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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/188 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 188. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. September 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus- haltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) Drucksache 18/9200 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 A b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020 Drucksache 18/9201 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 B Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digita- le Infrastruktur Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 C Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18623 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18624 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18626 A Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18627 D Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18629 C Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18630 C Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18633 A Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18633 D Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 A Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 C Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18637 D Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18639 B Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18640 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 18642 C Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18644 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18646 A Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . . 18647 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18649 A Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 18650 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18652 A Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18653 C Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18654 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18656 A Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18657 A Schlussrunde: Haushaltsgesetz 2017 Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18659 A Dr . Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 18661 C Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 18662 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18664 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18665 A Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18665 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016II Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 18667 B Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18670 C Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 18671 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18672 D Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 18674 C Thomas Jurk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18676 A Kerstin Radomski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18678 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18679 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18681 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18682 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18619 188. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. September 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
  • folderAnlagen
    Kerstin Radomski (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18681 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Annen, Niels SPD 09 .09 .2016 Bartke, Dr . Matthias SPD 09 .09 .2016 Beyer, Peter CDU/CSU 09 .09 .2016 Bülow, Marco SPD 09 .09 .2016 Burkert, Martin SPD 09 .09 .2016 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 09 .09 .2016 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 09 .09 .2016 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 09 .09 .2016 Erler, Dr . h . c . Gernot SPD 09 .09 .2016 Fischer (Karlsru- he-Land), Axel E . CDU/CSU 09 .09 .2016 Freitag, Dagmar SPD 09 .09 .2016 Gabriel, Sigmar SPD 09 .09 .2016 Gerster, Martin SPD 09 .09 .2016 Held, Marcus SPD 09 .09 .2016 Hellmich, Wolfgang SPD 09 .09 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 09 .09 .2016 Högl, Dr . Eva SPD 09 .09 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 09 .09 .2016 Jung, Xaver CDU/CSU 09 .09 .2016 Jüttner, Dr . Egon CDU/CSU 09 .09 .2016 Kolbe, Daniela SPD 09 .09 .2016 Krellmann, Jutta DIE LINKE 09 .09 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 09 .09 .2016 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 09 .09 .2016 Lösekrug-Möller, Gabriele SPD 09 .09 .2016 Lücking-Michel, Dr . Claudia CDU/CSU 09 .09 .2016 Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 09 .09 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Marwitz, Hans-Georg von der CDU/CSU 09 .09 .2016 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 09 .09 .2016 Neu, Dr . Alexander S . DIE LINKE 09 .09 .2016 Özoğuz, Aydan SPD 09 .09 .2016 Pilger, Detlev SPD 09 .09 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 09 .09 .2016 Rosemann, Dr . Martin SPD 09 .09 .2016 Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 09 .09 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 09 .09 .2016 Schmelzle, Heiko CDU/CSU 09 .09 .2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 09 .09 .2016 Schmidt (Ühlingen), Gabriele CDU/CSU 09 .09 .2016 Schuster (Weil am Rhein), Armin CDU/CSU 09 .09 .2016 Stadler, Svenja SPD 09 .09 .2016 Steffen, Sonja SPD 09 .09 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 09 .09 .2016 Steinbrück, Peer SPD 09 .09 .2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 09 .09 .2016 Thönnes, Franz SPD 09 .09 .2016 Vaatz, Arnold CDU/CSU 09 .09 .2016 Weinberg (Hamburg), Marcus CDU/CSU 09 .09 .2016 Weinberg, Harald DIE LINKE 09 .09 .2016 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 09 .09 .2016 