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    Plenarprotokoll 18/198 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 198. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 9. November 2016 Inhalt: Zusätzliche Ausschussüberweisungen . . . . . . 19697 B Tagesordnungspunkt 1: Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Geset- zes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Drucksachen 18/8034, 18/8333, 18/8461 Nr . 1 .5, 18/10056 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19697 B Dr . Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 19697 D Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19699 C Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . . 19700 D Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19701 D Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 19703 C Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 19704 D Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19706 A Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19707 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 19708 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19709 C Dr . Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 19710 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19712 A Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 19713 A Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 19714 B Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 19715 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19716 C Sabine Dittmar (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19717 C Dirk Heidenblut (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19718 B Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . 19719 C, 19722 B, 19726 A Ergebnisse . . . . . . . . . . . . 19719 D, 19723 C, 19726 C Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Nationaler Strategierahmen über den Aufbau der Infra- struktur für alternative Kraftstoffe als Teil der Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19730 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19731 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19731 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 19731 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19731 D Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 19731 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 A Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 B Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016II Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19733 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19733 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19733 B Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 19733 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19733 C Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19733 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19734 A Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19734 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19734 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 19734 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19735 A Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19735 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19735 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19735 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19735 C Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde Drucksache 18/10201 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19735 D Mündliche Frage 7 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zwischen- und Endlagerrückstellungen beim Energieversorgungsunternehmen EnBW für die Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage Karlsruhe Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi 19736 B Zusatzfrage Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19736 C Mündliche Frage 8 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausgaben der Atomkraftwerke betreiben- den Energieversorgungsunternehmen für die kerntechnische Entsorgung in den Jah- ren 2015 und 2016 Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19737 A Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19737 B Mündliche Frage 16 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zahlung sogenannter Märtyrerrenten an Terroristen durch palästinensische Stellen Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19738 B Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19738 B Mündliche Frage 24 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Möglicher Verlust der bürgerlichen Exis- tenz durch die Eröffnung eines Ermitt- lungsverfahrens nach den früheren §§ 175 bzw. § 175a StGB Antwort Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19739 C Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19739 D Mündliche Frage 25 Katrin Werner (DIE LINKE) Kosten des Projekts zur Bewusstseinsbil- dung für Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19740 C Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19740 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19741 B Mündliche Frage 26 Katrin Werner (DIE LINKE) Freie Wahl von Wohnort und Wohnform für Menschen mit Behinderungen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 III Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19741 C Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19741 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19742 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19743 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 19745 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Stellenwert des barrierefreien Tourismus im Bundeswettbewerb für nachhaltige Tou- rismusdestinationen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19745 C Anlage 3 Mündliche Frage 2 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus den Entlassungen von akademischem Lehrpersonal an der Tür- kisch-Deutschen Universität in Istanbul Antwort Thomas Rachel, Parl . Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19746 A Anlage 4 Mündliche Frage 3 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge in einer Berufsausbildung in Bayern Antwort Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19746 B Anlage 5 Mündliche Frage 4 Niema Movassat (DIE LINKE) Bedenken des EU-Parlaments bezüglich des EU-Treuhandfonds für Afrika Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19746 C Anlage 6 Mündliche Frage 5 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktueller Stand des Marshallplans für Afri- ka Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19746 D Anlage 7 Mündliche Frage 6 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Einstufung des sogenannten Unabhängigen Gremiums zur Ausland-Ausland-Fernmel- deaufklärung des Bundesnachrichtendiens- tes als Teil der Exekutive Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 19747 A Anlage 8 Mündliche Frage 9 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zu den Ver- handlungen über den Umbau des Atomun- ternehmens Urenco Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19747 B Anlage 9 Mündliche Frage 10 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Möglicher Giftgaseinsatz in Darfur Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19747 C Anlage 10 Mündliche Frage 11 Auswirkungen der Einschränkungen für Wissenschaftler in der Türkei auf deutsch-türkische Wissenschaftskooperati- onen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016IV Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19747 D Anlage 11 Mündliche Frage 12 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Festnahme von Abgeordneten der türki- schen Oppositionspartei HDP Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19748 B Anlage 12 Mündliche Frage 13 Andrej Hunko (DIE LINKE) Beabsichtigte Wiedereinführung der Todes- strafe in der Türkei Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19748 C Anlage 13 Mündliche Frage 14 Heike Hänsel (DIE LINKE) Verhaftungen von Abgeordneten der türki- schen Oppositionspartei HDP Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19748 D Anlage 14 Mündliche Frage 15 Heike Hänsel (DIE LINKE) Gebietsansprüche der Türkei Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19749 B Anlage 15 Mündliche Frage 17 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schutz der Zivilbevölkerung bei Bombar- dierungen des sogenannten IS in Syrien Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19749 C Anlage 16 Mündliche Frage 18 Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausstellung eines Diplomatenpasses für den Präsidenten des Internationalen Olympi- schen Komitees Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19749 D Anlage 17 Mündliche Frage 19 Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vergabe der EuroGames an Weißrussland Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19750 A Anlage 18 Mündliche Frage 20 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausspähung deutscher Server und Imple- mentierung von Schadsoftware durch die NSA Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19750 