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    Plenarprotokoll 18/205 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 205. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtli- nie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt; weitere Fragen Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20437 B Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20438 B Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20438 B Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20438 C Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20438 C Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20438 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20439 A Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 20439 B Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20439 C Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20439 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20439 D Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20440 A Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20440 B Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 20440 C Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20440 C Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . 20440 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20441 A Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 20441 B Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20441 C Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20441 C Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20441 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20442 A Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20442 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20442 B Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20442 C Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . 20442 C Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20442 D Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 A Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 B Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016II Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 C Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 C Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20443 D Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20444 A Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20444 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/10442 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20444 B Mündliche Frage 3 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Sicherheit der belgischen Atomkraftwerke Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20444 C Zusatzfragen Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 20445 A Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 20445 C Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20445 D Mündliche Frage 5 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schreiben der belgischen Atomaufsicht an den Betreiber Electrabel zur Sicherheits- kultur im Atomkraftwerk Tihange Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20446 A Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20446 B Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 20446 D Mündliche Frage 6 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Temperatur des Notkühlwassers von Reak- toren in Europa Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20447 B Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20447 C Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 20448 A Mündliche Frage 7 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung der Produzenten von ­HBCD-­haltigen­ Dämmstoffen­ an­ den­ Ent- sorgungskosten Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20448 B Zusatzfragen Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20448 B Mündliche Frage 8 Niema Movassat (DIE LINKE) Kooperation im Rahmen des Regionalvor- habens „Better Migration Management“ mit dem Südsudan Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20449 B Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 20449 B Mündliche Frage 9 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thematisierung der Urbanisierung und Transformation bei der deutschen G-20-Präsidentschaft 2017 Antwort Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 20449 D Zusatzfragen Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20450 A Mündliche Frage 15 Niema Movassat (DIE LINKE) Schwerpunkte einer Migrationspartner- schaft mit Ägypten Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 20450 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 III Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 20450 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20451 D Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 20452 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20452 B Mündliche Frage 16 Andrej Hunko (DIE LINKE) Beteiligung von US-amerikanischen Ein- richtungen in Ramstein oder Stuttgart an Drohneneinsätzen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 20452 D Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 20453 A Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 20453 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20454 B Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 20454 D Mündliche Frage 17 Andrej Hunko (DIE LINKE) Rolle der EU-Polizeimission EUBAM Liby- en bei der Verbringung von in libyschen Ho- heitsgewässern­aufgegriffenen­Flüchtlingen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20455 B Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 20455 C Mündliche Frage 20 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Homo- bzw. transphob motivierte Strafta- ten im Jahr 2016 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20456 A Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20456 B Mündliche Frage 21 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Islamfeindliche Straftaten im Jahr 2016 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20456 D Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20456 D Mündliche Frage 22 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle Zuwendungen an Nachrichten- dienste des Bundes seit 1985 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20457 C Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 20458 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20457 D Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20458 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20458 C Mündliche Frage 30 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Aufenthalt von Angehörigen der Bundes- wehr und deutscher Nachrichtendienste in Syrien seit Juli 2015 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20459 B Zusatzfrage Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 20459 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aktuelle Lage in Aleppo und Syrien Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20460 A Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 20461 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 20462 B Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20463 B Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 20464 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20465 C Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 20466 C Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20467 B Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 20468 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016IV Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 20469 C Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 20470 D Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 20472 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20473 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 20475 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Caren Lay (DIE LINKE) Definition­von­Vergabekriterien­im­Zusam- menhang mit den Kompensationszahlungen zur sozialen Wohnraumförderung Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20475 B Anlage 3 Mündliche Frage 2 Caren Lay (DIE LINKE) Verzicht auf das Wohnungsbauprogramm zur Vermeidung von sozialen Brennpunk- ten in Städten mit besonderem Wohnungs- bedarf Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20475 D Anlage 4 Mündliche Frage 4 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schreiben der belgischen Atomaufsicht an den Betreiber Electrabel zur Sicherheit im Atomkraftwerk Tihange Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20476 A Anlage 5 Mündliche Frage 10 Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rüstungsexporte in die Türkei seit 2011 Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . 20476 B Anlage 6 Mündliche Frage 11 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erteilung von Visa zur Arbeitsaufnahme für Staatsangehörige der Westbalkanländer Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 20480 B Anlage 7 Mündliche Frage 12 Sevim­Dağdelen (DIE LINKE) Einsatz von Scharfschützengewehren des Typs Steyr SSG 08 durch die Antiterrorspe- zialeinheit der türkischen Polizei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 20481 A Anlage 8 Mündliche Frage 13 Sevim­Dağdelen (DIE LINKE) Entschließungsantrag österreichischer Ab- ge ordneter zu Rüstungsexporten in die Türkei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 20481 B Anlage 9 Mündliche Frage 14 Heike Hänsel (DIE LINKE) Verwendung deutscher Rüstungsgüter in Aleppo Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 20481 D Anlage 10 Mündliche Frage 18 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Subsidiärer Schutzstatus für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge seit Inkrafttreten des Asylpakets II Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20481 D Anlage 11 Mündliche Frage 19 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 V Entscheidungspraxis zur Gewährung von Flüchtlingsschutz seit dem Inkrafttreten des Asylpakets II Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20482 B Anlage 12 Mündliche Frage 23 Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Auslieferungsgesuche der Türkei an Deutsch- land Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20482 D Anlage 13 Mündliche Frage 24 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umstände des Verkaufs des späteren BND- Geländes in Pullach an Martin Bormann in den Jahren 1934 und 1936 Antwort Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 20483 B Anlage 14 Mündliche Frage 25 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Anzahl und Verwendung von ehemaligen Postbeamten der Deutschen Telekom AG Antwort Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 20483 D Anlage 15 Mündliche Frage 26 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Gründe für die unbefristete bzw. befriste- te Amtshilfe ehemaliger Postbeamter der Deutschen Telekom AG Antwort Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 20484 B Anlage 16 Mündliche Frage 27 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der Niedriglohnbeschäftigten im Jahr 2015 Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20484 C Anlage 17 Mündliche Frage 28 Katrin Werner (DIE LINKE) Umsetzung der Regelungen zur Werkstät- ten-Mitwirkungsverordnung Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20485 A Anlage 18 Mündliche Frage 29 Katrin Werner (DIE LINKE) Heimeinweisungen von Behinderten auf- grund hoher Assistenzkosten Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20485 B Anlage 19 Mündliche Frage 31 Heike Hänsel (DIE LINKE) Militärische Ausbildung der sogenannten Syrischen Demokratischen Kräfte durch Einheiten der Bundeswehr Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20485 C Anlage 20 Mündliche Frage 32 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen und Eckpunkte des Luftver- kehrskonzepts der Bundesregierung Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20485 C Anlage 21 Mündliche Frage 33 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016VI Möglichkeit der rückwirkenden Erhebung entgangener Kfz-Steuern bei Autoherstel- lern und Fahrzeughaltern Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20485 D Anlage 22 Mündliche Frage 34 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einigung mit der EU-Kommission zur Pkw- Maut Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20486 A Anlage 23 Mündliche Frage 35 Katrin Kunert (DIE LINKE) Teilnehmer am ersten Runden Tisch zur Stärkung des Schienengüterverkehrs Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20486 A Anlage 24 Mündliche Frage 36 Katrin Kunert (DIE LINKE) Thematisierung der Lärmreduzierung im Rahmen des Runden Tisches zur Stärkung des Schienengüterverkehrs Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20486 B Anlage 25 Mündliche Fragen 37 und 38 Achim Post (Minden) (SPD) Bauprojekt Hannover–Bielefeld im Bundes- schienenwegeausbaugesetz Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20486 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 20437 205. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Beginn: 13.00 Uhr
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    Thorsten Frei (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 20475 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bülow, Marco SPD 30.11.2016 Ernstberger, Petra SPD 30.11.2016 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 30.11.2016 Heil (Peine), Hubertus SPD 30.11.2016 Kunert, Katrin DIE LINKE 30.11.2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 30.11.2016 Marwitz, Hans-Georg von der CDU/CSU 30.11.2016 Möhring, Cornelia DIE LINKE 30.11.2016 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.11.2016 Schwartze, Stefan SPD 30.11.2016 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 30.11.2016 Strebl, Matthäus CDU/CSU 30.11.2016 Tackmann, Dr. Kirsten DIE LINKE 30.11.2016 Tank, Azize DIE LINKE 30.11.2016 Thönnes, Franz SPD 30.11.2016 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 30.11.2016 Zeulner, Emmi * CDU/CSU 30.11.2016 *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) (Drucksache 18/10442, Frage 1): Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, für die zusätzlichen Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur sozialen Wohn- raumförderung in Höhe von 1 Milliarde Euro ab 2017 jährlich neue Vergabekriterien wie konkretisierte Zweckbindung und Berichtspflicht durch die Länder zu definieren? Nach Artikel 143 c Absatz 3 des Grundgesetzes galt die Zweckbindung für die Kompensationsmittel, die der Bund den Ländern als Ausgleich für den Wegfall der frü- heren Bundesfinanzhilfen für die soziale Wohnraumför- derung gewährt, nur bis Ende 2013. Dementsprechend hat der Bund rechtlich keine Möglichkeiten mehr, Ver- gabekriterien wie eine konkretisierte Zweckbindung und Berichtspflichten zu definieren. Mit Blick auf die deutliche Aufstockung dieser Kom pensationsmittel hat Frau Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks mit Schreiben vom 22. September 2016 den Vorsitzenden der Bauministerkonferenz auf die Erwartungen der Bundesregierung, des Deutschen Bun- destags und der Öffentlichkeit hinsichtlich einer transpa- renten Berichterstattung hingewiesen und mit Nachdruck um einen aussagekräftigeren Bericht für die Jahre 2016 bis 2019 gebeten. Die Länder haben bei der letzten Bauministerkonfe- renz am 20./21. Oktober 2016 in Magdeburg beschlossen, für Maßnahmen der Wohnraumförderung im Zeitraum von 2016 bis 2019 ein einheitliches, aussagekräftiges Be- richtswesen für die Verwendung der aufgestockten Bun- desmittel zu erarbeiten. Dazu wird unter der Federfüh- rung von Nordrhein-Westfalen eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit eingerichtet werden. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) (Drucksache 18/10442, Frage 2): Welche Gründe veranlassten die Bundesregierung, auf die Einführung des geplanten Wohnungsbauprogramms zur Vermeidung von sozialen Brennpunkten in Städten mit be- sonderem Wohnungsbedarf zu verzichten und stattdessen die hierfür vorgesehenen 500 Millionen Euro zusätzlich in den Ti- tel 1606 882 02 – 411 (Kompensationszahlungen an die Län- der zur sozialen Wohnraumförderung) ohne Zweckbindung einzuspeisen? Die konkrete Verwendung der Mittel für das von Ih- nen genannte Programm war Gegenstand der Verhand- lungen zwischen Bund und Ländern über die Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten. In dem am 6. Juli 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsent- wurf zum Bundeshaushalt 2017 und im Finanzplan bis 2020 wurde zunächst ein mit 500 Millionen Euro jährlich dotierter Titel „Wohnungsbauprogramm zur Vermeidung sozialer Brennpunkte in Städten mit besonderem Woh- nungsbedarf“ (Kapitel 1606 Titel 882 04) veranschlagt. Am 7. Juli 2016 haben Bund und Länder in einem Spitzentreffen vereinbart, dass der Bund den Ländern diese Mittel in den Jahren 2017 und 2018 als Kompen- sationsmittel zur Verfügung stellt. In der Vereinbarung ist weiter geregelt, dass eine Anschlussregelung bis Mit- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 201620476 (A) (C) (B) (D) te 2018 unter Berücksichtigung der weiteren Entwick- lung der Lage vereinbart werden soll. Eine Zweckbindung der Mittel für die soziale Wohn- raumförderung ist gemäß Artikel 143c Absatz 3 Grund- gesetz verfassungsrechtlich nicht möglich. Auf die Ant- wort zu Ihrer Frage 1 wird verwiesen. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Frage 4): Sind der Bundesregierung die Schreiben bekannt, die die belgische Atomaufsicht FANC laut Medienberichten (www. heise.de/tp/news/Alarmierende-Wahrscheinlichkeit-eines- Supergaus-in-belgischen-Atomkraftwerken-3494478.html) an den Betreiber Elektrabel sandte, und was unternimmt sie an- gesichts der dort beschriebenen offensichtlich katastrophalen Zustände im Atomkraftwerk Tihange? Die Bundesregierung hat Kenntnis über die Schreiben der belgischen Aufsichtsbehörde FANC (Federaal Agent- schap voor Nucleaire Controle). Die Schreiben aus dem Sommer 2016 sind im Rahmen des aufsichtlichen Han- delns der Atomaufsicht erstellt und von der belgischen Presse jüngst veröffentlicht worden. Im ersten Schreiben mahnt FANC an, dass der Be- treiber die Ergebnisse einer Brandrisikostudie nicht mit sicherheitsbezogener Ernsthaftigkeit behandeln würde. Das zweite Schreiben bemängelt auf Grund einer Häu- fung von Ereignissen in den belgischen Atomkraftwer- ken eine unzureichende Sicherheitskultur des Betreibers. Auch sei die Umsetzung der von FANC geforderten Maßnahmen nicht zufriedenstellend. Auch wenn die FANC mit Pressemitteilung vom 24. November 2016 bestätigt, dass der Betreiber seit den Schreiben Maßnahmen ergriffen hat und Fortschritte fest- zustellen sind, nimmt die Bundesregierung die Informa- tionen und Bedenken von FANC sehr ernst. Die Schrei- ben bestätigten die Bundesregierung in ihrer Sorge über die Sicherheitsmängel, die die Bundesministerin bereits mehrfach gegenüber der belgischen Regierung zum Aus- druck gebracht hatte. Die Bundesregierung hatte schon im Januar der FANC eine Liste mit 15 offenen Fragen zur Sicherheit der Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel 3 übergeben. Die Schreiben kommentierte die Bundes- ministerin daher auch kritisch und forderte die belgische Regierung erneut zum Handeln auf: „Es geschieht nicht alle Tage, dass die zuständige Auf- sichtsbehörde einen AKW-Betreiber auffordert, Mängel in der Sicherheitskultur und in der Organisationsstruk- tur des Unternehmens zu beseitigen. Dass die belgische Atomaufsicht vor dem Hintergrund einer Häufung von Ereignissen insbesondere am AKW-Standort Tihange so- gar von Lässigkeit des Betreibers beim Handeln mit der Sicherheit spricht, finde ich gravierend. Das ist für mich ein klares Zeichen von mangelnder Sicherheitskultur, das nicht ohne Konsequenzen bleiben kann.“ Fest steht: Die nötigen Schlussfolgerungen auf die Si- cherheitsmängel kann allerdings niemand anderes tref- fen als die belgische Aufsichtsbehörde FANC. Aber es ist in den vergangenen Monaten gelungen, eine bilaterale Arbeitsgruppe einzurichten und hier einen konstruktiven Austausch mit den Kollegen in Belgien zu etablieren. Dank des kooperativen Austauschs haben die belgischen Behörden der Bundesregierung mehr Informationen zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig gibt die Arbeitsgruppe der Bundesregierung die Möglichkeit, den belgischen Vertretern die Sorgen und Ängste der deutschen Bevöl- kerung vor Augen zu führen. Beim nächsten Treffen der bilateralen Arbeitsgruppe, das Anfang Dezember stattfin- det, wird die Bundesregierung mit den belgischen Behör- den auch die Schreiben thematisieren. Darüber hinaus wird derzeit ein bilaterales Nuklear- abkommen mit BEL verhandelt, das auch die Einsetzung einer bilateralen Nuklearkommission vorsieht. In der Kommission werden die Fragen der nuklearen Sicherheit regelmäßig erörtert werden Diese Verhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss. Das Abkommen wird voraus- sichtlich noch im Dezember unterzeichnet werden. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Frage 10): In welchem Umfang liefert Deutschland dem NATO-Partner Türkei Rüstungsgüter (Art der Güter, Anzahl und Wert pro Jahr) seit 2011, und inwiefern erwägt die Bundesregierung in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in der Türkei, diese Waffenlieferungen zu stoppen, welche die Türkei gegebenenfalls im Krieg gegen Teile der eigenen Bevölkerung einsetzen könnte? Seit dem Jahr 2011 hat die Bundesregierung dem NATO-Partner Türkei folgende Rüstungsgüter genehmigt: Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro A0001 Handfeuerwaffen 120 3 308 189 A0002 großkalibrige Waffen 1 * A0003 Munition 30 9 858 912 A0004 Torpedos, Flugkörper 11 35 545 936 http://www.heise.de/tp/news/Alarmierende-Wahrscheinlichkeit-eines-Supergaus-in-belgischen-Atomkraftwerken-3494478.html http://www.heise.de/tp/news/Alarmierende-Wahrscheinlichkeit-eines-Supergaus-in-belgischen-Atomkraftwerken-3494478.html http://www.heise.de/tp/news/Alarmierende-Wahrscheinlichkeit-eines-Supergaus-in-belgischen-Atomkraftwerken-3494478.html Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 20477 (A) (C) (B) (D) Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro A0005 Feuerleitanlagen 25 15 779 173 A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 60 35 676 491 A0007 ABC-Schutzausrüstung 2 97 059 A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 11 107 782 A0009 Kriegsschiffe 36 8 048 604 A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 12 1 022 545 A0011 militärische Elektronik 39 7 277 512 A0013 ballistische Schutzausrüstung 16 9 730 269 A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 4 80 544 A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 5 1 083 300 A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüs- tungsgütern 8 832 699 A0017 verschiedene Ausrüstungen 5 420 290 A0018 Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüs- tungsgütern 7 6 676 556 A0021 militärische Software 11 1 405 918 A0022 Technologie 19 2 226 280 Gesamt 393 * Jahr 2012 Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro A0001 Handfeuerwaffen 76 2 517 826 A0002 großkalibrige Waffen 1 * A0003 Munition 34 4 382 071 A0004 Torpedos, Flugkörper 9 10 279 795 A0005 Feuerleitanlagen 35 6 178 145 A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 46 15 859 304 A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 8 399 498 A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 9 902 A0009 Kriegsschiffe 53 8 946 102 A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 34 5 821 550 A0011 militärische Elektronik 55 13 874 119 A0013 ballistische