Rede:
ID1818803300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 10
    1. Der: 1
    2. Kollege: 1
    3. Steffen-Claudio: 1
    4. Lemme: 1
    5. hat: 1
    6. für: 1
    7. dieSPD-Fraktion: 1
    8. das: 1
    9. Wort: 1
    10. .\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/188 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 188. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. September 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus- haltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) Drucksache 18/9200 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 A b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020 Drucksache 18/9201 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 B Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digita- le Infrastruktur Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 C Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18623 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18624 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18626 A Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18627 D Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18629 C Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18630 C Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18633 A Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18633 D Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 A Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 C Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18637 D Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18639 B Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18640 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 18642 C Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18644 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18646 A Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . . 18647 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18649 A Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 18650 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18652 A Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18653 C Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18654 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18656 A Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18657 A Schlussrunde: Haushaltsgesetz 2017 Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18659 A Dr . Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 18661 C Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 18662 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18664 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18665 A Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18665 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016II Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 18667 B Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18670 C Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 18671 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18672 D Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 18674 C Thomas Jurk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18676 A Kerstin Radomski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18678 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18679 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18681 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18682 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18619 188. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. September 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
  • folderAnlagen
    Kerstin Radomski (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18681 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Annen, Niels SPD 09 .09 .2016 Bartke, Dr . Matthias SPD 09 .09 .2016 Beyer, Peter CDU/CSU 09 .09 .2016 Bülow, Marco SPD 09 .09 .2016 Burkert, Martin SPD 09 .09 .2016 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 09 .09 .2016 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 09 .09 .2016 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 09 .09 .2016 Erler, Dr . h . c . Gernot SPD 09 .09 .2016 Fischer (Karlsru- he-Land), Axel E . CDU/CSU 09 .09 .2016 Freitag, Dagmar SPD 09 .09 .2016 Gabriel, Sigmar SPD 09 .09 .2016 Gerster, Martin SPD 09 .09 .2016 Held, Marcus SPD 09 .09 .2016 Hellmich, Wolfgang SPD 09 .09 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 09 .09 .2016 Högl, Dr . Eva SPD 09 .09 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 09 .09 .2016 Jung, Xaver CDU/CSU 09 .09 .2016 Jüttner, Dr . Egon CDU/CSU 09 .09 .2016 Kolbe, Daniela SPD 09 .09 .2016 Krellmann, Jutta DIE LINKE 09 .09 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 09 .09 .2016 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 09 .09 .2016 Lösekrug-Möller, Gabriele SPD 09 .09 .2016 Lücking-Michel, Dr . Claudia CDU/CSU 09 .09 .2016 Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 09 .09 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Marwitz, Hans-Georg von der CDU/CSU 09 .09 .2016 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 09 .09 .2016 Neu, Dr . Alexander S . DIE LINKE 09 .09 .2016 Özoğuz, Aydan SPD 09 .09 .2016 Pilger, Detlev SPD 09 .09 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 09 .09 .2016 Rosemann, Dr . Martin SPD 09 .09 .2016 Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 09 .09 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 09 .09 .2016 Schmelzle, Heiko CDU/CSU 09 .09 .2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 09 .09 .2016 Schmidt (Ühlingen), Gabriele CDU/CSU 09 .09 .2016 Schuster (Weil am Rhein), Armin CDU/CSU 09 .09 .2016 Stadler, Svenja SPD 09 .09 .2016 Steffen, Sonja SPD 09 .09 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 09 .09 .2016 Steinbrück, Peer SPD 09 .09 .2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 09 .09 .2016 Thönnes, Franz SPD 09 .09 .2016 Vaatz, Arnold CDU/CSU 09 .09 .2016 Weinberg (Hamburg), Marcus CDU/CSU 09 .09 .2016 Weinberg, Harald DIE LINKE 09 .09 .2016 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 09 .09 .2016 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 09 .09 .2016 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 09 .09 .2016 Zimmermann, Pia DIE LINKE 09 .09 .2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618682 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 947 . Sitzung am 8 . Juli 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosen- versicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Zu Artikel 2a (§ 71 Absatz 3 und § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V) Nach Artikel 2a des Gesetzes sollen auch Änderun- gen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgenommen werden . Der Bundesrat kann die gesetzgeberische Inten- tion nachvollziehen, Folgeänderungen zu den am 1 . Ja- nuar 2016 in Kraft getretenen Rechtsvereinfachungen zur Versicherungspflicht der Beziehenden von Arbeitslosen- geld II (ALG II) in der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV) vorzunehmen . Der Bundesrat bedauert aber, dass er hierzu nur einge- schränkt beteiligt worden ist . Vor dem Hintergrund einer immer noch unzureichenden Finanzierung der GKV-Bei- träge von ALG II-Beziehern durch den Bund sowie des Anstiegs des ALG II-Bezugs durch Flüchtlinge wäre eine ausführlichere Diskussion in einem regulären Bundes- ratsverfahren geboten gewesen . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung von § 232a Absatz 1 Satz 1 Num- mer 2 SGB V transparent und zeitnah die Leistungsaus- gaben der Krankenkassen und die geleisteten Beiträge für ALG II-Bezieher zu evaluieren . Der Bundesrat bittet ferner die Bundesregierung, bei einer zunehmenden Belastung der Solidargemeinschaft der Beitragszahler der GKV durch unzureichende Bei- träge für ALG II-Bezieher in einem weiteren Gesetzge- bungsverfahren geeignete Abhilfe zu schaffen . Begründung: Seit 1 . Januar 2016 zahlt der Bund entsprechend § 232a Absatz l Satz 2 SGB V für jeden ALG II-Emp- fänger einen wegen des Wegfalls der Familienversiche- rung reduzierten Krankenkassenbeitrag in Höhe von 90,36 Euro pro Monat . Die Änderung des § 232a Ab- satz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V sieht vor, dass der Fak- tor auf Basis aktuell verfügbarer Daten des Jahres 2015 von „0,2060“ auf „0,2155“ angehoben wird . Der vom Bund zu tragende Beitrag soll damit um 4,17 Euro auf 94,53 Euro erhöht werden . An der Revisionsklausel nach § 232a Absatz 1a SGB V, wonach die Zuweisungshöhe erst im Jahr 2018 evaluiert und gegebenenfalls zum 1 . Januar 2018 ange- passt werden soll, soll festgehalten werden . Die vorgesehene Korrektur ist im bestehenden rechtli- chen Rahmen nachvollziehbar, erscheint jedoch im Ergebnis nicht ausreichend: Bis Ende 2015 erhielten die Krankenkas- sen als Zuweisung vom Bund für jeden ALG II-Empfänger und alle über ihn familienversicherten Personen noch rund 140 Euro . Den um 4,17 Euro auf 94,53 Euro angehobenen Zuweisungen des Bundes stehen noch immer wesentlich höhere Leistungsausgaben gegenüber . Die durchschnittli- chen Leistungsausgaben der GKV je Versicherten/Monat betragen laut Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt 234,49 Euro in 2015 beziehungsweise 245,49 Euro in 2016 . Es gibt daher keinen Anhalt, dass den Leistungsausgaben der Krankenkassen für ALG II-Empfänger kostendeckende Beiträge gegenüberstehen . Eine konkrete Gesetzesfolgenabschätzung der Kosten für die GKV durch die Änderung des § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V fehlt . Ferner ist eine Evaluation der Finanzwirkung in der GKV durch die seit 1 . Januar 2016 umgesetzte Rechtsänderung des GKV-Finanzstruk- tur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV- FQWG) insgesamt erforderlich . Soweit die Gesetzesbegründung auf eine finanziel- le Neutralität der mit dem GKV-FQWG eingeführten Rechtsänderungen abstellt, bezieht sich diese auf den Stand vor dem 1 . Januar 2016 . Der GKV-Spitzenverband hat bereits in der Vergangenheit auf nicht kostendecken- de Kassenbeiträge für ALG II-Empfänger hingewiesen . Gerade angesichts einer zunehmenden Zahl von Flücht- lingen, die nach Abschluss der jeweiligen Asylverfahren mit ALG II-Bezug zu Mitgliedern der GKV werden, ist nicht zu erwarten, dass die Änderung des § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V finanzneutral für die Beitrags- zahler der Solidargemeinschaft ist . – Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtvereinfachung – sowie zur Vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzan- tragspflicht – Gesetz zur Änderung des Tierische Nebenproduk- te-Beseitigungsgesetzes und des BVL-Gesetzes – Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (In- vestmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass das Gesetz eine Reihe von Steuerschlupflöchern schließt und unerwünschte Gestaltungen unterbindet, für die das Investmentsteu- errecht aufgrund seiner Komplexität besonders anfäl- lig war . Er begrüßt insbesondere, dass Gestaltungen zur Vermeidung der Dividendenbesteuerung durch Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Dividenden- stichtag – so genannte Cum/Cum-Geschäfte – durch die Einführung einer Mindesthaltefrist für die Aktien und den tatsächlichen Übergang des Kursänderungs- risikos künftig weitgehend eingegrenzt werden . 2 . Allerdings zeichnen sich bereits jetzt zu den ab 2018 in Kraft tretenden Regelungen zur Besteuerung der Anleger von Publikums-Investmentfonds notwendi- ge Folgeänderungen ab . Vor allem im Bereich des Außensteuergesetzes sind Änderungen notwendig, um inländisches Steuersubstrat im Fall des Wegzugs von Anlegern wirksam zu schützen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18683 (A) (C) (B) (D) 3 . Die Diskussion zu den Cum/Cum-Gestaltungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat erneut deutlich gemacht, dass eine ungleiche Besteuerung von laufenden Erträgen aus Kapitalgesellschaften (z . B . Dividenden) einerseits und außerordentlichen Erträgen (z . B . Veräußerungsgewinnen) anderer- seits – wie sie auch bei der derzeitigen Besteuerung von Streubesitzanteilen gegeben ist – ein Einfallstor für Steuergestaltungen ist . Nationale Regelungen, um diesen Umgehungen Einhalt zu gebieten, sind wichtig und müssen unverzüglich weiterentwickelt werden . 4 . Der Bundesrat bittet darüber hinaus zu prüfen, in- wieweit langfristig ein international abgestimmter Lösungsansatz zielführend sein könnte, bei dem die Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsge- winnen einheitlichen Prinzipien folgt . Denn dann wären Umgehungen der regelmäßig dem Sitzstaat zustehenden Quellensteuerrechte auf Dividenden wirksam und endgültig ausgeschlossen . 5 . Die konkrete Ausgestaltung des § 36a des Einkom- mensteuergesetzes lässt weiterhin Spielraum für eine Umgehung der Dividendenbesteuerung . Insbe- sondere die Fälle, in denen das Tragen des Mindest- wertänderungsrisikos maßgebend ist, erscheinen in der Praxis schwer umsetzbar . Es ist nicht klar, wie die Berechnung des geforderten prozentualen Wert- änderungsrisikos erfolgen kann . Daher sieht der Bundesrat die nun beschlossene Regelung als ersten Schritt, der in einem weiteren Gesetzgebungsver- fahren nachgebessert werden muss . 6 . Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Cum/ Cum-Gestaltungen noch zielgenauer unterbunden werden müssen . Aus Sicht des Bundesrates sollte deshalb in einem der nächsten steuerlichen Gesetz- gebungsvorhaben eine mit Dividenden gleichge- stellte Besteuerung von Kompensationszahlungen aus Wertpapierdarlehen und Wertpapierpensions- geschäften eingeführt werden, um Cum/Cum-Ge- schäften mittels einer Wertpapierleihe endgültig die Grundlage entziehen . 7 . Aus Sicht des Bundesrates ist auch die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzantei- len notwendig, um die gegenwärtig unterschied- liche Behandlung von Streubesitzdividenden und Veräußerungsgewinnen und damit einhergehendes Gestaltungspotenzial zu beseitigen . Daher bedauert der Bundesrat, dass keine entsprechende Regelung Aufnahme in das Gesetz zur Reform der Invest- mentbesteuerung gefunden hat . 8 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine verfassungsfeste, gegenüber Gestaltungen ro- buste und – in Abstimmung mit der EU-Kommis- sion – unter Beihilfegesichtspunkten unbedenkliche Neuregelung vorzulegen, die sicherstellt, dass für die Bereitstellung von Wagniskapital und die Finan- zierung junger innovativer Unternehmen keine neue Belastung entsteht . – Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus – Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts – Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter im- missionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschrif- ten – Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung – Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Änderung berg-, umweltschadens- und wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Off- shore-Erdöl- und –Erdgasaktivitäten – Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat nimmt das vorliegende Gesetz zur Kenntnis . Er bedauert, dass sowohl die Bundes- regierung in ihrer Gegenäußerung als auch der Deutsche Bundestag mit seinem Gesetzesbeschluss den verbraucherschützenden Anregungen in der Stellungnahme des Bundesrates nicht gefolgt sind (BRDrs . 