(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22775
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Albsteiger, Katrin CDU/CSU 24 .03 .2017
Altmaier, Peter CDU/CSU 24 .03 .2017
Barthle, Norbert CDU/CSU 24 .03 .2017
Binder, Karin DIE LINKE 24 .03 .2017
Bülow, Marco SPD 24 .03 .2017
Dröge, Katharina * BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24 .03 .2017
Fischer (Karlsru-
he-Land), Axel E .
CDU/CSU 24 .03 .2017
Funk, Alexander CDU/CSU 24 .03 .2017
Gabriel, Sigmar SPD 24 .03 .2017
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24 .03 .2017
Gottschalck, Ulrike SPD 24 .03 .2017
Griese, Kerstin SPD 24 .03 .2017
Groneberg, Gabriele SPD 24 .03 .2017
Grütters, Monika CDU/CSU 24 .03 .2017
Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 24 .03 .2017
Hajek, Rainer CDU/CSU 24 .03 .2017
Hakverdi, Metin SPD 24 .03 .2017
Held, Marcus SPD 24 .03 .2017
Heller, Uda CDU/CSU 24 .03 .2017
Höger, Inge DIE LINKE 24 .03 .2017
Jelpke, Ulla DIE LINKE 24 .03 .2017
Kiesewetter, Roderich CDU/CSU 24 .03 .2017
Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24 .03 .2017
Klein, Volkmar CDU/CSU 24 .03 .2017
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24 .03 .2017
Kolbe, Daniela SPD 24 .03 .2017
Krüger, Dr . Hans-Ulrich SPD 24 .03 .2017
Kudla, Bettina CDU/CSU 24 .03 .2017
Kühn-Mengel, Helga SPD 24 .03 .2017
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 24 .03 .2017
Möhring, Cornelia DIE LINKE 24 .03 .2017
Mosblech, Volker CDU/CSU 24 .03 .2017
Nahles, Andrea SPD 24 .03 .2017
Oppermann, Thomas SPD 24 .03 .2017
Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24 .03 .2017
Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24 .03 .2017
Pfeiffer, Dr . Joachim CDU/CSU 24 .03 .2017
Post, Florian SPD 24 .03 .2017
Pronold, Florian SPD 24 .03 .2017
Rachel, Thomas CDU/CSU 24 .03 .2017
Riesenhuber, Dr . Heinz CDU/CSU 24 .03 .2017
Röspel, René SPD 24 .03 .2017
Rüthrich, Susann * SPD 24 .03 .2017
Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24 .03 .2017
Schauws, Ulle BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24 .03 .2017
Schlecht, Michael DIE LINKE 24 .03 .2017
Schmidt (Fürth),
Christian
CDU/CSU 24 .03 .2017
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722776
(A) (C)
(B) (D)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Schmidt (Ühlingen),
Gabriele
CDU/CSU 24 .03 .2017
Schmidt, Dr . Frithjof BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24 .03 .2017
Schön (St . Wendel),
Nadine
CDU/CSU 24 .03 .2017
Schwarzelühr-Sutter,
Rita
SPD 24 .03 .2017
Stauche, Carola CDU/CSU 24 .03 .2017
Stockhofe, Rita CDU/CSU 24 .03 .2017
Strebl, Matthäus CDU/CSU 24 .03 .2017
Tank, Azize DIE LINKE 24 .03 .2017
Tressel, Markus BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24 .03 .2017
Ulrich, Alexander DIE LINKE 24 .03 .2017
Veith, Oswin CDU/CSU 24 .03 .2017
Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 24 .03 .2017
Weinberg, Harald DIE LINKE 24 .03 .2017
Wöllert, Birgit DIE LINKE 24 .03 .2017
*aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Martin Burkert, Sabine Dittmar,
Gabriele Fograscher, Bettina Hagedorn, Michael
Hartmann (Wackernheim), Christina Jantz-
Herrmann, Hiltrud Lotze, Ulli Nissen, Dr. Simone
Raatz und Dr. Dorothee Schlegel (alle SPD) zu der
namentlichen Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgaben-
gesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6)
Heute stimmt der Deutsche Bundestag in namentlicher
Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes ab .
Am 27 . März 2015 beschloss der Deutsche Bundes-
tag in zweiter und dritter Lesung das Infrastrukturab-
gabengesetz (Pkw-Maut) . Damals stimmten wir mit Ja,
zweifelten aber wie viele Abgeordnete an der Europa-
rechtskonformität des Gesetzes . Allerdings gab Minister
Dobrindt damals im Bundestag zu Protokoll: „Sie ist eu-
roparechtskonform . Glauben Sie es endlich .“
Am 18 . Juni 2015 allerdings stoppte Minister Dobrindt
nur sechs Tage nach Inkrafttreten das Gesetz . Anstatt –
wie ständig angekündigt – die Pkw-Maut zum 1 . Januar
2016 „scharf zu stellen“, vereinbarte er fast 18 Monate
später mit der EU-Verkehrskommissarin Frau Bulc am
1 . Dezember 2016 umfangreiche Nachbesserungen, um
die Europarechtskonformität jetzt im zweiten Anlauf mit
einer Gesetzesänderung doch noch herzustellen .
Diese Änderungen am Gesetz von 2015 führen jedoch
absehbar dazu, dass die Einnahmen nennenswert sin-
ken – unter anderem Verdoppelung von drei auf sechs
Vignetten, wobei vier preiswerter als 2015 festgelegt
werden, sowie zusätzliche Entlastung für schadstoffar-
me Pkw –, während die Ausgaben – insbesondere durch
den zusätzlichen Kontrollaufwand durch das Personal
des BAG – erheblich steigen werden . Mit diesen Konse-
quenzen hat sich ein Expertengespräch im Haushaltsaus-
schuss am 20 . März 2017 mit vier namhaften Sachver-
ständigen beschäftigt .
Fazit: Drei von vier Sachverständigen geben zu den
kalkulierten Ausgaben einerseits „sehr begründete Zwei-
fel daran, dass die 211 Millionen Euro realistisch sind“,
zu Protokoll und bemängeln: „Vor diesem Hintergrund
ist festzustellen, dass die vorliegenden Abschätzungen
der Bundesregierung bzw . des BMVI bezüglich der Er-
hebungskosten einer Infrastrukturabgabe nicht ansatz-
weise den Anforderungen hinsichtlich Nachvollziehbar-
keit und Transparenz genügen, die für die Ermittlung der
Wirkungen von Großprojekten im Infrastrukturbereich
bestehen und bezüglich derer im Übrigen ein breiter
wissenschaftlicher Konsens vorhanden sein dürfte .“ Die
Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bestätigt, dass
die 210,5 Millionen Euro des Verkehrsministeriums,
„egal ob beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob beim
BAG oder beim Zoll … absolut schöngerechnet sind“ .
Andererseits prognostizieren drei von vier Sachver-
ständigen zu der Einnahmeseite der Pkw-Maut – wenn
überhaupt – nur marginale Nettoeinnahmen im Einfüh-
rungsjahr, die sich nach übereinstimmender Meinung
schon kurz darauf in ein Nettominus entwickeln würden .
Fazit: Die Einnahmeprognose des BMVI wird von allen
namhaften Sachverständigen nicht geteilt – mit Ausnah-
me von Professor Dr . Schulz, der allerdings als Gutachter
für das BMVI gearbeitet hat . Nach dem übereinstimmen-
den Urteil aller anderen drei Experten wurde dessen Gut-
achten allerdings unwissenschaftlich erhoben, wird als
unplausibel bewertet und kommt darum vermutlich zu
falschen Ergebnissen . Umso erstaunlicher ist deshalb die
Bewertung von Finanzminister Schäuble, der die Netto-
einnahmeprognose aus dem BMVI am 16 . März 2017
1 : 1 so bestätigt hat:
„Das Bundesministerium der Finanzen hat keine
Veranlassung, die Annahmen der Verkehrsexperten des
BMVI zu bezweifeln . Daher sehen die im Kabinett am
15 . März 2017 beschlossenen Eckwerte für den Finanz-
plan bis 2021 auch ab 2019 zusätzliche Investitionen in
Höhe von rund 500 Mio . € p .a . vor .“
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22777
(A) (C)
(B) (D)
Damit hat Herr Schäuble die Verantwortung für prog-
nostizierte Nettoeinnahmen im Bundeshaushalt bis 2021
von 1,5 Milliarden Euro durch die Pkw-Maut übernom-
men . Nur wenn diese zweifelhafte Prognose auch tat-
sächlich zutreffen würde, wären die drei Bedingungen im
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von 2013 als
unabdingbare Vorbedingungen zur Einführung der PKW-
Maut erfüllt:
„Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des
Ausbaus unseres Autobahnnetzes werden wir einen an-
gemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland
zugelassenen Pkw erheben (Vignette) mit der Maßgabe,
dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet
wird als heute . Die Ausgestaltung wird EU-rechtskon-
form erfolgen .“
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat jetzt
schon ein zweites Mal versichert, dass sein Gesetzent-
wurf alle drei Bedingungen erfüllt – wir persönlich haben
allerdings insbesondere nach den Erfahrungen von 2015
erhebliche Zweifel daran .
Zusätzlich teilen wir die Bedenken des Bundesrates
über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Ein-
führung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen .
Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabga-
be auf bestimmten Autobahnabschnitten hätte als Son-
derregelung für die grenznahen Städte und Kommunen
zweckdienlich sein können . Wir bedauern, dass dieser
Vorschlag in den parlamentarischen Beratungen am Wi-
derstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert
ist .
Wir stimmen heute trotz dieser und weiterer offener
Fragen und Bedenken dem vorliegenden Gesetzentwurf
zu, weil wir die Abstimmung nicht für eine Gewissen-
sentscheidung halten und weil die SPD vertragstreu auch
die Punkte des Koalitionsvertrags umsetzt, die unsere
Koalitionspartner zu ihrem zentralen Anliegen gemacht
haben . Die Pkw-Maut ist der Preis dafür, dass wir unsere
zentralen Versprechen für diese Wahlperiode in die Tat
umsetzen konnten: Der Mindestlohn gilt, wir haben die
abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren durchge-
setzt, und die Kommunen wurden bis 2018 um mehr als
25 Milliarden Euro entlastet .
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Christel Voßbeck-Kayser und
Sabine Weiss (Wesel I) (beide CDU/CSU) zu der
namentlichen Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgaben-
gesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6)
Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir zu .
Die folgenden Voraussetzungen bilden dabei die Grund-
lage unserer Entscheidung:
Erstens . Die Gesamteinnahmen aus der Infrastruktur-
abgabe sind deutlich positiv und fließen zweckgebunden
in die Erhaltung der Straßeninfrastruktur des Bundes .
Prognostiziert sind nach einem vom BMVI in Auftrag
gegebenen Gutachten Gesamteinnahmen (brutto) von
jährlich rund 3,9 Milliarden Euro, davon entfallen rund
830 Millionen Euro auf nicht in Deutschland zugelassene
Fahrzeuge .
Zweitens . Für deutsche Staatsbürger fallen durch die
geplante Absenkung der Kfz-Steuer keine Mehrkosten
an .
Drittens . Die Infrastrukturabgabe wirkt sich nicht ne-
gativ auf die Grenzregionen, also auf den Tourismus, das
Gastgewerbe sowie den Einzelhandel, aus .
Unsere Zustimmung zum Infrastrukturabgabegesetz
erfolgt unter dem Vorbehalt, dass diese drei Vorausset-
zungen sich erfüllen . Anderenfalls müssen Änderungen
bzw . Ausnahmen für die Grenzregionen geprüft und ein-
geführt werden .
Anlage 4
Erklärungen nach § 31 GO
zu der namentlichen Abstimmung über den von
der Bundesregierung eingebrachten Entwurf
eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infra-
strukturabgabengesetzes (Zusatztagesordnungs-
punkt 6)
Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): In einem
TV-Duell am 1 . September 2013 sagte die Kanzlerin:
„Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben!“ Und so wie
wir sicher sein konnten, dass sich Peer Steinbrück für den
Mindestlohn einsetzen würde, haben wir der Kanzlerin
natürlich diesen schlichten Satz geglaubt: Mit Angela
Merkel „wird es keine Pkw-Maut geben“ . So weit die
Kanzlerin .
In der siebenten Sitzungswoche vor Ende dieser
18 . Legislaturperiode wird nun die Kanzlerin ihr Wort
doch noch endgültig brechen .
Die Anhörungen im Verkehrs-, im Haushalts-, und
Finanzausschuss zur Maut haben ergeben, dass die vom
Bundesminister für Verkehr behaupteten Ziele mit dem
Gesetz nicht erreichbar sind . Im Gegenteil: Dieses Vor-
haben ist weder gerecht noch europarechtskonform noch
werden nennenswerte Einnahmen für die Infrastruktur
erzielt .
