Segment, und damit auch für
eine Dämpfung der Immobilienpreisentwicklung gege-
ben.
Das belegen mehr als 370 000 genehmigte Wohnungen
im Jahr 2016 und voraussichtlich mehr als eine Million
fertiggestellter Wohnungen in dieser Legislaturperiode.
Die Bundesregierung wird diese Entwicklung durch die
konsequente Umsetzung des Zehn-Punkte-Programms
verstetigen.
Die Bundesregierung hat auch den sozialen Woh-
nungsbau angekurbelt. So hat im Jahr 2016 der Bau von
Sozialmietwohnungen um rund 70 Prozent deutlich zu-
gelegt. Die Mittel des Bundes – bisher gut 1 Milliarde
Euro – werden für 2017/2018 auf gut 1,5 Milliarden Euro
erhöht.
Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Bau-,
Stadt- und Raumforschung ist ein starker Rückgang der
Immobilienpreise kurz- bis mittelfristig auch aufgrund
der stabilen und positiven gesamtwirtschaftlichen Ent-
wicklung und des weiterhin hohen Wohnungsbedarfs
insbesondere in großen Städten nicht zu erwarten.
Die Immobilienpreisentwicklung und mögliche Ri-
siken für die Finanzstabilität werden regelmäßig und
sorgfältig im Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) auf
Grundlage der Analysen der Bundesbank beobachtet.
Entscheidend ist, dass derzeit weder eine übermäßige
Ausweitung des Kreditangebots noch eine Lockerung
der Kreditvergabestandards zu erkennen ist. Die Risi-
koeinschätzung von AFS und Bundesbank sind daher
unverändert, wie auch den aktuellen Presseberichten zu
entnehmen ist. Trotz starker Preisanstiege sind derzeit
keine akuten Risiken für die Finanzstabilität erkennbar.
Die Bundesregierung sieht daher derzeit keine Notwen-
digkeit, dass die Finanzaufsicht von den Befugnissen Ge-
brauch machen muss, die ihr mit dem Finanzaufsichts-
rechtergänzungsgesetz vorsorglich eingeräumt wurden.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/12321, Frage 5):
Mit welcher Begründung setzt das dem BMUB unterstellte
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
eine umfassende Ökobilanz in seinen Empfehlungen für Büro-
und Verwaltungsneubauten nach mir vorliegenden Informa-
tionen nicht mehr um und verzichtet auf die Beachtung des
Moduls D (Recycling und Verwertung der Baustoffe), das laut
europäischer Norm DIN EN 15978 zur Ökobilanz eines Ge-
bäudes gehört?
In Abstimmung mit dem Runden Tisch Nachhaltiges
Bauen, der seit 2001 das Bundesbauministerium für Um-
welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bei Fragen
zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen im
Baubereich aktiv unterstützt, sind zur Bewertung der
Nachhaltigkeit einer Baumaßnahme aus Gründen der
http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien-in-deutschland-bundesbank-warnt-vor-gefaehrlicher-immobilienblase/19759824.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F
http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien-in-deutschland-bundesbank-warnt-vor-gefaehrlicher-immobilienblase/19759824.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F
http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien-in-deutschland-bundesbank-warnt-vor-gefaehrlicher-immobilienblase/19759824.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F
http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien-in-deutschland-bundesbank-warnt-vor-gefaehrlicher-immobilienblase/19759824.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723572
(A) (C)
(B) (D)
Transparenz vorrangig bautechnische Baubestimmungen
möglichst unverändert zu übernehmen.
Diesem Grundsatz folgend werden im Bewertungs-
system Nachhaltiges Bauen (BNB) für den Bundesbau
zur Optimierung der umweltbezogenen Qualität entspre-
chend DIN EN 15978 „Nachhaltigkeit von Bauwerken“
auch die Herstellungs-, Nutzungs- und Entsorgungsphase
in die ökobilanzielle Berechnung einbezogen.
Alle Module (A bis D) werden in der vom BMUB für
den Bundesbau vorgeschriebenen Berechnungssoftware
(eLCA) grundsätzlich einzeln berechnet und ausgewie-
sen.
Eine Verrechnung des Potenzials für Wiederverwer-
tung, Rückgewinnung und Recycling (Modul D) in der
Ökobilanz erfolgt nicht, weil die dort freiwillig dekla-
rierten Vorteile und Belastungen entsprechend der Norm
außerhalb der Systemgrenze Gebäude liegen. Deshalb
muss Modul D als ergänzende Information ausgewiesen
werden.
Innerhalb der Arbeitsgruppe „Modul D“ des Runden
Tisches Nachhaltiges Bauen beim BMUB werden aller-
dings Lösungsvorschläge für den zukünftigen Umgang
mit End-of-Life-Prozessen für das Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen (BNB) beraten.
Ein Ziel ist die Verbesserung der Steuerungswirkun-
gen von Mechanismen im Bewertungssystem zur Beför-
derung der Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit von
Gebäuden bereits im Entwurf.
Insbesondere soll im Zusammenhang mit der Erar-
beitung allgemein anerkannter Konventionen diskutiert
werden, wie das Modul D interpretiert und in der Pla-
nungsphase angewendet werden kann. Darüber hinaus
soll eruiert werden, an welchen Stellen im BNB-System
die unterschiedlichen Effekte eines Recycling dargestellt
werden können.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra-
ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 7):
Gibt es, wie der senegalesischen Presse zu entnehmen war,
ein Abkommen zwischen der Bundesregierung und der sene-
galesischen Regierung, in dem sich die Bundesregierung be-
reit erklärt, dem Senegal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung zu
stellen, wenn der Senegal im Gegenzug die Rückführung se-
negalesischer Staatsbürger aus Deutschland akzeptiert (www.
rewmi.com/accusations-de-thiat-contre-letat-y-a-deal- entre-
macky-sall-merkel.html), und in welchen anderen Fällen setzt
die Bundesregierung deutsche ODA-Mittel (ODA: öffentli-
che Entwicklungszusammenarbeit) als Gegenleistung für die
Rückführung ausländischer Staatsbürger ein?
Es gibt zwischen der Bundesregierung und der se-
negalesischen Regierung kein Abkommen, mit dem die
Bundesregierung Senegal 1,8 Milliarden Euro im Gegen-
zug für die Rückführung von Staatsbürgern zur Verfü-
gung stellt. Die Bundesregierung setzt keine ODA-Mit-
tel als Gegenleistung für die Rückführung ausländischer
Staatsbürger ein.
Anlage 5
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/12321, Frage 8):
Warum wurde das UN-Mandat MINURSO für die West-
sahara nach Auffassung der Bundesregierung erneut ohne
die von unter anderem Amnesty International geforderte und
nach Auffassung von Menschenrechtsbeobachtern vor Ort
notwendige Menschenrechtskomponente verlängert (ver-
gleiche https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/04/un-
peacekeeping-force-in-western-sahara-and-refugee-camps-
must-urgently-monitor-human-rights/ und https://www.
opendemocracy.net/arab-awakening/oppression-is-brutal-
morocco-breaks-up-western-sahara-protest-ahead-of-un-
talks)?
Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren für eine ge-
rechte, dauerhafte und für alle Seiten annehmbare politi-
sche Lösung des Westsahara-Konfliktes ein.
Die Bundesregierung unterstützt auch im Rahmen
der Vereinten Nationen nachdrücklich die Berücksichti-
gung der Menschenrechtslage in der Westsahara und den
Flüchtlingslagern.
Eine neue Komponente bei MINURSO, wie etwa eine
Menschenrechtskomponente, erfordert eine Entschei-
dung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
Am 28. April 2017 hat der Sicherheitsrat der Verein-
ten Nationen das Mandat der von den Vereinten Nationen
geführten Mission in der Westsahara verlängert. Die Auf-
nahme einer Menschenrechtskomponente in das Mandat
scheiterte an der Uneinigkeit der Mitglieder des Sicher-
heitsrats der Vereinten Nationen.
Deutschland ist derzeit nicht im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen vertreten und war somit nicht in die
Verhandlungen zur Mandatsverlängerung einbezogen.
Anlage 6
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/12321, Frage 9):
Inwiefern stellt die Promotion des neu erschienenen Bu-
ches vom Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel,
eine Aufgabe des Auswärtigen Amts dar (vergleiche Tweet des
offiziellen Accounts des Auswärtigen Amts am 8. Mai 2017:
„Jetzt live: AM @sigmargabriel stellt sein Buch ‚Neuvermes-
sungen‘ vor“), und werden Erlöse dieses Buches dem Bund
zugutekommen?
Bei der besagten Veranstaltung hat der Außenminister
presseöffentlich mit dem Kommissionspräsidenten der
Europäischen Union, Herrn Jean-Claude Juncker, über
aktuelle Fragen der Außenpolitik diskutiert.
http://www.rewmi.com/accusations-de-thiat-contre-letat-y-a-deal-entre-macky-sall-merkel.html
http://www.rewmi.com/accusations-de-thiat-contre-letat-y-a-deal-entre-macky-sall-merkel.html
http://www.rewmi.com/accusations-de-thiat-contre-letat-y-a-deal-entre-macky-sall-merkel.html
https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/04/un-peacekeeping-force-in-western-sahara-and-refugee-camps-must-urgently-monitor-human-rights/
https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/04/un-peacekeeping-force-in-western-sahara-and-refugee-camps-must-urgently-monitor-human-rights/
https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/04/un-peacekeeping-force-in-western-sahara-and-refugee-camps-must-urgently-monitor-human-rights/
https://www.opendemocracy.net/arab-awakening/oppression-is-brutal-morocco-breaks-up-western-sahara-protest-ahead-of-un-talks
https://www.opendemocracy.net/arab-awakening/oppression-is-brutal-morocco-breaks-up-western-sahara-protest-ahead-of-un-talks
https://www.opendemocracy.net/arab-awakening/oppression-is-brutal-morocco-breaks-up-western-sahara-protest-ahead-of-un-talks
https://www.opendemocracy.net/arab-awakening/oppression-is-brutal-morocco-breaks-up-western-sahara-protest-ahead-of-un-talks
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23573
(A) (C)
(B) (D)
Eine der wesentlichen Funktionen der Social-Me-
dia-Kanäle des Auswärtigen Amts besteht darin, offiziel-
le Stellungnahmen des Ministers einer möglichst breiten
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Genau das ist an
dieser Stelle geschehen.
