Plenarprotokoll 18/198
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
198. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 9. November 2016
Inhalt:
Zusätzliche Ausschussüberweisungen . . . . . . 19697 B
Tagesordnungspunkt 1:
Zweite Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Vierten Geset-
zes zur Änderung arzneimittelrechtlicher
und anderer Vorschriften
Drucksachen 18/8034, 18/8333, 18/8461
Nr . 1 .5, 18/10056 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19697 B
Dr . Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 19697 D
Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19699 C
Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . . 19700 D
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19701 D
Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 19703 C
Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 19704 D
Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19706 A
Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19707 B
Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 19708 C
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19709 C
Dr . Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 19710 D
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19712 A
Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 19713 A
Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 19714 B
Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 19715 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19716 C
Sabine Dittmar (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19717 C
Dirk Heidenblut (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19718 B
Namentliche
Abstimmungen . . . . . . . . 19719 C, 19722 B, 19726 A
Ergebnisse . . . . . . . . . . . . 19719 D, 19723 C, 19726 C
Tagesordnungspunkt 2:
Befragung der Bundesregierung: Nationaler
Strategierahmen über den Aufbau der Infra-
struktur für alternative Kraftstoffe als Teil
der Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19730 B
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19731 A
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19731 B
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 19731 C
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19731 D
Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 19731 D
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 A
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 A
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 B
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 C
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 C
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016II
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 D
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19733 A
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19733 A
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19733 B
Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 19733 C
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19733 C
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19733 D
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19734 A
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19734 B
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19734 C
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 19734 D
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19735 A
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19735 A
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19735 B
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19735 B
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19735 C
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde
Drucksache 18/10201 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19735 D
Mündliche Frage 7
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zwischen- und Endlagerrückstellungen
beim Energieversorgungsunternehmen
EnBW für die Kompakte Natriumgekühlte
Kernreaktoranlage Karlsruhe
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi 19736 B
Zusatzfrage
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19736 C
Mündliche Frage 8
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausgaben der Atomkraftwerke betreiben-
den Energieversorgungsunternehmen für
die kerntechnische Entsorgung in den Jah-
ren 2015 und 2016
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19737 A
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19737 B
Mündliche Frage 16
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zahlung sogenannter Märtyrerrenten an
Terroristen durch palästinensische Stellen
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19738 B
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19738 B
Mündliche Frage 24
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Möglicher Verlust der bürgerlichen Exis-
tenz durch die Eröffnung eines Ermitt-
lungsverfahrens nach den früheren §§ 175
bzw. § 175a StGB
Antwort
Christian Lange, Parl . Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19739 C
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19739 D
Mündliche Frage 25
Katrin Werner (DIE LINKE)
Kosten des Projekts zur Bewusstseinsbil-
dung für Menschen mit Behinderungen in
der Gesellschaft
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19740 C
Zusatzfragen
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19740 C
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19741 B
Mündliche Frage 26
Katrin Werner (DIE LINKE)
Freie Wahl von Wohnort und Wohnform
für Menschen mit Behinderungen
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 III
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19741 C
Zusatzfragen
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19741 C
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19742 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19743 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 19745 A
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Stellenwert des barrierefreien Tourismus
im Bundeswettbewerb für nachhaltige Tou-
rismusdestinationen
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19745 C
Anlage 3
Mündliche Frage 2
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Konsequenzen aus den Entlassungen von
akademischem Lehrpersonal an der Tür-
kisch-Deutschen Universität in Istanbul
Antwort
Thomas Rachel, Parl . Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19746 A
Anlage 4
Mündliche Frage 3
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge
in einer Berufsausbildung in Bayern
Antwort
Stefan Müller, Parl . Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19746 B
Anlage 5
Mündliche Frage 4
Niema Movassat (DIE LINKE)
Bedenken des EU-Parlaments bezüglich des
EU-Treuhandfonds für Afrika
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19746 C
Anlage 6
Mündliche Frage 5
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aktueller Stand des Marshallplans für Afri-
ka
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19746 D
Anlage 7
Mündliche Frage 6
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Einstufung des sogenannten Unabhängigen
Gremiums zur Ausland-Ausland-Fernmel-
deaufklärung des Bundesnachrichtendiens-
tes als Teil der Exekutive
Antwort
Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 19747 A
Anlage 8
Mündliche Frage 9
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Position der Bundesregierung zu den Ver-
handlungen über den Umbau des Atomun-
ternehmens Urenco
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19747 B
Anlage 9
Mündliche Frage 10
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Möglicher Giftgaseinsatz in Darfur
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19747 C
Anlage 10
Mündliche Frage 11
Auswirkungen der Einschränkungen
für Wissenschaftler in der Türkei auf
deutsch-türkische Wissenschaftskooperati-
onen
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016IV
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19747 D
Anlage 11
Mündliche Frage 12
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Festnahme von Abgeordneten der türki-
schen Oppositionspartei HDP
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19748 B
Anlage 12
Mündliche Frage 13
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Beabsichtigte Wiedereinführung der Todes-
strafe in der Türkei
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19748 C
Anlage 13
Mündliche Frage 14
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Verhaftungen von Abgeordneten der türki-
schen Oppositionspartei HDP
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19748 D
Anlage 14
Mündliche Frage 15
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Gebietsansprüche der Türkei
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19749 B
Anlage 15
Mündliche Frage 17
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Schutz der Zivilbevölkerung bei Bombar-
dierungen des sogenannten IS in Syrien
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19749 C
Anlage 16
Mündliche Frage 18
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausstellung eines Diplomatenpasses für den
Präsidenten des Internationalen Olympi-
schen Komitees
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19749 D
Anlage 17
Mündliche Frage 19
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vergabe der EuroGames an Weißrussland
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19750 A
Anlage 18
Mündliche Frage 20
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausspähung deutscher Server und Imple-
mentierung von Schadsoftware durch die
NSA
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19750 B
Anlage 19
Mündliche Frage 21
Niema Movassat (DIE LINKE)
Zusammenarbeit der EU mit Äthiopien im
Rahmen der Europäischen Migrationsagen-
da
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19750 D
Anlage 20
Mündliche Frage 22
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Abnahme von Fingerabdrücken bei uner-
laubt eingereisten Personen
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19751 A
Anlage 21
Mündliche Frage 23
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 V
Entscheidungspraxis und Länderbeurtei-
lung zur Gewährung von Flüchtlingsschutz
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19751 C
Anlage 22
Mündliche Frage 27
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Anbieter der von der Bundesagentur für
Arbeit finanzierten Deutschkurse für
Flüchtlinge
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19752 A
Anlage 23
Mündliche Frage 28
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einzelfallprüfung von mit neuen Gentech-
nikverfahren erzeugten Organismen
Antwort
Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 19752 C
Anlage 24
Mündliche Frage 29
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Rechtsgrundlage der produktbezogenen
Betrachtung im Rahmen der geplanten Ein-
zelfallprüfungen von mit neuen Gentech-
nikverfahren erzeugten Organismen
Antwort
Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 19752 D
Anlage 25
Mündliche Frage 30
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stellenwert des Innovationsprinzips im
Gentechnikgesetzentwurf
Antwort
Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 19753 A
Anlage 26
Mündliche Frage 31
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anträge auf Zulassung von mit neuen Gen-
technikverfahren erzeugten Organismen
Antwort
Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 19753 A
Anlage 27
Mündliche Frage 32
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Eintritt von Minderjährigen in die Bundes-
wehr im Jahr 2016
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19753 C
Anlage 28
Mündliche Frage 33
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Vorlage des Angebots für Drohnen des Typs
Heron TP
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19753 D
Anlage 29
Mündliche Frage 34
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Wechsel aus der privaten in die gesetzliche
Krankenversicherung in den Jahren 2005
bis 2015
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19754 A
Anlage 30
Mündliche Frage 35
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Regelung zur Einhaltung höherer Emissi-
onsstandards bei der Genehmigung von Li-
nien- und Gelegenheitsverkehren
Antwort
Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19754 B
Anlage 31
Mündliche Frage 36
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016VI
Förderprogramme für Taxi- und Carsha-
ring-Unternehmen zur Schaffung von An-
reizen für einen Umstieg auf alternative
Antriebe
Antwort
Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19754 C
Anlage 32
Mündliche Frage 37
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vergleich der Neubaukosten von Bundes-
fernstraßen und Radwegen
Antwort
Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19754 D
Anlage 33
Mündliche Frage 38
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ermöglichung einer Fahrzeit im Rahmen
des Deutschland-Taktes durch den Ausbau
des Schienenverkehrskorridors zwischen
Hannover und Bielefeld
Antwort
Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19755 A
Anlage 34
Mündliche Frage 39
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einbeziehung von Bussen in das Lkw-Maut-
system
Antwort
Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19755 B
Anlage 35
Mündliche Frage 40
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Einigung mit der EU-Kommission zur Pkw-
Maut
Antwort
Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19755 C
Anlage 36
Mündliche Frage 41
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Prognose der jährlichen Steigerung fossiler
Kraftstoffpreise für den Bundesverkehrs-
wegeplan 2030
Antwort
Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19755 C
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19697
198. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 9. November 2016
Beginn: 13 .01 Uhr
Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19745
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09 .11 .2016
Buchholz, Christine DIE LINKE 09 .11 .2016
Bülow, Marco SPD 09 .11 .2016
Ernst, Klaus DIE LINKE 09 .11 .2016
Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 09 .11 .2016
Groneberg, Gabriele SPD 09 .11 .2016
Groth, Annette DIE LINKE 09 .11 .2016
Hänsel, Heike DIE LINKE 09 .11 .2016
Hein, Dr . Rosemarie DIE LINKE 09 .11 .2016
Hellmich, Wolfgang SPD 09 .11 .2016
Hintze, Peter CDU/CSU 09 .11 .2016
Jüttner, Dr . Egon CDU/CSU 09 .11 .2016
Keul, Katja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09 .11 .2016
Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09 .11 .2016
Kömpel, Birgit SPD 09 .11 .2016
Obermeier, Julia CDU/CSU 09 .11 .2016
Petzold (Havelland),
Harald
DIE LINKE 09 .11 .2016
Renner, Martina DIE LINKE 09 .11 .2016
Ripsam, Iris CDU/CSU 09 .11 .2016
Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09 .11 .2016
Schlecht, Michael DIE LINKE 09 .11 .2016
Thönnes, Franz SPD 09 .11 .2016
Wawzyniak, Halina DIE LINKE 09 .11 .2016
Zeulner, Emmi * CDU/CSU 09 .11 .2016
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Zimmermann
(Zwickau), Sabine
DIE LINKE 09 .11 .2016
Zimmermann, Dr . Jens SPD 09 .11 .2016
*aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes
Anlage 2
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LIN-
KE) (Drucksache 18/10201, Frage 1):
Welchen Stellenwert hat – auch mit Blick auf die Ziele für
eine nachhaltige Entwicklung (SDG) und die UN-Behinder-
tenrechtskonvention – im gemeinsam vom Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
sowie dem Deutschen Tourismusverband e . V . (DTV) ausge-
lobten Bundeswettbewerb für nachhaltige Tourismusdestinati-
onen in Deutschland (siehe gemeinsame Pressemitteilung vom
31 . Oktober 2016) das Thema barrierefreier Tourismus, und
warum ist kein Vertreter der Behindertenselbsthilfe, zum Bei-
spiel ein Vertreter des Vereins Tourismus für Alle Deutschland
e . V ., als Jurymitglied an diesem Bundeswettbewerb beteiligt?
Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit sollte nach
Meinung der Bundesregierung auch bei der Ausgestal-
tung nachhaltiger Tourismusangebote einen hohen Stel-
lenwert einnehmen und wird im Fragenkatalog zum Bun-
deswettbewerb „Nachhaltige Tourismusdestinationen in
Deutschland“ des Deutschen Tourismusverbandes DTV
als eines der Kriterien aufgeführt .
Der Bundeswettbewerb deckt alle Aspekte der drei
Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie, Ökologie und
Soziales ab . Zusätzlich wurden vier Schwerpunktthemen
ausgewählt, für die Sonderpreise vorgesehen sind: Nach-
haltige Mobilität, Klimaschutz/Ressourcen- und Energie-
effizienz, Biodiversität sowie Regionalität. Hieraus leitet
sich die Zusammensetzung des projektbegleitenden Bei-
rates von 20 Expertinnen und Experten ab, die einschlägi-
ge Erfahrungen und Wissen aus Kommunen, Verbänden,
Unternehmen und Politik in den Entscheidungsprozess
einbringen . Alle Informationen hierzu sind auch auf der
Wettbewerbs-Homepage unter www . bundeswettbewerb-
tourismusdestinationen .de aufgeführt .
Die unabhängige Expertenjury wird sich aus acht bis
neun Mitgliedern des Beirats zusammensetzen: aus Ver-
treterinnen und Vertretern des DTV, BMUB und BfN,
der Deutschen Zentrale für Tourismus DZT, eines kom-
munalen Spitzenverbandes, eines Naturschutz- und/oder
Umweltverbandes und eines Reiseveranstalters . Damit
http://www.bundeswettbewerb-tourismusdestinationen.de
http://www.bundeswettbewerb-tourismusdestinationen.de
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 201619746
(A) (C)
(B) (D)
deckt sie touristisches Expertenwissen aus allen Nach-
haltigkeitsdimensionen ab .
Anlage 3
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 2):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
den Entlassungen von akademischem Lehrpersonal an der
Türkisch-Deutschen Universität in Istanbul (siehe Die Welt
vom 2 . November 2016), und wie vertragen sich die Entlas-
sungen mit dem Kodex des Deutschen Akademischen Aus-
tauschdienstes (DAAD) und der Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) für deutsche Hochschulprojekte im Ausland (www .
daad .de/ medien/hochschulen/projekte/studienangebote/
kodex_fuer_deutsche_hochschulprojekte_im_ausland_01 .
pdf), in dem festgehalten wird: „Deutsche Hochschulprojekte
im Ausland … gewährleisten die Freiheit von Forschung und
Lehre“?
Die Bundesregierung betrachtet die aktuelle Entwick-
lung mit großer Sorge .
Gleichwohl ist das Offenhalten der Kooperationswe-
ge der Türkisch-Deutschen Universität (TDU) mit ihren
deutschen Partnern gerade in den aktuell schwierigen
Zeiten richtig . Bilaterale Bildungs- und Wissenschafts-
zusammenarbeit ist langfristig angelegt . Sie dient dem
Ziel der gesellschaftlichen Entwicklung, der Stärkung
der Zivilgesellschaft und schafft Chancen für die Jugend
in den Partnerländern .
Nur durch den steten Dialog mit unseren internatio-
nalen Partnern ist es möglich, Impulse und Anstöße für
eine positive Entwicklung in Fragen der Freiheit von
Wissenschaft und Forschung zu geben . Die Bundesregie-
rung und der DAAD wirken auch weiterhin im Rahmen
ihrer Möglichkeiten auf die Einhaltung der Freiheit von
Forschung und Lehre hin .
Anlage 4
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der
Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 3):
Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Gedul-
dete sowie Flüchtlinge mit Anerkennung absolvieren derzeit
nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern eine nach
dem Berufsbildungsgesetz bzw . dem Gesetz zur Ordnung des
Handwerks anerkannte Berufsausbildung (bitte nach den Be-
reichen Handwerk, Industrie und Handel, börsennotierte Un-
ternehmen und öffentlicher Dienst aufschlüsseln)?
Valide Aussagen zu Asylbewerberinnen und Asylbe-
werbern, Geduldeten sowie anerkannten Flüchtlingen,
die in Bayern eine Ausbildung absolvieren, sind der Bun-
desregierung anhand der vorliegenden Daten nicht mög-
lich . Grund hierfür ist, dass weder die Merkmale „Asyl-
bewerber/-in“ oder „geflüchtete Person“ noch Angaben
zum Aufenthaltsstatus in der Berufsbildungsstatistik der
statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfasst
werden .
Anlage 5
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10201, Frage 4):
Inwiefern sind für die Bundesregierung die Befürch-
tungen des EU-Parlaments (EU-Dokument P8_TA-
PROV(2016)0337) bezüglich des EU-Treuhandfonds für
Afrika berechtigt (insbesondere die Befürchtungen, dass die
Finanzierung des EU-Treuhandfonds zulasten anderer Ent-
wicklungsziele gehe – Punkt 10 –, die Entwicklungsgelder
der EU missbräuchlich verwendet werden – Punkt 18 – sowie
Menschenrechte möglicherweise verletzt werden, wenn zur
Eindämmung der Migrationsströme die Zusammenarbeit mit
Ländern gehört, in denen systematische bzw . schwere Grund-
rechtsverstöße begangen werden – Punkt 33), und was wird
die Bundesregierung konkret unternehmen, damit diese Be-
fürchtungen nicht eintreten?
Der Großteil der Mittel des EU-Treuhandfonds
stammt aus der Reserve des 11 . Europäischen Entwick-
lungsfonds (EEF), die noch keinem bestimmten Zweck
zugeordnet war . Die Entwicklungsziele des EEF bleiben
davon unberührt .
Hinsichtlich möglicher Risiken bei der Mittelverwen-
dung gelten bestehende EU-Regularien und Sorgfalts-
pflichten. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf
verwiesen, dass die ODA-Anrechenbarkeit der Vorhaben
des EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) ge-
mäß EEF-Regularien und der Regularien des Instruments
für Entwicklungszusammenarbeit (EZI) gewährleistet
sein muss . Die Kommission bestätigte diesen Grundsatz .
Die Strategiedokumente des Fonds unterstreichen
die Bedeutung menschenrechtlicher Standards bei der
Umsetzung von Vorhaben . Die Bundesregierung stellt
im Rahmen der politischen Steuerung sicher, dass men-
schenrechtliche Vorgaben eingehalten werden, und the-
matisiert Menschenrechte regelmäßig in Gesprächen mit
afrikanischen Partnerländern .
