Berichtigung
183 . Sitzung, Seite 18094 D, zweiter Absatz, erster
Satz, ist wie folgt zu lesen: „Nun beschweren sich die
Kollegen der Grünen immer noch darüber, dass wir die
berufsvorbereitenden Maßnahmen für Geduldete erst
nach 15 Monaten zugänglich machen .“
Peter Stein
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18293
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Albsteiger, Katrin CDU/CSU 08 .07 .2016
Bär, Dorothee CDU/CSU 08 .07 .2016
Barley, Dr . Katarina SPD 08 .07 .2016
Böhmer, Dr . Maria CDU/CSU 08 .07 .2016
Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 08 .07 .2016
Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 08 .07 .2016
Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 08 .07 .2016
Gunkel, Wolfgang SPD 08 .07 .2016
Hintze, Peter CDU/CSU 08 .07 .2016
Höger, Inge DIE LINKE 08 .07 .2016
Irlstorfer, Erich CDU/CSU 08 .07 .2016
Jung, Dr . Franz Josef CDU/CSU 08 .07 .2016
Jung, Xaver CDU/CSU 08 .07 .2016
Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08 .07 .2016
Kipping, Katja DIE LINKE 08 .07 .2016
Kudla, Bettina CDU/CSU 08 .07 .2016
Launert, Dr . Silke CDU/CSU 08 .07 .2016
Leidig, Sabine DIE LINKE 08 .07 .2016
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 08 .07 .2016
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08 .07 .2016
Müller (Chemnitz),
Detlef
SPD 08 .07 .2016
Obermeier, Julia CDU/CSU 08 .07 .2016
Petzold, Ulrich CDU/CSU 08 .07 .2016
Pflugradt, Jeannine SPD 08 .07 .2016
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Pilger, Detlev SPD 08 .07 .2016
Poschmann, Sabine SPD 08 .07 .2016
Poß, Joachim SPD 08 .07 .2016
Rawert, Mechthild SPD 08 .07 .2016
Rohde, Dennis SPD 08 .07 .2016
Schäfer (Bochum), Axel SPD 08 .07 .2016
Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08 .07 .2016
Schindler, Norbert CDU/CSU 08 .07 .2016
Schlecht, Michael DIE LINKE 08 .07 .2016
Steffen, Sonja SPD 08 .07 .2016
Tank, Azize DIE LINKE 08 .07 .2016
Werner, Katrin DIE LINKE 08 .07 .2016
Wicklein, Andrea SPD 08 .07 .2016
Zimmermann, Pia DIE LINKE 08 .07 .2016
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Lothar Binding (Heidel-
berg), Edelgard Bulmahn, Dr. h. c. Gernot Erler,
Dr. Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Ulli Nissen,
Dr. Simone Raatz, Gerold Reichenbach, René
Röspel, Svenja Stadler, Christoph Strässer und
Kerstin Tack (alle SPD) zu der namentlichen Ab-
stimmung über den von den Fraktionen der CDU/
CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ge-
setzes zur Einführung von Ausschreibungen für
Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren
Änderungen des Rechts der erneuerbaren Ener-
gien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016)
(Tagesordnungspunkt 33)
Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun-
destagsfraktion gelungen, wichtige Änderungen beim
EEG 2017 durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstel-
lung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibun-
gen – zur Wahrung der Akteursvielfalt – die Möglichkeit
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618294
(A) (C)
(B) (D)
der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann
eine Teilhabe an der Energiewende über Städte und Ge-
meinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften
10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten
müssen . Dies ist ein wichtiger Schritt, da nicht alle Men-
schen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Betei-
ligung haben, so jedoch über ihre Kommune beteiligt
werden können . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Verän-
derungen, die mit der Energiewende einhergehen .
Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung
für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Dar-
über hinaus war bereits im Kabinettsentwurf verankert,
dass Bürgerenergiegesellschaften keine Bundesimmissi-
onsschutz-Genehmigung vorlegen müssen . Hiermit wird
ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Ver-
gütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich
an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert
sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bür-
gerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf
Teilhabe gegeben wird .
Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen
konnte die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schrit-
te zur Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsek-
tors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – durchsetzen .
Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
formen, wie etwa Speicher, verwendet werden können .
Über eine Verordnung sollen demnächst Mieterstrom-
modelle ermöglicht werden . Wir stärken an dieser ent-
scheidenden Stelle das schwächste Glied in der Energie-
versorgungskette, nämlich die Mieterinnen und Mieter
als Endverbraucher . Durch Mieterstrommodelle schaffen
wir eine wesentliche Voraussetzung, dass die Energie-
wende nun auch die Städte erreicht . Damit werden wir ei-
nen Beitrag zur klimaneutralen Stromversorgung leisten
und gleichzeitig die Mieterinnen und Mieter entlasten .
Privatpersonen und kleine Unternehmen können
Dach-Photovoltaikanlagen weiter nach dem System der
garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstver-
brauch errichten . Für den Bereich Wind onshore konnte
gegen den Willen des Koalitionspartners das Referenzer-
tragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter
Ausbau möglich bleibt . Der Koalitionspartner konnte
sich ferner nicht damit durchsetzen, Entschädigungen bei
Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investiti-
onsunsicherheiten geführt hätte .
Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins-
tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor-
liegenden, zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen
von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse .
Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil-
nahmemöglichkeit am Ausschreibungsverfahren ge-
schaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur
noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen
der Zellstoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhal-
ten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn
der Degression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr
auf den 1 . Januar 2021 verschoben .
Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
führen kann . Preissenkende Wirkungen, die mit Aus-
schreibungen erreicht werden, können sich hierüber und
über Monopolbildungen in der Akteursstruktur nivellie-
ren . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in
gewissem Umfang begünstigt, wird sich zeigen müssen,
ob die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Ak-
teure nicht dennoch zu einer Hürde werden könnte . So
nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilotverfahrens
für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere
Akteure teil, dies jedoch in verhältnismäßig geringerem
Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeise-
vergütungssystems .
