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    Plenarprotokoll 18/188 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 188. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. September 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus- haltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) Drucksache 18/9200 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 A b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020 Drucksache 18/9201 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 B Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digita- le Infrastruktur Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18619 C Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18623 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18624 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18626 A Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18627 D Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18629 C Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18630 C Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18633 A Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18633 D Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 A Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 C Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18637 D Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18639 B Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18640 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 18642 C Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18644 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18646 A Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . . 18647 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18649 A Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 18650 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18652 A Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18653 C Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18654 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18656 A Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18657 A Schlussrunde: Haushaltsgesetz 2017 Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18659 A Dr . Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 18661 C Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 18662 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18664 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18665 A Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18665 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016II Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 18667 B Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18670 C Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 18671 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18672 D Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 18674 C Thomas Jurk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18676 A Kerstin Radomski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18678 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18679 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18681 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18682 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18619 188. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. September 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
  • folderAnlagen
    Kerstin Radomski (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18681 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Annen, Niels SPD 09 .09 .2016 Bartke, Dr . Matthias SPD 09 .09 .2016 Beyer, Peter CDU/CSU 09 .09 .2016 Bülow, Marco SPD 09 .09 .2016 Burkert, Martin SPD 09 .09 .2016 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 09 .09 .2016 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 09 .09 .2016 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 09 .09 .2016 Erler, Dr . h . c . Gernot SPD 09 .09 .2016 Fischer (Karlsru- he-Land), Axel E . CDU/CSU 09 .09 .2016 Freitag, Dagmar SPD 09 .09 .2016 Gabriel, Sigmar SPD 09 .09 .2016 Gerster, Martin SPD 09 .09 .2016 Held, Marcus SPD 09 .09 .2016 Hellmich, Wolfgang SPD 09 .09 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 09 .09 .2016 Högl, Dr . Eva SPD 09 .09 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 09 .09 .2016 Jung, Xaver CDU/CSU 09 .09 .2016 Jüttner, Dr . Egon CDU/CSU 09 .09 .2016 Kolbe, Daniela SPD 09 .09 .2016 Krellmann, Jutta DIE LINKE 09 .09 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 09 .09 .2016 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 09 .09 .2016 Lösekrug-Möller, Gabriele SPD 09 .09 .2016 Lücking-Michel, Dr . Claudia CDU/CSU 09 .09 .2016 Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 09 .09 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Marwitz, Hans-Georg von der CDU/CSU 09 .09 .2016 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 09 .09 .2016 Neu, Dr . Alexander S . DIE LINKE 09 .09 .2016 Özoğuz, Aydan SPD 09 .09 .2016 Pilger, Detlev SPD 09 .09 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 09 .09 .2016 Rosemann, Dr . Martin SPD 09 .09 .2016 Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 09 .09 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 09 .09 .2016 Schmelzle, Heiko CDU/CSU 09 .09 .2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 09 .09 .2016 Schmidt (Ühlingen), Gabriele CDU/CSU 09 .09 .2016 Schuster (Weil am Rhein), Armin CDU/CSU 09 .09 .2016 Stadler, Svenja SPD 09 .09 .2016 Steffen, Sonja SPD 09 .09 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 09 .09 .2016 Steinbrück, Peer SPD 09 .09 .2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 09 .09 .2016 Thönnes, Franz SPD 09 .09 .2016 Vaatz, Arnold CDU/CSU 09 .09 .2016 Weinberg (Hamburg), Marcus CDU/CSU 09 .09 .2016 Weinberg, Harald DIE LINKE 09 .09 .2016 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 09 .09 .2016 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 09 .09 .2016 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 09 .09 .2016 Zimmermann, Pia DIE LINKE 09 .09 .2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618682 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 947 . Sitzung am 8 . Juli 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosen- versicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Zu Artikel 2a (§ 71 Absatz 3 und § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V) Nach Artikel 2a des Gesetzes sollen auch Änderun- gen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgenommen werden . Der Bundesrat kann die gesetzgeberische Inten- tion nachvollziehen, Folgeänderungen zu den am 1 . Ja- nuar 2016 in Kraft getretenen Rechtsvereinfachungen zur Versicherungspflicht der Beziehenden von Arbeitslosen- geld II (ALG II) in der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV) vorzunehmen . Der Bundesrat bedauert aber, dass er hierzu nur einge- schränkt beteiligt worden ist . Vor dem Hintergrund einer immer noch unzureichenden Finanzierung der GKV-Bei- träge von ALG II-Beziehern durch den Bund sowie des Anstiegs des ALG II-Bezugs durch Flüchtlinge wäre eine ausführlichere Diskussion in einem regulären Bundes- ratsverfahren geboten gewesen . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung von § 232a Absatz 1 Satz 1 Num- mer 2 SGB V transparent und zeitnah die Leistungsaus- gaben der Krankenkassen und die geleisteten Beiträge für ALG II-Bezieher zu evaluieren . Der Bundesrat bittet ferner die Bundesregierung, bei einer zunehmenden Belastung der Solidargemeinschaft der Beitragszahler der GKV durch unzureichende Bei- träge für ALG II-Bezieher in einem weiteren Gesetzge- bungsverfahren geeignete Abhilfe zu schaffen . Begründung: Seit 1 . Januar 2016 zahlt der Bund entsprechend § 232a Absatz l Satz 2 SGB V für jeden ALG II-Emp- fänger einen wegen des Wegfalls der Familienversiche- rung reduzierten Krankenkassenbeitrag in Höhe von 90,36 Euro pro Monat . Die Änderung des § 232a Ab- satz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V sieht vor, dass der Fak- tor auf Basis aktuell verfügbarer Daten des Jahres 2015 von „0,2060“ auf „0,2155“ angehoben wird . Der vom Bund zu tragende Beitrag soll damit um 4,17 Euro auf 94,53 Euro erhöht werden . An der Revisionsklausel nach § 232a Absatz 1a SGB V, wonach die Zuweisungshöhe erst im Jahr 2018 evaluiert und gegebenenfalls zum 1 . Januar 2018 ange- passt werden soll, soll festgehalten werden . Die vorgesehene Korrektur ist im bestehenden rechtli- chen Rahmen nachvollziehbar, erscheint jedoch im Ergebnis nicht ausreichend: Bis Ende 2015 erhielten die Krankenkas- sen als Zuweisung vom Bund für jeden ALG II-Empfänger und alle über ihn familienversicherten Personen noch rund 140 Euro . Den um 4,17 Euro auf 94,53 Euro angehobenen Zuweisungen des Bundes stehen noch immer wesentlich höhere Leistungsausgaben gegenüber . Die durchschnittli- chen Leistungsausgaben der GKV je Versicherten/Monat betragen laut Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt 234,49 Euro in 2015 beziehungsweise 245,49 Euro in 2016 . Es gibt daher keinen Anhalt, dass den Leistungsausgaben der Krankenkassen für ALG II-Empfänger kostendeckende Beiträge gegenüberstehen . Eine konkrete Gesetzesfolgenabschätzung der Kosten für die GKV durch die Änderung des § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V fehlt . Ferner ist eine Evaluation der Finanzwirkung in der GKV durch die seit 1 . Januar 2016 umgesetzte Rechtsänderung des GKV-Finanzstruk- tur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV- FQWG) insgesamt erforderlich . Soweit die Gesetzesbegründung auf eine finanziel- le Neutralität der mit dem GKV-FQWG eingeführten Rechtsänderungen abstellt, bezieht sich diese auf den Stand vor dem 1 . Januar 2016 . Der GKV-Spitzenverband hat bereits in der Vergangenheit auf nicht kostendecken- de Kassenbeiträge für ALG II-Empfänger hingewiesen . Gerade angesichts einer zunehmenden Zahl von Flücht- lingen, die nach Abschluss der jeweiligen Asylverfahren mit ALG II-Bezug zu Mitgliedern der GKV werden, ist nicht zu erwarten, dass die Änderung des § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V finanzneutral für die Beitrags- zahler der Solidargemeinschaft ist . – Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtvereinfachung – sowie zur Vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzan- tragspflicht – Gesetz zur Änderung des Tierische Nebenproduk- te-Beseitigungsgesetzes und des BVL-Gesetzes – Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (In- vestmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass das Gesetz eine Reihe von Steuerschlupflöchern schließt und unerwünschte Gestaltungen unterbindet, für die das Investmentsteu- errecht aufgrund seiner Komplexität besonders anfäl- lig war . Er begrüßt insbesondere, dass Gestaltungen zur Vermeidung der Dividendenbesteuerung durch Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Dividenden- stichtag – so genannte Cum/Cum-Geschäfte – durch die Einführung einer Mindesthaltefrist für die Aktien und den tatsächlichen Übergang des Kursänderungs- risikos künftig weitgehend eingegrenzt werden . 2 . Allerdings zeichnen sich bereits jetzt zu den ab 2018 in Kraft tretenden Regelungen zur Besteuerung der Anleger von Publikums-Investmentfonds notwendi- ge Folgeänderungen ab . Vor allem im Bereich des Außensteuergesetzes sind Änderungen notwendig, um inländisches Steuersubstrat im Fall des Wegzugs von Anlegern wirksam zu schützen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18683 (A) (C) (B) (D) 3 . Die Diskussion zu den Cum/Cum-Gestaltungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat erneut deutlich gemacht, dass eine ungleiche Besteuerung von laufenden Erträgen aus Kapitalgesellschaften (z . B . Dividenden) einerseits und außerordentlichen Erträgen (z . B . Veräußerungsgewinnen) anderer- seits – wie sie auch bei der derzeitigen Besteuerung von Streubesitzanteilen gegeben ist – ein Einfallstor für Steuergestaltungen ist . Nationale Regelungen, um diesen Umgehungen Einhalt zu gebieten, sind wichtig und müssen unverzüglich weiterentwickelt werden . 4 . Der Bundesrat bittet darüber hinaus zu prüfen, in- wieweit langfristig ein international abgestimmter Lösungsansatz zielführend sein könnte, bei dem die Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsge- winnen einheitlichen Prinzipien folgt . Denn dann wären Umgehungen der regelmäßig dem Sitzstaat zustehenden Quellensteuerrechte auf Dividenden wirksam und endgültig ausgeschlossen . 5 . Die konkrete Ausgestaltung des § 36a des Einkom- mensteuergesetzes lässt weiterhin Spielraum für eine Umgehung der Dividendenbesteuerung . Insbe- sondere die Fälle, in denen das Tragen des Mindest- wertänderungsrisikos maßgebend ist, erscheinen in der Praxis schwer umsetzbar . Es ist nicht klar, wie die Berechnung des geforderten prozentualen Wert- änderungsrisikos erfolgen kann . Daher sieht der Bundesrat die nun beschlossene Regelung als ersten Schritt, der in einem weiteren Gesetzgebungsver- fahren nachgebessert werden muss . 6 . Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Cum/ Cum-Gestaltungen noch zielgenauer unterbunden werden müssen . Aus Sicht des Bundesrates sollte deshalb in einem der nächsten steuerlichen Gesetz- gebungsvorhaben eine mit Dividenden gleichge- stellte Besteuerung von Kompensationszahlungen aus Wertpapierdarlehen und Wertpapierpensions- geschäften eingeführt werden, um Cum/Cum-Ge- schäften mittels einer Wertpapierleihe endgültig die Grundlage entziehen . 7 . Aus Sicht des Bundesrates ist auch die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzantei- len notwendig, um die gegenwärtig unterschied- liche Behandlung von Streubesitzdividenden und Veräußerungsgewinnen und damit einhergehendes Gestaltungspotenzial zu beseitigen . Daher bedauert der Bundesrat, dass keine entsprechende Regelung Aufnahme in das Gesetz zur Reform der Invest- mentbesteuerung gefunden hat . 8 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine verfassungsfeste, gegenüber Gestaltungen ro- buste und – in Abstimmung mit der EU-Kommis- sion – unter Beihilfegesichtspunkten unbedenkliche Neuregelung vorzulegen, die sicherstellt, dass für die Bereitstellung von Wagniskapital und die Finan- zierung junger innovativer Unternehmen keine neue Belastung entsteht . – Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus – Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts – Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter im- missionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschrif- ten – Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung – Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Änderung berg-, umweltschadens- und wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Off- shore-Erdöl- und –Erdgasaktivitäten – Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat nimmt das vorliegende Gesetz zur Kenntnis . Er bedauert, dass sowohl die Bundes- regierung in ihrer Gegenäußerung als auch der Deutsche Bundestag mit seinem Gesetzesbeschluss den verbraucherschützenden Anregungen in der Stellungnahme des Bundesrates nicht gefolgt sind (BRDrs . 