Anlage 6
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 5):
Wie ist der aktuelle Erarbeitungsstand des vom Bundesmi-
nister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr . Gerd Müller, angekündigten „Marshallplans“ für Afrika,
und wie stellt die Bundesregierung die Kohärenz zu dem vom
Bundesminister der Finanzen, Dr . Wolfgang Schäuble, ins Ge-
spräch gebrachten „Compact with Africa“ sicher?
Die Arbeiten an einem „Marshall-Plan“ mit Afrika
schreiten voran, sind aber noch nicht abgeschlossen .
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung ist mit dem Bundesminister der
Finanzen in regelmäßigem Austausch zum „Compact
http://www.daad.de/medien/hochschulen/projekte/studienangebote/kodex_fuer_deutsche_hochschulprojekte_im_ausland_01.pdf
http://www.daad.de/medien/hochschulen/projekte/studienangebote/kodex_fuer_deutsche_hochschulprojekte_im_ausland_01.pdf
http://www.daad.de/medien/hochschulen/projekte/studienangebote/kodex_fuer_deutsche_hochschulprojekte_im_ausland_01.pdf
http://www.daad.de/medien/hochschulen/projekte/studienangebote/kodex_fuer_deutsche_hochschulprojekte_im_ausland_01.pdf
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19747
(A) (C)
(B) (D)
with Africa“ . Dieser Compact wird als G-20-Initiative im
Finance Track mit Internationalen Organisationen (Welt-
bankgruppe, Internationaler Währungsfonds, Afrikani-
sche Entwicklungsbank) und interessierten afrikanischen
Partnern entwickelt . Er soll die Rahmenbedingungen für
private Investitionstätigkeit in Afrika verbessern .
Anlage 7
Antwort
des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Fra-
ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10201, Frage 6):
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des
Gutachters Dr . Kurt Graulich (Ausschussdrucksache 18(4)653
B Seite 24 f .), wonach das sogenannte Unabhängige Gremium
gemäß dem am 21 . Oktober 2016 beschlossenen Gesetz zur
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrich-
tendienstes (Bundestagsdrucksache 18/9041) ein Adminis-
trativorgan darstellt, und welche Maßnahmen sind nach Auf-
fassung der Bundesregierung notwendig, um den sich hieraus
ergebenden rechtlichen Problemen mit dem Richterdienst-
recht, wonach ein Richter Aufgaben der rechtsprechenden
Gewalt und Aufgaben der Exekutive oder Legislative nicht
gleichzeitig wahrnehmen darf (vergleiche § 4 Absatz 1 und 2
des Deutschen Richtergesetzes), entgegenzutreten?
Das Unabhängige Gremium ist ein Gremium sui gene-
ris . Nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 des Deutschen Richter-
gesetzes können Richter Aufgaben außerhalb der recht-
sprechenden Gewalt wahrnehmen, wenn diese Aufgaben
aufgrund eines Gesetzes Richtern zugewiesen sind . Das
BND-Gesetz stellt ein solches Gesetz dar .
Anlage 8
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 9):
Hält die Bundesregierung die Verhandlungen über den
Umbau des europäischen Atomunternehmens Urenco für
gescheitert, und welche Konsequenzen zieht sie aus der Ein-
schätzung der Urenco-Miteigentümer Eon und RWE, wonach
man „keiner Struktur zustimmen (könne), die den Wert von
Urenco beeinträchtigen und eine Veräußerung nahezu unmög-
lich machen“ (www .handelsblatt .com/unternehmen/industrie/
urenco-umbau-scheitert-an-rwe-und-e-on/14768678 .html)?
Bei jeder neuen Struktur des Anreicherungsunterneh-
mens Urenco war und ist für die Bundesregierung maß-
geblich, dass die nichtverbreitungspolitischen Eingriffs-
und Kontrollrechte der Bundesregierung gegenüber dem
Unternehmen weiterhin umfassend und zukunftsfest ver-
ankert sind .
Etwaige wirtschaftliche Erwägungen der Anteilseig-
ner von Urenco bei einer neuen Struktur sind für die Bun-
desregierung ohne Relevanz .
Bis zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen
den drei Regierungen Niederlande, Großbritannien und
Deutschland sowie Eon und RWE gilt der Status quo .
Anlage 9
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 10):
Auf die Aussagen welcher „maßgebliche(n) internationa-
le(n) Akteure auch vor Ort“ bezieht sich die Bundesregierung
in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 24 auf Bundes-
tagsdrucksache 18/9927 vom 6 . Oktober 2016, welche „erheb-
liche Zweifel an den von Amnesty International erhobenen
Vorwürfen“ eines Giftgaseinsatzes in Darfur hätten bzw . diese
als „nicht plausibel“ einstuften angesichts von Presseberich-
ten, nach denen internationale Akteure in der Region gar nicht
vertreten sind (vergleiche den Tagesspiegel vom 31 . Oktober
2016, „Berlin zweifelt an Berichten über Giftgas“), und wel-
che Konsequenzen würde die Bundesregierung für die Ko-
operation mit der sudanesischen Regierung beispielsweise im
Rahmen des sogenannten Better Migration Management zie-
hen, sollte sich der Einsatz von Giftgas bestätigen?
Die Bundesregierung nimmt die Vorwürfe sehr ernst
und geht ihnen gründlich nach . In der Antwort auf Ihre
schriftliche Frage bezogen wir uns unter anderem auf
Stellungnahmen der Friedensmission der Vereinten Na-
tionen und der Afrikanischen Union in Darfur UNAMID
(United Nations-African Union Hybrid Mission in Dar-
fur), die mit hoher Truppenpräsenz in Darfur tätig ist .
UNAMID ist bislang nicht auf Hinweise gestoßen,
dass in Darfur Chemiewaffen eingesetzt wurden . Nach
Angaben von UNAMID hat keine der bewaffneten Grup-
pen aus dem Gebiet Jebel Marra bei den regelmäßig statt-
findenden Gesprächen mit der UNAMID-Leitung einen
Einsatz chemischer Waffen angesprochen . Zudem seien
weder bei den über 17 500 UNAMID-Einsatzkräften
noch in den UNAMID-Kliniken Personen mit entspre-
chenden Symptomen bekannt geworden .
Die Bundesregierung hat Sudan sowohl in bilatera-
len Gesprächen als auch auf EU-Ebene und im Rahmen
der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen
(OVCW) mit Nachdruck aufgefordert, einer unabhängi-
gen Untersuchung durch die OVCW zuzustimmen .
Sudan ist auf ein entsprechendes Angebot der OVCW
jedoch bislang noch nicht eingegangen .
Das Vorhaben Better Migration Management zielt ins-
besondere darauf ab, menschenrechtliche Aspekte in der
Weiterentwicklung und Umsetzung von Migrationspoli-
tiken in den teilnehmenden Ländern zu stärken . Es wird
nicht in Darfur tätig . Das Programm wird durch ein Steu-
erungskomitee bestehend aus Vertreterinnen und Vertre-
tern der Innenministerien von Frankreich, Vereinigtem
Königreich, Italien und Malta sowie Vertretern der EU
und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung gesteuert .
Anlage 10
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 11):
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/urenco-umbau-scheitert-an-rwe-und-e-on/14768678.html
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/urenco-umbau-scheitert-an-rwe-und-e-on/14768678.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 201619748
(A) (C)
(B) (D)
Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Einschränkungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft-
ler in der Türkei bereits Effekte auf die Intensität der Koope-
ration zwischen deutschen und türkischen Wissenschaftsin-
stitutionen, und wie viele türkische Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Türkei in Richtung Deutschland verlassen (siehe zum Beispiel
www .duz .de/duz-magazin/2016/10/bloss-nichts-falsches-
sagen/397 oder www .taz .de/!5325869/)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Arbeits-
fähigkeit deutscher Wissenschafts- und Mittlerorganisa-
tionen in der Türkei durch die aktuellen Entwicklungen
bislang nicht wesentlich beeinträchtigt . Die Intensität
der Kooperation ist unverändert . In Einzelfällen ist es zu
Verzögerungen von Kooperationsvorhaben gekommen .
Einzelne Ansprechpartner bei türkischen Partnern sind
entlassen worden oder ins Ausland gegangen .
Die Bundesregierung beobachtet die Situation in der
Türkei mit großer Aufmerksamkeit und steht mit den
deutschen Wissenschafts- und Mittlerorganisationen vor
Ort in permanentem Dialog .
Vom 15 . Juli bis 7 . November haben 75 türkische
Wissenschaftler Visaanträge für Deutschland gestellt
(Kategorie Forscher/Gastwissenschaftler mit Vertrag) .
Dies bedeutet keine signifikante Zunahme gegenüber
dem Vergleichszeitraum im Vorjahr . Darüber hinaus hat
die Bundesregierung keine weitere Kenntnis, wie viele
türkische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die
Türkei mit Ziel Deutschland verlassen haben .
