Plenarprotokoll 18/198
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            198. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 9. November 2016
            Inhalt:
            Zusätzliche Ausschussüberweisungen . . . . . . 19697 B
            Tagesordnungspunkt 1:
            Zweite Beratung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Vierten Geset-
            zes zur Änderung arzneimittelrechtlicher
            und anderer Vorschriften
            Drucksachen 18/8034, 18/8333, 18/8461
            Nr . 1 .5, 18/10056 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19697 B
            Dr . Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 19697 D
            Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19699 C
            Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . . 19700 D
            Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19701 D
            Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 19703 C
            Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 19704 D
            Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19706 A
            Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19707 B
            Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 19708 C
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19709 C
            Dr . Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 19710 D
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19712 A
            Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 19713 A
            Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 19714 B
            Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 19715 A
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19716 C
            Sabine Dittmar (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19717 C
            Dirk Heidenblut (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19718 B
            Namentliche
            Abstimmungen . . . . . . . . 19719 C, 19722 B, 19726 A
            Ergebnisse . . . . . . . . . . . . 19719 D, 19723 C, 19726 C
            Tagesordnungspunkt 2:
            Befragung der Bundesregierung: Nationaler
            Strategierahmen über den Aufbau der Infra-
            struktur für alternative Kraftstoffe als Teil
            der Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19730 B
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19731 A
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19731 B
            Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 19731 C
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19731 D
            Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 19731 D
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 A
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 A
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 B
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 C
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 C
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016II
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19732 D
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19733 A
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19733 A
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19733 B
            Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 19733 C
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19733 C
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19733 D
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19734 A
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19734 B
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19734 C
            Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 19734 D
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19735 A
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19735 A
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19735 B
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19735 B
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19735 C
            Tagesordnungspunkt 3:
            Fragestunde
            Drucksache 18/10201 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19735 D
            Mündliche Frage 7
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zwischen- und Endlagerrückstellungen
            beim Energieversorgungsunternehmen
            EnBW für die Kompakte Natriumgekühlte
            Kernreaktoranlage Karlsruhe
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi 19736 B
            Zusatzfrage
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19736 C
            Mündliche Frage 8
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Ausgaben der Atomkraftwerke betreiben-
            den Energieversorgungsunternehmen für
            die kerntechnische Entsorgung in den Jah-
            ren 2015 und 2016
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19737 A
            Zusatzfragen
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19737 B
            Mündliche Frage 16
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zahlung sogenannter Märtyrerrenten an
            Terroristen durch palästinensische Stellen
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19738 B
            Zusatzfragen
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19738 B
            Mündliche Frage 24
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Möglicher Verlust der bürgerlichen Exis-
            tenz durch die Eröffnung eines Ermitt-
            lungsverfahrens nach den früheren §§ 175
            bzw. § 175a StGB
            Antwort
            Christian Lange, Parl . Staatssekretär
            BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19739 C
            Zusatzfragen
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19739 D
            Mündliche Frage 25
            Katrin Werner (DIE LINKE)
            Kosten des Projekts zur Bewusstseinsbil-
            dung für Menschen mit Behinderungen in
            der Gesellschaft
            Antwort
            Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19740 C
            Zusatzfragen
            Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19740 C
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19741 B
            Mündliche Frage 26
            Katrin Werner (DIE LINKE)
            Freie Wahl von Wohnort und Wohnform
            für Menschen mit Behinderungen
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 III
            Antwort
            Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19741 C
            Zusatzfragen
            Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19741 C
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19742 C
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19743 C
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 19745 A
            Anlage 2
            Mündliche Frage 1
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Stellenwert des barrierefreien Tourismus
            im Bundeswettbewerb für nachhaltige Tou-
            rismusdestinationen
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
            rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19745 C
            Anlage 3
            Mündliche Frage 2
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Konsequenzen aus den Entlassungen von
            akademischem Lehrpersonal an der Tür-
            kisch-Deutschen Universität in Istanbul
            Antwort
            Thomas Rachel, Parl . Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19746 A
            Anlage 4
            Mündliche Frage 3
            Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge
            in einer Berufsausbildung in Bayern
            Antwort
            Stefan Müller, Parl . Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19746 B
            Anlage 5
            Mündliche Frage 4
            Niema Movassat (DIE LINKE)
            Bedenken des EU-Parlaments bezüglich des
            EU-Treuhandfonds für Afrika
            Antwort
            Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19746 C
            Anlage 6
            Mündliche Frage 5
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Aktueller Stand des Marshallplans für Afri-
            ka
            Antwort
            Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19746 D
            Anlage 7
            Mündliche Frage 6
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Einstufung des sogenannten Unabhängigen
            Gremiums zur Ausland-Ausland-Fernmel-
            deaufklärung des Bundesnachrichtendiens-
            tes als Teil der Exekutive
            Antwort
            Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 19747 A
            Anlage 8
            Mündliche Frage 9
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Position der Bundesregierung zu den Ver-
            handlungen über den Umbau des Atomun-
            ternehmens Urenco
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19747 B
            Anlage 9
            Mündliche Frage 10
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Möglicher Giftgaseinsatz in Darfur
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19747 C
            Anlage 10
            Mündliche Frage 11
            Auswirkungen der Einschränkungen
            für Wissenschaftler in der Türkei auf
            deutsch-türkische Wissenschaftskooperati-
            onen
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016IV
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19747 D
            Anlage 11
            Mündliche Frage 12
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Festnahme von Abgeordneten der türki-
            schen Oppositionspartei HDP
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19748 B
            Anlage 12
            Mündliche Frage 13
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Beabsichtigte Wiedereinführung der Todes-
            strafe in der Türkei
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19748 C
            Anlage 13
            Mündliche Frage 14
            Heike Hänsel (DIE LINKE)
            Verhaftungen von Abgeordneten der türki-
            schen Oppositionspartei HDP
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19748 D
            Anlage 14
            Mündliche Frage 15
            Heike Hänsel (DIE LINKE)
            Gebietsansprüche der Türkei
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19749 B
            Anlage 15
            Mündliche Frage 17
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Schutz der Zivilbevölkerung bei Bombar-
            dierungen des sogenannten IS in Syrien
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19749 C
            Anlage 16
            Mündliche Frage 18
            Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Ausstellung eines Diplomatenpasses für den
            Präsidenten des Internationalen Olympi-
            schen Komitees
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 19749 D
            Anlage 17
            Mündliche Frage 19
            Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Vergabe der EuroGames an Weißrussland
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19750 A
            Anlage 18
            Mündliche Frage 20
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Ausspähung deutscher Server und Imple-
            mentierung von Schadsoftware durch die
            NSA
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19750 B
            Anlage 19
            Mündliche Frage 21
            Niema Movassat (DIE LINKE)
            Zusammenarbeit der EU mit Äthiopien im
            Rahmen der Europäischen Migrationsagen-
            da
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19750 D
            Anlage 20
            Mündliche Frage 22
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Abnahme von Fingerabdrücken bei uner-
            laubt eingereisten Personen
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19751 A
            Anlage 21
            Mündliche Frage 23
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 V
            Entscheidungspraxis und Länderbeurtei-
            lung zur Gewährung von Flüchtlingsschutz
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19751 C
            Anlage 22
            Mündliche Frage 27
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Anbieter der von der Bundesagentur für
            Arbeit finanzierten Deutschkurse für
            Flüchtlinge
            Antwort
            Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19752 A
            Anlage 23
            Mündliche Frage 28
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Einzelfallprüfung von mit neuen Gentech-
            nikverfahren erzeugten Organismen
            Antwort
            Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 19752 C
            Anlage 24
            Mündliche Frage 29
