Berichtigung
        183 . Sitzung, Seite 18094 D, zweiter Absatz, erster
        Satz, ist wie folgt zu lesen: „Nun beschweren sich die
        Kollegen der Grünen immer noch darüber, dass wir die
        berufsvorbereitenden Maßnahmen für Geduldete erst
        nach 15 Monaten zugänglich machen .“
        Peter Stein
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18293
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Albsteiger, Katrin CDU/CSU 08 .07 .2016
        Bär, Dorothee CDU/CSU 08 .07 .2016
        Barley, Dr . Katarina SPD 08 .07 .2016
        Böhmer, Dr . Maria CDU/CSU 08 .07 .2016
        Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 08 .07 .2016
        Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 08 .07 .2016
        Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 08 .07 .2016
        Gunkel, Wolfgang SPD 08 .07 .2016
        Hintze, Peter CDU/CSU 08 .07 .2016
        Höger, Inge DIE LINKE 08 .07 .2016
        Irlstorfer, Erich CDU/CSU 08 .07 .2016
        Jung, Dr . Franz Josef CDU/CSU 08 .07 .2016
        Jung, Xaver CDU/CSU 08 .07 .2016
        Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        08 .07 .2016
        Kipping, Katja DIE LINKE 08 .07 .2016
        Kudla, Bettina CDU/CSU 08 .07 .2016
        Launert, Dr . Silke CDU/CSU 08 .07 .2016
        Leidig, Sabine DIE LINKE 08 .07 .2016
        Lerchenfeld, Philipp
        Graf
        CDU/CSU 08 .07 .2016
        Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        08 .07 .2016
        Müller (Chemnitz),
        Detlef
        SPD 08 .07 .2016
        Obermeier, Julia CDU/CSU 08 .07 .2016
        Petzold, Ulrich CDU/CSU 08 .07 .2016
        Pflugradt, Jeannine SPD 08 .07 .2016
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Pilger, Detlev SPD 08 .07 .2016
        Poschmann, Sabine SPD 08 .07 .2016
        Poß, Joachim SPD 08 .07 .2016
        Rawert, Mechthild SPD 08 .07 .2016
        Rohde, Dennis SPD 08 .07 .2016
        Schäfer (Bochum), Axel SPD 08 .07 .2016
        Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        08 .07 .2016
        Schindler, Norbert CDU/CSU 08 .07 .2016
        Schlecht, Michael DIE LINKE 08 .07 .2016
        Steffen, Sonja SPD 08 .07 .2016
        Tank, Azize DIE LINKE 08 .07 .2016
        Werner, Katrin DIE LINKE 08 .07 .2016
        Wicklein, Andrea SPD 08 .07 .2016
        Zimmermann, Pia DIE LINKE 08 .07 .2016
        Anlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Lothar Binding (Heidel-
        berg), Edelgard Bulmahn, Dr. h. c. Gernot Erler,
        Dr. Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Ulli Nissen,
        Dr. Simone Raatz, Gerold Reichenbach, René
        Röspel, Svenja Stadler, Christoph Strässer und
        Kerstin Tack (alle SPD) zu der namentlichen Ab-
        stimmung über den von den Fraktionen der CDU/
        CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ge-
        setzes zur Einführung von Ausschreibungen für
        Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren
        Änderungen des Rechts der erneuerbaren Ener-
        gien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016)
        (Tagesordnungspunkt 33)
        Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun-
        destagsfraktion gelungen, wichtige Änderungen beim
        EEG 2017 durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstel-
        lung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibun-
        gen – zur Wahrung der Akteursvielfalt – die Möglichkeit
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618294
        (A) (C)
        (B) (D)
        der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann
        eine Teilhabe an der Energiewende über Städte und Ge-
        meinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften
        10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten
        müssen . Dies ist ein wichtiger Schritt, da nicht alle Men-
        schen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Betei-
        ligung haben, so jedoch über ihre Kommune beteiligt
        werden können . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Verän-
        derungen, die mit der Energiewende einhergehen .
        Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung
        für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Dar-
        über hinaus war bereits im Kabinettsentwurf verankert,
        dass Bürgerenergiegesellschaften keine Bundesimmissi-
        onsschutz-Genehmigung vorlegen müssen . Hiermit wird
        ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Ver-
        gütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich
        an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert
        sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bür-
        gerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf
        Teilhabe gegeben wird .
        Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen
        konnte die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schrit-
        te zur Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsek-
        tors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – durchsetzen .
        Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
        abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
        Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
        formen, wie etwa Speicher, verwendet werden können .
        Über eine Verordnung sollen demnächst Mieterstrom-
        modelle ermöglicht werden . Wir stärken an dieser ent-
        scheidenden Stelle das schwächste Glied in der Energie-
        versorgungskette, nämlich die Mieterinnen und Mieter
        als Endverbraucher . Durch Mieterstrommodelle schaffen
        wir eine wesentliche Voraussetzung, dass die Energie-
        wende nun auch die Städte erreicht . Damit werden wir ei-
        nen Beitrag zur klimaneutralen Stromversorgung leisten
        und gleichzeitig die Mieterinnen und Mieter entlasten .
        Privatpersonen und kleine Unternehmen können
        Dach-Photovoltaikanlagen weiter nach dem System der
        garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstver-
        brauch errichten . Für den Bereich Wind onshore konnte
        gegen den Willen des Koalitionspartners das Referenzer-
        tragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter
        Ausbau möglich bleibt . Der Koalitionspartner konnte
        sich ferner nicht damit durchsetzen, Entschädigungen bei
        Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investiti-
        onsunsicherheiten geführt hätte .
        Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins-
        tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor-
        liegenden, zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen
        von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse .
        Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
        wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil-
        nahmemöglichkeit am Ausschreibungsverfahren ge-
        schaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur
        noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen
        der Zellstoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhal-
        ten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn
        der Degression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr
        auf den 1 . Januar 2021 verschoben .
        Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
        lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
        gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
        Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
        fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
        Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
        werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
        dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
        nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
        führen kann . Preissenkende Wirkungen, die mit Aus-
        schreibungen erreicht werden, können sich hierüber und
        über Monopolbildungen in der Akteursstruktur nivellie-
        ren . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in
        gewissem Umfang begünstigt, wird sich zeigen müssen,
        ob die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Ak-
        teure nicht dennoch zu einer Hürde werden könnte . So
        nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilotverfahrens
        für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere
        Akteure teil, dies jedoch in verhältnismäßig geringerem
        Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeise-
        vergütungssystems .
        In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbaukor-
        ridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 erstmals
        als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden,
        wird zu hinterfragen sein, ob unsere Klimaschutzziele er-
        reicht werden können . Insofern ist es problematisch, dass
        mit der CDU/CSU keine Regelung möglich war, bezu-
        schlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfol-
        gende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen .
        Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
        der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
        desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
        Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
        Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
        der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
        tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
        Energien angewiesen sein werden .
        Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von
        Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger
        Jahre eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und
        relativen Energiebedarfen gelungen .
        Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
        fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang
        zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen
        würde bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden
        Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh-
        ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere
        zwischen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Aus-
        maß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel
        und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen
        mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Auf-
        gaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von
        Paris unterstrichen .
        Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß-
        gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems
        EEG hat weltweite „Strahlkraft“ . Allein in Deutschland
        entstanden im Bereich der erneuerbaren Energien weit
        über 400 000 Arbeitsplätze, die allerdings bereits durch
        die letzten EEG-Novellen und hier vorgenommene Ein-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18295
        (A) (C)
        (B) (D)
        schnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie,
        rückläufig sind.
        Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
        Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
        folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
        der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Inst-
        ruments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer
        Wärme- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG
        2016 erste Anknüpfungspunkte bietet .
        In einer Gesamtabwägung werden wir daher dem Ge-
        setz zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem, dass
        wir keinen technologischen Fadenriss erleben und beim
        Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige Durch-
        brüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Klima-
        schutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaupfade
        für die erneuerbaren Energien über die Sektoren hinweg .
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Gabriela Heinrich und Martina
        Stamm-Fibich (beide SPD) zu der namentlichen
        Abstimmung über den von den Fraktionen der
        CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines
        Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für
        Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren
        Änderungen des Rechts der erneuerbaren Ener-
        gien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016)
        (Tagesordnungspunkt 33)
        Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun-
        destagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen
        durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom
        Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen zur
        Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teil-
        nahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe
        an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden
        erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent
        ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen .
        Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen
        Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber
        über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt
        die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie-
        wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat
        zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen
        durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten
        Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis-
        sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen
        eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung
        von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer
        Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am
        höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener-
        gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha-
        be gegeben wird .
        Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten
        durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte
        für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors
        mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden .
        Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
        abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
        Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
        formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über
        eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge-
        nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste-
        hen .
        Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions-
        partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden,
        womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko-
        alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset-
        zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu
        kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte .
        Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins-
        tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor-
        genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen
        Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch
        Hemmnisse .
        Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
        wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil-
        nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie
        hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr
        eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell-
        stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine
        weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De-
        gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den
        1 . Januar 2021 verschoben .
        Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
        lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
        gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
        Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
        fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
        Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
        werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
        dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
        nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
        führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun-
        gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo-
        nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn
        nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das
        EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang
        begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für
        kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar-
        stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot-
        verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar
        auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig
        geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen
        Einspeisevergütungssystems .
        In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau-
        korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun
        erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben
        werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht
        werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit
        unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar
        war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch
        nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein
        Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu
        einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors .
        Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro-
        zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage .
        Alle fünf hiernach im Rahmen der Öffentlichen Anhö-
        rung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen ver-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618296
        (A) (C)
        (B) (D)
        neinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele
        mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien .
        Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
        der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
        desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
        Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
        Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
        der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
        tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
        Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus,
        wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert
        dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das
        EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden .
        Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten
        Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über-
        prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich
        vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in
        einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die
        Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger
        erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati-
        on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur
        die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der
        EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil-
        feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re-
        gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen
        möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak-
        teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei-
        bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt .
        Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von
        Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger
        Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen
        Energiebedarfen gelungen .
        Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
        fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu
        Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird
        bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie-
        bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die
        Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi-
        schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß
        auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und
        vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit
        verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben
        hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un-
        terstrichen .
        Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß-
        gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems
        EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in
        Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits-
        plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No-
        vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere
        bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind.
        Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
        Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
        folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
        der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru-
        ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär-
        me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017
        erste Anknüpfungspunkte bietet .
        Unter Berücksichtigung der genannten Punkte haben
        wir uns dazu entschieden, uns bei der Abstimmung zu
        enthalten .
        Anlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Hilde Mattheis und Dr. Nina
        Scheer (beide SPD) zu der namentlichen Abstim-
        mung über den von den Fraktionen der CDU/CSU
        und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
        zur Einführung von Ausschreibungen für Strom
        aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Än-
        derungen des Rechts der erneuerbaren Energien
        (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Ta-
        gesordnungspunkt 33)
        Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun-
        destagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen
        durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom
        Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen zur
        Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teil-
        nahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe
        an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden
        erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent
        ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen .
        Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen
        Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber
        über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt
        die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie-
        wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat
        zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen
        durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten
        Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis-
        sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen
        eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung
        von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer
        Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am
        höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener-
        gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha-
        be gegeben wird .
        Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten
        durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte
        für Sektorkopplung – die Verknüpfung des Stromsektors
        mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden .
        Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
        abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
        Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
        formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über
        eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge-
        nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste-
        hen .
        Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions-
        partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden,
        womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko-
        alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset-
        zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu
        kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte .
        Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins-
        tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18297
        (A) (C)
        (B) (D)
        genommenen sowohl zeitlichen als auch räumlichen
        Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch
        Hemmnisse .
        Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
        wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil-
        nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie
        hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr
        eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell-
        stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine
        weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De-
        gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den
        1 . Januar 2021 verschoben .
        Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
        lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
        gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
        Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
        fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
        Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
        werden gemäß den Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
        dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
        nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
        führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun-
        gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo-
        nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn
        nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das
        EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang
        begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für
        kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar-
        stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot-
        verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar
        auch kleinere Akteuren teil, allerdings in verhältnismäßig
        geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen
        Einspeisevergütungssystems .
        In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau-
        korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun
        erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben
        werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht
        werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit
        unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar
        war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch
        nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein
        Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu
        einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors .
        Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro-
        zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage .
        Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung
        am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten,
        dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der
        aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien .
        Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
        der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
        desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
        Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
        Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
        der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
        tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
        Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus,
        wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert
        dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das
        EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden .
        Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten
        Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über-
        prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich
        vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in
        einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die
        Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger
        erreicht werden können“ . Eine dahin gehende Evaluati-
        on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur
        die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der
        EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil-
        feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re-
        gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen
        möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak-
        teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei-
        bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt .
        Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von
        Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger
        Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen
        Energiebedarfen gelungen .
        Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
        fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu
        Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird
        bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie-
        bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die
        Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi-
        schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß
        auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und
        vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit
        verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben
        hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un-
        terstrichen .
        Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß-
        gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems
        EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in
        Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits-
        plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No-
        vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere
        bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind.
        Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
        Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
        folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
        der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru-
        ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär-
        me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017
        erste Anknüpfungspunkte bietet .
        In einer Gesamtabwägung kommen wir mit Blick auf
        die genannten energiewendebeschränkenden Auswirkun-
        gen der EEG-Novelle trotz unserer intensiven und auch
        erfolgreichen Bemühungen, in wichtigen Fragen zielfüh-
        rende Veränderungen herbeigeführt zu haben – etwa die
        Sektorkopplung und die Akteursvielfalt betreffend –, zu
        dem Schluss, mit Nein zu stimmen .
        Anlage 5
        Erklärungen nach § 31 GO
        zu der namentlichen Abstimmung über den von
        den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge-
        brachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618298
        (A) (C)
        (B) (D)
        von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren
        Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts
        der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energi-
        en-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33)
        Marco Bülow (SPD): Die Novellierung des EEG
        wird die Energiewende nicht stärken, sondern eher brem-
        sen . Die EEG-Novelle wird auch nicht dazu beitragen,
        dass Deutschland seine Innovationskraft oder Technolo-
        gieführerschaft im Bereich erneuerbarer Energien beibe-
        hält . Zudem befürchte ich eine Einschränkung der Ak-
        teursvielfalt zuungunsten von kleineren Anbietern . Von
        einigen Fraktionsmitgliedern konnten einzelne Verbes-
        serungen durchgesetzt werden, aber insgesamt bleibt die
        EEG-Reform ein Irrweg, dem ich nicht zustimmen kann .
        Ausschreibungen sind der falsche Weg: Ausschrei-
        bungsmodelle waren schon immer eine Option von de-
        nen, die einen Erfolg der erneuerbaren Energien verhin-
        dern wollten . Keinem Land, das darauf gesetzt hat, ist es
        gelungen, die Erneuerbaren effizient am Markt zu eta-
        blieren . Laut Aussagen von Experten in der öffentlichen
        Anhörung haben 30 bis 40 Prozent der Marktteilnehmer,
        die sich bei den Ausschreibungen durchsetzen konnten,
        dann letztendlich gar keine Anlagen gebaut . Es gibt kei-
        nerlei Mechanismus im neuen EEG, mögliche Fehlmen-
        gen bei künftigen Ausschreibungsrunden auszugleichen .
        Es besteht die Gefahr, dass die Dynamik beim Erneu-
        erbaren-Ausbau gebrochen oder zumindest gedämpft
        wird . Schon bei der letzten EEG-Novelle 2014 habe ich
        mit Nein gestimmt, weil ich die Pilotausschreibungen
        für Photovoltaik-Freiflächenanlagen schon damals als
        Einstieg in den Ausstieg aus dem bisherigen EEG an-
        gesehen habe . Der jetzt durch die Reform vollzogene
        komplette Regimewechsel weg von der Preissteuerung
        hin zur Mengensteuerung stellt für mich das Grundpro-
        blem der aktuellen EEG-Novelle dar . Wir verfügen über
        keinerlei dauerhafte positive Erfahrungen damit . Eine
        bessere Planbarkeit der Energiewende bzw . des Erneu-
        erbaren-Ausbaus hätte man im Übrigen auch über ande-
        re Maßnahmen erreichen können (besseres Monitoring,
        bessere Koordinierung und Austausch der Länder bzw .
        Genehmigungsbehörden etc .) .
        Es wäre dringend notwendig, Möglichkeiten für eine
        Korrektur dieses – vermutlich falsch – eingeschlagenen
        Weges zu schaffen, beispielsweise durch eine Befristung
        des Ausschreibungssystems und einer danach möglichen
        Rückkehr zum bisher bestehenden System . Da es sich
        bei der Ausweitung der Ausschreibungen auf große Pho-
        tovoltaik-Anlagen sowie Wind On- und Offshore ohne
        jegliche Erfahrungen um ein ökonomisches Großexperi-
        ment für ganz Deutschland handelt, ist auch die Frage
        der Evaluation entscheidend . Daher sollte es nach den
        ersten Jahren sowohl eine umfassende und unabhängige
        Auswertung – die über den EEG-Erfahrungsbericht hi-
        nausgeht – als auch einen neuen politischen Mehrheits-
        beschluss geben müssen, Ausschreibungen weiterführen
        zu wollen . Es muss von einer unabhängigen Institution
        überprüft werden, ob zum Beispiel die Ausbauziele er-
        reicht werden, ob es tatsächlich eine höhere Kosteneffizi-
        enz als mit dem bisherigen System gibt, die Akteursviel-
        falt erhalten bzw . ausgebaut wird etc .
        Kritisch sehe ich auch die Situation für die Windener-
        gie . Schon die 10H-Regelung war eine Windenergiever-
        hinderungsmaßnahme . Wenn südliche Bundesländer den
        Windausbau behindern und gleichzeitig die Ausbauzah-
        len im Norden bzw . den „Netzausbauregionen“ deutlich
        reduziert werden, die wichtigste erneuerbare Energie in
        Deutschland also in vielen Teilen der Republik beschnit-
        ten wird, dann bleibt die Frage, wie die Energiewende
        gelingen soll . Hinzu kommt, dass bald – nach Ende der
        20-jährigen Förderung eine größere Zahl an alten Wind-
        anlagen vom Netz gehen wird . Die 10H-Regelung müsste
        rückgängig gemacht werden, wir bräuchten Lösungen für
        die bald wegfallenden Altanlagen, und auch die Zubau-
        reduzierung im Norden müsste durch andere innovative
        Lösungen ersetzt werden . Es gibt bereits genügend Ide-
        en, wie man Windanlagen anders auslegen oder Strom-
        überschüsse anderweitig nutzen kann .
        Der Rückgang der Arbeitsplätze im Bereich der Photo-
        voltaik war in den letzten Jahren enorm . Tausende haben
        ihren Job verloren . Da es sich aber um eine Vielzahl von
        kleinen und mittleren Unternehmen handelt, stehen diese
        nicht so sehr im Fokus – anders als wenn beispielsweise
        einige wenige große Unternehmen der Automobilbran-
        che auch nur damit drohen, in größerem Maße Mitarbei-
        ter zu entlassen . Dieser Trend darf sich nicht fortsetzen .
