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    Plenarprotokoll 18/220 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 220. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. März 2017 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 22009 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/ CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein End- lager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze Drucksache 18/11398 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22009 B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bericht über die Regelungen zu den Anerkennungsver- fahren in Heilberufen des Bundes; weitere Fragen Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22009 D Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22010 C Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22010 C Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 22010 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22011 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 22011 A Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22011 B Reiner Meier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 22011 C Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22011 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22011 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22012 A Dr . Roy Kühne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 22012 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22012 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 22012 C Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22012 D Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22013 A Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22013 B Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22013 C Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22013 C Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 22013 D Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22014 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 22015 A Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22015 A Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 22015 B Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22015 B Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22015 C Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22015 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22015 D Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22016 A Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 22016 A Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22016 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22016 C Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22016 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017II Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/11364 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22016 D Mündliche Fragen 3, 4 Martina Renner (DIE LINKE) Überwachung von Journalisten und Redak- tionen durch den BND Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 22017 A Zusatzfragen Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 22017 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22017 D Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 22018 B Mündliche Frage 6 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bericht der UN-Untersuchungskommission über Kriegsverbrechen der syrischen Kon- fliktparteien Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22018 D Zusatzfragen Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22019 A Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 22019 C Mündliche Frage 12 Inge Höger (DIE LINKE) Thematisierung der Menschenrechtslage während des Besuchs der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Ägypten Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22019 D Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 22020 B Mündliche Frage 13 Inge Höger (DIE LINKE) Sicherheitskooperationen mit Tunesien Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22020 D Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 22021 A Mündliche Frage 16 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Prüfung der Erkenntnisse des marokkani- schen Nachrichtendienstes zu Anis Amri Antwort Dr . Günter Krings, Parl . 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Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22026 A Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22026 C Mündliche Frage 27 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inhalte der Investitionsvereinbarungen mit Afrika Antwort Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22027 B Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22027 C Mündliche Frage 45 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Personalauswahlkriterien für die Bestel- lung des künftigen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 22029 A Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22029 A Mündliche Frage 46 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Drohender Ausschluss der DB Regio von Vergabeverfahren Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 22029 D Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22030 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ehe für alle Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22031 A Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22032 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 22034 B Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22036 A Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . . 22037 A Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 22039 A Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 22040 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22041 D Dr . Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 22043 A Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 22044 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 22045 B Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 22046 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22048 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 22049 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notfallmaßnahmen im Falle eines Reaktor- druckbehälterversagens Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22049 D Anlage 3 Mündliche Frage 2 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausweitung der Planungszonen für den nuklearen Katastrophenschutz Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22050 A Anlage 4 Mündliche Frage 5 Niema Movassat (DIE LINKE) Kontaktaufnahme der Bundesregierung zu Vertretern der Opfer des Genozids an den Herero und Nama Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22050 B Anlage 5 Mündliche Frage 7 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017IV Lage der nach Somalia zurückgekehrten Bewohner des kenianischen Flüchtlingsla- gers Dadaab Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22050 C Anlage 6 Mündliche Frage 8 Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Völkerrechtliche Grundlagen des türki- schen Konsulatsunterrichts an Schulen in Deutschland Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22051 A Anlage 7 Mündliche Frage 9 Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung des in der Türkei inhaftier- ten Journalisten Deniz Yücel Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22051 A Anlage 8 Mündliche Frage 10 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kontakt zur türkischen Regierung im Fall Deniz Yücel Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22051 C Anlage 9 Mündliche Frage 11 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Freilassung des in der Tür- kei inhaftierten Journalisten Deniz Yücel Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22052 A Anlage 10 Mündliche Frage 14 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kenntnisse über einen mutmaßlichen Um- sturzversuch in Montenegro im Okto- ber 2016 Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22052 A Anlage 11 Mündliche Frage 15 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage von Gesetzentwürfen zu den The- men Parteiensponsoring und Lobbyistenre- gister Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22052 C Anlage 12 Mündliche Frage 18 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Nichtteilnahme deutscher Sportler an inter- nationalen Sportveranstaltungen aufgrund von Sicherheitsbedenken bzw. aus politi- schen Gründen Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22052 D Anlage 13 Mündliche Frage 19 Andrej Hunko (DIE LINKE) Ziele der Sicherheitsprojekte „CheckCard“, „Catch“, „PRINZ“ und „LIMES – Fighting Cross-Border Organised Crime“ Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22053 A Anlage 14 Mündliche Frage 20 Andrej Hunko (DIE LINKE) Treffen des BKA mit Vertretern aus der Schweiz, Österreich und Frankreich zur Thematik der informationstechnischen Überwachung Antwort Dr . Günter Krings, Parl . 