543/15 – Beschluss –) . Der Bundesrat un- terstreicht insbesondere seine Forderung, mit dem vorliegenden Gesetz dem privaten Letztverbrau- cher ein Mitspracherecht beim Einbau intelligenter Messsysteme oder der Einbindung in ein Kommuni- kationsnetz einzuräumen . 2 . Die nun beschlossene Regelung, die Messstellenbe- treiber dazu ermächtigt, private Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden pro Jahr Jahresverbrauch mit Inkrafttreten des Gesetzes und alle anderen Haushalte mit einem Verbrauch unter 6 000 Kilowattstunden pro Jahr ab 2020 mit einem intelligenten Messsystem auszustatten, hält der Bundesrat für unverhältnismäßig . Mit der nun getroffenen Regelung werden berechtigte Verbrau- cher- und Datenschutzbedürfnisse der Bevölkerung nicht berücksichtigt . 3 . Der Bundesrat begrüßt, dass es keinen Roll Out um jeden Preis geben darf und Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen . Die Letztverbraucher und Erzeuger dürfen nicht mit un- verhältnismäßigen Kosten belastet und die grundzu- ständigen Messstellenbetreiber bzw . Netzbetreiber nicht zu einer betriebswirtschaftlich unverhältnis- mäßigen Einbaumaßnahme verpflichtet werden. 4 . Der Bundesrat betont, dass die privaten Endverbrau- cher keinen Vorteil erlangen. Eine mögliche finanzi- elle Ersparnis wird ihnen durch die Auferlegung der Betriebskosten von bis zu 100 Euro pro Jahr gleich wieder genommen . Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass überhaupt ein Einsparpotenzial besteht und zwingt private Endverbraucher, es im Voraus zu bezahlen . Gelingt es Verbrauchern nicht, durch das intelligente Messsystem Einsparungen vorzunehmen, tragen sie allein die Mehrkosten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618684 (A) (C) (B) (D) 5 . Aus datenschutzrechtlicher Sicht hat der Bundesrat Bedenken, dass durch die Erfassung der Energiever- brauchsdaten eines privaten Endverbrauchers Rück- schlüsse auf die private Lebensführung ermöglicht werden . 6 . Aus den vorgenannten Gründen hält der Bundesrat es für erforderlich, dass der Einbau von intelligen- ten Messsystemen bei privaten Letztverbrauchern unter 6 000 Kilowattstunden pro Jahr von der Zu- stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher abhängig gemacht wird . Privaten Endverbrauchern mit einem Verbrauch über 6 000 Kilowattstunden pro Jahr sollte bezüglich des Einbaus der Geräte ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden . Unabhängig von der individuellen Verbrauchshöhe sollten priva- te Letztverbraucher in jedem Fall ein Widerspruchs- recht gegen die Einbindung eines Messsystems in ein Kommunikationsnetz erhalten . 7 . Aus energiewirtschaftlicher Perspektive kann der Bundesrat nicht nachvollziehen, dass der grund- zuständige Messstellenbetreiber ab dem Jahr 2018 neue Energieerzeugungsanlagen mit einer installier- ten Leistung über einem bis einschließlich sieben Kilowatt mit intelligenten Messsystemen ausstatten kann, ohne dass diese Ausstattung abgelehnt wer- den kann . Der Bundesrat weist darauf hin, dass die- se Regelung zu einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von kleinen PV-Anlagen führt . Auch mögliche Systemvorteile beim Einbau von Smart Metern bei Kleinanlagen stehen in kei- nem Verhältnis zu den entstehenden Kosten für den Betreiber . Aus diesen Gründen hält der Bundesrat die Einbeziehung von Kleinerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über einem bis ein- schließlich sieben Kilowatt in den optionalen Roll- out für nicht sinnvoll und erwartet negative Auswir- kungen auf den weiteren PV-Ausbau und damit auf die bereits unter Druck stehende PV-Branche . 8 . Der Bundesrat hält es zudem für erforderlich, die gesetzlichen Vorgaben in regelmäßigen Abständen zu überprüfen . Die Kosten-Nutzen-Analyse geht von einem Einsparpotenzial bei privaten Haushal- ten aus, das bislang nur hypothetisch angenommen wird . Der Einbau intelligenter Messsysteme führt per se noch nicht zu einer Energieeinsparung . De facto bedarf es dazu sowohl des Angebots lastvaria- bler Tarife und anderer finanzieller Anreize als auch einer Verhaltensveränderung der Verbraucher . – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Dezember 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und be- stimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2015 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Republik Kosovo über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 24. September 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ru- anda über den Luftverkehr – Integrationsgesetz – Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutz- rechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundes- tag nach mehr als einem Jahr seit der Einbringung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung den Be- schluss zum Gesetz zur Änderung wasser- und na- turschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie gefasst hat . 2 . Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bun- destag in einigen wesentlichen Punkten der Stel- lungnahme des Bundesrates (BR-Drs . 143/15 – Beschluss –) aus dem letzten Jahr gefolgt ist . Insbesondere wurden die Streichung der 3 000-Me- ter-Grenze, die Ausweitung der Gebiete, in denen jegliches Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen insbesondere unter Ein- satz von umwelttoxischen Substanzen verboten ist, die Ausweitung des Verbotes auch auf Fracking zur Erdölgewinnung sowie die veränderte Rolle der Ex- pertenkommission aus den Forderungen des Bun- desrates übernommen . Er begrüßt ebenfalls in diesem Zusammenhang, dass zukünftig „unkonventionelles Fracking“ nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Landesregierung möglich ist . – Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest, dass von Bergschä- den betroffene Anwohner im Bereich der Tage- baue zur Braunkohlegewinnung, die insbesondere durch großflächige Grundwasserabsenkungen und auch durch tagebauinduzierte Erderschütterungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Ta- gesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, beim Nachweis einer bergbaubetrieblichen Ursache eines Schadens aufgrund der oftmals kom- plexen Sachverhalte häufig an nicht überwindbare Grenzen stoßen . Daher ist es erforderlich, die Berg- schadensvermutung gemäß § 120 Bundesberggesetz (Beweislastumkehr) auch auf diese bergbaulichen Tätigkeiten anzuwenden . 2 . Der Bundesrat bittet, die Bergschadensvermutung gemäß § 120 Bundesberggesetz (Beweislastum- kehr) auf Braunkohletagebaubetriebe, die insbeson- dere durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen schadenswirksame Bodenbe- wegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, zu erweitern . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 18685 (A) (C) (B) (D) 3 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, durch eine weitere Neufassung der Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (Einwirkungsbereichs- Berg- verordnung – EinwirkungsBergV) zu definieren, auf welche Bereiche an der Tagesoberfläche Braun- kohletagebaubetriebe, die insbesondere durch groß flächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütte- rungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verur- sachen können, einwirken können . Begründung: Durch den Betrieb von Braunkohletagebauen selbst treten in der Regel keine Bergschäden auf . Jedoch ist für einen sicheren Betrieb von tiefen Braunkohletagebauen eine Absenkung des Grundwasserniveaus im Bereich und Umfeld dieser übertägigen Gewinnungsbetriebe erforderlich, die in besonderen Fällen zu schadenswirk- samen Bodenbewegungen führen kann . Infolge dieser Grundwasserabsenkung treten in einem begrenzten Be- reich gleichmäßige Bodenbewegungen auf, die grund- sätzlich kaum schadensrelevant sind . Im Bereich von geologischen Anomalien (Auebereiche usw .) und hy- draulisch wirksamen Störungen im Untergrund inner- halb des Einflussbereiches der Grundwasserabsenkung ist aber ein ungleichmäßiges Setzungsverhalten und da- mit das Auftreten von zum Teil erheblichen Bergschä- den möglich . Zudem führen in Einzelfällen die enor- men Massenumlagerungen im Braunkohlentagebau zu Spannungsumlagerungen im Untergrund, die ihrerseits Erderschütterungen an der Erdoberfläche verursachen. Die Bundesregierung selbst hat schon in Ihrer Unter- richtung des Deutschen Bundestages (BT-Drucksa- che 18/4952) den Buchstabe a zugrunde liegenden bergtechnischen Sachverhalt bestätigt (Gegenäußerung zu a) aa) aaa) der Nummer 4 der Stellungnahme des Bundesrates vom 08 .05 .2015) . Bedauerlicherweise ist sie jedoch einer praktikablen Lösung bislang nicht nä- hergetreten . – Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien – Gesetz zu Weiterentwicklung des Strommarktes (Stromarktgesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat bekräftigt, dass ein zukunftsfähiges Strommarktdesign ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende ist . 2 . Aus Sicht des Bundesrates hat es sich bewährt, die Länder frühzeitig in den Reformprozess zur Opti- mierung des Strommarktdesigns einzubinden . Der Bundesrat sieht daher die hohe Zahl an Verord- nungsermächtigungen im Strommarktgesetz, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, mit Sorge und erwartet, dass die Bundesregierung die erforderliche umfassende Beteiligung der Länder auch zukünftig und bei Erlass der Verordnungen si- cherstellt . 3 . Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Strommarktgesetz die Bedeutung der Fle- xibilität für ein auf die Nutzung erneuerbarer Ener- gien ausgerichtetes Stromversorgungssystem be- tont . Ein wichtiger Baustein für die Stärkung der Flexibilität ist die Absenkung des konventionellen must-runs . Der konventionelle must-run bindet zu- dem in nicht unerheblichem Maße die vorhandenen, knappen Netzkapazitäten und trägt so dazu bei, dass Netzbetreiber in zunehmendem Maße die Option für Einspeisemanagementmaßnahmen nutzen müssen . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Maßnahmen stets Möglichkei- ten zur Absenkung des konventionellen must-runs zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen . 4 . Der Bundesrat bekräftigt die zentrale Bedeutung von Speichern in einem auf erneuerbaren Energien ausgerichteten Stromversorgungssystem und bedau- ert, dass die sich mit dem Strommarktgesetz bieten- den Chancen zur umfassenden Stärkung der Rolle der Speicher weitgehend ungenutzt bleiben . Der Bundesrat verweist diesbezüglich auch auf seinen Beschluss vom 18 . Dezember 2015 (BR-Drucksa- che 542/15 – Beschluss –) . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die wirtschaftliche Situation und die aus energiepolitischer Sicht erforderliche Ent- wicklung von Speichern weiterhin und kontinuier- lich zu evaluieren und den hieraus sich ergebenden Handlungsbedarf unter Einbindung der Länder un- verzüglich umzusetzen . Zudem sollten die Potenzia- le eines netzdienlichen Einsatzes von Speichern und unter anderem Pumpspeicheranlagen durch eine zeitnahe Neuregelung der entsprechenden gesetzli- chen Regelungen erschlossen werden . – Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisen- bahnbereich Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat fordert die Bundesregie- rung auf sicherzustellen, dass die in § 2 Absatz 9 Ei- senbahnregulierungsgesetz vorgesehene Ausnahme- regelung für Betreiber der Schienenwege von den Vorgaben des § 37 nur im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern und Aufgabenträgern erfolgen kann . 2 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf si- cherzustellen, dass die im neuen Eisenbahnregu- lierungsgesetz (insbesondere §§ 36 und 37) vor- gesehenen Regelungen zur Höhe der Stations- und Trassenpreise nicht zu negativen Auswirkungen auf den Schienengüter- und den Schienenpersonenfern- verkehr führen . Mit Blick auf den Schienenperso- nenfernverkehr darf die Wachstumsstrategie der DB AG, die bis zum Jahr 2030 die Wiederanbindung der Fläche an den IC- und ICE-Verkehr vorsieht, nicht in Frage gestellt werden . Zudem hat der Bundesrat hat in seiner 947 . Sitzung am 8 . Juli 2016 gemäß Artikel 94 Absatz 1 des Grund- gesetzes in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 201618686 (A) (C) (B) (D) das Bundesverfassungsgericht Frau Prof . Dr . Christine Langenfeld als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrich- ter Prof . Herbert Landau in den Zweiten Senat des Bun- desverfassungsgerichts gewählt . Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/3898 Nr . A .7 Ratsdokument 14476/14 Innenausschuss Drucksache 18/7286 Nr . A .5 Ratsdokument 14910/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .6 Ratsdokument 15208/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .7 Ratsdokument 15210/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .5 Ratsdokument 5240/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .4 Ratsdokument 5615/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .7 Ratsdokument 6056/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .3 Ratsdokument 6798/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .7 Ratsdokument 7331/16 Drucksache 18/8293 Nr . A .2 Ratsdokument 7180/16 Finanzausschuss Drucksache 18/4749 Nr . A .28 Ratsdokument 7374/15 Drucksache 18/5004 Nr . A .9 Ratsdokument 7759/15 Drucksache 18/5004 Nr . A .10 Ratsdokument 7784/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .6 Ratsdokument 11469/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .7 Ratsdokument 11471/15 Drucksache 18/7733 Nr . A .10 Ratsdokument 5638/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .11 Ratsdokument 5639/16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit Drucksache 18/8668 Nr . A .22 ERH 3/2016 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/5982 Nr . A .49 Ratsdokument 11194/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .12 Ratsdokument 11538/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .13 Ratsdokument 11667/15 Drucksache 18/8140 Nr . A .22 EP P8_TA-PROV(2016)0066 Drucksache 18/8470 Nr . A .24 EP P8_TA-PROV(2016)0128 Drucksache 18/8470 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2016)0129 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 188 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 9 . September 2016 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 188. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Schlussrunde Haushaltsgesetz 2017 Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur Epl 16 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Bettina

