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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/188 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 188. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. September 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus- haltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) Drucksache 18/9200 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 A b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020 Drucksache 18/9201 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 B Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digita- le Infrastruktur Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 C Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18623 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18624 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18626 A Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18627 D Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18629 C Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18630 C Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18633 A Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18633 D Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 A Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 C Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18637 D Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18639 B Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18640 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 18642 C Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18644 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18646 A Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . . 18647 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18649 A Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 18650 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18652 A Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18653 C Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18654 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18656 A Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18657 A Schlussrunde: Haushaltsgesetz 2017 Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18659 A Dr . Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 18661 C Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 18662 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18664 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18665 A Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18665 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016II Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 18667 B Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18670 C Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 18671 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18672 D Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 18674 C Thomas Jurk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18676 A Kerstin Radomski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18678 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18679 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18681 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18682 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18619 188. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. September 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
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    Kerstin Radomski (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18681 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Annen, Niels SPD 09 .09 .2016 Bartke, Dr . Matthias SPD 09 .09 .2016 Beyer, Peter CDU/CSU 09 .09 .2016 Bülow, Marco SPD 09 .09 .2016 Burkert, Martin SPD 09 .09 .2016 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 09 .09 .2016 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 09 .09 .2016 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 09 .09 .2016 Erler, Dr . h . c . Gernot SPD 09 .09 .2016 Fischer (Karlsru- he-Land), Axel E . CDU/CSU 09 .09 .2016 Freitag, Dagmar SPD 09 .09 .2016 Gabriel, Sigmar SPD 09 .09 .2016 Gerster, Martin SPD 09 .09 .2016 Held, Marcus SPD 09 .09 .2016 Hellmich, Wolfgang SPD 09 .09 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 09 .09 .2016 Högl, Dr . Eva SPD 09 .09 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 09 .09 .2016 Jung, Xaver CDU/CSU 09 .09 .2016 Jüttner, Dr . Egon CDU/CSU 09 .09 .2016 Kolbe, Daniela SPD 09 .09 .2016 Krellmann, Jutta DIE LINKE 09 .09 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 09 .09 .2016 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 09 .09 .2016 Lösekrug-Möller, Gabriele SPD 09 .09 .2016 Lücking-Michel, Dr . Claudia CDU/CSU 09 .09 .2016 Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 09 .09 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Marwitz, Hans-Georg von der CDU/CSU 09 .09 .2016 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 09 .09 .2016 Neu, Dr . Alexander S . DIE LINKE 09 .09 .2016 Özoğuz, Aydan SPD 09 .09 .2016 Pilger, Detlev SPD 09 .09 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 09 .09 .2016 Rosemann, Dr . Martin SPD 09 .09 .2016 Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 09 .09 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 09 .09 .2016 Schmelzle, Heiko CDU/CSU 09 .09 .2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 09 .09 .2016 Schmidt (Ühlingen), Gabriele CDU/CSU 09 .09 .2016 Schuster (Weil am Rhein), Armin CDU/CSU 09 .09 .2016 Stadler, Svenja SPD 09 .09 .2016 Steffen, Sonja SPD 09 .09 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 09 .09 .2016 Steinbrück, Peer SPD 09 .09 .2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 09 .09 .2016 Thönnes, Franz SPD 09 .09 .2016 Vaatz, Arnold CDU/CSU 09 .09 .2016 Weinberg (Hamburg), Marcus CDU/CSU 09 .09 .2016 Weinberg, Harald DIE LINKE 09 .09 .2016 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 09 .09 .2016 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 09 .09 .2016 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 09 .09 .2016 Zimmermann, Pia DIE LINKE 09 .09 .2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618682 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 947 . Sitzung am 8 . Juli 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosen- versicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Zu Artikel 2a (§ 71 Absatz 3 und § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V) Nach Artikel 2a des Gesetzes sollen auch Änderun- gen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgenommen werden . Der Bundesrat kann die gesetzgeberische Inten- tion nachvollziehen, Folgeänderungen zu den am 1 . Ja- nuar 2016 in Kraft getretenen Rechtsvereinfachungen zur Versicherungspflicht der Beziehenden von Arbeitslosen- geld II (ALG II) in der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV) vorzunehmen . Der Bundesrat bedauert aber, dass er hierzu nur einge- schränkt beteiligt worden ist . Vor dem Hintergrund einer immer noch unzureichenden Finanzierung der GKV-Bei- träge von ALG II-Beziehern durch den Bund sowie des Anstiegs des ALG II-Bezugs durch Flüchtlinge wäre eine ausführlichere Diskussion in einem regulären Bundes- ratsverfahren geboten gewesen . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung von § 232a Absatz 1 Satz 1 Num- mer 2 SGB V transparent und zeitnah die Leistungsaus- gaben der Krankenkassen und die geleisteten Beiträge für ALG II-Bezieher zu evaluieren . Der Bundesrat bittet ferner die Bundesregierung, bei einer zunehmenden Belastung der Solidargemeinschaft der Beitragszahler der GKV durch unzureichende Bei- träge für ALG II-Bezieher in einem weiteren Gesetzge- bungsverfahren geeignete Abhilfe zu schaffen . Begründung: Seit 1 . Januar 2016 zahlt der Bund entsprechend § 232a Absatz l Satz 2 SGB V für jeden ALG II-Emp- fänger einen wegen des Wegfalls der Familienversiche- rung reduzierten Krankenkassenbeitrag in Höhe von 90,36 Euro pro Monat . Die Änderung des § 232a Ab- satz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V sieht vor, dass der Fak- tor auf Basis aktuell verfügbarer Daten des Jahres 2015 von „0,2060“ auf „0,2155“ angehoben wird . Der vom Bund zu tragende Beitrag soll damit um 4,17 Euro auf 94,53 Euro erhöht werden . An der Revisionsklausel nach § 232a Absatz 1a SGB V, wonach die Zuweisungshöhe erst im Jahr 2018 evaluiert und gegebenenfalls zum 1 . Januar 2018 ange- passt werden soll, soll festgehalten werden . Die vorgesehene Korrektur ist im bestehenden rechtli- chen Rahmen nachvollziehbar, erscheint jedoch im Ergebnis nicht ausreichend: Bis Ende 2015 erhielten die Krankenkas- sen als Zuweisung vom Bund für jeden ALG II-Empfänger und alle über ihn familienversicherten Personen noch rund 140 Euro . Den um 4,17 Euro auf 94,53 Euro angehobenen Zuweisungen des Bundes stehen noch immer wesentlich höhere Leistungsausgaben gegenüber . Die durchschnittli- chen Leistungsausgaben der GKV je Versicherten/Monat betragen laut Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt 234,49 Euro in 2015 beziehungsweise 245,49 Euro in 2016 . Es gibt daher keinen Anhalt, dass den Leistungsausgaben der Krankenkassen für ALG II-Empfänger kostendeckende Beiträge gegenüberstehen . Eine konkrete Gesetzesfolgenabschätzung der Kosten für die GKV durch die Änderung des § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V fehlt . Ferner ist eine Evaluation der Finanzwirkung in der GKV durch die seit 1 . Januar 2016 umgesetzte Rechtsänderung des GKV-Finanzstruk- tur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV- FQWG) insgesamt erforderlich . Soweit die Gesetzesbegründung auf eine finanziel- le Neutralität der mit dem GKV-FQWG eingeführten Rechtsänderungen abstellt, bezieht sich diese auf den Stand vor dem 1 . Januar 2016 . Der GKV-Spitzenverband hat bereits in der Vergangenheit auf nicht kostendecken- de Kassenbeiträge für ALG II-Empfänger hingewiesen . Gerade angesichts einer zunehmenden Zahl von Flücht- lingen, die nach Abschluss der jeweiligen Asylverfahren mit ALG II-Bezug zu Mitgliedern der GKV werden, ist nicht zu erwarten, dass die Änderung des § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V finanzneutral für die Beitrags- zahler der Solidargemeinschaft ist . – Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtvereinfachung – sowie zur Vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzan- tragspflicht – Gesetz zur Änderung des Tierische Nebenproduk- te-Beseitigungsgesetzes und des BVL-Gesetzes – Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (In- vestmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass das Gesetz eine Reihe von Steuerschlupflöchern schließt und unerwünschte Gestaltungen unterbindet, für die das Investmentsteu- errecht aufgrund seiner Komplexität besonders anfäl- lig war . Er begrüßt insbesondere, dass Gestaltungen zur Vermeidung der Dividendenbesteuerung durch Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Dividenden- stichtag – so genannte Cum/Cum-Geschäfte – durch die Einführung einer Mindesthaltefrist für die Aktien und den tatsächlichen Übergang des Kursänderungs- risikos künftig weitgehend eingegrenzt werden . 2 . Allerdings zeichnen sich bereits jetzt zu den ab 2018 in Kraft tretenden Regelungen zur Besteuerung der Anleger von Publikums-Investmentfonds notwendi- ge Folgeänderungen ab . Vor allem im Bereich des Außensteuergesetzes sind Änderungen notwendig, um inländisches Steuersubstrat im Fall des Wegzugs von Anlegern wirksam zu schützen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18683 (A) (C) (B) (D) 3 . Die Diskussion zu den Cum/Cum-Gestaltungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat erneut deutlich gemacht, dass eine ungleiche Besteuerung von laufenden Erträgen aus Kapitalgesellschaften (z . B . Dividenden) einerseits und außerordentlichen Erträgen (z . B . Veräußerungsgewinnen) anderer- seits – wie sie auch bei der derzeitigen Besteuerung von Streubesitzanteilen gegeben ist – ein Einfallstor für Steuergestaltungen ist . Nationale Regelungen, um diesen Umgehungen Einhalt zu gebieten, sind wichtig und müssen unverzüglich weiterentwickelt werden . 4 . Der Bundesrat bittet darüber hinaus zu prüfen, in- wieweit langfristig ein international abgestimmter Lösungsansatz zielführend sein könnte, bei dem die Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsge- winnen einheitlichen Prinzipien folgt . Denn dann wären Umgehungen der regelmäßig dem Sitzstaat zustehenden Quellensteuerrechte auf Dividenden wirksam und endgültig ausgeschlossen . 5 . Die konkrete Ausgestaltung des § 36a des Einkom- mensteuergesetzes lässt weiterhin Spielraum für eine Umgehung der Dividendenbesteuerung . Insbe- sondere die Fälle, in denen das Tragen des Mindest- wertänderungsrisikos maßgebend ist, erscheinen in der Praxis schwer umsetzbar . Es ist nicht klar, wie die Berechnung des geforderten prozentualen Wert- änderungsrisikos erfolgen kann . Daher sieht der Bundesrat die nun beschlossene Regelung als ersten Schritt, der in einem weiteren Gesetzgebungsver- fahren nachgebessert werden muss . 6 . Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Cum/ Cum-Gestaltungen noch zielgenauer unterbunden werden müssen . Aus Sicht des Bundesrates sollte deshalb in einem der nächsten steuerlichen Gesetz- gebungsvorhaben eine mit Dividenden gleichge- stellte Besteuerung von Kompensationszahlungen aus Wertpapierdarlehen und Wertpapierpensions- geschäften eingeführt werden, um Cum/Cum-Ge- schäften mittels einer Wertpapierleihe endgültig die Grundlage entziehen . 7 . Aus Sicht des Bundesrates ist auch die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzantei- len notwendig, um die gegenwärtig unterschied- liche Behandlung von Streubesitzdividenden und Veräußerungsgewinnen und damit einhergehendes Gestaltungspotenzial zu beseitigen . Daher bedauert der Bundesrat, dass keine entsprechende Regelung Aufnahme in das Gesetz zur Reform der Invest- mentbesteuerung gefunden hat . 8 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine verfassungsfeste, gegenüber Gestaltungen ro- buste und – in Abstimmung mit der EU-Kommis- sion – unter Beihilfegesichtspunkten unbedenkliche Neuregelung vorzulegen, die sicherstellt, dass für die Bereitstellung von Wagniskapital und die Finan- zierung junger innovativer Unternehmen keine neue Belastung entsteht . – Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus – Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts – Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter im- missionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschrif- ten – Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung – Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Änderung berg-, umweltschadens- und wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Off- shore-Erdöl- und –Erdgasaktivitäten – Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat nimmt das vorliegende Gesetz zur Kenntnis . Er bedauert, dass sowohl die Bundes- regierung in ihrer Gegenäußerung als auch der Deutsche Bundestag mit seinem Gesetzesbeschluss den verbraucherschützenden Anregungen in der Stellungnahme des Bundesrates nicht gefolgt sind (BRDrs . 