Plenarprotokoll 18/180
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            180. Sitzung
            Berlin, Freitag, den 24. Juni 2016
            Inhalt:
            Zur Geschäftsordnung
            Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . . 17769 D
            Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 17770 A
            Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 17771 B
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17771 D
            Zur Geschäftsordnung
            Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 17773 B
            Zusatztagesordnungspunkt 9:
            – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Anpassung des Erb-
            schaftsteuer- und Schenkungsteuerge-
            setzes an die Rechtsprechung des Bun-
            desverfassungsgerichts
            Drucksachen 18/5923, 18/6279, 18/6410
            Nr . 4, 18/8911 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17773 B
            – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
            § 96 der Geschäftsordnung
            Drucksache 18/8912 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17773 C
            Dr . h . c . Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 17773 D
            Dr . Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . 17775 C
            Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 17777 D
            Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17778 B
            Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 17778 D
            Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 17780 D
            Christian Freiherr von Stetten
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17781 D
            Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17783 A
            Monika Heinold, Ministerin
            (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17784 A
            Cansel Kiziltepe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17785 C
            Fritz Güntzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17786 C
            Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 17788 C
            Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 17789 D
            Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17791 D
            Zusatztagesordnungspunkt 10:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Änderung wasser- und natur-
            schutzrechtlicher Vorschriften zur Untersa-
            gung und zur Risikominimierung bei den
            Verfahren der Fracking-Technologie
            Drucksachen 18/4713, 18/4949, 18/8916 . . . . 17790 A
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 11:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Ausdehnung der Bergscha-
            denshaftung auf den Bohrlochbergbau und
            Kavernen
            Drucksachen 18/4714, 18/4952, 18/8907 . . . . 17790 A
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016II
            Dr . Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 17790 B
            Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17794 A
            Dr . Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . . 17796 B
            Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17797 D
            Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17798 C
            Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17800 B
            Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17801 B
            Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17802 D
            Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17803 D
            Karsten Möring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17804 D
            Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 17805 C
            Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17806 C
            Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17807 D
            Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 17809 A
            Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17811 C
            Tagesordnungspunkt 26:
            a) Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann,
            Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus
            Ernst, weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion DIE LINKE: Mindestlohn für die Be-
            schäftigung von Langzeiterwerbslosen
            Drucksache 18/8864 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17809 D
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
            dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst,
            Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            DIE LINKE: Mindestlohn sichern – Um-
            gehungen verhindern
            Drucksachen 18/4183, 18/8278 . . . . . . . . . 17809 D
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 17810 A
            Dr . Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . 17814 A
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17815 A
            Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17815 D
            Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17817 B
            Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17819 A
            Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17820 C
            Tagesordnungspunkt 24:
            Erste Beratung des von den Fraktionen der
            CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Einführung von Aus-
            schreibungen für Strom aus erneuerbaren
            Energien und zu weiteren Änderungen des
            Rechts der erneuerbaren Energien (Erneu-
            erbare-Energien-Gesetz – EEG 2016)
            Drucksache 18/8860 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17822 A
            Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 17822 A
            Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17823 C
            Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . 17824 B
            Dr . Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17825 A
            Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17825 C
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17826 D
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17827 D
            Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 17829 C
            Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 17832 B
            Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17833 B
            Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17834 A
            Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17835 B
            Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17836 B
            Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17837 A
            Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17838 B
            Tagesordnungspunkt 14:
            – Zweite und dritte Beratung des von den
            Fraktionen der CDU/CSU und SPD ein-
            gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum
            besseren Informationsaustausch bei der
            Bekämpfung des internationalen Terro-
            rismus
            Drucksachen 18/8702, 18/8917 . . . . . . . . . 17839 D
            – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zum besseren Informati-
            onsaustausch bei der Bekämpfung des
            internationalen Terrorismus
            Drucksachen 18/8824, 18/8881,
            18/8917 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17839 D
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17840 A
            Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17841 B
            Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17842 B
            Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17843 A
            Dr . Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17844 C
            Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17846 A
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 III
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17846 C
            Armin Schuster (Weil am Rhein)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17848 A
            Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17849 A
            Tagesordnungspunkt 28:
            a) Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg,
            Annalena Baerbock, Volker Beck (Köln),
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Seenotret-
            tung im Mittelmeer – Menschen schüt-
            zen, humanitäre Verantwortung über-
            nehmen, solidarisch handeln
            Drucksache 18/8875 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17850 B
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des In-
            nenausschusses
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla
            Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke,
            weiterer Abgeordneter und der Frakti-
            on DIE LINKE: Das Mittelmeer darf
            nicht zum Massengrab werden – Für
            eine Umkehr in der EU-Asylpolitik
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Luise
            Amtsberg, Manuel Sarrazin, Annalena
            Baerbock, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: Flüchtlingsschutz und faire
            Verantwortungsteilung in einer ge-
            einten Europäischen Union
            Drucksachen 18/4838, 18/8244,
            18/8918 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17850 B
            c) Beschlussempfehlung und Bericht des In-
            nenausschusses zu dem Antrag der Abge-
            ordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth,
            Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion DIE LINKE: Sanktionsrege-
            lungen für Beförderungsunternehmen,
            insbesondere Flug- und Schiffsunter-
            nehmen, abschaffen
            Drucksachen 18/8701, 18/8905 . . . . . . . . . 17850 C
            Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17850 C
            Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17852 A
            Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17853 A
            Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 17854 B
            Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17855 C
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 17856 A
            Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 17857 B
            Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17858 C
            Zusatztagesordnungspunkt 12:
            Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung
            und Erweiterung der Beteiligung bewaffne-
            ter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR
            MED Operation SOPHIA
            Drucksache 18/8878 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17860 A
            Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17860 B
            Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 17861 C
            Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17862 D
            Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . 17863 D
            Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17864 C
            Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 17865 C
            Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 17866 C
            Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17867 B
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17868 C
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 17869 A
            Anlage 2
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hei-
            ke Baehrens, Ulrike Bahr, Willi Brase, Martin
            Burkert, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl,
            Ulrich Hampel, Gabriele Hiller-Ohm, Oliver
            Kaczmarek, Ralf Kapschack, Cansel Kizilte-
            pe, Daniela Kolbe, Gabriele Lösekrug-Möller,
            Dr . Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Bettina
            Müller, Ulli Nissen, Detlev Pilger, Dr . Simone
            Raatz, Gerold Reichenbach, Andreas Rimkus,
            Petra Rode-Bosse, René Röspel, Dr . Ernst Die-
            ter Rossmann, Annette Sawade, Dr . Hans-Jo-
            achim Schabedoth, Dr . Dorothee Schlegel,
            Swen Schulz (Spandau), Svenja Stadler,
            Kerstin Tack, Dr . Karin Thissen und Gülistan
            Yüksel (alle SPD) zu der namentlichen Ab-
            stimmung zu dem von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
            Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schen-
            kungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des
            Bundesverfassungsgerichts
            (Zusatztagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . 17869 D
            Anlage 3
            Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli-
            chen Abstimmung zu dem von der Bundesre-
            gierung eingebrachten Entwurf eines Geset-
            zes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und
            Schenkungsteuergesetzes an die Rechtspre-
            chung des Bundesverfassungsgerichts
            (Zusatztagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . 17870 B
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016IV
            Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17870 B
            Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17871 A
            Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17871 B
            Dr . Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17871 D
            Anlage 4
            Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli-
            chen Abstimmung über den von der Bundesre-
            gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
            zur Änderung wasser- und naturschutzrecht-
            licher Vorschriften zur Untersagung und zur
            Risikominimierung bei den Verfahren der Fra-
            cking-Technologie
            (Zusatztagesordnungspunkt 10) . . . . . . . . . . . 17872 A
            Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17872 A
            Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17872 C
            Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17873 A
            Anlage 5
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Christel Voßbeck-Kayser und Sabine Weiss
            (Wesel I) (beide CDU/CSU) zu der namentli-
            chen Abstimmung über den von der Bundesre-
            gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
            zur Änderung wasser- und naturschutzrecht-
            licher Vorschriften zur Untersagung und zur
            Risikominimierung bei den Verfahren der Fra-
            cking-Technologie sowie zu der Abstimmung
            über den von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung
            der Bergschadenshaftung auf den Bohrloch-
            bergbau und Kavernen
            (Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11) . . . . 17873 C
            Anlage 6
            Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli-
            chen Abstimmung über den von der Bundesre-
            gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
            zur Änderung wasser- und naturschutzrecht-
            licher Vorschriften zur Untersagung und zur
            Risikominimierung bei den Verfahren der Fra-
            cking-Technologie sowie zu der Abstimmung
            über den von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung
            der Bergschadenshaftung auf den Bohrloch-
            bergbau und Kavernen
            (Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11) . . . . 17874 A
            Dr . Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17874 B
            Christina Jantz-Herrmann (SPD) . . . . . . . . . . 17874 C
            Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17874 D
            Dr . Roy Kühne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17875 C
            Hans-Georg von der Marwitz
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17875 D
            Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17876 A
            Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17876 C
            Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 17876 C
            Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17876 D
            Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17877 B
            Anlage 7
            Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17877 C
            (A) (C)
            (B) (D)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17769
            180. Sitzung
            Berlin, Freitag, den 24. Juni 2016
            Beginn: 9 .01 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Florian Hahn
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17869
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Albani, Stephan CDU/CSU 24 .06 .2016
        Bellmann, Veronika CDU/CSU 24 .06 .2016
        Benning, Sybille CDU/CSU 24 .06 .2016
        Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 24 .06 .2016
        Brähmig, Klaus CDU/CSU 24 .06 .2016
        Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24 .06 .2016
        Donth, Michael CDU/CSU 24 .06 .2016
        Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 24 .06 .2016
        Fischer (Hamburg),
        Dirk
        CDU/CSU 24 .06 .2016
        Gerster, Martin SPD 24 .06 .2016
        Groth, Annette DIE LINKE 24 .06 .2016
        Heller, Uda CDU/CSU 24 .06 .2016
        Hintze, Peter CDU/CSU 24 .06 .2016
        Höger, Inge DIE LINKE 24 .06 .2016
        Hübinger, Anette CDU/CSU 24 .06 .2016
        Irlstorfer, Erich CDU/CSU 24 .06 .2016
        Korte, Jan DIE LINKE 24 .06 .2016
        Krichbaum, Gunther CDU/CSU 24 .06 .2016
        Launert, Dr . Silke CDU/CSU 24 .06 .2016
        Lerchenfeld, Philipp
        Graf
        CDU/CSU 24 .06 .2016
        Liebich, Stefan DIE LINKE 24 .06 .2016
        Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24 .06 .2016
        Mortler, Marlene CDU/CSU 24 .06 .2016
        Nahles, Andrea SPD 24 .06 .2016
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Nüßlein, Dr . Georg CDU/CSU 24 .06 .2016
        Petzold, Ulrich CDU/CSU 24 .06 .2016
        Pflugradt, Jeannine SPD 24 .06 .2016
        Radomski, Kerstin CDU/CSU 24 .06 .2016
        Ramsauer, Dr . Peter CDU/CSU 24 .06 .2016
        Riesenhuber, Dr . Heinz CDU/CSU 24 .06 .2016
        Roth (Heringen),
        Michael
        SPD 24 .06 .2016
        Rupprecht, Albert CDU/CSU 24 .06 .2016
        Schäfer (Saalstadt),
        Anita
        CDU/CSU 24 .06 .2016
        Schimke, Jana CDU/CSU 24 .06 .2016
        Steinbach, Erika CDU/CSU 24 .06 .2016
        Steinmeier, Dr . Frank-
        Walter
        SPD 24 .06 .2016
        Warken, Nina CDU/CSU 24 .06 .2016
        Wicklein, Andrea SPD 24 .06 .2016
        Wöhrl, Dagmar G . CDU/CSU 24 .06 .2016
        Anlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Heike Baehrens, Ulrike Bahr,
        Willi Brase, Martin Burkert, Bettina Hagedorn,
        Rita Hagl-Kehl, Ulrich Hampel, Gabriele Hil-
        ler-Ohm, Oliver Kaczmarek, Ralf Kapschack,
        Cansel Kiziltepe, Daniela Kolbe, Gabriele Löse-
        krug-Möller, Dr. Matthias Miersch, Klaus Min-
        drup, Bettina Müller, Ulli Nissen, Detlev Pilger,
        Dr. Simone Raatz, Gerold Reichenbach, Andreas
        Rimkus, Petra Rode-Bosse, René Röspel, Dr. Ernst
        Dieter Rossmann, Annette Sawade, Dr. Hans-Jo-
        achim Schabedoth, Dr. Dorothee Schlegel, Swen
        Schulz (Spandau), Svenja Stadler, Kerstin Tack,
        Dr. Karin Thissen und Gülistan Yüksel (alle SPD)
        zu der namentlichen Abstimmung zu dem von der
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617870
        (A) (C)
        (B) (D)
        Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines
        Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und
        Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung
        des Bundesverfassungsgerichts (Zusatztagesord-
        nungspunkt 9)
        Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat
        mit Urteil vom 17 . Dezember 2014 die Regelungen zur
        Befreiung des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteu-
        er in Teilen für verfassungswidrig erklärt . Beanstandet
        wurden unter anderem die Steuerbefreiung des Verwal-
        tungsvermögens, die Ausnahme von Kleinbetrieben vom
        Nachweis der Lohnsummenpflicht sowie die Begünsti-
        gung von sehr großen Erwerben ohne Prüfung einer Be-
        dürftigkeit .
        Die Verhandlungen innerhalb der Regierungsfrakti-
        onen gestalteten sich von Beginn an schwierig, da die
        CDU/CSU-Fraktion eine aufkommensneutrale Novel-
        lierung anstrebte . Aufkommensneutralität kann aber nur
        erzielt werden, wenn zusätzlich neue Vergünstigungen
        eingeführt werden .
        Das jetzt vorliegende Gesetz ist der kleinste gemein-
        same Nenner zwischen CDU/CSU und SPD . Es ist nicht
        klar, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
        ausreichend umgesetzt werden und die neuen Verscho-
        nungen abermals zu weitgehend sind .
        Eine nachhaltige Reform der Besteuerung des Be-
        triebsvermögens könnte das Aufkommen langfristig
        verdoppeln, ohne dass Arbeitsplätze auch nur im Ansatz
        gefährdet würden . Die Konzepte und Berechnungen –
        beispielsweise vom Institut für Makroökonomie und
        Konjunkturforschung (IMK) – liegen vor . Das andert-
        halbjährige Ringen um die Besteuerung des Betriebsver-
        mögens hat aber gezeigt, dass hierfür andere Mehrheits-
        konstellationen nötig sind .
        Da die Einnahmen der Erbschaftsteuer den Ländern
        zufließen, sind diese die Hauptbetroffenen des Konflikts.
        Die Finanzminister von Nordrhein-Westfalen und von
        Niedersachsen haben bereits große Zweifel angemeldet .
        Insoweit setzen wir auf weitere Verhandlungen durch den
        Bundesrat . Mit dieser Erklärung unterstützen wir all die
        Landesregierungen, denen es um eine Reform geht, die
        die Einnahmepotenziale der Erbschaft- und Schenkung-
        steuer in angemessener Form hebt .
        Anlage 3
        Erklärungen nach § 31 GO
        zu der namentlichen Abstimmung zu dem von der
        Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines
        Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und
        Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung
        des Bundesverfassungsgerichts (Zusatztagesord-
        nungspunkt 9)
        Hilde Mattheis (SPD): Das Bundesverfassungsge-
        richt hat im Dezember 2014 Teile des Erbschaftsteuer-
        gesetzes für verfassungswidrig erklärt . Das Gericht kri-
        tisierte die unverhältnismäßige Privilegierung besonders
        vermögender Erben . Es erklärte die Regelungen zur Be-
        freiung des Betriebsvermögens in Teilen für verfassungs-
        widrig, da diese gegen den Gleichheitsgrundsatz (Arti-
        kel 3 Absatz 1 GG) verstießen . Der Gesetzgeber sollte bis
        zum 30 . Juni 2016 eine Neuregelung der Erbschaft- und
        Schenkungsteuer vornehmen .
        Die Verhandlungen zu dieser Neuregelung zwischen
        den beiden Koalitionsfraktionen gestalteten sich äußerst
        schwierig, auch und vor allem weil bereits gefundene
        Kompromisse immer wieder vonseiten der CSU auf In-
        tervention des bayerischen Ministerpräsidenten infrage
        gestellt wurden . So stellte noch das Anfang 2015 veröf-
        fentliche Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeri-
        ums eine gute Grundlage für Verhandlungen da . Diese
        Eckpunkte wurden aber durch die Unionsfraktion immer
        weiter verwässert . Die Unionsfraktion versuchte, eine
        weitgehende Verschonung von großen Erben aufrecht-
        zuerhalten . Dieses Vorgehen widerspricht aber den Vor-
        gaben des Bundesverfassungsgerichts, die genau diese
        Privilegierung monierten .
        Im gefundenen Kompromiss sind sowohl Verbesse-
        rungen als Verschlechterungen der aktuellen Regelung
        enthalten, wobei letztere leider überwiegen .
        Positiv zu bewerten ist die Abschaffung der Sockel-
        verschonung und die Straffung des Abschmelztarifs . Die
        Abschaffung der Sockelverschonung war notwendig, da
        sie nach Einschätzung aller Sachverständigen der Anhö-
        rung des Finanzausschusses offensichtlich verfassungs-
        widrig ist . Ebenso positiv ist die Rückkehr zum alten
        Verwaltungsvermögenkatalog nach Vorschlag der Län-
        der . Hier war die Haltung der Länder eindeutig, sodass
        andernfalls alleine schon wegen dieser aufkommenstech-
        nisch irrelevanten Frage der Vermittlungsausschuss an-
        gerufen worden wäre . Auch gibt es dann keine Verscho-
        nung für Erben mehr, wenn das Verwaltungsvermögen
        über 90 Prozent liegt . Dies hat aber kaum Aufkommen-
        seffekte . Insgesamt ist mit einer Minderung des Aufkom-
        mens zu rechnen .
        Eine Verschlechterung ist es, dass Familienunterneh-
        men unter Voraussetzungen einen Wertabschlag bis zu
        30 Prozent erhalten . Zusätzlich wird der Kapitalisie-
        rungsfaktor um circa 30 Prozent abgesenkt . Beide Wert-
        abschläge können kumulativ genutzt werden, sodass vie-
        le Unternehmen einen Wertabschlag von über 50 Prozent
        erhalten . Damit wäre der verfassungswidrige Zustand vor
        der Reform von 2008 wiederhergestellt . Bei Erbschaften
        ist eine voraussetzungslose zinslose Stundung von bis
        zu zehn Jahren möglich . Die führt – je nach unterstell-
        tem alternativem Anlagezins – zu einem Steuernachlass
        von bis zu 30 Prozent . Es wird eine Investitionsklausel
        eingeräumt, die es dem Erben ermöglicht, vorhandene
        Geldmittel dem begünstigten Vermögen zuzuordnen, so-
        fern sie innerhalb einer Frist von zwei Jahren verausgabt
        werden . Die Aufkommenswirkungen können nicht an-
        satzweise geschätzt werden .
        Im Ergebnis werden also auch mit dem neuen Gesetz
        voraussichtlich Erben sehr großer Vermögen gegenüber
        anderen Erben privilegiert . Damit ist der angemahnte
        Änderungsbedarf des Bundesverfassungsgerichtes nicht
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17871
        (A) (C)
        (B) (D)
        umgesetzt, und somit steht zu befürchten, dass auch die-
        ses Gesetz verfassungswidrig ist .
        Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Der Deutsche
        Bundestag setzt heute die vom Bundesverfassungsge-
        richt am 17 . Dezember 2014 geforderten Vorgaben zur
        Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes
        um .