Die Berechnungen des Bundesverkehrsministers
konnten nicht bestätigt werden, im Gegenteil: Die Bü-
rokratie bzw . Erhebungskosten übersteigen die Einnah-
men mit großer Wahrscheinlichkeit . Die Annahmen, die
den Rechnungen des Verkehrsministers zugrunde liegen,
konnten häufig nicht bestätigt werden. Das wäre nicht
dramatisch, denn üblicherweise verifiziert das Bundesfi-
nanzministerium solche Rechnungen anderer Fachminis-
terien oder falsifiziert solche Rechnungen. Diesmal war
es anders:
Der Bundesfinanzminister bestätigt lediglich, dass er
keine Zweifel an den Prognosen und Rechnungen des
Bundesverkehrsministers habe . Eigene Rechnungen hat
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722778
(A) (C)
(B) (D)
der BMF nicht vorgelegt . Er schreibt: „Das Bundes-
ministerium der Finanzen hat keine Veranlassung, die
Annahmen der Verkehrsexperten des BMVI zu bezwei-
feln . Daher sehen die im Kabinett am 15 . März 2017
beschlossenen Eckwerte für den Finanzplan bis 2021
auch ab 2019 zusätzliche Investitionen in Höhe von rund
500 Millionen € p .a . vor .“
So wurde nun das CSU-Projekt im Koalitionsvertrag
doch noch zu einem CDU-Projekt .
Die CDU-Fraktion musste vertragsgemäß zustim-
men: dem Mindestlohn, der Rente mit 63, der doppelten
Staatsbürgerschaft, mehr Frauen in Führungspositionen,
der Bekämpfung von Missbrauch bei Leih- und Zeitar-
beit . Dafür bin ich nun auch vertragstreu und stimme der
Maut widerwillig zu .
Was bleibt: CDU/CSU erwirkt ihre Maut zum Schaden
Deutschlands und Europas . Die SPD hat den Mindest-
lohn, die Rente mit 63, die doppelte Staatsbürgerschaft,
mehr Frauen in Führungspositionen, die Bekämpfung
von Missbrauch bei Leih- und Zeitarbeit erwirkt zum
Nutzen allen Menschen in Deutschland und Europa .
Bernhard Kaster (CDU/CSU): Meine Position in
der Sache erkläre ich wie folgt:
Als Bundestagsabgeordneter für Trier und Trier-Saar-
burg mit der unmittelbaren Nachbarschaft zu Frankreich
und Luxemburg habe ich bis zuletzt dafür geworben, dass
der Grenzübertritt als solcher keine Zahlungsverpflich-
tung auslöst und daher zumindest die Strecke bis zur ers-
ten Autobahnabfahrt mautfrei ausgestaltet wird . Schluss-
endlich konnte ich dieser Position in der Koalition nicht
zu einer Mehrheit verhelfen, dennoch habe ich mich
entschlossen, dem Gesetz zur Änderung des Infrastruk-
turabgabengesetzes meine Zustimmung nicht zu verwei-
gern . Das Gesetz beseitigt europarechtliche Zweifel am
bereits am 12 . Juni 2015 in Kraft getretenen Infrastruk-
turabgabengesetz, es ging somit im Ergebnis nicht mehr
um die Frage, ob eine solche Maut gesetzlich eingeführt
wird . Beim 2015 beschlossenen – ursprünglichen – Ge-
setz war es mir gelungen, die Herausnahme der Bundes-
straßen aus dem damaligen Gesetzentwurf zu erreichen .
Ich bedauere zutiefst, dass sich beim jetzt beschlossenen
Änderungsgesetz und der sich damit neu ergebenden Be-
ratungsgelegenheit keine Mehrheit für eine Sonderrege-
lung bei der Ausgestaltung der Maut in Grenzregionen
fand . Besonders in Regionen, wie sie mein Wahlkreis
repräsentiert, wird Europa tagtäglich intensiv gelebt . Die
Grenze ist bei uns in der Region nicht mehr spürbar, und
dabei muss es auch bleiben . Es existiert ein immer enger
zusammengewachsener grenzüberschreitender Arbeits-
und Ausbildungsmarkt, zudem bestehen enge freund-
schaftliche und wirtschaftliche Verbindungen zwischen
den drei Ländern .
In jeder Koalition gibt es Vorhaben, für die man selbst
besonders gekämpft hat – wie beispielsweise die Mütter-
rente –, aber es gibt auch Vorhaben, deren Unterstützung
schwerfällt, und hierzu gehört die Zustimmung zum In-
frastrukturabgabengesetz . In einem Parlament muss ein
Abgeordneter aber auch immer in der Lage sein, Kom-
promisse mitzutragen, denn diese bilden die Grundlage
für die parlamentarische Arbeit . Dies habe ich mit meiner
Zustimmung getan .
Markus Paschke (SPD): Ich komme aus einer Re-
gion, in der eine sehr gute Nachbarschaft mit den Men-
schen in den Niederlanden gelebt wird . In beide Rich-
tungen gibt es einen regen Austausch, sowohl privat
als auch wirtschaftlich . Konkret für meinen Wahlkreis
kommt hinzu, dass die Niederlande den Bau der A 31 we-
sentlich mitfinanziert haben. Ohne diese niederländische
Finanzierung wäre der Lückenschluss dieser Autobahn
bis heute nicht realisiert worden . Es ist unseren Nach-
barn nicht zu erklären, dass sie jetzt für die Benutzung
einer von ihnen mitfinanzierten Straße auch noch zu zah-
len müssen . Hinzu kommt, dass unsere niederländischen
Nachbarn nach wie vor bereit sind, in die Schieneninfra-
struktur auf deutscher Seite zu investieren . Diese Investi-
tionsbereitschaft sehe ich durch den heute abzustimmen-
den Gesetzentwurf massiv gefährdet .
Zudem gibt es in meinem Wahlkreis wenige Verbin-
dungen außerhalb der Autobahnen . Die zu erwartende
Ausweichreaktion der Autofahrerinnen und -fahrer stel-
len eine erhebliche Belastung nicht nur für die Dörfer
und Städte in Grenzregionen, sondern vor allem für die
dort lebenden Menschen dar .
Der Gesetzentwurf gefährdet meiner Meinung nach
ganz konkret den wirtschaftlichen Grenzverkehr, die da-
mit verbundenen Arbeitsplätze und in Gänze die guten
Beziehungen zu unseren Nachbarstaaten . Dies hat auch
sehr deutlich eine von der Ems-Dollart-Region in Auf-
trag gegebene Umfrage unter im Grenzgebiet lebenden
Niederländern ergeben . Danach gaben rund 35 Prozent
der Befragten an, derzeit wöchentlich über die Grenze
zu fahren . Nach Einführung einer Maut würden dies nur
noch 8 Prozent tun . 75 Prozent der befragten Niederlän-
der lehnen den Kauf einer Vignette rigoros ab .
Hinzu kommt, dass die Umsetzung des Gesetzes mit
enormem bürokratischem Aufwand verbunden sein wird .
Die daraus resultierende Belastung steht aus meiner Sicht
in keinem vernünftigen Verhältnis zu der beabsichtigten
finanziellen Entlastung.
Ich stehe zu den im Koalitionsvertrag formulierten
Vereinbarungen . Die Maut ist ebenso Bestandteil dieses
Vertrages wie der inzwischen eingeführte Mindestlohn .
Aber ohne Ausnahmen für die Grenzregionen kann ich
dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen . Ich
hätte mir gewünscht, dass den vielfach formulierten
Bedenken Rechnung getragen worden wäre und Aus-
nahmen, wie sie zum Beispiel der Bundesrat in seiner
Stellungnahme gefordert hat, mit in den Gesetzentwurf
aufgenommen worden wären . Statt Barrieren abzubauen,
errichtet dieser Gesetzentwurf zusätzliche Hürden zwi-
schen den Menschen .
Eine Enthaltung kommt daher für mich nicht infrage,
und so stimme ich mit „Nein“ gegen den Gesetzentwurf
zur „Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benut-
zung von Bundesfernstraßen“ .
Petra Rode-Bosse (SPD): Heute stimmt der Deut-
sche Bundestag in namentlicher Abstimmung über den
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22779
(A) (C)
(B) (D)
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infra-
strukturabgabengesetzes ab .
Am 27 . März 2015 beschloss der Deutsche Bundes-
tag in zweiter und dritter Lesung das Infrastrukturabga-
bengesetz (Pkw-Maut) . Meine Fraktion stimmte mit Ja,
obwohl Zweifel an der Europarechtskonformität des Ge-
setzes bestanden . Minister Dobrindt versicherte damals
in seiner Rede: „Sie ist europarechtskonform . Glauben
Sie es endlich .“
Am 18 . Juni 2015 allerdings stoppte Minister Dobrindt
nur sechs Tage nach Inkrafttreten das Gesetz . Anstatt –
wie ständig angekündigt – die Pkw-Maut zum 1 . Januar
2016 „scharf zu stellen“, vereinbarte er fast 18 Monate
später mit der EU-Verkehrskommissarin Frau Bulc am
1 . Dezember 2016 umfangreiche Nachbesserungen, um
die Europarechtskonformität jetzt im zweiten Anlauf mit
einer Gesetzesänderung doch noch zu herzustellen .
Diese Änderungen am Gesetz von 2015 führen jedoch
absehbar dazu, dass die Einnahmen nennenswert sin-
ken – unter anderem Verdoppelung von drei auf sechs
Vignetten, wobei vier preiswerter als 2015 festgelegt
werden, sowie zusätzliche Entlastung für schadstoffar-
me Pkw –, während die Ausgaben – insbesondere durch
den zusätzlichen Kontrollaufwand durch das Personal
des BAG – erheblich steigen werden . Mit diesen Konse-
quenzen hat sich ein Expertengespräch im Haushaltsaus-
schuss am 20 . März 2017 mit vier namhaften Sachver-
ständigen beschäftigt .
Fazit: Drei von vier Sachverständigen geben zu den
kalkulierten Ausgaben einerseits „sehr begründete Zwei-
fel daran, dass die 211 Millionen Euro realistisch sind“,
zu Protokoll und bemängeln: „Vor diesem Hintergrund
ist festzustellen, dass die vorliegenden Abschätzungen
der Bundesregierung bzw . des BMVI bezüglich der Er-
hebungskosten einer Infrastrukturabgabe nicht ansatz-
weise den Anforderungen hinsichtlich Nachvollziehbar-
keit und Transparenz genügen, die für die Ermittlung der
Wirkungen von Großprojekten im Infrastrukturbereich
bestehen und bezüglich derer im Übrigen ein breiter
wissenschaftlicher Konsens vorhanden sein dürfte .“ Die
Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bestätigt, dass
die 210,5 Millionen Euro des Verkehrsministeriums,
„egal ob beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob beim
BAG oder beim Zoll … absolut schöngerechnet sind“ .
Andererseits prognostizieren drei von vier Sachver-
ständigen zu der Einnahmeseite der Pkw-Maut – wenn
überhaupt – nur marginale Nettoeinnahmen im Einfüh-
rungsjahr, die sich nach übereinstimmender Meinung
schon kurz darauf in ein Nettominus entwickeln würden .
Fazit: Die Einnahmeprognose des BMVI wird von allen
namhaften Sachverständigen nicht geteilt – mit Ausnah-
me von Professor Dr . Schulz, der allerdings als Gutachter
für das BMVI gearbeitet hat . Nach dem übereinstimmen-
den Urteil aller anderen drei Experten wurde dessen Gut-
achten allerdings unwissenschaftlich erhoben, wird als
unplausibel bewertet und kommt darum vermutlich zu
falschen Ergebnissen . Umso erstaunlicher ist deshalb die
Bewertung von Finanzminister Schäuble, der die Netto-
einnahmeprognose aus dem BMVI am 16 . März 2017
1 : 1 so bestätigt hat:
„Das Bundesministerium der Finanzen hat keine
Veranlassung, die Annahmen der Verkehrsexperten des
BMVI zu bezweifeln . Daher sehen die im Kabinett am
15 . März 2017 beschlossenen Eckwerte für den Finanz-
plan bis 2021 auch ab 2019 zusätzliche Investitionen in
Höhe von rund 500 Millionen € p .a . vor .“
Damit hat Herr Schäuble die Verantwortung für prog-
nostizierte Nettoeinnahmen im Bundeshaushalt bis 2021
von 1,5 Milliarden Euro durch die Pkw-Maut übernom-
men .
Nur, wenn diese zweifelhafte Prognose auch tatsäch-
lich zutreffen würde, wären die drei Bedingungen im
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von 2013 als
unabdingbare Vorbedingungen zur Einführung der Pkw-
Maut erfüllt:
„Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des
Ausbaus unseres Autobahnnetzes werden wir einen an-
gemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland
zugelassenen Pkw erheben (Vignette) mit der Maßgabe,
dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet
wird als heute . Die Ausgestaltung wird EU-rechtskon-
form erfolgen .“
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat jetzt
schon ein zweites Mal versichert, dass sein Gesetzent-
wurf alle drei Bedingungen erfüllt – ich persönlich habe
allerdings insbesondere nach den Erfahrungen von 2015
erhebliche Zweifel daran .
Zusätzlich teile ich die Bedenken des Bundesrates
über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einfüh-
rung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein
Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf
bestimmten Autobahnabschnitten hätte als Sonderrege-
lung für die grenznahen Städte und Kommunen zweck-
dienlich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag
in den parlamentarischen Beratungen am Widerstand der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist .
Ich stimme heute trotz dieser und weiterer offener
Fragen und Bedenken dem vorliegenden Gesetzentwurf
zu, weil ich die Abstimmung nicht für eine Gewissens-
entscheidung halte und weil die SPD vertragstreu auch
die Punkte des Koalitionsvertrags umsetzt, die unsere
Koalitionspartner zu ihrem zentralen Anliegen gemacht
haben . Die Pkw-Maut ist der Preis dafür, dass wir unsere
zentralen Versprechen für diese Wahlperiode in die Tat
umsetzen konnten: Der Mindestlohn gilt, wir haben die
abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren durchge-
setzt, und die Kommunen wurden bis 2018 um mehr als
25 Milliarden Euro entlastet .
Dr. Martin Rosemann (SPD): Der Deutsche Bundes-
tag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes
zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie
den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab .
76 Prozent der SPD-Mitglieder haben im Dezem-
ber 2013 bei einer Mitgliederbefragung für einen Koali-
tionsvertrag gestimmt, dessen Bestandteil die Pkw-Maut
war . Sie haben es deshalb getan, weil wir im Gegenzug
wichtige sozialdemokratische Projekte wie den Mindest-
lohn, die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte,
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722780
(A) (C)
(B) (D)
deutliche Verbesserungen bei der Erwerbsminderungs-
rente oder die Entlastung der Kommunen um mehr als
25 Milliarden bis 2018 durchsetzen konnten .
Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie
ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU .
Für die Umsetzung der Pkw-Maut haben wir drei klare
Kriterien festgelegt: Sie darf die deutschen Autofahrerin-
nen und Autofahrer nicht zusätzlich belasten, sie muss
europarechtskonform sein, und sie muss zu substanti-
ellen Mehreinnahmen im Bundeshaushalt führen . Nur
wenn diese drei Bedingungen erfüllt werden, kann die
Pkw-Maut tatsächlich langfristig umgesetzt werden .
Die Kosten für die Maut für deutsche Autofahrerinnen
und Autofahrer, sollen durch eine Entlastung in gleicher
Höhe bei der Kfz-Steuer kompensiert werden . Wegen der
Staffelung der Mautsätze hat die EU-Kommission ange-
kündigt, das im September 2015 eröffnete Strafverlet-
zungsverfahren gegen Deutschland aufzugeben . Und die
Bundesminister Dobrindt und Schäuble haben uns zuge-
sichert, dass die Maut zu substantiellen Mehreinnahmen
im Bundeshaushalt führt .
Auch wenn wir heute eine Pkw-Maut beschließen, ist
das kein Einstieg in eine Nutzerfinanzierung der Infra-
struktur . Die Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur ist
und bleibt eine Kernaufgabe des Staates und muss daher
auch grundsätzlich über Steuern finanziert werden.
Da wir zum einen im Koalitionsvertrag die Einführung
einer Pkw-Maut beschlossen haben und zum anderen der
Verkehrsminister und der Finanzminister nach langen
und intensiven Verhandlungen zugesagt haben, dass un-
sere Bedingungen mit dem jetzigen Gesetzentwurf ein-
gehalten werden, stimme ich dem Gesetzentwurf zu .
Dr. Nina Scheer (SPD): Heute stimmt der Deut-
sche Bundestag in namentlicher Abstimmung über den
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infra-
strukturabgabengesetzes ab . Die hiermit eingeführte so-
genannte Pkw-Maut war auf Drängen der CSU in den
Koalitionsvertrag von 2013 aufgenommen worden . Die
SPD kritisierte das politische Vorhaben einer solchen
Pkw-Maut von Beginn an und hatte insofern an ein sol-
ches Projekt Bedingungen gestellt . Ich persönlich erach-
te ferner eine Pkw-Maut als nicht hilfreich, die heutigen
zentralen politischen Handlungserfordernisse abzubil-
den . Diese müssen in einer Einbindung auch des Ver-
kehrssektors in den Transformationsprozess der Energie-
wende liegen – weg von fossilen Treibstoffen und hin zu
Erneuerbaren Energien .
Am 27 . März 2015 beschloss der Deutsche Bundestag
in zweiter und dritter Lesung das Infrastrukturabgaben-
gesetz (Pkw-Maut) . Damals stimmte ich mit Ja, zweifelte
aber wie viele Abgeordnete an der Europarechtskonfor-
mität des Gesetzes . Allerdings gab Minister Dobrindt
damals im Bundestag zu Protokoll: „Sie ist europarechts-
konform . Glauben Sie es endlich .“
Am 18 . Juni 2015 stoppte Minister Dobrindt aller-
dings nur sechs Tage nach Inkrafttreten das Gesetz . Fast
18 Monate später, am 1 . Dezember 2016, vereinbarte
Minister Dobrindt mit der EU-Verkehrskommissarin
Frau Bulc umfangreiche Nachbesserungen, um die Eu-
roparechtskonformität jetzt im zweiten Anlauf mit einer
Gesetzesänderung doch noch herzustellen .
Diese Änderungen am Gesetz von 2015 führen jedoch
absehbar dazu, dass die Einnahmen nennenswert sin-
ken – unter anderem Verdoppelung von drei auf sechs
Vignetten, wobei vier preiswerter als 2015 festgelegt
werden, sowie zusätzliche Entlastung für schadstoffar-
me Pkw –, während die Ausgaben – insbesondere durch
den zusätzlichen Kontrollaufwand durch das Personal
des BAG – erheblich steigen werden . Mit diesen Konse-
quenzen hat sich ein Expertengespräch im Haushaltsaus-
schuss am 20 . März 2017 mit vier namhaften Sachver-
ständigen beschäftigt .
Fazit: Drei von vier Sachverständigen erklärten zu den
kalkulierten Ausgaben sehr begründete Zweifel an einer
positiven Einnahmenbilanz und äußerten ferner Zweifel
hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und Transparenz .
Nur bei einer positiven Einnahmensituation wären die
mit dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von
2013 als unabdingbar gesetzten Vorbedingungen zur Ein-
führung der Pkw-Maut vollständig erfüllt .
Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine
mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der
Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht
auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm-
ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die
grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein
können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par-
lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist .
Der Nachweis über die tatsächliche Einnahmesituati-
on wird noch zu erbringen sein . Vor diesem Hintergrund
überwiegt die Aussage des Koalitionsvertrages zur Ein-
führung der Pkw-Maut . Trotz der benannten Fragen, die
auch die Erfüllung der Bedingungen des Koalitionsver-
trages in Zweifel ziehen, stimme ich somit heute dem
vorliegenden Gesetzentwurf aus Gründen der Koaliti-
onstreue zu .
Dr. Karin Thissen (SPD): Heute stimmt der Deut-
sche Bundestag in namentlicher Abstimmung über den
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infra-
strukturabgabengesetzes ab .
Am 27 . März 2015 beschloss der Deutsche Bundestag
in zweiter und dritter Lesung das Infrastrukturabgaben-
gesetz (Pkw-Maut) . Damals stimmte ich mit Ja, zweifelte
aber wie viele Abgeordnete an der Europarechtskonfor-
mität des Gesetzes . Allerdings gab Minister Dobrindt
damals im Bundestag zu Protokoll: „Sie ist europarechts-
konform . Glauben Sie es endlich .“
Am 18 . Juni 2015 allerdings stoppte Minister Dobrindt
nur sechs Tage nach Inkrafttreten das Gesetz . Anstatt –
wie ständig angekündigt – die Pkw-Maut zum 1 . Januar
2016 „scharf zu stellen“, vereinbarte er fast 18 Monate
später mit der EU-Verkehrskommissarin Frau Bulc am
1 . Dezember 2016 umfangreiche Nachbesserungen, um
die Europarechtskonformität jetzt im zweiten Anlauf mit
einer Gesetzesänderung doch noch zu herzustellen .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22781
(A) (C)
(B) (D)
Diese Änderungen am Gesetz von 2015 führen jedoch
absehbar dazu, dass die Einnahmen nennenswert sin-
ken – unter anderem Verdoppelung von drei auf sechs
Vignetten, wobei vier preiswerter als 2015 festgelegt
werden, sowie zusätzliche Entlastung für schadstoffar-
me Pkw –, während die Ausgaben – insbesondere durch
den zusätzlichen Kontrollaufwand durch das Personal
des BAG – erheblich steigen werden . Mit diesen Konse-
quenzen hat sich ein Expertengespräch im Haushaltsaus-
schuss am 20 . März 2017 mit vier namhaften Sachver-
ständigen beschäftigt .
Fazit: Drei von vier Sachverständigen geben zu den
kalkulierten Ausgaben einerseits „sehr begründete Zwei-
fel daran, dass die 211 Millionen Euro realistisch sind“,
zu Protokoll und bemängeln: „Vor diesem Hintergrund
ist festzustellen, dass die vorliegenden Abschätzungen
der Bundesregierung bzw . des BMVI bezüglich der Er-
hebungskosten einer Infrastrukturabgabe nicht ansatz-
weise den Anforderungen hinsichtlich Nachvollziehbar-
keit und Transparenz genügen, die für die Ermittlung der
Wirkungen von Großprojekten im Infrastrukturbereich
bestehen und bezüglich derer im Übrigen ein breiter
wissenschaftlicher Konsens vorhanden sein dürfte .“ Die
Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bestätigt, dass
die 210,5 Millionen Euro des Verkehrsministeriums,
„egal ob beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob beim
BAG oder beim Zoll … absolut schöngerechnet sind“ .
Andererseits prognostizieren drei von vier Sachver-
ständigen zu der Einnahmeseite der Pkw-Maut – wenn
überhaupt – nur marginale Nettoeinnahmen im Einfüh-
rungsjahr, die sich nach übereinstimmender Meinung
schon kurz darauf in ein Nettominus entwickeln würden .
Fazit: Die Einnahmeprognose des BMVI wird von allen
namhaften Sachverständigen nicht geteilt – mit Ausnah-
me von Professor Dr . Schulz, der allerdings als Gutachter
für das BMVI gearbeitet hat . Nach dem übereinstimmen-
den Urteil aller anderen drei Experten wurde dessen Gut-
achten allerdings unwissenschaftlich erhoben, wird als
unplausibel bewertet und kommt darum vermutlich zu
falschen Ergebnissen . Umso erstaunlicher ist deshalb die
Bewertung von Finanzminister Schäuble, der die Netto-
einnahmeprognose aus dem BMVI am 16 . März 2017
1 : 1 so bestätigt hat:
„Das Bundesministerium der Finanzen hat keine
Veranlassung, die Annahmen der Verkehrsexperten des
BMVI zu bezweifeln . Daher sehen die im Kabinett am
15 . März 2017 beschlossenen Eckwerte für den Finanz-
plan bis 2021 auch ab 2019 zusätzliche Investitionen in
Höhe von rund 500 Mio . € p .a . vor .“
Franz Thönnes (SPD): Heute stimmt der Deutsche
Bundestag in namentlicher Abstimmung über den Ent-
wurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastruk-
turabgabengesetzes ab .
Am 27 . März 2015 beschloss der Deutsche Bundestag
in zweiter und dritter Lesung das Infrastrukturabgaben-
gesetz (Pkw-Maut) . Damals stimmte ich mit Ja, zweifelte
aber wie viele Abgeordnete an der Europarechtskonfor-
mität des Gesetzes . Allerdings gab Minister Dobrindt
damals im Bundestag zu Protokoll: „Sie ist europarechts-
konform . Glauben Sie es endlich .“
Am 18 . Juni 2015 allerdings stoppte Minister Dobrindt
nur sechs Tage nach Inkrafttreten das Gesetz . Anstatt –
wie ständig angekündigt – die Pkw-Maut zum 1 . Januar
2016 „scharf zu stellen“, vereinbarte er fast 18 Monate
später mit der EU-Verkehrskommissarin Frau Bulc am
1 . Dezember 2016 umfangreiche Nachbesserungen, um
die Europarechtskonformität jetzt im zweiten Anlauf mit
einer Gesetzesänderung doch noch zu herzustellen .
Diese Änderungen am Gesetz von 2015 führen jedoch
absehbar dazu, dass die Einnahmen nennenswert sin-
ken – unter anderem Verdoppelung von drei auf sechs
Vignetten, wobei vier preiswerter als 2015 festgelegt
werden, sowie zusätzliche Entlastung für schadstoffar-
me Pkw –, während die Ausgaben – insbesondere durch
den zusätzlichen Kontrollaufwand durch das Personal
des BAG – erheblich steigen werden . Mit diesen Konse-
quenzen hat sich ein Expertengespräch im Haushaltsaus-
schuss am 20 . März 2017 mit vier namhaften Sachver-
ständigen beschäftigt .
Fazit: Drei von vier Sachverständigen geben zu den
kalkulierten Ausgaben einerseits „sehr begründete Zwei-
fel daran, dass die 211 Millionen Euro realistisch sind“,
zu Protokoll und bemängeln: „Vor diesem Hintergrund
ist festzustellen, dass die vorliegenden Abschätzungen
der Bundesregierung bzw . des BMVI bezüglich der Er-
hebungskosten einer Infrastrukturabgabe nicht ansatz-
weise den Anforderungen hinsichtlich Nachvollziehbar-
keit und Transparenz genügen, die für die Ermittlung der
Wirkungen von Großprojekten im Infrastrukturbereich
bestehen und bezüglich derer im Übrigen ein breiter
wissenschaftlicher Konsens vorhanden sein dürfte“ . Die
Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bestätigt, dass
die 210,5 Millionen Euro des Verkehrsministeriums,
„egal ob beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob beim
BAG oder beim Zoll … absolut schöngerechnet sind“ .
