Plenarprotokoll 18/207
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            207. Sitzung
            Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016
            Inhalt:
            Tagesordnungspunkt 30:
            a) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Sechsten Gesetzes zur Änderung
            des Fernstraßenausbaugesetzes
            Drucksachen 18/9523, 18/9853, 18/10102
            Nr. 3, 18/10524 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20697 B
            b) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Dritten Gesetzes zur Änderung des
            Bundesschienenwegeausbaugesetzes
            Drucksachen 18/9524, 18/9953, 18/10102
            Nr. 15, 18/10513 (neu) . . . . . . . . . . . . . . . 20697 B
            c) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes über den Ausbau der
            Bundeswasserstraßen und zur Ände-
            rung des Bundeswasserstraßengesetzes
            Drucksachen 18/9527, 18/9952, 18/10102
            Nr. 14, 18/10516 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20697 B
            d) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr und digitale In-
            frastruktur zu dem Antrag der Abgeord-
            neten Sabine Leidig, Herbert Behrens,
            Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Bundesverkehrs-
            wegeplan 2030 zurückziehen – Klima-
            schutz- und sozialökologische Nachhal-
            tigkeitsziele umsetzen
            Drucksachen 18/8075, 18/10514 Buchsta-
            be a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20697 C
            e) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr und digitale Infra-
            struktur zu dem Antrag der Abgeordneten
            Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
            Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: Deutschland-Takt jetzt umsetzen
            – Weichen in der Bundesverkehrswege-
            planung richtig stellen
            Drucksachen 18/7554, 18/10515 . . . . . . . . 20697 D
            f) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr und digitale In-
            frastruktur zu dem Antrag der Abgeord-
            neten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel,
            Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Den Bundesverkehrswe-
            geplan zum Bundesnetzplan weiterent-
            wickeln
            Drucksachen 18/8083, 18/10514 Buchsta-
            be b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20697 D
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20698 A
            Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 20700 D
            Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20702 A
            Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20703 C
            Patrick Schnieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 20705 B
            Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20707 B
            Christian Pegel, Minister (Mecklenburg-
            Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20708 B
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20710 A
            Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 20710 D
            Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20712 A
            Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 20713 D
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016II
            Tagesordnungspunkt 8:
            Antrag der Abgeordneten Katja Dörner,
            Kerstin Andreae, Dr. Franziska Brantner, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Familien stärken –
            Kinder fördern
            Drucksache 18/10473 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20716 C
            Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20716 D
            Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20717 B
            Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU). . . 20718 C
            Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
            (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 20719 A
            Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 20721 A
            Susann Rüthrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20723 A
            Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 20724 B
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20726 D
            Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20728 A
            Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 20729 A
            Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 20730 B
            Birgit Kömpel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20732 B
            Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20733 A
            Ulrike Bahr (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20734 D
            Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20735 C
            Marcus Weinberg (Hamburg)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20736 C
            Tagesordnungspunkt 11:
            Zweite Beratung und Schlussabstimmung des
            von der Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom
            19. Mai 2016 zum Nordatlantikvertrag über
            den Beitritt Montenegros
            Drucksachen 18/9989, 18/10332 . . . . . . . . . . 20737 B
            Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20737 C
            Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 20738 C
            Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20739 C
            Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20740 C
            Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20741 C
            Tagesordnungspunkt 33:
            Erste Beratung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Vierten Geset-
            zes zur Änderung des Gentechnikgesetzes
            Drucksache 18/10459 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20742 C
            Christian Schmidt, Bundesminister
            BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20742 D
            Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 20744 A
            Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 20745 A
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20746 A
            Kees de Vries (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 20747 A
            Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 20748 C
            Stephan Albani (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 20749 D
            Tagesordnungspunkt 34:
            a) Antrag der Abgeordneten Cornelia
            Möhring, Katja Kipping, Sigrid Hupach,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            DIE LINKE: Alleinerziehende entlas-
            ten – Umgangsmehrbedarf anerkennen
            Drucksache 18/10283 . . . . . . . . . . . . . . . . 20751 B
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
            und Jugend zu dem Antrag der Abgeord-
            neten Jörn Wunderlich, Cornelia Möhring,
            Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion DIE LINKE: Lebenssituati-
            on von Alleinerziehenden deutlich ver-
            bessern
            Drucksachen 18/6651, 18/10106 . . . . . . . . 20751 B
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20751 B
            Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 20752 C
            Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20754 B
            Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 20755 C
            Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20756 D
            Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 20758 B
            Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 20759 C
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20760 D
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 20761 A
            Anlage 2
            Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstim-
            mung über den von der Bundesregierung ein-
            gebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes
            zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes
            (Tagesordnungspunkt 30 a) . . . . . . . . . . . . . . . 20762 A
            Heike Baehrens (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20762 A
            Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20762 B
            Dr . Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . 20762 C
            Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . 20762 D
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 III
            Annette Sawade (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20763 A
            Dr . Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 20763 C
            Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20763 D
            Anlage 3
            Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstimmung
            über den von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände-
            rung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
            (Tagesordnungspunkt 30 b) . . . . . . . . . . . . . . . 20764 B
            Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20764 B
            Achim Post (Minden) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 20764 C
            Albert Rupprecht (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 20765 A
            Anlage 4
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Heike Brehmer (CDU/CSU) zu den Abstim-
            mungen über
            – den von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur
            Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes
            – den von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Än-
            derung des Bundesschienenwegeausbau-
            gesetzes
            – den von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurf eines Gesetzes über den Aus-
            bau der Bundeswasserstraßen und zur Än-
            derung des Bundeswasserstraßengesetzes
            – die Beschlussempfehlung des Ausschus-
            ses für Verkehr und digitale Infrastruktur
            zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine
            Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Bundesverkehrswegeplan 2030
            zurückziehen – Klimaschutz- und sozial-
            ökologische Nachhaltigkeitsziele umset-
            zen
            – die Beschlussempfehlung des Ausschus-
            ses für Verkehr und digitale Infrastruktur
            zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias
            Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus
            Tressel, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Deutschland-Takt jetzt umsetzen – Wei-
            chen in der Bundesverkehrswegeplanung
            richtig stellen
            – die Beschlussempfehlung des Ausschusses
            für Verkehr und digitale Infrastruktur zu
            dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie
            Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn
            (Dresden), weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Den Bundesverkehrswegeplan zum Bun-
            desnetzplan weiterentwickeln
            (Tagesordnungspunkte 30 a bis f) . . . . . . . . . . 20765 C
            Anlage 5
            Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20766 C
            (A) (C)
            (B) (D)
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 20697
            207. Sitzung
            Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016
            Beginn: 9.00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Dr. Fritz Felgentreu
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 20761
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Aken, Jan van DIE LINKE 02.12.2016
        Barthle, Norbert CDU/CSU 02.12.2016
        Beck (Bremen),
        Marieluise
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2016
        Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2016
        Böhmer, Dr. Maria CDU/CSU 02.12.2016
        Bülow, Marco SPD 02.12.2016
        Dinges-Dierig,
        Alexandra
        CDU/CSU 02.12.2016
        Dörner, Katja BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2016
        Ernstberger, Petra SPD 02.12.2016
        Ferner, Elke SPD 02.12.2016
        Gehring, Kai BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2016
        Gottschalck, Ulrike SPD 02.12.2016
        Groth, Annette DIE LINKE 02.12.2016
        Haßelmann, Britta BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2016
        Hendricks, Dr. Barbara SPD 02.12.2016
        Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2016
        Kipping, Katja DIE LINKE 02.12.2016
        Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2016
        Kolbe, Daniela SPD 02.12.2016
        Korte, Jan DIE LINKE 02.12.2016
        Kühn-Mengel, Helga SPD 02.12.2016
        Kunert, Katrin DIE LINKE 02.12.2016
        Kurth, Markus BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2016
        Lerchenfeld, Philipp
        Graf
        CDU/CSU 02.12.2016
        Leutert, Michael DIE LINKE 02.12.2016
        Lühmann, Kirsten SPD 02.12.2016
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Lutze, Thomas DIE LINKE 02.12.2016
        Möhring, Cornelia DIE LINKE 02.12.2016
        Müller, Dr. Gerd CDU/CSU 02.12.2016
        Nahles, Andrea SPD 02.12.2016
        Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2016
        Pilger, Detlev SPD 02.12.2016
        Ramsauer, Dr. Peter CDU/CSU 02.12.2016
        Schlecht, Michael DIE LINKE 02.12.2016
        Schmidt, Dr. Frithjof BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2016
        Schulte, Ursula SPD 02.12.2016
        Schulz-Asche, Kordula BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2016
        Schulze, Dr. Klaus-Peter CDU/CSU 02.12.2016
        Schwartze, Stefan SPD 02.12.2016
        Steffen, Sonja SPD 02.12.2016
        Steinbach, Erika CDU/CSU 02.12.2016
        Steinmeier, Dr. Frank-
        Walter
        SPD 02.12.2016
        Strebl, Matthäus CDU/CSU 02.12.2016
        Strothmann, Lena CDU/CSU 02.12.2016
        Tank, Azize DIE LINKE 02.12.2016
        Thönnes, Franz SPD 02.12.2016
        Ulrich, Alexander DIE LINKE 02.12.2016
        Wawzyniak, Halina DIE LINKE 02.12.2016
        Whittaker, Kai CDU/CSU 02.12.2016
        Wöhrl, Dagmar G. CDU/CSU 02.12.2016
        Wolff (Wolmirstedt),
        Waltraud
        SPD 02.12.2016
        Zeulner, Emmi* CDU/CSU 02.12.2016
        Zypries, Brigitte SPD 02.12.2016
        *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 201620762
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 2
        Erklärungen nach § 31 GO
        zu der Abstimmung über den von der Bundesregie-
        rung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Geset-
        zes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes
        (Tagesordnungspunkt 30 a)
        Heike Baehrens (SPD): Der parlamentarische Pro-
        zess, der zu den hier vorliegenden Ausbaugesetzen und
        Änderungsanträgen geführt hat, war lang und zum Teil
        schwierig. Umso mehr freut es mich, als Sozialdemokra-
        tin aus Baden-Württemberg und als Abgeordnete für den
        Landkreis Göppingen, dass der Ausbau der A 8 am Alb-
        aufstieg endlich als fest disponierte Maßnahme bestätigt
        wurde. Ebenso begrüße ich sehr, dass der Abschnitt Gin-
        gen-Ost nach Geislingen-Mitte nun zum Vordringlichen
        Bedarf zählt.
        Ich halte es jedoch für sachlich nicht richtig, dass
        der daran anschließende Bauabschnitt Geislingen-Mit-
        te bis Geislingen-Ost lediglich als Weiterer Bedarf mit
        Planungsrecht aufgenommen wurde. Diese Einstufung
        entspricht dem Status Bundesverkehrswegplan 2003 und
        stellt insofern keine Verbesserung dar. Ebenso wie der
        Abschnitt davor gehört dieser Bauabschnitt in den Vor-
        dringlichen Bedarf, um das Projekt bis 2030 realisieren
        zu können. Auf diese Weise könnten beide Bauabschnitte
        zusammen geplant und realisiert werden, um eine wei-
        tere Belastung der Wohnbevölkerung in Geislingen zu
        vermeiden und diese wichtige Bundesstraße ihrer Bedeu-
        tung entsprechend zu ertüchtigen.
        Trotzdem stimme ich dem Fernstraßenausbaugesetz in
        vorliegender Form zu. Es ist das Ergebnis mühevoller,
        detailreicher Fach- und Koalitionsarbeit. Eine Ableh-
        nung aufgrund eines einzelnen Projekts wäre nach sorg-
        fältiger Abwägung meiner Ansicht nach nicht vertretbar.
