Plenarprotokoll 18/178
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
178. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 22. Juni 2016
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum
besseren Informationsaustausch bei der Be-
kämpfung des internationalen Terrorismus
Drucksache 18/8824 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17513 B
Tagesordnungspunkt 2:
Befragung der Bundesregierung: Bericht der
Bundesregierung für die Siebte Überprü-
fungstagung zum Übereinkommen über
nukleare Sicherheit im März/April 2017;
weitere Fragen
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17513 D
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17514 C
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17514 C
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17514 D
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17515 A
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17515 A
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17515 B
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17515 B
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17515 C
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17515 C
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17516 A
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 A
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 B
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 B
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 B
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 C
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 C
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 D
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17516 D
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17517 A
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17517 A
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17517 B
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17517 C
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17517 D
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17517 D
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17518 A
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 17518 B
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17518 C
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016II
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17518 C
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17518 D
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17519 A
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17519 B
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17519 C
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17519 D
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17519 D
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17520 A
Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17520 B
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17520 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17520 D
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17521 A
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17521 B
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17521 B
Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 17521 C
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde
Drucksachen 18/8816, 18/8852 . . . . . . . . . . . 17521 C
Dringliche Fragen 1 und 2
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Reaktionen der Bundesregierung auf Be-
richte über Todesopfer an der türkisch-
syrischen Grenze
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17522 A
Dr . Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17529 C
Dr . Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 17531 D
Zusatzfragen
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17522 B
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17523 D
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17524 C
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17525 A
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17525 C
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17526 B
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 17527 B
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17527 D
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17528 B
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . . 17528 D
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17529 B
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17529 C
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17530 A
Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 17530 D
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17531 B
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17531 D
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17532 B
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17532 D
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17533 D
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17534 D
Mündliche Frage 4
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gruppennützige Forschung an nichteinwil-
ligungsfähigen Erwachsenen
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17535 D
Zusatzfragen
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17536 A
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17536 C
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17536 D
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17537 A
Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17537 B
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 III
Mündliche Frage 5
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Nicht durchgeführte Studien aufgrund der
derzeitigen Rechtslage zu gruppennützige
Forschung
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17537 C
Zusatzfragen
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17537 C
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17538 A
Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17538 C
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17538 D
Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17539 A
Mündliche Frage 6
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Außereuropäische klinische Demenzstudien
mit Nichteinwilligungsfähigen
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17539 B
Zusatzfragen
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17539 B
Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17539 C
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17539 D
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17540 A
Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17540 B
Mündliche Frage 14
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inbetriebnahme der Neubaustrecke Wend-
lingen–Ulm unabhängig von der Fertigstel-
lung von Stuttgart 21
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17540 D
Zusatzfragen
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17540 D
Mündliche Frage 15
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auswirkung der Kostenerhöhung beim
Projekt Stuttgart 21 auf notwendige Inves-
titionen bei der Deutschen Bahn AG
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17541 C
Zusatzfragen
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17541 D
Mündliche Frage 27
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterstützung libyscher Kommunen auf
der Migrationsroute
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17542 D
Zusatzfragen
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17542 D
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17543 B
Mündliche Frage 28
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verfassungsrechtliche Prüfung des Wirt-
schaftspartnerschaftsabkommens zwischen
der EU und den westafrikanischen Staaten
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17543 C
Zusatzfragen
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17543 D
Mündliche Frage 45
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Befragungen Inhaftierter im Ausland durch
deutsche Nachrichtendienste
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17544 C
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17544 D
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016IV
Tagesordnungspunkt 4:
Vereinbarte Debatte: 75. Jahrestag des
Überfalls Deutschlands auf die Sowjetunion
Präsident Dr . Norbert Lammert . . . . . . . . . . . . 17545 D
Dr . Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17546 B
Dr . Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17548 B
Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 17549 D
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17551 A
Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17552 A
Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17553 B
Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17554 B
Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 17555 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17556 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 17557 A
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zeitraum zwischen der vorläufigen Inob-
hutnahme unbegleiteter minderjähriger
Flüchtlinge und deren Ankunft in den Zu-
weisungsjugendämtern
Antwort
Caren Marks, Parl . Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17557 B
Anlage 3
Mündliche Frage 2
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Personen ohne Krankenversicherung seit
2007
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17557 D
Anlage 4
Mündliche Frage 3
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Personen mit Beitragsschulden gegenüber
ihrer Krankenversicherung seit 2007
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17558 B
Anlage 5
Mündliche Frage 7
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Amtliche Unwetterwarnungen für Deutsch-
land in den vergangenen zehn Jahren
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17558 C
Anlage 6
Mündliche Frage 10
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Versorgung aller Gewerbegebiete mit Glas-
fasernetz
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17559 A
Anlage 7
Mündliche Frage 11
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Förderprogramm für die Versorgung aller
Gewerbegebiete mit Glasfasernetz
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17559 B
Anlage 8
Mündliche Fragen 16 und 17
Sabine Leidig (DIE LINKE)
Vorschlag zur Änderung des Artikels 90 des
Grundgesetzes
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17559 C
Anlage 9
Mündliche Frage 18
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Realisierung des dritten Bauabschnitts der
Bundesstraße 169
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17559 D
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 V
Anlage 10
Mündliche Frage 19
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Stellungnahme der Bundesregierung zur
Umweltverträglichkeitsprüfung zum Vor-
haben Staustufe Decin
Antwort
Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17560 A
Anlage 11
Mündliche Frage 20
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erkenntnisse aus dem Bericht des National
Toxicology Program zu Auswirkungen von
Mobilfunkstrahlung
Antwort
Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17560 B
Anlage 12
Mündliche Frage 21
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Fortführung des Programms „Stadtumbau
Ost“
Antwort
Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17560 C
Anlage 13
Mündliche Frage 22
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zweckbindung der angekündigten Mittel
für den Wohnungsbau
Antwort
Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17560 D
Anlage 14
Mündliche Fragen 23 und 24
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Verabschiedung von Gesetzen zur Ände-
rung von wasser- und naturschutzrechtli-
chen Vorschriften bei Fracking-Verfahren
sowie generelles Verbot der Erdgasförder-
methode Fracking
Antwort
Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17561 A
Anlage 15
Mündliche Frage 25
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einführung strenger CO2-Grenzwerte für
Lkw auf EU-Ebene ab 2020
Antwort
Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17561 C
Anlage 16
Mündliche Frage 26
Niema Movassat (DIE LINKE)
Kreditvergabe der Deutschen Investitions-
und Entwicklungsgesellschaft mbH für den
Bau des Kraftwerks Barro Blanco in Pana-
ma
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17561 C
Anlage 17
Mündliche Frage 29
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kenntnisse über iranische Proliferationstä-
tigkeiten
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17562 A
Anlage 18
Mündliche Frage 30
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Haltung der Bundesregierung zur Bereit-
stellung und Inbetriebnahme von kleinen
modularen Reaktoren in der Europäischen
Union
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17562 B
Anlage 19
Mündliche Frage 31
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016VI
Klassifizierung des Handelsabkommens
CETA als EU-only- oder gemischtes Ab-
kommen
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17562 D
Anlage 20
Mündliche Frage 32
Klaus Ernst (DIE LINKE)
Umklassifizierung des Handelsabkommens
CETA von „EU-only“ in ein gemischtes Ab-
kommen
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17563 A
Anlage 21
Mündliche Frage 33
Klaus Ernst (DIE LINKE)
Maßnahmen der Bundesregierung im Falle
der Klassifizierung des CETA-Abkommens
als „EU-only“ durch die Europäische Kom-
mission
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17563 B
Anlage 22
Mündliche Frage 34
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausstattung von Stromerzeugungsanlagen
mit Smart Meter
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17563 C
Anlage 23
Mündliche Frage 35
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verteilung der Mittel aus dem Haushaltsti-
tel „Förderung von Maßnahmen zur Struk-
turanpassung in Braunkohlebergbauregio-
nen“
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17564 A
Anlage 24
Mündliche Frage 36
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Exportkreditgarantien des Bundes für Koh-
leprojekte
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17564 B
Anlage 25
Mündliche Frage 37
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Beteiligung von US-Anlagen in Ram-
stein bzw. Stuttgart als Relaisstation am
US-Drohnenkrieg
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17564 C
Anlage 26
Mündliche Frage 38
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Konsequenzen aus den Drohungen gegen-
über türkischstämmigen Bundestagsabge-
ordneten im Zusammenhang mit der Arme-
nien-Resolution
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17564 D
Anlage 27
Mündliche Frage 39
Niema Movassat (DIE LINKE)
Einführung eines sogenannten Less-for-
less-Ansatzes bei der Zusammenarbeit mit
Drittstaaten im Rahmen der Migrations-
kontrolle und Rückführung
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17565 B
Anlage 28
Mündliche Frage 40
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umsetzung der UN-Resolution zur Unter-
bindung des Waffenschmuggels nach Liby-
en
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17565 D
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 VII
Anlage 29
Mündliche Frage 41
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterrichtung des Deutschen Bundestages
über die UN-Resolution zur Unterbindung
des Waffenschmuggels nach Libyen
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17566 A
Anlage 30
Mündliche Frage 42
Inge Höger (DIE LINKE)
Konsequenzen für die Partnerschaft mit
Ägypten vor dem Hintergrund der aktuel-
len Menschenrechtssituation
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17566 B
Anlage 31
Mündliche Frage 43
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Terminvergabe für die Beantragung von
Visa in der deutschen Botschaft in Teheran
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17566 D
Anlage 32
Mündliche Frage 44
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sicherheit des Terminvergabesystems in der
deutschen Botschaft in Teheran
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17567 A
Anlage 33
Mündliche Frage 46
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mögliche Agententätigkeit Edward
Snowdens für mehrere Geheimdienste
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17567 C
Anlage 34
Mündliche Frage 47
Martina Renner (DIE LINKE)
Polizeiliche Feststellung deutscher Staats-
angehöriger bei Ausschreitungen während
der UEFA EURO 2016
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17567 D
Anlage 35
Mündliche Frage 48
Martina Renner (DIE LINKE)
Gefährderansprachen durch deutsche Be-
hörden im Vorfeld der UEFA EURO 2016
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17568 A
Anlage 36
Mündliche Frage 49
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Ausstellung von ärztlichen Attesten für Per-
sonen ohne Bleibeerlaubnis
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17568 A
Anlage 37
Mündliche Frage 50
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Einrichtung besonderer Aufnahmeeinrich-
tungen zur Durchführung beschleunigter
Asylverfahren nach § 30a Asylgesetz
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17569 B
Anlage 38
Mündliche Frage 51
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Einreise syrischer Flüchtlinge aus der Tür-
kei im Rahmen der Aktion einer Künstler-
gruppe
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17569 C
Anlage 39
Mündliche Frage 52
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Einstufung der Gruppierung Ahrar
al-Scham
Antwort
Christian Lange, Parl . Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17570 A
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016VIII
Anlage 40
Mündliche Frage 53
Caren Lay (DIE LINKE)
Verkäufe von Bundesimmobilien zum
Höchstpreis bzw. mit Kaufpreisabschlag
seit Ende November 2015
Antwort
Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 17570 C
Anlage 41
Mündliche Frage 54
Caren Lay (DIE LINKE)
Kostenlose Abgabe von Bundesimmobilien
zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünf-
ten
Antwort
Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 17570 D
Anlage 42
Mündliche Frage 55
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einhaltung internationaler Sozial- und Um-
weltstandards sowie der Menschenrechte
bei der Textilproduktion innerhalb Europas
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17571 B
Anlage 43
Mündliche Frage 56
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Etwaige Nichteinhaltung international an-
erkannter Sozial- und Umweltstandards in
europäischen Produktionsländern
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17571 B
Anlage 44
Mündliche Frage 57
Katrin Werner (DIE LINKE)
Schlechterstellung einiger Leistungsbe-
zieher durch die geplante Anrechnung des
Einkommens auf die Teilhabeleistungen im
Referentenentwurf des Bundesteilhabege-
setzes
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17571 C
Anlage 45
Mündliche Frage 58
Katrin Werner (DIE LINKE)
Schätzung des mit der Anrechnung des Ein-
kommens und Vermögens auf Teilhabeleis-
tungen einhergehenden Verwaltungsauf-
wands
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17571 D
Anlage 46
Mündliche Frage 59
Jutta Krellmann (DIE LINKE)
Regelungen zum Anspruch Sehbehinderter
auf eine Vorlesekraft im Referentenentwurf
des Bundesteilhabegesetzes
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17572 A
Anlage 47
Mündliche Frage 60
Jutta Krellmann (DIE LINKE)
Regelungen zum leistungsberechtigten Per-
sonenkreis im Referentenentwurf des Bun-
desteilhabegesetzes
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17572 B
Anlage 48
Mündliche Frage 61
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ergebnisse der Studie zur Ausübung des
aktiven und passiven Wahlrechts von Men-
schen mit Behinderungen
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17572 C
Anlage 49
Mündliche Frage 62
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mehraufwandspauschale für Arbeitsgele-
genheiten im Rahmen des Arbeitsmarkt-
programms Flüchtlingsintegrationsmaß-
nahmen
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 IX
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17572 D
Anlage 50
Mündliche Frage 63
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zusätzlicher Aufwand im Rahmen der ge-
planten Arbeitsgelegenheiten im Arbeits-
marktprogramm Flüchtlingsintegrations-
maßnahmen
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre-
tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17573 A
Anlage 51
Mündliche Frage 64
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kontaktaufnahme mit dem EU-Gesund-
heitskommissar zur Verlängerung der Zu-
lassung von Glyphosat
Antwort
Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 17573 B
Anlage 52
Mündliche Frage 65
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Abstimmungsverhalten der Bundesregie-
rung im EU-Berufungsausschuss zur Ver-
längerung der Zulassung von Glyphosat
Antwort
Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 17573 C
Anlage 53
Mündliche Frage 66
Christine Buchholz (DIE LINKE)
Anweisungen bezüglich Kindern auf öffent-
lichen Veranstaltungen der Bundeswehr
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17573 D
Anlage 54
Mündliche Frage 67
Christine Buchholz (DIE LINKE)
Ergebnisse der Ermittlungen gegen einzelne
Soldaten bezüglich der Waffenpräsentation
gegenüber Kindern während des Tags der
Bundeswehr
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17574 C
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17513
178. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 22. Juni 2016
Beginn: 13 .00 Uhr
Elisabeth Motschmann
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17557
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Böhmer, Dr . Maria CDU/CSU 22 .06 .2016
Brähmig, Klaus CDU/CSU 22 .06 .2016
Groth, Annette DIE LINKE 22 .06 .2016
Heller, Uda CDU/CSU 22 .06 .2016
Hintze, Peter CDU/CSU 22 .06 .2016
Hübinger, Anette CDU/CSU 22 .06 .2016
Irlstorfer, Erich CDU/CSU 22 .06 .2016
Krichbaum, Gunther CDU/CSU 22 .06 .2016
Kühn (Tübingen),
Christian
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22 .06 .2016
Launert, Dr . Silke CDU/CSU 22 .06 .2016
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 22 .06 .2016
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22 .06 .2016
Nahles, Andrea SPD 22 .06 .2016
Petzold, Ulrich CDU/CSU 22 .06 .2016
Pflugradt, Jeannine SPD 22 .06 .2016
Radomski, Kerstin CDU/CSU 22 .06 .2016
Rawert, Mechthild SPD 22 .06 .2016
Schimke, Jana CDU/CSU 22 .06 .2016
Silberhorn, Thomas CDU/CSU 22 .06 .2016
Warken, Nina CDU/CSU 22 .06 .2016
Wicklein, Andrea SPD 22 .06 .2016
Anlage 2
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der
Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 1):
Wie viele Tage liegen nach aktueller Einschätzung der
Bundesregierung im Durchschnitt zwischen der vorläufigen
Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und
deren Ankunft in den jeweiligen Zuweisungsjugendämtern
nach Abschluss der Umverteilung (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Nach den gesetzlichen Vorgaben hat das zuständige
Jugendamt nach der vorläufigen Inobhutnahme eines un-
begleiteten ausländischen Minderjährigen sieben Werk-
tage Zeit, um den Minderjährigen oder die Minderjäh-
rige bei der zuständigen Landesstelle für die Verteilung
zu melden . Von dort erfolgt binnen drei Werktagen eine
Meldung an das Bundesverwaltungsamt . Das BVA wie-
derum bestimmt innerhalb von zwei Werktagen die zu-
ständige Landesstelle für die weitere Verteilung .
