Rede:
ID1818804100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 14
    1. Die: 1
    2. Kollegin: 1
    3. Bärbel: 1
    4. Höhn: 1
    5. hat: 1
    6. für: 1
    7. die: 1
    8. Fraktion: 1
    9. Bünd-nis: 1
    10. 90/Die: 1
    11. Grünen: 1
    12. das: 1
    13. Wort: 1
    14. .: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/188 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 188. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. September 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus- haltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) Drucksache 18/9200 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 A b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020 Drucksache 18/9201 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 B Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digita- le Infrastruktur Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 C Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18623 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18624 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18626 A Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18627 D Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18629 C Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18630 C Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18633 A Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18633 D Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 A Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 C Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18637 D Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18639 B Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18640 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 18642 C Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18644 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18646 A Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . . 18647 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18649 A Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 18650 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18652 A Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18653 C Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18654 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18656 A Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18657 A Schlussrunde: Haushaltsgesetz 2017 Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18659 A Dr . Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 18661 C Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 18662 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18664 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18665 A Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18665 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016II Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 18667 B Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18670 C Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 18671 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18672 D Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 18674 C Thomas Jurk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18676 A Kerstin Radomski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18678 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18679 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18681 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18682 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18619 188. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. September 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
  • folderAnlagen
    Kerstin Radomski (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18681 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Annen, Niels SPD 09 .09 .2016 Bartke, Dr . Matthias SPD 09 .09 .2016 Beyer, Peter CDU/CSU 09 .09 .2016 Bülow, Marco SPD 09 .09 .2016 Burkert, Martin SPD 09 .09 .2016 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 09 .09 .2016 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 09 .09 .2016 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 09 .09 .2016 Erler, Dr . h . c . Gernot SPD 09 .09 .2016 Fischer (Karlsru- he-Land), Axel E . CDU/CSU 09 .09 .2016 Freitag, Dagmar SPD 09 .09 .2016 Gabriel, Sigmar SPD 09 .09 .2016 Gerster, Martin SPD 09 .09 .2016 Held, Marcus SPD 09 .09 .2016 Hellmich, Wolfgang SPD 09 .09 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 09 .09 .2016 Högl, Dr . Eva SPD 09 .09 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 09 .09 .2016 Jung, Xaver CDU/CSU 09 .09 .2016 Jüttner, Dr . Egon CDU/CSU 09 .09 .2016 Kolbe, Daniela SPD 09 .09 .2016 Krellmann, Jutta DIE LINKE 09 .09 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 09 .09 .2016 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 09 .09 .2016 Lösekrug-Möller, Gabriele SPD 09 .09 .2016 Lücking-Michel, Dr . Claudia CDU/CSU 09 .09 .2016 Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 09 .09 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Marwitz, Hans-Georg von der CDU/CSU 09 .09 .2016 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 09 .09 .2016 Neu, Dr . Alexander S . DIE LINKE 09 .09 .2016 Özoğuz, Aydan SPD 09 .09 .2016 Pilger, Detlev SPD 09 .09 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 09 .09 .2016 Rosemann, Dr . Martin SPD 09 .09 .2016 Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 09 .09 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 09 .09 .2016 Schmelzle, Heiko CDU/CSU 09 .09 .2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 09 .09 .2016 Schmidt (Ühlingen), Gabriele CDU/CSU 09 .09 .2016 Schuster (Weil am Rhein), Armin CDU/CSU 09 .09 .2016 Stadler, Svenja SPD 09 .09 .2016 Steffen, Sonja SPD 09 .09 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 09 .09 .2016 Steinbrück, Peer SPD 09 .09 .2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 09 .09 .2016 Thönnes, Franz SPD 09 .09 .2016 Vaatz, Arnold CDU/CSU 09 .09 .2016 Weinberg (Hamburg), Marcus CDU/CSU 09 .09 .2016 Weinberg, Harald DIE LINKE 09 .09 .2016 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 09 .09 .2016 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 09 .09 .2016 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 09 .09 .2016 Zimmermann, Pia DIE LINKE 09 .09 .2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618682 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 947 . Sitzung am 8 . Juli 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosen- versicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Zu Artikel 2a (§ 71 Absatz 3 und § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V) Nach Artikel 2a des Gesetzes sollen auch Änderun- gen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgenommen werden . Der Bundesrat kann die gesetzgeberische Inten- tion nachvollziehen, Folgeänderungen zu den am 1 . Ja- nuar 2016 in Kraft getretenen Rechtsvereinfachungen zur Versicherungspflicht der Beziehenden von Arbeitslosen- geld II (ALG II) in der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV) vorzunehmen . Der Bundesrat bedauert aber, dass er hierzu nur einge- schränkt beteiligt worden ist . Vor dem Hintergrund einer immer noch unzureichenden Finanzierung der GKV-Bei- träge von ALG II-Beziehern durch den Bund sowie des Anstiegs des ALG II-Bezugs durch Flüchtlinge wäre eine ausführlichere Diskussion in einem regulären Bundes- ratsverfahren geboten gewesen . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung von § 232a Absatz 1 Satz 1 Num- mer 2 SGB V transparent und zeitnah die Leistungsaus- gaben der Krankenkassen und die geleisteten Beiträge für ALG II-Bezieher zu evaluieren . Der Bundesrat bittet ferner die Bundesregierung, bei einer zunehmenden Belastung der Solidargemeinschaft der Beitragszahler der GKV durch unzureichende Bei- träge für ALG II-Bezieher in einem weiteren Gesetzge- bungsverfahren geeignete Abhilfe zu schaffen . Begründung: Seit 1 . Januar 2016 zahlt der Bund entsprechend § 232a Absatz l Satz 2 SGB V für jeden ALG II-Emp- fänger einen wegen des Wegfalls der Familienversiche- rung reduzierten Krankenkassenbeitrag in Höhe von 90,36 Euro pro Monat . Die Änderung des § 232a Ab- satz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V sieht vor, dass der Fak- tor auf Basis aktuell verfügbarer Daten des Jahres 2015 von „0,2060“ auf „0,2155“ angehoben wird . Der vom Bund zu tragende Beitrag soll damit um 4,17 Euro auf 94,53 Euro erhöht werden . An der Revisionsklausel nach § 232a Absatz 1a SGB V, wonach die Zuweisungshöhe erst im Jahr 2018 evaluiert und gegebenenfalls zum 1 . Januar 2018 ange- passt werden soll, soll festgehalten werden . Die vorgesehene Korrektur ist im bestehenden rechtli- chen Rahmen nachvollziehbar, erscheint jedoch im Ergebnis nicht ausreichend: Bis Ende 2015 erhielten die Krankenkas- sen als Zuweisung vom Bund für jeden ALG II-Empfänger und alle über ihn familienversicherten Personen noch rund 140 Euro . Den um 4,17 Euro auf 94,53 Euro angehobenen Zuweisungen des Bundes stehen noch immer wesentlich höhere Leistungsausgaben gegenüber . Die durchschnittli- chen Leistungsausgaben der GKV je Versicherten/Monat betragen laut Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt 234,49 Euro in 2015 beziehungsweise 245,49 Euro in 2016 . Es gibt daher keinen Anhalt, dass den Leistungsausgaben der Krankenkassen für ALG II-Empfänger kostendeckende Beiträge gegenüberstehen . Eine konkrete Gesetzesfolgenabschätzung der Kosten für die GKV durch die Änderung des § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V fehlt . Ferner ist eine Evaluation der Finanzwirkung in der GKV durch die seit 1 . Januar 2016 umgesetzte Rechtsänderung des GKV-Finanzstruk- tur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV- FQWG) insgesamt erforderlich . Soweit die Gesetzesbegründung auf eine finanziel- le Neutralität der mit dem GKV-FQWG eingeführten Rechtsänderungen abstellt, bezieht sich diese auf den Stand vor dem 1 . Januar 2016 . Der GKV-Spitzenverband hat bereits in der Vergangenheit auf nicht kostendecken- de Kassenbeiträge für ALG II-Empfänger hingewiesen . Gerade angesichts einer zunehmenden Zahl von Flücht- lingen, die nach Abschluss der jeweiligen Asylverfahren mit ALG II-Bezug zu Mitgliedern der GKV werden, ist nicht zu erwarten, dass die Änderung des § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V finanzneutral für die Beitrags- zahler der Solidargemeinschaft ist . – Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtvereinfachung – sowie zur Vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzan- tragspflicht – Gesetz zur Änderung des Tierische Nebenproduk- te-Beseitigungsgesetzes und des BVL-Gesetzes – Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (In- vestmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass das Gesetz eine Reihe von Steuerschlupflöchern schließt und unerwünschte Gestaltungen unterbindet, für die das Investmentsteu- errecht aufgrund seiner Komplexität besonders anfäl- lig war . Er begrüßt insbesondere, dass Gestaltungen zur Vermeidung der Dividendenbesteuerung durch Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Dividenden- stichtag – so genannte Cum/Cum-Geschäfte – durch die Einführung einer Mindesthaltefrist für die Aktien und den tatsächlichen Übergang des Kursänderungs- risikos künftig weitgehend eingegrenzt werden . 2 . Allerdings zeichnen sich bereits jetzt zu den ab 2018 in Kraft tretenden Regelungen zur Besteuerung der Anleger von Publikums-Investmentfonds notwendi- ge Folgeänderungen ab . Vor allem im Bereich des Außensteuergesetzes sind Änderungen notwendig, um inländisches Steuersubstrat im Fall des Wegzugs von Anlegern wirksam zu schützen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18683 (A) (C) (B) (D) 3 . Die Diskussion zu den Cum/Cum-Gestaltungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat erneut deutlich gemacht, dass eine ungleiche Besteuerung von laufenden Erträgen aus Kapitalgesellschaften (z . B . Dividenden) einerseits und außerordentlichen Erträgen (z . B . Veräußerungsgewinnen) anderer- seits – wie sie auch bei der derzeitigen Besteuerung von Streubesitzanteilen gegeben ist – ein Einfallstor für Steuergestaltungen ist . Nationale Regelungen, um diesen Umgehungen Einhalt zu gebieten, sind wichtig und müssen unverzüglich weiterentwickelt werden . 4 . Der Bundesrat bittet darüber hinaus zu prüfen, in- wieweit langfristig ein international abgestimmter Lösungsansatz zielführend sein könnte, bei dem die Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsge- winnen einheitlichen Prinzipien folgt . Denn dann wären Umgehungen der regelmäßig dem Sitzstaat zustehenden Quellensteuerrechte auf Dividenden wirksam und endgültig ausgeschlossen . 5 . Die konkrete Ausgestaltung des § 36a des Einkom- mensteuergesetzes lässt weiterhin Spielraum für eine Umgehung der Dividendenbesteuerung . Insbe- sondere die Fälle, in denen das Tragen des Mindest- wertänderungsrisikos maßgebend ist, erscheinen in der Praxis schwer umsetzbar . Es ist nicht klar, wie die Berechnung des geforderten prozentualen Wert- änderungsrisikos erfolgen kann . Daher sieht der Bundesrat die nun beschlossene Regelung als ersten Schritt, der in einem weiteren Gesetzgebungsver- fahren nachgebessert werden muss . 6 . Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Cum/ Cum-Gestaltungen noch zielgenauer unterbunden werden müssen . Aus Sicht des Bundesrates sollte deshalb in einem der nächsten steuerlichen Gesetz- gebungsvorhaben eine mit Dividenden gleichge- stellte Besteuerung von Kompensationszahlungen aus Wertpapierdarlehen und Wertpapierpensions- geschäften eingeführt werden, um Cum/Cum-Ge- schäften mittels einer Wertpapierleihe endgültig die Grundlage entziehen . 7 . Aus Sicht des Bundesrates ist auch die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzantei- len notwendig, um die gegenwärtig unterschied- liche Behandlung von Streubesitzdividenden und Veräußerungsgewinnen und damit einhergehendes Gestaltungspotenzial zu beseitigen . Daher bedauert der Bundesrat, dass keine entsprechende Regelung Aufnahme in das Gesetz zur Reform der Invest- mentbesteuerung gefunden hat . 8 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine verfassungsfeste, gegenüber Gestaltungen ro- buste und – in Abstimmung mit der EU-Kommis- sion – unter Beihilfegesichtspunkten unbedenkliche Neuregelung vorzulegen, die sicherstellt, dass für die Bereitstellung von Wagniskapital und die Finan- zierung junger innovativer Unternehmen keine neue Belastung entsteht . – Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus – Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts – Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter im- missionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschrif- ten – Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung – Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Änderung berg-, umweltschadens- und wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Off- shore-Erdöl- und –Erdgasaktivitäten – Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat nimmt das vorliegende Gesetz zur Kenntnis . Er bedauert, dass sowohl die Bundes- regierung in ihrer Gegenäußerung als auch der Deutsche Bundestag mit seinem Gesetzesbeschluss den verbraucherschützenden Anregungen in der Stellungnahme des Bundesrates nicht gefolgt sind (BRDrs . 