Plenarprotokoll 18/182
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
182. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2016
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Einführung von Ausschreibungen für Strom
aus erneuerbaren Energien und zu weiteren
Änderungen des Rechts der erneuerbaren
Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz –
EEG 2016)
Drucksachen 18/8832, 18/8972 . . . . . . . . . . . 17903 B
Tagesordnungspunkt 2:
Befragung der Bundesregierung: Gesetzent-
wurf zum Übereinkommen von Paris vom
12. Dezember 2015; weitere Fragen
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17903 D
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17904 D
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17904 D
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 17905 A
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17905 A
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17905 B
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17905 C
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17905 D
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17906 A
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17906 A
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17906 B
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17906 B
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17906 C
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17906 D
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17907 A
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17907 B
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17907 B
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 17907 D
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17907 D
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17907 D
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17908 A
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17908 B
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17908 C
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17908 D
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17909 A
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17909 A
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016II
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17909 B
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17909 C
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17909 C
Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17909 D
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17910 A
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17910 A
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17910 B
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17910 B
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17910 C
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17910 C
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17910 D
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17910 D
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17911 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17911 A
Dr . Günter Krings,
Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . 17911 B
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17911 C
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17911 D
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17911 D
Uwe Beckmeyer,
Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17912 B
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17912 B
Uwe Beckmeyer,
Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17912 D
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17913 A
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17913 A
Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17913 B
Dr . Barbara Hendricks,
Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17913 C
Dr . Günter Krings,
Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . 17913 C
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17913 D
Uwe Beckmeyer,
Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17914 A
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde
Drucksachen 18/8998, 18/9024 . . . . . . . . . . . 17914 A
Dringliche Frage 2
Niema Movassat (DIE LINKE)
Haltung der Bundesregierung zur Erweite-
rung des Einsatzspektrums von Mitteln des
EU-Instruments für Stabilität und Frieden
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17914 C
Zusatzfragen
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17915 A
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 17916 A
Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17916 C
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17917 B
Mündliche Frage 5
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aufklärung des mutmaßlichen Zurück-
drängens von Flüchtlingen durch die grie-
chische Küstenwache bzw. Frontex zur Ver-
hinderung der Asylantragstellung
Antwort
Dr . Günter Krings,
Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . 17918 A
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17918 B
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17918 D
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17919 A
Mündliche Frage 11
Katrin Werner (DIE LINKE)
Kosten der Umsetzung des in der UN-Be-
hindertenrechtskonvention festgeschrie-
benen Menschenrechts auf freie Wahl von
Wohnort und Wohnform
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 III
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17919 C
Zusatzfragen
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17919 D
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17920 C
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17920 C
Mündliche Frage 12
Katrin Werner (DIE LINKE)
Regelung der Leistungsberechtigung ge-
mäß der Internationalen Klassifikation der
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Ge-
sundheit
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17921 B
Zusatzfragen
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17921 C
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17922 A
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17922 B
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17922 C
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17923 A
Mündliche Frage 13
Jutta Krellmann (DIE LINKE)
Ziel des Bürgergesprächs zum Bundesteil-
habegesetz im Juni 2016
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17923 C
Zusatzfragen
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17923 D
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17924 A
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17924 B
Mündliche Frage 14
Jutta Krellmann (DIE LINKE)
Beteiligung von Sozialämtern an der Studie
zur Ermittlung der Verwaltungskosten im
Rahmen der Eingliederungshilfe für Behin-
derte
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17925 A
Zusatzfragen
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17925 A
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17925 C
Mündliche Frage 16
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gemeinsame Inanspruchnahme von Leis-
tungen der Eingliederungshilfe
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17926 A
Zusatzfragen
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17926 B
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17926 D
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17927 A
Mündliche Frage 17
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Regelung zur Ausschreibung von Leistun-
gen im Entwurf zum Bundesteilhabegesetz
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17927 C
Zusatzfragen
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17927 D
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17928 C
Mündliche Frage 18
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Begründung der Schwere bzw. Erheblich-
keit einer Behinderung durch die Anzahl
der durch Teilhabebeschränkungen betrof-
fenen Lebensbereiche im geplanten Bun-
desteilhabegesetz
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17929 A
Zusatzfragen
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17929 A
Mündliche Frage 19
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016IV
Beschränkung der Leistungen der medizi-
nischen Rehabilitation auf Rehabilitations-
leistungen der gesetzlichen Krankenversi-
cherung
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17929 D
Mündliche Frage 20
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Finanzielle Regelung für Menschen mit
Behinderung bei einem Wechsel von einer
Werkstattbeschäftigung in den ersten Ar-
beitsmarkt
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17930 A
Dr . Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 17932 A
Zusatzfragen
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17930 B
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17931 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17931 D
Mündliche Frage 21
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Praktische Unterschiede zwischen Hilfen
zur Kommunikation und Assistenzleistun-
gen zur Verständigung
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17932 A
Zusatzfragen
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17932 B
Mündliche Frage 37
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Errichtung des Interims-Regierungstermi-
nals am Flughafen Berlin Brandenburg
Antwort
Enak Ferlemann,
Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17933 B
Zusatzfragen
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17933 B
Mündliche Frage 38
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Jährlicher Zinsaufwand der Flughafenge-
sellschaft Berlin Brandenburg
Antwort
Enak Ferlemann,
Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17933 D
Zusatzfragen
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17934 A
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
DIE LINKE: Keine CETA-Ratifizierung
ohne Beteiligung von Bundestag und Bun-
desrat
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 17934 B
Dr . Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17935 B
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17936 C
Uwe Beckmeyer,
Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17938 A
Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 17939 C
Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17940 C
Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17942 A
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17942 D
Andreas G . Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 17944 A
Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17945 B
Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17946 B
Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17947 B
Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 17948 C
Tagesordnungspunkt 36:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Neuregelung des Mutterschutzrechts
Drucksache 18/8963 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17949 D
Manuela Schwesig,
Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . 17950 A
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17950 C
Bettina Hornhues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17951 C
Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17952 C
Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17953 B
Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17954 C
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 V
Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17956 A
Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17956 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17957 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 17959 A
Anlage 2
Dringliche Frage 1
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Äußerungen des Bundesministers des In-
nern zu gemeinsamen Dateien deutscher
Nachrichtendienste mit der Türkei
Antwort
Dr . Günter Krings,
Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . 17959 B
Anlage 3
Mündliche Frage 1
Erika Steinbach (CDU/CSU)
Politisch motivierte Brandanschläge auf
zivile bzw. behördliche Kraftfahrzeuge im
Jahr 2016
Antwort
Dr . Günter Krings,
Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . 17959 C
Anlage 4
Mündliche Frage 2
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Auseinandersetzungen zur zukünftigen
Förderung und Entwicklung des Leistungs-
sports
Antwort
Dr . Günter Krings,
Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . 17960 A
Anlage 5
Mündliche Frage 3
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Vereinbarkeit der geplanten Wohnsitzaufla-
gen für anerkannte Flüchtlinge mit höher-
rangigem Recht
Antwort
Dr . Günter Krings,
Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . 17960 B
Anlage 6
Mündliche Frage 4
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Anzahl der im EASY-System registrierten
Asylsuchenden im Juni 2016
Antwort
Dr . Günter Krings,
Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . 17960 D
Anlage 7
Mündliche Frage 6
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Beeinträchtigung der die Krim bzw. den
Donbass betreffenden deutschen, ukraini-
schen bzw. russischen Rechtshilfeersuchen
Antwort
Christian Lange,
Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . 17961 A
Anlage 8
Mündliche Frage 7
Klaus Ernst (DIE LINKE)
Hinterziehung von Sozialversicherungsbei-
trägen infolge illegaler Arbeitnehmerüber-
lassung seit 2008
Antwort
Dr . Michael Meister,
Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . 17961 C
Anlage 9
Mündliche Frage 8
Klaus Ernst (DIE LINKE)
Höhe der Nachforderungen im Zusammen-
hang mit der Hinterziehung von Sozialver-
sicherungsbeiträgen infolge illegaler Ar-
beitnehmerüberlassung seit 2008
Antwort
Dr . Michael Meister,
Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . 17961 D
Anlage 10
Mündliche Frage 9
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Wegeunfälle in den Jahren 2005 bis 2015
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17962 B
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016VI
Anlage 11
Mündliche Frage 10
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Wegeunfälle in den Jahren 2005 bis 2015 je
1 000 Versicherungsverhältnisse
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17962 D
Anlage 12
Mündliche Frage 15
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Künftige Berechnung der zu leistenden Ei-
genanteile von Beziehern der Hilfe zur Pfle-
ge und der Eingliederungshilfe
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17963 B
Anlage 13
Mündliche Frage 22
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Belastung von Honig mit Glyphosat-Rück-
ständen
Antwort
Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 17963 C
Anlage 14
Mündliche Frage 23
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ergebnisse der Sitzung des Regelungsaus-
schusses der EU-Kommission zu möglichen
Anwendungsbeschränkungen von Glypho-
sat
Antwort
Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 17964 A
Anlage 15
Mündliche Frage 24
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Dauer von Wehrdienstbeschädigungsver-
fahren wegen Radarstrahlenerkrankungen
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe,
Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . 17964 A
Anlage 16
Mündliche Frage 25
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorlage des Berichts über die Situation un-
begleiteter minderjähriger Geflüchteter
Antwort
Elke Ferner,
Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . 17964 C
Anlage 17
Mündliche Frage 26
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zuständigkeit für die Erarbeitung des Be-
richts über die Situation unbegleiteter min-
derjähriger Geflüchteter
Antwort
Elke Ferner,
Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . 17964 D
Anlage 18
Mündliche Frage 27
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mögliche Einführung eines Kitaqualitätsge-
setzes
Antwort
Elke Ferner,
Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . 17964 D
Anlage 19
Mündliche Frage 28
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beschluss der Gesundheitsministerkonfe-
renz der Länder zur Aufhebung des Aus-
schlusses von homo- und bisexuellen Män-
nern von der Blutspende
Antwort
Annette Widmann-Mauz,
Parl . Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . 17965 A
Anlage 20
Mündliche Frage 29
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Elektrifizierung der Südbahn und der Bo-
denseegürtelbahn
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 VII