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Rechtsgrundlage der produktbezogenen
            Betrachtung im Rahmen der geplanten Ein-
            zelfallprüfungen von mit neuen Gentech-
            nikverfahren erzeugten Organismen
            Antwort
            Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 19752 D
            Anlage 25
            Mündliche Frage 30
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Stellenwert des Innovationsprinzips im
            Gentechnikgesetzentwurf
            Antwort
            Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 19753 A
            Anlage 26
            Mündliche Frage 31
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Anträge auf Zulassung von mit neuen Gen-
            technikverfahren erzeugten Organismen
            Antwort
            Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 19753 A
            Anlage 27
            Mündliche Frage 32
            Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Eintritt von Minderjährigen in die Bundes-
            wehr im Jahr 2016
            Antwort
            Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19753 C
            Anlage 28
            Mündliche Frage 33
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Vorlage des Angebots für Drohnen des Typs
            Heron TP
            Antwort
            Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19753 D
            Anlage 29
            Mündliche Frage 34
            Sabine Zimmermann (Zwickau)
            (DIE LINKE)
            Wechsel aus der privaten in die gesetzliche
            Krankenversicherung in den Jahren 2005
            bis 2015
            Antwort
            Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19754 A
            Anlage 30
            Mündliche Frage 35
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Regelung zur Einhaltung höherer Emissi-
            onsstandards bei der Genehmigung von Li-
            nien- und Gelegenheitsverkehren
            Antwort
            Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19754 B
            Anlage 31
            Mündliche Frage 36
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016VI
            Förderprogramme für Taxi- und Carsha-
            ring-Unternehmen zur Schaffung von An-
            reizen für einen Umstieg auf alternative
            Antriebe
            Antwort
            Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19754 C
            Anlage 32
            Mündliche Frage 37
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Vergleich der Neubaukosten von Bundes-
            fernstraßen und Radwegen
            Antwort
            Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19754 D
            Anlage 33
            Mündliche Frage 38
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Ermöglichung einer Fahrzeit im Rahmen
            des Deutschland-Taktes durch den Ausbau
            des Schienenverkehrskorridors zwischen
            Hannover und Bielefeld
            Antwort
            Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19755 A
            Anlage 34
            Mündliche Frage 39
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Einbeziehung von Bussen in das Lkw-Maut-
            system
            Antwort
            Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19755 B
            Anlage 35
            Mündliche Frage 40
            Herbert Behrens (DIE LINKE)
            Einigung mit der EU-Kommission zur Pkw-
            Maut
            Antwort
            Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19755 C
            Anlage 36
            Mündliche Frage 41
            Herbert Behrens (DIE LINKE)
            Prognose der jährlichen Steigerung fossiler
            Kraftstoffpreise für den Bundesverkehrs-
            wegeplan 2030
            Antwort
            Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19755 C
            (A) (C)
            (B) (D)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19697
            198. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 9. November 2016
            Beginn: 13 .01 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19745
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09 .11 .2016
        Buchholz, Christine DIE LINKE 09 .11 .2016
        Bülow, Marco SPD 09 .11 .2016
        Ernst, Klaus DIE LINKE 09 .11 .2016
        Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 09 .11 .2016
        Groneberg, Gabriele SPD 09 .11 .2016
        Groth, Annette DIE LINKE 09 .11 .2016
        Hänsel, Heike DIE LINKE 09 .11 .2016
        Hein, Dr . Rosemarie DIE LINKE 09 .11 .2016
        Hellmich, Wolfgang SPD 09 .11 .2016
        Hintze, Peter CDU/CSU 09 .11 .2016
        Jüttner, Dr . Egon CDU/CSU 09 .11 .2016
        Keul, Katja BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09 .11 .2016
        Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09 .11 .2016
        Kömpel, Birgit SPD 09 .11 .2016
        Obermeier, Julia CDU/CSU 09 .11 .2016
        Petzold (Havelland),
        Harald
        DIE LINKE 09 .11 .2016
        Renner, Martina DIE LINKE 09 .11 .2016
        Ripsam, Iris CDU/CSU 09 .11 .2016
        Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09 .11 .2016
        Schlecht, Michael DIE LINKE 09 .11 .2016
        Thönnes, Franz SPD 09 .11 .2016
        Wawzyniak, Halina DIE LINKE 09 .11 .2016
        Zeulner, Emmi * CDU/CSU 09 .11 .2016
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Zimmermann
        (Zwickau), Sabine
        DIE LINKE 09 .11 .2016
        Zimmermann, Dr . Jens SPD 09 .11 .2016
        *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes
        Anlage 2
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
        die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LIN-
        KE) (Drucksache 18/10201, Frage 1):
        Welchen Stellenwert hat – auch mit Blick auf die Ziele für
        eine nachhaltige Entwicklung (SDG) und die UN-Behinder-
        tenrechtskonvention – im gemeinsam vom Bundesministerium
        für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
        sowie dem Deutschen Tourismusverband e . V . (DTV) ausge-
        lobten Bundeswettbewerb für nachhaltige Tourismusdestinati-
        onen in Deutschland (siehe gemeinsame Pressemitteilung vom
        31 . Oktober 2016) das Thema barrierefreier Tourismus, und
        warum ist kein Vertreter der Behindertenselbsthilfe, zum Bei-
        spiel ein Vertreter des Vereins Tourismus für Alle Deutschland
        e . V ., als Jurymitglied an diesem Bundeswettbewerb beteiligt?
        Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit sollte nach
        Meinung der Bundesregierung auch bei der Ausgestal-
        tung nachhaltiger Tourismusangebote einen hohen Stel-
        lenwert einnehmen und wird im Fragenkatalog zum Bun-
        deswettbewerb „Nachhaltige Tourismusdestinationen in
        Deutschland“ des Deutschen Tourismusverbandes DTV
        als eines der Kriterien aufgeführt .
        Der Bundeswettbewerb deckt alle Aspekte der drei
        Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie, Ökologie und
        Soziales ab . Zusätzlich wurden vier Schwerpunktthemen
        ausgewählt, für die Sonderpreise vorgesehen sind: Nach-
        haltige Mobilität, Klimaschutz/Ressourcen- und Energie-
        effizienz, Biodiversität sowie Regionalität. Hieraus leitet
        sich die Zusammensetzung des projektbegleitenden Bei-
        rates von 20 Expertinnen und Experten ab, die einschlägi-
        ge Erfahrungen und Wissen aus Kommunen, Verbänden,
        Unternehmen und Politik in den Entscheidungsprozess
        einbringen . Alle Informationen hierzu sind auch auf der
        Wettbewerbs-Homepage unter www . bundeswettbewerb-
        tourismusdestinationen .de aufgeführt .
        Die unabhängige Expertenjury wird sich aus acht bis
        neun Mitgliedern des Beirats zusammensetzen: aus Ver-
        treterinnen und Vertretern des DTV, BMUB und BfN,
        der Deutschen Zentrale für Tourismus DZT, eines kom-
        munalen Spitzenverbandes, eines Naturschutz- und/oder
        Umweltverbandes und eines Reiseveranstalters . Damit
        http://www.bundeswettbewerb-tourismusdestinationen.de
        http://www.bundeswettbewerb-tourismusdestinationen.de
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 201619746
        (A) (C)
        (B) (D)
        deckt sie touristisches Expertenwissen aus allen Nach-
        haltigkeitsdimensionen ab .
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 2):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
        den Entlassungen von akademischem Lehrpersonal an der
        Türkisch-Deutschen Universität in Istanbul (siehe Die Welt
        vom 2 . November 2016), und wie vertragen sich die Entlas-
        sungen mit dem Kodex des Deutschen Akademischen Aus-
        tauschdienstes (DAAD) und der Hochschulrektorenkonferenz
        (HRK) für deutsche Hochschulprojekte im Ausland (www .
        daad .de/ medien/hochschulen/projekte/studienangebote/
        kodex_fuer_deutsche_hochschulprojekte_im_ausland_01 .
        pdf), in dem festgehalten wird: „Deutsche Hochschulprojekte
        im Ausland … gewährleisten die Freiheit von Forschung und
        Lehre“?
        Die Bundesregierung betrachtet die aktuelle Entwick-
        lung mit großer Sorge .
        Gleichwohl ist das Offenhalten der Kooperationswe-
        ge der Türkisch-Deutschen Universität (TDU) mit ihren
        deutschen Partnern gerade in den aktuell schwierigen
        Zeiten richtig . Bilaterale Bildungs- und Wissenschafts-
        zusammenarbeit ist langfristig angelegt . Sie dient dem
        Ziel der gesellschaftlichen Entwicklung, der Stärkung
        der Zivilgesellschaft und schafft Chancen für die Jugend
        in den Partnerländern .
        Nur durch den steten Dialog mit unseren internatio-
        nalen Partnern ist es möglich, Impulse und Anstöße für
        eine positive Entwicklung in Fragen der Freiheit von
        Wissenschaft und Forschung zu geben . Die Bundesregie-
        rung und der DAAD wirken auch weiterhin im Rahmen
        ihrer Möglichkeiten auf die Einhaltung der Freiheit von
        Forschung und Lehre hin .
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der
        Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 3):
        Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Gedul-
        dete sowie Flüchtlinge mit Anerkennung absolvieren derzeit
        nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern eine nach
        dem Berufsbildungsgesetz bzw . dem Gesetz zur Ordnung des
        Handwerks anerkannte Berufsausbildung (bitte nach den Be-
        reichen Handwerk, Industrie und Handel, börsennotierte Un-
        ternehmen und öffentlicher Dienst aufschlüsseln)?
        Valide Aussagen zu Asylbewerberinnen und Asylbe-
        werbern, Geduldeten sowie anerkannten Flüchtlingen,
        die in Bayern eine Ausbildung absolvieren, sind der Bun-
        desregierung anhand der vorliegenden Daten nicht mög-
        lich . Grund hierfür ist, dass weder die Merkmale „Asyl-
        bewerber/-in“ oder „geflüchtete Person“ noch Angaben
        zum Aufenthaltsstatus in der Berufsbildungsstatistik der
        statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfasst
        werden .
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/10201, Frage 4):
        Inwiefern sind für die Bundesregierung die Befürch-
        tungen des EU-Parlaments (EU-Dokument P8_TA-
        PROV(2016)0337) bezüglich des EU-Treuhandfonds für
        Afrika berechtigt (insbesondere die Befürchtungen, dass die
        Finanzierung des EU-Treuhandfonds zulasten anderer Ent-
        wicklungsziele gehe – Punkt 10 –, die Entwicklungsgelder
        der EU missbräuchlich verwendet werden – Punkt 18 – sowie
        Menschenrechte möglicherweise verletzt werden, wenn zur
        Eindämmung der Migrationsströme die Zusammenarbeit mit
        Ländern gehört, in denen systematische bzw . schwere Grund-
        rechtsverstöße begangen werden – Punkt 33), und was wird
        die Bundesregierung konkret unternehmen, damit diese Be-
        fürchtungen nicht eintreten?
        Der Großteil der Mittel des EU-Treuhandfonds
        stammt aus der Reserve des 11 . Europäischen Entwick-
        lungsfonds (EEF), die noch keinem bestimmten Zweck
        zugeordnet war . Die Entwicklungsziele des EEF bleiben
        davon unberührt .
        Hinsichtlich möglicher Risiken bei der Mittelverwen-
        dung gelten bestehende EU-Regularien und Sorgfalts-
        pflichten. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf
        verwiesen, dass die ODA-Anrechenbarkeit der Vorhaben
        des EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) ge-
        mäß EEF-Regularien und der Regularien des Instruments
        für Entwicklungszusammenarbeit (EZI) gewährleistet
        sein muss . Die Kommission bestätigte diesen Grundsatz .