Die Landesstelle wiederum weist innerhalb von zwei
Werktagen das für die anschließende Inobhutnahme zu-
ständige Jugendamt aus .
Dies beschreibt insgesamt einen Zeitraum von 14 Ta-
gen . Erst nach vier Wochen ist eine Verteilung rechtlich
ausgeschlossen– in Ausnahmefällen bis zum 31 . Dezem-
ber 2016 nach Sonderregelung sogar erst nach acht Wo-
chen .
Recherchen bei Landesstellen und Jugendbehörden
in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Nie-
dersachsen und Schleswig-Holstein haben ergeben, dass
die mittlere Dauer bzw . die empfohlene Dauer zwischen
einer und vier Wochen liegt .
Im Rahmen unseres jährlichen Berichts über die Si-
tuation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger, zu
dem sich die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet
hat, beabsichtigen wir unter anderem, tragfähige Daten
zur Dauer der vorläufigen Inobhutnahme zu erheben und
konkrete Angaben zu machen .
Anlage 3
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/8816, Frage 2):
Wie viele in Deutschland ansässige Personen waren nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis
zum letzten statistisch erfassten Jahr jeweils nicht krankenver-
sichert, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dun-
kelziffer der Nichtversicherten (bitte jeweils für den Bereich
gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversi-
cherung aufschlüsseln)?
Die Zahl der Personen ohne Absicherung im Krank-
heitsfall wird alle vier Jahre im Rahmen der Befragung
zur Art der Krankenversicherung im Mikrozensus des
Statistischen Bundesamtes erhoben . Eine Aufschlüsse-
lung der Personen ohne Krankenversicherungsschutz
nach gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist
dabei nicht möglich .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617558
(A) (C)
(B) (D)
Durch die Einführung der sogenannten „nachrangigen
Versicherungspflicht“ für Personen, die der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) zuzuordnen waren, durch
das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im Jahr 2007 so-
wie eine entsprechende Regelung in der privaten Kran-
kenversicherung (PKV) im Jahr 2009 hatte sich die ge-
schätzte Zahl nichtversicherter Personen in Deutschland
reduziert, und zwar von geschätzten rund 188 000 Per-
sonen im Jahr 2003 auf rund 128 000 Personen im
Jahr 2011 .
Mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforde-
rung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
(sogenanntes Beitragsschuldengesetz), das zum 1 . Au-
gust 2013 in Kraft trat, ist es gelungen, die Zahl der
Personen ohne Krankenversicherungsschutz weiter deut-
lich zu reduzieren . Mit aktuellem Stand vom 31 . August
2014 haben auf Grundlage dieses Gesetzes insgesamt
rund 55 000 Personen Krankenversicherungsschutz in
der GKV in Anspruch genommen . Zusätzlich hatten bis
Dezember 2013 etwa 4 500 bislang nicht krankenversi-
cherte Personen einen privaten Versicherungsvertrag ab-
geschlossen .
Neuere Daten zur Anzahl der Personen ohne Kran-
kenversicherungsschutz werden nach Auswertung des
Mikrozensus aus dem Jahr 2015 durch das Statistische
Bundesamt vorliegen . Die Auswertung wird voraussicht-
lich Ende Juli 2016 abgeschlossen sein .
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse dazu
vor, wie hoch die Dunkelziffer der Personen ohne Kran-
kenversicherungsschutz ist .
Anlage 4
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/8816, Frage 3):
Wie viele in Deutschland ansässige Personen hatten nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis
zum letzten statistisch erfassten Jahr jeweils Beitragsschulden
gegenüber ihrer Krankenversicherung (bitte jeweils für den
Bereich gesetzliche Krankenversicherung und private Kran-
kenversicherung aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen für den Bereich der ge-
setzlichen Krankenversicherung (GKV) keine aktuellen
Daten dazu vor, wie viele in Deutschland ansässige Per-
sonen in den Jahren ab 2007 jeweils Beitragsschulden
gegenüber ihrer Krankenversicherung haben bzw . hatten .
Die Bundesregierung hat jedoch Kenntnis über die
Anzahl der Beitragsschuldner in der privaten Kranken-
versicherung (PKV) seit Einführung des Notlagentarifs
im August 2013 . Hier sind privat krankenversicherte
Personen, die mit Prämienzahlungen in Höhe von min-
destens zwei Monatsbeiträgen im Rückstand sind, nach
Durchführung eines Mahnverfahrens versichert (§ 193
Absatz 6 und 7 Versicherungsvertragsgesetz) . Die An-
zahl der Versicherten im Notlagentarif hat sich nach Aus-
kunft des Verbands der privaten Krankenversicherung
seit dessen Einführung wie folgt entwickelt:
2013: 95 917
2014: 114 440
2015: 114 277
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Beseiti-
gung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der
Krankenversicherung (sogenanntes Beitragsschuldenge-
setz) einen wichtigen Schritt getan, um die Situation der
Personen mit Beitragsschulden gegenüber ihrer Kran-
kenkasse bzw . ihrem Krankenversicherungsunternehmen
zu verbessern .
Anlage 5
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 7):
Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der
amtlichen Unwetterwarnungen für Deutschland entwickelt,
und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Entwicklung der durch Unwetter verursachten Schäden im
gleichen Zeitraum (bitte jeweils getrennt nach Jahren auf-
schlüsseln)?
In den letzten zehn Jahren haben sich die Zahlen der
amtlichen Unwetterwarnungen für Deutschland wie folgt
entwickelt:
Gesamt
Jahr 2006 1 018
Jahr 2007 1 247
Jahr 2008 1 314
Jahr 2009 1 379
Jahr 2010 1 292
Jahr 2011 1 891
Jahr 2012 1 608
Jahr 2013 1 459
Jahr 2014 1 807
Jahr 2015 1 830
Die Unwetterwarnungen werden anhand einheitlicher
Zählungen in Bezug zu den Regionalzentralen des Deut-
schen Wetterdienstes (DWD), die repräsentativ für eine
Region stehen, aufgeführt . Die Regionen sind Essen,
Hamburg, Leipzig, München, Offenbach, Potsdam und
Stuttgart . Zusammenfassend ist der Statistik zu entneh-
men, dass die Gesamtanzahl der Unwetterwarnungen aus
dem Jahr 2006 mit 1 018 kontinuierlich auf 1 830 War-
nungen im Jahr 2015 angestiegen ist .
Hierbei sei angemerkt, dass sich das Warnsystem des
DWD in den letzten Jahren stark weiterentwickelt hat,
sodass die Zahlen von 2006 nicht mit denen von 2015
vergleichbar sind . Mit den Möglichkeiten der verbesser-
ten Modellvorhersagen, Fernerkundungsmethoden und
Interpretationsverfahren wurden das Erkennen und die
Detaillierung der Warnmöglichkeiten ständig verbessert .
Ergebnis dieser Entwicklung war die Einführung der
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17559
(A) (C)
(B) (D)
Landkreiswarnungen, die die Warnung für Bundeslän-
der bzw . Teile davon ablösten . Diese Änderung führte
zwangsläufig dazu, dass die Quantität der Warnungen
zunahm . Daraus darf nicht der Rückschluss gezogen
werden, dass die „Unwetterintensität“ zugenommen hat .
Über Unwetterschäden liegen der Bundesregierung
keine systematischen Erkenntnisse vor, da es hierzu kei-
ne einheitlichen flächendeckenden Erhebungen gibt.
Anlage 6
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8816, Frage 10):
Bis zu welchem Zeitpunkt sollen alle Gewerbegebiete mit
„superschneller Glasfaser“ (siehe „Netzallianz bringt unter-
versorgte Gewerbegebiete ans schnelle Internet“, Presse-
mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 15 . Juni 2016) versorgt sein, und wie soll
dieses Ziel erreicht werden?
Die Förderung von zukunftsfähigen und nachhaltigen
Glasfaseranschlüssen für Gewerbegebiete wird durch
einen Sonderaufruf im Rahmen des Breitbandförderpro-
gramms der Bundesregierung erfolgen . Die geförder-
ten Projekte müssen dabei nach Abschluss des Ausbaus
mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für jeden Anschluss
im Gewerbegebiet bereitstellen . Es wird eine möglichst
schnelle Umsetzung der geförderten Projekte angestrebt,
ein fixes Enddatum für den Abschluss der Gewerbege-
bietsförderung ist aktuell nicht festgelegt .
Der Verfahrensablauf entspricht grundsätzlich dem
des Breitbandförderprogramms der Bundesregierung .
Bezüglich der Details des Sonderaufrufes befindet
sich die Bundesregierung derzeit noch in Abstimmungs-
gesprächen, sodass noch keine weiteren Informationen
vorliegen . Die Bundesländer sind im Rahmen des För-
derbeirats in die Planungen einbezogen .
Anlage 7
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8816, Frage 11):
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Förderpro-
gramm von 350 Millionen Euro ausreicht, um „alle Gewer-
begebiete mit superschneller Glasfaser“ (siehe „Netzallianz
bringt unterversorgte Gewerbegebiete ans schnelle Internet“,
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und di-
gitale Infrastruktur vom 15 . Juni 2016) zu versorgen, und wie
begründet sie ihre Aussage?
Wie bei der Versorgung von privaten Haushalten auch,
ist der Netzausbau in Gewerbegebieten in Deutschland
vorrangig Aufgabe privatwirtschaftlicher Netzbetreiber .
Gemäß europäischem Beihilferecht darf die Förderung
nur dann unterstützend eingreifen, wenn ein privatwirt-
schaftlicher Netzausbau aufgrund mangelnder Wirt-
schaftlichkeit nicht realisierbar ist .
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
frastruktur geht davon aus, dass ein Sonderaufruf mit
Mitteln in Höhe von 350 Millionen Euro ausreicht, alle
förderfähigen Gewerbegebiete in Deutschland mit zu-
kunftsfähigen und nachhaltigen Glasfaseranschlüssen zu
versorgen .
Anlage 8
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fragen
der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/8816, Fragen 16 und 17):
Von welchem Bundesministerium wurde der veröffentlich-
te Vorschlag zur Änderung des Artikels 90 des Grundgeset-
zes – GG (www .gemeingut .org/attac-und-gib-liegt-entwurf-
fuer-grundgesetzaenderung-vor/) erstellt, und den Regierun-
gen welcher Bundesländer wurde selbiger (bzw . gegebenen-
falls ein alternativer Vorschlag zur Änderung von Artikel 90
GG) im Vorfeld des Treffens der Bundeskanzlerin mit den
Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am 16 . Juni 2016 zur
Kenntnis gegeben?
Wurde auf diesem Treffen eine Änderung von Artikel 90
GG diskutiert, und wenn ja, welche weiteren Treffen zwischen
Bund und Ländern wurden hinsichtlich dieser Änderung anbe-
raumt (bitte genaues Datum und Ort angeben)?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzu-
sammenhangs gemeinsam beantwortet .
Der auf der Internet-Seite „www .gemeingut .org/attac-
und-gib-liegt-entwurf-fuer-grundgesetzaenderung-vor/“
veröffentlichte Text stellt keinen Vorschlag des Bundes-
ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für
eine Grundgesetzänderung dar . Insbesondere ist keine
Beteiligung Privater an der Gesellschaft vorgesehen .
Ein in der Bundesregierung abgestimmter Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes wurde
bislang noch nicht versandt .
Anlage 9
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8816, Frage 18):
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Re-
alisierung und Finanzierung des dritten Bauabschnittes der
Bundesstraße 169 gesichert, und welche zeitliche Planung gibt
es derzeit für die Fertigstellung des Bauvorhabens?
Erst nach Abschluss des laufenden Planänderungsver-
fahrens für den dritten Bauabschnitt der B 169 zwischen
der B 6 und Salbitz und nach Vorliegen eines vollziehba-
ren Planfeststellungsbeschlusses besteht Baurecht .
Im jetzigen Planungsstadium ist daher eine Aussage
über den Zeitpunkt der Fertigstellung der Maßnahme
verfrüht .
http://www.gemeingut.org/attac-und-gib-liegt-entwurf-fuer-grundgesetzaenderung-vor/
http://www.gemeingut.org/attac-und-gib-liegt-entwurf-fuer-grundgesetzaenderung-vor/
http://www.gemeingut.org/attac-und-gib-liegt-entwurf-fuer-grundgesetzaenderung-vor/
http://www.gemeingut.org/attac-und-gib-liegt-entwurf-fuer-grundgesetzaenderung-vor/
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617560
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 10
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fra-
ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8816, Frage 19):
Wie lauten die inhaltlichen Kernaussagen der schriftlichen
Stellungnahme der Bundesregierung zur Umweltverträglich-
keitsprüfung des Vorhabens Staustufe Decin (siehe auch Ant-
wort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 18, Ple-
narprotokoll 18/166, Seite 16342), und wo ist der Wortlaut der
Stellungnahme für die Öffentlichkeit einsehbar?
