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ID1820707200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/207 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 207. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 30: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes Drucksachen 18/9523, 18/9853, 18/10102 Nr. 3, 18/10524 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20697 B b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes Drucksachen 18/9524, 18/9953, 18/10102 Nr. 15, 18/10513 (neu) . . . . . . . . . . . . . . . 20697 B c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Ände- rung des Bundeswasserstraßengesetzes Drucksachen 18/9527, 18/9952, 18/10102 Nr. 14, 18/10516 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20697 B d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale In- frastruktur zu dem Antrag der Abgeord- neten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundesverkehrs- wegeplan 2030 zurückziehen – Klima- schutz- und sozialökologische Nachhal- tigkeitsziele umsetzen Drucksachen 18/8075, 18/10514 Buchsta- be a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20697 C e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infra- struktur zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Deutschland-Takt jetzt umsetzen – Weichen in der Bundesverkehrswege- planung richtig stellen Drucksachen 18/7554, 18/10515 . . . . . . . . 20697 D f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale In- frastruktur zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Den Bundesverkehrswe- geplan zum Bundesnetzplan weiterent- wickeln Drucksachen 18/8083, 18/10514 Buchsta- be b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20697 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20698 A Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 20700 D Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20702 A Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20703 C Patrick Schnieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 20705 B Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20707 B Christian Pegel, Minister (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20708 B Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20710 A Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 20710 D Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20712 A Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 20713 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016II Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Kerstin Andreae, Dr. Franziska Brantner, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Familien stärken – Kinder fördern Drucksache 18/10473 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20716 C Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20716 D Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20717 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU). . . 20718 C Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 20719 A Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 20721 A Susann Rüthrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20723 A Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 20724 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20726 D Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20728 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 20729 A Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 20730 B Birgit Kömpel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20732 B Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20733 A Ulrike Bahr (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20734 D Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20735 C Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20736 C Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 19. Mai 2016 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt Montenegros Drucksachen 18/9989, 18/10332 . . . . . . . . . . 20737 B Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20737 C Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 20738 C Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20739 C Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20740 C Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20741 C Tagesordnungspunkt 33: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Geset- zes zur Änderung des Gentechnikgesetzes Drucksache 18/10459 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20742 C Christian Schmidt, Bundesminister BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20742 D Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 20744 A Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 20745 A Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20746 A Kees de Vries (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 20747 A Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 20748 C Stephan Albani (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 20749 D Tagesordnungspunkt 34: a) Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Katja Kipping, Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Alleinerziehende entlas- ten – Umgangsmehrbedarf anerkennen Drucksache 18/10283 . . . . . . . . . . . . . . . . 20751 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Jörn Wunderlich, Cornelia Möhring, Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Lebenssituati- on von Alleinerziehenden deutlich ver- bessern Drucksachen 18/6651, 18/10106 . . . . . . . . 20751 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20751 B Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 20752 C Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20754 B Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 20755 C Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20756 D Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 20758 B Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 20759 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20760 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 20761 A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstim- mung über den von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Tagesordnungspunkt 30 a) . . . . . . . . . . . . . . . 20762 A Heike Baehrens (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20762 A Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20762 B Dr . Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . 20762 C Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . 20762 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 III Annette Sawade (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20763 A Dr . Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 20763 C Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20763 D Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände- rung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Tagesordnungspunkt 30 b) . . . . . . . . . . . . . . . 20764 B Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20764 B Achim Post (Minden) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 20764 C Albert Rupprecht (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 20765 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Heike Brehmer (CDU/CSU) zu den Abstim- mungen über – den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes – den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Än- derung des Bundesschienenwegeausbau- gesetzes – den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes über den Aus- bau der Bundeswasserstraßen und zur Än- derung des Bundeswasserstraßengesetzes – die Beschlussempfehlung des Ausschus- ses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundesverkehrswegeplan 2030 zurückziehen – Klimaschutz- und sozial- ökologische Nachhaltigkeitsziele umset- zen – die Beschlussempfehlung des Ausschus- ses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deutschland-Takt jetzt umsetzen – Wei- chen in der Bundesverkehrswegeplanung richtig stellen – die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Bundesverkehrswegeplan zum Bun- desnetzplan weiterentwickeln (Tagesordnungspunkte 30 a bis f) . . . . . . . . . . 20765 C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20766 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 20697 207. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 Beginn: 9.00 Uhr