        Ich begrüße es, dass wir rechtzeitig vor Ablauf der
        Umsetzungsfrist nun Rechtssicherheit für die Unterneh-
        men in Deutschland schaffen, und stimme dem Gesetz-
        entwurf insgesamt zu . Denn es gibt auch positive Aspek-
        te, wie die Investitionsklausel, das Abschmelzmodell,
        die Anpassung der Bewertungsregeln oder die grundsätz-
        liche Erhaltung der Verschonungsregeln für kleine und
        mittlere Unternehmen . Ich möchte aber folgende Anmer-
        kungen ergänzen:
        Erstens . Entscheidung des Bundesverfassungsgerich-
        tes:
        Aus meiner Sicht wird das Bundesverfassungsgericht
        mit seinem Urteil der wichtigen Rolle von – vor allem
        familiengeführten – Unternehmen für Investitionen und
        Arbeitsplätze und für unsere Gesellschaft insgesamt
        nicht gerecht . Karlsruhe hat in seiner Entscheidung ei-
        nige Vorgaben gemacht, die eine Weitergabe von Un-
        ternehmensanteilen, insbesondere bei großen Familien-
        unternehmen, erschweren . Wenn deswegen zukünftig
        weniger Mittel für Innovationen und Investitionen zur
        Verfügung stehen, hat dies negative Auswirkungen auf
        nachhaltige Arbeitsplätze in Deutschland . Der Standort
        Deutschland wird dadurch nicht gestärkt .
        Zweitens . Verhalten des Koalitionspartners und der
        Länder:
        Bedauerlich ist für mich vor allem auch die Rolle des
        Koalitionspartners auf Bundesebene und einiger rot-grün
        geführter Landesregierungen . Weder mit Sozialdemokra-
        ten noch mit Grünen war ein besseres Ergebnis möglich,
        weil für beide kurzfristige Umverteilung wichtiger war
        als langfristig gesicherte Arbeitsplätze und Investitionen .
        Drittens . Evaluation der Neuregelung:
        Wichtig für mich ist, dass wir die nun getroffenen
        Maßnahmen, vor allem das Spannungsfeld zwischen der
        Veräußerung und der Weitergabe von betrieblichen Ver-
        mögen an die nächste Generation, genau verfolgen und
        gegebenenfalls umsteuern .
        Viertens . Steuerrecht:
        Mit dem nun erzielten Kompromiss zur Erbschaft-
        bzw . Schenkungsteuer machen wir das Steuerrecht leider
        nicht einfacher – im Gegenteil . Wir müssen die Debatte
        über die Vereinfachung unseres Steuerrechts weiter füh-
        ren . Hoffentlich gibt es in der nächsten Legislaturperiode
        einen Willen dazu .
        Sarah Ryglewski (SPD): Der Erste Senat des Bun-
        desverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 17 . Dezember
        2014 die Regelungen zur Befreiung des Betriebsvermö-
        gens von der Erbschaftsteuer in Teilen für verfassungs-
        widrig erklärt . Beanstandet wurden unter anderem die
        Steuerbefreiung des Verwaltungsvermögens, die Aus-
        nahme von Kleinbetrieben vom Nachweis der Lohnsum-
        menpflicht sowie die Begünstigung von sehr großen Er-
        werben ohne Prüfung einer Bedürftigkeit .
        Die Verhandlungen innerhalb der Regierungsfrakti-
        onen gestalteten sich von Beginn an schwierig, da die
        CDU/CSU-Fraktion eine aufkommensneutrale Novel-
        lierung anstrebte . Aufkommensneutralität kann aber nur
        erzielt werden, wenn zusätzlich neue Vergünstigungen
        eingeführt werden .
        Das jetzt vorliegende Gesetz ist der kleinste gemein-
        same Nenner zwischen CDU/CSU und SPD . Es ist nicht
        klar, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
        ausreichend umgesetzt werden und die neuen Verscho-
        nungen abermals zu weitgehend sind .
        Eine nachhaltige Reform der Besteuerung des Be-
        triebsvermögens könnte das Aufkommen langfristig
        verdoppeln, ohne dass Arbeitsplätze auch nur im Ansatz
        gefährdet würden . Die Konzepte und Berechnungen –
        beispielsweise vom Institut für Makroökonomie und
        Konjunkturforschung (IMK) – liegen vor . Das andert-
        halbjährige Ringen um die Besteuerung des Betriebsver-
        mögens hat aber gezeigt, dass hierfür andere Mehrheits-
        konstellationen nötig sind .
        Da die Einnahmen der Erbschaftsteuer den Ländern
        zufließen, sind diese die Hauptbetroffenen des Kon-
        flikts. Vertreter aus Bremen, Niedersachsen und Nord-
        rhein-Westfalen haben bereits große Zweifel angemeldet .
        Insoweit setze ich auf weitere Verhandlungen durch den
        Bundesrat . Diese Reform ist ein Zwischenschritt . Wir
        müssen weiter alle Möglichkeiten nutzen, die Einnahme-
        potenziale der Erbschaft- und Schenkungsteuer in ange-
        messener Form zu erhöhen .
        Dr. Nina Scheer (SPD): Der Erste Senat des Bun-
        desverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 17 . Dezember
        2014 die Regelungen zur Befreiung des Betriebsvermö-
        gens von der Erbschaftsteuer in Teilen für verfassungs-
        widrig erklärt . Beanstandet wurden unter anderem die
        Steuerbefreiung des Verwaltungsvermögens, die Aus-
        nahme von Kleinbetrieben vom Nachweis der Lohnsum-
        menpflicht sowie die Begünstigung von sehr großen Er-
        werben ohne Prüfung einer Bedürftigkeit .
        Die Verhandlungen innerhalb der Regierungsfrakti-
        onen gestalteten sich von Beginn an schwierig, da die
        CDU/CSU-Fraktion eine aufkommensneutrale Novel-
        lierung anstrebte . Aufkommensneutralität kann aber nur
        erzielt werden, wenn zusätzlich neue Vergünstigungen
        eingeführt werden .
        Das jetzt vorliegende Gesetz ist der kleinste gemein-
        same Nenner zwischen CDU/CSU und SPD . Es ist nicht
        klar, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
        ausreichend umgesetzt werden und die neuen Verscho-
        nungen abermals zu weitgehend sind .
        Eine nachhaltige Reform der Besteuerung des Be-
        triebsvermögens könnte das Aufkommen langfristig
        verdoppeln, ohne dass Arbeitsplätze auch nur im Ansatz
        gefährdet würden . Die Konzepte und Berechnungen –
        beispielsweise vom Institut für Makroökonomie und
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617872
        (A) (C)
        (B) (D)
        Konjunkturforschung (IMK) – liegen vor . Das andert-
        halbjährige Ringen um die Besteuerung des Betriebsver-
        mögens hat aber gezeigt, dass hierfür andere Mehrheits-
        konstellationen nötig sind .
        Da die Einnahmen der Erbschaftsteuer den Ländern
        zufließen, sind diese die Hauptbetroffenen des Konflikts.
        Die Finanzminister von Nordrhein-Westfalen und von
        Niedersachsen haben bereits große Zweifel angemeldet .
        Insoweit setze ich auf weitere Verhandlungen durch den
        Bundesrat . Mit dieser Erklärung unterstütze ich all die
        Landesregierungen, denen es um eine Reform geht, die
        die Einnahmepotenziale der Erbschaft- und Schenkung-
        steuer in angemessener Form hebt . In dieser Erwartungs-
        haltung stimme ich dem vorliegenden Gesetzesentwurf
        zu .
        Anlage 4
        Erklärungen nach § 31 GO
        zu der namentlichen Abstimmung über den von
        der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines
        Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutz-
        rechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur
        Risikominimierung bei den Verfahren der Fra-
        cking-Technologie (Zusatztagesordnungspunkt 10)
        Maik Beermann (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf
        der Bundesregierung werde ich zustimmen und möchte
        nachfolgend meine Position zur Sache wie folgt erklären:
        Das nun vorliegende Gesetz ist weitreichender als
        der von mir vor einigen Wochen unterstützte Antrag der
        Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28 . April 2016,
        TOP 30 a/b, 2 ./3 . Lesung des Gesetzes zur Änderung des
        Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Tech-
        nik“ und „Verbot von Fracking in Deutschland“ . Dadurch
        sehe ich mich in meiner Haltung bestätigt und kann den
        geänderten Gesetzen in der neuen Fassung deshalb zu-
        stimmen . Das nun zwischen den Regierungskoalitionen
        ausgehandelte Gesetz stellt die von mir damals geforder-
        te Sicherheit und die Gesundheit der Mitbürgerinnen und
        Mitbürger in den Vordergrund .
        Vorrangig haben mich die folgenden Punkte über-
        zeugt:
        1 . Das Gesetz enthält ein klares, unbefristetes Verbot
        des unkonventionellen Frackings .
        2 . Die bundesweit insgesamt vier Probebohrungen zur
        Erforschung der Auswirkungen des unkonventio-
        nellen Frackings auf die Umwelt dürfen nicht ohne
        die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung
        durchgeführt werden .
        3 . Im Jahr 2021 wird der Bundestag erneut beraten .
        Etwaige Ergebnisse der Forschungsbohrungen wer-
        den geprüft, und das Parlament entscheidet über ein
        mögliches weiteres Verbot . Ohne Forschungsergeb-
        nisse bleibt das Verbot bestehen . Der geforderte Par-
        lamentsvorbehalt ist damit gegeben .
        4 . Konventionelles Fracking bleibt im engen Rahmen
        erlaubt . Umweltverträglichkeitsprüfungen sind
        Pflicht.
        5 . Fracking-Fluide dürfen nicht wassergefährdend
        sein . Die Verpressung von Lagerstättenwasser darf
        nur im engen Rahmen erfolgen .
        6 . Dem Schutz des Trinkwassers und der Natur wurde
        ein besonderer Vorrang eingeräumt .
        7 . Die Beweislastumkehr für Schäden, die durch star-
        ke Erschütterungen verursacht wurden .
        8. Die finanzielle Absicherung von Geschädigten bei
        Zahlungsunfähigkeit des schadenverursachenden
        Unternehmens .
        Marco Bülow (SPD): Ich halte unkonventionelles
        Fracking für nicht verantwortbar und setze mich daher
        schon lange für eine gesetzliche Regelung ein, die dieses
        in Nordrhein-Westfalen und im Bund unmöglich macht .
        Für mich ist es überhaupt keine Frage, dass der Schutz
        von Trinkwasser und Gesundheit absolute Priorität ge-
        genüber wirtschaftlichen Interessen hat .