Die Bundesregierung hat am 6 . Mai 2016 zu den zum
zweiten Mal überarbeiteten Unterlagen zur Umweltver-
träglichkeitsprüfung für das Vorhaben Staustufe Decin
erneut schriftlich gegenüber dem tschechischen Umwelt-
ministerium Stellung genommen .
Die Stellungnahme enthält folgende Kernaussagen:
• Die verschiedenen Ausbauvarianten für die Staustufe
sind nicht in gleicher Weise substanziell naturschutz-
fachlich geprüft worden .
• Es ist unverändert von grenzüberschreitenden Auswir-
kungen der geplanten Staustufe auf die Fischfauna im
deutschen Elbeabschnitt auszugehen . Die Migrations-
durchgängigkeit wird im Vergleich zum jetzigen Zu-
stand durch die selektive Wirkung der Staustufe und
der Wasserkraftanlage verschlechtert . Eine ungestörte
Durchwanderbarkeit ist mithilfe der geplanten Fisch-
pässe und der Schutzmaßnahmen beim Fischabstieg
nicht vollständig zu erreichen . Die Artenvielfalt bei
den Fischen wird sich generell verringern .
• Wegen der erwarteten Verschlechterung des Zustands
der Fischfauna von „mäßig“ auf „unbefriedigend“
aufgrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird von
den tschechischen Gutachtern eine Ausnahmeprüfung
nach Artikel 4 Absatz 7 Wasserrahmenrichtlinie emp-
fohlen . Dies wird von der Bundesregierung ausdrück-
lich unterstützt .
• Es fehlt eine Verträglichkeitsuntersuchung für das
FFH-Gebiet „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“
sowie eine Prüfung der artenschutzrechtlichen Bestim-
mungen der FFH-Richtlinie . Erhebliche Beeinträchti-
gungen für das FFH-Gebiet auf deutscher Seite kön-
nen nicht ausgeschlossen werden .
• Die Bundesregierung hält eine umfassende Überwa-
chung der Auswirkungen des Vorhabens für erforder-
lich, um die Überprüfung insbesondere der absehbaren
grenzüberschreitenden Auswirkungen sowie der Wirk-
samkeit der Vermeidungsmaßnahmen zu ermöglichen .
Die Stellungnahme der Bundesregierung wurde nicht
veröffentlicht .
Anlage 11
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 20):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Er-
kenntnissen des kürzlich erschienenen Berichtes des National
Toxicology Program (NTP), eines Forschungsprogrammes des
National Institutes of Health der US-Regierung, welcher zu dem
Ergebnis kommt, dass Mobilfunkstrahlung, die bei normaler
Nutzung auftritt, bei den Versuchstieren zu Tumoren führen kann
(http://biorxiv .org/content/biorxiv/early/2016/05/26/055699 .
full .pdf sowie eine Zusammenfassung unter http://ntp .niehs .
nih .gov/results/areas/cellphones/index .html), und welche kon-
kreten gesetzgeberischen Schritte wird die Bundesregierung
diesbezüglich unternehmen?
Die in den USA im Rahmen des „National Toxicolo-
gy Program (NTP)“ durchgeführte Studie hatte zum Ziel,
die in den USA verwendeten Mobilfunksignale an Rat-
ten und Mäusen zu untersuchen . Dafür wurden die Tiere
über längere Zeit unterschiedlichen Expositionsstärken
ausgesetzt, wobei die niedrigste Expositionsstärke etwa
dem 20fachen des Ganzkörpergrenzwertes für die Bevöl-
kerung entsprach .
Bei den jetzt herausgegebenen Ergebnissen handelt
es sich um die Veröffentlichung von Teilergebnissen
der Studie . Es handelt sich um keine gutachtergestützte
Veröffentlichung in einem Fachjournal, sondern ist ein
Ergebnisbericht des NTP mit zahlreichen Anhängen und
auch Kommentaren von Gutachtern .
Eine abschließende fachliche Bewertung der Studie
durch die Bundesregierung wird erst möglich sein, wenn
alle Daten publiziert sind .
Anlage 12
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 21):
Wie geht es weiter mit dem Programm „Stadtumbau Ost“,
für das in der Verwaltungsvereinbarung 2016 knapp 100 Mil-
lionen Euro eingestellt sind und das Ende dieses Jahres aus-
läuft?
Das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost wird
gemeinsam mit dem Programm Stadtumbau West auch
über das Jahr 2016 hinaus fortgeführt . Die Stadtumbau-
programme sollen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen,
ab dem Jahr 2017 zu einem neuen aufgewerteten Stad-
tumbauprogramm zusammengeführt werden .
Wichtige Erkenntnisse für die Zusammenführung lie-
fert dabei die Evaluierung der Programme Stadtumbau
Ost und West, deren Ergebnisse jetzt vorliegen . Die Er-
gebnisse des Gutachtens werden mit den Ländern und
der Politik diskutiert . Im Anschluss daran wird zu ent-
scheiden sein, wie die Zukunft des Stadtumbaus gestaltet
wird .
Anlage 13
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 22):
http://biorxiv.org/content/biorxiv/early/2016/05/26/055699.full.pdf
http://biorxiv.org/content/biorxiv/early/2016/05/26/055699.full.pdf
http://ntp.niehs.nih.gov/results/areas/cellphones/index.html
http://ntp.niehs.nih.gov/results/areas/cellphones/index.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17561
(A) (C)
(B) (D)
Sind die von Bundesministerin Dr . Barbara Hendricks
angekündigten zusätzlichen 500 Millionen Euro für den
Wohnungsbau an eine Zweckbindung, beispielsweise Miet-
obergrenzen oder Sozialbindung, gebunden, oder können die
Länder frei darüber verfügen?
Über die Verwendung der zusätzlichen 500 Millionen
Euro für den Wohnungsbau laufen derzeit noch die Ab-
stimmungsgespräche innerhalb der Bundesregierung .
Anlage 14
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Fragen 23 und
24):
Sieht die Bundesregierung angesichts des jüngsten Vorstoßes
der deutschen Erdgas- und Erdölproduzenten, Fracking wieder
aufzunehmen (vergleiche www .bveg .de/Medien/Pressecenter/
Presseinformationen/Branche-fuerchtet-um-Standorte-und-
Arbeitsplaetze), die Notwendigkeit, dass das Gesetzespaket
der Bundesregierung vom 1 . April 2015 (Bundestagsdruck-
sachen 18/4713, 18/4714) noch vor der Sommerpause verab-
schiedet wird, und wenn ja, was will die Bundesregierung tun,
um den Gesetzgebungsprozess zu unterstützen?
Plant die Regierung im Unterschied zum Gesetzespa-
ket aus dem letzten Jahr (Bundestagsdrucksachen 18/4713,
18/4714) – unter anderem vor dem Hintergrund des Klima-
schutzabkommens von Paris und angesichts des wachsenden
gesellschaftlichen Widerstands – in absehbarer Zeit ein gene-
relles Verbot der Erdgasfördermethode Fracking?
Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzu-
sammenhangs gemeinsam beantwortet .
Die Bundesregierung hat bereits im April des Jah-
res 2015 ein Gesetzespaket zum Thema Fracking verab-
schiedet . Dieses räumt dem Schutz von Umwelt und Ge-
sundheit erste Priorität ein, insbesondere dem Schutz des
Trinkwassers . Zugleich ist es Ziel des Gesetzentwurfs,
Rechtssicherheit für die im Bereich der Erdgasgewin-
nung tätigen Unternehmen, deren Mitarbeiter sowie die
zuständigen Genehmigungsbehörden zu schaffen . Das
Gesetzespaket zu Fracking schafft mehr Schutz von Um-
welt und Gesundheit und mehr Rechtssicherheit als der
Status quo .
Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens liegt seit
einigen Monaten in der Hand der Fraktionen des Deut-
schen Bundestages . Der Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit hat heute noch weitere
Akzentuierungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes
vorgenommen . Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir im
Bundestag noch in dieser Woche zu einem sehr guten
Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kommen
werden .
Die Bundesregierung plant nicht, einen neuen Gesetz-
entwurf vorzulegen .
Anlage 15
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 25):
In welcher Weise wird die Bundesregierung eine Initiati-
ve von Handels- und Logistikunternehmen wie IKEA, Nestlé,
DHL, DB Schenker und viele andere in der Sache unterstüt-
zen, auf EU-Ebene ab dem Jahr 2020 strenge CO2-Grenzwer-
te für Lkw nach dem Vorbild von Japan, China und den USA
einzuführen (vergleiche www .sueddeutsche .de/wirtschaft/lkw-
brandbrief-nach-bruessel-1 .3014816), und falls sie diese Ini-
tiative nicht unterstützt, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren auf
EU-Ebene dafür ein, dass die CO2-Emissionen des Gü-
terstraßenverkehrs vermindert werden .
Die Festlegung obligatorischer Höchstwerte für
CO2-Emissionen von neu zugelassenen schweren Nutz-
fahrzeugen kann bei geeigneter Ausgestaltung hierzu
beitragen . Der entsprechenden Mitteilung der EU-Kom-
mission aus dem Monat Mai des Jahres 2016 entnimmt
die Bundesregierung, dass die EU-Kommission einen
Vorschlag hierzu entwickeln wird; sie hat diese Mittei-
lung begrüßt .
Anlage 16
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8816, Frage 26):
Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung der
Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH
(DEG) aus dem Jahr 2012, den Kredit an GENISA S . A . für
den Bau des Kraftwerks Barro Blanco in Panama auszuzahlen,
obwohl die DEG zum Zeitpunkt der ersten Kreditauszahlung
nach Einschätzung des Expertenberichts des DEG-Beschwer-
demechanismus eingehend über die Einwände der indigenen
Gemeinschaften der Region gegen das Projekt informiert
war (www .deginvest .de/DEG-Documents-in-English/About-
DEG/Responsibility/Barro_blanco_final_report_EN .pdf,
Seite 5) und obwohl der DEG zuvor ein Protestbrief mit
38 600 Unterschriften gegen den Kraftwerksbau übergeben
worden war, im Zuge dessen der Sprecher der DEG-Ge-
schäftsführung, Bruno Wenn, versichert hatte, dass die DEG
die Finanzierungszusage jederzeit zurückziehen könne (www .
salvalaselva .org/noticias/4463/hidroelectrica-en-panama-
financistas-alemanes-revisaran-proyecto), und welche Infor-
mationen besitzt die Bundesregierung darüber, warum die
DEG sich für eine Finanzierung des Staudammprojekts ent-
schloss, nachdem die GENISA S . A . ihre Finanzierungsanträ-
ge an die Europäische Investitionsbank (EIB) kurz vor dem
Abschluss des Berichts des EIB-Beschwerdeverfahrens, das
nach Beschwerden von Vertretern von Umweltschützern und
Indigenen eingeleitet worden war, zurückgezogen hatte (www .
eib .org/attachments/complaints/2011-03-04-letter-from-eib-
sg-to-complainants .pdf)?
Zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung des Kredits hat
die DEG im Einklang mit ihren eigenen und den inter-
nationalen Standards agiert . Wesentliche Informationen
lagen vor und entsprechende Aktionspläne wurden mit
dem Unternehmen GENISA vereinbart, um die Einhal-
tung internationaler Standards sicherzustellen. Zu die-
sem Ergebnis kam auch das unabhängige, sogenannte
http://www.bveg.de/Medien/Pressecenter/Presseinformationen/Branche-fuerchtet-um-Standorte-und-Arbeitsplaetze
http://www.bveg.de/Medien/Pressecenter/Presseinformationen/Branche-fuerchtet-um-Standorte-und-Arbeitsplaetze
http://www.bveg.de/Medien/Pressecenter/Presseinformationen/Branche-fuerchtet-um-Standorte-und-Arbeitsplaetze
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lkw-brandbrief-nach-bruessel-1.3014816
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lkw-brandbrief-nach-bruessel-1.3014816
http://www.deginvest.de/DEG-Documents-in-English/About-DEG/Responsibility/Barro_blanco_final_report_EN.pdf
http://www.deginvest.de/DEG-Documents-in-English/About-DEG/Responsibility/Barro_blanco_final_report_EN.pdf
http://www.salvalaselva.org/noticias/4463/hidroelectrica-en-panama-financistas-alemanes-revisaran-proyecto
http://www.salvalaselva.org/noticias/4463/hidroelectrica-en-panama-financistas-alemanes-revisaran-proyecto
http://www.salvalaselva.org/noticias/4463/hidroelectrica-en-panama-financistas-alemanes-revisaran-proyecto
http://www.eib.org/attachments/complaints/2011-03-04-letter-from-eib-sg-to-complainants.pdf
http://www.eib.org/attachments/complaints/2011-03-04-letter-from-eib-sg-to-complainants.pdf
http://www.eib.org/attachments/complaints/2011-03-04-letter-from-eib-sg-to-complainants.pdf
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617562
(A) (C)
(B) (D)
„Independant External Panel“ des DEG Beschwerde-
mechanismus, das die Beschwerde auf die Einhaltung
internationaler Standards untersucht hat . Die DEG hat
gemeinsam mit anderen europäischen Investitionsfinan-
zierern (niederländische FMO) das Vorhaben geprüft
und kam zu einer positiven entwicklungspolitischen Be-
wertung (Verbesserung der Energieversorgung der Lan-
des, Ausbau der Erneuerbaren Energie – Erzeugung von
135 Gigawattstunden grünen Strom pro Jahr, der bis zu
70 000 Menschen versorgt) .
Anlage 17
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 29):
Hat die Bundesregierung Kenntnis über iranische Proli-
ferationstätigkeiten im Sinne von Verstößen bzw . versuchten
Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz oder die noch
geltenden internationalen Sanktionen gegen den Iran in den
vergangenen zwölf Monaten (bitte einzeln aufführen)?