Schutzausrüstung 8 1 299 763 A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 2 214 135 A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 10 6 876 779 A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüs- tungsgütern 11 1 773 327 A0017 verschiedene Ausrüstungen 6 544 389 A0018 Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüs- tungsgütern 7 3 272 218 A0021 militärische Software 9 598 915 A0022 Technologie 23 6 192 523 Gesamt 397 * Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 201620478 (A) (C) (B) (D) Jahr 2013 Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro A0001 Handfeuerwaffen 87 898 168 A0002 großkalibrige Waffen 2 3 518 A0003 Munition 31 726 355 A0004 Torpedos, Flugkörper 12 13 255 025 A0005 Feuerleitanlagen 37 4 410 770 A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 44 13 701 204 A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 15 3 739 895 A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 14 58 871 A0009 Kriegsschiffe 41 2 229 318 A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 37 6 818 918 A0011 militärische Elektronik 38 3 719 521 A0013 ballistische Schutzausrüstung 7 10 604 394 A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 1 * A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 9 5 557 500 A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüs- tungsgütern 8 1 903 300 A0017 verschiedene Ausrüstungen 8 1 036 482 A0018 Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüs- tungsgütern 13 3 219 009 A0021 militärische Software 9 6 275 783 A0022 Technologie 22 5 933 427 Gesamt 395 * Jahr 2014 Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro A0001 Handfeuerwaffen 80 5 256 941 A0002 großkalibrige Waffen 3 103 934 A0003 Munition 24 8 041 768 A0004 Torpedos, Flugkörper 10 3 540 434 A0005 Feuerleitanlagen 21 2 209 334 A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 44 4 557 260 A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 9 3 649 991 A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 10 1 301 A0009 Kriegsschiffe 31 7 445 826 A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 29 2 251 909 A0011 militärische Elektronik 28 7 767 095 A0013 ballistische Schutzausrüstung 5 1 720 012 A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 3 3 975 993 A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 9 2 856 815 A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüs- tungsgütern 4 276 112 A0017 verschiedene Ausrüstungen 6 392 631 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 20479 (A) (C) (B) (D) Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro A0018 Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüs- tungsgütern 11 15 225 909 A0021 militärische Software 7 1 529 058 A0022 Technologie 27 1 643 109 Gesamt 336 72 445 432 Jahr 2015 Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro A0001 Handfeuerwaffen 54 2 735 113 A0002 großkalibrige Waffen 4 283 006 A0003 Munition 13 1 397 820 A0004 Bomben, Torpedos, Flugkörper 9 166 563 A0005 Feuerleitanlagen 19 868 320 A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 25 830 251 A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 7 6 817 852 A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 9 2 497 A0009 Kriegsschiffe 43 4 374 789 A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 25 3 533 183 A0011 militärische Elektronik 37 6 985 104 A0013 ballistische Schutzausrüstung 4 5 494 591 A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 2 1 402 378 A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 5 2 008 932 A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüs- tungsgütern 6 298 867 A0017 verschiedene Ausrüstungen 1 * A0018 Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüs- tungsgütern 3 92 563 A0021 militärische Software 10 806 674 A0022 Technologie 16 616 866 Gesamt 270 * Jahr 2016 (1. Januar 2016 bis 24. Dezember 2016) Es handelt sich um vorläufige Angaben, die sich durch Änderungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro A0001 Handfeuerwaffen 18 372 645 A0002 großkalibrige Waffen 2 28 045 A0003 Munition 6 2 951 159 A0004 Torpedos, Flugkörper 9 1 445 322 A0005 Feuerleitanlagen 11 510 430 A0006 militärische Ketten- und Radfahrzeuge 13 872 890 A0007 ABC-Schutzausrüstung, Laborchemikalien 6 4 040 885 A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 11 2 100 A0009 Kriegsschiffe 29 1 671 524 A0010 militärische Luftfahrzeuge/-technik 24 57 869 353 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 201620480 (A) (C) (B) (D) Position Güteroberbegriffe Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro A0011 militärische Elektronik 29 7 451 369 A0013 ballistische Schutzausrüstung 1 * A0014 Ausbildungs-/Simulationsausrüstung 1 * A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 7 2 323 451 A0016 Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüs- tungsgütern 3 241 952 A0017 verschiedene Ausrüstungen 4 89 059 A0018 Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüs- tungsgütern 3 7 490 658 A0021 militärische Software 15 1 320 785 A0022 Technologie 16 472 155 Gesamt 191 92 203 632 * Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrge- schäfts, das heißt Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesre- gierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Dies betrifft unter anderem Angaben zum Auftragsvolumen, wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf Einzelpreise zuließen, Angaben zum Datum des Antrags oder einer etwaigen Voranfrage, zu abgelehnten oder zurückgezogenen Anträgen oder Voranfragen sowie zu dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallenden Willensbildungspro- zessen. Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfäl- tiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die „Poli- tischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Die Türkei ist Mitglied der NATO. Nach den politischen Grundsätzen der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 ist die Ausfuhr von Kriegs- waffen und sonstige Rüstungsgütern für NATO-Partner grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist. Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen. Aktuelle Entwicklungen werden in die Entscheidungsfindung einbezogen. Für jeden Einzelfall findet eine differen- zierte und sorgfältige Einzelfallprüfung statt. Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen in der Region genau verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/10442, Frage 11): Wie viele Visa zur Arbeitsaufnahme nach § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung wurden bis Ende September 2016, das heißt in den ersten neun Monaten seit Inkrafttreten der Re- gelung für Staatsangehörige der Westbalkanländer, erteilt und wie viele abgelehnt (bitte jeweils für die einzelnen Auslands- vertretungen aufschlüsseln), und wie viele Anträge befinden sich derzeit jeweils noch in Bearbeitung? Seit dem 1. Januar 2016 hat die Bundesregierung die Einreise zu Arbeitszwecken für Staatsangehörige der Westbalkanländer erleichtert. Bis einschließlich 30. September 2016 wurden an den sechs Auslandsvertretungen in der Region 12 279 Visa gemäß § 26 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung erteilt. Diese Anzahl verteilt sich auf die einzelnen Auslandsver- tretungen wie folgt: Belgrad: 2 075 Podgorica: 531 Pristina: 3 168 Sarajewo: 3 805 Skopje: 1 826 Tirana: 874 Abgelehnt wurden 2 839 Visumanträge. Diese Anzahl verteilt sich auf die einzelnen Auslands- vertretungen wie folgt: Belgrad: 350 Podgorica: 30 Pristina: 1 033 Sarajewo: 535 Skopje: 295 Tirana: 596 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 20481 (A) (C) (B) (D) In Bearbeitung befinden sich noch weitere 2 391 An- träge. Diese Anzahl verteilt sich auf die einzelnen Aus- landsvertretungen wie folgt: Belgrad: 375 Podgorica: 35 Pristina: 1 103 Sarajewo: 362 Skopje: 211 Tirana: 305 Anlage 7 