543/15 – Beschluss –) . Der Bundesrat un- terstreicht insbesondere seine Forderung, mit dem vorliegenden Gesetz dem privaten Letztverbrau- cher ein Mitspracherecht beim Einbau intelligenter Messsysteme oder der Einbindung in ein Kommuni- kationsnetz einzuräumen . 2 . Die nun beschlossene Regelung, die Messstellenbe- treiber dazu ermächtigt, private Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden pro Jahr Jahresverbrauch mit Inkrafttreten des Gesetzes und alle anderen Haushalte mit einem Verbrauch unter 6 000 Kilowattstunden pro Jahr ab 2020 mit einem intelligenten Messsystem auszustatten, hält der Bundesrat für unverhältnismäßig . Mit der nun getroffenen Regelung werden berechtigte Verbrau- cher- und Datenschutzbedürfnisse der Bevölkerung nicht berücksichtigt . 3 . Der Bundesrat begrüßt, dass es keinen Roll Out um jeden Preis geben darf und Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen . Die Letztverbraucher und Erzeuger dürfen nicht mit un- verhältnismäßigen Kosten belastet und die grundzu- ständigen Messstellenbetreiber bzw . Netzbetreiber nicht zu einer betriebswirtschaftlich unverhältnis- mäßigen Einbaumaßnahme verpflichtet werden. 4 . Der Bundesrat betont, dass die privaten Endverbrau- cher keinen Vorteil erlangen. Eine mögliche finanzi- elle Ersparnis wird ihnen durch die Auferlegung der Betriebskosten von bis zu 100 Euro pro Jahr gleich wieder genommen . Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass überhaupt ein Einsparpotenzial besteht und zwingt private Endverbraucher, es im Voraus zu bezahlen . Gelingt es Verbrauchern nicht, durch das intelligente Messsystem Einsparungen vorzunehmen, tragen sie allein die Mehrkosten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618684 (A) (C) (B) (D) 5 . Aus datenschutzrechtlicher Sicht hat der Bundesrat Bedenken, dass durch die Erfassung der Energiever- brauchsdaten eines privaten Endverbrauchers Rück- schlüsse auf die private Lebensführung ermöglicht werden . 6 . Aus den vorgenannten Gründen hält der Bundesrat es für erforderlich, dass der Einbau von intelligen- ten Messsystemen bei privaten Letztverbrauchern unter 6 000 Kilowattstunden pro Jahr von der Zu- stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher abhängig gemacht wird . Privaten Endverbrauchern mit einem Verbrauch über 6 000 Kilowattstunden pro Jahr sollte bezüglich des Einbaus der Geräte ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden . Unabhängig von der individuellen Verbrauchshöhe sollten priva- te Letztverbraucher in jedem Fall ein Widerspruchs- recht gegen die Einbindung eines Messsystems in ein Kommunikationsnetz erhalten . 7 . Aus energiewirtschaftlicher Perspektive kann der Bundesrat nicht nachvollziehen, dass der grund- zuständige Messstellenbetreiber ab dem Jahr 2018 neue Energieerzeugungsanlagen mit einer installier- ten Leistung über einem bis einschließlich sieben Kilowatt mit intelligenten Messsystemen ausstatten kann, ohne dass diese Ausstattung abgelehnt wer- den kann . Der Bundesrat weist darauf hin, dass die- se Regelung zu einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von kleinen PV-Anlagen führt . Auch mögliche Systemvorteile beim Einbau von Smart Metern bei Kleinanlagen stehen in kei- nem Verhältnis zu den entstehenden Kosten für den Betreiber . Aus diesen Gründen hält der Bundesrat die Einbeziehung von Kleinerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über einem bis ein- schließlich sieben Kilowatt in den optionalen Roll- out für nicht sinnvoll und erwartet negative Auswir- kungen auf den weiteren PV-Ausbau und damit auf die bereits unter Druck stehende PV-Branche . 8 . Der Bundesrat hält es zudem für erforderlich, die gesetzlichen Vorgaben in regelmäßigen Abständen zu überprüfen . Die Kosten-Nutzen-Analyse geht von einem Einsparpotenzial bei privaten Haushal- ten aus, das bislang nur hypothetisch angenommen wird . Der Einbau intelligenter Messsysteme führt per se noch nicht zu einer Energieeinsparung . De facto bedarf es dazu sowohl des Angebots lastvaria- bler Tarife und anderer finanzieller Anreize als auch einer Verhaltensveränderung der Verbraucher . – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Dezember 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und be- stimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2015 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Republik Kosovo über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 24. September 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ru- anda über den Luftverkehr – Integrationsgesetz – Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutz- rechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundes- tag nach mehr als einem Jahr seit der Einbringung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung den Be- schluss zum Gesetz zur Änderung wasser- und na- turschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie gefasst hat . 2 . Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bun- destag in einigen wesentlichen Punkten der Stel- lungnahme des Bundesrates (BR-Drs . 143/15 – Beschluss –) aus dem letzten Jahr gefolgt ist . Insbesondere wurden die Streichung der 3 000-Me- ter-Grenze, die Ausweitung der Gebiete, in denen jegliches Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen insbesondere unter Ein- satz von umwelttoxischen Substanzen verboten ist, die Ausweitung des Verbotes auch auf Fracking zur Erdölgewinnung sowie die veränderte Rolle der Ex- pertenkommission aus den Forderungen des Bun- desrates übernommen . Er begrüßt ebenfalls in diesem Zusammenhang, dass zukünftig „unkonventionelles Fracking“ nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Landesregierung möglich ist . – Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest, dass von Bergschä- den betroffene Anwohner im Bereich der Tage- baue zur Braunkohlegewinnung, die insbesondere durch großflächige Grundwasserabsenkungen und auch durch tagebauinduzierte Erderschütterungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Ta- gesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, beim Nachweis einer bergbaubetrieblichen Ursache eines Schadens aufgrund der oftmals kom- plexen Sachverhalte häufig an nicht überwindbare Grenzen stoßen . Daher ist es erforderlich, die Berg- schadensvermutung gemäß § 120 Bundesberggesetz (Beweislastumkehr) auch auf diese bergbaulichen Tätigkeiten anzuwenden . 2 . Der Bundesrat bittet, die Bergschadensvermutung gemäß § 120 Bundesberggesetz (Beweislastum- kehr) auf Braunkohletagebaubetriebe, die insbeson- dere durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen schadenswirksame Bodenbe- wegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, zu erweitern . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18685 (A) (C) (B) (D) 3 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, durch eine weitere Neufassung der Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (Einwirkungsbereichs- Berg- verordnung – EinwirkungsBergV) zu definieren, auf welche Bereiche an der Tagesoberfläche Braun- kohletagebaubetriebe, die insbesondere durch groß flächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütte- rungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verur- sachen können, einwirken können . Begründung: Durch den Betrieb von Braunkohletagebauen selbst treten in der Regel keine Bergschäden auf . Jedoch ist für einen sicheren Betrieb von tiefen Braunkohletagebauen eine Absenkung des Grundwasserniveaus im Bereich und Umfeld dieser übertägigen Gewinnungsbetriebe erforderlich, die in besonderen Fällen zu schadenswirk- samen Bodenbewegungen führen kann . Infolge dieser Grundwasserabsenkung treten in einem begrenzten Be- reich gleichmäßige Bodenbewegungen auf, die grund- sätzlich kaum schadensrelevant sind . Im Bereich von geologischen Anomalien (Auebereiche usw .) und hy- draulisch wirksamen Störungen im Untergrund inner- halb des Einflussbereiches der Grundwasserabsenkung ist aber ein ungleichmäßiges Setzungsverhalten und da- mit das Auftreten von zum Teil erheblichen Bergschä- den möglich . Zudem führen in Einzelfällen die enor- men Massenumlagerungen im Braunkohlentagebau zu Spannungsumlagerungen im Untergrund, die ihrerseits Erderschütterungen an der Erdoberfläche verursachen. Die Bundesregierung selbst hat schon in Ihrer Unter- richtung des Deutschen Bundestages (BT-Drucksa- che 18/4952) den Buchstabe a zugrunde liegenden bergtechnischen Sachverhalt bestätigt (Gegenäußerung zu a) aa) aaa) der Nummer 4 der Stellungnahme des Bundesrates vom 08 .05 .2015) . Bedauerlicherweise ist sie jedoch einer praktikablen Lösung bislang nicht nä- hergetreten . – Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien – Gesetz zu Weiterentwicklung des Strommarktes (Stromarktgesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat bekräftigt, dass ein zukunftsfähiges Strommarktdesign ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende ist . 2 . Aus Sicht des Bundesrates hat es sich bewährt, die Länder frühzeitig in den Reformprozess zur Opti- mierung des Strommarktdesigns einzubinden . Der Bundesrat sieht daher die hohe Zahl an Verord- nungsermächtigungen im Strommarktgesetz, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, mit Sorge und erwartet, dass die Bundesregierung die erforderliche umfassende Beteiligung der Länder auch zukünftig und bei Erlass der Verordnungen si- cherstellt . 3 . Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Strommarktgesetz die Bedeutung der Fle- xibilität für ein auf die Nutzung erneuerbarer Ener- gien ausgerichtetes Stromversorgungssystem be- tont . Ein wichtiger Baustein für die Stärkung der Flexibilität ist die Absenkung des konventionellen must-runs . Der konventionelle must-run bindet zu- dem in nicht unerheblichem Maße die vorhandenen, knappen Netzkapazitäten und trägt so dazu bei, dass Netzbetreiber in zunehmendem Maße die Option für Einspeisemanagementmaßnahmen nutzen müssen . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Maßnahmen stets Möglichkei- ten zur Absenkung des konventionellen must-runs zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen . 4 . Der Bundesrat bekräftigt die zentrale Bedeutung von Speichern in einem auf erneuerbaren Energien ausgerichteten Stromversorgungssystem und bedau- ert, dass die sich mit dem Strommarktgesetz bieten- den Chancen zur umfassenden Stärkung der Rolle der Speicher weitgehend ungenutzt bleiben . Der Bundesrat verweist diesbezüglich auch auf seinen Beschluss vom 18 . Dezember 2015 (BR-Drucksa- che 542/15 – Beschluss –) . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die wirtschaftliche Situation und die aus energiepolitischer Sicht erforderliche Ent- wicklung von Speichern weiterhin und kontinuier- lich zu evaluieren und den hieraus sich ergebenden Handlungsbedarf unter Einbindung der Länder un- verzüglich umzusetzen . Zudem sollten die Potenzia- le eines netzdienlichen Einsatzes von Speichern und unter anderem Pumpspeicheranlagen durch eine zeitnahe Neuregelung der entsprechenden gesetzli- chen Regelungen erschlossen werden . – Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisen- bahnbereich Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat fordert die Bundesregie- rung auf sicherzustellen, dass die in § 2 Absatz 9 Ei- senbahnregulierungsgesetz vorgesehene Ausnahme- regelung für Betreiber der Schienenwege von den Vorgaben des § 37 nur im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern und Aufgabenträgern erfolgen kann . 2 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf si- cherzustellen, dass die im neuen Eisenbahnregu- lierungsgesetz (insbesondere §§ 36 und 37) vor- gesehenen Regelungen zur Höhe der Stations- und Trassenpreise nicht zu negativen Auswirkungen auf den Schienengüter- und den Schienenpersonenfern- verkehr führen . Mit Blick auf den Schienenperso- nenfernverkehr darf die Wachstumsstrategie der DB AG, die bis zum Jahr 2030 die Wiederanbindung der Fläche an den IC- und ICE-Verkehr vorsieht, nicht in Frage gestellt werden . Zudem hat der Bundesrat hat in seiner 947 . Sitzung am 8 . Juli 2016 gemäß Artikel 94 Absatz 1 des Grund- gesetzes in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618686 (A) (C) (B) (D) das Bundesverfassungsgericht Frau Prof . Dr . Christine Langenfeld als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrich- ter Prof . Herbert Landau in den Zweiten Senat des Bun- desverfassungsgerichts gewählt . Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/3898 Nr . A .7 Ratsdokument 14476/14 Innenausschuss Drucksache 18/7286 Nr . A .5 Ratsdokument 14910/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .6 Ratsdokument 15208/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .7 Ratsdokument 15210/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .5 Ratsdokument 5240/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .4 Ratsdokument 5615/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .7 Ratsdokument 6056/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .3 Ratsdokument 6798/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .7 Ratsdokument 7331/16 Drucksache 18/8293 Nr . A .2 Ratsdokument 7180/16 Finanzausschuss Drucksache 18/4749 Nr . A .28 Ratsdokument 7374/15 Drucksache 18/5004 Nr . A .9 Ratsdokument 7759/15 Drucksache 18/5004 Nr . A .10 Ratsdokument 7784/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .6 Ratsdokument 11469/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .7 Ratsdokument 11471/15 Drucksache 18/7733 Nr . A .10 Ratsdokument 5638/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .11 Ratsdokument 5639/16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit Drucksache 18/8668 Nr . A .22 ERH 3/2016 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/5982 Nr . A .49 Ratsdokument 11194/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .12 Ratsdokument 11538/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .13 Ratsdokument 11667/15 Drucksache 18/8140 Nr . A .22 EP P8_TA-PROV(2016)0066 Drucksache 18/8470 Nr . A .24 EP P8_TA-PROV(2016)0128 Drucksache 18/8470 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2016)0129 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 188. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Schlussrunde Haushaltsgesetz 2017 Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur Epl 16 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christian Haase