        Michael Groß (SPD): Alle guten Argumente und
        Gespräche haben nichts genützt. Die Verhandlungsfüh-
        rer von CDU und CSU zum Bundesverkehrswegeplan
        waren nicht bereit, die im Entwurf für ein Fernstraßen-
        ausbaugesetz gelistete Ortsumfahrung Alt-Marl mit ihrer
        1,4 km langen Strecke aus dem Vordringlichen Bedarf
        zu nehmen. Weder der parteiübergreifend gefasste Be-
        schluss des Marler Stadtrates noch zahlreiche Einwen-
        dungen von mir in Zusammenarbeit mit der Landes-
        gruppe NRW der SPD-Bundestagsfraktion konnten den
        Koalitionspartner umstimmen. Ich bin sehr verärgert,
        dass man eine Straße, die so kein Mensch will, gegen die
        in der bestehenden Form die besten verkehrspolitischen
        und raumordnerischen Argumente vorgetragen wurden,
        verabschiedet wurde.
        Dies ist der erste Bundesverkehrswegeplan, der vor
        Verabschiedung im Parlament einen sechswöchigen
        Prozess der Bürgerbeteiligung durchlaufen musste. Das
        ist begrüßenswert. Auch viele Marler haben daran teil-
        genommen. Ich hatte als MdB aber keine Möglichkeit,
        die Einwendungen kennenzulernen. Ich frage mich al-
        lerdings: Was bringt die Beteiligung der Menschen vor
        Ort, wenn die Änderungsbegehren nicht aufgenommen
        werden? Diese Art der Bürgerbeteiligung wird ihrem ei-
        gentlichen Anspruch nicht gerecht.
        Weil mein Wahlkreis direkt betroffen ist und ich die
        fehlende Berücksichtigung der Bürgereinwände stark
        kritisiere, habe ich dem Gesetz über den Fernstraßenaus-
        bau heute nicht zugestimmt.
        Ich habe die Bürgerinitiative B 225 bereits zu einem
        weiteren Abstimmungstermin eingeladen. Darüber hi-
        naus führe ich bereits Gespräche mit dem NRW-Ver-
        kehrsminister und der Stadt Marl, um einen anderen
        Streckenverlauf zu finden. Klar ist: Wir brauchen in Marl
        eine Entlastung durch eine Ortsumfahrung. Diese muss
        aber wesentlich anders verlaufen. Jahrzehntealte Planun-
        gen helfen hier nicht weiter.
        Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD): Meine Zustimmung
        zum Bundesverkehrswegeplan 2030 verbinde ich – im
        Einklang mit dem Ratsbeschluss der Stadt Wesel vom
        20. September 2016 – mit der Forderung, die Planungen
        in der vorliegenden Form nicht voranzutreiben. Die Plä-
        ne und die Trassenführung sind jahrzehntealt und berück-
        sichtigen weder die heutigen Siedlungsstrukturen noch
        sind sie mit den Belangen von Natur- und Umweltschutz
        zu vereinbaren.
        Auf Weseler Gebiet wird der Ortsteil Lippedorf zer-
        schnitten. Die veröffentliche Linie einer möglichen Tras-
        se geht ohne Rücksicht über Häuser und Grundstücke. Es
        ist den dort lebenden Menschen nicht vermittelbar, dass
        eine Trasse, deren Planung jahrzehntealt und völlig über-
        holt ist, nun realisiert werden soll. Der Ansatz einer sol-
        chen Planung ist meines Erachtens grundlegend falsch.
        Ich erwarte daher, die alte Trassenplanung nicht weiter
        voranzutreiben, sondern Lösungen auf bestehenden Stra-
        ßen zu erarbeiten. Eine sich anbietende Lösung wäre der
        sechsspurige Ausbau der A 3 bis Wesel. Eine weitere
        Lösung wäre eine vernünftige Anbindung der Südumge-
        hung an die L 396 (Frankfurter Straße) durch einen Brü-
        ckenneubau über die Lippe an gleicher Stelle, sowie auf
        der bestehenden B-8-Trasse durch eine optimierte Anbin-
        dung an die neue K 12n. Des Weiteren erwarte ich eine
        signifikante Verbesserung der Verkehrstrassen um Wesel,
        wenn die Südumgehung und die zusätzliche Auf- und
        Abfahrt an der A 3 in Brünen realisiert wird.
        Christian Lange (Backnang) (SPD): Der parlamen-
        tarische Prozess, der zu den hier vorliegenden Ausbau-
        gesetzen und Änderungsanträgen geführt hat, war lang
        und zum Teil schwierig. Umso mehr freut es mich, als
        Sozialdemokrat aus Baden-Württemberg, dass die Bera-
        tungen, trotz einiger Differenzen, konstruktiv verliefen.
        Das Gesamtpaket ist ein guter Kompromiss – deshalb
        stimme ich dem zu.
        Jedoch gibt es auch einzelne Vorhaben, die ich persön-
        lich und als Vertreter der baden-württembergischen SPD
        ablehne. So ist der Nordostring-Stuttgart weiterhin im
        Weiteren Bedarf mit Planungsrecht des Bundesverkehrs-
        wegeplans (BVWP) enthalten, obwohl ich mich stets für
        dessen Abstufung eingesetzt habe. Mit dem Koalitions-
        partner CDU/CSU war jedoch keine gemeinsame Linie
        zu erzielen.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 20763
        (A) (C)
        (B) (D)
        Dass der Nordostring-Stuttgart im BVWP enthalten
        ist, bedeutet jedoch nicht, dass es keine Gestaltungs-
        möglichkeiten gibt. Denn das sogenannte Nutzen-Kos-
        ten-Verhältnis (NKV) des Nordostrings, das jetzt beson-
        ders hoch ist, muss vor der konkreten Planungsaufnahme
        neu berechnet werden. Wenn aber wiederum der vom
        Land vorgeschlagene Ausbau des Autobahnzubringers
        L 1115 zwischen Backnang-West und Mundelsheim vor-
        ankommt, ist davon auszugehen, dass das NKV durch die
        neue Entlastungsstraße nach unten korrigiert wird.
