Plenarprotokoll 18/220
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
220. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 8. März 2017
Inhalt:
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 22009 B
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/
CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche
und Auswahl eines Standortes für ein End-
lager für Wärme entwickelnde radioaktive
Abfälle und anderer Gesetze
Drucksache 18/11398 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22009 B
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Bericht über
die Regelungen zu den Anerkennungsver-
fahren in Heilberufen des Bundes; weitere
Fragen
Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22009 D
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22010 C
Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22010 C
Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 22010 D
Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22011 A
Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 22011 A
Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22011 B
Reiner Meier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 22011 C
Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22011 C
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22011 D
Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22012 A
Dr . Roy Kühne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 22012 B
Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22012 B
Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 22012 C
Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22012 D
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22013 A
Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22013 B
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22013 C
Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 22013 C
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 22013 D
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22014 B
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 22015 A
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22015 A
Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 22015 B
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22015 B
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22015 C
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22015 D
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22015 D
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22016 A
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 22016 A
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22016 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22016 C
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22016 C
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017II
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/11364 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22016 D
Mündliche Fragen 3, 4
Martina Renner (DIE LINKE)
Überwachung von Journalisten und Redak-
tionen durch den BND
Antwort
Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 22017 A
Zusatzfragen
Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 22017 C
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22017 D
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 22018 B
Mündliche Frage 6
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bericht der UN-Untersuchungskommission
über Kriegsverbrechen der syrischen Kon-
fliktparteien
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22018 D
Zusatzfragen
Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22019 A
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 22019 C
Mündliche Frage 12
Inge Höger (DIE LINKE)
Thematisierung der Menschenrechtslage
während des Besuchs der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel in Ägypten
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22019 D
Zusatzfragen
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 22020 B
Mündliche Frage 13
Inge Höger (DIE LINKE)
Sicherheitskooperationen mit Tunesien
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22020 D
Zusatzfragen
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 22021 A
Mündliche Frage 16
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Prüfung der Erkenntnisse des marokkani-
schen Nachrichtendienstes zu Anis Amri
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22021 D
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22022 B
Mündliche Frage 17
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erkenntnisse zu den bei Anis Amri sicher-
gestellten libyschen Rufnummern
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22022 D
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22023 B
Mündliche Frage 23
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Abschiebung von Personen in Länder mit
dem Straftatbestand der Apostasie
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22023 D
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22024 A
Mündliche Frage 24
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ratifikation des 12. Zusatzprotokolls zur
Europäischen Menschenrechtskonvention
Antwort
Christian Lange, Parl . Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22025 A
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22025 C
Mündliche Frage 26
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Investitionspartnerschaften und Marshall-
plan mit Afrika
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 III
Antwort
Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22026 A
Zusatzfragen
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22026 C
Mündliche Frage 27
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inhalte der Investitionsvereinbarungen mit
Afrika
Antwort
Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22027 B
Zusatzfragen
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22027 C
Mündliche Frage 45
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Personalauswahlkriterien für die Bestel-
lung des künftigen Vorstandsvorsitzenden
der Deutschen Bahn AG
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 22029 A
Zusatzfragen
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22029 A
Mündliche Frage 46
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Drohender Ausschluss der DB Regio von
Vergabeverfahren
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 22029 D
Zusatzfragen
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22030 A
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ehe für alle
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22031 A
Elisabeth Winkelmeier-Becker
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22032 C
Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 22034 B
Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22036 A
Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . . 22037 A
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 22039 A
Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 22040 C
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22041 D
Dr . Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 22043 A
Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 22044 C
Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 22045 B
Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 22046 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22048 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 22049 A
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Notfallmaßnahmen im Falle eines Reaktor-
druckbehälterversagens
Antwort
Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22049 D
Anlage 3
Mündliche Frage 2
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausweitung der Planungszonen für den
nuklearen Katastrophenschutz
Antwort
Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22050 A
Anlage 4
Mündliche Frage 5
Niema Movassat (DIE LINKE)
Kontaktaufnahme der Bundesregierung zu
Vertretern der Opfer des Genozids an den
Herero und Nama
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22050 B
Anlage 5
Mündliche Frage 7
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017IV
Lage der nach Somalia zurückgekehrten
Bewohner des kenianischen Flüchtlingsla-
gers Dadaab
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22050 C
Anlage 6
Mündliche Frage 8
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Völkerrechtliche Grundlagen des türki-
schen Konsulatsunterrichts an Schulen in
Deutschland
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22051 A
Anlage 7
Mündliche Frage 9
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterstützung des in der Türkei inhaftier-
ten Journalisten Deniz Yücel
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22051 A
Anlage 8
Mündliche Frage 10
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kontakt zur türkischen Regierung im Fall
Deniz Yücel
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22051 C
Anlage 9
Mündliche Frage 11
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen zur Freilassung des in der Tür-
kei inhaftierten Journalisten Deniz Yücel
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22052 A
Anlage 10
Mündliche Frage 14
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Kenntnisse über einen mutmaßlichen Um-
sturzversuch in Montenegro im Okto-
ber 2016
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 22052 A
Anlage 11
Mündliche Frage 15
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorlage von Gesetzentwürfen zu den The-
men Parteiensponsoring und Lobbyistenre-
gister
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22052 C
Anlage 12
Mündliche Frage 18
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Nichtteilnahme deutscher Sportler an inter-
nationalen Sportveranstaltungen aufgrund
von Sicherheitsbedenken bzw. aus politi-
schen Gründen
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22052 D
Anlage 13
Mündliche Frage 19
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Ziele der Sicherheitsprojekte „CheckCard“,
„Catch“, „PRINZ“ und „LIMES – Fighting
Cross-Border Organised Crime“
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22053 A
Anlage 14
Mündliche Frage 20
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Treffen des BKA mit Vertretern aus der
Schweiz, Österreich und Frankreich zur
Thematik der informationstechnischen
Überwachung
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22053 D
Anlage 15
Mündliche Frage 21
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 V
Registrierte Asylsuchende aus der Türkei
im Februar 2017
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22054 A
Anlage 16
Mündliche Frage 22
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Asylanträge türkischer Staatsbürger seit
Dezember 2016
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22054 C
Anlage 17
Mündliche Frage 25
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Überführung des Fiskalvertrags in den
Rechtsrahmen der Europäischen Union
Antwort
Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22054 D
Anlage 18
Mündliche Frage 28
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Insolvenz des Energieanbieters Care-Ener-
gy
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22055 A
Anlage 19
Mündliche Frage 29
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Öffentlich zugängliche Ladesäulen für
Elektroautos an Gebäuden der Bundesmi-
nisterien
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22055 C
Anlage 20
Mündliche Frage 30
Katrin Werner (DIE LINKE)
Stärkung des Gewaltschutzes für Frauen
und Mädchen mit Behinderungen
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22055 C
Anlage 21
Mündliche Frage 31
Katrin Werner (DIE LINKE)
Alternativen zum Werkstattsystem für
Frauen mit Behinderungen
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22056 A
Anlage 22
Mündliche Frage 32
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Dem Rehabilitationsziel zuwiderlaufende
Tätigkeiten in Werkstätten für behinderte
Menschen
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22056 A
Anlage 23
Mündliche Frage 33
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zumutbarkeit der Unterbringung behin-
derter Menschen gegen ihren Willen in ei-
ner Wohneinrichtung
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22056 C
Anlage 24
Mündliche Frage 34
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erarbeitung eines arbeitsmarktpoliti-
schen Konzepts für den Bundestagswahl-
kampf 2017
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22057 A
Anlage 25
Mündliche Frage 35
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017VI
Position der Bundesregierung zum Einsatz
von Antibiotika bei Tieren
Antwort
Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22057 B
Anlage 26
Mündliche Frage 36
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hohe Nachweisrate von Kolibakterien in
Kälbern in Deutschland
Antwort
Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22057 D
Anlage 27
Mündliche Frage 37
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorlage des Berichts zur Situation unbeglei-
teter ausländischer Minderjähriger
Antwort
Caren Marks, Parl . Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22058 B
Anlage 28
Mündliche Frage 38
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Positiv beschiedene Anträge zu dopingna-
her Forschung seit 2014
Antwort
Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22058 C
Anlage 29
Mündliche Frage 39
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Realwertverlust der Leistungen der Pflege-
versicherung seit 1995
Antwort
Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22058 D
Anlage 30
Mündliche Frage 40
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Finanzreserve der Pflegeversicherung
Antwort
Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22059 A
Anlage 31
Mündliche Frage 41
Pia Zimmermann (DIE LINKE)
Einführung einer bundeseinheitlichen Per-
sonalbemessung in der Altenpflege
Antwort
Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22059 B
Anlage 32
Mündliche Frage 42
Pia Zimmermann (DIE LINKE)
Personalmangel in der ambulanten und sta-
tionären Langzeitpflege
Antwort
Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22059 C
Anlage 33
Mündliche Frage 43
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Beabsichtigte Änderung der Bestimmungen
zur Berechnung des Beurteilungspegels für
Schienenwege
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 22060 C
Anlage 34
Mündliche Frage 44
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Auftragsvergabe in Bezug auf die 16. Ver-
ordnung zur Durchführung des Bundes-Im-
missionsschutzgesetzes seit Januar 2015
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 22060 C
Anlage 35
Mündliche Frage 47
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorlage eines nationalen Luftverkehrskon-
zepts
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 22060 D
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22009
220. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 8. März 2017
Beginn: 13 .00 Uhr
Barbara Woltmann
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22049
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Albsteiger, Katrin CDU/CSU 08 .03 .2017
Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08 .03 .2017
Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08 .03 .2017
Binder, Karin DIE LINKE 08 .03 .2017
Dröge, Katharina * BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08 .03 .2017
Ebner, Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08 .03 .2017
Ehrmann, Siegmund SPD 08 .03 .2017
Gabriel, Sigmar SPD 08 .03 .2017
Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 08 .03 .2017
Katzmarek, Gabriele SPD 08 .03 .2017
Korte, Jan DIE LINKE 08 .03 .2017
Kunert, Katrin DIE LINKE 08 .03 .2017
Lenkert, Ralph DIE LINKE 08 .03 .2017
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 08 .03 .2017
Marks, Caren SPD 08 .03 .2017
Mortler, Marlene CDU/CSU 08 .03 .2017
Mosblech, Volker CDU/CSU 08 .03 .2017
Movassat, Niema DIE LINKE 08 .03 .2017
Oellers, Wilfried CDU/CSU 08 .03 .2017
Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08 .03 .2017
Röspel, René SPD 08 .03 .2017
Rößner, Tabea BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08 .03 .2017
Rüthrich, Susann * SPD 08 .03 .2017
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08 .03 .2017
Schlecht, Michael DIE LINKE 08 .03 .2017
Schmidt, Dr . Frithjof BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08 .03 .2017
Schulte, Ursula SPD 08 .03 .2017
Strebl, Matthäus CDU/CSU 08 .03 .2017
Wawzyniak, Halina DIE LINKE 08 .03 .2017
Wicklein, Andrea SPD 08 .03 .2017
Wöllert, Birgit DIE LINKE 08 .03 .2017
Zdebel, Hubertus DIE LINKE 08 .03 .2017
*aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes
Anlage 2
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 1):
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die gemäß
deutschem kerntechnischen Regelwerk vorgesehenen Notfall-
maßnahmen im Falle eines spontanen/katastrophalen Reaktor-
druckbehälterversagens nicht verfügbar wären?
