Vizepräsidentin Claudia Roth
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17433
Anlage 2
Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik teilgenommen haben (Tages-
ordnungspunkt 10)
CDU/CSU
Stephan Albani
Katrin Albsteiger
Artur Auernhammer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens (Börde)
Veronika Bellmann
Sybille Benning
Dr . André Berghegger
Dr . Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr . Maria Böhmer
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr . Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr . Ralf Brauksiepe
Dr . Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexandra Dinges-Dierig
Alexander Dobrindt
Michael Donth
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Iris Eberl
Jutta Eckenbach
Dr . Bernd Fabritius
Hermann Färber
Uwe Feiler
Dr . Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Axel E . Fischer (Karlsru-
he-Land)
Dr . Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Thorsten Frei
Dr . Astrid Freudenstein
Dr . Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Hans-Joachim Fuchtel
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09 .06 .2016
Beckmeyer, Uwe SPD 09 .06 .2016
Bluhm, Heidrun DIE LINKE 09 .06 .2016
Bülow, Marco SPD 09 .06 .2016
Felgentreu, Dr . Fritz SPD 09 .06 .2016
Ferner, Elke SPD 09 .06 .2016
Gröhe, Hermann CDU/CSU 09 .06 .2016
Lämmel, Andreas G . CDU/CSU 09 .06 .2016
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 09 .06 .2016
Leutert, Michael DIE LINKE 09 .06 .2016
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09 .06 .2016
Malecha-Nissen, Dr .
Birgit
SPD 09 .06 .2016
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Murmann, Dr . Philipp CDU/CSU 09 .06 .2016
Özoğuz, Aydan SPD 09 .06 .2016
Petzold, Ulrich CDU/CSU 09 .06 .2016
Rawert, Mechthild SPD 09 .06 .2016
Schlecht, Michael DIE LINKE 09 .06 .2016
Scho-Antwerpes, Elfi SPD) 09 .06 .2016
Schulz-Asche, Kordula BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09 .06 .2016
Spahn, Jens CDU/CSU 09 .06 .2016
Strothmann, Lena CDU/CSU 09 .06 .2016
Tack, Kerstin SPD 09 .06 .2016
Veit, Rüdiger SPD 09 .06 .2016
Wicklein, Andrea SPD 09 .06 .2016
Zimmermann
(Zwickau), Sabine
DIE LINKE 09 .06 .2016
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617434
(A) (C)
(B) (D)
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr . Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Cemile Giousouf
Josef Göppel
Ursula Groden-Kranich
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Manfred Grund
Oliver Grundmann
Monika Grütters
Dr . Herlind Gundelach
Fritz Güntzler
Olav Gutting
Christian Haase
Florian Hahn
Dr . Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Matthias Hauer
Mark Hauptmann
Dr . Stefan Heck
Dr . Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich (Chemnitz)
Mark Helfrich
Uda Heller
Jörg Hellmuth
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Peter Hintze
Christian Hirte
Dr . Heribert Hirte
Robert Hochbaum
Alexander Hoffmann
Thorsten Hoffmann
(Dortmund)
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Dr . Hendrik Hoppenstedt
Margaret Horb
Bettina Hornhues
Charles M . Huber
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Erich Irlstorfer
Thomas Jarzombek
Sylvia Jörrißen
Andreas Jung
Dr . Franz Josef Jung
Xaver Jung
Dr . Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr . Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Dr . Georg Kippels
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Markus Koob
Carsten Körber
Hartmut Koschyk
Kordula Kovac
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr . Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr . Roy Kühne
Uwe Lagosky
Dr . Karl A . Lamers
Dr . Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Barbara Lanzinger
Paul Lehrieder
Dr . Philipp Lengsfeld
Dr . Andreas Lenz
Dr . Ursula von der Leyen
Antje Lezius
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Dr . Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr . Claudia Lücking-Michel
Dr . Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Dr . Thomas de Maizière
Gisela Manderla
Matern von Marschall
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Reiner Meier
Dr . Michael Meister
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr . h . c . Hans Michelbach
Dr . Mathias Middelberg
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Marlene Mortler
Volker Mosblech
Elisabeth Motschmann
Dr . Gerd Müller
Carsten Müller
(Braunschweig)
Stefan Müller (Erlangen)
Dr . Andreas Nick
Michaela Noll
Helmut Nowak
Dr . Georg Nüßlein
Julia Obermeier
Wilfried Oellers
Florian Oßner
Dr . Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Dr . Martin Pätzold
Dr . Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer
Dr . Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Dr . Heinz Riesenhuber
Iris Ripsam
Johannes Röring
Kathrin Rösel
Dr . Norbert Röttgen