        Trotzdem stimme ich dem Fernstraßenausbaugesetz in
        vorliegender Form zu. Es ist das Ergebnis mühevoller,
        detailreicher Fach- und Koalitionsarbeit. Eine Ableh-
        nung aufgrund eines einzelnen Projekts wäre, nach sorg-
        fältiger Abwägung, meiner Ansicht nach nicht vertretbar.
        Annette Sawade (SPD): Der parlamentarische Pro-
        zess, der zu den hier vorliegenden Ausbaugesetzen und
        Änderungsanträgen geführt hat, war lang und zum Teil
        schwierig. Umso mehr freut es mich, als Sozialdemo-
        kratin aus Baden-Württemberg und als Mitglied des Ver-
        kehrsausschusses, dass die Beratungen, trotz einiger Dif-
        ferenzen, konstruktiv verliefen. Das Gesamtpaket ist ein
        guter Kompromiss – deshalb stimme ich dem zu.
        Jedoch gibt es auch einzelne Vorhaben, die ich persön-
        lich und als Vertreterin der Baden-Württembergischen
        SPD ablehne. So ist der Nordostring-Stuttgart weiterhin
        im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht des BVWP ent-
        halten, obwohl ich mich stets für dessen Abstufung ein-
        gesetzt habe. Mit dem Koalitionspartner CDU/CSU war
        jedoch keine gemeinsame Linie zu erzielen.
        Dass der Nordostring-Stuttgart im BVWP enthalten
        ist, bedeutet jedoch nicht, dass es keine Gestaltungs-
        möglichkeiten gibt. Denn das sogenannte Nutzen-Kos-
        ten-Verhältnis (NKV) des Nordostrings, das jetzt beson-
        ders hoch ist, muss vor der konkreten Planungsaufnahme
        neu berechnet werden. Wenn aber wiederum der vom
        Land vorgeschlagene Ausbau des Autobahnzubringers
        L 1115 zwischen Backnang-West und Mundelsheim vor-
        ankommt, ist davon auszugehen, dass das NKV durch die
        neue Entlastungsstraße nach unten korrigiert wird.
        Ein weiteres Straßenprojekt ist besonders umstritten:
        Dabei geht es um die B 29 neu Röttinger Höhe nach
        Nördlingen. Ich habe bei den Beratungen immer wieder
        die hohe Umweltproblematik der favorisierten Süd-Va-
        riante angesprochen, die schützenswerten Naturraum im
        Härtsfeld zerschneiden würde. Das BMVI sicherte zu,
        dass es noch keine Festlegung auf eine Trasse gebe. Dies
        gelte im Übrigen für alle Projekte im BVWP. Dies lässt
        mich also hoffen, dass dieses Projekt noch ergebnisoffen
        ist – auch wenn ich es persönlich im Weiteren Bedarf fa-
        vorisiert hätte. Aber auch hier war keine Einigung mit der
        Union möglich.
        Trotzdem stimme ich dem Fernstraßenausbaugesetz in
        vorliegender Form zu. Es ist das Ergebnis mühevoller,
        detailreicher Fach- und Koalitionsarbeit. Eine Ableh-
        nung aufgrund eines einzelnen Projekts wäre, nach sorg-
        fältiger Abwägung, meiner Ansicht nach nicht vertretbar.
        Dr. Dorothee Schlegel (SPD): Der parlamentarische
        Prozess, der zu den hier vorliegenden Ausbaugesetzen
        und Änderungsanträgen geführt hat, war lang und zum
        Teil schwierig. Umso mehr freut es mich, als Sozialde-
        mokratin aus Baden-Württemberg, dass die Beratungen,
        trotz einiger Differenzen, konstruktiv verliefen. Das Ge-
        samtpaket ist ein guter Kompromiss – deshalb stimme
        ich dem zu.
        Jedoch gibt es auch einzelne Vorhaben, die ich als
        Vertreterin der Baden-Württembergischen SPD ablehne.
        So ist der Nordostring-Stuttgart weiterhin im Weiteren
        Bedarf mit Planungsrecht des BVWP enthalten. Mit dem
        Koalitionspartner CDU/CSU war jedoch keine gemein-
        same Linie zu erzielen.
        Dass der Nordostring-Stuttgart im BVWP enthalten
        ist, bedeutet jedoch nicht, dass es keine Gestaltungs-
        möglichkeiten gibt. Denn das sogenannte Nutzen-Kos-
        ten-Verhältnis (NKV) des Nordostrings, das jetzt beson-
        ders hoch ist, muss vor der konkreten Planungsaufnahme
        neu berechnet werden. Wenn aber wiederum der vom
        Land vorgeschlagene Ausbau des Autobahnzubringers
        L 1115 zwischen Backnang-West und Mundelsheim vor-
        ankommt, ist davon auszugehen, dass das NKV durch die
        neue Entlastungsstraße nach unten korrigiert wird.
        Ein weiteres Straßenprojekt ist besonders umstritten:
        Dabei geht es um die B 29 neu Röttinger Höhe nach
        Nördlingen. Bei den Beratungen wurde immer wieder
        die hohe Umweltproblematik der favorisierten Süd-Va-
        riante angesprochen, die schützenswerten Naturraum im
        Härtsfeld zerschneiden würde. Das BMVI sicherte zu,
        dass es noch keine Festlegung auf eine Trasse gebe. Dies
        gelte im Übrigen für alle Projekte im BVWP. Dies lässt
        mich also hoffen, dass dieses Projekt noch ergebnisof-
        fen ist – auch wenn ich es im Weiteren Bedarf favorisiert
        hätte. Aber auch hier war keine Einigung mit der Union
        möglich.