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Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22054 D Anlage 18 Mündliche Frage 28 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Insolvenz des Energieanbieters Care-Ener- gy Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22055 A Anlage 19 Mündliche Frage 29 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektroautos an Gebäuden der Bundesmi- nisterien Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22055 C Anlage 20 Mündliche Frage 30 Katrin Werner (DIE LINKE) Stärkung des Gewaltschutzes für Frauen und Mädchen mit Behinderungen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22055 C Anlage 21 Mündliche Frage 31 Katrin Werner (DIE LINKE) Alternativen zum Werkstattsystem für Frauen mit Behinderungen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22056 A Anlage 22 Mündliche Frage 32 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dem Rehabilitationsziel zuwiderlaufende Tätigkeiten in Werkstätten für behinderte Menschen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22056 A Anlage 23 Mündliche Frage 33 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zumutbarkeit der Unterbringung behin- derter Menschen gegen ihren Willen in ei- ner Wohneinrichtung Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22056 C Anlage 24 Mündliche Frage 34 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erarbeitung eines arbeitsmarktpoliti- schen Konzepts für den Bundestagswahl- kampf 2017 Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22057 A Anlage 25 Mündliche Frage 35 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017VI Position der Bundesregierung zum Einsatz von Antibiotika bei Tieren Antwort Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22057 B Anlage 26 Mündliche Frage 36 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hohe Nachweisrate von Kolibakterien in Kälbern in Deutschland Antwort Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22057 D Anlage 27 Mündliche Frage 37 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Berichts zur Situation unbeglei- teter ausländischer Minderjähriger Antwort Caren Marks, Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22058 B Anlage 28 Mündliche Frage 38 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Positiv beschiedene Anträge zu dopingna- her Forschung seit 2014 Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22058 C Anlage 29 Mündliche Frage 39 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Realwertverlust der Leistungen der Pflege- versicherung seit 1995 Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22058 D Anlage 30 Mündliche Frage 40 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Finanzreserve der Pflegeversicherung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22059 A Anlage 31 Mündliche Frage 41 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Einführung einer bundeseinheitlichen Per- sonalbemessung in der Altenpflege Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . 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Staatssekretär BMVI . . . 22060 D (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22009 220. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. März 2017 Beginn: 13 .00 Uhr
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    Barbara Woltmann (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22049 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 08 .03 .2017 Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .03 .2017 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .03 .2017 Binder, Karin DIE LINKE 08 .03 .2017 Dröge, Katharina * BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .03 .2017 Ebner, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .03 .2017 Ehrmann, Siegmund SPD 08 .03 .2017 Gabriel, Sigmar SPD 08 .03 .2017 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 08 .03 .2017 Katzmarek, Gabriele SPD 08 .03 .2017 Korte, Jan DIE LINKE 08 .03 .2017 Kunert, Katrin DIE LINKE 08 .03 .2017 Lenkert, Ralph DIE LINKE 08 .03 .2017 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 08 .03 .2017 Marks, Caren SPD 08 .03 .2017 Mortler, Marlene CDU/CSU 08 .03 .2017 Mosblech, Volker CDU/CSU 08 .03 .2017 Movassat, Niema DIE LINKE 08 .03 .2017 Oellers, Wilfried CDU/CSU 08 .03 .2017 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .03 .2017 Röspel, René SPD 08 .03 .2017 Rößner, Tabea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .03 .2017 Rüthrich, Susann * SPD 08 .03 .2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .03 .2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 08 .03 .2017 Schmidt, Dr . Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .03 .2017 Schulte, Ursula SPD 08 .03 .2017 Strebl, Matthäus CDU/CSU 08 .03 .2017 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 08 .03 .2017 Wicklein, Andrea SPD 08 .03 .2017 Wöllert, Birgit DIE LINKE 08 .03 .2017 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 08 .03 .2017 *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes Anlage 2 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 1): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die gemäß deutschem kerntechnischen Regelwerk vorgesehenen Notfall- maßnahmen im Falle eines spontanen/katastrophalen Reaktor- druckbehälterversagens nicht verfügbar wären? Nach den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwer- ke wird für den bestimmungsgemäßen Betrieb und bei Störfällen ein spontaner Bruch des Reaktordruckbehäl- ters in deutschen Kernkraftwerken nicht unterstellt . Vo- raussetzungen hierfür sind die konservative Auslegung, die Qualität aus der Herstellung und die Überwachung der Betriebsbedingungen . Die wiederkehrenden zerstö- rungsfreien Prüfungen sowie die zerstörenden Prüfungen von Proben und bruchmechanische Nachweise müssen bestätigen, dass die erforderliche Qualität auch während der gesamten Betriebszeit erhalten bleibt . Zur Ermittlung der repräsentativen Ereignisabläu- fe für die Planung von präventiven Maßnahmen des anlagen internen Notfallschutzes sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter anderem die Ergebnisse aus deterministischen und probabilistischen Sicherheitsana- lysen zu berücksichtigen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722050 (A) (C) (B) (D) Für die Planung von mitigativen Maßnahmen des an- lageninternen Notfallschutzes ist ein Ereignisspektrum zugrunde zu legen, das alle relevanten Phänomene bei Un- fällen mit schweren Brennelementschäden berücksichtigt . Zur Erfüllung dieser Regelwerksanforderungen sind in den deutschen Kernkraftwerken für verschiedene Sze- narien präventive oder mitigative Notfallmaßnahmen vorhanden . Der spontane Bruch des Reaktordruckbehäl- ters während des bestimmungsgemäßen Betriebs oder bei Störfällen zählt nicht zu diesen Szenarien . Anlage 3 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 2): Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die jeweiligen aktuellen Fortschritte der betreffenden Bundesländer bezüglich der Ausweitung der Planungszonen für den nuklearen Katastrophenschutz (bitte möglichst mit zeitlicher Angabe der nächsten Meilensteine), und wie ist zwi- schen Bund und Ländern der aktuelle Stand ihrer „Gespräche über die in der Empfehlung der Strahlenschutzkommission vorgesehene Vorbereitung der Jodblockade für Schwangere und Kinder“ (gegebenenfalls bitte möglichst auch mit zeitli- cher Angabe der nächsten Meilensteine; vergleiche hierzu die Antworten der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fra- gen 62 auf Bundestagsdrucksache 18/7181 und 57 auf Bun- destagsdrucksache 18/7842)? Die Umsetzung der Konzepte zum nuklearen Kata- strophenschutz liegt in der Zuständigkeit der Bundeslän- der . Aktualisierte Erkenntnisse über die Fortschritte der Bundesländer bezüglich der Ausweitung der Planungs- zonen für den nuklearen Katastrophenschutz liegen der Bundesregierung nicht vor . Obwohl insoweit keine originären Zuständigkeiten der Bundesregierung vorliegen, beabsichtigt diese, dem Arbeitskreis V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungs- wesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ der Innenministerkonferenz (IMK) zur Vorbereitung einer der beiden nächsten Sitzungen eine Abfrage zum Stand der Umsetzung der Ausweitung der Planungszonen an die Länder zuzuleiten . Hinsichtlich der Schutzmaßnahme Jodblockade ist ein Bund-Länder-Gespräch auf Arbeitsebene vorgesehen, das voraussichtlich Ende April des Jahres 2017 stattfin- den wird . Ziel ist es, zu effektiven und einvernehmlichen Lösungen bei Beschaffung, dezentraler Bevorratung und Qualitätskontrolle von Kaliumiodidtabletten zu kommen . Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 18/11364, Frage 5): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der United Nations’ Working Group of Experts on People of African Descent (www .ohchr .org/EN/NewsEvents/ Pages/DisplayNews .aspx?NewsID=21233&LangID=E) vom 27 . Februar 2017, dass die Bundesregierung noch nicht ernst- haft die rechtmäßigen Vertreterinnen und Vertreter der Min- derheiten und indigenen Opfer des Genozids konsultiert hat, um Reparationen zu diskutieren, und wie gedenkt die Bun- desregierung, auf die an sie gerichtete Forderung der UN-Ar- beitsgruppe einzugehen, dass die Ovaherero und Nama in die laufenden Regierungsverhandlungen zwischen Deutschland und Namibia einbezogen werden müssen? Die deutsch-namibischen Verhandlungen zur Vergan- genheitsbewältigung finden im gegenseitigen Einver- ständnis zwischen den beiden demokratisch gewählten Regierungen statt . Deutschland hat von Beginn der Ver- handlungen an auf eine Beteiligung der besonders be- troffenen Volksgruppen durch die namibische Regierung gedrungen . Die namibische Regierung hat ein beratendes Komi- tee eingesetzt, das den Vertretern der Ethnien Namibias gegenüber offensteht . Einige Vertreter der besonders be- troffenen Ethnien Herero und Nama machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, andere haben entschieden, das nicht zu tun . Auch bei den direkten Verhandlungen der beiden Be- auftragten sind Vertreter der Herero/Nama aufseiten der namibischen Delegation mit einbezogen . Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 7): Wie viele der seit Mai 2016 nach Somalia zurückgekehr- ten rund 60 000 ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner des Flüchtlingslagers Dadaab in Kenia haben nach Kenntnis der Bundesregierung Somalia wieder verlassen, und inwie- fern sieht sie für die verbleibenden rund 250 000 Menschen dort eine Möglichkeit, angesichts der Sicherheits- und Versor- gungslage sicher nach Somalia zurückzukehren? Ob – und gegebenenfalls wie viele – ehemalige so- malische Flüchtlinge, die in Kenia in den Lagern um Dadaab untergebracht waren und von dort aus nach So- malia zurückgekehrt sind, inzwischen Somalia wieder verlassen haben und wohin sie gegangen sein könnten, ist der Bundesregierung nicht bekannt . Die Bundesregierung hat gegenüber Kenia immer wieder deutlich gemacht, dass die Rückkehr somali- scher Flüchtlinge nur freiwillig und unter Beachtung der Standards des internationalen Rechts erfolgen darf . Mit ihrem humanitären, stabilisierungspolitischen und ent- wicklungspolitischen Engagement in Somalia leistet die Bundesregierung einen Beitrag, um die Lebensgrundla- gen für die Bevölkerung zu verbessern und das Land zu stabilisieren . http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=21233&LangID=E http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=21233&LangID=E Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22051 (A) (C) (B) (D) Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/11364, Frage 8): Auf Grundlage welcher zwischenstaatlichen Verträge ist der sogenannte türkische Konsulatsunterricht an Schulen in Deutschland geregelt, und welche Steuerungs- und Kontroll- möglichkeiten auf die Unterrichtsgestaltung haben deutsche Schulbehörden? Der türkische Konsulatsunterricht findet an deutschen Schulen in Deutschland statt . Gemäß dem sich aus Arti- kel 30 Grundgesetz ergebenden Grundsatz der Kulturho- heit der Länder fällt die konkrete Ausgestaltung dieses Unterrichts in den Zuständigkeitsbereich der Länder . Der Bund kann daher zu Steuerungs- und Kontrollmöglich- keiten im Sinne der Fragestellung keine Auskunft geben . Anlage 7 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Fra- ge des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 9): Welche zukünftigen konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um für den in Haft befindlichen Journalisten Deniz Yücel ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten, und wann werden der deutsche Bundesminister des Auswärti- gen oder der Bundesminister der Justiz und für Verbraucher- schutz in Ankara ihre jeweiligen Kollegen besuchen, um den Journalisten Deniz Yücel freizubekommen? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Anwäl- te von Deniz Yücel Rechtsmittel gegen die Verhängung der Untersuchungshaft eingelegt . Die Bundesregierung wird daher das weitere Verfahren sehr genau verfolgen und hierzu engen Kontakt mit allen Beteiligten halten . Die Bundesregierung wird weiterhin auf vollumfäng- lichen konsularischen Zugang zu Deniz Yücel drängen, damit er in der Untersuchungshaft bestmöglich durch deutsche Konsularbeamte betreut werden kann . In einem Telefonat mit der Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel am 4 . März sagte Ministerpräsident Binali Yildirim zu, dass Herr Yücel künftig konsularisch betreut werden könne . Entsprechende Genehmigungen wurden durch die Bot- schaft Ankara bereits beantragt . Unabhängig davon wird die Bundesregierung gegen- über der türkischen Regierung weiterhin die Freilassung von Herrn Yücel fordern . Sie wird weiterhin in aller Deutlichkeit dafür eintreten, dass das hohe Gut der Pres- se- und Meinungsfreiheit, zu dessen Achtung sich auch die Türkei verpflichtet hat, umfassende Berücksichtigung findet. Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich am 2 . März in einem Schreiben an seinen türkischen Amtskollegen gewandt und sich für die Freilassung von Herrn Yücel eingesetzt, nachdem ein vorher verabredetes Treffen von der türkischen Seite kurzfristig abgesagt worden war . Bundesaußenminister Sigmar Gabriel hat gegenüber sei- nem türkischen Amtskollegen in Telefonaten am 3 . März, am 5 . März und am 6 . März sowie bei einem Gespräch heute Morgen auf eine rasche Lösung des Falls gedrängt . Konkrete Besuche des deutschen Außen- oder Justizmi- nisters sind derzeit nicht terminiert . Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/11364, Frage 10): Wie oft gab es Kontakt zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung im Fall Deniz Yücel und mit wel- chem Inhalt (bitte nach Datum aufschlüsseln)? Die Bundesregierung thematisiert die Frage konsu- larischen Zugangs zu inhaftierten oder in Gewahrsam genommenen deutschen Staatsangehörigen regelmäßig und anlassbezogen gegenüber der türkischen Regierung . Dabei mahnt sie auch stets die Einhaltung rechtsstaatli- cher Verfahren und, insbesondere im Fall Deniz Yücel, auch die Berücksichtigung des grundlegenden Wertes der Pressefreiheit an . In diesem Sinne hat die Bundesregie- rung den Fall Yücel früh auf den verschiedensten Ebe- nen gegenüber der türkischen Regierung angesprochen . So hat die Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel unter anderem in einem Gespräch mit dem türkischen Minis- terpräsidenten Yildirim am Rande der Münchner Sicher- heitskonferenz am 18 . Februar die Freilassung von Herrn Yücel und die Achtung der Meinungs- und Pressefreiheit gefordert . Angehörige der Deutschen Botschaft Ankara und des Generalkonsulats Istanbul standen und stehen vor Ort in ständigem Austausch mit den türkischen Behörden . Im Zuge der Verhängung von Untersuchungshaft gegen Herrn Yücel wurde dem türkischen Botschafter auf Bitte von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel am 28 . Februar durch Staatssekretär Walter Lindner und er- neut am 2 . März durch Staatssekretär Dr . Markus Ederer die Haltung der Bundesregierung in diesem Fall deutlich gemacht . Am 7 . März hat Staatsminister Michael Roth in einem Telefonat mit dem türkischen Europaminis- ter die hohe Bedeutung einer Lösung des Falls für das deutsch-türkische Verhältnis unterstrichen . Darüber hinaus hat Bundesminister Heiko Maas sich am 2 . März in einem Schreiben an seinen türkischen Amtskollegen gewandt und sich für die Freilassung von Herrn Yücel eingesetzt, nachdem ein vorher verabrede- tes Treffen von der türkischen Seite kurzfristig abgesagt worden war . Am gleichen Tag hatte auch der deutsche Botschafter beim Europarat gegenüber dem türkischen Justizminister unsere Erwartungen bekräftigt . Bundesaußenminister Sigmar Gabriel hat gegenüber seinem türkischen Amtskollegen in Telefonaten am 3 . März, am 5 . März und am 6 . März sowie bei einem Gespräch heute Morgen auf eine rasche Lösung des Falls gedrängt . Zudem hat Bundeskanzlerin Merkel am 4 . März in einem Telefonat mit dem türkischen Minis- terpräsidenten Yildirim erneut die Haltung der Bundesre- gierung im Fall Yücel unterstrichen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722052 (A) (C) (B) (D) Anlage 9 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/11364, Frage 11): Was wird die Bundesregierung des Weiteren noch im Fall Deniz Yücel für seine Freilassung aus der Untersuchungshaft und ein rechtsstaatliches, den Grundsätzen der Verhältnismä- ßigkeit entsprechendes Verfahren tun? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die An- wälte Yücels bereits Rechtsmittel gegen die Verhängung von Untersuchungshaft eingelegt . Die Bundesregierung wird daher das weitere Verfahren sehr genau verfolgen und hierzu engen Kontakt mit allen Beteiligten halten . Die Bundesregierung wird weiterhin auf vollumfäng- lichen konsularischen Zugang zu Deniz Yücel drängen, damit er in der Untersuchungshaft bestmöglich durch deutsche Konsularbeamte betreut werden kann . Unabhängig davon wird die Bundesregierung gegen- über der türkischen Regierung weiterhin die Freilassung von Herrn Yücel fordern . Und sie wird weiterhin in aller Deutlichkeit dafür eintreten, dass das hohe Gut der Pres- se- und Meinungsfreiheit, zu dessen Achtung sich auch die Türkei verpflichtet hat, umfassende Berücksichtigung findet. Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/11364, Frage 14): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nach- richtendienstliche) über einen vermeintlich fehlgeschlagenen Umsturzversuch im vergangenen Oktober in Montenegro, bei dem angeblich bewaffnete Angriffe auf staatliche Institutionen und Vertreter geplant gewesen sein sollen – wobei eine un- abhängige Überprüfung der Informationen nicht möglich war und viele in Montenegro die in diesem Zusammenhang vollzo- gene Festnahme zumindest für inszeniert halten (https://www . tagesschau .de/ausland/festnahmen-montenegro-101 .html) –, und welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über eine von der montenegrinischen Justiz behauptete Tatbeteiligung staatlicher Organe Russlands (https:// www .tagesschau .de/ausland/montenegro-russland-101 .html)? Bereits am 16 . Oktober 2016 berichteten die montene- grinischen Medien über die Festnahme von 20 serbischen Staatsangehörigen in Montenegro, denen terroristische Aktivitäten, das heißt ein Putschversuch gegen die am- tierende Regierung von Milo Djukanovic am Vorabend der Parlamentswahlen, vorgeworfen werden . Der Bundesregierung sind neben diesen öffentlich zu- gänglichen Informationen auch verschiedene Spekulati- onen zu Motiven und möglichen Urhebern des mutmaß- lichen Putschversuchs bekannt . Der Bundesregierung liegen keine eigenen belastbareren Erkenntnisse hierüber vor . Der Bundesregierung ist