Herr Sigmar Gabriel hat bislang keine Einnahmen –
auch keinen Vorschuss – aus der Veröffentlichung des
Buches erhalten. Über die Empfänger von Spenden aus
Einnahmen aus dem Verkauf des Buches wird deshalb zu
gegebener Zeit entschieden.
Allerdings steht bereits fest, dass ein Teil der Einnah-
men an ein Projekt für Aids-Waisenkinder in Kenia und
für die weitere Betreuung einer syrischen Flüchtlingsfa-
milie gehen wird, die Herr Gabriel seit 2016 unterstützt.
Anlage 7
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/12321, Frage 10):
Inwiefern versucht die Bundesregierung auch im Jahr 2017
durch eigene Untersuchungen oder von der Regierung der Ver-
einigten Staaten in dem fortgeführten Dialog über US-Droh-
nenangriffe über die US-Basis Ramstein, eine „abschließen-
de Antwort“ auf den Fragenkatalog, dessen Beantwortung
seit April 2014 aussteht, zu erhalten, vor dem Hintergrund,
dass erst zweieinhalb Jahre später, im August 2016, dem
politischen Direktor des Auswärtigen Amts mitgeteilt wur-
de, dass Steuerungssignale von US-Drohneneinsätzen über
Ramstein laufen würden, und welche Konsequenzen zieht
die Bundesregierung aus der deutlich gestiegenen Zahl von
US-Drohnenangriffen in Syrien, dem Irak und dem Jemen
angesichts dessen, dass US-Präsident Donald Trump die
Drohnenangriffe nun nicht mehr vom Militär, sondern von
der mit neuen Befugnissen ausgestatteten und verdeckt ar-
beitenden CIA durchführen lassen will (www.faz.net/aktuell/
politik/trumps-praesidentschaft/donald-trump-gibt-cia-neue-
befugnisse-fuer- drohnenangriffe-14924411.html)?
Die Bundesregierung hat den Bundestag mehrfach
über ihren Kenntnisstand in dieser Frage informiert.
Zuletzt ist dies geschehen durch die Antwort der Bun-
desregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/11023, zuvor ant-
worteten unter anderem Staatsminister Michael Roth am
30. November 2016 auf die Mündliche Frage 16 und ich
schriftlich am 14. Dezember 2016 auf die Mündlichen
Fragen 11, 12, 13 und 14. Am 26. Januar 2017 informier-
te der Politische Direktor des Auswärtigen Amts zudem
den 1. Untersuchungsausschuss („NSA“).
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
neuen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung setzt den
Austausch mit den USA fort.
Der Prozess wird zurzeit jedoch verzögert, da die neue
US-Administration noch nicht vollständig aufgestellt ist
und wichtige Positionen auch aufgrund des erforderli-
chen Bestätigungsverfahrens im Senat nicht besetzt sind.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt-
nisse über eine deutlich gestiegene Zahl von Drohnen-
angriffen in Syrien, dem Irak und dem Jemen vor. Die
Bundesregierung steht zu diesen Themen im allgemeinen
Dialog mit der US-Regierung.
Anlage 8
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12321, Frage 11):
Sieht die Bundesregierung den demokratisch gewählten
Präsidenten Nicolás Maduro als legitimen Präsidenten Vene-
zuelas an, und welche diplomatischen Bemühungen unter-
nimmt die Bundesregierung aufgrund der bereits seit Jahren
bestehenden guten Kontakte zur Opposition in Venezuela für
einen nationalen Dialog und ein Ende der Gewalt von Teilen
der Opposition wie „Vente Venezuela“ oder „Primero Justicia“
gegen öffentliche Krankenhäuser und Schulen, Verwaltungs-
gebäude und Militärkasernen, Personen des öffentlichen Le-
bens und Mitglieder der Sicherheitskräfte, um politische Ziele
durchzusetzen (www.telesurtv.net/english/news/Right-Wings-
Poop-Bombs-are-Biological-Weapons-a-Health-Hazard-
Venezuelan-Official-20170511-0008.html)?
Nicolás Maduro wurde als Vize-Präsident nach dem
Tod des ehemaligen Präsidenten Hugo Chávez am
8. März 2013 zu dessen Nachfolger.
Durch die Wahl vom 14. April 2013 ist Nicolás Madu-
ro als Präsident Venezuelas bestätigt worden.
Die mit dieser Wahl erworbene Legitimität hat Prä-
sident Maduro nach Ansicht der Bundesregierung seit
Dezember 2015 jedoch untergraben, weil er durch die
Verletzung der Rechte anderer Verfassungsorgane, unter
anderem die Entmachtung der Nationalversammlung,
das fortdauernde Regieren mit Notstandsdekreten, die
Verhinderung eines verfassungsmäßigen Abwahlrefe-
rendums sowie die ungesetzmäßige Verschiebung 2016
fälliger Regionalwahlen, der demokratischen und rechts-
staatlichen Ordnung Venezuelas schweren Schaden zu-
gefügt hat.
Die Bundesregierung hat in ihren Kontakten zur vene-
zolanischen Regierung und Opposition wiederholt dazu
aufgerufen, nach gemeinsamen Lösungen für die ernsten
Probleme des Landes im Wege eines nationalen Dialogs
zu suchen.
Sie hat unter anderem die internationalen Vermitt-
lungsbemühungen unter Beteiligung des Heiligen Stuhls
unterstützt. In vertraulichen Gesprächen sowie in öffent-
lichen Stellungnahmen (national wie im EU-Rahmen)
hat die Bundesregierung erklärt, dass Gewalt kein Mittel
zur Durchsetzung politischer Ziele sein darf.
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung sind für
die Gewalt der vergangenen Wochen, insbesondere für
den Tod von über 35 Personen, die Sicherheitskräfte
der Regierung (unter anderem die Polizei und die Na-
tionalgarde), paramilitärische Kräfte, die sogenannten
„colectivos“, die nicht der Opposition zuzurechnen sind,
verantwortlich, und nur zu einem geringen Anteil De-
monstranten, die die Ablösung von Präsident Maduro
fordern.
http://www.faz.net/aktuell/politik/trumps-praesidentschaft/donald-trump-gibt-cia-neue-befugnisse-fuer-drohnenangriffe-14924411.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/trumps-praesidentschaft/donald-trump-gibt-cia-neue-befugnisse-fuer-drohnenangriffe-14924411.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/trumps-praesidentschaft/donald-trump-gibt-cia-neue-befugnisse-fuer-drohnenangriffe-14924411.html
http://www.telesurtv.net/english/news/Right-Wings-Poop-Bombs-are-Biological-Weapons-a-Health-Hazard-Venezuelan-Official-20170511-0008.html
http://www.telesurtv.net/english/news/Right-Wings-Poop-Bombs-are-Biological-Weapons-a-Health-Hazard-Venezuelan-Official-20170511-0008.html
http://www.telesurtv.net/english/news/Right-Wings-Poop-Bombs-are-Biological-Weapons-a-Health-Hazard-Venezuelan-Official-20170511-0008.html
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723574
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 9
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12321, Frage 12):
Teilt die Bundesregierung die Darstellung der Ergebnisse
des informellen Treffens der EU-Außenminister am 28. April
2017 in Valletta, derzufolge die EU das Ergebnis des umstrit-
tenen Verfassungsreferendums in der Türkei „anerkenne“
( tagesspiegel.de, 29. April 2017, „EU erkennt Türkei-Re-
ferendum an“), und welche Legitimität misst die Bundesre-
gierung der äußerst knappen Mehrheitsentscheidung der tür-
kischen Bevölkerung für den Umbau des Landes zu einem
Präsidialsystem bei angesichts der umfassenden Vorwürfe,
das Referendum habe weder unter fairen Bedingungen statt-
gefunden noch internationalen Standards entsprochen (Er-
klärung der Wahlbeobachtungsdelegationen der Organisation
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, des
OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und Men-
schenrechte, ODIHR, und der Versammlung des Europarates,
PACE)?
Die Bundesregierung hat ihre Position zum Verfas-
sungsreferendum in der Türkei bereits mehrfach kund-
getan:
Sie hat das Ergebnis des Referendums zur Kenntnis
genommen und dabei klargestellt, dass sie das Recht der
Bürgerinnen und Bürger der Türkei respektiert, demokra-
tisch über ihre Verfassungsordnung zu entscheiden.
Gerade deshalb hat die Bundesregierung den gemein-
samen vorläufigen Bericht von OSZE und Parlamenta-
rischer Versammlung des Europarats zum Ablauf der
Abstimmung mit großer Sorge zur Kenntnis genommen.
Der im Bericht enthaltene Vorwurf, dass es im Wahl-
kampf keine Chancengleichheit gegeben habe, ist beson-
ders gravierend. Es ist an der türkischen Regierung, die
im Bericht aufgeworfenen Fragen zu beantworten und
die behaupteten Unregelmäßigkeiten nun aufzuklären.
Anlage 10
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12321, Frage 13):
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem
Hintergrund des Verfassungsreferendums in der Türkei und
der positiven Asylentscheidungen bezogen auf in Deutsch-
land ehemals stationierte türkische NATO-Soldaten, aber auch
nach Griechenland geflohene türkische Soldaten eine Über-
prüfung der NATO-Mitgliedschaft der Türkei notwendig, um
zu klären, ob die Türkei außerhalb der NATO-Charta steht und
entsprechend nicht mehr dieselbe Rolle in der NATO spielen
kann (dpa vom 20. April 2017), und inwieweit wird die Bun-
desregierung gegenüber der Türkei darauf drängen, dass bei
der Umsetzung der angestrebten Verfassungsänderungen die
Türkei die Empfehlungen der Venedig-Kommission und der
OSZE berücksichtigen wird?
