Rede:
ID1818805500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 46
    1. zu: 4
    2. die: 3
    3. diejenigen,: 2
    4. uns: 2
    5. \n: 2
    6. Weitere: 1
    7. Wortmeldungen: 1
    8. diesem: 1
    9. Einzelplan: 1
    10. liegenmir: 1
    11. nicht: 1
    12. vor: 1
    13. .Wir: 1
    14. kommen: 1
    15. zur: 1
    16. Schlussrunde.: 1
    17. Um: 1
    18. das: 1
    19. tun: 1
    20. kön-nen,: 1
    21. bitte: 1
    22. ich: 1
    23. jetzt: 1
    24. verlassen: 1
    25. müssen,dies: 1
    26. zügig: 1
    27. tun,: 1
    28. und: 1
    29. kommen,sich: 1
    30. in: 1
    31. den: 1
    32. Fraktionen: 1
    33. entsprechend: 1
    34. einzuordnen: 1
    35. .: 1
    36. DasChristian: 1
    37. Hirte\n: 1
    38. Wort: 1
    39. hat: 1
    40. der: 1
    41. Kollege: 1
    42. Eckhardt: 1
    43. Rehberg: 1
    44. für: 1
    45. CDU/CSU-Fraktion: 1
    46. .\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/188 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 188. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. September 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus- haltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) Drucksache 18/9200 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 A b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020 Drucksache 18/9201 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 B Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digita- le Infrastruktur Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 C Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18623 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18624 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18626 A Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18627 D Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18629 C Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18630 C Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18633 A Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18633 D Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 A Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 C Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18637 D Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18639 B Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18640 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 18642 C Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18644 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18646 A Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . . 18647 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18649 A Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 18650 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18652 A Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18653 C Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18654 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18656 A Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18657 A Schlussrunde: Haushaltsgesetz 2017 Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18659 A Dr . Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 18661 C Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 18662 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18664 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18665 A Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18665 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016II Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 18667 B Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18670 C Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 18671 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18672 D Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 18674 C Thomas Jurk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18676 A Kerstin Radomski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18678 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18679 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18681 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18682 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18619 188. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. September 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
  • folderAnlagen
    Kerstin Radomski (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18681 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Annen, Niels SPD 09 .09 .2016 Bartke, Dr . Matthias SPD 09 .09 .2016 Beyer, Peter CDU/CSU 09 .09 .2016 Bülow, Marco SPD 09 .09 .2016 Burkert, Martin SPD 09 .09 .2016 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 09 .09 .2016 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 09 .09 .2016 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 09 .09 .2016 Erler, Dr . h . c . Gernot SPD 09 .09 .2016 Fischer (Karlsru- he-Land), Axel E . CDU/CSU 09 .09 .2016 Freitag, Dagmar SPD 09 .09 .2016 Gabriel, Sigmar SPD 09 .09 .2016 Gerster, Martin SPD 09 .09 .2016 Held, Marcus SPD 09 .09 .2016 Hellmich, Wolfgang SPD 09 .09 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 09 .09 .2016 Högl, Dr . Eva SPD 09 .09 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 09 .09 .2016 Jung, Xaver CDU/CSU 09 .09 .2016 Jüttner, Dr . Egon CDU/CSU 09 .09 .2016 Kolbe, Daniela SPD 09 .09 .2016 Krellmann, Jutta DIE LINKE 09 .09 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 09 .09 .2016 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 09 .09 .2016 Lösekrug-Möller, Gabriele SPD 09 .09 .2016 Lücking-Michel, Dr . Claudia CDU/CSU 09 .09 .2016 Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 09 .09 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Marwitz, Hans-Georg von der CDU/CSU 09 .09 .2016 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 09 .09 .2016 Neu, Dr . Alexander S . DIE LINKE 09 .09 .2016 Özoğuz, Aydan SPD 09 .09 .2016 Pilger, Detlev SPD 09 .09 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 09 .09 .2016 Rosemann, Dr . Martin SPD 09 .09 .2016 Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 09 .09 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 09 .09 .2016 Schmelzle, Heiko CDU/CSU 09 .09 .2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 09 .09 .2016 Schmidt (Ühlingen), Gabriele CDU/CSU 09 .09 .2016 Schuster (Weil am Rhein), Armin CDU/CSU 09 .09 .2016 Stadler, Svenja SPD 09 .09 .2016 Steffen, Sonja SPD 09 .09 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 09 .09 .2016 Steinbrück, Peer SPD 09 .09 .2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 09 .09 .2016 Thönnes, Franz SPD 09 .09 .2016 Vaatz, Arnold CDU/CSU 09 .09 .2016 Weinberg (Hamburg), Marcus CDU/CSU 09 .09 .2016 Weinberg, Harald DIE LINKE 09 .09 .2016 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 09 .09 .2016 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 09 .09 .2016 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 09 .09 .2016 Zimmermann, Pia DIE LINKE 09 .09 .2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618682 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 947 . Sitzung am 8 . Juli 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosen- versicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Zu Artikel 2a (§ 71 Absatz 3 und § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V) Nach Artikel 2a des Gesetzes sollen auch Änderun- gen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgenommen werden . Der Bundesrat kann die gesetzgeberische Inten- tion nachvollziehen, Folgeänderungen zu den am 1 . Ja- nuar 2016 in Kraft getretenen Rechtsvereinfachungen zur Versicherungspflicht der Beziehenden von Arbeitslosen- geld II (ALG II) in der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV) vorzunehmen . Der Bundesrat bedauert aber, dass er hierzu nur einge- schränkt beteiligt worden ist . Vor dem Hintergrund einer immer noch unzureichenden Finanzierung der GKV-Bei- träge von ALG II-Beziehern durch den Bund sowie des Anstiegs des ALG II-Bezugs durch Flüchtlinge wäre eine ausführlichere Diskussion in einem regulären Bundes- ratsverfahren geboten gewesen . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung von § 232a Absatz 1 Satz 1 Num- mer 2 SGB V transparent und zeitnah die Leistungsaus- gaben der Krankenkassen und die geleisteten Beiträge für ALG II-Bezieher zu evaluieren . Der Bundesrat bittet ferner die Bundesregierung, bei einer zunehmenden Belastung der Solidargemeinschaft der Beitragszahler der GKV durch unzureichende Bei- träge für ALG II-Bezieher in einem weiteren Gesetzge- bungsverfahren geeignete Abhilfe zu schaffen . Begründung: Seit 1 . Januar 2016 zahlt der Bund entsprechend § 232a Absatz l Satz 2 SGB V für jeden ALG II-Emp- fänger einen wegen des Wegfalls der Familienversiche- rung reduzierten Krankenkassenbeitrag in Höhe von 90,36 Euro pro Monat . Die Änderung des § 232a Ab- satz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V sieht vor, dass der Fak- tor auf Basis aktuell verfügbarer Daten des Jahres 2015 von „0,2060“ auf „0,2155“ angehoben wird . Der vom Bund zu tragende Beitrag soll damit um 4,17 Euro auf 94,53 Euro erhöht werden . An der Revisionsklausel nach § 232a Absatz 1a SGB V, wonach die Zuweisungshöhe erst im Jahr 2018 evaluiert und gegebenenfalls zum 1 . Januar 2018 ange- passt werden soll, soll festgehalten werden . Die vorgesehene Korrektur ist im bestehenden rechtli- chen Rahmen nachvollziehbar, erscheint jedoch im Ergebnis nicht ausreichend: Bis Ende 2015 erhielten die Krankenkas- sen als Zuweisung vom Bund für jeden ALG II-Empfänger und alle über ihn familienversicherten Personen noch rund 140 Euro . Den um 4,17 Euro auf 94,53 Euro angehobenen Zuweisungen des Bundes stehen noch immer wesentlich höhere Leistungsausgaben gegenüber . Die durchschnittli- chen Leistungsausgaben der GKV je Versicherten/Monat betragen laut Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt 234,49 Euro in 2015 beziehungsweise 245,49 Euro in 2016 . Es gibt daher keinen Anhalt, dass den Leistungsausgaben der Krankenkassen für ALG II-Empfänger kostendeckende Beiträge gegenüberstehen . Eine konkrete Gesetzesfolgenabschätzung der Kosten für die GKV durch die Änderung des § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V fehlt . Ferner ist eine Evaluation der Finanzwirkung in der GKV durch die seit 1 . Januar 2016 umgesetzte Rechtsänderung des GKV-Finanzstruk- tur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV- FQWG) insgesamt erforderlich . Soweit die Gesetzesbegründung auf eine finanziel- le Neutralität der mit dem GKV-FQWG eingeführten Rechtsänderungen abstellt, bezieht sich diese auf den Stand vor dem 1 . Januar 2016 . Der GKV-Spitzenverband hat bereits in der Vergangenheit auf nicht kostendecken- de Kassenbeiträge für ALG II-Empfänger hingewiesen . Gerade angesichts einer zunehmenden Zahl von Flücht- lingen, die nach Abschluss der jeweiligen Asylverfahren mit ALG II-Bezug zu Mitgliedern der GKV werden, ist nicht zu erwarten, dass die Änderung des § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V finanzneutral für die Beitrags- zahler der Solidargemeinschaft ist . – Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtvereinfachung – sowie zur Vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzan- tragspflicht – Gesetz zur Änderung des Tierische Nebenproduk- te-Beseitigungsgesetzes und des BVL-Gesetzes – Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (In- vestmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass das Gesetz eine Reihe von Steuerschlupflöchern schließt und unerwünschte Gestaltungen unterbindet, für die das Investmentsteu- errecht aufgrund seiner Komplexität besonders anfäl- lig war . Er begrüßt insbesondere, dass Gestaltungen zur Vermeidung der Dividendenbesteuerung durch Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Dividenden- stichtag – so genannte Cum/Cum-Geschäfte – durch die Einführung einer Mindesthaltefrist für die Aktien und den tatsächlichen Übergang des Kursänderungs- risikos künftig weitgehend eingegrenzt werden . 2 . Allerdings zeichnen sich bereits jetzt zu den ab 2018 in Kraft tretenden Regelungen zur Besteuerung der Anleger von Publikums-Investmentfonds notwendi- ge Folgeänderungen ab . Vor allem im Bereich des Außensteuergesetzes sind Änderungen notwendig, um inländisches Steuersubstrat im Fall des Wegzugs von Anlegern wirksam zu schützen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18683 (A) (C) (B) (D) 3 . Die Diskussion zu den Cum/Cum-Gestaltungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat erneut deutlich gemacht, dass eine ungleiche Besteuerung von laufenden Erträgen aus Kapitalgesellschaften (z . B . Dividenden) einerseits und außerordentlichen Erträgen (z . B . Veräußerungsgewinnen) anderer- seits – wie sie auch bei der derzeitigen Besteuerung von Streubesitzanteilen gegeben ist – ein Einfallstor für Steuergestaltungen ist . Nationale Regelungen, um diesen Umgehungen Einhalt zu gebieten, sind wichtig und müssen unverzüglich weiterentwickelt werden . 4 . Der Bundesrat bittet darüber hinaus zu prüfen, in- wieweit langfristig ein international abgestimmter Lösungsansatz zielführend sein könnte, bei dem die Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsge- winnen einheitlichen Prinzipien folgt . Denn dann wären Umgehungen der regelmäßig dem Sitzstaat zustehenden Quellensteuerrechte auf Dividenden wirksam und endgültig ausgeschlossen . 5 . Die konkrete Ausgestaltung des § 36a des Einkom- mensteuergesetzes lässt weiterhin Spielraum für eine Umgehung der Dividendenbesteuerung . Insbe- sondere die Fälle, in denen das Tragen des Mindest- wertänderungsrisikos maßgebend ist, erscheinen in der Praxis schwer umsetzbar . Es ist nicht klar, wie die Berechnung des geforderten prozentualen Wert- änderungsrisikos erfolgen kann . Daher sieht der Bundesrat die nun beschlossene Regelung als ersten Schritt, der in einem weiteren Gesetzgebungsver- fahren nachgebessert werden muss . 6 . Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Cum/ Cum-Gestaltungen noch zielgenauer unterbunden werden müssen . Aus Sicht des Bundesrates sollte deshalb in einem der nächsten steuerlichen Gesetz- gebungsvorhaben eine mit Dividenden gleichge- stellte Besteuerung von Kompensationszahlungen aus Wertpapierdarlehen und Wertpapierpensions- geschäften eingeführt werden, um Cum/Cum-Ge- schäften mittels einer Wertpapierleihe endgültig die Grundlage entziehen . 7 . Aus Sicht des Bundesrates ist auch die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzantei- len notwendig, um die gegenwärtig unterschied- liche Behandlung von Streubesitzdividenden und Veräußerungsgewinnen und damit einhergehendes Gestaltungspotenzial zu beseitigen . Daher bedauert der Bundesrat, dass keine entsprechende Regelung Aufnahme in das Gesetz zur Reform der Invest- mentbesteuerung gefunden hat . 8 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine verfassungsfeste, gegenüber Gestaltungen ro- buste und – in Abstimmung mit der EU-Kommis- sion – unter Beihilfegesichtspunkten unbedenkliche Neuregelung vorzulegen, die sicherstellt, dass für die Bereitstellung von Wagniskapital und die Finan- zierung junger innovativer Unternehmen keine neue Belastung entsteht . – Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus – Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts – Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter im- missionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschrif- ten – Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung – Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Änderung berg-, umweltschadens- und wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Off- shore-Erdöl- und –Erdgasaktivitäten – Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat nimmt das vorliegende Gesetz zur Kenntnis . Er bedauert, dass sowohl die Bundes- regierung in ihrer Gegenäußerung als auch der Deutsche Bundestag mit seinem Gesetzesbeschluss den verbraucherschützenden Anregungen in der Stellungnahme des Bundesrates nicht gefolgt sind (BRDrs . 543/15 – Beschluss –) . Der Bundesrat un- terstreicht insbesondere seine Forderung, mit dem vorliegenden Gesetz dem privaten Letztverbrau- cher ein Mitspracherecht beim Einbau intelligenter Messsysteme oder der Einbindung in ein Kommuni- kationsnetz einzuräumen . 2 . Die nun beschlossene Regelung, die Messstellenbe- treiber dazu ermächtigt, private Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden pro Jahr Jahresverbrauch mit Inkrafttreten des Gesetzes und alle anderen Haushalte mit einem Verbrauch unter 6 000 Kilowattstunden pro Jahr ab 2020 mit einem intelligenten Messsystem auszustatten, hält der Bundesrat für unverhältnismäßig . Mit der nun getroffenen Regelung werden berechtigte Verbrau- cher- und Datenschutzbedürfnisse der Bevölkerung nicht berücksichtigt . 3 . Der Bundesrat begrüßt, dass es keinen Roll Out um jeden Preis geben darf und Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen . Die Letztverbraucher und Erzeuger dürfen nicht mit un- verhältnismäßigen Kosten belastet und die grundzu- ständigen Messstellenbetreiber bzw . Netzbetreiber nicht zu einer betriebswirtschaftlich unverhältnis- mäßigen Einbaumaßnahme verpflichtet werden. 4 . Der Bundesrat betont, dass die privaten Endverbrau- cher keinen Vorteil erlangen. Eine mögliche finanzi- elle Ersparnis wird ihnen durch die Auferlegung der Betriebskosten von bis zu 100 Euro pro Jahr gleich wieder genommen . Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass überhaupt ein Einsparpotenzial besteht und zwingt private Endverbraucher, es im Voraus zu bezahlen . Gelingt es Verbrauchern nicht, durch das intelligente Messsystem Einsparungen vorzunehmen, tragen sie allein die Mehrkosten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618684 (A) (C) (B) (D) 5 . Aus datenschutzrechtlicher Sicht hat der Bundesrat Bedenken, dass durch die Erfassung der Energiever- brauchsdaten eines privaten Endverbrauchers Rück- schlüsse auf die private Lebensführung ermöglicht werden . 6 . Aus den vorgenannten Gründen hält der Bundesrat es für erforderlich, dass der Einbau von intelligen- ten Messsystemen bei privaten Letztverbrauchern unter 6 000 Kilowattstunden pro Jahr von der Zu- stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher abhängig gemacht wird . Privaten Endverbrauchern mit einem Verbrauch über 6 000 Kilowattstunden pro Jahr sollte bezüglich des Einbaus der Geräte ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden . Unabhängig von der individuellen Verbrauchshöhe sollten priva- te Letztverbraucher in jedem Fall ein Widerspruchs- recht gegen die Einbindung eines Messsystems in ein Kommunikationsnetz erhalten . 7 . Aus energiewirtschaftlicher Perspektive kann der Bundesrat nicht nachvollziehen, dass der grund- zuständige Messstellenbetreiber ab dem Jahr 2018 neue Energieerzeugungsanlagen mit einer installier- ten Leistung über einem bis einschließlich sieben Kilowatt mit intelligenten Messsystemen ausstatten kann, ohne dass diese Ausstattung abgelehnt wer- den kann . Der Bundesrat weist darauf hin, dass die- se Regelung zu einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von kleinen PV-Anlagen führt . Auch mögliche Systemvorteile beim Einbau von Smart Metern bei Kleinanlagen stehen in kei- nem Verhältnis zu den entstehenden Kosten für den Betreiber . Aus diesen Gründen hält der Bundesrat die Einbeziehung von Kleinerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über einem bis ein- schließlich sieben Kilowatt in den optionalen Roll- out für nicht sinnvoll und erwartet negative Auswir- kungen auf den weiteren PV-Ausbau und damit auf die bereits unter Druck stehende PV-Branche . 8 . Der Bundesrat hält es zudem für erforderlich, die gesetzlichen Vorgaben in regelmäßigen Abständen zu überprüfen . Die Kosten-Nutzen-Analyse geht von einem Einsparpotenzial bei privaten Haushal- ten aus, das bislang nur hypothetisch angenommen wird . Der Einbau intelligenter Messsysteme führt per se noch nicht zu einer Energieeinsparung . De facto bedarf es dazu sowohl des Angebots lastvaria- bler Tarife und anderer finanzieller Anreize als auch einer Verhaltensveränderung der Verbraucher . – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Dezember 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und be- stimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2015 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Republik Kosovo über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 24. September 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ru- anda über den Luftverkehr – Integrationsgesetz – Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutz- rechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundes- tag nach mehr als einem Jahr seit der Einbringung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung den Be- schluss zum Gesetz zur Änderung wasser- und na- turschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie gefasst hat . 