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    Plenarprotokoll 18/184 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 184. Sitzung Berlin, Freitag, den 8. Juli 2016 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18217 D Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 18219 A Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18220 A Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . . 18221 B Tagesordnungspunkt 33: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ein- führung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu wei- teren Änderungen des Rechts der erneu- erbaren Energien (Erneuerbare-Energi- en-Gesetz – EEG 2016) Drucksachen 18/8860, 18/9096 . . . . . . . . . 18222 C – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneu- erbaren Energien und zu weiteren Än- derungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Ge- setz – EEG 2016) Drucksachen 18/8832, 18/8972, 18/9096 . . . 18222 D Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18222 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 18224 A Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18225 A Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18226 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 18227 C Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18229 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18230 A Dr . Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 18231 A Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18233 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18234 B Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18235 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 18236 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18239 D Tagesordnungspunkt 34: a) Antrag der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Genehmigungen für Rüs- tungsexporte in die Staaten des Golfko- operationsrates widerrufen und keine neuen erteilen Drucksache 18/8930 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18237 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Ener- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Waffenexporte in die Golfregion verbieten Drucksachen 18/768, 18/1674 . . . . . . . . . . 18237 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016II in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Jemen – Militärische Intervention stoppen – Neue Friedensverhandlungen beginnen Drucksachen 18/5380, 18/6145 . . . . . . . . . . . 18237 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18237 C Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18242 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18244 C Ulrich Hampel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18246 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18246 B Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18247 A Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18249 A Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18249 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18250 D Andreas G . Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18251 D Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18253 C Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 18254 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18254 D Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 18255 D Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 18256 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes- jagdgesetzes Drucksachen 18/4624, 18/9093 . . . . . . . . . . . 18257 D Rita Stockhofe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18258 A Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 18259 A Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18259 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18261 A Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 18262 A Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Fortentwick- lung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes Drucksache 18/9040 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18263 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Dr . Konstantin von Notz, Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine wirksamere Kontrolle der Nachrichten- dienste Drucksache 18/8163 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18263 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 18263 D Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18265 B Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18266 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18267 C Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 18269 A Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 18270 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18272 A Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18272 B Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fern- meldeaufklärung des Bundesnachrichten- dienstes Drucksache 18/9041 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18274 A Peter Altmaier, Bundesminister für besondere Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18274 B Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18276 A Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18277 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18279 B Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 18280 B Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18281 D Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18283 C Tagesordnungspunkt 37: Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Steffi Lemke, Peter Meiwald, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbindliche Umwelt- und Sozi- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 III alstandards in der internationalen Palmöl- produktion verankern Drucksache 18/8398 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18285 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18285 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18286 B Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 18288 B Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18289 C Peter Stein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18291 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18292 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18292 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18293 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Lothar Binding (Heidelberg), Edelgard Bulmahn, Dr . h . c . Gernot Erler, Dr . Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Ulli Nissen, Dr . Simone Raatz, Gerold Reichenbach, René Röspel, Svenja Stadler, Christoph Strässer und Kerstin Tack (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschrei- bungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energi- en-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18293 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriela Heinrich und Martina Stamm-Fibich (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu wei- teren Änderungen des Rechts der erneuerba- ren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18295 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hilde Mattheis und Dr . Nina Scheer (bei- de SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu wei- teren Änderungen des Rechts der erneuerba- ren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18296 C Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerba- re-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18297 D Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18298 A Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 18298 D Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 18300 A Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18301 B Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18302 A Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 18303 B Bettina Müller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18304 B Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18305 C Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 18305 C Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18306 B Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18306 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18217 184. Sitzung Berlin, Freitag, den 8. Juli 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Berichtigung 183 . Sitzung, Seite 18094 D, zweiter Absatz, erster Satz, ist wie folgt zu lesen: „Nun beschweren sich die Kollegen der Grünen immer noch darüber, dass wir die berufsvorbereitenden Maßnahmen für Geduldete erst nach 15 Monaten zugänglich machen .