Es ist zutreffend, dass Asylanträge von türkischen
Di plomatenpassinhabern in Deutschland mittlerweile
positiv entschieden worden sind. Die entsprechenden
Entscheidungen des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge erfolgten dabei nach Einzelfallprüfungen
auf Basis des geltenden Rechts. Weder aus diesen Ent-
scheidungen noch aus Anerkennungen von Asylanträgen
türkischer Soldaten in anderen NATO-Mitgliedstaaten
ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Not-
wendigkeit, die NATO-Mitgliedschaft der Türkei in Fra-
ge zu stellen.
Die Bundesregierung hat bereits unmittelbar nach
dem Referendum ihre Haltung zum Ausdruck gebracht,
dass die Türkei den Bedenken der Venedig-Kommission
des Europarats zu Ablauf und Inhalten des Verfassungs-
referendums Rechnung tragen muss.
Die Bundesregierung erwartet ferner von der türki-
schen Regierung, dass sie die Kritik der Mission des Bü-
ros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte
(ODIHR) am Ablauf des Verfassungsreferendums ernst
nimmt und daraus nötige Konsequenzen zieht.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12321, Frage 14):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass
beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asyl-
anträge türkischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Di-
plomatenpässen und Dienstpassinhaber erst nach dem Verfas-
sungsreferendum Mitte April 2017 entschieden werden sollten
(www.sueddeutsche.de/politik/erste-antraege- bewilligt-asyl-
fuer-tuerkische-soldaten-1.3496169), und inwieweit sieht
die Bundesregierung im Zuge des Verfassungsreferendums
eine Verschlechterung der rechtsstaatlichen Situation in der
Türkei, in deren Folge der Verfolgungsdruck auf vermeintli-
che Gülen-Anhängerinnen und -Anhänger zugenommen hat,
sodass türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit ehe-
mals staatlicher Funktion in Deutschland Asyl erhalten?
Die in dem in der Fragestellung in Bezug genomme-
nen Presseartikel genannten Asylentscheidungen des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
zu den türkischen Asylantragstellern mit Diplomaten-
pässen stehen in keinem sachlichen Zusammenhang mit
dem Verfassungsreferendum in der Türkei. Die zitierte
Aussage, das BAMF habe das Verfassungsreferendum
Mitte April in der Türkei abwarten wollen, bevor über
Asylgesuche entschieden wurde, trifft nicht zu. Die Bun-
desregierung hat sich bereits klar zur Verfassungsände-
rung und zu den Bedenken der Venedig-Kommission des
Europarates in Bezug auf Inhalt und Verfahren dieser
Änderungen geäußert. Als Mitglied des Europarates, der
OSZE und als EU-Beitrittskandidat muss die türkische
Regierung diesen Bedenken Rechnung tragen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 15):
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umset-
zung der Richtlinie 2013/33/EU, die seit dem 20. Juli 2015 in
http://www.tagesspiegel.de
http://www.sueddeutsche.de/politik/erste-antraege-bewilligt-asyl-fuer-tuerkische-soldaten-1.3496169
http://www.sueddeutsche.de/politik/erste-antraege-bewilligt-asyl-fuer-tuerkische-soldaten-1.3496169
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23575
(A) (C)
(B) (D)
nationales Recht umgesetzt werden sollte, ergriffen, um den
Schutz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen
und intersexuellen Flüchtlingen vor gewalttätigen Übergriffen
in den Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten, und welche
Konsequenzen zieht sie aus Berichten über Gewalt gegen
LGBT-Flüchtlinge (vergleiche www.rbb-online.de/politik/
beitrag/2017/05/Homosexuelle-Fluechtlinge- Brandenburg-
fuehlen-sich-allein-gelassen.html)?
Für die Aufnahme von Schutzsuchenden und damit
auch für die Begleitung, Beratung und den Schutz der
lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und
intersexuellen Flüchtlinge (LSBTI) sind die aufnehmen-
den Länder und Kommunen zuständig und nehmen diese
Verantwortung wahr.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Länder und
Kommunen in eigener Verantwortung Konzepte für die
Unterbringung und Begleitung besonders schutzbedürf-
tiger Personengruppen unter den Asylsuchenden ent-
wickelt haben. Dazu gehören spezialisierte Konzepte
für LSBTI oder die Berücksichtigung dieser besonders
schutzbedürftigen Personengruppe in inklusiven Kon-
zepten für alle besonders schutzbedürftigen Personen-
gruppen (zum Beispiel auch alleinstehende Frauen und
minderjährige Kinder). Einzelne Länder prüfen die
Möglichkeit der Einrichtung besonderer Schutzräume/
Unterkünfte zur Vermeidung von Stigmatisierung und
Gewaltübergriffen. In Berlin hat die Schwulenberatung
2016 eine Einrichtung für 120 schutzsuchende LSBTI
eröffnet. In München, Köln und Nürnberg bestehen ähn-
liche spezialisierte Schutzeinrichtungen. Verschiedene
Verbände und Bundesländer haben Konzepte zu Bedar-
fen von und Informationsmaßnahmen für schutzsuchen-
de LSBTI erarbeitet. In dem zitierten Rundfunkbericht
werden entsprechende Maßnahmen des Landes Branden-
burg geschildert. Der Bundesregierung liegen hierzu je-
doch keine näheren Erkenntnisse vor.
Die Bundesregierung hat flankierend folgende Maß-
nahmen ergriffen:
• Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) fördert seit Ende März 2016
mittels eines Programms der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau bauliche Schutzmaßnahmen für schutzbedürf-
tige Personengruppen in den Flüchtlingsunterkünften.
Mit dem Programm werden den Kommunen vergüns-
tigte Investitionskredite mit einem Gesamtvolumen
von bis zu 200 Millionen Euro bereitgestellt, die für
Neu- und Umbauten, den Erwerb, die Modernisierung
sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften
zur Umsetzung von Mindeststandards zum Schutz von
Frauen, Kindern und weiteren schutzbedürftigen Per-
sonengruppen, zu denen auch LSBTI zählen, verwen-
det werden können.
• Das BMFSFJ erarbeitet derzeit einen Annex zu
den 2016 unter der Federführung des BMFSFJ und
UNICEF entwickelten „Mindeststandards zum Schutz
von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlings-
unterkünften“ speziell zur Gruppe schutzsuchender
LSBTI. Die Mindeststandards stellen eine Orientie-
rungshilfe für die Schaffung entsprechender Struktu-
ren in Einrichtungen und Unterkünften dar. Der Annex
soll im Juni 2017 veröffentlicht werden und zum Bei-
spiel mittels des Programms „Koordinierungsstellen
zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“, das
400 Flüchtlingsunterkünfte umfasst, umgesetzt wer-
den.
• Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration fördert ein Projekt des Bil-
dungsträgers Akademie Waldschlösschen zur Fortbil-
dung von haupt‐ und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern in der Arbeit mit LSBTI‐Schutzsu-
chenden sowie zur Vernetzung und Selbsthilfe von
schutzsuchenden LSBTI.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 16):
Plant die Bundesregierung, den Erlass der Bundesregie-
rung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom
22. März 2005 dahin gehend zu ändern, bzw. der Bundesmi-
nister des Innern, eine Erlaubnis nach Erlass der Bundesre-
gierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes
vom 22. März 2005, Abschnitt IV Absatz 4, zu erteilen, dass
anlässlich des Christopher Street Day und des Internationalen
Tages gegen Homo- und Transphobie eine Regenbogenflagge
als Zeichen gegen die Diskriminierung von Schwulen, Lesben,
Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen von Bundesministerien
und Bundesbehörden aufgehängt werden kann, und falls nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Fra-
ge 48 auf Bundestagsdrucksache 18/9341 vom 5. August
2016. Sie teilt weiterhin ausdrücklich die Auffassung,
dass Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen
aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht hinnehm-
bar sind und durch Maßnahmen zur Bekämpfung dieser
Diskriminierung entgegengetreten werden muss. Es ist
deshalb ein gemeinsames Anliegen, dass – wie im Ko-
alitionsvertrag vereinbart – bestehende Diskriminierung
von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und
von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen
gesellschaftlichen Bereichen beendet wird. Die Bundes-
regierung hat sich durch entsprechende Programme dafür
eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.
Solidarität mit den durch Diskriminierung betroffenen
Menschen beispielsweise anlässlich der Umzüge in den
Pride Weeks oder anlässlich des Christopher Street Days
und auch staatliches Eintreten für Werte, die auf Grund-
oder Menschenrechten beruhen, kann auf verschiedene
Weise ausgestaltet und ausgedrückt werden.
Zu der Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Re-
genbogenflagge zusammen mit der Bundesflagge und
den rechtlichen Grundlagen hierfür haben die Bundes-
ministerien eine unterschiedliche Auffassung. Solange
keine Verständigung in der Sache zu erzielen ist, gilt der
Beflaggungserlass der Bundesregierung in der Fassung
vom 22. März 2005 als die aktuelle rechtliche Grundlage
für die Beflaggung von Dienstgebäuden des Bundes fort.
http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/05/Homosexuelle-Fluechtlinge-Brandenburg-fuehlen-sich-allein-gelassen.html
http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/05/Homosexuelle-Fluechtlinge-Brandenburg-fuehlen-sich-allein-gelassen.html
http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/05/Homosexuelle-Fluechtlinge-Brandenburg-fuehlen-sich-allein-gelassen.html
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723576
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12321, Frage 17):
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung
ergreifen, um den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für poli-
tische Bildung zur Bundestagswahl 2017 auch für Menschen
mit Behinderungen zugänglich zu machen und die bestehen-
den kommunikativen Barrieren abzubauen?
Die vielfältigen Angebote der Bundeszentrale für po-
litische Bildung (BpB) auch für Menschen mit geistiger
oder körperlicher Behinderung zugänglich zu machen, ist
ein wichtiges Ziel der Bundesregierung.
Dies gilt auch für den Wahl-O-Mat. Allerdings erweist
sich die Übersetzung der 38 Thesen in Leichte und Ein-
fache Sprache als schwierig. Bereits leichte sprachliche
Veränderungen haben hier großen Einfluss auf die Ergeb-
nisse.