In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbaukor-
ridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 erstmals
als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden,
wird zu hinterfragen sein, ob unsere Klimaschutzziele er-
reicht werden können . Insofern ist es problematisch, dass
mit der CDU/CSU keine Regelung möglich war, bezu-
schlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfol-
gende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen .
Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
Energien angewiesen sein werden .
Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von
Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger
Jahre eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und
relativen Energiebedarfen gelungen .
Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang
zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen
würde bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden
Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh-
ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere
zwischen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Aus-
maß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel
und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen
mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Auf-
gaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von
Paris unterstrichen .
Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß-
gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems
EEG hat weltweite „Strahlkraft“ . Allein in Deutschland
entstanden im Bereich der erneuerbaren Energien weit
über 400 000 Arbeitsplätze, die allerdings bereits durch
die letzten EEG-Novellen und hier vorgenommene Ein-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18295
(A) (C)
(B) (D)
schnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie,
rückläufig sind.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Inst-
ruments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer
Wärme- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG
2016 erste Anknüpfungspunkte bietet .
In einer Gesamtabwägung werden wir daher dem Ge-
setz zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem, dass
wir keinen technologischen Fadenriss erleben und beim
Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige Durch-
brüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Klima-
schutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaupfade
für die erneuerbaren Energien über die Sektoren hinweg .
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Gabriela Heinrich und Martina
Stamm-Fibich (beide SPD) zu der namentlichen
Abstimmung über den von den Fraktionen der
CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines
Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für
Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren
Änderungen des Rechts der erneuerbaren Ener-
gien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016)
(Tagesordnungspunkt 33)
Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun-
destagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen
durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom
Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen zur
Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teil-
nahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe
an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden
erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent
ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen .
Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen
Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber
über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt
die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie-
wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat
zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen
durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten
Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis-
sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen
eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung
von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer
Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am
höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener-
gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha-
be gegeben wird .
Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten
durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte
für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors
mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden .
Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über
eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge-
nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste-
hen .
Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions-
partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden,
womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko-
alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset-
zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu
kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte .
Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins-
tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor-
genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen
Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch
Hemmnisse .
Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil-
nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie
hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr
eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell-
stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine
weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De-
gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den
1 . Januar 2021 verschoben .
Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun-
gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo-
nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn
nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das
EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang
begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für
kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar-
stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot-
verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar
auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig
geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen
Einspeisevergütungssystems .
In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau-
korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun
erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben
werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht
werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit
unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar
war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch
nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein
Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu
einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors .
Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro-
zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage .
Alle fünf hiernach im Rahmen der Öffentlichen Anhö-
rung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen ver-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618296
(A) (C)
(B) (D)
neinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele
mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien .
Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus,
wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert
dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das
EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden .
Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten
Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über-
prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich
vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in
einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die
Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger
erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati-
on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur
die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der
EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil-
feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re-
gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen
möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak-
teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei-
bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt .
Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von
Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger
Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen
Energiebedarfen gelungen .
Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu
Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird
bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie-
bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die
Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi-
schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß
auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und
vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit
verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben
hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un-
terstrichen .
Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß-
gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems
EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in
Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits-
plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No-
vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere
bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru-
ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär-
me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017
erste Anknüpfungspunkte bietet .
Unter Berücksichtigung der genannten Punkte haben
wir uns dazu entschieden, uns bei der Abstimmung zu
enthalten .
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Hilde Mattheis und Dr. Nina
Scheer (beide SPD) zu der namentlichen Abstim-
mung über den von den Fraktionen der CDU/CSU
und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
zur Einführung von Ausschreibungen für Strom
aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Än-
derungen des Rechts der erneuerbaren Energien
(Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Ta-
gesordnungspunkt 33)
Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun-
destagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen
durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom
Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen zur
Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teil-
nahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe
an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden
erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent
ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen .
Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen
Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber
über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt
die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie-
wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat
zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen
durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten
Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis-
sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen
eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung
von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer
Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am
höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener-
gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha-
be gegeben wird .
Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten
durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte
für Sektorkopplung – die Verknüpfung des Stromsektors
mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden .
Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über
eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge-
nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste-
hen .
Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions-
partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden,
womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko-
alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset-
zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu
kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte .
Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins-
tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18297
(A) (C)
(B) (D)
genommenen sowohl zeitlichen als auch räumlichen
Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch
Hemmnisse .
Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil-
nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie
hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr
eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell-
stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine
weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De-
gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den
1 . Januar 2021 verschoben .
Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
werden gemäß den Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun-
gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo-
nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn
nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das
EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang
begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für
kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar-
stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot-
verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar
auch kleinere Akteuren teil, allerdings in verhältnismäßig
geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen
Einspeisevergütungssystems .
In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau-
korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun
erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben
werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht
werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit
unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar
war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch
nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein
Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu
einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors .
Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro-
zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage .
Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung
am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten,
dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der
aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien .
Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus,
wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert
dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das
EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden .
Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten
Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über-
prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich
vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in
einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die
Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger
erreicht werden können“ . Eine dahin gehende Evaluati-
on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur
die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der
EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil-
feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re-
gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen
möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak-
teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei-
bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt .
Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von
Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger
Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen
Energiebedarfen gelungen .
Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu
Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird
bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie-
bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die
Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi-
schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß
auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und
vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit
verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben
hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un-
terstrichen .
Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß-
gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems
EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in
Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits-
plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No-
vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere
bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru-
ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär-
me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017
erste Anknüpfungspunkte bietet .
