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    515. Sascha: 1
    516. RaabeDr: 1
    517. Simone: 1
    518. RaatzMartin: 1
    519. RabanusMechthild: 1
    520. RawertStefan: 1
    521. RebmannGerold: 1
    522. ReichenbachDr: 1
    523. Carola: 1
    524. ReimannAndreas: 1
    525. RimkusSönke: 1
    526. RixPetra: 1
    527. Rode-BosseDennis: 1
    528. RohdeDr: 1
    529. RosemannRené: 1
    530. RöspelDr: 1
    531. Ernst: 1
    532. Dieter: 1
    533. RossmannSusann: 1
    534. RüthrichBernd: 1
    535. RützelSarah: 1
    536. RyglewskiJohann: 1
    537. SaathoffAnnette: 1
    538. SawadeDr: 1
    539. Hans-JoachimSchabedothAxel: 1
    540. Schäfer: 1
    541. Nina: 1
    542. ScheerMarianne: 1
    543. SchiederDr: 1
    544. Dorothee: 1
    545. SchlegelUlla: 1
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    549. Scho-AntwerpesUrsula: 1
    550. SchulteSwen: 1
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    553. SchurerFrank: 1
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    555. SchwartzeAndreas: 1
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    559. SpinrathSvenja: 1
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    571. TrägerRüdiger: 1
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    585. ZypriesNeinCDU/CSUDr: 1
    586. FuchsDIE: 1
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    647. Zimmermann\n: 1
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    649. 90/DIE: 1
    650. GRÜNENLuise: 1
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    653. BaerbockMarieluise: 1
    654. Franziska: 1
    655. BrantnerAgnieszka: 1
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    662. GehringAnja: 1
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    687. Notz\n: 1
    688. Omid: 1
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    716. WilmsEnthaltenCDU/CSUHans-Georg: 1
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    739. .\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/180 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 180. Sitzung Berlin, Freitag, den 24. Juni 2016 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . . 17769 D Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 17770 A Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 17771 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17771 D Zur Geschäftsordnung Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 17773 B Zusatztagesordnungspunkt 9: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Erb- schaftsteuer- und Schenkungsteuerge- setzes an die Rechtsprechung des Bun- desverfassungsgerichts Drucksachen 18/5923, 18/6279, 18/6410 Nr . 4, 18/8911 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17773 B – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/8912 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17773 C Dr . h . c . Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 17773 D Dr . Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . 17775 C Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 17777 D Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17778 B Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 17778 D Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 17780 D Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17781 D Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17783 A Monika Heinold, Ministerin (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17784 A Cansel Kiziltepe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17785 C Fritz Güntzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17786 C Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 17788 C Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 17789 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17791 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wasser- und natur- schutzrechtlicher Vorschriften zur Untersa- gung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie Drucksachen 18/4713, 18/4949, 18/8916 . . . . 17790 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergscha- denshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen Drucksachen 18/4714, 18/4952, 18/8907 . . . . 17790 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016II Dr . Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 17790 B Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17794 A Dr . Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . . 17796 B Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17797 D Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17798 C Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17800 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17801 B Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17802 D Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17803 D Karsten Möring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17804 D Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 17805 C Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17806 C Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17807 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 17809 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17811 C Tagesordnungspunkt 26: a) Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Mindestlohn für die Be- schäftigung von Langzeiterwerbslosen Drucksache 18/8864 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17809 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn sichern – Um- gehungen verhindern Drucksachen 18/4183, 18/8278 . . . . . . . . . 17809 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 17810 A Dr . Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . 17814 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17815 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17815 D Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17817 B Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17819 A Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17820 C Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Aus- schreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneu- erbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) Drucksache 18/8860 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17822 A Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 17822 A Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17823 C Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . 17824 B Dr . Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17825 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17825 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17826 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17827 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 17829 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 17832 B Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17833 B Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17834 A Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17835 B Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17836 B Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17837 A Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17838 B Tagesordnungspunkt 14: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terro- rismus Drucksachen 18/8702, 18/8917 . . . . . . . . . 17839 D – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum besseren Informati- onsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus Drucksachen 18/8824, 18/8881, 18/8917 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17839 D Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17840 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17841 B Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17842 B Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17843 A Dr . Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17844 C Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17846 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 III Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17846 C Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17848 A Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17849 A Tagesordnungspunkt 28: a) Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Seenotret- tung im Mittelmeer – Menschen schüt- zen, humanitäre Verantwortung über- nehmen, solidarisch handeln Drucksache 18/8875 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17850 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Frakti- on DIE LINKE: Das Mittelmeer darf nicht zum Massengrab werden – Für eine Umkehr in der EU-Asylpolitik – zu dem Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Manuel Sarrazin, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Flüchtlingsschutz und faire Verantwortungsteilung in einer ge- einten Europäischen Union Drucksachen 18/4838, 18/8244, 18/8918 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17850 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionsrege- lungen für Beförderungsunternehmen, insbesondere Flug- und Schiffsunter- nehmen, abschaffen Drucksachen 18/8701, 18/8905 . . . . . . . . . 17850 C Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17850 C Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17852 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17853 A Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 17854 B Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17855 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 17856 A Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 17857 B Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17858 C Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA Drucksache 18/8878 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17860 A Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17860 B Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 17861 C Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17862 D Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . 17863 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17864 C Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 17865 C Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 17866 C Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17867 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17868 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 17869 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hei- ke Baehrens, Ulrike Bahr, Willi Brase, Martin Burkert, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Ulrich Hampel, Gabriele Hiller-Ohm, Oliver Kaczmarek, Ralf Kapschack, Cansel Kizilte- pe, Daniela Kolbe, Gabriele Lösekrug-Möller, Dr . Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Bettina Müller, Ulli Nissen, Detlev Pilger, Dr . Simone Raatz, Gerold Reichenbach, Andreas Rimkus, Petra Rode-Bosse, René Röspel, Dr . Ernst Die- ter Rossmann, Annette Sawade, Dr . Hans-Jo- achim Schabedoth, Dr . Dorothee Schlegel, Swen Schulz (Spandau), Svenja Stadler, Kerstin Tack, Dr . Karin Thissen und Gülistan Yüksel (alle SPD) zu der namentlichen Ab- stimmung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schen- kungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Zusatztagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . 17869 D Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung zu dem von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtspre- chung des Bundesverfassungsgerichts (Zusatztagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . 17870 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016IV Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17870 B Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17871 A Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17871 B Dr . Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17871 D Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrecht- licher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie (Zusatztagesordnungspunkt 10) . . . . . . . . . . . 17872 A Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17872 A Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17872 C Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17873 A Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christel Voßbeck-Kayser und Sabine Weiss (Wesel I) (beide CDU/CSU) zu der namentli- chen Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrecht- licher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie sowie zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrloch- bergbau und Kavernen (Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11) . . . . 