        Trotzdem stimme ich dem Fernstraßenausbaugesetz in
        vorliegender Form zu. Es ist das Ergebnis mühevoller,
        detailreicher Fach- und Koalitionsarbeit. Eine Ableh-
        nung aufgrund eines einzelnen Projekts wäre, nach sorg-
        fältiger Abwägung, meiner Ansicht nach nicht vertretbar.
        Ute Vogt (SPD): Der Deutsche Bundestag beschließt
        heute das Fernstraßenausbaugesetz zur Umsetzung des
        Bundesverkehrswegeplans. Die darin enthaltene Aufnah-
        me des Vorhabens B 29 Nordostring Stuttgart in den wei-
        teren Bedarf mit Planungsrecht lehne ich entschieden ab.
        Der Nordostring ist eine unnötige und sehr umstritte-
        ne Maßnahme. Das Projekt trägt weder zur Entlastung der
        Stadt Stuttgart und ihrer Innenstadt bei noch löst es die
        Verkehrsprobleme in der Region. Eine zukunftsorientierte
        Verkehrspolitik sieht anders aus. Daher lehnt auch die SPD
        in Stuttgart und in der Region das Projekt ganz klar ab.
        Auch die hohen ökologischen Risiken sprechen ein-
        deutig gegen den Nordostring. Unverantwortbar ist das
        Vorhaben wegen der massiven Eingriffe in die Land-
        schaft und der negativen Auswirkungen auf die gesamte
        Region, so zum Beispiel beim Natur- und Artenschutz
        und in der Landwirtschaft. Das Projekt zerstört zudem
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 201620764
        (A) (C)
        (B) (D)
        den letzten großen Frei- und Erholungsraum im Nordos-
        ten von Stuttgart.
        Die Unterlagen und Daten, die der aktuellen Einstu-
        fung und Bewertung des Bundesministeriums für Ver-
        kehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zugrunde liegen,
        sind teils veraltet bzw. nicht belastbar. Von daher ist die
        gesamtwirtschaftliche Bewertung des Projektes nicht
        nachvollziehbar.
        Die Art und Weise der Wiederaufnahme des Nord-
        ostrings in den Bundesverkehrswegeplan ist mehr als
        befremdlich.
        Das Land Baden-Württemberg hat seine Aufnahme
        nicht beantragt und lehnt das Projekt ab. Abgelehnt wird das
        Projekt auch von der Mehrheit der betroffenen Kommunen
        in der Region. Gemeinsam mit den Verkehrspolitikerinnen
        und Verkehrspolitikern der SPD-Bundestagfraktion habe
        ich mich gegen die Wiederaufnahme des Nordostrings in
        den Bundesverkehrswegeplan ausgesprochen. Allerdings
        hat das BMVI offenbar im Vorfeld nur Gespräche mit den
        wenigen Mandatsträgern und Vertretern der Region Stutt-
        gart geführt, die dieses Projekt unterstützen.
        Ein solches Projekt kann aber nicht gegen den Wider-
        stand der Betroffenen verwirklicht werden. Insofern habe
        ich kein Verständnis dafür, dass das Projekt auf Betrei-
        ben einiger weniger CDU-Abgeordneten aus Stuttgart
        und der Region wieder in den Bundesverkehrswegeplan
        aufgenommen wurde.
        Es ist mir wichtig, mit dieser persönlichen Erklärung
        nochmals zu unterstreichen, dass ich die Wiederaufnah-
        me des Nordostrings in den Bundesverkehrswegeplan
        ablehne. Die im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen
        Maßnahmen werden entlang ihrer Priorität, ihres Verfah-
        rensstandes bei der Planung und anhand weiterer Faktoren
        zunächst in Fünfjahrespläne aufgenommen. Erst in den
        jährlichen Haushaltsberatungen werden nach Erlangung
        der planerischen Baureife die Finanzierung und damit die
        Baufreigabe erteilt. Ich werde mich daher weiterhin nach-
        drücklich gegen einen Bau des Vorhabens einsetzen.
        Eine Abstimmung über ein einzelnes Vorhaben ist im
        Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Fernstraßen-
        ausbaugesetzes im Bundestag leider nicht möglich. Das
        Gesetz enthält zudem eine Vielzahl sinnvoller und wich-
        tiger Verkehrsprojekte, insbesondere in Bereichen des
        Erhalts und der Engpassbeseitigung, die vor Ort dringend
        benötigt werden. Daher werde ich dem Gesetz als Ganzes
        heute zustimmen.
        Anlage 3
        Erklärungen nach § 31 GO
        zu der Abstimmung über den von der Bundesre-
        gierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Ge-
        setzes zur Änderung des Bundesschienenwegeaus-
        baugesetzes (Tagesordnungspunkt 30 b)
        Maik Beermann (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf
        werde ich zustimmen und möchte nachfolgend meine
        Position zur Sache wie folgt erklären:
        Meine Notwendigkeit zur persönlichen Erklärung be-
        ruht auf der Maßnahme ABS/NBS Hannover–Bielefeld,
        die ich in der gefassten Form ablehne. Ich bin ein Befür-
        worter der trassennahen Ausbauvariante Löhne–Haste,
        statt einer Neubauvariante mit einem möglichen Tunnel
        durch den Jakobsberg und einer Streckenführung durch
        die Bückeburger Niederungen. Dies ist ebenso der ge-
        setzte Wille der Bevölkerung im Schaumburger Land,
        den ich an dieser Stelle vertrete.
        Neben diesem Projekt enthält das Bundesschienen-
        wegeausbaugesetz jedoch mehrheitlich Projekte, die ich
        befürworten kann und die in den Regionen von den Men-
        schen erwünscht sind und unser Land voranbringen.