ebenfalls bekannt, dass spä- testens seit der Festnahme weiterer in diesem Zusam- menhang verdächtiger Personen Ende Oktober 2016 in Serbien über die Verbindung der Beschuldigten zu russi- schen staatlichen Stellen spekuliert wird . Am 19 . Februar 2017 gab der ermittelnde montene- grinische Oberstaatsanwalt Katnic erstmals öffentlich bekannt, dass die montenegrinischen Behörden von der Beteiligung „russischer staatlicher Organe“ an der Vor- bereitung des Putschversuchs ausgehen . Die russische Regierung wies diese Vorwürfe entschieden zurück . Der Bundesregierung liegen zur mutmaßlichen Beteiligung russischer staatlicher Stellen keine belastbaren Erkennt- nisse vor . Anlage 11 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 15): Wird das Kabinett noch in dieser Legislaturperiode Ge- setzentwürfe zu den Themen „Parteisponsoring“ und „Lob- byistenregister“ vorlegen (siehe „Sponsoring-Affäre – SPD will schärfere Regeln für Lobbyisten“ auf www .heute .de/ spd-gesetzentwurf-sieht-schaerfere-regeln-fuer-lobbyis- ten-vor-46632458 .html vom 24 . Februar 2017)? Der Artikel auf heute .de informiert über einen Gesetz- entwurf aus der SPD-Fraktion des Deutschen Bundesta- ges, an dem die Bundesregierung nicht beteiligt ist . Bis- lang ist keine der Bundestagsfraktionen zur Erläuterung des Entwurfs auf das BMI zugegangen . Der Diskussions- stand zwischen den Bundestagsfraktionen zu diesem ent- zieht sich der Kenntnis der Bundesregierung . Im Hinblick auf das darin ebenfalls angesprochene Thema „Parteiensponsoring“ ist anzumerken, dass Ge- setzesinitiativen zum Parteienrecht nach der Staatspraxis aus der Mitte des Bundestages erfolgen . Die Bundesre- gierung bringt hierzu also üblicherweise keine eigenen Initiativen ein . Anlage 12 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 18): An welchen internationalen Sportveranstaltungen nehmen bzw . nahmen im Zeitraum von 2016 bis 2019 analog der Ab- sage des Deutschen Olympischen Sportbundes e . V . zu dem Europäischen Olympischen Jugendfestival im türkischen Er- zurum (siehe Artikel „Hoffnung auf Besserung“ in der taz vom 7 . Februar 2017) nach Kenntnis bzw . in Abstimmung mit der Bundesregierung Sportlerinnen und Sportler aus der Bundes- republik Deutschland aufgrund von Sicherheitsbedenken bzw . aus politischen Gründen nicht teil, und für welche weiteren internationalen Sportveranstaltungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand Absagen aus diesen Gründen geplant bzw . in Prüfung? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass deutsche Sportlerinnen und Sportler aufgrund von Sicherheits- bedenken oder Ähnlichem im genannten Zeitraum ihre https://www.tagesschau.de/ausland/festnahmen-montenegro-101.html https://www.tagesschau.de/ausland/festnahmen-montenegro-101.html https://www.tagesschau.de/ausland/montenegro-russland-101.html https://www.tagesschau.de/ausland/montenegro-russland-101.html http://www.heute.de/spd-gesetzentwurf-sieht-schaerfere-regeln-fuer-lobbyisten-vor-46632458.html http://www.heute.de/spd-gesetzentwurf-sieht-schaerfere-regeln-fuer-lobbyisten-vor-46632458.html http://www.heute.de/spd-gesetzentwurf-sieht-schaerfere-regeln-fuer-lobbyisten-vor-46632458.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22053 (A) (C) (B) (D) Teilnahme an weiteren internationalen Sportveranstal- tungen abgesagt haben bzw . absagen werden oder zu- mindest eine Absage prüfen . Ich möchte allerdings da- rauf hinweisen, dass die Bundesregierung von derartigen Entscheidungen der Sportlerinnen und Sportler bzw . der jeweils zuständigen Sportverbände nicht notwendiger- weise in jedem Fall Kenntnis erhält . Anlage 13 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/11364, Frage 19): Welche Details kann das Bundesministerium des Innern zu den Zielen der Projekte „CheckCard“, „Catch“, „PRINZ“ und „LIMES – Fighting Cross-Border Organised Crime“ mittei- len, für die in den ersten drei Fällen das Bundeskriminalamt im Rahmen des Inneren Sicherheitsfonds (ISF Sicherheit) der Europäischen Union in der Förderperiode von 2014 bis 2020 begünstigt wurde (http://gleft .de/1CX) und im vierten Fall der Polizeipräsident in Berlin, und welche Details sind ihr zu den Beteiligten dieser Projekte bekannt? „CheckCard“ (BKA): Durch das Projekt soll eine we- sentliche Steigerung der Bewertungs-, Analyse- und Be- gutachterkompetenz der Ermittler/Gutachter im Bereich Chipkarten erzielt werden . Die Strafverfolgungsbehör- den können mit der neuen Software relevante Daten aus den Asservaten extrahieren und Asservate fachgerecht bewerten . Weiter wird durch die Software ein Austausch von Fachwissen ermöglicht . Projektpartner: Technische Hochschule Bingen, Euro- pol, Polizeidirektion Dresden . Weitere Beteiligung: EAST EGAF (European ATM Security Team, Untergruppe Expert Group on ATM Fraud). Dieses Treffen findet dreimal jährlich statt, um Expertenwissen der Kreditkartenfirmen, Polizei, Banken etc . direkt auszutauschen . EAST ist eine nichtkommerzi- elle Organisation, der sowohl Banken, Geldautomaten- hersteller, Kreditkartenfirmen und Polizeidienststellen angehören . „Catch (IMSI-Catcher)“ (BKA): Durch das Projekt sollen erstens die Möglichkeiten, den IMSI-Catcher be- darfsgerecht und je nach taktischen Erfordernissen in den Einsatz bringen zu können, erhöht werden, zweitens die Variabilität im Einsatzgeschehen (zum Beispiel durch zeitgleichen Einsatz eines fest verbauten sowie des por- tablen Catchers) verbessert werden, drittens die Eigensi- cherung der eingesetzten Polizeibeamten, die immer im Nahbereich der Zielperson agieren müssen, verbessert werden . Durch Mehrfachmessungen erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, der Zielperson ein Mobilfunkgerät zuordnen zu können . Projektpartner: keine . „PRINZ“ (BKA): Das Projekt „PRINZ“ soll einen Beitrag zur Bekämpfung der nationalen und internati- onalen Eigentumskriminalität, begangen durch mobile Tätergruppierungen, leisten . Das Projekt soll sich da- bei insbesondere auf die Kriminalitätsphänomene Woh- nungseinbruchdiebstahl, Raub zum Nachteil von Juwelie- ren und Kfz-Diebstahl/Kfz-Verschiebung konzentrieren . Ziel des Projektes „PRINZ“ ist die Identifizierung und Zerschlagung von organisierten Tätergruppierungen im Bereich der Eigentumskriminalität, insbesondere in den Deliktsfeldern Wohnungseinbruchdiebstahl, Raub zum Nachteil von Juwelieren und Kfz-Kriminalität . Das Zu- sammenführen bzw . die Koordination von Ermittlungs- verfahren und die Initiierung von Struktur- bzw . Sam- melverfahren sollen dabei schwerpunktmäßig verfolgt werden . Projektpartner: LKA Bayern, LKA Baden-Württem- berg, LKA Rheinland-Pfalz, LKA Hessen, LKA Bran- denburg, LKA Schleswig-Holstein . „LIMES“ (PP Berlin): Der Fokus des Projektes liegt auf der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK), begangen durch international agierende mobile Gruppen und kriminelle Netzwerke aus dem eurasischen Raum . Das Projekt wird unter Einbindung anderer deutscher Polizeibehörden (Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sach- sen, Bundeskriminalamt) sowie mehrerer europäischer Polizeibehörden (Polen, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Schweden) durchgeführt, denen eine Schlüs- selrolle zufällt, da sie ihren Sitz im Herkunfts- und/oder Zielland der Straftäter haben . Hiermit soll dem enormen Bedarf an internationaler Koordinierung von Ermitt- lungen und operativen Maßnahmen Rechnung getragen werden . Darüber hinaus soll die polizeiliche Zusammen- arbeit über Europol gestärkt werden . Übergeordnetes Ziel des Projektes „LIMES“ sind die nachhaltige Stärkung der Ermittlungskompetenz und -ef- fektivität bei den Projektteilnehmern und die effektivere Verhütung sowie Bekämpfung von OK, unter anderem durch nationale und grenzüberschreitende operative Maßnahmen mit den vier Unterzielen: Verbesserung der Kenntnisse und Kompetenzen in der Verhinderung bzw . Bekämpfung von OK, Entwicklung eines Netzwerkes der Projektpartner zwecks Erleichterung des Austausches strategischer/ope- rativer Kenntnisse und Kompetenzen, Verbesserung der operativen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der OK-Bekämpfung, Verbesserung des Informationsaustausches bei der Verhinderung bzw . Bekämpfung von OK (Datensysteme, Kommunikationsmittel und andere Kapazitäten von Eu- ropol werden genutzt) . Projektpartner: Polizeipräsidium Land Brandenburg, Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, Landeskriminalamt Sachsen, Polizeibehörden aus Polen, Tschechien, Est- land, Lettland, Litauen und Schweden, Europol . Anlage 14 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/11364, Frage 20): http://gleft.de/1CX Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722054 (A) (C) (B) (D) Über welche „Grundlagen, Produkte und Methoden der informationstechnischen Überwachung“ hat sich das Bundes- kriminalamt im Rahmen von mehreren Arbeitstreffen sowie einem Treffen auf Amtsleitungsebene mit „Vertretern“ aus der Schweiz, Österreich und Frankreich ausgetauscht (Bundes- tagsdrucksache 18/11261, Antwort zu Frage 13), und inwiefern dienten die Treffen auch der Verabredung eines gemeinsamen Ansatzes bei der Beschaffung, Nutzung bzw . Standardisierung staatlicher Trojanerprogramme („Software zur Überwachung, wie zum Beispiel Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder Onlinedurchsuchung“)? Ziel der Informationstreffen des Bundeskriminalamts im Jahr 2016 mit Vertretern polizeilicher Behörden aus der Schweiz, Österreich und Frankreich – gemäß obiger Fragestellung (Bezug in Drucksache 18/11261) – war ein Austausch