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    Plenarprotokoll 18/184 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 184. Sitzung Berlin, Freitag, den 8. Juli 2016 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18217 D Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 18219 A Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18220 A Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . . 18221 B Tagesordnungspunkt 33: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ein- führung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu wei- teren Änderungen des Rechts der erneu- erbaren Energien (Erneuerbare-Energi- en-Gesetz – EEG 2016) Drucksachen 18/8860, 18/9096 . . . . . . . . . 18222 C – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneu- erbaren Energien und zu weiteren Än- derungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Ge- setz – EEG 2016) Drucksachen 18/8832, 18/8972, 18/9096 . . . 18222 D Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18222 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 18224 A Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18225 A Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18226 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 18227 C Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18229 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18230 A Dr . Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 18231 A Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18233 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18234 B Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18235 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 18236 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18239 D Tagesordnungspunkt 34: a) Antrag der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Genehmigungen für Rüs- tungsexporte in die Staaten des Golfko- operationsrates widerrufen und keine neuen erteilen Drucksache 18/8930 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18237 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Ener- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Waffenexporte in die Golfregion verbieten Drucksachen 18/768, 18/1674 . . . . . . . . . . 18237 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016II in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Jemen – Militärische Intervention stoppen – Neue Friedensverhandlungen beginnen Drucksachen 18/5380, 18/6145 . . . . . . . . . . . 18237 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18237 C Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18242 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18244 C Ulrich Hampel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18246 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18246 B Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18247 A Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18249 A Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18249 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18250 D Andreas G . Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18251 D Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18253 C Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 18254 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18254 D Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 18255 D Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 18256 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes- jagdgesetzes Drucksachen 18/4624, 18/9093 . . . . . . . . . . . 18257 D Rita Stockhofe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18258 A Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 18259 A Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18259 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18261 A Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 18262 A Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Fortentwick- lung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes Drucksache 18/9040 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18263 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Dr . Konstantin von Notz, Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine wirksamere Kontrolle der Nachrichten- dienste Drucksache 18/8163 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18263 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 18263 D Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18265 B Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18266 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18267 C Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 18269 A Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 18270 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18272 A Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18272 B Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fern- meldeaufklärung des Bundesnachrichten- dienstes Drucksache 18/9041 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18274 A Peter Altmaier, Bundesminister für besondere Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18274 B Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18276 A Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18277 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18279 B Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 18280 B Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18281 D Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18283 C Tagesordnungspunkt 37: Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Steffi Lemke, Peter Meiwald, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbindliche Umwelt- und Sozi- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 III alstandards in der internationalen Palmöl- produktion verankern Drucksache 18/8398 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18285 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18285 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18286 B Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 18288 B Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18289 C Peter Stein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18291 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18292 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18292 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18293 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Lothar Binding (Heidelberg), Edelgard Bulmahn, Dr . h . c . Gernot Erler, Dr . Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Ulli Nissen, Dr . Simone Raatz, Gerold Reichenbach, René Röspel, Svenja Stadler, Christoph Strässer und Kerstin Tack (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschrei- bungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energi- en-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18293 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriela Heinrich und Martina Stamm-Fibich (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu wei- teren Änderungen des Rechts der erneuerba- ren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18295 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hilde Mattheis und Dr . Nina Scheer (bei- de SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu wei- teren Änderungen des Rechts der erneuerba- ren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18296 C Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerba- re-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18297 D Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18298 A Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 18298 D Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 18300 A Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18301 B Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18302 A Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 18303 B Bettina Müller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18304 B Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18305 C Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 18305 C Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18306 B Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18306 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18217 184. Sitzung Berlin, Freitag, den 8. Juli 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Berichtigung 183 . Sitzung, Seite 18094 D, zweiter Absatz, erster Satz, ist wie folgt zu lesen: „Nun beschweren sich die Kollegen der Grünen immer noch darüber, dass wir die berufsvorbereitenden Maßnahmen für Geduldete erst nach 15 Monaten zugänglich machen .“ Peter Stein (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18293 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 08 .07 .2016 Bär, Dorothee CDU/CSU 08 .07 .2016 Barley, Dr . Katarina SPD 08 .07 .2016 Böhmer, Dr . Maria CDU/CSU 08 .07 .2016 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 08 .07 .2016 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 08 .07 .2016 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 08 .07 .2016 Gunkel, Wolfgang SPD 08 .07 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 08 .07 .2016 Höger, Inge DIE LINKE 08 .07 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 08 .07 .2016 Jung, Dr . Franz Josef CDU/CSU 08 .07 .2016 Jung, Xaver CDU/CSU 08 .07 .2016 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .07 .2016 Kipping, Katja DIE LINKE 08 .07 .2016 Kudla, Bettina CDU/CSU 08 .07 .2016 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 08 .07 .2016 Leidig, Sabine DIE LINKE 08 .07 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 08 .07 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .07 .2016 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 08 .07 .2016 Obermeier, Julia CDU/CSU 08 .07 .2016 Petzold, Ulrich CDU/CSU 08 .07 .2016 Pflugradt, Jeannine SPD 08 .07 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pilger, Detlev SPD 08 .07 .2016 Poschmann, Sabine SPD 08 .07 .2016 Poß, Joachim SPD 08 .07 .2016 Rawert, Mechthild SPD 08 .07 .2016 Rohde, Dennis SPD 08 .07 .2016 Schäfer (Bochum), Axel SPD 08 .07 .2016 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .07 .2016 Schindler, Norbert CDU/CSU 08 .07 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 08 .07 .2016 Steffen, Sonja SPD 08 .07 .2016 Tank, Azize DIE LINKE 08 .07 .2016 Werner, Katrin DIE LINKE 08 .07 .2016 Wicklein, Andrea SPD 08 .07 .2016 Zimmermann, Pia DIE LINKE 08 .07 .2016 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidel- berg), Edelgard Bulmahn, Dr. h. c. Gernot Erler, Dr. Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Ulli Nissen, Dr. Simone Raatz, Gerold Reichenbach, René Röspel, Svenja Stadler, Christoph Strässer und Kerstin Tack (alle SPD) zu der namentlichen Ab- stimmung über den von den Fraktionen der CDU/ CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Ener- gien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wichtige Änderungen beim EEG 2017 durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstel- lung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibun- gen – zur Wahrung der Akteursvielfalt – die Möglichkeit Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618294 (A) (C) (B) (D) der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann eine Teilhabe an der Energiewende über Städte und Ge- meinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Dies ist ein wichtiger Schritt, da nicht alle Men- schen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Betei- ligung haben, so jedoch über ihre Kommune beteiligt werden können . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Verän- derungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Dar- über hinaus war bereits im Kabinettsentwurf verankert, dass Bürgerenergiegesellschaften keine Bundesimmissi- onsschutz-Genehmigung vorlegen müssen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Ver- gütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bür- gerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen konnte die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schrit- te zur Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsek- tors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – durchsetzen . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, wie etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnung sollen demnächst Mieterstrom- modelle ermöglicht werden . Wir stärken an dieser ent- scheidenden Stelle das schwächste Glied in der Energie- versorgungskette, nämlich die Mieterinnen und Mieter als Endverbraucher . Durch Mieterstrommodelle schaffen wir eine wesentliche Voraussetzung, dass die Energie- wende nun auch die Städte erreicht . Damit werden wir ei- nen Beitrag zur klimaneutralen Stromversorgung leisten und gleichzeitig die Mieterinnen und Mieter entlasten . Privatpersonen und kleine Unternehmen können Dach-Photovoltaikanlagen weiter nach dem System der garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstver- brauch errichten . Für den Bereich Wind onshore konnte gegen den Willen des Koalitionspartners das Referenzer- tragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Koalitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchsetzen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investiti- onsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- liegenden, zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit am Ausschreibungsverfahren ge- schaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zellstoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhal- ten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der Degression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führen kann . Preissenkende Wirkungen, die mit Aus- schreibungen erreicht werden, können sich hierüber und über Monopolbildungen in der Akteursstruktur nivellie- ren . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird sich zeigen müssen, ob die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Ak- teure nicht dennoch zu einer Hürde werden könnte . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilotverfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, dies jedoch in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeise- vergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbaukor- ridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, wird zu hinterfragen sein, ob unsere Klimaschutzziele er- reicht werden können . Insofern ist es problematisch, dass mit der CDU/CSU keine Regelung möglich war, bezu- schlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfol- gende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sein werden . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen würde bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh- ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwischen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Aus- maß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Auf- gaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris unterstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite „Strahlkraft“ . Allein in Deutschland entstanden im Bereich der erneuerbaren Energien weit über 400 000 Arbeitsplätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-Novellen und hier vorgenommene Ein- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18295 (A) (C) (B) (D) schnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Inst- ruments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wärme- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2016 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung werden wir daher dem Ge- setz zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem, dass wir keinen technologischen Fadenriss erleben und beim Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige Durch- brüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Klima- schutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien über die Sektoren hinweg . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriela Heinrich und Martina Stamm-Fibich (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Ener- gien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teil- nahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie- wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis- sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener- gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha- be gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der Öffentlichen Anhö- rung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen ver- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618296 (A) (C) (B) (D) neinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . Unter Berücksichtigung der genannten Punkte haben wir uns dazu entschieden, uns bei der Abstimmung zu enthalten . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hilde Mattheis und Dr. Nina Scheer (beide SPD) zu der namentlichen Abstim- mung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Än- derungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Ta- gesordnungspunkt 33) Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teil- nahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie- wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis- sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener- gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha- be gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – die Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18297 (A) (C) (B) (D) genommenen sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß den Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteuren teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahin gehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung kommen wir mit Blick auf die genannten energiewendebeschränkenden Auswirkun- gen der EEG-Novelle trotz unserer intensiven und auch erfolgreichen Bemühungen, in wichtigen Fragen zielfüh- rende Veränderungen herbeigeführt zu haben – etwa die Sektorkopplung und die Akteursvielfalt betreffend –, zu dem Schluss, mit Nein zu stimmen . Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618298 (A) (C) (B) (D) von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energi- en-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) Marco Bülow (SPD): Die Novellierung des EEG wird die Energiewende nicht stärken, sondern eher brem- sen . Die EEG-Novelle wird auch nicht dazu beitragen, dass Deutschland seine Innovationskraft oder Technolo- gieführerschaft im Bereich erneuerbarer Energien beibe- hält . Zudem befürchte ich eine Einschränkung der Ak- teursvielfalt zuungunsten von kleineren Anbietern . Von einigen Fraktionsmitgliedern konnten einzelne Verbes- serungen durchgesetzt werden, aber insgesamt bleibt die EEG-Reform ein Irrweg, dem ich nicht zustimmen kann . Ausschreibungen sind der falsche Weg: Ausschrei- bungsmodelle waren schon immer eine Option von de- nen, die einen Erfolg der erneuerbaren Energien verhin- dern wollten . Keinem Land, das darauf gesetzt hat, ist es gelungen, die Erneuerbaren effizient am Markt zu eta- blieren . Laut Aussagen von Experten in der öffentlichen Anhörung haben 30 bis 40 Prozent der Marktteilnehmer, die sich bei den Ausschreibungen durchsetzen konnten, dann letztendlich gar keine Anlagen gebaut . Es gibt kei- nerlei Mechanismus im neuen EEG, mögliche Fehlmen- gen bei künftigen Ausschreibungsrunden auszugleichen . Es besteht die Gefahr, dass die Dynamik beim Erneu- erbaren-Ausbau gebrochen oder zumindest gedämpft wird . Schon bei der letzten EEG-Novelle 2014 habe ich mit Nein gestimmt, weil ich die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen schon damals als Einstieg in den Ausstieg aus dem bisherigen EEG an- gesehen habe . Der jetzt durch die Reform vollzogene komplette Regimewechsel weg von der Preissteuerung hin zur Mengensteuerung stellt für mich das Grundpro- blem der aktuellen EEG-Novelle dar . Wir verfügen über keinerlei dauerhafte positive Erfahrungen damit . Eine bessere Planbarkeit der Energiewende bzw . des Erneu- erbaren-Ausbaus hätte man im Übrigen auch über ande- re Maßnahmen erreichen können (besseres Monitoring, bessere Koordinierung und Austausch der Länder bzw . Genehmigungsbehörden etc .) . Es wäre dringend notwendig, Möglichkeiten für eine Korrektur dieses – vermutlich falsch – eingeschlagenen Weges zu schaffen, beispielsweise durch eine Befristung des Ausschreibungssystems und einer danach möglichen Rückkehr zum bisher bestehenden System . Da es sich bei der Ausweitung der Ausschreibungen auf große Pho- tovoltaik-Anlagen sowie Wind On- und Offshore ohne jegliche Erfahrungen um ein ökonomisches Großexperi- ment für ganz Deutschland handelt, ist auch die Frage der Evaluation entscheidend . Daher sollte es nach den ersten Jahren sowohl eine umfassende und unabhängige Auswertung – die über den EEG-Erfahrungsbericht hi- nausgeht – als auch einen neuen politischen Mehrheits- beschluss geben müssen, Ausschreibungen weiterführen zu wollen . Es muss von einer unabhängigen Institution überprüft werden, ob zum Beispiel die Ausbauziele er- reicht werden, ob es tatsächlich eine höhere Kosteneffizi- enz als mit dem bisherigen System gibt, die Akteursviel- falt erhalten bzw . ausgebaut wird etc . Kritisch sehe ich auch die Situation für die Windener- gie . Schon die 10H-Regelung war eine Windenergiever- hinderungsmaßnahme . Wenn südliche Bundesländer den Windausbau behindern und gleichzeitig die Ausbauzah- len im Norden bzw . den „Netzausbauregionen“ deutlich reduziert werden, die wichtigste erneuerbare Energie in Deutschland also in vielen Teilen der Republik beschnit- ten wird, dann bleibt die Frage, wie die Energiewende gelingen soll . Hinzu kommt, dass bald – nach Ende der 20-jährigen Förderung eine größere Zahl an alten Wind- anlagen vom Netz gehen wird . Die 10H-Regelung müsste rückgängig gemacht werden, wir bräuchten Lösungen für die bald wegfallenden Altanlagen, und auch die Zubau- reduzierung im Norden müsste durch andere innovative Lösungen ersetzt werden . Es gibt bereits genügend Ide- en, wie man Windanlagen anders auslegen oder Strom- überschüsse anderweitig nutzen kann . Der Rückgang der Arbeitsplätze im Bereich der Photo- voltaik war in den letzten Jahren enorm . Tausende haben ihren Job verloren . Da es sich aber um eine Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen handelt, stehen diese nicht so sehr im Fokus – anders als wenn beispielsweise einige wenige große Unternehmen der Automobilbran- che auch nur damit drohen, in größerem Maße Mitarbei- ter zu entlassen . Dieser Trend darf sich nicht fortsetzen . Wir müssen zudem auch endlich dafür sorgen, dass die großen Unternehmen mehr für das Klima tun . Jetzt noch mehr Unternehmen Vergünstigungen bei der EEG-Umla- ge zu gewähren, ohne – wie ursprünglich beschlossen – von diesen Effizienzmaßnahmen einzufordern, geht ab- solut in die falsche Richtung . Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den einge- schlagenen Weg schon länger nicht konsequent fortset- zen und unser Energiesystem nicht wirklich den neuen Anforderungen entsprechend umbauen . Wir setzen damit auch den Klimaschutz bewusst aufs Spiel . Bei der Ener- giewende wird vorrangig problematisiert, verzögert und gezaudert . Mit Mut und Zuversicht sollten wir vorange- hen, denn viele Länder schauen darauf, was in Deutsch- land passiert . Statt zu bremsen, brauchen wir endlich eine breitangelegte Offensive . Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Im parlamenta- rischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergü- tungssystem auf Ausschreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energie- wende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommu- ne beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell- schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh- migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18299 (A) (C) (B) (D) Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener- giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu- schlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Offshore konnte das Ziel von 15 GW installierter Leistung beibehalten werden . In den nun vorgenomme- nen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem Parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteuren teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht in Frage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben leider ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh- ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwischen Arm und Reich weiter öffnen . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben wurden zuletzt eindringlich auf der Klimakonferenz von Paris unterstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlung entwickelt . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618300 (A) (C) (B) (D) bei Photovoltaik und Bioenergie, nicht alle erhalten ge- blieben sind . Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung bin ich zu dem Schluss ge- kommen, mich bei der Abstimmung des Gesetzentwurfes in der dritten Lesung zu enthalten . Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen – zur Wahrung von Akteursviel- falt – die Möglichkeit der Teilnahme auch von Kom- munen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bür- gerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Ver- änderungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell- schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh- migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener- giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu- schlagten Gebot (Bonus für Bürgerenergie), womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18301 (A) (C) (B) (D) einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In der Gesamtabwägung der Vor- und Nachteile werde ich mich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten . Ulrich Kelber (SPD): Meine Zielsetzung bleibt: Wir brauchen eine möglichst schnelle vollständige Umstel- lung unserer Energieerzeugung auf erneuerbare Energi- en . Dies ist möglich, weil die Preise für die erneuerbare Erzeugung weiter sinken, und es ist notwendig, wenn wir unsere Zusagen zum weltweiten Klimaschutz und zum Ausstieg aus den fossilen Energien einhalten wollen . Ich werde mich dabei weiter für eine Beschleunigung dieser Umstellung gegenüber den Ausbaupfaden des EEG 2016 bzw . des Koalitionsvertrags, aber auch gegenüber allen anderen früheren Zielen, einsetzen . Mit dem EEG 2016 wird das bisherige Einspeisever- gütungssystem auf mengengesteuerte Ausschreibungen umgestellt . Dies darf kein Selbstzweck sein, sondern muss regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft wer- den – Wirksamkeit dahingehend, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien kontinuierlich weitergeht und die Akteursvielfalt in diesem Bereich erhalten wird . In den Verhandlungen der letzten Wochen, in die ich mich mit mehreren Vorschlägen eingebracht habe, wur- den einige deutliche Verbesserungen gegenüber den ers- ten Entwürfen erreicht, sodass ich dem Gesetzentwurf in Anerkennung dieser Verbesserungen in seiner jetzigen Form trotz Bedenken gegen einzelne Regelungen zu- stimme . Diese wichtigen Verbesserungen sind insbesondere: Bürgerenergiegesellschaften erhalten eine faire Chan- ce, bei den Ausschreibungen zum Zuge zu kommen, weil sie keine teuren Vorplanungen erstellen müssen . Zusätz- lich zu dieser Regelung orientiert sich die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, an dem höchsten berücksichtigten Gebot – Bonus für Bürgerenergie – . Das Modell sichert auch den kleineren Akteuren eine Vergütung zu marktüblichen Preisen . Privatpersonen und kleine Unternehmen können zum Beispiel Dach-Photo- voltaikanlagen ohnehin weiter nach dem System der ga- rantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstverbrauch errichten . Damit wird die Akteursvielfalt gesichert . Mieterstrom-Modelle und kleinteilige Quartierslösun- gen zum Beispiel über Kraft-Wärme-Kopplung sollen verstärkt gefördert werden . Über eine Verordnungser- mächtigung ermöglichen wir, dass zukünftig – wie schon lange von mir gefordert – auch Mieter vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren können, indem ihr Vermieter ihnen den Strom vom Dach preisgünstig und ohne EEG-Umlage zur Verfügung stellt . In Gebieten, in denen sogenannte Netzengpässe be- stehen, soll Strom aus erneuerbaren Energien im Zusam- menspiel mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen für die Wärmeerzeugung genutzt werden . Sollten die Wärmeer- zeugungskapazitäten nicht ausreichen, kann die verblie- bene Strommenge auch über andere Technologien einge- setzt werden . Dies ist ein dringend notweniger Einstieg in die sogenannte Sektorkopplung, also in die Verknüp- fung der Bereiche Strom, Wärme und Verkehr . Ungelöst, und damit in der Wiedervorlage, bleibt die Tatsache, dass das seit 2009 bestehende Strommarkt- modell den erneuerbaren Strom auf den Spotmarkt ver- drängt . Versorger können sich unbegrenzt im Voraus mit fossilem Strom eindecken und prüfen dann nur, ob der erneuerbare Strom bei Lieferung noch preisgünstiger ist als die reinen Brennstoffkosten . Dadurch verfällt der Wert erneuerbarer Energien immer mehr . 2015 wurde gegenüber 2009 doppelt so viel Vergütung an die Be- treiber erneuerbarer Energieanlagen ausgeschüttet, dafür musste aufgrund dieses Marktmodells aber sechsmal so viel EEG-Umlage eingesammelt werden . Ich will einen Strommarkt, in dem die erneuerbaren Energien im Mit- telpunkt stehen und die immer weiter zurückgehende fos- sile Stromerzeugung nur noch ergänzt . Dafür werde ich weiter arbeiten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618302 (A) (C) (B) (D) Daniela Kolbe (SPD): Ich stimme dem Gesetzent- wurf mit großen Bauchschmerzen zu . Vor allem aufgrund der vielen Verbesserungen, die im parlamentarischen Verfahren erreicht worden sind . Für mich als Nichtfach- politikerin ist es durch den extrem engen Zeitplan kaum möglich, die vielen wichtigen Details in der notwendi- gen Tiefe zu würdigen . Bei mir bleibt der Eindruck, dass wir insbesondere durch die rigiden Ausbaukorridore die Energiewende zu stark ausbremsen . Zu den Verbesserun- gen im Einzelnen: Im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungs- system auf Ausschreibungen wird – zur Wahrung der Ak- teursvielfalt – die Möglichkeit der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann eine Teilhabe an der Ener- giewende über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Dies ist ein wichti- ger Schritt, da nicht alle Menschen die finanziellen Mög- lichkeiten der eigenen Beteiligung haben, so jedoch über ihre Kommune beteiligt werden können . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie- wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Da- rüber hinaus war bereits im Kabinettsentwurf verankert, dass Bürgerenergiegesellschaften keine Bundesimmissi- onsschutz-Genehmigung vorlegen müssen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Ver- gütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bür- gerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen konnte die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schrit- te zur Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsek- tors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – durchsetzen . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, wie etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnung sollen demnächst Mieterstrom- modelle ermöglicht werden . Wir stärken an dieser ent- scheidenden Stelle das schwächste Glied in der Energie- versorgungskette, nämlich die Mieterinnen und Mieter als Endverbraucherinnen und Endverbraucher . Durch Mieterstrommodelle schaffen wir eine wesentliche Vo- raussetzung, dass die Energiewende nun auch die Städte erreicht . Damit werden wir einen Beitrag zur klimaneut- ralen Stromversorgung leisten und gleichzeitig die Mie- terinnen und Mieter entlasten . Privatpersonen und kleine Unternehmen können Dach-Photovoltaikanlagen weiter nach dem System der garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstver- brauch errichten . Für den Bereich Wind onshore konnte gegen den Willen des Koalitionspartners das Referenzer- tragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Koalitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchsetzen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investiti- onsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- liegenden, zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen, liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit am Ausschreibungsverfahren ge- schaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zellstoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhal- ten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der Degression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führen kann . Preissenkende Wirkungen, die mit Aus- schreibungen erreicht werden, können sich hierüber und über Monopolbildungen in der Akteursstruktur nivellie- ren . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird sich zeigen müssen, ob die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Ak- teure nicht dennoch zu einer Hürde werden könnte . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilotverfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, dies jedoch in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeise- vergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbaukor- ridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, wird zu hinterfragen sein, ob unsere Klimaschutzziele er- reicht werden können . Insofern ist es problematisch, dass mit der CDU/CSU keine Regelung möglich war, bezu- schlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfol- gende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sein werden . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18303 (A) (C) (B) (D) würde bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh- ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwischen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Aus- maß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Auf- gaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris unterstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite “Strahlkraft“ . Allein in Deutschland entstanden im Bereich der erneuerbaren Energien weit über 400 000 Arbeitsplätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-Novellen und hier vorgenommene Ein- schnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2016 erste Anknüpfungspunkte bietet . Insgesamt ist es der SPD-Bundestagsfraktion ge- lungen im Parlamentarischen Verfahren, wichtige Än- derungen beim EEG 2017 durchzusetzen . In einer Ge- samtabwägung werde ich daher dem Gesetz zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem, dass wir keinen tech- nologischen Fadenriss erleben und beim Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige Durchbrüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Klimaschutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien über die Sektoren hinweg . Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD): Im parlamen- tarischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wichtige Veränderungen bei der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergü- tungssystem auf Ausschreibungen – zur Wahrung von Akteursvielfalt – die Möglichkeit der Teilnahme von Kommunen gestärkt . Die Teilhabe an der Energiewende kann auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . So haben alle Men- schen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Betei- ligung über ihre Kommune . Teilhabe ist ein besonders wichtiges Kriterium zur Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell- schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh- migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener- giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu- schlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Offshore konnte das Ziel von 15 GW installierter Leistung beibehalten werden . In den nun vorgenomme- nen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2016 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Damit steht das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Prozent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag infrage . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618304 (A) (C) (B) (D) Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2016 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2016 droht zu einer Innovationsbremse zu werden . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden In- struments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wärme- und Verkehrswende gelangen . In einer Gesamtabwägung kann ich dem EEG 2016 in der vorliegenden Form leider nicht zustimmen und werde mich bei der Abstimmung enthalten . Bettina Müller (SPD): Im parlamentarischen Verfah- ren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wert- volle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Aus- schreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Mög- lichkeit der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen. Schließlich haben nicht alle Menschen die finan- ziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Ener- giewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis- sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener- gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha- be gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW in- stallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen, liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18305 (A) (C) (B) (D) zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mit Hilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung werde ich daher dem Ge- setz nicht zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem, dass wir keinen technologischen Fadenriss erleben und beim Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige Durchbrüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Kli- maschutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaup- fade für die erneuerbaren Energien über die Sektoren hinweg . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Ent- gegen den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag werden wichtige Energieeffizienzanreize nicht hinreichend ver- folgt und umgesetzt . Auch zukünftig bieten sich Anreize für Energieverschwendung bei noch mehr energieinten- siven Unternehmen . Industrieausnahmen im EEG sind richtig und wichtig, sollten jedoch stärker an Energieeffi- zienzfortschritte geknüpft werden . Ich stimme dem Gesetz dennoch zu, weil wichtige As- pekte nun im EEG berücksichtigt werden . Dazu zählen unter anderem der Systemwechsel von Festvergütung zu Strommengenausschreibungen, der besser verzahnte Ausbau der Windenergie auf See mit dem Stromnetzaus- bau an Land oder die angepasste Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen . Dr. Martin Rosemann (SPD): In unserer Staatsord- nung spielt der Deutsche Bundestag, das Parlament, eine zentrale Rolle im Gesetzgebungsverfahren . Die Möglich- keit zu haben, sich intensiv mit einem Gesetzentwurf zu beschäftigen, bevor ich darüber abstimme, ist für meine Arbeit als Abgeordneter von entscheidender Bedeutung . Beim vorliegenden Gesetzentwurf liegen zwischen ers- ter und zweiter/dritter Lesung zwei Tage . Angesichts der vielfältigen weiteren Aufgaben, die ein Parlamentarier in Sitzungswochen parallel zu erledigen hat, ist eine inten- sive, kritische Auseinandersetzung bei einem Gesetz mit mehreren hundert Seiten in zwei Tagen schlicht unmög- lich . Bei einem Gesetz von dieser Tragweite wird ein so kurzer Zeitraum dem parlamentarischen Anspruch nicht gerecht . Zudem bleiben bei mir Zweifel, ob der mit dem jet- zigen EEG eingeschlagene Weg geeignet ist, die Ener- giewende so fortzusetzen, dass die Klimaziele erreicht werden, die Möglichkeiten der unterschiedlichen For- men regenerativer Energien voll genutzt werden und eine vielfältige Akteurslandschaft unter maßgeblicher Beteili- gung von kommunalen Stadtwerken und Bürgerenergie- genossenschaften sichergestellt wird . Allerdings ist es der SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren gelungen, wertvolle Ver- änderungen zugunsten einer stärkeren Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften und Stadtwerken durch- zusetzen . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit diesen wichtigen Akteuren der Energiewende Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618306 (A) (C) (B) (D) Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerener- giegesellschaften keine immissionsschutzrechtliche Ge- nehmigung vorlegen . Somit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungs- system auf Ausschreibungen zur Wahrung von Ak- teursvielfalt wird auch die Möglichkeit der Teilnahme von Kommunen gestärkt . Dies wird dadurch erreicht, dass Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Antei- le der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkei- ten zu einer eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für sogenannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit ent- stehen . Dass dadurch neben den Hausbesitzern auch die Mieter an den finanziellen Vorteilen der Energiewende beteiligt werden, ist für mich ein wichtiger Erfolg . Aufgrund dieser weiteren Veränderungen stimme ich trotz der bestehenden Bedenken der EEG-Novelle zu . Die EEG-Novelle ist ein schwieriger Kompromiss in ei- ner Großen Koalition mit einem Partner, der mehrheitlich andere Vorstellungen von Energiepolitik hat . Zugleich ist das EEG 2016 eine Fortschreibung des EEG 2014, das seinerseits bereits ein Kompromiss war . Mit der Umstellung von einer festen Einspeisevergü- tung auf Ausschreibungen betreten wir Neuland . Und es bleiben Zweifel, ob die Regelungen für kommunale Stadt- werke und Bürgerenergiegenossenschaften ausreichen, um diesen gleiche Wettbewerbschancen zu geben . Deshalb ist es wichtig, in den kommenden Jahren die Wirkungen der jetzigen Regelungen genau zu beobachten und gegebenen- falls nachzusteuern . Das gilt insbesondere dann, wenn sich zeigen sollte, dass es durch die Ausschreibungen zur Ein- schränkung der Akteursvielfalt und zu einer Verlagerung auf Großinverstoren kommen sollte . Sarah Ryglewski (SPD): Das EEG schafft Planungs- sicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland . Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wichtige Änderungen beim EEG 2017 durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstel- lung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibun- gen die Akteursvielfalt gestärkt . Positiv ist auch, dass Privatpersonen und kleine Unter- nehmen weiterhin Dach-Photovoltaikanlagen nach dem System der garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstverbrauch errichten können und Bürgerenergiege- sellschaften gestärkt werden . So leistet das EEG einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Energieversorgung in Deutschland . Klar ist aber auch, die Energiewende ist nicht allein mit Kleinanlagen zu stemmen . Um eine verlässliche Energie- versorgung zu gewährleisten, braucht es grundlastfähige Kraftwerke wie die Offshore-Parks in Nord- und Ostsee . Hier ist Deutschland bisher Vorreiter . Sowohl, was die technologische Innovation, als auch die industrielle Ferti- gung angeht . Mit den jetzt im EEG vorgesehenen Ausbau- schritten für die Offshore-Windenergie bis 2030 ist diese Vorreiterrolle in Gefahr . Ein Ausbau von nur 500 MW in den Jahren 2021 und 2022 gefährdet nicht nur Arbeitsplät- ze in Bremen und Bremerhaven, sondern birgt auch die Gefahr, dass Deutschland technologisches Know-how un- wiederbringlich verloren geht und Unternehmen ins Aus- land abwandern . Ich halte es für einen Fehler und einen Fehlanreiz, mit dem Verweis auf den fehlenden Netzaus- bau die Entwicklung der Offshore-Windenergie zu dros- seln . Ich erwarte, dass alle Anstrengungen unternommen werden, die nötigen Leitungskapazitäten auszubauen, und es dann auch möglich ist, die Ausbauschritte für Windener- gie auf See anzupassen . Für eine solche Regelung werde ich mich im weiteren Verlauf einsetzen, damit Arbeitsplät- ze in Bremen, Bremerhaven und ganz Norddeutschland erhalten bleiben . In der Gesamtabwägung werde ich dem Gesetz zu- stimmen, weil es Planungssicherheit für die Akteure der Energiewende schafft . Anlage 6 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/1929, 18/2048 Nr. 4 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/2445, 18/2530 Nr. 13 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/3372, 18/3482 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/5064, 18/5162 Nr. 11 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18307 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18 . Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Bilanz der Sommerzeit Drucksache 18/8000 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG) Drucksache 16/4146 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Kostendeckung im öffentlichen Personennah- verkehr Drucksachen 18/8180, 18/8461 Nr. 1.1 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Petitionsausschuss Drucksache 18/8140 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2016)0062 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/7286 Nr . A .6 Ratsdokument 14306/15 Drucksache 18/7934 Nr . A .9 Ratsdokument 5441/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .11 Ratsdokument 6819/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .12 Ratsdokument 7039/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .17 KOM(2016)199 endg . Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/8936 Nr . A .19 EP P8_TA-PROV(2016)0237 Drucksache 18/8936 Nr . A .22 Ratsdokument 9706/16 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/8771 Nr . A .5 EP P8_TA-PROV(2016)0225 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/8470 Nr . A .23 Ratsdokument 7747/16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 18/8668 Nr . A .26 Ratsdokument 8002/16 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 184. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 33 Erneuerbare-Energien-Gesetz TOP 34, ZP 6 Waffenexport in die Golfstaaten ZP 7 Änderung des Bundesjagdgesetzes ZP 8, ZP 9 Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ZP 10 Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung TOP 37 Internationale Palmölproduktion Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Uwe Kekeritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

