Plenarprotokoll 18/230
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
230. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: 15. Entwick-
lungspolitischer Bericht der Bundesregie-
rung „Entwicklungspolitik als Zukunfts-
und Friedenspolitik“; weitere Fragen
Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23137 C
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23138 C
Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23139 A
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23139 C
Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23139 D
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23140 A
Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23140 A
Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 23140 B
Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23140 C
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23140 C
Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23141 A
Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23141 B
Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23141 B
Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23141 C
Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23141 D
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23142 A
Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23142 A
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23142 B
Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23142 C
Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23142 D
Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23143 A
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23143 B
Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23143 C
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23143 D
Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23143 D
Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23144 A
Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23144 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23144 C
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23144 D
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 23145 A
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23145 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23145 B
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23145 C
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/12020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23145 D
Mündliche Frage 1
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Persönlicher Einsatz der Bundeskanzlerin
für eine Abschaltung der Atomkraftwerke
Cattenom und Fessenheim
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017II
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23145 D
Zusatzfrage
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23146 A
Mündliche Frage 2
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Veränderungen der Grenzwerte der zulässi-
gen Jahreshöchstdosis für beruflich strahle-
nexponierte Personen
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23146 C
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23146 D
Mündliche Frage 3
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Teilevakuierungen von Atomkraftwerken
im Rahmen der letzten Renegade-Vorfälle
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23147 C
Zusatzfragen
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23147 D
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23148 B
Mündliche Frage 4
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Lieferung von Brennelementen für den Be-
trieb des Atomkraftwerks Tihange 2
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23148 C
Zusatzfragen
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23148 D
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23149 B
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23149 D
Mündliche Frage 7
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Fortsetzung der Aufklärungsflüge der
Bundeswehr nach den Bombenangriffen
der US-Streitkräfte auf den syrischen Ort
al-Dschinnah
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23150 B
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23150 C
Mündliche Frage 8
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Untersuchung des Giftgasangriffs auf den
syrischen Ort Chan Schaichun
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23151 C
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23152 A
Mündliche Frage 16
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen zum Schutz verfolgter Homo-
sexueller in Tschetschenien
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23153 A
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23153 C
Mündliche Frage 17
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verfassungskonformität etwaiger gesetzli-
cher Regelungen zum Islam
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23154 C
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23155 A
Mündliche Frage 25
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Änderung des Telekommunikationsgesetzes
mit dem Ziel der Einführung eines barriere-
freien Notrufsystems
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . 23156 A
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 III
Zusatzfragen
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23156 B
Mündliche Frage 26
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zielvereinbarungen zwischen Werkstätten
für behinderte Menschen und Kostenträ-
gern ohne Konzepte zur angemessenen Be-
schäftigung
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23157 C
Zusatzfragen
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23157 C
Mündliche Frage 32
Cornelia Möhring (DIE LINKE)
Personelle Situation in Kreißsälen
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23159 A
Zusatzfragen
Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 23159 C
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23160 C
Mündliche Frage 33
Cornelia Möhring (DIE LINKE)
Ermöglichung sicherer Geburten
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23160 D
Zusatzfragen
Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 23161 B
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23161 D
Mündliche Frage 34
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Erhebung der CO2-Werte im Rahmen der
Untersuchungskommission zum Abgas-
skandal
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23162 B
Zusatzfragen
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23162 B
Mündliche Frage 35
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Veröffentlichung der Ergebnisse der Nach-
messungen der CO2-Werte im Rahmen der
Untersuchungskommission zum Abgas-
skandal
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23162 D
Zusatzfragen
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23162 D
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23163 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 23165 A
Anlage 2
Mündliche Fragen 5 und 6
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Nachbesetzung der Leitung der Berlinale
Antwort
Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 23165 D
Anlage 3
Mündliche Frage 9
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Möglicher Besitz toxischer Chemikalien
von regimefeindlichen bewaffneten Grup-
pierungen in Syrien
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23166 A
Anlage 4
Mündliche Frage 10
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Verantwortung für den Giftgasangriff auf
den Ort Chan Schaichun
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23166 B
Anlage 5
Mündliche Frage 11
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inhaftierung von Mitarbeitern der Kon-
rad-Adenauer-Stiftung in Ägypten
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017IV
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23166 C
Anlage 6
Mündliche Frage 12
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verbesserung der Lage der Zivilgesellschaft
in Ägypten
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23166 C
Anlage 7
Mündliche Frage 13
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Unterstützung der Milizenallianz Benga-
si-Verteidigungsbrigaden durch den liby-
schen Präsidentenrat
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23167 A
Anlage 8
Mündliche Frage 14
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Fehlende Suspendierungsklausel für Vor-
beitrittshilfen in der IPA-II-Verordnung
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23167 A
Anlage 9
Mündliche Frage 15