543/15 – Beschluss –) . Der Bundesrat un- terstreicht insbesondere seine Forderung, mit dem vorliegenden Gesetz dem privaten Letztverbrau- cher ein Mitspracherecht beim Einbau intelligenter Messsysteme oder der Einbindung in ein Kommuni- kationsnetz einzuräumen . 2 . Die nun beschlossene Regelung, die Messstellenbe- treiber dazu ermächtigt, private Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden pro Jahr Jahresverbrauch mit Inkrafttreten des Gesetzes und alle anderen Haushalte mit einem Verbrauch unter 6 000 Kilowattstunden pro Jahr ab 2020 mit einem intelligenten Messsystem auszustatten, hält der Bundesrat für unverhältnismäßig . Mit der nun getroffenen Regelung werden berechtigte Verbrau- cher- und Datenschutzbedürfnisse der Bevölkerung nicht berücksichtigt . 3 . Der Bundesrat begrüßt, dass es keinen Roll Out um jeden Preis geben darf und Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen . Die Letztverbraucher und Erzeuger dürfen nicht mit un- verhältnismäßigen Kosten belastet und die grundzu- ständigen Messstellenbetreiber bzw . Netzbetreiber nicht zu einer betriebswirtschaftlich unverhältnis- mäßigen Einbaumaßnahme verpflichtet werden. 4 . Der Bundesrat betont, dass die privaten Endverbrau- cher keinen Vorteil erlangen. Eine mögliche finanzi- elle Ersparnis wird ihnen durch die Auferlegung der Betriebskosten von bis zu 100 Euro pro Jahr gleich wieder genommen . Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass überhaupt ein Einsparpotenzial besteht und zwingt private Endverbraucher, es im Voraus zu bezahlen . Gelingt es Verbrauchern nicht, durch das intelligente Messsystem Einsparungen vorzunehmen, tragen sie allein die Mehrkosten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618684 (A) (C) (B) (D) 5 . Aus datenschutzrechtlicher Sicht hat der Bundesrat Bedenken, dass durch die Erfassung der Energiever- brauchsdaten eines privaten Endverbrauchers Rück- schlüsse auf die private Lebensführung ermöglicht werden . 6 . Aus den vorgenannten Gründen hält der Bundesrat es für erforderlich, dass der Einbau von intelligen- ten Messsystemen bei privaten Letztverbrauchern unter 6 000 Kilowattstunden pro Jahr von der Zu- stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher abhängig gemacht wird . Privaten Endverbrauchern mit einem Verbrauch über 6 000 Kilowattstunden pro Jahr sollte bezüglich des Einbaus der Geräte ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden . Unabhängig von der individuellen Verbrauchshöhe sollten priva- te Letztverbraucher in jedem Fall ein Widerspruchs- recht gegen die Einbindung eines Messsystems in ein Kommunikationsnetz erhalten . 7 . Aus energiewirtschaftlicher Perspektive kann der Bundesrat nicht nachvollziehen, dass der grund- zuständige Messstellenbetreiber ab dem Jahr 2018 neue Energieerzeugungsanlagen mit einer installier- ten Leistung über einem bis einschließlich sieben Kilowatt mit intelligenten Messsystemen ausstatten kann, ohne dass diese Ausstattung abgelehnt wer- den kann . Der Bundesrat weist darauf hin, dass die- se Regelung zu einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von kleinen PV-Anlagen führt . Auch mögliche Systemvorteile beim Einbau von Smart Metern bei Kleinanlagen stehen in kei- nem Verhältnis zu den entstehenden Kosten für den Betreiber . Aus diesen Gründen hält der Bundesrat die Einbeziehung von Kleinerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über einem bis ein- schließlich sieben Kilowatt in den optionalen Roll- out für nicht sinnvoll und erwartet negative Auswir- kungen auf den weiteren PV-Ausbau und damit auf die bereits unter Druck stehende PV-Branche . 8 . Der Bundesrat hält es zudem für erforderlich, die gesetzlichen Vorgaben in regelmäßigen Abständen zu überprüfen . Die Kosten-Nutzen-Analyse geht von einem Einsparpotenzial bei privaten Haushal- ten aus, das bislang nur hypothetisch angenommen wird . Der Einbau intelligenter Messsysteme führt per se noch nicht zu einer Energieeinsparung . De facto bedarf es dazu sowohl des Angebots lastvaria- bler Tarife und anderer finanzieller Anreize als auch einer Verhaltensveränderung der Verbraucher . – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Dezember 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und be- stimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2015 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Republik Kosovo über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 24. September 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ru- anda über den Luftverkehr – Integrationsgesetz – Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutz- rechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundes- tag nach mehr als einem Jahr seit der Einbringung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung den Be- schluss zum Gesetz zur Änderung wasser- und na- turschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie gefasst hat . 2 . Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bun- destag in einigen wesentlichen Punkten der Stel- lungnahme des Bundesrates (BR-Drs . 143/15 – Beschluss –) aus dem letzten Jahr gefolgt ist . Insbesondere wurden die Streichung der 3 000-Me- ter-Grenze, die Ausweitung der Gebiete, in denen jegliches Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen insbesondere unter Ein- satz von umwelttoxischen Substanzen verboten ist, die Ausweitung des Verbotes auch auf Fracking zur Erdölgewinnung sowie die veränderte Rolle der Ex- pertenkommission aus den Forderungen des Bun- desrates übernommen . Er begrüßt ebenfalls in diesem Zusammenhang, dass zukünftig „unkonventionelles Fracking“ nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Landesregierung möglich ist . – Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest, dass von Bergschä- den betroffene Anwohner im Bereich der Tage- baue zur Braunkohlegewinnung, die insbesondere durch großflächige Grundwasserabsenkungen und auch durch tagebauinduzierte Erderschütterungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Ta- gesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, beim Nachweis einer bergbaubetrieblichen Ursache eines Schadens aufgrund der oftmals kom- plexen Sachverhalte häufig an nicht überwindbare Grenzen stoßen . Daher ist es erforderlich, die Berg- schadensvermutung gemäß § 120 Bundesberggesetz (Beweislastumkehr) auch auf diese bergbaulichen Tätigkeiten anzuwenden . 2 . Der Bundesrat bittet, die Bergschadensvermutung gemäß § 120 Bundesberggesetz (Beweislastum- kehr) auf Braunkohletagebaubetriebe, die insbeson- dere durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen schadenswirksame Bodenbe- wegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, zu erweitern . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18685 (A) (C) (B) (D) 3 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, durch eine weitere Neufassung der Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (Einwirkungsbereichs- Berg- verordnung – EinwirkungsBergV) zu definieren, auf welche Bereiche an der Tagesoberfläche Braun- kohletagebaubetriebe, die insbesondere durch groß flächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütte- rungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verur- sachen können, einwirken können . Begründung: Durch den Betrieb von Braunkohletagebauen selbst treten in der Regel keine Bergschäden auf . Jedoch ist für einen sicheren Betrieb von tiefen Braunkohletagebauen eine Absenkung des Grundwasserniveaus im Bereich und Umfeld dieser übertägigen Gewinnungsbetriebe erforderlich, die in besonderen Fällen zu schadenswirk- samen Bodenbewegungen führen kann . Infolge dieser Grundwasserabsenkung treten in einem begrenzten Be- reich gleichmäßige Bodenbewegungen auf, die grund- sätzlich kaum schadensrelevant sind . Im Bereich von geologischen Anomalien (Auebereiche usw .) und hy- draulisch wirksamen Störungen im Untergrund inner- halb des Einflussbereiches der Grundwasserabsenkung ist aber ein ungleichmäßiges Setzungsverhalten und da- mit das Auftreten von zum Teil erheblichen Bergschä- den möglich . Zudem führen in Einzelfällen die enor- men Massenumlagerungen im Braunkohlentagebau zu Spannungsumlagerungen im Untergrund, die ihrerseits Erderschütterungen an der Erdoberfläche verursachen. Die Bundesregierung selbst hat schon in Ihrer Unter- richtung des Deutschen Bundestages (BT-Drucksa- che 18/4952) den Buchstabe a zugrunde liegenden bergtechnischen Sachverhalt bestätigt (Gegenäußerung zu a) aa) aaa) der Nummer 4 der Stellungnahme des Bundesrates vom 08 .05 .2015) . Bedauerlicherweise ist sie jedoch einer praktikablen Lösung bislang nicht nä- hergetreten . – Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien – Gesetz zu Weiterentwicklung des Strommarktes (Stromarktgesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat bekräftigt, dass ein zukunftsfähiges Strommarktdesign ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende ist . 2 . Aus Sicht des Bundesrates hat es sich bewährt, die Länder frühzeitig in den Reformprozess zur Opti- mierung des Strommarktdesigns einzubinden . Der Bundesrat sieht daher die hohe Zahl an Verord- nungsermächtigungen im Strommarktgesetz, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, mit Sorge und erwartet, dass die Bundesregierung die erforderliche umfassende Beteiligung der Länder auch zukünftig und bei Erlass der Verordnungen si- cherstellt . 3 . Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Strommarktgesetz die Bedeutung der Fle- xibilität für ein auf die Nutzung erneuerbarer Ener- gien ausgerichtetes Stromversorgungssystem be- tont . Ein wichtiger Baustein für die Stärkung der Flexibilität ist die Absenkung des konventionellen must-runs . Der konventionelle must-run bindet zu- dem in nicht unerheblichem Maße die vorhandenen, knappen Netzkapazitäten und trägt so dazu bei, dass Netzbetreiber in zunehmendem Maße die Option für Einspeisemanagementmaßnahmen nutzen müssen . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Maßnahmen stets Möglichkei- ten zur Absenkung des konventionellen must-runs zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen . 4 . Der Bundesrat bekräftigt die zentrale Bedeutung von Speichern in einem auf erneuerbaren Energien ausgerichteten Stromversorgungssystem und bedau- ert, dass die sich mit dem Strommarktgesetz bieten- den Chancen zur umfassenden Stärkung der Rolle der Speicher weitgehend ungenutzt bleiben . Der Bundesrat verweist diesbezüglich auch auf seinen Beschluss vom 18 . Dezember 2015 (BR-Drucksa- che 542/15 – Beschluss –) . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die wirtschaftliche Situation und die aus energiepolitischer Sicht erforderliche Ent- wicklung von Speichern weiterhin und kontinuier- lich zu evaluieren und den hieraus sich ergebenden Handlungsbedarf unter Einbindung der Länder un- verzüglich umzusetzen . Zudem sollten die Potenzia- le eines netzdienlichen Einsatzes von Speichern und unter anderem Pumpspeicheranlagen durch eine zeitnahe Neuregelung der entsprechenden gesetzli- chen Regelungen erschlossen werden . – Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisen- bahnbereich Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat fordert die Bundesregie- rung auf sicherzustellen, dass die in § 2 Absatz 9 Ei- senbahnregulierungsgesetz vorgesehene Ausnahme- regelung für Betreiber der Schienenwege von den Vorgaben des § 37 nur im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern und Aufgabenträgern erfolgen kann . 2 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf si- cherzustellen, dass die im neuen Eisenbahnregu- lierungsgesetz (insbesondere §§ 36 und 37) vor- gesehenen Regelungen zur Höhe der Stations- und Trassenpreise nicht zu negativen Auswirkungen auf den Schienengüter- und den Schienenpersonenfern- verkehr führen . Mit Blick auf den Schienenperso- nenfernverkehr darf die Wachstumsstrategie der DB AG, die bis zum Jahr 2030 die Wiederanbindung der Fläche an den IC- und ICE-Verkehr vorsieht, nicht in Frage gestellt werden . Zudem hat der Bundesrat hat in seiner 947 . Sitzung am 8 . Juli 2016 gemäß Artikel 94 Absatz 1 des Grund- gesetzes in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618686 (A) (C) (B) (D) das Bundesverfassungsgericht Frau Prof . Dr . Christine Langenfeld als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrich- ter Prof . Herbert Landau in den Zweiten Senat des Bun- desverfassungsgerichts gewählt . Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/3898 Nr . A .7 Ratsdokument 14476/14 Innenausschuss Drucksache 18/7286 Nr . A .5 Ratsdokument 14910/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .6 Ratsdokument 15208/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .7 Ratsdokument 15210/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .5 Ratsdokument 5240/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .4 Ratsdokument 5615/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .7 Ratsdokument 6056/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .3 Ratsdokument 6798/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .7 Ratsdokument 7331/16 Drucksache 18/8293 Nr . A .2 Ratsdokument 7180/16 Finanzausschuss Drucksache 18/4749 Nr . A .28 Ratsdokument 7374/15 Drucksache 18/5004 Nr . A .9 Ratsdokument 7759/15 Drucksache 18/5004 Nr . A .10 Ratsdokument 7784/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .6 Ratsdokument 11469/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .7 Ratsdokument 11471/15 Drucksache 18/7733 Nr . A .10 Ratsdokument 5638/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .11 Ratsdokument 5639/16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit Drucksache 18/8668 Nr . A .22 ERH 3/2016 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/5982 Nr . A .49 Ratsdokument 11194/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .12 Ratsdokument 11538/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .13 Ratsdokument 11667/15 Drucksache 18/8140 Nr . A .22 EP P8_TA-PROV(2016)0066 Drucksache 18/8470 Nr . A .24 EP P8_TA-PROV(2016)0128 Drucksache 18/8470 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2016)0129 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 188. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Schlussrunde Haushaltsgesetz 2017 Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur Epl 16 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Artur Auernhammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Da-