543/15 – Beschluss –) . Der Bundesrat un- terstreicht insbesondere seine Forderung, mit dem vorliegenden Gesetz dem privaten Letztverbrau- cher ein Mitspracherecht beim Einbau intelligenter Messsysteme oder der Einbindung in ein Kommuni- kationsnetz einzuräumen . 2 . Die nun beschlossene Regelung, die Messstellenbe- treiber dazu ermächtigt, private Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden pro Jahr Jahresverbrauch mit Inkrafttreten des Gesetzes und alle anderen Haushalte mit einem Verbrauch unter 6 000 Kilowattstunden pro Jahr ab 2020 mit einem intelligenten Messsystem auszustatten, hält der Bundesrat für unverhältnismäßig . Mit der nun getroffenen Regelung werden berechtigte Verbrau- cher- und Datenschutzbedürfnisse der Bevölkerung nicht berücksichtigt . 3 . Der Bundesrat begrüßt, dass es keinen Roll Out um jeden Preis geben darf und Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen . Die Letztverbraucher und Erzeuger dürfen nicht mit un- verhältnismäßigen Kosten belastet und die grundzu- ständigen Messstellenbetreiber bzw . Netzbetreiber nicht zu einer betriebswirtschaftlich unverhältnis- mäßigen Einbaumaßnahme verpflichtet werden. 4 . Der Bundesrat betont, dass die privaten Endverbrau- cher keinen Vorteil erlangen. Eine mögliche finanzi- elle Ersparnis wird ihnen durch die Auferlegung der Betriebskosten von bis zu 100 Euro pro Jahr gleich wieder genommen . Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass überhaupt ein Einsparpotenzial besteht und zwingt private Endverbraucher, es im Voraus zu bezahlen . Gelingt es Verbrauchern nicht, durch das intelligente Messsystem Einsparungen vorzunehmen, tragen sie allein die Mehrkosten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618684 (A) (C) (B) (D) 5 . Aus datenschutzrechtlicher Sicht hat der Bundesrat Bedenken, dass durch die Erfassung der Energiever- brauchsdaten eines privaten Endverbrauchers Rück- schlüsse auf die private Lebensführung ermöglicht werden . 6 . Aus den vorgenannten Gründen hält der Bundesrat es für erforderlich, dass der Einbau von intelligen- ten Messsystemen bei privaten Letztverbrauchern unter 6 000 Kilowattstunden pro Jahr von der Zu- stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher abhängig gemacht wird . Privaten Endverbrauchern mit einem Verbrauch über 6 000 Kilowattstunden pro Jahr sollte bezüglich des Einbaus der Geräte ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden . Unabhängig von der individuellen Verbrauchshöhe sollten priva- te Letztverbraucher in jedem Fall ein Widerspruchs- recht gegen die Einbindung eines Messsystems in ein Kommunikationsnetz erhalten . 7 . Aus energiewirtschaftlicher Perspektive kann der Bundesrat nicht nachvollziehen, dass der grund- zuständige Messstellenbetreiber ab dem Jahr 2018 neue Energieerzeugungsanlagen mit einer installier- ten Leistung über einem bis einschließlich sieben Kilowatt mit intelligenten Messsystemen ausstatten kann, ohne dass diese Ausstattung abgelehnt wer- den kann . Der Bundesrat weist darauf hin, dass die- se Regelung zu einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von kleinen PV-Anlagen führt . Auch mögliche Systemvorteile beim Einbau von Smart Metern bei Kleinanlagen stehen in kei- nem Verhältnis zu den entstehenden Kosten für den Betreiber . Aus diesen Gründen hält der Bundesrat die Einbeziehung von Kleinerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über einem bis ein- schließlich sieben Kilowatt in den optionalen Roll- out für nicht sinnvoll und erwartet negative Auswir- kungen auf den weiteren PV-Ausbau und damit auf die bereits unter Druck stehende PV-Branche . 8 . Der Bundesrat hält es zudem für erforderlich, die gesetzlichen Vorgaben in regelmäßigen Abständen zu überprüfen . Die Kosten-Nutzen-Analyse geht von einem Einsparpotenzial bei privaten Haushal- ten aus, das bislang nur hypothetisch angenommen wird . Der Einbau intelligenter Messsysteme führt per se noch nicht zu einer Energieeinsparung . De facto bedarf es dazu sowohl des Angebots lastvaria- bler Tarife und anderer finanzieller Anreize als auch einer Verhaltensveränderung der Verbraucher . – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Dezember 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und be- stimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2015 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Republik Kosovo über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 24. September 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ru- anda über den Luftverkehr – Integrationsgesetz – Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutz- rechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundes- tag nach mehr als einem Jahr seit der Einbringung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung den Be- schluss zum Gesetz zur Änderung wasser- und na- turschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie gefasst hat . 2 . Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bun- destag in einigen wesentlichen Punkten der Stel- lungnahme des Bundesrates (BR-Drs . 143/15 – Beschluss –) aus dem letzten Jahr gefolgt ist . Insbesondere wurden die Streichung der 3 000-Me- ter-Grenze, die Ausweitung der Gebiete, in denen jegliches Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen insbesondere unter Ein- satz von umwelttoxischen Substanzen verboten ist, die Ausweitung des Verbotes auch auf Fracking zur Erdölgewinnung sowie die veränderte Rolle der Ex- pertenkommission aus den Forderungen des Bun- desrates übernommen . Er begrüßt ebenfalls in diesem Zusammenhang, dass zukünftig „unkonventionelles Fracking“ nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Landesregierung möglich ist . – Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest, dass von Bergschä- den betroffene Anwohner im Bereich der Tage- baue zur Braunkohlegewinnung, die insbesondere durch großflächige Grundwasserabsenkungen und auch durch tagebauinduzierte Erderschütterungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Ta- gesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, beim Nachweis einer bergbaubetrieblichen Ursache eines Schadens aufgrund der oftmals kom- plexen Sachverhalte häufig an nicht überwindbare Grenzen stoßen . Daher ist es erforderlich, die Berg- schadensvermutung gemäß § 120 Bundesberggesetz (Beweislastumkehr) auch auf diese bergbaulichen Tätigkeiten anzuwenden . 2 . Der Bundesrat bittet, die Bergschadensvermutung gemäß § 120 Bundesberggesetz (Beweislastum- kehr) auf Braunkohletagebaubetriebe, die insbeson- dere durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen schadenswirksame Bodenbe- wegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, zu erweitern . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18685 (A) (C) (B) (D) 3 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, durch eine weitere Neufassung der Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (Einwirkungsbereichs- Berg- verordnung – EinwirkungsBergV) zu definieren, auf welche Bereiche an der Tagesoberfläche Braun- kohletagebaubetriebe, die insbesondere durch groß flächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütte- rungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verur- sachen können, einwirken können . Begründung: Durch den Betrieb von Braunkohletagebauen selbst treten in der Regel keine Bergschäden auf . Jedoch ist für einen sicheren Betrieb von tiefen Braunkohletagebauen eine Absenkung des Grundwasserniveaus im Bereich und Umfeld dieser übertägigen Gewinnungsbetriebe erforderlich, die in besonderen Fällen zu schadenswirk- samen Bodenbewegungen führen kann . Infolge dieser Grundwasserabsenkung treten in einem begrenzten Be- reich gleichmäßige Bodenbewegungen auf, die grund- sätzlich kaum schadensrelevant sind . Im Bereich von geologischen Anomalien (Auebereiche usw .) und hy- draulisch wirksamen Störungen im Untergrund inner- halb des Einflussbereiches der Grundwasserabsenkung ist aber ein ungleichmäßiges Setzungsverhalten und da- mit das Auftreten von zum Teil erheblichen Bergschä- den möglich . Zudem führen in Einzelfällen die enor- men Massenumlagerungen im Braunkohlentagebau zu Spannungsumlagerungen im Untergrund, die ihrerseits Erderschütterungen an der Erdoberfläche verursachen. Die Bundesregierung selbst hat schon in Ihrer Unter- richtung des Deutschen Bundestages (BT-Drucksa- che 18/4952) den Buchstabe a zugrunde liegenden bergtechnischen Sachverhalt bestätigt (Gegenäußerung zu a) aa) aaa) der Nummer 4 der Stellungnahme des Bundesrates vom 08 .05 .2015) . Bedauerlicherweise ist sie jedoch einer praktikablen Lösung bislang nicht nä- hergetreten . – Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien – Gesetz zu Weiterentwicklung des Strommarktes (Stromarktgesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat bekräftigt, dass ein zukunftsfähiges Strommarktdesign ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende ist . 2 . Aus Sicht des Bundesrates hat es sich bewährt, die Länder frühzeitig in den Reformprozess zur Opti- mierung des Strommarktdesigns einzubinden . Der Bundesrat sieht daher die hohe Zahl an Verord- nungsermächtigungen im Strommarktgesetz, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, mit Sorge und erwartet, dass die Bundesregierung die erforderliche umfassende Beteiligung der Länder auch zukünftig und bei Erlass der Verordnungen si- cherstellt . 3 . Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Strommarktgesetz die Bedeutung der Fle- xibilität für ein auf die Nutzung erneuerbarer Ener- gien ausgerichtetes Stromversorgungssystem be- tont . Ein wichtiger Baustein für die Stärkung der Flexibilität ist die Absenkung des konventionellen must-runs . Der konventionelle must-run bindet zu- dem in nicht unerheblichem Maße die vorhandenen, knappen Netzkapazitäten und trägt so dazu bei, dass Netzbetreiber in zunehmendem Maße die Option für Einspeisemanagementmaßnahmen nutzen müssen . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Maßnahmen stets Möglichkei- ten zur Absenkung des konventionellen must-runs zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen . 4 . Der Bundesrat bekräftigt die zentrale Bedeutung von Speichern in einem auf erneuerbaren Energien ausgerichteten Stromversorgungssystem und bedau- ert, dass die sich mit dem Strommarktgesetz bieten- den Chancen zur umfassenden Stärkung der Rolle der Speicher weitgehend ungenutzt bleiben . Der Bundesrat verweist diesbezüglich auch auf seinen Beschluss vom 18 . Dezember 2015 (BR-Drucksa- che 542/15 – Beschluss –) . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die wirtschaftliche Situation und die aus energiepolitischer Sicht erforderliche Ent- wicklung von Speichern weiterhin und kontinuier- lich zu evaluieren und den hieraus sich ergebenden Handlungsbedarf unter Einbindung der Länder un- verzüglich umzusetzen . Zudem sollten die Potenzia- le eines netzdienlichen Einsatzes von Speichern und unter anderem Pumpspeicheranlagen durch eine zeitnahe Neuregelung der entsprechenden gesetzli- chen Regelungen erschlossen werden . – Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisen- bahnbereich Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat fordert die Bundesregie- rung auf sicherzustellen, dass die in § 2 Absatz 9 Ei- senbahnregulierungsgesetz vorgesehene Ausnahme- regelung für Betreiber der Schienenwege von den Vorgaben des § 37 nur im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern und Aufgabenträgern erfolgen kann . 2 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf si- cherzustellen, dass die im neuen Eisenbahnregu- lierungsgesetz (insbesondere §§ 36 und 37) vor- gesehenen Regelungen zur Höhe der Stations- und Trassenpreise nicht zu negativen Auswirkungen auf den Schienengüter- und den Schienenpersonenfern- verkehr führen . Mit Blick auf den Schienenperso- nenfernverkehr darf die Wachstumsstrategie der DB AG, die bis zum Jahr 2030 die Wiederanbindung der Fläche an den IC- und ICE-Verkehr vorsieht, nicht in Frage gestellt werden . Zudem hat der Bundesrat hat in seiner 947 . Sitzung am 8 . Juli 2016 gemäß Artikel 94 Absatz 1 des Grund- gesetzes in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618686 (A) (C) (B) (D) das Bundesverfassungsgericht Frau Prof . Dr . Christine Langenfeld als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrich- ter Prof . Herbert Landau in den Zweiten Senat des Bun- desverfassungsgerichts gewählt . Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/3898 Nr . A .7 Ratsdokument 14476/14 Innenausschuss Drucksache 18/7286 Nr . A .5 Ratsdokument 14910/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .6 Ratsdokument 15208/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .7 Ratsdokument 15210/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .5 Ratsdokument 5240/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .4 Ratsdokument 5615/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .7 Ratsdokument 6056/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .3 Ratsdokument 6798/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .7 Ratsdokument 7331/16 Drucksache 18/8293 Nr . A .2 Ratsdokument 7180/16 Finanzausschuss Drucksache 18/4749 Nr . A .28 Ratsdokument 7374/15 Drucksache 18/5004 Nr . A .9 Ratsdokument 7759/15 Drucksache 18/5004 Nr . A .10 Ratsdokument 7784/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .6 Ratsdokument 11469/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .7 Ratsdokument 11471/15 Drucksache 18/7733 Nr . A .10 Ratsdokument 5638/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .11 Ratsdokument 5639/16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit Drucksache 18/8668 Nr . A .22 ERH 3/2016 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/5982 Nr . A .49 Ratsdokument 11194/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .12 Ratsdokument 11538/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .13 Ratsdokument 11667/15 Drucksache 18/8140 Nr . A .22 EP P8_TA-PROV(2016)0066 Drucksache 18/8470 Nr . A .24 EP P8_TA-PROV(2016)0128 Drucksache 18/8470 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2016)0129 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 188. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Schlussrunde Haushaltsgesetz 2017 Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur Epl 16 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Das Wort hat der Kollege Christian Kühn für die Frak-