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 09 .09 .2016 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 09 .09 .2016 Zimmermann, Pia DIE LINKE 09 .09 .2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618682 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 947 . Sitzung am 8 . Juli 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosen- versicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Zu Artikel 2a (§ 71 Absatz 3 und § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V) Nach Artikel 2a des Gesetzes sollen auch Änderun- gen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgenommen werden . Der Bundesrat kann die gesetzgeberische Inten- tion nachvollziehen, Folgeänderungen zu den am 1 . Ja- nuar 2016 in Kraft getretenen Rechtsvereinfachungen zur Versicherungspflicht der Beziehenden von Arbeitslosen- geld II (ALG II) in der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV) vorzunehmen . Der Bundesrat bedauert aber, dass er hierzu nur einge- schränkt beteiligt worden ist . Vor dem Hintergrund einer immer noch unzureichenden Finanzierung der GKV-Bei- träge von ALG II-Beziehern durch den Bund sowie des Anstiegs des ALG II-Bezugs durch Flüchtlinge wäre eine ausführlichere Diskussion in einem regulären Bundes- ratsverfahren geboten gewesen . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung von § 232a Absatz 1 Satz 1 Num- mer 2 SGB V transparent und zeitnah die Leistungsaus- gaben der Krankenkassen und die geleisteten Beiträge für ALG II-Bezieher zu evaluieren . Der Bundesrat bittet ferner die Bundesregierung, bei einer zunehmenden Belastung der Solidargemeinschaft der Beitragszahler der GKV durch unzureichende Bei- träge für ALG II-Bezieher in einem weiteren Gesetzge- bungsverfahren geeignete Abhilfe zu schaffen . Begründung: Seit 1 . Januar 2016 zahlt der Bund entsprechend § 232a Absatz l Satz 2 SGB V für jeden ALG II-Emp- fänger einen wegen des Wegfalls der Familienversiche- rung reduzierten Krankenkassenbeitrag in Höhe von 90,36 Euro pro Monat . Die Änderung des § 232a Ab- satz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V sieht vor, dass der Fak- tor auf Basis aktuell verfügbarer Daten des Jahres 2015 von „0,2060“ auf „0,2155“ angehoben wird . Der vom Bund zu tragende Beitrag soll damit um 4,17 Euro auf 94,53 Euro erhöht werden . An der Revisionsklausel nach § 232a Absatz 1a SGB V, wonach die Zuweisungshöhe erst im Jahr 2018 evaluiert und gegebenenfalls zum 1 . Januar 2018 ange- passt werden soll, soll festgehalten werden . Die vorgesehene Korrektur ist im bestehenden rechtli- chen Rahmen nachvollziehbar, erscheint jedoch im Ergebnis nicht ausreichend: Bis Ende 2015 erhielten die Krankenkas- sen als Zuweisung vom Bund für jeden ALG II-Empfänger und alle über ihn familienversicherten Personen noch rund 140 Euro . Den um 4,17 Euro auf 94,53 Euro angehobenen Zuweisungen des Bundes stehen noch immer wesentlich höhere Leistungsausgaben gegenüber . Die durchschnittli- chen Leistungsausgaben der GKV je Versicherten/Monat betragen laut Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt 234,49 Euro in 2015 beziehungsweise 245,49 Euro in 2016 . Es gibt daher keinen Anhalt, dass den Leistungsausgaben der Krankenkassen für ALG II-Empfänger kostendeckende Beiträge gegenüberstehen . Eine konkrete Gesetzesfolgenabschätzung der Kosten für die GKV durch die Änderung des § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V fehlt . Ferner ist eine Evaluation der Finanzwirkung in der GKV durch die seit 1 . Januar 2016 umgesetzte Rechtsänderung des GKV-Finanzstruk- tur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV- FQWG) insgesamt erforderlich . Soweit die Gesetzesbegründung auf eine finanziel- le Neutralität der mit dem GKV-FQWG eingeführten Rechtsänderungen abstellt, bezieht sich diese auf den Stand vor dem 1 . Januar 2016 . Der GKV-Spitzenverband hat bereits in der Vergangenheit auf nicht kostendecken- de Kassenbeiträge für ALG II-Empfänger hingewiesen . Gerade angesichts einer zunehmenden Zahl von Flücht- lingen, die nach Abschluss der jeweiligen Asylverfahren mit ALG II-Bezug zu Mitgliedern der GKV werden, ist nicht zu erwarten, dass die Änderung des § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V finanzneutral für die Beitrags- zahler der Solidargemeinschaft ist . – Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtvereinfachung – sowie zur Vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzan- tragspflicht – Gesetz zur Änderung des Tierische Nebenproduk- te-Beseitigungsgesetzes und des BVL-Gesetzes – Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (In- vestmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass das Gesetz eine Reihe von Steuerschlupflöchern schließt und unerwünschte Gestaltungen unterbindet, für die das Investmentsteu- errecht aufgrund seiner Komplexität besonders anfäl- lig war . Er begrüßt insbesondere, dass Gestaltungen zur Vermeidung der Dividendenbesteuerung durch Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Dividenden- stichtag – so genannte Cum/Cum-Geschäfte – durch die Einführung einer Mindesthaltefrist für die Aktien und den tatsächlichen Übergang des Kursänderungs- risikos künftig weitgehend eingegrenzt werden . 2 . Allerdings zeichnen sich bereits jetzt zu den ab 2018 in Kraft tretenden Regelungen zur Besteuerung der Anleger von Publikums-Investmentfonds notwendi- ge Folgeänderungen ab . Vor allem im Bereich des Außensteuergesetzes sind Änderungen notwendig, um inländisches Steuersubstrat im Fall des Wegzugs von Anlegern wirksam zu schützen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18683 (A) (C) (B) (D) 3 . Die Diskussion zu den Cum/Cum-Gestaltungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat erneut deutlich gemacht, dass eine ungleiche Besteuerung von laufenden Erträgen aus Kapitalgesellschaften (z . B . Dividenden) einerseits und außerordentlichen Erträgen (z . B . Veräußerungsgewinnen) anderer- seits – wie sie auch bei der derzeitigen Besteuerung von Streubesitzanteilen gegeben ist – ein Einfallstor für Steuergestaltungen ist . Nationale Regelungen, um diesen Umgehungen Einhalt zu gebieten, sind wichtig und müssen unverzüglich weiterentwickelt werden . 