Vizepräsidentin Petra Pau
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21317
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bellmann, Veronika CDU/CSU 19 .01 .2017
        Dinges-Dierig,
        Alexandra
        CDU/CSU 19 .01 .2017
        Gerster, Martin SPD 19 .01 .2017
        Gröhe, Hermann CDU/CSU 19 .01 .2017
        Heinrich, Gabriela SPD 19 .01 .2017
        Hellmuth, Jörg CDU/CSU 19 .01 .2017
        Höger, Inge DIE LINKE 19 .01 .2017
        Ilgen, Matthias SPD 19 .01 .2017
        Jarzombek, Thomas CDU/CSU 19 .01 .2017
        Korte, Jan DIE LINKE 19 .01 .2017
        Krüger, Dr . Hans-Ulrich SPD 19 .01 .2017
        Lerchenfeld, Philipp
        Graf
        CDU/CSU 19 .01 .2017
        Leyen, Dr . Ursula von
        der
        CDU/CSU 19 .01 .2017
        Liebich, Stefan DIE LINKE 19 .01 .2017
        Michelbach, Dr . h . c .
        Hans
        CDU/CSU 19 .01 .2017
        Müller (Potsdam),
        Norbert
        DIE LINKE 19 .01 .2017
        Pilger, Detlev SPD 19 .01 .2017
        Poschmann, Sabine SPD 19 .01 .2017
        Pronold, Florian SPD 19 .01 .2017
        Raatz, Dr . Simone SPD 19 .01 .2017
        Rüthrich, Susann * SPD 19 .01 .2017
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        19 .01 .2017
        Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 19 .01 .2017
        Scheuer, Andreas CDU/CSU 19 .01 .2017
        Schlecht, Michael DIE LINKE 19 .01 .2017
        Schwartze, Stefan SPD 19 .01 .2017
        Spinrath, Norbert SPD 19 .01 .2017
        Stein, Peter CDU/CSU 19 .01 .2017
        Strothmann, Lena CDU/CSU 19 .01 .2017
        Ulrich, Alexander DIE LINKE 19 .01 .2017
        Veit, Rüdiger SPD 19 .01 .2017
        Verlinden, Dr . Julia BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        19 .01 .2017
        Walter-Rosenheimer,
        Beate
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        19 .01 .2017
        Wawzyniak, Halina DIE LINKE 19 .01 .2017
        Zeulner, Emmi * CDU/CSU 19 .01 .2017
        Zimmermann
        (Zwickau), Sabine
        DIE LINKE 19 .01 .2017
        *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes
        Anlage 2
        Namensverzeichnis
        der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an
        der Wahl einer Stellvertreterin des Präsidenten
        teilgenommen haben (Zusatzpunkt 2)
        CDU/CSU
        Stephan Albani
        Katrin Albsteiger
        Peter Altmaier
        Artur Auernhammer
        Dorothee Bär
        Thomas Bareiß
        Norbert Barthle
        Günter Baumann
        Maik Beermann
        Manfred Behrens (Börde)
        Sybille Benning
        Dr . André Berghegger
        Dr . Christoph Bergner
        Ute Bertram
        Peter Beyer
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721318
        (A) (C)
        (B) (D)
        Steffen Bilger
        Clemens Binninger
        Dr . Maria Böhmer
        Wolfgang Bosbach
        Norbert Brackmann
        Klaus Brähmig
        Michael Brand
        Helmut Brandt
        Dr . Ralf Brauksiepe
        Dr . Helge Braun
        Heike Brehmer
        Ralph Brinkhaus
        Cajus Caesar
        Gitta Connemann
        Alexander Dobrindt
        Michael Donth
        Thomas Dörflinger
        Marie-Luise Dött
        Hansjörg Durz
        Iris Eberl
        Dr . Bernd Fabritius
        Hermann Färber
        Uwe Feiler
        Dr . Thomas Feist
        Enak Ferlemann
        Ingrid Fischbach
        Dirk Fischer (Hamburg)
        Axel E . Fischer (Karlsru-
        he-Land)
        Dr . Maria Flachsbarth
        Klaus-Peter Flosbach
        Thorsten Frei
        Dr . Astrid Freudenstein
        Dr . Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        Michael Frieser
        Dr . Michael Fuchs
        Hans-Joachim Fuchtel
        Alexander Funk
        Ingo Gädechens
        Dr . Thomas Gebhart
        Alois Gerig
        Eberhard Gienger
        Cemile Giousouf
        Josef Göppel
        Ursula Groden-Kranich
        Klaus-Dieter Gröhler
        Michael Grosse-Brömer
        Astrid Grotelüschen
        Markus Grübel
        Manfred Grund
        Oliver Grundmann
        Monika Grütters
        Dr . Herlind Gundelach
        Fritz Güntzler
        Olav Gutting
        Christian Haase
        Florian Hahn
        Rainer Hajek
        Dr . Stephan Harbarth
        Jürgen Hardt
        Gerda Hasselfeldt
        Matthias Hauer
        Mark Hauptmann
        Dr . Stefan Heck
        Dr . Matthias Heider
        Helmut Heiderich
        Mechthild Heil
        Frank Heinrich (Chemnitz)
        Mark Helfrich
        Uda Heller
        Rudolf Henke
        Michael Hennrich
        Ansgar Heveling
        Dr . Heribert Hirte
        Christian Hirte
        Alexander Hoffmann
        Thorsten Hoffmann (Dort-
        mund)
        Karl Holmeier
        Franz-Josef Holzenkamp
        Dr . Hendrik Hoppenstedt
        Margaret Horb
        Bettina Hornhues
        Dr . Mathias Edwin Höschel
        Charles M . Huber
        Anette Hübinger
        Hubert Hüppe
        Erich Irlstorfer
        Sylvia Jörrißen
        Dr . Franz Josef Jung
        Andreas Jung
        Xaver Jung
        Dr . Egon Jüttner
        Bartholomäus Kalb
        Hans-Werner Kammer
        Steffen Kanitz
        Alois Karl
        Anja Karliczek
        Bernhard Kaster
        Volker Kauder
        Dr . Stefan Kaufmann
        Ronja Kemmer
        Roderich Kiesewetter
        Dr . Georg Kippels
        Volkmar Klein
        Jürgen Klimke
        Axel Knoerig
        Jens Koeppen
        Markus Koob
        Carsten Körber
        Kordula Kovac
        Michael Kretschmer
        Gunther Krichbaum
        Dr . Günter Krings
        Rüdiger Kruse
        Bettina Kudla
        Dr . Roy Kühne
        Günter Lach
        Uwe Lagosky
        Dr . Dr . h . c . Karl A . Lamers
        Andreas G . Lämmel
        Dr . Norbert Lammert
        Katharina Landgraf
        Ulrich Lange
        Barbara Lanzinger
        Dr . Silke Launert
        Paul Lehrieder
        Dr . Katja Leikert
        Dr . Philipp Lengsfeld
        Dr . Andreas Lenz
        Antje Lezius
        Ingbert Liebing
        Matthias Lietz
        Andrea Lindholz
        Dr . Carsten Linnemann
        Patricia Lips
        Wilfried Lorenz
        Dr . Claudia Lücking-Michel
        Dr . Jan-Marco Luczak
        Daniela Ludwig
        Karin Maag
        Yvonne Magwas
        Thomas Mahlberg
        Dr . Thomas de Maizière
        Gisela Manderla
        Matern von Marschall
        Hans-Georg von der Marwitz
        Andreas Mattfeldt
        Stephan Mayer (Altötting)
        Reiner Meier
        Dr . Michael Meister
        Dr . Angela Merkel
        Jan Metzler
        Maria Michalk
        Dr . Mathias Middelberg
        Dietrich Monstadt
        Karsten Möring
        Marlene Mortler
        Volker Mosblech
        Elisabeth Motschmann
        Dr . Gerd Müller
        Carsten Müller (Braun-
        schweig)
        Stefan Müller (Erlangen)
        Dr . Philipp Murmann
        Dr . Andreas Nick
        Michaela Noll
        Helmut Nowak
        Dr . Georg Nüßlein
        Julia Obermeier
        Wilfried Oellers
        Florian Oßner
        Dr . Tim Ostermann
        Henning Otte
        Ingrid Pahlmann
        Sylvia Pantel
        Martin Patzelt
        Dr . Martin Pätzold
        Ulrich Petzold
        Dr. Joachim Pfeiffer
        Sibylle Pfeiffer
        Eckhard Pols
        Thomas Rachel
        Kerstin Radomski
        Alexander Radwan
        Alois Rainer
        Dr . Peter Ramsauer
        Eckhardt Rehberg
        Lothar Riebsamen
        Josef Rief
        Dr . Heinz Riesenhuber
        Iris Ripsam
        Johannes Röring
        Kathrin Rösel
        Dr . Norbert Röttgen
        Erwin Rüddel
        Albert Rupprecht
        Anita Schäfer (Saalstadt)
        Karl Schiewerling
        Jana Schimke
        Norbert Schindler
        Tankred Schipanski
        Christian Schmidt (Fürth)
        Gabriele Schmidt (Ühlingen)
        Patrick Schnieder
        Nadine Schön (St . Wendel)
        Dr . Ole Schröder
        Dr . Kristina Schröder (Wies-
        baden)
        Bernhard Schulte-Drüggelte
        Dr . Klaus-Peter Schulze
        Uwe Schummer
        Armin Schuster (Weil am
        Rhein)
        Christina Schwarzer
        Detlef Seif
        Johannes Selle
        Reinhold Sendker
        Bernd Siebert
        Thomas Silberhorn
        Johannes Singhammer
        Tino Sorge
        Jens Spahn
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21319
        (A) (C)
        (B) (D)
        Carola Stauche
        Dr. Frank Steffel
        Dr. Wolfgang Stefinger
        Albert Stegemann
        Sebastian Steineke
        Christian Freiherr von
        Stetten
        Dieter Stier
        Rita Stockhofe
        Gero Storjohann
        Stephan Stracke
        Max Straubinger
        Matthäus Strebl
        Karin Strenz
        Thomas Stritzl
        Michael Stübgen
        Dr . Sabine Sütterlin-Waack
        Dr . Peter Tauber
        Antje Tillmann
        Astrid Timmermann-Fechter
        Dr . Hans-Peter Uhl
        Dr . Volker Ullrich
        Arnold Vaatz
        Oswin Veith
        Thomas Viesehon
        Michael Vietz
        Volkmar Vogel (Kleinsaara)
        Sven Volmering
        Christel Voßbeck-Kayser
        Kees de Vries
        Dr . Johann Wadephul
        Marco Wanderwitz
        Karl-Heinz Wange
        Nina Warken
        Kai Wegner
        Dr . h . c . Albert Weiler
        Marcus Weinberg (Hamburg)
        Dr . Anja Weisgerber
        Peter Weiß (Emmendingen)
        Sabine Weiss (Wesel I)
        Ingo Wellenreuther
        Waldemar Westermayer
        Kai Whittaker
        Peter Wichtel
        Annette Widmann-Mauz
        Heinz Wiese (Ehingen)
        Klaus-Peter Willsch
        Elisabeth Winkelmeier-
        Becker
        Oliver Wittke
        Dagmar G . Wöhrl
        Barbara Woltmann
        Tobias Zech
        Heinrich Zertik
        Dr . Matthias Zimmer
        Gudrun Zollner
        SPD
        Niels Annen
        Ingrid Arndt-Brauer
        Rainer Arnold
        Heike Baehrens
        Ulrike Bahr
        Bettina Bähr-Losse
        Heinz-Joachim Barchmann
        Dr . Katarina Barley
        Doris Barnett
        Klaus Barthel
        Dr . Matthias Bartke
        Sören Bartol
        Bärbel Bas
        Uwe Beckmeyer
        Lothar Binding (Heidelberg)
        Burkhard Blienert
        Willi Brase
        Dr . Karl-Heinz Brunner
        Dr . h . c . Edelgard Bulmahn
        Marco Bülow
        Martin Burkert
        Dr . Lars Castellucci
        Jürgen Coße
        Petra Crone
        Bernhard Daldrup
        Dr . Daniela De Ridder
        Dr . Karamba Diaby
        Sabine Dittmar
        Martin Dörmann
        Elvira Drobinski-Weiß
        Siegmund Ehrmann
        Michaela Engelmeier
        Dr . h . c . Gernot Erler
        Petra Ernstberger
        Saskia Esken
        Karin Evers-Meyer
        Dr . Johannes Fechner
        Dr . Fritz Felgentreu
        Elke Ferner
        Dr . Ute Finckh-Krämer
        Christian Flisek
        Gabriele Fograscher
        Dr . Edgar Franke
        Ulrich Freese
        Dagmar Freitag
        Sigmar Gabriel
        Michael Gerdes
        Iris Gleicke
        Angelika Glöckner
        Ulrike Gottschalck
        Kerstin Griese
        Gabriele Groneberg
        Michael Groß
        Uli Grötsch
        Wolfgang Gunkel
        Bettina Hagedorn
        Rita Hagl-Kehl
        Metin Hakverdi
        Ulrich Hampel
        Sebastian Hartmann
        Michael Hartmann (Wa-
        ckernheim)
        Hubertus Heil (Peine)
        Wolfgang Hellmich
        Dr . Barbara Hendricks
        Heidtrud Henn
        Gustav Herzog
        Gabriele Hiller-Ohm
        Thomas Hitschler
        Dr . Eva Högl
        Christina Jantz-Herrmann
        Frank Junge
        Josip Juratovic
        Thomas Jurk
        Oliver Kaczmarek
        Johannes Kahrs
        Ralf Kapschack
        Gabriele Katzmarek
        Marina Kermer
        Cansel Kiziltepe
        Arno Klare
        Lars Klingbeil
        Dr. Bärbel Kofler
        Daniela Kolbe
        Birgit Kömpel
        Anette Kramme
        Helga Kühn-Mengel
        Christine Lambrecht
        Christian Lange (Backnang)
        Dr . Karl Lauterbach
        Steffen-Claudio Lemme
        Burkhard Lischka
        Gabriele Lösekrug-Möller
        Hiltrud Lotze
        Kirsten Lühmann
        Dr . Birgit Malecha-Nissen
        Caren Marks
        Katja Mast
        Hilde Mattheis
        Dr . Matthias Miersch
        Klaus Mindrup
        Susanne Mittag
        Bettina Müller
        Detlef Müller (Chemnitz)
        Michelle Müntefering
        Dr . Rolf Mützenich
        Andrea Nahles
        Dietmar Nietan
        Ulli Nissen
        Thomas Oppermann
        Mahmut Özdemir (Duisburg)
        Aydan Özoğuz
        Markus Paschke
        Christian Petry
        Jeannine Pflugradt
        Joachim Poß
        Florian Post
        Achim Post (Minden)
        Dr . Wilhelm Priesmeier
        Dr . Sascha Raabe
        Martin Rabanus
        Mechthild Rawert
        Stefan Rebmann
        Gerold Reichenbach
        Dr . Carola Reimann
        Andreas Rimkus
        Sönke Rix
        Petra Rode-Bosse
        Dennis Rohde
        Dr . Martin Rosemann
        René Röspel
        Dr . Ernst Dieter Rossmann
        Michael Roth (Heringen)
        Bernd Rützel
        Sarah Ryglewski
        Johann Saathoff
        Annette Sawade
        Dr . Hans-Joachim
        Schabedoth
        Axel Schäfer (Bochum)
        Dr . Nina Scheer
        Marianne Schieder
        Udo Schiefner
        Dr . Dorothee Schlegel
        Ulla Schmidt (Aachen)
        Matthias Schmidt (Berlin)
        Dagmar Schmidt (Wetzlar)
        Carsten Schneider (Erfurt)
        Elfi Scho-Antwerpes
        Ursula Schulte
        Swen Schulz (Spandau)
        Ewald Schurer
        Frank Schwabe
        Andreas Schwarz
        Rita Schwarzelühr-Sutter
        Rainer Spiering
        Svenja Stadler
        Martina Stamm-Fibich
        Sonja Steffen
        Dr . Frank-Walter Steinmeier
        Christoph Strässer
        Kerstin Tack
        Claudia Tausend
        Michael Thews
        Dr . Karin Thissen
        Franz Thönnes
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721320
        (A) (C)
        (B) (D)
        Carsten Träger
        Ute Vogt
        Dirk Vöpel
        Gabi Weber
        Bernd Westphal
        Andrea Wicklein
        Dirk Wiese
        Waltraud Wolff (Wol-
        mirstedt)
        Gülistan Yüksel
        Dagmar Ziegler
        Stefan Zierke
        Dr . Jens Zimmermann
        Manfred Zöllmer
        DIE LINKE.
        Jan van Aken
        Dr . Dietmar Bartsch
        Herbert Behrens
        Karin Binder
        Matthias W . Birkwald
        Heidrun Bluhm
        Christine Buchholz
        Eva Bulling-Schröter
        Roland Claus
        Sevim Dağdelen
        Dr . Diether Dehm
        Klaus Ernst
        Wolfgang Gehrcke
        Nicole Gohlke
        Annette Groth
        Dr . André Hahn
        Heike Hänsel
        Dr . Rosemarie Hein
        Inge Höger
        Andrej Hunko
        Sigrid Hupach
        Ulla Jelpke
        Kerstin Kassner
        Katja Kipping
        Jutta Krellmann
        Katrin Kunert
        Caren Lay
        Sabine Leidig
        Ralph Lenkert
        Dr . Gesine Lötzsch
        Thomas Lutze
        Birgit Menz
        Cornelia Möhring
        Niema Movassat
        Dr . Alexander S . Neu
        Thomas Nord
        Petra Pau
        Harald Petzold (Havelland)
        Richard Pitterle
        Martina Renner
        Dr . Petra Sitte
        Kersten Steinke
        Dr . Kirsten Tackmann
        Azize Tank
        Frank Tempel
        Kathrin Vogler
        Harald Weinberg
        Katrin Werner
        Birgit Wöllert
        Jörn Wunderlich
        Hubertus Zdebel
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        Kerstin Andreae
        Annalena Baerbock
        Marieluise Beck (Bremen)
        Volker Beck (Köln)
        Dr . Franziska Brantner
        Agnieszka Brugger
        Ekin Deligöz
        Katja Dörner
        Katharina Dröge
        Harald Ebner
        Dr . Thomas Gambke
        Matthias Gastel
        Kai Gehring
        Katrin Göring-Eckardt
        Anja Hajduk
        Britta Haßelmann
        Dr . Anton Hofreiter
        Bärbel Höhn
        Dieter Janecek
        Uwe Kekeritz
        Katja Keul
        Sven-Christian Kindler
        Maria Klein-Schmeink
        Tom Koenigs
        Sylvia Kotting-Uhl
        Oliver Krischer
        Stephan Kühn (Dresden)
        Christian Kühn (Tübingen)
        Renate Künast
        Markus Kurth
        Monika Lazar
        Steffi Lemke
        Dr . Tobias Lindner
        Nicole Maisch
        Peter Meiwald
        Irene Mihalic
        Beate Müller-Gemmeke
        Özcan Mutlu
        Dr . Konstantin von Notz
        Omid Nouripour
        Friedrich Ostendorff
        Cem Özdemir
        Lisa Paus
        Brigitte Pothmer
        Tabea Rößner
        Claudia Roth (Augsburg)
        Corinna Rüffer
        Manuel Sarrazin
        Ulle Schauws
        Dr . Gerhard Schick
        Dr . Frithjof Schmidt
        Kordula Schulz-Asche
        Dr . Wolfgang Strengmann-
        Kuhn
        Hans-Christian Ströbele
        Dr . Harald Terpe
        Markus Tressel
        Doris Wagner
        Dr . Valerie Wilms
        Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben, sind in der Liste der
        entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) aufgeführt .
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Christina Jantz-Herrmann,
        Bettina Bähr-Losse, Petra Crone, Rita Hagl-Kehl,
        Anette Kramme, Susanne Mittag, Ulli Nissen,
        Mechthild Rawert, Andreas Rimkus, Petra Rode-
        Bosse, Johann Saathoff, Dr. Dorothee Schlegel,
        Ursula Schulte, Rainer Spiering und Ute Vogt
        (alle SPD) zu der Abstimmung über die Beschluss-
        empfehlung des Ausschusses für Ernährung und
        Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordne-
        ten Friedrich Ostendorff, Oliver Krischer, Nicole
        Maisch, weiterer Abgeordneter und der Frakti-
        on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige
        Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich
        ein Ende setzen (Tagesordnungspunkt 3 e)
        Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon seit lan-
        gem, die Praxis des routinemäßigen Tötens von männli-
        chen Eintagsküken zu beenden . Die jährliche Tötung von
        circa 45 Millionen männlichen Eintagsküken aus soge-
        nannten Legelinien in Deutschland – nur weil deren Auf-
        zucht für die Agrarindustrie nicht wirtschaftlich ist – ist
        unserer Ansicht nach nicht mit dem Staatsziel Tierschutz
        vereinbar .
        Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf
        politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendi-
        gungsdatum dieser Praxis in unserem Land . Eine Novel-
        lierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben .
        Nach unserem Verständnis gehört nicht nur Forschungs-
        förderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jah-
        ren getan –, sondern insbesondere Rechtsetzung zu den
        Kernaufgaben des Gesetzgebers .
        Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis
        des Tötens männlicher Eintagsküken zu durchbrechen:
        Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Ge-
        schlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann
        nur eine Brückentechnologie sein . Schließlich werden
        auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21321
        (A) (C)
        (B) (D)
        Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen
        werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet wer-
        den . Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundes-
        minister Schmidt war, dass das Kükenschreddern 2017
        aufhört, hat der Minister nun immerhin eine Präsentation
        der neuen Technologie zur Internationalen Grünen Wo-
        che angekündigt . Es bleibt jedoch abzuwarten, wann die
        flächendeckende Nutzung einer derartigen Technologie
        tatsächlich Standard in deutschen Brütereien sein wird .
        Bis dahin wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen,
        wenn wir nicht vorher rechtsetzend tätig werden . Auch
        wenn die neue Technologie in den deutschen Brütereien
        irgendwann flächendeckend Einzug erhält, wird damit
        die vorherrschende industrielle Logik, nach der es legi-
        tim ist, täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche
        Küken aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebe-
        wesen zu verwerfen, nicht infrage gestellt .
        Wir setzen uns deshalb insbesondere für einen ande-
        ren alternativen Ansatz ein: Ziel muss die Rückkehr zum
        Zweinutzungshuhn sein, also zu Hühnerrassen, die so-
        wohl zum Eierlegen als auch zum Mästen geeignet sind .
        Insbesondere auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion
        fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium die For-
        schung zum Zweinutzungshuhn . Diese muss intensiviert
        werden .
        Auch Initiativen, welche die Mitaufzucht der männ-
        lichen Küken aus Legelinien querfinanzieren, sind zu
        unterstützen – zum Beispiel „Bruderhahn Initiative
        Deutschland“ oder „haehnlein Eier“ . Leider fristet der
        Ansatz, die Aufzucht der männlichen Küken über einen
        leicht erhöhten Preis der Eier – 4 Cent pro Ei bei der
        Bruderhahninitiative – mitzufinanzieren, noch ein Ni-
        schendasein im Biosegment . Auch hier muss über eine
        weitere Unterstützung nachgedacht werden .
        Selbstverständlich trägt gerade auch der Verzicht auf
        beziehungsweise der bewusste Konsum von Eiern und
        Produkten, die Ei enthalten, zu einer quantitativen Ein-
        schränkung der Tötungspraxis bei .
        Aus diesen Feststellungen folgt, dass wir die Zielset-
        zung des Antrages „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kü-
        kentötung schnellstmöglich ein Ende setzen“ unterstüt-
        zen. Vom Regieren nach dem Prinzip Hoffnung, wie es
        Minister Schmidt allzu oft praktiziert, distanzieren wir
        uns . Aus Koalitionsräson können wir den Antrag jedoch
        leider nicht formell mittragen .
        Anlage 4
        Erklärungen nach § 31 GO
        zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung
        des Ausschusses für Ernährung und Landwirt-
        schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich
        Ostendorff, Oliver Krischer, Nicole Maisch, weite-
        rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige Hühnerhaltung –
        Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen
        (Tagesordnungspunkt 3 e)
        Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Die SPD-Bun-
        destagsfraktion fordert schon seit langem, die Praxis des
        routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken zu
        beenden . Die jährliche Tötung von circa 45 Millionen
        männlichen Eintagsküken aus sogenannten Legelinien in
        Deutschland – nur weil deren Aufzucht für die Agrarin-
        dustrie nicht wirtschaftlich ist – ist unserer Ansicht nach
        nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar . Mit der
        Tötung von Eintagsküken werden ethische Grundsätze
        wirtschaftlichen Interessen geopfert – obwohl es Alter-
        nativen gäbe .
        Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf
        politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendi-
        gungsdatum dieser Praxis in unserem Land . Eine Novel-
        lierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben .
        Nach meinem Verständnis gehört nicht nur Forschungs-
        förderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jah-
        ren –, sondern insbesondere Rechtsetzung zu den Kern-
        aufgaben des Gesetzgebers .
        Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis
        des Tötens männlicher Eintagsküken zu beenden:
        Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Ge-
        schlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann
        nur eine Brückentechnologie sein . Schließlich werden
        auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass
        Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen
        werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet werden .
        Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundesminister
        Schmidt war, dass Kükenschreddern 2017 zu beenden,
        hat der Minister nun immerhin eine Präsentation der
        neuen Technologie zur Internationalen Grünen Woche
        angekündigt. Es bleibt abzuwarten, wann die flächende-
        ckende Nutzung einer derartigen Technologie tatsächlich
        Standard in deutschen Brütereien sein wird . Bis dahin
        wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen, wenn wir
        nicht vorher rechtsetzend tätig werden . Auch wenn die
        neue Technologie in den deutschen Brütereien irgend-
        wann flächendeckend Einzug hält, wird damit die vor-
        herrschende industrielle Logik, nach der es legitim ist,
        täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche Küken
        aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebewesen zu
        verwerfen, von vielen nicht infrage gestellt .
        Ich setze mich deshalb für einen alternativen Ansatz
        ein: Ziel muss die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn
        sein, also zu Hühnerrassen, die sowohl zum Eierlegen
        als auch zum Mästen geeignet sind . Insbesondere auf
        Druck der SPD-Bundestagsfraktion fördert das Bundes-
        landwirtschaftsministerium die Forschung zum Zweinut-
        zungshuhn . Diese muss intensiviert werden .
        Auch Initiativen, welche die Mitaufzucht der männ-
        lichen Küken aus Legelinien querfinanzieren, sind zu
        unterstützen – (zum Beispiel „Bruderhahn Initiative
        Deutschland“ oder „haehnlein Eier“ . Leider fristet der
        Ansatz, die Aufzucht der männlichen Küken über einen
        leicht erhöhten Preis der Eier – 4 Cent pro Ei bei der
        Bruderhahninitiative – mitzufinanzieren, noch ein Ni-
        schendasein im Biosegment . Auch hier muss über eine
        weitere Unterstützung nachgedacht werden .
        Selbstverständlich trägt gerade auch der Verzicht auf
        beziehungsweise der bewusste Konsum von Eiern und
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721322
        (A) (C)
        (B) (D)
        Produkten, die Ei enthalten, zu einer quantitativen Ein-
        schränkung der Tötungspraxis bei .
        Aus diesen Feststellungen folgt, dass ich die Zielset-
        zung des Antrages „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kü-
        kentötung schnellstmöglich ein Ende setzen“ unterstüt-
        ze. Durch Regieren nach dem Prinzip Hoffnung, wie es
        Minister Schmidt hier praktiziert, werden sich die Ver-
        hältnisse nicht verbessern lassen – zu stark dominieren
        wirtschaftliche Interessen bzw . das Streben nach Ge-
        winnmaximierung . Wie so oft, erlaubt es der Koalitions-
        vertrag auch in diesem Fall nicht, dem Antrag „Zukunfts-
        fähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich
        ein Ende setzen“ zuzustimmen .
        Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Die SPD-Bundes-
        tagsfraktion fordert schon seit langem, die Praxis des
        routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken
        zu beenden . Die jährliche Tötung von circa 45 Millionen
        männlichen Eintagsküken aus sogenannten Legelinien in
        Deutschland – nur weil deren Aufzucht für die Agrarin-
        dustrie nicht wirtschaftlich ist – ist unserer Ansicht nach
        nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar .
        Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf
        politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendi-
        gungsdatum dieser Praxis in unserem Land . Eine Novel-
        lierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben .
        Nach meinem Verständnis gehört nicht nur Forschungs-
        förderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jah-
        ren erfolgt –, sondern insbesondere die Rechtsetzung zu
        den Kernaufgaben des Gesetzgebers .
        Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis
        des Tötens männlicher Eintagsküken zu durchbrechen:
        Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Ge-
        schlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann
        nur eine Brückentechnologie sein . Schließlich werden
        auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass
        Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen
        werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet wer-
        den . Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundes-
        minister Schmidt war, dass das Kükenschreddern 2017
        aufhört, hat der Minister nun immerhin eine Präsentation
        der neuen Technologie zur Internationalen Grünen Wo-
        che angekündigt . Es bleibt jedoch abzuwarten, wann die
        flächendeckende Nutzung einer derartigen Technologie
        tatsächlich Standard in deutschen Brütereien sein wird .
        Bis dahin wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen,
        wenn wir nicht vorher rechtsetzend tätig werden . Auch
        wenn die neue Technologie in den deutschen Brütereien
        irgendwann flächendeckend Einzug erhält, wird damit
        die vorherrschende industrielle Logik, nach der es legi-
        tim ist, täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche
        Küken aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebe-
        wesen zu verwerfen, nicht infrage gestellt .
        Ich setze mich deshalb insbesondere für einen alterna-
        tiven Ansatz ein: Ziel muss die Rückkehr zum Zweinut-
        zungshuhn sein, also zu Hühnerrassen, die sowohl zum
        Eierlegen als auch zum Mästen geeignet sind . Insbeson-
        dere auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion fördert das
        Bundeslandwirtschaftsministerium die Forschung zum
        Zweinutzungshuhn . Diese muss intensiviert werden .
        Auch Initiativen, welche die Mitaufzucht der männ-
        lichen Küken aus Legelinien querfinanzieren, sind zu
        unterstützen – zum Beispiel „Bruderhahn Initiative
        Deutschland“ oder „haehnlein Eier“ . Leider fristet der
        Ansatz, die Aufzucht der männlichen Küken über einen
        leicht erhöhten Preis der Eier – 4 Cent pro Ei bei der
        Bruderhahninitiative – mitzufinanzieren, noch ein Ni-
        schendasein im Biosegment . Auch hier muss über eine
        weitere Unterstützung nachgedacht werden .
        Aus diesen Feststellungen folgt, dass ich die Zielset-
        zung des „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentö-
        tung schnellstmöglich ein Ende setzen“ unterstütze . Vom
        Regieren nach dem Prinzip Hoffnung, wie es Minister
        Schmidt allzu oft praktiziert, distanziere ich mich . Aus
        Koalitionsräson kann ich den Antrag jedoch leider nicht
        formell mittragen .
        Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Die SPD-Bundes-
        tagsfraktion fordert schon seit langem, die Praxis des
        routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken
        zu beenden . Die jährliche Tötung von circa 45 Millio-
        nen männlichen Küken aus sogenannten Legelinien in
        Deutschland – nur weil deren Aufzucht für die Agrarin-
        dustrie nicht wirtschaftlich ist – ist unserer Ansicht nach
        nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar .
        Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf
        politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendi-
        gungsdatum dieser Praxis in unserem Land . Eine Novel-
        lierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben .
        Nach meinem Verständnis gehört nicht nur Forschungs-
        förderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jah-
        ren getan –, sondern insbesondere Rechtsetzung zu den
        Kernaufgaben des Gesetzgebers .
        Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis
        des Tötens männlicher Eintagsküken zu durchbrechen:
        Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Ge-
        schlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann
        nur eine Brückentechnologie sein . Schließlich werden
        auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass
        Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen
        werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet wer-
        den . Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundes-
        minister Schmidt war, dass das Kükenschreddern 2017
        aufhört, hat der Minister nun immerhin eine Präsentation
        der neuen Technologie zur Internationalen Grünen Wo-
        che angekündigt . Es bleibt jedoch abzuwarten, wann die
        flächendeckende Nutzung einer derartigen Technologie
        tatsächlich Standard in deutschen Brütereien sein wird .
        Bis dahin wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen,
        wenn wir nicht vorher rechtsetzend tätig werden . Auch
        wenn die neue Technologie in den deutschen Brütereien
        irgendwann flächendeckend Einzug erhält, wird damit
        die vorherrschende industrielle Logik, nach der es legi-
        tim ist, täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche
        Küken aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebe-
        wesen zu verwerfen, nicht infrage gestellt .
        Ich setze mich deshalb dafür ein, auf die Nutzung und
        Tötung von Tieren für unsere Ernährung möglichst ganz
        zu verzichten und stattdessen alternative Lösungen für
        eine gesunde tierfreie Ernährung aufzuzeigen . Hier könn-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21323
        (A) (C)
        (B) (D)
        te die Wissenschaft einen guten Beitrag leisten . Wichtig
        wären auch Strategien, Schulungen und Anreize für Kan-
        tinen und Mensen mit dem Ziel, die Angebote auf eine
        möglichst tierfreie und gesunde Ernährung umzustellen .
        Der Ernährungsreport 2016 zeigt, dass es nach wie
        vor Defizite in der Bevölkerung beim Thema gesunde Er-
        nährung gibt und die ernährungsbedingten Krankheiten
        weiter zunehmen . Dies hängt vor allem auch mit einem
        zu hohen Konsum von Fleisch und tierischen Produkten
        zusammen . Durch den Konsum von Fleisch können zum
        Beispiel durch die Aufnahme von Antibiotika, die sich
        im Fleisch ansammeln, schädigende Wirkungen auf die
        Gesundheit ausgehen . Deshalb muss der Einsatz von An-
        tibiotika streng reguliert und Massentierhaltung beendet
        werden . Agrarsubventionen sollten so umgestellt wer-
        den, dass nur noch artgerechte Tierhaltung unterstützt
        wird, und Subventionen für die Futtermittelproduktion
        wegfallen .
        Der Ernährungsreport 2016 macht deutlich, dass vie-
        len Menschen die Zusammenhänge von Ernährung und
        Gesundheit nicht ausreichend bekannt sind . Deshalb
        brauchen wir Aufklärungsstrategien, um das Wissen und
        Bewusstsein für eine ausgewogene gesunde Ernährung
        zu stärken . Wichtig ist auch, irreführende Werbung zu
        unterbinden . Werbung mit glücklichen Tieren, die für die
        so beworbenen Produkte getötet wurden, muss untersagt
        werden .
        Der Konsum von Fertiggerichten nimmt weiter zu .
        Hier ist es notwendig, Verbraucherinnen und Verbrau-
        cher in übersichtlicher, verständlicher Form darüber zu
        informieren, ob in den Produkten tierische Anteile ent-
        halten sind .
        Es ist erwiesen, dass in den meisten Fertiggerichten
        zudem Zucker und Salz enthalten sind, deren Anteile
        von den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht als
        gesundheitsschädlich erkannt werden . Hier wäre eine
        Ernährungsampel hilfreich, die auch die mögliche schä-
        digende Wirkung von tierischen Komponenten in dem
        jeweiligen Lebensmittel einschließt . Wichtig ist auch,
        Strategien zu entwerfen, wie gesunde tierfreie Produkte
        günstiger für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu
        erwerben sind .
        Anlage 5
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) zu den namentlichen Ab-
        stimmungen über die Beschlussempfehlung des Aus-
        schusses für Arbeit und Soziales
        – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus,
        Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Ab-
        geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kei-
        ne Kumpel zweiter Klasse – Rentenansprüche
        der Bergleute aus der DDR-Braunkohlevered-
        lung wahren
        – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus,
        Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer
        Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
        Keine Altersarmut von Ost-Krankenschwes-
        tern – Gerechte Renten für Beschäftigte im
        DDR-Gesundheits- und Sozialwesen schaffen
        (Tagesordnungspunkt 6 b)
        Die ehemaligen Bergleute in der Braunkohlever-
        edelung der DDR haben ein extrem hartes Berufsleben
        hinter sich . Das Anliegen der Fraktion Die Linke, die-
        ser Gruppe eine Entschädigung zukommen zu lassen, ist
        grundsätzlich nachvollziehbar .
        Das Rentenrecht ist hierfür allerdings nicht der rich-
        tige Ort .
        Die Einrichtung eines steuerfinanzierten Härtefall-
        fonds wäre der bessere Ort .
        Daher enthalte ich mich .
        Bezüglich der Krankenschwestern sehe ich ebenfalls
        eine Ungerechtigkeit . Das gilt aber leider auch für ande-
        re Berufsgruppen, deren Steigerungsraten nicht ins neue
        Rentensystem überführt wurden . Hier müssen alle Grup-
        pen angeschaut werden .
        Daher kann ich diesem Antrag nicht zustimmen .
        Anlage 6
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE)
        zu der Abstimmung über den von der Bundesre-
        gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
        Neuregelung des Bundesarchivrechts (Tagesord-
        nungspunkt 7)
        Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neure-
        gelung des Bundesarchivrechts stimme ich nicht zu, weil
        die Bundesregierung in diesem neuen Bundesarchivge-
        setz Sonderregelungen für die deutschen Geheimdienste
        festschreiben will .
        Die Nachrichtendienste könnten bei einer Neurege-
        lung künftig selbst entscheiden, welche Unterlagen sie
        archivieren und welche sie vernichten und damit einer
        demokratischen Kontrolle entziehen . Transparenz und
        Kontrolle staatlichen Handelns werden dadurch empfind-
        lich eingeschränkt .
        Die bestehenden Geheimschutzbestimmungen wur-
        den im Bundesarchiv stets ohne Beanstandungen umge-
        setzt . Die Unabhängigkeit des Bundesarchivs muss er-
        halten bleiben .
        Aus diesem Grund stimme ich gegen den Gesetzent-
        wurf der Bundesregierung .
        Anlage 7
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Dr. Eva Högl, Cansel Kiziltepe,
        Klaus Mindrup, Mechthild Rawert, Annette
        Sawade und Swen Schulz (Spandau) (alle SPD) zu
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721324
        (A) (C)
        (B) (D)
        der namentlichen Abstimmung über die Beschluss-
        empfehlung des Haushaltsausschusses zu dem
        Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine
        Lötzsch, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordne-
        ter und der Fraktion DIE LINKE: Dragoner-Areal
        dem Land Berlin zum Kauf anbieten (Tagesord-
        nungspunkt 10)
        Die SPD-Fraktion hat zusammen mit der CDU/
        CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Reihe von
        Regelungen auf den Weg gebracht, die den Preisanstieg
        von Mietwohnungen dämpfen, Neubau von Wohnun-
        gen ankurbeln und Wohnraum bezahlbar halten sollen .
        Hierzu gehören unter anderem die Mietpreisbremse, das
        Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen sowie die
        Erhöhung des Wohngelds .
        Jedoch sind weitere Verbesserungen nötig . Der von
        uns vorgeschlagene Gesetzentwurf zur Novellierung des
        Mietrechts wird jedoch aktuell von CDU/CSU blockiert .
        Aus diesem Grund hat die SPD-Bundestagsfraktion
        am 1 . September 2016 das Positionspapier „Bezahlbare
        Wohnungen schaffen und Mietrecht sozial gestalten“ be-
        schlossen . Darin wird auch eine Änderung des BImA-Ge-
        setzes gefordert . Wir wollen eine Abkehr vom Höchst-
        preisverfahren und ein kommunales Vorkaufsrecht .
        Ziel ist, die Bundesimmobilien einer stadtverträglichen
        Nutzung zuzuführen und bezahlbare Mietwohnungen zu
        fördern anstatt Spekulationen und Preissteigerungen an-
        zuheizen . Auch hierzu stehen wir in Verhandlungen mit
        dem Koalitionspartner .
        Der Antrag der Linken fordert die Rückabwicklung
        des Kaufvertrags zwischen der BImA und dem Investor .
        Dieser Forderung ist hinfällig, da die BImA von ihrem
        unbefristetem und unbedingtem Rücktrittsrecht Ge-
        brauch gemacht hat . Dies resultiert aus der Ablehnung
        des Finanzausschusses des Bundesrats . Der ablehnende
        Beschluss ist maßgeblich dem Einsatz des Berliner Fi-
        nanzsenators Matthias Kollatz-Ahnen zu verdanken . Da-
        rüber hinaus hat der Berliner Senat das Dragoner-Areal
        im Juli 2016 zum Sanierungsgebiet erklärt . Hierdurch
        ergibt sich bereits ein Vorkaufsrecht des Landes Berlin .
        Die Bundesregierung befindet sich bereits mit dem Land
        Berlin in Verhandlungen über den Verkauf des Drago-
        ner-Areals an das Land Berlin . Der Antrag ist also gegen-
        standslos geworden . Daher stimmen wir den Beschluss-
        empfehlungen der Ausschüsse zu .
        Anlage 8
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
        brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
        des Zollverwaltungsgesetzes (Tagesordnungs-
        punkt 15)
        Uwe Feiler (CDU/CSU): Heute beraten wir abschlie-
        ßend über einen Gesetzentwurf, der sich im Vorfeld un-
        seres Beschlusses nur bei den Kennern und Liebhabern
        der Zollverwaltung eines gewissen Interesses erfreute
        und seinen Charme erst auf den zweiten Blick offenbart.
        Dennoch lohnt sich ein Austausch über die Pläne der
        Bundesregierung zur weiteren Verbesserung der Arbeit
        der Zollbehörden gerade auch in Abgrenzung und Ko-
        operation mit anderen zuständigen Stellen und in Bezug
        auf die Anpassung an EU-Recht .
        Im Kern umfasst die Gesetzesnovelle fünf Punkte:
        erstens die verbesserte Bekämpfung von Geldwäsche
        und Terrorismusfinanzierung,
        zweitens die Ausweitung der Kontrolle von Postsen-
        dungen auf andere Postdienstleister,
        drittens die verbesserte Eigensicherung unserer Zoll-
        bediensteten,
        viertens die Bekämpfung der Verbrauchsteuerkrimi-
        nalität und
        fünftens die Anpassung der zur Verfügung stehenden
        Sanktionen .
        Auf die verbesserte Bekämpfung der Geldwäsche und
        der Terrorismusfinanzierung wird gleich mein Kollege
        Frank Steffel ausführlicher eingehen, sodass ich mich auf
        die anderen Aspekte des Gesetzes konzentrieren will .
        Wir alle spüren in unserem eigenen Konsumverhalten,
        wie sich Warenströme ändern . Nationale Grenzen sind
        längst keine Hindernisse im Warenverkehr mehr, und
        zahlreiche Firmen oder Privatpersonen beliefern uns tag-
        täglich aus dem Ausland . In einigen Fällen werden aber
        auch aus unlauteren Motiven Güter versandt, sodass eine
        Überwachung dieser Waren durch den Zoll geboten ist .
        Die augenblicklich geltenden gesetzlichen Regelun-
        gen hinken dem liberalisierten Postverkehr jedoch noch
        deutlich hinterher . Der Versand erfolgt eben nicht mehr
        ausschließlich über die Deutsche Post . Zahlreiche wei-
        tere Dienstleister sind in den Markt eingetreten, aber
        im Unterschied zur Deutschen Post AG zurzeit nicht
        verpflichtet, Sendungen dem Zoll vorzulegen, wenn der
        Verdacht besteht, dass diese gegen ein Ein- oder Aus-
        fuhrverbot verstoßen . Deshalb ist es konsequent, diese
        Pflicht auf alle Dienstleister auszudehnen und um ver-
        brauchsteuerpflichtige Waren, Barmittel oder gleichge-
        stellte Zahlungsmitteln zu erweitern .
        Als Staat stehen wir aber auch in der Pflicht, unseren
        Bediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwal-
        tung die Instrumente an die Hand zu geben, um sich selbst
        bzw . Kolleginnen und Kollegen zu schützen . Dabei geht
        es nicht darum, dass Zollbeamte zukünftig Aufgaben der
        allgemeinen Gefahrenabwehr der Länderpolizeien über-
        nehmen sollen . Es muss aber möglich sein, dass sie im
        Rahmen ihrer Tätigkeit präventive Maßnahmen ergrei-
        fen können und zum Beispiel Platzverweise erteilen, die
        Identität feststellen oder Personen und Sachen durchsu-
        chen bzw . sicherstellen dürfen .
        Gerade unsere Erkenntnisse mit sogenannten Umsatz-
        steuerkarussellgeschäften oder mit Belieferungen des
        Schwarzmarktes haben gezeigt, dass es erforderlich ist,
        sich bei zweifelhaften Warensendungen zu vergewissern,
        dass diese den gesetzlichen Auflagen entsprechen bzw.
        wirklich ihren Bestimmungsort erreichen und nicht nur
        der Verkürzung von Verbrauchsteuern dienen .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21325
        (A) (C)
        (B) (D)
        Gute Erfahrungen haben wir auch in der Vergangen-
        heit damit gemacht, dass der Zoll sich auf die wichtigen
        Aufgaben beschränkt . Sanktionen müssen angemessen,
        spürbar, vor allem aber auch wirksam sein . Es ist deshalb
        folgerichtig, die Verfolgung geringfügiger Steuerstrafta-
        ten und -ordnungswidrigkeiten bis zu einer Verkürzung
        von bis zu 250 Euro gegen die Zahlung eines Zuschlags
        einzustellen .
        Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen .
        Dr. Frank Steffel (CDU/CSU): Die vorgeschlagenen
        Änderungen im Zollverwaltungsgesetz verbessern die
        rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überwachung
        und Bekämpfung des vorschriftswidrigen grenzüber-
        schreitenden Warenverkehrs durch den Zoll in den Berei-
        chen Geldwäsche, Verbrauchsteuern und Post . Sie setzen
        internationale Standards um und greifen Empfehlungen
        des Bundesrechnungshofs auf .
        Damit trägt das Gesetz den Entwicklungen und den
        veränderten Warenströmen des Welthandels Rechnung .
        Mit dem Gesetz wird die zollamtliche Überwachung des
        Warenverkehrs verbessert, sodass die Einhaltung des
        Zoll- und Verbrauchsteuerrechts und der Verbote und Be-
        schränkungen sowie der Schutz vor organisierter Krimi-
        nalität auch zukünftig gewährleistet werden kann .
        Bislang galt die Vorlagepflicht bei innergemeinschaft-
        lichen Postsendungen nur für die Deutsche Post AG . Sie
        wird nun auf alle Postdienstleister ausgeweitet . Des Wei-
        teren werden die Befugnisse der Zollbediensteten zur Ei-
        gensicherung normiert . Sanktionen bei Steuerstraftaten
        und Steuerordnungswidrigkeiten werden angepasst .
        Im Bereich der Geldwäsche wird das Zollverwal-
        tungsgesetz in Übereinstimmung mit den Standards und
        Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF)
        überarbeitet und ergänzt . Dies ist zur erfolgreichen Be-
        kämpfung der organisierten Kriminalität und Terroris-
        musfinanzierung erforderlich.
        Als bedeutender Wirtschaftsstandort besteht ein er-
        höhtes Geldwäscherisiko in Deutschland . Das Bun-
        desfinanzministerium schätzt das jährliche Volumen
        der Geldwäsche im Finanz- und Nicht-Finanzsektor in
        Deutschland auf rund 100 Milliarden Euro .
        Mit dem Gesetz wird der grenzüberschreitende Ver-
        kehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln
        jeder Art über die EU-Außengrenzen sowie innerhalb
        der Binnengrenzen künftig gleichermaßen zollamtlich
        überwacht . Hierzu zählen erweiterte Auskunfts- und
        Mitwirkungspflichten für den Zoll. Das Gesetz berück-
        sichtigt, dass die Aufgabenzuweisung zur Bekämpfung
        der Geldwäsche für den gesamten Zollfahndungsdienst
        gilt, das heißt für die Zollfahndungsämter und das Zoll-
        kriminalamt . Der fachliche Zuständigkeitsbereich des
        Zollfahndungsdienstes in Abgrenzung zu den Polizei-
        behörden wird noch klarer gefasst . Mit der Änderung
        wird gewährleistet, dass der Zollfahndungsdienst insbe-
        sondere über die sogenannten „Clearingverfahren“ auch
        bei der Bekämpfung sonstiger Kriminalität unterstützend
        tätig werden kann, soweit diese im Zusammenhang mit
        dem Verbringen von Barmitteln oder gleichgestellten
        Zahlungsmitteln steht . Eine Kompetenzerweiterung des
        Zollfahndungsdienstes liegt hierin jedoch nicht begrün-
        det . Es bleibt bei der bisherigen Kompetenzverteilung
        zwischen Zoll und Polizei .
        Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Die Steigerung des
        weltweiten Handels führt zu sich ändernden Waren-
        strömen und einem veränderten Verhalten der am Wirt-
        schaftskreislauf Beteiligten . Dies wirkt sich insbeson-
        dere auf die Art des Transports sowie die Menge der
        beförderten Waren aus und betrifft leider auch Güter, die
        aus kriminellen Motiven heraus bewegt werden . Der Wa-
        renverkehr über die Grenze des Zollgebiets der EU sowie
        mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren über die deutsche
        Grenze unterliegt einem stetigen Wandel . Wenn wir wol-
        len, dass der Zoll auch in Zukunft in der Lage ist, illegale
        Machenschaften effektiv und effizient zu überwachen,
        brauchen wir eine regelmäßige Überprüfung und Anpas-
        sung der Rechtsgrundlagen . Nur so können die Erhebung
        der Einfuhrabgaben und der Schutz der Gesellschaft vor
        organisierter Kriminalität langfristig gewährleistet wer-
        den .
        Mit dem heute zu verabschiedenden Regierungsent-
        wurf zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes erhält
        der Zoll verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für
        die Überwachung und Bekämpfung des vorschriftswidri-
        gen grenzüberschreitenden Warenverkehrs in den Berei-
        chen Geldwäsche, Verbrauchsteuern und Post . Daneben
        wird das Zollverwaltungsgesetz an den zum 1 . Mai 2016
        geänderten Zollkodex der EU angepasst .
        Die meisten Änderungen haben technischen Cha-
        rakter . So werden beispielsweise die Bestimmungen im
        Zollverwaltungsgesetz zur Bekämpfung von Geldwä-
        sche, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzie-
        rung überarbeitet und ergänzt . Unser Ziel ist eine noch
        wirksamere Bekämpfung dieser illegalen Aktivitäten, in
        Übereinstimmung mit internationalen Standards .
        Die rechtlichen Voraussetzungen für Sicherungs- und
        Schutzmaßnahmen der Zollbediensteten werden geschaf-
        fen . Damit werden die Befugnisse der Zollbediensteten
        zur Eigensicherung geregelt . Zur Bekämpfung von Ver-
        brauchsteuerkriminalität werden erweiterte Möglichkei-
        ten geschaffen, Transporte zu überprüfen.
        Die parlamentarischen Beratungen verliefen weitest-
        gehend im Konsens . Nachfragen seitens der Linken gab
        es vor allem zu den Änderungen bei der Kontrolle des
        Postverkehrs . Dort sieht der Gesetzentwurf zentrale und
        wichtige Neuregelungen vor: Die Überprüfung des Post-
        verkehrs wird auf alle Postdienstleister ausgeweitet, und
        es werden Vorlagepflichten für Postsendungen verschärft.
        Die Postdienstleister haben zudem der Zollverwaltung
        eine Überprüfung ihrer Anzeige- und Vorlagepflicht und
        sowohl stichprobenweise als auch risikoorientierte Kon-
        trollen zu ermöglichen . Zu diesem Zweck sieht der Ge-
        setzentwurf ein Betretungsrecht der Zollverwaltung für
        die Betriebs- und Geschäftsräume der Postdienstleiter
        vor .
        Mit dieser meines Erachtens sehr sinnvollen Auswei-
        tung der Kontrollbefugnisse kommen weitere Aufgaben
        auf den Zoll zu . Die Bundesregierung hat im Zuge der
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721326
        (A) (C)
        (B) (D)
        Beratungen aber deutlich gemacht, dass der Aufgabenzu-
        wachs bei der Kontrolle der Postsendungen ohne Steige-
        rungen des Personalbedarfs bewältigt werden kann . Die
        Schließung der Kontrolllücke erfolgt risikoorientiert und
        führt daher nicht zu Personalaufbau bei der Zollverwal-
        tung .
        Die Grundlage des Einsatzes von Personal und Tech-
        nik beim Zoll in den Kontrollprozessen basiert auf einem
        alle Bereiche umfassenden, einheitlichen Risikomanage-
        ment mit einer zentralen und lokalen Risikoanalyse . Die-
        se berücksichtigt zentrale und lokale Informationen und
        dient der Identifizierung von örtlichen und fachlichen
        Kontrollschwerpunkten . Die Hauptzollämter werten die
        Erkenntnisse aus der Risikoanalyse aus und bewerten be-
        stehende regionale Besonderheiten . Ich nenne exempla-
        risch zum Beispiel Grenznähe, Bevölkerungsdichte, In-
        dustriestruktur, Verkehrsnetz . Die Kontrollschwerpunkte
        werden hiernach festgelegt . Eine verbesserte Informa-
        tionslage durch die Kontrolle von Postsendungen führt
        dabei zu zielgenaueren Kontrollen .
        Eine Absage erteilt die Bundesregierung Forderungen
        nach pauschalen Kontrollen in den Verteilungszentren
        aller Postdienstleister ohne risikoorientierte Ansätze . In
        der Sache führen solche weder zu einem Erkenntnisge-
        winn, noch sind sie personell für die Zollverwaltung zu
        bewältigen .
        Ich bin überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf den Zoll
        bei seiner wichtigen Arbeit fitter für die Zukunft macht
        und bitte Sie daher um Zustimmung .
        Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Es ist immer das glei-
        che Muster: Auch in kleineren Vorhaben wie der geplan-
        ten Änderung des Zollverwaltungsgesetzes lässt sich ein
        typisches Handlungsmuster der Bundesregierung erken-
        nen:
        Begrüßenswert sind einige dringende Modernisierun-
        gen und Anpassungen, die schon zu sehr auf die lange
        Bank geschoben wurden . Problematisch ist hingegen,
        dass bloß kein Geld in die Hand genommen werden soll .
        Geld, das aber unumgänglich ist, zum Beispiel für das
        Personal, das diese veränderten und zusätzlichen Maß-
        nahmen ausführen soll .
        Aktuell und konkret am Zollverwaltungsgesetz: Be-
        grüßenswert ist es, dass die Bundesregierung auf verbaler
        Ebene stärker gegen Geldwäsche, Schmuggel, Steuerhin-
        terziehung vorgehen will . Hier wurden, wie wir meinen,
        viele pragmatische und teils überfällige Regelungen und
        Anpassungen getroffen. So sind größere Transparenz und
        Kontrollen beim grenzüberschreitenden Bargeldverkehr
        wichtig, will man wirkungsvoll gegen Steuerhinterzie-
        hung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung vorgehen.
        Und nach Terroranschlägen ist oft von Waffen- und
        Drogenhandel im „Darknet“ die Rede, also geschlos-
        senen Kommunikationsplattformen im Internet . Meist
        unterbleibt jedoch der Hinweis, dass die körperliche
        Abwicklung dieser finsteren Geschäfte zumeist ganz
        herkömmlich per Paketdienst abgewickelt wird . Es ist
        einsichtig, dass hier bei Verdacht und per Stichprobe
        eingeschritten werden sollte – wobei es natürlich nicht
        zu einer massenhaften Überwachung bzw. großflächigen
        Verletzung des Postgeheimnisses kommen darf .
        Zwar gehen uns solche Maßnahmen im Einzelnen teil-
        weise nicht weit genug, aber am Ende der Legislaturpe-
        riode freut man sich ja selbst über kleinere Vorhaben, die
        nicht in den sich stetig vertiefenden Wahlkampfgräben
        stecken bleiben .
        Was wir jedoch kritisieren, übrigens zusammen mit
        den Zoll- und Polizeigewerkschaften:
        Wenn die Bundesregierung zusätzliche Aufgaben
        und zusätzlichen Aufwand vorgibt, sollte sie auch an
        ihre Staatsdiener denken, welche dies täglich umsetzen
        müssen . Neue Gesetze sind schnell geschrieben, aber die
        Umsetzung kann nur durch ausreichendes und qualifi-
        ziertes Personal geschehen . Und hier fehlt es aufgrund
        von jahrelangen Stellenkürzungen an Nachwuchskräften
        und Spezialisten . Davon ist jedoch leider keine Rede .
        Und hier sehe ich, wie gesagt, die allgemeine Linie
        der Bundesregierung: Gerne mehr Bildung, Infrastruk-
        tur, Investitionen etc ., und man schreibt auch gerne neue
        Gesetze dazu. Aber kosten darf es nichts. Die öffentliche
        Daseinsvorsorge und ein funktionierendes Gemeinwesen
        dürfen bloß nichts zusätzlich kosten .
        Dass die auf breiter Front zusammengekürzte öffent-
        liche Verwaltung und die ausgezehrten Kommunalhaus-
        halte die vielen tollen Ideen gar nicht mehr umsetzen
        können, wird entweder geflissentlich ignoriert oder – das
        wäre die weniger wohlwollende Lesart – Sie, liebe Ko-
        alition, reden gern blumig daher und wissen aber ganz
        genau, dass sie damit den Menschen überwiegend Sand
        in die Augen streuen, weil sich durch vermeintlich wohl-
        meinende Gesetze allein am Ende eben gar nichts ändert .
        Viele Behörden operieren quasi nur noch mit Notbe-
        setzungen . Und viele Kommunen haben nicht einmal
        mehr die Personalkapazität, um sich die bereitstehenden
        Mittel aus den knappen Fördertöpfen abzurufen . Wenn in
        der Wüste ein verdurstender Mensch nicht einmal mehr
        die Kraft hat, den Arm zu heben, um ein hingehaltenes
        Glas Wasser zu ergreifen, dann wäre es zynisch, zu be-
        haupten, dann könne dieser Mensch ja nicht so durstig
        sein .
        Ich frage mich: Auf welches Zeichen wartet die Bun-
        desregierung denn noch, dass wir nicht weitere gesetzli-
        che Luftschlösser, sondern eine solide Finanzierung der
        bestehenden Baustellen brauchen?
        Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        „Die Bundesregierung will stärker gegen die Finanzströ-
        me der organisierten Kriminalität vorgehen“: So wird auf
        der Website der Bundesregierung die Änderung des Zoll-
        verwaltungsgesetzes vorgestellt . Das ist ein hehres Ziel .
        Das hier vorgesehene Gesetz leistet dazu zwar wirklich
        kleine Schritte . Diese aber sind im Grundsatz richtig, und
        so stimmen wir dem Gesetzentwurf auch zu . Die hier
        vorgesehenen Erweiterungen der behördlichen Befugnis-
        se des Zolls folgen den Forderungen der Financial Action
        Task Force (FATF) und dienen damit einer Angleichung
        an internationale Standards .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21327
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        Damit wird aber auch klar: Die Bundesrepublik re-
        agiert im Bereich der Geldwäschebekämpfung erneut,
        um internationalen Standards nachkommen, anstatt
        selbst eine Vorreiterrolle einzunehmen . Das zeigen auch
        die vergangenen kritischen FATF-Reporte zu Deutsch-
        land und der eilige Zehn-Punkte-Aktionismus des Bun-
        desfinanzministers nach Veröffentlichung der Panama
        Papers im April dieses Jahres .
        Ebenfalls klar ist: Das Zollverwaltungsgesetz alleine
        wird eben nicht dazu beitragen, dass der von der Bundes-
        regierung bekundete Wille, „stärker gegen die Finanz-
        ströme der organisierten Kriminalität“ vorzugehen, auch
        tatsächlich Wirklichkeit wird . Das liegt zum einen an der
        Kompetenz der Zollverwaltung . Denn die vornehmliche
        Aufgabe des Zolls ist es, den grenzüberschreitenden Wa-
        renverkehr zu kontrollieren, wozu auch der grenzüber-
        schreitende Verkehr von Barmitteln oder gleichgestellten
        Zahlungsmitteln gehört . Die organisierte Kriminalität ist
        aber – und dass haben die Panama Papers einmal mehr
        eindrücklich gezeigt – kaum mehr darauf angewiesen,
        Bargeld über Grenzen zu transportieren . Illegale Finanz-
        ströme bestehen aus Buchgeld, das mittels Fondsstruktu-
        ren über den gesamten Globus wandert, beruhen auf dem
        System der sogenannten Hawala-Banken oder werden
        digital mittels Krypto-Currencies generiert . Je reicher
        der Kriminelle, desto weniger ist er auf Bargeldtranspor-
        te angewiesen .
        Zum anderen gibt es schon heute Defizite bei der Per-
        sonalausstattung der Zollverwaltung . Die zuletzt dem
        Zoll zusätzlich übertragenen Aufgaben haben noch nicht
        zur dafür nötigen Personalausstattung geführt . Echte
        Fortschritte bei der Kriminalitätsbekämpfung – das zeigt
        ja auch die Aufarbeitung des furchtbaren Anschlags in
        Berlin – gibt es nicht durch Buchstaben im Gesetz, son-
        dern durch Behörden, die tatsächlich diese Gesetze um-
        setzen, weil sie dafür den nötigen Willen und die nötige
        Ausstattung haben .
        Mindestens so wichtig wie konkrete Gesetzgebungs-
        vorhaben ist darüber hinaus die Schaffung eines öffent-
        lichen Problembewusstseins für die gesamtgesellschaft-
        liche Geißel der Geldwäsche . Die Möglichkeit, illegal
        erwirtschaftetes Geld zu waschen, ist eine zentrale Vo-
        raussetzung für die Machenschaften der organisierten
        Kriminalität, den Menschen-, Waffen- und Drogenhan-
        del, für autoritäre Kleptokraten und korrupte Amtsträger .
        Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern klarmachen,
        dass Geldwäsche ein Delikt ist, dem häufig schwerste
        Straf- und Gewalttaten vorausgehen, und dass es Auf-
        gabe aller rechtschaffenden Bürgerinnen und Bürger ist,
        sich dem entschieden entgegenzustellen .
        Dieses Problembewusstsein muss der Bundesfinanz-
        minister auch selbst beweisen . Denn wie auch heute wie-
        der kam es in der Vergangenheit nur auf äußeren Druck
        hin zu flickenartigen Gesetzesnovellen im Bereich der
        Geldwäschebekämpfung: 2008 wurde die 3 . Anti-Geld-
        wäsche-Richtlinie umgesetzt, 2010 kritisierte die FATF
        und 2011 die Europäische Kommission die deutschen
        Anti-Geldwäsche-Bemühungen, woraufhin es Ende 2011
        die nächste Novelle gab . Im November 2015 kürte das
        Europäische Netzwerk zu Schulden und Entwicklung
        (eurodad), eine Kooperation von 48 NGOs, Deutsch-
        land zum EU-Spitzenreiter bei der Verschleppung von
        Antigeldwäschegesetzgebung . Was bis heute dringend
        fehlt, ist ein Gesamtkonzept für die Geldwäschebekämp-
        fung in Deutschland, das systematisch die bestehenden
        Kompetenzprobleme zwischen Bund und Ländern sowie
        zwischen einzelnen Behörden behebt und für die Geld-
        wäschebekämpfung im Nichtfinanzbereich eine gemein-
        same Lösung von Bund und Ländern findet.
        Wenn Herr Schäuble es ernst meint mit der Geld-
        wäschebekämpfung, dann muss er ein solches Konzept
        endlich vorlegen . Denn auch der nächste, schon heute
        absehbare Schritt, die Umsetzung der 4 . Anti-Geldwä-
        sche-Richtlinie, ist wieder nur die Umsetzung von Vor-
        gaben der Europäischen Union . Dort wird es auch wieder
        um einzelne Schritte gehen . Entscheidend wird sein, ob
        der Finanzminister ein öffentliches, aber auch kostenfrei-
        es Transparenzregister einführt und ob er im Kabinett ein
        öffentliches und kostenfreies elektronisches Transparenz-
        register für den besonders anfälligen Immobilienmarkt
        durchsetzt. Das elektronische Grundbuch ist für effizien-
        te Ermittlungsarbeit in seiner derzeitigen Form nicht aus-
        reichend, da die Suche nach spezifischen Namen oft nicht
        möglich ist und daher die Ermittlungsbeamten teilweise
        händisch die Grundbücher durchsuchen müssen .
        Wir sind dankbar für die neue Dynamik, die die Veröf-
        fentlichung der Panama Papers im Bereich der Geldwä-
        schebekämpfung verursacht hat . Jetzt kommt es darauf
        an, dass Herr Schäuble seinen Worten auch Taten folgen
        lässt .
        Anlage 9
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
        brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchfüh-
        rung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insol-
        venzverfahren (Tagesordnungspunkt 19)
        Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): Wir beraten hier
        den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf
        eines „Gesetzes zur Durchführung der Verordnung
        (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren“ .
        Erstens . Der Entwurf passt zunächst die Bestimmun-
        gen der Neufassung der Europäischen Insolvenzverord-
        nung (EuInsVO) in das deutsche Verfahrensrecht ein .
        Dazu sieht er insbesondere die Einführung eines neuen
        Artikels 102c EGInsO vor, der sich an den geltenden
        Bestimmungen des Artikels 102 EGInsO orientiert . Der
        neue Artikel 102c EGInsO berücksichtigt jedoch auch
        die Ergänzungen und Änderungen, die die Neufassung
        im Vergleich zur noch geltenden Fassung der EuInsVO
        erfahren hat . So enthält er insbesondere Bestimmungen
        zu den in der Neufassung erstmals vorgesehenen Rechts-
        behelfen und gerichtlichen Entscheidungen, zur örtli-
        chen Zuständigkeit bei sogenannten Annexklagen, zu
        verfahrensrechtlichen Einzelheiten der „synthetischen“
        Abwicklung von Sekundärinsolvenzverfahren und zu
        Einzelfragen bei der Bewältigung der Insolvenz der
        Mitglieder von Unternehmensgruppen . Das alles ist im
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721328
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        Wesentlichen „technisches Recht“ und soll deshalb hier
        nicht ausführlich gewürdigt werden; ob noch Änderungs-
        bedarf „im Detail“ besteht, werden wir in den nächsten
        Wochen sehen .
        Zweitens . Wichtiger erscheint eine sozusagen „am
        Rande“ vorgeschlagene Änderung der §§ 13 und 15a
        der Insolvenzordnung . Hier geht es um Reaktionen auf
        Unstimmigkeiten, die sich bei früheren Änderungen der
        Insolvenzordnung ergeben haben . So hatte der Deutsche
        Bundestag nämlich im „ESUG“ die Anforderungen an
        einen „korrekten“ Insolvenzantrag in § 13 InsO deutlich
        erhöht, letztlich um den Insolvenzgerichten eine schnel-
        lere und bessere Sachbehandlung des Antrags zu ermög-
        lichen . Das aber hat – naturgemäß – die Fehleranfällig-
        keit von Insolvenzanträgen erhöht .
        Nachdem aber § 15a Absatz 4 InsO die Strafbarkeit
        auch eines „nicht richtig“ gestellten Insolvenzantrages
        wegen Insolvenzverschleppung begründet, gibt es ei-
        nen Zielkonflikt: Die eigentlich vom Gesetzgeber ge-
        wollte zügige Antragstellung wird nämlich schwierig,
        wenn alle Anforderungen des § 13 InsO korrekt beachtet
        werden sollen . Werden sie andererseits nicht beachtet,
        droht Strafbarkeit . Die Insolvenzgerichte haben sich hier
        damit beholfen, die – schnelle – Nachbesserung eines
        zunächst nicht richtigen – und damit möglicherweise
        unzulässigen – Insolvenzantrages zu verlangen . Wer in
        einem solchen Fall rechtzeitig nachbessert, entgeht auch
        der Strafbarkeit . Diesen Ansatz greift der Gesetzentwurf
        nunmehr – zu Recht – auf .
        Drittens . Ein letzter Punkt: „Der Entwurf [so heißt es
        in der Gesetzesbegründung] verfolgt daher das Ziel, der
        Ausweitung der Strafbarkeit nach § 15a InsO entgegen-
        zuwirken .“ Dieser Ausweitung der Strafbarkeit gilt es
        aber auch noch in anderen Bereichen entgegenzuwirken .
        Ich meine den Bereich der Gründungsfinanzierun-
        gen – Start-ups . Denn hier wird die derzeit geltende
        Rechtslage im Bereich der Insolvenzantragspflicht im-
        mer wieder aus wirtschaftlicher und auch aus rechts-
        vergleichender Perspektive kritisiert: Zunächst wird in
        formaler Hinsicht bemängelt, dass bei der – letztlich
        völlig unbedenklich – großen Zahl gescheiterter Unter-
        nehmensgründungen angesichts des aktuellen Charakters
        der Norm als Offizialdelikt immer ein staatsanwaltliches
        Ermittlungsverfahren drohe . Das Problem liegt dabei
        ausschließlich darin, dass der Amtsermittlungsgrundsatz,
        der vom ausländischen Recht abweicht, schon im Vorfeld
        Gründungsfinanzierungen „psychologisch“ erschwert,
        ohne dass es auf das wirkliche Entscheidungsverhalten
        der Staatsanwaltschaften – etwa in Form von Verfahrens-
        einstellungen – ankäme . Zudem seien in inhaltlicher
        Hinsicht Strafverfolgung und Bestrafung auch möglich,
        obwohl kein einziger Gläubiger geschädigt sei . Letzteres
        betrifft vor allem die Fälle, in denen Zahlungsunfähigkeit
        oder Überschuldung zeitweise vorliegen, dann aber wie-
        der entfallen bzw . beseitigt werden – was aber die einmal
        eingetretene Verwirklichung der Strafnorm nicht mehr
        beseitigt . Insoweit ist die Lage ähnlich – und hier liegt
        eine Parallele zur bislang schon im Insolvenzanfech-
        tungsrecht geführten Diskussion (die zu den leider im-
        mer noch nicht realisierten Reformplänen meiner Frakti-
        on geführt hat) – wie bei den Fällen, in denen im Vorfeld
        einer Insolvenz Zahlungsschwierigkeiten bestehen, dann
        aber wieder beseitigt werden .
        Deshalb ist zunächst zu erwägen, die Insolvenzver-
        schleppung zu einem Antragsdelikt umzugestalten, um
        die Staatsanwaltschaften zu entlasten und Raum für die
        echten Verschleppungen zu schaffen. Mit Blick auf Start-
        ups sollte man weiter Erleichterungen für die ersten zwei
        Jahre nach Eintragung der Gesellschaft in das Handels-
        register erwägen . Für diese Zeit sollte das Schutzschirm-
        verfahren – nebst Verlängerungsmöglichkeit – auch für
        Fälle eingetretener Zahlungsunfähigkeit geöffnet und ein
        an sachgerechtes Wirtschaften anknüpfender Strafauf-
        hebungsgrund geschaffen werden. Die Länge der ange-
        dachten Frist orientiert sich dabei an § 52 Absatz 1 AktG
        (Nachgründung) . Schließlich ist an einen persönlichen
        Strafaufhebungsgrund für den Fall zu denken, dass die
        Krise überwunden wurde .
        Ich freue mich auf die weitere Diskussion .
        Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Im Zeitalter der
        Digitalisierung, aber auch im Zeitalter der Globalisierung
        verändern sich die Märkte . Diese Veränderungen ziehen
        auch immer wieder Änderungsbedarf in der Rechtsord-
        nung nach sich . Ziel ist, die Rechtsordnung an die He-
        rausforderungen unserer Zeit anzupassen .
        So debattieren wir heute die Durchführung der Ver-
        ordnung über Insolvenzverfahren . Und ich glaube, es
        wäre gut, sich genau diese Zielsetzung auch hier vorzu-
        nehmen .
        Im Mittelpunkt steht zunächst eine Neufassung des
        § 15a Insolvenzordnung . Die Tatbestandsalternative des
        „nicht richtig gestellten Insolvenzantrags“ soll gestrichen
        werden . Stattdessen erfolgt eine Neustrukturierung des
        Absatzes 2 . Eine Strafbarkeit wegen eines rechtzeitig,
        aber nicht richtig gestellten Insolvenzantrags soll dem-
        nach dann vorliegen, wenn der antragstellende Schuldner
        seinen Antrag innerhalb von drei Wochen ab Zustellung
        einer richterlichen Aufforderung nicht nachbessert. Diese
        Neuregelung verklart und konkretisiert damit in erfreuli-
        cher Art und Weise die bisherige Rechtspraxis .
        Überdies werden weitere Unklarheiten beseitigt,
        die sich in der bisherigen Rechtspraxis seit der letzten
        EU-Verordnung durch die Rechtsprechung aufgeworfen
        haben . Insoweit enthält der vorliegende Entwurf zahlrei-
        che weitere Verbesserungen in der Praxis .