Der Iran als Staat ist nicht an das deutsche Außenwirt-
schaftsgesetz gebunden . Verbindlich für den Iran ist die
Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats, mit der
die am 14 . Juli 2015 geschlossene Wiener Nuklearverein-
barung („Joint Comprehensive Plan of Action“) indos-
siert wurde . Die bis dahin geltenden VN-Resolutionen
wegen des iranischen Nuklearprogramms wurden durch
die Resolution 2231 aufgehoben, zunächst aufschiebend
bedingt auf den sogenannten Implementation Day .
Am 16 . Januar 2016 („Implementation Day“) hat die
Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) bestätigt,
dass der Iran die grundlegenden Verpflichtungen nach
der Wiener Vereinbarung zum Rückbau seines Nuklear-
programms erfüllt hat . In der Folge wurden die internati-
onalen Sanktionen (VN, EU, USA) umfassend gelockert .
Voraussichtlich im Juli 2016 wird der VN-Generalse-
kretär einen Bericht zur bisherigen Umsetzung der Re-
solution 2231 vorlegen . Der Bundesregierung ist bisher
nicht bekannt, dass darin über Verstöße gegen die Reso-
lution berichtet würde .
Bisher hat auch keiner der neben Iran an der Wiener
Vereinbarung beteiligten Staaten (China, Deutschland,
Frankreich, Großbritannien, Russland, USA) das zustän-
dige Gremium des VN-Sicherheitsrats („Joint Commis-
sion“) wegen iranischer Verstöße gegen die Vereinbarung
befasst .
Anlage 18
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 30):
Teilen das für den Strategieplan für Energietechnologie
(SET-Plan) der Europäischen Kommission innerhalb der Bun-
desregierung federführende Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie und das für die Atomaufsicht und -regulierung
zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit die Position des SET-Plan-Sekretariats,
dass es für die Europäische Union wünschenswerte spezifische
Ziele wären, in der Europäischen Union bis zum Jahr 2025 De-
signlizenzen bzw . Typgenehmigungen für sogenannte kleine
modulare Reaktoren (englisch „Small Modular Reactors“,
kurz SMR) verfügbar und bis zum Jahr 2030 mindestens einen
SMR und mindestens einen schnellen Demonstrationsreaktor
der sogenannten Generation IV in Betrieb genommen zu ha-
ben (bitte mit ausführlicher und differenzierter Darlegung und
Begründung; bezüglich der Position des SET-Plan-Sekretari-
ats siehe dessen Entwurf einer gemeinsamen Absichtserklä-
rung zum Nuklearsektor vom Mai 2016, der Gegenstand der
Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 5
auf Bundestagsdrucksache 18/8567 war)?
Nein . Die Bundesregierung hat hierzu ihre zwischen
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für
Bildung und Forschung abgestimmte Position zusammen
mit Griechenland, Luxemburg und Österreich in einer
für den EU-Energieministerrat bestimmten gemeinsamen
Informationsnote vom 2 . Juni 2016 dargestellt . Der Ver-
treter Luxemburgs stellte diese Informationsnote in der
Sitzung des EU-Energieministerrates am 6 . Juni 2016
vor . Zu dem in Ihrer Frage erwähnten Entwurf der Ab-
sichtserklärung vom 13 . Mai 2016 haben die vier Län-
der unter anderem gemeinsam betont, dass sie Ziele auf
europäischer Ebene bezüglich der Entwicklung und dem
Einsatz bzw . Bau von Small Modular Reactors sowie
Generation IV-Demonstrationsreaktoren nicht akzeptie-
ren können .
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass dieser Entwurf
der Absichtserklärung nach Kenntnis der Bundesregie-
rung weder die Position der Europäischen Kommission
noch die der zuständigen Generaldirektion für Forschung
und Innovation wiedergibt .
Anlage 19
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 31):
Welche EU-Mitgliedstaaten teilen nach Kenntnis der Bun-
desregierung die Rechtsauffassung der Europäischen Kom-
mission, es handle sich bei dem EU-Kanada-Abkommen
CETA um ein EU-only-Abkommen, und was unternimmt die
Bundesregierung, um ihrer Rechtsauffassung eines gemisch-
ten Abkommens praktische Geltung zu verschaffen und eine
maßgebliche Beteiligung des Deutschen Bundestages und des
Bundesrates sicherzustellen?
Die EU-Kommission hat sich nach Kenntnis der Bun-
desregierung zu der Frage, ob CETA ein gemischtes Ab-
kommen ist, noch nicht offiziell festgelegt. Hierzu bedarf
es eines Beschlusses des Kollegiums der EU-Kommis-
sion . Nach Kenntnis der Bundesregierung vertritt kein
Mitgliedstaat die Auffassung, CETA sei ein EU-only-Ab-
kommen .
Die Bundesregierung weist in den maßgeblichen Gre-
mien in Brüssel und in bilateralen Gesprächen mit der
EU-Kommission sowie anderen Mitgliedstaaten konti-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17563
(A) (C)
(B) (D)
nuierlich auf ihre Rechtsauffassung hin, dass CETA ein
gemischtes Abkommen ist . Auch beim Handelsminister-
rat am 13 . Mai 2016 sowie bei der Sitzung des Handels-
politischen Ausschusses am 17 . Juni 2016 hat die Bun-
desregierung sich hier eindeutig positioniert . Zudem hat
die Bundesregierung – wie 24 andere Mitgliedstaaten
und der Rat auch – zur ähnlich gelagerten Frage nach der
Rechtsnatur des Freihandelsabkommens mit Singapur in
einer Stellungnahme vor dem Europäischen Gerichtshof
ihre Rechtsauffassung ausführlich begründet .
Anlage 20
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8816, Frage 32):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäi-
schen Kommission, dass für eine voraussichtlich notwendige
verfahrensrelevante Umklassifizierung von CETA (Umfas-
sendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada) von
„EU-only“ in „gemischt“ ein einstimmiger Ratsbeschluss
notwendig sein wird, und was wird die Bundesregierung tun
angesichts der erklärten Bereitschaft Italiens, CETA auch
als EU-only-Abkommen zu unterzeichnen (Der Spiegel vom
11 . Juni 2016), um ihre Rechtsauffassung, dass CETA ein ge-
mischtes Abkommen ist, durchzusetzen?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass für
die Änderung eines Beschlussvorschlags für die Unter-
zeichnung eines EU-only-Abkommens in ein gemischtes
Abkommen ein einstimmiger Ratsbeschluss notwendig
wäre .
Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, dass Ita-
lien sich bereit erklärt hat, CETA auch als EU-only-Ab-
kommen zu unterzeichnen . Italien hat sich beim Handels-
ministerrat am 13 . Mai 2016 dafür ausgesprochen, CETA
als gemischtes Abkommen abzuschließen . Im Nachgang
hat der italienische Handelsminister einen Brief zu dem
Thema an EU-Handelskommissarin Malmström über-
mittelt . Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Minister
Calenda Flexibilität angedeutet, um einen Abschluss von
CETA zu ermöglichen . Italien hat ein erklärtes großes
Interesse an der Unterzeichnung von CETA . Die Bun-
desregierung geht auch deshalb davon aus, dass Italien
einen einstimmigen Ratsbeschluss zur Unterzeichnung
von CETA als gemischtes Abkommen nicht aufhalten
würde . Es ist im Übrigen nicht zu erwarten, dass für eine
Unterzeichnung von CETA als reines EU-Abkommen die
erforderliche qualifizierte Mehrheit im Rat erreicht wer-
den könnte (siehe unten Antwort zu Frage 33) .
Anlage 21
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8816, Frage 33):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der deut-
sche Vertreter im Rat aus rechtlichen Gründen dazu verpflich-
tet ist, im Rat einen Änderungsvorschlag einzubringen, mit
dem Ziel, CETA als „gemischtes Abkommen“ einzuordnen,
sofern die Europäische Kommission CETA als „EU-only“
klassifiziert hat, und dass sie – sofern die Europäische Kom-
mission CETA als „EU-only“ klassifiziert und der Rat diese
verfahrensrelevante Entscheidung nicht revidiert – dazu ver-
pflichtet ist, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, um die
Rechtswidrigkeit der Klassifizierung von CETA als „EU-only“
feststellen zu lassen, da dies dazu führt, dass die grundgesetz-
lich garantierten Partizipationsrechte des Deutschen Bundes-
tages unterlaufen würden?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass CETA
als gemischtes Abkommen einzustufen ist . Sollte die
Europäische Kommission dem Rat vorschlagen, CETA
als EU-only-Abkommen zu unterzeichnen, würde die
Bundesregierung sich im Rat dafür einsetzen, diesen Be-
schlussvorschlag abzuändern, um CETA als gemischtes
Abkommen abzuschließen .
Beim Handelsministerrat am 13 . Mai 2016 hat sich
kein Mitgliedstaat dafür ausgesprochen, CETA als
EU-only-Abkommen abzuschließen . Deshalb ist nicht zu
erwarten, dass ein etwaiger Kommissionsvorschlag für
ein EU-only-Abkommen die im Rat erforderliche quali-
fizierte Mehrheit erreichen würde. Die Frage nach einer
möglichen Klage gegen einen Unterzeichnungsbeschluss
zu CETA als reines EU-Abkommen stellt sich daher
nicht .
Anlage 22
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 34):
Inwieweit hält es die Bundesregierung energiewirtschaft-
lich für sinnvoll – auch im Hinblick auf Kosteneffizienz –,
auch Photovoltaik- und sonstige Stromerzeugungsanlagen mit
einer Leistung von weniger als 7 kW verpflichtend mit einem
Smart Meter inklusive Gateway auszustatten?
Die Frage thematisiert eine Änderung des Gesetzent-
wurfs der Bundesregierung für ein Gesetz zur Digitali-
sierung der Energiewende, die auf eine stärkere Einbe-
ziehung der Erzeugerseite in den Rollout intelligenter
Messsysteme zielt .
Die Verteilernetzstudie des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie hat aufgezeigt, dass sämtliche Er-
zeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Ge-
setz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz mit mehr
als 7 Kilowatt (kW) installierter Leistung netzrelevant
betrieblich, planerisch und/oder wirtschaftlich sind . Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht auch deshalb
hier eine Aufnahme in den sogenannten „Pflichtrollout“
von intelligenten Messsystemen vor .
Kleinere Anlagen dagegen sind nach der Studie poten-
ziell netzrelevant . Hier spielen in einem weit stärkeren
Maße Netzgegebenheiten vor Ort eine Rolle . Beispiele
hierfür sind die Netztopologie, die Frage städtisches oder
ländliches Netzgebiet sowie die Häufung dezentraler Er-
zeugungsanlagen. Von einem pauschalen Pflichtrollout in
diesem Segment hat der Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung daher Abstand genommen .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617564
(A) (C)
(B) (D)
Sollen EEG- und KWKG-Erzeugungsanlagen un-
terhalb von 7 kW installierter Leistung in den Rollout
einbezogen werden, bieten sich die gleichen Schutzme-
chanismen an, die der Gesetzentwurf für die Verbrau-
cherseite vorsieht, nämlich:
1. Keine Einbeziehung in den sogenannten „Pflichtroll-
out“ der größeren Anlagen, sondern Einbeziehung in
den sogenannten „optionalen Rollout“ nach Wahl des
grundzuständigen Messstellenbetreibers (wie bei Ver-
brauchern unterhalb 6 000 kWh Jahresverbrauch) .
2. Vorgabe einer im Vergleich zum Pflichtrollout deutlich
abgesenkten Preisobergrenze (zum Beispiel 60 statt
100 Euro pro Jahr) .
Anlage 23
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 35):
Wie und an wen wurden bislang die Mittel aus Haushaltsti-
tel 686 12 (Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung
in Braunkohlebergbauregionen) verteilt?
Bislang wurden aus dem Haushaltstitel 6092 68612
keine Mittel verteilt . Der Grund hierfür ist, dass sich die
Bundesregierung weiter in der konzeptionellen Phase der
Programmausgestaltung befindet. Hierbei ist zu berück-
sichtigen, dass die regionale Wirtschaftspolitik in erster
Linie Aufgabe der Länder ist und gezielte Maßnahmen
zur Strukturanpassung in den Bergbauregionen einer Ab-
stimmung mit aktuellen Planungen und Maßnahmen der
Länder bedürfen . Auch ist dafür Sorge zu tragen, dass
das neue Programm ausreichend mit bereits bestehenden
Programmen von Bund und Ländern zur Unterstützung
des Strukturwandels abgestimmt wird .
Anlage 24
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 36):
Für welche Länder und Projekte liegen dem Interministe-
riellen Ausschuss für Exportkreditgarantien des Bundes An-
fragen, Voranfragen oder Anträge für Bürgschaften vor, die
Kohleprojekte betreffen, und welche davon sind bereits positiv
beschieden worden?
Der Bundesregierung liegen aktuell elf Anträge auf
Übernahme einer staatlichen Exportkreditgarantie (Her-
mesdeckung) im Zusammenhang mit Kohlevorhaben
vor . Davon wurden vier Anträge vom Interministeriellen
Ausschuss für Exportkreditgarantien bereits grundsätz-
lich zugesagt (Russland [3], Südafrika) . Bei grundsätzli-
chen Deckungszusagen handelt es sich um noch im Ver-
handlungsstadium befindliche Geschäfte. Ob und wann
die Geschäfte sich realisieren, lässt sich nicht vorhersa-
gen .
Anlage 25
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8816, Frage 37):
Welchen Stand hat die seit April 2014 ausstehende Be-
antwortung eines Fragenkataloges der Bundesregierung an
die US-Regierung zur Beteiligung von US-Anlagen in Ram-
stein oder Stuttgart als Relaisstation am US-Drohnenkrieg
(fragegegenständlich sind nicht Starts und Landungen von
Drohnen, Steuerung in Ramstein), an die das Auswärtige Amt
angeblich zunächst „fortgesetzt“, dann „eindringlich“ und
„mit Nachdruck“ und zwischenzeitlich „fortgesetzt eindring-
lich“ erinnerte (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestags-
drucksache 18/2938, Antwort der Bundesregierung auf mei-
ne mündliche Frage 18, Plenarprotokoll 18/78), obwohl die
zuständige Staatsministerin Dr . Maria Böhmer mir auf meine
mündliche Frage 3, Plenarprotokoll 18/45, eine Beantwortung
„innerhalb weniger Wochen“ versprach, und inwiefern rechnet
die Bundesregierung überhaupt noch mit einer Beantwortung
oder sonstigen Klärung ihrer offenen Fragen?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf
Ihre Schriftliche Frage Nummer 13 auf Bundestags-
drucksache 18/8052 vom 8 . April 2016
Die Bundesregierung hat die US-Regierung seitdem
wiederholt nachdrücklich um weitere Informationen zur
Rolle der Relaisstation in Ramstein gebeten, zuletzt im
April 2016 im Rahmen von Regierungsgesprächen mit
dem US-Außenministerium, sowie im Mai 2016 gegen-
über der US-Botschaft in Berlin .