    Hagedorn das Wort .


    (Beifall bei der SPD)




Rede von Bettina Hagedorn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Dieser letzte gemeinsame Haushalt dieser Großen Koa-
lition, der Haushalt für das kommende Jahr, unterstreicht
gerade im Verkehrsbereich noch einmal ganz deutlich,
wofür wir gemeinsam stehen, nämlich dass wir mitei-
nander Dinge angepackt haben, die dringend erforderlich
waren, über die in dieser Republik auch lange geredet
wurde, zum Beispiel das Thema Digitales . Jetzt haben
wir hier, und zwar nicht erst in diesem Haushaltsjahr,
sondern schon kontinuierlich in den vergangenen Haus-
haltsjahren, einen Mittelaufwuchs, und das ist ein richtig
gutes Signal .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Der Minister hat die Zahl genannt: Es sind fast 27 Mil-
liarden Euro, die in diesem Jahr insgesamt zur Verfügung
stehen . Es ist nicht alles frisches Geld . 4,35 Milliarden
Euro hatten wir schon im Mai letzten Jahres mit dem
Zukunftsinvestitionsprogramm beschlossen . Diese Mit-
tel waren bisher in einem Extraetat, aber jetzt sind sie
vollumfänglich, Herr Minister, in Ihrem Etat angekom-
men und verstärken, wie von uns gewollt, insbesondere
die Bereiche Straße, Schiene, Wasserwege, aber auch –
darauf will ich kurz zu sprechen kommen – den Bereich
Digitales .

