Plenarprotokoll 18/211
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
211. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2017
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Gesetzent-
wurf zur Änderung des Gesetzes über den
Deutschen Wetterdienst; weitere Fragen . . . 21137 A
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21137 B
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 21138 C
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21138 C
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 21138 D
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21138 D
Dr . Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 21139 A
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21139 C
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 21139 D
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21140 A
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21140 A
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21140 B
Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21140 D
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21141 A
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 21141 B
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21141 B
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21141 C
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21141 D
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 21142 A
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21142 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21142 D
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21143 A
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21143 B
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21143 B
Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21143 C
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21143 D
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21144 A
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21144 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21144 C
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21144 C
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/10828 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21144 D
Mündliche Frage 3
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017II
Ergebnisse der Publikation „Umweltschäd-
liche Subventionen in Deutschland 2016“
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21145 A
Zusatzfragen
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 21145 A
Mündliche Frage 12
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Unterstützung der Geflüchteten und Ob-
dachlosen in Griechenland
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 21146 A
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21146 D
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 21147 D
Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21148 B
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21148 C
Mündliche Frage 13
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Rettung der in Zelten lebenden Flüchtlinge
in Griechenland
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 21149 A
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21149 A
Mündliche Frage 14
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umsetzung von Ziffer 6 des UN-Sicherheits-
ratsbeschlusses 2334 (2016)
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 21149 C
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21150 A
Mündliche Frage 15
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Auswirkungen der angestrebten Zypern-
Lösung mit zwei gleichberechtigten Insel-
teilen auf die EU
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 21151 B
Zusatzfragen
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21151 C
Mündliche Frage 18
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kenntnisse über einen Fonds für nachrich-
tendienstliche Geheimoperationen freibe-
ruflicher Agenten
Antworten
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21152 D
Dr . Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 21153 C
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21153 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21153 C
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21153 C
Mündliche Frage 19
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Spionage durch Imame oder Funktionäre
der DITIB
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21154 A
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21154 B
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21154 D
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21155 B
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21155 C
Mündliche Frage 20
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Empfänger der Anweisung der türkischen
Religionsbehörde Diyanet zur Spionage
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21156 A
Zusatzfragen
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21156 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21156 D
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21157 B
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21157 C
Mündliche Frage 34
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Luftangriffe im Irak und in Syrien auf-
grund von Aufklärungsdaten deutscher
Tornados
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017 III
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21158 A
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21158 C
Mündliche Frage 41
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Regelungsbedarf für die Nutzung von Chip-
karten bzw. Handytickets im öffentlichen
Nahverkehr
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 21159 C
Zusatzfragen
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21159 C
Mündliche Frage 42
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zeitplan für den Verordnungsentwurf zum
Thema Schienenlärm
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 21160 C
Zusatzfragen
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21160 C
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD: Entschieden gegen
Gefährder vorgehen – Maßnahmen zum
Schutz der öffentlichen Sicherheit
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21161 C
Dr . Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 21163 B
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21164 B
Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21166 A
Dr . Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 21167 C
Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21169 A
Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21170 B
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21171 C
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 21172 C
Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 21174 A
Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/
CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21175 B
Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21176 D
Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 21177 D
Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 21179 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21180 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 21181 A
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wohnungsmarkt für Flüchtlinge
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21181 D
Anlage 3
Mündliche Frage 2
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Situation der Menschen mit Migrationshin-
tergrund auf dem Wohnungsmarkt
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21182 A
Anlage 4
Mündliche Frage 4
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anomalien in Deckel und Bodenkalotte des
Reaktordruckbehälters beim Atomkraft-
werkneubauvorhaben Flamanville 3
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21182 B
Anlage 5
Mündliche Frage 5
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sicherungsnachrüstung des Zwischenlagers
Nord
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21182 D
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017IV
Anlage 6
Mündliche Frage 6
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Störfall im belgischen Kernkraftwerk Doel
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21183 A
Anlage 7
Mündliche Frage 7
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Konsequenzen aus dem Störfall im Kern-
kraftwerk Doel sowie Atomabkommen mit
Belgien
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21183 C
Anlage 8
Mündliche Frage 8
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Evaluierung des Gesetzes zur Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes hinsicht-
lich Kinderlärm
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21183 D
Anlage 9
Mündliche Frage 9
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Investitionen im Privatsektor und in die In-
frastruktur afrikanischer Länder
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21184 A
Anlage 10
Mündliche Frage 10
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Möglicher Stellenabbau bei Bombardier in
Sachsen
Antwort
Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . 21184 B
Anlage 11
Mündliche Frage 11
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einschränkung der Personenfreizügigkeit
in der westafrikanischen Wirtschaftsunion
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 21184 D
Anlage 12
Mündliche Frage 16
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Inhaftierte bzw. mit Haftbefehl gesuch-
te deutsche Staatsangehörige nach dem
Putschversuch in der Türkei
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 21185 A
Anlage 13
Mündliche Frage 17
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Kenntnisse über Betreiber, Einzahler und
Nutznießer eines Fonds für nachrichten-
dienstliche Geheimoperationen freiberufli-
cher Agenten
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21185 B
Anlage 14
Mündliche Frage 21
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Staatliche finanzielle Beihilfen zugunsten
von Profisportklubs in Deutschland
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21185 D
Anlage 15
Mündliche Frage 22