Nach den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwer-
ke wird für den bestimmungsgemäßen Betrieb und bei
Störfällen ein spontaner Bruch des Reaktordruckbehäl-
ters in deutschen Kernkraftwerken nicht unterstellt . Vo-
raussetzungen hierfür sind die konservative Auslegung,
die Qualität aus der Herstellung und die Überwachung
der Betriebsbedingungen . Die wiederkehrenden zerstö-
rungsfreien Prüfungen sowie die zerstörenden Prüfungen
von Proben und bruchmechanische Nachweise müssen
bestätigen, dass die erforderliche Qualität auch während
der gesamten Betriebszeit erhalten bleibt .
Zur Ermittlung der repräsentativen Ereignisabläu-
fe für die Planung von präventiven Maßnahmen des
anlagen internen Notfallschutzes sind im Rahmen einer
Gesamtbetrachtung unter anderem die Ergebnisse aus
deterministischen und probabilistischen Sicherheitsana-
lysen zu berücksichtigen .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722050
(A) (C)
(B) (D)
Für die Planung von mitigativen Maßnahmen des an-
lageninternen Notfallschutzes ist ein Ereignisspektrum
zugrunde zu legen, das alle relevanten Phänomene bei Un-
fällen mit schweren Brennelementschäden berücksichtigt .
Zur Erfüllung dieser Regelwerksanforderungen sind
in den deutschen Kernkraftwerken für verschiedene Sze-
narien präventive oder mitigative Notfallmaßnahmen
vorhanden . Der spontane Bruch des Reaktordruckbehäl-
ters während des bestimmungsgemäßen Betriebs oder
bei Störfällen zählt nicht zu diesen Szenarien .
Anlage 3
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 2):
Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über die jeweiligen aktuellen Fortschritte der betreffenden
Bundesländer bezüglich der Ausweitung der Planungszonen
für den nuklearen Katastrophenschutz (bitte möglichst mit
zeitlicher Angabe der nächsten Meilensteine), und wie ist zwi-
schen Bund und Ländern der aktuelle Stand ihrer „Gespräche
über die in der Empfehlung der Strahlenschutzkommission
vorgesehene Vorbereitung der Jodblockade für Schwangere
und Kinder“ (gegebenenfalls bitte möglichst auch mit zeitli-
cher Angabe der nächsten Meilensteine; vergleiche hierzu die
Antworten der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fra-
gen 62 auf Bundestagsdrucksache 18/7181 und 57 auf Bun-
destagsdrucksache 18/7842)?
Die Umsetzung der Konzepte zum nuklearen Kata-
strophenschutz liegt in der Zuständigkeit der Bundeslän-
der . Aktualisierte Erkenntnisse über die Fortschritte der
Bundesländer bezüglich der Ausweitung der Planungs-
zonen für den nuklearen Katastrophenschutz liegen der
Bundesregierung nicht vor .
Obwohl insoweit keine originären Zuständigkeiten
der Bundesregierung vorliegen, beabsichtigt diese, dem
Arbeitskreis V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungs-
wesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ der
Innenministerkonferenz (IMK) zur Vorbereitung einer
der beiden nächsten Sitzungen eine Abfrage zum Stand
der Umsetzung der Ausweitung der Planungszonen an
die Länder zuzuleiten .
Hinsichtlich der Schutzmaßnahme Jodblockade ist ein
Bund-Länder-Gespräch auf Arbeitsebene vorgesehen,
das voraussichtlich Ende April des Jahres 2017 stattfin-
den wird . Ziel ist es, zu effektiven und einvernehmlichen
Lösungen bei Beschaffung, dezentraler Bevorratung und
Qualitätskontrolle von Kaliumiodidtabletten zu kommen .
Anlage 4
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/11364, Frage 5):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Kritik der United Nations’ Working Group of Experts on
People of African Descent (www .ohchr .org/EN/NewsEvents/
Pages/DisplayNews .aspx?NewsID=21233&LangID=E) vom
27 . Februar 2017, dass die Bundesregierung noch nicht ernst-
haft die rechtmäßigen Vertreterinnen und Vertreter der Min-
derheiten und indigenen Opfer des Genozids konsultiert hat,
um Reparationen zu diskutieren, und wie gedenkt die Bun-
desregierung, auf die an sie gerichtete Forderung der UN-Ar-
beitsgruppe einzugehen, dass die Ovaherero und Nama in die
laufenden Regierungsverhandlungen zwischen Deutschland
und Namibia einbezogen werden müssen?
Die deutsch-namibischen Verhandlungen zur Vergan-
genheitsbewältigung finden im gegenseitigen Einver-
ständnis zwischen den beiden demokratisch gewählten
Regierungen statt . Deutschland hat von Beginn der Ver-
handlungen an auf eine Beteiligung der besonders be-
troffenen Volksgruppen durch die namibische Regierung
gedrungen .
Die namibische Regierung hat ein beratendes Komi-
tee eingesetzt, das den Vertretern der Ethnien Namibias
gegenüber offensteht . Einige Vertreter der besonders be-
troffenen Ethnien Herero und Nama machen von dieser
Möglichkeit Gebrauch, andere haben entschieden, das
nicht zu tun .
Auch bei den direkten Verhandlungen der beiden Be-
auftragten sind Vertreter der Herero/Nama aufseiten der
namibischen Delegation mit einbezogen .
Anlage 5
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 7):
Wie viele der seit Mai 2016 nach Somalia zurückgekehr-
ten rund 60 000 ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner
des Flüchtlingslagers Dadaab in Kenia haben nach Kenntnis
der Bundesregierung Somalia wieder verlassen, und inwie-
fern sieht sie für die verbleibenden rund 250 000 Menschen
dort eine Möglichkeit, angesichts der Sicherheits- und Versor-
gungslage sicher nach Somalia zurückzukehren?
Ob – und gegebenenfalls wie viele – ehemalige so-
malische Flüchtlinge, die in Kenia in den Lagern um
Dadaab untergebracht waren und von dort aus nach So-
malia zurückgekehrt sind, inzwischen Somalia wieder
verlassen haben und wohin sie gegangen sein könnten,
ist der Bundesregierung nicht bekannt .
Die Bundesregierung hat gegenüber Kenia immer
wieder deutlich gemacht, dass die Rückkehr somali-
scher Flüchtlinge nur freiwillig und unter Beachtung der
Standards des internationalen Rechts erfolgen darf . Mit
ihrem humanitären, stabilisierungspolitischen und ent-
wicklungspolitischen Engagement in Somalia leistet die
Bundesregierung einen Beitrag, um die Lebensgrundla-
gen für die Bevölkerung zu verbessern und das Land zu
stabilisieren .
http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=21233&LangID=E
http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=21233&LangID=E
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22051
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 6
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/11364, Frage 8):
Auf Grundlage welcher zwischenstaatlichen Verträge ist
der sogenannte türkische Konsulatsunterricht an Schulen in
Deutschland geregelt, und welche Steuerungs- und Kontroll-
möglichkeiten auf die Unterrichtsgestaltung haben deutsche
Schulbehörden?
Der türkische Konsulatsunterricht findet an deutschen
Schulen in Deutschland statt . Gemäß dem sich aus Arti-
kel 30 Grundgesetz ergebenden Grundsatz der Kulturho-
heit der Länder fällt die konkrete Ausgestaltung dieses
Unterrichts in den Zuständigkeitsbereich der Länder . Der
Bund kann daher zu Steuerungs- und Kontrollmöglich-
keiten im Sinne der Fragestellung keine Auskunft geben .