“ Peter Stein (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18293 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 08 .07 .2016 Bär, Dorothee CDU/CSU 08 .07 .2016 Barley, Dr . Katarina SPD 08 .07 .2016 Böhmer, Dr . Maria CDU/CSU 08 .07 .2016 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 08 .07 .2016 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 08 .07 .2016 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 08 .07 .2016 Gunkel, Wolfgang SPD 08 .07 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 08 .07 .2016 Höger, Inge DIE LINKE 08 .07 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 08 .07 .2016 Jung, Dr . Franz Josef CDU/CSU 08 .07 .2016 Jung, Xaver CDU/CSU 08 .07 .2016 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .07 .2016 Kipping, Katja DIE LINKE 08 .07 .2016 Kudla, Bettina CDU/CSU 08 .07 .2016 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 08 .07 .2016 Leidig, Sabine DIE LINKE 08 .07 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 08 .07 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .07 .2016 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 08 .07 .2016 Obermeier, Julia CDU/CSU 08 .07 .2016 Petzold, Ulrich CDU/CSU 08 .07 .2016 Pflugradt, Jeannine SPD 08 .07 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pilger, Detlev SPD 08 .07 .2016 Poschmann, Sabine SPD 08 .07 .2016 Poß, Joachim SPD 08 .07 .2016 Rawert, Mechthild SPD 08 .07 .2016 Rohde, Dennis SPD 08 .07 .2016 Schäfer (Bochum), Axel SPD 08 .07 .2016 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .07 .2016 Schindler, Norbert CDU/CSU 08 .07 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 08 .07 .2016 Steffen, Sonja SPD 08 .07 .2016 Tank, Azize DIE LINKE 08 .07 .2016 Werner, Katrin DIE LINKE 08 .07 .2016 Wicklein, Andrea SPD 08 .07 .2016 Zimmermann, Pia DIE LINKE 08 .07 .2016 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidel- berg), Edelgard Bulmahn, Dr. h. c. Gernot Erler, Dr. Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Ulli Nissen, Dr. Simone Raatz, Gerold Reichenbach, René Röspel, Svenja Stadler, Christoph Strässer und Kerstin Tack (alle SPD) zu der namentlichen Ab- stimmung über den von den Fraktionen der CDU/ CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Ener- gien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wichtige Änderungen beim EEG 2017 durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstel- lung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibun- gen – zur Wahrung der Akteursvielfalt – die Möglichkeit Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618294 (A) (C) (B) (D) der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann eine Teilhabe an der Energiewende über Städte und Ge- meinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Dies ist ein wichtiger Schritt, da nicht alle Men- schen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Betei- ligung haben, so jedoch über ihre Kommune beteiligt werden können . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Verän- derungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Dar- über hinaus war bereits im Kabinettsentwurf verankert, dass Bürgerenergiegesellschaften keine Bundesimmissi- onsschutz-Genehmigung vorlegen müssen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Ver- gütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bür- gerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen konnte die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schrit- te zur Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsek- tors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – durchsetzen . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, wie etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnung sollen demnächst Mieterstrom- modelle ermöglicht werden . Wir stärken an dieser ent- scheidenden Stelle das schwächste Glied in der Energie- versorgungskette, nämlich die Mieterinnen und Mieter als Endverbraucher . Durch Mieterstrommodelle schaffen wir eine wesentliche Voraussetzung, dass die Energie- wende nun auch die Städte erreicht . Damit werden wir ei- nen Beitrag zur klimaneutralen Stromversorgung leisten und gleichzeitig die Mieterinnen und Mieter entlasten . Privatpersonen und kleine Unternehmen können Dach-Photovoltaikanlagen weiter nach dem System der garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstver- brauch errichten . Für den Bereich Wind onshore konnte gegen den Willen des Koalitionspartners das Referenzer- tragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Koalitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchsetzen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investiti- onsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- liegenden, zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit am Ausschreibungsverfahren ge- schaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zellstoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhal- ten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der Degression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führen kann . Preissenkende Wirkungen, die mit Aus- schreibungen erreicht werden, können sich hierüber und über Monopolbildungen in der Akteursstruktur nivellie- ren . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird sich zeigen müssen, ob die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Ak- teure nicht dennoch zu einer Hürde werden könnte . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilotverfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, dies jedoch in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeise- vergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbaukor- ridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, wird zu hinterfragen sein, ob unsere Klimaschutzziele er- reicht werden können . Insofern ist es problematisch, dass mit der CDU/CSU keine Regelung möglich war, bezu- schlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfol- gende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sein werden . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen würde bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh- ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwischen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Aus- maß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Auf- gaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris unterstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite „Strahlkraft“ . Allein in Deutschland entstanden im Bereich der erneuerbaren Energien weit über 400 000 Arbeitsplätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-Novellen und hier vorgenommene Ein- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18295 (A) (C) (B) (D) schnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Inst- ruments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wärme- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2016 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung werden wir daher dem Ge- setz zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem, dass wir keinen technologischen Fadenriss erleben und beim Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige Durch- brüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Klima- schutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien über die Sektoren hinweg . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriela Heinrich und Martina Stamm-Fibich (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Ener- gien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teil- nahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie- wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis- sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener- gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha- be gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der Öffentlichen Anhö- rung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen ver- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618296 (A) (C) (B) (D) neinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . Unter Berücksichtigung der genannten Punkte haben wir uns dazu entschieden, uns bei der Abstimmung zu enthalten . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hilde Mattheis und Dr. Nina Scheer (beide SPD) zu der namentlichen Abstim- mung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Än- derungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Ta- gesordnungspunkt 33) Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teil- nahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie- wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis- sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener- gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha- be gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – die Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18297 (A) (C) (B) (D) genommenen sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß den Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteuren teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahin gehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung kommen wir mit Blick auf die genannten energiewendebeschränkenden Auswirkun- gen der EEG-Novelle trotz unserer intensiven und auch erfolgreichen Bemühungen, in wichtigen Fragen zielfüh- rende Veränderungen herbeigeführt zu haben – etwa die Sektorkopplung und die Akteursvielfalt betreffend –, zu dem Schluss, mit Nein zu stimmen . Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618298 (A) (C) (B) (D) von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energi- en-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) Marco Bülow (SPD): Die Novellierung des EEG wird die Energiewende nicht stärken, sondern eher brem- sen . Die EEG-Novelle wird auch nicht dazu beitragen, dass Deutschland seine Innovationskraft oder Technolo- gieführerschaft im Bereich erneuerbarer Energien beibe- hält . Zudem befürchte ich eine Einschränkung der Ak- teursvielfalt zuungunsten von kleineren Anbietern . Von einigen Fraktionsmitgliedern konnten einzelne Verbes- serungen durchgesetzt werden, aber insgesamt bleibt die EEG-Reform ein Irrweg, dem ich nicht zustimmen kann . Ausschreibungen sind der falsche Weg: Ausschrei- bungsmodelle waren schon immer eine Option von de- nen, die einen Erfolg der erneuerbaren Energien verhin- dern wollten . Keinem Land, das darauf gesetzt hat, ist es gelungen, die Erneuerbaren effizient am Markt zu eta- blieren . Laut Aussagen von Experten in der öffentlichen Anhörung haben 30 bis 40 Prozent der Marktteilnehmer, die sich bei den Ausschreibungen durchsetzen konnten, dann letztendlich gar keine Anlagen gebaut . Es gibt kei- nerlei Mechanismus im neuen EEG, mögliche Fehlmen- gen bei künftigen Ausschreibungsrunden auszugleichen . Es besteht die Gefahr, dass die Dynamik beim Erneu- erbaren-Ausbau gebrochen oder zumindest gedämpft wird . Schon bei der letzten EEG-Novelle 2014 habe ich mit Nein gestimmt, weil ich die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen schon damals als Einstieg in den Ausstieg aus dem bisherigen EEG an- gesehen habe . Der jetzt durch die Reform vollzogene komplette Regimewechsel weg von der Preissteuerung hin zur Mengensteuerung stellt für mich das Grundpro- blem der aktuellen EEG-Novelle dar . Wir verfügen über keinerlei dauerhafte positive Erfahrungen damit . Eine bessere Planbarkeit der Energiewende bzw . des Erneu- erbaren-Ausbaus hätte man im Übrigen auch über ande- re Maßnahmen erreichen können (besseres Monitoring, bessere Koordinierung und Austausch der Länder bzw . Genehmigungsbehörden etc .) . Es wäre dringend notwendig, Möglichkeiten für eine Korrektur dieses – vermutlich falsch – eingeschlagenen Weges zu schaffen, beispielsweise durch eine Befristung des Ausschreibungssystems und einer danach möglichen Rückkehr zum bisher bestehenden System . Da es sich bei der Ausweitung der Ausschreibungen auf große Pho- tovoltaik-Anlagen sowie Wind On- und Offshore ohne jegliche Erfahrungen um ein ökonomisches Großexperi- ment für ganz Deutschland handelt, ist auch die Frage der Evaluation entscheidend . Daher sollte es nach den ersten Jahren sowohl eine umfassende und unabhängige Auswertung – die über den EEG-Erfahrungsbericht hi- nausgeht – als auch einen neuen politischen Mehrheits- beschluss geben müssen, Ausschreibungen weiterführen zu wollen . Es muss von einer unabhängigen Institution überprüft werden, ob zum Beispiel die Ausbauziele er- reicht werden, ob es tatsächlich eine höhere Kosteneffizi- enz als mit dem bisherigen System gibt, die Akteursviel- falt erhalten bzw . ausgebaut wird etc . Kritisch sehe ich auch die Situation für die Windener- gie . Schon die 10H-Regelung war eine Windenergiever- hinderungsmaßnahme . Wenn südliche Bundesländer den Windausbau behindern und gleichzeitig die Ausbauzah- len im Norden bzw . den „Netzausbauregionen“ deutlich reduziert werden, die wichtigste erneuerbare Energie in Deutschland also in vielen Teilen der Republik beschnit- ten wird, dann bleibt die Frage, wie die Energiewende gelingen soll . Hinzu kommt, dass bald – nach Ende der 20-jährigen Förderung eine größere Zahl an alten Wind- anlagen vom Netz gehen wird . Die 10H-Regelung müsste rückgängig gemacht werden, wir bräuchten Lösungen für die bald wegfallenden Altanlagen, und auch die Zubau- reduzierung im Norden müsste durch andere innovative Lösungen ersetzt werden . Es gibt bereits genügend Ide- en, wie man Windanlagen anders auslegen oder Strom- überschüsse anderweitig nutzen kann . Der Rückgang der Arbeitsplätze im Bereich der Photo- voltaik war in den letzten Jahren enorm . Tausende haben ihren Job verloren . Da es sich aber um eine Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen handelt, stehen diese nicht so sehr im Fokus – anders als wenn beispielsweise einige wenige große Unternehmen der Automobilbran- che auch nur damit drohen, in größerem Maße Mitarbei- ter zu entlassen . Dieser Trend darf sich nicht fortsetzen . Wir müssen zudem auch endlich dafür sorgen, dass die großen Unternehmen mehr für das Klima tun . Jetzt noch mehr Unternehmen Vergünstigungen bei der EEG-Umla- ge zu gewähren, ohne – wie ursprünglich beschlossen – von diesen Effizienzmaßnahmen einzufordern, geht ab- solut in die falsche Richtung . Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den einge- schlagenen Weg schon länger nicht konsequent fortset- zen und unser Energiesystem nicht wirklich den neuen Anforderungen entsprechend umbauen . Wir setzen damit auch den Klimaschutz bewusst aufs Spiel . Bei der Ener- giewende wird vorrangig problematisiert, verzögert und gezaudert . Mit Mut und Zuversicht sollten wir vorange- hen, denn viele Länder schauen darauf, was in Deutsch- land passiert . Statt zu bremsen, brauchen wir endlich eine breitangelegte Offensive . Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Im parlamenta- rischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergü- tungssystem auf Ausschreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energie- wende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommu- ne beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell- schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh- migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18299 (A) (C) (B) (D) Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener- giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu- schlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Offshore konnte das Ziel von 15 GW installierter Leistung beibehalten werden . In den nun vorgenomme- nen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem Parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteuren teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht in Frage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben leider ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh- ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwischen Arm und Reich weiter öffnen . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben wurden zuletzt eindringlich auf der Klimakonferenz von Paris unterstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlung entwickelt . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618300 (A) (C) (B) (D) bei Photovoltaik und Bioenergie, nicht alle erhalten ge- blieben sind . Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung bin ich zu dem Schluss ge- kommen, mich bei der Abstimmung des Gesetzentwurfes in der dritten Lesung zu enthalten . Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen – zur Wahrung von Akteursviel- falt – die Möglichkeit der Teilnahme auch von Kom- munen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bür- gerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Ver- änderungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell- schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh- migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener- giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu- schlagten Gebot (Bonus für Bürgerenergie), womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18301 (A) (C) (B) (D) einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In der Gesamtabwägung der Vor- und Nachteile werde ich mich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten . Ulrich Kelber (SPD): Meine Zielsetzung bleibt: Wir brauchen eine möglichst schnelle vollständige Umstel- lung unserer Energieerzeugung auf erneuerbare Energi- en . Dies ist möglich, weil die Preise für die erneuerbare Erzeugung weiter sinken, und es ist notwendig, wenn wir unsere Zusagen zum weltweiten Klimaschutz und zum Ausstieg aus den fossilen Energien einhalten wollen . Ich werde mich dabei weiter für eine Beschleunigung dieser Umstellung gegenüber den Ausbaupfaden des EEG 2016 bzw . des Koalitionsvertrags, aber auch gegenüber allen anderen früheren Zielen, einsetzen . Mit dem EEG 2016 wird das bisherige Einspeisever- gütungssystem auf mengengesteuerte Ausschreibungen umgestellt . Dies darf kein Selbstzweck sein, sondern muss regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft wer- den – Wirksamkeit dahingehend, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien kontinuierlich weitergeht und die Akteursvielfalt in diesem Bereich erhalten wird . In den Verhandlungen der letzten Wochen, in die ich mich mit mehreren Vorschlägen eingebracht habe, wur- den einige deutliche Verbesserungen gegenüber den ers- ten Entwürfen erreicht, sodass ich dem Gesetzentwurf in Anerkennung dieser Verbesserungen in seiner jetzigen Form trotz Bedenken gegen einzelne Regelungen zu- stimme . Diese wichtigen Verbesserungen sind insbesondere: Bürgerenergiegesellschaften erhalten eine faire Chan- ce, bei den Ausschreibungen zum Zuge zu kommen, weil sie keine teuren Vorplanungen erstellen müssen . Zusätz- lich zu dieser Regelung orientiert sich die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, an dem höchsten berücksichtigten Gebot – Bonus für Bürgerenergie – . Das Modell sichert auch den kleineren Akteuren eine Vergütung zu marktüblichen Preisen . Privatpersonen und kleine Unternehmen können zum Beispiel Dach-Photo- voltaikanlagen ohnehin weiter nach dem System der ga- rantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstverbrauch errichten . Damit wird die Akteursvielfalt gesichert . Mieterstrom-Modelle und kleinteilige Quartierslösun- gen zum Beispiel über Kraft-Wärme-Kopplung sollen verstärkt gefördert werden . Über eine Verordnungser- mächtigung ermöglichen wir, dass zukünftig – wie schon lange von mir gefordert – auch Mieter vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren können, indem ihr Vermieter ihnen den Strom vom Dach preisgünstig und ohne EEG-Umlage zur Verfügung stellt . In Gebieten, in denen sogenannte Netzengpässe be- stehen, soll Strom aus erneuerbaren Energien im Zusam- menspiel mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen für die Wärmeerzeugung genutzt werden . Sollten die Wärmeer- zeugungskapazitäten nicht ausreichen, kann die verblie- bene Strommenge auch über andere Technologien einge- setzt werden . Dies ist ein dringend notweniger Einstieg in die sogenannte Sektorkopplung, also in die Verknüp- fung der Bereiche Strom, Wärme und Verkehr . Ungelöst, und damit in der Wiedervorlage, bleibt die Tatsache, dass das seit 2009 bestehende Strommarkt- modell den erneuerbaren Strom auf den Spotmarkt ver- drängt . Versorger können sich unbegrenzt im Voraus mit fossilem Strom eindecken und prüfen dann nur, ob der erneuerbare Strom bei Lieferung noch preisgünstiger ist als die reinen Brennstoffkosten . Dadurch verfällt der Wert erneuerbarer Energien immer mehr . 2015 wurde gegenüber 2009 doppelt so viel Vergütung an die Be- treiber erneuerbarer Energieanlagen ausgeschüttet, dafür musste aufgrund dieses Marktmodells aber sechsmal so viel EEG-Umlage eingesammelt werden . Ich will einen Strommarkt, in dem die erneuerbaren Energien im Mit- telpunkt stehen und die immer weiter zurückgehende fos- sile Stromerzeugung nur noch ergänzt . Dafür werde ich weiter arbeiten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618302 (A) (C) (B) (D) Daniela Kolbe (SPD): Ich stimme dem Gesetzent- wurf mit großen Bauchschmerzen zu . Vor allem aufgrund der vielen Verbesserungen, die im parlamentarischen Verfahren erreicht worden sind . Für mich als Nichtfach- politikerin ist es durch den extrem engen Zeitplan kaum möglich, die vielen wichtigen Details in der notwendi- gen Tiefe zu würdigen . Bei mir bleibt der Eindruck, dass wir insbesondere durch die rigiden Ausbaukorridore die Energiewende zu stark ausbremsen . Zu den Verbesserun- gen im Einzelnen: Im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungs- system auf Ausschreibungen wird – zur Wahrung der Ak- teursvielfalt – die Möglichkeit der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann eine Teilhabe an der Ener- giewende über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Dies ist ein wichti- ger Schritt, da nicht alle Menschen die finanziellen Mög- lichkeiten der eigenen Beteiligung haben, so jedoch über ihre Kommune beteiligt werden können . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie- wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Da- rüber hinaus war bereits im Kabinettsentwurf verankert, dass Bürgerenergiegesellschaften keine Bundesimmissi- onsschutz-Genehmigung vorlegen müssen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Ver- gütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bür- gerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen konnte die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schrit- te zur Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsek- tors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – durchsetzen . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, wie etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnung sollen demnächst Mieterstrom- modelle ermöglicht werden . Wir stärken an dieser ent- scheidenden Stelle das schwächste Glied in der Energie- versorgungskette, nämlich die Mieterinnen und Mieter als Endverbraucherinnen und Endverbraucher . Durch Mieterstrommodelle schaffen wir eine wesentliche Vo- raussetzung, dass die Energiewende nun auch die Städte erreicht . Damit werden wir einen Beitrag zur klimaneut- ralen Stromversorgung leisten und gleichzeitig die Mie- terinnen und Mieter entlasten . Privatpersonen und kleine Unternehmen können Dach-Photovoltaikanlagen weiter nach dem System der garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstver- brauch errichten . Für den Bereich Wind onshore konnte gegen den Willen des Koalitionspartners das Referenzer- tragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Koalitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchsetzen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investiti- onsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- liegenden, zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen, liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit am Ausschreibungsverfahren ge- schaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zellstoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhal- ten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der Degression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führen kann . Preissenkende Wirkungen, die mit Aus- schreibungen erreicht werden, können sich hierüber und über Monopolbildungen in der Akteursstruktur nivellie- ren . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird sich zeigen müssen, ob die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Ak- teure nicht dennoch zu einer Hürde werden könnte . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilotverfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, dies jedoch in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeise- vergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbaukor- ridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, wird zu hinterfragen sein, ob unsere Klimaschutzziele er- reicht werden können . Insofern ist es problematisch, dass mit der CDU/CSU keine Regelung möglich war, bezu- schlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfol- gende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sein werden . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18303 (A) (C) (B) (D) würde bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh- ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwischen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Aus- maß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Auf- gaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris unterstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite “Strahlkraft“ . Allein in Deutschland entstanden im Bereich der erneuerbaren Energien weit über 400 000 Arbeitsplätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-Novellen und hier vorgenommene Ein- schnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2016 erste Anknüpfungspunkte bietet . Insgesamt ist es der SPD-Bundestagsfraktion ge- lungen im Parlamentarischen Verfahren, wichtige Än- derungen beim EEG 2017 durchzusetzen . In einer Ge- samtabwägung werde ich daher dem Gesetz zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem, dass wir keinen tech- nologischen Fadenriss erleben und beim Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige Durchbrüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Klimaschutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien über die Sektoren hinweg . Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD): Im parlamen- tarischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wichtige Veränderungen bei der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergü- tungssystem auf Ausschreibungen – zur Wahrung von Akteursvielfalt – die Möglichkeit der Teilnahme von Kommunen gestärkt . Die Teilhabe an der Energiewende kann auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . So haben alle Men- schen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Betei- ligung über ihre Kommune . Teilhabe ist ein besonders wichtiges Kriterium zur Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell- schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh- migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener- giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu- schlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Offshore konnte das Ziel von 15 GW installierter Leistung beibehalten werden . In den nun vorgenomme- nen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2016 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Damit steht das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Prozent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag infrage . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618304 (A) (C) (B) (D) Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2016 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2016 droht zu einer Innovationsbremse zu werden . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden In- struments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wärme- und Verkehrswende gelangen . In einer Gesamtabwägung kann ich dem EEG 2016 in der vorliegenden Form leider nicht zustimmen und werde mich bei der Abstimmung enthalten . Bettina Müller (SPD): Im parlamentarischen Verfah- ren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wert- volle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Aus- schreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Mög- lichkeit der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen. Schließlich haben nicht alle Menschen die finan- ziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Ener- giewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis- sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener- gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha- be gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW in- stallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen, liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18305 (A) (C) (B) (D) zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mit Hilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung werde ich daher dem Ge- setz nicht zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem, dass wir keinen technologischen Fadenriss erleben und beim Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige Durchbrüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Kli- maschutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaup- fade für die erneuerbaren Energien über die Sektoren hinweg . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Ent- gegen den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag werden wichtige Energieeffizienzanreize nicht hinreichend ver- folgt und umgesetzt . Auch zukünftig bieten sich Anreize für Energieverschwendung bei noch mehr energieinten- siven Unternehmen . Industrieausnahmen im EEG sind richtig und wichtig, sollten jedoch stärker an Energieeffi- zienzfortschritte geknüpft werden . Ich stimme dem Gesetz dennoch zu, weil wichtige As- pekte nun im EEG berücksichtigt werden . Dazu zählen unter anderem der Systemwechsel von Festvergütung zu Strommengenausschreibungen, der besser verzahnte Ausbau der Windenergie auf See mit dem Stromnetzaus- bau an Land oder die angepasste Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen . Dr. Martin Rosemann (SPD): In unserer Staatsord- nung spielt der Deutsche Bundestag, das Parlament, eine zentrale Rolle im Gesetzgebungsverfahren . Die Möglich- keit zu haben, sich intensiv mit einem Gesetzentwurf zu beschäftigen, bevor ich darüber abstimme, ist für meine Arbeit als Abgeordneter von entscheidender Bedeutung . Beim vorliegenden Gesetzentwurf liegen zwischen ers- ter und zweiter/dritter Lesung zwei Tage . Angesichts der vielfältigen weiteren Aufgaben, die ein Parlamentarier in Sitzungswochen parallel zu erledigen hat, ist eine inten- sive, kritische Auseinandersetzung bei einem Gesetz mit mehreren hundert Seiten in zwei Tagen schlicht unmög- lich . Bei einem Gesetz von dieser Tragweite wird ein so kurzer Zeitraum dem parlamentarischen Anspruch nicht gerecht . Zudem bleiben bei mir Zweifel, ob der mit dem jet- zigen EEG eingeschlagene Weg geeignet ist, die Ener- giewende so fortzusetzen, dass die Klimaziele erreicht werden, die Möglichkeiten der unterschiedlichen For- men regenerativer Energien voll genutzt werden und eine vielfältige Akteurslandschaft unter maßgeblicher Beteili- gung von kommunalen Stadtwerken und Bürgerenergie- genossenschaften sichergestellt wird . Allerdings ist es der SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren gelungen, wertvolle Ver- änderungen zugunsten einer stärkeren Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften und Stadtwerken durch- zusetzen . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit diesen wichtigen Akteuren der Energiewende Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618306 (A) (C) (B) (D) Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerener- giegesellschaften keine immissionsschutzrechtliche Ge- nehmigung vorlegen . Somit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungs- system auf Ausschreibungen zur Wahrung von Ak- teursvielfalt wird auch die Möglichkeit der Teilnahme von Kommunen gestärkt . Dies wird dadurch erreicht, dass Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Antei- le der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkei- ten zu einer eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für sogenannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit ent- stehen . Dass dadurch neben den Hausbesitzern auch die Mieter an den finanziellen Vorteilen der Energiewende beteiligt werden, ist für mich ein wichtiger Erfolg . Aufgrund dieser weiteren Veränderungen stimme ich trotz der bestehenden Bedenken der EEG-Novelle zu . Die EEG-Novelle ist ein schwieriger Kompromiss in ei- ner Großen Koalition mit einem Partner, der mehrheitlich andere Vorstellungen von Energiepolitik hat . Zugleich ist das EEG 2016 eine Fortschreibung des EEG 2014, das seinerseits bereits ein Kompromiss war . Mit der Umstellung von einer festen Einspeisevergü- tung auf Ausschreibungen betreten wir Neuland . Und es bleiben Zweifel, ob die Regelungen für kommunale Stadt- werke und Bürgerenergiegenossenschaften ausreichen, um diesen gleiche Wettbewerbschancen zu geben . Deshalb ist es wichtig, in den kommenden Jahren die Wirkungen der jetzigen Regelungen genau zu beobachten und gegebenen- falls nachzusteuern . Das gilt insbesondere dann, wenn sich zeigen sollte, dass es durch die Ausschreibungen zur Ein- schränkung der Akteursvielfalt und zu einer Verlagerung auf Großinverstoren kommen sollte . Sarah Ryglewski (SPD): Das EEG schafft Planungs- sicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland . Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wichtige Änderungen beim EEG 2017 durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstel- lung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibun- gen die Akteursvielfalt gestärkt . Positiv ist auch, dass Privatpersonen und kleine Unter- nehmen weiterhin Dach-Photovoltaikanlagen nach dem System der garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstverbrauch errichten können und Bürgerenergiege- sellschaften gestärkt werden . So leistet das EEG einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Energieversorgung in Deutschland . Klar ist aber auch, die Energiewende ist nicht allein mit Kleinanlagen zu stemmen . Um eine verlässliche Energie- versorgung zu gewährleisten, braucht es grundlastfähige Kraftwerke wie die Offshore-Parks in Nord- und Ostsee . Hier ist Deutschland bisher Vorreiter . Sowohl, was die technologische Innovation, als auch die industrielle Ferti- gung angeht . Mit den jetzt im EEG vorgesehenen Ausbau- schritten für die Offshore-Windenergie bis 2030 ist diese Vorreiterrolle in Gefahr . Ein Ausbau von nur 500 MW in den Jahren 2021 und 2022 gefährdet nicht nur Arbeitsplät- ze in Bremen und Bremerhaven, sondern birgt auch die Gefahr, dass Deutschland technologisches Know-how un- wiederbringlich verloren geht und Unternehmen ins Aus- land abwandern . Ich halte es für einen Fehler und einen Fehlanreiz, mit dem Verweis auf den fehlenden Netzaus- bau die Entwicklung der Offshore-Windenergie zu dros- seln . Ich erwarte, dass alle Anstrengungen unternommen werden, die nötigen Leitungskapazitäten auszubauen, und es dann auch möglich ist, die Ausbauschritte für Windener- gie auf See anzupassen . Für eine solche Regelung werde ich mich im weiteren Verlauf einsetzen, damit Arbeitsplät- ze in Bremen, Bremerhaven und ganz Norddeutschland erhalten bleiben . In der Gesamtabwägung werde ich dem Gesetz zu- stimmen, weil es Planungssicherheit für die Akteure der Energiewende schafft . Anlage 6 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/1929, 18/2048 Nr. 4 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/2445, 18/2530 Nr. 13 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/3372, 18/3482 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/5064, 18/5162 Nr. 11 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18307 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18 . Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Bilanz der Sommerzeit Drucksache 18/8000 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG) Drucksache 16/4146 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Kostendeckung im öffentlichen Personennah- verkehr Drucksachen 18/8180, 18/8461 Nr. 1.1 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Petitionsausschuss Drucksache 18/8140 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2016)0062 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/7286 Nr . A .6 Ratsdokument 14306/15 Drucksache 18/7934 Nr . A .9 Ratsdokument 5441/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .11 Ratsdokument 6819/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .12 Ratsdokument 7039/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .17 KOM(2016)199 endg . Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/8936 Nr . A .19 EP P8_TA-PROV(2016)0237 Drucksache 18/8936 Nr . A .22 Ratsdokument 9706/16 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/8771 Nr . A .5 EP P8_TA-PROV(2016)0225 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/8470 Nr . A .23 Ratsdokument 7747/16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 18/8668 Nr . A .26 Ratsdokument 8002/16 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 184. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 33 Erneuerbare-Energien-Gesetz TOP 34, ZP 6 Waffenexport in die Golfstaaten ZP 7 Änderung des Bundesjagdgesetzes ZP 8, ZP 9 Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ZP 10 Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung TOP 37 Internationale Palmölproduktion Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulla Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sie müssen etwas schneller danken, Herr Schuster .



