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    421. Wochenende!\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/188 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 188. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. September 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus- haltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) Drucksache 18/9200 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 A b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020 Drucksache 18/9201 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 B Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digita- le Infrastruktur Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 C Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18623 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18624 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18626 A Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18627 D Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18629 C Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18630 C Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18633 A Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18633 D Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 A Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 C Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18637 D Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18639 B Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18640 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 18642 C Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18644 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18646 A Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . . 18647 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18649 A Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 18650 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18652 A Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18653 C Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18654 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18656 A Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18657 A Schlussrunde: Haushaltsgesetz 2017 Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18659 A Dr . Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 18661 C Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 18662 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18664 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18665 A Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18665 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016II Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 18667 B Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18670 C Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 18671 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18672 D Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 18674 C Thomas Jurk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18676 A Kerstin Radomski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18678 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18679 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18681 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18682 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18619 188. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. September 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
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    Kerstin Radomski (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18681 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Annen, Niels SPD 09 .09 .2016 Bartke, Dr . Matthias SPD 09 .09 .2016 Beyer, Peter CDU/CSU 09 .09 .2016 Bülow, Marco SPD 09 .09 .2016 Burkert, Martin SPD 09 .09 .2016 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 09 .09 .2016 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 09 .09 .2016 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 09 .09 .2016 Erler, Dr . h . c . Gernot SPD 09 .09 .2016 Fischer (Karlsru- he-Land), Axel E . CDU/CSU 09 .09 .2016 Freitag, Dagmar SPD 09 .09 .2016 Gabriel, Sigmar SPD 09 .09 .2016 Gerster, Martin SPD 09 .09 .2016 Held, Marcus SPD 09 .09 .2016 Hellmich, Wolfgang SPD 09 .09 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 09 .09 .2016 Högl, Dr . Eva SPD 09 .09 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 09 .09 .2016 Jung, Xaver CDU/CSU 09 .09 .2016 Jüttner, Dr . Egon CDU/CSU 09 .09 .2016 Kolbe, Daniela SPD 09 .09 .2016 Krellmann, Jutta DIE LINKE 09 .09 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 09 .09 .2016 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 09 .09 .2016 Lösekrug-Möller, Gabriele SPD 09 .09 .2016 Lücking-Michel, Dr . Claudia CDU/CSU 09 .09 .2016 Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 09 .09 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Marwitz, Hans-Georg von der CDU/CSU 09 .09 .2016 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 09 .09 .2016 Neu, Dr . Alexander S . DIE LINKE 09 .09 .2016 Özoğuz, Aydan SPD 09 .09 .2016 Pilger, Detlev SPD 09 .09 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 09 .09 .2016 Rosemann, Dr . Martin SPD 09 .09 .2016 Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 09 .09 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 09 .09 .2016 Schmelzle, Heiko CDU/CSU 09 .09 .2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 09 .09 .2016 Schmidt (Ühlingen), Gabriele CDU/CSU 09 .09 .2016 Schuster (Weil am Rhein), Armin CDU/CSU 09 .09 .2016 Stadler, Svenja SPD 09 .09 .2016 Steffen, Sonja SPD 09 .09 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 09 .09 .2016 Steinbrück, Peer SPD 09 .09 .2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 09 .09 .2016 Thönnes, Franz SPD 09 .09 .2016 Vaatz, Arnold CDU/CSU 09 .09 .2016 Weinberg (Hamburg), Marcus CDU/CSU 09 .09 .2016 Weinberg, Harald DIE LINKE 09 .09 .2016 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 09 .09 .2016 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 09 .09 .2016 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 09 .09 .2016 Zimmermann, Pia DIE LINKE 09 .09 .2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618682 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 947 . Sitzung am 8 . Juli 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosen- versicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Zu Artikel 2a (§ 71 Absatz 3 und § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V) Nach Artikel 2a des Gesetzes sollen auch Änderun- gen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgenommen werden . Der Bundesrat kann die gesetzgeberische Inten- tion nachvollziehen, Folgeänderungen zu den am 1 . Ja- nuar 2016 in Kraft getretenen Rechtsvereinfachungen zur Versicherungspflicht der Beziehenden von Arbeitslosen- geld II (ALG II) in der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV) vorzunehmen . Der Bundesrat bedauert aber, dass er hierzu nur einge- schränkt beteiligt worden ist . Vor dem Hintergrund einer immer noch unzureichenden Finanzierung der GKV-Bei- träge von ALG II-Beziehern durch den Bund sowie des Anstiegs des ALG II-Bezugs durch Flüchtlinge wäre eine ausführlichere Diskussion in einem regulären Bundes- ratsverfahren geboten gewesen . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung von § 232a Absatz 1 Satz 1 Num- mer 2 SGB V transparent und zeitnah die Leistungsaus- gaben der Krankenkassen und die geleisteten Beiträge für ALG II-Bezieher zu evaluieren . Der Bundesrat bittet ferner die Bundesregierung, bei einer zunehmenden Belastung der Solidargemeinschaft der Beitragszahler der GKV durch unzureichende Bei- träge für ALG II-Bezieher in einem weiteren Gesetzge- bungsverfahren geeignete Abhilfe zu schaffen . Begründung: Seit 1 . Januar 2016 zahlt der Bund entsprechend § 232a Absatz l Satz 2 SGB V für jeden ALG II-Emp- fänger einen wegen des Wegfalls der Familienversiche- rung reduzierten Krankenkassenbeitrag in Höhe von 90,36 Euro pro Monat . Die Änderung des § 232a Ab- satz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V sieht vor, dass der Fak- tor auf Basis aktuell verfügbarer Daten des Jahres 2015 von „0,2060“ auf „0,2155“ angehoben wird . Der vom Bund zu tragende Beitrag soll damit um 4,17 Euro auf 94,53 Euro erhöht werden . An der Revisionsklausel nach § 232a Absatz 1a SGB V, wonach die Zuweisungshöhe erst im Jahr 2018 evaluiert und gegebenenfalls zum 1 . Januar 2018 ange- passt werden soll, soll festgehalten werden . Die vorgesehene Korrektur ist im bestehenden rechtli- chen Rahmen nachvollziehbar, erscheint jedoch im Ergebnis nicht ausreichend: Bis Ende 2015 erhielten die Krankenkas- sen als Zuweisung vom Bund für jeden ALG II-Empfänger und alle über ihn familienversicherten Personen noch rund 140 Euro . Den um 4,17 Euro auf 94,53 Euro angehobenen Zuweisungen des Bundes stehen noch immer wesentlich höhere Leistungsausgaben gegenüber . Die durchschnittli- chen Leistungsausgaben der GKV je Versicherten/Monat betragen laut Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt 234,49 Euro in 2015 beziehungsweise 245,49 Euro in 2016 . Es gibt daher keinen Anhalt, dass den Leistungsausgaben der Krankenkassen für ALG II-Empfänger kostendeckende Beiträge gegenüberstehen . Eine konkrete Gesetzesfolgenabschätzung der Kosten für die GKV durch die Änderung des § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V fehlt . Ferner ist eine Evaluation der Finanzwirkung in der GKV durch die seit 1 . Januar 2016 umgesetzte Rechtsänderung des GKV-Finanzstruk- tur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV- FQWG) insgesamt erforderlich . Soweit die Gesetzesbegründung auf eine finanziel- le Neutralität der mit dem GKV-FQWG eingeführten Rechtsänderungen abstellt, bezieht sich diese auf den Stand vor dem 1 . Januar 2016 . Der GKV-Spitzenverband hat bereits in der Vergangenheit auf nicht kostendecken- de Kassenbeiträge für ALG II-Empfänger hingewiesen . Gerade angesichts einer zunehmenden Zahl von Flücht- lingen, die nach Abschluss der jeweiligen Asylverfahren mit ALG II-Bezug zu Mitgliedern der GKV werden, ist nicht zu erwarten, dass die Änderung des § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V finanzneutral für die Beitrags- zahler der Solidargemeinschaft ist . – Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtvereinfachung – sowie zur Vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzan- tragspflicht – Gesetz zur Änderung des Tierische Nebenproduk- te-Beseitigungsgesetzes und des BVL-Gesetzes – Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (In- vestmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass das Gesetz eine Reihe von Steuerschlupflöchern schließt und unerwünschte Gestaltungen unterbindet, für die das Investmentsteu- errecht aufgrund seiner Komplexität besonders anfäl- lig war . Er begrüßt insbesondere, dass Gestaltungen zur Vermeidung der Dividendenbesteuerung durch Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Dividenden- stichtag – so genannte Cum/Cum-Geschäfte – durch die Einführung einer Mindesthaltefrist für die Aktien und den tatsächlichen Übergang des Kursänderungs- risikos künftig weitgehend eingegrenzt werden . 2 . Allerdings zeichnen sich bereits jetzt zu den ab 2018 in Kraft tretenden Regelungen zur Besteuerung der Anleger von Publikums-Investmentfonds notwendi- ge Folgeänderungen ab . Vor allem im Bereich des Außensteuergesetzes sind Änderungen notwendig, um inländisches Steuersubstrat im Fall des Wegzugs von Anlegern wirksam zu schützen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18683 (A) (C) (B) (D) 3 . Die Diskussion zu den Cum/Cum-Gestaltungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat erneut deutlich gemacht, dass eine ungleiche Besteuerung von laufenden Erträgen aus Kapitalgesellschaften (z . B . Dividenden) einerseits und außerordentlichen Erträgen (z . B . Veräußerungsgewinnen) anderer- seits – wie sie auch bei der derzeitigen Besteuerung von Streubesitzanteilen gegeben ist – ein Einfallstor für Steuergestaltungen ist . Nationale Regelungen, um diesen Umgehungen Einhalt zu gebieten, sind wichtig und müssen unverzüglich weiterentwickelt werden . 4 . Der Bundesrat bittet darüber hinaus zu prüfen, in- wieweit langfristig ein international abgestimmter Lösungsansatz zielführend sein könnte, bei dem die Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsge- winnen einheitlichen Prinzipien folgt . Denn dann wären Umgehungen der regelmäßig dem Sitzstaat zustehenden Quellensteuerrechte auf Dividenden wirksam und endgültig ausgeschlossen . 5 . Die konkrete Ausgestaltung des § 36a des Einkom- mensteuergesetzes lässt weiterhin Spielraum für eine Umgehung der Dividendenbesteuerung . Insbe- sondere die Fälle, in denen das Tragen des Mindest- wertänderungsrisikos maßgebend ist, erscheinen in der Praxis schwer umsetzbar . Es ist nicht klar, wie die Berechnung des geforderten prozentualen Wert- änderungsrisikos erfolgen kann . Daher sieht der Bundesrat die nun beschlossene Regelung als ersten Schritt, der in einem weiteren Gesetzgebungsver- fahren nachgebessert werden muss . 6 . Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Cum/ Cum-Gestaltungen noch zielgenauer unterbunden werden müssen . Aus Sicht des Bundesrates sollte deshalb in einem der nächsten steuerlichen Gesetz- gebungsvorhaben eine mit Dividenden gleichge- stellte Besteuerung von Kompensationszahlungen aus Wertpapierdarlehen und Wertpapierpensions- geschäften eingeführt werden, um Cum/Cum-Ge- schäften mittels einer Wertpapierleihe endgültig die Grundlage entziehen . 7 . Aus Sicht des Bundesrates ist auch die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzantei- len notwendig, um die gegenwärtig unterschied- liche Behandlung von Streubesitzdividenden und Veräußerungsgewinnen und damit einhergehendes Gestaltungspotenzial zu beseitigen . Daher bedauert der Bundesrat, dass keine entsprechende Regelung Aufnahme in das Gesetz zur Reform der Invest- mentbesteuerung gefunden hat . 8 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine verfassungsfeste, gegenüber Gestaltungen ro- buste und – in Abstimmung mit der EU-Kommis- sion – unter Beihilfegesichtspunkten unbedenkliche Neuregelung vorzulegen, die sicherstellt, dass für die Bereitstellung von Wagniskapital und die Finan- zierung junger innovativer Unternehmen keine neue Belastung entsteht . – Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus – Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts – Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter im- missionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschrif- ten – Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung – Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Änderung berg-, umweltschadens- und wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Off- shore-Erdöl- und –Erdgasaktivitäten – Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat nimmt das vorliegende Gesetz zur Kenntnis . Er bedauert, dass sowohl die Bundes- regierung in ihrer Gegenäußerung als auch der Deutsche Bundestag mit seinem Gesetzesbeschluss den verbraucherschützenden Anregungen in der Stellungnahme des Bundesrates nicht gefolgt sind (BRDrs . 