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    Plenarprotokoll 18/230 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 230. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: 15. Entwick- lungspolitischer Bericht der Bundesregie- rung „Entwicklungspolitik als Zukunfts- und Friedenspolitik“; weitere Fragen Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23137 C Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23138 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23139 A Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23139 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23139 D Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23140 A Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23140 A Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 23140 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23140 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23140 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23141 A Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23141 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23141 B Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23141 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23141 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23142 A Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23142 A Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23142 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23142 C Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23142 D Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23143 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23143 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23143 C Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23143 D Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23143 D Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23144 A Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 23144 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23144 C Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23144 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 23145 A Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23145 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23145 B Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23145 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/12020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23145 D Mündliche Frage 1 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Persönlicher Einsatz der Bundeskanzlerin für eine Abschaltung der Atomkraftwerke Cattenom und Fessenheim Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017II Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23145 D Zusatzfrage Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23146 A Mündliche Frage 2 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veränderungen der Grenzwerte der zulässi- gen Jahreshöchstdosis für beruflich strahle- nexponierte Personen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23146 C Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23146 D Mündliche Frage 3 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Teilevakuierungen von Atomkraftwerken im Rahmen der letzten Renegade-Vorfälle Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. 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Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23154 C Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23155 A Mündliche Frage 25 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderung des Telekommunikationsgesetzes mit dem Ziel der Einführung eines barriere- freien Notrufsystems Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . 23156 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 III Zusatzfragen Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23156 B Mündliche Frage 26 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zielvereinbarungen zwischen Werkstätten für behinderte Menschen und Kostenträ- gern ohne Konzepte zur angemessenen Be- schäftigung Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. 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Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23162 D Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23162 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23163 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 23165 A Anlage 2 Mündliche Fragen 5 und 6 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachbesetzung der Leitung der Berlinale Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 23165 D Anlage 3 Mündliche Frage 9 Heike Hänsel (DIE LINKE) Möglicher Besitz toxischer Chemikalien von regimefeindlichen bewaffneten Grup- pierungen in Syrien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23166 A Anlage 4 Mündliche Frage 10 Heike Hänsel (DIE LINKE) Verantwortung für den Giftgasangriff auf den Ort Chan Schaichun Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23166 B Anlage 5 Mündliche Frage 11 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inhaftierung von Mitarbeitern der Kon- rad-Adenauer-Stiftung in Ägypten Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017IV Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23166 C Anlage 6 Mündliche Frage 12 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbesserung der Lage der Zivilgesellschaft in Ägypten Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23166 C Anlage 7 Mündliche Frage 13 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Unterstützung der Milizenallianz Benga- si-Verteidigungsbrigaden durch den liby- schen Präsidentenrat Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23167 A Anlage 8 Mündliche Frage 14 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Fehlende Suspendierungsklausel für Vor- beitrittshilfen in der IPA-II-Verordnung Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23167 A Anlage 9 Mündliche Frage 15 Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durchführung von Wahlen oder Referen- den ausländischer Staaten in Deutschland Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23167 C Anlage 10 Mündliche Frage 18 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auskunft zu eingereichten Anträgen fami- liennachzugsberechtigter Personen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Antwort Dr. Günter Krings, Parl. 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Staatssekretärin BMWi . . . 23169 B Anlage 15 Mündliche Frage 23 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Deutschland Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . 23169 C Anlage 16 Mündliche Frage 24 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 V Beihilfen für die belgischen Atomkraftwer- ke Tihange und Doel Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . 23170 A Anlage 17 Mündliche Frage 27 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Anzahl der Wohnungsverluste in den letz- ten fünf Jahren Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23170 C Anlage 18 Mündliche Frage 28 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Etwaiger politischer Handlungsbedarf an- gesichts der Wohnungsverluste der letzten fünf Jahre Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23170 C Anlage 19 Mündliche Frage 29 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Streichung von Textpassagen aus dem Fünf- ten Armuts- und Reichtumsbericht Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23170 D Anlage 20 Mündliche Frage 30 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einführung einer Vermögensteuer Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23171 A Anlage 21 Mündliche Frage 31 Andrej Hunko (DIE LINKE) Rettung von Schiffbrüchigen im Mittelmeer im Rahmen der EU-Missionen Triton und EUNAVFOR MED vom 14. bis 17. April 2017 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23171 B Anlage 22 Neudruck: Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Frage 10) (205. Sitzung, Anlage 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23171 D (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 23137 230. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Beginn: 13.00 Uhr
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    Herbert Behrens (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 23165 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bülow, Marco SPD 26.04.2017 De Ridder, Dr. Daniela SPD 26.04.2017 Dröge, Katharina * BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.04.2017 Ehrmann, Siegmund SPD 26.04.2017 Fabritius, Dr. Bernd CDU/CSU 26.04.2017 Gysi, Dr. Gregor DIE LINKE 26.04.2017 Hellmich, Wolfgang SPD 26.04.2017 Hornhues, Bettina CDU/CSU 26.04.2017 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 26.04.2017 Jung, Xaver CDU/CSU 26.04.2017 Kiesewetter, Roderich CDU/CSU 26.04.2017 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.04.2017 Kipping, Katja DIE LINKE 26.04.2017 Kudla, Bettina CDU/CSU 26.04.2017 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.04.2017 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 26.04.2017 Leutert, Michael DIE LINKE 26.04.2017 Möring, Karsten CDU/CSU 26.04.2017 Obermeier, Julia CDU/CSU 26.04.2017 Pitterle, Richard DIE LINKE 26.04.2017 Pronold, Florian SPD 26.04.2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 26.04.2017 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 26.04.2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schwabe, Frank SPD 26.04.2017 Siebert, Bernd CDU/CSU 26.04.2017 Stockhofe, Rita CDU/CSU 26.04.2017 Tank, Azize DIE LINKE 26.04.2017 Vogler, Kathrin DIE LINKE 26.04.2017 Werner, Katrin DIE LINKE 26.04.2017 Zertik, Heinrich CDU/CSU 26.04.2017 Wagenknecht, Dr. Sahra DIE LINKE 26.04.2017 *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes Anlage 2 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Fragen der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/12020, Fragen 5 und 6): Nach welchem Verfahren plant die Bundesregierung, eine adäquate Nachfolge des Direktors der Internationalen Film- festspiele Berlin (Berlinale), Dieter Kosslick, zu besetzen, und wird diese Neubesetzung öffentlich nachvollziehbar gestaltet werden (öffentliche Ausschreibung, Findungskommission)? Nach welchen Kriterien soll die Nachfolge des Berlina- le-Chefs Dieter Kosslick bestimmt werden, und wird erwogen, bei der Neubesetzung der Berlinale-Leitung eine Trennung von Geschäftsführung und künstlerischer Leitung vorzuneh- men, wie es bei anderen Festivals (zum Beispiel in Cannes, Venedig und Locarno) der Fall ist? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Vertrag von Herrn Kosslick als Direktor der In- ternationalen Filmfestspiele Berlin läuft noch bis zum 31. Mai 2019. Die Überlegungen zum Verfahren einer Nachfolge haben gerade erst begonnen. Zum gegenwär- tigen Zeitpunkt gibt es daher noch keine Festlegungen oder Präferenzen hinsichtlich des Verfahrens. Die Defi- nition der Kriterien für die Findung einer Nachfolge und die Frage eventueller Neustrukturierungen werden der- zeit noch intern bewertet. Hierzu wird die BKM auch Ge- spräche mit Repräsentanten aus der Filmbranche führen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 201723166 (A) (C) (B) (D) Anlage 3 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12020, Frage 9): Kann die Bundesregierung ausdrücklich ausschließen, dass regimefeindliche bewaffnete Gruppierungen wie Fatah al-Scham (früher Al-Nusra-Front) über toxische Chemikalien verfügen, vor dem Hintergrund, dass unter anderem bereits 2013 darüber berichtet wurde, dass in der Türkei Sarin-Gas- vorräte bei Mitgliedern der islamistischen Terrorgruppe Al-Nusra-Front gefunden wurden, die sich in der Türkei, in Mersin und Adana, aufhielten (http://odatv.com/obamanin- kirmizi-cizgisine-adana-yaklasti-mi-0909131200.html), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die syrische Führung bewusst in Kauf nehmen würde, dass ihr ein Chemiewaffen- einsatz schade, weil sie damit ihren Gegnern den Grund für Waffenlieferungen an die Rebellengruppen, die Einrichtung einer Flugverbotszone oder beispielsweise völkerrechtswidri- ge Angriffe durch das US-Militär liefert (www.n-tv.de/politik/ UN-Rebellen- setzten-Giftgas-ein-article10595371.html)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass regimefeindliche bewaffnete Gruppierungen über toxische Chemikalien verfügen, die mit dem Scha- densausmaß und den gezeigten Symptomen nach dem mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatz am 4. April 2017 in der syrischen Stadt Khan Shaykhun in Einklang zu brin- gen wären. Berichte, die nahelegen, dass solche bewaffneten Gruppierungen über entsprechende toxische Chemikali- en bzw. Sarin verfügen, kann die Bundesregierung folg- lich nicht bestätigen. Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekula- tionen darüber, aus welchen Gründen die syrische Regie- rung ihre Entscheidungen trifft. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12020, Frage 10): Über welche konkreten (auch nachrichtendienstlichen) Be- weise verfügt die Bundesregierung, dass die syrische Armee für den Giftgasangriff in Chan Schaichun verantwortlich ist? Die Bundesregierung verfügt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch über keine endgültigen Beweise zur Ur- heberschaft des Chemiewaffeneinsatzes in Chan Schai- chun. Alle Indizien deuten aber mit hoher Plausibilität da- rauf hin, dass die syrische Armee Sarin in Chan Schai- chun eingesetzt hat. Letzte Gewissheit in dieser Frage können nur die bereits laufenden Ermittlungen der Fact Finding Missi- on der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) und des OVCW Joint Investigative Mechanism der Vereinten Nationen und der OVCW bringen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/12020, Frage 11): Inwiefern sind nach der Einigung über die Arbeit deutscher Stiftungen in Ägypten auch die im Jahr 2013 verhafteten Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung weiterhin inhaftiert, und inwiefern hat sich die Bundesregie- rung im Rahmen des Besuchs der Bundeskanzlerin in Kairo auch für die Angeklagten des Falls 173 (www.atlanticcouncil. org/blogs/menasource/case-no-173-the-state-of-egypt-s-ngos) eingesetzt, die nicht für deutsche Stiftungen gearbeitet haben? In Ägypten wurden keine Mitarbeiter der Kon- rad-Adenauer-Stiftung inhaftiert. Zwei Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung wurden in Abwesenheit zu Haftstrafen verurteilt. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat sich bei ihrem Besuch in Kairo in ihren Gesprächen auch für ägyptische Staatsangehörige, die von dem Fall 173 betroffen sind und nicht für deutsche Stiftungen gearbeitet haben, ein- gesetzt und einzelne von ihnen getroffen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/12020, Frage 12): Inwiefern hat die Bundeskanzlerin während ihres Besuchs in Kairo die ägyptische Regierung von konkreten Verbesserun- gen für die Lage der ägyptischen Zivilgesellschaft überzeugen können, die nach den Worten der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel „für die gute Entwicklung eines Landes von großer Bedeutung sind“, und wie stellt sich die Bundesregierung eine produktive Arbeit deutscher Stiftungen im Land vor, wenn viele ihrer potenziellen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner wie beispielswiese im Fall 173 (www. atlanticcouncil.org/blogs/menasource/case-no-173-the-state- of-egypt-s-ngos) durch Verfolgung, Einfrierung finanzieller Mittel oder Reiseverbote an ihrer Arbeit gehindert werden? Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat die Lage der ägyptischen Zivilgesellschaft während ihres Besuchs angesprochen und durch ein Treffen mit Vertretern der Zivilgesellschaft unterstrichen, welche Bedeutung die Bundesregierung der Zivilgesellschaft für die Entwick- lung des Landes beimisst. Dieses Signal ist von der ägyp- tischen Regierung registriert worden. Fest steht, dass lokale Partner der Stiftungen erhebli- chen Einschränkungen unterliegen und dies auch auf die Arbeit der Stiftungen Auswirkungen hat. Die politischen Stiftungen arbeiten selbstständig. In- sofern ist es nicht an der Bundesregierung, Vorstellungen über deren Arbeit zu präsentieren. http://odatv.com/obamanin-kirmizi-cizgisine-adana-yaklasti-mi-0909131200.html http://odatv.com/obamanin-kirmizi-cizgisine-adana-yaklasti-mi-0909131200.html http://www.n-tv.de/politik/UN-Rebellen-setzten-Giftgas-ein-article10595371.html http://www.n-tv.de/politik/UN-Rebellen-setzten-Giftgas-ein-article10595371.html http://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/case-no-173-the-state-of-egypt-s-ngos http://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/case-no-173-the-state-of-egypt-s-ngos http://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/case-no-173-the-state-of-egypt-s-ngos http://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/case-no-173-the-state-of-egypt-s-ngos http://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/case-no-173-the-state-of-egypt-s-ngos Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 23167 (A) (C) (B) (D) Anlage 7 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12020, Frage 13): Inwieweit trifft es nach (auch nachrichtendienstlicher) Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die in Teilen vom libyschen Präsidentenrat (PC) unter Premierminister Faiez Sarraj unterstützte Milizenallianz Bengasi-Verteidigungsbri- gaden (BDB) Verbindungen zu al-Qaida hat und die BDB als faktischer Bündnispartner gegen General Chalifa Haftar vom PC nicht mehr als „terroristisch“ eingestuft werden, in der Hoffnung, dadurch Druck auf Chalifa Haftar auszuüben, der gegen die Muslimbrüder und mit ihnen verbündete isla- mistische Milizen vorgeht, was ihm die Unterstützung Ägyp- tens und Russlands einträgt (https://www.heise.de/tp/features/ Libyen-Russland-versucht-ein-alternatives-Projekt-3651431. html?seite=2)? Nach Kenntnis der Bundesregierung unterhalten ein- zelne Mitglieder der Benghazi Defense Brigades (BDB) Verbindungen zu Angehörigen von al-Qaida. Der libysche Präsidialrat oder die Regierung der Na- tionalen Einheit haben sich nach Kenntnis der Bundes- regierung nicht zu einer terroristischen Einstufung der Benghazi Defense Brigades geäußert. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12020, Frage 14): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, weshalb die sogenannte IPA-II-Verordnung (IPA: Instrument for Pre-Accession Assistance), in der die Vorbeitrittshilfen für den Zeitraum 2014 bis 2020 rechtlich verbindlich geregelt sind, anders als die frühere IPA-I-Verordnung keine Suspen- dierungsklausel enthält, sondern lediglich die Möglichkeit vorsieht, bei entscheidenden politischen Veränderungen wie beispielsweise in der Türkei Zuweisungen anzupassen (Ple- narprotokoll 18/227, Antwort zu Frage 14), und inwieweit unterstützt die Bundesregierung Forderungen nach einem Ab- bruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und damit automatisch nach einer Einstellung der Vorbeitrittshilfen für die Türkei vor dem Hintergrund, dass nach dem Ja beim Ver- fassungsreferendum nicht mehr von einer „De-facto-Diktatur“ gesprochen werden könne, sondern die Türkei nun auch eine „De-jure-Diktatur“ ist (www.n-tv.de/politik/Politiker- fordern- Ende-der-EU-Tuerkei-Gespraeche-article19796380.html)? Die Vorbeitrittshilfen sind für den Zeitraum 2014 bis 2020 rechtlich verbindlich in der sogenannten IPA-II-Verordnung geregelt (Instrument for Pre-Acces- sion Assistance) und an die Beitrittsverhandlungen ge- knüpft. Solange Beitrittsverhandlungen laufen, sollen Vorbeitrittshilfen gezahlt werden. Automatismen zur Aussetzung bzw. Beendigung der Vorbeitrittshilfen be- stehen nicht. Die Verordnung enthält – anders als die frühere IPA-I-Verordnung – keine Suspendierungsklausel. Bei den Verhandlungen über die IPA-II-Verordnung in den Jahren 2012 bis 2014 gab es in der Ratsarbeitsgruppe Erweiterung (COELA) unter den Mitgliedstaaten keine Mehrheit für die Einfügung einer Suspendierungsklausel. Allerdings sieht die IPA-II-Verordnung die Möglich- keit vor, bei entscheidenden politischen Veränderungen Zuweisungen anzupassen. Das heißt, eine Suspendierung von Einzelprojekten durch die mit der Durchführung be- auftragte EU-Kommission ist möglich. Dabei sind aller- dings die für die jeweiligen Projekte gegebenenfalls ein- gegangenen vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. Die Haltung der Bundesregierung zu den Beitrittsver- handlungen mit der Türkei ist unverändert. Der EU-Verhandlungsrahmen von 2005 sieht in Ar- tikel 5 die Aussetzung der Beitrittsverhandlungen vor, wenn ein klarer und andauernder Bruch der EU-Grund- werte festgestellt wurde. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/12020, Frage 15): Wie ist das konkrete Prozedere der Durchführung von Wahlen oder Referenden ausländischer Staaten in Deutsch- land, und wird die Bundesregierung die Durchführung eines möglichen Referendums zur Wiedereinführung der Todesstra- fe in der Türkei für türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbür- ger in Deutschland zulassen? Zum ersten Teil Ihrer Frage: Die Bundesregierung erlaubt den hier akkreditierten Vertretungen auswärtiger Staaten grundsätzlich die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen hinsichtlich ihrer in Deutschland leben- den Staatsangehörigen. Voraussetzung ist nach der einschlägigen Verbalnote des Auswärtigen Amts zunächst ein rechtzeitiger Antrag. Die Prüfung erfolgt durch das Auswärtige Amt unter Be- teiligung des Bundesinnenministeriums, das in einem in der Innenministerkonferenz abgestimmten Verfahren die Innenressorts der Länder beteiligt, in denen Wahllokale geplant sind. Jenseits ihrer Zuständigkeit für die Sicherheit und Ordnung im Umfeld der Wahllokale sind deutsche Be- hörden in die organisatorische Vorbereitung und Durch- führung ausländischer Wahlen oder Abstimmungen in Deutschland nicht eingebunden. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Zu hypothetischen Fra- gestellungen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. Ein Antrag der türkischen Botschaft zur Durchführung einer Volksbefragung über die Wiedereinführung der To- desstrafe liegt der Bundesregierung nicht vor. Unabhän- gig davon wird die Bundesregierung keine Initiativen zur Einführung der Todesstrafe unterstützen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (BÜND- https://www.heise.de/tp/features/Libyen-Russland-versucht-ein-alternatives-Projekt-3651431.html?seite=2 https://www.heise.de/tp/features/Libyen-Russland-versucht-ein-alternatives-Projekt-3651431.html?seite=2 https://www.heise.de/tp/features/Libyen-Russland-versucht-ein-alternatives-Projekt-3651431.html?seite=2 http://www.n-tv.de/politik/Politiker-fordern-Ende-der-EU-Tuerkei-Gespraeche-article19796380.html http://www.n-tv.de/politik/Politiker-fordern-Ende-der-EU-Tuerkei-Gespraeche-article19796380.html Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 201723168 (A) (C) (B) (D) NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12020, Fra- ge 18): Warum kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine Auskunft darüber geben, wie viele der Flüchtlinge, die einen Flüchtlingsschutz und damit einen Anspruch auf Famili- ennachzug erhalten haben, tatsächlich bereits einen Antrag auf Familiennachzug gestellt oder bereits verwirklicht haben, und was unternimmt die Bundesregierung, um den familiennach- zugsberechtigten Personen, besonders den unbegleiteten Min- derjährigen, die Wahrnehmung dieses Rechts auch in der Pra- xis zu ermöglichen und sie darüber ausreichend in Kenntnis zu setzen (www.bild.de/politik/aktuelles/ politik-inland/267- 500-syrer-haben-anspruch-auf-familiennachzug-51157490. bild.html)? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann aus dem Ausländerzentralregister ersehen, wie vielen Personen ein Aufenthaltstitel zum Zwecke des Famili- ennachzugs erteilt wurde. Die Aufenthaltstitel werden von den Ausländerbehörden eingepflegt, sobald die An- gehörigen sich bei der zuständigen Ausländerbehörde gemeldet haben. 104 841 Personen, die im Jahr 2016 ein- gereist waren, wurden im Laufe des gleichen Jahres Auf- enthaltstitel im Rahmen des Familiennachzuges erteilt. Für die ersten drei Monate des Jahres 2017 sind es be- reits 8 469 Personen. In diesen Zahlen sind alle erteilten Aufenthaltstitel zum Familiennachzug enthalten. Eine Unterscheidung nach Personengruppen, zum Beispiel anerkannten Flüchtlingen, zu denen nachgezogen wird, ist nicht möglich. Eine Auswertung nach Staatsangehörigkeit ergibt allerdings, dass von den 104 841 zum Zwecke des Fa- miliennachzugs eingereisten Personen im Jahr 2016 30 089 Personen syrische Staatsangehörige waren. 2017 waren es bislang 3 251 syrische Staatsangehörige. Das Auswärtige Amt hat seit 2015 zahlreiche Maßnah- men getroffen, um der gestiegenen Nachfrage nach Visa zum Familiennachzug zu begegnen. Zu den Maßnah- men zählt auch das von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) im Auftrag des Auswärtigen Amts durchgeführte Family Assistance Programme, durch das an mehreren Standorten in der Türkei, dem Libanon und dem Irak bereits über 100 000 Personen informiert und bei der Stellung ihrer Visumanträge unterstützt wurden. Die Websites der Botschaften informieren ebenso wie auch eine speziell geschaffene Website www.fap.diplo. de, die auch fristwahrende Anzeigen ermöglicht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12020, Fra- ge 19): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Mitteilung der EU-Kommission, dass Flüchtlingskin- der besser geschützt werden müssen, sowie aus dem neuen Umsetzungsbericht über die „Eins-zu-eins“-Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei in der EU (www.handelsblatt. com/ politik/ international/eu-kommission-fluechtlingskinder- sollen- besser-geschuetzt-werden/19665168.html)? Die EU-Kommission hat ihre Mitteilung an das Eu- ropäische Parlament und den Rat zum Schutz minder- jähriger Migranten am 18. April 2017 übermittelt. Eine vertiefte Prüfung und Erörterung der Mitteilung war bislang nicht möglich. Unabhängig hiervon kommt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Situation un- begleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland (Drucksache 18/11540 vom 15. März 2017) aufgrund der Rückmeldungen der Länder und Verbände zu der Einschätzung, dass sich die Unterbringungssituation un- begleiteter Kinder und Jugendlicher in Deutschland im Kalenderjahr 2016 deutlich verbessert hat. Sie spricht sich in ihrem Bericht für einen stärkeren Ausbau der Unterbringung in sozialpädagogisch begleiteten Wohn- formen sowie Gast- und Pflegefamilien aus. Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit Kabinettbeschluss vom 12. April 2017 einen Entwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Teil dieses Gesetz- entwurfs ist eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Da sich der in der Frage genannte „Eins-zu-Eins“-Me- chanismus auf die Aufnahmen aus der Türkei bezieht, der zitierte Artikel hingegen ausschließlich auf die Umver- teilungen aus Griechenland und Italien eingeht, kann der zweite Teil der Frage in mehrere Richtungen verstanden werden: Deutschland hat seinen Aufnahmeprozess im Umverteilungsverfahren in den vergangenen Monaten stetig erweitert und bietet Italien und Griechenland mo- natlich jeweils 500 Aufnahmeplätze an. Insgesamt be- steht durch die bereits getätigten Aufnahmezusagen ge- nügend Potenzial für weitere Einreisen. In Hinblick auf die deutsche Quote des EU-Programms zur Neuansied- lung (Resettlement) konnten mit Stand 20. April 2017 von 1 600 möglichen Einreisen bereits 1 215 (darunter 1 060 aus der Türkei) realisiert werden sowie zusätzlich 708 humanitäre Aufnahmen aus der Türkei erfolgen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/12020, Frage 20): Was waren Inhalt und Ergebnisse der Treffen, die zwischen