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ID1817701400

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/177 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 177. Sitzung Berlin, Freitag, den 10. Juni 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Än- derung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Drucksache 18/8486 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17473 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 17473 B Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 17474 D Dr . Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) . . . . . . 17476 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 17478 D Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 17480 D Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17482 A Sabine Poschmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 17483 C Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . 17484 A Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deutsch-indi- sche Bildungs- und Wissenschaftskoopera- tion ausbauen Drucksache 18/8708 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17485 C Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17485 D Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 17487 A Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17488 A Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17489 B Dr . Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17490 C Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 17491 D Dr . Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 17492 D Tagesordnungspunkt 29: a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftrag- te oder den unabhängigen Polizeibeauf- tragten des Bundes (Bundespolizeibe- auftragtengesetz – BPolBeauftrG) Drucksache 18/7616 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17494 A b) Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens erleichtern – Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftrag- ten des Bundes (Bundespolizeibeauftrag- tengesetz – BPolBeauftrG) Drucksache 18/7617 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17494 A c) Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bun- destages – hier: Umsetzung des Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftrag- ten des Bundes (Bundespolizeibeauftrag- tengesetz – BPolBeauftrG) Drucksache 18/7618 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17494 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17494 B Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17495 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 17496 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 177 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 10 . Juni 2016II Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17497 D Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17498 D Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17500 C Tagesordnungspunkt 31: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wahlprüfung, Immunität und Ge- schäftsordnung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . Petra Sitte, Jan Korte, Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Transparenz herstellen – Einführung eines verpflichtenden Lob- byistenregisters – zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lob- byisten einführen Drucksachen 18/3842, 18/3920, 18/8742 . . . . 17501 C Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17501 C Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 17503 B Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17504 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17505 D Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17506 D Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17508 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17509 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 17511 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17511 D (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 177 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 10 . Juni 2016 17473 177. Sitzung Berlin, Freitag, den 10. Juni 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
  • folderAnlagen
    Dagmar Ziegler (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 177 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 10 . Juni 2016 17511 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10 .06 .2016 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 10 .06 .2016 Bülow, Marco SPD 10 .06 .2016 Felgentreu, Dr . Fritz SPD 10 .06 .2016 Ferner, Elke SPD 10 .06 .2016 Flachsbarth, Dr . Maria CDU/CSU 10 .06 .2016 Gröhe, Hermann CDU/CSU 10 .06 .2016 Grötsch, Uli SPD 10 .06 .2016 Heck, Dr . Stefan CDU/CSU 10 .06 .2016 Lämmel, Andreas G . CDU/CSU 10 .06 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 10 .06 .2016 Leutert, Michael DIE LINKE 10 .06 .2016 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 10 .06 .2016 Liebing, Ingbert CDU/CSU 10 .06 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10 .06 .2016 Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 10 .06 .2016 Malecha-Nissen, Dr . Birgit SPD 10 .06 .2016 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 10 .06 .2016 Petzold, Ulrich CDU/CSU 10 .06 .2016 Rawert, Mechthild SPD 10 .06 .2016 Riesenhuber, Dr . Heinz CDU/CSU 10 .06 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Scho-Antwerpes, Elfi SPD) 10 .06 .2016 Schulz-Asche, Kordula BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10 .06 .2016 Spahn, Jens CDU/CSU 10 .06 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 10 .06 .2016 Steinbrück, Peer SPD 10 .06 .2016 Strothmann, Lena CDU/CSU 10 .06 .2016 Tack, Kerstin SPD 10 .06 .2016 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10 .06 .2016 Veit, Rüdiger SPD 10 .06 .2016 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 10 .06 .2016 Weinberg, Harald DIE LINKE 10 .06 .2016 Werner, Katrin DIE LINKE 10 .06 .2016 Wicklein, Andrea SPD 10 .06 .2016 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Energieforschung 2016 Forschungsförderung für die Energiewende Drucksachen 18/8200, 18/8461 Nr. 1.2 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol- genabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Deutschlandsti- pendium über die Ergebnisse der Evaluation nach Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 177 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 10 . Juni 201617512 (A) (C) (B) (D) § 15 des Stipendienprogramm-Gesetzes und der Begleitforschung Drucksache 18/7890 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Petitionsausschuss Drucksache 18/7612 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2016)0021 Innenausschuss Drucksache 18/6855 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2015)0388 Drucksache 18/7286 Nr . A .3 Ratsdokument 13819/15 Drucksache 18/8293 Nr . A .1 Ratsdokument 6651/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .14 Ratsdokument 8491/16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/8293 Nr . A .14 Ratsdokument 7571/16 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/3618 Nr . A .4 Ratsdokument 16115/14 Drucksache 18/3962 Nr . A .1 Ratsdokument 5112/15 Drucksache 18/6855 Nr . A .17 Ratsdokument 13669/15 Drucksache 18/7286 Nr . A .25 Ratsdokument 14270/15 Drucksache 18/7286 Nr . A .26 Ratsdokument 14272/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .31 Ratsdokument 15362/15 Drucksache 18/7934 Nr . A .30 EP P8_TA-PROV(2016)0050 Drucksache 18/8140 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2016)0058 Drucksache 18/8470 Nr . A .31 EP P8_TA-PROV(2016)0133 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 177 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 10 . Juni 2016 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 177. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 28 Bekämpfung von Doping im Sport TOP 30 Deutsch-indische Bildungskooperation TOP 29 Bundespolizeibeauftragtengesetz TOP 31 Lobbyistenregister Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Alexander Hoffmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen

    und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
    Kollege Kühn, Sie haben zu sehr vielem gesprochen –
    ich würde sagen, es war eher ein bisschen Wahlkampf –:
    etwa zum Wohnungseigentumsgesetz und zum Miet-
    preismarkt . Ich habe an dieser Stelle etwas ganz Verrück-
    tes vor . Ich will nämlich tatsächlich zum vorliegenden
    Gesetzentwurf sprechen .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie kennen den
    Satz: Das Handwerk hat goldenen Boden . Damit dieser
    Satz Geltung beanspruchen kann, brauchen wir zwei Din-
    ge: Wir brauchen eine prosperierende Wirtschafts- und
    Marktlage, und wir brauchen praxistaugliche gesetzliche
    Rahmenbedingungen . Gerade für Letzteres sind hier im
    Hause die Rechtspolitiker zuständig . Nach der Schuld-
    rechtsreform im Jahr 2000 gilt es, zwei Handlungsfelder
    zu beleuchten und uns für die dort vorhandenen Pro-
    bleme Lösungen zu überlegen .

    Handlungsfeld Nummer eins ist das Werkvertrags-
    recht . Wenn man genauer hinschaut, muss man fest-
    stellen, dass das Werkvertragsrecht – es ist heute schon
    angeklungen – noch nicht tauglich ist für die speziellen
    Anforderungen im Baubereich . Das liegt vor allem an
    vier Komponenten .

    Erstens ist es so, dass die Werkerbringung im Baube-
    reich oftmals über einen längeren Zeitraum stattfindet.

    Zweitens ist die Erbringung oftmals gegliedert in eine
    Vielzahl von Abschnitten .

    Drittens ist es nicht nur im Hause Fechner so, dass im
    Rahmen der Bauerbringung dem Auftraggeber oder der
    Auftraggeberin immer wieder neue Ideen kommen, was
    man noch alles machen könnte .

    Viertens dreht es sich – das ist, glaube ich, ganz wich-
    tig – vor allem für Bauherren immer um eine Rahmen-
    größe, die letztendlich ein existenzielles Ausmaß an-
    nimmt . Viele Menschen bauen nur einmal im Leben und
    wenden dafür dann einen Großteil ihres Vermögens auf .

    Handlungsfeld Nummer zwei ist das Kaufrecht . Die
    dort vorhandene Lücke geht seit Jahren zulasten des
    Handwerks . Stellen Sie sich folgenden Fall vor – diese
    Konstellation ist vorhin schon dargestellt worden –: Eine
    Trockenbaufirma hat den Auftrag, ein Dachgeschoss zu
    dämmen und auszubauen . Der Auftrag wird erledigt,
    und die Trockenbaufirma bezieht eine Dampfsperre, die
    fehlerhaft ist . Sie hat Löcher, ist damit luftdurchlässig,
    sodass Feuchtigkeit in die Dämmung eindringen kann .
    Das wird entdeckt, nachdem eingebaut worden ist . Dann
    hat der Bauherr gegen die Trockenbaufirma Anspruch
    auf Lieferung einer neuen Dampfsperre, aber auch auf
    Aus- und Einbau und Tragung der Kosten . Das Problem
    ist, dass dann kein Rückgriff möglich ist . Die Trocken-
    baufirma hat gegen den Lieferanten nur Anspruch auf
    Lieferung einer mangelfreien Dampfsperre . Das ist eine
    Lücke, die es zu schließen gilt .