Arbeiten an alternativen Angeboten laufen. Im Übri-
gen wird das Angebot der inklusiven politischen Bildung
der BpB konstant ausgeweitet.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/12321, Fragen 18 und 19):
Wie viele der Verstorbenen in Deutschland hatten nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2006 bis
2016 jeweils zum Zeitpunkt ihres Ablebens noch nicht das
65. Lebensjahr erreicht, und wie hoch war ihr Anteil an der
Gesamtzahl der Verstorbenen des jeweiligen Jahres?
Wie viele der Verstorbenen in Deutschland hatten nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2006 bis
2016 jeweils zum Zeitpunkt ihres Ablebens noch nicht das
60. Lebensjahr erreicht, und wie hoch war ihr Anteil an der
Gesamtzahl der Verstorbenen des jeweiligen Jahres?
Angaben hierzu liegen aus der Statistik der Sterbefälle
des Statistischen Bundesamtes für die Jahre bis 2015 vor.
Die Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor.
Im Zeitraum 2006 bis 2015 sind insgesamt
1 385 309 Personen im Alter von unter 65 Jahren und
davon 956 589 Personen im Alter von unter 60 Jahren
gestorben.
Der Anteil an den insgesamt Gestorbenen in diesem
Zeitraum beträgt:
– bei den Personen, die noch nicht das 65. Lebensjahr
erreicht hatten, circa 16,7 Prozent.
– bei den Personen, die noch nicht das 60. Lebensjahr
erreicht hatten, circa 11,1 Prozent.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Fra-
ge der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 20):
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Bundesanwalt-
schaft mit der UN-Arbeitsgruppe, die im Dezember 2016 von
der UN-Vollversammlung zu dem Zweck ins Leben gerufen
wurde, einzelne Mitgliedstaaten bei der Verfolgung von Völk-
erstrafverbrechen bei der Sachverhaltsermittlung und Beweis-
sicherung zu unterstützen (vergleiche http://www.un.org/apps/
news/story.asp?NewsID=55862#.WQyDg0byjs0)?
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat
am 21. Dezember 2016 eine Resolution zur Einrichtung
eines internationalen, unparteiischen und unabhängigen
VN-Mechanismus (International Impartial and Indepen-
dent Mechanism – IIIM) beschlossen, der bei der Ermitt-
lung und Verfolgung von Verantwortlichen für schwerste
Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen in
Syrien unterstützen soll. Die Hauptaufgabe dieses Me-
chanismus wird in der Sammlung, Sicherung, Analyse
und dem Aufbereiten von Beweismitteln für künftige
Strafverfahren bestehen.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist
bereits in Kontakt mit VN-Mitarbeitern, die am Aufbau
des Mechanismus mitwirken. Da der Mechanismus der-
zeit im Aufbau befindlich und daher noch nicht operativ
tätig ist, kann eine fachliche Zusammenarbeit naturge-
mäß noch nicht stattfinden. Nach Aufnahme der Tätig-
keit des Mechanismus im Sinne der VN-Resolution wird
zeitnah ein enger fachlicher Austausch zwischen ihm und
dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an-
gestrebt.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kelber auf die Frage des
Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra-
ge 21):
Wann wird die Bundesregierung den vom Bundesminister
der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, angekün-
digten Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Mietrechts inklu-
sive der Verbesserungen an der sogenannten Mietpreisbrem-
se (https://www.tagesschau.de/inland/mietpreisbremse-149.
html) in den Deutschen Bundestag einbringen?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbrau-
cherschutz hat bereits im Frühjahr 2016 Vorschläge für
weitere Änderungen im Mietrecht in der 18. Legislatur-
periode vorgelegt.
Die Bundesregierung hat diesen Entwurf intensiv be-
raten. Das Gesetzgebungsverfahren kann in dieser Legis-
laturperiode nicht zum Abschluss gebracht werden.
https://www.tagesschau.de/inland/mietpreisbremse-149.html
https://www.tagesschau.de/inland/mietpreisbremse-149.html
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23577
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra-
ge 22):
Wie begründet die Bundesregierung, dass die durch die
Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten nunmehr auch
zur Strafverfolgung bei nicht bandenmäßig begangenen
Wohnungseinbruchdiebstählen genutzt werden sollen, wenn
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in seiner Rede zur
Einführung der Vorratsdatenspeicherung noch sagte, die Vor-
ratsdatenspeicherung sei „bei schwersten Straftaten ein zusätz-
liches Instrument“, um „Straftaten wie Mord und Totschlag
sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung besser
(aufzuklären)“ (vergleiche Plenarprotokoll 18/131), und wa-
rum hält die Bundesregierung diesen Grundrechtseingriff für
verhältnismäßig im Sinne des Urteils des Bundesverfassungs-
gerichts vom 2. März 2010 – 1 BvR 256/08?
Wohnungseinbruchdiebstähle stellen einen schwer-
wiegenden Eingriff in den persönlichen Lebensbereich
von Bürgern dar, der neben den finanziellen Auswir-
kungen gravierende psychische Folgen und eine massi-
ve Schädigung des Sicherheitsgefühls zur Folge haben
kann. Um diesem schwerwiegenden Eingriff in den pri-
vaten Lebensbereich und dem damit verbundenen Un-
rechtsgehalt besser Rechnung tragen zu können, werden
durch den nun auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf der
Bundesregierung Änderungen bei der Strafvorschrift des
§ 244 des Strafgesetzbuches vorgeschlagen. Für den Ein-
bruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung
soll künftig wie beim schweren Bandendiebstahl nach
§ 244a des Strafgesetzbuchs ein Strafrahmen von einem
Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe gelten. Es handelt
sich damit künftig um ein Verbrechen. Ebenso wie der
schwere Bandendiebstahl, der bereits nach geltendem
Recht im Katalog des § 100g Absatz 2 der Strafprozess-
ordnung aufgeführt wird, gehört der Einbruchdiebstahl in
Privatwohnungen künftig zu den „schwersten“ Straftaten
im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom
2. März 2010 – 1 BvR 256/08.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Fra-
ge des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12321, Frage 23):
Wie beurteilt die Bundesregierung – auch mit Blick auf die
Modernisierung des US-Atomwaffenprogramms unter dem
neuen Präsidenten Donald Trump – die in einem Bericht des
US-Departments of Energy von Oktober 2014 mit dem Ti-
tel „Interagency Review Needed to Update U.S. Position on
En riched Uranium That Can Be Used for Tritium Producti-
on“ (siehe hier: https://www.gao.gov/assets/670/666505.pdf,
Seite 30) genannte rechtliche Positionierung der Urenco im
Jahr 2005 („Legal Memorandum“), die mit dem Einverständ-
nis des Joint Comittee, des Kontrollorgans über die Urenco,
unter Beteiligung auch der Bundesrepublik Deutschland, er-
folgt sein soll, dass Lieferungen von angereichertem Uran
für den AKW-Betreiber Tennessee Valley Authority (TVA)
in den USA selbst dann möglich sind, wenn in einem der
TVA-Reaktoren (Watts Bar 1) aus diesem angereicherten Uran
auch Tritium als sogenanntes by-product zur Verwendung in
US-Atomwaffen hergestellt wird, und welche Kenntnisse hat
die Bundesregierung darüber, ob die Urenco angereichertes
Uran für Atomanlagen in andere Staaten geliefert hat, die da-
raus Tritium für militärische Zwecke erzeugt haben bzw. er-
zeugen?
Es ist ständige Politik der Bundesregierung, entspre-
chend dem Buchstaben und Geist des Atomwaffensperr-
vertrages die Verbreitung und den Missbrauch nuklearer
Materialien zu verhindern.
Die vorliegende Frage betrifft einen Sachverhalt in den
USA: Die dortige Anlage der Firma Urenco reichert Uran
für die Nutzung in Brennelementen ziviler Kernkraftwer-
ke in den USA an. Die Firma Urenco liegt jeweils zu ei-
nem Drittel im Eigentum des niederländischen und des
britischen Staates sowie zu einem Drittel in der Hand der
deutschen Unternehmen E.ON und RWE. Die Regierun-
gen Großbritanniens, der Niederlande und Deutschlands
sind durch einen sogenannten Gemeinsamen Ausschuss
gemäß dem sogenannten Vertrag von Almelo (1970) an
der Aufsicht über das Unternehmen beteiligt.
Die wesentliche rechtliche Grundlage für die Nutzung
der Anlage in den USA wird durch den sogenannten Ver-
trag von Washington (1992) gebildet. Dadurch werden
die nichtverbreitungspolitischen Vorgaben und Para-
meter der Bundesregierung, die die Grundlage für eine
friedliche Nutzung jeglichen Nuklearmaterials bilden,
umgesetzt. So wird gewährleistet, dass auch in einem
Kernwaffenstaat wie den USA eine zweckwidrige Nut-
zung von Nuklearmaterial ausgeschlossen wird.
Diese Politik wird durch völkerrechtliche Vereinba-
rungen und die Überwachung durch die Internationale
Atomenergieorganisation (IAEO) abgesichert.
Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte, dass
in den USA oder in anderen Staaten von Urenco ange-
reichertes Uran zweckwidrig für nicht friedliche Zwecke
eingesetzt wurde oder wird. Dies gilt auch für die vom
Fragesteller erwogene Verwendung von gegebenenfalls
bei der Nutzung des Urans anfallendem Tritium.