        Wir müssen zudem auch endlich dafür sorgen, dass die
        großen Unternehmen mehr für das Klima tun . Jetzt noch
        mehr Unternehmen Vergünstigungen bei der EEG-Umla-
        ge zu gewähren, ohne – wie ursprünglich beschlossen –
        von diesen Effizienzmaßnahmen einzufordern, geht ab-
        solut in die falsche Richtung .
        Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den einge-
        schlagenen Weg schon länger nicht konsequent fortset-
        zen und unser Energiesystem nicht wirklich den neuen
        Anforderungen entsprechend umbauen . Wir setzen damit
        auch den Klimaschutz bewusst aufs Spiel . Bei der Ener-
        giewende wird vorrangig problematisiert, verzögert und
        gezaudert . Mit Mut und Zuversicht sollten wir vorange-
        hen, denn viele Länder schauen darauf, was in Deutsch-
        land passiert . Statt zu bremsen, brauchen wir endlich eine
        breitangelegte Offensive .
        Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Im parlamenta-
        rischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion
        gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So
        wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergü-
        tungssystem auf Ausschreibungen zur Wahrung von
        Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teilnahme auch von
        Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energie-
        wende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem
        Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der
        Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben
        nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der
        eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommu-
        ne beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für
        Veränderungen, die mit der Energiewende einhergehen .
        Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung
        für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits
        mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell-
        schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh-
        migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18299
        (A) (C)
        (B) (D)
        Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener-
        giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung
        teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu-
        schlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit ein
        weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird .
        Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten
        durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte
        für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors
        mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden .
        Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
        abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
        Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
        formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über
        eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge-
        nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste-
        hen .
        Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions-
        partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden,
        womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko-
        alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset-
        zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu
        kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte .
        Für Offshore konnte das Ziel von 15 GW installierter
        Leistung beibehalten werden . In den nun vorgenomme-
        nen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen
        von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse .
        Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
        wurde mit dem Parlamentarischen Verfahren eine Teil-
        nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie
        hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr
        eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell-
        stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine
        weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De-
        gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den
        1 . Januar 2021 verschoben .
        Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
        lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
        gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
        Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
        fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
        Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
        werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
        dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
        nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
        führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun-
        gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo-
        nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn
        nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das
        EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang
        begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für
        kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar-
        stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot-
        verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar
        auch kleinere Akteuren teil, allerdings in verhältnismäßig
        geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen
        Einspeisevergütungssystems .
        In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau-
        korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun
        erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben
        werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht
        werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit
        unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar
        war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch
        nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein
        Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu
        einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors .
        Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro-
        zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht in Frage .
        Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung
        am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten,
        dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der
        aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien .
        Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
        der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
        desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
        Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
        Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
        der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
        tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
        Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus,
        wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert
        dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das
        EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden .
        Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten
        Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über-
        prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich
        vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in
        einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die
        Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger
        erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati-
        on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur
        die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der
        EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil-
        feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re-
        gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen
        möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak-
        teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei-
        bungen zunächst zu überprüfen, blieben leider ungenutzt .
        Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von
        Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger
        Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen
        Energiebedarfen gelungen .
        Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
        fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang
        zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen
        wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden
        Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh-
        ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere
        zwischen Arm und Reich weiter öffnen . Flucht vor dem
        Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare
        Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns
        liegenden Aufgaben wurden zuletzt eindringlich auf der
        Klimakonferenz von Paris unterstrichen .
        Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß-
        gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems
        EEG hat weltweite Ausstrahlung entwickelt . Allein in
        Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits-
        plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No-
        vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618300
        (A) (C)
        (B) (D)
        bei Photovoltaik und Bioenergie, nicht alle erhalten ge-
        blieben sind .
        Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
        Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
        folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
        der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru-
        ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär-
        me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017
        erste Anknüpfungspunkte bietet .
        In einer Gesamtabwägung bin ich zu dem Schluss ge-
        kommen, mich bei der Abstimmung des Gesetzentwurfes
        in der dritten Lesung zu enthalten .
        Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Im parlamentarischen
        Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen,
        wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im
        Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem
        auf Ausschreibungen – zur Wahrung von Akteursviel-
        falt – die Möglichkeit der Teilnahme auch von Kom-
        munen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende
        auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bür-
        gerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der
        Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben
        nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der
        eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune
        beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Ver-
        änderungen, die mit der Energiewende einhergehen .
        Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung
        für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits
        mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell-
        schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh-
        migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der
        Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener-
        giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung
        teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu-
        schlagten Gebot (Bonus für Bürgerenergie), womit ein
        weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird .
        Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten
        durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte
        für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors
        mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden .
        Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
        abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
        Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
        formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über
        eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge-
        nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste-
        hen .
        Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions-
        partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden,
        womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko-
        alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset-
        zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu
        kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte .
        Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins-
        tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor-
        genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen
        Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch
        Hemmnisse .
        Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
        wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil-
        nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie
        hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr
        eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell-
        stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine
        weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De-
        gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den
        1 . Januar 2021 verschoben .
        Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
        lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
        gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
        Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
        fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
        Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
        werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
        dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
        nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
        führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun-
        gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo-
        nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn
        nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das
        EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang
        begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für
        kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar-
        stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot-
        verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar
        auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig
        geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen
        Einspeisevergütungssystems .
        In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau-
        korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun
        erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben
        werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht
        werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit
        unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar
        war, bezuschlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch
        nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein
        Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu
        einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors .
        Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro-
        zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage .
        Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung
        am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten,
        dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der
        aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien .
        Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
        der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
        desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
        Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
        Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
        der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
        tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
        Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus,
        wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert
        dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das
        EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden .
        Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten
        Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über-
        prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich
        vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18301
        (A) (C)
        (B) (D)
        einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die
        Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger
        erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati-
        on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur
        die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der
        EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil-
        feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re-
        gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen
        möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak-
        teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei-
        bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt .
        Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von
        Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger
        Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen
        Energiebedarfen gelungen .
        Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
        fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu
        Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird
        bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie-
        bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die
        Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi-
        schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß
        auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und
        vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit
        verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben
        hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un-
        terstrichen .
        Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß-
        gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems
        EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in
        Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits-
        plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No-
        vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere
        bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind.
        Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
        Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
        folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
        der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru-
        ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär-
        me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017
        erste Anknüpfungspunkte bietet .
        In der Gesamtabwägung der Vor- und Nachteile werde
        ich mich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf
        enthalten .
        Ulrich Kelber (SPD): Meine Zielsetzung bleibt: Wir
        brauchen eine möglichst schnelle vollständige Umstel-
        lung unserer Energieerzeugung auf erneuerbare Energi-
        en . Dies ist möglich, weil die Preise für die erneuerbare
        Erzeugung weiter sinken, und es ist notwendig, wenn wir
        unsere Zusagen zum weltweiten Klimaschutz und zum
        Ausstieg aus den fossilen Energien einhalten wollen . Ich
        werde mich dabei weiter für eine Beschleunigung dieser
        Umstellung gegenüber den Ausbaupfaden des EEG 2016
        bzw . des Koalitionsvertrags, aber auch gegenüber allen
        anderen früheren Zielen, einsetzen .
        Mit dem EEG 2016 wird das bisherige Einspeisever-
        gütungssystem auf mengengesteuerte Ausschreibungen
        umgestellt . Dies darf kein Selbstzweck sein, sondern
        muss regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft wer-
        den – Wirksamkeit dahingehend, dass der Ausbau der
        erneuerbaren Energien kontinuierlich weitergeht und die
        Akteursvielfalt in diesem Bereich erhalten wird .
        In den Verhandlungen der letzten Wochen, in die ich
        mich mit mehreren Vorschlägen eingebracht habe, wur-
        den einige deutliche Verbesserungen gegenüber den ers-
        ten Entwürfen erreicht, sodass ich dem Gesetzentwurf in
        Anerkennung dieser Verbesserungen in seiner jetzigen
        Form trotz Bedenken gegen einzelne Regelungen zu-
        stimme .
        Diese wichtigen Verbesserungen sind insbesondere:
        Bürgerenergiegesellschaften erhalten eine faire Chan-
        ce, bei den Ausschreibungen zum Zuge zu kommen, weil
        sie keine teuren Vorplanungen erstellen müssen . Zusätz-
        lich zu dieser Regelung orientiert sich die Vergütung von
        Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer
        Ausschreibung teilgenommen haben, an dem höchsten
        berücksichtigten Gebot – Bonus für Bürgerenergie – .
        Das Modell sichert auch den kleineren Akteuren eine
        Vergütung zu marktüblichen Preisen . Privatpersonen und
        kleine Unternehmen können zum Beispiel Dach-Photo-
        voltaikanlagen ohnehin weiter nach dem System der ga-
        rantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstverbrauch
        errichten . Damit wird die Akteursvielfalt gesichert .
        Mieterstrom-Modelle und kleinteilige Quartierslösun-
        gen zum Beispiel über Kraft-Wärme-Kopplung sollen
        verstärkt gefördert werden . Über eine Verordnungser-
        mächtigung ermöglichen wir, dass zukünftig – wie schon
        lange von mir gefordert – auch Mieter vom Ausbau der
        erneuerbaren Energien profitieren können, indem ihr
        Vermieter ihnen den Strom vom Dach preisgünstig und
        ohne EEG-Umlage zur Verfügung stellt .
        In Gebieten, in denen sogenannte Netzengpässe be-
        stehen, soll Strom aus erneuerbaren Energien im Zusam-
        menspiel mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen für die
        Wärmeerzeugung genutzt werden . Sollten die Wärmeer-
        zeugungskapazitäten nicht ausreichen, kann die verblie-
        bene Strommenge auch über andere Technologien einge-
        setzt werden . Dies ist ein dringend notweniger Einstieg
        in die sogenannte Sektorkopplung, also in die Verknüp-
        fung der Bereiche Strom, Wärme und Verkehr .
        Ungelöst, und damit in der Wiedervorlage, bleibt die
        Tatsache, dass das seit 2009 bestehende Strommarkt-
        modell den erneuerbaren Strom auf den Spotmarkt ver-
        drängt . Versorger können sich unbegrenzt im Voraus mit
        fossilem Strom eindecken und prüfen dann nur, ob der
        erneuerbare Strom bei Lieferung noch preisgünstiger
        ist als die reinen Brennstoffkosten . Dadurch verfällt der
        Wert erneuerbarer Energien immer mehr . 2015 wurde
        gegenüber 2009 doppelt so viel Vergütung an die Be-
        treiber erneuerbarer Energieanlagen ausgeschüttet, dafür
        musste aufgrund dieses Marktmodells aber sechsmal so
        viel EEG-Umlage eingesammelt werden . Ich will einen
        Strommarkt, in dem die erneuerbaren Energien im Mit-
        telpunkt stehen und die immer weiter zurückgehende fos-
        sile Stromerzeugung nur noch ergänzt . Dafür werde ich
        weiter arbeiten .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618302
        (A) (C)
        (B) (D)
        Daniela Kolbe (SPD): Ich stimme dem Gesetzent-
        wurf mit großen Bauchschmerzen zu . Vor allem aufgrund
        der vielen Verbesserungen, die im parlamentarischen
        Verfahren erreicht worden sind . Für mich als Nichtfach-
        politikerin ist es durch den extrem engen Zeitplan kaum
        möglich, die vielen wichtigen Details in der notwendi-
        gen Tiefe zu würdigen . Bei mir bleibt der Eindruck, dass
        wir insbesondere durch die rigiden Ausbaukorridore die
        Energiewende zu stark ausbremsen . Zu den Verbesserun-
        gen im Einzelnen:
        Im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungs-
        system auf Ausschreibungen wird – zur Wahrung der Ak-
        teursvielfalt – die Möglichkeit der Teilnahme auch von
        Kommunen gestärkt . So kann eine Teilhabe an der Ener-
        giewende über Städte und Gemeinden erfolgen, indem
        Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der
        Kommune vor Ort anbieten müssen . Dies ist ein wichti-
        ger Schritt, da nicht alle Menschen die finanziellen Mög-
        lichkeiten der eigenen Beteiligung haben, so jedoch über
        ihre Kommune beteiligt werden können . Teilhabe stärkt
        die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie-
        wende einhergehen .
        Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung
        für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Da-
        rüber hinaus war bereits im Kabinettsentwurf verankert,
        dass Bürgerenergiegesellschaften keine Bundesimmissi-
        onsschutz-Genehmigung vorlegen müssen . Hiermit wird
        ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Ver-
        gütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich
        an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert
        sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bür-
        gerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf
        Teilhabe gegeben wird .
        Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen
        konnte die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schrit-
        te zur Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsek-
        tors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – durchsetzen .
        Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
        abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
        Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
        formen, wie etwa Speicher, verwendet werden können .
        Über eine Verordnung sollen demnächst Mieterstrom-
        modelle ermöglicht werden . Wir stärken an dieser ent-
        scheidenden Stelle das schwächste Glied in der Energie-
        versorgungskette, nämlich die Mieterinnen und Mieter
        als Endverbraucherinnen und Endverbraucher . Durch
        Mieterstrommodelle schaffen wir eine wesentliche Vo-
        raussetzung, dass die Energiewende nun auch die Städte
        erreicht . Damit werden wir einen Beitrag zur klimaneut-
        ralen Stromversorgung leisten und gleichzeitig die Mie-
        terinnen und Mieter entlasten .
        Privatpersonen und kleine Unternehmen können
        Dach-Photovoltaikanlagen weiter nach dem System der
        garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstver-
        brauch errichten . Für den Bereich Wind onshore konnte
        gegen den Willen des Koalitionspartners das Referenzer-
        tragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter
        Ausbau möglich bleibt . Der Koalitionspartner konnte
        sich ferner nicht damit durchsetzen, Entschädigungen bei
        Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investiti-
        onsunsicherheiten geführt hätte .
        Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins-
        tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor-
        liegenden, zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen
        von Ausbaumengen, liegen allerdings auch Hemmnisse .
        Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
        wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil-
        nahmemöglichkeit am Ausschreibungsverfahren ge-
        schaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur
        noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen
        der Zellstoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhal-
        ten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn
        der Degression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr
        auf den 1 . Januar 2021 verschoben .
        Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
        lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
        gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
        Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
        fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
        Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
        werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
        dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
        nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
        führen kann . Preissenkende Wirkungen, die mit Aus-
        schreibungen erreicht werden, können sich hierüber und
        über Monopolbildungen in der Akteursstruktur nivellie-
        ren . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in
        gewissem Umfang begünstigt, wird sich zeigen müssen,
        ob die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Ak-
        teure nicht dennoch zu einer Hürde werden könnte . So
        nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilotverfahrens
        für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere
        Akteure teil, dies jedoch in verhältnismäßig geringerem
        Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeise-
        vergütungssystems .
        In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbaukor-
        ridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 erstmals
        als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden,
        wird zu hinterfragen sein, ob unsere Klimaschutzziele er-
        reicht werden können . Insofern ist es problematisch, dass
        mit der CDU/CSU keine Regelung möglich war, bezu-
        schlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfol-
        gende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen .
        Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
        der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
        desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
        Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
        Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
        der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
        tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
        Energien angewiesen sein werden .
        Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von
        Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger
        Jahre eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und
        relativen Energiebedarfen gelungen .
        Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
        fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang
        zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18303
        (A) (C)
        (B) (D)
        würde bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden
        Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh-
        ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere
        zwischen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Aus-
        maß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel
        und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen
        mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Auf-
        gaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von
        Paris unterstrichen .
        Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß-
        gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems
        EEG hat weltweite “Strahlkraft“ . Allein in Deutschland
        entstanden im Bereich der erneuerbaren Energien weit
        über 400 000 Arbeitsplätze, die allerdings bereits durch
        die letzten EEG-Novellen und hier vorgenommene Ein-
        schnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie,
        rückläufig sind.
        Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
        Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
        folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
        der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru-
        ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär-
        me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2016
        erste Anknüpfungspunkte bietet .
        Insgesamt ist es der SPD-Bundestagsfraktion ge-
        lungen im Parlamentarischen Verfahren, wichtige Än-
        derungen beim EEG 2017 durchzusetzen . In einer Ge-
        samtabwägung werde ich daher dem Gesetz zustimmen .
        Entscheidend dafür ist vor allem, dass wir keinen tech-
        nologischen Fadenriss erleben und beim Mieterstrom
        und der Sektorkopplung wichtige Durchbrüche erzielt
        haben . Wir brauchen wirksame Klimaschutzmaßnahmen
        und daraus abgeleitete Ausbaupfade für die erneuerbaren
        Energien über die Sektoren hinweg .
        Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD): Im parlamen-
        tarischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion
        gelungen, wichtige Veränderungen bei der Novellierung
        des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes durchzusetzen .
        So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergü-
        tungssystem auf Ausschreibungen – zur Wahrung von
        Akteursvielfalt – die Möglichkeit der Teilnahme von
        Kommunen gestärkt . Die Teilhabe an der Energiewende
        kann auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem
        Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der
        Kommune vor Ort anbieten müssen . So haben alle Men-
        schen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Betei-
        ligung über ihre Kommune . Teilhabe ist ein besonders
        wichtiges Kriterium zur Akzeptanz für Veränderungen,
        die mit der Energiewende einhergehen .
        Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung
        für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits
        mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell-
        schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh-
        migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der
        Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener-
        giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung
        teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu-
        schlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit ein
        weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird .
        Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten
        durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte
        für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors
        mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden .
        Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
        abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
        Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
        formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über
        eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge-
        nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste-
        hen .
        Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions-
        partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden,
        womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko-
        alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset-
        zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu
        kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte .
        Für Offshore konnte das Ziel von 15 GW installierter
        Leistung beibehalten werden . In den nun vorgenomme-
        nen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen
        von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse .
        Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
        wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil-
        nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie
        hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr
        eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell-
        stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine
        weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De-
        gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den
        1 . Januar 2021 verschoben .
        Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
        lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
        gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
        Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
        fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
        Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
        werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
        dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
        nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
        führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun-
        gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo-
        nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn
        nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das
        EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang
        begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für
        kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar-
        stellen .
        In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau-
        korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2016 nun
        erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben
        werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht
        werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit
        unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar
        war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch
        nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein
        Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu
        einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors .
        Damit steht das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis
        45 Prozent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag infrage .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618304
        (A) (C)
        (B) (D)
        Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
        der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
        desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
        Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
        Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
        der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
        tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
        Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus,
        wie er mit dem EEG 2016 beschlossen wird, erschwert
        dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das
        EEG 2016 droht zu einer Innovationsbremse zu werden .
        Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
        fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu
        Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird
        bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie-
        bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die
        Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi-
        schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß
        auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und
        vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit
        verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben
        hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un-
        terstrichen .
        Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
        Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
        folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
        der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden In-
        struments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer
        Wärme- und Verkehrswende gelangen .