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    Dr. Fritz Felgentreu (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 20761 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 02.12.2016 Barthle, Norbert CDU/CSU 02.12.2016 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2016 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2016 Böhmer, Dr. Maria CDU/CSU 02.12.2016 Bülow, Marco SPD 02.12.2016 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 02.12.2016 Dörner, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2016 Ernstberger, Petra SPD 02.12.2016 Ferner, Elke SPD 02.12.2016 Gehring, Kai BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2016 Gottschalck, Ulrike SPD 02.12.2016 Groth, Annette DIE LINKE 02.12.2016 Haßelmann, Britta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2016 Hendricks, Dr. Barbara SPD 02.12.2016 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2016 Kipping, Katja DIE LINKE 02.12.2016 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2016 Kolbe, Daniela SPD 02.12.2016 Korte, Jan DIE LINKE 02.12.2016 Kühn-Mengel, Helga SPD 02.12.2016 Kunert, Katrin DIE LINKE 02.12.2016 Kurth, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 02.12.2016 Leutert, Michael DIE LINKE 02.12.2016 Lühmann, Kirsten SPD 02.12.2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lutze, Thomas DIE LINKE 02.12.2016 Möhring, Cornelia DIE LINKE 02.12.2016 Müller, Dr. Gerd CDU/CSU 02.12.2016 Nahles, Andrea SPD 02.12.2016 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2016 Pilger, Detlev SPD 02.12.2016 Ramsauer, Dr. Peter CDU/CSU 02.12.2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 02.12.2016 Schmidt, Dr. Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2016 Schulte, Ursula SPD 02.12.2016 Schulz-Asche, Kordula BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2016 Schulze, Dr. Klaus-Peter CDU/CSU 02.12.2016 Schwartze, Stefan SPD 02.12.2016 Steffen, Sonja SPD 02.12.2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 02.12.2016 Steinmeier, Dr. Frank- Walter SPD 02.12.2016 Strebl, Matthäus CDU/CSU 02.12.2016 Strothmann, Lena CDU/CSU 02.12.2016 Tank, Azize DIE LINKE 02.12.2016 Thönnes, Franz SPD 02.12.2016 Ulrich, Alexander DIE LINKE 02.12.2016 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 02.12.2016 Whittaker, Kai CDU/CSU 02.12.2016 Wöhrl, Dagmar G. CDU/CSU 02.12.2016 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 02.12.2016 Zeulner, Emmi* CDU/CSU 02.12.2016 Zypries, Brigitte SPD 02.12.2016 *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 201620762 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstimmung über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Geset- zes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Tagesordnungspunkt 30 a) Heike Baehrens (SPD): Der parlamentarische Pro- zess, der zu den hier vorliegenden Ausbaugesetzen und Änderungsanträgen geführt hat, war lang und zum Teil schwierig. Umso mehr freut es mich, als Sozialdemokra- tin aus Baden-Württemberg und als Abgeordnete für den Landkreis Göppingen, dass der Ausbau der A 8 am Alb- aufstieg endlich als fest disponierte Maßnahme bestätigt wurde. Ebenso begrüße ich sehr, dass der Abschnitt Gin- gen-Ost nach Geislingen-Mitte nun zum Vordringlichen Bedarf zählt. Ich halte es jedoch für sachlich nicht richtig, dass der daran anschließende Bauabschnitt Geislingen-Mit- te bis Geislingen-Ost lediglich als Weiterer Bedarf mit Planungsrecht aufgenommen wurde. Diese Einstufung entspricht dem Status Bundesverkehrswegplan 2003 und stellt insofern keine Verbesserung dar. Ebenso wie der Abschnitt davor gehört dieser Bauabschnitt in den Vor- dringlichen Bedarf, um das Projekt bis 2030 realisieren zu können. Auf diese Weise könnten beide Bauabschnitte zusammen geplant und realisiert werden, um eine wei- tere Belastung der Wohnbevölkerung in Geislingen zu vermeiden und diese wichtige Bundesstraße ihrer Bedeu- tung entsprechend zu ertüchtigen. Trotzdem stimme ich dem Fernstraßenausbaugesetz in vorliegender Form zu. Es ist das Ergebnis mühevoller, detailreicher Fach- und Koalitionsarbeit. Eine Ableh- nung aufgrund eines einzelnen Projekts wäre nach sorg- fältiger Abwägung meiner Ansicht nach nicht vertretbar. Michael Groß (SPD): Alle guten Argumente und Gespräche haben nichts genützt. Die Verhandlungsfüh- rer von CDU und CSU zum Bundesverkehrswegeplan waren nicht bereit, die im Entwurf für ein Fernstraßen- ausbaugesetz gelistete Ortsumfahrung Alt-Marl mit ihrer 1,4 km langen Strecke aus dem Vordringlichen Bedarf zu nehmen. Weder der parteiübergreifend gefasste Be- schluss des Marler Stadtrates noch zahlreiche Einwen- dungen von mir in Zusammenarbeit mit der Landes- gruppe NRW der SPD-Bundestagsfraktion konnten den Koalitionspartner umstimmen. Ich bin sehr verärgert, dass man eine Straße, die so kein Mensch will, gegen die in der bestehenden Form die besten verkehrspolitischen und raumordnerischen Argumente vorgetragen wurden, verabschiedet wurde. Dies ist der erste Bundesverkehrswegeplan, der vor Verabschiedung im Parlament einen sechswöchigen Prozess der Bürgerbeteiligung durchlaufen musste. Das ist begrüßenswert. Auch viele Marler haben daran teil- genommen. Ich hatte als MdB aber keine Möglichkeit, die Einwendungen kennenzulernen. Ich frage mich al- lerdings: Was bringt die Beteiligung der Menschen vor Ort, wenn die Änderungsbegehren nicht aufgenommen werden? Diese Art der Bürgerbeteiligung wird ihrem ei- gentlichen Anspruch nicht gerecht. Weil mein Wahlkreis direkt betroffen ist und ich die fehlende Berücksichtigung der Bürgereinwände stark kritisiere, habe ich dem Gesetz über den Fernstraßenaus- bau heute nicht zugestimmt. Ich habe die Bürgerinitiative B 225 bereits zu einem weiteren Abstimmungstermin eingeladen. Darüber hi- naus führe ich bereits Gespräche mit dem NRW-Ver- kehrsminister und der Stadt Marl, um einen anderen Streckenverlauf zu finden. Klar ist: Wir brauchen in Marl eine Entlastung durch eine Ortsumfahrung. Diese muss aber wesentlich anders verlaufen. Jahrzehntealte Planun- gen helfen hier nicht weiter. Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD): Meine Zustimmung zum Bundesverkehrswegeplan 2030 verbinde ich – im Einklang mit dem Ratsbeschluss der Stadt Wesel vom 20. September 2016 – mit der Forderung, die Planungen in der vorliegenden Form nicht voranzutreiben. Die Plä- ne und die Trassenführung sind jahrzehntealt und berück- sichtigen weder die heutigen Siedlungsstrukturen noch sind sie mit den Belangen von Natur- und Umweltschutz zu vereinbaren. Auf Weseler Gebiet wird der Ortsteil Lippedorf zer- schnitten. Die veröffentliche Linie einer möglichen Tras- se geht ohne Rücksicht über Häuser und Grundstücke. Es ist den dort lebenden Menschen nicht vermittelbar, dass eine Trasse, deren Planung jahrzehntealt und völlig über- holt ist, nun realisiert werden soll. Der Ansatz einer sol- chen Planung ist meines Erachtens grundlegend falsch. Ich erwarte daher, die alte Trassenplanung nicht weiter voranzutreiben, sondern Lösungen auf bestehenden Stra- ßen zu erarbeiten. Eine sich anbietende Lösung wäre der sechsspurige Ausbau der A 3 bis Wesel. Eine weitere Lösung wäre eine vernünftige Anbindung der Südumge- hung an die L 396 (Frankfurter Straße) durch einen Brü- ckenneubau über die Lippe an gleicher Stelle, sowie auf der bestehenden B-8-Trasse durch eine optimierte Anbin- dung an die neue K 12n. Des Weiteren erwarte ich eine signifikante Verbesserung der Verkehrstrassen um Wesel, wenn die Südumgehung und die zusätzliche Auf- und Abfahrt an der A 3 in Brünen realisiert wird. Christian Lange (Backnang) (SPD): Der parlamen- tarische Prozess, der zu den hier vorliegenden Ausbau- gesetzen und Änderungsanträgen geführt hat, war lang und zum Teil schwierig. Umso mehr freut es mich, als Sozialdemokrat aus Baden-Württemberg, dass die Bera- tungen, trotz einiger Differenzen, konstruktiv verliefen. Das Gesamtpaket ist ein guter Kompromiss – deshalb stimme ich dem zu. Jedoch gibt es auch einzelne Vorhaben, die ich persön- lich und als