    Am 11 . November des letzten Jahres verkündete Land-
    wirtschaftsminister Schmidt, dass er durch eine freiwil-
    lige Selbstverpflichtung der Industrie in Deutschland
    zu 100 Prozent zertifiziertes Palmöl erreichen will. Zu
    diesem Zeitpunkt war in Indonesien längst eine der ver-
    heerendsten Umweltkatastrophen der vergangenen Jah-
    re entfacht . Zwischen Juli und November 2015 wurden
    durch Brandrodungen in Indonesien 1,8 Millionen Hek-
    tar Torf- und Regenwälder zerstört, eine Fläche etwa so
    groß wie Sachsen . Heute, acht Monate nach der Ankün-
    digung durch Minister Schmidt, erreichen uns wieder
    Berichte über Brände in Nordsumatra, Brände, die Platz
    schaffen sollen für neue Palmölplantagen. Einer Zertifi-
    zierung des Palmöls steht nichts im Wege .

    Der internationale Palmölboom hat nichts mit einer
    Petitesse zu tun . Millionen Hektar fruchtbaren Landes,
    Regen- und Torfwälder stehen mittelfristig und weltweit
    auf der Abholz- oder, vielleicht besser gesagt, Abbrenn-
    liste der Palmölproduzenten . Die klimatischen Folgen
    sind verheerend . Mit den vernichteten Regenwäldern

