Rede:
ID1819409300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 10
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. die: 1
    5. Kollegin: 1
    6. Susanne: 1
    7. Mittag: 1
    8. für: 1
    9. dieSPD-Fraktion: 1
    10. .\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/194 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 194. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. September 2016 Inhalt: Zusätzliche Ausschussüberweisung . . . . . . . . 19311 A Tagesordnungspunkt 22: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2016 Drucksache 18/9700 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19311 B Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . 19311 C Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 19313 A Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 19314 D Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 19316 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19317 B Sabine Poschmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 19318 C Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19319 A Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 19319 D Stefan Zierke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19321 D Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 19322 D Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . 19323 B Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Antibiotika-Resistenzen vermindern – Erfolgreichen Weg bei Antibiotikamini- mierung in der Human- und Tiermedizin gemeinsam weitergehen Drucksache 18/9789 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19325 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Kordula Schulz-Asche, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wirksamkeit von Antibiotika erhalten – Einsatz in der Tierhaltung auf vernünftiges Maß reduzie- ren Drucksachen 18/3152, 18/4704 . . . . . . . . . . . 19325 B Christian Schmidt, Bundesminister BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19325 B Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 19326 C Dr . Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . 19327 C Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19328 C Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 19330 A Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19330 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19331 C Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 19332 C Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19333 C Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 19334 C Dr . Karin Thissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 19336 B Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 19338 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 194 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . September 2016II Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Missstände und Stillstand beim Tierschutz beenden – Gesellschaftli- chen Konsens umsetzen Drucksache 18/9798 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19339 B Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19339 C Johannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 19340 A Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 19340 C Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19341 A Birgit Menz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 19342 B Christina Jantz-Herrmann (SPD) . . . . . . . . . . 19343 A Waldemar Westermayer (CDU/CSU) . . . . . . . 19344 C Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19345 B Dr . Karin Thissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 19346 A Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 19346 D Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Geset- zes zur Änderung des Vereinsgesetzes Drucksache 18/9758 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19347 D Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19348 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 19348 C Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19349 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19350 B Oswin Veith (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 19351 A Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19352 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 19353 A Tagesordnungspunkt 26: a) Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gerechte Kran- kenkassenbeiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung Drucksache 18/9711 . . . . . . . . . . . . . . . . . 19354 A b) Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gerechte Kran- kenkassenbeiträge für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Ver- sicherte Drucksache 18/9712 . . . . . . . . . . . . . . . . . 19354 A Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19354 B Tino Sorge (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 19355 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 19356 B Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19357 A Heike Baehrens (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19358 A Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 19359 A Marina Kermer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19360 B Michael Hennrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 19361 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19362 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19363 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 19365 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19366 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 194 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . September 2016 19311 194. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. September 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
  • folderAnlagen
    Michael Hennrich Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 194 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . September 2016 19363 (A) (C) (B) (D) Berichtigung 193 . Sitzung, Seite 19177 D, fünfter Absatz, ist wie folgt zu lesen: „Ergebnis der Abstimmung über den Antrag mit dem Titel „Mieterinnen und Mieter besser schützen – Zwei- te Mietrechtsnovelle vorlegen“: abgegebene Stimmen 580 . Mit Ja haben gestimmt 466, mit Nein haben gestimmt 114 . Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen .“ 193 . Sitzung, Seite 19180 A, zweiter Absatz, ist wie folgt zu lesen: „Ergebnis der Abstimmung über den An- trag „Privatisierung von Bundesliegenschaften stoppen – Liegenschaftspolitik des Bundes nachhaltig reformieren“: abgegebene Stimmen 581 . Mit Ja haben gestimmt 467, mit Nein haben gestimmt 57, Enthaltungen 57 . Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen .“ (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 194 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . September 2016 19365 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2016 Annen, Niels SPD 30 .09 .2016 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2016 Bär, Dorothee CDU/CSU 30 .09 .2016 Bas, Bärbel SPD 30 .09 .2016 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2016 Birkwald, Matthias W . DIE LINKE 30 .09 .2016 Dörner, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2016 Ferner, Elke SPD 30 .09 .2016 Freudenstein, Dr . Astrid CDU/CS 30 .09 .2016 Fuchs, Dr . Michael CDU/CSU 30 .09 .2016 Gabriel, Sigmar SPD 30 .09 .2016 Griese, Kerstin SPD 30 .09 .2016 Groth, Annette DIE LINKE 30 .09 .2016 Hellmich, Wolfgang SPD 30 .09 .2016 Hendricks, Dr . Barbara SPD 30 .09 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 30 .09 .2016 Hirte, Dr . Heribert CDU/CSU 30 .09 .2016 Högl, Dr . Eva SPD 30 .09 .2016 Ilgen, Matthias SPD 30 .09 .2016 Jüttner, Dr . Egon CDU/CSU 30 .09 .2016 Kaufmann, Dr . Stefan CDU/CSU 30 .09 .2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2016 Lach, Günter CDU/CSU 30 .09 .2016 Lay, Caren DIE LINKE 30 .09 .2016 Leidig, Sabine DIE LINKE 30 .09 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leikert, Dr . Katja CDU/CSU 30 .09 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 30 .09 .2016 Möhring, Cornelia DIE LINKE 30 .09 .2016 Movassat, Niema DIE LINKE 30 .09 .2016 Müller, Bettina SPD 30 .09 .2016 Müntefering, Michelle SPD 30 .09 .2016 Nahles, Andrea SPD 30 .09 .2016 Nietan, Dietmar SPD 30 .09 .2016 Özoğuz, Aydan SPD 30 .09 .2016 Raabe, Dr . Sascha SPD 30 .09 .2016 Rüffer, Corinna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 30 .09 .2016 Schmidt (Wetzlar), Dagmar SPD 30 .09 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 30 .09 .2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 30 .09 .2016 Ullrich, Dr . Volker CDU/CSU 30 .09 .2016 Verlinden, Dr . Julia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2016 Vogel (Kleinsaara), Volkmar CDU/CSU 30 .09 .2016 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 30 .09 .2016 Weber, Gabi SPD 30 .09 .2016 Wegner, Kai CDU/CSU 30 .09 .2016 Weinberg (Hamburg), Marcus CDU/CSU 30 .09 .2016 Weinberg, Harald DIE LINKE 30 .09 .2016 Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 30 .09 .2016 Zech, Tobias CDU/CSU 30 .09 .2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 194 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . September 201619366 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 948 . Sitzung am 23 . Sep- tember 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Sechstes Gesetz zur Änderung des Vierten Bu- ches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz – 6. SGB IV-ÄndG) – Viertes Gesetz zur Änderung des GAK-Gesetzes – Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgeset- zes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass über die Umsetzung zwingender EU-Vorgaben hi- naus keine weiteren Änderungen jagdrechtlicher Vor- schriften bis auf weiteres erfolgen . 2 . Der Bundesrat sieht die dringende Notwendigkeit, durch Änderung des Bundesjagdgesetzes bundesein- heitlich folgende Regelungen zu treffen: a) Zur Vereinheitlichung der Prüfungsvorausset- zungen für die Falkner- und Jägerprüfung bittet der Bundesrat um die Aufnahme einheitlicher Mindeststandards in das Bundesjagdgesetz . In der Praxis haben sich deutliche Unterschiede zwischen den Ländern bei der Falkner- und Jä- gerprüfung herausgebildet . Insbesondere sind bei der Jägerprüfung praxisorientiere Mindest- standards bei der Schießprüfung zu bestimmen und in Fachgebieten wie beispielsweise der Fleischhygiene die notwendige fachliche Quali- fikation sicherzustellen. b) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass wegen der besonderen Bedeutung von Querungshilfen (Wildunterführungen und Grünbrücken) für die Vernetzung der Lebensräume allgemein und den genetischen Austausch bei wandernden Tierarten im Besonderen sowie der hohen Empfindlich- keit im Querungsbereich gegenüber Beunru- higungen eine grundsätzliche Untersagung der Jagdausübung gerechtfertigt ist . Der Bundesrat spricht sich daher für ein Verbot der Jagdaus- übung und des Errichtens von Jagdeinrichtungen für die Ansitzjagd im Umkreis von 300 Metern von der Mitte von Wildquerungshilfen, mit Aus- nahme der Nachsuche, aus . Das Verbot zielt auf eine wirksame Vernetzung von Lebensräumen an Querungshilfen, deren Zielarten bezüglich einer Jagdausübung störungsempfindlich sind, d . h . Wildunterführungen und Grünbrücken, die zum Zwecke der Wildquerung angelegt wurden . Andere Durchlässe wie Betonröhren unter der Straße oder Querungshilfen für Fledermäuse sind nicht von der Regelung erfasst . Die auch finanziell aufwendigen Grünbrücken und Wildunterführungen sind so zu gestalten, dass sie vom Wild und sonstigen Zielarten ange- nommen werden . Eine wirksame Vernetzung der Lebensräume kann nur mit einem gleichzeitigen Jagdverbot erreicht werden . Gemäß § 19 Absatz 2 des Bundesjagdgesetzes können die Länder das Verbot einschränken, Ausnahmen der Jagdbehörden beispielswei- se bei übermäßigen Wildschäden an landwirt- schaftlichen Kulturen im 300 m-Radius sind nach Landesrecht möglich . Gleiches gilt für die Genehmigung einzelner Bewegungsjagden, bei- spielsweise auf Schwarzwild . Damit ruht zwar die Jagd im Grundsatz, es kann jedoch im Einzel- fall auf Sondersituationen reagiert werden . c) Zur Beseitigung etwaiger Rechtsunsicherheiten sollte durch eine ausdrückliche Regelung im Bundesjagdgesetz klargestellt werden, dass das persönliche Erscheinen des Bewerbers bei der Erteilung des Jagdscheins erforderlich ist . In Anbetracht der hohen Anforderungen an die Zuverlässigkeit (§ 17 Absatz 4 Nummer 4 Bun- desjagdgesetz) und körperliche Eignung (§ 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Bundesjagdgesetz) der Jagdscheininhaber spricht sich der Bundesrat für eine persönliche Vorstellung bei der zuständi- gen Behörde aus . Nur durch eine persönliche Vorstellung der An- tragstellerin oder des Antragstellers kann die Be- hörde einen unmittelbaren Eindruck über die kör- perliche Eignung gewinnen . Zur Absicherung der Entscheidung kann die Behörde die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens auferlegen . Oftmals offenbart das Verhalten des Antragstel- lers, dass er nicht die für einen Waffenbesitzer und Jäger erforderliche körperliche Eignung be- sitzt . In der Regel handelt es sich um offensicht- liche geriatrische Erkrankungen, die in der Be- hörde auffallen, da die Person verwirrt erscheint oder keine Unterschrift leisten kann . Aber auch Alkoholismus, Behinderungen (insbesondere Geh- und Sehbehinderungen) sowie andere Er- krankungen wie Parkinson wurden durch o . g . Verwaltungsverfahren behördenbekannt . Ein nicht rechtskräftiges Urteil des Verwal- tungsgerichts Köln vom 17 .12 .2005 (Az .: 8 K 3009/15) stellt darauf ab, dass es für die Behörde keine Berechtigung gibt, die persönliche Vorstel- lung zu verlangen . Diese ergebe sich auch nicht aus § 17 des Bundesjagdgesetzes . Zum gleichen Ergebnis kam das VG Hamburg mit Urteil vom 16 .02 .2016 (Az .: 4 K 2351/2016) . 3 . Der Bundesrat spricht sich für eine Ergänzung des Bundesjagdgesetzes um eine Regelung zur Büchsen- munition aus . Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass ein Verbot, bei der Jagd Büchsenmunition mit bleihaltigen Geschossen sowie bleihaltige Flinten- laufgeschosse zu verwenden, dringend erforderlich ist . Der Bleieintrag in die Umwelt und in das Wild- bret durch bleihaltige Jagdmunition wird durch ein Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 194 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 194 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . September 2016 19367 (A) (C) (B) (D) solches Verbot reduziert . Blei gehört zu den Umwelt- schadstoffen, für die keine unschädliche untere Gren- ze gefunden wurde, es gilt daher der Grundsatz, dass der Bleieintrag auf das Minimum beschränkt wird . – Erstes Gesetz zur Änderung des Direktzahlun- gen-Durchführungsgesetzes – Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezu- bereitungen – Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsre- gisters und zur Änderung weiterer Gesetze – Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Vereinbar- keit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Sol- daten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtli- cher Vorschriften – Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldege- setzes und weiter Vorschriften – Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanz- ler-Helmut-Schmidt-Stiftung – … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbe- stimmung – Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundes- zentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Änderung des Sachverständigen- rechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichts- ordnung und des Gerichtskostengesetzes – Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) – Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zu dem Abkommen vom 12. November 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteu- erung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand, in der lau- fenden Legislaturperiode, insbesondere über die Entwicklung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) für das Jahr 2015 Drucksachen 18/8600, 18/8767 Nr. 1.2 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichts- jahr 2014 Drucksachen 18/8800, 18/8934 Nr. 1.2 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol- genabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten zu Forschung, Innovation und technolo- gischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2015 Drucksache 18/4310 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten zu Forschung, Innovation und technolo- gischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2015 Drucksache 18/4310 hier: Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache 18/6830 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten zu Forschung, Innovation und technolo- gischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2016 Drucksache 18/7620 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Mikroelektronik aus Deutschland – Innovations- treiber der Digitalisierung Rahmenprogramm der Bundesregierung für For- schung und Innovation 2016 bis 2020 Drucksache 18/7729 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Forschung und Innovation 2016 Drucksache 18/8550 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Deutschlandsti- pendium über die Ergebnisse der Evaluation nach § 15 des Stipendienprogramm-Gesetzes und der Begleitforschung Drucksache 18/7890 hier: Stellungnahme des Beirats Deutschlandsti- pendium Drucksachen 18/8989, 18/9129 Nr. 1.3 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/9141 Nr . A .1 Ratsdokument 10023/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .2 Ratsdokument 10715/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .1 Ratsdokument 10594/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .2 Ratsdokument 11037/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .3 Ratsdokument 11047/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .5 Ratsdokument 11490/16 Innenausschuss Drucksache 18/5982 Nr . A .10 Ratsdokument 11416/15 Drucksache 18/7286 Nr . A .4 Ratsdokument 14706/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .4 Ratsdokument 5239/16 Drucksache 18/7612 Nr . A .14 Ratsdokument 15429/15 Drucksache 18/7733 Nr . A .2 Ratsdokument 5590/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .3 Ratsdokument 5591/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .4 Ratsdokument 5592/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .5 Ratsdokument 5593/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .6 Ratsdokument 5594/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .7 Ratsdokument 5731/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .2 Ratsdokument 5037/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .3 Ratsdokument 5595/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .5 Ratsdokument 6873/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .15 Ratsdokument 8671/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .5 Ratsdokument 10413/16 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/7934 Nr . A .14 Ratsdokument 6223/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .12 Ratsdokument 9915/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .15 Ratsdokument 10327/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .16 Ratsdokument 10329/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .48 EP P8_TA-PROV(2016)0292 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/9141 Nr . A .23 Ratsdokument 9953/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .24 Ratsdokument 10118/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .25 Ratsdokument 10119/16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/8668 Nr . A .23 Ratsdokument 8408/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .26 Ratsdokument 9704/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .27 Ratsdokument 10179/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .28 Ratsdokument 10442/16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/7612 Nr . A .33 Ratsdokument 5475/16 194. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 22 Jahresbericht zumStand derDeutschen Einheit 2016 TOP 23, ZP 4 Antibiotikaminimierung in der Medizin TOP 24 Tierschutz TOP 25 Änderung des Vereinsgesetzes TOP 26 Krankenkassenbeiträge für Selbständige Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Oswin Veith


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Wenn wir heute schon über Vereine sprechen, dann will
    ich ein bisschen ausholen und damit beginnen, dass wir
    Deutsche, und zwar nicht nur bei unseren europäischen
    Nachbarn, durchaus als Vereinsmeier gelten . Rein sta-
    tistisch gesehen ist jeder Deutsche in mindestens einem
    Verein, so auch viele von uns, ich auch .

    Wir wissen, wie es mit der Entstehung der Vereine
    losging . In der frühen ersten Hälfte des 19 . Jahrhunderts
    gab es aufgrund der bürgerlichen Bewegungen die ersten
    Vereinsgründungen .

    Hier möchte ich einen kleinen eigenen Werbeblock
    einschieben . Neun Jahre lang hatte ich die Ehre, Bür-
    germeister der Hessentagsstadt Butzbach sein zu dür-
    fen, einer Stadt mit damals 204 Vereinen . Die erste Ver-
    einsgründung gab es bei uns 1839 . Die Stadt Butzbach
    ist die Stadt von Dr . Friedrich Ludwig Weidig, einem der
    engsten Weggefährten von Georg Büchner . Zusammen
    verfassten sie den Hessischen Landboten mit dem Auf-
    ruf: „Friede den Hütten! Krieg den Palästen!“ Beide sind
    1837 gestorben, Weidig in der Haftanstalt in Darmstadt .
    Allein über das Thema Vormärz und die Demokratiebe-
    strebungen könnte man abendfüllend reden .

    Über Vereine wie Gesangsvereine, Sportvereine,
    Turnvereine und Musikvereine reden wir jedoch nicht .
    Verfassungsrechtlich ist das, worüber wir heute reden, in
    Artikel 9 unseres Grundgesetzes freilich besonders ge-
    schützt . Die restlichen Regelungen, was unsere Vereine
    betrifft, stehen alle im Bürgerlichen Gesetzbuch .

    Das Vereinsgesetz, über das wir heute reden, ist dafür
    gedacht, die Voraussetzungen zu schaffen, um bestimmte
    Vereine verbieten zu können . Gelten Vereine zwar ge-
    meinhin als friedliche Freizeitbetätigung, so sind man-

    che Gruppierungen trotz vorhandener Vereinsstrukturen
    jedoch als gefährlich einzuordnen; wir haben es gerade
    ausführlich gehört .

    Wird ein Verein begründbar verboten, gilt dies auch
    für die öffentliche Zurschaustellung der Vereinskenn-
    zeichen . Mitglieder eines Vereins bringen oft und aus
    Überzeugung ihre Zugehörigkeit mittels Kennzeichen
    in Form von bestimmten Vereinsfarben, Symbolen und
    Vereinskleidung zum Ausdruck . Man bekennt sich öf-
    fentlich zu einem Verein und zu dessen Werten . Han-
    delt es sich um etwas Harmloses wie einen Sport-, Ge-
    sangs- oder Musikverein, ist dies auch völlig legitim und
    in Ordnung . Meist dient das Tragen von Vereinsfarben
    und -kleidung auch der Mitgliederwerbung . Was ist aber,
    wenn bestimmte Vereinssymbole und Kleidungsstücke
    mit Werten und Strukturen in Verbindung gebracht wer-
    den, hinter denen manchmal erhebliche kriminelle Ener-
    gie steckt?

    2014 hatte Nordrhein-Westfalen daher das öffentliche
    Zeigen von Rockersymbolen vielerorts untersagt . Mit-
    glieder von Rockergruppierungen werden mit Gewalt,
    Straftaten und rechtsstaatswidrigem Verhalten in Ver-
    bindung gebracht . Das damals erlassene Verbot umfasste
    nicht nur das Zeigen bereits verbotener Abzeichen, un-
    tersagt wurde auch das Tragen von Emblemen mit Bezug
    auf sogenannte Schwestervereine, also Teilgruppen, die
    an einem Ort bereits verboten waren .

    Mit dem Hinweis, dass dieses umfassende Verbot
    nicht mit der derzeitigen Rechtslage in Einklang zu brin-
    gen war, hatte der Bundesgerichtshof diesem Verbot eine
    deutliche Absage erteilt . Um nun auch dem sympathiebe-
    kennenden Tragen von bestimmten Vereinszeichen einen
    Riegel vorzuschieben, verschärfen wir im Vereinsgesetz
    den § 9 zum sogenannten Kennzeichenverbot und passen
    ebenfalls die entsprechende Strafvorschrift in § 20 an .

    Natürlich ist nicht jede Vereinigung von Menschen,
    die sich dem Motorradfahren verschreiben, eine Verbin-
    dung von Kriminellen . Wird aber gegen bestimmte Grup-
    pierungen ein Verbot erlassen, eben weil sie kriminelle
    Strukturen aufweisen, dann muss auch die Zurschau-
    stellung von Symbolen und Kleidungsstücken, die diese
    kriminellen Vereinigungen verherrlichen, unterbunden
    werden . Menschen, die die freiheitliche Grundordnung
    unseres Landes offensichtlich ablehnen, auch wenn sie
    sich in Form eines Vereins zusammentun, dürfen ihre
    Vereinszeichen und die ihrer Schwestervereinigungen,
    die auch nichts Besseres im Schilde führen, nicht unge-
    straft zur Schau stellen . Das wollen wir nicht, und des-
    halb wollen wir es heute verbieten .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Klar ist, dass man nicht alles verbieten kann, was man
    nicht mag – um den Bundesinnenminister an dieser Stel-
    le ebenfalls zu zitieren . Aber bei organisierter Krimina-
    lität hört für mich und für uns der Spaß auf . Organisierte
    Kriminelle sind eine Bedrohung für die innere Sicherheit
    unseres Landes .

    Genauso wie wir unser Land vor Gefahren für die in-
    nere Sicherheit von außerhalb, wie Terrorgefahr, schüt-
    zen, schützen wir unser Land vor den Gefahren, die vom

    Irene Mihalic






    (A) (C)



    (B) (D)


    Inneren ausgehen . Gerade im Bereich innerer Sicherheit
    haben wir vieles vorangebracht . Ein großer Teil dieser
    Maßnahmen geht auf die Initiative der Union zurück . So
    sind die heutigen Änderungen im Vereinsgesetz zwar nur
    ein kleiner Schritt; aber wir meinen, er ist völlig richtig,
    um den kriminellen Strukturen das Wasser abzugraben
    und klar für unsere freiheitlichen und rechtsstaatlichen
    Werte einzustehen . Deshalb würde ich mir wünschen,
    dass dieser Ansatz, dieses Gesetz eine breite Basis findet.

    Danke schön .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das Wort hat die Kollegin Susanne Mittag für die

SPD-Fraktion .


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Susanne Mittag


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Wenn man sich die Liste der verbotenen Mo-
    torradklubs der vergangenen Jahre ansieht, dann fühlt
    man sich leicht an den Geografieunterricht erinnert. Hier
    nur ein kleiner Auszug: 2012 Hells Angels MC Cologne,
    2012 Hells Angels MC Berlin City, 2013 Hells Angels
    Bremen, 2016 Hells Angels MC Bonn . Es ginge beliebig
    so weiter . In den vergangenen 15 Jahren haben Landes-
    innenminister insgesamt zwölf sogenannte Charter der
    Hells Angels verboten . Und das sind nur die Fälle der
    Hells Angels . Es gibt noch ein paar andere; Bandidos,
    Gremium MC, Mongols MC, Satudarah MC habe ich
    noch nicht einmal erwähnt . Da gibt es jede Menge .

    Was auffällt, ist, dass der anscheinend größte Unter-
    schied zwischen den nun verbotenen Gruppierungen al-
    lenfalls der angehängte Ort ist . Ansonsten sind sie sich
    ähnlich . Aber Hells Angels nennen sich viele; die Struk-
    turen sind identisch . Genau das ist das Problem, dem
    wir mit dem nun vorliegenden Entwurf eines Zweiten
    Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes begegnen
    wollen . Bisher musste gemäß höchstrichterlicher Recht-
    sprechung die Polizei im Bund und in den Ländern nach-
    weisen, dass zum Beispiel die Bonner Hells Angels die
    gleiche Zielrichtung verfolgten wie die Rocker des be-
    reits verbotenen Hells-Angels-Charter in Berlin . Das war
    für die Behörden äußerst schwierig und für die Rocker
    äußerst günstig .

    Wir dürfen uns hier nicht von den Namen der Mo-
    torradklubs täuschen lassen . Das hat nichts mit Freiheit
    und Abenteuer zu tun . Das sind einfach nur knallharte
    Strukturen der organisierten Kriminalität . Ob Rotlicht,
    Drogen, Waffen oder Schutzgeld – es ist schon erwähnt
    worden –, überall sind diese kriminellen Vereinigungen
    dabei, und das seit Jahrzehnten . Einige der Mitglieder
    der angeblichen Motorradklubs haben nicht einmal einen
    Führerschein oder ein Motorrad – aber das nur nebenbei .
    Das macht sie nicht weniger gefährlich, zeigt aber deut-
    lich auf, dass das Motorradfahren nicht im Fokus dieser
    vermeintlichen Vereine steht . Das angeblich so coole
    Image, das diesen Vereinen oft in der Öffentlichkeit zu-
    geschrieben wird, trifft nicht einmal ansatzweise zu .

    Im Jahr 2015 hat Innenminister de Maizière dem
    aus den Niederlanden stammenden Satudarah MC jede
    Tätigkeit in Deutschland untersagt und die deutschen
    Teilorganisationen des Vereins komplett verboten . Das
    war das erste Mal, dass ein Rockerklub als Ganzes in
    Deutschland verboten wurde . Das war ein sehr guter und
    wichtiger Schritt; denn Satudarah agierte nicht im luft-
    leeren Raum, sondern versuchte ganz massiv, andere Re-
    viere zu übernehmen . Daraus resultierten zum Teil sehr
    gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den rivali-
    sierenden Gruppen, teilweise mit Todesfällen, aber das
    ist auch bei anderen Rockergruppen der Fall .

    Die Leidtragenden – das möchte ich noch einmal er-
    wähnen – sind oftmals die Polizisten, die zu diesen Aus-
    einandersetzungen gerufen werden und sich dann dazwi-
    schenwerfen dürfen . Das führt oftmals zu sehr schwer
    Verletzten . Aber auch unbeteiligte Menschen, die zufäl-
    lig getroffen werden, und Menschen im Umfeld dieser
    angeblichen Vereine, die das kriminelle Verhalten ertra-
    gen müssen, gehören zu den Leidtragenden . Das wird
    völlig unterschätzt . Das wollen wir nicht mehr .

    Wir nehmen gerne die Anregungen des Bundesrates
    in unsere Beratungen auf . Wir werden prüfen, inwieweit
    wir den Gesetzentwurf mit Blick auf den Fall, dass ein
    Verein in Organisation und Tätigkeit über Bundeslän-
    dergrenzen hinaus in Erscheinung tritt, noch konkreter
    ausgestalten können .

    Auch wenn Verbote dieser Klubs nach Vereinsrecht
    wichtig und richtig sind, lösen sie natürlich nur die wahr-
    nehmbaren Probleme . Man sieht den Schutzgelderpres-
    sern, Türstehern und Waffenschiebern dann natürlich
    nicht mehr an, dass sie von einem bestimmten Rocker-
    verein kommen. Die Machtdemonstration findet dann
    nicht länger derart öffentlich statt, aber die Kriminellen
    verschwinden natürlich nicht einfach und ihre Netzwerke
    lösen sich auch nicht automatisch auf . Straftaten werden
    weiter begangen – das wissen wir –, aber eben nicht in
    Kutte, sondern in normaler Kleidung . Ein Allheilmit-
    tel ist das Verbot nicht, aber ein wichtiger und richtiger
    Schritt zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität .
    Da muss es mehrere Maßnahmen geben .

    Gerade die Zahl der Straftaten in diesem Deliktsfeld
    der organisierten Kriminalität steigt seit Jahren an . Es ist
    richtig, dass wir die Sicherheitsbehörden im vergangenen
    Jahr mit einem deutlichen Stellenaufwuchs zur Bekämp-
    fung des internationalen Terrorismus versehen haben .
    Wir haben Bundespolizei, BKA und die Nachrichten-
    dienste gestärkt und werden das auch im Haushalt für das
    kommende Jahr tun . Leider bleibt dabei die Bekämpfung
    der organisierten Kriminalität immer ein klein wenig auf
    der Strecke, vor allem die Bekämpfung der sogenannten
    Alltags-OK, die es schon seit Jahren gibt . Dabei geht
    es um genau die Kriminalitätsfelder, in denen die Ro-
    ckergruppen Straftaten begehen . Ich wünsche mir – das
    hat die Bundestagsfraktion der SPD im Innenausschuss
    schon sehr deutlich gesagt –, dass wir die Zahl der Stel-
    len im BKA zur Bekämpfung dieser Alltags-OK endlich
    deutlich anheben .


    (Beifall bei der SPD)


    Oswin Veith






    (A) (C)



    (B) (D)


    – Das ist nett . – Die Koordinierungsstelle OK braucht
    mehr Personal- und Sachmittel . Das muss ein ganz mas-
    siver Aufwuchs sein . Ich hoffe auf die Unterstützung .

    Wir müssen und wollen das BKA in seiner Koordinie-
    rungsfunktion stärken, um in Zusammenarbeit mit den
    Ländern, die wir dann unterstützen können, gegen diese
    kriminellen Strukturen vorzugehen . Nur so schaffen wir
    es zum Beispiel in Flensburg, Kiel, Köln, Berlin, Bre-
    men, Frankfurt, Bonn und sehr vielen anderen Städten
    in Deutschland, der organisierten Kriminalität entgegen-
    zutreten .

    Herzlichen Dank .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)