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Durchführung von Wahlen oder Referen-
den ausländischer Staaten in Deutschland
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23167 C
Anlage 10
Mündliche Frage 18
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Auskunft zu eingereichten Anträgen fami-
liennachzugsberechtigter Personen beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23167 D
Anlage 11
Mündliche Frage 19
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Besserer Schutz von Flüchtlingskindern
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23168 B
Anlage 12
Mündliche Frage 20
Niema Movassat (DIE LINKE)
Ergebnisse der Treffen von Vertretern deut-
scher und sudanesischer Polizeibehörden
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23168 D
Anlage 13
Mündliche Frage 21
Niema Movassat (DIE LINKE)
Kartellverfahren zur geplanten Übernahme
von Monsanto durch die Bayer AG
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . 23169 A
Anlage 14
Mündliche Frage 22
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Auswertung der Stichprobenkontrollen von
Energieausweisen
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . 23169 B
Anlage 15
Mündliche Frage 23
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Öffentlich zugängliche Ladesäulen für
Elektrofahrzeuge in Deutschland
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . 23169 C
Anlage 16
Mündliche Frage 24
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 V
Beihilfen für die belgischen Atomkraftwer-
ke Tihange und Doel
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . 23170 A
Anlage 17
Mündliche Frage 27
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Anzahl der Wohnungsverluste in den letz-
ten fünf Jahren
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23170 C
Anlage 18
Mündliche Frage 28
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Etwaiger politischer Handlungsbedarf an-
gesichts der Wohnungsverluste der letzten
fünf Jahre
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23170 C
Anlage 19
Mündliche Frage 29
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Streichung von Textpassagen aus dem Fünf-
ten Armuts- und Reichtumsbericht
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23170 D
Anlage 20
Mündliche Frage 30
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einführung einer Vermögensteuer
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23171 A
Anlage 21
Mündliche Frage 31
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Rettung von Schiffbrüchigen im Mittelmeer
im Rahmen der EU-Missionen Triton und
EUNAVFOR MED vom 14. bis 17. April
2017
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23171 B
Anlage 22
Neudruck: Antwort der Parl. Staatssekretärin
Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Drucksache 18/10442, Frage 10)
(205. Sitzung, Anlage 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23171 D
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 23137
230. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017
Beginn: 13.00 Uhr
Herbert Behrens
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 23165
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bülow, Marco SPD 26.04.2017
De Ridder, Dr. Daniela SPD 26.04.2017
Dröge, Katharina * BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.04.2017
Ehrmann, Siegmund SPD 26.04.2017
Fabritius, Dr. Bernd CDU/CSU 26.04.2017
Gysi, Dr. Gregor DIE LINKE 26.04.2017
Hellmich, Wolfgang SPD 26.04.2017
Hornhues, Bettina CDU/CSU 26.04.2017
Irlstorfer, Erich CDU/CSU 26.04.2017
Jung, Xaver CDU/CSU 26.04.2017
Kiesewetter, Roderich CDU/CSU 26.04.2017
Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.04.2017
Kipping, Katja DIE LINKE 26.04.2017
Kudla, Bettina CDU/CSU 26.04.2017
Kühn (Tübingen),
Christian
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.04.2017
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 26.04.2017
Leutert, Michael DIE LINKE 26.04.2017
Möring, Karsten CDU/CSU 26.04.2017
Obermeier, Julia CDU/CSU 26.04.2017
Pitterle, Richard DIE LINKE 26.04.2017
Pronold, Florian SPD 26.04.2017
Schlecht, Michael DIE LINKE 26.04.2017
Schön (St. Wendel),
Nadine
CDU/CSU 26.04.2017
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Schwabe, Frank SPD 26.04.2017
Siebert, Bernd CDU/CSU 26.04.2017
Stockhofe, Rita CDU/CSU 26.04.2017
Tank, Azize DIE LINKE 26.04.2017
Vogler, Kathrin DIE LINKE 26.04.2017
Werner, Katrin DIE LINKE 26.04.2017
Zertik, Heinrich CDU/CSU 26.04.2017
Wagenknecht, Dr. Sahra DIE LINKE 26.04.2017
*aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes
Anlage 2
Antwort
der Staatsministerin Monika Grütters auf die Fragen der
Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/12020, Fragen 5 und 6):
Nach welchem Verfahren plant die Bundesregierung, eine
adäquate Nachfolge des Direktors der Internationalen Film-
festspiele Berlin (Berlinale), Dieter Kosslick, zu besetzen, und
wird diese Neubesetzung öffentlich nachvollziehbar gestaltet
werden (öffentliche Ausschreibung, Findungskommission)?
Nach welchen Kriterien soll die Nachfolge des Berlina-
le-Chefs Dieter Kosslick bestimmt werden, und wird erwogen,
bei der Neubesetzung der Berlinale-Leitung eine Trennung
von Geschäftsführung und künstlerischer Leitung vorzuneh-
men, wie es bei anderen Festivals (zum Beispiel in Cannes,
Venedig und Locarno) der Fall ist?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Vertrag von Herrn Kosslick als Direktor der In-
ternationalen Filmfestspiele Berlin läuft noch bis zum
31. Mai 2019. Die Überlegungen zum Verfahren einer
Nachfolge haben gerade erst begonnen. Zum gegenwär-
tigen Zeitpunkt gibt es daher noch keine Festlegungen
oder Präferenzen hinsichtlich des Verfahrens. Die Defi-
nition der Kriterien für die Findung einer Nachfolge und
die Frage eventueller Neustrukturierungen werden der-
zeit noch intern bewertet. Hierzu wird die BKM auch Ge-
spräche mit Repräsentanten aus der Filmbranche führen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 201723166
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12020, Frage 9):
Kann die Bundesregierung ausdrücklich ausschließen,
dass regimefeindliche bewaffnete Gruppierungen wie Fatah
al-Scham (früher Al-Nusra-Front) über toxische Chemikalien
verfügen, vor dem Hintergrund, dass unter anderem bereits
2013 darüber berichtet wurde, dass in der Türkei Sarin-Gas-
vorräte bei Mitgliedern der islamistischen Terrorgruppe
Al-Nusra-Front gefunden wurden, die sich in der Türkei, in
Mersin und Adana, aufhielten (http://odatv.com/obamanin-
kirmizi-cizgisine-adana-yaklasti-mi-0909131200.html),
und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, dass die syrische Führung
bewusst in Kauf nehmen würde, dass ihr ein Chemiewaffen-
einsatz schade, weil sie damit ihren Gegnern den Grund für
Waffenlieferungen an die Rebellengruppen, die Einrichtung
einer Flugverbotszone oder beispielsweise völkerrechtswidri-
ge Angriffe durch das US-Militär liefert (www.n-tv.de/politik/
UN-Rebellen- setzten-Giftgas-ein-article10595371.html)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen
vor, dass regimefeindliche bewaffnete Gruppierungen
über toxische Chemikalien verfügen, die mit dem Scha-
densausmaß und den gezeigten Symptomen nach dem
mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatz am 4. April 2017 in
der syrischen Stadt Khan Shaykhun in Einklang zu brin-
gen wären.
Berichte, die nahelegen, dass solche bewaffneten
Gruppierungen über entsprechende toxische Chemikali-
en bzw. Sarin verfügen, kann die Bundesregierung folg-
lich nicht bestätigen.
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekula-
tionen darüber, aus welchen Gründen die syrische Regie-
rung ihre Entscheidungen trifft.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12020, Frage 10):
Über welche konkreten (auch nachrichtendienstlichen) Be-
weise verfügt die Bundesregierung, dass die syrische Armee
für den Giftgasangriff in Chan Schaichun verantwortlich ist?
Die Bundesregierung verfügt zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch über keine endgültigen Beweise zur Ur-
heberschaft des Chemiewaffeneinsatzes in Chan Schai-
chun.
Alle Indizien deuten aber mit hoher Plausibilität da-
rauf hin, dass die syrische Armee Sarin in Chan Schai-
chun eingesetzt hat.
Letzte Gewissheit in dieser Frage können nur die
bereits laufenden Ermittlungen der Fact Finding Missi-
on der Organisation für das Verbot chemischer Waffen
(OVCW) und des OVCW Joint Investigative Mechanism
der Vereinten Nationen und der OVCW bringen.