der deutschen Polizei und sudanesischen Polizeibehörden seit Oktober 2016 stattgefunden haben, und welche Vereinba- rungen wurden im Rahmen dieser Treffen zum Transfer von Sicherheitstechnologie sowie von Equipment zur Produkti- on fälschungssicherer Identitätsnachweise getroffen (www. sudantribune.com/spip.php?article60551)? Am 14. Oktober 2016 besuchte der sudanesische Po- lizeipräsident das Bundespolizeipräsidium und wurde durch den Präsidenten empfangen. Hintergrund des Be- suchs war die Einweisung der Delegationsteilnehmer in die grenzpolizeiliche Lage in Deutschland und Europa sowie eine Einschätzung zur künftigen Entwicklung der Migrationslage. Seitens der sudanesischen Delegation wurde der Wunsch nach Unterstützung in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Bekämpfung der organisierten Kriminalität und illegalen Migration/Schleusungskri- minalität geäußert. Übereinkommen respektive andere http://www.bild.de/politik/aktuelles/politik-inland/267-500-syrer-haben-anspruch-auf-familiennachzug-51157490.bild.html http://www.bild.de/politik/aktuelles/politik-inland/267-500-syrer-haben-anspruch-auf-familiennachzug-51157490.bild.html http://www.bild.de/politik/aktuelles/politik-inland/267-500-syrer-haben-anspruch-auf-familiennachzug-51157490.bild.html http://www.fap.diplo.de http://www.fap.diplo.de http://www.handelsblatt.com/politik/international/eu-kommission-fluechtlingskinder-sollen-besser-geschuetzt-werden/19665168.html http://www.handelsblatt.com/politik/international/eu-kommission-fluechtlingskinder-sollen-besser-geschuetzt-werden/19665168.html http://www.handelsblatt.com/politik/international/eu-kommission-fluechtlingskinder-sollen-besser-geschuetzt-werden/19665168.html http://www.sudantribune.com/spip.php?article60551 http://www.sudantribune.com/spip.php?article60551 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 23169 (A) (C) (B) (D) präjudizierende Kooperationen, welche insbesondere aus der sudanesischen Presse zu entnehmen sind, waren weder Teil des Delegationsbesuches, noch stehen solche derzeit konkret zur Diskussion. Weitere Treffen fanden nicht statt. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 18/12020, Frage 21): Bei welchen nationalen oder internationalen Kartellbehör- den sind nach Informationen der Bundesregierung seit wann Kartellverfahren zur geplanten Übernahme von Monsanto durch die Bayer AG im Gange, und worauf genau bezog sich der von Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeri- ums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beim Arbeitskreis Welternährung am 23. März 2017 in Berlin getätigte Hinweis, dass die Bundesregierung sich zu der ge- planten Übernahme und deren möglichen Konsequenzen für die Welternährung nicht äußere, da aktuell Kartellverfahren dazu anhängig seien? Nach Information der Bundesregierung ist bisher noch keine förmliche Anmeldung der geplanten Übernahme bei der Europäischen Kommission erfolgt. Der Bundes- regierung ist nicht bekannt, ob andere Wettbewerbsbe- hörden das Vorhaben bereits prüfen. Beim Arbeitskreis Welternährung baten das Bundesministerium für Ernäh- rung und Landwirtschaft und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vor diesem Hintergrund um Verständnis, hierzu gegenwärtig nicht Stellung nehmen zu können. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12020, Frage 22): Bis wann will die Bundesregierung die Auswertung der Berichte der Länder über die Stichprobenkontrollen von Energieausweisen abgeschlossen haben, und wie will die Bundesregierung – wie vom Staatssekretär Rainer Baake in seiner Antwort vom 18. April 2017 auf meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 18/12021 angekündigt – die Konsequenzen daraus in das Gebäudeenergiegesetz einfließen lassen, obwohl es keine Einigung mehr über dieses Gesetz in- nerhalb der Koalition geben wird, wie unter anderem aus einer dpa-Meldung vom 30. März 2017 mit entsprechenden Aussa- gen der Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks hervorgeht? Die Bundesregierung bedauert, dass eine Einigung über das Gebäudeenergiegesetz nicht zustande gekom- men ist. Die Weiterentwicklung des Energieeinspar- rechts für Gebäude wird in der nächsten Legislaturpe- riode wieder auf der Tagesordnung stehen, nicht zuletzt weil uns die EU-Gebäuderichtlinie dazu verpflichtet, den „Niedrigstenergiegebäude“-Standard für neue Gebäude festzulegen und einzuführen. Mit unseren Arbeiten zum Gebäudeenergiegesetz haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine gute Grundlage für die Novelle geschaffen. Die Arbei- ten werden fortgesetzt. Dazu gehört die Auswertung der Länderberichte über die Stichprobenkontrollen von Energieausweisen. Einen Zeitplan gibt es noch nicht. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12020, Frage 23): Wie viele öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elek- trofahrzeuge sind in Deutschland in Betrieb (bitte nach Bun- desländern auflisten), und warum veröffentlicht die Bundes- netzagentur seit dem 18. April 2017 in ihrem Internetangebot eine Ladesäulenkarte, die nach meiner Kenntnis nur einen Bruchteil der vorhandenen Ladesäulen anzeigt, obwohl die Errichtung eines Großteils der nicht angezeigten Ladesäulen mit Mitteln des Bundes gefördert wurde? Bei der Bundesnetzagentur sind insgesamt 4 565 La- depunkte für Elektrofahrzeuge an 2 174 öffentlich zu- gänglichen Ladeeinrichtungen angezeigt worden (Stand: 21. April 2017). Auflistung der Ladepunkte nach Bundesländern: Baden-Württemberg 522 Bayern 1 281 Berlin 478 Brandenburg 42 Bremen 26 Hamburg 79 Hessen 194 Mecklenburg-Vorpommern 46 Niedersachsen 423 Nordrhein-Westfalen 933 Rheinland-Pfalz 160 Sachsen 78 Sachsen-Anhalt 58 Schleswig-Holstein 184 Thüringen 61 Saarland 0 Betreiber von Ladepunkten haben nach der Ladesäu- lenverordnung den Aufbau und die Außerbetriebnahme von Ladepunkten schriftlich bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen sowie die Einhaltung einheitlich vorgegebe- ner Steckerstandards sowie sonstiger technischer Anfor- derungen nachzuweisen. Die Bundesnetzagentur hat ih- rem gesetzlichen Auftrag folgend das Augenmerk auf die technische Sicherheit der Ladeinfrastruktur gelegt. Die Veröffentlichung umfasst daher nur solche Ladepunkte, die alle Anforderungen an einen technisch sicheren Be- trieb erfüllen und nachweisen konnten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 201723170 (A) (C) (B) (D) Zudem enthält die Karte nur die Ladeeinrichtungen, deren Betreiber einer Veröffentlichung auf der Internet- seite der Bundesnetzagentur ausdrücklich zugestimmt haben. Grund dafür ist, dass die Ladesäulenverordnung keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Veröf- fentlichung der Daten enthält. Die Ladesäulenverordnung sieht gemäß § 4 vor, dass ab Inkrafttreten 17. Juni 2016 der Aufbau von Normalla- depunkten und von Schnellladepunkten der Bundesnetz- agentur gemeldet werden müssen. Vor diesem Stichtag aufgebaute Schnellladepunkte müssen der Bundesnetz- agentur nachträglich angezeigt werden. Alle zuvor aufge- bauten Normalladesäulen müssen der Bundesnetzagen- tur nicht nachträglich gemeldet werden. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12020, Frage 24): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Genehmigung der Beihilfen für die belgischen Atomkraft- werke Tihange und Doel (siehe http://europa.eu/rapid/press- release_IP-17-662_de.htm), und was hat die Bundesregierung unternommen bzw. wird sie gegen die Genehmigung dieser und weiterer denkbarer Beihilfen für belgische Atomkraftwer- ke unternehmen? Die Bundesregierung verfolgt mit der Energiewende bekanntlich eine andere Energiemix-Strategie als Bel- gien. Es gibt zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Konsens in der grundsätzlichen Bewertung, dass Kernenergie zur Stromerzeugung auch in Europa künftig möglichst keine Rolle mehr spielen sollte. Die Bundesregierung setzt sich entschieden dafür ein, dass EU-Förderung nur für Technologien gewährt wird, die aus Sicht der Bundesregierung sicher, nach- haltig und kohlenstoffarm sind. Das beinhaltet vor allem Innovationen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Aber jeder Mitgliedstaat kann ge- mäß Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union letztlich frei über seinen nationalen Energiemix entscheiden – das ist ein wichtiger Grundsatz europäischer Energiepolitik. Dazu gehört auch die Fra- ge, inwieweit einzelne Mitgliedstaaten Kernkraftwerke durch nationale Maßnahmen unterstützen. Daher geht es bei dem Kommissionsbeschluss zu Tihange und Doel vor allem um eine Beihilfe-Rechtsfrage. Wie schon im Fall der beihilferechtlichen Genehmi- gung des Kernkraftwerks Hinkley Point C handelt es sich bei der Genehmigung durch die Europäische Kommissi- on nicht um eine politische Bewertung der Laufzeitver- längerung der Kraftwerke oder gar eine grundsätzliche Aussage zum Energiemix der Mitgliedstaaten. Bei der Genehmigung handelt es sich vielmehr ausschließlich um eine wettbewerbsrechtliche Bewertung mithilfe der Maßstäbe des EU-Beihilferechts. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/12020, Fra- ge 27): Wie viele Wohnungsverluste gab es nach Kenntnis der Bundesregierung deutschlandweit jeweils in den vergangenen fünf Jahren, und wie viele davon kamen durch Zwangsräu- mungen zustande? Der Begriff „Wohnungsverlust“ ist nicht allgemein- gültig definiert und insofern nicht klar abgegrenzt. Es kommt entsprechend eine Vielzahl von möglichen Grün- den für Wohnungsverluste in Frage. Es gibt keine bun- desweite Statistik, die alle diese möglichen Fälle von Wohnungsverlusten zusammenführt. Die Anzahl der erteilten Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher auf Zwangsräumung wird statistisch durch die Länder erst seit dem Jahr 2015 erfasst; in die- sem Jahr wurden 63 866 Räumungsaufträge erteilt. Die Zahl der tatsächlich durchgeführten Räumungen wird statistisch nicht erfasst. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/12020, Fra- ge 28): Sieht die Bundesregierung diesbezüglich einen politischen Handlungsbedarf? Die Bundesregierung sieht die Vermeidung von Woh- nungslosigkeit als wichtige Aufgabe an. Beispielhaft möchte ich auf ein Projekt verweisen, das über den Eu- ropäischen Hilfsfonds für die besonders benachteiligten Personen finanziert wird. Beraterinnen und Berater su- chen Wohnungslose oder davon bedrohte Menschen vor Ort auf und begleiten sie zur Wohnungsnotfallhilfe oder zum Mieterschutzbund, bevor die Räumung droht. Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bun- desregierung gibt einen Überblick über die Maßnahmen zur Wohnsituation in verschiedenen Lebenslagen, zu Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit und zu den Maß- nahmen, die dagegen ergriffen werden. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12020, Frage 29): Wie begründet es die Bundesregierung, dass das Unterka- pitel „Einfluss von Interessenvertretungen und Lobbyarbeit“ sowie Passagen über die Ergebnisse einer vom Bundesminis- terium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Studie, der zufolge politische Entscheidungen eindeutig den Interes- http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-662_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-662_de.htm Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 23171 (A) (C) (B) (D) sen der Wohlhabenden folgen und die Wünsche der Armen regelmäßig nicht umgesetzt werden, aus dem Fünften Armuts- und Reichtumsbericht gestrichen worden sind, und welche Konsequenzen plant die Bundesregierung aus den Ergebnissen dieser Studie zu ziehen? Ein Unterkapitel zur Rolle und Bedeutung von Inte- ressenvertretung im politischen Raum ist in der Endfas- sung des Fünften Armuts- und Reichtumsberichts weiter- hin enthalten. Ebenso werden Ergebnisse der von Ihnen angespro- chenen Studie auf Seite 170 des Berichts dokumentiert. Die Studie ist darüber hinaus auf der Homepage zum Ar- muts- und Reichtumsbericht in Gänze abrufbar. Die Bundesregierung zieht aus den Ergebnissen dieser Studie die Konsequenz, dass politische Betätigung quer durch die Gesellschaft anzuregen ist. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12020, Frage 30): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass es an- gesichts der im Armuts- und Reichtumsbericht festgestellten problematischen Daten- und Erkenntnislage im Bereich des privaten Reichtums schon aus diesem Grund sinnvoll wäre, eine Vermögensteuer einzuführen, die dazu beitragen könn- te, harte steuerstatistische Daten zur Vermögensverteilung in Deutschland zu generieren? Die Einführung und Erhebung von Steuern kann – an- ders als in der Frage unterstellt – nicht vorrangig das Ziel verfolgen, statistische Daten zu generieren oder zu ver- bessern. Das Fehlen steuerstatistischer Daten stellt keine hinreichende Begründung oder Rechtfertigung für die Einführung einer Steuer dar. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/12020, Frage 31): Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bun- desregierung im Rahmen der EU-Missionen Triton und EUNAVFOR MED am Osterwochenende (14. bis 17. April 2017) im Mittelmeer erst dann an Bord genommen, nachdem diese von privaten Rettungsorganisationen gerettet worden waren (bitte dazu auch mitteilen, wie viele schiffbrüchige Personen direkt an Bord genommen wurden), wozu die Hilfs- organisationen schwere Vorwürfe unter anderem gegen die Grenzagentur Frontex erheben (https://twitter.com/MSF_Sea/ status/854573272184311809), und welche Anstrengungen un- ternimmt die Europäische Union, die Schiffe der genannten Missionen näher an libyschen Hoheitsgewässern operieren zu lassen, da dort nach meiner Kenntnis derzeit die meisten Not- rufe zu verzeichnen sind? Am 15. April 2017 wurden durch den deutschen Ten- der RHEIN insgesamt 1 181 in Not geratene Personen gerettet und nach Catania in Italien verbracht. Dabei wurden 723 Personen von den selbst in Seenot geratenen Schiffen