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterstützung des Fair Play Preises des
Deutschen Sports
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21186 A
Anlage 16
Mündliche Frage 23
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017 V
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Auswanderung in den Jahren 2005 bis 2015
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21186 B
Anlage 17
Mündliche Frage 24
Petra Pau (DIE LINKE)
Informationen vonseiten des marokkani-
schen Nachrichten- bzw. Geheimdienstes zu
Anis Amri
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21186 C
Anlage 18
Mündliche Frage 25
Petra Pau (DIE LINKE)
Hinweise ausländischer Nachrichtendienste
zu Anis Amri
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21187 A
Anlage 19
Mündliche Frage 26
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Alias-Identitäten von Anis Amri
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21187 A
Anlage 20
Mündliche Frage 27
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Ausstellung einer Duldungsbescheinigung
des Kreises Kleve für eine Alias-Identität
von Anis Amri
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21187 C
Anlage 21
Mündliche Frage 28
Frank Tempel (DIE LINKE)
Ermittlungs- und Strafverfahren gegen
Anis Amri
Antwort
Christian Lange, Parl . Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21187 C
Anlage 22
Mündliche Frage 29
Frank Tempel (DIE LINKE)
Aufenthaltsermittlung zu Anis Amri
Antwort
Christian Lange, Parl . Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21188 A
Anlage 23
Mündliche Frage 30
Katrin Werner (DIE LINKE)
Kurze Bearbeitungsfristen für Stellungnah-
men zum Referentenentwurf zur Änderung
des Betreuungsrechts
Antwort
Christian Lange, Parl . Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21188 B
Anlage 24
Mündliche Fragen 31, 32
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Ermittlungen gegen ungarische Politiker
wegen Veruntreuung von EU-Fördermitteln
Antwort
Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 21188 D
Anlage 25
Mündliche Frage 33
Katrin Werner (DIE LINKE)
Mehrkosten durch das Aussetzen des ge-
meinschaftlichen Leistungsbezugs von Men-
schen mit Behinderung
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21189 A
Anlage 26
Mündliche Fragen 35, 36
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Lieferung von Rüstungsgütern an die kur-
dische Autonomieregierung im Irak seit
2014 und an Peschmerga-Milizen im No-
vember und Dezember 2016
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21189 B
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017VI
Anlage 27
Mündliche Frage 37
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Entwicklung der Zahl der Geburtsstationen
bzw. der geburtshilflichen Abteilungen
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21189 C
Anlage 28
Mündliche Frage 38
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kosten eines flächendeckenden Glasfaser-
ausbaus
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 21189 D
Anlage 29
Mündliche Frage 39
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Förderung des Glasfaserausbaus
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 21190 A
Anlage 30
Mündliche Frage 40
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einrichtung der Klimaschutz-Stabsstelle
des BMVI
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 21190 C
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017 21137
211. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 18. Januar 2017
Beginn: 13 .08 Uhr
Nina Warken
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017 21181
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bellmann, Veronika CDU/CSU 18 .01 .2017
Dinges-Dierig,
Alexandra
CDU/CSU 18 .01 .2017
Gerster, Martin SPD 18 .01 .2017
Gohlke, Nicole DIE LINKE 18 .01 .2017
Gröhe, Hermann CDU/CSU 18 .01 .2017
Heidenblut, Dirk SPD 18 .01 .2017
Heinrich, Gabriela SPD 18 .01 .2017
Hellmuth, Jörg CDU/CSU 18 .01 .2017
Ilgen, Matthias SPD 18 .01 .2017
Jarzombek, Thomas CDU/CSU 18 .01 .2017
Korte, Jan DIE LINKE 18 .01 .2017
Krüger, Dr . Hans-Ulrich SPD 18 .01 .2017
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 18 .01 .2017
Leyen, Dr . Ursula von
der
CDU/CSU 18 .01 .2017
Müller (Potsdam),
Norbert
DIE LINKE 18 .01 .2017
Pilger, Detlev SPD 18 .01 .2017
Rüthrich, Susann * SPD 18 .01 .2017
Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18 .01 .2017
Scheuer, Andreas CDU/CSU 18 .01 .2017
Schlecht, Michael DIE LINKE 18 .01 .2017
Spinrath, Norbert SPD 18 .01 .2017
Stein, Peter CDU/CSU 18 .01 .2017
Strothmann, Lena CDU/CSU 18 .01 .2017
Terpe, Dr . Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18 .01 .2017
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Veit, Rüdiger SPD 18 .01 .2017
Verlinden, Dr . Julia BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18 .01 .2017
Walter-Rosenheimer,
Beate
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18 .01 .2017
Wawzyniak, Halina DIE LINKE 18 .01 .2017
Werner, Katrin DIE LINKE 18 .01 .2017
Winkelmeier-Becker,
Elisabeth
CDU/CSU 18 .01 .2017
Zeulner, Emmi * CDU/CSU 18 .01 .2017
*aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes
Anlage 2
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10828,
Frage 1):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum Wohnungs-
schwarzmarkt für Flüchtlinge (www .deutschlandfunk .de/
das-geschaeft-der-schwarzmakler-wie-fluechtlinge-am.724.
de .html?dram:article_id=374158), und wie will sie dagegen
vorgehen?
Der Bundesregierung sind keine über den von Ihnen
zitierten Radiobericht hinausgehenden Informationen
zu Schwarz-Wohnungsmärkten und kriminellen Hand-
lungen im Rahmen der Wohnungsvergaben durch Woh-
nungsbaugesellschaften bekannt . Die Zuständigkeit,
kriminelle Aktivitäten bei der Wohnungsvergabe zu kon-
trollieren und zu stoppen, liegt bei den Wohnungsbauge-
sellschaften und gegebenenfalls bei den Kommunen als
Eigentümer von Wohnungsbaugesellschaften .
Um die Kommunen bei der Integration von anerkann-
ten Flüchtlingen in den Wohnungsmarkt zu unterstüt-
zen, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raum-
forschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) eine Studie in Auftrag gegeben . Die Studie
untersucht den Übergang von der vorläufigen Unterbrin-
gung auf den regulären Wohnungsmarkt und erfolgver-
sprechende konzeptionelle Ansätze der Kommunen zur
Wohnraumversorgung von anerkannten Flüchtlingen .
http://www.deutschlandfunk.de/das-geschaeft-der-schwarzmakler-wie-fluechtlinge-am.724.de.html?dram:article_id=374158
http://www.deutschlandfunk.de/das-geschaeft-der-schwarzmakler-wie-fluechtlinge-am.724.de.html?dram:article_id=374158
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Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 201721182
(A) (C)
(B) (D)
Hierbei soll auch Hinweisen auf eine kriminelle Vergabe
von Wohnungen nachgegangen werden .
Anlage 3
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10828,
Frage 2):
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der
Datenerhebung von Destatis, wonach Menschen mit Migra-
tionshintergrund höhere Mieten zahlen (www .faz .net/
aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/destatis-menschen-mit-
auslaendischen-wurzeln-leben-haeufiger-in-miete-14612777.
html), und welche Handlungsaufträge sieht sie dadurch für
ihre Wohnungspolitik?
Die durchschnittlich höheren Mieten, die Personen
mit Migrationshintergrund nach der Auswertung des Mi-
krozensus zahlen, sind der Bundesregierung bekannt .
Die höheren Mieten, die Haushalte mit Migrationshin-
tergrund zahlen, lassen sich zum Teil darauf zurückfüh-
ren, dass diese überdurchschnittlich oft in Großstädten
mit hohem Mietniveau leben . Zugleich werden bei ins-
gesamt steigenden Mietpreisen bei neuen Mietverträgen
überdurchschnittlich hohe Mieten verlangt .
In den letzten Jahren hat sich die Lage auf den Woh-
nungsmärkten in vielen Städten Deutschlands deutlich
angespannt. Viele Wohnungssuchende finden nur schwer
Wohnraum und sehen sich mit steigenden Mieten kon-
frontiert . Bundesbauministerin Dr . Hendricks hat vor
diesem Hintergrund im Juli 2014 das Bündnis für bezahl-
bares Wohnen und Bauen initiiert . In diesem Bündnis
haben sich die verantwortlichen Akteure des Wohnungs-
marktes auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen zur In-
tensivierung des Wohnungsbaus verständigt .
Das Bündnis auf Bundesebene hat dazu beigetragen,
dass sich die Rahmenbedingungen für den Bau bezahl-
barer Wohnungen in Deutschland verbessert haben . Ins-
besondere wurden die Kompensationsmittel des Bundes
für den sozialen Wohnungsbau der Länder in den Jah-
ren 2017 und 2018 auf 1,5 Milliarden Euro erhöht und
damit gegenüber dem Jahr 2015 verdreifacht . Die Bun-
desregierung erwartet, dass die Länder ihre Mittel eben-
falls erheblich aufstocken und die Neubautätigkeit im
sozialen Wohnungsbau zugunsten aller Haushalte mit
mittleren und kleineren Einkommen deutlich beschleu-
nigen .
Zudem ist es wichtig, dass Länder und Kommunen
zügig Bauland bereitstellen und nicht nach Höchstgebot,
sondern nach Konzeptqualität vergeben, mit dem Ziel,
mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Anlage 4
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter
auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10828,
Frage 4):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit ih-
rer Antwort auf meine mündliche Frage 12, Plenarproto-
koll 18/129, Seite 12525, zum Sachverhalt der Anomalien
in Deckel und Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters beim
Atomkraftwerkneubauvorhaben Flamanville 3 hinzugewon-
nen, und welche Schritte plant sie für einen entsprechenden
Erkenntnisgewinn (gegebenenfalls bitte mit zugehörigen zeit-
lichen Angaben)?
Seit der Antwort auf Ihre mündliche Frage 12, Ple-
narprotokoll 18/129, Seite 12525, wurde die Bundes-
regierung durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde
Frankreichs, die ASN (Autorité de sûreté nucléaire), über
die weiteren Schritte informiert . Nach bisherigen Kennt-
nissen der Bundesregierung ist das vom Hersteller Areva
vorgeschlagene und von der ASN akzeptierte Untersu-
chungsprogramm für eine Nachbewertung des Deckels
und der Bodenkalotte noch nicht abgeschlossen .
