Plenarprotokoll 18/205
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
205. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Entwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtli-
nie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur
Stärkung des neuen Zusammenlebens in
der Stadt; weitere Fragen
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20437 B
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20438 B
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20438 B
Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20438 C
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20438 C
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20438 D
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20439 A
Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 20439 B
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20439 C
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20439 D
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20439 D
Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20440 A
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20440 B
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 20440 C
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20440 C
Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . 20440 D
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20441 A
Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 20441 B
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20441 C
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20441 C
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20441 D
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20442 A
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20442 A
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20442 B
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20442 C
Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . 20442 C
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20442 D
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 A
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 A
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 B
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 B
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 B
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016II
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 C
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 C
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 C
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 D
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20444 A
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20444 A
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/10442 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20444 B
Mündliche Frage 3
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Sicherheit der belgischen Atomkraftwerke
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20444 C
Zusatzfragen
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 20445 A
Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 20445 C
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20445 D
Mündliche Frage 5
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Schreiben der belgischen Atomaufsicht an
den Betreiber Electrabel zur Sicherheits-
kultur im Atomkraftwerk Tihange
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20446 A
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20446 B
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 20446 D
Mündliche Frage 6
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Temperatur des Notkühlwassers von Reak-
toren in Europa
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20447 B
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20447 C
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 20448 A
Mündliche Frage 7
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beteiligung der Produzenten von
HBCD-haltigen Dämmstoffen an den Ent-
sorgungskosten
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20448 B
Zusatzfragen
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20448 B
Mündliche Frage 8
Niema Movassat (DIE LINKE)
Kooperation im Rahmen des Regionalvor-
habens „Better Migration Management“
mit dem Südsudan
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20449 B
Zusatzfragen
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 20449 B
Mündliche Frage 9
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Thematisierung der Urbanisierung
und Transformation bei der deutschen
G-20-Präsidentschaft 2017
Antwort
Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 20449 D
Zusatzfragen
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20450 A
Mündliche Frage 15
Niema Movassat (DIE LINKE)
Schwerpunkte einer Migrationspartner-
schaft mit Ägypten
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 20450 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 III
Zusatzfragen
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 20450 D
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20451 D
Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 20452 A
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20452 B
Mündliche Frage 16
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Beteiligung von US-amerikanischen Ein-
richtungen in Ramstein oder Stuttgart an
Drohneneinsätzen
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 20452 D
Zusatzfragen
Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 20453 A
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 20453 D
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20454 B
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 20454 D
Mündliche Frage 17
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Rolle der EU-Polizeimission EUBAM Liby-
en bei der Verbringung von in libyschen Ho-
heitsgewässernaufgegriffenenFlüchtlingen
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20455 B
Zusatzfragen
Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 20455 C
Mündliche Frage 20
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Homo- bzw. transphob motivierte Strafta-
ten im Jahr 2016
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20456 A
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20456 B
Mündliche Frage 21
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Islamfeindliche Straftaten im Jahr 2016
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20456 D
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20456 D
Mündliche Frage 22
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Finanzielle Zuwendungen an Nachrichten-
dienste des Bundes seit 1985
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20457 C
Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 20458 C
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20457 D
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20458 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20458 C
Mündliche Frage 30
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
Aufenthalt von Angehörigen der Bundes-
wehr und deutscher Nachrichtendienste in
Syrien seit Juli 2015
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20459 B
Zusatzfrage
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 20459 C
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aktuelle Lage
in Aleppo und Syrien
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20460 A
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 20461 A
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 20462 B
Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20463 B
Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 20464 C
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20465 C
Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 20466 C
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20467 B
Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 20468 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016IV
Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 20469 C
Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 20470 D
Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 20472 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20473 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 20475 A
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Caren Lay (DIE LINKE)
DefinitionvonVergabekriterienimZusam-
menhang mit den Kompensationszahlungen
zur sozialen Wohnraumförderung
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20475 B
Anlage 3
Mündliche Frage 2
Caren Lay (DIE LINKE)
Verzicht auf das Wohnungsbauprogramm
zur Vermeidung von sozialen Brennpunk-
ten in Städten mit besonderem Wohnungs-
bedarf
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20475 D
Anlage 4
Mündliche Frage 4
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Schreiben der belgischen Atomaufsicht an
den Betreiber Electrabel zur Sicherheit im
Atomkraftwerk Tihange
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20476 A
Anlage 5
Mündliche Frage 10
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Rüstungsexporte in die Türkei seit 2011
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . 20476 B
Anlage 6
Mündliche Frage 11
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erteilung von Visa zur Arbeitsaufnahme
für Staatsangehörige der Westbalkanländer
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 20480 B
Anlage 7
Mündliche Frage 12
SevimDağdelen (DIE LINKE)
Einsatz von Scharfschützengewehren des
Typs Steyr SSG 08 durch die Antiterrorspe-
zialeinheit der türkischen Polizei
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 20481 A
Anlage 8
Mündliche Frage 13
SevimDağdelen (DIE LINKE)
Entschließungsantrag österreichischer Ab-
ge ordneter zu Rüstungsexporten in die
Türkei
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 20481 B
Anlage 9
Mündliche Frage 14
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Verwendung deutscher Rüstungsgüter in
Aleppo
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 20481 D
Anlage 10
Mündliche Frage 18
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Subsidiärer Schutzstatus für minderjährige
unbegleitete Flüchtlinge seit Inkrafttreten
des Asylpakets II
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20481 D
Anlage 11
Mündliche Frage 19
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 V
Entscheidungspraxis zur Gewährung von
Flüchtlingsschutz seit dem Inkrafttreten
des Asylpakets II
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20482 B
Anlage 12
Mündliche Frage 23
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Auslieferungsgesuche der Türkei an Deutsch-
land
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20482 D
Anlage 13
Mündliche Frage 24
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umstände des Verkaufs des späteren BND-
Geländes in Pullach an Martin Bormann in
den Jahren 1934 und 1936
Antwort
Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 20483 B
Anlage 14
Mündliche Frage 25
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Anzahl und Verwendung von ehemaligen
Postbeamten der Deutschen Telekom AG
Antwort
Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 20483 D
Anlage 15
Mündliche Frage 26
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Gründe für die unbefristete bzw. befriste-
te Amtshilfe ehemaliger Postbeamter der
Deutschen Telekom AG
Antwort
Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 20484 B
Anlage 16
Mündliche Frage 27
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anzahl der Niedriglohnbeschäftigten im
Jahr 2015
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20484 C
Anlage 17
Mündliche Frage 28
Katrin Werner (DIE LINKE)
Umsetzung der Regelungen zur Werkstät-
ten-Mitwirkungsverordnung
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20485 A
Anlage 18
Mündliche Frage 29
Katrin Werner (DIE LINKE)
Heimeinweisungen von Behinderten auf-
grund hoher Assistenzkosten
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20485 B
Anlage 19
Mündliche Frage 31
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Militärische Ausbildung der sogenannten
Syrischen Demokratischen Kräfte durch
Einheiten der Bundeswehr
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20485 C
Anlage 20
Mündliche Frage 32
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen und Eckpunkte des Luftver-
kehrskonzepts der Bundesregierung
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20485 C
Anlage 21
Mündliche Frage 33
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016VI
Möglichkeit der rückwirkenden Erhebung
entgangener Kfz-Steuern bei Autoherstel-
lern und Fahrzeughaltern
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20485 D
Anlage 22
Mündliche Frage 34
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einigung mit der EU-Kommission zur Pkw-
Maut
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20486 A
Anlage 23
Mündliche Frage 35
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Teilnehmer am ersten Runden Tisch zur
Stärkung des Schienengüterverkehrs
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20486 A
Anlage 24
Mündliche Frage 36
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Thematisierung der Lärmreduzierung im
Rahmen des Runden Tisches zur Stärkung
des Schienengüterverkehrs
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20486 B
Anlage 25
Mündliche Fragen 37 und 38
Achim Post (Minden) (SPD)
Bauprojekt Hannover–Bielefeld im Bundes-
schienenwegeausbaugesetz
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20486 C
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 20437
205. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016
Beginn: 13.00 Uhr
Thorsten Frei
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 20475
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bülow, Marco SPD 30.11.2016
Ernstberger, Petra SPD 30.11.2016
Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 30.11.2016
Heil (Peine), Hubertus SPD 30.11.2016
Kunert, Katrin DIE LINKE 30.11.2016
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 30.11.2016
Marwitz, Hans-Georg
von der
CDU/CSU 30.11.2016
Möhring, Cornelia DIE LINKE 30.11.2016
Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.11.2016
Schwartze, Stefan SPD 30.11.2016
Silberhorn, Thomas CDU/CSU 30.11.2016
Strebl, Matthäus CDU/CSU 30.11.2016
Tackmann, Dr. Kirsten DIE LINKE 30.11.2016
Tank, Azize DIE LINKE 30.11.2016
Thönnes, Franz SPD 30.11.2016
Wawzyniak, Halina DIE LINKE 30.11.2016
Zeulner, Emmi * CDU/CSU 30.11.2016
*aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10442, Frage 1):
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, für die
zusätzlichen Kompensationszahlungen an die Länder wegen
Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur sozialen Wohn-
raumförderung in Höhe von 1 Milliarde Euro ab 2017 jährlich
neue Vergabekriterien wie konkretisierte Zweckbindung und
Berichtspflicht durch die Länder zu definieren?