    men und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    30 Jahre Bundesumweltministerium ist eine Erfolgsge-
    schichte; die Ministerin hat zu Recht darauf hingewiesen .
    Ich erlaube mir, zu erwähnen, dass in einigen Ländern
    schon früher Umweltministerien installiert worden sind,
    in Bayern 1970 .

    Diese Erfolgsgeschichte kann sich auch sehen lassen .
    Unsere Gewässerqualität hat sich verbessert . Unsere
    Luft ist sauberer geworden, und die Biodiversität hat sich
    auch verbessert . Hier gilt es auch einmal Danke zu sa-
    gen allen Beteiligten, nicht nur der jeweils zuständigen
    Ministerin oder dem jeweils zuständigen Minister, nicht
    nur den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Ministe-
    riums, sondern vor allem den Akteuren, die im Umwelt-
    bereich draußen tätig sind, die dafür sorgen, dass unsere
    Umwelt intakt ist . Dazu gehören auch Bäuerinnen, Bau-
    ern und auch Förster und alle Akteure, die in der Umwelt
    tätig sind .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich weiß: Gerade in einer Umweltdebatte wird gern
    über Landwirtschaft und Forst diskutiert, oft auch sehr
    emotional . Ich möchte hier eins anmerken: Wichtig ist
    immer, dass wir vernünftige Sachentscheidungen treffen .
    Gerade bei der schon angesprochenen Novelle zur Dün-
    geverordnung und zum Düngegesetz, bei den angespro-
    chenen Novellen zum Bundesnaturschutzgesetz müssen
    wir den Fokus darauf richten, wie sich etwas vor Ort in
    den ländlichen Räumen auf die landwirtschaftlichen Be-
    triebe auswirkt .