    geht bedeutender Artenreichtum für immer verloren,
    und Menschen vor Ort verlieren ihre Lebensgrundla-
    ge . Familien, ganze Dorfgemeinschaften werden mit
    Planierraupen vertrieben . Das Versprechen von guten
    Arbeitsplätzen in den Palmölplantagen ist reiner Hohn .
    Arbeiterinnen und Arbeiter, die sich auf den Plantagen
    für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen, werden einge-
    schüchtert, verfolgt und, wenn das nichts hilft, auch ab
    und zu ermordet . Diese Palmölwüsten belegen, wie in-
    haltsleer die Rhetorik des Landwirtschaftsministers, aber
    auch des Entwicklungsministers ist .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Diese Verhältnisse belegen das Scheitern einer Politik,
    die keine verbindlichen Lösungen schaffen will .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Eine Ursache für den sich ständig ausweitenden Hun-
    ger nach Palmöl ist aber auch die EU-Biokraftstoffpoli-
    tik .


    (Niema Movassat [DIE LINKE]: Richtig!)


    Über 40 Prozent des in Europa verwendeten Palmöls lan-
    den mittlerweile im Tank . Dies wird durch die Vorgaben
    der Erneuerbare-Energien-Richtlinie leider gefördert,
    speziell durch die Beimischungspflichten. Das Märchen
    von der positiven CO2-Bilanz durch Biokraftstoffe ist
    seit 15 Jahren widerlegt, zuletzt durch eine Studie der
    EU-Kommission, die zunächst einmal in den Schubladen
    verschwunden ist und dann aufgrund des öffentlichen
    Drucks öffentlich gemacht wurde . Auch diese Studie be-
    legt: Der Klimakiller Palmöl hat im Tank schlicht nichts
    zu suchen .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Ein einziger Begriff macht die Konzeptlosigkeit die-
    ser Bundesregierung deutlich . Es ist der Begriff „frei-
    willige Selbstverpflichtung“. Wie viele Jahre brauchen
    eigentlich die Minister Schmidt und Müller noch, um zu
    begreifen, dass freiwillige Selbstverpflichtungen nicht
    funktionieren?


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Müller und Schmidt überlassen es den Palmölproduzen-
    ten und den Palmölhändlern, die Spielregeln aufzustel-
    len . Diese werden sicherlich keine Spielregeln aufstellen,
    die den Menschenrechten, der sozialen und ökologischen
    Gerechtigkeit dienen . Ich muss Ihnen sagen: Das ist auch
    gar nicht die Aufgabe der Industrie . Das ist die Aufgabe
    der Politik . Es stellt sich nämlich die Frage, ob Politik
    die Globalisierung gestaltet oder die Globalisierung die
    Politik .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ganz problematisch wird die Situation, wenn Poli-
    tik zu feige ist, verbindliche Regeln aufzustellen . Diese
    Feigheit können wir uns schon lange nicht mehr leisten,
    weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Burkhard Lischka






    (A) (C)



    (B) (D)


    Auch Müller und Schmidt haben die Unterzeichnung
    der Klimaerklärung in Paris und der Nachhaltigkeits-
    agenda in New York gefeiert, aber ihre konkrete Politik
    steht den Nachhaltigkeitszielen entgegen . Beide Minister
    wissen, dass wir so weder die Klima- noch die Nachhal-
    tigkeitsziele erreichen werden . Beide Minister wissen
    auch, dass das RSPO-Siegel für Palmöl längst geschei-
    tert ist . Das Siegel erlaubt die Umwandlung von Regen-
    wäldern in Plantagen . Das Siegel limitiert keine Treib-
    hausgasemissionen und lässt die Zerstörung bedeutender
    Torfböden zu . Das Siegel ist mitschuldig an Menschen-
    rechtsverstößen usw . usf .

    Zusammengefasst kann man sagen: Das Siegel ebnet
    den Weg für schmutziges Palmöl in die globalen Liefer-
    ketten . Das ist nicht nur eine Aussage der NGOs . Auch
    der RSPO-Präsident und Unilever-Manager Jan Kees Vis
    bestätigt dies . Er sagt klipp und klar: Bisher kann man
    vor Ort keine Effekte durch RSPO sehen .