4 . Der Bundesrat bittet darüber hinaus zu prüfen, in- wieweit langfristig ein international abgestimmter Lösungsansatz zielführend sein könnte, bei dem die Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsge- winnen einheitlichen Prinzipien folgt . Denn dann wären Umgehungen der regelmäßig dem Sitzstaat zustehenden Quellensteuerrechte auf Dividenden wirksam und endgültig ausgeschlossen . 5 . Die konkrete Ausgestaltung des § 36a des Einkom- mensteuergesetzes lässt weiterhin Spielraum für eine Umgehung der Dividendenbesteuerung . Insbe- sondere die Fälle, in denen das Tragen des Mindest- wertänderungsrisikos maßgebend ist, erscheinen in der Praxis schwer umsetzbar . Es ist nicht klar, wie die Berechnung des geforderten prozentualen Wert- änderungsrisikos erfolgen kann . Daher sieht der Bundesrat die nun beschlossene Regelung als ersten Schritt, der in einem weiteren Gesetzgebungsver- fahren nachgebessert werden muss . 6 . Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Cum/ Cum-Gestaltungen noch zielgenauer unterbunden werden müssen . Aus Sicht des Bundesrates sollte deshalb in einem der nächsten steuerlichen Gesetz- gebungsvorhaben eine mit Dividenden gleichge- stellte Besteuerung von Kompensationszahlungen aus Wertpapierdarlehen und Wertpapierpensions- geschäften eingeführt werden, um Cum/Cum-Ge- schäften mittels einer Wertpapierleihe endgültig die Grundlage entziehen . 7 . Aus Sicht des Bundesrates ist auch die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzantei- len notwendig, um die gegenwärtig unterschied- liche Behandlung von Streubesitzdividenden und Veräußerungsgewinnen und damit einhergehendes Gestaltungspotenzial zu beseitigen . Daher bedauert der Bundesrat, dass keine entsprechende Regelung Aufnahme in das Gesetz zur Reform der Invest- mentbesteuerung gefunden hat . 8 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine verfassungsfeste, gegenüber Gestaltungen ro- buste und – in Abstimmung mit der EU-Kommis- sion – unter Beihilfegesichtspunkten unbedenkliche Neuregelung vorzulegen, die sicherstellt, dass für die Bereitstellung von Wagniskapital und die Finan- zierung junger innovativer Unternehmen keine neue Belastung entsteht . – Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus – Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts – Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter im- missionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschrif- ten – Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung – Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Änderung berg-, umweltschadens- und wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Off- shore-Erdöl- und –Erdgasaktivitäten – Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat nimmt das vorliegende Gesetz zur Kenntnis . Er bedauert, dass sowohl die Bundes- regierung in ihrer Gegenäußerung als auch der Deutsche Bundestag mit seinem Gesetzesbeschluss den verbraucherschützenden Anregungen in der Stellungnahme des Bundesrates nicht gefolgt sind (BRDrs . 543/15 – Beschluss –) . Der Bundesrat un- terstreicht insbesondere seine Forderung, mit dem vorliegenden Gesetz dem privaten Letztverbrau- cher ein Mitspracherecht beim Einbau intelligenter Messsysteme oder der Einbindung in ein Kommuni- kationsnetz einzuräumen . 2 . Die nun beschlossene Regelung, die Messstellenbe- treiber dazu ermächtigt, private Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden pro Jahr Jahresverbrauch mit Inkrafttreten des Gesetzes und alle anderen Haushalte mit einem Verbrauch unter 6 000 Kilowattstunden pro Jahr ab 2020 mit einem intelligenten Messsystem auszustatten, hält der Bundesrat für unverhältnismäßig . Mit der nun getroffenen Regelung werden berechtigte Verbrau- cher- und Datenschutzbedürfnisse der Bevölkerung nicht berücksichtigt . 3 . Der Bundesrat begrüßt, dass es keinen Roll Out um jeden Preis geben darf und Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen . Die Letztverbraucher und Erzeuger dürfen nicht mit un- verhältnismäßigen Kosten belastet und die grundzu- ständigen Messstellenbetreiber bzw . Netzbetreiber nicht zu einer betriebswirtschaftlich unverhältnis- mäßigen Einbaumaßnahme verpflichtet werden. 4 . Der Bundesrat betont, dass die privaten Endverbrau- cher keinen Vorteil erlangen. Eine mögliche finanzi- elle Ersparnis wird ihnen durch die Auferlegung der Betriebskosten von bis zu 100 Euro pro Jahr gleich wieder genommen . Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass überhaupt ein Einsparpotenzial besteht und zwingt private Endverbraucher, es im Voraus zu bezahlen . Gelingt es Verbrauchern nicht, durch das intelligente Messsystem Einsparungen vorzunehmen, tragen sie allein die Mehrkosten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618684 (A) (C) (B) (D) 5 . Aus datenschutzrechtlicher Sicht hat der Bundesrat Bedenken, dass durch die Erfassung der Energiever- brauchsdaten eines privaten Endverbrauchers Rück- schlüsse auf die private Lebensführung ermöglicht werden . 6 . Aus den vorgenannten Gründen hält der Bundesrat es für erforderlich, dass der Einbau von intelligen- ten Messsystemen bei privaten Letztverbrauchern unter 6 000 Kilowattstunden pro Jahr von der Zu- stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher abhängig gemacht wird . Privaten Endverbrauchern mit einem Verbrauch über 6 000 Kilowattstunden pro Jahr sollte bezüglich des Einbaus der Geräte ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden . Unabhängig von der individuellen Verbrauchshöhe sollten priva- te Letztverbraucher in jedem Fall ein Widerspruchs- recht gegen die Einbindung eines Messsystems in ein Kommunikationsnetz erhalten . 