Anlage 5
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/12020, Frage 11):
Inwiefern sind nach der Einigung über die Arbeit deutscher
Stiftungen in Ägypten auch die im Jahr 2013 verhafteten Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung
weiterhin inhaftiert, und inwiefern hat sich die Bundesregie-
rung im Rahmen des Besuchs der Bundeskanzlerin in Kairo
auch für die Angeklagten des Falls 173 (www.atlanticcouncil.
org/blogs/menasource/case-no-173-the-state-of-egypt-s-ngos)
eingesetzt, die nicht für deutsche Stiftungen gearbeitet haben?
In Ägypten wurden keine Mitarbeiter der Kon-
rad-Adenauer-Stiftung inhaftiert. Zwei Mitarbeiter der
Konrad-Adenauer-Stiftung wurden in Abwesenheit zu
Haftstrafen verurteilt.
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat sich bei ihrem
Besuch in Kairo in ihren Gesprächen auch für ägyptische
Staatsangehörige, die von dem Fall 173 betroffen sind
und nicht für deutsche Stiftungen gearbeitet haben, ein-
gesetzt und einzelne von ihnen getroffen.
Anlage 6
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/12020, Frage 12):
Inwiefern hat die Bundeskanzlerin während ihres Besuchs
in Kairo die ägyptische Regierung von konkreten Verbesserun-
gen für die Lage der ägyptischen Zivilgesellschaft überzeugen
können, die nach den Worten der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel „für die gute Entwicklung eines Landes von großer
Bedeutung sind“, und wie stellt sich die Bundesregierung
eine produktive Arbeit deutscher Stiftungen im Land vor,
wenn viele ihrer potenziellen Kooperationspartnerinnen und
Kooperationspartner wie beispielswiese im Fall 173 (www.
atlanticcouncil.org/blogs/menasource/case-no-173-the-state-
of-egypt-s-ngos) durch Verfolgung, Einfrierung finanzieller
Mittel oder Reiseverbote an ihrer Arbeit gehindert werden?
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat die Lage der
ägyptischen Zivilgesellschaft während ihres Besuchs
angesprochen und durch ein Treffen mit Vertretern der
Zivilgesellschaft unterstrichen, welche Bedeutung die
Bundesregierung der Zivilgesellschaft für die Entwick-
lung des Landes beimisst. Dieses Signal ist von der ägyp-
tischen Regierung registriert worden.
Fest steht, dass lokale Partner der Stiftungen erhebli-
chen Einschränkungen unterliegen und dies auch auf die
Arbeit der Stiftungen Auswirkungen hat.
Die politischen Stiftungen arbeiten selbstständig. In-
sofern ist es nicht an der Bundesregierung, Vorstellungen
über deren Arbeit zu präsentieren.
http://odatv.com/obamanin-kirmizi-cizgisine-adana-yaklasti-mi-0909131200.html
http://odatv.com/obamanin-kirmizi-cizgisine-adana-yaklasti-mi-0909131200.html
http://www.n-tv.de/politik/UN-Rebellen-setzten-Giftgas-ein-article10595371.html
http://www.n-tv.de/politik/UN-Rebellen-setzten-Giftgas-ein-article10595371.html
http://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/case-no-173-the-state-of-egypt-s-ngos
http://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/case-no-173-the-state-of-egypt-s-ngos
http://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/case-no-173-the-state-of-egypt-s-ngos
http://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/case-no-173-the-state-of-egypt-s-ngos
http://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/case-no-173-the-state-of-egypt-s-ngos
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 23167
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 7
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12020, Frage 13):
Inwieweit trifft es nach (auch nachrichtendienstlicher)
Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die in Teilen vom
libyschen Präsidentenrat (PC) unter Premierminister Faiez
Sarraj unterstützte Milizenallianz Bengasi-Verteidigungsbri-
gaden (BDB) Verbindungen zu al-Qaida hat und die BDB
als faktischer Bündnispartner gegen General Chalifa Haftar
vom PC nicht mehr als „terroristisch“ eingestuft werden, in
der Hoffnung, dadurch Druck auf Chalifa Haftar auszuüben,
der gegen die Muslimbrüder und mit ihnen verbündete isla-
mistische Milizen vorgeht, was ihm die Unterstützung Ägyp-
tens und Russlands einträgt (https://www.heise.de/tp/features/
Libyen-Russland-versucht-ein-alternatives-Projekt-3651431.
html?seite=2)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung unterhalten ein-
zelne Mitglieder der Benghazi Defense Brigades (BDB)
Verbindungen zu Angehörigen von al-Qaida.
Der libysche Präsidialrat oder die Regierung der Na-
tionalen Einheit haben sich nach Kenntnis der Bundes-
regierung nicht zu einer terroristischen Einstufung der
Benghazi Defense Brigades geäußert.
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12020, Frage 14):
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber,
weshalb die sogenannte IPA-II-Verordnung (IPA: Instrument
for Pre-Accession Assistance), in der die Vorbeitrittshilfen
für den Zeitraum 2014 bis 2020 rechtlich verbindlich geregelt
sind, anders als die frühere IPA-I-Verordnung keine Suspen-
dierungsklausel enthält, sondern lediglich die Möglichkeit
vorsieht, bei entscheidenden politischen Veränderungen wie
beispielsweise in der Türkei Zuweisungen anzupassen (Ple-
narprotokoll 18/227, Antwort zu Frage 14), und inwieweit
unterstützt die Bundesregierung Forderungen nach einem Ab-
bruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und damit
automatisch nach einer Einstellung der Vorbeitrittshilfen für
die Türkei vor dem Hintergrund, dass nach dem Ja beim Ver-
fassungsreferendum nicht mehr von einer „De-facto-Diktatur“
gesprochen werden könne, sondern die Türkei nun auch eine
„De-jure-Diktatur“ ist (www.n-tv.de/politik/Politiker- fordern-
Ende-der-EU-Tuerkei-Gespraeche-article19796380.html)?
Die Vorbeitrittshilfen sind für den Zeitraum 2014
bis 2020 rechtlich verbindlich in der sogenannten
IPA-II-Verordnung geregelt (Instrument for Pre-Acces-
sion Assistance) und an die Beitrittsverhandlungen ge-
knüpft. Solange Beitrittsverhandlungen laufen, sollen
Vorbeitrittshilfen gezahlt werden. Automatismen zur
Aussetzung bzw. Beendigung der Vorbeitrittshilfen be-
stehen nicht.
Die Verordnung enthält – anders als die frühere
IPA-I-Verordnung – keine Suspendierungsklausel. Bei
den Verhandlungen über die IPA-II-Verordnung in den
Jahren 2012 bis 2014 gab es in der Ratsarbeitsgruppe
Erweiterung (COELA) unter den Mitgliedstaaten keine
Mehrheit für die Einfügung einer Suspendierungsklausel.