    Das RSPO gibt es seit zwölf Jahren . Wir müssen
    heute konstatieren: Es wird schlechter und bedrohli-
    cher . Die Verbraucher und Verbraucherinnen – das sei
    auch gesagt – haben es satt, sich weiter durch einen un-
    durchsichtigen Siegeldschungel kämpfen zu müssen .
    Wir benötigen Zuverlässigkeit, Klarheit und gesetzliche
    Lösungen, die von vielen Unternehmen befürwortet und
    gefordert werden . Viele Unternehmen haben eigene hohe
    Standards, die sie aber nur schwer einhalten können, weil
    eine unverantwortliche Politik es der Konkurrenz ermög-
    licht, diese Standards zu unterlaufen .

    Auch im Namen dieser Unternehmen fordere ich die
    Regierungskoalition und die Regierung auf: Holzen Sie
    den Siegeldschungel endlich ab, anstatt ihn weiter auf-
    zubauen! Machen Sie Platz für einen fairen Wettbewerb
    durch klare, begründbare und verbindliche Regelungen!

    Ich bedanke mich .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)




Rede von Ulla Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank . – Nächster Redner ist Jürgen Klimke,

CDU/CSU-Fraktion .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Klimke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Meine Damen und Herren! Lieber Uwe Kekeritz, das war
    leider etwas einseitig grün . Beim Hemd mag man das ja
    noch akzeptieren, aber bei den Inhalten sollte man etwas
    ausgeglichener sein . Ich will versuchen, das bei dieser
    Thematik zu erreichen .


    (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da bin ich gespannt! Jetzt kommt’s!)


    Völlig richtig: Palmöl ist überall . Wir haben es auf
    der einen Seite in Nahrungsmitteln, in Hautcreme, in
    Seife, in Sonnenmilch, in Lippenstiften . Es ist zudem in
    Schmiermitteln, bei Kerzen, in Farben und Lacken ent-
    halten . 5 Prozent der Palmölernte werden weltweit als
    Rohstoff für die Strom- und Wärmeproduktion genutzt,

    und zwar als Biokraftstoff . Auf der anderen Seite ist der
    Rohstoff Lebens- und Einkommensgrundlage für viele
    Tausend Menschen in den Entwicklungs- und Schwel-
    lenländern .


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Viele Arbeitsplätze gehen dabei verloren! Die Bauern werden vertrieben!)


    Aber der Segen für viele Kleinbauern ist oft ein Fluch
    für Umwelt und Gesundheit . Das muss man auch sehen
    und sagen . Während im letzten Jahr die Wälder in Indo-
    nesien – das ist gesagt worden – brannten, konnten viele
    Menschen in Teilen Südostasiens bis hin nach Singapur
    in den großen Städten nur mit Mundschutz über die Stra-
    ße gehen . Das darf sich nicht wiederholen .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aktuell brennt es wieder!)


    Wir müssen auch sagen: Der Hauptmarkt für Palmöl
    ist nicht in Europa . Es sind Indien, Indonesien und China .
    Die EU kommt mit circa 10 Prozent erst an vierter Stelle .
    In Deutschland werden circa 2 Prozent der Weltproduk-
    tion von Palmöl verbraucht . China, Indien und Indonesi-
    en nutzen bereits 40 Prozent der weltweiten Produktion .
    Auch aus den Keimen der Palmölfrüchte wird Öl herge-
    stellt, das sogenannte Palmkernöl . Hier liegt der deutsche
    Anteil am Verbrauch höher . Wir verbrauchen circa 8 Pro-
    zent der weltweit gehandelten Menge .

    Meine Damen und Herren, die Missstände bei der Pro-
    duktion von Palmöl sind Fachleuten bekannt . Durch die
    verheerenden Wald- und Torfbrände in Indonesien wur-
    den die negativen Begleiterscheinungen der Gewinnung
    des Rohstoffes auch weltweit der breiten Öffentlich-
    keit bewusst . Wie besorgniserregend diese Waldbrände
    waren, mag sich darin zeigen, dass die amerikanische
    Weltraumbehörde NASA sie als die bisher schlimmsten
    Waldbrände überhaupt bezeichnet hat .


    (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)


    Vielfach werden die Feuer absichtlich gelegt,


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Von den Unternehmen!)


    um mit dem Mittel der illegalen Brandrodung Tropen-
    wald zu beseitigen und anschließend auf den Flächen
    Palmplantagen anzulegen .

    Der Blick richtet sich in diesem Zusammenhang ei-
    nerseits auf die Anbaugebiete . Dort werden oft durch
    Brandrodungen neue Anbauflächen geschaffen, um der
    Nachfrage gerecht zu werden . Damit gehen der Verlust
    von wertvollen Primärwäldern, von Biodiversität sowie
    die Freisetzung von Kohlenstoffdioxid in die Atmosphä-
    re einher . Andererseits muss sich der Blick auf unsere
    Verhaltensmuster richten . Es liegt in der Hand des Ver-
    brauchers, die Herstellung von nachhaltigem Palmöl ein-
    zufordern .


    (Niema Movassat [DIE LINKE]: Wie soll das denn der Verbraucher tun?)


    Uwe Kekeritz






    (A) (C)



    (B) (D)


    Er kann zertifizierte Produkte kaufen – oder eben nicht.
    Eine EU-Verordnung, die vorschreibt, Palmöl nament-
    lich in der Zutatenliste aufzuführen, ist bereits in Kraft
    getreten . Das ermöglicht Verbrauchern, eine bewusste
    Kaufentscheidung zu treffen .


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn man es lesen kann!)


    Das ist die Situation .

    Als Entwicklungspolitiker bin ich eindeutig an einer
    nachhaltigen Entwicklung im Bereich des Palmölanbaus
    interessiert – ich bin daran nicht nur interessiert, sondern
    setze mich dafür auch ein . Dabei dürfen Widersprüche
    nicht aus den Augen verloren werden: Auf der einen Sei-
    te fordern wir von unseren Entwicklungspartnern einen
    nachhaltigen Anbau von Palmöl . Auf der anderen Seite
    mischen wir Pflanzenöle in sogenannte Biotreibstoffe
    und subventionieren diese Treibstoffe wiederum . Die
    vermeintlichen Vorteile entlarven sich schnell als Trug-
    schluss. Pflanzen, aus denen Biosprit gewonnen wird,
    müssen in den Boden gebracht, gedüngt, geerntet und
    verarbeitet werden . Es gibt weit verteilte Standorte . Die
    fertigen Produkte müssen transportiert und gelagert wer-
    den . Deshalb: Palmöl gehört nicht in den Tank .


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ja! – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommen wir mal zu den Maßnahmen der Regierung!)


    Ich möchte hier festhalten: Nicht das Palmöl an sich ist
    das Problem, sondern die Anbaumethoden und die Ver-
    wendung .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Deshalb ist eine Förderung von nachhaltigem Palmöl von
    zentraler entwicklungspolitischer, klimapolitischer und
    gesundheitspolitischer Bedeutung .


