Plenarprotokoll 18/192
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            192. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 28. September 2016
            Inhalt:
            Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung: Entwurf
            eines Neunten Gesetzes zur Änderung des
            Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun-
            gen; weitere Fragen
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19083 B
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19084 C
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19084 D
            Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19085 A
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19085 A
            Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19085 B
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19085 C
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19085 D
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19086 A
            Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19086 B
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19086 B
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19086 D
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19087 A
            Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19087 B
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19087 B
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19087 D
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19088 A
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19088 B
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19088 B
            Christian Lange, Parl . Staatssekretär
            BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19088 D
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19088 D
            Christian Lange, Parl . Staatssekretär
            BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19089 A
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 19089 A
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19089 B
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19089 B
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19089 C
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19089 D
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19090 A
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19090 C
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19090 D
            Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19091 B
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19091 C
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19091 C
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19091 C
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19091 D
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 19091 D
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016II
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde
            Drucksache 18/9730 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19092 A
            Mündliche Frage 1
            Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Nitratbelastung des Grundwassers in
            Deutschland
            Antwort
            Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19092 B
            Zusatzfragen
            Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19092 C
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19093 A
            Mündliche Frage 2
            Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Initiativen zum Verbot von Plastikgeschirr
            Antwort
            Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19093 C
            Zusatzfragen
            Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19093 D
            Mündliche Frage 4
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Eisschmelze in der Arktis
            Antwort
            Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19094 B
            Zusatzfragen
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19094 D
            Mündliche Frage 5
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Verunreinigung von Oberflächengewässern
            durch Kosmetikartikel
            Antwort
            Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19095 B
            Zusatzfragen
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19095 C
            Mündliche Frage 14
            Inge Höger (DIE LINKE)
            Position der Bundesregierung zu einem in-
            ternationalen Kernwaffenverbot
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 19096 B
            Zusatzfragen
            Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 19096 C
            Mündliche Frage 15
            Inge Höger (DIE LINKE)
            Haltung der Bundesregierung zu einem in-
            ternationalen Kernwaffenverbot
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 19097 B
            Zusatzfragen
            Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 19097 D
            Mündliche Frage 17
            Christine Buchholz (DIE LINKE)
            Bilaterale Beziehungen zu Österreich und
            Mexiko angesichts ihrer Forderung eines
            Kernwaffenverbots
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 19098 D
            Zusatzfrage
            Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 19098 D
            Mündliche Frage 16
            Christine Buchholz (DIE LINKE)
            Mögliche Konvention zur Ächtung von
            Atomwaffen
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 19099 B
            Zusatzfrage
            Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 19099 B
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19099 D
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19100 A
            Mündliche Frage 18
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Mögliche Unterstützung des Budgets der
            PLO-Kommission für Gefangenenfragen
            durch die Palästinensische Autonomiebe-
            hörde
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 19100 C
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 III
            Zusatzfragen
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19101 A
            Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19101 D
            Mündliche Frage 23
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Erkenntnisse der Bundesregierung über
            US-amerikanische Schadsoftware in deut-
            scher Infrastruktur
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19102 B
            Zusatzfragen
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19102 C
            Mündliche Frage 30
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Verstöße gegen Sanktions- und Embargo-
            vorschriften im Zusammenhang mit dem
            Iran
            Antwort
            Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19103 C
            Zusatzfragen
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19103 D
            Mündliche Frage 31
            Katrin Werner (DIE LINKE)
            Höhe der zu zahlenden Ausgleichsabgabe
            an Integrationsämter seit 2012
            Antwort
            Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19104 C
            Zusatzfrage
            Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19105 A
            Mündliche Frage 32
            Katrin Werner (DIE LINKE)
            Auswirkungen der Regionalisierung von
            Leistungen für Menschen mit Behinderung
            Antwort
            Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19105 B
            Zusatzfragen
            Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 19105 C
            Mündliche Frage 41
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Projektdefinition und -bewertung des Pro-
            jekts Großknoten (Frankfurt, Hamburg,
            Köln, Mannheim, München)
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19106 C
            Zusatzfragen
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19106 C
            Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19107 C
            Mündliche Frage 42
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Konsequenzen aus den Prüfberichten des
            Bundesrechnungshofes zur Finanzierung
            des Projekts Stuttgart 21
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19107 D
            Zusatzfragen
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19108 A
            Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19109 A
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Konsequen-
            zen aus Berichten über nicht tragbare Ver-
            hältnisse in Tierställen
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19109 C
            Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 19110 C
            Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 19112 A
            Dr . Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . 19113 B
            Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 19114 B
            Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 19115 A
            Christina Jantz-Herrmann (SPD) . . . . . . . . . . 19116 C
            Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19117 C
            Rita Stockhofe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 19118 D
            Dr . Karin Thissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 19120 A
            Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 19121 D
            Thomas Mahlberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 19123 A
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19124 D
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016IV
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 19125 A
            Anlage 2
            Mündliche Frage 3
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Planungszonen des nuklearen Katastro-
            phenschutzes in Nachbarländern
            Antwort
            Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19125 C
            Anlage 3
            Mündliche Frage 6
            Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Novellie-
            rung des Berufsbildungsgesetzes
            Antwort
            Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . 19126 A
            Anlage 4
            Mündliche Frage 7
            Niema Movassat (DIE LINKE)
            Stand der Umsetzung des Regionalvorha-
            bens „Better Migration Management“
            Antwort
            Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19126 A
            Anlage 5
            Mündliche Frage 8
            Niema Movassat (DIE LINKE)
            Kooperationen der staatlichen Entwick-
            lungszusammenarbeit mit der Bayer AG
            Antwort
            Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19126 B
            Anlage 6
            Mündliche Frage 9
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Auswirkungen des Abkommens über den
            Handel mit Dienstleistungen (TiSA) auf die
            Förderung erneuerbarer Energien
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19126 C
            Anlage 7
            Mündliche Frage 10
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Verkaufsabsichten der Urenco-Gruppe
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19127 A
            Anlage 8
            Mündliche Frage 11
            Heike Hänsel (DIE LINKE)
            Konsequenzen aus den Bombardierungen
            von Krankenhäusern im Jemen
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19127 B
            Anlage 9
            Mündliche Frage 12
            Heike Hänsel (DIE LINKE)
            Informationen zum Angriff auf einen
            UN-Hilfskonvoi in Syrien am 19. Septem-
            ber 2016
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 19127 D
            Anlage 10
            Mündliche Frage 13
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Möglicher Luftangriff auf einen UN-Hilfs-
            konvoi in Syrien am 19. September 2016
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 19128 A
            Anlage 11
            Mündliche Frage 19
            Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Einrichtung eines neuen Terminvergabesys-
            tems an der deutschen Botschaft in Teheran
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 19128 A
            Anlage 12
            Mündliche Frage 20
            Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 V
            Überprüfung der missbräuchlichen Nut-
            zung von Terminbuchungssystemen deut-
            scher Botschaften
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 19128 C
            Anlage 13
            Mündliche Frage 21
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Beteiligung an Maßnahmen zur Durch-
            setzung der Libyen-Resolution 2259 des
            UN-Sicherheitsrates
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 19129 A
            Anlage 14
            Mündliche Frage 24
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Dublin-Zuständigkeitsprüfungsverfahren
            bei Einreiseverweigerung gegenüber Asyl-
            suchenden
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19129 C
            Anlage 15
            Mündliche Frage 25
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Gefälschte Dokumente von Asylsuchenden
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19130 B
            Anlage 16
            Mündliche Frage 26
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Medizinische Ausnahmegenehmigungen
            für Athleten der deutschen Olympiamann-
            schaft 2016
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19130 D
            Anlage 17
            Mündliche Frage 27
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Inanspruchnahme von Gästeakkreditierun-
            gen für die Olympischen und Paralympi-
            schen Spiele in Rio 2016