Vertreter der baden-württembergischen SPD ablehne. So ist der Nordostring-Stuttgart weiterhin im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht des Bundesverkehrs- wegeplans (BVWP) enthalten, obwohl ich mich stets für dessen Abstufung eingesetzt habe. Mit dem Koalitions- partner CDU/CSU war jedoch keine gemeinsame Linie zu erzielen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 20763 (A) (C) (B) (D) Dass der Nordostring-Stuttgart im BVWP enthalten ist, bedeutet jedoch nicht, dass es keine Gestaltungs- möglichkeiten gibt. Denn das sogenannte Nutzen-Kos- ten-Verhältnis (NKV) des Nordostrings, das jetzt beson- ders hoch ist, muss vor der konkreten Planungsaufnahme neu berechnet werden. Wenn aber wiederum der vom Land vorgeschlagene Ausbau des Autobahnzubringers L 1115 zwischen Backnang-West und Mundelsheim vor- ankommt, ist davon auszugehen, dass das NKV durch die neue Entlastungsstraße nach unten korrigiert wird. Trotzdem stimme ich dem Fernstraßenausbaugesetz in vorliegender Form zu. Es ist das Ergebnis mühevoller, detailreicher Fach- und Koalitionsarbeit. Eine Ableh- nung aufgrund eines einzelnen Projekts wäre, nach sorg- fältiger Abwägung, meiner Ansicht nach nicht vertretbar. Annette Sawade (SPD): Der parlamentarische Pro- zess, der zu den hier vorliegenden Ausbaugesetzen und Änderungsanträgen geführt hat, war lang und zum Teil schwierig. Umso mehr freut es mich, als Sozialdemo- kratin aus Baden-Württemberg und als Mitglied des Ver- kehrsausschusses, dass die Beratungen, trotz einiger Dif- ferenzen, konstruktiv verliefen. Das Gesamtpaket ist ein guter Kompromiss – deshalb stimme ich dem zu. Jedoch gibt es auch einzelne Vorhaben, die ich persön- lich und als Vertreterin der Baden-Württembergischen SPD ablehne. So ist der Nordostring-Stuttgart weiterhin im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht des BVWP ent- halten, obwohl ich mich stets für dessen Abstufung ein- gesetzt habe. Mit dem Koalitionspartner CDU/CSU war jedoch keine gemeinsame Linie zu erzielen. Dass der Nordostring-Stuttgart im BVWP enthalten ist, bedeutet jedoch nicht, dass es keine Gestaltungs- möglichkeiten gibt. Denn das sogenannte Nutzen-Kos- ten-Verhältnis (NKV) des Nordostrings, das jetzt beson- ders hoch ist, muss vor der konkreten Planungsaufnahme neu berechnet werden. Wenn aber wiederum der vom Land vorgeschlagene Ausbau des Autobahnzubringers L 1115 zwischen Backnang-West und Mundelsheim vor- ankommt, ist davon auszugehen, dass das NKV durch die neue Entlastungsstraße nach unten korrigiert wird. Ein weiteres Straßenprojekt ist besonders umstritten: Dabei geht es um die B 29 neu Röttinger Höhe nach Nördlingen. Ich habe bei den Beratungen immer wieder die hohe Umweltproblematik der favorisierten Süd-Va- riante angesprochen, die schützenswerten Naturraum im Härtsfeld zerschneiden würde. Das BMVI sicherte zu, dass es noch keine Festlegung auf eine Trasse gebe. Dies gelte im Übrigen für alle Projekte im BVWP. Dies lässt mich also hoffen, dass dieses Projekt noch ergebnisoffen ist – auch wenn ich es persönlich im Weiteren Bedarf fa- vorisiert hätte. Aber auch hier war keine Einigung mit der Union möglich. Trotzdem stimme ich dem Fernstraßenausbaugesetz in vorliegender Form zu. Es ist das Ergebnis mühevoller, detailreicher Fach- und Koalitionsarbeit. Eine Ableh- nung aufgrund eines einzelnen Projekts wäre, nach sorg- fältiger Abwägung, meiner Ansicht nach nicht vertretbar. Dr. Dorothee Schlegel (SPD): Der parlamentarische Prozess, der zu den hier vorliegenden Ausbaugesetzen und Änderungsanträgen geführt hat, war lang und zum Teil schwierig. Umso mehr freut es mich, als Sozialde- mokratin aus Baden-Württemberg, dass die Beratungen, trotz einiger Differenzen, konstruktiv verliefen. Das Ge- samtpaket ist ein guter Kompromiss – deshalb stimme ich dem zu. Jedoch gibt es auch einzelne Vorhaben, die ich als Vertreterin der Baden-Württembergischen SPD ablehne. So ist der Nordostring-Stuttgart weiterhin im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht des BVWP enthalten. Mit dem Koalitionspartner CDU/CSU war jedoch keine gemein- same Linie zu erzielen. Dass der Nordostring-Stuttgart im BVWP enthalten ist, bedeutet jedoch nicht, dass es keine Gestaltungs- möglichkeiten gibt. Denn das sogenannte Nutzen-Kos- ten-Verhältnis (NKV) des Nordostrings, das jetzt beson- ders hoch ist, muss vor der konkreten Planungsaufnahme neu berechnet werden. Wenn aber wiederum der vom Land vorgeschlagene Ausbau des Autobahnzubringers L 1115 zwischen Backnang-West und Mundelsheim vor- ankommt, ist davon auszugehen, dass das NKV durch die neue Entlastungsstraße nach unten korrigiert wird. Ein weiteres Straßenprojekt ist besonders umstritten: Dabei geht es um die B 29 neu Röttinger Höhe nach Nördlingen. Bei den Beratungen wurde immer wieder die hohe Umweltproblematik der favorisierten Süd-Va- riante angesprochen, die schützenswerten Naturraum im Härtsfeld zerschneiden würde. Das BMVI sicherte zu, dass es noch keine Festlegung auf eine Trasse gebe. Dies gelte im Übrigen für alle Projekte im BVWP. Dies lässt mich also hoffen, dass dieses Projekt noch ergebnisof- fen ist – auch wenn ich es im Weiteren Bedarf favorisiert hätte. Aber auch hier war keine Einigung mit der Union möglich. Trotzdem stimme ich dem Fernstraßenausbaugesetz in vorliegender Form zu. Es ist das Ergebnis mühevoller, detailreicher Fach- und Koalitionsarbeit. Eine Ableh- nung aufgrund eines einzelnen Projekts wäre, nach sorg- fältiger Abwägung, meiner Ansicht nach nicht vertretbar. Ute Vogt (SPD): Der Deutsche Bundestag beschließt heute das Fernstraßenausbaugesetz zur Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans. Die darin enthaltene Aufnah- me des Vorhabens B 29 Nordostring Stuttgart in den wei- teren Bedarf mit Planungsrecht lehne ich entschieden ab. Der Nordostring ist eine unnötige und sehr umstritte- ne Maßnahme. Das Projekt trägt weder zur Entlastung der Stadt Stuttgart und ihrer Innenstadt bei noch löst es die Verkehrsprobleme in der Region. Eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik sieht anders aus. Daher lehnt auch die SPD in Stuttgart und in der Region das Projekt ganz klar ab. Auch die hohen ökologischen Risiken sprechen ein- deutig gegen den Nordostring. Unverantwortbar ist das Vorhaben wegen der massiven Eingriffe in die Land- schaft und der negativen Auswirkungen auf die gesamte Region, so zum Beispiel beim Natur- und Artenschutz und in der Landwirtschaft. Das Projekt zerstört zudem Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 201620764 (A) (C) (B) (D) den letzten großen Frei- und Erholungsraum im Nordos- ten von Stuttgart. Die Unterlagen und Daten, die der aktuellen Einstu- fung und Bewertung des Bundesministeriums für Ver- kehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zugrunde liegen, sind teils veraltet bzw. nicht belastbar. Von daher ist die gesamtwirtschaftliche Bewertung des Projektes nicht nachvollziehbar. Die Art und Weise der Wiederaufnahme des Nord- ostrings in den Bundesverkehrswegeplan ist mehr als befremdlich. Das Land Baden-Württemberg hat seine Aufnahme nicht beantragt und lehnt das Projekt ab. Abgelehnt wird das Projekt auch von der Mehrheit der betroffenen Kommunen in der Region. Gemeinsam mit den Verkehrspolitikerinnen und Verkehrspolitikern der SPD-Bundestagfraktion habe ich mich gegen die Wiederaufnahme des Nordostrings in den Bundesverkehrswegeplan ausgesprochen. Allerdings hat das BMVI offenbar im Vorfeld nur Gespräche mit den wenigen Mandatsträgern und Vertretern der Region Stutt- gart geführt, die dieses Projekt unterstützen. Ein solches Projekt kann aber nicht gegen den Wider- stand der Betroffenen verwirklicht werden. Insofern habe ich kein Verständnis dafür, dass das Projekt auf Betrei- ben einiger weniger CDU-Abgeordneten aus Stuttgart und der Region wieder in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde. Es ist mir wichtig, mit dieser persönlichen Erklärung nochmals zu unterstreichen, dass ich die Wiederaufnah- me des Nordostrings in den Bundesverkehrswegeplan ablehne. Die im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Maßnahmen werden entlang ihrer Priorität, ihres Verfah- rensstandes bei der Planung und anhand weiterer Faktoren zunächst in Fünfjahrespläne aufgenommen. Erst in den jährlichen Haushaltsberatungen werden nach Erlangung der planerischen Baureife die Finanzierung und damit die Baufreigabe erteilt. Ich werde mich daher weiterhin nach- drücklich gegen einen Bau des Vorhabens einsetzen. Eine Abstimmung über ein einzelnes Vorhaben ist im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Fernstraßen- ausbaugesetzes im Bundestag leider nicht möglich. Das Gesetz enthält zudem eine Vielzahl sinnvoller und wich- tiger Verkehrsprojekte, insbesondere in Bereichen des Erhalts und der Engpassbeseitigung, die vor Ort dringend benötigt werden. Daher werde ich dem Gesetz als Ganzes heute zustimmen. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Ge- setzes zur Änderung des Bundesschienenwegeaus- baugesetzes (Tagesordnungspunkt 30 b) Maik Beermann (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf werde ich zustimmen und möchte nachfolgend meine Position zur Sache wie folgt erklären: Meine Notwendigkeit zur persönlichen Erklärung be- ruht auf der Maßnahme ABS/NBS Hannover–Bielefeld, die ich in der gefassten Form ablehne. Ich bin ein Befür- worter der trassennahen Ausbauvariante Löhne–Haste, statt einer Neubauvariante mit einem möglichen Tunnel durch den Jakobsberg und einer Streckenführung durch die Bückeburger Niederungen. Dies ist ebenso der ge- setzte Wille der Bevölkerung im Schaumburger Land, den ich an dieser Stelle vertrete. Neben diesem Projekt enthält das Bundesschienen- wegeausbaugesetz jedoch mehrheitlich Projekte, die ich befürworten kann und die in den Regionen von den Men- schen erwünscht sind und unser Land voranbringen. Ich hätte mit einem Nein ebenso gegen diese Projekte stimmen müssen und auch wenn mir das bisherige Er- gebnis der Diskussion des oben genannten Projektes für meinen Wahlkreis Nienburg II – Schaumburg nicht ge- fällt und es ein Zeichen hätte sein können, trotzdem mit Nein zu stimmen, wäre es aus demokratischen Gesichts- punkten und auch der bundespolitischen Verantwortung den Menschen im gesamten Land gegenüber unfair, auch deren Projekte pauschal mit abzulehnen. Achim Post (Minden) (SPD): Der vorliegende Ge- setzentwurf sieht im „Bedarfsplan für die Bundesschie- nenwege“ (Anlage 1 zu § 1 des BSWAG) als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs das Vorhaben Nr. 13 „ABS/ NBS Hannover–Bielefeld“ (ABS = Ausbaustrecke / NBS = Neubaustrecke) vor. Eine ergänzende Fußnote soll den Einwendungen, insbesondere aus der Region Ostwestfalen-Lippe, Rechnung tragen. Durch die For- mulierung „ohne Querung Seelze-Süd und ohne Tun- nel Jakobsberg unter der Maßgabe, dass die für einen Deutschland-Takt erforderliche Fahrzeitverkürzung von voraussichtlich acht Minuten erreicht wird“ sollen die Befürchtungen der Städte Minden und Porta Westfalica sowie der Kommunen entlang einer potenziellen Tunnel- strecke ausgeräumt werden. Die betroffenen Kommunen und Kreise in Nord- rhein-Westfalen und Niedersachsen sowie der Regional- rat Detmold sprechen sich schon seit Jahren übereinstim- mend für eine Engpassbeseitigung auf der Bahnstrecke Bielefeld–Hannover durch den Ausbau der vorhandenen zweigleisigen Schienentrasse auf vier Gleise im Stre- ckenabschnitt Lindhorst–Löhne aus. Auch die Verkehrs- ministerien Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens haben sich im Verfahren zum Bundesverkehrswegeplan und zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesschie- nenwegeausbaugesetzes (BSWAG) deutlich für den Aus- bau der bestehenden Strecke eingesetzt. Gleichwohl bliebe es trotz der Fußnote im neuen BSWAG möglich, die vorhandene Strecke nicht auszu- bauen und stattdessen eine Neubaustrecke zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/NRW und Porta Westfalica umzusetzen. Eine Neubaustrecke ist aber meiner Mei- nung nach vor allem aus landschaftlichen, städtebau- lichen, verkehrs- und umweltpolitischen Gründen un- tragbar. Auch die bislang angesetzten Kosten von rund 1,885 Milliarden Euro sind aufgrund der massiven Ein- griffe in die Landschaft so hoch, dass der Ausbau statt Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 20765 (A) (C) (B) (D) eines Neubaus keine höheren Kosten erwarten lässt, son- dern eher zu einer Kostenverringerung führen wird. Allein eine geänderte Vorhabenbeschreibung als Vor- haben Nr. 13 „ABS/NBS Hannover–Lindhorst / ABS Lindhorst–Löhne“ hätte zwingende Bindungswirkung für die Bundesregierung und den Vorhabenträger Deut- sche Bahn. Auch wenn das Gesetz eines der wichtigsten verkehrs- politischen Projekte des Parlaments in dieser Legislatur- periode ist, ist es mir als Abgeordneter aus der Region Ostwestfalen-Lippe aus den zuvor genannten Gründen und nach Abwägung aller Aspekte nicht möglich, den zur Abstimmung stehenden Entwurf zu unterstützen. Deshalb stimme ich gegen diesen Gesetzentwurf. Albert Rupprecht (CDU/CSU): Zu dem Dritten Ge- setz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbauge- setzes gebe ich folgende Erklärung ab: Ich stimme diesem Gesetz unter der Annahme zu, dass die im Bedarfsplan für die Bundesschienengesetze (Ab- schnitt 2, Unterabschnitt 1) genannte Einzelmaßnahme mit der laufenden Nummer 16 ABS Hof–Marktredwitz– Regensburg–Obertraubling (Ostkorridor Süd) Lärmvor- sorgemaßnahmen nach sich zieht. Der Lärmschutz für die Anlieger muss durch den im Gesetz geregelten Rechtsanspruch auf Lärmvorsorge oder eine für die betroffenen Anlieger adäquate Rechts- grundlage und entsprechende Lärmschutzmaßnahmen sichergestellt werden. Eine adäquate Rechtsgrundlage befindet sich im Beschluss des Deutschen Bundesta- ges vom 26. Januar 2016 – Drucksache 18/7365 – mit dem Titel „Menschen- und umweltgerechte Realisie- rung europäischer Schienennetze“. Darin beschloss der Deutsche Bundestag, „bei der Realisierung von Schie- nengütertrassen im Rahmen der Verkehrskorridore des TEN-Verkehr-Kernnetzes die rechtliche Gleichstellung von Ausbaustrecken an Neubaustrecken sicherzustellen“. Einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm gewährt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm- SchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzver- ordnung (16. BImSchV). Als sogenannte Lärmvorsorge ist beim Neubau oder bei einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges Vorsorge gegen Ver- kehrslärm zu treffen, der als Folge der Baumaßnahme für die Zukunft prognostiziert ist. Die erwähnte Strecke ist Teil des TEN-Kernnetzes Güterverkehr. In der Conclusio ist somit festgestellt, dass der Aus- bau der TEN-Strecke Hof–Regensburg als Neubaustre- cke behandelt wird und somit die im Bundes-Immissi- onsschutzgesetz genannten, strengeren Grenzwerte der Lärmvorsorge eingehalten werden müssen. Darüber hinaus geht aus den TEN-Beschlüssen her- vor, dass hier über das gesetzlich festgelegte rechtliche Schutzniveau ein höheres Schutzniveau im Sinne der Lärmvorsorge gefordert wird. Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass ein Be- schluss des Deutschen Bundestages bindend ist und der erwähnte Beschluss im zugrundeliegenden Regelwerk Anwendung findet – zum Beispiel Regularien zum Im- missionsschutz – und umgesetzt wird. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Heike Brehmer (CDU/CSU) zu den Abstimmungen über – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes – die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem An- trag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Bundesverkehrswegeplan 2030 zurückziehen – Klimaschutz- und sozialökologische Nachhal- tigkeitsziele umsetzen – die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Deutschland-Takt jetzt umsetzen – Weichen in der Bundesverkehrswegeplanung richtig stellen – die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Den Bundesverkehrswegeplan zum Bundes- netzplan weiterentwickeln (Tagesordnungspunkte 30 a bis f) Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist mit einem Ge- samtvolumen von fast 270 Milliarden Euro das stärkste Investitionsprogramm in die Infrastruktur, das es je gege- ben hat. Von den rund 133 Milliarden Euro, die für Erhalt und Neubau des Straßennetzes zur Verfügung stehen, werden das Land Sachsen-Anhalt sowie die Landkreise Harz und Salzland in erheblichem Umfang profitieren. Aus diesen Gründen werde ich den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwürfen zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes, des Bundesschienenwege- ausbaugesetzes und des Bundeswasserstraßengesetzes zustimmen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 201620766 (A) (C) (B) (D) Für mich nicht zufriedenstellend ist, dass das Projekt B 81 Ortsumfahrung Blankenburg (B81-G10-ST / lau- fende Nr. 1210 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen [Drucksache 18/9523]) trotz Neuberechnung im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nur in die Kategorie „Wei- terer Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,0 eingeordnet worden ist. Die schlechte Bewertung und die Einstufung in die Kategorie „Weiterer Bedarf“ sind für mich in keiner Weise fachlich nachvollziehbar. Die B 81 ist durch ihre zentrale Lage in Sachsen-Anhalt eine wichtige Ver- kehrsachse nach Thüringen und Niedersachsen. Eben- falls unverständlich ist die zur Berechnung des NKV zugrunde gelegte Verkehrsbelastung. Diese wurde in der Projektanmeldung des Landes Sachsen-Anhalt mit 15 563 Kfz/24 h (im Planfall 2030) angegeben. Das PRINS-System weist die zukünftige mittlere Verkehrsbe- lastung aber nur mit 5 000 Kfz/24 h aus. Eingereichte Unterlagen und fachliche Stellungnahmen seitens der Kommune, des Landkreises und von Trägern öffentlicher Belange wurden nicht berücksichtigt! Das Projekt TOU Hüttenrode (B27-G10-ST) wurde im Bundesverkehrswegeplan in die Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft. Mit der möglichen Realisierung der B 27 TOU Hüttenrode sind jedoch auch die verkehrlichen Wirkungen dieses Vorhabens im um- liegenden Straßennetz zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Auswirkungen auf den Streckenzug der B 81 nördlich des Knotenpunktes Almsfeld bis Blanken- burg. Aufgrund der vorhandenen netzstrukturellen Zu- sammenhänge ist davon auszugehen, dass der gesamte Verkehr auf der TOU Hüttenrode den benannten Stre- ckenabschnitt der B 81 in Richtung Blankenburg befah- ren wird. Gemäß den Angaben des BMVI-Projektdossiers für die B 27 TOU Hüttenrode ist hier im Planfall mit 2 000 Kfz/24 h zu rechnen (die projektspezifische Ver- kehrsuntersuchung im Rahmen der Entwurfsplanung weist hier etwa 4 000 Kfz/24 h aus). Demnach sind bei der Beurteilung des durch das Land Sachsen-Anhalt ebenfalls angemeldeten Vorhabens der B 81 OU Blan- kenburg zumindest die im Projektdossier für die B 27 TOU Hüttenrode ausgewiesenen Verkehrszahlen zusätz- lich zu berücksichtigen. Folglich ist die Verkehrsbelas- tung auf der B 81 OU Blankenburg (anstatt mit den im Projektdossier ausgewiesenen 5 000 Kfz/24 h) mit cir- ca 7 000 Kfz/24 h anzunehmen (die projektspezifische Verkehrsuntersuchung im Rahmen der Entwurfsplanung weist hier 9 760 Kfz/24 h aus). Die Korrektur der Verkehrsbelastungszahlen hat einen erheblichen Einfluss auf die Berechnung des Nutzens der Ortsumgehung, sodass eine Überprüfung und Neube- rechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses für die Ent- scheidung der Einordnung in die Kategorien Vordring- licher Bedarf oder WB* aufgrund der beschriebenen Veränderungen der prognostizierten Verkehrsdaten für die Maßnahme B 81 OU Blankenburg zwingend geboten gewesen wäre! Die Unterlagen für das Projekt B 81 OU Blankenburg liegen dem Ministerium für Verkehr und digitale Infra- struktur bereits seit März 2015 für den „Gesehen-Ver- merk“ vor. Zumindest dieser Vermerk sollte erteilt wer- den, damit die Planungen fortgesetzt werden können und die bisher vom Land Sachsen-Anhalt geleisteten Pla- nungsinvestitionen in Höhe von 1,2 Millionen Euro nicht umsonst waren. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 951. Sitzung am 25. No- vember 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Er- werbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsle- ben (Flexirentengesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine dau- erhafte Regelung zu schaffen, nach der Aufwandsent- schädigungen, die ehrenamtlich Tätige erhalten, nicht als Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu be- rücksichtigen sind. Aufwandsentschädigungen, die kommunale Eh- renbeamte und Ehrenbeamtinnen, ehrenamtlich in kommunalen Vertretungskörperschaften Tätige oder Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicherte- nälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversiche- rungsträger erhalten, werden bisher auf Grund einer Übergangsregelung bis zum 30. September 2017 nicht als Hinzuverdienst bei einer vorzeitigen Altersrente und bei einer Rente wegen Erwerbsminderung berück- sichtigt, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird. Diese Regelung stellt keine befriedigende Lösung dar. Nach Ablauf der Übergangsfrist würde es wieder zu einer Einkommensanrechnung kommen und damit zu einer unzumutbaren Kürzung von vorzeitigen Alters- und Erwerbsminderungsrenten ehrenamtlich Tätiger. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Ehrenamtes für die Gesellschaft muss eine dauerhafte Regelung geschaffen werden, um Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige von einer Hinzuverdienstanrech- nung auszunehmen. Bei einer Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen als Hinzuverdienst würde zukünftig die Bereitschaft, ein Ehrenamt zu überneh- men, zurückgehen. Im Interesse einer Gleichbehand- lung soll diese Regelung für alle ehrenamtlich Tätigen gelten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 20767 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vor- schriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnis- se-Schulprogrammgesetz – LwErzgSchulproG) – Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes – Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosoma- tische Leistungen (PsychVVG) – Gesetz zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und an- schließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates – Viertes Gesetz zur Änderung des Regionalisie- rungsgesetzes – Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Bevor- ratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralölda- ten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erd- gas – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017) – Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermitt- lung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträ- gen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus – Gesetz zu dem Strafrechtsübereinkommen des Eu- roparats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption – Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesverkehrswegeplan 2030 Drucksache 18/9350 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2014 Drucksachen 18/9600 (neu), 18/9733 Nr. 1.4 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/10311 Nr. A.1 Ratsdokument 12384/16 Drucksache 18/10311 Nr. A.2 Ratsdokument 12386/16 Drucksache 18/10311 Nr. A.3 Ratsdokument 12899/16 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 18/9605 Nr. A.56 Ratsdokument 11680/16 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 18/9605 Nr. A.71 Ratsdokument 10082/16 Drucksache 18/9746 Nr. A.9 Ratsdokument 11856/16 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 207. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 30 Verkehrswegepolitik TOP 8 Familienpolitik TOP 11 NATO-Beitritt Montenegros TOP 33 Änderung des Gentechnikgesetzes TOP 34 Entlastung Alleinerziehender Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Julia Bartz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! 1949 haben sich zwölf Staaten zur Nordat-
    lantischen Allianz zusammengeschlossen. Sie eint nach
    wie vor der Wunsch, gemeinsam eine friedliche, freie
    und sichere Welt zu gestalten. Zudem versichern sie sich
    gegenseitigen Beistand. Das Bündnis verstand und ver-
    steht sich auch als Wertegemeinschaft der freien demo-
    kratischen Staaten. Die NATO ist als Werte- und Vertei-
    digungsgemeinschaft so attraktiv, dass sich mittlerweile
    14 weitere Staaten souverän und aus freien Stücken dem
    Bündnis angeschlossen haben.