        Ich hätte mit einem Nein ebenso gegen diese Projekte
        stimmen müssen und auch wenn mir das bisherige Er-
        gebnis der Diskussion des oben genannten Projektes für
        meinen Wahlkreis Nienburg II – Schaumburg nicht ge-
        fällt und es ein Zeichen hätte sein können, trotzdem mit
        Nein zu stimmen, wäre es aus demokratischen Gesichts-
        punkten und auch der bundespolitischen Verantwortung
        den Menschen im gesamten Land gegenüber unfair, auch
        deren Projekte pauschal mit abzulehnen.
        Achim Post (Minden) (SPD): Der vorliegende Ge-
        setzentwurf sieht im „Bedarfsplan für die Bundesschie-
        nenwege“ (Anlage 1 zu § 1 des BSWAG) als Maßnahme
        des Vordringlichen Bedarfs das Vorhaben Nr. 13 „ABS/
        NBS Hannover–Bielefeld“ (ABS = Ausbaustrecke /
        NBS = Neubaustrecke) vor. Eine ergänzende Fußnote
        soll den Einwendungen, insbesondere aus der Region
        Ostwestfalen-Lippe, Rechnung tragen. Durch die For-
        mulierung „ohne Querung Seelze-Süd und ohne Tun-
        nel Jakobsberg unter der Maßgabe, dass die für einen
        Deutschland-Takt erforderliche Fahrzeitverkürzung von
        voraussichtlich acht Minuten erreicht wird“ sollen die
        Befürchtungen der Städte Minden und Porta Westfalica
        sowie der Kommunen entlang einer potenziellen Tunnel-
        strecke ausgeräumt werden.
        Die betroffenen Kommunen und Kreise in Nord-
        rhein-Westfalen und Niedersachsen sowie der Regional-
        rat Detmold sprechen sich schon seit Jahren übereinstim-
        mend für eine Engpassbeseitigung auf der Bahnstrecke
        Bielefeld–Hannover durch den Ausbau der vorhandenen
        zweigleisigen Schienentrasse auf vier Gleise im Stre-
        ckenabschnitt Lindhorst–Löhne aus. Auch die Verkehrs-
        ministerien Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens
        haben sich im Verfahren zum Bundesverkehrswegeplan
        und zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesschie-
        nenwegeausbaugesetzes (BSWAG) deutlich für den Aus-
        bau der bestehenden Strecke eingesetzt.
        Gleichwohl bliebe es trotz der Fußnote im neuen
        BSWAG möglich, die vorhandene Strecke nicht auszu-
        bauen und stattdessen eine Neubaustrecke zwischen der
        Landesgrenze Niedersachsen/NRW und Porta Westfalica
        umzusetzen. Eine Neubaustrecke ist aber meiner Mei-
        nung nach vor allem aus landschaftlichen, städtebau-
        lichen, verkehrs- und umweltpolitischen Gründen un-
        tragbar. Auch die bislang angesetzten Kosten von rund
        1,885 Milliarden Euro sind aufgrund der massiven Ein-
        griffe in die Landschaft so hoch, dass der Ausbau statt
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 20765
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        (B) (D)
        eines Neubaus keine höheren Kosten erwarten lässt, son-
        dern eher zu einer Kostenverringerung führen wird.
        Allein eine geänderte Vorhabenbeschreibung als Vor-
        haben Nr. 13 „ABS/NBS Hannover–Lindhorst / ABS
        Lindhorst–Löhne“ hätte zwingende Bindungswirkung
        für die Bundesregierung und den Vorhabenträger Deut-
        sche Bahn.
        Auch wenn das Gesetz eines der wichtigsten verkehrs-
        politischen Projekte des Parlaments in dieser Legislatur-
        periode ist, ist es mir als Abgeordneter aus der Region
        Ostwestfalen-Lippe aus den zuvor genannten Gründen
        und nach Abwägung aller Aspekte nicht möglich, den
        zur Abstimmung stehenden Entwurf zu unterstützen.
        Deshalb stimme ich gegen diesen Gesetzentwurf.
        Albert Rupprecht (CDU/CSU): Zu dem Dritten Ge-
        setz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbauge-
        setzes gebe ich folgende Erklärung ab:
        Ich stimme diesem Gesetz unter der Annahme zu, dass
        die im Bedarfsplan für die Bundesschienengesetze (Ab-
        schnitt 2, Unterabschnitt 1) genannte Einzelmaßnahme
        mit der laufenden Nummer 16 ABS Hof–Marktredwitz–
        Regensburg–Obertraubling (Ostkorridor Süd) Lärmvor-
        sorgemaßnahmen nach sich zieht.
        Der Lärmschutz für die Anlieger muss durch den im
        Gesetz geregelten Rechtsanspruch auf Lärmvorsorge
        oder eine für die betroffenen Anlieger adäquate Rechts-
        grundlage und entsprechende Lärmschutzmaßnahmen
        sichergestellt werden. Eine adäquate Rechtsgrundlage
        befindet sich im Beschluss des Deutschen Bundesta-
        ges vom 26. Januar 2016 – Drucksache 18/7365 – mit
        dem Titel „Menschen- und umweltgerechte Realisie-
        rung europäischer Schienennetze“. Darin beschloss der
        Deutsche Bundestag, „bei der Realisierung von Schie-
        nengütertrassen im Rahmen der Verkehrskorridore des
        TEN-Verkehr-Kernnetzes die rechtliche Gleichstellung
        von Ausbaustrecken an Neubaustrecken sicherzustellen“.
        Einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm
        gewährt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm-
        SchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzver-
        ordnung (16. BImSchV). Als sogenannte Lärmvorsorge
        ist beim Neubau oder bei einer wesentlichen baulichen
        Änderung eines Verkehrsweges Vorsorge gegen Ver-
        kehrslärm zu treffen, der als Folge der Baumaßnahme für
        die Zukunft prognostiziert ist.