Andererseits prognostizieren drei von vier Sachver-
ständigen zu der Einnahmeseite der Pkw-Maut – wenn
überhaupt – nur marginale Nettoeinnahmen im Einfüh-
rungsjahr, die sich nach übereinstimmender Meinung
schon kurz darauf in ein Nettominus entwickeln würden .
Fazit: Die Einnahmeprognose des BMVI wird von allen
namhaften Sachverständigen nicht geteilt – mit Ausnah-
me von Professor Dr . Schulz, der allerdings als Gutachter
für das BMVI gearbeitet hat . Nach dem übereinstimmen-
den Urteil aller anderen drei Experten wurde dessen Gut-
achten allerdings unwissenschaftlich erhoben, wird als
unplausibel bewertet und kommt darum vermutlich zu
falschen Ergebnissen . Umso erstaunlicher ist deshalb die
Bewertung von Finanzminister Schäuble, der die Netto-
einnahmeprognose aus dem BMVI am 16 . März 2017
1 : 1 so bestätigt hat:
„Das Bundesministerium der Finanzen hat keine
Veranlassung, die Annahmen der Verkehrsexperten des
BMVI zu bezweifeln . Daher sehen die im Kabinett am
15 . März 2017 beschlossenen Eckwerte für den Finanz-
plan bis 2021 auch ab 2019 zusätzliche Investitionen in
Höhe von rund 500 Millionen € p .a . vor .“
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722782
(A) (C)
(B) (D)
Damit hat Herr Schäuble die Verantwortung für prog-
nostizierte Nettoeinnahmen im Bundeshaushalt bis 2021
von 1,5 Milliarden Euro durch die Pkw-Maut übernom-
men .
Nur wenn diese zweifelhafte Prognose auch tatsäch-
lich zutreffen würde, wären die drei Bedingungen im
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von 2013 als
unabdingbare Vorbedingungen zur Einführung der Pkw-
Maut erfüllt:
„Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des
Ausbaus unseres Autobahnnetzes werden wir einen an-
gemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland
zugelassenen Pkw erheben (Vignette) mit der Maßgabe,
dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet
wird als heute . Die Ausgestaltung wird EU-rechtskon-
form erfolgen .“
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat jetzt
schon ein zweites Mal versichert, dass sein Gesetzent-
wurf alle drei Bedingungen erfüllt . Vor dem Hintergrund
der Erfahrungen von 2015 kann man jedoch erhebliche
Zweifel daran haben .
Zusätzlich teile ich die Bedenken des Bundesrates
über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einfüh-
rung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein
Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf
bestimmten Autobahnabschnitten hätte als Sonderrege-
lung für die grenznahen Städte und Kommunen zweck-
dienlich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag
in den parlamentarischen Beratungen am Widerstand der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist .
Ich stimme heute trotz dieser und weiterer offener
Fragen und Bedenken dem vorliegenden Gesetzentwurf
zu, weil ich die Abstimmung nicht für eine Gewissen-
sentscheidung halte und weil die SPD vertragstreu auch
die Punkte des Koalitionsvertrags umsetzt, die unsere
Koalitionspartner zu ihrem zentralen Anliegen gemacht
haben . Die Pkw-Maut ist der Preis dafür, dass wir un-
sere zentralen Versprechen für diese Wahlperiode in die
Tat umsetzen konnten . So gilt der Mindestlohn . Die ab-
schlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren wurde von uns
durchgesetzt, und die Kommunen wurden bis 2018 um
mehr als 25 Milliarden Euro entlastet .
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Ulrike Bahr, Siegmund
Ehrmann, Michaela Engelmeier, Dr. h. c. Gernot
Erler, Petra Ernstberger, Saskia Esken, Karin
Evers-Meyer, Hubertus Heil (Peine), Wolfgang
Hellmich, Gustav Herzog, Josip Juratovic, Ralf
Kapschack, Ulrich Kelber, Arno Klare, Birgit
Kömpel, Anette Kramme, Christian Lange
(Backnang), Dr. Birgit Malecha-Nissen, Katja
Mast, Susanne Mittag, Bettina Müller, Jeannine
Pflugradt, Detlev Pilger, Sabine Poschmann,
Joachim Poß, Bernd Rützel, Ursula Schulte,
Svenja Stadler, Sonja Steffen, Christoph Strässer,
Kerstin Tack, Carsten Träger, Rüdiger Veit und
Dagmar Ziegler (alle SPD) zu den namentlichen
Abstimmungen über den von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes und
den von der Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten
Verkehrsteueränderungsgesetzes (Zusatztagesord-
nungspunkte 6 und 7)
Der Deutsche Bundestag stimmt heute über den Ent-
wurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastruk-
turabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehr-
steueränderungsgesetzes ab .
Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie
ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im
Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari-
schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre-
ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge-
lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden
zu verbessern .
Wir teilen die Bedenken des Bundesrates über eine
mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der
Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht
auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm-
ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die
grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein
können . Wir bedauern, dass dieser Vorschlag in den par-
lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz-
lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die
Chance zur Korrektur .
Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet-
zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom-
mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen,
über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin-
den .
Wir stehen zu unserem Wort . Der Koalitionsvertrag
wird Wort für Wort umgesetzt . Die Bundesminister
Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns
versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europa-
rechtskonformität, der substanzielle Beitrag sowie keine
Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Hal-
ter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten wer-
den . Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine
Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den
Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem blei-
ben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung
ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für
die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung
haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bun-
desverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt .
Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht,
keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zu-
sätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im
heute zu beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz
die Entlastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum
Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen .
Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für
den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein-
nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi-
chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22783
(A) (C)
(B) (D)
ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen
Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – zu bezweifeln .
Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat unserer Frak-
tion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Be-
rechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die
Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehrein-
nahmen bringt . Sollten sich die Minister wieder irren und
wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung
der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die
Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenz-
regionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode
Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren .
Heute stimmen wir trotz weiterhin bestehender Fra-
gen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen
zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koa-
litionsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat,
das mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen
beinhaltet, aber auch unter Bedingungen die Einführung
einer Pkw-Maut umfasst . In den letzten drei Jahren wur-
den viele der sozialdemokratischen Projekte in die Tat
umgesetzt: Der Mindestlohn gilt, die Rente ab 63 wurde
eingeführt, und wir entlasten die Kommunen bis 2018
um mehr als 25 Milliarden Euro .
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Elke Ferner, Heidtrud Henn und
Christian Petry (alle SPD) zu den namentlichen
Abstimmungen über den von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes und
den von der Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten
Verkehrsteueränderungsgesetzes (Zusatztagesord-
nungspunkte 6 und 7)
Diese Pkw-Maut war nie ein Kernanliegen der SPD .
Mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages haben
sich die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion jedoch
verpflichtet, dem Gesetz zuzustimmen, wenn die Voraus-
setzungen erfüllt sind, die wir im Koalitionsvertrag ver-
einbart haben .
Der Druck von SPD-Politikerinnen und -Politikern
hat dafür gesorgt, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt
und Bundesfinanzminister Schäuble bereits im Vorfeld
des Kabinettsbeschlusses im Dezember 2014 gravieren-
de Änderungen an ihrem Konzept vornehmen mussten:
Die Maut für im Ausland zugelassene Pkw wird nicht
mehr auf allen Straßen, sondern nur noch auf Bundesau-
tobahnen erhoben .
Das Saarland lebt von offenen Grenzen . Täglich pen-
deln mehr als 20 000 Menschen aus Frankreich zur Ar-
beit oder zum Einkaufen ins Saarland . Alleine in Saar-
brücken geht ein Drittel des Umsatzes auf Kunden aus
Frankreich . Aber es ergeben sich durch die Einführung
der Pkw-Maut nicht nur reale Gefahren für die saarlän-
dische Wirtschaft . Durch die Bemautung der Autobahn,
die gerade im Regionalverband Saarbrücken mit zur Ent-
lastung der innerstädtischen Straßen beiträgt, droht der
tägliche innerstädtische Verkehrskollaps – mit allen öko-
logischen und ökonomischen Folgen . Auch die örtlichen
Industrie- und Handelskammern, Handwerksammern,
Kirchen und Verbände in den Grenzregionen befürchten,
dass die Einführung einer Pkw-Maut zu negativen wirt-
schaftlichen und kulturellen Konsequenzen führen wird .
Wir nehmen die Bedenken der Menschen vor Ort sehr
ernst . Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion in den Ver-
handlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit
großem Nachdruck den Vorschlag des Bundesrats und
der kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen und eine
weitergehende Ausnahmeregelung für die ersten 30 Ki-
lometer Wegstrecke an den grenznahen Bundesautobah-
nen gefordert .
Wir bedauern, dass dieser Vorschlag an dem erbitter-
ten Widerstand von Bundesverkehrsminister Dobrindt
und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist .
Darüber hinaus haben die Anhörungen im Haus-
halts- und Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags
unsere Zweifel an der EU-Rechtskonformität der Maut
und der Frage, ob durch die Pkw-Maut auch tatsächlich
Mehreinnahmen für dringend notwendige Investitionen
generiert werden können, nicht ausräumen können .
Da gerade für das Saarland, mit seinen europäischen
Grenzen zu Frankreich und Luxemburg, und für die dort
ansässigen kleinen und mittelständischen Unternehmen
der kleine Grenzverkehr überlebenswichtig ist, können
wir heute den vorliegenden Gesetzentwürfen nicht zu-
stimmen .
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Rita Hagl-Kehl, Gabriela
Heinrich und Marianne Schieder (alle SPD) zu
den namentlichen Abstimmungen über den von
der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei-
nes Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastruk-
turabgabengesetzes und den von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungs-
gesetzes (Zusatztagesordnungspunkte 6 und 7)
Der Deutsche Bundestag stimmt heute über den Ent-
wurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastruk-
turabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehr-
steueränderungsgesetzes ab .
Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie
ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im
Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari-
schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre-
ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge-
lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden
zu verbessern .
Wir teilen die Bedenken des Bundesrates über eine
mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der
Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht
auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm-
ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722784
(A) (C)
(B) (D)
grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein
können . Wir bedauern, dass dieser Vorschlag in den par-
lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz-
lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die
Chance zur Korrektur .
Das im September 2015 eröffnete Vertragsverletzungs-
verfahren gegen Deutschland, das die EU-Kommission
eingeleitet hatte, wurde unter Auflage von Änderungen
aufgegeben, über die wir heute abstimmen müssen .
Wir stehen zu unserem Wort . Der Koalitionsvertrag
wird Wort für Wort umgesetzt . Der Minister hat uns
versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europa-
rechtskonformität, der substanzielle Beitrag sowie keine
Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Hal-
ter – eingehalten werden . Die Änderung des Gesetzes
sieht nun eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hu-
braum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge
vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausgenommen,
ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die
Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzieren .
Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen Ge-
setzentwurf des Bundesverkehrsministeriums hineinver-
handelt . Und was die Forderung des Koalitionsvertrages
angeht, keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter
einer zusätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen,
ist im gleichzeitig zu beschließenden Verkehrsteuerände-
rungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steuer im Ver-
gleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal
gestiegen .
Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für
den bürokratischen Aufwand angeht . Der Bundesver-
kehrsminister hat versichert, dass er keine Veranlassung
sieht, die prognostizierten Einnahmen in Höhe von min-
destens 520 Millionen Euro – vielleicht sogar 600 Mil-
lionen – zu bezweifeln. Bundesfinanzminister Schäuble
(CDU) hat in dieser Woche schriftlich bestätigt, dass
er keine Zweifel an den Berechnungen des Bundesver-
kehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund
tatsächlich substanzielle Mehreinnahmen bringt . Sollten
sich die Minister wieder irren und wir im Rahmen der
von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkungen
des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der In-
frastrukturabgabe nachteilig auf Grenzregionen aus-
wirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit
geben, sämtliche Fehler zu korrigieren .
Heute stimmen wir trotz weiterhin bestehender Fra-
gen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen
zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion in den parlamenta-
rischen Beratungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das
sozialdemokratische Kernforderungen in die Tat umsetzt:
Der Mindestlohn gilt, die Rente mit 63 wurde eingeführt,
und wir entlasten die Kommunen bis 2018 um mehr als
25 Milliarden Euro .
Anlage 8
Erklärungen nach § 31 GO
zu den namentlichen Abstimmungen über den von
der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei-
nes Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastruk-
turabgabengesetzes und den von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungs-
gesetzes (Tagesordnungspunkte ZP 6 und ZP 7)
Heike Baehrens (SPD): Der Deutsche Bundestag
stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den
Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab .
Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD . Sie
ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU, ohne
das ein Koalitionsvertrag nicht zustande gekommen
wäre . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parla-
mentarischen Beratungen war es der SPD bereits vor In-
krafttreten des Infrastrukturabgabengesetzes am 8 . Juni
2015 gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf ent-
schieden zu verbessern .
Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet-
zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom-
mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen,
über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin-
den .
