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    Plenarprotokoll 18/178 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 178. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 22. Juni 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Be- kämpfung des internationalen Terrorismus Drucksache 18/8824 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17513 B Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung für die Siebte Überprü- fungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit im März/April 2017; weitere Fragen Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17513 D Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17514 C Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17514 C Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17514 D Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17515 A Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17515 A Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17515 B Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17515 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17515 C Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17515 C Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17516 A Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 B Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 B Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 C Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 C Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 D Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 D Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17517 A Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17517 A Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17517 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17517 C Dr . 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Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17521 B Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 17521 C Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde Drucksachen 18/8816, 18/8852 . . . . . . . . . . . 17521 C Dringliche Fragen 1 und 2 Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reaktionen der Bundesregierung auf Be- richte über Todesopfer an der türkisch- syrischen Grenze Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17522 A Dr . Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17529 C Dr . Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 17531 D Zusatzfragen Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17522 B Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17523 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17524 C Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17525 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17525 C Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17526 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 17527 B Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17527 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17528 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . . 17528 D Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17529 B Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17529 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17530 A Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 17530 D Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17531 B Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17531 D Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17532 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17532 D Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17533 D Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17534 D Mündliche Frage 4 Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gruppennützige Forschung an nichteinwil- ligungsfähigen Erwachsenen Antwort Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17535 D Zusatzfragen Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17536 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17536 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17536 D Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17537 A Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17537 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 III Mündliche Frage 5 Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nicht durchgeführte Studien aufgrund der derzeitigen Rechtslage zu gruppennützige Forschung Antwort Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17537 C Zusatzfragen Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17537 C Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17538 A Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17538 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17538 D Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17539 A Mündliche Frage 6 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Außereuropäische klinische Demenzstudien mit Nichteinwilligungsfähigen Antwort Ingrid Fischbach, Parl . 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Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17540 D Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17540 D Mündliche Frage 15 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkung der Kostenerhöhung beim Projekt Stuttgart 21 auf notwendige Inves- titionen bei der Deutschen Bahn AG Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17541 C Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17541 D Mündliche Frage 27 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung libyscher Kommunen auf der Migrationsroute Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17542 D Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17542 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17543 B Mündliche Frage 28 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verfassungsrechtliche Prüfung des Wirt- schaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den westafrikanischen Staaten Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17543 C Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17543 D Mündliche Frage 45 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Befragungen Inhaftierter im Ausland durch deutsche Nachrichtendienste Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17544 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17544 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016IV Tagesordnungspunkt 4: Vereinbarte Debatte: 75. Jahrestag des Überfalls Deutschlands auf die Sowjetunion Präsident Dr . Norbert Lammert . . . . . . . . . . . . 17545 D Dr . Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17546 B Dr . Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17548 B Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 17549 D Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17551 A Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17552 A Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17553 B Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17554 B Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 17555 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17556 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 17557 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitraum zwischen der vorläufigen Inob- hutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und deren Ankunft in den Zu- weisungsjugendämtern Antwort Caren Marks, Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17557 B Anlage 3 Mündliche Frage 2 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Personen ohne Krankenversicherung seit 2007 Antwort Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17557 D Anlage 4 Mündliche Frage 3 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Personen mit Beitragsschulden gegenüber ihrer Krankenversicherung seit 2007 Antwort Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17558 B Anlage 5 Mündliche Frage 7 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Amtliche Unwetterwarnungen für Deutsch- land in den vergangenen zehn Jahren Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17558 C Anlage 6 Mündliche Frage 10 Herbert Behrens (DIE LINKE) Versorgung aller Gewerbegebiete mit Glas- fasernetz Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17559 A Anlage 7 Mündliche Frage 11 Herbert Behrens (DIE LINKE) Förderprogramm für die Versorgung aller Gewerbegebiete mit Glasfasernetz Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17559 B Anlage 8 Mündliche Fragen 16 und 17 Sabine Leidig (DIE LINKE) Vorschlag zur Änderung des Artikels 90 des Grundgesetzes Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17559 C Anlage 9 Mündliche Frage 18 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Realisierung des dritten Bauabschnitts der Bundesstraße 169 Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17559 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 V Anlage 10 Mündliche Frage 19 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Stellungnahme der Bundesregierung zur Umweltverträglichkeitsprüfung zum Vor- haben Staustufe Decin Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17560 A Anlage 11 Mündliche Frage 20 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse aus dem Bericht des National Toxicology Program zu Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17560 B Anlage 12 Mündliche Frage 21 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fortführung des Programms „Stadtumbau Ost“ Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17560 C Anlage 13 Mündliche Frage 22 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zweckbindung der angekündigten Mittel für den Wohnungsbau Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17560 D Anlage 14 Mündliche Fragen 23 und 24 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verabschiedung von Gesetzen zur Ände- rung von wasser- und naturschutzrechtli- chen Vorschriften bei Fracking-Verfahren sowie generelles Verbot der Erdgasförder- methode Fracking Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17561 A Anlage 15 Mündliche Frage 25 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung strenger CO2-Grenzwerte für Lkw auf EU-Ebene ab 2020 Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17561 C Anlage 16 Mündliche Frage 26 Niema Movassat (DIE LINKE) Kreditvergabe der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH für den Bau des Kraftwerks Barro Blanco in Pana- ma Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17561 C Anlage 17 Mündliche Frage 29 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnisse über iranische Proliferationstä- tigkeiten Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17562 A Anlage 18 Mündliche Frage 30 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zur Bereit- stellung und Inbetriebnahme von kleinen modularen Reaktoren in der Europäischen Union Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17562 B Anlage 19 Mündliche Frage 31 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016VI Klassifizierung des Handelsabkommens CETA als EU-only- oder gemischtes Ab- kommen Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17562 D Anlage 20 Mündliche Frage 32 Klaus Ernst (DIE LINKE) Umklassifizierung des Handelsabkommens CETA von „EU-only“ in ein gemischtes Ab- kommen Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17563 A Anlage 21 Mündliche Frage 33 Klaus Ernst (DIE LINKE) Maßnahmen der Bundesregierung im Falle der Klassifizierung des CETA-Abkommens als „EU-only“ durch die Europäische Kom- mission Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17563 B Anlage 22 Mündliche Frage 34 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausstattung von Stromerzeugungsanlagen mit Smart Meter Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17563 C Anlage 23 Mündliche Frage 35 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verteilung der Mittel aus dem Haushaltsti- tel „Förderung von Maßnahmen zur Struk- turanpassung in Braunkohlebergbauregio- nen“ Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17564 A Anlage 24 Mündliche Frage 36 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Exportkreditgarantien des Bundes für Koh- leprojekte Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17564 B Anlage 25 Mündliche Frage 37 Andrej Hunko (DIE LINKE) Beteiligung von US-Anlagen in Ram- stein bzw. Stuttgart als Relaisstation am US-Drohnenkrieg Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17564 C Anlage 26 Mündliche Frage 38 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Konsequenzen aus den Drohungen gegen- über türkischstämmigen Bundestagsabge- ordneten im Zusammenhang mit der Arme- nien-Resolution Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17564 D Anlage 27 Mündliche Frage 39 Niema Movassat (DIE LINKE) Einführung eines sogenannten Less-for- less-Ansatzes bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Rahmen der Migrations- kontrolle und Rückführung Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17565 B Anlage 28 Mündliche Frage 40 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der UN-Resolution zur Unter- bindung des Waffenschmuggels nach Liby- en Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17565 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 VII Anlage 29 Mündliche Frage 41 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterrichtung des Deutschen Bundestages über die UN-Resolution zur Unterbindung des Waffenschmuggels nach Libyen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17566 A Anlage 30 Mündliche Frage 42 Inge Höger (DIE LINKE) Konsequenzen für die Partnerschaft mit Ägypten vor dem Hintergrund der aktuel- len Menschenrechtssituation Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17566 B Anlage 31 Mündliche Frage 43 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Terminvergabe für die Beantragung von Visa in der deutschen Botschaft in Teheran Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17566 D Anlage 32 Mündliche Frage 44 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherheit des Terminvergabesystems in der deutschen Botschaft in Teheran Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17567 A Anlage 33 Mündliche Frage 46 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Agententätigkeit Edward Snowdens für mehrere Geheimdienste Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17567 C Anlage 34 Mündliche Frage 47 Martina Renner (DIE LINKE) Polizeiliche Feststellung