Plenarprotokoll 18/220
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            220. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 8. März 2017
            Inhalt:
            Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 22009 B
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/
            CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche
            und Auswahl eines Standortes für ein End-
            lager für Wärme entwickelnde radioaktive
            Abfälle und anderer Gesetze
            Drucksache 18/11398 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22009 B
            Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung: Bericht über
            die Regelungen zu den Anerkennungsver-
            fahren in Heilberufen des Bundes; weitere
            Fragen
            Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22009 D
            Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22010 C
            Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22010 C
            Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 22010 D
            Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22011 A
            Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 22011 A
            Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22011 B
            Reiner Meier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 22011 C
            Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22011 C
            Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22011 D
            Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22012 A
            Dr . Roy Kühne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 22012 B
            Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22012 B
            Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 22012 C
            Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22012 D
            Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22013 A
            Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22013 B
            Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22013 C
            Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22013 C
            Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 22013 D
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22014 B
            Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 22015 A
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22015 A
            Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 22015 B
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22015 B
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22015 C
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22015 D
            Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22015 D
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22016 A
            Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 22016 A
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22016 B
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22016 C
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22016 C
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017II
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde
            Drucksache 18/11364 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22016 D
            Mündliche Fragen 3, 4
            Martina Renner (DIE LINKE)
            Überwachung von Journalisten und Redak-
            tionen durch den BND
            Antwort
            Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 22017 A
            Zusatzfragen
            Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 22017 C
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22017 D
            Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 22018 B
            Mündliche Frage 6
            Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Bericht der UN-Untersuchungskommission
            über Kriegsverbrechen der syrischen Kon-
            fliktparteien
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22018 D
            Zusatzfragen
            Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22019 A
            Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 22019 C
            Mündliche Frage 12
            Inge Höger (DIE LINKE)
            Thematisierung der Menschenrechtslage
            während des Besuchs der Bundeskanzlerin
            Dr. Angela Merkel in Ägypten
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22019 D
            Zusatzfragen
            Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 22020 B
            Mündliche Frage 13
            Inge Höger (DIE LINKE)
            Sicherheitskooperationen mit Tunesien
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22020 D
            Zusatzfragen
            Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 22021 A
            Mündliche Frage 16
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Prüfung der Erkenntnisse des marokkani-
            schen Nachrichtendienstes zu Anis Amri
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22021 D
            Zusatzfragen
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22022 B
            Mündliche Frage 17
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Erkenntnisse zu den bei Anis Amri sicher-
            gestellten libyschen Rufnummern
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22022 D
            Zusatzfragen
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22023 B
            Mündliche Frage 23
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Abschiebung von Personen in Länder mit
            dem Straftatbestand der Apostasie
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22023 D
            Zusatzfragen
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22024 A
            Mündliche Frage 24
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Ratifikation des 12. Zusatzprotokolls zur
            Europäischen Menschenrechtskonvention
            Antwort
            Christian Lange, Parl . Staatssekretär
            BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22025 A
            Zusatzfragen
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22025 C
            Mündliche Frage 26
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Investitionspartnerschaften und Marshall-
            plan mit Afrika
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 III
            Antwort
            Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22026 A
            Zusatzfragen
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22026 C
            Mündliche Frage 27
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Inhalte der Investitionsvereinbarungen mit
            Afrika
            Antwort
            Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22027 B
            Zusatzfragen
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22027 C
            Mündliche Frage 45
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Personalauswahlkriterien für die Bestel-
            lung des künftigen Vorstandsvorsitzenden
            der Deutschen Bahn AG
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 22029 A
            Zusatzfragen
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22029 A
            Mündliche Frage 46
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Drohender Ausschluss der DB Regio von
            Vergabeverfahren
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 22029 D
            Zusatzfragen
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22030 A
            Zusatztagesordnungspunkt 2:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ehe für alle
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22031 A
            Elisabeth Winkelmeier-Becker
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22032 C
            Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 22034 B
            Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22036 A
            Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . . 22037 A
            Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 22039 A
            Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 22040 C
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22041 D
            Dr . Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 22043 A
            Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 22044 C
            Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 22045 B
            Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 22046 C
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22048 C
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 22049 A
            Anlage 2
            Mündliche Frage 1
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Notfallmaßnahmen im Falle eines Reaktor-
            druckbehälterversagens
            Antwort
            Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22049 D
            Anlage 3
            Mündliche Frage 2
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Ausweitung der Planungszonen für den
            nuklearen Katastrophenschutz
            Antwort
            Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22050 A
            Anlage 4
            Mündliche Frage 5
            Niema Movassat (DIE LINKE)
            Kontaktaufnahme der Bundesregierung zu
            Vertretern der Opfer des Genozids an den
            Herero und Nama
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22050 B
            Anlage 5
            Mündliche Frage 7
            Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017IV
            Lage der nach Somalia zurückgekehrten
            Bewohner des kenianischen Flüchtlingsla-
            gers Dadaab
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22050 C
            Anlage 6
            Mündliche Frage 8
            Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Völkerrechtliche Grundlagen des türki-
            schen Konsulatsunterrichts an Schulen in
            Deutschland
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22051 A
            Anlage 7
            Mündliche Frage 9
            Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Unterstützung des in der Türkei inhaftier-
            ten Journalisten Deniz Yücel
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22051 A
            Anlage 8
            Mündliche Frage 10
            Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Kontakt zur türkischen Regierung im Fall
            Deniz Yücel
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22051 C
            Anlage 9
            Mündliche Frage 11
            Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Maßnahmen zur Freilassung des in der Tür-
            kei inhaftierten Journalisten Deniz Yücel
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22052 A
            Anlage 10
            Mündliche Frage 14
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Kenntnisse über einen mutmaßlichen Um-
            sturzversuch in Montenegro im Okto-
            ber 2016
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22052 A
            Anlage 11
            Mündliche Frage 15
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Vorlage von Gesetzentwürfen zu den The-
            men Parteiensponsoring und Lobbyistenre-
            gister
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22052 C
            Anlage 12
            Mündliche Frage 18
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Nichtteilnahme deutscher Sportler an inter-
            nationalen Sportveranstaltungen aufgrund
            von Sicherheitsbedenken bzw. aus politi-
            schen Gründen
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22052 D
            Anlage 13
            Mündliche Frage 19
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Ziele der Sicherheitsprojekte „CheckCard“,
            „Catch“, „PRINZ“ und „LIMES – Fighting
            Cross-Border Organised Crime“
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22053 A
            Anlage 14
            Mündliche Frage 20
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Treffen des BKA mit Vertretern aus der
            Schweiz, Österreich und Frankreich zur
            Thematik der informationstechnischen
            Überwachung
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22053 D
            Anlage 15
            Mündliche Frage 21
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 V
            Registrierte Asylsuchende aus der Türkei
            im Februar 2017
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22054 A
            Anlage 16
            Mündliche Frage 22
            Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Asylanträge türkischer Staatsbürger seit
            Dezember 2016
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22054 C
            Anlage 17
            Mündliche Frage 25
            Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Überführung des Fiskalvertrags in den
            Rechtsrahmen der Europäischen Union
            Antwort
            Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22054 D
            Anlage 18
            Mündliche Frage 28
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Insolvenz des Energieanbieters Care-Ener-
            gy
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22055 A
            Anlage 19
            Mündliche Frage 29
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Öffentlich zugängliche Ladesäulen für
            Elektroautos an Gebäuden der Bundesmi-
            nisterien
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22055 C
            Anlage 20
            Mündliche Frage 30
            Katrin Werner (DIE LINKE)
            Stärkung des Gewaltschutzes für Frauen
            und Mädchen mit Behinderungen
            Antwort
            Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
            tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22055 C
            Anlage 21
            Mündliche Frage 31
            Katrin Werner (DIE LINKE)
            Alternativen zum Werkstattsystem für
            Frauen mit Behinderungen
            Antwort
            Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
            tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22056 A
            Anlage 22
            Mündliche Frage 32
            Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Dem Rehabilitationsziel zuwiderlaufende
            Tätigkeiten in Werkstätten für behinderte
            Menschen
            Antwort
            Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
            tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22056 A
            Anlage 23
            Mündliche Frage 33
            Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zumutbarkeit der Unterbringung behin-
            derter Menschen gegen ihren Willen in ei-
            ner Wohneinrichtung
            Antwort
            Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
            tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22056 C
            Anlage 24
            Mündliche Frage 34
            Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Erarbeitung eines arbeitsmarktpoliti-
            schen Konzepts für den Bundestagswahl-
            kampf 2017
            Antwort
            Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
            tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22057 A
            Anlage 25
            Mündliche Frage 35
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017VI
            Position der Bundesregierung zum Einsatz
            von Antibiotika bei Tieren
            Antwort
            Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin
            BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22057 B
            Anlage 26
            Mündliche Frage 36
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Hohe Nachweisrate von Kolibakterien in
            Kälbern in Deutschland
            Antwort
            Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin
            BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22057 D
            Anlage 27
            Mündliche Frage 37
            Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Vorlage des Berichts zur Situation unbeglei-
            teter ausländischer Minderjähriger
            Antwort
            Caren Marks, Parl . Staatssekretärin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22058 B
            Anlage 28
            Mündliche Frage 38
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Positiv beschiedene Anträge zu dopingna-
            her Forschung seit 2014
            Antwort
            Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
            rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22058 C
            Anlage 29
            Mündliche Frage 39
            Sabine Zimmermann (Zwickau)
            (DIE LINKE)
            Realwertverlust der Leistungen der Pflege-
            versicherung seit 1995
            Antwort
            Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
            rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22058 D
            Anlage 30
            Mündliche Frage 40
            Sabine Zimmermann (Zwickau)
            (DIE LINKE)
            Finanzreserve der Pflegeversicherung
            Antwort
            Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
            rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22059 A
            Anlage 31
            Mündliche Frage 41
            Pia Zimmermann (DIE LINKE)
            Einführung einer bundeseinheitlichen Per-
            sonalbemessung in der Altenpflege
            Antwort
            Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
            rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22059 B
            Anlage 32
            Mündliche Frage 42
            Pia Zimmermann (DIE LINKE)
            Personalmangel in der ambulanten und sta-
            tionären Langzeitpflege
            Antwort
            Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
            rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22059 C
            Anlage 33
            Mündliche Frage 43
            Herbert Behrens (DIE LINKE)
            Beabsichtigte Änderung der Bestimmungen
            zur Berechnung des Beurteilungspegels für
            Schienenwege
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 22060 C
            Anlage 34
            Mündliche Frage 44
            Herbert Behrens (DIE LINKE)
            Auftragsvergabe in Bezug auf die 16. Ver-
            ordnung zur Durchführung des Bundes-Im-
            missionsschutzgesetzes seit Januar 2015
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 22060 C
            Anlage 35
            Mündliche Frage 47
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Vorlage eines nationalen Luftverkehrskon-
            zepts
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 22060 D
            (A) (C)
            (B) (D)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22009
            220. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 8. März 2017
            Beginn: 13 .00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Barbara Woltmann
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22049
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Albsteiger, Katrin CDU/CSU 08 .03 .2017
        Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        08 .03 .2017
        Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        08 .03 .2017
        Binder, Karin DIE LINKE 08 .03 .2017
        Dröge, Katharina * BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        08 .03 .2017
        Ebner, Harald BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        08 .03 .2017
        Ehrmann, Siegmund SPD 08 .03 .2017
        Gabriel, Sigmar SPD 08 .03 .2017
        Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 08 .03 .2017
        Katzmarek, Gabriele SPD 08 .03 .2017
        Korte, Jan DIE LINKE 08 .03 .2017
        Kunert, Katrin DIE LINKE 08 .03 .2017
        Lenkert, Ralph DIE LINKE 08 .03 .2017
        Lerchenfeld, Philipp
        Graf
        CDU/CSU 08 .03 .2017
        Marks, Caren SPD 08 .03 .2017
        Mortler, Marlene CDU/CSU 08 .03 .2017
        Mosblech, Volker CDU/CSU 08 .03 .2017
        Movassat, Niema DIE LINKE 08 .03 .2017
        Oellers, Wilfried CDU/CSU 08 .03 .2017
        Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        08 .03 .2017
        Röspel, René SPD 08 .03 .2017
        Rößner, Tabea BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        08 .03 .2017
        Rüthrich, Susann * SPD 08 .03 .2017
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        08 .03 .2017
        Schlecht, Michael DIE LINKE 08 .03 .2017
        Schmidt, Dr . Frithjof BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        08 .03 .2017
        Schulte, Ursula SPD 08 .03 .2017
        Strebl, Matthäus CDU/CSU 08 .03 .2017
        Wawzyniak, Halina DIE LINKE 08 .03 .2017
        Wicklein, Andrea SPD 08 .03 .2017
        Wöllert, Birgit DIE LINKE 08 .03 .2017
        Zdebel, Hubertus DIE LINKE 08 .03 .2017
        *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 1):
        Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die gemäß
        deutschem kerntechnischen Regelwerk vorgesehenen Notfall-
        maßnahmen im Falle eines spontanen/katastrophalen Reaktor-
        druckbehälterversagens nicht verfügbar wären?
