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ID1821222200

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    Plenarprotokoll 18/212 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 212. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2017 Inhalt: Gedenken an die Opfer des Terroranschlages am Berliner Breitscheidplatz . . . . . . . . . . . . . . 21191 A Würdigung von Bundespräsident a. D. Prof. Dr. Roman Herzog . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21193 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21193 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 3 d, 13, 17, 28 f und 28 g . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21194 B Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 21194 B Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Kordula Schulz-Asche und Klaus- Peter Flosbach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21194 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU/CSU: Wahl einer Stellvertreterin des Präsidenten Drucksache 18/10866 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21194 D Michaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 21195 C Tagesordnungspunkt 3: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume Drucksache 18/10400 . . . . . . . . . . . . . . . . 21195 D b) Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Sigrid Hupach, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ver- brauchertäuschungen beenden – Klare Lebensmittelkennzeichnung durchsetzen Drucksache 18/10861 . . . . . . . . . . . . . . . . 21195 D c) Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Landwirt- schaft braucht Zukunft – Gutes Essen braucht eine gute Landwirtschaft Drucksache 18/10872 . . . . . . . . . . . . . . . . 21196 A e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Land- wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordne- ten Friedrich Ostendorff, Oliver Krischer, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen Drucksachen 18/7878, 18/10896 . . . . . . . . 21196 A f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Dr. Anton Hofreiter, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Bäuerlicher Milchviehhaltung eine Zukunft geben – Milchmenge jetzt begrenzen Drucksachen 18/8618, 18/10897 . . . . . . . . 21196 B g) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Land- wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordne- ten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Transparenz schaffen – Tierhal- tungskennzeichnung für Fleisch einfüh- ren: Drucksachen 18/4812, 18/10898 . . . . . . . . 21196 B h) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Nicole Maisch, Friedrich Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017II Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gentechnik-Anbauverbote bundesein- heitlich und konsequent umsetzen Drucksachen 18/3550, 18/3843 . . . . . . . . . 21196 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Sofortmaßnahmen für die Agrarwende – Für eine bäuer- lich-ökologische Landwirtschaft und gutes Essen Drucksachen 18/4191, 18/10899 . . . . . . . . . . 21196 C Christian Schmidt, Bundesminister BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21196 C Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21198 D Dr . Till Backhaus, Minister (Mecklen- burg-Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21200 A Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21201 D Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 21203 B Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21205 C Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21206 D Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21208 C Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 21209 D Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 21211 B Christina Jantz-Herrmann (SPD) . . . . . . . . . . 21212 C Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21213 C Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21214 B Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21216 C Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21216 D Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 21217 B Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung betäu- bungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Drucksachen 18/8965, 18/10902 . . . . . . . . 21219 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Kathrin Vogler, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend ge- währleisten Drucksachen 18/6361, 18/10902 . . . . . . . . 21219 A Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21219 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21220 B Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21221 C Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21222 B Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 21223 A Burkhard Blienert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 21224 B Rainer Hajek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 21225 C Tagesordnungspunkt 28: a) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Peter Meiwald, Monika Lazar, Dr . Franziska Brantner, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Drucksache 18/10859 . . . . . . . . . . . . . . . . 21226 D b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz Drucksache 18/9237 . . . . . . . . . . . . . . . . . 21227 A c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts Drucksache 18/10714 . . . . . . . . . . . . . . . . 21227 A d) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unter- zeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung von Kanada über die Anwendung ihres Wettbewerbsrechts im Namen der Eu- ropäischen Union und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung von Kanada über die Anwendung ihres Wettbewerbsrechts Drucksache 18/10808 . . . . . . . . . . . . . . . . 21227 A e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drit- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 III ten Gesetzes zur Änderung des Binnen- schifffahrtsaufgabengesetzes Drucksache 18/10818 . . . . . . . . . . . . . . . . 21227 B h) Beratung des Abschlussberichts der Kom- mission Lagerung hoch radioaktiver Ab- fallstoffe: Verantwortung für die Zu- kunft: Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines natio- nalen Endlagerstandortes Drucksache 18/9100 . . . . . . . . . . . . . . . . . 21227 B Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Holz- bau und das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen stärken Drucksache 18/9803 . . . . . . . . . . . . . . . . . 21227 C b) Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Annalena Baerbock, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Innenraumluft sauber halten – Partikelfreisetzung aus Laserdruckern beenden Drucksache 18/10874 . . . . . . . . . . . . . . . . 21227 C Tagesordnungspunkt 29: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Katrin Kunert, Dr . Kirsten Tackmann, Caren Lay, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion DIE LINKE einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuerge- setzes Drucksachen 18/9034, 18/10273 . . . . . . . . 21227 D b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auflösung der Bun- desmonopolverwaltung für Branntwein und zur Änderung weiterer Gesetze (Branntweinmonopolverwaltung-Auflö- sungsgesetz – BfBAG) Drucksachen 18/10008, 18/10894 . . . . . . . 21228 A c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zu- sammenarbeit zwischen der Europäi- schen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits Drucksachen 18/10212, 18/10715 . . . . . . . 21228 B Zusatztagesordnungspunkt 5: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus ein- schließlich einer Gebäude- und Woh- nungszählung 2021 (Zensusvorberei- tungsgesetz 2021 – ZensVorbG 2021) Drucksachen 18/10458, 18/10484, 18/10880 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21228 C – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung: Drucksache 18/10881 . . . . . . . . . . . . . 21228 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Birgit Wöllert, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Fortsetzung der Braunkohlesanierung in den Län- dern Brandenburg, Sachsen, Sach- sen-Anhalt und Thüringen nach dem Jahr 2017 – zu dem Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Braunkoh- lesanierung durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwal- tungsgesellschaft mbH fortsetzen Drucksachen 18/8112, 18/8396, 18/10505 21228 D c) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Im Jahr 2016 die Berufsbildung fit für die Zukunft ma- chen Drucksachen 18/8259, 18/10858 . . . . . . . . 21229 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Wahl der Mitglieder des Verwal- tungsrates der Filmförderungsanstalt ge- mäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Filmförde- rungsgesetzes (FFG) Drucksache 18/10867 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21229 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Au- ßenpolitische Auswirkungen der US-Trup- penverlegungen nach Osteuropa „Atlantic Resolve“ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017IV Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 21229 C Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 21230 C Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21232 A Wolfgang Hellmich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 21233 B Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 21234 B Thomas Nord (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21235 C Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21236 D Dr . Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21238 A Dr . Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 21239 A Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 21240 A Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 21241 A Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 21242 A Tagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Sport- ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: 13. Sportbericht der Bun- desregierung Drucksachen 18/3523, 18/9748 . . . . . . . . . . . 21243 B Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21243 C Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21244 C Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 21245 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21247 B Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 21248 C Jeannine Pflugradt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 21250 B Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij, Sabine Zimmermann (Zwickau), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Renteneinheit verwirklichen – Lebensleistung anerkennen Drucksache 18/10862 . . . . . . . . . . . . . . . . 21251 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W . Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Kumpel zweiter Klasse – Renten- ansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredlung wahren – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W . Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Alters- armut von Ost-Krankenschwestern – Gerechte Renten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen schaffen Drucksachen 18/7903, 18/8612, 18/10779 . . . 21251 D Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 21252 A Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 21253 B Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 21255 C Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 21256 B Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21256 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21258 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21258 D Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 21259 B Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . 21261 B Namentliche Abstimmungen . . . . . . 21262 B, 21262 C Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21266 D, 21269 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesar- chivrechts Drucksachen 18/9633, 18/10813 . . . . . . . . . . 21262 D Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 21263 A Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 21264 D Hiltrud Lotze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21265 D Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21272 B Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 21273 C Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 21274 B Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Uwe Kekeritz, Nicole Maisch, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Kleidung fair produzie- ren – EU-Richtlinie für Transparenz- und Sorgfaltspflichten in der Textilproduktion schaffen Drucksachen 18/7881, 18/10904 . . . . . . . . . . 21275 D Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 21276 A Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21277 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 V Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 21278 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21279 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 21280 D Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 21282 B Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ver- einsgesetzes Drucksachen 18/9758, 18/9947, 18/10102 Nr . 12, 18/10903 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21283 B Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 21283 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 21284 C Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21285 C Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21286 C Oswin Veith (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 21287 B Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21288 B Thorsten Hoffmann (Dortmund) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21289 B Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Haus- haltsausschusses zu dem Antrag der Abgeord- neten Caren Lay, Dr . Gesine Lötzsch, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Dragoner-Areal dem Land Berlin zum Kauf anbieten Drucksachen 18/9790, 18/10658 . . . . . . . . . . 21290 C Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) . . . . . . . . . 21290 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 21293 A Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21294 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 21295 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 21296 B Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21298 D Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Ge- setzes zur Änderung reiserechtlicher Vor- schriften Drucksache 18/10822 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21296 C Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 21296 D Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21297 C Kathrin Rösel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 21301 A Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21302 A Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 21302 D Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 21303 C Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeord- neten Peter Meiwald, Kordula Schulz-Asche, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Gewässer vor Medikamentenrück- ständen schützen Drucksachen 18/8082, 18/8768 . . . . . . . . . . . 21304 C Hiltrud Lotze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21304 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 21305 C Karsten Möring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 21306 B Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21308 A Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwal- tungsgesetzes Drucksachen 18/9987, 18/10319, 18/10444 Nr . 1 .5, 18/10895 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21309 A Tagesordnungspunkt 14: a) Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Sigrid Hupach, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Diskriminierung bekämp- fen – Verbandsklagerecht einführen Drucksache 18/10864 . . . . . . . . . . . . . . . . 21309 B b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Beate Müller- Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgeset- zes – Eine Reform ist überfällig Drucksache 18/9055 . . . . . . . . . . . . . . . . . 21309 C Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 21309 C Dr . Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) . . . . . . 21310 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21311 C Dr . Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 21312 D Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 21313 D Dr . Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 21314 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017VI Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren Drucksache 18/10823 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21315 B Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gute und wohnortna- he Arzneimittelversorgung Drucksache 18/10561 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21315 C Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Azize Tank, Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiteren Abge- ordneten und der Fraktion DIE LINKE ein- gebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz) Drucksache 18/10860 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21315 D Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Dr . Alexander S . Neu, Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: US- und NATO-Stützpunkt Ram- stein unverzüglich schließen Drucksache 18/10863 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21316 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21316 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 21317 A Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deut- schen Bundestages, die an der Wahl einer Stellvertreterin des Präsidenten teilgenommen haben (Zusatzpunkt 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21317 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christina Jantz-Herrmann, Bettina Bähr- Losse, Petra Crone, Rita Hagl-Kehl, Anette Kramme, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Mechthild Rawert, Andreas Rimkus, Petra Rode-Bosse, Johann Saathoff, Dr. Dorothee Schlegel, Ursula Schulte, Rainer Spiering und Ute Vogt (alle SPD) zu der Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Er- nährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Oliver Krischer, Nicole Maisch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kü- kentötung schnellstmöglich ein Ende setzen (Tagesordnungspunkt 3 e) . . . . . . . . . . . . . . . . 21320 B Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Oliver Krischer, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmög- lich ein Ende setzen (Tagesordnungspunkt 3 e) . . . . . . . . . . . . . . . . 21321 B Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 21321 C Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 21322 A Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 21322 C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den namentlichen Abstimmun- gen über die Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W . Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Kumpel zweiter Klas- se – Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredlung wahren – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W . Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Frakti- on DIE LINKE: Keine Altersarmut von Ost-Krankenschwestern – Gerechte Ren- ten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen schaffen (Tagesordnungspunkt 6 b) . . . . . . . . . . . . . . . . 21323 B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) zu der Abstim- mung über den von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neure- gelung des Bundesarchivrechts (Tagesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . 21323 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 VII Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Dr . Eva Högl, Cansel Kiziltepe, Klaus Mindrup, Mechthild Rawert, Annette Sawade und Swen Schulz (Spandau) (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Haushaltsausschus- ses zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr . Gesine Lötzsch, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Dragoner-Areal dem Land Berlin zum Kauf anbieten (Tagesordnungspunkt 10) . . . . . . . . . . . . . . . . 21323 D Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . 21324 B Uwe Feiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 21324 B Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 21325 A Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 21325 C Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 21326 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21326 D Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenz- verfahren (Tagesordnungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . 21327 D Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 21327 D Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 21328 C Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 21329 A Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21329 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21330 A Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21330 D Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung (Tagesordnungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . . . . . 21331 B Michael Hennrich (CDU/CSU): . . . . . . . . . . . 21331 B Dr . Roy Kühne (CDU/CSU): . . . . . . . . . . . . . . 21332 B Sabine Dittmar (SPD): . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21333 B Dr . Edgar Franke (SPD): . . . . . . . . . . . . . . . . 21334 B Kathrin Vogler (DIE LINKE): . . . . . . . . . . . . . 21335 A Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21335 D Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von den Abgeordneten Azize Tank, Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines … Ge- setzes zur Änderung des Grundgesetzes (Auf- nahme sozialer Grundrechte in das Grundge- setz) (Tagesordnungspunkt 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 21336 B Dr . Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) . . . . . . 21336 C Dr . Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 21337 B Dr . Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 21338 B Azize Tank (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 21339 C Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 21340 C Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr . Alexander S . Neu, Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: US- und NATO-Stützpunkt Ramstein unverzüglich schließen (Tagesordnungspunkt 20) . . . . . . . . . . . . . . . . 21341 D Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 21341 D Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . . 21342 D Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21343 C Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21344 A Dr . Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21345 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21191 212. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2017 Beginn: 9 .00 Uhr