17873 C Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrecht- licher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie sowie zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrloch- bergbau und Kavernen (Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11) . . . . 17874 A Dr . Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17874 B Christina Jantz-Herrmann (SPD) . . . . . . . . . . 17874 C Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17874 D Dr . Roy Kühne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17875 C Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17875 D Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17876 A Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17876 C Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 17876 C Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17876 D Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17877 B Anlage 7 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17877 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17769 180. Sitzung Berlin, Freitag, den 24. Juni 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Florian Hahn (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17869 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albani, Stephan CDU/CSU 24 .06 .2016 Bellmann, Veronika CDU/CSU 24 .06 .2016 Benning, Sybille CDU/CSU 24 .06 .2016 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 24 .06 .2016 Brähmig, Klaus CDU/CSU 24 .06 .2016 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24 .06 .2016 Donth, Michael CDU/CSU 24 .06 .2016 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 24 .06 .2016 Fischer (Hamburg), Dirk CDU/CSU 24 .06 .2016 Gerster, Martin SPD 24 .06 .2016 Groth, Annette DIE LINKE 24 .06 .2016 Heller, Uda CDU/CSU 24 .06 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 24 .06 .2016 Höger, Inge DIE LINKE 24 .06 .2016 Hübinger, Anette CDU/CSU 24 .06 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 24 .06 .2016 Korte, Jan DIE LINKE 24 .06 .2016 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 24 .06 .2016 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 24 .06 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 24 .06 .2016 Liebich, Stefan DIE LINKE 24 .06 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24 .06 .2016 Mortler, Marlene CDU/CSU 24 .06 .2016 Nahles, Andrea SPD 24 .06 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nüßlein, Dr . Georg CDU/CSU 24 .06 .2016 Petzold, Ulrich CDU/CSU 24 .06 .2016 Pflugradt, Jeannine SPD 24 .06 .2016 Radomski, Kerstin CDU/CSU 24 .06 .2016 Ramsauer, Dr . Peter CDU/CSU 24 .06 .2016 Riesenhuber, Dr . Heinz CDU/CSU 24 .06 .2016 Roth (Heringen), Michael SPD 24 .06 .2016 Rupprecht, Albert CDU/CSU 24 .06 .2016 Schäfer (Saalstadt), Anita CDU/CSU 24 .06 .2016 Schimke, Jana CDU/CSU 24 .06 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 24 .06 .2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 24 .06 .2016 Warken, Nina CDU/CSU 24 .06 .2016 Wicklein, Andrea SPD 24 .06 .2016 Wöhrl, Dagmar G . CDU/CSU 24 .06 .2016 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Heike Baehrens, Ulrike Bahr, Willi Brase, Martin Burkert, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Ulrich Hampel, Gabriele Hil- ler-Ohm, Oliver Kaczmarek, Ralf Kapschack, Cansel Kiziltepe, Daniela Kolbe, Gabriele Löse- krug-Möller, Dr. Matthias Miersch, Klaus Min- drup, Bettina Müller, Ulli Nissen, Detlev Pilger, Dr. Simone Raatz, Gerold Reichenbach, Andreas Rimkus, Petra Rode-Bosse, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Annette Sawade, Dr. Hans-Jo- achim Schabedoth, Dr. Dorothee Schlegel, Swen Schulz (Spandau), Svenja Stadler, Kerstin Tack, Dr. Karin Thissen und Gülistan Yüksel (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung zu dem von der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617870 (A) (C) (B) (D) Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Zusatztagesord- nungspunkt 9) Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 17 . Dezember 2014 die Regelungen zur Befreiung des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteu- er in Teilen für verfassungswidrig erklärt . Beanstandet wurden unter anderem die Steuerbefreiung des Verwal- tungsvermögens, die Ausnahme von Kleinbetrieben vom Nachweis der Lohnsummenpflicht sowie die Begünsti- gung von sehr großen Erwerben ohne Prüfung einer Be- dürftigkeit . Die Verhandlungen innerhalb der Regierungsfrakti- onen gestalteten sich von Beginn an schwierig, da die CDU/CSU-Fraktion eine aufkommensneutrale Novel- lierung anstrebte . Aufkommensneutralität kann aber nur erzielt werden, wenn zusätzlich neue Vergünstigungen eingeführt werden . Das jetzt vorliegende Gesetz ist der kleinste gemein- same Nenner zwischen CDU/CSU und SPD . Es ist nicht klar, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausreichend umgesetzt werden und die neuen Verscho- nungen abermals zu weitgehend sind . Eine nachhaltige Reform der Besteuerung des Be- triebsvermögens könnte das Aufkommen langfristig verdoppeln, ohne dass Arbeitsplätze auch nur im Ansatz gefährdet würden . Die Konzepte und Berechnungen – beispielsweise vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) – liegen vor . Das andert- halbjährige Ringen um die Besteuerung des Betriebsver- mögens hat aber gezeigt, dass hierfür andere Mehrheits- konstellationen nötig sind . Da die Einnahmen der Erbschaftsteuer den Ländern zufließen, sind diese die Hauptbetroffenen des Konflikts. Die Finanzminister von Nordrhein-Westfalen und von Niedersachsen haben bereits große Zweifel angemeldet . Insoweit setzen wir auf weitere Verhandlungen durch den Bundesrat . Mit dieser Erklärung unterstützen wir all die Landesregierungen, denen es um eine Reform geht, die die Einnahmepotenziale der Erbschaft- und Schenkung- steuer in angemessener Form hebt . Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Zusatztagesord- nungspunkt 9) Hilde Mattheis (SPD): Das Bundesverfassungsge- richt hat im Dezember 2014 Teile des Erbschaftsteuer- gesetzes für verfassungswidrig erklärt . Das Gericht kri- tisierte die unverhältnismäßige Privilegierung besonders vermögender Erben . Es erklärte die Regelungen zur Be- freiung des Betriebsvermögens in Teilen für verfassungs- widrig, da diese gegen den Gleichheitsgrundsatz (Arti- kel 3 Absatz 1 GG) verstießen . Der Gesetzgeber sollte bis zum 30 . Juni 2016 eine Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer vornehmen . Die Verhandlungen zu dieser Neuregelung zwischen den beiden Koalitionsfraktionen gestalteten sich äußerst schwierig, auch und vor allem weil bereits gefundene Kompromisse immer wieder vonseiten der CSU auf In- tervention des bayerischen Ministerpräsidenten infrage gestellt wurden . So stellte noch das Anfang 2015 veröf- fentliche Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeri- ums eine gute Grundlage für Verhandlungen da . Diese Eckpunkte wurden aber durch die Unionsfraktion immer weiter verwässert . Die Unionsfraktion versuchte, eine weitgehende Verschonung von großen Erben aufrecht- zuerhalten . Dieses Vorgehen widerspricht aber den Vor- gaben des Bundesverfassungsgerichts, die genau diese Privilegierung monierten . Im gefundenen Kompromiss sind sowohl Verbesse- rungen als Verschlechterungen der aktuellen Regelung enthalten, wobei letztere leider überwiegen . Positiv zu bewerten ist die Abschaffung der Sockel- verschonung und die Straffung des Abschmelztarifs . Die Abschaffung der Sockelverschonung war notwendig, da sie nach Einschätzung aller Sachverständigen der Anhö- rung des Finanzausschusses offensichtlich verfassungs- widrig ist . Ebenso positiv ist die Rückkehr zum alten Verwaltungsvermögenkatalog nach Vorschlag der Län- der . Hier war die Haltung der Länder eindeutig, sodass andernfalls alleine schon wegen dieser aufkommenstech- nisch irrelevanten Frage der Vermittlungsausschuss an- gerufen worden wäre . Auch gibt es dann keine Verscho- nung für Erben mehr, wenn das Verwaltungsvermögen über 90 Prozent liegt . Dies hat aber kaum Aufkommen- seffekte . Insgesamt ist mit einer Minderung des Aufkom- mens zu rechnen . Eine Verschlechterung ist es, dass Familienunterneh- men unter Voraussetzungen einen Wertabschlag bis zu 30 Prozent erhalten . Zusätzlich wird der Kapitalisie- rungsfaktor um circa 30 Prozent abgesenkt . Beide Wert- abschläge können kumulativ genutzt werden, sodass vie- le Unternehmen einen Wertabschlag von über 50 Prozent erhalten . Damit wäre der verfassungswidrige Zustand vor der Reform von 2008 wiederhergestellt . Bei Erbschaften ist eine voraussetzungslose zinslose Stundung von bis zu zehn Jahren möglich . Die führt – je nach unterstell- tem alternativem Anlagezins – zu einem Steuernachlass von bis zu 30 Prozent . Es wird eine Investitionsklausel eingeräumt, die es dem Erben ermöglicht, vorhandene Geldmittel dem begünstigten Vermögen zuzuordnen, so- fern sie innerhalb einer Frist von zwei Jahren verausgabt werden . Die Aufkommenswirkungen können nicht an- satzweise geschätzt werden . Im Ergebnis werden also auch mit dem neuen Gesetz voraussichtlich Erben sehr großer Vermögen gegenüber anderen Erben privilegiert . Damit ist der angemahnte Änderungsbedarf des Bundesverfassungsgerichtes nicht Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17871 (A) (C) (B) (D) umgesetzt, und somit steht zu befürchten, dass auch die- ses Gesetz verfassungswidrig ist . Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Der Deutsche Bundestag setzt heute die vom Bundesverfassungsge- richt am 17 . Dezember 2014 geforderten Vorgaben zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes um . Ich begrüße es, dass wir rechtzeitig vor Ablauf der Umsetzungsfrist nun Rechtssicherheit für die Unterneh- men in Deutschland schaffen, und stimme dem Gesetz- entwurf insgesamt zu . Denn es gibt auch positive Aspek- te, wie die Investitionsklausel, das Abschmelzmodell, die Anpassung der Bewertungsregeln oder die grundsätz- liche Erhaltung der Verschonungsregeln für kleine und mittlere Unternehmen . Ich möchte aber folgende Anmer- kungen ergänzen: Erstens . Entscheidung des Bundesverfassungsgerich- tes: Aus meiner Sicht wird das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil der wichtigen Rolle von – vor allem familiengeführten – Unternehmen für Investitionen und Arbeitsplätze und für unsere Gesellschaft insgesamt nicht gerecht . Karlsruhe hat in seiner Entscheidung ei- nige Vorgaben gemacht, die eine Weitergabe von Un- ternehmensanteilen, insbesondere bei großen Familien- unternehmen, erschweren . Wenn deswegen zukünftig weniger Mittel für Innovationen und Investitionen zur Verfügung stehen, hat dies negative Auswirkungen auf nachhaltige Arbeitsplätze in Deutschland . Der Standort Deutschland wird dadurch nicht gestärkt . Zweitens . Verhalten des Koalitionspartners und der Länder: Bedauerlich ist für mich vor allem auch die Rolle des Koalitionspartners auf Bundesebene und einiger rot-grün geführter Landesregierungen . Weder mit Sozialdemokra- ten noch mit Grünen war ein besseres Ergebnis möglich, weil für beide kurzfristige Umverteilung wichtiger war als langfristig gesicherte Arbeitsplätze und Investitionen . Drittens . Evaluation der Neuregelung: Wichtig für mich ist, dass wir die nun getroffenen Maßnahmen, vor allem das Spannungsfeld zwischen der Veräußerung und der Weitergabe von betrieblichen Ver- mögen an die nächste Generation, genau verfolgen und gegebenenfalls umsteuern . Viertens . Steuerrecht: Mit dem nun erzielten Kompromiss zur Erbschaft- bzw . Schenkungsteuer machen wir das Steuerrecht leider nicht einfacher – im Gegenteil . Wir müssen die Debatte über die Vereinfachung unseres Steuerrechts weiter füh- ren . Hoffentlich gibt es in der nächsten Legislaturperiode einen Willen dazu . Sarah Ryglewski (SPD): Der Erste Senat des Bun- desverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 17 . Dezember 2014 die Regelungen zur Befreiung des