543/15 – Beschluss –) . Der Bundesrat un- terstreicht insbesondere seine Forderung, mit dem vorliegenden Gesetz dem privaten Letztverbrau- cher ein Mitspracherecht beim Einbau intelligenter Messsysteme oder der Einbindung in ein Kommuni- kationsnetz einzuräumen . 2 . Die nun beschlossene Regelung, die Messstellenbe- treiber dazu ermächtigt, private Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden pro Jahr Jahresverbrauch mit Inkrafttreten des Gesetzes und alle anderen Haushalte mit einem Verbrauch unter 6 000 Kilowattstunden pro Jahr ab 2020 mit einem intelligenten Messsystem auszustatten, hält der Bundesrat für unverhältnismäßig . Mit der nun getroffenen Regelung werden berechtigte Verbrau- cher- und Datenschutzbedürfnisse der Bevölkerung nicht berücksichtigt . 3 . Der Bundesrat begrüßt, dass es keinen Roll Out um jeden Preis geben darf und Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen . Die Letztverbraucher und Erzeuger dürfen nicht mit un- verhältnismäßigen Kosten belastet und die grundzu- ständigen Messstellenbetreiber bzw . Netzbetreiber nicht zu einer betriebswirtschaftlich unverhältnis- mäßigen Einbaumaßnahme verpflichtet werden. 4 . Der Bundesrat betont, dass die privaten Endverbrau- cher keinen Vorteil erlangen. Eine mögliche finanzi- elle Ersparnis wird ihnen durch die Auferlegung der Betriebskosten von bis zu 100 Euro pro Jahr gleich wieder genommen . Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass überhaupt ein Einsparpotenzial besteht und zwingt private Endverbraucher, es im Voraus zu bezahlen . Gelingt es Verbrauchern nicht, durch das intelligente Messsystem Einsparungen vorzunehmen, tragen sie allein die Mehrkosten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618684 (A) (C) (B) (D) 5 . Aus datenschutzrechtlicher Sicht hat der Bundesrat Bedenken, dass durch die Erfassung der Energiever- brauchsdaten eines privaten Endverbrauchers Rück- schlüsse auf die private Lebensführung ermöglicht werden . 6 . Aus den vorgenannten Gründen hält der Bundesrat es für erforderlich, dass der Einbau von intelligen- ten Messsystemen bei privaten Letztverbrauchern unter 6 000 Kilowattstunden pro Jahr von der Zu- stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher abhängig gemacht wird . Privaten Endverbrauchern mit einem Verbrauch über 6 000 Kilowattstunden pro Jahr sollte bezüglich des Einbaus der Geräte ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden . Unabhängig von der individuellen Verbrauchshöhe sollten priva- te Letztverbraucher in jedem Fall ein Widerspruchs- recht gegen die Einbindung eines Messsystems in ein Kommunikationsnetz erhalten . 7 . Aus energiewirtschaftlicher Perspektive kann der Bundesrat nicht nachvollziehen, dass der grund- zuständige Messstellenbetreiber ab dem Jahr 2018 neue Energieerzeugungsanlagen mit einer installier- ten Leistung über einem bis einschließlich sieben Kilowatt mit intelligenten Messsystemen ausstatten kann, ohne dass diese Ausstattung abgelehnt wer- den kann . Der Bundesrat weist darauf hin, dass die- se Regelung zu einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von kleinen PV-Anlagen führt . Auch mögliche Systemvorteile beim Einbau von Smart Metern bei Kleinanlagen stehen in kei- nem Verhältnis zu den entstehenden Kosten für den Betreiber . Aus diesen Gründen hält der Bundesrat die Einbeziehung von Kleinerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über einem bis ein- schließlich sieben Kilowatt in den optionalen Roll- out für nicht sinnvoll und erwartet negative Auswir- kungen auf den weiteren PV-Ausbau und damit auf die bereits unter Druck stehende PV-Branche . 8 . Der Bundesrat hält es zudem für erforderlich, die gesetzlichen Vorgaben in regelmäßigen Abständen zu überprüfen . Die Kosten-Nutzen-Analyse geht von einem Einsparpotenzial bei privaten Haushal- ten aus, das bislang nur hypothetisch angenommen wird . Der Einbau intelligenter Messsysteme führt per se noch nicht zu einer Energieeinsparung . De facto bedarf es dazu sowohl des Angebots lastvaria- bler Tarife und anderer finanzieller Anreize als auch einer Verhaltensveränderung der Verbraucher . – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Dezember 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und be- stimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2015 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Republik Kosovo über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 24. September 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ru- anda über den Luftverkehr – Integrationsgesetz – Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutz- rechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundes- tag nach mehr als einem Jahr seit der Einbringung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung den Be- schluss zum Gesetz zur Änderung wasser- und na- turschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie gefasst hat . 2 . Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bun- destag in einigen wesentlichen Punkten der Stel- lungnahme des Bundesrates (BR-Drs . 143/15 – Beschluss –) aus dem letzten Jahr gefolgt ist . Insbesondere wurden die Streichung der 3 000-Me- ter-Grenze, die Ausweitung der Gebiete, in denen jegliches Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen insbesondere unter Ein- satz von umwelttoxischen Substanzen verboten ist, die Ausweitung des Verbotes auch auf Fracking zur Erdölgewinnung sowie die veränderte Rolle der Ex- pertenkommission aus den Forderungen des Bun- desrates übernommen . Er begrüßt ebenfalls in diesem Zusammenhang, dass zukünftig „unkonventionelles Fracking“ nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Landesregierung möglich ist . – Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest, dass von Bergschä- den betroffene Anwohner im Bereich der Tage- baue zur Braunkohlegewinnung, die insbesondere durch großflächige Grundwasserabsenkungen und auch durch tagebauinduzierte Erderschütterungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Ta- gesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, beim Nachweis einer bergbaubetrieblichen Ursache eines Schadens aufgrund der oftmals kom- plexen Sachverhalte häufig an nicht überwindbare Grenzen stoßen . Daher ist es erforderlich, die Berg- schadensvermutung gemäß § 120 Bundesberggesetz (Beweislastumkehr) auch auf diese bergbaulichen Tätigkeiten anzuwenden . 2 . Der Bundesrat bittet, die Bergschadensvermutung gemäß § 120 Bundesberggesetz (Beweislastum- kehr) auf Braunkohletagebaubetriebe, die insbeson- dere durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen schadenswirksame Bodenbe- wegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, zu erweitern . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18685 (A) (C) (B) (D) 3 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, durch eine weitere Neufassung der Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (Einwirkungsbereichs- Berg- verordnung – EinwirkungsBergV) zu definieren, auf welche Bereiche an der Tagesoberfläche Braun- kohletagebaubetriebe, die insbesondere durch groß flächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütte- rungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verur- sachen können, einwirken können . Begründung: Durch den Betrieb von Braunkohletagebauen selbst treten in der Regel keine Bergschäden auf . Jedoch ist für einen sicheren Betrieb von tiefen Braunkohletagebauen eine Absenkung des Grundwasserniveaus im Bereich und Umfeld dieser übertägigen Gewinnungsbetriebe erforderlich, die in besonderen Fällen zu schadenswirk- samen Bodenbewegungen führen kann . Infolge dieser Grundwasserabsenkung treten in einem begrenzten Be- reich gleichmäßige Bodenbewegungen auf, die grund- sätzlich kaum schadensrelevant sind . Im Bereich von geologischen Anomalien (Auebereiche usw .) und hy- draulisch wirksamen Störungen im Untergrund inner- halb des Einflussbereiches der Grundwasserabsenkung ist aber ein ungleichmäßiges Setzungsverhalten und da- mit das Auftreten von zum Teil erheblichen Bergschä- den möglich . Zudem führen in Einzelfällen die enor- men Massenumlagerungen im Braunkohlentagebau zu Spannungsumlagerungen im Untergrund, die ihrerseits Erderschütterungen an der Erdoberfläche verursachen. Die Bundesregierung selbst hat schon in Ihrer Unter- richtung des Deutschen Bundestages (BT-Drucksa- che 18/4952) den Buchstabe a zugrunde liegenden bergtechnischen Sachverhalt bestätigt (Gegenäußerung zu a) aa) aaa) der Nummer 4 der Stellungnahme des Bundesrates vom 08 .05 .2015) . Bedauerlicherweise ist sie jedoch einer praktikablen Lösung bislang nicht nä- hergetreten . – Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien – Gesetz zu Weiterentwicklung des Strommarktes (Stromarktgesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat bekräftigt, dass ein zukunftsfähiges Strommarktdesign ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende ist . 2 . Aus Sicht des Bundesrates hat es sich bewährt, die Länder frühzeitig in den Reformprozess zur Opti- mierung des Strommarktdesigns einzubinden . Der Bundesrat sieht daher die hohe Zahl an Verord- nungsermächtigungen im Strommarktgesetz, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, mit Sorge und erwartet, dass die Bundesregierung die erforderliche umfassende Beteiligung der Länder auch zukünftig und bei Erlass der Verordnungen si- cherstellt . 3 . Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Strommarktgesetz die Bedeutung der Fle- xibilität für ein auf die Nutzung erneuerbarer Ener- gien ausgerichtetes Stromversorgungssystem be- tont . Ein wichtiger Baustein für die Stärkung der Flexibilität ist die Absenkung des konventionellen must-runs . Der konventionelle must-run bindet zu- dem in nicht unerheblichem Maße die vorhandenen, knappen Netzkapazitäten und trägt so dazu bei, dass Netzbetreiber in zunehmendem Maße die Option für Einspeisemanagementmaßnahmen nutzen müssen . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Maßnahmen stets Möglichkei- ten zur Absenkung des konventionellen must-runs zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen . 4 . Der Bundesrat bekräftigt die zentrale Bedeutung von Speichern in einem auf erneuerbaren Energien ausgerichteten Stromversorgungssystem und bedau- ert, dass die sich mit dem Strommarktgesetz bieten- den Chancen zur umfassenden Stärkung der Rolle der Speicher weitgehend ungenutzt bleiben . Der Bundesrat verweist diesbezüglich auch auf seinen Beschluss vom 18 . Dezember 2015 (BR-Drucksa- che 542/15 – Beschluss –) . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die wirtschaftliche Situation und die aus energiepolitischer Sicht erforderliche Ent- wicklung von Speichern weiterhin und kontinuier- lich zu evaluieren und den hieraus sich ergebenden Handlungsbedarf unter Einbindung der Länder un- verzüglich umzusetzen . Zudem sollten die Potenzia- le eines netzdienlichen Einsatzes von Speichern und unter anderem Pumpspeicheranlagen durch eine zeitnahe Neuregelung der entsprechenden gesetzli- chen Regelungen erschlossen werden . – Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisen- bahnbereich Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat fordert die Bundesregie- rung auf sicherzustellen, dass die in § 2 Absatz 9 Ei- senbahnregulierungsgesetz vorgesehene Ausnahme- regelung für Betreiber der Schienenwege von den Vorgaben des § 37 nur im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern und Aufgabenträgern erfolgen kann . 2 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf si- cherzustellen, dass die im neuen Eisenbahnregu- lierungsgesetz (insbesondere §§ 36 und 37) vor- gesehenen Regelungen zur Höhe der Stations- und Trassenpreise nicht zu negativen Auswirkungen auf den Schienengüter- und den Schienenpersonenfern- verkehr führen . Mit Blick auf den Schienenperso- nenfernverkehr darf die Wachstumsstrategie der DB AG, die bis zum Jahr 2030 die Wiederanbindung der Fläche an den IC- und ICE-Verkehr vorsieht, nicht in Frage gestellt werden . Zudem hat der Bundesrat hat in seiner 947 . Sitzung am 8 . Juli 2016 gemäß Artikel 94 Absatz 1 des Grund- gesetzes in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618686 (A) (C) (B) (D) das Bundesverfassungsgericht Frau Prof . Dr . Christine Langenfeld als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrich- ter Prof . Herbert Landau in den Zweiten Senat des Bun- desverfassungsgerichts gewählt . Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/3898 Nr . A .7 Ratsdokument 14476/14 Innenausschuss Drucksache 18/7286 Nr . A .5 Ratsdokument 14910/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .6 Ratsdokument 15208/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .7 Ratsdokument 15210/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .5 Ratsdokument 5240/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .4 Ratsdokument 5615/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .7 Ratsdokument 6056/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .3 Ratsdokument 6798/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .7 Ratsdokument 7331/16 Drucksache 18/8293 Nr . A .2 Ratsdokument 7180/16 Finanzausschuss Drucksache 18/4749 Nr . A .28 Ratsdokument 7374/15 Drucksache 18/5004 Nr . A .9 Ratsdokument 7759/15 Drucksache 18/5004 Nr . A .10 Ratsdokument 7784/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .6 Ratsdokument 11469/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .7 Ratsdokument 11471/15 Drucksache 18/7733 Nr . A .10 Ratsdokument 5638/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .11 Ratsdokument 5639/16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit Drucksache 18/8668 Nr . A .22 ERH 3/2016 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/5982 Nr . A .49 Ratsdokument 11194/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .12 Ratsdokument 11538/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .13 Ratsdokument 11667/15 Drucksache 18/8140 Nr . A .22 EP P8_TA-PROV(2016)0066 Drucksache 18/8470 Nr . A .24 EP P8_TA-PROV(2016)0128 Drucksache 18/8470 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2016)0129 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 188. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Schlussrunde Haushaltsgesetz 2017 Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur Epl 16 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Andreas Rimkus von der SPD-Fraktion ist nun der