In einer Gesamtabwägung kommen wir mit Blick auf
die genannten energiewendebeschränkenden Auswirkun-
gen der EEG-Novelle trotz unserer intensiven und auch
erfolgreichen Bemühungen, in wichtigen Fragen zielfüh-
rende Veränderungen herbeigeführt zu haben – etwa die
Sektorkopplung und die Akteursvielfalt betreffend –, zu
dem Schluss, mit Nein zu stimmen .
Anlage 5
Erklärungen nach § 31 GO
zu der namentlichen Abstimmung über den von
den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge-
brachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618298
(A) (C)
(B) (D)
von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren
Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts
der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energi-
en-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33)
Marco Bülow (SPD): Die Novellierung des EEG
wird die Energiewende nicht stärken, sondern eher brem-
sen . Die EEG-Novelle wird auch nicht dazu beitragen,
dass Deutschland seine Innovationskraft oder Technolo-
gieführerschaft im Bereich erneuerbarer Energien beibe-
hält . Zudem befürchte ich eine Einschränkung der Ak-
teursvielfalt zuungunsten von kleineren Anbietern . Von
einigen Fraktionsmitgliedern konnten einzelne Verbes-
serungen durchgesetzt werden, aber insgesamt bleibt die
EEG-Reform ein Irrweg, dem ich nicht zustimmen kann .
Ausschreibungen sind der falsche Weg: Ausschrei-
bungsmodelle waren schon immer eine Option von de-
nen, die einen Erfolg der erneuerbaren Energien verhin-
dern wollten . Keinem Land, das darauf gesetzt hat, ist es
gelungen, die Erneuerbaren effizient am Markt zu eta-
blieren . Laut Aussagen von Experten in der öffentlichen
Anhörung haben 30 bis 40 Prozent der Marktteilnehmer,
die sich bei den Ausschreibungen durchsetzen konnten,
dann letztendlich gar keine Anlagen gebaut . Es gibt kei-
nerlei Mechanismus im neuen EEG, mögliche Fehlmen-
gen bei künftigen Ausschreibungsrunden auszugleichen .
Es besteht die Gefahr, dass die Dynamik beim Erneu-
erbaren-Ausbau gebrochen oder zumindest gedämpft
wird . Schon bei der letzten EEG-Novelle 2014 habe ich
mit Nein gestimmt, weil ich die Pilotausschreibungen
für Photovoltaik-Freiflächenanlagen schon damals als
Einstieg in den Ausstieg aus dem bisherigen EEG an-
gesehen habe . Der jetzt durch die Reform vollzogene
komplette Regimewechsel weg von der Preissteuerung
hin zur Mengensteuerung stellt für mich das Grundpro-
blem der aktuellen EEG-Novelle dar . Wir verfügen über
keinerlei dauerhafte positive Erfahrungen damit . Eine
bessere Planbarkeit der Energiewende bzw . des Erneu-
erbaren-Ausbaus hätte man im Übrigen auch über ande-
re Maßnahmen erreichen können (besseres Monitoring,
bessere Koordinierung und Austausch der Länder bzw .
Genehmigungsbehörden etc .) .
Es wäre dringend notwendig, Möglichkeiten für eine
Korrektur dieses – vermutlich falsch – eingeschlagenen
Weges zu schaffen, beispielsweise durch eine Befristung
des Ausschreibungssystems und einer danach möglichen
Rückkehr zum bisher bestehenden System . Da es sich
bei der Ausweitung der Ausschreibungen auf große Pho-
tovoltaik-Anlagen sowie Wind On- und Offshore ohne
jegliche Erfahrungen um ein ökonomisches Großexperi-
ment für ganz Deutschland handelt, ist auch die Frage
der Evaluation entscheidend . Daher sollte es nach den
ersten Jahren sowohl eine umfassende und unabhängige
Auswertung – die über den EEG-Erfahrungsbericht hi-
nausgeht – als auch einen neuen politischen Mehrheits-
beschluss geben müssen, Ausschreibungen weiterführen
zu wollen . Es muss von einer unabhängigen Institution
überprüft werden, ob zum Beispiel die Ausbauziele er-
reicht werden, ob es tatsächlich eine höhere Kosteneffizi-
enz als mit dem bisherigen System gibt, die Akteursviel-
falt erhalten bzw . ausgebaut wird etc .
Kritisch sehe ich auch die Situation für die Windener-
gie . Schon die 10H-Regelung war eine Windenergiever-
hinderungsmaßnahme . Wenn südliche Bundesländer den
Windausbau behindern und gleichzeitig die Ausbauzah-
len im Norden bzw . den „Netzausbauregionen“ deutlich
reduziert werden, die wichtigste erneuerbare Energie in
Deutschland also in vielen Teilen der Republik beschnit-
ten wird, dann bleibt die Frage, wie die Energiewende
gelingen soll . Hinzu kommt, dass bald – nach Ende der
20-jährigen Förderung eine größere Zahl an alten Wind-
anlagen vom Netz gehen wird . Die 10H-Regelung müsste
rückgängig gemacht werden, wir bräuchten Lösungen für
die bald wegfallenden Altanlagen, und auch die Zubau-
reduzierung im Norden müsste durch andere innovative
Lösungen ersetzt werden . Es gibt bereits genügend Ide-
en, wie man Windanlagen anders auslegen oder Strom-
überschüsse anderweitig nutzen kann .
Der Rückgang der Arbeitsplätze im Bereich der Photo-
voltaik war in den letzten Jahren enorm . Tausende haben
ihren Job verloren . Da es sich aber um eine Vielzahl von
kleinen und mittleren Unternehmen handelt, stehen diese
nicht so sehr im Fokus – anders als wenn beispielsweise
einige wenige große Unternehmen der Automobilbran-
che auch nur damit drohen, in größerem Maße Mitarbei-
ter zu entlassen . Dieser Trend darf sich nicht fortsetzen .