Antwort
Enak Ferlemann,
Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17965 C
Anlage 21
Mündliche Frage 30
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sicherheitsanforderungen an in Pkw beför-
derte Rollstühle
Antwort
Enak Ferlemann,
Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17965 D
Anlage 22
Mündliche Frage 31
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zulassung von Doppelgelenkbussen und
Buspersonenanhängerzügen
Antwort
Enak Ferlemann,
Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17966 B
Anlage 23
Mündliche Frage 32
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersu-
chung zum Ausbau der B 247 zwischen Lei-
nefelde und dem Andislebener Kreuz
Antwort
Enak Ferlemann,
Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17966 D
Anlage 24
Mündliche Frage 33
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Stellungnahmen zur Küstenautobahn A 20
und Elbquerung im Rahmen der Öffent-
lichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrs-
wegeplan
Antwort
Enak Ferlemann,
Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17966 D
Anlage 25
Mündliche Frage 34
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Auswirkungen des Austritts der Gewerk-
schaft Verdi aus dem Maritimen Bündnis
auf die Änderung der Schiffsbesetzungsver-
ordnung
Antwort
Enak Ferlemann,
Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17967 B
Anlage 26
Mündliche Frage 35
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einführung von Abgastests unter realen
Fahrbedingungen
Antwort
Enak Ferlemann,
Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17967 C
Anlage 27
Mündliche Frage 36
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bezug von Strom aus erneuerbaren Energi-
en im Zusammenhang mit dem Aufbau der
Ladesäuleninfrastruktur im Rahmen des
Marktanreizprogramms Elektromobilität
Antwort
Enak Ferlemann,
Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17967 C
Anlage 28
Mündliche Frage 39
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bearbeitungsstand der Anträge zur Zwi-
schenlagerung von Castoren mit verglasten
radioaktiven Wiederaufarbeitungsabfällen
aus La Hague und Sellafield
Antwort
Florian Pronold,
Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . 17967 D
Anlage 29
Mündliche Frage 40
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erkenntnisse der Bundesregierung zum Was-
serschaden und zu anderen Vorfällen beim
Neubau des Bundesnachrichtendienstes
Antwort
Florian Pronold,
Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . 17968 A
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016VIII
Anlage 30
Mündliche Frage 41
Niema Movassat (DIE LINKE)
Position der Bundesregierung zum soge-
nannten Less-for-less-Ansatz bei der Zu-
sammenarbeit mit Drittstaaten im Rahmen
der Migrationskontrolle
Antwort
Thomas Silberhorn,
Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . 17968 C
Anlage 31
Mündliche Frage 43
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umsetzung von Maßnahmen zum Grenz-
management im Sudan und in Eritrea
Antwort
Thomas Silberhorn,
Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . 17968 D
Anlage 32
Mündliche Frage 44
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ordnungsgemäße Verwendung der im Rah-
men des Better Migration Management der
EU zur Verfügung gestellten Mittel
Antwort
Thomas Silberhorn,
Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . 17969 A
Anlage 33
Mündliche Frage 45
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erkenntnisse der Nachrichtendienste zu
den Schüssen an der türkisch-syrischen
Grenze
Antwort
Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 17969 B
Anlage 34
Mündliche Frage 46
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Meldung von Selektoren mit Bezug auf Ein-
richtungen der EU bzw. öffentliche Stellen
der EU-Mitgliedstaaten an das sogenannte
Unabhängige Gremium
Antwort
Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 17969 C
Anlage 35
Mündliche Frage 47
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Besetzung des beratenden Gremiums zu
Karenzzeiten ausscheidender Regierungs-
mitglieder
Antwort
Dr . Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 17970 A
Anlage 36
Mündliche Frage 48
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beteiligung des Deutschen Bundestages im
Rahmen des Handelsabkommens CETA
Antwort
Uwe Beckmeyer,
Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17970 C
Anlage 37
Mündliche Frage 49
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Termin für die Beschlussfassung im Euro-
päischen Rat über das Handelsabkommen
CETA
Antwort
Uwe Beckmeyer,
Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17970 C
Anlage 38
Mündliche Frage 50
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Abstimmungsverhalten der Bundesregie-
rung beim Ratsbeschluss zum CETA-Ab-
kommen in EU-only-Form
Antwort
Uwe Beckmeyer,
Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17971 A
Anlage 39
Mündliche Frage 51
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Prüfung von Rechtsmitteln im Falle einer Ein-
stufung von CETA als EU-only-Abkommen
Antwort
Uwe Beckmeyer,
Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17971 B
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 IX
Anlage 40
Mündliche Frage 52
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Abstimmung des Deutschen Bundestags
und Bundesrats über den CETA-Vertrag-
stext im Falle einer Einstufung als EU-on-
ly-Abkommen
Antwort
Uwe Beckmeyer,
Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17971 B
Anlage 41
Mündliche Frage 53
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Abstimmungsverhalten der Bundesregie-
rung zu CETA im Falle einer Einstufung als
EU-only-Abkommen
Antwort
Uwe Beckmeyer,
Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17971 C
Anlage 42
Mündliche Frage 54
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gespräche mit Vertretern der Atomkraft-
werke betreibenden Energieversorgungs-
unternehmen im Zusammenhang mit der
Finanzierung des Kernenergieausstiegs
Antwort
Uwe Beckmeyer,
Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17971 D
Anlage 43
Mündliche Frage 55
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Zuwendungen an Mitarbeiter der Bundes-
anstalt für Geowissenschaften und Rohstof-
fe
Antwort
Uwe Beckmeyer,
Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17972 B
Anlage 44
Mündliche Frage 56
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Bericht über Korruptionsvorwürfe gegen-
über der Bundesanstalt für Geowissen-
schaften und Rohstoffe an den Deutschen
Bundestag
Antwort
Uwe Beckmeyer,
Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17972 D
Anlage 45
Mündliche Frage 57
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beziehungen zum Iran vor dem Hinter-
grund dortiger Tests von Raketen mit anti-
israelischen Beschriftungen
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17972 D
Anlage 46
Mündliche Frage 58
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auswirkungen des israelischen Tranzpa-
renzgesetzes
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17973 B
Anlage 47
Mündliche Frage 59
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anzahl der erteilten und abgelehnten Visa
zur Arbeitsaufnahme für Staatsangehörige
der Westbalkanländer im Jahr 2016
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17973 D
Anlage 48
Mündliche Frage 61
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Auswirkungen der EU-Beitrittsgespräche
mit der Türkei
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17974 B
Anlage 49
Neudruck: Inhaltsverzeichnis Anlage 33 bis
Anlage 38
(178 . Sitzung, Seite VII) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17974 C
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17903
182. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2016
Beginn: 13 .00 Uhr
Paul Lehrieder
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17959
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bär, Dorothee CDU/CSU 06 .07 .2016
Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 06 .07 .2016
Hintze, Peter CDU/CSU 06 .07 .2016
Irlstorfer, Erich CDU/CSU 06 .07 .2016
Kudla, Bettina CDU/CSU 06 .07 .2016
Leidig, Sabine DIE LINKE 06 .07 .2016
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 06 .07 .2016
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06 .07 .2016
Özoğuz, Aydan SPD 06 .07 .2016
Petzold, Ulrich CDU/CSU 06 .07 .2016
Pflugradt, Jeannine SPD 06 .07 .2016
Poschmann, Sabine SPD 06 .07 .2016
Tank, Azize DIE LINKE 06 .07 .2016
Thönnes, Franz SPD 06 .07 .2016
Veith, Oswin CDU/CSU 06 .07 .2016
Wagner, Doris BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06 .07 .2016
Wicklein, Andrea SPD 06 .07 .2016
Zimmermann, Pia DIE LINKE 06 .07 .2016
Anlage 2
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/9024, dringliche Frage 1):
Aus welchen aktuellen Erwägungen beabsichtigt die Bun-
desregierung den Aufbau bzw . die Führung von gemeinsamen
Dateien des Verfassungsschutzes mit türkischen Partnern (ver-
gleiche Interview des Bundesministers des Innern, Dr . Tho-
mas de Maizière, im Deutschlandfunk vom 2 . Juli 2016) an-
gesichts der Tatsache, dass Vertreter des Bundesministeriums
des Innern dies bei der Beratung des Entwurfes eines Gesetzes
zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des
internationalen Terrorismus am 22 . Juni 2016 im Innenaus-
schuss des Deutschen Bundestages derzeit für ausgeschlossen
erklärt haben?
Aktuell ist keine gemeinsame Datei des Verfassungs-
schutzes mit den türkischen Partnern vorgesehen .
Anlage 3
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU)
(Drucksache 18/8998, Frage 1):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung jeweils zu poli-
tisch motivierten Brandanschlägen auf zivile bzw . behördliche
Kraftfahrzeuge – in Bezug auf Ort und Zahl – im Jahr 2016
(vergleiche „Brandanschlag auf Auto eines SPD-Politikers“,
in: Berliner Morgenpost vom 28 . Juni 2016, Seite 1, 13)?
Nach den noch vorläufigen, von den Ländern an das
Bundeskriminalamt (BKA) übermittelten Fallzahlen zur
politisch motivierten Kriminalität gab in den ersten sechs
Monaten des Jahres 2016 insgesamt 50 Brandstiftungen
an Verkehrsmitteln (Begriff ist weitestgehend deckungs-
gleich mit „Kraftfahrzeugen“). Davon entfielen 38 Bran-
danschläge auf Kraftfahrzeuge aus dem Bereich der
PMK-links, acht auf PMK-rechts, einer auf PMK-Aus-
länder und drei auf PMK-Sonstige .
Gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum bedeutet
dies eine Steigerung um knapp 20 Prozent .
Die Hälfte (19 von 38) der PMK-links motivierten
Brandanschläge auf Kraftfahrzeuge wurden in Berlin
verübt, in Sachsen waren es acht und in Niedersachsen
fünf .
Zum Vergleich hier die Zahlen für das Jahr 2015:
Brandstiftungen an
Verkehrsmitteln
2015 2015, nur Januar
bis Juni
PMK-links 64 32
PMK-rechts 9 6
PMK-Ausländer 0 0
PMK-sonstige 7 3
Insgesamt 80 41
Auch im Jahr 2015 bildete Berlin den Kriminalitäts-
schwerpunkt mit 28 Brandstiftungen PMK-links .
Die PMK-Statistik verzeichnet keine Unterscheidung
nach privaten, behördlichen oder Firmen-Fahrzeugen .
Ferner beziehen sich die genannten Fallzahlen lediglich
auf die Anzahl der verübten Brandanschläge . Die Anzahl
der dabei beschädigten Fahrzeuge – durch ein mögliches
Übergreifen des Feuers auf benachbart abgestellte Kraft-
fahrzeuge – ist aller Erfahrung nach deutlich höher .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617960
(A) (C)
(B) (D)
Eine diesbezügliche händische Auswertung der Fall-
meldungen („KTA´s“) war in der Kürze der zur Verfü-
gung stehenden Zeit leider nicht möglich .
Anlage 4
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8998, Frage 2):
Inwieweit kann der Bundesminister des Innern, Dr . Thomas
de Maizière, die in dem Artikel „DOSB-Präsident Alfons
Hörmann stellt die Vertrauensfrage“ (FAZ vom 30 . Juni 2016)
beschriebenen Auseinandersetzungen zur zukünftigen För-
derung und Entwicklung des Leistungssports in Deutschland
bestätigen, und inwieweit besitzt der Abteilungsleiter Sport
des Bundesministeriums des Innern (BMI) noch das uneinge-
schränkte Vertrauen des Bundesministers?
Es handelt sich bei diesem Vorgang um eine Ange-
legenheit des Deutschen Olympischen Sportbundes
(DOSB) und seiner Mitgliedsverbände . Der Bundes-
minister des Innern äußert sich zu solchen Vorgängen
grundsätzlich nicht . Für ihn ist jetzt vor allem wichtig,
die von ihm initiierte Neustrukturierung der Spitzen-
sportförderung mit dem DOSB, den Ländern und den an-
deren involvierten Institutionen und Personen zu einem
erfolgreichen Abschluss zu bringen . Er ist zuversichtlich,
dass dies gelingen wird und hat keinen Zweifel, dass alle
Beteiligten mit aller Kraft ihre Kompetenzen in diesen
Prozess einbringen .
Anlage 5
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8998, Frage 3):
Wie begründet die Bundesregierung die Vereinbarkeit
der mit dem Integrationsgesetz geplanten Wohnsitzauflagen
mit höherrangigem Recht, da diese unter anderem nur dann
zulässig wären, wenn sie einer besseren Integration dienten
(Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1 . März 2016,
C-443/14 und 444/14), wogegen aber die empirischen Daten
sprechen (zumindest konnte die Bundesregierung auf meine
schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/8766 kei-
ne empirischen Daten zur Wirksamkeit von Wohnsitzauflagen
für anerkannte Flüchtlinge zum Zweck ihrer besseren Inte-
gration benennen), zumal zum Beispiel der Sachverständige
Professor Dr . Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit aufgrund
empirischer Daten davon ausgeht, dass Wohnsitzauflagen zu
niedrigeren Beschäftigungsquoten „im zweistelligen Bereich“
und zu anfänglich geringeren Löhnen führen (vergleiche vor-
läufiges Protokoll der Anhörung vom 20. Juni 2016, Seite 24;
bitte ausführen), und inwieweit sieht die Bundesregierung
bei der mit dem Integrationsgesetz geplanten rückwirkenden
Regelung zu Verpflichtungserklärungen den Vertrauensschutz
gewahrt bei Personen, die im Vertrauen darauf, dass nach Auf-
fassung jedenfalls einiger Bundesländer die Verpflichtung mit
einer Flüchtlingsanerkennung endet, entsprechende Verpflich-
tungserklärungen abgegeben haben (vergleiche Stellungnah-
me der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbän-
de, Ausschussdrucksache 18(11)662, Seite 4)?
Die im Entwurf eines Integrationsgesetzes enthaltene
Wohnsitzregelung wird nach Auffassung der Bundesre-
gierung den besonderen Integrationsanforderungen ge-
recht, die für den betroffenen Personenkreis, insbeson-
dere auch für Schutzberechtigte im Vergleich zu anderen
Drittstaatsangehörigen bestehen . Die Regelung erfüllt
vor diesem Hintergrund die europarechtlichen Vorgaben
an die integrationspolitische Rechtfertigung einer Wohn-
sitzregelung für international Schutzberechtigte .
Durch die mit dem Integrationsgesetz geplanten Neu-
regelungen zur Beschränkung der Haftung aus Verpflich-
tungserklärungen wird erstmals eine gesetzliche Begren-
zung der Geltungsdauer von Verpflichtungserklärungen
eingeführt .
Diese Begrenzung schützt Verpflichtungsgeber erst-
mals vor zeitlich unabsehbaren finanziellen Belastungen.
Dies gilt insbesondere für die sogenannten Altfälle,
die ihre Verpflichtungserklärungen bereits vor dem In-
krafttreten des Gesetzes abgegeben haben und die sich
verpflichtet haben, für alle für den Verpflichtungsnehmer
anfallenden öffentlichen Kosten bis zu dessen Ausreise zu
haften. Inwieweit einzelne Bundesländer Verpflichtungs-
gebern eine zeitliche Begrenzung der Verpflichtungser-
klärung etwa für den Fall einer Anerkennung desjenigen,
für den die Verpflichtungserklärung abgegeben worden
ist, als international Schutzberechtigter in Aussicht ge-
stellt haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt .
Anlage 6
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8998, Frage 4):
Wie hoch war die Zahl der im EASY-System registrierten
Asylsuchenden im Monat Juni 2016 (bitte neben der Gesamt-
zahl auch die Daten für die wichtigsten fünf Herkunftsländer;
die Gesamtzahl der sechs Länder des Westbalkans, Tunesien,
Marokko und Algerien gesondert nennen), und wie viele der
an den bundesdeutschen Grenzen bei der unerlaubten Einreise
kontrollierten Personen wurden im ersten Halbjahr 2016 zu-
rückgewiesen (soweit vorliegend, bitte nach Monaten und den
drei wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Im Monat Juni 2016 wurden im EASY-System insge-
samt 16 335 Asylsuchende registriert .