Wir stehen zu unserem Wort . Die im Koalitionsver-
trag getroffenen Vereinbarungen werden umgesetzt . Die
Bundesminister Dr . Wolfgang Schäuble und Alexander
Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedin-
gungen – die Europarechtskonformität, substanziel-
le Einnahmen sowie keine Mehrbelastung für deutsche
Pkw-Halterinnen und -Halter – auch mit den heutigen
Änderungen eingehalten werden . Die bereits 2015 be-
schlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze
nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der
Fahrzeuge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausge-
nommen . Ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei,
um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzie-
ren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen
Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums bereits
2015 hineinverhandelt . Was die Forderung des Koaliti-
onsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterinnen
und -Halter einer zusätzlichen finanziellen Belastung
auszusetzen, soll im heute zu beschließenden Verkehr-
steueränderungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steu-
er im Vergleich zum Entwurf von vor zwei Jahren sogar
noch einmal steigen .
Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für
den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein-
nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi-
chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier-
ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen
Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – zu bezweifeln .
Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat meiner Frak-
tion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den
Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat
und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22785
(A) (C)
(B) (D)
Mehreinnahmen bringt . Sollte sich im Rahmen der von
uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkungen des
Gesetzes herausstellen, dass die gesetzten Ziele nicht
erreicht werden, so wird die nächste Legislaturperiode
Gelegenheit geben, die notwendigen Korrekturen vor-
zunehmen oder das Infrastrukturabgabengesetz wieder
aufzuheben .
Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen
und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu . Die
SPD-Bundestagsfraktion hat sich 2013 im Koalitionsver-
trag auf ein einheitliches Stimmverhalten innerhalb der
Großen Koalition verpflichtet. Wir konnten darin sozial-
demokratische Kernforderungen, wie den Mindestlohn,
die Rente ab 63 und die Entlastung der Kommunen bis
2018 um mehr als 25 Milliarden Euro durchsetzen . Im
Gegenzug haben wir der Einführung einer Pkw-Maut zu-
gestimmt .
Bärbel Bas (SPD): Der Deutsche Bundestag stimmt
heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Än-
derung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den
Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab . Die
Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie ist das
einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der
umfangreichen und intensiven parlamentarischen Bera-
tungen war es der SPD bereits vor Inkrafttreten des In-
frastrukturabgabengesetzes am 8 . Juni 2015 gelungen,
den ursprünglichen Gesetzentwurf entscheidend zu ver-
bessern .
Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine
mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der
Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht
auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm-
ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die
grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein
können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par-
lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz-
lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die
Chance zur Korrektur .
Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet-
zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom-
mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen,
über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin-
den .
Wir stehen zu unserem Wort und zum Koalitions-
vertrag . Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und
Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass unsere
drei Bedingungen – die Europarechtskonformität, der
substanzielle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für
deutsche Pkw-Halterinnen und -Halter – auch mit den
heutigen Änderungen eingehalten werden .
Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine
Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den
Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem blei-
ben die Bundesstraßen ausgenommen . Ihre Benutzung
ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für
die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung
haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bun-
desverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt .
Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht,
keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zu-
sätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im
heute zu beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz
die Entlastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum
Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen .
Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für
den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein-
nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi-
chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier-
ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen
Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – zu bezweifeln .
Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat meiner Frak-
tion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Be-
rechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die
Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehrein-
nahmen bringt . Sollten sich die Minister wieder irren und
wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung
der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die
Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenz-
regionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode
Gelegenheit zur Fehlerkorrektur geben .
Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fra-
gen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen
zu, weil die SPD 2013 in den Koalitionsverhandlungen
ein Gesamtpaket ausgehandelt hat . Im Koalitionsvertrag
der Großen Koalition und in den vergangenen Jahren
konnten viele wichtige Forderungen der SPD umgesetzt
werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn,
die Rente mit 63, die Entlastung der Kommunen oder
die Frauenquote . Auf der anderen Seite hat sich die SPD
bereit erklärt, dem Vorhaben von CDU/CSU zur Einfüh-
rung dieser Pkw-Maut nicht im Wege zu stehen, und wir
halten Wort .
Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Wir halten Verein-
barungen . Genauso wie wir erwarten, dass unser Koa-
litionspartner der CDU/CSU den Koalitionsvertrag ein-
hält – beispielsweise Diskriminierungen von Menschen
aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaft-
lichen Bereichen beendet und die sogenannte „Ehe für
alle“ akzeptiert –, bleiben wir vertragstreu und stimmen
der sogenannten Pkw-Maut zu .
Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und
Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass die Pkw-
Maut europarechtskonform ist, einen substanziellen fi-
nanziellen Beitrag liefert und es keine Mehrbelastung für
deutsche Pkw-Halterinnen und -Halter gibt . Das waren
die Voraussetzungen für unsere Zustimmung .
Die Pkw-Maut ist kein Anliegen der SPD, sie ist das
einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der
umfangreichen und intensiven parlamentarischen Bera-
tungen war es der SPD bereits vor Inkrafttreten des In-
frastrukturabgabengesetzes am 8 . Juni 2015 gelungen,
den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden zu ver-
bessern .
Ich teile die Bedenken des Bundesrates und der Mehr-
zahl der Gutachter über eine mögliche nachteilige Aus-
wirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die
Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722786
(A) (C)
(B) (D)
Infrastrukturabgabe auf bestimmten Autobahnabschnit-
ten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte
und Kommunen zweckdienlich sein können . Dieser Vor-
schlag ist leider am Widerstand der CDU/CSU-Bundes-
tagsfraktion gescheitert . Wenigstens bietet die gesetzlich
vorgesehene Evaluierung später die Chance zur Korrek-
tur .
Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine
Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den
Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem blei-
ben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung
ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für
die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung
haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bun-
desverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt .
Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht,
keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zu-
sätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im
heute zu beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz
die Entlastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum
Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen .
Der Bundesverkehrsminister hat Einnahmen von min-
destens 520 Millionen Euro versichert . Ich habe jedoch
weiterhin Bedenken, dass die Kosten für den bürokra-
tischen Aufwand und die tatsächlichen Einnahmen im
Verhältnis stehen . Sollten sich die Minister der CDU/
CSU wieder irren und wir im Rahmen der von uns durch-
gesetzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes
feststellen, dass sich die Erhebung der Infrastrukturab-
gabe nachteilig auf Grenzregionen auswirkt, so werde
ich mich dafür einsetzen, dass wir mit entsprechenden
Mehrheiten die Pkw-Maut in der kommenden Legislatur-
periode wieder abschaffen .
Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen
und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu,
weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koaliti-
onsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das
mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen be-
inhaltet, aber auch unter Bedingungen die Einführung
einer Pkw-Maut umfasst . In den letzten drei Jahren wur-
den viele der sozialdemokratischen Projekte in die Tat
umgesetzt: Der Mindestlohn gilt, die Rente ab 63 wurde
eingeführt, und wir entlasten die Kommunen bis 2018
um mehr als 25 Milliarden Euro .
Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Der Deutsche Bun-
destag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Ge-
setzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes
sowie den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgeset-
zes ab .
Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie
ist das zentrale Wunschprojekt der CSU in dieser Legis-
laturperiode . Im Zuge der umfangreichen und intensiven
parlamentarischen Beratungen war es der SPD bereits
vor Inkrafttreten des Infrastrukturabgabengesetzes am
8 . Juni 2015 gelungen, den ursprünglichen Gesetzent-
wurf entschieden zu verbessern .
Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine mög-
liche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infra-
strukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf
die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimmten
Autobahnabschnitten als Sonderregelung für die grenz-
nahen Städte und Kommunen wäre sinnvoll . Ich be-
dauere, dass dieser Vorschlag in den parlamentarischen
Beratungen am Widerstand der CDU/CSU-Bundestags-
fraktion gescheitert ist . Die gesetzlich vorgesehene Eva-
luierung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur .
Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet-
zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom-
mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen,
über die wir heute abstimmen, eine Mehrheit finden.
Die SPD steht zu ihrem Wort . Der Koalitionsver-
trag wird Wort für Wort umgesetzt . Die Bundesminis-
ter Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben
versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europa-
rechtskonformität, der substanzielle Beitrag sowie keine
Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Hal-
ter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten wer-
den . Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine
Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den
Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem bleiben
die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung ist
für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die
Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung hat die
SPD in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundes-
verkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt .
Die SPD hat weiterhin Bedenken, was die Kosten für
den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein-
nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi-
chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier-
ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen
Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – zu bezwei-
feln. Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat der
SPD-Fraktion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel
an den Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums
hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substan-
zielle Mehreinnahmen bringt . Sollten sich die Minister
wieder irren und im Rahmen der von der SPD durchge-
setzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes fest-
gestellt werden, dass sich die Erhebung der Infrastruktur-
abgabe nachteilig auf Grenzregionen auswirkt, so wird
die nächste Legislaturperiode Gelegenheit geben, die
Fehler zu korrigieren .
Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen
und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu,
weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koaliti-
onsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das
mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen be-
inhaltet, aber auch unter Bedingungen die Einführung ei-
ner Pkw-Maut umfasst . In den letzten drei Jahren wurden
viele der sozialdemokratischen Projekte in die Tat umge-
setzt: Der Mindestlohn gilt, die Rente ab 63 wurde ein-
geführt, und wir entlasten die Kommunen bis 2018 um
mehr als 25 Milliarden Euro .
Dagmar Freitag (SPD): Der Deutsche Bundestag
stimmt heute in Namentlicher Abstimmung über den
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infra-
strukturabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Ver-
kehrsteueränderungsgesetzes ab .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22787
(A) (C)
(B) (D)
Die Pkw-Maut ist kein Projekt der SPD, sie ist das
einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der
umfangreichen und intensiven parlamentarischen Bera-
tungen war es der SPD bereits vor Inkrafttreten des Infra-
strukturabgabengesetzes am 8 . Juni 2015 gelungen, den
ursprünglichen Gesetzentwurf zu verbessern .
Ich teile ausdrücklich die Bedenken des Bundesrates
über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einfüh-
rung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein
Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf
bestimmten Autobahnabschnitten hätte als Sonderrege-
lung für die grenznahen Städte und Kommunen zweck-
dienlich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag
in den parlamentarischen Beratungen am Widerstand der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Aller-
dings bietet die gesetzlich vorgesehene Evaluierung spä-
ter die Chance zur Korrektur .
Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet-
zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom-
mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen,
über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin-
den .
Wir stehen zu unserem Wort . Der Koalitionsver-
trag wird umgesetzt . Dieses erwarten wir im Gegen-
zug schließlich auch von unserem Koalitionspartner .
Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Alexander
Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedin-
gungen – die Europarechtskonformität, der substanzi-
elle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche
Pkw-Halterinnen und -Halter – auch mit den heutigen
Änderungen eingehalten werden . Die bereits 2015 be-
schlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze
nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der
Fahrzeuge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausge-
nommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei,
um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzie-
ren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen
Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums bereits
2015 hineinverhandelt .
Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für
den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein-
nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi-
chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier-
ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen
Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – anzuzweifeln .
Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat meiner Frak-
tion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den
Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und
die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehr-
einnahmen bringt .
„Das Bundesministerium der Finanzen hat keine
Veranlassung, die Annahmen der Verkehrsexperten des
BMVI zu bezweifeln . Daher sehen die im Kabinett am
15 . März 2017 beschlossenen Eckwerte für den Finanz-
plan bis 2021 auch ab 2019 zusätzliche Investitionen in
Höhe von rund 500 Mio . € p .a . vor .“ (Bewertung von Fi-
nanzminister Schäuble vom 16 . März 2017)
Sollten sich die Minister wieder irren und wir im
Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung der
Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die Er-
hebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenzre-
gionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode
Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren .
Die heutige Abstimmung ist keine Gewissensfrage .
Daher stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen
und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu,
weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koaliti-
onsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das
mehrheitlich sozialdemokratische – und im Laufe dieser
Wahlperiode bereits umgesetzte – Kernforderungen be-
inhaltet, aber eben auch unter Bedingungen die Einfüh-
rung einer Pkw-Maut umfasst .
Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Der Deutsche Bundes-
tag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes
zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie
den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab .
Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie
ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im
Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari-
schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre-
ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge-
lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden
zu verbessern .
Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine
mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der In-
frastrukturabgabe auf die Grenzregionen – wie im Nor-
den Schleswig-Holsteins an der Grenze zu Dänemark,
insbesondere für den grenznahen Tourismus . Ein Ver-
zicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf be-
stimmten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung
für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdien-
lich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in
den parlamentarischen Beratungen am Widerstand der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die ge-
setzlich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später
die Chance zur Korrektur .
Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet-
zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom-
mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen,
über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin-
den .
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bun-
desverkehrsminister Alexander Dobrindt haben versi-
chert, dass die drei Bedingungen der SPD – die Euro-
parechtskonformität, der substanzielle finanzielle Beitrag
sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterin-
nen und -Halter – auch mit den heutigen Änderungen
eingehalten werden . Die bereits 2015 beschlossenen
Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem
Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeu-
ge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausgenommen,
ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Aus-
wirkungen für die Grenzregionen zu reduzieren . Diese
Verbesserung haben wir als SPD in den ursprünglichen
Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums bereits
2015 hineinverhandelt . Und was die Forderung des Ko-
alitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterin-
nen und -Halter einer zusätzlichen finanziellen Belastung
auszusetzen, so soll im heute zu beschließenden Verkehr-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722788
(A) (C)
(B) (D)
steueränderungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steu-
er im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch
einmal steigen .