Anlage 7
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Fra-
ge des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 9):
Welche zukünftigen konkreten Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um für den in Haft befindlichen Journalisten
Deniz Yücel ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten,
und wann werden der deutsche Bundesminister des Auswärti-
gen oder der Bundesminister der Justiz und für Verbraucher-
schutz in Ankara ihre jeweiligen Kollegen besuchen, um den
Journalisten Deniz Yücel freizubekommen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Anwäl-
te von Deniz Yücel Rechtsmittel gegen die Verhängung
der Untersuchungshaft eingelegt . Die Bundesregierung
wird daher das weitere Verfahren sehr genau verfolgen
und hierzu engen Kontakt mit allen Beteiligten halten .
Die Bundesregierung wird weiterhin auf vollumfäng-
lichen konsularischen Zugang zu Deniz Yücel drängen,
damit er in der Untersuchungshaft bestmöglich durch
deutsche Konsularbeamte betreut werden kann . In einem
Telefonat mit der Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel am
4 . März sagte Ministerpräsident Binali Yildirim zu, dass
Herr Yücel künftig konsularisch betreut werden könne .
Entsprechende Genehmigungen wurden durch die Bot-
schaft Ankara bereits beantragt .
Unabhängig davon wird die Bundesregierung gegen-
über der türkischen Regierung weiterhin die Freilassung
von Herrn Yücel fordern . Sie wird weiterhin in aller
Deutlichkeit dafür eintreten, dass das hohe Gut der Pres-
se- und Meinungsfreiheit, zu dessen Achtung sich auch
die Türkei verpflichtet hat, umfassende Berücksichtigung
findet.
Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich am 2 . März
in einem Schreiben an seinen türkischen Amtskollegen
gewandt und sich für die Freilassung von Herrn Yücel
eingesetzt, nachdem ein vorher verabredetes Treffen von
der türkischen Seite kurzfristig abgesagt worden war .
Bundesaußenminister Sigmar Gabriel hat gegenüber sei-
nem türkischen Amtskollegen in Telefonaten am 3 . März,
am 5 . März und am 6 . März sowie bei einem Gespräch
heute Morgen auf eine rasche Lösung des Falls gedrängt .
Konkrete Besuche des deutschen Außen- oder Justizmi-
nisters sind derzeit nicht terminiert .
Anlage 8
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/11364, Frage 10):
Wie oft gab es Kontakt zwischen der Bundesregierung und
der türkischen Regierung im Fall Deniz Yücel und mit wel-
chem Inhalt (bitte nach Datum aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung thematisiert die Frage konsu-
larischen Zugangs zu inhaftierten oder in Gewahrsam
genommenen deutschen Staatsangehörigen regelmäßig
und anlassbezogen gegenüber der türkischen Regierung .
Dabei mahnt sie auch stets die Einhaltung rechtsstaatli-
cher Verfahren und, insbesondere im Fall Deniz Yücel,
auch die Berücksichtigung des grundlegenden Wertes der
Pressefreiheit an . In diesem Sinne hat die Bundesregie-
rung den Fall Yücel früh auf den verschiedensten Ebe-
nen gegenüber der türkischen Regierung angesprochen .
So hat die Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel unter
anderem in einem Gespräch mit dem türkischen Minis-
terpräsidenten Yildirim am Rande der Münchner Sicher-
heitskonferenz am 18 . Februar die Freilassung von Herrn
Yücel und die Achtung der Meinungs- und Pressefreiheit
gefordert .
Angehörige der Deutschen Botschaft Ankara und des
Generalkonsulats Istanbul standen und stehen vor Ort in
ständigem Austausch mit den türkischen Behörden .
Im Zuge der Verhängung von Untersuchungshaft
gegen Herrn Yücel wurde dem türkischen Botschafter
auf Bitte von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel am
28 . Februar durch Staatssekretär Walter Lindner und er-
neut am 2 . März durch Staatssekretär Dr . Markus Ederer
die Haltung der Bundesregierung in diesem Fall deutlich
gemacht . Am 7 . März hat Staatsminister Michael Roth
in einem Telefonat mit dem türkischen Europaminis-
ter die hohe Bedeutung einer Lösung des Falls für das
deutsch-türkische Verhältnis unterstrichen .
Darüber hinaus hat Bundesminister Heiko Maas sich
am 2 . März in einem Schreiben an seinen türkischen
Amtskollegen gewandt und sich für die Freilassung von
Herrn Yücel eingesetzt, nachdem ein vorher verabrede-
tes Treffen von der türkischen Seite kurzfristig abgesagt
worden war . Am gleichen Tag hatte auch der deutsche
Botschafter beim Europarat gegenüber dem türkischen
Justizminister unsere Erwartungen bekräftigt .
Bundesaußenminister Sigmar Gabriel hat gegenüber
seinem türkischen Amtskollegen in Telefonaten am
3 . März, am 5 . März und am 6 . März sowie bei einem
Gespräch heute Morgen auf eine rasche Lösung des
Falls gedrängt . Zudem hat Bundeskanzlerin Merkel am
4 . März in einem Telefonat mit dem türkischen Minis-
terpräsidenten Yildirim erneut die Haltung der Bundesre-
gierung im Fall Yücel unterstrichen .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722052
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 9
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/11364, Frage 11):
Was wird die Bundesregierung des Weiteren noch im Fall
Deniz Yücel für seine Freilassung aus der Untersuchungshaft
und ein rechtsstaatliches, den Grundsätzen der Verhältnismä-
ßigkeit entsprechendes Verfahren tun?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die An-
wälte Yücels bereits Rechtsmittel gegen die Verhängung
von Untersuchungshaft eingelegt . Die Bundesregierung
wird daher das weitere Verfahren sehr genau verfolgen
und hierzu engen Kontakt mit allen Beteiligten halten .
Die Bundesregierung wird weiterhin auf vollumfäng-
lichen konsularischen Zugang zu Deniz Yücel drängen,
damit er in der Untersuchungshaft bestmöglich durch
deutsche Konsularbeamte betreut werden kann .
Unabhängig davon wird die Bundesregierung gegen-
über der türkischen Regierung weiterhin die Freilassung
von Herrn Yücel fordern . Und sie wird weiterhin in aller
Deutlichkeit dafür eintreten, dass das hohe Gut der Pres-
se- und Meinungsfreiheit, zu dessen Achtung sich auch
die Türkei verpflichtet hat, umfassende Berücksichtigung
findet.
Anlage 10
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/11364, Frage 14):
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nach-
richtendienstliche) über einen vermeintlich fehlgeschlagenen
Umsturzversuch im vergangenen Oktober in Montenegro, bei
dem angeblich bewaffnete Angriffe auf staatliche Institutionen
und Vertreter geplant gewesen sein sollen – wobei eine un-
abhängige Überprüfung der Informationen nicht möglich war
und viele in Montenegro die in diesem Zusammenhang vollzo-
gene Festnahme zumindest für inszeniert halten (https://www .
tagesschau .de/ausland/festnahmen-montenegro-101 .html) –,
und welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die
Bundesregierung über eine von der montenegrinischen Justiz
behauptete Tatbeteiligung staatlicher Organe Russlands (https://
www .tagesschau .de/ausland/montenegro-russland-101 .html)?
Bereits am 16 . Oktober 2016 berichteten die montene-
grinischen Medien über die Festnahme von 20 serbischen
Staatsangehörigen in Montenegro, denen terroristische
Aktivitäten, das heißt ein Putschversuch gegen die am-
tierende Regierung von Milo Djukanovic am Vorabend
der Parlamentswahlen, vorgeworfen werden .
Der Bundesregierung sind neben diesen öffentlich zu-
gänglichen Informationen auch verschiedene Spekulati-
onen zu Motiven und möglichen Urhebern des mutmaß-
lichen Putschversuchs bekannt . Der Bundesregierung
liegen keine eigenen belastbareren Erkenntnisse hierüber
vor .
Der Bundesregierung ist ebenfalls bekannt, dass spä-
testens seit der Festnahme weiterer in diesem Zusam-
menhang verdächtiger Personen Ende Oktober 2016 in
Serbien über die Verbindung der Beschuldigten zu russi-
schen staatlichen Stellen spekuliert wird .
Am 19 . Februar 2017 gab der ermittelnde montene-
grinische Oberstaatsanwalt Katnic erstmals öffentlich
bekannt, dass die montenegrinischen Behörden von der
Beteiligung „russischer staatlicher Organe“ an der Vor-
bereitung des Putschversuchs ausgehen . Die russische
Regierung wies diese Vorwürfe entschieden zurück . Der
Bundesregierung liegen zur mutmaßlichen Beteiligung
russischer staatlicher Stellen keine belastbaren Erkennt-
nisse vor .
Anlage 11
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 15):
Wird das Kabinett noch in dieser Legislaturperiode Ge-
setzentwürfe zu den Themen „Parteisponsoring“ und „Lob-
byistenregister“ vorlegen (siehe „Sponsoring-Affäre – SPD
will schärfere Regeln für Lobbyisten“ auf www .heute .de/
spd-gesetzentwurf-sieht-schaerfere-regeln-fuer-lobbyis-
ten-vor-46632458 .html vom 24 . Februar 2017)?
Der Artikel auf heute .de informiert über einen Gesetz-
entwurf aus der SPD-Fraktion des Deutschen Bundesta-
ges, an dem die Bundesregierung nicht beteiligt ist . Bis-
lang ist keine der Bundestagsfraktionen zur Erläuterung
des Entwurfs auf das BMI zugegangen . Der Diskussions-
stand zwischen den Bundestagsfraktionen zu diesem ent-
zieht sich der Kenntnis der Bundesregierung .
Im Hinblick auf das darin ebenfalls angesprochene
Thema „Parteiensponsoring“ ist anzumerken, dass Ge-
setzesinitiativen zum Parteienrecht nach der Staatspraxis
aus der Mitte des Bundestages erfolgen . Die Bundesre-
gierung bringt hierzu also üblicherweise keine eigenen
Initiativen ein .