    tion Bündnis 90/Die Grünen .

    Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN):

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Besucherinnen
    und Besucher auf der Tribüne! Werte Kolleginnen und
    Kollegen! Sehr geehrte Frau Dött, ich muss wirklich
    sagen: Dadurch, dass Sie 14 Minuten lang eine so nette
    Oppositionsrede gehalten haben, haben Sie uns fast den
    Job weggenommen;


    (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    aber ob das für eine Koalitionsfraktion angemessen ist,
    weiß ich wirklich nicht .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Frau Hendricks, Sie legen hier heute einen Haus-
    haltsentwurf vor, mit dem Sie die Probleme auf den
    angespannten Wohnungsmärkten nicht lösen werden .
    Sie legen einen Haushaltsentwurf vor, mit dem Sie Ihr
    Versprechen, das Sie uns allen hier am Anfang dieser
    Legislaturperiode gegeben haben, nämlich dass Sie Bau-
    politik und Umweltpolitik miteinander verbinden, nicht
    einlösen . Sie scheitern mit diesem Haushalt an diesem
    selbstgesteckten Ziel .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sie stocken den Etat auf, bleiben aber hinter den Erwar-
    tungen in den Bereichen Wohnungs-, Umwelt-, Klima-
    und Baupolitik zurück . Dieser Haushalt ist ebenso wie
    die anderen Haushalte ein Haushalt der verpassten Chan-
    cen . Sie nehmen sehr viel Geld in die Hand, wissen zum
    Teil aber gar nicht, wo Sie es ausgeben sollen .