Hauptherkunftsländer waren
– Syrien mit 2 615,
– Afghanistan mit 2 355,
– Irak mit 1 277,
– Russische Föderation mit 1 201 und
– Eritrea mit 1 157 Asylsuchenden .
Aus den sechs Ländern des Westbalkans, das heißt
den Herkunftsstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina,
Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien, stamm-
ten 1 025 der registrierten Asylsuchenden .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17961
(A) (C)
(B) (D)
Aus den drei erfragten Maghreb-Staaten sind insge-
samt 276 Asylsuchende in EASY registriert, davon ent-
fielen auf Marokko 150, auf Algerien 95 und auf Tunesi-
en 31 Personen .
Statistische Angaben anhand der Polizeilichen Ein-
gangsstatistik der Bundespolizei liegen zum gegenwärti-
gen Zeitpunkt für den Zeitraum von Januar bis Mai 2016
vor . Danach wurden in diesem Zeitraum 12 113 Perso-
nen an den deutschen Grenzen zurückgewiesen, darunter
2 216 afghanische, 1 226 syrische und 1 069 irakische
Staatsangehörige . Die Aufgliederung nach Monaten
kann einer Tabelle entnommen werden, die zu Protokoll
gegeben wird .
Zurückweisungen an den deutschen Grenzen Januar bis Mai 2016
Januar Februar März April Mai Gesamt
Gesamt 5 166 2 738 1 359 1 519 1 331 12 113
Afghanistan 1 206 565 63 69 313 2 216
Syrien 611 361 70 72 112 1 226
Irak 551 327 47 64 80 1 069
Anlage 7
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/8998, Frage 6):
Auf welche Weise werden derzeit die Krim oder den Don-
bass betreffende deutsche, ukrainische oder russische Rechts-
hilfeersuchen beeinträchtigt, wenn die zuständigen Behör-
den beispielsweise gegenseitig zu Beweissicherungs- oder
sonstigen Ermittlungsersuchen bzw . -anordnungen angefragt
werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung
zur Frage einer (womöglich auch EU-einheitlichen oder über
den Europarat zustande gekommenen) Regelung, ob solche
Rechtshilfeersuchen zukünftig ausschließlich über ein noch zu
schaffendes Abkommen mit Behörden in der Ukraine ausge-
tauscht werden sollten oder dafür lieber bestehende Abkom-
men mit Russland genutzt werden sollten?
Ihre Frage betrifft zwei verschiedene Themen, zum
einen die aktuelle strafrechtliche Zusammenarbeit, zum
anderen die nach einer künftigen Regelung der Zusam-
menarbeit .
Derzeit werden keine Rechtshilfeersuchen um Maß-
nahmen, die auf den von der Russischen Föderation be-
setzten Gebieten der Ukraine durchgeführt werden müss-
ten, gestellt .
Belastbare Erkenntnisse zum Rechtshilfeverkehr zwi-
schen der Ukraine und der Russischen Föderation liegen
der Bundesregierung nicht vor .
Grundlage für die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und sowohl der Russi-
schen Föderation als auch der Ukraine ist das Europä-
ische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsa-
chen vom 20 . April 1959 sowie die jeweils anwendbaren
Zusatzprotokolle .
Sowohl die Krim als auch die derzeit nicht von der
ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete in der
Ostukraine sind nach Auffassung der Bundesregierung
nach wie vor untrennbarer Bestandteil des Staatsgebiets
der Ukraine .
Anlage 8
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8998, Frage 7):
In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2008 die Hinter-
ziehung von Sozialversicherungsbeiträgen infolge von illega-
ler Arbeitnehmerüberlassung festgestellt, und wie wurden die
entsprechenden Verstöße geahndet (bitte jährlich aufgeschlüs-
selt und getrennt nach Geld- und Freiheitsstrafe angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü-
ber vor, in wie vielen Fällen seit 2008 die Hinterziehung
von Sozialversicherungsbeiträgen infolge von illegaler
Arbeitnehmerüberlassung festgestellt wurde und wie die
entsprechenden Straftaten nach § 266a StGB sanktioniert
wurden .
Anlage 9
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8998, Frage 8):
Wie hoch waren die Nachforderungen hinterzogener So-
zialversicherungsbeiträge infolge illegaler Arbeitnehmerü-
berlassung seit dem Jahr 2008 (bitte jährlich aufschlüsseln),
und welche rechtlichen und faktischen Folgen hat es nach
Auffassung der Bundesregierung für einen illegal entliehenen
Arbeitnehmer, wenn dieser die ihm nach dem vorliegenden
Entwurf des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ge-
gebene Möglichkeit nutzt, dem Zustandekommen eines Ar-
beitsvertrags mit dem Entleiher zu widersprechen, wenn der
Verleiher keinen legalen Arbeitsplatz hat, also lediglich über
Arbeitsplätze verfügt, die dem Zweck der illegalen Entleihung
dienen?
Zu der Frage, wie hoch die Nachforderungen hinterzo-
gener Sozialversicherungsbeiträge infolge illegaler Ar-
beitnehmerüberlassung seit 2008 waren, liegen der Bun-
desregierung keine Erkenntnisse vor . In der Statistik der
Deutschen Rentenversicherung Bund werden die Gründe
der Beitragsnachforderungen im Hinblick auf eine Un-
terscheidung von Sachverhalten der illegalen Beschäfti-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617962
(A) (C)
(B) (D)
gung/Schwarzarbeit bzw . der Scheinselbständigkeit oder
der illegalen Arbeitnehmerüberlassung nicht gesondert
ausgewiesen .
§ 10 Absatz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
(AÜG) sieht vor, dass der ohne die nach § 1 AÜG erfor-
derliche Erlaubnis von seinem Arbeitgeber einem Dritten
zur Arbeitsleistung überlassene Leiharbeitnehmer per
Gesetz zum Arbeitnehmer des Entleihers wird . Diese
Rechtsfolge führt in der Regel zu einem sachgerechten
und im Interesse des Leiharbeitnehmers liegenden Er-
gebnis . Deshalb ist diese Regelung im Gesetzentwurf
der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze
(Bundesratsdrucksache 294/16) beibehalten und ihr An-
wendungsbereich auf die neu geregelten Fälle verdeckter
und überlanger Arbeitnehmerüberlassung erweitert wor-
den .
In Einzelfällen jedoch kann es für den betroffenen
Leiharbeitnehmer günstiger sein, an seinem bisherigen
Arbeitsverhältnis festzuhalten . Dies kann zum Beispiel
dann der Fall sein, wenn nur im Betrieb des Verleihers
der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzge-
setz Anwendung findet. Denkbar ist auch, dass im Be-
trieb des Verleihers eine ordentliche Kündigung kraft
Vereinbarung oder kraft Gesetzes ausgeschlossen ist oder
sich das Unternehmen des Entleihers in wirtschaftlichen
Schwierigkeiten befindet. Der Gesetzentwurf sieht daher
vor, dass der Leiharbeitnehmer erklären kann, an dem
Arbeitsvertrag mit dem Verleiher festzuhalten . Dieses
Widerspruchsrecht schützt die Berufsfreiheit der betrof-
fenen Leiharbeitnehmer nach Artikel 12 des Grundgeset-
zes . Der Widerspruch führt nicht dazu, dass die illegale
Arbeitnehmerüberlassung nachträglich legalisiert wird .
Inwieweit der Verleiher Beschäftigungsmöglichkeiten
hat, hängt vom jeweiligen Unternehmen des Verleihers
ab und kann von dem betroffenen Leiharbeitnehmer bei
der Entscheidung, das Widerspruchsrecht auszuüben, be-
rücksichtigt werden .
Sollte der Leiharbeitnehmer erklären, an dem Arbeits-
vertrag mit dem Verleiher festhalten zu wollen, obwohl
der Verleiher keine legale Beschäftigungsmöglichkeit
hat, so kommt es für die rechtlichen Folgen entscheidend
darauf an, ob der Widerspruch rechtswirksam ist und wie
die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zwischen Ver-
leiher und Leiharbeitnehmer ausgestaltet sind . Liegen
die Voraussetzungen eines Annahmeverzugs vor, so hat
der Verleiher des Leiharbeitnehmers das Arbeitsentgelt
auch ohne Arbeitsleistung zu gewähren . Gegebenenfalls
kann auch eine Verpflichtung des Verleihers entstehen,
dem Leiharbeitnehmer den aus dem Fortfall des Arbeits-
entgeltanspruchs entstehenden Schaden zu ersetzen .
Anlage 10
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
(Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/8998, Frage 9):
Wie viele (meldepflichtige) Wegeunfälle ereigneten sich
nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von
2005 bis 2015, und wie viele davon waren tödlich?
Der Bundesregierung liegen Daten zur gesetzlichen
Unfallversicherung bis zum Berichtsjahr 2014 vor . Im
Jahr 2005 gab es rund 188 000 meldepflichtige Wegeun-
fälle; davon waren 572 tödlich . Im Jahr 2014 gab es
rund 176 000 meldepflichtige Wegeunfälle; davon waren
332 tödlich . Die Daten aus den Jahren 2005 bis 2014 lau-
ten im Einzelnen wie folgt:
Meldepflichtige Wegeunfälle in der
gesetzlichen Unfallversicherung
Jahr Anzahl
darunter (Sp . 2):
tödliche Wegeunfälle
1 2 3
2005 187 830 572
2006 193 983 555
2007 169 691 521
2008 179 191 478
2009 181 232 375
2010 226 554 373
2011 190 784 400
2012 178 661 403
2013 187 971 326
2014 176 443 332
2015 * *
* aktuelleres Datenmaterial liegt der Bundesregierung
nicht vor .
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Statistischer und finanzieller Bericht zur ge-
setzlichen Unfallversicherung
Anlage 11
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
(Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/8998, Fra-
ge 10):
Wie viele (meldepflichtige) Wegeunfälle ereigneten sich
nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von
2005 bis 2015 je 1 000 Versicherungsverhältnissen?
Der Bundesregierung liegen Daten zur gesetzlichen
Unfallversicherung bis zum Berichtsjahr 2014 vor . Im
Jahr 2005 gab es 4,4 meldepflichtige Wegeunfälle je
1 000 Versicherungsverhältnisse . Im Jahr 2014 waren
es 3,55 meldepflichtige Wegeunfälle je 1 000 Versiche-
rungsverhältnisse .
Die Daten für die Jahre 2005 bis 2014 lauten im Ein-
zelnen wie folgt:
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17963
(A) (C)
(B) (D)
Meldepflichtige Wegeunfälle in der
gesetzlichen Unfallversicherung
Jahr Anzahl je 1000 Versiche-rungsverhältnisse
1 2 3
2005 187 830 4,40
2006 193 983 4,42
2007 169 691 3,76
2008 179 191 3,95
2009 181 232 3,96
2010 226 554 4,91
2011 190 784 4,08
2012 178 661 3,70
2013 187 971 3,85
2014 176 443 3,55
2015 * *
* aktuelleres Datenmaterial liegt der Bundesregierung
nicht vor .
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Statistischer und finanzieller Bericht zur ge-
setzlichen Unfallversicherung
Anlage 12
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Streng-
mann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksa-
che 18/8998, Frage 15):
Warum sollen Menschen, die sowohl Eingliederungshilfe
als auch Hilfe zur Pflege erhalten, künftig zwei nach unter-
schiedlichen Methoden berechnete Eigenanteile leisten, und in
welchen Fällen bzw . Fallkonstellationen wird die Doppelan-
rechnung greifen (bitte Beispiele nennen)?
Mit dem Bundesteilhabegesetz soll das Recht der
Eingliederungshilfe aus dem sozialhilferechtlichen Für-
sorgesystem herausgeführt werden . Das derzeitige, dem
Fürsorgegedanken verpflichtete Anrechnungsverfahren
wird durch ein Beitragsverfahren ersetzt . Ziel des Bei-
tragsmodells ist es, größere Anreize zur Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit zu schaffen .
Die Gewährung von Hilfe zur Pflege hingegen ver-
bleibt als Fürsorgeleistung im Recht der Sozialhilfe . Sie
ist weiterhin eine Ergänzung zur Pflegeversicherung,
wenn der notwendige Pflegebedarf nicht aus eigenen
Einkünften und Leistungen der Pflegeversicherung ge-
deckt werden kann und in den Fällen, in denen keine An-
sprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung bestehen.
Wegen der dann unterschiedlichen Leistungsgesetze
gelten auch unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen .
In Fallkonstellationen, in denen ein erwerbstätiger
Mensch mit Behinderungen gleichzeitig auf Leistungen
der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege ange-
wiesen ist, wird die gesamte Leistung als Eingliede-
rungshilfe erbracht . Es gibt keine Doppelanrechnung .
