Vizepräsidentin Petra Pau
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21317
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bellmann, Veronika CDU/CSU 19 .01 .2017
Dinges-Dierig,
Alexandra
CDU/CSU 19 .01 .2017
Gerster, Martin SPD 19 .01 .2017
Gröhe, Hermann CDU/CSU 19 .01 .2017
Heinrich, Gabriela SPD 19 .01 .2017
Hellmuth, Jörg CDU/CSU 19 .01 .2017
Höger, Inge DIE LINKE 19 .01 .2017
Ilgen, Matthias SPD 19 .01 .2017
Jarzombek, Thomas CDU/CSU 19 .01 .2017
Korte, Jan DIE LINKE 19 .01 .2017
Krüger, Dr . Hans-Ulrich SPD 19 .01 .2017
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 19 .01 .2017
Leyen, Dr . Ursula von
der
CDU/CSU 19 .01 .2017
Liebich, Stefan DIE LINKE 19 .01 .2017
Michelbach, Dr . h . c .
Hans
CDU/CSU 19 .01 .2017
Müller (Potsdam),
Norbert
DIE LINKE 19 .01 .2017
Pilger, Detlev SPD 19 .01 .2017
Poschmann, Sabine SPD 19 .01 .2017
Pronold, Florian SPD 19 .01 .2017
Raatz, Dr . Simone SPD 19 .01 .2017
Rüthrich, Susann * SPD 19 .01 .2017
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19 .01 .2017
Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 19 .01 .2017
Scheuer, Andreas CDU/CSU 19 .01 .2017
Schlecht, Michael DIE LINKE 19 .01 .2017
Schwartze, Stefan SPD 19 .01 .2017
Spinrath, Norbert SPD 19 .01 .2017
Stein, Peter CDU/CSU 19 .01 .2017
Strothmann, Lena CDU/CSU 19 .01 .2017
Ulrich, Alexander DIE LINKE 19 .01 .2017
Veit, Rüdiger SPD 19 .01 .2017
Verlinden, Dr . Julia BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19 .01 .2017
Walter-Rosenheimer,
Beate
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19 .01 .2017
Wawzyniak, Halina DIE LINKE 19 .01 .2017
Zeulner, Emmi * CDU/CSU 19 .01 .2017
Zimmermann
(Zwickau), Sabine
DIE LINKE 19 .01 .2017
*aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes
Anlage 2
Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an
der Wahl einer Stellvertreterin des Präsidenten
teilgenommen haben (Zusatzpunkt 2)
CDU/CSU
Stephan Albani
Katrin Albsteiger
Peter Altmaier
Artur Auernhammer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens (Börde)
Sybille Benning
Dr . André Berghegger
Dr . Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721318
(A) (C)
(B) (D)
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Dr . Maria Böhmer
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Dr . Ralf Brauksiepe
Dr . Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexander Dobrindt
Michael Donth
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Iris Eberl
Dr . Bernd Fabritius
Hermann Färber
Uwe Feiler
Dr . Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)
Axel E . Fischer (Karlsru-
he-Land)
Dr . Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Thorsten Frei
Dr . Astrid Freudenstein
Dr . Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Dr . Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr . Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Cemile Giousouf
Josef Göppel
Ursula Groden-Kranich
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Manfred Grund
Oliver Grundmann
Monika Grütters
Dr . Herlind Gundelach
Fritz Güntzler
Olav Gutting
Christian Haase
Florian Hahn
Rainer Hajek
Dr . Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Matthias Hauer
Mark Hauptmann
Dr . Stefan Heck
Dr . Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich (Chemnitz)
Mark Helfrich
Uda Heller
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Dr . Heribert Hirte
Christian Hirte
Alexander Hoffmann
Thorsten Hoffmann (Dort-
mund)
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Dr . Hendrik Hoppenstedt
Margaret Horb
Bettina Hornhues
Dr . Mathias Edwin Höschel
Charles M . Huber
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Erich Irlstorfer
Sylvia Jörrißen
Dr . Franz Josef Jung
Andreas Jung
Xaver Jung
Dr . Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr . Stefan Kaufmann
Ronja Kemmer
Roderich Kiesewetter
Dr . Georg Kippels
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Markus Koob
Carsten Körber
Kordula Kovac
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr . Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr . Roy Kühne
Günter Lach
Uwe Lagosky
Dr . Dr . h . c . Karl A . Lamers
Andreas G . Lämmel
Dr . Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Barbara Lanzinger
Dr . Silke Launert
Paul Lehrieder
Dr . Katja Leikert
Dr . Philipp Lengsfeld
Dr . Andreas Lenz
Antje Lezius
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Dr . Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr . Claudia Lücking-Michel
Dr . Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Dr . Thomas de Maizière
Gisela Manderla
Matern von Marschall
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Reiner Meier
Dr . Michael Meister
Dr . Angela Merkel
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr . Mathias Middelberg
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Marlene Mortler
Volker Mosblech
Elisabeth Motschmann
Dr . Gerd Müller
Carsten Müller (Braun-
schweig)
Stefan Müller (Erlangen)
Dr . Philipp Murmann
Dr . Andreas Nick
Michaela Noll
Helmut Nowak
Dr . Georg Nüßlein
Julia Obermeier
Wilfried Oellers
Florian Oßner
Dr . Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Dr . Martin Pätzold
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer
Dr . Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Dr . Heinz Riesenhuber
Iris Ripsam
Johannes Röring
Kathrin Rösel
Dr . Norbert Röttgen
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht
Anita Schäfer (Saalstadt)
Karl Schiewerling
Jana Schimke
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Christian Schmidt (Fürth)
Gabriele Schmidt (Ühlingen)
Patrick Schnieder
Nadine Schön (St . Wendel)
Dr . Ole Schröder
Dr . Kristina Schröder (Wies-
baden)
Bernhard Schulte-Drüggelte
Dr . Klaus-Peter Schulze
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Christina Schwarzer
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Tino Sorge
Jens Spahn
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21319
(A) (C)
(B) (D)
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Sebastian Steineke
Christian Freiherr von
Stetten
Dieter Stier
Rita Stockhofe
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Karin Strenz
Thomas Stritzl
Michael Stübgen
Dr . Sabine Sütterlin-Waack
Dr . Peter Tauber
Antje Tillmann
Astrid Timmermann-Fechter
Dr . Hans-Peter Uhl
Dr . Volker Ullrich
Arnold Vaatz
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser
Kees de Vries
Dr . Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Karl-Heinz Wange
Nina Warken
Kai Wegner
Dr . h . c . Albert Weiler
Marcus Weinberg (Hamburg)
Dr . Anja Weisgerber
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Ingo Wellenreuther
Waldemar Westermayer
Kai Whittaker
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Oliver Wittke
Dagmar G . Wöhrl
Barbara Woltmann
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Dr . Matthias Zimmer
Gudrun Zollner
SPD
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heike Baehrens
Ulrike Bahr
Bettina Bähr-Losse
Heinz-Joachim Barchmann
Dr . Katarina Barley
Doris Barnett
Klaus Barthel
Dr . Matthias Bartke
Sören Bartol
Bärbel Bas
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)
Burkhard Blienert
Willi Brase
Dr . Karl-Heinz Brunner
Dr . h . c . Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Martin Burkert
Dr . Lars Castellucci
Jürgen Coße
Petra Crone
Bernhard Daldrup
Dr . Daniela De Ridder
Dr . Karamba Diaby
Sabine Dittmar
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Siegmund Ehrmann
Michaela Engelmeier
Dr . h . c . Gernot Erler
Petra Ernstberger
Saskia Esken
Karin Evers-Meyer
Dr . Johannes Fechner
Dr . Fritz Felgentreu
Elke Ferner
Dr . Ute Finckh-Krämer
Christian Flisek
Gabriele Fograscher
Dr . Edgar Franke
Ulrich Freese
Dagmar Freitag
Sigmar Gabriel
Michael Gerdes
Iris Gleicke
Angelika Glöckner
Ulrike Gottschalck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Uli Grötsch
Wolfgang Gunkel
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Metin Hakverdi
Ulrich Hampel
Sebastian Hartmann
Michael Hartmann (Wa-
ckernheim)
Hubertus Heil (Peine)
Wolfgang Hellmich
Dr . Barbara Hendricks
Heidtrud Henn
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Thomas Hitschler
Dr . Eva Högl
Christina Jantz-Herrmann
Frank Junge
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Arno Klare
Lars Klingbeil
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe
Birgit Kömpel
Anette Kramme
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr . Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Hiltrud Lotze
Kirsten Lühmann
Dr . Birgit Malecha-Nissen
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Dr . Matthias Miersch
Klaus Mindrup
Susanne Mittag
Bettina Müller
Detlef Müller (Chemnitz)
Michelle Müntefering
Dr . Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Dietmar Nietan
Ulli Nissen
Thomas Oppermann
Mahmut Özdemir (Duisburg)
Aydan Özoğuz
Markus Paschke
Christian Petry
Jeannine Pflugradt
Joachim Poß
Florian Post
Achim Post (Minden)
Dr . Wilhelm Priesmeier
Dr . Sascha Raabe
Martin Rabanus
Mechthild Rawert
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr . Carola Reimann
Andreas Rimkus
Sönke Rix
Petra Rode-Bosse
Dennis Rohde
Dr . Martin Rosemann
René Röspel
Dr . Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Bernd Rützel
Sarah Ryglewski
Johann Saathoff
Annette Sawade
Dr . Hans-Joachim
Schabedoth
Axel Schäfer (Bochum)
Dr . Nina Scheer
Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr . Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt (Aachen)
Matthias Schmidt (Berlin)
Dagmar Schmidt (Wetzlar)
Carsten Schneider (Erfurt)
Elfi Scho-Antwerpes
Ursula Schulte
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Andreas Schwarz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Rainer Spiering
Svenja Stadler
Martina Stamm-Fibich
Sonja Steffen
Dr . Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Claudia Tausend
Michael Thews
Dr . Karin Thissen
Franz Thönnes
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721320
(A) (C)
(B) (D)
Carsten Träger
Ute Vogt
Dirk Vöpel
Gabi Weber
Bernd Westphal
Andrea Wicklein
Dirk Wiese
Waltraud Wolff (Wol-
mirstedt)
Gülistan Yüksel
Dagmar Ziegler
Stefan Zierke
Dr . Jens Zimmermann
Manfred Zöllmer
DIE LINKE.
Jan van Aken
Dr . Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Karin Binder
Matthias W . Birkwald
Heidrun Bluhm
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Sevim Dağdelen
Dr . Diether Dehm
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Annette Groth
Dr . André Hahn
Heike Hänsel
Dr . Rosemarie Hein
Inge Höger
Andrej Hunko
Sigrid Hupach
Ulla Jelpke
Kerstin Kassner
Katja Kipping
Jutta Krellmann
Katrin Kunert
Caren Lay
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Dr . Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Birgit Menz
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Dr . Alexander S . Neu
Thomas Nord
Petra Pau
Harald Petzold (Havelland)
Richard Pitterle
Martina Renner
Dr . Petra Sitte
Kersten Steinke
Dr . Kirsten Tackmann
Azize Tank
Frank Tempel
Kathrin Vogler
Harald Weinberg
Katrin Werner
Birgit Wöllert
Jörn Wunderlich
Hubertus Zdebel
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Dr . Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr . Thomas Gambke
Matthias Gastel
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Dr . Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Dieter Janecek
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Stephan Kühn (Dresden)
Christian Kühn (Tübingen)
Renate Künast
Markus Kurth
Monika Lazar
Steffi Lemke
Dr . Tobias Lindner
Nicole Maisch
Peter Meiwald
Irene Mihalic
Beate Müller-Gemmeke
Özcan Mutlu
Dr . Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Cem Özdemir
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)
Corinna Rüffer
Manuel Sarrazin
Ulle Schauws
Dr . Gerhard Schick
Dr . Frithjof Schmidt
Kordula Schulz-Asche
Dr . Wolfgang Strengmann-
Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr . Harald Terpe
Markus Tressel
Doris Wagner
Dr . Valerie Wilms
Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben, sind in der Liste der
entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) aufgeführt .
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Christina Jantz-Herrmann,
Bettina Bähr-Losse, Petra Crone, Rita Hagl-Kehl,
Anette Kramme, Susanne Mittag, Ulli Nissen,
Mechthild Rawert, Andreas Rimkus, Petra Rode-
Bosse, Johann Saathoff, Dr. Dorothee Schlegel,
Ursula Schulte, Rainer Spiering und Ute Vogt
(alle SPD) zu der Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung des Ausschusses für Ernährung und
Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordne-
ten Friedrich Ostendorff, Oliver Krischer, Nicole
Maisch, weiterer Abgeordneter und der Frakti-
on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige
Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich
ein Ende setzen (Tagesordnungspunkt 3 e)
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon seit lan-
gem, die Praxis des routinemäßigen Tötens von männli-
chen Eintagsküken zu beenden . Die jährliche Tötung von
circa 45 Millionen männlichen Eintagsküken aus soge-
nannten Legelinien in Deutschland – nur weil deren Auf-
zucht für die Agrarindustrie nicht wirtschaftlich ist – ist
unserer Ansicht nach nicht mit dem Staatsziel Tierschutz
vereinbar .
Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf
politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendi-
gungsdatum dieser Praxis in unserem Land . Eine Novel-
lierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben .
Nach unserem Verständnis gehört nicht nur Forschungs-
förderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jah-
ren getan –, sondern insbesondere Rechtsetzung zu den
Kernaufgaben des Gesetzgebers .
Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis
des Tötens männlicher Eintagsküken zu durchbrechen:
Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Ge-
schlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann
nur eine Brückentechnologie sein . Schließlich werden
auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21321
(A) (C)
(B) (D)
Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen
werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet wer-
den . Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundes-
minister Schmidt war, dass das Kükenschreddern 2017
aufhört, hat der Minister nun immerhin eine Präsentation
der neuen Technologie zur Internationalen Grünen Wo-
che angekündigt . Es bleibt jedoch abzuwarten, wann die
flächendeckende Nutzung einer derartigen Technologie
tatsächlich Standard in deutschen Brütereien sein wird .
Bis dahin wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen,
wenn wir nicht vorher rechtsetzend tätig werden . Auch
wenn die neue Technologie in den deutschen Brütereien
irgendwann flächendeckend Einzug erhält, wird damit
die vorherrschende industrielle Logik, nach der es legi-
tim ist, täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche
Küken aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebe-
wesen zu verwerfen, nicht infrage gestellt .
Wir setzen uns deshalb insbesondere für einen ande-
ren alternativen Ansatz ein: Ziel muss die Rückkehr zum
Zweinutzungshuhn sein, also zu Hühnerrassen, die so-
wohl zum Eierlegen als auch zum Mästen geeignet sind .
Insbesondere auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion
fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium die For-
schung zum Zweinutzungshuhn . Diese muss intensiviert
werden .
Auch Initiativen, welche die Mitaufzucht der männ-
lichen Küken aus Legelinien querfinanzieren, sind zu
unterstützen – zum Beispiel „Bruderhahn Initiative
Deutschland“ oder „haehnlein Eier“ . Leider fristet der
Ansatz, die Aufzucht der männlichen Küken über einen
leicht erhöhten Preis der Eier – 4 Cent pro Ei bei der
Bruderhahninitiative – mitzufinanzieren, noch ein Ni-
schendasein im Biosegment . Auch hier muss über eine
weitere Unterstützung nachgedacht werden .
Selbstverständlich trägt gerade auch der Verzicht auf
beziehungsweise der bewusste Konsum von Eiern und
Produkten, die Ei enthalten, zu einer quantitativen Ein-
schränkung der Tötungspraxis bei .
Aus diesen Feststellungen folgt, dass wir die Zielset-
zung des Antrages „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kü-
kentötung schnellstmöglich ein Ende setzen“ unterstüt-
zen. Vom Regieren nach dem Prinzip Hoffnung, wie es
Minister Schmidt allzu oft praktiziert, distanzieren wir
uns . Aus Koalitionsräson können wir den Antrag jedoch
leider nicht formell mittragen .
Anlage 4
Erklärungen nach § 31 GO
zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Ernährung und Landwirt-
schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich
Ostendorff, Oliver Krischer, Nicole Maisch, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige Hühnerhaltung –
Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen
(Tagesordnungspunkt 3 e)
Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Die SPD-Bun-
destagsfraktion fordert schon seit langem, die Praxis des
routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken zu
beenden . Die jährliche Tötung von circa 45 Millionen
männlichen Eintagsküken aus sogenannten Legelinien in
Deutschland – nur weil deren Aufzucht für die Agrarin-
dustrie nicht wirtschaftlich ist – ist unserer Ansicht nach
nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar . Mit der
Tötung von Eintagsküken werden ethische Grundsätze
wirtschaftlichen Interessen geopfert – obwohl es Alter-
nativen gäbe .
Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf
politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendi-
gungsdatum dieser Praxis in unserem Land . Eine Novel-
lierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben .
Nach meinem Verständnis gehört nicht nur Forschungs-
förderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jah-
ren –, sondern insbesondere Rechtsetzung zu den Kern-
aufgaben des Gesetzgebers .
Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis
des Tötens männlicher Eintagsküken zu beenden:
Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Ge-
schlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann
nur eine Brückentechnologie sein . Schließlich werden
auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass
Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen
werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet werden .
Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundesminister
Schmidt war, dass Kükenschreddern 2017 zu beenden,
hat der Minister nun immerhin eine Präsentation der
neuen Technologie zur Internationalen Grünen Woche
angekündigt. Es bleibt abzuwarten, wann die flächende-
ckende Nutzung einer derartigen Technologie tatsächlich
Standard in deutschen Brütereien sein wird . Bis dahin
wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen, wenn wir
nicht vorher rechtsetzend tätig werden . Auch wenn die
neue Technologie in den deutschen Brütereien irgend-
wann flächendeckend Einzug hält, wird damit die vor-
herrschende industrielle Logik, nach der es legitim ist,
täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche Küken
aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebewesen zu
verwerfen, von vielen nicht infrage gestellt .
Ich setze mich deshalb für einen alternativen Ansatz
ein: Ziel muss die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn
sein, also zu Hühnerrassen, die sowohl zum Eierlegen
als auch zum Mästen geeignet sind . Insbesondere auf
Druck der SPD-Bundestagsfraktion fördert das Bundes-
landwirtschaftsministerium die Forschung zum Zweinut-
zungshuhn . Diese muss intensiviert werden .
Auch Initiativen, welche die Mitaufzucht der männ-
lichen Küken aus Legelinien querfinanzieren, sind zu
unterstützen – (zum Beispiel „Bruderhahn Initiative
Deutschland“ oder „haehnlein Eier“ . Leider fristet der
Ansatz, die Aufzucht der männlichen Küken über einen
leicht erhöhten Preis der Eier – 4 Cent pro Ei bei der
Bruderhahninitiative – mitzufinanzieren, noch ein Ni-
schendasein im Biosegment . Auch hier muss über eine
weitere Unterstützung nachgedacht werden .
Selbstverständlich trägt gerade auch der Verzicht auf
beziehungsweise der bewusste Konsum von Eiern und
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721322
(A) (C)
(B) (D)
Produkten, die Ei enthalten, zu einer quantitativen Ein-
schränkung der Tötungspraxis bei .
Aus diesen Feststellungen folgt, dass ich die Zielset-
zung des Antrages „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kü-
kentötung schnellstmöglich ein Ende setzen“ unterstüt-
ze. Durch Regieren nach dem Prinzip Hoffnung, wie es
Minister Schmidt hier praktiziert, werden sich die Ver-
hältnisse nicht verbessern lassen – zu stark dominieren
wirtschaftliche Interessen bzw . das Streben nach Ge-
winnmaximierung . Wie so oft, erlaubt es der Koalitions-
vertrag auch in diesem Fall nicht, dem Antrag „Zukunfts-
fähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich
ein Ende setzen“ zuzustimmen .
Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Die SPD-Bundes-
tagsfraktion fordert schon seit langem, die Praxis des
routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken
zu beenden . Die jährliche Tötung von circa 45 Millionen
männlichen Eintagsküken aus sogenannten Legelinien in
Deutschland – nur weil deren Aufzucht für die Agrarin-
dustrie nicht wirtschaftlich ist – ist unserer Ansicht nach
nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar .
Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf
politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendi-
gungsdatum dieser Praxis in unserem Land . Eine Novel-
lierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben .
Nach meinem Verständnis gehört nicht nur Forschungs-
förderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jah-
ren erfolgt –, sondern insbesondere die Rechtsetzung zu
den Kernaufgaben des Gesetzgebers .
Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis
des Tötens männlicher Eintagsküken zu durchbrechen:
Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Ge-
schlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann
nur eine Brückentechnologie sein . Schließlich werden
auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass
Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen
werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet wer-
den . Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundes-
minister Schmidt war, dass das Kükenschreddern 2017
aufhört, hat der Minister nun immerhin eine Präsentation
der neuen Technologie zur Internationalen Grünen Wo-
che angekündigt . Es bleibt jedoch abzuwarten, wann die
flächendeckende Nutzung einer derartigen Technologie
tatsächlich Standard in deutschen Brütereien sein wird .
Bis dahin wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen,
wenn wir nicht vorher rechtsetzend tätig werden . Auch
wenn die neue Technologie in den deutschen Brütereien
irgendwann flächendeckend Einzug erhält, wird damit
die vorherrschende industrielle Logik, nach der es legi-
tim ist, täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche
Küken aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebe-
wesen zu verwerfen, nicht infrage gestellt .
Ich setze mich deshalb insbesondere für einen alterna-
tiven Ansatz ein: Ziel muss die Rückkehr zum Zweinut-
zungshuhn sein, also zu Hühnerrassen, die sowohl zum
Eierlegen als auch zum Mästen geeignet sind . Insbeson-
dere auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion fördert das
Bundeslandwirtschaftsministerium die Forschung zum
Zweinutzungshuhn . Diese muss intensiviert werden .
Auch Initiativen, welche die Mitaufzucht der männ-
lichen Küken aus Legelinien querfinanzieren, sind zu
unterstützen – zum Beispiel „Bruderhahn Initiative
Deutschland“ oder „haehnlein Eier“ . Leider fristet der
Ansatz, die Aufzucht der männlichen Küken über einen
leicht erhöhten Preis der Eier – 4 Cent pro Ei bei der
Bruderhahninitiative – mitzufinanzieren, noch ein Ni-
schendasein im Biosegment . Auch hier muss über eine
weitere Unterstützung nachgedacht werden .