Eines ist mir wichtig: Wenn wir hier alle miteinander
feststellen, wie viel Geld wir für diesen Etat bereitgestellt
haben, wie erfolgreich wir da waren, dann lautet logi-
scherweise die Wahrheit aber auch: Privates Geld brau-
chen wir nicht . Das schaffen wir öffentlich-rechtlich .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Darum nur ein Wort zu der Infrastrukturplanungsge-
sellschaft; auch Sie, Herr Minister, haben das Wort in den
Mund genommen . Dazu gibt es offensichtlich verschie-
dene Vorstellungen zwischen Ihrem Haus und dem Haus
von Herrn Schäuble; auch die 16 Länder wollen eigent-
lich gar nicht, dass sich irgendetwas verändert .


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was will Gabriel? Was will denn der Wirtschaftsminister? Ist der Wirtschaftsminister auch dafür?)


Das finde ich ein bisschen schade, weil wir schon drin-
genden Optimierungsbedarf in diesem Bereich haben .
Eines will ich aber festhalten: Für die SPD ist ganz klar –
da haben wir eine Beschlusslage mit Haushältern, mit
Verkehrs- und Wirtschaftspolitikern –,


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch Sigmar Gabriel?)


dass, wenn es zu einer solchen Gesellschaft kommen
sollte, auf jeden Fall gelten muss: null Privatisierung
in diesem Bereich . Das bleibt in öffentlich-rechtlicher
Hand . – Vor allen Dingen wollen wir in hervorragender
Weise Herstellung von Transparenz, Steuerung und Kon-
trolle durch das Parlament, und das geht nur, wenn es in
öffentlicher Hand bleibt . – Dazu also eine klare Ansage .


(Beifall bei der SPD – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Sigmar Gabriel?)


Im Zusammenhang mit dem Aufwuchs im Bereich Di-
gitales will ich auch erwähnen, dass mit den 4 Milliarden
Euro, die wir in der Summe in dieser Legislatur bereit-
stellen, auch die Hälfte der Erlöse aus der Versteigerung
der Frequenzen im letzten Jahr – 650 Millionen Euro
round about – an die Länder gegangen ist, damit auch die
Länder ihren Teil zu dieser Offensive, die wir gemeinsam
machen, beitragen können und sie in Ländern, die finan-
ziell nicht so viel vor der Brust haben, nicht ins Stocken
kommt .

Herr Kollege Claus, Sie haben hier angemahnt, dass
dringend in den ländlichen Raum investiert werden

Roland Claus






(A) (C)



(B) (D)


müsste . Ich weiß nicht, ob Sie da vielleicht etwas ver-
passt haben: Wir machen dieses Programm für den länd-
lichen Raum .


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Das haben wir von Anfang an im Koalitionsvertrag so
festgeschrieben, und das tun wir auch . „By the way“: Al-
lein in diesem Jahr sind bis zum Sommer, obwohl die
Förderrichtlinie ja erst im Herbst des letzten Jahres veröf-
fentlicht worden ist, 651 Förderbescheide ergangen . Wir
investieren also in den ländlichen Raum . Das ist doch
eine gute Botschaft .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir müssen nun allerdings auch sicherstellen – das
tun wir mit diesem Haushalt –, dass die Kommunen, die
jetzt schon gefördert werden, um in die Planung einzu-
steigen, das Geld nachher auch wirklich kriegen, und
zwar dann, wenn die Planungen beendet sind und gebaut
werden kann . Ja, auch aus Sicht der SPD-Fraktion wäre
es wünschenswert, dass ganz viel in Glasfaser investiert
wird . Trotzdem ist es richtig, dass die Kommunen und
die Zweckverbände, die das planen, dies eigenständig tun
können . Darum wird es eben auch Kupfer und Vectoring
geben .


(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht zukunftsfähig! – SvenChristian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist wirklich nicht schnell!)


Wir hätten uns nur Glasfaser gewünscht . Aber wichtig
ist, dass wir überall in den ländlichen Bereichen endlich
von der Stelle kommen, und das schaffen wir .


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


In diesem Haushalt gibt es aber auch noch andere
Bereiche, die manchmal angesichts der Investitionen in
Straße, Schiene und Wasserwege, die im Fokus stehen,
ein bisschen zu wenig betrachtet werden . Ein Beispiel ist
die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie, in der wir ganz
bewusst auf Innovationen setzen, in der es um LNG geht,
in der es neben Investitionen für Fahrzeuge wie Lkw oder
Busse, die auf der Straße verkehren, auch um Schiffe und
um Innovationen bei der Hafeninfrastruktur geht . Das
haben wir schon im letzten Haushalt so beschlossen . In
diesem Bereich stellen wir enorme Mittel zur Verfügung .
Wir hoffen natürlich, dass diese auch abgerufen werden .

Das Gleiche gilt für das NIP; das ist das Nationale
Innovationsprogramm Wasserstoff und Brennstoffzellen-
technologie, das, wie der Name schon sagt, nach vorne
gerichtet ist . Das sind Investitionen in die Zukunft, bei
denen es auch darum geht, Anreize zu setzen, damit wir
das Know-how in diesem Bereich und unsere Marktfüh-
rerschaft weltweit an dieser Stelle weiter ausbauen und
verstärken können; denn das sind die richtigen Signale –
auch für die Fachkräfte, die wir in diesem Bereich haben .


(Beifall bei der SPD sowie des Abg . Norbert Brackmann [CDU/CSU])


Stichwort „Fachkräfte“ . Das ist das wirklich große
Nadelöhr an dieser Stelle . Herr Minister, natürlich müs-
sen wir hier auch über die größte Bundesbehörde reden,
die wir im Bereich Verkehr haben: die Wasserstraßen-
und Schifffahrtsverwaltung mit über 12 000 Beschäftig-
ten . Das ist ein Dauerthema in dieser Großen Koalition .
Ich will noch einmal daran erinnern, dass es diesbezüg-
lich unter Herrn Ramsauer gemeinsam mit der FDP eine
ganz unselige Weichenstellung gegeben hat . Die nannte
sich Reform, war aber keine, sondern war in Wahrheit ein
gezielter Kahlschlag bei den Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern . Wir haben die Weichen umgestellt und machen
das rückgängig . Aber leider stellen wir fest, dass das na-
türlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schon
Spuren hinterlassen hat, was ihr Vertrauen anbelangt, was
ihre Bereitschaft anbelangt, positive Reformprozesse mit
uns zu gestalten. Ich finde, da muss noch mehr passieren.

Wir müssen uns vor allen Dingen um Fachkräfte wie
Ingenieure kümmern, die wir im Bereich Technik drin-
gend brauchen . Wir Haushälter haben da in den letzten
Jahren finanziell immer noch eine Schippe draufgelegt –
zu Recht –, und zwar in der Fläche und nicht bei der
GDWS in Bonn . Herr Minister, wir würden uns natür-
lich wünschen, dass Sie unsere Beschlüsse auch noch ein
bisschen – wie soll ich sagen? – zielgerichteter umset-
zen. Das Konzept zur außertariflichen Bezahlung, das der
Haushaltsausschuss bereits 2015 beschlossen hat, gibt Ih-
nen die Chance, gerade in diesem technischen Bereich im
Bereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
konsequent Leute anzuwerben, die man besser bezahlen
muss, damit man sie überhaupt noch kriegt . Da ist nicht
so richtig viel passiert, um das zurückhaltend zu sagen .

Wir, lieber Norbert Brackmann, haben im letzten
November allein zehn Ingenieursstellen beschlossen,
um zielgerichtet – nicht nur im Hafen Rostock, sondern
auch beim Schiffshebewerk in Scharnebeck oder beim
Nord-Ostsee-Kanal – die vielen Investitionen, die wir
vorhaben, auch wirklich voranzubringen . Es nützt uns
nichts, wenn Geld bereitsteht, das nicht ausgegeben wer-
den kann, weil es nicht vorangeht . Als wir Haushälter im
März auf unsere Nachfrage schriftlich informiert wur-
den, dass das Verkehrsministerium jetzt die Wasserstra-
ßen- und Schifffahrtsverwaltung angewiesen hätte, eine
Dienstpostenbeschreibung zu erstellen, haben wir schon
Schnappatmung bekommen .


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Wenn wir die dringend benötigten Stellen endlich ermög-
lichen und sie drei Monate später nicht nur nicht besetzt,
sondern auch nicht ausgeschrieben sind und es nicht ein-
mal eine Dienstpostenbeschreibung gibt, dann zeigt dies,
wo dringend etwas geschehen muss . Hier sind wir an Ih-
rer Seite .

Bei den Investitionen, die vorgesehen sind – als
Schleswig-Holsteinerin nenne ich hier explizit den
Nord-Ostsee-Kanal; er ist die größte Wasserstraße der
Welt und hat mehr Volumen als Suez- und Panamaka-
nal zusammen –, haben wir in dieser Legislatur zu Recht
über 850 Millionen Euro bereitgestellt, um einen riesigen
Investitionsstau für diesen über 100 Jahre alten Kanal
aufzuarbeiten . Aber die Zeitpläne, die wir uns gemein-

Bettina Hagedorn






(A) (C)



(B) (D)


sam vorgenommen haben – das sage ich ganz vorsich-
tig –, stocken . Wir müssen hier einen Zahn zulegen . Da-
rum, Herr Minister, wenn Sie hier etwas tun wollen, dann
sind wir an Ihrer Seite .

In diesem Sinne sage ich: Alles Gute! Ich freue mich
auf die Haushaltsberatungen .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sven-Christian Kindler ist der nächste Redner für die

    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen .


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
    Kollegen! Sehr geehrter Herr Dobrindt, wir reden jetzt
    zum vierten Mal über Ihren Haushalt, zum Glück den
    letzten Haushalt, den Sie verantworten werden .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sie hatten drei Jahre Zeit in der Verkehrspolitik . Es ist
    nun Zeit, Bilanz zu ziehen, wie ich finde.

    Ich habe mich am Anfang natürlich gefragt: Was ha-
    ben Sie eigentlich mit Verkehrspolitik zu tun?


    (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das frage ich mich auch!)


    Hatten Sie nicht, aber man kann sich ja einarbeiten . Man
    kann ja auch im Amt wachsen und Leidenschaft, Interesse
    entwickeln . Wir haben gewartet, gewartet und gewartet,
    dass das passiert . Es ist leider nicht passiert . Die großen
    Aufgaben – das hat man auch in Ihrer Rede gemerkt –,
    vor denen die Verkehrspolitik steht – vernetzte Mobilität,
    ländliche Räume, Kostenkontrolle bei Großprojekten,
    Klimaschutz –, interessieren Sie leider nicht wirklich .
    Man muss feststellen: Wenn man im Parlament fakten-
    freie Bierzeltreden hält, dann ist man nicht wirklich im
    Ministeramt angekommen, Herr Dobrindt .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Natürlich habe ich mich auch gefragt: Woran liegt das
    eigentlich? Man merkt ja auch, wo Sie wirklich Leiden-
    schaft entwickeln, leider nicht als Fachminister, sondern
    dann, wenn Sie sozusagen als CSU-Generalsekretär in
    Warteschleife agieren . Das ist beispielsweise der Fall,
    wenn Sie die Kanzlerin in der Flüchtlingspolitik von
    rechts kritisieren, wenn Sie hier gegen die Grünen pol-
    tern – ich meine etwas billig, aber so ist die CSU eben –
    und wenn Sie hier Verkehrspolitik betreiben, dann hat-
    ten Sie ein großes Projekt . Das war die Ausländermaut
    der CSU . Ich muss feststellen: Diese Ausländermaut der
    CSU ist genauso krachend gescheitert wie Sie als Ver-
    kehrsminister .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Ihr wichtigstes Projekt, das jetzt ansteht und in den
    Haushaltsberatungen mitberaten wird, ist der Bundesver-
    kehrswegeplan .


    (Sören Bartol [SPD]: Der kommt nächste Woche!)


    Völlig richtig ist: Der alte Bundesverkehrswegeplan war
    nicht gut .


    (Gustav Herzog [SPD]: Oh!)


    Man hätte ja aus den Fehlern lernen und wirklich etwas
    anderes machen können . Sie haben behauptet, Ihr Bun-
    desverkehrswegeplan hätte etwas mit Klimaschutz zu
    tun . Dass ich nicht lache . Fragen Sie doch mal die Bun-
    desumweltministerin, was sie dazu sagt . Sie hat ihn mas-
    siv kritisiert . Sie hat gesagt, ihr Ministerium war nicht
    eingebunden . Das Umweltministerium hat von Trick-
    serei, von Klüngelwirtschaft geredet . Der BUND klagt
    gerade bei der EU-Kommission gegen den Bundesver-
    kehrswegeplan .


    (Gustav Herzog [SPD]: Er beschwert sich!)


    Mit Klimaschutz hat der Plan überhaupt nichts zu tun,
    Herr Dobrindt .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Er ist übrigens auch nicht durchfinanziert. Das liegt
    zum Beispiel daran, dass Sie Baupreissteigerungen, die
    so sicher kommen werden wie das Amen in der Kirche,
    nicht mit einbezogen haben . Die Baupreissteigerungen
    im alten Bundesverkehrswegeplan betrugen 27 Prozent .
    Der Bundesrechnungshof hat Ihnen vorgeworfen, dass
    Sie willkürlich Projekte schöngerechnet haben . Wir ha-
    ben ein Nutzen-Kosten-Verhältnis auf Basis der Berech-
    nung von 2012 . Der Plan ist im Großen und Ganzen nicht
    durchfinanziert. Es bleibt eine unfinanzierbare Wünsch-
    dir-was-Liste . Das ist kein guter Plan für die Verkehrspo-
    litik . Wir fordern: Dieser Plan muss gestoppt werden und
    im Parlament völlig neu konzipiert werden .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Sören Bartol [SPD]: So ein Quatsch!)


    Bei einem ganz wichtigen Zukunftsthema sind Sie
    auch gescheitert, Herr Dobrindt: Das ist die Elektromo-
    bilität – Stichwort „Kaufprämie für Elektroautos“ . Der
    Stern hat jetzt aufgedeckt: Das Umweltministerium hat
    ganz früh darauf hingewiesen, dass eine solche Kauf-
    prämie nur funktioniert, wenn man gleichzeitig eine
    Bonus-malus-Regelung für neue Spritschlucker einführt
    und die Autoindustrie verpflichtet, feste Quoten für die
    Neuzulassung von Elektroautos einzuhalten . Dagegen
    hat die Automobillobby erfolgreich bei Herrn Dobrindt
    protestiert; der Unionskollege Herr Wissmann hat das ge-
    macht, und Herr Dobrindt ist ihm gefolgt . Das Ergebnis
    sehen wir jetzt: Es sind gerade mal 3 000 Anträge gestellt
    worden . So wird das nie etwas mit 1 Million Elektroautos

    Bettina Hagedorn






    (A) (C)



    (B) (D)


    bis 2020 . Diese Kaufprämie ist genauso gescheitert wie
    Sie als Minister, Herr Dobrindt .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Andreas Rimkus [SPD]: Quatsch! Wir haben erst zwei Monate hinter uns!)


    Ich sage Ihnen auch: Im Kern haben Sie Elektromo-
    bilität gar nicht verstanden . Es geht zwar auch um das
    Auto, aber eben nicht nur . Es geht darum, dass es Elek-
    tromobilität eigentlich für alle geben muss: für Busse in
    den Städten, für Fahrräder, auch für Lastenräder in den
    Städten . Auch im Bereich der Schiene – wir haben immer
    noch viel zu viele Dieselloks – brauchen wir mehr Elek-
    tromobilität . Deswegen wäre es jetzt angebracht, sich
    nicht nur auf das Auto zu konzentrieren . Wir brauchen
    in diesem Haushalt eine umfassende Strategie für Elek-
    tromobilität .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das passiert aber nicht, weil Herr Dobrindt natürlich der
    Schutzpatron der Autoindustrie ist .

    Stichwort „Abgasskandal“ . Es ist kein Zufall, dass
    nicht das Kraftfahrt-Bundesamt die kriminellen Machen-
    schaften bei VW aufgedeckt hat, sondern dass sie in den
    USA aufgedeckt wurden; denn bei uns wurde konsequent
    weggeschaut .


    (Gustav Herzog [SPD]: Wir plädieren ja für TTIP!)


    Schon 2009 hat die EU-Kommission in einer Verord-
    nung abschreckende Sanktionen gegen Abschaltmani-
    pulationen gefordert . Rumänien hat zum Beispiel harte
    Bußgelder vorgesehen, Deutschland nicht . Selbst nach
    der Aufdeckung des Skandals hat Herr Dobrindt es nicht
    für nötig befunden, Sanktionen einzuführen. Ich finde, es
    ist ein großer Skandal, dass Herr Dobrindt immer noch
    nichts gegen diese kriminellen Machenschaften unter-
    nimmt .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Das ist auch ein Affront gegenüber allen Autofahrern, die
    sich ein Auto in dem guten Glauben gekauft haben, dass
    es weniger Sprit verbrauchen würde .

    Apropos Affront gegenüber Autofahrern: Sie haben
    heute wieder für eine Bundesautobahngesellschaft plä-
    diert, mit der Sie die Bundesautobahnen privatisieren
    wollen; wir alle kennen Ihre Pläne . Wir Grüne leugnen
    auch gar nicht, dass es Reformbedarf zwischen Bund
    und Ländern bei der Straßenbauverwaltung als Auftrags-
    verwaltung gibt . Aber wir sagen: Das kann man nicht
    dadurch lösen, dass man die Bundesautobahnen privati-
    siert; das kann man nicht dadurch lösen, dass man einen
    großen Schattenhaushalt schafft; das kann man nicht da-
    durch lösen, dass man nachher die Schuldenbremse um-
    geht und neue ÖPP-Projekte durchführt; das kann man
    auch nicht dadurch lösen, dass es zu einer teuren Ver-
    schuldung ohne Staatsgarantie kommt, wovon nachher

    große Versicherungskonzerne wie die Allianz und AXA
    oder die Deutsche Bank profitieren.


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)


    Deswegen sagen wir: Diese Privatisierung ist falsch; das
    muss beendet werden .

    Ich könnte jetzt noch lange weiter über die Projekte
    reden, bei denen Sie ebenfalls gescheitert sind .