deutscher Staats- angehöriger bei Ausschreitungen während der UEFA EURO 2016 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17567 D Anlage 35 Mündliche Frage 48 Martina Renner (DIE LINKE) Gefährderansprachen durch deutsche Be- hörden im Vorfeld der UEFA EURO 2016 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17568 A Anlage 36 Mündliche Frage 49 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Ausstellung von ärztlichen Attesten für Per- sonen ohne Bleibeerlaubnis Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17568 A Anlage 37 Mündliche Frage 50 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Einrichtung besonderer Aufnahmeeinrich- tungen zur Durchführung beschleunigter Asylverfahren nach § 30a Asylgesetz Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17569 B Anlage 38 Mündliche Frage 51 Heike Hänsel (DIE LINKE) Einreise syrischer Flüchtlinge aus der Tür- kei im Rahmen der Aktion einer Künstler- gruppe Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17569 C Anlage 39 Mündliche Frage 52 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Einstufung der Gruppierung Ahrar al-Scham Antwort Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17570 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016VIII Anlage 40 Mündliche Frage 53 Caren Lay (DIE LINKE) Verkäufe von Bundesimmobilien zum Höchstpreis bzw. mit Kaufpreisabschlag seit Ende November 2015 Antwort Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 17570 C Anlage 41 Mündliche Frage 54 Caren Lay (DIE LINKE) Kostenlose Abgabe von Bundesimmobilien zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünf- ten Antwort Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 17570 D Anlage 42 Mündliche Frage 55 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einhaltung internationaler Sozial- und Um- weltstandards sowie der Menschenrechte bei der Textilproduktion innerhalb Europas Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17571 B Anlage 43 Mündliche Frage 56 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Nichteinhaltung international an- erkannter Sozial- und Umweltstandards in europäischen Produktionsländern Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17571 B Anlage 44 Mündliche Frage 57 Katrin Werner (DIE LINKE) Schlechterstellung einiger Leistungsbe- zieher durch die geplante Anrechnung des Einkommens auf die Teilhabeleistungen im Referentenentwurf des Bundesteilhabege- setzes Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17571 C Anlage 45 Mündliche Frage 58 Katrin Werner (DIE LINKE) Schätzung des mit der Anrechnung des Ein- kommens und Vermögens auf Teilhabeleis- tungen einhergehenden Verwaltungsauf- wands Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17571 D Anlage 46 Mündliche Frage 59 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Regelungen zum Anspruch Sehbehinderter auf eine Vorlesekraft im Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17572 A Anlage 47 Mündliche Frage 60 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Regelungen zum leistungsberechtigten Per- sonenkreis im Referentenentwurf des Bun- desteilhabegesetzes Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17572 B Anlage 48 Mündliche Frage 61 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse der Studie zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts von Men- schen mit Behinderungen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17572 C Anlage 49 Mündliche Frage 62 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mehraufwandspauschale für Arbeitsgele- genheiten im Rahmen des Arbeitsmarkt- programms Flüchtlingsintegrationsmaß- nahmen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 IX Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17572 D Anlage 50 Mündliche Frage 63 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusätzlicher Aufwand im Rahmen der ge- planten Arbeitsgelegenheiten im Arbeits- marktprogramm Flüchtlingsintegrations- maßnahmen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17573 A Anlage 51 Mündliche Frage 64 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kontaktaufnahme mit dem EU-Gesund- heitskommissar zur Verlängerung der Zu- lassung von Glyphosat Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 17573 B Anlage 52 Mündliche Frage 65 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abstimmungsverhalten der Bundesregie- rung im EU-Berufungsausschuss zur Ver- längerung der Zulassung von Glyphosat Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 17573 C Anlage 53 Mündliche Frage 66 Christine Buchholz (DIE LINKE) Anweisungen bezüglich Kindern auf öffent- lichen Veranstaltungen der Bundeswehr Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17573 D Anlage 54 Mündliche Frage 67 Christine Buchholz (DIE LINKE) Ergebnisse der Ermittlungen gegen einzelne Soldaten bezüglich der Waffenpräsentation gegenüber Kindern während des Tags der Bundeswehr Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17574 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17513 178. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 22. Juni 2016 Beginn: 13 .00 Uhr
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    Elisabeth Motschmann (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17557 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Böhmer, Dr . Maria CDU/CSU 22 .06 .2016 Brähmig, Klaus CDU/CSU 22 .06 .2016 Groth, Annette DIE LINKE 22 .06 .2016 Heller, Uda CDU/CSU 22 .06 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 22 .06 .2016 Hübinger, Anette CDU/CSU 22 .06 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 22 .06 .2016 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 22 .06 .2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22 .06 .2016 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 22 .06 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 22 .06 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22 .06 .2016 Nahles, Andrea SPD 22 .06 .2016 Petzold, Ulrich CDU/CSU 22 .06 .2016 Pflugradt, Jeannine SPD 22 .06 .2016 Radomski, Kerstin CDU/CSU 22 .06 .2016 Rawert, Mechthild SPD 22 .06 .2016 Schimke, Jana CDU/CSU 22 .06 .2016 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 22 .06 .2016 Warken, Nina CDU/CSU 22 .06 .2016 Wicklein, Andrea SPD 22 .06 .2016 Anlage 2 Antwort der Parl . Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 1): Wie viele Tage liegen nach aktueller Einschätzung der Bundesregierung im Durchschnitt zwischen der vorläufigen Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und deren Ankunft in den jeweiligen Zuweisungsjugendämtern nach Abschluss der Umverteilung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Nach den gesetzlichen Vorgaben hat das zuständige Jugendamt nach der vorläufigen Inobhutnahme eines un- begleiteten ausländischen Minderjährigen sieben Werk- tage Zeit, um den Minderjährigen oder die Minderjäh- rige bei der zuständigen Landesstelle für die Verteilung zu melden . Von dort erfolgt binnen drei Werktagen eine Meldung an das Bundesverwaltungsamt . Das BVA wie- derum bestimmt innerhalb von zwei Werktagen die zu- ständige Landesstelle für die weitere Verteilung . Die Landesstelle wiederum weist innerhalb von zwei Werktagen das für die anschließende Inobhutnahme zu- ständige Jugendamt aus . Dies beschreibt insgesamt einen Zeitraum von 14 Ta- gen . Erst nach vier Wochen ist eine Verteilung rechtlich ausgeschlossen– in Ausnahmefällen bis zum 31 . Dezem- ber 2016 nach Sonderregelung sogar erst nach acht Wo- chen . Recherchen bei Landesstellen und Jugendbehörden in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Nie- dersachsen und Schleswig-Holstein haben ergeben, dass die mittlere Dauer bzw . die empfohlene Dauer zwischen einer und vier Wochen liegt . Im Rahmen unseres jährlichen Berichts über die Si- tuation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger, zu dem sich die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet hat, beabsichtigen wir unter anderem, tragfähige Daten zur Dauer der vorläufigen Inobhutnahme zu erheben und konkrete Angaben zu machen . Anlage 3 Antwort der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra- ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/8816, Frage 2): Wie viele in Deutschland ansässige Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis zum letzten statistisch erfassten Jahr jeweils nicht krankenver- sichert, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dun- kelziffer der Nichtversicherten (bitte jeweils für den Bereich gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversi- cherung aufschlüsseln)? Die Zahl der Personen ohne Absicherung im Krank- heitsfall wird alle vier Jahre im Rahmen der Befragung zur Art der Krankenversicherung im Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes erhoben . Eine Aufschlüsse- lung der Personen ohne Krankenversicherungsschutz nach gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist dabei nicht möglich . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617558 (A) (C) (B) (D) Durch die Einführung der sogenannten „nachrangigen Versicherungspflicht“ für Personen, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuzuordnen waren, durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im Jahr 2007 so- wie eine entsprechende Regelung in der privaten Kran- kenversicherung (PKV) im Jahr 2009 hatte sich die ge- schätzte Zahl nichtversicherter Personen in Deutschland reduziert, und zwar von geschätzten rund 188 000 Per- sonen im Jahr 2003 auf rund 128 000 Personen im Jahr 2011 . Mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforde- rung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (sogenanntes Beitragsschuldengesetz), das zum 1 . Au- gust 2013 in Kraft trat, ist es gelungen, die Zahl der Personen ohne Krankenversicherungsschutz weiter deut- lich zu reduzieren . Mit aktuellem Stand vom 31 . August 2014 haben auf Grundlage dieses Gesetzes insgesamt rund 55 000 Personen Krankenversicherungsschutz in der GKV in Anspruch genommen . Zusätzlich hatten bis Dezember 2013 etwa 4 500 bislang nicht krankenversi- cherte Personen einen privaten Versicherungsvertrag ab- geschlossen . Neuere Daten zur Anzahl der Personen ohne Kran- kenversicherungsschutz werden nach Auswertung des Mikrozensus aus dem Jahr 2015 durch das Statistische Bundesamt vorliegen . Die Auswertung wird voraussicht- lich Ende Juli 2016 abgeschlossen sein . Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse dazu vor, wie hoch die Dunkelziffer der Personen ohne Kran- kenversicherungsschutz ist . Anlage 4 Antwort der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra- ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/8816, Frage 3): Wie viele in Deutschland ansässige Personen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis zum letzten statistisch erfassten Jahr jeweils Beitragsschulden gegenüber ihrer Krankenversicherung (bitte jeweils für den Bereich gesetzliche Krankenversicherung und private Kran- kenversicherung aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen für den Bereich der ge- setzlichen Krankenversicherung (GKV) keine aktuellen Daten dazu vor, wie viele in Deutschland ansässige Per- sonen in den Jahren ab 2007 jeweils Beitragsschulden gegenüber ihrer Krankenversicherung haben bzw . hatten . Die Bundesregierung hat jedoch Kenntnis über die Anzahl der Beitragsschuldner in der privaten Kranken- versicherung (PKV) seit Einführung des Notlagentarifs im August 2013 . Hier sind privat krankenversicherte Personen, die mit Prämienzahlungen in Höhe von min- destens zwei Monatsbeiträgen im Rückstand sind, nach Durchführung eines Mahnverfahrens versichert (§ 193 Absatz 6 und 7 Versicherungsvertragsgesetz) . Die An- zahl der Versicherten im Notlagentarif hat sich nach Aus- kunft des Verbands der privaten Krankenversicherung seit dessen Einführung wie folgt entwickelt: 2013: 95 917 2014: 114 440 2015: 114 277 Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Beseiti- gung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (sogenanntes Beitragsschuldenge- setz) einen wichtigen Schritt getan, um die Situation der Personen mit Beitragsschulden gegenüber ihrer Kran- kenkasse bzw . ihrem Krankenversicherungsunternehmen zu verbessern . Anlage 5 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 7): Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der amtlichen Unwetterwarnungen für Deutschland entwickelt, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der durch Unwetter verursachten Schäden im gleichen Zeitraum (bitte jeweils getrennt nach Jahren auf- schlüsseln)? In den letzten zehn Jahren haben sich die Zahlen der amtlichen Unwetterwarnungen für Deutschland wie folgt entwickelt: Gesamt Jahr 2006 1 018 Jahr 2007 1 247 Jahr 2008 1 314 Jahr 2009 1 379 Jahr 2010 1 292 Jahr 2011 1 891 Jahr 2012 1 608 Jahr 2013 1 459 Jahr 2014 1 807 Jahr 2015 1 830 Die Unwetterwarnungen werden anhand einheitlicher Zählungen in Bezug zu den Regionalzentralen des Deut- schen Wetterdienstes (DWD), die repräsentativ für eine Region stehen, aufgeführt . Die Regionen sind Essen, Hamburg, Leipzig, München, Offenbach, Potsdam und Stuttgart . Zusammenfassend ist der Statistik zu entneh- men, dass die Gesamtanzahl der Unwetterwarnungen aus dem Jahr 2006 mit 1 018 kontinuierlich auf 1 830 War- nungen im Jahr 2015 angestiegen ist . Hierbei sei angemerkt, dass sich das Warnsystem des DWD in den letzten Jahren stark weiterentwickelt hat, sodass die Zahlen von 2006 nicht mit denen von 2015 vergleichbar sind . Mit den Möglichkeiten der verbesser- ten Modellvorhersagen, Fernerkundungsmethoden und Interpretationsverfahren wurden das Erkennen und die Detaillierung der Warnmöglichkeiten ständig verbessert . Ergebnis dieser Entwicklung war die Einführung der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17559 (A) (C) (B) (D) Landkreiswarnungen, die die Warnung für Bundeslän- der bzw . Teile davon ablösten . Diese Änderung führte zwangsläufig dazu, dass die Quantität der Warnungen zunahm . Daraus darf nicht der Rückschluss gezogen werden, dass die „Unwetterintensität“ zugenommen hat . Über Unwetterschäden liegen der Bundesregierung keine systematischen Erkenntnisse vor, da es hierzu kei- ne einheitlichen flächendeckenden Erhebungen gibt. Anlage 6 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/8816, Frage 10): Bis zu welchem Zeitpunkt sollen alle Gewerbegebiete mit „superschneller Glasfaser“ (siehe „Netzallianz bringt unter- versorgte Gewerbegebiete ans schnelle Internet“, Presse- mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15 . Juni 2016) versorgt sein, und wie soll dieses Ziel erreicht werden? Die Förderung von zukunftsfähigen und nachhaltigen Glasfaseranschlüssen für Gewerbegebiete wird durch einen Sonderaufruf im Rahmen des Breitbandförderpro- gramms der Bundesregierung erfolgen . Die geförder- ten Projekte müssen dabei nach Abschluss des Ausbaus mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für jeden Anschluss im Gewerbegebiet bereitstellen . Es wird eine möglichst schnelle Umsetzung der geförderten Projekte angestrebt, ein fixes Enddatum für den Abschluss der Gewerbege- bietsförderung ist aktuell nicht festgelegt . Der Verfahrensablauf entspricht grundsätzlich dem des Breitbandförderprogramms der Bundesregierung . Bezüglich der Details des Sonderaufrufes befindet sich die Bundesregierung derzeit noch in Abstimmungs- gesprächen, sodass noch keine weiteren Informationen vorliegen . Die Bundesländer sind im Rahmen des För- derbeirats in die Planungen einbezogen . Anlage 7 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/8816, Frage 11): Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Förderpro- gramm von 350 Millionen Euro ausreicht, um „alle Gewer- begebiete mit superschneller Glasfaser“ (siehe „Netzallianz bringt unterversorgte Gewerbegebiete ans schnelle Internet“, Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und di- gitale Infrastruktur vom 15 . Juni 2016) zu versorgen, und wie begründet sie ihre Aussage? Wie bei der Versorgung von privaten Haushalten auch, ist der Netzausbau in Gewerbegebieten in Deutschland vorrangig Aufgabe privatwirtschaftlicher Netzbetreiber . Gemäß europäischem Beihilferecht darf die Förderung nur dann unterstützend eingreifen, wenn ein privatwirt- schaftlicher Netzausbau aufgrund mangelnder Wirt- schaftlichkeit nicht realisierbar ist . Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In- frastruktur geht davon aus, dass ein Sonderaufruf mit Mitteln in Höhe von 350 Millionen Euro ausreicht, alle förderfähigen Gewerbegebiete in Deutschland mit zu- kunftsfähigen und nachhaltigen Glasfaseranschlüssen zu versorgen . Anlage 8 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck- sache 18/8816, Fragen 16 und 17): Von welchem Bundesministerium wurde der veröffentlich- te Vorschlag zur Änderung des Artikels 90 des Grundgeset- zes – GG (www .gemeingut .org/attac-und-gib-liegt-entwurf- fuer-grundgesetzaenderung-vor/) erstellt, und den Regierun- gen welcher Bundesländer wurde selbiger (bzw . gegebenen- falls ein alternativer Vorschlag zur Änderung von Artikel 90 GG) im Vorfeld des Treffens der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am 16 . Juni 2016 zur Kenntnis gegeben? Wurde auf diesem Treffen eine Änderung von Artikel 90 GG diskutiert, und wenn ja, welche weiteren Treffen zwischen Bund und Ländern wurden hinsichtlich dieser Änderung anbe- raumt (bitte genaues Datum und Ort angeben)? Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzu- sammenhangs gemeinsam beantwortet . Der auf der Internet-Seite „www .gemeingut .org/attac- und-gib-liegt-entwurf-fuer-grundgesetzaenderung-vor/“ veröffentlichte Text stellt keinen Vorschlag des Bundes- ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für eine Grundgesetzänderung dar . Insbesondere ist keine Beteiligung Privater an der Gesellschaft vorgesehen . Ein in der Bundesregierung abgestimmter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes wurde bislang noch nicht versandt . Anlage 9 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/8816, Frage 18): Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Re- alisierung und Finanzierung des dritten Bauabschnittes der Bundesstraße 169 gesichert, und welche zeitliche Planung gibt es derzeit für die Fertigstellung des Bauvorhabens? Erst nach Abschluss des laufenden Planänderungsver- fahrens für den dritten Bauabschnitt der B 169 zwischen der B 6 und Salbitz und nach Vorliegen eines vollziehba- ren Planfeststellungsbeschlusses besteht Baurecht . Im jetzigen Planungsstadium ist daher eine Aussage über den Zeitpunkt der Fertigstellung der Maßnahme verfrüht . http://www.gemeingut.org/attac-und-gib-liegt-entwurf-fuer-grundgesetzaenderung-vor/ http://www.gemeingut.org/attac-und-gib-liegt-entwurf-fuer-grundgesetzaenderung-vor/ http://www.gemeingut.org/attac-und-gib-liegt-entwurf-fuer-grundgesetzaenderung-vor/ http://www.gemeingut.org/attac-und-gib-liegt-entwurf-fuer-grundgesetzaenderung-vor/ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617560 (A) (C) (B) (D) Anlage 10 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/8816, Frage 19): Wie lauten die inhaltlichen Kernaussagen der schriftlichen Stellungnahme der Bundesregierung zur Umweltverträglich- keitsprüfung des Vorhabens Staustufe Decin (siehe auch Ant- wort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 18, Ple- narprotokoll 18/166, Seite 16342), und wo ist der Wortlaut der Stellungnahme für die Öffentlichkeit einsehbar? Die Bundesregierung hat am 6 . Mai 2016 zu den zum zweiten Mal überarbeiteten Unterlagen zur Umweltver- träglichkeitsprüfung für das Vorhaben Staustufe Decin erneut schriftlich gegenüber dem tschechischen Umwelt- ministerium Stellung genommen . Die Stellungnahme enthält folgende Kernaussagen: • Die verschiedenen Ausbauvarianten für die Staustufe sind nicht in gleicher Weise substanziell naturschutz- fachlich geprüft worden . • Es ist unverändert von grenzüberschreitenden Auswir- kungen der geplanten Staustufe auf die Fischfauna im deutschen Elbeabschnitt auszugehen . Die Migrations- durchgängigkeit wird im Vergleich zum jetzigen Zu- stand durch die selektive Wirkung der Staustufe und der Wasserkraftanlage verschlechtert . Eine ungestörte Durchwanderbarkeit ist mithilfe der geplanten Fisch- pässe und der Schutzmaßnahmen beim Fischabstieg nicht vollständig zu erreichen . Die Artenvielfalt bei den Fischen wird sich generell verringern . • Wegen der erwarteten Verschlechterung des Zustands der Fischfauna von „mäßig“ auf „unbefriedigend“ aufgrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird von den tschechischen Gutachtern eine Ausnahmeprüfung nach Artikel 4 Absatz 7 Wasserrahmenrichtlinie emp- fohlen . Dies wird von der Bundesregierung ausdrück- lich unterstützt . • Es fehlt eine Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ sowie eine Prüfung der artenschutzrechtlichen Bestim- mungen der FFH-Richtlinie . Erhebliche Beeinträchti- gungen für das FFH-Gebiet auf deutscher Seite kön- nen nicht ausgeschlossen werden . • Die Bundesregierung hält eine umfassende Überwa- chung der Auswirkungen des Vorhabens für erforder- lich, um die Überprüfung insbesondere der absehbaren grenzüberschreitenden Auswirkungen sowie der Wirk- samkeit der Vermeidungsmaßnahmen zu ermöglichen . Die Stellungnahme der Bundesregierung wurde nicht veröffentlicht . Anlage 11 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 20): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Er- kenntnissen des kürzlich erschienenen Berichtes des National Toxicology Program (NTP), eines Forschungsprogrammes des National Institutes of Health der US-Regierung, welcher zu dem Ergebnis kommt, dass Mobilfunkstrahlung, die bei normaler Nutzung auftritt, bei den Versuchstieren zu Tumoren führen kann (http://biorxiv .org/content/biorxiv/early/2016/05/26/055699 . full .pdf sowie eine Zusammenfassung unter http://ntp .niehs . nih .gov/results/areas/cellphones/index .html), und welche kon- kreten gesetzgeberischen Schritte wird die Bundesregierung diesbezüglich unternehmen? Die in den USA im Rahmen des „National Toxicolo- gy Program (NTP)“ durchgeführte Studie hatte zum Ziel, die in den USA verwendeten Mobilfunksignale an Rat- ten und Mäusen zu untersuchen . Dafür wurden die Tiere über längere Zeit unterschiedlichen Expositionsstärken ausgesetzt, wobei die niedrigste Expositionsstärke etwa dem 20fachen des Ganzkörpergrenzwertes für die Bevöl- kerung entsprach . Bei den jetzt herausgegebenen Ergebnissen handelt es sich um die Veröffentlichung von Teilergebnissen der Studie . Es handelt sich um keine gutachtergestützte Veröffentlichung in einem Fachjournal, sondern ist ein Ergebnisbericht des NTP mit zahlreichen Anhängen und auch Kommentaren von Gutachtern . Eine abschließende fachliche Bewertung der Studie durch die Bundesregierung wird erst möglich sein, wenn alle Daten publiziert sind . Anlage 12 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 21): Wie geht es weiter mit dem Programm „Stadtumbau Ost“, für das in der Verwaltungsvereinbarung 2016 knapp 100 Mil- lionen Euro eingestellt sind und das Ende dieses Jahres aus- läuft? Das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost wird gemeinsam mit dem Programm Stadtumbau West auch über das Jahr 2016 hinaus fortgeführt . Die Stadtumbau- programme sollen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, ab dem Jahr 2017 zu einem neuen aufgewerteten Stad- tumbauprogramm zusammengeführt werden . Wichtige Erkenntnisse für die Zusammenführung lie- fert dabei die Evaluierung der Programme Stadtumbau Ost und West, deren Ergebnisse jetzt vorliegen . Die Er- gebnisse des Gutachtens werden mit den Ländern und der Politik diskutiert . Im Anschluss daran wird zu ent- scheiden sein, wie die Zukunft des Stadtumbaus gestaltet wird . Anlage 13 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 22): http://biorxiv.org/content/biorxiv/early/2016/05/26/055699.full.pdf http://biorxiv.org/content/biorxiv/early/2016/05/26/055699.full.pdf http://ntp.niehs.nih.gov/results/areas/cellphones/index.html http://ntp.niehs.nih.gov/results/areas/cellphones/index.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17561 (A) (C) (B) (D) Sind die von Bundesministerin Dr . Barbara Hendricks angekündigten zusätzlichen 500 Millionen Euro für den Wohnungsbau an eine Zweckbindung, beispielsweise Miet- obergrenzen oder Sozialbindung, gebunden, oder können die Länder frei darüber verfügen? Über die Verwendung der zusätzlichen 500 Millionen Euro für den Wohnungsbau laufen derzeit noch die Ab- stimmungsgespräche innerhalb der Bundesregierung . Anlage 14 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Fragen 23 und 24): Sieht die Bundesregierung angesichts des jüngsten Vorstoßes der deutschen Erdgas- und Erdölproduzenten, Fracking wieder aufzunehmen (vergleiche www .bveg .de/Medien/Pressecenter/ Presseinformationen/Branche-fuerchtet-um-Standorte-und- Arbeitsplaetze), die Notwendigkeit, dass das Gesetzespaket der Bundesregierung vom 1 . April 2015 (Bundestagsdruck- sachen 18/4713, 18/4714) noch vor der Sommerpause verab- schiedet wird, und wenn ja, was will die Bundesregierung tun, um den Gesetzgebungsprozess zu unterstützen? Plant die Regierung im Unterschied zum Gesetzespa- ket aus dem letzten Jahr (Bundestagsdrucksachen 18/4713, 18/4714) – unter anderem vor dem Hintergrund des Klima- schutzabkommens von Paris und angesichts des wachsenden gesellschaftlichen Widerstands – in absehbarer Zeit ein gene- relles Verbot der Erdgasfördermethode Fracking? Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzu- sammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat bereits im April des Jah- res 2015 ein Gesetzespaket zum Thema Fracking verab- schiedet . Dieses räumt dem Schutz von Umwelt und Ge- sundheit erste Priorität ein, insbesondere dem Schutz des Trinkwassers . Zugleich ist es Ziel des Gesetzentwurfs, Rechtssicherheit für die im Bereich der Erdgasgewin- nung tätigen Unternehmen, deren Mitarbeiter sowie die zuständigen Genehmigungsbehörden zu schaffen . Das Gesetzespaket zu Fracking schafft mehr Schutz von Um- welt und Gesundheit und mehr Rechtssicherheit als der Status quo . Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens liegt seit einigen Monaten in der Hand der Fraktionen des Deut- schen Bundestages . Der Ausschuss für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit hat heute noch weitere Akzentuierungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes vorgenommen . Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir im Bundestag noch in dieser Woche zu einem sehr guten Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kommen werden . Die Bundesregierung plant nicht, einen neuen Gesetz- entwurf vorzulegen . Anlage 15 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 25): In welcher Weise wird die Bundesregierung eine Initiati- ve von Handels- und Logistikunternehmen wie IKEA, Nestlé, DHL, DB Schenker und viele andere in der Sache unterstüt- zen, auf EU-Ebene ab dem Jahr 2020 strenge CO2-Grenzwer- te für Lkw nach dem Vorbild von Japan, China und den USA einzuführen (vergleiche www .sueddeutsche .de/wirtschaft/lkw- brandbrief-nach-bruessel-1 .3014816), und falls sie diese Ini- tiative nicht unterstützt, warum nicht? Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren auf EU-Ebene dafür ein, dass die CO2-Emissionen des Gü- terstraßenverkehrs vermindert werden . Die Festlegung obligatorischer Höchstwerte für CO2-Emissionen von neu zugelassenen schweren Nutz- fahrzeugen kann bei geeigneter Ausgestaltung hierzu beitragen . Der entsprechenden Mitteilung der EU-Kom- mission aus dem Monat Mai des Jahres 2016 entnimmt die Bundesregierung, dass die EU-Kommission einen Vorschlag hierzu entwickeln wird; sie hat diese Mittei- lung begrüßt . Anlage 16 Antwort des Parl . Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/8816, Frage 26): Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) aus dem Jahr 2012, den Kredit an GENISA S . A . für den Bau des Kraftwerks Barro Blanco in Panama auszuzahlen, obwohl die DEG zum Zeitpunkt der ersten Kreditauszahlung nach Einschätzung des Expertenberichts des DEG-Beschwer- demechanismus eingehend über die Einwände der indigenen Gemeinschaften der Region gegen das Projekt informiert war (www .deginvest .de/DEG-Documents-in-English/About- DEG/Responsibility/Barro_blanco_final_report_EN .pdf, Seite 5) und obwohl der DEG zuvor ein Protestbrief mit 38 600 Unterschriften gegen den Kraftwerksbau übergeben worden war, im Zuge dessen der Sprecher der DEG-Ge- schäftsführung, Bruno Wenn, versichert hatte, dass die DEG die Finanzierungszusage jederzeit zurückziehen könne (www . salvalaselva .org/noticias/4463/hidroelectrica-en-panama- financistas-alemanes-revisaran-proyecto), und welche Infor- mationen besitzt die Bundesregierung darüber, warum die DEG sich für eine Finanzierung des Staudammprojekts ent- schloss, nachdem die GENISA S . A . ihre Finanzierungsanträ- ge an die Europäische Investitionsbank (EIB) kurz vor dem Abschluss des Berichts des EIB-Beschwerdeverfahrens, das nach Beschwerden von Vertretern von Umweltschützern und Indigenen eingeleitet worden war, zurückgezogen hatte (www . eib .org/attachments/complaints/2011-03-04-letter-from-eib- sg-to-complainants .pdf)? Zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung des Kredits hat die DEG im Einklang mit ihren eigenen und den inter- nationalen Standards agiert . Wesentliche Informationen lagen vor und entsprechende Aktionspläne wurden mit dem Unternehmen GENISA vereinbart, um die Einhal- tung internationaler Standards sicherzustellen. Zu die- sem Ergebnis kam auch das unabhängige, sogenannte http://www.bveg.de/Medien/Pressecenter/Presseinformationen/Branche-fuerchtet-um-Standorte-und-Arbeitsplaetze http://www.bveg.de/Medien/Pressecenter/Presseinformationen/Branche-fuerchtet-um-Standorte-und-Arbeitsplaetze http://www.bveg.de/Medien/Pressecenter/Presseinformationen/Branche-fuerchtet-um-Standorte-und-Arbeitsplaetze http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lkw-brandbrief-nach-bruessel-1.3014816 http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lkw-brandbrief-nach-bruessel-1.3014816 http://www.deginvest.de/DEG-Documents-in-English/About-DEG/Responsibility/Barro_blanco_final_report_EN.pdf http://www.deginvest.de/DEG-Documents-in-English/About-DEG/Responsibility/Barro_blanco_final_report_EN.pdf http://www.salvalaselva.org/noticias/4463/hidroelectrica-en-panama-financistas-alemanes-revisaran-proyecto http://www.salvalaselva.org/noticias/4463/hidroelectrica-en-panama-financistas-alemanes-revisaran-proyecto http://www.salvalaselva.org/noticias/4463/hidroelectrica-en-panama-financistas-alemanes-revisaran-proyecto http://www.eib.org/attachments/complaints/2011-03-04-letter-from-eib-sg-to-complainants.pdf http://www.eib.org/attachments/complaints/2011-03-04-letter-from-eib-sg-to-complainants.pdf http://www.eib.org/attachments/complaints/2011-03-04-letter-from-eib-sg-to-complainants.pdf Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617562 (A) (C) (B) (D) „Independant External Panel“ des DEG Beschwerde- mechanismus, das die Beschwerde auf die Einhaltung internationaler Standards untersucht hat . Die DEG hat gemeinsam mit anderen europäischen Investitionsfinan- zierern (niederländische FMO) das Vorhaben geprüft und kam zu einer positiven entwicklungspolitischen Be- wertung (Verbesserung der Energieversorgung der Lan- des, Ausbau der Erneuerbaren Energie – Erzeugung von 135 Gigawattstunden grünen Strom pro Jahr, der bis zu 70 000 Menschen versorgt) . Anlage 17 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 29): Hat die Bundesregierung Kenntnis über iranische Proli- ferationstätigkeiten im Sinne von Verstößen bzw . versuchten Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz oder die noch geltenden internationalen Sanktionen gegen den Iran in den vergangenen zwölf Monaten (bitte einzeln aufführen)? Der Iran als Staat ist nicht an das deutsche Außenwirt- schaftsgesetz gebunden . Verbindlich für den Iran ist die Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats, mit der die am 14 . Juli 2015 geschlossene Wiener Nuklearverein- barung („Joint Comprehensive Plan of Action“) indos- siert wurde . Die bis dahin geltenden VN-Resolutionen wegen des iranischen Nuklearprogramms wurden durch die Resolution 2231 aufgehoben, zunächst aufschiebend bedingt auf den sogenannten Implementation Day . Am 16 . Januar 2016 („Implementation Day“) hat die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) bestätigt, dass der Iran die grundlegenden Verpflichtungen nach der Wiener Vereinbarung zum Rückbau seines Nuklear- programms erfüllt hat . In der Folge wurden die internati- onalen Sanktionen (VN, EU, USA) umfassend gelockert . Voraussichtlich im Juli 2016 wird der VN-Generalse- kretär einen Bericht zur bisherigen Umsetzung der Re- solution 2231 vorlegen . Der Bundesregierung ist bisher nicht bekannt, dass darin über Verstöße gegen die Reso- lution berichtet würde . Bisher hat auch keiner der neben Iran an der Wiener Vereinbarung beteiligten Staaten (China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA) das zustän- dige Gremium des VN-Sicherheitsrats („Joint Commis- sion“) wegen iranischer Verstöße gegen die Vereinbarung befasst . Anlage 18 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 30): Teilen das für den Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) der Europäischen Kommission innerhalb der Bun- desregierung federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das für die Atomaufsicht und -regulierung zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Position des SET-Plan-Sekretariats, dass es für die Europäische Union wünschenswerte spezifische Ziele wären, in der Europäischen Union bis zum Jahr 2025 De- signlizenzen bzw . Typgenehmigungen für sogenannte kleine modulare Reaktoren (englisch „Small Modular Reactors“, kurz SMR) verfügbar und bis zum Jahr 2030 mindestens einen SMR und mindestens einen schnellen Demonstrationsreaktor der sogenannten Generation IV in Betrieb genommen zu ha- ben (bitte mit ausführlicher und differenzierter Darlegung und Begründung; bezüglich der Position des SET-Plan-Sekretari- ats siehe dessen Entwurf einer gemeinsamen Absichtserklä- rung zum Nuklearsektor vom Mai 2016, der Gegenstand der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/8567 war)? Nein . Die Bundesregierung hat hierzu ihre zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung abgestimmte Position zusammen mit Griechenland, Luxemburg und Österreich in einer für den EU-Energieministerrat bestimmten gemeinsamen Informationsnote vom 2 . Juni 2016 dargestellt . Der Ver- treter Luxemburgs stellte diese Informationsnote in der Sitzung des EU-Energieministerrates am 6 . Juni 2016 vor . Zu dem in Ihrer Frage erwähnten Entwurf der Ab- sichtserklärung vom 13 . Mai 2016 haben die vier Län- der unter anderem gemeinsam betont, dass sie Ziele auf europäischer Ebene bezüglich der Entwicklung und dem Einsatz bzw . Bau von Small Modular Reactors sowie Generation IV-Demonstrationsreaktoren nicht akzeptie- ren können . Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass dieser Entwurf der Absichtserklärung nach Kenntnis der Bundesregie- rung weder die Position der Europäischen Kommission noch die der zuständigen Generaldirektion für Forschung und Innovation wiedergibt . Anlage 19 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 31): Welche EU-Mitgliedstaaten teilen nach Kenntnis der Bun- desregierung die Rechtsauffassung der Europäischen Kom- mission, es handle sich bei dem EU-Kanada-Abkommen CETA um ein EU-only-Abkommen, und was unternimmt die Bundesregierung, um ihrer Rechtsauffassung eines gemisch- ten Abkommens praktische Geltung zu verschaffen und eine maßgebliche Beteiligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates sicherzustellen? Die EU-Kommission hat sich nach Kenntnis der Bun- desregierung zu der Frage, ob CETA ein gemischtes Ab- kommen ist, noch nicht offiziell festgelegt. Hierzu bedarf es eines Beschlusses des Kollegiums der EU-Kommis- sion . Nach Kenntnis der Bundesregierung vertritt kein Mitgliedstaat die Auffassung, CETA sei ein EU-only-Ab- kommen . Die Bundesregierung weist in den maßgeblichen Gre- mien in Brüssel und in bilateralen Gesprächen mit der EU-Kommission sowie anderen Mitgliedstaaten konti- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17563 (A) (C) (B) (D) nuierlich auf ihre Rechtsauffassung hin, dass CETA ein gemischtes Abkommen ist . Auch beim Handelsminister- rat am 13 . Mai 2016 sowie bei der Sitzung des Handels- politischen Ausschusses am 17 . Juni 2016 hat die Bun- desregierung sich hier eindeutig positioniert . Zudem hat die Bundesregierung – wie 24 andere Mitgliedstaaten und der Rat auch – zur ähnlich gelagerten Frage nach der Rechtsnatur des Freihandelsabkommens mit Singapur in einer Stellungnahme vor dem Europäischen Gerichtshof ihre Rechtsauffassung ausführlich begründet . Anlage 20 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8816, Frage 32): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäi- schen Kommission, dass für eine voraussichtlich notwendige verfahrensrelevante Umklassifizierung von CETA (Umfas- sendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada) von „EU-only“ in „gemischt“ ein einstimmiger Ratsbeschluss notwendig sein wird, und was wird die Bundesregierung tun angesichts der erklärten Bereitschaft Italiens, CETA auch als EU-only-Abkommen zu unterzeichnen (Der Spiegel vom 11 . Juni 2016), um ihre Rechtsauffassung, dass CETA ein ge- mischtes Abkommen ist, durchzusetzen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass für die Änderung eines Beschlussvorschlags für die Unter- zeichnung eines EU-only-Abkommens in ein gemischtes Abkommen ein einstimmiger Ratsbeschluss notwendig wäre . Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, dass Ita- lien sich bereit erklärt hat, CETA auch als EU-only-Ab- kommen zu unterzeichnen . Italien hat sich beim Handels- ministerrat am 13 . Mai 2016 dafür ausgesprochen, CETA als gemischtes Abkommen abzuschließen . Im Nachgang hat der italienische Handelsminister einen Brief zu dem Thema an EU-Handelskommissarin Malmström über- mittelt . Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Minister Calenda Flexibilität angedeutet, um einen Abschluss von CETA zu ermöglichen . Italien hat ein erklärtes großes Interesse an der Unterzeichnung von CETA . Die Bun- desregierung geht auch deshalb davon aus, dass Italien einen einstimmigen Ratsbeschluss zur Unterzeichnung von CETA als gemischtes Abkommen nicht aufhalten würde . Es ist im Übrigen nicht zu erwarten, dass für eine Unterzeichnung von CETA als reines EU-Abkommen die erforderliche qualifizierte Mehrheit im Rat erreicht wer- den könnte (siehe unten Antwort zu Frage 33) . Anlage 21 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8816, Frage 33): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der deut- sche Vertreter im Rat aus rechtlichen Gründen dazu verpflich- tet ist, im Rat einen Änderungsvorschlag einzubringen, mit dem Ziel, CETA als „gemischtes Abkommen“ einzuordnen, sofern die Europäische Kommission CETA als „EU-only“ klassifiziert hat, und dass sie – sofern die Europäische Kom- mission CETA als „EU-only“ klassifiziert und der Rat diese verfahrensrelevante Entscheidung nicht revidiert – dazu ver- pflichtet ist, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, um die Rechtswidrigkeit der Klassifizierung von CETA als „EU-only“ feststellen zu lassen, da dies dazu führt, dass die grundgesetz- lich garantierten Partizipationsrechte des Deutschen Bundes- tages unterlaufen würden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass CETA als gemischtes Abkommen einzustufen ist . Sollte die Europäische Kommission dem Rat vorschlagen, CETA als EU-only-Abkommen zu unterzeichnen, würde die Bundesregierung sich im Rat dafür einsetzen, diesen Be- schlussvorschlag abzuändern, um CETA als gemischtes Abkommen abzuschließen . Beim Handelsministerrat am 13 . Mai 2016 hat sich kein Mitgliedstaat dafür ausgesprochen, CETA als EU-only-Abkommen abzuschließen . Deshalb ist nicht zu erwarten, dass ein etwaiger Kommissionsvorschlag für ein EU-only-Abkommen die im Rat erforderliche quali- fizierte Mehrheit erreichen würde. Die Frage nach einer möglichen Klage gegen einen Unterzeichnungsbeschluss zu CETA als reines EU-Abkommen stellt sich daher nicht . Anlage 22 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 34): Inwieweit hält es die Bundesregierung energiewirtschaft- lich für sinnvoll – auch im Hinblick auf Kosteneffizienz –, auch Photovoltaik- und sonstige Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von weniger als 7 kW verpflichtend mit einem Smart Meter inklusive Gateway auszustatten? Die Frage thematisiert eine Änderung des Gesetzent- wurfs der Bundesregierung für ein Gesetz zur Digitali- sierung der Energiewende, die auf eine stärkere Einbe- ziehung der Erzeugerseite in den Rollout intelligenter Messsysteme zielt . Die Verteilernetzstudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat aufgezeigt, dass sämtliche Er- zeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Ge- setz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz mit mehr als 7 Kilowatt (kW) installierter Leistung netzrelevant betrieblich, planerisch und/oder wirtschaftlich sind . Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht auch deshalb hier eine Aufnahme in den sogenannten „Pflichtrollout“ von intelligenten Messsystemen vor . Kleinere Anlagen dagegen sind nach der Studie poten- ziell netzrelevant . Hier spielen in einem weit stärkeren Maße Netzgegebenheiten vor Ort eine Rolle . Beispiele hierfür sind die Netztopologie, die Frage städtisches oder ländliches Netzgebiet sowie die Häufung dezentraler Er- zeugungsanlagen. Von einem pauschalen Pflichtrollout in diesem Segment hat der Gesetzentwurf der Bundesregie- rung daher Abstand genommen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617564 (A) (C) (B) (D) Sollen EEG- und KWKG-Erzeugungsanlagen un- terhalb von 7 kW installierter Leistung in den Rollout einbezogen werden, bieten sich die gleichen Schutzme- chanismen an, die der Gesetzentwurf für die Verbrau- cherseite vorsieht, nämlich: 1. Keine Einbeziehung in den sogenannten „Pflichtroll- out“ der größeren Anlagen, sondern Einbeziehung in den sogenannten „optionalen Rollout“ nach Wahl des grundzuständigen Messstellenbetreibers (wie bei Ver- brauchern unterhalb 6 000 kWh Jahresverbrauch) . 