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen

    und Kollegen! Herr Lenkert, es ist ja interessant, wie Sie
    Naled zum neuen Chlorhühnchen machen wollen . Aber
    keine Angst: Weder von CETA noch von TTIP bekommt
    man in Deutschland Pickel . Also, an dieser Stelle viel-
    leicht etwas ruhiger und etwas sachlicher .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich beginne direkt mit einer guten Nachricht, weil sie
    heute noch gar nicht gesagt worden ist: Der ausgegliche-
    ne Haushalt wird zur Normalität in Deutschland .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Dass wir nun eine komplette Wahlperiode und darüber
    hinaus ohne neue Schulden auskommen, ist ein wichti-
    ges Zeichen für die Zukunft . Klar ist aber auch, dass wir
    diese schwarze Null immer wieder aufs Neue gegen die
    Unverbesserlichen verteidigen müssen, die auf Kosten
    der jungen Generation neue Schulden aufnehmen wollen .

    Dabei haben wir wichtige Ziele noch gar nicht er-
    reicht . Die Bundesrepublik Deutschland hat immer noch
    einen Schuldenberg . Die Schuldenstandsquote liegt im-
    mer noch 8 Prozentpunkte über der im Maastricht-Ver-
    trag vorgegebenen Quote . Das heißt, es gibt noch genug
    Aufgaben, bevor wir neue Schulden aufnehmen .

    Im Haushalt des Bundesumweltministeriums möchte
    ich zunächst auf den geplanten Stellenzuwachs eingehen:
    92 neue Stellen . Ich bin froh, dass das Entfristungskon-
    zept, das wir vereinbart haben, endlich umgesetzt wird .

    Der hohe Bedarf an neuen Stellen ist aber auch eine
    Folge der Verschiebung des Baubereiches aus dem Ver-
    kehrs- zum Umweltministerium . Erst 2017 und damit
    im letzten Jahr der Wahlperiode hat das BMUB genug
    Personal, um die neuen Aufgaben zu bewältigen und alle
    Synergieeffekte zu nutzen .

    Inhaltlich will ich gar nichts gegen die Ressortver-
    schiebung sagen . Sicherlich gibt es dabei gute Verschrän-
    kungen, etwa beim energieeffizienten Bauen und bei der
    nachhaltigen Stadtentwicklung . Aber das war vorher

    zwischen den Bereichen Verkehr und Stadtentwicklung
    nicht anders .

    Ich möchte nur die Gelegenheit nutzen, an etwas mehr
    Kontinuität zu appellieren . Die Bürgerinnen und Bürger
    verlassen sich darauf, dass der Staat seine Ressourcen
    verantwortungsvoll einsetzt . Daher hoffe ich darauf, dass
    es in der neuen Wahlperiode nicht zu so gravierenden
    Ressortverschiebungen kommt, nur weil ein Vizekanzler
    Sonderwünsche hat . Mehr Zuständigkeiten alleine ma-
    chen noch keinen erfolgreichen Minister aus .


    (Ute Vogt [SPD]: Ihr seid ein bisschen übermütig heute!)


    Noch eine Anmerkung zum Stichwort „Kontinuität“ .
    Regelmäßig müssen die Mitarbeiter der Bundesministe-
    rien in Bonn hören, wie hochrangige Politiker den Stand-
    ort infrage stellen . Konkrete Pläne gibt es allerdings
    nicht . Die Staatsdiener am Standort Bonn sind dennoch
    stark verunsichert . Gerade von unserer rheinischen Mi-
    nisterin und Berlin/Bonn-Beauftragten wundern mich
    diese Töne . Noch in diesem Jahr soll es also eine ergeb-
    nisoffene Bestandsaufnahme geben . Ich bin gespannt,
    Frau Hendricks, was Sie uns dann präsentieren werden .