        Nach den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwer-
        ke wird für den bestimmungsgemäßen Betrieb und bei
        Störfällen ein spontaner Bruch des Reaktordruckbehäl-
        ters in deutschen Kernkraftwerken nicht unterstellt . Vo-
        raussetzungen hierfür sind die konservative Auslegung,
        die Qualität aus der Herstellung und die Überwachung
        der Betriebsbedingungen . Die wiederkehrenden zerstö-
        rungsfreien Prüfungen sowie die zerstörenden Prüfungen
        von Proben und bruchmechanische Nachweise müssen
        bestätigen, dass die erforderliche Qualität auch während
        der gesamten Betriebszeit erhalten bleibt .
        Zur Ermittlung der repräsentativen Ereignisabläu-
        fe für die Planung von präventiven Maßnahmen des
        anlagen internen Notfallschutzes sind im Rahmen einer
        Gesamtbetrachtung unter anderem die Ergebnisse aus
        deterministischen und probabilistischen Sicherheitsana-
        lysen zu berücksichtigen .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722050
        (A) (C)
        (B) (D)
        Für die Planung von mitigativen Maßnahmen des an-
        lageninternen Notfallschutzes ist ein Ereignisspektrum
        zugrunde zu legen, das alle relevanten Phänomene bei Un-
        fällen mit schweren Brennelementschäden berücksichtigt .
        Zur Erfüllung dieser Regelwerksanforderungen sind
        in den deutschen Kernkraftwerken für verschiedene Sze-
        narien präventive oder mitigative Notfallmaßnahmen
        vorhanden . Der spontane Bruch des Reaktordruckbehäl-
        ters während des bestimmungsgemäßen Betriebs oder
        bei Störfällen zählt nicht zu diesen Szenarien .
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 2):
        Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung
        über die jeweiligen aktuellen Fortschritte der betreffenden
        Bundesländer bezüglich der Ausweitung der Planungszonen
        für den nuklearen Katastrophenschutz (bitte möglichst mit
        zeitlicher Angabe der nächsten Meilensteine), und wie ist zwi-
        schen Bund und Ländern der aktuelle Stand ihrer „Gespräche
        über die in der Empfehlung der Strahlenschutzkommission
        vorgesehene Vorbereitung der Jodblockade für Schwangere
        und Kinder“ (gegebenenfalls bitte möglichst auch mit zeitli-
        cher Angabe der nächsten Meilensteine; vergleiche hierzu die
        Antworten der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fra-
        gen 62 auf Bundestagsdrucksache 18/7181 und 57 auf Bun-
        destagsdrucksache 18/7842)?
        Die Umsetzung der Konzepte zum nuklearen Kata-
        strophenschutz liegt in der Zuständigkeit der Bundeslän-
        der . Aktualisierte Erkenntnisse über die Fortschritte der
        Bundesländer bezüglich der Ausweitung der Planungs-
        zonen für den nuklearen Katastrophenschutz liegen der
        Bundesregierung nicht vor .
        Obwohl insoweit keine originären Zuständigkeiten
        der Bundesregierung vorliegen, beabsichtigt diese, dem
        Arbeitskreis V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungs-
        wesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ der
        Innenministerkonferenz (IMK) zur Vorbereitung einer
        der beiden nächsten Sitzungen eine Abfrage zum Stand
        der Umsetzung der Ausweitung der Planungszonen an
        die Länder zuzuleiten .
        Hinsichtlich der Schutzmaßnahme Jodblockade ist ein
        Bund-Länder-Gespräch auf Arbeitsebene vorgesehen,
        das voraussichtlich Ende April des Jahres 2017 stattfin-
        den wird . Ziel ist es, zu effektiven und einvernehmlichen
        Lösungen bei Beschaffung, dezentraler Bevorratung und
        Qualitätskontrolle von Kaliumiodidtabletten zu kommen .
        Anlage 4
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/11364, Frage 5):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        der Kritik der United Nations’ Working Group of Experts on
        People of African Descent (www .ohchr .org/EN/NewsEvents/
        Pages/DisplayNews .aspx?NewsID=21233&LangID=E) vom
        27 . Februar 2017, dass die Bundesregierung noch nicht ernst-
        haft die rechtmäßigen Vertreterinnen und Vertreter der Min-
        derheiten und indigenen Opfer des Genozids konsultiert hat,
        um Reparationen zu diskutieren, und wie gedenkt die Bun-
        desregierung, auf die an sie gerichtete Forderung der UN-Ar-
        beitsgruppe einzugehen, dass die Ovaherero und Nama in die
        laufenden Regierungsverhandlungen zwischen Deutschland
        und Namibia einbezogen werden müssen?
        Die deutsch-namibischen Verhandlungen zur Vergan-
        genheitsbewältigung finden im gegenseitigen Einver-
        ständnis zwischen den beiden demokratisch gewählten
        Regierungen statt . Deutschland hat von Beginn der Ver-
        handlungen an auf eine Beteiligung der besonders be-
        troffenen Volksgruppen durch die namibische Regierung
        gedrungen .
        Die namibische Regierung hat ein beratendes Komi-
        tee eingesetzt, das den Vertretern der Ethnien Namibias
        gegenüber offensteht . Einige Vertreter der besonders be-
        troffenen Ethnien Herero und Nama machen von dieser
        Möglichkeit Gebrauch, andere haben entschieden, das
        nicht zu tun .
        Auch bei den direkten Verhandlungen der beiden Be-
        auftragten sind Vertreter der Herero/Nama aufseiten der
        namibischen Delegation mit einbezogen .
        Anlage 5
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 7):
        Wie viele der seit Mai 2016 nach Somalia zurückgekehr-
        ten rund 60 000 ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner
        des Flüchtlingslagers Dadaab in Kenia haben nach Kenntnis
        der Bundesregierung Somalia wieder verlassen, und inwie-
        fern sieht sie für die verbleibenden rund 250 000 Menschen
        dort eine Möglichkeit, angesichts der Sicherheits- und Versor-
        gungslage sicher nach Somalia zurückzukehren?
        Ob – und gegebenenfalls wie viele – ehemalige so-
        malische Flüchtlinge, die in Kenia in den Lagern um
        Dadaab untergebracht waren und von dort aus nach So-
        malia zurückgekehrt sind, inzwischen Somalia wieder
        verlassen haben und wohin sie gegangen sein könnten,
        ist der Bundesregierung nicht bekannt .
        Die Bundesregierung hat gegenüber Kenia immer
        wieder deutlich gemacht, dass die Rückkehr somali-
        scher Flüchtlinge nur freiwillig und unter Beachtung der
        Standards des internationalen Rechts erfolgen darf . Mit
        ihrem humanitären, stabilisierungspolitischen und ent-
        wicklungspolitischen Engagement in Somalia leistet die
        Bundesregierung einen Beitrag, um die Lebensgrundla-
        gen für die Bevölkerung zu verbessern und das Land zu
        stabilisieren .
        http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=21233&LangID=E
        http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=21233&LangID=E
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22051
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 6
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/11364, Frage 8):
        Auf Grundlage welcher zwischenstaatlichen Verträge ist
        der sogenannte türkische Konsulatsunterricht an Schulen in
        Deutschland geregelt, und welche Steuerungs- und Kontroll-
        möglichkeiten auf die Unterrichtsgestaltung haben deutsche
        Schulbehörden?