Wir müssen zudem auch endlich dafür sorgen, dass die
großen Unternehmen mehr für das Klima tun . Jetzt noch
mehr Unternehmen Vergünstigungen bei der EEG-Umla-
ge zu gewähren, ohne – wie ursprünglich beschlossen –
von diesen Effizienzmaßnahmen einzufordern, geht ab-
solut in die falsche Richtung .
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den einge-
schlagenen Weg schon länger nicht konsequent fortset-
zen und unser Energiesystem nicht wirklich den neuen
Anforderungen entsprechend umbauen . Wir setzen damit
auch den Klimaschutz bewusst aufs Spiel . Bei der Ener-
giewende wird vorrangig problematisiert, verzögert und
gezaudert . Mit Mut und Zuversicht sollten wir vorange-
hen, denn viele Länder schauen darauf, was in Deutsch-
land passiert . Statt zu bremsen, brauchen wir endlich eine
breitangelegte Offensive .
Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Im parlamenta-
rischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion
gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So
wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergü-
tungssystem auf Ausschreibungen zur Wahrung von
Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teilnahme auch von
Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energie-
wende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem
Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der
Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben
nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der
eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommu-
ne beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für
Veränderungen, die mit der Energiewende einhergehen .
Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung
für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits
mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell-
schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh-
migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18299
(A) (C)
(B) (D)
Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener-
giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung
teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu-
schlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit ein
weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird .
Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten
durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte
für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors
mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden .
Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über
eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge-
nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste-
hen .
Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions-
partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden,
womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko-
alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset-
zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu
kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte .
Für Offshore konnte das Ziel von 15 GW installierter
Leistung beibehalten werden . In den nun vorgenomme-
nen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen
von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse .
Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
wurde mit dem Parlamentarischen Verfahren eine Teil-
nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie
hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr
eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell-
stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine
weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De-
gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den
1 . Januar 2021 verschoben .
Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun-
gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo-
nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn
nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das
EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang
begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für
kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar-
stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot-
verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar
auch kleinere Akteuren teil, allerdings in verhältnismäßig
geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen
Einspeisevergütungssystems .
In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau-
korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun
erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben
werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht
werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit
unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar
war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch
nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein
Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu
einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors .
Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro-
zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht in Frage .
Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung
am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten,
dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der
aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien .
Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus,
wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert
dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das
EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden .
Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten
Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über-
prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich
vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in
einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die
Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger
erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati-
on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur
die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der
EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil-
feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re-
gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen
möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak-
teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei-
bungen zunächst zu überprüfen, blieben leider ungenutzt .
Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von
Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger
Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen
Energiebedarfen gelungen .
Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang
zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen
wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden
Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh-
ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere
zwischen Arm und Reich weiter öffnen . Flucht vor dem
Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare
Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns
liegenden Aufgaben wurden zuletzt eindringlich auf der
Klimakonferenz von Paris unterstrichen .
Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß-
gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems
EEG hat weltweite Ausstrahlung entwickelt . Allein in
Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits-
plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No-
vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618300
(A) (C)
(B) (D)
bei Photovoltaik und Bioenergie, nicht alle erhalten ge-
blieben sind .
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru-
ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär-
me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017
erste Anknüpfungspunkte bietet .
In einer Gesamtabwägung bin ich zu dem Schluss ge-
kommen, mich bei der Abstimmung des Gesetzentwurfes
in der dritten Lesung zu enthalten .
Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Im parlamentarischen
Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen,
wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im
Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem
auf Ausschreibungen – zur Wahrung von Akteursviel-
falt – die Möglichkeit der Teilnahme auch von Kom-
munen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende
auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bür-
gerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der
Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben
nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der
eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune
beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Ver-
änderungen, die mit der Energiewende einhergehen .
Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung
für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits
mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell-
schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh-
migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der
Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener-
giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung
teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu-
schlagten Gebot (Bonus für Bürgerenergie), womit ein
weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird .
Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten
durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte
für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors
mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden .
Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über
eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge-
nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste-
hen .
Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions-
partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden,
womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko-
alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset-
zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu
kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte .
Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins-
tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor-
genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen
Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch
Hemmnisse .
Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil-
nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie
hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr
eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell-
stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine
weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De-
gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den
1 . Januar 2021 verschoben .
Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun-
gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo-
nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn
nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das
EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang
begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für
kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar-
stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot-
verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar
auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig
geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen
Einspeisevergütungssystems .
In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau-
korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun
erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben
werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht
werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit
unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar
war, bezuschlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch
nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein
Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu
einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors .
Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro-
zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage .
Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung
am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten,
dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der
aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien .
Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus,
wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert
dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das
EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden .
Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten
Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über-
prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich
vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18301
(A) (C)
(B) (D)
einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die
Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger
erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati-
on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur
die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der
EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil-
feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re-
gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen
möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak-
teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei-
bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt .
Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von
Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger
Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen
Energiebedarfen gelungen .
Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu
Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird
bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie-
bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die
Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi-
schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß
auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und
vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit
verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben
hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un-
terstrichen .
Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß-
gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems
EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in
Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits-
plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No-
vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere
bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru-
ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär-
me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017
erste Anknüpfungspunkte bietet .
In der Gesamtabwägung der Vor- und Nachteile werde
ich mich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf
enthalten .