        Die erwähnte Strecke ist Teil des TEN-Kernnetzes
        Güterverkehr.
        In der Conclusio ist somit festgestellt, dass der Aus-
        bau der TEN-Strecke Hof–Regensburg als Neubaustre-
        cke behandelt wird und somit die im Bundes-Immissi-
        onsschutzgesetz genannten, strengeren Grenzwerte der
        Lärmvorsorge eingehalten werden müssen.
        Darüber hinaus geht aus den TEN-Beschlüssen her-
        vor, dass hier über das gesetzlich festgelegte rechtliche
        Schutzniveau ein höheres Schutzniveau im Sinne der
        Lärmvorsorge gefordert wird.
        Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass ein Be-
        schluss des Deutschen Bundestages bindend ist und der
        erwähnte Beschluss im zugrundeliegenden Regelwerk
        Anwendung findet – zum Beispiel Regularien zum Im-
        missionsschutz – und umgesetzt wird.
        Anlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Heike Brehmer (CDU/CSU) zu
        den Abstimmungen über
        – den von der Bundesregierung eingebrachten
        Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung
        des Fernstraßenausbaugesetzes
        – den von der Bundesregierung eingebrachten
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung
        des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
        – den von der Bundesregierung eingebrachten
        Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der
        Bundeswasserstraßen und zur Änderung des
        Bundeswasserstraßengesetzes
        – die Beschlussempfehlung des Ausschusses für
        Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem An-
        trag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert
        Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeordneter
        und der Fraktion DIE LINKE
        Bundesverkehrswegeplan 2030 zurückziehen –
        Klimaschutz- und sozialökologische Nachhal-
        tigkeitsziele umsetzen
        – die Beschlussempfehlung des Ausschusses für
        Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem
        Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel,
        Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, wei-
        terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN
        Deutschland-Takt jetzt umsetzen – Weichen in
        der Bundesverkehrswegeplanung richtig stellen
        – die Beschlussempfehlung des Ausschusses für
        Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem
        Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms,
        Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), wei-
        terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN
        Den Bundesverkehrswegeplan zum Bundes-
        netzplan weiterentwickeln
        (Tagesordnungspunkte 30 a bis f)
        Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist mit einem Ge-
        samtvolumen von fast 270 Milliarden Euro das stärkste
        Investitionsprogramm in die Infrastruktur, das es je gege-
        ben hat. Von den rund 133 Milliarden Euro, die für Erhalt
        und Neubau des Straßennetzes zur Verfügung stehen,
        werden das Land Sachsen-Anhalt sowie die Landkreise
        Harz und Salzland in erheblichem Umfang profitieren.
        Aus diesen Gründen werde ich den von der Bundesre-
        gierung eingebrachten Entwürfen zur Änderung des
        Fernstraßenausbaugesetzes, des Bundesschienenwege-
        ausbaugesetzes und des Bundeswasserstraßengesetzes
        zustimmen.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 201620766
        (A) (C)
        (B) (D)
        Für mich nicht zufriedenstellend ist, dass das Projekt
        B 81 Ortsumfahrung Blankenburg (B81-G10-ST / lau-
        fende Nr. 1210 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
        [Drucksache 18/9523]) trotz Neuberechnung im Zuge
        der Öffentlichkeitsbeteiligung nur in die Kategorie „Wei-
        terer Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans mit einem
        Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,0 eingeordnet
        worden ist.
        Die schlechte Bewertung und die Einstufung in die
        Kategorie „Weiterer Bedarf“ sind für mich in keiner
        Weise fachlich nachvollziehbar. Die B 81 ist durch ihre
        zentrale Lage in Sachsen-Anhalt eine wichtige Ver-
        kehrsachse nach Thüringen und Niedersachsen. Eben-
        falls unverständlich ist die zur Berechnung des NKV
        zugrunde gelegte Verkehrsbelastung. Diese wurde in
        der Projektanmeldung des Landes Sachsen-Anhalt mit
        15 563 Kfz/24 h (im Planfall 2030) angegeben. Das
        PRINS-System weist die zukünftige mittlere Verkehrsbe-
        lastung aber nur mit 5 000 Kfz/24 h aus. Eingereichte
        Unterlagen und fachliche Stellungnahmen seitens der
        Kommune, des Landkreises und von Trägern öffentlicher
        Belange wurden nicht berücksichtigt!
        Das Projekt TOU Hüttenrode (B27-G10-ST) wurde
        im Bundesverkehrswegeplan in die Kategorie „Weiterer
        Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft. Mit der möglichen
        Realisierung der B 27 TOU Hüttenrode sind jedoch auch
        die verkehrlichen Wirkungen dieses Vorhabens im um-
        liegenden Straßennetz zu berücksichtigen. Dies betrifft
        insbesondere die Auswirkungen auf den Streckenzug der
        B 81 nördlich des Knotenpunktes Almsfeld bis Blanken-
        burg. Aufgrund der vorhandenen netzstrukturellen Zu-
        sammenhänge ist davon auszugehen, dass der gesamte
        Verkehr auf der TOU Hüttenrode den benannten Stre-
        ckenabschnitt der B 81 in Richtung Blankenburg befah-
        ren wird.
        Gemäß den Angaben des BMVI-Projektdossiers
        für die B 27 TOU Hüttenrode ist hier im Planfall mit
        2 000 Kfz/24 h zu rechnen (die projektspezifische Ver-
        kehrsuntersuchung im Rahmen der Entwurfsplanung
        weist hier etwa 4 000 Kfz/24 h aus). Demnach sind bei
        der Beurteilung des durch das Land Sachsen-Anhalt
        ebenfalls angemeldeten Vorhabens der B 81 OU Blan-
        kenburg zumindest die im Projektdossier für die B 27
        TOU Hüttenrode ausgewiesenen Verkehrszahlen zusätz-
        lich zu berücksichtigen. Folglich ist die Verkehrsbelas-
        tung auf der B 81 OU Blankenburg (anstatt mit den im
        Projektdossier ausgewiesenen 5 000 Kfz/24 h) mit cir-
        ca 7 000 Kfz/24 h anzunehmen (die projektspezifische
        Verkehrsuntersuchung im Rahmen der Entwurfsplanung
        weist hier 9 760 Kfz/24 h aus).
