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    Plenarprotokoll 18/226 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 226. Sitzung Berlin, Freitag, den 24. März 2017 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 6: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes Drucksachen 18/11237, 18/11536, 18/11646 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22689 A – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig, Caren Lay, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhe- bung des Gesetzes über die Erhebung ei- ner zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstra- ßen (Infrastrukturabgabenaufhebungs- gesetz – InfrAGAufhG) Drucksachen 18/11012, 18/11646 . . . . . . . 22689 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zwei- ten Verkehrsteueränderungsgesetzes Drucksachen 18/11235, 18/11560, 18/11643 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22689 B – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/11644 . . . . . . . . . . . . . . . . 22689 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22689 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22690 B Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 22693 A Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22694 B Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22696 D Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 22698 A Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 22699 C Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 22700 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22700 C Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 22701 C Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 22703 A Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 22704 C Namentliche Abstimmungen . . . . . . . 22706 A, 22706 B Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22708 D, 22711 A Tagesordnungspunkt 28: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Demografiepolitische Bilanz der Bun- desregierung zum Ende der 18. Wahl- periode – Jedes Alter zählt – Für mehr Wohlstand und Lebensqualität aller Ge- nerationen Drucksache 18/11145 . . . . . . . . . . . . . . . . 22706 C b) Antrag der Abgeordneten Doris Wagner, Ulle Schauws, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Gemeinsam für ein gutes Morgen – Den demografischen Wandel gestalten Drucksache 18/11606 . . . . . . . . . . . . . . . . 22706 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017II c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordne- ten Doris Wagner, Elisabeth Scharfenberg, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Partizipation und Selbst- bestimmung älterer Menschen stärken Drucksachen 18/9797, 18/11645 . . . . . . . . 22706 D Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22707 A Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22714 A Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22715 A Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22716 B Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 22717 D Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . 22718 C Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 22720 A Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 22720 D Astrid Timmermann-Fechter (CDU/CSU) . . . 22721 D Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22722 C Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 22723 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22723 D Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Befristung von Arbeitsver- trägen ohne Sachgrund Drucksache 18/11598 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22725 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Beate Müller- Gemmeke, Kerstin Andreae, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Sach- grund – Keine Befristung Drucksache 18/11608 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22725 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 22725 D Dr . Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 22727 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22729 A Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 22730 A Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22731 A Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 22732 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 22733 B Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22734 C Dr . Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . 22735 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 22735 C Tagesordnungspunkt 29: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beein- trächtigungen 2016 Drucksache 18/10940 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22736 D Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22736 D Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 22738 A Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 22739 C Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22741 A Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 22742 C Verena Bentele, Beauftragte der Bundesre- gierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22743 D Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 22745 C Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22747 A Tagesordnungspunkt 31: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Strategie der Bundesregierung zur In- ternationalisierung von Bildung, Wis- senschaft und Forschung Drucksache 18/11100 . . . . . . . . . . . . . . . . 22748 A b) Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Dr . Frithjof Schmidt, Claudia Roth (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine Internationalisierungsstrategie von Wissenschaft und Forschung, die Plura- lität und Freiheit schützt, Grenzen über- windet und Zusammenhalt stärkt Drucksache 18/10359 . . . . . . . . . . . . . . . . 22748 B Dr . Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 22748 C Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 22749 D Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 22751 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22752 D Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22754 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 22756 D Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22757 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 III Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 22757 C Dr . Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 22759 A Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22760 A Dr . Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 22761 A Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 22761 D Tagesordnungspunkt 33: Beschlussempfehlung und Bericht des Sport- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr . Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fan- kultur – Bürgerrechte schützen, Gruppen- bezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken Drucksachen 18/6232, 18/11511 . . . . . . . . . . . 22763 A Dr . Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 22763 B Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 22765 C Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 22766 C Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22767 D Johannes Steiniger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 22769 A Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22769 D Jeannine Pflugradt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 22771 B Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 22772 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22773 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 22775 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Martin Burkert, Sabine Dittmar, Gabriele Fograscher, Bettina Hagedorn, Michael Hartmann (Wackernheim), Christina Jantz- Herrmann, Hiltrud Lotze, Ulli Nissen, Dr . Simone Raatz und Dr . Dorothee Schlegel (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ände- rung des Infrastrukturabgabengesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . 22776 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christel Voßbeck-Kayser und Sabine Weiss (Wesel I) (beide CDU/CSU) zu der namentli- chen Abstimmung über den von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabga- bengesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . 22777 B Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabga- bengesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . 22777 C Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 22777 C Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 22778 A Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22778 C Petra Rode-Bosse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 22778 D Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 22779 D Dr . Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22780 B Dr . Karin Thissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 22780 D Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22781 B Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Siegmund Ehrmann, Michaela Engelmeier, Dr . h . c . Gernot Erler, Petra Ernstberger, Saskia Esken, Karin Evers- Meyer, Hubertus Heil (Peine), Wolfgang Hellmich, Gustav Herzog, Josip Juratovic, Ralf Kapschack, Ulrich Kelber, Arno Klare, Birgit Kömpel, Anette Kramme, Christian Lange (Backnang), Dr . Birgit Malecha-Nissen, Katja Mast, Susanne Mittag, Bettina Müller, Jeannine Pflugradt, Detlev Pilger, Sabine Poschmann, Joachim Poß, Bernd Rützel, Ursula Schulte, Svenja Stadler, Sonja Steffen, Christoph Strässer, Kerstin Tack, Carsten Träger, Rüdiger Veit und Dagmar Ziegler (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmun- gen über den von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes und den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (Zusatztagesordnungspunkte 6 und 7) . . . . . . 22782 B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elke Ferner, Heidtrud Henn und Christian Petry (alle SPD) zu den namentlichen Abstim- mungen über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017IV zur Änderung des Infrastrukturabgabengeset- zes und den von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (Zusatztagesordnungspunkte 6 und 7) . . . . . . 22783 A Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rita Hagl-Kehl, Gabriela Heinrich und Marianne Schieder (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabga- bengesetzes und den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Än- derung des Zweiten Verkehrsteueränderungs- gesetzes (Zusatztagesordnungspunkte 6 und 7) . . . . . . 22783 D Anlage 8 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentli- chen Abstimmungen über den von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabga- bengesetzes und den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Än- derung des Zweiten Verkehrsteueränderungs- gesetzes (Tagesordnungspunkte ZP 6 und ZP 7) . . . . . . 22784 C Heike Baehrens, (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22784 C Bärbel Bas (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22785 A Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 22785 D Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 22786 B Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22786 D Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 22787 C Frank Junge (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22788 B Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22788 D Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 22789 C Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22790 A Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 22790 D Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22791 B Dr . Hans-Joachim Schabedoth (SPD) . . . . . . . 22792 A Udo Schiefner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22792 C Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22793 A Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22793 D Anlage 9 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22794 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22689 226. Sitzung Berlin, Freitag, den 24. März 2017 Beginn: 9 .01 Uhr
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    (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22775 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 24 .03 .2017 Altmaier, Peter CDU/CSU 24 .03 .2017 Barthle, Norbert CDU/CSU 24 .03 .2017 Binder, Karin DIE LINKE 24 .03 .2017 Bülow, Marco SPD 24 .03 .2017 Dröge, Katharina * BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24 .03 .2017 Fischer (Karlsru- he-Land), Axel E . CDU/CSU 24 .03 .2017 Funk, Alexander CDU/CSU 24 .03 .2017 Gabriel, Sigmar SPD 24 .03 .2017 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24 .03 .2017 Gottschalck, Ulrike SPD 24 .03 .2017 Griese, Kerstin SPD 24 .03 .2017 Groneberg, Gabriele SPD 24 .03 .2017 Grütters, Monika CDU/CSU 24 .03 .2017 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 24 .03 .2017 Hajek, Rainer CDU/CSU 24 .03 .2017 Hakverdi, Metin SPD 24 .03 .2017 Held, Marcus SPD 24 .03 .2017 Heller, Uda CDU/CSU 24 .03 .2017 Höger, Inge DIE LINKE 24 .03 .2017 Jelpke, Ulla DIE LINKE 24 .03 .2017 Kiesewetter, Roderich CDU/CSU 24 .03 .2017 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24 .03 .2017 Klein, Volkmar CDU/CSU 24 .03 .2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24 .03 .2017 Kolbe, Daniela SPD 24 .03 .2017 Krüger, Dr . Hans-Ulrich SPD 24 .03 .2017 Kudla, Bettina CDU/CSU 24 .03 .2017 Kühn-Mengel, Helga SPD 24 .03 .2017 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 24 .03 .2017 Möhring, Cornelia DIE LINKE 24 .03 .2017 Mosblech, Volker CDU/CSU 24 .03 .2017 Nahles, Andrea SPD 24 .03 .2017 Oppermann, Thomas SPD 24 .03 .2017 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24 .03 .2017 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24 .03 .2017 Pfeiffer, Dr . Joachim CDU/CSU 24 .03 .2017 Post, Florian SPD 24 .03 .2017 Pronold, Florian SPD 24 .03 .2017 Rachel, Thomas CDU/CSU 24 .03 .2017 Riesenhuber, Dr . Heinz CDU/CSU 24 .03 .2017 Röspel, René SPD 24 .03 .2017 Rüthrich, Susann * SPD 24 .03 .2017 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24 .03 .2017 Schauws, Ulle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24 .03 .2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 24 .03 .2017 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 24 .03 .2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722776 (A) (C) (B) (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (Ühlingen), Gabriele CDU/CSU 24 .03 .2017 Schmidt, Dr . Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24 .03 .2017 Schön (St . Wendel), Nadine CDU/CSU 24 .03 .2017 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 24 .03 .2017 Stauche, Carola CDU/CSU 24 .03 .2017 Stockhofe, Rita CDU/CSU 24 .03 .2017 Strebl, Matthäus CDU/CSU 24 .03 .2017 Tank, Azize DIE LINKE 24 .03 .2017 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24 .03 .2017 Ulrich, Alexander DIE LINKE 24 .03 .2017 Veith, Oswin CDU/CSU 24 .03 .2017 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 24 .03 .2017 Weinberg, Harald DIE LINKE 24 .03 .2017 Wöllert, Birgit DIE LINKE 24 .03 .2017 *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Martin Burkert, Sabine Dittmar, Gabriele Fograscher, Bettina Hagedorn, Michael Hartmann (Wackernheim), Christina Jantz- Herrmann, Hiltrud Lotze, Ulli Nissen, Dr. Simone Raatz und Dr. Dorothee Schlegel (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgaben- gesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6) Heute stimmt der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes ab . Am 27 . März 2015 beschloss der Deutsche Bundes- tag in zweiter und dritter Lesung das Infrastrukturab- gabengesetz (Pkw-Maut) . Damals stimmten wir mit Ja, zweifelten aber wie viele Abgeordnete an der Europa- rechtskonformität des Gesetzes . Allerdings gab Minister Dobrindt damals im Bundestag zu Protokoll: „Sie ist eu- roparechtskonform . Glauben Sie es endlich .