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim­ Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10442, Frage 12): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nach- richtendienstliche), dass das „Dezernat für Sondereinsätze der türkischen Polizei“, die Antiterrorspezialeinheit der tür- kischen Polizei (PÖH: Polis Özel Harekat PÖH), die in den mehrheitlich von Kurden bewohnten Gebieten im „Einsatz“ ist, Steyr-Scharfschützengewehre SSG 08 einsetzt, und in- wieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich um welche von den aus Deutschland in den Jahren 2011 und 2012 an die türkische Polizei gelieferten 600 Scharfschützen- gewehre der Marke Steyr SSG 08 handelt (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/6480)? Die Bundesregierung ist sehr besorgt über die anhal- tende Gewalt insbesondere im Südosten der Türkei und ruft die türkische Regierung dazu auf, bei ihrem Vorge- hen gegen die PKK (die auch in Deutschland als Terror- organisation eingestuft ist) die Verhältnismäßigkeit zu wahren und die Menschenrechte zu achten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass türkische Sicherheitskräfte im Anti-Terror-Einsatz auch Präzisi- onsgewehre einsetzen. Ferner ist der Bundesregierung bekannt, dass die genannten Präzisionsgewehre Steyr SSG 08 zur Verwendung durch die für Spezialkräfte zu- ständige Abteilung des Innenministeriums (Özel Harekat Daire Baskanligi) beschafft wurden. Bei welchen Einsätzen welcher Sicherheitskräfte wel- che Waffen zum Einsatz kamen, ist der Bundesregierung hingegen nicht bekannt. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim­ Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10442, Frage 13): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass nach mir vorliegenden Informationen im österreichischen Par- lament ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Schieder, Reinhold Lopatka, Peter Pilz, Walter Rosenkranz, Matthias Strolz und Robert Lugar betreffend „Keine Waffen- exporte in die Türkei“ am 24. November 2016 beschlossen wurde, wonach „keinerlei Lieferungen von Kriegsmaterial, Verteidigungsgütern oder Dual-Use-Gütern für militärische oder polizeiliche Zwecke in die Türkei aus Österreich erfol- gen dürfen“, wozu „insbesondere auch alle sonstigen Schuss- waffen wie etwa Scharfschützengewehre sowie Technologie, Chemikalien und sonstige Güter im Sinne der Anhänge I und IV der EU-Dual-Use-Verordnung (VO 2016/1969)“ gehören, und inwieweit teilt die Bundesregierung die in diesem Ent- scheidungsantrag enthaltene Auffassung, wonach die Gefahr besteht, dass derartige gelieferte Waffen zur Unterdrückung von Menschenrechten verwendet werden könnten bzw. wür- den und der begründete Verdacht besteht, dass diese Güter den Konflikt in der Türkei auslösen, verlängern oder verschärfen würden? Der Bundesregierung ist der genannte Entschlie- ßungsantrag bekannt. Exportkontrolle basiert in Deutschland auf dem Prin- zip der differenzierten Einzelfallentscheidung. Grund- lage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bun- desregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Ge- meinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsamer Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel. Nach den politischen Grundsätzen der Bundesregierung ist der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs- gütern in NATO-Länder grundsätzlich nicht zu beschrän- ken, es sei denn, dass aus besonderen politischen Grün- den in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist. So wird in jedem Einzelfall geprüft, ob Versagungs- gründe vorliegen, etwa wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass die beantragten Güter zu interner Repressi- on missbraucht werden könnten oder sie einen internen Konflikt auslösen, verlängern oder bestehende Spannun- gen oder Konflikte verschärfen würden. Diese differenzierte Einzelfallprüfung wird auch im Fall möglicher Genehmigungsanfragen für Exporte in die Türkei angewandt. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10442, Frage 14): Wie erklärt die Bundesregierung, dass in einem von is- lamistischen Terrorgruppen gehaltenen Stadtteil Aleppos nach der Eroberung von syrischen Regierungstruppen deut- sche Waffen, Scharfschützengewehre von Heckler & Koch und Gasmasken der Firma Dräger gefunden wurden (www. jungewelt.de/2016/11-24/001.php)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10442, Frage 18): http://www.jungewelt.de/2016/11-24/001.php http://www.jungewelt.de/2016/11-24/001.php Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 201620482 (A) (C) (B) (D) Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge haben seit Inkrafttreten des sogenannten Asylpakets II einen nur subsidiären Schutzstatus erhalten (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und in wie vie- len Fällen wurde seitdem ein Familiennachzug zu unbegleite- ten minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten im Wege von Einzelfallentscheidungen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht? Im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober 2016 ist insgesamt 1 608 unbegleiteten minderjährigen Asyl- bewerbern subsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes gewährt worden. Allein 1 363 dieser Perso- nen waren syrische Staatsangehörige. Im Einzelnen stellt sich die Verteilung auf die Herkunfts- länder wie folgt dar: Nr. Herkunftsland Anzahl der subsidiär schutzberechtigten umA 1 Syrien 1 363 2 Eritrea 80 3 Afghanistan 66 4 ungeklärt 46 5 Irak 20 6 staatenlos 16 7 sonstige asiatische Staatsangehörige 8 8 Somalia 4 9 –13 Elfenbeinküste 1 Gambia 1 Burkina-Faso 1 Ägypten 1 Iran 1 Ob und gegebenenfalls wie viele Familiennachzüge zu unbegleiteten minderjährigen subsidiär Schutzberech- tigten im Wege von Einzelfallentscheidungen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes im erfragten Zeitraum erfolgt sind, lässt sich statistisch nicht auswerten. Aufenthaltstitel nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes wer- den aber – ebenso wie Aufenthaltstitel zum Zwecke des Familiennachzugs – auf Antrag erteilt. Bislang wurde noch kein Visumantrag nach § 22 AufenthG von Perso- nen gestellt, die von der Aussetzung des Familiennach- zugs betroffen waren. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10442, Frage 19): Ist die Information des Flüchtlingsrates Niedersachsen e. V. zutreffend, dass es im Bundesamt für Migration und Flücht- linge mit Inkrafttreten des sogenannten Asylpakets II eine geänderte Entscheidungspraxis gab, insofern, dass die Gewäh- rung von Flüchtlingsschutz nicht mehr die Regelentscheidung sein sollte (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 23, Plenarprotokoll 18/198, Sei- te 19751, Anlage 21; bitte ausführen), und inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung verhältnismäßig und sinnvoll, die umstrittene Frage, ob syrische Asylsuchende be- reits aufgrund ihrer Flucht und Asylantragstellung im Ausland bei einer Rückkehr nach Syrien mit der Gefahr politischer Verfolgung zu rechnen haben, höchstrichterlich klären las- sen zu wollen (vergleiche die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/9992), da dies, wegen des ausge- setzten Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und den daraus folgenden Härten und Integrationshindernis- sen, bereits jetzt zu Zehntausenden Gerichtsverfahren (www. ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2016/11/KA-18_9657- Subsidi%C3%A4rer-Schutz-Syrer-Nachbeantwortung_.pdf) geführt hat, in denen die Betroffenen bislang überwiegend Recht bekommen haben, sodass mit einer gerichtlichen Klä- rung nicht vor März 2018 zu rechnen ist (bitte ausführen)? Zum ersten Teil der Frage verweise ich auf die Ant- wort der Bundesregierung zur mündlichen Frage 23 in Plenarprotokoll 18/198, Seite 19751, Anlage 21 sowie auf das Schreiben meines Kollegen, Herrn Parlamentari- schen Staatssekretär Dr. Krings vom 22. November 2016. Zwischenzeitlich haben sowohl das Oberverwaltungs- gericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster mit Beschluss vom 9. Dezember 2013 als auch das Schles- wig-Holsteinische OVG mit Beschluss vom 23. Novem- ber 2016 in den Gerichten vorliegenden Einzelfällen die Rechtsauffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigt, dass allein wegen eines Auslandsaufenthaltes und der Asylantragstellung nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von einer nach der Genfer Flüchtlingskonvention relevanten Verfolgung ausgegangen werden kann. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Frage 23): Wie viele Auslieferungsgesuche mit jeweils welcher Be- gründung hat die Republik Türkei in den letzten zehn Jahren an die Bundesregierung gerichtet (sortiert nach Jahren und Grund für den Auslieferungsantrag)? Die Zahlen der seit 2006 eingegangenen türkischen Auslieferungsersuchen stellen sich wie folgt dar: 2006: 31 2007: 31 2008: 38 2009: 38 2010: 28 2011: 49 2012: 51 2013: 37 2014: 52 2015: bisher 51 Die Zahlen für 2015 sind noch nicht abschließend, da die eingegangenen Auslieferungsersuchen erst dann abschließend statistisch erfasst werden, wenn die Aus- lieferungsverfahren beendet sind. Eine entsprechende http://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2016/11/KA-18_9657-Subsidi%C3%A4rer-Schutz-Syrer-Nachbeantwortung_.pdf http://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2016/11/KA-18_9657-Subsidi%C3%A4rer-Schutz-Syrer-Nachbeantwortung_.pdf http://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2016/11/KA-18_9657-Subsidi%C3%A4rer-Schutz-Syrer-Nachbeantwortung_.pdf Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 20483 (A) (C) (B) (D) Statistik wird zu Beginn des Jahres 2017 veröffentlicht werden. 2016: bisher 49. Gründe für die aus der Türkei eingehenden Ersuchen werden statistisch nicht vollständig erfasst. In der im Bundesanzeiger und auf der Webseite des Bundesmi- nisteriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröf- fentlichten Auslieferungsstatistik werden lediglich die Deliktsgruppen erfasst, die den erledigten Auslieferungs- ersuchen zugrunde lagen. Für das Jahr 2014 beispiels- weise stellt sich die Statistik wie folgt dar: Betäubungsmitteldelikte 4 Betrug 3 Diebstahldelikte und Sachbeschädigungen 3 Fälschungsdelikte 6 Schusswaffen/Sprengstoffe 4 Sexualstraftaten 7 Sonstiges 5 Straftaten gegen die Person ohne Todesfolge 13 Terrorismus 6 Tötungsdelikte/Straftaten mit Todesfolge 6 Auslieferungsersuchen können mehrere Straftaten umfassen. Dadurch erklärt sich die Abweichung der Zah- len. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage des Ab- geordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Frage 24): Inwieweit trifft der Bericht von tagesschau.de vom 22. No- vember 2016, 18 Uhr, zu, wonach die früheren Eigentümer des Pullacher BND-Geländes jenes 1934 und 1936 an Martin Bormann – selbst laut dessen amtlichem Treuhänder – nur unterbewertet sowie unter Zwang verkauften, weshalb Rück- gabeforderungen drohten, wie nun tatsächlich erhoben, und wann erfuhr die Bundesregierung bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder der BND von diesen Umständen und Forderungen, insbesondere möglicherweise, noch bevor sie den Haushaltsgremien des Deutschen Bundestages ab circa 2003 beträchtliche Gewinne aus dem Verkauf dieses Geländes verhieß, als Kostenbeitrag zum gewünschten BND-Neubau in Berlin (www.bild.de/news/Inland/bnd/ millionengrab-bnd- zentrale-35374060.bild.html und www.tagesspiegel.de/berlin/ stadtleben/planungschaos-neubau-der-bnd-zentrale-wird- erheblich-teurer/5866724.html)? Im April 2016 wurden gegenüber der BImA Ansprü- che auf Berichtigung der Grundbucheintragungen für mehrere Grundstücke erhoben, die heute zur Liegen- schaft des BND in Pullach gehören. Der Antragsteller ist der Erbe der Person, die diese Grundstücke in den Jah- ren 1934 und 1936 verkauft hat. Die BImA hat die Angelegenheit sowohl intern geprüft als auch umfänglich extern durch einen renommierten Rechtsanwalt würdigen lassen. Ergebnis dieser Prüfun- gen ist, dass sich in den vom Antragsteller vorgelegten Dokumenten kein Beleg für die Behauptung befindet, dass die in Rede stehenden Grundstücksveräußerungen unter Zwang und unter Wert abgeschlossen worden sind. Die BImA ist daher haushaltsrechtlich verpflichtet, den geltend gemachten Anspruch zurückzuweisen, ohne dass ihr diesbezüglich ein Ermessen zustünde. Die BImA hat erstmals von Rückgabeforderungen des Antragstellers erfahren, als dieser im Mai 2014 ei- nen anderweitig begründeten Antrag auf Rückerstattung der betreffenden Grundstücke bei der BImA gestellt hat. Seinerzeit hatte der Antragsteller seine Rückgabeforde- rung damit begründet, dass die Verkäuferin zur Gruppe der im Dritten Reich politisch Verfolgten im Sinne des alliierten und deutschen Rückerstattungsrechtes gehört haben soll. Die BImA hat diese Rückgabeforderungen nach eingehender Prüfung abgelehnt, da dies anhand der vorgelegten Dokumente nicht festgestellt werden konn- te. Der Antragsteller hat seine Forderungen seither nicht mehr mit dieser Begründung weiterverfolgt. Der in der Fragestellung beschriebene Sachverhalt gelangte dem BND durch eine Anfrage einer Anwalts- kanzlei vom 26. August 2015 zur Kenntnis. Darin wurde mitgeteilt, dass die Kanzlei Ansprüche ihres Mandanten wegen „Restitution, Schadensersatz wegen Grundbesitz angrenzend und im ehemaligen BND-Gelände in Pul- lach“ prüfe und geltend machen wolle. Die Anwalts- kanzlei stellte einen Antrag auf Aktennutzung nach § 5 Absatz 8 in Verbindung mit Absatz 1 Bundesarchivgesetz zu der Grundstücksangelegenheit und erhielt zwischen- zeitlich die begehrte Akteneinsicht. Zum Nutzungsan- trag sind im BND-Archiv relevante Akten recherchiert worden. Darin befindet sich auch ein Schreiben von Frau Margarethe Pauckner aus dem Jahr 1964, die behauptet, dass sie im Jahr 1936 unter Zwang an Martin Bormann hätte verkaufen müssen. In einem Wiedergutmachungs- verfahren hätte sie dann aber keine Entschädigung er- halten. Dokumente, die diese Eigenbehauptung von Frau Pauckner bestätigen, gehen aus dem entsprechenden Ak- tenbestand jedoch nicht hervor. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/10442, Frage 25): Wie viele ehemalige Postbeamtinnen und -beamte gehör- ten bzw. gehören nach Kenntnis der Bundesregierung 1991 sowie aktuell zum Personal der Deutschen Telekom AG, und zu welchen Einrichtungen und Behörden wurden die Beamtin- nen und Beamten der Deutschen Telekom AG in der Vergan- genheit bzw. sind sie gegenwärtig zum Zwecke der Amtshilfe oder Ähnliches abgeordnet, versetzt oder zugewiesen (bitte die aktuelle Verteilung auf die Einsatzstellen zahlenmäßig auf- schlüsseln)? Im Zeitpunkt der Gründung der Deutschen Tele- kom AG am 1. Januar 1995 waren dort 137 840 Beam- tinnen und Beamte beschäftigt. Zum 30. September 2016 waren bei der Deutschen Telekom AG noch 33 713 Be- amtinnen und Beamte beschäftigt. http://www.bild.de/news/Inland/bnd/millionengrab-bnd-zentrale-35374060.bild.html http://www.bild.de/news/Inland/bnd/millionengrab-bnd-zentrale-35374060.bild.html http://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtleben/planungschaos-neubau-der-bnd-zentrale-wird-erheblich-teurer/5866724.html http://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtleben/planungschaos-neubau-der-bnd-zentrale-wird-erheblich-teurer/5866724.html http://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtleben/planungschaos-neubau-der-bnd-zentrale-wird-erheblich-teurer/5866724.html Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 201620484 (A) (C) (B) (D) Davon sind derzeit Beamtinnen und Beamte der Deut- schen Telekom AG wie folgt zu Behörden des Bundes und der Länder abgeordnet: Behördenbereich Anzahl AA 6 BKM 6 BMAS (Angabe in VZÄ) 1 583 (1 421) BMBF 8 BMEL 