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19131 A
            Anlage 18
            Mündliche Frage 28
            Caren Lay (DIE LINKE)
            Regelung der Befugnisse des Vorstands von
            Genossenschaften im Genossenschaftsge-
            setz
            Antwort
            Christian Lange, Parl . Staatssekretär
            BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19131 B
            Anlage 19
            Mündliche Frage 29
            Caren Lay (DIE LINKE)
            Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ein-
            führung der Kooperationsgesellschaft und
            zum weiteren Bürokratieabbau bei Genos-
            senschaften
            Antwort
            Christian Lange, Parl . Staatssekretär
            BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19131 C
            Anlage 20
            Mündliche Frage 33
            Sabine Zimmermann (Zwickau)
            (DIE LINKE)
            Höhe des mittleren Einkommens und Ar-
            mutsgefährdungsschwelle
            Antwort
            Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19132 A
            Anlage 21
            Mündliche Frage 34
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Hoftorbilanzierung in der Novellierung des
            Düngegesetzes
            Antwort
            Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 19132 C
            Anlage 22
            Mündliche Frage 35
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Etwaige Pflicht zur Hoftorbilanzierung für
            Landwirtschaftsbetriebe
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016VI
            Antwort
            Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 19132 D
            Anlage 23
            Mündliche Frage 36
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Maßnahmen mit einem hohen bzw. niedri-
            gen Biodiversitätsnutzen für am „Greening“
            teilnehmende Landwirtschaftsbetriebe
            Antwort
            Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 19133 A
            Anlage 24
            Mündliche Frage 22
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Ergebnisse des wehrtechnischen Vorhabens
            „Wissenserschließung aus offenen Quellen“
            Antwort
            Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19133 C
            Anlage 25
            Mündliche Frage 37
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Zieldaten für einen Luftangriff auf einen
            syrischen Militärstützpunkt in Deir al-Sor
            am 17. September 2016
            Antwort
            Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19133 D
            Anlage 26
            Mündliche Frage 38
            Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
            Beschaffung von Drohnen in der Gewichts-
            klasse bis 5 Kilogramm
            Antwort
            Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19134 A
            Anlage 27
            Mündliche Frage 39
            Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
            Flugunfälle von Drohnen der Bundeswehr
            Antwort
            Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19134 D
            Anlage 28
            Mündliche Frage 40
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Änderungen des Antidiskriminierungsge-
            setzes aufgrund der Evaluation der Antidis-
            kriminierungsstelle des Bundes
            Antwort
            Elke Ferner, Parl . Staatssekretärin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19135 A
            Anlage 29
            Mündliche Frage 43
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Programme und Pilotprojekte zur För-
            derung des Einsatzes autonom fahrender
            Fahrzeuge im Nahverkehr
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19135 A
            Anlage 30
            Mündliche Frage 44
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Novellierung der Eisenbahn-Bau- und Be-
            triebsordnung zur Ermöglichung des auto-
            nomen Fahrens von Eisenbahnen
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19135 C
            Anlage 31
            Mündliche Frage 45
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Verminderung des Lkw-Güterverkehrs-
            aufkommens sowie der Kohlendioxid- und
            Stickstoffemissionen
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19135 D
            Anlage 32
            Mündliche Frage 46
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Anteil des Lkw-Güterverkehrs am Gesamt-
            verkehrsaufkommen und daraus resultie-
            rende Kohlendioxid- und Stickstoffemissi-
            onen
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 VII
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19136 A
            Anlage 33
            Neudruck der zu Protokoll gegebenen Rede
            der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-
            Sutter, BMUB, zur Beratung der Beschluss-
            empfehlung und des Berichts des Ausschusses
            für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi-
            cherheit zu der Verordnung der Bundesregie-
            rung: Verordnung zur Änderung der Chemika-
            lien-Klimaschutzverordnung
            (190 . Sitzung, Tagesordnungspunkt 31, Anla-
            ge 25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19136 B
            (A) (C)
            (B) (D)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 19083
            192. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 28. September 2016
            Beginn: 13 .01 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Thomas Mahlberg
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 19125
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bär, Dorothee CDU/CSU 28 .09 .2016
        Beck (Bremen),
        Marieluise
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28 .09 .2016
        Brähmig, Klaus CDU/CSU 28 .09 .2016
        Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 28 .09 .2016
        Hellmich, Wolfgang SPD 28 .09 .2016
        Hendricks, Dr . Barbara SPD 28 .09 .2016
        Hintze, Peter CDU/CSU 28 .09 .2016
        Ilgen, Matthias SPD 28 .09 .2016
        Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28 .09 .2016
        Lach, Günter CDU/CSU 28 .09 .2016
        Lerchenfeld, Philipp
        Graf
        CDU/CSU 28 .09 .2016
        Möhring, Cornelia DIE LINKE 28 .09 .2016
        Movassat, Niema DIE LINKE 28 .09 .2016
        Müller (Chemnitz),
        Detlef
        SPD 28 .09 .2016
        Nietan, Dietmar SPD 28 .09 .2016
        Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28 .09 .2016
        Nowak, Helmut CDU/CSU 28 .09 .2016
        Özoğuz, Aydan SPD 28 .09 .2016
        Rode-Bosse, Petra SPD 28 .09 .2016
        Schlecht, Michael DIE LINKE 28 .09 .2016
        Schwarzelühr-Sutter,
        Rita
        SPD 28 .09 .2016
        Tank, Azize DIE LINKE 28 .09 .2016
        Weber, Gabi SPD 28 .09 .2016
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9730, Frage 3):
        Welche Planungszonen des nuklearen Katastrophenschut-
        zes gelten jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung der-
        zeit in Belgien, Frankreich, Tschechien, der Schweiz und den
        Niederlanden, und welche sind dabei jeweils die wesentlichen
        vorgesehenen Maßnahmen?
        Im Rahmen der Heads of the European Radiological
        Protection Competent Authorities (HERCA), dem Zu-
        sammenschluss der Leiter der europäischen Strahlen-
        schutzbehörden, wurden sogenannte country fact sheets,
        also nationale Datenblätter, zur Notfallvorsorge und -re-
        aktion in den jeweiligen Staaten entwickelt . Daraus er-
        gibt sich folgendes Bild:
        In Belgien haben die Planungszonen des nuklearen
        Katastrophenschutzes für Kernkraftwerke die Radi-
        en 3,5 Kilometer, 10 Kilometer und 20 Kilometer . Bis
        10 Kilometer werden die Maßnahmen „Aufenthalt in
        Gebäuden“ und „Evakuierung“ geplant . Bis 20 Kilome-
        ter wird die Maßnahme „Einnahme von Jodtabletten“ für
        alle Personen bis 45 Jahre geplant . Die Tabletten werden
        in diesem Gebiet vorverteilt . Bei schnell ablaufenden Er-
        eignissen ist innerhalb eines Radius von 3,5 Kilometern
        der sofortige Aufenthalt in Gebäuden vorgesehen .
        In Frankreich hat die Planungszone für „Evakuierung“
        einen Radius von 5 Kilometer . Für die Maßnahme „Auf-
        enthalt in Gebäuden“ beträgt der Radius 10 Kilometer,
        ebenso für die Maßnahme „Einnahme von Jodtabletten“,
        die altersunabhängig ist . Bei schnell ablaufenden Ereig-
        nissen ist innerhalb eines Radius von 2 Kilometern der
        sofortige Aufenthalt in Gebäuden vorgesehen .
        In Tschechien werden die Maßnahmen „Aufenthalt in
        Gebäuden“ und „Einnahme von Jodtabletten“ bei einem
        Kernkraftwerksunfall innerhalb eines festgelegten Ge-
        bietes automatisch durchgeführt . Für das Kernkraftwerk
        Temelin hat dieses Gebiet einen Radius von 13 Kilome-
        tern und für das Kernkraftwerk Dukovany einen Radius
        von 20 Kilometern . Für die Maßnahme „Evakuierung“
        gibt es keine Planungszone .
        In der Schweiz wird die Evakuierung innerhalb einer
        Zone mit 20 Kilometer Radius geplant . Das gleiche gilt
        für die Maßnahme „Aufenthalt in Gebäuden“ . Zur Vorbe-
        reitung der Einnahme von Jodtabletten werden diese bis
        zu einem Abstand von 50 Kilometern an die Bevölkerung
        vorverteilt .
        In den Niederlanden hat die Planungszone für „Eva-
        kuierung“ einen Radius von 5 Kilometern . Für die
        Maßnahme „Aufenthalt in Gebäuden“ beträgt der Ra-
        dius 20 Kilometer . Bis 10 Kilometer wird die Maßnah-
        me „Einnahme von Jodtabletten“ für alle Personen bis
        45 Jahre geplant .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 201619126
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der
        Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9730, Frage 6):
        Warum hat die Bundesregierung bisher noch keinen Ge-
        setzentwurf zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes
        (BBiG) vorgelegt, und wann plant die Bundesregierung, einen
        solchen Gesetzentwurf im Kabinett zu verabschieden?
        Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Berufs-
        bildungsgesetz (BBiG) „zu evaluieren und Anpassungen
        zu prüfen .“ Die 18 . Legislaturperiode war damit für das
        BBiG als Periode der Evaluation angelegt . Ein Auftrag
        für eine Novelle des BBiG ergibt sich aus dem Koaliti-
        onsvertrag nicht .
        Die Evaluierung hat ergeben, dass sich das BBiG
        grundsätzlich bewährt hat . Es bietet einen verlässlichen
        und zeitgemäßen Handlungsrahmen für die Ordnung und
        Durchführung der beruflichen Bildung. Gleichzeitig ge-
        währleistet es die notwendige Flexibilität, um auf neue
        Herausforderungen reagieren zu können . Ein aktueller
        Novellierungsbedarf beim BBiG besteht aus Sicht der
        Bundesregierung nicht .
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/9730, Frage 7):
        Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über
        den Stand der Umsetzung des von der Deutschen Gesellschaft
        für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Rahmen
        des EU-Treuhandfonds EUTF betreuten Regionalvorhabens
        „Better Migration Management“ (geplante Projekte, Partner,
        Einsatz der Finanzmittel etc.), bzw. wann ist mit der Veröffent-
        lichung dieser Informationen zu rechnen?
        Bis jetzt wurden Missionen der Deutschen Gesell-
        schaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ)
        Missionen nach Äthiopien, Sudan, Kenia und Somalia
        durchgeführt, die Mission nach Dschibuti findet Ende
        September statt . Dabei wurden basierend auf den be-
        kannten Konzeptdokumenten Maßnahmenpakete für die
        einzelnen Länder konzipiert .
        Parallel läuft derzeit die Klärung von Aufgaben, Ar-
        beitsteilung und Einsatz der Finanzmittel zwischen den
        Partnerorganisationen des Better Migration Manage-
        ment Konsortiums . Ab Oktober sollen bis Jahresende die
        Einzelheiten der Maßnahmen mit den Partnerländern in
        nationalen Planungsworkshops erörtert und vereinbart
        werden .
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/9730, Frage 8):
        In welchen Projekten kooperiert die staatliche Entwick-
        lungszusammenarbeit aktuell mit der Bayer AG, und welche
        weiteren Kooperationen befinden sich derzeit in Anbahnung?
        Es gibt derzeit vier Projekte, die im Rahmen des
        develoPPP-Programms des Bundesministeriums für
        wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit
        Tochterfirmen der Bayer AG (Bayer CropScience AG,
        Bayer HealthCare AG und Bayer Thai Co . Ltd .) durch-
        geführt werden, sowie eine Integrierte Entwicklungspart-
        nerschaft im Rahmen der Grünen Innovationszentren mit
        der Bayer CropScience AG .
        Bei Letzterer sollen in der indischen Apfelwertschöp-
        fungskette Qualitäts- und Produktivitätsverluste sowie
        Hindernisse bei der Vermarktung verringert werden, um
        so die Einkommen von Kleinbäuerinnen und Kleinbau-
        ern nachhaltig zu erhöhen .
        Zwei weitere Kooperationen im Rahmen der Grü-
        nen Innovationszentren, ebenfalls mit der Bayer
        CropScience AG, sind derzeit in Vorbereitung . Diese sol-
        len Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in den Wertschöp-
        fungsketten für Mangos in Mali und Kartoffeln in Indien
        fördern, Letzteres mit Beteiligung eines indischen Unter-
        nehmens und der Universität Wageningen .