Nach Artikel 143 c Absatz 3 des Grundgesetzes galt
die Zweckbindung für die Kompensationsmittel, die der
Bund den Ländern als Ausgleich für den Wegfall der frü-
heren Bundesfinanzhilfen für die soziale Wohnraumför-
derung gewährt, nur bis Ende 2013. Dementsprechend
hat der Bund rechtlich keine Möglichkeiten mehr, Ver-
gabekriterien wie eine konkretisierte Zweckbindung und
Berichtspflichten zu definieren.
Mit Blick auf die deutliche Aufstockung dieser
Kom pensationsmittel hat Frau Bundesbauministerin
Dr. Barbara Hendricks mit Schreiben vom 22. September
2016 den Vorsitzenden der Bauministerkonferenz auf die
Erwartungen der Bundesregierung, des Deutschen Bun-
destags und der Öffentlichkeit hinsichtlich einer transpa-
renten Berichterstattung hingewiesen und mit Nachdruck
um einen aussagekräftigeren Bericht für die Jahre 2016
bis 2019 gebeten.
Die Länder haben bei der letzten Bauministerkonfe-
renz am 20./21. Oktober 2016 in Magdeburg beschlossen,
für Maßnahmen der Wohnraumförderung im Zeitraum
von 2016 bis 2019 ein einheitliches, aussagekräftiges Be-
richtswesen für die Verwendung der aufgestockten Bun-
desmittel zu erarbeiten. Dazu wird unter der Federfüh-
rung von Nordrhein-Westfalen eine Arbeitsgruppe unter
Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit eingerichtet werden.
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10442, Frage 2):
Welche Gründe veranlassten die Bundesregierung, auf
die Einführung des geplanten Wohnungsbauprogramms zur
Vermeidung von sozialen Brennpunkten in Städten mit be-
sonderem Wohnungsbedarf zu verzichten und stattdessen die
hierfür vorgesehenen 500 Millionen Euro zusätzlich in den Ti-
tel 1606 882 02 – 411 (Kompensationszahlungen an die Län-
der zur sozialen Wohnraumförderung) ohne Zweckbindung
einzuspeisen?
Die konkrete Verwendung der Mittel für das von Ih-
nen genannte Programm war Gegenstand der Verhand-
lungen zwischen Bund und Ländern über die Beteiligung
des Bundes an den Integrationskosten. In dem am 6. Juli
2016 vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsent-
wurf zum Bundeshaushalt 2017 und im Finanzplan bis
2020 wurde zunächst ein mit 500 Millionen Euro jährlich
dotierter Titel „Wohnungsbauprogramm zur Vermeidung
sozialer Brennpunkte in Städten mit besonderem Woh-
nungsbedarf“ (Kapitel 1606 Titel 882 04) veranschlagt.
Am 7. Juli 2016 haben Bund und Länder in einem
Spitzentreffen vereinbart, dass der Bund den Ländern
diese Mittel in den Jahren 2017 und 2018 als Kompen-
sationsmittel zur Verfügung stellt. In der Vereinbarung
ist weiter geregelt, dass eine Anschlussregelung bis Mit-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 201620476
(A) (C)
(B) (D)
te 2018 unter Berücksichtigung der weiteren Entwick-
lung der Lage vereinbart werden soll.
Eine Zweckbindung der Mittel für die soziale Wohn-
raumförderung ist gemäß Artikel 143c Absatz 3 Grund-
gesetz verfassungsrechtlich nicht möglich. Auf die Ant-
wort zu Ihrer Frage 1 wird verwiesen.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Frage 4):
Sind der Bundesregierung die Schreiben bekannt, die die
belgische Atomaufsicht FANC laut Medienberichten (www.
heise.de/tp/news/Alarmierende-Wahrscheinlichkeit-eines-
Supergaus-in-belgischen-Atomkraftwerken-3494478.html) an
den Betreiber Elektrabel sandte, und was unternimmt sie an-
gesichts der dort beschriebenen offensichtlich katastrophalen
Zustände im Atomkraftwerk Tihange?
Die Bundesregierung hat Kenntnis über die Schreiben
der belgischen Aufsichtsbehörde FANC (Federaal Agent-
schap voor Nucleaire Controle). Die Schreiben aus dem
Sommer 2016 sind im Rahmen des aufsichtlichen Han-
delns der Atomaufsicht erstellt und von der belgischen
Presse jüngst veröffentlicht worden.
Im ersten Schreiben mahnt FANC an, dass der Be-
treiber die Ergebnisse einer Brandrisikostudie nicht mit
sicherheitsbezogener Ernsthaftigkeit behandeln würde.
Das zweite Schreiben bemängelt auf Grund einer Häu-
fung von Ereignissen in den belgischen Atomkraftwer-
ken eine unzureichende Sicherheitskultur des Betreibers.
Auch sei die Umsetzung der von FANC geforderten
Maßnahmen nicht zufriedenstellend.