        Die Strategiedokumente des Fonds unterstreichen
        die Bedeutung menschenrechtlicher Standards bei der
        Umsetzung von Vorhaben . Die Bundesregierung stellt
        im Rahmen der politischen Steuerung sicher, dass men-
        schenrechtliche Vorgaben eingehalten werden, und the-
        matisiert Menschenrechte regelmäßig in Gesprächen mit
        afrikanischen Partnerländern .
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 5):
        Wie ist der aktuelle Erarbeitungsstand des vom Bundesmi-
        nister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
        Dr . Gerd Müller, angekündigten „Marshallplans“ für Afrika,
        und wie stellt die Bundesregierung die Kohärenz zu dem vom
        Bundesminister der Finanzen, Dr . Wolfgang Schäuble, ins Ge-
        spräch gebrachten „Compact with Africa“ sicher?
        Die Arbeiten an einem „Marshall-Plan“ mit Afrika
        schreiten voran, sind aber noch nicht abgeschlossen .
        Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammen-
        arbeit und Entwicklung ist mit dem Bundesminister der
        Finanzen in regelmäßigem Austausch zum „Compact
        http://www.daad.de/medien/hochschulen/projekte/studienangebote/kodex_fuer_deutsche_hochschulprojekte_im_ausland_01.pdf
        http://www.daad.de/medien/hochschulen/projekte/studienangebote/kodex_fuer_deutsche_hochschulprojekte_im_ausland_01.pdf
        http://www.daad.de/medien/hochschulen/projekte/studienangebote/kodex_fuer_deutsche_hochschulprojekte_im_ausland_01.pdf
        http://www.daad.de/medien/hochschulen/projekte/studienangebote/kodex_fuer_deutsche_hochschulprojekte_im_ausland_01.pdf
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19747
        (A) (C)
        (B) (D)
        with Africa“ . Dieser Compact wird als G-20-Initiative im
        Finance Track mit Internationalen Organisationen (Welt-
        bankgruppe, Internationaler Währungsfonds, Afrikani-
        sche Entwicklungsbank) und interessierten afrikanischen
        Partnern entwickelt . Er soll die Rahmenbedingungen für
        private Investitionstätigkeit in Afrika verbessern .
        Anlage 7
        Antwort
        des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/10201, Frage 6):
        Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des
        Gutachters Dr . Kurt Graulich (Ausschussdrucksache 18(4)653
        B Seite 24 f .), wonach das sogenannte Unabhängige Gremium
        gemäß dem am 21 . Oktober 2016 beschlossenen Gesetz zur
        Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrich-
        tendienstes (Bundestagsdrucksache 18/9041) ein Adminis-
        trativorgan darstellt, und welche Maßnahmen sind nach Auf-
        fassung der Bundesregierung notwendig, um den sich hieraus
        ergebenden rechtlichen Problemen mit dem Richterdienst-
        recht, wonach ein Richter Aufgaben der rechtsprechenden
        Gewalt und Aufgaben der Exekutive oder Legislative nicht
        gleichzeitig wahrnehmen darf (vergleiche § 4 Absatz 1 und 2
        des Deutschen Richtergesetzes), entgegenzutreten?
        Das Unabhängige Gremium ist ein Gremium sui gene-
        ris . Nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 des Deutschen Richter-
        gesetzes können Richter Aufgaben außerhalb der recht-
        sprechenden Gewalt wahrnehmen, wenn diese Aufgaben
        aufgrund eines Gesetzes Richtern zugewiesen sind . Das
        BND-Gesetz stellt ein solches Gesetz dar .
        Anlage 8
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 9):
        Hält die Bundesregierung die Verhandlungen über den
        Umbau des europäischen Atomunternehmens Urenco für
        gescheitert, und welche Konsequenzen zieht sie aus der Ein-
        schätzung der Urenco-Miteigentümer Eon und RWE, wonach
        man „keiner Struktur zustimmen (könne), die den Wert von
        Urenco beeinträchtigen und eine Veräußerung nahezu unmög-
        lich machen“ (www .handelsblatt .com/unternehmen/industrie/
        urenco-umbau-scheitert-an-rwe-und-e-on/14768678 .html)?
        Bei jeder neuen Struktur des Anreicherungsunterneh-
        mens Urenco war und ist für die Bundesregierung maß-
        geblich, dass die nichtverbreitungspolitischen Eingriffs-
        und Kontrollrechte der Bundesregierung gegenüber dem
        Unternehmen weiterhin umfassend und zukunftsfest ver-
        ankert sind .
        Etwaige wirtschaftliche Erwägungen der Anteilseig-
        ner von Urenco bei einer neuen Struktur sind für die Bun-
        desregierung ohne Relevanz .
        Bis zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen
        den drei Regierungen Niederlande, Großbritannien und
        Deutschland sowie Eon und RWE gilt der Status quo .
        Anlage 9
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 10):
        Auf die Aussagen welcher „maßgebliche(n) internationa-
        le(n) Akteure auch vor Ort“ bezieht sich die Bundesregierung
        in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 24 auf Bundes-
        tagsdrucksache 18/9927 vom 6 . Oktober 2016, welche „erheb-
        liche Zweifel an den von Amnesty International erhobenen
        Vorwürfen“ eines Giftgaseinsatzes in Darfur hätten bzw . diese
        als „nicht plausibel“ einstuften angesichts von Presseberich-
        ten, nach denen internationale Akteure in der Region gar nicht
        vertreten sind (vergleiche den Tagesspiegel vom 31 . Oktober
        2016, „Berlin zweifelt an Berichten über Giftgas“), und wel-
        che Konsequenzen würde die Bundesregierung für die Ko-
        operation mit der sudanesischen Regierung beispielsweise im
        Rahmen des sogenannten Better Migration Management zie-
        hen, sollte sich der Einsatz von Giftgas bestätigen?
        Die Bundesregierung nimmt die Vorwürfe sehr ernst
        und geht ihnen gründlich nach . In der Antwort auf Ihre
        schriftliche Frage bezogen wir uns unter anderem auf
        Stellungnahmen der Friedensmission der Vereinten Na-
        tionen und der Afrikanischen Union in Darfur UNAMID
        (United Nations-African Union Hybrid Mission in Dar-
        fur), die mit hoher Truppenpräsenz in Darfur tätig ist .
        UNAMID ist bislang nicht auf Hinweise gestoßen,
        dass in Darfur Chemiewaffen eingesetzt wurden . Nach
        Angaben von UNAMID hat keine der bewaffneten Grup-
        pen aus dem Gebiet Jebel Marra bei den regelmäßig statt-
        findenden Gesprächen mit der UNAMID-Leitung einen
        Einsatz chemischer Waffen angesprochen . Zudem seien
        weder bei den über 17 500 UNAMID-Einsatzkräften
        noch in den UNAMID-Kliniken Personen mit entspre-
        chenden Symptomen bekannt geworden .
        Die Bundesregierung hat Sudan sowohl in bilatera-
        len Gesprächen als auch auf EU-Ebene und im Rahmen
        der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen
        (OVCW) mit Nachdruck aufgefordert, einer unabhängi-
        gen Untersuchung durch die OVCW zuzustimmen .
        Sudan ist auf ein entsprechendes Angebot der OVCW
        jedoch bislang noch nicht eingegangen .
        Das Vorhaben Better Migration Management zielt ins-
        besondere darauf ab, menschenrechtliche Aspekte in der
        Weiterentwicklung und Umsetzung von Migrationspoli-
        tiken in den teilnehmenden Ländern zu stärken . Es wird
        nicht in Darfur tätig . Das Programm wird durch ein Steu-
        erungskomitee bestehend aus Vertreterinnen und Vertre-
        tern der Innenministerien von Frankreich, Vereinigtem
        Königreich, Italien und Malta sowie Vertretern der EU
        und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusam-
        menarbeit und Entwicklung gesteuert .
        Anlage 10
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 11):
        http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/urenco-umbau-scheitert-an-rwe-und-e-on/14768678.html
        http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/urenco-umbau-scheitert-an-rwe-und-e-on/14768678.html
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 201619748
        (A) (C)
        (B) (D)
        Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
        Einschränkungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft-
        ler in der Türkei bereits Effekte auf die Intensität der Koope-
        ration zwischen deutschen und türkischen Wissenschaftsin-
        stitutionen, und wie viele türkische Wissenschaftlerinnen und
        Wissenschaftler haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
        Türkei in Richtung Deutschland verlassen (siehe zum Beispiel
        www .duz .de/duz-magazin/2016/10/bloss-nichts-falsches-
        sagen/397 oder www .taz .de/!5325869/)?
        Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Arbeits-
        fähigkeit deutscher Wissenschafts- und Mittlerorganisa-
        tionen in der Türkei durch die aktuellen Entwicklungen
        bislang nicht wesentlich beeinträchtigt . Die Intensität
        der Kooperation ist unverändert . In Einzelfällen ist es zu
        Verzögerungen von Kooperationsvorhaben gekommen .
        Einzelne Ansprechpartner bei türkischen Partnern sind
        entlassen worden oder ins Ausland gegangen .
        Die Bundesregierung beobachtet die Situation in der
        Türkei mit großer Aufmerksamkeit und steht mit den
        deutschen Wissenschafts- und Mittlerorganisationen vor
        Ort in permanentem Dialog .
        Vom 15 . Juli bis 7 . November haben 75 türkische
        Wissenschaftler Visaanträge für Deutschland gestellt
        (Kategorie Forscher/Gastwissenschaftler mit Vertrag) .