B Anlage 19 Mündliche Frage 21 Niema Movassat (DIE LINKE) Zusammenarbeit der EU mit Äthiopien im Rahmen der Europäischen Migrationsagen- da Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19750 D Anlage 20 Mündliche Frage 22 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Abnahme von Fingerabdrücken bei uner- laubt eingereisten Personen Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19751 A Anlage 21 Mündliche Frage 23 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 V Entscheidungspraxis und Länderbeurtei- lung zur Gewährung von Flüchtlingsschutz Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19751 C Anlage 22 Mündliche Frage 27 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Anbieter der von der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Deutschkurse für Flüchtlinge Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19752 A Anlage 23 Mündliche Frage 28 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einzelfallprüfung von mit neuen Gentech- nikverfahren erzeugten Organismen Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 19752 C Anlage 24 Mündliche Frage 29 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsgrundlage der produktbezogenen Betrachtung im Rahmen der geplanten Ein- zelfallprüfungen von mit neuen Gentech- nikverfahren erzeugten Organismen Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 19752 D Anlage 25 Mündliche Frage 30 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stellenwert des Innovationsprinzips im Gentechnikgesetzentwurf Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 19753 A Anlage 26 Mündliche Frage 31 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anträge auf Zulassung von mit neuen Gen- technikverfahren erzeugten Organismen Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 19753 A Anlage 27 Mündliche Frage 32 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eintritt von Minderjährigen in die Bundes- wehr im Jahr 2016 Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19753 C Anlage 28 Mündliche Frage 33 Andrej Hunko (DIE LINKE) Vorlage des Angebots für Drohnen des Typs Heron TP Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19753 D Anlage 29 Mündliche Frage 34 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung in den Jahren 2005 bis 2015 Antwort Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19754 A Anlage 30 Mündliche Frage 35 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelung zur Einhaltung höherer Emissi- onsstandards bei der Genehmigung von Li- nien- und Gelegenheitsverkehren Antwort Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19754 B Anlage 31 Mündliche Frage 36 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016VI Förderprogramme für Taxi- und Carsha- ring-Unternehmen zur Schaffung von An- reizen für einen Umstieg auf alternative Antriebe Antwort Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19754 C Anlage 32 Mündliche Frage 37 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vergleich der Neubaukosten von Bundes- fernstraßen und Radwegen Antwort Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19754 D Anlage 33 Mündliche Frage 38 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ermöglichung einer Fahrzeit im Rahmen des Deutschland-Taktes durch den Ausbau des Schienenverkehrskorridors zwischen Hannover und Bielefeld Antwort Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19755 A Anlage 34 Mündliche Frage 39 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einbeziehung von Bussen in das Lkw-Maut- system Antwort Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19755 B Anlage 35 Mündliche Frage 40 Herbert Behrens (DIE LINKE) Einigung mit der EU-Kommission zur Pkw- Maut Antwort Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19755 C Anlage 36 Mündliche Frage 41 Herbert Behrens (DIE LINKE) Prognose der jährlichen Steigerung fossiler Kraftstoffpreise für den Bundesverkehrs- wegeplan 2030 Antwort Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19755 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19697 198. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 9. November 2016 Beginn: 13 .01 Uhr
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    Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19745 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09 .11 .2016 Buchholz, Christine DIE LINKE 09 .11 .2016 Bülow, Marco SPD 09 .11 .2016 Ernst, Klaus DIE LINKE 09 .11 .2016 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 09 .11 .2016 Groneberg, Gabriele SPD 09 .11 .2016 Groth, Annette DIE LINKE 09 .11 .2016 Hänsel, Heike DIE LINKE 09 .11 .2016 Hein, Dr . Rosemarie DIE LINKE 09 .11 .2016 Hellmich, Wolfgang SPD 09 .11 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 09 .11 .2016 Jüttner, Dr . Egon CDU/CSU 09 .11 .2016 Keul, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09 .11 .2016 Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09 .11 .2016 Kömpel, Birgit SPD 09 .11 .2016 Obermeier, Julia CDU/CSU 09 .11 .2016 Petzold (Havelland), Harald DIE LINKE 09 .11 .2016 Renner, Martina DIE LINKE 09 .11 .2016 Ripsam, Iris CDU/CSU 09 .11 .2016 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09 .11 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 09 .11 .2016 Thönnes, Franz SPD 09 .11 .2016 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 09 .11 .2016 Zeulner, Emmi * CDU/CSU 09 .11 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 09 .11 .2016 Zimmermann, Dr . Jens SPD 09 .11 .2016 *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes Anlage 2 Antwort der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LIN- KE) (Drucksache 18/10201, Frage 1): Welchen Stellenwert hat – auch mit Blick auf die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDG) und die UN-Behinder- tenrechtskonvention – im gemeinsam vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie dem Deutschen Tourismusverband e . V . (DTV) ausge- lobten Bundeswettbewerb für nachhaltige Tourismusdestinati- onen in Deutschland (siehe gemeinsame Pressemitteilung vom 31 . Oktober 2016) das Thema barrierefreier Tourismus, und warum ist kein Vertreter der Behindertenselbsthilfe, zum Bei- spiel ein Vertreter des Vereins Tourismus für Alle Deutschland e . V ., als Jurymitglied an diesem Bundeswettbewerb beteiligt? Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit sollte nach Meinung der Bundesregierung auch bei der Ausgestal- tung nachhaltiger Tourismusangebote einen hohen Stel- lenwert einnehmen und wird im Fragenkatalog zum Bun- deswettbewerb „Nachhaltige Tourismusdestinationen in Deutschland“ des Deutschen Tourismusverbandes DTV als eines der Kriterien aufgeführt . Der Bundeswettbewerb deckt alle Aspekte der drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales ab . Zusätzlich wurden vier Schwerpunktthemen ausgewählt, für die Sonderpreise vorgesehen sind: Nach- haltige Mobilität, Klimaschutz/Ressourcen- und Energie- effizienz, Biodiversität sowie Regionalität. Hieraus leitet sich die Zusammensetzung des projektbegleitenden Bei- rates von 20 Expertinnen und Experten ab, die einschlägi- ge Erfahrungen und Wissen aus Kommunen, Verbänden, Unternehmen und Politik in den Entscheidungsprozess einbringen . Alle Informationen hierzu sind auch auf der Wettbewerbs-Homepage unter www . bundeswettbewerb- tourismusdestinationen .de aufgeführt . Die unabhängige Expertenjury wird sich aus acht bis neun Mitgliedern des Beirats zusammensetzen: aus Ver- treterinnen und Vertretern des DTV, BMUB und BfN, der Deutschen Zentrale für Tourismus DZT, eines kom- munalen Spitzenverbandes, eines Naturschutz- und/oder Umweltverbandes und eines Reiseveranstalters . Damit http://www.bundeswettbewerb-tourismusdestinationen.de http://www.bundeswettbewerb-tourismusdestinationen.de Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 201619746 (A) (C) (B) (D) deckt sie touristisches Expertenwissen aus allen Nach- haltigkeitsdimensionen ab . Anlage 3 Antwort des Parl . Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 2): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Entlassungen von akademischem Lehrpersonal an der Türkisch-Deutschen Universität in Istanbul (siehe Die Welt vom 2 . November 2016), und wie vertragen sich die Entlas- sungen mit dem Kodex des Deutschen Akademischen Aus- tauschdienstes (DAAD) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für deutsche Hochschulprojekte im Ausland (www . daad .de/ medien/hochschulen/projekte/studienangebote/ kodex_fuer_deutsche_hochschulprojekte_im_ausland_01 . pdf), in dem festgehalten wird: „Deutsche Hochschulprojekte im Ausland … gewährleisten die Freiheit von Forschung und Lehre“? Die Bundesregierung betrachtet die aktuelle Entwick- lung mit großer Sorge . Gleichwohl ist das Offenhalten der Kooperationswe- ge der Türkisch-Deutschen Universität (TDU) mit ihren deutschen Partnern gerade in den aktuell schwierigen Zeiten richtig . Bilaterale Bildungs- und Wissenschafts- zusammenarbeit ist langfristig angelegt . Sie dient dem Ziel der gesellschaftlichen Entwicklung, der Stärkung der Zivilgesellschaft und schafft Chancen für die Jugend in den Partnerländern . Nur durch den steten Dialog mit unseren internatio- nalen Partnern ist es möglich, Impulse und Anstöße für eine positive Entwicklung in Fragen der Freiheit von Wissenschaft und Forschung zu geben . Die Bundesregie- rung und der DAAD wirken auch weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Einhaltung der Freiheit von Forschung und Lehre hin . Anlage 4 Antwort des Parl . Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 3): Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Gedul- dete sowie Flüchtlinge mit Anerkennung absolvieren derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern eine nach dem Berufsbildungsgesetz bzw . dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks anerkannte Berufsausbildung (bitte nach den Be- reichen Handwerk, Industrie und Handel, börsennotierte Un- ternehmen und öffentlicher Dienst aufschlüsseln)? Valide Aussagen zu Asylbewerberinnen und Asylbe- werbern, Geduldeten sowie anerkannten Flüchtlingen, die in Bayern eine Ausbildung absolvieren, sind der Bun- desregierung anhand der vorliegenden Daten nicht mög- lich . Grund hierfür ist, dass weder die Merkmale „Asyl- bewerber/-in“ oder „geflüchtete Person“ noch Angaben zum Aufenthaltsstatus in der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfasst werden . Anlage 5 Antwort des Parl . Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/10201, Frage 4): Inwiefern sind für die Bundesregierung die Befürch- tungen des EU-Parlaments (EU-Dokument P8_TA- PROV(2016)0337) bezüglich des EU-Treuhandfonds für Afrika berechtigt (insbesondere die Befürchtungen, dass die Finanzierung des EU-Treuhandfonds zulasten anderer Ent- wicklungsziele gehe – Punkt 10 –, die Entwicklungsgelder der EU missbräuchlich verwendet werden – Punkt 18 – sowie Menschenrechte möglicherweise verletzt werden, wenn zur Eindämmung der Migrationsströme die Zusammenarbeit mit Ländern gehört, in denen systematische bzw . schwere Grund- rechtsverstöße begangen werden – Punkt 33), und was wird die Bundesregierung konkret unternehmen, damit diese Be- fürchtungen nicht eintreten? Der Großteil der Mittel des EU-Treuhandfonds stammt aus der Reserve des 11 . Europäischen Entwick- lungsfonds (EEF), die noch keinem bestimmten Zweck zugeordnet war . Die Entwicklungsziele des EEF bleiben davon unberührt . Hinsichtlich möglicher Risiken bei der Mittelverwen- dung gelten bestehende EU-Regularien und Sorgfalts- pflichten. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf verwiesen, dass die ODA-Anrechenbarkeit der Vorhaben des EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) ge- mäß EEF-Regularien und der Regularien des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (EZI) gewährleistet sein muss . Die Kommission bestätigte diesen Grundsatz . Die Strategiedokumente des Fonds unterstreichen die Bedeutung menschenrechtlicher Standards bei der Umsetzung von Vorhaben . Die Bundesregierung stellt im Rahmen der politischen Steuerung sicher, dass men- schenrechtliche Vorgaben eingehalten werden, und the- matisiert Menschenrechte regelmäßig in Gesprächen mit afrikanischen Partnerländern . Anlage 6 Antwort des Parl . Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 5): Wie ist der aktuelle Erarbeitungsstand des vom Bundesmi- nister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr . Gerd Müller, angekündigten „Marshallplans“ für Afrika, und wie stellt die Bundesregierung die Kohärenz zu dem vom Bundesminister der Finanzen, Dr . Wolfgang Schäuble, ins Ge- spräch gebrachten „Compact with Africa“ sicher? Die Arbeiten an einem „Marshall-Plan“ mit Afrika schreiten voran, sind aber noch nicht abgeschlossen . Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammen- arbeit und Entwicklung ist mit dem Bundesminister der Finanzen in regelmäßigem Austausch zum „Compact http://www.daad.de/medien/hochschulen/projekte/studienangebote/kodex_fuer_deutsche_hochschulprojekte_im_ausland_01.pdf http://www.daad.de/medien/hochschulen/projekte/studienangebote/kodex_fuer_deutsche_hochschulprojekte_im_ausland_01.pdf http://www.daad.de/medien/hochschulen/projekte/studienangebote/kodex_fuer_deutsche_hochschulprojekte_im_ausland_01.pdf http://www.daad.de/medien/hochschulen/projekte/studienangebote/kodex_fuer_deutsche_hochschulprojekte_im_ausland_01.pdf Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19747 (A) (C) (B) (D) with Africa“ . Dieser Compact wird als G-20-Initiative im Finance Track mit Internationalen Organisationen (Welt- bankgruppe, Internationaler Währungsfonds, Afrikani- sche Entwicklungsbank) und interessierten afrikanischen Partnern entwickelt . Er soll die Rahmenbedingungen für private Investitionstätigkeit in Afrika verbessern . Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/10201, Frage 6): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gutachters Dr . Kurt Graulich (Ausschussdrucksache 18(4)653 B Seite 24 f .), wonach das sogenannte Unabhängige Gremium gemäß dem am 21 . Oktober 2016 beschlossenen Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrich- tendienstes (Bundestagsdrucksache 18/9041) ein Adminis- trativorgan darstellt, und welche Maßnahmen sind nach Auf- fassung der Bundesregierung notwendig, um den sich hieraus ergebenden rechtlichen Problemen mit dem Richterdienst- recht, wonach ein Richter Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der Exekutive oder Legislative nicht gleichzeitig wahrnehmen darf (vergleiche § 4 Absatz 1 und 2 des Deutschen Richtergesetzes), entgegenzutreten? Das Unabhängige Gremium ist ein Gremium sui gene- ris . Nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 des Deutschen Richter- gesetzes können Richter Aufgaben außerhalb der recht- sprechenden Gewalt wahrnehmen, wenn diese Aufgaben aufgrund eines Gesetzes Richtern zugewiesen sind . Das BND-Gesetz stellt ein solches Gesetz dar . Anlage 8 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 9): Hält die Bundesregierung die Verhandlungen über den Umbau des europäischen Atomunternehmens Urenco für gescheitert, und welche Konsequenzen zieht sie aus der Ein- schätzung der Urenco-Miteigentümer Eon und RWE, wonach man „keiner Struktur zustimmen (könne), die den Wert von Urenco beeinträchtigen und eine Veräußerung nahezu unmög- lich machen“ (www .handelsblatt .com/unternehmen/industrie/ urenco-umbau-scheitert-an-rwe-und-e-on/14768678 .html)? Bei jeder neuen Struktur des Anreicherungsunterneh- mens Urenco war und ist für die Bundesregierung maß- geblich, dass die nichtverbreitungspolitischen Eingriffs- und Kontrollrechte der Bundesregierung gegenüber dem Unternehmen weiterhin umfassend und zukunftsfest ver- ankert sind . Etwaige wirtschaftliche Erwägungen der Anteilseig- ner von Urenco bei einer neuen Struktur sind für die Bun- desregierung ohne Relevanz . Bis zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen den drei Regierungen Niederlande, Großbritannien und Deutschland sowie Eon und RWE gilt der Status quo . Anlage 9 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 10): Auf die Aussagen welcher „maßgebliche(n) internationa- le(n) Akteure auch vor Ort“ bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 24 auf Bundes- tagsdrucksache 18/9927 vom 6 . Oktober 2016, welche „erheb- liche Zweifel an den von Amnesty International erhobenen Vorwürfen“ eines Giftgaseinsatzes in Darfur hätten bzw . diese als „nicht plausibel“ einstuften angesichts von Presseberich- ten, nach denen internationale Akteure in der Region gar nicht vertreten sind (vergleiche den Tagesspiegel vom 31 . Oktober 2016, „Berlin zweifelt an Berichten über Giftgas“), und wel- che Konsequenzen würde die Bundesregierung für die Ko- operation mit der sudanesischen Regierung beispielsweise im Rahmen des sogenannten Better Migration Management zie- hen, sollte sich der Einsatz von Giftgas bestätigen? Die Bundesregierung nimmt die Vorwürfe sehr ernst und geht ihnen gründlich nach . In der Antwort auf Ihre schriftliche Frage bezogen wir uns unter anderem auf Stellungnahmen der Friedensmission der Vereinten Na- tionen und der Afrikanischen Union in Darfur UNAMID (United Nations-African Union Hybrid Mission in Dar- fur), die mit hoher Truppenpräsenz in Darfur tätig ist . UNAMID ist bislang nicht auf Hinweise gestoßen, dass in Darfur Chemiewaffen eingesetzt wurden . Nach Angaben von UNAMID hat keine der bewaffneten Grup- pen aus dem Gebiet Jebel Marra bei den regelmäßig statt- findenden Gesprächen mit der UNAMID-Leitung einen Einsatz chemischer Waffen angesprochen . Zudem seien weder bei den über 17 500 UNAMID-Einsatzkräften noch in den UNAMID-Kliniken Personen mit entspre- chenden Symptomen bekannt geworden . Die Bundesregierung hat Sudan sowohl in bilatera- len Gesprächen als auch auf EU-Ebene und im Rahmen der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) mit Nachdruck aufgefordert, einer unabhängi- gen Untersuchung durch die OVCW zuzustimmen . Sudan ist auf ein entsprechendes Angebot der OVCW jedoch bislang noch nicht eingegangen . Das Vorhaben Better Migration Management zielt ins- besondere darauf ab, menschenrechtliche Aspekte in der Weiterentwicklung und Umsetzung von Migrationspoli- tiken in den teilnehmenden Ländern zu stärken . Es wird nicht in Darfur tätig . Das Programm wird durch ein Steu- erungskomitee bestehend aus Vertreterinnen und Vertre- tern der Innenministerien von Frankreich, Vereinigtem Königreich, Italien und Malta sowie Vertretern der EU und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung gesteuert . Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 11): http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/urenco-umbau-scheitert-an-rwe-und-e-on/14768678.html http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/urenco-umbau-scheitert-an-rwe-und-e-on/14768678.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 201619748 (A) (C) (B) (D) Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Einschränkungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft- ler in der Türkei bereits Effekte auf die Intensität der Koope- ration zwischen deutschen und türkischen Wissenschaftsin- stitutionen, und wie viele türkische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Türkei in Richtung Deutschland verlassen (siehe zum Beispiel www .duz .de/duz-magazin/2016/10/bloss-nichts-falsches- sagen/397 oder www .taz .de/!5325869/)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Arbeits- fähigkeit deutscher Wissenschafts- und Mittlerorganisa- tionen in der Türkei durch die aktuellen Entwicklungen bislang nicht wesentlich beeinträchtigt . Die Intensität der Kooperation ist unverändert . In Einzelfällen ist es zu Verzögerungen von Kooperationsvorhaben gekommen . Einzelne Ansprechpartner bei türkischen Partnern sind entlassen worden oder ins Ausland gegangen . Die Bundesregierung beobachtet die Situation in der Türkei mit großer Aufmerksamkeit und steht mit den deutschen Wissenschafts- und Mittlerorganisationen vor Ort in permanentem Dialog . Vom 15 . Juli bis 7 . November haben 75 türkische Wissenschaftler Visaanträge für Deutschland gestellt (Kategorie Forscher/Gastwissenschaftler mit Vertrag) . Dies bedeutet keine signifikante Zunahme gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr . Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine weitere Kenntnis, wie viele türkische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Türkei mit Ziel Deutschland verlassen haben . Anlage 11 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10201, Frage 12): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Festnahme von elf Abgeordneten der oppositionellen Par- tei HDP in der Türkei, darunter die Parteichefs Selahattin Demirtas und Figen Yüksekdag, die deren Sprecher Ayhan Bilgen als „politische Lynchjustiz“ scharf verurteilt, und in- wieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung, die HDP sei der verlängerte Arm der kurdischen Arbeiterpartei PKK (dpa vom 4 . November 2016)? Die Festnahmen von türkischen HDP-Abgeordneten sind aus Sicht der Bundesregierung eine weitere drasti- sche Verschärfung der Lage in der Türkei . Die Bundes- regierung hat ihre Haltung umgehend auf verschiedenen Kanälen zum Ausdruck gebracht . So hatte Bundesaußenminister Dr . Frank-Walter Steinmeier Staatssekretär Stephan Steinlein unmittelbar damit beauftragt, den türkischen Geschäftsträger zu ei- nem Gespräch ins Auswärtige Amt zu bestellen . Bei meinem Besuch in Ankara am 4 . November habe ich Gespräche mit HDP-Abgeordneten geführt und die Unterstützung der Bundesregierung für Rechtsstaatlich- keit und eine pluralistische Demokratie zum Ausdruck gebracht . Die Bundesregierung hat die Türkei mit Nachdruck dazu aufgefordert, die Rechte der Opposition zu respek- tieren und in ihrem Vorgehen gegen vermeintliche Un- terstützer des Terrorismus Maß und Ziel zu wahren . Sie stimmt sich in ihrem Vorgehen eng mit ihren internatio- nalen Partnern ab . Die PKK ist als terroristische Vereinigung von der EU gelistet und auch in Deutschland als „ausländische terro- ristische Vereinigung“ eingestuft . Die HDP ist eine Partei, deren Abgeordnete durch die Wahlen am 1 . November 2015 demokratisch legitimiert sind . Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10201, Frage 13): Wie hat die Bundesregierung auf die in der letzten Woche wieder bekräftigte Ankündigung des türkischen Präsidenten reagiert, wonach die Regierung ein Gesetz zur Wiedereinfüh- rung der Todesstrafe ins Parlament einbringen werde, er von einer Parlamentsmehrheit dafür überzeugt sei und er das Ge- setz ratifizieren werde, da es nicht zähle, was der Westen sagt (www .euractiv .de/section/eu-aussenpolitik/news/erdogan- riskiert-ausschluss-aus-dem-europarat/?nl_ref=23792008), und inwiefern hält die Bundesregierung im Falle der Einbrin- gung eines solchen Gesetzentwurfs durch die türkische Regie- rung eine Initiative im Ministerkomitee des Europarates für geeignet, die darauf zielt, entsprechend Artikel 8 des Statuts des Europarates der Türkei aufgrund der schweren Verletzung von Artikel 3 des Statuts des Europarates vorläufig das Recht auf Vertretung abzusprechen? Bei meinem Besuch in Ankara am 4 . November habe ich auf die negativen Folgen einer Wiedereinführung der Todesstrafe für die Türkei hingewiesen und eindringlich appelliert, auf eine Wiedereinführung zu verzichten . Im Übrigen geht die Haltung der Bundesregierung klar hervor aus zahlreichen Äußerungen von Vertrete- rinnen und Vertretern der Bundesregierung, darunter Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel und Bundesaußen- minister Dr . Frank-Walter Steinmeier, die vor einer Wie- dereinführung der Todesstrafe warnen . Diese Aussagen sind der Türkei bekannt . Eine Wiedereinführung der Todesstrafe wäre ein Ver- stoß gegen das Protokoll Nummer 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Todesstrafe unter al- len Umständen verbietet . Die Türkei hat dieses Protokoll ratifiziert und ist völ- kerrechtlich daran gebunden . Welche Folgen gegebenen- falls daraus im Rahmen des Europarates zu ziehen wären, müsste in dem dafür zuständigen Gremium – dem Minis- terkomitee des Europarats – diskutiert werden . Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10201, Frage 14): http://www.duz.de/duz-magazin/2016/10/bloss-nichts-falsches-sagen/397 http://www.duz.de/duz-magazin/2016/10/bloss-nichts-falsches-sagen/397 http://www.taz.de/!5325869/ http://www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/erdogan-riskiert-ausschluss-aus-dem-europarat/?nl_ref=23792008 http://www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/erdogan-riskiert-ausschluss-aus-dem-europarat/?nl_ref=23792008 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19749 (A) (C) (B) (D) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Verhaftungen der demokratisch gewählten HDP-Abgeord- neten in der Türkei, darunter auch die beiden Vorsitzenden der HDP, Selahattin Demirtas und Figen Yüksekdag (www . spiegel .de/politik/ausland/tuerkei-polizei-nimmt-chefs-der- prokurdischen-hdp-fest-a-1119673 .html)? Die Festnahmen von türkischen HDP-Abgeordneten sind aus Sicht der Bundesregierung eine weitere drasti- sche Verschärfung der Lage in der Türkei . Die Bundes- regierung hat ihre Haltung umgehend auf verschiedenen Kanälen zum Ausdruck gebracht . So hatte Bundesaußenminister Dr . Frank-Walter Steinmeier Staatssekretär Stephan Steinlein unmittelbar damit beauftragt, den türkischen Geschäftsträger zu ei- nem Gespräch ins Auswärtige Amt einzuladen . Bei meinem Besuch in Ankara am 4 . November habe ich Gespräche mit HDP-Abgeordneten geführt und die Unterstützung der Bundesregierung für Rechtsstaatlich- keit und eine pluralistische Demokratie zum Ausdruck gebracht . Die Bundesregierung hat die Türkei mit Nachdruck dazu aufgefordert, die Rechte der Opposition zu respek- tieren und in ihrem Vorgehen gegen vermeintliche Un- terstützer des Terrorismus Maß und Ziel zu wahren . Sie stimmt sich in ihrem Vorgehen eng mit ihren internatio- nalen Partnern ab . Die PKK ist als terroristische Vereinigung von der EU gelistet und auch in Deutschland als „ausländische terro- ristische Vereinigung“ eingestuft . Die HDP ist eine Partei, deren Abgeordnete durch die Wahlen am 1 . November 2015 demokratisch legitimiert sind . Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10201, Frage 15): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den neuerlichen Gebietsansprüchen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und den Vorbereitungen für einen Ein- marsch in den Nordirak (www .jungewelt .de/m/artikel/296617 . vor-dem-einmarsch .html)? Die Bundesregierung hat die jüngsten Äußerungen des türkischen Staatspräsidenten zum Irak und anderen Nachbarstaaten zur Kenntnis genommen . Von türkischen Plänen, in den Nordirak einzumarschieren, ist der Bun- desregierung nichts bekannt . Der Außenminister der Türkei hat kürzlich in einer öf- fentlichen Stellungnahme versichert, dass die Türkei den Vertrag von Lausanne nicht in Frage stellt . Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 17): Hält die Bundesregierung den jetzt vorgelegten – auch auf Augenzeugenberichten, Satellitenaufnahmen, Fotos und Vi- deo gestützten – Bericht von Amnesty International, wonach das US-geführte Militärbündnis bei Bombardierungen des IS in Syrien zu wenig getan hat, um die Zivilbevölkerung zu schützen, demnach in den vergangenen beiden Jahren circa 300 Zivilisten bei Luftangriffen getötet wurden, davon allein in drei Dörfern in der Provinz Aleppo über 100 und in dem Ort al-Turkan mindestens 73, darunter 27 Kinder (taz vom 27 . Oktober 2016), für zutreffend, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für den Einsatz der Tornado-Auf- klärungsflugzeuge, die als Teil dieses Militärbündnisses dieses durch Aufklärung und Auftanken der Bombenflugzeuge unter- stützen? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt- nisse zur Anzahl der bei Lufteinsätzen der internatio- nalen Anti-IS-Koalition ums Leben gekommenen oder verletzten Menschen vor . Die Bundeswehr verfügt nicht über eigene Kräfte am Boden, um entsprechende Anga- ben Dritter zu verifizieren. Daher kann die Bundesregierung auch keine Bewer- tung vornehmen, inwiefern die Angaben in dem genann- ten Bericht von Amnesty International zutreffend sind . Das humanitäre Völkerrecht verbietet gezielte Angrif- fe auf Zivilisten ebenso wie Angriffe auf militärische Zie- le, bei denen damit zu rechnen ist, dass sie unverhältnis- mäßige Verluste unter Zivilisten oder Schäden an zivilen Objekten verursachen . Staaten sind verpflichtet, alle angemessenen Vor- sichtsmaßnahmen zu treffen, um Verluste unter der Zi- vilbevölkerung und die Beschädigung ziviler Objekte zu vermeiden . Die Aufklärungsflüge, die deutsche Tornados im Rah- men der internationalen Anti-IS-Koalition leisten, dienen einer Verdichtung des Gesamtlagebilds . Damit tragen sie auch dazu bei, zivile Infrastruktur von militärischen Ob- jekten unterscheiden zu können . Damit sollen zivile Opfer der Lufteinsätze der An- ti-IS-Koalition vermieden werden . Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 18): Kann die Bundesregierung den Umstand erklären, warum laut eines Artikels in der Süddeutschen Zeitung in Bezug auf den gegen die Richtlinien ausgestellten Diplomatenpass für den Präsidenten des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) aus den noch verfügbaren Akten nicht ersichtlich ge- wesen ist, worin damals das „besondere deutsche Interesse“ zur Ausstellung dieses Passes gesehen wurde, und worin sieht die Bundesregierung aktuell „ein besonderes deutsches In- teresse“ bei einem Mitglied eines privaten Vereins wie dem http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-polizei-nimmt-chefs-der-prokurdischen-hdp-fest-a-1119673.html http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-polizei-nimmt-chefs-der-prokurdischen-hdp-fest-a-1119673.html http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-polizei-nimmt-chefs-der-prokurdischen-hdp-fest-a-1119673.html http://www.jungewelt.de/m/artikel/296617.vor-dem-einmarsch.html http://www.jungewelt.de/m/artikel/296617.vor-dem-einmarsch.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 201619750 (A) (C) (B) (D) IOC, welcher sich selbst eine Charta gegeben hat, Weisungen von Regierungen nicht entgegenzunehmen, einen Diploma- tenpass auszustellen (www .sueddeutsche .de/sport/ioc-neue- irritationen-um-thomas-bachs-diplomatenpass-1 .3230555)? Zunächst weist die Bundesregierung daraufhin, dass der Diplomatenpass für Herrn Thomas Bach entspre- chend den geltenden Vorschriften rechtmäßig erteilt wur- de . Im Falle von Herrn Bach wurden auf der Grundlage des § 4 Absatz 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Ausstellung amtlicher Pässe in der zur jeweili- gen Zeit geltenden Fassung Diplomatenpässe ausgestellt . Hierfür wurde das besondere deutsche Interesse bejaht, das die Bundesregierung in der Förderung der olympi- schen Bewegung sieht . Anlage 17 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 19): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Vergabe der EuroGames an Weißrussland für deutsche Athle- tinnen und Athleten, und welche Konsequenzen zieht die Bun- desregierung aus dem Abstimmungsverhalten des Deutschen Olympischen Sportbundes e . V .? Die European Games sollen auf Beschluss des Euro- päischen Olympischen Komitees (EOC) im Jahr 2019 in Weißrussland durchgeführt werden, es wäre dies die zweite Auflage dieser Veranstaltung (nach Baku in Aser- baidschan im Jahr 2015) . Veranstalter ist das Europäi- sche Olympische Komitee . Die Bundesregierung kann die Sportverbände durch Übernahme der Entsendungskosten für internationa- le Sportveranstaltungen durch Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt unterstützen . Beispiele hierfür sind die Olympischen und Paralympischen Spiele . Seitens des Zuwendungsgebers ist das Vorliegen des erheblichen Bundesinteresses eine Voraussetzung für die Zuwen- dung . Seitens des Parlamentes ist das Einstellen der Zu- wendungsmittel in den Haushalt notwendig . Eine Zuwendung zu den Entsendungskosten für die European Games im Jahr 2019 ist seitens der Bundes- regierung nicht beabsichtigt, Haushaltsmittel sind darum im Aufstellungsverfahren für das Jahr 2018 nicht berück- sichtigt . Im Übrigen obliegt die Entscheidung, wo welche Sportveranstaltungen ausgetragen werden, allein den Sportverbänden . Die Bundesregierung nimmt zu diesen Entscheidungen keine Stellung . Anlage 18 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 20): Inwieweit treffen nach Erkenntnis der Bundesregierung – vor allem ihrer Spionageabwehr- und Strafverfolgungsbe- hörden – Medienberichte zu (unter anderem Die Welt vom 2 . November 2016), wonach die NSA mindestens zwischen den Jahren 2000 bis 2010 in Hunderte von Servern auch in Deutschland eingedrungen sei und diese unter Umständen mit Schadsoftware infiziert habe, darunter mehrerer hiesiger Uni- versitäten unter anderem der Bundeswehr, und welche Auf- klärungsmaßnahmen unter anderem auch über damit initiierte Schadsoftwareangriffe der NSA wird die Bundesregierung nun ergreifen? Die in den Medienberichten dargestellte Kompromit- tierung von Computersystemen deutscher Hochschulen ist grundsätzlich plausibel . Jedoch liegen der Bundesre- gierung keine Erkenntnisse vor, die eine solche Kompro- mittierung belegen . Die zuständigen Behörden beobachten und analysie- ren die Veröffentlichungen der Gruppe „theshadowbro- kers“ seit deren Erscheinen und koordinieren ihre Arbeit im Cyber-Abwehrzentrum . Das CERT-Bund hat die betroffenen Universitäten am dem Tag der Veröffentlichung der Serverliste durch „the- shadowbrokers“ auf den Sachverhalt hingewiesen . Ne- ben dem allgemeinen Beratungsangebot des Bundesam- tes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht für Fragen der operativen IT-Sicherheit das Computer Emergency Response Team des Deutschen Forschungs- netzes (DFN-CERT) als Ansprechpartner der Universi- täten zur Verfügung . Das DFN-CERT steht im stetigen Austausch mit dem CERT-Bund des BSI . Das Bundesamt für Verfassungsschutz befindet sich in einem engen Austausch mit den Landesämtern für Ver- fassungsschutz, um eine kompetente Beratung vor Ort, insbesondere eine Sensibilisierung von Universitäten hinsichtlich möglicher Cyberangriffe zu ermöglichen . Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat anlässlich der ersten Veröffentlichung von „theshadowbrokers“ aus dem August 2016 einen Beob- achtungsvorgang (ARP-Vorgang) angelegt und das Bun- deskriminalamt mit Nachforschungen beauftragt . Anlage 19 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/10201, Frage 21): Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zusam- menarbeit der EU mit Äthiopien im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda beispielsweise im Rahmen des Projektes zu Biometrie und zur Wiedereingliederung geplant (Quelle: http://eur-lex .europa .eu/resource .html? uri=cellar:5b5656e2- 9517-11e6-8e27-01aa75ed71a1 .0021 .02/DOC_4&for- mat=PDF), und inwiefern befürwortet die Bundesregierung den angestrebten „Abschluss anhängiger Verfahren im Bereich Rückkehr/Rückführungen“ sowie die „Verständigung auf eine Vorgehensweise für die Vereinbarung und Durchführung von Rückführungen“ mit Äthiopien vor dem Hintergrund der pre- kären Menschenrechtslage vor Ort? http://www.sueddeutsche.de/sport/ioc-neue-irritationen-um-thomas-bachs-diplomatenpass-1.3230555 http://www.sueddeutsche.de/sport/ioc-neue-irritationen-um-thomas-bachs-diplomatenpass-1.3230555 https://de.wikipedia.org/wiki/Generalbundesanwalt_beim_Bundesgerichtshof http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5b5656e2-9517-11e6-8e27-01aa75ed71a1.0021.02/DOC_4&format=PDF http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5b5656e2-9517-11e6-8e27-01aa75ed71a1.0021.02/DOC_4&format=PDF http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5b5656e2-9517-11e6-8e27-01aa75ed71a1.0021.02/DOC_4&format=PDF Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19751 (A) (C) (B) (D) Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans des Valletta-Gipfels sowie der Europäischen Migrationsagenda mit Äthiopien unter anderem ein EU-Trust-Fund (EUTF)-Projekt „Facility on Sustainable and Dignified Return and Reintegration in support of the Khartoum Process“ vorgeschlagen . Haupt- komponenten des Projekts sind „capacity building”, „assisted voluntary return and readmission” (bzgl . Rück- kehrern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten) „sustainable reintegration” (auch von Rückkehrern aus EU-Mitglied- staaten) sowie „returnees’ rights on access to justice“ . Das Projekt soll dem EUTF Operational Committee Ende November zur Verabschiedung vorgelegt werden . Zu Plänen im Bereich Biometrie liegen der Bundesre- gierung keine detaillierten Informationen vor . Die Bundesregierung unterstützt gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten die Verhandlungen der Euro- päischen Kommission mit Äthiopien über eine Verbes- serung der Zusammenarbeit in konkreten Rückführungs- fällen sowie die Bemühungen, eine Verständigung über die Verfahrensweise bei Rückführungen nach Äthiopien zu erzielen . In jedem Einzelfall wird vor einer Rückführung ge- prüft, ob der Rückführung nach der geltenden Rechtslage ein Abschiebungsverbot entgegensteht . Anlage 20 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10201, Frage 22): In welcher Weise ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Gremien der EU (insbesondere dem Rat für Justiz und In- neres) über die Problematik der (gegebenenfalls auch gewalt- samen) Abnahme von Fingerabdrücken unerlaubt eingereister Personen/Geflüchteter bzw. über die damit zusammenhängen- de Gefahr von Misshandlungen diskutiert worden (bitte mit Datum und Inhalt nennen und Initiativen und Beiträge der Bundesregierung gesondert kenntlich machen, nachdem die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5785 zu Fra- ge 5 j auf entsprechende Vorfälle in Bulgarien und Ungarn aufmerksam gemacht wurde), und welche Angaben über die Anwendung entsprechender Zwangsmaßnahmen zur Abnah- me von Fingerabdrücken bei Schutzsuchenden in Deutsch- land durch Bundesbedienstete lassen sich machen (etwa zu Inhaftierungen bei Manipulationen der Fingerkuppen, Fest- halten bei Weigerung usw ., vergleiche Bundestagsdrucksa- che 18/6860, Frage 25, bitte möglichst differenzierte Zahlen- angaben machen)? Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EURODAC-Verordnung sieht in Artikel 2 Absatz 3 vor, dass die Mitgliedstaaten gegen Personen, die sich der Erfassung von Fingerabdruck- und Gesichtsdaten wider- setzen, nach nationalem Recht zulässige Verwaltungs- sanktionen verhängen können sollen . In der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Asyl vom 26 . Mai 2016 wurde dieser Vorschlag erstmals diskutiert . Zahlreiche Mitgliedstaaten forderten in der Diskus- sion, in Artikel 2 Absatz 3 das „kann“ durch ein „soll“ zu ersetzen und die Sanktionen näher zu definieren. Deutschland fragte in der Sitzung ebenfalls nach den möglichen Sanktionen und ob diese nach der Einschät- zung der EU-Kommission ausreichend seien . Statistiken über Zwangsmaßnahmen zur Abnahme von Fingerab- drücken bei Schutzsuchenden durch Bundesbedienstete werden nicht geführt . Anlage 21 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10201, Frage 23): Wie ist die nach meiner Ansicht unzureichende Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksa- che 18/9992, es habe „keine Weisung des Bundesministeriums des Innern“ gegeben, „verstärkt subsidiären Schutz … zu ge- währen“, damit zu vereinbaren, dass es nach einer Meldung des Flüchtlingsrates Niedersachsen e . V . (www.nds- fluerat. org/19356/pressemitteilungen/bamf-hebelt- familiennachzug- zu-syrischen-fluechtlingen-weiter-aus/) im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Inkrafttreten des sogenannten Asylpakets II sehr wohl eine geänderte Entscheidungspraxis und Länderbeurteilung gab, weil die Gewährung von Flücht- lingsschutz „nicht mehr die Regelentscheidung“ sein sollte, wegen der Massenflucht aus Syrien und der geänderten Pra- xis der Passausstellung (bitte ausführen), und wie viele der im Jahr 2016 erhobenen Klagen syrischer Staatsangehöriger mit lediglich subsidiärem Schutzstatus waren zum letzten ver- fügbaren Stand erfolgreich (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und auch ins Verhältnis zu den entschiedenen Klagen setzen)? Die in der Frage zitierte Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9992 vom 17 . Oktober 2016 betrifft die Antwort der Bundesregierung zu Fra- ge 8, nicht zu Frage 6 . Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung zu Fra- ge 8 auf Bundestagsdrucksache 18/9992 ausgeführt, wur- den im Jahr 2015 die Asylverfahren von Antragstellern aus Syrien ganz überwiegend im schriftlichen Verfahren ohne persönliche Anhörung bearbeitet . Das schriftliche Verfahren war im Herbst 2014 vorübergehend eingeführt worden, um die hohe Zahl der Anträge von syrischen und irakischen Asylantragstellern, deren Verfahren eine be- sonders hohe Aussicht auf Erfolg hatten, schneller bear- beiten zu können . Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Erlass vom 4 . Januar 2016 angewiesen, das im Asylverfahren vorgesehene Regelverfahren der persönlichen Anhörung vor Entscheidung über den Asylantrag für alle Asylsu- chenden, die ab dem 1 . Januar 2016 einreisen, wieder anzuwenden . Mit Erlass vom 29 . Februar 2016 hat das Bundesministerium des Innern die Rückkehr zur persön- lichen Anhörung auf alle Personen ausgeweitet, die ihren Asylantrag ab Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (17 . März 2016) stellen, unabhängig vom Datum der Einreise . http://www.nds-fluerat.org/19356/pressemitteilungen/bamf-hebelt-familiennachzug-zu-syrischen-fluechtlingen-weiter-aus/ http://www.nds-fluerat.org/19356/pressemitteilungen/bamf-hebelt-familiennachzug-zu-syrischen-fluechtlingen-weiter-aus/ http://www.nds-fluerat.org/19356/pressemitteilungen/bamf-hebelt-familiennachzug-zu-syrischen-fluechtlingen-weiter-aus/ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 201619752 (A) (C) (B) (D) Anlage 22 Antwort der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra- ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/10201, Frage 27): Welche Träger sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit die 20 größten Anbieter der von der Bundesagen- tur für Arbeit finanzierten Deutschkurse für Flüchtlinge (Aus- schussdrucksache 18(11)746), und sofern darunter Bildungs- träger der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sind, welche sind das (bitte auflisten)? Die Bundesagentur für Arbeit hat die zwanzig größten Anbieter der Einstiegskurse in die deutsche Sprache nach § 421 SGB III – gemessen an der Anzahl der abgerechne- ten Teilnehmenden – ermittelt . Dabei ist nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit zu berücksichtigen, dass aufgrund der unterschiedlichen Rechtsformen der Unter- nehmen beispielsweise regional eigenständig auftretende Anbieter und Mitglieder einer Unternehmensgruppe oder Holding getrennt ausgewiesen werden . Die Liste mit den zwanzig größten Anbietern der Ein- stiegskurse ist als VS-VERTRAULICH eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt . Die Einstufung wird folgen- dermaßen begründet: Der Name eines Unternehmens in Verbindung mit der Auskunft, dass dieses zu den gemessen an der Anzahl der Kursteilnehmer größten Anbietern gehört, kann ein Be- triebsgeheimnis im Sinne des § 35 Absatz 4 SGB I bzw . § 6 IFG darstellen, wenn die Tatsache nicht offenkundig ist und das betroffene Unternehmen die Tatsache nicht kundgeben will . Die von der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Deutschkurse für Flüchtlinge sind im Unter- schied zu anderen Maßnahmen, die unter Nennung der Teilnehmerplätze ausgeschrieben und bei denen die Na- men der Träger im Rahmen der Zuschlagserteilung veröf- fentlicht werden, ohne Ausschreibung gefördert worden . Damit sind die Namen der Träger nicht offenkundig . Die Angaben zählen zu den Betriebs- und Geschäftsgeheim- nissen im Sinne des § 203 Absatz 2 Nummer 1 StGB . Für diejenigen, die über Kenntnisse der Branchenüblichkei- ten verfügen, lassen die Angaben Rückschlüsse auf den Umfang der abgerechneten Leistungen zu . Die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnis- sen unterliegt dem Schutz des Artikels 12 Absatz 1 GG, den die Bundesregierung auch bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen zu beachten hat . Die uneinge- schränkte Beantwortung der Anfrage auch hinsichtlich der geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse würde den Grundrechtsschutz der Anbieter der Einstiegs- kurse insoweit aushöhlen . Denn der Allgemeinheit wären die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zugänglich, sie hätten ihre Eigenschaft als Geheimnisse verloren . Die Information darf daher nur dann weitergegeben werden, wenn das Geheimhaltungsinteresse der Anbie- ter wirksam geschützt ist . Da den Anbietern durch das Bekanntwerden ein Nachteil entstehen könnte und diese auf die Wahrung der Vertraulichkeit vertrauen können müssen, ist die Liste mit den zwanzig größten Anbietern VS-VERTRAULICH eingestuft worden . Eine Zuordnung der