Allerdings sieht die IPA-II-Verordnung die Möglich-
keit vor, bei entscheidenden politischen Veränderungen
Zuweisungen anzupassen. Das heißt, eine Suspendierung
von Einzelprojekten durch die mit der Durchführung be-
auftragte EU-Kommission ist möglich. Dabei sind aller-
dings die für die jeweiligen Projekte gegebenenfalls ein-
gegangenen vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.
Die Haltung der Bundesregierung zu den Beitrittsver-
handlungen mit der Türkei ist unverändert.
Der EU-Verhandlungsrahmen von 2005 sieht in Ar-
tikel 5 die Aussetzung der Beitrittsverhandlungen vor,
wenn ein klarer und andauernder Bruch der EU-Grund-
werte festgestellt wurde.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/12020, Frage 15):
Wie ist das konkrete Prozedere der Durchführung von
Wahlen oder Referenden ausländischer Staaten in Deutsch-
land, und wird die Bundesregierung die Durchführung eines
möglichen Referendums zur Wiedereinführung der Todesstra-
fe in der Türkei für türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbür-
ger in Deutschland zulassen?
Zum ersten Teil Ihrer Frage: Die Bundesregierung
erlaubt den hier akkreditierten Vertretungen auswärtiger
Staaten grundsätzlich die Durchführung von Wahlen und
Abstimmungen hinsichtlich ihrer in Deutschland leben-
den Staatsangehörigen.
Voraussetzung ist nach der einschlägigen Verbalnote
des Auswärtigen Amts zunächst ein rechtzeitiger Antrag.
Die Prüfung erfolgt durch das Auswärtige Amt unter Be-
teiligung des Bundesinnenministeriums, das in einem in
der Innenministerkonferenz abgestimmten Verfahren die
Innenressorts der Länder beteiligt, in denen Wahllokale
geplant sind.
Jenseits ihrer Zuständigkeit für die Sicherheit und
Ordnung im Umfeld der Wahllokale sind deutsche Be-
hörden in die organisatorische Vorbereitung und Durch-
führung ausländischer Wahlen oder Abstimmungen in
Deutschland nicht eingebunden.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Zu hypothetischen Fra-
gestellungen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung.
Ein Antrag der türkischen Botschaft zur Durchführung
einer Volksbefragung über die Wiedereinführung der To-
desstrafe liegt der Bundesregierung nicht vor. Unabhän-
gig davon wird die Bundesregierung keine Initiativen zur
Einführung der Todesstrafe unterstützen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (BÜND-
https://www.heise.de/tp/features/Libyen-Russland-versucht-ein-alternatives-Projekt-3651431.html?seite=2
https://www.heise.de/tp/features/Libyen-Russland-versucht-ein-alternatives-Projekt-3651431.html?seite=2
https://www.heise.de/tp/features/Libyen-Russland-versucht-ein-alternatives-Projekt-3651431.html?seite=2
http://www.n-tv.de/politik/Politiker-fordern-Ende-der-EU-Tuerkei-Gespraeche-article19796380.html
http://www.n-tv.de/politik/Politiker-fordern-Ende-der-EU-Tuerkei-Gespraeche-article19796380.html
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 201723168
(A) (C)
(B) (D)
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12020, Fra-
ge 18):
Warum kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
keine Auskunft darüber geben, wie viele der Flüchtlinge, die
einen Flüchtlingsschutz und damit einen Anspruch auf Famili-
ennachzug erhalten haben, tatsächlich bereits einen Antrag auf
Familiennachzug gestellt oder bereits verwirklicht haben, und
was unternimmt die Bundesregierung, um den familiennach-
zugsberechtigten Personen, besonders den unbegleiteten Min-
derjährigen, die Wahrnehmung dieses Rechts auch in der Pra-
xis zu ermöglichen und sie darüber ausreichend in Kenntnis
zu setzen (www.bild.de/politik/aktuelles/ politik-inland/267-
500-syrer-haben-anspruch-auf-familiennachzug-51157490.
bild.html)?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann
aus dem Ausländerzentralregister ersehen, wie vielen
Personen ein Aufenthaltstitel zum Zwecke des Famili-
ennachzugs erteilt wurde. Die Aufenthaltstitel werden
von den Ausländerbehörden eingepflegt, sobald die An-
gehörigen sich bei der zuständigen Ausländerbehörde
gemeldet haben. 104 841 Personen, die im Jahr 2016 ein-
gereist waren, wurden im Laufe des gleichen Jahres Auf-
enthaltstitel im Rahmen des Familiennachzuges erteilt.
Für die ersten drei Monate des Jahres 2017 sind es be-
reits 8 469 Personen. In diesen Zahlen sind alle erteilten
Aufenthaltstitel zum Familiennachzug enthalten. Eine
Unterscheidung nach Personengruppen, zum Beispiel
anerkannten Flüchtlingen, zu denen nachgezogen wird,
ist nicht möglich.
Eine Auswertung nach Staatsangehörigkeit ergibt
allerdings, dass von den 104 841 zum Zwecke des Fa-
miliennachzugs eingereisten Personen im Jahr 2016
30 089 Personen syrische Staatsangehörige waren. 2017
waren es bislang 3 251 syrische Staatsangehörige.
Das Auswärtige Amt hat seit 2015 zahlreiche Maßnah-
men getroffen, um der gestiegenen Nachfrage nach Visa
zum Familiennachzug zu begegnen. Zu den Maßnah-
men zählt auch das von der Internationalen Organisation
für Migration (IOM) im Auftrag des Auswärtigen Amts
durchgeführte Family Assistance Programme, durch das
an mehreren Standorten in der Türkei, dem Libanon und
dem Irak bereits über 100 000 Personen informiert und
bei der Stellung ihrer Visumanträge unterstützt wurden.
Die Websites der Botschaften informieren ebenso wie
auch eine speziell geschaffene Website www.fap.diplo.
de, die auch fristwahrende Anzeigen ermöglicht.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12020, Fra-
ge 19):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
der Mitteilung der EU-Kommission, dass Flüchtlingskin-
der besser geschützt werden müssen, sowie aus dem neuen
Umsetzungsbericht über die „Eins-zu-eins“-Neuansiedlung
von Syrern aus der Türkei in der EU (www.handelsblatt.
com/ politik/ international/eu-kommission-fluechtlingskinder-
sollen- besser-geschuetzt-werden/19665168.html)?
Die EU-Kommission hat ihre Mitteilung an das Eu-
ropäische Parlament und den Rat zum Schutz minder-
jähriger Migranten am 18. April 2017 übermittelt. Eine
vertiefte Prüfung und Erörterung der Mitteilung war
bislang nicht möglich. Unabhängig hiervon kommt die
Bundesregierung in ihrem Bericht über die Situation un-
begleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland
(Drucksache 18/11540 vom 15. März 2017) aufgrund
der Rückmeldungen der Länder und Verbände zu der
Einschätzung, dass sich die Unterbringungssituation un-
begleiteter Kinder und Jugendlicher in Deutschland im
Kalenderjahr 2016 deutlich verbessert hat. Sie spricht
sich in ihrem Bericht für einen stärkeren Ausbau der
Unterbringung in sozialpädagogisch begleiteten Wohn-
formen sowie Gast- und Pflegefamilien aus. Darüber
hinaus hat die Bundesregierung mit Kabinettbeschluss
vom 12. April 2017 einen Entwurf für ein Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Teil dieses Gesetz-
entwurfs ist eine Verbesserung des Schutzes von Kindern
und Frauen in Flüchtlingsunterkünften.
Da sich der in der Frage genannte „Eins-zu-Eins“-Me-
chanismus auf die Aufnahmen aus der Türkei bezieht, der
zitierte Artikel hingegen ausschließlich auf die Umver-
teilungen aus Griechenland und Italien eingeht, kann der
zweite Teil der Frage in mehrere Richtungen verstanden
werden: Deutschland hat seinen Aufnahmeprozess im
Umverteilungsverfahren in den vergangenen Monaten
stetig erweitert und bietet Italien und Griechenland mo-
natlich jeweils 500 Aufnahmeplätze an. Insgesamt be-
steht durch die bereits getätigten Aufnahmezusagen ge-
nügend Potenzial für weitere Einreisen. In Hinblick auf
die deutsche Quote des EU-Programms zur Neuansied-
lung (Resettlement) konnten mit Stand 20. April 2017
von 1 600 möglichen Einreisen bereits 1 215 (darunter
1 060 aus der Türkei) realisiert werden sowie zusätzlich
708 humanitäre Aufnahmen aus der Türkei erfolgen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12020, Frage 20):
Was waren Inhalt und Ergebnisse der Treffen, die zwischen
der deutschen Polizei und sudanesischen Polizeibehörden seit
Oktober 2016 stattgefunden haben, und welche Vereinba-
rungen wurden im Rahmen dieser Treffen zum Transfer von
Sicherheitstechnologie sowie von Equipment zur Produkti-
on fälschungssicherer Identitätsnachweise getroffen (www.
sudantribune.com/spip.php?article60551)?
Am 14. Oktober 2016 besuchte der sudanesische Po-
lizeipräsident das Bundespolizeipräsidium und wurde
durch den Präsidenten empfangen. Hintergrund des Be-
suchs war die Einweisung der Delegationsteilnehmer in
die grenzpolizeiliche Lage in Deutschland und Europa
sowie eine Einschätzung zur künftigen Entwicklung der
Migrationslage. Seitens der sudanesischen Delegation
wurde der Wunsch nach Unterstützung in den Bereichen
Terrorismusbekämpfung, Bekämpfung der organisierten
Kriminalität und illegalen Migration/Schleusungskri-
minalität geäußert. Übereinkommen respektive andere
http://www.bild.de/politik/aktuelles/politik-inland/267-500-syrer-haben-anspruch-auf-familiennachzug-51157490.bild.html
http://www.bild.de/politik/aktuelles/politik-inland/267-500-syrer-haben-anspruch-auf-familiennachzug-51157490.bild.html
http://www.bild.de/politik/aktuelles/politik-inland/267-500-syrer-haben-anspruch-auf-familiennachzug-51157490.bild.html
http://www.fap.diplo.de
http://www.fap.diplo.de
http://www.handelsblatt.com/politik/international/eu-kommission-fluechtlingskinder-sollen-besser-geschuetzt-werden/19665168.html
http://www.handelsblatt.com/politik/international/eu-kommission-fluechtlingskinder-sollen-besser-geschuetzt-werden/19665168.html
http://www.handelsblatt.com/politik/international/eu-kommission-fluechtlingskinder-sollen-besser-geschuetzt-werden/19665168.html
http://www.sudantribune.com/spip.php?article60551
http://www.sudantribune.com/spip.php?article60551
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 23169
(A) (C)
(B) (D)
präjudizierende Kooperationen, welche insbesondere
aus der sudanesischen Presse zu entnehmen sind, waren
weder Teil des Delegationsbesuches, noch stehen solche
derzeit konkret zur Diskussion. Weitere Treffen fanden
nicht statt.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/12020, Frage 21):
Bei welchen nationalen oder internationalen Kartellbehör-
den sind nach Informationen der Bundesregierung seit wann
Kartellverfahren zur geplanten Übernahme von Monsanto
durch die Bayer AG im Gange, und worauf genau bezog sich
der von Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeri-
ums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
beim Arbeitskreis Welternährung am 23. März 2017 in Berlin
getätigte Hinweis, dass die Bundesregierung sich zu der ge-
planten Übernahme und deren möglichen Konsequenzen für
die Welternährung nicht äußere, da aktuell Kartellverfahren
dazu anhängig seien?
Nach Information der Bundesregierung ist bisher noch
keine förmliche Anmeldung der geplanten Übernahme
bei der Europäischen Kommission erfolgt. Der Bundes-
regierung ist nicht bekannt, ob andere Wettbewerbsbe-
hörden das Vorhaben bereits prüfen. Beim Arbeitskreis
Welternährung baten das Bundesministerium für Ernäh-
rung und Landwirtschaft und das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vor
diesem Hintergrund um Verständnis, hierzu gegenwärtig
nicht Stellung nehmen zu können.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12020, Frage 22):
Bis wann will die Bundesregierung die Auswertung der
Berichte der Länder über die Stichprobenkontrollen von
Energieausweisen abgeschlossen haben, und wie will die
Bundesregierung – wie vom Staatssekretär Rainer Baake in
seiner Antwort vom 18. April 2017 auf meine schriftliche
Frage auf Bundestagsdrucksache 18/12021 angekündigt – die
Konsequenzen daraus in das Gebäudeenergiegesetz einfließen
lassen, obwohl es keine Einigung mehr über dieses Gesetz in-
nerhalb der Koalition geben wird, wie unter anderem aus einer
dpa-Meldung vom 30. März 2017 mit entsprechenden Aussa-
gen der Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks hervorgeht?
Die Bundesregierung bedauert, dass eine Einigung
über das Gebäudeenergiegesetz nicht zustande gekom-
men ist. Die Weiterentwicklung des Energieeinspar-
rechts für Gebäude wird in der nächsten Legislaturpe-
riode wieder auf der Tagesordnung stehen, nicht zuletzt
weil uns die EU-Gebäuderichtlinie dazu verpflichtet, den
„Niedrigstenergiegebäude“-Standard für neue Gebäude
festzulegen und einzuführen. Mit unseren Arbeiten zum
Gebäudeenergiegesetz haben das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine
gute Grundlage für die Novelle geschaffen. Die Arbei-
ten werden fortgesetzt. Dazu gehört die Auswertung
der Länderberichte über die Stichprobenkontrollen von
Energieausweisen. Einen Zeitplan gibt es noch nicht.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12020, Frage 23):
Wie viele öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elek-
trofahrzeuge sind in Deutschland in Betrieb (bitte nach Bun-
desländern auflisten), und warum veröffentlicht die Bundes-
netzagentur seit dem 18. April 2017 in ihrem Internetangebot
eine Ladesäulenkarte, die nach meiner Kenntnis nur einen
Bruchteil der vorhandenen Ladesäulen anzeigt, obwohl die
Errichtung eines Großteils der nicht angezeigten Ladesäulen
mit Mitteln des Bundes gefördert wurde?
Bei der Bundesnetzagentur sind insgesamt 4 565 La-
depunkte für Elektrofahrzeuge an 2 174 öffentlich zu-
gänglichen Ladeeinrichtungen angezeigt worden (Stand:
21. April 2017).
Auflistung der Ladepunkte nach Bundesländern:
Baden-Württemberg 522
Bayern 1 281
Berlin 478
Brandenburg 42
Bremen 26
Hamburg 79
Hessen 194
Mecklenburg-Vorpommern 46
Niedersachsen 423
Nordrhein-Westfalen 933
Rheinland-Pfalz 160
Sachsen 78
Sachsen-Anhalt 58
Schleswig-Holstein 184
Thüringen 61
Saarland 0
Betreiber von Ladepunkten haben nach der Ladesäu-
lenverordnung den Aufbau und die Außerbetriebnahme
von Ladepunkten schriftlich bei der Bundesnetzagentur
anzuzeigen sowie die Einhaltung einheitlich vorgegebe-
ner Steckerstandards sowie sonstiger technischer Anfor-
derungen nachzuweisen. Die Bundesnetzagentur hat ih-
rem gesetzlichen Auftrag folgend das Augenmerk auf die
technische Sicherheit der Ladeinfrastruktur gelegt. Die
Veröffentlichung umfasst daher nur solche Ladepunkte,
die alle Anforderungen an einen technisch sicheren Be-
trieb erfüllen und nachweisen konnten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 201723170
(A) (C)
(B) (D)
Zudem enthält die Karte nur die Ladeeinrichtungen,
deren Betreiber einer Veröffentlichung auf der Internet-
seite der Bundesnetzagentur ausdrücklich zugestimmt
haben. Grund dafür ist, dass die Ladesäulenverordnung
keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Veröf-
fentlichung der Daten enthält.
Die Ladesäulenverordnung sieht gemäß § 4 vor, dass
ab Inkrafttreten 17. Juni 2016 der Aufbau von Normalla-
depunkten und von Schnellladepunkten der Bundesnetz-
agentur gemeldet werden müssen. Vor diesem Stichtag
aufgebaute Schnellladepunkte müssen der Bundesnetz-
agentur nachträglich angezeigt werden. Alle zuvor aufge-
bauten Normalladesäulen müssen der Bundesnetzagen-
tur nicht nachträglich gemeldet werden.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12020, Frage 24):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Genehmigung der Beihilfen für die belgischen Atomkraft-
werke Tihange und Doel (siehe http://europa.eu/rapid/press-
release_IP-17-662_de.htm), und was hat die Bundesregierung
unternommen bzw. wird sie gegen die Genehmigung dieser
und weiterer denkbarer Beihilfen für belgische Atomkraftwer-
ke unternehmen?
Die Bundesregierung verfolgt mit der Energiewende
bekanntlich eine andere Energiemix-Strategie als Bel-
gien. Es gibt zwischen dem Deutschen Bundestag und
der Bundesregierung Konsens in der grundsätzlichen
Bewertung, dass Kernenergie zur Stromerzeugung auch
in Europa künftig möglichst keine Rolle mehr spielen
sollte. Die Bundesregierung setzt sich entschieden dafür
ein, dass EU-Förderung nur für Technologien gewährt
wird, die aus Sicht der Bundesregierung sicher, nach-
haltig und kohlenstoffarm sind. Das beinhaltet vor allem
Innovationen im Bereich der erneuerbaren Energien und
der Energieeffizienz. Aber jeder Mitgliedstaat kann ge-
mäß Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union letztlich frei über seinen nationalen
Energiemix entscheiden – das ist ein wichtiger Grundsatz
europäischer Energiepolitik. Dazu gehört auch die Fra-
ge, inwieweit einzelne Mitgliedstaaten Kernkraftwerke
durch nationale Maßnahmen unterstützen. Daher geht es
bei dem Kommissionsbeschluss zu Tihange und Doel vor
allem um eine Beihilfe-Rechtsfrage.
Wie schon im Fall der beihilferechtlichen Genehmi-
gung des Kernkraftwerks Hinkley Point C handelt es sich
bei der Genehmigung durch die Europäische Kommissi-
on nicht um eine politische Bewertung der Laufzeitver-
längerung der Kraftwerke oder gar eine grundsätzliche
Aussage zum Energiemix der Mitgliedstaaten. Bei der
Genehmigung handelt es sich vielmehr ausschließlich
um eine wettbewerbsrechtliche Bewertung mithilfe der
Maßstäbe des EU-Beihilferechts.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
(Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/12020, Fra-
ge 27):
Wie viele Wohnungsverluste gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung deutschlandweit jeweils in den vergangenen
fünf Jahren, und wie viele davon kamen durch Zwangsräu-
mungen zustande?
Der Begriff „Wohnungsverlust“ ist nicht allgemein-
gültig definiert und insofern nicht klar abgegrenzt. Es
kommt entsprechend eine Vielzahl von möglichen Grün-
den für Wohnungsverluste in Frage. Es gibt keine bun-
desweite Statistik, die alle diese möglichen Fälle von
Wohnungsverlusten zusammenführt.
Die Anzahl der erteilten Vollstreckungsaufträge an
Gerichtsvollzieher auf Zwangsräumung wird statistisch
durch die Länder erst seit dem Jahr 2015 erfasst; in die-
sem Jahr wurden 63 866 Räumungsaufträge erteilt. Die
Zahl der tatsächlich durchgeführten Räumungen wird
statistisch nicht erfasst.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
(Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/12020, Fra-
ge 28):
Sieht die Bundesregierung diesbezüglich einen politischen
Handlungsbedarf?
Die Bundesregierung sieht die Vermeidung von Woh-
nungslosigkeit als wichtige Aufgabe an. Beispielhaft
möchte ich auf ein Projekt verweisen, das über den Eu-
ropäischen Hilfsfonds für die besonders benachteiligten
Personen finanziert wird. Beraterinnen und Berater su-
chen Wohnungslose oder davon bedrohte Menschen vor
Ort auf und begleiten sie zur Wohnungsnotfallhilfe oder
zum Mieterschutzbund, bevor die Räumung droht.
Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bun-
desregierung gibt einen Überblick über die Maßnahmen
zur Wohnsituation in verschiedenen Lebenslagen, zu
Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit und zu den Maß-
nahmen, die dagegen ergriffen werden.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12020, Frage 29):
Wie begründet es die Bundesregierung, dass das Unterka-
pitel „Einfluss von Interessenvertretungen und Lobbyarbeit“
sowie Passagen über die Ergebnisse einer vom Bundesminis-
terium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Studie,
der zufolge politische Entscheidungen eindeutig den Interes-
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-662_de.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-662_de.htm
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 23171
(A) (C)
(B) (D)
sen der Wohlhabenden folgen und die Wünsche der Armen
regelmäßig nicht umgesetzt werden, aus dem Fünften Armuts-
und Reichtumsbericht gestrichen worden sind, und welche
Konsequenzen plant die Bundesregierung aus den Ergebnissen
dieser Studie zu ziehen?
Ein Unterkapitel zur Rolle und Bedeutung von Inte-
ressenvertretung im politischen Raum ist in der Endfas-
sung des Fünften Armuts- und Reichtumsberichts weiter-
hin enthalten.
Ebenso werden Ergebnisse der von Ihnen angespro-
chenen Studie auf Seite 170 des Berichts dokumentiert.
Die Studie ist darüber hinaus auf der Homepage zum Ar-
muts- und Reichtumsbericht in Gänze abrufbar.
Die Bundesregierung zieht aus den Ergebnissen dieser
Studie die Konsequenz, dass politische Betätigung quer
durch die Gesellschaft anzuregen ist.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12020, Frage 30):
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass es an-
gesichts der im Armuts- und Reichtumsbericht festgestellten
problematischen Daten- und Erkenntnislage im Bereich des
privaten Reichtums schon aus diesem Grund sinnvoll wäre,
eine Vermögensteuer einzuführen, die dazu beitragen könn-
te, harte steuerstatistische Daten zur Vermögensverteilung in
Deutschland zu generieren?
Die Einführung und Erhebung von Steuern kann – an-
ders als in der Frage unterstellt – nicht vorrangig das Ziel
verfolgen, statistische Daten zu generieren oder zu ver-
bessern. Das Fehlen steuerstatistischer Daten stellt keine
hinreichende Begründung oder Rechtfertigung für die
Einführung einer Steuer dar.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12020, Frage 31):
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung im Rahmen der EU-Missionen Triton und
EUNAVFOR MED am Osterwochenende (14. bis 17. April
2017) im Mittelmeer erst dann an Bord genommen, nachdem
diese von privaten Rettungsorganisationen gerettet worden
waren (bitte dazu auch mitteilen, wie viele schiffbrüchige
Personen direkt an Bord genommen wurden), wozu die Hilfs-
organisationen schwere Vorwürfe unter anderem gegen die
Grenzagentur Frontex erheben (https://twitter.com/MSF_Sea/
status/854573272184311809), und welche Anstrengungen un-
ternimmt die Europäische Union, die Schiffe der genannten
Missionen näher an libyschen Hoheitsgewässern operieren zu
lassen, da dort nach meiner Kenntnis derzeit die meisten Not-
rufe zu verzeichnen sind?
Am 15. April 2017 wurden durch den deutschen Ten-
der RHEIN insgesamt 1 181 in Not geratene Personen
gerettet und nach Catania in Italien verbracht. Dabei
wurden 723 Personen von den selbst in Seenot geratenen
Schiffen der Privatorganisationen „Sea Eye“ und „Ju-
gend Rettet“ übernommen. Weitere 458 Personen wur-
den durch den Tender RHEIN direkt aus Seenot gerettet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen da-
rüber vor, wie viele Personen im Rahmen der von der
Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache
Frontex koordinierten Operation Triton im Zeitraum vom
14. bis zum 17. April 2017 im Mittelmeer an Bord ge-
nommen wurden. Entsprechende Zahlen werden durch
Frontex nicht veröffentlicht.
Die Agentur stellt in ihrem Berichtswesen jedoch Ge-
samtzahlen der irregulären Einreisen im Operationsraum
des zentralen Mittelmeeres dar. Nach diesen Berichten
wurden im Zeitraum vom 14. bis zum 17. April 2017
3 926 Personen registriert. Die Zahlen der aufgegriffenen
bzw. aus Seenot geretteten Personen beziehen sich dabei
auf Feststellungen bzw. Seenotrettungen aller im zentra-
len Mittelmeer eingesetzten Akteure.
Die Positionierung der im Rahmen von EUNAVFOR
MED Operation Sophia sowie Triton operierenden Schif-
fe leitet sich aus den zu erfüllenden Aufgaben ab. Nach
Kenntnis der Bundesregierung ist es derzeit nicht beab-
sichtigt, die Aufgaben von EUNAVFOR MED Operation
Sophia sowie Triton zu verändern.
Anlage 22
Neudruck: Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/10442, Frage 10):
In welchem Umfang liefert Deutschland dem NATO-Partner
Türkei Rüstungsgüter (Art der Güter, Anzahl und Wert pro Jahr)
seit 2011, und inwiefern erwägt die Bundesregierung in Anbe-
tracht der aktuellen Entwicklungen in der Türkei, diese Waffen-
lieferungen zu stoppen, welche die Türkei gegebenenfalls im
Krieg gegen Teile der eigenen Bevölkerung einsetzen könnte?