Anlage 11
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10201, Frage 12):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Festnahme von elf Abgeordneten der oppositionellen Par-
tei HDP in der Türkei, darunter die Parteichefs Selahattin
Demirtas und Figen Yüksekdag, die deren Sprecher Ayhan
Bilgen als „politische Lynchjustiz“ scharf verurteilt, und in-
wieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die
Auffassung, die HDP sei der verlängerte Arm der kurdischen
Arbeiterpartei PKK (dpa vom 4 . November 2016)?
Die Festnahmen von türkischen HDP-Abgeordneten
sind aus Sicht der Bundesregierung eine weitere drasti-
sche Verschärfung der Lage in der Türkei . Die Bundes-
regierung hat ihre Haltung umgehend auf verschiedenen
Kanälen zum Ausdruck gebracht .
So hatte Bundesaußenminister Dr . Frank-Walter
Steinmeier Staatssekretär Stephan Steinlein unmittelbar
damit beauftragt, den türkischen Geschäftsträger zu ei-
nem Gespräch ins Auswärtige Amt zu bestellen .
Bei meinem Besuch in Ankara am 4 . November habe
ich Gespräche mit HDP-Abgeordneten geführt und die
Unterstützung der Bundesregierung für Rechtsstaatlich-
keit und eine pluralistische Demokratie zum Ausdruck
gebracht .
Die Bundesregierung hat die Türkei mit Nachdruck
dazu aufgefordert, die Rechte der Opposition zu respek-
tieren und in ihrem Vorgehen gegen vermeintliche Un-
terstützer des Terrorismus Maß und Ziel zu wahren . Sie
stimmt sich in ihrem Vorgehen eng mit ihren internatio-
nalen Partnern ab .
Die PKK ist als terroristische Vereinigung von der EU
gelistet und auch in Deutschland als „ausländische terro-
ristische Vereinigung“ eingestuft .
Die HDP ist eine Partei, deren Abgeordnete durch die
Wahlen am 1 . November 2015 demokratisch legitimiert
sind .
Anlage 12
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10201, Frage 13):
Wie hat die Bundesregierung auf die in der letzten Woche
wieder bekräftigte Ankündigung des türkischen Präsidenten
reagiert, wonach die Regierung ein Gesetz zur Wiedereinfüh-
rung der Todesstrafe ins Parlament einbringen werde, er von
einer Parlamentsmehrheit dafür überzeugt sei und er das Ge-
setz ratifizieren werde, da es nicht zähle, was der Westen sagt
(www .euractiv .de/section/eu-aussenpolitik/news/erdogan-
riskiert-ausschluss-aus-dem-europarat/?nl_ref=23792008),
und inwiefern hält die Bundesregierung im Falle der Einbrin-
gung eines solchen Gesetzentwurfs durch die türkische Regie-
rung eine Initiative im Ministerkomitee des Europarates für
geeignet, die darauf zielt, entsprechend Artikel 8 des Statuts
des Europarates der Türkei aufgrund der schweren Verletzung
von Artikel 3 des Statuts des Europarates vorläufig das Recht
auf Vertretung abzusprechen?
Bei meinem Besuch in Ankara am 4 . November habe
ich auf die negativen Folgen einer Wiedereinführung der
Todesstrafe für die Türkei hingewiesen und eindringlich
appelliert, auf eine Wiedereinführung zu verzichten .
Im Übrigen geht die Haltung der Bundesregierung
klar hervor aus zahlreichen Äußerungen von Vertrete-
rinnen und Vertretern der Bundesregierung, darunter
Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel und Bundesaußen-
minister Dr . Frank-Walter Steinmeier, die vor einer Wie-
dereinführung der Todesstrafe warnen . Diese Aussagen
sind der Türkei bekannt .
Eine Wiedereinführung der Todesstrafe wäre ein Ver-
stoß gegen das Protokoll Nummer 13 zur Europäischen
Menschenrechtskonvention, das die Todesstrafe unter al-
len Umständen verbietet .
Die Türkei hat dieses Protokoll ratifiziert und ist völ-
kerrechtlich daran gebunden . Welche Folgen gegebenen-
falls daraus im Rahmen des Europarates zu ziehen wären,
müsste in dem dafür zuständigen Gremium – dem Minis-
terkomitee des Europarats – diskutiert werden .
Anlage 13
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10201, Frage 14):
http://www.duz.de/duz-magazin/2016/10/bloss-nichts-falsches-sagen/397
http://www.duz.de/duz-magazin/2016/10/bloss-nichts-falsches-sagen/397
http://www.taz.de/!5325869/
http://www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/erdogan-riskiert-ausschluss-aus-dem-europarat/?nl_ref=23792008
http://www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/erdogan-riskiert-ausschluss-aus-dem-europarat/?nl_ref=23792008
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19749
(A) (C)
(B) (D)
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Verhaftungen der demokratisch gewählten HDP-Abgeord-
neten in der Türkei, darunter auch die beiden Vorsitzenden
der HDP, Selahattin Demirtas und Figen Yüksekdag (www .
spiegel .de/politik/ausland/tuerkei-polizei-nimmt-chefs-der-
prokurdischen-hdp-fest-a-1119673 .html)?
Die Festnahmen von türkischen HDP-Abgeordneten
sind aus Sicht der Bundesregierung eine weitere drasti-
sche Verschärfung der Lage in der Türkei . Die Bundes-
regierung hat ihre Haltung umgehend auf verschiedenen
Kanälen zum Ausdruck gebracht .
So hatte Bundesaußenminister Dr . Frank-Walter
Steinmeier Staatssekretär Stephan Steinlein unmittelbar
damit beauftragt, den türkischen Geschäftsträger zu ei-
nem Gespräch ins Auswärtige Amt einzuladen .
Bei meinem Besuch in Ankara am 4 . November habe
ich Gespräche mit HDP-Abgeordneten geführt und die
Unterstützung der Bundesregierung für Rechtsstaatlich-
keit und eine pluralistische Demokratie zum Ausdruck
gebracht .
Die Bundesregierung hat die Türkei mit Nachdruck
dazu aufgefordert, die Rechte der Opposition zu respek-
tieren und in ihrem Vorgehen gegen vermeintliche Un-
terstützer des Terrorismus Maß und Ziel zu wahren . Sie
stimmt sich in ihrem Vorgehen eng mit ihren internatio-
nalen Partnern ab .
Die PKK ist als terroristische Vereinigung von der EU
gelistet und auch in Deutschland als „ausländische terro-
ristische Vereinigung“ eingestuft .
Die HDP ist eine Partei, deren Abgeordnete durch die
Wahlen am 1 . November 2015 demokratisch legitimiert
sind .
Anlage 14
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10201, Frage 15):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
neuerlichen Gebietsansprüchen des türkischen Präsidenten
Recep Tayyip Erdogan und den Vorbereitungen für einen Ein-
marsch in den Nordirak (www .jungewelt .de/m/artikel/296617 .
vor-dem-einmarsch .html)?
Die Bundesregierung hat die jüngsten Äußerungen
des türkischen Staatspräsidenten zum Irak und anderen
Nachbarstaaten zur Kenntnis genommen . Von türkischen
Plänen, in den Nordirak einzumarschieren, ist der Bun-
desregierung nichts bekannt .
Der Außenminister der Türkei hat kürzlich in einer öf-
fentlichen Stellungnahme versichert, dass die Türkei den
Vertrag von Lausanne nicht in Frage stellt .
Anlage 15
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 17):
Hält die Bundesregierung den jetzt vorgelegten – auch auf
Augenzeugenberichten, Satellitenaufnahmen, Fotos und Vi-
deo gestützten – Bericht von Amnesty International, wonach
das US-geführte Militärbündnis bei Bombardierungen des
IS in Syrien zu wenig getan hat, um die Zivilbevölkerung zu
schützen, demnach in den vergangenen beiden Jahren circa
300 Zivilisten bei Luftangriffen getötet wurden, davon allein
in drei Dörfern in der Provinz Aleppo über 100 und in dem
Ort al-Turkan mindestens 73, darunter 27 Kinder (taz vom
27 . Oktober 2016), für zutreffend, und welche Konsequenzen
zieht die Bundesregierung für den Einsatz der Tornado-Auf-
klärungsflugzeuge, die als Teil dieses Militärbündnisses dieses
durch Aufklärung und Auftanken der Bombenflugzeuge unter-
stützen?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt-
nisse zur Anzahl der bei Lufteinsätzen der internatio-
nalen Anti-IS-Koalition ums Leben gekommenen oder
verletzten Menschen vor . Die Bundeswehr verfügt nicht
über eigene Kräfte am Boden, um entsprechende Anga-
ben Dritter zu verifizieren.
Daher kann die Bundesregierung auch keine Bewer-
tung vornehmen, inwiefern die Angaben in dem genann-
ten Bericht von Amnesty International zutreffend sind .
Das humanitäre Völkerrecht verbietet gezielte Angrif-
fe auf Zivilisten ebenso wie Angriffe auf militärische Zie-
le, bei denen damit zu rechnen ist, dass sie unverhältnis-
mäßige Verluste unter Zivilisten oder Schäden an zivilen
Objekten verursachen .