Für nicht erwerbstätige Menschen mit Behinderungen,
die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und Hilfe zur
Pflege nach dem SGB XII beziehen, vermeidet die neu-
geschaffene Regelung des § 89 Absatz 2 Satz 3 SGB XII
in Artikel 13 des Gesetzentwurfes zum Bundesteilhabe-
gesetz Doppelbelastungen:
In diesen Fällen ist nur die Hälfte des über der Ein-
kommensgrenze liegenden Einkommens für die Ein-
kommensheranziehung in der Hilfe zur Pflege nach dem
SGB XII zu berücksichtigen . Somit kann es auch hier
nicht zu einer Doppelanrechnung kommen .
Anlage 13
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/8998, Frage 22):
Welche Daten zur Belastung von Honig mit Glypho-
sat-Rückständen liegen der Bundesregierung vor, und wie
beabsichtigt die Bundesregierung, eine wiederholte Über-
schreitung von Rückstandshöchstmengen zu unterbinden, zum
Beispiel durch ein Verbot der Ausbringung von Glyphosat
während der Blüteperiode?
Der Bundesregierung liegen aus den vergangenen fünf
Jahren keine Daten zu Ergebnissen der amtlichen Le-
bensmittelüberwachung der Länder über Rückstände des
Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat in Honig vor.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens-
mittelsicherheit (BVL) wurde am 14 . Juni 2016 vom
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft
und Flurneuordnung des Landes Brandenburg über einen
Einzelfund von Glyphosat in Honig informiert, der den
geltenden Rückstandshöchstgehalt (analytische Bestim-
mungsgrenze) von 0,05 mg/kg Glyphosat in Honig um
ein Vielfaches überschreitet . Darüber wurden auch alle
Länder unmittelbar informiert .
Ferner wurden dem BVL über Brandenburg zwei
weitere Ergebnisse aus der Eigenkontrolle gemeldet, die
über dem Höchstgehalt liegen . Eine amtliche Bestäti-
gung hierzu liegt nicht vor .
Zur Vermeidung von Höchstmengenüberschreitungen
im Honig sollte die Anwendung glyphosathaltiger Herbi-
zide in blühenden Pflanzenbeständen, sofern sie als Bie-
nentracht infrage kommen, vermieden werden . Dies ent-
spricht auch der Empfehlung des Landes Brandenburg .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617964
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 14
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/8998, Frage 23):
Welche Ergebnisse hat die Sitzung des für Pestizide zu-
ständigen Regelungsausschusses vom 27 ./28 . Juni 2016 ge-
bracht (http://ec .europa .eu/food/plant/standing_committees/
sc_phytopharmaceuticals/index_en .htm), in der es um mög-
liche Anwendungsbeschränkungen für den Pestizidwirkstoff
Glyphosat ging, und welche Konsequenzen werden diese Er-
gebnisse möglicherweise für die Anwendung glyphosathalti-
ger Pestizide in Deutschland haben?
In der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflan-
zen, Tiere, Futtermittel und Lebensmittel am (SCoPAFF)
am 27 ./28 . uni 2016 erfolgte keine formale Abstimmung
des Kommissionsvorschlages zur Änderung der Durch-
führungsverordnung 540/2011 in Bezug auf die Bedin-
gungen für die Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-
wirkstoffs Glyphosat . Die Bedingungen der aktuellen
Genehmigung bleiben daher weiterhin gültig .
Anlage 15
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8998, Frage 24):
Wie lang ist aktuell die durchschnittliche Bearbeitungsdau-
er bei Wehrdienstbeschädigungsverfahren im Zusammenhang
mit einer Radarstrahlenerkrankung vom Antragseingang bis
zum Antragsbescheid, und um welche Zeitspanne konnte die
durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den letzten fünf Jahren
verkürzt werden?
Derzeit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungs-
dauer der Wehrdienstbeschädigungsverfahren – kurz
WDB-Verfahren – im Zusammenhang mit Radarstrah-
lung ca . 13 Monate .
Für die Anträge von ehemaligen Soldatinnen und Sol-
daten – diese Personengruppe bildet in den „Radarverfah-
ren“ den überwiegenden Teil der Antragsteller – waren
bis zum 31 . Dezember 2014 die Versorgungsverwaltun-
gen der Bundesländer zuständig . Zu den Bearbeitungs-
zeiten der Länder liegen keine Informationen vor, sodass
die Bearbeitungsdauer in den zurückliegenden Jahren
nicht verlässlich dargestellt werden kann . Damit kann
auch keine Zeitspanne hinsichtlich der Verkürzung der
Bearbeitungsdauer in den letzten fünf Jahren angegeben
werden .
Es ist zu erwarten, dass sich die Bearbeitungsdauer
durch eine Vielzahl von Maßnahmen zur Beschleunigung
der WDB-Verfahren verkürzen wird .
Anlage 16
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der
Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 25):
Wann wird die Bundesregierung den ersten jährlichen Be-
richt über die Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüch-
teter vorlegen, zu dem sie nach § 42e SGB VIII gesetzlich ver-
pflichtet ist, und auf welcher Quellenbasis soll dieser Bericht
erarbeitet werden?
Die Bundesregierung wird den Bericht bis zum Ende
dieses Jahres vorlegen .
Der Bericht der Bundesregierung zur Situation unbe-
gleiteter ausländischer Minderjähriger wird sich auf fol-
gende Datenbasis beziehen:
1 . Amtliche und nichtamtliche Statistiken, wie die Kin-
der- und Jugendhilfestatistik, Ausländerzentralregis-
ter, Asylstatistiken, Polizeiliche Kriminalstatistik
2 . Verwaltungsdaten des Bundesverwaltungsamtes
(BVA)
3 . Befragung der für die Umsetzung der bundeswei-
ten Aufnahmepflicht für unbegleitete minderjährige
ausländische Kinder und Jugendliche zuständigen
Landesstellen bzw . der dafür zuständigen Behörden
4 . Befragung der Landesjugendämter (sofern von 3 .
abweichend), der kommunalen Spitzenverbände so-
wie freier Träger und ausgewählter Fachverbände
5 . Interviews mit ausgewählten Expertinnen und Ex-
perten .
Anlage 17
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der
Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 26):
Wer soll mit der Erarbeitung des in § 42e SGB VIII ge-
regelten jährlichen Berichts über die Situation unbegleiteter
minderjähriger Geflüchteter betraut werden, und soll zu die-
sem Zweck ein unabhängiges Institut hinzugezogen werden?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend wird den Bericht erstellen . Grundlage hier-
für sind Erhebungsergebnisse und Datenzusammenstel-
lungen, die die Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und
Jugendhilfestatistik, Technische Universität Dortmund,
erarbeiten wird .
Anlage 18
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 27):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Er-
kenntnissen des Zeit-Online-Artikels vom 30 . Juni 2016 „Was
http://ec.europa.eu/food/plant/standing_committees/sc_phytopharmaceuticals/index_en.htm
http://ec.europa.eu/food/plant/standing_committees/sc_phytopharmaceuticals/index_en.htm
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17965
(A) (C)
(B) (D)
macht ihr da mit unseren Kindern?“, dass in vielen Kitas nicht
einmal die Grundbedürfnisse der Kinder befriedigt werden,
für eine Einführung eines Kitaqualitätsgesetzes, und wie sieht
hier der Zeitplan aus?
Die Bundesregierung sieht trotz aller Verbesserungen
in den vergangenen Jahren weiterhin einen Weiterent-
wicklungsbedarf bei der Qualität der Kindertagesbetreu-
ung in Deutschland .
Weil qualitative Verbesserungen nur in einer ge-
meinsamen nationalen Kraftanstrengung gelingen, hat
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig mit den
Ländern in 2014 einen gemeinsamen Qualitätsentwick-
lungsprozess unter enger Beteiligung der Kommunalen
Spitzenverbände und im Dialog mit Verbänden ins Leben
gerufen . Der Zeitplan sieht vor, dass Ende 2016 Bund
und Länder einen ersten Zwischenbericht vorlegen wer-
den . Auf der Grundlage dieses Zwischenberichts werden
Bund und Länder weitere Maßnahmen verabreden .
Die Ergebnisse des aktuellen Ländermonitors Früh-
kindliche Bildungssysteme 2016 der Bertelsmann-Stif-
tung zeigen, dass der Qualitätsentwicklungsprozess be-
reits Früchte trägt .
Anlage 19
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die
Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 28):
Welche Konsequenzen zieht Bundesgesundheitsminister
Hermann Gröhe aus dem einstimmigen Beschluss der Gesund-
heitsministerkonferenz der Länder, den generellen Ausschluss
von homo- und bisexuellen Männern von der Blutspende auf-
zuheben?
Der einstimmige Beschluss der Gesundheitsminister-
konferenz der Länder lautet:
„Die GMK bittet das Bundesministerium für Gesund-
heit, die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Ge-
richtshofs vom 29 . April 2015 auf die Änderungen der
Spenderauswahlkriterien in den bestehenden nationalen
Vorschriften darzulegen .“
Der Gesetzgeber hat die medizinische Beurteilung zu
Fragen der Blutspenderauswahl nach § 12a Transfusi-
onsgesetz der Bundesärztekammer übertragen .
Die Blutspenderauswahl in Deutschland erfolgt risi-
kobasiert . Die sexuelle Orientierung spielt dabei keine
Rolle. Oberste Priorität bei der Entscheidungsfindung
über die Zulassung zur Blutspende hat der Schutz des
Empfängers vor einer vermeidbaren Infektion .
Gegenwärtig erfolgt eine Überarbeitung der Blut-
spenderauswahlkriterien im Rahmen einer Neufassung
der Hämotherapierichtlinien . Dazu bewertet ein Exper-
tengremium aus Mitgliedern der Bundesärztekammer
und des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums für
Gesundheit die neuesten epidemiologischen Daten sowie
die Erkenntnisse zu den neuesten Testsystemen .
Anlage 20
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 29):
Weshalb erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf
Frage 3 in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
18/8588 nach der durchgehenden Elektrifizierung der Süd-
bahn und der Bodenseegürtelbahn von Ulm über Friedrichs-
hafen bis Lindau, dass der Bund für die Realisierung „nicht
zuständig“ sei, obwohl er einen Finanzierungsvertrag mit dem
Land hierüber abgeschlossen hat, und weshalb wird im Ver-
kehrsentwicklungsbericht, der dem Deutschen Bundestag mit
Datum vom 14 . Juni 2016 zugestellt wurde, auf Seite 88 aus-
gesagt, der Baubeginn für dieses Projekt sei „vsl . 2018“ und
die Inbetriebnahme „vsl . 2021“, obwohl der Parlamentarische
Staatssekretär Norbert Barthle auf meine mündliche Frage 7,
Plenarprotokoll 18/132, erklärte, es sei von einem Baubeginn
im Jahr 2017 auszugehen?
Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort zu Fra-
ge 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 18/8588 dar,
dass das Bedarfsplanvorhaben ABS Ulm – Friedrichs-
hafen – Lindau-Aeschach (sog . Südbahn) durchgängig
elektrifiziert werden wird.
Als „Bodenseegürtelbahn“ wird die durchgehend ein-
gleisige Eisenbahnstrecke von Strahlingen über Über-
lingen und Friedrichshafen nach Lindau – Aeschach
bezeichnet . Das Projekt „Bodenseegürtelbahn“ wurde
in der Erstbewertung intensiv untersucht . Im Ergebnis
würde der Ausbau praktisch ausschließlich dem Schie-
nenpersonennahverkehr dienen, da kein nennenswerter
Schienengüterverkehr und kein eigenwirtschaftlicher
Schienenpersonenverkehr zu erwarten ist . Eine Aufnah-
me in den Bedarfsplan Schiene konnte bislang nicht er-
folgen . Als alternative Finanzierungsmöglichkeit wurde
in der Antwort zu Frage 3 auf die Zuständigkeit des Lan-
des verwiesen .
Herr Parlamentarischer Staatsekretär Norbert Barthle
gab in der Fragestunde am 4 . November 2015 den damals
der Bundesregierung von der Vorhabenträgerin genann-
ten vsl . Termin für den geplanten Baubeginn der sog .
Südbahn wieder . Die Antragsunterlagen der Vorhaben-
trägerin für den Abschluss der Finanzierungsvereinba-
rung Bund/DB AG wurden zu einem späteren Zeitpunkt
vorgelegt und weisen einen Baubeginn für vsl . 2018 aus .
Diese aktuellere Information der Vorhabenträgerin wur-
de in dem Verkehrsinvestitionsbericht für den Berichts-
zeitraum 2014, BT-Drs . 18/8800 vom 14 . Juni 2016, dar-
gestellt .
Anlage 21
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 30):
Wo wird geregelt, welche Anforderungen Rollstühle für
die Sicherheit der Menschen mit Behinderung, die im Roll-
stuhl sitzend in Pkw (darunter auch sogenannte Bürgerbusse
bis 3,5 t mit höchstens neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz)
befördert werden, erfüllen müssen, wenn die von der Bun-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617966
(A) (C)
(B) (D)
desregierung geplante Verordnung zur Änderung straßenver-
kehrsrechtlicher Vorschriften lediglich fahrzeugseitige Roll-
stuhlrückhaltesysteme und Rollstuhlnutzerrückhaltesysteme,
nicht aber Anforderungen an Rollstühle regeln soll (vergleiche
Bundestagsdrucksache 18/8634), und wie wird sichergestellt,
dass die Krankenkassen Rollstühle finanzieren, die diese An-
forderungen erfüllen?
Die 51 . Verordnung zur Änderung straßenverkehrs-
rechtlicher Vorschriften ist am 29 . Juni 2016 im Bundes-
gesetzblatt veröffentlicht worden .
Rollstühle sind Medizinprodukte im Sinne der Medi-
zinprodukterichtlinie 93/42/EWG, die durch das Medi-
zinproduktegesetz und die Medizinprodukte-Verordnung
in deutsches Recht umgesetzt worden ist . Das Medizin-
produkterecht regelt die Voraussetzungen für das erst-
malige Inverkehrbringen von Medizinprodukten . Die
danach vom Verantwortlichen für das erstmalige Inver-
kehrbringen (das ist in der Regel der Hersteller) einzuhal-
tenden grundlegenden Anforderungen an die Beschaffen-
heit dieser Produkte werden häufig durch harmonisierte
Normen konkretisiert .
So darf gemäß den harmonisierten Normen
DIN EN 12183/12184 der Verantwortliche für das erst-
malige Inverkehrbringen eines Rollstuhls diesen nur
dann als für die Nutzung als Sitz in einem Kraftfahrzeug
geeignet ausloben, wenn er die in der Norm geforderten
Auslegungs-, Leistungs- und Prüfungsanforderungen er-
füllt . Die genannten Normen richten sich allein an die
Hersteller bzw . sonstigen Verantwortlichen für das erst-
malige Inverkehrbringen von Rollstühlen . Sie regeln
mithin nicht die straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit
der Verwendung von Rollstühlen, die nicht nach diesen
Normen hergestellt und geprüft wurden, als Sitz in Kraft-
fahrzeugen .
Die Übernahme der Kosten für die Ausstattung von
Rollstühlen, mit denen Menschen mit Behinderung im
Rollstuhl sitzend transportiert werden, kann durch die
gesetzlichen Krankenkassen nur in den Fällen erfol-
gen, in denen der Transport von im Rollstuhl sitzenden
Versicherten mit einem Kraftfahrzeug in die Leistungs-
zuständigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) fällt . Die GKV ist im Rahmen der medizinischen
Rehabilitation nur dafür zuständig, dem Versicherten die
Erschließung des Nahbereichs der Wohnung zu ermögli-
chen . Dies geschieht durch die Versorgung mit Gehhil-
fen, Rollstühlen oder Elektromobilen . Als Ausnahmefälle
sind durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
insoweit lediglich der Transport von Schülern zur Erfül-
lung der Schulpflicht und der Besuch von medizinischen
Versorgungseinrichtungen für besondere, im Nahbereich
der Wohnung regelmäßig nicht verfügbare medizinische
Versorgungen anerkannt (vgl . Urteil des Bundessozialge-
richts vom 20 . November 2008 – B 3 KR 6/08) .
Anlage 22
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 31):
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung für eine No-
vellierung der EU-Richtlinie 2015/719 bisher entwickelt,
und welche Änderungen des § 70 der Straßenverkehrs-Zulas-
sungs-Ordnung plant die Bundesregierung, um den Einsatz
von Doppelgelenkbussen und Buspersonenanhängerzügen im
Nahverkehr unbefristet zu ermöglichen?
Die Richtlinie (EU) 2015/719 zur Änderung der
Richtlinie 96/53/EG beinhaltet mehrere Änderungen zu
Massen und Abmessungen, die eine nationale Umset-
zung erfordern . Die dabei wesentlichen Änderungen zur
Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse bei Kraftfahr-
zeugen mit alternativer Antriebstechnik sowie die Än-
derung der maximalen Gesamtmasse bei zweiachsigen
Kraftfahrzeugen mit einem dreiachsigem Sattelanhänger
im kombinierten (intermodalen) Verkehr werden mit den
Änderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
im Rahmen der neuen Fahrzeug-Untersuchungs-Verord-
nung nach aktueller Planung fristgerecht bis zum 7 . Mai
2017 umgesetzt . Die Anhebung der zulässigen Gesamt-
masse bei zweiachsigen Kraftomnibussen auf 19,5 Ton-
nen erfolgte bereits mit der 51 . Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17 . Juni
2016 . Die Umsetzung weiterer Änderungen (Überprü-
fung im Verkehr befindlicher Fahrzeuge, die mutmaßlich
das zulässige Gewicht überschritten haben) ist bis zum
27 . Mai 2021 erforderlich .
Im Rahmen der nationalen Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2015/719 ist keine Änderung des § 70 der Straßen-
verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geplant .
Anlage 23
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 32):
Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung für das ge-
plante Vorhaben der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP)
„Ausbau der B 247 zwischen Leinefelde und dem Andisle-
bener Kreuz (B 176)“ bezüglich der vorläufigen bzw. der ab-
schließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor?
Für die vorläufige oder abschließende Wirtschaftlich-
keitsuntersuchung zum ÖPP-Projekt B 247 liegen noch
keine Ergebnisse vor. Die vorläufige Wirtschaftlichkeits-
untersuchung wird derzeit unter Analyse verschiedener
Projektvarianten vorbereitet .
Anlage 24
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8998, Frage 33):
Wie viele Stellungnahmen wurden im Rahmen der Öf-
fentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan
(BVWP 2030) zum Projekt A20-G10-NI-SH (siehe www .
bmvi .de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/
BVWP/bvwp-2030-gesamtplan .pdf?_blob=publicationFi-
le; bitte inklusive der Stellungnahmen zur Elbquerung an-
geben) eingereicht, und welche Konsequenzen zieht die
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-gesamtplan.pdf?_blob=publicationFile
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-gesamtplan.pdf?_blob=publicationFile
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-gesamtplan.pdf?_blob=publicationFile
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-gesamtplan.pdf?_blob=publicationFile
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17967
(A) (C)
(B) (D)
Bundesregierung aus dem Umstand, dass dieses Projekt mit
-498,8 Millionen Euro den geringsten Umweltnutzen aller un-
tersuchten Projekte hat (siehe www .bmvi .de/SharedDocs/DE/
Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-umwelt-
bericht-nicht-technische-zusammenfassung .pdf?_blob=publi-
cationFile)?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
frastruktur nimmt keine quantitative Auswertung der ein-
gegangenen Stellungnahmen vor . Einsender, Herkunft
und Anzahl der Stellungnahmen spielen für die Behör-
den- und Öffentlichkeitsbeteiligung keine Rolle, da es
sich nicht um ein Abstimmungsverfahren handelt . Das
Verfahren zur Auswertung der Stellungnahmen zielt so-
mit nicht auf eine Auszählung ab . Es analysiert relevante
fachlich-inhaltliche Argumente unabhängig davon, wie
oft diese vorgebracht werden .
Der Umweltnutzen stellt eine Komponente im Nut-
zen-Kosten-Verhältnis dar . Zudem werden nicht-mo-
netarisierte Umweltauswirkungen in der umwelt- und
naturschutzfachlichen Beurteilung betrachtet . Ziel der
Nutzen-Kosten-Analyse ist es, die monetarisierbaren
Vor- und Nachteile in einen vergleichbaren Maßstab zu
überführen . Weiterhin können die absoluten Nutzenwer-
te nicht ohne Weiteres interpretiert werden, ohne sie ins
Verhältnis zu setzen zu den nicht-monetarisierten Um-
weltauswirkungen, den städtebaulichen und Raumwir-
kungen . Die A20-G10-NI-SH erzielt ein Nutzen-Kos-
ten-Verhältnis von 1,9 .
Anlage 25
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8998, Frage 34):
Wie bewertet die Bundesregierung die jüngste Änderung
der Schiffsbesetzungsverordnung vor dem Hintergrund des
Austritts der Gewerkschaft Verdi aus dem Maritimen Bündnis
(www .verdi .de/themen/nachrichten/++co++63cc80fe-3a10-1
1e6-9c14-52540077a3af), und welche Konsequenzen zieht sie
aus diesem Austritt?
Das Maritime Bündnis hat sich als eine bewährte und
akzeptierte Institution positioniert .
Der Austritt der Vereinten Dienstleistungsgewerk-
schaft (ver .di) aus dem Maritimen Bündnis wird von der
Bundesregierung bedauert . Die Bundesregierung steht
fest zum Maritimen Bündnis . Die mit dem Ausscheiden
von ver .di verbundenen möglichen Folgen und Auswir-
kungen in der deutschen Seeschifffahrt sollen mit den
übrigen Bündnispartnern (norddeutsche Länder, Verband
Deutscher Reeder) erörtert werden . Die Bundesregierung
wird zudem mit ver .di das Gespräch suchen .
Die Bewertung der Änderung der Schiffsbesetzungs-
verordnung ergibt sich aus der Begründung der Ersten
Verordnung zur Änderung der Schiffsbesetzungsverord-
nung, die den Fraktionen des Deutschen Bundestages am
18 . April 2016 zugeleitet wurde .
Anlage 26
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 35):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Planungen des Umweltbundesamtes, in Kürze eigene Abgas-
tests unter realen Fahrbedingungen einzuführen (siehe www .
tagesschau .de/wirtschaft/umweltbundesamt-abgastests-101 .
html), und wie bzw . von welcher Behörde wird die Bundes-
regierung verpflichtende Abgasuntersuchungen zukünftig
durchführen lassen?
Die Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge
(In Service Conformity) einschließlich der Zuständig-
keit der Typgenehmigungsbehörde ist in der Verordnung
(EG) Nr . 715/2007 geregelt . Felduntersuchungen bzw .
Überwachungsprogramme sind bislang in dieser Ver-
ordnung nur als Option geregelt . Die Bundesregierung
wird zukünftig in der Zuständigkeit des Bundesministe-
riums für Verkehr und digitale Infrastruktur und dessen
Geschäftsbereich die Behörde für Felduntersuchungen
gemäß der Verordnung (EG) Nr . 715/2007 benennen .
Anlage 27
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 36):
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des
Marktanreizprogrammes Elektromobilität beim Aufbau der
Ladesäuleninfrastruktur für den Bezug von Strom aus erneu-
erbaren Energien ein, und wie hoch ist nach Informationen der
Bundesregierung der derzeitige Anteil erneuerbarer Energien
bei der bestehenden Ladesäuleninfrastruktur?
Ab Anfang 2017 soll im Rahmen des Förderpro-
gramms der Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladein-
frastruktur durch eine anteilige Finanzierung der Investi-
tionskosten gefördert werden .
Eine entsprechende Förderrichtlinie für Ladesäulen
befindet sich aktuell in der Erarbeitung durch das Bun-
desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur .
Darin ist vorgesehen, die Förderung an die Verwendung
von Strom aus erneuerbaren Quellen zu knüpfen .
Über den Erneuerbaren-Anteil bei der bestehenden
Ladeinfrastruktur liegen der Bundesregierung keine kon-
kreten Angaben vor .
Anlage 28
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 39):
Welche Erkenntnisse hat das Bundesministerium für Um-
welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) über
den derzeitigen antragstellerseitigen Stand der Arbeiten an
Anträgen zur Zwischenlagerung der insgesamt 26 ausstehen-
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-umweltbericht-nicht-technische-zusammenfassung.pdf?_blob=publicationFile
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-umweltbericht-nicht-technische-zusammenfassung.pdf?_blob=publicationFile
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-umweltbericht-nicht-technische-zusammenfassung.pdf?_blob=publicationFile
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-umweltbericht-nicht-technische-zusammenfassung.pdf?_blob=publicationFile
http://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++63cc80fe-3a10-11e6-9c14-52540077a3af
http://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++63cc80fe-3a10-11e6-9c14-52540077a3af
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/umweltbundesamt-abgastests-101.html
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/umweltbundesamt-abgastests-101.html
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/umweltbundesamt-abgastests-101.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617968
(A) (C)
(B) (D)
den Castoren mit verglasten radioaktiven Wiederaufarbei-
tungsabfällen aus La Hague und Sellafield in Zwischenlagern
an Atomkraftwerkestandorten (gegebenenfalls bitte auch mit
zeitlichen Prognosen), und gegebenenfalls welche Fortschrit-
te wurden bei etwaigen weiteren Sitzungen der gemeinsamen
Arbeitsgruppe (AG) des BMUB und der Energieversorgungs-
unternehmen zu diesem Thema seit der zweiten AG-Sitzung
vom 16 . November 2015 erzielt (gegebenenfalls bitte mög-
lichst auch mit Angabe der jeweiligen Sitzungstermine und
-teilnehmer wie in Plenarprotokoll 18/142, Anlage 32; dazu,
dass zwischen dem 16 . November 2015 und 8 . Juni 2016
keine betreffende AG-Sitzung stattfand, siehe Antwort der
Bundesregierung auf meine mündliche Frage 11, Plenarproto-
koll 18/175, Anlage 10)?
Nach dem Treffen der Arbeitsgruppe aus Vertretern
des Bundesumweltministeriums und der Energieversor-
gungsunternehmen am 16 . November 2015 hat keine
weitere Sitzung der Arbeitsgruppe stattgefunden .
In einem Gespräch zu unterschiedlichen Themen ha-
ben die Energieversorgungsunternehmen (EVU) Bereit-
schaft signalisiert, im Zusammenhang mit der von den
Energieversorgungsunternehmen erwarteten und voraus-
gesetzten Umsetzung der Empfehlungen der Kommis-
sion zur Überprüfung der Finanzierung des Kernener-
gieausstiegs (KFK) für die vier im Gesamtkonzept zur
Rückführung von verglasten radioaktiven Abfällen aus
der Wiederaufarbeitung vom 19 . Juni 2016 genannten
Standorte Unterlagen für Genehmigungsverfahren nach
§ 4 und § 6 Atomgesetz vorbereiten zu wollen .
Anlage 29
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 40):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen
über die Schadenshöhe, Sicherheitsrisiken und (Innen- oder
Außen-)Täter im Zusammenhang mit der Überflutung im
Neubau des Bundesnachrichtendienstes in Berlin-Mitte durch
demontierte Wasserhähne (Tagespresse vom 4 . März 2015),
und welche weiteren ähnlichen Vorfälle (wie zum Beispiel die
Unterschlagung bzw . das Kopieren vertraulicher Baupläne,
vergleiche Spiegel Online vom 11 . Juli 2011 und den Spiegel
vom 18 . Juli 2011), die die Sicherheit des Neubaus gefährden
könnten, ereigneten sich während der Bauzeit?
Die Arbeiten zur Beseitigung des Anfang März des
Jahres 2015 eingetretenen Wasserschadens sind bis auf
kleinere Restarbeiten abgeschlossen . Der entstandene
Schaden wird mit rund 1 Million Euro beziffert .
Die Kosten für die Schadensbeseitigung werden
durch die für das Projekt abgeschlossene Versicherung
übernommen . Die Gesamtkosten für den Neubau der
BND-Zentrale in Berlin erhöhen sich hierdurch nicht .
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin im
„Verfahren wegen Zerstörung von Bauwerken durch
Herbeiführung eines Wasserschadens“ wurden im Feb-
ruar des Jahres 2016 eingestellt, da keine Beschuldigten
ermittelt werden konnten und keine weiteren erfolgver-
sprechenden Ermittlungsanhalte ersichtlich waren .
Die Baumaßnahme unterliegt hohen Geheimhaltungs-
erfordernissen . Das für die Baumaßnahme zuständige
parlamentarische Gremium ist das Vertrauensgremium
des Deutschen Bundestags, dem die Bundesregierung zu
aktuellen Entwicklungen kontinuierlich berichtet .
Abgeschlossene sicherheitliche Bewertungen zu ähn-
lichen weiteren Vorfällen liegen der Bundesregierung
nicht vor .
Anlage 30
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra-
ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8998, Frage 41):
Inwiefern sieht die Bundesregierung in ihrer Zustimmung
zum Vorschlag der Europäischen Kommission, in der Zu-
sammenarbeit mit Drittstaaten bei der Migrationskontrolle
und Rückführung einen sogenannten Less-for-less-Ansatz
(COM(2016) 385 final, Seite 10) umzusetzen, einen Wider-
spruch zu der von Bundesminister Dr . Gerd Müller am 16 . De-
zember 2015 im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages (AwZ)
getätigten Aussage, dass er „less for less“ klar ablehne, und
inwiefern hält die Bundesregierung den Less-for-less-Ansatz
der Konditionalität für umsetzbar, obwohl Bundesminister
Dr . Gerd Müller in der AwZ-Sitzung vom 16 . Dezember 2015
„less for less“ als nicht umsetzbar bezeichnet hat?
Die Bundesregierung sieht hierin keinen Widerspruch .
Der Europäische Rat hat die Hohe Vertreterin beauftragt,
einen auf wirksamen Anreizen und angemessener Kon-
ditionalität beruhenden Rahmen einzuführen und zügig
umzusetzen . Wie dieser Rahmen im Detail ausgestaltet
werden soll und was im Einzelfall tatsächlich wirksam
und angemessen ist, wird nun zu diskutieren sein, um die
Migrationspakte, wie vorgesehen, bis Jahresende abzu-
schließen .
Wir begrüßen ausdrücklich, dass dazu alle EU-Poli-
tikfelder – auch Handel und Entwicklung – zum Einsatz
kommen sollen . Für jedes Politikfeld gilt es dabei zu prü-
fen, welche Maßnahmen zielführend und verhältnismä-
ßig sind, um eine bessere Kooperation bei Migrations-
kontrolle und Rückführung zu erreichen .
Anlage 31
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra-
ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 43):
Wie gedenken die Bundesregierung und nach Kenntnis der
Bundesregierung die Europäische Union (EU) im Rahmen des
EU-„Better Migration Management“ in den autoritären Staa-
ten Sudan und Eritrea „staatsfern“ Maßnahmen zum Grenz-
management umzusetzen (siehe Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8928),
und wie stellen Bundesregierung und EU sicher, dass im Zuge
der EU-Grenzmanagementmaßnahmen im Sudan, gegen des-
sen Präsident Umar al-Baschir ein internationaler Haftbefehl
wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
und Kriegsverbrechen vorliegt, die Menschenrechte geachtet
werden?
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17969
(A) (C)
(B) (D)
In der zitierten Antwort aus der Kleinen Anfrage hat
die Bundesregierung eine begrenzte Zusammenarbeit
mit staatlichen Stellen in Eritrea und Sudan nicht kate-
gorisch ausgeschlossen . Im Fall des Vorhabens Better
Migration Management ist eine punktuelle Zusammen-
arbeit mit staatlichen Stellen im Sudan und in Eritrea
unumgänglich, um die Ziele des Vorhabens, wie z . B .
einen verbesserten Schutz der Rechte von Flüchtlingen,
zu erreichen . Bei der Umsetzung des Vorhabens werden
sich die Durchführungsorganisationen an die etablierten
Standards zum Schutz der Menschenrechte in der Ent-
wicklungszusammenarbeit halten .
Anlage 32
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra-
ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 44):
Wie wird vonseiten der Bundesregierung und der EU „im
Rahmen der politischen Steuerung der relevanten Vorhaben“
(siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Drucksache 18/8928) bei der Umsetzung der Valletta-Be-
schlüsse konkret sichergestellt, dass die zur Verfügung gestell-
te Ausbildung und Ausrüstung im Rahmen des EU-„Better
Migration Management“ nicht gegen die einheimische Bevöl-
kerung eingesetzt werden, und wie stellt die Bundesregierung
sicher, dass bei Projekten der Deutschen Gesellschaft für Inter-
nationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die als Unternehmen
im Eigentum des Bundes sämtlichen menschenrechtlichen
Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland unterliegt,
die Menschenrechte eingehalten werden, wenn sie Grenzma-
nagement auf dem afrikanischen Kontinent umsetzt?
Die GIZ hält in ihrer Arbeit die etablierten Standards
zum Schutz der Menschenrechte in der Entwicklungszu-
sammenarbeit ein und orientiert sich dafür am verbindli-
chen BMZ Strategiepapier „Menschenrechte in der deut-
schen Entwicklungspolitik“ . Die Lieferung von Material
und die Durchführung von Trainings, die unmittelbar zur
Verletzung von Menschenrechten genutzt werden können
(z . B . Schusswaffen) bzw . gegen Sanktionen verstoßen,
ist im Rahmen des Vorhabens Better Migration Manage-
ment grundsätzlich ausgeschlossen . Die Mittelverwal-
tung und -abrechnung erfolgt direkt durch GIZ-Personal,
das die Einhaltung dieser Standards kontrolliert .
Anlage 33
Antwort
des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage
der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 45):
Haben die Nachrichtendienste keine oder keine bestätigen-
den Erkenntnisse zu den Berichten von Amnesty International,
Human Rights Watch und der Syrischen Beobachtungsstelle
für Menschenrechte zu den Schüssen an der türkisch-syri-
schen Grenze (AFP vom 19 . Juni 2016: „Aktivisten: Türki-
sche Grenzer erschießen mindestens acht syrische Flüchtlin-
ge – Vier Kinder unter den Todesopfern“; dpa vom 19 . Juni
2016: „Aktivisten: Türkische Grenzschützer erschießen acht
Syrer“; Reuters vom 19 . Juni 2016: „Beobachter – Flüchtlinge
aus Syrien an türkischer Grenze getötet“)?
Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des
Staatswohls nicht offen erfolgen und wird daher in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinter-
legt . Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nach-
richtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künf-
tige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Abs . 2
BNDG besonders schutzwürdig . Ebenso schutzbedürftig
sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Er-
kenntnislage .
Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend
solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwä-
chung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglich-
keiten zur Informationsgewinnung führen . Dies würde
für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes
erhebliche Nachteile zur Folge haben und damit für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich
sein . Deshalb sind die entsprechenden Informationen
als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad
„VS – Vertraulich“ eingestuft .
Der VS – Vertraulich eingestufte Antwortbeitrag ist
bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt .
Anlage 34
Antwort
des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Fra-
ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8998, Frage 46):
Wie begründet die Bundesregierung, dass nach dem von
ihr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Aus-
land-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes
Suchbegriffe (Selektoren), die sich auf Einrichtungen der Eu-
ropäischen Union oder auf öffentliche Stellen ihrer Mitglied-
staaten beziehen, dem sogenannten Unabhängigen Gremium
zur Kenntnis gegeben werden müssen, bei sonstiger Aus-
land-Ausland-Aufklärung eine solche Unterrichtung jedoch
unterbleibt, und was geschieht, wenn das sogenannte Unab-
hängige Gremium einen solchen Suchbegriff (Selektor) für
unzulässig hält?
Das in dem Gesetzentwurf vorgesehene „Unabhängige
Gremium“ prüft vorab die Zulässigkeit und Notwendig-
keit der Anordnung von Maßnahmen der Ausland-Aus-
land-Fernmeldeaufklärung .
Darüber hinaus wird das „Unabhängige Gremium“
durch das Bundeskanzleramt über die Fälle unterrichtet,
in denen die Bestimmung der Suchbegriffe von Einrich-
tungen der Europäischen Union oder von öffentlichen
Stellen ihrer Mitgliedstaaten durch die Präsidentin oder
den Präsidenten des BND (oder einen Vertreter) geson-
dert angeordnet wurde . Anordnungen, die das „Unab-
hängige Gremium“ für unzulässig oder nicht notwendig
erklärt, sind unverzüglich aufzuheben .
Weiterhin ist das „Unabhängige Gremium“ befugt, je-
derzeit die Einhaltung des besonderen Schutzes für Uni-
onsbürger, Einrichtungen der Europäischen Union und
öffentliche Stellen ihrer Mitgliedstaaten stichprobenartig
zu prüfen .
Stellt das „Unabhängige Gremium“ im Rahmen seiner
Prüfung fest, dass die Vorgaben des § 6 Absatz 3 des GE
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617970
(A) (C)
(B) (D)
(Schutz von Unionsbürgern und EU-Institutionen) nicht
eingehalten wurden, gelten die Löschregelungen nach
§ 10 des GE . Danach sind Daten, die entgegen § 6 Ab-
satz 3 des GE erhoben wurden, unverzüglich zu löschen .
Darüber hinaus ist in dem Gesetzentwurf ausdrücklich
festgelegt, dass das Kontrollrecht des Parlamentarischen
Kontrollgremiums unberührt bleibt . Insofern bleiben die
bestehenden Kontrollmöglichkeiten auch des Parlamen-
tarischen Kontrollgremiums bestehen .
Anlage 35
Antwort
des Staatsministers Dr . Helge Braun auf die Frage der
Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 47):
Was sind die konkreten Gründe, warum das die Bundes-
regierung über die Karenzzeit ausscheidender Regierungs-
mitglieder beratende Gremium, dessen Empfehlung bei Ent-
scheidungen „zwingend vorliegen muss“ (siehe Antwort des
Bundesministers des Innern, Dr . Thomas de Maizière, in der
Regierungsbefragung vom 4 . Februar 2015, Plenarprotokoll
18/84), ein Jahr nach Verabschiedung der Gesetzesänderung
noch nicht besetzt ist, und was ist die Begründung für die Ver-
zögerungen in dem Entscheidungsprozess, der nach Angaben
des Staatsministers bei der Bundeskanzlerin im Februar 2016
angeblich bereits „kurz vor dem Abschluss“ stand (siehe Ant-
wort auf meine mündliche Frage 43, Plenarprotokoll 18/154)?
Es trifft zu, dass die Bundesregierung eine Entschei-
dung nach § 6b des Bundesministergesetzes auf Empfeh-
lung eines beratenden Gremiums trifft . Es gab allerdings
bislang keinen einschlägigen Fall . Der Bundesregierung
liegt mit Stand heute keine Anzeige eines Bundesmi-
nisters oder eines Parlamentarischen Staatsekretärs vor,
nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt einer Beschäfti-
gung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachgehen zu
wollen .
Das Gesetz sieht vor, dass die Mitglieder des beraten-
den Gremiums Funktionen an der Spitze staatlicher oder
gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben
oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen
Amt verfügen sollen . Sie werden auf Vorschlag der Bun-
desregierung vom Bundespräsidenten berufen . Die Bun-
desregierung möchte bei ihren Vorschlägen sicherstellen,
dass die Mitglieder dieses Gremiums die gesetzlichen
Anforderungen erfüllen und das Gremium nach seiner
Zusammensetzung die größtmögliche Gewähr von Sach-
verstand, Sensibilität und Ausgewogenheit bietet . Dies
ist geeignet, die Objektivität und Akzeptanz des Verfah-
rens zu fördern .
Die diesbezüglich geführten Gespräche haben sich
bedauerlicherweise länger hingezogen, als dies zunächst
absehbar war . Sie stehen nach derzeitigem Stand kurz vor
dem Abschluss .
Anlage 36
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 48):
In Bezug auf welche konkrete Entscheidung im Ministerrat
der Europäischen Union zu CETA möchte Bundeskanzlerin
Dr . Angela Merkel ein „Meinungsbild“ (geäußert am 28 . Juni
2016 abends in Brüssel) des Deutschen Bundestages einholen,
und in welcher Form (bitte Zeitpunkt angeben)?
Die Bundeskanzlerin hat sich auf die Beschlussfas-
sung im Rat zur Genehmigung der Unterzeichnung und
ggf. vorläufigen Anwendung von CETA bezogen. Das
Datum für die Beschlussfassung des Rates steht nach
Kenntnis der Bundesregierung noch nicht fest . Die Ter-
minierung obliegt der jeweiligen Ratspräsidentschaft .
Die Bundesregierung wird dem Bundestag eine recht-
zeitige Stellungnahme ermöglichen, indem sie den Bun-
destag weiterhin frühestmöglich und fortlaufend über
die Beratungen zu CETA und den weiteren Zeitplan
unterrichtet . Die Ausgestaltung eines parlamentarischen
Votums zu CETA liegt in der Organisationshoheit des
Deutschen Bundestages und kann nicht durch die Bun-
desregierung festgelegt werden .
Anlage 37
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 49):
Für welches Datum ist die Beschlussfassung im Europä-
ischen Rat über das Handelsabkommen EU-Kanada, CETA,
terminiert, und wie genau plant die Bundesregierung die Be-
teiligung des Deutschen Bundestages vor dieser Ratsabstim-
mung?
Der Beschluss über die Genehmigung der Unterzeich-
nung von CETA wird nicht durch den Europäischen Rat
gefasst, sondern durch den Ministerrat .
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf
die Schriftliche Frage Nummer 5, Bundestagsdrucksa-
che 18/8766:
Die Beschlussfassung zu CETA kann bei der Tagung
einer beliebigen Ratsformation erfolgen . Nach Kenntnis
der Bundesregierung soll der Ratsbeschluss im Oktober
gefasst werden . Die Terminierung obliegt der jeweiligen
Ratspräsidentschaft . Die Bundesregierung wird, sobald
ihr der übersetzte Abkommenstext und der entsprechen-
de Beschlussvorschlag der Europäischen Kommission an
den Rat vorliegen, die Texte auf die übliche Weise an den
Deutschen Bundestag übermitteln, um eine schnellst-
mögliche Befassung des Deutschen Bundestags zu er-
möglichen .
Die Bundeskanzlerin und Bundesminister Gabriel ha-
ben deutlich gemacht, dass ein Votum des Bundestages
vor der Beschlussfassung im Rat aus Sicht der Bundes-
regierung wünschenswert wäre . Die Bundesregierung
wird dem Bundestag eine Stellungnahme ermöglichen,
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17971
(A) (C)
(B) (D)
indem sie den Bundestag gemäß ihrer gesetzlichen Ver-
pflichtungen weiter frühestmöglich und fortlaufend über
die Beratungen zu CETA und den weiteren Zeitplan un-
terrichtet . Die Ausgestaltung eines parlamentarischen
Votums zu CETA liegt in der Organisationshoheit des
Deutschen Bundestages und kann nicht durch die Bun-
desregierung festgelegt werden .
Anlage 38
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 50):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie CETA
in EU-only-Form im Rat zustimmen wird, das heißt, dass sie
einem Ratsbeschluss zustimmen würde, der die Europäische
Kommission ermächtigen würde, CETA in EU-only-Form zu
unterschreiben (bitte begründen)?
Die Bundesregierung vertritt wie bekannt die Auffas-
sung, dass CETA als gemischtes Abkommen abgeschlos-
sen werden muss, siehe u . a . Antwort Nr . 13 in der Klei-
nen Anfrage 18/8583 . Die Europäische Kommission hat
angesichts der einhelligen Auffassung des Rats entschie-
den, dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Unterzeich-
nung von CETA als gemischtes Abkommen zu unterbrei-
ten . Damit stellt sich die Frage nach einem Ratsbeschluss
über die Unterzeichnung von CETA als reines EU-Ab-
kommen nicht .
Anlage 39
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 51):
Prüft die Bundesregierung Rechtsmittel für den Fall, dass
CETA als EU-only-Abkommen beschlossen wird, um CETA
als gemischtes Abkommen einstufen zu lassen (bitte in jedem
Fall begründen)?
Die Europäische Kommission hat am 5 . Juli 2016 ent-
schieden, dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Geneh-
migung der Unterzeichnung von CETA als gemischtes
Abkommen zu übermitteln . Die Bundesregierung geht
nach aktuellem Diskussionsstand davon aus, dass der
Rat einen einstimmigen Beschluss zur Unterzeichnung
von CETA als gemischtes Abkommen fassen wird . Die
Frage nach einer möglichen Klage der Bundesregierung
gegen einen Unterzeichnungsbeschluss zu CETA stellt
sich daher nicht (siehe Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 6/119, MdB Ulrich) .
Anlage 40
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 52):
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass nach ei-
ner Einstufung des Handelsabkommens CETA durch den Rat
als EU-only-Abkommen der Deutsche Bundestag und Bun-
desrat über den CETA-Vertragstext als solchen abstimmen,
wie der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz,
Heiko Maas, in seiner Äußerung, dass in Deutschland Bun-
destag und Bundesrat über CETA entscheiden, „was auch
immer die EU-Kommission beschließt“ (https://twitter .com/
Heiko-Maas/status/748091490098884608), gefordert hat, und
nicht nur eine Stellungnahme dazu abgeben?
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Frage hinfäl-
lig, weil die Europäische Kommission am 5 . Juli 2016
entschieden hat, dem Rat einen Beschlussvorschlag zur
Genehmigung der Unterzeichnung von CETA als ge-
mischtes Abkommen zu übermitteln .
Anlage 41
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/8998, Frage 53):
Wird die Bundesregierung im Rat der Europäischen Uni-
on gegen das Freihandels- und Investitionsabkommen der EU
mit Kanada (CETA) stimmen, wenn dieses, wie vom Präsi-
denten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker,
angekündigt, als EU-only-Abkommen behandelt und dement-
sprechend nicht in den Mitgliedstaaten ratifiziert wird (bitte
begründen), und in welchen EU-Mitgliedstaaten sieht die
Bundesregierung derzeit eine Mehrheit für eine Ratifizierung
gefährdet, falls es doch als gemischtes Abkommen behandelt
wird?
Die Europäische Kommission hat am 5 . Juli 2016 ent-
schieden, dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Geneh-
migung der Unterzeichnung von CETA als gemischtes
Abkommen zu übermitteln .
Die Bundesregierung vermag die Erfolgsaussichten
späterer nationaler Ratifizierungsverfahren in den einzel-
nen Mitgliedstaaten nicht vorherzusagen .
Anlage 42
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 54):
Jeweils wann genau (bitte mit Kalenderdatum) gab es seit
dem 27 . April 2016 Gespräche der Bundesregierung – insbe-
sondere seitens des Bundeskanzleramtes, des Bundesministe-
riums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Bundesminis-
teriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
und des Bundesministeriums der Finanzen – mit Vertretern der
Atomkraftwerke betreibenden Energieversorgungsunterneh-
men im Zusammenhang mit einer Umsetzung der Empfehlun-
gen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des
Kernenergieausstiegs (KFK) vom 27 . April 2016 (bitte mit
vollständiger Angabe aller jeweiligen Gesprächsparteien; zu
den KFK-Empfehlungen vergleiche BMWi-Webseite), und
über welche dieser Gespräche wurde ein Vermerk oder Ähn-
liches erstellt?
Die Bundesregierung pflegt aufgabenbedingt Kontak-
te zu einer Vielzahl von Unternehmen . Zu einer syste-
matischen Erfassung dieser Kontakte ist die Bundesre-
https://twitter.com/Heiko-Maas/status/748091490098884608
https://twitter.com/Heiko-Maas/status/748091490098884608
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617972
(A) (C)
(B) (D)
gierung nicht verpflichtet und hält diese auch nicht vor.
Eine lückenlose Aufstellung von sämtlichen Kommuni-
kationsvorgängen einschließlich der tatsächlichen Ge-
sprächsinhalte kann daher grundsätzlich nicht übermittelt
werden . Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es
am Rande von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen
zu Kontakten mit Unternehmensvertretern gekommen
ist . Inwieweit dies tatsächlich der Fall war, kann aus den
oben genannten Gründen nicht nachgehalten werden . Die
Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund die erbete-
ne Abfrage durchgeführt, wobei Gespräche auf Leitungs-
ebene nachvollzogen wurden . In der Kürze der Zeit kann
die Vollständigkeit der nachfolgenden Auflistung für die
Beantwortung der Anfrage nicht garantiert werden .
Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grund-
lage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhande-
ner Unterlagen und Aufzeichnungen . Demnach hat die
Bundesregierung seit dem 27 . April 2016 folgende Ge-
spräche mit Vertretern der Kernkraftwerke betreibenden
Energieversorgungsunternehmen im Zusammenhang mit
einer Umsetzung der Empfehlungen der KFK geführt:
Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für
besondere Aufgaben
– Gespräch am 12 . Mai 2016 mit Herrn Dr . Frank
Mastiaux, Vorstandsvorsitzender EnBW AG
– Gespräch am 9 . Juni 2016 mit Herrn Peter
Terium, Vorstandsvorsitzender RWE AG, und
Herrn Dr . Rolf Martin Schmitz, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender RWE AG
Bundesministerium der Finanzen, Staatssekretär
Gatzer
– Gespräch am 9 . Juni 2016 mit Herrn Dr . Rolf
Martin Schmitz, stellvertretender Vorstandsvor-
sitzender der RWE AG, und Herrn Dr . Bernhard
Günther, Finanzvorstand der RWE AG
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit, Staatssekretär Flasbarth
– Gespräch am 28 . Juni 2016 mit Herrn Dr . Bernhard
Fischer, E .ON; Herrn Jörg Michels, EnBW;
Herrn Dr . Ulrich Hartmann, RWE und Herrn Pieter
Wasmuth, Vattenfall
Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar
Gabriel, gemeinsam mit Staatssekretär Rainer Baake
– Gespräch am 6 . Juni 2016 mit Herrn Peter
Terium, Vorstandsvorsitzender RWE AG, und
Herrn Dr . Rolf Martin Schmitz, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender RWE AG
Vermerke über diese Gespräche wurden nicht erstellt .
Anlage 43
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Fra-
ge des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8998, Frage 55):
Welche Geldflüsse hat es nach Erkenntnissen der Bundesre-
gierung vom Hans-Joachim-Martini-Fonds ab dem Jahr 1982,
der Hans-Joachim-Martini-Stiftung ab dem Jahr 1987 sowie
anderen nichtstaatlichen Stellen seit Gründung der Bundesan-
stalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) an Mitar-
beiter der BGR sowie für Projekte und Sachmittel der BGR
(www .sueddeutsche .de/wirtschaft/bundesanstalt-fuer-geowis-
senschaften-gutes-geld-fuer-steile-thesen-1 .3054942) gege-
ben?
Die BGR teilt hierzu Folgendes mit:
Der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Roh-
stoffe ist es aufgrund der Kürze der zur Verfügung ste-
henden Zeit nicht möglich, sämtliche Geldflüsse aus
nichtstaatlichen Stellen seit Gründung der BGR auf-
zuzählen . Die Antwort beschränkt sich deshalb auf die
Hans-Joachim-Martini-Stiftung .
Anhand der Aktenlage sind folgende Zahlen ermittelt
worden: Für den Zeitraum 1987 bis 2015 ergibt sich eine
Gesamtsumme von 221 744 Euro, das entspricht einer
Jahresdurchschnittssumme von 7 646 Euro .
Aufgeteilt ist die Summe auf:
– 9 Forschungsprojekte im Zeitraum 1992 bis 2005,
die mit 148 608 Euro gefördert wurden;
– 16 Hauptpreise im Zeitraum 1987 bis 2010 im Ge-
samtwert von umgerechnet 58 136 Euro;
– 10 Nachwuchspreise im Zeitraum 2002 bis 2014
im Gesamtwert von 15 000 Euro .
Anlage 44
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Fra-
ge des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8998, Frage 56):
Wann und wie wird die Bundesregierung dem Deut-
schen Bundestag vor dem Hintergrund der Berichte, dass
die Ergebnisse der BGR zumindest zum Teil Dokumente
käuflicher Wissenschaft sein könnten (www .neuepresse .de/
Hannover/Meine-Stadt/Bundesanstalt-fuer-Geowissenschaf-
ten-soll-kaeuflich-sein), einen Bericht über potenzielle Kor-
ruption bei der BGR übermitteln?
Die Bundesregierung hat nach den Kleinen Anfragen
von 2011 und 2012 eine interne Revision im Jahre 2012
durchgeführt . Es fanden sich keine Hinweise auf Kor-
ruption .
Für die Zeit nach 2012 wurden ausschließlich Nach-
wuchspreise an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
BGR vergeben . Auch hier sieht die Bundesregierung kei-
ne Anzeichen für Korruption .
Anlage 45
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 57):
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesanstalt-fuer-geowissenschaften-gutes-geld-fuer-steile-thesen-1.3054942
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesanstalt-fuer-geowissenschaften-gutes-geld-fuer-steile-thesen-1.3054942
http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Bundesanstalt-fuer-Geowissenschaften-soll-kaeuflich-sein
http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Bundesanstalt-fuer-Geowissenschaften-soll-kaeuflich-sein
http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Bundesanstalt-fuer-Geowissenschaften-soll-kaeuflich-sein
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17973
(A) (C)
(B) (D)
Welche Folgen hat die Aussage des Vizekanzlers Sigmar
Gabriel von vor einem Jahr („Für Deutschland muss klar
sein: Wer immer mit uns nachhaltige Beziehungen hat, der
kann nicht das Existenzrecht Israels politisch infrage stellen“,
Sigmar Gabriel, www .spiegel .de vom 19 . Juli 2015) nach dem
iranischen Test von Raketen im Frühjahr dieses Jahres, die
mit „Israel muss ausradiert werden“ beschriftet waren (www .
spiegel .de vom 9 . März 2016), für die Bundesregierung kon-
kret bei eventuell anstehenden Besuchen iranischer Vertreter
in Berlin (Besuchspläne bitte gegebenenfalls einzeln auffüh-
ren), und wie hat sich die Menschenrechtslage im Iran in den
letzten zwölf Monaten (insbesondere bei der Religionsfreiheit,
für Homosexuelle sowie hinsichtlich der Zahl der Todesurteile
bzw . Exekutionen) entwickelt?
Für die Bundesregierung gilt, dass es normalisierte,
vollumfängliche Beziehungen zu Iran nicht geben kann,
solange Iran das Existenzrecht Israels nicht anerkennt .
Dies macht sie auch in ihren Gesprächen mit iranischen
Vertretern deutlich .
Sie hat die Raketentests und insbesondere die anti-is-
raelischen Drohungen, mit denen diese verbunden wur-
den, klar verurteilt .
Gleichzeitig hat die Bundesregierung ein Interesse da-
ran, mit der iranischen Regierung – auch zu kritischen
Themen – im Dialog zu stehen .
Die Bundesregierung ist weiterhin sehr besorgt über
die Lage der Menschenrechte in Iran . Hoffnungen auf
eine Besserung der Lage unter der Regierung Rouhani
haben sich bislang nicht erfüllt .
Insbesondere die hohe Zahl der Hinrichtungen, die
im Jahr 2015 mit mindestens 765 eine neue Rekordhö-
he erreicht hat, ist besorgniserregend . In den ersten sechs
Monaten 2016 liegt die Zahl der Hinrichtungen bei 184 .
Auch die Lage religiöser Minderheiten bleibt schwie-
rig . Insbesondere Anhänger der Bahai sehen sich zahl-
reichen Diskriminierungen ausgesetzt . Besser ist die
Lage der verfassungsrechtlich anerkannten sogenannten
Buchreligionen . Aber auch Juden, Christen und Zoroast-
rier müssen im Alltag immer wieder Diskriminierungen
hinnehmen .
Homosexualität kann weiterhin mit dem Tode be-
straft werden . Die letzte der Bundesregierung bekann-
te und durch die iranische Justizverwaltung bestätigte
Vollstreckung von Todesurteilen wegen homosexueller
Handlungen erfolgte zuletzt im Jahr 2011 . Aufgrund
der Intransparenz des iranischen Justizsystems ist es der
Bundesregierung aber nicht möglich, eine verlässliche
Einschätzung abzugeben, wie viele Personen tatsächlich
wegen Homosexualität verfolgt werden .
Anlage 46
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 58):
Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das
israelische sogenannte Transparenzgesetz Konsequenzen für
die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen, unter anderem
auch die Arbeit der politischen Stiftungen in Israel und den
besetzten palästinensischen Gebieten und deren Kooperati-
onspartner, hat, und wie beurteilt die Bundesregierung dies im
Hinblick auf die Entwicklung der israelischen Demokratie?
In der Knesset liegt aktuell ein Änderungsentwurf des
sogenannten „NGO-Transparenz-Gesetzes“ („Gesetz
über die Offenlegungspflichten von Empfängern von Un-
terstützung durch eine ausländische staatliche Stellen“)
von 2011 zur 2 . und 3 . Lesung vor .
Der Entwurf wird voraussichtlich am nächsten Mon-
tag in der Knesset auf der Tagesordnung stehen .
Es handelt sich um eine Ergänzung zum seit 2011
bestehenden sogenannten „NGO-Transparenz-Gesetz“ .
Der Entwurf betrifft diejenigen Nichtregierungsorgani-
sationen, die über 50 Prozent ihres Budgets durch Zu-
wendungen ausländischer staatlicher Stellen bestreiten .
Ihnen werden weitere Pflichten auferlegt. So müssen
sie zum Beispiel in allen Publikationen einschließlich
Briefen an Knesset-Abgeordnete auf die Finanzierung
durch ausländische Stellen hinweisen .
Grundsätzlich findet das Gesetz nur auf israelische
Nichtregierungsorganisationen Anwendung . Unsere
politischen Stiftungen und deutsche Nichtregierungsor-
ganisationen sind allerdings mittelbar betroffen, da das
Gesetz viele Partner unserer Stiftungen und anderer deut-
scher Mittler wie zum Beispiel die kirchlichen Zentral-
stellen für Entwicklungszusammenarbeit betrifft .
Wie Ihnen bekannt ist, verfolgt die Bundesregierung
die Debatte in der Knesset sehr aufmerksam und kritisch
und hat dies wiederholt hochrangig in Gesprächen deut-
lich gemacht .
Die Bundesregierung ist besorgt, dass das Gesetz zu-
dem einseitig auf Unterstützung durch staatliche Geber
ausgerichtet ist . Für private Geber, die in Israel von gro-
ßer Bedeutung sind, besteht keine Offenlegungspflicht.
Die Bundesregierung ist auch besorgt über das innen-
politische Klima, in dem dieses Änderungsgesetz ent-
standen ist, und die zunehmend polarisierende Debatte
über die Tätigkeit von Nichtregierungs-organisationen in
Israel .
Anlage 47
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 59):
Wie viele Visa zur Arbeitsaufnahme nach § 26 Absatz 2
der Beschäftigungsverordnung wurden bis Ende Juni 2016,
das heißt in den ersten sechs Monaten seit Inkrafttreten der
Regelung, für Staatsangehörige der Westbalkanländer erteilt
und abgelehnt (bitte jeweils für die einzelnen Auslandsver-
tretungen aufschlüsseln), und wie viele Anträge befinden sich
derzeit jeweils noch in Bearbeitung?
Bis einschließlich 30 . Juni 2016 wurden an den sechs
Auslandsvertretungen in der Region 5 968 Visa gemäß
§ 26 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung erteilt . Diese
Anzahl verteilt sich auf die einzelnen Auslandsvertretun-
gen wie folgt:
http://www.spiegel.de
http://www.spiegel.de
http://www.spiegel.de
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617974
(A) (C)
(B) (D)
Belgrad: 936
Podgorica: 315
Pristina: 917
Sarajewo: 2 078
Skopje: 1 153
Tirana: 569
Abgelehnt wurden 1 173 Visumanträge . Diese Anzahl
verteilt sich auf die einzelnen Auslandsvertretungen wie
folgt:
Belgrad: 111
Podgorica: 17
Pristina: 214
Sarajewo: 312
Skopje: 156
Tirana: 363
In Bearbeitung befinden sich noch weitere 2 367 An-
träge . Diese Anzahl verteilt sich auf die einzelnen Aus-
landsvertretungen wie folgt:
Belgrad: 409
Podgorica: 66
Pristina: 786
Sarajewo: 543
Skopje: 246
Tirana: 317
Anlage 48
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8998, Frage 61):
Inwieweit teilt die Bundesregierung meine Auffassung,
dass die Eröffnung eines weiteren Verhandlungskapitels in den
EU-Beitrittsgesprächen mit der Türkei durch die Europäische
Kommission vom 30 . Juni 2016 ungeachtet der Aufhebung
der Immunität von 55 der 59 Abgeordneten der prokurdischen
HDP-Opposition, der von Reporter ohne Grenzen beklagten
wachsenden Repression gegen kritische Journalisten und des
gewaltsamen Vorgehens der türkischen Sicherheitskräfte in
überwiegend von Kurden bewohnten Städten im Südosten des
Landes von der Führung in Ankara als Ermunterung ihres re-
pressiven Kurses im Inland verstanden werden kann, was nicht
zuletzt dadurch zum Ausdruck kommt, dass just am Tag der
Ausweitung der Beitrittsgespräche der HDP-Vorsitzende von
der Staatsanwaltschaft in Ankara vorgeladen wurde, und in-
wieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, das „Ho-
fieren Ankaras“ könne „nicht die Zukunft Europas sein“ (dpa
vom 30 . Juni 2016)?
Die Öffnung des Kapitels 33 – Finanz- und Haushalts-
bestimmungen – auf der Beitrittskonferenz in Brüssel am
30 . Juni 2016 konnte erfolgen, da die Türkei die erforder-
lichen Bedingungen erfüllt hatte und alle EU-Mitglied-
staaten der Kapitelöffnung zustimmten .
Die Mitglieder des Europäischen Rates haben sich in
ihren Treffen mit der türkischen Regierung am 29 . No-
vember 2015 sowie am 18 . März 2016 für eine Redy-
namisierung der Beitrittsverhandlungen ausgesprochen .
Die Öffnung von Kapitel 33 folgt damit der von den
Staats- und Regierungschefs vorgegebenen Linie .
Die Bundesregierung unterstützt diese Haltung in der
Auffassung, dass wir dadurch in einen engeren und of-
feneren Dialog mit der Türkei treten . Dieser Dialog soll
auch die Fragen der Rechtsstaatlichkeit umfassen .
Die Bundesregierung setzt sich daher auch für eine
schnelle Öffnung der Rechtsstaatlichkeitskapitel 23 –
Justiz und Grundrechte – und 24 – Sicherheit, Freiheit
und Recht – ein . Dies würde die Eröffnung eines struktu-
rierten Dialogs zu den Themen Rechtsstaatlichkeit, Justiz
und Freiheitsrechte ermöglichen .
Darüber hinaus beobachtet die Bundesregierung die
innenpolitische Entwicklung in der Türkei sehr aufmerk-
sam und spricht hierzu auch offen mit der türkischen Re-
gierung .
Anlage 49
Neudruck: Inhaltsverzeichnis Anlage 33 bis Anla-
ge 38 (178. Sitzung, Seite VII)
Anlage 33
Mündliche Frage 46
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mögliche Agententätigkeit Edward Snowdens
für mehrere Geheimdienste
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17567 C
Anlage 34
Mündliche Frage 47
Martina Renner (DIE LINKE)
Polizeiliche Feststellung deutscher Staats-
angehöriger bei Ausschreitungen während
der UEFA EURO 2016
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17567 D
Anlage 35
Mündliche Frage 48
Martina Renner (DIE LINKE)
Gefährderansprachen durch deutsche Be-
hörden im Vorfeld der UEFA EURO 2016
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17975
(A) (C)
(B) (D)
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17568 A
Anlage 36
Mündliche Frage 49
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Ausstellung von ärztlichen Attesten für Per-
sonen ohne Bleibeerlaubnis
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17568 A
Anlage 37
Mündliche Frage 50
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Einrichtung besonderer Aufnahmeeinrich-
tungen zur Durchführung beschleunigter
Asylverfahren nach § 30a Asylgesetz
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17569 B
Anlage 38
Mündliche Frage 51
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Einreise syrischer Flüchtlinge aus der Tür-
kei im Rahmen der Aktion einer Künstler-
gruppe
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17569 C
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
182. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz
TOP 2 Befragung der Bundesregierung
TOP 3 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zur Beteiligung von Bundestag und Bundesrat an der CETA-Ratifizierung
TOP 36 Neuregelung des Mutterschutzrechts
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49