Nach Vorlage der Ergebnisse der Nachbewertung wird
die ASN eine sicherheitstechnische Bewertung durchfüh-
ren . Die Bundesregierung geht davon aus, dass die ASN
über die abschließenden Ergebnisse ihrer Bewertung
zeitnah informieren wird . Entsprechend einer Vereinba-
rung mit der ASN wird das Bundesministerium für Um-
welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit spätestens
im Rahmen der nächsten Sitzung der Deutsch-Französi-
schen-Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechni-
scher Anlagen (DFK) im Juni 2017 über den Stand infor-
miert werden .
Anlage 5
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter
auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10828,
Frage 5):
Mit welchen konkreten Schritten in Bezug auf die bundes-
eigenen Energiewerke Nord GmbH sorgt die Bundesregierung
dafür bzw . will sie dafür sorgen, dass die Optionenprüfung und
anschließende Antragstellung der Energiewerke Nord GmbH
zur Sicherungsnachrüstung des Zwischenlagers Nord sich
beschleunigt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf
meine mündliche Frage 1, Plenarprotokoll 18/208, Anlage 2),
und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
Umstand, dass die Energiewerke Nord als einzige aller Betrei-
ber von Zwischenlagern für hochradioaktive Brennelemente
noch keinen entsprechenden Nachrüstantrag gestellt haben?
Kerntechnische Anlagen, zu denen auch die Zwi-
schenlager gehören, verfügen über ein umfassendes Si-
cherungs- und Schutzkonzept . Der erforderliche Schutz
gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Drit-
ter, kurz SEWD, muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet
sein . Die Planung und Durchführung der Nachrüstung
dieses Schutzes im Zwischenlager Nord obliegt der Ener-
giewerke Nord GmbH . Einen festen Zeitrahmen für die
Nachrüstung gibt es nicht .
Bis zur Fertigstellung der baulich-technischen Nach-
rüstmaßnahmen wird der erforderliche Schutz gegen
SEWD durch ausreichende temporäre Maßnahmen ge-
währleistet . Die generischen Vorgaben dafür wurden im
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/destatis-menschen-mit-auslaendischen-wurzeln-leben-haeufiger-in-miete-14612777.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/destatis-menschen-mit-auslaendischen-wurzeln-leben-haeufiger-in-miete-14612777.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/destatis-menschen-mit-auslaendischen-wurzeln-leben-haeufiger-in-miete-14612777.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/destatis-menschen-mit-auslaendischen-wurzeln-leben-haeufiger-in-miete-14612777.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017 21183
(A) (C)
(B) (D)
Konsens mit den betroffenen Behörden und Verbänden
abgestimmt. Die geplanten standortspezifischen ausrei-
chenden temporären Maßnahmen der Betreiber wurden
von der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde
des Landes Mecklenburg-Vorpommern angeordnet .
Die Prüfung durch die Energiewerke Nord GmbH
dauert an . Das Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) lässt sich
in regelmäßigen Fachgesprächen mit der zuständigen
atomrechtlichen Aufsichtsbehörde des Landes Meck-
lenburg-Vorpommern sowie mit der zuständigen Geneh-
migungsbehörde, dem Bundesamt für kerntechnische
Entsorgungssicherheit (BfE), über den Stand der Ent-
wicklung unterrichten .
Anlage 6
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10828, Frage 6):
Welche Informationen hat die Bundesregierung von der
belgischen Regierung über den jüngsten Störfall im Kernkraft-
werk Doel (www .wdr .de/nachrichten/rheinland/ verletzter-
akw-doel-100 .html) (bitte unter Angabe der Zeitpunkte), und
welchen Austausch hatte sie diesbezüglich bisher mit der bel-
gischen Regierung?
Nach Angaben der belgischen Aufsichtsbehörde
FANC (Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle)
traten am 10 . Januar 2017 außerhalb des Atomkraftwer-
kes Unregelmäßigkeiten an einer Stromverbindung zwi-
schen dem Block 4 des Atomkraftwerks Doel und dem
Hochspannungsnetz auf . Infolge dieser Unregelmäßig-
keiten kam es zu einer vorgesehenen Schnellabschaltung
des Reaktors .
Wie es bei solchen Ereignissen vorgeschrieben ist,
wurde nicht-radioaktiver Dampf aus dem Sekundärkreis
in die Atmosphäre außerhalb der Anlage abgegeben . Ein
Teil des ausgetretenen Dampfes ist unerwartet über ein
Lüftungsgitter in das Maschinenhaus gelangt . Dadurch
erlitt ein Arbeiter einer Fremdfirma, der sich in der Nähe
des Lüftungsgitters aufhielt, Brandverletzungen an den
Händen . Durch das Auftreten von Dampf im Maschinen-
haus ist vorschriftsgemäß der anlageninterne Notfallplan
präventiv ausgelöst worden, und die Behörden wurden
informiert . Der Notfallplan wurde im weiteren Verlauf
wieder aufgehoben . Das Ereignis wurde von der zustän-
digen Aufsichtsbehörde auf Stufe 0 der internationalen
Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES), also als
Ereignis ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer
Bedeutung, eingestuft .
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wurde am 11 . Ja-
nuar von der FANC über den Sachstand informiert . Ein
darüber hinausgehender Austausch mit den belgischen
Behörden war nicht notwendig .
Anlage 7
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10828, Frage 7):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
ihr vorliegenden Informationen über den jüngsten Störfall im
Kernkraftwerk Doel (www1 .wdr .de/nachrichten/rheinland/
verletzter-akw-doel-100 .html), und welche Rolle spielte und
spielt das jüngst mit Belgien abgeschlossene Atomabkommen
beim Umgang mit dem Störfall?
Das deutsch-belgische Nuklearabkommen ist ein gro-
ßer Erfolg der Bundesregierung, der keineswegs selbst-
verständlich war . Insbesondere regelt das Abkommen
die Einrichtung einer deutsch-belgischen Nuklearkom-
mission . Solche Kommissionen hat Deutschland bereits
mit anderen Nachbarstaaten, etwa mit Frankreich, der
Schweiz und Tschechien . Gerade die Einrichtung der
deutsch-belgischen Nuklearkommission bietet einen
verlässlichen Rahmen für eine offene und kritische Dis-
kussion zwischen Deutschland und Belgien über zentrale
Fragen der nuklearen Sicherheit . Das Bundesministeri-
um für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) wird, so wie es üblich ist für Vorkommnisse
auf der Stufe 0 der internationalen Bewertungsskala für
nukleare Ereignisse (INES), das Ereignis im Rahmen
der Kommission mit der zuständigen Aufsichtsbehörde
FANC erörtern .
Anlage 8
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE
LINKE) (Drucksache 18/10828, Frage 8):
In welcher Weise hat die Bundesregierung das 2011 be-
schlossene Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissions-
schutzgesetzes – Privilegierung des von Kindertageseinrich-
tungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms
(siehe Bundestagsdrucksache 17/4836) evaluiert, und welche
Erfahrungen und Erkenntnisse gibt es nach Kenntnis der Bun-
desregierung hinsichtlich der Wirkungen dieses Gesetzes seit
seinem Inkrafttreten?
Eine überschlägige Durchsicht der seit dem Inkrafttre-
ten des Gesetzes veröffentlichten Rechtsprechung ergab,
dass das mit § 22 Absatz 1a BImSchG angestrebte Ziel
erreicht wird . Die Rechtsprechung weist Klagen gegen
Geräuscheinwirkungen regelmäßig ab, wenn sie von den
in der Vorschrift genannten Einrichtungen durch Kinder
hervorgerufen werden . Ein Bedarf für eine Konkreti-
sierung des § 22 Absatz 1a BImSchG, etwa durch eine
Rechtsverordnung oder ergänzende Regelungen in ande-
ren Rechtsbereichen, die in der Begründung des Gesetzes
erwogen worden ist, ist nicht ersichtlich .