2 . Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bun- destag in einigen wesentlichen Punkten der Stel- lungnahme des Bundesrates (BR-Drs . 143/15 – Beschluss –) aus dem letzten Jahr gefolgt ist . Insbesondere wurden die Streichung der 3 000-Me- ter-Grenze, die Ausweitung der Gebiete, in denen jegliches Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen insbesondere unter Ein- satz von umwelttoxischen Substanzen verboten ist, die Ausweitung des Verbotes auch auf Fracking zur Erdölgewinnung sowie die veränderte Rolle der Ex- pertenkommission aus den Forderungen des Bun- desrates übernommen . Er begrüßt ebenfalls in diesem Zusammenhang, dass zukünftig „unkonventionelles Fracking“ nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Landesregierung möglich ist . – Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest, dass von Bergschä- den betroffene Anwohner im Bereich der Tage- baue zur Braunkohlegewinnung, die insbesondere durch großflächige Grundwasserabsenkungen und auch durch tagebauinduzierte Erderschütterungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Ta- gesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, beim Nachweis einer bergbaubetrieblichen Ursache eines Schadens aufgrund der oftmals kom- plexen Sachverhalte häufig an nicht überwindbare Grenzen stoßen . Daher ist es erforderlich, die Berg- schadensvermutung gemäß § 120 Bundesberggesetz (Beweislastumkehr) auch auf diese bergbaulichen Tätigkeiten anzuwenden . 2 . Der Bundesrat bittet, die Bergschadensvermutung gemäß § 120 Bundesberggesetz (Beweislastum- kehr) auf Braunkohletagebaubetriebe, die insbeson- dere durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen schadenswirksame Bodenbe- wegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, zu erweitern . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18685 (A) (C) (B) (D) 3 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, durch eine weitere Neufassung der Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (Einwirkungsbereichs- Berg- verordnung – EinwirkungsBergV) zu definieren, auf welche Bereiche an der Tagesoberfläche Braun- kohletagebaubetriebe, die insbesondere durch groß flächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütte- rungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verur- sachen können, einwirken können . Begründung: Durch den Betrieb von Braunkohletagebauen selbst treten in der Regel keine Bergschäden auf . Jedoch ist für einen sicheren Betrieb von tiefen Braunkohletagebauen eine Absenkung des Grundwasserniveaus im Bereich und Umfeld dieser übertägigen Gewinnungsbetriebe erforderlich, die in besonderen Fällen zu schadenswirk- samen Bodenbewegungen führen kann . Infolge dieser Grundwasserabsenkung treten in einem begrenzten Be- reich gleichmäßige Bodenbewegungen auf, die grund- sätzlich kaum schadensrelevant sind . Im Bereich von geologischen Anomalien (Auebereiche usw .) und hy- draulisch wirksamen Störungen im Untergrund inner- halb des Einflussbereiches der Grundwasserabsenkung ist aber ein ungleichmäßiges Setzungsverhalten und da- mit das Auftreten von zum Teil erheblichen Bergschä- den möglich . Zudem führen in Einzelfällen die enor- men Massenumlagerungen im Braunkohlentagebau zu Spannungsumlagerungen im Untergrund, die ihrerseits Erderschütterungen an der Erdoberfläche verursachen. Die Bundesregierung selbst hat schon in Ihrer Unter- richtung des Deutschen Bundestages (BT-Drucksa- che 18/4952) den Buchstabe a zugrunde liegenden bergtechnischen Sachverhalt bestätigt (Gegenäußerung zu a) aa) aaa) der Nummer 4 der Stellungnahme des Bundesrates vom 08 .05 .2015) . Bedauerlicherweise ist sie jedoch einer praktikablen Lösung bislang nicht nä- hergetreten . – Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien – Gesetz zu Weiterentwicklung des Strommarktes (Stromarktgesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat bekräftigt, dass ein zukunftsfähiges Strommarktdesign ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende ist . 2 . Aus Sicht des Bundesrates hat es sich bewährt, die Länder frühzeitig in den Reformprozess zur Opti- mierung des Strommarktdesigns einzubinden . Der Bundesrat sieht daher die hohe Zahl an Verord- nungsermächtigungen im Strommarktgesetz, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, mit Sorge und erwartet, dass die Bundesregierung die erforderliche umfassende Beteiligung der Länder auch zukünftig und bei Erlass der Verordnungen si- cherstellt . 3 . Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Strommarktgesetz die Bedeutung der Fle- xibilität für ein auf die Nutzung erneuerbarer Ener- gien ausgerichtetes Stromversorgungssystem be- tont . Ein wichtiger Baustein für die Stärkung der Flexibilität ist die Absenkung des konventionellen must-runs . Der konventionelle must-run bindet zu- dem in nicht unerheblichem Maße die vorhandenen, knappen Netzkapazitäten und trägt so dazu bei, dass Netzbetreiber in zunehmendem Maße die Option für Einspeisemanagementmaßnahmen nutzen müssen . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Maßnahmen stets Möglichkei- ten zur Absenkung des konventionellen must-runs zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen . 4 . Der Bundesrat bekräftigt die zentrale Bedeutung von Speichern in einem auf erneuerbaren Energien ausgerichteten Stromversorgungssystem und bedau- ert, dass die sich mit dem Strommarktgesetz bieten- den Chancen zur umfassenden Stärkung der Rolle der Speicher weitgehend ungenutzt bleiben . Der Bundesrat verweist diesbezüglich auch auf seinen Beschluss vom 18 . Dezember 2015 (BR-Drucksa- che 542/15 – Beschluss –) . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die wirtschaftliche Situation und die aus energiepolitischer Sicht erforderliche Ent- wicklung von Speichern weiterhin und kontinuier- lich zu evaluieren und den hieraus sich ergebenden Handlungsbedarf unter Einbindung der Länder un- verzüglich umzusetzen . Zudem sollten die Potenzia- le eines netzdienlichen Einsatzes von Speichern und unter anderem Pumpspeicheranlagen durch eine zeitnahe Neuregelung der entsprechenden gesetzli- chen Regelungen erschlossen werden . – Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisen- bahnbereich Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat fordert die Bundesregie- rung auf sicherzustellen, dass die in § 2 Absatz 9 Ei- senbahnregulierungsgesetz vorgesehene Ausnahme- regelung für Betreiber der Schienenwege von den Vorgaben des § 37 nur im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern und Aufgabenträgern erfolgen kann . 2 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf si- cherzustellen, dass die im neuen Eisenbahnregu- lierungsgesetz (insbesondere §§ 36 und 37) vor- gesehenen Regelungen zur Höhe der Stations- und Trassenpreise nicht zu negativen Auswirkungen auf den Schienengüter- und den Schienenpersonenfern- verkehr führen . Mit Blick auf den Schienenperso- nenfernverkehr darf die Wachstumsstrategie der DB AG, die bis zum Jahr 2030 die Wiederanbindung der Fläche an den IC- und ICE-Verkehr vorsieht, nicht in Frage gestellt werden . Zudem hat der Bundesrat hat in seiner 947 . Sitzung am 8 . Juli 2016 gemäß Artikel 94 Absatz 1 des Grund- gesetzes in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618686 (A) (C) (B) (D) das Bundesverfassungsgericht Frau Prof . Dr . Christine Langenfeld als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrich- ter Prof . Herbert Landau in den Zweiten Senat des Bun- desverfassungsgerichts gewählt . Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/3898 Nr . A .7 Ratsdokument 14476/14 Innenausschuss Drucksache 18/7286 Nr . A .5 Ratsdokument 14910/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .6 Ratsdokument 15208/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .7 Ratsdokument 15210/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .5 Ratsdokument 5240/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .4 Ratsdokument 5615/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .7 Ratsdokument 6056/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .3 Ratsdokument 6798/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .7 Ratsdokument 7331/16 Drucksache 18/8293 Nr . A .2 Ratsdokument 7180/16 Finanzausschuss Drucksache 18/4749 Nr . A .28 Ratsdokument 7374/15 Drucksache 18/5004 Nr . A .9 Ratsdokument 7759/15 Drucksache 18/5004 Nr . A .10 Ratsdokument 7784/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .6 Ratsdokument 11469/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .7 Ratsdokument 11471/15 Drucksache 18/7733 Nr . A .10 Ratsdokument 5638/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .11 Ratsdokument 5639/16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit Drucksache 18/8668 Nr . A .22 ERH 3/2016 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/5982 Nr . A .49 Ratsdokument 11194/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .12 Ratsdokument 11538/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .13 Ratsdokument 11667/15 Drucksache 18/8140 Nr . A .22 EP P8_TA-PROV(2016)0066 Drucksache 18/8470 Nr . A .24 EP P8_TA-PROV(2016)0128 Drucksache 18/8470 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2016)0129 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 188. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Schlussrunde Haushaltsgesetz 2017 Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur Epl 16 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christian Hirte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten

    Damen und Herren! Ich darf ganz herzlich auch die Be-
    sucher auf der Tribüne begrüßen, vor allem die kleine
    Delegation aus Tiefenort .


    (Beifall)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man die De-
    batten dieser Woche, die Überschriften in den Gazetten
    verfolgt, dann könnte man den Eindruck gewinnen, dass
    in dieser Haushaltswoche die Hauptthemen die Wahl in
    Mecklenburg-Vorpommern oder die Flüchtlingskrise sei-
    en . Man konnte hören, wie verheerend die letzten zwölf
    Monate waren und was alles mit der Flüchtlingskrise zer-
    brochen sei: das Vertrauen der Menschen zur Politik, die
    guten Sitten der Gesellschaft, das respektvolle Miteinan-
    der . Es ist fast zum Sport geworden, unsere Gesellschaft
    und auch die Politik in ein schlechtes Licht zu rücken .
    Deswegen will ich die Gelegenheit nutzen, an dieser
    Stelle ganz klar zu sagen: Auch die letzten zwölf Mona-
    te waren gute zwölf Monate für Deutschland, jedenfalls,
    wenn man zugrunde legt, was vielleicht das Wichtigste
    ist, nämlich der Wohlstand und die soziale Sicherheit der
    Bürger in unserem Land . Es geht der Wirtschaft und den
    Bürgern in diesem Jahr besser als im letzten Jahr . Genau
    das schlägt sich natürlich auch im Haushalt nieder, den
    wir heute in erster Lesung beraten .