    Ich bin dem Kollegen Haase sehr dankbar, dass er
    auf die Einkommenssituation unserer Bäuerinnen und
    Bauern hingewiesen hat, und er ist kein Landwirt . Man

    Sören Bartol






    (A) (C)



    (B) (D)


    merkt, dass deren Einkommenssituation im Bewusstsein
    der gesamten Bevölkerung angekommen ist . Wir müssen
    auch in der Umweltpolitik dem gerecht werden .

    Wenn wir jetzt mit der Brechstange versuchen, das
    Düngegesetz oder die Düngeverordnung zu novellie-
    ren, um den scheinbar wichtigen Anforderungen der EU
    gerecht zu werden, aber dadurch bewirken, dass gerade
    kleinbäuerliche Betriebe überfordert werden, etwa mit
    der Erstellung einer Hoftorbilanz, mit der Sicherung ih-
    rer Anlagen, beschleunigen wir den Strukturwandel, und
    das müssen wir vermeiden, meine sehr verehrten Damen
    und Herren .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    In der Diskussion um die Klimaschutzpolitik ist in den
    letzten Wochen und Monaten sehr viel gesagt worden .
    Es treibt mich um und macht mir auch Sorge, wenn über
    die Landwirtschaft sehr einseitig diskutiert wird . Die
    Landwirtschaft ist nicht das Problem in der Klimaschutz-
    politik; die Landwirtschaft ist die Lösung in der Klima-
    schutzpolitik . Das müssen wir endlich einmal erkennen,
    auch als Umweltpolitiker .

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben
    gerade im Bereich der erneuerbaren Energien ein großes
    Potenzial . Mit der Landwirtschaft, mit der Forstwirt-
    schaft können wir CO2 nicht nur einsparen; wir können
    CO2 in Sauerstoff umsetzen . Keine Fabrik, kein Indus-
    triebetrieb in Deutschland ist in der Lage, aus CO2 Sau-
    erstoff zu produzieren. Das machen die Pflanzen auf den
    Feldern, die Bäume in den Wäldern, und da sind unsere
    Bäuerinnen und Bauern, unsere Waldarbeiter tätig . Das
    machen die Pflanzen, und sie können es, weil die Men-
    schen im ländlichen Raum so fleißig und so aktiv sind.

    Allein dadurch werden in Deutschland 68 Millionen
    Tonnen CO2 eingespart bzw . in Sauerstoff umgewandelt .
    Ich bitte auch deswegen darum, dass man beim Klima-
    schutzplan 2050 dies honoriert und berücksichtigt, dass
    man auf die Belange hier Rücksicht nimmt und nicht mit
    einseitigen Forderungen nach Labelling, nach Steuer-
    erhöhungen und dergleichen diese Arbeit behindert .

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch etwas
    zum Bereich Wald . Es wurde angesprochen: Thüringen
    hat ein bisschen Probleme, den Waldumbau zu finanzie-
    ren . Ich möchte darauf hinweisen, dass der meiste Wald
    in unserem Land im Besitz der Bundesländer ist, und ich
    möchte die Bundesländer in die Verantwortung nehmen,
    den Waldumbau selbst zu gestalten, selbst in die Hand zu
    nehmen und nicht nach Berlin zu rufen: Bitte schickt uns
    Geld, damit wir etwas machen können! – Ich bitte die
    Bundesländer, hier ihre Hausaufgaben zu machen .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Gerade beim Thema „Waldumbau und Forstwirt-
    schaft“ möchte ich auch zu bedenken geben: Der Wald
    produziert nicht nur Sauerstoff; er ist auch ein Wirt-
    schaftsfaktor in unserem Land . Wir sollten da ein Bei-
    spiel geben . Mit der Verwendung von heimischem Holz
    sparen wir CO2 ein . Mit unserer heimischen Forstwirt-
    schaft leisten wir da einen großen Beitrag in der Bau-
    wirtschaft und auch im energetischen Bereich . Wir kön-

    nen vieles tun, um CO2 einzusparen und auf Importe zu
    verzichten .