Aus diesen Feststellungen folgt, dass ich die Zielset-
zung des „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentö-
tung schnellstmöglich ein Ende setzen“ unterstütze . Vom
Regieren nach dem Prinzip Hoffnung, wie es Minister
Schmidt allzu oft praktiziert, distanziere ich mich . Aus
Koalitionsräson kann ich den Antrag jedoch leider nicht
formell mittragen .
Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Die SPD-Bundes-
tagsfraktion fordert schon seit langem, die Praxis des
routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken
zu beenden . Die jährliche Tötung von circa 45 Millio-
nen männlichen Küken aus sogenannten Legelinien in
Deutschland – nur weil deren Aufzucht für die Agrarin-
dustrie nicht wirtschaftlich ist – ist unserer Ansicht nach
nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar .
Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf
politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendi-
gungsdatum dieser Praxis in unserem Land . Eine Novel-
lierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben .
Nach meinem Verständnis gehört nicht nur Forschungs-
förderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jah-
ren getan –, sondern insbesondere Rechtsetzung zu den
Kernaufgaben des Gesetzgebers .
Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis
des Tötens männlicher Eintagsküken zu durchbrechen:
Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Ge-
schlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann
nur eine Brückentechnologie sein . Schließlich werden
auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass
Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen
werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet wer-
den . Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundes-
minister Schmidt war, dass das Kükenschreddern 2017
aufhört, hat der Minister nun immerhin eine Präsentation
der neuen Technologie zur Internationalen Grünen Wo-
che angekündigt . Es bleibt jedoch abzuwarten, wann die
flächendeckende Nutzung einer derartigen Technologie
tatsächlich Standard in deutschen Brütereien sein wird .
Bis dahin wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen,
wenn wir nicht vorher rechtsetzend tätig werden . Auch
wenn die neue Technologie in den deutschen Brütereien
irgendwann flächendeckend Einzug erhält, wird damit
die vorherrschende industrielle Logik, nach der es legi-
tim ist, täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche
Küken aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebe-
wesen zu verwerfen, nicht infrage gestellt .
Ich setze mich deshalb dafür ein, auf die Nutzung und
Tötung von Tieren für unsere Ernährung möglichst ganz
zu verzichten und stattdessen alternative Lösungen für
eine gesunde tierfreie Ernährung aufzuzeigen . Hier könn-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21323
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(B) (D)
te die Wissenschaft einen guten Beitrag leisten . Wichtig
wären auch Strategien, Schulungen und Anreize für Kan-
tinen und Mensen mit dem Ziel, die Angebote auf eine
möglichst tierfreie und gesunde Ernährung umzustellen .
Der Ernährungsreport 2016 zeigt, dass es nach wie
vor Defizite in der Bevölkerung beim Thema gesunde Er-
nährung gibt und die ernährungsbedingten Krankheiten
weiter zunehmen . Dies hängt vor allem auch mit einem
zu hohen Konsum von Fleisch und tierischen Produkten
zusammen . Durch den Konsum von Fleisch können zum
Beispiel durch die Aufnahme von Antibiotika, die sich
im Fleisch ansammeln, schädigende Wirkungen auf die
Gesundheit ausgehen . Deshalb muss der Einsatz von An-
tibiotika streng reguliert und Massentierhaltung beendet
werden . Agrarsubventionen sollten so umgestellt wer-
den, dass nur noch artgerechte Tierhaltung unterstützt
wird, und Subventionen für die Futtermittelproduktion
wegfallen .
Der Ernährungsreport 2016 macht deutlich, dass vie-
len Menschen die Zusammenhänge von Ernährung und
Gesundheit nicht ausreichend bekannt sind . Deshalb
brauchen wir Aufklärungsstrategien, um das Wissen und
Bewusstsein für eine ausgewogene gesunde Ernährung
zu stärken . Wichtig ist auch, irreführende Werbung zu
unterbinden . Werbung mit glücklichen Tieren, die für die
so beworbenen Produkte getötet wurden, muss untersagt
werden .
Der Konsum von Fertiggerichten nimmt weiter zu .
Hier ist es notwendig, Verbraucherinnen und Verbrau-
cher in übersichtlicher, verständlicher Form darüber zu
informieren, ob in den Produkten tierische Anteile ent-
halten sind .
Es ist erwiesen, dass in den meisten Fertiggerichten
zudem Zucker und Salz enthalten sind, deren Anteile
von den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht als
gesundheitsschädlich erkannt werden . Hier wäre eine
Ernährungsampel hilfreich, die auch die mögliche schä-
digende Wirkung von tierischen Komponenten in dem
jeweiligen Lebensmittel einschließt . Wichtig ist auch,
Strategien zu entwerfen, wie gesunde tierfreie Produkte
günstiger für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu
erwerben sind .
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zu den namentlichen Ab-
stimmungen über die Beschlussempfehlung des Aus-
schusses für Arbeit und Soziales
– zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus,
Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kei-
ne Kumpel zweiter Klasse – Rentenansprüche
der Bergleute aus der DDR-Braunkohlevered-
lung wahren
– zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus,
Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Keine Altersarmut von Ost-Krankenschwes-
tern – Gerechte Renten für Beschäftigte im
DDR-Gesundheits- und Sozialwesen schaffen
(Tagesordnungspunkt 6 b)
Die ehemaligen Bergleute in der Braunkohlever-
edelung der DDR haben ein extrem hartes Berufsleben
hinter sich . Das Anliegen der Fraktion Die Linke, die-
ser Gruppe eine Entschädigung zukommen zu lassen, ist
grundsätzlich nachvollziehbar .
Das Rentenrecht ist hierfür allerdings nicht der rich-
tige Ort .
Die Einrichtung eines steuerfinanzierten Härtefall-
fonds wäre der bessere Ort .
Daher enthalte ich mich .
Bezüglich der Krankenschwestern sehe ich ebenfalls
eine Ungerechtigkeit . Das gilt aber leider auch für ande-
re Berufsgruppen, deren Steigerungsraten nicht ins neue
Rentensystem überführt wurden . Hier müssen alle Grup-
pen angeschaut werden .
Daher kann ich diesem Antrag nicht zustimmen .
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE)
zu der Abstimmung über den von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Neuregelung des Bundesarchivrechts (Tagesord-
nungspunkt 7)
Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neure-
gelung des Bundesarchivrechts stimme ich nicht zu, weil
die Bundesregierung in diesem neuen Bundesarchivge-
setz Sonderregelungen für die deutschen Geheimdienste
festschreiben will .
Die Nachrichtendienste könnten bei einer Neurege-
lung künftig selbst entscheiden, welche Unterlagen sie
archivieren und welche sie vernichten und damit einer
demokratischen Kontrolle entziehen . Transparenz und
Kontrolle staatlichen Handelns werden dadurch empfind-
lich eingeschränkt .
Die bestehenden Geheimschutzbestimmungen wur-
den im Bundesarchiv stets ohne Beanstandungen umge-
setzt . Die Unabhängigkeit des Bundesarchivs muss er-
halten bleiben .
Aus diesem Grund stimme ich gegen den Gesetzent-
wurf der Bundesregierung .
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Eva Högl, Cansel Kiziltepe,
Klaus Mindrup, Mechthild Rawert, Annette
Sawade und Swen Schulz (Spandau) (alle SPD) zu
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721324
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der namentlichen Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung des Haushaltsausschusses zu dem
Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine
Lötzsch, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion DIE LINKE: Dragoner-Areal
dem Land Berlin zum Kauf anbieten (Tagesord-
nungspunkt 10)
Die SPD-Fraktion hat zusammen mit der CDU/
CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Reihe von
Regelungen auf den Weg gebracht, die den Preisanstieg
von Mietwohnungen dämpfen, Neubau von Wohnun-
gen ankurbeln und Wohnraum bezahlbar halten sollen .
Hierzu gehören unter anderem die Mietpreisbremse, das
Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen sowie die
Erhöhung des Wohngelds .
Jedoch sind weitere Verbesserungen nötig . Der von
uns vorgeschlagene Gesetzentwurf zur Novellierung des
Mietrechts wird jedoch aktuell von CDU/CSU blockiert .
Aus diesem Grund hat die SPD-Bundestagsfraktion
am 1 . September 2016 das Positionspapier „Bezahlbare
Wohnungen schaffen und Mietrecht sozial gestalten“ be-
schlossen . Darin wird auch eine Änderung des BImA-Ge-
setzes gefordert . Wir wollen eine Abkehr vom Höchst-
preisverfahren und ein kommunales Vorkaufsrecht .
Ziel ist, die Bundesimmobilien einer stadtverträglichen
Nutzung zuzuführen und bezahlbare Mietwohnungen zu
fördern anstatt Spekulationen und Preissteigerungen an-
zuheizen . Auch hierzu stehen wir in Verhandlungen mit
dem Koalitionspartner .
Der Antrag der Linken fordert die Rückabwicklung
des Kaufvertrags zwischen der BImA und dem Investor .
Dieser Forderung ist hinfällig, da die BImA von ihrem
unbefristetem und unbedingtem Rücktrittsrecht Ge-
brauch gemacht hat . Dies resultiert aus der Ablehnung
des Finanzausschusses des Bundesrats . Der ablehnende
Beschluss ist maßgeblich dem Einsatz des Berliner Fi-
nanzsenators Matthias Kollatz-Ahnen zu verdanken . Da-
rüber hinaus hat der Berliner Senat das Dragoner-Areal
im Juli 2016 zum Sanierungsgebiet erklärt . Hierdurch
ergibt sich bereits ein Vorkaufsrecht des Landes Berlin .
Die Bundesregierung befindet sich bereits mit dem Land
Berlin in Verhandlungen über den Verkauf des Drago-
ner-Areals an das Land Berlin . Der Antrag ist also gegen-
standslos geworden . Daher stimmen wir den Beschluss-
empfehlungen der Ausschüsse zu .
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
des Zollverwaltungsgesetzes (Tagesordnungs-
punkt 15)
Uwe Feiler (CDU/CSU): Heute beraten wir abschlie-
ßend über einen Gesetzentwurf, der sich im Vorfeld un-
seres Beschlusses nur bei den Kennern und Liebhabern
der Zollverwaltung eines gewissen Interesses erfreute
und seinen Charme erst auf den zweiten Blick offenbart.
Dennoch lohnt sich ein Austausch über die Pläne der
Bundesregierung zur weiteren Verbesserung der Arbeit
der Zollbehörden gerade auch in Abgrenzung und Ko-
operation mit anderen zuständigen Stellen und in Bezug
auf die Anpassung an EU-Recht .
Im Kern umfasst die Gesetzesnovelle fünf Punkte:
erstens die verbesserte Bekämpfung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung,
zweitens die Ausweitung der Kontrolle von Postsen-
dungen auf andere Postdienstleister,
drittens die verbesserte Eigensicherung unserer Zoll-
bediensteten,
viertens die Bekämpfung der Verbrauchsteuerkrimi-
nalität und
fünftens die Anpassung der zur Verfügung stehenden
Sanktionen .
Auf die verbesserte Bekämpfung der Geldwäsche und
der Terrorismusfinanzierung wird gleich mein Kollege
Frank Steffel ausführlicher eingehen, sodass ich mich auf
die anderen Aspekte des Gesetzes konzentrieren will .
Wir alle spüren in unserem eigenen Konsumverhalten,
wie sich Warenströme ändern . Nationale Grenzen sind
längst keine Hindernisse im Warenverkehr mehr, und
zahlreiche Firmen oder Privatpersonen beliefern uns tag-
täglich aus dem Ausland . In einigen Fällen werden aber
auch aus unlauteren Motiven Güter versandt, sodass eine
Überwachung dieser Waren durch den Zoll geboten ist .
Die augenblicklich geltenden gesetzlichen Regelun-
gen hinken dem liberalisierten Postverkehr jedoch noch
deutlich hinterher . Der Versand erfolgt eben nicht mehr
ausschließlich über die Deutsche Post . Zahlreiche wei-
tere Dienstleister sind in den Markt eingetreten, aber
im Unterschied zur Deutschen Post AG zurzeit nicht
verpflichtet, Sendungen dem Zoll vorzulegen, wenn der
Verdacht besteht, dass diese gegen ein Ein- oder Aus-
fuhrverbot verstoßen . Deshalb ist es konsequent, diese
Pflicht auf alle Dienstleister auszudehnen und um ver-
brauchsteuerpflichtige Waren, Barmittel oder gleichge-
stellte Zahlungsmitteln zu erweitern .
Als Staat stehen wir aber auch in der Pflicht, unseren
Bediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwal-
tung die Instrumente an die Hand zu geben, um sich selbst
bzw . Kolleginnen und Kollegen zu schützen . Dabei geht
es nicht darum, dass Zollbeamte zukünftig Aufgaben der
allgemeinen Gefahrenabwehr der Länderpolizeien über-
nehmen sollen . Es muss aber möglich sein, dass sie im
Rahmen ihrer Tätigkeit präventive Maßnahmen ergrei-
fen können und zum Beispiel Platzverweise erteilen, die
Identität feststellen oder Personen und Sachen durchsu-
chen bzw . sicherstellen dürfen .
Gerade unsere Erkenntnisse mit sogenannten Umsatz-
steuerkarussellgeschäften oder mit Belieferungen des
Schwarzmarktes haben gezeigt, dass es erforderlich ist,
sich bei zweifelhaften Warensendungen zu vergewissern,
dass diese den gesetzlichen Auflagen entsprechen bzw.
wirklich ihren Bestimmungsort erreichen und nicht nur
der Verkürzung von Verbrauchsteuern dienen .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21325
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Gute Erfahrungen haben wir auch in der Vergangen-
heit damit gemacht, dass der Zoll sich auf die wichtigen
Aufgaben beschränkt . Sanktionen müssen angemessen,
spürbar, vor allem aber auch wirksam sein . Es ist deshalb
folgerichtig, die Verfolgung geringfügiger Steuerstrafta-
ten und -ordnungswidrigkeiten bis zu einer Verkürzung
von bis zu 250 Euro gegen die Zahlung eines Zuschlags
einzustellen .
Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen .
Dr. Frank Steffel (CDU/CSU): Die vorgeschlagenen
Änderungen im Zollverwaltungsgesetz verbessern die
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überwachung
und Bekämpfung des vorschriftswidrigen grenzüber-
schreitenden Warenverkehrs durch den Zoll in den Berei-
chen Geldwäsche, Verbrauchsteuern und Post . Sie setzen
internationale Standards um und greifen Empfehlungen
des Bundesrechnungshofs auf .
Damit trägt das Gesetz den Entwicklungen und den
veränderten Warenströmen des Welthandels Rechnung .
Mit dem Gesetz wird die zollamtliche Überwachung des
Warenverkehrs verbessert, sodass die Einhaltung des
Zoll- und Verbrauchsteuerrechts und der Verbote und Be-
schränkungen sowie der Schutz vor organisierter Krimi-
nalität auch zukünftig gewährleistet werden kann .
Bislang galt die Vorlagepflicht bei innergemeinschaft-
lichen Postsendungen nur für die Deutsche Post AG . Sie
wird nun auf alle Postdienstleister ausgeweitet . Des Wei-
teren werden die Befugnisse der Zollbediensteten zur Ei-
gensicherung normiert . Sanktionen bei Steuerstraftaten
und Steuerordnungswidrigkeiten werden angepasst .
Im Bereich der Geldwäsche wird das Zollverwal-
tungsgesetz in Übereinstimmung mit den Standards und
Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF)
überarbeitet und ergänzt . Dies ist zur erfolgreichen Be-
kämpfung der organisierten Kriminalität und Terroris-
musfinanzierung erforderlich.
Als bedeutender Wirtschaftsstandort besteht ein er-
höhtes Geldwäscherisiko in Deutschland . Das Bun-
desfinanzministerium schätzt das jährliche Volumen
der Geldwäsche im Finanz- und Nicht-Finanzsektor in
Deutschland auf rund 100 Milliarden Euro .
Mit dem Gesetz wird der grenzüberschreitende Ver-
kehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln
jeder Art über die EU-Außengrenzen sowie innerhalb
der Binnengrenzen künftig gleichermaßen zollamtlich
überwacht . Hierzu zählen erweiterte Auskunfts- und
Mitwirkungspflichten für den Zoll. Das Gesetz berück-
sichtigt, dass die Aufgabenzuweisung zur Bekämpfung
der Geldwäsche für den gesamten Zollfahndungsdienst
gilt, das heißt für die Zollfahndungsämter und das Zoll-
kriminalamt . Der fachliche Zuständigkeitsbereich des
Zollfahndungsdienstes in Abgrenzung zu den Polizei-
behörden wird noch klarer gefasst . Mit der Änderung
wird gewährleistet, dass der Zollfahndungsdienst insbe-
sondere über die sogenannten „Clearingverfahren“ auch
bei der Bekämpfung sonstiger Kriminalität unterstützend
tätig werden kann, soweit diese im Zusammenhang mit
dem Verbringen von Barmitteln oder gleichgestellten
Zahlungsmitteln steht . Eine Kompetenzerweiterung des
Zollfahndungsdienstes liegt hierin jedoch nicht begrün-
det . Es bleibt bei der bisherigen Kompetenzverteilung
zwischen Zoll und Polizei .
Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Die Steigerung des
weltweiten Handels führt zu sich ändernden Waren-
strömen und einem veränderten Verhalten der am Wirt-
schaftskreislauf Beteiligten . Dies wirkt sich insbeson-
dere auf die Art des Transports sowie die Menge der
beförderten Waren aus und betrifft leider auch Güter, die
aus kriminellen Motiven heraus bewegt werden . Der Wa-
renverkehr über die Grenze des Zollgebiets der EU sowie
mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren über die deutsche
Grenze unterliegt einem stetigen Wandel . Wenn wir wol-
len, dass der Zoll auch in Zukunft in der Lage ist, illegale
Machenschaften effektiv und effizient zu überwachen,
brauchen wir eine regelmäßige Überprüfung und Anpas-
sung der Rechtsgrundlagen . Nur so können die Erhebung
der Einfuhrabgaben und der Schutz der Gesellschaft vor
organisierter Kriminalität langfristig gewährleistet wer-
den .
Mit dem heute zu verabschiedenden Regierungsent-
wurf zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes erhält
der Zoll verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für
die Überwachung und Bekämpfung des vorschriftswidri-
gen grenzüberschreitenden Warenverkehrs in den Berei-
chen Geldwäsche, Verbrauchsteuern und Post . Daneben
wird das Zollverwaltungsgesetz an den zum 1 . Mai 2016
geänderten Zollkodex der EU angepasst .
Die meisten Änderungen haben technischen Cha-
rakter . So werden beispielsweise die Bestimmungen im
Zollverwaltungsgesetz zur Bekämpfung von Geldwä-
sche, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzie-
rung überarbeitet und ergänzt . Unser Ziel ist eine noch
wirksamere Bekämpfung dieser illegalen Aktivitäten, in
Übereinstimmung mit internationalen Standards .
Die rechtlichen Voraussetzungen für Sicherungs- und
Schutzmaßnahmen der Zollbediensteten werden geschaf-
fen . Damit werden die Befugnisse der Zollbediensteten
zur Eigensicherung geregelt . Zur Bekämpfung von Ver-
brauchsteuerkriminalität werden erweiterte Möglichkei-
ten geschaffen, Transporte zu überprüfen.
Die parlamentarischen Beratungen verliefen weitest-
gehend im Konsens . Nachfragen seitens der Linken gab
es vor allem zu den Änderungen bei der Kontrolle des
Postverkehrs . Dort sieht der Gesetzentwurf zentrale und
wichtige Neuregelungen vor: Die Überprüfung des Post-
verkehrs wird auf alle Postdienstleister ausgeweitet, und
es werden Vorlagepflichten für Postsendungen verschärft.
Die Postdienstleister haben zudem der Zollverwaltung
eine Überprüfung ihrer Anzeige- und Vorlagepflicht und
sowohl stichprobenweise als auch risikoorientierte Kon-
trollen zu ermöglichen . Zu diesem Zweck sieht der Ge-
setzentwurf ein Betretungsrecht der Zollverwaltung für
die Betriebs- und Geschäftsräume der Postdienstleiter
vor .
Mit dieser meines Erachtens sehr sinnvollen Auswei-
tung der Kontrollbefugnisse kommen weitere Aufgaben
auf den Zoll zu . Die Bundesregierung hat im Zuge der
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721326
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Beratungen aber deutlich gemacht, dass der Aufgabenzu-
wachs bei der Kontrolle der Postsendungen ohne Steige-
rungen des Personalbedarfs bewältigt werden kann . Die
Schließung der Kontrolllücke erfolgt risikoorientiert und
führt daher nicht zu Personalaufbau bei der Zollverwal-
tung .
Die Grundlage des Einsatzes von Personal und Tech-
nik beim Zoll in den Kontrollprozessen basiert auf einem
alle Bereiche umfassenden, einheitlichen Risikomanage-
ment mit einer zentralen und lokalen Risikoanalyse . Die-
se berücksichtigt zentrale und lokale Informationen und
dient der Identifizierung von örtlichen und fachlichen
Kontrollschwerpunkten . Die Hauptzollämter werten die
Erkenntnisse aus der Risikoanalyse aus und bewerten be-
stehende regionale Besonderheiten . Ich nenne exempla-
risch zum Beispiel Grenznähe, Bevölkerungsdichte, In-
dustriestruktur, Verkehrsnetz . Die Kontrollschwerpunkte
werden hiernach festgelegt . Eine verbesserte Informa-
tionslage durch die Kontrolle von Postsendungen führt
dabei zu zielgenaueren Kontrollen .
Eine Absage erteilt die Bundesregierung Forderungen
nach pauschalen Kontrollen in den Verteilungszentren
aller Postdienstleister ohne risikoorientierte Ansätze . In
der Sache führen solche weder zu einem Erkenntnisge-
winn, noch sind sie personell für die Zollverwaltung zu
bewältigen .
Ich bin überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf den Zoll
bei seiner wichtigen Arbeit fitter für die Zukunft macht
und bitte Sie daher um Zustimmung .
Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Es ist immer das glei-
che Muster: Auch in kleineren Vorhaben wie der geplan-
ten Änderung des Zollverwaltungsgesetzes lässt sich ein
typisches Handlungsmuster der Bundesregierung erken-
nen:
Begrüßenswert sind einige dringende Modernisierun-
gen und Anpassungen, die schon zu sehr auf die lange
Bank geschoben wurden . Problematisch ist hingegen,
dass bloß kein Geld in die Hand genommen werden soll .
Geld, das aber unumgänglich ist, zum Beispiel für das
Personal, das diese veränderten und zusätzlichen Maß-
nahmen ausführen soll .