Verhandlungen des Gemeinsamen Ausschusses sind
streng vertraulich. Dazu haben wir uns gegenüber den
beiden anderen Regierungen von Großbritannien und
den Niederlanden bei der völkerrechtlichen Konstituie-
rung dieses Gremiums gemäß des Vertrags von Almelo
1970 verpflichtet. Dementsprechend kommentiert das
BMWi auch keine etwaigen Gutachten/Stellungnahmen,
welche dem Regierungsausschuss seinerzeit 2005 vorge-
legen haben könnten.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 24):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse seitens der Bun-
desnetzagentur vor, dass es von Ende Januar bis zum Febru-
ar dieses Jahres in der Regelzone der TransnetBW GmbH an
mehreren Tagen die Statusmeldung „orange“ gegeben hatte,
um die Kohlevorräte bei Kraftwerken in der Regelzone der
TransnetBW GmbH zu schonen, da bedingt zum einen durch
https://www.gao.gov/assets/670/666505.pdf
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723578
(A) (C)
(B) (D)
niedrige Pegelstände des Rheins und die Eislage am Neckar
die Kohleversorgung der dortigen Anlagen per Schiff zum Er-
liegen gekommen war und zum anderen die niedrigen Tem-
peraturen zusätzlich die Belieferung der Kraftwerke mit der
Bahn erschwerten, und falls ja, wo sind die Kurzberichte der
Bundesnetzagentur zur Systemsicherheit einsehbar, die sich
mit den Problemen in diesem Zeitraum beschäftigen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
wird fortlaufend von der Bundesnetzagentur über den
aktuellen Stand der Sicherheit und Zuverlässigkeit des
elektrischen Energieversorgungssystems unterrichtet. So
hatte die Bundesregierung auch Kenntnis über die Situa-
tion im Zusammenhang mit der länger andauernden Käl-
tewelle zur Januarmitte und den daraus resultierenden
Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber bezüglich
der Steinkohlebevorratung süddeutscher und saarländi-
scher Kraftwerke während des anhaltenden Niedrigwas-
sers in diesem Zeitraum. Eine detailliertere Beschreibung
der Situation und der ergriffenen Maßnahmen kann dem
auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffent-
lichten Bericht der Bundesnetzagentur zur Feststellung
des Bedarfs an Netzreserve für den Winter 2017/2018
sowie das Jahr 2018/2019 entnommen werden. Bei den
Kurzberichten der Bundesnetzagentur zur Systemsicher-
heit handelt es sich um interne Mitteilungen der Bundes-
netzagentur an das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie, die der Willensbildung innerhalb der Bun-
desregierung dienen und nicht veröffentlicht werden.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 26):
Inwiefern wurden nach dem bisherigen Kenntnisstand der
Bundesregierung im Fusionsverfahren von Dow/DuPont und
Syngenta/ChemChina Umweltschutzziele bzw. andere außer-
ökonomische Ziele berücksichtigt?
Zu der Freigabeentscheidung unter Auflagen im Fall
Dow/Dupont hat die für Wettbewerbspolitik zuständi-
ge EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärt: „Der
Wettbewerb muss in dieser Branche funktionieren, damit
sich die Unternehmen veranlasst sehen, Produkte zu ent-
wickeln, die Gesundheit und Umwelt möglichst wenig
belasten.“ Die Bundesregierung geht davon aus, dass
die Kommission das Thema Umwelt unter wettbewerbs-
rechtlichen Aspekten berücksichtigt hat.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 27):
Prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, innerhalb der
gegebenen Frist vor dem Europäischen Gerichtshof eine Über-
prüfung der bereits genehmigten Fusionen von Dow/DuPont
und Syngenta/ChemChina zu erwirken, sollten Umweltschutz-
ziele im Rahmen der Fusionsprüfung durch die Europäische
Kommission nicht berücksichtigt worden sein, und, wenn
nein, warum nicht?
Da die Begründungen der Freigabeentscheidungen
der Europäischen Kommission noch nicht veröffentlicht
sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt, inwieweit
Umweltschutzziele tatsächlich berücksichtigt worden
sind. Die Kommission darf ihre Entscheidung, ob sie ei-
nen Zusammenschluss untersagt oder nicht, nur auf die
Beurteilungskriterien nach Artikel 2 der Fusionskontroll-
verordnung stützen. Die Untersagung eines Zusammen-
schlusses kann sie nach herrschender Auffassung nicht
auf davon nicht abgedeckte andere, außerökonomische
Belange oder in der Fusionskontrollverordnung nicht
erwähnte Interessen stützen. Deshalb ist die Bundes-
regierung der Auffassung, dass eine Nichtigkeitsklage
gegen eine fusionskontrollrechtliche Freigabeentschei-
dung keine Aussicht auf Erfolg haben wird, wenn sie
die Nichtberücksichtigung von Umweltschutzaspekten,
die keinen wettbewerblichen Bezug aufweisen, kritisiert.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass ein im Auftrag der
Fraktion der Grünen erstattetes Gutachten eine andere
Ansicht vertritt. Vor diesem Hintergrund und nach Veröf-
fentlichung der Entscheidungsgründe wird die Bundesre-
gierung entscheiden, ob sie an dieser Position festhalten
wird.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 28):
Liegen der Bundesregierung, insbesondere dem Bundes-
kartellamt oder der Abteilung für Fusionskontrolle des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Energie, die Beschlüsse
des Fusionskontrollverfahrens zu Syngenta/ChemChina bzw.
Dow/DuPont als vertrauliches Dokument vor, und wenn ja,
welche Umweltschutzziele bzw. anderen außerökonomischen
Ziele wurden in der der Bundesregierung vorliegenden Fas-
sung berücksichtigt?
Nach der Fusionskontrollverordnung teilt die Europä-
ische Kommission ihre Entscheidungen den beteiligten
Unternehmen und den zuständigen Behörden der Mit-
gliedstaaten unverzüglich mit (Artikel 8 Absatz 8). Da-
her liegen nur dem Bundeskartellamt, als der zuständigen
Behörde in Deutschland, die Entscheidungen als vertrau-
liche Dokumente vor. Das Bundeskartellamt ist nach eu-
ropäischem Recht nicht befugt, diese vertraulichen Ent-
scheidungen weiterzugeben. Die Bundesregierung kann
daher bis zur Veröffentlichung der Entscheidung durch
die Kommission zu der Frage der Berücksichtigung von
Umweltschutzzielen oder anderer außerökonomischer
Ziele in den Entscheidungen keine Angaben machen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 29):
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23579
(A) (C)
(B) (D)
Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung hin-
sichtlich der Frage, ab wann die zweimonatige Klagefrist für
Nichtigkeitsklagen gemäß Artikel 263 Absatz 6 AEUV gegen
Fusionsentscheidungen der Europäischen Kommission abzu-
laufen beginnt, und ergibt sich aus der Antwort der Bundesre-
gierung vom 9. Mai 2017 auf meine schriftlichen Fragen auf
Bundestagsdrucksache 18/12322, dass die Klagefrist für die
Ende März und Anfang April 2017 genehmigten Fusionsver-
fahren von Dow/DuPont und Syngenta/ChemChina derzeit
noch nicht läuft?
Die in Artikel 263 Absatz 6 AEUV genannte Frist
für die Klageerhebung beginnt je nach Lage des Falles
mit der Bekanntgabe der betreffenden Handlung, ihrer
Mitteilung an den Kläger oder sonst ab dem Zeitpunkt,
ab dem der Kläger von der Handlung Kenntnis erlangt
hat. Für die Adressaten der fusionskontrollrechtlichen
Entscheidung der Europäischen Kommission, nämlich
die Unternehmen, die das Fusionsvorhaben angemeldet
haben, beginnt die Frist, wenn die Entscheidung ihnen
gegenüber ordnungsgemäß bekanntgegeben wurde (ver-
gleiche Artikel 297 Absatz 2 Unterabsatz 2 AEUV). Nach
Artikel 50 der Verfahrensordnung des Europäischen Ge-
richtshofs ist eine Frist, die mit einer Veröffentlichung
der Maßnahme beginnt, nach Ablauf von 14 Tagen nach
der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu berechnen. Nach Artikel 20 der Fusionskon-
trollverordnung veröffentlicht die Kommission ihre Fusi-
onsentscheidungen im Amtsblatt der Europäischen Uni-
on. 14 Tage nach dieser Veröffentlichung würde daher
die zweimonatige Frist nach Artikel 263 Absatz 6 AEUV
beginnen.
Die Frist für eine Nichtigkeitsklage würde frühestens
mit der üblichen, hier noch nicht erfolgten, Internetver-
öffentlichung durch die Kommission zu laufen beginnen,
wenn die Entscheidung umfassend dort wiedergegeben
wird. Wenn dies nicht der Fall ist, beginnt die Frist von
zwei Monaten nicht bevor die Kommission einer Anfra-
ge nach vollständiger Entscheidung nachgekommen ist.
In anderen Fällen, in denen der Kläger nicht Adres-
sat der angegriffenen Handlung ist, beginnt die Frist mit
tatsächlicher Kenntniserlangung durch den Kläger, das
heißt umfassender und genauer Kenntnis von Inhalt und
Begründung des Rechtsakts, sodass ein Klagerecht sinn-
voll ausgeübt werden kann.
Die Antwort auf die schriftlichen Fragen auf Bundes-
tagsdrucksache 18/12322 bezieht sich entsprechend der
Fragestellung auf grundsätzliche Überlegungen zu einer
Klageerhebung zu einem Zeitpunkt, in dem die Entschei-
dungsbegründung noch nicht vorliegt. Nach Auffassung
der Bundesregierung läuft die Frist noch nicht.
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE
LINKE) (Drucksache 18/12321, Frage 30):
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung trotz der
Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre die Alters-
grenze von 58 Jahren gemäß § 90 Absatz 1 Nummer 3 Buch-
stabe a des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) (ab
dem 1. Januar 2018 § 173 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a
SGB IX), die den Kündigungsschutz von anerkannt schwerbe-
hinderten Menschen einschränkt, nicht erhöht?
Die von Ihnen angesprochene Ausnahme vom beson-
deren Kündigungsschutz für anerkannt schwerbehinderte
Menschen greift nur unter den folgenden Voraussetzun-
gen:
• Erstens, das 58. Lebensjahr ist vollendet.
• Zweitens, es besteht Anspruch auf eine Abfindung,
Entschädigung oder ähnliche Leistung aufgrund eines
Sozialplans.
• Drittens, der Arbeitgeber hat die Kündigungsabsicht
rechtzeitig mitgeteilt.
• Viertens, der schwerbehinderte Mensch hat der beab-
sichtigten Kündigung bis zum Ausspruch der Kündi-
gung nicht widersprochen.
Es bleibt also dem schwerbehinderten, von einer Kün-
digung bedrohten Menschen unbenommen, einer Kün-
digungsabsicht zu widersprechen. Durch einen solchen
Widerspruch wird die beabsichtigte Kündigung wieder
zustimmungspflichtig gemacht und den Kündigungs-
schutzregeln der §§ 85 ff. SGB IX unterworfen, sodass
das Integrationsamt einer Kündigung durch den Arbeit-
geber vorher zustimmen muss. Daran ändert sich auch
künftig nichts. Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner
Anpassung der Altersgrenze von 58 Jahren.