Staaten sind verpflichtet, alle angemessenen Vor-
sichtsmaßnahmen zu treffen, um Verluste unter der Zi-
vilbevölkerung und die Beschädigung ziviler Objekte zu
vermeiden .
Die Aufklärungsflüge, die deutsche Tornados im Rah-
men der internationalen Anti-IS-Koalition leisten, dienen
einer Verdichtung des Gesamtlagebilds . Damit tragen sie
auch dazu bei, zivile Infrastruktur von militärischen Ob-
jekten unterscheiden zu können .
Damit sollen zivile Opfer der Lufteinsätze der An-
ti-IS-Koalition vermieden werden .
Anlage 16
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 18):
Kann die Bundesregierung den Umstand erklären, warum
laut eines Artikels in der Süddeutschen Zeitung in Bezug auf
den gegen die Richtlinien ausgestellten Diplomatenpass für
den Präsidenten des Internationalen Olympischen Komitees
(IOC) aus den noch verfügbaren Akten nicht ersichtlich ge-
wesen ist, worin damals das „besondere deutsche Interesse“
zur Ausstellung dieses Passes gesehen wurde, und worin sieht
die Bundesregierung aktuell „ein besonderes deutsches In-
teresse“ bei einem Mitglied eines privaten Vereins wie dem
http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-polizei-nimmt-chefs-der-prokurdischen-hdp-fest-a-1119673.html
http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-polizei-nimmt-chefs-der-prokurdischen-hdp-fest-a-1119673.html
http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-polizei-nimmt-chefs-der-prokurdischen-hdp-fest-a-1119673.html
http://www.jungewelt.de/m/artikel/296617.vor-dem-einmarsch.html
http://www.jungewelt.de/m/artikel/296617.vor-dem-einmarsch.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 201619750
(A) (C)
(B) (D)
IOC, welcher sich selbst eine Charta gegeben hat, Weisungen
von Regierungen nicht entgegenzunehmen, einen Diploma-
tenpass auszustellen (www .sueddeutsche .de/sport/ioc-neue-
irritationen-um-thomas-bachs-diplomatenpass-1 .3230555)?
Zunächst weist die Bundesregierung daraufhin, dass
der Diplomatenpass für Herrn Thomas Bach entspre-
chend den geltenden Vorschriften rechtmäßig erteilt wur-
de .
Im Falle von Herrn Bach wurden auf der Grundlage
des § 4 Absatz 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
über die Ausstellung amtlicher Pässe in der zur jeweili-
gen Zeit geltenden Fassung Diplomatenpässe ausgestellt .
Hierfür wurde das besondere deutsche Interesse bejaht,
das die Bundesregierung in der Förderung der olympi-
schen Bewegung sieht .
Anlage 17
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 19):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Vergabe der EuroGames an Weißrussland für deutsche Athle-
tinnen und Athleten, und welche Konsequenzen zieht die Bun-
desregierung aus dem Abstimmungsverhalten des Deutschen
Olympischen Sportbundes e . V .?
Die European Games sollen auf Beschluss des Euro-
päischen Olympischen Komitees (EOC) im Jahr 2019
in Weißrussland durchgeführt werden, es wäre dies die
zweite Auflage dieser Veranstaltung (nach Baku in Aser-
baidschan im Jahr 2015) . Veranstalter ist das Europäi-
sche Olympische Komitee .
Die Bundesregierung kann die Sportverbände durch
Übernahme der Entsendungskosten für internationa-
le Sportveranstaltungen durch Zuwendungen aus dem
Bundeshaushalt unterstützen . Beispiele hierfür sind die
Olympischen und Paralympischen Spiele . Seitens des
Zuwendungsgebers ist das Vorliegen des erheblichen
Bundesinteresses eine Voraussetzung für die Zuwen-
dung . Seitens des Parlamentes ist das Einstellen der Zu-
wendungsmittel in den Haushalt notwendig .
Eine Zuwendung zu den Entsendungskosten für die
European Games im Jahr 2019 ist seitens der Bundes-
regierung nicht beabsichtigt, Haushaltsmittel sind darum
im Aufstellungsverfahren für das Jahr 2018 nicht berück-
sichtigt .
Im Übrigen obliegt die Entscheidung, wo welche
Sportveranstaltungen ausgetragen werden, allein den
Sportverbänden . Die Bundesregierung nimmt zu diesen
Entscheidungen keine Stellung .
Anlage 18
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201,
Frage 20):
Inwieweit treffen nach Erkenntnis der Bundesregierung –
vor allem ihrer Spionageabwehr- und Strafverfolgungsbe-
hörden – Medienberichte zu (unter anderem Die Welt vom
2 . November 2016), wonach die NSA mindestens zwischen
den Jahren 2000 bis 2010 in Hunderte von Servern auch in
Deutschland eingedrungen sei und diese unter Umständen mit
Schadsoftware infiziert habe, darunter mehrerer hiesiger Uni-
versitäten unter anderem der Bundeswehr, und welche Auf-
klärungsmaßnahmen unter anderem auch über damit initiierte
Schadsoftwareangriffe der NSA wird die Bundesregierung nun
ergreifen?
Die in den Medienberichten dargestellte Kompromit-
tierung von Computersystemen deutscher Hochschulen
ist grundsätzlich plausibel . Jedoch liegen der Bundesre-
gierung keine Erkenntnisse vor, die eine solche Kompro-
mittierung belegen .
Die zuständigen Behörden beobachten und analysie-
ren die Veröffentlichungen der Gruppe „theshadowbro-
kers“ seit deren Erscheinen und koordinieren ihre Arbeit
im Cyber-Abwehrzentrum .
Das CERT-Bund hat die betroffenen Universitäten am
dem Tag der Veröffentlichung der Serverliste durch „the-
shadowbrokers“ auf den Sachverhalt hingewiesen . Ne-
ben dem allgemeinen Beratungsangebot des Bundesam-
tes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht
für Fragen der operativen IT-Sicherheit das Computer
Emergency Response Team des Deutschen Forschungs-
netzes (DFN-CERT) als Ansprechpartner der Universi-
täten zur Verfügung . Das DFN-CERT steht im stetigen
Austausch mit dem CERT-Bund des BSI .
Das Bundesamt für Verfassungsschutz befindet sich in
einem engen Austausch mit den Landesämtern für Ver-
fassungsschutz, um eine kompetente Beratung vor Ort,
insbesondere eine Sensibilisierung von Universitäten
hinsichtlich möglicher Cyberangriffe zu ermöglichen .
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
(GBA) hat anlässlich der ersten Veröffentlichung von
„theshadowbrokers“ aus dem August 2016 einen Beob-
achtungsvorgang (ARP-Vorgang) angelegt und das Bun-
deskriminalamt mit Nachforschungen beauftragt .
Anlage 19
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10201, Frage 21):
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zusam-
menarbeit der EU mit Äthiopien im Rahmen der Europäischen
Migrationsagenda beispielsweise im Rahmen des Projektes
zu Biometrie und zur Wiedereingliederung geplant (Quelle:
http://eur-lex .europa .eu/resource .html? uri=cellar:5b5656e2-
9517-11e6-8e27-01aa75ed71a1 .0021 .02/DOC_4&for-
mat=PDF), und inwiefern befürwortet die Bundesregierung
den angestrebten „Abschluss anhängiger Verfahren im Bereich
Rückkehr/Rückführungen“ sowie die „Verständigung auf eine
Vorgehensweise für die Vereinbarung und Durchführung von
Rückführungen“ mit Äthiopien vor dem Hintergrund der pre-
kären Menschenrechtslage vor Ort?
http://www.sueddeutsche.de/sport/ioc-neue-irritationen-um-thomas-bachs-diplomatenpass-1.3230555
http://www.sueddeutsche.de/sport/ioc-neue-irritationen-um-thomas-bachs-diplomatenpass-1.3230555
https://de.wikipedia.org/wiki/Generalbundesanwalt_beim_Bundesgerichtshof
http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5b5656e2-9517-11e6-8e27-01aa75ed71a1.0021.02/DOC_4&format=PDF
http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5b5656e2-9517-11e6-8e27-01aa75ed71a1.0021.02/DOC_4&format=PDF
http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5b5656e2-9517-11e6-8e27-01aa75ed71a1.0021.02/DOC_4&format=PDF
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19751
(A) (C)
(B) (D)
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der
Umsetzung des Aktionsplans des Valletta-Gipfels sowie
der Europäischen Migrationsagenda mit Äthiopien unter
anderem ein EU-Trust-Fund (EUTF)-Projekt „Facility
on Sustainable and Dignified Return and Reintegration in
support of the Khartoum Process“ vorgeschlagen . Haupt-
komponenten des Projekts sind „capacity building”,
„assisted voluntary return and readmission” (bzgl . Rück-
kehrern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten) „sustainable
reintegration” (auch von Rückkehrern aus EU-Mitglied-
staaten) sowie „returnees’ rights on access to justice“ .
Das Projekt soll dem EUTF Operational Committee
Ende November zur Verabschiedung vorgelegt werden .