        Die Korrektur der Verkehrsbelastungszahlen hat einen
        erheblichen Einfluss auf die Berechnung des Nutzens der
        Ortsumgehung, sodass eine Überprüfung und Neube-
        rechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses für die Ent-
        scheidung der Einordnung in die Kategorien Vordring-
        licher Bedarf oder WB* aufgrund der beschriebenen
        Veränderungen der prognostizierten Verkehrsdaten für
        die Maßnahme B 81 OU Blankenburg zwingend geboten
        gewesen wäre!
        Die Unterlagen für das Projekt B 81 OU Blankenburg
        liegen dem Ministerium für Verkehr und digitale Infra-
        struktur bereits seit März 2015 für den „Gesehen-Ver-
        merk“ vor. Zumindest dieser Vermerk sollte erteilt wer-
        den, damit die Planungen fortgesetzt werden können und
        die bisher vom Land Sachsen-Anhalt geleisteten Pla-
        nungsinvestitionen in Höhe von 1,2 Millionen Euro nicht
        umsonst waren.
        Anlage 5
        Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
        Der Bundesrat hat in seiner 951. Sitzung am 25. No-
        vember 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
        zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab-
        satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
        – Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlas-
        sungsgesetzes und anderer Gesetze
        – Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Er-
        werbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung
        von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsle-
        ben (Flexirentengesetz)
        Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge-
        fasst:
        Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine dau-
        erhafte Regelung zu schaffen, nach der Aufwandsent-
        schädigungen, die ehrenamtlich Tätige erhalten, nicht
        als Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten und
        Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu be-
        rücksichtigen sind.
        Aufwandsentschädigungen, die kommunale Eh-
        renbeamte und Ehrenbeamtinnen, ehrenamtlich in
        kommunalen Vertretungskörperschaften Tätige oder
        Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicherte-
        nälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversiche-
        rungsträger erhalten, werden bisher auf Grund einer
        Übergangsregelung bis zum 30. September 2017 nicht
        als Hinzuverdienst bei einer vorzeitigen Altersrente
        und bei einer Rente wegen Erwerbsminderung berück-
        sichtigt, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt
        wird.
        Diese Regelung stellt keine befriedigende Lösung dar.
        Nach Ablauf der Übergangsfrist würde es wieder zu
        einer Einkommensanrechnung kommen und damit zu
        einer unzumutbaren Kürzung von vorzeitigen Alters-
        und Erwerbsminderungsrenten ehrenamtlich Tätiger.
        Aufgrund der besonderen Bedeutung des Ehrenamtes
        für die Gesellschaft muss eine dauerhafte Regelung
        geschaffen werden, um Aufwandsentschädigungen für
        ehrenamtlich Tätige von einer Hinzuverdienstanrech-
        nung auszunehmen. Bei einer Berücksichtigung von
        Aufwandsentschädigungen als Hinzuverdienst würde
        zukünftig die Bereitschaft, ein Ehrenamt zu überneh-
        men, zurückgehen. Im Interesse einer Gleichbehand-
        lung soll diese Regelung für alle ehrenamtlich Tätigen
        gelten.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Dezember 2016 20767
        (A) (C)
        (B) (D)
        – Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vor-
        schriften über das Schulprogramm für Obst,
        Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnis-
        se-Schulprogrammgesetz – LwErzgSchulproG)
        – Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit
        der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im
        Bereich des Bundes
        – Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und
        der Vergütung für psychiatrische und psychosoma-
        tische Leistungen (PsychVVG)
        – Gesetz zur Neuregelung des Mikrozensus und zur
        Änderung weiterer Statistikgesetze
        – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU
        zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle
        mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und an-
        schließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG
        des Rates
        – Viertes Gesetz zur Änderung des Regionalisie-
        rungsgesetzes
        – Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Bevor-
        ratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralölda-
        ten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erd-
        gas
        – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans
        des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017
        (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017)
        – Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats
        vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermitt-
        lung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträ-
        gen aus Straftaten und über die Finanzierung des
        Terrorismus
        – Gesetz zu dem Strafrechtsübereinkommen des Eu-
        roparats vom 27. Januar 1999 über Korruption
        und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum
        Strafrechtsübereinkommen des Europarats über
        Korruption
        – Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten
        der Integration und zur weiteren Entlastung von
        Ländern und Kommunen
        Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie
        gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von
        einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen
        absehen:
        Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bundesverkehrswegeplan 2030
        Drucksache 18/9350
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
        torsicherheit
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im
        Jahr 2014
        Drucksachen 18/9600 (neu), 18/9733 Nr. 1.4
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni-
        onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer
        Beratung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 18/10311 Nr. A.1
        Ratsdokument 12384/16
        Drucksache 18/10311 Nr. A.2
        Ratsdokument 12386/16
        Drucksache 18/10311 Nr. A.3
        Ratsdokument 12899/16
        Ausschuss für Gesundheit
        Drucksache 18/9605 Nr. A.56
        Ratsdokument 11680/16
        Ausschuss für Kultur und Medien
        Drucksache 18/9605 Nr. A.71
        Ratsdokument 10082/16
        Drucksache 18/9746 Nr. A.9
        Ratsdokument 11856/16
        Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
        Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        207. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 30 Verkehrswegepolitik
        TOP 8 Familienpolitik
        TOP 11 NATO-Beitritt Montenegros
        TOP 33 Änderung des Gentechnikgesetzes
        TOP 34 Entlastung Alleinerziehender
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5