Auch im Rahmen der regelmäßigen Beratungen des
Ausschusses „Physikalische Einwirkungen“ der Bund/
Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz, in
dem unter anderem Vollzugsfragen erörtert werden, ha-
ben sich keine Anhaltspunkte für ein solches Bedürfnis
ergeben .
http://www.wdr.de/nachrichten/rheinland/verletzter-akw-doel-100.html
http://www.wdr.de/nachrichten/rheinland/verletzter-akw-doel-100.html
http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/verletzter-akw-doel-100.html
http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/verletzter-akw-doel-100.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 201721184
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 9
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10828, Frage 9):
Wie stellt der Bundesminister Dr . Gerd Müller die Kohä-
renz zwischen seinem „Marshallplan“ und den Ergebnissen
des von den G 20 bei Weltbank, Internationalem Währungs-
fonds und Afrikanischer Entwicklungsbank beauftragten Be-
richts zu Investitionen im Privatsektor und in die Infrastruktur
afrikanischer Länder sicher, und spricht der persönliche Af-
rikabeauftragte der Bundeskanzlerin, Günter Nooke, für die
Kanzlerin, wenn er sich für mehr Investitionen, aber gegen
Handelsabkommen der EU mit einzelnen afrikanischen Staa-
ten ausspricht (vergleiche Reuters-Meldung vom 10 . Januar
2017)?
Bundesminister Dr . Gerd Müller hat heute Morgen
seine Eckpunkte für einen „Marshallplan mit Afrika“ im
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung (AwZ) des Deutschen Bundestages vorgestellt .
Dabei hat er darauf hingewiesen, dass diese Eckpunkte
einen Impuls darstellen, um eine breite gesellschaftliche
Diskussion anzustoßen . Die Ergebnisse sollen in die Be-
schlussfassung sowohl zum G-20-Gipfel als auch zum
EU-Afrikagipfel Ende des Jahres einfließen.
Der Impuls von Minister Dr . Müller dient der Samm-
lung von Ideen, wie wir Investitionen im afrikanischen
Privatsektor befördern und noch enger zusammenarbei-
ten können . Wir wollen unsere Maßnahmen intensiver
mit den afrikanischen Partnern abstimmen, denn wir be-
nötigen eine wirtschaftliche Zusammenarbeit „aus einem
Guss“ .
Herr Nooke ist der Afrikabeauftragte der Bundeskanz-
lerin. Seine persönliche Auffassung zu dieser Frage ist im
Kanzleramt bekannt .
Anlage 10
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10828, Frage 10):
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung insbeson-
dere nach dem Treffen des Bundesministers für Wirtschaft
und Energie, Sigmar Gabriel, mit Vertretern von Bombardier
zu einem möglichen Abbau von Arbeitsplätzen an den säch-
sischen Standorten des Unternehmens vor, und mit welchen
Maßnahmen wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen,
diesen Abbau zu verhindern?
Bombardier Transportation entwickelt und produziert
derzeit an insgesamt neun Standorten (davon sieben Wer-
ke) mit mehr als 8 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
in Deutschland insbesondere U-Bahnen, Regional- und
Nahverkehrszüge, Straßen- und Stadtbahnen, Elektro-
und Dieseltriebzüge sowie Lokomotiven und Hochge-
schwindigkeitszüge . Das Unternehmen hat im Okto-
ber 2016 eine Strategie zur Optimierung der weltweiten
Standortstruktur und Spezialisierung der Standorte zur
Kostensenkung und Produktivitätssteigerung angekün-
digt, von der weltweit bis zu 5 000 Arbeitsplätze, darun-
ter auch in Deutschland, betroffen sein sollen.
Am 9 . Januar 2017 haben Bundeswirtschaftsminister
Sigmar Gabriel und die Ministerpräsidenten von Bran-
denburg und Sachsen mit der Unternehmensführung und
Vertretern der Beschäftigten der deutschen Standorte
über die Lage und die Zukunftspläne von Bombardier
Transportation gesprochen . Die Unternehmensführung
hat die zentrale Rolle des Standorts Deutschland in der
langfristigen weltweiten Unternehmensstrategie betont .
Bombardier hat bekräftigt, dass Deutschland auch in
Zukunft ein entscheidender Standort für Entwicklung,
Produktion und Wartung von Bahntechnik bleiben wird .
Konkret hat das Unternehmen Spekulationen zurückge-
wiesen, dass Standorte in Deutschland geschlossen wer-
den sollen .
Es wurde vereinbart, dass zwischen der Unterneh-
mensführung, den Vertretern der Beschäftigten und der
IG Metall konstruktive Gespräche geführt werden sollen
mit dem Ziel, eine langfristige und tragfähige Zukunfts-
perspektive für alle deutschen Standorte zu erarbeiten .
Möglichst bis Mitte dieses Jahres soll klar sein, wie Ent-
wicklungskapazitäten und insbesondere die Fertigungs-
standorte von Bombardier in Deutschland erhalten und
weiterentwickelt werden können . Bundeswirtschaftsmi-
nister Gabriel und die Ministerpräsidenten von Bran-
denburg und Sachsen haben hierfür ihre Unterstützung
erklärt .
Im Lichte der Ergebnisse der vereinbarten Gespräche
wird die Bundesregierung prüfen, ob und gegebenenfalls
mit welchen konkreten Maßnahmen sie die Erreichung
des genannten Ziels unterstützen kann .
Anlage 11
Antwort
der Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/10828, Frage 11):
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass die
Bundesregierung und die Europäische Union einerseits vor-
geben, die regionale Integration auf dem afrikanischen Kon-
tinent fördern zu wollen (www .bmz .de/de/ministerium/wege/
ez_eu/eu-wege/akpstaaten/), andererseits jedoch durch die
Maßnahmen des sogenannten Grenzmanagements der EU die
Personenfreizügigkeit in der westafrikanischen Wirtschafts-
union (ECOWAS) eingeschränkt wird, und welche Kennt-
nisse hat die Bundesregierung darüber, ob sich die Route der
Flüchtlinge und Migranten vom afrikanischen Kontinent nach
Europa unter anderem aufgrund der nigrischen Gesetzgebung
gegen Menschenhändler und Schleuser von Agadez (Niger)
nach Gao (Mali) verlagert?
Das Grenzmanagement als Teil des EU-Migrations-
managements dient nicht zuletzt auch der konkreten
Ausgestaltung der Personenfreizügigkeit zwischen den
ECOWAS-Staaten .
Die ECOWAS-Personenfreizügigkeit besteht darin,
dass ECOWAS-Bürgerinnen und -Bürger kein Visum
zum Grenzübertritt benötigen . Sie müssen aber mit ei-
http://www.bmz.de/de/ministerium/wege/ez_eu/eu-wege/akpstaaten/
http://www.bmz.de/de/ministerium/wege/ez_eu/eu-wege/akpstaaten/
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017 21185
(A) (C)
(B) (D)
nem gültigen Ausweisdokument einen regulären Grenz-
übergang passieren .
Die deutschen und europäischen Maßnahmen tragen
dazu bei, dass Grenzpolizistinnen und -polizisten die re-
levanten Prozeduren bei der Ein- und Ausreise kennen
und verfahrenssicher anwenden .
Der Umfang der Migration über Agadez ist seit Au-
gust 2016 phasenweise zurückgegangen . Der Bundesre-
gierung liegen derzeit keine Erkenntnisse zu den Grün-
den oder zu möglichen alternativen Routen vor .