    Kollege Haase hat schon darauf hingewiesen: Wir ha-
    ben erneut eine schwarze Null, einen ausgeglichen Haus-
    halt . Wir sind in der Lage, zu investieren – mehr als in
    den vergangenen Jahren . Liebe Kolleginnen und Kolle-

    gen, ich denke, wir können stolz darauf sein, dass wir das
    gemeinsam in dieser Weise erreicht haben .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg . Swen Schulz [Spandau] [SPD])


    Ich denke, wir können froh und stolz sein, dass wir die
    großen Herausforderungen, vor denen wir aktuell ste-
    hen, angesichts der robusten Haushaltssituation meistern
    können, dass wir eben nicht zusätzlich noch Massenar-
    beitslosigkeit oder eine überspannte Haushaltssituation –
    Steuerausfälle und Ähnliches – haben . Ich jedenfalls bin
    auch froh und glücklich, dass sich die harte Arbeit der
    Menschen und eben auch der Politik in den letzten Jahren
    auszahlt und wir heute wieder Spielräume haben, wie wir
    sie in den vergangenen Jahren nicht hatten . Wir müssen
    Schwerpunkte setzen, aber wir können das eben auch .

    Bei aller Mühsal, die manchmal die Arbeit auch inner-
    halb der Koalition mit sich bringt, muss man doch sagen,
    dass wir das, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum gro-
    ßen Teil gemeinsam erreicht haben . Wenn wir heute den
    Etat für Bau, Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    beraten, sehen wir, dass wir einen deutlichen Aufwuchs
    haben – so wie im Übrigen in allen anderen Etats auch .
    Das ist ein Zeichen der Stärke unseres Landes und auch
    unserer Gesellschaft .

    Ja, das Wahlergebnis in Mecklenburg-Vorpommern
    hat auch mich betrübt . Aber die meisten Wähler, die sich
    der AfD zuwendeten, taten das nicht in Ansehung des
    Wahlprogramms – das haben die meisten wahrscheinlich
    gar nicht gelesen –, sondern eher aus dem unterschwel-
    ligen Gefühl heraus, gegen die Globalisierung und die
    Flüchtlingsfolgen ein Zeichen setzen zu wollen . Sie
    wollen nicht akzeptieren, dass Staaten und Völker weit-
    gehend macht- und wehrlos den unsichtbaren Mächten
    der Globalisierung ausgeliefert zu sein scheinen, die ih-
    nen, gleichsam als Preis für billige chinesische Handys,
    Flüchtlingsströme aus allen Armuts- und Kriegsgebieten
    der Welt bis vor die Haustür spülen .

    Die ganze Debatte um die Flüchtlingskrise führt dazu,
    dass die wahre Brisanz vielen unklar bleibt . Wenn es
    um Flüchtlinge geht, denken die meisten an Krieg und
    Terror . Doch weit mehr Menschen werden von Dürren,
    Fluten oder Stürmen vertrieben . Auch wenn es in letz-
    ter Zeit schon fast verzweifelt klingen mag, dass man
    Fluchtursachen bekämpfen müsse – nichtsdestotrotz ist
    es die Wahrheit . Es die einzige Möglichkeit, die hässli-
    chen Begleiterscheinungen der Globalisierung und auch
    des Klimawandels anzugehen . „Bekämpfung der Flucht-
    ursachen und Stabilisierung der Nachbarländer“ war
    übrigens der erste Punkt des von unserer gemeinsamen
    Koalition verabschiedeten Flüchtlingspaketes .

    Was einleuchtend klingt, ist in der Realität häufig
    mühsam und auch schwierig umzusetzen . Das Auswärti-
    ge Amt und auch das Bundesministerium für wirtschaft-
    liche Zusammenarbeit und Entwicklung arbeiten schon
    lange hart an dem Flüchtlingsthema, häufig, ohne dafür
    in der Öffentlichkeit besonderen Applaus bekommen zu
    haben . Dass es seit vielen Jahren auch eine „Internationa-
    le Klimaschutzinitiative“ des BMUB gibt, werden wahr-
    scheinlich nur ganz wenige Eingeweihte wissen . Aber
    auch sie leistet einen ganz wichtigen strategischen Bei-

    Michael Groß






    (A) (C)



    (B) (D)


    trag dazu, Flüchtlingsströme zu vermeiden und gezielt an
    deren Ursachen anzusetzen .

    Mit der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung
    werden Projekte unterstützt, die helfen sollen, den glo-
    balen Treibhauseffekt zu begrenzen und Menschen dazu
    zu befähigen, mit den Folgen des Klimawandels besser
    zurechtzukommen . Zwar gab es Wetterextreme zu allen
    Zeiten, doch sind sich die Forscher weitgehend einig,
    dass die Erderwärmung Hitzerekorde, lange Dürren,
    heftige Regenfälle und Stürme häufiger werden lässt. Im
    Schnitt der vergangenen acht Jahre vertrieben Naturka-
    tastrophen mehr als 20 Millionen Menschen jährlich aus
    ihrer Heimat . Allein 2015 traf es 19,2 Millionen Men-
    schen weltweit. Vor Krieg und Gewalt flohen im letzten
    Jahr circa 8,6 Millionen Menschen . Ich denke, allein die-
    se Zahlen sprechen schon für sich . Die erneute Erhöhung
    der Mittel für die Internationale Klimaschutzinitiative


    (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Die sind ja nicht erhöht! Das ist ja das Problem! Sie führen richtig aus, dass die erhöht werden müssen, aber sie sind nicht erhöht! Eine Verschiebung im Haushalt!)


    im Haushalt der BMUB beträgt knapp 50 Millionen
    Euro; ich glaube, das tut auch not .