    letzte Redner zu diesem Einzeletat .


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Andreas Rimkus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Ich finde, das ist eine muntere Debatte bisher. –
Schnelllebigkeit betrifft uns ganz persönlich im alltägli-
chen privaten Leben, aber auch in unserem politischen
Alltag . Sich nicht vor den Karren spannen zu lassen und
sich nicht von der Schnelllebigkeit treiben zu lassen, ist
die tägliche Herausforderung, der wir uns stellen wollen
und auch müssen . Doch was nachhaltig sein soll, kann
nicht aus Aktionismus erwachsen, sondern braucht ein

stabiles Fundament . Wer zukunftsgerichtete Politik be-
treiben möchte, tut dies mit Herz, Hand und Verstand .
Den Verstand braucht man, um einen Schritt über das Be-
stehende hinaus weiterzudenken, und das Herz, um den
festen Glauben zu haben, dass es eine andere Welt gibt,
eine Welt, die besser ist als die, in der wir heute leben .

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine der großen
Zukunftsaufgaben, von denen ich spreche, ist die Ener-
giewende . Für den Verkehr bedeutet das die Umstellung
auf emissionsarme Technologien, die nicht länger unsere
Innenstädte verschmutzen und sowohl Mensch als auch
Natur Schaden zufügen . Doch ein solcher Paradigmen-
wechsel braucht Zeit und war wohl eher selten eine Frage
von Tagen, Wochen oder Monaten . In dem vorliegenden
Haushalt drückt sich dies wohl eher trocken mit Zahlen
und Programmnamen hinterlegt aus . Dahinter steht je-
doch ein bereits lange fortschreitender Prozess, der für
mehr Lebensqualität sorgen wird und hilft, unsere so
wichtigen Klimaziele zu erreichen .