Aktuell und konkret am Zollverwaltungsgesetz: Be-
grüßenswert ist es, dass die Bundesregierung auf verbaler
Ebene stärker gegen Geldwäsche, Schmuggel, Steuerhin-
terziehung vorgehen will . Hier wurden, wie wir meinen,
viele pragmatische und teils überfällige Regelungen und
Anpassungen getroffen. So sind größere Transparenz und
Kontrollen beim grenzüberschreitenden Bargeldverkehr
wichtig, will man wirkungsvoll gegen Steuerhinterzie-
hung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung vorgehen.
Und nach Terroranschlägen ist oft von Waffen- und
Drogenhandel im „Darknet“ die Rede, also geschlos-
senen Kommunikationsplattformen im Internet . Meist
unterbleibt jedoch der Hinweis, dass die körperliche
Abwicklung dieser finsteren Geschäfte zumeist ganz
herkömmlich per Paketdienst abgewickelt wird . Es ist
einsichtig, dass hier bei Verdacht und per Stichprobe
eingeschritten werden sollte – wobei es natürlich nicht
zu einer massenhaften Überwachung bzw. großflächigen
Verletzung des Postgeheimnisses kommen darf .
Zwar gehen uns solche Maßnahmen im Einzelnen teil-
weise nicht weit genug, aber am Ende der Legislaturpe-
riode freut man sich ja selbst über kleinere Vorhaben, die
nicht in den sich stetig vertiefenden Wahlkampfgräben
stecken bleiben .
Was wir jedoch kritisieren, übrigens zusammen mit
den Zoll- und Polizeigewerkschaften:
Wenn die Bundesregierung zusätzliche Aufgaben
und zusätzlichen Aufwand vorgibt, sollte sie auch an
ihre Staatsdiener denken, welche dies täglich umsetzen
müssen . Neue Gesetze sind schnell geschrieben, aber die
Umsetzung kann nur durch ausreichendes und qualifi-
ziertes Personal geschehen . Und hier fehlt es aufgrund
von jahrelangen Stellenkürzungen an Nachwuchskräften
und Spezialisten . Davon ist jedoch leider keine Rede .
Und hier sehe ich, wie gesagt, die allgemeine Linie
der Bundesregierung: Gerne mehr Bildung, Infrastruk-
tur, Investitionen etc ., und man schreibt auch gerne neue
Gesetze dazu. Aber kosten darf es nichts. Die öffentliche
Daseinsvorsorge und ein funktionierendes Gemeinwesen
dürfen bloß nichts zusätzlich kosten .
Dass die auf breiter Front zusammengekürzte öffent-
liche Verwaltung und die ausgezehrten Kommunalhaus-
halte die vielen tollen Ideen gar nicht mehr umsetzen
können, wird entweder geflissentlich ignoriert oder – das
wäre die weniger wohlwollende Lesart – Sie, liebe Ko-
alition, reden gern blumig daher und wissen aber ganz
genau, dass sie damit den Menschen überwiegend Sand
in die Augen streuen, weil sich durch vermeintlich wohl-
meinende Gesetze allein am Ende eben gar nichts ändert .
Viele Behörden operieren quasi nur noch mit Notbe-
setzungen . Und viele Kommunen haben nicht einmal
mehr die Personalkapazität, um sich die bereitstehenden
Mittel aus den knappen Fördertöpfen abzurufen . Wenn in
der Wüste ein verdurstender Mensch nicht einmal mehr
die Kraft hat, den Arm zu heben, um ein hingehaltenes
Glas Wasser zu ergreifen, dann wäre es zynisch, zu be-
haupten, dann könne dieser Mensch ja nicht so durstig
sein .
Ich frage mich: Auf welches Zeichen wartet die Bun-
desregierung denn noch, dass wir nicht weitere gesetzli-
che Luftschlösser, sondern eine solide Finanzierung der
bestehenden Baustellen brauchen?
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
„Die Bundesregierung will stärker gegen die Finanzströ-
me der organisierten Kriminalität vorgehen“: So wird auf
der Website der Bundesregierung die Änderung des Zoll-
verwaltungsgesetzes vorgestellt . Das ist ein hehres Ziel .
Das hier vorgesehene Gesetz leistet dazu zwar wirklich
kleine Schritte . Diese aber sind im Grundsatz richtig, und
so stimmen wir dem Gesetzentwurf auch zu . Die hier
vorgesehenen Erweiterungen der behördlichen Befugnis-
se des Zolls folgen den Forderungen der Financial Action
Task Force (FATF) und dienen damit einer Angleichung
an internationale Standards .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21327
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(B) (D)
Damit wird aber auch klar: Die Bundesrepublik re-
agiert im Bereich der Geldwäschebekämpfung erneut,
um internationalen Standards nachkommen, anstatt
selbst eine Vorreiterrolle einzunehmen . Das zeigen auch
die vergangenen kritischen FATF-Reporte zu Deutsch-
land und der eilige Zehn-Punkte-Aktionismus des Bun-
desfinanzministers nach Veröffentlichung der Panama
Papers im April dieses Jahres .
Ebenfalls klar ist: Das Zollverwaltungsgesetz alleine
wird eben nicht dazu beitragen, dass der von der Bundes-
regierung bekundete Wille, „stärker gegen die Finanz-
ströme der organisierten Kriminalität“ vorzugehen, auch
tatsächlich Wirklichkeit wird . Das liegt zum einen an der
Kompetenz der Zollverwaltung . Denn die vornehmliche
Aufgabe des Zolls ist es, den grenzüberschreitenden Wa-
renverkehr zu kontrollieren, wozu auch der grenzüber-
schreitende Verkehr von Barmitteln oder gleichgestellten
Zahlungsmitteln gehört . Die organisierte Kriminalität ist
aber – und dass haben die Panama Papers einmal mehr
eindrücklich gezeigt – kaum mehr darauf angewiesen,
Bargeld über Grenzen zu transportieren . Illegale Finanz-
ströme bestehen aus Buchgeld, das mittels Fondsstruktu-
ren über den gesamten Globus wandert, beruhen auf dem
System der sogenannten Hawala-Banken oder werden
digital mittels Krypto-Currencies generiert . Je reicher
der Kriminelle, desto weniger ist er auf Bargeldtranspor-
te angewiesen .
Zum anderen gibt es schon heute Defizite bei der Per-
sonalausstattung der Zollverwaltung . Die zuletzt dem
Zoll zusätzlich übertragenen Aufgaben haben noch nicht
zur dafür nötigen Personalausstattung geführt . Echte
Fortschritte bei der Kriminalitätsbekämpfung – das zeigt
ja auch die Aufarbeitung des furchtbaren Anschlags in
Berlin – gibt es nicht durch Buchstaben im Gesetz, son-
dern durch Behörden, die tatsächlich diese Gesetze um-
setzen, weil sie dafür den nötigen Willen und die nötige
Ausstattung haben .
Mindestens so wichtig wie konkrete Gesetzgebungs-
vorhaben ist darüber hinaus die Schaffung eines öffent-
lichen Problembewusstseins für die gesamtgesellschaft-
liche Geißel der Geldwäsche . Die Möglichkeit, illegal
erwirtschaftetes Geld zu waschen, ist eine zentrale Vo-
raussetzung für die Machenschaften der organisierten
Kriminalität, den Menschen-, Waffen- und Drogenhan-
del, für autoritäre Kleptokraten und korrupte Amtsträger .
Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern klarmachen,
dass Geldwäsche ein Delikt ist, dem häufig schwerste
Straf- und Gewalttaten vorausgehen, und dass es Auf-
gabe aller rechtschaffenden Bürgerinnen und Bürger ist,
sich dem entschieden entgegenzustellen .
Dieses Problembewusstsein muss der Bundesfinanz-
minister auch selbst beweisen . Denn wie auch heute wie-
der kam es in der Vergangenheit nur auf äußeren Druck
hin zu flickenartigen Gesetzesnovellen im Bereich der
Geldwäschebekämpfung: 2008 wurde die 3 . Anti-Geld-
wäsche-Richtlinie umgesetzt, 2010 kritisierte die FATF
und 2011 die Europäische Kommission die deutschen
Anti-Geldwäsche-Bemühungen, woraufhin es Ende 2011
die nächste Novelle gab . Im November 2015 kürte das
Europäische Netzwerk zu Schulden und Entwicklung
(eurodad), eine Kooperation von 48 NGOs, Deutsch-
land zum EU-Spitzenreiter bei der Verschleppung von
Antigeldwäschegesetzgebung . Was bis heute dringend
fehlt, ist ein Gesamtkonzept für die Geldwäschebekämp-
fung in Deutschland, das systematisch die bestehenden
Kompetenzprobleme zwischen Bund und Ländern sowie
zwischen einzelnen Behörden behebt und für die Geld-
wäschebekämpfung im Nichtfinanzbereich eine gemein-
same Lösung von Bund und Ländern findet.
Wenn Herr Schäuble es ernst meint mit der Geld-
wäschebekämpfung, dann muss er ein solches Konzept
endlich vorlegen . Denn auch der nächste, schon heute
absehbare Schritt, die Umsetzung der 4 . Anti-Geldwä-
sche-Richtlinie, ist wieder nur die Umsetzung von Vor-
gaben der Europäischen Union . Dort wird es auch wieder
um einzelne Schritte gehen . Entscheidend wird sein, ob
der Finanzminister ein öffentliches, aber auch kostenfrei-
es Transparenzregister einführt und ob er im Kabinett ein
öffentliches und kostenfreies elektronisches Transparenz-
register für den besonders anfälligen Immobilienmarkt
durchsetzt. Das elektronische Grundbuch ist für effizien-
te Ermittlungsarbeit in seiner derzeitigen Form nicht aus-
reichend, da die Suche nach spezifischen Namen oft nicht
möglich ist und daher die Ermittlungsbeamten teilweise
händisch die Grundbücher durchsuchen müssen .
Wir sind dankbar für die neue Dynamik, die die Veröf-
fentlichung der Panama Papers im Bereich der Geldwä-
schebekämpfung verursacht hat . Jetzt kommt es darauf
an, dass Herr Schäuble seinen Worten auch Taten folgen
lässt .
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchfüh-
rung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insol-
venzverfahren (Tagesordnungspunkt 19)
Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): Wir beraten hier
den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf
eines „Gesetzes zur Durchführung der Verordnung
(EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren“ .
Erstens . Der Entwurf passt zunächst die Bestimmun-
gen der Neufassung der Europäischen Insolvenzverord-
nung (EuInsVO) in das deutsche Verfahrensrecht ein .
Dazu sieht er insbesondere die Einführung eines neuen
Artikels 102c EGInsO vor, der sich an den geltenden
Bestimmungen des Artikels 102 EGInsO orientiert . Der
neue Artikel 102c EGInsO berücksichtigt jedoch auch
die Ergänzungen und Änderungen, die die Neufassung
im Vergleich zur noch geltenden Fassung der EuInsVO
erfahren hat . So enthält er insbesondere Bestimmungen
zu den in der Neufassung erstmals vorgesehenen Rechts-
behelfen und gerichtlichen Entscheidungen, zur örtli-
chen Zuständigkeit bei sogenannten Annexklagen, zu
verfahrensrechtlichen Einzelheiten der „synthetischen“
Abwicklung von Sekundärinsolvenzverfahren und zu
Einzelfragen bei der Bewältigung der Insolvenz der
Mitglieder von Unternehmensgruppen . Das alles ist im
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721328
(A) (C)
(B) (D)
Wesentlichen „technisches Recht“ und soll deshalb hier
nicht ausführlich gewürdigt werden; ob noch Änderungs-
bedarf „im Detail“ besteht, werden wir in den nächsten
Wochen sehen .
Zweitens . Wichtiger erscheint eine sozusagen „am
Rande“ vorgeschlagene Änderung der §§ 13 und 15a
der Insolvenzordnung . Hier geht es um Reaktionen auf
Unstimmigkeiten, die sich bei früheren Änderungen der
Insolvenzordnung ergeben haben . So hatte der Deutsche
Bundestag nämlich im „ESUG“ die Anforderungen an
einen „korrekten“ Insolvenzantrag in § 13 InsO deutlich
erhöht, letztlich um den Insolvenzgerichten eine schnel-
lere und bessere Sachbehandlung des Antrags zu ermög-
lichen . Das aber hat – naturgemäß – die Fehleranfällig-
keit von Insolvenzanträgen erhöht .
Nachdem aber § 15a Absatz 4 InsO die Strafbarkeit
auch eines „nicht richtig“ gestellten Insolvenzantrages
wegen Insolvenzverschleppung begründet, gibt es ei-
nen Zielkonflikt: Die eigentlich vom Gesetzgeber ge-
wollte zügige Antragstellung wird nämlich schwierig,
wenn alle Anforderungen des § 13 InsO korrekt beachtet
werden sollen . Werden sie andererseits nicht beachtet,
droht Strafbarkeit . Die Insolvenzgerichte haben sich hier
damit beholfen, die – schnelle – Nachbesserung eines
zunächst nicht richtigen – und damit möglicherweise
unzulässigen – Insolvenzantrages zu verlangen . Wer in
einem solchen Fall rechtzeitig nachbessert, entgeht auch
der Strafbarkeit . Diesen Ansatz greift der Gesetzentwurf
nunmehr – zu Recht – auf .
Drittens . Ein letzter Punkt: „Der Entwurf [so heißt es
in der Gesetzesbegründung] verfolgt daher das Ziel, der
Ausweitung der Strafbarkeit nach § 15a InsO entgegen-
zuwirken .“ Dieser Ausweitung der Strafbarkeit gilt es
aber auch noch in anderen Bereichen entgegenzuwirken .
Ich meine den Bereich der Gründungsfinanzierun-
gen – Start-ups . Denn hier wird die derzeit geltende
Rechtslage im Bereich der Insolvenzantragspflicht im-
mer wieder aus wirtschaftlicher und auch aus rechts-
vergleichender Perspektive kritisiert: Zunächst wird in
formaler Hinsicht bemängelt, dass bei der – letztlich
völlig unbedenklich – großen Zahl gescheiterter Unter-
nehmensgründungen angesichts des aktuellen Charakters
der Norm als Offizialdelikt immer ein staatsanwaltliches
Ermittlungsverfahren drohe . Das Problem liegt dabei
ausschließlich darin, dass der Amtsermittlungsgrundsatz,
der vom ausländischen Recht abweicht, schon im Vorfeld
Gründungsfinanzierungen „psychologisch“ erschwert,
ohne dass es auf das wirkliche Entscheidungsverhalten
der Staatsanwaltschaften – etwa in Form von Verfahrens-
einstellungen – ankäme . Zudem seien in inhaltlicher
Hinsicht Strafverfolgung und Bestrafung auch möglich,
obwohl kein einziger Gläubiger geschädigt sei . Letzteres
betrifft vor allem die Fälle, in denen Zahlungsunfähigkeit
oder Überschuldung zeitweise vorliegen, dann aber wie-
der entfallen bzw . beseitigt werden – was aber die einmal
eingetretene Verwirklichung der Strafnorm nicht mehr
beseitigt . Insoweit ist die Lage ähnlich – und hier liegt
eine Parallele zur bislang schon im Insolvenzanfech-
tungsrecht geführten Diskussion (die zu den leider im-
mer noch nicht realisierten Reformplänen meiner Frakti-
on geführt hat) – wie bei den Fällen, in denen im Vorfeld
einer Insolvenz Zahlungsschwierigkeiten bestehen, dann
aber wieder beseitigt werden .
Deshalb ist zunächst zu erwägen, die Insolvenzver-
schleppung zu einem Antragsdelikt umzugestalten, um
die Staatsanwaltschaften zu entlasten und Raum für die
echten Verschleppungen zu schaffen. Mit Blick auf Start-
ups sollte man weiter Erleichterungen für die ersten zwei
Jahre nach Eintragung der Gesellschaft in das Handels-
register erwägen . Für diese Zeit sollte das Schutzschirm-
verfahren – nebst Verlängerungsmöglichkeit – auch für
Fälle eingetretener Zahlungsunfähigkeit geöffnet und ein
an sachgerechtes Wirtschaften anknüpfender Strafauf-
hebungsgrund geschaffen werden. Die Länge der ange-
dachten Frist orientiert sich dabei an § 52 Absatz 1 AktG
(Nachgründung) . Schließlich ist an einen persönlichen
Strafaufhebungsgrund für den Fall zu denken, dass die
Krise überwunden wurde .
Ich freue mich auf die weitere Diskussion .
Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Im Zeitalter der
Digitalisierung, aber auch im Zeitalter der Globalisierung
verändern sich die Märkte . Diese Veränderungen ziehen
auch immer wieder Änderungsbedarf in der Rechtsord-
nung nach sich . Ziel ist, die Rechtsordnung an die He-
rausforderungen unserer Zeit anzupassen .
So debattieren wir heute die Durchführung der Ver-
ordnung über Insolvenzverfahren . Und ich glaube, es
wäre gut, sich genau diese Zielsetzung auch hier vorzu-
nehmen .
Im Mittelpunkt steht zunächst eine Neufassung des
§ 15a Insolvenzordnung . Die Tatbestandsalternative des
„nicht richtig gestellten Insolvenzantrags“ soll gestrichen
werden . Stattdessen erfolgt eine Neustrukturierung des
Absatzes 2 . Eine Strafbarkeit wegen eines rechtzeitig,
aber nicht richtig gestellten Insolvenzantrags soll dem-
nach dann vorliegen, wenn der antragstellende Schuldner
seinen Antrag innerhalb von drei Wochen ab Zustellung
einer richterlichen Aufforderung nicht nachbessert. Diese
Neuregelung verklart und konkretisiert damit in erfreuli-
cher Art und Weise die bisherige Rechtspraxis .
Überdies werden weitere Unklarheiten beseitigt,
die sich in der bisherigen Rechtspraxis seit der letzten
EU-Verordnung durch die Rechtsprechung aufgeworfen
haben . Insoweit enthält der vorliegende Entwurf zahlrei-
che weitere Verbesserungen in der Praxis .
Wir sollten aber gerade im Hinblick auf das, was ich
zu Beginn meiner Rede formuliert habe, auch die Frage
aufwerfen, ob sich mit diesem Gesetzentwurf nicht darü-
ber hinaus die Möglichkeit eröffnet, noch weitere Anpas-
sungen und Verbesserungen vorzunehmen . Denn wenn
wir uns nun schon mit der Frage beschäftigen, wann bzw .
unter welchen Voraussetzungen ein Insolvenzantrag ge-
stellt werden muss und welchen Inhalt er haben muss,
wäre es nur nahe liegend, ein weiteres Problem aus der
Praxis einzuarbeiten: Gerade im Bereich der Start-ups
und der Gründungen besteht immer wieder das Problem,
dass dort die Finanzausstattung von Tag zu Tag stark
schwanken kann, gerade dann, wenn die Neugründung
auch ohne ein großes Polster an Eigenkapital gewagt
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21329
(A) (C)
(B) (D)
wird . Umgekehrt wünschen wir uns aber am Technolo-
gie- und Forschungsstandort Deutschland Gründergeist
und Start-up-Initiativen .
Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre ich sehr
froh darüber, wenn wir all diese Fragen im weiteren Be-
ratungsverfahren eingehend erörtern könnten . Darauf
freue ich mich .
Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Zum Thema Insol-
venzrecht haben wir in dieser Legislaturperiode bereits
mehrmals debattiert, und meine heutige Rede ist sicher
nicht die letzte .
Heute reden wir über die europäische Dimension .
Die EU-Verordnung, wie Staatssekretär Lange schon
erwähnt hat, ist gut . Sowohl die bisherige als auch die
künftige wollen eine geregelte Entschuldung – ein wich-
tiger Beitrag, Arbeitsplätze zu erhalten, Sanierung zu
ermöglichen und den reibungslosen Rechtsverkehr zu
sichern, in Deutschland und in Europa . Und so wie sich
die Wirtschaft ständig verändert, so muss auch die Ver-
ordnung ständig optimiert, angepasst werden, um grenz-
überschreitende Insolvenzverfahren noch effizienter ab-
wickeln zu können . Dies ist die Voraussetzung für ein
reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes . Denn
die Geschäftstätigkeit von Unternehmen greift mehr und
mehr über die einzelstaatlichen Grenzen hinaus und un-
terliegt damit in zunehmendem Maß den Vorschriften des
Unionsrechts .
Die mehrfache Veränderung in der Vergangenheit
führte zur Unübersichtlichkeit . Damit nun wieder Klar-
heit besteht, wurde die EU-Verordnung neu gefasst .
Also: Problem erkannt, Problem gelöst! EU gut!
Wenn die Neufassung der Verordnung, laut dem EU-
Recht, allgemein und unmittelbar gilt, werden mit dem
Einführungsgesetz die neuen Bestimmungen in das deut-
sche Verfahrensrecht eingepasst . Gerne möchte ich des-
halb unserem Bundesjustizminister Heiko Maas ein aus-
drückliches Lob aussprechen: Es wurden die Schrauben
an den richtigen Stellen nachjustiert, nicht zu viel, nicht
zu wenig, damit die Verfahrensmechanismen weiter rei-
bungslos funktionieren .
So flott wie die Europäische Union und unser Bun-
desministerium an die Umsetzung geht, würde ich mir
allerdings wünschen, dass die Union – und da meine ich
unseren Koalitionspartner – auch reagiert . Denn Sie wis-
sen, dass die Reform unseres nationalen Insolvenzrechts
endlich abgeschlossen werden muss . Und Sie wissen,
dass die Rechtpolitiker sich bereits einig sind . Bringen
Sie also Ihre Finanzpolitiker auf Linie! Dann haben wir
wieder Rechtssicherheit und Planungssicherheit für Un-
ternehmen .
Richard Pitterle (DIE LINKE): Ich hätte heute gern
über den Schutz des Lohnes der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in der Insolvenz ihres Betriebs geredet .
Doch scheinbar können sich der Bundesjustizminister
und der Bundesfinanzminister beim Gesetz zur Verbesse-
rung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der In-
solvenzordnung nicht einigen . Und so ist nun schon mehr
als ein Jahr vergangen, seit der Koalition die Erleuchtung
kam, dass es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
erhebliche „Ungewissheiten“ gibt, ob sie ihren sauer ver-
dienten Lohn bei einer Insolvenz behalten dürfen . Diese
Ungewissheit wird wohl zulasten der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer weiter andauern .
Ungewissheiten für die Finanzindustrie hat die Gro-
ße Koalition übrigens erst kürzlich im Hauruckverfahren
mit Änderungen der Insolvenzordnung ausgeräumt . Die
Gesetzgebung hat vom Entwurf bis zur Verabschiedung
nicht einmal ein halbes Jahr gedauert .