Zu Plänen im Bereich Biometrie liegen der Bundesre-
gierung keine detaillierten Informationen vor .
Die Bundesregierung unterstützt gemeinsam mit
anderen Mitgliedstaaten die Verhandlungen der Euro-
päischen Kommission mit Äthiopien über eine Verbes-
serung der Zusammenarbeit in konkreten Rückführungs-
fällen sowie die Bemühungen, eine Verständigung über
die Verfahrensweise bei Rückführungen nach Äthiopien
zu erzielen .
In jedem Einzelfall wird vor einer Rückführung ge-
prüft, ob der Rückführung nach der geltenden Rechtslage
ein Abschiebungsverbot entgegensteht .
Anlage 20
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10201, Frage 22):
In welcher Weise ist nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Gremien der EU (insbesondere dem Rat für Justiz und In-
neres) über die Problematik der (gegebenenfalls auch gewalt-
samen) Abnahme von Fingerabdrücken unerlaubt eingereister
Personen/Geflüchteter bzw. über die damit zusammenhängen-
de Gefahr von Misshandlungen diskutiert worden (bitte mit
Datum und Inhalt nennen und Initiativen und Beiträge der
Bundesregierung gesondert kenntlich machen, nachdem die
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5785 zu Fra-
ge 5 j auf entsprechende Vorfälle in Bulgarien und Ungarn
aufmerksam gemacht wurde), und welche Angaben über die
Anwendung entsprechender Zwangsmaßnahmen zur Abnah-
me von Fingerabdrücken bei Schutzsuchenden in Deutsch-
land durch Bundesbedienstete lassen sich machen (etwa zu
Inhaftierungen bei Manipulationen der Fingerkuppen, Fest-
halten bei Weigerung usw ., vergleiche Bundestagsdrucksa-
che 18/6860, Frage 25, bitte möglichst differenzierte Zahlen-
angaben machen)?
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der
EURODAC-Verordnung sieht in Artikel 2 Absatz 3 vor,
dass die Mitgliedstaaten gegen Personen, die sich der
Erfassung von Fingerabdruck- und Gesichtsdaten wider-
setzen, nach nationalem Recht zulässige Verwaltungs-
sanktionen verhängen können sollen . In der Sitzung der
Ratsarbeitsgruppe Asyl vom 26 . Mai 2016 wurde dieser
Vorschlag erstmals diskutiert .
Zahlreiche Mitgliedstaaten forderten in der Diskus-
sion, in Artikel 2 Absatz 3 das „kann“ durch ein „soll“
zu ersetzen und die Sanktionen näher zu definieren.
Deutschland fragte in der Sitzung ebenfalls nach den
möglichen Sanktionen und ob diese nach der Einschät-
zung der EU-Kommission ausreichend seien . Statistiken
über Zwangsmaßnahmen zur Abnahme von Fingerab-
drücken bei Schutzsuchenden durch Bundesbedienstete
werden nicht geführt .
Anlage 21
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10201, Frage 23):
Wie ist die nach meiner Ansicht unzureichende Antwort
der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksa-
che 18/9992, es habe „keine Weisung des Bundesministeriums
des Innern“ gegeben, „verstärkt subsidiären Schutz … zu ge-
währen“, damit zu vereinbaren, dass es nach einer Meldung
des Flüchtlingsrates Niedersachsen e . V . (www.nds- fluerat.
org/19356/pressemitteilungen/bamf-hebelt- familiennachzug-
zu-syrischen-fluechtlingen-weiter-aus/) im Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge mit Inkrafttreten des sogenannten
Asylpakets II sehr wohl eine geänderte Entscheidungspraxis
und Länderbeurteilung gab, weil die Gewährung von Flücht-
lingsschutz „nicht mehr die Regelentscheidung“ sein sollte,
wegen der Massenflucht aus Syrien und der geänderten Pra-
xis der Passausstellung (bitte ausführen), und wie viele der
im Jahr 2016 erhobenen Klagen syrischer Staatsangehöriger
mit lediglich subsidiärem Schutzstatus waren zum letzten ver-
fügbaren Stand erfolgreich (bitte in absoluten und relativen
Zahlen angeben und auch ins Verhältnis zu den entschiedenen
Klagen setzen)?
Die in der Frage zitierte Antwort der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 18/9992 vom 17 . Oktober
2016 betrifft die Antwort der Bundesregierung zu Fra-
ge 8, nicht zu Frage 6 .
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung zu Fra-
ge 8 auf Bundestagsdrucksache 18/9992 ausgeführt, wur-
den im Jahr 2015 die Asylverfahren von Antragstellern
aus Syrien ganz überwiegend im schriftlichen Verfahren
ohne persönliche Anhörung bearbeitet . Das schriftliche
Verfahren war im Herbst 2014 vorübergehend eingeführt
worden, um die hohe Zahl der Anträge von syrischen und
irakischen Asylantragstellern, deren Verfahren eine be-
sonders hohe Aussicht auf Erfolg hatten, schneller bear-
beiten zu können . Das Bundesministerium des Innern hat
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Erlass
vom 4 . Januar 2016 angewiesen, das im Asylverfahren
vorgesehene Regelverfahren der persönlichen Anhörung
vor Entscheidung über den Asylantrag für alle Asylsu-
chenden, die ab dem 1 . Januar 2016 einreisen, wieder
anzuwenden . Mit Erlass vom 29 . Februar 2016 hat das
Bundesministerium des Innern die Rückkehr zur persön-
lichen Anhörung auf alle Personen ausgeweitet, die ihren
Asylantrag ab Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung
beschleunigter Asylverfahren (17 . März 2016) stellen,
unabhängig vom Datum der Einreise .
http://www.nds-fluerat.org/19356/pressemitteilungen/bamf-hebelt-familiennachzug-zu-syrischen-fluechtlingen-weiter-aus/
http://www.nds-fluerat.org/19356/pressemitteilungen/bamf-hebelt-familiennachzug-zu-syrischen-fluechtlingen-weiter-aus/
http://www.nds-fluerat.org/19356/pressemitteilungen/bamf-hebelt-familiennachzug-zu-syrischen-fluechtlingen-weiter-aus/
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 201619752
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 22
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10201, Frage 27):
Welche Träger sind nach Kenntnis der Bundesregierung
bundesweit die 20 größten Anbieter der von der Bundesagen-
tur für Arbeit finanzierten Deutschkurse für Flüchtlinge (Aus-
schussdrucksache 18(11)746), und sofern darunter Bildungs-
träger der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sind, welche
sind das (bitte auflisten)?
Die Bundesagentur für Arbeit hat die zwanzig größten
Anbieter der Einstiegskurse in die deutsche Sprache nach
§ 421 SGB III – gemessen an der Anzahl der abgerechne-
ten Teilnehmenden – ermittelt . Dabei ist nach Mitteilung
der Bundesagentur für Arbeit zu berücksichtigen, dass
aufgrund der unterschiedlichen Rechtsformen der Unter-
nehmen beispielsweise regional eigenständig auftretende
Anbieter und Mitglieder einer Unternehmensgruppe oder
Holding getrennt ausgewiesen werden .
Die Liste mit den zwanzig größten Anbietern der Ein-
stiegskurse ist als VS-VERTRAULICH eingestuft und in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur
Einsichtnahme hinterlegt . Die Einstufung wird folgen-
dermaßen begründet:
Der Name eines Unternehmens in Verbindung mit der
Auskunft, dass dieses zu den gemessen an der Anzahl der
Kursteilnehmer größten Anbietern gehört, kann ein Be-
triebsgeheimnis im Sinne des § 35 Absatz 4 SGB I bzw .
§ 6 IFG darstellen, wenn die Tatsache nicht offenkundig
ist und das betroffene Unternehmen die Tatsache nicht
kundgeben will . Die von der Bundesagentur für Arbeit
finanzierten Deutschkurse für Flüchtlinge sind im Unter-
schied zu anderen Maßnahmen, die unter Nennung der
Teilnehmerplätze ausgeschrieben und bei denen die Na-
men der Träger im Rahmen der Zuschlagserteilung veröf-
fentlicht werden, ohne Ausschreibung gefördert worden .
Damit sind die Namen der Träger nicht offenkundig . Die
Angaben zählen zu den Betriebs- und Geschäftsgeheim-
nissen im Sinne des § 203 Absatz 2 Nummer 1 StGB . Für
diejenigen, die über Kenntnisse der Branchenüblichkei-
ten verfügen, lassen die Angaben Rückschlüsse auf den
Umfang der abgerechneten Leistungen zu .
Die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnis-
sen unterliegt dem Schutz des Artikels 12 Absatz 1 GG,
den die Bundesregierung auch bei der Beantwortung
parlamentarischer Fragen zu beachten hat . Die uneinge-
schränkte Beantwortung der Anfrage auch hinsichtlich
der geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
würde den Grundrechtsschutz der Anbieter der Einstiegs-
kurse insoweit aushöhlen . Denn der Allgemeinheit wären
die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zugänglich, sie
hätten ihre Eigenschaft als Geheimnisse verloren .