    Selbstverständlich werden wir in Deutschland un-
    seren internationalen Verpflichtungen, die wir auch in
    der Klimaschutzkonferenz in Paris eingegangen sind,
    nachkommen . Wie auch in den vergangenen Jahren und
    Jahrzehnten werden wir in Deutschland weiterhin unse-
    rer Führungsrolle und Verantwortung im internationalen
    Klimaschutz nachkommen . Gut, dass jetzt auch Länder
    wie China und die USA auf diesem gemeinsamen Weg
    mit unterwegs sind und gerade in der vergangenen Wo-
    che das Klimaschutzabkommen von Paris ratifiziert ha-
    ben . Ich denke, das ist ein gutes Zeichen .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Dass wir die Investitionen in den nächsten Jahren
    weiter verstärken müssen, daran kann kein Zweifel be-
    stehen . Wir müssen dafür aber auch mehr privates Ka-
    pital mobilisieren. Der von der IKI finanzierte globa-
    le Klimaschutzfonds ist zum Beispiel ein Mittel dafür .
    Der Fonds fördert vorrangig Geschäftsbanken und auch
    Nichtbanken-Finanzinstitute wie Leasinggesellschaften
    in den Zielländern . Deren Aufgabe ist es, Investitionen
    für kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatleute
    in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energi-
    en und Maßnahmen zur Treibhausgasvermeidung zu er-
    möglichen . Hier handelt es sich um einen revolvieren-
    den Fonds, dessen Kapital durch die Kreditrückzahlung
    wieder aufgestockt wird . Solchen zusätzlichen Finan-
    zierungsinstrumenten sollte mehr Beachtung geschenkt
    werden, da sie eine sich selbst tragende Finanzierungs-
    struktur beinhalten und das öffentliche Kapital als Risi-
    kopuffer für private Investitionen dienen kann .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg . Swen Schulz [Spandau] [SPD])


    Was den nationalen Klimaschutz betrifft, sind wir gut
    aufgestellt . Die Nationale Klimaschutzinitiative leistet

    einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen
    Ziele . Sie fördert und initiiert Projekte, die zur Senkung
    der Treibhausgasemissionen beitragen . Innovative Kon-
    zepte werden erprobt, weiterentwickelt und in die Breite
    getragen . Ebenso werden innovative Modellprojekte für
    den Klimaschutz vorangebracht . Die Bundesregierung
    hat sich – es ist schon angesprochen worden – das Ziel
    gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis
    95 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu senken . Da-
    für sind in der Tat gewaltige Anstrengungen notwendig,
    bei denen jeder Sektor, ganz gleich, ob Industrie, Verkehr
    oder auch Privathaushalte, seinen Anteil erbringen muss .

    Über den Weg dahin kann man natürlich trefflich strei-
    ten; auch das ist heute schon deutlich geworden . Meine
    Fraktion ist der festen Überzeugung, dass in einer sozi-
    alen Marktwirtschaft auch und gerade der Markt beson-
    ders berücksichtigt werden muss und man sich nicht al-
    lein auf das Ordnungsrecht berufen kann . Dass man sich
    zum Teil auf das Ordnungsrecht beruft, ohne die Chancen
    von sozialer Marktwirtschaft mit den Klimaschutzzielen
    in Einklang bringen zu wollen, halten wir für hochpro-
    blematisch .

    In der Gesamtstrategie müssen wir also darauf achten,
    Markt, Innovation und Wettbewerb in den Blick zu neh-
    men . Wer, wie im BMUB erfolgt, quasi einen Blick in die
    Glaskugel werfen will, um zu schauen, wie im Jahr 2050
    vernünftige technologische Möglichkeiten aussehen
    könnten, der verkennt, glaube ich, dass die technologi-
    schen Fortschritte erstens sehr viel schneller sind, als wir
    alle das erwarten, und zweitens in einer Weise erfolgen,
    wie wir sie aus heutiger Sicht überhaupt nicht abschätzen
    können . Bill Gates hat sicherlich vor 20 Jahren überhaupt
    nicht erwartet und abschätzen können, wie sich zum Bei-
    spiel das Internet bis heute entwickelt . Trotzdem „zim-
    mert“ das BMUB schon jetzt eine Zukunftsvision für das
    Jahr 2050 . Ich glaube, das ist problematisch .

    Sehr geehrte Frau Ministerin, so wie es der Kollege
    Groß gerade schon in einem anderen Bereich angespro-
    chen hat, gilt auch hier: Bleiben Sie technologieoffen!
    Wir haben uns auf Ziele verständigt, aber wir müssen
    technologisch offen bleiben, wie wir diese Ziele errei-
    chen können .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Dazu wollen wir als Union gern unseren Beitrag leisten .

    Ich freue mich auf die kommenden Haushaltsberatun-
    gen und auf die weiteren guten Ergebnisse, die wir ganz
    sicher erzielen können .

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg . Swen Schulz [Spandau] [SPD])




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Weitere Wortmeldungen zu diesem Einzelplan liegen

mir nicht vor .

Wir kommen zur Schlussrunde. Um das tun zu kön-
nen, bitte ich diejenigen, die uns jetzt verlassen müssen,
dies zügig zu tun, und diejenigen, die zu uns kommen,
sich in den Fraktionen entsprechend einzuordnen . Das

Christian Hirte






(A) (C)



(B) (D)


Wort hat der Kollege Eckhardt Rehberg für die CDU/
CSU-Fraktion .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eckhardt Rehberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    Das Fazit dieser Beratungswoche ist, dass viele etwas zu
    den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern zu sagen ge-
    habt haben, ohne im Wahlkampf gewesen zu sein .


    (Dr . Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Nicht alle! Nicht alle! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also ich war dort! Ich war oft dort!)


    Ich rate manchem der Rednerinnen und Redner – die im
    Landtag vertretenen Parteien haben insgesamt 18 Pro-
    zentpunkte verloren –, sich mit etwas mehr Demut das
    Wahlergebnis, auch das eigene Wahlergebnis anzugu-
    cken und nicht mit dem Finger immer auf den anderen zu
    zeigen; denn wenn man mit einem Finger auf die anderen
    zeigt, dann zeigen drei Finger auf einen selbst zurück .


    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will ein zweites
    Fazit ziehen, und dafür bin ich als Sprecher der CDU/
    CSU-Fraktion im Haushaltsausschuss dankbar . Ich kann
    Johannes Kahrs nur beipflichten, wenn er sagt, dass wir
    uns bemühen werden – aber wir werden uns nicht nur be-
    mühen; ich gehe fest davon aus –, in einer vernünftigen
    Art und Weise diesen Haushalt Mitte November in der
    Bereinigungssitzung zu verabschieden . Ich hoffe, dass
    danach nicht der Wahlkampf beginnt, sondern dass wir
    auch im ersten Halbjahr 2017 konstruktiv zusammen-
    arbeiten werden . An der Union soll es jedenfalls nicht
    liegen .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: War das jetzt ein Angebot?)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Haushaltsbe-
    ratungen wurde immer wieder vom Fetisch der schwarzen
    Null gesprochen, davon, dass Schäuble das Land kaputt-
    spart . Lassen Sie uns die letzten Jahre Revue passieren .
    Deutschland hat die Finanzkrise 2008/2009 und die Pro-
    bleme im Euro-Raum überstanden . Es ist innerhalb von
    nur vier Haushaltsjahren gelungen, die Neuverschuldung
    von 86 Milliarden Euro im Jahr 2010 bis 2014 auf null
    zu senken, und dies übrigens ohne Steuererhöhung . Das
    ist für mich kein Selbstzweck, das ist kein Fetisch, son-
    dern – ich habe zwei Kinder und zwei Enkel – das ist für
    mich Generationengerechtigkeit .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Es muss in Deutschland Schluss sein, dass die jetzigen
    Politiker auf Kosten der nachfolgenden Generationen
    Politik machen .