ermittelten Anbieter zu Arbeit- geberverbänden oder Gewerkschaften ist nicht möglich . Bei den Anbietern handelt es sich um rechtlich eigenstän- dige Unternehmen . Anlage 23 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 28): Wie soll die im Kabinettsentwurf des Gentechnikgesetzes beschriebene Einzelfallprüfung von mit neuen Gentechnikver- fahren erzeugten Organismen bis zu einer bindenden Entschei- dung auf EU-Ebene erfolgen, und welche Bundesbehörden werden dabei beteiligt? Bei Einzelfallprüfungen im Gentechnikrecht soll eine prozess- und produktbezogene Betrachtung und Bewer- tung vorgenommen werden . Erfolgt eine Prüfung durch das Bundesamt für Ver- braucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als „zuständige Behörde“ nach der EU-Freisetzungs- richtlinie 2001/18/EG, sind weitere Bundesbehörden wie etwa das Bundesamt für Naturschutz, das Robert Koch-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Julius-Kühn-Institut, das Bundesforschungsinsti- tut für Kulturpflanzen sowie gegebenenfalls das Fried- rich-Loeffler-Institut gemäß den gesetzlichen Vorschrif- ten zu beteiligen . Inwieweit darüber hinaus weitere Beteiligungen stattfinden sollen, wird in der Bundesre- gierung noch diskutiert . Anlage 24 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 29): Auf welcher Rechtsgrundlage bewegt sich die Bundes- regierung bei der auch produktbezogenen Betrachtung im Rahmen der geplanten Einführung von Einzelfallprüfungen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass beispielsweise das Rechtsgutachten von Professor Dr . Dr . Tade M . Spranger im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) eine aus- schließlich prozessbezogene Betrachtung für rechtlich zuläs- sig hält, und wie begründet die Bundesregierung, dass keine abschließende Liste neuer Gentechnikverfahren im Gesetzent- wurf aufgeführt wird? Die Auslegung des geltenden EU-Rechts, die die Bun- desregierung in ihrem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes zum Ausdruck bringt, steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer an- derweitigen bindenden Bewertung auf EU-Ebene . Sie bezieht sich bewusst nicht auf eine abschließende Liste von Verfahren, weil sich die stark innovationsgeprägten Neuen Techniken stetig in der Entwicklung befinden. Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19753 (A) (C) (B) (D) Anlage 25 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 30): Aus welchen Motiven hat die Bundesregierung im aktuel- len Gentechnikgesetzentwurf dem bekannten Vorsorgeprin- zip ein unter anderem vom Verband der Chemischen Indus- trie e . V . (VCI) seit Jahren gefordertes „Innovationsprinzip“ (www .vci .de/themen/bildung-forschung/forschungspolitik/ wir- brauchen-ein-innovationsprinzip-in-europa-editorial- cr-05-2015 .jsp) nach meiner Auffassung scheinbar gleichran- gig zur Seite gestellt, und wie soll dieses bei der Bewertung von mit neuen Gentechnikverfahren erzeugten Organismen operationalisiert werden? Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei der Freisetzung und dem Inverkehrbringen von Organismen, die mittels neuer Züchtungstechniken wie CRISPR (Clus- tered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats)/ Cas9 erzeugt worden sind, unter Zugrundelegung des Vorsorgeprinzips und des Innovationsprinzips ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet wird . Die Operationali- sierung erfolgt im Rahmen von Einzelfallprüfungen . Anlage 26 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 31): Liegen den Zulassungsbehörden in Deutschland schon Anträge auf Zulassung von mit neuen Gentechnikverfahren erzeugten Organismen vor, und wie genau (Verfahren, Bedin- gungen etc .) soll das im Gesetzentwurf angenommene hohe Maß an Sicherheit durch die geplante prozess- und produkt- bezogene Betrachtung und Bewertung gewährleistet werden (Doppelprüfungen: sowohl prozess- als auch produktbezogene Betrachtung und Bewertung)? Anträge auf Zulassung von mit neuen Techniken er- zeugten Organismen liegen in Deutschland und auf EU-Ebene derzeit nicht vor . Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei der Freisetzung und dem Inverkehrbringen von Organis- men, die mittels neuer Züchtungstechniken wie CRISPR (Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats)/Cas9 erzeugt worden sind, unter Zugrundele- gung des Vorsorgeprinzips und des Innovationsprinzips ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet wird . Vorbe- haltlich einer anderweitig bindenden Entscheidung auf EU-Ebene wird zu diesem Zweck im Rahmen von Ein- zelfallprüfungen im Gentechnikrecht eine prozess- und produktbezogene Betrachtung und Bewertung zugrunde gelegt . Eine Doppelprüfung in dem Sinne, dass die glei- che Prüfung zweimal vorgenommen würde, ist damit nicht verbunden . Anlage 27 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 32): Wie viele Rekrutinnen und Rekruten sind bisher im Jahr 2016 als Minderjährige in den Dienst der Bundeswehr eingetreten, und mit welcher Begründung folgt die Bundes- regierung nicht der Empfehlung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, das Mindestalter für die Rekrutierung auf 18 Jahre anzuheben? Im Jahr 2016 haben bislang mit Stand vom 31 . Okto- ber 2016 1 576 Personen im Alter von 17 Jahren ihren militärischen Dienst bei der Bundeswehr angetreten . Der freiwillige Dienst in der Bundeswehr als Soldatin oder Soldat ist mit dem Erreichen des 17 . Lebensjahres möglich . Damit vollzieht Deutschland seine Rekrutie- rungspraxis vollständig im Einklang mit eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen. Die Bundesregierung möchte qualifizierten Jugend- lichen mit Interesse für den Dienst in den Streitkräften auch weiterhin die Möglichkeit eröffnen, vor dem Errei- chen der Volljährigkeit eine Ausbildung bei der Bundes- wehr ohne Wartezeit und weitere Nachteile gegenüber gleichaltrigen Berufseinsteigern beginnen zu können . Anlage 28 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/10201, Frage 33): Wann soll das eigentlich für den 28 . Oktober 2016 beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr terminierte Angebot für die als Übergangs- lösung vom Rüstungskonzern Airbus als Hauptauftragneh- mer zu beschaffenden Drohnensysteme Heron TP vorliegen (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 40 des Abgeordneten Dr . Alexander S . Neu, Plenarpro- tokoll 18/195, Anlage 29 und Antwort auf meine schriftliche Frage 10/167), und sofern das Angebot mittlerweile verspätet einging, wie verteilen sich dort nach Vorstellungen von Airbus die aufgeführten Gesamtkosten (bitte benennen) auf die Be- reiche Luftfahrzeuge, Bodenstationen, Satellitenkapazität zur Datenübertragung, Ausbildung, Betrieb im Einsatzland? Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat die Frist zur Vorlage des Angebotes für den Heron TP beim zu- ständigen Vertragsreferat vom 28 . Oktober 2016 auf den heutigen 9 . November 2016 verlängert . Das Angebot ist am heutigen Vormittag fristgerecht eingegangen und wird nun durch das BAAINBw ausge- wertet . Daher ist eine Aussage zur im Angebot enthalte- nen Verteilung der Gesamtkosten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich . http://www.vci.de/themen/bildung-forschung/forschungspolitik/wir-brauchen-ein-innovationsprinzip-in-europa-editorial-cr-05-2015.jsp http://www.vci.de/themen/bildung-forschung/forschungspolitik/wir-brauchen-ein-innovationsprinzip-in-europa-editorial-cr-05-2015.jsp http://www.vci.de/themen/bildung-forschung/forschungspolitik/wir-brauchen-ein-innovationsprinzip-in-europa-editorial-cr-05-2015.jsp Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 201619754 (A) (C) (B) (D) Anlage 29 Antwort der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra- ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/10201, Frage 34): Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregie- rung in den Jahren 2005 bis 2015 jeweils aus der privaten (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ge- wechselt, und welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die drei häufigsten Gründe für diese Wechsel vor? Die Zahl der Wechsel aus der PKV in die GKV für die letzten 10 Jahre ergeben sich aus Tabelle 1 . Gesicherte Kenntnisse über die konkreten Wechselgründe liegen der Bundesregierung nicht vor . Tabelle 1: Wechsel aus der PKV in die GKV Jahr Abgänge zur GKV 2015 139 900 2014 145 700 2013 161 200 2012 162 400 2011 157 600 2010 153 200 2009 146 500 2008 151 000 2007 154 700 2006 143 900 2005 154 200 Quelle: Zahlenportal des PKV-Verbandes . Anlage 30 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 35): Plant die Bundesregierung, im Personenbeförderungsge- setz eine neue Verordnungsermächtigung zu schaffen, die es den Bundesländern ermöglicht, bei der Genehmigung von Linienverkehren mit Bussen und Gelegenheitsverkehren mit Taxen und Mietwagen die Einhaltung höherer Emissionsstan- dards zu verlangen, und, wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und in welcher Weise, bei der personenbeförderungsrechtlichen Geneh- migung von Taxen und Mietwagen