Anlage 12
Antwort
der Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10828, Frage 16):
Wie viele Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sind
nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit
der Repression nach dem Putschversuch in der Türkei inhaf-
tiert bzw . werden mit Haftbefehl gesucht, und in welcher Zahl
befinden sich unter den Verfolgten auch Journalisten/Journa-
listinnen, Anwälte/Anwältinnen oder Politiker/Politikerinnen?
Derzeit befinden sich fünf deutsche Staatsangehöri-
ge, die nach dem Putschversuch festgenommen wurden,
aufgrund politischer bzw . terroristischer Strafvorwürfe
in Haft. Hierunter befinden sich nach Kenntnis der Bun-
desregierung keine Journalistinnen und Journalisten, An-
wältinnen und Anwälte oder Politikerinnen und Politiker
deutscher Staatsangehörigkeit .
Die genannten Fälle wurden und werden immer wie-
der gegenüber den türkischen Behörden angesprochen .
Das geschieht auf allen Ebenen, zum Beispiel im Rah-
men des Besuchs des Bundesaußenministers Dr . Frank-
Walter Steinmeier in Ankara am 15 . November 2016 .
Ich selbst habe Haftfälle kürzlich bei meinem Ge-
spräch mit dem türkischen Europaminister Celik thema-
tisiert. In dieser Woche treffe ich auf den türkischen Bot-
schafter und werde die Fälle erneut ansprechen .
Unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betrof-
fenen gilt aber auch, dass rechtstaatliche Standards bei
der Strafverfolgung stets gewahrt werden müssen . Dies
vertritt die Bundesregierung gegenüber der Türkei mit
großem Nachdruck .
Über nationale türkische Haftbefehle wird die Bun-
desregierung nicht informiert .
Internationale Haftbefehle über Interpol, die im Zu-
sammenhang mit dem Putschgeschehen stehen, sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht eingegangen .
Anlage 13
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/10828, Frage 17):
Was ist der Bundesregierung über die Betreiber/Einzahler
sowie Nutznießer eines Geheimfonds bekannt, aus dem sich
der auch für die Bundesregierung tätige Ex-Geheimagent
Werner Mauss als „internationale Reserve“ bedient haben soll
und der nach Aussagen des ehemaligen Kanzleramtsministers
Bernd Schmidbauer, der bei Antritt seiner Stelle im Jahr 1991
über den Fonds informiert war, unter anderem von den Regie-
rungen der USA und Israels befüllt worden war (tagesschau.
de vom 9 . Januar 2017, „Schmidbauer entlastet Mauss“; sued-
deutsche.de vom 9 . Januar 2017, „Ein bisschen Frieden“), und
auf welche Weise hat die Bundesregierung den Agenten für
seine damaligen Dienste finanziell oder anderweitig begüns-
tigt (bitte angeben, auf welchem Weg etwaige Finanztransakti-
onen vorgenommen wurden)?
Durch ein Schreiben des Rechtsanwalts von Herrn
Werner Mauss vom 8 . September 2016 im Zusammen-
hang mit einem gegen Herrn Mauss beim Landgericht
Bochum anhängigen Steuerstrafverfahren erlangte das
Bundeskriminalamt und in der Folge die Bundesregie-
rung erstmals Kenntnis über die angebliche Existenz
des in Rede stehenden „internationalen Reserve“-Fonds .
Weiter gehende Erkenntnisse über den Fonds liegen der
Bundesregierung nicht vor .
Die Beantwortung der Frage kann über das Gesagte
hinaus nicht offen erfolgen, da die erbetenen Auskünfte
Informationen zu Aufklärungsaktivitäten, Analyseme-
thoden und Aufklärungsaktivitäten der Nachrichten-
dienste preisgeben würden . Aus dem Bekanntwerden
könnten weiterhin Rückschlüsse auf kriminalpolizeiliche
Vorgehensweisen, Fähigkeiten und Methoden geschlos-
sen werden und so Strafverfolgungsmaßnahmen erkannt
bzw . unterlaufen werden . Hinsichtlich der Arbeitsmetho-
den und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste sind
die Informationen im Hinblick auf die künftige Auftrags-
erfüllung besonders schutzbedürftig .
Eine Veröffentlichung der erfragten Einzelheiten
würde zu einer wesentlichen Schwächung der für die
Nachrichtendienste zur Verfügung stehenden Möglich-
keiten zur Informationsgewinnung führen . Dies könnte
die nachrichtendienstliche Aufklärung beeinträchtigen,
was für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
schädlich sein kann . Die entsprechenden Informationen
sind daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des In-
nern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (VSA) mit dem VS-Grad „VS-Vertrau-
lich“ eingestuft und werden bei der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages hinterlegt .
Anlage 14
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra-
ge des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10828, Frage 21):
Von welchen durch Artikel 107 des Vertrags über die Ar-
beitsweise der Europäischen Union verbotenen Beihilfen, wie
sie die Europäische Kommission derzeit im Rahmen eines
Verfahrens gegen spanische Fußballklubs ermittelt (Süddeut-
sche Zeitung vom 11. Januar 2017), profitieren Profisportklubs
in Deutschland möglicherweise, und welche Maßnahmen er-
greift die Bundesregierung, um diese unerlaubte Wettbewerbs-
verzerrung schnellstmöglich zu unterbinden?
http://www.tagesschau.de
http://www.tagesschau.de
http://www.sueddeutsche.de
http://www.sueddeutsche.de
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 201721186
(A) (C)
(B) (D)
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise darauf
vor, dass Profifußballvereine in Deutschland rechtswid-
rige Beihilfen erhalten .
Anlage 15
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra-
ge des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10828, Frage 22):
Aus welchem Grund hat sich das Bundesministerium des
Innern nach Medienberichten aus der Unterstützung des seit
2013 gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sport-
bund e . V . und dem Verband Deutscher Sportjournalisten
e . V . in jedem Jahr vergebenen Fair Play Preises des Deut-
schen Sports zurückgezogen (www .tagesspiegel .de/sport/
bundesinnenministerium-das-ist-nicht-fair/14948580 .html),
und erwägt die Bundesregierung, sich in den kommenden
Jahren wieder an dem Fair Play Preis des Deutschen Sports
zu beteiligen?
Der Fair Play Preis des Deutschen Sports ist bisher
jährlich gemeinsam von dem Deutschen Olympischen
Sportbund (DOSB), dem Verband Deutscher Sportjour-
nalisten e . V . und dem Bundesministerium des Innern
verliehen worden . Das Format des Fair Play Preises hat
sich zuletzt nicht nur durch die Neugestaltung der Preis-
verleihung geändert . Bis zum Jahr 2015 wurde der Preis
am Vorabend der DOSB-Mitgliederversammlung verlie-
hen. Seit dem Jahr 2016 findet die Preisverleihung im
Rahmen der „Biebricher Schlossgespräche“ statt . Die
breite Sportöffentlichkeit erreicht der Preis hierdurch
nicht mehr .
Durch den Fair Play Preis wird nicht nur der Preis-
träger oder die Preisträgerin gewürdigt; gleichzeitig soll
der Preis im Sinne des Fair-Play-Gedankens in die breite
Sportöffentlichkeit wirken und zwischen den zahlreichen
Fair-Play-Preisen der einzelnen Verbände und Gesell-
schaften wahrnehmbar sein . Das Bundesministerium
des Innern hat daher entschieden, sich aus dem Fair Play
Preis des Deutschen Sports zurückzuziehen .