        Von dieser absoluten Ablehnung, was Fracking insge-
        samt angeht, rücke ich auch jetzt nicht ab . Allerdings ist
        der jetzt eingebrachte Gesetzentwurf eine deutliche Ver-
        besserung zu allen vorherigen Entwürfen und zur jetzi-
        gen gesetzlichen Lage . Unkonventionelles Fracking war
        bisher nicht eindeutig verboten . Ohne das Gesetz könnte
        unkonventionelles Fracking demnächst in die Tat um-
        gesetzt werden . Jetzt haben wir aber eine Regelung, die
        Fracking im Schiefergestein verbietet .
        Einer meiner zentralen Kritikpunkte war, dass eine
        Expertenkommission Entscheidungen treffen sollte und
        nicht das demokratisch legitimierte Organ Deutscher
        Bundestag . Diese Idee der Union ist jetzt vom Tisch .
        Auch wenn ich mir grundsätzlich ein dauerhaftes Verbot
        gewünscht hätte, so ist es in diesem Entwurf der Deut-
        sche Bundestag, der 2021 noch einmal über das Thema
        entscheiden kann – aber eben nicht muss, weil das Verbot
        in dem Fall weiter gilt .
        Ich bin kritisch gegenüber den vier maximal mögli-
        chen wissenschaftlichen Probebohrungen . Es ist aber
        wichtig, zu betonen, dass die betroffenen Landesregie-
        rungen die Möglichkeit haben, diese auszuschließen .
        Durch diesen Hebel ist es möglich, auch diese wenigen
        Probebohrungen komplett zu verhindern . Die rot-grüne
        Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat bereits an-
        gekündigt, solchen Probebohrungen nicht zuzustimmen,
        sodass es hier nicht mal dieses kleine Einfalltor für un-
        konventionelles Fracking gibt . Damit ist eines meiner
        Hauptziele, die Verhinderung von Fracking in NRW, er-
        reicht . Auch in anderen Bundesländern haben die Bürge-
        rinnen und Bürger jetzt die Möglichkeit, mit Druck auf
        die jeweiligen Landesregierungen Probebohrungen zu
        verhindern . Diese Situation macht es aus meiner Sicht
        relativ unwahrscheinlich, dass sich noch ein Unterneh-
        men findet, das das Kostenrisiko bei diesen hohen Hür-
        den eingeht .
        Zusätzlich wichtig ist mir, dass es nun schärfere Um-
        weltauflagen für das schon seit Jahrzehnten vor allem
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17873
        (A) (C)
        (B) (D)
        in Niedersachsen praktizierte konventionelle Fracking
        und kein Weiter-so geben wird . So gibt es hier deutliche
        Verbesserungen bei den besonders kritischen Bereichen
        Lagerstättenwasser und Flowback . Auch die Beweislast-
        umkehr zugunsten der Geschädigten ist eine wichtige
        Veränderung .
        Gemessen daran, wie lange das Thema jetzt verhan-
        delt wurde und wie stark der Widerstand besonders im
        Wirtschaftsflügel der Union war – und zum Teil noch
        ist –, sehe ich diese Regelung als ein klares Durchsetzen
        der SPD-Position an . Eines ist auch klar: Gesetzentwürfe
        und Verordnungen, die bis zum letzten Komma absolut
        befriedigend sind, wird es zusammen mit der CDU/CSU
        nicht geben .
        Meine grundlegende Ablehnung von Fracking hat
        mich aber dazu bewogen, mich bei der Abstimmung zu
        enthalten .
        Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Hydraulic Fracturing – kurz Fracking – ist eine Metho-
        de, um das im Gestein eingeschlossene Erdgas fördern
        zu können . Dabei wird ein Gemisch aus Wasser, Sand
        und zum Teil giftigen, wassergefährdenden chemischen
        Zusätzen in den Untergrund gepresst, um auf diese Weise
        künstliche Klüfte im Gestein zu schaffen, durch die das
        Erdgas dann an die Bohrungen gelangen und gefördert
        werden kann .
        Die Technik des Fracking bringt eine Reihe von Ge-
        fahren für Umwelt und Gesundheit mit sich . Dazu ge-
        hören Verunreinigungen des Grundwassers, Bodenab-
        senkungen und Erdbeben sowie die ungeklärte Frage der
        Entsorgung giftiger Abwässer . Verschiedene Gutachten
        wie die des Umweltbundesamtes 2011 und 2014 weisen
        auf eine Vielzahl von Risiken durch das Fracking hin .
        Mit der derzeitigen Rechtslage unterliegt Fracking
        nur den Regelungen des Bergrechts . Das Bergrecht ist
        der letzte Rechtsbereich, in dem modernes Umweltrecht
        noch keinen Einzug gehalten hat . Die Rechte der Bürger
        auf eine Beteiligung sind weitgehend reduziert, und die
        genehmigenden Bergbehörden können Anträge auf Fra-
        cking, wenn diese nach dem Bergrecht gestellt werden,
        kaum ablehnen . Außerdem sieht das Bergrecht bislang
        keine Beweislastumkehr für Bergschäden vor, sodass
        die von Schäden betroffenen Bürgerinnen und Bürger
        sich selbst um die notwendigen Beweise zum Nachweis
        des Kausalzusammenhangs zwischen der bergbaulichen
        Maßnahme und dem Schaden kümmern müssen . Dies ist
        mit dem Vorsorgeprinzip nicht vereinbar .
        Am sinnvollsten wäre es, das Fracking konsequent
        zu unterlassen und die notwendigen gesetzlichen Re-
        gelungen dafür zu schaffen . Der von der Großen Koa-
        lition abgelehnte Gesetzentwurf der Grünen (Drucksa-
        che 18/7551) zeigt dazu den konsequenten Weg auf .
        Mit den jetzt von der Regierungskoalition eiligst vor-
        gelegten Änderungen am Bergrecht wird immerhin eine
        leichte Besserstellung der Betroffenen durch die Umkehr
        der Beweislast geschaffen . Das ist ein kleiner Schritt in
        die richtige Richtung . Zu wünschen wäre es, wenn die
        nächste Bundesregierung in der kommenden Wahlperi-
        ode das Bergrecht dann komplett auf moderne Umwelt-
        und Beteiligungsstandards umstellt, damit das Vorsorge-
        prinzip zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger endlich
        in den Vordergrund kommt und nicht mehr das Interesse
        an der Ausbeutung von Rohstoffen das Bergrecht be-
        herrscht . Darum werde ich mich bei diesem ersten Schritt
        in die richtige Richtung enthalten .
        Grundsätzlich ist es dringend nötig, nicht nur das an
        der Rohstoffgewinnung orientierte und aus wilhelmini-
        schen Zeiten stammende Bergrecht als alleinige Rechts-
        basis für das Fracking zu haben . Denn damit lässt sich
        Fracking kaum wirksam verhindern . Darum ist eine
        zusätzliche Anwendung des Wasserrechtes durchaus
        richtig . Nicht zielführend sind aber die von der Regie-
        rungskoalition im Detail vorgesehenen Änderungen am
        Wasserrecht. Denn sie lassen deutliche Schlupflöcher für
        Fracking zu . Das konventionelle Fracking von Erdgas in
        Sandstein, das bisher schon örtlich genutzt wurde, wird
        jetzt auch offiziell freigegeben. Das wird auch durch eine
        Länderklausel nicht geheilt . Darum kann ich dem Ge-
        setzentwurf nicht zustimmen .
        Anlage 5
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Christel Voßbeck-Kayser und
        Sabine Weiss (Wesel I) (beide CDU/CSU) zu der na-
        mentlichen Abstimmung über den von der Bundes-
        regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
        zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher
        Vorschriften zur Untersagung und zur Risikomini-
        mierung bei den Verfahren der Fracking-Techno-
        logie sowie zu der Abstimmung über den von der
        Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ge-
        setzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung
        auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (Zusatz-
        tagesordnungspunkte 10 und 11)
        Den vorliegenden Gesetzentwürfen stimmen wir zu .
        Dabei lassen wir uns von den folgenden Voraussetzun-
        gen leiten:
        Durch das Schutzgesetz wird unkonventionelles Fra-
        cking grundsätzlich verboten .
        Aufgrund der Ankündigung der rot-grünen Landesre-
        gierung in Niedersachsen, Anträge auf unkonventionel-
        les Fracking nach dem derzeit geltenden Bergrecht und
        damit ohne allzu hohe Umweltauflagen zu bewilligen, ist
        die zeitnahe Verabschiedung eines Schutzgesetzes nötig
        geworden . Mit diesem heute verabschiedeten Schutzge-
        setz soll sichergestellt werden, dass in anderen Bundes-
        ländern – insbesondere NRW – nicht ähnliche Anträge
        gestellt und positiv beschieden werden können . Nach gel-
        tendem Recht wäre derzeit auch unkonventionelles Fra-
        cking erlaubt . Das heute zur Verabschiedung anstehende
        Regelungspaket ist daher ein wichtiges Schutzgesetz,
        um Fracking in unserer Heimat NRW zu verhindern . Die
        CDU in NRW spricht sich seit jeher konsequent dafür
        aus, dass unkonventionelles Fracking in NRW verboten
        wird .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617874
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine deutliche
        Verschärfung des von Bundeswirtschaftsminister Sigmar
        Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks
        vorgelegten Gesetzentwurfes durchgesetzt .
        1 . Grundsätzlich wird unkonventionelles Fracking
        verboten .
        2 . Bundesweit sollen bis zu vier Probebohrungen zur
        Erforschung der Auswirkungen unkonventionellen
        Frackings möglich werden . Diese Probebohrungen
        dürfen jedoch nur mit Zustimmung der jeweiligen
        Landesregierungen erfolgen .
        3 . Beweislastumkehr bei der Bergschadenshaftung
        auch bei durch die Erdgasförderung verursachten
        Erdbeben .
        Ohne das heute zur Verabschiedung anstehende ge-
        setzliche Schutzpaket ist jede Form des Frackings erlaubt,
        zudem ist die gesetzliche Neuregelung Voraussetzung
        für die Schadensregulierung von durch konventionelles
        Fracking verursachten Schäden . Daher stimmen wir den
        Gesetzentwürfen zu .