7 . Aus energiewirtschaftlicher Perspektive kann der Bundesrat nicht nachvollziehen, dass der grund- zuständige Messstellenbetreiber ab dem Jahr 2018 neue Energieerzeugungsanlagen mit einer installier- ten Leistung über einem bis einschließlich sieben Kilowatt mit intelligenten Messsystemen ausstatten kann, ohne dass diese Ausstattung abgelehnt wer- den kann . Der Bundesrat weist darauf hin, dass die- se Regelung zu einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von kleinen PV-Anlagen führt . Auch mögliche Systemvorteile beim Einbau von Smart Metern bei Kleinanlagen stehen in kei- nem Verhältnis zu den entstehenden Kosten für den Betreiber . Aus diesen Gründen hält der Bundesrat die Einbeziehung von Kleinerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über einem bis ein- schließlich sieben Kilowatt in den optionalen Roll- out für nicht sinnvoll und erwartet negative Auswir- kungen auf den weiteren PV-Ausbau und damit auf die bereits unter Druck stehende PV-Branche . 8 . Der Bundesrat hält es zudem für erforderlich, die gesetzlichen Vorgaben in regelmäßigen Abständen zu überprüfen . Die Kosten-Nutzen-Analyse geht von einem Einsparpotenzial bei privaten Haushal- ten aus, das bislang nur hypothetisch angenommen wird . Der Einbau intelligenter Messsysteme führt per se noch nicht zu einer Energieeinsparung . De facto bedarf es dazu sowohl des Angebots lastvaria- bler Tarife und anderer finanzieller Anreize als auch einer Verhaltensveränderung der Verbraucher . – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Dezember 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und be- stimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2015 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Republik Kosovo über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 24. September 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ru- anda über den Luftverkehr – Integrationsgesetz – Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutz- rechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundes- tag nach mehr als einem Jahr seit der Einbringung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung den Be- schluss zum Gesetz zur Änderung wasser- und na- turschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie gefasst hat . 2 . Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bun- destag in einigen wesentlichen Punkten der Stel- lungnahme des Bundesrates (BR-Drs . 143/15 – Beschluss –) aus dem letzten Jahr gefolgt ist . Insbesondere wurden die Streichung der 3 000-Me- ter-Grenze, die Ausweitung der Gebiete, in denen jegliches Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen insbesondere unter Ein- satz von umwelttoxischen Substanzen verboten ist, die Ausweitung des Verbotes auch auf Fracking zur Erdölgewinnung sowie die veränderte Rolle der Ex- pertenkommission aus den Forderungen des Bun- desrates übernommen . Er begrüßt ebenfalls in diesem Zusammenhang, dass zukünftig „unkonventionelles Fracking“ nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Landesregierung möglich ist . – Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest, dass von Bergschä- den betroffene Anwohner im Bereich der Tage- baue zur Braunkohlegewinnung, die insbesondere durch großflächige Grundwasserabsenkungen und auch durch tagebauinduzierte Erderschütterungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Ta- gesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, beim Nachweis einer bergbaubetrieblichen Ursache eines Schadens aufgrund der oftmals kom- plexen Sachverhalte häufig an nicht überwindbare Grenzen stoßen . Daher ist es erforderlich, die Berg- schadensvermutung gemäß § 120 Bundesberggesetz (Beweislastumkehr) auch auf diese bergbaulichen Tätigkeiten anzuwenden . 2 . Der Bundesrat bittet, die Bergschadensvermutung gemäß § 120 Bundesberggesetz (Beweislastum- kehr) auf Braunkohletagebaubetriebe, die insbeson- dere durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen schadenswirksame Bodenbe- wegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, zu erweitern . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18685 (A) (C) (B) (D) 3 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, durch eine weitere Neufassung der Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (Einwirkungsbereichs- Berg- verordnung – EinwirkungsBergV) zu definieren, auf welche Bereiche an der Tagesoberfläche Braun- kohletagebaubetriebe, die insbesondere durch groß flächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütte- rungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verur- sachen können, einwirken können . Begründung: Durch den Betrieb von Braunkohletagebauen selbst treten in der Regel keine Bergschäden auf . Jedoch ist für einen sicheren Betrieb von tiefen Braunkohletagebauen eine Absenkung des Grundwasserniveaus im Bereich und Umfeld dieser übertägigen Gewinnungsbetriebe erforderlich, die in besonderen Fällen zu schadenswirk- samen Bodenbewegungen führen kann . Infolge dieser Grundwasserabsenkung treten in einem begrenzten Be- reich gleichmäßige Bodenbewegungen auf, die grund- sätzlich kaum schadensrelevant sind . Im Bereich von geologischen Anomalien (Auebereiche usw .) und hy- draulisch wirksamen Störungen im Untergrund inner- halb des Einflussbereiches der Grundwasserabsenkung ist aber ein ungleichmäßiges Setzungsverhalten und da- mit das Auftreten von zum Teil erheblichen Bergschä- den möglich . Zudem führen in Einzelfällen die enor- men Massenumlagerungen im Braunkohlentagebau zu Spannungsumlagerungen im Untergrund, die ihrerseits Erderschütterungen an der Erdoberfläche verursachen. Die Bundesregierung selbst hat schon in Ihrer Unter- richtung des Deutschen Bundestages (BT-Drucksa- che 18/4952) den Buchstabe a zugrunde liegenden bergtechnischen Sachverhalt bestätigt (Gegenäußerung zu a) aa) aaa) der Nummer 4 der Stellungnahme des Bundesrates vom 08 .05 .2015) . Bedauerlicherweise ist sie jedoch einer praktikablen Lösung bislang nicht nä- hergetreten . – Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien – Gesetz zu Weiterentwicklung des Strommarktes (Stromarktgesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat bekräftigt, dass ein zukunftsfähiges Strommarktdesign ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende ist . 