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    Plenarprotokoll 18/189 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 189. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 21. September 2016 Inhalt Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Überein- kommen von Paris vom 12. Dezember 2015 Drucksache 18/9650 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18689 B b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 Drucksache 18/9520 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18689 B Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regel- bedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; weitere Fragen Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18689 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18690 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18690 B Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 18690 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18690 C Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 18690 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18691 A Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 18691 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18691 B Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18691 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18691 C Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18691 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18691 D Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18692 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18692 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 18692 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18692 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18692 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18692 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18692 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18693 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18693 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18693 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 18693 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18693 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18693 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18694 A Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18694 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18694 B Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18694 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18694 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18695 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18695 B Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 18695 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18695 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016II Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18695 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18695 D Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 18696 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18696 B Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18696 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18696 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18697 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18697 A Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18697 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18697 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18697 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18697 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18697 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 18698 A Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 18698 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18698 C Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 18698 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18699 A Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 18699 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18699 C Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 18699 C Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde Drucksache 18/9642 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18699 D Mündliche Frage 1 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Novellierung des Baurechts zur Eindäm- mung der Privilegierung von Tiermastan- lagen Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18700 A Zusatzfragen Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18700 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18700 C Mündliche Frage 3 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verwendung der Mittel aus dem europäi- schen Instrument für Stabilität und Frieden für militärische Zwecke Antwort Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18701 A Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18701 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18702 A Mündliche Frage 4 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wiederbelebung der Mittelmeerunion mit europäischen und nordafrikanischen Part- nern Antwort Thomas Silberhorn, Parl . 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Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 III Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18705 B Mündliche Frage 8 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sitzungen des Staatssekretärsausschusses Kernenergie im Zusammenhang mit der Fi- nanzierung des Kernenergieausstiegs Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18706 A Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18706 B Mündliche Frage 9 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zur Abschaf- fung der Roaminggebühren innerhalb der Europäischen Union Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18707 C Zusatzfragen Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18707 D Mündliche Frage 21 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbindlichkeit des Beschlusses des Deut- schen Bundestages zum Antrag zum Völ- kermord an den Armeniern Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 18708 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18708 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18709 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18710 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18710 B Mündliche Frage 22 Heike Hänsel (DIE LINKE) Gemeinsame Werte mit der Nachfolgeregie- rung von Präsident Michel Temer in Brasi- lien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 18710 C Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18711 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18711 C Mündliche Frage 27 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Anerkennung der Flüchtlingseigen- schaft syrischer Asylsuchender Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18712 A Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18712 B Mündliche Frage 28 Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bedarf an chemischen, biologischen, radio- logischen und nuklearen Abwehrfähigkei- ten der Bundeswehr im Inland angesichts der jüngsten Terroranschläge Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18713 A Zusatzfragen Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18713 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18713 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18714 B Mündliche Frage 31 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eckpunkte für ein Musterfeststellungsver- fahren zur Erleichterung einer gemeinsa- men Rechtsdurchsetzung für Verbraucher Antwort Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18714 D Zusatzfragen Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18714 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016IV Mündliche Frage 32 Katrin Werner (DIE LINKE) Freie Wahl von Wohnort und Wohnform für Menschen mit Behinderungen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18715 D Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18716 A Mündliche Frage 33 Katrin Werner (DIE LINKE) Anspruch auf Eingliederungshilfe für Men- schen mit Behinderungen mit Leistungsbe- zug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18717 A Mündliche Frage 34 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit des Umfangs der medizini- schen und sonstigen Hilfe für Leistungsbe- rechtigte nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz mit der EU-Aufnahmerichtlinie Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18717 C Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18717 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Konzentrati- on in der Agro- und Saatgutindustrie durch die geplante Fusion der Bayer AG und Monsanto Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18718 C Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18719 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 18720 D Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 18721 C Dr . Kristina Schröder (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18722 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 18724 A Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18725 B Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18726 A Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18727 A Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18728 B Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 18729 A Alois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18730 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18731 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18733 A Anlage 2 Mündliche Frage 2 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Grenzwert für Nitrat im Grundwasser und EU-Nitratrichtlinie Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18733 C Anlage 3 Mündliche Frage 6 Andrej Hunko (DIE LINKE) Einladung ausländischer Nachrichtendiens- te zu Veranstaltungen im Jahr 2016 Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 18733 D Anlage 4 Mündliche Frage 10 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mittelabfluss für das KfW-Programm „Er- neuerbare Energien – Speicher“ Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18734 A Anlage 5 Mündliche Frage 11 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche der KfW über die Finanzierung von Kohleinfrastrukturprojekten mit ande- ren Nationen bzw. Unternehmen Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18734 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 V Anlage 6 Mündliche Frage 12 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung der Marktanteile der Bay- er AG bei einer Fusion mit Monsanto im Saatgut-, Pestizid- und Düngemittelbereich Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18734 C Anlage 7 Mündliche Frage 13 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wettbewerbssituation bei Saatgut, Pestizi- den und Düngemitteln Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18735 A Anlage 8 Mündliche Frage 14 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Komplementarität der Geschäftsfelder der Bayer AG und Monsanto Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18735 A Anlage 9 Mündliche Frage 15 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der geplanten Fusion der Bayer AG und Monsanto auf die Saatgut- vielfalt sowie die Saatgutpreise in der EU Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18735 C Anlage 10 Mündliche Frage 16 Andrej Hunko (DIE LINKE) Weisungsbefugnis des italienischen Mariti- me Rescue Coordination Centre gegenüber Schiffen der EU-Missionen EUNAFVOR MED und Triton Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 18735 D Anlage 11 Mündliche Frage 17 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung von im Iran inhaftierten Personen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 18736 B Anlage 12 Mündliche Frage 18 Niema Movassat (DIE LINKE) Zeitraum der Mittelzuwendung für einen von der EU-Kommission geplanten Investi- tionsfonds für Afrika Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 18736 C Anlage 13 Mündliche Frage 19 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Erkenntnisse über Beziehungen der Mil- li-Görüs-Bewegung zur Hamas und zur AKP Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 18736 D Anlage 14 Mündliche Frage 20 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zum Antrag des Deutschen Bundestages zum Völker- mord an den Armeniern Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 18737 A Anlage 15 Mündliche Frage 23 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Unterstützung eines in Griechenland inhaf- tierten deutschen Staatsbürgers durch die Bundesregierung Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 18737 B Anlage 16 Mündliche Frage 24 Annette Groth (DIE LINKE) Aufnahme eines Berufungsverfahrens für einen in Griechenland inhaftierten deut- schen Staatsbürger Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016VI Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 18737 C Anlage 17 Mündliche Frage 25 Annette Groth (DIE LINKE) Möglichkeiten der Nutzung von Gesichtser- kennungssoftware Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18737 D Anlage 18 Mündliche Frage 26 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Reisen von arbeitslos gemeldeten Flüchtlin- gen in ihre Herkunftsländer Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18738 B Anlage 19 Mündliche Frage 29 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Einnahmen des WM-Organisationskomi- tees aus Verträgen mit nationalen Förde- rern im Rahmen der Fußball-WM 2006 Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18738 C Anlage 20 Mündliche Frage 30 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Kenntnisnahme von der Honorarzahlung des DFB an Franz Beckenbauer im Zuge der Fußball-WM 2006 Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18738 D Anlage 21 Mündliche Frage 35 Ronja Schmitt (CDU/CSU) Verlängerung der Meldefrist für die Kenn- zeichnung von Kälbern mit Ohrmarken Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 18739 B Anlage 22 Mündliche Frage 36 Ronja Schmitt (CDU/CSU) Ausnahmen von finanziellen Sanktions- maßnahmen bei Nichteinhaltung der Mel- depflicht zur Kennzeichnung von Kälbern Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 18739 C Anlage 23 Mündliche Frage 37 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verantwortung politischer Entscheidungs- träger zur Reduzierung von Emissionen Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 18739 D Anlage 24 Mündliche Frage 38 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geltungsbereich der EU-Freisetzungsricht- linie für gentechnisch veränderte Organis- men Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 18740 A Anlage 25 Mündliche Frage 39 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regeln für den Import und die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 18740 B Anlage 26 Mündliche Frage 40 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der Mission EUNAVFOR MED in den Territorialgewässern der An- rainerstaaten des Einsatzgebietes Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18740 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 VII Anlage 27 Mündliche Frage 41 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Aktueller und künftiger Drohnenbestand der Bundeswehr Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18740 C Anlage 28 Mündliche Frage 42 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Verlust bzw. Beschädigung von Drohnen der Bundeswehr seit Juni 2013 Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18741 B Anlage 29 Mündliche Frage 43 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausgaben für die Jugendverbandsarbeit im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2017 Antwort Elke Ferner, Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18741 C Anlage 30 Mündliche Frage 44 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von der Verteilung in einzelne Bundeslän- der ausgeschlossene unbegleitete minder- jährige Flüchtlinge im Jahr 2016 Antwort Elke Ferner, Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . 18741 D Anlage 31 Mündliche Frage 47 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherheit von Erdgasfahrzeugen sowie et- waige vorübergehende Einstellung des Ver- kaufs von Erdgas Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18742 A Anlage 32 Mündliche Frage 48 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Prüfung der Auswirkungen des Chiptu- nings von Fahrzeugen auf das Motor- und Emissionsverhalten Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18742 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 18689 189. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 21. September 2016 Beginn: 13 .00 Uhr