        Anlage 6
        Erklärungen nach § 31 GO
        zu der namentlichen Abstimmung über den von
        der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines
        Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutz-
        rechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur
        Risikominimierung bei den Verfahren der Fra-
        cking-Technologie sowie zu der Abstimmung über
        den von der Bundesregierung eingebrachten Ent-
        wurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergscha-
        denshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kaver-
        nen (Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11)
        Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Ich kann den Ge-
        setzentwurf nicht mittragen und werde daher mit Nein
        stimmen . Wesentliches Anliegen der parlamentarischen
        Beratungen war, nicht nur einen verlässlichen Rechts-
        rahmen für das sogenannte konventionelle Fracking zu
        schaffen, sondern auch Perspektiven für das unkonven-
        tionelle Fracking in Deutschland zu ermöglichen . Dabei
        standen Forschungsmaßnahmen im Vordergrund .
        Durch die restriktive Fassung des Gesetzes gebe ich
        diesen Forschungsmaßnahmen nun auf absehbare Zeit
        keine realistische Perspektive in Deutschland . Damit
        wird eine große Chance für Innovation in Deutschland
        sowie für einen wichtigen Industriezweig vertan .
        Damit schaden wir unserer Energiesicherheit, weil
        wir immer stärker auf Gasimporte insbesondere aus
        Russland angewiesen sind . Neben den politischen Fra-
        gezeichen einer solchen zunehmenden Abhängigkeit ist
        darauf hinzuweisen, dass die Öko- und Klimabilanz die-
        ser Importe deutlich schlechter ist als die der heimischen
        Gasförderung .
        Christina Jantz-Herrmann (SPD): Ich begrüße aus-
        drücklich, dass es nunmehr, nach jahrelangen Verhand-
        lungen, auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion, ei-
        nen Durchbruch gab und die sogenannte konventionelle
        Erdgasförderung stärker reguliert wird . Zudem erfreut es
        mich, dass die sogenannte unkonventionelle Erdgasför-
        derung de facto verboten wird . Erreicht wurde dies durch
        das große Engagement der Bürgerinitiativen sowie durch
        die vielen Rückmeldungen von zumeist kritischen Bür-
        gerinnen und Bürgern in den Wahlkreisen . Dafür bedan-
        ke ich mich sehr herzlich . Denn ohne diesen Druck hätte
        die Union sich wohl noch länger schärferen gesetzlichen
        Regelungen widersetzt . Zudem danke ich meinen Frak-
        tionskollegen, die sich in dieser Sache engagiert haben .
        Gemeinsam haben wir uns für eine strenge Regulierung
        der Erdgasförderung zum Wohle der betroffenen Bürge-
        rinnen und Bürger und auch der Natur eingesetzt .
        Positiv sehe ich, dass sämtliche Umweltstandards beim
        konventionellen Fracking, das in unserer Region bereits
        zu vielen Problemen führte, massiv verschärft werden .
        Es ist gut, dass es nunmehr verpflichtende Umweltver-
        träglichkeitsprüfungen mit Öffentlichkeitsbeteiligungen
        geben wird und die Schutzgebiete, in denen die Förde-
        rung verboten ist, massiv ausgeweitet werden . Zudem ist
        es richtig, dass zukünftig bei allen Antragsverfahren nun
        auch die Wasserbehörden ihre Zustimmung erteilen müs-
        sen, was den Schutz der Rotenburger Rinne begünstigen
        sollte . Auch die Einschränkungen bei der Entsorgung
        und dem Umgang mit Lagerstättenwasser sind positiv,
        genauso wie die Beweislastumkehr bei Schäden – dies
        habe ich ausdrücklich gefordert .
        Es bleibt festzuhalten, dass das vorgelegte Gesetzes-
        paket ein großer und wichtiger Schritt in die richtige
        Richtung ist . Jedoch betrachte ich Erdgasförderung in
        dicht besiedelten Gebieten generell sehr kritisch . Zudem
        müssten aus meiner Sicht Vorranggebiete zur Trinkwas-
        sergewinnung als Ausschlussgebiete beziehungsweise
        Verbotszonen im Wasserhaushaltsgesetz ausgewiesen
        werden – zum Schutz unseres Wassers . Erdgas- und
        Erdölförderung sollten zudem generell im Bereich von
        Natura-2000-Gebieten, Nationalparks und Naturschutz-
        gebieten verboten werden . Dies hat leider aufgrund des
        Widerstandes aus der Union im vorliegenden Gesetzes-
        paket keinen Einzug gefunden . Auch in einigen anderen
        Bereichen fehlen mir strengere Vorschriften, wie zum
        Beispiel hinsichtlich des Lagerstättenwassers, dessen
        Verpressung ich äußerst kritisch sehe .
        Ich bin meinem Gewissen und den betroffenen Bür-
        gerinnen und Bürgern meines Wahlkreises Osterholz/
        Verden verpflichtet und kann daher aus den genannten
        Gründen dem vorgelegten Gesetzespaket leider nicht zu-
        stimmen .
        Lars Klingbeil (SPD): Das Anti-Fracking-Gesetz
        wird die Erdgasförderung in Deutschland massiv ver-
        ändern . Das gefährliche Fracking im Schiefergas wird
        dauerhaft verboten . Das ist ein großer Erfolg für die Fra-
        cking-Gegner in Deutschland und eine Entscheidung, die
        weltweite Beachtung finden wird.
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17875
        (A) (C)
        (B) (D)
        Auch bei uns vor Ort wird es zu Verbesserungen kom-
        men: Krebserregende Stoffe dürfen nicht mehr eingesetzt
        werden . Die Landkreise Rotenburg und Heidekreis be-
        kommen ein Vetorecht . Trinkwassergebiete sind Verbots-
        zonen . Die Lagerstättenwasserverpressung in unserer
        Region wird endlich reguliert . Das ist eine klare Verbes-
        serung zur jetzigen Situation, die alles erlauben würde .
        Mit dem Gesetz bekommen wir auch Möglichkeiten,
        vor Ort zu handeln: Kreistag und Kreisverwaltung be-
        kommen Kompetenzen hinzu . Wir können nicht mehr
        nur zusehen, was bei uns passiert, sondern bekommen
        mit diesem Gesetz Möglichkeiten, direkt Einfluss zu neh-
        men . Wir haben zum ersten Mal eine Chance, Fracking
        bei uns zu verhindern .
        Ich bin stolz darauf, wie unsere Region in den ver-
        gangenen acht Jahren gemeinsam gekämpft hat: Bür-
        gerinitiativen, Bürgermeister, Ärzte, Umweltverbände,
        Kommunalpolitikerinnen und -politiker . Ihnen haben
        wir zu verdanken, dass es immer wieder Verbesserungen
        im Gesetz gab . Mein Dank gilt insbesondere Christina
        Jantz-Herrmann, Matthias Miersch und vielen weitere
        Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, die in den ver-
        gangenen Monaten mit mir daran gearbeitet haben, das
        Gesetzespaket noch einmal zu verschärfen .
        Trotz der vielen positiven Veränderungen kann ich
        persönlich diesem Gesetz im Bundestag nicht zustim-
        men, weil es die Probleme in meinem Wahlkreis nicht
        zweifelsfrei löst . Ich habe vor einigen Wochen einem
        Fracking-Antrag der Grünen nicht zugestimmt, weil er
        nicht umfassend genug war . Ich habe damals gesagt, dass
        ich nur einer Lösung zustimmen werde, die die Anforde-
        rungen meiner Region umfassend erfüllt . Ich werde hin-
        ter diesen Anspruch nach acht Jahren Diskussion nicht
        zurückfallen, gerade weil meine Region so besonders
        von den Problemen mit der Erdgasförderung betroffen
        ist .
        Verbunden mit dieser Abstimmung möchte ich des-
        halb auch ein klares Signal senden: Die Diskussion über
        Fracking und Erdgasförderung darf an diesem Freitag
        nicht enden . Wir brauchen zusätzliche Verbotszonen in
        Vorranggebieten für die Trinkwasserversorgung und in
        Natura-2000-Gebieten . Wir müssen sicherstellen, dass
        das Vetorecht für die Landkreise zweifelsfrei wirkt . Wir
        müssen das Abfackeln stärker regulieren . Wir brauchen
        zusätzliche Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen . Und
        wir müssen endlich aufklären, ob es einen Zusammen-
        hang zwischen den Krebshäufungen in meinem Wahl-
        kreis und der Erdgasförderung gibt .
        Das Thema Fracking und Erdgasförderung ist das be-
        deutendste in unserer Region . Ich selbst lebe hier und
        fühle mich daher auch persönlich verpflichtet, die offe-
        nen Punkte weiter anzugehen .
        Ich werde diese Diskussion weiter einfordern, ansto-
        ßen und vorantreiben . So verstehe ich meine Aufgabe
        als Abgeordneter für den Landkreis Rotenburg und den
        Heidekreis .
        Dr. Roy Kühne (CDU/CSU): Den vorliegenden Ge-
        setzentwürfen stimme ich zu . Dabei lasse ich mich von
        den folgenden Voraussetzungen leiten:
        Durch das Schutzgesetz wird unkonventionelles Fra-
        cking grundsätzlich verboten .
        Aufgrund der Ankündigung der rot-grünen Landesre-
        gierung in Niedersachsen, Anträge auf unkonventionel-
        les Fracking nach dem derzeit geltenden Bergrecht und
        damit ohne allzu hohe Umweltauflagen zu bewilligen, ist
        die zeitnahe Verabschiedung eines Schutzgesetzes nötig
        geworden .
        Mit diesem heute verabschiedeten Schutzgesetz soll
        sichergestellt werden, dass in Deutschland keine weite-
        ren Anträge gestellt bzw . positiv beschieden werden kön-
        nen . Nach geltendem Recht wäre derzeit auch unkonven-
        tionelles Fracking erlaubt .
        Das heute zur Verabschiedung anstehende Regelungs-
        paket ist daher ein wichtiges Schutzgesetz, um Fracking
        in meiner Heimat zu verhindern .
        Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine deutliche
        Verschärfung des von Bundeswirtschaftsminister Sigmar
        Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks
        vorgelegten Gesetzentwurfes durchgesetzt .
        1 . Grundsätzlich wird unkonventionelles Fracking
        verboten .
        2 . Bundesweit sollen bis zu vier Probebohrungen zur
        Erforschung der Auswirkungen unkonventionellen
        Frackings möglich werden . Diese Probebohrungen
        dürfen jedoch nur mit Zustimmung der jeweiligen
        Landesregierungen erfolgen .