        Wir sollten aber gerade im Hinblick auf das, was ich
        zu Beginn meiner Rede formuliert habe, auch die Frage
        aufwerfen, ob sich mit diesem Gesetzentwurf nicht darü-
        ber hinaus die Möglichkeit eröffnet, noch weitere Anpas-
        sungen und Verbesserungen vorzunehmen . Denn wenn
        wir uns nun schon mit der Frage beschäftigen, wann bzw .
        unter welchen Voraussetzungen ein Insolvenzantrag ge-
        stellt werden muss und welchen Inhalt er haben muss,
        wäre es nur nahe liegend, ein weiteres Problem aus der
        Praxis einzuarbeiten: Gerade im Bereich der Start-ups
        und der Gründungen besteht immer wieder das Problem,
        dass dort die Finanzausstattung von Tag zu Tag stark
        schwanken kann, gerade dann, wenn die Neugründung
        auch ohne ein großes Polster an Eigenkapital gewagt
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21329
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        wird . Umgekehrt wünschen wir uns aber am Technolo-
        gie- und Forschungsstandort Deutschland Gründergeist
        und Start-up-Initiativen .
        Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre ich sehr
        froh darüber, wenn wir all diese Fragen im weiteren Be-
        ratungsverfahren eingehend erörtern könnten . Darauf
        freue ich mich .
        Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Zum Thema Insol-
        venzrecht haben wir in dieser Legislaturperiode bereits
        mehrmals debattiert, und meine heutige Rede ist sicher
        nicht die letzte .
        Heute reden wir über die europäische Dimension .
        Die EU-Verordnung, wie Staatssekretär Lange schon
        erwähnt hat, ist gut . Sowohl die bisherige als auch die
        künftige wollen eine geregelte Entschuldung – ein wich-
        tiger Beitrag, Arbeitsplätze zu erhalten, Sanierung zu
        ermöglichen und den reibungslosen Rechtsverkehr zu
        sichern, in Deutschland und in Europa . Und so wie sich
        die Wirtschaft ständig verändert, so muss auch die Ver-
        ordnung ständig optimiert, angepasst werden, um grenz-
        überschreitende Insolvenzverfahren noch effizienter ab-
        wickeln zu können . Dies ist die Voraussetzung für ein
        reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes . Denn
        die Geschäftstätigkeit von Unternehmen greift mehr und
        mehr über die einzelstaatlichen Grenzen hinaus und un-
        terliegt damit in zunehmendem Maß den Vorschriften des
        Unionsrechts .
        Die mehrfache Veränderung in der Vergangenheit
        führte zur Unübersichtlichkeit . Damit nun wieder Klar-
        heit besteht, wurde die EU-Verordnung neu gefasst .
        Also: Problem erkannt, Problem gelöst! EU gut!
        Wenn die Neufassung der Verordnung, laut dem EU-
        Recht, allgemein und unmittelbar gilt, werden mit dem
        Einführungsgesetz die neuen Bestimmungen in das deut-
        sche Verfahrensrecht eingepasst . Gerne möchte ich des-
        halb unserem Bundesjustizminister Heiko Maas ein aus-
        drückliches Lob aussprechen: Es wurden die Schrauben
        an den richtigen Stellen nachjustiert, nicht zu viel, nicht
        zu wenig, damit die Verfahrensmechanismen weiter rei-
        bungslos funktionieren .
        So flott wie die Europäische Union und unser Bun-
        desministerium an die Umsetzung geht, würde ich mir
        allerdings wünschen, dass die Union – und da meine ich
        unseren Koalitionspartner – auch reagiert . Denn Sie wis-
        sen, dass die Reform unseres nationalen Insolvenzrechts
        endlich abgeschlossen werden muss . Und Sie wissen,
        dass die Rechtpolitiker sich bereits einig sind . Bringen
        Sie also Ihre Finanzpolitiker auf Linie! Dann haben wir
        wieder Rechtssicherheit und Planungssicherheit für Un-
        ternehmen .
        Richard Pitterle (DIE LINKE): Ich hätte heute gern
        über den Schutz des Lohnes der Arbeitnehmerinnen und
        Arbeitnehmer in der Insolvenz ihres Betriebs geredet .
        Doch scheinbar können sich der Bundesjustizminister
        und der Bundesfinanzminister beim Gesetz zur Verbesse-
        rung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der In-
        solvenzordnung nicht einigen . Und so ist nun schon mehr
        als ein Jahr vergangen, seit der Koalition die Erleuchtung
        kam, dass es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
        erhebliche „Ungewissheiten“ gibt, ob sie ihren sauer ver-
        dienten Lohn bei einer Insolvenz behalten dürfen . Diese
        Ungewissheit wird wohl zulasten der Arbeitnehmerinnen
        und Arbeitnehmer weiter andauern .
        Ungewissheiten für die Finanzindustrie hat die Gro-
        ße Koalition übrigens erst kürzlich im Hauruckverfahren
        mit Änderungen der Insolvenzordnung ausgeräumt . Die
        Gesetzgebung hat vom Entwurf bis zur Verabschiedung
        nicht einmal ein halbes Jahr gedauert .
        Und auch heute beraten wir wieder Änderungen des
        Insolvenzrechts . Genauer gesagt: des internationalen In-
        solvenzrechts . Das ist der Teil, der sich mit Insolvenzen
        beschäftigt, die nicht auf Deutschland beschränkt blei-
        ben .
        Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, Sie merken, welche
        Prioritäten im SPD-geführten Justizministerium gesetzt
        werden .
        Das internationale Insolvenzrecht ist ohne Frage eine
        spannende und wichtige Materie . Nur ist es müßig, die
        vielen Fragen, Probleme und Regelungsbestandteile hier
        debattieren zu wollen . Denn das internationale Insol-
        venzrecht ist, jedenfalls mit Blick auf die Europäische
        Union, schon durch den europäischen Gesetzgeber gere-
        gelt worden . Die Europäische Insolvenzverordnung gilt
        als Gesetz in jedem Mitgliedstaat unmittelbar . Der Deut-
        sche Bundestag muss sich darauf beschränken, nationale
        Gesetze so anzupassen, dass die europäische Verordnung
        möglichst reibungslos in der Praxis zur Geltung kommt .
        Das vorliegende Gesetz ist ein solches Durchfüh-
        rungsgesetz . Es enthält viele Verfahrens-, Form- und
        Zuständigkeitsregeln, deren Sinnhaftigkeit besser von
        Insolvenzverwaltern, Insolvenzrichtern und Rechtspfle-
        gern beantwortet werden kann als von Politikern . Daher
        wird der Rechtsausschuss des Bundestages auch um eine
        Anhörung von Sachverständigen aus diesen Reihen nicht
        herumkommen . Bisherige Stellungnahmen der Praxis
        zeigen nämlich, dass es noch Verbesserungsbedarf gibt .
        Mit dem vorliegenden Gesetz wollen Sie nebenbei
        auch die Strafvorschrift zur Insolvenzverschleppung
        verbessern . Dieser Schritt ist allerdings längst überfäl-
        lig . Namhafte Rechtswissenschaftlicher halten § 15a
        Absatz 4, 5 InsO für „nahezu unbrauchbar“ . Das ist für
        jede Rechtsvorschrift ein beschämender Befund . Für
        Strafvorschriften, an die die Verfassung besonders hohe
        Maßstäbe anlegt, ist ein solcher Befund jedoch katastro-
        phal . Es bleibt jedoch Ihr Geheimnis, worin die Verbes-
        serung bestehen soll . Dass nun statt des „nicht richtigen“
        Insolvenzantrages der „nicht vollständige“ mit Strafe
        belegt werden soll, verbessert jedenfalls die von Ihnen
        zutreffend erkannte ausufernde Anwendung nicht. Nicht
        jede fehlende Angabe kann allerdings bestraft werden .
        Aber wo die Grenze der Bestrafung ist, bleibt weiterhin
        offen. Durch die Begrenzung der Strafbarkeit auf den
        „nicht vollständigen“ Antrag, der bisher als „nicht rich-
        tiger“ Antrag von dieser Vorschrift bereits erfasst wur-
        de, drängt sich dem Rechtsanwender die Frage auf, ob
        Falschangaben, die bisher einen „nicht richtigen“ Antrag
        ausmachen konnten, zukünftig zu einem „nicht vollstän-
        digen“ Antrag führen . Nicht zuletzt wäre die Vorschrift
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721330
        (A) (C)
        (B) (D)
        systematisch ohnehin besser im bereits vorhandenen
        Abschnitt des StGB mit dem Titel „Insolvenzstraftaten“
        aufgehoben .
        Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Ge-
        setzentwurf dient der Durchführung der EU-Verordnung
        vom 20 . Mai 2015 über Insolvenzverfahren . Die neue
        Verordnung löst damit die bestehende Verordnung aus
        dem Jahr 2000 ab und findet ab dem 26. Juni 2017 An-
        wendung für alle ab diesem Zeitpunkt eröffneten Insol-
        venzverfahren .
        Der Gesetzentwurf dient vor allem der Anpassung des
        deutschen Verfahrensrechts an die neue EU-Verordnung .
        Er sieht insbesondere die Einführung eines neuen Arti-
        kels 102c EGInsO vor . Diese Norm enthält insbesondere
        Regelungen betreffend die Zuständigkeit der Insolvenz-
        gerichte, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung
        von Entscheidungen ausländischer Insolvenzgerichte .
        Die Regelung in Artikel 102c § 2 ist zu begrüßen, da
        sie den Fall kollidierender Insolvenzverfahren bei paral-
        leler Antragstellung für ein Hauptinsolvenzverfahren in
        verschiedenen Mitgliedstaaten eindeutig regelt und Un-
        sicherheiten beseitigt. Das zeitlich nachfolgend eröffnete
        Verfahren gilt dann als Sekundärinsolvenzverfahren . Ein
        Sekundärinsolvenzverfahren ist ein neben dem Hauptin-
        solvenzverfahren betriebenes Insolvenzverfahren über
        inländisches Vermögen .
        Nach der Neufassung besteht für den Insolvenzver-
        walter des Hauptinsolvenzverfahrens die Möglichkeit,
        ein solches Sekundärinsolvenzverfahren durch eine Zu-
        sicherung zu vermeiden . Das heißt, dass der Insolvenz-
        verwalter den „lokalen“ Gläubigern des Mitgliedstaates,
        in dem ein Sekundärinsolvenzverfahren hätte eröffnet
        werden können, zusichert, dass diese im Hauptinsolvenz-
        verfahren so behandelt werden, als ob ein Sekundärinsol-
        venzverfahren eröffnet worden wäre. Konkret bedeutet
        dies, dass die Masse, auf die sich das inländische Sekun-
        därverfahren erstreckt hätte, so zu verteilen ist, wie sie in
        einem Sekundärinsolvenzverfahren nach inländischem
        Recht verteilt worden wäre . Für die Wirksamkeit der
        Zusicherung bedarf es der mehrheitlichen Zustimmung
        der „inländischen“ Gläubiger . Die Bündelung innerhalb
        eines Verfahrens soll einen Effizienzgewinn bewirken.
        Ein gemeinsames europäisches Insolvenzrecht ist auf-
        grund des immer weiter fortschreitenden europäischen
        Marktes erforderlich . Die zunehmenden wirtschaftlichen
        Verflechtungen bedürfen eines gesicherten Umfeldes und
        rechtlicher Rahmenbedingen, und zwar auch dann, wenn
        es um wirtschaftlichen Misserfolg, hier im Fall von In-
        solvenzen, geht . Durch die Harmonisierung auf europä-
        ischer Ebene wird ein einheitliches Recht für Insolvenz-
        verfahren im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr
        geschaffen. Die Zersplitterung von Insolvenzverfahren
        auf europäischer Ebene wird vermieden, die Zuständig-
        keit konkurrierender Gerichte festgelegt und damit ein
        hohes Maß an Rechtssicherheit hergestellt .
        Kritikwürdig an dem Umsetzungsgesetz ist die Re-
        gelung in Artikel 102c § 4 . Dieser geht über den Ver-
        ordnungstext in zweierlei Hinsicht hinaus . Zum einen
        räumt die Norm dem ausländischen Insolvenzverwalter
        eine Beschwerdebefugnis ein, und zum anderen wird das
        Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nicht nur auf
        den Eröffnungsbeschluss beschränkt, sondern auch vor-
        läufige Sicherungsmaßnahmen können mittels der sofor-
        tigen Beschwerde angegriffen werden. Damit kann der
        ausländische Insolvenzverwalter noch vor Klärung der
        Zuständigkeit für das Hauptverfahren vorläufige Maß-
        nahmen des Gerichts angreifen .
        Die Erweiterung der Beschwerdebefugnis über den
        Schuldner und den Gläubiger hinaus ist zwar nach Ar-
        tikel 5 Absatz 2 der VO möglich . Allerdings ist die
        Ausweitung eben optional und die Umsetzung nicht er-
        forderlich . Ein Gläubiger, der nach Artikel 5 Absatz 1
        beschwerdebefugt ist, wird ohnehin ein Rechtsmittel
        einlegen, sofern die Sicherungsmaßnahmen dem Gläu-
        bigerinteresse zuwiderlaufen . Das deutsche Insolvenz-
        recht sieht in § 34 Absatz 2 InsO ein Anfechtungsrecht
        gegen einen Eröffnungsbeschluss nur für den Schuldner
        vor . Durch die Europäische Insolvenzverordnung wird
        das Anfechtungsrecht nunmehr auch auf den Gläubiger
        erweitert . Weshalb es nunmehr auch eines Anfechtungs-
        rechts für den Insolvenzverwalter bedarf, erschließt sich
        mir nicht .
        Es ist gut, dass Deutschland rechtzeitig zum Inkraft-
        treten der neuen Verordnung im Juni 2017 bereits jetzt
        ein Umsetzungsgesetz verabschiedet . Die große Kritik
        am gesamten Verfahren der Gesetzgebung im Insolvenz-
        recht bleibt aber bestehen .
        Aber schon wieder beschäftigt das Insolvenzrecht den
        Deutschen Bundestag, und schon wieder ist es nicht die
        dringend erforderliche Reform des Anfechtungsrechts,
        die auf der Tagesordnung steht . Erst wird das Liquida-
        tionsnetting im Schnellverfahren und in nächtlichen
        Debatten rechtzeitig zum Jahreswechsel durch das Par-
        lament gebracht, um den Banken ihre Privilegien, die sie
        sonst zum Januar hin verloren hätten, noch zu sichern .
        Die Reform des Anfechtungsrechts wird seit nunmehr
        einem Jahr vom Finanzressort blockiert . Dabei wären die
        Änderungen dringend notwendig für die mittelständische
        Wirtschaft, um hier endlich Rechtssicherheit zu erlangen .
        Bleibt zu hoffen, dass die Koalition sich endlich einigt
        beim Thema Anfechtungsrecht und der Mittelstand noch
        in dieser Legislatur zu der dringend benötigten Rechtssi-
        cherheit gelangt .
        Christian Lange, Parl . Staatssekretär beim Bundes-
        minister der Justiz und für Verbraucherschutz: Der Ent-
        wurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung
        (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren, den wir heute
        behandeln, dient der Einpassung der neugefassten Euro-
        päischen Insolvenzverordnung in das deutsche Verfah-
        rensrecht .
        Die Europäische Insolvenzverordnung regelt das in-
        ternationale Insolvenzrecht innerhalb der Europäischen
        Union. Sie trifft Bestimmungen zur internationalen Zu-
        ständigkeit, zum anwendbaren Insolvenzrecht und zur
        Anerkennung von Entscheidungen in grenzüberschrei-
        tenden Insolvenzverfahren .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21331
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die Verordnung gilt allgemein und unmittelbar . Einer
        Umsetzung in das deutsche Recht bedarf es daher nicht .
        Einige Bestimmungen der Verordnung lassen sich aber
        nur dann sinnvoll und praxisgerecht anwenden, wenn im
        deutschen Insolvenzrecht ergänzende Regelungen ge-
        troffen werden. Dies wird an folgendem Beispiel deut-
        lich: Die Verordnung sieht an mehreren Stellen Rechts-
        behelfe vor, ohne allerdings zu bestimmen, um was für
        Rechtsbehelfe es sich handelt und welches Gericht für
        die Entscheidung zuständig ist. Hier trifft der Gesetzent-
        wurf ergänzende Regelungen . Gleichermaßen werden
        Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit für sogenann-
        te Annexklagen getroffen, das heißt zu Klagen, die, wie
        beispielsweise Anfechtungsklagen, in einem engen Zu-
        sammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen .
        Der Entwurf regelt auch verfahrensrechtliche Einzel-
        heiten des sogenannten synthetischen Sekundärinsolvenz-
        verfahrens . Hierbei handelt es sich um ein Verfahren,
        mit dem vermieden werden soll, dass zusätzlich zum
        Hauptinsolvenzverfahren in weiteren Mitgliedstaaten In-
        solvenzverfahren über das Vermögen eines Schuldners
        eröffnet werden, mit dem aber gleichzeitig sichergestellt
        werden soll, dass die Rechte der betroffenen Gläubiger
        gewahrt werden . Schließlich regelt der Entwurf Einzel-
        fragen bei der Bewältigung von Konzerninsolvenzen .
        Es handelt sich damit also weitgehend um Regelun-
        gen, die die verfahrensrechtliche Anwendung der Euro-
        päischen Insolvenzverordnung erleichtern sollen .
        Die Regelungen werden in einem neuen Artikel 102c
        des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung getrof-
        fen . Sie orientieren sich an den Bestimmungen, die zur
        Durchführung der bisherigen Europäischen Insolvenz-
        verordnung getroffen wurden.
        Mit den vorgesehenen Änderungen der §§ 13 und 15a
        der Insolvenzordnung sieht der Gesetzentwurf zudem
        eine Korrektur des Straftatbestandes der Insolvenzver-
        schleppung vor . Der Entwurf verfolgt das Ziel, derzeit
        kriminalisiertes Verhalten wieder auf tatsächlich straf-
        würdige Fälle zu beschränken .
        Die neugefasste Europäische Insolvenzverordnung
        löst die bisherige Verordnung zum 26 . Juni 2017 ab und
        markiert damit zugleich den Zeitpunkt, zu dem die be-
        gleitenden Regelungen in Kraft treten sollen .
        Anlage 10
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags der Abgeordneten
        Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau),
        Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und
        der Fraktion DIE LINKE: Gute und wohnortnahe
        Arzneimittelversorgung (Tagesordnungspunkt 16)
        Michael Hennrich (CDU/CSU): Ich freue mich, dass
        wir heute den Antrag der Linken zum Versandhandels-
        verbot für rezeptpflichte Arzneimittel hier im Parlament
        beraten . Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich
        schon einmal Sympathie für einen Antrag der Linken
        entwickelt habe. Aber heute – das gebe ich offen zu – ist
        das der Fall .
        Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom
        19 . Oktober 2016 – wonach die deutsche Arzneimittel-
        preisverordnung nicht für ausländische Versandapothe-
        ken gilt – war ein Paukenschlag und ein Paradigmen-
        wechsel . Es war eine fundamentale Abkehr bisheriger
        gefestigter Rechtspositionen innerhalb der Europäischen
        Gemeinschaft und ihren Institutionen .
        Bisher galt – auch nach den europäischen Verträgen –
        dass die Organisation des Gesundheitswesens den Nati-
        onalstaaten obliegt . Mit diesem Urteil hat der EuGH in
        dieses Recht massiv eingegriffen. Ferner hat der EuGH
        bisher immer anerkannt, dass Arzneimittel ein besonde-
        res Gut und nicht einfach handelsübliche Ware seien .
        Auch mit diesem Grundsatz hat der EuGH in diesem
        Urteil gebrochen . Im Urteil wird nur noch von Waren ge-
        sprochen .
        Ich will nicht so weit gehen, dass der EuGH mit diesem
        Urteil das Ziel verfolgt, die Gesundheitspolitik stärker zu
        vergemeinschaften, aber wenn die deutsche Politik auf
        dieses Urteil nicht reagiert und die Dinge einfach weiter
        laufen lässt, stellt sich schon die Frage, ob die Aufwei-
        chung der nationalen Zuständigkeit hin zugunsten einer
        Regelung auf europäischer Ebene dann nicht auch in an-
        deren Bereichen der medizinischen Versorgung zu ähnli-
        chen Schlussfolgerungen führt .
        Insofern ist es richtig, dass wir den Anspruch erheben,
        eine so zentrale Frage wie die der flächendeckenden Arz-
        neimittelversorgung selbst zu regeln . Wir wollen nicht,
        dass die Zukunft der Arzneimitteldistribution irgendwo
        in Logistikzentren quer durch die Republik liegt und sich
        der ratsuchende Patient an irgendwelche anonymen Call-
        center wenden muss .
        Unser Ziel ist die Versorgung der Versicherten durch
        die Apotheke vor Ort, in welcher der Apotheker bei Fra-
        gen kompetent und zuverlässig Auskunft geben kann . In-
        sofern will ich ausdrücklich betonen, dass sich alle hier
        im Parlament vertretenen Gesundheitspolitiker in diesem
        Punkt einig sind .
        Die Apotheke vor Ort steht für: schnelle und flächen-
        deckende Versorgung, Notfallversorgung, auch nachts
        und am Wochenende und an Feiertagen, sowie gute Be-
        ratung . Wenn wir das Urteil wirken lassen, ohne irgend-
        welche gesetzgeberischen Konsequenzen, sehe ich große
        Schwierigkeiten auf unsere bewährten Versorgungsstruk-
        turen zukommen .
        Die Versandapotheken ziehen das umsatzstarke Ge-
        schäft mit chronisch Kranken an sich, der Rest ist ihnen
        egal . Keine Hilfe im Notfall, keinen Dienst am Sonntag
        und möglichst auch keine Beratungsgespräche: Der An-
        spruch der Gesundheitspolitiker – die sprechende Medi-
        zin zu stärken – wird durch solche Modelle konterkariert .
        Insofern habe ich auch kein Problem damit, dass die
        Fraktion der Linken auf den Zug des Versandhandelsver-
        bots aufspringt und vielleicht ein paar Tage schneller mit
        ihrem Antrag im Parlament ist als die Regierungsfrakti-
        onen .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721332
        (A) (C)
        (B) (D)
        Wie die meisten ja wissen, gibt es koalitionsintern
        einen gewissen Abstimmungsbedarf . Aber wir sind auf
        einem guten Weg, hier die notwendige Einigung zu er-
        zielen .
        Natürlich haben wir verschiedene Wege diskutiert,
        wie mit diesem Urteil umzugehen ist . Von völliger Frei-
        gabe der Preise über Boniverbot und Höchstpreisverord-
        nung bis hin zu einer stärkeren Honorierung der Bera-
        tungsleistungen haben wir alle Varianten geprüft . Und es
        zeigt sich immer mehr, dass diese Varianten mit neuen
        Rechtsunsicherheiten verbunden wären .
        Die einfachste und klarste Regelung war und bleibt,
        den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln
        zu verbieten . Um das auch noch einmal zu betonen: Wir
        verbieten nicht den kompletten Versandhandel, sondern
        nur den mit Rezeptpflichten, und zwar, um mögliche,
        rechtliche Angriffspunkte zu vermeiden. Ein solches Ver-
        bot hat ja der EuGH in einem Urteil aus dem Jahr 2003
        ausdrücklich zugelassen . Und mittlerweile gibt es – aus
        gutem Grund – in 21 Ländern der europäischen Gemein-
        schaft ein Versandhandelsverbot . Damit stoppen wir die
        unsägliche Entwicklung, dass der Bezug von Arzneimit-
        teln mit irgendwelchen Boni oder sonstigen Vergünsti-
        gungen verknüpft wird .
        Das kann auch nicht im Interesse der Solidargemein-
        schaft sein, dass gerade solche Patienten, die in erhebli-
        chem Maße von der Solidargemeinschaft profitieren, bei
        der Arzneimittelversorgung keinen eigenen Beitrag leis-
        ten müssen, während diejenigen, die selten Leistungen
        der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch neh-
        men, mit ihren Beiträgen aber zur Finanzierung und Stüt-
        zung des Systems beitragen, weiterhin Zuzahlung leisten
        sollen . Das ist falsch verstandene Solidarität .
        Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, jetzt
        hat ja der Kollege Lauterbach vorgeschlagen, dass im
        Gegenzug chronisch Kranke von der Zuzahlung auf Arz-
        neimittel befreit werden sollen . Das ist zugegebenerma-
        ßen populär, aber ich weiß nicht, ob wir uns damit lang-
        fristig einen Gefallen tun .
        Der Sündenfall der schwarz-gelben Vorgängerregie-
        rung war für mich die Abschaffung der Praxisgebühr.
        Selbst Ärzte, die ja damals vehement für die Abschaffung
        gekämpft haben, räumen das heute ein . Wenn wir jetzt
        auch noch bei chronisch Kranken die Zuzahlung abschaf-
        fen, können wir das Finanzierungsinstrument mittel- und
        langfristig vergessen .