        Dies bedeutet keine signifikante Zunahme gegenüber
        dem Vergleichszeitraum im Vorjahr . Darüber hinaus hat
        die Bundesregierung keine weitere Kenntnis, wie viele
        türkische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die
        Türkei mit Ziel Deutschland verlassen haben .
        Anlage 11
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/10201, Frage 12):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
        Festnahme von elf Abgeordneten der oppositionellen Par-
        tei HDP in der Türkei, darunter die Parteichefs Selahattin
        Demirtas und Figen Yüksekdag, die deren Sprecher Ayhan
        Bilgen als „politische Lynchjustiz“ scharf verurteilt, und in-
        wieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die
        Auffassung, die HDP sei der verlängerte Arm der kurdischen
        Arbeiterpartei PKK (dpa vom 4 . November 2016)?
        Die Festnahmen von türkischen HDP-Abgeordneten
        sind aus Sicht der Bundesregierung eine weitere drasti-
        sche Verschärfung der Lage in der Türkei . Die Bundes-
        regierung hat ihre Haltung umgehend auf verschiedenen
        Kanälen zum Ausdruck gebracht .
        So hatte Bundesaußenminister Dr . Frank-Walter
        Steinmeier Staatssekretär Stephan Steinlein unmittelbar
        damit beauftragt, den türkischen Geschäftsträger zu ei-
        nem Gespräch ins Auswärtige Amt zu bestellen .
        Bei meinem Besuch in Ankara am 4 . November habe
        ich Gespräche mit HDP-Abgeordneten geführt und die
        Unterstützung der Bundesregierung für Rechtsstaatlich-
        keit und eine pluralistische Demokratie zum Ausdruck
        gebracht .
        Die Bundesregierung hat die Türkei mit Nachdruck
        dazu aufgefordert, die Rechte der Opposition zu respek-
        tieren und in ihrem Vorgehen gegen vermeintliche Un-
        terstützer des Terrorismus Maß und Ziel zu wahren . Sie
        stimmt sich in ihrem Vorgehen eng mit ihren internatio-
        nalen Partnern ab .
        Die PKK ist als terroristische Vereinigung von der EU
        gelistet und auch in Deutschland als „ausländische terro-
        ristische Vereinigung“ eingestuft .
        Die HDP ist eine Partei, deren Abgeordnete durch die
        Wahlen am 1 . November 2015 demokratisch legitimiert
        sind .
        Anlage 12
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/10201, Frage 13):
        Wie hat die Bundesregierung auf die in der letzten Woche
        wieder bekräftigte Ankündigung des türkischen Präsidenten
        reagiert, wonach die Regierung ein Gesetz zur Wiedereinfüh-
        rung der Todesstrafe ins Parlament einbringen werde, er von
        einer Parlamentsmehrheit dafür überzeugt sei und er das Ge-
        setz ratifizieren werde, da es nicht zähle, was der Westen sagt
        (www .euractiv .de/section/eu-aussenpolitik/news/erdogan-
        riskiert-ausschluss-aus-dem-europarat/?nl_ref=23792008),
        und inwiefern hält die Bundesregierung im Falle der Einbrin-
        gung eines solchen Gesetzentwurfs durch die türkische Regie-
        rung eine Initiative im Ministerkomitee des Europarates für
        geeignet, die darauf zielt, entsprechend Artikel 8 des Statuts
        des Europarates der Türkei aufgrund der schweren Verletzung
        von Artikel 3 des Statuts des Europarates vorläufig das Recht
        auf Vertretung abzusprechen?
        Bei meinem Besuch in Ankara am 4 . November habe
        ich auf die negativen Folgen einer Wiedereinführung der
        Todesstrafe für die Türkei hingewiesen und eindringlich
        appelliert, auf eine Wiedereinführung zu verzichten .
        Im Übrigen geht die Haltung der Bundesregierung
        klar hervor aus zahlreichen Äußerungen von Vertrete-
        rinnen und Vertretern der Bundesregierung, darunter
        Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel und Bundesaußen-
        minister Dr . Frank-Walter Steinmeier, die vor einer Wie-
        dereinführung der Todesstrafe warnen . Diese Aussagen
        sind der Türkei bekannt .
        Eine Wiedereinführung der Todesstrafe wäre ein Ver-
        stoß gegen das Protokoll Nummer 13 zur Europäischen
        Menschenrechtskonvention, das die Todesstrafe unter al-
        len Umständen verbietet .
        Die Türkei hat dieses Protokoll ratifiziert und ist völ-
        kerrechtlich daran gebunden . Welche Folgen gegebenen-
        falls daraus im Rahmen des Europarates zu ziehen wären,
        müsste in dem dafür zuständigen Gremium – dem Minis-
        terkomitee des Europarats – diskutiert werden .
        Anlage 13
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/10201, Frage 14):
        http://www.duz.de/duz-magazin/2016/10/bloss-nichts-falsches-sagen/397
        http://www.duz.de/duz-magazin/2016/10/bloss-nichts-falsches-sagen/397
        http://www.taz.de/!5325869/
        http://www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/erdogan-riskiert-ausschluss-aus-dem-europarat/?nl_ref=23792008
        http://www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/erdogan-riskiert-ausschluss-aus-dem-europarat/?nl_ref=23792008
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19749
        (A) (C)
        (B) (D)
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
        Verhaftungen der demokratisch gewählten HDP-Abgeord-
        neten in der Türkei, darunter auch die beiden Vorsitzenden
        der HDP, Selahattin Demirtas und Figen Yüksekdag (www .
        spiegel .de/politik/ausland/tuerkei-polizei-nimmt-chefs-der-
        prokurdischen-hdp-fest-a-1119673 .html)?
        Die Festnahmen von türkischen HDP-Abgeordneten
        sind aus Sicht der Bundesregierung eine weitere drasti-
        sche Verschärfung der Lage in der Türkei . Die Bundes-
        regierung hat ihre Haltung umgehend auf verschiedenen
        Kanälen zum Ausdruck gebracht .
        So hatte Bundesaußenminister Dr . Frank-Walter
        Steinmeier Staatssekretär Stephan Steinlein unmittelbar
        damit beauftragt, den türkischen Geschäftsträger zu ei-
        nem Gespräch ins Auswärtige Amt einzuladen .
        Bei meinem Besuch in Ankara am 4 . November habe
        ich Gespräche mit HDP-Abgeordneten geführt und die
        Unterstützung der Bundesregierung für Rechtsstaatlich-
        keit und eine pluralistische Demokratie zum Ausdruck
        gebracht .
        Die Bundesregierung hat die Türkei mit Nachdruck
        dazu aufgefordert, die Rechte der Opposition zu respek-
        tieren und in ihrem Vorgehen gegen vermeintliche Un-
        terstützer des Terrorismus Maß und Ziel zu wahren . Sie
        stimmt sich in ihrem Vorgehen eng mit ihren internatio-
        nalen Partnern ab .
        Die PKK ist als terroristische Vereinigung von der EU
        gelistet und auch in Deutschland als „ausländische terro-
        ristische Vereinigung“ eingestuft .
        Die HDP ist eine Partei, deren Abgeordnete durch die
        Wahlen am 1 . November 2015 demokratisch legitimiert
        sind .
        Anlage 14
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/10201, Frage 15):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
        neuerlichen Gebietsansprüchen des türkischen Präsidenten
        Recep Tayyip Erdogan und den Vorbereitungen für einen Ein-
        marsch in den Nordirak (www .jungewelt .de/m/artikel/296617 .
        vor-dem-einmarsch .html)?
        Die Bundesregierung hat die jüngsten Äußerungen
        des türkischen Staatspräsidenten zum Irak und anderen
        Nachbarstaaten zur Kenntnis genommen . Von türkischen
        Plänen, in den Nordirak einzumarschieren, ist der Bun-
        desregierung nichts bekannt .
        Der Außenminister der Türkei hat kürzlich in einer öf-
        fentlichen Stellungnahme versichert, dass die Türkei den
        Vertrag von Lausanne nicht in Frage stellt .
        Anlage 15
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 17):
        Hält die Bundesregierung den jetzt vorgelegten – auch auf
        Augenzeugenberichten, Satellitenaufnahmen, Fotos und Vi-
        deo gestützten – Bericht von Amnesty International, wonach
        das US-geführte Militärbündnis bei Bombardierungen des
        IS in Syrien zu wenig getan hat, um die Zivilbevölkerung zu
        schützen, demnach in den vergangenen beiden Jahren circa
        300 Zivilisten bei Luftangriffen getötet wurden, davon allein
        in drei Dörfern in der Provinz Aleppo über 100 und in dem
        Ort al-Turkan mindestens 73, darunter 27 Kinder (taz vom
        27 . Oktober 2016), für zutreffend, und welche Konsequenzen
        zieht die Bundesregierung für den Einsatz der Tornado-Auf-
        klärungsflugzeuge, die als Teil dieses Militärbündnisses dieses
        durch Aufklärung und Auftanken der Bombenflugzeuge unter-
        stützen?
        Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt-
        nisse zur Anzahl der bei Lufteinsätzen der internatio-
        nalen Anti-IS-Koalition ums Leben gekommenen oder
        verletzten Menschen vor . Die Bundeswehr verfügt nicht
        über eigene Kräfte am Boden, um entsprechende Anga-
        ben Dritter zu verifizieren.
        Daher kann die Bundesregierung auch keine Bewer-
        tung vornehmen, inwiefern die Angaben in dem genann-
        ten Bericht von Amnesty International zutreffend sind .
