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ID1818002700

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    Plenarprotokoll 18/180 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 180. Sitzung Berlin, Freitag, den 24. Juni 2016 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . . 17769 D Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 17770 A Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 17771 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17771 D Zur Geschäftsordnung Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 17773 B Zusatztagesordnungspunkt 9: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Erb- schaftsteuer- und Schenkungsteuerge- setzes an die Rechtsprechung des Bun- desverfassungsgerichts Drucksachen 18/5923, 18/6279, 18/6410 Nr . 4, 18/8911 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17773 B – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/8912 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17773 C Dr . h . c . Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 17773 D Dr . Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . 17775 C Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 17777 D Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17778 B Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 17778 D Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 17780 D Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17781 D Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17783 A Monika Heinold, Ministerin (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17784 A Cansel Kiziltepe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17785 C Fritz Güntzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17786 C Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 17788 C Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 17789 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17791 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wasser- und natur- schutzrechtlicher Vorschriften zur Untersa- gung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie Drucksachen 18/4713, 18/4949, 18/8916 . . . . 17790 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergscha- denshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen Drucksachen 18/4714, 18/4952, 18/8907 . . . . 17790 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016II Dr . Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 17790 B Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17794 A Dr . Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . . 17796 B Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17797 D Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17798 C Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17800 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17801 B Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17802 D Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17803 D Karsten Möring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17804 D Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 17805 C Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17806 C Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17807 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 17809 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17811 C Tagesordnungspunkt 26: a) Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Mindestlohn für die Be- schäftigung von Langzeiterwerbslosen Drucksache 18/8864 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17809 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn sichern – Um- gehungen verhindern Drucksachen 18/4183, 18/8278 . . . . . . . . . 17809 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 17810 A Dr . Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . 17814 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17815 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17815 D Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17817 B Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17819 A Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17820 C Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Aus- schreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneu- erbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) Drucksache 18/8860 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17822 A Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 17822 A Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17823 C Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . 17824 B Dr . Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17825 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17825 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17826 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17827 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 17829 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 17832 B Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17833 B Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17834 A Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17835 B Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17836 B Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17837 A Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17838 B Tagesordnungspunkt 14: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terro- rismus Drucksachen 18/8702, 18/8917 . . . . . . . . . 17839 D – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum besseren Informati- onsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus Drucksachen 18/8824, 18/8881, 18/8917 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17839 D Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17840 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17841 B Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17842 B Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17843 A Dr . Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17844 C Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17846 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 III Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17846 C Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17848 A Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17849 A Tagesordnungspunkt 28: a) Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Seenotret- tung im Mittelmeer – Menschen schüt- zen, humanitäre Verantwortung über- nehmen, solidarisch handeln Drucksache 18/8875 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17850 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Frakti- on DIE LINKE: Das Mittelmeer darf nicht zum Massengrab werden – Für eine Umkehr in der EU-Asylpolitik – zu dem Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Manuel Sarrazin, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Flüchtlingsschutz und faire Verantwortungsteilung in einer ge- einten Europäischen Union Drucksachen 18/4838, 18/8244, 18/8918 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17850 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionsrege- lungen für Beförderungsunternehmen, insbesondere Flug- und Schiffsunter- nehmen, abschaffen Drucksachen 18/8701, 18/8905 . . . . . . . . . 17850 C Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17850 C Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17852 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17853 A Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 17854 B Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17855 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 17856 A Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 17857 B Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17858 C Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA Drucksache 18/8878 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17860 A Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17860 B Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 17861 C Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17862 D Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . 17863 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17864 C Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 17865 C Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 17866 C Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17867 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17868 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 17869 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hei- ke Baehrens, Ulrike Bahr, Willi Brase, Martin Burkert, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Ulrich Hampel, Gabriele Hiller-Ohm, Oliver Kaczmarek, Ralf Kapschack, Cansel Kizilte- pe, Daniela Kolbe, Gabriele Lösekrug-Möller, Dr . Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Bettina Müller, Ulli Nissen, Detlev Pilger, Dr . Simone Raatz, Gerold Reichenbach, Andreas Rimkus, Petra Rode-Bosse, René Röspel, Dr . Ernst Die- ter Rossmann, Annette Sawade, Dr . Hans-Jo- achim Schabedoth, Dr . Dorothee Schlegel, Swen Schulz (Spandau), Svenja Stadler, Kerstin Tack, Dr . Karin Thissen und Gülistan Yüksel (alle SPD) zu der namentlichen Ab- stimmung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schen- kungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Zusatztagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . 17869 D Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung zu dem von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtspre- chung des Bundesverfassungsgerichts (Zusatztagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . 17870 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016IV Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17870 B Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17871 A Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17871 B Dr . Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17871 D Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrecht- licher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie (Zusatztagesordnungspunkt 10) . . . . . . . . . . . 17872 A Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17872 A Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17872 C Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17873 A Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christel Voßbeck-Kayser und Sabine Weiss (Wesel I) (beide CDU/CSU) zu der namentli- chen Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrecht- licher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie sowie zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrloch- bergbau und Kavernen (Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11) . . . . 17873 C Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrecht- licher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie sowie zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrloch- bergbau und Kavernen (Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11) . . . . 17874 A Dr . Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17874 B Christina Jantz-Herrmann (SPD) . . . . . . . . . . 17874 C Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17874 D Dr . Roy Kühne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17875 C Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17875 D Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17876 A Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17876 C Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 17876 C Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17876 D Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17877 B Anlage 7 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17877 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17769 180. Sitzung Berlin, Freitag, den 24. Juni 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Florian Hahn (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17869 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albani, Stephan CDU/CSU 24 .06 .2016 Bellmann, Veronika CDU/CSU 24 .06 .2016 Benning, Sybille CDU/CSU 24 .06 .2016 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 24 .06 .2016 Brähmig, Klaus CDU/CSU 24 .06 .2016 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24 .06 .2016 Donth, Michael CDU/CSU 24 .06 .2016 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 24 .06 .2016 Fischer (Hamburg), Dirk CDU/CSU 24 .06 .2016 Gerster, Martin SPD 24 .06 .2016 Groth, Annette DIE LINKE 24 .06 .2016 Heller, Uda CDU/CSU 24 .06 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 24 .06 .2016 Höger, Inge DIE LINKE 24 .06 .2016 Hübinger, Anette CDU/CSU 24 .06 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 24 .06 .2016 Korte, Jan DIE LINKE 24 .06 .2016 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 24 .06 .2016 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 24 .06 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 24 .06 .2016 Liebich, Stefan DIE LINKE 24 .06 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24 .06 .2016 Mortler, Marlene CDU/CSU 24 .06 .2016 Nahles, Andrea SPD 24 .06 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nüßlein, Dr . Georg CDU/CSU 24 .06 .2016 Petzold, Ulrich CDU/CSU 24 .06 .2016 Pflugradt, Jeannine SPD 24 .06 .2016 Radomski, Kerstin CDU/CSU 24 .06 .2016 Ramsauer, Dr . Peter CDU/CSU 24 .06 .2016 Riesenhuber, Dr . Heinz CDU/CSU 24 .06 .2016 Roth (Heringen), Michael SPD 24 .06 .2016 Rupprecht, Albert CDU/CSU 24 .06 .2016 Schäfer (Saalstadt), Anita CDU/CSU 24 .06 .2016 Schimke, Jana CDU/CSU 24 .06 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 24 .06 .2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 24 .06 .2016 Warken, Nina CDU/CSU 24 .06 .2016 Wicklein, Andrea SPD 24 .06 .2016 Wöhrl, Dagmar G . CDU/CSU 24 .06 .2016 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Heike Baehrens, Ulrike Bahr, Willi Brase, Martin Burkert, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Ulrich Hampel, Gabriele Hil- ler-Ohm, Oliver Kaczmarek, Ralf Kapschack, Cansel Kiziltepe, Daniela Kolbe, Gabriele Löse- krug-Möller, Dr. Matthias Miersch, Klaus Min- drup, Bettina Müller, Ulli Nissen, Detlev Pilger, Dr. Simone Raatz, Gerold Reichenbach, Andreas Rimkus, Petra Rode-Bosse, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Annette Sawade, Dr. Hans-Jo- achim Schabedoth, Dr. Dorothee Schlegel, Swen Schulz (Spandau), Svenja Stadler, Kerstin Tack, Dr. Karin Thissen und Gülistan Yüksel (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung zu dem von der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617870 (A) (C) (B) (D) Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Zusatztagesord- nungspunkt 9) Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 17 . Dezember 2014 die Regelungen zur Befreiung des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteu- er in Teilen für verfassungswidrig erklärt . Beanstandet wurden unter anderem die Steuerbefreiung des Verwal- tungsvermögens, die Ausnahme von Kleinbetrieben vom Nachweis der Lohnsummenpflicht sowie die Begünsti- gung von sehr großen Erwerben ohne Prüfung einer Be- dürftigkeit . Die Verhandlungen innerhalb der Regierungsfrakti- onen gestalteten sich von Beginn an schwierig, da die CDU/CSU-Fraktion eine aufkommensneutrale Novel- lierung anstrebte . Aufkommensneutralität kann aber nur erzielt werden, wenn zusätzlich neue Vergünstigungen eingeführt werden . Das jetzt vorliegende Gesetz ist der kleinste gemein- same Nenner zwischen CDU/CSU und SPD . Es ist nicht klar, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausreichend umgesetzt werden und die neuen Verscho- nungen abermals zu weitgehend sind . Eine nachhaltige Reform der Besteuerung des Be- triebsvermögens könnte das Aufkommen langfristig verdoppeln, ohne dass Arbeitsplätze auch nur im Ansatz gefährdet würden . Die Konzepte und Berechnungen – beispielsweise vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) – liegen vor . Das andert- halbjährige Ringen um die Besteuerung des Betriebsver- mögens hat aber gezeigt, dass hierfür andere Mehrheits- konstellationen nötig sind . Da die Einnahmen der Erbschaftsteuer den Ländern zufließen, sind diese die Hauptbetroffenen des Konflikts. Die Finanzminister von Nordrhein-Westfalen und von Niedersachsen haben bereits große Zweifel angemeldet . Insoweit setzen wir auf weitere Verhandlungen durch den Bundesrat . Mit dieser Erklärung unterstützen wir all die Landesregierungen, denen es um eine Reform geht, die die Einnahmepotenziale der Erbschaft- und Schenkung- steuer in angemessener Form hebt . Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Zusatztagesord- nungspunkt 9) Hilde Mattheis (SPD): Das Bundesverfassungsge- richt hat im Dezember 2014 Teile des Erbschaftsteuer- gesetzes für verfassungswidrig erklärt . Das Gericht kri- tisierte die unverhältnismäßige Privilegierung besonders vermögender Erben . Es erklärte die Regelungen zur Be- freiung des Betriebsvermögens in Teilen für verfassungs- widrig, da diese gegen den Gleichheitsgrundsatz (Arti- kel 3 Absatz 1 GG) verstießen . Der Gesetzgeber sollte bis zum 30 . Juni 2016 eine Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer vornehmen . Die Verhandlungen zu dieser Neuregelung zwischen den beiden Koalitionsfraktionen gestalteten sich äußerst schwierig, auch und vor allem weil bereits gefundene Kompromisse immer wieder vonseiten der CSU auf In- tervention des bayerischen Ministerpräsidenten infrage gestellt wurden . So stellte noch das Anfang 2015 veröf- fentliche Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeri- ums eine gute Grundlage für Verhandlungen da . Diese Eckpunkte wurden aber durch die Unionsfraktion immer weiter verwässert . Die Unionsfraktion versuchte, eine weitgehende Verschonung von großen Erben aufrecht- zuerhalten . Dieses Vorgehen widerspricht aber den Vor- gaben des Bundesverfassungsgerichts, die genau diese Privilegierung monierten . Im gefundenen Kompromiss sind sowohl Verbesse- rungen als Verschlechterungen der aktuellen Regelung enthalten, wobei letztere leider überwiegen . Positiv zu bewerten ist die Abschaffung der Sockel- verschonung und die Straffung des Abschmelztarifs . Die Abschaffung der Sockelverschonung war notwendig, da sie nach Einschätzung aller Sachverständigen der Anhö- rung des Finanzausschusses offensichtlich verfassungs- widrig ist . Ebenso positiv ist die Rückkehr zum alten Verwaltungsvermögenkatalog nach Vorschlag der Län- der . Hier war die Haltung der Länder eindeutig, sodass andernfalls alleine schon wegen dieser aufkommenstech- nisch irrelevanten Frage der Vermittlungsausschuss an- gerufen worden wäre . Auch gibt es dann keine Verscho- nung für Erben mehr, wenn das Verwaltungsvermögen über 90 Prozent liegt . Dies hat aber kaum Aufkommen- seffekte . Insgesamt ist mit einer Minderung des Aufkom- mens zu rechnen . Eine Verschlechterung ist es, dass Familienunterneh- men unter Voraussetzungen einen Wertabschlag bis zu 30 Prozent erhalten . Zusätzlich wird der Kapitalisie- rungsfaktor um circa 30 Prozent abgesenkt . Beide Wert- abschläge können kumulativ genutzt werden, sodass vie- le Unternehmen einen Wertabschlag von über 50 Prozent erhalten . Damit wäre der verfassungswidrige Zustand vor der Reform von 2008 wiederhergestellt . Bei Erbschaften ist eine voraussetzungslose zinslose Stundung von bis zu zehn Jahren möglich . Die führt – je nach unterstell- tem alternativem Anlagezins – zu einem Steuernachlass von bis zu 30 Prozent . Es wird eine Investitionsklausel eingeräumt, die es dem Erben ermöglicht, vorhandene Geldmittel dem begünstigten Vermögen zuzuordnen, so- fern sie innerhalb einer Frist von zwei Jahren verausgabt werden . Die Aufkommenswirkungen können nicht an- satzweise geschätzt werden . Im Ergebnis werden also auch mit dem neuen Gesetz voraussichtlich Erben sehr großer Vermögen gegenüber anderen Erben privilegiert . Damit ist der angemahnte Änderungsbedarf des Bundesverfassungsgerichtes nicht Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17871 (A) (C) (B) (D) umgesetzt, und somit steht zu befürchten, dass auch die- ses Gesetz verfassungswidrig ist . Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Der Deutsche Bundestag setzt heute die vom Bundesverfassungsge- richt am 17 . Dezember 2014 geforderten Vorgaben zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes um . Ich begrüße es, dass wir rechtzeitig vor Ablauf der Umsetzungsfrist nun Rechtssicherheit für die Unterneh- men in Deutschland schaffen, und stimme dem Gesetz- entwurf insgesamt zu . Denn es gibt auch positive Aspek- te, wie die Investitionsklausel, das Abschmelzmodell, die Anpassung der Bewertungsregeln oder die grundsätz- liche Erhaltung der Verschonungsregeln für kleine und mittlere Unternehmen . Ich möchte aber folgende Anmer- kungen ergänzen: Erstens . Entscheidung des Bundesverfassungsgerich- tes: Aus meiner Sicht wird das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil der wichtigen Rolle von – vor allem familiengeführten – Unternehmen für Investitionen und Arbeitsplätze und für unsere Gesellschaft insgesamt nicht gerecht . Karlsruhe hat in seiner Entscheidung ei- nige Vorgaben gemacht, die eine Weitergabe von Un- ternehmensanteilen, insbesondere bei großen Familien- unternehmen, erschweren . Wenn deswegen zukünftig weniger Mittel für Innovationen und Investitionen zur Verfügung stehen, hat dies negative Auswirkungen auf nachhaltige Arbeitsplätze in Deutschland . Der Standort Deutschland wird dadurch nicht gestärkt . Zweitens . Verhalten des Koalitionspartners und der Länder: Bedauerlich ist für mich vor allem auch die Rolle des Koalitionspartners auf Bundesebene und einiger rot-grün geführter Landesregierungen . Weder mit Sozialdemokra- ten noch mit Grünen war ein besseres Ergebnis möglich, weil für beide kurzfristige Umverteilung wichtiger war als langfristig gesicherte Arbeitsplätze und Investitionen . Drittens . Evaluation der Neuregelung: Wichtig für mich ist, dass wir die nun getroffenen Maßnahmen, vor allem das Spannungsfeld zwischen der Veräußerung und der Weitergabe von betrieblichen Ver- mögen an die nächste Generation, genau verfolgen und gegebenenfalls umsteuern . Viertens . Steuerrecht: Mit dem nun erzielten Kompromiss zur Erbschaft- bzw . Schenkungsteuer machen wir das Steuerrecht leider nicht einfacher – im Gegenteil . Wir müssen die Debatte über die Vereinfachung unseres Steuerrechts weiter füh- ren . Hoffentlich gibt es in der nächsten Legislaturperiode einen Willen dazu . Sarah Ryglewski (SPD): Der Erste Senat des Bun- desverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 17 . Dezember 2014 die Regelungen zur Befreiung des Betriebsvermö- gens von der Erbschaftsteuer in Teilen für verfassungs- widrig erklärt . Beanstandet wurden unter anderem die Steuerbefreiung des Verwaltungsvermögens, die Aus- nahme von Kleinbetrieben vom Nachweis der Lohnsum- menpflicht sowie die Begünstigung von sehr großen Er- werben ohne Prüfung einer Bedürftigkeit . Die Verhandlungen innerhalb der Regierungsfrakti- onen gestalteten sich von Beginn an schwierig, da die CDU/CSU-Fraktion eine aufkommensneutrale Novel- lierung anstrebte . Aufkommensneutralität kann aber nur erzielt werden, wenn zusätzlich neue Vergünstigungen eingeführt werden . Das jetzt vorliegende Gesetz ist der kleinste gemein- same Nenner zwischen CDU/CSU und SPD . Es ist nicht klar, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausreichend umgesetzt werden und die neuen Verscho- nungen abermals zu weitgehend sind . Eine nachhaltige Reform der Besteuerung des Be- triebsvermögens könnte das Aufkommen langfristig verdoppeln, ohne dass Arbeitsplätze auch nur im Ansatz gefährdet würden . Die Konzepte und Berechnungen – beispielsweise vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) – liegen vor . Das andert- halbjährige Ringen um die Besteuerung des Betriebsver- mögens hat aber gezeigt, dass hierfür andere Mehrheits- konstellationen nötig sind . Da die Einnahmen der Erbschaftsteuer den Ländern zufließen, sind diese die Hauptbetroffenen des Kon- flikts. Vertreter aus Bremen, Niedersachsen und Nord- rhein-Westfalen haben bereits große Zweifel angemeldet . Insoweit setze ich auf weitere Verhandlungen durch den Bundesrat . Diese Reform ist ein Zwischenschritt . Wir müssen weiter alle Möglichkeiten nutzen, die Einnahme- potenziale der Erbschaft- und Schenkungsteuer in ange- messener Form zu erhöhen . Dr. Nina Scheer (SPD): Der Erste Senat des Bun- desverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 17 . Dezember 2014 die Regelungen zur Befreiung des Betriebsvermö- gens von der Erbschaftsteuer in Teilen für verfassungs- widrig erklärt . Beanstandet wurden unter anderem die Steuerbefreiung des Verwaltungsvermögens, die Aus- nahme von Kleinbetrieben vom Nachweis der Lohnsum- menpflicht sowie die Begünstigung von sehr großen Er- werben ohne Prüfung einer Bedürftigkeit . Die Verhandlungen innerhalb der Regierungsfrakti- onen gestalteten sich von Beginn an schwierig, da die CDU/CSU-Fraktion eine aufkommensneutrale Novel- lierung anstrebte . Aufkommensneutralität kann aber nur erzielt werden, wenn zusätzlich neue Vergünstigungen eingeführt werden . Das jetzt vorliegende Gesetz ist der kleinste gemein- same Nenner zwischen CDU/CSU und SPD . Es ist nicht klar, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausreichend umgesetzt werden und die neuen Verscho- nungen abermals zu weitgehend sind . Eine nachhaltige Reform der Besteuerung des Be- triebsvermögens könnte das Aufkommen langfristig verdoppeln, ohne dass Arbeitsplätze auch nur im Ansatz gefährdet würden . Die Konzepte und Berechnungen – beispielsweise vom Institut für Makroökonomie und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617872 (A) (C) (B) (D) Konjunkturforschung (IMK) – liegen vor . Das andert- halbjährige Ringen um die Besteuerung des Betriebsver- mögens hat aber gezeigt, dass hierfür andere Mehrheits- konstellationen nötig sind . Da die Einnahmen der Erbschaftsteuer den Ländern zufließen, sind diese die Hauptbetroffenen des Konflikts. Die Finanzminister von Nordrhein-Westfalen und von Niedersachsen haben bereits große Zweifel angemeldet . Insoweit setze ich auf weitere Verhandlungen durch den Bundesrat . Mit dieser Erklärung unterstütze ich all die Landesregierungen, denen es um eine Reform geht, die die Einnahmepotenziale der Erbschaft- und Schenkung- steuer in angemessener Form hebt . In dieser Erwartungs- haltung stimme ich dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu . Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutz- rechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie (Zusatztagesordnungspunkt 10) Maik Beermann (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werde ich zustimmen und möchte nachfolgend meine Position zur Sache wie folgt erklären: Das nun vorliegende Gesetz ist weitreichender als der von mir vor einigen Wochen unterstützte Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28 . April 2016, TOP 30 a/b, 2 ./3 . Lesung des Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Tech- nik“ und „Verbot von Fracking in Deutschland“ . Dadurch sehe ich mich in meiner Haltung bestätigt und kann den geänderten Gesetzen in der neuen Fassung deshalb zu- stimmen . Das nun zwischen den Regierungskoalitionen ausgehandelte Gesetz stellt die von mir damals geforder- te Sicherheit und die Gesundheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Vordergrund . Vorrangig haben mich die folgenden Punkte über- zeugt: 1 . Das Gesetz enthält ein klares, unbefristetes Verbot des unkonventionellen Frackings . 