    (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Gegen den Volkswillen!)


    So war es auch bei den zwölf Staaten aus Osteuropa.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Sie alle haben ihre Freiheit der Bündniswahl in Anspruch
    genommen. Das tut nun auch Montenegro, das im Mai
    dieses Jahres das NATO-Beitrittsprotokoll unterzeichnet
    hat.

    Warum nimmt die NATO Montenegro auf? Militä-
    risch hat das kleine Land mit etwa 620 000 Einwohnern
    nur überschaubare Fähigkeiten und Ressourcen. Die Ar-
    mee, bestehend aus Heer, Marine und Luftwaffe, umfasst
    etwa 2 000 Soldaten, verfügt über 16 Transportpanzer,
    15 Mehrzweckhubschrauber und 5 Patrouillenboote.
    Der Verteidigungsetat beträgt 42 Millionen Euro. Auch
    kämpft Montenegro mit wirtschaftlichen Problemen, mit
    Korruption und organisierter Kriminalität. Allerdings ist
    das Land ein wichtiger Stabilitätsfaktor in der Region.
    Montenegro bekräftigt mit dem NATO-Beitritt, dass es
    zur Gemeinschaft der rechtsstaatlichen und pluralisti-
    schen Demokratien des Westens gehört.


    (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Gott, was für eine Selbstglorifizierung! Widerlich!)