    Im Programmhaushalt steht in diesem Jahr die Baupo-
    litik zu Recht im Vordergrund . Bevor ich auf die einzel-
    nen Förderprogramme zu sprechen komme, möchte ich
    noch ein paar lobende Worte zu der Initiative „Reform
    Bundesbau“ sagen, die Frau Hendricks in diesem Jahr
    angestoßen hat . Öffentliche Großprojekte sind in Verruf
    gekommen . Der letzte Neuzugang ist die Kölner Oper .
    Davor stritten bereits Stuttgart 21, die Hamburger Elb-
    philharmonie und der Flughafen Berlin-Brandenburg um
    die Spitzenplätze bei Bauverzögerung und Kostenexplo-
    sion .

    Auch wenn in diesen prominenten Fällen der Bund gar
    nicht der Bauherr ist, ist es natürlich sehr löblich, dass
    das BMUB bei seinen Hochbauprojekten die Wirtschaft-
    lichkeit erhöhen will . Das Berliner Stadtschloss zeigt,
    dass Großprojekte auch funktionieren können .

    Meine Damen und Herren, im Gegensatz zum öffentli-
    chen Hochbau ist die Städtebauförderung eine ausnahms-
    lose Erfolgsgeschichte . Jeder Euro für eines der Städte-
    bauprogramme ist gut investiertes Geld, auch wenn man
    es natürlich übertreiben kann . In den Eckwerten gab es
    ein Plus von 300 Millionen Euro: komplett – so sah es
    zunächst aus – für das Programm „Soziale Stadt“ . Dabei
    ist das Programm „Soziale Stadt“ bereits seit der Erhö-
    hung der Mittel vor drei Jahren von 40 Millionen Euro
    auf 150 Millionen Euro überfinanziert. Zuletzt mussten
    2015 20 Millionen Euro an die anderen Städtebaupro-
    gramme weitergegeben werden .

    Deshalb bin ich heilfroh, dass jetzt immerhin 50 Mil-
    lionen Euro mehr an die Programme zum Stadtumbau
    gehen . Die aktuelle Evaluierung dieser Programme vom
    Mai dieses Jahres zeigt, dass das Geld dort gut aufgeho-
    ben ist .

    Im Gegensatz dazu schwingt beim Programm „So-
    ziale Stadt“ viel Ideologie mit . Ich hoffe sehr, dass die
    kurz vor dem Abschluss stehende Evaluation ohne ideo-
    logische Scheuklappen erfolgt ist . Auch die 40 Millionen

    Ralph Lenkert






    (A) (C)



    (B) (D)


    Euro plus, die der Entwurf des Bundeshaushalts immer
    noch für das Programm „Soziale Stadt“ vorsieht, wären
    bei den anderen Städtebauprogrammen vielleicht besser
    aufgehoben . Ob für aktive Stadtzentren oder Denkmal-
    schutz, ob für Stadtumbau oder kleinere Städte und Ge-
    meinden: Diese Programme sind durchweg erfolgreich
    und könnten mehr Mittel gut gebrauchen . Oder – das
    wäre vielleicht die beste Idee – wir legen ein ganz neues
    Programm zum Thema „Grün in der Stadt“ auf . Hier liegt
    sicherlich die Zukunft .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt!)


    In meinem Wahlkreis habe ich fünf tolle Städtebau-
    projekte mit dem Ziel, die Attraktivität der Innenstädte
    von Brakel, Detmold, Höxter, Steinheim und Warburg
    zu erhöhen . Diese Programme ziehen erhebliche private
    Investitionen nach sich . So sieht gut eingesetztes Steuer-
    geld in Deutschland aus, meine Damen und Herren .

    Die restlichen 200 Millionen Euro an zusätzlichen
    Mitteln sind für das neue Städtebauprogramm „Soziale
    Integration im Quartier“ eingeplant . Ich unterstütze die-
    se Entscheidung ausdrücklich . Man muss zwar jetzt viel
    Geld in die Hand nehmen, langfristig aber würden uns
    Versäumnisse deutlich teurer zu stehen kommen . Die In-
    tegration der zahllosen Flüchtlinge ist eine gigantische
    gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und der Bund leistet
    selbstverständlich seinen Beitrag .

    Daher ist es auch akzeptabel, dass der Bundesanteil
    bei diesem Programm höher ausfallen soll als bei anderen
    Städtebauprogrammen . Aber natürlich – das dürfen wir
    in der ganzen Debatte im Bundestag nicht vergessen –
    haben sich auch die Steuereinnahmen bei den Ländern
    erhöht . Außerdem fällt die Hebelwirkung des Programms
    deutlich niedriger aus, wenn Land und Kommunen, wie
    bisher geplant, nur 85 Millionen Euro anstatt der ansons-
    ten üblichen 400 Millionen Euro zusätzlich beisteuern .
    Andererseits wissen wir um die Notlage in einigen Städ-
    ten Deutschlands . Hier muss eine kluge Abwägung her .

    Der Fokus im Programm „Soziale Integration im
    Quartier“ muss aber eindeutig auf investiven städtebauli-
    chen Maßnahmen liegen . Die Finanzierung von Personal
    sollte – anders als im Programm „Soziale Stadt“ – mit
    erheblichen Auflagen verbunden sein. Wir werden darauf
    achten, dass die Förderung nicht nur einzelnen Großstäd-
    ten, sondern auch kleineren Gemeinden zugutekommt .
    Nicht zuletzt durch die Wohnsitzauflage, die von den
    Ländern leider nur schleppend umgesetzt wird, gibt es
    auch in ländlichen Regionen Förderbedarf beim Thema
    Integration . Die anerkannten Flüchtlinge werden – wie
    bekannt – den Wohnungsmangel weiter verschärfen,
    wenn wir jetzt nichts unternehmen . Das „Wir“ umfasst
    Bund und Länder . Aktiv wird aber nur der Bund . Zu-
    sätzlich zu den Kompensationsmitteln, die wir bereits
    auf 1 Milliarde Euro verdoppelt haben, stellt der Bund
    ab 2017 500 Millionen Euro für ein Wohnungsbaupro-
    gramm zur Vermeidung sozialer Brennpunkte zur Ver-
    fügung . Die Fördergebiete sollen sich auf Regionen be-
    schränken, die nachweislich Bedarf haben . Das ist gut;
    denn durch eine Förderung darf nicht über Ost oder West,

    Nord oder Süd und erst recht nicht über Groß oder Klein
    entschieden werden .