Ulrich Kelber (SPD): Meine Zielsetzung bleibt: Wir
brauchen eine möglichst schnelle vollständige Umstel-
lung unserer Energieerzeugung auf erneuerbare Energi-
en . Dies ist möglich, weil die Preise für die erneuerbare
Erzeugung weiter sinken, und es ist notwendig, wenn wir
unsere Zusagen zum weltweiten Klimaschutz und zum
Ausstieg aus den fossilen Energien einhalten wollen . Ich
werde mich dabei weiter für eine Beschleunigung dieser
Umstellung gegenüber den Ausbaupfaden des EEG 2016
bzw . des Koalitionsvertrags, aber auch gegenüber allen
anderen früheren Zielen, einsetzen .
Mit dem EEG 2016 wird das bisherige Einspeisever-
gütungssystem auf mengengesteuerte Ausschreibungen
umgestellt . Dies darf kein Selbstzweck sein, sondern
muss regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft wer-
den – Wirksamkeit dahingehend, dass der Ausbau der
erneuerbaren Energien kontinuierlich weitergeht und die
Akteursvielfalt in diesem Bereich erhalten wird .
In den Verhandlungen der letzten Wochen, in die ich
mich mit mehreren Vorschlägen eingebracht habe, wur-
den einige deutliche Verbesserungen gegenüber den ers-
ten Entwürfen erreicht, sodass ich dem Gesetzentwurf in
Anerkennung dieser Verbesserungen in seiner jetzigen
Form trotz Bedenken gegen einzelne Regelungen zu-
stimme .
Diese wichtigen Verbesserungen sind insbesondere:
Bürgerenergiegesellschaften erhalten eine faire Chan-
ce, bei den Ausschreibungen zum Zuge zu kommen, weil
sie keine teuren Vorplanungen erstellen müssen . Zusätz-
lich zu dieser Regelung orientiert sich die Vergütung von
Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer
Ausschreibung teilgenommen haben, an dem höchsten
berücksichtigten Gebot – Bonus für Bürgerenergie – .
Das Modell sichert auch den kleineren Akteuren eine
Vergütung zu marktüblichen Preisen . Privatpersonen und
kleine Unternehmen können zum Beispiel Dach-Photo-
voltaikanlagen ohnehin weiter nach dem System der ga-
rantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstverbrauch
errichten . Damit wird die Akteursvielfalt gesichert .
Mieterstrom-Modelle und kleinteilige Quartierslösun-
gen zum Beispiel über Kraft-Wärme-Kopplung sollen
verstärkt gefördert werden . Über eine Verordnungser-
mächtigung ermöglichen wir, dass zukünftig – wie schon
lange von mir gefordert – auch Mieter vom Ausbau der
erneuerbaren Energien profitieren können, indem ihr
Vermieter ihnen den Strom vom Dach preisgünstig und
ohne EEG-Umlage zur Verfügung stellt .
In Gebieten, in denen sogenannte Netzengpässe be-
stehen, soll Strom aus erneuerbaren Energien im Zusam-
menspiel mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen für die
Wärmeerzeugung genutzt werden . Sollten die Wärmeer-
zeugungskapazitäten nicht ausreichen, kann die verblie-
bene Strommenge auch über andere Technologien einge-
setzt werden . Dies ist ein dringend notweniger Einstieg
in die sogenannte Sektorkopplung, also in die Verknüp-
fung der Bereiche Strom, Wärme und Verkehr .
Ungelöst, und damit in der Wiedervorlage, bleibt die
Tatsache, dass das seit 2009 bestehende Strommarkt-
modell den erneuerbaren Strom auf den Spotmarkt ver-
drängt . Versorger können sich unbegrenzt im Voraus mit
fossilem Strom eindecken und prüfen dann nur, ob der
erneuerbare Strom bei Lieferung noch preisgünstiger
ist als die reinen Brennstoffkosten . Dadurch verfällt der
Wert erneuerbarer Energien immer mehr . 2015 wurde
gegenüber 2009 doppelt so viel Vergütung an die Be-
treiber erneuerbarer Energieanlagen ausgeschüttet, dafür
musste aufgrund dieses Marktmodells aber sechsmal so
viel EEG-Umlage eingesammelt werden . Ich will einen
Strommarkt, in dem die erneuerbaren Energien im Mit-
telpunkt stehen und die immer weiter zurückgehende fos-
sile Stromerzeugung nur noch ergänzt . Dafür werde ich
weiter arbeiten .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618302
(A) (C)
(B) (D)
Daniela Kolbe (SPD): Ich stimme dem Gesetzent-
wurf mit großen Bauchschmerzen zu . Vor allem aufgrund
der vielen Verbesserungen, die im parlamentarischen
Verfahren erreicht worden sind . Für mich als Nichtfach-
politikerin ist es durch den extrem engen Zeitplan kaum
möglich, die vielen wichtigen Details in der notwendi-
gen Tiefe zu würdigen . Bei mir bleibt der Eindruck, dass
wir insbesondere durch die rigiden Ausbaukorridore die
Energiewende zu stark ausbremsen . Zu den Verbesserun-
gen im Einzelnen:
Im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungs-
system auf Ausschreibungen wird – zur Wahrung der Ak-
teursvielfalt – die Möglichkeit der Teilnahme auch von
Kommunen gestärkt . So kann eine Teilhabe an der Ener-
giewende über Städte und Gemeinden erfolgen, indem
Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der
Kommune vor Ort anbieten müssen . Dies ist ein wichti-
ger Schritt, da nicht alle Menschen die finanziellen Mög-
lichkeiten der eigenen Beteiligung haben, so jedoch über
ihre Kommune beteiligt werden können . Teilhabe stärkt
die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie-
wende einhergehen .
Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung
für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Da-
rüber hinaus war bereits im Kabinettsentwurf verankert,
dass Bürgerenergiegesellschaften keine Bundesimmissi-
onsschutz-Genehmigung vorlegen müssen . Hiermit wird
ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Ver-
gütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich
an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert
sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bür-
gerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf
Teilhabe gegeben wird .
Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen
konnte die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schrit-
te zur Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsek-
tors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – durchsetzen .
Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
formen, wie etwa Speicher, verwendet werden können .
Über eine Verordnung sollen demnächst Mieterstrom-
modelle ermöglicht werden . Wir stärken an dieser ent-
scheidenden Stelle das schwächste Glied in der Energie-
versorgungskette, nämlich die Mieterinnen und Mieter
als Endverbraucherinnen und Endverbraucher . Durch
Mieterstrommodelle schaffen wir eine wesentliche Vo-
raussetzung, dass die Energiewende nun auch die Städte
erreicht . Damit werden wir einen Beitrag zur klimaneut-
ralen Stromversorgung leisten und gleichzeitig die Mie-
terinnen und Mieter entlasten .
Privatpersonen und kleine Unternehmen können
Dach-Photovoltaikanlagen weiter nach dem System der
garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstver-
brauch errichten . Für den Bereich Wind onshore konnte
gegen den Willen des Koalitionspartners das Referenzer-
tragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter
Ausbau möglich bleibt . Der Koalitionspartner konnte
sich ferner nicht damit durchsetzen, Entschädigungen bei
Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investiti-
onsunsicherheiten geführt hätte .
Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins-
tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor-
liegenden, zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen
von Ausbaumengen, liegen allerdings auch Hemmnisse .
Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil-
nahmemöglichkeit am Ausschreibungsverfahren ge-
schaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur
noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen
der Zellstoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhal-
ten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn
der Degression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr
auf den 1 . Januar 2021 verschoben .
Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
führen kann . Preissenkende Wirkungen, die mit Aus-
schreibungen erreicht werden, können sich hierüber und
über Monopolbildungen in der Akteursstruktur nivellie-
ren . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in
gewissem Umfang begünstigt, wird sich zeigen müssen,
ob die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Ak-
teure nicht dennoch zu einer Hürde werden könnte . So
nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilotverfahrens
für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere
Akteure teil, dies jedoch in verhältnismäßig geringerem
Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeise-
vergütungssystems .
In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbaukor-
ridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 erstmals
als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden,
wird zu hinterfragen sein, ob unsere Klimaschutzziele er-
reicht werden können . Insofern ist es problematisch, dass
mit der CDU/CSU keine Regelung möglich war, bezu-
schlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfol-
gende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen .
Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
Energien angewiesen sein werden .
Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von
Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger
Jahre eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und
relativen Energiebedarfen gelungen .
Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang
zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18303
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würde bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden
Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh-
ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere
zwischen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Aus-
maß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel
und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen
mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Auf-
gaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von
Paris unterstrichen .
Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß-
gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems
EEG hat weltweite “Strahlkraft“ . Allein in Deutschland
entstanden im Bereich der erneuerbaren Energien weit
über 400 000 Arbeitsplätze, die allerdings bereits durch
die letzten EEG-Novellen und hier vorgenommene Ein-
schnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie,
rückläufig sind.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru-
ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär-
me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2016
erste Anknüpfungspunkte bietet .
Insgesamt ist es der SPD-Bundestagsfraktion ge-
lungen im Parlamentarischen Verfahren, wichtige Än-
derungen beim EEG 2017 durchzusetzen . In einer Ge-
samtabwägung werde ich daher dem Gesetz zustimmen .
Entscheidend dafür ist vor allem, dass wir keinen tech-
nologischen Fadenriss erleben und beim Mieterstrom
und der Sektorkopplung wichtige Durchbrüche erzielt
haben . Wir brauchen wirksame Klimaschutzmaßnahmen
und daraus abgeleitete Ausbaupfade für die erneuerbaren
Energien über die Sektoren hinweg .
Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD): Im parlamen-
tarischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion
gelungen, wichtige Veränderungen bei der Novellierung
des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes durchzusetzen .
So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergü-
tungssystem auf Ausschreibungen – zur Wahrung von
Akteursvielfalt – die Möglichkeit der Teilnahme von
Kommunen gestärkt . Die Teilhabe an der Energiewende
kann auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem
Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der
Kommune vor Ort anbieten müssen . So haben alle Men-
schen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Betei-
ligung über ihre Kommune . Teilhabe ist ein besonders
wichtiges Kriterium zur Akzeptanz für Veränderungen,
die mit der Energiewende einhergehen .
Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung
für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits
mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell-
schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh-
migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der
Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener-
giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung
teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu-
schlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit ein
weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird .
Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten
durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte
für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors
mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden .
Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über
eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge-
nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste-
hen .
Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions-
partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden,
womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko-
alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset-
zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu
kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte .
Für Offshore konnte das Ziel von 15 GW installierter
Leistung beibehalten werden . In den nun vorgenomme-
nen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen
von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse .
Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil-
nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie
hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr
eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell-
stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine
weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De-
gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den
1 . Januar 2021 verschoben .
Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun-
gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo-
nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn
nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das
EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang
begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für
kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar-
stellen .
In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau-
korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2016 nun
erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben
werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht
werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit
unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar
war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch
nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein
Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu
einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors .
Damit steht das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis
45 Prozent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag infrage .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618304
(A) (C)
(B) (D)
Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus,
wie er mit dem EEG 2016 beschlossen wird, erschwert
dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das
EEG 2016 droht zu einer Innovationsbremse zu werden .
Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu
Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird
bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie-
bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die
Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi-
schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß
auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und
vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit
verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben
hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un-
terstrichen .
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden In-
struments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer
Wärme- und Verkehrswende gelangen .
In einer Gesamtabwägung kann ich dem EEG 2016 in
der vorliegenden Form leider nicht zustimmen und werde
mich bei der Abstimmung enthalten .