“ Am 18 . Juni 2015 allerdings stoppte Minister Dobrindt nur sechs Tage nach Inkrafttreten das Gesetz . Anstatt – wie ständig angekündigt – die Pkw-Maut zum 1 . Januar 2016 „scharf zu stellen“, vereinbarte er fast 18 Monate später mit der EU-Verkehrskommissarin Frau Bulc am 1 . Dezember 2016 umfangreiche Nachbesserungen, um die Europarechtskonformität jetzt im zweiten Anlauf mit einer Gesetzesänderung doch noch herzustellen . Diese Änderungen am Gesetz von 2015 führen jedoch absehbar dazu, dass die Einnahmen nennenswert sin- ken – unter anderem Verdoppelung von drei auf sechs Vignetten, wobei vier preiswerter als 2015 festgelegt werden, sowie zusätzliche Entlastung für schadstoffar- me Pkw –, während die Ausgaben – insbesondere durch den zusätzlichen Kontrollaufwand durch das Personal des BAG – erheblich steigen werden . Mit diesen Konse- quenzen hat sich ein Expertengespräch im Haushaltsaus- schuss am 20 . März 2017 mit vier namhaften Sachver- ständigen beschäftigt . Fazit: Drei von vier Sachverständigen geben zu den kalkulierten Ausgaben einerseits „sehr begründete Zwei- fel daran, dass die 211 Millionen Euro realistisch sind“, zu Protokoll und bemängeln: „Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die vorliegenden Abschätzungen der Bundesregierung bzw . des BMVI bezüglich der Er- hebungskosten einer Infrastrukturabgabe nicht ansatz- weise den Anforderungen hinsichtlich Nachvollziehbar- keit und Transparenz genügen, die für die Ermittlung der Wirkungen von Großprojekten im Infrastrukturbereich bestehen und bezüglich derer im Übrigen ein breiter wissenschaftlicher Konsens vorhanden sein dürfte .“ Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bestätigt, dass die 210,5 Millionen Euro des Verkehrsministeriums, „egal ob beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob beim BAG oder beim Zoll … absolut schöngerechnet sind“ . Andererseits prognostizieren drei von vier Sachver- ständigen zu der Einnahmeseite der Pkw-Maut – wenn überhaupt – nur marginale Nettoeinnahmen im Einfüh- rungsjahr, die sich nach übereinstimmender Meinung schon kurz darauf in ein Nettominus entwickeln würden . Fazit: Die Einnahmeprognose des BMVI wird von allen namhaften Sachverständigen nicht geteilt – mit Ausnah- me von Professor Dr . Schulz, der allerdings als Gutachter für das BMVI gearbeitet hat . Nach dem übereinstimmen- den Urteil aller anderen drei Experten wurde dessen Gut- achten allerdings unwissenschaftlich erhoben, wird als unplausibel bewertet und kommt darum vermutlich zu falschen Ergebnissen . Umso erstaunlicher ist deshalb die Bewertung von Finanzminister Schäuble, der die Netto- einnahmeprognose aus dem BMVI am 16 . März 2017 1 : 1 so bestätigt hat: „Das Bundesministerium der Finanzen hat keine Veranlassung, die Annahmen der Verkehrsexperten des BMVI zu bezweifeln . Daher sehen die im Kabinett am 15 . März 2017 beschlossenen Eckwerte für den Finanz- plan bis 2021 auch ab 2019 zusätzliche Investitionen in Höhe von rund 500 Mio . € p .a . vor .“ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22777 (A) (C) (B) (D) Damit hat Herr Schäuble die Verantwortung für prog- nostizierte Nettoeinnahmen im Bundeshaushalt bis 2021 von 1,5 Milliarden Euro durch die Pkw-Maut übernom- men . Nur wenn diese zweifelhafte Prognose auch tat- sächlich zutreffen würde, wären die drei Bedingungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von 2013 als unabdingbare Vorbedingungen zur Einführung der PKW- Maut erfüllt: „Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus unseres Autobahnnetzes werden wir einen an- gemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw erheben (Vignette) mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute . Die Ausgestaltung wird EU-rechtskon- form erfolgen .“ Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat jetzt schon ein zweites Mal versichert, dass sein Gesetzent- wurf alle drei Bedingungen erfüllt – wir persönlich haben allerdings insbesondere nach den Erfahrungen von 2015 erhebliche Zweifel daran . Zusätzlich teilen wir die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Ein- führung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabga- be auf bestimmten Autobahnabschnitten hätte als Son- derregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können . Wir bedauern, dass dieser Vorschlag in den parlamentarischen Beratungen am Wi- derstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Wir stimmen heute trotz dieser und weiterer offener Fragen und Bedenken dem vorliegenden Gesetzentwurf zu, weil wir die Abstimmung nicht für eine Gewissen- sentscheidung halten und weil die SPD vertragstreu auch die Punkte des Koalitionsvertrags umsetzt, die unsere Koalitionspartner zu ihrem zentralen Anliegen gemacht haben . Die Pkw-Maut ist der Preis dafür, dass wir unsere zentralen Versprechen für diese Wahlperiode in die Tat umsetzen konnten: Der Mindestlohn gilt, wir haben die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren durchge- setzt, und die Kommunen wurden bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro entlastet . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christel Voßbeck-Kayser und Sabine Weiss (Wesel I) (beide CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgaben- gesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6) Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir zu . Die folgenden Voraussetzungen bilden dabei die Grund- lage unserer Entscheidung: Erstens . Die Gesamteinnahmen aus der Infrastruktur- abgabe sind deutlich positiv und fließen zweckgebunden in die Erhaltung der Straßeninfrastruktur des Bundes . Prognostiziert sind nach einem vom BMVI in Auftrag gegebenen Gutachten Gesamteinnahmen (brutto) von jährlich rund 3,9 Milliarden Euro, davon entfallen rund 830 Millionen Euro auf nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge . Zweitens . Für deutsche Staatsbürger fallen durch die geplante Absenkung der Kfz-Steuer keine Mehrkosten an . Drittens . Die Infrastrukturabgabe wirkt sich nicht ne- gativ auf die Grenzregionen, also auf den Tourismus, das Gastgewerbe sowie den Einzelhandel, aus . Unsere Zustimmung zum Infrastrukturabgabegesetz erfolgt unter dem Vorbehalt, dass diese drei Vorausset- zungen sich erfüllen . Anderenfalls müssen Änderungen bzw . Ausnahmen für die Grenzregionen geprüft und ein- geführt werden . Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infra- strukturabgabengesetzes (Zusatztagesordnungs- punkt 6) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): In einem TV-Duell am 1 . September 2013 sagte die Kanzlerin: „Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben!“ Und so wie wir sicher sein konnten, dass sich Peer Steinbrück für den Mindestlohn einsetzen würde, haben wir der Kanzlerin natürlich diesen schlichten Satz geglaubt: Mit Angela Merkel „wird es keine Pkw-Maut geben“ . So weit die Kanzlerin . In der siebenten Sitzungswoche vor Ende dieser 18 . Legislaturperiode wird nun die Kanzlerin ihr Wort doch noch endgültig brechen . Die Anhörungen im Verkehrs-, im Haushalts-, und Finanzausschuss zur Maut haben ergeben, dass die vom Bundesminister für Verkehr behaupteten Ziele mit dem Gesetz nicht erreichbar sind . Im Gegenteil: Dieses Vor- haben ist weder gerecht noch europarechtskonform noch werden nennenswerte Einnahmen für die Infrastruktur erzielt . Die Berechnungen des Bundesverkehrsministers konnten nicht bestätigt werden, im Gegenteil: Die Bü- rokratie bzw . Erhebungskosten übersteigen die Einnah- men mit großer Wahrscheinlichkeit . Die Annahmen, die den Rechnungen des Verkehrsministers zugrunde liegen, konnten häufig nicht bestätigt werden. Das wäre nicht dramatisch, denn üblicherweise verifiziert das Bundesfi- nanzministerium solche Rechnungen anderer Fachminis- terien oder falsifiziert solche Rechnungen. Diesmal war es anders: Der Bundesfinanzminister bestätigt lediglich, dass er keine Zweifel an den Prognosen und Rechnungen des Bundesverkehrsministers habe . Eigene Rechnungen hat Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722778 (A) (C) (B) (D) der BMF nicht vorgelegt . Er schreibt: „Das Bundes- ministerium der Finanzen hat keine Veranlassung, die Annahmen der Verkehrsexperten des BMVI zu bezwei- feln . Daher sehen die im Kabinett am 15 . März 2017 beschlossenen Eckwerte für den Finanzplan bis 2021 auch ab 2019 zusätzliche Investitionen in Höhe von rund 500 Millionen € p .a . vor .“ So wurde nun das CSU-Projekt im Koalitionsvertrag doch noch zu einem CDU-Projekt . Die CDU-Fraktion musste vertragsgemäß zustim- men: dem Mindestlohn, der Rente mit 63, der doppelten Staatsbürgerschaft, mehr Frauen in Führungspositionen, der Bekämpfung von Missbrauch bei Leih- und Zeitar- beit . Dafür bin ich nun auch vertragstreu und stimme der Maut widerwillig zu . Was bleibt: CDU/CSU erwirkt ihre Maut zum Schaden Deutschlands und Europas . Die SPD hat den Mindest- lohn, die Rente mit 63, die doppelte Staatsbürgerschaft, mehr Frauen in Führungspositionen, die Bekämpfung von Missbrauch bei Leih- und Zeitarbeit erwirkt zum Nutzen allen Menschen in Deutschland und Europa . Bernhard Kaster (CDU/CSU): Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Als Bundestagsabgeordneter für Trier und Trier-Saar- burg mit der unmittelbaren Nachbarschaft zu Frankreich und Luxemburg habe ich bis zuletzt dafür geworben, dass der Grenzübertritt als solcher keine Zahlungsverpflich- tung auslöst und daher zumindest die Strecke bis zur ers- ten Autobahnabfahrt mautfrei ausgestaltet wird . Schluss- endlich konnte ich dieser Position in der Koalition nicht zu einer Mehrheit verhelfen, dennoch habe ich mich entschlossen, dem Gesetz zur Änderung des Infrastruk- turabgabengesetzes meine Zustimmung nicht zu verwei- gern . Das Gesetz beseitigt europarechtliche Zweifel am bereits am 12 . Juni 2015 in Kraft getretenen Infrastruk- turabgabengesetz, es ging somit im Ergebnis nicht mehr um die Frage, ob eine solche Maut gesetzlich eingeführt wird . Beim 2015 beschlossenen – ursprünglichen – Ge- setz war es mir gelungen, die Herausnahme der Bundes- straßen aus dem damaligen Gesetzentwurf zu erreichen . Ich bedauere zutiefst, dass sich beim jetzt beschlossenen Änderungsgesetz und der sich damit neu ergebenden Be- ratungsgelegenheit keine Mehrheit für eine Sonderrege- lung bei der Ausgestaltung der Maut in Grenzregionen fand . Besonders in Regionen, wie sie mein Wahlkreis repräsentiert, wird Europa tagtäglich intensiv gelebt . Die Grenze ist bei uns in der Region nicht mehr spürbar, und dabei muss es auch bleiben . Es existiert ein immer enger zusammengewachsener grenzüberschreitender Arbeits- und Ausbildungsmarkt, zudem bestehen enge freund- schaftliche und wirtschaftliche Verbindungen zwischen den drei Ländern . In jeder Koalition gibt es Vorhaben, für die man selbst besonders gekämpft hat – wie beispielsweise die Mütter- rente –, aber es gibt auch Vorhaben, deren Unterstützung schwerfällt, und hierzu gehört die Zustimmung zum In- frastrukturabgabengesetz . In einem Parlament muss ein Abgeordneter aber auch immer in der Lage sein, Kom- promisse mitzutragen, denn diese bilden die Grundlage für die parlamentarische Arbeit . Dies habe ich mit meiner Zustimmung getan . Markus Paschke (SPD): Ich komme aus einer Re- gion, in der eine sehr gute Nachbarschaft mit den Men- schen in den Niederlanden gelebt wird . In beide Rich- tungen gibt es einen regen Austausch, sowohl privat als auch wirtschaftlich . Konkret für meinen Wahlkreis kommt hinzu, dass die Niederlande den Bau der A 31 we- sentlich mitfinanziert haben. Ohne diese niederländische Finanzierung wäre der Lückenschluss dieser Autobahn bis heute nicht realisiert worden . Es ist unseren Nach- barn nicht zu erklären, dass sie jetzt für die Benutzung einer von ihnen mitfinanzierten Straße auch noch zu zah- len müssen . Hinzu kommt, dass unsere niederländischen Nachbarn nach wie vor bereit sind, in die Schieneninfra- struktur auf deutscher Seite zu investieren . Diese Investi- tionsbereitschaft sehe ich durch den heute abzustimmen- den Gesetzentwurf massiv gefährdet . Zudem gibt es in meinem Wahlkreis wenige Verbin- dungen außerhalb der Autobahnen . Die zu erwartende Ausweichreaktion der Autofahrerinnen und -fahrer stel- len eine erhebliche Belastung nicht nur für die Dörfer und Städte in Grenzregionen, sondern vor allem für die dort lebenden Menschen dar . Der Gesetzentwurf gefährdet meiner Meinung nach ganz konkret den wirtschaftlichen Grenzverkehr, die da- mit verbundenen Arbeitsplätze und in Gänze die guten Beziehungen zu unseren Nachbarstaaten . Dies hat auch sehr deutlich eine von der Ems-Dollart-Region in Auf- trag gegebene Umfrage unter im Grenzgebiet lebenden Niederländern ergeben . Danach gaben rund 35 Prozent der Befragten an, derzeit wöchentlich über die Grenze zu fahren . Nach Einführung einer Maut würden dies nur noch 8 Prozent tun . 75 Prozent der befragten Niederlän- der lehnen den Kauf einer Vignette rigoros ab . Hinzu kommt, dass die Umsetzung des Gesetzes mit enormem bürokratischem Aufwand verbunden sein wird . Die daraus resultierende Belastung steht aus meiner Sicht in keinem vernünftigen Verhältnis zu der beabsichtigten finanziellen Entlastung. Ich stehe zu den im Koalitionsvertrag formulierten Vereinbarungen . Die Maut ist ebenso Bestandteil dieses Vertrages wie der inzwischen eingeführte Mindestlohn . Aber ohne Ausnahmen für die Grenzregionen kann ich dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen . Ich hätte mir gewünscht, dass den vielfach formulierten Bedenken Rechnung getragen worden wäre und Aus- nahmen, wie sie zum Beispiel der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert hat, mit in den Gesetzentwurf aufgenommen worden wären . Statt Barrieren abzubauen, errichtet dieser Gesetzentwurf zusätzliche Hürden zwi- schen den Menschen . Eine Enthaltung kommt daher für mich nicht infrage, und so stimme ich mit „Nein“ gegen den Gesetzentwurf zur „Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benut- zung von Bundesfernstraßen“ . Petra Rode-Bosse (SPD): Heute stimmt der Deut- sche Bundestag in namentlicher Abstimmung über den Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22779 (A) (C) (B) (D) Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infra- strukturabgabengesetzes ab . Am 27 . März 2015 beschloss der Deutsche Bundes- tag in zweiter und dritter Lesung das Infrastrukturabga- bengesetz (Pkw-Maut) . Meine Fraktion stimmte mit Ja, obwohl Zweifel an der Europarechtskonformität des Ge- setzes bestanden . Minister Dobrindt versicherte damals in seiner Rede: „Sie ist europarechtskonform . Glauben Sie es endlich .