        Der türkische Konsulatsunterricht findet an deutschen
        Schulen in Deutschland statt . Gemäß dem sich aus Arti-
        kel 30 Grundgesetz ergebenden Grundsatz der Kulturho-
        heit der Länder fällt die konkrete Ausgestaltung dieses
        Unterrichts in den Zuständigkeitsbereich der Länder . Der
        Bund kann daher zu Steuerungs- und Kontrollmöglich-
        keiten im Sinne der Fragestellung keine Auskunft geben .
        Anlage 7
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 9):
        Welche zukünftigen konkreten Maßnahmen ergreift die
        Bundesregierung, um für den in Haft befindlichen Journalisten
        Deniz Yücel ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten,
        und wann werden der deutsche Bundesminister des Auswärti-
        gen oder der Bundesminister der Justiz und für Verbraucher-
        schutz in Ankara ihre jeweiligen Kollegen besuchen, um den
        Journalisten Deniz Yücel freizubekommen?
        Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Anwäl-
        te von Deniz Yücel Rechtsmittel gegen die Verhängung
        der Untersuchungshaft eingelegt . Die Bundesregierung
        wird daher das weitere Verfahren sehr genau verfolgen
        und hierzu engen Kontakt mit allen Beteiligten halten .
        Die Bundesregierung wird weiterhin auf vollumfäng-
        lichen konsularischen Zugang zu Deniz Yücel drängen,
        damit er in der Untersuchungshaft bestmöglich durch
        deutsche Konsularbeamte betreut werden kann . In einem
        Telefonat mit der Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel am
        4 . März sagte Ministerpräsident Binali Yildirim zu, dass
        Herr Yücel künftig konsularisch betreut werden könne .
        Entsprechende Genehmigungen wurden durch die Bot-
        schaft Ankara bereits beantragt .
        Unabhängig davon wird die Bundesregierung gegen-
        über der türkischen Regierung weiterhin die Freilassung
        von Herrn Yücel fordern . Sie wird weiterhin in aller
        Deutlichkeit dafür eintreten, dass das hohe Gut der Pres-
        se- und Meinungsfreiheit, zu dessen Achtung sich auch
        die Türkei verpflichtet hat, umfassende Berücksichtigung
        findet.
        Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich am 2 . März
        in einem Schreiben an seinen türkischen Amtskollegen
        gewandt und sich für die Freilassung von Herrn Yücel
        eingesetzt, nachdem ein vorher verabredetes Treffen von
        der türkischen Seite kurzfristig abgesagt worden war .
        Bundesaußenminister Sigmar Gabriel hat gegenüber sei-
        nem türkischen Amtskollegen in Telefonaten am 3 . März,
        am 5 . März und am 6 . März sowie bei einem Gespräch
        heute Morgen auf eine rasche Lösung des Falls gedrängt .
        Konkrete Besuche des deutschen Außen- oder Justizmi-
        nisters sind derzeit nicht terminiert .
        Anlage 8
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/11364, Frage 10):
        Wie oft gab es Kontakt zwischen der Bundesregierung und
        der türkischen Regierung im Fall Deniz Yücel und mit wel-
        chem Inhalt (bitte nach Datum aufschlüsseln)?
        Die Bundesregierung thematisiert die Frage konsu-
        larischen Zugangs zu inhaftierten oder in Gewahrsam
        genommenen deutschen Staatsangehörigen regelmäßig
        und anlassbezogen gegenüber der türkischen Regierung .
        Dabei mahnt sie auch stets die Einhaltung rechtsstaatli-
        cher Verfahren und, insbesondere im Fall Deniz Yücel,
        auch die Berücksichtigung des grundlegenden Wertes der
        Pressefreiheit an . In diesem Sinne hat die Bundesregie-
        rung den Fall Yücel früh auf den verschiedensten Ebe-
        nen gegenüber der türkischen Regierung angesprochen .
        So hat die Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel unter
        anderem in einem Gespräch mit dem türkischen Minis-
        terpräsidenten Yildirim am Rande der Münchner Sicher-
        heitskonferenz am 18 . Februar die Freilassung von Herrn
        Yücel und die Achtung der Meinungs- und Pressefreiheit
        gefordert .
        Angehörige der Deutschen Botschaft Ankara und des
        Generalkonsulats Istanbul standen und stehen vor Ort in
        ständigem Austausch mit den türkischen Behörden .
        Im Zuge der Verhängung von Untersuchungshaft
        gegen Herrn Yücel wurde dem türkischen Botschafter
        auf Bitte von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel am
        28 . Februar durch Staatssekretär Walter Lindner und er-
        neut am 2 . März durch Staatssekretär Dr . Markus Ederer
        die Haltung der Bundesregierung in diesem Fall deutlich
        gemacht . Am 7 . März hat Staatsminister Michael Roth
        in einem Telefonat mit dem türkischen Europaminis-
        ter die hohe Bedeutung einer Lösung des Falls für das
        deutsch-türkische Verhältnis unterstrichen .
        Darüber hinaus hat Bundesminister Heiko Maas sich
        am 2 . März in einem Schreiben an seinen türkischen
        Amtskollegen gewandt und sich für die Freilassung von
        Herrn Yücel eingesetzt, nachdem ein vorher verabrede-
        tes Treffen von der türkischen Seite kurzfristig abgesagt
        worden war . Am gleichen Tag hatte auch der deutsche
        Botschafter beim Europarat gegenüber dem türkischen
        Justizminister unsere Erwartungen bekräftigt .
        Bundesaußenminister Sigmar Gabriel hat gegenüber
        seinem türkischen Amtskollegen in Telefonaten am
        3 . März, am 5 . März und am 6 . März sowie bei einem
        Gespräch heute Morgen auf eine rasche Lösung des
        Falls gedrängt . Zudem hat Bundeskanzlerin Merkel am
        4 . März in einem Telefonat mit dem türkischen Minis-
        terpräsidenten Yildirim erneut die Haltung der Bundesre-
        gierung im Fall Yücel unterstrichen .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722052
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 9
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/11364, Frage 11):
        Was wird die Bundesregierung des Weiteren noch im Fall
        Deniz Yücel für seine Freilassung aus der Untersuchungshaft
        und ein rechtsstaatliches, den Grundsätzen der Verhältnismä-
        ßigkeit entsprechendes Verfahren tun?
        Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die An-
        wälte Yücels bereits Rechtsmittel gegen die Verhängung
        von Untersuchungshaft eingelegt . Die Bundesregierung
        wird daher das weitere Verfahren sehr genau verfolgen
        und hierzu engen Kontakt mit allen Beteiligten halten .
        Die Bundesregierung wird weiterhin auf vollumfäng-
        lichen konsularischen Zugang zu Deniz Yücel drängen,
        damit er in der Untersuchungshaft bestmöglich durch
        deutsche Konsularbeamte betreut werden kann .
        Unabhängig davon wird die Bundesregierung gegen-
        über der türkischen Regierung weiterhin die Freilassung
        von Herrn Yücel fordern . Und sie wird weiterhin in aller
        Deutlichkeit dafür eintreten, dass das hohe Gut der Pres-
        se- und Meinungsfreiheit, zu dessen Achtung sich auch
        die Türkei verpflichtet hat, umfassende Berücksichtigung
        findet.
        Anlage 10
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/11364, Frage 14):
        Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nach-
        richtendienstliche) über einen vermeintlich fehlgeschlagenen
        Umsturzversuch im vergangenen Oktober in Montenegro, bei
        dem angeblich bewaffnete Angriffe auf staatliche Institutionen
        und Vertreter geplant gewesen sein sollen – wobei eine un-
        abhängige Überprüfung der Informationen nicht möglich war
        und viele in Montenegro die in diesem Zusammenhang vollzo-
        gene Festnahme zumindest für inszeniert halten (https://www .
        tagesschau .de/ausland/festnahmen-montenegro-101 .html) –,
        und welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die
        Bundesregierung über eine von der montenegrinischen Justiz
        behauptete Tatbeteiligung staatlicher Organe Russlands (https://
        www .tagesschau .de/ausland/montenegro-russland-101 .html)?
        Bereits am 16 . Oktober 2016 berichteten die montene-
        grinischen Medien über die Festnahme von 20 serbischen
        Staatsangehörigen in Montenegro, denen terroristische
        Aktivitäten, das heißt ein Putschversuch gegen die am-
        tierende Regierung von Milo Djukanovic am Vorabend
        der Parlamentswahlen, vorgeworfen werden .
        Der Bundesregierung sind neben diesen öffentlich zu-
        gänglichen Informationen auch verschiedene Spekulati-
        onen zu Motiven und möglichen Urhebern des mutmaß-
        lichen Putschversuchs bekannt . Der Bundesregierung
        liegen keine eigenen belastbareren Erkenntnisse hierüber
        vor .
        Der Bundesregierung ist ebenfalls bekannt, dass spä-
        testens seit der Festnahme weiterer in diesem Zusam-
        menhang verdächtiger Personen Ende Oktober 2016 in
        Serbien über die Verbindung der Beschuldigten zu russi-
        schen staatlichen Stellen spekuliert wird .
        Am 19 . Februar 2017 gab der ermittelnde montene-
        grinische Oberstaatsanwalt Katnic erstmals öffentlich
        bekannt, dass die montenegrinischen Behörden von der
        Beteiligung „russischer staatlicher Organe“ an der Vor-
        bereitung des Putschversuchs ausgehen . Die russische
        Regierung wies diese Vorwürfe entschieden zurück . Der
        Bundesregierung liegen zur mutmaßlichen Beteiligung
        russischer staatlicher Stellen keine belastbaren Erkennt-
        nisse vor .
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 15):
        Wird das Kabinett noch in dieser Legislaturperiode Ge-
        setzentwürfe zu den Themen „Parteisponsoring“ und „Lob-
        byistenregister“ vorlegen (siehe „Sponsoring-Affäre – SPD
        will schärfere Regeln für Lobbyisten“ auf www .heute .de/
        spd-gesetzentwurf-sieht-schaerfere-regeln-fuer-lobbyis-
        ten-vor-46632458 .html vom 24 . Februar 2017)?