der Privatorganisationen „Sea Eye“ und „Ju- gend Rettet“ übernommen. Weitere 458 Personen wur- den durch den Tender RHEIN direkt aus Seenot gerettet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen da- rüber vor, wie viele Personen im Rahmen der von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex koordinierten Operation Triton im Zeitraum vom 14. bis zum 17. April 2017 im Mittelmeer an Bord ge- nommen wurden. Entsprechende Zahlen werden durch Frontex nicht veröffentlicht. Die Agentur stellt in ihrem Berichtswesen jedoch Ge- samtzahlen der irregulären Einreisen im Operationsraum des zentralen Mittelmeeres dar. Nach diesen Berichten wurden im Zeitraum vom 14. bis zum 17. April 2017 3 926 Personen registriert. Die Zahlen der aufgegriffenen bzw. aus Seenot geretteten Personen beziehen sich dabei auf Feststellungen bzw. Seenotrettungen aller im zentra- len Mittelmeer eingesetzten Akteure. Die Positionierung der im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation Sophia sowie Triton operierenden Schif- fe leitet sich aus den zu erfüllenden Aufgaben ab. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist es derzeit nicht beab- sichtigt, die Aufgaben von EUNAVFOR MED Operation Sophia sowie Triton zu verändern. Anlage 22 Neudruck: Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/10442, Frage 10): In welchem Umfang liefert Deutschland dem NATO-Partner Türkei Rüstungsgüter (Art der Güter, Anzahl und Wert pro Jahr) seit 2011, und inwiefern erwägt die Bundesregierung in Anbe- tracht der aktuellen Entwicklungen in der Türkei, diese Waffen- lieferungen zu stoppen, welche die Türkei gegebenenfalls im Krieg gegen Teile der eigenen Bevölkerung einsetzen könnte? Seit dem Jahr 2011 hat die Bundesregierung dem NATO- Partner Türkei folgende Rüstungsgüter geneh- migt: Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in € A0001 Handfeuerwaffen 120 3.308.189 A0002 großkalibrige Waffen 1 * A0003 Munition 30 9.858.912 A0004 Torpedos, Flugkörper 11 35.545.936 https://twitter.com/MSF_Sea/status/854573272184311809 https://twitter.com/MSF_Sea/status/854573272184311809 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 201723172 (A) (C) (B) (D) Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in € A0005 Feuerleitanlagen 25 15.779.173 A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 60 35.676.491 A0007 ABC-Schutzausrüstung 2 97.059 A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 11 107.782 A0009 Kriegsschiffe 36 8.048.604 A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 12 1.022.545 A0011 militärische Elektronik 39 7.277.512 A0013 ballistische Schutzausrüstung 16 9.730.269 A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 4 80.544 A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 5 1.083.300 A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern 8 832.699 A0017 verschiedene Ausrüstungen 5 420.290 A0018 Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüstungsgü- tern 7 6.676.556 A0021 militärische Software 11 1.405.918 A0022 Technologie 19 2.226.280 Gesamt 393 * Jahr 2012 Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in € A0001 Handfeuerwaffen 76 2.517.826 A0002 großkalibrige Waffen 1 * A0003 Munition 34 4.382.071 A0004 Torpedos, Flugkörper 9 10.279.795 A0005 Feuerleitanlagen 35 6.178.145 A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 46 15.859.304 A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 8 399.498 A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 9 902 A0009 Kriegsschiffe 53 8.946.102 A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 34 5.821.550 A0011 militärische Elektronik 55 13.874.119 A0013 ballistische Schutzausrüstung 8 1.299.763 A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 2 214.135 A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 10 6.876.779 A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern 11 1.773.327 A0017 verschiedene Ausrüstungen 6 544.389 A0018 Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüstungsgü- tern 7 3.272.218 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 23173 (A) (C) (B) (D) Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in € A0021 militärische Software 9 598.915 A0022 Technologie 23 6.192.523 Gesamt 397 * Jahr 2013 Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in € A0001 Handfeuerwaffen 87 898.168 A0002 großkalibrige Waffen 2 3.518 A0003 Munition 31 726.355 A0004 Torpedos, Flugkörper 12 13.255.025 A0005 Feuerleitanlagen 37 4.410.770 A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 44 13.701.204 A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 15 3.739.895 A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 14 58.871 A0009 Kriegsschiffe 41 2.229.318 A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 37 6.818.918 A0011 militärische Elektronik 38 3.719.521 A0013 ballistische Schutzausrüstung 7 10.604.394 A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 1 * A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 9 5.557.500 A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern 8 1.903.300 A0017 verschiedene Ausrüstungen 8 1.036.482 A0018 Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüstungsgü- tern 13 3.219.009 A0021 militärische Software 9 6.275.783 A0022 Technologie 22 5.933.427 Gesamt 395 * Jahr 2014 Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in € A0001 Handfeuerwaffen 80 5.256.941 A0002 großkalibrige Waffen 3 103.934 A0003 Munition 24 8.041.768 A0004 Torpedos, Flugkörper 10 3.540.434 A0005 Feuerleitanlagen 21 2.209.334 A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 44 4.557.260 A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 9 3.649.991 A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 10 1.301 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 201723174 (A) (C) (B) (D) Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in € A0009 Kriegsschiffe 31 7.445.826 A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 29 2.251.909 A0011 militärische Elektronik 28 7.767.095 A0013 ballistische Schutzausrüstung 5 1.720.012 A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 3 3.975.993 A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 9 2.856.815 A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern 4 276.112 A0017 verschiedene Ausrüstungen 6 392.631 A0018 Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüstungsgü- tern 11 15.225.909 A0021 militärische Software 7 1.529.058 A0022 Technologie 27 1.643.109 Gesamt 336 72.445.432 Jahr 2015 Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in € A0001 Handfeuerwaffen 54 2.735.113 A0002 großkalibrige Waffen 4 283.006 A0003 Munition 13 1.397.820 A0004 Bomben, Torpedos, Flugkörper 9 166.563 A0005 Feuerleitanlagen 19 868.320 A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 25 830.251 A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 7 6.817.852 A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 9 2.497 A0009 Kriegsschiffe 43 4.374.789 