Die Information darf daher nur dann weitergegeben
werden, wenn das Geheimhaltungsinteresse der Anbie-
ter wirksam geschützt ist . Da den Anbietern durch das
Bekanntwerden ein Nachteil entstehen könnte und diese
auf die Wahrung der Vertraulichkeit vertrauen können
müssen, ist die Liste mit den zwanzig größten Anbietern
VS-VERTRAULICH eingestuft worden .
Eine Zuordnung der ermittelten Anbieter zu Arbeit-
geberverbänden oder Gewerkschaften ist nicht möglich .
Bei den Anbietern handelt es sich um rechtlich eigenstän-
dige Unternehmen .
Anlage 23
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 28):
Wie soll die im Kabinettsentwurf des Gentechnikgesetzes
beschriebene Einzelfallprüfung von mit neuen Gentechnikver-
fahren erzeugten Organismen bis zu einer bindenden Entschei-
dung auf EU-Ebene erfolgen, und welche Bundesbehörden
werden dabei beteiligt?
Bei Einzelfallprüfungen im Gentechnikrecht soll eine
prozess- und produktbezogene Betrachtung und Bewer-
tung vorgenommen werden .
Erfolgt eine Prüfung durch das Bundesamt für Ver-
braucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
als „zuständige Behörde“ nach der EU-Freisetzungs-
richtlinie 2001/18/EG, sind weitere Bundesbehörden
wie etwa das Bundesamt für Naturschutz, das Robert
Koch-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung,
das Julius-Kühn-Institut, das Bundesforschungsinsti-
tut für Kulturpflanzen sowie gegebenenfalls das Fried-
rich-Loeffler-Institut gemäß den gesetzlichen Vorschrif-
ten zu beteiligen . Inwieweit darüber hinaus weitere
Beteiligungen stattfinden sollen, wird in der Bundesre-
gierung noch diskutiert .
Anlage 24
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 29):
Auf welcher Rechtsgrundlage bewegt sich die Bundes-
regierung bei der auch produktbezogenen Betrachtung im
Rahmen der geplanten Einführung von Einzelfallprüfungen,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass beispielsweise das
Rechtsgutachten von Professor Dr . Dr . Tade M . Spranger im
Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) eine aus-
schließlich prozessbezogene Betrachtung für rechtlich zuläs-
sig hält, und wie begründet die Bundesregierung, dass keine
abschließende Liste neuer Gentechnikverfahren im Gesetzent-
wurf aufgeführt wird?
Die Auslegung des geltenden EU-Rechts, die die Bun-
desregierung in ihrem Entwurf eines Vierten Gesetzes
zur Änderung des Gentechnikgesetzes zum Ausdruck
bringt, steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer an-
derweitigen bindenden Bewertung auf EU-Ebene . Sie
bezieht sich bewusst nicht auf eine abschließende Liste
von Verfahren, weil sich die stark innovationsgeprägten
Neuen Techniken stetig in der Entwicklung befinden.
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19753
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 25
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 30):
Aus welchen Motiven hat die Bundesregierung im aktuel-
len Gentechnikgesetzentwurf dem bekannten Vorsorgeprin-
zip ein unter anderem vom Verband der Chemischen Indus-
trie e . V . (VCI) seit Jahren gefordertes „Innovationsprinzip“
(www .vci .de/themen/bildung-forschung/forschungspolitik/
wir- brauchen-ein-innovationsprinzip-in-europa-editorial-
cr-05-2015 .jsp) nach meiner Auffassung scheinbar gleichran-
gig zur Seite gestellt, und wie soll dieses bei der Bewertung
von mit neuen Gentechnikverfahren erzeugten Organismen
operationalisiert werden?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei der
Freisetzung und dem Inverkehrbringen von Organismen,
die mittels neuer Züchtungstechniken wie CRISPR (Clus-
tered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats)/
Cas9 erzeugt worden sind, unter Zugrundelegung des
Vorsorgeprinzips und des Innovationsprinzips ein hohes
Maß an Sicherheit gewährleistet wird . Die Operationali-
sierung erfolgt im Rahmen von Einzelfallprüfungen .
Anlage 26
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 31):
Liegen den Zulassungsbehörden in Deutschland schon
Anträge auf Zulassung von mit neuen Gentechnikverfahren
erzeugten Organismen vor, und wie genau (Verfahren, Bedin-
gungen etc .) soll das im Gesetzentwurf angenommene hohe
Maß an Sicherheit durch die geplante prozess- und produkt-
bezogene Betrachtung und Bewertung gewährleistet werden
(Doppelprüfungen: sowohl prozess- als auch produktbezogene
Betrachtung und Bewertung)?
Anträge auf Zulassung von mit neuen Techniken er-
zeugten Organismen liegen in Deutschland und auf
EU-Ebene derzeit nicht vor .
Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei der
Freisetzung und dem Inverkehrbringen von Organis-
men, die mittels neuer Züchtungstechniken wie CRISPR
(Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic
Repeats)/Cas9 erzeugt worden sind, unter Zugrundele-
gung des Vorsorgeprinzips und des Innovationsprinzips
ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet wird . Vorbe-
haltlich einer anderweitig bindenden Entscheidung auf
EU-Ebene wird zu diesem Zweck im Rahmen von Ein-
zelfallprüfungen im Gentechnikrecht eine prozess- und
produktbezogene Betrachtung und Bewertung zugrunde
gelegt . Eine Doppelprüfung in dem Sinne, dass die glei-
che Prüfung zweimal vorgenommen würde, ist damit
nicht verbunden .
Anlage 27
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201,
Frage 32):
Wie viele Rekrutinnen und Rekruten sind bisher im
Jahr 2016 als Minderjährige in den Dienst der Bundeswehr
eingetreten, und mit welcher Begründung folgt die Bundes-
regierung nicht der Empfehlung des UN-Ausschusses für die
Rechte des Kindes, das Mindestalter für die Rekrutierung auf
18 Jahre anzuheben?
Im Jahr 2016 haben bislang mit Stand vom 31 . Okto-
ber 2016 1 576 Personen im Alter von 17 Jahren ihren
militärischen Dienst bei der Bundeswehr angetreten .
Der freiwillige Dienst in der Bundeswehr als Soldatin
oder Soldat ist mit dem Erreichen des 17 . Lebensjahres
möglich . Damit vollzieht Deutschland seine Rekrutie-
rungspraxis vollständig im Einklang mit eingegangenen
völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Die Bundesregierung möchte qualifizierten Jugend-
lichen mit Interesse für den Dienst in den Streitkräften
auch weiterhin die Möglichkeit eröffnen, vor dem Errei-
chen der Volljährigkeit eine Ausbildung bei der Bundes-
wehr ohne Wartezeit und weitere Nachteile gegenüber
gleichaltrigen Berufseinsteigern beginnen zu können .
Anlage 28
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10201, Frage 33):
Wann soll das eigentlich für den 28 . Oktober 2016 beim
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
der Bundeswehr terminierte Angebot für die als Übergangs-
lösung vom Rüstungskonzern Airbus als Hauptauftragneh-
mer zu beschaffenden Drohnensysteme Heron TP vorliegen
(vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die mündliche
Frage 40 des Abgeordneten Dr . Alexander S . Neu, Plenarpro-
tokoll 18/195, Anlage 29 und Antwort auf meine schriftliche
Frage 10/167), und sofern das Angebot mittlerweile verspätet
einging, wie verteilen sich dort nach Vorstellungen von Airbus
die aufgeführten Gesamtkosten (bitte benennen) auf die Be-
reiche Luftfahrzeuge, Bodenstationen, Satellitenkapazität zur
Datenübertragung, Ausbildung, Betrieb im Einsatzland?
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik
und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat die Frist
zur Vorlage des Angebotes für den Heron TP beim zu-
ständigen Vertragsreferat vom 28 . Oktober 2016 auf den
heutigen 9 . November 2016 verlängert .
Das Angebot ist am heutigen Vormittag fristgerecht
eingegangen und wird nun durch das BAAINBw ausge-
wertet . Daher ist eine Aussage zur im Angebot enthalte-
nen Verteilung der Gesamtkosten zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht möglich .
http://www.vci.de/themen/bildung-forschung/forschungspolitik/wir-brauchen-ein-innovationsprinzip-in-europa-editorial-cr-05-2015.jsp
http://www.vci.de/themen/bildung-forschung/forschungspolitik/wir-brauchen-ein-innovationsprinzip-in-europa-editorial-cr-05-2015.jsp
http://www.vci.de/themen/bildung-forschung/forschungspolitik/wir-brauchen-ein-innovationsprinzip-in-europa-editorial-cr-05-2015.jsp
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 201619754
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 29
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/10201, Frage 34):
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in den Jahren 2005 bis 2015 jeweils aus der privaten
(PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ge-
wechselt, und welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung
über die drei häufigsten Gründe für diese Wechsel vor?