        Und hier ist dann doch wieder der Unterschied zwi-
        schen Union und Linken . Wir haben bei Chronikern mit
        der 1-Prozent-Regelung für eine gewisse Entlastung ge-
        sorgt . Aber wir sind klug beraten, es dabei zu belassen .
        Mein Appell an die Kolleginnen und Kollegen von der
        SPD: Geben Sie sich einen Ruck, und stimmen Sie dem
        Versandhandelsverbot ohne Wenn und Aber zu!
        Dr. Roy Kühne (CDU/CSU): Der Europäische Ge-
        richtshof hat entschieden, dass die im deutschen Gesetz
        verankerte Regelung der Preisbindung bei verschrei-
        bungspflichtigen Arzneimitteln für ausländische Ver-
        sandapotheken gegen das Recht der Europäischen Union
        verstößt . Daraus resultiert ein Nachteil für die in Deutsch-
        land ansässigen Apotheken, die weiterhin diesem einheit-
        lichen Apothekenabgabepreis unterliegen . Das ist einer-
        seits notwendig, um die flächendeckende Versorgung der
        Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen . Ande-
        rerseits erleben wir dadurch ungewollt das Phänomen der
        Inländerdiskriminierung . Für den Deutschen Bundestag
        und uns als Volksvertreter muss es oberste Priorität ha-
        ben, diesen Ungleichstand zeitnah aufzuheben und somit
        unseren Apothekerinnen und Apothekern die gleichen,
        fairen Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen .
        Apotheker leisten einen vielfältigen Beitrag im Ge-
        sundheitsmanagement . Sie sind nicht einfach nur Händ-
        ler, sondern insbesondere Ansprechpartner, Ratgeber und
        Versorger. Und das flächendeckend, rund um die Uhr! Es
        muss unser aller politischer Wille sein, diese Apotheken
        zu schützen und die flächendeckende Versorgung mit
        Medikamenten, Hilfsmitteln und Medizinprodukten si-
        cherzustellen . Die ungerechte Lastenverteilung zwischen
        Präsenzapotheken und dem Versandhandel darf keinen
        Bestand haben .
        Ich freue mich, dass auch die SPD die große Bedeu-
        tung der flächendeckenden Versorgung mit Apotheken
        erkannt hat . Zu Beginn dieser Sitzungswoche haben Sie,
        werte Kolleginnen und Kollegen, einen ersten großen
        Schritt in die richtige Richtung getan, indem Sie Ihre
        grundsätzliche Abneigung abgelegt haben . Sie haben ein-
        gesehen: Die Patientinnen und Patienten und deren Be-
        dürfnisse müssen absoluten Vorrang haben . Ich stimme
        Ihnen zu: Chronisch Kranke verdienen eine besondere
        Stellung durch unser Gesundheitssystem und müssen vor
        unnötig hohen Belastungen geschützt werden . Anderer-
        seits darf dies nicht zulasten der gesamten Versicherten-
        gemeinschaft geschehen . Ich würde mich freuen, wenn
        hier ein klares Signal aus Ihren Reihen, unabhängig von
        Bedingungen, kommen würde . Verbraucherschutz und
        flächendeckende Versorgung müssen Vorrang vor Parti-
        kularinteressen haben .
        Für uns muss die flächendeckende Versorgung absolu-
        ten Vorrang haben . Wir dürfen keine weitere Zeit verlie-
        ren . Deshalb unterstütze ich das Bundesministerium für
        Gesundheit und schließe mich an: Ein zeitnahes Verbot
        des Versands von rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss
        oberste Priorität haben .
        In den Jahren vor 2015 haben wir einen permanenten
        Rückgang an Präsenzapotheken in Deutschland verzeich-
        nen müssen . Während wir EU-weit eine durchschnitt-
        liche Anzahl von 31 Apotheken je 100 000 Einwohner
        beobachten können, sind es in Deutschland lediglich 25 .
        Um diesen Trend nicht weiter voranzutreiben, müssen
        die Apotheken vor zusätzlichen Belastungen geschützt
        werden, besonders da 83,3 Prozent des Gesamtumsatzes
        der inländischen Apotheken durch verschreibungspflich-
        tige Medikamente erwirtschaftet werden . Durch die der-
        zeitige Situation droht ein massives Verlustgeschäft für
        die Apotheker und damit ein Ende der gesicherten flä-
        chendeckenden Versorgung .
        Über die Hälfte der Menschen in Deutschland leben
        im ländlichen Raum . Und wenn in Berlin, Hamburg,
        München oder Köln – um nur einmal die vier größten
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21333
        (A) (C)
        (B) (D)
        Städte unseres Landes zu nennen – die Versorgung mit
        Apotheken kaum eine Rolle spielt, ist die Frage nach
        wohnortnaher Versorgung außerhalb Großstädten eine
        immens wichtige . Besonders an Wochenenden, Feierta-
        gen und in der Nacht ist es von großer Bedeutung, gut
        erreichbare Apotheken im direkten Umfeld zu finden.
        Das führt mich auch zu einer weiteren wichtigen Frage:
        Vor welchen Herausforderungen steht das Gesundheits-
        system im ländlichen Raum, und wie können wir diesen
        Bewegungen entgegenwirken?
        Ich bin froh, dass sich CDU und CSU der Themen
        des ländlichen Raums annehmen . Schauen wir auf die
        Herausforderungen der demografischen Entwicklung
        und die der Infrastruktur im ländlichen Raum, so sind
        es immer die unionsgeführte Bundesregierung sowie
        unsere Minister und Abgeordneten gewesen, die ein be-
        sonderes Gespür für die Situation des ländlichen Raums
        haben . Das sieht man auch gerade im Bereich der Ge-
        sundheitspolitik . Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz
        stärkt seit 2012 die ambulante ärztliche Versorgung . Mit
        dem anknüpfenden Versorgungsstärkungsgesetz haben
        wir strukturschwache Regionen und den Arztnachwuchs
        im ländlichen Raum gestärkt . Das Krankenhausstruktur-
        gesetz festigt die Situation der Versorgung mit bedarfs-
        notwendigen Krankenhäusern und damit den stationä-
        ren Bereich im gesamten Land, gleichzeitig wirkt auch
        das Hospiz- und Palliativversorgungsgesetz weiter . Im
        Bereich der Pflege haben wir die finanziellen Mittel ge-
        stärkt, die Städte und Kommunen vor Ort abrufen kön-
        nen. Mit den Pflegestärkungsgesetzen I, II und III liefern
        wir sehr gute und flächendeckend wirksame Lösungen
        für Pflegebedürftige, Pflegeeinrichtungen und pflegende
        Angehörige .
        Das alles ist Unionspolitik . Das alles führt zu einer
        ganzheitlichen Gesundheitspolitik . Das ist unser Weg,
        den wir tagein, tagaus fortschreiben . Ich bin dem Bun-
        desminister Gröhe, seinem Haus und meinen Kollegin-
        nen und Kollegen in der Arbeitsgruppe Gesundheit für
        die gute Arbeit dankbar. Davon profitieren alle Patien-
        tinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige und deren
        Angehörige .
        Sabine Dittmar (SPD): Gute, wohnortnahe und si-
        chere Arzneimittelversorgung ist für die SPD-Fraktion
        ein ganz wichtiges Thema . Uns – und nachdem ich über
        15 Jahre im ländlichen Raum als Hausärztin sehr eng
        mit meiner Präsenzapotheke zusammengearbeitet habe,
        auch mir ganz besonders – ist sehr wohl bewusst, dass
        die Präsenzapotheken hier eine ganz, ganz wichtige Rol-
        le spielen .
        Deswegen ist es uns ein Anliegen, die Offizinapothe-
        ke zu stärken . Dass wir dieses Ziel mit Nachdruck ver-
        folgen, ist, glaube ich, mehr als deutlich geworden: Es
        gibt seit 2013 den Fonds für Nacht- und Notdienst, wir
        haben den Apothekenzuschlag auf 8,35 Euro erhöht und
        den Abschlag auf 1,77 Euro reduziert, wir haben die Pro-
        blematik der Retaxationen geregelt und beschäftigen uns
        aktuell mit der Zytostatika-Ausschreibung . Darüber hi-
        naus sollen künftig Rezepturen und BtM besser vergütet
        werden .
        Bislang spielte die Konkurrenz durch den Versand-
        handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
        (RX) keine große Rolle . Auch in der Versorgung spielt
        der RX-Versandhandel mit einem Anteil von 1,5 Prozent
        keine große Rolle, aber man kann auch nicht sagen, dass
        er keine Rolle spielt . Fakt ist, dass die Einführung des
        Versandhandels unsere von allen hochgeschätzte flächen-
        deckende Apothekenlandschaft nicht gefährdet hat .
        Seit dem EuGH-Urteil vom 19 . Oktober 2016 stellt
        sich die Situation allerdings anders dar: Die nun mög-
        liche Rabattgewährung durch europäische Versender
        verzerrt die Wettbewerbsbedingungen . Uns ist es daher
        wichtig, hier wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen
        herzustellen und gleichzeitig dem Verbraucher alle bis-
        herigen Vertriebswege zu erhalten . Unser Ziel ist es, den
        Status quo vor dem 19 . Oktober 2016 wieder herzustel-
        len .
        Das kann nur sehr schwer durch ein RX-Versandhan-
        delsverbot geschehen, wie die Linke in ihrem Antrag
        vorschlägt . Im Gegenteil: Eine solche Lösung würde in
        manchen Bereichen die Versorgung erschweren, wenn
        nicht verschlechtern .
        Der RX-Versandhandel spielt schließlich nicht nur für
        europäische Versandapotheken eine Rolle, sondern auch
        für deutsche Apotheken . Lassen Sie mich dies an zwei
        Beispielen festmachen:
        Die Versorgung in ländlichen, strukturschwachen
        Regionen wird sehr häufig durch Rezeptsammelstellen
        und die Zustellung durch den sogenannten Botendienst
        gewährleistet . Nach der Apothekenbetriebsordnung sind
        die Voraussetzungen für diesen Botendienst sehr restrik-
        tiv . Mir haben Apotheker bestätigt, dass für einen organi-
        sierten, strukturierten und auch beworbenen Botendienst,
        wie ihn glücklicherweise gerade Apotheken in ländlichen
        Regionen anbieten, die Rechtsgrundlage des RX-Versan-
        des sinnvoll ist . Die Apothekenbetriebsordnung erlaubt
        schließlich nur den Botendienst im Einzelfall, sodass
        sich die Apotheker oft in eine rechtliche Grauzone be-
        geben würden bei der Beratungspflicht und der Zustel-
        lung durch Hilfspersonal . Es wird dem Gesetzgeber sehr
        schwer fallen, hier eine trennscharfe Abgrenzung zum
        Versandhandel zu definieren, ohne dass es zu einem or-
        ganisatorischen Mehraufwand und insbesondere einem
        beträchtlichen Mehraufwand beim Einsatz von Fachper-
        sonal kommt .
        Zudem müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass ein
        Versandhandelsverbot insbesondere die Versorgung für
        seltene Erkrankungen erschweren würde, da in diesen
        Bereichen oft Fertigarzneimittel vom Markt genommen
        werden . Derzeit wird die Versorgung mit speziellen Re-
        zepturen und Arzneimitteln zu großen Teilen über einige
        wenige hochspezialisierte deutsche Versandapotheken
        sichergestellt. Spina-Bifida-Patienten, also Patienten,
        die unter anderem unter eingeschränkter Blasenfunkti-
        on leiden, werden derzeit beispielsweise von wenigen
        deutschen Versandapotheken mit Oxybutynin-Instilla-
        tionsspritzen versorgt . Wie wollen Sie diesen Patienten
        erklären, dass sie ihre Spritzen, die sie für Teilhabe be-
        nötigen, künftig nicht mehr wie gewohnt über den Ver-
        sandhandel erhalten können, sondern die Versorgung – in
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721334
        (A) (C)
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        welcher Form auch immer – aufwendiger und bürokrati-
        scher wird?
        Auf solche speziellen Versorgungsbedürfnisse liefert
        Ihr Antrag für ein Versandhandelsverbot keine zufrieden-
        stellenden Antworten . Ich denke deshalb, es lohnt, darü-
        ber nachzudenken, ob es auch andere Möglichkeiten gibt,
        die Spieße im Wettbewerb wieder gleich lang zu machen .
        Eine Lösung könnte im SGB V liegen . Dort könnte man
        den § 129 für alle Partner des Rahmenvertrages zur Arz-
        neimittelversorgung so anpassen, dass es gleiche und
        rechtlich verbindliche Vertragsbedingungen für alle gibt,
        und dort die Sanktionsmöglichkeiten auch schärfen .
        Im Prinzip soll das Arzneimittelpreisrecht, das in un-
        serem Gesundheitssystem nicht nur die Vergütung für
        eine Warenabgabe darstellt, sondern durch seine Steue-
        rungs- und Lenkungselemente ein wesentlicher Bestand-
        teil der Organisation unseres Gesundheitswesens und der
        medizinischen Versorgung ist, in die Sozialgesetzgebung
        übertragen werden . Damit läge es in der alleinigen natio-
        nalstaatlichen Zuständigkeit, wie wir es im Übrigen auch
        bei der Vergütung von allen anderen Heilberufen tun .
        Ich bin davon überzeugt, dass eine solche Regelung
        über das SGB nicht nur eine sehr viel bessere, sondern
        vor allem eine viel schnellere Antwort auf das EuGH-Ur-
        teil liefert als ein RX-Versandhandelsverbot . Denn be-
        kanntlich müsste ein Verbotsverfahren ein langwieriges
        EU-Notifizierungsverfahren durchlaufen. So lange wol-
        len wir die Apotheker aber nicht im Regen stehen lassen .
        Wenn Ihnen die Arzneimittelversorgung und die Apo-
        thekenlandschaft also wirklich wichtig sind, dann unter-
        stützen Sie uns bei einer pragmatischen und zeitnahen
        Lösung .
        Dr. Edgar Franke (SPD): Wir alle haben doch ein
        gemeinsames Ziel: Unser gemeinsames Ziel ist es, neben
        einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung eine aus-
        reichende Anzahl von Apotheken gerade im ländlichen
        Bereich zu sichern .
        Wir haben dazu ja auch bereits im November vergan-
        genen Jahres in unserer Debatte zum Arzneimittelver-
        sorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) einige Vorschlä-
        ge beraten . Ich darf daran erinnern: Die Vergütung für
        Apotheker soll um insgesamt 100 Millionen Euro ange-
        hoben werden . Wir wollen darüber hinaus die fachliche
        Beratungskompetenz der Apotheker, zum Beispiel beim
        Medikationsplan, nicht nur besser nutzen, sondern auch
        besser honorieren .
        Wir brauchen gerade in der Fläche eine hochwertige
        Arzneimittelversorgung und Apotheken, die auch wirt-
        schaftlich arbeiten können . Ich komme aus dem ländli-
        chen Raum und weiß deshalb genau, wovon ich rede .
        Nach dem kürzlich ergangenen Urteil des Europäi-
        schen Gerichtshofs sind ausländische Versandapotheken
        nunmehr im Gegensatz zu deutschen Apotheken nicht
        mehr an die einheitlichen Apothekenabgabepreise ge-
        bunden . Mit Boni, inzwischen sogar nicht nur in Form
        von Gutscheinen, sondern auch mit konkreten finanziel-
        len Zuwendungen, und Rabatten treten sie somit in einen
        ungleichen Wettbewerb mit den niedergelassenen Apo-
        theken vor Ort .
        Das ist aus meiner Sicht, aus Sicht der Sozialdemo-
        kraten, nicht akzeptabel! Es besteht also durchaus die
        Gefahr, dass die flächendeckende Versorgung mit klei-
        nen stationären Apotheken durch einen harten unfairen
        Preiswettbewerb beeinträchtigt werden könnte . Darauf
        müssen wir als Politik reagieren!
        Falsch ist es aus meiner Sicht allerdings, darauf mit
        einem gesetzgeberischen Schnellschuss zu reagieren .
        Das habe ich in den vergangenen Wochen in zahlreichen
        Interviews und Statements immer wieder betont . Nun hat
        aber der von mir ansonsten sehr geschätzte Bundesge-
        sundheitsminister einen solchen Schnellschuss in Form
        eines Referentenentwurfes vorgelegt, mit dem der Ver-
        sandhandel von rezeptpflichtigen Arzneimitteln generell
        verboten werden soll . Nicht nur das: Auch die niederge-
        lassene Apotheke soll in Zukunft nur noch in ganz be-
        sonderen Ausnahmefällen Medikamente ausliefern dür-
        fen, in gewissen Konstellationen muss dies sogar explizit
        durch pharmazeutisches Personal erfolgen . Das würde
        eindeutig eine Verschlechterung der Versorgung mit Arz-
        neimitteln – gerade auf dem Land – bedeuten .
        Ich habe zudem Zweifel, ob ein Komplettverbot des
        Versandhandels für verschreibungspflichtige Medika-
        mente auch europarechtlich zulässig ist . Mir liegt ein
        Gutachten von Professor Dr . Christian Koenig vor . Er
        stellt fest, dass der Referentenentwurf europarechtlichen
        Anforderungen nicht genügt . Er wertet – ich zitiere –
        eine solche mitgliedstaatliche Beschränkungsregulierung
        „ins Blaue“ als einen hinreichend qualifizierten Verstoß
        gegen die – EU-ausländische Versandapotheken indivi-
        dualschützende – Freiheit des Warenverkehrs .
        Mit dem hier heute zu diskutierenden Antrag fordert
        auch die Linke, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen
        Arzneimitteln zu verbieten . Aber: Der Versandhandel er-
        gänzt gerade die Möglichkeiten für die Patientinnen und
        Patienten auf dem Land und verbessert damit die Versor-
        gung . Mit einem Verbot helfen wir niemandem . Darüber
        hinaus machen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der
        Linken, nicht einen einzigen Vorschlag, mit dem wir die
        niedergelassenen Apotheken in unserem Land tatsächlich
        stärken können .
        Doch genau darum geht es! Wir brauchen eine Lö-
        sung, die heimische Apotheken vor unfairem Wettbewerb
        schützt und den Versandhandel dabei nicht grundsätzlich
        verbietet . Ich bin überzeugt, dass man im § 129 SGB V,
        der den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung
        regelt, einen Weg finden kann, um einen fairen Wettbe-
        werb zwischen stationärer und Versandapotheke zu ge-
        währleisten .
        Im Übrigen: Sie wissen, ein RX-Versandhandelsver-
        bot tritt nicht so einfach in Kraft, jedenfalls nicht mit
        einem einfachen Beschluss des Bundestages . Vielmehr
        müssen wir im Rahmen eines EU-Notifizierungsver-
        fahrens in Brüssel anderen EU-Mitgliedstaaten mehrere
        Monate Zeit geben, Bedenken anzumelden, mit offenem
        tatsächlichem und rechtlichem Ausgang! Das hat heute
        auch der EU-Kommissar für Gesundheit, S . E . Vytenis
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21335
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        Andriukaitis, im Gesundheitsausschuss des Bundestages
        ausdrücklich bestätigt .
        Wenn wir also stattdessen eine pragmatische Lösung
        im § 129 SGB V umsetzen würden, wäre kurzfristig und
        vor allem rechtssicher ein fairer Interessenausgleich zwi-
        schen den niedergelassenen Apotheken und dem Ver-
        sandhandel möglich . Ich denke, dies ist ein Kompromiss,
        mit dem eigentlich alle leben könnten .
        Aus meiner Sicht ist ein generelles Verbot des Ver-
        sandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel in
        der digitalen Welt von heute ein Rezept von gestern .
        Kathrin Vogler (DIE LINKE): Worum geht es? Die
        Linke fordert schon lange das gesetzliche Verbot des Ver-
        sandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Dabei
        geht es uns vor allem um die Sicherheit der Patientinnen
        und Patienten und um die flächendeckende Versorgung
        mit Arzneimitteln . Dass das Thema aktuell ist, verdanken
        wir dem Europäischen Gerichtshof, der die in Deutsch-
        land geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medika-
        mente aufgehoben hat – allerdings nur für ausländische
        Versandapotheken .
        Die Linke will die Versorgung der Bevölkerung mit
        Arzneimitteln aber nicht global agierenden Handelsket-
        ten überlassen. Verschreibungspflichtige Medikamente
        gehören in fachkundige Hände von Apothekerinnen und
        Apothekern und nicht in den Pakettransporter . Außerdem
        ist der Internethandel ein wichtiges Einfallstor für Arz-
        neimittelfälschungen .
        Internationale Versandhändler werben mit Preisnach-
        lässen und Bonuszahlungen um die Patientinnen und
        Patienten, insbesondere um solche mit chronischen Er-
        krankungen und teuren Medikamenten . Das ist für die
        Patientinnen und Patienten vor allem deshalb attraktiv,
        weil sie durch Zuzahlungen auf Arzneimittel fürs Krank-
        sein finanziell bestraft werden. Deswegen wird auch
        meine Partei im Bundestagswahlkampf die Abschaffung
        dieser Strafgebühr für Kranke wieder auf die Tagesord-
        nung setzen .
        Warum sind wir trotzdem gegen den Versand? In In-
        ternetapotheken bestellen kann man nur, wenn der Bedarf
        zeitlich planbar ist . Für Notfälle und am Wochenende ist
        das nichts . Jeder braucht darum eine Apotheke in der
        Nähe, die auch nachts und an Feiertagen Notdienst leis-
        tet . Viele Apotheken liefern übrigens kostenlos Medika-
        mente, oft noch am selben Tag . Die Arzneimittel werden
        ins Haus gebracht, aber eben nicht nur durch Paketzustel-
        ler, sondern durch pharmazeutisch geschulte Fachkräfte .
        Das ist sicherer und schneller noch dazu . Wenn wir dem
        Versandhandel erlauben, sich die Rosinen herauszupi-
        cken, indem sie die teuren Arzneimittel für chronisch
        Kranke liefern, aber keine Beratung vor Ort und keinen
        Nachtdienst anbieten, dann gefährden wir das Überleben
        von Apotheken auf dem Land . Natürlich haben wir kei-
        nen grundsätzlichen Mangel an Apotheken hierzulande,
        und den meisten geht es wirtschaftlich gut, aber gerade in
        ländlichen Regionen ist das anders . Ich habe mit Apothe-
        kern aus kleinen Orten in meinem Wahlkreis gesprochen
        und mir zeigen lassen, wie sie die Versorgung der Land-
        bevölkerung sicherstellen: oft mit Beratungsangeboten
        und Dienstleistungen, die weit über das Angebot einer
        Großstadtapotheke hinausgehen . Diese wichtige Infra-
        struktur müssen wir bewahren .
        Gesamtgesellschaftlich sind Boni und Preisnachlässe
        in den Apotheken kein wirksames Rezept gegen die ex-
        plodierenden Arzneimittelkosten im Gesundheitswesen .
        Von knapp 40 Milliarden Euro Ausgaben für Arzneimit-
        tel entfällt nur ein kleiner Anteil auf die Apotheken, und
        die wiederum können davon nur einen kleinen Anteil als
        Rabatt gewähren . Wer an die Kosten für Arzneimittel
        rangehen will, der muss den Pharmakonzernen ihre teils
        zweistelligen Renditen streitig machen . Aber die Bun-
        desregierung fasst die Pharmaindustrie weiter mit Samt-
        handschuhen an und lässt gigantische Einsparpotenziale
        ungenutzt .
        Meine Fraktion und ich haben diesen Antrag heute
        eingebracht, weil wir Druck machen wollten . Das scheint
        ja auch gelungen zu sein . Schon sehr schnell nach dem
        EuGH-Urteil gab es eine Initiative aus den Bundeslän-
        dern, auch unterstützt von Thüringen und Brandenburg .
        Dann hat Minister Gröhe einen Gesetzentwurf zum
        Verbot des Versandhandels angekündigt, auf den wir
        gespannt warten . Aber die SPD und namentlich Herr
        Lauterbach tut sich extrem schwer damit . Ich will mal
        nicht unterstellen, dass das Sponsoring von DocMorris in
        Richtung SPD und Seeheimer Kreis dafür die Motivati-
        onshilfe war; das wäre doch gar zu billig . Aber dass Sie,
        Herr Lauterbach, als Abgeordneter aus dem Wahlkreis
        Düren für ein paar Boni riskieren würden, dass die letzte
        Apotheke in Heimbach oder Inden für immer schließen
        muss, das finde ich absolut unverantwortlich.