über Eigenentwicklungen zur informations- technischen Überwachung sowie über Erfahrungen mit kommerziellen Produkten in diesem Bereich . Darüber hi- naus wurden die rechtlichen Voraussetzungen zum Ein- satz von Software der informationstechnischen Überwa- chung in den jeweiligen Ländern thematisiert und damit verbundene Herausforderungen und Handlungserforder- nisse erörtert . Konkrete Vereinbarungen zur gemeinsa- men Beschaffung, Nutzung bzw . Standardisierung von Software zur informationstechnischen Überwachung wurden nicht getroffen . Anlage 15 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 21): Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Kennt- nis der Bundesregierung im Februar 2017 im EASY-System (Erstverteilung von Asylbegehrenden) bzw . in der seit Janu- ar 2017 auf Personendaten basierenden Asylgesuchstatistik in Deutschland neu registriert worden, und wie hoch war die be- reinigte Schutzquote in Bezug auf Asylsuchende aus der Tür- kei in diesem Monat (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? Angaben zu eingereisten Asylsuchenden werden seit Januar 2017 monatlich im Rahmen einer Pressemit- teilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der aktuellen Asylzahlen mitgeteilt und können über die Internetseite des BMI von jedermann abgerufen werden . Die Angaben können sowohl zum vorhergehenden Monat Februar als auch zum bisherigen laufenden Jahr der entsprechenden Pressemitteilung entnommen werden . Im Februar 2017 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 252 Asylanträge von türkischen Staatsangehörigen entschieden . 19 Personen, das heißt 7,5 Prozent der Asylanträge, wurden positiv beschieden . Im Einzelnen: Fünf Personen wurden als Asylberechtigte nach Arti- kel 16a des Grundgesetzes anerkannt . Sieben Personen erhielten Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes in Verbindung mit § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes . Fünf Personen erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU . Bei zwei Personen wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgeset- zes festgestellt . Abgelehnt wurden die Anträge von 108 türkischen Staatsangehörigen; anderweitig erledigt, zum Beispiel durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfah- renseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages, wurden die Anträge von 125 Personen . Anlage 16 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra- ge 22): Wie viele türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ha- ben vom 1 . Dezember 2016 bis zum 28 . Februar 2017 in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt, und wie viele dieser Antragstellenden waren nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige der türkischen Streitkräfte? Vom 1 . Dezember 2016 bis 28 . Februar 2017 haben 1 699 türkische Staatsangehörige beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag gestellt . Beim BAMF werden Anträge von Angehörigen der türkischen Streitkräfte systematisch nicht gesondert sta- tistisch erfasst . Dem BAMF sind für den besagten Zeit- raum vier türkische Soldaten als Inhaber von Diploma- tenpässen bekannt, die in dem erfragten Zeitraum einen Asylantrag gestellt haben . Anlage 17 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Fra- ge des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 25): Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, auf europäi- scher Ebene eine Initiative zu starten mit dem Ziel, den Inhalt des Vertrages über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (kurz: Fiskalvertrag) ge- mäß seinem Artikel 16 in den Rechtsrahmen der Europäischen Union zu überführen, und welche Kenntnis hat die Bundesre- gierung über ein auf europäischer Ebene gegebenenfalls be- reits geplantes Verfahren zur Überführung des Fiskalvertrages in den EU-Rechtsrahmen? Die Frage nach der Überführung der Inhalte des Ver- trags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag) in den Rechtsrahmen der Europäischen Union (EU) ist aus Sicht der Bundesregierung im Zusammenhang mit den grund- sätzlichen Weichenstellungen für die Zukunft der EU zu sehen . Die Diskussion hierzu wird auf europäischer Ebe- ne intensiv geführt werden . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22055 (A) (C) (B) (D) Für die Bundesregierung ist der Fiskalvertrag ein zen- trales Element für die Stabilisierung und Solidität in der Wirtschafts- und Währungsunion und der EU insgesamt . Die Bundesregierung hat sich von Beginn an dafür einge- setzt, dass der Inhalt des Fiskalvertrags im Unionsrecht geregelt wird . Dies war damals aufgrund der Haltung von Großbritannien nicht möglich . In ihrem am 25 . Oktober 2016 vorgelegten Arbeits- programm für 2017 hatte die Europäische Kommission angekündigt, „Folgemaßnahmen zu Artikel 16 des Ver- trags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (mit denen die Subs- tanz dieses Vertrags in den Rechtsrahmen der Europäi- schen Union übernommen werden sollen)“ vorzulegen . Hier ist noch nicht bekannt, ob und wann die Europä- ische Kommission diese „Folgemaßnahmen“ vorschla- gen wird . Die Kommission hat zwischenzeitlich aber den nach Artikel 8 des Fiskalvertrags vorgesehenen Fiskal- vertretungsumsetzungsbericht vorgelegt . Anlage 18 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 28): Seit wann lagen der Bundesregierung bzw . der Bundesnetz- agentur Hinweise auf eine mögliche Insolvenz des Energie- anbieters Care-Energy vor, und was hat die Bundesregierung bzw . die Bundesnetzagentur ab wann konkret unternommen, um betroffene Verbraucher rechtzeitig vor den Folgen einer Insolvenz zu schützen? Die Bundesnetzagentur ermittelt seit 2016 entspre- chend ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gegen Care-Energy wegen fehlender wirtschaftlicher Leis- tungsfähigkeit und Zuverlässigkeit . Hierzu fasste die Bundesnetzagentur Ende Juni 2016 Auskunftsbeschlüs- se . Diese wurden veröffentlicht . Der nun von Care-Energy eingereichte Insolvenzan- trag ist hiervon zu trennen . Nach Angaben der Bundes- netzagentur lagen ihr konkrete Hinweise auf das Vorlie- gen einer Insolvenz der Care-Energy seit dem 20 . Februar 2017 vor . Es ist nicht Aufgabe der Bundesnetzagentur, im Rah- men der Prüfung nach §§ 65, 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auf eine Insolvenzvermeidung hinzuwirken . Der Ausgang eines möglichen Insolvenzverfahrens ist derzeit nicht vorhersehbar . Da Insolvenzverfahren nicht zwangsläufig auf eine Stilllegung des Betriebs gerichtet sind, ist auch die Weiterführung der Geschäftstätigkeit grundsätzlich möglich . Durch die Insolvenz haben die Kunden keine „Versorgungslücke“ zu befürchten . Gene- rell gibt es nach dem Energiewirtschaftsgesetz einen An- spruch auf Ersatzversorgung . Es bleibt insofern wegen der Insolvenz eines Energieversorgungsunternehmens niemand ohne Strom . Allerdings kann ein Insolvenzver- fahren Auswirkungen auf die von den Kunden geleiste- ten Vorauszahlungen bzw . erwarteten Boni haben . Anlage 19 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 29): An welchen Gebäuden der Bundesministerien befinden sich derzeit öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektroau- tos (bitte nach Standorten der Bundesministerien auflisten)? Zum Stichtag 1. März 2017 befinden sich im Bun- desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Bonn vier öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektro- autos. Am Standort Berlin befinden sich vier teilöffentli- che Ladesäulen für Gäste . Darüber hinaus befinden sich in nahezu allen Bun- desministerien betriebsinterne und Mitarbeiterladeein- richtungen . Diese Ladeeinrichtungen können aus Sicher- heitsgründen nicht der Öffentlichkeit zum Laden ihrer Elektrofahrzeuge angeboten werden . Anlage 20 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 30): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen, auch unter Berücksichtigung von Migrantinnen mit Behinde- rungen und geflüchteten Frauen mit Behinderungen, zu ver- stärken bzw . auszubauen? Im Nationalen Aktionsplan 2 .0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention wurden im Hand- lungsfeld „Frauen“ verschiedene Maßnahmen zur Stär- kung der Rechte und der Interessenvertretung von Frauen verankert . So ist beispielsweise vorgesehen, Bund-Län- der-Gespräche zum Gewaltschutz von Menschen mit Be- hinderungen, insbesondere von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, zu führen . Ziel ist dabei nicht nur eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation, sondern vor allem die Identifizierung von Handlungsbedarfen. Dies schließt selbstverständlich auch Migrantinnen bzw . ge- flüchtete Frauen mit Behinderungen mit ein. Die Bundesregierung wird außerdem das Angebot des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen auf der Basis des Hilfetelefongesetzes fortführen . Gebärdensprachdol- metschung und leichte Sprache gehören hier selbstver- ständlich zum Angebot . Die Website des Hilfetelefons ist zudem barrierefrei gestaltet . Hierbei ist die Kooperation mit den Behindertenverbänden besonders wertvoll, um auch Rückmeldungen zur behindertengerechten Ausge- staltung bzw . Verbesserung der Hilfsangebote zu bekom- men . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722056 (A) (C) (B) (D) Anlage 21 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 31): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Frauen mit Behinderungen, auch unter Berücksichtigung von Migran- tinnen mit Behinderungen, verstärkt aus dem „Werkstattsys- tem“ herauszuführen? Die Bundesregierung hat im Rahmen des Bundesteil- habegesetzes das Budget für Arbeit eingeführt . Für Men- schen mit Behinderungen, die ihr Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben bislang ausschließlich in einer Werkstatt für behinderte Menschen wahrnehmen konnten, wurde somit eine Möglichkeit geschaffen, auch eine Beschäfti- gung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben . Das Budget für Arbeit richtet sich als Angebot an alle Frauen und Männer mit Behinderungen, die in einer Werkstatt arbeiten. Davon profitieren natürlich auch Migrantinnen mit Behinderungen, wenn sie ein entsprechendes Wahl- recht ausüben wollen . Anlage 22 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra- ge 32): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den in der TV-Sendung Team Wallraff am 20 . Februar 2017 prä- sentierten Recherchen, wonach Werkstätten für behinderte Menschen ihre Beschäftigten im Berufsbildungsbereich zu- mindest teilweise für Arbeiten einsetzen, die dem Rehabilita- tionsziel zuwiderlaufen (Aussage von Prof . Dr . Stefan Sell in der Sendung), und welche Konsequenzen zieht die Bundesre- gierung aus dem in derselben Sendung berichteten Umstand, dass Werkstätten zum Teil Teilnehmende des Berufsbildungs- bereichs voll in die Erledigung von Aufträgen aus der Indus- trie einbinden, statt ihnen Qualifizierungslehrgänge anzubie- ten oder sie anderweitig beruflich zu qualifizieren? Im genannten Fernsehbericht wurde eine konkrete Werkstatt für behinderte Menschen gezeigt, in der Män- gel bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages zu erkennen waren . Zuständiger Rehabilitationsträger für den Berufsbildungsbereich in Werkstätten ist die Bun- desagentur für Arbeit . Die Qualitätsstandards für die be- rufliche Bildung in Werkstätten hat die Bundesagentur in ihrem „Fachkonzept für Eingangsverfahren und Be- rufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Men- schen“ festgeschrieben . Im Rahmen ihrer Prüfungen hatte die Bundesagen- tur für Arbeit im Jahr 2016 bei dieser Werkstatt bereits Mängel festgestellt und entsprechende Nachbesserungen verlangt . Diese Aktivitäten fanden unabhängig vom sogenann- ten Team Wallraff statt und dauern gegenwärtig noch an . Erkenntnisse darüber, dass derartige Zustände in Werkstätten allgemein zu verzeichnen sind, liegen der Bundesregierung nicht vor . Die Bundesregierung hält die von der Bundesagentur für Arbeit ergriffenen Maßnahmen für notwendig und zielführend, um die Qualität des Berufsbildungsberei- ches in der dargestellten Werkstatt für behinderte Men- schen entsprechend dem Fachkonzept zu verbessern . Anlage 23 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra- ge 33): Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung im Einzelfall zumutbar, dass behinderte Menschen gegen ihren Willen in einer Wohneinrichtung leben müssen, obwohl auch laut Teil- habebericht der Bundesregierung insbesondere Frauen in Ein- richtungen in viel höherem Maße von Gewalt betroffen sind als die weibliche Durchschnittsbevölkerung (zu behinderten Männern liegen keine Daten vor), und welche Handlungs- bedarfe wurden im Rahmen der Gespräche zwischen Bund und Ländern zur Formulierung einer Gewaltschutzstrategie bereits identifiziert (vergleiche Nationaler Aktionsplan 2.0, Seite 274)? Wie im aktuellen Teilhabebericht der Bundesregie- rung dargestellt, gaben 35 Prozent aller befragten Frauen unter 65 Jahren an, im Erwachsenenalter mindestens ei- nen körperlichen Übergriff erlebt zu haben . Unter den Frauen mit Beeinträchtigungen war dieser Anteil mit 62 Prozent fast doppelt so hoch, wenn sie in Privathaushalten wohnten, und mit 73 Prozent noch ein- mal höher, wenn sie in Einrichtungen lebten . Auch Männer mit Beeinträchtigungen sind viel häu- figer von Gewalterfahrungen betroffen als Männer ohne Beeinträchtigungen . 43 Prozent der männlichen Durch- schnittsbevölkerung waren mindestens einmal von kör- perlicher Gewalt betroffen, bei den Männern mit Beein- trächtigungen liegt dieser Anteil mit 71 Prozent ebenfalls sehr viel höher . Der wissenschaftliche Beirat kommt in seinem Kom- mentar zum Kapitel „Sicherheit und Schutz der Person“ zu dem Schluss, dass nicht nur flächendeckend Maßnah- men zur Stärkung von behinderten Frauen entwickelt und etabliert werden müssen, sondern grundsätzlich Strategi- en zur Verhinderung gewaltsamer Übergriffe auf behin- derte Menschen jedes Geschlechts benötigt werden . Im Nationalen Aktionsplan 2 .0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde deshalb im Handlungsfeld „Frauen“ unter anderem als Maßnahme verankert, Bund-Länder-Gespräche zum Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Frau- en und Mädchen mit Behinderungen, zu führen . Ziel ist eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation und die Identifizierung von Handlungsbedarfen, um letztlich eine ebenenübergreifende Gewaltschutzstrategie für Men- schen mit Behinderungen zu entwickeln . Im zweiten Quartal 2017 ist die nächste Bund-Län- der-Besprechung geplant . Der Diskussion und dem Er- gebnis kann hier nicht vorgegriffen werden . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22057 (A) (C) (B) (D) Anlage 24 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra- ge 34): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, angekündigte arbeitsmarktpolitische Konzept für den Bundes- tagswahlkampf 2017 von Beamten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgearbeitet wird, so wie es die Berichterstattung im Spiegel vom 25 . Februar 2017 na- helegt (vergleiche Artikel „Geteilte Republik“, Seite 15 ff .: „Stattdessen arbeiten ihre (i . e . Nahles) Beamten an Kon- zepten, älteren Beschäftigten früh Qualifizierungsangebote zu machen . Es könne nicht darum gehen, nur den Bezug des Arbeitslosengeldes zu verlängern, heißt es in Ihrem Ressort“), und wenn nein, wie sonst sind Einsatz und Stellungnahme des BMAS zu interpretieren? Bundesministerin Andrea Nahles wirkt in ihrer Funk- tion als Vorsitzende der Perspektiv-AG „Arbeit, Digita- les, Aus- und Weiterbildung und Rente“ des SPD-Partei- vorstandes an der Erstellung von Programmpapieren der SPD mit und vertritt dort naturgemäß Positionen, die de- nen in ihrer Funktion als Ministerin nicht widersprechen . Die Ministerin vertritt seit langem die Auffassung, dass Qualifizierung das zentrale Element einer vorausschau- enden Arbeitsmarktpolitik ist . Dies spiegelt sich auch bei der Beantwortung von Presseanfragen wider, die an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet werden . Daraus den Rück- schluss zu ziehen, Beamte des BMAS schrieben an Kon- zepten der SPD, ist nicht richtig . Anlage 25 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra- ge 35): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäi- schen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einer Pressemitteilung vom 24 . Januar 2017, wonach es an der Zeit sei, den Einsatz von Antibiotika bei Tieren zu verringern, zu vermeiden und völlig neu zu überdenken, und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse aus Deutschland im aktuellen jährlichen Bericht der EFSA und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) über Antibiotikaresistenzen in Lebensmitteln sowie bei Tieren und Menschen in der EU? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Einsatz von Antibiotika auf das therapeutisch notwen- dige Maß zu reduzieren ist . Sie hat hierzu bereits im Rahmen der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) umfangreiche und vielfältige Maßnahmen ergriffen . Ausdruck des Erfolgs des seit 2014 in Deutsch- land geltenden Antibiotikaminimierungskonzepts bei Nutztieren sind der Rückgang der Verkaufsmengen an- timikrobieller Substanzen an Tierärztinnen und Tierärzte um mehr als 50 Prozent sowie der beobachtete Rückgang der Therapiehäufigkeit bei Masttieren. Auch der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte Entwurf einer Verordnung zur Än- derung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken hat die Einführung weiterer strikter Regelungen für den Einsatz von Cephalosporinen der dritten und vierten Ge- neration sowie Fluorchinolonen bei Tieren zum Ziel . Zur Bewertung der Ergebnisse für Deutschland (DE) im Bericht von EFSA und ECDC: Im Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten entsprechen die in DE erho- benen Resistenzdaten in vielen Bereichen dem europä- ischen Durchschnitt . Lediglich bei der Resistenz von Escherichia (E .) coli gegenüber den Cephalosporinen der dritten und vierten Generation weist DE bei Isolaten von Mastschweinen und Mastkälbern, die am Schlachthof ge- wonnen wurden, Werte auf, die über dem europäischen Mittel liegen . Die Nachweisraten bewegen sich jedoch auf relativ niedrigem Niveau (Schwein DE: 3,3 Pro- zent vs . EU: 1,4 Prozent, Kalb DE: 2,6 Prozent vs . EU: 1,7 Prozent) . Bei der Bewertung von Resistenzdaten muss gene- rell beachtet werden, dass verschiedene Faktoren zu- sammenspielen, die zu einer Resistenzentwicklung und -ausbreitung führen können . Daher kann aus den darge- legten Daten nicht unmittelbar auf eine Gefährdung der Verbraucher geschlossen werden . Ebenso wenig kann da- raus geschlossen werden, dass Verbraucher in Deutsch- land höher exponiert sind als solche in anderen Ländern . Anlage 26 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra- ge 36): Wie erklärt sich die Bundesregierung die sehr hohen Nach- weisraten von Beta-Lactamasen mit erweitertem Wirkspek- trum (Extended-Spectrum Beta-Lactamasen – ESBL) produ- zierenden E . coli in Kälbern in Deutschland von 57,5 Prozent gegenüber den weit geringeren