        Das humanitäre Völkerrecht verbietet gezielte Angrif-
        fe auf Zivilisten ebenso wie Angriffe auf militärische Zie-
        le, bei denen damit zu rechnen ist, dass sie unverhältnis-
        mäßige Verluste unter Zivilisten oder Schäden an zivilen
        Objekten verursachen .
        Staaten sind verpflichtet, alle angemessenen Vor-
        sichtsmaßnahmen zu treffen, um Verluste unter der Zi-
        vilbevölkerung und die Beschädigung ziviler Objekte zu
        vermeiden .
        Die Aufklärungsflüge, die deutsche Tornados im Rah-
        men der internationalen Anti-IS-Koalition leisten, dienen
        einer Verdichtung des Gesamtlagebilds . Damit tragen sie
        auch dazu bei, zivile Infrastruktur von militärischen Ob-
        jekten unterscheiden zu können .
        Damit sollen zivile Opfer der Lufteinsätze der An-
        ti-IS-Koalition vermieden werden .
        Anlage 16
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 18):
        Kann die Bundesregierung den Umstand erklären, warum
        laut eines Artikels in der Süddeutschen Zeitung in Bezug auf
        den gegen die Richtlinien ausgestellten Diplomatenpass für
        den Präsidenten des Internationalen Olympischen Komitees
        (IOC) aus den noch verfügbaren Akten nicht ersichtlich ge-
        wesen ist, worin damals das „besondere deutsche Interesse“
        zur Ausstellung dieses Passes gesehen wurde, und worin sieht
        die Bundesregierung aktuell „ein besonderes deutsches In-
        teresse“ bei einem Mitglied eines privaten Vereins wie dem
        http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-polizei-nimmt-chefs-der-prokurdischen-hdp-fest-a-1119673.html
        http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-polizei-nimmt-chefs-der-prokurdischen-hdp-fest-a-1119673.html
        http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-polizei-nimmt-chefs-der-prokurdischen-hdp-fest-a-1119673.html
        http://www.jungewelt.de/m/artikel/296617.vor-dem-einmarsch.html
        http://www.jungewelt.de/m/artikel/296617.vor-dem-einmarsch.html
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 201619750
        (A) (C)
        (B) (D)
        IOC, welcher sich selbst eine Charta gegeben hat, Weisungen
        von Regierungen nicht entgegenzunehmen, einen Diploma-
        tenpass auszustellen (www .sueddeutsche .de/sport/ioc-neue-
        irritationen-um-thomas-bachs-diplomatenpass-1 .3230555)?
        Zunächst weist die Bundesregierung daraufhin, dass
        der Diplomatenpass für Herrn Thomas Bach entspre-
        chend den geltenden Vorschriften rechtmäßig erteilt wur-
        de .
        Im Falle von Herrn Bach wurden auf der Grundlage
        des § 4 Absatz 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
        über die Ausstellung amtlicher Pässe in der zur jeweili-
        gen Zeit geltenden Fassung Diplomatenpässe ausgestellt .
        Hierfür wurde das besondere deutsche Interesse bejaht,
        das die Bundesregierung in der Förderung der olympi-
        schen Bewegung sieht .
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 19):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
        Vergabe der EuroGames an Weißrussland für deutsche Athle-
        tinnen und Athleten, und welche Konsequenzen zieht die Bun-
        desregierung aus dem Abstimmungsverhalten des Deutschen
        Olympischen Sportbundes e . V .?
        Die European Games sollen auf Beschluss des Euro-
        päischen Olympischen Komitees (EOC) im Jahr 2019
        in Weißrussland durchgeführt werden, es wäre dies die
        zweite Auflage dieser Veranstaltung (nach Baku in Aser-
        baidschan im Jahr 2015) . Veranstalter ist das Europäi-
        sche Olympische Komitee .
        Die Bundesregierung kann die Sportverbände durch
        Übernahme der Entsendungskosten für internationa-
        le Sportveranstaltungen durch Zuwendungen aus dem
        Bundeshaushalt unterstützen . Beispiele hierfür sind die
        Olympischen und Paralympischen Spiele . Seitens des
        Zuwendungsgebers ist das Vorliegen des erheblichen
        Bundesinteresses eine Voraussetzung für die Zuwen-
        dung . Seitens des Parlamentes ist das Einstellen der Zu-
        wendungsmittel in den Haushalt notwendig .
        Eine Zuwendung zu den Entsendungskosten für die
        European Games im Jahr 2019 ist seitens der Bundes-
        regierung nicht beabsichtigt, Haushaltsmittel sind darum
        im Aufstellungsverfahren für das Jahr 2018 nicht berück-
        sichtigt .
        Im Übrigen obliegt die Entscheidung, wo welche
        Sportveranstaltungen ausgetragen werden, allein den
        Sportverbänden . Die Bundesregierung nimmt zu diesen
        Entscheidungen keine Stellung .
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201,
        Frage 20):
        Inwieweit treffen nach Erkenntnis der Bundesregierung –
        vor allem ihrer Spionageabwehr- und Strafverfolgungsbe-
        hörden – Medienberichte zu (unter anderem Die Welt vom
        2 . November 2016), wonach die NSA mindestens zwischen
        den Jahren 2000 bis 2010 in Hunderte von Servern auch in
        Deutschland eingedrungen sei und diese unter Umständen mit
        Schadsoftware infiziert habe, darunter mehrerer hiesiger Uni-
        versitäten unter anderem der Bundeswehr, und welche Auf-
        klärungsmaßnahmen unter anderem auch über damit initiierte
        Schadsoftwareangriffe der NSA wird die Bundesregierung nun
        ergreifen?
        Die in den Medienberichten dargestellte Kompromit-
        tierung von Computersystemen deutscher Hochschulen
        ist grundsätzlich plausibel . Jedoch liegen der Bundesre-
        gierung keine Erkenntnisse vor, die eine solche Kompro-
        mittierung belegen .
        Die zuständigen Behörden beobachten und analysie-
        ren die Veröffentlichungen der Gruppe „theshadowbro-
        kers“ seit deren Erscheinen und koordinieren ihre Arbeit
        im Cyber-Abwehrzentrum .
        Das CERT-Bund hat die betroffenen Universitäten am
        dem Tag der Veröffentlichung der Serverliste durch „the-
        shadowbrokers“ auf den Sachverhalt hingewiesen . Ne-
        ben dem allgemeinen Beratungsangebot des Bundesam-
        tes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht
        für Fragen der operativen IT-Sicherheit das Computer
        Emergency Response Team des Deutschen Forschungs-
        netzes (DFN-CERT) als Ansprechpartner der Universi-
        täten zur Verfügung . Das DFN-CERT steht im stetigen
        Austausch mit dem CERT-Bund des BSI .
        Das Bundesamt für Verfassungsschutz befindet sich in
        einem engen Austausch mit den Landesämtern für Ver-
        fassungsschutz, um eine kompetente Beratung vor Ort,
        insbesondere eine Sensibilisierung von Universitäten
        hinsichtlich möglicher Cyberangriffe zu ermöglichen .
        Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
        (GBA) hat anlässlich der ersten Veröffentlichung von
        „theshadowbrokers“ aus dem August 2016 einen Beob-
        achtungsvorgang (ARP-Vorgang) angelegt und das Bun-
        deskriminalamt mit Nachforschungen beauftragt .
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/10201, Frage 21):
        Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zusam-
        menarbeit der EU mit Äthiopien im Rahmen der Europäischen
        Migrationsagenda beispielsweise im Rahmen des Projektes
        zu Biometrie und zur Wiedereingliederung geplant (Quelle:
        http://eur-lex .europa .eu/resource .html? uri=cellar:5b5656e2-
        9517-11e6-8e27-01aa75ed71a1 .0021 .02/DOC_4&for-
        mat=PDF), und inwiefern befürwortet die Bundesregierung
        den angestrebten „Abschluss anhängiger Verfahren im Bereich
        Rückkehr/Rückführungen“ sowie die „Verständigung auf eine
        Vorgehensweise für die Vereinbarung und Durchführung von
        Rückführungen“ mit Äthiopien vor dem Hintergrund der pre-
        kären Menschenrechtslage vor Ort?
        http://www.sueddeutsche.de/sport/ioc-neue-irritationen-um-thomas-bachs-diplomatenpass-1.3230555
        http://www.sueddeutsche.de/sport/ioc-neue-irritationen-um-thomas-bachs-diplomatenpass-1.3230555
        https://de.wikipedia.org/wiki/Generalbundesanwalt_beim_Bundesgerichtshof
        http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5b5656e2-9517-11e6-8e27-01aa75ed71a1.0021.02/DOC_4&format=PDF
        http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5b5656e2-9517-11e6-8e27-01aa75ed71a1.0021.02/DOC_4&format=PDF
        http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5b5656e2-9517-11e6-8e27-01aa75ed71a1.0021.02/DOC_4&format=PDF
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19751
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die Europäische Kommission hat im Rahmen der
        Umsetzung des Aktionsplans des Valletta-Gipfels sowie
        der Europäischen Migrationsagenda mit Äthiopien unter
        anderem ein EU-Trust-Fund (EUTF)-Projekt „Facility
        on Sustainable and Dignified Return and Reintegration in
        support of the Khartoum Process“ vorgeschlagen . Haupt-
        komponenten des Projekts sind „capacity building”,
        „assisted voluntary return and readmission” (bzgl . Rück-
        kehrern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten) „sustainable
        reintegration” (auch von Rückkehrern aus EU-Mitglied-
        staaten) sowie „returnees’ rights on access to justice“ .