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht
Dr . Wolfgang Schäuble
Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Jana Schimke
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Heiko Schmelzle
Gabriele Schmidt (Ühlingen)
Ronja Schmitt
Patrick Schnieder
Dr . Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Dr . Klaus-Peter Schulze
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Christina Schwarzer
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr . Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Carola Stauche
Dr . Frank Steffel
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Peter Stein
Sebastian Steineke
Johannes Steiniger
Christian Freiherr von
Stetten
Dieter Stier
Rita Stockhofe
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Karin Strenz
Thomas Stritzl
Michael Stübgen
Dr . Sabine Sütterlin-Waack
Dr . Peter Tauber
Antje Tillmann
Astrid Timmermann-Fechter
Dr . Hans-Peter Uhl
Dr . Volker Ullrich
Arnold Vaatz
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser
Dr . Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Nina Warken
Kai Wegner
Albert Weiler
Marcus Weinberg (Hamburg)
Dr . Anja Weisgerber
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Karl-Georg Wellmann
Marian Wendt
Waldemar Westermayer
Kai Whittaker
Peter Wichtel
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17435
(A) (C)
(B) (D)
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Oliver Wittke
Dagmar G . Wöhrl
Barbara Woltmann
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Emmi Zeulner
Dr . Matthias Zimmer
Gudrun Zollner
SPD
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heike Baehrens
Ulrike Bahr
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Klaus Barthel
Dr . Matthias Bartke
Sören Bartol
Bärbel Bas
Lothar Binding (Heidelberg)
Burkhard Blienert
Willi Brase
Dr . Karl-Heinz Brunner
Edelgard Bulmahn
Martin Burkert
Dr . Lars Castellucci
Petra Crone
Bernhard Daldrup
Dr . Daniela De Ridder
Dr . Karamba Diaby
Sabine Dittmar
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Siegmund Ehrmann
Michaela Engelmeier
Petra Ernstberger
Saskia Esken
Karin Evers-Meyer
Dr . Johannes Fechner
Dr . Ute Finckh-Krämer
Christian Flisek
Gabriele Fograscher
Dr . Edgar Franke
Ulrich Freese
Dagmar Freitag
Sigmar Gabriel
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Angelika Glöckner
Ulrike Gottschalck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Uli Grötsch
Wolfgang Gunkel
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Metin Hakverdi
Ulrich Hampel
Sebastian Hartmann
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Dirk Heidenblut
Hubertus Heil (Peine)
Gabriela Heinrich
Marcus Held
Wolfgang Hellmich
Heidtrud Henn
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Thomas Hitschler
Dr . Eva Högl
Matthias Ilgen
Christina Jantz-Herrmann
Frank Junge
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Ulrich Kelber
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Arno Klare
Lars Klingbeil
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe
Birgit Kömpel
Anette Kramme
Dr . Hans-Ulrich Krüger
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr . Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Hiltrud Lotze
Kirsten Lühmann
Dr . Birgit Malecha-Nissen
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Dr . Matthias Miersch
Klaus Mindrup
Susanne Mittag
Bettina Müller
Michelle Müntefering
Dr . Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Ulli Nissen
Thomas Oppermann
Mahmut Özdemir (Duisburg)
Markus Paschke
Christian Petry
Jeannine Pflugradt
Detlev Pilger
Sabine Poschmann
Joachim Poß
Florian Post
Dr . Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr . Sascha Raabe
Dr . Simone Raatz
Martin Rabanus
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr . Carola Reimann
Andreas Rimkus
Sönke Rix
Petra Rode-Bosse
Dennis Rohde
Dr . Martin Rosemann
René Röspel
Dr . Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Susann Rüthrich
Bernd Rützel
Sarah Ryglewski
Johann Saathoff
Annette Sawade
Dr . Hans-Joachim
Schabedoth
Axel Schäfer (Bochum)
Dr . Nina Scheer
Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr . Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt (Aachen)
Matthias Schmidt (Berlin)
Dagmar Schmidt (Wetzlar)
Carsten Schneider (Erfurt)
Ursula Schulte
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Stefan Schwartze
Andreas Schwarz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Rainer Spiering
Norbert Spinrath
Svenja Stadler
Martina Stamm-Fibich
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Dr . Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Claudia Tausend
Michael Thews
Dr . Karin Thissen
Franz Thönnes
Carsten Träger
Ute Vogt
Dirk Vöpel
Gabi Weber
Bernd Westphal
Dirk Wiese
Waltraud Wolff
(Wolmirstedt)
Gülistan Yüksel
Stefan Zierke
Dr . Jens Zimmermann
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
DIE LINKE.