Auch wenn die FANC mit Pressemitteilung vom
24. November 2016 bestätigt, dass der Betreiber seit den
Schreiben Maßnahmen ergriffen hat und Fortschritte fest-
zustellen sind, nimmt die Bundesregierung die Informa-
tionen und Bedenken von FANC sehr ernst. Die Schrei-
ben bestätigten die Bundesregierung in ihrer Sorge über
die Sicherheitsmängel, die die Bundesministerin bereits
mehrfach gegenüber der belgischen Regierung zum Aus-
druck gebracht hatte. Die Bundesregierung hatte schon
im Januar der FANC eine Liste mit 15 offenen Fragen
zur Sicherheit der Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel
3 übergeben. Die Schreiben kommentierte die Bundes-
ministerin daher auch kritisch und forderte die belgische
Regierung erneut zum Handeln auf:
„Es geschieht nicht alle Tage, dass die zuständige Auf-
sichtsbehörde einen AKW-Betreiber auffordert, Mängel
in der Sicherheitskultur und in der Organisationsstruk-
tur des Unternehmens zu beseitigen. Dass die belgische
Atomaufsicht vor dem Hintergrund einer Häufung von
Ereignissen insbesondere am AKW-Standort Tihange so-
gar von Lässigkeit des Betreibers beim Handeln mit der
Sicherheit spricht, finde ich gravierend. Das ist für mich
ein klares Zeichen von mangelnder Sicherheitskultur, das
nicht ohne Konsequenzen bleiben kann.“
Fest steht: Die nötigen Schlussfolgerungen auf die Si-
cherheitsmängel kann allerdings niemand anderes tref-
fen als die belgische Aufsichtsbehörde FANC. Aber es
ist in den vergangenen Monaten gelungen, eine bilaterale
Arbeitsgruppe einzurichten und hier einen konstruktiven
Austausch mit den Kollegen in Belgien zu etablieren.
Dank des kooperativen Austauschs haben die belgischen
Behörden der Bundesregierung mehr Informationen zur
Verfügung gestellt. Gleichzeitig gibt die Arbeitsgruppe
der Bundesregierung die Möglichkeit, den belgischen
Vertretern die Sorgen und Ängste der deutschen Bevöl-
kerung vor Augen zu führen. Beim nächsten Treffen der
bilateralen Arbeitsgruppe, das Anfang Dezember stattfin-
det, wird die Bundesregierung mit den belgischen Behör-
den auch die Schreiben thematisieren.
Darüber hinaus wird derzeit ein bilaterales Nuklear-
abkommen mit BEL verhandelt, das auch die Einsetzung
einer bilateralen Nuklearkommission vorsieht. In der
Kommission werden die Fragen der nuklearen Sicherheit
regelmäßig erörtert werden Diese Verhandlungen stehen
kurz vor dem Abschluss. Das Abkommen wird voraus-
sichtlich noch im Dezember unterzeichnet werden.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Drucksache 18/10442, Frage 10):
In welchem Umfang liefert Deutschland dem NATO-Partner Türkei Rüstungsgüter (Art der Güter, Anzahl und Wert pro Jahr) seit 2011,
und inwiefern erwägt die Bundesregierung in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in der Türkei, diese Waffenlieferungen zu stoppen,
welche die Türkei gegebenenfalls im Krieg gegen Teile der eigenen Bevölkerung einsetzen könnte?
Seit dem Jahr 2011 hat die Bundesregierung dem NATO-Partner Türkei folgende Rüstungsgüter genehmigt:
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
A0001 Handfeuerwaffen 120 3 308 189
A0002 großkalibrige Waffen 1 *
A0003 Munition 30 9 858 912
A0004 Torpedos, Flugkörper 11 35 545 936
http://www.heise.de/tp/news/Alarmierende-Wahrscheinlichkeit-eines-Supergaus-in-belgischen-Atomkraftwerken-3494478.html
http://www.heise.de/tp/news/Alarmierende-Wahrscheinlichkeit-eines-Supergaus-in-belgischen-Atomkraftwerken-3494478.html
http://www.heise.de/tp/news/Alarmierende-Wahrscheinlichkeit-eines-Supergaus-in-belgischen-Atomkraftwerken-3494478.html
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 20477
(A) (C)
(B) (D)
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
A0005 Feuerleitanlagen 25 15 779 173
A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 60 35 676 491
A0007 ABC-Schutzausrüstung 2 97 059
A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 11 107 782
A0009 Kriegsschiffe 36 8 048 604
A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 12 1 022 545
A0011 militärische Elektronik 39 7 277 512
A0013 ballistische Schutzausrüstung 16 9 730 269
A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 4 80 544
A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 5 1 083 300
A0016
Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüs-
tungsgütern 8 832 699
A0017 verschiedene Ausrüstungen 5 420 290
A0018
Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüs-
tungsgütern 7 6 676 556
A0021 militärische Software 11 1 405 918
A0022 Technologie 19 2 226 280
Gesamt 393 *
Jahr 2012
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
A0001 Handfeuerwaffen 76 2 517 826
A0002 großkalibrige Waffen 1 *
A0003 Munition 34 4 382 071
A0004 Torpedos, Flugkörper 9 10 279 795
A0005 Feuerleitanlagen 35 6 178 145
A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 46 15 859 304
A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 8 399 498
A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 9 902
A0009 Kriegsschiffe 53 8 946 102
A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 34 5 821 550
A0011 militärische Elektronik 55 13 874 119
A0013 ballistische Schutzausrüstung 8 1 299 763
A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 2 214 135
A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 10 6 876 779
A0016
Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüs-
tungsgütern 11 1 773 327
A0017 verschiedene Ausrüstungen 6 544 389
A0018
Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüs-
tungsgütern 7 3 272 218
A0021 militärische Software 9 598 915
A0022 Technologie 23 6 192 523
Gesamt 397 *
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 201620478
(A) (C)
(B) (D)
Jahr 2013
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
A0001 Handfeuerwaffen 87 898 168
A0002 großkalibrige Waffen 2 3 518
A0003 Munition 31 726 355
A0004 Torpedos, Flugkörper 12 13 255 025
A0005 Feuerleitanlagen 37 4 410 770
A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 44 13 701 204
A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 15 3 739 895
A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 14 58 871
A0009 Kriegsschiffe 41 2 229 318
A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 37 6 818 918
A0011 militärische Elektronik 38 3 719 521
A0013 ballistische Schutzausrüstung 7 10 604 394
A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 1 *
A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 9 5 557 500
A0016
Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüs-
tungsgütern 8 1 903 300
A0017 verschiedene Ausrüstungen 8 1 036 482
A0018
Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüs-
tungsgütern 13 3 219 009
A0021 militärische Software 9 6 275 783
A0022 Technologie 22 5 933 427
Gesamt 395 *
Jahr 2014
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
A0001 Handfeuerwaffen 80 5 256 941
A0002 großkalibrige Waffen 3 103 934
A0003 Munition 24 8 041 768
A0004 Torpedos, Flugkörper 10 3 540 434
A0005 Feuerleitanlagen 21 2 209 334
A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 44 4 557 260
A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 9 3 649 991
A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 10 1 301
A0009 Kriegsschiffe 31 7 445 826
A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 29 2 251 909
A0011 militärische Elektronik 28 7 767 095
A0013 ballistische Schutzausrüstung 5 1 720 012
A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 3 3 975 993
A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 9 2 856 815
A0016
Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüs-
tungsgütern 4 276 112
A0017 verschiedene Ausrüstungen 6 392 631
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 20479
(A) (C)
(B) (D)
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
A0018
Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüs-
tungsgütern 11 15 225 909
A0021 militärische Software 7 1 529 058
A0022 Technologie 27 1 643 109
Gesamt 336 72 445 432
Jahr 2015
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
A0001 Handfeuerwaffen 54 2 735 113
A0002 großkalibrige Waffen 4 283 006
A0003 Munition 13 1 397 820