Anlage 12
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/11364, Frage 18):
An welchen internationalen Sportveranstaltungen nehmen
bzw . nahmen im Zeitraum von 2016 bis 2019 analog der Ab-
sage des Deutschen Olympischen Sportbundes e . V . zu dem
Europäischen Olympischen Jugendfestival im türkischen Er-
zurum (siehe Artikel „Hoffnung auf Besserung“ in der taz vom
7 . Februar 2017) nach Kenntnis bzw . in Abstimmung mit der
Bundesregierung Sportlerinnen und Sportler aus der Bundes-
republik Deutschland aufgrund von Sicherheitsbedenken bzw .
aus politischen Gründen nicht teil, und für welche weiteren
internationalen Sportveranstaltungen sind nach derzeitigem
Kenntnisstand Absagen aus diesen Gründen geplant bzw . in
Prüfung?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass deutsche
Sportlerinnen und Sportler aufgrund von Sicherheits-
bedenken oder Ähnlichem im genannten Zeitraum ihre
https://www.tagesschau.de/ausland/festnahmen-montenegro-101.html
https://www.tagesschau.de/ausland/festnahmen-montenegro-101.html
https://www.tagesschau.de/ausland/montenegro-russland-101.html
https://www.tagesschau.de/ausland/montenegro-russland-101.html
http://www.heute.de/spd-gesetzentwurf-sieht-schaerfere-regeln-fuer-lobbyisten-vor-46632458.html
http://www.heute.de/spd-gesetzentwurf-sieht-schaerfere-regeln-fuer-lobbyisten-vor-46632458.html
http://www.heute.de/spd-gesetzentwurf-sieht-schaerfere-regeln-fuer-lobbyisten-vor-46632458.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22053
(A) (C)
(B) (D)
Teilnahme an weiteren internationalen Sportveranstal-
tungen abgesagt haben bzw . absagen werden oder zu-
mindest eine Absage prüfen . Ich möchte allerdings da-
rauf hinweisen, dass die Bundesregierung von derartigen
Entscheidungen der Sportlerinnen und Sportler bzw . der
jeweils zuständigen Sportverbände nicht notwendiger-
weise in jedem Fall Kenntnis erhält .
Anlage 13
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/11364, Frage 19):
Welche Details kann das Bundesministerium des Innern zu
den Zielen der Projekte „CheckCard“, „Catch“, „PRINZ“ und
„LIMES – Fighting Cross-Border Organised Crime“ mittei-
len, für die in den ersten drei Fällen das Bundeskriminalamt
im Rahmen des Inneren Sicherheitsfonds (ISF Sicherheit) der
Europäischen Union in der Förderperiode von 2014 bis 2020
begünstigt wurde (http://gleft .de/1CX) und im vierten Fall der
Polizeipräsident in Berlin, und welche Details sind ihr zu den
Beteiligten dieser Projekte bekannt?
„CheckCard“ (BKA): Durch das Projekt soll eine we-
sentliche Steigerung der Bewertungs-, Analyse- und Be-
gutachterkompetenz der Ermittler/Gutachter im Bereich
Chipkarten erzielt werden . Die Strafverfolgungsbehör-
den können mit der neuen Software relevante Daten aus
den Asservaten extrahieren und Asservate fachgerecht
bewerten . Weiter wird durch die Software ein Austausch
von Fachwissen ermöglicht .
Projektpartner: Technische Hochschule Bingen, Euro-
pol, Polizeidirektion Dresden .
Weitere Beteiligung: EAST EGAF (European ATM
Security Team, Untergruppe Expert Group on ATM
Fraud). Dieses Treffen findet dreimal jährlich statt, um
Expertenwissen der Kreditkartenfirmen, Polizei, Banken
etc . direkt auszutauschen . EAST ist eine nichtkommerzi-
elle Organisation, der sowohl Banken, Geldautomaten-
hersteller, Kreditkartenfirmen und Polizeidienststellen
angehören .
„Catch (IMSI-Catcher)“ (BKA): Durch das Projekt
sollen erstens die Möglichkeiten, den IMSI-Catcher be-
darfsgerecht und je nach taktischen Erfordernissen in den
Einsatz bringen zu können, erhöht werden, zweitens die
Variabilität im Einsatzgeschehen (zum Beispiel durch
zeitgleichen Einsatz eines fest verbauten sowie des por-
tablen Catchers) verbessert werden, drittens die Eigensi-
cherung der eingesetzten Polizeibeamten, die immer im
Nahbereich der Zielperson agieren müssen, verbessert
werden . Durch Mehrfachmessungen erhöht sich auch die
Wahrscheinlichkeit, der Zielperson ein Mobilfunkgerät
zuordnen zu können .
Projektpartner: keine .
„PRINZ“ (BKA): Das Projekt „PRINZ“ soll einen
Beitrag zur Bekämpfung der nationalen und internati-
onalen Eigentumskriminalität, begangen durch mobile
Tätergruppierungen, leisten . Das Projekt soll sich da-
bei insbesondere auf die Kriminalitätsphänomene Woh-
nungseinbruchdiebstahl, Raub zum Nachteil von Juwelie-
ren und Kfz-Diebstahl/Kfz-Verschiebung konzentrieren .
Ziel des Projektes „PRINZ“ ist die Identifizierung und
Zerschlagung von organisierten Tätergruppierungen im
Bereich der Eigentumskriminalität, insbesondere in den
Deliktsfeldern Wohnungseinbruchdiebstahl, Raub zum
Nachteil von Juwelieren und Kfz-Kriminalität . Das Zu-
sammenführen bzw . die Koordination von Ermittlungs-
verfahren und die Initiierung von Struktur- bzw . Sam-
melverfahren sollen dabei schwerpunktmäßig verfolgt
werden .
Projektpartner: LKA Bayern, LKA Baden-Württem-
berg, LKA Rheinland-Pfalz, LKA Hessen, LKA Bran-
denburg, LKA Schleswig-Holstein .
„LIMES“ (PP Berlin): Der Fokus des Projektes liegt
auf der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK),
begangen durch international agierende mobile Gruppen
und kriminelle Netzwerke aus dem eurasischen Raum .
Das Projekt wird unter Einbindung anderer deutscher
Polizeibehörden (Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sach-
sen, Bundeskriminalamt) sowie mehrerer europäischer
Polizeibehörden (Polen, Tschechien, Estland, Lettland,
Litauen, Schweden) durchgeführt, denen eine Schlüs-
selrolle zufällt, da sie ihren Sitz im Herkunfts- und/oder
Zielland der Straftäter haben . Hiermit soll dem enormen
Bedarf an internationaler Koordinierung von Ermitt-
lungen und operativen Maßnahmen Rechnung getragen
werden . Darüber hinaus soll die polizeiliche Zusammen-
arbeit über Europol gestärkt werden .
Übergeordnetes Ziel des Projektes „LIMES“ sind die
nachhaltige Stärkung der Ermittlungskompetenz und -ef-
fektivität bei den Projektteilnehmern und die effektivere
Verhütung sowie Bekämpfung von OK, unter anderem
durch nationale und grenzüberschreitende operative
Maßnahmen mit den vier Unterzielen:
Verbesserung der Kenntnisse und Kompetenzen in der
Verhinderung bzw . Bekämpfung von OK,
Entwicklung eines Netzwerkes der Projektpartner
zwecks Erleichterung des Austausches strategischer/ope-
rativer Kenntnisse und Kompetenzen,
Verbesserung der operativen grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit bei der OK-Bekämpfung,
Verbesserung des Informationsaustausches bei der
Verhinderung bzw . Bekämpfung von OK (Datensysteme,
Kommunikationsmittel und andere Kapazitäten von Eu-
ropol werden genutzt) .
Projektpartner: Polizeipräsidium Land Brandenburg,
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, Landeskriminalamt
Sachsen, Polizeibehörden aus Polen, Tschechien, Est-
land, Lettland, Litauen und Schweden, Europol .
Anlage 14
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/11364, Frage 20):
http://gleft.de/1CX
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722054
(A) (C)
(B) (D)
Über welche „Grundlagen, Produkte und Methoden der
informationstechnischen Überwachung“ hat sich das Bundes-
kriminalamt im Rahmen von mehreren Arbeitstreffen sowie
einem Treffen auf Amtsleitungsebene mit „Vertretern“ aus der
Schweiz, Österreich und Frankreich ausgetauscht (Bundes-
tagsdrucksache 18/11261, Antwort zu Frage 13), und inwiefern
dienten die Treffen auch der Verabredung eines gemeinsamen
Ansatzes bei der Beschaffung, Nutzung bzw . Standardisierung
staatlicher Trojanerprogramme („Software zur Überwachung,
wie zum Beispiel Quellen-Telekommunikationsüberwachung
oder Onlinedurchsuchung“)?
Ziel der Informationstreffen des Bundeskriminalamts
im Jahr 2016 mit Vertretern polizeilicher Behörden aus
der Schweiz, Österreich und Frankreich – gemäß obiger
Fragestellung (Bezug in Drucksache 18/11261) – war ein
Austausch über Eigenentwicklungen zur informations-
technischen Überwachung sowie über Erfahrungen mit
kommerziellen Produkten in diesem Bereich . Darüber hi-
naus wurden die rechtlichen Voraussetzungen zum Ein-
satz von Software der informationstechnischen Überwa-
chung in den jeweiligen Ländern thematisiert und damit
verbundene Herausforderungen und Handlungserforder-
nisse erörtert . Konkrete Vereinbarungen zur gemeinsa-
men Beschaffung, Nutzung bzw . Standardisierung von
Software zur informationstechnischen Überwachung
wurden nicht getroffen .