Diese Altersgrenze war im Übrigen vom Gesetzgeber
zu keiner Zeit im Zusammenhang mit den Altersgrenzen
der gesetzlichen Rentenversicherung gesetzt oder be-
gründet worden.
Anlage 26
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra-
ge 31):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Sorge des UN-Vertragsausschusses über die fehlende dauer-
hafte staatliche Finanzierung für den Gewaltschutz behinder-
ter Frauen (vergleiche „Abschließende Bemerkungen über
den ersten Staatenbericht Deutschlands“ des Ausschusses für
die Rechte von Menschen mit Behinderungen), und welche
Ergebnisse haben bisherige Bund-Länder-Gespräche zur Ge-
waltschutzstrategie gebracht?
Die Bundesregierung hat in ihrem Nationalen Akti-
onsplan 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention unter
anderem als Maßnahme verankert, Bund-Länder-Ge-
spräche zum Gewaltschutz von Menschen mit Behin-
derungen zu führen. Dabei stehen insbesondere Frauen
und Mädchen mit Behinderungen im Fokus. Ziel ist eine
Bestandsaufnahme der aktuellen Situation und die Iden-
tifizierung von Handlungsbedarfen, um eine ebenenüber-
greifende Gewaltschutzstrategie entwickeln zu können.
Auf dieser Basis wurde auf Einladung des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales im Rahmen einer
Bund-Länder-Besprechung im April 2017 die „Entwick-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723580
(A) (C)
(B) (D)
lung und Formulierung einer ebenenübergreifenden Ge-
waltschutzstrategie für Menschen mit Behinderungen“
von den Focal Points von Bund und Ländern diskutiert.
Dabei waren auch Vertreter des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Monito-
ring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte.
Unter anderem ist mit dem Bundesteilhabegesetz zum
Schutz von Menschen mit Behinderungen in Einrichtun-
gen eine Regelung in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch
aufgenommen worden, wonach geeignete Leistungs-
erbringer nur solche Personen beschäftigen dürfen, die
nicht rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden
sind. Diese Regelung ist am 1. Januar 2017 in Kraft ge-
treten.
Ebenfalls diskutiert wurde die Frage, welche Mög-
lichkeiten bestehen, um eine unabhängige Behörde mit
menschenrechtlichem Mandat nach Artikel 16 Absatz 3
der UN-BRK zu schaffen.
Als konkrete Maßnahme wurde unter anderem das von
der Bundesregierung geförderte bundesweite Modellpro-
jekt „Beraten und Stärken“ als ein zentrales Element des
Gewaltschutzes vorgestellt. Das Projekt soll Mädchen
und Jungen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt
in Institutionen schützen.
Die Gespräche innerhalb der Bundesregierung, aber
auch mit den Ländern werden fortgesetzt.
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra-
ge 32):
Wie will die Bundesregierung die Unabhängigkeit der er-
gänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX
(neu) sicherstellen, und wie beurteilt sie die Eignung von Or-
ganisationen, die auch Dienste oder Einrichtungen der Behin-
dertenhilfe betreiben, als Betreiber von Beratungsstellen?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt
gemäß § 32 Absatz 4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
eine Förderrichtlinie, nach deren Maßgabe diejenigen
Dienste gefördert werden können, die ein unabhängi-
ges Beratungsangebot anbieten und vorhalten. Die För-
derrichtlinie soll bis Mitte dieses Jahres veröffentlicht
werden. Nach der Förderrichtlinie sollen nur juristische
Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Aus-
nahme der Rehabilitationsträger nach dem Neunten Buch
Sozialgesetzbuch und der Leistungserbringer antragsbe-
rechtigt sein.
Leistungserbringer sollen im Ausnahmefall nur dann
nicht von der Antragstellung ausgeschlossen sein, wenn
es für eine ausreichende Abdeckung an regionalen Be-
ratungsangeboten und/oder an Angeboten für spezifische
Teilhabebeeinträchtigungen erforderlich ist. In diesem
Fall soll die organisatorische, finanzielle und wirtschaft-
liche Unabhängigkeit der ergänzenden Teilhabeberatung
von den Bereichen der Leistungserbringung vom Antrag-
steller durch Eigenerklärung nachgewiesen werden. In
ihrer Beratertätigkeit werden die Berater demnach kei-
nen Weisungen der Leistungserbringer unterliegen.
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12321, Frage 33):
Wie begründet das Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales finanzielle Rückforderungen durch die Jobcenter im
Zusammenhang mit der Aufnahme syrischer Flüchtlinge nach
Verpflichtungserklärungen in oft fünfstelliger Höhe in Bezug
auf Zeiten nach einer Flüchtlingsanerkennung insbesondere
auch in den Bundesländern, in denen die Innenministerien
oder Behörden Bürgenden erklärt hatten, dass die Bürgschafts-
verpflichtung spätestens mit einer Flüchtlingsanerkennung en-
den würde (vergleiche www.spiegel.de/politik/deutschland/
hessen-fluechtlingspaten-muessen-weiter-zahlen-a-1143032.
html und Bundestagsdrucksache 18/5799), und inwieweit teilt
die Bundesregierung die Rechtsauffassung des Verwaltungs-
gerichts Wiesbaden (vergleiche Urteil vom 9. Dezember 2016,
4 K 545/16.WI), wonach ein Anfechtungsgrund nach § 119
Absatz 1 Alternative 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
vorliegen und eine Verpflichtungserklärung entsprechend
rückwirkend nichtig sein kann, wenn Betroffene aufgrund
der unklaren Rechtslage und/oder aufgrund von Auskünften
von Landesministerien, Behörden oder Dritten davon ausge-
hen konnten, dass die Verpflichtungserklärung im Fall einer
Flüchtlingsanerkennung enden würde und sie andernfalls die
Erklärung nicht abgegeben hätten (bitte ausführlich begrün-
den)?
Nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes hat derjenige,
der sich gegenüber der Ausländerbehörde oder einer
Auslandsvertretung verpflichtet, die Kosten für den Le-
bensunterhalt eines Ausländers zu tragen, grundsätzlich
sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den
Lebensunterhalt des Ausländers aufgewendet werden.
Der Erstattungsanspruch steht in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende den Jobcentern zu. Die Rückforderung
steht nicht im Ermessen der betreffenden Behörden. Viel-
mehr sind die Jobcenter gegenüber Verpflichtungsgebern
grundsätzlich zur Geltendmachung von Erstattungs-
ansprüchen verpflichtet. Davon kann allerdings nach ei-
nem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Fe-
bruar 2014 in atypischen Fällen abgewichen werden.
Wann ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist anhand einer
wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu
entscheiden. In diese Betrachtung können zum Beispiel
die konkreten Umstände der Abgabe einer Verpflich-
tungserklärung und daraus möglicherweise unverschul-
deter Fehlvorstellungen über die Dauer der Verpflichtung
einbezogen werden. Zu den in Betracht kommenden Bil-
ligkeitsmaßnahmen gehört darüber hinaus auch der Er-
lass einer Forderung auf der Grundlage von § 44 SGB II.
Zu dem von Ihnen angesprochenen Urteil des Verwal-
tungsgerichts Wiesbaden: Eine Verpflichtungserklärung
kann grundsätzlich analog § 119 BGB wegen Irrtums
angefochten werden. Ob bei der Abgabe einer Verpflich-
tungserklärung ein Irrtum vorlag, der zur Anfechtung be-
rechtigt, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des
Einzelfalls beurteilt werden.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hessen-fluechtlingspaten-muessen-weiter-zahlen-a-1143032.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hessen-fluechtlingspaten-muessen-weiter-zahlen-a-1143032.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hessen-fluechtlingspaten-muessen-weiter-zahlen-a-1143032.html
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23581
(A) (C)
(B) (D)
Zu den Hintergründen des konkreten Einzelfalles,
der Gegenstand der Entscheidung des Verwaltungsge-
richts Wiesbaden war, liegen der Bundesregierung keine
Kenntnisse vor.
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 34):
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen
der aktuellen Fusionen im agrochemischen Sektor (Bayer/
Monsanto, ChemChina/Syngenta, DuPont/Dow) mit Blick
auf die Welternährung, wenn der Bundesregierung „keine
Auswertungen oder Prognosen darüber vor(liegen), ob und
gegebenenfalls welche wirtschaftlichen Auswirkungen die
geplante Fusion von Bayer und Monsanto auf die Situation
im Saatgutbereich haben könnte“ (Antwort der Bundesregie-
rung vom 9. Mai 2017 auf meine schriftliche Frage auf Bun-
destagsdrucksache 18/12322), und welche Gegenmaßnahmen
will die Bundesregierung auf nationaler und internationaler
Ebene ergreifen, um der zunehmenden Marktkonzentration im
Saatgut- und Agrarchemiemarkt zu begegnen, damit das Men-
schenrecht auf Nahrung verwirklicht werden kann?
Die Bewertung der wettbewerblichen Auswirkungen
möglicher aktueller Fusionen im agrochemischen Sektor
fällt in die ausschließliche Kompetenz der zuständigen
Wettbewerbsbehörden. Die Bundesregierung nimmt zu
Verfahren unabhängiger Wettbewerbsbehörden grund-
sätzlich nicht Stellung.
Auswirkungen auf den Saatgut- und Agrarchemie-
markt können derzeit nicht abgeschätzt werden.
In Deutschland wird die Kooperation von öffentlicher
Züchtungsforschung und privatwirtschaftlicher Sorten-
züchtung seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert. Die
Bundesregierung unterstützt die deutsche mittelständisch
strukturierte Züchtungswirtschaft seit Jahren durch ge-
zielte Förderprogramme von der Grundlagenforschung
bis zur vorwettbewerblichen Entwicklung. Damit wird
sichergestellt, dass neue, innovative Pflanzensorten
entwickelt werden und der Landwirtschaft ein breites
Sortenspektrum landwirtschaftlicher Kulturarten zur
Verfügung steht, das den zukünftigen globalen Heraus-
forderungen für eine nachhaltige pflanzliche Erzeugung
gerecht wird.