2 . Aus Sicht des Bundesrates hat es sich bewährt, die Länder frühzeitig in den Reformprozess zur Opti- mierung des Strommarktdesigns einzubinden . Der Bundesrat sieht daher die hohe Zahl an Verord- nungsermächtigungen im Strommarktgesetz, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, mit Sorge und erwartet, dass die Bundesregierung die erforderliche umfassende Beteiligung der Länder auch zukünftig und bei Erlass der Verordnungen si- cherstellt . 3 . Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Strommarktgesetz die Bedeutung der Fle- xibilität für ein auf die Nutzung erneuerbarer Ener- gien ausgerichtetes Stromversorgungssystem be- tont . Ein wichtiger Baustein für die Stärkung der Flexibilität ist die Absenkung des konventionellen must-runs . Der konventionelle must-run bindet zu- dem in nicht unerheblichem Maße die vorhandenen, knappen Netzkapazitäten und trägt so dazu bei, dass Netzbetreiber in zunehmendem Maße die Option für Einspeisemanagementmaßnahmen nutzen müssen . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Maßnahmen stets Möglichkei- ten zur Absenkung des konventionellen must-runs zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen . 4 . Der Bundesrat bekräftigt die zentrale Bedeutung von Speichern in einem auf erneuerbaren Energien ausgerichteten Stromversorgungssystem und bedau- ert, dass die sich mit dem Strommarktgesetz bieten- den Chancen zur umfassenden Stärkung der Rolle der Speicher weitgehend ungenutzt bleiben . Der Bundesrat verweist diesbezüglich auch auf seinen Beschluss vom 18 . Dezember 2015 (BR-Drucksa- che 542/15 – Beschluss –) . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die wirtschaftliche Situation und die aus energiepolitischer Sicht erforderliche Ent- wicklung von Speichern weiterhin und kontinuier- lich zu evaluieren und den hieraus sich ergebenden Handlungsbedarf unter Einbindung der Länder un- verzüglich umzusetzen . Zudem sollten die Potenzia- le eines netzdienlichen Einsatzes von Speichern und unter anderem Pumpspeicheranlagen durch eine zeitnahe Neuregelung der entsprechenden gesetzli- chen Regelungen erschlossen werden . – Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisen- bahnbereich Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat fordert die Bundesregie- rung auf sicherzustellen, dass die in § 2 Absatz 9 Ei- senbahnregulierungsgesetz vorgesehene Ausnahme- regelung für Betreiber der Schienenwege von den Vorgaben des § 37 nur im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern und Aufgabenträgern erfolgen kann . 2 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf si- cherzustellen, dass die im neuen Eisenbahnregu- lierungsgesetz (insbesondere §§ 36 und 37) vor- gesehenen Regelungen zur Höhe der Stations- und Trassenpreise nicht zu negativen Auswirkungen auf den Schienengüter- und den Schienenpersonenfern- verkehr führen . Mit Blick auf den Schienenperso- nenfernverkehr darf die Wachstumsstrategie der DB AG, die bis zum Jahr 2030 die Wiederanbindung der Fläche an den IC- und ICE-Verkehr vorsieht, nicht in Frage gestellt werden . Zudem hat der Bundesrat hat in seiner 947 . Sitzung am 8 . Juli 2016 gemäß Artikel 94 Absatz 1 des Grund- gesetzes in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618686 (A) (C) (B) (D) das Bundesverfassungsgericht Frau Prof . Dr . Christine Langenfeld als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrich- ter Prof . Herbert Landau in den Zweiten Senat des Bun- desverfassungsgerichts gewählt . Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/3898 Nr . A .7 Ratsdokument 14476/14 Innenausschuss Drucksache 18/7286 Nr . A .5 Ratsdokument 14910/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .6 Ratsdokument 15208/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .7 Ratsdokument 15210/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .5 Ratsdokument 5240/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .4 Ratsdokument 5615/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .7 Ratsdokument 6056/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .3 Ratsdokument 6798/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .7 Ratsdokument 7331/16 Drucksache 18/8293 Nr . A .2 Ratsdokument 7180/16 Finanzausschuss Drucksache 18/4749 Nr . A .28 Ratsdokument 7374/15 Drucksache 18/5004 Nr . A .9 Ratsdokument 7759/15 Drucksache 18/5004 Nr . A .10 Ratsdokument 7784/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .6 Ratsdokument 11469/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .7 Ratsdokument 11471/15 Drucksache 18/7733 Nr . A .10 Ratsdokument 5638/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .11 Ratsdokument 5639/16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit Drucksache 18/8668 Nr . A .22 ERH 3/2016 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/5982 Nr . A .49 Ratsdokument 11194/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .12 Ratsdokument 11538/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .13 Ratsdokument 11667/15 Drucksache 18/8140 Nr . A .22 EP P8_TA-PROV(2016)0066 Drucksache 18/8470 Nr . A .24 EP P8_TA-PROV(2016)0128 Drucksache 18/8470 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2016)0129 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 188. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Schlussrunde Haushaltsgesetz 2017 Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur Epl 16 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich erteile das Wort dem Kollegen Sören Bartol für die