Der Beauftragte für Sicherheitspolitik im Auswärtigen
Amt war außerdem im September 2015 in Ramstein und
hat dort Gespräche geführt .
Eine abschließende Klärung konnte bislang aber nicht
erzielt werden . Die Bundesregierung bleibt in dieser Fra-
ge im vertraulichen Dialog mit der amerikanischen Re-
gierung .
Anlage 26
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8816, Frage 38):
Welche konkreten Konsequenzen hat die Bundesregierung
aus den Verbalattacken und Drohungen gegenüber „türkisch-
stämmigen“ Bundestagsabgeordneten in Zusammenhang mit
der Armenien-Resolution vom 2 . Juni 2016 im Deutschen Bun-
destag über die Tatsache hinaus gezogen, den türkischen Ge-
schäftsträger ins Auswärtige Amt einzuladen (www .spiegel .de/
politik/deutschland/angela-merkel-erdogans-abgeordneten-
schelte-nicht-nachvollziehbar-a-1096320 .html), wie beispiels-
weise Zurückweisungen im Rahmen persönlicher Telefonate
von Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel mit dem Präsidenten
der Türkei, Recep Tayyip Erdogan, und welche Kenntnisse
(auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung durch
deutsche Sicherheitsbehörden (Polizeilicher Staatsschutz,
Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst)
über die Bedrohungslage, insbesondere der betroffenen Ab-
geordneten, durch die nationalistisch-islamistische Szene in
der türkischen Community in Deutschland (wie aus der Uni-
on Europäisch Türkische Demokraten – Berlin e . V . (UETD),
Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e . V . (DI-
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-erdogans-abgeordneten-schelte-nicht-nachvollziehbar-a-1096320.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-erdogans-abgeordneten-schelte-nicht-nachvollziehbar-a-1096320.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-erdogans-abgeordneten-schelte-nicht-nachvollziehbar-a-1096320.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17565
(A) (C)
(B) (D)
TIB), Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e . V . (IGMG),
„Deutsches Neue Türken Komitee (AYTK)“, Turan e . V ., „Os-
manen Germania“ und „Turkos MC“)?
Die Bundesregierung hat ihre Haltung nicht nur bei
der Einladung des Geschäftsträgers der türkischen Bot-
schaft am 7 . Juni 2016, sondern auch darüber hinaus öf-
fentlich deutlich kommuniziert .
So hat der Sprecher der Bundesregierung, Staatsse-
kretär Steffen Seibert, in der Regierungspressekonferenz
am 6 . Juni 2016 sich dagegen verwahrt, dass einzelne
Abgeordnete des Deutschen Bundestags in die Nähe des
Terrorismus gerückt werden . In der Bundespressekonfe-
renz am 10 . Juni 2016 unterstrich er, Bundeskanzlerin
Dr . Angela Merkel habe mit ihrer Anwesenheit im Par-
lament am 9 . Juni 2016 klar ausgedrückt, dass sie hinter
dem Zeichen der Geschlossenheit und der Solidarität mit
den Abgeordneten stehe, das der Bundestagspräsident so
unmissverständlich gesetzt habe .
Der Regierungssprecher betonte zudem, dass Drohun-
gen kein Mittel der Politik sein könnten, von wem auch
immer sie kämen .
Meinungsverschiedenheiten – auch tiefgreifende –
müssten mit Argumenten ausgetragen werden . Sie müss-
ten auch ausgehalten werden .
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Dr . Markus
Ederer, hat in einem Schreiben vom 13 . Juni 2016 an die
türkischstämmigen Abgeordneten des Deutschen Bun-
destags die genannten Reaktionen auf die Resolution als
inakzeptable Kritik zurückgewiesen und über rechtliche
und sicherheitstechnische Rahmenbedingungen infor-
miert .
Bereits vor dem Abstimmungstermin am 2 . Juni 2016
wurden für einen türkisch-stämmigen Abgeordneten
anlassbezogene Personenschutzmaßnahmen durch das
Bundeskriminalamt festgelegt .
Für die weiteren zehn betroffenen Abgeordneten wur-
den nach einer vorläufigen Gefährdungsbewertung durch
das Bundeskriminalamt ebenso anlassbezogene Perso-
nenschutzmaßnahmen nach dem Abstimmungstermin
am 2 . Juni 2016 veranlasst .
Die Gefährdungslage stellt sich für die elf betroffenen
Abgeordneten differenziert dar .
Das BKA informiert die jeweils Betroffenen in per-
sönlichen Sicherheitsgesprächen über die vorliegenden
Erkenntnisse .
Anlage 27
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8816, Frage 39):
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag
der Europäischen Kommission, bei der Zusammenarbeit mit
Drittstaaten bei der Migrationskontrolle und Rückführung
den sogenannten More-for-more-Ansatz um einen sogenann-
ten Less-for-less-Ansatz zu ergänzen (COM(2016) 385 final,
Seite 10: „Positive und negative Anreize sollten in die Ent-
wicklungspolitik der EU integriert werden, damit diejenigen
Länder belohnt werden können, die ihrer internationalen
Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
nachkommen, bei der Bewältigung irregulärer Migranten-
ströme aus Drittländern kooperieren oder Maßnahmen zur
angemessenen Aufnahme von Menschen ergreifen, die vor
Konflikten und Verfolgung fliehen. In gleicher Weise muss es
für diejenigen Länder, die nicht bei der Rückübernahme und
Rückführung kooperieren, Folgen geben . Das Gleiche sollte
auch für die Handelspolitik gelten . . .“), und inwiefern teilt die
Bundesregierung meinen Eindruck, dass die Migrationskon-
trolle zum Leitmotiv der deutschen und europäischen Außen-,
Sicherheits- und Entwicklungspolitik, insbesondere gegen-
über den afrikanischen Staaten, avanciert?
Die deutsche und europäische Migrationspolitik ver-
folgt in der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transit-
ländern einen umfassenden Ansatz, um die Ursachen von
Flucht und irregulärer Migration zu bekämpfen, Flücht-
linge zu schützen und zu verhindern, dass sich Menschen
weiter auf die gefährliche Reise nach Europa machen
und sich dafür kriminellen Schleuserbanden ausliefern .
Teil dieses Gesamtansatzes sind eine nachvollziehbare,
transparente und funktionierende Rückführungspolitik,
Kapazitätsaufbau im Migrations- und Grenzmanagement
sowie Maßnahmen zur Schleuserbekämpfung .
Dass wir eine nachvollziehbare, transparente und
funktionierende Rückführung von Migranten, die nach-
weislich bei uns keinen Schutzanspruch haben, brau-
chen, steht außer Frage . Dafür ist eine verantwortungs-
volle Kooperation mit den Herkunfts- und Transitstaaten
unerlässlich .
Zur Verbesserung der Kooperation im Bereich Rück-
kehr trägt die flexible Anwendung positiver und negati-
ver Anreize unter Einbeziehung aller Politikbereiche bei .
Anlage 28
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 40):
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, sich an der
Umsetzung der Resolution 2292(2016) des UN-Sicherheitsra-
tes vom 14 . Juni 2016 über die bereits jetzt im Rahmen der
EU-geführten Mission EUNAVFOR MED hinaus zu beteili-
gen, und welche Beiträge plant die Bundesregierung hierfür
bereitzustellen?
Die in Ihrer Frage genannte Resolution 2292 (2016)
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 14 . Juni
2016 autorisiert die Mitgliedstaaten der Vereinten Nati-
onen dazu, national oder durch Regionalorganisationen
den Waffenschmuggel nach Libyen zu unterbinden und
die Nachschubwege des „IS“ abzuschneiden .
Die Aufgaben von EUNAVFOR MED wurden mit Be-
schluss des Rates für Außenbeziehungen vom Montag,
dem 20 . Juni 2016 um Ausbildung und Beteiligung an
der Durchsetzung des von den Vereinten Nationen gegen
Libyen verhängten Waffenembargos auf Grundlage der
Resolution 2292 (2016) erweitert . Über die Beteiligung
an der EUNAVFOR MED Operation Sophia hinaus ist
derzeit kein weiterer deutscher Beitrag zur Umsetzung
der Resolution 2292 (2016) vorgesehen .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617566
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 29
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 41):
In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, den
Deutschen Bundestag über die Ausgestaltung eines etwa-
igen EU-Mandates für die Umsetzung der UN-Resoluti-
on 2292(2016) zu unterrichten, und plant die Bundesregie-
rung, im Falle einer Beteiligung der Bundeswehr zuvor hierfür
die Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen?
Am Montag, dem 20 . Juni 2016, hat der Außenminis-
terrat beschlossen, EUNAVFOR MED Operation Sophia
zu verlängern und um zwei neue Zusatzaufgaben zu er-
weitern:
(1) Informationsaustausch, Ausbildung und Fähig-
keitsaufbau (Kapazitätsaufbau) der libyschen Küstenwa-
che und Marine sowie
(2) Durchsetzung des VN-Waffenembargos gegen-
über Libyen zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsreso-
lution 2292 .
Am Freitag, dem 17 . Juni 2016, fand zuletzt eine Ob-
leute-Unterrichtung auch zur Frage der weiteren Beteili-
gung an der Anti-Schleuser-Operation der EU, EUNAV-
FOR MED Operation Sophia, statt . In den kommenden
zwei Wochen wird der Bundestag mit dem Antrag der
Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung an
EUNAVFOR MED Operation Sophia befasst .
Bei Zustimmung des Bundestages ist vorgesehen,
dass sich Deutschland auch weiterhin an den Aufgaben
der EU-Operation beteiligt, nunmehr inklusive der neuen
Zusatzaufgaben, darunter die Umsetzung der VN-Reso-
lution 2292(2016) zur Durchsetzung des VN-Waffenem-
bargos . Das Bundestagsmandat sieht eine Beteiligung bis
30 . Juni 2017 vor .
Anlage 30
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8816, Frage 42):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hinsicht-
lich ihrer engen sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen
Partnerschaft mit dem ägyptischen Regime aus dem Brief von
Dr . El Sheikh vom ägyptischen Revolutionsrat an den Aus-
schuss für Menschenrechte, in dem der „westlichen Welt“ und
damit auch Deutschland vorgeworfen wird, Stillschweigen zu
bewahren hinsichtlich der in dem Schreiben angeführten 1 794
zwischen Juli 2013 und Mai 2016 ausgesprochenen Todes-
strafen, von denen inzwischen 728 bestätigt und 7 vollstreckt
wurden, sowie angesichts von 754 im ersten Halbjahr 2016
von Sicherheitskräften außergerichtlich getöteten ägyptischen
Staatsbürgern, und erkennt die Bunderegierung an, dass es
sich bei der Regierung Sisi um eine Diktatur handelt?
Das dem Ausschuss für Menschenrechte zugesandte
Schreiben liegt der Bundesregierung nicht vor . Daher
lassen Sie mich grundsätzlich auf Ihre Fragen antworten:
Die Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutsch-
land mit anderen Staaten ist dem Ziel der Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und Einhaltung der Menschenrechte
verpflichtet. Diese spielen bei der sicherheitspolitischen
und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit eine zentrale
Rolle .
Wie bereits in der Fragestunde am 1 . Juni in Beant-
wortung der Frage des Kollegen Movassat zum Sicher-
heitsabkommen mit Ägypten dargelegt, gilt dies auch
im Fall Ägyptens . Im Rahmen der Sicherheitskoopera-
tion etwa werden nicht nur die polizeilichen Kompeten-
zen der ägyptischen Polizeibehörden einschließlich der
Grenzpolizeibehörden gestärkt, sondern grundlegend ist
auch die Vermittlung eines Verständnisses einer demo-
kratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen und Men-
schenrechten verpflichteten Polizei.
Unsere wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem
Schwerpunkt Berufsbildung trägt mit einer Fokussierung
auf Beschäftigungsförderung und beruflicher Bildung
dazu bei, Perspektiven der Menschen zu erhalten und
auszubauen sowie Grundbedürfnisse im Bereich nach-
haltige Wasser- und Energieversorgung sicherzustellen .
Die Bundesregierung steht auch mit internationalen
und ägyptischen Menschenrechtsorganisationen in regel-
mäßigem Austausch . Sie nimmt deren Berichte über die
Menschenrechtslage in Ägypten sehr ernst und themati-
siert diese immer wieder ganz konkret im Gespräch mit
Repräsentanten der ägyptischen Regierung und in inter-
nationalen Foren, wie dem gerade stattfindenden Men-
schenrechtsrat in Genf .
Anlage 31
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/8816, Frage 43):
Wie lang sind derzeit die Wartezeiten für privat bzw . ge-
schäftlich Reisende (bitte differenzieren) für einen Termin zur
Visumantragstellung für Schengen-Visa in der deutschen Bot-
schaft in Teheran, und wie beabsichtigt die Bundesregierung,
die im Rahmen einer Onlinepetition (vergleiche www .change .
org) vielfach genannten Missstände extrem langer Wartezeiten
zu beheben?
Seit dem Abschluss des Atomabkommens sind in Iran
die Visanachfragen zu Reisen in die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union stark angestiegen .
So hat die Deutsche Botschaft Teheran im Jahr 2016
30 Prozent mehr Visaanträge bearbeitet als im Vorjahr .
Derzeit ist die Buchung eines Termins für alle Schengen-
visaanträge drei Wochen im Voraus möglich . Um allen
Antragstellern die gleichen Chance einzuräumen, schal-
tet die Visastelle neue Termine zu einem vorher ange-
kündigten Zeitpunkt wöchentlich frei . Die Termine sind
dabei sehr schnell ausgebucht .
Viele eilige Reisen können (gegen Nachweis) über
Sondertermine ermöglicht werden .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17567
(A) (C)
(B) (D)
Die gleiche Problematik besteht bei allen größeren vi-
saerteilenden EU-Botschaften in Teheran .
Die Deutsche Botschaft Teheran wurde daher bereits
personell verstärkt und wird weiter aufgestockt . So wer-
den ab Sommer 2016 drei neue Visaentscheider-Stellen
für Visa zur Verfügung stehen, um die Aufgaben zu be-
wältigen . Dies wird ab dem Spätsommer zu deutlich hö-
heren Terminkapazitäten führen .
Die Bundesregierung nimmt die geäußerte Kritik sehr
ernst . Der Vorwurf der unfreundlichen Behandlung kann
allerdings nicht nachvollzogen werden . Alle lokalen Mit-
arbeiter werden sorgfältig ausgesucht und entsprechend
geschult .
Die Visastelle der Botschaft Teheran wird 2017 in eine
neue, wesentlich größere Unterbringung umziehen, die
mehr Servicequalität bieten kann . Auch dies wird zu ei-
ner Entspannung der Situation beitragen .
Anlage 32
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/8816, Frage 44):
Inwiefern hält die Bundesregierung das an der deutschen
Botschaft in Teheran eingesetzte Terminvergabesystem für
missbrauchssicher, und wie erklärt sie sich den in einer Re-
portage der BBC Persian (www .youtube .com/watch?v=_Gl-
Zo0DcjW4) geschilderten Fall einer erfolgreichen Terminver-
einbarung über einen Terminhändler?
Das für Antragsstellende kostenfreie Online-Bu-
chungssystem des Auswärtigen Amts hat sich an sehr
vielen Orten bewährt .
In technischer Hinsicht gibt es in der Tat im Bu-
chungsprozess in Iran einige Probleme, die bisher in
keinem anderen Land, in dem das System benutzt wird,
aufgetaucht sind . Die möglichen Ursachen werden der-
zeit noch untersucht .
Mit Agenturen, anderen Personen oder Dienstleis-
tern, die im Auftrag von Antragstellern gegen Bezahlung
Termine buchen oder andere Dienstleistungen anbieten,
arbeiten die Auslandsvertretungen – und damit auch die
Botschaft Teheran – nicht zusammen und weisen die An-
tragsteller auch ausdrücklich darauf hin . Der „Verkauf“
von einmal für eine bestimmte Person gebuchten Termi-
nen an Dritte ist daher nicht möglich . Zulässig ist es aber,
Dritte – auch Visabüros – mit der Buchung von Terminen
zu beauftragen . Ein sogenannter „Terminhandel“ ist das
jedoch nicht .
Es gibt keinerlei Nachweis, dass Bedienstete der Bot-
schaft Termine in unzulässiger Weise vergeben . Das Aus-
wärtige Amt geht jedem überprüfbaren Hinweis nach .
Anlage 33
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 46):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung da-
raus, dass der Präsident des deutschen Inlandsgeheimdienstes
(Bundesamt für Verfassungsschutz), Dr . Hans-Georg Maaßen,
als Zeuge im NSA-Untersuchungsausschuss öffentlich Ed-
ward Snowden mit „hoher Plausibilität“ (Zeit Online vom
10 . Juni 2016; BILDplus vom 11 . Juni 2016) als russischen
Agenten bezeichnete und im Presseinterview sagte: „Der Ver-
rat der Geheimdienst-Unterlagen ist ein Versuch, einen Keil
zwischen Westeuropa und die USA zu treiben“ (Focus vom
16 . April 2016), ohne dafür nach eigener Angabe Belege zu
haben, wohingegen das Bundesministerium des Innern kei-
nerlei Erkenntnisse hat, dass Edward Snowden je für andere
als US-Geheimdienste arbeitete (Regierungspressekonferenz
vom 10 . Juni 2016; www .bundesregierung .de/Content/DE/
Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/06/2016-06-10-regpk .
html), und inwieweit fließt in die Bewertung der Bundesregie-
rung in diesem Zusammenhang ein, dass laut dem langjährigen
NSA-Vizedirektor Chris Inglis eine intensive Prüfung vieler
US-Sicherheitsbehörden weder Beweis noch Indizien erbrach-
te, dass Edward Snowden je für solche fremden Dienste arbei-
tete (in Irari Report vom 30 . März 2016; www .youtube . com/
watch?v=G5evenZOFU0; Minute 10:00 bis 12:00)?
Zu den Aufgaben des Präsidenten des Bundesamtes
für Verfassungsschutz gehört es, nachrichtendienstliche
Sachverhalte zu analysieren und zu bewerten .
Im Übrigen nimmt die Bundesregierung nicht zur
Einvernahme von Zeugen in Untersuchungsausschüssen
Stellung, sondern überlässt die Bewertung der Zeugen-
aussage dem dafür zuständigen parlamentarischen Gre-
mium, in diesem Fall dem 1 . Untersuchungsausschuss
der 18 . Wahlperiode .
Anlage 34
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8816, Frage 47):
Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden im Zu-
sammenhang mit den Ausschreitungen während der UEFA
EURO 2016 in Frankreich polizeilich festgestellt (bitte unter
Nennung der Tatvorwürfe beantworten)?
Mit Stand 16 . Juni 2016 wurden nach Informationen
des CCPI in Lognes (Zentrum für die internationale po-
lizeiliche Zusammenarbeit) im Zusammenhang mit der
UEFA EURO 2016 insgesamt 203 Personen in Frank-
reich festgenommen . Laut der Staatsanwaltschaft von
Marseille wurden in der Nacht vom 12 . zum 13 . Juni 2016
drei deutsche Staatsbürger in Marseille verhaftet . Ihnen
wurde Sachbeschädigung vorgeworfen . Nach Sichtung
von Videoaufnahmen wurden diese drei Personen nicht
als Täter identifiziert, sie hatten sich wohl lediglich vor
der Szene fotografiert. Alle drei wurden noch am 13. Juni
2016 auf freien Fuß gesetzt .
Im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Lille
am 12 . Juni 2016 vor dem Spiel Deutschland – Ukrai-
ne, bei der es aus einer Gruppe von mutmaßlich etwa
http://www.youtube.com/watch?v=_GlZo0DcjW4
http://www.youtube.com/watch?v=_GlZo0DcjW4
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/06/2016-06-10-regpk.html
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/06/2016-06-10-regpk.html
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/06/2016-06-10-regpk.html
http://www.youtube.com/watch?v=G5evenZOFU0
http://www.youtube.com/watch?v=G5evenZOFU0
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617568
(A) (C)
(B) (D)
50 deutschen Hooligans zu einer gewalttätigen Ausei-
nandersetzung kam, sind bislang keine Festnahmen be-
kannt . Um das Tatgeschehen aufklären und anschließend
die Täter ermitteln zu können, sucht das Bundeskrimi-
nalamt presseöffentlich mit Hilfe der Einrichtung eines
Internetportals www .bka-hinweisportal .de nach durch
Zeugen gefertigte Bild- und Videoaufnahmen . Im Rah-
men des Fußballspiels Deutschland – Ukraine kam es zu
vier Festnahmen . Darunter befand sich kein deutscher
Staatsangehöriger .
Anlage 35
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8816, Frage 48):
Wie viele sogenannte Gefährderansprachen führten deut-
sche Behörden im Vorfeld der UEFA EURO 2016 in Bezug
auf diese durch?
Mit Stand 16 . Juni 2016 wurden 830 Gefährderan-
sprachen durchgeführt .
Anlage 36
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8816, Frage 49):
Auf welche genaue empirische Grundlage stützte sich Bun-
desinnenminister Dr . Thomas de Maizière, als er gegenüber
der Rheinischen Post vom 16 . Juni 2016 beklagte, dass „immer
noch zu viele Atteste von Ärzten ausgestellt“ würden, „wo es
keine echten gesundheitlichen Abschiebehindernisse gibt“ –
was nach meiner Ansicht vielen Ärztinnen und Ärzten falsche
Diagnosen unterstellt – (bitte das entsprechende Datenmaterial
und Quellen darlegen, auch in Bezug darauf, dass die Atteste
womöglich unzutreffend seien, und worauf sich dies stützt),
und welche Daten aus den Bundesländern oder sonstigen em-
pirischen Erkenntnissen liegen dem Bundesinnenminister vor,
aufgrund derer er „Vollzugsdefizite“ aufseiten der Bundeslän-
der beklagte, etwa in Bezug auf unangekündigte Abschiebun-
gen und Leistungskürzungen bei mangelnder Mitwirkung oder
Nichtausreise (bitte so ausführlich wie möglich darlegen)?
Bundesweite Durchschnittszahlen zu der genauen At-
testquote gibt es nicht .
Gleichwohl liegen zahlreiche Berichte und Untersu-
chungen aus der Praxis der für die Aufenthaltsbeendi-
gung zuständigen Länder vor, die erhebliche praktische
Probleme belegen:
Der Bericht der Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rückführung von April
2015 hat beispielsweise ergeben, dass die Geltendma-
chung von Abschiebungshindernissen aus medizinischen
Gründen (das heißt physische und psychische Erkran-
kungen) für die behördliche Vollzugspraxis in quantita-
tiver und qualitativer Hinsicht eine große Herausforde-
rung darstellt . In dem Bericht der Unterarbeitsgruppe
wird beispielhaft auf eine durch das Ministerium für
Inneres und Kommunales in Nordrhein-Westfalen im
Jahre 2011 durchgeführte Evaluierung unter anderem der
Zusammenarbeit von Ausländerbehörden und Ärzten bei
Rückführungsmaßnahmen verwiesen, die zu folgenden
Ergebnissen kam:
Die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen leg-
ten für den Evaluierungszeitraum insgesamt 184 Erfas-
sungsbögen vor . Bei 75 Personen (41 Prozent) stand
bereits ein konkreter Abschiebungstermin fest, ehe die
Betroffenen (zum Teil erneut) gesundheitliche Abschie-
bungshindernisse geltend machten .
Gesundheitliche Abschiebungshindernisse wurden in
den erfassten Fällen (teils erstmals, teils wiederholt) erst
dann vorgetragen, wenn die zwangsweise Durchsetzung
der Ausreisepflicht konkret wurde, zum Beispiel nach ei-
ner Abschiebungsandrohung oder nach Mitteilung eines
Abschiebungstermins .
In 129 Fällen (70 Prozent) machten die Betroffenen
psychische Erkrankungen (einschließlich isolierter Ge-
fahr einer Suizidalität) geltend . In 43 Fällen wurden über
die psychischen Erkrankungen hinaus zusätzlich weite-
re Erkrankungen verschiedenster Art geltend gemacht .
Über diese 43 Fälle hinaus wurden sonstige Erkrankun-
gen nicht psychischer Art 48-mal isoliert vorgetragen;
somit galt es in insgesamt 91 Fällen (49 Prozent) auch
Vorträge sonstiger Erkrankungen zu bewerten .
Im beobachteten Evaluierungszeitraum waren in
75 Fällen bereits Flüge gebucht . Der Vortrag von gesund-
heitlichen Abschiebungshindernissen führte in 39 Pro-
zent dieser Fälle zur Stornierung des gebuchten Fluges,
und zwar 29-mal um zunächst das Vorbringen zu prüfen .
In 75 Prozent der Fälle wurde im Ergebnis eine Reisefä-
higkeit festgestellt .
Weitere Erfahrungen aus der Praxis sind zum Beispiel,
dass seit dem Jahr 2005 von der Zentrale Ausländerbe-
hörde Dortmund insgesamt 224 Fälle zur medizinischen
Inempfangnahme in der Türkei angemeldet worden sind .
Von diesen Fällen wurden tatsächlich 156 Fälle rückge-
führt . Davon haben lediglich 23 rückgeführte Personen
medizinische Hilfe in Anspruch genommen . Bei von der
Bundespolizei organisierten Expertenanhörungen durch
vietnamesische Delegationen melden sich zudem nach
den Erkenntnissen des Landesamts für Bürger- und Ord-
nungsangelegenheiten Berlin 80 Prozent der Anzuhören-
den im Vorfeld der Maßnahme mit Attesten krank .
Die in den vorgenannten stichprobenartigen Untersu-
chungen durch die Länder ermittelten Fallzahlen legen
nahe, dass ein hoher Anteil der Ausreisepflichtigen im
Vorfeld der Abschiebung gesundheitliche Gründe gegen
die Rückführung geltend macht . Derart hohe Kranken-
stände widersprechen jedoch der allgemeinen Lebenser-
fahrung zur gesundheitlichen Verfasstheit gerade von
jüngeren Menschen .
Wegen der hohen praktischen Relevanz hat sich auch
der Deutsche Bundestag mit dem sogenannten Asylpa-
ket 2 vor wenigen Monaten entschlossen, qualitative
Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung, die die
Abschiebung beeinträchtigen kann, (§ 60a Absatz 2c des
Aufenthaltsgesetzes-neu) sowie an deren unverzügliche
http://www.bka-hinweisportal.de
https://www.berlin.de/labo/
https://www.berlin.de/labo/
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17569
(A) (C)
(B) (D)
Vorlage durch den Ausländer (§ 60a Absatz 2d des Auf-
enthaltsgesetzes-neu) aufzustellen .
Die konsequente Durchsetzung bestehender Ausrei-
sepflichten bleibt prioritäres Anliegen der Bundesregie-
rung, denn sie ist notwendiges Gegenstück zur Aufnah-
me von Schutzbedürftigen .
Auf diesen Zusammenhang weist der Bundesinnen-
minister hin, wenn er eine konsequente Anwendung der
bestehenden rechtlichen Instrumente zur Aufenthaltsbe-
endigung, wie zum Beispiel des Ausreisegewahrsams,
fordert. Die Existenz von Vollzugsdefiziten bei der Auf-
enthaltsbeendigung ergibt sich hierbei bereits aus der
hohen Anzahl von hier aufhältigen vollziehbar Ausreise-
pflichtigen (circa 224 000 ausweislich Ausländerzentral-
register zum Stichtag 31 . Mai 2016) .
Der Minister hat in dem Interview mit der Rhei-
nischen Post vom 16 . Juni 2016 darauf hingewiesen,
dass die gesetzlichen Grundlagen für Leistungskürzun-
gen etwa in den Fällen, wo Asylbewerber nicht bei der
Identitätsfindung helfen oder im Fall der Ablehnung
nicht ausreisen, zwar im letzten Jahr geschaffen wur-
den, aber in der Praxis noch konsequenter angewendet
werden könnten . Zwar gibt es auch hierzu keine statis-
tischen Erhebungen, gleichwohl liegen Erkenntnisse aus
der Anwendungspraxis der für die Leistungskürzungen
zuständigen Länder vor, die anfängliche Schwierigkei-
ten in der Anwendung belegen: So wurden verschiedene
Auslegungs- und Vollzugsfragen, die sich durch die seit
dem 24 . Oktober 2015 geltende Neufassung von § 1a
des Asylbewerberleistungsgesetzes ergeben haben, zwi-
schen den Ländern – auch unter Einbeziehung des für das
Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb der Bundesregie-
rung federführenden Bundesministerium für Arbeit und
Soziales – erörtert, mit dem Ziel zu einer einheitlichen
Rechtsanwendung zu kommen . Dies stellt keinen unge-
wöhnlichen Vorgang dar; nach einer Gesetzesänderung
muss sich zunächst eine Verwaltungspraxis herausbilden .
Hierauf wollte der Bundesminister des Innern hinwei-
sen, indem er eine noch konsequentere Anwendung der
vorhandenen rechtlichen Instrumente zur Anspruchsein-
schränkung von Leistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz fordert .
Anlage 37
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8816, Frage 50):
Welche Bundesländer planen nach Kenntnis der Bundes-
regierung die Einrichtung sogenannter besonderer Aufnahme-
einrichtungen zur Durchführung beschleunigter Asylverfahren
nach § 30a des Asylgesetzes (bitte den genauen Stand etwaiger
Vorbereitungen oder bereits erfolgter Einrichtungen nennen
und Angaben zu Zeitplanungen, Kapazitäten, Herkunftslän-
dern usw . machen), und wie ist die bisherige Bilanz der Asyl-
verfahren in sogenannten Ankunftszentren (bitte Angaben zu
Zahl und Ergebnis der Entscheidungen, Verfahrensdauern
usw . machen)?
Bisher wurden noch keine besonderen Aufnahmeein-
richtungen im Sinne des § 5 Absatz 5 des Asylgesetzes
eingerichtet . Folglich gibt es bisher keine praktischen
Anwendungsfälle für § 30a Asylgesetz .
Konkrete Planungen für besondere Aufnahmeeinrich-
tungen bestehen in Bayern . Der Entwurf einer Verein-
barung nach § 5 Absatz 5 des Asylgesetzes wird derzeit
zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
und dem Freistaat abgestimmt . Die Vereinbarung soll
möglichst noch im Juni 2016 gezeichnet werden . Vor-
gesehen als besondere Aufnahmeeinrichtungen sind die
bereits in Betrieb befindlichen Einrichtungen in Bamberg
und Manching . Die Aufnahmekapazität in Bamberg liegt
derzeit bei 1 500 und in Manching bei 1 750 Plätzen .
Dort sollen im Rahmen des beschleunigten Verfahrens
Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzego-
wina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien
untergebracht werden .
In den Ankunftszentren wurden in diesem Jahr mit
Stand 31 . Mai 2016 bisher über 18 080 Asylanträge ent-
schieden .
Anlage 38
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/8816, Frage 51):
Inwieweit wird die Bundesregierung den von der Künstler-
gruppe „Zentrum für Politische Schönheit“ im Rahmen einer
neuen Aktion „Flüchtlinge fressen – Not und Spiele“ organi-
sierten Flug von 100 syrischen Flüchtlingen von der Türkei
nach Deutschland am 28 . Juni 2016 dahin gehend unterstüt-
zen, dass sie ungehindert nach Deutschland fliegen können,
und inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen,
dass die Sanktionsregelungen für Beförderungsunternehmen
im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die den Transport von
Schutzsuchenden mit Zwangsgeldern sanktionieren (§§ 63 ff .
AufenthG), aufgehoben werden?
Die Bundesregierung wird das Vorhaben der Künst-
lergruppe nicht unterstützen, sofern es sich bei den ge-
planten Einreisen um illegale Einreisen handelt . Sie ist
nach dem Grundgesetz an Recht und Gesetz gebunden .
Die Aktion kann geltende Einreisevoraussetzungen nicht
außer Kraft setzen . Die Bundesregierung weist darauf
hin, dass Unterstützungshandlungen zur unerlaubten
Einreise in das Bundesgebiet strafbewehrt sind (§§ 95 ff .
AufenthG) und verfolgt werden .
Die Bundesrepublik nimmt bereits heute Personen aus
Nicht-EU-Staaten, insbesondere aus Syrien, aus huma-
nitären Gründen auf, insbesondere in Form von Resett-
lement-Programmen in enger Zusammenarbeit mit dem
Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) . Auf-
nahmen im Rahmen dieser Verfahren sind aber immer an
bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel geprüfte
Identitätsnachweise, geknüpft . Neben den aufenthalts-
rechtlichen Aspekten spielen auch weitere Faktoren (zum
Beispiel das Luftverkehrsrecht) eine Rolle .
Die Bundesregierung lehnt das Ansinnen, die Sank-
tionsregelungen für Beförderungsunternehmen aufzu-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617570
(A) (C)
(B) (D)
heben, ab . Das Beförderungsverbot in § 63 des Aufent-
haltsgesetzes dient dazu, die Einhaltung der Pass- und
Visumspflicht sicherzustellen. Dies steht in vollem Ein-
klang mit den völkerrechtlichen Grundsätzen zur staatli-
chen Souveränität . Es ist insbesondere im Interesse der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, nachvollzie-
hen zu können, wer nach Deutschland einreist . Das Vor-
gehen Deutschlands entspricht darüber hinaus weltweit
gängiger Praxis .
Die in § 64 des Aufenthaltsgesetzes geregelte Pflicht
der Beförderungsunternehmen, zurückgewiesene Aus-
länder, die sie an die Grenze befördert haben, außer Lan-
des zu bringen, folgt aus dem Beförderungsverbot .
Die entsprechenden Sanktions- und Haftungsvor-
schriften sind aus präventiven Gründen notwendig, um
eine Einhaltung der Normen sicherzustellen .
Die Bundesregierung sieht daher auch keinen Anlass
für eine Änderung der den aufenthaltsrechtlichen Vor-
schriften in §§ 63 ff . des Aufenthaltsgesetzes zugrunde
liegenden europäischen Richtlinie 2001/51/EG .
Anlage 39
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Christian Lange auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8816, Frage 52):
Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch
darin, dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichts-
hof in „Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Über-
einstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden
kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regie-
rung“ (www .generalbundesanwalt .de/de/stellung .php) Ahrar
al-Scham als ausländische terroristische Vereinigung betrach-
tet (www .presseportal .de/blaulicht/pm/14981/3352972), wäh-
rend die Bundesregierung eine solche Einstufung verweigert
(vergleiche Frankfurter Rundschau vom 22 . Dezember 2015)
und Ahrar al-Scham lediglich als „salafistisch-jihadistische
Gruppierung“ bezeichnet (Bundestagsdrucksache 18/7114,
Plenarprotokoll 18/157), und bedeutet die entsprechende Ein-
stufung des Generalbundesanwalts von Ahrar al-Scham, dass
inzwischen auch die Bundesregierung diese Organisation
nicht mehr als „moderat“ bzw . „gemäßigt“, sondern als „ter-
roristisch“ einstuft?
Ein Widerspruch zwischen der Einschätzung des Ge-
neralbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und der
Bundesregierung ist nicht ersichtlich . Die Beurteilung
der Frage, ob ein Anfangsverdacht für die Bildung einer
ausländischen terroristischen Vereinigung im Sinne der
§§ 129a, 129b des Strafgesetzbuches vorliegt, obliegt
dem GBA als zuständiger Strafverfolgungsbehörde . Das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
hat – in Abstimmung mit weiteren Ressorts der Bundes-
regierung – die nach § 129b Absatz 1 Satz 3 des Straf-
gesetzbuches erforderliche Ermächtigung zur Verfolgung
von Mitgliedern und Unterstützern der Vereinigung er-
teilt . Ein Anlass für die Vornahme einer eigenständigen
Einstufung der Vereinigung durch die Bundesregierung
bestand nicht und wurde in den von Ihnen zitierten Äuße-
rungen der Bundesregierung weder vorgenommen noch
abgelehnt. Die Bewertung der Gruppierung als „salafis-
tisch-jihadistisch“ steht nicht im Widerspruch zu der Ein-
schätzung des GBA .
Anlage 40
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der
Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8816, Frage 53):
Wie viele Verkäufe der Bundesanstalt für Immobilienauf-
gaben wurden nach dem 26 . November 2015 jeweils zum
Höchstpreis und wie viele mit Kaufpreisabschlag für eine ver-
billigte Abgabe von Liegenschaften für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus getätigt (bitte in Wohneinheiten angeben)?
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
ist gesetzlich verpflichtet, nach kaufmännischen Grund-
sätzen zu handeln (§ 1 des Gesetzes über die Bundes-
anstalt für Immobilienaufgaben – BImAG) . Unter Be-
achtung der Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen
Liegenschaften grundsätzlich nur zum vollen Wert (§ 63
BHO) veräußert werden . Auf meine Antwort vom 3 . Juni
2016 auf Ihre schriftliche Frage Nummer 220 für den
Monat Mai 2016 nehme ich insoweit Bezug .
Im Zeitraum vom 26 . November 2015 bis 15 . Juni
2016 hat die BImA 624 Liegenschaften verkauft . Hin-
sichtlich der verkauften Wohneinheiten möchte ich auf
meine Antwort vom 20 . Mai 2016 auf Ihre schriftliche
Frage Nummer 232 für den Monat April 2016 hinweisen .
Die Angaben dürften sich nur marginal verändert haben .
Für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus sind bisher
keine Verkäufe mit entsprechenden Verbilligungen er-
folgt .
Anlage 41
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der
Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8816, Frage 54):
Wie viele Liegenschaften wurden von der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben bislang kostenlos zur Errichtung von
Flüchtlingsunterkünften abgegeben (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Durch die BImA erfolgt keine Errichtung von Flücht-
lingsunterkünften . Entsprechend dem Haushaltsvermerk
Nr . 3 .6 bei Kapitel 6004 Titel 121 01 überlässt die BImA
die Liegenschaften mietzinsfrei den Ländern, Landkrei-
sen und Kommunen (Bedarfsträger) zur Unterbringung
von Asylbegehrenden und Flüchtlingen . Darüber hinaus
erstattet sie den Bedarfsträgern die notwendigen und
angemessenen Herrichtungskosten . Die nachstehende
Übersicht beinhaltet die für die Unterbringung auf Bun-
desliegenschaften geschlossenen bzw . unmittelbar vor
dem Abschluss stehenden 479 Verträge . In den Zahlen
enthalten sind 46 „Mitbenutzungsverträge“, die die Bun-
deswehr auf Liegenschaften der BImA unmittelbar mit
den Bedarfsträgern geschlossen hat . Darüber hinaus wur-
http://www.generalbundesanwalt.de/de/stellung.php
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3352972
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17571
(A) (C)
(B) (D)
den 20 Kaufverträge für Zwecke der Unterbringung von
Flüchtlingen geschlossen (Angaben im Klammerzusatz) .
Bundesland Anzahl
Verträge
Anträge für Erstat-
tung von Herrich-
tungskosten
Baden-Württemberg 64 8
Bayern 44 (2) 15
Berlin 7 0
Brandenburg 14 (2) 5
Bremen 5 1
Hamburg 6 (1) 0
Hessen 36 (3) 4
Mecklenburg-
Vorpommern
14 8
Niedersachsen 68 (2) 15
Nordrhein-Westfalen 143 (4) 102
Rheinland-Pfalz 29 25
Saarland 2 0
Sachsen 8 (1) 1
Sachsen-Anhalt 5 (1) 5
Schleswig-Holstein 26 (3) 7
Thüringen 8 (1) 2
Summe: 479 (20) 198
Anlage 42
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Renate Künast (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 55):
Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor,
inwiefern bei der Textilproduktion innerhalb Europas interna-
tionale Sozial- und Umweltstandards sowie Menschenrechte
eingehalten werden?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt-
nisse darüber vor, inwiefern bei der Textilproduktion in-
nerhalb Europas internationale Sozial- und Umweltstan-
dards sowie Menschenrechte nicht eingehalten werden .
Anlage 43
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Renate Künast (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 56):
Gibt es nach Information der Bundesregierung europäische
Produktionsländer, die gegen faire Arbeitsbedingungen sowie
die Einhaltung von international anerkannten Sozial- und Um-
weltstandards verstoßen, und falls ja, welche Länder sind das?
Das EU-Recht enthält eine Vielzahl arbeits- und um-
weltrechtlicher sowie sozialer Mindeststandards, die in
allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten . Bei
eventuellen Verstößen obliegt es nach dem Europäischen
Primärrecht in erster Linie der Europäischen Kommis-
sion, dem nachzugehen und gegebenenfalls Vertrags-
verletzungsverfahren gegen die betreffenden Mitglied-
staaten einzuleiten . Im Bereich Beschäftigung, Soziales
und Chancengleichheit sind seit dem Jahr 2002 über
1 600 Verfahren aufgeführt . Mehr Informationen hierzu
finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der Euro-
päischen Kommission . Die genaue 81-stellige Internet-
adresse stelle ich Ihnen gern schriftlich zur Verfügung .
Anlage 44
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LIN-
KE) (Drucksache 18/8816, Frage 57):
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im
Hinblick auf Berechnungen von Selbstvertretungsorganisa-
tionen, nach denen nach den Regelungen im Referentenent-
wurf des Bundesteilhabegesetzes einige Betroffene in Bezug
auf die Anrechnung ihres Einkommens auf Teilhabeleistungen
schlechter gestellt werden, und welche Konsequenzen zieht
sie daraus?
Die im Referentenentwurf zum Bundesteilhabege-
setz vorgesehen Regelungen zur Einkommens- und Ver-
mögensanrechnung in der Eingliederungshilfe wird für
zahlreiche Leistungsberechtigte zu deutlichen Verbes-
serungen führen . So wird zum Beispiel das Einkommen
und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und
-partnern ab 2020 überhaupt nicht mehr herangezogen .
Zudem ist im Referentenentwurf eine Übergangsrege-
lung vorgesehen, mit der sichergestellt wird, dass Men-
schen mit Behinderungen, die bereits jetzt Eingliede-
rungshilfe beziehen und ihr Einkommen im Rahmen des
jetzt geltenden Rechts der Sozialhilfe teilweise einsetzen
müssen, durch das Bundesteilhabegesetz nicht schlechter
gestellt werden . Insofern sieht die Bundesregierung kei-
nen weiteren Handlungsbedarf .