Anlage 15
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/11364, Frage 21):
Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Kennt-
nis der Bundesregierung im Februar 2017 im EASY-System
(Erstverteilung von Asylbegehrenden) bzw . in der seit Janu-
ar 2017 auf Personendaten basierenden Asylgesuchstatistik in
Deutschland neu registriert worden, und wie hoch war die be-
reinigte Schutzquote in Bezug auf Asylsuchende aus der Tür-
kei in diesem Monat (bitte in absoluten und relativen Zahlen
angeben)?
Angaben zu eingereisten Asylsuchenden werden seit
Januar 2017 monatlich im Rahmen einer Pressemit-
teilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) im
Zusammenhang mit der Veröffentlichung der aktuellen
Asylzahlen mitgeteilt und können über die Internetseite
des BMI von jedermann abgerufen werden . Die Angaben
können sowohl zum vorhergehenden Monat Februar als
auch zum bisherigen laufenden Jahr der entsprechenden
Pressemitteilung entnommen werden .
Im Februar 2017 hat das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge über 252 Asylanträge von türkischen
Staatsangehörigen entschieden . 19 Personen, das heißt
7,5 Prozent der Asylanträge, wurden positiv beschieden .
Im Einzelnen:
Fünf Personen wurden als Asylberechtigte nach Arti-
kel 16a des Grundgesetzes anerkannt .
Sieben Personen erhielten Flüchtlingsschutz nach § 3
des Asylgesetzes in Verbindung mit § 60 Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes .
Fünf Personen erhielten nach § 4 des Asylgesetzes
subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU .
Bei zwei Personen wurden Abschiebungsverbote nach
§ 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgeset-
zes festgestellt .
Abgelehnt wurden die Anträge von 108 türkischen
Staatsangehörigen; anderweitig erledigt, zum Beispiel
durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfah-
renseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages,
wurden die Anträge von 125 Personen .
Anlage 16
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
ge 22):
Wie viele türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ha-
ben vom 1 . Dezember 2016 bis zum 28 . Februar 2017 in der
Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt,
und wie viele dieser Antragstellenden waren nach Kenntnis
der Bundesregierung Angehörige der türkischen Streitkräfte?
Vom 1 . Dezember 2016 bis 28 . Februar 2017 haben
1 699 türkische Staatsangehörige beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag
gestellt .
Beim BAMF werden Anträge von Angehörigen der
türkischen Streitkräfte systematisch nicht gesondert sta-
tistisch erfasst . Dem BAMF sind für den besagten Zeit-
raum vier türkische Soldaten als Inhaber von Diploma-
tenpässen bekannt, die in dem erfragten Zeitraum einen
Asylantrag gestellt haben .
Anlage 17
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Fra-
ge des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 25):
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, auf europäi-
scher Ebene eine Initiative zu starten mit dem Ziel, den Inhalt
des Vertrages über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in
der Wirtschafts- und Währungsunion (kurz: Fiskalvertrag) ge-
mäß seinem Artikel 16 in den Rechtsrahmen der Europäischen
Union zu überführen, und welche Kenntnis hat die Bundesre-
gierung über ein auf europäischer Ebene gegebenenfalls be-
reits geplantes Verfahren zur Überführung des Fiskalvertrages
in den EU-Rechtsrahmen?
Die Frage nach der Überführung der Inhalte des Ver-
trags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der
Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag) in den
Rechtsrahmen der Europäischen Union (EU) ist aus Sicht
der Bundesregierung im Zusammenhang mit den grund-
sätzlichen Weichenstellungen für die Zukunft der EU zu
sehen . Die Diskussion hierzu wird auf europäischer Ebe-
ne intensiv geführt werden .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22055
(A) (C)
(B) (D)
Für die Bundesregierung ist der Fiskalvertrag ein zen-
trales Element für die Stabilisierung und Solidität in der
Wirtschafts- und Währungsunion und der EU insgesamt .
Die Bundesregierung hat sich von Beginn an dafür einge-
setzt, dass der Inhalt des Fiskalvertrags im Unionsrecht
geregelt wird . Dies war damals aufgrund der Haltung von
Großbritannien nicht möglich .
In ihrem am 25 . Oktober 2016 vorgelegten Arbeits-
programm für 2017 hatte die Europäische Kommission
angekündigt, „Folgemaßnahmen zu Artikel 16 des Ver-
trags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der
Wirtschafts- und Währungsunion (mit denen die Subs-
tanz dieses Vertrags in den Rechtsrahmen der Europäi-
schen Union übernommen werden sollen)“ vorzulegen .
Hier ist noch nicht bekannt, ob und wann die Europä-
ische Kommission diese „Folgemaßnahmen“ vorschla-
gen wird . Die Kommission hat zwischenzeitlich aber den
nach Artikel 8 des Fiskalvertrags vorgesehenen Fiskal-
vertretungsumsetzungsbericht vorgelegt .
Anlage 18
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 28):
Seit wann lagen der Bundesregierung bzw . der Bundesnetz-
agentur Hinweise auf eine mögliche Insolvenz des Energie-
anbieters Care-Energy vor, und was hat die Bundesregierung
bzw . die Bundesnetzagentur ab wann konkret unternommen,
um betroffene Verbraucher rechtzeitig vor den Folgen einer
Insolvenz zu schützen?
Die Bundesnetzagentur ermittelt seit 2016 entspre-
chend ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gegen
Care-Energy wegen fehlender wirtschaftlicher Leis-
tungsfähigkeit und Zuverlässigkeit . Hierzu fasste die
Bundesnetzagentur Ende Juni 2016 Auskunftsbeschlüs-
se . Diese wurden veröffentlicht .
Der nun von Care-Energy eingereichte Insolvenzan-
trag ist hiervon zu trennen . Nach Angaben der Bundes-
netzagentur lagen ihr konkrete Hinweise auf das Vorlie-
gen einer Insolvenz der Care-Energy seit dem 20 . Februar
2017 vor .
Es ist nicht Aufgabe der Bundesnetzagentur, im Rah-
men der Prüfung nach §§ 65, 5 Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) auf eine Insolvenzvermeidung hinzuwirken .
Der Ausgang eines möglichen Insolvenzverfahrens ist
derzeit nicht vorhersehbar . Da Insolvenzverfahren nicht
zwangsläufig auf eine Stilllegung des Betriebs gerichtet
sind, ist auch die Weiterführung der Geschäftstätigkeit
grundsätzlich möglich . Durch die Insolvenz haben die
Kunden keine „Versorgungslücke“ zu befürchten . Gene-
rell gibt es nach dem Energiewirtschaftsgesetz einen An-
spruch auf Ersatzversorgung . Es bleibt insofern wegen
der Insolvenz eines Energieversorgungsunternehmens
niemand ohne Strom . Allerdings kann ein Insolvenzver-
fahren Auswirkungen auf die von den Kunden geleiste-
ten Vorauszahlungen bzw . erwarteten Boni haben .
Anlage 19
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Frage 29):
An welchen Gebäuden der Bundesministerien befinden
sich derzeit öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektroau-
tos (bitte nach Standorten der Bundesministerien auflisten)?
Zum Stichtag 1. März 2017 befinden sich im Bun-
desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in
Bonn vier öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektro-
autos. Am Standort Berlin befinden sich vier teilöffentli-
che Ladesäulen für Gäste .
Darüber hinaus befinden sich in nahezu allen Bun-
desministerien betriebsinterne und Mitarbeiterladeein-
richtungen . Diese Ladeeinrichtungen können aus Sicher-
heitsgründen nicht der Öffentlichkeit zum Laden ihrer
Elektrofahrzeuge angeboten werden .
Anlage 20
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE
LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 30):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen,
auch unter Berücksichtigung von Migrantinnen mit Behinde-
rungen und geflüchteten Frauen mit Behinderungen, zu ver-
stärken bzw . auszubauen?
Im Nationalen Aktionsplan 2 .0 der Bundesregierung
zur UN-Behindertenrechtskonvention wurden im Hand-
lungsfeld „Frauen“ verschiedene Maßnahmen zur Stär-
kung der Rechte und der Interessenvertretung von Frauen
verankert . So ist beispielsweise vorgesehen, Bund-Län-
der-Gespräche zum Gewaltschutz von Menschen mit Be-
hinderungen, insbesondere von Frauen und Mädchen mit
Behinderungen, zu führen . Ziel ist dabei nicht nur eine
Bestandsaufnahme der aktuellen Situation, sondern vor
allem die Identifizierung von Handlungsbedarfen. Dies
schließt selbstverständlich auch Migrantinnen bzw . ge-
flüchtete Frauen mit Behinderungen mit ein.
Die Bundesregierung wird außerdem das Angebot
des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen auf der Basis
des Hilfetelefongesetzes fortführen . Gebärdensprachdol-
metschung und leichte Sprache gehören hier selbstver-
ständlich zum Angebot . Die Website des Hilfetelefons ist
zudem barrierefrei gestaltet . Hierbei ist die Kooperation
mit den Behindertenverbänden besonders wertvoll, um
auch Rückmeldungen zur behindertengerechten Ausge-
staltung bzw . Verbesserung der Hilfsangebote zu bekom-
men .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722056
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 21
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE
LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 31):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Frauen
mit Behinderungen, auch unter Berücksichtigung von Migran-
tinnen mit Behinderungen, verstärkt aus dem „Werkstattsys-
tem“ herauszuführen?