Mit der Umweltprämie haben wir eine solch wichti-
ge Maßnahme ergriffen . Insgesamt 600 Millionen Euro
stellen wir für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen
bis 2019 zur Verfügung . Mit demselben Betrag beteiligt
sich die Industrie . Das ist mir auch wichtig; denn eines
ist doch klar: Die Energiewende im Verkehr schaffen
wir nur gemeinsam mit den Beteiligten . Dazu gehört na-
türlich auch, dass wir einerseits in Forschung und Ent-
wicklung investieren, dann aber andererseits auch von
der Industrie erwarten dürfen, dass Fahrzeuge produziert
werden, die sowohl marktfähig als auch bezahlbar und
praktikabel für die Kunden sind .

Im Übrigen glaube ich, dass wir einen Fehler machen,
wenn wir die Umweltprämie zum Scheitern verurteilen,
bevor sie überhaupt richtig anlaufen konnte .


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Einen Paradigmenwechsel zu begleiten, der nichts an-
deres will als eine komplette Umstellung unserer seit
100 Jahren etablierten Mobilitätstechnologie, ist nichts,
was innerhalb eines Jahres vonstattengeht oder gar gehen
könnte .

Um die Rahmenbedingungen zu verbessern, haben
wir zugesagt, ein Programm aufzulegen, das mit einem
Investitionsumfang von 300 Millionen Euro den Aufbau
von Ladeinfrastruktur fördern soll, davon 200 Millionen
Euro für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur und
100 Millionen Euro für Normalladeinfrastruktur .

Auch beim Nationalen Innovationsprogramm Wasser-
stoff- und Brennstoffzellentechnologie haben wir etwas
geschaffen, das zum einen Forschung und Entwicklung
und zum anderen vor allen Dingen die Umsetzung von
Projekten zur Marktintegration ermöglicht .

Stichwort „MKS“ . Auch mit der Implementierung der
„Clean Power for Transport“-Richtlinie, deren Umset-
zungsrahmen wir noch im Herbst erwarten, haben wir
von Europa Vorgaben bekommen, die die so wichtige
Harmonisierung der Tank- und Ladeinfrastruktur in Eu-
ropa ermöglichen, uns aber auch mahnen, hier weiter-
zukommen, sei es im Rahmen von Erd- und Flüssiggas,
Strom und Wasserstoff oder bei den Biokraftstoffen .

Norbert Brackmann






(A) (C)



(B) (D)


Es gibt natürlich noch viel zu tun . So haben wir für
die Elektromobilität zwar wichtige Grundlagen für den
sogenannten mobilisierten Individualverkehr geschaffen,
doch werden die Stimmen lauter – und dies zu Recht,
liebe Kolleginnen und Kollegen –, dass wir vor allem zur
Reinhaltung unserer Innenstädte auch verstärkt auf den
öffentlichen Verkehr schauen müssen .


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


– Ich sehe, dass ich hier mit den Fraktionen im Haus einig
bin . – Lieber Arno Klare, wir werden gucken, dass wir in
den Haushaltsberatungen noch einiges unterbringen .

Uns ruft auch die Europäische Union dazu auf . Vielen
deutschen Großstädten drohen Vertragsverletzungsver-
fahren, weil es ihnen nicht gelingt, die NO-Grenzwer-
te einzuhalten . Daher müssen wir sehen, dass wir eine
Marktintegration emissionsarmer Busse – trotz der hö-
heren Anschaffungskosten – erreichen . Busse gehören
zu den Vielfahrern in unseren Großstädten, und der hohe
Schadstoffausstoß von Dieselbussen ist vor allem in Bal-
lungsräumen ein Problem . Daher ist es notwendig, zu
handeln und unsere Klimaziele nicht aus dem Blick zu
verlieren .

Umso mehr freue ich mich, dass wir auch einen Ein-
stieg in die Förderung des elektrischen Rades geschafft
haben . Wir bekommen jetzt die Chance, einen Haushalts-
titel zu schaffen, um Radschnellwege zu unterstützen und
zu fördern . Das ist gut, liebe Kolleginnen und Kollegen .
Lassen Sie uns dranbleiben!

Vielen Dank . – Schönes Wochenende!


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ganz so weit sind wir noch nicht .


    (Heiterkeit)


    Aber jedenfalls liegen zu diesem Einzelplan keine wei-
    teren Wortmeldungen vor, sodass ich jetzt den nächsten
    Geschäftsbereich aufrufen kann .

    Wir kommen also zum Geschäftsbereich des Bundes-
    ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Re-
    aktorsicherheit, Einzelplan 16.

    Dazu erteile ich der Bundesministerin Barbara
    Hendricks das Wort, sobald sich die Reihen vor dem Red-
    nerpult neu sortiert haben . – Bitte sehr, Frau Ministerin .

    Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Um-
    welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:

    Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kol-
    legen! An diesem Wochenende feiern wir das 30-jähri-
    ge Bestehen des Bundesumweltministeriums, übrigens
    mit einem großen Festival, zu dem ich Sie alle herzlich
    einlade . Diese 30 Jahre sind eine große Erfolgsgeschich-
    te für die Umweltpolitik in Deutschland . Sie sind eine
    Erfolgsgeschichte für alle Menschen, die sich für mehr
    Umweltschutz, für Natur- und Klimaschutz, für den Er-

    halt der biologischen Vielfalt und für eine nachhaltige-
    re, gerechtere und friedlichere Welt einsetzen . Aber die
    Arbeit ist längst noch nicht getan . Der erneut gestiegene
    Haushaltsansatz berücksichtigt jedenfalls, dass wir viele
    Aufgaben zu lösen haben .