Die Zahl der Wechsel aus der PKV in die GKV für die
letzten 10 Jahre ergeben sich aus Tabelle 1 . Gesicherte
Kenntnisse über die konkreten Wechselgründe liegen der
Bundesregierung nicht vor .
Tabelle 1: Wechsel aus der PKV in die GKV
Jahr Abgänge zur GKV
2015 139 900
2014 145 700
2013 161 200
2012 162 400
2011 157 600
2010 153 200
2009 146 500
2008 151 000
2007 154 700
2006 143 900
2005 154 200
Quelle: Zahlenportal des PKV-Verbandes .
Anlage 30
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 35):
Plant die Bundesregierung, im Personenbeförderungsge-
setz eine neue Verordnungsermächtigung zu schaffen, die es
den Bundesländern ermöglicht, bei der Genehmigung von
Linienverkehren mit Bussen und Gelegenheitsverkehren mit
Taxen und Mietwagen die Einhaltung höherer Emissionsstan-
dards zu verlangen, und, wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und in welcher
Weise, bei der personenbeförderungsrechtlichen Geneh-
migung von Taxen und Mietwagen die Einhaltung höhe-
rer Emissionsstandards festgelegt werden können .
Für den Linienverkehr mit Bussen wird darauf hinge-
wiesen, dass es den Ländern im Rahmen der Organisati-
on und Finanzierung des ÖPNV schon heute möglich ist,
bei der Vergabe von Konzessionen Anforderungen an die
eingesetzten Fahrzeuge zu stellen .
Anlage 31
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 36):
Plant die Bundesregierung, durch Förderprogramme für
Taxiunternehmen und Carsharing-Betreiber Anreize für einen
Umstieg auf alternative Antriebe zu schaffen, um die Luftqua-
lität in Städten zu verbessern, und, wenn nein, warum nicht?
Mit der Förderrichtlinie zur batterieelektrischen Elek-
tromobilität von Juni 2015 hat das Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur ein wichtiges In-
strument für den Ausbau der Elektromobilität vor Ort in
Städten, Gemeinden und Kreisen geschaffen . Im Kontext
der Unterstützung der Beschaffung von Elektrofahrzeu-
gen und damit verbundener Maßnahmen zum Aufbau
von Ladeinfrastruktur können auch Taxiunternehmen
und Carsharing-Betreiber gefördert werden . Das För-
derprogramm insgesamt ist mit jährlich 30 Millionen
Euro ausgestattet . Ergänzend werden mit dem Förder-
programm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in
Deutschland“ 300 Millionen Euro für die Periode von
2017 bis 2020 zur Verfügung gestellt . Analoge Förder-
möglichkeiten für Brennstoffzellenfahrzeuge bestehen
im Zuge der Fortsetzung des Nationalen Innovationspro-
gramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
(NIP II), welches in der Periode von 2016 bis 2019 mit
247 Millionen Euro ausgestattet ist .
Anlage 32
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 37):
Was kostete auf Basis der realen Ausgaben des Bundes in
den letzten fünf Jahren im Durchschnitt der Neubau von einem
Kilometer Bundesfernstraße (bitte in Bundesautobahn und
Bundesstraße aufschlüsseln), und wie viel kostet bei gleicher
Berechnung im Vergleich der Bau von einem Kilometer Rad-
weg (bitte nach Radschnellwegen, separaten Radwegen und
Radstreifen aufschlüsseln)?
Die durchschnittlichen Kosten für den Neubau von ei-
nem Kilometer Autobahn belaufen sich auf 10 Millionen
Euro, für einen Kilometer Bundesstraße auf 5 Millionen
Euro, wobei je nach Topografie und Lage in Ballungsge-
bieten erhebliche Schwankungsbreiten auftreten können .
Entlang der Bundesstraßen werden oft straßenbeglei-
tende (separate) Radwege angebaut . Im Rahmen dieses
Ausbaus wurden in den letzten fünf Jahren rund 330 Mil-
lionen Euro ausgegeben und fast 1 200 Kilometer Rad-
wege hergestellt (Durchschnittskosten: 0,27 Millionen
Euro/Kilometer) . Erkenntnisse über Kosten von Rad-
fahrstreifen liegen der Bundesregierung nicht vor . Der
Neubau von Radschnellwegen kostet im Vergleich bei
gleicher Berechnung nach ersten Kostenschätzungen der
Länder rund 1,5 Millionen Euro pro Kilometer .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19755
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 33
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 38):
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, aus-
schließlich mit einer Ausbaustrecke den Schienenverkehrskor-
ridor zwischen Hannover und Bielefeld in der Weise auszu-
bauen, dass eine Fahrzeit im Rahmen des Deutschland-Taktes
ermöglicht wird, und zwischen welchen Knotenbahnhöfen
muss für die Passfähigkeit dieses Schienenverkehrskorridors
in den Deutschland-Takt eine Fahrtzeitverkürzung erzielt wer-
den?
Nur durch eine deutliche Fahrzeitverkürzung um
circa 8 Minuten erreichte das Projekt ABS/NBS Han-
nover–Bielefeld ein positives NKV in der Bewertung
für den BVWP 2030 . Die Beschleunigung der Strecke
Hannover–Bielefeld besitzt dabei eine zentrale Bedeu-
tung für die Realisierung des im Koalitionsvertrag vom
Dezember 2013 vereinbarten Deutschland-Taktes . Erst
die Fahrzeitverkürzung auf dieser Ost-West-Hauptachse
ermöglicht die Abstimmung der Taktknoten Hannover,
Dortmund und Osnabrück und die Einbindung des Bahn-
hofs Minden in das Taktsystem des Fernverkehrs .
Es ist nicht Aufgabe der Bundesverkehrswegeplanung
und des Schienenwegeausbaugesetzes, konkrete Trassen-
führungen aus- oder abzuwählen . Dies ist nachfolgenden
Planungsverfahren vorbehalten, in denen unter intensiver
Öffentlichkeitsbeteiligung eine Untersuchung aller Alter-
nativen und eine Abwägung der Betroffenheiten stattfin-
den .
Die Ausarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen
zur Erreichung der Fahrzeitverkürzung ist demzufolge
Gegenstand der weiteren Planungsschritte . Ein Ausbau
der Bestandsstrecke ist dabei grundsätzlich denkbar .
Anlage 34
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 39):
Ist die Bundesregierung für oder gegen die Einbeziehung
von Bussen in das Lkw-Mautsystem ab August 2018, das gera-
de neu ausgeschrieben wird (vergleiche „Der Bund liebäugelt
mit einer Fernbusmaut“, FAZ vom 3 . November 2016), und
bis wann (bitte genaues Datum angeben) rechnet die Bundes-
regierung mit dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens?
Die Ausschreibung zum Weiterbetrieb des Maut-
systems berücksichtigt den Prüfauftrag aus dem Ge-
setzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut auf alle
Bundesstraßen aus dem Frühjahr dieses Jahres . Dieser
Gesetzentwurf enthält einen Prüfauftrag zur Einführung
einer Fernbusmaut .
Anlage 35
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/10201, Frage 40):
Ist es zutreffend, dass sich die Bundesregierung mit der
EU-Kommission auf einen Kompromiss zur Pkw-Maut ge-
einigt hat bzw . vor einer Einigung steht (www .ad-hoc-news .
de/in-den-verhandlungen-zwischen-bundesverkehrsminister-
alexander-dobrindt-csu-und--/de/News/51844241), und wenn
ja, welchen genauen Inhaltes ist diese Einigung?
Zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) und der EU-Kommissi-
on gibt es Gespräche über die Infrastrukturabgabe . Das
BMVI ist zuversichtlich, dass noch im November eine
Einigung gefunden werden kann .
Anlage 36
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/10201, Frage 41):
Welche prognostische jährliche Steigerung der fossilen
Kraftstoffpreise liegt der Verkehrsprognose für den Bundes-
verkehrswegeplan 2030 zugrunde, und welche Maßnahmen
prüft die Bundesregierung, um die der Verkehrsprognose zu-
grunde liegenden Annahmen bezüglich dieser Kraftstoffprei-
sentwicklung auch praktisch sicherzustellen?
In der Verkehrsprognose 2030 wird als Annahme für
die Entwicklung der Kraftstoffpreise bis 2030 gegenüber
2010 eine durchschnittliche reale Steigerung von 2 Pro-
zent pro Jahr zugrunde gelegt .
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Fragen 4 und 5
der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen auf Bundestagsdrucksache 18/10081 verwiesen .
http://www.ad-hoc-news.de/in-den-verhandlungen-zwischen-bundesverkehrsminister-alexander-dobrindt-csu-und--/de/News/51844241
http://www.ad-hoc-news.de/in-den-verhandlungen-zwischen-bundesverkehrsminister-alexander-dobrindt-csu-und--/de/News/51844241
http://www.ad-hoc-news.de/in-den-verhandlungen-zwischen-bundesverkehrsminister-alexander-dobrindt-csu-und--/de/News/51844241
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
198. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Arzneimittelrechtliche Vorschriften (2. Lesung)
TOP 2 Befragung der Bundesregierung
TOP 3 Fragestunde
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36