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Bundesteil-
habegesetzes das Budget für Arbeit eingeführt . Für Men-
schen mit Behinderungen, die ihr Recht auf Teilhabe am
Arbeitsleben bislang ausschließlich in einer Werkstatt
für behinderte Menschen wahrnehmen konnten, wurde
somit eine Möglichkeit geschaffen, auch eine Beschäfti-
gung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben . Das
Budget für Arbeit richtet sich als Angebot an alle Frauen
und Männer mit Behinderungen, die in einer Werkstatt
arbeiten. Davon profitieren natürlich auch Migrantinnen
mit Behinderungen, wenn sie ein entsprechendes Wahl-
recht ausüben wollen .
Anlage 22
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
ge 32):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
in der TV-Sendung Team Wallraff am 20 . Februar 2017 prä-
sentierten Recherchen, wonach Werkstätten für behinderte
Menschen ihre Beschäftigten im Berufsbildungsbereich zu-
mindest teilweise für Arbeiten einsetzen, die dem Rehabilita-
tionsziel zuwiderlaufen (Aussage von Prof . Dr . Stefan Sell in
der Sendung), und welche Konsequenzen zieht die Bundesre-
gierung aus dem in derselben Sendung berichteten Umstand,
dass Werkstätten zum Teil Teilnehmende des Berufsbildungs-
bereichs voll in die Erledigung von Aufträgen aus der Indus-
trie einbinden, statt ihnen Qualifizierungslehrgänge anzubie-
ten oder sie anderweitig beruflich zu qualifizieren?
Im genannten Fernsehbericht wurde eine konkrete
Werkstatt für behinderte Menschen gezeigt, in der Män-
gel bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages zu
erkennen waren . Zuständiger Rehabilitationsträger für
den Berufsbildungsbereich in Werkstätten ist die Bun-
desagentur für Arbeit . Die Qualitätsstandards für die be-
rufliche Bildung in Werkstätten hat die Bundesagentur
in ihrem „Fachkonzept für Eingangsverfahren und Be-
rufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Men-
schen“ festgeschrieben .
Im Rahmen ihrer Prüfungen hatte die Bundesagen-
tur für Arbeit im Jahr 2016 bei dieser Werkstatt bereits
Mängel festgestellt und entsprechende Nachbesserungen
verlangt .
Diese Aktivitäten fanden unabhängig vom sogenann-
ten Team Wallraff statt und dauern gegenwärtig noch an .
Erkenntnisse darüber, dass derartige Zustände in
Werkstätten allgemein zu verzeichnen sind, liegen der
Bundesregierung nicht vor .
Die Bundesregierung hält die von der Bundesagentur
für Arbeit ergriffenen Maßnahmen für notwendig und
zielführend, um die Qualität des Berufsbildungsberei-
ches in der dargestellten Werkstatt für behinderte Men-
schen entsprechend dem Fachkonzept zu verbessern .
Anlage 23
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
ge 33):
Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung im Einzelfall
zumutbar, dass behinderte Menschen gegen ihren Willen in
einer Wohneinrichtung leben müssen, obwohl auch laut Teil-
habebericht der Bundesregierung insbesondere Frauen in Ein-
richtungen in viel höherem Maße von Gewalt betroffen sind
als die weibliche Durchschnittsbevölkerung (zu behinderten
Männern liegen keine Daten vor), und welche Handlungs-
bedarfe wurden im Rahmen der Gespräche zwischen Bund
und Ländern zur Formulierung einer Gewaltschutzstrategie
bereits identifiziert (vergleiche Nationaler Aktionsplan 2.0,
Seite 274)?
Wie im aktuellen Teilhabebericht der Bundesregie-
rung dargestellt, gaben 35 Prozent aller befragten Frauen
unter 65 Jahren an, im Erwachsenenalter mindestens ei-
nen körperlichen Übergriff erlebt zu haben .
Unter den Frauen mit Beeinträchtigungen war dieser
Anteil mit 62 Prozent fast doppelt so hoch, wenn sie in
Privathaushalten wohnten, und mit 73 Prozent noch ein-
mal höher, wenn sie in Einrichtungen lebten .
Auch Männer mit Beeinträchtigungen sind viel häu-
figer von Gewalterfahrungen betroffen als Männer ohne
Beeinträchtigungen . 43 Prozent der männlichen Durch-
schnittsbevölkerung waren mindestens einmal von kör-
perlicher Gewalt betroffen, bei den Männern mit Beein-
trächtigungen liegt dieser Anteil mit 71 Prozent ebenfalls
sehr viel höher .
Der wissenschaftliche Beirat kommt in seinem Kom-
mentar zum Kapitel „Sicherheit und Schutz der Person“
zu dem Schluss, dass nicht nur flächendeckend Maßnah-
men zur Stärkung von behinderten Frauen entwickelt und
etabliert werden müssen, sondern grundsätzlich Strategi-
en zur Verhinderung gewaltsamer Übergriffe auf behin-
derte Menschen jedes Geschlechts benötigt werden .
Im Nationalen Aktionsplan 2 .0 der Bundesregierung
zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde deshalb im
Handlungsfeld „Frauen“ unter anderem als Maßnahme
verankert, Bund-Länder-Gespräche zum Gewaltschutz
von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Frau-
en und Mädchen mit Behinderungen, zu führen . Ziel ist
eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation und die
Identifizierung von Handlungsbedarfen, um letztlich eine
ebenenübergreifende Gewaltschutzstrategie für Men-
schen mit Behinderungen zu entwickeln .
Im zweiten Quartal 2017 ist die nächste Bund-Län-
der-Besprechung geplant . Der Diskussion und dem Er-
gebnis kann hier nicht vorgegriffen werden .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22057
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 24
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
ge 34):
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das von der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles,
angekündigte arbeitsmarktpolitische Konzept für den Bundes-
tagswahlkampf 2017 von Beamten des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgearbeitet wird, so wie
es die Berichterstattung im Spiegel vom 25 . Februar 2017 na-
helegt (vergleiche Artikel „Geteilte Republik“, Seite 15 ff .:
„Stattdessen arbeiten ihre (i . e . Nahles) Beamten an Kon-
zepten, älteren Beschäftigten früh Qualifizierungsangebote
zu machen . Es könne nicht darum gehen, nur den Bezug des
Arbeitslosengeldes zu verlängern, heißt es in Ihrem Ressort“),
und wenn nein, wie sonst sind Einsatz und Stellungnahme des
BMAS zu interpretieren?
Bundesministerin Andrea Nahles wirkt in ihrer Funk-
tion als Vorsitzende der Perspektiv-AG „Arbeit, Digita-
les, Aus- und Weiterbildung und Rente“ des SPD-Partei-
vorstandes an der Erstellung von Programmpapieren der
SPD mit und vertritt dort naturgemäß Positionen, die de-
nen in ihrer Funktion als Ministerin nicht widersprechen .
Die Ministerin vertritt seit langem die Auffassung, dass
Qualifizierung das zentrale Element einer vorausschau-
enden Arbeitsmarktpolitik ist .
Dies spiegelt sich auch bei der Beantwortung von
Presseanfragen wider, die an das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales gerichtet werden . Daraus den Rück-
schluss zu ziehen, Beamte des BMAS schrieben an Kon-
zepten der SPD, ist nicht richtig .
Anlage 25
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die
Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
ge 35):
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäi-
schen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einer
Pressemitteilung vom 24 . Januar 2017, wonach es an der Zeit
sei, den Einsatz von Antibiotika bei Tieren zu verringern, zu
vermeiden und völlig neu zu überdenken, und wie bewertet die
Bundesregierung die Ergebnisse aus Deutschland im aktuellen
jährlichen Bericht der EFSA und des Europäischen Zentrums
für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)
über Antibiotikaresistenzen in Lebensmitteln sowie bei Tieren
und Menschen in der EU?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der
Einsatz von Antibiotika auf das therapeutisch notwen-
dige Maß zu reduzieren ist . Sie hat hierzu bereits im
Rahmen der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie
(DART 2020) umfangreiche und vielfältige Maßnahmen
ergriffen . Ausdruck des Erfolgs des seit 2014 in Deutsch-
land geltenden Antibiotikaminimierungskonzepts bei
Nutztieren sind der Rückgang der Verkaufsmengen an-
timikrobieller Substanzen an Tierärztinnen und Tierärzte
um mehr als 50 Prozent sowie der beobachtete Rückgang
der Therapiehäufigkeit bei Masttieren. Auch der vom
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) vorgelegte Entwurf einer Verordnung zur Än-
derung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
hat die Einführung weiterer strikter Regelungen für den
Einsatz von Cephalosporinen der dritten und vierten Ge-
neration sowie Fluorchinolonen bei Tieren zum Ziel .
Zur Bewertung der Ergebnisse für Deutschland (DE)
im Bericht von EFSA und ECDC: Im Vergleich zu den
anderen Mitgliedstaaten entsprechen die in DE erho-
benen Resistenzdaten in vielen Bereichen dem europä-
ischen Durchschnitt . Lediglich bei der Resistenz von
Escherichia (E .) coli gegenüber den Cephalosporinen der
dritten und vierten Generation weist DE bei Isolaten von
Mastschweinen und Mastkälbern, die am Schlachthof ge-
wonnen wurden, Werte auf, die über dem europäischen
Mittel liegen . Die Nachweisraten bewegen sich jedoch
auf relativ niedrigem Niveau (Schwein DE: 3,3 Pro-
zent vs . EU: 1,4 Prozent, Kalb DE: 2,6 Prozent vs . EU:
1,7 Prozent) .