        Der Artikel auf heute .de informiert über einen Gesetz-
        entwurf aus der SPD-Fraktion des Deutschen Bundesta-
        ges, an dem die Bundesregierung nicht beteiligt ist . Bis-
        lang ist keine der Bundestagsfraktionen zur Erläuterung
        des Entwurfs auf das BMI zugegangen . Der Diskussions-
        stand zwischen den Bundestagsfraktionen zu diesem ent-
        zieht sich der Kenntnis der Bundesregierung .
        Im Hinblick auf das darin ebenfalls angesprochene
        Thema „Parteiensponsoring“ ist anzumerken, dass Ge-
        setzesinitiativen zum Parteienrecht nach der Staatspraxis
        aus der Mitte des Bundestages erfolgen . Die Bundesre-
        gierung bringt hierzu also üblicherweise keine eigenen
        Initiativen ein .
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/11364, Frage 18):
        An welchen internationalen Sportveranstaltungen nehmen
        bzw . nahmen im Zeitraum von 2016 bis 2019 analog der Ab-
        sage des Deutschen Olympischen Sportbundes e . V . zu dem
        Europäischen Olympischen Jugendfestival im türkischen Er-
        zurum (siehe Artikel „Hoffnung auf Besserung“ in der taz vom
        7 . Februar 2017) nach Kenntnis bzw . in Abstimmung mit der
        Bundesregierung Sportlerinnen und Sportler aus der Bundes-
        republik Deutschland aufgrund von Sicherheitsbedenken bzw .
        aus politischen Gründen nicht teil, und für welche weiteren
        internationalen Sportveranstaltungen sind nach derzeitigem
        Kenntnisstand Absagen aus diesen Gründen geplant bzw . in
        Prüfung?
        Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass deutsche
        Sportlerinnen und Sportler aufgrund von Sicherheits-
        bedenken oder Ähnlichem im genannten Zeitraum ihre
        https://www.tagesschau.de/ausland/festnahmen-montenegro-101.html
        https://www.tagesschau.de/ausland/festnahmen-montenegro-101.html
        https://www.tagesschau.de/ausland/montenegro-russland-101.html
        https://www.tagesschau.de/ausland/montenegro-russland-101.html
        http://www.heute.de/spd-gesetzentwurf-sieht-schaerfere-regeln-fuer-lobbyisten-vor-46632458.html
        http://www.heute.de/spd-gesetzentwurf-sieht-schaerfere-regeln-fuer-lobbyisten-vor-46632458.html
        http://www.heute.de/spd-gesetzentwurf-sieht-schaerfere-regeln-fuer-lobbyisten-vor-46632458.html
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22053
        (A) (C)
        (B) (D)
        Teilnahme an weiteren internationalen Sportveranstal-
        tungen abgesagt haben bzw . absagen werden oder zu-
        mindest eine Absage prüfen . Ich möchte allerdings da-
        rauf hinweisen, dass die Bundesregierung von derartigen
        Entscheidungen der Sportlerinnen und Sportler bzw . der
        jeweils zuständigen Sportverbände nicht notwendiger-
        weise in jedem Fall Kenntnis erhält .
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/11364, Frage 19):
        Welche Details kann das Bundesministerium des Innern zu
        den Zielen der Projekte „CheckCard“, „Catch“, „PRINZ“ und
        „LIMES – Fighting Cross-Border Organised Crime“ mittei-
        len, für die in den ersten drei Fällen das Bundeskriminalamt
        im Rahmen des Inneren Sicherheitsfonds (ISF Sicherheit) der
        Europäischen Union in der Förderperiode von 2014 bis 2020
        begünstigt wurde (http://gleft .de/1CX) und im vierten Fall der
        Polizeipräsident in Berlin, und welche Details sind ihr zu den
        Beteiligten dieser Projekte bekannt?
        „CheckCard“ (BKA): Durch das Projekt soll eine we-
        sentliche Steigerung der Bewertungs-, Analyse- und Be-
        gutachterkompetenz der Ermittler/Gutachter im Bereich
        Chipkarten erzielt werden . Die Strafverfolgungsbehör-
        den können mit der neuen Software relevante Daten aus
        den Asservaten extrahieren und Asservate fachgerecht
        bewerten . Weiter wird durch die Software ein Austausch
        von Fachwissen ermöglicht .
        Projektpartner: Technische Hochschule Bingen, Euro-
        pol, Polizeidirektion Dresden .
        Weitere Beteiligung: EAST EGAF (European ATM
        Security Team, Untergruppe Expert Group on ATM
        Fraud). Dieses Treffen findet dreimal jährlich statt, um
        Expertenwissen der Kreditkartenfirmen, Polizei, Banken
        etc . direkt auszutauschen . EAST ist eine nichtkommerzi-
        elle Organisation, der sowohl Banken, Geldautomaten-
        hersteller, Kreditkartenfirmen und Polizeidienststellen
        angehören .
        „Catch (IMSI-Catcher)“ (BKA): Durch das Projekt
        sollen erstens die Möglichkeiten, den IMSI-Catcher be-
        darfsgerecht und je nach taktischen Erfordernissen in den
        Einsatz bringen zu können, erhöht werden, zweitens die
        Variabilität im Einsatzgeschehen (zum Beispiel durch
        zeitgleichen Einsatz eines fest verbauten sowie des por-
        tablen Catchers) verbessert werden, drittens die Eigensi-
        cherung der eingesetzten Polizeibeamten, die immer im
        Nahbereich der Zielperson agieren müssen, verbessert
        werden . Durch Mehrfachmessungen erhöht sich auch die
        Wahrscheinlichkeit, der Zielperson ein Mobilfunkgerät
        zuordnen zu können .
        Projektpartner: keine .
        „PRINZ“ (BKA): Das Projekt „PRINZ“ soll einen
        Beitrag zur Bekämpfung der nationalen und internati-
        onalen Eigentumskriminalität, begangen durch mobile
        Tätergruppierungen, leisten . Das Projekt soll sich da-
        bei insbesondere auf die Kriminalitätsphänomene Woh-
        nungseinbruchdiebstahl, Raub zum Nachteil von Juwelie-
        ren und Kfz-Diebstahl/Kfz-Verschiebung konzentrieren .
        Ziel des Projektes „PRINZ“ ist die Identifizierung und
        Zerschlagung von organisierten Tätergruppierungen im
        Bereich der Eigentumskriminalität, insbesondere in den
        Deliktsfeldern Wohnungseinbruchdiebstahl, Raub zum
        Nachteil von Juwelieren und Kfz-Kriminalität . Das Zu-
        sammenführen bzw . die Koordination von Ermittlungs-
        verfahren und die Initiierung von Struktur- bzw . Sam-
        melverfahren sollen dabei schwerpunktmäßig verfolgt
        werden .
        Projektpartner: LKA Bayern, LKA Baden-Württem-
        berg, LKA Rheinland-Pfalz, LKA Hessen, LKA Bran-
        denburg, LKA Schleswig-Holstein .
        „LIMES“ (PP Berlin): Der Fokus des Projektes liegt
        auf der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK),
        begangen durch international agierende mobile Gruppen
        und kriminelle Netzwerke aus dem eurasischen Raum .
        Das Projekt wird unter Einbindung anderer deutscher
        Polizeibehörden (Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sach-
        sen, Bundeskriminalamt) sowie mehrerer europäischer
        Polizeibehörden (Polen, Tschechien, Estland, Lettland,
        Litauen, Schweden) durchgeführt, denen eine Schlüs-
        selrolle zufällt, da sie ihren Sitz im Herkunfts- und/oder
        Zielland der Straftäter haben . Hiermit soll dem enormen
        Bedarf an internationaler Koordinierung von Ermitt-
        lungen und operativen Maßnahmen Rechnung getragen
        werden . Darüber hinaus soll die polizeiliche Zusammen-
        arbeit über Europol gestärkt werden .
        Übergeordnetes Ziel des Projektes „LIMES“ sind die
        nachhaltige Stärkung der Ermittlungskompetenz und -ef-
        fektivität bei den Projektteilnehmern und die effektivere
        Verhütung sowie Bekämpfung von OK, unter anderem
        durch nationale und grenzüberschreitende operative
        Maßnahmen mit den vier Unterzielen:
        Verbesserung der Kenntnisse und Kompetenzen in der
        Verhinderung bzw . Bekämpfung von OK,
        Entwicklung eines Netzwerkes der Projektpartner
        zwecks Erleichterung des Austausches strategischer/ope-
        rativer Kenntnisse und Kompetenzen,
        Verbesserung der operativen grenzüberschreitenden
        Zusammenarbeit bei der OK-Bekämpfung,
        Verbesserung des Informationsaustausches bei der
        Verhinderung bzw . Bekämpfung von OK (Datensysteme,
        Kommunikationsmittel und andere Kapazitäten von Eu-
        ropol werden genutzt) .
        Projektpartner: Polizeipräsidium Land Brandenburg,
        Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, Landeskriminalamt
        Sachsen, Polizeibehörden aus Polen, Tschechien, Est-
        land, Lettland, Litauen und Schweden, Europol .
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/11364, Frage 20):
        http://gleft.de/1CX
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722054
        (A) (C)
        (B) (D)
        Über welche „Grundlagen, Produkte und Methoden der
        informationstechnischen Überwachung“ hat sich das Bundes-
        kriminalamt im Rahmen von mehreren Arbeitstreffen sowie
        einem Treffen auf Amtsleitungsebene mit „Vertretern“ aus der
        Schweiz, Österreich und Frankreich ausgetauscht (Bundes-
        tagsdrucksache 18/11261, Antwort zu Frage 13), und inwiefern
        dienten die Treffen auch der Verabredung eines gemeinsamen
        Ansatzes bei der Beschaffung, Nutzung bzw . Standardisierung
        staatlicher Trojanerprogramme („Software zur Überwachung,
        wie zum Beispiel Quellen-Telekommunikationsüberwachung
        oder Onlinedurchsuchung“)?