    Wenn man in den Haushaltsentwurf schaut, stellt
    man fest, dass es ein Programm mit einem Volumen von
    500 Millionen Euro gibt – es ist als Platzhalter tituliert –,
    bei dem es um die Beseitigung sozialer Brennpunkte
    geht . Man hört jetzt, dass dieses Programm ganz in die
    soziale Wohnraumförderung übernommen werden soll,
    aber im Haushaltsplan ist das noch nicht vorgesehen . Ich
    finde, das zeigt, wie diese Regierung arbeitet: Das ist ein
    bisschen geschludert und wenig durchdacht; man hat viel
    Geld in die Hand genommen, es aber nicht konzeptionell
    unterlegt .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sie loben sich jetzt für die Mittel, die Sie für die so-
    ziale Wohnraumförderung ausgeben . Dabei haben doch

    die Länder in dem Treffen, in dem es um die Flüchtlings-
    frage ging, der Kanzlerin und dem Finanzminister diese
    Gelder abgerungen . Die Länder haben doch einen Hil-
    feschrei von sich gegeben und gesagt: Wir können diese
    Aufgabe angesichts der jetzigen Situation nicht bewäl-
    tigen. – Ich finde, Sie schmücken sich hier mit fremden
    Federn . Außerdem reichen die Gelder, die Sie hierfür in
    den Haushalt einstellen – das sagen auch die Vertreter der
    kommunalen Spitzenverbände –, nicht aus . Die Negativ-
    spirale – minus 60 000 Sozialwohnungen pro Jahr – be-
    kommen Sie mit dieser Politik nicht gestoppt .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Im Sommer waren Sie viel unterwegs . Sie haben eine
    gute Pressearbeit gemacht – das kann man als Oppositi-
    on mal loben –, aber man muss sich am Ende auch am
    Kabinettstisch durchsetzen . Wir erwarten, dass Sie die
    Ansagen zur Baupolitik, die Sie diesen Sommer gemacht
    haben – zur Privilegierung von Ställen im Außenbereich
    und zu anderen Fragen –, einhalten, dass Sie sich also
    nicht nur medial in Szene setzen, sondern sich auch am
    Kabinettstisch durchsetzen .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sie haben diesen Sommer eine Verfassungsänderung
    im Hinblick auf den sozialen Wohnungsbau gefordert;
    auch hier und heute haben Sie das getan . Ich sage es
    einmal so: Das kann man fordern . Dass es wirklich et-
    was ändert, glaube ich aber nicht . Der Bund kann bei der
    sozialen Wohnraumförderung bereits heute viel mehr
    tun, als Sie sagen . Ich glaube, auf eine Verschiebung auf
    den Sankt-Nimmerleins-Tag einer Verfassungsreform,
    verbunden mit schwierigen Verhandlungen zwischen
    Bund und Ländern, können die Menschen angesichts der
    angespannten Situation auf den Wohnungsmärkten in
    Deutschland nicht warten .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Deswegen: Hätten Sie die Negativspirale wirklich
    stoppen wollen, dann, glaube ich, hätten Sie diesen Som-
    mer sagen müssen: Wir wollen, dass es in Deutschland
    die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit
    gibt . – Ich glaube, das wäre ein wirklich guter Debatten-
    beitrag gewesen .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg . Caren Lay [DIE LINKE] – Ulli Nissen [SPD]: Daran arbeiten wir!)


    Es braucht wieder öffentliches Geld für öffentliche
    Güter . Es braucht eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit .
    Wir haben das abgebildet, auch in unseren Vorschlägen
    zu diesem Haushalt . Wir werden diese Forderung wei-
    terhin erheben . Dafür braucht es keine Verfassungsände-
    rung . Hier können Sie schnell handeln . Hier können Sie
    auch ein Sofortprogramm auflegen. Wir Grünen haben in
    unseren Anträgen gezeigt, wie das gehen kann . Wir sa-
    gen: Mit der Schaffung von 1 Million bezahlbarer Woh-
    nungen in den nächsten zehn Jahren ist die Spirale zu
    stoppen . – Hier sind wir ein ganzes Stück weiter als diese
    Bundesregierung .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Marie-Luise Dött






    (A) (C)



    (B) (D)


    Baupolitisch ist dies ein Haushalt der verpassten
    Chancen. Ich finde kein Programm zur energetischen
    Quartierssanierung . Michael Groß und ich haben dieses
    Thema sehr oft debattiert, im Ausschuss und anderswo .
    Wo in diesem Haushalt ist denn der Impuls für den Kli-
    maschutz im Quartier? Ich kann ihn nicht finden. Die
    Sanierungsrate liegt immer noch bei unter 1 Prozent .
    Die erneuerbaren Energien im Gebäudebereich dümpeln
    bei einem Anteil von unter 10 Prozent vor sich hin . Das
    reicht nicht aus . Deswegen ist dieser Haushalt ein Haus-
    halt der verpassten Chancen, auch beim Klimaschutz im
    Gebäudebereich .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg . Caren Lay [DIE LINKE])