Anlage 45
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LIN-
KE) (Drucksache 18/8816, Frage 58):
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im
Hinblick auf die Schätzung des finanziellen Verwaltungs-
aufwands bei der Anrechnung des Einkommens und Vermö-
gens auf Teilhabeleistungen auf 500 Millionen Euro jährlich,
und welche Konsequenzen zieht sie daraus (http://nitsa-ev .
de/bewusstseinsbildung/gleichberechtigte-partizipation/
beduerftigkeitsunabhaengige-assistenzleistungen/3/)?
Die Bundesregierung hat hierzu eigene Untersuchun-
gen durchgeführt .
So hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozi-
ales im Jahr 2015 ein Gutachten des Instituts für Sozi-
alforschung und Gesellschaftspolitik zur Ermittlung der
Verwaltungskosten in der Eingliederungshilfe in Auftrag
http://nitsa-ev.de/bewusstseinsbildung/gleichberechtigte-partizipation/beduerftigkeitsunabhaengige-assistenzleistungen/3/
http://nitsa-ev.de/bewusstseinsbildung/gleichberechtigte-partizipation/beduerftigkeitsunabhaengige-assistenzleistungen/3/
http://nitsa-ev.de/bewusstseinsbildung/gleichberechtigte-partizipation/beduerftigkeitsunabhaengige-assistenzleistungen/3/
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 201617572
(A) (C)
(B) (D)
gegeben . Ziel der Untersuchung war es, den Aufwand
der Träger der Eingliederungshilfe für die mit dem Bun-
desteilhabegesetz einhergehende Qualifizierung des
Personals zu schätzen . Mithilfe des Gutachtens konnten
auch die Gesamtverwaltungskosten der Eingliederungs-
hilfe in Deutschland geschätzt werden .
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die ge-
samten Bearbeitungskosten der Eingliederungshilfe im
Jahr 2013 wahrscheinlich in einem Bereich zwischen
etwa 220 Millionen Euro und 240 Millionen Euro gele-
gen haben .
Der Aufwand für die Einkommens- und Vermögensan-
rechnung kann dabei nur bei einem Bruchteil dieser Ge-
samtverwaltungskosten liegen .
Der in der Fragestellung in Bezug genommene Betrag
von 500 Millionen . Euro ist daher aus Sicht des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales nicht nachvollzieh-
bar .
Anlage 46
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LIN-
KE) (Drucksache 18/8816, Frage 59):
Hat ein stark sehbehinderter Student, der lediglich im Be-
reich Bildung teilhabeeingeschränkt ist und derzeit eine be-
nötigte Vorlesekraft über die Eingliederungshilfe finanziert
bekommt, nach den im Referentenentwurf des Bundesteilha-
begesetzes vorgesehenen Regelungen noch einen Anspruch
auf diese Leistungen?
Ja, denn ausweislich der Begründung zum Entwurf
des Bundesteilhabegesetzes ist es Ziel der Regelung zum
leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungs-
hilfe, den Personenkreis weder einzuschränken noch aus-
zuweiten .
Anlage 47
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LIN-
KE) (Drucksache 18/8816, Frage 60):
Inwieweit treffen die Aussagen von Uwe Schummer, be-
hindertenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der
CDU/CSU, zu, nach denen eine Änderung der derzeit vorgese-
henen Regelungen im Referentenentwurf des Bundesteilhabe-
gesetzes zum leistungsberechtigten Personenkreis angestrebt
wird (www .kobinet-nachrichten .org/de/1/nachrichten/33937/
Nachgefragt-in-Sachen-Teilhabegesetz .htm)?
In dem Interview, auf das sich Ihre Frage bezieht, wird
der Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer zum leis-
tungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe
wie folgt zitiert:
„Es muss sichergestellt sein, dass auch zukünftig jeder
Eingliederungshilfe erhält, der sie zur Teilhabe benötigt .
Wir wollen den Kreis der Empfänger nicht künstlich re-
duzieren .“
Wie schon zur letzten Frage ausgeführt, soll mit dem
Entwurf zum Bundesteilhabegesetz der leistungsberech-
tigte Personenkreis der Eingliederungshilfe weder einge-
schränkt noch ausgeweitet werden . Infolge der Ressort-
abstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung
wurde hierzu eine klarstellende Regelung aufgenommen .
Anlage 48
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 61):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen der im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlosse-
nen Studie zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts
von Menschen mit Behinderungen, die dem Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales zum 31 . März 2016 vorgelegt
werden sollte (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine
schriftliche Frage 44 auf Bundesdrucksache 18/7721), und
wann ist mit der Veröffentlichung des Berichts zu rechnen?
Die beauftragte Forschergemeinschaft hat dem Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales den Abschluss-
bericht der Studie zur Ausübung des aktiven und pas-
siven Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen
inzwischen vorgelegt. Zurzeit befindet sich der Bericht
unter Beteiligung des Bundesministeriums des Innern
und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrau-
cherschutz noch in der Abnahme . Sobald die Abnahme
erfolgt ist, wird der Abschlussbericht veröffentlicht .
Die Bewertung der Ergebnisse der Studie und Kon-
sequenzen daraus obliegen dem Deutschen Bundestag .
Nach langjähriger Staatspraxis werden Gesetzentwürfe
im Bereich des Wahlrechts aus der Mitte des Bundestags
vorgelegt; die Bundesregierung bringt hierzu üblicher-
weise keine eigenen Gesetzesinitiativen ein .
Anlage 49
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 62):
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung es für
gerechtfertigt, die im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) geplanten Arbeits-
gelegenheiten (AGH) mit einer abgesenkten Mehraufwands-
pauschale von 80 Cent je Stunde abzugelten, die lediglich den
Mehraufwand von AGH innerhalb von Einrichtungen abbilden
soll, obwohl laut Nummer 4 .1 .2 des Richtlinienentwurfs FIM
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25 . Mai
2016 mindestens 75 Prozent der AGH im Rahmen von FIM
außerhalb von Einrichtungen durchgeführt werden sollen, und
wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung
mit den AGH nach § 16d des Zweiten Buches Sozialgesetz-
buch, bei denen eine Pauschale von 1,05 Euro bzw . bei Bedarf
auch eine höhere Mehraufwandspauschale je Stunde gezahlt
wird?
Aufgrund der systematischen Anlehnung an die Ar-
beitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungs-
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33937/Nachgefragt-in-Sachen-Teilhabegesetz.htm
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33937/Nachgefragt-in-Sachen-Teilhabegesetz.htm
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016 17573
(A) (C)
(B) (D)
gesetz und zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen
entspricht die Aufwandsentschädigung im Bundespro-
gramm für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen der im
Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Aufwands-
entschädigung . Für Arbeitsgelegenheiten nach dem Asyl-
bewerberleistungsgesetz wird durch das Integrationsge-
setz ein Pauschalbetrag in Höhe von 80 Cent je Stunde
festgelegt . Demgegenüber richten sich Arbeitsgelegen-
heiten nach § 16d SGB II an Personen, die Leistungen
nach dem SGB II beziehen . Insoweit besteht kein Zu-
sammenhang zu den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen .
Im Übrigen ist in § 16d SGB II keine einheitliche Höhe
der Aufwandsentschädigung geregelt . Stattdessen sieht
das Gesetz eine angemessene Entschädigung für Mehr-
aufwendungen vor, sodass sie vom jeweiligen Einzelfall
abhängt .
Anlage 50
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8816, Frage 63):
Mit welchem zusätzlichen Aufwand rechnet die Bundesre-
gierung, wenn bei 75 Prozent oder mehr der AGH nach FIM
ein höherer Aufwand auf Nachweis erstattet werden muss
(bitte den zeitlichen Aufwand der für die Bearbeitung zustän-
digen Behörden sowie die zu erwartenden Kosten insgesamt
in Euro angeben), und beabsichtigt die Bundesregierung, den
zusätzlichen Aufwand und die zusätzlichen Kosten finanziell
auszugleichen?
Die Pauschalierung der Aufwandsentschädigung soll
den Nachweis des Aufwands im Einzelfall entbehrlich
machen . Soweit ein höherer Aufwand entsteht, kann die-
ser bei entsprechenden Nachweisen erstattet werden . Ob
und in wie vielen Fällen eine Einzelfallabrechnung not-
wendig wird, hängt von der Ausgestaltung der Arbeits-
gelegenheiten vor Ort ab . Eine weitere Entlastung durch
den Bund ist an dieser Stelle nicht vorgesehen .
Anlage 51
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/8816, Frage 64):
Trifft es zu, dass die Bundesregierung den EU-Kom-
missar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis
Andriukaitis, vor der Abstimmung über die Zulassungsverlän-
gerung von Glyphosat am 6 . Juni 2016 informell kontaktiert und
aufgefordert hat, die Wiedergenehmigung von Glyphosat ohne
ihre Zustimmung voranzubringen, wie das Magazin Politico
(vergleiche www .politico .eu/article/europes-weedkiller- wars-
glyphosate-roundup-who-european-commission/) und Euranet
Plus (vergleiche www .euranetplus-inside .eu/ glyphosate-the-
most-hated-herbicide/) berichten, und handelte es sich dabei
gegebenenfalls um eine Initiative der gesamten Bundesregie-
rung unter Einschluss der SPD-geführten Ressorts?
Die Bundesregierung hat Herrn EU-Gesundheitskom-
missar Vytenis Andriukaitis vor der Abstimmung über
die Verlängerung der bestehenden EU-Genehmigung für
den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat nach den
mir vorliegenden Erkenntnissen nicht kontaktiert, um ihn
aufzufordern, die Glyphosat-Wiedergenehmigung oder
die Verlängerung der bestehenden EU-Genehmigung
ohne ihre Zustimmung voranzubringen .
Anlage 52
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/8816, Frage 65):
Wie wird die Bundesregierung am 24 . Juni 2016 im EU-Be-
rufungsausschuss (Appeal Committee, Tagesordnung: http://
ec .europa .eu/dgs/health_food-safety/dgs_consultations/docs/
dgs-cons_phyto_20160624_en .pdf) über den Vorschlag zur
Zulassungsverlängerung von Glyphosat (SANTE/10829/2016
Rev . 1) abstimmen, zu dem sie sich am 6 . Juni 2016 im Stän-
digen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futter-
mittel wegen Uneinigkeit der Ressorts der Stimme enthalten
hatte, und inwiefern beeinflusst der neue Vorschlag zu Gly-
phosat-Anwendungsbestimmungen (SANTE/10903/2016) die
Position der Bundesregierung?
Die Bundesregierung konnte sich auf eine Enthal-
tung zum Vorschlag der Verlängerung der EU-Genehmi-
gung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat im
Vermittlungsausschuss am 24 . Juni 2016 verständigen .
Hierbei spielte der aktuelle Verordnungsvorschlag der
EU-Kommission zur Anpassung der bestehenden Geneh-
migung hinsichtlich verschiedener Anwendungsgebiete
(Reduktion der Sikkation, Reduktion der Anwendung auf
öffentliche Flächen und im privaten Bereich, Verbot der
POE-Tallowamine als Beistoffe in Glyphosat-haltigen
Pflanzenschutzmitteln) keine Rolle.
Anlage 53
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra-
ge der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8816, Frage 66):
Wird die Bundesverteidigungsministerin Dr . Ursula von
der Leyen nach den Vorfällen auf dem Tag der Bundes-
wehr 2016, an dem kleinen Kindern von Bundeswehrangehö-
rigen Gewehre in die Hand gegeben wurden (Spiegel Online
vom 13 . Juni 2016), neben der Anweisung, wonach Handfeu-
erwaffen bei öffentlichen Veranstaltungen künftig nur noch
in Vitrinen präsentiert werden dürfen, auch eine Anweisung
erteilen, die es verbietet, dass Minderjährige auf öffentlichen
Veranstaltungen der Bundeswehr Panzer, Militärhubschrauber
oder Kampfflugzeuge anfassen oder sich in sie hineinsetzen?
In der Umsetzung ihres verfassungsmäßigen Auftra-
ges bieten öffentliche Veranstaltungen der Bundeswehr
die Gelegenheit zum Austausch und Kontakt zwischen
Bundeswehr und Gesellschaft . Die Bürgerinnen und Bür-
ger erhalten die Möglichkeit, die Bundeswehr mit ihren
Menschen sowie Aufgaben und Ausrüstung in gesamter
Breite und Vielfalt aus erster Hand kennen zu lernen . Die
Bundeswehr stellt als Parlamentsarmee transparent und
http://www.politico.eu/article/europes-weedkiller-wars-glyphosate-roundup-who-european-commission/
http://www.politico.eu/article/europes-weedkiller-wars-glyphosate-roundup-who-european-commission/
http://www.euranetplus-inside.eu/glyphosate-the-most-hated-herbicide/
http://www.euranetplus-inside.eu/glyphosate-the-most-hated-herbicide/
http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dgs_consultations/docs/dgs-cons_phyto_20160624_en.pdf
http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dgs_consultations/docs/dgs-cons_phyto_20160624_en.pdf
http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dgs_consultations/docs/dgs-cons_phyto_20160624_en.pdf
17574
(A) (C)
(B) (D)
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 178 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 22 . Juni 2016
bürgernah ihre Fähigkeiten dar . Dazu gehört auch ein
Einblick in die zur Verfügung stehende Ausrüstung .
Unter welchen genauen Umständen Kinder beim Tag
der Bundeswehr am 11 . Juni 2016 Zugang zu den Hand-
waffen erhalten hatten, wird noch geprüft . Die Ermittlun-
gen dazu dauern noch an .
Auch zukünftig wird die Bundeswehr bei geeigneten
öffentlichen Veranstaltungen allen Besucherinnen und
Besuchern ohne Altersbeschränkung den beaufsichtigten
Zugang zu Schiffen, Flugzeugen, Panzern und sonstigen
nicht handelsüblichen Fahrzeugen der Bundeswehr er-
möglichen .
Anlage 54
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra-
ge der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8816, Frage 67):
Was haben die Ermittlungen ergeben, die die Bundeswehr
laut Meldung von Spiegel Online vom 13 . Juni gegen einzelne
Soldaten durchführt, die am Tag der Bundeswehr 2016 Kin-
dern Waffen zum Anfassen und Anlegen in die Hand gaben?
Die Ermittlungen dauern noch an .
Aussagen zu Ermittlungsergebnissen können deshalb
zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen .
178. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Informationsaustausch bei Terrorismusbekämpfung
TOP 2 Befragung der Bundesregierung
TOP 3 Fragestunde
TOP 4 Vereinbarte Debatte zum 75. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54