“ Am 18 . Juni 2015 allerdings stoppte Minister Dobrindt nur sechs Tage nach Inkrafttreten das Gesetz . Anstatt – wie ständig angekündigt – die Pkw-Maut zum 1 . Januar 2016 „scharf zu stellen“, vereinbarte er fast 18 Monate später mit der EU-Verkehrskommissarin Frau Bulc am 1 . Dezember 2016 umfangreiche Nachbesserungen, um die Europarechtskonformität jetzt im zweiten Anlauf mit einer Gesetzesänderung doch noch zu herzustellen . Diese Änderungen am Gesetz von 2015 führen jedoch absehbar dazu, dass die Einnahmen nennenswert sin- ken – unter anderem Verdoppelung von drei auf sechs Vignetten, wobei vier preiswerter als 2015 festgelegt werden, sowie zusätzliche Entlastung für schadstoffar- me Pkw –, während die Ausgaben – insbesondere durch den zusätzlichen Kontrollaufwand durch das Personal des BAG – erheblich steigen werden . Mit diesen Konse- quenzen hat sich ein Expertengespräch im Haushaltsaus- schuss am 20 . März 2017 mit vier namhaften Sachver- ständigen beschäftigt . Fazit: Drei von vier Sachverständigen geben zu den kalkulierten Ausgaben einerseits „sehr begründete Zwei- fel daran, dass die 211 Millionen Euro realistisch sind“, zu Protokoll und bemängeln: „Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die vorliegenden Abschätzungen der Bundesregierung bzw . des BMVI bezüglich der Er- hebungskosten einer Infrastrukturabgabe nicht ansatz- weise den Anforderungen hinsichtlich Nachvollziehbar- keit und Transparenz genügen, die für die Ermittlung der Wirkungen von Großprojekten im Infrastrukturbereich bestehen und bezüglich derer im Übrigen ein breiter wissenschaftlicher Konsens vorhanden sein dürfte .“ Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bestätigt, dass die 210,5 Millionen Euro des Verkehrsministeriums, „egal ob beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob beim BAG oder beim Zoll … absolut schöngerechnet sind“ . Andererseits prognostizieren drei von vier Sachver- ständigen zu der Einnahmeseite der Pkw-Maut – wenn überhaupt – nur marginale Nettoeinnahmen im Einfüh- rungsjahr, die sich nach übereinstimmender Meinung schon kurz darauf in ein Nettominus entwickeln würden . Fazit: Die Einnahmeprognose des BMVI wird von allen namhaften Sachverständigen nicht geteilt – mit Ausnah- me von Professor Dr . Schulz, der allerdings als Gutachter für das BMVI gearbeitet hat . Nach dem übereinstimmen- den Urteil aller anderen drei Experten wurde dessen Gut- achten allerdings unwissenschaftlich erhoben, wird als unplausibel bewertet und kommt darum vermutlich zu falschen Ergebnissen . Umso erstaunlicher ist deshalb die Bewertung von Finanzminister Schäuble, der die Netto- einnahmeprognose aus dem BMVI am 16 . März 2017 1 : 1 so bestätigt hat: „Das Bundesministerium der Finanzen hat keine Veranlassung, die Annahmen der Verkehrsexperten des BMVI zu bezweifeln . Daher sehen die im Kabinett am 15 . März 2017 beschlossenen Eckwerte für den Finanz- plan bis 2021 auch ab 2019 zusätzliche Investitionen in Höhe von rund 500 Millionen € p .a . vor .“ Damit hat Herr Schäuble die Verantwortung für prog- nostizierte Nettoeinnahmen im Bundeshaushalt bis 2021 von 1,5 Milliarden Euro durch die Pkw-Maut übernom- men . Nur, wenn diese zweifelhafte Prognose auch tatsäch- lich zutreffen würde, wären die drei Bedingungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von 2013 als unabdingbare Vorbedingungen zur Einführung der Pkw- Maut erfüllt: „Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus unseres Autobahnnetzes werden wir einen an- gemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw erheben (Vignette) mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute . Die Ausgestaltung wird EU-rechtskon- form erfolgen .“ Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat jetzt schon ein zweites Mal versichert, dass sein Gesetzent- wurf alle drei Bedingungen erfüllt – ich persönlich habe allerdings insbesondere nach den Erfahrungen von 2015 erhebliche Zweifel daran . Zusätzlich teile ich die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einfüh- rung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimmten Autobahnabschnitten hätte als Sonderrege- lung für die grenznahen Städte und Kommunen zweck- dienlich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den parlamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Ich stimme heute trotz dieser und weiterer offener Fragen und Bedenken dem vorliegenden Gesetzentwurf zu, weil ich die Abstimmung nicht für eine Gewissens- entscheidung halte und weil die SPD vertragstreu auch die Punkte des Koalitionsvertrags umsetzt, die unsere Koalitionspartner zu ihrem zentralen Anliegen gemacht haben . Die Pkw-Maut ist der Preis dafür, dass wir unsere zentralen Versprechen für diese Wahlperiode in die Tat umsetzen konnten: Der Mindestlohn gilt, wir haben die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren durchge- setzt, und die Kommunen wurden bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro entlastet . Dr. Martin Rosemann (SPD): Der Deutsche Bundes- tag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab . 76 Prozent der SPD-Mitglieder haben im Dezem- ber 2013 bei einer Mitgliederbefragung für einen Koali- tionsvertrag gestimmt, dessen Bestandteil die Pkw-Maut war . Sie haben es deshalb getan, weil wir im Gegenzug wichtige sozialdemokratische Projekte wie den Mindest- lohn, die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte, Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722780 (A) (C) (B) (D) deutliche Verbesserungen bei der Erwerbsminderungs- rente oder die Entlastung der Kommunen um mehr als 25 Milliarden bis 2018 durchsetzen konnten . Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Für die Umsetzung der Pkw-Maut haben wir drei klare Kriterien festgelegt: Sie darf die deutschen Autofahrerin- nen und Autofahrer nicht zusätzlich belasten, sie muss europarechtskonform sein, und sie muss zu substanti- ellen Mehreinnahmen im Bundeshaushalt führen . Nur wenn diese drei Bedingungen erfüllt werden, kann die Pkw-Maut tatsächlich langfristig umgesetzt werden . Die Kosten für die Maut für deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer, sollen durch eine Entlastung in gleicher Höhe bei der Kfz-Steuer kompensiert werden . Wegen der Staffelung der Mautsätze hat die EU-Kommission ange- kündigt, das im September 2015 eröffnete Strafverlet- zungsverfahren gegen Deutschland aufzugeben . Und die Bundesminister Dobrindt und Schäuble haben uns zuge- sichert, dass die Maut zu substantiellen Mehreinnahmen im Bundeshaushalt führt . Auch wenn wir heute eine Pkw-Maut beschließen, ist das kein Einstieg in eine Nutzerfinanzierung der Infra- struktur . Die Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur ist und bleibt eine Kernaufgabe des Staates und muss daher auch grundsätzlich über Steuern finanziert werden. Da wir zum einen im Koalitionsvertrag die Einführung einer Pkw-Maut beschlossen haben und zum anderen der Verkehrsminister und der Finanzminister nach langen und intensiven Verhandlungen zugesagt haben, dass un- sere Bedingungen mit dem jetzigen Gesetzentwurf ein- gehalten werden, stimme ich dem Gesetzentwurf zu . Dr. Nina Scheer (SPD): Heute stimmt der Deut- sche Bundestag in namentlicher Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infra- strukturabgabengesetzes ab . Die hiermit eingeführte so- genannte Pkw-Maut war auf Drängen der CSU in den Koalitionsvertrag von 2013 aufgenommen worden . Die SPD kritisierte das politische Vorhaben einer solchen Pkw-Maut von Beginn an und hatte insofern an ein sol- ches Projekt Bedingungen gestellt . Ich persönlich erach- te ferner eine Pkw-Maut als nicht hilfreich, die heutigen zentralen politischen Handlungserfordernisse abzubil- den . Diese müssen in einer Einbindung auch des Ver- kehrssektors in den Transformationsprozess der Energie- wende liegen – weg von fossilen Treibstoffen und hin zu Erneuerbaren Energien . Am 27 . März 2015 beschloss der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Infrastrukturabgaben- gesetz (Pkw-Maut) . Damals stimmte ich mit Ja, zweifelte aber wie viele Abgeordnete an der Europarechtskonfor- mität des Gesetzes . Allerdings gab Minister Dobrindt damals im Bundestag zu Protokoll: „Sie ist europarechts- konform . Glauben Sie es endlich .“ Am 18 . Juni 2015 stoppte Minister Dobrindt aller- dings nur sechs Tage nach Inkrafttreten das Gesetz . Fast 18 Monate später, am 1 . Dezember 2016, vereinbarte Minister Dobrindt mit der EU-Verkehrskommissarin Frau Bulc umfangreiche Nachbesserungen, um die Eu- roparechtskonformität jetzt im zweiten Anlauf mit einer Gesetzesänderung doch noch herzustellen . Diese Änderungen am Gesetz von 2015 führen jedoch absehbar dazu, dass die Einnahmen nennenswert sin- ken – unter anderem Verdoppelung von drei auf sechs Vignetten, wobei vier preiswerter als 2015 festgelegt werden, sowie zusätzliche Entlastung für schadstoffar- me Pkw –, während die Ausgaben – insbesondere durch den zusätzlichen Kontrollaufwand durch das Personal des BAG – erheblich steigen werden . Mit diesen Konse- quenzen hat sich ein Expertengespräch im Haushaltsaus- schuss am 20 . März 2017 mit vier namhaften Sachver- ständigen beschäftigt . Fazit: Drei von vier Sachverständigen erklärten zu den kalkulierten Ausgaben sehr begründete Zweifel an einer positiven Einnahmenbilanz und äußerten ferner Zweifel hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und Transparenz . Nur bei einer positiven Einnahmensituation wären die mit dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von 2013 als unabdingbar gesetzten Vorbedingungen zur Ein- führung der Pkw-Maut vollständig erfüllt . Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm- ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par- lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Der Nachweis über die tatsächliche Einnahmesituati- on wird noch zu erbringen sein . Vor diesem Hintergrund überwiegt die Aussage des Koalitionsvertrages zur Ein- führung der Pkw-Maut . Trotz der benannten Fragen, die auch die Erfüllung der Bedingungen des Koalitionsver- trages in Zweifel ziehen, stimme ich somit heute dem vorliegenden Gesetzentwurf aus Gründen der Koaliti- onstreue zu . Dr. Karin Thissen (SPD): Heute stimmt der Deut- sche Bundestag in namentlicher Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infra- strukturabgabengesetzes ab . Am 27 . März 2015 beschloss der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Infrastrukturabgaben- gesetz (Pkw-Maut) . Damals stimmte ich mit Ja, zweifelte aber wie viele Abgeordnete an der Europarechtskonfor- mität des Gesetzes . Allerdings gab Minister Dobrindt damals im Bundestag zu Protokoll: „Sie ist europarechts- konform . Glauben Sie es endlich .“ Am 18 . Juni 2015 allerdings stoppte Minister Dobrindt nur sechs Tage nach Inkrafttreten das Gesetz . Anstatt – wie ständig angekündigt – die Pkw-Maut zum 1 . Januar 2016 „scharf zu stellen“, vereinbarte er fast 18 Monate später mit der EU-Verkehrskommissarin Frau Bulc am 1 . Dezember 2016 umfangreiche Nachbesserungen, um die Europarechtskonformität jetzt im zweiten Anlauf mit einer Gesetzesänderung doch noch zu herzustellen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22781 (A) (C) (B) (D) Diese Änderungen am Gesetz von 2015 führen jedoch absehbar dazu, dass die Einnahmen nennenswert sin- ken – unter anderem Verdoppelung von drei auf sechs Vignetten, wobei vier preiswerter als 2015 festgelegt werden, sowie zusätzliche Entlastung für schadstoffar- me Pkw –, während die Ausgaben – insbesondere durch den zusätzlichen Kontrollaufwand durch das Personal des BAG – erheblich steigen werden . Mit diesen Konse- quenzen hat sich ein Expertengespräch im Haushaltsaus- schuss am 20 . März 2017 mit vier namhaften Sachver- ständigen beschäftigt . Fazit: Drei von vier Sachverständigen geben zu den kalkulierten Ausgaben einerseits „sehr begründete Zwei- fel daran, dass die 211 Millionen Euro realistisch sind“, zu Protokoll und bemängeln: „Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die vorliegenden Abschätzungen der Bundesregierung bzw . des BMVI bezüglich der Er- hebungskosten einer Infrastrukturabgabe nicht ansatz- weise den Anforderungen hinsichtlich Nachvollziehbar- keit und Transparenz genügen, die für die Ermittlung der Wirkungen von Großprojekten im Infrastrukturbereich bestehen und bezüglich derer im Übrigen ein breiter wissenschaftlicher Konsens vorhanden sein dürfte .“ Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bestätigt, dass die 210,5 Millionen Euro des Verkehrsministeriums, „egal ob beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob beim BAG oder beim Zoll … absolut schöngerechnet sind“ . Andererseits prognostizieren drei von vier Sachver- ständigen zu der Einnahmeseite der Pkw-Maut – wenn überhaupt – nur marginale Nettoeinnahmen im Einfüh- rungsjahr, die sich nach übereinstimmender Meinung schon kurz darauf in ein Nettominus entwickeln würden . Fazit: Die Einnahmeprognose des BMVI wird von allen namhaften Sachverständigen nicht geteilt – mit Ausnah- me von Professor Dr . Schulz, der allerdings als Gutachter für das BMVI gearbeitet hat . Nach dem übereinstimmen- den Urteil aller anderen drei Experten wurde dessen Gut- achten allerdings unwissenschaftlich erhoben, wird als unplausibel bewertet und kommt darum vermutlich zu falschen Ergebnissen . Umso erstaunlicher ist deshalb die Bewertung von Finanzminister Schäuble, der die Netto- einnahmeprognose aus dem BMVI am 16 . März 2017 1 : 1 so bestätigt hat: „Das Bundesministerium der Finanzen hat keine Veranlassung, die Annahmen der Verkehrsexperten des BMVI zu bezweifeln . Daher sehen die im Kabinett am 15 . März 2017 beschlossenen Eckwerte für den Finanz- plan bis 2021 auch ab 2019 zusätzliche Investitionen in Höhe von rund 500 Mio . € p .a . vor .“ Franz Thönnes (SPD): Heute stimmt der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstimmung über den Ent- wurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastruk- turabgabengesetzes ab . Am 27 . März 2015 beschloss der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Infrastrukturabgaben- gesetz (Pkw-Maut) . Damals stimmte ich mit Ja, zweifelte aber wie viele Abgeordnete an der Europarechtskonfor- mität des Gesetzes . Allerdings gab Minister Dobrindt damals im Bundestag zu Protokoll: „Sie ist europarechts- konform . Glauben Sie es endlich .“ Am 18 . Juni 2015 allerdings stoppte Minister Dobrindt nur sechs Tage nach Inkrafttreten das Gesetz . Anstatt – wie ständig angekündigt – die Pkw-Maut zum 1 . Januar 2016 „scharf zu stellen“, vereinbarte er fast 18 Monate später mit der EU-Verkehrskommissarin Frau Bulc am 1 . Dezember 2016 umfangreiche Nachbesserungen, um die Europarechtskonformität jetzt im zweiten Anlauf mit einer Gesetzesänderung doch noch zu herzustellen . Diese Änderungen am Gesetz von 2015 führen jedoch absehbar dazu, dass die Einnahmen nennenswert sin- ken – unter anderem Verdoppelung von drei auf sechs Vignetten, wobei vier preiswerter als 2015 festgelegt werden, sowie zusätzliche Entlastung für schadstoffar- me Pkw –, während die Ausgaben – insbesondere durch den zusätzlichen Kontrollaufwand durch das Personal des BAG – erheblich steigen werden . Mit diesen Konse- quenzen hat sich ein Expertengespräch im Haushaltsaus- schuss am 20 . März 2017 mit vier namhaften Sachver- ständigen beschäftigt . Fazit: Drei von vier Sachverständigen geben zu den kalkulierten Ausgaben einerseits „sehr begründete Zwei- fel daran, dass die 211 Millionen Euro realistisch sind“, zu Protokoll und bemängeln: „Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die vorliegenden Abschätzungen der Bundesregierung bzw . des BMVI bezüglich der Er- hebungskosten einer Infrastrukturabgabe nicht ansatz- weise den Anforderungen hinsichtlich Nachvollziehbar- keit und Transparenz genügen, die für die Ermittlung der Wirkungen von Großprojekten im Infrastrukturbereich bestehen und bezüglich derer im Übrigen ein breiter wissenschaftlicher Konsens vorhanden sein dürfte“ . Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bestätigt, dass die 210,5 Millionen Euro des Verkehrsministeriums, „egal ob beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob beim BAG oder beim Zoll … absolut schöngerechnet sind“ . Andererseits prognostizieren drei von vier Sachver- ständigen zu der Einnahmeseite der Pkw-Maut – wenn überhaupt – nur marginale Nettoeinnahmen im Einfüh- rungsjahr, die sich nach übereinstimmender Meinung schon kurz darauf in ein Nettominus entwickeln würden . Fazit: Die Einnahmeprognose des BMVI wird von allen namhaften Sachverständigen nicht geteilt – mit Ausnah- me von Professor Dr . Schulz, der allerdings als Gutachter für das BMVI gearbeitet hat . Nach dem übereinstimmen- den Urteil aller anderen drei Experten wurde dessen Gut- achten allerdings unwissenschaftlich erhoben, wird als unplausibel bewertet und kommt darum vermutlich zu falschen Ergebnissen . Umso erstaunlicher ist deshalb die Bewertung von Finanzminister Schäuble, der die Netto- einnahmeprognose aus dem BMVI am 16 . März 2017 1 : 1 so bestätigt hat: „Das Bundesministerium der Finanzen hat keine Veranlassung, die Annahmen der Verkehrsexperten des BMVI zu bezweifeln . Daher sehen die im Kabinett am 15 . März 2017 beschlossenen Eckwerte für den Finanz- plan bis 2021 auch ab 2019 zusätzliche Investitionen in Höhe von rund 500 Millionen € p .a . vor .“ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722782 (A) (C) (B) (D) Damit hat Herr Schäuble die Verantwortung für prog- nostizierte Nettoeinnahmen im Bundeshaushalt bis 2021 von 1,5 Milliarden Euro durch die Pkw-Maut übernom- men . Nur wenn diese zweifelhafte Prognose auch tatsäch- lich zutreffen würde, wären die drei Bedingungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von 2013 als unabdingbare Vorbedingungen zur Einführung der Pkw- Maut erfüllt: „Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus unseres Autobahnnetzes werden wir einen an- gemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw erheben (Vignette) mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute . Die Ausgestaltung wird EU-rechtskon- form erfolgen .“ Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat jetzt schon ein zweites Mal versichert, dass sein Gesetzent- wurf alle drei Bedingungen erfüllt . Vor dem Hintergrund der Erfahrungen von 2015 kann man jedoch erhebliche Zweifel daran haben . Zusätzlich teile ich die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einfüh- rung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimmten Autobahnabschnitten hätte als Sonderrege- lung für die grenznahen Städte und Kommunen zweck- dienlich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den parlamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Ich stimme heute trotz dieser und weiterer offener Fragen und Bedenken dem vorliegenden Gesetzentwurf zu, weil ich die Abstimmung nicht für eine Gewissen- sentscheidung halte und weil die SPD vertragstreu auch die Punkte des Koalitionsvertrags umsetzt, die unsere Koalitionspartner zu ihrem zentralen Anliegen gemacht haben . Die Pkw-Maut ist der Preis dafür, dass wir un- sere zentralen Versprechen für diese Wahlperiode in die Tat umsetzen konnten . So gilt der Mindestlohn . Die ab- schlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren wurde von uns durchgesetzt, und die Kommunen wurden bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro entlastet . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Siegmund Ehrmann, Michaela Engelmeier, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Saskia Esken, Karin Evers-Meyer, Hubertus Heil (Peine), Wolfgang Hellmich, Gustav Herzog, Josip Juratovic, Ralf Kapschack, Ulrich Kelber, Arno Klare, Birgit Kömpel, Anette Kramme, Christian Lange (Backnang), Dr. Birgit Malecha-Nissen, Katja Mast, Susanne Mittag, Bettina Müller, Jeannine Pflugradt, Detlev Pilger, Sabine Poschmann, Joachim Poß, Bernd Rützel, Ursula Schulte, Svenja Stadler, Sonja Steffen, Christoph Strässer, Kerstin Tack, Carsten Träger, Rüdiger Veit und Dagmar Ziegler (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes und den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (Zusatztagesord- nungspunkte 6 und 7) Der Deutsche Bundestag stimmt heute über den Ent- wurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastruk- turabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehr- steueränderungsgesetzes ab . Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari- schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre- ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge- lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden zu verbessern . Wir teilen die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm- ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können . Wir bedauern, dass dieser Vorschlag in den par- lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz- lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur . Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet- zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom- mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen, über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin- den . Wir stehen zu unserem Wort . Der Koalitionsvertrag wird Wort für Wort umgesetzt . Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europa- rechtskonformität, der substanzielle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Hal- ter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten wer- den . Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem blei- ben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bun- desverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt . Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zu- sätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im heute zu beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen . Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein- nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi- chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22783 (A) (C) (B) (D) ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – zu bezweifeln . Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat unserer Frak- tion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Be- rechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehrein- nahmen bringt . Sollten sich die Minister wieder irren und wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenz- regionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren . Heute stimmen wir trotz weiterhin bestehender Fra- gen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koa- litionsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen beinhaltet, aber auch unter Bedingungen die Einführung einer Pkw-Maut umfasst . In den letzten drei Jahren wur- den viele der sozialdemokratischen Projekte in die Tat umgesetzt: Der Mindestlohn gilt, die Rente ab 63 wurde eingeführt, und wir entlasten die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elke Ferner, Heidtrud Henn und Christian Petry (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes und den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (Zusatztagesord- nungspunkte 6 und 7) Diese Pkw-Maut war nie ein Kernanliegen der SPD . Mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages haben sich die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion jedoch verpflichtet, dem Gesetz zuzustimmen, wenn die Voraus- setzungen erfüllt sind, die wir im Koalitionsvertrag ver- einbart haben . Der Druck von SPD-Politikerinnen und -Politikern hat dafür gesorgt, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt und Bundesfinanzminister Schäuble bereits im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses im Dezember 2014 gravieren- de Änderungen an ihrem Konzept vornehmen mussten: Die Maut für im Ausland zugelassene Pkw wird nicht mehr auf allen Straßen, sondern nur noch auf Bundesau- tobahnen erhoben . Das Saarland lebt von offenen Grenzen . Täglich pen- deln mehr als 20 000 Menschen aus Frankreich zur Ar- beit oder zum Einkaufen ins Saarland . Alleine in Saar- brücken geht ein Drittel des Umsatzes auf Kunden aus Frankreich . Aber es ergeben sich durch die Einführung der Pkw-Maut nicht nur reale Gefahren für die saarlän- dische Wirtschaft . Durch die Bemautung der Autobahn, die gerade im Regionalverband Saarbrücken mit zur Ent- lastung der innerstädtischen Straßen beiträgt, droht der tägliche innerstädtische Verkehrskollaps – mit allen öko- logischen und ökonomischen Folgen . Auch die örtlichen Industrie- und Handelskammern, Handwerksammern, Kirchen und Verbände in den Grenzregionen befürchten, dass die Einführung einer Pkw-Maut zu negativen wirt- schaftlichen und kulturellen Konsequenzen führen wird . Wir nehmen die Bedenken der Menschen vor Ort sehr ernst . Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion in den Ver- handlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit großem Nachdruck den Vorschlag des Bundesrats und der kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen und eine weitergehende Ausnahmeregelung für die ersten 30 Ki- lometer Wegstrecke an den grenznahen Bundesautobah- nen gefordert . Wir bedauern, dass dieser Vorschlag an dem erbitter- ten Widerstand von Bundesverkehrsminister Dobrindt und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Darüber hinaus haben die Anhörungen im Haus- halts- und Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags unsere Zweifel an der EU-Rechtskonformität der Maut und der Frage, ob durch die Pkw-Maut auch tatsächlich Mehreinnahmen für dringend notwendige Investitionen generiert werden können, nicht ausräumen können . Da gerade für das Saarland, mit seinen europäischen Grenzen zu Frankreich und Luxemburg, und für die dort ansässigen kleinen und mittelständischen Unternehmen der kleine Grenzverkehr überlebenswichtig ist, können wir heute den vorliegenden Gesetzentwürfen nicht zu- stimmen . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rita Hagl-Kehl, Gabriela Heinrich und Marianne Schieder (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei- nes Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastruk- turabgabengesetzes und den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungs- gesetzes (Zusatztagesordnungspunkte 6 und 7) Der Deutsche Bundestag stimmt heute über den Ent- wurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastruk- turabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehr- steueränderungsgesetzes ab . Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari- schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre- ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge- lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden zu verbessern . Wir teilen die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm- ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722784 (A) (C) (B) (D) grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können . Wir bedauern, dass dieser Vorschlag in den par- lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz- lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur . Das im September 2015 eröffnete Vertragsverletzungs- verfahren gegen Deutschland, das die EU-Kommission eingeleitet hatte, wurde unter Auflage von Änderungen aufgegeben, über die wir heute abstimmen müssen . Wir stehen zu unserem Wort . Der Koalitionsvertrag wird Wort für Wort umgesetzt . Der Minister hat uns versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europa- rechtskonformität, der substanzielle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Hal- ter – eingehalten werden . Die Änderung des Gesetzes sieht nun eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hu- braum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen Ge- setzentwurf des Bundesverkehrsministeriums hineinver- handelt . Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zusätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, ist im gleichzeitig zu beschließenden Verkehrsteuerände- rungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steuer im Ver- gleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal gestiegen . Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand angeht . Der Bundesver- kehrsminister hat versichert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizierten Einnahmen in Höhe von min- destens 520 Millionen Euro – vielleicht sogar 600 Mil- lionen – zu bezweifeln. Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat in dieser Woche schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Berechnungen des Bundesver- kehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehreinnahmen bringt . Sollten sich die Minister wieder irren und wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der In- frastrukturabgabe nachteilig auf Grenzregionen aus- wirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit geben, sämtliche Fehler zu korrigieren . Heute stimmen wir trotz weiterhin bestehender Fra- gen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion in den parlamenta- rischen Beratungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das sozialdemokratische Kernforderungen in die Tat umsetzt: Der Mindestlohn gilt, die Rente mit 63 wurde eingeführt, und wir entlasten die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro . Anlage 8 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei- nes Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastruk- turabgabengesetzes und den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungs- gesetzes (Tagesordnungspunkte ZP 6 und ZP 7) Heike Baehrens (SPD): Der Deutsche Bundestag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab . Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD . Sie ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU, ohne das ein Koalitionsvertrag nicht zustande gekommen wäre . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parla- mentarischen Beratungen war es der SPD bereits vor In- krafttreten des Infrastrukturabgabengesetzes am 8 . Juni 2015 gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf ent- schieden zu verbessern . Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet- zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom- mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen, über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin- den . Wir stehen zu unserem Wort . Die im Koalitionsver- trag getroffenen Vereinbarungen werden umgesetzt . Die Bundesminister Dr . Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedin- gungen – die Europarechtskonformität, substanziel- le Einnahmen sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Halter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten werden . Die bereits 2015 be- schlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausge- nommen . Ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzie- ren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt . Was die Forderung des Koaliti- onsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zusätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, soll im heute zu beschließenden Verkehr- steueränderungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steu- er im Vergleich zum Entwurf von vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen . Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein- nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi- chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier- ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – zu bezweifeln . Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat meiner Frak- tion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22785 (A) (C) (B) (D) Mehreinnahmen bringt . Sollte sich im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes herausstellen, dass die gesetzten Ziele nicht erreicht werden, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit geben, die notwendigen Korrekturen vor- zunehmen oder das Infrastrukturabgabengesetz wieder aufzuheben . Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu . Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich 2013 im Koalitionsver- trag auf ein einheitliches Stimmverhalten innerhalb der Großen Koalition verpflichtet. Wir konnten darin sozial- demokratische Kernforderungen, wie den Mindestlohn, die Rente ab 63 und die Entlastung der Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro durchsetzen . Im Gegenzug haben wir der Einführung einer Pkw-Maut zu- gestimmt . Bärbel Bas (SPD): Der Deutsche Bundestag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Än- derung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab . Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentarischen Bera- tungen war es der SPD bereits vor Inkrafttreten des In- frastrukturabgabengesetzes am 8 . Juni 2015 gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entscheidend zu ver- bessern . Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm- ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par- lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz- lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur . Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet- zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom- mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen, über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin- den . Wir stehen zu unserem Wort und zum Koalitions- vertrag . Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europarechtskonformität, der substanzielle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Halter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten werden . Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem blei- ben die Bundesstraßen ausgenommen . Ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bun- desverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt . Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zu- sätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im heute zu beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen . Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein- nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi- chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier- ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – zu bezweifeln . Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat meiner Frak- tion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Be- rechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehrein- nahmen bringt . Sollten sich die Minister wieder irren und wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenz- regionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit zur Fehlerkorrektur geben . Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fra- gen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die SPD 2013 in den Koalitionsverhandlungen ein Gesamtpaket ausgehandelt hat . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition und in den vergangenen Jahren konnten viele wichtige Forderungen der SPD umgesetzt werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Rente mit 63, die Entlastung der Kommunen oder die Frauenquote . Auf der anderen Seite hat sich die SPD bereit erklärt, dem Vorhaben von CDU/CSU zur Einfüh- rung dieser Pkw-Maut nicht im Wege zu stehen, und wir halten Wort . Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Wir halten Verein- barungen . Genauso wie wir erwarten, dass unser Koa- litionspartner der CDU/CSU den Koalitionsvertrag ein- hält – beispielsweise Diskriminierungen von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaft- lichen Bereichen beendet und die sogenannte „Ehe für alle“ akzeptiert –, bleiben wir vertragstreu und stimmen der sogenannten Pkw-Maut zu . Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass die Pkw- Maut europarechtskonform ist, einen substanziellen fi- nanziellen Beitrag liefert und es keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Halter gibt . Das waren die Voraussetzungen für unsere Zustimmung . Die Pkw-Maut ist kein Anliegen der SPD, sie ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentarischen Bera- tungen war es der SPD bereits vor Inkrafttreten des In- frastrukturabgabengesetzes am 8 . Juni 2015 gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden zu ver- bessern . Ich teile die Bedenken des Bundesrates und der Mehr- zahl der Gutachter über eine mögliche nachteilige Aus- wirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722786 (A) (C) (B) (D) Infrastrukturabgabe auf bestimmten Autobahnabschnit- ten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können . Dieser Vor- schlag ist leider am Widerstand der CDU/CSU-Bundes- tagsfraktion gescheitert . Wenigstens bietet die gesetzlich vorgesehene Evaluierung später die Chance zur Korrek- tur . Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem blei- ben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bun- desverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt . Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zu- sätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im heute zu beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen . Der Bundesverkehrsminister hat Einnahmen von min- destens 520 Millionen Euro versichert . Ich habe jedoch weiterhin Bedenken, dass die Kosten für den bürokra- tischen Aufwand und die tatsächlichen Einnahmen im Verhältnis stehen . Sollten sich die Minister der CDU/ CSU wieder irren und wir im Rahmen der von uns durch- gesetzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der Infrastrukturab- gabe nachteilig auf Grenzregionen auswirkt, so werde ich mich dafür einsetzen, dass wir mit entsprechenden Mehrheiten die Pkw-Maut in der kommenden Legislatur- periode wieder abschaffen . Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koaliti- onsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen be- inhaltet, aber auch unter Bedingungen die Einführung einer Pkw-Maut umfasst . In den letzten drei Jahren wur- den viele der sozialdemokratischen Projekte in die Tat umgesetzt: Der Mindestlohn gilt, die Rente ab 63 wurde eingeführt, und wir entlasten die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro . Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Der Deutsche Bun- destag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Ge- setzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgeset- zes ab . Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie ist das zentrale Wunschprojekt der CSU in dieser Legis- laturperiode . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentarischen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttreten des Infrastrukturabgabengesetzes am 8 . Juni 2015 gelungen, den ursprünglichen Gesetzent- wurf entschieden zu verbessern . Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine mög- liche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infra- strukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimmten Autobahnabschnitten als Sonderregelung für die grenz- nahen Städte und Kommunen wäre sinnvoll . Ich be- dauere, dass dieser Vorschlag in den parlamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/CSU-Bundestags- fraktion gescheitert ist . Die gesetzlich vorgesehene Eva- luierung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur . Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet- zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom- mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen, über die wir heute abstimmen, eine Mehrheit finden. Die SPD steht zu ihrem Wort . Der Koalitionsver- trag wird Wort für Wort umgesetzt . Die Bundesminis- ter Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europa- rechtskonformität, der substanzielle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Hal- ter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten wer- den . Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung hat die SPD in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundes- verkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt . Die SPD hat weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein- nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi- chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier- ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – zu bezwei- feln. Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat der SPD-Fraktion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substan- zielle Mehreinnahmen bringt . Sollten sich die Minister wieder irren und im Rahmen der von der SPD durchge- setzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes fest- gestellt werden, dass sich die Erhebung der Infrastruktur- abgabe nachteilig auf Grenzregionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit geben, die Fehler zu korrigieren . Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koaliti- onsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen be- inhaltet, aber auch unter Bedingungen die Einführung ei- ner Pkw-Maut umfasst . In den letzten drei Jahren wurden viele der sozialdemokratischen Projekte in die Tat umge- setzt: Der Mindestlohn gilt, die Rente ab 63 wurde ein- geführt, und wir entlasten die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro . Dagmar Freitag (SPD): Der Deutsche Bundestag stimmt heute in Namentlicher Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infra- strukturabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Ver- kehrsteueränderungsgesetzes ab . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22787 (A) (C) (B) (D) Die Pkw-Maut ist kein Projekt der SPD, sie ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentarischen Bera- tungen war es der SPD bereits vor Inkrafttreten des Infra- strukturabgabengesetzes am 8 . Juni 2015 gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf zu verbessern . Ich teile ausdrücklich die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einfüh- rung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimmten Autobahnabschnitten hätte als Sonderrege- lung für die grenznahen Städte und Kommunen zweck- dienlich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den parlamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Aller- dings bietet die gesetzlich vorgesehene Evaluierung spä- ter die Chance zur Korrektur . Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet- zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom- mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen, über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin- den . Wir stehen zu unserem Wort . Der Koalitionsver- trag wird umgesetzt . Dieses erwarten wir im Gegen- zug schließlich auch von unserem Koalitionspartner . Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedin- gungen – die Europarechtskonformität, der substanzi- elle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Halter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten werden . Die bereits 2015 be- schlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausge- nommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzie- ren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt . Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein- nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi- chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier- ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – anzuzweifeln . Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat meiner Frak- tion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehr- einnahmen bringt . „Das Bundesministerium der Finanzen hat keine Veranlassung, die Annahmen der Verkehrsexperten des BMVI zu bezweifeln . Daher sehen die im Kabinett am 15 . März 2017 beschlossenen Eckwerte für den Finanz- plan bis 2021 auch ab 2019 zusätzliche Investitionen in Höhe von rund 500 Mio . € p .a . vor .“ (Bewertung von Fi- nanzminister Schäuble vom 16 . März 2017) Sollten sich die Minister wieder irren und wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die Er- hebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenzre- gionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren . Die heutige Abstimmung ist keine Gewissensfrage . Daher stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koaliti- onsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das mehrheitlich sozialdemokratische – und im Laufe dieser Wahlperiode bereits umgesetzte – Kernforderungen be- inhaltet, aber eben auch unter Bedingungen die Einfüh- rung einer Pkw-Maut umfasst . Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Der Deutsche Bundes- tag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab . Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari- schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre- ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge- lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden zu verbessern . Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der In- frastrukturabgabe auf die Grenzregionen – wie im Nor- den Schleswig-Holsteins an der Grenze zu Dänemark, insbesondere für den grenznahen Tourismus . Ein Ver- zicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf be- stimmten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdien- lich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den parlamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die ge- setzlich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur . Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet- zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom- mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen, über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin- den . Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bun- desverkehrsminister Alexander Dobrindt haben versi- chert, dass die drei Bedingungen der SPD – die Euro- parechtskonformität, der substanzielle finanzielle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterin- nen und -Halter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten werden . Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeu- ge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Aus- wirkungen für die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung haben wir als SPD in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt . Und was die Forderung des Ko- alitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterin- nen und -Halter einer zusätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im heute zu beschließenden Verkehr- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722788 (A) (C) (B) (D) steueränderungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steu- er im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen . Als SPD-Fraktion haben wir weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand und die ge- sicherten Einnahmen angeht . Der Bundesverkehrsminis- ter hat versichert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizierten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen Euro – vielleicht sogar 600 Millionen Euro – zu bezweifeln. Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat uns schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substan- zielle Mehreinnahmen bringt . Sollten sich die Minister Dobrindt und Schäuble wieder irren und wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkun- gen des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenzregionen aus- wirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren . Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 mit dem Koaliti- onsvertrag ein Gesamtpaket ausgehandelt hat, das mehr- heitlich sozialdemokratische Kernforderungen beinhal- tet, aber auch unter Bedingungen die Einführung einer Pkw-Maut umfasst . In den letzten drei Jahren konnten wir viele wichtige sozialdemokratische Projekte in die Tat umsetzen: Der Mindestlohn gilt, die Rente ab 63 wur- de eingeführt, und wir entlasten die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro . Frank Junge (SPD): Der Deutsche Bundestag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab . Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari- schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre- ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge- lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden zu verbessern . Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm- ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par- lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz- lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur . Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet- zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom- mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen, über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin- den . Wir stehen zu unserem Wort . Der Koalitionsvertrag wird Wort für Wort umgesetzt . Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europa- rechtskonformität, der substanzielle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Hal- ter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten wer- den . Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesver- kehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt . Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zusätzli- chen finanziellen Belastung auszusetzen, soll im heute zu beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz die Ent- lastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen . Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein- nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi- chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier- ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – zu bezweifeln . Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat meiner Frak- tion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Be- rechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehrein- nahmen bringt . Sollten sich die Minister wieder irren und wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenz- regionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren . Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die SPD 2013 in den Koalitionsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das mehrheitlich sozialde- mokratische Kernforderungen beinhaltet, aber auch unter Bedingungen die Einführung einer Pkw-Maut umfasst . In den letzten drei Jahren wurden viele der sozialdemo- kratischen Projekte in die Tat umgesetzt: Der Mindest- lohn gilt, die Rente mit 63 wurde eingeführt, und wir entlasten die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Mil- liarden Euro . Caren Marks (SPD): Der Deutsche Bundestag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab . Die Pkw-Maut ist kein Anliegen der SPD, sie ist das Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentarischen Beratungen war es der SPD-Bundestagsfraktion bereits vor Inkrafttreten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden zu ver- bessern . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22789 (A) (C) (B) (D) Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm- ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par- lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet- zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom- mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen, über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin- den . Wir stehen zu dem vereinbarten Koalitionsvertrag . Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedin- gungen – die Europarechtskonformität, der substanzi- elle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Halter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten werden . Die bereits 2015 be- schlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausge- nommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzie- ren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt . Und was die Forderung des Ko- alitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterin- nen und -Halter einer zusätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im ebenfalls heute zu beschließen- den Verkehrsteueränderungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jah- ren sogar noch einmal steigen . Bedenken bestehen weiterhin bezüglich der Kosten für den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Einnahmen . Bundesverkehrsminister Dobrindt hat ver- sichert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognosti- zierten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Milli- onen Euro – vielleicht sogar 600 Millionen Euro – zu bezweifeln. Bundesfinanzminister Schäuble hat schrift- lich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehreinnahmen bringt . Sollte sich im Rahmen der von uns durchgesetz- ten Evaluierung des Gesetzes herausstellen, dass sich die Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenz- regionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit zur Korrektur geben . Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu . Die SPD hat 2013 in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU ein Gesamtpaket verhandelt, das viele so- zialdemokratische Projekte beinhaltet, das meiste davon ist bereits umgesetzt . Bestandteil des Koalitionsvertrages war auch die Einführung einer Pkw-Maut unter entspre- chenden Bedingungen . Gerold Reichenbach (SPD): Der Deutsche Bundes- tag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab . Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari- schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre- ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge- lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden zu verbessern . Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm- ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par- lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz- lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur . Das im September 2015 eröffnete Vertragsverletzungs- verfahren gegen Deutschland, das die EU-Kommission eingeleitet hatte, wurde unter Auflage von Änderungen aufgegeben, über die wir heute abstimmen müssen . Wir stehen zu unserem Wort . Der Koalitionsvertrag wird umgesetzt . Der Minister hat uns versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europarechtskonformi- tät, der substanzielle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Halter – eingehal- ten werden . Die Änderung des Gesetzes sieht nun eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem blei- ben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bun- desverkehrsministeriums hineinverhandelt . Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht, keine deut- schen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zusätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, ist im gleichzeitig zu beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz die Ent- lastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal gestiegen . Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand angeht . Der Bundesver- kehrsminister hat versichert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizierten Einnahmen in Höhe von min- destens 520 Millionen Euro – vielleicht sogar 600 Mil- lionen – zu bezweifeln. Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat in dieser Woche schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Berechnungen des Bundesver- kehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehreinnahmen bringt . Sollten sich die Minister wieder irren und wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der In- frastrukturabgabe nachteilig auf Grenzregionen aus- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722790 (A) (C) (B) (D) wirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit geben, sämtliche Fehler zu korrigieren . Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion in den parlamentari- schen Beratungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das sozialdemokratische Kernforderungen in die Tat um- setzt: Der Mindestlohn gilt, die Möglichkeit für langjäh- rige Beitragszahler, zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente zu gehen, wurde eingeführt, und wir entlasten die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro . Es gehört zum Wesen der Demokratie, erzielte Kompromis- se und Mehrheitsentscheidungen auch dann mitzutragen, wenn man nicht alle eigenen Vorstellungen durchsetzen konnte . Andreas Rimkus (SPD): Der Deutsche Bundestag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab . Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari- schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre- ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge- lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entscheidend zu verbessern . Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm- ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par- lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz- lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur . Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet- zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom- mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen, über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin- den . Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedin- gungen – die Europarechtskonformität, der substanzi- elle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Halter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten werden . Die bereits 2015 be- schlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausge- nommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzie- ren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt . Und was die Forderung des Ko- alitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterin- nen und -Halter einer zusätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im heute zu beschließenden Verkehr- steueränderungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steu- er im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen . Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein- nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi- chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier- ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – zu bezweifeln . Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat meiner Frak- tion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Be- rechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehrein- nahmen bringt . Sollten sich die Minister wieder irren und wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenz- regionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren . Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koaliti- onsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen be- inhaltet, aber auch unter Bedingungen die Einführung einer Pkw-Maut umfasst . In den letzten drei Jahren wur- den viele der sozialdemokratischen Projekte in die Tat umgesetzt: Der Mindestlohn gilt, die Rente ab 63 wurde eingeführt, und wir entlasten die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Der Deutsche Bundestag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengeset- zes sowie den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsge- setzes ab . Zusammen mit vielen anderen Bundestagsab- geordneten der SPD stelle ich fest: Die Pkw-Maut ist absolut kein Herzensanliegen der SPD . Aber sie ist das einzige wirkliche hundertprozen- tige Wunschprojekt der CSU, das diese Partei in den ge- meinsamen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD eingebracht hat . Es ist der SPD im Zuge der umfang- reichen und intensiven parlamentarischen Beratungen bereits vor dem Inkrafttreten des Infrastrukturabgabege- setzes am 8 . Juni 2015 gelungen, den ursprünglich sehr schlechten Gesetzentwurf des CSU-Verkehrsministers in einzelnen Punkten zu verbessern . Die bereits 2015 be- schlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausge- nommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzie- ren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt . Als Abgeordneter für Schleswig-Holstein sehe ich durch die Grenzlage besondere Probleme für die grenz- überschreitende Autobahnnutzung und die Grenzmobi- lität . Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22791 (A) (C) (B) (D) Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen, wie sie auch von der Landesregierung aus Schleswig-Holstein einge- bracht worden sind . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimmten Autobahnabschnit- ten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können . Ich be- dauere, dass dieser Vorschlag in den parlamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/CSU-Bundestags- fraktion gescheitert ist . Die gesetzlich vorgesehene Über- prüfung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur . Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europarechtskonformität, die finanzielle Absicherung für den Bundeshaushalt sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Halter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten werden . Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zusätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im heute zu beschließenden Verkehrsteuerände- rungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steuer im Ver- gleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen . Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand, die gesicherten Einnahmen und die Auswirkungen auf die Grenzregionen angeht . Sollten sich die Minister von CDU und CSU hier irren und wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evalu- ierung der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenzregionen auswirkt, so wird die nächste Legislatur- periode Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren . Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koaliti- onsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen be- inhaltet, aber eben auch unter bestimmten Bedingungen die Einführung einer Pkw-Maut umfasst . In den letzten drei Jahren wurden sehr viele der sozialdemokratischen Projekte in die Tat umgesetzt . Ich stehe deshalb dazu, dass jetzt auch der andere, kleinere Teil dieses Koalitionspakets umgesetzt wird, selbst wenn ich das Vorhaben der CSU nicht teile . Ich setze für die Zukunft darauf, dass die Wählerinnen und Wähler durch ihre Entscheidung andere Mehrheiten schaffen und damit Koalitionen möglich werden, die die Maut abschaffen bzw . neu gestalten können und werden . Sarah Ryglewski (SPD): Der Deutsche Bundestag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab . Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Zwar hat Verkehrsminister Dobrindt im zweiten Anlauf nun die im ersten Entwurf fehlende Europarechtskonformi- tät hergestellt, jedoch werden die vom BMVI erhobenen Kosten sich dadurch nach Einschätzung von Sachver- ständigen anders entwickeln, als die Abschätzung es dar- legt . Ob die Maut einen nennenswerten Beitrag einbringt, steht dadurch in Zweifel . Die Änderungen am Gesetz von 2015 führen abseh- bar dazu, dass die Einnahmen nennenswert sinken – un- ter anderem durch die Verdoppelung von drei auf sechs Vignetten, wobei vier preiswerter als 2015 festgelegt werden, sowie durch die zusätzliche Entlastung für schadstoffarme Pkw –, während die Ausgaben – insbe- sondere durch den zusätzlichen Kontrollaufwand durch das Personal des BAG – erheblich steigen werden . Sach- verständige, die der Haushaltsausschuss zu einem Ex- pertengespräch geladen hatte, gaben zu den vom BMVI kalkulierten Ausgaben „sehr begründete Zweifel daran, dass die 211 Millionen Euro realistisch sind“ . Trotz dieser Abschätzungen hat der Bundesminister für Finanzen, Herr Schäuble, die Verantwortung für die prognostizierten Nettoeinnahmen im Bundeshaushalt bis 2021 von 1,5 Milliarden Euro durch die Pkw-Maut übernommen . Auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat der SPD-Bundestagsfraktion ein zweites Mal versichert, dass sein Gesetzentwurf alle drei Bedin- gungen erfüllt – ich persönlich habe nach dem derzeiti- gen Sachstand erhebliche Zweifel daran . Nur wenn diese zweifelhafte Prognose auch tatsäch- lich zutreffen würde, wären die drei Bedingungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von 2013 als unabdingbare Vorbedingungen zur Einführung der Pkw- Maut erfüllt: Die Maut muss vereinbar mit EU-Recht sein, darf deutsche Autofahrer nicht stärker belasten als bislang und muss einen nennenswerten Betrag einbrin- gen . Zudem teile ich die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Ver- zicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf be- stimmten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdien- lich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den parlamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die ge- setzlich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur . Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet- zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom- mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen, über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin- den . Wir stehen zu unserem Wort . Der Koalitionsvertrag wird Wort für Wort umgesetzt . Zudem hat die SPD-Frak- tion zumindest noch wichtige Änderungen in den ur- sprünglichen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsminis- teriums bereits 2015 hineinverhandelt . So sehen die 2015 beschlossenen Gesetze eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem bleiben die Bundesstraßen ausge- nommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzie- ren . Was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zu- sätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722792 (A) (C) (B) (D) heute zu beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen . Ich stimme heute trotz der dargelegten und weiterer offenen Fragen und Bedenken dem vorliegenden Ge- setzentwurf zu, weil ich die Abstimmung nicht für eine Gewissensentscheidung halte und weil die SPD vertrags- treu auch die Punkte des Koalitionsvertrags umsetzt, die unsere Koalitionspartner zu ihrem zentralen Anliegen gemacht haben . Die Pkw-Maut ist der Preis dafür, dass wir unsere zentralen Versprechen für diese Wahlperiode in die Tat umsetzen konnten: Der Mindestlohn gilt, wir haben die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren durchgesetzt, und die Kommunen wurden bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro entlastet . Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Der Deut- sche Bundestag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgaben- gesetzes sowie den Entwurf eines Verkehrsteuerände- rungsgesetzes ab . Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari- schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre- ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge- lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden zu verbessern . Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm- ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par- lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz- lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur . Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet- zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom- mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen, über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin- den . Wir stehen zu unserem Wort . Der Koalitionsvertrag wird Wort für Wort umgesetzt . Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europa- rechtskonformität, der substanzielle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Hal- ter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten wer- den . Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem blei- ben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bun- desverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt . Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zu- sätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im heute zu beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen . Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Ein- nahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versi- chert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizier- ten Einnahmen in Höhe von mindestens 520 Millionen Euro – vielleicht sogar 600 Millionen – zu bezweifeln . Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat meiner Frak- tion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Be- rechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehrein- nahmen bringt . Sollten sich die Minister wieder irren und wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenz- regionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren . Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Fragen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koaliti- onsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen be- inhaltet, aber auch unter Bedingungen die Einführung einer Pkw-Maut umfasst . Udo Schiefner (SPD): Vor exakt zwei Jahren wur- de im Bundestag die Infrastrukturabgabe für die Benut- zung von Bundesfernstraßen, die sogenannte Pkw-Maut, grundsätzlich beschlossen . Damals wie heute halte ich die Maut für sinnlos und sogar schädlich . Darum fällt mir als Vertreter einer Grenzregion die heutige Entscheidung äußerst schwer . Grundsätzlich ist die Mautfrage aber keine Gewissen- sentscheidung . Wenn ich mein Abstimmungsverhalten festlege, werfe ich in die Waagschale, dass es sich dabei nicht um Gewissensfragen wie Sterbehilfe oder Ausland- seinsätze deutscher Soldaten handelt . Im Kompromiss mit der Union mussten wir akzeptie- ren, dass im Koalitionsvertrag die CSU-Herzensangele- genheit Pkw-Maut aufgenommen wurde . Nur so konnten wir dort unsere eigenen Ziele erfolgreich verankern . Un- sere Punkte haben wir seitdem nahezu vollständig abge- arbeitet . Das bestätigt mir, dass dieses Zugeständnis an die Union richtig war . Es wäre falsch gewesen, die Koa- lition wegen einer Infrastrukturabgabe infrage zu stellen . Neben vielen größeren und kleineren Projekten ha- ben wir den Mindestlohn eingeführt, und wir haben Milliardenentlastungen für die Kommunen erreicht . Verkehrspolitisch haben wir die Investitionsweichen für die nächsten eineinhalb Jahrzehnte gestellt . In meinem Fachthema Güterverkehr und Logistik konnte ich wichti- ge Schritte gegen Lohn- und Sozialdumping in den Bun- destag einbringen . Heute beschließen wir Änderungen am Mautgesetz, mit denen nach Aussagen des CSU-Ministers die euro- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22793 (A) (C) (B) (D) parechtliche Konformität sichergestellt werden soll . An meinen grundsätzlichen Bedenken gegenüber der Maut hat sich nichts geändert . Das Vorhaben des Ministers, auch weitere Straßen ne- ben den Autobahnen in die Mautpflicht aufzunehmen, ha- ben wir dem Minister aus seinen Plänen gestrichen . Das heißt für den Niederrhein und den Kreis Viersen, dass Niederländer auch weiterhin unsere Angebote durch die Fahrt über Bundes-, Land- und Kommunalstraßen nutzen können, ohne Maut zahlen zu müssen . Die Forderung der SPD, im grenznahen Raum Autobahnteilstücke mautfrei nutzen zu können, scheiterte bisher am Widerstand von CDU und CSU im Bundestag . Deshalb ist die entspre- chende Initiative im Bundesrat unter Führung von NRW umso wichtiger und findet meine volle Unterstützung. Für meine heutige Entscheidung muss ich berücksich- tigen, dass wir in dieser Legislaturperiode noch für uns Sozialdemokraten offene Punkte abarbeiten wollen, zum Beispiel weitere Schritte zur Lohngleichheit für Mann und Frau . Das darf an der Mautfrage nicht scheitern . Nach reiflicher Überlegung stimme ich den vorliegenden Gesetzentwürfen deshalb mit massiven Bauchschmerzen zu . Bernd Westphal (SPD): Der Deutsche Bundestag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Ver- kehrsteueränderungsgesetzes ab . Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD, sie ist das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamentari- schen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkrafttre- ten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 ge- lungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschieden zu verbessern . Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm- ten Autobahnabschnitte hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par- lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz- lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur . Das im September 2015 eröffnete Vertragsverlet- zungsverfahren gegen Deutschland wird die EU-Kom- mission voraussichtlich aufgeben, wenn die Änderungen, über die wir heute abstimmen müssen, eine Mehrheit fin- den . Die SPD steht zu ihrem Wort . Der Koalitionsver- trag wird Wort für Wort umgesetzt . Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europa- rechtskonformität, der substanzielle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Hal- ter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten wer- den . Die bereits 2015 beschlossenen Gesetze sehen eine Staffelung der Mautsätze nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge vor . Zudem blei- ben die Bundesstraßen ausgenommen, ihre Benutzung ist für ausländische Pkw frei, um die Auswirkungen für die Grenzregionen zu reduzieren . Diese Verbesserung haben wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bun- desverkehrsministeriums bereits 2015 hineinverhandelt . Und was die Forderung des Koalitionsvertrages angeht, keine deutschen Pkw-Halterinnen und -Halter einer zu- sätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, so soll im heute zu beschließenden Verkehrsteueränderungsgesetz die Entlastung über die Kfz-Steuer im Vergleich zum Entwurf vor zwei Jahren sogar noch einmal steigen . Ich habe weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Einnahmen angeht . Der Bundesverkehrsminister hat versichert, dass er keine Veranlassung sieht, die prognostizierten Einnah- men in Höhe von mindestens 520 Millionen Euro – viel- leicht sogar 600 Millionen Euro – zu bezweifeln . Bun- desfinanzminister Schäuble (CDU) hat meiner Fraktion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Be- rechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat und die Pkw-Maut dem Bund tatsächlich substanzielle Mehrein- nahmen bringt . Sollten sich die Minister wieder irren und wir im Rahmen der von uns durchgesetzten Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes feststellen, dass sich die Erhebung der Infrastrukturabgabe nachteilig auf Grenz- regionen auswirkt, so wird die nächste Legislaturperiode Gelegenheit geben, ihre Fehler zu korrigieren . Ich stimme heute trotz weiterhin bestehender Fragen und Bedenken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koaliti- onsverhandlungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen be- inhaltet, aber auch unter Bedingungen die Einführung einer Pkw-Maut umfasst . In den letzten drei Jahren wur- den viele der sozialdemokratischen Projekte in die Tat umgesetzt: Der Mindestlohn gilt, die Rente ab 63 wurde eingeführt, und wir entlasten die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro . Gülistan Yüksel (SPD): Der Deutsche Bundestag stimmt heute über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes sowie den Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes ab . Im Zuge der umfangreichen und intensiven parlamen- tarischen Beratungen war es der SPD bereits vor Inkraft- treten des Infrastrukturabgabegesetzes am 8 . Juni 2015 gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entschie- den zu verbessern . Ich teile die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen . Ein Verzicht auf die Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimm- ten Autobahnabschnitten hätte als Sonderregelung für die grenznahen Städte und Kommunen zweckdienlich sein können . Ich bedauere, dass dieser Vorschlag in den par- lamentarischen Beratungen am Widerstand der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist . Die gesetz- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722794 (A) (C) (B) (D) lich vorgesehene Evaluierung bietet dennoch später die Chance zur Korrektur . Die Bundesminister Wolfgang Schäuble und Alexander Dobrindt haben uns versichert, dass unsere drei Bedingungen – die Europarechtskonformität, der substanzielle Beitrag sowie keine Mehrbelastung für deutsche Pkw-Halterinnen und -Halter – auch mit den heutigen Änderungen eingehalten werden . Heute stimme ich trotz weiterhin bestehender Be- denken den vorliegenden Gesetzentwürfen zu, weil die SPD-Bundestagsfraktion 2013 in den Koalitionsverhand- lungen ein Gesamtpaket verhandelt hat, das mehrheitlich sozialdemokratische Kernforderungen beinhaltet . Im Kompromiss mit der Union mussten wir die Pkw-Maut als das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU im Ko- alitionsvertrag akzeptieren . Nur so konnten wir dort un- sere eigenen Themen erfolgreich verankern . Wir haben in den letzten drei Jahren viele unserer sozialdemokra- tischen Projekte in die Tat umgesetzt: Der Mindestlohn gilt, die Rente ab 63 wurde eingeführt, und wir entlas- ten die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Milliarden Euro . Wir stehen zu unserem Wort . Anlage 9 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 954 . Sitzung am 10 . März 2017 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Erstes Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes und anderer Vorschriften Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest: – Der hohe Eintrag von Stickstoffverbindungen in Boden, Wasser und Luft ist eines der großen un- gelösten Umweltprobleme unserer Zeit . Aus glo- baler Sicht sind die Grenzen der ökologischen Tragfähigkeit bei der Stickstoffbelastung bereits überschritten . In Deutschland stammt ein wesent- licher Teil der Stickstoffüberschüsse aus der Inten- sivlandwirtschaft und der nicht flächengebundenen Tierhaltung . – Der aktuelle Nitratbericht 2016 (Gemeinsamer Bericht der Bundesministerien für Umwelt, Na- turschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie für Ernährung und Landwirtschaft Stand Januar 2017) zeigt, dass zirka 50 Prozent der Messstellen in Deutschland erhöhte Nitratkonzentrationen auf- weisen und bei 28 Prozent die zulässigen Grenz- werte überschritten werden . – Angesichts der langjährigen Verzögerungen bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie hat die EU-Kommission Deutschland zuletzt vor dem Eu- ropäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt . Damit drohen empfindliche Geldstrafen, für die bei einer Verurteilung die Steuerzahlerinnen und -zahler aufkommen müssen . 