    Ja, auch mir fehlt eine ehrliche Analyse beim Wohn-
    geld. Ich finde, dieser Haushalt ist ein Offenbarungseid.
    Ich sage nur: minus 13 Prozent . Das zeigt doch, dass
    Ihre Wohngeldnovelle ein Rohrkrepierer war, dass die
    Dynamisierung fehlt und dass Sie nun die Kommunen
    belasten, weil viele Menschen aus dem Wohngeldbe-
    zug herausfallen und wieder in den Bezug der Kosten
    der Unterkunft rutschen . Das belastet die Kommunen in
    Deutschland, hilft denjenigen, die aus dem Wohngeldbe-
    zug herausfallen, aber nicht . Deswegen, glaube ich, ist
    dieses Reformprojekt in dieser Legislaturperiode ein Of-
    fenbarungseid . Dieser Haushalt zeigt, dass es gescheitert
    ist . Das weiß jetzt jeder .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg . Caren Lay [DIE LINKE])


    Wir werden Ende dieses Monats HBCD, einen Brand-
    hemmer, der im Wärmedämmverbundsystem verbaut
    ist, als Sondermüll einstufen . Damit werden Tonnen von
    Sondermüll an deutschen Wänden kleben . Diese Bundes-
    regierung reagiert darauf in diesem Haushalt überhaupt
    nicht, anstatt ein entsprechendes Programm aufzulegen
    und deutlich zu machen, wie man ökologische, nach-
    wachsende Baustoffe fördern und im Rahmen der Bau-
    politik Umwelt- und Klimaschutz wirklich miteinander
    verbinden will . Die Antwort auf diese Fragen bleiben Sie
    schuldig. Ich finde, ein solches Programm fehlt. Deswe-
    gen versagen Sie bei dieser Kernfrage auch in der Um-
    welt- und Baupolitik .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Dött, wer Bauland mobilisieren will, der muss
    die Kategorie „urbanes Gebiet“ auf den Weg bringen .
    Wir werden die Regierung, aber auch Sie von der Union
    daran messen, ob Sie in dieser Frage wirklich zu Potte
    kommen oder nicht . Ich hoffe, dass Sie hier nicht blo-
    ckieren . Denn das ist die eigentliche Baulandfrage: Wie
    kann man im Innenbereich die Nachverdichtung organi-
    sieren, ohne dabei die letzten Freiflächen zu opfern? Des-
    wegen braucht es das „urbane Gebiet“ . Ich hoffe, dass
    die Union hier nicht, wie bei anderen bau-, klima- und
    wohnungspolitischen Fragen, auf der Bremse steht .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist der letzte
    Haushalt in dieser Legislaturperiode . Er sagt viel über
    den Zustand dieser Koalition aus . Sie sind längst beim
    kleinsten gemeinsamen Nenner angekommen – dafür

    ist die Rede von Frau Dött, wie ich finde, ein gutes Bei-
    spiel –, Sie blockieren sich, Sie befinden sich im Dauer-
    streit, und Sie bekommen in der Wohnungs- und Baupo-
    litik wenig gebacken . Deswegen ist dieser Haushalt ein
    Haushalt der verpassten Chancen .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Der Kollege Steffen-Claudio Lemme hat für die

SPD-Fraktion das Wort .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Steffen-Claudio Lemme


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten

    Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    Nach drei Oppositionsreden wird es Zeit, dass jemand
    das Wort ergreift, der eine Rede für die Regierung hält .


    (Beifall bei der SPD)


    Kein anderer Einzelplan ist den Herausforderungen
    unserer Zeit so gut gewachsen wie der vorgelegte Haus-
    halt des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
    Reaktorsicherheit .

    Lassen Sie mich das Ihnen kurz anhand eines zwei-
    teiligen Beispiels erläutern . Zum einen gehören die
    Umweltveränderungen und -katastrophen wie Dürren,
    Hunger und Artensterben und die dadurch verschärften
    Verteilungskonflikte zu den Hauptfluchtursachen. In den
    Ländern, die Fluchtziele sind, führt dies zu der Notwen-
    digkeit, eine neue soziale Grundausstattung bereitzu-
    stellen . Natürlich ist eine Wohnung dabei die wichtigste
    Grundvoraussetzung, um gesellschaftlich teilhaben, aber
    eben auch ankommen zu können .

    Diese einfach zu verstehenden Zusammenhänge ma-
    chen deutlich, warum wir in dem von mir als Hauptbe-
    richterstatter betreuten Einzelplan zu Recht den größten
    Aufwuchs aller Einzelpläne verzeichnen können . Die
    vorgesehenen Ausgaben steigen um rund 900 Millionen
    Euro auf nunmehr circa 5,4 Milliarden Euro . Das sind im
    Vergleich zum Vorjahr 20 Prozent mehr .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Kommen wir zum Umweltbereich . Im wichtigen Um-
    weltbereich ist die internationale Klimaschutzpolitik ei-
    nes der Schwerpunktthemen der Koalition . Im Jahr 2017
    stehen dafür rund 387 Millionen Euro zur Verfügung .
    Ab 2018 werden diese Mittel um jährlich 75 Millionen
    Euro aufgestockt . Diese Steigerung ist sinnvoll, da damit
    Klimaschutzprojekte in Schwellen- und Entwicklungs-
    ländern unterstützt werden . Wir leisten somit nicht nur
    einen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele von Pa-
    ris . Wir tragen auch zur Verbesserung der Lebensverhält-
    nisse in den Schwellenländern bei . Gerade mit Blick auf
    die genannten Zusammenhänge zwischen Umweltschutz
    und Konflikten, die Migration auslösen, sollten wir die
    Anstrengungen in diesem Bereich weiter ausbauen .