Betriebsvermö- gens von der Erbschaftsteuer in Teilen für verfassungs- widrig erklärt . Beanstandet wurden unter anderem die Steuerbefreiung des Verwaltungsvermögens, die Aus- nahme von Kleinbetrieben vom Nachweis der Lohnsum- menpflicht sowie die Begünstigung von sehr großen Er- werben ohne Prüfung einer Bedürftigkeit . Die Verhandlungen innerhalb der Regierungsfrakti- onen gestalteten sich von Beginn an schwierig, da die CDU/CSU-Fraktion eine aufkommensneutrale Novel- lierung anstrebte . Aufkommensneutralität kann aber nur erzielt werden, wenn zusätzlich neue Vergünstigungen eingeführt werden . Das jetzt vorliegende Gesetz ist der kleinste gemein- same Nenner zwischen CDU/CSU und SPD . Es ist nicht klar, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausreichend umgesetzt werden und die neuen Verscho- nungen abermals zu weitgehend sind . Eine nachhaltige Reform der Besteuerung des Be- triebsvermögens könnte das Aufkommen langfristig verdoppeln, ohne dass Arbeitsplätze auch nur im Ansatz gefährdet würden . Die Konzepte und Berechnungen – beispielsweise vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) – liegen vor . Das andert- halbjährige Ringen um die Besteuerung des Betriebsver- mögens hat aber gezeigt, dass hierfür andere Mehrheits- konstellationen nötig sind . Da die Einnahmen der Erbschaftsteuer den Ländern zufließen, sind diese die Hauptbetroffenen des Kon- flikts. Vertreter aus Bremen, Niedersachsen und Nord- rhein-Westfalen haben bereits große Zweifel angemeldet . Insoweit setze ich auf weitere Verhandlungen durch den Bundesrat . Diese Reform ist ein Zwischenschritt . Wir müssen weiter alle Möglichkeiten nutzen, die Einnahme- potenziale der Erbschaft- und Schenkungsteuer in ange- messener Form zu erhöhen . Dr. Nina Scheer (SPD): Der Erste Senat des Bun- desverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 17 . Dezember 2014 die Regelungen zur Befreiung des Betriebsvermö- gens von der Erbschaftsteuer in Teilen für verfassungs- widrig erklärt . Beanstandet wurden unter anderem die Steuerbefreiung des Verwaltungsvermögens, die Aus- nahme von Kleinbetrieben vom Nachweis der Lohnsum- menpflicht sowie die Begünstigung von sehr großen Er- werben ohne Prüfung einer Bedürftigkeit . Die Verhandlungen innerhalb der Regierungsfrakti- onen gestalteten sich von Beginn an schwierig, da die CDU/CSU-Fraktion eine aufkommensneutrale Novel- lierung anstrebte . Aufkommensneutralität kann aber nur erzielt werden, wenn zusätzlich neue Vergünstigungen eingeführt werden . Das jetzt vorliegende Gesetz ist der kleinste gemein- same Nenner zwischen CDU/CSU und SPD . Es ist nicht klar, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausreichend umgesetzt werden und die neuen Verscho- nungen abermals zu weitgehend sind . Eine nachhaltige Reform der Besteuerung des Be- triebsvermögens könnte das Aufkommen langfristig verdoppeln, ohne dass Arbeitsplätze auch nur im Ansatz gefährdet würden . Die Konzepte und Berechnungen – beispielsweise vom Institut für Makroökonomie und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617872 (A) (C) (B) (D) Konjunkturforschung (IMK) – liegen vor . Das andert- halbjährige Ringen um die Besteuerung des Betriebsver- mögens hat aber gezeigt, dass hierfür andere Mehrheits- konstellationen nötig sind . Da die Einnahmen der Erbschaftsteuer den Ländern zufließen, sind diese die Hauptbetroffenen des Konflikts. Die Finanzminister von Nordrhein-Westfalen und von Niedersachsen haben bereits große Zweifel angemeldet . Insoweit setze ich auf weitere Verhandlungen durch den Bundesrat . Mit dieser Erklärung unterstütze ich all die Landesregierungen, denen es um eine Reform geht, die die Einnahmepotenziale der Erbschaft- und Schenkung- steuer in angemessener Form hebt . In dieser Erwartungs- haltung stimme ich dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu . Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutz- rechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie (Zusatztagesordnungspunkt 10) Maik Beermann (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werde ich zustimmen und möchte nachfolgend meine Position zur Sache wie folgt erklären: Das nun vorliegende Gesetz ist weitreichender als der von mir vor einigen Wochen unterstützte Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28 . April 2016, TOP 30 a/b, 2 ./3 . Lesung des Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Tech- nik“ und „Verbot von Fracking in Deutschland“ . Dadurch sehe ich mich in meiner Haltung bestätigt und kann den geänderten Gesetzen in der neuen Fassung deshalb zu- stimmen . Das nun zwischen den Regierungskoalitionen ausgehandelte Gesetz stellt die von mir damals geforder- te Sicherheit und die Gesundheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Vordergrund . Vorrangig haben mich die folgenden Punkte über- zeugt: 1 . Das Gesetz enthält ein klares, unbefristetes Verbot des unkonventionellen Frackings . 2 . Die bundesweit insgesamt vier Probebohrungen zur Erforschung der Auswirkungen des unkonventio- nellen Frackings auf die Umwelt dürfen nicht ohne die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung durchgeführt werden . 3 . Im Jahr 2021 wird der Bundestag erneut beraten . Etwaige Ergebnisse der Forschungsbohrungen wer- den geprüft, und das Parlament entscheidet über ein mögliches weiteres Verbot . Ohne Forschungsergeb- nisse bleibt das Verbot bestehen . Der geforderte Par- lamentsvorbehalt ist damit gegeben . 4 . Konventionelles Fracking bleibt im engen Rahmen erlaubt . Umweltverträglichkeitsprüfungen sind Pflicht. 5 . Fracking-Fluide dürfen nicht wassergefährdend sein . Die Verpressung von Lagerstättenwasser darf nur im engen Rahmen erfolgen . 6 . Dem Schutz des Trinkwassers und der Natur wurde ein besonderer Vorrang eingeräumt . 7 . Die Beweislastumkehr für Schäden, die durch star- ke Erschütterungen verursacht wurden . 8. Die finanzielle Absicherung von Geschädigten bei Zahlungsunfähigkeit des schadenverursachenden Unternehmens . Marco Bülow (SPD): Ich halte unkonventionelles Fracking für nicht verantwortbar und setze mich daher schon lange für eine gesetzliche Regelung ein, die dieses in Nordrhein-Westfalen und im Bund unmöglich macht . Für mich ist es überhaupt keine Frage, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absolute Priorität ge- genüber wirtschaftlichen Interessen hat . Von dieser absoluten Ablehnung, was Fracking insge- samt angeht, rücke ich auch jetzt nicht ab . Allerdings ist der jetzt eingebrachte Gesetzentwurf eine deutliche Ver- besserung zu allen vorherigen Entwürfen und zur jetzi- gen gesetzlichen Lage . Unkonventionelles Fracking war bisher nicht eindeutig verboten . Ohne das Gesetz könnte unkonventionelles Fracking demnächst in die Tat um- gesetzt werden . Jetzt haben wir aber eine Regelung, die Fracking im Schiefergestein verbietet . Einer meiner zentralen Kritikpunkte war, dass eine Expertenkommission Entscheidungen treffen sollte und nicht das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag . Diese Idee der Union ist jetzt vom Tisch . Auch wenn ich mir grundsätzlich ein dauerhaftes Verbot gewünscht hätte, so ist es in diesem Entwurf der Deut- sche Bundestag, der 2021 noch einmal über das Thema entscheiden kann – aber eben nicht muss, weil das Verbot in dem Fall weiter gilt . Ich bin kritisch gegenüber den vier maximal mögli- chen wissenschaftlichen Probebohrungen . Es ist aber wichtig, zu betonen, dass die betroffenen Landesregie- rungen die Möglichkeit haben, diese auszuschließen . Durch diesen Hebel ist es möglich, auch diese wenigen Probebohrungen komplett zu verhindern . Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat bereits an- gekündigt, solchen Probebohrungen nicht zuzustimmen, sodass es hier nicht mal dieses kleine Einfalltor für un- konventionelles Fracking gibt . Damit ist eines meiner Hauptziele, die Verhinderung von Fracking in NRW, er- reicht . Auch in anderen Bundesländern haben die Bürge- rinnen und Bürger jetzt die Möglichkeit, mit Druck auf die jeweiligen Landesregierungen Probebohrungen zu verhindern . Diese Situation macht es aus meiner Sicht relativ unwahrscheinlich, dass sich noch ein Unterneh- men findet, das das Kostenrisiko bei diesen hohen Hür- den eingeht . Zusätzlich wichtig ist mir, dass es nun schärfere Um- weltauflagen für das schon seit Jahrzehnten vor allem Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17873 (A) (C) (B) (D) in Niedersachsen praktizierte konventionelle Fracking und kein Weiter-so geben wird . So gibt es hier deutliche Verbesserungen bei den besonders kritischen Bereichen Lagerstättenwasser und Flowback . Auch die Beweislast- umkehr zugunsten der Geschädigten ist eine wichtige Veränderung . Gemessen daran, wie lange das Thema jetzt verhan- delt wurde und wie stark der Widerstand besonders im Wirtschaftsflügel der Union war – und zum Teil noch ist –, sehe ich diese Regelung als ein klares Durchsetzen der SPD-Position an . Eines ist auch klar: Gesetzentwürfe und Verordnungen, die bis zum letzten Komma absolut befriedigend sind, wird es zusammen mit der CDU/CSU nicht geben . Meine grundlegende Ablehnung von Fracking hat mich aber dazu bewogen, mich bei der Abstimmung zu enthalten . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hydraulic Fracturing – kurz Fracking – ist eine Metho- de, um das im Gestein eingeschlossene Erdgas fördern zu können . Dabei wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und zum Teil giftigen, wassergefährdenden chemischen Zusätzen in den Untergrund gepresst, um auf diese Weise künstliche Klüfte im Gestein zu schaffen, durch die das Erdgas dann an die Bohrungen gelangen und gefördert werden kann . Die Technik des Fracking bringt eine Reihe von Ge- fahren für Umwelt und Gesundheit mit sich . Dazu ge- hören Verunreinigungen des Grundwassers, Bodenab- senkungen und Erdbeben sowie die ungeklärte Frage der Entsorgung giftiger Abwässer . Verschiedene Gutachten wie die des Umweltbundesamtes 2011 und 2014 weisen auf eine Vielzahl von Risiken durch das Fracking hin . Mit der derzeitigen Rechtslage unterliegt Fracking nur den Regelungen des Bergrechts . Das Bergrecht ist der letzte Rechtsbereich, in dem modernes Umweltrecht noch keinen Einzug gehalten hat . Die Rechte der Bürger auf eine Beteiligung sind weitgehend reduziert, und die genehmigenden Bergbehörden können Anträge auf Fra- cking, wenn diese nach dem Bergrecht gestellt werden, kaum ablehnen . Außerdem sieht das Bergrecht bislang keine Beweislastumkehr für Bergschäden vor, sodass die von Schäden betroffenen Bürgerinnen und Bürger sich selbst um die notwendigen Beweise zum Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen der bergbaulichen Maßnahme und dem Schaden kümmern müssen . Dies ist mit dem Vorsorgeprinzip nicht vereinbar . Am sinnvollsten wäre es, das Fracking konsequent zu unterlassen und die notwendigen gesetzlichen Re- gelungen dafür zu schaffen . Der von der Großen Koa- lition abgelehnte Gesetzentwurf der Grünen (Drucksa- che 18/7551) zeigt dazu den konsequenten Weg auf . Mit den jetzt von der Regierungskoalition eiligst vor- gelegten Änderungen am Bergrecht wird immerhin eine leichte Besserstellung der Betroffenen durch die Umkehr der Beweislast geschaffen . Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung . Zu wünschen wäre es, wenn die nächste Bundesregierung in der kommenden Wahlperi- ode das Bergrecht dann komplett auf moderne Umwelt- und Beteiligungsstandards umstellt, damit das Vorsorge- prinzip zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger endlich in den Vordergrund kommt und nicht mehr das Interesse an der Ausbeutung von Rohstoffen das Bergrecht be- herrscht . Darum werde ich mich bei diesem ersten Schritt in die richtige Richtung enthalten . Grundsätzlich ist es dringend nötig, nicht nur das an der Rohstoffgewinnung orientierte und aus wilhelmini- schen Zeiten stammende Bergrecht als alleinige Rechts- basis für das Fracking zu haben . Denn damit lässt sich Fracking kaum wirksam verhindern . Darum ist eine zusätzliche Anwendung des Wasserrechtes durchaus richtig . Nicht zielführend sind aber die von der Regie- rungskoalition im Detail vorgesehenen Änderungen am Wasserrecht. Denn sie lassen deutliche Schlupflöcher für Fracking zu . Das konventionelle Fracking von Erdgas in Sandstein, das bisher schon örtlich genutzt wurde, wird jetzt auch offiziell freigegeben. Das wird auch durch eine Länderklausel nicht geheilt . Darum kann ich dem Ge- setzentwurf nicht zustimmen . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christel Voßbeck-Kayser und Sabine Weiss (Wesel I) (beide CDU/CSU) zu der na- mentlichen Abstimmung über den von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikomini- mierung bei den Verfahren der Fracking-Techno- logie sowie zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (Zusatz- tagesordnungspunkte 10 und 11) Den vorliegenden Gesetzentwürfen stimmen wir zu . Dabei lassen wir uns von den folgenden Voraussetzun- gen leiten: Durch das Schutzgesetz wird unkonventionelles Fra- cking grundsätzlich verboten . Aufgrund der Ankündigung der rot-grünen Landesre- gierung in Niedersachsen, Anträge auf unkonventionel- les Fracking nach dem derzeit geltenden Bergrecht und damit ohne allzu hohe Umweltauflagen zu bewilligen, ist die zeitnahe Verabschiedung eines Schutzgesetzes nötig geworden . Mit diesem heute verabschiedeten Schutzge- setz soll sichergestellt werden, dass in anderen Bundes- ländern – insbesondere NRW – nicht ähnliche Anträge gestellt und positiv beschieden werden können . Nach gel- tendem Recht wäre derzeit auch unkonventionelles Fra- cking erlaubt . Das heute zur Verabschiedung anstehende Regelungspaket ist daher ein wichtiges Schutzgesetz, um Fracking in unserer Heimat NRW zu verhindern . Die CDU in NRW spricht sich seit jeher konsequent dafür aus, dass unkonventionelles Fracking in NRW verboten wird . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617874 (A) (C) (B) (D) Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine deutliche Verschärfung des von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Gesetzentwurfes durchgesetzt . 1 . Grundsätzlich wird unkonventionelles Fracking verboten . 2 . Bundesweit sollen bis zu vier Probebohrungen zur Erforschung der Auswirkungen unkonventionellen Frackings möglich werden . Diese Probebohrungen dürfen jedoch nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen erfolgen . 3 . Beweislastumkehr bei der Bergschadenshaftung auch bei durch die Erdgasförderung verursachten Erdbeben . Ohne das heute zur Verabschiedung anstehende ge- setzliche Schutzpaket ist jede Form des Frackings erlaubt, zudem ist die gesetzliche Neuregelung Voraussetzung für die Schadensregulierung von durch konventionelles Fracking verursachten Schäden . Daher stimmen wir den Gesetzentwürfen zu . Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutz- rechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie sowie zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergscha- denshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kaver- nen (Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11) Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Ich kann den Ge- setzentwurf nicht mittragen und werde daher mit Nein stimmen . Wesentliches Anliegen der parlamentarischen Beratungen war, nicht nur einen verlässlichen Rechts- rahmen für das sogenannte konventionelle Fracking zu schaffen, sondern auch Perspektiven für das unkonven- tionelle Fracking in Deutschland zu ermöglichen . Dabei standen Forschungsmaßnahmen im Vordergrund . Durch die restriktive Fassung des Gesetzes gebe ich diesen Forschungsmaßnahmen nun auf absehbare Zeit keine realistische Perspektive in Deutschland . Damit wird eine große Chance für Innovation in Deutschland sowie für einen wichtigen Industriezweig vertan . Damit schaden wir unserer Energiesicherheit, weil wir immer stärker auf Gasimporte insbesondere aus Russland angewiesen sind . Neben den politischen Fra- gezeichen einer solchen zunehmenden Abhängigkeit ist darauf hinzuweisen, dass die Öko- und Klimabilanz die- ser Importe deutlich schlechter ist als die der heimischen Gasförderung . Christina Jantz-Herrmann (SPD): Ich begrüße aus- drücklich, dass es nunmehr, nach jahrelangen Verhand- lungen, auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion, ei- nen Durchbruch gab und die sogenannte konventionelle Erdgasförderung stärker reguliert wird . Zudem erfreut es mich, dass die sogenannte unkonventionelle Erdgasför- derung de facto verboten wird . Erreicht wurde dies durch das große Engagement der Bürgerinitiativen sowie durch die vielen Rückmeldungen von zumeist kritischen Bür- gerinnen und Bürgern in den Wahlkreisen . Dafür bedan- ke ich mich sehr herzlich . Denn ohne diesen Druck hätte die Union sich wohl noch länger schärferen gesetzlichen Regelungen widersetzt . Zudem danke ich meinen Frak- tionskollegen, die sich in dieser Sache engagiert haben . Gemeinsam haben wir uns für eine strenge Regulierung der Erdgasförderung zum Wohle der betroffenen Bürge- rinnen und Bürger und auch der Natur eingesetzt . Positiv sehe ich, dass sämtliche Umweltstandards beim konventionellen Fracking, das in unserer Region bereits zu vielen Problemen führte, massiv verschärft werden . Es ist gut, dass es nunmehr verpflichtende Umweltver- träglichkeitsprüfungen mit Öffentlichkeitsbeteiligungen geben wird und die Schutzgebiete, in denen die Förde- rung verboten ist, massiv ausgeweitet werden . Zudem ist es richtig, dass zukünftig bei allen Antragsverfahren nun auch die Wasserbehörden ihre Zustimmung erteilen müs- sen, was den Schutz der Rotenburger Rinne begünstigen sollte . Auch die Einschränkungen bei der Entsorgung und dem Umgang mit Lagerstättenwasser sind positiv, genauso wie die Beweislastumkehr bei Schäden – dies habe ich ausdrücklich gefordert . Es bleibt festzuhalten, dass das vorgelegte Gesetzes- paket ein großer und wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist . Jedoch betrachte ich Erdgasförderung in dicht besiedelten Gebieten generell sehr kritisch . Zudem müssten aus meiner Sicht Vorranggebiete zur Trinkwas- sergewinnung als Ausschlussgebiete beziehungsweise Verbotszonen im Wasserhaushaltsgesetz ausgewiesen werden – zum Schutz unseres Wassers . Erdgas- und Erdölförderung sollten zudem generell im Bereich von Natura-2000-Gebieten, Nationalparks und Naturschutz- gebieten verboten werden . Dies hat leider aufgrund des Widerstandes aus der Union im vorliegenden Gesetzes- paket keinen Einzug gefunden . Auch in einigen anderen Bereichen fehlen mir strengere Vorschriften, wie zum Beispiel hinsichtlich des Lagerstättenwassers, dessen Verpressung ich äußerst kritisch sehe . Ich bin meinem Gewissen und den betroffenen Bür- gerinnen und Bürgern meines Wahlkreises Osterholz/ Verden verpflichtet und kann daher aus den genannten Gründen dem vorgelegten Gesetzespaket leider nicht zu- stimmen . Lars Klingbeil (SPD): Das Anti-Fracking-Gesetz wird die Erdgasförderung in Deutschland massiv ver- ändern . Das gefährliche Fracking im Schiefergas wird dauerhaft verboten . Das ist ein großer Erfolg für die Fra- cking-Gegner in Deutschland und eine Entscheidung, die weltweite Beachtung finden wird. Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17875 (A) (C) (B) (D) Auch bei uns vor Ort wird es zu Verbesserungen kom- men: Krebserregende Stoffe dürfen nicht mehr eingesetzt werden . Die Landkreise Rotenburg und Heidekreis be- kommen ein Vetorecht . Trinkwassergebiete sind Verbots- zonen . Die Lagerstättenwasserverpressung in unserer Region wird endlich reguliert . Das ist eine klare Verbes- serung zur jetzigen Situation, die alles erlauben würde . Mit dem Gesetz bekommen wir auch Möglichkeiten, vor Ort zu handeln: Kreistag und Kreisverwaltung be- kommen Kompetenzen hinzu . Wir können nicht mehr nur zusehen, was bei uns passiert, sondern bekommen mit diesem Gesetz Möglichkeiten, direkt Einfluss zu neh- men . Wir haben zum ersten Mal eine Chance, Fracking bei uns zu verhindern . Ich bin stolz darauf, wie unsere Region in den ver- gangenen acht Jahren gemeinsam gekämpft hat: Bür- gerinitiativen, Bürgermeister, Ärzte, Umweltverbände, Kommunalpolitikerinnen und -politiker . Ihnen haben wir zu verdanken, dass es immer wieder Verbesserungen im Gesetz gab . Mein Dank gilt insbesondere Christina Jantz-Herrmann, Matthias Miersch und vielen weitere Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, die in den ver- gangenen Monaten mit mir daran gearbeitet haben, das Gesetzespaket noch einmal zu verschärfen . Trotz der vielen positiven Veränderungen kann ich persönlich diesem Gesetz im Bundestag nicht zustim- men, weil es die Probleme in meinem Wahlkreis nicht zweifelsfrei löst . Ich habe vor einigen Wochen einem Fracking-Antrag der Grünen nicht zugestimmt, weil er nicht umfassend genug war . Ich habe damals gesagt, dass ich nur einer Lösung zustimmen werde, die die Anforde- rungen meiner Region umfassend erfüllt . Ich werde hin- ter diesen Anspruch nach acht Jahren Diskussion nicht zurückfallen, gerade weil meine Region so besonders von den Problemen mit der Erdgasförderung betroffen ist . Verbunden mit dieser Abstimmung möchte ich des- halb auch ein klares Signal senden: Die Diskussion über Fracking und Erdgasförderung darf an diesem Freitag nicht enden . Wir brauchen zusätzliche Verbotszonen in Vorranggebieten für die Trinkwasserversorgung und in Natura-2000-Gebieten . Wir müssen sicherstellen, dass das Vetorecht für die Landkreise zweifelsfrei wirkt . Wir müssen das Abfackeln stärker regulieren . Wir brauchen zusätzliche Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen . Und wir müssen endlich aufklären, ob es einen Zusammen- hang zwischen den Krebshäufungen in meinem Wahl- kreis und der Erdgasförderung gibt . Das Thema Fracking und Erdgasförderung ist das be- deutendste in unserer Region . Ich selbst lebe hier und fühle mich daher auch persönlich verpflichtet, die offe- nen Punkte weiter anzugehen . Ich werde diese Diskussion weiter einfordern, ansto- ßen und vorantreiben . So verstehe ich meine Aufgabe als Abgeordneter für den Landkreis Rotenburg und den Heidekreis . Dr. Roy Kühne (CDU/CSU): Den vorliegenden Ge- setzentwürfen stimme ich zu . Dabei lasse ich mich von den folgenden Voraussetzungen leiten: Durch das Schutzgesetz wird unkonventionelles Fra- cking grundsätzlich verboten . Aufgrund der Ankündigung der rot-grünen Landesre- gierung in Niedersachsen, Anträge auf unkonventionel- les Fracking nach dem derzeit geltenden Bergrecht und damit ohne allzu hohe Umweltauflagen zu bewilligen, ist die zeitnahe Verabschiedung eines Schutzgesetzes nötig geworden . Mit diesem heute verabschiedeten Schutzgesetz soll sichergestellt werden, dass in Deutschland keine weite- ren Anträge gestellt bzw . positiv beschieden werden kön- nen . Nach geltendem Recht wäre derzeit auch unkonven- tionelles Fracking erlaubt . Das heute zur Verabschiedung anstehende Regelungs- paket ist daher ein wichtiges Schutzgesetz, um Fracking in meiner Heimat zu verhindern . Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine deutliche Verschärfung des von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Gesetzentwurfes durchgesetzt . 1 . Grundsätzlich wird unkonventionelles Fracking verboten . 2 . Bundesweit sollen bis zu vier Probebohrungen zur Erforschung der Auswirkungen unkonventionellen Frackings möglich werden . Diese Probebohrungen dürfen jedoch nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen erfolgen . 3 . Beweislastumkehr bei der Bergschadenshaftung auch bei konventionellem Fracking . Ohne das heute zur Verabschiedung anstehende ge- setzliche Schutzpaket ist jede Form des Frackings erlaubt, zudem ist die gesetzliche Neuregelung Voraussetzung für die Schadensregulierung von durch konventionelles Fracking verursachten Schäden . Daher stimme ich den Gesetzentwürfen zu . Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Zu den vorliegenden Gesetzesentwürfen zur Fracking-Technolo- gie in Deutschland nehme ich wie folgt Stellung: Durch den Druck aus den Bundesländern, insbeson- dere durch das anhaltende Engagement der CDU Nord- rhein-Westfalen, liegen uns heute Gesetzesanträge vor, die angesichts der kaum kalkulierbaren Risiken beim Einsatz wassergefährdender Stoffe diese Art der Fra- cking-Technologie in Deutschland unbefristet untersa- gen . Auch die Regelungen für das konventionelle Fra- cking, das in Deutschland seit den 60er Jahren zur Erdöl- und Erdgasgewinnung eingesetzt wird, sollen verschärft werden . Eine generelle Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Fracking-Bohrungen und eine Beweislastumkehr bei Erdbebenschäden werden im Bergrecht verankert . Damit trägt die Koalition den Mahnungen von Umwelt- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617876 (A) (C) (B) (D) verbänden, Wasserwirtschaft und Bürgerbündnissen in den betroffenen Gebieten Rechnung . Mit Blick auf Emissionseinsparungen, Dekarbonisie- rungsbestrebungen und die mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung wäre jedoch ein genereller Ausstieg aus dieser Technologie und eine Revision des Bergrechts hinsichtlich Erdgas-, Erdöl- und Kohleabbau wünschens- wert gewesen . Außerdem sei auf neuere wissenschaft- liche Erkenntnisse zu möglichen Gesundheitsgefähr- dungen und die Probleme bei der Erdgasgewinnung in den USA verwiesen . Gerade in einem dichtbesiedelten Industrieland wie Deutschland müssen wir innovativ in Zukunftstechnologien investieren, statt unsere Umwelt mit dem großflächigen Abbau fossiler Energieträger zu gefährden . Mit einem klaren Ausstiegsgesetz hätten wir ein deutliches Signal gesetzt sowohl für die Bevölkerung als auch für die Energiewirtschaft, die auf Planungs- und Investitionssicherheit angewiesen ist . Die Gesetzesanträge der Koalition sind ein entschei- dender Schritt hin zur Eindämmung der Fracking-Tech- nologie, dennoch wären weiter gehende Regelungen für einen grundsätzlichen Ausstieg aus den genannten Grün- den zielführender gewesen . Daher werde ich mich bei der Abstimmung zu den geänderten Gesetzentwürfen der Bundesregierung mit meiner Stimme enthalten . Andreas Mattfeldt (CDU/CSU): Den vorliegenden Gesetzentwürfen stimme ich zu . Folgende Begründung möchte ich hierfür anführen: Nach jahrelangem Ringen wurden nun endlich erheb- liche Verschärfungen in die genannten Gesetze eingear- beitet . Es wird eine echte Beweislastumkehr für von Erd- beben verursachte Schäden an Häusern geben . Gerade nach dem letzten Erdbeben in meiner Heimatregion Ver- den gab es Hunderte beschädigte Häuser . Um die Haus- besitzer nicht alleine zu lassen, ist die Beweislastumkehr besonders wichtig . Damit wird ein wichtiger und zentraler Punkt, den ich zusammen mit meiner unionsinternen Kritikergrup- pe gefordert habe, in den Gesetzentwurf aufgenommen . Insgesamt hatten wir 13 kritische Punkte erarbeitet, die größtenteils in die Änderungsanträge zu den Gesetzent- würfen aufgenommen wurden . Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verpressung von Lagerstättenwasser . In Trinkwasserschutzgebieten kön- nen, nach einer Auslauffrist von fünf Jahren, keine An- träge zum Verpressen von Lagerstättenwasser mehr ge- stellt werden . Dies halte ich für zwingend erforderlich, wenngleich ich mir eine deutlich kürzere Übergangsfrist gewünscht hätte . Auch in den übrigen Gebieten konnten wir eine Verschärfung der bestehenden Gesetzeslage er- reichen . So darf Lagerstättenwasser nur noch in ausge- förderte Lagerstätten verbracht werden, wenn es nach dem neuesten Stand der Technik gereinigt und aufbe- reitet wurde . Außerdem werden die Förderunternehmen verpflichtet, betroffene Gebiete und Gewässer zu über- wachen und negative Veränderungen unverzüglich bei den zuständigen Behörden zu melden . Für die Erforschung von Erdgasförderung im Schie- fergasbereich dürfen zukünftig nur noch vier Probe- bohrungen vorgenommen werden, denen das jeweilige Bundesland zustimmen muss . Des Weiteren sind Um- weltverträglichkeitsprüfungen für jeden Einsatz der Fra- cking-Technologie vorgeschrieben . Ich hätte mir eine noch weiter gehende Regelung und Verschärfung des Gesetzentwurfes und sogar ein kom- plettes Einstellen der Erdgasförderung in dicht besie- delten Regionen gewünscht . Allerdings hätten wir ohne diese Regelungen überhaupt kein Fracking-Verbot im unkonventionellen Bereich und keinerlei Verbesserung bei der konventionellen Förderung . Die neuen Regelungen sind ein erster guter Schritt in die richtige Richtung . Aus den oben genannten Gründen werde ich dem Antrag zustimmen . Henning Otte (CDU/CSU): Hiermit erkläre ich, Henning Otte, dass ich dem Gesetzentwurf zum Fra- cking-Paket zustimmen werde . Jedoch erachte ich die jetzige gesetzliche Regelung zum Fracking als kritisch, weil die technische Fortentwicklung zur Gewinnung von Energie als auch zur Verbesserung der Umweltbedingun- gen mit lediglich vier Bohrungen als nicht ausreichend gesichert erscheint . Sylvia Pantel (CDU/CSU): Technologien zur Roh- stoffgewinnung, die möglicherweise die Gesundheit von Menschen gefährden könnten, sind besonders sorgsam zu prüfen . Aus meiner tiefen Überzeugung heraus dür- fen Risiken für einzelne Bürger nicht leichtfertig in Kauf genommen werden – insbesondere nicht, um etwaige wirtschaftliche Vorteile von Unternehmen zu sichern . Gemeinsam mit der Landesgruppe NRW haben wir dafür gestritten, dem Fracking in Deutschland Grenzen zu set- zen und diese Technologie weitestgehend zu verbieten . Durch einen langwierigen und detaillierten Abstim- mungsprozess, dessen Ziel es war, Risiken für die Be- völkerung zu minimieren, ist nun ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht worden . Das generelle Verbot des un- konventionellen Frackings, das weitgehende Verbot von konventionellem Fracking in Risikogebieten sowie eine wissenschaftliche Kontrolle von insgesamt höchstens vier Erprobungsmaßnahmen, die zudem unter Erlaubnis- vorbehalt der jeweiligen Länder stehen, garantieren dies . Durch das heute zu beschließende Gesetz wird der Sicherheit der Bürger Rechnung getragen und Trinkwas- serschutz garantiert . Aus diesem Grunde kann ich heute bei dieser Abstimmung trotz grundsätzlich ablehnender Haltung diesem Gesetz zustimmen . Martin Patzelt (CDU/CSU): Den vorliegenden Ge- setzentwürfen stimme ich zu . Dabei lasse ich mich von den folgenden Voraussetzungen leiten: Durch das Schutzgesetz wird unkonventionelles Fra- cking grundsätzlich verboten . Aufgrund der Ankündi- gung der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen, Anträge auf unkonventionelles Fracking nach dem der- zeit geltenden Bergrecht und damit ohne allzu hohe Um- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17877 (A) (C) (B) (D) weltauflagen zu bewilligen, ist die zeitnahe Verabschie- dung eines Schutzgesetzes nötig geworden . Mit diesem Schutzgesetz soll sichergestellt werden, dass in anderen Bundesländern nicht ähnliche Anträge gestellt und positiv beschieden werden können . Nach geltendem Recht wäre derzeit auch unkonventionelles Fracking erlaubt . Das heute zur Verabschiedung anste- hende Regelungspaket ist daher ein wichtiges Schutz- gesetz, um Fracking in meiner Heimat Brandenburg zu verhindern . Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine deutliche Verschärfung des von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Gesetzentwurfes durchgesetzt . Danach wird erstens grundsätzlich unkonventionelles Fracking verbo- ten . Zweitens sollen bundesweit bis zu vier Probebohrun- gen zur Erforschung der Auswirkungen unkonventionel- len Frackings möglich werden . Diese Probebohrungen dürfen jedoch nur mit Zustimmung der jeweiligen Lan- desregierungen erfolgen . Drittens wird die Beweislast bei der Bergschadenshaftung auch bei durch die Erdgas- förderung verursachten Erdbeben umgekehrt . Ohne das heute zur Verabschiedung anstehende ge- setzliche Schutzpaket wäre jede Form des Frackings erlaubt . Zudem ist die gesetzliche Neuregelung Voraus- setzung für die Schadensregulierung von durch konven- tionelles Fracking verursachten Schäden . Daher stimme ich den Gesetzentwürfen zu . Reinhold Sendker (CDU/CSU): Als Gegner des so- genannten unkonventionellen Frackings kann ich dem Gesetzesentwurf in der jetzigen Form nicht zustimmen . Gleichzeitig erkenne ich die in den parlamentarischen Beratungen erzielten Ergebnisse an . Diese deutlichen Verbesserungen sind besonders auf das Drängen von Unionsabgeordneten zurückzuführen . Ich begrüße aus- drücklich, dass mit dem Regelungswerk ein Rechtsrah- men geschaffen wird . Nichtsdestotrotz bleiben die Rege- lungen unzureichend . Aus diesem Grund werde ich mich bei der heutigen namentlichen Abstimmung im Deut- schen Bundestag der Stimme enthalten . Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Trinkwasser und Umwelt hat für mich oberste Priorität . Mit dem Gesetzentwurf der Bundesre- gierung wird die Erlaubnis zu vier Probebohrungen zur Erforschung der Auswirkungen des unkonventionellen Frackings auf die Umwelt erteilt . Diese Erlaubnis wird mit einem Ländervorbehalt verknüpft . Der Bürger muss folglich darauf vertrauen, in einem Bundesland zu woh- nen, in welchem die jeweilige Landesregierung verant- wortungsvoll mit dem Wohlergehen von Mensch, Natur und Umwelt umgeht und von ihrem Vetorecht Gebrauch macht . Solange eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt durch Fracking nicht hinreichend wissen- schaftlich ausgeschlossen ist, verbietet sich für mich je- des Nachdenken über unkonventionelles Fracking – ob in meiner Heimat Nordrhein-Westfalen oder jedem anderen deutschen Bundesland . In NRW sind sich die Parteien einig, dass sie für ein Fracking-Verbot im eigenen Land stehen . Das ist gut so . Nach dem jetzigen Stand der Technik lehne ich un- konventionelles Fracking grundsätzlich ab und kann der Option von Probebohrungen nicht zustimmen . Daran än- dert auch ein Ländervorbehalt nichts . Anlage 7 Amtliche Mitteilung ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 946 . Sitzung am 17 . Juni 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Weiterentwicklung des Behinderten- gleichstellungsrechts – Erstes Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstruk- turgesetzes Der Bundesrat hat hierzu ferner folgende Entschlie- ßung gefasst: 1 . Der Bundesrat unterstützt die Initiative des Deutschen Bundestages, durch eine Änderung des Agrarmarkt- strukturgesetzes und der entsprechenden Verordnung erste Teile der erforderlichen Maßnahmen zur Bewäl- tigung der schweren Milchkrise umzusetzen, wie die- ses schon von den Ländern gefordert wurde . 2 . Der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, dass die- se Änderungen allein keinesfalls zu einer spürbaren Entspannung der Marktlage beitragen, da diese nicht an der Hauptursache der Milchkrise, den zu großen Milchmengen, ansetzen . 3 . Der Bundesrat stellt fest, dass kurzfristig keine Impul- se auf der Nachfrageseite zu erwarten sind . Jetzt muss die Rohstoffmenge reduziert werden . Der Bundesrat bedauert daher ausdrücklich, dass es keine ernst zu nehmenden Signale der Wirtschaftsbeteiligten zum baldigen Abschluss freiwilliger Maßnahmen zur Men- gensteuerung gibt . Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine zeit- lich befristete entschädigungslose Mengenbegrenzung nach den einschlägigen Artikeln der Gemeinsamen Marktorganisation einzusetzen . 4 . Zusätzlich sollen alle Hilfsmaßnahmen dem Ziel der Mengenanpassung dienen . 5 . Der Bundesrat verweist darauf, dass mit der Neuaus- richtung der Gemeinsamen Marktorganisation aner- kannten Branchenorganisationen bereits Rechte und Pflichten eingeräumt wurden, die speziell auch hin- sichtlich von Krisen vorbeugend wirken . Er appelliert eindringlich an die Wirtschaftsbeteiligten des Milch- sektors in Deutschland, sich in Branchenorganisatio- nen zusammen zu schließen, um im Falle von Markt- krisen besser reagieren zu können . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617878 (A) (C) (B) (D) 6 . Der Bundesrat fordert ferner dringend eine intensive Einbindung der Länder in die weiteren Beratungspro- zesse . 7 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung überdies auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der Ar- tikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation dahin- gehend geändert wird, dass die Ausnahmeregelungen für Genossenschaften sowie die freie Verhandelbarkeit aller Vertragsbestandteile gestrichen werden und die so geänderte GMO unverzüglich in nationales Recht umgesetzt wird . 8 . Der Bundesrat bedauert, dass im Vorfeld der Ent- wurfserstellung der Gesetzestexte keine ausführliche Anhörung und Beteiligung der Länder, Verbände und Branchenvertreter stattgefunden hat . Somit besteht die Gefahr, dass wichtige erforderliche Anpassungen nur unzureichend Berücksichtigung finden und dann nur mit erheblicher Verzögerung Wirkung entfalten könn- ten . 9 . Der Bundesrat bedauert, dass bislang konkrete Rege- lungen über Vertragsbestimmungen fehlen, obgleich das EU-Recht den Mitgliedstaaten diesbezüglich Möglichkeiten eröffnet . – Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsver- fahrens – Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze Der Bundesrat hat hierzu ferner folgende Entschlie- ßung gefasst: a) Der Bundesrat stellt fest, dass eine wachsende Nach- frage nach qualitativ hochwertigen und aktuellen Da- ten über die demografische, soziale, ökonomische und ökologische Lage und eine zunehmende Harmonisie- rung der Statistiken in Europa, weit reichende Infor- mationsbedürfnisse von der EU- bis zur regionalen Ebene sowie das Erfordernis, benötigte Daten effizi- ent und im Hinblick auf die Berichtspflichtigen belas- tungsarm zu generieren, das bewährte föderale System der amtlichen Statistik vor zunehmende Herausforde- rungen stellt . Aus Sicht des Bundesrates erfordert die Bewältigung dieser Herausforderungen ein offenes und partnerschaftliches Zusammenwirken von Bund und Ländern . b) Der Bundesrat sieht in dem Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgeset- ze einen wichtigen Baustein zur Modernisierung des rechtlichen Rahmens der Bundesstatistik . Insbesonde- re begrüßt er die mit dem Gesetz verfolgte Zielrich- tung, Wirtschaft und Privatpersonen durch verstärkte Nutzung bereits vorhandener Verwaltungsdaten bei der Statistikerstellung weiter zu entlasten . c) Der Bundesrat stellt fest, dass die seitens des Deut- schen Bundestags vorgenommenen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf im Grundsatz zu begrüßen und geeignet sind, einen Teil der vom Bundesrat in seiner 941 . Sitzung am 29 . Ja- nuar 2016 beschlossenen Stellungnahme umzusetzen (vgl . BR-Drucksache 632/15 (Beschluss)) . d) Der Bundesrat bittet bei der Auslegung und Anwen- dung des Gesetzes Folgendes zu beachten: – Der Bundesrat stellt fest, dass die in § 3 Absatz 1 Nummer 2 BStatG-E vorgesehene neue Koordi- nierungs- und Qualitätssicherungsfunktion des Statistischen Bundesamts an Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr . 223/2009 vom 11 . März 2009 über europäische Statistiken, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2015/759, anknüpft . Das be- legt auch die Begründung des Gesetzentwurfs . Aus Sicht des Bundesrates folgt hieraus, dass sich die Koordinierungs- und Qualitätssicherungsfunktion des Statistischen Bundesamts allein auf europäi- sche Statistiken gemäß dem Europäischen Statis- tischen Programm nach Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr . 223/2009 erstreckt . Eine darüber hinaus- gehende Aufsichts- und Weisungsfunktion des Sta- tistischen Bundesamts gegenüber den Statistischen Landesämtern wäre vom Sinn und Zweck der Reg- lung wie auch von der Verfassung nicht gedeckt . Dies gilt entsprechend für die beabsichtigte Zulei- tung von Einzelangaben zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse nach § 3 Absatz 2 BStatG . – Der Bundesrat hält unter Berücksichtigung der grundgesetzlichen Vorgaben für die Durchführung von Bundesrecht gemäß Artikel 83 f . GG die Fest- stellung für unabdingbar, dass die neue Regelung des § 5a BStatG über die Nutzung von Verwal- tungsdaten für die amtliche Statistik nicht zu einem unmittelbaren Durchgriffsrecht des Statistischen Bundesamts auf Landesund Kommunalbehörden führt . – Der Bundesrat geht davon aus, dass die Neurege- lungen über das Unternehmens- und Anschriften- register in § 13 BStatG die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Statistikverbund unberührt lässt . Den Ländern ist der jederzeitige Zugriff auf das Unternehmens- und Anschriftenregister ohne Kostenausgleich zu gewähren . Die Kosten für die Pflege der Bundesregister sind vom Bund zu tra- gen . Die Veröffentlichung der ausgewerteten Er- gebnisse des Unternehmensregisters auf regionaler Ebene (Gemeinde, Gemeindeverbände, regionale Einheiten) ist aus föderaler Sicht den Statistischen Ämtern der Länder vorbehalten . e) Insgesamt geben das vorliegende Gesetzgebungsver- fahren und das vom Deutschen Bundestag beschlosse- ne Gesetz aus Sicht des Bundesrates Anlass, Folgen- des festzustellen: – die amtliche Statistik ist eine gemeinsame Auf- gabe von Bund und Ländern . Nach der Kompe- tenzordnung des Grundgesetzes hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Statistik für Bundeszwecke (vgl . Artikel 73 Ab- satz 1 Nummer 11 GG) . Die Länder haben die Bundesvorgaben grundsätzlich als eigene Auf- gaben durchzuführen und darüber hinaus eigene landesstatistikrechtliche Aufgaben wahrzunehmen (vgl . Artikel 83 f . GG); Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17879 (A) (C) (B) (D) – die aktuellen und künftigen Herausforderungen der amtlichen Statistik sind vor diesem Hintergrund al- lein durch einen arbeitsteiligen sowie offenen und partnerschaftlichen Umgang von Bund und Län- dern gemeinsam zu bewältigen; – der Bundesrat hält es dabei für unabdingbar, dass der Bund Länderinteressen sowohl auf europäi- scher Ebene einbringt und vertritt als auch bei der Schaffung und Ausgestaltung von Bundesstatistik- recht dessen Vollzug angemessen beachtet . f) Der Bundesrat bittet vor diesem Hintergrund die Bun- desregierung, – die geeigneten Schritte zu unternehmen, damit die Statistischen Ämter der Länder in der EU ihren Status „other national authorities“ behalten und – die vorstehenden Vorgaben für eine nachhaltige und erfolgreiche Bewältigung aktueller und künf- tiger Herausforderungen insbesondere auch bei dem anstehenden Gesetz zur Vorbereitung des Zensus 2021 zugrunde zu legen . – Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes – Zweites Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Do- pingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfege- setz) – Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbrin- gung in einem psychiatrischen Krankenhaus ge- mäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften – Gesetz zu dem Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) – Zweites Gesetz zur Änderung der Haftungsbe- schränkung in der Binnenschifffahrt – Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht – Zweites Gesetz zur Änderung des Buchpreisbin- dungsgesetzes – Gesetz zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit – Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Januar 2016 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhil- fen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzie- rungsgesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengeset- zes Zudem hat der Bundesrat in seiner 946 . Sitzung am 17 . Juni 2016 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 5 und 6 des Standortauswahlgesetzes Staatsminis- terin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) als Nachfolgerin der ausgeschiedenen Staatsministers a . D . Evelin Lemke (Rheinland-Pfalz) zum stellvertretenden Mitglied der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfall- stoffe“ gewählt . Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Gedenken an den 100 . Jah- restag des Völkermords an den Armeniern – Versöhnung durch Aufarbeitung und Austausch fördern auf Drucksa- che 18/4687 zurückzieht. Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der In- terparlamentarischen Union 133. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 17. bis 21. Oktober 2015 in Genf, Schweiz Drucksachen 18/8326, 18/8660 Nr. 1.1 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung nach § 37g des Bun- des-Immissionsschutzgesetzes über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsver- ordnung respektive der Biomassestrom-Nachhal- tigkeitsverordnung Drucksachen 18/5869, 18/6138 Nr. 2 – Beratung der Unterrichtung durch den Parlamentari- schen Beirat für nachhaltige Entwicklung Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zum Indikatorenbe- richt 2014 „Nachhaltige Entwicklung in Deutsch- land“ des Statistischen Bundesamtes und Er- wartungen an den Fortschrittsbericht 2016 der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Drucksache 18/7082 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltgutachten 2016 des Sachverständigenrates für Umweltfragen Impulse für eine integrative Umweltpolitik Drucksachen 18/8500, 8767 Nr. 1 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617880 (A) (C) (B) (D) Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/8668 Nr . A .1 EuB-BReg 27/2016 Drucksache 18/8668 Nr . A .2 EuB-BReg 28/2016 Drucksache 18/8668 Nr . A .3 EuB-BReg 32/2016 Drucksache 18/8668 Nr . A .4 Ratsdokument 7688/16 Innenausschuss Drucksache 18/7286 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2015)0410 Drucksache 18/7286 Nr . A .2 EP P8_TA-PROV(2015)0422 Drucksache 18/7612 Nr . A .3 Ratsdokument 5036/16 Drucksache 18/7612 Nr . A .7 Ratsdokument 15397/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .9 Ratsdokument 15399/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .10 Ratsdokument 15402/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .11 Ratsdokument 15403/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .12 Ratsdokument 15405/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .13 Ratsdokument 15428/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .15 Ratsdokument 15530/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .16 Ratsdokument 15531/15 Drucksache 18/7934 Nr . A .5 Ratsdokument 6018/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .6 Ratsdokument 6020/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .8 Ratsdokument 14737/15 Drucksache 18/8140 Nr . A .6 Ratsdokument 7083/16 Drucksache 18/8293 Nr . A .3 Ratsdokument 8175/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .11 Ratsdokument 8128/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .12 Ratsdokument 8245/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .13 Ratsdokument 8271/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .16 Ratsdokument 8727/16 Finanzausschuss Drucksache 18/419 Nr . A .55 EUFIN 1/2014 EN Drucksache 18/419 Nr . A .68 Ratsdokument 15963/13 Drucksache 18/419 Nr . A .70 Ratsdokument 17110/13 Drucksache 18/544 Nr . A .25 EP P7_TA-PROV(2013)0593 Drucksache 18/822 Nr . A .11 Ratsdokument 6020/14 Drucksache 18/8470 Nr . A .16 EU-Dok 130/2016 Drucksache 18/8470 Nr . A .17 Ratsdokument 7687/16 Haushaltsausschuss Drucksache 18/8293 Nr . A .5 Ratsdokument 7515/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .18 Ratsdokument 8273/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .19 Ratsdokument 8352/16 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/7733 Nr . A .17 Ratsdokument 5752/16 Drucksache 18/8293 Nr . A .7 Ratsdokument 7517/16 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/8293 Nr . A .10 Ratsdokument 6478/1/16 REV 1 Drucksache 18/8470 Nr . A .21 Ratsdokument 7717/16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit Drucksache 18/8140 Nr . A .19 Ratsdokument 6570/16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 18/8470 Nr . A .26 EP P8_TA-PROV(2016)0107 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/822 Nr . A .37 EP P7_TA-PROV(2014)0061 Drucksache 18/4857 Nr . A .8 Ratsdokument 7737/15 Drucksache 18/5286 Nr . A .17 Ratsdokument 9079/15 Drucksache 18/5286 Nr . A .18 Ratsdokument 9121/15 Drucksache 18/6855 Nr . A .10 EP P8_TA-PROV(2015)0382 Drucksache 18/8470 Nr . A .28 EP P8_TA-PROV(2016)0104 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 18/7286 Nr . A .29 Ratsdokument 14727/15 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 180. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 9 Erbschaft- und Schenkungsteuer ZP 10 u. 11 Fracking und Ausdehnung der Bergschadenshaftung TOP 26 Mindestlohn TOP 24 EEG-Novelle 2016 TOP 14 Informationsaustausch bei Terrorismusbekämpfung TOP 28 Flüchtlingsschutz – Verantwortungsteilung in der EU ZP 12 Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED Operation SOPHIA Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus Ernst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

    Herren! Seit 1 . Januar 2015 haben wir den Mindestlohn .


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Für viele bedeutet er mehr Geld . Aber das Gesetz über
    den Mindestlohn hat deutliche Mängel: Viele sind vom
    Mindestlohn ausgenommen . Der Mindestlohn ist deut-
    lich zu niedrig . Das Gesetz ist schlampig formuliert .


    (Beifall bei der LINKEN – Bernd Rützel [SPD]: Das Gesetz ist was?)


    – Es ist schlampig formuliert, Kollege Rützel .


    (Bernd Rützel [SPD]: Ach, Klaus!)


    Unsere Argumente, die wir damals vorgebracht haben,
    waren richtig . Wir haben nämlich von Anfang an ge-
    sagt – Kollege Rützel, jetzt wird es spannend –, dass de-
    finiert werden muss, was der Mindestlohn ist, wie er sich
    zusammensetzt, wie er sich berechnet . Die Regierung –
    ihr von den Sozialdemokraten habt da mitgemacht – hat
    das ignoriert .

    Jetzt haben wir den Salat: Das Bundesarbeitsgericht
    hat entschieden, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf
    den Mindestlohn angerechnet werden können .


    (Daniela Kolbe [SPD]: Aber nur in manchen Fällen!)


    Das Problem ist nicht, dass das Gericht so entschieden
    hat; das Gericht hat nach der Gesetzeslage entschieden .
    Aber Sie haben ein Gesetz definiert, das es möglich
    macht, dass Weihnachts- und Urlaubsgeld auf den Min-
    destlohn angerechnet werden können . Das ist Unfug, das
    muss geändert werden .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Das ist der Inhalt unseres Antrags, Kollege Rützel .

    Ich zitiere, damit man es nicht vergisst, aus unserem
    Antrag vom 3 . März 2015 . Da haben wir gefordert – ich
    zitiere –:

    Das Mindestlohngesetz dahingehend zu präzisieren,
    dass der Mindestlohn dem reinen Stundenentgelt
    ohne Zuschläge entspricht . Darüber hinausgehende
    Entgeltbestandteile, wie zusätzliches Monatsgehalt
    oder Urlaubsgeld … sind neben dem Mindestlohn
    zu zahlen …

    Das haben Sie im Gesetz nicht definiert, und jetzt haben
    wir die Probleme . Korrigieren Sie Ihren Fehler, und stim-
    men Sie unserem Antrag zu . Dann ist wenigstens dieser
    Mangel beseitigt .


    (Beifall bei der LINKEN)


    In dem Zusammenhang können Sie dann auch gleich
    Ihre Ausnahme für Langzeitarbeitslose streichen . Für
    Langzeitarbeitslose ist der Mindestlohn in den ersten
    sechs Monaten nach einer Einstellung nicht zwingend .
    Laut Gesetz hätte die Bundesregierung spätestens zum
    1 . Juni 2016 diese Regelung auf ihre Sinnhaftigkeit über-

    prüfen müssen, sie hat es aber nicht gemacht . Es steht
    aber so im Gesetz .


    (Bernd Rützel [SPD]: Haben wir gemacht!)


    – Ach, geh, jetzt hört’s doch auf! Nichts habt ihr gemacht .
    Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert . Die Bundes-
    regierung hat nichts vorgelegt . Das ist doch Fakt . Das
    bedeutet, dass die Bundesregierung die Gesetze, die sie
    selbst macht, nicht mehr ernst nimmt, und das Parlament
    auch nicht . Sonst hätte zumindest ein Bericht vorgelegen .

    Jetzt gibt es einen Bericht des Instituts für Arbeits-
    markt- und Berufsforschung zu diesem Thema . Das In-
    stitut hat Folgendes festgestellt: Die Ausnahmen für
    Langzeitarbeitslose haben schlichtweg keine positive
    Wirkung – null positive Wirkung .


    (Matthias W . Birkwald [DIE LINKE]: Hört! Hört!)


    Im Gegenteil: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufs-
    forschung spricht von diskriminierenden und demotivie-
    renden Regelungen . Betroffene müssen trotz Arbeit wei-
    ter über das Hartz-System ihren Lohn aufstocken .

    Meine Damen und Herren von der SPD, ich weiß ja,
    dass nicht all das, was im Gesetz steht, von euch gewollt
    war . Aber jetzt habt ihr die Chance, mit einer Zustim-
    mung zu unserem Antrag diesen Fehler zu korrigieren .


    (Zurufe von der SPD: Oh!)


    Nehmt sie doch wahr!


    (Beifall bei der LINKEN – Katja Mast [SPD]: Klaus, du bist doch kein Politikanfänger!)


    Darum geht es . Wenn ihr es nicht macht, muss ich an-
    nehmen, ihr wollt es so, ihr wollt, dass die Arbeitslosen
    weiterhin sechs Monate vom Mindestlohn ausgenommen
    werden können, und das ohne jeden Sinn .


    (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


    Jetzt kommen wir zur Höhe des Mindestlohns . Das
    ist vor dem Hintergrund der Debatten der letzten Tage
    auch nicht ganz uninteressant . Ein Grund, warum wir ge-
    gen den Mindestlohn gestimmt haben, war seine Höhe .
    8,50 Euro sind deutlich zu wenig .


    (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


    Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, aber
    auch von der CDU/CSU, bestätigt uns das Ministerium
    selber, dass wir recht hatten, dass der Lohn zu niedrig ist .
    Wir haben gefragt, wie hoch der Mindestlohn sein müss-
    te, damit er das anerkannte durchschnittliche Existenz-
    minimum nach dem Hartz-System für einen Single ohne
    Kinder abdeckt . Es ist ja das Mindeste, dass der Mindest-
    lohn das abdeckt, was ein Single mindestens zum Leben
    braucht – deswegen heißt er ja auch Mindestlohn . Was
    hat uns nun das Ministerium bestätigt? Es hat uns bestä-
    tigt, dass der Mindestlohn nicht einmal für das Mindeste
    reicht – für die Mehrheit derer, die im Westen wohnen
    und sehr hohe Mieten zahlen müssen . Aber es ist ja wohl
    der Sinn, dass der Lohn so hoch ist, dass man noch die






    (A) (C)



    (B) (D)


    Miete zahlen kann . Auch als Mindestlöhner muss man
    doch noch anständig wohnen können, oder nicht?


    (Beifall bei der LINKEN)


    Insofern sage ich: Die geringe Höhe des Mindestlohns
    führt dazu, dass auch hier die Betroffenen weiter aufsto-
    cken müssen, und zwar nicht nur in Mietpreishochbur-
    gen wie München oder Hamburg, sondern in den meisten
    Kommunen der westlichen Bundesländer .


    (Ralph Lenkert [DIE LINKE]: In Thüringen auch!)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir haben, ist
    nicht ein Mindestlohn; es ist ein Mangellohn . Es wird
    Zeit, dass wir das ändern .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Wir wollen, dass der Mindestlohn deutlich angehoben
    wird, und zwar unabhängig von den ungefähr 30 Cent,
    die gerade im Gespräch sind . Es wäre notwendig, dass
    wir per Gesetz die Basis erhöhen, an der die Mindest-
    lohnkommission dann ansetzen kann, wenn sie über die
    Erhöhung entscheidet .

    Auch angesichts der Tatsache, dass die Rente der
    Rentnerinnen und Rentner, die vorher den Mindestlohn
    erhalten haben, weit unterhalb der Grundsicherung im

    Alter liegt – wir wissen, dass der Mindestlohn bei über
    11 Euro liegen müsste, damit wir das ausgleichen kön-
    nen –,


    (Matthias W . Birkwald [DIE LINKE]: 11,68 Euro!)


    sage ich: Sie haben zwar einen Mindestlohn vereinbart,
    aber er ist leider ein Mangellohn geblieben . Mit unseren
    Anträgen haben Sie jetzt die Chance, die Mängel zu be-
    seitigen .

    Ich danke Ihnen fürs Zuhören .


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Claudia Roth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor ich Herrn Dr . Linnemann das Wort erteile,

möchte ich Ihnen das von den Schriftführerinnen und
Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen
Abstimmung zum Gesetz zur Änderung wasser- und
naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung
und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra-
cking-Technologie bekannt geben: abgegebene Stim-
men 564, mit Ja haben gestimmt 436, mit Nein haben
gestimmt 119, Enthaltungen 9 . Der Gesetzentwurf ist
damit angenommen .

Endgültiges Ergebnis

Abgegebene Stimmen: 553;
davon

ja: 435
nein: 109
enthalten: 9

Ja

CDU/CSU

Katrin Albsteiger
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens (Börde)

Dr . André Berghegger
Dr . Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Dr . Maria Böhmer
Norbert Brackmann
Michael Brand
Dr . Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr . Ralf Brauksiepe
Dr . Helge Braun
Heike Brehmer

Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexandra Dinges-Dierig
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Iris Eberl
Jutta Eckenbach
Hermann Färber
Uwe Feiler
Dr . Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dr . Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Thorsten Frei
Dr . Astrid Freudenstein
Dr . Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Michael Frieser
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr . Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Cemile Giousouf
Josef Göppel
Ursula Groden-Kranich

Hermann Gröhe
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Manfred Grund
Oliver Grundmann
Monika Grütters
Dr . Herlind Gundelach
Fritz Güntzler
Olav Gutting
Christian Haase
Florian Hahn
Dr . Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Matthias Hauer
Mark Hauptmann
Dr . Stefan Heck
Dr . Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich (Chemnitz)

Mark Helfrich
Jörg Hellmuth
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Dr . Heribert Hirte
Christian Hirte
Robert Hochbaum

Alexander Hoffmann
Thorsten Hoffmann


(Dortmund)

Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Dr . Hendrik Hoppenstedt
Margaret Horb
Bettina Hornhues
Charles M . Huber
Hubert Hüppe
Thomas Jarzombek
Sylvia Jörrißen
Dr . Franz Josef Jung
Andreas Jung
Xaver Jung
Dr . Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Bernhard Kaster
Dr . Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Dr . Georg Kippels
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen

Klaus Ernst






(A) (C)



(B) (D)


Markus Koob
Carsten Körber
Kordula Kovac
Michael Kretschmer
Dr . Günter Krings
Rüdiger Kruse
Dr . Roy Kühne
Günter Lach
Uwe Lagosky
Dr . Karl A . Lamers
Andreas G . Lämmel
Dr . Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Barbara Lanzinger
Paul Lehrieder
Dr . Katja Leikert
Dr . Philipp Lengsfeld
Dr . Andreas Lenz
Antje Lezius
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Dr . Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr . Claudia Lücking-Michel
Dr . Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Dr . Thomas de Maizière
Gisela Manderla
Matern von Marschall
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)

Reiner Meier
Dr . Michael Meister
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr . h . c . Hans Michelbach
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Volker Mosblech
Elisabeth Motschmann
Dr . Gerd Müller
Carsten Müller


(Braunschweig)

Stefan Müller (Erlangen)

Dr . Philipp Murmann
Dr . Andreas Nick
Michaela Noll
Helmut Nowak

Julia Obermeier
Wilfried Oellers
Florian Oßner
Dr . Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Dr . Martin Pätzold
Sibylle Pfeiffer
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Alexander Radwan
Alois Rainer
Eckhardt Rehberg
Lothar Riebsamen
Iris Ripsam
Johannes Röring
Kathrin Rösel
Dr . Norbert Röttgen
Erwin Rüddel
Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Heiko Schmelzle
Christian Schmidt (Fürth)

Gabriele Schmidt (Ühlingen)

Ronja Schmitt
Patrick Schnieder
Nadine Schön (St . Wendel)

Dr . Ole Schröder
Dr . Kristina Schröder


(Wiesbaden)

Bernhard Schulte-Drüggelte
Dr . Klaus-Peter Schulze
Uwe Schummer
Armin Schuster


(Weil am Rhein)

Christina Schwarzer
Johannes Selle
Dr . Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Tino Sorge
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr . Frank Steffel
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Peter Stein
Sebastian Steineke
Johannes Steiniger
Christian Frhr . von Stetten
Dieter Stier

Rita Stockhofe
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Karin Strenz
Thomas Stritzl
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr . Sabine Sütterlin-Waack
Antje Tillmann
Astrid Timmermann-Fechter
Dr . Hans-Peter Uhl
Dr . Volker Ullrich
Arnold Vaatz
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)

Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser
Kees de Vries
Dr . Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Dr . h . c . Albert Weiler
Marcus Weinberg (Hamburg)

Dr . Anja Weisgerber
Peter Weiß (Emmendingen)

Sabine Weiss (Wesel I)

Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Marian Wendt
Waldemar Westermayer
Kai Whittaker
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)

Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-

Becker
Barbara Woltmann
Heinrich Zertik
Emmi Zeulner
Dr . Matthias Zimmer
Gudrun Zollner

SPD

Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Heike Baehrens
Ulrike Bahr
Heinz-Joachim Barchmann
Dr . Katarina Barley

Doris Barnett
Klaus Barthel
Dr . Matthias Bartke
Sören Bartol
Bärbel Bas
Lothar Binding (Heidelberg)

Burkhard Blienert
Willi Brase
Dr . Karl-Heinz Brunner
Edelgard Bulmahn
Martin Burkert
Dr . Lars Castellucci
Petra Crone
Bernhard Daldrup
Dr . Daniela De Ridder
Dr . Karamba Diaby
Sabine Dittmar
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Siegmund Ehrmann
Michaela Engelmeier
Dr . h . c . Gernot Erler
Petra Ernstberger
Saskia Esken
Karin Evers-Meyer
Dr . Johannes Fechner
Dr . Fritz Felgentreu
Elke Ferner
Dr . Ute Finckh-Krämer
Gabriele Fograscher
Dr . Edgar Franke
Ulrich Freese
Dagmar Freitag
Michael Gerdes
Iris Gleicke
Angelika Glöckner
Ulrike Gottschalck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Uli Grötsch
Wolfgang Gunkel
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Metin Hakverdi
Ulrich Hampel
Sebastian Hartmann
Michael Hartmann


(Wackernheim)

Dirk Heidenblut
Hubertus Heil (Peine)

Gabriela Heinrich
Marcus Held
Wolfgang Hellmich






(A) (C)



(B) (D)


Dr . Barbara Hendricks
Heidtrud Henn
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)

Thomas Hitschler
Dr . Eva Högl
Matthias Ilgen
Frank Junge
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Ulrich Kelber
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Arno Klare
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe
Birgit Kömpel
Anette Kramme
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)

Dr . Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Hiltrud Lotze
Kirsten Lühmann
Dr . Birgit Malecha-Nissen
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Dr . Matthias Miersch
Klaus Mindrup
Susanne Mittag
Bettina Müller
Detlef Müller (Chemnitz)

Michelle Müntefering
Dr . Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Dietmar Nietan
Ulli Nissen
Mahmut Özdemir (Duisburg)

Aydan Özoğuz
Markus Paschke
Christian Petry
Sabine Poschmann
Joachim Poß
Florian Post
Achim Post (Minden)


Dr . Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr . Sascha Raabe
Dr . Simone Raatz
Martin Rabanus
Mechthild Rawert
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr . Carola Reimann
Andreas Rimkus
Sönke Rix
Petra Rode-Bosse
Dennis Rohde
Dr . Martin Rosemann
René Röspel
Dr . Ernst Dieter Rossmann
Susann Rüthrich
Bernd Rützel
Sarah Ryglewski
Johann Saathoff
Annette Sawade
Dr . Hans-Joachim

Schabedoth
Axel Schäfer (Bochum)

Dr . Nina Scheer
Marianne Schieder
Dr . Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt (Aachen)

Matthias Schmidt (Berlin)

Dagmar Schmidt (Wetzlar)

Carsten Schneider (Erfurt)

Elfi Scho-Antwerpes
Ursula Schulte
Swen Schulz (Spandau)

Ewald Schurer
Frank Schwabe
Stefan Schwartze
Andreas Schwarz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Rainer Spiering
Norbert Spinrath
Svenja Stadler
Martina Stamm-Fibich
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Claudia Tausend
Michael Thews
Dr . Karin Thissen
Franz Thönnes
Carsten Träger
Rüdiger Veit
Ute Vogt

Dirk Vöpel
Gabi Weber
Bernd Westphal
Dirk Wiese
Waltraud Wolff


(Wolmirstedt)

Gülistan Yüksel
Dagmar Ziegler
Stefan Zierke
Dr . Jens Zimmermann
Brigitte Zypries

Nein

CDU/CSU

Dr . Michael Fuchs

DIE LINKE

Jan van Aken
Herbert Behrens
Karin Binder
Matthias W . Birkwald
Heidrun Bluhm
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Sevim Dağdelen
Dr . Diether Dehm
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Dr . André Hahn
Heike Hänsel
Dr . Rosemarie Hein
Inge Höger
Andrej Hunko
Ulla Jelpke
Susanna Karawanskij
Kerstin Kassner
Jutta Krellmann
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Dr . Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Birgit Menz
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Norbert Müller (Potsdam)

Dr . Alexander S . Neu
Thomas Nord
Petra Pau
Harald Petzold (Havelland)

Richard Pitterle

Martina Renner
Michael Schlecht
Dr . Petra Sitte
Kersten Steinke
Dr . Kirsten Tackmann
Dr . Axel Troost
Kathrin Vogler
Halina Wawzyniak
Katrin Werner
Birgit Wöllert
Jörn Wunderlich
Hubertus Zdebel
Pia Zimmermann
Sabine Zimmermann


(Zwickau)


BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Luise Amtsberg
Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Marieluise Beck (Bremen)

Volker Beck (Köln)

Dr . Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr . Thomas Gambke
Matthias Gastel
Kai Gehring
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Bärbel Höhn
Dieter Janecek
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Stephan Kühn (Dresden)

Christian Kühn (Tübingen)

Renate Künast
Markus Kurth
Monika Lazar
Steffi Lemke
Dr . Tobias Lindner
Peter Meiwald
Irene Mihalic
Beate Müller-Gemmeke
Özcan Mutlu
Dr . Konstantin von Notz






(A) (C)



(B) (D)


Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)

Corinna Rüffer
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg

Ulle Schauws
Dr . Gerhard Schick
Dr . Frithjof Schmidt
Kordula Schulz-Asche
Dr . Wolfgang Strengmann-

Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr . Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin

Dr . Julia Verlinden
Doris Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Dr . Valerie Wilms

Enthalten

CDU/CSU

Hans-Georg von der Marwitz
Dr . Mathias Middelberg

Detlef Seif
Reinhold Sendker

SPD

Marco Bülow
Christina Jantz-Herrmann
Lars Klingbeil
Dr . Hans-Ulrich Krüger
Detlev Pilger

Jetzt geht es weiter mit dem Mindestlohn . Dr . Carsten
Linnemann für die CDU/CSU-Fraktion ist der nächste
Redner .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carsten Linnemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Lieber Herr Ernst, wir haben es im Gesetz bewusst so
    formuliert, dass nicht die Partei Die Linke die Löhne
    in Deutschland festlegt . Seit Jahrzehnten handeln in
    Deutschland die Tarifpartner die Löhne aus . Deswegen
    gibt es auch eine Mindestlohnkommission der Tarifpart-
    ner, die die Löhne festlegt . Ich glaube, die Koalition aus
    CDU, CSU und SPD hat es richtig gemacht, dass nicht
    die Linke, sondern die Tarifpartner in Deutschland Min-
    destlöhne festlegen .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD!)


    Herr Ernst, mir geht es eigentlich um einen anderen
    Punkt . Es ist ganz interessant: In Ihrem Antrag spre-
    chen Sie davon, dass sich die Kritik des Mittelstands
    in Deutschland am Mindestlohn an den hohen bürokra-
    tischen Hürden festmacht . Ich habe mir die Umfragen
    des Deutschen Industrie- und Handelskammertags an-
    gesehen . Es stimmt: 60 bis 70 Prozent der Betriebe in
    Deutschland sagen: Es gibt zu viel Bürokratie . Aber in-
    teressant ist, Herr Ernst, die Schlussfolgerung, die Sie in
    Ihrem Antrag daraus ziehen . Ich zitiere:

    Die Behauptung einer vermeintlich überbordenden
    Bürokratie hat einzig den Zweck, den Mindestlohn
    zu unterlaufen .

    Damit unterstellen Sie diesen 60 bis 70 Prozent Mittel-
    ständlern in Deutschland, die bei den Umfragen der In-
    dustrie- und Handelskammern mitgemacht haben, dass
    sie das Thema Bürokratie ansprechen, um den Min-
    destlohn auszuhebeln . Sie stellen die Mittelständler in
    Deutschland einmal mehr unter Generalverdacht


    (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Nein! Nein! Nein!)


    und sorgen so dafür, dass es eine Kultur des Misstrauens
    gibt . Dafür darf es keinen Platz geben in Deutschland .
    Da müssen wir aufpassen . Das kritisiere ich an Ihrem
    Antrag .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Wenn ich so etwas lese, dann frage ich mich: Was den-
    ken Sie eigentlich über die Unternehmer in Deutschland,
    über den ganz normalen Mittelstand? Ich kann nicht in
    Ihren Kopf schauen,


    (Dr . Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Ein Glück! Ein Glück! – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    aber ich kann Ihnen sagen: Ich habe viele Mittelständler
    in Deutschland besucht . Das sind Familienunternehmen,
    Gott sei Dank, sie sind oft in der Fläche, im ländlichen
    Raum, angesiedelt . Sie kennen ihre Mitarbeiter persön-
    lich . Sie haben nicht nur ein Interesse an der Zukunft des
    Unternehmens, sondern auch ein Interesse am Wohl der
    Mitarbeiter selbst . Sie sehen den Menschen . Sie möch-
    ten, dass auch er eine Zukunft hat .

    Sie sehen den Unterschied, wenn Sie zum Beispiel
    nach Frankreich schauen . Dort gibt es nur noch die Groß-
    industrie konzentriert auf Paris . Der Mittelstand bricht
    weg . Deswegen bin ich froh, dass wir die Familienunter-
    nehmen in Deutschland noch haben . Sie dürfen sie nicht
    unter Generalverdacht stellen .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Lassen Sie mich auf einen konkreten Punkt eingehen,
    Stichwort Bürokratie und Dokumentationspflichten. Ich
    will Ihnen das Beispiel Praktikum nennen . Das ist sehr
    interessant . Es gibt eine aktuelle Umfrage des ifo-Insti-
    tutes . Dort heißt es: Vor Einführung des Mindestlohns
    im Januar 2015 haben noch 70 Prozent der Unternehmen
    angegeben, sie böten freiwillig Praktika an, heute sind
    es nur noch 34 Prozent . – Jetzt wird es interessant: Ähn-
    lich sieht die Entwicklung bei den Pflichtpraktika aus,
    die von Schulen oder Hochschulen im Rahmen der Aus-
    bildung vorgesehen sind; Klammer auf: Sie sind nicht
    mindestlohnpflichtig. Hier sank der Anteil von 62 auf
    34 Prozent . Als Gründe gaben sie an: Unsicherheit, Do-
    kumentationspflichten usw. Diese Unsicherheit müssen
    wir den Firmen nehmen .

    Dieses Beispiel zeigt, dass diese Bürokratie nicht die
    Generation Praktikum abschafft, was wir alle wollen,
    sondern in vielen Bereichen das Praktikum selbst . Des-
    wegen brauchen wir Planungssicherheit und Bürokratie-
    abbau . Wir sollten diese Bedenken ernst nehmen .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)







    (A) (C)



    (B) (D)