Als SPD-Fraktion haben wir weiterhin Bedenken, was
die Kosten für den bürokratischen Aufwand und die ge-
sicherten Einnahmen angeht . Der Bundesverkehrsminis-
ter hat versichert, dass er keine Veranlassung sieht, die
prognostizierten Einnahmen in Höhe von mindestens
520 Millionen Euro – vielleicht sogar 600 Millionen
Euro – zu bezweifeln. Bundesfinanzminister Schäuble
(CDU) hat uns schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel
an den Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums
hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substan-
zielle Mehreinnahmen bringt . Sollten sich die Minister
Dobrindt und Schäuble wieder irren und wir im Rahmen
der von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkun-
gen des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der
Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenzregionen aus-
wirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit
geben, ihre Fehler zu korrigieren .
Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen
und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu,
weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 mit dem Koaliti-
onsvertrag ein Gesamtpaket ausgehandelt hat, das mehr-
heitlich sozialdemokratische Kernforderungen beinhal-
tet, aber auch unter Bedingungen die Einführung einer
Pkw-Maut umfasst . In den letzten drei Jahren konnten
wir viele wichtige sozialdemokratische Projekte in die
Tat umsetzen: Der Mindestlohn gilt, die Rente ab 63 wur-
de eingeführt, und wir entlasten die Kommunen bis 2018
um mehr als 25 Milliarden Euro .
Frank Junge (SPD): Der Deutsche Bundestag
stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den
Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab .
Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie
ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im
Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari-
schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre-
ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge-
lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden
zu verbessern .
Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine
mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der
Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht
auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm-
ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die
grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein
können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par-
lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz-
lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die
Chance zur Korrektur .
Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet-
zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom-
mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen,
über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin-
den .
Wir stehen zu unserem Wort . Der Koalitionsvertrag
wird Wort für Wort umgesetzt . Die Bundesminister
Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns
versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europa-
rechtskonformität, der substanzielle Beitrag sowie keine
Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Hal-
ter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten wer-
den . Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine
Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den
Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem bleiben
die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung ist
für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die
Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung haben
wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesver-
kehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt . Und
was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht, keine
deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zusätzli-
chen finanziellen Belastung auszusetzen, soll im heute zu
beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz die Ent-
lastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum Entwurf
vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen .
Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für
den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein-
nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi-
chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier-
ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen
Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – zu bezweifeln .
Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat meiner Frak-
tion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Be-
rechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die
Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehrein-
nahmen bringt . Sollten sich die Minister wieder irren und
wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung
der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die
Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenz-
regionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode
Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren .
Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen
und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu,
weil die SPD 2013 in den Koalitionsverhandlungen ein
Gesamtpaket verhandelt hat, das mehrheitlich sozialde-
mokratische Kernforderungen beinhaltet, aber auch unter
Bedingungen die Einführung einer Pkw-Maut umfasst .
In den letzten drei Jahren wurden viele der sozialdemo-
kratischen Projekte in die Tat umgesetzt: Der Mindest-
lohn gilt, die Rente mit 63 wurde eingeführt, und wir
entlasten die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Mil-
liarden Euro .
Caren Marks (SPD): Der Deutsche Bundestag
stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den
Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab .
Die Pkw-Maut ist kein Anliegen der SPD, sie ist das
Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der umfangreichen
und intensiven parlamentarischen Beratungen war es der
SPD-Bundestagsfraktion bereits vor Inkrafttreten des
Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 gelungen,
den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden zu ver-
bessern .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22789
(A) (C)
(B) (D)
Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine
mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der
Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht
auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm-
ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die
grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein
können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par-
lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist .
Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet-
zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom-
mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen,
über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin-
den .
Wir stehen zu dem vereinbarten Koalitionsvertrag .
Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Alexander
Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedin-
gungen – die Europarechtskonformität, der substanzi-
elle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche
Pkw-Halterinnen und -Halter – auch mit den heutigen
Änderungen eingehalten werden . Die bereits 2015 be-
schlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze
nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der
Fahrzeuge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausge-
nommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei,
um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzie-
ren .
Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen
Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums bereits
2015 hineinverhandelt . Und was die Forderung des Ko-
alitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterin-
nen und -Halter einer zusätzlichen finanziellen Belastung
auszusetzen, so soll im ebenfalls heute zu beschließen-
den Verkehrsteueränderungsgesetz die Entlastung über
die Kfz-Steuer im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jah-
ren sogar noch einmal steigen .
Bedenken bestehen weiterhin bezüglich der Kosten
für den bürokratischen Aufwand und die gesicherten
Einnahmen . Bundesverkehrsminister Dobrindt hat ver-
sichert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognosti-
zierten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Milli-
onen Euro – vielleicht sogar 600 Millionen Euro – zu
bezweifeln. Bundesfinanzminister Schäuble hat schrift-
lich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Berechnungen
des Bundesverkehrsministeriums hat und die Pkw-Maut
dem Bund tatsächlich substanzielle Mehreinnahmen
bringt . Sollte sich im Rahmen der von uns durchgesetz-
ten Evaluierung des Gesetzes herausstellen, dass sich die
Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenz-
regionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode
Gelegenheit zur Korrektur geben .
Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen
und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu .
Die SPD hat 2013 in den Koalitionsverhandlungen mit
der CDU/CSU ein Gesamtpaket verhandelt, das viele so-
zialdemokratische Projekte beinhaltet, das meiste davon
ist bereits umgesetzt . Bestandteil des Koalitionsvertrages
war auch die Einführung einer Pkw-Maut unter entspre-
chenden Bedingungen .
Gerold Reichenbach (SPD): Der Deutsche Bundes-
tag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes
zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie
den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab .
Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie
ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im
Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari-
schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre-
ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge-
lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden
zu verbessern .
Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine
mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der
Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht
auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm-
ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die
grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein
können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par-
lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz-
lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die
Chance zur Korrektur .
Das im September 2015 eröffnete Vertragsverletzungs-
verfahren gegen Deutschland, das die EU-Kommission
eingeleitet hatte, wurde unter Auflage von Änderungen
aufgegeben, über die wir heute abstimmen müssen .
Wir stehen zu unserem Wort . Der Koalitionsvertrag
wird umgesetzt . Der Minister hat uns versichert, dass
unsere drei Bedingungen – die Europarechtskonformi-
tät, der substanzielle Beitrag sowie keine Mehrbelastung
für deutsche Pkw-Halterinnen und -Halter – eingehal-
ten werden . Die Änderung des Gesetzes sieht nun eine
Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den
Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem blei-
ben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung
ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für
die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung
haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bun-
desverkehrsministeriums hineinverhandelt . Und was die
Forderung des Koalitionsvertrages angeht, keine deut-
schen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zusätzlichen
finanziellen Belastung auszusetzen, ist im gleichzeitig zu
beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz die Ent-
lastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum Entwurf
vor zwei Jahren sogar noch einmal gestiegen .
Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für
den bürokratischen Aufwand angeht . Der Bundesver-
kehrsminister hat versichert, dass er keine Veranlassung
sieht, die prognostizierten Einnahmen in Höhe von min-
destens 520 Millionen Euro – vielleicht sogar 600 Mil-
lionen – zu bezweifeln. Bundesfinanzminister Schäuble
(CDU) hat in dieser Woche schriftlich bestätigt, dass
er keine Zweifel an den Berechnungen des Bundesver-
kehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund
tatsächlich substanzielle Mehreinnahmen bringt . Sollten
sich die Minister wieder irren und wir im Rahmen der
von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkungen
des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der In-
frastrukturabgabe nachteilig auf Grenzregionen aus-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722790
(A) (C)
(B) (D)
wirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit
geben, sämtliche Fehler zu korrigieren .
Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen
und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu,
weil die SPD-Bundestagsfraktion in den parlamentari-
schen Beratungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das
sozialdemokratische Kernforderungen in die Tat um-
setzt: Der Mindestlohn gilt, die Möglichkeit für langjäh-
rige Beitragszahler, zwei Jahre früher abschlagsfrei in
Rente zu gehen, wurde eingeführt, und wir entlasten die
Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro . Es
gehört zum Wesen der Demokratie, erzielte Kompromis-
se und Mehrheitsentscheidungen auch dann mitzutragen,
wenn man nicht alle eigenen Vorstellungen durchsetzen
konnte .
Andreas Rimkus (SPD): Der Deutsche Bundestag
stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den
Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab .
Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie
ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im
Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari-
schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre-
ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge-
lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entscheidend
zu verbessern .
Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine
mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der
Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht
auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm-
ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die
grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein
können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par-
lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz-
lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die
Chance zur Korrektur .
Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet-
zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom-
mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen,
über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin-
den .
Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Alexander
Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedin-
gungen – die Europarechtskonformität, der substanzi-
elle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche
Pkw-Halterinnen und -Halter – auch mit den heutigen
Änderungen eingehalten werden . Die bereits 2015 be-
schlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze
nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der
Fahrzeuge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausge-
nommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei,
um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzie-
ren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen
Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums bereits
2015 hineinverhandelt . Und was die Forderung des Ko-
alitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterin-
nen und -Halter einer zusätzlichen finanziellen Belastung
auszusetzen, so soll im heute zu beschließenden Verkehr-
steueränderungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steu-
er im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch
einmal steigen .
Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für
den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein-
nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi-
chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier-
ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen
Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – zu bezweifeln .
Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat meiner Frak-
tion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Be-
rechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die
Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehrein-
nahmen bringt . Sollten sich die Minister wieder irren und
wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung
der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die
Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenz-
regionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode
Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren .
Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen
und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu,
weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koaliti-
onsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das
mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen be-
inhaltet, aber auch unter Bedingungen die Einführung
einer Pkw-Maut umfasst . In den letzten drei Jahren wur-
den viele der sozialdemokratischen Projekte in die Tat
umgesetzt: Der Mindestlohn gilt, die Rente ab 63 wurde
eingeführt, und wir entlasten die Kommunen bis 2018
um mehr als 25 Milliarden Euro .
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Der Deutsche
Bundestag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengeset-
zes sowie den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsge-
setzes ab . Zusammen mit vielen anderen Bundestagsab-
geordneten der SPD stelle ich fest:
Die Pkw-Maut ist absolut kein Herzensanliegen der
SPD . Aber sie ist das einzige wirkliche hundertprozen-
tige Wunschprojekt der CSU, das diese Partei in den ge-
meinsamen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD
eingebracht hat . Es ist der SPD im Zuge der umfang-
reichen und intensiven parlamentarischen Beratungen
bereits vor dem Inkrafttreten des Infrastrukturabgabege-
setzes am 8 . Juni 2015 gelungen, den ursprünglich sehr
schlechten Gesetzentwurf des CSU-Verkehrsministers in
einzelnen Punkten zu verbessern . Die bereits 2015 be-
schlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze
nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der
Fahrzeuge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausge-
nommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei,
um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzie-
ren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen
Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums bereits
2015 hineinverhandelt .
Als Abgeordneter für Schleswig-Holstein sehe ich
durch die Grenzlage besondere Probleme für die grenz-
überschreitende Autobahnnutzung und die Grenzmobi-
lität . Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine
mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22791
(A) (C)
(B) (D)
Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen, wie sie auch
von der Landesregierung aus Schleswig-Holstein einge-
bracht worden sind . Ein Verzicht auf die Entrichtung der
Infrastrukturabgabe auf bestimmten Autobahnabschnit-
ten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte
und Kommunen zweckdienlich sein können . Ich be-
dauere, dass dieser Vorschlag in den parlamentarischen
Beratungen am Widerstand der CDU/CSU-Bundestags-
fraktion gescheitert ist . Die gesetzlich vorgesehene Über-
prüfung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur .
Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und
Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass unsere
drei Bedingungen – die Europarechtskonformität, die
finanzielle Absicherung für den Bundeshaushalt sowie
keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und
-Halter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten
werden . Und was die Forderung des Koalitionsvertrages
angeht, keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter
einer zusätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen,
so soll im heute zu beschließenden Verkehrsteuerände-
rungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steuer im Ver-
gleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal
steigen .
Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für
den bürokratischen Aufwand, die gesicherten Einnahmen
und die Auswirkungen auf die Grenzregionen angeht .
Sollten sich die Minister von CDU und CSU hier irren
und wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evalu-
ierung der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass
sich die Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf
Grenzregionen auswirkt, so wird die nächste Legislatur-
periode Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren .
Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen
und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu,
weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koaliti-
onsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das
mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen be-
inhaltet, aber eben auch unter bestimmten Bedingungen
die Einführung einer Pkw-Maut umfasst . In den letzten
drei Jahren wurden sehr viele der sozialdemokratischen
Projekte in die Tat umgesetzt .
Ich stehe deshalb dazu, dass jetzt auch der andere,
kleinere Teil dieses Koalitionspakets umgesetzt wird,
selbst wenn ich das Vorhaben der CSU nicht teile . Ich
setze für die Zukunft darauf, dass die Wählerinnen und
Wähler durch ihre Entscheidung andere Mehrheiten
schaffen und damit Koalitionen möglich werden, die die
Maut abschaffen bzw . neu gestalten können und werden .