Bettina Müller (SPD): Im parlamentarischen Verfah-
ren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wert-
volle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der
Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Aus-
schreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Mög-
lichkeit der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So
kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und
Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften
10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten
müssen. Schließlich haben nicht alle Menschen die finan-
ziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können
so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe
stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Ener-
giewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat
zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen
durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten
Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis-
sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen
eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung
von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer
Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am
höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener-
gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha-
be gegeben wird .
Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten
durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte
für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors
mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden .
Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls
abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare
Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs-
formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über
eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge-
nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste-
hen .
Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions-
partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden,
womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko-
alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset-
zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu
kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte .
Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW in-
stallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor-
genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen
Zuordnungen von Ausbaumengen, liegen allerdings auch
Hemmnisse .
Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW
wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil-
nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie
hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr
eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell-
stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine
weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De-
gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den
1 . Januar 2021 verschoben .
Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel-
lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men-
gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit
Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver-
fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und
Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem
werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo-
dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich
nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau
führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun-
gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo-
nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn
nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das
EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang
begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für
kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar-
stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot-
verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar
auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig
geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen
Einspeisevergütungssystems .
In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau-
korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun
erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben
werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht
werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit
unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar
war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch
nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein
Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu
einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors .
Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18305
(A) (C)
(B) (D)
zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage .
Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung
am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten,
dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der
aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien .
Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung
der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun-
desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur
Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die
Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung
der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu-
tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare
Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus,
wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert
dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das
EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden .
Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten
Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über-
prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich
vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in
einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die
Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger
erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati-
on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur
die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der
EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil-
feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re-
gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen
möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak-
teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei-
bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt .
Mit Hilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von
Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger
Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen
Energiebedarfen gelungen .
Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver-
fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu
Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird
bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie-
bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die
Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi-
schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß
auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und
vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit
verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben
hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un-
terstrichen .
Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß-
gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems
EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in
Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits-
plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No-
vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere
bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere
Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den
folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung
der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru-
ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär-
me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017
erste Anknüpfungspunkte bietet .
In einer Gesamtabwägung werde ich daher dem Ge-
setz nicht zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem,
dass wir keinen technologischen Fadenriss erleben und
beim Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige
Durchbrüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Kli-
maschutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaup-
fade für die erneuerbaren Energien über die Sektoren
hinweg .
Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Ent-
gegen den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag werden
wichtige Energieeffizienzanreize nicht hinreichend ver-
folgt und umgesetzt . Auch zukünftig bieten sich Anreize
für Energieverschwendung bei noch mehr energieinten-
siven Unternehmen . Industrieausnahmen im EEG sind
richtig und wichtig, sollten jedoch stärker an Energieeffi-
zienzfortschritte geknüpft werden .
Ich stimme dem Gesetz dennoch zu, weil wichtige As-
pekte nun im EEG berücksichtigt werden . Dazu zählen
unter anderem der Systemwechsel von Festvergütung
zu Strommengenausschreibungen, der besser verzahnte
Ausbau der Windenergie auf See mit dem Stromnetzaus-
bau an Land oder die angepasste Härtefallregelung für
energieintensive Unternehmen .
Dr. Martin Rosemann (SPD): In unserer Staatsord-
nung spielt der Deutsche Bundestag, das Parlament, eine
zentrale Rolle im Gesetzgebungsverfahren . Die Möglich-
keit zu haben, sich intensiv mit einem Gesetzentwurf zu
beschäftigen, bevor ich darüber abstimme, ist für meine
Arbeit als Abgeordneter von entscheidender Bedeutung .
Beim vorliegenden Gesetzentwurf liegen zwischen ers-
ter und zweiter/dritter Lesung zwei Tage . Angesichts der
vielfältigen weiteren Aufgaben, die ein Parlamentarier in
Sitzungswochen parallel zu erledigen hat, ist eine inten-
sive, kritische Auseinandersetzung bei einem Gesetz mit
mehreren hundert Seiten in zwei Tagen schlicht unmög-
lich . Bei einem Gesetz von dieser Tragweite wird ein so
kurzer Zeitraum dem parlamentarischen Anspruch nicht
gerecht .
Zudem bleiben bei mir Zweifel, ob der mit dem jet-
zigen EEG eingeschlagene Weg geeignet ist, die Ener-
giewende so fortzusetzen, dass die Klimaziele erreicht
werden, die Möglichkeiten der unterschiedlichen For-
men regenerativer Energien voll genutzt werden und eine
vielfältige Akteurslandschaft unter maßgeblicher Beteili-
gung von kommunalen Stadtwerken und Bürgerenergie-
genossenschaften sichergestellt wird .
Allerdings ist es der SPD-Bundestagsfraktion im
parlamentarischen Verfahren gelungen, wertvolle Ver-
änderungen zugunsten einer stärkeren Beteiligung von
Bürgerenergiegenossenschaften und Stadtwerken durch-
zusetzen .
Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die
erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben,
orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus
für Bürgerenergie –, womit diesen wichtigen Akteuren
der Energiewende Chancen auf Teilhabe gegeben wird .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618306
(A) (C)
(B) (D)
Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerener-
giegesellschaften keine immissionsschutzrechtliche Ge-
nehmigung vorlegen . Somit wird ihnen eine Hürde in der
Projektplanung erspart .
Im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungs-
system auf Ausschreibungen zur Wahrung von Ak-
teursvielfalt wird auch die Möglichkeit der Teilnahme
von Kommunen gestärkt . Dies wird dadurch erreicht,
dass Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Antei-
le der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich
haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkei-
ten zu einer eigenen Beteiligung, können so aber über
ihre Kommune beteiligt werden .
Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für
sogenannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit ent-
stehen . Dass dadurch neben den Hausbesitzern auch die
Mieter an den finanziellen Vorteilen der Energiewende
beteiligt werden, ist für mich ein wichtiger Erfolg .