Und auch heute beraten wir wieder Änderungen des
Insolvenzrechts . Genauer gesagt: des internationalen In-
solvenzrechts . Das ist der Teil, der sich mit Insolvenzen
beschäftigt, die nicht auf Deutschland beschränkt blei-
ben .
Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, Sie merken, welche
Prioritäten im SPD-geführten Justizministerium gesetzt
werden .
Das internationale Insolvenzrecht ist ohne Frage eine
spannende und wichtige Materie . Nur ist es müßig, die
vielen Fragen, Probleme und Regelungsbestandteile hier
debattieren zu wollen . Denn das internationale Insol-
venzrecht ist, jedenfalls mit Blick auf die Europäische
Union, schon durch den europäischen Gesetzgeber gere-
gelt worden . Die Europäische Insolvenzverordnung gilt
als Gesetz in jedem Mitgliedstaat unmittelbar . Der Deut-
sche Bundestag muss sich darauf beschränken, nationale
Gesetze so anzupassen, dass die europäische Verordnung
möglichst reibungslos in der Praxis zur Geltung kommt .
Das vorliegende Gesetz ist ein solches Durchfüh-
rungsgesetz . Es enthält viele Verfahrens-, Form- und
Zuständigkeitsregeln, deren Sinnhaftigkeit besser von
Insolvenzverwaltern, Insolvenzrichtern und Rechtspfle-
gern beantwortet werden kann als von Politikern . Daher
wird der Rechtsausschuss des Bundestages auch um eine
Anhörung von Sachverständigen aus diesen Reihen nicht
herumkommen . Bisherige Stellungnahmen der Praxis
zeigen nämlich, dass es noch Verbesserungsbedarf gibt .
Mit dem vorliegenden Gesetz wollen Sie nebenbei
auch die Strafvorschrift zur Insolvenzverschleppung
verbessern . Dieser Schritt ist allerdings längst überfäl-
lig . Namhafte Rechtswissenschaftlicher halten § 15a
Absatz 4, 5 InsO für „nahezu unbrauchbar“ . Das ist für
jede Rechtsvorschrift ein beschämender Befund . Für
Strafvorschriften, an die die Verfassung besonders hohe
Maßstäbe anlegt, ist ein solcher Befund jedoch katastro-
phal . Es bleibt jedoch Ihr Geheimnis, worin die Verbes-
serung bestehen soll . Dass nun statt des „nicht richtigen“
Insolvenzantrages der „nicht vollständige“ mit Strafe
belegt werden soll, verbessert jedenfalls die von Ihnen
zutreffend erkannte ausufernde Anwendung nicht. Nicht
jede fehlende Angabe kann allerdings bestraft werden .
Aber wo die Grenze der Bestrafung ist, bleibt weiterhin
offen. Durch die Begrenzung der Strafbarkeit auf den
„nicht vollständigen“ Antrag, der bisher als „nicht rich-
tiger“ Antrag von dieser Vorschrift bereits erfasst wur-
de, drängt sich dem Rechtsanwender die Frage auf, ob
Falschangaben, die bisher einen „nicht richtigen“ Antrag
ausmachen konnten, zukünftig zu einem „nicht vollstän-
digen“ Antrag führen . Nicht zuletzt wäre die Vorschrift
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721330
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systematisch ohnehin besser im bereits vorhandenen
Abschnitt des StGB mit dem Titel „Insolvenzstraftaten“
aufgehoben .
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Ge-
setzentwurf dient der Durchführung der EU-Verordnung
vom 20 . Mai 2015 über Insolvenzverfahren . Die neue
Verordnung löst damit die bestehende Verordnung aus
dem Jahr 2000 ab und findet ab dem 26. Juni 2017 An-
wendung für alle ab diesem Zeitpunkt eröffneten Insol-
venzverfahren .
Der Gesetzentwurf dient vor allem der Anpassung des
deutschen Verfahrensrechts an die neue EU-Verordnung .
Er sieht insbesondere die Einführung eines neuen Arti-
kels 102c EGInsO vor . Diese Norm enthält insbesondere
Regelungen betreffend die Zuständigkeit der Insolvenz-
gerichte, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung
von Entscheidungen ausländischer Insolvenzgerichte .
Die Regelung in Artikel 102c § 2 ist zu begrüßen, da
sie den Fall kollidierender Insolvenzverfahren bei paral-
leler Antragstellung für ein Hauptinsolvenzverfahren in
verschiedenen Mitgliedstaaten eindeutig regelt und Un-
sicherheiten beseitigt. Das zeitlich nachfolgend eröffnete
Verfahren gilt dann als Sekundärinsolvenzverfahren . Ein
Sekundärinsolvenzverfahren ist ein neben dem Hauptin-
solvenzverfahren betriebenes Insolvenzverfahren über
inländisches Vermögen .
Nach der Neufassung besteht für den Insolvenzver-
walter des Hauptinsolvenzverfahrens die Möglichkeit,
ein solches Sekundärinsolvenzverfahren durch eine Zu-
sicherung zu vermeiden . Das heißt, dass der Insolvenz-
verwalter den „lokalen“ Gläubigern des Mitgliedstaates,
in dem ein Sekundärinsolvenzverfahren hätte eröffnet
werden können, zusichert, dass diese im Hauptinsolvenz-
verfahren so behandelt werden, als ob ein Sekundärinsol-
venzverfahren eröffnet worden wäre. Konkret bedeutet
dies, dass die Masse, auf die sich das inländische Sekun-
därverfahren erstreckt hätte, so zu verteilen ist, wie sie in
einem Sekundärinsolvenzverfahren nach inländischem
Recht verteilt worden wäre . Für die Wirksamkeit der
Zusicherung bedarf es der mehrheitlichen Zustimmung
der „inländischen“ Gläubiger . Die Bündelung innerhalb
eines Verfahrens soll einen Effizienzgewinn bewirken.
Ein gemeinsames europäisches Insolvenzrecht ist auf-
grund des immer weiter fortschreitenden europäischen
Marktes erforderlich . Die zunehmenden wirtschaftlichen
Verflechtungen bedürfen eines gesicherten Umfeldes und
rechtlicher Rahmenbedingen, und zwar auch dann, wenn
es um wirtschaftlichen Misserfolg, hier im Fall von In-
solvenzen, geht . Durch die Harmonisierung auf europä-
ischer Ebene wird ein einheitliches Recht für Insolvenz-
verfahren im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr
geschaffen. Die Zersplitterung von Insolvenzverfahren
auf europäischer Ebene wird vermieden, die Zuständig-
keit konkurrierender Gerichte festgelegt und damit ein
hohes Maß an Rechtssicherheit hergestellt .
Kritikwürdig an dem Umsetzungsgesetz ist die Re-
gelung in Artikel 102c § 4 . Dieser geht über den Ver-
ordnungstext in zweierlei Hinsicht hinaus . Zum einen
räumt die Norm dem ausländischen Insolvenzverwalter
eine Beschwerdebefugnis ein, und zum anderen wird das
Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nicht nur auf
den Eröffnungsbeschluss beschränkt, sondern auch vor-
läufige Sicherungsmaßnahmen können mittels der sofor-
tigen Beschwerde angegriffen werden. Damit kann der
ausländische Insolvenzverwalter noch vor Klärung der
Zuständigkeit für das Hauptverfahren vorläufige Maß-
nahmen des Gerichts angreifen .
Die Erweiterung der Beschwerdebefugnis über den
Schuldner und den Gläubiger hinaus ist zwar nach Ar-
tikel 5 Absatz 2 der VO möglich . Allerdings ist die
Ausweitung eben optional und die Umsetzung nicht er-
forderlich . Ein Gläubiger, der nach Artikel 5 Absatz 1
beschwerdebefugt ist, wird ohnehin ein Rechtsmittel
einlegen, sofern die Sicherungsmaßnahmen dem Gläu-
bigerinteresse zuwiderlaufen . Das deutsche Insolvenz-
recht sieht in § 34 Absatz 2 InsO ein Anfechtungsrecht
gegen einen Eröffnungsbeschluss nur für den Schuldner
vor . Durch die Europäische Insolvenzverordnung wird
das Anfechtungsrecht nunmehr auch auf den Gläubiger
erweitert . Weshalb es nunmehr auch eines Anfechtungs-
rechts für den Insolvenzverwalter bedarf, erschließt sich
mir nicht .
Es ist gut, dass Deutschland rechtzeitig zum Inkraft-
treten der neuen Verordnung im Juni 2017 bereits jetzt
ein Umsetzungsgesetz verabschiedet . Die große Kritik
am gesamten Verfahren der Gesetzgebung im Insolvenz-
recht bleibt aber bestehen .
Aber schon wieder beschäftigt das Insolvenzrecht den
Deutschen Bundestag, und schon wieder ist es nicht die
dringend erforderliche Reform des Anfechtungsrechts,
die auf der Tagesordnung steht . Erst wird das Liquida-
tionsnetting im Schnellverfahren und in nächtlichen
Debatten rechtzeitig zum Jahreswechsel durch das Par-
lament gebracht, um den Banken ihre Privilegien, die sie
sonst zum Januar hin verloren hätten, noch zu sichern .
Die Reform des Anfechtungsrechts wird seit nunmehr
einem Jahr vom Finanzressort blockiert . Dabei wären die
Änderungen dringend notwendig für die mittelständische
Wirtschaft, um hier endlich Rechtssicherheit zu erlangen .
Bleibt zu hoffen, dass die Koalition sich endlich einigt
beim Thema Anfechtungsrecht und der Mittelstand noch
in dieser Legislatur zu der dringend benötigten Rechtssi-
cherheit gelangt .
Christian Lange, Parl . Staatssekretär beim Bundes-
minister der Justiz und für Verbraucherschutz: Der Ent-
wurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung
(EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren, den wir heute
behandeln, dient der Einpassung der neugefassten Euro-
päischen Insolvenzverordnung in das deutsche Verfah-
rensrecht .
Die Europäische Insolvenzverordnung regelt das in-
ternationale Insolvenzrecht innerhalb der Europäischen
Union. Sie trifft Bestimmungen zur internationalen Zu-
ständigkeit, zum anwendbaren Insolvenzrecht und zur
Anerkennung von Entscheidungen in grenzüberschrei-
tenden Insolvenzverfahren .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21331
(A) (C)
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Die Verordnung gilt allgemein und unmittelbar . Einer
Umsetzung in das deutsche Recht bedarf es daher nicht .
Einige Bestimmungen der Verordnung lassen sich aber
nur dann sinnvoll und praxisgerecht anwenden, wenn im
deutschen Insolvenzrecht ergänzende Regelungen ge-
troffen werden. Dies wird an folgendem Beispiel deut-
lich: Die Verordnung sieht an mehreren Stellen Rechts-
behelfe vor, ohne allerdings zu bestimmen, um was für
Rechtsbehelfe es sich handelt und welches Gericht für
die Entscheidung zuständig ist. Hier trifft der Gesetzent-
wurf ergänzende Regelungen . Gleichermaßen werden
Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit für sogenann-
te Annexklagen getroffen, das heißt zu Klagen, die, wie
beispielsweise Anfechtungsklagen, in einem engen Zu-
sammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen .
Der Entwurf regelt auch verfahrensrechtliche Einzel-
heiten des sogenannten synthetischen Sekundärinsolvenz-
verfahrens . Hierbei handelt es sich um ein Verfahren,
mit dem vermieden werden soll, dass zusätzlich zum
Hauptinsolvenzverfahren in weiteren Mitgliedstaaten In-
solvenzverfahren über das Vermögen eines Schuldners
eröffnet werden, mit dem aber gleichzeitig sichergestellt
werden soll, dass die Rechte der betroffenen Gläubiger
gewahrt werden . Schließlich regelt der Entwurf Einzel-
fragen bei der Bewältigung von Konzerninsolvenzen .
Es handelt sich damit also weitgehend um Regelun-
gen, die die verfahrensrechtliche Anwendung der Euro-
päischen Insolvenzverordnung erleichtern sollen .
Die Regelungen werden in einem neuen Artikel 102c
des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung getrof-
fen . Sie orientieren sich an den Bestimmungen, die zur
Durchführung der bisherigen Europäischen Insolvenz-
verordnung getroffen wurden.
Mit den vorgesehenen Änderungen der §§ 13 und 15a
der Insolvenzordnung sieht der Gesetzentwurf zudem
eine Korrektur des Straftatbestandes der Insolvenzver-
schleppung vor . Der Entwurf verfolgt das Ziel, derzeit
kriminalisiertes Verhalten wieder auf tatsächlich straf-
würdige Fälle zu beschränken .
Die neugefasste Europäische Insolvenzverordnung
löst die bisherige Verordnung zum 26 . Juni 2017 ab und
markiert damit zugleich den Zeitpunkt, zu dem die be-
gleitenden Regelungen in Kraft treten sollen .
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags der Abgeordneten
Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau),
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE: Gute und wohnortnahe
Arzneimittelversorgung (Tagesordnungspunkt 16)
Michael Hennrich (CDU/CSU): Ich freue mich, dass
wir heute den Antrag der Linken zum Versandhandels-
verbot für rezeptpflichte Arzneimittel hier im Parlament
beraten . Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich
schon einmal Sympathie für einen Antrag der Linken
entwickelt habe. Aber heute – das gebe ich offen zu – ist
das der Fall .
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom
19 . Oktober 2016 – wonach die deutsche Arzneimittel-
preisverordnung nicht für ausländische Versandapothe-
ken gilt – war ein Paukenschlag und ein Paradigmen-
wechsel . Es war eine fundamentale Abkehr bisheriger
gefestigter Rechtspositionen innerhalb der Europäischen
Gemeinschaft und ihren Institutionen .
Bisher galt – auch nach den europäischen Verträgen –
dass die Organisation des Gesundheitswesens den Nati-
onalstaaten obliegt . Mit diesem Urteil hat der EuGH in
dieses Recht massiv eingegriffen. Ferner hat der EuGH
bisher immer anerkannt, dass Arzneimittel ein besonde-
res Gut und nicht einfach handelsübliche Ware seien .
Auch mit diesem Grundsatz hat der EuGH in diesem
Urteil gebrochen . Im Urteil wird nur noch von Waren ge-
sprochen .
Ich will nicht so weit gehen, dass der EuGH mit diesem
Urteil das Ziel verfolgt, die Gesundheitspolitik stärker zu
vergemeinschaften, aber wenn die deutsche Politik auf
dieses Urteil nicht reagiert und die Dinge einfach weiter
laufen lässt, stellt sich schon die Frage, ob die Aufwei-
chung der nationalen Zuständigkeit hin zugunsten einer
Regelung auf europäischer Ebene dann nicht auch in an-
deren Bereichen der medizinischen Versorgung zu ähnli-
chen Schlussfolgerungen führt .
Insofern ist es richtig, dass wir den Anspruch erheben,
eine so zentrale Frage wie die der flächendeckenden Arz-
neimittelversorgung selbst zu regeln . Wir wollen nicht,
dass die Zukunft der Arzneimitteldistribution irgendwo
in Logistikzentren quer durch die Republik liegt und sich
der ratsuchende Patient an irgendwelche anonymen Call-
center wenden muss .
Unser Ziel ist die Versorgung der Versicherten durch
die Apotheke vor Ort, in welcher der Apotheker bei Fra-
gen kompetent und zuverlässig Auskunft geben kann . In-
sofern will ich ausdrücklich betonen, dass sich alle hier
im Parlament vertretenen Gesundheitspolitiker in diesem
Punkt einig sind .
Die Apotheke vor Ort steht für: schnelle und flächen-
deckende Versorgung, Notfallversorgung, auch nachts
und am Wochenende und an Feiertagen, sowie gute Be-
ratung . Wenn wir das Urteil wirken lassen, ohne irgend-
welche gesetzgeberischen Konsequenzen, sehe ich große
Schwierigkeiten auf unsere bewährten Versorgungsstruk-
turen zukommen .
Die Versandapotheken ziehen das umsatzstarke Ge-
schäft mit chronisch Kranken an sich, der Rest ist ihnen
egal . Keine Hilfe im Notfall, keinen Dienst am Sonntag
und möglichst auch keine Beratungsgespräche: Der An-
spruch der Gesundheitspolitiker – die sprechende Medi-
zin zu stärken – wird durch solche Modelle konterkariert .
Insofern habe ich auch kein Problem damit, dass die
Fraktion der Linken auf den Zug des Versandhandelsver-
bots aufspringt und vielleicht ein paar Tage schneller mit
ihrem Antrag im Parlament ist als die Regierungsfrakti-
onen .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721332
(A) (C)
(B) (D)
Wie die meisten ja wissen, gibt es koalitionsintern
einen gewissen Abstimmungsbedarf . Aber wir sind auf
einem guten Weg, hier die notwendige Einigung zu er-
zielen .
Natürlich haben wir verschiedene Wege diskutiert,
wie mit diesem Urteil umzugehen ist . Von völliger Frei-
gabe der Preise über Boniverbot und Höchstpreisverord-
nung bis hin zu einer stärkeren Honorierung der Bera-
tungsleistungen haben wir alle Varianten geprüft . Und es
zeigt sich immer mehr, dass diese Varianten mit neuen
Rechtsunsicherheiten verbunden wären .
Die einfachste und klarste Regelung war und bleibt,
den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln
zu verbieten . Um das auch noch einmal zu betonen: Wir
verbieten nicht den kompletten Versandhandel, sondern
nur den mit Rezeptpflichten, und zwar, um mögliche,
rechtliche Angriffspunkte zu vermeiden. Ein solches Ver-
bot hat ja der EuGH in einem Urteil aus dem Jahr 2003
ausdrücklich zugelassen . Und mittlerweile gibt es – aus
gutem Grund – in 21 Ländern der europäischen Gemein-
schaft ein Versandhandelsverbot . Damit stoppen wir die
unsägliche Entwicklung, dass der Bezug von Arzneimit-
teln mit irgendwelchen Boni oder sonstigen Vergünsti-
gungen verknüpft wird .
Das kann auch nicht im Interesse der Solidargemein-
schaft sein, dass gerade solche Patienten, die in erhebli-
chem Maße von der Solidargemeinschaft profitieren, bei
der Arzneimittelversorgung keinen eigenen Beitrag leis-
ten müssen, während diejenigen, die selten Leistungen
der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch neh-
men, mit ihren Beiträgen aber zur Finanzierung und Stüt-
zung des Systems beitragen, weiterhin Zuzahlung leisten
sollen . Das ist falsch verstandene Solidarität .
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, jetzt
hat ja der Kollege Lauterbach vorgeschlagen, dass im
Gegenzug chronisch Kranke von der Zuzahlung auf Arz-
neimittel befreit werden sollen . Das ist zugegebenerma-
ßen populär, aber ich weiß nicht, ob wir uns damit lang-
fristig einen Gefallen tun .
Der Sündenfall der schwarz-gelben Vorgängerregie-
rung war für mich die Abschaffung der Praxisgebühr.
Selbst Ärzte, die ja damals vehement für die Abschaffung
gekämpft haben, räumen das heute ein . Wenn wir jetzt
auch noch bei chronisch Kranken die Zuzahlung abschaf-
fen, können wir das Finanzierungsinstrument mittel- und
langfristig vergessen .
Und hier ist dann doch wieder der Unterschied zwi-
schen Union und Linken . Wir haben bei Chronikern mit
der 1-Prozent-Regelung für eine gewisse Entlastung ge-
sorgt . Aber wir sind klug beraten, es dabei zu belassen .
Mein Appell an die Kolleginnen und Kollegen von der
SPD: Geben Sie sich einen Ruck, und stimmen Sie dem
Versandhandelsverbot ohne Wenn und Aber zu!
Dr. Roy Kühne (CDU/CSU): Der Europäische Ge-
richtshof hat entschieden, dass die im deutschen Gesetz
verankerte Regelung der Preisbindung bei verschrei-
bungspflichtigen Arzneimitteln für ausländische Ver-
sandapotheken gegen das Recht der Europäischen Union
verstößt . Daraus resultiert ein Nachteil für die in Deutsch-
land ansässigen Apotheken, die weiterhin diesem einheit-
lichen Apothekenabgabepreis unterliegen . Das ist einer-
seits notwendig, um die flächendeckende Versorgung der
Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen . Ande-
rerseits erleben wir dadurch ungewollt das Phänomen der
Inländerdiskriminierung . Für den Deutschen Bundestag
und uns als Volksvertreter muss es oberste Priorität ha-
ben, diesen Ungleichstand zeitnah aufzuheben und somit
unseren Apothekerinnen und Apothekern die gleichen,
fairen Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen .
Apotheker leisten einen vielfältigen Beitrag im Ge-
sundheitsmanagement . Sie sind nicht einfach nur Händ-
ler, sondern insbesondere Ansprechpartner, Ratgeber und
Versorger. Und das flächendeckend, rund um die Uhr! Es
muss unser aller politischer Wille sein, diese Apotheken
zu schützen und die flächendeckende Versorgung mit
Medikamenten, Hilfsmitteln und Medizinprodukten si-
cherzustellen . Die ungerechte Lastenverteilung zwischen
Präsenzapotheken und dem Versandhandel darf keinen
Bestand haben .
Ich freue mich, dass auch die SPD die große Bedeu-
tung der flächendeckenden Versorgung mit Apotheken
erkannt hat . Zu Beginn dieser Sitzungswoche haben Sie,
werte Kolleginnen und Kollegen, einen ersten großen
Schritt in die richtige Richtung getan, indem Sie Ihre
grundsätzliche Abneigung abgelegt haben . Sie haben ein-
gesehen: Die Patientinnen und Patienten und deren Be-
dürfnisse müssen absoluten Vorrang haben . Ich stimme
Ihnen zu: Chronisch Kranke verdienen eine besondere
Stellung durch unser Gesundheitssystem und müssen vor
unnötig hohen Belastungen geschützt werden . Anderer-
seits darf dies nicht zulasten der gesamten Versicherten-
gemeinschaft geschehen . Ich würde mich freuen, wenn
hier ein klares Signal aus Ihren Reihen, unabhängig von
Bedingungen, kommen würde . Verbraucherschutz und
flächendeckende Versorgung müssen Vorrang vor Parti-
kularinteressen haben .
Für uns muss die flächendeckende Versorgung absolu-
ten Vorrang haben . Wir dürfen keine weitere Zeit verlie-
ren . Deshalb unterstütze ich das Bundesministerium für
Gesundheit und schließe mich an: Ein zeitnahes Verbot
des Versands von rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss
oberste Priorität haben .
In den Jahren vor 2015 haben wir einen permanenten
Rückgang an Präsenzapotheken in Deutschland verzeich-
nen müssen . Während wir EU-weit eine durchschnitt-
liche Anzahl von 31 Apotheken je 100 000 Einwohner
beobachten können, sind es in Deutschland lediglich 25 .