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Beginn dieser
    Legislaturperiode zählen Bauen und Stadtentwicklung zu
    den Kernaufgaben meines Ministeriums . Es ist vor allem
    ein Thema aus diesem Bereich, nämlich der soziale Woh-
    nungsbau, in den wir investieren wollen und dringend
    investieren müssen . Das ist der Hauptgrund für den um
    rund 20 Prozent gesteigerten Etat gegenüber 2016 .

    Es ist nicht zu bestreiten: Es hat in der Vergangenheit
    Einschätzungen im Zusammenhang mit der demografi-
    schen Entwicklung gegeben, die wir korrigieren müssen .
    Die Binnenwanderung wurde unterschätzt, ebenso die
    Wohnbedürfnisse einer älter werdenden Gesellschaft .
    Was ebenfalls nicht vorhergesehen werden konnte, waren
    Zeitpunkt und Umfang der Zuwanderung von EU-Bür-
    gern und von Flüchtlingen aus den Krisen- und Kriegsge-
    bieten . Aus diesen und weiteren Gründen sind die Woh-
    nungsmärkte in unseren Städten und Ballungsräumen
    sehr angespannt . Es wird dringend neuer – und vor allem
    bezahlbarer – Wohnraum gebraucht, mindestens 350 000
    neue Wohnungen jährlich . Das ist die Aufgabe .

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit über
    180 000 Baugenehmigungen im ersten Halbjahr 2016
    sind wir auf dem richtigen Weg, aber noch längst nicht
    am Ziel . Genehmigt heißt ja auch noch nicht gebaut . Mit
    der Wohnungsbau-Offensive setzen wir die Empfehlun-
    gen aus dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen
    und aus der Baukostensenkungskommission zügig um .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    In der Haushaltsdebatte vor einem Jahr habe ich ge-
    sagt, dass wir deutlich mehr Geld in den sozialen Woh-
    nungsbau investieren müssen .


    (Sören Bartol [SPD]: Das ist gelungen!)


    Das tun wir jetzt – und zwar richtig!


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Die ursprünglichen 518 Millionen Euro für den sozialen
    Wohnungsbau, die der Bund als Kompensationsmittel an
    die Länder gibt, haben wir bereits mit Wirkung für dieses
    Jahr, 2016, verdoppelt . Auf der Grundlage einer Verein-
    barung zwischen der Bundesregierung und den Ländern
    werden wir sie 2017 und 2018 verdreifacht haben, auf
    dann 1,5 Milliarden Euro im Jahr .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen von der Links-
    fraktion, dies auch dem Fraktionsvorsitzenden Dietmar
    Bartsch zu übermitteln; denn es ist ihm wahrscheinlich
    noch nicht bekannt . Er hatte nämlich vorgestern an dieser
    Stelle wortreich mehr Geld für den sozialen Wohnungs-

    Andreas Rimkus






    (A) (C)



    (B) (D)


    bau gefordert . Damit er auf dem neuesten Stand ist, bitte
    ich Sie, ihm das auszurichten .


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Dafür ist so eine Debatte auch da!)


    Neben diesen Mitteln stellen wir weitere 300 Millio-
    nen Euro zusätzliche Programmmittel pro Jahr für die
    Städtebauförderung zur Verfügung . Davon sind allein
    200 Millionen Euro für einen neuen Investitionspakt
    „Soziale Integration im Quartier“ vorgesehen .

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das zeigt: Wir
    lassen die Menschen nicht allein, sondern sorgen für
    mehr bezahlbares Wohnen . Es war und ist ein Erfolg,
    dass wir den Wohnungsneubau und die Förderung des
    sozialen Wohnungsbaus endlich aus dem Dornröschen-
    schlaf geholt haben .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Wie Sie wissen, gibt uns das Grundgesetz die Mög-
    lichkeit zu Kompensationszahlungen nur noch bis zum
    Jahr 2019 . Dann ist Schluss . Das könnte in vielen Bun-
    desländern faktisch das Ende des sozialen Wohnungs-
    baus bedeuten . Ich will deshalb auch von dieser Stelle
    aus um Unterstützung dafür werben, im Rahmen der
    Neuverhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehun-
    gen dem Bund wieder eine im Grundgesetz verankerte
    Kompetenz für die Förderung des sozialen Wohnraums
    zu geben . Ich bin überzeugt davon, dass es gut wäre,
    wenn Bund und Länder dauerhaft gemeinsam dafür sor-
    gen könnten, dass der soziale Wohnungsbau nicht weiter
    an Boden verliert .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Aus dem einen oder anderen Land wird eingewandt,
    der Bund wisse doch gar nicht, wo denn Sozialwohnun-
    gen entstehen müssten . Nein, das muss der Bund auch
    gar nicht wissen . Es wäre schon ganz vernünftig, wenn
    wir wieder eine gemeinsame Kompetenz hätten und, so
    wie in anderen Politikfeldern auch, jährlich eine Verwal-
    tungsvereinbarung mit den Ländern schließen würden, in
    der festgelegt wird, wie und auf welche Art und Weise
    das Geld ausgegeben wird . Wo es dann ausgegeben wird,
    das obliegt natürlich der Steuerung in den Ländern . Dafür
    braucht man dann auch die entsprechenden Investoren .


    (Beifall bei der SPD)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den genannten
    Maßnahmen stärken wir den gesellschaftlichen Zusam-
    menhalt vor Ort, in den Quartieren . Aber wir sorgen da-
    mit auch für Wachstum, wir sichern Arbeitsplätze und
    schaffen neue . Ich will an dieser Stelle daran erinnern,
    dass sich die Bauwirtschaft bereits in der Finanz- und
    Wirtschaftskrise als ein Stabilitätsanker unserer Volks-
    wirtschaft erwiesen hat . Sie ist auch jetzt ein wichtiger
    und verlässlicher Partner, wenn es darum geht, für be-
    zahlbaren Wohnraum in Deutschland zu sorgen .