Jan van Aken
Dr . Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Karin Binder
Matthias W . Birkwald
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Sevim Dağdelen
Dr . Diether Dehm
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Annette Groth
Dr . André Hahn
Heike Hänsel
Dr . Rosemarie Hein
Inge Höger
Andrej Hunko
Sigrid Hupach
Ulla Jelpke
Susanna Karawanskij
Kerstin Kassner
Jan Korte
Jutta Krellmann
Caren Lay
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617436
(A) (C)
(B) (D)
Stefan Liebich
Dr . Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Birgit Menz
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Norbert Müller (Potsdam)
Dr . Alexander S . Neu
Petra Pau
Harald Petzold (Havelland)
Richard Pitterle
Martina Renner
Dr . Petra Sitte
Kersten Steinke
Dr . Kirsten Tackmann
Azize Tank
Frank Tempel
Dr . Axel Troost
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Halina Wawzyniak
Harald Weinberg
Katrin Werner
Birgit Wöllert
Jörn Wunderlich
Hubertus Zdebel
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Dr . Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr . Thomas Gambke
Matthias Gastel
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Dr . Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Dieter Janecek
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Stephan Kühn (Dresden)
Christian Kühn (Tübingen)
Renate Künast
Markus Kurth
Monika Lazar
Steffi Lemke
Dr . Tobias Lindner
Peter Meiwald
Irene Mihalic
Beate Müller-Gemmeke
Özcan Mutlu
Friedrich Ostendorff
Cem Özdemir
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)
Corinna Rüffer
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Ulle Schauws
Dr . Gerhard Schick
Dr . Frithjof Schmidt
Dr . Wolfgang Strengmann-
Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr . Harald Terpe
Markus Tressel
Dr . Julia Verlinden
Doris Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Dr . Valerie Wilms
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
soldatenbeteiligungs- und personalvertretungs-
rechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 16)
Julia Obermeier (CDU/CSU): Wenn jemand seinem
Arbeitgeber schwört, das Recht und die Freiheit des deut-
schen Volkes tapfer zu verteidigen, muss das ein beson-
derer Arbeitgeber sein . Dieser Arbeitgeber ist mit seinen
circa 240 000 Mitarbeitern einer der größten in Deutsch-
land . Dieser Arbeitgeber ist die Bundeswehr .
In den vergangenen 60 Jahren hat die Bundeswehr
eine bewegte Geschichte durchlebt . Sie hat sich von ei-
ner Armee der ausschließlichen Landes- und Bündnis-
verteidigung zu einer Armee der Einheit und weltweiten
Einsätze gewandelt . Die Veränderungen haben unseren
Soldatinnen und Soldaten insbesondere in den vergange-
nen Jahren viel abverlangt . Hier sind vor allem die Aus-
setzung der Wehrpflicht, die Strukturreform im Rahmen
der Neuausrichtung der Bundeswehr und die steigende
Zahl an Auslandseinsätzen zu nennen .
Diese Veränderungsprozesse aktiv zu begleiten und
sich an den Entwicklungen zu beteiligen, ist für die Sol-
datinnen und Soldaten von herausragender Bedeutung .
Denn Mitbestimmung, so weiß man aus zahlreichen Stu-
dien, erhöht die Akzeptanz von Veränderungen .
In Zeiten des Umbruchs sind Personalräte und Vertrau-
enspersonen nicht nur wichtige Mittler, um neue Struk-
turen durchzusetzen und Zustimmung für neue Aufgaben
zu schaffen . Sie sind auch von großer Bedeutung, um sol-
datische Beteiligung an Gestaltungs- und Entscheidungs-
prozessen zu ermöglichen . Neben persönlichen Gesprä-
chen mit Vorgesetzten, Anträgen und Meldungen sind sie
hierfür zentrale Vermittler . Durch Mitbestimmung wird
auch die Mitarbeitermotivation gesteigert und die Aufga-
benerfüllung verbessert . Darüber hinaus wird die Zufrie-
denheit erhöht .
Daher möchte ich an dieser Stelle allen Soldatinnen
und Soldaten danken, die sich als Vertrauenspersonen
oder als Personalräte engagieren . Ihre Arbeit stärkt un-
sere Bundeswehr .
Heute stimmen wir über die Modernisierung des ge-
setzlichen Rahmens der Soldatenbeteiligung ab . Es wer-
den unter anderem drei wichtige Anpassungen vorge-
nommen:
Erstens wird das Soldatenbeteiligungsgesetz an die
Neuausrichtung der Bundeswehr angepasst: In den neu-
en Führungsebenen der Teilstreitkräfte und der militäri-
schen Organisationsbereiche werden zukünftig Personal-
räte eingerichtet .
Zweitens wird die Soldatenbeteiligung in den Aus-
landseinsätzen gestärkt .
Und drittens werden die Aufgaben und Befugnisse der
Vertrauenspersonen an den Zielen der Bundeswehr als
moderner Freiwilligenarmee ausgerichtet . Hierzu wird
ihre Stellung gestärkt und ihre Ausstattung verbessert .
Darüber hinaus wird ihre Zuständigkeit erweitert: Bei-
spielsweise haben sie mehr Mitbestimmungsrechte bei
der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst,
der Gleichstellung und Gleichbehandlung von Soldatin-
nen und Soldaten sowie der Gestaltung der Dienstunter-
künfte .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17437
(A) (C)
(B) (D)
Die genannten Änderungen erhöhen – wir haben es
in der ersten Lesung von der Ministerin gehört – die At-
traktivität der Bundeswehr als flexibler, moderner und
offener Arbeitgeber . Attraktivität heißt auch, Menschen
ernst zu nehmen . Dies ist von großer Bedeutung . Denn
es werden sich mehr gut qualifizierte und selbstbewusste
junge Menschen für eine Karriere bei der Bundeswehr
entscheiden, wenn sie wissen, ihre Stimme wird gehört,
und sie dringen mit berechtigten Beschwerden oder auch
innovativen Anregungen zu den Verantwortlichen durch .