        In der Deutschen Apotheker Zeitung haben Sie dann
        vorgeschlagen, den Apothekern Extrahonorare zu zahlen,
        wenn sie Beratungskabinen einrichten . Das ist einfach
        nur peinlich . Erstens sind die Apotheker schon heute ge-
        setzlich verpflichtet, Beratungsräume vorzuhalten, nicht
        nur Kabinen. Und zweitens ist es offensichtlich, dass Sie
        mit diesem Vorschlag lediglich auf Zeit spielen . Denn
        das von Ihrem Parteivorsitzenden Gabriel geführte Bun-
        deswirtschaftsministerium hat ein Gutachten zum Apo-
        thekenhonorar in Auftrag gegeben, das erst im Herbst
        nach der Bundestagswahl fertig sein soll . Was dabei he-
        rauskommt, ist offen. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.
        Inzwischen scheinen Sie sich ja auch dem Kern des
        Pudels anzunähern: Ihr jüngst auf Twitter vorgetragener
        Vorschlag, zusammen mit dem Versandhandelsverbot zu-
        mindest chronisch Kranken die Zuzahlungen auf Medi-
        kamente zu erlassen, der weist ja in die richtige Richtung .
        Wenn sich CDU/CSU und SPD nun darauf verständigen
        könnten, in einem Gesetzentwurf gleich zwei Forderun-
        gen der Linken zumindest teilweise zu verwirklichen,
        dann hätte unser heutiger Antrag wirklich seinen Zweck
        erfüllt und wieder einmal gezeigt: Links wirkt .
        Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Der Antrag der Linken gibt zwar vor, die Arznei-
        mittelversorgung sicherzustellen, erfüllt diesen Anspruch
        aber in keiner Weise . Anstatt Wege für gute und wohn-
        ortnahe Arzneimittelversorgung, insbesondere im ländli-
        chen Raum, aufzuzeigen, ist ihr einziger Vorschlag, den
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721336
        (A) (C)
        (B) (D)
        Versand verschreibungspflichtiger Medikamente zu ver-
        bieten . Das ist auch das Anliegen des Gesetzentwurfes
        von Gesundheitsminister Gröhe, der sein falsches, weil
        nicht zielführendes Spiel mit den Apotheken fortführt .
        Auch der Kuhhandel des SPD-Kollegen Lauterbach ist
        kein Beitrag zur Problemlösung, sondern eher zur Poli-
        tikverdrossenheit .
        Die eigentlich zu lösenden Probleme sind: erstens die
        durch das EuGH-Urteil vom vergangenen Oktober ent-
        standene Ungleichbehandlung von in- und ausländischen
        Apotheken in der Preisbindung: Boni von bis zu 30 Euro
        je Rezept, mit denen ausländische Apotheken seit dem
        Urteil werben, sind nicht hinnehmbar . Wettbewerb
        braucht wieder ein sozialverträgliches Maß . Gefunden
        werden muss eine Lösung innerhalb der Apothekenver-
        gütung, die verfassungs- und europarechtlich sicher ist .
        Zweitens die Sicherstellung der Versorgung in länd-
        lichen Regionen: Ähnlich wie bei der ärztlichen Versor-
        gung brauchen wir dringend regionale Konzepte sowohl
        für Patientinnen und Patienten als auch für Apotheken
        im ländlichen Raum . Grundlegende Innovationen in der
        Arzneimittelversorgung sind überfällig .
        Es stellt sich also die Frage, ob das geforderte Ver-
        bot des Versandhandels, der bisher kaum 3 Prozent des
        Gesamtmarktes ausmacht, diese Probleme löst und da-
        mit die wohnortnahe Arzneimittelversorgung sicherstellt .
        Daran haben wir erhebliche Zweifel, auch weil die Argu-
        mente der Verbotsbefürworter sich immer wieder auf An-
        nahmen stützen, die nicht belegt und vom EuGH bereits
        als nicht glaubhaft zurückgewiesen wurden .
        Den vielen an chronischen Erkrankungen leidenden
        Menschen, den älteren und immobilen Menschen und
        denjenigen, die heute schon zu weit von der nächsten
        Apotheke entfernt wohnen, helfen die vorliegenden Initi-
        ativen nicht . Ebenso wenig der ländlichen Apotheke, die
        schon heute mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen
        hat .
        Wir fordern deswegen, die Interessen der Patientinnen
        und Patienten tatsächlich in den Vordergrund zu stellen,
        die Probleme schnell, realistisch und ohne Populismus
        zu lösen und das Urteil des EuGH als Anlass zu nehmen,
        die Arzneimittelversorgung an die heutigen Bedürfnisse
        anzupassen. Voraussetzung dafür ist die Offenlegung der
        statistischen und empirischen Erkenntnisse, die Gröhes
        Gesetzentwurf zugrunde liegen . Darüber hinaus sind
        Konzepte zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung,
        insbesondere der Arzneimittelversorgung, gemeinsam
        mit Bundesländern, Regionen und der Bevölkerung zu
        erarbeiten .
        Anlage 11
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von den Abgeordneten Azize
        Tank, Katja Kipping, Sabine Zimmermann
        (Zwickau), weiteren Abgeordneten und der Frak-
        tion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs ei-
        nes ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
        (Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundge-
        setz) (Tagesordnungspunkt 18)
        Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU): In der
        16 . Wahlperiode des Deutschen Bundestages hatten die
        Linken einen nahezu identischen Gesetzentwurf in den
        Deutschen Bundestag eingebracht . Dieser ist ohne eine
        Debatte der Diskontinuität anheimgefallen . Diese Woche
        bringt die Linke erneut einen Gesetzentwurf ein . Sofern
        dieser Entwurf nicht ebenfalls der Diskontinuität über-
        antwortet wird, wage ich die Prognose, dass Sie die zur
        Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit
        verfehlen werden .
        Selbst wenn Ihre Behauptung zuträfe, die Durchset-
        zung sozialer Menschenrechte sei nur ungenügend ge-
        währleistet, würde sich mit Ihrem Gesetzentwurf am
        Status quo nichts ändern . Mit anderen Worten: Der Ge-
        setzentwurf ist überflüssig.
        Obwohl das Sozialstaatsprinzip in unserer Verfas-
        sung bereits in Artikel 20 Absatz 1 und 28 Absatz 1 des
        Grundgesetzes verankert ist, wollen Sie zusätzlich einen
        Artikel 1a aufnehmen . Dieser lautet „Jeder Mensch hat
        das Recht auf soziale Sicherheit. Der Staat ist verpflich-
        tet, kollektive soziale Sicherungssysteme zu schaffen.
        Jeder Mensch hat das Recht auf Gewährleistung eines
        menschenwürdigen Existenzminimums, das ihm diejeni-
        gen materiellen Voraussetzungen zusichert, die für seine
        Existenz und Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen
        und politischen Leben unerlässlich sind . Das Existenzmi-
        nimum ist sanktionsfrei zu gewährleisten .“
        Als ich Ihre Forderung nach der Verpflichtung zur
        Schaffung sozialer Sicherungssysteme gelesen habe,
        konnte ich mich nur wundern: Es ist Gegenstand sämt-
        licher deutscher Schullehrpläne, dass schon Bismarck
        soziale Sicherungssysteme geschaffen hat. Und seit
        Bismarck hat sich noch einmal viel getan . Aus dem Sozi-
        alstaatsprinzip der Artikel 20 Absatz 1 GG und Artikel 87
        Absatz 2 ergibt sich bereits, dass die Schaffung sozialer
        Sicherungssysteme zum Schutz der sozialen Existenz
        Grundaufgabe des Staates ist .
        Schon seit Jahrzehnten erhalten Bedürftige in
        Deutschland Sozialhilfe . Im Hartz-IV-Urteil des Bundes-
        verfassungsgerichts vom 9 . Februar 2010 hat das Gericht
        ausgeführt, dass aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit
        dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 GG ein
        Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdi-
        gen Existenzminimums folgt . Daraus ergibt sich ein ver-
        fassungsunmittelbarer Anspruch auf Sozialleistungen:
        Jedem Hilfebedürftigen stehen diejenigen materiellen
        Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und
        für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen,
        kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind .
        Ihre Forderung nach sanktionsfreier Gewährleistung
        des Existenzminimums würde nichts anderes bedeuten
        als ein Grundrecht auf ein bedingungsloses Grundein-
        kommen auf Hartz-IV-Niveau . Das lehnt meine Fraktion
        ab . Jeder Mensch hat in unserem Sozialstaat Anspruch auf
        Gewährleistung des Existenzminimums, wenn er in Not
        geraten ist . Aber die Gesamtgesellschaft, die die Unter-
        stützung finanziert, hat auch einen Anspruch darauf, dass
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21337
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        dieser Mensch versucht, finanziell wieder auf die Beine
        zu kommen . Und wenn dafür etwa seine Mitwirkung bei
        der Arbeitsplatzsuche erforderlich ist, dann ist das keine
        Zumutung, sondern eine Selbstverständlichkeit .
        Sie versprechen sich von einer verfassungsrechtlichen
        Konkretisierung wirtschaftlicher und sozialer Rechte eine
        verbesserte rechtliche Durchsetzbarkeit und behaupten,
        die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips durch soziale
        Grundrechte gebe der verfassungsrechtlichen Rechtspre-
        chung konkrete Maßstäbe an die Hand .
        Abgesehen davon, dass man die von Ihnen sogenann-
        ten Maßstäbe in Ihrem Gesetzentwurf suchen muss, sind
        diese wenig konkret . Dazu kommt, dass Ihre Annahme,
        man müsse möglichst viel ins Grundgesetz schreiben,
        dann werde schon alles gut, sehr naiv ist .
        Es ist aber ein Trugschluss, dass die Ergänzung des
        Grundgesetzes generell zu einer verbesserten Durchset-
        zung von Rechten führen würde . Das gilt einmal für die
        Forderung nach Aufnahme weiterer Staatszielbestim-
        mungen . Das gilt aber auch für die von Ihnen geforderte
        Aufnahme weiterer Grundrechte .
        Selbst Grundrechte werden nicht schrankenlos ge-
        währt . Grundrechte sind mit geschriebenen und unge-
        schriebenen verfassungsrechtlichen Schranken versehen .
        Selbst wenn diese Schranken wieder Grenzen haben, die
        sogenannten Schranken-Schranken, bleibt der effektive
        Wirkungsbereich der Grundrechte mitunter weit hinter
        ihrem Schutzbereich zurück . Das gilt auch für die von
        Ihnen vorgeschlagenen und sogenannten sozialen Grund-
        rechte .
        Schließlich müssen Sie auch die anderen Grundrechte
        im Blick haben, die möglicherweise entgegenstehen . In
        Artikel 9 Absatz 4 Ihres Gesetzentwurfs wollen Sie etwa
        das Streikrecht ohne Einschränkungen gewährleisten .
        Es soll auch das Recht zum politischen Streik umfassen .
        Aussperrungen sollen rechtswidrig sein . Ich sehe da auf
        den ersten Blick einen Konflikt mit dem kollidierenden
        Grundrecht der Koalitionsfreiheit der Arbeitgeberseite
        aus Artikel 9. Dazu findet sich in Ihrem Gesetzentwurf
        nichts .
        Das Grundgesetz sollte die wichtigsten Regeln für
        Bürger und Staat enthalten . Mit jeder zusätzlichen Er-
        gänzung werden die bisherigen Regelungen in den Hin-
        tergrund gedrängt und damit relativiert . Die Aufnahme
        immer neuer Vorschriften wird tendenziell zu einer Über-
        frachtung des Grundgesetzes führen . Deshalb ist aus
        Sicht der Union Zurückhaltung geboten .
        Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetz-
        entwurf ab .
        Dr. Silke Launert (CDU/CSU): Die Idee, soziale
        Grundrechte in das Grundgesetz einzuführen, ist nicht
        neu; immer wieder gibt es aufflammende Vorstöße in
        Richtung Konkretisierung unseres verfassungsrechtlich
        verankerten Sozialstaatsgebots . So werden regelmäßig
        das bedingungslose Grundeinkommen gefordert sowie
        die Grundrechte auf Arbeit, Wohnung und Bildung .
        Der vorliegende Gesetzentwurf stellt nun eben diese
        Forderungen erneut zur Diskussion . Er verkauft sie dem
        Leser als geradezu zwingend notwendig, da die Men-
        schen in Deutschland „nicht über die elementaren sozi-
        alen Rechte verfügen“ würden und die „Durchsetzung
        Sozialer Menschenrechte gegenwärtig nur ungenügend
        gewährleistet“ sei . Der Gesetzentwurf lässt einen fast
        glauben, unser Grundgesetz sei menschenfeindlich .
        Kurzum: Der Gesetzentwurf spielt sich auf zum Ret-
        ter des Sozialstaats und unserer demokratischen Gesell-
        schaft. Und jeder, der das anders sieht, ist offenbar dem
        Untergang geweiht .
        Dabei leugnet der Gesetzentwurf aber in, wie ich finde,
        geradezu verächtlicher Art und Weise, dass unsere Ver-
        fassung, deren oberster Grundsatz der Schutz der Men-
        schenwürde ist, eine Ordnung ist, die wie keine andere
        in der deutschen Geschichte zuvor die Menschenrechte
        garantiert und die die Grundlage eines nie gekannten ge-
        sellschaftlichen Wohlstands und sozialer Sicherung ist .
        Und wer diese gesellschaftliche und politische Reali-
        tät der Bundesrepublik derart verfälscht, lässt kaum ver-
        deckt, welch Geistes Kind er wirklich ist: Dieser Gesetz-
        entwurf zeigt einmal mehr, dass die Fraktion Die Linke
        in weiten Teilen in der Tradition ihrer kommunistischen
        Ahnen steht, die zur Demokratie allenfalls ein taktisches
        Verhältnis pflegten.
        Und nun zum Gesetzentwurf im Einzelnen, bei dem
        ich mich auf zwei der konkreten Vorschläge beschränken
        will: In einem neuen Artikel 1a des Grundgesetzes soll
        das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
        Existenzminimums verankert werden . Und zwar sank-
        tionsfrei . In der Antragsbegründung heißt es erläuternd
        dazu: „Eine Koppelung der Leistungsgewährung an ei-
        nen Zwang zur Arbeit oder sonstige Pflichten der Betrof-
        fenen ist unzulässig .“
        Dass jeder Bürger unserer Gesellschaft das Recht auf
        eine menschenwürdige Existenz hat, steht außer Zweifel .
        Darüber brauchen wir heute nicht zu diskutieren .
        Worüber wir aber offenbar diskutieren bzw. was wir
        klarstellen sollten, ist aber, dass mit diesem Recht auch
        eine Pflicht untrennbar verbunden ist. Und diese Pflicht
        besteht darin, nach Kräften zum eigenen Unterhalt bei-
        zutragen .
        Wer nicht arbeiten will, kann auch nicht verlangen,
        dass ein anderer für seinen Unterhalt aufkommt . Ganz
        einfach . Oder wie wollen Sie denn einem Mann, der Tag
        für Tag auf dem Bau schuftet, um seine Frau und seine
        drei kleinen Kinder zu ernähren, erklären, dass er Lohn-,
        Umsatz- und Ökosteuer zahlen soll, damit ein anderer
        nicht zu arbeiten braucht? Nein, solch eine Regelung
        wäre nicht nur unfair, sondern geradezu eine Ohrfeige
        für jeden Bürger, der schwer und pflichtbewusst arbeitet.
        Weiter stellt sich mir die Frage, wie dieses Grundrecht
        finanziert werden soll; das Geld fällt schließlich nicht
        vom Himmel . Wenn wir davon ausgehen, dass das Exis-
        tenzminimum bei etwa 1 000 Euro pro Monat liegt, dann
        würde das einen Finanzbedarf von etwa 1 000 Milliarden
        Euro pro Jahr nach sich ziehen . Im Vergleich dazu: Die
        Steuereinnahmen im letzten Jahr beliefen sich auf etwa
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721338
        (A) (C)
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        700 Milliarden Euro . Ich denke, diese Zahlen sprechen
        für sich .
        Aber immerhin wird im Antrag die Prognose gestellt,
        dass sich der Sozialstaat positiv auf die wirtschaftliche
        Leistungsfähigkeit auswirken werde . Dies nenne ich eine
        mutige Prognose; denn ich habe eher die Vermutung,
        dass die Arbeitsmotivation leiden wird, wenn die Bin-
        dung zwischen Arbeit und Lohn aufgehoben wird, und
        zwar beim Empfänger wie beim Geber . Oder glauben
        Sie ernsthaft, dass sich noch irgendwer anstrengen wür-
        de? Wenn jeder fürs Nichtstun Geld bekommt, wer soll
        dann noch morgens aufstehen? Und wer soll dann den
        Fortschritt bringen und die Steuern zahlen? Glauben Sie
        wirklich, dass wir führendes Exportland bleiben können,
        wenn wir uns auf diese Regelung einlassen? Wenn jeder
        nur noch das machen kann, was er will, wer soll dann die
        unattraktiven Jobs übernehmen?
        Für den Fall, dass aber doch jemand arbeiten will,
        soll es in einem neuen Artikel 3a schließlich auch das
        Grundrecht auf Arbeit geben . In der Begründung heißt es
        dazu, dass es sich dabei um ein subjektives „einklagba-
        res Grundrecht“ handeln soll . Das bedeutet also, dass der
        Staat zur Bereitstellung eines angemessenen Arbeitsplat-
        zes für jeden Bürger verpflichtet wäre. Der Staat müss-
        te demnach selbst Arbeitsplätze schaffen oder aber die
        Wirtschaft dazu veranlassen, für Arbeitsplätze zu sorgen .
        Tut er das nicht, muss er selbstverständlich für die finan-
        ziellen Folgen geradestehen, was mich erneut zu der Fra-
        ge nach den Kosten führt .
        Noch viel mehr als die Kosten treibt mich in diesem
        Zusammenhang aber um, dass der Staat im Falle des Be-
        stehens eines solchen Grundrechts zwangsläufig lenkend
        in den Arbeitsmarkt eingreifen müsste und er damit nicht
        zuletzt das Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und Ar-
        beitsplatzes sowie die Tarifautonomie einschränken wür-
        de . Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, das
        wollen wir beim besten Willen nicht .
        Abschließend lässt sich also festhalten: Wer kon-
        kretisierte soziale Grundrechte fordert, muss dem Staat
        gehörige Eingriffsmöglichkeiten zugestehen samt ent-
        sprechender Zwangsmittel . Gleichzeitig muss er damit
        rechnen, dass der Staat in einem wirtschaftlichen Desas-
        ter endet . Dies haben wir bei den Experimenten diverser
        kommunistischer Staaten gesehen .
        Haben Sie denn schon vergessen, wie und warum die
        DDR scheiterte? Wollen Sie ernsthaft die Fehler aus der
        Vergangenheit wiederholen?
        Die Union will es jedenfalls nicht .
        Dr. Matthias Bartke (SPD): In dieser Legislatur ha-
        ben wir 65 Jahre Grundgesetz gefeiert . Zu Recht und mit
        Freude . Das Grundgesetz bildet bis heute eine menschen-
        freundliche und solide Grundlage unserer Demokratie .
        Nach den Zeiten des Nationalsozialismus hat uns das
        Grundgesetz einen Neubeginn in Frieden und Freiheit
        gesichert . Es hat die Fähigkeit, gesellschaftlichen Verän-
        derungen Raum zu geben: Es hat die Wiedervereinigung
        und die europäische Integration ermöglicht .
        Das Grundgesetz hat aber auch selbst eine gesell-
        schaftsverändernde Kraft . Erinnern wir uns nur an die
        sehr konkreten Urteile des Bundesverfassungsgerichts
        beispielsweise zur Gleichberechtigung der Frauen, zu
        den Rechten von Homosexuellen, zur Meinungsfreiheit,
        zum Schutz der Familie, zum Recht auf informationelle
        Selbstbestimmung und – was Sie von der Fraktion Die
        Linke heute thematisieren – zum Recht auf ein men-
        schenwürdiges Existenzminimum .
        Das Grundgesetz ist die rechtliche Grundlage für un-
        ser Zusammenleben . Es ist das Fundament unserer Wer-
        teordnung, der Rechte jeder und jedes Einzelnen . Wir
        erleben in dieser Legislatur eine Zunahme von Hass und
        Hetze in der Bevölkerung . Das Grundgesetz ist dafür
        kein Freibrief . Im Gegenteil: Es gibt Grenzen vor, die
        niemand außer Kraft setzen darf .
        Grundrechte schützen den Einzelnen zugleich auch
        vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt. Der Staat ist
        damit aufgefordert, grundrechtswidrige Eingriffe zu un-
        terlassen . Diese Abwehrrechte können notfalls bis zum
        Bundesverfassungsgericht eingeklagt werden .
        Soziale Grundrechte hingegen haben nur sehr bedingt
        Eingang gefunden in unser Grundgesetz . Nichtsdesto-
        trotz haben ja auch Sie in Ihrem Linken-Gesetzentwurf
        erkannt, dass das Grundgesetz dennoch den sozialen
        Rechtsstaat fordert . Das Sozialstaatsgebot hat damit
        Verfassungsrang. Es verpflichtet den Gesetzgeber, die
        Rechtsprechung und die Verwaltung dazu, nach sozialen
        Gesichtspunkten zu handeln und auch die Rechtsordnung
        dementsprechend zu gestalten .
        Das ist keinesfalls wenig, auch wenn Sie das vielleicht
        so darstellen wollen . Das Bundesverwaltungsgericht hat
        in einer Entscheidung anerkannt, dass aus der Garantie
        der Menschenwürde ein subjektives Recht auf Sozialhil-
        fe folgt . Dieses Urteil schuf die Basis für das Recht auf
        Fürsorge .
        Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Recht-
        sprechung ebenso die Rechte aus der Sozialversicherung
        als Eigentum verstanden . Nicht zuletzt hat das Bundes-
        verfassungsgericht aus der Garantie der Menschenwürde
        in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot die Verpflich-
        tung des Staates zur Gewährleistung eines menschen-
        würdigen Existenzminimums abgeleitet . Damit hat es
        klare Konturen für die soziale Sicherheit definiert. Dafür
        braucht es also keinen gesonderten Artikel im Grundge-
        setz mehr .
        Für ebenso unnötig halte ich die Forderung, im Grund-
        gesetz zu verankern, dass der Lohn einen angemessenen
        Lebensunterhalt sichern muss . Dafür haben wir bereits
        den Mindestlohn, für den wir in der SPD gegen alle
        Widerstände gekämpft und uns am Ende durchgesetzt
        haben . Inzwischen können wir sagen: Der Mindestlohn
        wirkt. 10 Prozent aller Beschäftigten profitieren vom
        Mindestlohn. Für die betroffenen Arbeitnehmerinnen
        und Arbeitnehmer hat das zu einer beachtlichen durch-
        schnittlichen Lohnerhöhung von 18 Prozent geführt .
        Und allen Unkenrufen zum Trotz war der Mindestlohn
        nicht das Ende des Abendlandes . Im Gegenteil: Die Ge-
        samtbeschäftigung in Deutschland ist weiter gestiegen .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21339
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die SPD steht damit mehr als jede andere Partei für einen
        Lohn, der zum Leben reicht .
        Meine Damen und Herren der Linken, jetzt kommen
        Sie und fordern einen angemessenen Lebensunterhalt als
        Grundrecht . Dass eine solche Forderung gerade von der
        Partei kommt, die damals gerade nicht für den Mindest-
        lohn gestimmt hat, das ist nun wirklich ein Treppenwitz
        der Geschichte . Ich würde das aber mal als Hinweis neh-
        men, dass Sie Ihren Fehler eingesehen haben .
        Sie fordern außerdem das Recht auf eine menschen-
        würdige und diskriminierungsfrei zugängliche Wohnung .
        Als Grundrecht würde das den Staat verpflichten, jedem
        Bürger eine solche Wohnung zu verschaffen. Wohnungen
        müssten also auf Staatskosten errichtet und vom Staat
        verwaltet werden . Wir sind aber kein Allversorgungs-
        staat .
        Der Staat kann jedoch in Bahnen lenken und Anreize
        setzen, und genau das ist es auch, was wir tun . Die Miet-
        preisbremse wie auch höheres Wohngeld und mehr Mit-
        tel für den sozialen Wohnungsbau sorgen dafür, dass gu-
        tes Wohnen in unserem Land nicht zum Luxusgut wird .
        Die Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung
        der Länder haben wir deswegen deutlich auf 1,5 Milliar-
        den Euro ab 2017 erhöht . Außerdem haben wir die Städ-
        tebauförderung auf 700 Millionen Euro jährlich erhöht .