Die Frage zu den Gründen für den Rückzug hat die
Bundesregierung bereits mit der Antwort auf die schrift-
liche Frage 4 von Herrn MdB Dr . André Hahn auf Bun-
destagsdrucksache 18/10784 vom 30 . Dezember 2016
beantwortet .
Die Bundesregierung erwägt nicht, sich in den kom-
menden Jahren wieder an dem Fair Play Preis des Deut-
schen Sports zu beteiligen .
Anlage 16
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/10828, Frage 23):
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in den Jahren von 2005 bis 2015 jeweils aus Deutsch-
land ausgereist, um ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland zu
verlagern (auszuwandern), und welche Erkenntnisse liegen
der Bundesregierung über das berufliche Qualifikationsniveau
und die Motivationen der betreffenden Personen zur Emigra-
tion vor?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele Per-
sonen in den Jahren 2005 bis 2015 jeweils aus Deutsch-
land ausgereist sind, um ihren Wohnsitz dauerhaft ins
Ausland zu verlagern . Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse über das berufliche Qualifikationsniveau
und die Motivationen von ausgereisten Personen zur
Emigration vor .
Anlage 17
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10828, Frage 24):
Welche Informationen, die Anis Amri zugeordnet werden
konnten, lagen deutschen Behörden vonseiten eines marok-
kanischen Nachrichten- bzw . Geheimdienstes vor, und wann
haben sie diese jeweils erhalten?
Durch die marokkanischen Behörden wurden den
deutschen Sicherheitsbehörden insgesamt vier Schrei-
ben (19 . September 2016, 11 . Oktober 2016, 13 . Oktober
2016, 17 . Oktober 2016) übermittelt . Die Informationen
enthielten Angaben darüber, dass Amri Anhänger des so-
genannten „Islamischen Staats“ (IS) sei und hoffe, sich
dem sogenannten IS in Syrien/Irak oder Libyen anschlie-
ßen zu können . Amri führe ein Projekt aus; hierzu wur-
den allerdings keine weiteren Angaben gemacht . Amri
bezeichne sein Gastland (Deutschland) als Land des Un-
glaubens, das Erpressungen gegen die Brüder führe .
Amri soll zudem eine Rufnummer nutzen und sich il-
legal in Berlin aufhalten . Er soll in Deutschland in Kon-
takt mit weiteren IS-Sympathisanten stehen, darunter
einem russischen Staatsangehörigen, der von den deut-
schen Behörden nach Russland zurückgeschoben wor-
den sein soll, und einem marokkanischen Staatsangehö-
rigen, der verheiratet sei und dessen Pass sichergestellt
worden sein soll und welcher das Land nicht verlassen
dürfe . Amri soll in Berlin mit einem weiteren marokka-
nischen Staatsangehörigen zusammenwohnen . Dessen
Eltern sollen IS-Anhänger sein, und väterliche Cousins
sollen IS-Mitglieder in Syrien/Irak und Libyen sein . Zu
seinen Kontaktpersonen wurden ebenfalls Lichtbilder
übersandt .
Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Län-
der haben die von marokkanischer Seite übermittelten
Hinweise erörtert . Nach einer gemeinsamen Bewertung
waren die Schreiben der marokkanischen Sicherheitsbe-
hörden für eine weiter gehende Gefährdungsbewertung
über die bereits bei den Sicherheitsbehörden vorliegen-
den Erkenntnisse hinaus nicht geeignet .
http://www.tagesspiegel.de/sport/bundesinnenministerium-das-ist-nicht-fair/14948580.html
http://www.tagesspiegel.de/sport/bundesinnenministerium-das-ist-nicht-fair/14948580.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017 21187
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 18
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10828, Frage 25):
Gab es weitere Hinweise ausländischer Nachrichtendiens-
te mit Bezug zu Anis Amri, von denen Behörden des Bundes
Kenntnis erhalten haben?
Die Sicherheitsbehörden des Bundes haben vor dem
19 . Dezember 2016 zu Anis Amri nur Hinweise des ma-
rokkanischen Nachrichtendienstes erhalten . Seit dem
20 . Dezember 2016 haben ausländische Nachrichten-
dienste im Zuge des intensivierten Informationsaustau-
sches zahlreiche Hinweise an die Sicherheitsbehörden
übermittelt .
Anlage 19
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10828, Frage 26):
Unter wie vielen Alias-Identitäten wurde Anis Amri in
Deutschland registriert, und welche Behörden waren in
Deutschland über die tatsächliche Identität von Anis Amri in-
formiert (bitte unter Angabe des Zeitpunktes)?
Der Person Anis Amri können in den polizeilichen und
ausländerrechtlichen Datenbanken verschiedene Perso-
nalien zugeordnet werden . In den polizeilichen Infor-
mationssystemen wurde Anis Amri unter acht Alias-Per-
sonalien erfasst . Der Datenbestand des BAMF weist
ebenfalls acht Alias-Personalien aus . Der Datenbestand
ist allerdings nicht deckungsgleich . Die Unterschiede
sind unter anderem durch mögliche Transkriptionsfehler
bei der Übersetzung aus dem Arabischen zu erklären .
Das Bundeskriminalamt konnte im Rahmen eines
eigens geführten Ermittlungsverfahrens gegen einen
anderen Beschuldigtenkreis im Januar 2016 eine Iden-
tität zwischen einem dort bekannten „Anis“ und dem
Amri belegen . In der Folge wurde diese Erkenntnis den
Landes kriminalämtern Nordrhein-Westfalen und Berlin
mitgeteilt . Im Nachgang wurde im polizeilichen Infor-
mationssystem begonnen, die verschiedenen Alias-Per-
sonalien der nunmehr bekannten Führungspersonalie des
Amri zuzuordnen .
Darüber hinaus konnte ebenfalls im Januar 2016 auf-
grund einer Ausschreibung der italienischen Behörden
eine Personenidentität zwischen der dort gesuchten Per-
son (Amri) und dem in Deutschland aufhältigen Amri
festgestellt werden .
Den Bundesbehörden lag am 25 . Oktober 2016 erst-
mals eine amtliche Bestätigung der Personalien von
Amri vor . Hierbei handelte es sich um die Mitteilung
der tunesischen Behörden, welche im Rahmen des Infor-
mationsaustausches in Staatsschutzangelegenheiten am
24 . Oktober 2016 eingeholt werden konnte .
Der Bundesregierung liegen keine Detailkenntnisse
vor, wann welche (Landes-)Behörde genau Kenntnis von
der Identität des Amri erhalten hat .
Anlage 20
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Ole Schröder auf die Frage der
Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10828, Frage 27):
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Anis
Amri auf eine seiner Alias-Identitäten eine Duldungsbeschei-
nigung des Kreises Kleve ausgestellt bekam, obwohl dort sei-
ne tatsächliche Identität bekannt war, und wenn ja, aus wel-
chen Gründen wurde dieses Vorgehen gewählt?
Es ist der Bundesregierung derzeit nicht bekannt, ob
der Ausländerbehörde Kleve am 16 . August 2016, als sie
Anis Amri eine Duldung ausgestellt hatte, die richtigen
Personalien bekannt waren .
Anlage 21
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
des Abgeordneten Frank Tempel (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/10828, Frage 28):
Welche Ermittlungs- und Strafverfahren wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gegen Anis
Amri geführt, und mit welchem Ergebnis jeweils?
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
führt seit dem 19 . Dezember 2016 ein Ermittlungsver-
fahren wegen des Verdachts des Mordes in Tateinheit mit
versuchtem Mord gemäß §§ 211, 22, 23, 52 StGB sowie
weiterer Straftaten . Das Verfahren wurde am 20 . Dezem-
ber 2016 auf Anis Amri ausgeweitet . Mit dem Tod von
Anis Amri hat das Ermittlungsverfahren nicht geendet .