        Anlage 6
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/9730, Frage 9):
        Ließe sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
        Förderung erneuerbarer Energien, wie sie derzeit in Deutsch-
        land stattfindet, aufrechterhalten, falls die aktuell diskutier-
        ten Entwürfe für das Trade in Services Agreement (TiSA)
        Anwendung fänden (www .euractiv .de/section/nachhaltige-
        entwicklung/ news/greenpeace-leakt-weitere-tisa-dokumente/
        ?nl_ref=20938905), bitte Einschätzung begründen, insbeson-
        dere hinsichtlich der „Technologieneutralität“), und welche
        Risiken für die Regulierungshoheit ergeben sich nach Ein-
        schätzung der Bundesregierung daraus, dass nach derzeiti-
        gem Verhandlungsstand offensichtlich Schiedsgerichte vorab
        prüfen sollen, ob ein öffentliches Gut im Einzelfall wirklich
        geschützt werden muss?
        Die Bundesregierung sieht die Förderung erneuerba-
        rer Energien durch die Verhandlungen über das „Trade in
        Services Agreement“ (TiSA) nicht gefährdet .
        Der Annex zu energiebezogenen Dienstleistungen ist
        noch nicht fertig ausverhandelt . Nach aktuellem Ent-
        wurfsstand enthält TiSA keine Regeln, die die Verhand-
        lungsparteien dabei einschränken könnten, die Förderung
        erneuerbarer Energien, wie sie derzeit in Deutschland
        stattfindet, aufrechtzuerhalten. Für die EU ist in TiSA ein
        horizontaler Vorbehalt für den Bereich der Subventionen
        enthalten . TiSA wird auch nicht das „right to regulate“
        in Frage stellen, sondern vielmehr ausdrücklich bekräf-
        tigen . Ferner ist vorgesehen, die staatliche Souveränität
        über Energieressourcen zu betonen . Damit wird klarge-
        stellt, dass Staaten weiterhin entscheiden, ob, wo und wie
        sie Energieressourcen fördern und nutzen .
        http://www.euractiv.de/section/nachhaltige-entwicklung/news/greenpeace-leakt-weitere-tisa-dokumente/?nl_ref=20938905
        http://www.euractiv.de/section/nachhaltige-entwicklung/news/greenpeace-leakt-weitere-tisa-dokumente/?nl_ref=20938905
        http://www.euractiv.de/section/nachhaltige-entwicklung/news/greenpeace-leakt-weitere-tisa-dokumente/?nl_ref=20938905
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 19127
        (A) (C)
        (B) (D)
        Regeln, die vorschreiben würden, dass ein Schieds-
        gericht vorab prüfen muss, ob ein öffentliches Gut im
        Einzelfall wirklich geschützt werden muss, sind im
        TiSA-Entwurf nicht enthalten .
        Anlage 7
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9730, Frage 10):
        Welche neuen Entwicklungen haben sich nach Kenntnis
        der Bundesregierung bezüglich der Verkaufsabsichten der
        Urenco-Gruppe ergeben, und wann genau gab bzw . gibt es
        Treffen des Gemeinsamen Ausschusses der sogenannten Tri-
        alogstaaten des Vertrags von Almelo zwischen Deutschland,
        Großbritannien und den Niederlanden im Jahr 2016 (bitte mit
        genauer Angabe des aktuellen Sachstands sowie der Tagesord-
        nungspunkte und Protokolle der gemeinsamen Sitzungen)?
        Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft
        und Energie verhandelt seit ca . drei Jahren mit den ande-
        ren Troika-Staaten Großbritannien und den Niederlanden
        über eine mögliche Anteilsveräußerung/Privatisierung
        von Anteilen am trilateralen Anreicherungsunternehmen
        URENCO .
        Insbesondere geht es dabei um die Schaffung eines
        Rechtsrahmens, der gewährleistet, dass im Falle einer
        Veräußerung an Dritte die bisherigen Kontrollrechte der
        Regierungen in vollem Umfang erhalten bleiben .
        Die dazu notwendigen Gespräche mit den beiden
        Partnerländern finden unter anderem im Rahmen des
        sogenannten „Joint Committee“ statt . Aktuell steht ein
        Gesetzentwurf der Niederlande, der etwaige Anteilsver-
        käufe absichern soll, im Mittelpunkt . Hinsichtlich der
        konkreten Gesprächsinhalte haben wir uns gegenüber
        den beiden URENCO-Partnerstaaten zu strengster Ver-
        traulichkeit verpflichtet.
        Das nächste Treffen des „Joint Committee“ wird unter
        britischem Vorsitz Ende November dieses Jahres stattfin-
        den . Es ist vorgesehen, dass dabei auch wieder über die
        Verkaufsabsichten der Partner gesprochen wird .
        Anlage 8
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/9730, Frage 11):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
        dem Report von Amnesty International über Bombardierun-
        gen von Krankenhäusern im Jemen durch die saudi-arabisch
        geführte Allianz in Bezug auf deutsche Rüstungsexporte
        nach Saudi-Arabien und hinsichtlich der Forderung einer
        Flugverbotszone im Jemen (www .spiegel .de/politik/ausland/
        amnesty- international-angriff-auf-klinik-im-jemen-mit-us-
        bombe-a-1112912 .html)?
        Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüs-
        tungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigun-
        gen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregie-
        rung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation
        nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
        sicherheitspolitischer Erwägungen . Grundlage hierfür
        sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung
        für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
        tungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und der „Gemeinsa-
        me Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom
        8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die
        Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Mili-
        tärgütern“ . Der Beachtung der Menschenrechte wird bei
        Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht
        beigemessen .
        Aktuelle Entwicklungen werden in die Entscheidungs-
        findung einbezogen. Für jeden Einzelfall findet eine dif-
        ferenzierte und sorgfältige Einzelfallprüfung statt . Die
        Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen in der
        Region genau verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer
        Genehmigungspraxis berücksichtigen .
        Die Bundesregierung verfolgt eine politische Lösung
        des Konflikts und hat von Anfang an die Bemühungen
        des VN-Sondergesandten Ismail Ould Sheikh Ahmed
        für ein Friedensabkommen unterstützt . Die Einrichtung
        einer völkerrechtlich verbindlichen Flugverbotszone in
        Jemen wäre nur mit Zustimmung aller beteiligten Par-
        teien oder durch eine Resolution des VN-Sicherheitsrats
        nach Kapitel VII der VN-Charta denkbar . Beide Fälle er-
        scheinen im Moment wenig realistisch . Selbst wenn eine
        Flugverbotszone eingerichtet werden könnte, stellt sich
        die Frage, wer die Einhaltung überwachen soll . Die Bun-
        desregierung fordert von allen Konfliktparteien einen so-
        fortigen Waffenstillstand und uneingeschränkten Zugang
        für humanitäre Hilfe in alle Landesteile . Sie setzt sich au-
        ßerdem für eine unabhängige internationale Aufklärung
        von mutmaßlichen Verletzungen von Menschenrechten
        und des humanitären Völkerrechts ein .
        Anlage 9
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
        Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/9730, Frage 12):
        Über welche eigenen Informationen (auch geheimdienst-
        liche) und Aufklärungsbilder verfügt die Bundesregierung in
        Bezug auf den Angriff auf einen UN-Hilfskonvoi in Syrien am
        19 . September 2016?
        Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des
        Staatswohls nicht in offener Sitzung erfolgen. Einzelhei-
        ten zu Art und Weise der Erkenntnisgewinnung durch die
        Bundesregierung, insbesondere zu vertraulichen Infor-
        mationsgebern, sind vor einer Veröffentlichung zu schüt-
        zen .
        Aus diesem Grund sind die entsprechenden Informa-
        tionen als Verschlusssache gemäß Verschlusssachenan-
        weisung mit dem Verschlussgrad VS-Geheim eingestuft
        und zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des
        Bundestages hinterlegt .
        http://www.spiegel.de/politik/ausland/amnesty-international-angriff-auf-klinik-im-jemen-mit-us-bombe-a-1112912.html
        http://www.spiegel.de/politik/ausland/amnesty-international-angriff-auf-klinik-im-jemen-mit-us-bombe-a-1112912.html
        http://www.spiegel.de/politik/ausland/amnesty-international-angriff-auf-klinik-im-jemen-mit-us-bombe-a-1112912.html
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 201619128
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 10
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
        geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/9730, Frage 13):
        Welche konkreten Informationen (auch nachrichtendienst-
        liche) hat die Bundesregierung, die darauf hindeuten, dass die
        Fahrzeugkolonne des UN-Hilfskonvois in Syrien am 19 . Sep-
        tember 2016 aus der Luft angegriffen wurde, und welche kon-
        kreten Informationen (auch nachrichtendienstliche) hat die
        Bundesregierung, durch wen dieser Angriff ausgeführt wurde?
        Nach den der Bundesregierung bekannten Berichten
        ist davon auszugehen, dass es sich um einen gezielten
        Luftangriff gehandelt hat.
        Die weitere Beantwortung der Frage kann aus Grün-
        den des Staatswohls nicht in offener Sitzung erfolgen.
        Einzelheiten zu Art und Weise der Erkenntnisgewinnung
        durch die Bundesregierung, insbesondere zu vertrau-
        lichen Informationsgebern, sind vor einer Veröffentli-
        chung zu schützen .
        Aus diesem Grund sind die entsprechenden Informa-
        tionen als Verschlusssache gemäß Verschlusssachenan-
        weisung mit dem Verschlussgrad VS-geheim eingestuft
        und zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des
        Bundestages hinterlegt .
        Anlage 11
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
        geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/9730, Frage 19):
        Inwiefern ist die Einrichtung eines neuen Terminverga-
        besystems an der deutschen Botschaft in Teheran eine Reakti-
        on auf die Arbeit „unseriöser Visabüros“ (vergleiche Antwort
        der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage auf
        Bundestagsdrucksache 18/9477), und an welchen anderen
        Auslandsvertretungen ist die Arbeit derartiger Büros im letz-
        ten Jahr ebenfalls bemerkt worden?
        Das Auswärtige Amt hat zum 15 . August 2016 an der
        Botschaft Teheran ein verändertes Terminvergabesystem
        für Schengenvisa eingeführt .
        Das neue Terminvergabesystem ermöglicht eine ein-
        fache Online-Registrierung, der genaue Termin wird dem
        Antragsteller dann zu einem späteren Zeitpunkt per Mail
        mitgeteilt . Mehrfache Buchungsversuche entfallen da-
        mit .
        Das im Interesse der Antragsteller eingeführte Bu-
        chungssystem ist eine wesentliche Service-Verbesse-
        rung, da jeder Antragsteller nun nur circa fünf Minuten
        für die Registrierung benötigt . Die Beschwerden haben
        sich seitdem auf nahezu null reduziert . Dass das neue
        System dazu geeignet ist, die Rolle von Visabüros zu-
        rückzudrängen, ist ein willkommener Begleiteffekt.
        In vielen Ländern, insbesondere in der Region Nah-/
        Mittelost versuchen Visabüros, das Visumverfahren der
        Schengen-Mitgliedstaaten für ihre Zwecke zu gebrau-
        chen, bisweilen auch zu missbrauchen .
        Die Bundesregierung hat Maßnahmen eingeführt, um
        einen Handel mit Terminen technisch und organisato-
        risch unmöglich zu machen . Gegen rechtlich zulässige
        Handlungen wie Unterstützung bei der Vorbereitung von
        Visumanträgen und Beauftragung mit Terminbuchung
        gibt es jedoch keine Handhabe .
        Die deutschen Auslandsvertretungen warnen auf ihren
        Internetseiten jedoch vor unseriösen Praktiken dieser Bü-
        ros .
        Das Auswärtige Amt plant, das neue Terminverga-
        besystem bei Bewährung auch an anderen Auslands-
        vertretungen mit großer Visanachfrage einzuführen, zu-
        nächst am 28 . September 2016 in Beirut für die syrische
        Familienzusammenführung .
        Anlage 12
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
        geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/9730, Frage 20):
        Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig,
        Hinweisen auf Missbrauch von Terminbuchungssystemen,
        wie er im Jahr 2014 auch schon an der deutschen Botschaft in
        Beirut aktenkundig wurde (www .welt .de/politik/deutschland/
        article126612648/Schwarzhandel-im-Verfahren-mit-
        Deutschland- Visa .html), transparent nachzugehen, und wie
        definiert sie die Überprüfbarkeit von Hinweisen (vergleiche
        Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 44,
        Anlage 32, Plenarprotokoll 18/178), wenn die Vergabe eines
        Termins durch einen Terminhändler oftmals nicht lückenlos
        schriftlich belegbar ist?
        Das Auswärtige Amt ging und geht jedem überprüfba-
        ren Hinweis auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang
        mit dem Visumverfahren nach . Dies gilt auch für den
        Vorwurf des sogenannten „Terminhandels“, der sich in
        keinem einzigen Fall bestätigt hat .
        Das Auswärtige Amt hat bei vielen Gelegenheiten
        klargestellt, dass ein sogenannter „Terminhandel“ im
        Sinne eines Weiterverkaufs einmal gebuchter Termine an
        andere Personen weder technisch noch organisatorisch
        möglich ist .
        Davon zu unterscheiden ist die rechtlich nicht zu
        beanstandende Beauftragung Dritter mit der Terminbu-
        chung (auch gegen Entgelt) .
        Dies ist jedoch kein „Terminhandel“ .
        Die deutschen Auslandsvertretungen warnen auf ihren
        Internetseiten immer vor der Beauftragung von Visabü-
        ros, insbesondere vor der Zahlung weit überhöhter Ent-
        gelte .
        Im Visumverfahren sind in aller Regel Sachverhalte
        zu Einzelfällen überprüfbar, wenn sie namentlich einem
        Antragsteller zugeordnet werden oder zugeordnet wer-
        den können . Pauschale Vorwürfe, etwa gegen sämtliche
        Mitarbeiter einer Auslandsvertretung, sind dagegen in
        der Regel nicht überprüfbar .
        http://www.welt.de/politik/deutschland/article126612648/Schwarzhandel-im-Verfahren-mit-Deutschland-Visa.html
        http://www.welt.de/politik/deutschland/article126612648/Schwarzhandel-im-Verfahren-mit-Deutschland-Visa.html
        http://www.welt.de/politik/deutschland/article126612648/Schwarzhandel-im-Verfahren-mit-Deutschland-Visa.html
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 19129
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 13
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
        geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/9730, Frage 21):
        Im Rahmen welcher internationaler Missionen beteiligt sich
        die Bundesregierung (etwa mit der Bundeswehr, der Bundes-
        polizei oder dem Bundesnachrichtendienst) an Maßnahmen,
        die auf der Durchsetzung der Libyen-Resolution 2259 (2015)
        des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen basieren und in
        diesem Zusammenhang unter anderem gegen die rechtswidri-
        ge Ausfuhr von Erdöl oder gegen Aktivitäten vorgehen sollen,
        die die Unversehrtheit und Einheit der libyschen staatlichen
        Finanzinstitutionen und der nationalen Erdölgesellschaft
        beeinträchtigen könnten, und inwiefern fällt die Wiederauf-
        nahme von Erdölexporten nach Einnahme zahlreicher Ölhä-
        fen durch die Tobruk-Regierung bzw . unter General Chalifa
        Haftar (Middle East Eye vom 21 . September 2016; www .
        middleeasteye.net/news/first-oil-two-years-leaves-libyas-ras-
        lanouf-port-394431111) aus Sicht der Bundesregierung unter
        die Resolution 2259 (2015) bzw . die in der ersten Teilfrage
        genannten Bereiche?
        Die Resolution des VN-Sicherheitsrats 2259 (2015)
        begrüßt die Unterzeichnung des Libyschen Politischen
        Abkommens vom 17 . Dezember 2015 und billigt das
        Kommuniqué der internationalen Libyenkonferenz von
        Rom am 13 . Dezember 2015, in dem die Regierung der
        Nationalen Eintracht als alleinige rechtmäßige Regie-
        rung Libyens unterstützt wird .
        Die Mission der Vereinten Nationen in Libyen UNSMIL
        unter Leitung des Sondergesandten des VN-General-
        sekretärs, Martin Kobler, begleitet und unterstützt den
        politischen Prozess in Libyen . Deutschland ist an dieser
        VN-Mission nicht mit Militär oder Polizeibeamten be-
        teiligt .
        Die einschlägigen VN-Sicherheitsratsresolutionen zur
        Verhütung illegaler Erdölausfuhren sind die Resolutio-
        nen 2146 (2014) und 2278 (2016) .
        Darin wird die Regierung der Nationalen Eintracht
        nachdrücklich aufgefordert, eng mit Flaggenstaaten ver-
        dächtiger Schiffe und dem VN-Sanktionsausschuss zu-
        sammenzuarbeiten . VN-Mitgliedstaaten werden – nach
        Hinweis des Sanktionsausschusses auf die verdächtigen
        Schiffe – zu Inspektionen ermächtigt. Dies sind nationa-
        le Maßnahmen . Es gibt keine internationale Mission mit
        dem Mandat zur Verhinderung illegaler Erdölausfuhren
        aus Libyen .
        Die Bundesregierung hat die Anschläge auf die Ölter-
        minals im Sirte-Becken in einer gemeinsamen Erklärung
        mit den USA, Frankreich, Großbritannien, Italien und
        Spanien am 13 . September verurteilt und die alleinige
        Verwaltung der libyschen Ressourcen, die dem libyschen
        Volk gehören, durch den Präsidialrat betont . Die Ölaus-
        fuhr untersteht weiterhin ausschließlich der Nationalen
        Ölgesellschaft, die Weisung vom Präsidialrat erhält .
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/9730, Frage 24):
        Wie wird ein Dublin-Zuständigkeitsprüfungsverfahren in-
        klusive einer Überstellung an den zuständigen Mitgliedstaat
        vorgenommen, wenn Asylsuchenden an den bundesdeutschen
        EU-Außengrenzen die Einreise verweigert wird (bitte genaue
        Ausführungen zum Ablauf und zur Dauer der Prüfung und
        zu den beteiligten Behörden machen; Nachfrage zur Antwort
        der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksa-
        che 18/9634, siehe auch Bundestagsdrucksache 18/7311), und
        was waren die Gründe der Einreiseverweigerung bei den im
        Jahr 2016 bislang zurückgewiesenen Personen (bitte differen-
        zieren nach den fünf wichtigsten Staatsangehörigkeiten und ob
        ein Asylgesuch gestellt wurde oder nicht)?
        Vorbemerkung:
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die
        Frage – anders als in der Fragestellung ausgeführt –
        nicht nur auf die deutschen EU-Außengrenzen bezieht .
        EU-Außengrenzen existieren in Deutschland nur noch an
        den Flug- und Seehäfen .
        Antwort:
        Bei den Personen, die im Jahr 2016 an einer deut-
        schen Grenze zurückgewiesen wurden, handelte es sich
        um Personen, die kein Schutzersuchen in Deutschland
        gestellt haben . Im Hinblick auf diese Personengruppe
        ist schon der Anwendungsbereich der Dublin III-Verord-
        nung nicht eröffnet. An den deutschen Grenzen werden
        Personen, die ein Asylgesuch geäußert haben, derzeit
        nicht zurückgewiesen . Des Weiteren verweise ich auf
        die Antworten der Bundesregierung auf den Bundestags-
        drucksachen 18/9634 und 18/7311 .
        Die Gründe für Zurückweisungen im Zeitraum von
        Januar bis August 2016 bei den fünf häufigsten Staatsan-
        gehörigen waren:
        Anzahl Zurückweisungsgründe gemäß Anhang V
        der Verordnung (EG) Nr . 562/2006 (Schengener Grenzkodex)
        16 328 Gesamt
        8 199 A ohne gültiges Reisedokument
        96 B im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Reisedokuments
        6 896 C ohne gültiges Visum oder ohne gültigen Aufenthaltstitel
        38 D im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels
        163 E verfügt nicht über die erforderlichen Dokumente zum Nachweis von Aufenthaltszweck
        und -bedingungen
        http://www.middleeasteye.net/news/first-oil-two-years-leaves-libyas-ras-lanouf-port-394431111
        http://www.middleeasteye.net/news/first-oil-two-years-leaves-libyas-ras-lanouf-port-394431111
        http://www.middleeasteye.net/news/first-oil-two-years-leaves-libyas-ras-lanouf-port-394431111
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 201619130
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten sind in nachstehender Tabelle aufgeführt. Zu den einzelnen Gründen wird
        auf die vorstehende Tabelle verwiesen .