        Sie wollen ein Recht zum politischen Streik . Be-
        gründung: Die auf Unternehmensseite liegende Verfü-
        gungsmacht über die Produktionsmittel ermögliche den
        Wirtschaftsunternehmerinnen und -unternehmern einen
        andauernden Druck auf den Staat . Unter der Vorherr-
        schaft des Kapitals bedürfe es deshalb eines Ausgleichs .
        Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die
        Linke: Geht es auch ein bisschen weniger dramatisch?
        Wenn wir hier wirtschaftshörig wären, hätten wir uns we-
        der mit Mietpreisbremse noch mit Mindestlohn befasst;
        wir hätten nicht das Bestellerprinzip beim Maklerrecht
        eingeführt; wir würden uns nicht mit Verbraucherschutz
        befassen . Es wäre schön, wenn Sie ein realistischeres
        Bild unseres demokratischen Staates und seines Gesetz-
        gebers wahrnehmen und zeichnen würden . Um es kurz
        zu machen: Wir wollen keine politischen Streiks . Im Ar-
        beitskampf muss es um Arbeitsbedingungen gehen, und
        im Wahlkampf geht es dann um die Politik .
        Meine Damen und Herren von der Linken, es ist nicht
        so, als würden wir alles falsch finden, was Sie sagen.
        Auch uns liegt es am Herzen, dass niemand benachteiligt
        wird, dass Gesundheit geschützt und gefördert wird und
        dass jeder Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrich-
        tungen hat . Aber das alles sind Fragen der praktischen
        Politik. Dort muss der Sozialstaat umgesetzt und finan-
        ziert werden . Mit hehren Spezialgrundsätzen im Grund-
        gesetz ändern wir nichts .
        Das Grundgesetz ist für die Grundsätze zuständig und
        nicht für Detailregelungen nach dem Prinzip „a bis d“ .
        Wofür bereits an anderer Stelle ausreichend Sorge getra-
        gen ist, darf das Grundgesetz nicht unnötig belasten . Das
        sollte unser Maßstab sein .
        Und es gilt dennoch: Wenn wir nicht wollen, dass das
        Grundgesetz aus der Zeit fällt, müssen neue Erkenntnis-
        se und Bewertungen nach sorgsamer Abwägung Ein-
        gang finden können. Dem versperren wir uns nicht. Die
        SPD-Bundestagsfraktion macht sich seit Jahren für die
        Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark .
        Sie sehen also: In diesem Punkt ziehen wir am sel-
        ben Strang . Kinder sind im Verfassungstext bisher nur
        als Bezugspunkt des Elternrechts erwähnt . Dabei sind sie
        Träger von Rechten . Sie haben ein eigenes Recht auf Ent-
        faltung ihrer Persönlichkeit . Kinder sind beim Einfordern
        ihrer Rechte stets auf die Unterstützung durch andere an-
        gewiesen . Umso wichtiger sind spezielle, eigene und klar
        formulierte Rechte, die Kinder besonderen Schutz, best-
        mögliche Förderung und altersangemessene Beteiligung
        bieten .
        Wir wollen noch in dieser Legislaturperiode einen
        Gesetzentwurf zur Verankerung der Kinderrechte im
        Grundgesetz auf den Weg bringen . Wir appellieren an
        alle Fraktionen des Bundestags, uns in diesem Anliegen
        zu unterstützen .
        Azize Tank (DIE LINKE): Die Verwirklichung sozia-
        ler Menschenrechte ist eine unabdingbare Voraussetzung
        für ein würdevolles Leben in einer sozial gerechten Ge-
        sellschaft . Soziale Menschenrechte sind nicht etwa Al-
        mosen an Bedürftige, sondern völkerrechtlich verbriefte
        Menschenrechte, die jedem Menschen zustehen . Dazu
        gehören unter anderem das Recht auf Arbeit, gerechte
        und günstige Arbeitsbedingungen, angemessene Entloh-
        nung, soziale Sicherheit, das Recht auf einen angemes-
        senen Lebensstandard, ein Höchstmaß an geistiger und
        körperlicher Gesundheit, das Recht auf Bildung sowie
        Teilhabe am kulturellen Leben .
        Soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrech-
        te, oder kurz soziale Menschenrechte, sind im UN-So-
        zialpakt, der Europäischen Sozialcharta, der EU-Grund-
        rechtecharta sowie zahlreichen weiteren völkerrechtlich
        verbindlichen Abkommen geregelt .
        Menschenrechte gelten universell; sie sind gleich-
        wertig und unteilbar . Dennoch sind die sozialen Men-
        schenrechte immer noch nicht gleichberechtigt – wie die
        bürgerlichen und politischen Rechte – im Grundgesetz
        verankert . Damit können sie auch nicht mit einer Verfas-
        sungsbeschwerde eingeklagt werden . Dies will die Frak-
        tion Die Linke ändern . Der vorliegende Gesetzesentwurf
        zur Aufnahme sozialer Grundrechte ins Grundgesetz soll
        eine Lücke schließen, die seit dessen Verkündung im
        Grundgesetz klafft. Diese Lücke rührt vor allem aus den
        historischen Umständen, in denen das Grundgesetz nach
        den verheerenden Erfahrungen der Nazizeit entstanden
        ist . Damals standen die Rückkehr zum Rechtsstaat und
        die Gewährleistung elementarer politischer Grundrechte
        im Vordergrund .
        Heute steht aber die soziale Frage im Mittepunkt
        gesellschaftlicher Auseinandersetzungen . Soziale Un-
        gleichheit führt zu Spaltungen in der Bundesrepublik und
        gefährdet den gesellschaftlichen Frieden .
        Schon mit der Allgemeinen Erklärung der Men-
        schenrechte wurde international anerkannt, dass soziale
        Menschenrechte gleichrangig mit bürgerlichen und poli-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721340
        (A) (C)
        (B) (D)
        tischen Menschenrechten sind . Sie müssen also auch zu-
        sammen gedacht und gleichberechtigt verwirklicht wer-
        den . Denn die beiden Dimensionen der Menschenrechte,
        also die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen und
        die bürgerlichen und politischen Rechte, sind nicht ge-
        gensätzlich, sondern bedingen einander . So gibt es zum
        Beispiel kein soziales Recht auf Gesundheit ohne das po-
        litische Recht auf körperliche Unversehrtheit .
        Die Verwirklichung sozialer Menschenrechte ist eine
        gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie betrifft jeden Men-
        schen . Wir brauchen schließlich nicht selbst krank zu
        sein, um ein Grundrecht auf Zugang zu Gesundheit zu
        verteidigen . So wie wir auch nicht erst in einer Diktatur
        leben müssen, um die Bedeutung des allgemeinen Wahl-
        rechts zu erkennen .
        Die sozialen Grundrechte dienen der gleichberechtig-
        ten gesellschaftlichen Teilhabe in allen Lebenslagen und
        der Freiheit des Menschen vor und von gesellschaftli-
        chen Zwängen . Sie sind somit tragende Säulen eines mo-
        dernen Sozialstaates .
        Das Grundgesetz definiert die Bundesrepublik
        Deutschland als sozialen Rechtsstaat . Der vorliegende
        Gesetzesentwurf zielt auf die Konkretisierung der Ver-
        pflichtung zur Sozialstaatlichkeit ab. Dies ist angesichts
        der sozialen Verwerfungen und Gefahren für den demo-
        kratischen Zusammenhalt unserer Gesellschaft heute
        dringend geboten und wichtiger denn je .
        Die Verankerung sozialer Grundrechte im Grundgesetz
        ist nicht zuletzt auch eine Konsequenz bereits bestehen-
        der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts . In
        diesem Zusammenhang ist insbesondere die sogenannte
        „Hartz-IV“-Entscheidung von 2010 zu nennen, in der das
        Bundesverfassungsgericht ausdrücklich das Grundrecht
        auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für alle in
        Deutschland lebenden Menschen feststellt .
        Strukturelle Schwächen des Sozialstaatsprinzips kön-
        nen jedoch nicht allein von den Gerichten korrigiert wer-
        den . Vielmehr müssen soziale Grundrechte sichtbar ins
        Grundgesetz als individuelle Grundrechte aufgenommen
        werden .
        Soziale Menschenrechte werden in der Bundesrepu-
        blik vielfach missachtet . Der UN-Sozialausschuss, der
        für die Überwachung des UN-Sozialpaktes verantwort-
        lich ist, kritisiert die Bundesrepublik seit Jahren, insbe-
        sondere im Hinblick auf Diskriminierungen beim Zugang
        zu Bildung und zum Arbeitsmarkt . Die Bundesregierung
        verweigert bis heute die Unterzeichnung des Fakultativ-
        protokolls zum UN-Sozialpakt und die Ratifizierung der
        revidierten Europäischen Sozialcharta . Dadurch sind In-
        dividualbeschwerdeverfahren bei Vertragsverletzungen
        ausgeschlossen .
        Löhne und Sozialleistungen reichen zudem häufig
        nicht aus, um ein würdevolles Leben zu ermöglichen .
        Selbst in einem der reichsten Länder der Welt ist nahezu
        jedes fünfte Kind von Armut bedroht oder arm .
        Armutsbekämpfung und der Schutz sozialer Men-
        schenrechte sind eng miteinander verknüpft . Denn eine
        konsequente Armutsbekämpfung hebt nicht nur auf die
        Beseitigung wirtschaftlicher Mängelzustände ab, son-
        dern bezieht die Menschen als handelnde Akteure und
        individuelle Rechtsträger ein .
        Im Rahmen eines Fachgesprächs der Linken im
        März 2016 und einer internationalen Fachkonferenz im
        Oktober 2016 haben wir zusammen mit Wissenschaftle-
        rinnen und Wirtschaftlern, sozialen Verbänden und der
        Zivilgesellschaft die Notwendigkeit der Verankerung
        sozialer Menschenrechte im Grundgesetz sowie die kon-
        krete Ausgestaltung unseres Gesetzesentwurfs konsul-
        tiert und erörtert . Viele wichtige Ergänzungswünsche ha-
        ben wir in diesen Gesetzesentwurf aufgenommen . Dafür
        möchte ich ausdrücklich allen beteiligten Expertinnen
        und Experten und gesellschaftspolitischen Aktivistinnen
        und Aktivisten danken .
        Wenn wir unser Grundgesetz zukunftssicher gestalten
        wollen, müssen wir endlich auch soziale Grundrechte –
        wie bereits die bürgerlichen und politischen Rechte – da-
        rin aufnehmen .
        Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN): Ich bin dankbar für den Gesetzentwurf
        der Fraktion Die Linke, weil er ermöglicht, über die Be-
        deutung der sozialen Menschenrechte zu debattieren .
        Vor 50 Jahren – am 10 . Dezember 1966 – wurde der
        UN-Sozialpakt zu den wirtschaftlichen, sozialen und
        kulturellen Rechten, die sogenannten WSK-Rechte, ver-
        abschiedet . Die Bundesrepublik Deutschland ist dem
        Sozialpakt zehn Jahre später beigetreten . Damit sind sie
        neben den bürgerlichen und politischen Rechten, die die
        öffentliche Debatte über Menschenrechte dominieren,
        auch für Deutschland verbindlich . Es ist wichtig zu beto-
        nen, dass die WSK-Rechte keine Menschenrechte zwei-
        ter Klasse sind, sondern genauso wichtig sind wie die
        bürgerlichen und politischen Rechte .
        Der Umgang der Bundesregierung mit den sozialen
        Menschenrechten ist allerdings problematisch . So trat
        zwar, wie erwähnt, der Sozialpakt 1976 in Kraft; das Fa-
        kultativprotokoll von 2008, das es unter anderem ermög-
        licht, diese Rechte auch individuell einzuklagen, hat der
        Bundestag aber immer noch nicht ratifiziert. Das sollte
        endlich geschehen .
        Ähnliches gilt für die Europäische Sozialcharta .
        Auch hier wurde die ursprüngliche Sozialcharta aus dem
        Jahr 1961 ratifiziert. Die revidierte Sozialcharta aus dem
        Jahr 1996 wurde zwar von Deutschland unterschrieben,
        aber immer noch nicht ratifiziert – nach über 20 Jahren!
        Die Ratifizierung all dieser Dokumente ist überfällig.
        Der lasche Umgang der Bundesregierung mit sozia-
        len Menschenrechten und Grundrechten zeigt sich aber
        nicht nur bei internationalen Vereinbarungen, sondern
        auch bei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
        zu sozialen Menschenrechten . So hat das Bundesverfas-
        sungsgericht in mehreren Urteilen betont, dass sich aus
        dem Grundgesetz ein Grundrecht und Menschenrecht
        auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzmini-
        mums herleiten lässt . Dieses Grundrecht und Menschen-
        recht wird von der Regierung und der Großen Koalition
        immer wieder ignoriert und kleingeredet, sei es bei den
        Berechnungen des Regelsatzes, bei der Festlegung der
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21341
        (A) (C)
        (B) (D)
        Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
        und zuletzt bei der Einschränkung des Anspruchs von
        Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern auf Grundsiche-
        rung . Außerdem gibt es immer noch 100-Prozent-Sankti-
        onen im Hartz-IV-System . Wenn die Leistung aber kom-
        plett gestrichen wird, ist offensichtlich das Grundrecht
        auf Existenzsicherung nicht gewährt . Wir fordern die
        Abschaffung der Sanktionen.
        Ein weiteres Beispiel ist, dass soziale Menschenrech-
        te für Geflüchtete in Deutschland nicht im notwendigen
        Maße gewährleistet sind, wie in dem kürzlich erschiene-
        nen Bericht „Entwicklung der Menschenrechtssituation
        in Deutschland“ des Deutschen Instituts für Menschen-
        rechte deutlich wird, das sich schwerpunktmäßig mit der
        Situation von Geflüchteten in Deutschland beschäftigt.
        Insbesondere der Zugang zu Gesundheitsleistungen ist
        dabei problematisch . Das Mindeste ist aber, endlich die
        finanziellen Leistungen anzugleichen und gleiche Leis-
        tungen für die Gesundheit zu schaffen. Das Einfachste
        und Sinnvollste wäre, das Asylbewerberleistungsgesetz
        abzuschaffen.
        Nicht zuletzt zeigt auch die hohe Zahl von Wohnungs-
        losen, dass auch in Deutschland soziale Menschenrechte,
        hier konkret das Recht auf Wohnen, verletzt werden . Es
        ist ein Skandal, dass es in Deutschland mehrere Hun-
        derttausend Menschen gibt, die wohnungslos sind und
        nach Schätzungen der BAG Wohnungslosenhilfe fast
        40 000 Menschen sogar auf der Straße leben müssen . Das
        ist für ein reiches Land wie Deutschland eine Schande
        und muss beendet werden .
        Soziale Menschenrechte wie das Recht auf soziale
        Sicherheit und Wohnen, der Zugang zu Gesundheits-
        leistungen, Bildung und Arbeit müssten im Zentrum der
        Politik stehen . Es gibt allerdings ein Problem, und dazu
        zitiere ich Herrn Professor Eichenhofer aus seinem Buch
        „Soziale Menschenrechte im Völker-, europäischen und
        deutschen Recht“, Seiten 2 f .:
        „Warum sind die sozialen Menschenrechte in
        Deutschland dennoch weder allgemein bekannt, noch im
        Bewusstsein der Juristen, Politiker oder Bürger gegen-
        wärtig? Das hat mit dem GG zu tun . Wird in Deutschland
        über die Menschenrechte gesprochen, denken die meis-
        ten an die „Grundrechte“ . Die Menschenrechte heißen in
        Deutschland „Grundrechte“ . Deshalb scheinen diese mit
        jenen überein zu stimmen . Dagegen zeigen die sozialen
        Menschenrechte: Die Grundrechte machen nur einen Teil
        der Menschenrechte aus! Weil die Grundrechte die bür-
        gerlichen und politischen Menschenrechte umfassen, die
        sozialen Menschenrechte in den Grundrechten hingegen
        nicht vorkommen, werden sie gemeinhin als schlechter-
        dings inexistent betrachtet und deshalb geflissentlich ge-
        leugnet und bestenfalls ignoriert .“
        Es gäbe also durchaus Grund, darüber nachzuden-
        ken, die Grundrechte zu ergänzen . Was den vorliegen-
        den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke angeht, sind
        wir allerdings skeptisch und finden, dass er über das Ziel
        hinausschießt . Im Grunde stehen die sozialen Menschen-
        rechte indirekt schon im Grundgesetz . So heißt es in Ar-
        tikel 1 Absatz 2: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum
        zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrech-
        ten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft,
        des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt .“ Dazu
        gehören auch die sozialen Menschenrechte . In Kombi-
        nation mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes
        lassen sich daraus auch soziale Grundrechte herleiten,
        wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach gezeigt hat .
        Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes, die Europä-
        ische Grundrechtecharta, die Europäische Menschen-
        rechtskonvention, eine Vielzahl mit bundesgesetzlicher
        Wirkung geltender völkerrechtlicher Vereinbarungen,
        auch im Bereich wirtschaftlicher, sozialer und kultureller
        Rechte, und ihre jeweilige Ausformung durch die Recht-
        sprechung sind eine belastbare Grundlage .
        Und wenn wir das Grundgesetz ergänzen, sollten wir
        uns nicht in Details verlieren und die Grundrechte so for-
        mulieren, dass sie auch tatsächlich gewährt werden kön-
        nen und nicht nur bloße Absichtserklärungen sind . So
        könnte ich persönlich mir durchaus vorstellen, das Recht
        auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, wie es das
        Bundesverfassungsgericht beschlossen hat, auch in das
        Grundgesetz zu übernehmen . Ich bin gespannt auf die
        Stellungnahmen von Expertinnen und Experten zu dem
        vorliegenden Gesetzentwurf und freue mich auf die Be-
        ratungen in den Ausschüssen .
        Viel wichtiger als das Grundgesetz zu ändern ist al-
        lerdings, dass die Bundesregierung die sozialen Grund-
        rechte endlich ernster nimmt und entsprechend politisch
        handelt . Denn sie gelten jetzt schon – auch ohne Grund-
        gesetzänderung .
        Anlage 12
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags der Abgeordneten
        Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Wolfgang
        Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
        DIE LINKE: US- und NATO-Stützpunkt Ramstein
        unverzüglich schließen (Tagesordnungspunkt 20)
        Thorsten Frei (CDU/CSU): Dieser Antrag ist ein
        Sinnbild Ihrer schiefen und verklärten Selbstdeutungen
        in außenpolitischen Themen . Das Beste daran ist, dass
        ich überzeugt bin, dass die SPD unter diesen Umständen
        niemals ein Abenteuer mit Ihnen eingehen wird . Es ist
        höchst beachtlich, wie Sie sich Ihre Wahrheit zurechtbie-
        gen und immer wieder wichtige Details unterschlagen .
        Sie betreiben damit nichts anderes als „Fake-Politik“ .
        In Ihrem Antrag sprechen Sie davon, dass die geüb-
        te Praxis des US-Drohnenkriegs gegen das Völkerrecht
        verstoße und die Nutzung des Stützpunktes Ramstein
        rechtswidrig sei . Sie versuchen, dies anhand eines Gut-
        achtens der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen
        Bundestages zu belegen . Allerdings hätten Sie sich die
        Mühe machen sollen, nicht wieder nur eine verkürzte
        Darstellung im Sinne Ihrer Propaganda aufzugreifen .
        Insbesondere hätten Sie sich auch die Mühe machen
        müssen, das aktualisierte Gutachten zurate zu ziehen,
        das zu dem Schluss kommt, dass der Einsatz von Kampf-
        drohnen nach wie vor aus völkerrechtlicher Sicht nicht
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721342
        (A) (C)
        (B) (D)
        verboten sei und somit nicht per se völkerrechtswidrig
        ist . Dann hätten Sie auch erwähnen können und müssen,
        dass die Bundesregierung fortwährend wegen möglicher
        Bedenken im Austausch mit der amerikanischen Admi-
        nistration steht – so weit zum Vorwurf, sie unternehme
        nichts – und dass der Bundesregierung deshalb momen-
        tan auch keinerlei Versäumnis unterstellt werden kann .
        Vielmehr nutzen Sie Ihren Antrag, um russische
        Aggressionen zu verklären und russische Agitation in
        Deutschland salonfähig zu machen . Sie sprechen von der
        Friedensgefahr, die von Ramstein ausgeht, da es unter
        anderem darauf abzielt, „die nukleare Zweitschlagskapa-
        zität Russlands zu neutralisieren, also die Möglichkeit,
        auf einen nuklearen Angriff eines NATO-Staates mit ei-
        nem Gegenschlag zu reagieren“ .
        Sie vergessen dabei, dass Russland die meisten
        Atomsprengköpfe auf der Welt besitzt . Sie vergessen an-
        scheinend ebenso, dass Putin im vergangenen Jahr ein-
        seitig das sogenannte Plutoniumabkommen aufgekündigt
        hat . Ohnehin kündigte Putin erst im Dezember an, „das
        militärische Potenzial der strategischen nuklearen Kräfte
        müsse im kommenden Jahr ausgebaut werden“ . „Sämtli-
        che existierenden und künftigen Raketenabwehrsysteme
        müssten durch russische Systeme durchbrochen werden
        können .“ Etliche Tests der neuen Rakete RS-38 Sarmat,
        die 2 000-mal stärker sein würde als die Hiroshima-Bom-
        be, im Jahr 2016 sprechen ebenso eine deutliche Sprache
        wie die Stationierung von Iskender-Systemen in Kalinin-
        grad . Und schließlich haben die neue russische Militär-
        doktrin sowie die Marinedoktrin von 2014 bzw . 2015 die
        NATO ganz klar als Feind definiert.
        Und dann davon zu sprechen, dass Ramstein eine Ge-
        fahr für den Frieden ist, obwohl es die Air Base seit 1951
        gibt und dort vor allem ein Fracht- und Sanitätsdrehkreuz
        betrieben wird, ist geradezu absurd .
        Vielmehr hätten Sie Ihren Antrag mit „NATO abschaf-
        fen“ überschreiben sollen . Zumindest zeigt Ihre Frakti-
        onsvorsitzende, Frau Wagenknecht, das wahre Gesicht
        der Linkspartei, indem sie kürzlich forderte, dass die
        NATO aufgelöst werden müsse, um eine eigenständigere
        europäische Sicherheitspolitik in einem System kollek-
        tiver Sicherheit unter Einbindung Russlands zu erschaf-
        fen . Diese aufgewärmte Forderung fußt sicherlich auf
        dem zugegebenermaßen irritierenden Bild-Interview mit
        Donald Trump .
        Ich kann Ihnen aber versichern, dass die NATO kei-
        neswegs obsolet ist . Leider ist die Bündnisverteidigung
        im Sinne des Artikel 5 NATO-Vertrag aktueller denn je,
        wenn man sich anschaut, wie die Krim völkerrechtswid-
        rig und entgegen der Zusagen vom Budapester Abkom-
        men annektiert wurde . Wie die Ostukraine fortwährend
        destabilisiert wird . Wie Russland versucht, mit allen
        Mitteln für eine Destabilisierung der EU zu sorgen und
        einen Keil in das transatlantische Bündnis zu treiben .
        Wie Russland mit seinen staatlichen Medienkampagnen
        den Westen als Feind diffamiert. Wie Russland westli-
        che Regierungen und Unternehmen online angreift . Wie
        Russland im westlichen Balkan alles daransetzt, damit
        die freien Entscheidungen der Völker und Staaten und
        eine Orientierung in Richtung Freiheit und Wohlstand
        unterminiert werden können . Das jüngste Beispiel sahen
        wir bei möglichen Versuchen, die Parlamentswahlen in
        Montenegro mit Gewalt zu erschüttern . Wir sehen das
        auch daran, wie Russland seine Truppen schlagkräftig
        aufrüstet und bis 2020 500 Milliarden Euro zusätzlich in
        Raketen, Bomben, Panzer und Kampfjets steckt .
        Die NATO ist und bleibt ein wertebezogenes Vertei-
        digungsbündnis . Russland heute und insbesondere die
        Kreml-Politik sind der Grund, dass die NATO unverän-
        dert fortexistieren muss .
        Frau Wagenknecht gebe ich insofern recht, dass Eu-
        ropa eine eigenständigere Verteidigungspolitik betreiben
        muss . Wir Europäer müssen stärker unseren eigenen
        Beitrag in der NATO einfließen lassen. Wir müssen mit
        Blick auf unsere Werte und Ziele, unsere Freiheit, unsere
        Demokratie und unseren Wohlstand in vielerlei Hinsicht
        wehrhafter sein als bisher . Das bedeutet, dass wir uns am
        2-Prozent-Ziel der Verteidigungsausgaben messen lassen
        müssen . Insofern hat auch Donald Trump recht, wenn er
        von „Gleichgewichtstörungen“ spricht .