    Dieser Kurs wurde durch die Parlamentswahl in Mon-
    tenegro im Oktober dieses Jahres bestätigt. Die Demo-
    kratische Partei der Sozialisten des prowestlichen Regie-
    rungschefs Milo Djukanovic hat mit 41 Prozent zwar die
    absolute Mehrheit verfehlt, ist aber als eindeutiger Sieger
    aus der Wahl hervorgegangen.


    (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Seit 25 Jahren!)


    Die größte Oppositionspartei, die prorussische Demokra-
    tische Front, kam auf lediglich 20 Prozent.

    Gerade angesichts der langwierigen Annäherung des
    Westbalkans an die EU ist die Aufnahme Montenegros in
    die NATO ein wichtiges politisches Signal. Wir machen
    damit deutlich: „Wer sich zu unseren Werten bekennt,

    Dr. Tobias Lindner

    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 201620742


    (A) (C)



    (B) (D)


    kann Teil der Gemeinschaft werden“ und „Der Westbal-
    kan gehört zur euro-atlantischen Gemeinschaft“.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Josip Juratovic [SPD] – Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Das ist aber traurig! Idealismus pur!)


    Dieses Signal schwächt zugleich auch ein Stück weit den
    langen Arm Putins, der sich mehr und mehr nach den ver-
    meintlichen Bruderstaaten des Westbalkans auszustre-
    cken versucht. Insgesamt bedroht die aggressive Politik
    Russlands durchaus die europäische Friedensordnung.
    Die dramatischen Entwicklungen im Nahen Osten und
    in Nordafrika zeigen die massiven sicherheitspolitischen
    Veränderungen. Die Bedrohungen haben insgesamt zu-
    genommen.

    Meine Damen und Herren, gerade in diesen Zeiten
    ist die Stärke der NATO gefordert – nach außen, aber
    auch nach innen. Die NATO ist, wie ich eingangs sag-
    te, auch eine Wertegemeinschaft. Die Grundlagen für die
    NATO-Mitgliedschaft sind der Respekt vor der Verfas-
    sung, dem Rechtsstaat und den Grundfreiheiten. Wir als
    Parlamentarier des Deutschen Bundestages werden nicht
    müde, daran immer wieder zu erinnern, auch aktuell ge-
    genüber der Türkei, wie wir dies vor zwei Wochen auf
    der NATO-Tagung in Istanbul deutlich getan haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: War beeindruckend! Sehr beeindruckend!)


    – Sie waren ja nicht dabei.

    Kommende Woche tagt das NATO-Parlament in Wa-
    shington. Aber unabhängig vom Ausgang der Präsident-
    schaftswahlen in den USA müssen wir uns in Europa
    unserer internationalen Verantwortung stellen und bereit
    sein, mehr Lasten zu übernehmen. Wir müssen hier nicht
    nur mehr Geld investieren, sondern unsere Mittel auch
    wirksamer einsetzen, als wir das bisher getan haben.

    Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspoli-
    tik steht keinesfalls im Widerspruch, sondern in Ergän-
    zung zur NATO. Angesichts der vielen internationalen
    Krisen und Konflikte brauchen wir ein starkes Europa
    und eine starke NATO.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Josip Juratovic [SPD])


    Mit Montenegro erhält die NATO ihr 29. Mitglied. Dass
    die NATO wächst und ihre Tür offenbleibt, stärkt die
    NATO und stärkt auch die Werte, auf denen die NATO
    aufbaut. Das fördert Friede, Freiheit und Sicherheit in
    unserer Welt. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung
    zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließe ich

die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu
dem Protokoll vom 19. Mai 2016 zum Nordatlantik-
vertrag über den Beitritt Montenegros. Der Auswärtige
Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 18/10332, den Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung auf Drucksache 18/9989 anzunehmen. Ich weise
darauf hin, dass es sich hier um ein Vertragsgesetz han-
delt. Deshalb gibt es nur eine zweite Lesung, also keine
dritte.

Zweite Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer
stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht
der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen
der Koalition und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen
worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 33 auf:

Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Gentechnikgesetzes

Drucksache 18/10459
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f)

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher-
heit
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. Gibt es dazu
Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so
beschlossen.

Wenn die Kolleginnen und Kollegen ihre Plätze einge-
nommen haben, beginnen wir mit der Aussprache.

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der
Bundesminister Christian Schmidt für die Bundesregie-
rung das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung
und Landwirtschaft:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin-
nen und Kollegen! Die große Mehrheit der Bürgerinnen
und Bürger in unserem Land lehnt den Anbau gentech-
nisch veränderter Pflanzen ab. Deshalb haben wir in un-
sere Koalitionsvereinbarung geschrieben – ich zitiere –:

Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Be-
völkerung gegenüber der grünen Gentechnik an.

Die Konsequenz, die ich als Bundeslandwirtschafts-
minister aus dem Auftrag der Koalitionsvereinbarung
ziehe, lautet: Ich will und werde den kommerziellen An-
bau Grüner Gentechnik auf unseren Äckern rechtsstaat-
lich organisiert und rechtsstaatlich strukturiert unterbin-
den; ich will keinen kommerziellen Anbau. Schon heute
bauen deutsche Landwirte keine gentechnisch veränder-

Julia Obermeier

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 20743


(A) (C)