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    Vizepräsidentin Petra Pau (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21317 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bellmann, Veronika CDU/CSU 19 .01 .2017 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 19 .01 .2017 Gerster, Martin SPD 19 .01 .2017 Gröhe, Hermann CDU/CSU 19 .01 .2017 Heinrich, Gabriela SPD 19 .01 .2017 Hellmuth, Jörg CDU/CSU 19 .01 .2017 Höger, Inge DIE LINKE 19 .01 .2017 Ilgen, Matthias SPD 19 .01 .2017 Jarzombek, Thomas CDU/CSU 19 .01 .2017 Korte, Jan DIE LINKE 19 .01 .2017 Krüger, Dr . Hans-Ulrich SPD 19 .01 .2017 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 19 .01 .2017 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 19 .01 .2017 Liebich, Stefan DIE LINKE 19 .01 .2017 Michelbach, Dr . h . c . Hans CDU/CSU 19 .01 .2017 Müller (Potsdam), Norbert DIE LINKE 19 .01 .2017 Pilger, Detlev SPD 19 .01 .2017 Poschmann, Sabine SPD 19 .01 .2017 Pronold, Florian SPD 19 .01 .2017 Raatz, Dr . Simone SPD 19 .01 .2017 Rüthrich, Susann * SPD 19 .01 .2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19 .01 .2017 Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 19 .01 .2017 Scheuer, Andreas CDU/CSU 19 .01 .2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 19 .01 .2017 Schwartze, Stefan SPD 19 .01 .2017 Spinrath, Norbert SPD 19 .01 .2017 Stein, Peter CDU/CSU 19 .01 .2017 Strothmann, Lena CDU/CSU 19 .01 .2017 Ulrich, Alexander DIE LINKE 19 .01 .2017 Veit, Rüdiger SPD 19 .01 .2017 Verlinden, Dr . Julia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19 .01 .2017 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19 .01 .2017 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 19 .01 .2017 Zeulner, Emmi * CDU/CSU 19 .01 .2017 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 19 .01 .2017 *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl einer Stellvertreterin des Präsidenten teilgenommen haben (Zusatzpunkt 2) CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Sybille Benning Dr . André Berghegger Dr . Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721318 (A) (C) (B) (D) Steffen Bilger Clemens Binninger Dr . Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr . Ralf Brauksiepe Dr . Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Iris Eberl Dr . Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr . Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E . Fischer (Karlsru- he-Land) Dr . Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr . Astrid Freudenstein Dr . Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr . Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr . Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr . Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Rainer Hajek Dr . Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr . Stefan Heck Dr . Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Dr . Heribert Hirte Christian Hirte Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dort- mund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr . Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Dr . Mathias Edwin Höschel Charles M . Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Sylvia Jörrißen Dr . Franz Josef Jung Andreas Jung Xaver Jung Dr . Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr . Stefan Kaufmann Ronja Kemmer Roderich Kiesewetter Dr . Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr . Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr . Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr . Dr . h . c . Karl A . Lamers Andreas G . Lämmel Dr . Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr . Silke Launert Paul Lehrieder Dr . Katja Leikert Dr . Philipp Lengsfeld Dr . Andreas Lenz Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr . Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr . Claudia Lücking-Michel Dr . Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr . Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr . Michael Meister Dr . Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dr . Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Dr . Gerd Müller Carsten Müller (Braun- schweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr . Philipp Murmann Dr . Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr . Georg Nüßlein Julia Obermeier Wilfried Oellers Florian Oßner Dr . Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr . Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr . Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr . Heinz Riesenhuber Iris Ripsam Johannes Röring Kathrin Rösel Dr . Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Nadine Schön (St . Wendel) Dr . Ole Schröder Dr . Kristina Schröder (Wies- baden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr . Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21319 (A) (C) (B) (D) Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Sebastian Steineke Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Michael Stübgen Dr . Sabine Sütterlin-Waack Dr . Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr . Hans-Peter Uhl Dr . Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr . Johann Wadephul Marco Wanderwitz Karl-Heinz Wange Nina Warken Kai Wegner Dr . h . c . Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr . Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier- Becker Oliver Wittke Dagmar G . Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Dr . Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Bettina Bähr-Losse Heinz-Joachim Barchmann Dr . Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr . Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr . Karl-Heinz Brunner Dr . h . c . Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr . Lars Castellucci Jürgen Coße Petra Crone Bernhard Daldrup Dr . Daniela De Ridder Dr . Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr . h . c . Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr . Johannes Fechner Dr . Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr . Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr . Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wa- ckernheim) Hubertus Heil (Peine) Wolfgang Hellmich Dr . Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr . Eva Högl Christina Jantz-Herrmann Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr . Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr . Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr . Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Michelle Müntefering Dr . Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr . Wilhelm Priesmeier Dr . Sascha Raabe Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr . Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Petra Rode-Bosse Dennis Rohde Dr . Martin Rosemann René Röspel Dr . Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Bernd Rützel Sarah Ryglewski Johann Saathoff Annette Sawade Dr . Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr . Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr . Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Rainer Spiering Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Dr . Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Dr . Karin Thissen Franz Thönnes Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721320 (A) (C) (B) (D) Carsten Träger Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wol- mirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr . Jens Zimmermann Manfred Zöllmer DIE LINKE. Jan van Aken Dr . Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W . Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr . Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr . André Hahn Heike Hänsel Dr . Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Kerstin Kassner Katja Kipping Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Dr . Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Niema Movassat Dr . Alexander S . Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr . Petra Sitte Kersten Steinke Dr . Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Kathrin Vogler Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr . Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr . Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr . Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr . Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr . Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Ulle Schauws Dr . Gerhard Schick Dr . Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr . Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr . Harald Terpe Markus Tressel Doris Wagner Dr . Valerie Wilms Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben, sind in der Liste der entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) aufgeführt . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christina Jantz-Herrmann, Bettina Bähr-Losse, Petra Crone, Rita Hagl-Kehl, Anette Kramme, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Mechthild Rawert, Andreas Rimkus, Petra Rode- Bosse, Johann Saathoff, Dr. Dorothee Schlegel, Ursula Schulte, Rainer Spiering und Ute Vogt (alle SPD) zu der Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordne- ten Friedrich Ostendorff, Oliver Krischer, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Frakti- on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen (Tagesordnungspunkt 3 e) Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon seit lan- gem, die Praxis des routinemäßigen Tötens von männli- chen Eintagsküken zu beenden . Die jährliche Tötung von circa 45 Millionen männlichen Eintagsküken aus soge- nannten Legelinien in Deutschland – nur weil deren Auf- zucht für die Agrarindustrie nicht wirtschaftlich ist – ist unserer Ansicht nach nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar . Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendi- gungsdatum dieser Praxis in unserem Land . Eine Novel- lierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben . Nach unserem Verständnis gehört nicht nur Forschungs- förderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jah- ren getan –, sondern insbesondere Rechtsetzung zu den Kernaufgaben des Gesetzgebers . Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis des Tötens männlicher Eintagsküken zu durchbrechen: Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Ge- schlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann nur eine Brückentechnologie sein . Schließlich werden auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21321 (A) (C) (B) (D) Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet wer- den . Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundes- minister Schmidt war, dass das Kükenschreddern 2017 aufhört, hat der Minister nun immerhin eine Präsentation der neuen Technologie zur Internationalen Grünen Wo- che angekündigt . Es bleibt jedoch abzuwarten, wann die flächendeckende Nutzung einer derartigen Technologie tatsächlich Standard in deutschen Brütereien sein wird . Bis dahin wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen, wenn wir nicht vorher rechtsetzend tätig werden . Auch wenn die neue Technologie in den deutschen Brütereien irgendwann flächendeckend Einzug erhält, wird damit die vorherrschende industrielle Logik, nach der es legi- tim ist, täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche Küken aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebe- wesen zu verwerfen, nicht infrage gestellt . Wir setzen uns deshalb insbesondere für einen ande- ren alternativen Ansatz ein: Ziel muss die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn sein, also zu Hühnerrassen, die so- wohl zum Eierlegen als auch zum Mästen geeignet sind . Insbesondere auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium die For- schung zum Zweinutzungshuhn . Diese muss intensiviert werden . Auch Initiativen, welche die Mitaufzucht der männ- lichen Küken aus Legelinien querfinanzieren, sind zu unterstützen – zum Beispiel „Bruderhahn Initiative Deutschland“ oder „haehnlein Eier“ . Leider fristet der Ansatz, die Aufzucht der männlichen Küken über einen leicht erhöhten Preis der Eier – 4 Cent pro Ei bei der Bruderhahninitiative – mitzufinanzieren, noch ein Ni- schendasein im Biosegment . Auch hier muss über eine weitere Unterstützung nachgedacht werden . Selbstverständlich trägt gerade auch der Verzicht auf beziehungsweise der bewusste Konsum von Eiern und Produkten, die Ei enthalten, zu einer quantitativen Ein- schränkung der Tötungspraxis bei . Aus diesen Feststellungen folgt, dass wir die Zielset- zung des Antrages „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kü- kentötung schnellstmöglich ein Ende setzen“ unterstüt- zen. Vom Regieren nach dem Prinzip Hoffnung, wie es Minister Schmidt allzu oft praktiziert, distanzieren wir uns . Aus Koalitionsräson können wir den Antrag jedoch leider nicht formell mittragen . Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Oliver Krischer, Nicole Maisch, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen (Tagesordnungspunkt 3 e) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Die SPD-Bun- destagsfraktion fordert schon seit langem, die Praxis des routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken zu beenden . Die jährliche Tötung von circa 45 Millionen männlichen Eintagsküken aus sogenannten Legelinien in Deutschland – nur weil deren Aufzucht für die Agrarin- dustrie nicht wirtschaftlich ist – ist unserer Ansicht nach nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar . Mit der Tötung von Eintagsküken werden ethische Grundsätze wirtschaftlichen Interessen geopfert – obwohl es Alter- nativen gäbe . Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendi- gungsdatum dieser Praxis in unserem Land . Eine Novel- lierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben . Nach meinem Verständnis gehört nicht nur Forschungs- förderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jah- ren –, sondern insbesondere Rechtsetzung zu den Kern- aufgaben des Gesetzgebers . Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis des Tötens männlicher Eintagsküken zu beenden: Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Ge- schlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann nur eine Brückentechnologie sein . Schließlich werden auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet werden . Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundesminister Schmidt war, dass Kükenschreddern 2017 zu beenden, hat der Minister nun immerhin eine Präsentation der neuen Technologie zur Internationalen Grünen Woche angekündigt. Es bleibt abzuwarten, wann die flächende- ckende Nutzung einer derartigen Technologie tatsächlich Standard in deutschen Brütereien sein wird . Bis dahin wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen, wenn wir nicht vorher rechtsetzend tätig werden . Auch wenn die neue Technologie in den deutschen Brütereien irgend- wann flächendeckend Einzug hält, wird damit die vor- herrschende industrielle Logik, nach der es legitim ist, täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche Küken aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebewesen zu verwerfen, von vielen nicht infrage gestellt . Ich setze mich deshalb für einen alternativen Ansatz ein: Ziel muss die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn sein, also zu Hühnerrassen, die sowohl zum Eierlegen als auch zum Mästen geeignet sind . Insbesondere auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion fördert das Bundes- landwirtschaftsministerium die Forschung zum Zweinut- zungshuhn . Diese muss intensiviert werden . Auch Initiativen, welche die Mitaufzucht der männ- lichen Küken aus Legelinien querfinanzieren, sind zu unterstützen – (zum Beispiel „Bruderhahn Initiative Deutschland“ oder „haehnlein Eier“ . Leider fristet der Ansatz, die Aufzucht der männlichen Küken über einen leicht erhöhten Preis der Eier – 4 Cent pro Ei bei der Bruderhahninitiative – mitzufinanzieren, noch ein Ni- schendasein im Biosegment . Auch hier muss über eine weitere Unterstützung nachgedacht werden . Selbstverständlich trägt gerade auch der Verzicht auf beziehungsweise der bewusste Konsum von Eiern und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721322 (A) (C) (B) (D) Produkten, die Ei enthalten, zu einer quantitativen Ein- schränkung der Tötungspraxis bei . Aus diesen Feststellungen folgt, dass ich die Zielset- zung des Antrages „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kü- kentötung schnellstmöglich ein Ende setzen“ unterstüt- ze. Durch Regieren nach dem Prinzip Hoffnung, wie es Minister Schmidt hier praktiziert, werden sich die Ver- hältnisse nicht verbessern lassen – zu stark dominieren wirtschaftliche Interessen bzw . das Streben nach Ge- winnmaximierung . Wie so oft, erlaubt es der Koalitions- vertrag auch in diesem Fall nicht, dem Antrag „Zukunfts- fähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen“ zuzustimmen . Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Die SPD-Bundes- tagsfraktion fordert schon seit langem, die Praxis des routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken zu beenden . Die jährliche Tötung von circa 45 Millionen männlichen Eintagsküken aus sogenannten Legelinien in Deutschland – nur weil deren Aufzucht für die Agrarin- dustrie nicht wirtschaftlich ist – ist unserer Ansicht nach nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar . Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendi- gungsdatum dieser Praxis in unserem Land . Eine Novel- lierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben . Nach meinem Verständnis gehört nicht nur Forschungs- förderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jah- ren erfolgt –, sondern insbesondere die Rechtsetzung zu den Kernaufgaben des Gesetzgebers . Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis des Tötens männlicher Eintagsküken zu durchbrechen: Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Ge- schlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann nur eine Brückentechnologie sein . Schließlich werden auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet wer- den . Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundes- minister Schmidt war, dass das Kükenschreddern 2017 aufhört, hat der Minister nun immerhin eine Präsentation der neuen Technologie zur Internationalen Grünen Wo- che angekündigt . Es bleibt jedoch abzuwarten, wann die flächendeckende Nutzung einer derartigen Technologie tatsächlich Standard in deutschen Brütereien sein wird . Bis dahin wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen, wenn wir nicht vorher rechtsetzend tätig werden . Auch wenn die neue Technologie in den deutschen Brütereien irgendwann flächendeckend Einzug erhält, wird damit die vorherrschende industrielle Logik, nach der es legi- tim ist, täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche Küken aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebe- wesen zu verwerfen, nicht infrage gestellt . Ich setze mich deshalb insbesondere für einen alterna- tiven Ansatz ein: Ziel muss die Rückkehr zum Zweinut- zungshuhn sein, also zu Hühnerrassen, die sowohl zum Eierlegen als auch zum Mästen geeignet sind . Insbeson- dere auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium die Forschung zum Zweinutzungshuhn . Diese muss intensiviert werden . Auch Initiativen, welche die Mitaufzucht der männ- lichen Küken aus Legelinien querfinanzieren, sind zu unterstützen – zum Beispiel „Bruderhahn Initiative Deutschland“ oder „haehnlein Eier“ . Leider fristet der Ansatz, die Aufzucht der männlichen Küken über einen leicht erhöhten Preis der Eier – 4 Cent pro Ei bei der Bruderhahninitiative – mitzufinanzieren, noch ein Ni- schendasein im Biosegment . Auch hier muss über eine weitere Unterstützung nachgedacht werden . Aus diesen Feststellungen folgt, dass ich die Zielset- zung des „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentö- tung schnellstmöglich ein Ende setzen“ unterstütze . Vom Regieren nach dem Prinzip Hoffnung, wie es Minister Schmidt allzu oft praktiziert, distanziere ich mich . Aus Koalitionsräson kann ich den Antrag jedoch leider nicht formell mittragen . Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Die SPD-Bundes- tagsfraktion fordert schon seit langem, die Praxis des routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken zu beenden . Die jährliche Tötung von circa 45 Millio- nen männlichen Küken aus sogenannten Legelinien in Deutschland – nur weil deren Aufzucht für die Agrarin- dustrie nicht wirtschaftlich ist – ist unserer Ansicht nach nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar . Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendi- gungsdatum dieser Praxis in unserem Land . Eine Novel- lierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben . Nach meinem Verständnis gehört nicht nur Forschungs- förderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jah- ren getan –, sondern insbesondere Rechtsetzung zu den Kernaufgaben des Gesetzgebers . Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis des Tötens männlicher Eintagsküken zu durchbrechen: Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Ge- schlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann nur eine Brückentechnologie sein . Schließlich werden auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet wer- den . Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundes- minister Schmidt war, dass das Kükenschreddern 2017 aufhört, hat der Minister nun immerhin eine Präsentation der neuen Technologie zur Internationalen Grünen Wo- che angekündigt . Es bleibt jedoch abzuwarten, wann die flächendeckende Nutzung einer derartigen Technologie tatsächlich Standard in deutschen Brütereien sein wird . Bis dahin wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen, wenn wir nicht vorher rechtsetzend tätig werden . Auch wenn die neue Technologie in den deutschen Brütereien irgendwann flächendeckend Einzug erhält, wird damit die vorherrschende industrielle Logik, nach der es legi- tim ist, täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche Küken aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebe- wesen zu verwerfen, nicht infrage gestellt . Ich setze mich deshalb dafür ein, auf die Nutzung und Tötung von Tieren für unsere Ernährung möglichst ganz zu verzichten und stattdessen alternative Lösungen für eine gesunde tierfreie Ernährung aufzuzeigen . Hier könn- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21323 (A) (C) (B) (D) te die Wissenschaft einen guten Beitrag leisten . Wichtig wären auch Strategien, Schulungen und Anreize für Kan- tinen und Mensen mit dem Ziel, die Angebote auf eine möglichst tierfreie und gesunde Ernährung umzustellen . Der Ernährungsreport 2016 zeigt, dass es nach wie vor Defizite in der Bevölkerung beim Thema gesunde Er- nährung gibt und die ernährungsbedingten Krankheiten weiter zunehmen . Dies hängt vor allem auch mit einem zu hohen Konsum von Fleisch und tierischen Produkten zusammen . Durch den Konsum von Fleisch können zum Beispiel durch die Aufnahme von Antibiotika, die sich im Fleisch ansammeln, schädigende Wirkungen auf die Gesundheit ausgehen . Deshalb muss der Einsatz von An- tibiotika streng reguliert und Massentierhaltung beendet werden . Agrarsubventionen sollten so umgestellt wer- den, dass nur noch artgerechte Tierhaltung unterstützt wird, und Subventionen für die Futtermittelproduktion wegfallen . Der Ernährungsreport 2016 macht deutlich, dass vie- len Menschen die Zusammenhänge von Ernährung und Gesundheit nicht ausreichend bekannt sind . Deshalb brauchen wir Aufklärungsstrategien, um das Wissen und Bewusstsein für eine ausgewogene gesunde Ernährung zu stärken . Wichtig ist auch, irreführende Werbung zu unterbinden . Werbung mit glücklichen Tieren, die für die so beworbenen Produkte getötet wurden, muss untersagt werden . Der Konsum von Fertiggerichten nimmt weiter zu . Hier ist es notwendig, Verbraucherinnen und Verbrau- cher in übersichtlicher, verständlicher Form darüber zu informieren, ob in den Produkten tierische Anteile ent- halten sind . Es ist erwiesen, dass in den meisten Fertiggerichten zudem Zucker und Salz enthalten sind, deren Anteile von den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht als gesundheitsschädlich erkannt werden . Hier wäre eine Ernährungsampel hilfreich, die auch die mögliche schä- digende Wirkung von tierischen Komponenten in dem jeweiligen Lebensmittel einschließt . Wichtig ist auch, Strategien zu entwerfen, wie gesunde tierfreie Produkte günstiger für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erwerben sind . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zu den namentlichen Ab- stimmungen über die Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kei- ne Kumpel zweiter Klasse – Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohlevered- lung wahren – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Altersarmut von Ost-Krankenschwes- tern – Gerechte Renten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen schaffen (Tagesordnungspunkt 6 b) Die ehemaligen Bergleute in der Braunkohlever- edelung der DDR haben ein extrem hartes Berufsleben hinter sich . Das Anliegen der Fraktion Die Linke, die- ser Gruppe eine Entschädigung zukommen zu lassen, ist grundsätzlich nachvollziehbar . Das Rentenrecht ist hierfür allerdings nicht der rich- tige Ort . Die Einrichtung eines steuerfinanzierten Härtefall- fonds wäre der bessere Ort . Daher enthalte ich mich . Bezüglich der Krankenschwestern sehe ich ebenfalls eine Ungerechtigkeit . Das gilt aber leider auch für ande- re Berufsgruppen, deren Steigerungsraten nicht ins neue Rentensystem überführt wurden . Hier müssen alle Grup- pen angeschaut werden . Daher kann ich diesem Antrag nicht zustimmen . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) zu der Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts (Tagesord- nungspunkt 7) Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neure- gelung des Bundesarchivrechts stimme ich nicht zu, weil die Bundesregierung in diesem neuen Bundesarchivge- setz Sonderregelungen für die deutschen Geheimdienste festschreiben will . Die Nachrichtendienste könnten bei einer Neurege- lung künftig selbst entscheiden, welche Unterlagen sie archivieren und welche sie vernichten und damit einer demokratischen Kontrolle entziehen . Transparenz und Kontrolle staatlichen Handelns werden dadurch empfind- lich eingeschränkt . Die bestehenden Geheimschutzbestimmungen wur- den im Bundesarchiv stets ohne Beanstandungen umge- setzt . Die Unabhängigkeit des Bundesarchivs muss er- halten bleiben . Aus diesem Grund stimme ich gegen den Gesetzent- wurf der Bundesregierung . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Eva Högl, Cansel Kiziltepe, Klaus Mindrup, Mechthild Rawert, Annette Sawade und Swen Schulz (Spandau) (alle SPD) zu Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721324 (A) (C) (B) (D) der namentlichen Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Dragoner-Areal dem Land Berlin zum Kauf anbieten (Tagesord- nungspunkt 10) Die SPD-Fraktion hat zusammen mit der CDU/ CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Reihe von Regelungen auf den Weg gebracht, die den Preisanstieg von Mietwohnungen dämpfen, Neubau von Wohnun- gen ankurbeln und Wohnraum bezahlbar halten sollen . Hierzu gehören unter anderem die Mietpreisbremse, das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen sowie die Erhöhung des Wohngelds . Jedoch sind weitere Verbesserungen nötig . Der von uns vorgeschlagene Gesetzentwurf zur Novellierung des Mietrechts wird jedoch aktuell von CDU/CSU blockiert . Aus diesem Grund hat die SPD-Bundestagsfraktion am 1 . September 2016 das Positionspapier „Bezahlbare Wohnungen schaffen und Mietrecht sozial gestalten“ be- schlossen . Darin wird auch eine Änderung des BImA-Ge- setzes gefordert . Wir wollen eine Abkehr vom Höchst- preisverfahren und ein kommunales Vorkaufsrecht . Ziel ist, die Bundesimmobilien einer stadtverträglichen Nutzung zuzuführen und bezahlbare Mietwohnungen zu fördern anstatt Spekulationen und Preissteigerungen an- zuheizen . Auch hierzu stehen wir in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner . Der Antrag der Linken fordert die Rückabwicklung des Kaufvertrags zwischen der BImA und dem Investor . Dieser Forderung ist hinfällig, da die BImA von ihrem unbefristetem und unbedingtem Rücktrittsrecht Ge- brauch gemacht hat . Dies resultiert aus der Ablehnung des Finanzausschusses des Bundesrats . Der ablehnende Beschluss ist maßgeblich dem Einsatz des Berliner Fi- nanzsenators Matthias Kollatz-Ahnen zu verdanken . Da- rüber hinaus hat der Berliner Senat das Dragoner-Areal im Juli 2016 zum Sanierungsgebiet erklärt . Hierdurch ergibt sich bereits ein Vorkaufsrecht des Landes Berlin . Die Bundesregierung befindet sich bereits mit dem Land Berlin in Verhandlungen über den Verkauf des Drago- ner-Areals an das Land Berlin . Der Antrag ist also gegen- standslos geworden . Daher stimmen wir den Beschluss- empfehlungen der Ausschüsse zu . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes (Tagesordnungs- punkt 15) Uwe Feiler (CDU/CSU): Heute beraten wir abschlie- ßend über einen Gesetzentwurf, der sich im Vorfeld un- seres Beschlusses nur bei den Kennern und Liebhabern der Zollverwaltung eines gewissen Interesses erfreute und seinen Charme erst auf den zweiten Blick offenbart. Dennoch lohnt sich ein Austausch über die Pläne der Bundesregierung zur weiteren Verbesserung der Arbeit der Zollbehörden gerade auch in Abgrenzung und Ko- operation mit anderen zuständigen Stellen und in Bezug auf die Anpassung an EU-Recht . Im Kern umfasst die Gesetzesnovelle fünf Punkte: erstens die verbesserte Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zweitens die Ausweitung der Kontrolle von Postsen- dungen auf andere Postdienstleister, drittens die verbesserte Eigensicherung unserer Zoll- bediensteten, viertens die Bekämpfung der Verbrauchsteuerkrimi- nalität und fünftens die Anpassung der zur Verfügung stehenden Sanktionen . Auf die verbesserte Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wird gleich mein Kollege Frank Steffel ausführlicher eingehen, sodass ich mich auf die anderen Aspekte des Gesetzes konzentrieren will . Wir alle spüren in unserem eigenen Konsumverhalten, wie sich Warenströme ändern . Nationale Grenzen sind längst keine Hindernisse im Warenverkehr mehr, und zahlreiche Firmen oder Privatpersonen beliefern uns tag- täglich aus dem Ausland . In einigen Fällen werden aber auch aus unlauteren Motiven Güter versandt, sodass eine Überwachung dieser Waren durch den Zoll geboten ist . Die augenblicklich geltenden gesetzlichen Regelun- gen hinken dem liberalisierten Postverkehr jedoch noch deutlich hinterher . Der Versand erfolgt eben nicht mehr ausschließlich über die Deutsche Post . Zahlreiche wei- tere Dienstleister sind in den Markt eingetreten, aber im Unterschied zur Deutschen Post AG zurzeit nicht verpflichtet, Sendungen dem Zoll vorzulegen, wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen ein Ein- oder Aus- fuhrverbot verstoßen . Deshalb ist es konsequent, diese Pflicht auf alle Dienstleister auszudehnen und um ver- brauchsteuerpflichtige Waren, Barmittel oder gleichge- stellte Zahlungsmitteln zu erweitern . Als Staat stehen wir aber auch in der Pflicht, unseren Bediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwal- tung die Instrumente an die Hand zu geben, um sich selbst bzw . Kolleginnen und Kollegen zu schützen . Dabei geht es nicht darum, dass Zollbeamte zukünftig Aufgaben der allgemeinen Gefahrenabwehr der Länderpolizeien über- nehmen sollen . Es muss aber möglich sein, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit präventive Maßnahmen ergrei- fen können und zum Beispiel Platzverweise erteilen, die Identität feststellen oder Personen und Sachen durchsu- chen bzw . sicherstellen dürfen . Gerade unsere Erkenntnisse mit sogenannten Umsatz- steuerkarussellgeschäften oder mit Belieferungen des Schwarzmarktes haben gezeigt, dass es erforderlich ist, sich bei zweifelhaften Warensendungen zu vergewissern, dass diese den gesetzlichen Auflagen entsprechen bzw. wirklich ihren Bestimmungsort erreichen und nicht nur der Verkürzung von Verbrauchsteuern dienen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21325 (A) (C) (B) (D) Gute Erfahrungen haben wir auch in der Vergangen- heit damit gemacht, dass der Zoll sich auf die wichtigen Aufgaben beschränkt . Sanktionen müssen angemessen, spürbar, vor allem aber auch wirksam sein . Es ist deshalb folgerichtig, die Verfolgung geringfügiger Steuerstrafta- ten und -ordnungswidrigkeiten bis zu einer Verkürzung von bis zu 250 Euro gegen die Zahlung eines Zuschlags einzustellen . Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen . Dr. Frank Steffel (CDU/CSU): Die vorgeschlagenen Änderungen im Zollverwaltungsgesetz verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überwachung und Bekämpfung des vorschriftswidrigen grenzüber- schreitenden Warenverkehrs durch den Zoll in den Berei- chen Geldwäsche, Verbrauchsteuern und Post . Sie setzen internationale Standards um und greifen Empfehlungen des Bundesrechnungshofs auf . Damit trägt das Gesetz den Entwicklungen und den veränderten Warenströmen des Welthandels Rechnung . Mit dem Gesetz wird die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs verbessert, sodass die Einhaltung des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts und der Verbote und Be- schränkungen sowie der Schutz vor organisierter Krimi- nalität auch zukünftig gewährleistet werden kann . Bislang galt die Vorlagepflicht bei innergemeinschaft- lichen Postsendungen nur für die Deutsche Post AG . Sie wird nun auf alle Postdienstleister ausgeweitet . Des Wei- teren werden die Befugnisse der Zollbediensteten zur Ei- gensicherung normiert . Sanktionen bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten werden angepasst . Im Bereich der Geldwäsche wird das Zollverwal- tungsgesetz in Übereinstimmung mit den Standards und Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) überarbeitet und ergänzt . Dies ist zur erfolgreichen Be- kämpfung der organisierten Kriminalität und Terroris- musfinanzierung erforderlich. Als bedeutender Wirtschaftsstandort besteht ein er- höhtes Geldwäscherisiko in Deutschland . Das Bun- desfinanzministerium schätzt das jährliche Volumen der Geldwäsche im Finanz- und Nicht-Finanzsektor in Deutschland auf rund 100 Milliarden Euro . Mit dem Gesetz wird der grenzüberschreitende Ver- kehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln jeder Art über die EU-Außengrenzen sowie innerhalb der Binnengrenzen künftig gleichermaßen zollamtlich überwacht . Hierzu zählen erweiterte Auskunfts- und Mitwirkungspflichten für den Zoll. Das Gesetz berück- sichtigt, dass die Aufgabenzuweisung zur Bekämpfung der Geldwäsche für den gesamten Zollfahndungsdienst gilt, das heißt für die Zollfahndungsämter und das Zoll- kriminalamt . Der fachliche Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsdienstes in Abgrenzung zu den Polizei- behörden wird noch klarer gefasst . Mit der Änderung wird gewährleistet, dass der Zollfahndungsdienst insbe- sondere über die sogenannten „Clearingverfahren“ auch bei der Bekämpfung sonstiger Kriminalität unterstützend tätig werden kann, soweit diese im Zusammenhang mit dem Verbringen von Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln steht . Eine Kompetenzerweiterung des Zollfahndungsdienstes liegt hierin jedoch nicht begrün- det . Es bleibt bei der bisherigen Kompetenzverteilung zwischen Zoll und Polizei . Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Die Steigerung des weltweiten Handels führt zu sich ändernden Waren- strömen und einem veränderten Verhalten der am Wirt- schaftskreislauf Beteiligten . Dies wirkt sich insbeson- dere auf die Art des Transports sowie die Menge der beförderten Waren aus und betrifft leider auch Güter, die aus kriminellen Motiven heraus bewegt werden . Der Wa- renverkehr über die Grenze des Zollgebiets der EU sowie mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren über die deutsche Grenze unterliegt einem stetigen Wandel . Wenn wir wol- len, dass der Zoll auch in Zukunft in der Lage ist, illegale Machenschaften effektiv und effizient zu überwachen, brauchen wir eine regelmäßige Überprüfung und Anpas- sung der Rechtsgrundlagen . Nur so können die Erhebung der Einfuhrabgaben und der Schutz der Gesellschaft vor organisierter Kriminalität langfristig gewährleistet wer- den . Mit dem heute zu verabschiedenden Regierungsent- wurf zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes erhält der Zoll verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für die Überwachung und Bekämpfung des vorschriftswidri- gen grenzüberschreitenden Warenverkehrs in den Berei- chen Geldwäsche, Verbrauchsteuern und Post . Daneben wird das Zollverwaltungsgesetz an den zum 1 . Mai 2016 geänderten Zollkodex der EU angepasst . Die meisten Änderungen haben technischen Cha- rakter . So werden beispielsweise die Bestimmungen im Zollverwaltungsgesetz zur Bekämpfung von Geldwä- sche, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzie- rung überarbeitet und ergänzt . Unser Ziel ist eine noch wirksamere Bekämpfung dieser illegalen Aktivitäten, in Übereinstimmung mit internationalen Standards . Die rechtlichen Voraussetzungen für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen der Zollbediensteten werden geschaf- fen . Damit werden die Befugnisse der Zollbediensteten zur Eigensicherung geregelt . Zur Bekämpfung von Ver- brauchsteuerkriminalität werden erweiterte Möglichkei- ten geschaffen, Transporte zu überprüfen. Die parlamentarischen Beratungen verliefen weitest- gehend im Konsens . Nachfragen seitens der Linken gab es vor allem zu den Änderungen bei der Kontrolle des Postverkehrs . Dort sieht der Gesetzentwurf zentrale und wichtige Neuregelungen vor: Die Überprüfung des Post- verkehrs wird auf alle Postdienstleister ausgeweitet, und es werden Vorlagepflichten für Postsendungen verschärft. Die Postdienstleister haben zudem der Zollverwaltung eine Überprüfung ihrer Anzeige- und Vorlagepflicht und sowohl stichprobenweise als auch risikoorientierte Kon- trollen zu ermöglichen . Zu diesem Zweck sieht der Ge- setzentwurf ein Betretungsrecht der Zollverwaltung für die Betriebs- und Geschäftsräume der Postdienstleiter vor . Mit dieser meines Erachtens sehr sinnvollen Auswei- tung der Kontrollbefugnisse kommen weitere Aufgaben auf den Zoll zu . Die Bundesregierung hat im Zuge der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721326 (A) (C) (B) (D) Beratungen aber deutlich gemacht, dass der Aufgabenzu- wachs bei der Kontrolle der Postsendungen ohne Steige- rungen des Personalbedarfs bewältigt werden kann . Die Schließung der Kontrolllücke erfolgt risikoorientiert und führt daher nicht zu Personalaufbau bei der Zollverwal- tung . Die Grundlage des Einsatzes von Personal und Tech- nik beim Zoll in den Kontrollprozessen basiert auf einem alle Bereiche umfassenden, einheitlichen Risikomanage- ment mit einer zentralen und lokalen Risikoanalyse . Die- se berücksichtigt zentrale und lokale Informationen und dient der Identifizierung von örtlichen und fachlichen Kontrollschwerpunkten . Die Hauptzollämter werten die Erkenntnisse aus der Risikoanalyse aus und bewerten be- stehende regionale Besonderheiten . Ich nenne exempla- risch zum Beispiel Grenznähe, Bevölkerungsdichte, In- dustriestruktur, Verkehrsnetz . Die Kontrollschwerpunkte werden hiernach festgelegt . Eine verbesserte Informa- tionslage durch die Kontrolle von Postsendungen führt dabei zu zielgenaueren Kontrollen . Eine Absage erteilt die Bundesregierung Forderungen nach pauschalen Kontrollen in den Verteilungszentren aller Postdienstleister ohne risikoorientierte Ansätze . In der Sache führen solche weder zu einem Erkenntnisge- winn, noch sind sie personell für die Zollverwaltung zu bewältigen . Ich bin überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf den Zoll bei seiner wichtigen Arbeit fitter für die Zukunft macht und bitte Sie daher um Zustimmung . Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Es ist immer das glei- che Muster: Auch in kleineren Vorhaben wie der geplan- ten Änderung des Zollverwaltungsgesetzes lässt sich ein typisches Handlungsmuster der Bundesregierung erken- nen: Begrüßenswert sind einige dringende Modernisierun- gen und Anpassungen, die schon zu sehr auf die lange Bank geschoben wurden . Problematisch ist hingegen, dass bloß kein Geld in die Hand genommen werden soll . Geld, das aber unumgänglich ist, zum Beispiel für das Personal, das diese veränderten und zusätzlichen Maß- nahmen ausführen soll . Aktuell und konkret am Zollverwaltungsgesetz: Be- grüßenswert ist es, dass die Bundesregierung auf verbaler Ebene stärker gegen Geldwäsche, Schmuggel, Steuerhin- terziehung vorgehen will . Hier wurden, wie wir meinen, viele pragmatische und teils überfällige Regelungen und Anpassungen getroffen. So sind größere Transparenz und Kontrollen beim grenzüberschreitenden Bargeldverkehr wichtig, will man wirkungsvoll gegen Steuerhinterzie- hung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung vorgehen. Und nach Terroranschlägen ist oft von Waffen- und Drogenhandel im „Darknet“ die Rede, also geschlos- senen Kommunikationsplattformen im Internet . Meist unterbleibt jedoch der Hinweis, dass die körperliche Abwicklung dieser finsteren Geschäfte zumeist ganz herkömmlich per Paketdienst abgewickelt wird . Es ist einsichtig, dass hier bei Verdacht und per Stichprobe eingeschritten werden sollte – wobei es natürlich nicht zu einer massenhaften Überwachung bzw. großflächigen Verletzung des Postgeheimnisses kommen darf . Zwar gehen uns solche Maßnahmen im Einzelnen teil- weise nicht weit genug, aber am Ende der Legislaturpe- riode freut man sich ja selbst über kleinere Vorhaben, die nicht in den sich stetig vertiefenden Wahlkampfgräben stecken bleiben . Was wir jedoch kritisieren, übrigens zusammen mit den Zoll- und Polizeigewerkschaften: Wenn die Bundesregierung zusätzliche Aufgaben und zusätzlichen Aufwand vorgibt, sollte sie auch an ihre Staatsdiener denken, welche dies täglich umsetzen müssen . Neue Gesetze sind schnell geschrieben, aber die Umsetzung kann nur durch ausreichendes und qualifi- ziertes Personal geschehen . Und hier fehlt es aufgrund von jahrelangen Stellenkürzungen an Nachwuchskräften und Spezialisten . Davon ist jedoch leider keine Rede . Und hier sehe ich, wie gesagt, die allgemeine Linie der Bundesregierung: Gerne mehr Bildung, Infrastruk- tur, Investitionen etc ., und man schreibt auch gerne neue Gesetze dazu. Aber kosten darf es nichts. Die öffentliche Daseinsvorsorge und ein funktionierendes Gemeinwesen dürfen bloß nichts zusätzlich kosten . Dass die auf breiter Front zusammengekürzte öffent- liche Verwaltung und die ausgezehrten Kommunalhaus- halte die vielen tollen Ideen gar nicht mehr umsetzen können, wird entweder geflissentlich ignoriert oder – das wäre die weniger wohlwollende Lesart – Sie, liebe Ko- alition, reden gern blumig daher und wissen aber ganz genau, dass sie damit den Menschen überwiegend Sand in die Augen streuen, weil sich durch vermeintlich wohl- meinende Gesetze allein am Ende eben gar nichts ändert . Viele Behörden operieren quasi nur noch mit Notbe- setzungen . Und viele Kommunen haben nicht einmal mehr die Personalkapazität, um sich die bereitstehenden Mittel aus den knappen Fördertöpfen abzurufen . Wenn in der Wüste ein verdurstender Mensch nicht einmal mehr die Kraft hat, den Arm zu heben, um ein hingehaltenes Glas Wasser zu ergreifen, dann wäre es zynisch, zu be- haupten, dann könne dieser Mensch ja nicht so durstig sein . Ich frage mich: Auf welches Zeichen wartet die Bun- desregierung denn noch, dass wir nicht weitere gesetzli- che Luftschlösser, sondern eine solide Finanzierung der bestehenden Baustellen brauchen? Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Die Bundesregierung will stärker gegen die Finanzströ- me der organisierten Kriminalität vorgehen“: So wird auf der Website der Bundesregierung die Änderung des Zoll- verwaltungsgesetzes vorgestellt . Das ist ein hehres Ziel . Das hier vorgesehene Gesetz leistet dazu zwar wirklich kleine Schritte . Diese aber sind im Grundsatz richtig, und so stimmen wir dem Gesetzentwurf auch zu . Die hier vorgesehenen Erweiterungen der behördlichen Befugnis- se des Zolls folgen den Forderungen der Financial Action Task Force (FATF) und dienen damit einer Angleichung an internationale Standards . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21327 (A) (C) (B) (D) Damit wird aber auch klar: Die Bundesrepublik re- agiert im Bereich der Geldwäschebekämpfung erneut, um internationalen Standards nachkommen, anstatt selbst eine Vorreiterrolle einzunehmen . Das zeigen auch die vergangenen kritischen FATF-Reporte zu Deutsch- land und der eilige Zehn-Punkte-Aktionismus des Bun- desfinanzministers nach Veröffentlichung der Panama Papers im April dieses Jahres . Ebenfalls klar ist: Das Zollverwaltungsgesetz alleine wird eben nicht dazu beitragen, dass der von der Bundes- regierung bekundete Wille, „stärker gegen die Finanz- ströme der organisierten Kriminalität“ vorzugehen, auch tatsächlich Wirklichkeit wird . Das liegt zum einen an der Kompetenz der Zollverwaltung . Denn die vornehmliche Aufgabe des Zolls ist es, den grenzüberschreitenden Wa- renverkehr zu kontrollieren, wozu auch der grenzüber- schreitende Verkehr von Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln gehört . Die organisierte Kriminalität ist aber – und dass haben die Panama Papers einmal mehr eindrücklich gezeigt – kaum mehr darauf angewiesen, Bargeld über Grenzen zu transportieren . Illegale Finanz- ströme bestehen aus Buchgeld, das mittels Fondsstruktu- ren über den gesamten Globus wandert, beruhen auf dem System der sogenannten Hawala-Banken oder werden digital mittels Krypto-Currencies generiert . Je reicher der Kriminelle, desto weniger ist er auf Bargeldtranspor- te angewiesen . Zum anderen gibt es schon heute Defizite bei der Per- sonalausstattung der Zollverwaltung . Die zuletzt dem Zoll zusätzlich übertragenen Aufgaben haben noch nicht zur dafür nötigen Personalausstattung geführt . Echte Fortschritte bei der Kriminalitätsbekämpfung – das zeigt ja auch die Aufarbeitung des furchtbaren Anschlags in Berlin – gibt es nicht durch Buchstaben im Gesetz, son- dern durch Behörden, die tatsächlich diese Gesetze um- setzen, weil sie dafür den nötigen Willen und die nötige Ausstattung haben . Mindestens so wichtig wie konkrete Gesetzgebungs- vorhaben ist darüber hinaus die Schaffung eines öffent- lichen Problembewusstseins für die gesamtgesellschaft- liche Geißel der Geldwäsche . Die Möglichkeit, illegal erwirtschaftetes Geld zu waschen, ist eine zentrale Vo- raussetzung für die Machenschaften der organisierten Kriminalität, den Menschen-, Waffen- und Drogenhan- del, für autoritäre Kleptokraten und korrupte Amtsträger . Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern klarmachen, dass Geldwäsche ein Delikt ist, dem häufig schwerste Straf- und Gewalttaten vorausgehen, und dass es Auf- gabe aller rechtschaffenden Bürgerinnen und Bürger ist, sich dem entschieden entgegenzustellen . Dieses Problembewusstsein muss der Bundesfinanz- minister auch selbst beweisen . Denn wie auch heute wie- der kam es in der Vergangenheit nur auf äußeren Druck hin zu flickenartigen Gesetzesnovellen im Bereich der Geldwäschebekämpfung: 2008 wurde die 3 . Anti-Geld- wäsche-Richtlinie umgesetzt, 2010 kritisierte die FATF und 2011 die Europäische Kommission die deutschen Anti-Geldwäsche-Bemühungen, woraufhin es Ende 2011 die nächste Novelle gab . Im November 2015 kürte das Europäische Netzwerk zu Schulden und Entwicklung (eurodad), eine Kooperation von 48 NGOs, Deutsch- land zum EU-Spitzenreiter bei der Verschleppung von Antigeldwäschegesetzgebung . Was bis heute dringend fehlt, ist ein Gesamtkonzept für die Geldwäschebekämp- fung in Deutschland, das systematisch die bestehenden Kompetenzprobleme zwischen Bund und Ländern sowie zwischen einzelnen Behörden behebt und für die Geld- wäschebekämpfung im Nichtfinanzbereich eine gemein- same Lösung von Bund und Ländern findet. Wenn Herr Schäuble es ernst meint mit der Geld- wäschebekämpfung, dann muss er ein solches Konzept endlich vorlegen . Denn auch der nächste, schon heute absehbare Schritt, die Umsetzung der 4 . Anti-Geldwä- sche-Richtlinie, ist wieder nur die Umsetzung von Vor- gaben der Europäischen Union . Dort wird es auch wieder um einzelne Schritte gehen . Entscheidend wird sein, ob der Finanzminister ein öffentliches, aber auch kostenfrei- es Transparenzregister einführt und ob er im Kabinett ein öffentliches und kostenfreies elektronisches Transparenz- register für den besonders anfälligen Immobilienmarkt durchsetzt. Das elektronische Grundbuch ist für effizien- te Ermittlungsarbeit in seiner derzeitigen Form nicht aus- reichend, da die Suche nach spezifischen Namen oft nicht möglich ist und daher die Ermittlungsbeamten teilweise händisch die Grundbücher durchsuchen müssen . Wir sind dankbar für die neue Dynamik, die die Veröf- fentlichung der Panama Papers im Bereich der Geldwä- schebekämpfung verursacht hat . Jetzt kommt es darauf an, dass Herr Schäuble seinen Worten auch Taten folgen lässt . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchfüh- rung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insol- venzverfahren (Tagesordnungspunkt 19) Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): Wir beraten hier den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren“ . Erstens . Der Entwurf passt zunächst die Bestimmun- gen der Neufassung der Europäischen Insolvenzverord- nung (EuInsVO) in das deutsche Verfahrensrecht ein . Dazu sieht er insbesondere die Einführung eines neuen Artikels 102c EGInsO vor, der sich an den geltenden Bestimmungen des Artikels 102 EGInsO orientiert . Der neue Artikel 102c EGInsO berücksichtigt jedoch auch die Ergänzungen und Änderungen, die die Neufassung im Vergleich zur noch geltenden Fassung der EuInsVO erfahren hat . So enthält er insbesondere Bestimmungen zu den in der Neufassung erstmals vorgesehenen Rechts- behelfen und gerichtlichen Entscheidungen, zur örtli- chen Zuständigkeit bei sogenannten Annexklagen, zu verfahrensrechtlichen Einzelheiten der „synthetischen“ Abwicklung von Sekundärinsolvenzverfahren und zu Einzelfragen bei der Bewältigung der Insolvenz der Mitglieder von Unternehmensgruppen . Das alles ist im Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721328 (A) (C) (B) (D) Wesentlichen „technisches Recht“ und soll deshalb hier nicht ausführlich gewürdigt werden; ob noch Änderungs- bedarf „im Detail“ besteht, werden wir in den nächsten Wochen sehen . Zweitens . Wichtiger erscheint eine sozusagen „am Rande“ vorgeschlagene Änderung der §§ 13 und 15a der Insolvenzordnung . Hier geht es um Reaktionen auf Unstimmigkeiten, die sich bei früheren Änderungen der Insolvenzordnung ergeben haben . So hatte der Deutsche Bundestag nämlich im „ESUG“ die Anforderungen an einen „korrekten“ Insolvenzantrag in § 13 InsO deutlich erhöht, letztlich um den Insolvenzgerichten eine schnel- lere und bessere Sachbehandlung des Antrags zu ermög- lichen . Das aber hat – naturgemäß – die Fehleranfällig- keit von Insolvenzanträgen erhöht . Nachdem aber § 15a Absatz 4 InsO die Strafbarkeit auch eines „nicht richtig“ gestellten Insolvenzantrages wegen Insolvenzverschleppung begründet, gibt es ei- nen Zielkonflikt: Die eigentlich vom Gesetzgeber ge- wollte zügige Antragstellung wird nämlich schwierig, wenn alle Anforderungen des § 13 InsO korrekt beachtet werden sollen . Werden sie andererseits nicht beachtet, droht Strafbarkeit . Die Insolvenzgerichte haben sich hier damit beholfen, die – schnelle – Nachbesserung eines zunächst nicht richtigen – und damit möglicherweise unzulässigen – Insolvenzantrages zu verlangen . Wer in einem solchen Fall rechtzeitig nachbessert, entgeht auch der Strafbarkeit . Diesen Ansatz greift der Gesetzentwurf nunmehr – zu Recht – auf . Drittens . Ein letzter Punkt: „Der Entwurf [so heißt es in der Gesetzesbegründung] verfolgt daher das Ziel, der Ausweitung der Strafbarkeit nach § 15a InsO entgegen- zuwirken .“ Dieser Ausweitung der Strafbarkeit gilt es aber auch noch in anderen Bereichen entgegenzuwirken . Ich meine den Bereich der Gründungsfinanzierun- gen – Start-ups . Denn hier wird die derzeit geltende Rechtslage im Bereich der Insolvenzantragspflicht im- mer wieder aus wirtschaftlicher und auch aus rechts- vergleichender Perspektive kritisiert: Zunächst wird in formaler Hinsicht bemängelt, dass bei der – letztlich völlig unbedenklich – großen Zahl gescheiterter Unter- nehmensgründungen angesichts des aktuellen Charakters der Norm als Offizialdelikt immer ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren drohe . Das Problem liegt dabei ausschließlich darin, dass der Amtsermittlungsgrundsatz, der vom ausländischen Recht abweicht, schon im Vorfeld Gründungsfinanzierungen „psychologisch“ erschwert, ohne dass es auf das wirkliche Entscheidungsverhalten der Staatsanwaltschaften – etwa in Form von Verfahrens- einstellungen – ankäme . Zudem seien in inhaltlicher Hinsicht Strafverfolgung und Bestrafung auch möglich, obwohl kein einziger Gläubiger geschädigt sei . Letzteres betrifft vor allem die Fälle, in denen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zeitweise vorliegen, dann aber wie- der entfallen bzw . beseitigt werden – was aber die einmal eingetretene Verwirklichung der Strafnorm nicht mehr beseitigt . Insoweit ist die Lage ähnlich – und hier liegt eine Parallele zur bislang schon im Insolvenzanfech- tungsrecht geführten Diskussion (die zu den leider im- mer noch nicht realisierten Reformplänen meiner Frakti- on geführt hat) – wie bei den Fällen, in denen im Vorfeld einer Insolvenz Zahlungsschwierigkeiten bestehen, dann aber wieder beseitigt werden . Deshalb ist zunächst zu erwägen, die Insolvenzver- schleppung zu einem Antragsdelikt umzugestalten, um die Staatsanwaltschaften zu entlasten und Raum für die echten Verschleppungen zu schaffen. Mit Blick auf Start- ups sollte man weiter Erleichterungen für die ersten zwei Jahre nach Eintragung der Gesellschaft in das Handels- register erwägen . Für diese Zeit sollte das Schutzschirm- verfahren – nebst Verlängerungsmöglichkeit – auch für Fälle eingetretener Zahlungsunfähigkeit geöffnet und ein an sachgerechtes Wirtschaften anknüpfender Strafauf- hebungsgrund geschaffen werden. Die Länge der ange- dachten Frist orientiert sich dabei an § 52 Absatz 1 AktG (Nachgründung) . Schließlich ist an einen persönlichen Strafaufhebungsgrund für den Fall zu denken, dass die Krise überwunden wurde . Ich freue mich auf die weitere Diskussion . Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Im Zeitalter der Digitalisierung, aber auch im Zeitalter der Globalisierung verändern sich die Märkte . Diese Veränderungen ziehen auch immer wieder Änderungsbedarf in der Rechtsord- nung nach sich . Ziel ist, die Rechtsordnung an die He- rausforderungen unserer Zeit anzupassen . So debattieren wir heute die Durchführung der Ver- ordnung über Insolvenzverfahren . Und ich glaube, es wäre gut, sich genau diese Zielsetzung auch hier vorzu- nehmen . Im Mittelpunkt steht zunächst eine Neufassung des § 15a Insolvenzordnung . Die Tatbestandsalternative des „nicht richtig gestellten Insolvenzantrags“ soll gestrichen werden . Stattdessen erfolgt eine Neustrukturierung des Absatzes 2 . Eine Strafbarkeit wegen eines rechtzeitig, aber nicht richtig gestellten Insolvenzantrags soll dem- nach dann vorliegen, wenn der antragstellende Schuldner seinen Antrag innerhalb von drei Wochen ab Zustellung einer richterlichen Aufforderung nicht nachbessert. Diese Neuregelung verklart und konkretisiert damit in erfreuli- cher Art und Weise die bisherige Rechtspraxis . Überdies werden weitere Unklarheiten beseitigt, die sich in der bisherigen Rechtspraxis seit der letzten EU-Verordnung durch die Rechtsprechung aufgeworfen haben . Insoweit enthält der vorliegende Entwurf zahlrei- che weitere Verbesserungen in der Praxis . Wir sollten aber gerade im Hinblick auf das, was ich zu Beginn meiner Rede formuliert habe, auch die Frage aufwerfen, ob sich mit diesem Gesetzentwurf nicht darü- ber hinaus die Möglichkeit eröffnet, noch weitere Anpas- sungen und Verbesserungen vorzunehmen . Denn wenn wir uns nun schon mit der Frage beschäftigen, wann bzw . unter welchen Voraussetzungen ein Insolvenzantrag ge- stellt werden muss und welchen Inhalt er haben muss, wäre es nur nahe liegend, ein weiteres Problem aus der Praxis einzuarbeiten: Gerade im Bereich der Start-ups und der Gründungen besteht immer wieder das Problem, dass dort die Finanzausstattung von Tag zu Tag stark schwanken kann, gerade dann, wenn die Neugründung auch ohne ein großes Polster an Eigenkapital gewagt Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21329 (A) (C) (B) (D) wird . Umgekehrt wünschen wir uns aber am Technolo- gie- und Forschungsstandort Deutschland Gründergeist und Start-up-Initiativen . Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre ich sehr froh darüber, wenn wir all diese Fragen im weiteren Be- ratungsverfahren eingehend erörtern könnten . Darauf freue ich mich . Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Zum Thema Insol- venzrecht haben wir in dieser Legislaturperiode bereits mehrmals debattiert, und meine heutige Rede ist sicher nicht die letzte . Heute reden wir über die europäische Dimension . Die EU-Verordnung, wie Staatssekretär Lange schon erwähnt hat, ist gut . Sowohl die bisherige als auch die künftige wollen eine geregelte Entschuldung – ein wich- tiger Beitrag, Arbeitsplätze zu erhalten, Sanierung zu ermöglichen und den reibungslosen Rechtsverkehr zu sichern, in Deutschland und in Europa . Und so wie sich die Wirtschaft ständig verändert, so muss auch die Ver- ordnung ständig optimiert, angepasst werden, um grenz- überschreitende Insolvenzverfahren noch effizienter ab- wickeln zu können . Dies ist die Voraussetzung für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes . Denn die Geschäftstätigkeit von Unternehmen greift mehr und mehr über die einzelstaatlichen Grenzen hinaus und un- terliegt damit in zunehmendem Maß den Vorschriften des Unionsrechts . Die mehrfache Veränderung in der Vergangenheit führte zur Unübersichtlichkeit . Damit nun wieder Klar- heit besteht, wurde die EU-Verordnung neu gefasst . Also: Problem erkannt, Problem gelöst! EU gut! Wenn die Neufassung der Verordnung, laut dem EU- Recht, allgemein und unmittelbar gilt, werden mit dem Einführungsgesetz die neuen Bestimmungen in das deut- sche Verfahrensrecht eingepasst . Gerne möchte ich des- halb unserem Bundesjustizminister Heiko Maas ein aus- drückliches Lob aussprechen: Es wurden die Schrauben an den richtigen Stellen nachjustiert, nicht zu viel, nicht zu wenig, damit die Verfahrensmechanismen weiter rei- bungslos funktionieren . So flott wie die Europäische Union und unser Bun- desministerium an die Umsetzung geht, würde ich mir allerdings wünschen, dass die Union – und da meine ich unseren Koalitionspartner – auch reagiert . Denn Sie wis- sen, dass die Reform unseres nationalen Insolvenzrechts endlich abgeschlossen werden muss . Und Sie wissen, dass die Rechtpolitiker sich bereits einig sind . Bringen Sie also Ihre Finanzpolitiker auf Linie! Dann haben wir wieder Rechtssicherheit und Planungssicherheit für Un- ternehmen . Richard Pitterle (DIE LINKE): Ich hätte heute gern über den Schutz des Lohnes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Insolvenz ihres Betriebs geredet . Doch scheinbar können sich der Bundesjustizminister und der Bundesfinanzminister beim Gesetz zur Verbesse- rung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der In- solvenzordnung nicht einigen . Und so ist nun schon mehr als ein Jahr vergangen, seit der Koalition die Erleuchtung kam, dass es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhebliche „Ungewissheiten“ gibt, ob sie ihren sauer ver- dienten Lohn bei einer Insolvenz behalten dürfen . Diese Ungewissheit wird wohl zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter andauern . Ungewissheiten für die Finanzindustrie hat die Gro- ße Koalition übrigens erst kürzlich im Hauruckverfahren mit Änderungen der Insolvenzordnung ausgeräumt . Die Gesetzgebung hat vom Entwurf bis zur Verabschiedung nicht einmal ein halbes Jahr gedauert . Und auch heute beraten wir wieder Änderungen des Insolvenzrechts . Genauer gesagt: des internationalen In- solvenzrechts . Das ist der Teil, der sich mit Insolvenzen beschäftigt, die nicht auf Deutschland beschränkt blei- ben . Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, Sie merken, welche Prioritäten im SPD-geführten Justizministerium gesetzt werden . Das internationale Insolvenzrecht ist ohne Frage eine spannende und wichtige Materie . Nur ist es müßig, die vielen Fragen, Probleme und Regelungsbestandteile hier debattieren zu wollen . Denn das internationale Insol- venzrecht ist, jedenfalls mit Blick auf die Europäische Union, schon durch den europäischen Gesetzgeber gere- gelt worden . Die Europäische Insolvenzverordnung gilt als Gesetz in jedem Mitgliedstaat unmittelbar . Der Deut- sche Bundestag muss sich darauf beschränken, nationale Gesetze so anzupassen, dass die europäische Verordnung möglichst reibungslos in der Praxis zur Geltung kommt . Das vorliegende Gesetz ist ein solches Durchfüh- rungsgesetz . Es enthält viele Verfahrens-, Form- und Zuständigkeitsregeln, deren Sinnhaftigkeit besser von Insolvenzverwaltern, Insolvenzrichtern und Rechtspfle- gern beantwortet werden kann als von Politikern . Daher wird der Rechtsausschuss des Bundestages auch um eine Anhörung von Sachverständigen aus diesen Reihen nicht herumkommen . Bisherige Stellungnahmen der Praxis zeigen nämlich, dass es noch Verbesserungsbedarf gibt . Mit dem vorliegenden Gesetz wollen Sie nebenbei auch die Strafvorschrift zur Insolvenzverschleppung verbessern . Dieser Schritt ist allerdings längst überfäl- lig . Namhafte Rechtswissenschaftlicher halten § 15a Absatz 4, 5 InsO für „nahezu unbrauchbar“ . Das ist für jede Rechtsvorschrift ein beschämender Befund . Für Strafvorschriften, an die die Verfassung besonders hohe Maßstäbe anlegt, ist ein solcher Befund jedoch katastro- phal . Es bleibt jedoch Ihr Geheimnis, worin die Verbes- serung bestehen soll . Dass nun statt des „nicht richtigen“ Insolvenzantrages der „nicht vollständige“ mit Strafe belegt werden soll, verbessert jedenfalls die von Ihnen zutreffend erkannte ausufernde Anwendung nicht. Nicht jede fehlende Angabe kann allerdings bestraft werden . Aber wo die Grenze der Bestrafung ist, bleibt weiterhin offen. Durch die Begrenzung der Strafbarkeit auf den „nicht vollständigen“ Antrag, der bisher als „nicht rich- tiger“ Antrag von dieser Vorschrift bereits erfasst wur- de, drängt sich dem Rechtsanwender die Frage auf, ob Falschangaben, die bisher einen „nicht richtigen“ Antrag ausmachen konnten, zukünftig zu einem „nicht vollstän- digen“ Antrag führen . Nicht zuletzt wäre die Vorschrift Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721330 (A) (C) (B) (D) systematisch ohnehin besser im bereits vorhandenen Abschnitt des StGB mit dem Titel „Insolvenzstraftaten“ aufgehoben . Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Ge- setzentwurf dient der Durchführung der EU-Verordnung vom 20 . Mai 2015 über Insolvenzverfahren . Die neue Verordnung löst damit die bestehende Verordnung aus dem Jahr 2000 ab und findet ab dem 26. Juni 2017 An- wendung für alle ab diesem Zeitpunkt eröffneten Insol- venzverfahren . Der Gesetzentwurf dient vor allem der Anpassung des deutschen Verfahrensrechts an die neue EU-Verordnung . Er sieht insbesondere die Einführung eines neuen Arti- kels 102c EGInsO vor . Diese Norm enthält insbesondere Regelungen betreffend die Zuständigkeit der Insolvenz- gerichte, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung von Entscheidungen ausländischer Insolvenzgerichte . Die Regelung in Artikel 102c § 2 ist zu begrüßen, da sie den Fall kollidierender Insolvenzverfahren bei paral- leler Antragstellung für ein Hauptinsolvenzverfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten eindeutig regelt und Un- sicherheiten beseitigt. Das zeitlich nachfolgend eröffnete Verfahren gilt dann als Sekundärinsolvenzverfahren . Ein Sekundärinsolvenzverfahren ist ein neben dem Hauptin- solvenzverfahren betriebenes Insolvenzverfahren über inländisches Vermögen . Nach der Neufassung besteht für den Insolvenzver- walter des Hauptinsolvenzverfahrens die Möglichkeit, ein solches Sekundärinsolvenzverfahren durch eine Zu- sicherung zu vermeiden . Das heißt, dass der Insolvenz- verwalter den „lokalen“ Gläubigern des Mitgliedstaates, in dem ein Sekundärinsolvenzverfahren hätte eröffnet werden können, zusichert, dass diese im Hauptinsolvenz- verfahren so behandelt werden, als ob ein Sekundärinsol- venzverfahren eröffnet worden wäre. Konkret bedeutet dies, dass die Masse, auf die sich das inländische Sekun- därverfahren erstreckt hätte, so zu verteilen ist, wie sie in einem Sekundärinsolvenzverfahren nach inländischem Recht verteilt worden wäre . Für die Wirksamkeit der Zusicherung bedarf es der mehrheitlichen Zustimmung der „inländischen“ Gläubiger . Die Bündelung innerhalb eines Verfahrens soll einen Effizienzgewinn bewirken. Ein gemeinsames europäisches Insolvenzrecht ist auf- grund des immer weiter fortschreitenden europäischen Marktes erforderlich . Die zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtungen bedürfen eines gesicherten Umfeldes und rechtlicher Rahmenbedingen, und zwar auch dann, wenn es um wirtschaftlichen Misserfolg, hier im Fall von In- solvenzen, geht . Durch die Harmonisierung auf europä- ischer Ebene wird ein einheitliches Recht für Insolvenz- verfahren im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr geschaffen. Die Zersplitterung von Insolvenzverfahren auf europäischer Ebene wird vermieden, die Zuständig- keit konkurrierender Gerichte festgelegt und damit ein hohes Maß an Rechtssicherheit hergestellt . Kritikwürdig an dem Umsetzungsgesetz ist die Re- gelung in Artikel 102c § 4 . Dieser geht über den Ver- ordnungstext in zweierlei Hinsicht hinaus . Zum einen räumt die Norm dem ausländischen Insolvenzverwalter eine Beschwerdebefugnis ein, und zum anderen wird das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nicht nur auf den Eröffnungsbeschluss beschränkt, sondern auch vor- läufige Sicherungsmaßnahmen können mittels der sofor- tigen Beschwerde angegriffen werden. Damit kann der ausländische Insolvenzverwalter noch vor Klärung der Zuständigkeit für das Hauptverfahren vorläufige Maß- nahmen des Gerichts angreifen . Die Erweiterung der Beschwerdebefugnis über den Schuldner und den Gläubiger hinaus ist zwar nach Ar- tikel 5 Absatz 2 der VO möglich . Allerdings ist die Ausweitung eben optional und die Umsetzung nicht er- forderlich . Ein Gläubiger, der nach Artikel 5 Absatz 1 beschwerdebefugt ist, wird ohnehin ein Rechtsmittel einlegen, sofern die Sicherungsmaßnahmen dem Gläu- bigerinteresse zuwiderlaufen . Das deutsche Insolvenz- recht sieht in § 34 Absatz 2 InsO ein Anfechtungsrecht gegen einen Eröffnungsbeschluss nur für den Schuldner vor . Durch die Europäische Insolvenzverordnung wird das Anfechtungsrecht nunmehr auch auf den Gläubiger erweitert . Weshalb es nunmehr auch eines Anfechtungs- rechts für den Insolvenzverwalter bedarf, erschließt sich mir nicht . Es ist gut, dass Deutschland rechtzeitig zum Inkraft- treten der neuen Verordnung im Juni 2017 bereits jetzt ein Umsetzungsgesetz verabschiedet . Die große Kritik am gesamten Verfahren der Gesetzgebung im Insolvenz- recht bleibt aber bestehen . Aber schon wieder beschäftigt das Insolvenzrecht den Deutschen Bundestag, und schon wieder ist es nicht die dringend erforderliche Reform des Anfechtungsrechts, die auf der Tagesordnung steht . Erst wird das Liquida- tionsnetting im Schnellverfahren und in nächtlichen Debatten rechtzeitig zum Jahreswechsel durch das Par- lament gebracht, um den Banken ihre Privilegien, die sie sonst zum Januar hin verloren hätten, noch zu sichern . Die Reform des Anfechtungsrechts wird seit nunmehr einem Jahr vom Finanzressort blockiert . Dabei wären die Änderungen dringend notwendig für die mittelständische Wirtschaft, um hier endlich Rechtssicherheit zu erlangen . Bleibt zu hoffen, dass die Koalition sich endlich einigt beim Thema Anfechtungsrecht und der Mittelstand noch in dieser Legislatur zu der dringend benötigten Rechtssi- cherheit gelangt . Christian Lange, Parl . Staatssekretär beim Bundes- minister der Justiz und für Verbraucherschutz: Der Ent- wurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren, den wir heute behandeln, dient der Einpassung der neugefassten Euro- päischen Insolvenzverordnung in das deutsche Verfah- rensrecht . Die Europäische Insolvenzverordnung regelt das in- ternationale Insolvenzrecht innerhalb der Europäischen Union. Sie trifft Bestimmungen zur internationalen Zu- ständigkeit, zum anwendbaren Insolvenzrecht und zur Anerkennung von Entscheidungen in grenzüberschrei- tenden Insolvenzverfahren . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21331 (A) (C) (B) (D) Die Verordnung gilt allgemein und unmittelbar . Einer Umsetzung in das deutsche Recht bedarf es daher nicht . Einige Bestimmungen der Verordnung lassen sich aber nur dann sinnvoll und praxisgerecht anwenden, wenn im deutschen Insolvenzrecht ergänzende Regelungen ge- troffen werden. Dies wird an folgendem Beispiel deut- lich: Die Verordnung sieht an mehreren Stellen Rechts- behelfe vor, ohne allerdings zu bestimmen, um was für Rechtsbehelfe es sich handelt und welches Gericht für die Entscheidung zuständig ist. Hier trifft der Gesetzent- wurf ergänzende Regelungen . Gleichermaßen werden Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit für sogenann- te Annexklagen getroffen, das heißt zu Klagen, die, wie beispielsweise Anfechtungsklagen, in einem engen Zu- sammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen . Der Entwurf regelt auch verfahrensrechtliche Einzel- heiten des sogenannten synthetischen Sekundärinsolvenz- verfahrens . Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, mit dem vermieden werden soll, dass zusätzlich zum Hauptinsolvenzverfahren in weiteren Mitgliedstaaten In- solvenzverfahren über das Vermögen eines Schuldners eröffnet werden, mit dem aber gleichzeitig sichergestellt werden soll, dass die Rechte der betroffenen Gläubiger gewahrt werden . Schließlich regelt der Entwurf Einzel- fragen bei der Bewältigung von Konzerninsolvenzen . Es handelt sich damit also weitgehend um Regelun- gen, die die verfahrensrechtliche Anwendung der Euro- päischen Insolvenzverordnung erleichtern sollen . Die Regelungen werden in einem neuen Artikel 102c des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung getrof- fen . Sie orientieren sich an den Bestimmungen, die zur Durchführung der bisherigen Europäischen Insolvenz- verordnung getroffen wurden. Mit den vorgesehenen Änderungen der §§ 13 und 15a der Insolvenzordnung sieht der Gesetzentwurf zudem eine Korrektur des Straftatbestandes der Insolvenzver- schleppung vor . Der Entwurf verfolgt das Ziel, derzeit kriminalisiertes Verhalten wieder auf tatsächlich straf- würdige Fälle zu beschränken . Die neugefasste Europäische Insolvenzverordnung löst die bisherige Verordnung zum 26 . Juni 2017 ab und markiert damit zugleich den Zeitpunkt, zu dem die be- gleitenden Regelungen in Kraft treten sollen . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung (Tagesordnungspunkt 16) Michael Hennrich (CDU/CSU): Ich freue mich, dass wir heute den Antrag der Linken zum Versandhandels- verbot für rezeptpflichte Arzneimittel hier im Parlament beraten . Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich schon einmal Sympathie für einen Antrag der Linken entwickelt habe. Aber heute – das gebe ich offen zu – ist das der Fall . Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19 . Oktober 2016 – wonach die deutsche Arzneimittel- preisverordnung nicht für ausländische Versandapothe- ken gilt – war ein Paukenschlag und ein Paradigmen- wechsel . Es war eine fundamentale Abkehr bisheriger gefestigter Rechtspositionen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und ihren Institutionen . Bisher galt – auch nach den europäischen Verträgen – dass die Organisation des Gesundheitswesens den Nati- onalstaaten obliegt . Mit diesem Urteil hat der EuGH in dieses Recht massiv eingegriffen. Ferner hat der EuGH bisher immer anerkannt, dass Arzneimittel ein besonde- res Gut und nicht einfach handelsübliche Ware seien . Auch mit diesem Grundsatz hat der EuGH in diesem Urteil gebrochen . Im Urteil wird nur noch von Waren ge- sprochen . Ich will nicht so weit gehen, dass der EuGH mit diesem Urteil das Ziel verfolgt, die Gesundheitspolitik stärker zu vergemeinschaften, aber wenn die deutsche Politik auf dieses Urteil nicht reagiert und die Dinge einfach weiter laufen lässt, stellt sich schon die Frage, ob die Aufwei- chung der nationalen Zuständigkeit hin zugunsten einer Regelung auf europäischer Ebene dann nicht auch in an- deren Bereichen der medizinischen Versorgung zu ähnli- chen Schlussfolgerungen führt . Insofern ist es richtig, dass wir den Anspruch erheben, eine so zentrale Frage wie die der flächendeckenden Arz- neimittelversorgung selbst zu regeln . Wir wollen nicht, dass die Zukunft der Arzneimitteldistribution irgendwo in Logistikzentren quer durch die Republik liegt und sich der ratsuchende Patient an irgendwelche anonymen Call- center wenden muss . Unser Ziel ist die Versorgung der Versicherten durch die Apotheke vor Ort, in welcher der Apotheker bei Fra- gen kompetent und zuverlässig Auskunft geben kann . In- sofern will ich ausdrücklich betonen, dass sich alle hier im Parlament vertretenen Gesundheitspolitiker in diesem Punkt einig sind . Die Apotheke vor Ort steht für: schnelle und flächen- deckende Versorgung, Notfallversorgung, auch nachts und am Wochenende und an Feiertagen, sowie gute Be- ratung . Wenn wir das Urteil wirken lassen, ohne irgend- welche gesetzgeberischen Konsequenzen, sehe ich große Schwierigkeiten auf unsere bewährten Versorgungsstruk- turen zukommen . Die Versandapotheken ziehen das umsatzstarke Ge- schäft mit chronisch Kranken an sich, der Rest ist ihnen egal . Keine Hilfe im Notfall, keinen Dienst am Sonntag und möglichst auch keine Beratungsgespräche: Der An- spruch der Gesundheitspolitiker – die sprechende Medi- zin zu stärken – wird durch solche Modelle konterkariert . Insofern habe ich auch kein Problem damit, dass die Fraktion der Linken auf den Zug des Versandhandelsver- bots aufspringt und vielleicht ein paar Tage schneller mit ihrem Antrag im Parlament ist als die Regierungsfrakti- onen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721332 (A) (C) (B) (D) Wie die meisten ja wissen, gibt es koalitionsintern einen gewissen Abstimmungsbedarf . Aber wir sind auf einem guten Weg, hier die notwendige Einigung zu er- zielen . Natürlich haben wir verschiedene Wege diskutiert, wie mit diesem Urteil umzugehen ist . Von völliger Frei- gabe der Preise über Boniverbot und Höchstpreisverord- nung bis hin zu einer stärkeren Honorierung der Bera- tungsleistungen haben wir alle Varianten geprüft . Und es zeigt sich immer mehr, dass diese Varianten mit neuen Rechtsunsicherheiten verbunden wären . Die einfachste und klarste Regelung war und bleibt, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten . Um das auch noch einmal zu betonen: Wir verbieten nicht den kompletten Versandhandel, sondern nur den mit Rezeptpflichten, und zwar, um mögliche, rechtliche Angriffspunkte zu vermeiden. Ein solches Ver- bot hat ja der EuGH in einem Urteil aus dem Jahr 2003 ausdrücklich zugelassen . Und mittlerweile gibt es – aus gutem Grund – in 21 Ländern der europäischen Gemein- schaft ein Versandhandelsverbot . Damit stoppen wir die unsägliche Entwicklung, dass der Bezug von Arzneimit- teln mit irgendwelchen Boni oder sonstigen Vergünsti- gungen verknüpft wird . Das kann auch nicht im Interesse der Solidargemein- schaft sein, dass gerade solche Patienten, die in erhebli- chem Maße von der Solidargemeinschaft profitieren, bei der Arzneimittelversorgung keinen eigenen Beitrag leis- ten müssen, während diejenigen, die selten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch neh- men, mit ihren Beiträgen aber zur Finanzierung und Stüt- zung des Systems beitragen, weiterhin Zuzahlung leisten sollen . Das ist falsch verstandene Solidarität . Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, jetzt hat ja der Kollege Lauterbach vorgeschlagen, dass im Gegenzug chronisch Kranke von der Zuzahlung auf Arz- neimittel befreit werden sollen . Das ist zugegebenerma- ßen populär, aber ich weiß nicht, ob wir uns damit lang- fristig einen Gefallen tun . Der Sündenfall der schwarz-gelben Vorgängerregie- rung war für mich die Abschaffung der Praxisgebühr. Selbst Ärzte, die ja damals vehement für die Abschaffung gekämpft haben, räumen das heute ein . Wenn wir jetzt auch noch bei chronisch Kranken die Zuzahlung abschaf- fen, können wir das Finanzierungsinstrument mittel- und langfristig vergessen . Und hier ist dann doch wieder der Unterschied zwi- schen Union und Linken . Wir haben bei Chronikern mit der 1-Prozent-Regelung für eine gewisse Entlastung ge- sorgt . Aber wir sind klug beraten, es dabei zu belassen . Mein Appell an die Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Geben Sie sich einen Ruck, und stimmen Sie dem Versandhandelsverbot ohne Wenn und Aber zu! Dr. Roy Kühne (CDU/CSU): Der Europäische Ge- richtshof hat entschieden, dass die im deutschen Gesetz verankerte Regelung der Preisbindung bei verschrei- bungspflichtigen Arzneimitteln für ausländische Ver- sandapotheken gegen das Recht der Europäischen Union verstößt . Daraus resultiert ein Nachteil für die in Deutsch- land ansässigen Apotheken, die weiterhin diesem einheit- lichen Apothekenabgabepreis unterliegen . Das ist einer- seits notwendig, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen . Ande- rerseits erleben wir dadurch ungewollt das Phänomen der Inländerdiskriminierung . Für den Deutschen Bundestag und uns als Volksvertreter muss es oberste Priorität ha- ben, diesen Ungleichstand zeitnah aufzuheben und somit unseren Apothekerinnen und Apothekern die gleichen, fairen Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen . Apotheker leisten einen vielfältigen Beitrag im Ge- sundheitsmanagement . Sie sind nicht einfach nur Händ- ler, sondern insbesondere Ansprechpartner, Ratgeber und Versorger. Und das flächendeckend, rund um die Uhr! Es muss unser aller politischer Wille sein, diese Apotheken zu schützen und die flächendeckende Versorgung mit Medikamenten, Hilfsmitteln und Medizinprodukten si- cherzustellen . Die ungerechte Lastenverteilung zwischen Präsenzapotheken und dem Versandhandel darf keinen Bestand haben . Ich freue mich, dass auch die SPD die große Bedeu- tung der flächendeckenden Versorgung mit Apotheken erkannt hat . Zu Beginn dieser Sitzungswoche haben Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, einen ersten großen Schritt in die richtige Richtung getan, indem Sie Ihre grundsätzliche Abneigung abgelegt haben . Sie haben ein- gesehen: Die Patientinnen und Patienten und deren Be- dürfnisse müssen absoluten Vorrang haben . Ich stimme Ihnen zu: Chronisch Kranke verdienen eine besondere Stellung durch unser Gesundheitssystem und müssen vor unnötig hohen Belastungen geschützt werden . Anderer- seits darf dies nicht zulasten der gesamten Versicherten- gemeinschaft geschehen . Ich würde mich freuen, wenn hier ein klares Signal aus Ihren Reihen, unabhängig von Bedingungen, kommen würde . Verbraucherschutz und flächendeckende Versorgung müssen Vorrang vor Parti- kularinteressen haben . Für uns muss die flächendeckende Versorgung absolu- ten Vorrang haben . Wir dürfen keine weitere Zeit verlie- ren . Deshalb unterstütze ich das Bundesministerium für Gesundheit und schließe mich an: Ein zeitnahes Verbot des Versands von rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss oberste Priorität haben . In den Jahren vor 2015 haben wir einen permanenten Rückgang an Präsenzapotheken in Deutschland verzeich- nen müssen . Während wir EU-weit eine durchschnitt- liche Anzahl von 31 Apotheken je 100 000 Einwohner beobachten können, sind es in Deutschland lediglich 25 . Um diesen Trend nicht weiter voranzutreiben, müssen die Apotheken vor zusätzlichen Belastungen geschützt werden, besonders da 83,3 Prozent des Gesamtumsatzes der inländischen Apotheken durch verschreibungspflich- tige Medikamente erwirtschaftet werden . Durch die der- zeitige Situation droht ein massives Verlustgeschäft für die Apotheker und damit ein Ende der gesicherten flä- chendeckenden Versorgung . Über die Hälfte der Menschen in Deutschland leben im ländlichen Raum . Und wenn in Berlin, Hamburg, München oder Köln – um nur einmal die vier größten Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21333 (A) (C) (B) (D) Städte unseres Landes zu nennen – die Versorgung mit Apotheken kaum eine Rolle spielt, ist die Frage nach wohnortnaher Versorgung außerhalb Großstädten eine immens wichtige . Besonders an Wochenenden, Feierta- gen und in der Nacht ist es von großer Bedeutung, gut erreichbare Apotheken im direkten Umfeld zu finden. Das führt mich auch zu einer weiteren wichtigen Frage: Vor welchen Herausforderungen steht das Gesundheits- system im ländlichen Raum, und wie können wir diesen Bewegungen entgegenwirken? Ich bin froh, dass sich CDU und CSU der Themen des ländlichen Raums annehmen . Schauen wir auf die Herausforderungen der demografischen Entwicklung und die der Infrastruktur im ländlichen Raum, so sind es immer die unionsgeführte Bundesregierung sowie unsere Minister und Abgeordneten gewesen, die ein be- sonderes Gespür für die Situation des ländlichen Raums haben . Das sieht man auch gerade im Bereich der Ge- sundheitspolitik . Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz stärkt seit 2012 die ambulante ärztliche Versorgung . Mit dem anknüpfenden Versorgungsstärkungsgesetz haben wir strukturschwache Regionen und den Arztnachwuchs im ländlichen Raum gestärkt . Das Krankenhausstruktur- gesetz festigt die Situation der Versorgung mit bedarfs- notwendigen Krankenhäusern und damit den stationä- ren Bereich im gesamten Land, gleichzeitig wirkt auch das Hospiz- und Palliativversorgungsgesetz weiter . Im Bereich der Pflege haben wir die finanziellen Mittel ge- stärkt, die Städte und Kommunen vor Ort abrufen kön- nen. Mit den Pflegestärkungsgesetzen I, II und III liefern wir sehr gute und flächendeckend wirksame Lösungen für Pflegebedürftige, Pflegeeinrichtungen und pflegende Angehörige . Das alles ist Unionspolitik . Das alles führt zu einer ganzheitlichen Gesundheitspolitik . Das ist unser Weg, den wir tagein, tagaus fortschreiben . Ich bin dem Bun- desminister Gröhe, seinem Haus und meinen Kollegin- nen und Kollegen in der Arbeitsgruppe Gesundheit für die gute Arbeit dankbar. Davon profitieren alle Patien- tinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige und deren Angehörige . Sabine Dittmar (SPD): Gute, wohnortnahe und si- chere Arzneimittelversorgung ist für die SPD-Fraktion ein ganz wichtiges Thema . Uns – und nachdem ich über 15 Jahre im ländlichen Raum als Hausärztin sehr eng mit meiner Präsenzapotheke zusammengearbeitet habe, auch mir ganz besonders – ist sehr wohl bewusst, dass die Präsenzapotheken hier eine ganz, ganz wichtige Rol- le spielen . Deswegen ist es uns ein Anliegen, die Offizinapothe- ke zu stärken . Dass wir dieses Ziel mit Nachdruck ver- folgen, ist, glaube ich, mehr als deutlich geworden: Es gibt seit 2013 den Fonds für Nacht- und Notdienst, wir haben den Apothekenzuschlag auf 8,35 Euro erhöht und den Abschlag auf 1,77 Euro reduziert, wir haben die Pro- blematik der Retaxationen geregelt und beschäftigen uns aktuell mit der Zytostatika-Ausschreibung . Darüber hi- naus sollen künftig Rezepturen und BtM besser vergütet werden . Bislang spielte die Konkurrenz durch den Versand- handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (RX) keine große Rolle . Auch in der Versorgung spielt der RX-Versandhandel mit einem Anteil von 1,5 Prozent keine große Rolle, aber man kann auch nicht sagen, dass er keine Rolle spielt . Fakt ist, dass die Einführung des Versandhandels unsere von allen hochgeschätzte flächen- deckende Apothekenlandschaft nicht gefährdet hat . Seit dem EuGH-Urteil vom 19 . Oktober 2016 stellt sich die Situation allerdings anders dar: Die nun mög- liche Rabattgewährung durch europäische Versender verzerrt die Wettbewerbsbedingungen . Uns ist es daher wichtig, hier wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen und gleichzeitig dem Verbraucher alle bis- herigen Vertriebswege zu erhalten . Unser Ziel ist es, den Status quo vor dem 19 . Oktober 2016 wieder herzustel- len . Das kann nur sehr schwer durch ein RX-Versandhan- delsverbot geschehen, wie die Linke in ihrem Antrag vorschlägt . Im Gegenteil: Eine solche Lösung würde in manchen Bereichen die Versorgung erschweren, wenn nicht verschlechtern . Der RX-Versandhandel spielt schließlich nicht nur für europäische Versandapotheken eine Rolle, sondern auch für deutsche Apotheken . Lassen Sie mich dies an zwei Beispielen festmachen: Die Versorgung in ländlichen, strukturschwachen Regionen wird sehr häufig durch Rezeptsammelstellen und die Zustellung durch den sogenannten Botendienst gewährleistet . Nach der Apothekenbetriebsordnung sind die Voraussetzungen für diesen Botendienst sehr restrik- tiv . Mir haben Apotheker bestätigt, dass für einen organi- sierten, strukturierten und auch beworbenen Botendienst, wie ihn glücklicherweise gerade Apotheken in ländlichen Regionen anbieten, die Rechtsgrundlage des RX-Versan- des sinnvoll ist . Die Apothekenbetriebsordnung erlaubt schließlich nur den Botendienst im Einzelfall, sodass sich die Apotheker oft in eine rechtliche Grauzone be- geben würden bei der Beratungspflicht und der Zustel- lung durch Hilfspersonal . Es wird dem Gesetzgeber sehr schwer fallen, hier eine trennscharfe Abgrenzung zum Versandhandel zu definieren, ohne dass es zu einem or- ganisatorischen Mehraufwand und insbesondere einem beträchtlichen Mehraufwand beim Einsatz von Fachper- sonal kommt . Zudem müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass ein Versandhandelsverbot insbesondere die Versorgung für seltene Erkrankungen erschweren würde, da in diesen Bereichen oft Fertigarzneimittel vom Markt genommen werden . Derzeit wird die Versorgung mit speziellen Re- zepturen und Arzneimitteln zu großen Teilen über einige wenige hochspezialisierte deutsche Versandapotheken sichergestellt. Spina-Bifida-Patienten, also Patienten, die unter anderem unter eingeschränkter Blasenfunkti- on leiden, werden derzeit beispielsweise von wenigen deutschen Versandapotheken mit Oxybutynin-Instilla- tionsspritzen versorgt . Wie wollen Sie diesen Patienten erklären, dass sie ihre Spritzen, die sie für Teilhabe be- nötigen, künftig nicht mehr wie gewohnt über den Ver- sandhandel erhalten können, sondern die Versorgung – in Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721334 (A) (C) (B) (D) welcher Form auch immer – aufwendiger und bürokrati- scher wird? Auf solche speziellen Versorgungsbedürfnisse liefert Ihr Antrag für ein Versandhandelsverbot keine zufrieden- stellenden Antworten . Ich denke deshalb, es lohnt, darü- ber nachzudenken, ob es auch andere Möglichkeiten gibt, die Spieße im Wettbewerb wieder gleich lang zu machen . Eine Lösung könnte im SGB V liegen . Dort könnte man den § 129 für alle Partner des Rahmenvertrages zur Arz- neimittelversorgung so anpassen, dass es gleiche und rechtlich verbindliche Vertragsbedingungen für alle gibt, und dort die Sanktionsmöglichkeiten auch schärfen . Im Prinzip soll das Arzneimittelpreisrecht, das in un- serem Gesundheitssystem nicht nur die Vergütung für eine Warenabgabe darstellt, sondern durch seine Steue- rungs- und Lenkungselemente ein wesentlicher Bestand- teil der Organisation unseres Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung ist, in die Sozialgesetzgebung übertragen werden . Damit läge es in der alleinigen natio- nalstaatlichen Zuständigkeit, wie wir es im Übrigen auch bei der Vergütung von allen anderen Heilberufen tun . Ich bin davon überzeugt, dass eine solche Regelung über das SGB nicht nur eine sehr viel bessere, sondern vor allem eine viel schnellere Antwort auf das EuGH-Ur- teil liefert als ein RX-Versandhandelsverbot . Denn be- kanntlich müsste ein Verbotsverfahren ein langwieriges EU-Notifizierungsverfahren durchlaufen. So lange wol- len wir die Apotheker aber nicht im Regen stehen lassen . Wenn Ihnen die Arzneimittelversorgung und die Apo- thekenlandschaft also wirklich wichtig sind, dann unter- stützen Sie uns bei einer pragmatischen und zeitnahen Lösung . Dr. Edgar Franke (SPD): Wir alle haben doch ein gemeinsames Ziel: Unser gemeinsames Ziel ist es, neben einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung eine aus- reichende Anzahl von Apotheken gerade im ländlichen Bereich zu sichern . Wir haben dazu ja auch bereits im November vergan- genen Jahres in unserer Debatte zum Arzneimittelver- sorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) einige Vorschlä- ge beraten . Ich darf daran erinnern: Die Vergütung für Apotheker soll um insgesamt 100 Millionen Euro ange- hoben werden . Wir wollen darüber hinaus die fachliche Beratungskompetenz der Apotheker, zum Beispiel beim Medikationsplan, nicht nur besser nutzen, sondern auch besser honorieren . Wir brauchen gerade in der Fläche eine hochwertige Arzneimittelversorgung und Apotheken, die auch wirt- schaftlich arbeiten können . Ich komme aus dem ländli- chen Raum und weiß deshalb genau, wovon ich rede . Nach dem kürzlich ergangenen Urteil des Europäi- schen Gerichtshofs sind ausländische Versandapotheken nunmehr im Gegensatz zu deutschen Apotheken nicht mehr an die einheitlichen Apothekenabgabepreise ge- bunden . Mit Boni, inzwischen sogar nicht nur in Form von Gutscheinen, sondern auch mit konkreten finanziel- len Zuwendungen, und Rabatten treten sie somit in einen ungleichen Wettbewerb mit den niedergelassenen Apo- theken vor Ort . Das ist aus meiner Sicht, aus Sicht der Sozialdemo- kraten, nicht akzeptabel! Es besteht also durchaus die Gefahr, dass die flächendeckende Versorgung mit klei- nen stationären Apotheken durch einen harten unfairen Preiswettbewerb beeinträchtigt werden könnte . Darauf müssen wir als Politik reagieren! Falsch ist es aus meiner Sicht allerdings, darauf mit einem gesetzgeberischen Schnellschuss zu reagieren . Das habe ich in den vergangenen Wochen in zahlreichen Interviews und Statements immer wieder betont . Nun hat aber der von mir ansonsten sehr geschätzte Bundesge- sundheitsminister einen solchen Schnellschuss in Form eines Referentenentwurfes vorgelegt, mit dem der Ver- sandhandel von rezeptpflichtigen Arzneimitteln generell verboten werden soll . Nicht nur das: Auch die niederge- lassene Apotheke soll in Zukunft nur noch in ganz be- sonderen Ausnahmefällen Medikamente ausliefern dür- fen, in gewissen Konstellationen muss dies sogar explizit durch pharmazeutisches Personal erfolgen . Das würde eindeutig eine Verschlechterung der Versorgung mit Arz- neimitteln – gerade auf dem Land – bedeuten . Ich habe zudem Zweifel, ob ein Komplettverbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Medika- mente auch europarechtlich zulässig ist . Mir liegt ein Gutachten von Professor Dr . Christian Koenig vor . Er stellt fest, dass der Referentenentwurf europarechtlichen Anforderungen nicht genügt . Er wertet – ich zitiere – eine solche mitgliedstaatliche Beschränkungsregulierung „ins Blaue“ als einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen die – EU-ausländische Versandapotheken indivi- dualschützende – Freiheit des Warenverkehrs . Mit dem hier heute zu diskutierenden Antrag fordert auch die Linke, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten . Aber: Der Versandhandel er- gänzt gerade die Möglichkeiten für die Patientinnen und Patienten auf dem Land und verbessert damit die Versor- gung . Mit einem Verbot helfen wir niemandem . Darüber hinaus machen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, nicht einen einzigen Vorschlag, mit dem wir die niedergelassenen Apotheken in unserem Land tatsächlich stärken können . Doch genau darum geht es! Wir brauchen eine Lö- sung, die heimische Apotheken vor unfairem Wettbewerb schützt und den Versandhandel dabei nicht grundsätzlich verbietet . Ich bin überzeugt, dass man im § 129 SGB V, der den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung regelt, einen Weg finden kann, um einen fairen Wettbe- werb zwischen stationärer und Versandapotheke zu ge- währleisten . Im Übrigen: Sie wissen, ein RX-Versandhandelsver- bot tritt nicht so einfach in Kraft, jedenfalls nicht mit einem einfachen Beschluss des Bundestages . Vielmehr müssen wir im Rahmen eines EU-Notifizierungsver- fahrens in Brüssel anderen EU-Mitgliedstaaten mehrere Monate Zeit geben, Bedenken anzumelden, mit offenem tatsächlichem und rechtlichem Ausgang! Das hat heute auch der EU-Kommissar für Gesundheit, S . E . Vytenis Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21335 (A) (C) (B) (D) Andriukaitis, im Gesundheitsausschuss des Bundestages ausdrücklich bestätigt . Wenn wir also stattdessen eine pragmatische Lösung im § 129 SGB V umsetzen würden, wäre kurzfristig und vor allem rechtssicher ein fairer Interessenausgleich zwi- schen den niedergelassenen Apotheken und dem Ver- sandhandel möglich . Ich denke, dies ist ein Kompromiss, mit dem eigentlich alle leben könnten . Aus meiner Sicht ist ein generelles Verbot des Ver- sandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der digitalen Welt von heute ein Rezept von gestern . Kathrin Vogler (DIE LINKE): Worum geht es? Die Linke fordert schon lange das gesetzliche Verbot des Ver- sandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Dabei geht es uns vor allem um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln . Dass das Thema aktuell ist, verdanken wir dem Europäischen Gerichtshof, der die in Deutsch- land geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medika- mente aufgehoben hat – allerdings nur für ausländische Versandapotheken . Die Linke will die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln aber nicht global agierenden Handelsket- ten überlassen. Verschreibungspflichtige Medikamente gehören in fachkundige Hände von Apothekerinnen und Apothekern und nicht in den Pakettransporter . Außerdem ist der Internethandel ein wichtiges Einfallstor für Arz- neimittelfälschungen . Internationale Versandhändler werben mit Preisnach- lässen und Bonuszahlungen um die Patientinnen und Patienten, insbesondere um solche mit chronischen Er- krankungen und teuren Medikamenten . Das ist für die Patientinnen und Patienten vor allem deshalb attraktiv, weil sie durch Zuzahlungen auf Arzneimittel fürs Krank- sein finanziell bestraft werden. Deswegen wird auch meine Partei im Bundestagswahlkampf die Abschaffung dieser Strafgebühr für Kranke wieder auf die Tagesord- nung setzen . Warum sind wir trotzdem gegen den Versand? In In- ternetapotheken bestellen kann man nur, wenn der Bedarf zeitlich planbar ist . Für Notfälle und am Wochenende ist das nichts . Jeder braucht darum eine Apotheke in der Nähe, die auch nachts und an Feiertagen Notdienst leis- tet . Viele Apotheken liefern übrigens kostenlos Medika- mente, oft noch am selben Tag . Die Arzneimittel werden ins Haus gebracht, aber eben nicht nur durch Paketzustel- ler, sondern durch pharmazeutisch geschulte Fachkräfte . Das ist sicherer und schneller noch dazu . Wenn wir dem Versandhandel erlauben, sich die Rosinen herauszupi- cken, indem sie die teuren Arzneimittel für chronisch Kranke liefern, aber keine Beratung vor Ort und keinen Nachtdienst anbieten, dann gefährden wir das Überleben von Apotheken auf dem Land . Natürlich haben wir kei- nen grundsätzlichen Mangel an Apotheken hierzulande, und den meisten geht es wirtschaftlich gut, aber gerade in ländlichen Regionen ist das anders . Ich habe mit Apothe- kern aus kleinen Orten in meinem Wahlkreis gesprochen und mir zeigen lassen, wie sie die Versorgung der Land- bevölkerung sicherstellen: oft mit Beratungsangeboten und Dienstleistungen, die weit über das Angebot einer Großstadtapotheke hinausgehen . Diese wichtige Infra- struktur müssen wir bewahren . Gesamtgesellschaftlich sind Boni und Preisnachlässe in den Apotheken kein wirksames Rezept gegen die ex- plodierenden Arzneimittelkosten im Gesundheitswesen . Von knapp 40 Milliarden Euro Ausgaben für Arzneimit- tel entfällt nur ein kleiner Anteil auf die Apotheken, und die wiederum können davon nur einen kleinen Anteil als Rabatt gewähren . Wer an die Kosten für Arzneimittel rangehen will, der muss den Pharmakonzernen ihre teils zweistelligen Renditen streitig machen . Aber die Bun- desregierung fasst die Pharmaindustrie weiter mit Samt- handschuhen an und lässt gigantische Einsparpotenziale ungenutzt . Meine Fraktion und ich haben diesen Antrag heute eingebracht, weil wir Druck machen wollten . Das scheint ja auch gelungen zu sein . Schon sehr schnell nach dem EuGH-Urteil gab es eine Initiative aus den Bundeslän- dern, auch unterstützt von Thüringen und Brandenburg . Dann hat Minister Gröhe einen Gesetzentwurf zum Verbot des Versandhandels angekündigt, auf den wir gespannt warten . Aber die SPD und namentlich Herr Lauterbach tut sich extrem schwer damit . Ich will mal nicht unterstellen, dass das Sponsoring von DocMorris in Richtung SPD und Seeheimer Kreis dafür die Motivati- onshilfe war; das wäre doch gar zu billig . Aber dass Sie, Herr Lauterbach, als Abgeordneter aus dem Wahlkreis Düren für ein paar Boni riskieren würden, dass die letzte Apotheke in Heimbach oder Inden für immer schließen muss, das finde ich absolut unverantwortlich. In der Deutschen Apotheker Zeitung haben Sie dann vorgeschlagen, den Apothekern Extrahonorare zu zahlen, wenn sie Beratungskabinen einrichten . Das ist einfach nur peinlich . Erstens sind die Apotheker schon heute ge- setzlich verpflichtet, Beratungsräume vorzuhalten, nicht nur Kabinen. Und zweitens ist es offensichtlich, dass Sie mit diesem Vorschlag lediglich auf Zeit spielen . Denn das von Ihrem Parteivorsitzenden Gabriel geführte Bun- deswirtschaftsministerium hat ein Gutachten zum Apo- thekenhonorar in Auftrag gegeben, das erst im Herbst nach der Bundestagswahl fertig sein soll . Was dabei he- rauskommt, ist offen. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt. Inzwischen scheinen Sie sich ja auch dem Kern des Pudels anzunähern: Ihr jüngst auf Twitter vorgetragener Vorschlag, zusammen mit dem Versandhandelsverbot zu- mindest chronisch Kranken die Zuzahlungen auf Medi- kamente zu erlassen, der weist ja in die richtige Richtung . Wenn sich CDU/CSU und SPD nun darauf verständigen könnten, in einem Gesetzentwurf gleich zwei Forderun- gen der Linken zumindest teilweise zu verwirklichen, dann hätte unser heutiger Antrag wirklich seinen Zweck erfüllt und wieder einmal gezeigt: Links wirkt . Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der Antrag der Linken gibt zwar vor, die Arznei- mittelversorgung sicherzustellen, erfüllt diesen Anspruch aber in keiner Weise . Anstatt Wege für gute und wohn- ortnahe Arzneimittelversorgung, insbesondere im ländli- chen Raum, aufzuzeigen, ist ihr einziger Vorschlag, den Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721336 (A) (C) (B) (D) Versand verschreibungspflichtiger Medikamente zu ver- bieten . Das ist auch das Anliegen des Gesetzentwurfes von Gesundheitsminister Gröhe, der sein falsches, weil nicht zielführendes Spiel mit den Apotheken fortführt . Auch der Kuhhandel des SPD-Kollegen Lauterbach ist kein Beitrag zur Problemlösung, sondern eher zur Poli- tikverdrossenheit . Die eigentlich zu lösenden Probleme sind: erstens die durch das EuGH-Urteil vom vergangenen Oktober ent- standene Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Apotheken in der Preisbindung: Boni von bis zu 30 Euro je Rezept, mit denen ausländische Apotheken seit dem Urteil werben, sind nicht hinnehmbar . Wettbewerb braucht wieder ein sozialverträgliches Maß . Gefunden werden muss eine Lösung innerhalb der Apothekenver- gütung, die verfassungs- und europarechtlich sicher ist . Zweitens die Sicherstellung der Versorgung in länd- lichen Regionen: Ähnlich wie bei der ärztlichen Versor- gung brauchen wir dringend regionale Konzepte sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Apotheken im ländlichen Raum . Grundlegende Innovationen in der Arzneimittelversorgung sind überfällig . Es stellt sich also die Frage, ob das geforderte Ver- bot des Versandhandels, der bisher kaum 3 Prozent des Gesamtmarktes ausmacht, diese Probleme löst und da- mit die wohnortnahe Arzneimittelversorgung sicherstellt . Daran haben wir erhebliche Zweifel, auch weil die Argu- mente der Verbotsbefürworter sich immer wieder auf An- nahmen stützen, die nicht belegt und vom EuGH bereits als nicht glaubhaft zurückgewiesen wurden . Den vielen an chronischen Erkrankungen leidenden Menschen, den älteren und immobilen Menschen und denjenigen, die heute schon zu weit von der nächsten Apotheke entfernt wohnen, helfen die vorliegenden Initi- ativen nicht . Ebenso wenig der ländlichen Apotheke, die schon heute mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hat . Wir fordern deswegen, die Interessen der Patientinnen und Patienten tatsächlich in den Vordergrund zu stellen, die Probleme schnell, realistisch und ohne Populismus zu lösen und das Urteil des EuGH als Anlass zu nehmen, die Arzneimittelversorgung an die heutigen Bedürfnisse anzupassen. Voraussetzung dafür ist die Offenlegung der statistischen und empirischen Erkenntnisse, die Gröhes Gesetzentwurf zugrunde liegen . Darüber hinaus sind Konzepte zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung, insbesondere der Arzneimittelversorgung, gemeinsam mit Bundesländern, Regionen und der Bevölkerung zu erarbeiten . Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von den Abgeordneten Azize Tank, Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiteren Abgeordneten und der Frak- tion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs ei- nes ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundge- setz) (Tagesordnungspunkt 18) Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU): In der 16 . Wahlperiode des Deutschen Bundestages hatten die Linken einen nahezu identischen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht . Dieser ist ohne eine Debatte der Diskontinuität anheimgefallen . Diese Woche bringt die Linke erneut einen Gesetzentwurf ein . Sofern dieser Entwurf nicht ebenfalls der Diskontinuität über- antwortet wird, wage ich die Prognose, dass Sie die zur Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit verfehlen werden . Selbst wenn Ihre Behauptung zuträfe, die Durchset- zung sozialer Menschenrechte sei nur ungenügend ge- währleistet, würde sich mit Ihrem Gesetzentwurf am Status quo nichts ändern . Mit anderen Worten: Der Ge- setzentwurf ist überflüssig. Obwohl das Sozialstaatsprinzip in unserer Verfas- sung bereits in Artikel 20 Absatz 1 und 28 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert ist, wollen Sie zusätzlich einen Artikel 1a aufnehmen . Dieser lautet „Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Sicherheit. Der Staat ist verpflich- tet, kollektive soziale Sicherungssysteme zu schaffen. Jeder Mensch hat das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das ihm diejeni- gen materiellen Voraussetzungen zusichert, die für seine Existenz und Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind . Das Existenzmi- nimum ist sanktionsfrei zu gewährleisten .“ Als ich Ihre Forderung nach der Verpflichtung zur Schaffung sozialer Sicherungssysteme gelesen habe, konnte ich mich nur wundern: Es ist Gegenstand sämt- licher deutscher Schullehrpläne, dass schon Bismarck soziale Sicherungssysteme geschaffen hat. Und seit Bismarck hat sich noch einmal viel getan . Aus dem Sozi- alstaatsprinzip der Artikel 20 Absatz 1 GG und Artikel 87 Absatz 2 ergibt sich bereits, dass die Schaffung sozialer Sicherungssysteme zum Schutz der sozialen Existenz Grundaufgabe des Staates ist . Schon seit Jahrzehnten erhalten Bedürftige in Deutschland Sozialhilfe . Im Hartz-IV-Urteil des Bundes- verfassungsgerichts vom 9 . Februar 2010 hat das Gericht ausgeführt, dass aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 GG ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdi- gen Existenzminimums folgt . Daraus ergibt sich ein ver- fassungsunmittelbarer Anspruch auf Sozialleistungen: Jedem Hilfebedürftigen stehen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind . Ihre Forderung nach sanktionsfreier Gewährleistung des Existenzminimums würde nichts anderes bedeuten als ein Grundrecht auf ein bedingungsloses Grundein- kommen auf Hartz-IV-Niveau . Das lehnt meine Fraktion ab . Jeder Mensch hat in unserem Sozialstaat Anspruch auf Gewährleistung des Existenzminimums, wenn er in Not geraten ist . Aber die Gesamtgesellschaft, die die Unter- stützung finanziert, hat auch einen Anspruch darauf, dass Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21337 (A) (C) (B) (D) dieser Mensch versucht, finanziell wieder auf die Beine zu kommen . Und wenn dafür etwa seine Mitwirkung bei der Arbeitsplatzsuche erforderlich ist, dann ist das keine Zumutung, sondern eine Selbstverständlichkeit . Sie versprechen sich von einer verfassungsrechtlichen Konkretisierung wirtschaftlicher und sozialer Rechte eine verbesserte rechtliche Durchsetzbarkeit und behaupten, die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips durch soziale Grundrechte gebe der verfassungsrechtlichen Rechtspre- chung konkrete Maßstäbe an die Hand . Abgesehen davon, dass man die von Ihnen sogenann- ten Maßstäbe in Ihrem Gesetzentwurf suchen muss, sind diese wenig konkret . Dazu kommt, dass Ihre Annahme, man müsse möglichst viel ins Grundgesetz schreiben, dann werde schon alles gut, sehr naiv ist . Es ist aber ein Trugschluss, dass die Ergänzung des Grundgesetzes generell zu einer verbesserten Durchset- zung von Rechten führen würde . Das gilt einmal für die Forderung nach Aufnahme weiterer Staatszielbestim- mungen . Das gilt aber auch für die von Ihnen geforderte Aufnahme weiterer Grundrechte . Selbst Grundrechte werden nicht schrankenlos ge- währt . Grundrechte sind mit geschriebenen und unge- schriebenen verfassungsrechtlichen Schranken versehen . Selbst wenn diese Schranken wieder Grenzen haben, die sogenannten Schranken-Schranken, bleibt der effektive Wirkungsbereich der Grundrechte mitunter weit hinter ihrem Schutzbereich zurück . Das gilt auch für die von Ihnen vorgeschlagenen und sogenannten sozialen Grund- rechte . Schließlich müssen Sie auch die anderen Grundrechte im Blick haben, die möglicherweise entgegenstehen . In Artikel 9 Absatz 4 Ihres Gesetzentwurfs wollen Sie etwa das Streikrecht ohne Einschränkungen gewährleisten . Es soll auch das Recht zum politischen Streik umfassen . Aussperrungen sollen rechtswidrig sein . Ich sehe da auf den ersten Blick einen Konflikt mit dem kollidierenden Grundrecht der Koalitionsfreiheit der Arbeitgeberseite aus Artikel 9. Dazu findet sich in Ihrem Gesetzentwurf nichts . Das Grundgesetz sollte die wichtigsten Regeln für Bürger und Staat enthalten . Mit jeder zusätzlichen Er- gänzung werden die bisherigen Regelungen in den Hin- tergrund gedrängt und damit relativiert . Die Aufnahme immer neuer Vorschriften wird tendenziell zu einer Über- frachtung des Grundgesetzes führen . Deshalb ist aus Sicht der Union Zurückhaltung geboten . Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetz- entwurf ab . Dr. Silke Launert (CDU/CSU): Die Idee, soziale Grundrechte in das Grundgesetz einzuführen, ist nicht neu; immer wieder gibt es aufflammende Vorstöße in Richtung Konkretisierung unseres verfassungsrechtlich verankerten Sozialstaatsgebots . So werden regelmäßig das bedingungslose Grundeinkommen gefordert sowie die Grundrechte auf Arbeit, Wohnung und Bildung . Der vorliegende Gesetzentwurf stellt nun eben diese Forderungen erneut zur Diskussion . Er verkauft sie dem Leser als geradezu zwingend notwendig, da die Men- schen in Deutschland „nicht über die elementaren sozi- alen Rechte verfügen“ würden und die „Durchsetzung Sozialer Menschenrechte gegenwärtig nur ungenügend gewährleistet“ sei . Der Gesetzentwurf lässt einen fast glauben, unser Grundgesetz sei menschenfeindlich . Kurzum: Der Gesetzentwurf spielt sich auf zum Ret- ter des Sozialstaats und unserer demokratischen Gesell- schaft. Und jeder, der das anders sieht, ist offenbar dem Untergang geweiht . Dabei leugnet der Gesetzentwurf aber in, wie ich finde, geradezu verächtlicher Art und Weise, dass unsere Ver- fassung, deren oberster Grundsatz der Schutz der Men- schenwürde ist, eine Ordnung ist, die wie keine andere in der deutschen Geschichte zuvor die Menschenrechte garantiert und die die Grundlage eines nie gekannten ge- sellschaftlichen Wohlstands und sozialer Sicherung ist . Und wer diese gesellschaftliche und politische Reali- tät der Bundesrepublik derart verfälscht, lässt kaum ver- deckt, welch Geistes Kind er wirklich ist: Dieser Gesetz- entwurf zeigt einmal mehr, dass die Fraktion Die Linke in weiten Teilen in der Tradition ihrer kommunistischen Ahnen steht, die zur Demokratie allenfalls ein taktisches Verhältnis pflegten. Und nun zum Gesetzentwurf im Einzelnen, bei dem ich mich auf zwei der konkreten Vorschläge beschränken will: In einem neuen Artikel 1a des Grundgesetzes soll das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verankert werden . Und zwar sank- tionsfrei . In der Antragsbegründung heißt es erläuternd dazu: „Eine Koppelung der Leistungsgewährung an ei- nen Zwang zur Arbeit oder sonstige Pflichten der Betrof- fenen ist unzulässig .“ Dass jeder Bürger unserer Gesellschaft das Recht auf eine menschenwürdige Existenz hat, steht außer Zweifel . Darüber brauchen wir heute nicht zu diskutieren . Worüber wir aber offenbar diskutieren bzw. was wir klarstellen sollten, ist aber, dass mit diesem Recht auch eine Pflicht untrennbar verbunden ist. Und diese Pflicht besteht darin, nach Kräften zum eigenen Unterhalt bei- zutragen . Wer nicht arbeiten will, kann auch nicht verlangen, dass ein anderer für seinen Unterhalt aufkommt . Ganz einfach . Oder wie wollen Sie denn einem Mann, der Tag für Tag auf dem Bau schuftet, um seine Frau und seine drei kleinen Kinder zu ernähren, erklären, dass er Lohn-, Umsatz- und Ökosteuer zahlen soll, damit ein anderer nicht zu arbeiten braucht? Nein, solch eine Regelung wäre nicht nur unfair, sondern geradezu eine Ohrfeige für jeden Bürger, der schwer und pflichtbewusst arbeitet. Weiter stellt sich mir die Frage, wie dieses Grundrecht finanziert werden soll; das Geld fällt schließlich nicht vom Himmel . Wenn wir davon ausgehen, dass das Exis- tenzminimum bei etwa 1 000 Euro pro Monat liegt, dann würde das einen Finanzbedarf von etwa 1 000 Milliarden Euro pro Jahr nach sich ziehen . Im Vergleich dazu: Die Steuereinnahmen im letzten Jahr beliefen sich auf etwa Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721338 (A) (C) (B) (D) 700 Milliarden Euro . Ich denke, diese Zahlen sprechen für sich . Aber immerhin wird im Antrag die Prognose gestellt, dass sich der Sozialstaat positiv auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auswirken werde . Dies nenne ich eine mutige Prognose; denn ich habe eher die Vermutung, dass die Arbeitsmotivation leiden wird, wenn die Bin- dung zwischen Arbeit und Lohn aufgehoben wird, und zwar beim Empfänger wie beim Geber . Oder glauben Sie ernsthaft, dass sich noch irgendwer anstrengen wür- de? Wenn jeder fürs Nichtstun Geld bekommt, wer soll dann noch morgens aufstehen? Und wer soll dann den Fortschritt bringen und die Steuern zahlen? Glauben Sie wirklich, dass wir führendes Exportland bleiben können, wenn wir uns auf diese Regelung einlassen? Wenn jeder nur noch das machen kann, was er will, wer soll dann die unattraktiven Jobs übernehmen? Für den Fall, dass aber doch jemand arbeiten will, soll es in einem neuen Artikel 3a schließlich auch das Grundrecht auf Arbeit geben . In der Begründung heißt es dazu, dass es sich dabei um ein subjektives „einklagba- res Grundrecht“ handeln soll . Das bedeutet also, dass der Staat zur Bereitstellung eines angemessenen Arbeitsplat- zes für jeden Bürger verpflichtet wäre. Der Staat müss- te demnach selbst Arbeitsplätze schaffen oder aber die Wirtschaft dazu veranlassen, für Arbeitsplätze zu sorgen . Tut er das nicht, muss er selbstverständlich für die finan- ziellen Folgen geradestehen, was mich erneut zu der Fra- ge nach den Kosten führt . Noch viel mehr als die Kosten treibt mich in diesem Zusammenhang aber um, dass der Staat im Falle des Be- stehens eines solchen Grundrechts zwangsläufig lenkend in den Arbeitsmarkt eingreifen müsste und er damit nicht zuletzt das Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und Ar- beitsplatzes sowie die Tarifautonomie einschränken wür- de . Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, das wollen wir beim besten Willen nicht . Abschließend lässt sich also festhalten: Wer kon- kretisierte soziale Grundrechte fordert, muss dem Staat gehörige Eingriffsmöglichkeiten zugestehen samt ent- sprechender Zwangsmittel . Gleichzeitig muss er damit rechnen, dass der Staat in einem wirtschaftlichen Desas- ter endet . Dies haben wir bei den Experimenten diverser kommunistischer Staaten gesehen . Haben Sie denn schon vergessen, wie und warum die DDR scheiterte? Wollen Sie ernsthaft die Fehler aus der Vergangenheit wiederholen? Die Union will es jedenfalls nicht . Dr. Matthias Bartke (SPD): In dieser Legislatur ha- ben wir 65 Jahre Grundgesetz gefeiert . Zu Recht und mit Freude . Das Grundgesetz bildet bis heute eine menschen- freundliche und solide Grundlage unserer Demokratie . Nach den Zeiten des Nationalsozialismus hat uns das Grundgesetz einen Neubeginn in Frieden und Freiheit gesichert . Es hat die Fähigkeit, gesellschaftlichen Verän- derungen Raum zu geben: Es hat die Wiedervereinigung und die europäische Integration ermöglicht . Das Grundgesetz hat aber auch selbst eine gesell- schaftsverändernde Kraft . Erinnern wir uns nur an die sehr konkreten Urteile des Bundesverfassungsgerichts beispielsweise zur Gleichberechtigung der Frauen, zu den Rechten von Homosexuellen, zur Meinungsfreiheit, zum Schutz der Familie, zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung und – was Sie von der Fraktion Die Linke heute thematisieren – zum Recht auf ein men- schenwürdiges Existenzminimum . Das Grundgesetz ist die rechtliche Grundlage für un- ser Zusammenleben . Es ist das Fundament unserer Wer- teordnung, der Rechte jeder und jedes Einzelnen . Wir erleben in dieser Legislatur eine Zunahme von Hass und Hetze in der Bevölkerung . Das Grundgesetz ist dafür kein Freibrief . Im Gegenteil: Es gibt Grenzen vor, die niemand außer Kraft setzen darf . Grundrechte schützen den Einzelnen zugleich auch vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt. Der Staat ist damit aufgefordert, grundrechtswidrige Eingriffe zu un- terlassen . Diese Abwehrrechte können notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht eingeklagt werden . Soziale Grundrechte hingegen haben nur sehr bedingt Eingang gefunden in unser Grundgesetz . Nichtsdesto- trotz haben ja auch Sie in Ihrem Linken-Gesetzentwurf erkannt, dass das Grundgesetz dennoch den sozialen Rechtsstaat fordert . Das Sozialstaatsgebot hat damit Verfassungsrang. Es verpflichtet den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung dazu, nach sozialen Gesichtspunkten zu handeln und auch die Rechtsordnung dementsprechend zu gestalten . Das ist keinesfalls wenig, auch wenn Sie das vielleicht so darstellen wollen . Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung anerkannt, dass aus der Garantie der Menschenwürde ein subjektives Recht auf Sozialhil- fe folgt . Dieses Urteil schuf die Basis für das Recht auf Fürsorge . Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Recht- sprechung ebenso die Rechte aus der Sozialversicherung als Eigentum verstanden . Nicht zuletzt hat das Bundes- verfassungsgericht aus der Garantie der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot die Verpflich- tung des Staates zur Gewährleistung eines menschen- würdigen Existenzminimums abgeleitet . Damit hat es klare Konturen für die soziale Sicherheit definiert. Dafür braucht es also keinen gesonderten Artikel im Grundge- setz mehr . Für ebenso unnötig halte ich die Forderung, im Grund- gesetz zu verankern, dass der Lohn einen angemessenen Lebensunterhalt sichern muss . Dafür haben wir bereits den Mindestlohn, für den wir in der SPD gegen alle Widerstände gekämpft und uns am Ende durchgesetzt haben . Inzwischen können wir sagen: Der Mindestlohn wirkt. 10 Prozent aller Beschäftigten profitieren vom Mindestlohn. Für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat das zu einer beachtlichen durch- schnittlichen Lohnerhöhung von 18 Prozent geführt . Und allen Unkenrufen zum Trotz war der Mindestlohn nicht das Ende des Abendlandes . Im Gegenteil: Die Ge- samtbeschäftigung in Deutschland ist weiter gestiegen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21339 (A) (C) (B) (D) Die SPD steht damit mehr als jede andere Partei für einen Lohn, der zum Leben reicht . Meine Damen und Herren der Linken, jetzt kommen Sie und fordern einen angemessenen Lebensunterhalt als Grundrecht . Dass eine solche Forderung gerade von der Partei kommt, die damals gerade nicht für den Mindest- lohn gestimmt hat, das ist nun wirklich ein Treppenwitz der Geschichte . Ich würde das aber mal als Hinweis neh- men, dass Sie Ihren Fehler eingesehen haben . Sie fordern außerdem das Recht auf eine menschen- würdige und diskriminierungsfrei zugängliche Wohnung . Als Grundrecht würde das den Staat verpflichten, jedem Bürger eine solche Wohnung zu verschaffen. Wohnungen müssten also auf Staatskosten errichtet und vom Staat verwaltet werden . Wir sind aber kein Allversorgungs- staat . Der Staat kann jedoch in Bahnen lenken und Anreize setzen, und genau das ist es auch, was wir tun . Die Miet- preisbremse wie auch höheres Wohngeld und mehr Mit- tel für den sozialen Wohnungsbau sorgen dafür, dass gu- tes Wohnen in unserem Land nicht zum Luxusgut wird . Die Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung der Länder haben wir deswegen deutlich auf 1,5 Milliar- den Euro ab 2017 erhöht . Außerdem haben wir die Städ- tebauförderung auf 700 Millionen Euro jährlich erhöht . Sie wollen ein Recht zum politischen Streik . Be- gründung: Die auf Unternehmensseite liegende Verfü- gungsmacht über die Produktionsmittel ermögliche den Wirtschaftsunternehmerinnen und -unternehmern einen andauernden Druck auf den Staat . Unter der Vorherr- schaft des Kapitals bedürfe es deshalb eines Ausgleichs . Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke: Geht es auch ein bisschen weniger dramatisch? Wenn wir hier wirtschaftshörig wären, hätten wir uns we- der mit Mietpreisbremse noch mit Mindestlohn befasst; wir hätten nicht das Bestellerprinzip beim Maklerrecht eingeführt; wir würden uns nicht mit Verbraucherschutz befassen . Es wäre schön, wenn Sie ein realistischeres Bild unseres demokratischen Staates und seines Gesetz- gebers wahrnehmen und zeichnen würden . Um es kurz zu machen: Wir wollen keine politischen Streiks . Im Ar- beitskampf muss es um Arbeitsbedingungen gehen, und im Wahlkampf geht es dann um die Politik . Meine Damen und Herren von der Linken, es ist nicht so, als würden wir alles falsch finden, was Sie sagen. Auch uns liegt es am Herzen, dass niemand benachteiligt wird, dass Gesundheit geschützt und gefördert wird und dass jeder Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrich- tungen hat . Aber das alles sind Fragen der praktischen Politik. Dort muss der Sozialstaat umgesetzt und finan- ziert werden . Mit hehren Spezialgrundsätzen im Grund- gesetz ändern wir nichts . Das Grundgesetz ist für die Grundsätze zuständig und nicht für Detailregelungen nach dem Prinzip „a bis d“ . Wofür bereits an anderer Stelle ausreichend Sorge getra- gen ist, darf das Grundgesetz nicht unnötig belasten . Das sollte unser Maßstab sein . Und es gilt dennoch: Wenn wir nicht wollen, dass das Grundgesetz aus der Zeit fällt, müssen neue Erkenntnis- se und Bewertungen nach sorgsamer Abwägung Ein- gang finden können. Dem versperren wir uns nicht. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich seit Jahren für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark . Sie sehen also: In diesem Punkt ziehen wir am sel- ben Strang . Kinder sind im Verfassungstext bisher nur als Bezugspunkt des Elternrechts erwähnt . Dabei sind sie Träger von Rechten . Sie haben ein eigenes Recht auf Ent- faltung ihrer Persönlichkeit . Kinder sind beim Einfordern ihrer Rechte stets auf die Unterstützung durch andere an- gewiesen . Umso wichtiger sind spezielle, eigene und klar formulierte Rechte, die Kinder besonderen Schutz, best- mögliche Förderung und altersangemessene Beteiligung bieten . Wir wollen noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz auf den Weg bringen . Wir appellieren an alle Fraktionen des Bundestags, uns in diesem Anliegen zu unterstützen . Azize Tank (DIE LINKE): Die Verwirklichung sozia- ler Menschenrechte ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein würdevolles Leben in einer sozial gerechten Ge- sellschaft . Soziale Menschenrechte sind nicht etwa Al- mosen an Bedürftige, sondern völkerrechtlich verbriefte Menschenrechte, die jedem Menschen zustehen . Dazu gehören unter anderem das Recht auf Arbeit, gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, angemessene Entloh- nung, soziale Sicherheit, das Recht auf einen angemes- senen Lebensstandard, ein Höchstmaß an geistiger und körperlicher Gesundheit, das Recht auf Bildung sowie Teilhabe am kulturellen Leben . Soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrech- te, oder kurz soziale Menschenrechte, sind im UN-So- zialpakt, der Europäischen Sozialcharta, der EU-Grund- rechtecharta sowie zahlreichen weiteren völkerrechtlich verbindlichen Abkommen geregelt . Menschenrechte gelten universell; sie sind gleich- wertig und unteilbar . Dennoch sind die sozialen Men- schenrechte immer noch nicht gleichberechtigt – wie die bürgerlichen und politischen Rechte – im Grundgesetz verankert . Damit können sie auch nicht mit einer Verfas- sungsbeschwerde eingeklagt werden . Dies will die Frak- tion Die Linke ändern . Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Aufnahme sozialer Grundrechte ins Grundgesetz soll eine Lücke schließen, die seit dessen Verkündung im Grundgesetz klafft. Diese Lücke rührt vor allem aus den historischen Umständen, in denen das Grundgesetz nach den verheerenden Erfahrungen der Nazizeit entstanden ist . Damals standen die Rückkehr zum Rechtsstaat und die Gewährleistung elementarer politischer Grundrechte im Vordergrund . Heute steht aber die soziale Frage im Mittepunkt gesellschaftlicher Auseinandersetzungen . Soziale Un- gleichheit führt zu Spaltungen in der Bundesrepublik und gefährdet den gesellschaftlichen Frieden . Schon mit der Allgemeinen Erklärung der Men- schenrechte wurde international anerkannt, dass soziale Menschenrechte gleichrangig mit bürgerlichen und poli- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721340 (A) (C) (B) (D) tischen Menschenrechten sind . Sie müssen also auch zu- sammen gedacht und gleichberechtigt verwirklicht wer- den . Denn die beiden Dimensionen der Menschenrechte, also die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen und die bürgerlichen und politischen Rechte, sind nicht ge- gensätzlich, sondern bedingen einander . So gibt es zum Beispiel kein soziales Recht auf Gesundheit ohne das po- litische Recht auf körperliche Unversehrtheit . Die Verwirklichung sozialer Menschenrechte ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie betrifft jeden Men- schen . Wir brauchen schließlich nicht selbst krank zu sein, um ein Grundrecht auf Zugang zu Gesundheit zu verteidigen . So wie wir auch nicht erst in einer Diktatur leben müssen, um die Bedeutung des allgemeinen Wahl- rechts zu erkennen . Die sozialen Grundrechte dienen der gleichberechtig- ten gesellschaftlichen Teilhabe in allen Lebenslagen und der Freiheit des Menschen vor und von gesellschaftli- chen Zwängen . Sie sind somit tragende Säulen eines mo- dernen Sozialstaates . Das Grundgesetz definiert die Bundesrepublik Deutschland als sozialen Rechtsstaat . Der vorliegende Gesetzesentwurf zielt auf die Konkretisierung der Ver- pflichtung zur Sozialstaatlichkeit ab. Dies ist angesichts der sozialen Verwerfungen und Gefahren für den demo- kratischen Zusammenhalt unserer Gesellschaft heute dringend geboten und wichtiger denn je . Die Verankerung sozialer Grundrechte im Grundgesetz ist nicht zuletzt auch eine Konsequenz bereits bestehen- der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts . In diesem Zusammenhang ist insbesondere die sogenannte „Hartz-IV“-Entscheidung von 2010 zu nennen, in der das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für alle in Deutschland lebenden Menschen feststellt . Strukturelle Schwächen des Sozialstaatsprinzips kön- nen jedoch nicht allein von den Gerichten korrigiert wer- den . Vielmehr müssen soziale Grundrechte sichtbar ins Grundgesetz als individuelle Grundrechte aufgenommen werden . Soziale Menschenrechte werden in der Bundesrepu- blik vielfach missachtet . Der UN-Sozialausschuss, der für die Überwachung des UN-Sozialpaktes verantwort- lich ist, kritisiert die Bundesrepublik seit Jahren, insbe- sondere im Hinblick auf Diskriminierungen beim Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt . Die Bundesregierung verweigert bis heute die Unterzeichnung des Fakultativ- protokolls zum UN-Sozialpakt und die Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta . Dadurch sind In- dividualbeschwerdeverfahren bei Vertragsverletzungen ausgeschlossen . Löhne und Sozialleistungen reichen zudem häufig nicht aus, um ein würdevolles Leben zu ermöglichen . Selbst in einem der reichsten Länder der Welt ist nahezu jedes fünfte Kind von Armut bedroht oder arm . Armutsbekämpfung und der Schutz sozialer Men- schenrechte sind eng miteinander verknüpft . Denn eine konsequente Armutsbekämpfung hebt nicht nur auf die Beseitigung wirtschaftlicher Mängelzustände ab, son- dern bezieht die Menschen als handelnde Akteure und individuelle Rechtsträger ein . Im Rahmen eines Fachgesprächs der Linken im März 2016 und einer internationalen Fachkonferenz im Oktober 2016 haben wir zusammen mit Wissenschaftle- rinnen und Wirtschaftlern, sozialen Verbänden und der Zivilgesellschaft die Notwendigkeit der Verankerung sozialer Menschenrechte im Grundgesetz sowie die kon- krete Ausgestaltung unseres Gesetzesentwurfs konsul- tiert und erörtert . Viele wichtige Ergänzungswünsche ha- ben wir in diesen Gesetzesentwurf aufgenommen . Dafür möchte ich ausdrücklich allen beteiligten Expertinnen und Experten und gesellschaftspolitischen Aktivistinnen und Aktivisten danken . Wenn wir unser Grundgesetz zukunftssicher gestalten wollen, müssen wir endlich auch soziale Grundrechte – wie bereits die bürgerlichen und politischen Rechte – da- rin aufnehmen . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Ich bin dankbar für den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, weil er ermöglicht, über die Be- deutung der sozialen Menschenrechte zu debattieren . Vor 50 Jahren – am 10 . Dezember 1966 – wurde der UN-Sozialpakt zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, die sogenannten WSK-Rechte, ver- abschiedet . Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Sozialpakt zehn Jahre später beigetreten . Damit sind sie neben den bürgerlichen und politischen Rechten, die die öffentliche Debatte über Menschenrechte dominieren, auch für Deutschland verbindlich . Es ist wichtig zu beto- nen, dass die WSK-Rechte keine Menschenrechte zwei- ter Klasse sind, sondern genauso wichtig sind wie die bürgerlichen und politischen Rechte . Der Umgang der Bundesregierung mit den sozialen Menschenrechten ist allerdings problematisch . So trat zwar, wie erwähnt, der Sozialpakt 1976 in Kraft; das Fa- kultativprotokoll von 2008, das es unter anderem ermög- licht, diese Rechte auch individuell einzuklagen, hat der Bundestag aber immer noch nicht ratifiziert. Das sollte endlich geschehen . Ähnliches gilt für die Europäische Sozialcharta . Auch hier wurde die ursprüngliche Sozialcharta aus dem Jahr 1961 ratifiziert. Die revidierte Sozialcharta aus dem Jahr 1996 wurde zwar von Deutschland unterschrieben, aber immer noch nicht ratifiziert – nach über 20 Jahren! Die Ratifizierung all dieser Dokumente ist überfällig. Der lasche Umgang der Bundesregierung mit sozia- len Menschenrechten und Grundrechten zeigt sich aber nicht nur bei internationalen Vereinbarungen, sondern auch bei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu sozialen Menschenrechten . So hat das Bundesverfas- sungsgericht in mehreren Urteilen betont, dass sich aus dem Grundgesetz ein Grundrecht und Menschenrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzmini- mums herleiten lässt . Dieses Grundrecht und Menschen- recht wird von der Regierung und der Großen Koalition immer wieder ignoriert und kleingeredet, sei es bei den Berechnungen des Regelsatzes, bei der Festlegung der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21341 (A) (C) (B) (D) Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und zuletzt bei der Einschränkung des Anspruchs von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern auf Grundsiche- rung . Außerdem gibt es immer noch 100-Prozent-Sankti- onen im Hartz-IV-System . Wenn die Leistung aber kom- plett gestrichen wird, ist offensichtlich das Grundrecht auf Existenzsicherung nicht gewährt . Wir fordern die Abschaffung der Sanktionen. Ein weiteres Beispiel ist, dass soziale Menschenrech- te für Geflüchtete in Deutschland nicht im notwendigen Maße gewährleistet sind, wie in dem kürzlich erschiene- nen Bericht „Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland“ des Deutschen Instituts für Menschen- rechte deutlich wird, das sich schwerpunktmäßig mit der Situation von Geflüchteten in Deutschland beschäftigt. Insbesondere der Zugang zu Gesundheitsleistungen ist dabei problematisch . Das Mindeste ist aber, endlich die finanziellen Leistungen anzugleichen und gleiche Leis- tungen für die Gesundheit zu schaffen. Das Einfachste und Sinnvollste wäre, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. Nicht zuletzt zeigt auch die hohe Zahl von Wohnungs- losen, dass auch in Deutschland soziale Menschenrechte, hier konkret das Recht auf Wohnen, verletzt werden . Es ist ein Skandal, dass es in Deutschland mehrere Hun- derttausend Menschen gibt, die wohnungslos sind und nach Schätzungen der BAG Wohnungslosenhilfe fast 40 000 Menschen sogar auf der Straße leben müssen . Das ist für ein reiches Land wie Deutschland eine Schande und muss beendet werden . Soziale Menschenrechte wie das Recht auf soziale Sicherheit und Wohnen, der Zugang zu Gesundheits- leistungen, Bildung und Arbeit müssten im Zentrum der Politik stehen . Es gibt allerdings ein Problem, und dazu zitiere ich Herrn Professor Eichenhofer aus seinem Buch „Soziale Menschenrechte im Völker-, europäischen und deutschen Recht“, Seiten 2 f .: „Warum sind die sozialen Menschenrechte in Deutschland dennoch weder allgemein bekannt, noch im Bewusstsein der Juristen, Politiker oder Bürger gegen- wärtig? Das hat mit dem GG zu tun . Wird in Deutschland über die Menschenrechte gesprochen, denken die meis- ten an die „Grundrechte“ . Die Menschenrechte heißen in Deutschland „Grundrechte“ . Deshalb scheinen diese mit jenen überein zu stimmen . Dagegen zeigen die sozialen Menschenrechte: Die Grundrechte machen nur einen Teil der Menschenrechte aus! Weil die Grundrechte die bür- gerlichen und politischen Menschenrechte umfassen, die sozialen Menschenrechte in den Grundrechten hingegen nicht vorkommen, werden sie gemeinhin als schlechter- dings inexistent betrachtet und deshalb geflissentlich ge- leugnet und bestenfalls ignoriert .“ Es gäbe also durchaus Grund, darüber nachzuden- ken, die Grundrechte zu ergänzen . Was den vorliegen- den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke angeht, sind wir allerdings skeptisch und finden, dass er über das Ziel hinausschießt . Im Grunde stehen die sozialen Menschen- rechte indirekt schon im Grundgesetz . So heißt es in Ar- tikel 1 Absatz 2: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrech- ten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt .“ Dazu gehören auch die sozialen Menschenrechte . In Kombi- nation mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes lassen sich daraus auch soziale Grundrechte herleiten, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach gezeigt hat . Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes, die Europä- ische Grundrechtecharta, die Europäische Menschen- rechtskonvention, eine Vielzahl mit bundesgesetzlicher Wirkung geltender völkerrechtlicher Vereinbarungen, auch im Bereich wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, und ihre jeweilige Ausformung durch die Recht- sprechung sind eine belastbare Grundlage . Und wenn wir das Grundgesetz ergänzen, sollten wir uns nicht in Details verlieren und die Grundrechte so for- mulieren, dass sie auch tatsächlich gewährt werden kön- nen und nicht nur bloße Absichtserklärungen sind . So könnte ich persönlich mir durchaus vorstellen, das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, wie es das Bundesverfassungsgericht beschlossen hat, auch in das Grundgesetz zu übernehmen . Ich bin gespannt auf die Stellungnahmen von Expertinnen und Experten zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und freue mich auf die Be- ratungen in den Ausschüssen . Viel wichtiger als das Grundgesetz zu ändern ist al- lerdings, dass die Bundesregierung die sozialen Grund- rechte endlich ernster nimmt und entsprechend politisch handelt . Denn sie gelten jetzt schon – auch ohne Grund- gesetzänderung . Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: US- und NATO-Stützpunkt Ramstein unverzüglich schließen (Tagesordnungspunkt 20) Thorsten Frei (CDU/CSU): Dieser Antrag ist ein Sinnbild Ihrer schiefen und verklärten Selbstdeutungen in außenpolitischen Themen . Das Beste daran ist, dass ich überzeugt bin, dass die SPD unter diesen Umständen niemals ein Abenteuer mit Ihnen eingehen wird . Es ist höchst beachtlich, wie Sie sich Ihre Wahrheit zurechtbie- gen und immer wieder wichtige Details unterschlagen . Sie betreiben damit nichts anderes als „Fake-Politik“ . In Ihrem Antrag sprechen Sie davon, dass die geüb- te Praxis des US-Drohnenkriegs gegen das Völkerrecht verstoße und die Nutzung des Stützpunktes Ramstein rechtswidrig sei . Sie versuchen, dies anhand eines Gut- achtens der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu belegen . Allerdings hätten Sie sich die Mühe machen sollen, nicht wieder nur eine verkürzte Darstellung im Sinne Ihrer Propaganda aufzugreifen . Insbesondere hätten Sie sich auch die Mühe machen müssen, das aktualisierte Gutachten zurate zu ziehen, das zu dem Schluss kommt, dass der Einsatz von Kampf- drohnen nach wie vor aus völkerrechtlicher Sicht nicht Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721342 (A) (C) (B) (D) verboten sei und somit nicht per se völkerrechtswidrig ist . Dann hätten Sie auch erwähnen können und müssen, dass die Bundesregierung fortwährend wegen möglicher Bedenken im Austausch mit der amerikanischen Admi- nistration steht – so weit zum Vorwurf, sie unternehme nichts – und dass der Bundesregierung deshalb momen- tan auch keinerlei Versäumnis unterstellt werden kann . Vielmehr nutzen Sie Ihren Antrag, um russische Aggressionen zu verklären und russische Agitation in Deutschland salonfähig zu machen . Sie sprechen von der Friedensgefahr, die von Ramstein ausgeht, da es unter anderem darauf abzielt, „die nukleare Zweitschlagskapa- zität Russlands zu neutralisieren, also die Möglichkeit, auf einen nuklearen Angriff eines NATO-Staates mit ei- nem Gegenschlag zu reagieren“ . Sie vergessen dabei, dass Russland die meisten Atomsprengköpfe auf der Welt besitzt . Sie vergessen an- scheinend ebenso, dass Putin im vergangenen Jahr ein- seitig das sogenannte Plutoniumabkommen aufgekündigt hat . Ohnehin kündigte Putin erst im Dezember an, „das militärische Potenzial der strategischen nuklearen Kräfte müsse im kommenden Jahr ausgebaut werden“ . „Sämtli- che existierenden und künftigen Raketenabwehrsysteme müssten durch russische Systeme durchbrochen werden können .“ Etliche Tests der neuen Rakete RS-38 Sarmat, die 2 000-mal stärker sein würde als die Hiroshima-Bom- be, im Jahr 2016 sprechen ebenso eine deutliche Sprache wie die Stationierung von Iskender-Systemen in Kalinin- grad . Und schließlich haben die neue russische Militär- doktrin sowie die Marinedoktrin von 2014 bzw . 2015 die NATO ganz klar als Feind definiert. Und dann davon zu sprechen, dass Ramstein eine Ge- fahr für den Frieden ist, obwohl es die Air Base seit 1951 gibt und dort vor allem ein Fracht- und Sanitätsdrehkreuz betrieben wird, ist geradezu absurd . Vielmehr hätten Sie Ihren Antrag mit „NATO abschaf- fen“ überschreiben sollen . Zumindest zeigt Ihre Frakti- onsvorsitzende, Frau Wagenknecht, das wahre Gesicht der Linkspartei, indem sie kürzlich forderte, dass die NATO aufgelöst werden müsse, um eine eigenständigere europäische Sicherheitspolitik in einem System kollek- tiver Sicherheit unter Einbindung Russlands zu erschaf- fen . Diese aufgewärmte Forderung fußt sicherlich auf dem zugegebenermaßen irritierenden Bild-Interview mit Donald Trump . Ich kann Ihnen aber versichern, dass die NATO kei- neswegs obsolet ist . Leider ist die Bündnisverteidigung im Sinne des Artikel 5 NATO-Vertrag aktueller denn je, wenn man sich anschaut, wie die Krim völkerrechtswid- rig und entgegen der Zusagen vom Budapester Abkom- men annektiert wurde . Wie die Ostukraine fortwährend destabilisiert wird . Wie Russland versucht, mit allen Mitteln für eine Destabilisierung der EU zu sorgen und einen Keil in das transatlantische Bündnis zu treiben . Wie Russland mit seinen staatlichen Medienkampagnen den Westen als Feind diffamiert. Wie Russland westli- che Regierungen und Unternehmen online angreift . Wie Russland im westlichen Balkan alles daransetzt, damit die freien Entscheidungen der Völker und Staaten und eine Orientierung in Richtung Freiheit und Wohlstand unterminiert werden können . Das jüngste Beispiel sahen wir bei möglichen Versuchen, die Parlamentswahlen in Montenegro mit Gewalt zu erschüttern . Wir sehen das auch daran, wie Russland seine Truppen schlagkräftig aufrüstet und bis 2020 500 Milliarden Euro zusätzlich in Raketen, Bomben, Panzer und Kampfjets steckt . Die NATO ist und bleibt ein wertebezogenes Vertei- digungsbündnis . Russland heute und insbesondere die Kreml-Politik sind der Grund, dass die NATO unverän- dert fortexistieren muss . Frau Wagenknecht gebe ich insofern recht, dass Eu- ropa eine eigenständigere Verteidigungspolitik betreiben muss . Wir Europäer müssen stärker unseren eigenen Beitrag in der NATO einfließen lassen. Wir müssen mit Blick auf unsere Werte und Ziele, unsere Freiheit, unsere Demokratie und unseren Wohlstand in vielerlei Hinsicht wehrhafter sein als bisher . Das bedeutet, dass wir uns am 2-Prozent-Ziel der Verteidigungsausgaben messen lassen müssen . Insofern hat auch Donald Trump recht, wenn er von „Gleichgewichtstörungen“ spricht . Klar ist zum jetzigen Zeitpunkt aber auch, dass sich Russland nicht konstruktiv in ein Sicherheitsbündnis ein- binden lassen wird, das sich grundlegenden Menschen- rechten verpflichtet fühlt. Russland sieht persönliche Grundrechte, Freiheitsrechte und unsere demokratischen Prinzipien als minderwertig und gefährlich an . Die Prin- zipien der Charta von Paris, der sich noch der sowjetische Staatenbund als Rechtsvorgänger Russlands verpflichtet hat, wurden nicht erst 2014 über Bord geworfen . Diesen Entwicklungen dürfen wir uns nicht ver- schließen . Am Straßenrand zu stehen, rote Fähnchen zu schwingen und „Kleine weiße Friedenstaube“ zu singen, bannt bestehende Gefahren leider nicht . Deshalb stehen wir uneingeschränkt zur NATO und zu unseren Partnern diesseits und jenseits des Atlantiks . Deshalb werden wir unsere Bündnisverpflichtungen im Sinne der Stationie- rungsabkommen und des NATO-Truppenstatuts verläss- lich einhalten . Schließlich sind die EU und die NATO die besten Friedensgaranten für uns . Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU): Nachdem wir uns ja bereits in der letzten Sitzungswoche vor Weih- nachten in einer Aktuellen Stunde mit der Rolle der Luft- waffenbasis Ramstein bei US-Drohneneinsätzen befasst haben, kommt die Linke also heute noch mit dem An- trag, diese schlicht zu schließen, mit den üblichen Un- terstellungen von Völkerrechtswidrigkeit der Einsätze allgemein und einer deutschen Beteiligung aufgrund der Weiterleitung von Steuersignalen über Ramstein im Be- sonderen . Das war letztes Jahr falsch und ist im neuen Jahr immer noch falsch . Zur Frage der Völkerrechtskonformität habe ich ja ei- gentlich schon in der Aktuellen Stunde das Notwendige gesagt . Ich will jetzt nicht meine ganze damalige Rede wiederholen, obwohl ich sie hier unverändert nochmal halten könnte . Aber es bleibt dabei, liebe Kollegen von der Linken: Wenn Sie schon von einem Krieg, also einem bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völker- rechtes ausgehen, ist der Einsatz von Drohnen darin eben nicht völkerrechtswidrig . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21343 (A) (C) (B) (D) Im Gegensatz zu dem Eindruck, den Sie zu erwecken versuchen, dass es dabei grundsätzlich auch Unbeteiligte trifft, ermöglicht die höhere Präzision von Drohnenein- sätzen gegenüber anderen Waffensystemen sogar eine bessere Umsetzung völkerrechtlicher Schutzvorgaben . Das sage nicht nur ich, das stellt auch die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates unter Punkt 4 fest, die Sie in Ihrem Antrag zitieren . Natürlich können Drohnen genau wie andere Waffen- systeme auch auf völkerrechtswidrige Weise eingesetzt werden. Der Antrag gibt ja zutreffend die Haltung der Bundesregierung zu diesen komplexen Zusammenhän- gen wieder: dass die Bewertung immer von den Umstän- den des Einzelfalls abhängig sei . Dagegen argumentieren Sie mit einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, wonach unstreitig sei, dass Deutschland völkerrechtswidrige Operationen von seinem Territorium aus nicht dulden darf, und es eine Beteiligung an einem völkerrechtli- chen Delikt darstellen könne, wenn die Bundesregierung davon wisse und nicht dagegen protestiere . Nur ist das kein Gegensatz zur Haltung der Bundesregierung, zumal die Einsätze weder von deutschem Territorium gestartet noch gesteuert werden . Sie können natürlich beliebig viele Rechtsgutachten zitieren und so tun, als sei Ihre eigene verallgemeinernde Bewertung juristischer Konsens . Das ändert aber nichts an der juristischen Praxis . In der haben zwei Verwal- tungsgerichte im vergangenen Jahr verneint, dass die Bundesregierung zur Überwachung der Völkerrechts- konformität von Drohneneinsätzen verpflichtet sei, die möglicherweise über Ramstein gesteuert werden . Liebe Kollegen, wenn Sie nun wenigstens bei der völ- kerrechtlichen Bewertung von Drohneneinsätzen geblie- ben wären, wo sich immer ein Jurist mit einer Meinung findet, die zur eigenen Position passt. Aber Sie mussten zum Schluss auch noch unbedingt die Funktion Ram- steins als Führungszentrum für das Raketenabwehrsys- tem der NATO aufs Tapet bringen . Und ehrlich gesagt, da plappern Sie nun einfach die russische Propaganda nach, dass dies das nukleare Gleichgewicht zwischen Russland und der NATO störe . Genau das tut es eben nicht . Die Systeme und Standorte dieses Systems sind sehr gut geeignet, mögliche Angriffe auf Europa mit Mit- telstreckenraketen aus dem südlichen Krisenbogen in Nordafrika und dem Nahen Osten abzuwehren, zum Abfangen russischer Langstreckenraketen, die vorwie- gend auf polaren Bahnen fliegen würden – insbesondere Richtung USA – dagegen eher nicht . Denen müssten die Abfangraketen nämlich hinterherfliegen, sofern sie über- haupt die nötige Reichweite hätten . Ganz zu schweigen von U-Boot-gestützten Raketen aus dem Nordpolarmeer, die die hauptsächliche russische Zweitschlagskapazität darstellen, von der Sie reden . Mittelstreckenraketen, die das System bekämpfen könnte, sind in Europa seit dem INF-Abkommen von 1987 abgeschafft, auch wenn Russland aus diesem Ver- trag gerne aussteigen würde – aus Gründen, die nichts mit der NATO und viel mit chinesischen Mittelstrecken- raketen zu tun haben . Und übrigens gibt es in der NATO auch keine nuklea- ren Kurzstreckenraketen mehr – anders als in Russland, das kürzlich Iskander-Raketen in Kaliningrad stationiert hat . Dass die abgefangen werden könnten, stört also kein Gleichgewicht, sondern hält es höchstens aufrecht . Gera- de die Funktion im Raketenabwehrsystem zeigt also die Bedeutung Ramsteins für das Bündnis und Deutschland . Und als Wahlkreisabgeordnete für die Region sage ich auch: Wir werden unsere jahrzehntelange freundschaft- liche Beziehung zu unseren amerikanischen Nachbarn nicht wegen solcher realitätsfremden Anträge beenden . Josip Juratovic (SPD): „Ramstein schließen“: Ein- facher könnte eine Überschrift nicht sein . Wenn die Welt so einfach wäre, würde ich mich freuen – und mit mir und Ihnen viele Menschen in diesem Land, die von der aktuellen politischen Situation verunsichert sind . Doch solche Vereinfachungen kann man sich leider nur in der Opposition leisten . Als Regierung muss man mehr Be- sonnenheit an den Tag legen . Zunächst einmal klingt die Forderung des Antrags einleuchtend . Sie wollen „Ramstein schließen“, um den Drohnenkrieg zu beenden. Ich bezweifle, dass Mittel und Zweck hier zusammenpassen . Aber lassen Sie mich gern auf den Drohnenkrieg eingehen; denn hier sind wir uns einig . Das Töten von Menschen durch Drohnen ist feige – und es ist unrecht. Der Drohnenkrieg schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger . Auf jeden getöteten – an- geblichen oder tatsächlichen – Terroristen folgen zehn Menschen, die erst durch den Drohnenangriff radikali- siert werden . Deswegen sage ich hier und heute ganz deutlich: Der Einsatz von Drohnen zur sogenannten extralegalen Tö- tung ist nicht zu rechtfertigen . Wir ächten ihn in aller gebotenen Deutlichkeit . Und an ihm beteiligen wir uns nicht . Es ist mir wichtig, diese Gemeinsamkeit mit den Antragstellern zu betonen . Es tut mir leid, doch nun folgt das berühmte „Aber“ . Auch wenn unsere Fraktion gegen den Dohnenkrieg ist, so halten wir die Diskussion um den Standort Ramstein doch nicht für den richtigen Ansatz . Um die Bündnispartner in der NATO vom Unrecht des Drohneneinsatzes zu überzeugen, müssen wir innerhalb der NATO Mechanismen finden. Ein einseitiges Aufkün- digen der Kooperation würde nur zum Zusammenbruch des Bündnisses führen – nicht aber zum Ende des Droh- neneinsatzes . Der Standort Ramstein verkörpert unsere internationale Zusammenarbeit in der NATO . Zu dieser sicherheitspolitischen Kooperation steht die SPD . Die NATO ist und bleibt Grundpfeiler unserer Sicher- heits- und Friedensarchitektur, auch wenn gerade man- che Signale aus den USA in eine andere Richtung weisen sollten . Ein solches Sicherheitsbündnis wie die NATO braucht nun einmal gegenseitige Stützpunkte so wie in Ramstein . Übrigens ist die NATO kein Selbstzweck . Wir stellen uns hier nicht hin und verteidigen vier Buchstaben . Im Gegenteil: Gerade in Zeiten, da unsere Demokratie von unterschiedlichen Seiten angegriffen wird, müssen wir Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721344 (A) (C) (B) (D) wehrhaft sein . Wehrhaft, das heißt für mich in erster Li- nie, dass unsere Gesellschaft tagtäglich für Demokratie einsteht – ob am Küchentisch, im Betrieb oder bei der Diskussion mit dem Nachbarn auf Facebook . Wehrhaft, das heißt aber auch, dass unsere Demokratie nach außen wehrhaft ist . Dafür ist uns das Sicherheitsbündnis der NATO sehr wichtig . Ramstein steht nicht nur für Drohnen . Es ist ein mili- tärischer Stützpunkt, der notwendigerweise für gute Zu- sammenarbeit steht . Und deswegen werden wir nicht für die Schließung Ramsteins eintreten, sondern uns dafür einsetzen, dass die beschriebene Art der Nutzung einge- stellt wird . Übrigens gibt es noch ein Argument, das be- sonders für Sie als Linke von Interesse sein könnte . Mei- ne Fraktionskollegin Angelika Glöckner hat mich darauf angesprochen; denn Ramstein liegt in ihrem Wahlkreis . Vielleicht ist es bei dieser Diskussion nicht das Haupt- argument, aber Sie als Linke und wir Sozialdemokraten sind uns eigentlich einig, dass wir Beschäftigung für die Menschen in unserem Land sichern wollen . Auch dafür steht der Standort Ramstein . Der Antrag hat eine feine Überschrift . Aber es man- gelt ihm an Weitsicht . Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger plädiere ich dafür, gerade sicherheitspolitische Fragen lieber zweimal abzuwägen, bevor eine einfache Parole in die Welt gesetzt wird . Weil das so ist, werden wir dem Antrag nicht zustimmen . Andrej Hunko (DIE LINKE): Die Bundesregierung hat eingeräumt, nunmehr offiziell über den Stützpunkt Ramstein als Relaisstation für den US-Drohnenkrieg informiert zu sein . Drei Jahre hat sich das Auswärti- ge Amt weggeduckt vor den Medienberichten über die Bedeutung Ramsteins und des AFRICOM-Kommandos in Stuttgart für völkerrechtswidrige außergerichtliche Hinrichtungen, die von den Piloten aus einer entfernten Drohnenbasis in Nevada per Knopfdruck vorgenommen werden . Dabei hatte es bereits eine Reihe von Zeugenaussagen ehemaliger Drohnenpiloten zur Bedeutung der Stütz- punkte in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ge- geben . Ich meine nicht nur Brandon Bryant, den bekann- testen US-Whistleblower im Drohnenkrieg, sondern ich meine auch jene Drohnenpilotinnen und -piloten, die in dem Film „National Bird“ interviewt wurden . Der Film lief erstmals vor einem Jahr bei der Berlinale . Die Prota- gonisten hatten bekräftigt, dass Ramstein nicht nur eine Relaisstation beherbergt . Die Anlage gehört auch zum Netzwerk der „Distributed Ground Stations“, in denen die ferngesteuerten Luftschläge vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet werden . Offensichtlich hat niemand aus der Bundesregierung den Film von Sonia Kennebeck gesehen; denn im Aus- wärtigen Amt war man sich der Rolle Ramsteins und Stuttgarts angeblich bis zum August 2016 nicht bewusst . Ich kann den Film aber wirklich dringend empfehlen; denn er ist auch ein Werk über die Wichtigkeit von Whistleblowern . Ohne die mutigen Aussagen der Exmilitärs wüssten wir nicht, wie so eine außergerichtliche Hinrichtung ab- läuft . Wir wüssten auch nichts über die Unmöglichkeit, die doch eher unscharfen Drohnenbilder mit hinreichen- der Sicherheit auszuwerten, um dann die Liquidierung der Ziele anzuordnen . Und wir wüssten nichts über die äußerst hohe Selbst- mordrate unter den Drohnenpilotinnen und -piloten, die das ständige Töten aus der Ferne nicht aushalten. Häufig wählen sie den Tod, weil sie keine geheimschutzüber- prüften Therapeuten für ihre Stressbewältigung finden. Ich finde, auch daran trägt die Bundesregierung durch die Ermöglichung einer solchen Praxis eine Mitverant- wortung . Zum zweiten Mal reden wir also heute über die Betei- ligung Deutschlands am völkerrechtswidrigen US-Droh- nenkrieg . Im August wurde die Bundesregierung über die Rolle Ramsteins informiert . Im November war dies hier in der Fragestunde erstmals Thema . Im Dezember debattierten wir darüber . Die Hälfte der Bundesbürger lehnt Deutschlands Ermöglichung des US-Drohnenkrieg via Ramstein ab, während nur 26 Prozent diese Ermög- lichung aufrechterhalten wollen . Dies ergab eine reprä- sentative Umfrage, die der Journalist und Podcaster Tilo Jung nach dieser Debatte beauftragte . Nun ist es nicht so, dass die völkerrechtswidrige Pra- xis im Namen der Terrorismusbekämpfung seit unserer parlamentarischen Befassung ein Ende gefunden hätte . Im Gegenteil finden weiterhin außergerichtliche Hinrich- tungen durch Drohnen statt, zuletzt vor einer Woche im Jemen . Schauen Sie auf der Webseite des Büros für investiga- tiven Journalismus vorbei! Die Nichtregierungsorganisa- tion trägt dort die Zahlen von US-Drohneneinsätzen zu- sammen . Daraus geht hervor, dass die Administration von US-Präsident Barack Obama zehnmal mehr unbemannte Operationen anordnete als sein Vorgänger George Bush . Bislang hat sich das Auswärtige Amt immer herausge- redet, die außergerichtlichen Hinrichtungen seien Einzel- fälle; denn eigentlich sei es im Krieg kein Unterschied, ob eine Rakete von einem bemannten Kampfflugzeug oder einer Drohne abgefeuert wird . Das ist Augenwischerei; denn viele Drohnenangriffe der US-Regierung werden gar nicht in Kriegshandlungen, sondern außerhalb be- waffneter Konflikte durchgeführt. Wie zum Beispiel im Jemen . Damit sind sie eindeutig völkerrechtswidrig . Was hier noch nicht zur Sprache kam: Das Auswärti- ge Amt hat die völkerrechtlichen Drohnenangriffe sogar verteidigt, wenn sie deshalb selbst vor Gericht stand . So beispielsweise im Mai 2015 vor dem Verwaltungsgericht in Köln, das die Klage einer jemenitischen Familie ver- handelte . Das Verfahren richtete sich gegen die Bundesrepu- blik Deutschland, vertreten durch das Bundesverteidi- gungsministerium . Es sollte festgestellt werden, dass das Unterlassen von Maßnahmen zur Unterbindung der Nut- zung des Stützpunktes Ramstein rechtswidrig ist . Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen . Damit hatte das Verteidigungsministerium Erfolg, wenn es vor Gericht behauptete, ihm lägen gar keine gesicherten Er- kenntnisse darüber vor, dass Ramstein für die Drohnen- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21345 (A) (C) (B) (D) einsätze genutzt werde . Dies habe die US-Regierung, mit der sie in einem intensiven Dialog stehe, stets bekundet . Ich finde das infam. Nicht nur, dass man sich jahrelang vor der Wahrheit wegduckt, sondern den Opfern solcher Drohnenangriffe auch noch vor Gericht frech ins Gesicht lügt . Zum Glück geht das Verfahren vor dem Oberver- waltungsgericht in Münster in die nächste Instanz . Die Enthüllungen über die Rolle Ramsteins führen zu keinen politischen Konsequenzen, weil die Bundesre- gierung gegenüber der US-Regierung die Auseinander- setzung mit offenem Visier scheut. Ich bin gespannt, ob sich diese Praxis gegenüber dem neuen US-Präsidenten ändert . Die Linke fordert weiterhin die Bundesregierung auf, die Nutzung der Ramstein Air Base für den US-Droh- nenkrieg aufzukündigen, auf die eigene Entwicklung deutscher Kampfdrohnen zu verzichten und sich bei der UNO für eine Drohnenresolution einzusetzen, die zumin- dest die Praxis der extralegalen Hinrichtungen weltweit ächtet . Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir debattieren den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „US- und NATO-Stützpunkt Ramstein un- verzüglich schließen“ . Der Antrag beschreibt die Rolle dieser US-Basis im weltweiten Drohnenkrieg der USA, macht deutlich, dass durch Einrichtungen in Ramstein völkerrechtswidriges Handeln unterstützt wird und for- dert die schnellstmögliche Schließung der US-Basis . Mit ihrem Antrag greift die Linke ein wichtiges The- ma auf . Mit der Rolle Ramsteins als Relaisstation und bei der Zielauswahl im Drohnenkrieg hatten wir uns bereits vor zwei Jahren befasst . Als Abgeordneter aus Rhein- land-Pfalz ist mir dieses Thema ein besonderes Anliegen, und daher habe auch ich damals die Bundesregierung mit mehreren Fragen zu einer Stellungnahme aufgefordert . Ihre Antworten waren jedoch ausweichend . So war uns allen seinerzeit zwar klar, dass Ramstein eine wichtige Rolle im Drohnenkrieg spielt, bloß die Regierung gab sich unwissend . Der weltweite Einsatz von Kampfdroh- nen durch die USA, die auch jenseits von bewaffneten Konflikten gezielte Tötungen durchführen, ist nicht trag- bar . Es ist zu verhindern, dass diese Praxis zu einer Än- derung des Völkerrechts im Sinne von Gewohnheitsrecht führt . Gerade deswegen ist es auch so wichtig, dass sich die Bundesregierung entschieden dagegen ausspricht . Während also nichts wirklich Neues geschehen ist, hat die Linke mit ihrer Anfrage bewirkt, dass die Bundes- regierung endlich offiziell bestätigen musste, was jedem ohnehin schon klar war . Sie muss sich nun auch dazu verhalten und uns mitteilen, wie sie damit umgeht . Eins ist nämlich klar – und da stimme ich der Linken voll- kommen zu –: Deutschland und Einrichtungen, die sich in Deutschland befinden, dürfen keine Rolle in einem völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg haben . Diese Bun- desregierung muss sich umgehend und mit Nachdruck dafür einsetzen, dass jegliches Handeln dieser Art sofort unterbleibt . Die USA müssen nicht nur die Unterstützung ihres Drohnenkrieges durch US-Stützpunkte in Deutsch- land, sondern dieses völkerrechtswidrige Vorgehen in Gänze sofort beenden . Hätte sich die Linke nur auf diesen Punkt konzentriert, wäre diesem Antrag ohne Wenn und Aber zuzustimmen . Leider geht sie aber weit darüber hinaus, da sie, wie der Titel schon sagt, die Schließung des gesamten Stand- ortes Ramstein fordert . Das würde bedeuten, dass auch NATO-Einrichtungen geschlossen werden müssten, wie das Allied Air Command, das unter anderem für das Air Policing im Baltikum zuständig ist . Ein solches Vorgehen lässt sich nicht mit einer solidarischen und verantwortli- chen Mitgliedschaft in der NATO vereinbaren . Die USA sind für uns zudem ein wichtiger Partner – politisch, wirtschaftlich und eben auch militärisch . Es ist in unserem Interesse, auch in Zukunft mit den USA zu- sammenzuarbeiten und für ein starkes transatlantisches Verhältnis einzutreten . Der völkerrechtswidrige Droh- nenkrieg und die Rolle Ramsteins darin sind ein äußerst dunkler Fleck in unserer Zusammenarbeit . Davor dürfen wir unsere, darf die Bundesregierung ihre Augen nicht verschließen . Sie muss dieses Problem bestimmt und deutlich ansprechen und ein Ende fordern . Dies sollte sie aber innerhalb der für uns wichtigen Partnerschaft ma- chen und diese nicht einfach über den Haufen werfen . Die Schließung Ramsteins in Gänze zu fordern, kommt dem Bruch mit den USA gleich . Die Forderung nach der Schließung Ramsteins ist vor diesem Hinter- grund überzogen und kontraproduktiv . Wir Grünen fordern die Bundesregierung im Übrigen auf, von einer Beschaffung bewaffneter und bewaff- nungsfähiger Drohnen abzusehen . Sie soll sich auf inter- nationaler Ebene für eine Ächtung immer tödlicherer und vor allem autonomer Waffensysteme einsetzen. Dies gilt im Besonderen im Hinblick auf den Einsatz als Träger von Massenvernichtungswaffen. Wir müssen einer Ent- grenzung des Einsatzes dieser Technologie für militäri- sche Zwecke vorbeugen . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 212. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 2 Wahl einer Stellvertreterin des Präsidenten TOP 3, ZP 3 Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik TOP 4 Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften TOP 28, ZP 4 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 29, ZP 5 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 6 Wahl Verwaltungsrat Filmförderungsanstalt ZP 7 Aktuelle Stunde zu den US-Truppenverlegungen nach Osteuropa TOP 5 13. Sportbericht der Bundesregierung TOP 6 Rentenansprüche aus DDR-Beschäftigungszeiten TOP 7 Neuregelung des Bundesarchivrechts TOP 8 Faire Textilproduktion TOP 9 Änderung des Vereinsgesetzes TOP 10 Dragoner-Areal in Berlin TOP 11 Änderung reiserechtlicher Vorschriften TOP 12 Medikamentenrückstände in Gewässern TOP 15 Änderung des Zollverwaltungsgesetzes TOP 14 Bekämpfung von Diskriminierung TOP 19 EU-Verordnung über Insolvenzverfahren TOP 16 Wohnortnahe Arzneimittelversorgung TOP 18 Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz TOP 20 Zukunft des US- und NATO-Stützpunktes Ramstein Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Volker Beck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Vielen Dank, Frau Präsidentin, für Ihre Nachsicht .