    Auch die klassischen Aufgabenbereiche des Bun-
    desumweltministeriums werden gestärkt, zum Beispiel
    die Internationale Klimaschutzinitiative . Wir wollen un-

    serem Weg treu bleiben und Vorbild im Klima- und Um-
    weltschutz sein .


    (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Bildungsetat wird dann gekürzt!)


    Umwelttechnologien made in Germany helfen uns dabei,
    unsere ambitionierten Ziele zu erreichen . Sie sind auch
    mit das Beste, was wir in alle Welt exportieren können,
    weil wir damit Wertschöpfung und Arbeit bei uns sichern,
    gleichzeitig weltweit den Menschen vor Ort helfen und
    so zur Lösung globaler Aufgaben beitragen .

    Vor allem aber müssen wir unsere eigenen Hausaufga-
    ben machen . Entwickelte Industrieländer wie Deutsch-
    land müssen vorangehen, um die in Paris vereinbarten
    Klimaziele zu erreichen . Das machen wir übrigens mit
    dem Klimaschutzplan 2050, der jetzt ressortabgestimmt
    wird .


    (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der ist doch schon jetzt gescheitert!)


    Es ist selbstverständlich, dass wir auf dem Weg zu einer
    treibhausgasneutralen Wirtschaft Systembrüche vermei-
    den wollen und den notwendigen Systemwandel mit Au-
    genmaß gestalten . Das geht nur mit einem konsensualen
    Prozess, an dem alle beteiligt sind:


    (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie verlieren viele Jahre! Der ist doch weichgespült!)


    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Wirtschaft, Län-
    der und Gemeinden sowie vielfältige Verbände . Der
    Klimaschutzplan ist deshalb als eine Modernisierungs-
    strategie angelegt, die technologieoffen den Weg aus der
    fossilen Wirtschaftsweise aufzeigt .

    Ich will ganz ehrlich sagen: Das Thema ist zu wich-
    tig für eine polemisch geführte Debatte; das sage ich
    übrigens in alle Richtungen . Wir haben eine verdammt
    große Verantwortung, und der will ich für meinen nicht
    ganz unerheblichen Teil gerecht werden . Ja, es ist nicht
    einfach . Aber ich will etwas erreichen, und deshalb habe
    ich es auch nicht zugelassen, dass wir in eine ernsthafte
    Debatte mit den anderen Ressorts gar nicht erst eintreten .

    Eine Anmerkung noch zu den Kolleginnen und Kolle-
    gen von den Grünen:


    (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Jetzt sind wir gespannt!)


    Es ist ein Irrtum, dass angeblich der Wirtschaftsminister
    oder die Bundeskanzlerin oder sonst wer ein konkretes
    Enddatum für den Kohleausstieg aus dem Entwurf gestri-
    chen hätte . Es hat im Entwurf nie ein solches Enddatum
    gegeben,


    (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben!)


    Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks






    (A) (C)



    (B) (D)


    weil ich es immer für richtig gehalten habe, dafür einen
    breit angelegten Dialogprozess mit allen Beteiligten zu
    organisieren .


    (Beifall bei der SPD – Sören Bartol [SPD]: Nur so geht es!)


    Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen,
    haben doch immer für sich in Anspruch genommen, die
    Partei der Bürgerbeteiligung zu sein . Dieser Aufgabe
    muss man sich aber auch stellen .

    Ich war kürzlich bei der Deutschen Post DHL, als sie
    ihren 1 000 . Street Scooter vorgestellt hat . Es ist schon
    ungewöhnlich, dass sich ein Unternehmen die Autos, die
    es braucht, selbst bauen muss, weil es bis jetzt keinen
    passenden Anbieter gibt . Insofern ist es richtig und gut,
    was die Deutsche Post in Sachen Elektromobilität be-
    wegt, und es ist wegweisend; denn die Elektromobilität
    ist entscheidend für eine erfolgreiche Energiewende im
    Verkehr, nicht zuletzt im Wirtschaftsverkehr,


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    und sie ist eine Schlüsselfrage für den Automobilstandort
    Deutschland .

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie der Verkehrs-
    sektor ist auch die Landwirtschaft bisher noch nicht auf
    Klimaschutzkurs . Die Emissionen stagnieren auf hohem,
    wie ich meine: zu hohem, Niveau . Der Klimaschutz-
    plan 2050 ist auf eine breite Unterstützung – auch aus
    diesen beiden Sektoren – angewiesen .

    Wir dürfen die Chancen, die in der Energiewende und
    im Klimaschutz für Forschung und Entwicklung, für
    Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Export liegen, nicht
    leichtfertig verspielen . Gerade in den Sektoren Mobilität
    und Landwirtschaft sollten diese Chancen genutzt wer-
    den,


    (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber da konnten Sie sich nicht durchsetzen!)


    auch um verlorengegangenes Vertrauen neu zu gewin-
    nen .

    Mein Ziel ist es, dass der Klimaschutzplan bis zur Kli-
    makonferenz in Marrakesch beschlossen sein wird . Das
    wäre erneut ein wichtiges Signal; denn es wird weltweit
    beachtet, wie Deutschland als eines der großen Industrie-
    länder die Herausforderungen meistert .

    Unser Klimaschutzplan kann zu einem Referenzwerk
    werden, an dem sich viele andere Länder orientieren .
    Auch diese Chance sollten wir nutzen .

    Herzlichen Dank .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)