        Zurückweisungen an deutschen Grenzen nach Gründen
        und Staatsangehörigkeit Januar bis August 2016
        Staatsangehörig-
        keit
        Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I)
        Gesamt 16 328 8 199 96 6 896 38 163 150 235 244 307
        Afghanistan 3 197 1 431 1 761 1 3 1
        Syrien 1 810 877 5 925 1 1 1
        Irak 1 455 610 1 830 5 2 2 4 1
        Iran 1 075 448 2 616 3 2 1 3
        Marokko 958 438 4 502 4 1 4 2 3
        Anzahl Zurückweisungsgründe gemäß Anhang V
        der Verordnung (EG) Nr . 562/2006 (Schengener Grenzkodex)
        150 F hat sich bereits drei Monate eines Zeitraums von sechs Monaten im Gebiet der Mitglied-
        staaten der EU aufgehalten
        235 G verfügt nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Verhält-
        nis zur Dauer und zu den Umständen des Aufenthalts oder für die Rückkehr in das Her-
        kunfts- oder Durchreiseland
        244 H ist zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben
        307 I stellt eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Ge-
        sundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer der Mitgliedstaaten
        der Europäischen Union dar
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/9730, Frage 25):
        Wie viele Fälle sind dem Bundesamt für Migration und
        Flüchtlinge (BAMF) von anderen Behörden (insbesondere der
        Länder, bitte differenziert auflisten und die wichtigsten betrof-
        fenen Staatsangehörigkeiten nennen) gemeldet worden, in de-
        nen vom BAMF überprüfte und für echt bewertete Dokumente
        von Asylsuchenden sich nach Auffassung der anderen Behör-
        den als gefälscht erwiesen haben sollen, und was sind nach
        Einschätzung der Bundesregierung die wesentlichen Gründe
        dafür, dass Asylsuchende gefälschte Dokumente vorlegen (bit-
        te, soweit möglich, quantifizieren, etwa in wie vielen Fällen
        zugleich ein Terrorismusverdacht vorliegt, eine falsche Her-
        kunft vorgetäuscht werden sollte oder die Papiere im Rahmen
        der Flucht benötigt wurden usw .)?
        Zu der Fragestellung wird keine umfassende statis-
        tische Erhebung geführt . Soweit in den Bundesländern
        gefälschte Pässe auftauchen, bedeutet dies nicht auto-
        matisch, dass diese vorher vom Bundesamt für Migra-
        tion und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren geprüft
        worden sind . Laut BAMF legen nur circa 40 Prozent der
        Asylsuchenden bei Asylantragstellung ein Identifika-
        tionsdokument vor . BAMF hat in 2016 bis einschließ-
        lich August bei rund 230 000 geprüften Dokumenten
        rund 3 600 Fälschungen erkannt (rund 1,6 Prozent) . Das
        BAMF meldet diese Fälle an die Ausländerbehörden der
        Länder .
        Die über die Medien bekannt gewordenen Passfäl-
        schungen in einzelnen Ländern konnten vom BAMF
        nicht bestätigt werden .
        So lagen von Bayern geprüfte Dokumente nicht dem
        BAMF im Asylverfahren zur Prüfung vor . Der Daten-
        abgleich mit Mecklenburg-Vorpommern ergab, dass
        tatsächlich nur in einem Fall ein Pass von der ersten
        Prüfebene des BAMF für echt erklärt wurde, der sich
        als Fälschung herausstellte . Von Brandenburg gemeldete
        Fälschungen konnten nicht bestätigt werden, da es an der
        Bund-Länder-Besprechung im Bundesministerium des
        Innern nicht teilgenommen hat .
        Die Motivation der Antragsteller für die Verwendung
        eines gefälschten Ausweisdokuments wird nicht abschlie-
        ßend aufgeklärt bzw . statistisch erhoben . In Betracht
        kommen vor allem Täuschungen über das Herkunftsland
        zwecks Erhöhung der Anerkennungschancen, Verschlei-
        erung der Identität zur Verhinderung einer Rückführung
        oder kriminelle Absichten, aber auch die Ermöglichung
        der Ausreise aus dem Herkunftsland aufgrund einer Ver-
        folgung .
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/9730, Frage 26):
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 19131
        (A) (C)
        (B) (D)
        Wie viele von den 450 nominierten Athletinnen und Athle-
        ten der deutschen Olympiamannschaft von Rio 2016 verfügten
        nach Kenntnis der Bundesregierung zum Beginn der Olympi-
        schen Spiele über eine Medizinische Ausnahmegenehmigung
        (TUE), und wie viele dieser Ausnahmegenehmigungen wur-
        den nach Kenntnis der Bundesregierung für mindestens ein
        Jahr erteilt?
        Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Er-
        kenntnisse hinsichtlich medizinischer Ausnahmegeneh-
        migungen (TUE) der 450 Athletinnen und Athleten . Die
        TUE werden von der Nationalen Anti Doping Agentur
        Deutschland (NADA) erteilt, welche eine unabhängige
        Stiftung des Privatrechts ist .
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/9730, Frage 27):
        Wie viele Gästeakkreditierungen des Deutschen Olympi-
        schen Sportbundes für die Olympischen sowie des Deutschen
        Behindertensportverbandes für die Paralympischen Spiele in
        Rio de Janeiro 2016 wurden von Politikern, Beamten und wei-
        teren Beschäftigten des Bundes in Anspruch genommen (bitte
        jeweils für die Olympischen Spiele und die Paralympics nach
        Bundesbehörden aufschlüsseln)?
        Olympische Spiele:
        11-mal Bundespolitiker
        9-mal Beamte (3-mal Auswärtiges Amt/3-mal Bun-
        desministerium des Innern/2-mal Bundesministerium der
        Verteidigung/einmal Deutscher Bundestag)
        Paralympische Spiele:
        8-mal Bundespolitiker
        6-mal Beamte (einmal Bundesministerium des In-
        nern/2-mal Bundesministerium der Verteidigung/einmal
        Deutscher Bundestag/2-mal Auswärtiges Amt)
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
        der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/9730, Frage 28):
        Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Genos-
        senschaftsgesetz seit der Gesetzesnovelle im Jahr 1973 in sei-
        nem Kern undemokratisch ist, weil es in § 27 vorschreibt, dass
        der Vorstand die Genossenschaft unter eigener Verantwortung
        zu leiten hat, und damit die bis dahin bestehende Verpflich-
        tung des Vorstandes, geschäftspolitische Weisungen der Gene-
        ralversammlung oder Maßgaben der Satzung im Bereich der
        Geschäftsführung auszuführen, aufgehoben wurde, und wenn
        ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mit ei-
        ner Novellierung des Genossenschaftsgesetzes die alleinige
        Leitungsmacht des Vorstandes einzuschränken und die Rechte
        und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Genossenschaftsmit-
        glieder und der Generalversammlung wieder zu stärken?
        Diese Auffassung, dass das Genossenschaftsgesetz
        durch die Gesetzesnovelle im Jahr 1973 undemokratisch
        geworden sei, kann nicht geteilt werden . Seit der Reform
        des Genossenschaftsrechts im Jahr 1973 ist zwar in der
        Tat nicht mehr vorgesehen, dass der Vorstand im Rah-
        men seiner Geschäftsleitung an Beschlüsse der General-
        versammlung gebunden ist . Der Gesetzgeber von 1973
        hatte dafür aber gute Gründe: Die Genossenschaft steht
        im Wettbewerb mit Unternehmen anderer Rechtsformen,
        bei denen der Vorstand in eigener Zuständigkeit die Ge-
        schäfte führen und damit die Geschäftspolitik rasch und
        unkompliziert den jeweiligen wirtschaftlichen Erforder-
        nissen anpassen kann . Im Hinblick darauf sollte auch der
        Vorstand einer Genossenschaft eine stärkere Stellung
        haben . Diese Überlegungen sind für viele Genossen-
        schaften nach wie vor überzeugend, insbesondere für die
        Genossenschaftsbanken – diese brauchen ein professio-
        nelles Management . Ob in anderen Sparten, etwa bei den
        Wohnungsgenossenschaften, oder bei ganz kleinen Ko-
        operationen eine engere Bindung der Geschäftsleitung
        an Beschlüsse der Generalversammlung Vorteile mit sich
        bringen würde, wird jedoch gerade geprüft . In Betracht
        kommt, dass Genossenschaften bei Bedarf in ihrer Sat-
        zung vorsehen können, dass der Vorstand an Weisungen
        der Generalversammlung gebunden ist .
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
        der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/9730, Frage 29):
        Verfolgt die Bundesregierung den im März 2013 vorge-
        legten Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz
        zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Kooperati-
        onsgesellschaft und zum weiteren Bürokratieabbau bei Ge-
        nossenschaften noch weiter (siehe Pressemitteilung der CDU/
        CSU-Bundestagsfraktion vom 15 . März 2016: „Genossen-
        schaften sind Eckpfeiler für bürgerschaftliches Engagement .
        Union lehnt Verwässerung der Rechtsform ab“), und welche
        rechtlichen Änderungen außerhalb des Genossenschaftsrech-
        tes plant sie, um die Gründung unternehmerischer Initiativen
        aus bürgerschaftlichem Engagement wie zum Beispiel Dorflä-
        den, kooperative und/oder altersgerechte Wohnprojekte, Kitas
        etc . zu erleichtern?
        Der Referentenentwurf von 2013 wurde in der letz-
        ten Legislaturperiode nicht mehr weiterverfolgt . Für
        die laufende Legislaturperiode ist im Koalitionsvertrag
        vorgesehen, dass die Gründung unternehmerischer Ini-
        tiativen aus bürgerschaftlichem Engagement erleichtert
        werden soll; für solche Initiativen soll eine geeignete Un-
        ternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht
        zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand
        und Bürokratie vermeidet . Das Bundesministerium für
        Wirtschaft und Energie hat eine Studie „Potenziale und
        Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der
        Rechtsform der Genossenschaft“ in Auftrag gegeben .
        Die Ergebnisse dieser Studie fließen ein in die Prüfung
        von Handlungsoptionen, die die Bundesregierung derzeit
        intern vornimmt .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 201619132
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 20
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
        (DIE LINKE) (Drucksache 18/9730, Frage 33):
        Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den
        Jahren von 2005 bis 2015 jeweils das Median- sowie das
        durchschnittliche Einkommen der Personengruppe, deren
        Äquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Medians
        der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung betrug?
        Solche Berechnungen liegen der Bundesregierung
        auf Basis der amtlichen Erhebung „Leben in Europa“
        vor . Derzeit stammen die aktuellsten Angaben aus EU-
        SILC 2014 . Sie beziehen sich auf die Einkommen des
        Jahres 2013 . Die Werte von 2005 bis 2013 sind als Aus-
        zug aus der Eurostat-Datenbank in der nachfolgenden
        Tabelle abgebildet .
        Durchschnittliche und mittlere Nettoäquivalenzeinkommen für die Bevölkerung mit einem Nettoäquivalenzein-
        kommen unterhalb von 60 Prozent des Medians
        Einkommensjahr
        2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
        Durchschnitt (arithmetisches Mittel) in Euro/jährlich
        6 .144 6 .854 7 .604 8 .128 8 .280 8 .251 8 .758 8 .601 7 .654
        Median in Euro/jährlich
        7 .483 8 .187 8 .552 8 .759 8 .940 8 .975 9 .274 9 .348 9 .087
        Quelle: Eurostat, Datenbasis EU-SILC 2014
        Bei den Daten handelt es sich um Mittelwerte für ei-
        nen nach einer statistischen Konvention abgetrennten
        Teil der Einkommensverteilung . Bei ihrer Interpretation
        ist zu bedenken, dass die Ergebnisse aus einer Stichpro-
        benbefragung stammen, nur ein kleiner Ausschnitt der
        Bevölkerung betrachtet wird und die Ergebnisse von
        EU-SILC in den ersten Jahren nach seiner Einführung
        zusätzlich durch die Umstellung auf eine echte Zufalls-
        stichprobe beeinflusst sind. Das führt zu relativ großen
        Schwankungen und Sprüngen zwischen einzelnen Jah-
        ren, die inhaltlich nicht interpretiert werden können . Wo-
        bei im Betrachtungszeitraum ein trendmäßiger Anstieg
        sowohl des Median- als auch des Durchschnittseinkom-
        mens zu beobachten ist . Im Jahr 2013 betrug das mittlere
        Einkommen 9 087 Euro .
        Die Höhe der Nettoäquivalenzeinkommen hängt neben
        der verwendeten Datenquelle von zahlreichen Annahmen
        ab, die aus normativen und methodischen Gesichtspunk-
        ten heraus zu treffen sind. Das betrifft vor allem die Äqui-
        valenzgewichtung und den Einkommensbegriff. Selbst
        bei gleicher Berechnungsweise können sich die Werte je
        nach Datenbasis und des dort verwendeten Einkommens-
        begriffs um mehrere Hundert Euro unterscheiden.
        Es wird darauf hingewiesen, dass die Höhe der Net-
        toäquivalenzeinkommen in keinem Zusammenhang mit
        dem soziokulturellen Existenzminimum steht . Die Re-
        gelbedarfe werden in einem transparenten und nachvoll-
        ziehbaren Verfahren, das vom Bundesverfassungsgericht
        bestätigt wurde, anhand der tatsächlichen durchschnittli-
        chen Verbrauchsausgaben von Haushalten mit geringem
        Einkommen berechnet . Datenquelle hierfür ist die in der
        Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statisti-
        schen Bundesamtes .
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9730, Frage 34):
        Wird die Hoftorbilanzierung, die im Entwurf eines Ersten
        Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes und anderer Vor-
        schriften vom 17 . Februar 2016 (siehe Drucksache 18/7557)
        in Artikel 1, § 11a Düngegesetz – Umgang mit Nährstoffen im
        Betrieb –, verankert ist, nach Einschätzung der Bundesregie-
        rung verbleiben und, wenn nicht, warum nicht?
        Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf
        des Düngegesetzes übermittelt . Dieses enthält mit dem
        neuen § 11a die Ermächtigung, eine Verordnung über be-
        triebliche Gesamtbilanzen erlassen zu können .
        Die Beratungen im Bundestag sind dazu noch nicht
        abgeschlossen .
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9730, Frage 35):
        Welche Gründe führt die Bundesregierung an, die land-
        wirtschaftlichen Betriebe dazu verpflichten zu wollen, die in
        Artikel 1 des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung
        des Düngegesetzes und anderer Vorschriften vom 17 . Februar
        2016 (siehe Drucksache 18/7557), § 11a Düngegesetz, vorge-
        sehene Hoftorbilanzierung zukünftig durchführen zu müssen?
        Die vorgesehenen Regelungen im § 11a dienen dem
        ressourcenschonenden und nachhaltigen Umgang mit
        Nährstoffen im Gesamtbetrieb. Die Vorgaben beziehen
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 19133
        (A) (C)
        (B) (D)
        sich auf alle wesentlichen Prozesse in landwirtschaftli-
        chen Betrieben, in denen Nährstoffe, insbesondere Stick-
        stoff und Phosphat, verwendet, umgesetzt oder abgege-
        ben werden. Ein effizienter und verlustarmer Umgang
        mit Nährstoffen ist sowohl aus betriebswirtschaftlicher
        als auch aus ökologischer Sicht erforderlich . Dabei ist
        eine genaue Kenntnis der Nährstoffströme wichtige Vo-
        raussetzung, um die notwendigen Maßnahmen zur Ver-
        ringerung von Verlusten und zur Verbesserung der be-
        trieblichen Abläufe einleiten zu können .
        Weiteres kann der Begründung zum Gesetzentwurf
        der Bundesregierung zum Düngegesetz entnommen wer-
        den (Bundestagsdrucksache 18/7557) .
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
        Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/9730, Frage 36):
        Zu welchen Anteilen haben sich am Greening teilnehmen-
        de landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland jeweils für
        Maßnahmen entschieden, die einen niedrigen (Gewichtungs-
        faktor unter 1) bzw . hohen (Gewichtungsfaktor 1 oder mehr)
        Biodiversitätsnutzen haben, und welche Mitgliedstaaten haben
        nach Kenntnis der Bundesregierung Produktionsbeschränkun-
        gen hinsichtlich der Verwendung von Pestiziden und Dünge-
        mitteln für ökologische Vorrangflächen festgelegt, auf denen
        eine Produktion erlaubt ist?
        Nach vorläufigen Daten der Bundesländer beträgt im
        Antragsjahr 2016 bei ungewichteter Betrachtung der An-
        teil beantragter ökologischer Vorrangflächen (ÖVF) mit
        einem Gewichtungsfaktor unter 1 (das sind Flächen mit
        stickstoffbindenden Pflanzen, Flächen mit Zwischen-
        früchten oder Untersaaten sowie Flächen mit Niederwald
        mit Kurzumtrieb) 81,0 Prozent und der Anteil beantrag-
        ter ÖVF mit einem Gewichtungsfaktor von 1 und mehr
        19,0 Prozent . Nach Gewichtung beträgt im Antrags-
        jahr 2016 der Anteil von ÖVF-Maßnahmen mit einem
        Gewichtungsfaktor unter 1 57,7 Prozent und der Anteil
        der übrigen ÖVF 42,3 Prozent .
        Zur Gruppe der produktiven ÖVF gehören grundsätz-
        lich Zwischenfrüchte bzw. Untersaaten, stickstoffbinden-
        de Pflanzen und Niederwald mit Kurzumtrieb. Dazu wur-
        den in Deutschland und in den übrigen Mitgliedstaaten
        folgende Regelungen getroffen:
        – Beim Zwischenfruchtanbau ist in Deutschland die
        Verwendung von Pestiziden und mineralischen Stick-
        stoffdüngemitteln nicht zulässig. Lediglich Belgien (in
        Flandern mit Ausnahmen) und die Niederlande schlie-
        ßen den Pestizideinsatz ebenfalls aus, Belgien in der
        Region Wallonien auch mineralische Düngemittel .
        – Bei stickstoffbindenden Pflanzen hat der Gesetzgeber
        in Deutschland ein Verbot des Einsatzes von Pestizi-
        den und mineralischen Düngemitteln ausdrücklich
        ausgeschlossen . Von den übrigen EU-Mitgliedstaaten
        schließt lediglich der wallonische Teil Belgiens Pes-
        tizide teilweise und mineralische Düngemittel grund-
        sätzlich aus .
        – Niederwald mit Kurzumtrieb hat nur einen minimalen
        Flächenanteil von weit unter einem Prozent der öko-
        logischen Vorrangflächen. Deutschland lässt Pflan-
        zenschutzmittel und mineralische Düngemittel auf
        Niederwald mit Kurzumtrieb nicht zu . Neun weitere
        Mitgliedstaaten verbieten den Einsatz von Pflanzen-
        schutzmitteln ebenfalls vollständig . In weiteren neun
        Mitgliedstaaten gelten zumindest Beschränkungen; so
        sind in einigen Mitgliedstaaten etwa nur Herbizide zu-
        gelassen . 15 Mitgliedstaaten verbieten die Anwendung
        von mineralischen Düngemitteln auf Niederwald mit
        Kurzumtrieb .
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/9730, Frage 22):
        Mit welchen Ergebnissen und/oder Schlussfolgerungen
        wurde das im Rahmen der wehrtechnischen Forschung und
        Technologie durchgeführte Vorhaben „Wissenserschließung
        aus offenen Quellen (WeroQ)“ abgeschlossen, das nach An-
        gaben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr . Ole Schröder
        Technologien identifizieren sollte, die sich für Möglichkeiten
        zur „IT-gestützten Nachrichtengewinnung aus offenen Quel-
        len“ (sogenannte OSINT-Verfahren) eignen und wozu unter
        anderem Textmining-Technologien gehören könnten (Schrei-
        ben vom 22 . Juli 2014 auf meine Nachfrage zu meiner schrift-
        lichen Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 18/1742), und an
        welchen Standorten der Bundeswehr oder des Bundesnach-
        richtendienstes werden OSINT-Anwendungen wie Textrapic
        oder Brandwatch bzw . ähnliche „marktverfügbare Analyse-
        tools“ zur Erfassung „von Meinungs- und Stimmungslagen
        der Bevölkerung“ eingesetzt?