2. Vorgabe einer im Vergleich zum Pflichtrollout deutlich abgesenkten Preisobergrenze (zum Beispiel 60 statt 100 Euro pro Jahr) . Anlage 23 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 35): Wie und an wen wurden bislang die Mittel aus Haushaltsti- tel 686 12 (Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen) verteilt? Bislang wurden aus dem Haushaltstitel 6092 68612 keine Mittel verteilt . Der Grund hierfür ist, dass sich die Bundesregierung weiter in der konzeptionellen Phase der Programmausgestaltung befindet. Hierbei ist zu berück- sichtigen, dass die regionale Wirtschaftspolitik in erster Linie Aufgabe der Länder ist und gezielte Maßnahmen zur Strukturanpassung in den Bergbauregionen einer Ab- stimmung mit aktuellen Planungen und Maßnahmen der Länder bedürfen . Auch ist dafür Sorge zu tragen, dass das neue Programm ausreichend mit bereits bestehenden Programmen von Bund und Ländern zur Unterstützung des Strukturwandels abgestimmt wird . Anlage 24 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 36): Für welche Länder und Projekte liegen dem Interministe- riellen Ausschuss für Exportkreditgarantien des Bundes An- fragen, Voranfragen oder Anträge für Bürgschaften vor, die Kohleprojekte betreffen, und welche davon sind bereits positiv beschieden worden? Der Bundesregierung liegen aktuell elf Anträge auf Übernahme einer staatlichen Exportkreditgarantie (Her- mesdeckung) im Zusammenhang mit Kohlevorhaben vor . Davon wurden vier Anträge vom Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien bereits grundsätz- lich zugesagt (Russland [3], Südafrika) . Bei grundsätzli- chen Deckungszusagen handelt es sich um noch im Ver- handlungsstadium befindliche Geschäfte. Ob und wann die Geschäfte sich realisieren, lässt sich nicht vorhersa- gen . Anlage 25 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8816, Frage 37): Welchen Stand hat die seit April 2014 ausstehende Be- antwortung eines Fragenkataloges der Bundesregierung an die US-Regierung zur Beteiligung von US-Anlagen in Ram- stein oder Stuttgart als Relaisstation am US-Drohnenkrieg (fragegegenständlich sind nicht Starts und Landungen von Drohnen, Steuerung in Ramstein), an die das Auswärtige Amt angeblich zunächst „fortgesetzt“, dann „eindringlich“ und „mit Nachdruck“ und zwischenzeitlich „fortgesetzt eindring- lich“ erinnerte (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestags- drucksache 18/2938, Antwort der Bundesregierung auf mei- ne mündliche Frage 18, Plenarprotokoll 18/78), obwohl die zuständige Staatsministerin Dr . Maria Böhmer mir auf meine mündliche Frage 3, Plenarprotokoll 18/45, eine Beantwortung „innerhalb weniger Wochen“ versprach, und inwiefern rechnet die Bundesregierung überhaupt noch mit einer Beantwortung oder sonstigen Klärung ihrer offenen Fragen? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf Ihre Schriftliche Frage Nummer 13 auf Bundestags- drucksache 18/8052 vom 8 . April 2016 Die Bundesregierung hat die US-Regierung seitdem wiederholt nachdrücklich um weitere Informationen zur Rolle der Relaisstation in Ramstein gebeten, zuletzt im April 2016 im Rahmen von Regierungsgesprächen mit dem US-Außenministerium, sowie im Mai 2016 gegen- über der US-Botschaft in Berlin . Der Beauftragte für Sicherheitspolitik im Auswärtigen Amt war außerdem im September 2015 in Ramstein und hat dort Gespräche geführt . Eine abschließende Klärung konnte bislang aber nicht erzielt werden . Die Bundesregierung bleibt in dieser Fra- ge im vertraulichen Dialog mit der amerikanischen Re- gierung . Anlage 26 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8816, Frage 38): Welche konkreten Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den Verbalattacken und Drohungen gegenüber „türkisch- stämmigen“ Bundestagsabgeordneten in Zusammenhang mit der Armenien-Resolution vom 2 . Juni 2016 im Deutschen Bun- destag über die Tatsache hinaus gezogen, den türkischen Ge- schäftsträger ins Auswärtige Amt einzuladen (www .spiegel .de/ politik/deutschland/angela-merkel-erdogans-abgeordneten- schelte-nicht-nachvollziehbar-a-1096320 .html), wie beispiels- weise Zurückweisungen im Rahmen persönlicher Telefonate von Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel mit dem Präsidenten der Türkei, Recep Tayyip Erdogan, und welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung durch deutsche Sicherheitsbehörden (Polizeilicher Staatsschutz, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst) über die Bedrohungslage, insbesondere der betroffenen Ab- geordneten, durch die nationalistisch-islamistische Szene in der türkischen Community in Deutschland (wie aus der Uni- on Europäisch Türkische Demokraten – Berlin e . V . (UETD), Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e . V . (DI- http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-erdogans-abgeordneten-schelte-nicht-nachvollziehbar-a-1096320.html http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-erdogans-abgeordneten-schelte-nicht-nachvollziehbar-a-1096320.html http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-erdogans-abgeordneten-schelte-nicht-nachvollziehbar-a-1096320.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17565 (A) (C) (B) (D) TIB), Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e . V . (IGMG), „Deutsches Neue Türken Komitee (AYTK)“, Turan e . V ., „Os- manen Germania“ und „Turkos MC“)? Die Bundesregierung hat ihre Haltung nicht nur bei der Einladung des Geschäftsträgers der türkischen Bot- schaft am 7 . Juni 2016, sondern auch darüber hinaus öf- fentlich deutlich kommuniziert . So hat der Sprecher der Bundesregierung, Staatsse- kretär Steffen Seibert, in der Regierungspressekonferenz am 6 . Juni 2016 sich dagegen verwahrt, dass einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestags in die Nähe des Terrorismus gerückt werden . In der Bundespressekonfe- renz am 10 . Juni 2016 unterstrich er, Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel habe mit ihrer Anwesenheit im Par- lament am 9 . Juni 2016 klar ausgedrückt, dass sie hinter dem Zeichen der Geschlossenheit und der Solidarität mit den Abgeordneten stehe, das der Bundestagspräsident so unmissverständlich gesetzt habe . Der Regierungssprecher betonte zudem, dass Drohun- gen kein Mittel der Politik sein könnten, von wem auch immer sie kämen . Meinungsverschiedenheiten – auch tiefgreifende – müssten mit Argumenten ausgetragen werden . Sie müss- ten auch ausgehalten werden . Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Dr . Markus Ederer, hat in einem Schreiben vom 13 . Juni 2016 an die türkischstämmigen Abgeordneten des Deutschen Bun- destags die genannten Reaktionen auf die Resolution als inakzeptable Kritik zurückgewiesen und über rechtliche und sicherheitstechnische Rahmenbedingungen infor- miert . Bereits vor dem Abstimmungstermin am 2 . Juni 2016 wurden für einen türkisch-stämmigen Abgeordneten anlassbezogene Personenschutzmaßnahmen durch das Bundeskriminalamt festgelegt . Für die weiteren zehn betroffenen Abgeordneten wur- den nach einer vorläufigen Gefährdungsbewertung durch das Bundeskriminalamt ebenso anlassbezogene Perso- nenschutzmaßnahmen nach dem Abstimmungstermin am 2 . Juni 2016 veranlasst . Die Gefährdungslage stellt sich für die elf betroffenen Abgeordneten differenziert dar . Das BKA informiert die jeweils Betroffenen in per- sönlichen Sicherheitsgesprächen über die vorliegenden Erkenntnisse . Anlage 27 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8816, Frage 39): Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei der Migrationskontrolle und Rückführung den sogenannten More-for-more-Ansatz um einen sogenann- ten Less-for-less-Ansatz zu ergänzen (COM(2016) 385 final, Seite 10: „Positive und negative Anreize sollten in die Ent- wicklungspolitik der EU integriert werden, damit diejenigen Länder belohnt werden können, die ihrer internationalen Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger nachkommen, bei der Bewältigung irregulärer Migranten- ströme aus Drittländern kooperieren oder Maßnahmen zur angemessenen Aufnahme von Menschen ergreifen, die vor Konflikten und Verfolgung fliehen. In gleicher Weise muss es für diejenigen Länder, die nicht bei der Rückübernahme und Rückführung kooperieren, Folgen geben . Das Gleiche sollte auch für die Handelspolitik gelten . . .“), und inwiefern teilt die Bundesregierung meinen Eindruck, dass die Migrationskon- trolle zum Leitmotiv der deutschen und europäischen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik, insbesondere gegen- über den afrikanischen Staaten, avanciert? Die deutsche und europäische Migrationspolitik ver- folgt in der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transit- ländern einen umfassenden Ansatz, um die Ursachen von Flucht und irregulärer Migration zu bekämpfen, Flücht- linge zu schützen und zu verhindern, dass sich Menschen weiter auf die gefährliche Reise nach Europa machen und sich dafür kriminellen Schleuserbanden ausliefern . Teil dieses Gesamtansatzes sind eine nachvollziehbare, transparente und funktionierende Rückführungspolitik, Kapazitätsaufbau im Migrations- und Grenzmanagement sowie Maßnahmen zur Schleuserbekämpfung . Dass wir eine nachvollziehbare, transparente und funktionierende Rückführung von Migranten, die nach- weislich bei uns keinen Schutzanspruch haben, brau- chen, steht außer Frage . Dafür ist eine verantwortungs- volle Kooperation mit den Herkunfts- und Transitstaaten unerlässlich . Zur Verbesserung der Kooperation im Bereich Rück- kehr trägt die flexible Anwendung positiver und negati- ver Anreize unter Einbeziehung aller Politikbereiche bei . Anlage 28 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 40): Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, sich an der Umsetzung der Resolution 2292(2016) des UN-Sicherheitsra- tes vom 14 . Juni 2016 über die bereits jetzt im Rahmen der EU-geführten Mission EUNAVFOR MED hinaus zu beteili- gen, und welche Beiträge plant die Bundesregierung hierfür bereitzustellen? Die in Ihrer Frage genannte Resolution 2292 (2016) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 14 . Juni 2016 autorisiert die Mitgliedstaaten der Vereinten Nati- onen dazu, national oder durch Regionalorganisationen den Waffenschmuggel nach Libyen zu unterbinden und die Nachschubwege des „IS“ abzuschneiden . Die Aufgaben von EUNAVFOR MED wurden mit Be- schluss des Rates für Außenbeziehungen vom Montag, dem 20 . Juni 2016 um Ausbildung und Beteiligung an der Durchsetzung des von den Vereinten Nationen gegen Libyen verhängten Waffenembargos auf Grundlage der Resolution 2292 (2016) erweitert . Über die Beteiligung an der EUNAVFOR MED Operation Sophia hinaus ist derzeit kein weiterer deutscher Beitrag zur Umsetzung der Resolution 2292 (2016) vorgesehen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617566 (A) (C) (B) (D) Anlage 29 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 41): In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über die Ausgestaltung eines etwa- igen EU-Mandates für die Umsetzung der UN-Resoluti- on 2292(2016) zu unterrichten, und plant die Bundesregie- rung, im Falle einer Beteiligung der Bundeswehr zuvor hierfür die Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen? Am Montag, dem 20 . Juni 2016, hat der Außenminis- terrat beschlossen, EUNAVFOR MED Operation Sophia zu verlängern und um zwei neue Zusatzaufgaben zu er- weitern: (1) Informationsaustausch, Ausbildung und Fähig- keitsaufbau (Kapazitätsaufbau) der libyschen Küstenwa- che und Marine sowie (2) Durchsetzung des VN-Waffenembargos gegen- über Libyen zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsreso- lution 2292 . Am Freitag, dem 17 . Juni 2016, fand zuletzt eine Ob- leute-Unterrichtung auch zur Frage der weiteren Beteili- gung an der Anti-Schleuser-Operation der EU, EUNAV- FOR MED Operation Sophia, statt . In den kommenden zwei Wochen wird der Bundestag mit dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung an EUNAVFOR MED Operation Sophia befasst . Bei Zustimmung des Bundestages ist vorgesehen, dass sich Deutschland auch weiterhin an den Aufgaben der EU-Operation beteiligt, nunmehr inklusive der neuen Zusatzaufgaben, darunter die Umsetzung der VN-Reso- lution 2292(2016) zur Durchsetzung des VN-Waffenem- bargos . Das Bundestagsmandat sieht eine Beteiligung bis 30 . Juni 2017 vor . Anlage 30 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8816, Frage 42): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hinsicht- lich ihrer engen sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Partnerschaft mit dem ägyptischen Regime aus dem Brief von Dr . El Sheikh vom ägyptischen Revolutionsrat an den Aus- schuss für Menschenrechte, in dem der „westlichen Welt“ und damit auch Deutschland vorgeworfen wird, Stillschweigen zu bewahren hinsichtlich der in dem Schreiben angeführten 1 794 zwischen Juli 2013 und Mai 2016 ausgesprochenen Todes- strafen, von denen inzwischen 728 bestätigt und 7 vollstreckt wurden, sowie angesichts von 754 im ersten Halbjahr 2016 von Sicherheitskräften außergerichtlich getöteten ägyptischen Staatsbürgern, und erkennt die Bunderegierung an, dass es sich bei der Regierung Sisi um eine Diktatur handelt? Das dem Ausschuss für Menschenrechte zugesandte Schreiben liegt der Bundesregierung nicht vor . Daher lassen Sie mich grundsätzlich auf Ihre Fragen antworten: Die Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutsch- land mit anderen Staaten ist dem Ziel der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Diese spielen bei der sicherheitspolitischen und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit eine zentrale Rolle . Wie bereits in der Fragestunde am 1 . Juni in Beant- wortung der Frage des Kollegen Movassat zum Sicher- heitsabkommen mit Ägypten dargelegt, gilt dies auch im Fall Ägyptens . Im Rahmen der Sicherheitskoopera- tion etwa werden nicht nur die polizeilichen Kompeten- zen der ägyptischen Polizeibehörden einschließlich der Grenzpolizeibehörden gestärkt, sondern grundlegend ist auch die Vermittlung eines Verständnisses einer demo- kratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen und Men- schenrechten verpflichteten Polizei. Unsere wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Schwerpunkt Berufsbildung trägt mit einer Fokussierung auf Beschäftigungsförderung und beruflicher Bildung dazu bei, Perspektiven der Menschen zu erhalten und auszubauen sowie Grundbedürfnisse im Bereich nach- haltige Wasser- und Energieversorgung sicherzustellen . Die Bundesregierung steht auch mit internationalen und ägyptischen Menschenrechtsorganisationen in regel- mäßigem Austausch . Sie nimmt deren Berichte über die Menschenrechtslage in Ägypten sehr ernst und themati- siert diese immer wieder ganz konkret im Gespräch mit Repräsentanten der ägyptischen Regierung und in inter- nationalen Foren, wie dem gerade stattfindenden Men- schenrechtsrat in Genf . Anlage 31 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/8816, Frage 43): Wie lang sind derzeit die Wartezeiten für privat bzw . ge- schäftlich Reisende (bitte differenzieren) für einen Termin zur Visumantragstellung für Schengen-Visa in der deutschen Bot- schaft in Teheran, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, die im Rahmen einer Onlinepetition (vergleiche www .change . org) vielfach genannten Missstände extrem langer Wartezeiten zu beheben? Seit dem Abschluss des Atomabkommens sind in Iran die Visanachfragen zu Reisen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union stark angestiegen . So hat die Deutsche Botschaft Teheran im Jahr 2016 30 Prozent mehr Visaanträge bearbeitet als im Vorjahr . Derzeit ist die Buchung eines Termins für alle Schengen- visaanträge drei Wochen im Voraus möglich . Um allen Antragstellern die gleichen Chance einzuräumen, schal- tet die Visastelle neue Termine zu einem vorher ange- kündigten Zeitpunkt wöchentlich frei . Die Termine sind dabei sehr schnell ausgebucht . Viele eilige Reisen können (gegen Nachweis) über Sondertermine ermöglicht werden . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17567 (A) (C) (B) (D) Die gleiche Problematik besteht bei allen größeren vi- saerteilenden EU-Botschaften in Teheran . Die Deutsche Botschaft Teheran wurde daher bereits personell verstärkt und wird weiter aufgestockt . So wer- den ab Sommer 2016 drei neue Visaentscheider-Stellen für Visa zur Verfügung stehen, um die Aufgaben zu be- wältigen . Dies wird ab dem Spätsommer zu deutlich hö- heren Terminkapazitäten führen . Die Bundesregierung nimmt die geäußerte Kritik sehr ernst . Der Vorwurf der unfreundlichen Behandlung kann allerdings nicht nachvollzogen werden . Alle lokalen Mit- arbeiter werden sorgfältig ausgesucht und entsprechend geschult . Die Visastelle der Botschaft Teheran wird 2017 in eine neue, wesentlich größere Unterbringung umziehen, die mehr Servicequalität bieten kann . Auch dies wird zu ei- ner Entspannung der Situation beitragen . Anlage 32 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/8816, Frage 44): Inwiefern hält die Bundesregierung das an der deutschen Botschaft in Teheran eingesetzte Terminvergabesystem für missbrauchssicher, und wie erklärt sie sich den in einer Re- portage der BBC Persian (www .youtube .com/watch?v=_Gl- Zo0DcjW4) geschilderten Fall einer erfolgreichen Terminver- einbarung über einen Terminhändler? Das für Antragsstellende kostenfreie Online-Bu- chungssystem des Auswärtigen Amts hat sich an sehr vielen Orten bewährt . In technischer Hinsicht gibt es in der Tat im Bu- chungsprozess in Iran einige Probleme, die bisher in keinem anderen Land, in dem das System benutzt wird, aufgetaucht sind . Die möglichen Ursachen werden der- zeit noch untersucht . Mit Agenturen, anderen Personen oder Dienstleis- tern, die im Auftrag von Antragstellern gegen Bezahlung Termine buchen oder andere Dienstleistungen anbieten, arbeiten die Auslandsvertretungen – und damit auch die Botschaft Teheran – nicht zusammen und weisen die An- tragsteller auch ausdrücklich darauf hin . Der „Verkauf“ von einmal für eine bestimmte Person gebuchten Termi- nen an Dritte ist daher nicht möglich . Zulässig ist es aber, Dritte – auch Visabüros – mit der Buchung von Terminen zu beauftragen . Ein sogenannter „Terminhandel“ ist das jedoch nicht . Es gibt keinerlei Nachweis, dass Bedienstete der Bot- schaft Termine in unzulässiger Weise vergeben . Das Aus- wärtige Amt geht jedem überprüfbaren Hinweis nach . Anlage 33 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 46): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung da- raus, dass der Präsident des deutschen Inlandsgeheimdienstes (Bundesamt für Verfassungsschutz), Dr . Hans-Georg Maaßen, als Zeuge im NSA-Untersuchungsausschuss öffentlich Ed- ward Snowden mit „hoher Plausibilität“ (Zeit Online vom 10 . Juni 2016; BILDplus vom 11 . Juni 2016) als russischen Agenten bezeichnete und im Presseinterview sagte: „Der Ver- rat der Geheimdienst-Unterlagen ist ein Versuch, einen Keil zwischen Westeuropa und die USA zu treiben“ (Focus vom 16 . April 2016), ohne dafür nach eigener Angabe Belege zu haben, wohingegen das Bundesministerium des Innern kei- nerlei Erkenntnisse hat, dass Edward Snowden je für andere als US-Geheimdienste arbeitete (Regierungspressekonferenz vom 10 . Juni 2016; www .bundesregierung .de/Content/DE/ Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/06/2016-06-10-regpk . html), und inwieweit fließt in die Bewertung der Bundesregie- rung in diesem Zusammenhang ein, dass laut dem langjährigen NSA-Vizedirektor Chris Inglis eine intensive Prüfung vieler US-Sicherheitsbehörden weder Beweis noch Indizien erbrach- te, dass Edward Snowden je für solche fremden Dienste arbei- tete (in Irari Report vom 30 . März 2016; www .youtube . com/ watch?v=G5evenZOFU0; Minute 10:00 bis 12:00)? Zu den Aufgaben des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gehört es, nachrichtendienstliche Sachverhalte zu analysieren und zu bewerten . Im Übrigen nimmt die Bundesregierung nicht zur Einvernahme von Zeugen in Untersuchungsausschüssen Stellung, sondern überlässt die Bewertung der Zeugen- aussage dem dafür zuständigen parlamentarischen Gre- mium, in diesem Fall dem 1 . Untersuchungsausschuss der 18 . Wahlperiode . Anlage 34 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) (Drucksache 18/8816, Frage 47): Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden im Zu- sammenhang mit den Ausschreitungen während der UEFA EURO 2016 in Frankreich polizeilich festgestellt (bitte unter Nennung der Tatvorwürfe beantworten)? Mit Stand 16 . Juni 2016 wurden nach Informationen des CCPI in Lognes (Zentrum für die internationale po- lizeiliche Zusammenarbeit) im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2016 insgesamt 203 Personen in Frank- reich festgenommen . Laut der Staatsanwaltschaft von Marseille wurden in der Nacht vom 12 . zum 13 . Juni 2016 drei deutsche Staatsbürger in Marseille verhaftet . Ihnen wurde Sachbeschädigung vorgeworfen . Nach Sichtung von Videoaufnahmen wurden diese drei Personen nicht als Täter identifiziert, sie hatten sich wohl lediglich vor der Szene fotografiert. Alle drei wurden noch am 13. Juni 2016 auf freien Fuß gesetzt . Im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Lille am 12 . Juni 2016 vor dem Spiel Deutschland – Ukrai- ne, bei der es aus einer Gruppe von mutmaßlich etwa http://www.youtube.com/watch?v=_GlZo0DcjW4 http://www.youtube.com/watch?v=_GlZo0DcjW4 http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/06/2016-06-10-regpk.html http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/06/2016-06-10-regpk.html http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/06/2016-06-10-regpk.html http://www.youtube.com/watch?v=G5evenZOFU0 http://www.youtube.com/watch?v=G5evenZOFU0 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617568 (A) (C) (B) (D) 50 deutschen Hooligans zu einer gewalttätigen Ausei- nandersetzung kam, sind bislang keine Festnahmen be- kannt . Um das Tatgeschehen aufklären und anschließend die Täter ermitteln zu können, sucht das Bundeskrimi- nalamt presseöffentlich mit Hilfe der Einrichtung eines Internetportals www .bka-hinweisportal .de nach durch Zeugen gefertigte Bild- und Videoaufnahmen . Im Rah- men des Fußballspiels Deutschland – Ukraine kam es zu vier Festnahmen . Darunter befand sich kein deutscher Staatsangehöriger . Anlage 35 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) (Drucksache 18/8816, Frage 48): Wie viele sogenannte Gefährderansprachen führten deut- sche Behörden im Vorfeld der UEFA EURO 2016 in Bezug auf diese durch? Mit Stand 16 . Juni 2016 wurden 830 Gefährderan- sprachen durchgeführt . Anlage 36 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8816, Frage 49): Auf welche genaue empirische Grundlage stützte sich Bun- desinnenminister Dr . Thomas de Maizière, als er gegenüber der Rheinischen Post vom 16 . Juni 2016 beklagte, dass „immer noch zu viele Atteste von Ärzten ausgestellt“ würden, „wo es keine echten gesundheitlichen Abschiebehindernisse gibt“ – was nach meiner Ansicht vielen Ärztinnen und Ärzten falsche Diagnosen unterstellt – (bitte das entsprechende Datenmaterial und Quellen darlegen, auch in Bezug darauf, dass die Atteste womöglich unzutreffend seien, und worauf sich dies stützt), und welche Daten aus den Bundesländern oder sonstigen em- pirischen Erkenntnissen liegen dem Bundesinnenminister vor, aufgrund derer er „Vollzugsdefizite“ aufseiten der Bundeslän- der beklagte, etwa in Bezug auf unangekündigte Abschiebun- gen und Leistungskürzungen bei mangelnder Mitwirkung oder Nichtausreise (bitte so ausführlich wie möglich darlegen)? Bundesweite Durchschnittszahlen zu der genauen At- testquote gibt es nicht . Gleichwohl liegen zahlreiche Berichte und Untersu- chungen aus der Praxis der für die Aufenthaltsbeendi- gung zuständigen Länder vor, die erhebliche praktische Probleme belegen: Der Bericht der Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rückführung von April 2015 hat beispielsweise ergeben, dass die Geltendma- chung von Abschiebungshindernissen aus medizinischen Gründen (das heißt physische und psychische Erkran- kungen) für die behördliche Vollzugspraxis in quantita- tiver und qualitativer Hinsicht eine große Herausforde- rung darstellt . In dem Bericht der Unterarbeitsgruppe wird beispielhaft auf eine durch das Ministerium für Inneres und Kommunales in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2011 durchgeführte Evaluierung unter anderem der Zusammenarbeit von Ausländerbehörden und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen verwiesen, die zu folgenden Ergebnissen kam: Die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen leg- ten für den Evaluierungszeitraum insgesamt 184 Erfas- sungsbögen vor . Bei 75 Personen (41 Prozent) stand bereits ein konkreter Abschiebungstermin fest, ehe die Betroffenen (zum Teil erneut) gesundheitliche Abschie- bungshindernisse geltend machten . Gesundheitliche Abschiebungshindernisse wurden in den erfassten Fällen (teils erstmals, teils wiederholt) erst dann vorgetragen, wenn die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht konkret wurde, zum Beispiel nach ei- ner Abschiebungsandrohung oder nach Mitteilung eines Abschiebungstermins . In 129 Fällen (70 Prozent) machten die Betroffenen psychische Erkrankungen (einschließlich isolierter Ge- fahr einer Suizidalität) geltend . In 43 Fällen wurden über die psychischen Erkrankungen hinaus zusätzlich weite- re Erkrankungen verschiedenster Art geltend gemacht . Über diese 43 Fälle hinaus wurden sonstige Erkrankun- gen nicht psychischer Art 48-mal isoliert vorgetragen; somit galt es in insgesamt 91 Fällen (49 Prozent) auch Vorträge sonstiger Erkrankungen zu bewerten . Im beobachteten Evaluierungszeitraum waren in 75 Fällen bereits Flüge gebucht . Der Vortrag von gesund- heitlichen Abschiebungshindernissen führte in 39 Pro- zent dieser Fälle zur Stornierung des gebuchten Fluges, und zwar 29-mal um zunächst das Vorbringen zu prüfen . In 75 Prozent der Fälle wurde im Ergebnis eine Reisefä- higkeit festgestellt . Weitere Erfahrungen aus der Praxis sind zum Beispiel, dass seit dem Jahr 2005 von der Zentrale Ausländerbe- hörde Dortmund insgesamt 224 Fälle zur medizinischen Inempfangnahme in der Türkei angemeldet worden sind . Von diesen Fällen wurden tatsächlich 156 Fälle rückge- führt . Davon haben lediglich 23 rückgeführte Personen medizinische Hilfe in Anspruch genommen . Bei von der Bundespolizei organisierten Expertenanhörungen durch vietnamesische Delegationen melden sich zudem nach den Erkenntnissen des Landesamts für Bürger- und Ord- nungsangelegenheiten Berlin 80 Prozent der Anzuhören- den im Vorfeld der Maßnahme mit Attesten krank . Die in den vorgenannten stichprobenartigen Untersu- chungen durch die Länder ermittelten Fallzahlen legen nahe, dass ein hoher Anteil der Ausreisepflichtigen im Vorfeld der Abschiebung gesundheitliche Gründe gegen die Rückführung geltend macht . Derart hohe Kranken- stände widersprechen jedoch der allgemeinen Lebenser- fahrung zur gesundheitlichen Verfasstheit gerade von jüngeren Menschen . Wegen der hohen praktischen Relevanz hat sich auch der Deutsche Bundestag mit dem sogenannten Asylpa- ket 2 vor wenigen Monaten entschlossen, qualitative Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung, die die Abschiebung beeinträchtigen kann, (§ 60a Absatz 2c des Aufenthaltsgesetzes-neu) sowie an deren unverzügliche http://www.bka-hinweisportal.de https://www.berlin.de/labo/ https://www.berlin.de/labo/ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17569 (A) (C) (B) (D) Vorlage durch den Ausländer (§ 60a Absatz 2d des Auf- enthaltsgesetzes-neu) aufzustellen . Die konsequente Durchsetzung bestehender Ausrei- sepflichten bleibt prioritäres Anliegen der Bundesregie- rung, denn sie ist notwendiges Gegenstück zur Aufnah- me von Schutzbedürftigen . Auf diesen Zusammenhang weist der Bundesinnen- minister hin, wenn er eine konsequente Anwendung der bestehenden rechtlichen Instrumente zur Aufenthaltsbe- endigung, wie zum Beispiel des Ausreisegewahrsams, fordert. Die Existenz von Vollzugsdefiziten bei der Auf- enthaltsbeendigung ergibt sich hierbei bereits aus der hohen Anzahl von hier aufhältigen vollziehbar Ausreise- pflichtigen (circa 224 000 ausweislich Ausländerzentral- register zum Stichtag 31 . Mai 2016) . Der Minister hat in dem Interview mit der Rhei- nischen Post vom 16 . Juni 2016 darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Grundlagen für Leistungskürzun- gen etwa in den Fällen, wo Asylbewerber nicht bei der Identitätsfindung helfen oder im Fall der Ablehnung nicht ausreisen, zwar im letzten Jahr geschaffen wur- den, aber in der Praxis noch konsequenter angewendet werden könnten . Zwar gibt es auch hierzu keine statis- tischen Erhebungen, gleichwohl liegen Erkenntnisse aus der Anwendungspraxis der für die Leistungskürzungen zuständigen Länder vor, die anfängliche Schwierigkei- ten in der Anwendung belegen: So wurden verschiedene Auslegungs- und Vollzugsfragen, die sich durch die seit dem 24 . Oktober 2015 geltende Neufassung von § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes ergeben haben, zwi- schen den Ländern – auch unter Einbeziehung des für das Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb der Bundesregie- rung federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales – erörtert, mit dem Ziel zu einer einheitlichen