Die Ermittlungen nach Hintermännern und Unterstützern
laufen weiter .
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Staats-
anwaltschaften Freiburg im Breisgau, Karlsruhe, Ravens-
burg, Duisburg und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin
jeweils ein Ermittlungsverfahren sowie die Staatsan-
waltschaft Berlin vier und die Staatsanwaltschaft Kleve
zwei Ermittlungsverfahren gegen Anis Amri geführt . Die
Kenntnisse der Bundesregierung beruhen auf Eintragun-
gen im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensre-
gister durch die zuständigen Landesstaatsanwaltschaften
sowie Zulieferungen einzelner Länder zu der in der letz-
ten Woche erstellten und fortzuschreibenden Chrono-
logie „Behördenhandeln um die Person des Attentäters
vom Breitscheidplatz Anis Amri“, die den Vorsitzenden
des Innenausschusses und des Ausschusses für Recht und
Verbraucherschutz am 16 . Januar 2017 übersandt wur-
den . Die Bundesregierung kann weder die Vollständig-
keit noch die inhaltliche Richtigkeit dieser Angaben ga-
rantieren noch weitere Einzelheiten zu diesen Verfahren
nennen . Die Verantwortung dafür und die Sachkenntnis
im Einzelnen liegen bei den Ländern .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 201721188
(A) (C)
(B) (D)
Der Bundesregierung ist zudem bekannt, dass in
den Ländern Baden-Württemberg, Berlin und Nord-
rhein-Westfalen weitere Ermittlungsverfahren geführt
wurden . Diese Verfahren sind Gegenstand laufender Ab-
klärung mit den Ländern .
Anlage 22
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
des Abgeordneten Frank Tempel (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/10828, Frage 29):
Wurde, nachdem Anis Amri für die für ihn zuständige Aus-
länderbehörde nicht mehr erreichbar war und auch die Staats-
anwaltschaft Duisburg ihr Ermittlungsverfahren wegen So-
zialleistungsbetrugs wegen des unbekannten Aufenthaltsorts
von Anis Amri eingestellt hatte, Anis Amri zur Aufenthaltser-
mittlung (Fahndung) ausgeschrieben, und wenn nein, sind der
Bundesregierung die Gründe hierfür bekannt?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem Ermitt-
lungsverfahren der Staatsanwaltschaft Duisburg gegen
Anis Amri . Die Kenntnis der Bundesregierung beruht
auf einer Zulieferung des Landes Nordrhein-Westfalen
zu der bereits erwähnten Chronologie „Behördenhandeln
um die Person des Attentäters vom Breitscheidplatz Anis
Amri“, die den Vorsitzenden des Innenausschusses und
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am
16 . Januar 2017 übersandt wurde . Die Bundesregierung
kann Einzelheiten zu diesen Verfahren nicht nennen . Die
Verantwortung dafür und die Sachkenntnis im Einzelnen
liegen beim Land Nordrhein-Westfalen .
Anlage 23
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Christian Lange auf die Fra-
ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10828, Frage 30):
Sieht die Bundesregierung in Bezug auf ein Schreiben des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz,
datiert auf den 14 . Dezember 2016, in dem Fachkreise und
Verbände aufgefordert wurden, bis zum 3 . Januar 2017 ihre
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von
ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbst-
bestimmungsrechts von Betreuten abzugeben, das Partizipa-
tionsrecht von Menschen mit Behinderungen nach Artikel 4
Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention in Hinblick
auf die kurze Bearbeitungsfrist verwirklicht?
Der Gesetzentwurf dient dazu, die vom Bundesver-
fassungsgericht in seinem Beschluss vom 26 . Juli 2016
(veröffentlicht am 25. August 2016) festgestellte Schutz-
lücke, wie vom Gericht aufgegeben, unverzüglich zu
schließen . Um sicherzustellen, dass das Gesetz noch in
dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann,
muss der Entwurf vom Kabinett am 25 . Januar 2017 be-
schlossen werden .
Im Rahmen der Beteiligung der Länder und Verbände,
die das Bundesministerium der Justiz und für Verbrau-
cherschutz am 14 . Dezember 2016 auf den Weg gebracht
hat, wurden auch die maßgeblichen Organisationen be-
teiligt, welche die Interessen von Menschen mit Behin-
derungen vertreten . Zahlreiche dieser Organisationen
haben von der Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch
gemacht .
Darüber hinaus hat das BMJV in Reaktion auf den
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesge-
richtshofs vom 1 . Juli 2015, welcher dem Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegt, bereits am
5 . Februar 2016 mit dem Bundesverband Psychiatrie-Er-
fahrener e . V ., der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychia-
trie-Erfahrener e . V ., dem Bundesverband der Angehö-
rigen psychisch erkrankter Menschen e . V . sowie der
Bundesvereinigung Lebenshilfe e . V . ein Fachgespräch
zu den vom Bundesgerichtshof aufgeworfenen Fragestel-
lungen geführt, um eine möglichst frühzeitige Partizipa-
tion hierzu zu gewährleisten .
Es bleibt nach alledem festzuhalten, dass die Bundes-
regierung Menschen mit Behinderungen über die sie ver-
tretenden Organisationen aktiv und in einem unter den
gegebenen Umständen auch angemessenen Umfang in
das bisherige Gesetzgebungsverfahren einbezogen hat
und damit Artikel 4 Absatz 3 UN-BRK Genüge getan
wurde . Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass auch
im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren
die von der UN-BRK geforderte Möglichkeit der Partizi-
pation bestehen wird .
Anlage 24
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Jens Spahn auf die Fragen der
Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10828, Fragen 31 und 32):
In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die Brüsseler Antikorruptionsbehörde OLAF seit dem
Jahr 2010 Ermittlungen wegen Veruntreuung von EU-För-
dermitteln gegen ungarische Politiker der Regierungspartei
Fidesz aufgenommen (Der Spiegel, Heft 2, 7 . Januar 2017,
Seiten 94 f .)?
Um welche Förderprojekte handelt es sich nach Kenntnis
der Bundesregierung dabei, und wie ist der aktuelle Stand der
Ermittlungen der Antikorruptionsbehörde OLAF?
Die Antwort zu den Fragen 31 und 32 erfolgt im Zu-
sammenhang .
Zur intensiveren Bekämpfung von Betrug, Korruption
und anderen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil
der finanziellen Interessen der EU führt das Europäische
Amt für Betrugsbekämpfung OLAF gemäß VO (EU,
EURATOM) Nr . 883/2013 des EP und des Rates Verwal-
tungskontrollen und Überprüfungen bei Projekten vor Ort
in den Mitgliedstaaten durch, die in dem Spiegel-Artikel
missverständlich als „Ermittlungen“ bezeichnet werden .
OLAF führt keine Ermittlungen gegen Personen .
Zu Einzelfällen von OLAF-Untersuchungen in ande-
ren Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor . Aufgrund des bei OLAF-Untersu-
chungen geltenden Vertraulichkeitsgebots (Artikel 10
der vorbezeichneten OLAF-VO) kann sie darüber auch
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017 21189
(A) (C)
(B) (D)
keine Informationen erhalten, insbesondere nicht zu be-
troffenen Förderprojekten oder zum aktuellen Stand von
Untersuchungen .
Anlage 25
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10828, Frage 33):
Welche Mehrkosten entstehen nach Berechnung der
Bundesregierung für das Aussetzen des „Zwangspoolens“
in den beiden nach Artikel 1 (§ 104 Absatz 3 SGB IX) des
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Verbindung mit Artikel 1
(§ 78 Absatz 1 SGB IX) genannten Lebensbereichen, und wie
viel würde es nach Berechnung der Bundesregierung kosten,
gänzlich auf das „Zwangspoolen“ in allen nach Artikel 1 (§ 78
Absatz 1 SGB IX) des BTHG aufgelisteten Lebensbereichen
zu verzichten?