        3 . Beweislastumkehr bei der Bergschadenshaftung
        auch bei konventionellem Fracking .
        Ohne das heute zur Verabschiedung anstehende ge-
        setzliche Schutzpaket ist jede Form des Frackings erlaubt,
        zudem ist die gesetzliche Neuregelung Voraussetzung
        für die Schadensregulierung von durch konventionelles
        Fracking verursachten Schäden . Daher stimme ich den
        Gesetzentwürfen zu .
        Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Zu den
        vorliegenden Gesetzesentwürfen zur Fracking-Technolo-
        gie in Deutschland nehme ich wie folgt Stellung:
        Durch den Druck aus den Bundesländern, insbeson-
        dere durch das anhaltende Engagement der CDU Nord-
        rhein-Westfalen, liegen uns heute Gesetzesanträge vor,
        die angesichts der kaum kalkulierbaren Risiken beim
        Einsatz wassergefährdender Stoffe diese Art der Fra-
        cking-Technologie in Deutschland unbefristet untersa-
        gen .
        Auch die Regelungen für das konventionelle Fra-
        cking, das in Deutschland seit den 60er Jahren zur Erdöl-
        und Erdgasgewinnung eingesetzt wird, sollen verschärft
        werden . Eine generelle Umweltverträglichkeitsprüfung
        für alle Fracking-Bohrungen und eine Beweislastumkehr
        bei Erdbebenschäden werden im Bergrecht verankert .
        Damit trägt die Koalition den Mahnungen von Umwelt-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617876
        (A) (C)
        (B) (D)
        verbänden, Wasserwirtschaft und Bürgerbündnissen in
        den betroffenen Gebieten Rechnung .
        Mit Blick auf Emissionseinsparungen, Dekarbonisie-
        rungsbestrebungen und die mangelnde Akzeptanz in der
        Bevölkerung wäre jedoch ein genereller Ausstieg aus
        dieser Technologie und eine Revision des Bergrechts
        hinsichtlich Erdgas-, Erdöl- und Kohleabbau wünschens-
        wert gewesen . Außerdem sei auf neuere wissenschaft-
        liche Erkenntnisse zu möglichen Gesundheitsgefähr-
        dungen und die Probleme bei der Erdgasgewinnung in
        den USA verwiesen . Gerade in einem dichtbesiedelten
        Industrieland wie Deutschland müssen wir innovativ in
        Zukunftstechnologien investieren, statt unsere Umwelt
        mit dem großflächigen Abbau fossiler Energieträger zu
        gefährden . Mit einem klaren Ausstiegsgesetz hätten wir
        ein deutliches Signal gesetzt sowohl für die Bevölkerung
        als auch für die Energiewirtschaft, die auf Planungs- und
        Investitionssicherheit angewiesen ist .
        Die Gesetzesanträge der Koalition sind ein entschei-
        dender Schritt hin zur Eindämmung der Fracking-Tech-
        nologie, dennoch wären weiter gehende Regelungen für
        einen grundsätzlichen Ausstieg aus den genannten Grün-
        den zielführender gewesen . Daher werde ich mich bei
        der Abstimmung zu den geänderten Gesetzentwürfen der
        Bundesregierung mit meiner Stimme enthalten .
        Andreas Mattfeldt (CDU/CSU): Den vorliegenden
        Gesetzentwürfen stimme ich zu . Folgende Begründung
        möchte ich hierfür anführen:
        Nach jahrelangem Ringen wurden nun endlich erheb-
        liche Verschärfungen in die genannten Gesetze eingear-
        beitet . Es wird eine echte Beweislastumkehr für von Erd-
        beben verursachte Schäden an Häusern geben . Gerade
        nach dem letzten Erdbeben in meiner Heimatregion Ver-
        den gab es Hunderte beschädigte Häuser . Um die Haus-
        besitzer nicht alleine zu lassen, ist die Beweislastumkehr
        besonders wichtig .
        Damit wird ein wichtiger und zentraler Punkt, den
        ich zusammen mit meiner unionsinternen Kritikergrup-
        pe gefordert habe, in den Gesetzentwurf aufgenommen .
        Insgesamt hatten wir 13 kritische Punkte erarbeitet, die
        größtenteils in die Änderungsanträge zu den Gesetzent-
        würfen aufgenommen wurden .
        Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verpressung von
        Lagerstättenwasser . In Trinkwasserschutzgebieten kön-
        nen, nach einer Auslauffrist von fünf Jahren, keine An-
        träge zum Verpressen von Lagerstättenwasser mehr ge-
        stellt werden . Dies halte ich für zwingend erforderlich,
        wenngleich ich mir eine deutlich kürzere Übergangsfrist
        gewünscht hätte . Auch in den übrigen Gebieten konnten
        wir eine Verschärfung der bestehenden Gesetzeslage er-
        reichen . So darf Lagerstättenwasser nur noch in ausge-
        förderte Lagerstätten verbracht werden, wenn es nach
        dem neuesten Stand der Technik gereinigt und aufbe-
        reitet wurde . Außerdem werden die Förderunternehmen
        verpflichtet, betroffene Gebiete und Gewässer zu über-
        wachen und negative Veränderungen unverzüglich bei
        den zuständigen Behörden zu melden .
        Für die Erforschung von Erdgasförderung im Schie-
        fergasbereich dürfen zukünftig nur noch vier Probe-
        bohrungen vorgenommen werden, denen das jeweilige
        Bundesland zustimmen muss . Des Weiteren sind Um-
        weltverträglichkeitsprüfungen für jeden Einsatz der Fra-
        cking-Technologie vorgeschrieben .
        Ich hätte mir eine noch weiter gehende Regelung und
        Verschärfung des Gesetzentwurfes und sogar ein kom-
        plettes Einstellen der Erdgasförderung in dicht besie-
        delten Regionen gewünscht . Allerdings hätten wir ohne
        diese Regelungen überhaupt kein Fracking-Verbot im
        unkonventionellen Bereich und keinerlei Verbesserung
        bei der konventionellen Förderung .
        Die neuen Regelungen sind ein erster guter Schritt in
        die richtige Richtung . Aus den oben genannten Gründen
        werde ich dem Antrag zustimmen .
        Henning Otte (CDU/CSU): Hiermit erkläre ich,
        Henning Otte, dass ich dem Gesetzentwurf zum Fra-
        cking-Paket zustimmen werde . Jedoch erachte ich die
        jetzige gesetzliche Regelung zum Fracking als kritisch,
        weil die technische Fortentwicklung zur Gewinnung von
        Energie als auch zur Verbesserung der Umweltbedingun-
        gen mit lediglich vier Bohrungen als nicht ausreichend
        gesichert erscheint .
        Sylvia Pantel (CDU/CSU): Technologien zur Roh-
        stoffgewinnung, die möglicherweise die Gesundheit von
        Menschen gefährden könnten, sind besonders sorgsam
        zu prüfen . Aus meiner tiefen Überzeugung heraus dür-
        fen Risiken für einzelne Bürger nicht leichtfertig in Kauf
        genommen werden – insbesondere nicht, um etwaige
        wirtschaftliche Vorteile von Unternehmen zu sichern .
        Gemeinsam mit der Landesgruppe NRW haben wir dafür
        gestritten, dem Fracking in Deutschland Grenzen zu set-
        zen und diese Technologie weitestgehend zu verbieten .
        Durch einen langwierigen und detaillierten Abstim-
        mungsprozess, dessen Ziel es war, Risiken für die Be-
        völkerung zu minimieren, ist nun ein gutes Gesetz auf
        den Weg gebracht worden . Das generelle Verbot des un-
        konventionellen Frackings, das weitgehende Verbot von
        konventionellem Fracking in Risikogebieten sowie eine
        wissenschaftliche Kontrolle von insgesamt höchstens
        vier Erprobungsmaßnahmen, die zudem unter Erlaubnis-
        vorbehalt der jeweiligen Länder stehen, garantieren dies .
        Durch das heute zu beschließende Gesetz wird der
        Sicherheit der Bürger Rechnung getragen und Trinkwas-
        serschutz garantiert . Aus diesem Grunde kann ich heute
        bei dieser Abstimmung trotz grundsätzlich ablehnender
        Haltung diesem Gesetz zustimmen .
        Martin Patzelt (CDU/CSU): Den vorliegenden Ge-
        setzentwürfen stimme ich zu . Dabei lasse ich mich von
        den folgenden Voraussetzungen leiten:
        Durch das Schutzgesetz wird unkonventionelles Fra-
        cking grundsätzlich verboten . Aufgrund der Ankündi-
        gung der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen,
        Anträge auf unkonventionelles Fracking nach dem der-
        zeit geltenden Bergrecht und damit ohne allzu hohe Um-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17877
        (A) (C)
        (B) (D)
        weltauflagen zu bewilligen, ist die zeitnahe Verabschie-
        dung eines Schutzgesetzes nötig geworden .
        Mit diesem Schutzgesetz soll sichergestellt werden,
        dass in anderen Bundesländern nicht ähnliche Anträge
        gestellt und positiv beschieden werden können . Nach
        geltendem Recht wäre derzeit auch unkonventionelles
        Fracking erlaubt . Das heute zur Verabschiedung anste-
        hende Regelungspaket ist daher ein wichtiges Schutz-
        gesetz, um Fracking in meiner Heimat Brandenburg zu
        verhindern .
        Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine deutliche
        Verschärfung des von Bundeswirtschaftsminister Sigmar
        Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks
        vorgelegten Gesetzentwurfes durchgesetzt . Danach wird
        erstens grundsätzlich unkonventionelles Fracking verbo-
        ten . Zweitens sollen bundesweit bis zu vier Probebohrun-
        gen zur Erforschung der Auswirkungen unkonventionel-
        len Frackings möglich werden . Diese Probebohrungen
        dürfen jedoch nur mit Zustimmung der jeweiligen Lan-
        desregierungen erfolgen . Drittens wird die Beweislast
        bei der Bergschadenshaftung auch bei durch die Erdgas-
        förderung verursachten Erdbeben umgekehrt .
        Ohne das heute zur Verabschiedung anstehende ge-
        setzliche Schutzpaket wäre jede Form des Frackings
        erlaubt . Zudem ist die gesetzliche Neuregelung Voraus-
        setzung für die Schadensregulierung von durch konven-
        tionelles Fracking verursachten Schäden . Daher stimme
        ich den Gesetzentwürfen zu .
        Reinhold Sendker (CDU/CSU): Als Gegner des so-
        genannten unkonventionellen Frackings kann ich dem
        Gesetzesentwurf in der jetzigen Form nicht zustimmen .
        Gleichzeitig erkenne ich die in den parlamentarischen
        Beratungen erzielten Ergebnisse an . Diese deutlichen
        Verbesserungen sind besonders auf das Drängen von
        Unionsabgeordneten zurückzuführen . Ich begrüße aus-
        drücklich, dass mit dem Regelungswerk ein Rechtsrah-
        men geschaffen wird . Nichtsdestotrotz bleiben die Rege-
        lungen unzureichend . Aus diesem Grund werde ich mich
        bei der heutigen namentlichen Abstimmung im Deut-
        schen Bundestag der Stimme enthalten .
        Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt:
        Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz
        von Menschen, Trinkwasser und Umwelt hat für mich
        oberste Priorität . Mit dem Gesetzentwurf der Bundesre-
        gierung wird die Erlaubnis zu vier Probebohrungen zur
        Erforschung der Auswirkungen des unkonventionellen
        Frackings auf die Umwelt erteilt . Diese Erlaubnis wird
        mit einem Ländervorbehalt verknüpft . Der Bürger muss
        folglich darauf vertrauen, in einem Bundesland zu woh-
        nen, in welchem die jeweilige Landesregierung verant-
        wortungsvoll mit dem Wohlergehen von Mensch, Natur
        und Umwelt umgeht und von ihrem Vetorecht Gebrauch
        macht .
        Solange eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser
        und Umwelt durch Fracking nicht hinreichend wissen-
        schaftlich ausgeschlossen ist, verbietet sich für mich je-
        des Nachdenken über unkonventionelles Fracking – ob in
        meiner Heimat Nordrhein-Westfalen oder jedem anderen
        deutschen Bundesland . In NRW sind sich die Parteien
        einig, dass sie für ein Fracking-Verbot im eigenen Land
        stehen . Das ist gut so .
        Nach dem jetzigen Stand der Technik lehne ich un-
        konventionelles Fracking grundsätzlich ab und kann der
        Option von Probebohrungen nicht zustimmen . Daran än-
        dert auch ein Ländervorbehalt nichts .
        Anlage 7
        Amtliche Mitteilung ohne Verlesung
        Der Bundesrat hat in seiner 946 . Sitzung am 17 . Juni
        2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
        stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
        des Grundgesetzes nicht zu stellen:
        – Gesetz zur Weiterentwicklung des Behinderten-
        gleichstellungsrechts
        – Erstes Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstruk-
        turgesetzes
        Der Bundesrat hat hierzu ferner folgende Entschlie-
        ßung gefasst:
        1 . Der Bundesrat unterstützt die Initiative des Deutschen
        Bundestages, durch eine Änderung des Agrarmarkt-
        strukturgesetzes und der entsprechenden Verordnung
        erste Teile der erforderlichen Maßnahmen zur Bewäl-
        tigung der schweren Milchkrise umzusetzen, wie die-
        ses schon von den Ländern gefordert wurde .
        2 . Der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, dass die-
        se Änderungen allein keinesfalls zu einer spürbaren
        Entspannung der Marktlage beitragen, da diese nicht
        an der Hauptursache der Milchkrise, den zu großen
        Milchmengen, ansetzen .
        3 . Der Bundesrat stellt fest, dass kurzfristig keine Impul-
        se auf der Nachfrageseite zu erwarten sind . Jetzt muss
        die Rohstoffmenge reduziert werden . Der Bundesrat
        bedauert daher ausdrücklich, dass es keine ernst zu
        nehmenden Signale der Wirtschaftsbeteiligten zum
        baldigen Abschluss freiwilliger Maßnahmen zur Men-
        gensteuerung gibt . Deshalb fordert der Bundesrat die
        Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine zeit-
        lich befristete entschädigungslose Mengenbegrenzung
        nach den einschlägigen Artikeln der Gemeinsamen
        Marktorganisation einzusetzen .
        4 . Zusätzlich sollen alle Hilfsmaßnahmen dem Ziel der
        Mengenanpassung dienen .
        5 . Der Bundesrat verweist darauf, dass mit der Neuaus-
        richtung der Gemeinsamen Marktorganisation aner-
        kannten Branchenorganisationen bereits Rechte und
        Pflichten eingeräumt wurden, die speziell auch hin-
        sichtlich von Krisen vorbeugend wirken . Er appelliert
        eindringlich an die Wirtschaftsbeteiligten des Milch-
        sektors in Deutschland, sich in Branchenorganisatio-
        nen zusammen zu schließen, um im Falle von Markt-
        krisen besser reagieren zu können .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617878
        (A) (C)
        (B) (D)
        6 . Der Bundesrat fordert ferner dringend eine intensive
        Einbindung der Länder in die weiteren Beratungspro-
        zesse .
        7 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung überdies
        auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der Ar-
        tikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation dahin-
        gehend geändert wird, dass die Ausnahmeregelungen
        für Genossenschaften sowie die freie Verhandelbarkeit
        aller Vertragsbestandteile gestrichen werden und die
        so geänderte GMO unverzüglich in nationales Recht
        umgesetzt wird .
        8 . Der Bundesrat bedauert, dass im Vorfeld der Ent-
        wurfserstellung der Gesetzestexte keine ausführliche
        Anhörung und Beteiligung der Länder, Verbände und
        Branchenvertreter stattgefunden hat . Somit besteht die
        Gefahr, dass wichtige erforderliche Anpassungen nur
        unzureichend Berücksichtigung finden und dann nur
        mit erheblicher Verzögerung Wirkung entfalten könn-
        ten .
        9 . Der Bundesrat bedauert, dass bislang konkrete Rege-
        lungen über Vertragsbestimmungen fehlen, obgleich
        das EU-Recht den Mitgliedstaaten diesbezüglich
        Möglichkeiten eröffnet .
        – Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsver-
        fahrens
        – Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes
        und anderer Statistikgesetze
        Der Bundesrat hat hierzu ferner folgende Entschlie-
        ßung gefasst:
        a) Der Bundesrat stellt fest, dass eine wachsende Nach-
        frage nach qualitativ hochwertigen und aktuellen Da-
        ten über die demografische, soziale, ökonomische und
        ökologische Lage und eine zunehmende Harmonisie-
        rung der Statistiken in Europa, weit reichende Infor-
        mationsbedürfnisse von der EU- bis zur regionalen
        Ebene sowie das Erfordernis, benötigte Daten effizi-
        ent und im Hinblick auf die Berichtspflichtigen belas-
        tungsarm zu generieren, das bewährte föderale System
        der amtlichen Statistik vor zunehmende Herausforde-
        rungen stellt . Aus Sicht des Bundesrates erfordert die
        Bewältigung dieser Herausforderungen ein offenes
        und partnerschaftliches Zusammenwirken von Bund
        und Ländern .
        b) Der Bundesrat sieht in dem Gesetz zur Änderung des
        Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgeset-
        ze einen wichtigen Baustein zur Modernisierung des
        rechtlichen Rahmens der Bundesstatistik . Insbesonde-
        re begrüßt er die mit dem Gesetz verfolgte Zielrich-
        tung, Wirtschaft und Privatpersonen durch verstärkte
        Nutzung bereits vorhandener Verwaltungsdaten bei
        der Statistikerstellung weiter zu entlasten .
        c) Der Bundesrat stellt fest, dass die seitens des Deut-
        schen Bundestags vorgenommenen Änderungen
        gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf im
        Grundsatz zu begrüßen und geeignet sind, einen Teil
        der vom Bundesrat in seiner 941 . Sitzung am 29 . Ja-
        nuar 2016 beschlossenen Stellungnahme umzusetzen
        (vgl . BR-Drucksache 632/15 (Beschluss)) .
        d) Der Bundesrat bittet bei der Auslegung und Anwen-
        dung des Gesetzes Folgendes zu beachten:
        – Der Bundesrat stellt fest, dass die in § 3 Absatz 1
        Nummer 2 BStatG-E vorgesehene neue Koordi-
        nierungs- und Qualitätssicherungsfunktion des
        Statistischen Bundesamts an Artikel 5 Absatz 1 der
        Verordnung (EG) Nr . 223/2009 vom 11 . März 2009
        über europäische Statistiken, zuletzt geändert durch
        die Verordnung (EU) 2015/759, anknüpft . Das be-
        legt auch die Begründung des Gesetzentwurfs . Aus
        Sicht des Bundesrates folgt hieraus, dass sich die
        Koordinierungs- und Qualitätssicherungsfunktion
        des Statistischen Bundesamts allein auf europäi-
        sche Statistiken gemäß dem Europäischen Statis-
        tischen Programm nach Artikel 1 der Verordnung
        (EG) Nr . 223/2009 erstreckt . Eine darüber hinaus-
        gehende Aufsichts- und Weisungsfunktion des Sta-
        tistischen Bundesamts gegenüber den Statistischen
        Landesämtern wäre vom Sinn und Zweck der Reg-
        lung wie auch von der Verfassung nicht gedeckt .
        Dies gilt entsprechend für die beabsichtigte Zulei-
        tung von Einzelangaben zur Sicherung der Qualität
        der Ergebnisse nach § 3 Absatz 2 BStatG .
        – Der Bundesrat hält unter Berücksichtigung der
        grundgesetzlichen Vorgaben für die Durchführung
        von Bundesrecht gemäß Artikel 83 f . GG die Fest-
        stellung für unabdingbar, dass die neue Regelung
        des § 5a BStatG über die Nutzung von Verwal-
        tungsdaten für die amtliche Statistik nicht zu einem
        unmittelbaren Durchgriffsrecht des Statistischen
        Bundesamts auf Landesund Kommunalbehörden
        führt .
        – Der Bundesrat geht davon aus, dass die Neurege-
        lungen über das Unternehmens- und Anschriften-
        register in § 13 BStatG die Zusammenarbeit von
        Bund und Ländern im Statistikverbund unberührt
        lässt . Den Ländern ist der jederzeitige Zugriff auf
        das Unternehmens- und Anschriftenregister ohne
        Kostenausgleich zu gewähren . Die Kosten für die
        Pflege der Bundesregister sind vom Bund zu tra-
        gen . Die Veröffentlichung der ausgewerteten Er-
        gebnisse des Unternehmensregisters auf regionaler
        Ebene (Gemeinde, Gemeindeverbände, regionale
        Einheiten) ist aus föderaler Sicht den Statistischen
        Ämtern der Länder vorbehalten .
        e) Insgesamt geben das vorliegende Gesetzgebungsver-
        fahren und das vom Deutschen Bundestag beschlosse-
        ne Gesetz aus Sicht des Bundesrates Anlass, Folgen-
        des festzustellen:
        – die amtliche Statistik ist eine gemeinsame Auf-
        gabe von Bund und Ländern . Nach der Kompe-
        tenzordnung des Grundgesetzes hat der Bund die
        ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die
        Statistik für Bundeszwecke (vgl . Artikel 73 Ab-
        satz 1 Nummer 11 GG) . Die Länder haben die
        Bundesvorgaben grundsätzlich als eigene Auf-
        gaben durchzuführen und darüber hinaus eigene
        landesstatistikrechtliche Aufgaben wahrzunehmen
        (vgl . Artikel 83 f . GG);
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17879
        (A) (C)
        (B) (D)
        – die aktuellen und künftigen Herausforderungen der
        amtlichen Statistik sind vor diesem Hintergrund al-
        lein durch einen arbeitsteiligen sowie offenen und
        partnerschaftlichen Umgang von Bund und Län-
        dern gemeinsam zu bewältigen;
        – der Bundesrat hält es dabei für unabdingbar, dass
        der Bund Länderinteressen sowohl auf europäi-
        scher Ebene einbringt und vertritt als auch bei der
        Schaffung und Ausgestaltung von Bundesstatistik-
        recht dessen Vollzug angemessen beachtet .
        f) Der Bundesrat bittet vor diesem Hintergrund die Bun-
        desregierung,
        – die geeigneten Schritte zu unternehmen, damit die
        Statistischen Ämter der Länder in der EU ihren
        Status „other national authorities“ behalten
        und
        – die vorstehenden Vorgaben für eine nachhaltige
        und erfolgreiche Bewältigung aktueller und künf-
        tiger Herausforderungen insbesondere auch bei
        dem anstehenden Gesetz zur Vorbereitung des
        Zensus 2021 zugrunde zu legen .
        – Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des
        Gebührenrechts des Bundes
        – Zweites Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Do-
        pingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfege-
        setz)
        – Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbrin-
        gung in einem psychiatrischen Krankenhaus ge-
        mäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung
        anderer Vorschriften
        – Gesetz zu dem Straßburger Übereinkommen vom
        27. September 2012 über die Beschränkung der
        Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012)
        – Zweites Gesetz zur Änderung der Haftungsbe-
        schränkung in der Binnenschifffahrt
        – Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von
        Bundesrecht
        – Zweites Gesetz zur Änderung des Buchpreisbin-
        dungsgesetzes
        – Gesetz zu dem Abkommen vom 23. September 2015
        zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
        Republik Albanien über Soziale Sicherheit
        – Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Januar 2016 zur
        Änderung des Abkommens vom 12. April 2012
        zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
        dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung
        der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der
        Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom
        Einkommen
        – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhil-
        fen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung
        für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzie-
        rungsgesetzes
        – Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengeset-
        zes
        Zudem hat der Bundesrat in seiner 946 . Sitzung am
        17 . Juni 2016 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3,
        Satz 5 und 6 des Standortauswahlgesetzes Staatsminis-
        terin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) als Nachfolgerin
        der ausgeschiedenen Staatsministers a . D . Evelin Lemke
        (Rheinland-Pfalz) zum stellvertretenden Mitglied der
        „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfall-
        stoffe“ gewählt .
        Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit-
        geteilt, dass sie den Antrag Gedenken an den 100 . Jah-
        restag des Völkermords an den Armeniern – Versöhnung
        durch Aufarbeitung und Austausch fördern auf Drucksa-
        che 18/4687 zurückzieht.
        Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie
        gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von
        einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen
        absehen:
        Auswärtiger Ausschuss
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der In-
        terparlamentarischen Union
        133. Versammlung der Interparlamentarischen
        Union vom 17. bis 21. Oktober 2015 in Genf,
        Schweiz
        Drucksachen 18/8326, 18/8660 Nr. 1.1
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
        torsicherheit
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung nach § 37g des Bun-
        des-Immissionsschutzgesetzes über die Umsetzung
        und Effekte der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsver-
        ordnung respektive der Biomassestrom-Nachhal-
        tigkeitsverordnung
        Drucksachen 18/5869, 18/6138 Nr. 2
        – Beratung der Unterrichtung durch den Parlamentari-
        schen Beirat für nachhaltige Entwicklung
        Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates
        für nachhaltige Entwicklung zum Indikatorenbe-
        richt 2014 „Nachhaltige Entwicklung in Deutsch-
        land“ des Statistischen Bundesamtes und Er-
        wartungen an den Fortschrittsbericht 2016 der
        nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
        Drucksache 18/7082
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Umweltgutachten 2016 des Sachverständigenrates
        für Umweltfragen
        Impulse für eine integrative Umweltpolitik
        Drucksachen 18/8500, 8767 Nr. 1
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni-
        onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer
        Beratung abgesehen hat .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617880
        (A) (C)
        (B) (D)
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 18/8668 Nr . A .1
        EuB-BReg 27/2016
        Drucksache 18/8668 Nr . A .2
        EuB-BReg 28/2016
        Drucksache 18/8668 Nr . A .3
        EuB-BReg 32/2016
        Drucksache 18/8668 Nr . A .4
        Ratsdokument 7688/16
        Innenausschuss
        Drucksache 18/7286 Nr . A .1
        EP P8_TA-PROV(2015)0410
        Drucksache 18/7286 Nr . A .2
        EP P8_TA-PROV(2015)0422
        Drucksache 18/7612 Nr . A .3
        Ratsdokument 5036/16
        Drucksache 18/7612 Nr . A .7
        Ratsdokument 15397/15
        Drucksache 18/7612 Nr . A .9
        Ratsdokument 15399/15
        Drucksache 18/7612 Nr . A .10
        Ratsdokument 15402/15
        Drucksache 18/7612 Nr . A .11
        Ratsdokument 15403/15
        Drucksache 18/7612 Nr . A .12
        Ratsdokument 15405/15
        Drucksache 18/7612 Nr . A .13
        Ratsdokument 15428/15
        Drucksache 18/7612 Nr . A .15
        Ratsdokument 15530/15
        Drucksache 18/7612 Nr . A .16
        Ratsdokument 15531/15
        Drucksache 18/7934 Nr . A .5
        Ratsdokument 6018/16
        Drucksache 18/7934 Nr . A .6
        Ratsdokument 6020/16
        Drucksache 18/7934 Nr . A .8
        Ratsdokument 14737/15
        Drucksache 18/8140 Nr . A .6
        Ratsdokument 7083/16
        Drucksache 18/8293 Nr . A .3
        Ratsdokument 8175/16
        Drucksache 18/8668 Nr . A .11
        Ratsdokument 8128/16
        Drucksache 18/8668 Nr . A .12
        Ratsdokument 8245/16
        Drucksache 18/8668 Nr . A .13
        Ratsdokument 8271/16
        Drucksache 18/8668 Nr . A .16
        Ratsdokument 8727/16
        Finanzausschuss
        Drucksache 18/419 Nr . A .55
        EUFIN 1/2014 EN
        Drucksache 18/419 Nr . A .68
        Ratsdokument 15963/13
        Drucksache 18/419 Nr . A .70
        Ratsdokument 17110/13
        Drucksache 18/544 Nr . A .25
        EP P7_TA-PROV(2013)0593
        Drucksache 18/822 Nr . A .11
        Ratsdokument 6020/14
        Drucksache 18/8470 Nr . A .16
        EU-Dok 130/2016
        Drucksache 18/8470 Nr . A .17
        Ratsdokument 7687/16
        Haushaltsausschuss
        Drucksache 18/8293 Nr . A .5
        Ratsdokument 7515/16
        Drucksache 18/8668 Nr . A .18
        Ratsdokument 8273/16
        Drucksache 18/8668 Nr . A .19
        Ratsdokument 8352/16
        Ausschuss für Wirtschaft und Energie
        Drucksache 18/7733 Nr . A .17
        Ratsdokument 5752/16
        Drucksache 18/8293 Nr . A .7
        Ratsdokument 7517/16
        Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
        Drucksache 18/8293 Nr . A .10
        Ratsdokument 6478/1/16 REV 1
        Drucksache 18/8470 Nr . A .21
        Ratsdokument 7717/16
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi-
        cherheit
        Drucksache 18/8140 Nr . A .19
        Ratsdokument 6570/16
        Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
        schätzung
        Drucksache 18/8470 Nr . A .26
        EP P8_TA-PROV(2016)0107
        Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
        Union
        Drucksache 18/822 Nr . A .37
        EP P7_TA-PROV(2014)0061
        Drucksache 18/4857 Nr . A .8
        Ratsdokument 7737/15
        Drucksache 18/5286 Nr . A .17
        Ratsdokument 9079/15
        Drucksache 18/5286 Nr . A .18
        Ratsdokument 9121/15
        Drucksache 18/6855 Nr . A .10
        EP P8_TA-PROV(2015)0382
        Drucksache 18/8470 Nr . A .28
        EP P8_TA-PROV(2016)0104
        Ausschuss für Kultur und Medien
        Drucksache 18/7286 Nr . A .29
        Ratsdokument 14727/15
        Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
        Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        180. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        ZP 9 Erbschaft- und Schenkungsteuer
        ZP 10 u. 11 Fracking und Ausdehnung der Bergschadenshaftung
        TOP 26 Mindestlohn
        TOP 24 EEG-Novelle 2016
        TOP 14 Informationsaustausch bei Terrorismusbekämpfung
        TOP 28 Flüchtlingsschutz – Verantwortungsteilung in der EU
        ZP 12 Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED Operation SOPHIA
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7