    Ich freue mich, dass die Forderung der Union, diese
    Lücke zu schließen – Kollege Hoppenstedt hat es vorhin
    schon dargestellt –, durch unseren Impuls Niederschlag
    im Koalitionsvertrag gefunden hat . Heute können wir,
    wenn wir den vorliegenden Gesetzentwurf anschauen,
    sagen: Jawohl, wir liefern . Wir regeln hier die Rechts-
    verhältnisse ähnlich wie im Verbrauchsgüterkauf . Es gibt
    eine eigene Anspruchsgrundlage, ein echtes Rückgriffs-
    recht . Deswegen sage ich: Allein die Vorlage dieses Ge-
    setzentwurfs macht diesen Tag zu einem guten Tag für
    die Handwerker .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Wir sollten das parlamentarische Verfahren selbstver-
    ständlich nutzen, um uns noch einmal gründlich das Für
    und Wider vor Augen zu führen, inwieweit hier nun noch
    eine AGB-Festigkeit erforderlich ist oder die Rechtspre-
    chung in diesem Bereich, insbesondere die Indizwirkung
    von § 307 BGB – Sie haben es vorhin angesprochen –,
    ausreichend ist .

    Nun zurück zum ersten Themenfeld: die bessere An-
    passung des Werkvertragsrechts an die Erfordernisse
    im Baubereich . Ich will auf zwei Themen eingehen, zu-
    nächst auf die Abschlagszahlungen, § 632a BGB . Bisher
    ist es so, dass sich die Höhe der Abschlagszahlungen am
    Wertzuwachs orientiert, den der Auftraggeber durch die
    Lieferung und den Einbau der Sache erlangt . Das ist im
    Einzelfall bisweilen schwierig zu beurteilen, weil natür-
    lich gerade der Verbindungs- oder Einbauvorgang eine
    ganz andere Wertentwicklung mit sich bringen kann .
    Deswegen, glaube ich, ist die vorgeschlagene Neurege-
    lung ein guter Schritt . Jetzt soll sich die Abschlagszah-
    lung an dem Wert der erbrachten Leistung orientieren .
    Das ist im Einzelfall zweifelsfrei festzustellen; denn es
    ergibt sich letztendlich aus dem Leistungsverzeichnis .

    Dr. Johannes Fechner






    (A) (C)



    (B) (D)


    Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister,
    wir sollten eine Stelle der Neuregelung unbedingt hin-
    terfragen und uns überlegen, ob wir sie so beibehalten
    wollen . In der Neufassung ist die frühere Regelung ge-
    strichen, dass die Verweigerung einer Abschlagszahlung
    wegen unwesentlicher Mängel nicht möglich sein soll .
    Das war in der Vergangenheit eine ganz wichtige Klar-
    stellung . Ich bekomme aus meinem Wahlkreis und gera-
    de auch aus der Handwerkerschaft in Bayern sehr viele
    Rückmeldungen . Dort besteht die große Angst, dass man,
    wenn man diese Klarstellung streicht, dem Missbrauch
    Tür und Tor öffnet, dass dann nämlich wegen unwesent-
    licher Mängel Abschlagszahlungen verweigert werden .
    Das sollten wir dringend überdenken .

    Das zweite Thema, auf das ich im Bereich des Werk-
    vertragsrechts noch eingehen will, ist die Abnahme, ge-
    regelt in § 640 BGB . Bisher ist es so, dass die Fälligkeit
    der Werklohnforderung dann hinausgeschoben wurde,
    wenn der Auftraggeber fristgerecht die Verweigerung der
    Abnahme erklärt hat . Dafür brauchte er in der Vergan-
    genheit aber keine Gründe anzugeben. Deswegen finde
    ich es im Interesse der Handwerkerschaft sehr gut, dass
    die Neuregelung fordert, dass die Verweigerung auch die
    Benennung der Gründe beinhalten muss . Damit können
    wir letztendlich, ich sage jetzt mal, bestimmte Winkel-
    züge, bestimmte Missbräuche, die nur dazu dienen, am
    Schluss die Fälligkeit der Werklohnforderung hinauszu-
    zögern, verhindern .

    Noch eine Ergänzung: Wenn die Verweigerung der
    Abnahme mit der Benennung der Mängel formuliert
    ist, dann – das halte ich für sehr gelungen – findet ein,
    ich sage jetzt mal, Wechselspiel statt . Der Handwerker
    hat nämlich dann einen Anspruch auf Zustandsfeststel-
    lung . Ich glaube, das ist für die Praxis ein ganz wichtiger
    Punkt . Es wird der Zustand, der Status quo, draußen auf
    der Baustelle festgestellt . Das schafft letztendlich Klar-
    heit für den Fall, dass später die Diskussion aufkommt:
    Wer trägt die Verantwortung für später entdeckte Män-
    gel? Ich glaube, das ist ein weiteres wirklich praxistaug-
    liches Instrument .

    Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich am
    Ende zusammenfassen: Ich glaube, wir haben mit diesem
    Entwurf eine gute Arbeitsgrundlage . Er bringt vor allem
    für die Handwerkerschaft viele Pluspunkte . Es gibt den
    Rückgriffsanspruch. Es gibt die Begründungspflicht bei
    der Abnahmeverweigerung . Es gibt den Anspruch auf
    Zustandsfeststellung . Es gibt darüber hinaus noch die
    Sicherungshypothek und die Bauhandwerkersicherung .
    Daneben bekommt aber auch der Kunde als Verbraucher
    viele Schutzkomponenten neu eingeräumt . Zu nennen ist
    die umfassende Informationspflicht in der Baubeschrei-
    bung . Es gibt das Widerrufsrecht; das ist schon angeklun-
    gen . Und es gibt den Mindestinhalt beim Bauvertrag . Als
    Mindestinhalt müssen zukünftig der Zeitplan und der
    Fertigstellungstermin aufgenommen werden . Ich glau-
    be, auch das ist eine praxistaugliche Ergänzung, die am
    Schluss den Verbraucherinnen und Verbrauchern in un-
    serem Land hilft .

    Alles in allem, meine Damen, meine Herren, ein guter
    Anfang! Bringen wir es im vor uns liegenden parlamen-
    tarischen Verfahren gut voran und gut zu Ende!

    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Sabine Poschmann ist die nächste Rednerin für die

SPD-Fraktion .


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sabine Poschmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Liebe Zuhörer! Als Mittelstandsbeauftragte
    der SPD-Bundestagfraktion begrüße ich den Gesetzent-
    wurf ausdrücklich . Auf vielen Veranstaltungen, die ich
    besuchte, wurde gerade der Punkt „Wer übernimmt die
    Folgekosten bei Produktmängeln?“ als Problem darge-
    stellt . Aus meiner Aussage auf den Veranstaltungen „Wir
    arbeiten daran“ ist heute ein „Wir haben fertig“ gewor-
    den . So ganz fertig sind wir jedoch meiner Meinung nach
    nicht . Denn wenn wir tatsächlich dafür sorgen wollen,
    dass zum Beispiel der Handwerker nicht mehr auf den
    Folgekosten für den Ein- und Ausbau fehlerhafter Pro-
    dukte sitzen bleibt, dürfen wir keine abweichenden Re-
    gelungen zulassen .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg . Karin Binder [DIE LINKE])


    Unternehmen untereinander haben bisher die Mög-
    lichkeit, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    abweichende Regelungen zu treffen . Für sie gilt das so-
    genannte Klauselverbot nicht . Die Marktmacht größerer
    Unternehmen birgt damit die Gefahr, dass diese sich ihrer
    Verantwortung entziehen und der Kleine auf den Kosten
    sitzen bleibt .

    Wenn zum Beispiel ein Handwerker Parkett verlegen
    soll, muss er Dämmmaterial und Parkett kaufen; klar .
    Dabei wird er den Geschäftsbedingungen des Händlers
    zustimmen . Stellt der Kunde später fest, dass die unter
    dem Parkett verlegte Dämmung keinerlei Wirkung zeigt,
    wird er Nachbesserung verlangen . Das zu ersetzende
    Material ist relativ günstig; der zeitliche Aufwand, das
    Ganze wieder herauszureißen, ist relativ hoch . Deshalb
    ist es richtig, dass der Handwerker eine Erstattung des
    Materials und der Ein- und Ausbaukosten vom Händler
    verlangen kann .

    Hat der Händler in seinen Allgemeinen Geschäftsbe-
    dingungen eine Erstattung der Kosten für den Ein- und
    Ausbau ausgeschlossen, bleibt dem Handwerker im bes-
    ten Fall eine Kulanzregelung oder der Klageweg . Aber,
    meine Damen und Herren: Kann sich der Handwerker in
    diesem Fall gegenüber dem Händler durchsetzen?

    Bleiben wir beim Beispiel Parkettverleger . Ein durch-
    schnittlicher Betrieb erwirtschaftet einen Jahresumsatz
    von rund 250 000 Euro . Der Marktführer unter den Bau-
    märkten machte 2015 in Deutschland rund 3,9 Milliar-
    den Euro Umsatz . Die Verteilung der Kräfte zwischen
    den Vertragspartnern könnte folglich nicht größer sein .

    Alexander Hoffmann






    (A) (C)



    (B) (D)


    Wir haben jetzt die Gelegenheit, mit einer AGB-festen
    Regelung Rechtssicherheit zu schaffen . In diesem Punkt
    würden wir auch die Position des Bundesrates stützen .
    Ich lade Sie ein, gemeinsam an einer Formulierung zu
    arbeiten, sodass wir im weiteren Verfahren noch zu ent-
    sprechenden Änderungen kommen .

    Herzlichen Dank .


    (Beifall bei der SPD)