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, Klima-
    schutz funktioniert also nicht durch Abschaffung der
    Landwirtschaft oder durch Deindustrialisierung; Klima-
    schutz kann nur funktionieren, wenn wir die Interessen
    bündeln, wenn unser Land auch wirtschaftlich leistungs-
    fähig ist . Nur dadurch können wir es uns leisten, Klima-
    schutz zu betreiben und beim Klimaschutz international
    als Vorreiter dazustehen .

    Ich möchte auch erwähnen: Wer war es denn, der den
    Klimaschutz auf die internationale Agenda gesetzt hat?
    Wer war es denn, der den Klimaschutz in der öffentlichen
    Diskussion international so weit vorangebracht hat? Es
    war unsere Kanzlerin Angela Merkel . Das sollten wir im-
    mer wieder erwähnen und auch in dieser Frage dankbar
    sein .

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Thema
    im Bereich Klimaschutz ist die Energiewende . Im Be-
    reich der erneuerbaren Energien haben wir noch vor der
    Sommerpause vernünftige Entscheidungen gefällt .


    (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Abgewürgt wurden die Erneuerbaren!)


    Da müssen wir konstruktiv weitermachen, und ich glau-
    be, mit dieser Entscheidung sind wir auf einem guten
    Weg .

    Ich möchte aber, damit Sie nicht den Eindruck haben,
    ich rede hier nur über Land- und Forstwirtschaft, auch
    noch den Bereich der Städtebauförderung hervorheben .
    Die Städtebauförderung leistet einen wichtigen Beitrag,
    um die Attraktivität des ländlichen Raums gestalten und
    weiter ausbauen zu können . Ich bin sehr dankbar, dass
    wir Mittel für die Städtebauförderung bereitstellen, und
    ich kenne viele positive Projekte aus meiner Heimat, wo
    mit diesem Geld viel Gutes getan wird . Danke schön an
    die Haushälter, und bitte so weitermachen!

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele Men-
    schen, gerade ältere Menschen, haben Angst vor Einbrü-
    chen . In den letzten Jahren hat diese Angst aufgrund der
    gestiegenen Zahl von Einbrüchen noch zugenommen . Es
    ist sehr erfreulich, dass wir zusätzliche Finanzmittel im
    Bereich der Einbruchssicherung bereitstellen .


    (Beifall der Abg . Ulli Nissen [SPD])


    Ich bin der KfW sehr dankbar, dass sie es aufgrund mei-
    ner Intervention ermöglicht, dass Anträge nicht nur on-
    line, sondern auch noch in Papierform gestellt werden
    können, weil gerade die ältere Generation vielleicht noch
    etwas Hemmungen im Umgang mit den neuen Medien
    hat .


    (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Es sind ja nicht nur Ältere, die vor Einbrüchen Angst haben!)


    Das ist ein guter Beitrag . Das ist eine gute Maßnahme,
    gerade für unsere ältere Generation .

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Um-
    welthaushalt ist dann nachhaltig, wenn er gut finanziert

    Artur Auernhammer






    (A) (C)



    (B) (D)


    ist . Das Nachhaltigste, was wir als Parlamentarier in der
    Umweltpolitik machen können, ist, dafür Sorge zu tra-
    gen, dass auch dieser Gesamthaushalt ausgeglichen ist .
    Ein über Jahre hinweg ausgeglichener Haushalt ist das
    Nachhaltigste, was wir hier machen können .

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Michael Groß

das Wort .


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Michael Groß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen

    und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war
    eine interessante Debatte . Neu war für mich, dass eigent-
    lich vier Oppositionsfraktionen, wenn man die Union
    doppelt zählt, hier im Parlament geredet haben . Wenn
    man der Ministerin Barbara Hendricks gut zugehört hat
    und man verfolgt hat, was sie insbesondere in den letzten
    Tagen gesagt hat, dann hat man gemerkt, dass sie eine
    Ministerin ist, die dafür wirbt, niemanden zurückzulas-
    sen, weder beim Thema Umweltschutz noch beim Thema
    bezahlbarer Wohnraum noch beim Thema Stadtentwick-
    lung . Und das ist sozialdemokratische Politik, sehr ge-
    ehrte Damen und Herren .


    (Beifall bei der SPD)


    Gestern hat die Ministerin ihr Integriertes Umwelt-
    programm 2030 vorgestellt . Man höre und staune: Selbst
    der Minister für Energiewende in Schleswig-Holstein hat
    das Programm gestern im Deutschlandfunk gelobt . Ein
    wichtiger Bestandteil dieses Programms ist natürlich – so
    habe ich es beim ersten Durchlesen zumindest verstan-
    den –, dass wir uns darauf einlassen müssen, weltweit
    das Klima und die Umwelt zu schützen – das ist auch
    gar keine Frage –, dass wir sicherlich irgendwann aus
    der Kohleverstromung aussteigen müssen . Aber es ist si-
    cherlich auch so, dass wir dafür sorgen müssen, dass die
    Menschen das bezahlen können und dass wir eine star-
    ke Wirtschaft haben, die in der Lage ist, diese Aufgaben
    zu bewältigen . Dafür arbeiten wir, und wir sind Barbara
    Hendricks sehr dankbar, dass sie diese Vorschläge ge-
    macht hat .