Durch die Förderung der internationalen öffentlichen
Agrarforschung der CGIAR (Consultative Group on In-
ternational Agricultural Research) durch das Bundesmi-
nisterium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung (BMZ) wird zudem gezielt die Entwicklung
neuer Pflanzensorten für die kleinbäuerliche Landwirt-
schaft in Entwicklungsländern gefördert.
Anlage 30
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage der Abgeordneten Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 35):
Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
zunehmende Marktkonzentration im Agrarchemiesektor durch
die Fusionen von Dow/DuPont, Syngenta/ChemChina und
Bayer/Monsanto auf die Artenvielfalt und die Ernährungssou-
veränität auswirken?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen da-
rüber vor, ob und gegebenenfalls in welcher Form die
genannten Fusionen Auswirkungen auf die Artenvielfalt
und Ernährungssouveränität haben. Daher kann nach
derzeitigem Erkenntnisstand keine Einschätzung abge-
geben werden.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
ge der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/12321, Frage 36):
Wie viele ehemalige Bundeswehrangehörige wurden im
Zuge von Verdachtsprüfungen von als „Gefährder“ sowie als
„Relevante Personen“ eingestuften Personen seit 2002 durch
den Militärischen Abschirmdienst (MAD) identifiziert (bitte
nach Soldaten und Zivilangestellten sowie Zugehörigkeit zu
jeweils unterschiedlichen Phänomenbereichen der Politisch
motivierten Kriminalität aufschlüsseln; auf den Kontext der
Antwort auf die Kleine Anfrage „Problematik des Gefähr-
der-Begriffs“ auf Bundestagsdrucksache 18/12196 wird ver-
wiesen)?
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) prüft lau-
fend, ob sich unter den dem MAD zur Verfügung ge-
stellten Personendaten zu „Gefährdern“ und „Relevanten
Personen“ aktive oder ehemalige Bundeswehrangehöri-
ge befinden.
Da im MAD mangels Zuständigkeit für ehemalige
Bundeswehrangehörige keine statistische Erfassung er-
folgt, liegen für den gesamten angefragten Zeitraum
(2002 bis heute) keine Zahlen zu diesem Personenkreis
vor.
Unter den aktuell vorliegenden Personendaten des
Bundeskriminalamtes zu „Gefährdern“ und „Relevanten
Personen“ befinden sich 34 ehemalige Angehörige des
Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Vertei-
digung, darunter 26 „Gefährder“ und 8 „Relevante Per-
sonen“, die in den letzten 25 Jahren Wehrdienst bei der
Bundeswehr geleistet haben. Bis auf zwei Unteroffiziere
ohne Portepee waren dies Mannschaftsdienstgrade mit
kurzer Wehrdienstzeit.
Zivilbeschäftige sind nicht betroffen.
Der MAD nimmt keine Kategorisierung nach poli-
tisch motivierter Kriminalität vor.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
ge der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/12321, Frage 37):
Sieht die Bundesregierung die Benennung von Bundes-
wehrkasernen nach Wehrmachtsangehörigen wie etwa nach
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723582
(A) (C)
(B) (D)
dem Jagdflieger Hans-Joachim Marseille (Kaserne in Appen,
Schleswig-Holstein) oder Generalfeldmarschall Erwin Rom-
mel (Kaserne in Augustdorf, Nordrhein-Westfalen) als inte-
gralen Bestandteil des von Dr. Thomas de Maizière in seinen
Thesen zur Leitkultur beschriebenen „gemeinsamen kollekti-
ven Gedächtnisses“ und Ausdruck eines „aufgeklärten Patrio-
tismus“, oder sieht die Bundesregierung auch angesichts der
jüngst bekannt gewordenen militanten rechten Strukturen in
der Bundeswehr die Notwendigkeit zu einer klaren Abgren-
zung von Wehrmachtstraditionen sowie wehrmachtsbezoge-
nem „Brauchtum“ in der Bundeswehr (zum Beispiel durch
Bestattungen von ehemaligen Wehrmachtssoldaten mit mili-
tärischen Ehren)?
Die Bundesregierung sieht den im ersten Teil der Fra-
ge angesprochenen Zusammenhang nicht.
Die Bundeswehr steht in keiner Traditionslinie mit
ehemaligen deutschen Streitkräften und schon gar nicht
mit der Wehrmacht.
Bei Kasernenbenennungen folgt die Bundeswehr dem
bewährten Grundsatz, Namensgebungen in einem Mei-
nungsbildungsprozess bei den betroffenen Bundeswehr-
angehörigen „von unten“ zu initiieren. Dies entspricht
den Grundsätzen der Inneren Führung und dem Leitbild
des mündigen Staatsbürgers in Uniform.
Im Zuge der gegenwärtigen Diskussionen zum Tra-
ditionsverständnis der Bundeswehr wurde entschieden,
diesen Prozess dort erneut anzustoßen, wo Kasernen
nach Personen oder anderweitig benannt sind, die nicht
im Einklang mit dem heutigen Traditionsverständnis ste-
hen könnten.
Ziel ist es dabei zu prüfen, ob die Benennungen der
Kasernen sinnstiftend im Sinne des Traditionsverständ-
nisses der Bundeswehr sind oder ob eine Umbenennung
von Kasernen zu erfolgen hat. Es gilt daher, bei den Bun-
deswehrangehörigen einen offenen Meinungsbildungs-
prozess anzustoßen und gemeinsam mit den Vertretern
der Kommunen in einen entsprechenden Dialog zu tre-
ten. Der Prozess soll noch im laufenden Jahr abgeschlos-
sen werden.
Militärisches Brauchtum darf den Werten und Normen
des Grundgesetzes, die für die Bundeswehr maßgebend
sind, nicht entgegenstehen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321,
Frage 38):
Warum hat der MAD den Soldaten Franco A., der bereits
ab dem 24. Februar 2016 sicherheitsempfindliche Tätigkeit
versah, bis 2017 ohne Abschluss sicherheitsüberprüft, bevor
das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) dies nun als
unnötig bezeichnete (stern.de, 11. Mai 2017), und auf welchen
Wegen genau erfuhr der MAD zwar bereits umgehend davon,
dass der österreichische Verfassungsschutz am 3. Februar
2017 am Wiener Flughafen Franco A. zu dessen Schusswaffe,
Identität und erkannter rechter Gesinnung befragt hatte (Spie-
gel Online, 27. April 2017, http://bit.ly/2qZ8DjP), verzögerte
jedoch unter Umständen wochenlang die sogleich gebotene
Meldung als „wichtiges Ereignis“ an deutsche Strafverfolger,
die militärische Führung, BMVg-Spitze sowie die zuständigen
Parlamentarier, welche nämlich erst am 17. Februar 2017 zu
ermitteln beginnen konnten (Spiegel Online, 27. April 2017,
http://bit.ly/2oDa2w9)?
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) agiert ge-
mäß § 3 Absatz 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidi-
gung als sogenannte „Mitwirkende Behörde“. Er führt
Sicherheits-, Wiederholungs- und Aktualisierungsüber-
prüfungen auf der Grundlage des Sicherheitsüberprü-
fungsgesetzes dann durch, wenn er durch die Sicherheits-
beauftragten der jeweils zuständigen Dienststelle darum
ersucht wird. Die Verantwortung für das Bestehen eines
Sicherheitsüberprüfungsstatus und dessen Aktualität
liegt beim jeweiligen Dienststellenleiter.
Aus diesem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren
haben sich hinsichtlich des Sachverhalts der Person
Franco A. nachfolgende zeitliche Abläufe ergeben:
Der Sicherheitsbeauftragte des Jägerbataillons 291
in Illkirch teilte dem MAD mit einer Meldung, die das
Datum 24. Februar 2016 trug, mit, dass Franco A. eine
sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt. Diese Meldung
erreichte den MAD erst am 20. April 2016 und war nicht
korrekt.
Nachdem die Einleitung einer Aktualisierung der Si-
cherheitsüberprüfung ausgeblieben war, wies der MAD
das Jägerbataillon 291 auf das Erfordernis der Aktua-
lisierung der Sicherheitsüberprüfung hin. Der Sicher-
heitsbeauftragte ließ daraufhin Franco A. mit Datum
vom 2. November 2016 eine neue Sicherheitserklärung
ausfüllen und leitete diese neue Sicherheitserklärung des
A. mit Schreiben vom 26. Januar 2017 dem MAD zu.
Diese Unterlagen gingen am 13. Februar 2017 bei der
MAD-Stelle in Stuttgart ein und erreichten das MAD-
Amt am 22. Februar 2017.
Von diesem Zeitpunkt an lagen erstmals die gesetzlich
geforderten und datenschutzrechtlich relevanten Voraus-
setzungen für ein Verfahren nach § 17 Absatz 1 Sicher-
heitsüberprüfungsgesetz vor.
Die zeitliche Diskrepanz zwischen der Meldung des
Sicherheitsbeauftragten des Jägerbataillons 291 und der
Einleitung der Aktualisierung veranlasste das Bundesmi-
nisterium der Verteidigung zu einer Prüfung der Abläufe.
Diese ergab, dass die Meldung des Sicherheitsbeauftrag-
ten aus dem Februar 2016 unzutreffend war, weil A. seit
der Zuversetzung am 1. Februar 2016 nie eine sicher-
heitsempfindliche Tätigkeit ausübte, die eine Aktualisie-
rung vorausgesetzt hätte.
Im Zusammenhang mit der Festnahme des A. in
Wien fragte am 4. Februar 2017 das Bundeskriminalamt
(BKA) beim MAD an. Das österreichische Abwehramt
informierte den MAD erstmalig am 6. Februar 2017 über
die Festnahme des A. wegen Waffenbesitzes.
Seit dem 6. Februar 2017 besteht bezogen auf die-
sen Vorgang ein enger Informationsaustausch zwischen
MAD, BKA und den zuständigen Staatsanwaltschaften.