    Auch wenn der Bund jetzt aktiv wird, sollten die Län-
    der ihrer Verantwortung ebenfalls gerecht werden . Das
    Jahr 2020 und damit das Ende der Kompensationszah-
    lungen für die soziale Wohnraumförderung rücken un-
    weigerlich näher . Momentan ist die Strategie der Län-
    der: Totstellen und schauen, was der Bund macht . – Es
    ist kontraproduktiv, diese Strategie mit einer Forderung
    nach einer Grundgesetzänderung noch zu unterstützen .
    Wir müssen aber in jedem Fall die Vermengung von Ver-
    antwortlichkeiten vermeiden . Der Bund zahlt, hat aber
    keine Kontrolle, worin die Länder investieren oder ob sie
    ihre Investitionen in gleicher Höhe reduzieren .

    Sinnvolle Förderprogramme erkennt man oft an der
    hohen Nachfrage . So ist das bei den KfW-Programmen
    zum Einbruchschutz und zum altersgerechten Umbau .
    Die CDU/CSU-Fraktion hat sich erfolgreich dafür einge-
    setzt, dass wir die Zuschüsse für die Einbruchsicherung
    auf 50 Millionen Euro verfünffachen und hoffentlich
    über 2017 hinaus fortführen .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Beim altersgerechten Umbau besteht allerdings schon
    jetzt akuter Handlungsbedarf . Da muss auf dem Weg
    vom Referat zur Ministerin irgendwo der Titel verloren
    gegangen sein . Es kann nicht sein, dass für ein höchst
    erfolgreiches Programm keine Mittel mehr für neue An-
    träge vorhanden sind . Notfalls müssen wir schauen, ob
    wir innerhalb des Ministeriums umschichten können . Ich
    freue mich, dass Herr Lemme in die gleiche Richtung
    denkt .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Haushaltsberatungen eröffnen auch immer den Blick
    auf das große Ganze . Als Vertreter des ländlichen Raums
    erlauben Sie mir deshalb abschließend folgende Anmer-
    kung: Die aktuelle Agrarmarktkrise setzt die gesamte
    Landwirtschaft massiv unter Druck . Das Konjunktur-
    barometer Agrar des Deutschen Bauernverbandes ver-
    deutlicht dies eindrücklich . Die Stimmung in der Land-
    wirtschaft nähert sich dem Rekordtief von 2009 . Die
    Liquidität vieler Betriebe ist stark belastet . An Investi-
    tionen ist kaum noch zu denken . Doch gerade diese sind
    unverzichtbar, um zukunftsfähig zu sein . Die Sicherung
    einer nachhaltigen und zugleich bäuerlich-unternehmeri-
    schen deutschen Landwirtschaft liegt zunächst einmal in
    den Händen der Landwirte selbst und ihrer Marktpartner .
    Aber auch Politik und Gesellschaft sind gefordert . Politik
    steht in der Verantwortung – und das gilt parteiübergrei-
    fend –, die wirtschaftlichen Realitäten zu berücksichti-
    gen und der Landwirtschaft als einen bedeutenden Wirt-
    schaftszweig den Rücken zu stärken .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Wir müssen Investitionen ermöglichen und stärken, statt
    sie zu verhindern . Marktverdrängung ins Ausland hilft
    bei der Erreichung unserer Ziele nicht . Ich warne aus-
    drücklich davor, den Wahlkampf auf dem Rücken der
    Bäuerinnen und Bauern auszutragen . Arbeiten wir mit
    ihnen zusammen statt gegen sie .

    Christian Haase






    (A) (C)



    (B) (D)


    Danke schön .


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Die Kollegin Bärbel Höhn hat für die Fraktion Bünd-

nis 90/Die Grünen das Wort .


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bärbel Höhn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Frau Ministerin Hendricks, Sie haben Ihre Rede mit
    dem Hinweis auf die 30-jährige Erfolgsgeschichte des
    Umweltministeriums und die Arbeit, die dort geleistet
    wurde, begonnen . In der Tat haben wir uns über viele
    Jahrzehnte einen guten Ruf im Umweltbereich weltweit
    erwerben können . Aber wichtiger ist, zu schauen, was
    in den letzten drei Jahren passiert ist . Ich will in meiner
    Haushaltsrede eine Bilanz der Umwelt- und Klimapolitik
    der letzten drei Jahre ziehen . Ich komme dabei zu voll-
    kommen anderen Resultaten als Sie . Sie haben eben den
    Klimaschutzplan in den höchsten Tönen gelobt . Als es
    um den Kohleausstieg ging, haben Sie gesagt, dass davon
    noch niemand zuvor geredet hat . Entschuldigen Sie, aber
    Sie selber haben vor der Konferenz in Paris gesagt: Ich
    halte den Kohleausstieg ohne Strukturbrüche in 20 bis
    25 Jahren für möglich . – Sie haben mit dieser Aussage
    recht und sollten dazu auch stehen .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Außerdem haben Sie danach gesagt: Wir müssen in
    den nächsten 25 bis 30 Jahren aussteigen . – Auch das
    ist noch ganz richtig . Ursprünglich war in Ihrem Kli-
    maschutzplan immer noch die Formulierung zu finden:
    Kohleausstieg deutlich vor 2050 . – Genau diese Formu-
    lierung hat der Kollege Gabriel Ihnen herausgestrichen .
    Die anderen Ministerien, also die Bundesregierung sel-
    ber, sorgen dafür, dass Klimaschutz in der notwendigen
    Form hier in Deutschland nicht stattfinden kann.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Kollegin Dött, wenn Sie das alles der Kollegin
    Hendricks in die Schuhe schieben, auch dass man die
    Ziele für 2020 nicht erreichen kann, dann nehmen Sie
    bitte schön auch die Minister der CDU und CSU in
    die Verantwortung . Wir haben einen Verkehrsminister
    Dobrindt, und wir haben einen Landwirtschaftsminister
    Schmidt . Genau die müssten ihren Beitrag zum Klima-
    schutz leisten, übrigens auch bis 2020, sonst schaffen wir
    das nicht . Aber sie tun nichts dafür .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    In jedem dieser Bereiche haben wir Probleme . Eben
    ist so oft der Aufwuchs der Mittel im internationalen Kli-
    maschutz gelobt worden . In der Tat, Kanzlerin Merkel
    hat vor der Konferenz in Paris verkündet, die Mittel für
    den internationalen Klimaschutz würden verdoppelt .
    Rechnen wir doch einmal nach . Es gibt eine Erhöhung
    um 50 Millionen Euro . Aber der größte Teil davon,
    42 Millionen Euro, ist keine Erhöhung, sondern nur eine
    Verschiebung, und zwar vom Einzelplan 23 in den Um-
    weltetat .