Um diesen Trend nicht weiter voranzutreiben, müssen
die Apotheken vor zusätzlichen Belastungen geschützt
werden, besonders da 83,3 Prozent des Gesamtumsatzes
der inländischen Apotheken durch verschreibungspflich-
tige Medikamente erwirtschaftet werden . Durch die der-
zeitige Situation droht ein massives Verlustgeschäft für
die Apotheker und damit ein Ende der gesicherten flä-
chendeckenden Versorgung .
Über die Hälfte der Menschen in Deutschland leben
im ländlichen Raum . Und wenn in Berlin, Hamburg,
München oder Köln – um nur einmal die vier größten
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Städte unseres Landes zu nennen – die Versorgung mit
Apotheken kaum eine Rolle spielt, ist die Frage nach
wohnortnaher Versorgung außerhalb Großstädten eine
immens wichtige . Besonders an Wochenenden, Feierta-
gen und in der Nacht ist es von großer Bedeutung, gut
erreichbare Apotheken im direkten Umfeld zu finden.
Das führt mich auch zu einer weiteren wichtigen Frage:
Vor welchen Herausforderungen steht das Gesundheits-
system im ländlichen Raum, und wie können wir diesen
Bewegungen entgegenwirken?
Ich bin froh, dass sich CDU und CSU der Themen
des ländlichen Raums annehmen . Schauen wir auf die
Herausforderungen der demografischen Entwicklung
und die der Infrastruktur im ländlichen Raum, so sind
es immer die unionsgeführte Bundesregierung sowie
unsere Minister und Abgeordneten gewesen, die ein be-
sonderes Gespür für die Situation des ländlichen Raums
haben . Das sieht man auch gerade im Bereich der Ge-
sundheitspolitik . Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz
stärkt seit 2012 die ambulante ärztliche Versorgung . Mit
dem anknüpfenden Versorgungsstärkungsgesetz haben
wir strukturschwache Regionen und den Arztnachwuchs
im ländlichen Raum gestärkt . Das Krankenhausstruktur-
gesetz festigt die Situation der Versorgung mit bedarfs-
notwendigen Krankenhäusern und damit den stationä-
ren Bereich im gesamten Land, gleichzeitig wirkt auch
das Hospiz- und Palliativversorgungsgesetz weiter . Im
Bereich der Pflege haben wir die finanziellen Mittel ge-
stärkt, die Städte und Kommunen vor Ort abrufen kön-
nen. Mit den Pflegestärkungsgesetzen I, II und III liefern
wir sehr gute und flächendeckend wirksame Lösungen
für Pflegebedürftige, Pflegeeinrichtungen und pflegende
Angehörige .
Das alles ist Unionspolitik . Das alles führt zu einer
ganzheitlichen Gesundheitspolitik . Das ist unser Weg,
den wir tagein, tagaus fortschreiben . Ich bin dem Bun-
desminister Gröhe, seinem Haus und meinen Kollegin-
nen und Kollegen in der Arbeitsgruppe Gesundheit für
die gute Arbeit dankbar. Davon profitieren alle Patien-
tinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige und deren
Angehörige .
Sabine Dittmar (SPD): Gute, wohnortnahe und si-
chere Arzneimittelversorgung ist für die SPD-Fraktion
ein ganz wichtiges Thema . Uns – und nachdem ich über
15 Jahre im ländlichen Raum als Hausärztin sehr eng
mit meiner Präsenzapotheke zusammengearbeitet habe,
auch mir ganz besonders – ist sehr wohl bewusst, dass
die Präsenzapotheken hier eine ganz, ganz wichtige Rol-
le spielen .
Deswegen ist es uns ein Anliegen, die Offizinapothe-
ke zu stärken . Dass wir dieses Ziel mit Nachdruck ver-
folgen, ist, glaube ich, mehr als deutlich geworden: Es
gibt seit 2013 den Fonds für Nacht- und Notdienst, wir
haben den Apothekenzuschlag auf 8,35 Euro erhöht und
den Abschlag auf 1,77 Euro reduziert, wir haben die Pro-
blematik der Retaxationen geregelt und beschäftigen uns
aktuell mit der Zytostatika-Ausschreibung . Darüber hi-
naus sollen künftig Rezepturen und BtM besser vergütet
werden .
Bislang spielte die Konkurrenz durch den Versand-
handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
(RX) keine große Rolle . Auch in der Versorgung spielt
der RX-Versandhandel mit einem Anteil von 1,5 Prozent
keine große Rolle, aber man kann auch nicht sagen, dass
er keine Rolle spielt . Fakt ist, dass die Einführung des
Versandhandels unsere von allen hochgeschätzte flächen-
deckende Apothekenlandschaft nicht gefährdet hat .
Seit dem EuGH-Urteil vom 19 . Oktober 2016 stellt
sich die Situation allerdings anders dar: Die nun mög-
liche Rabattgewährung durch europäische Versender
verzerrt die Wettbewerbsbedingungen . Uns ist es daher
wichtig, hier wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen
herzustellen und gleichzeitig dem Verbraucher alle bis-
herigen Vertriebswege zu erhalten . Unser Ziel ist es, den
Status quo vor dem 19 . Oktober 2016 wieder herzustel-
len .
Das kann nur sehr schwer durch ein RX-Versandhan-
delsverbot geschehen, wie die Linke in ihrem Antrag
vorschlägt . Im Gegenteil: Eine solche Lösung würde in
manchen Bereichen die Versorgung erschweren, wenn
nicht verschlechtern .
Der RX-Versandhandel spielt schließlich nicht nur für
europäische Versandapotheken eine Rolle, sondern auch
für deutsche Apotheken . Lassen Sie mich dies an zwei
Beispielen festmachen:
Die Versorgung in ländlichen, strukturschwachen
Regionen wird sehr häufig durch Rezeptsammelstellen
und die Zustellung durch den sogenannten Botendienst
gewährleistet . Nach der Apothekenbetriebsordnung sind
die Voraussetzungen für diesen Botendienst sehr restrik-
tiv . Mir haben Apotheker bestätigt, dass für einen organi-
sierten, strukturierten und auch beworbenen Botendienst,
wie ihn glücklicherweise gerade Apotheken in ländlichen
Regionen anbieten, die Rechtsgrundlage des RX-Versan-
des sinnvoll ist . Die Apothekenbetriebsordnung erlaubt
schließlich nur den Botendienst im Einzelfall, sodass
sich die Apotheker oft in eine rechtliche Grauzone be-
geben würden bei der Beratungspflicht und der Zustel-
lung durch Hilfspersonal . Es wird dem Gesetzgeber sehr
schwer fallen, hier eine trennscharfe Abgrenzung zum
Versandhandel zu definieren, ohne dass es zu einem or-
ganisatorischen Mehraufwand und insbesondere einem
beträchtlichen Mehraufwand beim Einsatz von Fachper-
sonal kommt .
Zudem müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass ein
Versandhandelsverbot insbesondere die Versorgung für
seltene Erkrankungen erschweren würde, da in diesen
Bereichen oft Fertigarzneimittel vom Markt genommen
werden . Derzeit wird die Versorgung mit speziellen Re-
zepturen und Arzneimitteln zu großen Teilen über einige
wenige hochspezialisierte deutsche Versandapotheken
sichergestellt. Spina-Bifida-Patienten, also Patienten,
die unter anderem unter eingeschränkter Blasenfunkti-
on leiden, werden derzeit beispielsweise von wenigen
deutschen Versandapotheken mit Oxybutynin-Instilla-
tionsspritzen versorgt . Wie wollen Sie diesen Patienten
erklären, dass sie ihre Spritzen, die sie für Teilhabe be-
nötigen, künftig nicht mehr wie gewohnt über den Ver-
sandhandel erhalten können, sondern die Versorgung – in
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721334
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welcher Form auch immer – aufwendiger und bürokrati-
scher wird?
Auf solche speziellen Versorgungsbedürfnisse liefert
Ihr Antrag für ein Versandhandelsverbot keine zufrieden-
stellenden Antworten . Ich denke deshalb, es lohnt, darü-
ber nachzudenken, ob es auch andere Möglichkeiten gibt,
die Spieße im Wettbewerb wieder gleich lang zu machen .
Eine Lösung könnte im SGB V liegen . Dort könnte man
den § 129 für alle Partner des Rahmenvertrages zur Arz-
neimittelversorgung so anpassen, dass es gleiche und
rechtlich verbindliche Vertragsbedingungen für alle gibt,
und dort die Sanktionsmöglichkeiten auch schärfen .
Im Prinzip soll das Arzneimittelpreisrecht, das in un-
serem Gesundheitssystem nicht nur die Vergütung für
eine Warenabgabe darstellt, sondern durch seine Steue-
rungs- und Lenkungselemente ein wesentlicher Bestand-
teil der Organisation unseres Gesundheitswesens und der
medizinischen Versorgung ist, in die Sozialgesetzgebung
übertragen werden . Damit läge es in der alleinigen natio-
nalstaatlichen Zuständigkeit, wie wir es im Übrigen auch
bei der Vergütung von allen anderen Heilberufen tun .
Ich bin davon überzeugt, dass eine solche Regelung
über das SGB nicht nur eine sehr viel bessere, sondern
vor allem eine viel schnellere Antwort auf das EuGH-Ur-
teil liefert als ein RX-Versandhandelsverbot . Denn be-
kanntlich müsste ein Verbotsverfahren ein langwieriges
EU-Notifizierungsverfahren durchlaufen. So lange wol-
len wir die Apotheker aber nicht im Regen stehen lassen .
Wenn Ihnen die Arzneimittelversorgung und die Apo-
thekenlandschaft also wirklich wichtig sind, dann unter-
stützen Sie uns bei einer pragmatischen und zeitnahen
Lösung .
Dr. Edgar Franke (SPD): Wir alle haben doch ein
gemeinsames Ziel: Unser gemeinsames Ziel ist es, neben
einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung eine aus-
reichende Anzahl von Apotheken gerade im ländlichen
Bereich zu sichern .
Wir haben dazu ja auch bereits im November vergan-
genen Jahres in unserer Debatte zum Arzneimittelver-
sorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) einige Vorschlä-
ge beraten . Ich darf daran erinnern: Die Vergütung für
Apotheker soll um insgesamt 100 Millionen Euro ange-
hoben werden . Wir wollen darüber hinaus die fachliche
Beratungskompetenz der Apotheker, zum Beispiel beim
Medikationsplan, nicht nur besser nutzen, sondern auch
besser honorieren .
Wir brauchen gerade in der Fläche eine hochwertige
Arzneimittelversorgung und Apotheken, die auch wirt-
schaftlich arbeiten können . Ich komme aus dem ländli-
chen Raum und weiß deshalb genau, wovon ich rede .
Nach dem kürzlich ergangenen Urteil des Europäi-
schen Gerichtshofs sind ausländische Versandapotheken
nunmehr im Gegensatz zu deutschen Apotheken nicht
mehr an die einheitlichen Apothekenabgabepreise ge-
bunden . Mit Boni, inzwischen sogar nicht nur in Form
von Gutscheinen, sondern auch mit konkreten finanziel-
len Zuwendungen, und Rabatten treten sie somit in einen
ungleichen Wettbewerb mit den niedergelassenen Apo-
theken vor Ort .
Das ist aus meiner Sicht, aus Sicht der Sozialdemo-
kraten, nicht akzeptabel! Es besteht also durchaus die
Gefahr, dass die flächendeckende Versorgung mit klei-
nen stationären Apotheken durch einen harten unfairen
Preiswettbewerb beeinträchtigt werden könnte . Darauf
müssen wir als Politik reagieren!
Falsch ist es aus meiner Sicht allerdings, darauf mit
einem gesetzgeberischen Schnellschuss zu reagieren .
Das habe ich in den vergangenen Wochen in zahlreichen
Interviews und Statements immer wieder betont . Nun hat
aber der von mir ansonsten sehr geschätzte Bundesge-
sundheitsminister einen solchen Schnellschuss in Form
eines Referentenentwurfes vorgelegt, mit dem der Ver-
sandhandel von rezeptpflichtigen Arzneimitteln generell
verboten werden soll . Nicht nur das: Auch die niederge-
lassene Apotheke soll in Zukunft nur noch in ganz be-
sonderen Ausnahmefällen Medikamente ausliefern dür-
fen, in gewissen Konstellationen muss dies sogar explizit
durch pharmazeutisches Personal erfolgen . Das würde
eindeutig eine Verschlechterung der Versorgung mit Arz-
neimitteln – gerade auf dem Land – bedeuten .
Ich habe zudem Zweifel, ob ein Komplettverbot des
Versandhandels für verschreibungspflichtige Medika-
mente auch europarechtlich zulässig ist . Mir liegt ein
Gutachten von Professor Dr . Christian Koenig vor . Er
stellt fest, dass der Referentenentwurf europarechtlichen
Anforderungen nicht genügt . Er wertet – ich zitiere –
eine solche mitgliedstaatliche Beschränkungsregulierung
„ins Blaue“ als einen hinreichend qualifizierten Verstoß
gegen die – EU-ausländische Versandapotheken indivi-
dualschützende – Freiheit des Warenverkehrs .
Mit dem hier heute zu diskutierenden Antrag fordert
auch die Linke, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen
Arzneimitteln zu verbieten . Aber: Der Versandhandel er-
gänzt gerade die Möglichkeiten für die Patientinnen und
Patienten auf dem Land und verbessert damit die Versor-
gung . Mit einem Verbot helfen wir niemandem . Darüber
hinaus machen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der
Linken, nicht einen einzigen Vorschlag, mit dem wir die
niedergelassenen Apotheken in unserem Land tatsächlich
stärken können .
Doch genau darum geht es! Wir brauchen eine Lö-
sung, die heimische Apotheken vor unfairem Wettbewerb
schützt und den Versandhandel dabei nicht grundsätzlich
verbietet . Ich bin überzeugt, dass man im § 129 SGB V,
der den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung
regelt, einen Weg finden kann, um einen fairen Wettbe-
werb zwischen stationärer und Versandapotheke zu ge-
währleisten .
Im Übrigen: Sie wissen, ein RX-Versandhandelsver-
bot tritt nicht so einfach in Kraft, jedenfalls nicht mit
einem einfachen Beschluss des Bundestages . Vielmehr
müssen wir im Rahmen eines EU-Notifizierungsver-
fahrens in Brüssel anderen EU-Mitgliedstaaten mehrere
Monate Zeit geben, Bedenken anzumelden, mit offenem
tatsächlichem und rechtlichem Ausgang! Das hat heute
auch der EU-Kommissar für Gesundheit, S . E . Vytenis
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21335
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Andriukaitis, im Gesundheitsausschuss des Bundestages
ausdrücklich bestätigt .
Wenn wir also stattdessen eine pragmatische Lösung
im § 129 SGB V umsetzen würden, wäre kurzfristig und
vor allem rechtssicher ein fairer Interessenausgleich zwi-
schen den niedergelassenen Apotheken und dem Ver-
sandhandel möglich . Ich denke, dies ist ein Kompromiss,
mit dem eigentlich alle leben könnten .
Aus meiner Sicht ist ein generelles Verbot des Ver-
sandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel in
der digitalen Welt von heute ein Rezept von gestern .
Kathrin Vogler (DIE LINKE): Worum geht es? Die
Linke fordert schon lange das gesetzliche Verbot des Ver-
sandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Dabei
geht es uns vor allem um die Sicherheit der Patientinnen
und Patienten und um die flächendeckende Versorgung
mit Arzneimitteln . Dass das Thema aktuell ist, verdanken
wir dem Europäischen Gerichtshof, der die in Deutsch-
land geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medika-
mente aufgehoben hat – allerdings nur für ausländische
Versandapotheken .
Die Linke will die Versorgung der Bevölkerung mit
Arzneimitteln aber nicht global agierenden Handelsket-
ten überlassen. Verschreibungspflichtige Medikamente
gehören in fachkundige Hände von Apothekerinnen und
Apothekern und nicht in den Pakettransporter . Außerdem
ist der Internethandel ein wichtiges Einfallstor für Arz-
neimittelfälschungen .
Internationale Versandhändler werben mit Preisnach-
lässen und Bonuszahlungen um die Patientinnen und
Patienten, insbesondere um solche mit chronischen Er-
krankungen und teuren Medikamenten . Das ist für die
Patientinnen und Patienten vor allem deshalb attraktiv,
weil sie durch Zuzahlungen auf Arzneimittel fürs Krank-
sein finanziell bestraft werden. Deswegen wird auch
meine Partei im Bundestagswahlkampf die Abschaffung
dieser Strafgebühr für Kranke wieder auf die Tagesord-
nung setzen .
Warum sind wir trotzdem gegen den Versand? In In-
ternetapotheken bestellen kann man nur, wenn der Bedarf
zeitlich planbar ist . Für Notfälle und am Wochenende ist
das nichts . Jeder braucht darum eine Apotheke in der
Nähe, die auch nachts und an Feiertagen Notdienst leis-
tet . Viele Apotheken liefern übrigens kostenlos Medika-
mente, oft noch am selben Tag . Die Arzneimittel werden
ins Haus gebracht, aber eben nicht nur durch Paketzustel-
ler, sondern durch pharmazeutisch geschulte Fachkräfte .
Das ist sicherer und schneller noch dazu . Wenn wir dem
Versandhandel erlauben, sich die Rosinen herauszupi-
cken, indem sie die teuren Arzneimittel für chronisch
Kranke liefern, aber keine Beratung vor Ort und keinen
Nachtdienst anbieten, dann gefährden wir das Überleben
von Apotheken auf dem Land . Natürlich haben wir kei-
nen grundsätzlichen Mangel an Apotheken hierzulande,
und den meisten geht es wirtschaftlich gut, aber gerade in
ländlichen Regionen ist das anders . Ich habe mit Apothe-
kern aus kleinen Orten in meinem Wahlkreis gesprochen
und mir zeigen lassen, wie sie die Versorgung der Land-
bevölkerung sicherstellen: oft mit Beratungsangeboten
und Dienstleistungen, die weit über das Angebot einer
Großstadtapotheke hinausgehen . Diese wichtige Infra-
struktur müssen wir bewahren .
Gesamtgesellschaftlich sind Boni und Preisnachlässe
in den Apotheken kein wirksames Rezept gegen die ex-
plodierenden Arzneimittelkosten im Gesundheitswesen .
Von knapp 40 Milliarden Euro Ausgaben für Arzneimit-
tel entfällt nur ein kleiner Anteil auf die Apotheken, und
die wiederum können davon nur einen kleinen Anteil als
Rabatt gewähren . Wer an die Kosten für Arzneimittel
rangehen will, der muss den Pharmakonzernen ihre teils
zweistelligen Renditen streitig machen . Aber die Bun-
desregierung fasst die Pharmaindustrie weiter mit Samt-
handschuhen an und lässt gigantische Einsparpotenziale
ungenutzt .
Meine Fraktion und ich haben diesen Antrag heute
eingebracht, weil wir Druck machen wollten . Das scheint
ja auch gelungen zu sein . Schon sehr schnell nach dem
EuGH-Urteil gab es eine Initiative aus den Bundeslän-
dern, auch unterstützt von Thüringen und Brandenburg .
Dann hat Minister Gröhe einen Gesetzentwurf zum
Verbot des Versandhandels angekündigt, auf den wir
gespannt warten . Aber die SPD und namentlich Herr
Lauterbach tut sich extrem schwer damit . Ich will mal
nicht unterstellen, dass das Sponsoring von DocMorris in
Richtung SPD und Seeheimer Kreis dafür die Motivati-
onshilfe war; das wäre doch gar zu billig . Aber dass Sie,
Herr Lauterbach, als Abgeordneter aus dem Wahlkreis
Düren für ein paar Boni riskieren würden, dass die letzte
Apotheke in Heimbach oder Inden für immer schließen
muss, das finde ich absolut unverantwortlich.
In der Deutschen Apotheker Zeitung haben Sie dann
vorgeschlagen, den Apothekern Extrahonorare zu zahlen,
wenn sie Beratungskabinen einrichten . Das ist einfach
nur peinlich . Erstens sind die Apotheker schon heute ge-
setzlich verpflichtet, Beratungsräume vorzuhalten, nicht
nur Kabinen. Und zweitens ist es offensichtlich, dass Sie
mit diesem Vorschlag lediglich auf Zeit spielen . Denn
das von Ihrem Parteivorsitzenden Gabriel geführte Bun-
deswirtschaftsministerium hat ein Gutachten zum Apo-
thekenhonorar in Auftrag gegeben, das erst im Herbst
nach der Bundestagswahl fertig sein soll . Was dabei he-
rauskommt, ist offen. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.
Inzwischen scheinen Sie sich ja auch dem Kern des
Pudels anzunähern: Ihr jüngst auf Twitter vorgetragener
Vorschlag, zusammen mit dem Versandhandelsverbot zu-
mindest chronisch Kranken die Zuzahlungen auf Medi-
kamente zu erlassen, der weist ja in die richtige Richtung .
Wenn sich CDU/CSU und SPD nun darauf verständigen
könnten, in einem Gesetzentwurf gleich zwei Forderun-
gen der Linken zumindest teilweise zu verwirklichen,
dann hätte unser heutiger Antrag wirklich seinen Zweck
erfüllt und wieder einmal gezeigt: Links wirkt .
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Der Antrag der Linken gibt zwar vor, die Arznei-
mittelversorgung sicherzustellen, erfüllt diesen Anspruch
aber in keiner Weise . Anstatt Wege für gute und wohn-
ortnahe Arzneimittelversorgung, insbesondere im ländli-
chen Raum, aufzuzeigen, ist ihr einziger Vorschlag, den
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Versand verschreibungspflichtiger Medikamente zu ver-
bieten . Das ist auch das Anliegen des Gesetzentwurfes
von Gesundheitsminister Gröhe, der sein falsches, weil
nicht zielführendes Spiel mit den Apotheken fortführt .
Auch der Kuhhandel des SPD-Kollegen Lauterbach ist
kein Beitrag zur Problemlösung, sondern eher zur Poli-
tikverdrossenheit .
Die eigentlich zu lösenden Probleme sind: erstens die
durch das EuGH-Urteil vom vergangenen Oktober ent-
standene Ungleichbehandlung von in- und ausländischen
Apotheken in der Preisbindung: Boni von bis zu 30 Euro
je Rezept, mit denen ausländische Apotheken seit dem
Urteil werben, sind nicht hinnehmbar . Wettbewerb
braucht wieder ein sozialverträgliches Maß . Gefunden
werden muss eine Lösung innerhalb der Apothekenver-
gütung, die verfassungs- und europarechtlich sicher ist .