        In einer Gesamtabwägung kann ich dem EEG 2016 in
        der vorliegenden Form leider nicht zustimmen und werde
        mich bei der Abstimmung enthalten .
        Bettina Müller (SPD): Im parlamentarischen Verfah-
        ren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wert-
        volle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der
        Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Aus-
        schreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Mög-
        lichkeit der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So
        kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und
        Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften
        10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten
        müssen. Schließlich haben nicht alle Menschen die finan-
        ziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können
        so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe
        stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Ener-
        giewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat
        zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen
        durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten
        Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis-
        sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen
        eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung
        von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer
        Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am
        höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener-
        gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha-
        be gegeben wird .
        Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten
        durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte
        für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors
        mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden .
        Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
        abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
        Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
        formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über
        eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge-
        nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste-
        hen .
        Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions-
        partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden,
        womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko-
        alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset-
        zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu
        kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte .
        Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW in-
        stallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor-
        genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen
        Zuordnungen von Ausbaumengen, liegen allerdings auch
        Hemmnisse .
        Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
        wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil-
        nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie
        hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr
        eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell-
        stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine
        weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De-
        gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den
        1 . Januar 2021 verschoben .
        Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
        lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
        gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
        Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
        fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
        Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
        werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
        dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
        nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
        führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun-
        gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo-
        nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn
        nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das
        EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang
        begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für
        kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar-
        stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot-
        verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar
        auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig
        geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen
        Einspeisevergütungssystems .
        In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau-
        korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun
        erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben
        werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht
        werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit
        unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar
        war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch
        nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein
        Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu
        einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors .
        Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18305
        (A) (C)
        (B) (D)
        zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage .
        Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung
        am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten,
        dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der
        aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien .
        Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
        der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
        desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
        Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
        Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
        der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
        tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
        Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus,
        wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert
        dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das
        EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden .
        Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten
        Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über-
        prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich
        vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in
        einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die
        Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger
        erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati-
        on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur
        die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der
        EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil-
        feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re-
        gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen
        möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak-
        teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei-
        bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt .
        Mit Hilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von
        Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger
        Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen
        Energiebedarfen gelungen .
        Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
        fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu
        Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird
        bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie-
        bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die
        Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi-
        schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß
        auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und
        vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit
        verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben
        hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un-
        terstrichen .
        Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß-
        gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems
        EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in
        Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits-
        plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No-
        vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere
        bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind.
        Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
        Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
        folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
        der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru-
        ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär-
        me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017
        erste Anknüpfungspunkte bietet .
        In einer Gesamtabwägung werde ich daher dem Ge-
        setz nicht zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem,
        dass wir keinen technologischen Fadenriss erleben und
        beim Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige
        Durchbrüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Kli-
        maschutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaup-
        fade für die erneuerbaren Energien über die Sektoren
        hinweg .
        Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Ent-
        gegen den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag werden
        wichtige Energieeffizienzanreize nicht hinreichend ver-
        folgt und umgesetzt . Auch zukünftig bieten sich Anreize
        für Energieverschwendung bei noch mehr energieinten-
        siven Unternehmen . Industrieausnahmen im EEG sind
        richtig und wichtig, sollten jedoch stärker an Energieeffi-
        zienzfortschritte geknüpft werden .
        Ich stimme dem Gesetz dennoch zu, weil wichtige As-
        pekte nun im EEG berücksichtigt werden . Dazu zählen
        unter anderem der Systemwechsel von Festvergütung
        zu Strommengenausschreibungen, der besser verzahnte
        Ausbau der Windenergie auf See mit dem Stromnetzaus-
        bau an Land oder die angepasste Härtefallregelung für
        energieintensive Unternehmen .
        Dr. Martin Rosemann (SPD): In unserer Staatsord-
        nung spielt der Deutsche Bundestag, das Parlament, eine
        zentrale Rolle im Gesetzgebungsverfahren . Die Möglich-
        keit zu haben, sich intensiv mit einem Gesetzentwurf zu
        beschäftigen, bevor ich darüber abstimme, ist für meine
        Arbeit als Abgeordneter von entscheidender Bedeutung .
        Beim vorliegenden Gesetzentwurf liegen zwischen ers-
        ter und zweiter/dritter Lesung zwei Tage . Angesichts der
        vielfältigen weiteren Aufgaben, die ein Parlamentarier in
        Sitzungswochen parallel zu erledigen hat, ist eine inten-
        sive, kritische Auseinandersetzung bei einem Gesetz mit
        mehreren hundert Seiten in zwei Tagen schlicht unmög-
        lich . Bei einem Gesetz von dieser Tragweite wird ein so
        kurzer Zeitraum dem parlamentarischen Anspruch nicht
        gerecht .
        Zudem bleiben bei mir Zweifel, ob der mit dem jet-
        zigen EEG eingeschlagene Weg geeignet ist, die Ener-
        giewende so fortzusetzen, dass die Klimaziele erreicht
        werden, die Möglichkeiten der unterschiedlichen For-
        men regenerativer Energien voll genutzt werden und eine
        vielfältige Akteurslandschaft unter maßgeblicher Beteili-
        gung von kommunalen Stadtwerken und Bürgerenergie-
        genossenschaften sichergestellt wird .
        Allerdings ist es der SPD-Bundestagsfraktion im
        parlamentarischen Verfahren gelungen, wertvolle Ver-
        änderungen zugunsten einer stärkeren Beteiligung von
        Bürgerenergiegenossenschaften und Stadtwerken durch-
        zusetzen .
        Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die
        erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben,
        orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus
        für Bürgerenergie –, womit diesen wichtigen Akteuren
        der Energiewende Chancen auf Teilhabe gegeben wird .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618306
        (A) (C)
        (B) (D)
        Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerener-
        giegesellschaften keine immissionsschutzrechtliche Ge-
        nehmigung vorlegen . Somit wird ihnen eine Hürde in der
        Projektplanung erspart .
        Im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungs-
        system auf Ausschreibungen zur Wahrung von Ak-
        teursvielfalt wird auch die Möglichkeit der Teilnahme
        von Kommunen gestärkt . Dies wird dadurch erreicht,
        dass Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Antei-
        le der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich
        haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkei-
        ten zu einer eigenen Beteiligung, können so aber über
        ihre Kommune beteiligt werden .
        Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für
        sogenannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit ent-
        stehen . Dass dadurch neben den Hausbesitzern auch die
        Mieter an den finanziellen Vorteilen der Energiewende
        beteiligt werden, ist für mich ein wichtiger Erfolg .