Am 14. Februar 2017 unterrichtete das BKA den
MAD über Hinweise auf einen extremistischen Hinter-
http://www.stern.de
http://bit.ly/2qZ8DjP
http://bit.ly/2oDa2w9
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23583
(A) (C)
(B) (D)
grund des A. Der MAD nahm gemäß § 1 MAD-Gesetz
am 15. Februar 2017 die Fallbearbeitung auf.
Anlage 34
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz
auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321,
Frage 39):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus den bisherigen Untersuchungen zu auffälligen Häufungen
von Krebsfällen im Landkreis Rotenburg (vergleiche https://
www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/
reaktion-krebsstudie-bothel-aerzte-8292089.html) in Bezug
auf die Vorgaben zum Schutz von Umwelt und Gesundheit
in der Erdgasförderung, und wie will sie die Landesregierung
von Niedersachsen und anderen betroffenen Bundesländern
bei der Aufklärung der Fälle und der Sanierung alter Bohr-
schlammgruben unterstützen?
Die Zuständigkeit für Untersuchungen und Ursachen-
forschung im Zusammenhang mit erhöhten Krebsfällen
im Umkreis von Erdgasförderflächen in Niedersachsen
liegt bei den jeweiligen Landkreisen. Diese werden von
verschiedenen Behörden des Landes Niedersachsen,
unter anderem dem Landesgesundheitsamt sowie dem
Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen (EKN)
unterstützt. Das EKN hat die erforderlichen kleinräumi-
gen Untersuchungen auf Gemeindeebene durchgeführt.
Außerdem wurden zur Klärung der Ursachen von lokalen
Krebshäufungen weitere Zusatzanalysen durchgeführt,
um Informationen zu möglichen wohnort-, arbeits-,
umweltbezogenen oder auch individuellen Risikofakto-
ren der Erkrankten zu erhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt
lassen sich mögliche auslösende Faktoren aus den Un-
tersuchungsergebnissen nicht klar benennen. Daher wur-
de empfohlen, auf der Basis dieser Ergebnisse weitere
detailliertere Untersuchungen vorzunehmen. Auf Anre-
gung von Frau Ministerin Rundt hat Anfang März die-
sen Jahres ein Fachgespräch mit ausgewiesenen Exper-
tinnen und Experten, unter anderem auch des Zentrums
für Krebsregisterdaten (ZfKD) des Robert Koch-Instituts
stattgefunden. Ziel war es, Forschungsfragen und ein
mögliches Studiendesign für eine niedersachsenweite
epidemiologische Studie (Fall-Kontroll-Ansatz) zur Auf-
klärung des erhöhten Auftretens hämatologischer Krebs-
erkrankungen in bestimmten Gebieten zu prüfen.
Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Erdöl-
und Erdgasförderbetrieben liegt auch bei den Ländern.
Die Länder sind ebenfalls für die Entsorgung von Bohr-
schlämmen und die Sanierung der alten Bohrschlamm-
gruben zuständig.
Bereits seit mehreren Jahren werden Bohrschlämme
nicht mehr in Gruben neben den Bohrstellen entsorgt. Sie
müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsrecht außerhalb
des Bergbaubetriebs entsorgt werden.
Eine im November 2014 gegründete Arbeitsgruppe
unter Leitung des Niedersächsischen Umweltministeri-
ums hat systematisch nach Schlammgruben recherchiert,
die mit der Erdöl- und Erdgasförderung in Verbindung
stehen könnten und die Ergebnisse im Internet veröffent-
licht. Die Gruben werden auf ihre Schädlichkeit unter-
sucht und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen angeordnet.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 40):
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Größe
von AdBlue-Tanks deutscher Pkw-Modelle im Durchschnitt
seit April 2010 entwickelt, und ist der Bundesregierung eine
Vereinbarung deutscher Automobilhersteller bekannt, wonach
der Einbau kleinerer AdBlue-Tanks vereinbart wurde (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse zur Ent-
wicklung der AdBlue-Tankgröße deutscher Pkw-Mo-
delle. Eine Vereinbarung deutscher Automobilhersteller
zum Einbau kleinerer AdBlue-Tanks ist der Bundesregie-
rung nicht bekannt. Im Übrigen schreibt die Verordnung
(EG) Nummer 715/2007 keine Mindesttankgröße vor.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra-
ge 41):
Kann die Bundesregierung Medienberichte (vergleiche www.
spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt- nachruestaktion-
fuer-dieselautos-um-fahrverbote-zu-verhindern-a-1146298.
html vom 5. Mai 2017) bestätigen, nach denen das Bundesver-
kehrsministerium eine Umrüstaktion für Dieselautos mit Eu-
ro-5-Norm plant, und welche Umrüstmaßnahmen sind hierbei
auch hinsichtlich der Finanzierung in der Prüfung?
Zur Frage einer möglichen Nachrüstung von bereits
im Verkehr befindlichen Fahrzeugen mit dem Ziel der
Reduzierung der Stickoxidemissionen ist die Meinungs-
bildung in der Bundesregierung noch nicht abgeschlos-
sen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra-
ge 42):
Welche Position hat die Bundesregierung nunmehr zu den
Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Verordnung
über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraft-
fahrzeugen entwickelt, mit der die Europäische Kommission
Kompetenzen für eigene Fahrzeugkontrollen und Sanktionen
erhalten soll (vergleiche auch die Fragen 10, 11, 24 und 25 auf
Bundestagsdrucksache 18/11587), und mit welchen Maßnah-
men unterstützt die Bundesregierung das Ziel, in der Sitzung
des Wettbewerbsrates am 29. Mai 2017 einen einvernehmli-
chen Beschluss über den Verordnungsvorschlag zu erreichen?
https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/reaktion-krebsstudie-bothel-aerzte-8292089.html
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file:///T:/Produktion/2017/BD%2022/KW%2020/233/52_DTP_Setzen/000_Word/000_Anlagen/www.spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt-nachruestaktion-fuer-dieselautos-um-fahrverbote-zu-verhindern-a-1146298.html
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723584
(A) (C)
(B) (D)
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
Die Bundesregierung befürwortet ausdrücklich die
Einführung einer verpflichtenden und wirksamen Markt-
überwachung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Hierfür
bedarf es jedoch konkreter Vorgaben im Typgenehmi-
gungsrahmen, damit ein fairer Wettbewerb zwischen den
Mitgliedstaaten besteht.
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des AStV
(Ausschuss der Ständigen Vertretung der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union) am 12. Mai 2017 gegen eine
allgemeine Ausrichtung in der Sitzung des WBF-Rats
(Rat für Wettbewerbsfähigkeit) am 29./30. Mai 2017 und
stattdessen für weitere Beratungen in der RAG (Ratsar-
beitsgruppe) mit dem Ziel der weiteren Fortentwicklung
und weiteren Verbesserung des Vorschlags ausgespro-
chen.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 43):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur am
10. Mai 2017 bei der Toll Collect GmbH erfolgten Durchsu-
chung durch 2 Staatsanwälte und 15 Beamte des Landeskrimi-
nalamtes Berlin, da der Bund bei der Abrechnung der Kosten
zur Ausweitung der Lkw-Maut auf 1 100 Kilometer Bundes-
straßen um bis zu 3 Millionen Euro jährlich betrogen worden
sein soll (siehe „Im Toll-Haus“, Berliner Zeitung vom 11. Mai
2017), und inwiefern wird es eine interne Untersuchung im
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ge-
ben, um mögliche Mängel in der Vertragsgestaltung aufzude-
cken?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
frastruktur (BMVI) ist von der Staatsanwaltschaft in-
formiert worden, dass eine anonyme Anzeige wegen
Betrugs gegen die Toll Collect GmbH vorliegt. Der Ge-
schädigte wäre demnach der Bund. Das BMVI hat der
Staatsanwaltschaft Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Über die Durchsuchung bei der Toll Collect GmbH war
das BMVI nicht informiert. Das BMVI behält sich weite-
re Schritte vor und unterstützt die Staatsanwaltschaft bei
ihren Ermittlungen.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 44):
Im Hinblick auf welche konkreten Sozialstandards im
Zusammenhang mit den eigenwirtschaftlichen Busverkehren
sieht die Bundesregierung noch Diskussionsbedarf, um die
Beschäftigten zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu er-
möglichen (siehe Seite 19 des Berichtes des BMVI nach § 66
des Personenbeförderungsgesetzes), und wie wird die Bundes-
regierung die im erwähnten Bericht unter anderem auf Seite 5
nach § 66 des Personenbeförderungsgesetzes angesprochenen
„Diskussionsbedarfe“ konkret in Klärungs- und Entschei-
dungsprozesse bringen?
Die Bundesregierung versteht darunter zum Beispiel die
Vorgabe von Mindestentgelten und Arbeitsbedingun-
gen. Sollte nach der Beratung des Berichtes durch den
Deutschen Bundestag die Erforderlichkeit von Änderun-
gen des Bundesrechts zu prüfen sein, wird die Bundes-
regierung dabei Länder, kommunale Spitzenverbände,
verkehrswirtschaftliche Verbände und Gewerkschaften
anhören.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 45):
Verfügt die geplante Neubaustrecke Stuttgart–Ulm zwi-
schen dem Landesflughafen Stuttgart und Wendlingen nach
Kenntnis der Bundesregierung über ausreichende Kapazitä-
ten, um auch bisher nicht vorgesehene S-Bahn-Verkehre auf-
nehmen zu können (siehe Diskussionen um den Ausbau des
Schienenverkehrs zwischen Fildern/Flughafen und dem Ne-
ckartal/Wendlingen, Nürtinger Zeitung vom 19. April 2017),
und welche Taktfrequenz für ein solches Angebot wäre nach
Kenntnis der Bundesregierung möglich?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber,
inwieweit die geplante Neubaustrecke ausreichend Ka-
pazitäten aufweist, um auch bisher nicht vorgesehene
S-Bahn-Verkehre aufnehmen zu können. Planung, Orga-
nisation und Finanzierung des Schienenpersonennahver-
kehrs ist Aufgabe des Landes Baden-Württemberg.
233. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zu möglichen rechtsextremen Strukturen in der Bundeswehr
TOP 3 Tätigkeitsbericht 2016 des Petitionsausschusses
TOP 4 Integrationspolitik
TOP 5 Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare
TOP 6 Berufsbildungsbericht 2017
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40