2 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, schnellst- möglich mit der EU-Kommission zu klären, ob das geänderte Düngegesetz in Verbindung mit der Dün- geverordnung den Forderungen der EU-Kommission genügt, um das Vertragsverletzungsverfahren einzu- stellen . 3 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Auswir- kungen der neuen düngerechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft un- ter Einbindung der Länderkompetenzen zu evaluieren . – Gesetz zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstel- lung der Ernährung in einer Versorgungskrise – Drittes Gesetz zur Änderung der Bundes Tierärzte- ordnung – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 (Nachtragshaushaltsgesetz 2016) – Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelver- sorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) – Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgeset- zes Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat bekräftigt sein Anliegen, den legalen Zugang von Extremisten zu Waffen und explosions- gefährlichen Stoffen so weit wie möglich auszuschlie- ßen . Das Sprengstoffgesetz in seiner derzeitigen Fas- sung sieht zu diesem Zweck bereits vor Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis eine Regelanfrage der zuständigen Behörde bei der für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Verfassungsschutzbehörde zu Erkenntnissen gemäß § 8a Absatz 2 Nummer 2 und 3 SprengG vor . 2 . Bezug nehmend auf den Gesetzentwurf des Bundesra- tes vom 23 . September 2016 in BR-Drucksache 357/16 (Beschluss) zur Änderung des Waffengesetzes bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob eine dem dortigen Regelungsanliegen vergleichbare ge- setzliche Vorschrift zur organisatorischen Ausgestal- tung der Mitwirkung der Verfassungsschutzbehörden bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen, namentlich – zur Kanalisierung von Anfragen der zuständigen Behörden an die Verfassungsschutzbehörden über das Bundesverwaltungsamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz entsprechend § 73 Absatz 2 und 3 AufenthG in einem Massendatenverfahren und – zur Einführung einer Nachberichtspflicht der zu- ständigen Verfassungsschutzbehörden gegenüber den zuständigen Behörden einschließlich der Schaffung einer korrespondierenden Speicherbe- fugnis der Verfassungsschutzbehörden in gemein- samen Dateien gemäß § 6 BVerfSchG Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 2017 22795 (A) (C) (B) (D) auch im Sprengstoffgesetz für die Mitwirkung der Ver- fassungsschutzbehörden bei Zuverlässigkeitsüberprü- fungen vor Erteilung sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse geschaffen werden kann . Begründung: Zu Buchstabe a: Der Zugang zu und der Besitz von Waffen und ex- plosionsgefährlichen Stoffen durch Extremisten können eine besondere Gefährdung einerseits der Öffentlichkeit und andererseits der Bediensteten von Bund, Ländern und Kommunen darstellen . Es ist daher ein Anliegen des Bundesrates, solche Personen, bei denen tatsächliche An- haltspunkte für extremistische Bestrebungen oder gar die gesicherte Erkenntnis hierüber vorliegen, von dem lega- len Zugang auszuschließen . Zu Buchstabe b: Der Bundesrat hat am 23 . September 2016 in BR-Drucksache 357/16 (Beschluss) bereits einen Ge- setzentwurf auf den Weg gebracht, der vor diesem Hin- tergrund die gesetzlichen Regelungen zur Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse verschärfen will . Der Ge- setzentwurf sieht unter anderem eine Regelanfrage der zuständigen Waffenbehörden bei den Verfassungsschutz- behörden im Rahmen der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 WaffG-E vor . Entsprechend einem erfolgreichen Än- derungsantrag des Landes Schleswig-Holstein ist im Gesetzentwurf aus Gründen der Verfahrenserleichte- rung zudem analog zu § 73 Absatz 2 und 3 AufenthG vorgesehen, die Anfragen der Waffenbehörden über das Bundesverwaltungsamt und das Bundesamt für Verfas- sungsschutz als Massendatenverfahren zu kanalisieren . Zudem ist die Einführung einer Nachberichtspflicht der Verfassungsschutzbehörden bei späterem Bekanntwer- den von relevanten Informationen zur betroffenen Per- son vorgesehen . Hierzu sollen die zuständigen Verfas- sungsschutzbehörden die Befugnis zur Speicherung von Grunddaten (unter anderem Name, Geburts- und Wohn- ort, Aktenfundstelle) in Verbunddateien gemäß § 6 BVer- fSchG erhalten . Aufgrund vergleichbarer Interessen- beziehungs- weise Gefahrenlage soll eine entsprechende organi- satorische und gesetzestechnische Ausgestaltung der Mitwirkung der Verfassungsschutzbehörden auch bei Zu- verlässigkeitsprüfungen zur Erteilung sprengstoffrecht- licher Erlaubnisse angestoßen werden . Bisher sieht das Sprengstoffgesetz vor Erteilung einer sprengstoffrecht- lichen Erlaubnis allein eine Regelanfrage der zuständi- gen Behörde bei der für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Verfassungsschutzbehörde zu Erkenntnis- sen gemäß § 8a Absatz 2 Nummer 2 und 3 SprengG vor . Regelungen zur organisatorischen Ausgestaltung der Anfragen in Form eines Massendatenverfahrens sowie eine Nachberichtspflicht der Verfassungsschutzbehörden einschließlich einer hierzu erforderlichen Speicherbe- fugnis in gemeinsamen Dateien gemäß § 6 BVerfSchG entsprechend der Bundesratsinitiative zum Waffengesetz (vgl . BR-Drucksache 357/16) indes fehlen, obschon sie sowohl aus Gründen der Verfahrenserleichterung als auch bei Umsetzung des genannten Gesetzentwurfs zum Waffengesetz im Interesse einer Homogenisierung ge- setzlicher Regelungen zu Mitwirkungsaufgaben der Ver- fassungsschutzbehörden wünschenswert sind . – Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes – Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: a) Der Bundesrat begrüßt das höhere Maß an Rechtssi- cherheit für die am Wirtschaftsverkehr Beteiligten bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung (InsO) und nach dem Anfechtungsgesetz, das dieses Gesetz bedeutet . Insbesondere die Verkürzung der Frist für Anfechtungen wegen Gläubigerbenachteiligung nach § 133 InsO auf vier Jahre ist positiv hervorzuheben . Zudem ist zu erwarten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Änderung des § 142 InsO in weitaus geringerem Umfang als bislang Insolven- zanfechtungen ausgesetzt sind . b) Der Bundesrat bedauert allerdings, dass seine Vor- schläge in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf – BR-Drucksache 495/15 (Beschluss) – nicht aufge- griffen wurden, die ebenfalls darauf gerichtet waren, deutlich mehr Rechtssicherheit in der Praxis des Wirtschaftsverkehrs herzustellen . Ebenso hätte er es begrüßt, wenn die im Gesetzentwurf ursprünglich vor- gesehene Einschränkung der Anfechtbarkeit von Zah- lungen in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Er- öffnung des Insolvenzverfahrens (§ 131 InsO) als weiterer wichtiger Baustein für mehr Rechtssicherheit beibehalten worden wäre . c) Der Bundesrat wird deshalb sehr genau verfolgen, wie die nun beschlossenen gesetzlichen Änderungen in der Praxis wirken und ob für alle Beteiligten am Wirt- schaftsleben die Ziele des Gesetzes tatsächlich erreicht werden . Dabei wird sich insbesondere der verbesserte Insolvenzschutz von Arbeitsentgelt bewähren müssen . Hierzu gehört auch die Frage, ob das Gesetz die nötige Klarheit bringt, wie diejenigen Teile des Arbeitsent- gelts zu behandeln sind, die der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen an Dritte (Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung) ab- führt . Sollten in der Praxis Schwierigkeiten auftreten, wird in der nächsten Legislaturperiode zu entscheiden sein, wie man diese beseitigt . – Gesetz zu den Vorschlägen der Europäischen Kom- mission vom 7. März 2016 für Beschlüsse des Ra- tes zur Festlegung von Standpunkten der Union in den Stabilitäts- und Assoziationsräten EU – Re- publik Albanien sowie EU – Republik Serbien im Hinblick auf die Beteiligung der Republik Albanien sowie der Republik Serbien als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 226 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . März 201722796 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de – Gesetz zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regie- rung von Kanada über die Anwendung ihres Wett- bewerbsrechts im Namen der Europäischen Union und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Ra- tes über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung von Kanada über die Anwendung ihres Wettbewerbs- rechts – Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkom- men vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFO- RUM-Staaten einerseits und der Europäischen Ge- meinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitge- teilt, dass sie den Antrag Pkw-Maut zurückziehen und Konflikt mit der EU-Kommission beenden auf Druck- sache 18/8397 zurückzieht . Der Haushaltsausschuss hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Be- richterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: – Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundestages in der Interparlamentarischen Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union Siebte Tagung der Konferenz am 17. und 18. Okto- ber 2016 in Bratislava (Slowakische Republik) Drucksachen 18/11014, 18/11225 Nr. 3 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Innenausschuss Drucksache 18/8936 Nr . A .6 Ratsdokument 8728/16 Drucksache 18/8936 Nr . A .7 Ratsdokument 8764/16 Drucksache 18/8936 Nr . A .12 Ratsdokument 9253/16 Drucksache 18/10311 Nr . A .4 Ratsdokument 12813/16 Drucksache 18/10311 Nr . A .5 Ratsdokument 12822/16 Drucksache 18/10311 Nr . A .7 Ratsdokument 12864/16 Drucksache 18/10449 Nr . A .6 Ratsdokument 13453/16 Drucksache 18/11029 Nr . A .4 Ratsdokument 15507/16 Drucksache 18/11029 Nr . A .5 Ratsdokument 15593/16 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/8936 Nr . A .14 Ratsdokument 9702/16 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/11229 Nr . A .13 Ratsdokument 5349/17 Drucksache 18/11229 Nr . A .19 Ratsdokument 15288/16 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/11229 Nr . A .21 Ratsdokument 5018/17 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/9746 Nr . A .6 Ratsdokument 11774/16 Drucksache 18/10311 Nr . A .24 Ratsdokument 12749/16 Drucksache 18/10706 Nr . A .9 Ratsdokument 14364/16 Drucksache 18/11029 Nr . A .19 Ratsdokument 15420/16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/10706 Nr . A .11 Ratsdokument 14332/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .18 Ratsdokument 5708/17 Drucksache 18/11484 Nr . A .24 Ratsdokument 5968/17 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/9141 Nr . A .36 Ratsdokument 9978/16 Drucksache 18/10311 Nr . A .30 EP P8_TA-PROV(2016)0375 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/419 Nr . A .193 Ratsdokument 16079/13 Drucksache 18/7286 Nr . A .27 Ratsdokument 14291/15 Drucksache 18/8140 Nr . A .29 Ratsdokument 7076/16 Drucksache 18/8936 Nr . A .26 Ratsdokument 9182/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .70 EP P8_TA-PROV(2016)0311 Drucksache 18/10706 Nr . A .13 EU-Dok 501/2016 226. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 6 u. 7 Infrastrukturabgabe und Verkehrsteuern (Pkw-Maut) TOP 28 Demografiepolitische Bilanz der Bundesregierung TOP 30, ZP 8 Befristung von Arbeitsverträgen ohne Sachgrund TOP 29 Teilhabebericht der Bundesregierung 2016 TOP 31 Internationalisierung von Bildung und Wissenschaft TOP 33 Vielfältige Sport- und Fankultur Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Bernd Rützel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen

    und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber
    Tobias, du hast Beifall bekommen, als du gesagt hast, wer
    das Gesetz eingeführt hat . Ich erinnere mich ganz genau,
    wer dieses Beschäftigungsförderungsgesetz eingeführt
    hat, weil ich damals, 1985, dagegen demonstriert habe .
    Es war der Bundeskanzler Kohl, der als ersten Schritt in
    die Deregulierung des Arbeitsmarktes dieses Gesetz auf
    den Weg gebracht und 1985 die sachgrundlose Befris-
    tung eingeführt hat, die bis heute gilt .


    (Dr . Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Mit Sachgrund! – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Nicht sachgrundlos! Das stimmt nicht!)


    Manche derjenigen, die vorhin geklatscht haben, wa-
    ren im Jahr 1985 übrigens noch gar nicht geboren .


    (Tobias Zech [CDU/CSU]: Vier Jahre war ich alt! – Matthias W . Birkwald [DIE LINKE]: Tobias schon! Er war da vier Jahre alt!)


    Matthias Zimmer sagt, eine sachgrundlose Befristung
    sei überflüssig. Damit hat er recht. Sie ist aber nicht nur
    überflüssig, sondern sie ist noch mehr: Sie ist schädlich
    und gefährlich . Ich komme später noch einmal darauf
    zurück . Liebe Beate Müller-Gemmeke, du hast das auch
    schön ausgeführt .

    Ich will die Zeit aber auch nutzen, noch einmal den In-
    strumentenkasten und den Werkzeugkasten zu erläutern
    und zu sagen, was alles zu Befristungen mit Sachgrund
    führen kann . Es gibt hier viele Möglichkeiten, zum Bei-
    spiel die Befristungen für einen vorübergehenden Be-
    darf: in der Erntezeit, in der Weihnachtszeit, wenn eine
    neue Maschine oder ein neuer Prozess eingeführt wird .
    Das gilt zum Beispiel auch, wenn – lieber Klaus Ernst,
    das hast du einmal ausgeführt – eine Ausbildung endet,
    um nach der Ausbildung in einen ersten befristeten Ver-
    trag zu kommen und somit den Übergang zu sichern .
    Vertretungen für Mutterschutz, für Elternzeit, für längere
    Erkrankungen, für Abordnungen, wenn jemand im Aus-
    land, beurlaubt oder freigestellt ist: Für all diese Umstän-
    de kann man befristen .

    Weiterhin kann man befristen, wenn die Eigenart des
    Berufs bzw . der Arbeitsleistung dies erfordert, zum Bei-
    spiel im redaktionellen und im künstlerischen Bereich,
    bei Regisseuren, bei Moderatorinnen, bei Schauspielern,
    bei Kommentatorinnen, bei Sängern und Sängerinnen,
    und auch im Profisport wird befristet.



Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Kollege Rützel, der Kollege Zimmer würde ger-

ne eine Zwischenfrage stellen . Lassen Sie sie zu?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernd Rützel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Jawohl .

    Tobias Zech






    (A) (C)



    (B) (D)