2 BMF 180 BMG 4 BMI 459 BMJV 40 BMUB 20 BMVG 16 BMVI 70 BMWI 8 Länder BB 3 BE 40 BW 174 BY 160 HB 11 HE 47 HH 4 NI 101 NRW 170 RP 71 SH 25 Gesamtsumme 3 208 Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/10442, Frage 26): Worauf führt die Bundesregierung die Tatsache zurück, dass der Einsatz der Beamtinnen und Beamten der Deutschen Telekom AG durch den Amtshilfenehmer in der Regel unbe- fristet, im Falle der entsprechenden Amtshilfe bei der Bundes- agentur für Arbeit aber in der Regel auf zwölf Monate befristet erfolgt? Die von der Fragestellerin vorausgesetzte unterschied- liche Verfahrenspraxis zwischen der Bundesagentur für Arbeit und anderen Amtshilfenehmern besteht nicht. Die Überlassung von Beamtinnen und Beamten an Behörden im Rahmen der Amtshilfe erfolgt im Wege der Abordnung nach § 27 des Bundesbeamtengesetzes (BBG). Eine Abordnung ist stets nur die „vorübergehende Übertragung einer … Tätigkeit bei einer anderen Dienst- stelle“ (§ 27 Absatz 1 Satz 1 BBG). Eine „unbefristete“ Abordnung kennt das Beamtenrecht nicht. Insofern er- folgt auch der Einsatz von Beamtinnen und Beamten der Deutschen Telekom AG bei anderen Amtshilfenehmern als der Bundesagentur für Arbeit immer nur befristet. Die Dauer der Amtshilfetätigkeit ist nicht einheitlich. Sie hängt von den betrieblichen Erfordernissen der mit Dienstherrenbefugnissen beliehenen Deutschen Tele- kom AG ab. Vorrang hat dabei stets die Vermittlung der Beamtin oder des Beamten in eine dauerhafte Verwen- dung (unter anderem auch bei Behörden mit dauerhaftem Personalbedarf und entsprechender Planstellenausstat- tung). Die Bundesagentur für Arbeit befürwortet dabei eine längere Abordnungsdauer. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Frage 27): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den An- teil an Niedriglohnbeschäftigten an allen Beschäftigten im Jahr 2015 (auf Basis der Verdienststrukturerhebung des Statis- tischen Bundesamtes bzw. des Sozio-oekonomischen Panels des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung), und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anteile verschie- dener Beschäftigungsformen (zum Beispiel Minijobs und Leiharbeit) an der Niedriglohnbeschäftigung im Jahr 2015? Amtliche Daten zum sogenannten Niedriglohnbereich (Bruttolöhne unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Bruttolohns) können auf Basis der alle vier Jahre durch- zuführenden Verdienststrukturerhebung (VSE) für das Jahr 2014 bereitgestellt werden. Für das Jahr 2015 liegen noch keine Ergebnisse vor. Die Ergebnisse sind dabei mit denen von früheren Erhebungen nicht vergleichbar, da in der VSE 2014 erstmalig auch der Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft und Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten abgedeckt wurden. Der Median der Bruttostundenverdienste liegt für das Jahr 2014 bei 15,00 Euro (alle Beschäftigten ohne Aus- zubildende), die Niedriglohnschwelle von zwei Dritteln des Medianlohns somit bei 10 Euro. Einen Verdienst un- terhalb dieses Schwellenwertes beziehen 21,4 Prozent der Beschäftigten. Die Quote beträgt bei geringfügig Be- schäftigten 65,5 Prozent und bei Beschäftigten in Zeitar- beitsverhältnissen 39,5 Prozent. Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für das Jahr 2015 sind noch nicht veröffentlicht. Die aktu- ellsten Berechnungen zum Niedriglohnbereich auf Basis des SOEP stammen aus einer Studie des Instituts für Ar- beit und Qualifikation (IAQ). Danach lag die Schwelle von zwei Dritteln des Medianlohns für das Jahr 2013 bei einem Bruttostundenlohn von 9,30 Euro und die Nied- riglohnquote bei 24,4 Prozent. Die Quote für Beschäftig- te mit sogenannten Minijobs lag nach dieser Studie bei 76,1 Prozent. Daten zu Leih- bzw. Zeitarbeitsverhältnis- sen liefert die Studie nicht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 2016 20485 (A) (C) (B) (D) Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra- ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/10442, Frage 28): Wie sollen die im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes in Artikel 22 geänderten Regelungen zu § 39 Absatz 1 Satz 2 Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (Kosten und Sachauf- wand des Werkstattrats) konkret umgesetzt werden, vor allem in Hinblick auf den mir gegenüber vorgebrachten Einwand von Vertretern der Werkstatträte Deutschland, dass sich diese aufgrund ihres aktuellen Personalbestands nicht in der Lage sehen, die Beiträge von über 600 Werkstätten einzuziehen? Es ist nicht Aufgabe der Bundesvereinigung der Lan- desarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte (Werkstatt- räte Deutschland – BVWR), von den Werkstätten die Beiträge zur künftigen Finanzierung der überregionalen Interessenvertretungen der Werkstatträte einzuziehen. In § 39 Absatz 1 Satz 2 der Werkstätten-Mitwir- kungsverordnung wird künftig bestimmt, dass auch die Kosten von der Werkstatt zu tragen sind, die durch die Interessenvertretung der Werkstatträte auf Bundes- und Landesebene entstehen. Die durch die Erfüllung dieser Aufgabe entstehenden Kosten werden den Werkstätten im Rahmen der Vergütungen nach § 58 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 des Neunten Buches in der Fassung des Bun- desteilhabegesetzes ersetzt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Beteiligten, also den überregionalen Interessenver- tretungen der Werkstatträte, den Verbänden der Werkstät- ten und den Kostenträgern vorgeschlagen, nach Inkraft- treten der vorgenannten Regelung über die praktische Umsetzung der Finanzierung zu sprechen. Auch der BVWR ist bekannt, dass das Bundesministerium für Ar- beit und Soziales in dieser Angelegenheit tätig ist und ge- meinsam mit den Beteiligten eine handhabbare Lösung erarbeiten wird. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra- ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/10442, Frage 29): Sind der Bundesregierung Fälle wie zum Beispiel die Si- tuation des D. B., dem aufgrund „zu hoher Assistenzkosten“ eine Heimeinweisung droht, bekannt (Quelle: Landesschau Baden-Württemberg des SWR, 17. November 2016)? Ja, solche Fälle sind der Bundesregierung bekannt. Das Recht hält hierzu Regelungen zur Abwägung in je- dem Einzelfall vor. Da das SGB XII von den Ländern in eigener Zustän- digkeit durchgeführt wird, kann die Bundesregierung nicht beurteilen, welche Erwägungen zu der konkreten Entscheidung im Falle des D. B. geführt haben. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/10442, Frage 31): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in der nord- syrischen Stadt Manbidsch SDF-Kämpfer (sogenannte Syri- sche Demokratische Kräfte) von deutschen Militärberatern oder Einheiten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) ausge- bildet werden (www.jungewelt.de/2016/11-24/001.php)? Ja. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Fra- ge 32): Wie lauten die Maßnahmen und Eckpunkte des geplanten Luftverkehrskonzepts der Bundesregierung, die vom Bundes- verkehrsminister Alexander Dobrindt am 22. November 2016 vorgestellt wurden, und inwiefern wurden sie bereits zwischen den Ressorts abgestimmt? Das Luftverkehrskonzept des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sieht Maßnahmen zur Entlastung der Luftverkehrswirtschaft vor. Hierzu zählen auch die im Bundeshaushalt vorgese- henen Entlastungen bei der Flugsicherungsgebühr. Den Bundesländern und der interessierten Öffentlichkeit wer- den die Maßnahmen kurzfristig vorgestellt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Fra- ge 33): Besteht nach Ansicht der Bundesregierung eine Rechts- grundlage, um entgangene Steuereinnahmen bei der Kfz-Steu- er rückwirkend von Autoherstellern oder Fahrzeughaltern einzufordern, falls sich Verbrauchsangaben von Fahrzeugen, die im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens ermittelt wurden, als falsch erweisen, und inwiefern plant die Bundes- regierung, diesen Rechtsrahmen zu nutzen, falls sich die in den Pressemeldungen der letzten Wochen genannten Messergeb- nisse im Rahmen der Untersuchungskommission „Volkswa- gen“ bewahrheiten sollten? Die für die Kraftfahrzeugsteuerbemessung relevanten CO2-Werte werden nach EU-Vorschriften im Genehmi- gungsverfahren des Fahrzeugtyps standardisiert ermittelt. Das maßgebliche Verfahren ist der „Neue Europäische Fahrzyklus“ (NEFZ). Nach Abschluss der Untersuchun- gen wird über gebotene Maßnahmen zu entscheiden sein. http://www.jungewelt.de/2016/11-24/001.php Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 205. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. November 201620486 (A) (C) (B) (D) Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10442, Frage 34): Gibt es, wie vom Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt auf Twitter am 4. November 2016 angekündigt, im November dieses Jahres eine Einigung mit der EU-Kommissi- on zur Pkw-Maut – „Wir bewegen uns aufeinander zu und ich bin sehr zuversichtlich, dass die Einigung mit der EU-Kom- mission im November steht“ – (bitte unter Angabe der konkre- ten Einigungsergebnisse), und falls nein, weshalb scheiterte die Einigung (bitte unter Angabe, wann dann mit einer Eini- gung zu rechnen sei)? Die Gespräche mit der EU-Kommission sind auf ei- nem sehr guten Weg. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck- sache 18/10442, Frage 35): Welche Unternehmen, Verbände und weitere Beteiligte ha- ben am ersten Runden Tisch zur Stärkung des Schienengüter- verkehrs am 27. September 2016 teilgenommen, und was war Gegenstand dieser ersten Beratung? Am „Runden Tisch Schienengüterverkehr“ nahmen Verbände und Unternehmen aus dem Bereich Schienen- güterverkehr teil. Es wurde über die aktuelle Lage des Schienengüterverkehrs in Deutschland gesprochen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck- sache 18/10442, Frage 36): Ist es beabsichtigt, dass sich der Runde Tisch auch mit der Reduzierung des vom Schienengüterverkehr ausgehenden Lärms befassen soll, und inwieweit wird dies in den Bereichen Infrastruktur, Produktion und Rahmenbedingungen Bestand- teil der zu identifizierenden und umzusetzenden Maßnahmen (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/20160927- runder- tisch-staerkung-schienengueterverkehr.html) sein, auch ange- sichts der Tatsache, dass für die Akzeptanz des Schienengü- terverkehrs Maßnahmen zur Lärmreduzierung von besonderer Bedeutung sind? Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass die an- gestrebte Verlagerung von Verkehren auf die Schiene die Akzeptanz der Bevölkerung zur Voraussetzung hat. Diese kann ohne einen ausreichenden Lärmschutzstan- dard nicht gewonnen werden. Deshalb werden auch im Rahmen des „Runden Tisches Schienengüterverkehr“ derzeitige und künftige Maßnahmen zur Lärmminderung diskutiert. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Achim Post (Minden) (SPD) (Druck- sache 18/10442, Fragen 37 und 38): Welche Gründe sprechen beim Projekt Ausbau-/Neu- baustrecke (ABS/NBS) Hannover–Bielefeld, laufende Num- mer 13 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, gegen die Benennung „ABS/NBS Hannover–Lindhorst, ABS Lind- horst–Löhne“? Auf welcher Strecke (genaue Ortsangaben) soll die vom Bundesverkehrsministerium nach mir vorliegenden Infor- mationen geforderte, für den Deutschland-Takt erforderliche Fahrzeitverkürzung von voraussichtlich acht Minuten erreicht werden? Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nur durch eine deutliche Fahrzeitverkürzung um cir- ca acht Minuten erreichte das Projekt ABS/NBS Han- nover–Bielefeld ein positives NKV in der Bewertung für den BVWP 2030. Die in der Frage genannte Pro- jektvariante einer ABS/NBS Hannover–Lindhorst/ABS Lindhorst–Löhne ist verkehrlich nicht äquivalent zu der im BVWP 2030 enthaltenen ABS/NBS Hannover–Bie- lefeld. Insbesondere können hierbei die Engpässe im Knoten Minden nur teilweise aufgelöst werden, und die Fahrzeitverkürzung reduziert sich auf deutlich unter acht Minuten. Die Beschleunigung der Strecke Hannover–Bielefeld besitzt eine zentrale Bedeutung für die Realisierung des im Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 vereinbarten Deutschland-Taktes. Erst die Fahrzeitverkürzung auf dieser Ost-West-Hauptachse zwischen den Bahnhöfen Hannover und Bielefeld um voraussichtlich acht Minu- ten ermöglicht die Abstimmung der Taktknoten Hanno- ver, Dortmund und Osnabrück und die Einbindung des Bahnhofs Minden in das Taktsystem des Fernverkehrs. Wie diese Fahrzeitverkürzung konkret erreicht werden kann und welche konkreten Neu- und Ausbaumaßnah- men hierfür umgesetzt werden müssen, ist Gegenstand der weiteren Planungsschritte und derzeit völlig offen. Die Ausarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen zur Erreichung der Fahrzeitverkürzung ist demzufol- ge Gegenstand der weiteren Planungsschritte, in denen unter intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung eine Untersu- chung aller Alternativen und eine Abwägung der Betrof- fenheiten stattfinden. Ein Ausbau der Bestandsstrecke ist dabei grundsätzlich denkbar. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/20160927-runder-tisch-staerkung-schienengueterverkehr.html http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/20160927-runder-tisch-staerkung-schienengueterverkehr.html 205. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zur Lage in Aleppo und Syrien Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Damit ist der Geschäftsbereich beendet.

    Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundes-
    ministeriums des Innern. Die Beantwortung übernimmt
    der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Schröder.

    Ich rufe Frage 17 des Abgeordneten Andrej Hunko
    auf:

    Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die
    EU-Polizeiausbildungsmission EUBAM Libyen, an der auch
    die deutsche Bundespolizei beteiligt ist, die libysche Einheits-
    regierung dazu berät, wohin Geflüchtete zu verbringen wä-

    (etwa bei gemeinsamen Patrouillen mit einer zukünftig in „Phase 3“ ausgeweiteten EU-Militärmission EUNAVFOR MED)

    heitsgewässern aufgreift, und was kann die Bundesregierung
    zu Plänen oder Maßnahmen mitteilen, die Voraussetzungen für
    den Übergang von EUNAVFOR MED zur „Phase 3“ zu schaf-
    fen, was laut der taz.die tageszeitung vom 24. November 2016
    unter anderem bedeutet, dass Libyen Migranten nach interna-
    tionalen Standards aufnehmen können muss, wozu die Zeitung
    schreibt, es gebe unter den 24 libyschen Internierungslagern
    auch solche, die der Regierung unterstehen?

    Herr Staatssekretär.

    D

Rede von Dr. Ole Schröder
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Frau Präsidentin! Herr Kollege Hunko, ich beantworte
Ihre Frage wie folgt: Nach Kenntnis der Bundesregierung
gibt es keine Beratung libyscher Behörden durch die zi-
vile Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik,
Mission EUBAM, European Union Border Assistance
Mission Libyen, zur Verbringung von aufgegriffenen
Migranten. Eine solche Beratung ist auch nicht vorge-
sehen.

Die militärische GSVP-Mission EUNAVFOR MED
Operation Sophia befindet sich derzeit in der gemäß
Ratsbeschluss vom 18. Mai 2015 vorgesehenen Phase 2i.
Das umfasst das An-Bord-Gehen, Durchsuchen, Be-
schlagnahmen und Umleiten von Schleuserschiffen.

Am 23. Mai 2016 wurde das Mandat der Operation
um die zusätzlichen Aufgaben „Unterstützung der liby-
schen Küstenwache und Marine durch Ausbildung und
Kapazitätsaufbau“ sowie „Maßnahmen auf Hoher See
zur Durchsetzung des Waffenembargos von und nach Li-

byen“ erweitert. Die Bundesregierung hat keine Kennt-
nis von Plänen oder Maßnahmen zur Vorbereitung eines
Übergangs in Phase 3 der Operation.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Hunko.