Die Modernisierung des Soldatenbeteiligungsgesetzes
ist der richtige Schritt . Die Bundeswehr ist mehr als eine
Armee, die auf klaren hierarchischen Befehlsstrukturen
beruht . Sie ist eine Armee, in der Soldatinnen und Solda-
ten an demokratischen Prozessen innerhalb der Bundes-
wehr teilhaben und sie aktiv gestalten .
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum Gesetzent-
wurf – damit auch in Zukunft viele junge Männer und
Frauen der Bundeswehr als Arbeitgeber schwören, das
Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu
verteidigen .
Henning Otte (CDU/CSU): Heute beschließen wir
das Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und per-
sonalvertretungsrechtlicher Vorschriften . Das vielleicht
herausragendste Merkmal, welches die Bundeswehr
einzigartig macht, ist das Prinzip der Inneren Führung .
Dadurch unterscheidet sich die Bundeswehr von vielen
anderen Streitkräften auf der Welt . Vor allem aber un-
terscheidet sie sich von undemokratischen Armeen der
Vergangenheit .
Ich habe mal mit einem ausländischen Soldaten ge-
sprochen, der in den 80er-Jahren in einer Armee des War-
schauer Paktes sozialisiert wurde und in den 90er-Jahren
den deutschen Generalstablehrgang besucht hat . Er er-
zählte mir, dass er sich anfänglich schwer tat mit den of-
fenen Diskussionen, die in der Bundeswehr gepflegt wer-
den . Aber im Laufe der Zeit habe er erkannt, dass seine
Heimatarmee ihn zu einem unkritischen Befehlsempfän-
ger erzogen habe und die Zeit bei der Bundeswehr ihm
geholfen habe zu denken wie ein freier Bürger . Wahr-
scheinlich gibt es kein schöneres Zeugnis, das man dem
Prinzip der Inneren Führung ausstellen kann .
Beteiligungsrechte der Soldaten, etwa durch die
Wahl von Vertrauenspersonen und Soldatenvertretern,
die wirksames Mitspracherecht bei der Gestaltung des
Dienstes haben, das ist ein ganz wesentliches Kernele-
ment der Inneren Führung . Hier werden demokratische
Prozesse im Truppenalltag erfahrbar . Das Leitbild des
Staatsbürgers in Uniform ist manchmal abstrakt . In den
Gremien der Vertrauenspersonen oder Personalvertretun-
gen ist es ganz konkret . Die Bundeswehr ist eine Armee
im stetigen Wandel . Es gilt, sich laufend auf die neuen
sicherheitspolitischen Herausforderungen einzustellen .
Gerade weil die einzelnen Elemente der Inneren Führung
so eine große Bedeutung für die Identität und das Wesen
der Bundeswehr haben, ist es wichtig, dass wir sie zeit-
gemäß halten und damit wirksam halten .
Mit den aktuellen Veränderungen im Soldatenbetei-
ligungsgesetz haben wir genau das getan . Die bei den
Kommandos der Teilstreitkräfte eingerichteten Vertrau-
enspersonenausschüsse werden gesetzlich verankert . Die
Position der Vertrauenspersonen wird deutlich gestärkt .
Ihre Amtszeiten werden von zwei auf vier Jahre verlän-
gert . Ihre Ausstattung wird verbessert, und wir schaffen
zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten . Beteiligungs-
rechte werden fortentwickelt, insbesondere im Hinblick
auf die Mitbestimmung bei der Festlegung der Arbeits-
zeiten, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei
Maßnahmen der Berufsförderung sowie bei der Gestal-
tung der dienstlichen Unterkünfte .
Bei den Beratungen im Verteidigungsausschuss haben
wir außerdem noch weitere Verbesserungen am Gesetz
vorgenommen: Wenn geprüft wird, ob Ersatzansprüche
gegen einen Soldaten geltend gemacht werden – etwa
beim Verlust von Ausrüstung –, kann die Vertrauensper-
son hinzugezogen werden, die ein Mitsprachrecht hat .
Dieses Recht galt ab einer Schwelle von 500 Euro . Wir
haben das auf 250 Euro abgesenkt . Gerade vor dem Hin-
tergrund der Besoldung junger Dienstgrade scheint das
fair .
Bei der Frage, wie viele Personen in den Vertrauens-
personenausschüssen bei den Kommandos der Teilstreit-
kräfte und Organisationsbereichen sitzen können, haben
wir die Anzahl im Falle des Heeres von elf auf 13 erhöht .
Für die Luftwaffe sind es sieben, bei Marine und Zentra-
lem Sanitätsdienst je fünf . Mit dieser Anpassung werden
wir der personellen Stärke des Heeres besser gerecht .
Diese Änderungen haben wir als CDU/CSU-Fraktion
gemeinsam mit der SPD und den Grünen eingebracht .
Dieses gemeinsame Vorgehen unterstreicht die breite po-
litische Unterstützung dieses wichtigen Themas .
Die Innere Führung ist das Prinzip, durch welches
die Notwendigkeiten der militärischen Auftragserfül-
lung und freiheitlich-demokratischen Grundordnung
aneinander gebunden werden . In diesem Spannungsver-
hältnis zu vermitteln, ist ein wesentliches Merkmal der
Mitbestimmungsrechte der Soldaten . Mit der heutigen
Verabschiedung des Soldatenbeteiligungsgesetzes legen
wir eine wichtige Grundlage dafür, dass die Bundeswehr
auch zukünftig eine demokratische, leistungsfähige und
attraktive Armee ist .