    (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das Wort hat der Kollege Dr . Matthias Bartke für die

SPD-Fraktion .


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Matthias Bartke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin

    ein Mann . Ich bin weiß, säkular, nicht behindert und
    nicht schwul . Menschen wie ich werden selten diskrimi-
    niert . Doch für viele andere gehört Diskriminierung lei-
    der immer noch zum Alltag .

    Jede dritte Bürgerin und jeder dritte Bürger in
    Deutschland gibt an, dass er oder sie in den vergangenen
    zwei Jahren diskriminiert worden ist .

    Volker Beck (Köln)







    (A) (C)



    (B) (D)


    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, AGG, will an
    dieser Stelle Abhilfe schaffen. Es hat das Ziel, Benachtei-
    ligungen zu verhindern .

    Das bezieht sich auf Benachteiligungen aus Gründen
    der Rasse, der ethnischen Herkunft und des Geschlechts .
    Auch Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter
    oder sexuelle Identität sind Gründe für Benachteiligun-
    gen nach dem AGG .

    Im August vergangenen Jahres wurde das Gesetz zehn
    Jahre alt . Anlässlich dieses Jubiläums hat die Antidis-
    kriminierungsstelle einen Spot veröffentlicht. In diesem
    Spot lesen verschiedene Leute aus Zeitungsanzeigen vor .
    „Gesucht wird ein Geschäftsführer, der eine verantwor-
    tungsvolle, selbstständige Persönlichkeit ist . Es sollen
    sich nur Herren melden .“ Oder: „Folgende Wohnungs-
    interessenten werden nicht berücksichtigt: Rentner, kin-
    derreiche islamistische Familien, Ausländer, Afrikaner
    sowieso nicht .“

    Bis 2006 gab es kein Gesetz gegen solche Diskrimi-
    nierung . Dann wurde sie mit dem AGG endlich verboten .
    Seitdem ist viel passiert . Klagen gegen Altersdiskriminie-
    rung führten zur Änderung von Tarifverträgen . Schwule
    und Lesben in Lebenspartnerschaften erkämpften sich
    ihr Recht auf Gleichbehandlung in der betrieblichen Al-
    tersvorsorge . Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass
    auch chronische Krankheiten unter den Behinderungsbe-
    griff des AGG fallen. Türkeistämmige Familien klagten
    erfolgreich gegen ihren Vermieter wegen diskriminieren-
    der Mieterhöhungen . Einer jungen Frau wurde aufgrund
    ihres Kopftuchs ein Ausbildungsplatz verwehrt . Auch sie
    klagte erfolgreich vor dem Arbeitsgericht .

    Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Das AGG
    ist ein Riesenerfolg .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    – Herr Hoppenstedt ist mein Zeuge .

    Das AGG befördert immer wieder die Debatte über
    Alltagsdiskriminierung und Teilhabegerechtigkeit . Das
    Bewusstsein für Diskriminierung hat sich in den letzten
    zehn Jahren geschärft . Es gibt aber immer noch viel zu
    tun; denn es haben in der Tat nicht alle Diskriminierten
    die Zeit und das Geld und auch nicht die emotionale Sta-
    bilität, um den Klageweg zu gehen . Niemand will als
    „AGG-Hopper“ diffamiert werden. Frau Möhring, eine
    Alternative wäre hier auch aus unserer Sicht in der Tat
    das Verbandsklagerecht, dem wir offen gegenüberstehen.

    Im letzten Jahr haben wir das Gesetz zur Gleichstel-
    lung von Menschen mit Behinderungen weiterentwi-
    ckelt. Dieses Gesetz verpflichtet in erster Linie Träger
    der öffentlichen Gewalt. Bei einer Reform des AGG wird
    es daher darauf ankommen, nun auch für die Privatwirt-
    schaft verbindliche Regelungen zu schaffen, wonach sie
    angemessene Vorkehrungen für Barrierefreiheit zu tref-
    fen haben .

    Liebe Oppositionsfraktionen, ich habe hier nur we-
    nige Punkte angesprochen . Wir sehen an verschiedenen
    Stellen noch Änderungsbedarf . Sie haben ebenfalls eine

    ganze Liste an Forderungen aufgestellt, zu denen wir ger-
    ne in die Beratung einsteigen .

    Liebe Bündnisgrüne, eines muss ich Ihnen aber jetzt
    schon sagen: Ihre Einschätzung zum Entgeltgleichheits-
    gesetz teilen wir nicht – die Antidiskriminierungsstelle
    übrigens auch nicht . Ganz im Gegenteil: Sie hat im letz-
    ten Jahr die rasche Verabschiedung des Entgeltgleich-
    heitsgesetzes angemahnt, und das ist auch richtig so .

    Seit fast sieben Jahrzehnten gilt das Gebot der Gleich-
    berechtigung von Männern und Frauen im Grundgesetz .
    In der Praxis klafft aber noch immer eine deutliche Lohn-
    lücke von 21 Prozent. Ja, Frauen arbeiten häufiger im
    Niedriglohnsektor, und ja, Sie arbeiten seltener in Füh-
    rungspositionen . Die Lohnlücke hat aber auch noch an-
    dere Ursachen .

    Fakt ist: Selbst wenn Frauen die gleiche Arbeit ma-
    chen und die gleiche Qualifikation mitbringen, werden
    sie nicht gleich bezahlt . Daher gilt: Ein Entgeltgleich-
    heitsgesetz tut dringend not .

    Ich danke Ihnen .


    (Beifall bei der SPD – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist einfach zu wenig!)