        Das Projekt soll dem EUTF Operational Committee
        Ende November zur Verabschiedung vorgelegt werden .
        Zu Plänen im Bereich Biometrie liegen der Bundesre-
        gierung keine detaillierten Informationen vor .
        Die Bundesregierung unterstützt gemeinsam mit
        anderen Mitgliedstaaten die Verhandlungen der Euro-
        päischen Kommission mit Äthiopien über eine Verbes-
        serung der Zusammenarbeit in konkreten Rückführungs-
        fällen sowie die Bemühungen, eine Verständigung über
        die Verfahrensweise bei Rückführungen nach Äthiopien
        zu erzielen .
        In jedem Einzelfall wird vor einer Rückführung ge-
        prüft, ob der Rückführung nach der geltenden Rechtslage
        ein Abschiebungsverbot entgegensteht .
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/10201, Frage 22):
        In welcher Weise ist nach Kenntnis der Bundesregierung in
        den Gremien der EU (insbesondere dem Rat für Justiz und In-
        neres) über die Problematik der (gegebenenfalls auch gewalt-
        samen) Abnahme von Fingerabdrücken unerlaubt eingereister
        Personen/Geflüchteter bzw. über die damit zusammenhängen-
        de Gefahr von Misshandlungen diskutiert worden (bitte mit
        Datum und Inhalt nennen und Initiativen und Beiträge der
        Bundesregierung gesondert kenntlich machen, nachdem die
        Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5785 zu Fra-
        ge 5 j auf entsprechende Vorfälle in Bulgarien und Ungarn
        aufmerksam gemacht wurde), und welche Angaben über die
        Anwendung entsprechender Zwangsmaßnahmen zur Abnah-
        me von Fingerabdrücken bei Schutzsuchenden in Deutsch-
        land durch Bundesbedienstete lassen sich machen (etwa zu
        Inhaftierungen bei Manipulationen der Fingerkuppen, Fest-
        halten bei Weigerung usw ., vergleiche Bundestagsdrucksa-
        che 18/6860, Frage 25, bitte möglichst differenzierte Zahlen-
        angaben machen)?
        Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der
        EURODAC-Verordnung sieht in Artikel 2 Absatz 3 vor,
        dass die Mitgliedstaaten gegen Personen, die sich der
        Erfassung von Fingerabdruck- und Gesichtsdaten wider-
        setzen, nach nationalem Recht zulässige Verwaltungs-
        sanktionen verhängen können sollen . In der Sitzung der
        Ratsarbeitsgruppe Asyl vom 26 . Mai 2016 wurde dieser
        Vorschlag erstmals diskutiert .
        Zahlreiche Mitgliedstaaten forderten in der Diskus-
        sion, in Artikel 2 Absatz 3 das „kann“ durch ein „soll“
        zu ersetzen und die Sanktionen näher zu definieren.
        Deutschland fragte in der Sitzung ebenfalls nach den
        möglichen Sanktionen und ob diese nach der Einschät-
        zung der EU-Kommission ausreichend seien . Statistiken
        über Zwangsmaßnahmen zur Abnahme von Fingerab-
        drücken bei Schutzsuchenden durch Bundesbedienstete
        werden nicht geführt .
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/10201, Frage 23):
        Wie ist die nach meiner Ansicht unzureichende Antwort
        der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksa-
        che 18/9992, es habe „keine Weisung des Bundesministeriums
        des Innern“ gegeben, „verstärkt subsidiären Schutz … zu ge-
        währen“, damit zu vereinbaren, dass es nach einer Meldung
        des Flüchtlingsrates Niedersachsen e . V . (www.nds- fluerat.
        org/19356/pressemitteilungen/bamf-hebelt- familiennachzug-
        zu-syrischen-fluechtlingen-weiter-aus/) im Bundesamt für
        Migration und Flüchtlinge mit Inkrafttreten des sogenannten
        Asylpakets II sehr wohl eine geänderte Entscheidungspraxis
        und Länderbeurteilung gab, weil die Gewährung von Flücht-
        lingsschutz „nicht mehr die Regelentscheidung“ sein sollte,
        wegen der Massenflucht aus Syrien und der geänderten Pra-
        xis der Passausstellung (bitte ausführen), und wie viele der
        im Jahr 2016 erhobenen Klagen syrischer Staatsangehöriger
        mit lediglich subsidiärem Schutzstatus waren zum letzten ver-
        fügbaren Stand erfolgreich (bitte in absoluten und relativen
        Zahlen angeben und auch ins Verhältnis zu den entschiedenen
        Klagen setzen)?
        Die in der Frage zitierte Antwort der Bundesregierung
        auf Bundestagsdrucksache 18/9992 vom 17 . Oktober
        2016 betrifft die Antwort der Bundesregierung zu Fra-
        ge 8, nicht zu Frage 6 .
        Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung zu Fra-
        ge 8 auf Bundestagsdrucksache 18/9992 ausgeführt, wur-
        den im Jahr 2015 die Asylverfahren von Antragstellern
        aus Syrien ganz überwiegend im schriftlichen Verfahren
        ohne persönliche Anhörung bearbeitet . Das schriftliche
        Verfahren war im Herbst 2014 vorübergehend eingeführt
        worden, um die hohe Zahl der Anträge von syrischen und
        irakischen Asylantragstellern, deren Verfahren eine be-
        sonders hohe Aussicht auf Erfolg hatten, schneller bear-
        beiten zu können . Das Bundesministerium des Innern hat
        das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Erlass
        vom 4 . Januar 2016 angewiesen, das im Asylverfahren
        vorgesehene Regelverfahren der persönlichen Anhörung
        vor Entscheidung über den Asylantrag für alle Asylsu-
        chenden, die ab dem 1 . Januar 2016 einreisen, wieder
        anzuwenden . Mit Erlass vom 29 . Februar 2016 hat das
        Bundesministerium des Innern die Rückkehr zur persön-
        lichen Anhörung auf alle Personen ausgeweitet, die ihren
        Asylantrag ab Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung
        beschleunigter Asylverfahren (17 . März 2016) stellen,
        unabhängig vom Datum der Einreise .
        http://www.nds-fluerat.org/19356/pressemitteilungen/bamf-hebelt-familiennachzug-zu-syrischen-fluechtlingen-weiter-aus/
        http://www.nds-fluerat.org/19356/pressemitteilungen/bamf-hebelt-familiennachzug-zu-syrischen-fluechtlingen-weiter-aus/
        http://www.nds-fluerat.org/19356/pressemitteilungen/bamf-hebelt-familiennachzug-zu-syrischen-fluechtlingen-weiter-aus/
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 201619752
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 22
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/10201, Frage 27):
        Welche Träger sind nach Kenntnis der Bundesregierung
        bundesweit die 20 größten Anbieter der von der Bundesagen-
        tur für Arbeit finanzierten Deutschkurse für Flüchtlinge (Aus-
        schussdrucksache 18(11)746), und sofern darunter Bildungs-
        träger der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sind, welche
        sind das (bitte auflisten)?
        Die Bundesagentur für Arbeit hat die zwanzig größten
        Anbieter der Einstiegskurse in die deutsche Sprache nach
        § 421 SGB III – gemessen an der Anzahl der abgerechne-
        ten Teilnehmenden – ermittelt . Dabei ist nach Mitteilung
        der Bundesagentur für Arbeit zu berücksichtigen, dass
        aufgrund der unterschiedlichen Rechtsformen der Unter-
        nehmen beispielsweise regional eigenständig auftretende
        Anbieter und Mitglieder einer Unternehmensgruppe oder
        Holding getrennt ausgewiesen werden .
        Die Liste mit den zwanzig größten Anbietern der Ein-
        stiegskurse ist als VS-VERTRAULICH eingestuft und in
        der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur
        Einsichtnahme hinterlegt . Die Einstufung wird folgen-
        dermaßen begründet:
        Der Name eines Unternehmens in Verbindung mit der
        Auskunft, dass dieses zu den gemessen an der Anzahl der
        Kursteilnehmer größten Anbietern gehört, kann ein Be-
        triebsgeheimnis im Sinne des § 35 Absatz 4 SGB I bzw .
        § 6 IFG darstellen, wenn die Tatsache nicht offenkundig
        ist und das betroffene Unternehmen die Tatsache nicht
        kundgeben will . Die von der Bundesagentur für Arbeit
        finanzierten Deutschkurse für Flüchtlinge sind im Unter-
        schied zu anderen Maßnahmen, die unter Nennung der
        Teilnehmerplätze ausgeschrieben und bei denen die Na-
        men der Träger im Rahmen der Zuschlagserteilung veröf-
        fentlicht werden, ohne Ausschreibung gefördert worden .
        Damit sind die Namen der Träger nicht offenkundig . Die
        Angaben zählen zu den Betriebs- und Geschäftsgeheim-
        nissen im Sinne des § 203 Absatz 2 Nummer 1 StGB . Für
        diejenigen, die über Kenntnisse der Branchenüblichkei-
        ten verfügen, lassen die Angaben Rückschlüsse auf den
        Umfang der abgerechneten Leistungen zu .
        Die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnis-
        sen unterliegt dem Schutz des Artikels 12 Absatz 1 GG,
        den die Bundesregierung auch bei der Beantwortung
        parlamentarischer Fragen zu beachten hat . Die uneinge-
        schränkte Beantwortung der Anfrage auch hinsichtlich
        der geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
        würde den Grundrechtsschutz der Anbieter der Einstiegs-
        kurse insoweit aushöhlen . Denn der Allgemeinheit wären
        die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zugänglich, sie
        hätten ihre Eigenschaft als Geheimnisse verloren .