Sarah Ryglewski (SPD): Der Deutsche Bundestag
stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den
Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab .
Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie
ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Zwar
hat Verkehrsminister Dobrindt im zweiten Anlauf nun
die im ersten Entwurf fehlende Europarechtskonformi-
tät hergestellt, jedoch werden die vom BMVI erhobenen
Kosten sich dadurch nach Einschätzung von Sachver-
ständigen anders entwickeln, als die Abschätzung es dar-
legt . Ob die Maut einen nennenswerten Beitrag einbringt,
steht dadurch in Zweifel .
Die Änderungen am Gesetz von 2015 führen abseh-
bar dazu, dass die Einnahmen nennenswert sinken – un-
ter anderem durch die Verdoppelung von drei auf sechs
Vignetten, wobei vier preiswerter als 2015 festgelegt
werden, sowie durch die zusätzliche Entlastung für
schadstoffarme Pkw –, während die Ausgaben – insbe-
sondere durch den zusätzlichen Kontrollaufwand durch
das Personal des BAG – erheblich steigen werden . Sach-
verständige, die der Haushaltsausschuss zu einem Ex-
pertengespräch geladen hatte, gaben zu den vom BMVI
kalkulierten Ausgaben „sehr begründete Zweifel daran,
dass die 211 Millionen Euro realistisch sind“ .
Trotz dieser Abschätzungen hat der Bundesminister
für Finanzen, Herr Schäuble, die Verantwortung für die
prognostizierten Nettoeinnahmen im Bundeshaushalt
bis 2021 von 1,5 Milliarden Euro durch die Pkw-Maut
übernommen . Auch Bundesverkehrsminister Alexander
Dobrindt hat der SPD-Bundestagsfraktion ein zweites
Mal versichert, dass sein Gesetzentwurf alle drei Bedin-
gungen erfüllt – ich persönlich habe nach dem derzeiti-
gen Sachstand erhebliche Zweifel daran .
Nur wenn diese zweifelhafte Prognose auch tatsäch-
lich zutreffen würde, wären die drei Bedingungen im
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von 2013 als
unabdingbare Vorbedingungen zur Einführung der Pkw-
Maut erfüllt: Die Maut muss vereinbar mit EU-Recht
sein, darf deutsche Autofahrer nicht stärker belasten als
bislang und muss einen nennenswerten Betrag einbrin-
gen .
Zudem teile ich die Bedenken des Bundesrates über
eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung
der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Ver-
zicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf be-
stimmten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung
für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdien-
lich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in
den parlamentarischen Beratungen am Widerstand der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die ge-
setzlich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später
die Chance zur Korrektur .
Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet-
zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom-
mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen,
über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin-
den .
Wir stehen zu unserem Wort . Der Koalitionsvertrag
wird Wort für Wort umgesetzt . Zudem hat die SPD-Frak-
tion zumindest noch wichtige Änderungen in den ur-
sprünglichen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsminis-
teriums bereits 2015 hineinverhandelt . So sehen die 2015
beschlossenen Gesetze eine Staffelung der Mautsätze
nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der
Fahrzeuge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausge-
nommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei,
um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzie-
ren . Was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht,
keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zu-
sätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722792
(A) (C)
(B) (D)
heute zu beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz
die Entlastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum
Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen .
Ich stimme heute trotz der dargelegten und weiterer
offenen Fragen und Bedenken dem vorliegenden Ge-
setzentwurf zu, weil ich die Abstimmung nicht für eine
Gewissensentscheidung halte und weil die SPD vertrags-
treu auch die Punkte des Koalitionsvertrags umsetzt, die
unsere Koalitionspartner zu ihrem zentralen Anliegen
gemacht haben . Die Pkw-Maut ist der Preis dafür, dass
wir unsere zentralen Versprechen für diese Wahlperiode
in die Tat umsetzen konnten: Der Mindestlohn gilt, wir
haben die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren
durchgesetzt, und die Kommunen wurden bis 2018 um
mehr als 25 Milliarden Euro entlastet .
Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Der Deut-
sche Bundestag stimmt heute über den Entwurf eines
Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgaben-
gesetzes sowie den Entwurf eines Verkehrsteuerände-
rungsgesetzes ab .
Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie
ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im
Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari-
schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre-
ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge-
lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden
zu verbessern .
Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine
mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der
Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht
auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm-
ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die
grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein
können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par-
lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz-
lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die
Chance zur Korrektur .
Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet-
zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom-
mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen,
über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin-
den .
Wir stehen zu unserem Wort . Der Koalitionsvertrag
wird Wort für Wort umgesetzt . Die Bundesminister
Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns
versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europa-
rechtskonformität, der substanzielle Beitrag sowie keine
Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Hal-
ter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten wer-
den . Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine
Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den
Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem blei-
ben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung
ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für
die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung
haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bun-
desverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt .
Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht,
keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zu-
sätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im
heute zu beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz
die Entlastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum
Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen .
Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für
den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein-
nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi-
chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier-
ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen
Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – zu bezweifeln .
Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat meiner Frak-
tion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Be-
rechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die
Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehrein-
nahmen bringt . Sollten sich die Minister wieder irren und
wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung
der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die
Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenz-
regionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode
Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren .
Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen
und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu,
weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koaliti-
onsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das
mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen be-
inhaltet, aber auch unter Bedingungen die Einführung
einer Pkw-Maut umfasst .
Udo Schiefner (SPD): Vor exakt zwei Jahren wur-
de im Bundestag die Infrastrukturabgabe für die Benut-
zung von Bundesfernstraßen, die sogenannte Pkw-Maut,
grundsätzlich beschlossen . Damals wie heute halte ich
die Maut für sinnlos und sogar schädlich . Darum fällt mir
als Vertreter einer Grenzregion die heutige Entscheidung
äußerst schwer .
Grundsätzlich ist die Mautfrage aber keine Gewissen-
sentscheidung . Wenn ich mein Abstimmungsverhalten
festlege, werfe ich in die Waagschale, dass es sich dabei
nicht um Gewissensfragen wie Sterbehilfe oder Ausland-
seinsätze deutscher Soldaten handelt .
Im Kompromiss mit der Union mussten wir akzeptie-
ren, dass im Koalitionsvertrag die CSU-Herzensangele-
genheit Pkw-Maut aufgenommen wurde . Nur so konnten
wir dort unsere eigenen Ziele erfolgreich verankern . Un-
sere Punkte haben wir seitdem nahezu vollständig abge-
arbeitet . Das bestätigt mir, dass dieses Zugeständnis an
die Union richtig war . Es wäre falsch gewesen, die Koa-
lition wegen einer Infrastrukturabgabe infrage zu stellen .
Neben vielen größeren und kleineren Projekten ha-
ben wir den Mindestlohn eingeführt, und wir haben
Milliardenentlastungen für die Kommunen erreicht .
Verkehrspolitisch haben wir die Investitionsweichen für
die nächsten eineinhalb Jahrzehnte gestellt . In meinem
Fachthema Güterverkehr und Logistik konnte ich wichti-
ge Schritte gegen Lohn- und Sozialdumping in den Bun-
destag einbringen .
Heute beschließen wir Änderungen am Mautgesetz,
mit denen nach Aussagen des CSU-Ministers die euro-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22793
(A) (C)
(B) (D)
parechtliche Konformität sichergestellt werden soll . An
meinen grundsätzlichen Bedenken gegenüber der Maut
hat sich nichts geändert .
Das Vorhaben des Ministers, auch weitere Straßen ne-
ben den Autobahnen in die Mautpflicht aufzunehmen, ha-
ben wir dem Minister aus seinen Plänen gestrichen . Das
heißt für den Niederrhein und den Kreis Viersen, dass
Niederländer auch weiterhin unsere Angebote durch die
Fahrt über Bundes-, Land- und Kommunalstraßen nutzen
können, ohne Maut zahlen zu müssen . Die Forderung der
SPD, im grenznahen Raum Autobahnteilstücke mautfrei
nutzen zu können, scheiterte bisher am Widerstand von
CDU und CSU im Bundestag . Deshalb ist die entspre-
chende Initiative im Bundesrat unter Führung von NRW
umso wichtiger und findet meine volle Unterstützung.
Für meine heutige Entscheidung muss ich berücksich-
tigen, dass wir in dieser Legislaturperiode noch für uns
Sozialdemokraten offene Punkte abarbeiten wollen, zum
Beispiel weitere Schritte zur Lohngleichheit für Mann
und Frau . Das darf an der Mautfrage nicht scheitern .
Nach reiflicher Überlegung stimme ich den vorliegenden
Gesetzentwürfen deshalb mit massiven Bauchschmerzen
zu .
Bernd Westphal (SPD): Der Deutsche Bundestag
stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Ver-
kehrsteueränderungsgesetzes ab .
Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie
ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im
Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari-
schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre-
ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge-
lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden
zu verbessern .
Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine
mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der
Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht
auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm-
ten Autobahnabschnitte hätte als Sonderregelung für die
grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein
können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par-
lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz-
lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die
Chance zur Korrektur .
Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet-
zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom-
mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen,
über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin-
den .
Die SPD steht zu ihrem Wort . Der Koalitionsver-
trag wird Wort für Wort umgesetzt . Die Bundesminister
Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns
versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europa-
rechtskonformität, der substanzielle Beitrag sowie keine
Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Hal-
ter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten wer-
den . Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine
Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den
Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem blei-
ben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung
ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für
die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung
haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bun-
desverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt .
Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht,
keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zu-
sätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im
heute zu beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz
die Entlastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum
Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen .
Ich habe weiterhin Bedenken, was die Kosten für den
bürokratischen Aufwand und die gesicherten Einnahmen
angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versichert, dass
er keine Veranlassung sieht, die prognostizierten Einnah-
men in Höhe von mindestens 520 Millionen Euro – viel-
leicht sogar 600 Millionen Euro – zu bezweifeln . Bun-
desfinanzminister Schäuble (CDU) hat meiner Fraktion
schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Be-
rechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die
Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehrein-
nahmen bringt . Sollten sich die Minister wieder irren und
wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung
der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die
Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenz-
regionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode
Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren .
Ich stimme heute trotz weiterhin bestehender Fragen
und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu,
weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koaliti-
onsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das
mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen be-
inhaltet, aber auch unter Bedingungen die Einführung
einer Pkw-Maut umfasst . In den letzten drei Jahren wur-
den viele der sozialdemokratischen Projekte in die Tat
umgesetzt: Der Mindestlohn gilt, die Rente ab 63 wurde
eingeführt, und wir entlasten die Kommunen bis 2018
um mehr als 25 Milliarden Euro .
Gülistan Yüksel (SPD): Der Deutsche Bundestag
stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den
Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab .
Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamen-
tarischen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkraft-
treten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015
gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschie-
den zu verbessern .
Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine
mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der
Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht
auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm-
ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die
grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein
können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par-
lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722794
(A) (C)
(B) (D)
lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die
Chance zur Korrektur .
Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und
Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass unsere
drei Bedingungen – die Europarechtskonformität, der
substanzielle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für
deutsche Pkw-Halterinnen und -Halter – auch mit den
heutigen Änderungen eingehalten werden .
Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Be-
denken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die
SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koalitionsverhand-
lungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das mehrheitlich
sozialdemokratische Kernforderungen beinhaltet . Im
Kompromiss mit der Union mussten wir die Pkw-Maut
als das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU im Ko-
alitionsvertrag akzeptieren . Nur so konnten wir dort un-
sere eigenen Themen erfolgreich verankern . Wir haben
in den letzten drei Jahren viele unserer sozialdemokra-
tischen Projekte in die Tat umgesetzt: Der Mindestlohn
gilt, die Rente ab 63 wurde eingeführt, und wir entlas-
ten die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Milliarden
Euro . Wir stehen zu unserem Wort .
Anlage 9
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesrat hat in seiner 954 . Sitzung am 10 . März
2017 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
des Grundgesetzes nicht zu stellen:
– Erstes Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes und
anderer Vorschriften
Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung
gefasst:
1 . Der Bundesrat stellt fest:
– Der hohe Eintrag von Stickstoffverbindungen in
Boden, Wasser und Luft ist eines der großen un-
gelösten Umweltprobleme unserer Zeit . Aus glo-
baler Sicht sind die Grenzen der ökologischen
Tragfähigkeit bei der Stickstoffbelastung bereits
überschritten . In Deutschland stammt ein wesent-
licher Teil der Stickstoffüberschüsse aus der Inten-
sivlandwirtschaft und der nicht flächengebundenen
Tierhaltung .
– Der aktuelle Nitratbericht 2016 (Gemeinsamer
Bericht der Bundesministerien für Umwelt, Na-
turschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie für
Ernährung und Landwirtschaft Stand Januar 2017)
zeigt, dass zirka 50 Prozent der Messstellen in
Deutschland erhöhte Nitratkonzentrationen auf-
weisen und bei 28 Prozent die zulässigen Grenz-
werte überschritten werden .