A0004 Bomben, Torpedos, Flugkörper 9 166 563
A0005 Feuerleitanlagen 19 868 320
A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 25 830 251
A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 7 6 817 852
A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 9 2 497
A0009 Kriegsschiffe 43 4 374 789
A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 25 3 533 183
A0011 militärische Elektronik 37 6 985 104
A0013 ballistische Schutzausrüstung 4 5 494 591
A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 2 1 402 378
A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 5 2 008 932
A0016
Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüs-
tungsgütern 6 298 867
A0017 verschiedene Ausrüstungen 1 *
A0018
Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüs-
tungsgütern 3 92 563
A0021 militärische Software 10 806 674
A0022 Technologie 16 616 866
Gesamt 270 *
Jahr 2016 (1. Januar 2016 bis 24. Dezember 2016)
Es handelt sich um vorläufige Angaben, die sich durch Änderungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
A0001 Handfeuerwaffen 18 372 645
A0002 großkalibrige Waffen 2 28 045
A0003 Munition 6 2 951 159
A0004 Torpedos, Flugkörper 9 1 445 322
A0005 Feuerleitanlagen 11 510 430
A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 13 872 890
A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 6 4 040 885
A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 11 2 100
A0009 Kriegsschiffe 29 1 671 524
A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 24 57 869 353
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 201620480
(A) (C)
(B) (D)
Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
A0011 militärische Elektronik 29 7 451 369
A0013 ballistische Schutzausrüstung 1 *
A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 1 *
A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 7 2 323 451
A0016
Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüs-
tungsgütern 3 241 952
A0017 verschiedene Ausrüstungen 4 89 059
A0018
Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüs-
tungsgütern 3 7 490 658
A0021 militärische Software 15 1 320 785
A0022 Technologie 16 472 155
Gesamt 191 92 203 632
* Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185)
und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrge-
schäfts, das heißt Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesre-
gierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Dies betrifft unter anderem Angaben zum
Auftragsvolumen, wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf Einzelpreise zuließen,
Angaben zum Datum des Antrags oder einer etwaigen Voranfrage, zu abgelehnten oder zurückgezogenen Anträgen
oder Voranfragen sowie zu dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallenden Willensbildungspro-
zessen.
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für
Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfäl-
tiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die „Poli-
tischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem
Jahr 2000 und der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend
gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Die Türkei ist Mitglied
der NATO. Nach den politischen Grundsätzen der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 ist die Ausfuhr von Kriegs-
waffen und sonstige Rüstungsgütern für NATO-Partner grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus
besonderen politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist. Der Beachtung der Menschenrechte
wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen.
Aktuelle Entwicklungen werden in die Entscheidungsfindung einbezogen. Für jeden Einzelfall findet eine differen-
zierte und sorgfältige Einzelfallprüfung statt. Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen in der Region
genau verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigen.
Anlage 6
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/10442, Frage 11):
Wie viele Visa zur Arbeitsaufnahme nach § 26 Absatz 2 der
Beschäftigungsverordnung wurden bis Ende September 2016,
das heißt in den ersten neun Monaten seit Inkrafttreten der Re-
gelung für Staatsangehörige der Westbalkanländer, erteilt und
wie viele abgelehnt (bitte jeweils für die einzelnen Auslands-
vertretungen aufschlüsseln), und wie viele Anträge befinden
sich derzeit jeweils noch in Bearbeitung?
Seit dem 1. Januar 2016 hat die Bundesregierung die
Einreise zu Arbeitszwecken für Staatsangehörige der
Westbalkanländer erleichtert.
Bis einschließlich 30. September 2016 wurden an den
sechs Auslandsvertretungen in der Region 12 279 Visa
gemäß § 26 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung erteilt.
Diese Anzahl verteilt sich auf die einzelnen Auslandsver-
tretungen wie folgt:
Belgrad: 2 075
Podgorica: 531
Pristina: 3 168
Sarajewo: 3 805
Skopje: 1 826
Tirana: 874
Abgelehnt wurden 2 839 Visumanträge.
Diese Anzahl verteilt sich auf die einzelnen Auslands-
vertretungen wie folgt:
Belgrad: 350
Podgorica: 30
Pristina: 1 033
Sarajewo: 535
Skopje: 295
Tirana: 596
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 20481
(A) (C)
(B) (D)
In Bearbeitung befinden sich noch weitere 2 391 An-
träge. Diese Anzahl verteilt sich auf die einzelnen Aus-
landsvertretungen wie folgt:
Belgrad: 375
Podgorica: 35
Pristina: 1 103
Sarajewo: 362
Skopje: 211
Tirana: 305
Anlage 7
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10442, Frage 12):
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nach-
richtendienstliche), dass das „Dezernat für Sondereinsätze
der türkischen Polizei“, die Antiterrorspezialeinheit der tür-
kischen Polizei (PÖH: Polis Özel Harekat PÖH), die in den
mehrheitlich von Kurden bewohnten Gebieten im „Einsatz“
ist, Steyr-Scharfschützengewehre SSG 08 einsetzt, und in-
wieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich
um welche von den aus Deutschland in den Jahren 2011 und
2012 an die türkische Polizei gelieferten 600 Scharfschützen-
gewehre der Marke Steyr SSG 08 handelt (siehe die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die
Linke auf Bundestagsdrucksache 18/6480)?
Die Bundesregierung ist sehr besorgt über die anhal-
tende Gewalt insbesondere im Südosten der Türkei und
ruft die türkische Regierung dazu auf, bei ihrem Vorge-
hen gegen die PKK (die auch in Deutschland als Terror-
organisation eingestuft ist) die Verhältnismäßigkeit zu
wahren und die Menschenrechte zu achten.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass türkische
Sicherheitskräfte im Anti-Terror-Einsatz auch Präzisi-
onsgewehre einsetzen. Ferner ist der Bundesregierung
bekannt, dass die genannten Präzisionsgewehre Steyr
SSG 08 zur Verwendung durch die für Spezialkräfte zu-
ständige Abteilung des Innenministeriums (Özel Harekat
Daire Baskanligi) beschafft wurden.
Bei welchen Einsätzen welcher Sicherheitskräfte wel-
che Waffen zum Einsatz kamen, ist der Bundesregierung
hingegen nicht bekannt.
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10442, Frage 13):
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass
nach mir vorliegenden Informationen im österreichischen Par-
lament ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas
Schieder, Reinhold Lopatka, Peter Pilz, Walter Rosenkranz,
Matthias Strolz und Robert Lugar betreffend „Keine Waffen-
exporte in die Türkei“ am 24. November 2016 beschlossen
wurde, wonach „keinerlei Lieferungen von Kriegsmaterial,
Verteidigungsgütern oder Dual-Use-Gütern für militärische
oder polizeiliche Zwecke in die Türkei aus Österreich erfol-
gen dürfen“, wozu „insbesondere auch alle sonstigen Schuss-
waffen wie etwa Scharfschützengewehre sowie Technologie,
Chemikalien und sonstige Güter im Sinne der Anhänge I und
IV der EU-Dual-Use-Verordnung (VO 2016/1969)“ gehören,
und inwieweit teilt die Bundesregierung die in diesem Ent-
scheidungsantrag enthaltene Auffassung, wonach die Gefahr
besteht, dass derartige gelieferte Waffen zur Unterdrückung
von Menschenrechten verwendet werden könnten bzw. wür-
den und der begründete Verdacht besteht, dass diese Güter den
Konflikt in der Türkei auslösen, verlängern oder verschärfen
würden?
Der Bundesregierung ist der genannte Entschlie-
ßungsantrag bekannt.
Exportkontrolle basiert in Deutschland auf dem Prin-
zip der differenzierten Einzelfallentscheidung. Grund-
lage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bun-
desregierung für den Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Ge-
meinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union
vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsamer Regeln
für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und
Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel.
Nach den politischen Grundsätzen der Bundesregierung
ist der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs-
gütern in NATO-Länder grundsätzlich nicht zu beschrän-
ken, es sei denn, dass aus besonderen politischen Grün-
den in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist.
So wird in jedem Einzelfall geprüft, ob Versagungs-
gründe vorliegen, etwa wenn ein hinreichender Verdacht
besteht, dass die beantragten Güter zu interner Repressi-
on missbraucht werden könnten oder sie einen internen
Konflikt auslösen, verlängern oder bestehende Spannun-
gen oder Konflikte verschärfen würden.
Diese differenzierte Einzelfallprüfung wird auch im
Fall möglicher Genehmigungsanfragen für Exporte in
die Türkei angewandt.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10442, Frage 14):
Wie erklärt die Bundesregierung, dass in einem von is-
lamistischen Terrorgruppen gehaltenen Stadtteil Aleppos
nach der Eroberung von syrischen Regierungstruppen deut-
sche Waffen, Scharfschützengewehre von Heckler & Koch
und Gasmasken der Firma Dräger gefunden wurden (www.
jungewelt.de/2016/11-24/001.php)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse
vor.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10442, Frage 18):
http://www.jungewelt.de/2016/11-24/001.php
http://www.jungewelt.de/2016/11-24/001.php
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 201620482
(A) (C)
(B) (D)
Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge haben
seit Inkrafttreten des sogenannten Asylpakets II einen nur
subsidiären Schutzstatus erhalten (bitte auch nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und in wie vie-
len Fällen wurde seitdem ein Familiennachzug zu unbegleite-
ten minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten im Wege von
Einzelfallentscheidungen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes
ermöglicht?
Im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober 2016
ist insgesamt 1 608 unbegleiteten minderjährigen Asyl-
bewerbern subsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 des
Asylgesetzes gewährt worden. Allein 1 363 dieser Perso-
nen waren syrische Staatsangehörige.
Im Einzelnen stellt sich die Verteilung auf die Herkunfts-
länder wie folgt dar:
Nr. Herkunftsland Anzahl der subsidiär
schutzberechtigten umA
1 Syrien 1 363
2 Eritrea 80
3 Afghanistan 66
4 ungeklärt 46
5 Irak 20
6 staatenlos 16
7 sonstige asiatische Staatsangehörige 8
8 Somalia 4
9 –13
Elfenbeinküste 1
Gambia 1
Burkina-Faso 1
Ägypten 1
Iran 1
Ob und gegebenenfalls wie viele Familiennachzüge
zu unbegleiteten minderjährigen subsidiär Schutzberech-
tigten im Wege von Einzelfallentscheidungen nach § 22
des Aufenthaltsgesetzes im erfragten Zeitraum erfolgt
sind, lässt sich statistisch nicht auswerten.
Aufenthaltstitel nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes wer-
den aber – ebenso wie Aufenthaltstitel zum Zwecke des
Familiennachzugs – auf Antrag erteilt. Bislang wurde
noch kein Visumantrag nach § 22 AufenthG von Perso-
nen gestellt, die von der Aussetzung des Familiennach-
zugs betroffen waren.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10442, Frage 19):
Ist die Information des Flüchtlingsrates Niedersachsen e. V.
zutreffend, dass es im Bundesamt für Migration und Flücht-
linge mit Inkrafttreten des sogenannten Asylpakets II eine
geänderte Entscheidungspraxis gab, insofern, dass die Gewäh-
rung von Flüchtlingsschutz nicht mehr die Regelentscheidung
sein sollte (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf
meine mündliche Frage 23, Plenarprotokoll 18/198, Sei-
te 19751, Anlage 21; bitte ausführen), und inwieweit ist es
nach Auffassung der Bundesregierung verhältnismäßig und
sinnvoll, die umstrittene Frage, ob syrische Asylsuchende be-
reits aufgrund ihrer Flucht und Asylantragstellung im Ausland
bei einer Rückkehr nach Syrien mit der Gefahr politischer
Verfolgung zu rechnen haben, höchstrichterlich klären las-
sen zu wollen (vergleiche die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 18/9992), da dies, wegen des ausge-
setzten Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
und den daraus folgenden Härten und Integrationshindernis-
sen, bereits jetzt zu Zehntausenden Gerichtsverfahren (www.
ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2016/11/KA-18_9657-
Subsidi%C3%A4rer-Schutz-Syrer-Nachbeantwortung_.pdf)
geführt hat, in denen die Betroffenen bislang überwiegend
Recht bekommen haben, sodass mit einer gerichtlichen Klä-
rung nicht vor März 2018 zu rechnen ist (bitte ausführen)?
Zum ersten Teil der Frage verweise ich auf die Ant-
wort der Bundesregierung zur mündlichen Frage 23 in
Plenarprotokoll 18/198, Seite 19751, Anlage 21 sowie
auf das Schreiben meines Kollegen, Herrn Parlamentari-
schen Staatssekretär Dr. Krings vom 22. November 2016.
Zwischenzeitlich haben sowohl das Oberverwaltungs-
gericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster mit
Beschluss vom 9. Dezember 2013 als auch das Schles-
wig-Holsteinische OVG mit Beschluss vom 23. Novem-
ber 2016 in den Gerichten vorliegenden Einzelfällen die
Rechtsauffassung des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) bestätigt, dass allein wegen eines
Auslandsaufenthaltes und der Asylantragstellung nicht
mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von einer nach der
Genfer Flüchtlingskonvention relevanten Verfolgung
ausgegangen werden kann.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Frage 23):
Wie viele Auslieferungsgesuche mit jeweils welcher Be-
gründung hat die Republik Türkei in den letzten zehn Jahren
an die Bundesregierung gerichtet (sortiert nach Jahren und
Grund für den Auslieferungsantrag)?
Die Zahlen der seit 2006 eingegangenen türkischen
Auslieferungsersuchen stellen sich wie folgt dar:
2006: 31
2007: 31
2008: 38
2009: 38
2010: 28
2011: 49
2012: 51
2013: 37
2014: 52
2015: bisher 51
Die Zahlen für 2015 sind noch nicht abschließend,
da die eingegangenen Auslieferungsersuchen erst dann
abschließend statistisch erfasst werden, wenn die Aus-
lieferungsverfahren beendet sind. Eine entsprechende
http://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2016/11/KA-18_9657-Subsidi%C3%A4rer-Schutz-Syrer-Nachbeantwortung_.pdf
http://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2016/11/KA-18_9657-Subsidi%C3%A4rer-Schutz-Syrer-Nachbeantwortung_.pdf
http://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2016/11/KA-18_9657-Subsidi%C3%A4rer-Schutz-Syrer-Nachbeantwortung_.pdf
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 20483
(A) (C)
(B) (D)
Statistik wird zu Beginn des Jahres 2017 veröffentlicht
werden.
2016: bisher 49.
Gründe für die aus der Türkei eingehenden Ersuchen
werden statistisch nicht vollständig erfasst. In der im
Bundesanzeiger und auf der Webseite des Bundesmi-
nisteriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröf-
fentlichten Auslieferungsstatistik werden lediglich die
Deliktsgruppen erfasst, die den erledigten Auslieferungs-
ersuchen zugrunde lagen. Für das Jahr 2014 beispiels-
weise stellt sich die Statistik wie folgt dar:
Betäubungsmitteldelikte 4
Betrug 3
Diebstahldelikte und Sachbeschädigungen 3
Fälschungsdelikte 6
Schusswaffen/Sprengstoffe 4
Sexualstraftaten 7
Sonstiges 5
Straftaten gegen die Person ohne Todesfolge 13
Terrorismus 6
Tötungsdelikte/Straftaten mit Todesfolge 6
Auslieferungsersuchen können mehrere Straftaten
umfassen. Dadurch erklärt sich die Abweichung der Zah-
len.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage des Ab-
geordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Frage 24):
Inwieweit trifft der Bericht von tagesschau.de vom 22. No-
vember 2016, 18 Uhr, zu, wonach die früheren Eigentümer
des Pullacher BND-Geländes jenes 1934 und 1936 an Martin
Bormann – selbst laut dessen amtlichem Treuhänder – nur
unterbewertet sowie unter Zwang verkauften, weshalb Rück-
gabeforderungen drohten, wie nun tatsächlich erhoben, und
wann erfuhr die Bundesregierung bzw. die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben oder der BND von diesen Umständen
und Forderungen, insbesondere möglicherweise, noch bevor
sie den Haushaltsgremien des Deutschen Bundestages ab circa
2003 beträchtliche Gewinne aus dem Verkauf dieses Geländes
verhieß, als Kostenbeitrag zum gewünschten BND-Neubau
in Berlin (www.bild.de/news/Inland/bnd/ millionengrab-bnd-
zentrale-35374060.bild.html und www.tagesspiegel.de/berlin/
stadtleben/planungschaos-neubau-der-bnd-zentrale-wird-
erheblich-teurer/5866724.html)?
Im April 2016 wurden gegenüber der BImA Ansprü-
che auf Berichtigung der Grundbucheintragungen für
mehrere Grundstücke erhoben, die heute zur Liegen-
schaft des BND in Pullach gehören. Der Antragsteller ist
der Erbe der Person, die diese Grundstücke in den Jah-
ren 1934 und 1936 verkauft hat.
Die BImA hat die Angelegenheit sowohl intern geprüft
als auch umfänglich extern durch einen renommierten
Rechtsanwalt würdigen lassen. Ergebnis dieser Prüfun-
gen ist, dass sich in den vom Antragsteller vorgelegten
Dokumenten kein Beleg für die Behauptung befindet,
dass die in Rede stehenden Grundstücksveräußerungen
unter Zwang und unter Wert abgeschlossen worden sind.
Die BImA ist daher haushaltsrechtlich verpflichtet, den
geltend gemachten Anspruch zurückzuweisen, ohne dass
ihr diesbezüglich ein Ermessen zustünde.
Die BImA hat erstmals von Rückgabeforderungen
des Antragstellers erfahren, als dieser im Mai 2014 ei-
nen anderweitig begründeten Antrag auf Rückerstattung
der betreffenden Grundstücke bei der BImA gestellt hat.
Seinerzeit hatte der Antragsteller seine Rückgabeforde-
rung damit begründet, dass die Verkäuferin zur Gruppe
der im Dritten Reich politisch Verfolgten im Sinne des
alliierten und deutschen Rückerstattungsrechtes gehört
haben soll. Die BImA hat diese Rückgabeforderungen
nach eingehender Prüfung abgelehnt, da dies anhand der
vorgelegten Dokumente nicht festgestellt werden konn-
te. Der Antragsteller hat seine Forderungen seither nicht
mehr mit dieser Begründung weiterverfolgt.
Der in der Fragestellung beschriebene Sachverhalt
gelangte dem BND durch eine Anfrage einer Anwalts-
kanzlei vom 26. August 2015 zur Kenntnis. Darin wurde
mitgeteilt, dass die Kanzlei Ansprüche ihres Mandanten
wegen „Restitution, Schadensersatz wegen Grundbesitz
angrenzend und im ehemaligen BND-Gelände in Pul-
lach“ prüfe und geltend machen wolle. Die Anwalts-
kanzlei stellte einen Antrag auf Aktennutzung nach § 5
Absatz 8 in Verbindung mit Absatz 1 Bundesarchivgesetz
zu der Grundstücksangelegenheit und erhielt zwischen-
zeitlich die begehrte Akteneinsicht. Zum Nutzungsan-
trag sind im BND-Archiv relevante Akten recherchiert
worden. Darin befindet sich auch ein Schreiben von Frau
Margarethe Pauckner aus dem Jahr 1964, die behauptet,
dass sie im Jahr 1936 unter Zwang an Martin Bormann
hätte verkaufen müssen. In einem Wiedergutmachungs-
verfahren hätte sie dann aber keine Entschädigung er-
halten. Dokumente, die diese Eigenbehauptung von Frau
Pauckner bestätigen, gehen aus dem entsprechenden Ak-
tenbestand jedoch nicht hervor.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der
Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE
LINKE) (Drucksache 18/10442, Frage 25):
Wie viele ehemalige Postbeamtinnen und -beamte gehör-
ten bzw. gehören nach Kenntnis der Bundesregierung 1991
sowie aktuell zum Personal der Deutschen Telekom AG, und
zu welchen Einrichtungen und Behörden wurden die Beamtin-
nen und Beamten der Deutschen Telekom AG in der Vergan-
genheit bzw. sind sie gegenwärtig zum Zwecke der Amtshilfe
oder Ähnliches abgeordnet, versetzt oder zugewiesen (bitte
die aktuelle Verteilung auf die Einsatzstellen zahlenmäßig auf-
schlüsseln)?
Im Zeitpunkt der Gründung der Deutschen Tele-
kom AG am 1. Januar 1995 waren dort 137 840 Beam-
tinnen und Beamte beschäftigt. Zum 30. September 2016
waren bei der Deutschen Telekom AG noch 33 713 Be-
amtinnen und Beamte beschäftigt.
http://www.bild.de/news/Inland/bnd/millionengrab-bnd-zentrale-35374060.bild.html
http://www.bild.de/news/Inland/bnd/millionengrab-bnd-zentrale-35374060.bild.html
http://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtleben/planungschaos-neubau-der-bnd-zentrale-wird-erheblich-teurer/5866724.html
http://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtleben/planungschaos-neubau-der-bnd-zentrale-wird-erheblich-teurer/5866724.html
http://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtleben/planungschaos-neubau-der-bnd-zentrale-wird-erheblich-teurer/5866724.html
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 201620484
(A) (C)
(B) (D)
Davon sind derzeit Beamtinnen und Beamte der Deut-
schen Telekom AG wie folgt zu Behörden des Bundes
und der Länder abgeordnet:
Behördenbereich Anzahl
AA 6
BKM 6
BMAS (Angabe in VZÄ) 1 583 (1 421)
BMBF 8
BMEL 2
BMF 180
BMG 4
BMI 459
BMJV 40
BMUB 20
BMVG 16
BMVI 70
BMWI 8
Länder
BB 3
BE 40
BW 174
BY 160
HB 11
HE 47
HH 4
NI 101
NRW 170
RP 71
SH 25
Gesamtsumme 3 208
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der
Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE
LINKE) (Drucksache 18/10442, Frage 26):
Worauf führt die Bundesregierung die Tatsache zurück,
dass der Einsatz der Beamtinnen und Beamten der Deutschen
Telekom AG durch den Amtshilfenehmer in der Regel unbe-
fristet, im Falle der entsprechenden Amtshilfe bei der Bundes-
agentur für Arbeit aber in der Regel auf zwölf Monate befristet
erfolgt?
Die von der Fragestellerin vorausgesetzte unterschied-
liche Verfahrenspraxis zwischen der Bundesagentur für
Arbeit und anderen Amtshilfenehmern besteht nicht.
Die Überlassung von Beamtinnen und Beamten an
Behörden im Rahmen der Amtshilfe erfolgt im Wege
der Abordnung nach § 27 des Bundesbeamtengesetzes
(BBG). Eine Abordnung ist stets nur die „vorübergehende
Übertragung einer … Tätigkeit bei einer anderen Dienst-
stelle“ (§ 27 Absatz 1 Satz 1 BBG). Eine „unbefristete“
Abordnung kennt das Beamtenrecht nicht. Insofern er-
folgt auch der Einsatz von Beamtinnen und Beamten der
Deutschen Telekom AG bei anderen Amtshilfenehmern
als der Bundesagentur für Arbeit immer nur befristet.
Die Dauer der Amtshilfetätigkeit ist nicht einheitlich.
Sie hängt von den betrieblichen Erfordernissen der mit
Dienstherrenbefugnissen beliehenen Deutschen Tele-
kom AG ab. Vorrang hat dabei stets die Vermittlung der
Beamtin oder des Beamten in eine dauerhafte Verwen-
dung (unter anderem auch bei Behörden mit dauerhaftem
Personalbedarf und entsprechender Planstellenausstat-
tung). Die Bundesagentur für Arbeit befürwortet dabei
eine längere Abordnungsdauer.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Frage 27):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den An-
teil an Niedriglohnbeschäftigten an allen Beschäftigten im
Jahr 2015 (auf Basis der Verdienststrukturerhebung des Statis-
tischen Bundesamtes bzw. des Sozio-oekonomischen Panels
des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung), und welche
Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anteile verschie-
dener Beschäftigungsformen (zum Beispiel Minijobs und
Leiharbeit) an der Niedriglohnbeschäftigung im Jahr 2015?
Amtliche Daten zum sogenannten Niedriglohnbereich
(Bruttolöhne unterhalb von zwei Dritteln des mittleren
Bruttolohns) können auf Basis der alle vier Jahre durch-
zuführenden Verdienststrukturerhebung (VSE) für das
Jahr 2014 bereitgestellt werden. Für das Jahr 2015 liegen
noch keine Ergebnisse vor. Die Ergebnisse sind dabei
mit denen von früheren Erhebungen nicht vergleichbar,
da in der VSE 2014 erstmalig auch der Wirtschaftszweig
Land- und Forstwirtschaft und Betriebe mit weniger als
10 Beschäftigten abgedeckt wurden.
Der Median der Bruttostundenverdienste liegt für das
Jahr 2014 bei 15,00 Euro (alle Beschäftigten ohne Aus-
zubildende), die Niedriglohnschwelle von zwei Dritteln
des Medianlohns somit bei 10 Euro. Einen Verdienst un-
terhalb dieses Schwellenwertes beziehen 21,4 Prozent
der Beschäftigten. Die Quote beträgt bei geringfügig Be-
schäftigten 65,5 Prozent und bei Beschäftigten in Zeitar-
beitsverhältnissen 39,5 Prozent.
Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für
das Jahr 2015 sind noch nicht veröffentlicht. Die aktu-
ellsten Berechnungen zum Niedriglohnbereich auf Basis
des SOEP stammen aus einer Studie des Instituts für Ar-
beit und Qualifikation (IAQ). Danach lag die Schwelle
von zwei Dritteln des Medianlohns für das Jahr 2013 bei
einem Bruttostundenlohn von 9,30 Euro und die Nied-
riglohnquote bei 24,4 Prozent. Die Quote für Beschäftig-
te mit sogenannten Minijobs lag nach dieser Studie bei
76,1 Prozent. Daten zu Leih- bzw. Zeitarbeitsverhältnis-
sen liefert die Studie nicht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 20485
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10442, Frage 28):
Wie sollen die im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes in
Artikel 22 geänderten Regelungen zu § 39 Absatz 1 Satz 2
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (Kosten und Sachauf-
wand des Werkstattrats) konkret umgesetzt werden, vor allem
in Hinblick auf den mir gegenüber vorgebrachten Einwand
von Vertretern der Werkstatträte Deutschland, dass sich diese
aufgrund ihres aktuellen Personalbestands nicht in der Lage
sehen, die Beiträge von über 600 Werkstätten einzuziehen?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesvereinigung der Lan-
desarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte (Werkstatt-
räte Deutschland – BVWR), von den Werkstätten die
Beiträge zur künftigen Finanzierung der überregionalen
Interessenvertretungen der Werkstatträte einzuziehen.
In § 39 Absatz 1 Satz 2 der Werkstätten-Mitwir-
kungsverordnung wird künftig bestimmt, dass auch die
Kosten von der Werkstatt zu tragen sind, die durch die
Interessenvertretung der Werkstatträte auf Bundes- und
Landesebene entstehen. Die durch die Erfüllung dieser
Aufgabe entstehenden Kosten werden den Werkstätten
im Rahmen der Vergütungen nach § 58 Absatz 3 Satz 2
Nummer 1 des Neunten Buches in der Fassung des Bun-
desteilhabegesetzes ersetzt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
den Beteiligten, also den überregionalen Interessenver-
tretungen der Werkstatträte, den Verbänden der Werkstät-
ten und den Kostenträgern vorgeschlagen, nach Inkraft-
treten der vorgenannten Regelung über die praktische
Umsetzung der Finanzierung zu sprechen. Auch der
BVWR ist bekannt, dass das Bundesministerium für Ar-
beit und Soziales in dieser Angelegenheit tätig ist und ge-
meinsam mit den Beteiligten eine handhabbare Lösung
erarbeiten wird.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10442, Frage 29):
Sind der Bundesregierung Fälle wie zum Beispiel die Si-
tuation des D. B., dem aufgrund „zu hoher Assistenzkosten“
eine Heimeinweisung droht, bekannt (Quelle: Landesschau
Baden-Württemberg des SWR, 17. November 2016)?
Ja, solche Fälle sind der Bundesregierung bekannt.
Das Recht hält hierzu Regelungen zur Abwägung in je-
dem Einzelfall vor.
Da das SGB XII von den Ländern in eigener Zustän-
digkeit durchgeführt wird, kann die Bundesregierung
nicht beurteilen, welche Erwägungen zu der konkreten
Entscheidung im Falle des D. B. geführt haben.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10442, Frage 31):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in der nord-
syrischen Stadt Manbidsch SDF-Kämpfer (sogenannte Syri-
sche Demokratische Kräfte) von deutschen Militärberatern
oder Einheiten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) ausge-
bildet werden (www.jungewelt.de/2016/11-24/001.php)?
Ja.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Fra-
ge 32):
Wie lauten die Maßnahmen und Eckpunkte des geplanten
Luftverkehrskonzepts der Bundesregierung, die vom Bundes-
verkehrsminister Alexander Dobrindt am 22. November 2016
vorgestellt wurden, und inwiefern wurden sie bereits zwischen
den Ressorts abgestimmt?
Das Luftverkehrskonzept des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur sieht Maßnahmen zur
Entlastung der Luftverkehrswirtschaft vor.
Hierzu zählen auch die im Bundeshaushalt vorgese-
henen Entlastungen bei der Flugsicherungsgebühr. Den
Bundesländern und der interessierten Öffentlichkeit wer-
den die Maßnahmen kurzfristig vorgestellt.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Fra-
ge 33):
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung eine Rechts-
grundlage, um entgangene Steuereinnahmen bei der Kfz-Steu-
er rückwirkend von Autoherstellern oder Fahrzeughaltern
einzufordern, falls sich Verbrauchsangaben von Fahrzeugen,
die im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens ermittelt
wurden, als falsch erweisen, und inwiefern plant die Bundes-
regierung, diesen Rechtsrahmen zu nutzen, falls sich die in den
Pressemeldungen der letzten Wochen genannten Messergeb-
nisse im Rahmen der Untersuchungskommission „Volkswa-
gen“ bewahrheiten sollten?
Die für die Kraftfahrzeugsteuerbemessung relevanten
CO2-Werte werden nach EU-Vorschriften im Genehmi-
gungsverfahren des Fahrzeugtyps standardisiert ermittelt.
Das maßgebliche Verfahren ist der „Neue Europäische
Fahrzyklus“ (NEFZ). Nach Abschluss der Untersuchun-
gen wird über gebotene Maßnahmen zu entscheiden sein.
http://www.jungewelt.de/2016/11-24/001.php
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 201620486
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Frage 34):
Gibt es, wie vom Bundesverkehrsminister Alexander
Dobrindt auf Twitter am 4. November 2016 angekündigt, im
November dieses Jahres eine Einigung mit der EU-Kommissi-
on zur Pkw-Maut – „Wir bewegen uns aufeinander zu und ich
bin sehr zuversichtlich, dass die Einigung mit der EU-Kom-
mission im November steht“ – (bitte unter Angabe der konkre-
ten Einigungsergebnisse), und falls nein, weshalb scheiterte
die Einigung (bitte unter Angabe, wann dann mit einer Eini-
gung zu rechnen sei)?
Die Gespräche mit der EU-Kommission sind auf ei-
nem sehr guten Weg.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/10442, Frage 35):
Welche Unternehmen, Verbände und weitere Beteiligte ha-
ben am ersten Runden Tisch zur Stärkung des Schienengüter-
verkehrs am 27. September 2016 teilgenommen, und was war
Gegenstand dieser ersten Beratung?
Am „Runden Tisch Schienengüterverkehr“ nahmen
Verbände und Unternehmen aus dem Bereich Schienen-
güterverkehr teil. Es wurde über die aktuelle Lage des
Schienengüterverkehrs in Deutschland gesprochen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/10442, Frage 36):
Ist es beabsichtigt, dass sich der Runde Tisch auch mit der
Reduzierung des vom Schienengüterverkehr ausgehenden
Lärms befassen soll, und inwieweit wird dies in den Bereichen
Infrastruktur, Produktion und Rahmenbedingungen Bestand-
teil der zu identifizierenden und umzusetzenden Maßnahmen
(www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/20160927- runder-
tisch-staerkung-schienengueterverkehr.html) sein, auch ange-
sichts der Tatsache, dass für die Akzeptanz des Schienengü-
terverkehrs Maßnahmen zur Lärmreduzierung von besonderer
Bedeutung sind?
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass die an-
gestrebte Verlagerung von Verkehren auf die Schiene
die Akzeptanz der Bevölkerung zur Voraussetzung hat.
Diese kann ohne einen ausreichenden Lärmschutzstan-
dard nicht gewonnen werden. Deshalb werden auch im
Rahmen des „Runden Tisches Schienengüterverkehr“
derzeitige und künftige Maßnahmen zur Lärmminderung
diskutiert.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
des Abgeordneten Achim Post (Minden) (SPD) (Druck-
sache 18/10442, Fragen 37 und 38):
Welche Gründe sprechen beim Projekt Ausbau-/Neu-
baustrecke (ABS/NBS) Hannover–Bielefeld, laufende Num-
mer 13 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, gegen die
Benennung „ABS/NBS Hannover–Lindhorst, ABS Lind-
horst–Löhne“?
Auf welcher Strecke (genaue Ortsangaben) soll die vom
Bundesverkehrsministerium nach mir vorliegenden Infor-
mationen geforderte, für den Deutschland-Takt erforderliche
Fahrzeitverkürzung von voraussichtlich acht Minuten erreicht
werden?
Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Nur durch eine deutliche Fahrzeitverkürzung um cir-
ca acht Minuten erreichte das Projekt ABS/NBS Han-
nover–Bielefeld ein positives NKV in der Bewertung
für den BVWP 2030. Die in der Frage genannte Pro-
jektvariante einer ABS/NBS Hannover–Lindhorst/ABS
Lindhorst–Löhne ist verkehrlich nicht äquivalent zu der
im BVWP 2030 enthaltenen ABS/NBS Hannover–Bie-
lefeld. Insbesondere können hierbei die Engpässe im
Knoten Minden nur teilweise aufgelöst werden, und die
Fahrzeitverkürzung reduziert sich auf deutlich unter acht
Minuten.
Die Beschleunigung der Strecke Hannover–Bielefeld
besitzt eine zentrale Bedeutung für die Realisierung des
im Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 vereinbarten
Deutschland-Taktes. Erst die Fahrzeitverkürzung auf
dieser Ost-West-Hauptachse zwischen den Bahnhöfen
Hannover und Bielefeld um voraussichtlich acht Minu-
ten ermöglicht die Abstimmung der Taktknoten Hanno-
ver, Dortmund und Osnabrück und die Einbindung des
Bahnhofs Minden in das Taktsystem des Fernverkehrs.
Wie diese Fahrzeitverkürzung konkret erreicht werden
kann und welche konkreten Neu- und Ausbaumaßnah-
men hierfür umgesetzt werden müssen, ist Gegenstand
der weiteren Planungsschritte und derzeit völlig offen.
Die Ausarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen
zur Erreichung der Fahrzeitverkürzung ist demzufol-
ge Gegenstand der weiteren Planungsschritte, in denen
unter intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung eine Untersu-
chung aller Alternativen und eine Abwägung der Betrof-
fenheiten stattfinden. Ein Ausbau der Bestandsstrecke ist
dabei grundsätzlich denkbar.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/20160927-runder-tisch-staerkung-schienengueterverkehr.html
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/20160927-runder-tisch-staerkung-schienengueterverkehr.html
205. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zur Lage in Aleppo und Syrien
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25