Bei der Bewertung von Resistenzdaten muss gene-
rell beachtet werden, dass verschiedene Faktoren zu-
sammenspielen, die zu einer Resistenzentwicklung und
-ausbreitung führen können . Daher kann aus den darge-
legten Daten nicht unmittelbar auf eine Gefährdung der
Verbraucher geschlossen werden . Ebenso wenig kann da-
raus geschlossen werden, dass Verbraucher in Deutsch-
land höher exponiert sind als solche in anderen Ländern .
Anlage 26
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die
Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
ge 36):
Wie erklärt sich die Bundesregierung die sehr hohen Nach-
weisraten von Beta-Lactamasen mit erweitertem Wirkspek-
trum (Extended-Spectrum Beta-Lactamasen – ESBL) produ-
zierenden E . coli in Kälbern in Deutschland von 57,5 Prozent
gegenüber den weit geringeren Nachweisraten in den Nie-
derlanden (13,7 Prozent) oder in Dänemark (3 Prozent) im
aktuellen jährlichen Bericht der EFSA und des ECDC über
Antibiotikaresistenzen in Lebensmitteln sowie bei Tieren und
Menschen in der EU, und besteht für die Bundesregierung
Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Resistenzen bei Salmo-
nella-Bakterien, die laut oben genanntem Bericht in Deutsch-
land in Schweinen für verschiedene Antibiotika (zum Beispiel
Ampicillin 73,9 Prozent) sehr hoch sind und mit der Salmonel-
lose die am zweithäufigsten gemeldete lebensmittelbedingte
Krankheit der EU auslösen?
Die Entwicklungen zum Vorkommen ESBL/
AmpC-Beta-Laktamasen bildender Escherichi (E .) coli
bei Kälbern und Schweinen werden von den Fachbehör-
den im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit einigen Jah-
ren im Rahmen von Forschungsprojekten und dem na-
tionalen Resistenzmonitoring bei Zoonoseerregern und
kommensalen Keimen aufmerksam verfolgt . Insgesamt
wird eine weite Verbreitung von ESBL/AmpC-bildenden
E. coli bei Nutztieren beobachtet, auch im Geflügel- und
Schweinebereich . Dies kann nicht ausschließlich über
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722058
(A) (C)
(B) (D)
den Selektionsdruck durch Antibiotikaanwendung er-
klärt werden .
Die im Vergleich zu Deutschland niedrigeren Werte
in den Niederlanden und in Dänemark stehen nach Ein-
schätzung der Fachleute des Bundesinstitutes für Risiko-
bewertung möglicherweise in Zusammenhang mit dem
in diesen Ländern erfolgten freiwilligen Verzicht der
Wirtschaftsbeteiligten auf den Einsatz von Cephalospori-
nen der dritten und vierten Generation bei Schweinen
und Rindern und dem damit einhergehenden sehr gerin-
gen Einsatz .
Die Häufigkeit von Salmonellen in Lebensmitteln und
in Beständen von Nutzgeflügel ist in Deutschland (DE)
in den letzten Jahren erheblich gesunken . Die Resistenz
von Salmonella (S .) Typhimurium gegenüber Ampicil-
lin, Sulfonamiden und Tetracyclin ist seit Jahrzehnten
bekannt und ein Charakteristikum dieser Keime . Dem
entsprechen auch die letzten Ergebnisse, die im Rahmen
des Zoonosen-Monitorings im Jahr 2015 und davor in
2011 bei Mastschweinen und auf Schlachtkörpern vom
Schwein erhoben wurden . Bei der Bewertung der Daten
ist zu bedenken, dass die Zahl der Isolate bei den einzel-
nen Herkünften 2015 mit maximal 29 eher gering war,
sodass jedes einzelne Isolat relativ stark ins Gewicht fällt .
Weder 2011 noch 2015 wurden bei den Salmonella-Iso-
laten von Schweinen im Rahmen des Zoonosen-Monito-
rings Resistenzen gegenüber Cephalosporinen der dritten
Generation festgestellt . Insofern stellen die im zitierten
europäischen Bericht genannten Ergebnisse zu Salmo-
nella keine neuen Erkenntnisse dar . Sie unterstreichen
erneut die Notwendigkeit, den Einsatz von Antibiotika
zu reduzieren, aber auch die Notwendigkeit, die Über-
tragung solcher Keime entlang der Lebensmittelkette
zu minimieren . Zu beiden Handlungsfeldern sind in der
Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020)
Maßnahmen benannt .
Anlage 27
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der
Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
ge 37):
Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag
den nach § 42e des Achten Buches Sozialgesetzbuch vorgese-
henen Bericht zur Situation unbegleiteter ausländischer Min-
derjähriger vorlegen, der bereits im vergangenen Jahr hätte
vorliegen sollen?
Die Bundesregierung wird sich nach dem derzeitigen
Stand der Planungen in der Sitzung des Bundeskabinetts
am 15 . März 2017 mit dem Bericht zur Situation unbe-
gleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland
befassen und den Bericht noch am selben Tag dem Deut-
schen Bundestag und dem Bundesrat zuleiten .
Anlage 28
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE
LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 38):
Welche Anträge zu dopingnaher Forschung hat das Bun-
desinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seit dem
Jahr 2014 positiv beschieden (bitte das jeweilige Vorhaben,
den Antragsteller und die gegebenenfalls dafür zur Verfügung
gestellten Bundesmittel nennen), und inwieweit teilt die Bun-
desregierung diesbezügliche grundlegende Zweifel des Lü-
becker Physiologen Wolfgang Jelkmann (siehe „Dopingnahe
Forschung in Ulm?“ im Deutschlandfunk, 26 . Februar 2017)?
Klinische Prüfung bei Menschen ist jede am Men-
schen durchgeführte Untersuchung, die dazu bestimmt
ist, klinische oder pharmakologische Wirkungen von
Arzneimitteln zu erforschen oder nachzuweisen oder Ne-
benwirkungen festzustellen, mit dem Ziel, sich von der
Unbedenklichkeit oder Wirksamkeit der Arzneimittel zu
überzeugen .
Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf nur
begonnen werden, wenn die zuständige Ethik-Kommis-
sion diese zustimmend bewertet und die zuständige Bun-
desoberbehörde diese genehmigt hat .
Die Versagungsgründe für eine zustimmende Bewer-
tung bzw . die Genehmigung sind im Arzneimittelgesetz
festgelegt; insbesondere müssen die vorgelegten Unterla-
gen dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ent-
sprechen, und die klinische Prüfung muss geeignet sein,
den Nachweis der Unbedenklichkeit oder Wirksamkeit
eines Arzneimittels zu erbringen .
Die in dem in der Frage genannten Bericht angespro-
chene klinische Relevanz ist insoweit Teil der Prüfung im
Genehmigungsverfahren, eine mögliche missbräuchliche
Verwendung gewonnener Erkenntnisse hingegen nicht .
In der Datenbank zu klinischen Prüfungen (Pharm-
Net.Bund-CT) finden sich für den Zeitraum von 2014
bis heute keine Hinweise auf klinische Prüfungen, die
einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung nahelegen .
Dem BfArM wurden insbesondere keine Anträge zu kli-
nischen Prüfungen zur Genehmigung vorgelegt, die die
Prüfung dopingrelevanter Substanzen wie Beta-2-Mime-
tika bei gesunden Probanden mit dem Ziel der Beobach-
tung von zum Beispiel Gewichtsveränderung, Leistungs-
steigerung, Regenerationsfähigkeit, Ausdauerleistung
beinhaltet hatten .
Anlage 29
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
(Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Fra-
ge 39):
Wie hoch ist der Realwertverlust der Leistungen der Pfle-
geversicherung seit 1995, und in welchem Umfang wird die-
ser durch die gesetzlich vorgesehenen Leistungsanpassungen
ausgeglichen (bitte nach insgesamt, ambulant und stationär
unterscheiden)?
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017 22059
(A) (C)
(B) (D)
Gemessen an der Entwicklung des Verbraucherprei-
sindexes hätten die Leistungen der Pflegeversicherung
ohne jegliche Anhebung seit 1995 einen Realwertverlust
von etwa 33 Prozent zu verzeichnen . Dies ist mit den stu-
fenweisen Anhebungen vieler Leistungsbeträge ab 2008,
den Leistungsverbesserungen des Pflege-Neuausrich-
tungs-Gesetzes ab 2013 sowie der Leistungsdynamisie-
rung für die Jahre 2012 bis 2015 im Rahmen des Ersten
Pflegestärkungsgesetzes bereits teilweise ausgeglichen
worden. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftig-
keitsbegriffs wurden die Leistungsbeträge der Pflege-
versicherung zum 1 . Januar 2017 im Ergebnis nochmals
deutlich erhöht . Durch diese erheblichen Leistungsver-
besserungen ist der Kaufkraftverlust der Leistungen
der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung auch aus
wissenschaftlicher Perspektive mittlerweile zumindest
ausgeglichen worden (vgl . Rothgang u . a .: Pflegereport
der BARMER GEK 2016, S . 11) . Eine exakte Differen-
zierung der Entwicklung nach den einzelnen Leistungs-
bereichen ist – unter anderem aufgrund der zum 1 . Januar
2017 erfolgten Umstellung von Pflegestufen auf Pflege-
grade – methodisch komplex und bedarf einer länger an-
dauernden Analyse .
Anlage 30
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
(Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Fra-
ge 40):
Auf welche Summe beläuft sich derzeit die Finanzreserve
der sozialen Pflegeversicherung, zum einen absolut, zum an-
deren ausgedrückt in monatlichen Ausgaben?
Die soziale Pflegeversicherung verfügte Ende 2016
über einen Mittelbestand von 9,34 Milliarden Euro . Dies
entspricht 3,8 Monatsausgaben laut Haushaltsplänen der
Pflegekassen.
Anlage 31
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 41):
Welche Gründe sprechen nach Meinung der Bundesregie-
rung dagegen und welche dafür, eine gesetzliche bundesein-
heitliche Personalbemessung in der Altenpflege einzuführen?
Um den heterogenen Bedürfnissen der Pflegeeinrich-
tungen Rechnung zu tragen, hat der Bundesgesetzgeber
bislang bewusst keine starren bundeseinheitlichen Per-
sonalschlüssel vorgesehen . Es ist vielmehr Aufgabe der
Selbstverwaltung auf Landesebene, die Maßstäbe und
Grundsätze für eine wirtschaftliche und leistungsbezoge-
ne, am Versorgungsauftrag orientierte personelle Ausstat-
tung der Pflegeeinrichtungen in Landesrahmenverträgen
zu vereinbaren . Dies kann gemäß § 75 Absatz 3 Elftes
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) durch landesweite Ver-
fahren zur Ermittlung des Personalbedarfs oder zur Be-
messung der Pflegezeiten oder landesweite Personalricht-
werte geschehen . Die individuell vorzuhaltende personelle
Ausstattung einer Pflegeeinrichtung wird dann auf dieser
Basis konkret zwischen dem Einrichtungsträger und den
Kostenträgern in der jeweiligen Vergütungs- bzw. Pflege-
satzvereinbarung vertraglich und im Voraus festgelegt .
Allerdings liegen auf Landesebene bislang keine wis-
senschaftlich fundierten Verfahren vor, um den Perso-
nalbedarf in den Pflegeeinrichtungen nach einheitlichen
Grundsätzen qualitativ und quantitativ zu bestimmen .
Nach § 113c SGB XI müssen die Vertragsparteien nach
§ 113 SGB XI auf Bundesebene deshalb bis zum 30 . Juni
2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur ein-
heitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflege-
einrichtungen entwickeln und erproben . Damit werden
mittelfristig einheitliche fachliche Grundlagen für ein
Personalbemessungsverfahren zur Verfügung stehen, aus
dem sich Maßstäbe für die Personalausstattung der Pfle-
geeinrichtungen ableiten lassen .
Anlage 32
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 42):
Welches sind nach Meinung der Bundesregierung die Ur-
sachen für den teilweise dramatischen Personalmangel in der
ambulanten und stationären Langzeitpflege, und was unter-
nimmt die Bundesregierung, um diese Ursachen zu bekämp-
fen?
Zunächst ist festzuhalten, dass die Altenpflege in
den letzten Jahren zu den besonders stark wachsenden
Dienstleistungsbranchen gehört . Nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes von Ende Januar 2017 war
die Altenpflege im Jahre 2015 mit einer Zunahme der
Zahl der Beschäftigten von 4 Prozent (24 000) stärkster
Wachstumssektor im Gesundheitswesen .
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist in
der Altenpflege dennoch ein Fachkräftemangel bei exa-
minierten Fachkräften und Spezialisten zu verzeichnen .
Stellenangebote für examinierte Altenpflegefachkräfte
und -spezialisten sind im Bundesdurchschnitt 162 Tage
vakant . Auf 100 gemeldete Stellen (außerhalb der Zeit-
arbeit) kommen rechnerisch 36 Arbeitslose . Dass sich
diese Entwicklung trotz der beschriebenen Zunahme
der Beschäftigung in der Altenpflege zeigt, dürfte darauf
zurückzuführen sein, dass trotz stabiler informeller Pfle-
gesettings der Bedarf an professionell erbrachten Pflege-
dienstleistungen steigt .
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Möglich-
keiten zahlreiche Maßnahmen initiiert, um mehr Men-
schen für die Arbeit in der Pflege zu gewinnen. Insbeson-
dere sind folgende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung
hervorzuheben:
Im Rahmen der bereits Ende 2012 gegründeten Aus-
bildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege haben
Bund, Länder und Verbände eine Vielzahl von Maßnah-
men auf den Weg gebracht, die die Aus-, Fort- und Weiter-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 201722060
(A) (C)
(B) (D)
bildung in der Altenpflege fördern und die Attraktivität des
Berufs- und Beschäftigungsfeldes erhöhen sollen .
Dabei leistet die Arbeitsförderung einen bedeutsamen
Beitrag zur Deckung des aktuellen und künftigen Fach-
kräftebedarfs im Bereich der Gesundheits- und insbeson-
dere in der Altenpflege. So wurden in den vergangenen
drei Jahren alleine im Bereich der examinierten Alten-
pflege insgesamt rund 21 000 Umschulungseintritte von
den Arbeitsagenturen und Jobcentern gefördert .
Im Zuge der Pflegestärkungsgesetze wurden gesetz-
liche Rahmenbedingungen für eine fachlich fundierte
Personalbemessung in der Pflege sowie zur Zahlung von
Gehältern auf Tariflohnhöhe geschaffen. Diese Maßnah-
men fördern die Attraktivität der Beschäftigung in der
Altenpflege.
Die Modernisierung der Ausbildung in der Kranken-,
Kinderkranken- und Altenpflege und Zusammenführung
in einem neuen Berufsgesetz stehen an .
Der Abbau von Bürokratie, vor allem in der Pflegedo-
kumentation, ist durch eine Fördermaßnahme des Bundes
in Höhe von mehr als 2 Millionen Euro, die insbesondere
durch den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung
durchgeführt wurde, erfolgreich vorangetrieben worden .
Damit werden die Pflegekräfte entlastet; es steht ihnen
wieder mehr Zeit für die eigentliche Pflege zur Verfü-
gung .
Die Vermittlung/Zuwanderung von Pflegekräften
wurde ausgeweitet . Mit Einführung der Positivliste
wurde 2013 eine Zugangsmöglichkeit für ausländische
Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
in einem Engpassberuf geschaffen . Drittstaatsangehörige
mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung
können in Berufen, die auf Grundlage der Engpassanaly-
se der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der sogenann-
ten Positivliste der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt
sind, in Deutschland arbeiten . Hierzu zählen unter ande-
rem auch Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich.
2015 wurden die Möglichkeiten der Zuwanderung
ausländischer Fachkräfte mit Einführung eines neuen
Aufenthaltstitels zum Zwecke der Anerkennung auslän-
discher Berufsqualifikationen weiter ergänzt.
Die Bundesregierung trägt mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit
zu einem realistischen Bild der Arbeit in der Pflege bei.
Der aktuelle Berufsbildungsbericht der Bundesregie-
rung zeigt, dass diese Maßnahmen Erfolg haben . Dem-
nach entscheiden sich zum Beispiel mehr und mehr junge
Menschen für dieses Berufsfeld . Noch nie gab es so viele
Auszubildende zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger
wie im Jahr 2015/16 (rund 68 000) .
Nicht zuletzt haben die Pflegedienste und Pflegeein-
richtungen vor Ort einen entscheidenden Einfluss auf die
Attraktivität der Arbeit in der Pflege, so zum Beispiel
durch eine angemessene Entlohnung der Pflegekräfte,
durch attraktive Arbeitszeitgestaltung und weitere Maß-
nahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie
Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung . Aus
Sicht der Bundesregierung bedarf es vor diesem Hinter-
grund vielfältiger Initiativen und Maßnahmen durch die
unterschiedlichen Akteure auf allen Ebenen, um auch
künftig auf eine ausreichende Zahl an Pflegekräften zu-
rückgreifen zu können . Anknüpfend an die Ausbildungs-
und Qualifizierungsoffensive Altenpflege plant die Bun-
desregierung eine Gemeinschaftsinitiative zur neuen
Pflegeausbildung und zum Berufsfeld Pflege.
Anlage 33
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/11364, Frage 43):
An welchen Änderungen der in der 16 . Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festge-
legten Bestimmungen zur Berechnung des Beurteilungspegels
für Schienenwege (insbesondere Schall 03) arbeitet das Bun-
desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
derzeit, und welche Gründe liegen jeweils für die geplanten
Anpassungen dieser Bestimmungen vor?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra-
struktur arbeitet derzeit nicht an Änderungen der Schall 03,
die der 16 . Verordnung zur Durchführung des Bundes-Im-
missionsschutzgesetzes als Anlage beigefügt ist .
Anlage 34
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/11364, Frage 44):
Welche Aufträge (Forschungsvorhaben, Gutachten etc .) hat
das BMVI seit dem 1 . Januar 2015 in Bezug auf die 16 . Ver-
ordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes vergeben, und wann werden voraussichtlich dem
Bundestag Änderungen an dieser Verordnung zur Beschluss-
fassung vorgelegt?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
frastruktur hat mit Änderungsvertrag vom 30 . Juni 2016
einen seit dem 17 . Dezember 2014 laufenden Dienst-
leistungsvertrag „Fortschreibung und Aktualisierung der
Schall 03“ bis zum 30 . September 2017 verlängert und
erweitert auf die fachliche Begleitung der Arbeitsgruppe
Monitoring Schienenverkehrsgeräusche im Deutschen
Institut für Normung e . V .
Anlage 35
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11364, Fra-
ge 47):
Bis wann wird die Bundesregierung entsprechend dem Ko-
alitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ein ressortabge-
stimmtes nationales Luftverkehrskonzept vorlegen?
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung steht noch nicht
fest .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 220 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . März 2017
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
220. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
ZP 1 Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 2 Aktuelle Stunde zu dem Thema: Ehe für alle
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35