A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 25 3.533.183 A0011 militärische Elektronik 37 6.985.104 A0013 ballistische Schutzausrüstung 4 5.494.591 A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 2 1.402.378 A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 5 2.008.932 A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern 6 298.867 A0017 verschiedene Ausrüstungen 1 * A0018 Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüstungsgü- tern 3 92.563 A0021 militärische Software 10 806.674 A0022 Technologie 16 616.866 Gesamt 270 * Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. April 2017 23175 (A) (C) (B) (D) Jahr 2016 (01.01.2016 bis 24.11.2016) Es handelt sich um vorläufige Angaben, die sich durch Änderungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in € A0001 Handfeuerwaffen 18 372.645 A0002 großkalibrige Waffen 2 28.045 A0003 Munition 6 2.951.159 A0004 Torpedos, Flugkörper 9 1.445.322 A0005 Feuerleitanlagen 11 510.430 A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 13 872.890 A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 6 4.040.885 A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 11 2.100 A0009 Kriegsschiffe 29 1.671.524 A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 24 57.869.353 A0011 militärische Elektronik 29 7.451.369 A0013 ballistische Schutzausrüstung 1 * A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 1 * A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 7 2.323.451 A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern 3 241.952 A0017 verschiedene Ausrüstungen 4 89.059 A0018 Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüstungsgü- tern 3 7.490.658 A0021 militärische Software 15 1.320.785 A0022 Technologie 16 472.155 Gesamt 191 92.203.632 * Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrge- schäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Dies betrifft u. a. Angaben zum Auftragsvolumen, wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf Einzelpreise zuließen, Angaben zum Da- tum des Antrags oder einer etwaigen Voranfrage, zu abgelehnten oder zurückgezogenen Anträgen oder Voranfragen sowie zu dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallenden Willensbildungsprozessen. Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfäl- tiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die „Poli- tischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Die Türkei ist Mitglied der NATO. Nach den politischen Grundsätzen der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 ist die Ausfuhr von Kriegs- waffen und sonstigen Rüstungsgütern für NATO-Partner grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist. Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen. Aktuelle Entwicklungen werden in die Entscheidungsfindung einbezogen. Für jeden Einzelfall findet eine differen- zierte und sorgfältige Einzelfallprüfung statt. Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen in der Region genau verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigen. (205. Sitzung, Anlage 5) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 230. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Zusatzfrage?


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ja, danke, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär,
    das reicht mir nicht. Die drei Tornados der Bundeswehr
    sind ja über Syrien und Irak nicht unterwegs, um schöne
    Landschaften zu fotografieren oder Fotos von schönen
    Gebäuden zu machen, sondern sie sind dort im Rahmen
    eines großen militärischen Einsatzes tätig. Da muss doch
    die Bundeswehr bei sich feststellen können bzw. genau
    wissen, für was dann diese Fotos benutzt werden. Die
    Bundesregierung darf doch nicht einfach nur sagen: Wir
    wissen nicht, ob da nun bombardiert worden ist.

    Deshalb ganz konkret meine Frage: Hat die Bundes-
    wehr dieses Gebäude fotografiert und diese Fotos an
    das zentrale Luftwaffenkommando der USA bzw. dieser
    Operation da weitergegeben?



Rede von Michael Roth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Frau Präsidentin! Herr Kollege Ströbele, ich habe be-

reits darauf hingewiesen, dass es in dem genannten Zeit-
raum dort keine Aufklärungsflüge der Tornados gegeben
hat. Ich kann Ihnen auch noch einmal versichern, dass
sich unser Handeln im Rahmen der internationalen Koa-
lition gegen den IS natürlich auf Grundlage des Bundes-
tagsmandats bewegt. Das ist der Auftrag, den der Bun-
destag der Bundesregierung erteilt hat.

Ich würde aber gerne in diesem Zusammenhang noch
einmal deutlich machen, dass unsere Arbeit, die wir unter
schwierigsten Bedingungen zu leisten haben, natürlich
vor allem dem Ziel dient, zivile Opfer zu vermeiden. Das
Hauptziel der Aufklärungsflüge der Tornados ist ja, das
sogenannte Gesamtlagebild zu verdichten. Damit tragen
wir auch dazu bei, zivile Infrastruktur und Personen von
militärischen Objekten zu unterscheiden. So sollen gera-






(A) (C)



(B) (D)


de zivile Opfer vermieden werden. Das ist natürlich an-
gesichts der zynischen Taktik des IS, immer wieder auch
Zivilisten als menschliche Schutzschilde zu benutzen,
ausgesprochen schwierig und mit großen Anstrengungen
verbunden. Aber insofern ist unser Einsatz, den wir dort
leisten, auch im Interesse der Zivilistinnen und Zivilis-
ten, die leider unter tragischen Umständen dieser Ausei-
nandersetzung zum Opfer fallen.

Darüber hinaus ein letzter Punkt, weil Sie das im-
mer wieder nachfragen: Es ist sichergestellt, dass die
entsprechenden Aufklärungsprodukte ausschließlich für
den Kampf gegen den IS im Rahmen des Bundestags-
mandates genutzt werden. Dazu hat die Bundesregierung
eine Fülle von Antworten gegeben. Ich will deshalb in
aller Kürze nur noch einmal auf die Bundestagsdruck-
sache 18/11697 verweisen. Das ist die Antwort der Bun-
desregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die
Linke.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Ströbele, wünschen Sie eine weitere Nachfrage?


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ja. – Auch das, Herr Staatssekretär, stellt mich nicht
    zufrieden. Bei dem Gebäude, das bombardiert worden ist,
    handelte es sich ja ganz offensichtlich um eine Moschee,
    in der Kinder Unterricht hatten. Da war kein einziger
    Dschihadist, weder vom IS noch von sonst jemandem,
    in dieser Schule. Wenn diese Schule dann bombardiert
    wurde, können Sie nicht sagen: Es werden keine zivilen
    Objekte bombardiert. – Und dann passt auch Ihr Hinweis
    nicht, dass diese bösen IS-Terroristen ja die dort leben-
    den Menschen als Schutzschilde benutzen. Es kamen
    plötzlich Flugzeuge – wahrscheinlich sogar aufgrund
    von Fotoaufnahmen der Tornados – und bombardierten
    genau dieses Gebäude, legten es in Schutt und Asche,
    und über 40 Personen, überwiegend Kinder, waren tot.
    Wenn dort Kinder zur Schule gegangen sind, hatte das
    mit „Schutzschild“ überhaupt nichts zu tun.