        Ziel der Informationstreffen des Bundeskriminalamts
        im Jahr 2016 mit Vertretern polizeilicher Behörden aus
        der Schweiz, Österreich und Frankreich – gemäß obiger
        Fragestellung (Bezug in Drucksache 18/11261) – war ein
        Austausch über Eigenentwicklungen zur informations-
        technischen Überwachung sowie über Erfahrungen mit
        kommerziellen Produkten in diesem Bereich . Darüber hi-
        naus wurden die rechtlichen Voraussetzungen zum Ein-
        satz von Software der informationstechnischen Überwa-
        chung in den jeweiligen Ländern thematisiert und damit
        verbundene Herausforderungen und Handlungserforder-
        nisse erörtert . Konkrete Vereinbarungen zur gemeinsa-
        men Beschaffung, Nutzung bzw . Standardisierung von
        Software zur informationstechnischen Überwachung
        wurden nicht getroffen .
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/11364, Frage 21):
        Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Kennt-
        nis der Bundesregierung im Februar 2017 im EASY-System
        (Erstverteilung von Asylbegehrenden) bzw . in der seit Janu-
        ar 2017 auf Personendaten basierenden Asylgesuchstatistik in
        Deutschland neu registriert worden, und wie hoch war die be-
        reinigte Schutzquote in Bezug auf Asylsuchende aus der Tür-
        kei in diesem Monat (bitte in absoluten und relativen Zahlen
        angeben)?
        Angaben zu eingereisten Asylsuchenden werden seit
        Januar 2017 monatlich im Rahmen einer Pressemit-
        teilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) im
        Zusammenhang mit der Veröffentlichung der aktuellen
        Asylzahlen mitgeteilt und können über die Internetseite
        des BMI von jedermann abgerufen werden . Die Angaben
        können sowohl zum vorhergehenden Monat Februar als
        auch zum bisherigen laufenden Jahr der entsprechenden
        Pressemitteilung entnommen werden .
        Im Februar 2017 hat das Bundesamt für Migration
        und Flüchtlinge über 252 Asylanträge von türkischen
        Staatsangehörigen entschieden . 19 Personen, das heißt
        7,5 Prozent der Asylanträge, wurden positiv beschieden .
        Im Einzelnen:
        Fünf Personen wurden als Asylberechtigte nach Arti-
        kel 16a des Grundgesetzes anerkannt .
        Sieben Personen erhielten Flüchtlingsschutz nach § 3
        des Asylgesetzes in Verbindung mit § 60 Absatz 1 des
        Aufenthaltsgesetzes .
        Fünf Personen erhielten nach § 4 des Asylgesetzes
        subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU .
        Bei zwei Personen wurden Abschiebungsverbote nach
        § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgeset-
        zes festgestellt .
        Abgelehnt wurden die Anträge von 108 türkischen
        Staatsangehörigen; anderweitig erledigt, zum Beispiel
        durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfah-
        renseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages,
        wurden die Anträge von 125 Personen .
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
        ge 22):
        Wie viele türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ha-
        ben vom 1 . Dezember 2016 bis zum 28 . Februar 2017 in der
        Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt,
        und wie viele dieser Antragstellenden waren nach Kenntnis
        der Bundesregierung Angehörige der türkischen Streitkräfte?
        Vom 1 . Dezember 2016 bis 28 . Februar 2017 haben
        1 699 türkische Staatsangehörige beim Bundesamt für
        Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag
        gestellt .
        Beim BAMF werden Anträge von Angehörigen der
        türkischen Streitkräfte systematisch nicht gesondert sta-
        tistisch erfasst . Dem BAMF sind für den besagten Zeit-
        raum vier türkische Soldaten als Inhaber von Diploma-
        tenpässen bekannt, die in dem erfragten Zeitraum einen
        Asylantrag gestellt haben .
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 25):
        Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, auf europäi-
        scher Ebene eine Initiative zu starten mit dem Ziel, den Inhalt
        des Vertrages über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in
        der Wirtschafts- und Währungsunion (kurz: Fiskalvertrag) ge-
        mäß seinem Artikel 16 in den Rechtsrahmen der Europäischen
        Union zu überführen, und welche Kenntnis hat die Bundesre-
        gierung über ein auf europäischer Ebene gegebenenfalls be-
        reits geplantes Verfahren zur Überführung des Fiskalvertrages
        in den EU-Rechtsrahmen?
        Die Frage nach der Überführung der Inhalte des Ver-
        trags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der
        Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag) in den
        Rechtsrahmen der Europäischen Union (EU) ist aus Sicht
        der Bundesregierung im Zusammenhang mit den grund-
        sätzlichen Weichenstellungen für die Zukunft der EU zu
        sehen . Die Diskussion hierzu wird auf europäischer Ebe-
        ne intensiv geführt werden .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22055
        (A) (C)
        (B) (D)
        Für die Bundesregierung ist der Fiskalvertrag ein zen-
        trales Element für die Stabilisierung und Solidität in der
        Wirtschafts- und Währungsunion und der EU insgesamt .
        Die Bundesregierung hat sich von Beginn an dafür einge-
        setzt, dass der Inhalt des Fiskalvertrags im Unionsrecht
        geregelt wird . Dies war damals aufgrund der Haltung von
        Großbritannien nicht möglich .
        In ihrem am 25 . Oktober 2016 vorgelegten Arbeits-
        programm für 2017 hatte die Europäische Kommission
        angekündigt, „Folgemaßnahmen zu Artikel 16 des Ver-
        trags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der
        Wirtschafts- und Währungsunion (mit denen die Subs-
        tanz dieses Vertrags in den Rechtsrahmen der Europäi-
        schen Union übernommen werden sollen)“ vorzulegen .
        Hier ist noch nicht bekannt, ob und wann die Europä-
        ische Kommission diese „Folgemaßnahmen“ vorschla-
        gen wird . Die Kommission hat zwischenzeitlich aber den
        nach Artikel 8 des Fiskalvertrags vorgesehenen Fiskal-
        vertretungsumsetzungsbericht vorgelegt .
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 28):
        Seit wann lagen der Bundesregierung bzw . der Bundesnetz-
        agentur Hinweise auf eine mögliche Insolvenz des Energie-
        anbieters Care-Energy vor, und was hat die Bundesregierung
        bzw . die Bundesnetzagentur ab wann konkret unternommen,
        um betroffene Verbraucher rechtzeitig vor den Folgen einer
        Insolvenz zu schützen?
        Die Bundesnetzagentur ermittelt seit 2016 entspre-
        chend ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gegen
        Care-Energy wegen fehlender wirtschaftlicher Leis-
        tungsfähigkeit und Zuverlässigkeit . Hierzu fasste die
        Bundesnetzagentur Ende Juni 2016 Auskunftsbeschlüs-
        se . Diese wurden veröffentlicht .
        Der nun von Care-Energy eingereichte Insolvenzan-
        trag ist hiervon zu trennen . Nach Angaben der Bundes-
        netzagentur lagen ihr konkrete Hinweise auf das Vorlie-
        gen einer Insolvenz der Care-Energy seit dem 20 . Februar
        2017 vor .
        Es ist nicht Aufgabe der Bundesnetzagentur, im Rah-
        men der Prüfung nach §§ 65, 5 Energiewirtschaftsgesetz
        (EnWG) auf eine Insolvenzvermeidung hinzuwirken .
        Der Ausgang eines möglichen Insolvenzverfahrens ist
        derzeit nicht vorhersehbar . Da Insolvenzverfahren nicht
        zwangsläufig auf eine Stilllegung des Betriebs gerichtet
        sind, ist auch die Weiterführung der Geschäftstätigkeit
        grundsätzlich möglich . Durch die Insolvenz haben die
        Kunden keine „Versorgungslücke“ zu befürchten . Gene-
        rell gibt es nach dem Energiewirtschaftsgesetz einen An-
        spruch auf Ersatzversorgung . Es bleibt insofern wegen
        der Insolvenz eines Energieversorgungsunternehmens
        niemand ohne Strom . Allerdings kann ein Insolvenzver-
        fahren Auswirkungen auf die von den Kunden geleiste-
        ten Vorauszahlungen bzw . erwarteten Boni haben .
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 29):
        An welchen Gebäuden der Bundesministerien befinden
        sich derzeit öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektroau-
        tos (bitte nach Standorten der Bundesministerien auflisten)?
        Zum Stichtag 1. März 2017 befinden sich im Bun-
        desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in
        Bonn vier öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektro-
        autos. Am Standort Berlin befinden sich vier teilöffentli-
        che Ladesäulen für Gäste .
        Darüber hinaus befinden sich in nahezu allen Bun-
        desministerien betriebsinterne und Mitarbeiterladeein-
        richtungen . Diese Ladeeinrichtungen können aus Sicher-
        heitsgründen nicht der Öffentlichkeit zum Laden ihrer
        Elektrofahrzeuge angeboten werden .
        Anlage 20
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
        auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE
        LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 30):
        Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
        Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen,
        auch unter Berücksichtigung von Migrantinnen mit Behinde-
        rungen und geflüchteten Frauen mit Behinderungen, zu ver-
        stärken bzw . auszubauen?
        Im Nationalen Aktionsplan 2 .0 der Bundesregierung
        zur UN-Behindertenrechtskonvention wurden im Hand-
        lungsfeld „Frauen“ verschiedene Maßnahmen zur Stär-
        kung der Rechte und der Interessenvertretung von Frauen
        verankert . So ist beispielsweise vorgesehen, Bund-Län-
        der-Gespräche zum Gewaltschutz von Menschen mit Be-
        hinderungen, insbesondere von Frauen und Mädchen mit
        Behinderungen, zu führen . Ziel ist dabei nicht nur eine
        Bestandsaufnahme der aktuellen Situation, sondern vor
        allem die Identifizierung von Handlungsbedarfen. Dies
        schließt selbstverständlich auch Migrantinnen bzw . ge-
        flüchtete Frauen mit Behinderungen mit ein.
        Die Bundesregierung wird außerdem das Angebot
        des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen auf der Basis
        des Hilfetelefongesetzes fortführen . Gebärdensprachdol-
        metschung und leichte Sprache gehören hier selbstver-
        ständlich zum Angebot . Die Website des Hilfetelefons ist
        zudem barrierefrei gestaltet . Hierbei ist die Kooperation
        mit den Behindertenverbänden besonders wertvoll, um
        auch Rückmeldungen zur behindertengerechten Ausge-
        staltung bzw . Verbesserung der Hilfsangebote zu bekom-
        men .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722056
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 21
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
        auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE
        LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 31):
        Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Frauen
        mit Behinderungen, auch unter Berücksichtigung von Migran-
        tinnen mit Behinderungen, verstärkt aus dem „Werkstattsys-
        tem“ herauszuführen?
        Die Bundesregierung hat im Rahmen des Bundesteil-
        habegesetzes das Budget für Arbeit eingeführt . Für Men-
        schen mit Behinderungen, die ihr Recht auf Teilhabe am
        Arbeitsleben bislang ausschließlich in einer Werkstatt
        für behinderte Menschen wahrnehmen konnten, wurde
        somit eine Möglichkeit geschaffen, auch eine Beschäfti-
        gung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben . Das
        Budget für Arbeit richtet sich als Angebot an alle Frauen
        und Männer mit Behinderungen, die in einer Werkstatt
        arbeiten. Davon profitieren natürlich auch Migrantinnen
        mit Behinderungen, wenn sie ein entsprechendes Wahl-
        recht ausüben wollen .
        Anlage 22
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
        die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
        ge 32):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
        in der TV-Sendung Team Wallraff am 20 . Februar 2017 prä-
        sentierten Recherchen, wonach Werkstätten für behinderte
        Menschen ihre Beschäftigten im Berufsbildungsbereich zu-
        mindest teilweise für Arbeiten einsetzen, die dem Rehabilita-
        tionsziel zuwiderlaufen (Aussage von Prof . Dr . Stefan Sell in
        der Sendung), und welche Konsequenzen zieht die Bundesre-
        gierung aus dem in derselben Sendung berichteten Umstand,
        dass Werkstätten zum Teil Teilnehmende des Berufsbildungs-
        bereichs voll in die Erledigung von Aufträgen aus der Indus-
        trie einbinden, statt ihnen Qualifizierungslehrgänge anzubie-
        ten oder sie anderweitig beruflich zu qualifizieren?
        Im genannten Fernsehbericht wurde eine konkrete
        Werkstatt für behinderte Menschen gezeigt, in der Män-
        gel bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages zu
        erkennen waren . Zuständiger Rehabilitationsträger für
        den Berufsbildungsbereich in Werkstätten ist die Bun-
        desagentur für Arbeit . Die Qualitätsstandards für die be-
        rufliche Bildung in Werkstätten hat die Bundesagentur
        in ihrem „Fachkonzept für Eingangsverfahren und Be-
        rufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Men-
        schen“ festgeschrieben .
        Im Rahmen ihrer Prüfungen hatte die Bundesagen-
        tur für Arbeit im Jahr 2016 bei dieser Werkstatt bereits
        Mängel festgestellt und entsprechende Nachbesserungen
        verlangt .
        Diese Aktivitäten fanden unabhängig vom sogenann-
        ten Team Wallraff statt und dauern gegenwärtig noch an .
        Erkenntnisse darüber, dass derartige Zustände in
        Werkstätten allgemein zu verzeichnen sind, liegen der
        Bundesregierung nicht vor .
        Die Bundesregierung hält die von der Bundesagentur
        für Arbeit ergriffenen Maßnahmen für notwendig und
        zielführend, um die Qualität des Berufsbildungsberei-
        ches in der dargestellten Werkstatt für behinderte Men-
        schen entsprechend dem Fachkonzept zu verbessern .
        Anlage 23
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
        die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
        ge 33):
        Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung im Einzelfall
        zumutbar, dass behinderte Menschen gegen ihren Willen in
        einer Wohneinrichtung leben müssen, obwohl auch laut Teil-
        habebericht der Bundesregierung insbesondere Frauen in Ein-
        richtungen in viel höherem Maße von Gewalt betroffen sind
        als die weibliche Durchschnittsbevölkerung (zu behinderten
        Männern liegen keine Daten vor), und welche Handlungs-
        bedarfe wurden im Rahmen der Gespräche zwischen Bund
        und Ländern zur Formulierung einer Gewaltschutzstrategie
        bereits identifiziert (vergleiche Nationaler Aktionsplan 2.0,
        Seite 274)?
        Wie im aktuellen Teilhabebericht der Bundesregie-
        rung dargestellt, gaben 35 Prozent aller befragten Frauen
        unter 65 Jahren an, im Erwachsenenalter mindestens ei-
        nen körperlichen Übergriff erlebt zu haben .
        Unter den Frauen mit Beeinträchtigungen war dieser
        Anteil mit 62 Prozent fast doppelt so hoch, wenn sie in
        Privathaushalten wohnten, und mit 73 Prozent noch ein-
        mal höher, wenn sie in Einrichtungen lebten .
        Auch Männer mit Beeinträchtigungen sind viel häu-
        figer von Gewalterfahrungen betroffen als Männer ohne
        Beeinträchtigungen . 43 Prozent der männlichen Durch-
        schnittsbevölkerung waren mindestens einmal von kör-
        perlicher Gewalt betroffen, bei den Männern mit Beein-
        trächtigungen liegt dieser Anteil mit 71 Prozent ebenfalls
        sehr viel höher .
        Der wissenschaftliche Beirat kommt in seinem Kom-
        mentar zum Kapitel „Sicherheit und Schutz der Person“
        zu dem Schluss, dass nicht nur flächendeckend Maßnah-
        men zur Stärkung von behinderten Frauen entwickelt und
        etabliert werden müssen, sondern grundsätzlich Strategi-
        en zur Verhinderung gewaltsamer Übergriffe auf behin-
        derte Menschen jedes Geschlechts benötigt werden .
        Im Nationalen Aktionsplan 2 .0 der Bundesregierung
        zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde deshalb im
        Handlungsfeld „Frauen“ unter anderem als Maßnahme
        verankert, Bund-Länder-Gespräche zum Gewaltschutz
        von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Frau-
        en und Mädchen mit Behinderungen, zu führen . Ziel ist
        eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation und die
        Identifizierung von Handlungsbedarfen, um letztlich eine
        ebenenübergreifende Gewaltschutzstrategie für Men-
        schen mit Behinderungen zu entwickeln .
        Im zweiten Quartal 2017 ist die nächste Bund-Län-
        der-Besprechung geplant . Der Diskussion und dem Er-
        gebnis kann hier nicht vorgegriffen werden .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22057
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 24
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
        die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
        ge 34):
        Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das von der
        Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles,
        angekündigte arbeitsmarktpolitische Konzept für den Bundes-
        tagswahlkampf 2017 von Beamten des Bundesministeriums
        für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgearbeitet wird, so wie
        es die Berichterstattung im Spiegel vom 25 . Februar 2017 na-
        helegt (vergleiche Artikel „Geteilte Republik“, Seite 15 ff .:
        „Stattdessen arbeiten ihre (i . e . Nahles) Beamten an Kon-
        zepten, älteren Beschäftigten früh Qualifizierungsangebote
        zu machen . Es könne nicht darum gehen, nur den Bezug des
        Arbeitslosengeldes zu verlängern, heißt es in Ihrem Ressort“),
        und wenn nein, wie sonst sind Einsatz und Stellungnahme des
        BMAS zu interpretieren?
        Bundesministerin Andrea Nahles wirkt in ihrer Funk-
        tion als Vorsitzende der Perspektiv-AG „Arbeit, Digita-
        les, Aus- und Weiterbildung und Rente“ des SPD-Partei-
        vorstandes an der Erstellung von Programmpapieren der
        SPD mit und vertritt dort naturgemäß Positionen, die de-
        nen in ihrer Funktion als Ministerin nicht widersprechen .
        Die Ministerin vertritt seit langem die Auffassung, dass
        Qualifizierung das zentrale Element einer vorausschau-
        enden Arbeitsmarktpolitik ist .
        Dies spiegelt sich auch bei der Beantwortung von
        Presseanfragen wider, die an das Bundesministerium für
        Arbeit und Soziales gerichtet werden . Daraus den Rück-
        schluss zu ziehen, Beamte des BMAS schrieben an Kon-
        zepten der SPD, ist nicht richtig .
        Anlage 25
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die
        Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
        ge 35):
        Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäi-
        schen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einer
        Pressemitteilung vom 24 . Januar 2017, wonach es an der Zeit
        sei, den Einsatz von Antibiotika bei Tieren zu verringern, zu
        vermeiden und völlig neu zu überdenken, und wie bewertet die
        Bundesregierung die Ergebnisse aus Deutschland im aktuellen
        jährlichen Bericht der EFSA und des Europäischen Zentrums
        für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)
        über Antibiotikaresistenzen in Lebensmitteln sowie bei Tieren
        und Menschen in der EU?
        Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der
        Einsatz von Antibiotika auf das therapeutisch notwen-
        dige Maß zu reduzieren ist . Sie hat hierzu bereits im
        Rahmen der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie
        (DART 2020) umfangreiche und vielfältige Maßnahmen
        ergriffen . Ausdruck des Erfolgs des seit 2014 in Deutsch-
        land geltenden Antibiotikaminimierungskonzepts bei
        Nutztieren sind der Rückgang der Verkaufsmengen an-
        timikrobieller Substanzen an Tierärztinnen und Tierärzte
        um mehr als 50 Prozent sowie der beobachtete Rückgang
        der Therapiehäufigkeit bei Masttieren. Auch der vom
        Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
        (BMEL) vorgelegte Entwurf einer Verordnung zur Än-
        derung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
        hat die Einführung weiterer strikter Regelungen für den
        Einsatz von Cephalosporinen der dritten und vierten Ge-
        neration sowie Fluorchinolonen bei Tieren zum Ziel .
        Zur Bewertung der Ergebnisse für Deutschland (DE)
        im Bericht von EFSA und ECDC: Im Vergleich zu den
        anderen Mitgliedstaaten entsprechen die in DE erho-
        benen Resistenzdaten in vielen Bereichen dem europä-
        ischen Durchschnitt . Lediglich bei der Resistenz von
        Escherichia (E .) coli gegenüber den Cephalosporinen der
        dritten und vierten Generation weist DE bei Isolaten von
        Mastschweinen und Mastkälbern, die am Schlachthof ge-
        wonnen wurden, Werte auf, die über dem europäischen
        Mittel liegen . Die Nachweisraten bewegen sich jedoch
        auf relativ niedrigem Niveau (Schwein DE: 3,3 Pro-
        zent vs . EU: 1,4 Prozent, Kalb DE: 2,6 Prozent vs . EU:
        1,7 Prozent) .
        Bei der Bewertung von Resistenzdaten muss gene-
        rell beachtet werden, dass verschiedene Faktoren zu-
        sammenspielen, die zu einer Resistenzentwicklung und
        -ausbreitung führen können . Daher kann aus den darge-
        legten Daten nicht unmittelbar auf eine Gefährdung der
        Verbraucher geschlossen werden . Ebenso wenig kann da-
        raus geschlossen werden, dass Verbraucher in Deutsch-
        land höher exponiert sind als solche in anderen Ländern .
        Anlage 26
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die
        Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
        ge 36):
        Wie erklärt sich die Bundesregierung die sehr hohen Nach-
        weisraten von Beta-Lactamasen mit erweitertem Wirkspek-
        trum (Extended-Spectrum Beta-Lactamasen – ESBL) produ-
        zierenden E . coli in Kälbern in Deutschland von 57,5 Prozent
        gegenüber den weit geringeren Nachweisraten in den Nie-
        derlanden (13,7 Prozent) oder in Dänemark (3 Prozent) im
        aktuellen jährlichen Bericht der EFSA und des ECDC über
        Antibiotikaresistenzen in Lebensmitteln sowie bei Tieren und
        Menschen in der EU, und besteht für die Bundesregierung
        Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Resistenzen bei Salmo-
        nella-Bakterien, die laut oben genanntem Bericht in Deutsch-
        land in Schweinen für verschiedene Antibiotika (zum Beispiel
        Ampicillin 73,9 Prozent) sehr hoch sind und mit der Salmonel-
        lose die am zweithäufigsten gemeldete lebensmittelbedingte
        Krankheit der EU auslösen?
        Die Entwicklungen zum Vorkommen ESBL/
        AmpC-Beta-Laktamasen bildender Escherichi (E .) coli
        bei Kälbern und Schweinen werden von den Fachbehör-
        den im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
        Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit einigen Jah-
        ren im Rahmen von Forschungsprojekten und dem na-
        tionalen Resistenzmonitoring bei Zoonoseerregern und
        kommensalen Keimen aufmerksam verfolgt . Insgesamt
        wird eine weite Verbreitung von ESBL/AmpC-bildenden
        E. coli bei Nutztieren beobachtet, auch im Geflügel- und
        Schweinebereich . Dies kann nicht ausschließlich über
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722058
        (A) (C)
        (B) (D)
        den Selektionsdruck durch Antibiotikaanwendung er-
        klärt werden .
        Die im Vergleich zu Deutschland niedrigeren Werte
        in den Niederlanden und in Dänemark stehen nach Ein-
        schätzung der Fachleute des Bundesinstitutes für Risiko-
        bewertung möglicherweise in Zusammenhang mit dem
        in diesen Ländern erfolgten freiwilligen Verzicht der
        Wirtschaftsbeteiligten auf den Einsatz von Cephalospori-
        nen der dritten und vierten Generation bei Schweinen
        und Rindern und dem damit einhergehenden sehr gerin-
        gen Einsatz .
        Die Häufigkeit von Salmonellen in Lebensmitteln und
        in Beständen von Nutzgeflügel ist in Deutschland (DE)
        in den letzten Jahren erheblich gesunken . Die Resistenz
        von Salmonella (S .) Typhimurium gegenüber Ampicil-
        lin, Sulfonamiden und Tetracyclin ist seit Jahrzehnten
        bekannt und ein Charakteristikum dieser Keime . Dem
        entsprechen auch die letzten Ergebnisse, die im Rahmen
        des Zoonosen-Monitorings im Jahr 2015 und davor in
        2011 bei Mastschweinen und auf Schlachtkörpern vom
        Schwein erhoben wurden . Bei der Bewertung der Daten
        ist zu bedenken, dass die Zahl der Isolate bei den einzel-
        nen Herkünften 2015 mit maximal 29 eher gering war,
        sodass jedes einzelne Isolat relativ stark ins Gewicht fällt .
        Weder 2011 noch 2015 wurden bei den Salmonella-Iso-
        laten von Schweinen im Rahmen des Zoonosen-Monito-
        rings Resistenzen gegenüber Cephalosporinen der dritten
        Generation festgestellt . Insofern stellen die im zitierten
        europäischen Bericht genannten Ergebnisse zu Salmo-
        nella keine neuen Erkenntnisse dar . Sie unterstreichen
        erneut die Notwendigkeit, den Einsatz von Antibiotika
        zu reduzieren, aber auch die Notwendigkeit, die Über-
        tragung solcher Keime entlang der Lebensmittelkette
        zu minimieren . Zu beiden Handlungsfeldern sind in der
        Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020)
        Maßnahmen benannt .
        Anlage 27
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der
        Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
        ge 37):
        Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag
        den nach § 42e des Achten Buches Sozialgesetzbuch vorgese-
        henen Bericht zur Situation unbegleiteter ausländischer Min-
        derjähriger vorlegen, der bereits im vergangenen Jahr hätte
        vorliegen sollen?
        Die Bundesregierung wird sich nach dem derzeitigen
        Stand der Planungen in der Sitzung des Bundeskabinetts
        am 15 . März 2017 mit dem Bericht zur Situation unbe-
        gleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland
        befassen und den Bericht noch am selben Tag dem Deut-
        schen Bundestag und dem Bundesrat zuleiten .
        Anlage 28
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE
        LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 38):
        Welche Anträge zu dopingnaher Forschung hat das Bun-
        desinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seit dem
        Jahr 2014 positiv beschieden (bitte das jeweilige Vorhaben,
        den Antragsteller und die gegebenenfalls dafür zur Verfügung
        gestellten Bundesmittel nennen), und inwieweit teilt die Bun-
        desregierung diesbezügliche grundlegende Zweifel des Lü-
        becker Physiologen Wolfgang Jelkmann (siehe „Dopingnahe
        Forschung in Ulm?“ im Deutschlandfunk, 26 . Februar 2017)?
        Klinische Prüfung bei Menschen ist jede am Men-
        schen durchgeführte Untersuchung, die dazu bestimmt
        ist, klinische oder pharmakologische Wirkungen von
        Arzneimitteln zu erforschen oder nachzuweisen oder Ne-
        benwirkungen festzustellen, mit dem Ziel, sich von der
        Unbedenklichkeit oder Wirksamkeit der Arzneimittel zu
        überzeugen .
        Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf nur
        begonnen werden, wenn die zuständige Ethik-Kommis-
        sion diese zustimmend bewertet und die zuständige Bun-
        desoberbehörde diese genehmigt hat .
        Die Versagungsgründe für eine zustimmende Bewer-
        tung bzw . die Genehmigung sind im Arzneimittelgesetz
        festgelegt; insbesondere müssen die vorgelegten Unterla-
        gen dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ent-
        sprechen, und die klinische Prüfung muss geeignet sein,
        den Nachweis der Unbedenklichkeit oder Wirksamkeit
        eines Arzneimittels zu erbringen .
        Die in dem in der Frage genannten Bericht angespro-
        chene klinische Relevanz ist insoweit Teil der Prüfung im
        Genehmigungsverfahren, eine mögliche missbräuchliche
        Verwendung gewonnener Erkenntnisse hingegen nicht .
        In der Datenbank zu klinischen Prüfungen (Pharm-
        Net.Bund-CT) finden sich für den Zeitraum von 2014
        bis heute keine Hinweise auf klinische Prüfungen, die
        einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung nahelegen .
        Dem BfArM wurden insbesondere keine Anträge zu kli-
        nischen Prüfungen zur Genehmigung vorgelegt, die die
        Prüfung dopingrelevanter Substanzen wie Beta-2-Mime-
        tika bei gesunden Probanden mit dem Ziel der Beobach-
        tung von zum Beispiel Gewichtsveränderung, Leistungs-
        steigerung, Regenerationsfähigkeit, Ausdauerleistung
        beinhaltet hatten .
        Anlage 29
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
        (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Fra-
        ge 39):
        Wie hoch ist der Realwertverlust der Leistungen der Pfle-
        geversicherung seit 1995, und in welchem Umfang wird die-
        ser durch die gesetzlich vorgesehenen Leistungsanpassungen
        ausgeglichen (bitte nach insgesamt, ambulant und stationär
        unterscheiden)?
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22059
        (A) (C)
        (B) (D)
        Gemessen an der Entwicklung des Verbraucherprei-
        sindexes hätten die Leistungen der Pflegeversicherung
        ohne jegliche Anhebung seit 1995 einen Realwertverlust
        von etwa 33 Prozent zu verzeichnen . Dies ist mit den stu-
        fenweisen Anhebungen vieler Leistungsbeträge ab 2008,
        den Leistungsverbesserungen des Pflege-Neuausrich-
        tungs-Gesetzes ab 2013 sowie der Leistungsdynamisie-
        rung für die Jahre 2012 bis 2015 im Rahmen des Ersten
        Pflegestärkungsgesetzes bereits teilweise ausgeglichen
        worden. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftig-
        keitsbegriffs wurden die Leistungsbeträge der Pflege-
        versicherung zum 1 . Januar 2017 im Ergebnis nochmals
        deutlich erhöht . Durch diese erheblichen Leistungsver-
        besserungen ist der Kaufkraftverlust der Leistungen
        der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung auch aus
        wissenschaftlicher Perspektive mittlerweile zumindest
        ausgeglichen worden (vgl . Rothgang u . a .: Pflegereport
        der BARMER GEK 2016, S . 11) . Eine exakte Differen-
        zierung der Entwicklung nach den einzelnen Leistungs-
        bereichen ist – unter anderem aufgrund der zum 1 . Januar
        2017 erfolgten Umstellung von Pflegestufen auf Pflege-
        grade – methodisch komplex und bedarf einer länger an-
        dauernden Analyse .
        Anlage 30
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
        (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Fra-
        ge 40):
        Auf welche Summe beläuft sich derzeit die Finanzreserve
        der sozialen Pflegeversicherung, zum einen absolut, zum an-
        deren ausgedrückt in monatlichen Ausgaben?
        Die soziale Pflegeversicherung verfügte Ende 2016
        über einen Mittelbestand von 9,34 Milliarden Euro . Dies
        entspricht 3,8 Monatsausgaben laut Haushaltsplänen der
        Pflegekassen.
        Anlage 31
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 41):
        Welche Gründe sprechen nach Meinung der Bundesregie-
        rung dagegen und welche dafür, eine gesetzliche bundesein-
        heitliche Personalbemessung in der Altenpflege einzuführen?
        Um den heterogenen Bedürfnissen der Pflegeeinrich-
        tungen Rechnung zu tragen, hat der Bundesgesetzgeber
        bislang bewusst keine starren bundeseinheitlichen Per-
        sonalschlüssel vorgesehen . Es ist vielmehr Aufgabe der
        Selbstverwaltung auf Landesebene, die Maßstäbe und
        Grundsätze für eine wirtschaftliche und leistungsbezoge-
        ne, am Versorgungsauftrag orientierte personelle Ausstat-
        tung der Pflegeeinrichtungen in Landesrahmenverträgen
        zu vereinbaren . Dies kann gemäß § 75 Absatz 3 Elftes
        Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) durch landesweite Ver-
        fahren zur Ermittlung des Personalbedarfs oder zur Be-
        messung der Pflegezeiten oder landesweite Personalricht-
        werte geschehen . Die individuell vorzuhaltende personelle
        Ausstattung einer Pflegeeinrichtung wird dann auf dieser
        Basis konkret zwischen dem Einrichtungsträger und den
        Kostenträgern in der jeweiligen Vergütungs- bzw. Pflege-
        satzvereinbarung vertraglich und im Voraus festgelegt .
        Allerdings liegen auf Landesebene bislang keine wis-
        senschaftlich fundierten Verfahren vor, um den Perso-
        nalbedarf in den Pflegeeinrichtungen nach einheitlichen
        Grundsätzen qualitativ und quantitativ zu bestimmen .
        Nach § 113c SGB XI müssen die Vertragsparteien nach
        § 113 SGB XI auf Bundesebene deshalb bis zum 30 . Juni
        2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur ein-
        heitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflege-
        einrichtungen entwickeln und erproben . Damit werden
        mittelfristig einheitliche fachliche Grundlagen für ein
        Personalbemessungsverfahren zur Verfügung stehen, aus
        dem sich Maßstäbe für die Personalausstattung der Pfle-
        geeinrichtungen ableiten lassen .
        Anlage 32
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 42):
        Welches sind nach Meinung der Bundesregierung die Ur-
        sachen für den teilweise dramatischen Personalmangel in der
        ambulanten und stationären Langzeitpflege, und was unter-
        nimmt die Bundesregierung, um diese Ursachen zu bekämp-
        fen?
        Zunächst ist festzuhalten, dass die Altenpflege in
        den letzten Jahren zu den besonders stark wachsenden
        Dienstleistungsbranchen gehört . Nach Angaben des
        Statistischen Bundesamtes von Ende Januar 2017 war
        die Altenpflege im Jahre 2015 mit einer Zunahme der
        Zahl der Beschäftigten von 4 Prozent (24 000) stärkster
        Wachstumssektor im Gesundheitswesen .
        Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist in
        der Altenpflege dennoch ein Fachkräftemangel bei exa-
        minierten Fachkräften und Spezialisten zu verzeichnen .
        Stellenangebote für examinierte Altenpflegefachkräfte
        und -spezialisten sind im Bundesdurchschnitt 162 Tage
        vakant . Auf 100 gemeldete Stellen (außerhalb der Zeit-
        arbeit) kommen rechnerisch 36 Arbeitslose . Dass sich
        diese Entwicklung trotz der beschriebenen Zunahme
        der Beschäftigung in der Altenpflege zeigt, dürfte darauf
        zurückzuführen sein, dass trotz stabiler informeller Pfle-
        gesettings der Bedarf an professionell erbrachten Pflege-
        dienstleistungen steigt .
        Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Möglich-
        keiten zahlreiche Maßnahmen initiiert, um mehr Men-
        schen für die Arbeit in der Pflege zu gewinnen. Insbeson-
        dere sind folgende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung
        hervorzuheben:
        Im Rahmen der bereits Ende 2012 gegründeten Aus-
        bildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege haben
        Bund, Länder und Verbände eine Vielzahl von Maßnah-
        men auf den Weg gebracht, die die Aus-, Fort- und Weiter-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722060
        (A) (C)
        (B) (D)
        bildung in der Altenpflege fördern und die Attraktivität des
        Berufs- und Beschäftigungsfeldes erhöhen sollen .
        Dabei leistet die Arbeitsförderung einen bedeutsamen
        Beitrag zur Deckung des aktuellen und künftigen Fach-
        kräftebedarfs im Bereich der Gesundheits- und insbeson-
        dere in der Altenpflege. So wurden in den vergangenen
        drei Jahren alleine im Bereich der examinierten Alten-
        pflege insgesamt rund 21 000 Umschulungseintritte von
        den Arbeitsagenturen und Jobcentern gefördert .
        Im Zuge der Pflegestärkungsgesetze wurden gesetz-
        liche Rahmenbedingungen für eine fachlich fundierte
        Personalbemessung in der Pflege sowie zur Zahlung von
        Gehältern auf Tariflohnhöhe geschaffen. Diese Maßnah-
        men fördern die Attraktivität der Beschäftigung in der
        Altenpflege.
        Die Modernisierung der Ausbildung in der Kranken-,
        Kinderkranken- und Altenpflege und Zusammenführung
        in einem neuen Berufsgesetz stehen an .
        Der Abbau von Bürokratie, vor allem in der Pflegedo-
        kumentation, ist durch eine Fördermaßnahme des Bundes
        in Höhe von mehr als 2 Millionen Euro, die insbesondere
        durch den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung
        durchgeführt wurde, erfolgreich vorangetrieben worden .
        Damit werden die Pflegekräfte entlastet; es steht ihnen
        wieder mehr Zeit für die eigentliche Pflege zur Verfü-
        gung .
        Die Vermittlung/Zuwanderung von Pflegekräften
        wurde ausgeweitet . Mit Einführung der Positivliste
        wurde 2013 eine Zugangsmöglichkeit für ausländische
        Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
        in einem Engpassberuf geschaffen . Drittstaatsangehörige
        mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung
        können in Berufen, die auf Grundlage der Engpassanaly-
        se der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der sogenann-
        ten Positivliste der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt
        sind, in Deutschland arbeiten . Hierzu zählen unter ande-
        rem auch Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich.
        2015 wurden die Möglichkeiten der Zuwanderung
        ausländischer Fachkräfte mit Einführung eines neuen
        Aufenthaltstitels zum Zwecke der Anerkennung auslän-
        discher Berufsqualifikationen weiter ergänzt.
        Die Bundesregierung trägt mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit
        zu einem realistischen Bild der Arbeit in der Pflege bei.
        Der aktuelle Berufsbildungsbericht der Bundesregie-
        rung zeigt, dass diese Maßnahmen Erfolg haben . Dem-
        nach entscheiden sich zum Beispiel mehr und mehr junge
        Menschen für dieses Berufsfeld . Noch nie gab es so viele
        Auszubildende zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger
        wie im Jahr 2015/16 (rund 68 000) .
        Nicht zuletzt haben die Pflegedienste und Pflegeein-
        richtungen vor Ort einen entscheidenden Einfluss auf die
        Attraktivität der Arbeit in der Pflege, so zum Beispiel
        durch eine angemessene Entlohnung der Pflegekräfte,
        durch attraktive Arbeitszeitgestaltung und weitere Maß-
        nahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie
        Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung . Aus
        Sicht der Bundesregierung bedarf es vor diesem Hinter-
        grund vielfältiger Initiativen und Maßnahmen durch die
        unterschiedlichen Akteure auf allen Ebenen, um auch
        künftig auf eine ausreichende Zahl an Pflegekräften zu-
        rückgreifen zu können . Anknüpfend an die Ausbildungs-
        und Qualifizierungsoffensive Altenpflege plant die Bun-
        desregierung eine Gemeinschaftsinitiative zur neuen
        Pflegeausbildung und zum Berufsfeld Pflege.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/11364, Frage 43):
        An welchen Änderungen der in der 16 . Verordnung zur
        Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festge-
        legten Bestimmungen zur Berechnung des Beurteilungspegels
        für Schienenwege (insbesondere Schall 03) arbeitet das Bun-
        desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
        derzeit, und welche Gründe liegen jeweils für die geplanten
        Anpassungen dieser Bestimmungen vor?
        Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra-
        struktur arbeitet derzeit nicht an Änderungen der Schall 03,
        die der 16 . Verordnung zur Durchführung des Bundes-Im-
        missionsschutzgesetzes als Anlage beigefügt ist .
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/11364, Frage 44):
        Welche Aufträge (Forschungsvorhaben, Gutachten etc .) hat
        das BMVI seit dem 1 . Januar 2015 in Bezug auf die 16 . Ver-
        ordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-
        gesetzes vergeben, und wann werden voraussichtlich dem
        Bundestag Änderungen an dieser Verordnung zur Beschluss-
        fassung vorgelegt?
        Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
        frastruktur hat mit Änderungsvertrag vom 30 . Juni 2016
        einen seit dem 17 . Dezember 2014 laufenden Dienst-
        leistungsvertrag „Fortschreibung und Aktualisierung der
        Schall 03“ bis zum 30 . September 2017 verlängert und
        erweitert auf die fachliche Begleitung der Arbeitsgruppe
        Monitoring Schienenverkehrsgeräusche im Deutschen
        Institut für Normung e . V .
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
        ge 47):
        Bis wann wird die Bundesregierung entsprechend dem Ko-
        alitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ein ressortabge-
        stimmtes nationales Luftverkehrskonzept vorlegen?
        Der Zeitpunkt der Veröffentlichung steht noch nicht
        fest .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017
        Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
        Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        220. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        ZP 1 Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        ZP 2 Aktuelle Stunde zu dem Thema: Ehe für alle
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35