– Angesichts der langjährigen Verzögerungen bei
der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie hat die
EU-Kommission Deutschland zuletzt vor dem Eu-
ropäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt . Damit
drohen empfindliche Geldstrafen, für die bei einer
Verurteilung die Steuerzahlerinnen und -zahler
aufkommen müssen .
2 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, schnellst-
möglich mit der EU-Kommission zu klären, ob das
geänderte Düngegesetz in Verbindung mit der Dün-
geverordnung den Forderungen der EU-Kommission
genügt, um das Vertragsverletzungsverfahren einzu-
stellen .
3 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Auswir-
kungen der neuen düngerechtlichen Vorschriften im
Hinblick auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft un-
ter Einbindung der Länderkompetenzen zu evaluieren .
– Gesetz zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstel-
lung der Ernährung in einer Versorgungskrise
– Drittes Gesetz zur Änderung der Bundes Tierärzte-
ordnung
– Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum
Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
(Nachtragshaushaltsgesetz 2016)
– Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelver-
sorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz –
HHVG)
– Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgeset-
zes
Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung
gefasst:
1 . Der Bundesrat bekräftigt sein Anliegen, den legalen
Zugang von Extremisten zu Waffen und explosions-
gefährlichen Stoffen so weit wie möglich auszuschlie-
ßen . Das Sprengstoffgesetz in seiner derzeitigen Fas-
sung sieht zu diesem Zweck bereits vor Erteilung einer
sprengstoffrechtlichen Erlaubnis eine Regelanfrage
der zuständigen Behörde bei der für den Wohnsitz des
Betroffenen zuständigen Verfassungsschutzbehörde zu
Erkenntnissen gemäß § 8a Absatz 2 Nummer 2 und 3
SprengG vor .
2 . Bezug nehmend auf den Gesetzentwurf des Bundesra-
tes vom 23 . September 2016 in BR-Drucksache 357/16
(Beschluss) zur Änderung des Waffengesetzes bittet
der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob eine
dem dortigen Regelungsanliegen vergleichbare ge-
setzliche Vorschrift zur organisatorischen Ausgestal-
tung der Mitwirkung der Verfassungsschutzbehörden
bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen, namentlich
– zur Kanalisierung von Anfragen der zuständigen
Behörden an die Verfassungsschutzbehörden über
das Bundesverwaltungsamt und das Bundesamt für
Verfassungsschutz entsprechend § 73 Absatz 2 und
3 AufenthG in einem Massendatenverfahren
und
– zur Einführung einer Nachberichtspflicht der zu-
ständigen Verfassungsschutzbehörden gegenüber
den zuständigen Behörden einschließlich der
Schaffung einer korrespondierenden Speicherbe-
fugnis der Verfassungsschutzbehörden in gemein-
samen Dateien gemäß § 6 BVerfSchG
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22795
(A) (C)
(B) (D)
auch im Sprengstoffgesetz für die Mitwirkung der Ver-
fassungsschutzbehörden bei Zuverlässigkeitsüberprü-
fungen vor Erteilung sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse
geschaffen werden kann .
Begründung:
Zu Buchstabe a:
Der Zugang zu und der Besitz von Waffen und ex-
plosionsgefährlichen Stoffen durch Extremisten können
eine besondere Gefährdung einerseits der Öffentlichkeit
und andererseits der Bediensteten von Bund, Ländern
und Kommunen darstellen . Es ist daher ein Anliegen des
Bundesrates, solche Personen, bei denen tatsächliche An-
haltspunkte für extremistische Bestrebungen oder gar die
gesicherte Erkenntnis hierüber vorliegen, von dem lega-
len Zugang auszuschließen .
Zu Buchstabe b:
Der Bundesrat hat am 23 . September 2016 in
BR-Drucksache 357/16 (Beschluss) bereits einen Ge-
setzentwurf auf den Weg gebracht, der vor diesem Hin-
tergrund die gesetzlichen Regelungen zur Erteilung
waffenrechtlicher Erlaubnisse verschärfen will . Der Ge-
setzentwurf sieht unter anderem eine Regelanfrage der
zuständigen Waffenbehörden bei den Verfassungsschutz-
behörden im Rahmen der Prüfung der waffenrechtlichen
Zuverlässigkeit gemäß § 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4
WaffG-E vor . Entsprechend einem erfolgreichen Än-
derungsantrag des Landes Schleswig-Holstein ist im
Gesetzentwurf aus Gründen der Verfahrenserleichte-
rung zudem analog zu § 73 Absatz 2 und 3 AufenthG
vorgesehen, die Anfragen der Waffenbehörden über das
Bundesverwaltungsamt und das Bundesamt für Verfas-
sungsschutz als Massendatenverfahren zu kanalisieren .
Zudem ist die Einführung einer Nachberichtspflicht der
Verfassungsschutzbehörden bei späterem Bekanntwer-
den von relevanten Informationen zur betroffenen Per-
son vorgesehen . Hierzu sollen die zuständigen Verfas-
sungsschutzbehörden die Befugnis zur Speicherung von
Grunddaten (unter anderem Name, Geburts- und Wohn-
ort, Aktenfundstelle) in Verbunddateien gemäß § 6 BVer-
fSchG erhalten .
Aufgrund vergleichbarer Interessen- beziehungs-
weise Gefahrenlage soll eine entsprechende organi-
satorische und gesetzestechnische Ausgestaltung der
Mitwirkung der Verfassungsschutzbehörden auch bei Zu-
verlässigkeitsprüfungen zur Erteilung sprengstoffrecht-
licher Erlaubnisse angestoßen werden . Bisher sieht das
Sprengstoffgesetz vor Erteilung einer sprengstoffrecht-
lichen Erlaubnis allein eine Regelanfrage der zuständi-
gen Behörde bei der für den Wohnsitz des Betroffenen
zuständigen Verfassungsschutzbehörde zu Erkenntnis-
sen gemäß § 8a Absatz 2 Nummer 2 und 3 SprengG vor .
Regelungen zur organisatorischen Ausgestaltung der
Anfragen in Form eines Massendatenverfahrens sowie
eine Nachberichtspflicht der Verfassungsschutzbehörden
einschließlich einer hierzu erforderlichen Speicherbe-
fugnis in gemeinsamen Dateien gemäß § 6 BVerfSchG
entsprechend der Bundesratsinitiative zum Waffengesetz
(vgl . BR-Drucksache 357/16) indes fehlen, obschon sie
sowohl aus Gründen der Verfahrenserleichterung als
auch bei Umsetzung des genannten Gesetzentwurfs zum
Waffengesetz im Interesse einer Homogenisierung ge-
setzlicher Regelungen zu Mitwirkungsaufgaben der Ver-
fassungsschutzbehörden wünschenswert sind .
– Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der
Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
– Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei
Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und
nach dem Anfechtungsgesetz
Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung
gefasst:
a) Der Bundesrat begrüßt das höhere Maß an Rechtssi-
cherheit für die am Wirtschaftsverkehr Beteiligten
bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung (InsO)
und nach dem Anfechtungsgesetz, das dieses Gesetz
bedeutet . Insbesondere die Verkürzung der Frist für
Anfechtungen wegen Gläubigerbenachteiligung nach
§ 133 InsO auf vier Jahre ist positiv hervorzuheben .
Zudem ist zu erwarten, dass die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer durch die Änderung des § 142 InsO
in weitaus geringerem Umfang als bislang Insolven-
zanfechtungen ausgesetzt sind .
b) Der Bundesrat bedauert allerdings, dass seine Vor-
schläge in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf –
BR-Drucksache 495/15 (Beschluss) – nicht aufge-
griffen wurden, die ebenfalls darauf gerichtet waren,
deutlich mehr Rechtssicherheit in der Praxis des
Wirtschaftsverkehrs herzustellen . Ebenso hätte er es
begrüßt, wenn die im Gesetzentwurf ursprünglich vor-
gesehene Einschränkung der Anfechtbarkeit von Zah-
lungen in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf
Er- öffnung des Insolvenzverfahrens (§ 131 InsO) als
weiterer wichtiger Baustein für mehr Rechtssicherheit
beibehalten worden wäre .
c) Der Bundesrat wird deshalb sehr genau verfolgen, wie
die nun beschlossenen gesetzlichen Änderungen in
der Praxis wirken und ob für alle Beteiligten am Wirt-
schaftsleben die Ziele des Gesetzes tatsächlich erreicht
werden . Dabei wird sich insbesondere der verbesserte
Insolvenzschutz von Arbeitsentgelt bewähren müssen .
Hierzu gehört auch die Frage, ob das Gesetz die nötige
Klarheit bringt, wie diejenigen Teile des Arbeitsent-
gelts zu behandeln sind, die der Schuldner aufgrund
gesetzlicher Verpflichtungen an Dritte (Lohnsteuer
und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung) ab-
führt . Sollten in der Praxis Schwierigkeiten auftreten,
wird in der nächsten Legislaturperiode zu entscheiden
sein, wie man diese beseitigt .
– Gesetz zu den Vorschlägen der Europäischen Kom-
mission vom 7. März 2016 für Beschlüsse des Ra-
tes zur Festlegung von Standpunkten der Union
in den Stabilitäts- und Assoziationsräten EU – Re-
publik Albanien sowie EU – Republik Serbien im
Hinblick auf die Beteiligung der Republik Albanien
sowie der Republik Serbien als Beobachter an den
Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für
Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten
im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des
Rates
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722796
(A) (C)
(B) (D)
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
– Gesetz zu dem Vorschlag für einen Beschluss des
Rates über die Unterzeichnung des Abkommens
zwischen der Europäischen Union und der Regie-
rung von Kanada über die Anwendung ihres Wett-
bewerbsrechts im Namen der Europäischen Union
und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Ra-
tes über den Abschluss des Abkommens zwischen
der Europäischen Union und der Regierung von
Kanada über die Anwendung ihres Wettbewerbs-
rechts
– Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkom-
men vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFO-
RUM-Staaten einerseits und der Europäischen Ge-
meinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitge-
teilt, dass sie den Antrag Pkw-Maut zurückziehen und
Konflikt mit der EU-Kommission beenden auf Druck-
sache 18/8397 zurückzieht .
Der Haushaltsausschuss hat mitgeteilt, dass er gemäß
§ 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Be-
richterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht:
– Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen
Bundestages in der Interparlamentarischen Konferenz
über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung
und Steuerung in der Europäischen Union
Siebte Tagung der Konferenz am 17. und 18. Okto-
ber 2016 in Bratislava (Slowakische Republik)
Drucksachen 18/11014, 18/11225 Nr. 3
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni-
onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer
Beratung abgesehen hat .
Innenausschuss
Drucksache 18/8936 Nr . A .6
Ratsdokument 8728/16
Drucksache 18/8936 Nr . A .7
Ratsdokument 8764/16
Drucksache 18/8936 Nr . A .12
Ratsdokument 9253/16
Drucksache 18/10311 Nr . A .4
Ratsdokument 12813/16
Drucksache 18/10311 Nr . A .5
Ratsdokument 12822/16
Drucksache 18/10311 Nr . A .7
Ratsdokument 12864/16
Drucksache 18/10449 Nr . A .6
Ratsdokument 13453/16
Drucksache 18/11029 Nr . A .4
Ratsdokument 15507/16
Drucksache 18/11029 Nr . A .5
Ratsdokument 15593/16
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Drucksache 18/8936 Nr . A .14
Ratsdokument 9702/16
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Drucksache 18/11229 Nr . A .13
Ratsdokument 5349/17
Drucksache 18/11229 Nr . A .19
Ratsdokument 15288/16
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
Drucksache 18/11229 Nr . A .21
Ratsdokument 5018/17
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Drucksache 18/9746 Nr . A .6
Ratsdokument 11774/16
Drucksache 18/10311 Nr . A .24
Ratsdokument 12749/16
Drucksache 18/10706 Nr . A .9
Ratsdokument 14364/16
Drucksache 18/11029 Nr . A .19
Ratsdokument 15420/16
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit
Drucksache 18/10706 Nr . A .11
Ratsdokument 14332/16
Drucksache 18/11484 Nr . A .18
Ratsdokument 5708/17
Drucksache 18/11484 Nr . A .24
Ratsdokument 5968/17
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
Drucksache 18/9141 Nr . A .36
Ratsdokument 9978/16
Drucksache 18/10311 Nr . A .30
EP P8_TA-PROV(2016)0375
Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union
Drucksache 18/419 Nr . A .193
Ratsdokument 16079/13
Drucksache 18/7286 Nr . A .27
Ratsdokument 14291/15
Drucksache 18/8140 Nr . A .29
Ratsdokument 7076/16
Drucksache 18/8936 Nr . A .26
Ratsdokument 9182/16
Drucksache 18/9605 Nr . A .70
EP P8_TA-PROV(2016)0311
Drucksache 18/10706 Nr . A .13
EU-Dok 501/2016
226. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
ZP 6 u. 7 Infrastrukturabgabe und Verkehrsteuern (Pkw-Maut)
TOP 28 Demografiepolitische Bilanz der Bundesregierung
TOP 30, ZP 8 Befristung von Arbeitsverträgen ohne Sachgrund
TOP 29 Teilhabebericht der Bundesregierung 2016
TOP 31 Internationalisierung von Bildung und Wissenschaft
TOP 33 Vielfältige Sport- und Fankultur
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9