(B) (D)


ten Pflanzen an, und das ist nach meiner Kenntnis auch
nicht geplant. Ich will, dass das so bleibt. – Dazu nutze
ich die Verbotsmöglichkeiten, die uns nunmehr die so-
genannte Opt-out-Regelung auf europäischer Ebene er-
öffnet. Insofern freue ich mich, heute den Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes in die
Beratungen des Hohen Hauses einzubringen. Denn nur
damit können wir den Anbau von gentechnisch veränder-
ten Pflanzen in Deutschland rechtssicher und flächende-
ckend untersagen – jenseits der Frage, wie der Einzelne
zu diesen Vorstellungen steht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines voran: Es
handelt sich um schwierige Rechtsfragen, weil wir bei
dieser Problematik auf verschiedenen Ebenen, die inei-
nander verknüpft sind, arbeiten, handeln und entscheiden
müssen. Aber wenn wir Rechtssicherheit haben wollen,
dann müssen wir eine nationale Regelung treffen, die
vor Gericht auch standhält. Genau deshalb müssen Bund
und Länder beim Anbauverbot für Grüne Gentechnik
gemeinsam Verantwortung tragen. Wir nehmen unsere
Verantwortung für den Bund auch wahr, weil wir den
Ländern helfen wollen, die bei Fehlen einer Bundesre-
gelung das Anbauverbot alleine umsetzen müssten; die
rechtsstaatliche Möglichkeit dazu haben sie. Dieses Prin-
zip der gemeinsamen politischen Verantwortung ist das
zentrale Element des Gesetzentwurfs, und es ist auch die
gemeinsame Linie der Länder und sogar der Umweltmi-
nister- und Agrarministerkonferenz.

Wie genau sieht das Bund-Länder-Zusammenspiel
nach meinem Gesetzentwurf aus? Grundsätzlich soll
der Bund die Anbauverbote flächendeckend für ganz
Deutschland verhängen. Die zwingenden Gründe, die
hierfür nach europäischer Verordnung angeführt werden
müssen, werden von Bund und Ländern gemeinsam zu-
sammengetragen, weil sie regional unterschiedlich be-
wertet und gewichtet werden können. Wir haben kein
einheitliches Land, was die Ökologie und die Topografie
betrifft.


(Karin Binder [DIE LINKE]: Und woran liegt das?)


– Ja, so ist es. Flach ist es mehr bei euch im Norden, wäh-
rend es bei anderen eher bergig ist. Diese Unterschiede
bedingen auch andere Arten.


(Beifall des Abg. Ingo Gädechens [CDU/ CSU])


Wenn man Ökologiepolitik betreiben will, muss man sich
schon die Mühe machen, auf die Details zu schauen, und
darf keinen großen Überflug machen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ich freue mich – darin bin ich mir auch sicher –, dass die
Länder gerne mithelfen. Die Länder müssen im eigenen
Interesse eine gemeinsame Regelung erarbeiten.

Das Gesetz gibt dem Bund in allen Verfahrensstufen
eine klare Richtung vor. Sofern alle gesetzlichen Vo-
raussetzungen erfüllt sind, soll der Bund tätig werden,
wenn sich die Länder mehrheitlich dafür aussprechen.
Die Voraussetzungen sind unter anderem zwingende
Verbotsgründe für das gesamte Bundesgebiet sowie ein

Verbot im Einklang mit dem EU-Recht und dem WTO-
Recht, und zwar begründet, verhältnismäßig und nicht
diskriminierend, also so, wie Gesetze bei uns gemacht
werden müssen. Von dieser vorgegebenen Entscheidung
für ein Handeln des Bundes kann nur in Ausnahmefällen
abgewichen werden. Mit den sogenannten Sollvorschrif-
ten geht der Entwurf sogar noch über die Eckpunkte der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die ich angeregt hatte und
die getagt hat, hinaus, die auch eine Kannregelung zuge-
lassen hätte. Doch das wichtigste Argument für den hier
vorgelegten Entwurf ist: Wir schaffen dadurch Rechts-
sicherheit, dass wir die Verbotsgründe sorgfältig zusam-
mentragen und nicht darauf warten, dass ein Gericht uns
das Verbot aus den Händen schlägt.

Noch ein Wort zu einem aktuellen Thema, den Mais-
sorten, weil ich spüre, dass die eine oder andere Diskus-
sion kommt, die nicht immer von vertiefter Sachkenntnis
geprägt ist, wie ich aufgrund meiner Erfahrungen leider
vermuten muss. Sie werden ab und zu sicherlich eben-
falls Anfragen zu den drei bekannten Maislinien 1507,
Bt 11 und MON 810, die in diesem Haus sehr gut be-
kannt sind, bekommen. Wie Sie wissen, hat Ilse Aigner
den Anbau der Maissorte MON 810 gestoppt. Wenn es
um rechtssichere Anbauverbote geht, sind wir sehr auf-
merksam. Deswegen habe ich in der ersten Phase der
Opt-out-Regelung erreicht, dass zu den bereits gestopp-
ten Sorten kein erneuter Antrag gestellt werden kann.
Das heißt, aktuell besteht – Gott sei Dank – keine Not-
wendigkeit, sozusagen ein Krisengentechnikverbot zu
erlassen. Wir haben nämlich Vorsorge getroffen, sodass
heutzutage faktisch kein gentechnisch veränderter Mais
angebaut werden kann.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Weil ein weiterer Punkt immer wieder von Kritikern
vorgetragen wird, möchte ich auch dazu Stellung neh-
men. Es geht um den Anbau von genveränderten Or-
ganismen zu Forschungszwecken. Wir haben den For-
schungsanbau von der auf den kommerziellen Anbau
ausgerichteten Opt-out-Regelung ausgenommen.


(Elvira Drobinski-Weiß [SPD]: Genau!)


Das ist aber kein Einfallstor für die Gentechnik, sondern
gerade das Gegenteil; denn der Forschungsanbau ist zen-
tral, um uns die Kompetenz für eine eigene Bewertung
von Chancen und Risiken gentechnisch veränderter Or-
ganismen in Deutschland zu erhalten. Vor zwei Jahren,
als in Brüssel noch über die Opt-out-Richtlinie verhan-
delt wurde, hat der Deutsche Bundestag in einem An-
trag die Bundesregierung aufgefordert – ich zitiere mit
Genehmigung der Präsidentin –, „Möglichkeiten zum
nationalen Ausstieg aus dem GVO-Anbau rechtssicher
zu verankern“. Dieser sehr berechtigten und fundierten
Forderung des Parlaments kommen wir mit diesem Ge-
setzentwurf nach. Das Ergebnis liegt Ihnen vor. Wir müs-
sen den Begriff der Rechtssicherheit im Blick behalten.
Deklamation ist das eine, Dauerhaftigkeit das andere.
Dauerhaftigkeit muss hier Vorrang haben.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Bundesminister Christian Schmidt

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 201620744


(A) (C)



(B) (D)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Als nächste Rednerin hat Karin Binder für die Frakti-

    on Die Linke das Wort.


    (Beifall bei der LINKEN)