Rede von Armin Schuster
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Als Vorsitzender des PKGr muss er das vielleicht ma-

chen, aber er ist unermüdlich und mit Geduld an diesem
Thema drangeblieben . Ohne ihn wäre es nicht gegangen .


(Dr . André Hahn [DIE LINKE]; Wir haben ein halbes Jahr vorher was vorgelegt!)


Das ist auch als Botschaft an die eigenen Reihen gedacht .
Ich finde, das ist eine klasse Arbeit. Ich bedanke mich.
Ich empfehle Ihnen sehr, diesen Gesetzentwurf einmal zu
lesen . Dann sprechen wir im Ausschuss darüber .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr . Konstantin von Notz Armin Schuster [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh, Herr Schuster!)





(A) (C)


(B) (D)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulla Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Danke schön . – Ich schließe die Aussprache . Der Kol-

    lege Schuster war der letzte Redner zu diesem Tagesord-
    nungspunkt .

    Es wird aber noch viele weitere Debatten dazu geben;
    denn zwischen den Fraktionen wurde vereinbart, die Vor-
    lagen auf den Drucksachen 18/9040 und 18/8163 an die
    in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu über-
    weisen . Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist
    der Fall . Dann sind die Überweisungen so beschlossen .

    Ich rufe den Zusatzpunkt 10 auf:

    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/
    CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ge-
    setzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeauf-
    klärung des Bundesnachrichtendienstes

    Drucksache 18/9041
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuss (f)

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
    Verteidigungsausschuss
    Haushaltsausschuss

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
    diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen . – Ich höre
    auch hier keinen Widerspruch .


    (Dr . Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Viel zu wenig!)


    Dann ist so beschlossen .

    Ich eröffne die Aussprache . Das Wort für die Bundes-
    regierung hat Bundesminister Peter Altmaier .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Peter Altmaier, Bundesminister für besondere Auf-
    gaben:

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten
    heute in erster Lesung die bedeutendste und weitrei-
    chendste Reform des BND-Gesetzes, die es in den letzten
    Jahrzehnten gegeben hat .


    (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Schon wieder? Das haben wir doch eben schon gehört!)


    Ich möchte mich vorweg bei allen Fraktionen, liebe
    Frau Högl, lieber Burkhard Lischka, lieber Clemens
    Binninger, lieber Stephan Mayer, lieber Armin Schuster,
    bedanken, die daran mitgewirkt haben,


    (Dr . Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit der Opposition?)


    aber auch bei den Mitgliedern des PKGr und des
    NSA-Untersuchungsausschusses sowie den Mitarbeite-
    rinnen und Mitarbeitern im Bundeskanzleramt und beim
    BND .

    Dass der Entwurf gut geworden ist, lieber Konstantin
    von Notz, sieht man daran, dass die Oppositionsbänke
    weniger als unzureichend gefüllt sind .


    (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie mal auf die Regierungsbank geguckt? – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind besser besetzt als alle anderen!)


    Ich habe einmal durchgezählt: Von 127 möglichen Abge-
    ordneten sind hier gerade einmal zwölf anwesend . Das
    sind weniger als 10 Prozent . So schlecht ist die Arbeit,
    die wir Ihnen heute vorlegen, offenbar nicht ausgefallen .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei Ihnen sind es noch weniger! – Dr . André Hahn [DIE LINKE]: Solche Äußerungen stehen der Bundesregierung nicht zu!)


    Mit dieser Reform erreichen wir mehrere sehr wichti-
    ge Ziele . Die Arbeit des BND – das ist heute schon mehr-
    fach gesagt worden – war in den vergangenen Jahrzehn-
    ten wichtig und ist in den letzten Jahren immer wichtiger
    geworden . Ihre Bedeutung wird in den nächsten Jahren
    noch weiter zunehmen . Das hängt damit zusammen, dass
    der Prozess der Globalisierung, der uns so viele Vorteile
    im Hinblick auf Wohlstand und Freiheiten bringt, eben
    auch dazu führt, dass die Gewährleistung unserer inneren
    und äußeren Sicherheit immer mehr vorverlagert wird,
    weil die Bedrohungen, mit denen wir es zu tun haben,
    internationaler werden . Für den Bereich des internatio-
    nalen Terrorismus kann das jeder nachvollziehen; das gilt
    aber auch für den Bereich der Cybersicherheit und vieles
    andere mehr . Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir uns als
    Regierung und Parlament zu diesem Bundesnachrichten-
    dienst bekennen .

    Mit dieser Reform schaffen wir eine ordentliche
    Rechtsgrundlage für seine wichtige Arbeit . Wir wollen
    die Arbeit des BND gerade nicht einschränken . Wir wol-
    len sie aber auf eine klare und für jedermann nachvoll-
    ziehbare rechtliche Grundlage stellen . Es handelt sich um
    die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung, also darum,
    vom Inland aus ausländische Bürgerinnen und Bürger
    im Ausland aufzuklären . Das ist eine der wichtigen Tä-
    tigkeiten des Bundesnachrichtendienstes, und mit dieser
    Gesetzesvorlage wird Rechtssicherheit geschaffen . Das
    ist auch wichtig im Hinblick auf die Diskussionen, die es
    in den letzten Monaten dazu gegeben hat .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Wir sorgen in einem zweiten Schritt dafür, dass auch
    die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit
    anderen Nachrichtendiensten weltweit auf eine hinrei-
    chende und gute Grundlage gestellt wird . Auch diese Zu-
    sammenarbeit wird immer wichtiger, weil bei der Viel-
    zahl und Fülle an Bedrohungen kein Nachrichtendienst
    dieser Welt – und mag er noch so große finanzielle und
    personelle Ressourcen zur Verfügung haben – für sich al-
    leine die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger seines
    Landes und die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten,

    Armin Schuster (Weil am Rhein)







    (A) (C)



    (B) (D)


    die sich in Auslandseinsätzen befinden, vollumfänglich
    gewährleisten kann .