Vielen Dank für Ihre Zustimmung .
Gabi Weber (SPD): Mit der Novellierung des SBG
erfolgt eine Anpassung an die neu eingenommenen
Strukturen infolge der Neuorganisation der Bundeswehr .
Auch das veränderte, einsatzorientierte Aufgabenspekt-
rum macht eine Anpassung nötig . Zudem ist sie ein Bei-
trag zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr als
Arbeitgeber, indem stärkere Einflussmöglichkeiten der
soldatischen Interessenvertretungen geschaffen wer-
den . Insbesondere die Vertrauenspersonen erhalten eine
kraftvollere Stellung durch eine Erweiterung der Betei-
ligungstatbestände .
So bestimmen Vertrauenspersonen erstmals bei der
Festlegung der täglichen Arbeitszeiten und der Vertei-
lung auf die Wochentage mit; vorher wurden sie ledig-
lich angehört . Im Sinne einer familienfreundlicheren
und attraktiveren Ausrichtung des Dienstes bestimmen
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617438
(A) (C)
(B) (D)
sie außerdem bei Maßnahmen zur Förderung der Verein-
barkeit von Familie und Dienst mit . Auch statt lediglich
Vorschläge zur Berufsförderung zu machen, hat die Ver-
trauensperson nun bei der Entscheidung darüber ein Mit-
bestimmungsrecht . Daneben wird die Vertrauensperson
zusätzlich angehört bei der Genehmigung von Telearbeit
und – mit Vorschlagsrecht – der Gestaltung der dienstli-
chen Unterkünfte .
Diese Änderungen unterstützen wir, und ich danke
den Beteiligten im Ministerium und in der Verwaltung
für ihre insgesamt recht ausgewogene Arbeit bei der An-
passung des Gesetzes an die veränderten Realitäten .
Im Ausschuss haben wir uns den vorgelegten Entwurf
nochmals angeschaut und an einigen Stellen Änderungs-
bedarf erkannt . Mein Dank geht daher auch an die Kol-
leginnen und Kollegen im Verteidigungsausschuss, die
konstruktiv und kollegial für die Soldatinnen und Sol-
daten wichtige Änderungen unterstützt und umgesetzt
haben .
Dazu gehört erstens die Absenkung der Summe bei
der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ge-
gen Soldaten, ab der die Vertrauensperson mitbestimmen
darf, von 500 auf immerhin 250 Euro . Hier hätten wir uns
eine weitere Absenkung gewünscht, da es vor der No-
vellierung keine Untergrenze gab und die Vertrauensper-
son noch grundsätzlich beteiligt wurde . Auch 250 Euro
ist viel Geld, wenn Teile der Ausstattung unverschuldet
abhandenkommen . Wenigstens eine Anhörung sollte
hier stattfinden. Vielleicht lässt sich das ja im täglichen
Dienst und Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen
gewohnheitsrechtlich etablieren, um es dann später auch
gesetzlich wieder einzuführen .
Zweitens erhöhen wir die Zahl der Vertrauensper-
sonen im Gesamtvertrauenspersonenausschuss für das
Kommando Heer von elf auf 13 . Damit wird einerseits
die Bewältigung der Fülle an Aufgaben erleichtert und
andererseits eine repräsentativere Vertretung des Hee-
res in diesem Gremium erreicht, ohne eine zu dominan-
te Stellung gegenüber den anderen Teilstreitkräften zu
schaffen .
Diskutiert haben wir einen weiteren Vorschlag . Die
Disziplinarvorgesetzten sollten zu regelmäßigen Fortbil-
dungen über das SBG sowie Formen und Verfahren der
Beteiligung von Soldatinnen und Soldaten verpflichtet
werden . Das Ziel ist allerdings auch erreichbar, indem
in alle Offizierslehrgänge eine entsprechende Lehreinheit
aufgenommen wird . Entsprechend rufen wir die Ministe-
rin auf, das Thema soldatische Beteiligungsrechte in die
Offiziersausbildung aufzunehmen.
Hinweisen möchte ich auf einen weiteren Punkt, den
ich bereits in der ersten Lesung angesprochen habe und
der leider weiterhin problematisch bleibt . Die Bundes-
wehr ist nach den Artikeln 87a und 87b des Grundgeset-
zes strikt in einen zivilen und einen militärischen Bereich
getrennt . Diese Trennung ist gut und sinnvoll, denn sie
sorgt dafür, dass das Militär nicht allein über seine ge-
gebenenfalls kostspielige Ausstattung entscheiden kann,
sondern der zivile Teil unserer Gesellschaft in die Ent-
scheidungen einbezogen wird . Allerdings hat die Zahl
der Soldatinnen und Soldaten, die zivile Dienstposten
beispielsweise im für die Rüstung zuständigen Beschaf-
fungsamt oder auch im Verteidigungsministerium ein-
nehmen, deutlich zugenommen; teils übersteigt sie sogar
die Zahl der zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
eigentlich zivilen Bereichen .
Diese schleichende Entwicklung vorbei an unserer
Verfassung ist nicht wünschenswert . Ihr sollte langfris-
tig entgegengewirkt werden, indem sich das militärische
Personal wieder auf seine Kernaufgabe konzentrieren
kann, was sich im Rahmenplan zur Trendwende Personal
sicher umsetzen lassen sollte .
§ 60 ermöglicht wie bisher schon Soldatinnen und
Soldaten in Kommandos und Stäben mit Führungsaufga-
ben und Aufgaben der militärischen Grundorganisation
sowie Stäben und Dienststellen der Korps, keine Ver-
trauenspersonen, sondern eigene Personalvertretungen
nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
zu wählen . Wenn das militärische Personal schon so um-
fangreich ist, ist dies grundsätzlich zu begrüßen, um ein
Nebenher von zwei Vertretungssystemen in ein und dem-
selben Bereich zu vermeiden und dennoch alle Betroffe-
nen angemessen zu beteiligen .
Problematisch wird es in gemischten Dienststellen,
wenn nach dem neuen Absatz 2 zivile und militärische
Wahlberechtigte eine gemeinsame Vertretung wählen .
Nach den Regeln des BPersVG erfolgt bei weniger
als fünf Beschäftigten eine Zuordnung zur nächsten
Dienststelle . Durch die militärischen Kolleginnen und
Kollegen ergibt sich nun die Möglichkeit, dass in kleinen
Dienststellen die Mindestzahl für einen eigenen Perso-
nalrat erreicht wird . Im extremen Fall kann dadurch eine
militärische Dominanz der zivilen Angestellten erfolgen,
beispielsweise bei einem Verhältnis von einem zivilen zu
vier militärischen Wahlberechtigten .
So lassen sich die negativen Effekte langfristig nur
verhindern, indem, wie gerade gefordert, die Zahl der
Soldatinnen und Soldaten auf zivilen Dienstposten deut-
lich reduziert und unserem Grundgesetz entsprechend
gehandelt wird .
Nichtsdestotrotz haben wir mit dem nun vorliegenden
Text ein gutes Ergebnis erzielt, mit dem auch die betei-
ligten Verbände leben können . Wo es Nachbesserungs-
bedarf gibt, werden wir uns für laufende Verbesserungen
einsetzen . Gemeinsam mit Vertrauenspersonen, Perso-
nalräten, aber auch den Gleichstellungsbeauftragten set-
zen wir uns für weitergehende Verbesserungen, stärkere
und sinnvolle Beteiligung sowie den Abbau von Hinder-
nissen und Diskriminierung ein . Die nächste Novellie-
rung kommt bestimmt . Sollte es notwendig sein, werden
wir darauf dringen, die bis dahin untergesetzlich verein-
barten Maßnahmen und Verbesserungen dann gesetzlich
zu verankern .
Christine Buchholz (DIE LINKE): Die Änderun-
gen der soldatenbeteiligungs- und personalvertretungs-
rechtlichen Regelungen unterstützen wir im Grundsatz,
denn als Linke ist uns auch die Interessenvertretung der
Soldatinnen und Soldaten als Beschäftigte ein wichtiges
Anliegen .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17439
(A) (C)
(B) (D)
Die Linke sieht viele der neuen Regelungen positiv, so
die gesetzliche Verankerung der Vertrauenspersonenaus-
schüsse für die einzelnen militärischen Organisations-
bereiche und der von Vertrauenspersonen anberaumten
Versammlungen . Auch die Ausweitung der Mitbestim-
mungsrechte der Vertrauenspersonen bei der Gestaltung
des Dienstbetriebs in § 25 ist zu begrüßen, wie auch die
bessere materielle Absicherung der Tätigkeit von Ver-
trauenspersonen .
In Bezug auf die Änderungen im Bundespersonal-
vertretungsgesetz begrüßen wir, dass nun nach mehr als
50 Jahren die gewerkschaftliche Interessenvertretung in
den Geheimdiensten erstmals im Gesetz ausdrücklich
vorgesehen ist, wenn auch in § 86, Nr . 11 noch immer
die Zulassung bestimmter Gewerkschaftsmitglieder un-
ter dem Vorwand von Geheimhaltungsgesichtspunkten in
das Belieben des Leiters des BND gestellt ist .
Wir haben aber auch Kritik . Nach § 16 ist es möglich,
dass Vertrauenspersonen aus „unvermeidbaren dienstli-
chen Gründen“ gegen ihren Willen versetzt werden dür-
fen . Das Ministerium sagt, die Hürden dafür seien hoch .
Das reicht uns nicht .
Des Weiteren zur Soldatenbeteiligung im Bereich des
Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG): Wir als
Linke haben uns schon in der Debatte um das Bundes-
wehrreformgesetz dagegen ausgesprochen, dass immer
mehr Soldaten auf Dienststellen eingesetzt werden, auf
denen eigentlich zivile Beschäftigte eingesetzt werden
müssen . Die neuen Regelungen verstärken diese Ent-
wicklung:
Es soll jetzt möglich sein, dass bereits beim Vorhan-
densein eines oder einer zivilen Beschäftigten in einer
Dienststelle von dieser Person und bis zu vier Soldatin-
nen und Soldaten ein Personalrat gewählt werden kann .
Das kann zu einer Dominanz der Soldatinnen und Solda-
ten in den Strukturen der Personalvertretung führen .
Überdies bleibt die Frage wieder einmal ungeklärt, wa-
rum nicht die Bestimmungen des Bundespersonalvertre-
tungsgesetzes (BPersVG) auf die gesamte Bundeswehr
im Grundbetrieb ausgedehnt werden . Der Schritt hin
zur vollen Gleichberechtigung auch der Soldatenvertre-
tungen in den beweglichen Einheiten ist nicht gegangen
worden: Die Besonderheiten des militärischen Dienstes
würden eine vollkommene Gleichstellung im Sinne des
BPersVG nicht zulassen, wie uns im Ausschuss erklärt
wurde . Aber worin diese Besonderheiten denn im Grund-
betrieb liegen, wurde uns nicht erklärt .
Die Begründung für das Gesetz ist durchsichtig . Die
Mitbestimmung wird nicht als selbstverständliches Recht
gesehen, sondern als Mittel zum Zweck, um die Bundes-
wehr zu einem attraktiven Arbeitgeber zu machen .
Die Bundeswehr als Arbeitgeberin hat weiterhin gro-
ße Probleme mit der Akzeptanz unter den jungen Leuten .
Und das mit Recht: Denn was passiert, wenn Ausland-
seinsatzzwang und Soldatenbeteiligung aufeinanderpral-
len, kann man u . a . in Kapitel 4 sehen, das alle Formen der
Mitbestimmung explizit unter den Vorrang der Auftrags-
erfüllung stellt . Damit wird der Willkür von Vorgesetzten
im Auslandseinsatz Tür und Tor geöffnet . In § 57 werden
die Mitbestimmungsrechte bei der Dienstplanung, die in
§ 25 neu gewährt wurden, gleich wieder kassiert .
Aus diesen Gründen wird Die Linke dieser Novelle
trotz der durchaus begrüßenswerten Aspekte nicht zu-
stimmen .
Ursprünglich hatten die Grünen einen Änderungsan-
trag eingereicht, der vorsieht, Dienstvorgesetzte in Fra-
gen der Soldatenvertretung zu schulen . Das war offen-
sichtlich zu viel des Guten für das Ministerium und die
Koalition . Diese Schulungen sollen jetzt untergesetzlich
geregelt werden, wie die SPD im Ausschuss zusicherte .
Wir hoffen sehr, dass sich die SPD an dieses Versprechen
auch hält!
Doris Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
Verteidigungsausschuss bietet ja leider viel zu selten die
Gelegenheit, die Politik der Bundesregierung zu verbes-
sern . Denn bei den meisten „großen“ Themen, etwa bei
Fragen der Rüstung oder der sicherheitspolitischen Stra-
tegie, zeigt sich die Regierungskoalition immer wieder
erstaunlich beratungsresistent .
Umso erfreulicher sind deshalb jene Momente, in
denen sich der Ausschuss mit weniger abstrakten Pro-
blemen befasst – mit Problemen, die den Alltag der Sol-
datinnen und Soldaten prägen . Dann kommt die Stunde
der Sachpolitik .
Ich glaube, man kann sagen: Im Falle des Soldatin-
nen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes haben wir diese
Stunde der Sachpolitik gut genutzt . Denn wir haben auf
Initiative meiner Fraktion nicht in allen, aber doch in ent-
scheidenden Punkten echte Verbesserungen für die Sol-
datinnen und Soldaten erreicht .
Erstens: Wir haben die Bagatellgrenze bei den Scha-
densersatzforderungen gegen Soldatinnen und Soldaten
erheblich abgesenkt .
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah vor, dass
die Vertrauenspersonen erst dann in das Verfahren einbe-
zogen werden müssen, wenn der Soldat oder die Solda-
tin mindestens 500 Euro Schadensersatz leisten soll . Ich
habe hier schon vor vier Wochen gesagt: Diese Grenze ist
viel zu hoch . Denn dass Soldaten und Soldatinnen verlo-
ren gegangene Ausrüstungsgegenstände ersetzen sollen,
kommt durchaus häufiger vor.
Zu Beginn ihrer Ausbildung erhalten die Rekrutinnen
und Rekruten mehrere Dutzend Kleidungsstücke und
technische Hilfsmittel ausgehändigt . Vieles davon – wie
etwa der Tropenhut oder die Zeltbahn – kommt selten
bis überhaupt nicht zum Einsatz . Kein Wunder, dass hier
und da etwas verschwindet . Dann wird Schadensersatz
fällig . Und dann ist es wichtig, dass die Soldatinnen und
Soldaten in der Vertrauensperson einen Anwalt an ihrer
Seite haben .
Meine Fraktion hat deshalb vorgeschlagen, die Scha-
densschwelle, ab der die Vertrauensperson einbezogen
werden muss, auf 100 Euro abzusenken . 100 Euro sind
für die Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten viel Geld .