    Christian Kühn (Tübingen)







    (A) (C)



    (B) (D)


    Die Forschung spielt dabei eine zentrale Rolle . Mit In-
    novationen im Umweltbereich leistet Deutschland einen
    Beitrag dazu, den Menschen neue Perspektiven in ihren
    Heimatländern zu bieten . Es ist daher richtig, dass wir
    auch die Forschungsmittel gegenüber 2016 von 43 Mil-
    lionen auf 57,5 Millionen Euro steigern können . Flanki-
    eren müssen wir solche Anstrengungen auch mit einem
    gezielten Export dieser Technologien . Dabei dürfen na-
    türlich nicht nur rein wirtschaftliche Interessen im Vor-
    dergrund stehen .

    Meine Damen und Herren, lassen mich nun zur innen-
    politischen Dimension kommen, deren Schwerpunkt im
    Baubereich liegt . Die Lage am Wohnungsmarkt hat sich
    in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft . Des-
    halb haben wir als SPD für eine satte Mittelsteigerung
    im Wohnungsbau gekämpft und dies auch durchsetzen
    können . In den kommenden Jahren lässt der Bund – Frau
    Ministerin Hendricks wies darauf hin – circa 1,5 Milli-
    arden Euro in die Wohnraumförderung fließen, ein Spit-
    zenwert .


    (Beifall bei der SPD)


    In diesem Zusammenhang möchte ich auch daran er-
    innern, dass wir uns im Parlament über eine zukünftige
    praktikable Lösung für die Wohnraumförderung einig
    werden müssen; denn ab 2019 darf der Bund laut Arti-
    kel 143c Grundgesetz für die soziale Wohnraumförde-
    rung kein Geld mehr zuschießen . Liebe Kolleginnen und
    Kollegen, wir laufen hier auf eine erneute Zuspitzung der
    Lage zu .


    (Ulli Nissen [SPD]: Deshalb müssen wir dringend etwas ändern!)


    Besonders wichtig ist mir, dass wir endlich von den
    reinen Betoninvestitionen in Wohnraum wegkommen .
    Ein gutes Signal ist es, dass wir unter dem Stichwort „So-
    ziale Stadt“ neben der klassischen Städtebauförderung
    mit 200 Millionen Euro gezielt auch Maßnahmen zur
    Verbesserung der sozialen Infrastruktur fördern wollen,


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    also Schulen, Kitas, Bürgerhäuser, Stadtteilzentren . Die
    Liste ließe sich fortführen . Natürlich kann und wird dies
    nur mit einer entsprechenden personellen Ausstattung
    funktionieren .

    In diesem Zusammenhang wurde auch die klassische
    Städtebauförderung gestärkt . Als Thüringer Abgeordne-
    ter freut es mich, dass wir für das Programm „Stadtumbau
    Ost“ eine Aufstockung um 15 Millionen auf 120 Millio-
    nen Euro jährlich erreichen konnten . Nun ist eine Zusam-
    menführung der Stadtumbauprogramme Ost und West
    geplant . Der Osten darf dabei natürlich nicht schlechter
    gestellt werden . Nach wie vor stehen die neuen oder noch
    jungen Bundesländer vor besonderen Herausforderun-
    gen. Eine davon ist sicherlich der demografische Wandel.
    Wir müssen den Städtebau daran anpassen . Unsere ältere
    Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass besondere Rück-
    sicht auf ihre Bedürfnisse genommen wird .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Es ist gut und richtig, dass wir vor diesem Hintergrund
    mehr Geld in die Hand nehmen und den privaten Ein-
    bruchschutz mit 50 Millionen Euro jährlich fördern . Das
    Geld kommt momentan aber noch nicht dort an, wo wir
    es haben wollen, beispielsweise bei denjenigen nicht, die
    mit geringem Aufwand ihre Eingangstür mit einem si-
    cheren Schloss ausstatten wollen . Hier müssen wir die
    Förderkonditionen noch wesentlich anpassen .


    (Beifall der Abg . Ulli Nissen [SPD])


    Das Förderprogramm zum Einbruchschutz ist derzeit
    mit dem Förderprogramm zum altersgerechten Umbau
    gekoppelt . Besser gesagt: Es war mit diesem Programm
    gekoppelt . Das Finanzministerium hat hierfür nämlich
    leider kein zusätzliches Geld mehr zur Verfügung ge-
    stellt . Das ist für mich vollkommen unverständlich .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wir hatten mit dem Förderprogramm „Altersgerecht
    Umbauen“ ein Programm, mit dem wir es den Menschen
    mit einfachen Mitteln ermöglichten, länger in ihren ei-
    genen vier Wänden zu wohnen, indem sie zum Beispiel
    ihre Türen erweitern und den Einstieg in die Badewanne
    vertiefen, um nicht umständlich über den hohen Rand hi-
    neinklettern zu müssen, und weitere notwendige Anpas-
    sungen vornehmen . Dieses Geld war auf jeden Fall gut
    investiert. Wir haben damit sogar Kosten für Pflege und
    Heime gespart und ermöglicht, dass Menschen länger
    in ihrem angestammten Wohnraum, ihren eigenen vier
    Wänden, wohnen bleiben konnten .


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Ulli Nissen [SPD]: Gut, dass Sie das ansprechen!)


    Daher werde ich in den Verhandlungen für eine Wieder-
    auflage und Fortführung des Förderprogramms „Alters-
    gerecht Umbauen“ in 2017 kämpfen, damit die entspre-
    chenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)