Zweitens die Sicherstellung der Versorgung in länd-
lichen Regionen: Ähnlich wie bei der ärztlichen Versor-
gung brauchen wir dringend regionale Konzepte sowohl
für Patientinnen und Patienten als auch für Apotheken
im ländlichen Raum . Grundlegende Innovationen in der
Arzneimittelversorgung sind überfällig .
Es stellt sich also die Frage, ob das geforderte Ver-
bot des Versandhandels, der bisher kaum 3 Prozent des
Gesamtmarktes ausmacht, diese Probleme löst und da-
mit die wohnortnahe Arzneimittelversorgung sicherstellt .
Daran haben wir erhebliche Zweifel, auch weil die Argu-
mente der Verbotsbefürworter sich immer wieder auf An-
nahmen stützen, die nicht belegt und vom EuGH bereits
als nicht glaubhaft zurückgewiesen wurden .
Den vielen an chronischen Erkrankungen leidenden
Menschen, den älteren und immobilen Menschen und
denjenigen, die heute schon zu weit von der nächsten
Apotheke entfernt wohnen, helfen die vorliegenden Initi-
ativen nicht . Ebenso wenig der ländlichen Apotheke, die
schon heute mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen
hat .
Wir fordern deswegen, die Interessen der Patientinnen
und Patienten tatsächlich in den Vordergrund zu stellen,
die Probleme schnell, realistisch und ohne Populismus
zu lösen und das Urteil des EuGH als Anlass zu nehmen,
die Arzneimittelversorgung an die heutigen Bedürfnisse
anzupassen. Voraussetzung dafür ist die Offenlegung der
statistischen und empirischen Erkenntnisse, die Gröhes
Gesetzentwurf zugrunde liegen . Darüber hinaus sind
Konzepte zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung,
insbesondere der Arzneimittelversorgung, gemeinsam
mit Bundesländern, Regionen und der Bevölkerung zu
erarbeiten .
Anlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von den Abgeordneten Azize
Tank, Katja Kipping, Sabine Zimmermann
(Zwickau), weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs ei-
nes ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundge-
setz) (Tagesordnungspunkt 18)
Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU): In der
16 . Wahlperiode des Deutschen Bundestages hatten die
Linken einen nahezu identischen Gesetzentwurf in den
Deutschen Bundestag eingebracht . Dieser ist ohne eine
Debatte der Diskontinuität anheimgefallen . Diese Woche
bringt die Linke erneut einen Gesetzentwurf ein . Sofern
dieser Entwurf nicht ebenfalls der Diskontinuität über-
antwortet wird, wage ich die Prognose, dass Sie die zur
Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit
verfehlen werden .
Selbst wenn Ihre Behauptung zuträfe, die Durchset-
zung sozialer Menschenrechte sei nur ungenügend ge-
währleistet, würde sich mit Ihrem Gesetzentwurf am
Status quo nichts ändern . Mit anderen Worten: Der Ge-
setzentwurf ist überflüssig.
Obwohl das Sozialstaatsprinzip in unserer Verfas-
sung bereits in Artikel 20 Absatz 1 und 28 Absatz 1 des
Grundgesetzes verankert ist, wollen Sie zusätzlich einen
Artikel 1a aufnehmen . Dieser lautet „Jeder Mensch hat
das Recht auf soziale Sicherheit. Der Staat ist verpflich-
tet, kollektive soziale Sicherungssysteme zu schaffen.
Jeder Mensch hat das Recht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums, das ihm diejeni-
gen materiellen Voraussetzungen zusichert, die für seine
Existenz und Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen
und politischen Leben unerlässlich sind . Das Existenzmi-
nimum ist sanktionsfrei zu gewährleisten .“
Als ich Ihre Forderung nach der Verpflichtung zur
Schaffung sozialer Sicherungssysteme gelesen habe,
konnte ich mich nur wundern: Es ist Gegenstand sämt-
licher deutscher Schullehrpläne, dass schon Bismarck
soziale Sicherungssysteme geschaffen hat. Und seit
Bismarck hat sich noch einmal viel getan . Aus dem Sozi-
alstaatsprinzip der Artikel 20 Absatz 1 GG und Artikel 87
Absatz 2 ergibt sich bereits, dass die Schaffung sozialer
Sicherungssysteme zum Schutz der sozialen Existenz
Grundaufgabe des Staates ist .
Schon seit Jahrzehnten erhalten Bedürftige in
Deutschland Sozialhilfe . Im Hartz-IV-Urteil des Bundes-
verfassungsgerichts vom 9 . Februar 2010 hat das Gericht
ausgeführt, dass aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit
dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 GG ein
Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdi-
gen Existenzminimums folgt . Daraus ergibt sich ein ver-
fassungsunmittelbarer Anspruch auf Sozialleistungen:
Jedem Hilfebedürftigen stehen diejenigen materiellen
Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und
für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen,
kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind .
Ihre Forderung nach sanktionsfreier Gewährleistung
des Existenzminimums würde nichts anderes bedeuten
als ein Grundrecht auf ein bedingungsloses Grundein-
kommen auf Hartz-IV-Niveau . Das lehnt meine Fraktion
ab . Jeder Mensch hat in unserem Sozialstaat Anspruch auf
Gewährleistung des Existenzminimums, wenn er in Not
geraten ist . Aber die Gesamtgesellschaft, die die Unter-
stützung finanziert, hat auch einen Anspruch darauf, dass
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dieser Mensch versucht, finanziell wieder auf die Beine
zu kommen . Und wenn dafür etwa seine Mitwirkung bei
der Arbeitsplatzsuche erforderlich ist, dann ist das keine
Zumutung, sondern eine Selbstverständlichkeit .
Sie versprechen sich von einer verfassungsrechtlichen
Konkretisierung wirtschaftlicher und sozialer Rechte eine
verbesserte rechtliche Durchsetzbarkeit und behaupten,
die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips durch soziale
Grundrechte gebe der verfassungsrechtlichen Rechtspre-
chung konkrete Maßstäbe an die Hand .
Abgesehen davon, dass man die von Ihnen sogenann-
ten Maßstäbe in Ihrem Gesetzentwurf suchen muss, sind
diese wenig konkret . Dazu kommt, dass Ihre Annahme,
man müsse möglichst viel ins Grundgesetz schreiben,
dann werde schon alles gut, sehr naiv ist .
Es ist aber ein Trugschluss, dass die Ergänzung des
Grundgesetzes generell zu einer verbesserten Durchset-
zung von Rechten führen würde . Das gilt einmal für die
Forderung nach Aufnahme weiterer Staatszielbestim-
mungen . Das gilt aber auch für die von Ihnen geforderte
Aufnahme weiterer Grundrechte .
Selbst Grundrechte werden nicht schrankenlos ge-
währt . Grundrechte sind mit geschriebenen und unge-
schriebenen verfassungsrechtlichen Schranken versehen .
Selbst wenn diese Schranken wieder Grenzen haben, die
sogenannten Schranken-Schranken, bleibt der effektive
Wirkungsbereich der Grundrechte mitunter weit hinter
ihrem Schutzbereich zurück . Das gilt auch für die von
Ihnen vorgeschlagenen und sogenannten sozialen Grund-
rechte .
Schließlich müssen Sie auch die anderen Grundrechte
im Blick haben, die möglicherweise entgegenstehen . In
Artikel 9 Absatz 4 Ihres Gesetzentwurfs wollen Sie etwa
das Streikrecht ohne Einschränkungen gewährleisten .
Es soll auch das Recht zum politischen Streik umfassen .
Aussperrungen sollen rechtswidrig sein . Ich sehe da auf
den ersten Blick einen Konflikt mit dem kollidierenden
Grundrecht der Koalitionsfreiheit der Arbeitgeberseite
aus Artikel 9. Dazu findet sich in Ihrem Gesetzentwurf
nichts .
Das Grundgesetz sollte die wichtigsten Regeln für
Bürger und Staat enthalten . Mit jeder zusätzlichen Er-
gänzung werden die bisherigen Regelungen in den Hin-
tergrund gedrängt und damit relativiert . Die Aufnahme
immer neuer Vorschriften wird tendenziell zu einer Über-
frachtung des Grundgesetzes führen . Deshalb ist aus
Sicht der Union Zurückhaltung geboten .
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetz-
entwurf ab .
Dr. Silke Launert (CDU/CSU): Die Idee, soziale
Grundrechte in das Grundgesetz einzuführen, ist nicht
neu; immer wieder gibt es aufflammende Vorstöße in
Richtung Konkretisierung unseres verfassungsrechtlich
verankerten Sozialstaatsgebots . So werden regelmäßig
das bedingungslose Grundeinkommen gefordert sowie
die Grundrechte auf Arbeit, Wohnung und Bildung .
Der vorliegende Gesetzentwurf stellt nun eben diese
Forderungen erneut zur Diskussion . Er verkauft sie dem
Leser als geradezu zwingend notwendig, da die Men-
schen in Deutschland „nicht über die elementaren sozi-
alen Rechte verfügen“ würden und die „Durchsetzung
Sozialer Menschenrechte gegenwärtig nur ungenügend
gewährleistet“ sei . Der Gesetzentwurf lässt einen fast
glauben, unser Grundgesetz sei menschenfeindlich .
Kurzum: Der Gesetzentwurf spielt sich auf zum Ret-
ter des Sozialstaats und unserer demokratischen Gesell-
schaft. Und jeder, der das anders sieht, ist offenbar dem
Untergang geweiht .
Dabei leugnet der Gesetzentwurf aber in, wie ich finde,
geradezu verächtlicher Art und Weise, dass unsere Ver-
fassung, deren oberster Grundsatz der Schutz der Men-
schenwürde ist, eine Ordnung ist, die wie keine andere
in der deutschen Geschichte zuvor die Menschenrechte
garantiert und die die Grundlage eines nie gekannten ge-
sellschaftlichen Wohlstands und sozialer Sicherung ist .
Und wer diese gesellschaftliche und politische Reali-
tät der Bundesrepublik derart verfälscht, lässt kaum ver-
deckt, welch Geistes Kind er wirklich ist: Dieser Gesetz-
entwurf zeigt einmal mehr, dass die Fraktion Die Linke
in weiten Teilen in der Tradition ihrer kommunistischen
Ahnen steht, die zur Demokratie allenfalls ein taktisches
Verhältnis pflegten.
Und nun zum Gesetzentwurf im Einzelnen, bei dem
ich mich auf zwei der konkreten Vorschläge beschränken
will: In einem neuen Artikel 1a des Grundgesetzes soll
das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums verankert werden . Und zwar sank-
tionsfrei . In der Antragsbegründung heißt es erläuternd
dazu: „Eine Koppelung der Leistungsgewährung an ei-
nen Zwang zur Arbeit oder sonstige Pflichten der Betrof-
fenen ist unzulässig .“
Dass jeder Bürger unserer Gesellschaft das Recht auf
eine menschenwürdige Existenz hat, steht außer Zweifel .
Darüber brauchen wir heute nicht zu diskutieren .
Worüber wir aber offenbar diskutieren bzw. was wir
klarstellen sollten, ist aber, dass mit diesem Recht auch
eine Pflicht untrennbar verbunden ist. Und diese Pflicht
besteht darin, nach Kräften zum eigenen Unterhalt bei-
zutragen .
Wer nicht arbeiten will, kann auch nicht verlangen,
dass ein anderer für seinen Unterhalt aufkommt . Ganz
einfach . Oder wie wollen Sie denn einem Mann, der Tag
für Tag auf dem Bau schuftet, um seine Frau und seine
drei kleinen Kinder zu ernähren, erklären, dass er Lohn-,
Umsatz- und Ökosteuer zahlen soll, damit ein anderer
nicht zu arbeiten braucht? Nein, solch eine Regelung
wäre nicht nur unfair, sondern geradezu eine Ohrfeige
für jeden Bürger, der schwer und pflichtbewusst arbeitet.
Weiter stellt sich mir die Frage, wie dieses Grundrecht
finanziert werden soll; das Geld fällt schließlich nicht
vom Himmel . Wenn wir davon ausgehen, dass das Exis-
tenzminimum bei etwa 1 000 Euro pro Monat liegt, dann
würde das einen Finanzbedarf von etwa 1 000 Milliarden
Euro pro Jahr nach sich ziehen . Im Vergleich dazu: Die
Steuereinnahmen im letzten Jahr beliefen sich auf etwa
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700 Milliarden Euro . Ich denke, diese Zahlen sprechen
für sich .
Aber immerhin wird im Antrag die Prognose gestellt,
dass sich der Sozialstaat positiv auf die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit auswirken werde . Dies nenne ich eine
mutige Prognose; denn ich habe eher die Vermutung,
dass die Arbeitsmotivation leiden wird, wenn die Bin-
dung zwischen Arbeit und Lohn aufgehoben wird, und
zwar beim Empfänger wie beim Geber . Oder glauben
Sie ernsthaft, dass sich noch irgendwer anstrengen wür-
de? Wenn jeder fürs Nichtstun Geld bekommt, wer soll
dann noch morgens aufstehen? Und wer soll dann den
Fortschritt bringen und die Steuern zahlen? Glauben Sie
wirklich, dass wir führendes Exportland bleiben können,
wenn wir uns auf diese Regelung einlassen? Wenn jeder
nur noch das machen kann, was er will, wer soll dann die
unattraktiven Jobs übernehmen?
Für den Fall, dass aber doch jemand arbeiten will,
soll es in einem neuen Artikel 3a schließlich auch das
Grundrecht auf Arbeit geben . In der Begründung heißt es
dazu, dass es sich dabei um ein subjektives „einklagba-
res Grundrecht“ handeln soll . Das bedeutet also, dass der
Staat zur Bereitstellung eines angemessenen Arbeitsplat-
zes für jeden Bürger verpflichtet wäre. Der Staat müss-
te demnach selbst Arbeitsplätze schaffen oder aber die
Wirtschaft dazu veranlassen, für Arbeitsplätze zu sorgen .
Tut er das nicht, muss er selbstverständlich für die finan-
ziellen Folgen geradestehen, was mich erneut zu der Fra-
ge nach den Kosten führt .
Noch viel mehr als die Kosten treibt mich in diesem
Zusammenhang aber um, dass der Staat im Falle des Be-
stehens eines solchen Grundrechts zwangsläufig lenkend
in den Arbeitsmarkt eingreifen müsste und er damit nicht
zuletzt das Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und Ar-
beitsplatzes sowie die Tarifautonomie einschränken wür-
de . Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, das
wollen wir beim besten Willen nicht .
Abschließend lässt sich also festhalten: Wer kon-
kretisierte soziale Grundrechte fordert, muss dem Staat
gehörige Eingriffsmöglichkeiten zugestehen samt ent-
sprechender Zwangsmittel . Gleichzeitig muss er damit
rechnen, dass der Staat in einem wirtschaftlichen Desas-
ter endet . Dies haben wir bei den Experimenten diverser
kommunistischer Staaten gesehen .
Haben Sie denn schon vergessen, wie und warum die
DDR scheiterte? Wollen Sie ernsthaft die Fehler aus der
Vergangenheit wiederholen?
Die Union will es jedenfalls nicht .
Dr. Matthias Bartke (SPD): In dieser Legislatur ha-
ben wir 65 Jahre Grundgesetz gefeiert . Zu Recht und mit
Freude . Das Grundgesetz bildet bis heute eine menschen-
freundliche und solide Grundlage unserer Demokratie .
Nach den Zeiten des Nationalsozialismus hat uns das
Grundgesetz einen Neubeginn in Frieden und Freiheit
gesichert . Es hat die Fähigkeit, gesellschaftlichen Verän-
derungen Raum zu geben: Es hat die Wiedervereinigung
und die europäische Integration ermöglicht .
Das Grundgesetz hat aber auch selbst eine gesell-
schaftsverändernde Kraft . Erinnern wir uns nur an die
sehr konkreten Urteile des Bundesverfassungsgerichts
beispielsweise zur Gleichberechtigung der Frauen, zu
den Rechten von Homosexuellen, zur Meinungsfreiheit,
zum Schutz der Familie, zum Recht auf informationelle
Selbstbestimmung und – was Sie von der Fraktion Die
Linke heute thematisieren – zum Recht auf ein men-
schenwürdiges Existenzminimum .
Das Grundgesetz ist die rechtliche Grundlage für un-
ser Zusammenleben . Es ist das Fundament unserer Wer-
teordnung, der Rechte jeder und jedes Einzelnen . Wir
erleben in dieser Legislatur eine Zunahme von Hass und
Hetze in der Bevölkerung . Das Grundgesetz ist dafür
kein Freibrief . Im Gegenteil: Es gibt Grenzen vor, die
niemand außer Kraft setzen darf .
Grundrechte schützen den Einzelnen zugleich auch
vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt. Der Staat ist
damit aufgefordert, grundrechtswidrige Eingriffe zu un-
terlassen . Diese Abwehrrechte können notfalls bis zum
Bundesverfassungsgericht eingeklagt werden .
Soziale Grundrechte hingegen haben nur sehr bedingt
Eingang gefunden in unser Grundgesetz . Nichtsdesto-
trotz haben ja auch Sie in Ihrem Linken-Gesetzentwurf
erkannt, dass das Grundgesetz dennoch den sozialen
Rechtsstaat fordert . Das Sozialstaatsgebot hat damit
Verfassungsrang. Es verpflichtet den Gesetzgeber, die
Rechtsprechung und die Verwaltung dazu, nach sozialen
Gesichtspunkten zu handeln und auch die Rechtsordnung
dementsprechend zu gestalten .
Das ist keinesfalls wenig, auch wenn Sie das vielleicht
so darstellen wollen . Das Bundesverwaltungsgericht hat
in einer Entscheidung anerkannt, dass aus der Garantie
der Menschenwürde ein subjektives Recht auf Sozialhil-
fe folgt . Dieses Urteil schuf die Basis für das Recht auf
Fürsorge .
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Recht-
sprechung ebenso die Rechte aus der Sozialversicherung
als Eigentum verstanden . Nicht zuletzt hat das Bundes-
verfassungsgericht aus der Garantie der Menschenwürde
in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot die Verpflich-
tung des Staates zur Gewährleistung eines menschen-
würdigen Existenzminimums abgeleitet . Damit hat es
klare Konturen für die soziale Sicherheit definiert. Dafür
braucht es also keinen gesonderten Artikel im Grundge-
setz mehr .
Für ebenso unnötig halte ich die Forderung, im Grund-
gesetz zu verankern, dass der Lohn einen angemessenen
Lebensunterhalt sichern muss . Dafür haben wir bereits
den Mindestlohn, für den wir in der SPD gegen alle
Widerstände gekämpft und uns am Ende durchgesetzt
haben . Inzwischen können wir sagen: Der Mindestlohn
wirkt. 10 Prozent aller Beschäftigten profitieren vom
Mindestlohn. Für die betroffenen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer hat das zu einer beachtlichen durch-
schnittlichen Lohnerhöhung von 18 Prozent geführt .
Und allen Unkenrufen zum Trotz war der Mindestlohn
nicht das Ende des Abendlandes . Im Gegenteil: Die Ge-
samtbeschäftigung in Deutschland ist weiter gestiegen .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21339
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Die SPD steht damit mehr als jede andere Partei für einen
Lohn, der zum Leben reicht .
Meine Damen und Herren der Linken, jetzt kommen
Sie und fordern einen angemessenen Lebensunterhalt als
Grundrecht . Dass eine solche Forderung gerade von der
Partei kommt, die damals gerade nicht für den Mindest-
lohn gestimmt hat, das ist nun wirklich ein Treppenwitz
der Geschichte . Ich würde das aber mal als Hinweis neh-
men, dass Sie Ihren Fehler eingesehen haben .
Sie fordern außerdem das Recht auf eine menschen-
würdige und diskriminierungsfrei zugängliche Wohnung .
Als Grundrecht würde das den Staat verpflichten, jedem
Bürger eine solche Wohnung zu verschaffen. Wohnungen
müssten also auf Staatskosten errichtet und vom Staat
verwaltet werden . Wir sind aber kein Allversorgungs-
staat .
Der Staat kann jedoch in Bahnen lenken und Anreize
setzen, und genau das ist es auch, was wir tun . Die Miet-
preisbremse wie auch höheres Wohngeld und mehr Mit-
tel für den sozialen Wohnungsbau sorgen dafür, dass gu-
tes Wohnen in unserem Land nicht zum Luxusgut wird .
Die Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung
der Länder haben wir deswegen deutlich auf 1,5 Milliar-
den Euro ab 2017 erhöht . Außerdem haben wir die Städ-
tebauförderung auf 700 Millionen Euro jährlich erhöht .
Sie wollen ein Recht zum politischen Streik . Be-
gründung: Die auf Unternehmensseite liegende Verfü-
gungsmacht über die Produktionsmittel ermögliche den
Wirtschaftsunternehmerinnen und -unternehmern einen
andauernden Druck auf den Staat . Unter der Vorherr-
schaft des Kapitals bedürfe es deshalb eines Ausgleichs .
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die
Linke: Geht es auch ein bisschen weniger dramatisch?
Wenn wir hier wirtschaftshörig wären, hätten wir uns we-
der mit Mietpreisbremse noch mit Mindestlohn befasst;
wir hätten nicht das Bestellerprinzip beim Maklerrecht
eingeführt; wir würden uns nicht mit Verbraucherschutz
befassen . Es wäre schön, wenn Sie ein realistischeres
Bild unseres demokratischen Staates und seines Gesetz-
gebers wahrnehmen und zeichnen würden . Um es kurz
zu machen: Wir wollen keine politischen Streiks . Im Ar-
beitskampf muss es um Arbeitsbedingungen gehen, und
im Wahlkampf geht es dann um die Politik .
Meine Damen und Herren von der Linken, es ist nicht
so, als würden wir alles falsch finden, was Sie sagen.
Auch uns liegt es am Herzen, dass niemand benachteiligt
wird, dass Gesundheit geschützt und gefördert wird und
dass jeder Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrich-
tungen hat . Aber das alles sind Fragen der praktischen
Politik. Dort muss der Sozialstaat umgesetzt und finan-
ziert werden . Mit hehren Spezialgrundsätzen im Grund-
gesetz ändern wir nichts .
Das Grundgesetz ist für die Grundsätze zuständig und
nicht für Detailregelungen nach dem Prinzip „a bis d“ .
Wofür bereits an anderer Stelle ausreichend Sorge getra-
gen ist, darf das Grundgesetz nicht unnötig belasten . Das
sollte unser Maßstab sein .
Und es gilt dennoch: Wenn wir nicht wollen, dass das
Grundgesetz aus der Zeit fällt, müssen neue Erkenntnis-
se und Bewertungen nach sorgsamer Abwägung Ein-
gang finden können. Dem versperren wir uns nicht. Die
SPD-Bundestagsfraktion macht sich seit Jahren für die
Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark .
Sie sehen also: In diesem Punkt ziehen wir am sel-
ben Strang . Kinder sind im Verfassungstext bisher nur
als Bezugspunkt des Elternrechts erwähnt . Dabei sind sie
Träger von Rechten . Sie haben ein eigenes Recht auf Ent-
faltung ihrer Persönlichkeit . Kinder sind beim Einfordern
ihrer Rechte stets auf die Unterstützung durch andere an-
gewiesen . Umso wichtiger sind spezielle, eigene und klar
formulierte Rechte, die Kinder besonderen Schutz, best-
mögliche Förderung und altersangemessene Beteiligung
bieten .
Wir wollen noch in dieser Legislaturperiode einen
Gesetzentwurf zur Verankerung der Kinderrechte im
Grundgesetz auf den Weg bringen . Wir appellieren an
alle Fraktionen des Bundestags, uns in diesem Anliegen
zu unterstützen .
Azize Tank (DIE LINKE): Die Verwirklichung sozia-
ler Menschenrechte ist eine unabdingbare Voraussetzung
für ein würdevolles Leben in einer sozial gerechten Ge-
sellschaft . Soziale Menschenrechte sind nicht etwa Al-
mosen an Bedürftige, sondern völkerrechtlich verbriefte
Menschenrechte, die jedem Menschen zustehen . Dazu
gehören unter anderem das Recht auf Arbeit, gerechte
und günstige Arbeitsbedingungen, angemessene Entloh-
nung, soziale Sicherheit, das Recht auf einen angemes-
senen Lebensstandard, ein Höchstmaß an geistiger und
körperlicher Gesundheit, das Recht auf Bildung sowie
Teilhabe am kulturellen Leben .
Soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrech-
te, oder kurz soziale Menschenrechte, sind im UN-So-
zialpakt, der Europäischen Sozialcharta, der EU-Grund-
rechtecharta sowie zahlreichen weiteren völkerrechtlich
verbindlichen Abkommen geregelt .
Menschenrechte gelten universell; sie sind gleich-
wertig und unteilbar . Dennoch sind die sozialen Men-
schenrechte immer noch nicht gleichberechtigt – wie die
bürgerlichen und politischen Rechte – im Grundgesetz
verankert . Damit können sie auch nicht mit einer Verfas-
sungsbeschwerde eingeklagt werden . Dies will die Frak-
tion Die Linke ändern . Der vorliegende Gesetzesentwurf
zur Aufnahme sozialer Grundrechte ins Grundgesetz soll
eine Lücke schließen, die seit dessen Verkündung im
Grundgesetz klafft. Diese Lücke rührt vor allem aus den
historischen Umständen, in denen das Grundgesetz nach
den verheerenden Erfahrungen der Nazizeit entstanden
ist . Damals standen die Rückkehr zum Rechtsstaat und
die Gewährleistung elementarer politischer Grundrechte
im Vordergrund .
Heute steht aber die soziale Frage im Mittepunkt
gesellschaftlicher Auseinandersetzungen . Soziale Un-
gleichheit führt zu Spaltungen in der Bundesrepublik und
gefährdet den gesellschaftlichen Frieden .
Schon mit der Allgemeinen Erklärung der Men-
schenrechte wurde international anerkannt, dass soziale
Menschenrechte gleichrangig mit bürgerlichen und poli-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721340
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tischen Menschenrechten sind . Sie müssen also auch zu-
sammen gedacht und gleichberechtigt verwirklicht wer-
den . Denn die beiden Dimensionen der Menschenrechte,
also die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen und
die bürgerlichen und politischen Rechte, sind nicht ge-
gensätzlich, sondern bedingen einander . So gibt es zum
Beispiel kein soziales Recht auf Gesundheit ohne das po-
litische Recht auf körperliche Unversehrtheit .
Die Verwirklichung sozialer Menschenrechte ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie betrifft jeden Men-
schen . Wir brauchen schließlich nicht selbst krank zu
sein, um ein Grundrecht auf Zugang zu Gesundheit zu
verteidigen . So wie wir auch nicht erst in einer Diktatur
leben müssen, um die Bedeutung des allgemeinen Wahl-
rechts zu erkennen .
Die sozialen Grundrechte dienen der gleichberechtig-
ten gesellschaftlichen Teilhabe in allen Lebenslagen und
der Freiheit des Menschen vor und von gesellschaftli-
chen Zwängen . Sie sind somit tragende Säulen eines mo-
dernen Sozialstaates .
Das Grundgesetz definiert die Bundesrepublik
Deutschland als sozialen Rechtsstaat . Der vorliegende
Gesetzesentwurf zielt auf die Konkretisierung der Ver-
pflichtung zur Sozialstaatlichkeit ab. Dies ist angesichts
der sozialen Verwerfungen und Gefahren für den demo-
kratischen Zusammenhalt unserer Gesellschaft heute
dringend geboten und wichtiger denn je .
Die Verankerung sozialer Grundrechte im Grundgesetz
ist nicht zuletzt auch eine Konsequenz bereits bestehen-
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts . In
diesem Zusammenhang ist insbesondere die sogenannte
„Hartz-IV“-Entscheidung von 2010 zu nennen, in der das
Bundesverfassungsgericht ausdrücklich das Grundrecht
auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für alle in
Deutschland lebenden Menschen feststellt .
Strukturelle Schwächen des Sozialstaatsprinzips kön-
nen jedoch nicht allein von den Gerichten korrigiert wer-
den . Vielmehr müssen soziale Grundrechte sichtbar ins
Grundgesetz als individuelle Grundrechte aufgenommen
werden .
Soziale Menschenrechte werden in der Bundesrepu-
blik vielfach missachtet . Der UN-Sozialausschuss, der
für die Überwachung des UN-Sozialpaktes verantwort-
lich ist, kritisiert die Bundesrepublik seit Jahren, insbe-
sondere im Hinblick auf Diskriminierungen beim Zugang
zu Bildung und zum Arbeitsmarkt . Die Bundesregierung
verweigert bis heute die Unterzeichnung des Fakultativ-
protokolls zum UN-Sozialpakt und die Ratifizierung der
revidierten Europäischen Sozialcharta . Dadurch sind In-
dividualbeschwerdeverfahren bei Vertragsverletzungen
ausgeschlossen .
Löhne und Sozialleistungen reichen zudem häufig
nicht aus, um ein würdevolles Leben zu ermöglichen .
Selbst in einem der reichsten Länder der Welt ist nahezu
jedes fünfte Kind von Armut bedroht oder arm .
Armutsbekämpfung und der Schutz sozialer Men-
schenrechte sind eng miteinander verknüpft . Denn eine
konsequente Armutsbekämpfung hebt nicht nur auf die
Beseitigung wirtschaftlicher Mängelzustände ab, son-
dern bezieht die Menschen als handelnde Akteure und
individuelle Rechtsträger ein .
Im Rahmen eines Fachgesprächs der Linken im
März 2016 und einer internationalen Fachkonferenz im
Oktober 2016 haben wir zusammen mit Wissenschaftle-
rinnen und Wirtschaftlern, sozialen Verbänden und der
Zivilgesellschaft die Notwendigkeit der Verankerung
sozialer Menschenrechte im Grundgesetz sowie die kon-
krete Ausgestaltung unseres Gesetzesentwurfs konsul-
tiert und erörtert . Viele wichtige Ergänzungswünsche ha-
ben wir in diesen Gesetzesentwurf aufgenommen . Dafür
möchte ich ausdrücklich allen beteiligten Expertinnen
und Experten und gesellschaftspolitischen Aktivistinnen
und Aktivisten danken .
Wenn wir unser Grundgesetz zukunftssicher gestalten
wollen, müssen wir endlich auch soziale Grundrechte –
wie bereits die bürgerlichen und politischen Rechte – da-
rin aufnehmen .
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN): Ich bin dankbar für den Gesetzentwurf
der Fraktion Die Linke, weil er ermöglicht, über die Be-
deutung der sozialen Menschenrechte zu debattieren .
Vor 50 Jahren – am 10 . Dezember 1966 – wurde der
UN-Sozialpakt zu den wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechten, die sogenannten WSK-Rechte, ver-
abschiedet . Die Bundesrepublik Deutschland ist dem
Sozialpakt zehn Jahre später beigetreten . Damit sind sie
neben den bürgerlichen und politischen Rechten, die die
öffentliche Debatte über Menschenrechte dominieren,
auch für Deutschland verbindlich . Es ist wichtig zu beto-
nen, dass die WSK-Rechte keine Menschenrechte zwei-
ter Klasse sind, sondern genauso wichtig sind wie die
bürgerlichen und politischen Rechte .
Der Umgang der Bundesregierung mit den sozialen
Menschenrechten ist allerdings problematisch . So trat
zwar, wie erwähnt, der Sozialpakt 1976 in Kraft; das Fa-
kultativprotokoll von 2008, das es unter anderem ermög-
licht, diese Rechte auch individuell einzuklagen, hat der
Bundestag aber immer noch nicht ratifiziert. Das sollte
endlich geschehen .
Ähnliches gilt für die Europäische Sozialcharta .
Auch hier wurde die ursprüngliche Sozialcharta aus dem
Jahr 1961 ratifiziert. Die revidierte Sozialcharta aus dem
Jahr 1996 wurde zwar von Deutschland unterschrieben,
aber immer noch nicht ratifiziert – nach über 20 Jahren!
Die Ratifizierung all dieser Dokumente ist überfällig.
Der lasche Umgang der Bundesregierung mit sozia-
len Menschenrechten und Grundrechten zeigt sich aber
nicht nur bei internationalen Vereinbarungen, sondern
auch bei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
zu sozialen Menschenrechten . So hat das Bundesverfas-
sungsgericht in mehreren Urteilen betont, dass sich aus
dem Grundgesetz ein Grundrecht und Menschenrecht
auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzmini-
mums herleiten lässt . Dieses Grundrecht und Menschen-
recht wird von der Regierung und der Großen Koalition
immer wieder ignoriert und kleingeredet, sei es bei den
Berechnungen des Regelsatzes, bei der Festlegung der
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21341
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Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
und zuletzt bei der Einschränkung des Anspruchs von
Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern auf Grundsiche-
rung . Außerdem gibt es immer noch 100-Prozent-Sankti-
onen im Hartz-IV-System . Wenn die Leistung aber kom-
plett gestrichen wird, ist offensichtlich das Grundrecht
auf Existenzsicherung nicht gewährt . Wir fordern die
Abschaffung der Sanktionen.
Ein weiteres Beispiel ist, dass soziale Menschenrech-
te für Geflüchtete in Deutschland nicht im notwendigen
Maße gewährleistet sind, wie in dem kürzlich erschiene-
nen Bericht „Entwicklung der Menschenrechtssituation
in Deutschland“ des Deutschen Instituts für Menschen-
rechte deutlich wird, das sich schwerpunktmäßig mit der
Situation von Geflüchteten in Deutschland beschäftigt.
Insbesondere der Zugang zu Gesundheitsleistungen ist
dabei problematisch . Das Mindeste ist aber, endlich die
finanziellen Leistungen anzugleichen und gleiche Leis-
tungen für die Gesundheit zu schaffen. Das Einfachste
und Sinnvollste wäre, das Asylbewerberleistungsgesetz
abzuschaffen.
Nicht zuletzt zeigt auch die hohe Zahl von Wohnungs-
losen, dass auch in Deutschland soziale Menschenrechte,
hier konkret das Recht auf Wohnen, verletzt werden . Es
ist ein Skandal, dass es in Deutschland mehrere Hun-
derttausend Menschen gibt, die wohnungslos sind und
nach Schätzungen der BAG Wohnungslosenhilfe fast
40 000 Menschen sogar auf der Straße leben müssen . Das
ist für ein reiches Land wie Deutschland eine Schande
und muss beendet werden .
Soziale Menschenrechte wie das Recht auf soziale
Sicherheit und Wohnen, der Zugang zu Gesundheits-
leistungen, Bildung und Arbeit müssten im Zentrum der
Politik stehen . Es gibt allerdings ein Problem, und dazu
zitiere ich Herrn Professor Eichenhofer aus seinem Buch
„Soziale Menschenrechte im Völker-, europäischen und
deutschen Recht“, Seiten 2 f .:
„Warum sind die sozialen Menschenrechte in
Deutschland dennoch weder allgemein bekannt, noch im
Bewusstsein der Juristen, Politiker oder Bürger gegen-
wärtig? Das hat mit dem GG zu tun . Wird in Deutschland
über die Menschenrechte gesprochen, denken die meis-
ten an die „Grundrechte“ . Die Menschenrechte heißen in
Deutschland „Grundrechte“ . Deshalb scheinen diese mit
jenen überein zu stimmen . Dagegen zeigen die sozialen
Menschenrechte: Die Grundrechte machen nur einen Teil
der Menschenrechte aus! Weil die Grundrechte die bür-
gerlichen und politischen Menschenrechte umfassen, die
sozialen Menschenrechte in den Grundrechten hingegen
nicht vorkommen, werden sie gemeinhin als schlechter-
dings inexistent betrachtet und deshalb geflissentlich ge-
leugnet und bestenfalls ignoriert .“
Es gäbe also durchaus Grund, darüber nachzuden-
ken, die Grundrechte zu ergänzen . Was den vorliegen-
den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke angeht, sind
wir allerdings skeptisch und finden, dass er über das Ziel
hinausschießt . Im Grunde stehen die sozialen Menschen-
rechte indirekt schon im Grundgesetz . So heißt es in Ar-
tikel 1 Absatz 2: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum
zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrech-
ten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft,
des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt .“ Dazu
gehören auch die sozialen Menschenrechte . In Kombi-
nation mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes
lassen sich daraus auch soziale Grundrechte herleiten,
wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach gezeigt hat .
Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes, die Europä-
ische Grundrechtecharta, die Europäische Menschen-
rechtskonvention, eine Vielzahl mit bundesgesetzlicher
Wirkung geltender völkerrechtlicher Vereinbarungen,
auch im Bereich wirtschaftlicher, sozialer und kultureller
Rechte, und ihre jeweilige Ausformung durch die Recht-
sprechung sind eine belastbare Grundlage .
Und wenn wir das Grundgesetz ergänzen, sollten wir
uns nicht in Details verlieren und die Grundrechte so for-
mulieren, dass sie auch tatsächlich gewährt werden kön-
nen und nicht nur bloße Absichtserklärungen sind . So
könnte ich persönlich mir durchaus vorstellen, das Recht
auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, wie es das
Bundesverfassungsgericht beschlossen hat, auch in das
Grundgesetz zu übernehmen . Ich bin gespannt auf die
Stellungnahmen von Expertinnen und Experten zu dem
vorliegenden Gesetzentwurf und freue mich auf die Be-
ratungen in den Ausschüssen .
Viel wichtiger als das Grundgesetz zu ändern ist al-
lerdings, dass die Bundesregierung die sozialen Grund-
rechte endlich ernster nimmt und entsprechend politisch
handelt . Denn sie gelten jetzt schon – auch ohne Grund-
gesetzänderung .
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Wolfgang
Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: US- und NATO-Stützpunkt Ramstein
unverzüglich schließen (Tagesordnungspunkt 20)
Thorsten Frei (CDU/CSU): Dieser Antrag ist ein
Sinnbild Ihrer schiefen und verklärten Selbstdeutungen
in außenpolitischen Themen . Das Beste daran ist, dass
ich überzeugt bin, dass die SPD unter diesen Umständen
niemals ein Abenteuer mit Ihnen eingehen wird . Es ist
höchst beachtlich, wie Sie sich Ihre Wahrheit zurechtbie-
gen und immer wieder wichtige Details unterschlagen .
Sie betreiben damit nichts anderes als „Fake-Politik“ .
In Ihrem Antrag sprechen Sie davon, dass die geüb-
te Praxis des US-Drohnenkriegs gegen das Völkerrecht
verstoße und die Nutzung des Stützpunktes Ramstein
rechtswidrig sei . Sie versuchen, dies anhand eines Gut-
achtens der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen
Bundestages zu belegen . Allerdings hätten Sie sich die
Mühe machen sollen, nicht wieder nur eine verkürzte
Darstellung im Sinne Ihrer Propaganda aufzugreifen .
Insbesondere hätten Sie sich auch die Mühe machen
müssen, das aktualisierte Gutachten zurate zu ziehen,
das zu dem Schluss kommt, dass der Einsatz von Kampf-
drohnen nach wie vor aus völkerrechtlicher Sicht nicht
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verboten sei und somit nicht per se völkerrechtswidrig
ist . Dann hätten Sie auch erwähnen können und müssen,
dass die Bundesregierung fortwährend wegen möglicher
Bedenken im Austausch mit der amerikanischen Admi-
nistration steht – so weit zum Vorwurf, sie unternehme
nichts – und dass der Bundesregierung deshalb momen-
tan auch keinerlei Versäumnis unterstellt werden kann .
Vielmehr nutzen Sie Ihren Antrag, um russische
Aggressionen zu verklären und russische Agitation in
Deutschland salonfähig zu machen . Sie sprechen von der
Friedensgefahr, die von Ramstein ausgeht, da es unter
anderem darauf abzielt, „die nukleare Zweitschlagskapa-
zität Russlands zu neutralisieren, also die Möglichkeit,
auf einen nuklearen Angriff eines NATO-Staates mit ei-
nem Gegenschlag zu reagieren“ .
Sie vergessen dabei, dass Russland die meisten
Atomsprengköpfe auf der Welt besitzt . Sie vergessen an-
scheinend ebenso, dass Putin im vergangenen Jahr ein-
seitig das sogenannte Plutoniumabkommen aufgekündigt
hat . Ohnehin kündigte Putin erst im Dezember an, „das
militärische Potenzial der strategischen nuklearen Kräfte
müsse im kommenden Jahr ausgebaut werden“ . „Sämtli-
che existierenden und künftigen Raketenabwehrsysteme
müssten durch russische Systeme durchbrochen werden
können .“ Etliche Tests der neuen Rakete RS-38 Sarmat,
die 2 000-mal stärker sein würde als die Hiroshima-Bom-
be, im Jahr 2016 sprechen ebenso eine deutliche Sprache
wie die Stationierung von Iskender-Systemen in Kalinin-
grad . Und schließlich haben die neue russische Militär-
doktrin sowie die Marinedoktrin von 2014 bzw . 2015 die
NATO ganz klar als Feind definiert.
Und dann davon zu sprechen, dass Ramstein eine Ge-
fahr für den Frieden ist, obwohl es die Air Base seit 1951
gibt und dort vor allem ein Fracht- und Sanitätsdrehkreuz
betrieben wird, ist geradezu absurd .
Vielmehr hätten Sie Ihren Antrag mit „NATO abschaf-
fen“ überschreiben sollen . Zumindest zeigt Ihre Frakti-
onsvorsitzende, Frau Wagenknecht, das wahre Gesicht
der Linkspartei, indem sie kürzlich forderte, dass die
NATO aufgelöst werden müsse, um eine eigenständigere
europäische Sicherheitspolitik in einem System kollek-
tiver Sicherheit unter Einbindung Russlands zu erschaf-
fen . Diese aufgewärmte Forderung fußt sicherlich auf
dem zugegebenermaßen irritierenden Bild-Interview mit
Donald Trump .
Ich kann Ihnen aber versichern, dass die NATO kei-
neswegs obsolet ist . Leider ist die Bündnisverteidigung
im Sinne des Artikel 5 NATO-Vertrag aktueller denn je,
wenn man sich anschaut, wie die Krim völkerrechtswid-
rig und entgegen der Zusagen vom Budapester Abkom-
men annektiert wurde . Wie die Ostukraine fortwährend
destabilisiert wird . Wie Russland versucht, mit allen
Mitteln für eine Destabilisierung der EU zu sorgen und
einen Keil in das transatlantische Bündnis zu treiben .
Wie Russland mit seinen staatlichen Medienkampagnen
den Westen als Feind diffamiert. Wie Russland westli-
che Regierungen und Unternehmen online angreift . Wie
Russland im westlichen Balkan alles daransetzt, damit
die freien Entscheidungen der Völker und Staaten und
eine Orientierung in Richtung Freiheit und Wohlstand
unterminiert werden können . Das jüngste Beispiel sahen
wir bei möglichen Versuchen, die Parlamentswahlen in
Montenegro mit Gewalt zu erschüttern . Wir sehen das
auch daran, wie Russland seine Truppen schlagkräftig
aufrüstet und bis 2020 500 Milliarden Euro zusätzlich in
Raketen, Bomben, Panzer und Kampfjets steckt .
Die NATO ist und bleibt ein wertebezogenes Vertei-
digungsbündnis . Russland heute und insbesondere die
Kreml-Politik sind der Grund, dass die NATO unverän-
dert fortexistieren muss .
Frau Wagenknecht gebe ich insofern recht, dass Eu-
ropa eine eigenständigere Verteidigungspolitik betreiben
muss . Wir Europäer müssen stärker unseren eigenen
Beitrag in der NATO einfließen lassen. Wir müssen mit
Blick auf unsere Werte und Ziele, unsere Freiheit, unsere
Demokratie und unseren Wohlstand in vielerlei Hinsicht
wehrhafter sein als bisher . Das bedeutet, dass wir uns am
2-Prozent-Ziel der Verteidigungsausgaben messen lassen
müssen . Insofern hat auch Donald Trump recht, wenn er
von „Gleichgewichtstörungen“ spricht .
Klar ist zum jetzigen Zeitpunkt aber auch, dass sich
Russland nicht konstruktiv in ein Sicherheitsbündnis ein-
binden lassen wird, das sich grundlegenden Menschen-
rechten verpflichtet fühlt. Russland sieht persönliche
Grundrechte, Freiheitsrechte und unsere demokratischen
Prinzipien als minderwertig und gefährlich an . Die Prin-
zipien der Charta von Paris, der sich noch der sowjetische
Staatenbund als Rechtsvorgänger Russlands verpflichtet
hat, wurden nicht erst 2014 über Bord geworfen .
Diesen Entwicklungen dürfen wir uns nicht ver-
schließen . Am Straßenrand zu stehen, rote Fähnchen zu
schwingen und „Kleine weiße Friedenstaube“ zu singen,
bannt bestehende Gefahren leider nicht . Deshalb stehen
wir uneingeschränkt zur NATO und zu unseren Partnern
diesseits und jenseits des Atlantiks . Deshalb werden wir
unsere Bündnisverpflichtungen im Sinne der Stationie-
rungsabkommen und des NATO-Truppenstatuts verläss-
lich einhalten . Schließlich sind die EU und die NATO die
besten Friedensgaranten für uns .
Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU): Nachdem
wir uns ja bereits in der letzten Sitzungswoche vor Weih-
nachten in einer Aktuellen Stunde mit der Rolle der Luft-
waffenbasis Ramstein bei US-Drohneneinsätzen befasst
haben, kommt die Linke also heute noch mit dem An-
trag, diese schlicht zu schließen, mit den üblichen Un-
terstellungen von Völkerrechtswidrigkeit der Einsätze
allgemein und einer deutschen Beteiligung aufgrund der
Weiterleitung von Steuersignalen über Ramstein im Be-
sonderen . Das war letztes Jahr falsch und ist im neuen
Jahr immer noch falsch .
Zur Frage der Völkerrechtskonformität habe ich ja ei-
gentlich schon in der Aktuellen Stunde das Notwendige
gesagt . Ich will jetzt nicht meine ganze damalige Rede
wiederholen, obwohl ich sie hier unverändert nochmal
halten könnte . Aber es bleibt dabei, liebe Kollegen von
der Linken: Wenn Sie schon von einem Krieg, also einem
bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völker-
rechtes ausgehen, ist der Einsatz von Drohnen darin eben
nicht völkerrechtswidrig .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21343
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(B) (D)
Im Gegensatz zu dem Eindruck, den Sie zu erwecken
versuchen, dass es dabei grundsätzlich auch Unbeteiligte
trifft, ermöglicht die höhere Präzision von Drohnenein-
sätzen gegenüber anderen Waffensystemen sogar eine
bessere Umsetzung völkerrechtlicher Schutzvorgaben .
Das sage nicht nur ich, das stellt auch die Resolution der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates unter
Punkt 4 fest, die Sie in Ihrem Antrag zitieren .
Natürlich können Drohnen genau wie andere Waffen-
systeme auch auf völkerrechtswidrige Weise eingesetzt
werden. Der Antrag gibt ja zutreffend die Haltung der
Bundesregierung zu diesen komplexen Zusammenhän-
gen wieder: dass die Bewertung immer von den Umstän-
den des Einzelfalls abhängig sei .
Dagegen argumentieren Sie mit einem Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, wonach
unstreitig sei, dass Deutschland völkerrechtswidrige
Operationen von seinem Territorium aus nicht dulden
darf, und es eine Beteiligung an einem völkerrechtli-
chen Delikt darstellen könne, wenn die Bundesregierung
davon wisse und nicht dagegen protestiere . Nur ist das
kein Gegensatz zur Haltung der Bundesregierung, zumal
die Einsätze weder von deutschem Territorium gestartet
noch gesteuert werden .
Sie können natürlich beliebig viele Rechtsgutachten
zitieren und so tun, als sei Ihre eigene verallgemeinernde
Bewertung juristischer Konsens . Das ändert aber nichts
an der juristischen Praxis . In der haben zwei Verwal-
tungsgerichte im vergangenen Jahr verneint, dass die
Bundesregierung zur Überwachung der Völkerrechts-
konformität von Drohneneinsätzen verpflichtet sei, die
möglicherweise über Ramstein gesteuert werden .
Liebe Kollegen, wenn Sie nun wenigstens bei der völ-
kerrechtlichen Bewertung von Drohneneinsätzen geblie-
ben wären, wo sich immer ein Jurist mit einer Meinung
findet, die zur eigenen Position passt. Aber Sie mussten
zum Schluss auch noch unbedingt die Funktion Ram-
steins als Führungszentrum für das Raketenabwehrsys-
tem der NATO aufs Tapet bringen . Und ehrlich gesagt, da
plappern Sie nun einfach die russische Propaganda nach,
dass dies das nukleare Gleichgewicht zwischen Russland
und der NATO störe . Genau das tut es eben nicht .
Die Systeme und Standorte dieses Systems sind sehr
gut geeignet, mögliche Angriffe auf Europa mit Mit-
telstreckenraketen aus dem südlichen Krisenbogen in
Nordafrika und dem Nahen Osten abzuwehren, zum
Abfangen russischer Langstreckenraketen, die vorwie-
gend auf polaren Bahnen fliegen würden – insbesondere
Richtung USA – dagegen eher nicht . Denen müssten die
Abfangraketen nämlich hinterherfliegen, sofern sie über-
haupt die nötige Reichweite hätten . Ganz zu schweigen
von U-Boot-gestützten Raketen aus dem Nordpolarmeer,
die die hauptsächliche russische Zweitschlagskapazität
darstellen, von der Sie reden .
Mittelstreckenraketen, die das System bekämpfen
könnte, sind in Europa seit dem INF-Abkommen von
1987 abgeschafft, auch wenn Russland aus diesem Ver-
trag gerne aussteigen würde – aus Gründen, die nichts
mit der NATO und viel mit chinesischen Mittelstrecken-
raketen zu tun haben .
Und übrigens gibt es in der NATO auch keine nuklea-
ren Kurzstreckenraketen mehr – anders als in Russland,
das kürzlich Iskander-Raketen in Kaliningrad stationiert
hat . Dass die abgefangen werden könnten, stört also kein
Gleichgewicht, sondern hält es höchstens aufrecht . Gera-
de die Funktion im Raketenabwehrsystem zeigt also die
Bedeutung Ramsteins für das Bündnis und Deutschland .
Und als Wahlkreisabgeordnete für die Region sage ich
auch: Wir werden unsere jahrzehntelange freundschaft-
liche Beziehung zu unseren amerikanischen Nachbarn
nicht wegen solcher realitätsfremden Anträge beenden .
Josip Juratovic (SPD): „Ramstein schließen“: Ein-
facher könnte eine Überschrift nicht sein . Wenn die Welt
so einfach wäre, würde ich mich freuen – und mit mir
und Ihnen viele Menschen in diesem Land, die von der
aktuellen politischen Situation verunsichert sind . Doch
solche Vereinfachungen kann man sich leider nur in der
Opposition leisten . Als Regierung muss man mehr Be-
sonnenheit an den Tag legen .
Zunächst einmal klingt die Forderung des Antrags
einleuchtend . Sie wollen „Ramstein schließen“, um den
Drohnenkrieg zu beenden. Ich bezweifle, dass Mittel und
Zweck hier zusammenpassen . Aber lassen Sie mich gern
auf den Drohnenkrieg eingehen; denn hier sind wir uns
einig .
Das Töten von Menschen durch Drohnen ist feige –
und es ist unrecht. Der Drohnenkrieg schafft nicht mehr
Sicherheit, sondern weniger . Auf jeden getöteten – an-
geblichen oder tatsächlichen – Terroristen folgen zehn
Menschen, die erst durch den Drohnenangriff radikali-
siert werden .
Deswegen sage ich hier und heute ganz deutlich: Der
Einsatz von Drohnen zur sogenannten extralegalen Tö-
tung ist nicht zu rechtfertigen . Wir ächten ihn in aller
gebotenen Deutlichkeit . Und an ihm beteiligen wir uns
nicht . Es ist mir wichtig, diese Gemeinsamkeit mit den
Antragstellern zu betonen . Es tut mir leid, doch nun folgt
das berühmte „Aber“ . Auch wenn unsere Fraktion gegen
den Dohnenkrieg ist, so halten wir die Diskussion um den
Standort Ramstein doch nicht für den richtigen Ansatz .
Um die Bündnispartner in der NATO vom Unrecht des
Drohneneinsatzes zu überzeugen, müssen wir innerhalb
der NATO Mechanismen finden. Ein einseitiges Aufkün-
digen der Kooperation würde nur zum Zusammenbruch
des Bündnisses führen – nicht aber zum Ende des Droh-
neneinsatzes . Der Standort Ramstein verkörpert unsere
internationale Zusammenarbeit in der NATO . Zu dieser
sicherheitspolitischen Kooperation steht die SPD .
Die NATO ist und bleibt Grundpfeiler unserer Sicher-
heits- und Friedensarchitektur, auch wenn gerade man-
che Signale aus den USA in eine andere Richtung weisen
sollten . Ein solches Sicherheitsbündnis wie die NATO
braucht nun einmal gegenseitige Stützpunkte so wie in
Ramstein .
Übrigens ist die NATO kein Selbstzweck . Wir stellen
uns hier nicht hin und verteidigen vier Buchstaben . Im
Gegenteil: Gerade in Zeiten, da unsere Demokratie von
unterschiedlichen Seiten angegriffen wird, müssen wir
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 201721344
(A) (C)
(B) (D)
wehrhaft sein . Wehrhaft, das heißt für mich in erster Li-
nie, dass unsere Gesellschaft tagtäglich für Demokratie
einsteht – ob am Küchentisch, im Betrieb oder bei der
Diskussion mit dem Nachbarn auf Facebook . Wehrhaft,
das heißt aber auch, dass unsere Demokratie nach außen
wehrhaft ist . Dafür ist uns das Sicherheitsbündnis der
NATO sehr wichtig .
Ramstein steht nicht nur für Drohnen . Es ist ein mili-
tärischer Stützpunkt, der notwendigerweise für gute Zu-
sammenarbeit steht . Und deswegen werden wir nicht für
die Schließung Ramsteins eintreten, sondern uns dafür
einsetzen, dass die beschriebene Art der Nutzung einge-
stellt wird . Übrigens gibt es noch ein Argument, das be-
sonders für Sie als Linke von Interesse sein könnte . Mei-
ne Fraktionskollegin Angelika Glöckner hat mich darauf
angesprochen; denn Ramstein liegt in ihrem Wahlkreis .
Vielleicht ist es bei dieser Diskussion nicht das Haupt-
argument, aber Sie als Linke und wir Sozialdemokraten
sind uns eigentlich einig, dass wir Beschäftigung für die
Menschen in unserem Land sichern wollen . Auch dafür
steht der Standort Ramstein .
Der Antrag hat eine feine Überschrift . Aber es man-
gelt ihm an Weitsicht . Im Interesse aller Bürgerinnen und
Bürger plädiere ich dafür, gerade sicherheitspolitische
Fragen lieber zweimal abzuwägen, bevor eine einfache
Parole in die Welt gesetzt wird . Weil das so ist, werden
wir dem Antrag nicht zustimmen .
Andrej Hunko (DIE LINKE): Die Bundesregierung
hat eingeräumt, nunmehr offiziell über den Stützpunkt
Ramstein als Relaisstation für den US-Drohnenkrieg
informiert zu sein . Drei Jahre hat sich das Auswärti-
ge Amt weggeduckt vor den Medienberichten über die
Bedeutung Ramsteins und des AFRICOM-Kommandos
in Stuttgart für völkerrechtswidrige außergerichtliche
Hinrichtungen, die von den Piloten aus einer entfernten
Drohnenbasis in Nevada per Knopfdruck vorgenommen
werden .
Dabei hatte es bereits eine Reihe von Zeugenaussagen
ehemaliger Drohnenpiloten zur Bedeutung der Stütz-
punkte in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ge-
geben . Ich meine nicht nur Brandon Bryant, den bekann-
testen US-Whistleblower im Drohnenkrieg, sondern ich
meine auch jene Drohnenpilotinnen und -piloten, die in
dem Film „National Bird“ interviewt wurden . Der Film
lief erstmals vor einem Jahr bei der Berlinale . Die Prota-
gonisten hatten bekräftigt, dass Ramstein nicht nur eine
Relaisstation beherbergt . Die Anlage gehört auch zum
Netzwerk der „Distributed Ground Stations“, in denen
die ferngesteuerten Luftschläge vorbereitet, durchgeführt
und ausgewertet werden .
Offensichtlich hat niemand aus der Bundesregierung
den Film von Sonia Kennebeck gesehen; denn im Aus-
wärtigen Amt war man sich der Rolle Ramsteins und
Stuttgarts angeblich bis zum August 2016 nicht bewusst .
Ich kann den Film aber wirklich dringend empfehlen;
denn er ist auch ein Werk über die Wichtigkeit von
Whistleblowern .
Ohne die mutigen Aussagen der Exmilitärs wüssten
wir nicht, wie so eine außergerichtliche Hinrichtung ab-
läuft . Wir wüssten auch nichts über die Unmöglichkeit,
die doch eher unscharfen Drohnenbilder mit hinreichen-
der Sicherheit auszuwerten, um dann die Liquidierung
der Ziele anzuordnen .
Und wir wüssten nichts über die äußerst hohe Selbst-
mordrate unter den Drohnenpilotinnen und -piloten, die
das ständige Töten aus der Ferne nicht aushalten. Häufig
wählen sie den Tod, weil sie keine geheimschutzüber-
prüften Therapeuten für ihre Stressbewältigung finden.
Ich finde, auch daran trägt die Bundesregierung durch
die Ermöglichung einer solchen Praxis eine Mitverant-
wortung .
Zum zweiten Mal reden wir also heute über die Betei-
ligung Deutschlands am völkerrechtswidrigen US-Droh-
nenkrieg . Im August wurde die Bundesregierung über
die Rolle Ramsteins informiert . Im November war dies
hier in der Fragestunde erstmals Thema . Im Dezember
debattierten wir darüber . Die Hälfte der Bundesbürger
lehnt Deutschlands Ermöglichung des US-Drohnenkrieg
via Ramstein ab, während nur 26 Prozent diese Ermög-
lichung aufrechterhalten wollen . Dies ergab eine reprä-
sentative Umfrage, die der Journalist und Podcaster Tilo
Jung nach dieser Debatte beauftragte .
Nun ist es nicht so, dass die völkerrechtswidrige Pra-
xis im Namen der Terrorismusbekämpfung seit unserer
parlamentarischen Befassung ein Ende gefunden hätte .
Im Gegenteil finden weiterhin außergerichtliche Hinrich-
tungen durch Drohnen statt, zuletzt vor einer Woche im
Jemen .
Schauen Sie auf der Webseite des Büros für investiga-
tiven Journalismus vorbei! Die Nichtregierungsorganisa-
tion trägt dort die Zahlen von US-Drohneneinsätzen zu-
sammen . Daraus geht hervor, dass die Administration von
US-Präsident Barack Obama zehnmal mehr unbemannte
Operationen anordnete als sein Vorgänger George Bush .
Bislang hat sich das Auswärtige Amt immer herausge-
redet, die außergerichtlichen Hinrichtungen seien Einzel-
fälle; denn eigentlich sei es im Krieg kein Unterschied, ob
eine Rakete von einem bemannten Kampfflugzeug oder
einer Drohne abgefeuert wird . Das ist Augenwischerei;
denn viele Drohnenangriffe der US-Regierung werden
gar nicht in Kriegshandlungen, sondern außerhalb be-
waffneter Konflikte durchgeführt. Wie zum Beispiel im
Jemen . Damit sind sie eindeutig völkerrechtswidrig .
Was hier noch nicht zur Sprache kam: Das Auswärti-
ge Amt hat die völkerrechtlichen Drohnenangriffe sogar
verteidigt, wenn sie deshalb selbst vor Gericht stand . So
beispielsweise im Mai 2015 vor dem Verwaltungsgericht
in Köln, das die Klage einer jemenitischen Familie ver-
handelte .
Das Verfahren richtete sich gegen die Bundesrepu-
blik Deutschland, vertreten durch das Bundesverteidi-
gungsministerium . Es sollte festgestellt werden, dass das
Unterlassen von Maßnahmen zur Unterbindung der Nut-
zung des Stützpunktes Ramstein rechtswidrig ist .
Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen . Damit
hatte das Verteidigungsministerium Erfolg, wenn es vor
Gericht behauptete, ihm lägen gar keine gesicherten Er-
kenntnisse darüber vor, dass Ramstein für die Drohnen-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 212 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 19 . Januar 2017 21345
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(B) (D)
einsätze genutzt werde . Dies habe die US-Regierung, mit
der sie in einem intensiven Dialog stehe, stets bekundet .
Ich finde das infam. Nicht nur, dass man sich jahrelang
vor der Wahrheit wegduckt, sondern den Opfern solcher
Drohnenangriffe auch noch vor Gericht frech ins Gesicht
lügt . Zum Glück geht das Verfahren vor dem Oberver-
waltungsgericht in Münster in die nächste Instanz .
Die Enthüllungen über die Rolle Ramsteins führen zu
keinen politischen Konsequenzen, weil die Bundesre-
gierung gegenüber der US-Regierung die Auseinander-
setzung mit offenem Visier scheut. Ich bin gespannt, ob
sich diese Praxis gegenüber dem neuen US-Präsidenten
ändert .
Die Linke fordert weiterhin die Bundesregierung auf,
die Nutzung der Ramstein Air Base für den US-Droh-
nenkrieg aufzukündigen, auf die eigene Entwicklung
deutscher Kampfdrohnen zu verzichten und sich bei der
UNO für eine Drohnenresolution einzusetzen, die zumin-
dest die Praxis der extralegalen Hinrichtungen weltweit
ächtet .
Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wir debattieren den Antrag der Fraktion Die Linke mit
dem Titel „US- und NATO-Stützpunkt Ramstein un-
verzüglich schließen“ . Der Antrag beschreibt die Rolle
dieser US-Basis im weltweiten Drohnenkrieg der USA,
macht deutlich, dass durch Einrichtungen in Ramstein
völkerrechtswidriges Handeln unterstützt wird und for-
dert die schnellstmögliche Schließung der US-Basis .
Mit ihrem Antrag greift die Linke ein wichtiges The-
ma auf . Mit der Rolle Ramsteins als Relaisstation und bei
der Zielauswahl im Drohnenkrieg hatten wir uns bereits
vor zwei Jahren befasst . Als Abgeordneter aus Rhein-
land-Pfalz ist mir dieses Thema ein besonderes Anliegen,
und daher habe auch ich damals die Bundesregierung mit
mehreren Fragen zu einer Stellungnahme aufgefordert .
Ihre Antworten waren jedoch ausweichend . So war uns
allen seinerzeit zwar klar, dass Ramstein eine wichtige
Rolle im Drohnenkrieg spielt, bloß die Regierung gab
sich unwissend . Der weltweite Einsatz von Kampfdroh-
nen durch die USA, die auch jenseits von bewaffneten
Konflikten gezielte Tötungen durchführen, ist nicht trag-
bar . Es ist zu verhindern, dass diese Praxis zu einer Än-
derung des Völkerrechts im Sinne von Gewohnheitsrecht
führt . Gerade deswegen ist es auch so wichtig, dass sich
die Bundesregierung entschieden dagegen ausspricht .
Während also nichts wirklich Neues geschehen ist, hat
die Linke mit ihrer Anfrage bewirkt, dass die Bundes-
regierung endlich offiziell bestätigen musste, was jedem
ohnehin schon klar war . Sie muss sich nun auch dazu
verhalten und uns mitteilen, wie sie damit umgeht . Eins
ist nämlich klar – und da stimme ich der Linken voll-
kommen zu –: Deutschland und Einrichtungen, die sich
in Deutschland befinden, dürfen keine Rolle in einem
völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg haben . Diese Bun-
desregierung muss sich umgehend und mit Nachdruck
dafür einsetzen, dass jegliches Handeln dieser Art sofort
unterbleibt . Die USA müssen nicht nur die Unterstützung
ihres Drohnenkrieges durch US-Stützpunkte in Deutsch-
land, sondern dieses völkerrechtswidrige Vorgehen in
Gänze sofort beenden .
Hätte sich die Linke nur auf diesen Punkt konzentriert,
wäre diesem Antrag ohne Wenn und Aber zuzustimmen .
Leider geht sie aber weit darüber hinaus, da sie, wie der
Titel schon sagt, die Schließung des gesamten Stand-
ortes Ramstein fordert . Das würde bedeuten, dass auch
NATO-Einrichtungen geschlossen werden müssten, wie
das Allied Air Command, das unter anderem für das Air
Policing im Baltikum zuständig ist . Ein solches Vorgehen
lässt sich nicht mit einer solidarischen und verantwortli-
chen Mitgliedschaft in der NATO vereinbaren .
Die USA sind für uns zudem ein wichtiger Partner –
politisch, wirtschaftlich und eben auch militärisch . Es ist
in unserem Interesse, auch in Zukunft mit den USA zu-
sammenzuarbeiten und für ein starkes transatlantisches
Verhältnis einzutreten . Der völkerrechtswidrige Droh-
nenkrieg und die Rolle Ramsteins darin sind ein äußerst
dunkler Fleck in unserer Zusammenarbeit . Davor dürfen
wir unsere, darf die Bundesregierung ihre Augen nicht
verschließen . Sie muss dieses Problem bestimmt und
deutlich ansprechen und ein Ende fordern . Dies sollte sie
aber innerhalb der für uns wichtigen Partnerschaft ma-
chen und diese nicht einfach über den Haufen werfen .
Die Schließung Ramsteins in Gänze zu fordern,
kommt dem Bruch mit den USA gleich . Die Forderung
nach der Schließung Ramsteins ist vor diesem Hinter-
grund überzogen und kontraproduktiv .
Wir Grünen fordern die Bundesregierung im Übrigen
auf, von einer Beschaffung bewaffneter und bewaff-
nungsfähiger Drohnen abzusehen . Sie soll sich auf inter-
nationaler Ebene für eine Ächtung immer tödlicherer und
vor allem autonomer Waffensysteme einsetzen. Dies gilt
im Besonderen im Hinblick auf den Einsatz als Träger
von Massenvernichtungswaffen. Wir müssen einer Ent-
grenzung des Einsatzes dieser Technologie für militäri-
sche Zwecke vorbeugen .
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212. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
ZP 2 Wahl einer Stellvertreterin des Präsidenten
TOP 3, ZP 3 Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik
TOP 4 Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
TOP 28, ZP 4 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 29, ZP 5 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
ZP 6 Wahl Verwaltungsrat Filmförderungsanstalt
ZP 7 Aktuelle Stunde zu den US-Truppenverlegungen nach Osteuropa
TOP 5 13. Sportbericht der Bundesregierung
TOP 6 Rentenansprüche aus DDR-Beschäftigungszeiten
TOP 7 Neuregelung des Bundesarchivrechts
TOP 8 Faire Textilproduktion
TOP 9 Änderung des Vereinsgesetzes
TOP 10 Dragoner-Areal in Berlin
TOP 11 Änderung reiserechtlicher Vorschriften
TOP 12 Medikamentenrückstände in Gewässern
TOP 15 Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
TOP 14 Bekämpfung von Diskriminierung
TOP 19 EU-Verordnung über Insolvenzverfahren
TOP 16 Wohnortnahe Arzneimittelversorgung
TOP 18 Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz
TOP 20 Zukunft des US- und NATO-Stützpunktes Ramstein
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12