2 . Die bundesweit insgesamt vier Probebohrungen zur Erforschung der Auswirkungen des unkonventio- nellen Frackings auf die Umwelt dürfen nicht ohne die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung durchgeführt werden . 3 . Im Jahr 2021 wird der Bundestag erneut beraten . Etwaige Ergebnisse der Forschungsbohrungen wer- den geprüft, und das Parlament entscheidet über ein mögliches weiteres Verbot . Ohne Forschungsergeb- nisse bleibt das Verbot bestehen . Der geforderte Par- lamentsvorbehalt ist damit gegeben . 4 . Konventionelles Fracking bleibt im engen Rahmen erlaubt . Umweltverträglichkeitsprüfungen sind Pflicht. 5 . Fracking-Fluide dürfen nicht wassergefährdend sein . Die Verpressung von Lagerstättenwasser darf nur im engen Rahmen erfolgen . 6 . Dem Schutz des Trinkwassers und der Natur wurde ein besonderer Vorrang eingeräumt . 7 . Die Beweislastumkehr für Schäden, die durch star- ke Erschütterungen verursacht wurden . 8. Die finanzielle Absicherung von Geschädigten bei Zahlungsunfähigkeit des schadenverursachenden Unternehmens . Marco Bülow (SPD): Ich halte unkonventionelles Fracking für nicht verantwortbar und setze mich daher schon lange für eine gesetzliche Regelung ein, die dieses in Nordrhein-Westfalen und im Bund unmöglich macht . Für mich ist es überhaupt keine Frage, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absolute Priorität ge- genüber wirtschaftlichen Interessen hat . Von dieser absoluten Ablehnung, was Fracking insge- samt angeht, rücke ich auch jetzt nicht ab . Allerdings ist der jetzt eingebrachte Gesetzentwurf eine deutliche Ver- besserung zu allen vorherigen Entwürfen und zur jetzi- gen gesetzlichen Lage . Unkonventionelles Fracking war bisher nicht eindeutig verboten . Ohne das Gesetz könnte unkonventionelles Fracking demnächst in die Tat um- gesetzt werden . Jetzt haben wir aber eine Regelung, die Fracking im Schiefergestein verbietet . Einer meiner zentralen Kritikpunkte war, dass eine Expertenkommission Entscheidungen treffen sollte und nicht das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag . Diese Idee der Union ist jetzt vom Tisch . Auch wenn ich mir grundsätzlich ein dauerhaftes Verbot gewünscht hätte, so ist es in diesem Entwurf der Deut- sche Bundestag, der 2021 noch einmal über das Thema entscheiden kann – aber eben nicht muss, weil das Verbot in dem Fall weiter gilt . Ich bin kritisch gegenüber den vier maximal mögli- chen wissenschaftlichen Probebohrungen . Es ist aber wichtig, zu betonen, dass die betroffenen Landesregie- rungen die Möglichkeit haben, diese auszuschließen . Durch diesen Hebel ist es möglich, auch diese wenigen Probebohrungen komplett zu verhindern . Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat bereits an- gekündigt, solchen Probebohrungen nicht zuzustimmen, sodass es hier nicht mal dieses kleine Einfalltor für un- konventionelles Fracking gibt . Damit ist eines meiner Hauptziele, die Verhinderung von Fracking in NRW, er- reicht . Auch in anderen Bundesländern haben die Bürge- rinnen und Bürger jetzt die Möglichkeit, mit Druck auf die jeweiligen Landesregierungen Probebohrungen zu verhindern . Diese Situation macht es aus meiner Sicht relativ unwahrscheinlich, dass sich noch ein Unterneh- men findet, das das Kostenrisiko bei diesen hohen Hür- den eingeht . Zusätzlich wichtig ist mir, dass es nun schärfere Um- weltauflagen für das schon seit Jahrzehnten vor allem Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17873 (A) (C) (B) (D) in Niedersachsen praktizierte konventionelle Fracking und kein Weiter-so geben wird . So gibt es hier deutliche Verbesserungen bei den besonders kritischen Bereichen Lagerstättenwasser und Flowback . Auch die Beweislast- umkehr zugunsten der Geschädigten ist eine wichtige Veränderung . Gemessen daran, wie lange das Thema jetzt verhan- delt wurde und wie stark der Widerstand besonders im Wirtschaftsflügel der Union war – und zum Teil noch ist –, sehe ich diese Regelung als ein klares Durchsetzen der SPD-Position an . Eines ist auch klar: Gesetzentwürfe und Verordnungen, die bis zum letzten Komma absolut befriedigend sind, wird es zusammen mit der CDU/CSU nicht geben . Meine grundlegende Ablehnung von Fracking hat mich aber dazu bewogen, mich bei der Abstimmung zu enthalten . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hydraulic Fracturing – kurz Fracking – ist eine Metho- de, um das im Gestein eingeschlossene Erdgas fördern zu können . Dabei wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und zum Teil giftigen, wassergefährdenden chemischen Zusätzen in den Untergrund gepresst, um auf diese Weise künstliche Klüfte im Gestein zu schaffen, durch die das Erdgas dann an die Bohrungen gelangen und gefördert werden kann . Die Technik des Fracking bringt eine Reihe von Ge- fahren für Umwelt und Gesundheit mit sich . Dazu ge- hören Verunreinigungen des Grundwassers, Bodenab- senkungen und Erdbeben sowie die ungeklärte Frage der Entsorgung giftiger Abwässer . Verschiedene Gutachten wie die des Umweltbundesamtes 2011 und 2014 weisen auf eine Vielzahl von Risiken durch das Fracking hin . Mit der derzeitigen Rechtslage unterliegt Fracking nur den Regelungen des Bergrechts . Das Bergrecht ist der letzte Rechtsbereich, in dem modernes Umweltrecht noch keinen Einzug gehalten hat . Die Rechte der Bürger auf eine Beteiligung sind weitgehend reduziert, und die genehmigenden Bergbehörden können Anträge auf Fra- cking, wenn diese nach dem Bergrecht gestellt werden, kaum ablehnen . Außerdem sieht das Bergrecht bislang keine Beweislastumkehr für Bergschäden vor, sodass die von Schäden betroffenen Bürgerinnen und Bürger sich selbst um die notwendigen Beweise zum Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen der bergbaulichen Maßnahme und dem Schaden kümmern müssen . Dies ist mit dem Vorsorgeprinzip nicht vereinbar . Am sinnvollsten wäre es, das Fracking konsequent zu unterlassen und die notwendigen gesetzlichen Re- gelungen dafür zu schaffen . Der von der Großen Koa- lition abgelehnte Gesetzentwurf der Grünen (Drucksa- che 18/7551) zeigt dazu den konsequenten Weg auf . Mit den jetzt von der Regierungskoalition eiligst vor- gelegten Änderungen am Bergrecht wird immerhin eine leichte Besserstellung der Betroffenen durch die Umkehr der Beweislast geschaffen . Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung . Zu wünschen wäre es, wenn die nächste Bundesregierung in der kommenden Wahlperi- ode das Bergrecht dann komplett auf moderne Umwelt- und Beteiligungsstandards umstellt, damit das Vorsorge- prinzip zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger endlich in den Vordergrund kommt und nicht mehr das Interesse an der Ausbeutung von Rohstoffen das Bergrecht be- herrscht . Darum werde ich mich bei diesem ersten Schritt in die richtige Richtung enthalten . Grundsätzlich ist es dringend nötig, nicht nur das an der Rohstoffgewinnung orientierte und aus wilhelmini- schen Zeiten stammende Bergrecht als alleinige Rechts- basis für das Fracking zu haben . Denn damit lässt sich Fracking kaum wirksam verhindern . Darum ist eine zusätzliche Anwendung des Wasserrechtes durchaus richtig . Nicht zielführend sind aber die von der Regie- rungskoalition im Detail vorgesehenen Änderungen am Wasserrecht. Denn sie lassen deutliche Schlupflöcher für Fracking zu . Das konventionelle Fracking von Erdgas in Sandstein, das bisher schon örtlich genutzt wurde, wird jetzt auch offiziell freigegeben. Das wird auch durch eine Länderklausel nicht geheilt . Darum kann ich dem Ge- setzentwurf nicht zustimmen . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christel Voßbeck-Kayser und Sabine Weiss (Wesel I) (beide CDU/CSU) zu der na- mentlichen Abstimmung über den von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikomini- mierung bei den Verfahren der Fracking-Techno- logie sowie zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (Zusatz- tagesordnungspunkte 10 und 11) Den vorliegenden Gesetzentwürfen stimmen wir zu . Dabei lassen wir uns von den folgenden Voraussetzun- gen leiten: Durch das Schutzgesetz wird unkonventionelles Fra- cking grundsätzlich verboten . Aufgrund der Ankündigung der rot-grünen Landesre- gierung in Niedersachsen, Anträge auf unkonventionel- les Fracking nach dem derzeit geltenden Bergrecht und damit ohne allzu hohe Umweltauflagen zu bewilligen, ist die zeitnahe Verabschiedung eines Schutzgesetzes nötig geworden . Mit diesem heute verabschiedeten Schutzge- setz soll sichergestellt werden, dass in anderen Bundes- ländern – insbesondere NRW – nicht ähnliche Anträge gestellt und positiv beschieden werden können . Nach gel- tendem Recht wäre derzeit auch unkonventionelles Fra- cking erlaubt . Das heute zur Verabschiedung anstehende Regelungspaket ist daher ein wichtiges Schutzgesetz, um Fracking in unserer Heimat NRW zu verhindern . Die CDU in NRW spricht sich seit jeher konsequent dafür aus, dass unkonventionelles Fracking in NRW verboten wird . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617874 (A) (C) (B) (D) Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine deutliche Verschärfung des von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Gesetzentwurfes durchgesetzt . 1 . Grundsätzlich wird unkonventionelles Fracking verboten . 2 . Bundesweit sollen bis zu vier Probebohrungen zur Erforschung der Auswirkungen unkonventionellen Frackings möglich werden . Diese Probebohrungen dürfen jedoch nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen erfolgen . 3 . Beweislastumkehr bei der Bergschadenshaftung auch bei durch die Erdgasförderung verursachten Erdbeben . Ohne das heute zur Verabschiedung anstehende ge- setzliche Schutzpaket ist jede Form des Frackings erlaubt, zudem ist die gesetzliche Neuregelung Voraussetzung für die Schadensregulierung von durch konventionelles Fracking verursachten Schäden . Daher stimmen wir den Gesetzentwürfen zu . Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutz- rechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fra- cking-Technologie sowie zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergscha- denshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kaver- nen (Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11) Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Ich kann den Ge- setzentwurf nicht mittragen und werde daher mit Nein stimmen . Wesentliches Anliegen der parlamentarischen Beratungen war, nicht nur einen verlässlichen Rechts- rahmen für das sogenannte konventionelle Fracking zu schaffen, sondern auch Perspektiven für das unkonven- tionelle Fracking in Deutschland zu ermöglichen . Dabei standen Forschungsmaßnahmen im Vordergrund . Durch die restriktive Fassung des Gesetzes gebe ich diesen Forschungsmaßnahmen nun auf absehbare Zeit keine realistische Perspektive in Deutschland . Damit wird eine große Chance für Innovation in Deutschland sowie für einen wichtigen Industriezweig vertan . Damit schaden wir unserer Energiesicherheit, weil wir immer stärker auf Gasimporte insbesondere aus Russland angewiesen sind . Neben den politischen Fra- gezeichen einer solchen zunehmenden Abhängigkeit ist darauf hinzuweisen, dass die Öko- und Klimabilanz die- ser Importe deutlich schlechter ist als die der heimischen Gasförderung . Christina Jantz-Herrmann (SPD): Ich begrüße aus- drücklich, dass es nunmehr, nach jahrelangen Verhand- lungen, auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion, ei- nen Durchbruch gab und die sogenannte konventionelle Erdgasförderung stärker reguliert wird . Zudem erfreut es mich, dass die sogenannte unkonventionelle Erdgasför- derung de facto verboten wird . Erreicht wurde dies durch das große Engagement der Bürgerinitiativen sowie durch die vielen Rückmeldungen von zumeist kritischen Bür- gerinnen und Bürgern in den Wahlkreisen . Dafür bedan- ke ich mich sehr herzlich . Denn ohne diesen Druck hätte die Union sich wohl noch länger schärferen gesetzlichen Regelungen widersetzt . Zudem danke ich meinen Frak- tionskollegen, die sich in dieser Sache engagiert haben . Gemeinsam haben wir uns für eine strenge Regulierung der Erdgasförderung zum Wohle der betroffenen Bürge- rinnen und Bürger und auch der Natur eingesetzt . Positiv sehe ich, dass sämtliche Umweltstandards beim konventionellen Fracking, das in unserer Region bereits zu vielen Problemen führte, massiv verschärft werden . Es ist gut, dass es nunmehr verpflichtende Umweltver- träglichkeitsprüfungen mit Öffentlichkeitsbeteiligungen geben wird und die Schutzgebiete, in denen die Förde- rung verboten ist, massiv ausgeweitet werden . Zudem ist es richtig, dass zukünftig bei allen Antragsverfahren nun auch die Wasserbehörden ihre Zustimmung erteilen müs- sen, was den Schutz der Rotenburger Rinne begünstigen sollte . Auch die Einschränkungen bei der Entsorgung und dem Umgang mit Lagerstättenwasser sind positiv, genauso wie die Beweislastumkehr bei Schäden – dies habe ich ausdrücklich gefordert . Es bleibt festzuhalten, dass das vorgelegte Gesetzes- paket ein großer und wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist . Jedoch betrachte ich Erdgasförderung in dicht besiedelten Gebieten generell sehr kritisch . Zudem müssten aus meiner Sicht Vorranggebiete zur Trinkwas- sergewinnung als Ausschlussgebiete beziehungsweise Verbotszonen im Wasserhaushaltsgesetz ausgewiesen werden – zum Schutz unseres Wassers . Erdgas- und Erdölförderung sollten zudem generell im Bereich von Natura-2000-Gebieten, Nationalparks und Naturschutz- gebieten verboten werden . Dies hat leider aufgrund des Widerstandes aus der Union im vorliegenden Gesetzes- paket keinen Einzug gefunden . Auch in einigen anderen Bereichen fehlen mir strengere Vorschriften, wie zum Beispiel hinsichtlich des Lagerstättenwassers, dessen Verpressung ich äußerst kritisch sehe . Ich bin meinem Gewissen und den betroffenen Bür- gerinnen und Bürgern meines Wahlkreises Osterholz/ Verden verpflichtet und kann daher aus den genannten Gründen dem vorgelegten Gesetzespaket leider nicht zu- stimmen . Lars Klingbeil (SPD): Das Anti-Fracking-Gesetz wird die Erdgasförderung in Deutschland massiv ver- ändern . Das gefährliche Fracking im Schiefergas wird dauerhaft verboten . Das ist ein großer Erfolg für die Fra- cking-Gegner in Deutschland und eine Entscheidung, die weltweite Beachtung finden wird. Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17875 (A) (C) (B) (D) Auch bei uns vor Ort wird es zu Verbesserungen kom- men: Krebserregende Stoffe dürfen nicht mehr eingesetzt werden . Die Landkreise Rotenburg und Heidekreis be- kommen ein Vetorecht . Trinkwassergebiete sind Verbots- zonen . Die Lagerstättenwasserverpressung in unserer Region wird endlich reguliert . Das ist eine klare Verbes- serung zur jetzigen Situation, die alles erlauben würde . Mit dem Gesetz bekommen wir auch Möglichkeiten, vor Ort zu handeln: Kreistag und Kreisverwaltung be- kommen Kompetenzen hinzu . Wir können nicht mehr nur zusehen, was bei uns passiert, sondern bekommen mit diesem Gesetz Möglichkeiten, direkt Einfluss zu neh- men . Wir haben zum ersten Mal eine Chance, Fracking bei uns zu verhindern . Ich bin stolz darauf, wie unsere Region in den ver- gangenen acht Jahren gemeinsam gekämpft hat: Bür- gerinitiativen, Bürgermeister, Ärzte, Umweltverbände, Kommunalpolitikerinnen und -politiker . Ihnen haben wir zu verdanken, dass es immer wieder Verbesserungen im Gesetz gab . Mein Dank gilt insbesondere Christina Jantz-Herrmann, Matthias Miersch und vielen weitere Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, die in den ver- gangenen Monaten mit mir daran gearbeitet haben, das Gesetzespaket noch einmal zu verschärfen . Trotz der vielen positiven Veränderungen kann ich persönlich diesem Gesetz im Bundestag nicht zustim- men, weil es die Probleme in meinem Wahlkreis nicht zweifelsfrei löst . Ich habe vor einigen Wochen einem Fracking-Antrag der Grünen nicht zugestimmt, weil er nicht umfassend genug war . Ich habe damals gesagt, dass ich nur einer Lösung zustimmen werde, die die Anforde- rungen meiner Region umfassend erfüllt . Ich werde hin- ter diesen Anspruch nach acht Jahren Diskussion nicht zurückfallen, gerade weil meine Region so besonders von den Problemen mit der Erdgasförderung betroffen ist . Verbunden mit dieser Abstimmung möchte ich des- halb auch ein klares Signal senden: Die Diskussion über Fracking und Erdgasförderung darf an diesem Freitag nicht enden . Wir brauchen zusätzliche Verbotszonen in Vorranggebieten für die Trinkwasserversorgung und in Natura-2000-Gebieten . Wir müssen sicherstellen, dass das Vetorecht für die Landkreise zweifelsfrei wirkt . Wir müssen das Abfackeln stärker regulieren . Wir brauchen zusätzliche Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen . Und wir müssen endlich aufklären, ob es einen Zusammen- hang zwischen den Krebshäufungen in meinem Wahl- kreis und der Erdgasförderung gibt . Das Thema Fracking und Erdgasförderung ist das be- deutendste in unserer Region . Ich selbst lebe hier und fühle mich daher auch persönlich verpflichtet, die offe- nen Punkte weiter anzugehen . Ich werde diese Diskussion weiter einfordern, ansto- ßen und vorantreiben . So verstehe ich meine Aufgabe als Abgeordneter für den Landkreis Rotenburg und den Heidekreis . Dr. Roy Kühne (CDU/CSU): Den vorliegenden Ge- setzentwürfen stimme ich zu . Dabei lasse ich mich von den folgenden Voraussetzungen leiten: Durch das Schutzgesetz wird unkonventionelles Fra- cking grundsätzlich verboten . Aufgrund der Ankündigung der rot-grünen Landesre- gierung in Niedersachsen, Anträge auf unkonventionel- les Fracking nach dem derzeit geltenden Bergrecht und damit ohne allzu hohe Umweltauflagen zu bewilligen, ist die zeitnahe Verabschiedung eines Schutzgesetzes nötig geworden . Mit diesem heute verabschiedeten Schutzgesetz soll sichergestellt werden, dass in Deutschland keine weite- ren Anträge gestellt bzw . positiv beschieden werden kön- nen . Nach geltendem Recht wäre derzeit auch unkonven- tionelles Fracking erlaubt . Das heute zur Verabschiedung anstehende Regelungs- paket ist daher ein wichtiges Schutzgesetz, um Fracking in meiner Heimat zu verhindern . Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine deutliche Verschärfung des von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Gesetzentwurfes durchgesetzt . 1 . Grundsätzlich wird unkonventionelles Fracking verboten . 2 . Bundesweit sollen bis zu vier Probebohrungen zur Erforschung der Auswirkungen unkonventionellen Frackings möglich werden . Diese Probebohrungen dürfen jedoch nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen erfolgen . 3 . Beweislastumkehr bei der Bergschadenshaftung auch bei konventionellem Fracking . Ohne das heute zur Verabschiedung anstehende ge- setzliche Schutzpaket ist jede Form des Frackings erlaubt, zudem ist die gesetzliche Neuregelung Voraussetzung für die Schadensregulierung von durch konventionelles Fracking verursachten Schäden . Daher stimme ich den Gesetzentwürfen zu . Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Zu den vorliegenden Gesetzesentwürfen zur Fracking-Technolo- gie in Deutschland nehme ich wie folgt Stellung: Durch den Druck aus den Bundesländern, insbeson- dere durch das anhaltende Engagement der CDU Nord- rhein-Westfalen, liegen uns heute Gesetzesanträge vor, die angesichts der kaum kalkulierbaren Risiken beim Einsatz wassergefährdender Stoffe diese Art der Fra- cking-Technologie in Deutschland unbefristet untersa- gen . Auch die Regelungen für das konventionelle Fra- cking, das in Deutschland seit den 60er Jahren zur Erdöl- und Erdgasgewinnung eingesetzt wird, sollen verschärft werden . Eine generelle Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Fracking-Bohrungen und eine Beweislastumkehr bei Erdbebenschäden werden im Bergrecht verankert . Damit trägt die Koalition den Mahnungen von Umwelt- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617876 (A) (C) (B) (D) verbänden, Wasserwirtschaft und Bürgerbündnissen in den betroffenen Gebieten Rechnung . Mit Blick auf Emissionseinsparungen, Dekarbonisie- rungsbestrebungen und die mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung wäre jedoch ein genereller Ausstieg aus dieser Technologie und eine Revision des Bergrechts hinsichtlich Erdgas-, Erdöl- und Kohleabbau wünschens- wert gewesen . Außerdem sei auf neuere wissenschaft- liche Erkenntnisse zu möglichen Gesundheitsgefähr- dungen und die Probleme bei der Erdgasgewinnung in den USA verwiesen . Gerade in einem dichtbesiedelten Industrieland wie Deutschland müssen wir innovativ in Zukunftstechnologien investieren, statt unsere Umwelt mit dem großflächigen Abbau fossiler Energieträger zu gefährden . Mit einem klaren Ausstiegsgesetz hätten wir ein deutliches Signal gesetzt sowohl für die Bevölkerung als auch für die Energiewirtschaft, die auf Planungs- und Investitionssicherheit angewiesen ist . Die Gesetzesanträge der Koalition sind ein entschei- dender Schritt hin zur Eindämmung der Fracking-Tech- nologie, dennoch wären weiter gehende Regelungen für einen grundsätzlichen Ausstieg aus den genannten Grün- den zielführender gewesen . Daher werde ich mich bei der Abstimmung zu den geänderten Gesetzentwürfen der Bundesregierung mit meiner Stimme enthalten . Andreas Mattfeldt (CDU/CSU): Den vorliegenden Gesetzentwürfen stimme ich zu . Folgende Begründung möchte ich hierfür anführen: Nach jahrelangem Ringen wurden nun endlich erheb- liche Verschärfungen in die genannten Gesetze eingear- beitet . Es wird eine echte Beweislastumkehr für von Erd- beben verursachte Schäden an Häusern geben . Gerade nach dem letzten Erdbeben in meiner Heimatregion Ver- den gab es Hunderte beschädigte Häuser . Um die Haus- besitzer nicht alleine zu lassen, ist die Beweislastumkehr besonders wichtig . Damit wird ein wichtiger und zentraler Punkt, den ich zusammen mit meiner unionsinternen Kritikergrup- pe gefordert habe, in den Gesetzentwurf aufgenommen . Insgesamt hatten wir 13 kritische Punkte erarbeitet, die größtenteils in die Änderungsanträge zu den Gesetzent- würfen aufgenommen wurden . Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verpressung von Lagerstättenwasser . In Trinkwasserschutzgebieten kön- nen, nach einer Auslauffrist von fünf Jahren, keine An- träge zum Verpressen von Lagerstättenwasser mehr ge- stellt werden . Dies halte ich für zwingend erforderlich, wenngleich ich mir eine deutlich kürzere Übergangsfrist gewünscht hätte . Auch in den übrigen Gebieten konnten wir eine Verschärfung der bestehenden Gesetzeslage er- reichen . So darf Lagerstättenwasser nur noch in ausge- förderte Lagerstätten verbracht werden, wenn es nach dem neuesten Stand der Technik gereinigt und aufbe- reitet wurde . Außerdem werden die Förderunternehmen verpflichtet, betroffene Gebiete und Gewässer zu über- wachen und negative Veränderungen unverzüglich bei den zuständigen Behörden zu melden . Für die Erforschung von Erdgasförderung im Schie- fergasbereich dürfen zukünftig nur noch vier Probe- bohrungen vorgenommen werden, denen das jeweilige Bundesland zustimmen muss . Des Weiteren sind Um- weltverträglichkeitsprüfungen für jeden Einsatz der Fra- cking-Technologie vorgeschrieben . Ich hätte mir eine noch weiter gehende Regelung und Verschärfung des Gesetzentwurfes und sogar ein kom- plettes Einstellen der Erdgasförderung in dicht besie- delten Regionen gewünscht . Allerdings hätten wir ohne diese Regelungen überhaupt kein Fracking-Verbot im unkonventionellen Bereich und keinerlei Verbesserung bei der konventionellen Förderung . Die neuen Regelungen sind ein erster guter Schritt in die richtige Richtung . Aus den oben genannten Gründen werde ich dem Antrag zustimmen . Henning Otte (CDU/CSU): Hiermit erkläre ich, Henning Otte, dass ich dem Gesetzentwurf zum Fra- cking-Paket zustimmen werde . Jedoch erachte ich die jetzige gesetzliche Regelung zum Fracking als kritisch, weil die technische Fortentwicklung zur Gewinnung von Energie als auch zur Verbesserung der Umweltbedingun- gen mit lediglich vier Bohrungen als nicht ausreichend gesichert erscheint . Sylvia Pantel (CDU/CSU): Technologien zur Roh- stoffgewinnung, die möglicherweise die Gesundheit von Menschen gefährden könnten, sind besonders sorgsam zu prüfen . Aus meiner tiefen Überzeugung heraus dür- fen Risiken für einzelne Bürger nicht leichtfertig in Kauf genommen werden – insbesondere nicht, um etwaige wirtschaftliche Vorteile von Unternehmen zu sichern . Gemeinsam mit der Landesgruppe NRW haben wir dafür gestritten, dem Fracking in Deutschland Grenzen zu set- zen und diese Technologie weitestgehend zu verbieten . Durch einen langwierigen und detaillierten Abstim- mungsprozess, dessen Ziel es war, Risiken für die Be- völkerung zu minimieren, ist nun ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht worden . Das generelle Verbot des un- konventionellen Frackings, das weitgehende Verbot von konventionellem Fracking in Risikogebieten sowie eine wissenschaftliche Kontrolle von insgesamt höchstens vier Erprobungsmaßnahmen, die zudem unter Erlaubnis- vorbehalt der jeweiligen Länder stehen, garantieren dies . Durch das heute zu beschließende Gesetz wird der Sicherheit der Bürger Rechnung getragen und Trinkwas- serschutz garantiert . Aus diesem Grunde kann ich heute bei dieser Abstimmung trotz grundsätzlich ablehnender Haltung diesem Gesetz zustimmen . Martin Patzelt (CDU/CSU): Den vorliegenden Ge- setzentwürfen stimme ich zu . Dabei lasse ich mich von den folgenden Voraussetzungen leiten: Durch das Schutzgesetz wird unkonventionelles Fra- cking grundsätzlich verboten . Aufgrund der Ankündi- gung der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen, Anträge auf unkonventionelles Fracking nach dem der- zeit geltenden Bergrecht und damit ohne allzu hohe Um- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17877 (A) (C) (B) (D) weltauflagen zu bewilligen, ist die zeitnahe Verabschie- dung eines Schutzgesetzes nötig geworden . Mit diesem Schutzgesetz soll sichergestellt werden, dass in anderen Bundesländern nicht ähnliche Anträge gestellt und positiv beschieden werden können . Nach geltendem Recht wäre derzeit auch unkonventionelles Fracking erlaubt . Das heute zur Verabschiedung anste- hende Regelungspaket ist daher ein wichtiges Schutz- gesetz, um Fracking in meiner Heimat Brandenburg zu verhindern . Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine deutliche Verschärfung des von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Gesetzentwurfes durchgesetzt . Danach wird erstens grundsätzlich unkonventionelles Fracking verbo- ten . Zweitens sollen bundesweit bis zu vier Probebohrun- gen zur Erforschung der Auswirkungen unkonventionel- len Frackings möglich werden . Diese Probebohrungen dürfen jedoch nur mit Zustimmung der jeweiligen Lan- desregierungen erfolgen . Drittens wird die Beweislast bei der Bergschadenshaftung auch bei durch die Erdgas- förderung verursachten Erdbeben umgekehrt . Ohne das heute zur Verabschiedung anstehende ge- setzliche Schutzpaket wäre jede Form des Frackings erlaubt . Zudem ist die gesetzliche Neuregelung Voraus- setzung für die Schadensregulierung von durch konven- tionelles Fracking verursachten Schäden . Daher stimme ich den Gesetzentwürfen zu . Reinhold Sendker (CDU/CSU): Als Gegner des so- genannten unkonventionellen Frackings kann ich dem Gesetzesentwurf in der jetzigen Form nicht zustimmen . Gleichzeitig erkenne ich die in den parlamentarischen Beratungen erzielten Ergebnisse an . Diese deutlichen Verbesserungen sind besonders auf das Drängen von Unionsabgeordneten zurückzuführen . Ich begrüße aus- drücklich, dass mit dem Regelungswerk ein Rechtsrah- men geschaffen wird . Nichtsdestotrotz bleiben die Rege- lungen unzureichend . Aus diesem Grund werde ich mich bei der heutigen namentlichen Abstimmung im Deut- schen Bundestag der Stimme enthalten . Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Trinkwasser und Umwelt hat für mich oberste Priorität . Mit dem Gesetzentwurf der Bundesre- gierung wird die Erlaubnis zu vier Probebohrungen zur Erforschung der Auswirkungen des unkonventionellen Frackings auf die Umwelt erteilt . Diese Erlaubnis wird mit einem Ländervorbehalt verknüpft . Der Bürger muss folglich darauf vertrauen, in einem Bundesland zu woh- nen, in welchem die jeweilige Landesregierung verant- wortungsvoll mit dem Wohlergehen von Mensch, Natur und Umwelt umgeht und von ihrem Vetorecht Gebrauch macht . Solange eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt durch Fracking nicht hinreichend wissen- schaftlich ausgeschlossen ist, verbietet sich für mich je- des Nachdenken über unkonventionelles Fracking – ob in meiner Heimat Nordrhein-Westfalen oder jedem anderen deutschen Bundesland . In NRW sind sich die Parteien einig, dass sie für ein Fracking-Verbot im eigenen Land stehen . Das ist gut so . Nach dem jetzigen Stand der Technik lehne ich un- konventionelles Fracking grundsätzlich ab und kann der Option von Probebohrungen nicht zustimmen . Daran än- dert auch ein Ländervorbehalt nichts . Anlage 7 Amtliche Mitteilung ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 946 . Sitzung am 17 . Juni 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Weiterentwicklung des Behinderten- gleichstellungsrechts – Erstes Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstruk- turgesetzes Der Bundesrat hat hierzu ferner folgende Entschlie- ßung gefasst: 1 . Der Bundesrat unterstützt die Initiative des Deutschen Bundestages, durch eine Änderung des Agrarmarkt- strukturgesetzes und der entsprechenden Verordnung erste Teile der erforderlichen Maßnahmen zur Bewäl- tigung der schweren Milchkrise umzusetzen, wie die- ses schon von den Ländern gefordert wurde . 2 . Der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, dass die- se Änderungen allein keinesfalls zu einer spürbaren Entspannung der Marktlage beitragen, da diese nicht an der Hauptursache der Milchkrise, den zu großen Milchmengen, ansetzen . 3 . Der Bundesrat stellt fest, dass kurzfristig keine Impul- se auf der Nachfrageseite zu erwarten sind . Jetzt muss die Rohstoffmenge reduziert werden . Der Bundesrat bedauert daher ausdrücklich, dass es keine ernst zu nehmenden Signale der Wirtschaftsbeteiligten zum baldigen Abschluss freiwilliger Maßnahmen zur Men- gensteuerung gibt . Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine zeit- lich befristete entschädigungslose Mengenbegrenzung nach den einschlägigen Artikeln der Gemeinsamen Marktorganisation einzusetzen . 4 . Zusätzlich sollen alle Hilfsmaßnahmen dem Ziel der Mengenanpassung dienen . 5 . Der Bundesrat verweist darauf, dass mit der Neuaus- richtung der Gemeinsamen Marktorganisation aner- kannten Branchenorganisationen bereits Rechte und Pflichten eingeräumt wurden, die speziell auch hin- sichtlich von Krisen vorbeugend wirken . Er appelliert eindringlich an die Wirtschaftsbeteiligten des Milch- sektors in Deutschland, sich in Branchenorganisatio- nen zusammen zu schließen, um im Falle von Markt- krisen besser reagieren zu können . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617878 (A) (C) (B) (D) 6 . Der Bundesrat fordert ferner dringend eine intensive Einbindung der Länder in die weiteren Beratungspro- zesse . 7 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung überdies auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der Ar- tikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation dahin- gehend geändert wird, dass die Ausnahmeregelungen für Genossenschaften sowie die freie Verhandelbarkeit aller Vertragsbestandteile gestrichen werden und die so geänderte GMO unverzüglich in nationales Recht umgesetzt wird . 8 . Der Bundesrat bedauert, dass im Vorfeld der Ent- wurfserstellung der Gesetzestexte keine ausführliche Anhörung und Beteiligung der Länder, Verbände und Branchenvertreter stattgefunden hat . Somit besteht die Gefahr, dass wichtige erforderliche Anpassungen nur unzureichend Berücksichtigung finden und dann nur mit erheblicher Verzögerung Wirkung entfalten könn- ten . 9 . Der Bundesrat bedauert, dass bislang konkrete Rege- lungen über Vertragsbestimmungen fehlen, obgleich das EU-Recht den Mitgliedstaaten diesbezüglich Möglichkeiten eröffnet . – Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsver- fahrens – Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze Der Bundesrat hat hierzu ferner folgende Entschlie- ßung gefasst: a) Der Bundesrat stellt fest, dass eine wachsende Nach- frage nach qualitativ hochwertigen und aktuellen Da- ten über die demografische, soziale, ökonomische und ökologische Lage und eine zunehmende Harmonisie- rung der Statistiken in Europa, weit reichende Infor- mationsbedürfnisse von der EU- bis zur regionalen Ebene sowie das Erfordernis, benötigte Daten effizi- ent und im Hinblick auf die Berichtspflichtigen belas- tungsarm zu generieren, das bewährte föderale System der amtlichen Statistik vor zunehmende Herausforde- rungen stellt . Aus Sicht des Bundesrates erfordert die Bewältigung dieser Herausforderungen ein offenes und partnerschaftliches Zusammenwirken von Bund und Ländern . b) Der Bundesrat sieht in dem Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgeset- ze einen wichtigen Baustein zur Modernisierung des rechtlichen Rahmens der Bundesstatistik . Insbesonde- re begrüßt er die mit dem Gesetz verfolgte Zielrich- tung, Wirtschaft und Privatpersonen durch verstärkte Nutzung bereits vorhandener Verwaltungsdaten bei der Statistikerstellung weiter zu entlasten . c) Der Bundesrat stellt fest, dass die seitens des Deut- schen Bundestags vorgenommenen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf im Grundsatz zu begrüßen und geeignet sind, einen Teil der vom Bundesrat in seiner 941 . Sitzung am 29 . Ja- nuar 2016 beschlossenen Stellungnahme umzusetzen (vgl . BR-Drucksache 632/15 (Beschluss)) . d) Der Bundesrat bittet bei der Auslegung und Anwen- dung des Gesetzes Folgendes zu beachten: – Der Bundesrat stellt fest, dass die in § 3 Absatz 1 Nummer 2 BStatG-E vorgesehene neue Koordi- nierungs- und Qualitätssicherungsfunktion des Statistischen Bundesamts an Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr . 223/2009 vom 11 . März 2009 über europäische Statistiken, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2015/759, anknüpft . Das be- legt auch die Begründung des Gesetzentwurfs . Aus Sicht des Bundesrates folgt hieraus, dass sich die Koordinierungs- und Qualitätssicherungsfunktion des Statistischen Bundesamts allein auf europäi- sche Statistiken gemäß dem Europäischen Statis- tischen Programm nach Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr . 223/2009 erstreckt . Eine darüber hinaus- gehende Aufsichts- und Weisungsfunktion des Sta- tistischen Bundesamts gegenüber den Statistischen Landesämtern wäre vom Sinn und Zweck der Reg- lung wie auch von der Verfassung nicht gedeckt . Dies gilt entsprechend für die beabsichtigte Zulei- tung von Einzelangaben zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse nach § 3 Absatz 2 BStatG . – Der Bundesrat hält unter Berücksichtigung der grundgesetzlichen Vorgaben für die Durchführung von Bundesrecht gemäß Artikel 83 f . GG die Fest- stellung für unabdingbar, dass die neue Regelung des § 5a BStatG über die Nutzung von Verwal- tungsdaten für die amtliche Statistik nicht zu einem unmittelbaren Durchgriffsrecht des Statistischen Bundesamts auf Landesund Kommunalbehörden führt . – Der Bundesrat geht davon aus, dass die Neurege- lungen über das Unternehmens- und Anschriften- register in § 13 BStatG die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Statistikverbund unberührt lässt . Den Ländern ist der jederzeitige Zugriff auf das Unternehmens- und Anschriftenregister ohne Kostenausgleich zu gewähren . Die Kosten für die Pflege der Bundesregister sind vom Bund zu tra- gen . Die Veröffentlichung der ausgewerteten Er- gebnisse des Unternehmensregisters auf regionaler Ebene (Gemeinde, Gemeindeverbände, regionale Einheiten) ist aus föderaler Sicht den Statistischen Ämtern der Länder vorbehalten . e) Insgesamt geben das vorliegende Gesetzgebungsver- fahren und das vom Deutschen Bundestag beschlosse- ne Gesetz aus Sicht des Bundesrates Anlass, Folgen- des festzustellen: – die amtliche Statistik ist eine gemeinsame Auf- gabe von Bund und Ländern . Nach der Kompe- tenzordnung des Grundgesetzes hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Statistik für Bundeszwecke (vgl . Artikel 73 Ab- satz 1 Nummer 11 GG) . Die Länder haben die Bundesvorgaben grundsätzlich als eigene Auf- gaben durchzuführen und darüber hinaus eigene landesstatistikrechtliche Aufgaben wahrzunehmen (vgl . Artikel 83 f . GG); Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 2016 17879 (A) (C) (B) (D) – die aktuellen und künftigen Herausforderungen der amtlichen Statistik sind vor diesem Hintergrund al- lein durch einen arbeitsteiligen sowie offenen und partnerschaftlichen Umgang von Bund und Län- dern gemeinsam zu bewältigen; – der Bundesrat hält es dabei für unabdingbar, dass der Bund Länderinteressen sowohl auf europäi- scher Ebene einbringt und vertritt als auch bei der Schaffung und Ausgestaltung von Bundesstatistik- recht dessen Vollzug angemessen beachtet . f) Der Bundesrat bittet vor diesem Hintergrund die Bun- desregierung, – die geeigneten Schritte zu unternehmen, damit die Statistischen Ämter der Länder in der EU ihren Status „other national authorities“ behalten und – die vorstehenden Vorgaben für eine nachhaltige und erfolgreiche Bewältigung aktueller und künf- tiger Herausforderungen insbesondere auch bei dem anstehenden Gesetz zur Vorbereitung des Zensus 2021 zugrunde zu legen . – Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes – Zweites Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Do- pingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfege- setz) – Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbrin- gung in einem psychiatrischen Krankenhaus ge- mäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften – Gesetz zu dem Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) – Zweites Gesetz zur Änderung der Haftungsbe- schränkung in der Binnenschifffahrt – Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht – Zweites Gesetz zur Änderung des Buchpreisbin- dungsgesetzes – Gesetz zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit – Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Januar 2016 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhil- fen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzie- rungsgesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengeset- zes Zudem hat der Bundesrat in seiner 946 . Sitzung am 17 . Juni 2016 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 5 und 6 des Standortauswahlgesetzes Staatsminis- terin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) als Nachfolgerin der ausgeschiedenen Staatsministers a . D . Evelin Lemke (Rheinland-Pfalz) zum stellvertretenden Mitglied der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfall- stoffe“ gewählt . Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Gedenken an den 100 . Jah- restag des Völkermords an den Armeniern – Versöhnung durch Aufarbeitung und Austausch fördern auf Drucksa- che 18/4687 zurückzieht. Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der In- terparlamentarischen Union 133. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 17. bis 21. Oktober 2015 in Genf, Schweiz Drucksachen 18/8326, 18/8660 Nr. 1.1 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung nach § 37g des Bun- des-Immissionsschutzgesetzes über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsver- ordnung respektive der Biomassestrom-Nachhal- tigkeitsverordnung Drucksachen 18/5869, 18/6138 Nr. 2 – Beratung der Unterrichtung durch den Parlamentari- schen Beirat für nachhaltige Entwicklung Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zum Indikatorenbe- richt 2014 „Nachhaltige Entwicklung in Deutsch- land“ des Statistischen Bundesamtes und Er- wartungen an den Fortschrittsbericht 2016 der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Drucksache 18/7082 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltgutachten 2016 des Sachverständigenrates für Umweltfragen Impulse für eine integrative Umweltpolitik Drucksachen 18/8500, 8767 Nr. 1 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 180 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 24 . Juni 201617880 (A) (C) (B) (D) Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/8668 Nr . A .1 EuB-BReg 27/2016 Drucksache 18/8668 Nr . A .2 EuB-BReg 28/2016 Drucksache 18/8668 Nr . A .3 EuB-BReg 32/2016 Drucksache 18/8668 Nr . A .4 Ratsdokument 7688/16 Innenausschuss Drucksache 18/7286 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2015)0410 Drucksache 18/7286 Nr . A .2 EP P8_TA-PROV(2015)0422 Drucksache 18/7612 Nr . A .3 Ratsdokument 5036/16 Drucksache 18/7612 Nr . A .7 Ratsdokument 15397/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .9 Ratsdokument 15399/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .10 Ratsdokument 15402/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .11 Ratsdokument 15403/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .12 Ratsdokument 15405/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .13 Ratsdokument 15428/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .15 Ratsdokument 15530/15 Drucksache 18/7612 Nr . A .16 Ratsdokument 15531/15 Drucksache 18/7934 Nr . A .5 Ratsdokument 6018/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .6 Ratsdokument 6020/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .8 Ratsdokument 14737/15 Drucksache 18/8140 Nr . A .6 Ratsdokument 7083/16 Drucksache 18/8293 Nr . A .3 Ratsdokument 8175/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .11 Ratsdokument 8128/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .12 Ratsdokument 8245/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .13 Ratsdokument 8271/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .16 Ratsdokument 8727/16 Finanzausschuss Drucksache 18/419 Nr . A .55 EUFIN 1/2014 EN Drucksache 18/419 Nr . A .68 Ratsdokument 15963/13 Drucksache 18/419 Nr . A .70 Ratsdokument 17110/13 Drucksache 18/544 Nr . A .25 EP P7_TA-PROV(2013)0593 Drucksache 18/822 Nr . A .11 Ratsdokument 6020/14 Drucksache 18/8470 Nr . A .16 EU-Dok 130/2016 Drucksache 18/8470 Nr . A .17 Ratsdokument 7687/16 Haushaltsausschuss Drucksache 18/8293 Nr . A .5 Ratsdokument 7515/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .18 Ratsdokument 8273/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .19 Ratsdokument 8352/16 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/7733 Nr . A .17 Ratsdokument 5752/16 Drucksache 18/8293 Nr . A .7 Ratsdokument 7517/16 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/8293 Nr . A .10 Ratsdokument 6478/1/16 REV 1 Drucksache 18/8470 Nr . A .21 Ratsdokument 7717/16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit Drucksache 18/8140 Nr . A .19 Ratsdokument 6570/16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 18/8470 Nr . A .26 EP P8_TA-PROV(2016)0107 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/822 Nr . A .37 EP P7_TA-PROV(2014)0061 Drucksache 18/4857 Nr . A .8 Ratsdokument 7737/15 Drucksache 18/5286 Nr . A .17 Ratsdokument 9079/15 Drucksache 18/5286 Nr . A .18 Ratsdokument 9121/15 Drucksache 18/6855 Nr . A .10 EP P8_TA-PROV(2015)0382 Drucksache 18/8470 Nr . A .28 EP P8_TA-PROV(2016)0104 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 18/7286 Nr . A .29 Ratsdokument 14727/15 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 180. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 9 Erbschaft- und Schenkungsteuer ZP 10 u. 11 Fracking und Ausdehnung der Bergschadenshaftung TOP 26 Mindestlohn TOP 24 EEG-Novelle 2016 TOP 14 Informationsaustausch bei Terrorismusbekämpfung TOP 28 Flüchtlingsschutz – Verantwortungsteilung in der EU ZP 12 Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED Operation SOPHIA Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nun möchte der Kollege Troost noch eine Zwischen-

    frage stellen . Das wäre allerdings, wenn Sie sie zulassen,
    die letzte, die ich zulassen würde .



Rede von Carsten Schneider
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Gerne .


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Bitte schön, Herr Kollege Troost .


    (Dr . h . c . Hans Michelbach [CDU/CSU]: Der hat doch schon im Ausschuss nichts gesagt!)