        Aufgrund dieser weiteren Veränderungen stimme ich
        trotz der bestehenden Bedenken der EEG-Novelle zu .
        Die EEG-Novelle ist ein schwieriger Kompromiss in ei-
        ner Großen Koalition mit einem Partner, der mehrheitlich
        andere Vorstellungen von Energiepolitik hat . Zugleich ist
        das EEG 2016 eine Fortschreibung des EEG 2014, das
        seinerseits bereits ein Kompromiss war .
        Mit der Umstellung von einer festen Einspeisevergü-
        tung auf Ausschreibungen betreten wir Neuland . Und es
        bleiben Zweifel, ob die Regelungen für kommunale Stadt-
        werke und Bürgerenergiegenossenschaften ausreichen, um
        diesen gleiche Wettbewerbschancen zu geben . Deshalb ist
        es wichtig, in den kommenden Jahren die Wirkungen der
        jetzigen Regelungen genau zu beobachten und gegebenen-
        falls nachzusteuern . Das gilt insbesondere dann, wenn sich
        zeigen sollte, dass es durch die Ausschreibungen zur Ein-
        schränkung der Akteursvielfalt und zu einer Verlagerung
        auf Großinverstoren kommen sollte .
        Sarah Ryglewski (SPD): Das EEG schafft Planungs-
        sicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien in
        Deutschland .
        Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun-
        destagsfraktion gelungen, wichtige Änderungen beim
        EEG 2017 durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstel-
        lung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibun-
        gen die Akteursvielfalt gestärkt .
        Positiv ist auch, dass Privatpersonen und kleine Unter-
        nehmen weiterhin Dach-Photovoltaikanlagen nach dem
        System der garantierten Einspeisevergütung bzw . zum
        Selbstverbrauch errichten können und Bürgerenergiege-
        sellschaften gestärkt werden . So leistet das EEG einen
        wichtigen Beitrag zur dezentralen Energieversorgung in
        Deutschland .
        Klar ist aber auch, die Energiewende ist nicht allein mit
        Kleinanlagen zu stemmen . Um eine verlässliche Energie-
        versorgung zu gewährleisten, braucht es grundlastfähige
        Kraftwerke wie die Offshore-Parks in Nord- und Ostsee .
        Hier ist Deutschland bisher Vorreiter . Sowohl, was die
        technologische Innovation, als auch die industrielle Ferti-
        gung angeht . Mit den jetzt im EEG vorgesehenen Ausbau-
        schritten für die Offshore-Windenergie bis 2030 ist diese
        Vorreiterrolle in Gefahr . Ein Ausbau von nur 500 MW in
        den Jahren 2021 und 2022 gefährdet nicht nur Arbeitsplät-
        ze in Bremen und Bremerhaven, sondern birgt auch die
        Gefahr, dass Deutschland technologisches Know-how un-
        wiederbringlich verloren geht und Unternehmen ins Aus-
        land abwandern . Ich halte es für einen Fehler und einen
        Fehlanreiz, mit dem Verweis auf den fehlenden Netzaus-
        bau die Entwicklung der Offshore-Windenergie zu dros-
        seln . Ich erwarte, dass alle Anstrengungen unternommen
        werden, die nötigen Leitungskapazitäten auszubauen, und
        es dann auch möglich ist, die Ausbauschritte für Windener-
        gie auf See anzupassen . Für eine solche Regelung werde
        ich mich im weiteren Verlauf einsetzen, damit Arbeitsplät-
        ze in Bremen, Bremerhaven und ganz Norddeutschland
        erhalten bleiben .
        In der Gesamtabwägung werde ich dem Gesetz zu-
        stimmen, weil es Planungssicherheit für die Akteure der
        Energiewende schafft .
        Anlage 6
        Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
        Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie
        gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von
        einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen
        absehen:
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2014
        Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver-
        pflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr
        des Haushaltsjahres 2014
        Drucksachen 18/1929, 18/2048 Nr. 4
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2014
        Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver-
        pflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr
        des Haushaltsjahres 2014
        Drucksachen 18/2445, 18/2530 Nr. 13
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2014
        Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver-
        pflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr
        des Haushaltsjahres 2014
        Drucksachen 18/3372, 18/3482 Nr. 1.2
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2014
        Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver-
        pflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr
        des Haushaltsjahres 2014
        Drucksachen 18/5064, 18/5162 Nr. 11
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18307
        (A) (C)
        (B) (D)
        Ausschuss für Wirtschaft und Energie
        – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und
        Technikfolgenabschätzung (18 . Ausschuss) gemäß
        § 56a der Geschäftsordnung
        Technikfolgenabschätzung (TA)
        Bilanz der Sommerzeit
        Drucksache 18/8000
        Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen
        des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse
        der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG)
        Drucksache 16/4146
        Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung
        der Kostendeckung im öffentlichen Personennah-
        verkehr
        Drucksachen 18/8180, 18/8461 Nr. 1.1
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni-
        onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer
        Beratung abgesehen hat .
        Petitionsausschuss
        Drucksache 18/8140 Nr . A .1
        EP P8_TA-PROV(2016)0062
        Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
        Drucksache 18/7286 Nr . A .6
        Ratsdokument 14306/15
        Drucksache 18/7934 Nr . A .9
        Ratsdokument 5441/16
        Drucksache 18/8140 Nr . A .11
        Ratsdokument 6819/16
        Drucksache 18/8140 Nr . A .12
        Ratsdokument 7039/16
        Drucksache 18/8668 Nr . A .17
        KOM(2016)199 endg .
        Ausschuss für Wirtschaft und Energie
        Drucksache 18/8936 Nr . A .19
        EP P8_TA-PROV(2016)0237
        Drucksache 18/8936 Nr . A .22
        Ratsdokument 9706/16
        Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
        Drucksache 18/8771 Nr . A .5
        EP P8_TA-PROV(2016)0225
        Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
        Drucksache 18/8470 Nr . A .23
        Ratsdokument 7747/16
        Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
        schätzung
        Drucksache 18/8668 Nr . A .26
        Ratsdokument 8002/16
        Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
        Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        184. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 33 Erneuerbare-Energien-Gesetz
        TOP 34, ZP 6 Waffenexport in die Golfstaaten
        ZP 7 Änderung des Bundesjagdgesetzes
        ZP 8, ZP 9 Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
        ZP 10 Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung
        TOP 37 Internationale Palmölproduktion
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6