    Wir haben zum ersten Mal Vorschriften aufgenom-
    men, die die internationale Zusammenarbeit auch durch
    eine Regelung zur gemeinsamen Datenhaltung mit aus-
    ländischen Stellen stärken . Aber – und das ist ganz ent-
    scheidend – die Koalition hat gleichzeitig dafür gesorgt,
    dass diese Datenhaltung an klare rechtliche Vorgaben ge-
    knüpft wird . Wir haben dafür gesorgt, dass der Zweck der
    Datei klar definiert sein muss, dass die Teilnahme- und
    Zugriffsrechte eindeutig bestimmt werden müssen und
    dass ein rechtsstaatlicher Umgang mit den eingegebe-
    nen Daten in allen teilnehmenden Ländern gewährleistet
    werden muss . Das ist ein ganz wichtiges Signal dafür,
    dass die Arbeit der Nachrichtendienste, vor allen Din-
    gen der Auslandsnachrichtendienste, unter besonderen
    Bedingungen gestaltet wird, dass sie nicht außerhalb des
    rechtlichen Rahmens stattfindet, obwohl vieles von dem
    nicht in der Öffentlichkeit im Detail diskutiert werden
    kann, und dass wir Wert darauf legen, dass die tragenden
    Prinzipien unserer Verfassungs- und Rechtsordnung auch
    in der Arbeit des Bundesnachrichtendienstes Berücksich-
    tigung finden.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Wir haben drittens dafür gesorgt, dass die Arbeit des
    Bundesnachrichtendienstes im Hinblick auf die Debat-
    ten überprüft worden ist, die es infolge der sogenannten
    Snowden-Berichterstattung und im Hinblick auf die Ar-
    beit des NSA-Untersuchungsausschusses und des PKGr
    gegeben hat . Lassen Sie es mich deutlich sagen, meine
    Damen und Herren: Viele der Vorwürfe, die zu Anfang
    im Raum standen, sind nach allem, was wir fast drei Jah-
    re später wissen, nicht belegt und nicht vertieft worden .


    (Dr . Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das ist überhaupt nicht so!)


    – Lieber Kollege, Sie machen Ihre Zwischenrufe gerade
    auf Kosten meiner Redezeit . Das ist nicht ganz fair .


    (Dr . Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das wird nicht abgezogen! Widerspruch gehört ins Parlament, Herr Minister!)


    Wenn ich mir anschaue, mit welchen Vorwürfen der
    BND überzogen worden ist,


    (Dr . Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Zu Recht, Herr Altmaier! – Dr . André Hahn [DIE LINKE]: Es ist noch viel schlimmer gekommen!)


    bevor die Arbeit des Untersuchungsausschusses begon-
    nen hat, und wenn ich sehe, dass wir im Hinblick auf die
    Arbeit des Untersuchungsausschusses tatsächlich über
    Defizite und Verbesserungsnotwendigkeiten gesprochen
    haben, dann, finde ich, ist es wichtig, dass man sagt, dass
    es keinerlei Belege dafür gibt, dass der BND an einer an-
    lasslosen Massenüberwachung mitgewirkt hat .


    (Beifall des Abg . Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU] – Dr . Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Allerdings gibt es die!)


    Es gibt auch keinerlei Hinweise dafür, dass der BND sei-
    nen gesetzlichen Handlungsspielraum bewusst und sys-
    tematisch überschritten hat .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr . Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie legalisieren den Massendatenabgriff, Herr Altmaier!)


    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte
    an dieser Stelle eines gerne sagen: Ich bin als Chef des
    Bundeskanzleramtes im Rahmen der Dienst- und Fach-
    aufsicht auch derjenige, der in vielen Fällen die Ernen-
    nungsurkunden für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
    ter des BND unterzeichnet . Wenn ich mir anschaue, aus
    welchen Bereichen die jungen Menschen, die eingestellt
    werden, kommen – zum Beispiel aus der Geoinformatik,
    der Chemie, der Transplantologie, der Mathematik, den
    Asienwissenschaften, der Ostslawistik, der Medizintech-
    nik und aus vielen anderen Bereichen –, dann wird klar:
    Das sind keine Schlapphüte, wie man sich das früher vor-
    gestellt hat, die nur darauf aus sind, irgendwo rechtsfreie
    Räume zu entdecken . Diese jungen Menschen sind moti-
    viert, der Sicherheit dieses Landes zu dienen,


    (Dr . Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Fehler liegen im Politischen! Das stimmt!)


    und zwar innerhalb der Rechts- und Gesetzesordnung .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich möchte diesen Menschen von dieser Stelle ein herzli-
    ches Dankeschön zurufen .

    Gleichwohl haben wir gemeinsam mit den beiden
    Koalitionsfraktionen dafür gesorgt, dass Konsequenzen
    gezogen worden sind . Wir haben die Position des Bun-
    deskanzleramtes als Fach- und Dienstaufsicht gestärkt .
    Wir haben dafür gesorgt, dass eine unabhängige Über-
    wachung bestimmter Maßnahmen durch ein Unabhän-
    giges Gremium aus Richtern des Bundesgerichtshofs
    und einem Vertreter der Generalbundesanwaltschaft
    sichergestellt wird . Wir haben auch dafür gesorgt, dass
    Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und
    ihre Institutionen einen eindeutigen und besseren Schutz
    genießen und dass Wirtschaftsspionage in Zukunft auch
    gesetzlich ausgeschlossen ist .


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch nicht!)


    Es gilt der Primat der Politik . Dafür haben wir in den
    letzten zwei Jahren die Voraussetzungen geschaffen .
    Das BND-Gesetz wird dazu beitragen, dass die Arbeit
    des Bundesnachrichtendienstes in einem rechtsstaatlich
    einwandfreien Rahmen stattfinden kann, dass der Bun-
    desnachrichtendienst gestärkt wird und dass er von der
    Politik und der Bundesregierung die Rückendeckung hat,
    die er braucht, um seine wichtige Arbeit für unser Land
    erfolgreich zu leisten .

    Vielen herzlichen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Bundesminister Peter Altmaier






    (A) (C)



    (B) (D)