Nachweisraten in den Nie- derlanden (13,7 Prozent) oder in Dänemark (3 Prozent) im aktuellen jährlichen Bericht der EFSA und des ECDC über Antibiotikaresistenzen in Lebensmitteln sowie bei Tieren und Menschen in der EU, und besteht für die Bundesregierung Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Resistenzen bei Salmo- nella-Bakterien, die laut oben genanntem Bericht in Deutsch- land in Schweinen für verschiedene Antibiotika (zum Beispiel Ampicillin 73,9 Prozent) sehr hoch sind und mit der Salmonel- lose die am zweithäufigsten gemeldete lebensmittelbedingte Krankheit der EU auslösen? Die Entwicklungen zum Vorkommen ESBL/ AmpC-Beta-Laktamasen bildender Escherichi (E .) coli bei Kälbern und Schweinen werden von den Fachbehör- den im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit einigen Jah- ren im Rahmen von Forschungsprojekten und dem na- tionalen Resistenzmonitoring bei Zoonoseerregern und kommensalen Keimen aufmerksam verfolgt . Insgesamt wird eine weite Verbreitung von ESBL/AmpC-bildenden E. coli bei Nutztieren beobachtet, auch im Geflügel- und Schweinebereich . Dies kann nicht ausschließlich über Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722058 (A) (C) (B) (D) den Selektionsdruck durch Antibiotikaanwendung er- klärt werden . Die im Vergleich zu Deutschland niedrigeren Werte in den Niederlanden und in Dänemark stehen nach Ein- schätzung der Fachleute des Bundesinstitutes für Risiko- bewertung möglicherweise in Zusammenhang mit dem in diesen Ländern erfolgten freiwilligen Verzicht der Wirtschaftsbeteiligten auf den Einsatz von Cephalospori- nen der dritten und vierten Generation bei Schweinen und Rindern und dem damit einhergehenden sehr gerin- gen Einsatz . Die Häufigkeit von Salmonellen in Lebensmitteln und in Beständen von Nutzgeflügel ist in Deutschland (DE) in den letzten Jahren erheblich gesunken . Die Resistenz von Salmonella (S .) Typhimurium gegenüber Ampicil- lin, Sulfonamiden und Tetracyclin ist seit Jahrzehnten bekannt und ein Charakteristikum dieser Keime . Dem entsprechen auch die letzten Ergebnisse, die im Rahmen des Zoonosen-Monitorings im Jahr 2015 und davor in 2011 bei Mastschweinen und auf Schlachtkörpern vom Schwein erhoben wurden . Bei der Bewertung der Daten ist zu bedenken, dass die Zahl der Isolate bei den einzel- nen Herkünften 2015 mit maximal 29 eher gering war, sodass jedes einzelne Isolat relativ stark ins Gewicht fällt . Weder 2011 noch 2015 wurden bei den Salmonella-Iso- laten von Schweinen im Rahmen des Zoonosen-Monito- rings Resistenzen gegenüber Cephalosporinen der dritten Generation festgestellt . Insofern stellen die im zitierten europäischen Bericht genannten Ergebnisse zu Salmo- nella keine neuen Erkenntnisse dar . Sie unterstreichen erneut die Notwendigkeit, den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren, aber auch die Notwendigkeit, die Über- tragung solcher Keime entlang der Lebensmittelkette zu minimieren . Zu beiden Handlungsfeldern sind in der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) Maßnahmen benannt . Anlage 27 Antwort der Parl . Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra- ge 37): Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den nach § 42e des Achten Buches Sozialgesetzbuch vorgese- henen Bericht zur Situation unbegleiteter ausländischer Min- derjähriger vorlegen, der bereits im vergangenen Jahr hätte vorliegen sollen? Die Bundesregierung wird sich nach dem derzeitigen Stand der Planungen in der Sitzung des Bundeskabinetts am 15 . März 2017 mit dem Bericht zur Situation unbe- gleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland befassen und den Bericht noch am selben Tag dem Deut- schen Bundestag und dem Bundesrat zuleiten . Anlage 28 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 38): Welche Anträge zu dopingnaher Forschung hat das Bun- desinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seit dem Jahr 2014 positiv beschieden (bitte das jeweilige Vorhaben, den Antragsteller und die gegebenenfalls dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel nennen), und inwieweit teilt die Bun- desregierung diesbezügliche grundlegende Zweifel des Lü- becker Physiologen Wolfgang Jelkmann (siehe „Dopingnahe Forschung in Ulm?“ im Deutschlandfunk, 26 . Februar 2017)? Klinische Prüfung bei Menschen ist jede am Men- schen durchgeführte Untersuchung, die dazu bestimmt ist, klinische oder pharmakologische Wirkungen von Arzneimitteln zu erforschen oder nachzuweisen oder Ne- benwirkungen festzustellen, mit dem Ziel, sich von der Unbedenklichkeit oder Wirksamkeit der Arzneimittel zu überzeugen . Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf nur begonnen werden, wenn die zuständige Ethik-Kommis- sion diese zustimmend bewertet und die zuständige Bun- desoberbehörde diese genehmigt hat . Die Versagungsgründe für eine zustimmende Bewer- tung bzw . die Genehmigung sind im Arzneimittelgesetz festgelegt; insbesondere müssen die vorgelegten Unterla- gen dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ent- sprechen, und die klinische Prüfung muss geeignet sein, den Nachweis der Unbedenklichkeit oder Wirksamkeit eines Arzneimittels zu erbringen . Die in dem in der Frage genannten Bericht angespro- chene klinische Relevanz ist insoweit Teil der Prüfung im Genehmigungsverfahren, eine mögliche missbräuchliche Verwendung gewonnener Erkenntnisse hingegen nicht . In der Datenbank zu klinischen Prüfungen (Pharm- Net.Bund-CT) finden sich für den Zeitraum von 2014 bis heute keine Hinweise auf klinische Prüfungen, die einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung nahelegen . Dem BfArM wurden insbesondere keine Anträge zu kli- nischen Prüfungen zur Genehmigung vorgelegt, die die Prüfung dopingrelevanter Substanzen wie Beta-2-Mime- tika bei gesunden Probanden mit dem Ziel der Beobach- tung von zum Beispiel Gewichtsveränderung, Leistungs- steigerung, Regenerationsfähigkeit, Ausdauerleistung beinhaltet hatten . Anlage 29 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Fra- ge 39): Wie hoch ist der Realwertverlust der Leistungen der Pfle- geversicherung seit 1995, und in welchem Umfang wird die- ser durch die gesetzlich vorgesehenen Leistungsanpassungen ausgeglichen (bitte nach insgesamt, ambulant und stationär unterscheiden)? Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22059 (A) (C) (B) (D) Gemessen an der Entwicklung des Verbraucherprei- sindexes hätten die Leistungen der Pflegeversicherung ohne jegliche Anhebung seit 1995 einen Realwertverlust von etwa 33 Prozent zu verzeichnen . Dies ist mit den stu- fenweisen Anhebungen vieler Leistungsbeträge ab 2008, den Leistungsverbesserungen des Pflege-Neuausrich- tungs-Gesetzes ab 2013 sowie der Leistungsdynamisie- rung für die Jahre 2012 bis 2015 im Rahmen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes bereits teilweise ausgeglichen worden. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftig- keitsbegriffs wurden die Leistungsbeträge der Pflege- versicherung zum 1 . Januar 2017 im Ergebnis nochmals deutlich erhöht . Durch diese erheblichen Leistungsver- besserungen ist der Kaufkraftverlust der Leistungen der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung auch aus wissenschaftlicher Perspektive mittlerweile zumindest ausgeglichen worden (vgl . Rothgang u . a .: Pflegereport der BARMER GEK 2016, S . 11) . Eine exakte Differen- zierung der Entwicklung nach den einzelnen Leistungs- bereichen ist – unter anderem aufgrund der zum 1 . Januar 2017 erfolgten Umstellung von Pflegestufen auf Pflege- grade – methodisch komplex und bedarf einer länger an- dauernden Analyse . Anlage 30 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Fra- ge 40): Auf welche Summe beläuft sich derzeit die Finanzreserve der sozialen Pflegeversicherung, zum einen absolut, zum an- deren ausgedrückt in monatlichen Ausgaben? Die soziale Pflegeversicherung verfügte Ende 2016 über einen Mittelbestand von 9,34 Milliarden Euro . Dies entspricht 3,8 Monatsausgaben laut Haushaltsplänen der Pflegekassen. Anlage 31 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 41): Welche Gründe sprechen nach Meinung der Bundesregie- rung dagegen und welche dafür, eine gesetzliche bundesein- heitliche Personalbemessung in der Altenpflege einzuführen? Um den heterogenen Bedürfnissen der Pflegeeinrich- tungen Rechnung zu tragen, hat der Bundesgesetzgeber bislang bewusst keine starren bundeseinheitlichen Per- sonalschlüssel vorgesehen . Es ist vielmehr Aufgabe der Selbstverwaltung auf Landesebene, die Maßstäbe und Grundsätze für eine wirtschaftliche und leistungsbezoge- ne, am Versorgungsauftrag orientierte personelle Ausstat- tung der Pflegeeinrichtungen in Landesrahmenverträgen zu vereinbaren . Dies kann gemäß § 75 Absatz 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) durch landesweite Ver- fahren zur Ermittlung des Personalbedarfs oder zur Be- messung der Pflegezeiten oder landesweite Personalricht- werte geschehen . Die individuell vorzuhaltende personelle Ausstattung einer Pflegeeinrichtung wird dann auf dieser Basis konkret zwischen dem Einrichtungsträger und den Kostenträgern in der jeweiligen Vergütungs- bzw. Pflege- satzvereinbarung vertraglich und im Voraus festgelegt . Allerdings liegen auf Landesebene bislang keine wis- senschaftlich fundierten Verfahren vor, um den Perso- nalbedarf in den Pflegeeinrichtungen nach einheitlichen Grundsätzen qualitativ und quantitativ zu bestimmen . Nach § 113c SGB XI müssen die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI auf Bundesebene deshalb bis zum 30 . Juni 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur ein- heitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflege- einrichtungen entwickeln und erproben . Damit werden mittelfristig einheitliche fachliche Grundlagen für ein Personalbemessungsverfahren zur Verfügung stehen, aus dem sich Maßstäbe für die Personalausstattung der Pfle- geeinrichtungen ableiten lassen . Anlage 32 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 42): Welches sind nach Meinung der Bundesregierung die Ur- sachen für den teilweise dramatischen Personalmangel in der ambulanten und stationären Langzeitpflege, und was unter- nimmt die Bundesregierung, um diese Ursachen zu bekämp- fen? Zunächst ist festzuhalten, dass die Altenpflege in den letzten Jahren zu den besonders stark wachsenden Dienstleistungsbranchen gehört . Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von Ende Januar 2017 war die Altenpflege im Jahre 2015 mit einer Zunahme der Zahl der Beschäftigten von 4 Prozent (24 000) stärkster Wachstumssektor im Gesundheitswesen . Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist in der Altenpflege dennoch ein Fachkräftemangel bei exa- minierten Fachkräften und Spezialisten zu verzeichnen . Stellenangebote für examinierte Altenpflegefachkräfte und -spezialisten sind im Bundesdurchschnitt 162 Tage vakant . Auf 100 gemeldete Stellen (außerhalb der Zeit- arbeit) kommen rechnerisch 36 Arbeitslose . Dass sich diese Entwicklung trotz der beschriebenen Zunahme der Beschäftigung in der Altenpflege zeigt, dürfte darauf zurückzuführen sein, dass trotz stabiler informeller Pfle- gesettings der Bedarf an professionell erbrachten Pflege- dienstleistungen steigt . Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Möglich- keiten zahlreiche Maßnahmen initiiert, um mehr Men- schen für die Arbeit in der Pflege zu gewinnen. Insbeson- dere sind folgende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung hervorzuheben: Im Rahmen der bereits Ende 2012 gegründeten Aus- bildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege haben Bund, Länder und Verbände eine Vielzahl von Maßnah- men auf den Weg gebracht, die die Aus-, Fort- und Weiter- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722060 (A) (C) (B) (D) bildung in der Altenpflege fördern und die Attraktivität des Berufs- und Beschäftigungsfeldes erhöhen sollen . Dabei leistet die Arbeitsförderung einen bedeutsamen Beitrag zur Deckung des aktuellen und künftigen Fach- kräftebedarfs im Bereich der Gesundheits- und insbeson- dere in der Altenpflege. So wurden in den vergangenen drei Jahren alleine im Bereich der examinierten Alten- pflege insgesamt rund 21 000 Umschulungseintritte von den Arbeitsagenturen und Jobcentern gefördert . Im Zuge der Pflegestärkungsgesetze wurden gesetz- liche Rahmenbedingungen für eine fachlich fundierte Personalbemessung in der Pflege sowie zur Zahlung von Gehältern auf Tariflohnhöhe geschaffen. Diese Maßnah- men fördern die Attraktivität der Beschäftigung in der Altenpflege. Die Modernisierung der Ausbildung in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege und Zusammenführung in einem neuen Berufsgesetz stehen an . Der Abbau von Bürokratie, vor allem in der Pflegedo- kumentation, ist durch eine Fördermaßnahme des Bundes in Höhe von mehr als 2 Millionen Euro, die insbesondere durch den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung durchgeführt wurde, erfolgreich vorangetrieben worden . Damit werden die Pflegekräfte entlastet; es steht ihnen wieder mehr Zeit für die eigentliche Pflege zur Verfü- gung . Die Vermittlung/Zuwanderung von Pflegekräften wurde ausgeweitet . Mit Einführung der Positivliste wurde 2013 eine Zugangsmöglichkeit für ausländische Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Engpassberuf geschaffen . Drittstaatsangehörige mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung können in Berufen, die auf Grundlage der Engpassanaly- se der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der sogenann- ten Positivliste der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt sind, in Deutschland arbeiten . Hierzu zählen unter ande- rem auch Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich. 2015 wurden die Möglichkeiten der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte mit Einführung eines neuen Aufenthaltstitels zum Zwecke der Anerkennung auslän- discher Berufsqualifikationen weiter ergänzt. Die Bundesregierung trägt mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu einem realistischen Bild der Arbeit in der Pflege bei. Der aktuelle Berufsbildungsbericht der Bundesregie- rung zeigt, dass diese Maßnahmen Erfolg haben . Dem- nach entscheiden sich zum Beispiel mehr und mehr junge Menschen für dieses Berufsfeld . Noch nie gab es so viele Auszubildende zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger wie im Jahr 2015/16 (rund 68 000) . Nicht zuletzt haben die Pflegedienste und Pflegeein- richtungen vor Ort einen entscheidenden Einfluss auf die Attraktivität der Arbeit in der Pflege, so zum Beispiel durch eine angemessene Entlohnung der Pflegekräfte, durch attraktive Arbeitszeitgestaltung und weitere Maß- nahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung . Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es vor diesem Hinter- grund vielfältiger Initiativen und Maßnahmen durch die unterschiedlichen Akteure auf allen Ebenen, um auch künftig auf eine ausreichende Zahl an Pflegekräften zu- rückgreifen zu können . Anknüpfend an die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege plant die Bun- desregierung eine Gemeinschaftsinitiative zur neuen Pflegeausbildung und zum Berufsfeld Pflege. Anlage 33 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 43): An welchen Änderungen der in der 16 . Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festge- legten Bestimmungen zur Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (insbesondere Schall 03) arbeitet das Bun- desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) derzeit, und welche Gründe liegen jeweils für die geplanten Anpassungen dieser Bestimmungen vor? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra- struktur arbeitet derzeit nicht an Änderungen der Schall 03, die der 16 . Verordnung zur Durchführung des Bundes-Im- missionsschutzgesetzes als Anlage beigefügt ist . Anlage 34 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 44): Welche Aufträge (Forschungsvorhaben, Gutachten etc .) hat das BMVI seit dem 1 . Januar 2015 in Bezug auf die 16 . Ver- ordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes vergeben, und wann werden voraussichtlich dem Bundestag Änderungen an dieser Verordnung zur Beschluss- fassung vorgelegt? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In- frastruktur hat mit Änderungsvertrag vom 30 . Juni 2016 einen seit dem 17 . Dezember 2014 laufenden Dienst- leistungsvertrag „Fortschreibung und Aktualisierung der Schall 03“ bis zum 30 . September 2017 verlängert und erweitert auf die fachliche Begleitung der Arbeitsgruppe Monitoring Schienenverkehrsgeräusche im Deutschen Institut für Normung e . V . Anlage 35 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra- ge 47): Bis wann wird die Bundesregierung entsprechend dem Ko- alitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ein ressortabge- stimmtes nationales Luftverkehrskonzept vorlegen? Der Zeitpunkt der Veröffentlichung steht noch nicht fest . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 220. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 1 Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 2 Aktuelle Stunde zu dem Thema: Ehe für alle Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulla Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Bitte schön, Herr Kollege Gastel .



Rede von Matthias Gastel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Staatssekretär Barthle, ich glaube, ich habe da

irgendetwas nicht mitbekommen . Also, ich habe seitens
der Bundesregierung noch keinen Personalvorschlag für
die Besetzung des Postens des Vorstandsvorsitzenden bei
der Deutschen Bahn gehört . Deswegen ist die Frage na-
türlich nach wie vor aktuell, und ich bitte Sie um Beant-
wortung: Welche Kriterien legt die Bundesregierung bei
ihrem Vorschlag, wer das werden soll, wer die Nachfolge
von Herrn Grube antreten soll, zugrunde? Was ist für Sie
wichtig? Wie gewichten Sie das Ganze? Der Hintergrund
der Frage ist klar: Es geht auch darum, welches Verständ-
nis die Bundesregierung als Vertreterin des Eigentümers,
des Bundes, gegenüber dem Bahnkonzern hat, der ja ein
etwas seltsames Konstrukt ist, nämlich als Aktiengesell-
schaft gewinnorientiert arbeiten soll, aber gleichzeitig
mit Mobilitätsdienstleistungen auch öffentliche Aufga-
ben zu erfüllen hat . Ich möchte gerne von Ihnen hören,
welche Kriterien Sie ansetzen . Was ist Ihnen bei der Stel-
lenbesetzung wichtig an Voraussetzungen, die diese Per-
son mitbringen soll?

N
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Barthle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Danke, Herr Kollege Gastel . Ich will nochmals darauf
    abheben, dass die Entscheidungen noch nicht getroffen
    worden sind; das ist richtig .


    (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Kriterien!)


    – Die Kriterien, die zugrunde gelegt werden, sind – wie
    immer – die notwendige Qualifikation, die die Persön-
    lichkeit mitbringen muss, um einen solchen Konzern zu
    führen . Das ist eine Vielzahl von Kriterien, die auch un-
    terschiedlich zu gewichten sind, und diese Kriterien wer-
    den zugrunde gelegt .