        Die Information darf daher nur dann weitergegeben
        werden, wenn das Geheimhaltungsinteresse der Anbie-
        ter wirksam geschützt ist . Da den Anbietern durch das
        Bekanntwerden ein Nachteil entstehen könnte und diese
        auf die Wahrung der Vertraulichkeit vertrauen können
        müssen, ist die Liste mit den zwanzig größten Anbietern
        VS-VERTRAULICH eingestuft worden .
        Eine Zuordnung der ermittelten Anbieter zu Arbeit-
        geberverbänden oder Gewerkschaften ist nicht möglich .
        Bei den Anbietern handelt es sich um rechtlich eigenstän-
        dige Unternehmen .
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 28):
        Wie soll die im Kabinettsentwurf des Gentechnikgesetzes
        beschriebene Einzelfallprüfung von mit neuen Gentechnikver-
        fahren erzeugten Organismen bis zu einer bindenden Entschei-
        dung auf EU-Ebene erfolgen, und welche Bundesbehörden
        werden dabei beteiligt?
        Bei Einzelfallprüfungen im Gentechnikrecht soll eine
        prozess- und produktbezogene Betrachtung und Bewer-
        tung vorgenommen werden .
        Erfolgt eine Prüfung durch das Bundesamt für Ver-
        braucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
        als „zuständige Behörde“ nach der EU-Freisetzungs-
        richtlinie 2001/18/EG, sind weitere Bundesbehörden
        wie etwa das Bundesamt für Naturschutz, das Robert
        Koch-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung,
        das Julius-Kühn-Institut, das Bundesforschungsinsti-
        tut für Kulturpflanzen sowie gegebenenfalls das Fried-
        rich-Loeffler-Institut gemäß den gesetzlichen Vorschrif-
        ten zu beteiligen . Inwieweit darüber hinaus weitere
        Beteiligungen stattfinden sollen, wird in der Bundesre-
        gierung noch diskutiert .
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 29):
        Auf welcher Rechtsgrundlage bewegt sich die Bundes-
        regierung bei der auch produktbezogenen Betrachtung im
        Rahmen der geplanten Einführung von Einzelfallprüfungen,
        insbesondere vor dem Hintergrund, dass beispielsweise das
        Rechtsgutachten von Professor Dr . Dr . Tade M . Spranger im
        Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) eine aus-
        schließlich prozessbezogene Betrachtung für rechtlich zuläs-
        sig hält, und wie begründet die Bundesregierung, dass keine
        abschließende Liste neuer Gentechnikverfahren im Gesetzent-
        wurf aufgeführt wird?
        Die Auslegung des geltenden EU-Rechts, die die Bun-
        desregierung in ihrem Entwurf eines Vierten Gesetzes
        zur Änderung des Gentechnikgesetzes zum Ausdruck
        bringt, steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer an-
        derweitigen bindenden Bewertung auf EU-Ebene . Sie
        bezieht sich bewusst nicht auf eine abschließende Liste
        von Verfahren, weil sich die stark innovationsgeprägten
        Neuen Techniken stetig in der Entwicklung befinden.
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19753
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
        Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 30):
        Aus welchen Motiven hat die Bundesregierung im aktuel-
        len Gentechnikgesetzentwurf dem bekannten Vorsorgeprin-
        zip ein unter anderem vom Verband der Chemischen Indus-
        trie e . V . (VCI) seit Jahren gefordertes „Innovationsprinzip“
        (www .vci .de/themen/bildung-forschung/forschungspolitik/
        wir- brauchen-ein-innovationsprinzip-in-europa-editorial-
        cr-05-2015 .jsp) nach meiner Auffassung scheinbar gleichran-
        gig zur Seite gestellt, und wie soll dieses bei der Bewertung
        von mit neuen Gentechnikverfahren erzeugten Organismen
        operationalisiert werden?
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei der
        Freisetzung und dem Inverkehrbringen von Organismen,
        die mittels neuer Züchtungstechniken wie CRISPR (Clus-
        tered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats)/
        Cas9 erzeugt worden sind, unter Zugrundelegung des
        Vorsorgeprinzips und des Innovationsprinzips ein hohes
        Maß an Sicherheit gewährleistet wird . Die Operationali-
        sierung erfolgt im Rahmen von Einzelfallprüfungen .
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
        Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/10201, Frage 31):
        Liegen den Zulassungsbehörden in Deutschland schon
        Anträge auf Zulassung von mit neuen Gentechnikverfahren
        erzeugten Organismen vor, und wie genau (Verfahren, Bedin-
        gungen etc .) soll das im Gesetzentwurf angenommene hohe
        Maß an Sicherheit durch die geplante prozess- und produkt-
        bezogene Betrachtung und Bewertung gewährleistet werden
        (Doppelprüfungen: sowohl prozess- als auch produktbezogene
        Betrachtung und Bewertung)?
        Anträge auf Zulassung von mit neuen Techniken er-
        zeugten Organismen liegen in Deutschland und auf
        EU-Ebene derzeit nicht vor .
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei der
        Freisetzung und dem Inverkehrbringen von Organis-
        men, die mittels neuer Züchtungstechniken wie CRISPR
        (Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic
        Repeats)/Cas9 erzeugt worden sind, unter Zugrundele-
        gung des Vorsorgeprinzips und des Innovationsprinzips
        ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet wird . Vorbe-
        haltlich einer anderweitig bindenden Entscheidung auf
        EU-Ebene wird zu diesem Zweck im Rahmen von Ein-
        zelfallprüfungen im Gentechnikrecht eine prozess- und
        produktbezogene Betrachtung und Bewertung zugrunde
        gelegt . Eine Doppelprüfung in dem Sinne, dass die glei-
        che Prüfung zweimal vorgenommen würde, ist damit
        nicht verbunden .
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201,
        Frage 32):
        Wie viele Rekrutinnen und Rekruten sind bisher im
        Jahr 2016 als Minderjährige in den Dienst der Bundeswehr
        eingetreten, und mit welcher Begründung folgt die Bundes-
        regierung nicht der Empfehlung des UN-Ausschusses für die
        Rechte des Kindes, das Mindestalter für die Rekrutierung auf
        18 Jahre anzuheben?
        Im Jahr 2016 haben bislang mit Stand vom 31 . Okto-
        ber 2016 1 576 Personen im Alter von 17 Jahren ihren
        militärischen Dienst bei der Bundeswehr angetreten .
        Der freiwillige Dienst in der Bundeswehr als Soldatin
        oder Soldat ist mit dem Erreichen des 17 . Lebensjahres
        möglich . Damit vollzieht Deutschland seine Rekrutie-
        rungspraxis vollständig im Einklang mit eingegangenen
        völkerrechtlichen Verpflichtungen.
        Die Bundesregierung möchte qualifizierten Jugend-
        lichen mit Interesse für den Dienst in den Streitkräften
        auch weiterhin die Möglichkeit eröffnen, vor dem Errei-
        chen der Volljährigkeit eine Ausbildung bei der Bundes-
        wehr ohne Wartezeit und weitere Nachteile gegenüber
        gleichaltrigen Berufseinsteigern beginnen zu können .
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/10201, Frage 33):
        Wann soll das eigentlich für den 28 . Oktober 2016 beim
        Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
        der Bundeswehr terminierte Angebot für die als Übergangs-
        lösung vom Rüstungskonzern Airbus als Hauptauftragneh-
        mer zu beschaffenden Drohnensysteme Heron TP vorliegen
        (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die mündliche
        Frage 40 des Abgeordneten Dr . Alexander S . Neu, Plenarpro-
        tokoll 18/195, Anlage 29 und Antwort auf meine schriftliche
        Frage 10/167), und sofern das Angebot mittlerweile verspätet
        einging, wie verteilen sich dort nach Vorstellungen von Airbus
        die aufgeführten Gesamtkosten (bitte benennen) auf die Be-
        reiche Luftfahrzeuge, Bodenstationen, Satellitenkapazität zur
        Datenübertragung, Ausbildung, Betrieb im Einsatzland?
        Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik
        und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat die Frist
        zur Vorlage des Angebotes für den Heron TP beim zu-
        ständigen Vertragsreferat vom 28 . Oktober 2016 auf den
        heutigen 9 . November 2016 verlängert .
        Das Angebot ist am heutigen Vormittag fristgerecht
        eingegangen und wird nun durch das BAAINBw ausge-
        wertet . Daher ist eine Aussage zur im Angebot enthalte-
        nen Verteilung der Gesamtkosten zum jetzigen Zeitpunkt
        noch nicht möglich .
        http://www.vci.de/themen/bildung-forschung/forschungspolitik/wir-brauchen-ein-innovationsprinzip-in-europa-editorial-cr-05-2015.jsp
        http://www.vci.de/themen/bildung-forschung/forschungspolitik/wir-brauchen-ein-innovationsprinzip-in-europa-editorial-cr-05-2015.jsp
        http://www.vci.de/themen/bildung-forschung/forschungspolitik/wir-brauchen-ein-innovationsprinzip-in-europa-editorial-cr-05-2015.jsp
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 201619754
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 29
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
        (DIE LINKE) (Drucksache 18/10201, Frage 34):
        Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregie-
        rung in den Jahren 2005 bis 2015 jeweils aus der privaten
        (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ge-
        wechselt, und welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung
        über die drei häufigsten Gründe für diese Wechsel vor?
        Die Zahl der Wechsel aus der PKV in die GKV für die
        letzten 10 Jahre ergeben sich aus Tabelle 1 . Gesicherte
        Kenntnisse über die konkreten Wechselgründe liegen der
        Bundesregierung nicht vor .
        Tabelle 1: Wechsel aus der PKV in die GKV
        Jahr Abgänge zur GKV
        2015 139 900
        2014 145 700
        2013 161 200
        2012 162 400
        2011 157 600
        2010 153 200
        2009 146 500
        2008 151 000
        2007 154 700
        2006 143 900
        2005 154 200
        Quelle: Zahlenportal des PKV-Verbandes .
        Anlage 30
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
        Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 35):
        Plant die Bundesregierung, im Personenbeförderungsge-
        setz eine neue Verordnungsermächtigung zu schaffen, die es
        den Bundesländern ermöglicht, bei der Genehmigung von
        Linienverkehren mit Bussen und Gelegenheitsverkehren mit
        Taxen und Mietwagen die Einhaltung höherer Emissionsstan-
        dards zu verlangen, und, wenn nein, warum nicht?
        Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und in welcher
        Weise, bei der personenbeförderungsrechtlichen Geneh-
        migung von Taxen und Mietwagen die Einhaltung höhe-
        rer Emissionsstandards festgelegt werden können .
        Für den Linienverkehr mit Bussen wird darauf hinge-
        wiesen, dass es den Ländern im Rahmen der Organisati-
        on und Finanzierung des ÖPNV schon heute möglich ist,
        bei der Vergabe von Konzessionen Anforderungen an die
        eingesetzten Fahrzeuge zu stellen .
        Anlage 31
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
        Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 36):
        Plant die Bundesregierung, durch Förderprogramme für
        Taxiunternehmen und Carsharing-Betreiber Anreize für einen
        Umstieg auf alternative Antriebe zu schaffen, um die Luftqua-
        lität in Städten zu verbessern, und, wenn nein, warum nicht?
        Mit der Förderrichtlinie zur batterieelektrischen Elek-
        tromobilität von Juni 2015 hat das Bundesministerium
        für Verkehr und digitale Infrastruktur ein wichtiges In-
        strument für den Ausbau der Elektromobilität vor Ort in
        Städten, Gemeinden und Kreisen geschaffen . Im Kontext
        der Unterstützung der Beschaffung von Elektrofahrzeu-
        gen und damit verbundener Maßnahmen zum Aufbau
        von Ladeinfrastruktur können auch Taxiunternehmen
        und Carsharing-Betreiber gefördert werden . Das För-
        derprogramm insgesamt ist mit jährlich 30 Millionen
        Euro ausgestattet . Ergänzend werden mit dem Förder-
        programm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in
        Deutschland“ 300 Millionen Euro für die Periode von
        2017 bis 2020 zur Verfügung gestellt . Analoge Förder-
        möglichkeiten für Brennstoffzellenfahrzeuge bestehen
        im Zuge der Fortsetzung des Nationalen Innovationspro-
        gramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
        (NIP II), welches in der Periode von 2016 bis 2019 mit
        247 Millionen Euro ausgestattet ist .
        Anlage 32
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 37):
        Was kostete auf Basis der realen Ausgaben des Bundes in
        den letzten fünf Jahren im Durchschnitt der Neubau von einem
        Kilometer Bundesfernstraße (bitte in Bundesautobahn und
        Bundesstraße aufschlüsseln), und wie viel kostet bei gleicher
        Berechnung im Vergleich der Bau von einem Kilometer Rad-
        weg (bitte nach Radschnellwegen, separaten Radwegen und
        Radstreifen aufschlüsseln)?
        Die durchschnittlichen Kosten für den Neubau von ei-
        nem Kilometer Autobahn belaufen sich auf 10 Millionen
        Euro, für einen Kilometer Bundesstraße auf 5 Millionen
        Euro, wobei je nach Topografie und Lage in Ballungsge-
        bieten erhebliche Schwankungsbreiten auftreten können .
        Entlang der Bundesstraßen werden oft straßenbeglei-
        tende (separate) Radwege angebaut . Im Rahmen dieses
        Ausbaus wurden in den letzten fünf Jahren rund 330 Mil-
        lionen Euro ausgegeben und fast 1 200 Kilometer Rad-
        wege hergestellt (Durchschnittskosten: 0,27 Millionen
        Euro/Kilometer) . Erkenntnisse über Kosten von Rad-
        fahrstreifen liegen der Bundesregierung nicht vor . Der
        Neubau von Radschnellwegen kostet im Vergleich bei
        gleicher Berechnung nach ersten Kostenschätzungen der
        Länder rund 1,5 Millionen Euro pro Kilometer .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 198 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 9 . November 2016 19755
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 33
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage
        des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 38):
        Inwiefern sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, aus-
        schließlich mit einer Ausbaustrecke den Schienenverkehrskor-
        ridor zwischen Hannover und Bielefeld in der Weise auszu-
        bauen, dass eine Fahrzeit im Rahmen des Deutschland-Taktes
        ermöglicht wird, und zwischen welchen Knotenbahnhöfen
        muss für die Passfähigkeit dieses Schienenverkehrskorridors
        in den Deutschland-Takt eine Fahrtzeitverkürzung erzielt wer-
        den?
        Nur durch eine deutliche Fahrzeitverkürzung um
        circa 8 Minuten erreichte das Projekt ABS/NBS Han-
        nover–Bielefeld ein positives NKV in der Bewertung
        für den BVWP 2030 . Die Beschleunigung der Strecke
        Hannover–Bielefeld besitzt dabei eine zentrale Bedeu-
        tung für die Realisierung des im Koalitionsvertrag vom
        Dezember 2013 vereinbarten Deutschland-Taktes . Erst
        die Fahrzeitverkürzung auf dieser Ost-West-Hauptachse
        ermöglicht die Abstimmung der Taktknoten Hannover,
        Dortmund und Osnabrück und die Einbindung des Bahn-
        hofs Minden in das Taktsystem des Fernverkehrs .
        Es ist nicht Aufgabe der Bundesverkehrswegeplanung
        und des Schienenwegeausbaugesetzes, konkrete Trassen-
        führungen aus- oder abzuwählen . Dies ist nachfolgenden
        Planungsverfahren vorbehalten, in denen unter intensiver
        Öffentlichkeitsbeteiligung eine Untersuchung aller Alter-
        nativen und eine Abwägung der Betroffenheiten stattfin-
        den .
        Die Ausarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen
        zur Erreichung der Fahrzeitverkürzung ist demzufolge
        Gegenstand der weiteren Planungsschritte . Ein Ausbau
        der Bestandsstrecke ist dabei grundsätzlich denkbar .
        Anlage 34
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage
        des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/10201, Frage 39):
        Ist die Bundesregierung für oder gegen die Einbeziehung
        von Bussen in das Lkw-Mautsystem ab August 2018, das gera-
        de neu ausgeschrieben wird (vergleiche „Der Bund liebäugelt
        mit einer Fernbusmaut“, FAZ vom 3 . November 2016), und
        bis wann (bitte genaues Datum angeben) rechnet die Bundes-
        regierung mit dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens?
        Die Ausschreibung zum Weiterbetrieb des Maut-
        systems berücksichtigt den Prüfauftrag aus dem Ge-
        setzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut auf alle
        Bundesstraßen aus dem Frühjahr dieses Jahres . Dieser
        Gesetzentwurf enthält einen Prüfauftrag zur Einführung
        einer Fernbusmaut .
        Anlage 35
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
        Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/10201, Frage 40):
        Ist es zutreffend, dass sich die Bundesregierung mit der
        EU-Kommission auf einen Kompromiss zur Pkw-Maut ge-
        einigt hat bzw . vor einer Einigung steht (www .ad-hoc-news .
        de/in-den-verhandlungen-zwischen-bundesverkehrsminister-
        alexander-dobrindt-csu-und--/de/News/51844241), und wenn
        ja, welchen genauen Inhaltes ist diese Einigung?
        Zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und
        digitale Infrastruktur (BMVI) und der EU-Kommissi-
        on gibt es Gespräche über die Infrastrukturabgabe . Das
        BMVI ist zuversichtlich, dass noch im November eine
        Einigung gefunden werden kann .
        Anlage 36
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
        Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/10201, Frage 41):
        Welche prognostische jährliche Steigerung der fossilen
        Kraftstoffpreise liegt der Verkehrsprognose für den Bundes-
        verkehrswegeplan 2030 zugrunde, und welche Maßnahmen
        prüft die Bundesregierung, um die der Verkehrsprognose zu-
        grunde liegenden Annahmen bezüglich dieser Kraftstoffprei-
        sentwicklung auch praktisch sicherzustellen?
        In der Verkehrsprognose 2030 wird als Annahme für
        die Entwicklung der Kraftstoffpreise bis 2030 gegenüber
        2010 eine durchschnittliche reale Steigerung von 2 Pro-
        zent pro Jahr zugrunde gelegt .
        Im Übrigen wird auf die Antwort zu Fragen 4 und 5
        der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
        nen auf Bundestagsdrucksache 18/10081 verwiesen .
        http://www.ad-hoc-news.de/in-den-verhandlungen-zwischen-bundesverkehrsminister-alexander-dobrindt-csu-und--/de/News/51844241
        http://www.ad-hoc-news.de/in-den-verhandlungen-zwischen-bundesverkehrsminister-alexander-dobrindt-csu-und--/de/News/51844241
        http://www.ad-hoc-news.de/in-den-verhandlungen-zwischen-bundesverkehrsminister-alexander-dobrindt-csu-und--/de/News/51844241
        Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
        Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        198. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Arzneimittelrechtliche Vorschriften (2. Lesung)
        TOP 2 Befragung der Bundesregierung
        TOP 3 Fragestunde
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36