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was machen Sie dafür?)


    Meine Damen und Herren, vor kurzem konnte ich bei
    einer Reise nach Indonesien einen Blick auf die Situati-
    on der Palmölplantagen vor Ort richten . Ich erhielt den
    Eindruck, dass auch bei unseren Partnern ein Umdenken
    eingesetzt hat . Die indonesische Regierung hat zahlrei-
    che Maßnahmen auf den Weg gebracht . Zuletzt setzte die
    Regierung auf eine verstärkte Brandprävention und eine
    besser abgestimmte Brandlöschung . Das Abholzmorato-
    rium, das Abholzverbot, wurde vom Präsidenten erneut
    verlängert . Das Forstministerium hat ein webbasiertes
    Frühwarnsystem eingeführt und nutzt Daten der NASA .
    Das indonesische Waldbrandüberwachungssystem ist
    übrigens in Echtzeit von jedem Smartphone erreichbar .
    Es finden regelmäßige Aufklärungsflüge statt. Regionale
    Waldbrandbüros wurden eingerichtet und Löschkanä-
    le angelegt . Darüber hinaus investiert Indonesien in die
    Nachhaltigkeit des Palmöls – die Notwendigkeit hierzu
    hat man erkannt – und strebt in diesem Zusammenhang
    auch eine engere Zusammenarbeit mit den Importstaaten
    an .

    In der Übernahme der Verantwortung für den Anbau
    von Palmöl durch die Produktionsländer sehe ich einen

    zielführenden Ansatz . Die Umsetzung nationaler Gesetze
    und die Überwachung von Anbauverboten obliegen den
    jeweiligen Staaten . EU-Verordnungen und Siegel können
    nicht die notwendige Übernahme von Verantwortung vor
    Ort ersetzen, sondern nur einen Rahmen geben .

    Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, lie-
    ber Uwe Kekeritz, ich gestatte mir einige Anmerkungen
    zu eurem Antrag .

    Erstens . Die eingeforderte verbindliche Einhaltung
    von Umwelt- und Sozialstandards ist ein wichtiges An-
    liegen der Koalition .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Die Kritik an bestehenden Referenzsystemen wie die des
    vom WWF initiierten runden Tischs für nachhaltig pro-
    duziertes Palmöl ist zum Teil berechtigt . Meines Wissens
    setzt sich die Bundesregierung auch deshalb dafür ein,
    die bestehenden anerkannten Standardsysteme weiterzu-
    entwickeln und zu verbessern .

    Zweitens . Die Forderung nach einer Reduktion des
    Palmölverbrauchs lässt außer Acht, dass Palmöl in gro-
    ßen Teilen von Kleinbauern produziert wird und deren
    Existenzgrundlage bildet . Die Reduktion von Palmöl
    würde zwangsläufig zu einem größeren Bedarf an Flä-
    chen für andere Rohstoffe führen, solange keine adäqua-
    te Alternative zur Verfügung steht .


    (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es bleibt alles doch so, wie es ist!)


    Drittens . Die Produktion von Palmöl spielt eine ge-
    wichtige Rolle als Devisenbringer für Entwicklungs- und
    Schwellenländer . So macht die Produktion von Palmöl
    zusammen mit der Fischerei und der Forstwirtschaft im-
    merhin 14 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Indonesi-
    ens aus .

    Viertens . Zur Forderung nach einer Erarbeitung und
    Ratifizierung der ILO-Konvention und der UN-Konven-
    tion in Bezug auf arbeitsrechtliche Fragen: Die Ratifi-
    zierung der ILO-Konvention 169 über indigene Völker
    und das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt unterliegen
    derzeit der formalen Prüfung . Es besteht also kein Hand-
    lungsbedarf; denn es wird schon gehandelt .

    Fünftens . Die Forderung, bilaterale Regierungsver-
    handlungen mit palmölproduzierenden Ländern zu nut-
    zen, um die Rechte der indigenen Minderheiten einzufor-
    dern, erweist sich in der Praxis als schwierig und fordert
    eine Abwägung . Am Beispiel Indonesien zeigt sich, dass
    Brandrodung zwar unter Strafe steht und mit Geldstrafen
    belegt wird, doch gerade bei indigenen Völkern gehört
    diese Landgewinnung auch zur Tradition, sodass sich
    nicht immer zwischen Brauchtum und illegaler Absicht
    unterscheiden lässt; zumal ein Funke ausreicht, um die
    trockenen Torfböden in Brand zu setzen .

    Meine Damen und Herren, es zeigt sich, dass die Bun-
    desregierung zahlreiche Maßnahmen auf dem Gebiet
    veranlasst hat .


    (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche? Sie haben doch keine Maßnahmen der Bundesregierung aufgezählt!)


    Jürgen Klimke






    (A) (C)



    (B) (D)


    Halten wir fest: Wenn der Bedarf weiterhin so rasant
    steigt, müssen auf lange Sicht Alternativen zum Palm-
    öl gefunden werden; es ist auch eine Frage des Verbrau-
    ches bei uns . Bis dahin gilt es, nachhaltigere Formen
    des Palmölanbaus zu fordern, ohne die betroffenen Ent-
    wicklungs- und Schwellenländer ihrer wirtschaftlichen
    Grundlagen zu berauben .

    Der Vorteil von Palmöl ist derzeit sein hoher Ertrag
    auf relativ geringer Fläche, gemessen an Pflanzen wie
    Soja und Raps .


    (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann bleibt es auch bei den Waldbränden!)


    Das Ausweichen auf jene beiden Pflanzenöle würde das
    Problem lediglich verlagern, zum Beispiel nach Brasilien
    oder Argentinien .

    Zum Ende möchte ich drei Entwicklungen nennen, die
    Zeichen für ein Umdenken sind . Erstens . Investitionen in
    Forschung und Technik zur Gewinnung alternativer Öle
    sind notwendig .


    (Beifall der Abg . Sibylle Pfeiffer [CDU/ CSU])


    Zweitens . Zunehmend sollte die Verantwortung der Un-
    ternehmen eingefordert werden . Drittens . Deutschland
    hat im Dezember 2015 mit den Niederlanden, Dänemark,
    Großbritannien und Frankreich die Amsterdamer Dekla-
    ration unterzeichnet . Die Unterzeichner unterstützen po-
    litisch die Zielsetzung, die Privatwirtschaft in den nach-
    haltigen Anbau von Palmöl einzubinden . Das ist richtig .
    Das schafft vernünftige Rahmenbedingungen .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Wir sind auf einem guten Wege .


    (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, sind Sie nicht!)


    Wir sollten weiter voranschreiten .

    Herzlichen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU)