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ID1819408500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/194 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 194. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. September 2016 Inhalt: Zusätzliche Ausschussüberweisung . . . . . . . . 19311 A Tagesordnungspunkt 22: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2016 Drucksache 18/9700 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19311 B Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . 19311 C Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 19313 A Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 19314 D Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 19316 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19317 B Sabine Poschmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 19318 C Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19319 A Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 19319 D Stefan Zierke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19321 D Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 19322 D Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . 19323 B Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Antibiotika-Resistenzen vermindern – Erfolgreichen Weg bei Antibiotikamini- mierung in der Human- und Tiermedizin gemeinsam weitergehen Drucksache 18/9789 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19325 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Kordula Schulz-Asche, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wirksamkeit von Antibiotika erhalten – Einsatz in der Tierhaltung auf vernünftiges Maß reduzie- ren Drucksachen 18/3152, 18/4704 . . . . . . . . . . . 19325 B Christian Schmidt, Bundesminister BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19325 B Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 19326 C Dr . Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . 19327 C Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19328 C Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 19330 A Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19330 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19331 C Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 19332 C Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19333 C Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 19334 C Dr . Karin Thissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 19336 B Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 19338 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 194 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . September 2016II Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Missstände und Stillstand beim Tierschutz beenden – Gesellschaftli- chen Konsens umsetzen Drucksache 18/9798 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19339 B Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19339 C Johannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 19340 A Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 19340 C Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19341 A Birgit Menz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 19342 B Christina Jantz-Herrmann (SPD) . . . . . . . . . . 19343 A Waldemar Westermayer (CDU/CSU) . . . . . . . 19344 C Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19345 B Dr . Karin Thissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 19346 A Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 19346 D Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Geset- zes zur Änderung des Vereinsgesetzes Drucksache 18/9758 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19347 D Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19348 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 19348 C Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19349 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19350 B Oswin Veith (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 19351 A Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19352 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 19353 A Tagesordnungspunkt 26: a) Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gerechte Kran- kenkassenbeiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung Drucksache 18/9711 . . . . . . . . . . . . . . . . . 19354 A b) Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gerechte Kran- kenkassenbeiträge für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Ver- sicherte Drucksache 18/9712 . . . . . . . . . . . . . . . . . 19354 A Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19354 B Tino Sorge (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 19355 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 19356 B Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19357 A Heike Baehrens (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19358 A Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 19359 A Marina Kermer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19360 B Michael Hennrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 19361 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19362 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19363 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 19365 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19366 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 194 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . September 2016 19311 194. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. September 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Michael Hennrich Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 194 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . September 2016 19363 (A) (C) (B) (D) Berichtigung 193 . Sitzung, Seite 19177 D, fünfter Absatz, ist wie folgt zu lesen: „Ergebnis der Abstimmung über den Antrag mit dem Titel „Mieterinnen und Mieter besser schützen – Zwei- te Mietrechtsnovelle vorlegen“: abgegebene Stimmen 580 . Mit Ja haben gestimmt 466, mit Nein haben gestimmt 114 . Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen .“ 193 . Sitzung, Seite 19180 A, zweiter Absatz, ist wie folgt zu lesen: „Ergebnis der Abstimmung über den An- trag „Privatisierung von Bundesliegenschaften stoppen – Liegenschaftspolitik des Bundes nachhaltig reformieren“: abgegebene Stimmen 581 . Mit Ja haben gestimmt 467, mit Nein haben gestimmt 57, Enthaltungen 57 . Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen .“ (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 194 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . September 2016 19365 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2016 Annen, Niels SPD 30 .09 .2016 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2016 Bär, Dorothee CDU/CSU 30 .09 .2016 Bas, Bärbel SPD 30 .09 .2016 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2016 Birkwald, Matthias W . DIE LINKE 30 .09 .2016 Dörner, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2016 Ferner, Elke SPD 30 .09 .2016 Freudenstein, Dr . Astrid CDU/CS 30 .09 .2016 Fuchs, Dr . Michael CDU/CSU 30 .09 .2016 Gabriel, Sigmar SPD 30 .09 .2016 Griese, Kerstin SPD 30 .09 .2016 Groth, Annette DIE LINKE 30 .09 .2016 Hellmich, Wolfgang SPD 30 .09 .2016 Hendricks, Dr . Barbara SPD 30 .09 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 30 .09 .2016 Hirte, Dr . Heribert CDU/CSU 30 .09 .2016 Högl, Dr . Eva SPD 30 .09 .2016 Ilgen, Matthias SPD 30 .09 .2016 Jüttner, Dr . Egon CDU/CSU 30 .09 .2016 Kaufmann, Dr . Stefan CDU/CSU 30 .09 .2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2016 Lach, Günter CDU/CSU 30 .09 .2016 Lay, Caren DIE LINKE 30 .09 .2016 Leidig, Sabine DIE LINKE 30 .09 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leikert, Dr . Katja CDU/CSU 30 .09 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 30 .09 .2016 Möhring, Cornelia DIE LINKE 30 .09 .2016 Movassat, Niema DIE LINKE 30 .09 .2016 Müller, Bettina SPD 30 .09 .2016 Müntefering, Michelle SPD 30 .09 .2016 Nahles, Andrea SPD 30 .09 .2016 Nietan, Dietmar SPD 30 .09 .2016 Özoğuz, Aydan SPD 30 .09 .2016 Raabe, Dr . Sascha SPD 30 .09 .2016 Rüffer, Corinna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 30 .09 .2016 Schmidt (Wetzlar), Dagmar SPD 30 .09 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 30 .09 .2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 30 .09 .2016 Ullrich, Dr . Volker CDU/CSU 30 .09 .2016 Verlinden, Dr . Julia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2016 Vogel (Kleinsaara), Volkmar CDU/CSU 30 .09 .2016 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 30 .09 .2016 Weber, Gabi SPD 30 .09 .2016 Wegner, Kai CDU/CSU 30 .09 .2016 Weinberg (Hamburg), Marcus CDU/CSU 30 .09 .2016 Weinberg, Harald DIE LINKE 30 .09 .2016 Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 30 .09 .2016 Zech, Tobias CDU/CSU 30 .09 .2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 194 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . September 201619366 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 948 . Sitzung am 23 . Sep- tember 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Sechstes Gesetz zur Änderung des Vierten Bu- ches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz – 6. SGB IV-ÄndG) – Viertes Gesetz zur Änderung des GAK-Gesetzes – Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgeset- zes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass über die Umsetzung zwingender EU-Vorgaben hi- naus keine weiteren Änderungen jagdrechtlicher Vor- schriften bis auf weiteres erfolgen . 2 . Der Bundesrat sieht die dringende Notwendigkeit, durch Änderung des Bundesjagdgesetzes bundesein- heitlich folgende Regelungen zu treffen: a) Zur Vereinheitlichung der Prüfungsvorausset- zungen für die Falkner- und Jägerprüfung bittet der Bundesrat um die Aufnahme einheitlicher Mindeststandards in das Bundesjagdgesetz . In der Praxis haben sich deutliche Unterschiede zwischen den Ländern bei der Falkner- und Jä- gerprüfung herausgebildet . Insbesondere sind bei der Jägerprüfung praxisorientiere Mindest- standards bei der Schießprüfung zu bestimmen und in Fachgebieten wie beispielsweise der Fleischhygiene die notwendige fachliche Quali- fikation sicherzustellen. b) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass wegen der besonderen Bedeutung von Querungshilfen (Wildunterführungen und Grünbrücken) für die Vernetzung der Lebensräume allgemein und den genetischen Austausch bei wandernden Tierarten im Besonderen sowie der hohen Empfindlich- keit im Querungsbereich gegenüber Beunru- higungen eine grundsätzliche Untersagung der Jagdausübung gerechtfertigt ist . Der Bundesrat spricht sich daher für ein Verbot der Jagdaus- übung und des Errichtens von Jagdeinrichtungen für die Ansitzjagd im Umkreis von 300 Metern von der Mitte von Wildquerungshilfen, mit Aus- nahme der Nachsuche, aus . Das Verbot zielt auf eine wirksame Vernetzung von Lebensräumen an Querungshilfen, deren Zielarten bezüglich einer Jagdausübung störungsempfindlich sind, d . h . Wildunterführungen und Grünbrücken, die zum Zwecke der Wildquerung angelegt wurden . Andere Durchlässe wie Betonröhren unter der Straße oder Querungshilfen für Fledermäuse sind nicht von der Regelung erfasst . Die auch finanziell aufwendigen Grünbrücken und Wildunterführungen sind so zu gestalten, dass sie vom Wild und sonstigen Zielarten ange- nommen werden . Eine wirksame Vernetzung der Lebensräume kann nur mit einem gleichzeitigen Jagdverbot erreicht werden . Gemäß § 19 Absatz 2 des Bundesjagdgesetzes können die Länder das Verbot einschränken, Ausnahmen der Jagdbehörden beispielswei- se bei übermäßigen Wildschäden an landwirt- schaftlichen Kulturen im 300 m-Radius sind nach Landesrecht möglich . Gleiches gilt für die Genehmigung einzelner Bewegungsjagden, bei- spielsweise auf Schwarzwild . Damit ruht zwar die Jagd im Grundsatz, es kann jedoch im Einzel- fall auf Sondersituationen reagiert werden . c) Zur Beseitigung etwaiger Rechtsunsicherheiten sollte durch eine ausdrückliche Regelung im Bundesjagdgesetz klargestellt werden, dass das persönliche Erscheinen des Bewerbers bei der Erteilung des Jagdscheins erforderlich ist . In Anbetracht der hohen Anforderungen an die Zuverlässigkeit (§ 17 Absatz 4 Nummer 4 Bun- desjagdgesetz) und körperliche Eignung (§ 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Bundesjagdgesetz) der Jagdscheininhaber spricht sich der Bundesrat für eine persönliche Vorstellung bei der zuständi- gen Behörde aus . Nur durch eine persönliche Vorstellung der An- tragstellerin oder des Antragstellers kann die Be- hörde einen unmittelbaren Eindruck über die kör- perliche Eignung gewinnen . Zur Absicherung der Entscheidung kann die Behörde die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens auferlegen . Oftmals offenbart das Verhalten des Antragstel- lers, dass er nicht die für einen Waffenbesitzer und Jäger erforderliche körperliche Eignung be- sitzt . In der Regel handelt es sich um offensicht- liche geriatrische Erkrankungen, die in der Be- hörde auffallen, da die Person verwirrt erscheint oder keine Unterschrift leisten kann . Aber auch Alkoholismus, Behinderungen (insbesondere Geh- und Sehbehinderungen) sowie andere Er- krankungen wie Parkinson wurden durch o . g . Verwaltungsverfahren behördenbekannt . Ein nicht rechtskräftiges Urteil des Verwal- tungsgerichts Köln vom 17 .12 .2005 (Az .: 8 K 3009/15) stellt darauf ab, dass es für die Behörde keine Berechtigung gibt, die persönliche Vorstel- lung zu verlangen . Diese ergebe sich auch nicht aus § 17 des Bundesjagdgesetzes . Zum gleichen Ergebnis kam das VG Hamburg mit Urteil vom 16 .02 .2016 (Az .: 4 K 2351/2016) . 3 . Der Bundesrat spricht sich für eine Ergänzung des Bundesjagdgesetzes um eine Regelung zur Büchsen- munition aus . Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass ein Verbot, bei der Jagd Büchsenmunition mit bleihaltigen Geschossen sowie bleihaltige Flinten- laufgeschosse zu verwenden, dringend erforderlich ist . Der Bleieintrag in die Umwelt und in das Wild- bret durch bleihaltige Jagdmunition wird durch ein Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 194 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 194 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . September 2016 19367 (A) (C) (B) (D) solches Verbot reduziert . Blei gehört zu den Umwelt- schadstoffen, für die keine unschädliche untere Gren- ze gefunden wurde, es gilt daher der Grundsatz, dass der Bleieintrag auf das Minimum beschränkt wird . – Erstes Gesetz zur Änderung des Direktzahlun- gen-Durchführungsgesetzes – Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezu- bereitungen – Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsre- gisters und zur Änderung weiterer Gesetze – Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Vereinbar- keit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Sol- daten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtli- cher Vorschriften – Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldege- setzes und weiter Vorschriften – Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanz- ler-Helmut-Schmidt-Stiftung – … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbe- stimmung – Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundes- zentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Änderung des Sachverständigen- rechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichts- ordnung und des Gerichtskostengesetzes – Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) – Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zu dem Abkommen vom 12. November 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteu- erung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand, in der lau- fenden Legislaturperiode, insbesondere über die Entwicklung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) für das Jahr 2015 Drucksachen 18/8600, 18/8767 Nr. 1.2 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichts- jahr 2014 Drucksachen 18/8800, 18/8934 Nr. 1.2 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol- genabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten zu Forschung, Innovation und technolo- gischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2015 Drucksache 18/4310 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten zu Forschung, Innovation und technolo- gischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2015 Drucksache 18/4310 hier: Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache 18/6830 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten zu Forschung, Innovation und technolo- gischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2016 Drucksache 18/7620 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Mikroelektronik aus Deutschland – Innovations- treiber der Digitalisierung Rahmenprogramm der Bundesregierung für For- schung und Innovation 2016 bis 2020 Drucksache 18/7729 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Forschung und Innovation 2016 Drucksache 18/8550 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Deutschlandsti- pendium über die Ergebnisse der Evaluation nach § 15 des Stipendienprogramm-Gesetzes und der Begleitforschung Drucksache 18/7890 hier: Stellungnahme des Beirats Deutschlandsti- pendium Drucksachen 18/8989, 18/9129 Nr. 1.3 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/9141 Nr . A .1 Ratsdokument 10023/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .2 Ratsdokument 10715/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .1 Ratsdokument 10594/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .2 Ratsdokument 11037/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .3 Ratsdokument 11047/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .5 Ratsdokument 11490/16 Innenausschuss Drucksache 18/5982 Nr . A .10 Ratsdokument 11416/15 Drucksache 18/7286 Nr . A .4 Ratsdokument 14706/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .4 Ratsdokument 5239/16 Drucksache 18/7612 Nr . A .14 Ratsdokument 15429/15 Drucksache 18/7733 Nr . A .2 Ratsdokument 5590/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .3 Ratsdokument 5591/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .4 Ratsdokument 5592/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .5 Ratsdokument 5593/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .6 Ratsdokument 5594/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .7 Ratsdokument 5731/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .2 Ratsdokument 5037/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .3 Ratsdokument 5595/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .5 Ratsdokument 6873/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .15 Ratsdokument 8671/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .5 Ratsdokument 10413/16 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/7934 Nr . A .14 Ratsdokument 6223/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .12 Ratsdokument 9915/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .15 Ratsdokument 10327/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .16 Ratsdokument 10329/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .48 EP P8_TA-PROV(2016)0292 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/9141 Nr . A .23 Ratsdokument 9953/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .24 Ratsdokument 10118/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .25 Ratsdokument 10119/16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/8668 Nr . A .23 Ratsdokument 8408/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .26 Ratsdokument 9704/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .27 Ratsdokument 10179/16 Drucksache 18/9141 Nr . A .28 Ratsdokument 10442/16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/7612 Nr . A .33 Ratsdokument 5475/16 194. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 22 Jahresbericht zumStand derDeutschen Einheit 2016 TOP 23, ZP 4 Antibiotikaminimierung in der Medizin TOP 24 Tierschutz TOP 25 Änderung des Vereinsgesetzes TOP 26 Krankenkassenbeiträge für Selbständige Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ole Schröder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
    Herren! Kriminelle Rockergruppierungen sind im Be-
    reich der schweren und organisierten Kriminalität tätig .
    Die polizeilichen Lagebilder zeigen uns, dass sie Drogen
    verkaufen, Bordelle betreiben und Geld waschen . Ein
    wirksames Instrument gegen die kriminellen Rocker-
    gruppierungen sind Vereinsverbote nach dem Vereinsge-
    setz . Der Bundesinnenminister und die Landesinnenmi-
    nister haben eine erhebliche Anzahl von Verboten gegen
    verschiedene Rockergruppen ausgesprochen . Dieser
    Weg soll auch künftig weiter beschritten werden .

    Rockergruppierungen treten in der Öffentlichkeit
    aggressiv und bedrohlich auf . Ihr Verhalten wirkt au-
    ßerordentlich einschüchternd . Das löst bei den Bürgern
    zu Recht Ängste und Besorgnisse aus . Es ist dringend
    erforderlich, auch gegen die Selbstdarstellung kriminel-
    ler Rockergruppen vorzugehen . Nahezu alle kriminellen
    Rockergruppen tragen die sogenannten Kutten . Die Wes-
    ten mit den speziellen Aufnähern sind Grundlage ihrer
    Gruppenidentität .

    Mit der Verschärfung des Vereinsgesetzes wollen wir
    gegen diese Selbstdarstellung krimineller Rockergruppen
    vorgehen . Mit dem Tragen von Kennzeichen verbotener
    Vereinigungen zeigt man öffentlich, dass man mit diesen
    Gruppen sympathisiert . Das Tragen ihrer Kennzeichen
    ist immer auch eine Art Werbung für diese kriminellen
    Gruppen . Wir verbieten also auch eine Form der Sympa-
    thiewerbung .

    Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kennzeichen ver-
    botener Vereinigungen von anderen Gruppierungen im
    Bundesgebiet nicht mehr genutzt werden dürfen . Glei-
    ches gilt für solche Kennzeichen, die mit denen bereits
    verbotener Vereine im Zusammenhang stehen . Das ent-
    spricht dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag . Mit der
    Verschärfung des Kennzeichenverbots ist gleichzeitig
    eine Strafschärfung verbunden . Außerdem wird eine
    Strafbarkeitslücke geschlossen . Der Bundesgerichtshof
    hatte diese mit Blick auf das Verbot, Rockerkutten zu tra-
    gen, festgestellt . Um unsere Ziele zu erreichen, werden
    wir folgende Änderungen im Vereinsgesetz vornehmen:

    Erstens . Das Kennzeichenverbot wird so ausgestaltet,
    dass die Polizei anhand objektiver Kriterien feststellen
    kann, ob ein Kennzeichen „in im Wesentlichen glei-
    cher Form“ verwendet wird . Dazu wird das subjektive
    Merkmal des „Teilens der Zielrichtung“ des verbotenen
    Vereins gestrichen . Zusätzlich wird erläutert, wann ein
    Kennzeichen „in im Wesentlichen gleicher Form“ ver-
    wendet wird .

    Zweitens . Das Verwenden von Kennzeichen verbote-
    ner Vereine wird explizit unter Strafe gestellt .

    Die Polizeien in Bund und Ländern können damit
    künftig bundesweit einheitlich vorgehen . So wird ins-
    besondere die sogenannte Kutte leichter beschlagnahmt
    werden können . Außerdem kann eine Freiheitsstrafe von
    bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden .

    Abschließend möchte ich noch zwei Aspekte betonen:
    Es handelt sich hier erstens nicht um eine Lex Rocker .

    Das Kennzeichnungsverbot gilt selbstverständlich auch
    für alle verbotenen terroristischen und extremistischen
    Vereinigungen . Die Bundesregierung ist sich zweitens
    bewusst, dass es sich hier nur um eine punktuelle Ände-
    rung des Vereinsgesetzes handelt . Wir verschließen uns
    damit nicht der Bitte des Bundesrats, das öffentliche Ver-
    einsrecht auf weitere Bedürfnisse der Praxis zu prüfen
    und gegebenenfalls zügig fortzuentwickeln .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das Wort hat die Kollegin Ulla Jelpke für die Fraktion

Die Linke .


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulla Jelpke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der

    Tat stehen manche Motorradklubs heute leider nicht
    nur für die Freiheit auf zwei Rädern oder für die Easy-
    Rider-Romantik . Einige bekannte international agie-
    rende Rockerklubs dienen auch als Deckmantel für die
    organisierte Kriminalität . Ein Teil ihrer Mitglieder sind
    in Schutzgelderpressung, Drogenhandel, Zuhälterei, ja
    sogar in Menschenhandel verstrickt . Immer wieder gibt
    es Tote bei Bandenkämpfen . Deswegen ist die Linke sehr
    dafür, diesem Teil der Rockerszene den Kampf anzusa-
    gen .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Doch Verbote von Symbolen oder Kennzeichen greifen
    oft ins Leere,


    (Susanne Mittag [SPD]: Das ist ein Irrtum!)


    weil die kriminellen Rocker sich schnell unter anderem
    Namen neu formieren und sich einfach die Kutte eines
    Nachbarklubs überstreifen . Notwendig und legitim wäre
    es, gegen einen Rockerklub, wenn er denn als Deckman-
    tel für schwere Kriminalität dient, mit den Mitteln des
    Straf- und Vereinsrechts vorzugehen .

    Die Bundesregierung aber will es sich einfach ma-
    chen . Sie will selbst dann, wenn nur eine einzelne Orts-
    gruppe eines Vereins verboten wird, deren Symbole
    gleich bundesweit für alle Mitglieder unter Strafe stellen .
    Das ist eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme, die
    noch dazu mit dem föderalen Prinzip meines Erachtens
    nicht vereinbar zu sein scheint .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Es geht hier nicht nur um kriminelle Rockergruppie-
    rungen, wie uns der Gesetzestext fälschlicherweise sug-
    geriert; denn diese werden nur als ein Beispiel genannt .
    Man muss sagen, dass eigentlich jedes Mal, wenn wir
    über Gesetzesverschärfungen im Bereich der inneren
    Sicherheit diskutieren, eine Gruppierung als Begrün-
    dung angeführt wird . Wir sind uns hier aber sicherlich
    alle einig, dass Nazis, Dschihadisten, Kinderpornoringe
    und natürlich auch kriminelle Rocker bekämpft werden
    müssen . Doch in der Praxis trifft eine Gesetzesverschär-






    (A) (C)



    (B) (D)


    fung jedes Mal auch ganz andere Gruppierungen als die
    ursprünglich zur Rechtfertigung der Verschärfung an-
    geführten . Nehmen wir einmal an, eine Hooligan- oder
    Ultragruppe wird verboten, weil sie regelmäßig Gewalt-
    taten verübt . Sollen nun auch andere, friedliche Fan-
    gruppen von Fußballvereinen in Sippenhaft genommen
    werden, nur weil sie die gleichen Logos und Farben wie
    die verbotene Ultragruppe verwenden? Auch einige Bei-
    spiele aus dem politischen Bereich, von links bis rechts,
    würden mir hier einfallen . Diese Unbestimmtheit des
    Gesetzes eröffnet der Behördenwillkür einmal mehr Tür
    und Tor, und deswegen können wir diesem Gesetz nicht
    zustimmen .

    Meine Damen und Herren, seien wir mal realistisch!
    Kriminelle Rockerbanden werden ihre Straftaten doch
    nicht deswegen einstellen, weil sie ihre Kutte nicht mehr
    tragen dürfen . Soweit sie überhaupt eines äußeren Erken-
    nungszeichens bedürfen, werden sie auf unverfängliche
    Symbole ausweichen . Die meisten Verbrecher agieren
    gänzlich ohne verräterische äußere Kennzeichnung, da
    diese einer kriminellen Aktivität ja in der Regel eher ab-
    träglich erscheint .

    Der Kern des Problems mit den kriminellen Rocker-
    banden ist ein anderer . Es ist ein offenes Geheimnis, dass
    manche der in organisierte Kriminalität verwickelten Ro-
    ckergruppen gute Kontakte zur Politik, zur Polizei, aber
    auch zum Justizapparat pflegen. Ich nenne hier nur als
    Beispiel Hannover; aus zeitlichen Gründen kann ich das
    leider nicht ausführen . Ermittlungen gegen diese Banden
    verlaufen also oft im Sande, weil diese zum Beispiel von
    der Polizei vor einer Razzia gewarnt worden sind . Ich
    finde, diesen Saustall muss man ausmisten. Man muss
    etwas Vernünftiges tun, damit das nicht mehr passiert .
    Doch dazu braucht es den nötigen politischen Willen,
    und den vermissen wir hier .

    Dieser Gesetzentwurf ist zum einen untauglich, weil er
    sich auf Symbolpolitik beschränkt . Zum anderen schießt
    er über das Ziel hinaus, weil durch das großzügige Ver-
    bot von Vereinswappen und Ähnlichem auch viele Un-
    schuldige betroffen sind . Insofern denken wir, dass wir
    noch einmal im Ausschuss darüber beraten sollten . Es ist
    jedenfalls keine effektive Bekämpfung von organisierter
    Kriminalität, wenn man Symbole bekämpft .

    Danke .


    (Beifall bei der LINKEN)