    (Beifall bei der SPD)


    Es ist, glaube ich, auch noch einmal deutlich gewor-
    den, dass das Umweltressort – da unterstütze ich Sie
    besonders – ein Initiativrecht gegenüber den anderen
    Geschäftsbereichen benötigt . Ich glaube, dadurch wird
    deutlich, dass die Umweltpolitik eine Querschnittsaufga-
    be ist . Ich kann Sie nur dabei unterstützen, dieses Initi-
    ativrecht weiter zu fordern . Frau Hendricks, Sie haben
    mich an Ihrer Seite .


    (Beifall bei der SPD sowie des Abg . Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Gutes Leben im Quartier ist nicht nur eine Frage des
    bezahlbaren Wohnens, sondern auch eine Frage der Um-
    weltgerechtigkeit . Schutz vor Lärm, Schutz vor Emis-
    sion, Zugang zu Grün, Aufenthaltsqualität im Freien:
    Dafür müssen wir sorgen . Wir haben aber zurzeit auch
    die Situation, dass bezahlbares Wohnen in vielen Groß-
    städten nicht mehr möglich ist . Viele normale Arbeitneh-
    merinnen und Arbeitnehmer mit mittleren und unteren
    Einkommen finden keine Wohnung oder müssen auszie-
    hen . Grund sind auch Modernisierungen, auch infolge
    Energieeffizienz.

    Wir haben eine sehr unterschiedliche Gemengelage .
    Während in sogenannten A- oder B-Städten Wohnungen
    kaum noch zu finden sind, auch Eigentum schwer zu bil-
    den ist,


    (Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Was sind denn Aoder B-Städte?)


    haben wir nach Schätzung des Bundesinstituts für Bau-,
    Stadt- und Raumforschung Regionen, die bis 2030 ei-
    nen Wohnungsüberhang von 3 Millionen bis 4 Millionen
    Wohnungen haben werden . Das heißt, wir brauchen eine
    sehr differenzierte Politik . Die setzen wir um . Wir ver-
    suchen, unterschiedliche Instrumente anzuwenden . Das
    ist heute schon deutlich geworden . Die Verstetigung des
    Programms „Soziale Stadt“ ist ein riesiger Erfolg dieser
    Koalition .


    (Beifall bei der SPD)


    Es geht um Lebensqualität in den Stadtteilen . Es geht
    um beste Kindergärten, beste Schulen, um das Zusam-
    menleben der Menschen . Ich kann beim besten Willen
    nicht verstehen, Herr Haase, dass man das als Ideologie
    abtut . Das lehnen wir ab . Dieses Programm ist sehr er-
    folgreich. Es fing in Nordrhein-Westfalen an. Dort gibt
    es Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf . Fahren
    Sie durch Nordrhein-Westfalen, schauen Sie sich an, was
    dort gemacht wurde, wie die Menschen mitgenommen
    wurden und welche Perspektiven durch das Programm
    geschaffen wurden .


    (Beifall bei der SPD)


    Ich möchte zum Schluss auf ein weiteres wichtiges
    Thema zu sprechen kommen . Wir haben zurzeit zwei
    große Preistreiber im Wohnungsbau, und zwar zum einen
    die EnEV, die Energieeinsparverordnung . Wir wollen Kli-
    maschutz. Wir wollen Energieeffizienz. Wir müssen aber,
    glaube ich, einen anderen Weg gehen: technologieoffe-
    ner . Niemand weiß, was in zehn Jahren im Wohnungsbau
    möglich ist . Wir können heute nicht festschreiben, ob die
    Wände noch 10 Zentimeter dicker werden müssen oder
    wir uns mehr um die Frage der Energiegewinnung küm-
    mern müssen, Stichwort „Speicherung“ .

    Der andere Punkt sind die Bodenpreise . Zum Teil
    steigen die Bodenpreise um 300 Prozent . Das fangen Sie
    durch Baukosten, die Sie senken wollen, nicht auf . Hier
    ist es neben der Frage der neuen Gemeinnützigkeit, die
    aber vielleicht in 10, 15 Jahren greifen kann, aus meiner
    Sicht wichtig, sehr schnell zu helfen . Wir brauchen eine
    Unterstützung der gemeinwohlorientierten Unterneh-
    men – das ist gar keine Frage – aber wir brauchen ins-
    besondere eine Unterstützung der Kommunen . Bei einer

    Artur Auernhammer






    (A) (C)



    (B) (D)


    Kommunalbefragung hat man festgestellt: 700 kommu-
    nale Wohnungsunternehmen haben circa 2,5 Millionen
    Wohnungen in der Hand . 60 Prozent der Mietbindungen
    sind bei kommunalen Wohnungsunternehmen . Wir müs-
    sen den kommunalen Bereich, den öffentlichen Bereich
    wieder mehr als Investor verstehen und deswegen die
    Städte mehr unterstützen, was wir in dieser Koalition tun .

    Ich glaube, die Städte müssen in die Lage versetzt
    werden, Baulandvorratspolitik zu betreiben . Dafür brau-
    chen sie Geld, dafür brauchen sie einen Fonds .


    (Beifall des Abg . Hubertus Zdebel [DIE LINKE])


    Die KfW wäre eine Möglichkeit . Sie brauchen mehr Per-
    sonal, um das BauGB anzuwenden . Wir stellen ab 2018
    5 Milliarden Euro zur Verfügung . Ich glaube, das ist zu
    kurz gesprungen . Wir müssen mehr Geld für die Kom-
    munen in die Hand nehmen .

    Herzlichen Dank und Glück auf!


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)