Rechtsanwendung zu kommen . Dies stellt keinen unge- wöhnlichen Vorgang dar; nach einer Gesetzesänderung muss sich zunächst eine Verwaltungspraxis herausbilden . Hierauf wollte der Bundesminister des Innern hinwei- sen, indem er eine noch konsequentere Anwendung der vorhandenen rechtlichen Instrumente zur Anspruchsein- schränkung von Leistungen nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz fordert . Anlage 37 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8816, Frage 50): Welche Bundesländer planen nach Kenntnis der Bundes- regierung die Einrichtung sogenannter besonderer Aufnahme- einrichtungen zur Durchführung beschleunigter Asylverfahren nach § 30a des Asylgesetzes (bitte den genauen Stand etwaiger Vorbereitungen oder bereits erfolgter Einrichtungen nennen und Angaben zu Zeitplanungen, Kapazitäten, Herkunftslän- dern usw . machen), und wie ist die bisherige Bilanz der Asyl- verfahren in sogenannten Ankunftszentren (bitte Angaben zu Zahl und Ergebnis der Entscheidungen, Verfahrensdauern usw . machen)? Bisher wurden noch keine besonderen Aufnahmeein- richtungen im Sinne des § 5 Absatz 5 des Asylgesetzes eingerichtet . Folglich gibt es bisher keine praktischen Anwendungsfälle für § 30a Asylgesetz . Konkrete Planungen für besondere Aufnahmeeinrich- tungen bestehen in Bayern . Der Entwurf einer Verein- barung nach § 5 Absatz 5 des Asylgesetzes wird derzeit zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Freistaat abgestimmt . Die Vereinbarung soll möglichst noch im Juni 2016 gezeichnet werden . Vor- gesehen als besondere Aufnahmeeinrichtungen sind die bereits in Betrieb befindlichen Einrichtungen in Bamberg und Manching . Die Aufnahmekapazität in Bamberg liegt derzeit bei 1 500 und in Manching bei 1 750 Plätzen . Dort sollen im Rahmen des beschleunigten Verfahrens Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzego- wina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien untergebracht werden . In den Ankunftszentren wurden in diesem Jahr mit Stand 31 . Mai 2016 bisher über 18 080 Asylanträge ent- schieden . Anlage 38 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck- sache 18/8816, Frage 51): Inwieweit wird die Bundesregierung den von der Künstler- gruppe „Zentrum für Politische Schönheit“ im Rahmen einer neuen Aktion „Flüchtlinge fressen – Not und Spiele“ organi- sierten Flug von 100 syrischen Flüchtlingen von der Türkei nach Deutschland am 28 . Juni 2016 dahin gehend unterstüt- zen, dass sie ungehindert nach Deutschland fliegen können, und inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Sanktionsregelungen für Beförderungsunternehmen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die den Transport von Schutzsuchenden mit Zwangsgeldern sanktionieren (§§ 63 ff . AufenthG), aufgehoben werden? Die Bundesregierung wird das Vorhaben der Künst- lergruppe nicht unterstützen, sofern es sich bei den ge- planten Einreisen um illegale Einreisen handelt . Sie ist nach dem Grundgesetz an Recht und Gesetz gebunden . Die Aktion kann geltende Einreisevoraussetzungen nicht außer Kraft setzen . Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Unterstützungshandlungen zur unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet strafbewehrt sind (§§ 95 ff . AufenthG) und verfolgt werden . Die Bundesrepublik nimmt bereits heute Personen aus Nicht-EU-Staaten, insbesondere aus Syrien, aus huma- nitären Gründen auf, insbesondere in Form von Resett- lement-Programmen in enger Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) . Auf- nahmen im Rahmen dieser Verfahren sind aber immer an bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel geprüfte Identitätsnachweise, geknüpft . Neben den aufenthalts- rechtlichen Aspekten spielen auch weitere Faktoren (zum Beispiel das Luftverkehrsrecht) eine Rolle . Die Bundesregierung lehnt das Ansinnen, die Sank- tionsregelungen für Beförderungsunternehmen aufzu- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617570 (A) (C) (B) (D) heben, ab . Das Beförderungsverbot in § 63 des Aufent- haltsgesetzes dient dazu, die Einhaltung der Pass- und Visumspflicht sicherzustellen. Dies steht in vollem Ein- klang mit den völkerrechtlichen Grundsätzen zur staatli- chen Souveränität . Es ist insbesondere im Interesse der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, nachvollzie- hen zu können, wer nach Deutschland einreist . Das Vor- gehen Deutschlands entspricht darüber hinaus weltweit gängiger Praxis . Die in § 64 des Aufenthaltsgesetzes geregelte Pflicht der Beförderungsunternehmen, zurückgewiesene Aus- länder, die sie an die Grenze befördert haben, außer Lan- des zu bringen, folgt aus dem Beförderungsverbot . Die entsprechenden Sanktions- und Haftungsvor- schriften sind aus präventiven Gründen notwendig, um eine Einhaltung der Normen sicherzustellen . Die Bundesregierung sieht daher auch keinen Anlass für eine Änderung der den aufenthaltsrechtlichen Vor- schriften in §§ 63 ff . des Aufenthaltsgesetzes zugrunde liegenden europäischen Richtlinie 2001/51/EG . Anlage 39 Antwort des Parl . Staatssekretärs Christian Lange auf die Fra- ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/8816, Frage 52): Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichts- hof in „Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Über- einstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regie- rung“ (www .generalbundesanwalt .de/de/stellung .php) Ahrar al-Scham als ausländische terroristische Vereinigung betrach- tet (www .presseportal .de/blaulicht/pm/14981/3352972), wäh- rend die Bundesregierung eine solche Einstufung verweigert (vergleiche Frankfurter Rundschau vom 22 . Dezember 2015) und Ahrar al-Scham lediglich als „salafistisch-jihadistische Gruppierung“ bezeichnet (Bundestagsdrucksache 18/7114, Plenarprotokoll 18/157), und bedeutet die entsprechende Ein- stufung des Generalbundesanwalts von Ahrar al-Scham, dass inzwischen auch die Bundesregierung diese Organisation nicht mehr als „moderat“ bzw . „gemäßigt“, sondern als „ter- roristisch“ einstuft? Ein Widerspruch zwischen der Einschätzung des Ge- neralbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und der Bundesregierung ist nicht ersichtlich . Die Beurteilung der Frage, ob ein Anfangsverdacht für die Bildung einer ausländischen terroristischen Vereinigung im Sinne der §§ 129a, 129b des Strafgesetzbuches vorliegt, obliegt dem GBA als zuständiger Strafverfolgungsbehörde . Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat – in Abstimmung mit weiteren Ressorts der Bundes- regierung – die nach § 129b Absatz 1 Satz 3 des Straf- gesetzbuches erforderliche Ermächtigung zur Verfolgung von Mitgliedern und Unterstützern der Vereinigung er- teilt . Ein Anlass für die Vornahme einer eigenständigen Einstufung der Vereinigung durch die Bundesregierung bestand nicht und wurde in den von Ihnen zitierten Äuße- rungen der Bundesregierung weder vorgenommen noch abgelehnt. Die Bewertung der Gruppierung als „salafis- tisch-jihadistisch“ steht nicht im Widerspruch zu der Ein- schätzung des GBA . Anlage 40 Antwort des Parl . Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8816, Frage 53): Wie viele Verkäufe der Bundesanstalt für Immobilienauf- gaben wurden nach dem 26 . November 2015 jeweils zum Höchstpreis und wie viele mit Kaufpreisabschlag für eine ver- billigte Abgabe von Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus getätigt (bitte in Wohneinheiten angeben)? Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist gesetzlich verpflichtet, nach kaufmännischen Grund- sätzen zu handeln (§ 1 des Gesetzes über die Bundes- anstalt für Immobilienaufgaben – BImAG) . Unter Be- achtung der Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen Liegenschaften grundsätzlich nur zum vollen Wert (§ 63 BHO) veräußert werden . Auf meine Antwort vom 3 . Juni 2016 auf Ihre schriftliche Frage Nummer 220 für den Monat Mai 2016 nehme ich insoweit Bezug . Im Zeitraum vom 26 . November 2015 bis 15 . Juni 2016 hat die BImA 624 Liegenschaften verkauft . Hin- sichtlich der verkauften Wohneinheiten möchte ich auf meine Antwort vom 20 . Mai 2016 auf Ihre schriftliche Frage Nummer 232 für den Monat April 2016 hinweisen . Die Angaben dürften sich nur marginal verändert haben . Für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus sind bisher keine Verkäufe mit entsprechenden Verbilligungen er- folgt . Anlage 41 Antwort des Parl . Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8816, Frage 54): Wie viele Liegenschaften wurden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bislang kostenlos zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften abgegeben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Durch die BImA erfolgt keine Errichtung von Flücht- lingsunterkünften . Entsprechend dem Haushaltsvermerk Nr . 3 .6 bei Kapitel 6004 Titel 121 01 überlässt die BImA die Liegenschaften mietzinsfrei den Ländern, Landkrei- sen und Kommunen (Bedarfsträger) zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen . Darüber hinaus erstattet sie den Bedarfsträgern die notwendigen und angemessenen Herrichtungskosten . Die nachstehende Übersicht beinhaltet die für die Unterbringung auf Bun- desliegenschaften geschlossenen bzw . unmittelbar vor dem Abschluss stehenden 479 Verträge . In den Zahlen enthalten sind 46 „Mitbenutzungsverträge“, die die Bun- deswehr auf Liegenschaften der BImA unmittelbar mit den Bedarfsträgern geschlossen hat . Darüber hinaus wur- http://www.generalbundesanwalt.de/de/stellung.php http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3352972 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17571 (A) (C) (B) (D) den 20 Kaufverträge für Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen geschlossen (Angaben im Klammerzusatz) . Bundesland Anzahl Verträge Anträge für Erstat- tung von Herrich- tungskosten Baden-Württemberg 64 8 Bayern 44 (2) 15 Berlin 7 0 Brandenburg 14 (2) 5 Bremen 5 1 Hamburg 6 (1) 0 Hessen 36 (3) 4 Mecklenburg- Vorpommern 14 8 Niedersachsen 68 (2) 15 Nordrhein-Westfalen 143 (4) 102 Rheinland-Pfalz 29 25 Saarland 2 0 Sachsen 8 (1) 1 Sachsen-Anhalt 5 (1) 5 Schleswig-Holstein 26 (3) 7 Thüringen 8 (1) 2 Summe: 479 (20) 198 Anlage 42 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Renate Künast (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 55): Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, inwiefern bei der Textilproduktion innerhalb Europas interna- tionale Sozial- und Umweltstandards sowie Menschenrechte eingehalten werden? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt- nisse darüber vor, inwiefern bei der Textilproduktion in- nerhalb Europas internationale Sozial- und Umweltstan- dards sowie Menschenrechte nicht eingehalten werden . Anlage 43 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Renate Künast (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 56): Gibt es nach Information der Bundesregierung europäische Produktionsländer, die gegen faire Arbeitsbedingungen sowie die Einhaltung von international anerkannten Sozial- und Um- weltstandards verstoßen, und falls ja, welche Länder sind das? Das EU-Recht enthält eine Vielzahl arbeits- und um- weltrechtlicher sowie sozialer Mindeststandards, die in allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten . Bei eventuellen Verstößen obliegt es nach dem Europäischen Primärrecht in erster Linie der Europäischen Kommis- sion, dem nachzugehen und gegebenenfalls Vertrags- verletzungsverfahren gegen die betreffenden Mitglied- staaten einzuleiten . Im Bereich Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit sind seit dem Jahr 2002 über 1 600 Verfahren aufgeführt . Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der Euro- päischen Kommission . Die genaue 81-stellige Internet- adresse stelle ich Ihnen gern schriftlich zur Verfügung . Anlage 44 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LIN- KE) (Drucksache 18/8816, Frage 57): Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Hinblick auf Berechnungen von Selbstvertretungsorganisa- tionen, nach denen nach den Regelungen im Referentenent- wurf des Bundesteilhabegesetzes einige Betroffene in Bezug auf die Anrechnung ihres Einkommens auf Teilhabeleistungen schlechter gestellt werden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die im Referentenentwurf zum Bundesteilhabege- setz vorgesehen Regelungen zur Einkommens- und Ver- mögensanrechnung in der Eingliederungshilfe wird für zahlreiche Leistungsberechtigte zu deutlichen Verbes- serungen führen . So wird zum Beispiel das Einkommen und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern ab 2020 überhaupt nicht mehr herangezogen . Zudem ist im Referentenentwurf eine Übergangsrege- lung vorgesehen, mit der sichergestellt wird, dass Men- schen mit Behinderungen, die bereits jetzt Eingliede- rungshilfe beziehen und ihr Einkommen im Rahmen des jetzt geltenden Rechts der Sozialhilfe teilweise einsetzen müssen, durch das Bundesteilhabegesetz nicht schlechter gestellt werden . Insofern sieht die Bundesregierung kei- nen weiteren Handlungsbedarf . Anlage 45 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LIN- KE) (Drucksache 18/8816, Frage 58): Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Schätzung des finanziellen Verwaltungs- aufwands bei der Anrechnung des Einkommens und Vermö- gens auf Teilhabeleistungen auf 500 Millionen Euro jährlich, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (http://nitsa-ev . de/bewusstseinsbildung/gleichberechtigte-partizipation/ beduerftigkeitsunabhaengige-assistenzleistungen/3/)? Die Bundesregierung hat hierzu eigene Untersuchun- gen durchgeführt . So hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozi- ales im Jahr 2015 ein Gutachten des Instituts für Sozi- alforschung und Gesellschaftspolitik zur Ermittlung der Verwaltungskosten in der Eingliederungshilfe in Auftrag http://nitsa-ev.de/bewusstseinsbildung/gleichberechtigte-partizipation/beduerftigkeitsunabhaengige-assistenzleistungen/3/ http://nitsa-ev.de/bewusstseinsbildung/gleichberechtigte-partizipation/beduerftigkeitsunabhaengige-assistenzleistungen/3/ http://nitsa-ev.de/bewusstseinsbildung/gleichberechtigte-partizipation/beduerftigkeitsunabhaengige-assistenzleistungen/3/ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617572 (A) (C) (B) (D) gegeben . Ziel der Untersuchung war es, den Aufwand der Träger der Eingliederungshilfe für die mit dem Bun- desteilhabegesetz einhergehende Qualifizierung des Personals zu schätzen . Mithilfe des Gutachtens konnten auch die Gesamtverwaltungskosten der Eingliederungs- hilfe in Deutschland geschätzt werden . Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die ge- samten Bearbeitungskosten der Eingliederungshilfe im Jahr 2013 wahrscheinlich in einem Bereich zwischen etwa 220 Millionen Euro und 240 Millionen Euro gele- gen haben . Der Aufwand für die Einkommens- und Vermögensan- rechnung kann dabei nur bei einem Bruchteil dieser Ge- samtverwaltungskosten liegen . Der in der Fragestellung in Bezug genommene Betrag von 500 Millionen . Euro ist daher aus Sicht des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales nicht nachvollzieh- bar . Anlage 46 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LIN- KE) (Drucksache 18/8816, Frage 59): Hat ein stark sehbehinderter Student, der lediglich im Be- reich Bildung teilhabeeingeschränkt ist und derzeit eine be- nötigte Vorlesekraft über die Eingliederungshilfe finanziert bekommt, nach den im Referentenentwurf des Bundesteilha- begesetzes vorgesehenen Regelungen noch einen Anspruch auf diese Leistungen? Ja, denn ausweislich der Begründung zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes ist es Ziel der Regelung zum leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungs- hilfe, den Personenkreis weder einzuschränken noch aus- zuweiten . Anlage 47 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LIN- KE) (Drucksache 18/8816, Frage 60): Inwieweit treffen die Aussagen von Uwe Schummer, be- hindertenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der CDU/CSU, zu, nach denen eine Änderung der derzeit vorgese- henen Regelungen im Referentenentwurf des Bundesteilhabe- gesetzes zum leistungsberechtigten Personenkreis angestrebt wird (www .kobinet-nachrichten .org/de/1/nachrichten/33937/ Nachgefragt-in-Sachen-Teilhabegesetz .htm)? In dem Interview, auf das sich Ihre Frage bezieht, wird der Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer zum leis- tungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe wie folgt zitiert: „Es muss sichergestellt sein, dass auch zukünftig jeder Eingliederungshilfe erhält, der sie zur Teilhabe benötigt . Wir wollen den Kreis der Empfänger nicht künstlich re- duzieren .“ Wie schon zur letzten Frage ausgeführt, soll mit dem Entwurf zum Bundesteilhabegesetz der leistungsberech- tigte Personenkreis der Eingliederungshilfe weder einge- schränkt noch ausgeweitet werden . Infolge der Ressort- abstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung wurde hierzu eine klarstellende Regelung aufgenommen . Anlage 48 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 61): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlosse- nen Studie zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen, die dem Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales zum 31 . März 2016 vorgelegt werden sollte (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 44 auf Bundesdrucksache 18/7721), und wann ist mit der Veröffentlichung des Berichts zu rechnen? Die beauftragte Forschergemeinschaft hat dem Bun- desministerium für Arbeit und Soziales den Abschluss- bericht der Studie zur Ausübung des aktiven und pas- siven Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen inzwischen vorgelegt. Zurzeit befindet sich der Bericht unter Beteiligung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrau- cherschutz noch in der Abnahme . Sobald die Abnahme erfolgt ist, wird der Abschlussbericht veröffentlicht . Die Bewertung der Ergebnisse der Studie und Kon- sequenzen daraus obliegen dem Deutschen Bundestag . Nach langjähriger Staatspraxis werden Gesetzentwürfe im Bereich des Wahlrechts aus der Mitte des Bundestags vorgelegt; die Bundesregierung bringt hierzu üblicher- weise keine eigenen Gesetzesinitiativen ein . Anlage 49 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 62): Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, die im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) geplanten Arbeits- gelegenheiten (AGH) mit einer abgesenkten Mehraufwands- pauschale von 80 Cent je Stunde abzugelten, die lediglich den Mehraufwand von AGH innerhalb von Einrichtungen abbilden soll, obwohl laut Nummer 4 .1 .2 des Richtlinienentwurfs FIM des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25 . Mai 2016 mindestens 75 Prozent der AGH im Rahmen von FIM außerhalb von Einrichtungen durchgeführt werden sollen, und wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung mit den AGH nach § 16d des Zweiten Buches Sozialgesetz- buch, bei denen eine Pauschale von 1,05 Euro bzw . bei Bedarf auch eine höhere Mehraufwandspauschale je Stunde gezahlt wird? Aufgrund der systematischen Anlehnung an die Ar- beitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungs- http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33937/Nachgefragt-in-Sachen-Teilhabegesetz.htm http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33937/Nachgefragt-in-Sachen-Teilhabegesetz.htm Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17573 (A) (C) (B) (D) gesetz und zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen entspricht die Aufwandsentschädigung im Bundespro- gramm für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen der im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Aufwands- entschädigung . Für Arbeitsgelegenheiten nach dem Asyl- bewerberleistungsgesetz wird durch das Integrationsge- setz ein Pauschalbetrag in Höhe von 80 Cent je Stunde festgelegt . Demgegenüber richten sich Arbeitsgelegen- heiten nach § 16d SGB II an Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen . Insoweit besteht kein Zu- sammenhang zu den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen . Im Übrigen ist in § 16d SGB II keine einheitliche Höhe der Aufwandsentschädigung geregelt . Stattdessen sieht das Gesetz eine angemessene Entschädigung für Mehr- aufwendungen vor, sodass sie vom jeweiligen Einzelfall abhängt . Anlage 50 Antwort der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 63): Mit welchem zusätzlichen Aufwand rechnet die Bundesre- gierung, wenn bei 75 Prozent oder mehr der AGH nach FIM ein höherer Aufwand auf Nachweis erstattet werden muss (bitte den zeitlichen Aufwand der für die Bearbeitung zustän- digen Behörden sowie die zu erwartenden Kosten insgesamt in Euro angeben), und beabsichtigt die Bundesregierung, den zusätzlichen Aufwand und die zusätzlichen Kosten finanziell auszugleichen? Die Pauschalierung der Aufwandsentschädigung soll den Nachweis des Aufwands im Einzelfall entbehrlich machen . Soweit ein höherer Aufwand entsteht, kann die- ser bei entsprechenden Nachweisen erstattet werden . Ob und in wie vielen Fällen eine Einzelfallabrechnung not- wendig wird, hängt von der Ausgestaltung der Arbeits- gelegenheiten vor Ort ab . Eine weitere Entlastung durch den Bund ist an dieser Stelle nicht vorgesehen . Anlage 51 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/8816, Frage 64): Trifft es zu, dass die Bundesregierung den EU-Kom- missar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis, vor der Abstimmung über die Zulassungsverlän- gerung von Glyphosat am 6 . Juni 2016 informell kontaktiert und aufgefordert hat, die Wiedergenehmigung von Glyphosat ohne ihre Zustimmung voranzubringen, wie das Magazin Politico (vergleiche www .politico .eu/article/europes-weedkiller- wars- glyphosate-roundup-who-european-commission/) und Euranet Plus (vergleiche www .euranetplus-inside .eu/ glyphosate-the- most-hated-herbicide/) berichten, und handelte es sich dabei gegebenenfalls um eine Initiative der gesamten Bundesregie- rung unter Einschluss der SPD-geführten Ressorts? Die Bundesregierung hat Herrn EU-Gesundheitskom- missar Vytenis Andriukaitis vor der Abstimmung über die Verlängerung der bestehenden EU-Genehmigung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat nach den mir vorliegenden Erkenntnissen nicht kontaktiert, um ihn aufzufordern, die Glyphosat-Wiedergenehmigung oder die Verlängerung der bestehenden EU-Genehmigung ohne ihre Zustimmung voranzubringen . Anlage 52 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/8816, Frage 65): Wie wird die Bundesregierung am 24 . Juni 2016 im EU-Be- rufungsausschuss (Appeal Committee, Tagesordnung: http:// ec .europa .eu/dgs/health_food-safety/dgs_consultations/docs/ dgs-cons_phyto_20160624_en .pdf) über den Vorschlag zur Zulassungsverlängerung von Glyphosat (SANTE/10829/2016 Rev . 1) abstimmen, zu dem sie sich am 6 . Juni 2016 im Stän- digen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futter- mittel wegen Uneinigkeit der Ressorts der Stimme enthalten hatte, und inwiefern beeinflusst der neue Vorschlag zu Gly- phosat-Anwendungsbestimmungen (SANTE/10903/2016) die Position der Bundesregierung? Die Bundesregierung konnte sich auf eine Enthal- tung zum Vorschlag der Verlängerung der EU-Genehmi- gung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat im Vermittlungsausschuss am 24 . Juni 2016 verständigen . Hierbei spielte der aktuelle Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Anpassung der bestehenden Geneh- migung hinsichtlich verschiedener Anwendungsgebiete (Reduktion der Sikkation, Reduktion der Anwendung auf öffentliche Flächen und im privaten Bereich, Verbot der POE-Tallowamine als Beistoffe in Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln) keine Rolle. Anlage 53 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra- ge der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Drucksache 18/8816, Frage 66): Wird die Bundesverteidigungsministerin Dr . Ursula von der Leyen nach den Vorfällen auf dem Tag der Bundes- wehr 2016, an dem kleinen Kindern von Bundeswehrangehö- rigen Gewehre in die Hand gegeben wurden (Spiegel Online vom 13 . Juni 2016), neben der Anweisung, wonach Handfeu- erwaffen bei öffentlichen Veranstaltungen künftig nur noch in Vitrinen präsentiert werden dürfen, auch eine Anweisung erteilen, die es verbietet, dass Minderjährige auf öffentlichen Veranstaltungen der Bundeswehr Panzer, Militärhubschrauber oder Kampfflugzeuge anfassen oder sich in sie hineinsetzen? In der Umsetzung ihres verfassungsmäßigen Auftra- ges bieten öffentliche Veranstaltungen der Bundeswehr die Gelegenheit zum Austausch und Kontakt zwischen Bundeswehr und Gesellschaft . Die Bürgerinnen und Bür- ger erhalten die Möglichkeit, die Bundeswehr mit ihren Menschen sowie Aufgaben und Ausrüstung in gesamter Breite und Vielfalt aus erster Hand kennen zu lernen . Die Bundeswehr stellt als Parlamentsarmee transparent und http://www.politico.eu/article/europes-weedkiller-wars-glyphosate-roundup-who-european-commission/ http://www.politico.eu/article/europes-weedkiller-wars-glyphosate-roundup-who-european-commission/ http://www.euranetplus-inside.eu/glyphosate-the-most-hated-herbicide/ http://www.euranetplus-inside.eu/glyphosate-the-most-hated-herbicide/ http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dgs_consultations/docs/dgs-cons_phyto_20160624_en.pdf http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dgs_consultations/docs/dgs-cons_phyto_20160624_en.pdf http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dgs_consultations/docs/dgs-cons_phyto_20160624_en.pdf 17574 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 bürgernah ihre Fähigkeiten dar . Dazu gehört auch ein Einblick in die zur Verfügung stehende Ausrüstung . Unter welchen genauen Umständen Kinder beim Tag der Bundeswehr am 11 . Juni 2016 Zugang zu den Hand- waffen erhalten hatten, wird noch geprüft . Die Ermittlun- gen dazu dauern noch an . Auch zukünftig wird die Bundeswehr bei geeigneten öffentlichen Veranstaltungen allen Besucherinnen und Besuchern ohne Altersbeschränkung den beaufsichtigten Zugang zu Schiffen, Flugzeugen, Panzern und sonstigen nicht handelsüblichen Fahrzeugen der Bundeswehr er- möglichen . Anlage 54 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra- ge der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Drucksache 18/8816, Frage 67): Was haben die Ermittlungen ergeben, die die Bundeswehr laut Meldung von Spiegel Online vom 13 . Juni gegen einzelne Soldaten durchführt, die am Tag der Bundeswehr 2016 Kin- dern Waffen zum Anfassen und Anlegen in die Hand gaben? Die Ermittlungen dauern noch an . Aussagen zu Ermittlungsergebnissen können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen . 178. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Informationsaustausch bei Terrorismusbekämpfung TOP 2 Befragung der Bundesregierung TOP 3 Fragestunde TOP 4 Vereinbarte Debatte zum 75. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Fischbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Frau Kollegin, gern antworte ich Ihnen auf Ihre Frage:
    Die Verordnung findet noch keine Anwendung. Konkrete
    Forschungsvorhaben in Europa konnten daher noch nicht
    durchgeführt und deshalb auch noch nicht benannt wer-
    den .



Rede von Claudia Roth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Schulz-Asche .


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Staatssekretärin Fischbach, der Kollege Hüppe
hat eben zu Recht darauf hingewiesen, dass der Deutsche
Bundestag im Jahr 2013 fast einstimmig einem Antrag
zugestimmt hat, der die heute geltende Regelung enthält,
dass nur bei eigennützigen Studien nichteinwilligungsfä-
hige Personen einbezogen werden dürfen, dass hier also
ganz strenge Vorgaben gemacht werden . Deswegen fra-
ge ich Sie: Welche Studien konnten nicht durchgeführt
werden, weil nichteinwilligungsfähige Personen ohne
Eigennutz nicht teilnehmen durften? Gibt es konkrete
Beispiele, welche Forschungseinrichtungen im Bereich
der Demenz bestimmte Studien nicht durchführen konn-
ten, die es nun notwendig machen, dass sich die Bun-
desregierung bzw . die sie tragenden Fraktionen von dem
gemeinsamen Beschluss aus dem Jahre 2013 verabschie-
den, noch dazu in einem sehr kurzen und fragwürdigen
Verfahren?

I
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Fischbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Frau Kollegin, ich hatte gerade deutlich gemacht, dass
    die EU-Verordnung noch keine Anwendung findet. Inso-
    fern sind auch keine Anträge auf Studien eingegangen .
    Wie Sie sich vorstellen können, werden, wenn der recht-
    liche Rahmen noch gar nicht gegeben ist, auch keine ent-
    sprechenden Anträge gestellt .