Nach dem neuen Recht der Eingliederungshilfe im
Bundesteilhabegesetz (BTHG) können Leistungen zur
Assistenz an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam
erbracht werden . Für den Fall, dass dem Wohnen außer-
halb von besonderen Wohnformen der Vorzug zu geben
ist, sind Assistenzleistungen im Bereich der Gestaltung
sozialer Beziehungen und der persönlichen Lebenspla-
nung nicht gemeinsam zu erbringen, wenn der Leistungs-
berechtigte dies wünscht (§ 104 Absatz 3 Satz 4 SGB IX
neu) .
Eine differenzierte Berechnung der Kostenwirkungen
in Bezug auf die einzelnen Leistungen der Eingliede-
rungshilfe und damit auch auf die Assistenzleistungen
liegt nicht vor, insbesondere weil sich die Leistungen der
Eingliederungshilfe nach der Besonderheit des Einzel-
falls bestimmen, die auch bei der Entscheidung über die
gemeinsame Inanspruchnahme zu würdigen ist .
Durch die gemeinsame Inanspruchnahme von Leis-
tungen der Eingliederungshilfe insgesamt sind Einspa-
rungen in geringem, nicht quantifizierbaren Umfang
denkbar, siehe Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage in Bundestagsdrucksache 18/9618, Fra-
ge 28 .
Anlage 26
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10828, Fragen 35 und
36):
Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über den tatsächlichen Einsatz der seit 2014 an die kurdische
Autonomieregierung in Irak gelieferten Waffen und Munition?
An welche Verbände der verschiedenen Parteien unter-
stehenden Peschmerga-Milizen hat die Bundesregierung im
November und Dezember 2016 die Waffen und Munition ge-
liefert (http://augengeradeaus .net/2016/11/die-vorerst- letzten-
deutschen-waffen-fuer-kurdistan/)?
Die Fragen 35 und 36 werden im Zusammenhang be-
antwortet .
Die Regierung der Region Kurdistan-Irak verpflichtet
sich per Endverbleibserklärung unter anderem zur kor-
rekten Nachweisführung der übergebenen Waffen. Zu-
dem hat sich die Regierung der Region Kurdistan-Irak
verpflichtet, das gelieferte Material ausschließlich im
Kampf gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ –
kurz IS – sowie im Einklang mit dem Völkerrecht und
insbesondere dem humanitären Völkerrecht einzusetzen .
Die Verteilung der Waffen an die einzelnen Truppen-
teile erfolgt auf dieser Grundlage in ausschließlicher
Zuständigkeit der Regierung der Region Kurdistan-Irak .
Dies steht nicht zuletzt auch im Einklang mit der verfas-
sungsmäßigen Autonomie und Souveränität der Republik
Irak .
Insofern liegen der Bundesregierung keine konkreten
Erkenntnisse über den tatsächlichen Einsatz der seit dem
Jahr 2014 an die Regierung der Region Kurdistan-Irak
gelieferten Waffen und Munition vor.
Anlage 27
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/10828, Frage 37):
Welche Kenntnisse bzw . Schätzungen liegen der Bundesre-
gierung zur vollzogenen bzw . zu erwartenden Entwicklung der
Zahl der Geburtsstationen bzw. geburtshilflichen Abteilungen
in Deutschland im Jahr 2016 sowie im laufenden Jahr 2017
vor?
Die Grunddaten der Krankenhäuser werden vom
Statistischen Bundesamt jeweils für das vergangene
Jahr veröffentlicht, zuletzt am 5. Oktober 2016 für das
Jahr 2015 . Nach den Angaben des Statistischen Bundes-
amtes haben 709 Krankenhäuser im Jahr 2015 Entbin-
dungen durchgeführt . Die Zahl der Fachabteilungen für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe lag nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes bei insgesamt 834 . Über die
zahlenmäßige Entwicklung in den Jahren 2016 und 2017
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor .
Anlage 28
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10828, Frage 38):
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kosten für einen flächendeckenden Glasfaserausbau in
Deutschland für FTTB (Fibre to the Building) und FTTH (Fi-
bre to the Home)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren
Zahlen vor .
http://augengeradeaus.net/2016/11/die-vorerst-letzten-deutschen-waffen-fuer-kurdistan/
http://augengeradeaus.net/2016/11/die-vorerst-letzten-deutschen-waffen-fuer-kurdistan/
21190
(A) (C)
(B) (D)
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 211 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 18 . Januar 2017
Anlage 29
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10828, Frage 39):
Gibt es Pläne seitens der Bundesregierung, eine entspre-
chende Studie zu den Kosten des flächendeckenden Glasfaser-
ausbaus in Deutschland zu beauftragen, analog zur vom Bun-
deswirtschaftsministerium im Jahr 2013 in Auftrag gegebenen
Studie der TÜV Rheinland AG „Szenarien und Kosten für eine
kosteneffiziente flächendeckende Versorgung der bislang noch
nicht mit mindestens 50 Mbit/s versorgten Regionen“, und
falls keine Studie zu den Kosten des Glasfaserausbaus geplant
ist, auf welcher Bedarfsgrundlage will die Bundesregierung
den Glasfaserausbau und damit „die Gigabit-Gesellschaft för-
dern“, wie es im Papier „Eckpunkte Zukunftsoffensive Giga-
bit-Deutschland“ vom 8 . November 2016 des Bundesministe-
riums für Verkehr und digitale Infrastruktur heißt?
Die Bundesregierung plant aktuell keine Studie zu
den Kosten des flächendeckenden Glasfaserausbaus in
Deutschland . Der Ausbau der digitalen Infrastruktur in
Deutschland erfolgt auf marktgetriebenem Wege . Dabei
sind sich die Unternehmen des hohen Investitionsbedarfs
sehr bewusst . Alleine in den vergangenen zwei Jahren
haben die Unternehmen in der „Netzallianz Digitales
Deutschland“ jeweils insgesamt rund 8 Milliarden Euro
in den Ausbau der digitalen Infrastruktur investiert .
Am 8 . November 2016 haben sich die Mitglieder der
Netzallianz auf das Eckpunktepapier „Zukunftsoffensive
Gigabit-Deutschland“ geeinigt . Darin kündigen die Un-
ternehmen an, ihre Investitionen ab 2017 bedarfsgerecht
zu steigern . Der Bund wird seine Mittel zur Breitband-
förderung bei Bedarf ebenfalls erhöhen . Bei der strate-
gischen Ausrichtung auf die Schaffung von Gigabitnet-
zen werden Untersuchungen zu den Netzinfrastrukturen
für die Gigabitgesellschaft unter Berücksichtigung auch
quantitativer Aspekte herangezogen .
Anlage 30
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10828, Fra-
ge 40):
Wann wird die Klimaschutz-Stabsstelle des Bundesminis-
teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, deren geplante
Einrichtung das Bundesministerium im Oktober 2016 der Süd-
deutschen Zeitung bestätigt hat, eingerichtet, und wie wird der
Stab organisiert (bitte aufschlüsseln nach Aufgaben, Personal-
stärke und Leitungsorganisation)?
Im laufenden Monat wird die Stabsstelle „Klima-
freundliche Mobilität“ (Stab KfM) in der Abteilung
Grundsatzangelegenheiten (G) des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Arbeit
aufnehmen . Die Stabsstelle wird direkt dem Leiter der
Abteilung G zugeordnet .
Die Stabsstelle hat den Auftrag, die Klimaschutzpoli-
tik des BMVI zentral zu koordinieren .
211. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zu Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30