    Ich will den SPD-Parteivorsitzenden und Vizekanzler
    zitieren; ich weiß nur nicht immer, in welcher Funktion
    er gerade spricht .


    (Christine Lambrecht [SPD]: Er ist immer gut!)


    – Das hat nichts mit gut zu tun, das hat etwas mit Verläss-
    lichkeit zu tun, Frau Kollegin .


    (Christine Lambrecht [SPD]: Das kommt auf das Gleiche raus!)


    Er hat gesagt:

    Man sollte solche Entlastungen nicht vor Wahlen
    ankündigen, sondern nach Möglichkeit vor Wahlen
    machen .

    Das Angebot der Union, des Bundesfinanzministeriums,
    wird in den nächsten Wochen auf dem Tisch liegen:
    Steuerentlastungen für Familien – Stichwort Kinderfrei-
    betrag, Grundfreibetrag –, Abbau der kalten Progression
    mit einer gesamten Jahreswirkung von über 6 Milliarden
    Euro . Ich bin hoch gespannt, wie die Bundestagsfraktion
    der SPD darauf reagiert, insbesondere, wie die SPD-ge-
    führten Länder darauf reagieren; denn aufgrund der Steu-
    erverteilung kommen bei einer Entlastung um gut 6 Mil-
    liarden Euro knapp 3 Milliarden Euro auf den Bund und
    der Rest auf Länder und Gemeinden zu . Wir werden die
    Probe aufs Exempel machen . Ich kann meinem Kollegen
    Kahrs nur beipflichten, der in seiner Rede am Dienstag
    gesagt hat: Wir werden vor den Wahlen Vorschläge auf
    den Tisch legen, dann schauen wir einmal, ob wir das
    gemeinsam für Familien, für niedrige und mittlere Ein-
    kommen durchkriegen .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Kollege Kindler, Sie haben den vorliegenden Haushalt
    einen Haushalt der verpassten Chancen genannt .


    (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)


    Wir haben noch nie so viel in Infrastruktur investiert .
    Norbert Brackmann hat heute Morgen zu Recht gesagt:
    Wir müssen über Infrastruktur reden . In den Breitband-
    ausbau werden 4 Milliarden Euro investiert . Liebe Kol-
    leginnen und Kollegen, ich bin besonders froh, dass das
    Breitbandprogramm für die ländlichen Räume ausgelegt
    ist . Es ist nicht für Hamburg oder München ausgelegt,
    sondern für die Regionen, in denen wir eine Wirtschaft-
    lichkeitslücke haben . Dieses Thema ist auch für Meck-
    lenburg-Vorpommern ein Thema . Ich bin fest davon
    überzeugt, dass die jungen Leute, wenn sie wissen: „Hier
    habe ich einen Internetanschluss, der mit dem in Bal-
    lungsräumen konkurrenzfähig ist“, eher vor Ort bleiben,
    ihre Zukunft im ländlichen Raum sehen und nicht weg-
    ziehen. Ich finde, das Thema Breitbandausbau ist ein Zu-
    kunftsthema für uns alle .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Ulrich Freese [SPD]: Das gilt nicht nur für Bayern! Sagen Sie das mal dem Dobrindt!)


    – Lieber Herr Kollege Freese, ich bin ein bisschen
    selbstbewusst . Mecklenburg-Vorpommern hat von den
    1,3 Milliarden Euro 700 Millionen Euro in den ersten

    Vizepräsidentin Petra Pau






    (A) (C)



    (B) (D)


    beiden Calls bekommen, und zwar aus zwei wesentli-
    chen Gründen: erstens, weil die Kommunen, die Land-
    kreise fit waren, und zweitens, weil sich der für Verkehr
    und Infrastruktur zuständige Minister Pegel von der SPD
    nicht ganz dumm angestellt hat . Thomas Jarzombek hat
    es gesagt: Mit 15 Vollzeitstellen kümmert man sich in
    Mecklenburg-Vorpommern um dieses Thema. Ich finde,
    die Länder, die überhaupt noch keine Förderanträge ge-
    stellt haben, sollten sich erst einmal so aufstellen, dass
    sie in der Lage sind, Förderanträge zu stellen – ich meine
    nicht dich persönlich, Uli – und hier keine Neid- oder
    Missgunstdebatte führen .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Zur Verkehrsinfrastruktur . Wir werden im Bereich
    Straße irgendwann nur noch ganz wenige Neubaupro-
    jekte haben. Im Bereich Wasserstraße fließt das Geld
    insbesondere aufgrund der Klagen bezüglich Elbe und
    Weser nicht im notwendigen Maße ab . Deswegen müs-
    sen wir, glaube ich, eine Debatte darüber führen – ich
    will das gleich an einem Beispiel deutlich machen –, wie
    es uns gelingen kann, schneller Baurecht zu schaffen .
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich konnte im Wahl-
    kampf keinem erklären, warum bei der Brücke über die
    Müritz – Autobahn Berlin–Rostock, A 19 – eine Bauver-
    zögerung von 18 Monaten eingetreten ist und man fast
    1 Million Euro in die Hand nehmen musste, damit sieben
    Fledermausarten umziehen konnten . Das kann ich kei-
    nem erklären . Dann sagen die Leute: Rehberg, erklär uns
    das nicht, sondern ändere das; wir verstehen das nicht .
    Sven Kindler hat behauptet, dass wir bei der Brückensa-
    nierung hinterherhinken .


    (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Stimmt!)


    Ich sage eines voraus: Gerade bei den alten Bahn-
    brücken werden die Themen Denkmalschutz und Ar-
    tenschutz eine Rolle spielen, und wir werden uns wahr-
    scheinlich dafür entscheiden müssen, die Brücken nicht
    zu sanieren, sondern Ersatzneubauten zu schaffen – auf-
    grund des Arten- und Denkmalschutzes . – So sieht es in
    dieser Republik aus . Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    wir sollten wirklich einmal darüber nachdenken, ob das
    an dieser Stelle so weitergehen kann .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Es hat sich gelohnt, in Bildung und Forschung zu
    investieren . Wir sind auf Platz 4 von 140 Ländern, was
    den Forschungsindikator betrifft . Wir haben mittlerweile
    doppelt so viele Patente pro 1 Million Einwohner wie die
    USA . Deswegen ist das wirklich gut angelegtes Geld .

    Einige Aussagen zogen sich wie ein roter Faden durch
    diese Haushaltswoche: Der Bund muss mehr für Kitas
    tun; der Bund muss mehr für Schulen tun; der Bund muss
    mehr für Hochschulen tun . Wir entlasten Länder und
    Kommunen in dieser Legislaturperiode mit ungebunde-
    nen Mitteln in Höhe von 35 Milliarden Euro . Wenn ich
    die Mittel für die Grundsicherung im Alter dazuzähle,
    bin ich bei einer Entlastung von 60 Milliarden Euro .

    Angesichts dessen ist doch die Frage zu stellen: Wa-
    rum werden die Mittel, die zum Beispiel durch die Ent-

    lastung beim BAföG frei werden, nicht für ein Schul-
    sanierungsprogramm genutzt? Es sind auch Fragen im
    Zusammenhang mit dem Investitionsprogramm zur Kin-
    derbetreuungsfinanzierung – 2013/14 – zu stellen, für das
    der Bund 580 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat;
    denn laut Zahlen des Bundesfamilienministeriums haben
    einige Länder gar nichts investiert, und von den 2 Mil-
    liarden Euro, die von Ländern, Kommunen und freien
    Trägern investiert wurden, hat allein der Freistaat Bayern
    die Hälfte aufgebracht, also 1 Milliarde Euro . Wenn ich
    die Investitionen Hessens hinzuzähle, muss ich feststel-
    len, dass diese beiden großen, unionsgeführten Länder
    60 Prozent der 2 Milliarden Euro, die insgesamt investiert
    worden sind, investiert haben. Ich finde es nicht redlich,
    dass Länder wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpom-
    mern oder Sachsen-Anhalt überhaupt keine Landesmittel
    bereitgestellt haben .

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Absprache war:
    ein Drittel Bund, ein Drittel Land, ein Drittel Sonstige .
    Ich finde, so können wir nicht miteinander umgehen. Es
    kann auch nicht sein, dass von den Mitteln des jetzigen
    Programms, das schon seit Beginn des Jahres 2015 läuft,
    gerade einmal 8,6 Prozent abgeflossen sind. Ich finde,
    wenn der Bund Mittel zur Verfügung stellt, dann müssen
    sie auch entsprechend den politischen Absprachen und
    den Verträgen von den Ländern und Kommunen abge-
    rufen werden .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Kollege Kindler hat hier eine Verdopplung oder Ver-
    dreifachung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau
    gefordert .


    (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu Recht!)


    Wir gaben im letzten Jahr 518 Millionen Euro Bundes-
    mittel für den sozialen Wohnungsbau aus . Davon hätte
    man ungefähr 16 000, 17 000 Sozialwohnungen finanzie-
    ren können . Die politische Absprache war, dass die Län-
    der ebenfalls 518 Millionen Euro dazugeben . Damit hät-
    te man 30 000 bis 35 000 neue Sozialwohnungen bauen
    können . Die Gesamtheit der Länder hat aber nicht einmal
    15 000 neue Sozialwohnungen gebaut .

    Wenn ich mir die Situation im Land Berlin, das in den
    letzten zehn Jahren 330 Millionen Euro Bundesmittel
    bekommen hat, ansehe, stelle ich fest: Wenn die politi-
    schen Absprachen eingehalten worden wären, hätte man
    660 Millionen Euro zur Verfügung gehabt . Davon hätte
    man rund 120 000 neue Sozialwohnungen bauen können .
    Das Land Berlin hat aber acht Jahre lang überhaupt keine
    neuen Sozialwohnungen gebaut, unter Rot-Rot nicht eine
    einzige . Erst in den letzten beiden Jahren wurden jeweils
    1 000 neue Sozialwohnungen gebaut . Aber dann stellt
    man sich hin, schimpft auf den Bund und auf die hohen
    Mieten . Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer in zehn
    Jahren nur 2 000 neue Sozialwohnungen gebaut hat, in
    der gleichen Zeit aber unter Rot-Rot Zehntausende Woh-
    nungen privatisiert hat, der muss sich fragen, ob das an
    dieser Stelle redliche Politik ist .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Eckhardt Rehberg






    (A) (C)



    (B) (D)


    Noch eine Bemerkung . Berücksichtigt man die
    1 Milliarde Euro aus den Entflechtungsmitteln und die
    0,5 Milliarden Euro, die wir für das nächste Jahr noch
    oben draufpacken, müssten in Deutschland normaler-
    weise 3 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungs-
    bau zur Verfügung stehen . Das ist genug Geld für rund
    100 000 neue Sozialwohnungen . Da braucht man nicht
    über die Mietpreisbremse oder andere Dinge zu debattie-
    ren . Zuerst einmal muss dieses Geld eingesetzt werden,
    das der Bund zur Verfügung stellt und das die Länder ge-
    mäß den politischen Absprachen kofinanzieren müssten.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, man
    kann ja, wie der Kollege Oppermann,


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ja, kann man!)


    das Verhalten des Bundes beim Dragoner-Areal kriti-
    sieren . Nur, dann muss man sich, glaube ich, auch gut
    informieren und einmal schauen, was die BIM, die Ber-
    liner Immobilienmanagement GmbH, als 100-prozenti-
    ge Tochter des Landes Berlin an dieser Stelle macht . Es
    geht um zwei Grundstücke in der Hedwig-Dohm-Straße
    in Berlin-Schöneberg und um ein Grundstück in Ber-
    lin-Lichtenberg, insgesamt um gut 32 000 Quadratmeter .
    Ich zitiere:

    . . . BIM . . . führt . . . bedingungsfreie Bieterverfahren
    durch .

    Weiter:

    . . . zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Grün-
    den das Verfahren zu ändern oder zu beenden .

    Es gibt sogar, obwohl dort gemeinnützige Träger Mieter
    sind, den Hinweis: Ein Teil der Verträge kann jährlich,
    ein anderer Teil kann mit einer Zwei- bzw . Dreimonats-
    frist gekündigt werden . Beim Dragoner-Areal war der
    Bieter verpflichtet, die bestehenden Mietverträge fort-
    zuführen, und es wurden Auflagen zum sozialen Woh-
    nungsbau gemacht .

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Spiel mache
    jedenfalls ich, machen wir von der Union nicht mit . Der
    Bund wird aufgefordert, möglichst kostenlos Grundstü-
    cke für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu
    stellen . Gleichzeitig möchte das Land Berlin im Bieter-
    verfahren Höchstpreise erzielen bzw . die Grundstücke zu
    Höchstpreisen verkaufen . Dann werden aber keine neuen
    Sozialwohnungen gebaut, und es wird debattiert, dass die
    Mieten und die Preise für Baugrundstücke zu hoch sind .
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, das ist unred-
    liche Politik . Das passt nicht zueinander .

    Herzlichen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU)