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    Plenarprotokoll 18/182 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 182. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) Drucksachen 18/8832, 18/8972 . . . . . . . . . . . 17903 B Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Gesetzent- wurf zum Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015; weitere Fragen Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17903 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17904 D Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17904 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 17905 A Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17905 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17905 B Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17905 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17905 D Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17906 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17906 A Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17906 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17906 B Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17906 C Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17906 D Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17907 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17907 B Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17907 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 17907 D Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17907 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17907 D Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17908 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17908 B Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17908 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17908 D Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17909 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17909 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016II Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17909 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17909 C Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17909 C Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17909 D Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17910 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17910 A Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17910 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17910 B Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17910 C Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17910 C Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17910 D Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17910 D Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17911 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17911 A Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . 17911 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17911 C Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . 17911 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17911 D Uwe Beckmeyer, Parl . 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Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17914 A Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde Drucksachen 18/8998, 18/9024 . . . . . . . . . . . 17914 A Dringliche Frage 2 Niema Movassat (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Erweite- rung des Einsatzspektrums von Mitteln des EU-Instruments für Stabilität und Frieden Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17914 C Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17915 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 17916 A Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17916 C Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17917 B Mündliche Frage 5 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufklärung des mutmaßlichen Zurück- drängens von Flüchtlingen durch die grie- chische Küstenwache bzw. Frontex zur Ver- hinderung der Asylantragstellung Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . 17918 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17918 B Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17918 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17919 A Mündliche Frage 11 Katrin Werner (DIE LINKE) Kosten der Umsetzung des in der UN-Be- hindertenrechtskonvention festgeschrie- benen Menschenrechts auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 III Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17919 C Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17919 D Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17920 C Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17920 C Mündliche Frage 12 Katrin Werner (DIE LINKE) Regelung der Leistungsberechtigung ge- mäß der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Ge- sundheit Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17921 B Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17921 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17922 A Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17922 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17922 C Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17923 A Mündliche Frage 13 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Ziel des Bürgergesprächs zum Bundesteil- habegesetz im Juni 2016 Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . 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Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17926 A Zusatzfragen Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17926 B Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17926 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17927 A Mündliche Frage 17 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelung zur Ausschreibung von Leistun- gen im Entwurf zum Bundesteilhabegesetz Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17927 C Zusatzfragen Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17927 D Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17928 C Mündliche Frage 18 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Begründung der Schwere bzw. Erheblich- keit einer Behinderung durch die Anzahl der durch Teilhabebeschränkungen betrof- fenen Lebensbereiche im geplanten Bun- desteilhabegesetz Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17929 A Zusatzfragen Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17929 A Mündliche Frage 19 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016IV Beschränkung der Leistungen der medizi- nischen Rehabilitation auf Rehabilitations- leistungen der gesetzlichen Krankenversi- cherung Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17929 D Mündliche Frage 20 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle Regelung für Menschen mit Behinderung bei einem Wechsel von einer Werkstattbeschäftigung in den ersten Ar- beitsmarkt Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17930 A Dr . Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 17932 A Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17930 B Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17931 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17931 D Mündliche Frage 21 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Praktische Unterschiede zwischen Hilfen zur Kommunikation und Assistenzleistun- gen zur Verständigung Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17932 A Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17932 B Mündliche Frage 37 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Errichtung des Interims-Regierungstermi- nals am Flughafen Berlin Brandenburg Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17933 B Zusatzfragen Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17933 B Mündliche Frage 38 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Jährlicher Zinsaufwand der Flughafenge- sellschaft Berlin Brandenburg Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17933 D Zusatzfragen Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17934 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Keine CETA-Ratifizierung ohne Beteiligung von Bundestag und Bun- desrat Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 17934 B Dr . Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17935 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17936 C Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17938 A Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 17939 C Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17940 C Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17942 A Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17942 D Andreas G . Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 17944 A Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17945 B Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17946 B Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17947 B Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 17948 C Tagesordnungspunkt 36: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts Drucksache 18/8963 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17949 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . 17950 A Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17950 C Bettina Hornhues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17951 C Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17952 C Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17953 B Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17954 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 V Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17956 A Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17956 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17957 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 17959 A Anlage 2 Dringliche Frage 1 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Äußerungen des Bundesministers des In- nern zu gemeinsamen Dateien deutscher Nachrichtendienste mit der Türkei Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . 17959 B Anlage 3 Mündliche Frage 1 Erika Steinbach (CDU/CSU) Politisch motivierte Brandanschläge auf zivile bzw. behördliche Kraftfahrzeuge im Jahr 2016 Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . 17959 C Anlage 4 Mündliche Frage 2 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Auseinandersetzungen zur zukünftigen Förderung und Entwicklung des Leistungs- sports Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . 17960 A Anlage 5 Mündliche Frage 3 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Vereinbarkeit der geplanten Wohnsitzaufla- gen für anerkannte Flüchtlinge mit höher- rangigem Recht Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . 17960 B Anlage 6 Mündliche Frage 4 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Anzahl der im EASY-System registrierten Asylsuchenden im Juni 2016 Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . 17960 D Anlage 7 Mündliche Frage 6 Andrej Hunko (DIE LINKE) Beeinträchtigung der die Krim bzw. den Donbass betreffenden deutschen, ukraini- schen bzw. russischen Rechtshilfeersuchen Antwort Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . 17961 A Anlage 8 Mündliche Frage 7 Klaus Ernst (DIE LINKE) Hinterziehung von Sozialversicherungsbei- trägen infolge illegaler Arbeitnehmerüber- lassung seit 2008 Antwort Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . 17961 C Anlage 9 Mündliche Frage 8 Klaus Ernst (DIE LINKE) Höhe der Nachforderungen im Zusammen- hang mit der Hinterziehung von Sozialver- sicherungsbeiträgen infolge illegaler Ar- beitnehmerüberlassung seit 2008 Antwort Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . 17961 D Anlage 10 Mündliche Frage 9 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Wegeunfälle in den Jahren 2005 bis 2015 Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17962 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016VI Anlage 11 Mündliche Frage 10 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Wegeunfälle in den Jahren 2005 bis 2015 je 1 000 Versicherungsverhältnisse Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17962 D Anlage 12 Mündliche Frage 15 Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Künftige Berechnung der zu leistenden Ei- genanteile von Beziehern der Hilfe zur Pfle- ge und der Eingliederungshilfe Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 17963 B Anlage 13 Mündliche Frage 22 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Belastung von Honig mit Glyphosat-Rück- ständen Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 17963 C Anlage 14 Mündliche Frage 23 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse der Sitzung des Regelungsaus- schusses der EU-Kommission zu möglichen Anwendungsbeschränkungen von Glypho- sat Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 17964 A Anlage 15 Mündliche Frage 24 Katrin Kunert (DIE LINKE) Dauer von Wehrdienstbeschädigungsver- fahren wegen Radarstrahlenerkrankungen Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . 17964 A Anlage 16 Mündliche Frage 25 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Berichts über die Situation un- begleiteter minderjähriger Geflüchteter Antwort Elke Ferner, Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . 17964 C Anlage 17 Mündliche Frage 26 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zuständigkeit für die Erarbeitung des Be- richts über die Situation unbegleiteter min- derjähriger Geflüchteter Antwort Elke Ferner, Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . 17964 D Anlage 18 Mündliche Frage 27 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Einführung eines Kitaqualitätsge- setzes Antwort Elke Ferner, Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . 17964 D Anlage 19 Mündliche Frage 28 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beschluss der Gesundheitsministerkonfe- renz der Länder zur Aufhebung des Aus- schlusses von homo- und bisexuellen Män- nern von der Blutspende Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . 17965 A Anlage 20 Mündliche Frage 29 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Elektrifizierung der Südbahn und der Bo- denseegürtelbahn Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 VII Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17965 C Anlage 21 Mündliche Frage 30 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherheitsanforderungen an in Pkw beför- derte Rollstühle Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17965 D Anlage 22 Mündliche Frage 31 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zulassung von Doppelgelenkbussen und Buspersonenanhängerzügen Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17966 B Anlage 23 Mündliche Frage 32 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersu- chung zum Ausbau der B 247 zwischen Lei- nefelde und dem Andislebener Kreuz Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17966 D Anlage 24 Mündliche Frage 33 Herbert Behrens (DIE LINKE) Stellungnahmen zur Küstenautobahn A 20 und Elbquerung im Rahmen der Öffent- lichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrs- wegeplan Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17966 D Anlage 25 Mündliche Frage 34 Herbert Behrens (DIE LINKE) Auswirkungen des Austritts der Gewerk- schaft Verdi aus dem Maritimen Bündnis auf die Änderung der Schiffsbesetzungsver- ordnung Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17967 B Anlage 26 Mündliche Frage 35 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung von Abgastests unter realen Fahrbedingungen Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17967 C Anlage 27 Mündliche Frage 36 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bezug von Strom aus erneuerbaren Energi- en im Zusammenhang mit dem Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur im Rahmen des Marktanreizprogramms Elektromobilität Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . 17967 C Anlage 28 Mündliche Frage 39 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bearbeitungsstand der Anträge zur Zwi- schenlagerung von Castoren mit verglasten radioaktiven Wiederaufarbeitungsabfällen aus La Hague und Sellafield Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . 17967 D Anlage 29 Mündliche Frage 40 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse der Bundesregierung zum Was- serschaden und zu anderen Vorfällen beim Neubau des Bundesnachrichtendienstes Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . 17968 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016VIII Anlage 30 Mündliche Frage 41 Niema Movassat (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zum soge- nannten Less-for-less-Ansatz bei der Zu- sammenarbeit mit Drittstaaten im Rahmen der Migrationskontrolle Antwort Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . 17968 C Anlage 31 Mündliche Frage 43 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung von Maßnahmen zum Grenz- management im Sudan und in Eritrea Antwort Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . 17968 D Anlage 32 Mündliche Frage 44 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ordnungsgemäße Verwendung der im Rah- men des Better Migration Management der EU zur Verfügung gestellten Mittel Antwort Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . 17969 A Anlage 33 Mündliche Frage 45 Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse der Nachrichtendienste zu den Schüssen an der türkisch-syrischen Grenze Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 17969 B Anlage 34 Mündliche Frage 46 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Meldung von Selektoren mit Bezug auf Ein- richtungen der EU bzw. öffentliche Stellen der EU-Mitgliedstaaten an das sogenannte Unabhängige Gremium Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 17969 C Anlage 35 Mündliche Frage 47 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besetzung des beratenden Gremiums zu Karenzzeiten ausscheidender Regierungs- mitglieder Antwort Dr . Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 17970 A Anlage 36 Mündliche Frage 48 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung des Deutschen Bundestages im Rahmen des Handelsabkommens CETA Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17970 C Anlage 37 Mündliche Frage 49 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Termin für die Beschlussfassung im Euro- päischen Rat über das Handelsabkommen CETA Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17970 C Anlage 38 Mündliche Frage 50 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abstimmungsverhalten der Bundesregie- rung beim Ratsbeschluss zum CETA-Ab- kommen in EU-only-Form Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17971 A Anlage 39 Mündliche Frage 51 Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Prüfung von Rechtsmitteln im Falle einer Ein- stufung von CETA als EU-only-Abkommen Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17971 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 IX Anlage 40 Mündliche Frage 52 Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abstimmung des Deutschen Bundestags und Bundesrats über den CETA-Vertrag- stext im Falle einer Einstufung als EU-on- ly-Abkommen Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17971 B Anlage 41 Mündliche Frage 53 Andrej Hunko (DIE LINKE) Abstimmungsverhalten der Bundesregie- rung zu CETA im Falle einer Einstufung als EU-only-Abkommen Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17971 C Anlage 42 Mündliche Frage 54 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche mit Vertretern der Atomkraft- werke betreibenden Energieversorgungs- unternehmen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Kernenergieausstiegs Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17971 D Anlage 43 Mündliche Frage 55 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Zuwendungen an Mitarbeiter der Bundes- anstalt für Geowissenschaften und Rohstof- fe Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17972 B Anlage 44 Mündliche Frage 56 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Bericht über Korruptionsvorwürfe gegen- über der Bundesanstalt für Geowissen- schaften und Rohstoffe an den Deutschen Bundestag Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . 17972 D Anlage 45 Mündliche Frage 57 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beziehungen zum Iran vor dem Hinter- grund dortiger Tests von Raketen mit anti- israelischen Beschriftungen Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17972 D Anlage 46 Mündliche Frage 58 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des israelischen Tranzpa- renzgesetzes Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17973 B Anlage 47 Mündliche Frage 59 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der erteilten und abgelehnten Visa zur Arbeitsaufnahme für Staatsangehörige der Westbalkanländer im Jahr 2016 Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17973 D Anlage 48 Mündliche Frage 61 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Auswirkungen der EU-Beitrittsgespräche mit der Türkei Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17974 B Anlage 49 Neudruck: Inhaltsverzeichnis Anlage 33 bis Anlage 38 (178 . Sitzung, Seite VII) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17974 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17903 182. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 6. Juli 2016 Beginn: 13 .00 Uhr
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    Paul Lehrieder (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17959 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 06 .07 .2016 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 06 .07 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 06 .07 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 06 .07 .2016 Kudla, Bettina CDU/CSU 06 .07 .2016 Leidig, Sabine DIE LINKE 06 .07 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 06 .07 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06 .07 .2016 Özoğuz, Aydan SPD 06 .07 .2016 Petzold, Ulrich CDU/CSU 06 .07 .2016 Pflugradt, Jeannine SPD 06 .07 .2016 Poschmann, Sabine SPD 06 .07 .2016 Tank, Azize DIE LINKE 06 .07 .2016 Thönnes, Franz SPD 06 .07 .2016 Veith, Oswin CDU/CSU 06 .07 .2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06 .07 .2016 Wicklein, Andrea SPD 06 .07 .2016 Zimmermann, Pia DIE LINKE 06 .07 .2016 Anlage 2 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/9024, dringliche Frage 1): Aus welchen aktuellen Erwägungen beabsichtigt die Bun- desregierung den Aufbau bzw . die Führung von gemeinsamen Dateien des Verfassungsschutzes mit türkischen Partnern (ver- gleiche Interview des Bundesministers des Innern, Dr . Tho- mas de Maizière, im Deutschlandfunk vom 2 . Juli 2016) an- gesichts der Tatsache, dass Vertreter des Bundesministeriums des Innern dies bei der Beratung des Entwurfes eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus am 22 . Juni 2016 im Innenaus- schuss des Deutschen Bundestages derzeit für ausgeschlossen erklärt haben? Aktuell ist keine gemeinsame Datei des Verfassungs- schutzes mit den türkischen Partnern vorgesehen . Anlage 3 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksache 18/8998, Frage 1): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung jeweils zu poli- tisch motivierten Brandanschlägen auf zivile bzw . behördliche Kraftfahrzeuge – in Bezug auf Ort und Zahl – im Jahr 2016 (vergleiche „Brandanschlag auf Auto eines SPD-Politikers“, in: Berliner Morgenpost vom 28 . Juni 2016, Seite 1, 13)? Nach den noch vorläufigen, von den Ländern an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelten Fallzahlen zur politisch motivierten Kriminalität gab in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 insgesamt 50 Brandstiftungen an Verkehrsmitteln (Begriff ist weitestgehend deckungs- gleich mit „Kraftfahrzeugen“). Davon entfielen 38 Bran- danschläge auf Kraftfahrzeuge aus dem Bereich der PMK-links, acht auf PMK-rechts, einer auf PMK-Aus- länder und drei auf PMK-Sonstige . Gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Steigerung um knapp 20 Prozent . Die Hälfte (19 von 38) der PMK-links motivierten Brandanschläge auf Kraftfahrzeuge wurden in Berlin verübt, in Sachsen waren es acht und in Niedersachsen fünf . Zum Vergleich hier die Zahlen für das Jahr 2015: Brandstiftungen an Verkehrsmitteln 2015 2015, nur Januar bis Juni PMK-links 64 32 PMK-rechts 9 6 PMK-Ausländer 0 0 PMK-sonstige 7 3 Insgesamt 80 41 Auch im Jahr 2015 bildete Berlin den Kriminalitäts- schwerpunkt mit 28 Brandstiftungen PMK-links . Die PMK-Statistik verzeichnet keine Unterscheidung nach privaten, behördlichen oder Firmen-Fahrzeugen . Ferner beziehen sich die genannten Fallzahlen lediglich auf die Anzahl der verübten Brandanschläge . Die Anzahl der dabei beschädigten Fahrzeuge – durch ein mögliches Übergreifen des Feuers auf benachbart abgestellte Kraft- fahrzeuge – ist aller Erfahrung nach deutlich höher . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617960 (A) (C) (B) (D) Eine diesbezügliche händische Auswertung der Fall- meldungen („KTA´s“) war in der Kürze der zur Verfü- gung stehenden Zeit leider nicht möglich . Anlage 4 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/8998, Frage 2): Inwieweit kann der Bundesminister des Innern, Dr . Thomas de Maizière, die in dem Artikel „DOSB-Präsident Alfons Hörmann stellt die Vertrauensfrage“ (FAZ vom 30 . Juni 2016) beschriebenen Auseinandersetzungen zur zukünftigen För- derung und Entwicklung des Leistungssports in Deutschland bestätigen, und inwieweit besitzt der Abteilungsleiter Sport des Bundesministeriums des Innern (BMI) noch das uneinge- schränkte Vertrauen des Bundesministers? Es handelt sich bei diesem Vorgang um eine Ange- legenheit des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seiner Mitgliedsverbände . Der Bundes- minister des Innern äußert sich zu solchen Vorgängen grundsätzlich nicht . Für ihn ist jetzt vor allem wichtig, die von ihm initiierte Neustrukturierung der Spitzen- sportförderung mit dem DOSB, den Ländern und den an- deren involvierten Institutionen und Personen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen . Er ist zuversichtlich, dass dies gelingen wird und hat keinen Zweifel, dass alle Beteiligten mit aller Kraft ihre Kompetenzen in diesen Prozess einbringen . Anlage 5 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/8998, Frage 3): Wie begründet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der mit dem Integrationsgesetz geplanten Wohnsitzauflagen mit höherrangigem Recht, da diese unter anderem nur dann zulässig wären, wenn sie einer besseren Integration dienten (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1 . März 2016, C-443/14 und 444/14), wogegen aber die empirischen Daten sprechen (zumindest konnte die Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/8766 kei- ne empirischen Daten zur Wirksamkeit von Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge zum Zweck ihrer besseren Inte- gration benennen), zumal zum Beispiel der Sachverständige Professor Dr . Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit aufgrund empirischer Daten davon ausgeht, dass Wohnsitzauflagen zu niedrigeren Beschäftigungsquoten „im zweistelligen Bereich“ und zu anfänglich geringeren Löhnen führen (vergleiche vor- läufiges Protokoll der Anhörung vom 20. Juni 2016, Seite 24; bitte ausführen), und inwieweit sieht die Bundesregierung bei der mit dem Integrationsgesetz geplanten rückwirkenden Regelung zu Verpflichtungserklärungen den Vertrauensschutz gewahrt bei Personen, die im Vertrauen darauf, dass nach Auf- fassung jedenfalls einiger Bundesländer die Verpflichtung mit einer Flüchtlingsanerkennung endet, entsprechende Verpflich- tungserklärungen abgegeben haben (vergleiche Stellungnah- me der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbän- de, Ausschussdrucksache 18(11)662, Seite 4)? Die im Entwurf eines Integrationsgesetzes enthaltene Wohnsitzregelung wird nach Auffassung der Bundesre- gierung den besonderen Integrationsanforderungen ge- recht, die für den betroffenen Personenkreis, insbeson- dere auch für Schutzberechtigte im Vergleich zu anderen Drittstaatsangehörigen bestehen . Die Regelung erfüllt vor diesem Hintergrund die europarechtlichen Vorgaben an die integrationspolitische Rechtfertigung einer Wohn- sitzregelung für international Schutzberechtigte . Durch die mit dem Integrationsgesetz geplanten Neu- regelungen zur Beschränkung der Haftung aus Verpflich- tungserklärungen wird erstmals eine gesetzliche Begren- zung der Geltungsdauer von Verpflichtungserklärungen eingeführt . Diese Begrenzung schützt Verpflichtungsgeber erst- mals vor zeitlich unabsehbaren finanziellen Belastungen. Dies gilt insbesondere für die sogenannten Altfälle, die ihre Verpflichtungserklärungen bereits vor dem In- krafttreten des Gesetzes abgegeben haben und die sich verpflichtet haben, für alle für den Verpflichtungsnehmer anfallenden öffentlichen Kosten bis zu dessen Ausreise zu haften. Inwieweit einzelne Bundesländer Verpflichtungs- gebern eine zeitliche Begrenzung der Verpflichtungser- klärung etwa für den Fall einer Anerkennung desjenigen, für den die Verpflichtungserklärung abgegeben worden ist, als international Schutzberechtigter in Aussicht ge- stellt haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt . Anlage 6 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8998, Frage 4): Wie hoch war die Zahl der im EASY-System registrierten Asylsuchenden im Monat Juni 2016 (bitte neben der Gesamt- zahl auch die Daten für die wichtigsten fünf Herkunftsländer; die Gesamtzahl der sechs Länder des Westbalkans, Tunesien, Marokko und Algerien gesondert nennen), und wie viele der an den bundesdeutschen Grenzen bei der unerlaubten Einreise kontrollierten Personen wurden im ersten Halbjahr 2016 zu- rückgewiesen (soweit vorliegend, bitte nach Monaten und den drei wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Im Monat Juni 2016 wurden im EASY-System insge- samt 16 335 Asylsuchende registriert . Hauptherkunftsländer waren – Syrien mit 2 615, – Afghanistan mit 2 355, – Irak mit 1 277, – Russische Föderation mit 1 201 und – Eritrea mit 1 157 Asylsuchenden . Aus den sechs Ländern des Westbalkans, das heißt den Herkunftsstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien, stamm- ten 1 025 der registrierten Asylsuchenden . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17961 (A) (C) (B) (D) Aus den drei erfragten Maghreb-Staaten sind insge- samt 276 Asylsuchende in EASY registriert, davon ent- fielen auf Marokko 150, auf Algerien 95 und auf Tunesi- en 31 Personen . Statistische Angaben anhand der Polizeilichen Ein- gangsstatistik der Bundespolizei liegen zum gegenwärti- gen Zeitpunkt für den Zeitraum von Januar bis Mai 2016 vor . Danach wurden in diesem Zeitraum 12 113 Perso- nen an den deutschen Grenzen zurückgewiesen, darunter 2 216 afghanische, 1 226 syrische und 1 069 irakische Staatsangehörige . Die Aufgliederung nach Monaten kann einer Tabelle entnommen werden, die zu Protokoll gegeben wird . Zurückweisungen an den deutschen Grenzen Januar bis Mai 2016 Januar Februar März April Mai Gesamt Gesamt 5 166 2 738 1 359 1 519 1 331 12 113 Afghanistan 1 206 565 63 69 313 2 216 Syrien 611 361 70 72 112 1 226 Irak 551 327 47 64 80 1 069 Anlage 7 Antwort des Parl . Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/8998, Frage 6): Auf welche Weise werden derzeit die Krim oder den Don- bass betreffende deutsche, ukrainische oder russische Rechts- hilfeersuchen beeinträchtigt, wenn die zuständigen Behör- den beispielsweise gegenseitig zu Beweissicherungs- oder sonstigen Ermittlungsersuchen bzw . -anordnungen angefragt werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage einer (womöglich auch EU-einheitlichen oder über den Europarat zustande gekommenen) Regelung, ob solche Rechtshilfeersuchen zukünftig ausschließlich über ein noch zu schaffendes Abkommen mit Behörden in der Ukraine ausge- tauscht werden sollten oder dafür lieber bestehende Abkom- men mit Russland genutzt werden sollten? Ihre Frage betrifft zwei verschiedene Themen, zum einen die aktuelle strafrechtliche Zusammenarbeit, zum anderen die nach einer künftigen Regelung der Zusam- menarbeit . Derzeit werden keine Rechtshilfeersuchen um Maß- nahmen, die auf den von der Russischen Föderation be- setzten Gebieten der Ukraine durchgeführt werden müss- ten, gestellt . Belastbare Erkenntnisse zum Rechtshilfeverkehr zwi- schen der Ukraine und der Russischen Föderation liegen der Bundesregierung nicht vor . Grundlage für die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und sowohl der Russi- schen Föderation als auch der Ukraine ist das Europä- ische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsa- chen vom 20 . April 1959 sowie die jeweils anwendbaren Zusatzprotokolle . Sowohl die Krim als auch die derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete in der Ostukraine sind nach Auffassung der Bundesregierung nach wie vor untrennbarer Bestandteil des Staatsgebiets der Ukraine . Anlage 8 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 18/8998, Frage 7): In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2008 die Hinter- ziehung von Sozialversicherungsbeiträgen infolge von illega- ler Arbeitnehmerüberlassung festgestellt, und wie wurden die entsprechenden Verstöße geahndet (bitte jährlich aufgeschlüs- selt und getrennt nach Geld- und Freiheitsstrafe angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü- ber vor, in wie vielen Fällen seit 2008 die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen infolge von illegaler Arbeitnehmerüberlassung festgestellt wurde und wie die entsprechenden Straftaten nach § 266a StGB sanktioniert wurden . Anlage 9 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 18/8998, Frage 8): Wie hoch waren die Nachforderungen hinterzogener So- zialversicherungsbeiträge infolge illegaler Arbeitnehmerü- berlassung seit dem Jahr 2008 (bitte jährlich aufschlüsseln), und welche rechtlichen und faktischen Folgen hat es nach Auffassung der Bundesregierung für einen illegal entliehenen Arbeitnehmer, wenn dieser die ihm nach dem vorliegenden Entwurf des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ge- gebene Möglichkeit nutzt, dem Zustandekommen eines Ar- beitsvertrags mit dem Entleiher zu widersprechen, wenn der Verleiher keinen legalen Arbeitsplatz hat, also lediglich über Arbeitsplätze verfügt, die dem Zweck der illegalen Entleihung dienen? Zu der Frage, wie hoch die Nachforderungen hinterzo- gener Sozialversicherungsbeiträge infolge illegaler Ar- beitnehmerüberlassung seit 2008 waren, liegen der Bun- desregierung keine Erkenntnisse vor . In der Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund werden die Gründe der Beitragsnachforderungen im Hinblick auf eine Un- terscheidung von Sachverhalten der illegalen Beschäfti- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617962 (A) (C) (B) (D) gung/Schwarzarbeit bzw . der Scheinselbständigkeit oder der illegalen Arbeitnehmerüberlassung nicht gesondert ausgewiesen . § 10 Absatz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sieht vor, dass der ohne die nach § 1 AÜG erfor- derliche Erlaubnis von seinem Arbeitgeber einem Dritten zur Arbeitsleistung überlassene Leiharbeitnehmer per Gesetz zum Arbeitnehmer des Entleihers wird . Diese Rechtsfolge führt in der Regel zu einem sachgerechten und im Interesse des Leiharbeitnehmers liegenden Er- gebnis . Deshalb ist diese Regelung im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (Bundesratsdrucksache 294/16) beibehalten und ihr An- wendungsbereich auf die neu geregelten Fälle verdeckter und überlanger Arbeitnehmerüberlassung erweitert wor- den . In Einzelfällen jedoch kann es für den betroffenen Leiharbeitnehmer günstiger sein, an seinem bisherigen Arbeitsverhältnis festzuhalten . Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn nur im Betrieb des Verleihers der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzge- setz Anwendung findet. Denkbar ist auch, dass im Be- trieb des Verleihers eine ordentliche Kündigung kraft Vereinbarung oder kraft Gesetzes ausgeschlossen ist oder sich das Unternehmen des Entleihers in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass der Leiharbeitnehmer erklären kann, an dem Arbeitsvertrag mit dem Verleiher festzuhalten . Dieses Widerspruchsrecht schützt die Berufsfreiheit der betrof- fenen Leiharbeitnehmer nach Artikel 12 des Grundgeset- zes . Der Widerspruch führt nicht dazu, dass die illegale Arbeitnehmerüberlassung nachträglich legalisiert wird . Inwieweit der Verleiher Beschäftigungsmöglichkeiten hat, hängt vom jeweiligen Unternehmen des Verleihers ab und kann von dem betroffenen Leiharbeitnehmer bei der Entscheidung, das Widerspruchsrecht auszuüben, be- rücksichtigt werden . Sollte der Leiharbeitnehmer erklären, an dem Arbeits- vertrag mit dem Verleiher festhalten zu wollen, obwohl der Verleiher keine legale Beschäftigungsmöglichkeit hat, so kommt es für die rechtlichen Folgen entscheidend darauf an, ob der Widerspruch rechtswirksam ist und wie die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zwischen Ver- leiher und Leiharbeitnehmer ausgestaltet sind . Liegen die Voraussetzungen eines Annahmeverzugs vor, so hat der Verleiher des Leiharbeitnehmers das Arbeitsentgelt auch ohne Arbeitsleistung zu gewähren . Gegebenenfalls kann auch eine Verpflichtung des Verleihers entstehen, dem Leiharbeitnehmer den aus dem Fortfall des Arbeits- entgeltanspruchs entstehenden Schaden zu ersetzen . Anlage 10 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/8998, Frage 9): Wie viele (meldepflichtige) Wegeunfälle ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2005 bis 2015, und wie viele davon waren tödlich? Der Bundesregierung liegen Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum Berichtsjahr 2014 vor . Im Jahr 2005 gab es rund 188 000 meldepflichtige Wegeun- fälle; davon waren 572 tödlich . Im Jahr 2014 gab es rund 176 000 meldepflichtige Wegeunfälle; davon waren 332 tödlich . Die Daten aus den Jahren 2005 bis 2014 lau- ten im Einzelnen wie folgt: Meldepflichtige Wegeunfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung Jahr Anzahl darunter (Sp . 2): tödliche Wegeunfälle 1 2 3 2005 187 830 572 2006 193 983 555 2007 169 691 521 2008 179 191 478 2009 181 232 375 2010 226 554 373 2011 190 784 400 2012 178 661 403 2013 187 971 326 2014 176 443 332 2015 * * * aktuelleres Datenmaterial liegt der Bundesregierung nicht vor . Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Statistischer und finanzieller Bericht zur ge- setzlichen Unfallversicherung Anlage 11 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/8998, Fra- ge 10): Wie viele (meldepflichtige) Wegeunfälle ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2005 bis 2015 je 1 000 Versicherungsverhältnissen? Der Bundesregierung liegen Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum Berichtsjahr 2014 vor . Im Jahr 2005 gab es 4,4 meldepflichtige Wegeunfälle je 1 000 Versicherungsverhältnisse . Im Jahr 2014 waren es 3,55 meldepflichtige Wegeunfälle je 1 000 Versiche- rungsverhältnisse . Die Daten für die Jahre 2005 bis 2014 lauten im Ein- zelnen wie folgt: Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17963 (A) (C) (B) (D) Meldepflichtige Wegeunfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung Jahr Anzahl je 1000 Versiche-rungsverhältnisse 1 2 3 2005 187 830 4,40 2006 193 983 4,42 2007 169 691 3,76 2008 179 191 3,95 2009 181 232 3,96 2010 226 554 4,91 2011 190 784 4,08 2012 178 661 3,70 2013 187 971 3,85 2014 176 443 3,55 2015 * * * aktuelleres Datenmaterial liegt der Bundesregierung nicht vor . Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Statistischer und finanzieller Bericht zur ge- setzlichen Unfallversicherung Anlage 12 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Streng- mann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksa- che 18/8998, Frage 15): Warum sollen Menschen, die sowohl Eingliederungshilfe als auch Hilfe zur Pflege erhalten, künftig zwei nach unter- schiedlichen Methoden berechnete Eigenanteile leisten, und in welchen Fällen bzw . Fallkonstellationen wird die Doppelan- rechnung greifen (bitte Beispiele nennen)? Mit dem Bundesteilhabegesetz soll das Recht der Eingliederungshilfe aus dem sozialhilferechtlichen Für- sorgesystem herausgeführt werden . Das derzeitige, dem Fürsorgegedanken verpflichtete Anrechnungsverfahren wird durch ein Beitragsverfahren ersetzt . Ziel des Bei- tragsmodells ist es, größere Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu schaffen . Die Gewährung von Hilfe zur Pflege hingegen ver- bleibt als Fürsorgeleistung im Recht der Sozialhilfe . Sie ist weiterhin eine Ergänzung zur Pflegeversicherung, wenn der notwendige Pflegebedarf nicht aus eigenen Einkünften und Leistungen der Pflegeversicherung ge- deckt werden kann und in den Fällen, in denen keine An- sprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung bestehen. Wegen der dann unterschiedlichen Leistungsgesetze gelten auch unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen . In Fallkonstellationen, in denen ein erwerbstätiger Mensch mit Behinderungen gleichzeitig auf Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege ange- wiesen ist, wird die gesamte Leistung als Eingliede- rungshilfe erbracht . Es gibt keine Doppelanrechnung . Für nicht erwerbstätige Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beziehen, vermeidet die neu- geschaffene Regelung des § 89 Absatz 2 Satz 3 SGB XII in Artikel 13 des Gesetzentwurfes zum Bundesteilhabe- gesetz Doppelbelastungen: In diesen Fällen ist nur die Hälfte des über der Ein- kommensgrenze liegenden Einkommens für die Ein- kommensheranziehung in der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zu berücksichtigen . Somit kann es auch hier nicht zu einer Doppelanrechnung kommen . Anlage 13 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/8998, Frage 22): Welche Daten zur Belastung von Honig mit Glypho- sat-Rückständen liegen der Bundesregierung vor, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine wiederholte Über- schreitung von Rückstandshöchstmengen zu unterbinden, zum Beispiel durch ein Verbot der Ausbringung von Glyphosat während der Blüteperiode? Der Bundesregierung liegen aus den vergangenen fünf Jahren keine Daten zu Ergebnissen der amtlichen Le- bensmittelüberwachung der Länder über Rückstände des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat in Honig vor. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens- mittelsicherheit (BVL) wurde am 14 . Juni 2016 vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg über einen Einzelfund von Glyphosat in Honig informiert, der den geltenden Rückstandshöchstgehalt (analytische Bestim- mungsgrenze) von 0,05 mg/kg Glyphosat in Honig um ein Vielfaches überschreitet . Darüber wurden auch alle Länder unmittelbar informiert . Ferner wurden dem BVL über Brandenburg zwei weitere Ergebnisse aus der Eigenkontrolle gemeldet, die über dem Höchstgehalt liegen . Eine amtliche Bestäti- gung hierzu liegt nicht vor . Zur Vermeidung von Höchstmengenüberschreitungen im Honig sollte die Anwendung glyphosathaltiger Herbi- zide in blühenden Pflanzenbeständen, sofern sie als Bie- nentracht infrage kommen, vermieden werden . Dies ent- spricht auch der Empfehlung des Landes Brandenburg . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617964 (A) (C) (B) (D) Anlage 14 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/8998, Frage 23): Welche Ergebnisse hat die Sitzung des für Pestizide zu- ständigen Regelungsausschusses vom 27 ./28 . Juni 2016 ge- bracht (http://ec .europa .eu/food/plant/standing_committees/ sc_phytopharmaceuticals/index_en .htm), in der es um mög- liche Anwendungsbeschränkungen für den Pestizidwirkstoff Glyphosat ging, und welche Konsequenzen werden diese Er- gebnisse möglicherweise für die Anwendung glyphosathalti- ger Pestizide in Deutschland haben? In der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflan- zen, Tiere, Futtermittel und Lebensmittel am (SCoPAFF) am 27 ./28 . uni 2016 erfolgte keine formale Abstimmung des Kommissionsvorschlages zur Änderung der Durch- führungsverordnung 540/2011 in Bezug auf die Bedin- gungen für die Genehmigung des Pflanzenschutzmittel- wirkstoffs Glyphosat . Die Bedingungen der aktuellen Genehmigung bleiben daher weiterhin gültig . Anlage 15 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/8998, Frage 24): Wie lang ist aktuell die durchschnittliche Bearbeitungsdau- er bei Wehrdienstbeschädigungsverfahren im Zusammenhang mit einer Radarstrahlenerkrankung vom Antragseingang bis zum Antragsbescheid, und um welche Zeitspanne konnte die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den letzten fünf Jahren verkürzt werden? Derzeit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungs- dauer der Wehrdienstbeschädigungsverfahren – kurz WDB-Verfahren – im Zusammenhang mit Radarstrah- lung ca . 13 Monate . Für die Anträge von ehemaligen Soldatinnen und Sol- daten – diese Personengruppe bildet in den „Radarverfah- ren“ den überwiegenden Teil der Antragsteller – waren bis zum 31 . Dezember 2014 die Versorgungsverwaltun- gen der Bundesländer zuständig . Zu den Bearbeitungs- zeiten der Länder liegen keine Informationen vor, sodass die Bearbeitungsdauer in den zurückliegenden Jahren nicht verlässlich dargestellt werden kann . Damit kann auch keine Zeitspanne hinsichtlich der Verkürzung der Bearbeitungsdauer in den letzten fünf Jahren angegeben werden . Es ist zu erwarten, dass sich die Bearbeitungsdauer durch eine Vielzahl von Maßnahmen zur Beschleunigung der WDB-Verfahren verkürzen wird . Anlage 16 Antwort der Parl . Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 25): Wann wird die Bundesregierung den ersten jährlichen Be- richt über die Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüch- teter vorlegen, zu dem sie nach § 42e SGB VIII gesetzlich ver- pflichtet ist, und auf welcher Quellenbasis soll dieser Bericht erarbeitet werden? Die Bundesregierung wird den Bericht bis zum Ende dieses Jahres vorlegen . Der Bericht der Bundesregierung zur Situation unbe- gleiteter ausländischer Minderjähriger wird sich auf fol- gende Datenbasis beziehen: 1 . Amtliche und nichtamtliche Statistiken, wie die Kin- der- und Jugendhilfestatistik, Ausländerzentralregis- ter, Asylstatistiken, Polizeiliche Kriminalstatistik 2 . Verwaltungsdaten des Bundesverwaltungsamtes (BVA) 3 . Befragung der für die Umsetzung der bundeswei- ten Aufnahmepflicht für unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche zuständigen Landesstellen bzw . der dafür zuständigen Behörden 4 . Befragung der Landesjugendämter (sofern von 3 . abweichend), der kommunalen Spitzenverbände so- wie freier Träger und ausgewählter Fachverbände 5 . Interviews mit ausgewählten Expertinnen und Ex- perten . Anlage 17 Antwort der Parl . Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 26): Wer soll mit der Erarbeitung des in § 42e SGB VIII ge- regelten jährlichen Berichts über die Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter betraut werden, und soll zu die- sem Zweck ein unabhängiges Institut hinzugezogen werden? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird den Bericht erstellen . Grundlage hier- für sind Erhebungsergebnisse und Datenzusammenstel- lungen, die die Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Technische Universität Dortmund, erarbeiten wird . Anlage 18 Antwort der Parl . Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 27): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Er- kenntnissen des Zeit-Online-Artikels vom 30 . Juni 2016 „Was http://ec.europa.eu/food/plant/standing_committees/sc_phytopharmaceuticals/index_en.htm http://ec.europa.eu/food/plant/standing_committees/sc_phytopharmaceuticals/index_en.htm Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17965 (A) (C) (B) (D) macht ihr da mit unseren Kindern?“, dass in vielen Kitas nicht einmal die Grundbedürfnisse der Kinder befriedigt werden, für eine Einführung eines Kitaqualitätsgesetzes, und wie sieht hier der Zeitplan aus? Die Bundesregierung sieht trotz aller Verbesserungen in den vergangenen Jahren weiterhin einen Weiterent- wicklungsbedarf bei der Qualität der Kindertagesbetreu- ung in Deutschland . Weil qualitative Verbesserungen nur in einer ge- meinsamen nationalen Kraftanstrengung gelingen, hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig mit den Ländern in 2014 einen gemeinsamen Qualitätsentwick- lungsprozess unter enger Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände und im Dialog mit Verbänden ins Leben gerufen . Der Zeitplan sieht vor, dass Ende 2016 Bund und Länder einen ersten Zwischenbericht vorlegen wer- den . Auf der Grundlage dieses Zwischenberichts werden Bund und Länder weitere Maßnahmen verabreden . Die Ergebnisse des aktuellen Ländermonitors Früh- kindliche Bildungssysteme 2016 der Bertelsmann-Stif- tung zeigen, dass der Qualitätsentwicklungsprozess be- reits Früchte trägt . Anlage 19 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 28): Welche Konsequenzen zieht Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe aus dem einstimmigen Beschluss der Gesund- heitsministerkonferenz der Länder, den generellen Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern von der Blutspende auf- zuheben? Der einstimmige Beschluss der Gesundheitsminister- konferenz der Länder lautet: „Die GMK bittet das Bundesministerium für Gesund- heit, die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Ge- richtshofs vom 29 . April 2015 auf die Änderungen der Spenderauswahlkriterien in den bestehenden nationalen Vorschriften darzulegen .“ Der Gesetzgeber hat die medizinische Beurteilung zu Fragen der Blutspenderauswahl nach § 12a Transfusi- onsgesetz der Bundesärztekammer übertragen . Die Blutspenderauswahl in Deutschland erfolgt risi- kobasiert . Die sexuelle Orientierung spielt dabei keine Rolle. Oberste Priorität bei der Entscheidungsfindung über die Zulassung zur Blutspende hat der Schutz des Empfängers vor einer vermeidbaren Infektion . Gegenwärtig erfolgt eine Überarbeitung der Blut- spenderauswahlkriterien im Rahmen einer Neufassung der Hämotherapierichtlinien . Dazu bewertet ein Exper- tengremium aus Mitgliedern der Bundesärztekammer und des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums für Gesundheit die neuesten epidemiologischen Daten sowie die Erkenntnisse zu den neuesten Testsystemen . Anlage 20 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 29): Weshalb erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 3 in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8588 nach der durchgehenden Elektrifizierung der Süd- bahn und der Bodenseegürtelbahn von Ulm über Friedrichs- hafen bis Lindau, dass der Bund für die Realisierung „nicht zuständig“ sei, obwohl er einen Finanzierungsvertrag mit dem Land hierüber abgeschlossen hat, und weshalb wird im Ver- kehrsentwicklungsbericht, der dem Deutschen Bundestag mit Datum vom 14 . Juni 2016 zugestellt wurde, auf Seite 88 aus- gesagt, der Baubeginn für dieses Projekt sei „vsl . 2018“ und die Inbetriebnahme „vsl . 2021“, obwohl der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle auf meine mündliche Frage 7, Plenarprotokoll 18/132, erklärte, es sei von einem Baubeginn im Jahr 2017 auszugehen? Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort zu Fra- ge 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 18/8588 dar, dass das Bedarfsplanvorhaben ABS Ulm – Friedrichs- hafen – Lindau-Aeschach (sog . Südbahn) durchgängig elektrifiziert werden wird. Als „Bodenseegürtelbahn“ wird die durchgehend ein- gleisige Eisenbahnstrecke von Strahlingen über Über- lingen und Friedrichshafen nach Lindau – Aeschach bezeichnet . Das Projekt „Bodenseegürtelbahn“ wurde in der Erstbewertung intensiv untersucht . Im Ergebnis würde der Ausbau praktisch ausschließlich dem Schie- nenpersonennahverkehr dienen, da kein nennenswerter Schienengüterverkehr und kein eigenwirtschaftlicher Schienenpersonenverkehr zu erwarten ist . Eine Aufnah- me in den Bedarfsplan Schiene konnte bislang nicht er- folgen . Als alternative Finanzierungsmöglichkeit wurde in der Antwort zu Frage 3 auf die Zuständigkeit des Lan- des verwiesen . Herr Parlamentarischer Staatsekretär Norbert Barthle gab in der Fragestunde am 4 . November 2015 den damals der Bundesregierung von der Vorhabenträgerin genann- ten vsl . Termin für den geplanten Baubeginn der sog . Südbahn wieder . Die Antragsunterlagen der Vorhaben- trägerin für den Abschluss der Finanzierungsvereinba- rung Bund/DB AG wurden zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt und weisen einen Baubeginn für vsl . 2018 aus . Diese aktuellere Information der Vorhabenträgerin wur- de in dem Verkehrsinvestitionsbericht für den Berichts- zeitraum 2014, BT-Drs . 18/8800 vom 14 . Juni 2016, dar- gestellt . Anlage 21 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 30): Wo wird geregelt, welche Anforderungen Rollstühle für die Sicherheit der Menschen mit Behinderung, die im Roll- stuhl sitzend in Pkw (darunter auch sogenannte Bürgerbusse bis 3,5 t mit höchstens neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz) befördert werden, erfüllen müssen, wenn die von der Bun- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617966 (A) (C) (B) (D) desregierung geplante Verordnung zur Änderung straßenver- kehrsrechtlicher Vorschriften lediglich fahrzeugseitige Roll- stuhlrückhaltesysteme und Rollstuhlnutzerrückhaltesysteme, nicht aber Anforderungen an Rollstühle regeln soll (vergleiche Bundestagsdrucksache 18/8634), und wie wird sichergestellt, dass die Krankenkassen Rollstühle finanzieren, die diese An- forderungen erfüllen? Die 51 . Verordnung zur Änderung straßenverkehrs- rechtlicher Vorschriften ist am 29 . Juni 2016 im Bundes- gesetzblatt veröffentlicht worden . Rollstühle sind Medizinprodukte im Sinne der Medi- zinprodukterichtlinie 93/42/EWG, die durch das Medi- zinproduktegesetz und die Medizinprodukte-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt worden ist . Das Medizin- produkterecht regelt die Voraussetzungen für das erst- malige Inverkehrbringen von Medizinprodukten . Die danach vom Verantwortlichen für das erstmalige Inver- kehrbringen (das ist in der Regel der Hersteller) einzuhal- tenden grundlegenden Anforderungen an die Beschaffen- heit dieser Produkte werden häufig durch harmonisierte Normen konkretisiert . So darf gemäß den harmonisierten Normen DIN EN 12183/12184 der Verantwortliche für das erst- malige Inverkehrbringen eines Rollstuhls diesen nur dann als für die Nutzung als Sitz in einem Kraftfahrzeug geeignet ausloben, wenn er die in der Norm geforderten Auslegungs-, Leistungs- und Prüfungsanforderungen er- füllt . Die genannten Normen richten sich allein an die Hersteller bzw . sonstigen Verantwortlichen für das erst- malige Inverkehrbringen von Rollstühlen . Sie regeln mithin nicht die straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit der Verwendung von Rollstühlen, die nicht nach diesen Normen hergestellt und geprüft wurden, als Sitz in Kraft- fahrzeugen . Die Übernahme der Kosten für die Ausstattung von Rollstühlen, mit denen Menschen mit Behinderung im Rollstuhl sitzend transportiert werden, kann durch die gesetzlichen Krankenkassen nur in den Fällen erfol- gen, in denen der Transport von im Rollstuhl sitzenden Versicherten mit einem Kraftfahrzeug in die Leistungs- zuständigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fällt . Die GKV ist im Rahmen der medizinischen Rehabilitation nur dafür zuständig, dem Versicherten die Erschließung des Nahbereichs der Wohnung zu ermögli- chen . Dies geschieht durch die Versorgung mit Gehhil- fen, Rollstühlen oder Elektromobilen . Als Ausnahmefälle sind durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts insoweit lediglich der Transport von Schülern zur Erfül- lung der Schulpflicht und der Besuch von medizinischen Versorgungseinrichtungen für besondere, im Nahbereich der Wohnung regelmäßig nicht verfügbare medizinische Versorgungen anerkannt (vgl . Urteil des Bundessozialge- richts vom 20 . November 2008 – B 3 KR 6/08) . Anlage 22 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 31): Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung für eine No- vellierung der EU-Richtlinie 2015/719 bisher entwickelt, und welche Änderungen des § 70 der Straßenverkehrs-Zulas- sungs-Ordnung plant die Bundesregierung, um den Einsatz von Doppelgelenkbussen und Buspersonenanhängerzügen im Nahverkehr unbefristet zu ermöglichen? Die Richtlinie (EU) 2015/719 zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG beinhaltet mehrere Änderungen zu Massen und Abmessungen, die eine nationale Umset- zung erfordern . Die dabei wesentlichen Änderungen zur Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse bei Kraftfahr- zeugen mit alternativer Antriebstechnik sowie die Än- derung der maximalen Gesamtmasse bei zweiachsigen Kraftfahrzeugen mit einem dreiachsigem Sattelanhänger im kombinierten (intermodalen) Verkehr werden mit den Änderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im Rahmen der neuen Fahrzeug-Untersuchungs-Verord- nung nach aktueller Planung fristgerecht bis zum 7 . Mai 2017 umgesetzt . Die Anhebung der zulässigen Gesamt- masse bei zweiachsigen Kraftomnibussen auf 19,5 Ton- nen erfolgte bereits mit der 51 . Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17 . Juni 2016 . Die Umsetzung weiterer Änderungen (Überprü- fung im Verkehr befindlicher Fahrzeuge, die mutmaßlich das zulässige Gewicht überschritten haben) ist bis zum 27 . Mai 2021 erforderlich . Im Rahmen der nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/719 ist keine Änderung des § 70 der Straßen- verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geplant . Anlage 23 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 32): Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung für das ge- plante Vorhaben der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) „Ausbau der B 247 zwischen Leinefelde und dem Andisle- bener Kreuz (B 176)“ bezüglich der vorläufigen bzw. der ab- schließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor? Für die vorläufige oder abschließende Wirtschaftlich- keitsuntersuchung zum ÖPP-Projekt B 247 liegen noch keine Ergebnisse vor. Die vorläufige Wirtschaftlichkeits- untersuchung wird derzeit unter Analyse verschiedener Projektvarianten vorbereitet . Anlage 24 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/8998, Frage 33): Wie viele Stellungnahmen wurden im Rahmen der Öf- fentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) zum Projekt A20-G10-NI-SH (siehe www . bmvi .de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/ BVWP/bvwp-2030-gesamtplan .pdf?_blob=publicationFi- le; bitte inklusive der Stellungnahmen zur Elbquerung an- geben) eingereicht, und welche Konsequenzen zieht die http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-gesamtplan.pdf?_blob=publicationFile http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-gesamtplan.pdf?_blob=publicationFile http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-gesamtplan.pdf?_blob=publicationFile http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-gesamtplan.pdf?_blob=publicationFile Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17967 (A) (C) (B) (D) Bundesregierung aus dem Umstand, dass dieses Projekt mit -498,8 Millionen Euro den geringsten Umweltnutzen aller un- tersuchten Projekte hat (siehe www .bmvi .de/SharedDocs/DE/ Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-umwelt- bericht-nicht-technische-zusammenfassung .pdf?_blob=publi- cationFile)? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In- frastruktur nimmt keine quantitative Auswertung der ein- gegangenen Stellungnahmen vor . Einsender, Herkunft und Anzahl der Stellungnahmen spielen für die Behör- den- und Öffentlichkeitsbeteiligung keine Rolle, da es sich nicht um ein Abstimmungsverfahren handelt . Das Verfahren zur Auswertung der Stellungnahmen zielt so- mit nicht auf eine Auszählung ab . Es analysiert relevante fachlich-inhaltliche Argumente unabhängig davon, wie oft diese vorgebracht werden . Der Umweltnutzen stellt eine Komponente im Nut- zen-Kosten-Verhältnis dar . Zudem werden nicht-mo- netarisierte Umweltauswirkungen in der umwelt- und naturschutzfachlichen Beurteilung betrachtet . Ziel der Nutzen-Kosten-Analyse ist es, die monetarisierbaren Vor- und Nachteile in einen vergleichbaren Maßstab zu überführen . Weiterhin können die absoluten Nutzenwer- te nicht ohne Weiteres interpretiert werden, ohne sie ins Verhältnis zu setzen zu den nicht-monetarisierten Um- weltauswirkungen, den städtebaulichen und Raumwir- kungen . Die A20-G10-NI-SH erzielt ein Nutzen-Kos- ten-Verhältnis von 1,9 . Anlage 25 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/8998, Frage 34): Wie bewertet die Bundesregierung die jüngste Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung vor dem Hintergrund des Austritts der Gewerkschaft Verdi aus dem Maritimen Bündnis (www .verdi .de/themen/nachrichten/++co++63cc80fe-3a10-1 1e6-9c14-52540077a3af), und welche Konsequenzen zieht sie aus diesem Austritt? Das Maritime Bündnis hat sich als eine bewährte und akzeptierte Institution positioniert . Der Austritt der Vereinten Dienstleistungsgewerk- schaft (ver .di) aus dem Maritimen Bündnis wird von der Bundesregierung bedauert . Die Bundesregierung steht fest zum Maritimen Bündnis . Die mit dem Ausscheiden von ver .di verbundenen möglichen Folgen und Auswir- kungen in der deutschen Seeschifffahrt sollen mit den übrigen Bündnispartnern (norddeutsche Länder, Verband Deutscher Reeder) erörtert werden . Die Bundesregierung wird zudem mit ver .di das Gespräch suchen . Die Bewertung der Änderung der Schiffsbesetzungs- verordnung ergibt sich aus der Begründung der Ersten Verordnung zur Änderung der Schiffsbesetzungsverord- nung, die den Fraktionen des Deutschen Bundestages am 18 . April 2016 zugeleitet wurde . Anlage 26 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 35): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Planungen des Umweltbundesamtes, in Kürze eigene Abgas- tests unter realen Fahrbedingungen einzuführen (siehe www . tagesschau .de/wirtschaft/umweltbundesamt-abgastests-101 . html), und wie bzw . von welcher Behörde wird die Bundes- regierung verpflichtende Abgasuntersuchungen zukünftig durchführen lassen? Die Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge (In Service Conformity) einschließlich der Zuständig- keit der Typgenehmigungsbehörde ist in der Verordnung (EG) Nr . 715/2007 geregelt . Felduntersuchungen bzw . Überwachungsprogramme sind bislang in dieser Ver- ordnung nur als Option geregelt . Die Bundesregierung wird zukünftig in der Zuständigkeit des Bundesministe- riums für Verkehr und digitale Infrastruktur und dessen Geschäftsbereich die Behörde für Felduntersuchungen gemäß der Verordnung (EG) Nr . 715/2007 benennen . Anlage 27 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 36): Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des Marktanreizprogrammes Elektromobilität beim Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur für den Bezug von Strom aus erneu- erbaren Energien ein, und wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung der derzeitige Anteil erneuerbarer Energien bei der bestehenden Ladesäuleninfrastruktur? Ab Anfang 2017 soll im Rahmen des Förderpro- gramms der Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladein- frastruktur durch eine anteilige Finanzierung der Investi- tionskosten gefördert werden . Eine entsprechende Förderrichtlinie für Ladesäulen befindet sich aktuell in der Erarbeitung durch das Bun- desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur . Darin ist vorgesehen, die Förderung an die Verwendung von Strom aus erneuerbaren Quellen zu knüpfen . Über den Erneuerbaren-Anteil bei der bestehenden Ladeinfrastruktur liegen der Bundesregierung keine kon- kreten Angaben vor . Anlage 28 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 39): Welche Erkenntnisse hat das Bundesministerium für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) über den derzeitigen antragstellerseitigen Stand der Arbeiten an Anträgen zur Zwischenlagerung der insgesamt 26 ausstehen- http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-umweltbericht-nicht-technische-zusammenfassung.pdf?_blob=publicationFile http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-umweltbericht-nicht-technische-zusammenfassung.pdf?_blob=publicationFile http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-umweltbericht-nicht-technische-zusammenfassung.pdf?_blob=publicationFile http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-umweltbericht-nicht-technische-zusammenfassung.pdf?_blob=publicationFile http://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++63cc80fe-3a10-11e6-9c14-52540077a3af http://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++63cc80fe-3a10-11e6-9c14-52540077a3af http://www.tagesschau.de/wirtschaft/umweltbundesamt-abgastests-101.html http://www.tagesschau.de/wirtschaft/umweltbundesamt-abgastests-101.html http://www.tagesschau.de/wirtschaft/umweltbundesamt-abgastests-101.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617968 (A) (C) (B) (D) den Castoren mit verglasten radioaktiven Wiederaufarbei- tungsabfällen aus La Hague und Sellafield in Zwischenlagern an Atomkraftwerkestandorten (gegebenenfalls bitte auch mit zeitlichen Prognosen), und gegebenenfalls welche Fortschrit- te wurden bei etwaigen weiteren Sitzungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe (AG) des BMUB und der Energieversorgungs- unternehmen zu diesem Thema seit der zweiten AG-Sitzung vom 16 . November 2015 erzielt (gegebenenfalls bitte mög- lichst auch mit Angabe der jeweiligen Sitzungstermine und -teilnehmer wie in Plenarprotokoll 18/142, Anlage 32; dazu, dass zwischen dem 16 . November 2015 und 8 . Juni 2016 keine betreffende AG-Sitzung stattfand, siehe Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 11, Plenarproto- koll 18/175, Anlage 10)? Nach dem Treffen der Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesumweltministeriums und der Energieversor- gungsunternehmen am 16 . November 2015 hat keine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe stattgefunden . In einem Gespräch zu unterschiedlichen Themen ha- ben die Energieversorgungsunternehmen (EVU) Bereit- schaft signalisiert, im Zusammenhang mit der von den Energieversorgungsunternehmen erwarteten und voraus- gesetzten Umsetzung der Empfehlungen der Kommis- sion zur Überprüfung der Finanzierung des Kernener- gieausstiegs (KFK) für die vier im Gesamtkonzept zur Rückführung von verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung vom 19 . Juni 2016 genannten Standorte Unterlagen für Genehmigungsverfahren nach § 4 und § 6 Atomgesetz vorbereiten zu wollen . Anlage 29 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 40): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen über die Schadenshöhe, Sicherheitsrisiken und (Innen- oder Außen-)Täter im Zusammenhang mit der Überflutung im Neubau des Bundesnachrichtendienstes in Berlin-Mitte durch demontierte Wasserhähne (Tagespresse vom 4 . März 2015), und welche weiteren ähnlichen Vorfälle (wie zum Beispiel die Unterschlagung bzw . das Kopieren vertraulicher Baupläne, vergleiche Spiegel Online vom 11 . Juli 2011 und den Spiegel vom 18 . Juli 2011), die die Sicherheit des Neubaus gefährden könnten, ereigneten sich während der Bauzeit? Die Arbeiten zur Beseitigung des Anfang März des Jahres 2015 eingetretenen Wasserschadens sind bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen . Der entstandene Schaden wird mit rund 1 Million Euro beziffert . Die Kosten für die Schadensbeseitigung werden durch die für das Projekt abgeschlossene Versicherung übernommen . Die Gesamtkosten für den Neubau der BND-Zentrale in Berlin erhöhen sich hierdurch nicht . Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin im „Verfahren wegen Zerstörung von Bauwerken durch Herbeiführung eines Wasserschadens“ wurden im Feb- ruar des Jahres 2016 eingestellt, da keine Beschuldigten ermittelt werden konnten und keine weiteren erfolgver- sprechenden Ermittlungsanhalte ersichtlich waren . Die Baumaßnahme unterliegt hohen Geheimhaltungs- erfordernissen . Das für die Baumaßnahme zuständige parlamentarische Gremium ist das Vertrauensgremium des Deutschen Bundestags, dem die Bundesregierung zu aktuellen Entwicklungen kontinuierlich berichtet . Abgeschlossene sicherheitliche Bewertungen zu ähn- lichen weiteren Vorfällen liegen der Bundesregierung nicht vor . Anlage 30 Antwort des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/8998, Frage 41): Inwiefern sieht die Bundesregierung in ihrer Zustimmung zum Vorschlag der Europäischen Kommission, in der Zu- sammenarbeit mit Drittstaaten bei der Migrationskontrolle und Rückführung einen sogenannten Less-for-less-Ansatz (COM(2016) 385 final, Seite 10) umzusetzen, einen Wider- spruch zu der von Bundesminister Dr . Gerd Müller am 16 . De- zember 2015 im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen- arbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages (AwZ) getätigten Aussage, dass er „less for less“ klar ablehne, und inwiefern hält die Bundesregierung den Less-for-less-Ansatz der Konditionalität für umsetzbar, obwohl Bundesminister Dr . Gerd Müller in der AwZ-Sitzung vom 16 . Dezember 2015 „less for less“ als nicht umsetzbar bezeichnet hat? Die Bundesregierung sieht hierin keinen Widerspruch . Der Europäische Rat hat die Hohe Vertreterin beauftragt, einen auf wirksamen Anreizen und angemessener Kon- ditionalität beruhenden Rahmen einzuführen und zügig umzusetzen . Wie dieser Rahmen im Detail ausgestaltet werden soll und was im Einzelfall tatsächlich wirksam und angemessen ist, wird nun zu diskutieren sein, um die Migrationspakte, wie vorgesehen, bis Jahresende abzu- schließen . Wir begrüßen ausdrücklich, dass dazu alle EU-Poli- tikfelder – auch Handel und Entwicklung – zum Einsatz kommen sollen . Für jedes Politikfeld gilt es dabei zu prü- fen, welche Maßnahmen zielführend und verhältnismä- ßig sind, um eine bessere Kooperation bei Migrations- kontrolle und Rückführung zu erreichen . Anlage 31 Antwort des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 43): Wie gedenken die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union (EU) im Rahmen des EU-„Better Migration Management“ in den autoritären Staa- ten Sudan und Eritrea „staatsfern“ Maßnahmen zum Grenz- management umzusetzen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8928), und wie stellen Bundesregierung und EU sicher, dass im Zuge der EU-Grenzmanagementmaßnahmen im Sudan, gegen des- sen Präsident Umar al-Baschir ein internationaler Haftbefehl wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorliegt, die Menschenrechte geachtet werden? Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17969 (A) (C) (B) (D) In der zitierten Antwort aus der Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung eine begrenzte Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen in Eritrea und Sudan nicht kate- gorisch ausgeschlossen . Im Fall des Vorhabens Better Migration Management ist eine punktuelle Zusammen- arbeit mit staatlichen Stellen im Sudan und in Eritrea unumgänglich, um die Ziele des Vorhabens, wie z . B . einen verbesserten Schutz der Rechte von Flüchtlingen, zu erreichen . Bei der Umsetzung des Vorhabens werden sich die Durchführungsorganisationen an die etablierten Standards zum Schutz der Menschenrechte in der Ent- wicklungszusammenarbeit halten . Anlage 32 Antwort des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 44): Wie wird vonseiten der Bundesregierung und der EU „im Rahmen der politischen Steuerung der relevanten Vorhaben“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 18/8928) bei der Umsetzung der Valletta-Be- schlüsse konkret sichergestellt, dass die zur Verfügung gestell- te Ausbildung und Ausrüstung im Rahmen des EU-„Better Migration Management“ nicht gegen die einheimische Bevöl- kerung eingesetzt werden, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Projekten der Deutschen Gesellschaft für Inter- nationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die als Unternehmen im Eigentum des Bundes sämtlichen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, die Menschenrechte eingehalten werden, wenn sie Grenzma- nagement auf dem afrikanischen Kontinent umsetzt? Die GIZ hält in ihrer Arbeit die etablierten Standards zum Schutz der Menschenrechte in der Entwicklungszu- sammenarbeit ein und orientiert sich dafür am verbindli- chen BMZ Strategiepapier „Menschenrechte in der deut- schen Entwicklungspolitik“ . Die Lieferung von Material und die Durchführung von Trainings, die unmittelbar zur Verletzung von Menschenrechten genutzt werden können (z . B . Schusswaffen) bzw . gegen Sanktionen verstoßen, ist im Rahmen des Vorhabens Better Migration Manage- ment grundsätzlich ausgeschlossen . Die Mittelverwal- tung und -abrechnung erfolgt direkt durch GIZ-Personal, das die Einhaltung dieser Standards kontrolliert . Anlage 33 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 45): Haben die Nachrichtendienste keine oder keine bestätigen- den Erkenntnisse zu den Berichten von Amnesty International, Human Rights Watch und der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte zu den Schüssen an der türkisch-syri- schen Grenze (AFP vom 19 . Juni 2016: „Aktivisten: Türki- sche Grenzer erschießen mindestens acht syrische Flüchtlin- ge – Vier Kinder unter den Todesopfern“; dpa vom 19 . Juni 2016: „Aktivisten: Türkische Grenzschützer erschießen acht Syrer“; Reuters vom 19 . Juni 2016: „Beobachter – Flüchtlinge aus Syrien an türkischer Grenze getötet“)? Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen und wird daher in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinter- legt . Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nach- richtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künf- tige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Abs . 2 BNDG besonders schutzwürdig . Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Er- kenntnislage . Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwä- chung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglich- keiten zur Informationsgewinnung führen . Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein . Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft . Der VS – Vertraulich eingestufte Antwortbeitrag ist bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt . Anlage 34 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/8998, Frage 46): Wie begründet die Bundesregierung, dass nach dem von ihr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Aus- land-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes Suchbegriffe (Selektoren), die sich auf Einrichtungen der Eu- ropäischen Union oder auf öffentliche Stellen ihrer Mitglied- staaten beziehen, dem sogenannten Unabhängigen Gremium zur Kenntnis gegeben werden müssen, bei sonstiger Aus- land-Ausland-Aufklärung eine solche Unterrichtung jedoch unterbleibt, und was geschieht, wenn das sogenannte Unab- hängige Gremium einen solchen Suchbegriff (Selektor) für unzulässig hält? Das in dem Gesetzentwurf vorgesehene „Unabhängige Gremium“ prüft vorab die Zulässigkeit und Notwendig- keit der Anordnung von Maßnahmen der Ausland-Aus- land-Fernmeldeaufklärung . Darüber hinaus wird das „Unabhängige Gremium“ durch das Bundeskanzleramt über die Fälle unterrichtet, in denen die Bestimmung der Suchbegriffe von Einrich- tungen der Europäischen Union oder von öffentlichen Stellen ihrer Mitgliedstaaten durch die Präsidentin oder den Präsidenten des BND (oder einen Vertreter) geson- dert angeordnet wurde . Anordnungen, die das „Unab- hängige Gremium“ für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, sind unverzüglich aufzuheben . Weiterhin ist das „Unabhängige Gremium“ befugt, je- derzeit die Einhaltung des besonderen Schutzes für Uni- onsbürger, Einrichtungen der Europäischen Union und öffentliche Stellen ihrer Mitgliedstaaten stichprobenartig zu prüfen . Stellt das „Unabhängige Gremium“ im Rahmen seiner Prüfung fest, dass die Vorgaben des § 6 Absatz 3 des GE Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617970 (A) (C) (B) (D) (Schutz von Unionsbürgern und EU-Institutionen) nicht eingehalten wurden, gelten die Löschregelungen nach § 10 des GE . Danach sind Daten, die entgegen § 6 Ab- satz 3 des GE erhoben wurden, unverzüglich zu löschen . Darüber hinaus ist in dem Gesetzentwurf ausdrücklich festgelegt, dass das Kontrollrecht des Parlamentarischen Kontrollgremiums unberührt bleibt . Insofern bleiben die bestehenden Kontrollmöglichkeiten auch des Parlamen- tarischen Kontrollgremiums bestehen . Anlage 35 Antwort des Staatsministers Dr . Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 47): Was sind die konkreten Gründe, warum das die Bundes- regierung über die Karenzzeit ausscheidender Regierungs- mitglieder beratende Gremium, dessen Empfehlung bei Ent- scheidungen „zwingend vorliegen muss“ (siehe Antwort des Bundesministers des Innern, Dr . Thomas de Maizière, in der Regierungsbefragung vom 4 . Februar 2015, Plenarprotokoll 18/84), ein Jahr nach Verabschiedung der Gesetzesänderung noch nicht besetzt ist, und was ist die Begründung für die Ver- zögerungen in dem Entscheidungsprozess, der nach Angaben des Staatsministers bei der Bundeskanzlerin im Februar 2016 angeblich bereits „kurz vor dem Abschluss“ stand (siehe Ant- wort auf meine mündliche Frage 43, Plenarprotokoll 18/154)? Es trifft zu, dass die Bundesregierung eine Entschei- dung nach § 6b des Bundesministergesetzes auf Empfeh- lung eines beratenden Gremiums trifft . Es gab allerdings bislang keinen einschlägigen Fall . Der Bundesregierung liegt mit Stand heute keine Anzeige eines Bundesmi- nisters oder eines Parlamentarischen Staatsekretärs vor, nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt einer Beschäfti- gung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachgehen zu wollen . Das Gesetz sieht vor, dass die Mitglieder des beraten- den Gremiums Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen sollen . Sie werden auf Vorschlag der Bun- desregierung vom Bundespräsidenten berufen . Die Bun- desregierung möchte bei ihren Vorschlägen sicherstellen, dass die Mitglieder dieses Gremiums die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und das Gremium nach seiner Zusammensetzung die größtmögliche Gewähr von Sach- verstand, Sensibilität und Ausgewogenheit bietet . Dies ist geeignet, die Objektivität und Akzeptanz des Verfah- rens zu fördern . Die diesbezüglich geführten Gespräche haben sich bedauerlicherweise länger hingezogen, als dies zunächst absehbar war . Sie stehen nach derzeitigem Stand kurz vor dem Abschluss . Anlage 36 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 48): In Bezug auf welche konkrete Entscheidung im Ministerrat der Europäischen Union zu CETA möchte Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel ein „Meinungsbild“ (geäußert am 28 . Juni 2016 abends in Brüssel) des Deutschen Bundestages einholen, und in welcher Form (bitte Zeitpunkt angeben)? Die Bundeskanzlerin hat sich auf die Beschlussfas- sung im Rat zur Genehmigung der Unterzeichnung und ggf. vorläufigen Anwendung von CETA bezogen. Das Datum für die Beschlussfassung des Rates steht nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht fest . Die Ter- minierung obliegt der jeweiligen Ratspräsidentschaft . Die Bundesregierung wird dem Bundestag eine recht- zeitige Stellungnahme ermöglichen, indem sie den Bun- destag weiterhin frühestmöglich und fortlaufend über die Beratungen zu CETA und den weiteren Zeitplan unterrichtet . Die Ausgestaltung eines parlamentarischen Votums zu CETA liegt in der Organisationshoheit des Deutschen Bundestages und kann nicht durch die Bun- desregierung festgelegt werden . Anlage 37 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 49): Für welches Datum ist die Beschlussfassung im Europä- ischen Rat über das Handelsabkommen EU-Kanada, CETA, terminiert, und wie genau plant die Bundesregierung die Be- teiligung des Deutschen Bundestages vor dieser Ratsabstim- mung? Der Beschluss über die Genehmigung der Unterzeich- nung von CETA wird nicht durch den Europäischen Rat gefasst, sondern durch den Ministerrat . Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage Nummer 5, Bundestagsdrucksa- che 18/8766: Die Beschlussfassung zu CETA kann bei der Tagung einer beliebigen Ratsformation erfolgen . Nach Kenntnis der Bundesregierung soll der Ratsbeschluss im Oktober gefasst werden . Die Terminierung obliegt der jeweiligen Ratspräsidentschaft . Die Bundesregierung wird, sobald ihr der übersetzte Abkommenstext und der entsprechen- de Beschlussvorschlag der Europäischen Kommission an den Rat vorliegen, die Texte auf die übliche Weise an den Deutschen Bundestag übermitteln, um eine schnellst- mögliche Befassung des Deutschen Bundestags zu er- möglichen . Die Bundeskanzlerin und Bundesminister Gabriel ha- ben deutlich gemacht, dass ein Votum des Bundestages vor der Beschlussfassung im Rat aus Sicht der Bundes- regierung wünschenswert wäre . Die Bundesregierung wird dem Bundestag eine Stellungnahme ermöglichen, Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17971 (A) (C) (B) (D) indem sie den Bundestag gemäß ihrer gesetzlichen Ver- pflichtungen weiter frühestmöglich und fortlaufend über die Beratungen zu CETA und den weiteren Zeitplan un- terrichtet . Die Ausgestaltung eines parlamentarischen Votums zu CETA liegt in der Organisationshoheit des Deutschen Bundestages und kann nicht durch die Bun- desregierung festgelegt werden . Anlage 38 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 50): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie CETA in EU-only-Form im Rat zustimmen wird, das heißt, dass sie einem Ratsbeschluss zustimmen würde, der die Europäische Kommission ermächtigen würde, CETA in EU-only-Form zu unterschreiben (bitte begründen)? Die Bundesregierung vertritt wie bekannt die Auffas- sung, dass CETA als gemischtes Abkommen abgeschlos- sen werden muss, siehe u . a . Antwort Nr . 13 in der Klei- nen Anfrage 18/8583 . Die Europäische Kommission hat angesichts der einhelligen Auffassung des Rats entschie- den, dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Unterzeich- nung von CETA als gemischtes Abkommen zu unterbrei- ten . Damit stellt sich die Frage nach einem Ratsbeschluss über die Unterzeichnung von CETA als reines EU-Ab- kommen nicht . Anlage 39 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 51): Prüft die Bundesregierung Rechtsmittel für den Fall, dass CETA als EU-only-Abkommen beschlossen wird, um CETA als gemischtes Abkommen einstufen zu lassen (bitte in jedem Fall begründen)? Die Europäische Kommission hat am 5 . Juli 2016 ent- schieden, dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Geneh- migung der Unterzeichnung von CETA als gemischtes Abkommen zu übermitteln . Die Bundesregierung geht nach aktuellem Diskussionsstand davon aus, dass der Rat einen einstimmigen Beschluss zur Unterzeichnung von CETA als gemischtes Abkommen fassen wird . Die Frage nach einer möglichen Klage der Bundesregierung gegen einen Unterzeichnungsbeschluss zu CETA stellt sich daher nicht (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 6/119, MdB Ulrich) . Anlage 40 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 52): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass nach ei- ner Einstufung des Handelsabkommens CETA durch den Rat als EU-only-Abkommen der Deutsche Bundestag und Bun- desrat über den CETA-Vertragstext als solchen abstimmen, wie der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, in seiner Äußerung, dass in Deutschland Bun- destag und Bundesrat über CETA entscheiden, „was auch immer die EU-Kommission beschließt“ (https://twitter .com/ Heiko-Maas/status/748091490098884608), gefordert hat, und nicht nur eine Stellungnahme dazu abgeben? Aus Sicht der Bundesregierung ist die Frage hinfäl- lig, weil die Europäische Kommission am 5 . Juli 2016 entschieden hat, dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Genehmigung der Unterzeichnung von CETA als ge- mischtes Abkommen zu übermitteln . Anlage 41 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/8998, Frage 53): Wird die Bundesregierung im Rat der Europäischen Uni- on gegen das Freihandels- und Investitionsabkommen der EU mit Kanada (CETA) stimmen, wenn dieses, wie vom Präsi- denten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, angekündigt, als EU-only-Abkommen behandelt und dement- sprechend nicht in den Mitgliedstaaten ratifiziert wird (bitte begründen), und in welchen EU-Mitgliedstaaten sieht die Bundesregierung derzeit eine Mehrheit für eine Ratifizierung gefährdet, falls es doch als gemischtes Abkommen behandelt wird? Die Europäische Kommission hat am 5 . Juli 2016 ent- schieden, dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Geneh- migung der Unterzeichnung von CETA als gemischtes Abkommen zu übermitteln . Die Bundesregierung vermag die Erfolgsaussichten späterer nationaler Ratifizierungsverfahren in den einzel- nen Mitgliedstaaten nicht vorherzusagen . Anlage 42 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 54): Jeweils wann genau (bitte mit Kalenderdatum) gab es seit dem 27 . April 2016 Gespräche der Bundesregierung – insbe- sondere seitens des Bundeskanzleramtes, des Bundesministe- riums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Bundesminis- teriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums der Finanzen – mit Vertretern der Atomkraftwerke betreibenden Energieversorgungsunterneh- men im Zusammenhang mit einer Umsetzung der Empfehlun- gen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) vom 27 . April 2016 (bitte mit vollständiger Angabe aller jeweiligen Gesprächsparteien; zu den KFK-Empfehlungen vergleiche BMWi-Webseite), und über welche dieser Gespräche wurde ein Vermerk oder Ähn- liches erstellt? Die Bundesregierung pflegt aufgabenbedingt Kontak- te zu einer Vielzahl von Unternehmen . Zu einer syste- matischen Erfassung dieser Kontakte ist die Bundesre- https://twitter.com/Heiko-Maas/status/748091490098884608 https://twitter.com/Heiko-Maas/status/748091490098884608 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617972 (A) (C) (B) (D) gierung nicht verpflichtet und hält diese auch nicht vor. Eine lückenlose Aufstellung von sämtlichen Kommuni- kationsvorgängen einschließlich der tatsächlichen Ge- sprächsinhalte kann daher grundsätzlich nicht übermittelt werden . Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu Kontakten mit Unternehmensvertretern gekommen ist . Inwieweit dies tatsächlich der Fall war, kann aus den oben genannten Gründen nicht nachgehalten werden . Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund die erbete- ne Abfrage durchgeführt, wobei Gespräche auf Leitungs- ebene nachvollzogen wurden . In der Kürze der Zeit kann die Vollständigkeit der nachfolgenden Auflistung für die Beantwortung der Anfrage nicht garantiert werden . Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grund- lage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhande- ner Unterlagen und Aufzeichnungen . Demnach hat die Bundesregierung seit dem 27 . April 2016 folgende Ge- spräche mit Vertretern der Kernkraftwerke betreibenden Energieversorgungsunternehmen im Zusammenhang mit einer Umsetzung der Empfehlungen der KFK geführt: Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben – Gespräch am 12 . Mai 2016 mit Herrn Dr . Frank Mastiaux, Vorstandsvorsitzender EnBW AG – Gespräch am 9 . Juni 2016 mit Herrn Peter Terium, Vorstandsvorsitzender RWE AG, und Herrn Dr . Rolf Martin Schmitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender RWE AG Bundesministerium der Finanzen, Staatssekretär Gatzer – Gespräch am 9 . Juni 2016 mit Herrn Dr . Rolf Martin Schmitz, stellvertretender Vorstandsvor- sitzender der RWE AG, und Herrn Dr . Bernhard Günther, Finanzvorstand der RWE AG Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Staatssekretär Flasbarth – Gespräch am 28 . Juni 2016 mit Herrn Dr . Bernhard Fischer, E .ON; Herrn Jörg Michels, EnBW; Herrn Dr . Ulrich Hartmann, RWE und Herrn Pieter Wasmuth, Vattenfall Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, gemeinsam mit Staatssekretär Rainer Baake – Gespräch am 6 . Juni 2016 mit Herrn Peter Terium, Vorstandsvorsitzender RWE AG, und Herrn Dr . Rolf Martin Schmitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender RWE AG Vermerke über diese Gespräche wurden nicht erstellt . Anlage 43 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Fra- ge des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/8998, Frage 55): Welche Geldflüsse hat es nach Erkenntnissen der Bundesre- gierung vom Hans-Joachim-Martini-Fonds ab dem Jahr 1982, der Hans-Joachim-Martini-Stiftung ab dem Jahr 1987 sowie anderen nichtstaatlichen Stellen seit Gründung der Bundesan- stalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) an Mitar- beiter der BGR sowie für Projekte und Sachmittel der BGR (www .sueddeutsche .de/wirtschaft/bundesanstalt-fuer-geowis- senschaften-gutes-geld-fuer-steile-thesen-1 .3054942) gege- ben? Die BGR teilt hierzu Folgendes mit: Der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Roh- stoffe ist es aufgrund der Kürze der zur Verfügung ste- henden Zeit nicht möglich, sämtliche Geldflüsse aus nichtstaatlichen Stellen seit Gründung der BGR auf- zuzählen . Die Antwort beschränkt sich deshalb auf die Hans-Joachim-Martini-Stiftung . Anhand der Aktenlage sind folgende Zahlen ermittelt worden: Für den Zeitraum 1987 bis 2015 ergibt sich eine Gesamtsumme von 221 744 Euro, das entspricht einer Jahresdurchschnittssumme von 7 646 Euro . Aufgeteilt ist die Summe auf: – 9 Forschungsprojekte im Zeitraum 1992 bis 2005, die mit 148 608 Euro gefördert wurden; – 16 Hauptpreise im Zeitraum 1987 bis 2010 im Ge- samtwert von umgerechnet 58 136 Euro; – 10 Nachwuchspreise im Zeitraum 2002 bis 2014 im Gesamtwert von 15 000 Euro . Anlage 44 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Fra- ge des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/8998, Frage 56): Wann und wie wird die Bundesregierung dem Deut- schen Bundestag vor dem Hintergrund der Berichte, dass die Ergebnisse der BGR zumindest zum Teil Dokumente käuflicher Wissenschaft sein könnten (www .neuepresse .de/ Hannover/Meine-Stadt/Bundesanstalt-fuer-Geowissenschaf- ten-soll-kaeuflich-sein), einen Bericht über potenzielle Kor- ruption bei der BGR übermitteln? Die Bundesregierung hat nach den Kleinen Anfragen von 2011 und 2012 eine interne Revision im Jahre 2012 durchgeführt . Es fanden sich keine Hinweise auf Kor- ruption . Für die Zeit nach 2012 wurden ausschließlich Nach- wuchspreise an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGR vergeben . Auch hier sieht die Bundesregierung kei- ne Anzeichen für Korruption . Anlage 45 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 57): http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesanstalt-fuer-geowissenschaften-gutes-geld-fuer-steile-thesen-1.3054942 http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesanstalt-fuer-geowissenschaften-gutes-geld-fuer-steile-thesen-1.3054942 http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Bundesanstalt-fuer-Geowissenschaften-soll-kaeuflich-sein http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Bundesanstalt-fuer-Geowissenschaften-soll-kaeuflich-sein http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Bundesanstalt-fuer-Geowissenschaften-soll-kaeuflich-sein Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17973 (A) (C) (B) (D) Welche Folgen hat die Aussage des Vizekanzlers Sigmar Gabriel von vor einem Jahr („Für Deutschland muss klar sein: Wer immer mit uns nachhaltige Beziehungen hat, der kann nicht das Existenzrecht Israels politisch infrage stellen“, Sigmar Gabriel, www .spiegel .de vom 19 . Juli 2015) nach dem iranischen Test von Raketen im Frühjahr dieses Jahres, die mit „Israel muss ausradiert werden“ beschriftet waren (www . spiegel .de vom 9 . März 2016), für die Bundesregierung kon- kret bei eventuell anstehenden Besuchen iranischer Vertreter in Berlin (Besuchspläne bitte gegebenenfalls einzeln auffüh- ren), und wie hat sich die Menschenrechtslage im Iran in den letzten zwölf Monaten (insbesondere bei der Religionsfreiheit, für Homosexuelle sowie hinsichtlich der Zahl der Todesurteile bzw . Exekutionen) entwickelt? Für die Bundesregierung gilt, dass es normalisierte, vollumfängliche Beziehungen zu Iran nicht geben kann, solange Iran das Existenzrecht Israels nicht anerkennt . Dies macht sie auch in ihren Gesprächen mit iranischen Vertretern deutlich . Sie hat die Raketentests und insbesondere die anti-is- raelischen Drohungen, mit denen diese verbunden wur- den, klar verurteilt . Gleichzeitig hat die Bundesregierung ein Interesse da- ran, mit der iranischen Regierung – auch zu kritischen Themen – im Dialog zu stehen . Die Bundesregierung ist weiterhin sehr besorgt über die Lage der Menschenrechte in Iran . Hoffnungen auf eine Besserung der Lage unter der Regierung Rouhani haben sich bislang nicht erfüllt . Insbesondere die hohe Zahl der Hinrichtungen, die im Jahr 2015 mit mindestens 765 eine neue Rekordhö- he erreicht hat, ist besorgniserregend . In den ersten sechs Monaten 2016 liegt die Zahl der Hinrichtungen bei 184 . Auch die Lage religiöser Minderheiten bleibt schwie- rig . Insbesondere Anhänger der Bahai sehen sich zahl- reichen Diskriminierungen ausgesetzt . Besser ist die Lage der verfassungsrechtlich anerkannten sogenannten Buchreligionen . Aber auch Juden, Christen und Zoroast- rier müssen im Alltag immer wieder Diskriminierungen hinnehmen . Homosexualität kann weiterhin mit dem Tode be- straft werden . Die letzte der Bundesregierung bekann- te und durch die iranische Justizverwaltung bestätigte Vollstreckung von Todesurteilen wegen homosexueller Handlungen erfolgte zuletzt im Jahr 2011 . Aufgrund der Intransparenz des iranischen Justizsystems ist es der Bundesregierung aber nicht möglich, eine verlässliche Einschätzung abzugeben, wie viele Personen tatsächlich wegen Homosexualität verfolgt werden . Anlage 46 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 58): Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das israelische sogenannte Transparenzgesetz Konsequenzen für die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen, unter anderem auch die Arbeit der politischen Stiftungen in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten und deren Kooperati- onspartner, hat, und wie beurteilt die Bundesregierung dies im Hinblick auf die Entwicklung der israelischen Demokratie? In der Knesset liegt aktuell ein Änderungsentwurf des sogenannten „NGO-Transparenz-Gesetzes“ („Gesetz über die Offenlegungspflichten von Empfängern von Un- terstützung durch eine ausländische staatliche Stellen“) von 2011 zur 2 . und 3 . Lesung vor . Der Entwurf wird voraussichtlich am nächsten Mon- tag in der Knesset auf der Tagesordnung stehen . Es handelt sich um eine Ergänzung zum seit 2011 bestehenden sogenannten „NGO-Transparenz-Gesetz“ . Der Entwurf betrifft diejenigen Nichtregierungsorgani- sationen, die über 50 Prozent ihres Budgets durch Zu- wendungen ausländischer staatlicher Stellen bestreiten . Ihnen werden weitere Pflichten auferlegt. So müssen sie zum Beispiel in allen Publikationen einschließlich Briefen an Knesset-Abgeordnete auf die Finanzierung durch ausländische Stellen hinweisen . Grundsätzlich findet das Gesetz nur auf israelische Nichtregierungsorganisationen Anwendung . Unsere politischen Stiftungen und deutsche Nichtregierungsor- ganisationen sind allerdings mittelbar betroffen, da das Gesetz viele Partner unserer Stiftungen und anderer deut- scher Mittler wie zum Beispiel die kirchlichen Zentral- stellen für Entwicklungszusammenarbeit betrifft . Wie Ihnen bekannt ist, verfolgt die Bundesregierung die Debatte in der Knesset sehr aufmerksam und kritisch und hat dies wiederholt hochrangig in Gesprächen deut- lich gemacht . Die Bundesregierung ist besorgt, dass das Gesetz zu- dem einseitig auf Unterstützung durch staatliche Geber ausgerichtet ist . Für private Geber, die in Israel von gro- ßer Bedeutung sind, besteht keine Offenlegungspflicht. Die Bundesregierung ist auch besorgt über das innen- politische Klima, in dem dieses Änderungsgesetz ent- standen ist, und die zunehmend polarisierende Debatte über die Tätigkeit von Nichtregierungs-organisationen in Israel . Anlage 47 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8998, Frage 59): Wie viele Visa zur Arbeitsaufnahme nach § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung wurden bis Ende Juni 2016, das heißt in den ersten sechs Monaten seit Inkrafttreten der Regelung, für Staatsangehörige der Westbalkanländer erteilt und abgelehnt (bitte jeweils für die einzelnen Auslandsver- tretungen aufschlüsseln), und wie viele Anträge befinden sich derzeit jeweils noch in Bearbeitung? Bis einschließlich 30 . Juni 2016 wurden an den sechs Auslandsvertretungen in der Region 5 968 Visa gemäß § 26 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung erteilt . Diese Anzahl verteilt sich auf die einzelnen Auslandsvertretun- gen wie folgt: http://www.spiegel.de http://www.spiegel.de http://www.spiegel.de Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 201617974 (A) (C) (B) (D) Belgrad: 936 Podgorica: 315 Pristina: 917 Sarajewo: 2 078 Skopje: 1 153 Tirana: 569 Abgelehnt wurden 1 173 Visumanträge . Diese Anzahl verteilt sich auf die einzelnen Auslandsvertretungen wie folgt: Belgrad: 111 Podgorica: 17 Pristina: 214 Sarajewo: 312 Skopje: 156 Tirana: 363 In Bearbeitung befinden sich noch weitere 2 367 An- träge . Diese Anzahl verteilt sich auf die einzelnen Aus- landsvertretungen wie folgt: Belgrad: 409 Podgorica: 66 Pristina: 786 Sarajewo: 543 Skopje: 246 Tirana: 317 Anlage 48 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8998, Frage 61): Inwieweit teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die Eröffnung eines weiteren Verhandlungskapitels in den EU-Beitrittsgesprächen mit der Türkei durch die Europäische Kommission vom 30 . Juni 2016 ungeachtet der Aufhebung der Immunität von 55 der 59 Abgeordneten der prokurdischen HDP-Opposition, der von Reporter ohne Grenzen beklagten wachsenden Repression gegen kritische Journalisten und des gewaltsamen Vorgehens der türkischen Sicherheitskräfte in überwiegend von Kurden bewohnten Städten im Südosten des Landes von der Führung in Ankara als Ermunterung ihres re- pressiven Kurses im Inland verstanden werden kann, was nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck kommt, dass just am Tag der Ausweitung der Beitrittsgespräche der HDP-Vorsitzende von der Staatsanwaltschaft in Ankara vorgeladen wurde, und in- wieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, das „Ho- fieren Ankaras“ könne „nicht die Zukunft Europas sein“ (dpa vom 30 . Juni 2016)? Die Öffnung des Kapitels 33 – Finanz- und Haushalts- bestimmungen – auf der Beitrittskonferenz in Brüssel am 30 . Juni 2016 konnte erfolgen, da die Türkei die erforder- lichen Bedingungen erfüllt hatte und alle EU-Mitglied- staaten der Kapitelöffnung zustimmten . Die Mitglieder des Europäischen Rates haben sich in ihren Treffen mit der türkischen Regierung am 29 . No- vember 2015 sowie am 18 . März 2016 für eine Redy- namisierung der Beitrittsverhandlungen ausgesprochen . Die Öffnung von Kapitel 33 folgt damit der von den Staats- und Regierungschefs vorgegebenen Linie . Die Bundesregierung unterstützt diese Haltung in der Auffassung, dass wir dadurch in einen engeren und of- feneren Dialog mit der Türkei treten . Dieser Dialog soll auch die Fragen der Rechtsstaatlichkeit umfassen . Die Bundesregierung setzt sich daher auch für eine schnelle Öffnung der Rechtsstaatlichkeitskapitel 23 – Justiz und Grundrechte – und 24 – Sicherheit, Freiheit und Recht – ein . Dies würde die Eröffnung eines struktu- rierten Dialogs zu den Themen Rechtsstaatlichkeit, Justiz und Freiheitsrechte ermöglichen . Darüber hinaus beobachtet die Bundesregierung die innenpolitische Entwicklung in der Türkei sehr aufmerk- sam und spricht hierzu auch offen mit der türkischen Re- gierung . Anlage 49 Neudruck: Inhaltsverzeichnis Anlage 33 bis Anla- ge 38 (178. Sitzung, Seite VII) Anlage 33 Mündliche Frage 46 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Agententätigkeit Edward Snowdens für mehrere Geheimdienste Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17567 C Anlage 34 Mündliche Frage 47 Martina Renner (DIE LINKE) Polizeiliche Feststellung deutscher Staats- angehöriger bei Ausschreitungen während der UEFA EURO 2016 Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17567 D Anlage 35 Mündliche Frage 48 Martina Renner (DIE LINKE) Gefährderansprachen durch deutsche Be- hörden im Vorfeld der UEFA EURO 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 182 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 6 . Juli 2016 17975 (A) (C) (B) (D) Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17568 A Anlage 36 Mündliche Frage 49 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Ausstellung von ärztlichen Attesten für Per- sonen ohne Bleibeerlaubnis Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17568 A Anlage 37 Mündliche Frage 50 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Einrichtung besonderer Aufnahmeeinrich- tungen zur Durchführung beschleunigter Asylverfahren nach § 30a Asylgesetz Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17569 B Anlage 38 Mündliche Frage 51 Heike Hänsel (DIE LINKE) Einreise syrischer Flüchtlinge aus der Tür- kei im Rahmen der Aktion einer Künstler- gruppe Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17569 C Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 182. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz TOP 2 Befragung der Bundesregierung TOP 3 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zur Beteiligung von Bundestag und Bundesrat an der CETA-Ratifizierung TOP 36 Neuregelung des Mutterschutzrechts Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage .



Rede von Katrin Werner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

In unseren Büros oder bei den Fraktionen wird oft

nachgefragt, wie sich das neue Gesetz auf gewisse Be-
reiche auswirken wird . Daher mache ich es ganz konkret
an einem Beispiel fest; zu diesem Fall wurden wir auch
gefragt . Es geht um eine gehörlose Person, die praktisch
nur im Bereich Kommunikation eine Teilhabeeinschrän-
kung hat . Hat diese Person nach dem jetzt vorgesehenen
Referentenentwurf kompletten Anspruch auf Gebärden-
sprachdolmetscher im Rahmen der Eingliederungshilfe
oder nicht?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Bitte .

    G