die Einhaltung höhe- rer Emissionsstandards festgelegt werden können . Für den Linienverkehr mit Bussen wird darauf hinge- wiesen, dass es den Ländern im Rahmen der Organisati- on und Finanzierung des ÖPNV schon heute möglich ist, bei der Vergabe von Konzessionen Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge zu stellen . Anlage 31 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 36): Plant die Bundesregierung, durch Förderprogramme für Taxiunternehmen und Carsharing-Betreiber Anreize für einen Umstieg auf alternative Antriebe zu schaffen, um die Luftqua- lität in Städten zu verbessern, und, wenn nein, warum nicht? Mit der Förderrichtlinie zur batterieelektrischen Elek- tromobilität von Juni 2015 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein wichtiges In- strument für den Ausbau der Elektromobilität vor Ort in Städten, Gemeinden und Kreisen geschaffen . Im Kontext der Unterstützung der Beschaffung von Elektrofahrzeu- gen und damit verbundener Maßnahmen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur können auch Taxiunternehmen und Carsharing-Betreiber gefördert werden . Das För- derprogramm insgesamt ist mit jährlich 30 Millionen Euro ausgestattet . Ergänzend werden mit dem Förder- programm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ 300 Millionen Euro für die Periode von 2017 bis 2020 zur Verfügung gestellt . Analoge Förder- möglichkeiten für Brennstoffzellenfahrzeuge bestehen im Zuge der Fortsetzung des Nationalen Innovationspro- gramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II), welches in der Periode von 2016 bis 2019 mit 247 Millionen Euro ausgestattet ist . Anlage 32 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 37): Was kostete auf Basis der realen Ausgaben des Bundes in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt der Neubau von einem Kilometer Bundesfernstraße (bitte in Bundesautobahn und Bundesstraße aufschlüsseln), und wie viel kostet bei gleicher Berechnung im Vergleich der Bau von einem Kilometer Rad- weg (bitte nach Radschnellwegen, separaten Radwegen und Radstreifen aufschlüsseln)? Die durchschnittlichen Kosten für den Neubau von ei- nem Kilometer Autobahn belaufen sich auf 10 Millionen Euro, für einen Kilometer Bundesstraße auf 5 Millionen Euro, wobei je nach Topografie und Lage in Ballungsge- bieten erhebliche Schwankungsbreiten auftreten können . Entlang der Bundesstraßen werden oft straßenbeglei- tende (separate) Radwege angebaut . Im Rahmen dieses Ausbaus wurden in den letzten fünf Jahren rund 330 Mil- lionen Euro ausgegeben und fast 1 200 Kilometer Rad- wege hergestellt (Durchschnittskosten: 0,27 Millionen Euro/Kilometer) . Erkenntnisse über Kosten von Rad- fahrstreifen liegen der Bundesregierung nicht vor . Der Neubau von Radschnellwegen kostet im Vergleich bei gleicher Berechnung nach ersten Kostenschätzungen der Länder rund 1,5 Millionen Euro pro Kilometer . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19755 (A) (C) (B) (D) Anlage 33 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 38): Inwiefern sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, aus- schließlich mit einer Ausbaustrecke den Schienenverkehrskor- ridor zwischen Hannover und Bielefeld in der Weise auszu- bauen, dass eine Fahrzeit im Rahmen des Deutschland-Taktes ermöglicht wird, und zwischen welchen Knotenbahnhöfen muss für die Passfähigkeit dieses Schienenverkehrskorridors in den Deutschland-Takt eine Fahrtzeitverkürzung erzielt wer- den? Nur durch eine deutliche Fahrzeitverkürzung um circa 8 Minuten erreichte das Projekt ABS/NBS Han- nover–Bielefeld ein positives NKV in der Bewertung für den BVWP 2030 . Die Beschleunigung der Strecke Hannover–Bielefeld besitzt dabei eine zentrale Bedeu- tung für die Realisierung des im Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 vereinbarten Deutschland-Taktes . Erst die Fahrzeitverkürzung auf dieser Ost-West-Hauptachse ermöglicht die Abstimmung der Taktknoten Hannover, Dortmund und Osnabrück und die Einbindung des Bahn- hofs Minden in das Taktsystem des Fernverkehrs . Es ist nicht Aufgabe der Bundesverkehrswegeplanung und des Schienenwegeausbaugesetzes, konkrete Trassen- führungen aus- oder abzuwählen . Dies ist nachfolgenden Planungsverfahren vorbehalten, in denen unter intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung eine Untersuchung aller Alter- nativen und eine Abwägung der Betroffenheiten stattfin- den . Die Ausarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen zur Erreichung der Fahrzeitverkürzung ist demzufolge Gegenstand der weiteren Planungsschritte . Ein Ausbau der Bestandsstrecke ist dabei grundsätzlich denkbar . Anlage 34 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 39): Ist die Bundesregierung für oder gegen die Einbeziehung von Bussen in das Lkw-Mautsystem ab August 2018, das gera- de neu ausgeschrieben wird (vergleiche „Der Bund liebäugelt mit einer Fernbusmaut“, FAZ vom 3 . November 2016), und bis wann (bitte genaues Datum angeben) rechnet die Bundes- regierung mit dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens? Die Ausschreibung zum Weiterbetrieb des Maut- systems berücksichtigt den Prüfauftrag aus dem Ge- setzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen aus dem Frühjahr dieses Jahres . Dieser Gesetzentwurf enthält einen Prüfauftrag zur Einführung einer Fernbusmaut . Anlage 35 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck- sache 18/10201, Frage 40): Ist es zutreffend, dass sich die Bundesregierung mit der EU-Kommission auf einen Kompromiss zur Pkw-Maut ge- einigt hat bzw . vor einer Einigung steht (www .ad-hoc-news . de/in-den-verhandlungen-zwischen-bundesverkehrsminister- alexander-dobrindt-csu-und--/de/News/51844241), und wenn ja, welchen genauen Inhaltes ist diese Einigung? Zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der EU-Kommissi- on gibt es Gespräche über die Infrastrukturabgabe . Das BMVI ist zuversichtlich, dass noch im November eine Einigung gefunden werden kann . Anlage 36 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck- sache 18/10201, Frage 41): Welche prognostische jährliche Steigerung der fossilen Kraftstoffpreise liegt der Verkehrsprognose für den Bundes- verkehrswegeplan 2030 zugrunde, und welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um die der Verkehrsprognose zu- grunde liegenden Annahmen bezüglich dieser Kraftstoffprei- sentwicklung auch praktisch sicherzustellen? In der Verkehrsprognose 2030 wird als Annahme für die Entwicklung der Kraftstoffpreise bis 2030 gegenüber 2010 eine durchschnittliche reale Steigerung von 2 Pro- zent pro Jahr zugrunde gelegt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen auf Bundestagsdrucksache 18/10081 verwiesen . http://www.ad-hoc-news.de/in-den-verhandlungen-zwischen-bundesverkehrsminister-alexander-dobrindt-csu-und--/de/News/51844241 http://www.ad-hoc-news.de/in-den-verhandlungen-zwischen-bundesverkehrsminister-alexander-dobrindt-csu-und--/de/News/51844241 http://www.ad-hoc-news.de/in-den-verhandlungen-zwischen-bundesverkehrsminister-alexander-dobrindt-csu-und--/de/News/51844241 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 198. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Arzneimittelrechtliche Vorschriften (2. Lesung) TOP 2 Befragung der Bundesregierung TOP 3 Fragestunde Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Kollege Beck, Sie haben die Möglichkeit zur

    Nachfrage .



Rede von Volker Beck
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Staatssekretär, zunächst einmal vielen Dank da-

für, dass wir überhaupt so weit gekommen sind . Wir ha-
ben ja immer gedrängt, und wir sind ganz bei Ihnen, was
die Rehabilitierung angeht .

Bei der Entschädigung will ich Ihnen Folgendes nahe-
legen: Für Homosexuelle aus der Zeit des Nationalsozia-
lismus gibt es schon eine entsprechende Entschädigungs-
praxis: AKG-Härtefonds . Danach sind Freiheitsschäden,
Gesundheitsschäden sowie Berufs- und Rentenschäden
entschädigungsfähig . In Ihrem Gesetzentwurf sind nur
noch Freiheitsschäden aufgrund von Verurteilungen ent-
schädigungsfähig .

Die Menschen, deren Homosexualität damals auf-
grund der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens be-
kannt wurde, wurden trotz strafgerichtlichem Freispruch
aus dem Beamtenverhältnis entlassen, haben oftmals
ihre Wohnung und ihren Arbeitsplatz verloren . Diese
Menschen haben noch heute geringere Renten, weil ihre
Berufskarriere nach dem Bekanntwerden ihrer Homose-
xualität aufgrund der Eröffnung eines Verfahrens beendet
war . Diesen Menschen hilft eine Kollektiventschädigung
nicht; denn ihre Renten bleiben dann weiterhin geringer,
als wenn ihnen das aufgrund des Unrechtsparagrafen 175
nicht passiert wäre .

Ich will Sie fragen: Sind Sie bereit, noch einmal die
Praxis des AKG-Härtefonds dahin gehend zu überprüfen,

Staatsministerin Dr. Maria Böhmer






(A) (C)



(B) (D)


ob man daraus Regelungen auch für die Entschädigung
der nach 1945 verfolgten Homosexuellen übernehmen
kann?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Staatssekretär .

    C