Aufgrund dieser weiteren Veränderungen stimme ich
trotz der bestehenden Bedenken der EEG-Novelle zu .
Die EEG-Novelle ist ein schwieriger Kompromiss in ei-
ner Großen Koalition mit einem Partner, der mehrheitlich
andere Vorstellungen von Energiepolitik hat . Zugleich ist
das EEG 2016 eine Fortschreibung des EEG 2014, das
seinerseits bereits ein Kompromiss war .
Mit der Umstellung von einer festen Einspeisevergü-
tung auf Ausschreibungen betreten wir Neuland . Und es
bleiben Zweifel, ob die Regelungen für kommunale Stadt-
werke und Bürgerenergiegenossenschaften ausreichen, um
diesen gleiche Wettbewerbschancen zu geben . Deshalb ist
es wichtig, in den kommenden Jahren die Wirkungen der
jetzigen Regelungen genau zu beobachten und gegebenen-
falls nachzusteuern . Das gilt insbesondere dann, wenn sich
zeigen sollte, dass es durch die Ausschreibungen zur Ein-
schränkung der Akteursvielfalt und zu einer Verlagerung
auf Großinverstoren kommen sollte .
Sarah Ryglewski (SPD): Das EEG schafft Planungs-
sicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien in
Deutschland .
Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun-
destagsfraktion gelungen, wichtige Änderungen beim
EEG 2017 durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstel-
lung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibun-
gen die Akteursvielfalt gestärkt .
Positiv ist auch, dass Privatpersonen und kleine Unter-
nehmen weiterhin Dach-Photovoltaikanlagen nach dem
System der garantierten Einspeisevergütung bzw . zum
Selbstverbrauch errichten können und Bürgerenergiege-
sellschaften gestärkt werden . So leistet das EEG einen
wichtigen Beitrag zur dezentralen Energieversorgung in
Deutschland .
Klar ist aber auch, die Energiewende ist nicht allein mit
Kleinanlagen zu stemmen . Um eine verlässliche Energie-
versorgung zu gewährleisten, braucht es grundlastfähige
Kraftwerke wie die Offshore-Parks in Nord- und Ostsee .
Hier ist Deutschland bisher Vorreiter . Sowohl, was die
technologische Innovation, als auch die industrielle Ferti-
gung angeht . Mit den jetzt im EEG vorgesehenen Ausbau-
schritten für die Offshore-Windenergie bis 2030 ist diese
Vorreiterrolle in Gefahr . Ein Ausbau von nur 500 MW in
den Jahren 2021 und 2022 gefährdet nicht nur Arbeitsplät-
ze in Bremen und Bremerhaven, sondern birgt auch die
Gefahr, dass Deutschland technologisches Know-how un-
wiederbringlich verloren geht und Unternehmen ins Aus-
land abwandern . Ich halte es für einen Fehler und einen
Fehlanreiz, mit dem Verweis auf den fehlenden Netzaus-
bau die Entwicklung der Offshore-Windenergie zu dros-
seln . Ich erwarte, dass alle Anstrengungen unternommen
werden, die nötigen Leitungskapazitäten auszubauen, und
es dann auch möglich ist, die Ausbauschritte für Windener-
gie auf See anzupassen . Für eine solche Regelung werde
ich mich im weiteren Verlauf einsetzen, damit Arbeitsplät-
ze in Bremen, Bremerhaven und ganz Norddeutschland
erhalten bleiben .
In der Gesamtabwägung werde ich dem Gesetz zu-
stimmen, weil es Planungssicherheit für die Akteure der
Energiewende schafft .
Anlage 6
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie
gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von
einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen
absehen:
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2014
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver-
pflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr
des Haushaltsjahres 2014
Drucksachen 18/1929, 18/2048 Nr. 4
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2014
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver-
pflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr
des Haushaltsjahres 2014
Drucksachen 18/2445, 18/2530 Nr. 13
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2014
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver-
pflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr
des Haushaltsjahres 2014
Drucksachen 18/3372, 18/3482 Nr. 1.2
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2014
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver-
pflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr
des Haushaltsjahres 2014
Drucksachen 18/5064, 18/5162 Nr. 11
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18307
(A) (C)
(B) (D)
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
– Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung (18 . Ausschuss) gemäß
§ 56a der Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung (TA)
Bilanz der Sommerzeit
Drucksache 18/8000
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen
des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse
der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG)
Drucksache 16/4146
Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung
der Kostendeckung im öffentlichen Personennah-
verkehr
Drucksachen 18/8180, 18/8461 Nr. 1.1
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni-
onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer
Beratung abgesehen hat .
Petitionsausschuss
Drucksache 18/8140 Nr . A .1
EP P8_TA-PROV(2016)0062
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Drucksache 18/7286 Nr . A .6
Ratsdokument 14306/15
Drucksache 18/7934 Nr . A .9
Ratsdokument 5441/16
Drucksache 18/8140 Nr . A .11
Ratsdokument 6819/16
Drucksache 18/8140 Nr . A .12
Ratsdokument 7039/16
Drucksache 18/8668 Nr . A .17
KOM(2016)199 endg .
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Drucksache 18/8936 Nr . A .19
EP P8_TA-PROV(2016)0237
Drucksache 18/8936 Nr . A .22
Ratsdokument 9706/16
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
Drucksache 18/8771 Nr . A .5
EP P8_TA-PROV(2016)0225
Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
Drucksache 18/8470 Nr . A .23
Ratsdokument 7747/16
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung
Drucksache 18/8668 Nr . A .26
Ratsdokument 8002/16
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
184. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 33 Erneuerbare-Energien-Gesetz
TOP 34, ZP 6 Waffenexport in die Golfstaaten
ZP 7 Änderung des Bundesjagdgesetzes
ZP 8, ZP 9 Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
ZP 10 Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung
TOP 37 Internationale Palmölproduktion
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6