        Die geplante Studie „Wissenserschließung aus offe-
        nen Quellen“ (WeroQ) wurde nicht durchgeführt .
        Die beiden Softwareanwendungen Textrapic und
        Brandwatch werden ausschließlich am Bundeswehr-
        standort Mayen in der Eifel erprobt .
        Der Bundesnachrichtendienst verwendet Textrapic
        oder Brandwatch sowie ähnliche „marktverfügbare Ana-
        lysetools“ nicht .
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/9730, Frage 37):
        Inwieweit stammen nach Kenntnis (auch nachrichten-
        dienstlicher) der Bundesregierung die Zieldaten für den
        Luftangriff der von den USA geführten Anti-IS-Allianz auf
        einen Militärstützpunkt der syrischen Regierung in der syri-
        schen Provinz Deir al-Sor (bzw . Dair as-Saur oder Deir Essor)
        am 17. September 2016 aus Aufklärungsflügen der im Rah-
        men der Anti-IS-Operation Counter Daesh eingesetzten Tor-
        nados der Bundeswehr, da Deir al-Sor in einem Gebiet liegt,
        das auch zum Mandatsgebiet des Bundeswehreinsatzes in der
        Region gehöre, bei dem zum Beispiel das Gelände kartiert und
        geeignet ist, langfristige Angriffsszenarien zu unterstützen
        (AFP vom 19 . September 2016), und welche Kenntnisse (auch
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 201619134
        (A) (C)
        (B) (D)
        nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, wer
        ursächlich für die vermeintlich fehlerhaften Zieldaten verant-
        wortlich war?
        Die Bereitstellung von Aufklärungsergebnissen im
        Rahmen der „Operation Inherent Resolve“ der An-
        ti-IS-Koalition erfolgt ausschließlich innerhalb der Gren-
        zen des Mandats des Deutschen Bundestages . Deutsches
        Personal im Hauptquartier für Luftoperationen – dem so-
        genannten Combined Air Operation Center in Al Udeid –
        ist nicht an der Auswahl von zu bekämpfenden Zielen be-
        teiligt . Deutschland ist entsprechend dem Mandat nicht
        Teil der Nationen, die kinetisch wirken, sondern stellt
        ausschließlich Aufklärungsprodukte bereit . Es wurden
        Deutschland auch im Zusammenhang mit diesem Angriff
        keine dezidierten Zielkoordinaten zum Angriffsziel be-
        kannt gegeben, zumal es sich um ein bewegliches bzw .
        mobiles Ziel in Form eines Panzers und mehrerer anderer
        Fahrzeuge handelte . Darüber hinaus fand eine Teilnahme
        der deutschen Tornado-Luftfahrzeuge an der nachträg-
        lichen Wirkanalyse – dem sogenannten Battle Damage
        Assessment – des Luftangriffs nicht statt.
        Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor,
        wie im konkreten Fall die Festlegung der Zieldaten er-
        folgte .
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LIN-
        KE) (Drucksache 18/9730, Frage 38):
        Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur
        Beschaffung neuer Drohnen in der Gewichtsklasse bis 5 kg
        mitteilen, die laut Auskunft des Bundesverteidigungsminis-
        teriums aus „zehn Gesamtsysteme(n)“ Black Hornet und
        „sechs Gesamtsysteme(n) für die Sofortinitiative Seegestütz-
        te Aufklärung aus der Luft“ besteht (Plenarprotokoll 18/189,
        Seiten 18740, 18741), und welche Fluggeräte und Emp-
        fangs- bzw . Steuerungsgeräte werden für die Sofortinitiative
        EUNAVFOR MED beschafft?
        Durch das System PD-100 Black Hornet PRS – kurz
        für Personal Reconnaissance System – soll die Fähigkeit
        zur personengebundenen, geräuscharmen und verdeck-
        ten Aufklärung im Ortsbereich mit einer Aufklärungs-
        reichweite bis zu 500 Metern realisiert werden .
        Ein System besteht aus zwei Luftsegmenten, einer Ba-
        sisstation, einem Steuergerät und einem Display .
        Eine Beschaffung von zehn Systemen ist für Ende des
        Jahres 2016 geplant .
        Das Fluggerät hat ein Gewicht von 18 Gramm, der
        Rotordurchmesser beträgt 120 Millimeter, die maximale
        Flugzeit beträgt 25 Minuten, und die maximale Reich-
        weite beträgt circa 1 600 Meter .
        Zur Beschaffung von sechs Systemen für die Soforti-
        nitiative Seegestützte Aufklärung aus der Luft gilt Fol-
        gendes:
        Das System soll bei Boardingoperationen der Mari-
        ne während eines sogenannten „friendly approach“ ein-
        gesetzt werden. Das System dient hier als „fliegendes
        Auge“ und soll vor dem Betreten eines Schiffes sicher-
        stellen, dass die Boardingoperation ohne Gefährdung der
        Soldaten des Boardingteams durchgeführt werden kann .
        Für die Initiative „Seegestützte Aufklärung aus der
        Luft im Rahmen Friendly Approach“ sollen sechs Syste-
        me beschafft werden.
        Ein System besteht aus einem Luftsegment und einer
        Basisstation mit Steuergerät und Display .
        Die Beschaffung der Systeme ist für Ende des Jah-
        res 2016 geplant .
        Das Fluggerät hat ein Gewicht von 1,4 Kilogramm,
        der Durchmesser beträgt 350 Millimeter, die maximale
        Flugzeit beträgt 28 Minuten, und die maximale Reich-
        weite beträgt circa 3 500 Meter .
        Zur Sofortinitiative EUNAVFOR MED 005 M „Befä-
        higung zur automatischen luftgestützten Aufklärung für
        Korvetten K-130“ ist eine abschließende ministerielle
        Entscheidung zur Realisierung der Einsatzsofortbedarfs-
        forderung noch nicht getroffen.
        Bei dieser Sofortinitiative ist eine Ausschreibung
        im Wettbewerb vorgesehen, da mehr als ein marktver-
        fügbares Drehflügler-System zur Verfügung steht. Eine
        Entscheidung, welche Fluggeräte und Empfangs- bzw .
        Steuergeräte beschafft werden, wird erst im Rahmen des
        Ausschreibungsprozesses getroffen.
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LIN-
        KE) (Drucksache 18/9730, Frage 39):
        Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu den
        jüngsten „Flugunfällen“ von Drohnen der Bundeswehr mittei-
        len, deren Ursachen „im Bereich der Technik verortet“ wurden
        (Plenarprotokoll 18/189, Seite 18741)?
        Innerhalb der Bundeswehr ist die Abteilung General
        Flugsicherheit mit der Flugunfalluntersuchung beauf-
        tragt . Abschließende Ergebnisse liegen bisher nur für
        einen der insgesamt vier Flugunfälle und für einen Zwi-
        schenfall vor . Die Untersuchung der genauen Ursachen
        für die weiteren Vorkommnisse dauert noch an .
        Bei allen Untersuchungen sind die Ermittlungen aller-
        dings so weit fortgeschritten, dass man einen Bediener-
        fehler derzeit ausschließen kann .
        Der Begriff „im Bereich der Technik verortet“ be-
        schreibt also lediglich den Ausschluss eines Bediener-
        fehlers, lässt aber noch keine Aussage zur genauen tech-
        nischen Ursache zu .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016 19135
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 28
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage des
        Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/9730, Frage 40):
        Wann wird die Bundesregierung die Ergebnisse der
        Evaluation der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die
        bereits am 9. August 2016 veröffentlicht wurden, durch Ände-
        rungen am Antidiskriminierungsgesetz umsetzen, und welche
        der sechs in der Evaluation genannten Vorschläge zur Reform
        des Antidiskriminierungsgesetzes – die Verlängerung der Be-
        schwerdefrist, die Schaffung eines Klagerechts für Antidiskri-
        minierungsverbände, die Stärkung des Schutzes vor sexueller
        Belästigung, die Stärkung von Barrierefreiheit, der Schutz vor
        Fremdpersonaleinsatz und die Konkretisierung bestehender
        Regelungen in Bezug auf Dritte im Arbeits- und Zivilrecht –
        wird die Bundesregierung dabei angehen?
        Die Bundesregierung wird sich mit den Ergebnissen
        des Evaluationsberichts auseinandersetzen . Dann können
        Rückschlüsse auf das weitere Vorgehen gezogen werden .
        Anlage 29
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9730, Frage 43):
        Mit welchen Förderprogrammen und Pilotprojekten beab-
        sichtigt die Bundesregierung, den Einsatz bzw . Tests autonom
        fahrender Fahrzeuge im Nahverkehr im öffentlichen Straßen-
        raum zu fördern?
        Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
        frastruktur hat im Juli 2016 ein auf fünf Jahre angelegtes
        Forschungsprogramm zur Automatisierung und Vernet-
        zung im Straßenverkehr veröffentlicht. Mit Blick auf die
        Einführung von Technologien in den Regelbetrieb im
        Straßenverkehr wurde eine Förderrichtlinie „Automati-
        siertes und vernetztes Fahren auf digitalen Testfeldern in
        Deutschland“ veröffentlicht. Damit soll die Entwicklung
        und Erprobung von Technologien des automatisierten
        und vernetzten Fahrens auf digitalen Testfeldern geför-
        dert werden . Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei
        nicht auf autonom fahrenden Fahrzeugen, eine Förde-
        rung von Projekten mit autonom fahrenden Fahrzeugen
        im Nahverkehr des öffentlichen Straßennetzes ist aber
        nicht ausgeschlossen .
        Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
        hat 2015 das Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und
        Systemtechnologien“ veröffentlicht. Darin werden For-
        schungs- und Entwicklungsprojekte vor allem zu fahr-
        zeugtechnischen Innovationen gefördert . Im Programm
        werden die beiden zentralen Schwerpunkte „Automati-
        siertes Fahren“ und „Innovative Fahrzeuge“ benannt .
        Im erstgenannten Schwerpunkt ist die Förderung von
        Forschungsprojekten zu automatisierten Fahrzeugen des
        Nahverkehrs für den öffentlichen Straßenraum grund-
        sätzlich möglich und vorgesehen .
        Aktuell werden mit den Verbundprojekten PEGASUS
        (Projekt zur Etablierung von generell akzeptierten Gü-
        tekriterien, Werkzeugen und Methoden sowie Szenarien
        und Situationen zur Freigabe hochautomatisierter Fahr-
        funktionen), Ko-HAF (Kooperatives, hochautomati-
        siertes Fahren) sowie IMAGinE (Intelligente Manöver
        Automatisierung – kooperative Gefahrenvermeidung in
        Echtzeit) grundlegende Forschungsarbeiten zum auto-
        matisierten und vernetzten Fahren unterstützt . Diese sind
        auch für die Automatisierung von Fahrzeugen des Nah-
        verkehrs relevant .
        Anlage 30
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9730, Frage 44):
        Plant die Bundesregierung eine Novelle der Eisen-
        bahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), um autonomes Fah-
        ren bei Eisenbahnen zu ermöglichen, und, wenn nein, warum
        nicht?
        Aufgrund des derzeitigem Stands der Technologie des
        autonomen, sprich führerlosen Fahrens bei den Eisen-
        bahnen besteht keine Veranlassung einer Novellierung
        der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) . Die
        EBO lässt über den Ausnahmetatbestand die Möglich-
        keit zu, kurzfristig für die Erprobung von speziell dafür
        ausgerüsteten Eisenbahnfahrzeugen Versuchsfahrten zu
        genehmigen .
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/9730, Frage 45):
        Wie will die Bundesregierung angesichts des rasant steigen-
        den Lkw-Güterverkehrsaufkommens (www .n-tv .de/ wirtschaft/
        Lkw-Branche-kaempft-mit-Gueterboom- article18658646 .
        html) mit kurzfristigen Maßnahmen einen Verkehrskollaps
        verhindern sowie CO2- und NOx-Emissionen von Lkw ein-
        sparen?
        Die Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die
        Schiene und die Wasserstraße ist Zielsetzung der Bun-
        desregierung . Zur Erreichung dieses Ziels unterstützt der
        Bund den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des
        Kombinierten Verkehrs durch Baukostenzuschüsse auf
        der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Um-
        schlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundes-
        eigener Unternehmen“ .
        Die EU-Kommission (KOM) hat im Mai 2014 ein
        Strategiepapier zur Verminderung von CO2-Emissionen
        von schweren Nutzfahrzeugen verabschiedet, das über
        die geplanten politischen und rechtlichen Schritte infor-
        miert [KOM(2014) 285] . Diese Planungen wurden durch
        die Mitteilung KOM(2016) 501 der Kommission vom
        20 . Juli 2016 weiter konkretisiert . Die Bundesregierung
        unterstützt die Arbeit der KOM zur gesetzlichen Einfüh-
        rung der Bestimmung der CO2-Emission des Gesamt-
        fahrzeugs im Rahmen der Typgenehmigung .
        http://www.n-tv.de/wirtschaft/Lkw-Branche-kaempft-mit-Gueterboom-article18658646.html
        http://www.n-tv.de/wirtschaft/Lkw-Branche-kaempft-mit-Gueterboom-article18658646.html
        http://www.n-tv.de/wirtschaft/Lkw-Branche-kaempft-mit-Gueterboom-article18658646.html
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 201619136
        (A) (C)
        (B) (D)
        Mit der Abgasgrenzwertstufe Euro VI für schwere
        Nutzfahrzeuge und Busse, die seit dem 31 . Dezember
        2013 für neu in Verkehr kommende Fahrzeuge ver-
        bindlich ist, werden die Stickoxid-Emissionen deutlich
        abgesenkt . Die Euro VI-Vorschriften beinhalten zudem
        bereits Maßnahmen, die niedrige Emissionen auch im re-
        alen Betrieb sicherstellen .
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/9730, Frage 46):
        Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung der pro-
        zentuale Anteil des Lkw-Güterverkehrs auf deutschen Straßen
        und korrespondierend der Anteil der von diesem verursachten
        CO2- und NOx-Emissionen?
        Im Jahr 2014 (neueste vorliegende Daten) betrug der
        Anteil des Lkw-Güterverkehrs auf deutschen Straßen
        11,3 Prozent bezogen auf die Inländer-Fahrleistungen
        (Verkehr in Zahlen) . Der Anteil der CO2-Emissionen des
        Güterverkehrs am Gesamtverkehr betrug 29,9 Prozent,
        bei NOx waren es 42,7 Prozent (TREMOD 5 .63) . Die
        Werte lassen sich jedoch nicht unmittelbar aufeinander
        beziehen, da sie auf unterschiedlichen Bezugsgrößen be-
        ruhen . Während die Fahrleistungen nach dem Inländer-
        konzept ermittelt werden (Fahrleistungen aller deutschen
        Kfz im In- und Ausland), werden die Emissionen nach
        dem Inlandsprinzip errechnet (Emissionen deutscher und
        ausländischer Kfz im Inland) .
        Anlage 33
        Neudruck
        der zu Protokoll gegebenen Rede der Parl. Staats-
        sekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter zur Beratung
        der Beschlussempfehlung und des Berichts des
        Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und
        Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundes-
        regierung: Verordnung zur Änderung der Chemi-
        kalien-Klimaschutzverordnung (190. Sitzung, Ta-
        gesordnungspunkt 31, Anlage 25)
        Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin
        bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau
        und Reaktorsicherheit: Hinter der eher unscheinbaren
        Überschrift „Verordnung zur Änderung der Chemikali-
        en-Klimaschutzverordnung“ verbirgt sich mehr als auf
        den ersten Blick erkennbar . Es geht dabei nicht etwa um
        den Schutz von Chemikalien vor dem Klimawandel, son-
        dern um einen Beitrag dazu, den Einsatz besonders kli-
        maschädlicher Chemikalien – der fluorierten Treibhaus-
        gase, auch F-Gase genannt – drastisch zu beschränken .
        Das Fundament für die Regelung der F-Gase wurde
        mit der Klimarahmenkonvention und dem Kioto-Proto-
        koll gelegt . Die EU hat hierzu 2006 eine Verordnung er-
        lassen, die insbesondere zum Ziel hatte, die Dichtigkeit
        von Anlagen, zum Beispiel Kälte- und Klimaanlagen, in
        denen diese Stoffe eingesetzt werden, sicherzustellen.
        Zur Flankierung wurde in Deutschland die Chemikali-
        en-Klimaschutzverordnung erlassen, die auch einige da-
        rüber hinausgehende Regelungen, insbesondere konkrete
        Leckagegrenzwerte, enthält . Die EU-Verordnung ist nun
        2014 grundlegend verschärft worden . Unter anderem
        sieht sie jetzt ein Quotensytem für das Inverkehrbringen
        der besonders relevanten teilfluorierten Kohlenwasser-
        stoffe – HFKW – vor, das den Einsatz dieser Stoffe bis
        2030 europaweit auf rund 1/5 reduzieren wird . Die Ände-
        rungen dieser Verordnung machen zugleich Änderungen
        unserer nationalen Verordnung erforderlich, die mit der
        heute zur Beschlussfassung anstehenden Änderungsver-
        ordnung rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfristen der
        EU-Verordnung ins Werk gesetzt werden sollen . Dabei
        war es uns auch wichtig, weitergehende Aspekte unse-
        rer Regelung beizubehalten, insbesondere die Leckage-
        grenzwerte, die den Betreibern und Vollzugsbehörden
        konkrete Vorgaben für die zulässigen Emissionen beim
        Betrieb der Anlagen an die Hand geben und sich in dieser
        Funktion bewährt haben .
        Mit der EU- und der nationalen Verordnung ist der
        letzte Schritt hin zu einem weitestgehenden Verzicht auf
        den Einsatz fluorierter Treibhausgase noch nicht getan.
        Während zum Beispiel bei den Kältemitteln nichthalo-
        genierte, insbesondere auch die seit langem bekannten
        sogenannten natürlichen Kältemittel als nachhaltige
        Alternativen zur Verfügung stehen, gibt es Bereiche, in
        denen der Ersatz wesentlich schwieriger ist . Ich nenne
        hier nur den Einsatz von SF6 (Schwefelhexafluorid) in
        elektrischen Schaltanlagen . Hier lässt das UBA in einem
        Forschungsprojekt Alternativen untersuchen . Auch das
        Aktionsprogramm „Klimaschutz 2020“ enthält Maßnah-
        men zur Verringerung der Emissionen der F-Gase . Nur
        zwei Stichworte: Verstetigung des Förderprogramms
        Kälte- und Klimaanlagen, Förderung der Aus- und Fort-
        bildung im Umgang mit nichthalogenierten Kältemitteln .
        Beide Maßnahmen sind auf den Weg gebracht .
        Lassen Sie mich noch kurz auf den internationalen
        Aspekt der F-Gas-Problematik eingehen . Im Novem-
        ber 2015 haben die Vertragsparteien des Montrealer
        Protokolls den „Dubai Pathway on HFCs“ mit dem
        Ziel beschlossen, in diesem Jahr einen Beschluss über
        die Aufnahme der bedeutendsten F-Gase, der schon er-
        wähnten HFKW – englisch: HFC – , in das Montrealer
        Protokoll zu erreichen. Verschiedene Veröffentlichungen
        sprechen davon, dass mit einer konsequenten Beschrän-
        kung der HFKW-Verwendung bis Ende des Jahrhunderts
        ein 0,4 bis 0,5°C entsprechender Beitrag zum Global
        Warming vermieden werden könnte . Gerade vor weni-
        gen Stunden hat in New York am Rande der UN-Voll-
        versammlung eine Koalition ambitionierter Staaten die
        „New York Declaration of the Coalition for an Ambiti-
        ous HFC Amendment“ abgegeben und damit den Willen
        bekräftigt, beim Treffen des Montrealer Protokolls im
        nächsten Monat in Kigali einen bedeutenden Beitrag zum
        Paris-Abkommen zu leisten .
        Wir sind uns sicher alle darin einig, dass wir den Ver-
        handelnden in Kigali viel Erfolg wünschen .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 192 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 28 . September 2016
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        192. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        ZP 1 Aktuelle Stunde zu Konsequenzen aus nicht tragbaren Verhältnissen in Tierställen
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33