    SPD-Fraktion .


    (Beifall bei der SPD)




Rede von Sören Bartol
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und

Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beginnen
heute mit den Beratungen des Verkehrshaushaltes . Am
Ende werden wir im Bundestag entscheiden, wie viel
Geld wir in die Verkehrswege investieren . Wir werden
festlegen, mit wie vielen Mitteln wir den Breitbandaus-
bau fördern wollen . Wir werden auch darüber beraten,
wie wir neue Technologien in der Mobilität fördern oder
wie viel wir für die Verkehrssicherheit ausgeben wollen .
Wir werden festlegen, ob die Länder und Kommunen
mehr oder weniger Geld bekommen, um Busse und Bah-
nen zu bestellen . Das bedeutet: Wir entscheiden, wie sich
Mobilität in unserem Land entwickeln wird .

Schon in der heutigen Debatte wird, glaube ich, allen
klar werden, wer hier im Parlament für was steht . Die
Grünen – das ist normal – regen sich natürlich, wie im-
mer, auf .


(Gustav Herzog [SPD]: Sehr richtig! – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt aber auch viel Anlass! Jede Menge Anlass!)


Sie schaffen es sogar, den besten Bundesverkehrswege-
plan aller Zeiten schlechtzureden .


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er ist leider auch schlecht!)


Sie versuchen es zumindest; sie schaffen es natürlich
nicht .


(Gustav Herzog [SPD]: Sören Bartol, sehr richtig formuliert!)


Die Linken erklären uns in drei Punkten Ideen, die, schon
wenn man den ersten Satz hört, vollkommen unrealistisch
sind und bei denen am Ende wieder herauskommt: Wir

Sabine Leidig






(A) (C)



(B) (D)


brauchen eigentlich eine Behördenbahn, und der Staat
kann alles besser . – Am Ende werden wir auch unseren
lieben Koalitionspartner überzeugen müssen, dass natür-
lich nicht alles so bleiben kann, wie es ist . Wir Sozialde-
mokraten kämpfen dafür, dass Mobilität bezahlbar bleibt
und im digitalen Zeitalter effizienter organisiert wird.


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur die SPD weiß alles besser! Glück auf!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Sozialdemokra-
tinnen und Sozialdemokraten wollen bezahlbare Mobili-
tät für alle . Ob jemand den Bus, den Zug oder das Auto
benutzt, ist immer auch von der Höhe des persönlichen
Einkommens abhängig . Wer in seinem Job wenig ver-
dient, kann sich häufig eben kein eigenes Auto leisten
und ist damit von Bus und Bahn abhängig .


(Sabine Leidig [DIE LINKE]: Genau!)


Häufig ist selbst das Monatsticket zu teuer.


(Sabine Leidig [DIE LINKE]: Genau!)


Der ÖPNV und der Schienenpersonennahverkehr sind in
hohem Maße von der Finanzierung durch den Steuerzah-
ler abhängig .


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, macht doch da mal was!)


Wir haben hier eine besondere Verantwortung, dafür
zu sorgen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger ihre
Mobilität leisten können .


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Macht doch mal was beim BVWP!)


Das gilt für den Pendler, der morgens zur Arbeit fährt,
das gilt für die Rentnerin, die mittags zum Einkaufen in
die nahe Kleinstadt fährt, das gilt für den Jugendlichen,
der nachmittags zum Fußballtraining will, und das gilt
natürlich auch für das junge Paar, das abends mit Freun-
den in die Kneipe will .


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum habt ihr denn nicht vielleicht auch mal einen BVWP über 2019 hinaus?)


Daher war es richtig, dass wir die Mittel für den Schie-
nenpersonennahverkehr, die sogenannten Regionalisie-
rungsmittel, auf 8,2 Milliarden Euro erhöht haben .


(Beifall bei der SPD – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war der Druck der Länder!)


Das sorgt dafür, Kollege Kindler, dass mehr Züge fahren .
Das verhindert, dass die Ticketpreise am Ende explodie-
ren .


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank an die rot-grünen Länder!)


Das verbessert den Service und die Zuverlässigkeit .


(Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und die Trassenpreise werden steigen! Das ist das Problem!)


Jetzt erwarte ich, dass wir auch das, was noch fehlt, end-
lich beschließen, um Rechtssicherheit zu schaffen .

Zur Bezahlbarkeit der Mobilität gehört aber auch, dass
wir den Menschen ihr Auto nicht verbieten oder weg-
nehmen . Besonders Bürgerinnen und Bürger in struk-
turschwachen Regionen sind einfach immer noch auf
ihr Auto angewiesen, um zur Arbeit zu kommen . Dabei
pendeln sie nun einmal häufig in die Städte hinein. Daher
sollten wir mit Fahrverboten und dem Aussperren von
Autos sehr, sehr vorsichtig sein .


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg . Halina Wawzyniak [DIE LINKE] – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das stimmt! – Gustav Herzog [SPD]: Sehr richtig!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, da, wo einige Mit-
glieder der Grünen beim Schutz der Umwelt über das
Ziel hinausschießen, spielen einige Kollegen von unse-
rem Koalitionspartner oft das Spiel von Vogel Strauß;
sie ignorieren die Folgen des Verkehrs für Mensch und
Umwelt .


(Ulrich Lange [CDU/CSU]: Was? – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Was? Das habe ich jetzt nicht verstanden!)


Die negativen Auswirkungen unserer Mobilität auf
das Klima sind einfach nicht zu leugnen . Ich erinnere
gern noch einmal daran: Es war die Bundeskanzlerin, die
in Paris ein internationales Klimaschutzabkommen un-
terschrieben hat . Damit hat sie auch zugestimmt, dass wir
unsere Mobilität bis 2050 anders organisieren müssen .


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber der Klimaschutzplan ging gerade baden!)


Das Ziel ist, bis 2050 kein Gramm Kohlendioxid im Ver-
kehrsbereich mehr zu produzieren .


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Klimaschutzplan ging auch im Verkehrsbereich gerade baden!)