    Wenn Sie sich das am Ende ausrechnen, dann ergibt
    sich eine Erhöhung nicht auf 200 Prozent, wie es die
    Kanzlerin verkündet hat, sondern genau um 2,37 Pro-
    zent . Das heißt, wenn Sie alles zusammenrechnen, haben
    Sie keinerlei Erhöhung der Mittel für den internationalen
    Klimaschutz . Das ist eine Blamage angesichts dessen,
    was Sie vorher immer verkündet haben .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Es gibt – darauf hat der Kollege Haase hingewiesen –
    in dieser Bundesregierung auch kein Konzept, wie man
    die Probleme im Spannungsverhältnis zwischen Umwelt
    und Landwirtschaft löst . Deshalb müssen wir in der Tat,
    Herr Haase, genau darüber reden . Schauen wir uns doch
    einmal die klassischen Konflikte an: Naturschutz, Was-
    ser, Luft gegenüber intensiver Landwirtschaft .

    Wir haben seit Jahren einen Nitrateintrag in Deutsch-
    land, der einfach zu hoch ist . Auf die letzte Anfrage, die
    ich in der Sommerpause an die Bundesregierung gestellt
    habe, kam als Antwort zurück: 26 Prozent der Grundwas-
    serkörper liegen über 50 Milligramm pro Liter . Eine Flä-
    che von genau 29,3 Prozent von Deutschland ist betrof-
    fen davon . Also rund 30 Prozent der Fläche Deutschlands
    liegen über Grundwasserkörpern, die einen zu hohen
    Nitratwert haben . Das kommt daher, weil wir zu viele
    Tiere sowie zu viel Gülle haben, die über die Flächen in
    das Wasser kommt . Das müssen wir ändern .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg . Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE])


    Vor zwei Jahren hat die Ministerin dazu gesagt: Wir
    haben eine Einigung erzielt, es gibt eine Hoftorbilanz,
    alles wird gut . – Zwei Jahre sind vergangen . Das Einzige,
    was passiert ist, ist, dass die EU zunehmend ungehaltener
    wird und die nächste Stufe des Vertragsverletzungsver-
    fahrens eingeleitet hat . Das ist blamabel für die Politik
    dieser Bundesregierung . Am Ende siegt bei Ihnen immer
    das Interesse der intensiven Landwirtschaft, nicht der
    Naturschutz, nicht das Wasser und nicht die Luft .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sie können noch so viele Vorschläge für andere Stall-
    bauten oder zum Beispiel zur ersten Säule machen, Frau
    Ministerin, Sie kommen mit Ihren Vorschlägen nicht
    durch . Das ist doch der Punkt . Sie machen tausend gute
    Vorschläge, aber am Ende ist die Bilanz null . Die Bilanz
    ist aber das, was am Ende zählt .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ein anderes Beispiel ist das dramatische Insekten-
    sterben . Das Problem haben wir uns im Ausschuss vor-
    genommen . 70 Prozent der Individuen, 25 Prozent der
    Arten sind verschwunden . Die Experten sagen, dass ein
    Hauptgrund Pestizide sind, vor allem Neonicotinoide .
    Die neuesten Studien bestätigen genau diesen Zusam-
    menhang . Frankreich hat mittlerweile ein Totalverbot
    erlassen . Das ist jetzt sogar vom obersten Gerichtshof
    bestätigt worden .

    Was macht der Landwirtschaftsminister? Teilverbote
    in bestimmten Bereichen . Dafür will er sich noch loben

    Christian Haase






    (A) (C)



    (B) (D)


    lassen . Nein, wir brauchen ein Totalverbot der Neonicoti-
    noide, um die Insekten, speziell die Bienen, zu schützen .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Seit Jahren haben wir schlechte Luftwerte . Die Euro-
    päische Umweltagentur EEA hat jetzt Deutschland zum
    Europameister der Stinker gemacht . Nur in Deutschland
    wurden nach diesem Bericht 2014 bei drei der vier Luft-
    schadstoffe die Grenzwerte gerissen: Stickoxide, Ammo-
    niak und flüchtige organische Verbindungen. Das ist ein
    trauriger Rekord . Daran müssen Sie sich messen lassen .
    Machen Sie wieder Umweltpolitik, sorgen Sie wieder für
    saubere Luft .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Dafür müssen Sie dem Verkehrsminister auf die Füße
    treten . Denn wenn die Emissionen in den Städten nicht
    sinken, sind die Fußgänger, die Radfahrer und die An-
    wohner die Leidtragenden . Das ist auch ein Gesundheits-
    problem . Ändern Sie deshalb endlich die Politik des Ver-
    kehrsministers .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich komme zum Schluss . Im Zusammenhang mit dem
    Abfallbereich wurde immer vom Wertstoffgesetz gespro-
    chen . Das Wertstoffgesetz wurde in der Sommerpause
    beerdigt . Dann wurde auf die Verpackungsverordnung
    verwiesen . In der Verpackungsverordnung haben wir
    eine Mehrwegquote von 80 Prozent stehen . Sie ist auf
    real 45 Prozent abgesackt . Folge: Die Ministerin hat
    die Mehrwegquote nun einfach so beerdigt . Der Spiegel
    schreibt dazu:

    Die Bundesregierung verabschiedet sich klamm-
    heimlich von einem ihrer ehrgeizigsten Umweltzie-
    le .