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    Alois Gerig (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 18733 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 21 .09 .2016 Böhmer, Dr . Maria CDU/CSU 21 .09 .2016 Brugger, Agnieszka BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21 .09 .2016 Heiderich, Helmut CDU/CSU 21 .09 .2016 Hellmich, Wolfgang SPD 21 .09 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 21 .09 .2016 Kofler, Dr. Bärbel SPD 21 .09 .2016 Korte, Jan DIE LINKE 21 .09 .2016 Krellmann, Jutta DIE LINKE 21 .09 .2016 Lach, Günter CDU/CSU 21 .09 .2016 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 21 .09 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 21 .09 .2016 Obermeier, Julia CDU/CSU 21 .09 .2016 Özoğuz, Aydan SPD 21 .09 .2016 Scheuer, Andreas CDU/CSU 21 .09 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 21 .09 .2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 21 .09 .2016 Tank, Azize DIE LINKE 21 .09 .2016 Ulrich, Alexander DIE LINKE 21 .09 .2016 Whittaker, Kai CDU/CSU 21 .09 .2016 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 21 .09 .2016 Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 21 .09 .2016 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 21 .09 .2016 Anlage 2 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fra- ge des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9642, Frage 2): Wie will die Bundesregierung mit ihren Vorstellungen zum Entwurf des Klimaschutzplanes 2050 mit einem zuläs- sigen Stickstoffüberschuss von zukünftig 80 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr sicherstellen, dass zukünftig der Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter Grundwasser und die EU-Nitrat- richtlinie (Richtlinie 91/676/EWG) eingehalten werden und Deutschland nicht vom Europäischen Gerichtshof dazu ge- zwungen wird? Zu den konkreten Inhalten des Klimaschutzplans 2050 im Einzelnen sowie den damit gegebenenfalls in Bezie- hung stehenden Aspekten kann derzeit noch nicht Stel- lung genommen werden, da die Abstimmungen inner- halb der Bundesregierung zum Klimaschutzplan 2050 noch nicht abgeschlossen sind . In den Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum Klima- schutzplan 2050 wurde kein konkreter Bilanzüberschuss- wert für Stickstoff aufgenommen . Die Zielgröße der landwirtschaftlichen Stickstoff- überschüsse in der Gesamtbilanz Deutschlands ist zwar auch ein Maßstab für die Wirksamkeit entsprechender Reduzierungsmaßnahmen zum Grundwasserschutz . Das zentrale Element zur Reduktion der landwirtschaftlichen Stickstoffeinträge in die Gewässer ist jedoch die Dünge- verordnung, die derzeit umfassend überarbeitet wird . Ge- meinsam mit den Maßnahmenprogrammen der Länder zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie soll damit auch das Ziel von 50 Milligramm Nitrat im Grundwasser erreicht werden . Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/9642, Frage 6): Inwiefern hält die Bundesregierung auch in diesem Jahr an ihrer Praxis fest, ausländische Geheimdienste zur „Pfle- ge partnerschaftlicher Beziehungen“ zum Sommerfest des BND-Präsidenten, zum Münchner Oktoberfest und zum Neu- jahrsempfang einzuladen (vergleiche Plenarprotokolle 18/111 und 18/114 sowie Bundestagsdrucksache 18/6521; bitte die eingeladenen Dienste und die verausgabten Mittel aufführen), und welche dieser Dienste folgten oder folgen der jeweiligen Einladung im Jahr 2016? Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat im Jahr 2016 Vertreter ausländischer Nachrichtendienste zu Großver- anstaltungen eingeladen, die der Pflege der partnerschaft- lichen Beziehungen dienten . Ein Neujahrsempfang fand nicht statt . Die weitere Beantwortung der Frage kann aus Staats- wohlgründen nicht offen erfolgen . Diese Informationen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 201618734 (A) (C) (B) (D) betreffen Ausgaben, deren Bewirtschaftung der Gesetz- geber in § 10a BHO geheim zu haltenden Wirtschaftsplä- nen zugewiesen hat . Einzelne Kostenaufstellungen aus den Wirtschaftsplänen unterliegen zwar nicht notwendi- gerweise dem gleichen Geheimhaltungsgrad wie das Ge- samtprodukt . Eine offene Beantwortung der Frage betrifft jedoch Details der Zusammenarbeit des BND mit auslän- dischen Nachrichtendiensten, deren öffentliche Bekannt- gabe sich, insbesondere in Bezug auf einzelne, zeitlich konkretisierbare gemeinsame Veranstaltungen, nachtei- lig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken könnte . Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf die Ausgestaltung der Beziehungen des BND zu ausländischen Nachrichtendiensten gezo- gen werden . Dies könnte dazu führen, dass ausländische Nachrichtendienste die Zusammenarbeit einschränken . Durch die hierdurch drohenden Erkenntnisverluste wür- de die Auftragserfüllung des BND beeinträchtigt . Wei- tere Auskünfte werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesmi- nisteriums des Innern zum materiellen und organisato- rischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und können im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages von Berechtigten eingesehen werden . Die als „Geheim“ ein- gestuften Informationen habe ich bei der Geheimschutz- stelle des Deutschen Bundestages hinterlegen lassen . Anlage 4 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9642, Frage 10): Wie hoch ist bereits der Mittelabfluss innerhalb dieses Jahres für das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Spei- cher“ (bitte unter Angabe der bewilligten Gesamtsumme und der gestellten und letztlich bewilligten Anträge), und gibt es Gespräche zwischen der Bundesregierung und der KfW, das Programm durch die Umschichtung anderer Titel weiter in diesem Jahr zu fördern (falls ja, bitte begründen)? Das seit 2013 laufende Photovoltaik-Batteriespei- cher-Förderprogramm wurde am 1 . März 2016 mit ver- änderten Rahmenbedingungen neu aufgelegt . Das neue Programm wird stark nachgefragt . Antragsentwicklung und Programmverlauf werden zusammen mit der KfW kontinuierlich evaluiert . Dies schließt die jährliche Ver- teilung der Mittel ein . Gewährt werden Tilgungszuschüsse des Bundes zur anteiligen Tilgung von zinsverbilligten KfW-Darlehen . Die Mittel für die Abwicklung des alten und des neuen Programms ruft die KfW beim Bund als Gesamtsumme quartalsweise ab. Der Mittelabfluss dieses Jahres umfasst mit Stand 1 . September 2016 das erste und zweite Quar- tal und beträgt rund 12,5 Millionen Euro für 3 935 För- derfälle . Diese resultieren weitgehend aus Zusagen aus dem letzten Jahr, die jetzt im Jahr 2016 kostenrelevant geworden sind . Anlage 5 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9642, Frage 11): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die KfW (unter anderem IPEX) in diesem Jahr Gespräche über die Fi- nanzierung von Kohleinfrastrukturprojekten mit anderen Na- tionen bzw . Unternehmen geführt hat, und falls ja, um welche Gespräche handelt es sich dabei (bitte auflisten nach Teilneh- mer, Datum, Verfahrensstand)? Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, dass die KfW Gespräche geführt hat . Zu laufenden Gesprä- chen kann die KfW aus Datenschutzgründen keine Auskünfte erteilen . Die KfW handelt gemäß den neuen Leitlinien der KfW zur internationalen Kohlekraftwerks- finanzierung, die sich an dem diesbezüglichen Bericht der Bundesregierung vom 22 . Dezember 2014 ausrichten (vergleiche www .kfw .de/nachhaltigkeit/KfW-Konzern/ Nachhaltigkeit/Strategie-Management/Leitlinien-Werte/ Positionspapier-Kohlekraftfinanzierung/) . Derzeit gibt es bei der KfW keine konkreten Planun- gen zur Finanzierung neuer Vorhaben der Kohleinfra- struktur . Anlage 6 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9642, Frage 12): Wie würden sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Marktanteile der Bayer AG durch eine Fusion mit dem Un- ternehmen Monsanto jeweils im Saatgut-, Pestizid- und Dün- gerbereich und aufgeschlüsselt für Deutschland, die EU sowie global verändern, und wie bewertet die Bundesregierung dies? Die Bewertung der wettbewerblichen Auswirkungen einer möglichen Übernahme des US-Konzerns Monsanto durch die Bayer AG fällt in die ausschließliche Kompe- tenz der zuständigen Wettbewerbsbehörden . Eine solche Prüfung ist noch nicht erfolgt, da der Zu- sammenschluss nach Informationen der Bundesregierung noch nicht bei einer Wettbewerbsbehörde angemeldet ist . Nach derzeitiger Einschätzung wird der Zusammen- schluss aufgrund der Umsätze der beiden Unternehmen in den Anwendungsbereich der europäischen Fusions- kontrolle fallen . Damit wäre die Europäische Kommis- sion für die Prüfung zuständig . Das Verfahren wird, wie bei allen bedeutenden Fällen, im Rahmen der vorgese- henen Beteiligungsrechte der EU-Mitgliedstaaten beglei- tet werden – auch vom Bundeskartellamt . Daneben ist aufgrund der weltweiten wirtschaftlichen Aktivitäten der Bayer AG und des US-Konzerns Monsanto davon aus- zugehen, dass das Zusammenschlussvorhaben auch von etlichen weiteren Wettbewerbsbehörden zu prüfen sein wird, wie zum Beispiel in den USA, in Lateinamerika und China . http://www.kfw.de/nachhaltigkeit/KfW-Konzern/Nachhaltigkeit/Strategie-Management/Leitlinien-Werte/Positionspapier-Kohlekraftfinanzierung/ http://www.kfw.de/nachhaltigkeit/KfW-Konzern/Nachhaltigkeit/Strategie-Management/Leitlinien-Werte/Positionspapier-Kohlekraftfinanzierung/ http://www.kfw.de/nachhaltigkeit/KfW-Konzern/Nachhaltigkeit/Strategie-Management/Leitlinien-Werte/Positionspapier-Kohlekraftfinanzierung/ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 18735 (A) (C) (B) (D) Welche Märkte im Einzelnen betroffen sind und wel- che Wettbewerbssituationen dort bestehen, kann die Bundesregierung derzeit nicht einschätzen . Anlage 7 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9642, Frage 13): Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Wettbewerbssituation bei Saatgut, Pestiziden und Dünger in Deutschland, der EU und global, und wie begründet die Bun- desregierung diese Bewertung? Der Bundesregierung liegt keine aktuelle Bewertung der Wettbewerbssituation bei Saatgut, Pestiziden und Dünger vor, weder für Deutschland noch für die EU oder weltweit . Bewertungen Dritter sind der Bundesregierung ebenfalls nicht bekannt . Anlage 8 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9642, Frage 14): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von Bayer- und Monsanto-Vertretern behaupteten Kom- plementarität der Geschäftsfelder (Saatgut, Pflanzenschutz- mittel, GVO) der beiden Konzerne vor dem Hintergrund, dass für die wettbewerbsrechtliche Bewertung bzw . Genehmigung der geplanten Fusion von Bayer und Monsanto die Über- schneidung in wesentlichen Marktbereichen einen zentralen Punkt darstellt, und inwieweit wird die Bundesregierung eige- ne Beiträge zur Überprüfung dieser Frage leisten? Die Bewertung der wettbewerblichen Auswirkungen einer möglichen Übernahme des US-Konzerns Monsanto durch die Bayer AG fällt in die ausschließliche Kompe- tenz der zuständigen Wettbewerbsbehörden . Die Bun- desregierung nimmt zu Verfahren unabhängiger Wettbe- werbsbehörden grundsätzlich nicht Stellung . Der Zusammenschluss ist nach Informationen der Bundesregierung noch nicht bei einer Wettbewerbsbe- hörde angemeldet . Nach derzeitiger Einschätzung wird der Zusammenschluss aufgrund der Umsätze der beiden Unternehmen in den Anwendungsbereich der europäi- schen Fusionskontrolle fallen . Damit wäre die Europäi- sche Kommission für die Prüfung zuständig . Das Verfah- ren wird, wie bei allen bedeutenden Fällen, im Rahmen der vorgesehenen Beteiligungsrechte der EU-Mitglied- staaten begleitet werden – auch vom Bundeskartellamt . Daneben ist aufgrund der weltweiten wirtschaftlichen Aktivitäten der Bayer AG und des US-Konzerns Mon- santo davon auszugehen, dass das Zusammenschlussvor- haben auch von etlichen weiteren Wettbewerbsbehörden zu prüfen sein wird, wie z . B . in den USA, in Lateiname- rika und China . Anlage 9 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9642, Frage 15): Welche Auswirkungen der geplanten Fusion erwartet die Bundesregierung für die Saatgutvielfalt sowie die Saatgutprei- se in der EU, und inwieweit sieht die Bundesregierung ange- sichts der steigenden Marktkonzentration bei Saatgut (www . publiceye .ch/de/themen-hintergruende/landwirtschaftbiodi- versitaet/saatgut/marktkonzentration-auf-dem-saatgutmarkt/) die Notwendigkeit einer nationalen Züchtungsstrategie, wie sie in der Schweiz existiert? Zu potenziellen Auswirkungen einer möglichen Fu- sion liegen der Bundesregierungen keine Auswertungen oder Prognosen vor . Zu der allgemeinen Frage nach einer Notwendigkeit einer nationalen Züchtungsstrategie kann ich Ihnen Fol- gendes mitteilen: In der EU und in Deutschland steht der Landwirtschaft bei den landwirtschaftlichen Kulturarten ein breites Sor- tenspektrum zur Verfügung . Rund 60 deutsche Saatgut- unternehmen betreiben eigenständige Zuchtprogramme mit den landwirtschaftlichen Schwerpunkten Getrei- de, Öl-/Eiweiß- und Futterpflanzen sowie Hackfrüchte, Gemüse und Zierpflanzen. In der EU stellt das Sorten- schutzrecht nach dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, sogenanntes UPOV-Übereinkommen, den Züchtungsfortschritt sicher und das Saatgutrecht die ausreichende Versorgung der Landwirtschaft mit qualitativ hochwertigem und gesun- dem Saatgut standortangepasster Sorten . Änderungen der spezifischen fachrechtlichen Regelungen aufgrund der angekündigten Unternehmensfusion werden als nicht erforderlich erachtet . Die Kooperation von öffentlicher Züchtungsfor- schung und privatwirtschaftlicher Sortenzüchtung wird in Deutschland seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert . Die Bundesregierung unterstützt innovative Pflanzen- forschung und Züchtung seit Jahren durch gezielte För- derprogramme von der Grundlagenforschung bis zur vorwettbewerblichen Entwicklung . Damit wird sicher- gestellt, dass neue, innovative Pflanzensorten entwickelt werden, die den zukünftigen Herausforderungen für eine nachhaltige pflanzliche Erzeugung gerecht wird. Die Notwendigkeit einer nationalen Züchtungsstrategie, wie in der Schweiz, besteht daher nicht . Anlage 10 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/9642, Frage 16): Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, gegenüber welchen Schiffen der EU-Missionen EUNAVFOR MED oder Triton das italienische Maritime Rescue Coordination Centre in Rom für die Rettung von Geflüchteten in internationalen Gewässern vor Libyen weisungsbefugt ist, und nach welchen Verfahren oder Anweisungen wird von den Schiffen der Mis- http://www.publiceye.ch/de/themen-hintergruende/landwirtschaftbiodiversitaet/saatgut/marktkonzentration-auf-dem-saatgutmarkt/ http://www.publiceye.ch/de/themen-hintergruende/landwirtschaftbiodiversitaet/saatgut/marktkonzentration-auf-dem-saatgutmarkt/ http://www.publiceye.ch/de/themen-hintergruende/landwirtschaftbiodiversitaet/saatgut/marktkonzentration-auf-dem-saatgutmarkt/ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 201618736 (A) (C) (B) (D) sionen EUNAVFOR MED oder Triton (oder auch vom Opera- tional Headquarter) entschieden, ob und wie sie die Schiffe für angeforderte Rettungseinsätze zur Verfügung stellen? Skrupellose Schleuser bringen Menschen tausend- fach in Lebensgefahr . In diesem Jahr wurden bereits 120 .000 Menschen aus Seenot im Mittelmeer gerettet . Das italienische Maritime Rescue Coordination Cen- ter – MRCC (Rettungsleitstelle) in Rom ist für die Ko- ordination von Seenotrettungsoperationen in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich . Über eine grund- sätzliche Weisungsbefugnis gegenüber allen Schiffen und Booten verfügt die Rettungsleitstelle in Rom nicht, sondern immer nur im konkreten Seenotrettungsfall . Aufgrund des internationalen Seerechts unterstehen dann in Seenotsituationen zur Hilfeleistung fähige Schif- fe der Einsatzkoordination der zuständigen Rettungsleit- stelle . Daher können sich Schiffe und Boote einer Beteili- gung an Seenotrettungsoperationen grundsätzlich nicht entziehen . Im Seenotrettungsfall prüft zunächst jedes Schiff nach Eingang eines Notspruches, wo der Notfall stattgefun- den hat . Daraus lässt sich ableiten, ob das eigene Schiff schnellstmöglich zur Hilfe eilen kann oder gegebenen- falls ein anderes besser geeignet ist . Die für Seenotrettungsfälle zuständige Rettungsleit- stelle in Rom weist dann den verfügbaren Schiffen (auch denen der GSVP-Operation EUNAVFOR MED und der Frontex-koordinierten Operation Triton) Rettungseinsät- ze zu . Hierbei werden unter anderem Aufnahmekapazität des Schiffes und die Entfernung zu den in Seenot gerate- nen Menschen als Entscheidungsgrundlage genommen . Anlage 11 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/9642, Frage 17): Inwiefern hat die Bundesregierung Schritte unternommen, um die im Iran inhaftierte und kürzlich zu fünf Jahren Haft verurteilte Nazanin Zaghari-Ratcliffe (www .independent . co .uk/news/world/middle-east/nazanin-zaghari-ratcliffe-bri- tish-iranian-woman-jailed-for-five-years-on-secret-char- ges-in-iran-a7234746 .html) und die seit über 100 Tagen inhaftierte Dr . Homa Hoodfar (www .thestar .com/news/ world/2016/09/13/hard-line-iranian-judge-dismisses-la- wyer-of-canadian-prisoner-homa-hoodfar .html) angesichts des Ausschlusses ihres Rechtsanwalts in ihren laufenden Pro- zessen zu unterstützen, und inwiefern hat sie diese Fälle in ihren Gesprächen mit der iranischen Regierung thematisiert? Das Auswärtige Amt verfolgt mit großer Aufmerksam- keit die Fälle der in Iran inhaftierten britisch-iranischen Staatsangehörigen Nazanin Zaghari- Ratcliffe sowie der kanadisch-iranischen Staatsangehörigen Dr . Homa Hoodfar . Da es sich hier um Doppelstaater iranischer und britischer bzw . kanadischer Staatsangehörigkeit han- delt, kann eine konsularische Betreuung allenfalls von Großbritannien bzw . Kanada beansprucht werden . Die Bundesregierung kann sich darüber hinaus nur in enger Abstimmung mit Großbritannien bzw . Kanada für die beiden Fälle einsetzen . Beide Länder haben bisher keine solchen Anliegen an die Bundesregierung gerichtet . Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklun- gen in diesen Fällen in Zusammenarbeit mit unseren Partnerländern aufmerksam verfolgen und Iran auch künftig mit Nachdruck auffordern, seine internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte einzu- halten . Anlage 12 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/9642, Frage 18): Über welchen Zeitraum sollen nach Kenntnis der Bundes- regierung Mittel in Höhe zwischen 44 Milliarden und 88 Mil- liarden Euro für einen von der EU-Kommission geplanten Investitionsfonds für Afrika fließen (bitte geplante Projekte und Höhe der betreffenden Summen auflisten), und in wel- cher Höhe plant die Bundesregierung, sich an diesem Fonds zu beteiligen (siehe AFP-Meldung vom 14 . September 2016, „EU-Kommission will Milliardenfonds für Investitionen in Afrika“)? Die EU-Kommission hat am 14 . September 2016 vor- geschlagen, bis zum Jahr 2020 3,35 Milliarden Euro an EU-Mitteln für den sogenannten „European External In- vestment Plan“ bereitzustellen . Davon sind 750 Millio- nen Euro zur Unterlegung des Garantiefonds vorgesehen, und 2,6 Milliarden Euro sollen aus Mitteln zweier bereits bestehender sogenannter EU-Blending-Fazilitäten – die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität und die Afrika-Inves- titionsfazilität – umgewidmet werden . Hierüber soll die eigentliche Projektarbeit der Initiative laufen – das heißt, die Kommission baut keine neuen Strukturen auf . Durch Hebelung mit privatem Kapital sollen so 44 Milliarden Euro an Investitionen mobilisiert werden . Sofern sich die EU-Mitgliedstaaten oder andere Ge- ber an der Finanzierung beteiligen, könnte diese Summe weiter steigen . Der Legislativvorschlag der Europäischen Kommissi- on wird in den nächsten Wochen und Monaten verhan- delt . Es gibt daher bis dato auch keine Projektliste . Die Bundesregierung hat sich bisher nicht entschieden, ob und, wenn ja, wie sie sich bilateral – also über ihren Bei- trag zum EU-Haushalt hinaus – beteiligen will . Anlage 13 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/9642, Frage 19): Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über Beziehungen zwischen der Ha- http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/nazanin-zaghari-ratcliffe-british-iranian-woman-jailed-for-five-years-on-secret-charges-in-iran-a7234746.html http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/nazanin-zaghari-ratcliffe-british-iranian-woman-jailed-for-five-years-on-secret-charges-in-iran-a7234746.html http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/nazanin-zaghari-ratcliffe-british-iranian-woman-jailed-for-five-years-on-secret-charges-in-iran-a7234746.html http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/nazanin-zaghari-ratcliffe-british-iranian-woman-jailed-for-five-years-on-secret-charges-in-iran-a7234746.html http://www.thestar.com/news/world/2016/09/13/hard-line-iranian-judge-dismisses-lawyer-of-canadian-prisoner-homa-hoodfar.html http://www.thestar.com/news/world/2016/09/13/hard-line-iranian-judge-dismisses-lawyer-of-canadian-prisoner-homa-hoodfar.html http://www.thestar.com/news/world/2016/09/13/hard-line-iranian-judge-dismisses-lawyer-of-canadian-prisoner-homa-hoodfar.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 18737 (A) (C) (B) (D) mas und der Milli-Görüs-Bewegung außerhalb Deutschlands, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nach- richtendienstliche) über die Zusammenarbeit zwischen der Milli-Görüs-Bewegung und der AKP (bitte sowohl bezogen auf Deutschland als auch auf die Türkei ausführen)? Die Bundesregierung verfügt nicht über Informatio- nen zu den Beziehungen, die im Ausland zwischen der Milli-Görüs-Bewegung und der Hamas bestehen . Es sind keine personellen Verbindungen zwischen der AKP und der Milli-Görüs-Bewegung bekannt . Anlage 14 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/9642, Frage 20): Inwieweit trägt die Bundesregierung die mit einer Ge- genstimme und einer Enthaltung angenommene Resolution des Deutschen Bundestages vom 2 . Juni 2016 zu Armenien (Bundestagsdrucksache 18/8613) mit, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die an sie in der Resolution enthaltenen Forderungen umzusetzen? Der Deutsche Bundestag hat das Recht und die Mög- lichkeit, sich zu jedem Thema zu äußern, wann immer er das für richtig hält . Die Bundesregierung unterstützt und verteidigt dieses souveräne Recht der deutschen Volks- vertretung . Es steht der Bundesregierung nicht zu, sich in die Zuständigkeiten eines anderen Verfassungsorgans einzumischen und sich dazu wertend zu äußern . Dieses souveräne Recht, sich zu Fragen seiner Wahl zu äußern, hat der Bundestag auch im Fall der besagten Resolution, also der Drucksache 18/8613, ausgeübt – mit einem Entschließungsantrag, der qua Definition darauf zielt, Auffassungen zu politischen Fragen zum Ausdruck zu bringen, ohne dass diese rechtsverbindlich sind . So steht es im Übrigen auch auf der Homepage des Deutschen Bundestages . Die Bundesregierung setzt sich weiter regelmäßig in bilateralen Gesprächen dafür ein, dass die Türkei und Armenien ihre Bemühungen um Annäherung wiederauf- nehmen . Darüber hinaus unterstützt sie zivilgesellschaftliche Initiativen zur Aussöhnung zwischen der Türkei und Ar- menien . Derzeit fördert das Auswärtige Amt hierzu Pro- jekte im Wert von insgesamt 1 Million Euro . Anlage 15 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/9642, Frage 23): Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der in dem taz-Artikel vom 14 . September 2016, „Lebensabend: ruiniert“, geschilderte Verfahrensablauf zutreffend, insbeson- dere was die Kritik an der mangelhaften Übersetzung bei er- folgten Vernehmungen (mithilfe von Google Translate), den fehlenden Nachweis einer wiederholten Fluchthilfe und die nur 20-minütige Gerichtsverhandlung anbelangt (bei Abwei- chungen vom geschilderten Verlauf bitte den Sachverhalt aus dem Kenntnisstand der Bundesregierung heraus darstellen), und inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die sofortige Haftentlassung des Betroffenen ein, unter dem Aspekt, dass die Verurteilung wegen Einschleusung von Ausländern nach Griechenland zu 16,5 Jahren Haft zum einen gemessen an deutschem Recht und der hiesigen Rechtsprechung, aber auch nach allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen nach meiner Auffassung völlig unverhältnismäßig erscheint, und zum an- deren gewichtige Gründe (fortgeschrittenes Alter des Betrof- fenen, keine Möglichkeit der Kommunikation im Gefängnis aufgrund von Sprachbarrieren, keine Terminanberaumung zur Revision des Verfahrens) nach meiner Auffassung für eine vor- zeitige Entlassung aus humanitären Gründen nach der bereits zweijährigen Haft sprechen (bitte ausführen und begründen)? Der Bundesregierung ist der Fall Bernd-Erich Keller bekannt . Herr Keller ist in Griechenland anwaltlich ver- treten und wird von der Deutschen Botschaft in Athen konsularisch betreut . Das Urteil ist noch nicht rechtskräf- tig . Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Herr Keller Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt . Die Bundesregierung kann keine Aussagen zu einem laufenden Verfahren der unabhängigen griechischen Jus- tiz machen oder auf dieses Verfahren Einfluss nehmen. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Annette Groth (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/9642, Frage 24): Wie hat sich die Bundesregierung bislang für den in Grie- chenland inhaftierten deutschen Staatsbürger B . K . hinsicht- lich einer Terminierung seines Berufungsverfahrens eingesetzt (www .taz .de/16-Jahre-Haft-wegen-Schlepperei/!5336068/)? Der Bundesregierung ist der Fall Bernd-Erich Keller bekannt . Herr Keller ist in Griechenland anwaltlich vertreten und wird von der Deutschen Botschaft in Athen konsu- larisch betreut . Die Bundesregierung kann auf ein laufendes Verfah- ren der unabhängigen griechischen Justiz keinen Einfluss nehmen . Anlage 17 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Annette Groth (DIE LINKE) (Druck- sache 18/9642, Frage 25): Welche Produkte bzw . Hersteller sind dem Bundesinnen- ministerium bekannt, mit deren Hilfe „Privatpersonen die Möglichkeit“ haben, „jemanden zu fotografieren und mit einer Gesichtserkennungssoftware im Internet herauszufinden, ob es sich um einen Prominenten oder einen Politiker handelt, den man gerade gesehen hat“, wie es der Bundesminister des In- nern in seiner Begründung für die Notwendigkeit von Funkti- onen zur Gesichtserkennung in der Videoüberwachung erklärt http://www.taz.de/16-Jahre-Haft-wegen-Schlepperei/!5336068/ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 201618738 (A) (C) (B) (D) hat (Die Welt vom 21 . August 2016), und wann soll die vom Bundesminister des Innern angekündigte gemeinsame Pro- jektgruppe der Deutschen Bahn AG, der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes ihre Ergebnisse vorlegen, in denen Ziele, Verfahren und Örtlichkeiten für Tests ebensolcher „neu- este(r) Videoanalysesysteme“ definiert werden sollen (verglei- che Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/9512 des Abgeordneten Andrej Hunko)? Unterschiedliche kommerzielle Anbieter entwickeln seit einigen Jahren Softwareanwendungen zur 2D- und 3D-Gesichtserkennung, die von Privatpersonen genutzt werden können . So bieten mehrere bekannte Internetsuchmaschinen wie Google, Microsoft Bing, Baidu (China) oder Yandex (Russland) eine sogenannte „umgekehrte Bildersuche“ an, bei der jeder Internetnutzer Bilddateien zur Suche nach ähnlichen Bildern im durch die Suchmaschinen in- dizierten Datenbestand hochladen kann Das soziale Netzwerk Facebook hat laut Medienbe- richten die Software „DeepFace“ entwickelt . Diese soll mit einer Erfolgsquote von 97,25 Prozent Gesichter er- kennen . Auch für die russische Social-Network-Plattform Vkontakte existiert ein für Privatpersonen per App „FindFace“ nutzbarer Gesichtserkennungsdienst (https:// findface.ru/) . Entwickelt wurde diese Anwendung von dem Unternehmen NTechLab . Weiter ist hier der Dienst PicTrieve (www .pictriev . com/) bekannt . Er scheint biometrische Verfahren zur Suche in einer nicht näher spezifizierten Bilddatenbank von „Prominenten“ anzuwenden . Auch bietet das chi- nesische Technologieunternehmen Beijing FaceAll Co . (www .faceall .cn/index .en .html) eine Demo-Anwendung zur Prominentenerkennung an . Die Teilnehmer an der Projektgruppe befinden sich in der Abstimmungsphase . Konkrete sAussagen zu einem zeitlichen Rahmen, in welchem Ergebnisse präsentiert werden sollen, sind derzeit noch nicht möglich . Anlage 18 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/9642, Frage 26): Welche Einschätzungen oder Erkenntnisse haben die an- gekündigten Bemühungen (vergleiche Die Welt vom 11 . Sep- tember 2016, „Flüchtlinge machen Urlaub, wo sie angeblich verfolgt werden“) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erbracht, inwiefern arbeitslos gemeldete Flüchtlinge für kurze Zeit in Länder wie Syrien, Afghanistan oder den Libanon reisen (bitte jeweils ausführen und quantifizieren, soweit möglich), um dort tatsächlich „Urlaub“ zu machen, oder vielmehr aus nachvoll- ziehbaren, dringlichen Gründen dort hinfahren (wie zum Bei- spiel schwere Erkrankungen oder der Tod von Angehörigen, Besuch von Verwandten oder die Beschaffung notwendiger Dokumente), und inwiefern ist ein diesbezüglicher Datenaus- tausch zwischen der BA und dem BAMF datenschutzrechtlich überhaupt zulässig? Belastbare Einschätzungen oder Erkenntnisse zu der Frage, inwiefern arbeitslos gemeldete Flüchtlinge für kurze Zeit in Länder wie Syrien, Afghanistan oder Liba- non reisen, um dort Urlaub zu machen oder aus anderen Gründen dorthin reisen, liegen der Bundesregierung der- zeit nicht vor . Die Bundespolizei meldet entsprechende Einzelfälle teils direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), teils werden sie an die Aus- länderbehörden weitergegeben . Eine Statistik zur Anzahl von Aus- und Einreisen durch anerkannte Flüchtlinge wird nicht geführt . Die Übermittlung von Daten zwischen dem BAMF und der Bundesagentur für Arbeit und gegebenenfalls weiteren öffentlichen Stellen bzw . Behörden erfolgt un- ter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen . Es wird geklärt, inwieweit ein einheitlicher Meldeweg zwischen BA und BAMF eingerichtet werden kann und ob hierzu gegebenenfalls eine Rechtsänderung erforderlich ist . Anlage 19 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/9642, Frage 29): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen des WM-Organisationskomitees aus Verträgen mit den sechs nationalen Förderern (siehe Frankfurter All- gemeine Zeitung vom 14 . September 2016), und warum sind diese Einnahmen sowie die daraus getätigten Ausgaben nicht im Fußball-WM-2006-Abschlussbericht der Bundesregierung (herausgegeben vom Presse- und Informationsamt der Bun- desregierung, November 2006) enthalten? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das WM-OK aus den Verträgen mit den sechs nationalen Förderern Einnahmen in Höhe von ca . 65,5 Millionen Euro einge- plant . Diese Einnahmen bzw . die daraus getätigten Ausga- ben sind nicht im Abschlussbericht der Bundesregierung enthalten, da dieser die Aufgaben der Bundesregierung in Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 darstellt . Hierzu zählten insbesondere die Regierungsgarantien und deren Umsetzung, Standortwerbung für Deutsch- land (unter anderem Initiative „Deutschland – Land der Ideen“), das Kunst- und Kulturprogramm und die natio- nale Service- und Freundlichkeitskampagne (siehe Sei- te 10 des Berichts) . Der Bericht enthält daher weder Angaben zum Fi- nanzvolumen noch zu einzelnen Einnahme- bzw . Ausga- bepositionen des WM-Organisationskomitees . Anlage 20 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/9642, Frage 30): https://findface.ru/ https://findface.ru/ http://www.pictriev.com/ http://www.pictriev.com/ http://www.faceall.cn/index.en.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 18739 (A) (C) (B) (D) Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass der Chef des Organisationskomitees für die Fußball-WM 2006, Franz Beckenbauer, vom Deutschen Fußballbund (DFB) für sein „Ehrenamt“ 5,5 Millionen Euro Honorar erhalten hat (siehe Spiegel Online vom 13 . September 2016), und in welcher Wei- se ist die Bundesregierung seit der Steuerprüfung beim DFB im Jahr 2010 hinsichtlich eines möglichen Steuerbetrugs aktiv geworden? Nach den hier vorliegenden Unterlagen war die Auf- gabe des OK-Präsidenten ehrenamtlich . Demnach hat Herr Franz Beckenbauer für diese ehrenamtliche Tätig- keit keine Vergütung erhalten . Er hatte lediglich einen Anspruch auf Auslagenersatz . Neben seinem Ehrenamt nahm Herr Beckenbauer jedoch auch Aufgaben im wirtschaftlich geschäftlichen Bereich wahr, für die Zahlungen des WM-Organisations- komitees vorgesehen waren . Hierbei handelte es sich um werbliche Tätigkeiten für Oddset und Agenturleistungen für die Einwerbung von nationalen Förderern . Für die Werbemaßnahme Oddset wurde ein Vertragsabschluss in Höhe von circa 4 Millionen Euro geplant . Zur Höhe der Agenturleistungen liegen keine Erkenntnisse vor . Die genaue Höhe der Zahlungen über insgesamt circa 5,5 Millionen Euro sind der Bundesregierung lediglich aus der Presse bekannt . Für die Durchführung der Besteuerung sind nach un- serer Finanzverfassung die Finanzbehörden der Länder zuständig . Die Bundesregierung nimmt daher zu steuerlichen Einzelfällen keine Stellung . Selbst wenn die Bundes- regierung eigene Kenntnisse von Tatsachen hätte, wäre sie aufgrund des Steuergeheimnisses gehindert, diese öf- fentlich zu machen . Die Bundesregierung wird daher die Veröffentlichungen der Presse weder kommentieren noch bestätigen oder dementieren . Anlage 21 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Ronja Schmitt (CDU/CSU) (Drucksa- che 18/9642, Frage 35): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Sie- ben-Tage-Frist für die Kennzeichnung von Kälbern mit Ohr- marken, die sich aus der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr . 1760/2000 (vorher EU-Verordnung 820/97) des Europä- ischen Parlaments und des Rates vom 17 . Juli 2000 ergibt, aufgrund von administrativen Schwierigkeiten von Kleinbe- trieben zum Beispiel in der Erntezeit etwas zu verlängern, und wenn ja, gibt es hierzu schon geplante Maßnahmen der Bundesregierung? Die Bundesregierung plant nicht, die seit nunmehr über 16 Jahren geltende 7-Tage-Frist zur Kennzeichnung von Rindern zu verlängern, da die frühzeitige Kenn- zeichnung von Tieren einen wesentlichen Bestandteil der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Tieren im Tierseuchenfall darstellt . Anlage 22 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Ronja Schmitt (CDU/CSU) (Drucksache 18/9642, Frage 36): Plant die Bundesregierung in Anbetracht von saisonalen und landwirtschaftsspezifischen Problemlagen, die in Aus- nahmefällen eine Nichteinhaltung der administrativen Mel- depflicht von sieben Tagen – gerade für Kleinbauern – fast unmöglich machen, Ausnahmen von den finanziellen Sankti- onsmaßnahmen zuzulassen, und wenn ja, welche? Gemäß § 28 der Viehverkehrsverordnung ( ViehVerkV) in geltender Fassung hat ein Tierhalter der zuständigen Behörde die Kennzeichnung eines Rindes innerhalb von sieben Tagen anzuzeigen . Die Nichteinhaltung dieser Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 46 Absatz 1 der ViehVerkV dar . Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können außerdem im Rahmen der Cross-Compliance-Regeln zu Kürzungen der landwirtschaftlichen Direktzahlungen führen . Diese betragen bei fahrlässigen Verstößen je nach Ausmaß und Schwere zwischen 1 Prozent und 5 Prozent . Bei geringfügigen Verstößen kann jedoch auch auf die Festsetzung einer Sanktion zunächst verzichtet und nur eine Verwarnung ausgesprochen werden . Der Landwirt ist dann zu Abhilfemaßnahmen verpflichtet. Generelle Ausnahmen sind EU-rechtlich nicht zulässig . Die Bundesregierung setzt sich aber dafür ein, dass die EU-Sanktionsvorschriften nicht zu unverhältnismä- ßigen Sanktionen führen . Verstöße, bei denen auf Seiten des Landwirts weder Fahrlässigkeit noch Vorsatz vorlie- gen, werden nicht sanktioniert . Anlage 23 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9642, Frage 37): Ist der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt der Ansicht, dass es im Sinne der zukünf- tigen Generation in der Verantwortung politischer Entschei- dungsträger liegt, die Möglichkeiten zur Reduzierung von Emissionen wahrzunehmen, und setzt sich das Bundesminis- terium für Ernährung und Landwirtschaft für eine verbindliche Halbierung der Treibhausgasemissionen durch die Landwirt- schaft bis 2050 ein? Der Klimawandel ist neben der Armuts- und Hunger- bekämpfung eine der drängendsten globalen Herausfor- derungen unserer Zeit . Jeder Einzelne ist gefordert, Ver- antwortung zu übernehmen – ob in Politik, Wirtschaft oder im Privathaushalt . Die Landwirtschaft verursacht, wie jeder anderer Wirtschaftssektor, THG-Emissionen und ist deswegen verpflichtet, einen angemessenen Beitrag zum Klima- schutz zu leisten . Bei der Erarbeitung von mittel- und langfristigen Klimaschutzzielen besteht die Herausforderung darin, ein hohes Maß an Nahrungsmittelsicherheit zu gewähr- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 201618740 (A) (C) (B) (D) leisten und gleichzeitig das Erreichen ambitionierter Klimaschutzziele zu verfolgen, die Substitution fossiler Rohstoffe durch die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen auszubauen und gleichzeitig den Erhalt der natürlichen Ressourcen zu sichern . Dieser Herausforde- rung stellen wir uns . Anlage 24 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/9642, Frage 38): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung ihrer nach- gelagerten Behörden, dass Organismen, die mithilfe neuer Methoden gentechnisch verändert wurden, nicht unter die Be- stimmungen der Richtlinie 2001/18/EG fallen sollten (www . bfr .bund .de/cm/343/9-sitzung-der-bfr-kommission-fuer-gene- tisch-veraenderte-lebens-und-futtermittel .pdf), und kann die Bundesregierung ausschließen, dass ebensolche Konstrukte derzeit ohne Kennzeichnung auf den Binnenmarkt und damit auch auf den deutschen Markt gelangen? Die Prüfung der Bundesregierung zu der Frage, welche der mithilfe neuer Züchtungstechniken (NZT) erzeugten Organismen unter die Bestimmungen der Richtlinie 2001/18/EG fallen, dauert noch an . Auf die entsprechende Prüfung der EU-KOM wird verwiesen . Bei Produkten, bei denen nicht unterschieden werden kann, ob sie mit konventionellen oder neuen Züchtungs- methoden entstanden sind, kann – unabhängig von einer möglichen Regulierung – nie ausgeschlossen werden, dass sie ohne Kennzeichnung auf den Markt gelangen . Anlage 25 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/9642, Frage 39): Bis wann wird die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung klare Regeln für den Import und für die Freisetzung von Pflanzen und Tieren, die mithilfe von neuen Gentechnikverfahren verändert wurden, erlassen, und welche Risiken entstehen aktuell nach Einschätzung der Bundesregie- rung durch die Abwesenheit ebensolcher Regeln? Die EU-Kommission hat eine Auslegung des EU-Gen- technikrechts hinsichtlich der Pflanzen, die mittels neu- er Züchtungstechniken erzeugt werden, bis Ende dieses Jahres angekündigt . Ein möglicher Regelungsvorschlag für den Import und die Freisetzung von Pflanzen und Tie- ren, die mithilfe von neuen Züchtungstechniken erzeugt wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt . Importe als Saatgut, Lebens- und Futtermittel werden von den Ländern auf gentechnische Veränderungen un- tersucht . Sobald für einen gefundenen GVO keine Im- portzulassung als Lebens- und Futtermittel besteht, gilt die Nulltoleranz für Saatgut und Lebensmittel bzw . der technische Analyseschwellenwert von 0,1 Prozent be- stimmter GVO in Futtermitteln . Anlage 26 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra- ge des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9642, Frage 40): Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des NATO-Mandats Sea Guardian die Unterstützung der Mission EUNAVFOR MED bei der Lagebilderstellung, Logistik und Durchsetzung des VN-Waffenembargos auch in den Territori- algewässern der Anrainerstaaten des Einsatzgebietes geplant? Die Bundesregierung hat bislang keine Kenntnis von konkreten Planungen seitens der NATO, EUNAVFOR MED auch in den Territorialgewässern von Anrainerstaa- ten des Einsatzgebiets zu unterstützen . Im Übrigen ist das Einsatzgebiet von EUNAVFOR MED selbst bisher auf die Hohe See beschränkt . Im Rahmen der Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN könnte ein möglicher Einsatz in Territo- rialgewässern allenfalls im Einzelfall („case by case“) auf Beschluss des Nordatlantikrats und nach jeweiliger Autorisierung durch den Küstenstaat erfolgen . Dies ist so auch im nationalen Mandatsantrag für die Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN dargelegt . Anlage 27 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LIN- KE) (Drucksache 18/9642, Frage 41): Über wie viele Drohnen verfügt die Bundeswehr zurzeit, und welche Beschaffungen sind geplant (bitte wie auf Bundes- tagsdrucksache 17/8693 nach einzelnen Typen und Gewichts- klassen darstellen)? Derzeit umfasst der Bestand der Bundeswehr insge- samt 567 unbemannte Luftfahrzeuge . Diese unterteilen sich wie folgt: Bei den taktischen unbemannten Luftfahrzeugen in der Gewichtsklasse bis 5 kg verfügt die Bundeswehr beim System MIKADO über 145 Fluggeräte und beim System ALADIN über 290 Fluggeräte . In der Gewichtsklasse von 25 kg bis 150 kg verfügt die Bundeswehr über 85 Fluggeräte des Systems LUNA . In der Gewichtsklasse über 150 kg liegt der Bestand bei 43 Fluggeräten des Systems KZO . Das System Heron I wird im Rahmen der Betreiber- lösung SAATEG-Zwischenlösung seit März 2010 durch das Einsatzgeschwader Mazar-e Sharif in Afghanistan eingesetzt . Der Bundeswehr steht dazu eine vertraglich festgelegte Anzahl an Flugstunden zur Verfügung . Der- zeit sind drei unbemannte Luftfahrzeuge vom Typ He- ron I in Afghanistan im Einsatz . Weiterhin verfügt die Bundeswehr derzeit über einen Euro Hawk Full Scale Demonstrator . Hinsichtlich der geplanten Beschaffungen sind in der Gewichtsklasse bis 5 kg zehn Gesamtsysteme für den Einsatzsofortbedarf Einsatz Spezialkräfte 162H Black http://www.bfr.bund.de/cm/343/9-sitzung-der-bfr-kommission-fuer-genetisch-veraenderte-lebens-und-futtermittel.pdf http://www.bfr.bund.de/cm/343/9-sitzung-der-bfr-kommission-fuer-genetisch-veraenderte-lebens-und-futtermittel.pdf http://www.bfr.bund.de/cm/343/9-sitzung-der-bfr-kommission-fuer-genetisch-veraenderte-lebens-und-futtermittel.pdf Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 18741 (A) (C) (B) (D) Hornet und sechs Gesamtsysteme für die Sofortinitiative Seegestützte Aufklärung aus der Luft im Rahmen Friend- ly Approach zur Beschaffung geplant . In der Gewichtsklasse bis 150 kg ist geplant, drei Ge- samtsysteme mittlerer Reichweite HUSAR als Nachfol- gesystem für das System LUNA zu beschaffen . Für die Deckung der Fähigkeitslücke „Aufklärung und Identifi- zierung im maritimen Einsatzgebiet“ ist die Beschaffung von drei Gesamtsystemen geplant . Zur Überbrückung des Zeitraums, bis zu dem das System „Aufklärung und Identifizierung im maritimen Einsatzgebiet“ zur Verfügung steht, ist die Sofortinitia- tive EUNAVFOR MED 005 M mit der Beschaffung von einem Gesamtsystem geplant . Die MALE-UAS-Überbrückungslösung sieht ein Vertragskonstrukt ähnlich zu den Verträgen SAATEG-Zwischenlösung als Betreiberlösung vor . Als unbemanntes Luftfahrzeug ist hierbei das Modell Heron TP vorgesehen . Die Anzahl einzusetzender unbemannter Luftfahrzeuge wird erst im Rahmen der noch ausstehen- den Vertragsverhandlungen und der anschließenden Ver- tragsunterzeichnung festgelegt . Im Juli 2016 erfolgte die Vertragsunterzeichnung für die SAATEG-Zwischenlösung Mali, die eine zur SAATEG-Zwischenlösung parallele Betreiberlösung im Einsatz für die Vereinten Nationen in Mali im Rahmen von MINUSMA vorsieht . Hierzu steht ebenfalls eine festgelegte Anzahl an Flugstunden zur Verfügung . Auch hier ist der Einsatz von drei Heron I geplant . Zur Deckung der Fähigkeitslücke der signalerfas- senden, luftgestützten weiträumigen Überwachung und Aufklärung ist noch die Auswahlentscheidung zu treffen . Der derzeit priorisierte Lösungsvorschlag sieht die In- tegration des Missionssystems ISIS in eine HALE-Trä- gerplattform vor . Gemäß diesem Lösungsvorschlag wäre die Beschaffung von drei Luftfahrzeugen des Typs MQ-4C Triton geplant . Anlage 28 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LIN- KE) (Drucksache 18/9642, Frage 42): Wie viele Drohnen der Bundeswehr sind seit Beantwortung der schriftlichen Frage 99 des Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) auf Bundestagsdrucksache 17/13991 jeweils im Ver- lauf von Übungs- oder Einsatzflügen verloren gegangen und/ oder schwer beschädigt worden (bitte nach Datum, Ort und Art bzw. Ursache des Zwischenfalls auflisten), und wie viele Drohnen des Bundesministeriums der Verteidigung wurden bislang für Flüge im deutschen Luftraum zugelassen (bitte aufgeschlüsselt nach Gewichtsklassen und Typen angeben)? Seit der Beantwortung der schriftlichen Frage 99 zu Flugunfällen von unbemannten Luftfahrzeugen der Bun- deswehr auf Bundestagsdrucksache 17/13991 kam es insgesamt zu vier Flugunfällen bzw . Totalverlusten und einem schweren Zwischenfall . Im November 2013 hat die Bundeswehr eine Heron 1 in Afghanistan verloren . Die Ursache hierfür lag im Be- reich des Personals . Im Juli 2014 kam es zum Verlust ei- ner LUNA auf dem Truppenübungsplatz Munster Süd . Im Jahr 2015 hat die Bundeswehr im Rahmen von Übungen zwei weitere LUNA auf Truppenübungsplätzen verloren, eine im Juni auf dem polnischen Truppenübungsplatz Zagan und eine im Oktober in Altenstadt . Die Ursachen für diese drei Flugunfälle wurden im Bereich der Technik verortet . Im August dieses Jahres hat es einen schweren Zwi- schenfall mit einem KZO gegeben, das auf dem Stand- ortübungsplatz Ohrdruf schwer beschädigt wurde . Auch hier wird die Ursache im Bereich der Technik vermutet . Die Untersuchungen dauern noch an . Für den Flugbetrieb in Deutschland wurden bisher die beiden unbemannten Systeme LUNA und KZO zugelas- sen . LUNA hat ein Startgewicht von circa 40 Kilogramm, KZO von circa 170 Kilogramm . Es handelt sich bei bei- den unbemannten Systemen um Aufklärungsmittel . Darüber hinaus wurde für den Erprobungsträger Euro Hawk Full Scale Demonstrator mit einem Gewicht von bis zu 15 Tonnen eine temporäre Zulassung zu Erpro- bungszwecken erteilt . Anlage 29 Antwort der Parl . Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9642, Frage 43): Mit welchen inhaltlichen Argumenten begründet das Bun- desfamilienministerium, die im Bundeshaushalt 2016 vom Parlament beschlossene Erhöhung der Ausgaben für die Ju- gendverbandsarbeit auf 18 675 000 Euro nicht im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2017 fortzuschreiben? Die Mittelerhöhungen aus dem parlamentarischen Verfahren zum Haushaltsgesetz 2016 wurden im Regie- rungsentwurf für das Haushaltsjahr 2017 durch Kabinett- beschluss nicht fortgeschrieben . Es war nicht möglich, die Fortschreibung der Mittel zu veranschlagen . Diese Vorgehensweise wurde bei der Haushalts- aufstellung in allen Einzelplänen praktiziert . Anlage 30 Antwort der Parl . Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9642, Frage 44): Wie viel Prozent der eingereisten unbegleiteten minderjäh- rigen Flüchtlinge wurden im Jahr 2016 nach § 42b Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch von der Verteilung aus- geschlossen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Belastbare Daten zu den unbegleiteten Minderjähri- gen, die nach § 42b Absatz 4 SGB VIII von der Durch- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 201618742 (A) (C) (B) (D) führung des Verteilungsverfahrens ausgeschlossen sind, liegen beim Bundesverwaltungsamt erst ab Februar 2016 vor . Daher können wir nur von einem Zeitraum vom 1 . Fe- bruar bis heute berichten . Insgesamt lässt sich aufgrund dieser Daten eine Aus- schlussquote von ca . 26 Prozent berechnen . Bei dieser Berechnungsquote müssen die zwei folgen- den Aspekte berücksichtigt werden: 1 . Das Saarland und Baden-Württemberg melden un- begleitete Minderjährige, die von der Durchführung des Verteilungsverfahrens ausgeschlossen sind, bislang noch nicht . 2 . Die genannte Ausschlussquote von circa 26 Prozent berücksichtigt nur unbegleitete Minderjährige, die vom Verfahren zur Durchführung der bundesweiten Aufnah- me ausgeschlossen sind . Anlage 31 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9642, Frage 47): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Explosion eines Erdgasfahrzeugs in Niedersachsen die grundsätzliche Sicherheit von Erdgasfahrzeugen sowie die Empfehlung fünf großer Mineralölkonzerne an die Tankstel- lenbetreiber, den Verkauf von Erdgas vorübergehend einzu- stellen? Die Bundesregierung prüft aktuell den Vorfall einer Explosion eines Erdgasfahrzeuges an einer Tankstelle . Abhängig vom Ergebnis dieser Untersuchung wird die Bundesregierung die notwendigen Maßnahmen einlei- ten . Die grundsätzliche Sicherheit von Erdgasfahrzeugen wird derzeit nicht in Frage gestellt . Anlage 32 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9642, Frage 48): Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung si- cher, dass die Auswirkungen des Chiptunings von Fahrzeugen auf das Motor- und Emissionsverhalten und damit auf die Zu- lassung der Fahrzeuge geprüft werden? Die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen erlischt, wenn gemäß § 19 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulas- sungs-Ordnung (StVZO) Änderungen vorgenommen werden, die das Abgas- und Geräuschverhalten ver- schlechtern . Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn ein Nachweis gemäß § 19 Absatz 3 StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit erbracht wird . Im Rahmen dieses Nachweises werden die Auswirkungen auf das Abgas- und Geräuschverhalten beurteilt . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 189 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . September 2016 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 189. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris TOP 2 Befragung der Bundesregierung TOP 3 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu der geplanten Fusion der Bayer AG und Monsanto Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Sylvia Kotting-Uhl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Na gut .



Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das halten wir so fest .

Ich weise darauf hin, dass wir jetzt im weiteren Ver-
lauf bitte wieder ein wenig auf das optische Signal ach-
ten, sowohl beim Formulieren der Fragen als auch bei

den Antworten, wobei das jetzt keine Kritik an der Kürze
der Antworten eben war . Aber wenn das optische Signal
auf Rot springt, ist die vereinbarte Fragezeit tatsächlich
überschritten .

Wir kommen zur Frage 9 der Kollegin Renate Künast:
Welche konkrete Position hat das Bundesministerium der

Justiz und für Verbraucherschutz bezüglich der Pläne der EU
zur Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der Euro-
päischen Union vertreten, und was hat die Bundesregierung
unternommen, als die EU-Kommission, die ursprünglich eine
vollständige Abschaffung der Gebühren bis Mitte 2017 vorge-
sehen hatte, Anfang September 2016 überraschend das Gebüh-
renverbot auf 90 Tage begrenzen wollte und nach der Kritik
von Verbraucherschützern ihre Pläne nun wieder rückgängig
machen will?

Bitte, Frau Staatssekretärin .

B
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Brigitte Zypries


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Frau Künast, es gab einen Vorschlag der Kommissi-
    on – vom 5 . September – mit dem Ansinnen, bis Ende
    September eine öffentliche Konsultation zu diesem Vor-
    schlag durchzuführen . Die Bundesregierung war auch
    dabei, sich eine Meinung zu bilden, als der Vorschlag
    wieder zurückgezogen wurde .

    Wenn ich die Tickermeldungen heute richtig verfolgt
    habe, gibt es einen neuen Vorschlag, der besagt, dass es
    ab dem 15 . Juni 2017 überhaupt keine Roaminggebüh-
    ren mehr geben wird und dass man die Sorgen, die man
    seinerzeit aufgrund des sogenannten Wasserbett-Effektes
    hatte, auf andere Art und Weise berücksichtigen wird .