Ich sage ganz ernsthaft, Kollege Kindler: Das wird
nicht einfach . Aber an der Losung „Weg vom Öl“ führt
kein Weg vorbei . Dabei kann man, wie die Grünen, unre-
alistische Ziele ausgeben


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche unrealistischen Ziele denn? – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann aber auch gar keine Ziele haben! Das ist das Schlimme!)


und davon träumen, dass bereits in 14 Jahren kein einzi-
ges Auto mit konventionellem Antrieb mehr zugelassen
wird . Das wird dann aber dazu führen, dass sich nur noch

Sören Bartol






(A) (C)



(B) (D)


Reiche teure Autos aus der Wüste von Nevada leisten
können .


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, so ein Quatsch!)


Ich bin der festen Überzeugung: Wir brauchen einen
neuen Mobilitätskonsens 2030, ein Bündnis von Verbrau-
chern, Mobilitätsanbietern, Industrie, Umweltvertretern
und Politik, das gemeinsam einen realistischen und ver-
bindlichen Fahrplan für die Verkehrswende vereinbart .
Das funktioniert nicht, wenn die Politik voranprescht und
am Ende für den Verbraucher die Kosten explodieren und
die Industrie auch einfach nicht liefern kann .

Der Entwurf für den Haushalt 2017 zeigt, dass wir
uns an dieser Stelle bereits auf den Weg gemacht haben .
Wir setzen auf Elektromobilität . Wir unterstützen die
Markteinführung von Elektrofahrzeugen auf der Straße
gemeinsam in einem Bündnis mit der Industrie mit insge-
samt 1,6 Milliarden Euro . Dazu gehört der Ausbau eines
Tankstellennetzes von Ladesäulen . Dazu gehört natürlich
auch die Umweltprämie als Unterstützung für den Kauf
eines Elektroautos . Dazu gehört aber auch die Unterstüt-
zung der Forschung in diesem Bereich . Da, wo andere
mit Verboten und mit Steuererhöhungen den Mobilitäts-
wandel erzwingen wollen, setzen wir gezielt Anreize und
investieren in die Zukunft der Mobilität in Deutschland .

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Schiene
funktioniert die Elektromobilität schon seit Jahrzehnten .
Die Eisenbahn ist der umweltfreundlichste Verkehrsträ-
ger, den wir haben . Wir werden die bezahlbare und um-
weltfreundliche Mobilität der Zukunft nur organisieren
können, wenn wir massiv in die Schiene investieren .


(Beifall bei der SPD – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum tun Sie es nicht? – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einfach mal machen!)


Ohne eine starke Schiene werden wir den Weg weg
vom Öl bis 2050 zu bezahlbaren Preisen nicht schaffen .
Guter Service bei attraktiven Preisen, Pünktlichkeit und
Zuverlässigkeit müssen dabei das Markenzeichen der Ei-
senbahn in Deutschland sein .

Unsere Aufgabe ist es, die notwendige Schieneninfra-
struktur zur Verfügung zu stellen . Wir investieren daher
bis 2019 die Rekordsumme von rund 28 Milliarden Euro
in den Erhalt der bestehenden Schieneninfrastruktur .


(Gustav Herzog [SPD]: Eine Menge Geld! – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Brücken verrotten trotzdem!)


Gleichzeitig werden wir in den weiteren Ausbau des
Schienennetzes investieren .

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu brauchen wir
auch die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger . Daher
müssen wir mehr Bürgerbeteiligung wagen und zusätz-
lich in den Lärmschutz investieren .


(Beifall bei der SPD – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einfach mal machen!)


Unser Ziel ist die weitere Erhöhung der Mittel für den
freiwilligen Lärmschutz an bestehenden Strecken .


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Außerdem brauchen wir das absolute Durchfahrtsverbot
für laute Güterwagen ab 2020 . Hier brauchen wir einfach
ein intelligentes Regelwerk, dem auch am Ende die Eu-
ropäische Union zustimmen kann, wobei eines klar ist:
Eine reine Blockade durch die EU-Kommission werden
wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht akzeptieren .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Mobilität kann nur funktionieren, wenn die dafür not-
wendige Infrastruktur vorhanden ist . Wir bauen deswe-
gen nicht einfach den Verkehrsströmen hinterher . Wir
setzen jetzt kluge Prioritäten und investieren dort, wo
Pendlerinnen und Pendler und auch Waren tagtäglich im
Stau stehen .

Wenn wir die Chancen der vernetzten Mobilität nut-
zen, können wir unsere Verkehre auch besser, effizienter
und sicherer organisieren . Daher setzen wir auch auf die
Digitalisierung der Mobilität . Wir fördern die intelligen-
te, die vernetzte Mobilität von morgen . Im Haushaltsent-
wurf sind 20 Millionen Euro für die Umsetzung der Stra-
tegie „Automatisiertes Fahren“ vorgesehen .

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir helfen dabei, die
neuen Technologien im Alltag zu testen . Das hilft, um
neue Erfahrungen zu sammeln, um Vorbehalte abzubau-
en . Dabei rate ich aber uns allen auch dazu, die Debatte
einfach sehr vorsichtig zu führen . Schnell sind wir an
dieser Stelle bei ethischen Fragen, die wir nicht einfach
so im Vorbeigehen beantworten sollten .

Der Schritt in die digitale Zukunft unserer Mobilität
wird nur gelingen, wenn wir nicht im Datenstau auf der
Datenautobahn stecken bleiben . Daher investieren wir –
die Zahl ist schon genannt worden – insgesamt massiv
in den Breitbandausbau . Bis 2020 werden wir insgesamt
4 Milliarden Euro in den flächendeckenden Ausbau in-
vestieren, besonders in den unterversorgten Gebieten,
in den ländlichen Regionen . Das sind mit diesem Haus-
haltsentwurf 1,3 Milliarden Euro mehr als bisher einge-
plant .

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer über die Zu-
kunft der Mobilität redet, der redet darüber, wie wir ei-
nen wichtigen Teil unseres Alltags organisieren wollen .
Mobilität ist ein wichtiges Stück Lebensqualität . Dabei
wollen wir mit den Geldern, die uns der Steuerzahler und
die Steuerzahlerin zur Verfügung gestellt haben, dafür
sorgen, dass Mobilität bezahlbar bleibt, ihre Folgen für
Mensch und Umwelt gering sind und wir den Sprung in
die digitale Mobilität des 21 . Jahrhunderts schaffen .

Der vorliegende Entwurf des Bundeshaushalts 2017
setzt dafür bereits die richtigen Schwerpunkte .


(Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider nicht!)


Wir investieren damit in die bezahlbare und klimaneu-
trale Mobilität im digitalen Zeitalter . Jetzt schauen wir –
das ist ja das Gute an Haushaltsberatungen – gemeinsam,

Sören Bartol






(A) (C)



(B) (D)


an welcher Stelle wir noch zu positiven Veränderungen
kommen können .

Vielen Dank .


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das müsste man an vielen Stellen machen!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Stephan

    Kühn nun das Wort .

    Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
    NEN):

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kollegin-
    nen und Kollegen! Lieber Sören Bartol, wenn man im
    Klimaschutzaktionsplan 2050 die konkreten Ziele zur
    Treibhausgasminimierung über Bord wirft,


    (Sören Bartol [SPD]: Das tun wir nicht!)


    dokumentiert man nur eindrucksvoll, dass die Verkehrs-
    politik ein klimapolitisch blinder Fleck dieser Regierung
    ist . Nichts anderes dokumentiert man damit .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Im Haushalt sieht es nicht anders aus . Wir bräuchten
    eine Innovations- und vor allen Dingen Investitionsoffen-
    sive für klimaverträgliche Mobilität . Die Elektromobili-
    tät müsste verkehrsträgerübergreifend gefördert werden .
    Schaut man sich den Haushalt an, dann sieht man: Es
    geht nur um das Auto . Sie wollen 2017 knapp 200 Mil-
    lionen Euro in die Kaufprämie für Elektroautos inves-
    tieren, haben für CO2-arme Nutzfahrzeuge aber gerade
    einmal läppische 10 Millionen Euro übrig . Das ist nicht
    mehr als ein Feigenblatt .

    Stattdessen müssten wir Kommunen unterstützen, die
    im innerstädtischen Logistikbereich auf Elektro-Lkws
    umstellen und ihre Flotten umrüsten . Wir brauchen ein
    Marktanreizprogramm für Elektrobusse, und wir brau-
    chen ein Elektrifizierungsprogramm für die Schiene, da-
    mit wir die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene und vor
    allen Dingen das Angebot der Bahn in der Fläche verbes-
    sern können .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Auch beim Nahverkehr tickt die Uhr weiter . Wir brau-
    chen in den nächsten Jahren umfangreiche Investitionen
    in Fahrzeuge und Infrastruktur . Das GVFG-Bundespro-
    gramm läuft 2019 aus . Vor etwa einem Jahr wurde be-
    schlossen, es zu verlängern . Doch diese Regierung hat es
    auch nach einem Jahr nicht geschafft, den dafür notwen-
    digen gesetzgeberischen Prozess auf den Weg zu bringen .


    (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Traurig!)


    Leidtragende dieser Politik des Aussitzens sind einmal
    mehr die Fahrgäste, die auf attraktive Angebote warten .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wir Grünen wollen ein „Zukunftsprogramm Nahver-
    kehr“ mit jährlich 1 Milliarde Euro auflegen. Wir wollen
    die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur deutlich
    aufstocken, um neu und auszubauen und dem vorhande-
    nen Sanierungsstau zu begegnen .

    Für uns ist auch das Thema Barrierefreiheit wichtig .
    Hier müsste viel mehr als in der Vergangenheit investiert
    werden, wenn Mobilität für alle verfügbar sein soll .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg . Roland Claus [DIE LINKE])


    Herr Minister Dobrindt, Sie haben die Digitalisierung
    und Automatisierung angesprochen . Bei Ihnen steht bis-
    her aber nur das autonom fahrende Auto im Fokus . Es
    gibt ein Testfeld Straße . Nach Anwendungsforschung
    für die Schiene und den öffentlichen Verkehr im Bereich
    „automatisiertes und vernetztes Fahren“ werden Sie in
    diesem Haushalt vergeblich suchen .


    (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Leider!)


    Ich habe im Haushalt 8 Millionen Euro für ein Projekt
    gefunden, das nie kommen wird, nämlich die Ausländer-
    maut für Pkws .


    (Heiterkeit der Abg . Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Es wäre viel klüger, wenn wir diese 8 Millionen Euro
    nehmen und ein Leuchtturmprojekt – am besten mehrere
    Leuchtturmprojekte – für das automatisierte und vernetz-
    te Fahren bei Bahn und Bus schaffen würden . Das wäre
    in die Zukunft investiert .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)