        Klar ist zum jetzigen Zeitpunkt aber auch, dass sich
        Russland nicht konstruktiv in ein Sicherheitsbündnis ein-
        binden lassen wird, das sich grundlegenden Menschen-
        rechten verpflichtet fühlt. Russland sieht persönliche
        Grundrechte, Freiheitsrechte und unsere demokratischen
        Prinzipien als minderwertig und gefährlich an . Die Prin-
        zipien der Charta von Paris, der sich noch der sowjetische
        Staatenbund als Rechtsvorgänger Russlands verpflichtet
        hat, wurden nicht erst 2014 über Bord geworfen .
        Diesen Entwicklungen dürfen wir uns nicht ver-
        schließen . Am Straßenrand zu stehen, rote Fähnchen zu
        schwingen und „Kleine weiße Friedenstaube“ zu singen,
        bannt bestehende Gefahren leider nicht . Deshalb stehen
        wir uneingeschränkt zur NATO und zu unseren Partnern
        diesseits und jenseits des Atlantiks . Deshalb werden wir
        unsere Bündnisverpflichtungen im Sinne der Stationie-
        rungsabkommen und des NATO-Truppenstatuts verläss-
        lich einhalten . Schließlich sind die EU und die NATO die
        besten Friedensgaranten für uns .
        Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU): Nachdem
        wir uns ja bereits in der letzten Sitzungswoche vor Weih-
        nachten in einer Aktuellen Stunde mit der Rolle der Luft-
        waffenbasis Ramstein bei US-Drohneneinsätzen befasst
        haben, kommt die Linke also heute noch mit dem An-
        trag, diese schlicht zu schließen, mit den üblichen Un-
        terstellungen von Völkerrechtswidrigkeit der Einsätze
        allgemein und einer deutschen Beteiligung aufgrund der
        Weiterleitung von Steuersignalen über Ramstein im Be-
        sonderen . Das war letztes Jahr falsch und ist im neuen
        Jahr immer noch falsch .
        Zur Frage der Völkerrechtskonformität habe ich ja ei-
        gentlich schon in der Aktuellen Stunde das Notwendige
        gesagt . Ich will jetzt nicht meine ganze damalige Rede
        wiederholen, obwohl ich sie hier unverändert nochmal
        halten könnte . Aber es bleibt dabei, liebe Kollegen von
        der Linken: Wenn Sie schon von einem Krieg, also einem
        bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völker-
        rechtes ausgehen, ist der Einsatz von Drohnen darin eben
        nicht völkerrechtswidrig .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21343
        (A) (C)
        (B) (D)
        Im Gegensatz zu dem Eindruck, den Sie zu erwecken
        versuchen, dass es dabei grundsätzlich auch Unbeteiligte
        trifft, ermöglicht die höhere Präzision von Drohnenein-
        sätzen gegenüber anderen Waffensystemen sogar eine
        bessere Umsetzung völkerrechtlicher Schutzvorgaben .
        Das sage nicht nur ich, das stellt auch die Resolution der
        Parlamentarischen Versammlung des Europarates unter
        Punkt 4 fest, die Sie in Ihrem Antrag zitieren .
        Natürlich können Drohnen genau wie andere Waffen-
        systeme auch auf völkerrechtswidrige Weise eingesetzt
        werden. Der Antrag gibt ja zutreffend die Haltung der
        Bundesregierung zu diesen komplexen Zusammenhän-
        gen wieder: dass die Bewertung immer von den Umstän-
        den des Einzelfalls abhängig sei .
        Dagegen argumentieren Sie mit einem Gutachten des
        Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, wonach
        unstreitig sei, dass Deutschland völkerrechtswidrige
        Operationen von seinem Territorium aus nicht dulden
        darf, und es eine Beteiligung an einem völkerrechtli-
        chen Delikt darstellen könne, wenn die Bundesregierung
        davon wisse und nicht dagegen protestiere . Nur ist das
        kein Gegensatz zur Haltung der Bundesregierung, zumal
        die Einsätze weder von deutschem Territorium gestartet
        noch gesteuert werden .
        Sie können natürlich beliebig viele Rechtsgutachten
        zitieren und so tun, als sei Ihre eigene verallgemeinernde
        Bewertung juristischer Konsens . Das ändert aber nichts
        an der juristischen Praxis . In der haben zwei Verwal-
        tungsgerichte im vergangenen Jahr verneint, dass die
        Bundesregierung zur Überwachung der Völkerrechts-
        konformität von Drohneneinsätzen verpflichtet sei, die
        möglicherweise über Ramstein gesteuert werden .
        Liebe Kollegen, wenn Sie nun wenigstens bei der völ-
        kerrechtlichen Bewertung von Drohneneinsätzen geblie-
        ben wären, wo sich immer ein Jurist mit einer Meinung
        findet, die zur eigenen Position passt. Aber Sie mussten
        zum Schluss auch noch unbedingt die Funktion Ram-
        steins als Führungszentrum für das Raketenabwehrsys-
        tem der NATO aufs Tapet bringen . Und ehrlich gesagt, da
        plappern Sie nun einfach die russische Propaganda nach,
        dass dies das nukleare Gleichgewicht zwischen Russland
        und der NATO störe . Genau das tut es eben nicht .
        Die Systeme und Standorte dieses Systems sind sehr
        gut geeignet, mögliche Angriffe auf Europa mit Mit-
        telstreckenraketen aus dem südlichen Krisenbogen in
        Nordafrika und dem Nahen Osten abzuwehren, zum
        Abfangen russischer Langstreckenraketen, die vorwie-
        gend auf polaren Bahnen fliegen würden – insbesondere
        Richtung USA – dagegen eher nicht . Denen müssten die
        Abfangraketen nämlich hinterherfliegen, sofern sie über-
        haupt die nötige Reichweite hätten . Ganz zu schweigen
        von U-Boot-gestützten Raketen aus dem Nordpolarmeer,
        die die hauptsächliche russische Zweitschlagskapazität
        darstellen, von der Sie reden .
        Mittelstreckenraketen, die das System bekämpfen
        könnte, sind in Europa seit dem INF-Abkommen von
        1987 abgeschafft, auch wenn Russland aus diesem Ver-
        trag gerne aussteigen würde – aus Gründen, die nichts
        mit der NATO und viel mit chinesischen Mittelstrecken-
        raketen zu tun haben .
        Und übrigens gibt es in der NATO auch keine nuklea-
        ren Kurzstreckenraketen mehr – anders als in Russland,
        das kürzlich Iskander-Raketen in Kaliningrad stationiert
        hat . Dass die abgefangen werden könnten, stört also kein
        Gleichgewicht, sondern hält es höchstens aufrecht . Gera-
        de die Funktion im Raketenabwehrsystem zeigt also die
        Bedeutung Ramsteins für das Bündnis und Deutschland .
        Und als Wahlkreisabgeordnete für die Region sage ich
        auch: Wir werden unsere jahrzehntelange freundschaft-
        liche Beziehung zu unseren amerikanischen Nachbarn
        nicht wegen solcher realitätsfremden Anträge beenden .
        Josip Juratovic (SPD): „Ramstein schließen“: Ein-
        facher könnte eine Überschrift nicht sein . Wenn die Welt
        so einfach wäre, würde ich mich freuen – und mit mir
        und Ihnen viele Menschen in diesem Land, die von der
        aktuellen politischen Situation verunsichert sind . Doch
        solche Vereinfachungen kann man sich leider nur in der
        Opposition leisten . Als Regierung muss man mehr Be-
        sonnenheit an den Tag legen .
        Zunächst einmal klingt die Forderung des Antrags
        einleuchtend . Sie wollen „Ramstein schließen“, um den
        Drohnenkrieg zu beenden. Ich bezweifle, dass Mittel und
        Zweck hier zusammenpassen . Aber lassen Sie mich gern
        auf den Drohnenkrieg eingehen; denn hier sind wir uns
        einig .
        Das Töten von Menschen durch Drohnen ist feige –
        und es ist unrecht. Der Drohnenkrieg schafft nicht mehr
        Sicherheit, sondern weniger . Auf jeden getöteten – an-
        geblichen oder tatsächlichen – Terroristen folgen zehn
        Menschen, die erst durch den Drohnenangriff radikali-
        siert werden .
        Deswegen sage ich hier und heute ganz deutlich: Der
        Einsatz von Drohnen zur sogenannten extralegalen Tö-
        tung ist nicht zu rechtfertigen . Wir ächten ihn in aller
        gebotenen Deutlichkeit . Und an ihm beteiligen wir uns
        nicht . Es ist mir wichtig, diese Gemeinsamkeit mit den
        Antragstellern zu betonen . Es tut mir leid, doch nun folgt
        das berühmte „Aber“ . Auch wenn unsere Fraktion gegen
        den Dohnenkrieg ist, so halten wir die Diskussion um den
        Standort Ramstein doch nicht für den richtigen Ansatz .
        Um die Bündnispartner in der NATO vom Unrecht des
        Drohneneinsatzes zu überzeugen, müssen wir innerhalb
        der NATO Mechanismen finden. Ein einseitiges Aufkün-
        digen der Kooperation würde nur zum Zusammenbruch
        des Bündnisses führen – nicht aber zum Ende des Droh-
        neneinsatzes . Der Standort Ramstein verkörpert unsere
        internationale Zusammenarbeit in der NATO . Zu dieser
        sicherheitspolitischen Kooperation steht die SPD .
        Die NATO ist und bleibt Grundpfeiler unserer Sicher-
        heits- und Friedensarchitektur, auch wenn gerade man-
        che Signale aus den USA in eine andere Richtung weisen
        sollten . Ein solches Sicherheitsbündnis wie die NATO
        braucht nun einmal gegenseitige Stützpunkte so wie in
        Ramstein .
        Übrigens ist die NATO kein Selbstzweck . Wir stellen
        uns hier nicht hin und verteidigen vier Buchstaben . Im
        Gegenteil: Gerade in Zeiten, da unsere Demokratie von
        unterschiedlichen Seiten angegriffen wird, müssen wir
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721344
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        wehrhaft sein . Wehrhaft, das heißt für mich in erster Li-
        nie, dass unsere Gesellschaft tagtäglich für Demokratie
        einsteht – ob am Küchentisch, im Betrieb oder bei der
        Diskussion mit dem Nachbarn auf Facebook . Wehrhaft,
        das heißt aber auch, dass unsere Demokratie nach außen
        wehrhaft ist . Dafür ist uns das Sicherheitsbündnis der
        NATO sehr wichtig .
        Ramstein steht nicht nur für Drohnen . Es ist ein mili-
        tärischer Stützpunkt, der notwendigerweise für gute Zu-
        sammenarbeit steht . Und deswegen werden wir nicht für
        die Schließung Ramsteins eintreten, sondern uns dafür
        einsetzen, dass die beschriebene Art der Nutzung einge-
        stellt wird . Übrigens gibt es noch ein Argument, das be-
        sonders für Sie als Linke von Interesse sein könnte . Mei-
        ne Fraktionskollegin Angelika Glöckner hat mich darauf
        angesprochen; denn Ramstein liegt in ihrem Wahlkreis .
        Vielleicht ist es bei dieser Diskussion nicht das Haupt-
        argument, aber Sie als Linke und wir Sozialdemokraten
        sind uns eigentlich einig, dass wir Beschäftigung für die
        Menschen in unserem Land sichern wollen . Auch dafür
        steht der Standort Ramstein .
        Der Antrag hat eine feine Überschrift . Aber es man-
        gelt ihm an Weitsicht . Im Interesse aller Bürgerinnen und
        Bürger plädiere ich dafür, gerade sicherheitspolitische
        Fragen lieber zweimal abzuwägen, bevor eine einfache
        Parole in die Welt gesetzt wird . Weil das so ist, werden
        wir dem Antrag nicht zustimmen .
        Andrej Hunko (DIE LINKE): Die Bundesregierung
        hat eingeräumt, nunmehr offiziell über den Stützpunkt
        Ramstein als Relaisstation für den US-Drohnenkrieg
        informiert zu sein . Drei Jahre hat sich das Auswärti-
        ge Amt weggeduckt vor den Medienberichten über die
        Bedeutung Ramsteins und des AFRICOM-Kommandos
        in Stuttgart für völkerrechtswidrige außergerichtliche
        Hinrichtungen, die von den Piloten aus einer entfernten
        Drohnenbasis in Nevada per Knopfdruck vorgenommen
        werden .
        Dabei hatte es bereits eine Reihe von Zeugenaussagen
        ehemaliger Drohnenpiloten zur Bedeutung der Stütz-
        punkte in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ge-
        geben . Ich meine nicht nur Brandon Bryant, den bekann-
        testen US-Whistleblower im Drohnenkrieg, sondern ich
        meine auch jene Drohnenpilotinnen und -piloten, die in
        dem Film „National Bird“ interviewt wurden . Der Film
        lief erstmals vor einem Jahr bei der Berlinale . Die Prota-
        gonisten hatten bekräftigt, dass Ramstein nicht nur eine
        Relaisstation beherbergt . Die Anlage gehört auch zum
        Netzwerk der „Distributed Ground Stations“, in denen
        die ferngesteuerten Luftschläge vorbereitet, durchgeführt
        und ausgewertet werden .
        Offensichtlich hat niemand aus der Bundesregierung
        den Film von Sonia Kennebeck gesehen; denn im Aus-
        wärtigen Amt war man sich der Rolle Ramsteins und
        Stuttgarts angeblich bis zum August 2016 nicht bewusst .
        Ich kann den Film aber wirklich dringend empfehlen;
        denn er ist auch ein Werk über die Wichtigkeit von
        Whistleblowern .
        Ohne die mutigen Aussagen der Exmilitärs wüssten
        wir nicht, wie so eine außergerichtliche Hinrichtung ab-
        läuft . Wir wüssten auch nichts über die Unmöglichkeit,
        die doch eher unscharfen Drohnenbilder mit hinreichen-
        der Sicherheit auszuwerten, um dann die Liquidierung
        der Ziele anzuordnen .
        Und wir wüssten nichts über die äußerst hohe Selbst-
        mordrate unter den Drohnenpilotinnen und -piloten, die
        das ständige Töten aus der Ferne nicht aushalten. Häufig
        wählen sie den Tod, weil sie keine geheimschutzüber-
        prüften Therapeuten für ihre Stressbewältigung finden.
        Ich finde, auch daran trägt die Bundesregierung durch
        die Ermöglichung einer solchen Praxis eine Mitverant-
        wortung .
        Zum zweiten Mal reden wir also heute über die Betei-
        ligung Deutschlands am völkerrechtswidrigen US-Droh-
        nenkrieg . Im August wurde die Bundesregierung über
        die Rolle Ramsteins informiert . Im November war dies
        hier in der Fragestunde erstmals Thema . Im Dezember
        debattierten wir darüber . Die Hälfte der Bundesbürger
        lehnt Deutschlands Ermöglichung des US-Drohnenkrieg
        via Ramstein ab, während nur 26 Prozent diese Ermög-
        lichung aufrechterhalten wollen . Dies ergab eine reprä-
        sentative Umfrage, die der Journalist und Podcaster Tilo
        Jung nach dieser Debatte beauftragte .
        Nun ist es nicht so, dass die völkerrechtswidrige Pra-
        xis im Namen der Terrorismusbekämpfung seit unserer
        parlamentarischen Befassung ein Ende gefunden hätte .
        Im Gegenteil finden weiterhin außergerichtliche Hinrich-
        tungen durch Drohnen statt, zuletzt vor einer Woche im
        Jemen .
        Schauen Sie auf der Webseite des Büros für investiga-
        tiven Journalismus vorbei! Die Nichtregierungsorganisa-
        tion trägt dort die Zahlen von US-Drohneneinsätzen zu-
        sammen . Daraus geht hervor, dass die Administration von
        US-Präsident Barack Obama zehnmal mehr unbemannte
        Operationen anordnete als sein Vorgänger George Bush .
        Bislang hat sich das Auswärtige Amt immer herausge-
        redet, die außergerichtlichen Hinrichtungen seien Einzel-
        fälle; denn eigentlich sei es im Krieg kein Unterschied, ob
        eine Rakete von einem bemannten Kampfflugzeug oder
        einer Drohne abgefeuert wird . Das ist Augenwischerei;
        denn viele Drohnenangriffe der US-Regierung werden
        gar nicht in Kriegshandlungen, sondern außerhalb be-
        waffneter Konflikte durchgeführt. Wie zum Beispiel im
        Jemen . Damit sind sie eindeutig völkerrechtswidrig .
        Was hier noch nicht zur Sprache kam: Das Auswärti-
        ge Amt hat die völkerrechtlichen Drohnenangriffe sogar
        verteidigt, wenn sie deshalb selbst vor Gericht stand . So
        beispielsweise im Mai 2015 vor dem Verwaltungsgericht
        in Köln, das die Klage einer jemenitischen Familie ver-
        handelte .
        Das Verfahren richtete sich gegen die Bundesrepu-
        blik Deutschland, vertreten durch das Bundesverteidi-
        gungsministerium . Es sollte festgestellt werden, dass das
        Unterlassen von Maßnahmen zur Unterbindung der Nut-
        zung des Stützpunktes Ramstein rechtswidrig ist .
        Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen . Damit
        hatte das Verteidigungsministerium Erfolg, wenn es vor
        Gericht behauptete, ihm lägen gar keine gesicherten Er-
        kenntnisse darüber vor, dass Ramstein für die Drohnen-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21345
        (A) (C)
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        einsätze genutzt werde . Dies habe die US-Regierung, mit
        der sie in einem intensiven Dialog stehe, stets bekundet .
        Ich finde das infam. Nicht nur, dass man sich jahrelang
        vor der Wahrheit wegduckt, sondern den Opfern solcher
        Drohnenangriffe auch noch vor Gericht frech ins Gesicht
        lügt . Zum Glück geht das Verfahren vor dem Oberver-
        waltungsgericht in Münster in die nächste Instanz .
        Die Enthüllungen über die Rolle Ramsteins führen zu
        keinen politischen Konsequenzen, weil die Bundesre-
        gierung gegenüber der US-Regierung die Auseinander-
        setzung mit offenem Visier scheut. Ich bin gespannt, ob
        sich diese Praxis gegenüber dem neuen US-Präsidenten
        ändert .
        Die Linke fordert weiterhin die Bundesregierung auf,
        die Nutzung der Ramstein Air Base für den US-Droh-
        nenkrieg aufzukündigen, auf die eigene Entwicklung
        deutscher Kampfdrohnen zu verzichten und sich bei der
        UNO für eine Drohnenresolution einzusetzen, die zumin-
        dest die Praxis der extralegalen Hinrichtungen weltweit
        ächtet .
        Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Wir debattieren den Antrag der Fraktion Die Linke mit
        dem Titel „US- und NATO-Stützpunkt Ramstein un-
        verzüglich schließen“ . Der Antrag beschreibt die Rolle
        dieser US-Basis im weltweiten Drohnenkrieg der USA,
        macht deutlich, dass durch Einrichtungen in Ramstein
        völkerrechtswidriges Handeln unterstützt wird und for-
        dert die schnellstmögliche Schließung der US-Basis .
        Mit ihrem Antrag greift die Linke ein wichtiges The-
        ma auf . Mit der Rolle Ramsteins als Relaisstation und bei
        der Zielauswahl im Drohnenkrieg hatten wir uns bereits
        vor zwei Jahren befasst . Als Abgeordneter aus Rhein-
        land-Pfalz ist mir dieses Thema ein besonderes Anliegen,
        und daher habe auch ich damals die Bundesregierung mit
        mehreren Fragen zu einer Stellungnahme aufgefordert .
        Ihre Antworten waren jedoch ausweichend . So war uns
        allen seinerzeit zwar klar, dass Ramstein eine wichtige
        Rolle im Drohnenkrieg spielt, bloß die Regierung gab
        sich unwissend . Der weltweite Einsatz von Kampfdroh-
        nen durch die USA, die auch jenseits von bewaffneten
        Konflikten gezielte Tötungen durchführen, ist nicht trag-
        bar . Es ist zu verhindern, dass diese Praxis zu einer Än-
        derung des Völkerrechts im Sinne von Gewohnheitsrecht
        führt . Gerade deswegen ist es auch so wichtig, dass sich
        die Bundesregierung entschieden dagegen ausspricht .
        Während also nichts wirklich Neues geschehen ist, hat
        die Linke mit ihrer Anfrage bewirkt, dass die Bundes-
        regierung endlich offiziell bestätigen musste, was jedem
        ohnehin schon klar war . Sie muss sich nun auch dazu
        verhalten und uns mitteilen, wie sie damit umgeht . Eins
        ist nämlich klar – und da stimme ich der Linken voll-
        kommen zu –: Deutschland und Einrichtungen, die sich
        in Deutschland befinden, dürfen keine Rolle in einem
        völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg haben . Diese Bun-
        desregierung muss sich umgehend und mit Nachdruck
        dafür einsetzen, dass jegliches Handeln dieser Art sofort
        unterbleibt . Die USA müssen nicht nur die Unterstützung
        ihres Drohnenkrieges durch US-Stützpunkte in Deutsch-
        land, sondern dieses völkerrechtswidrige Vorgehen in
        Gänze sofort beenden .
        Hätte sich die Linke nur auf diesen Punkt konzentriert,
        wäre diesem Antrag ohne Wenn und Aber zuzustimmen .
        Leider geht sie aber weit darüber hinaus, da sie, wie der
        Titel schon sagt, die Schließung des gesamten Stand-
        ortes Ramstein fordert . Das würde bedeuten, dass auch
        NATO-Einrichtungen geschlossen werden müssten, wie
        das Allied Air Command, das unter anderem für das Air
        Policing im Baltikum zuständig ist . Ein solches Vorgehen
        lässt sich nicht mit einer solidarischen und verantwortli-
        chen Mitgliedschaft in der NATO vereinbaren .
        Die USA sind für uns zudem ein wichtiger Partner –
        politisch, wirtschaftlich und eben auch militärisch . Es ist
        in unserem Interesse, auch in Zukunft mit den USA zu-
        sammenzuarbeiten und für ein starkes transatlantisches
        Verhältnis einzutreten . Der völkerrechtswidrige Droh-
        nenkrieg und die Rolle Ramsteins darin sind ein äußerst
        dunkler Fleck in unserer Zusammenarbeit . Davor dürfen
        wir unsere, darf die Bundesregierung ihre Augen nicht
        verschließen . Sie muss dieses Problem bestimmt und
        deutlich ansprechen und ein Ende fordern . Dies sollte sie
        aber innerhalb der für uns wichtigen Partnerschaft ma-
        chen und diese nicht einfach über den Haufen werfen .
        Die Schließung Ramsteins in Gänze zu fordern,
        kommt dem Bruch mit den USA gleich . Die Forderung
        nach der Schließung Ramsteins ist vor diesem Hinter-
        grund überzogen und kontraproduktiv .
        Wir Grünen fordern die Bundesregierung im Übrigen
        auf, von einer Beschaffung bewaffneter und bewaff-
        nungsfähiger Drohnen abzusehen . Sie soll sich auf inter-
        nationaler Ebene für eine Ächtung immer tödlicherer und
        vor allem autonomer Waffensysteme einsetzen. Dies gilt
        im Besonderen im Hinblick auf den Einsatz als Träger
        von Massenvernichtungswaffen. Wir müssen einer Ent-
        grenzung des Einsatzes dieser Technologie für militäri-
        sche Zwecke vorbeugen .
        Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
        Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        212. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        ZP 2 Wahl einer Stellvertreterin des Präsidenten
        TOP 3, ZP 3 Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik
        TOP 4 Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
        TOP 28, ZP 4 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
        TOP 29, ZP 5 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
        ZP 6 Wahl Verwaltungsrat Filmförderungsanstalt
        ZP 7 Aktuelle Stunde zu den US-Truppenverlegungen nach Osteuropa
        TOP 5 13. Sportbericht der Bundesregierung
        TOP 6 Rentenansprüche aus DDR-Beschäftigungszeiten
        TOP 7 Neuregelung des Bundesarchivrechts
        TOP 8 Faire Textilproduktion
        TOP 9 Änderung des Vereinsgesetzes
        TOP 10 Dragoner-Areal in Berlin
        TOP 11 Änderung reiserechtlicher Vorschriften
        TOP 12 Medikamentenrückstände in Gewässern
        TOP 15 Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
        TOP 14 Bekämpfung von Diskriminierung
        TOP 19 EU-Verordnung über Insolvenzverfahren
        TOP 16 Wohnortnahe Arzneimittelversorgung
        TOP 18 Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz
        TOP 20 Zukunft des US- und NATO-Stützpunktes Ramstein
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12