Seit dem Jahr 2011 hat die Bundesregierung dem
NATO- Partner Türkei folgende Rüstungsgüter geneh-
migt:
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in €
A0001 Handfeuerwaffen 120 3.308.189
A0002 großkalibrige Waffen 1 *
A0003 Munition 30 9.858.912
A0004 Torpedos, Flugkörper 11 35.545.936
https://twitter.com/MSF_Sea/status/854573272184311809
https://twitter.com/MSF_Sea/status/854573272184311809
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 201723172
(A) (C)
(B) (D)
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in €
A0005 Feuerleitanlagen 25 15.779.173
A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 60 35.676.491
A0007 ABC-Schutzausrüstung 2 97.059
A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 11 107.782
A0009 Kriegsschiffe 36 8.048.604
A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 12 1.022.545
A0011 militärische Elektronik 39 7.277.512
A0013 ballistische Schutzausrüstung 16 9.730.269
A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 4 80.544
A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 5 1.083.300
A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern 8 832.699
A0017 verschiedene Ausrüstungen 5 420.290
A0018
Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüstungsgü-
tern 7 6.676.556
A0021 militärische Software 11 1.405.918
A0022 Technologie 19 2.226.280
Gesamt 393 *
Jahr 2012
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in €
A0001 Handfeuerwaffen 76 2.517.826
A0002 großkalibrige Waffen 1 *
A0003 Munition 34 4.382.071
A0004 Torpedos, Flugkörper 9 10.279.795
A0005 Feuerleitanlagen 35 6.178.145
A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 46 15.859.304
A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 8 399.498
A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 9 902
A0009 Kriegsschiffe 53 8.946.102
A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 34 5.821.550
A0011 militärische Elektronik 55 13.874.119
A0013 ballistische Schutzausrüstung 8 1.299.763
A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 2 214.135
A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 10 6.876.779
A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern 11 1.773.327
A0017 verschiedene Ausrüstungen 6 544.389
A0018
Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüstungsgü-
tern 7 3.272.218
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 23173
(A) (C)
(B) (D)
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in €
A0021 militärische Software 9 598.915
A0022 Technologie 23 6.192.523
Gesamt 397 *
Jahr 2013
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in €
A0001 Handfeuerwaffen 87 898.168
A0002 großkalibrige Waffen 2 3.518
A0003 Munition 31 726.355
A0004 Torpedos, Flugkörper 12 13.255.025
A0005 Feuerleitanlagen 37 4.410.770
A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 44 13.701.204
A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 15 3.739.895
A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 14 58.871
A0009 Kriegsschiffe 41 2.229.318
A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 37 6.818.918
A0011 militärische Elektronik 38 3.719.521
A0013 ballistische Schutzausrüstung 7 10.604.394
A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 1 *
A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 9 5.557.500
A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern 8 1.903.300
A0017 verschiedene Ausrüstungen 8 1.036.482
A0018
Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüstungsgü-
tern 13 3.219.009
A0021 militärische Software 9 6.275.783
A0022 Technologie 22 5.933.427
Gesamt 395 *
Jahr 2014
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in €
A0001 Handfeuerwaffen 80 5.256.941
A0002 großkalibrige Waffen 3 103.934
A0003 Munition 24 8.041.768
A0004 Torpedos, Flugkörper 10 3.540.434
A0005 Feuerleitanlagen 21 2.209.334
A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 44 4.557.260
A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 9 3.649.991
A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 10 1.301
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 201723174
(A) (C)
(B) (D)
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in €
A0009 Kriegsschiffe 31 7.445.826
A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 29 2.251.909
A0011 militärische Elektronik 28 7.767.095
A0013 ballistische Schutzausrüstung 5 1.720.012
A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 3 3.975.993
A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 9 2.856.815
A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern 4 276.112
A0017 verschiedene Ausrüstungen 6 392.631
A0018
Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüstungsgü-
tern 11 15.225.909
A0021 militärische Software 7 1.529.058
A0022 Technologie 27 1.643.109
Gesamt 336 72.445.432
Jahr 2015
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in €
A0001 Handfeuerwaffen 54 2.735.113
A0002 großkalibrige Waffen 4 283.006
A0003 Munition 13 1.397.820
A0004 Bomben, Torpedos, Flugkörper 9 166.563
A0005 Feuerleitanlagen 19 868.320
A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 25 830.251
A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 7 6.817.852
A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 9 2.497
A0009 Kriegsschiffe 43 4.374.789
A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 25 3.533.183
A0011 militärische Elektronik 37 6.985.104
A0013 ballistische Schutzausrüstung 4 5.494.591
A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 2 1.402.378
A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 5 2.008.932
A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern 6 298.867
A0017 verschiedene Ausrüstungen 1 *
A0018
Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüstungsgü-
tern 3 92.563
A0021 militärische Software 10 806.674
A0022 Technologie 16 616.866
Gesamt 270 *
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 23175
(A) (C)
(B) (D)
Jahr 2016 (01.01.2016 bis 24.11.2016)
Es handelt sich um vorläufige Angaben, die sich durch Änderungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in €
A0001 Handfeuerwaffen 18 372.645
A0002 großkalibrige Waffen 2 28.045
A0003 Munition 6 2.951.159
A0004 Torpedos, Flugkörper 9 1.445.322
A0005 Feuerleitanlagen 11 510.430
A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 13 872.890
A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 6 4.040.885
A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 11 2.100
A0009 Kriegsschiffe 29 1.671.524
A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 24 57.869.353
A0011 militärische Elektronik 29 7.451.369
A0013 ballistische Schutzausrüstung 1 *
A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 1 *
A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 7 2.323.451
A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern 3 241.952
A0017 verschiedene Ausrüstungen 4 89.059
A0018
Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüstungsgü-
tern 3 7.490.658
A0021 militärische Software 15 1.320.785
A0022 Technologie 16 472.155
Gesamt 191 92.203.632
* Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185)
und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrge-
schäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung
sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Dies betrifft u. a. Angaben zum Auftragsvolumen,
wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf Einzelpreise zuließen, Angaben zum Da-
tum des Antrags oder einer etwaigen Voranfrage, zu abgelehnten oder zurückgezogenen Anträgen oder Voranfragen
sowie zu dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallenden Willensbildungsprozessen.
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für
Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfäl-
tiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die „Poli-
tischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem
Jahr 2000 und der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend
gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Die Türkei ist Mitglied
der NATO. Nach den politischen Grundsätzen der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 ist die Ausfuhr von Kriegs-
waffen und sonstigen Rüstungsgütern für NATO-Partner grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus
besonderen politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist. Der Beachtung der Menschenrechte
wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen.
Aktuelle Entwicklungen werden in die Entscheidungsfindung einbezogen. Für jeden Einzelfall findet eine differen-
zierte und sorgfältige Einzelfallprüfung statt. Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen in der Region
genau verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigen.
(205. Sitzung, Anlage 5)
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230. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22