Leider wollten die Koalitionsfraktionen so weit nicht ge-
hen . Aber ich bin froh, dass wir uns nun auf 250 Euro
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617440
(A) (C)
(B) (D)
verständigt haben . Denn damit zeigen wir: Wir lassen die
Soldatinnen und Soldaten in kritischen Situationen nicht
im Regen stehen .
Ein zweiter Triumpf der Sachpolitik ist unser Kom-
promiss zum Vertrauenspersonenausschuss beim Kom-
mando Heer .
Von bisher 17 auf nur elf Vertrauenspersonen wollte
die Bundesregierung dieses Gremium verkleinern . Das
erschien uns doch sehr radikal . Das Heer stellt mit knapp
60 000 Soldatinnen und Soldaten die größte Teilstreit-
kraft . Dementsprechend hat der VPA beim Komman-
do Heer ziemlich viel zu tun . Wir haben es gemeinsam
geschafft, die Zahl der Mitglieder des Ausschusses auf
künftig 13 zu erhöhen . Das ist nicht ganz so viel, wie
meine Fraktion sich erhofft hatte . Aber damit sollte ge-
währleistet sein, dass der VPA die Interessen der Solda-
tinnen und Soldaten auch weiterhin vernünftig vertreten
kann . Und darauf kommt es an .
Eine wirksame Mitsprache und Mitgestaltung ist
wichtig – nicht nur für die Zufriedenheit der Soldatinnen
und Soldaten . Sie ist auch unverzichtbar, wenn Innere
Führung mehr sein soll als nur ein Lippenbekenntnis .
Leider haben insbesondere die Kolleginnen und Kol-
legen aus der Union diesen Zusammenhang noch nicht
völlig verinnerlicht . Sonst hätten wir das Gesetz sicher-
lich noch in zwei weiteren Punkten verbessern können .
Eine echte Erschwernis für die praktische Umsetzung
der Soldatinnen- und Soldatenbeteiligung besteht näm-
lich darin, dass viele Vorgesetzte nicht ausreichend über
Umfang und Verfahren der Soldatinnen- und Soldatenbe-
teiligung Bescheid wissen . Meine Fraktion hat deshalb
vorgeschlagen, im Gesetz festzuschreiben, dass Diszipli-
narvorgesetzte entsprechende Seminare und Schulungen
zur Soldatenbeteiligung besuchen sollen . Leider hat die
Union diesen Vorschlag abgelehnt – und so werden die
Vertrauenspersonen an vielen Standorten wohl weiterhin
für ihre Einbindung und ihre Rechte kämpfen müssen .
Eine zweite Änderung, die wir sehr begrüßt hätten,
betrifft die Wahl des Personalrats in gemischten Dienst-
stellen: Das neue Gesetz sieht vor, dass in personalrats-
fähigen Dienststellen, in denen weniger als fünf zivile
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden sind, künf-
tig auch Soldatinnen und Soldaten zu den Wahlberechtig-
ten hinzugezählt werden . Die zunehmende Vermischung
von zivilen und militärischen Strukturen ist nicht zuletzt
unter verfassungsrechtlichen Aspekten sehr fragwürdig .
Und deshalb hätten wir gerne auf diese neue Regelung
verzichtet .
Ich hoffe sehr, dass wir in einem anderen Zusammen-
hang einmal die Gelegenheit haben werden, uns grund-
sätzlich über das Verhältnis von Streitkräften und Bun-
deswehrverwaltung zu unterhalten, werte Kolleginnen
und Kollegen aus der Union .
Für heute gilt: Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft,
auf unsere Änderungsanträge einzugehen . Und ich bin si-
cher, die Soldatinnen und Soldaten werden unsere Arbeit
sehr zu schätzen wissen .
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD: Achtung der Menschenrechte in Burundi
einfordern – Friedensdialog fördern
– der Beschlussempfehlung und des Berichts des
Ausschusses für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten
Tom Koenigs, Kordula Schulz-Asche, Omid
Nouripour, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gewalt
in Burundi stoppen – Weitere massive Men-
schenrechtsverletzungen verhindern
(Tagesordnungspunkt 22 und Zusatztagesord-
nungspunkt 5)
Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU): Burundi ist ein
Staat mit einer unruhigen Vergangenheit . Seit seiner
Unabhängigkeit im Jahr 1962 gab es immer wieder
Machtkämpfe und Konflikte, die oftmals auch bewaffnet
ausgetragen wurden . Leidtragende war immer die Bevöl-
kerung . Wir sprechen über ein Land, das in nahezu sämt-
lichen Indizes am unteren Ende rangiert .
Nach dem hart verhandelten Friedensvertrag von
Arusha im Jahr 2000 kam Hoffnung auf eine bessere
Zukunft auf . Die Menschenrechtslage verbesserte sich,
wenn auch sehr langsam . Es bildeten sich Ansätze einer
aktiven Zivilgesellschaft heraus und die Presse begann,
freier und kritischer zu agieren .
Mit der Ankündigung vom Frühjahr 2015, entgegen
der Friedensvereinbarung von Arusha nun doch für eine
dritte Amtszeit zu kandidieren, hat Burundis Präsident
Pierre Nkurunziza die Fortschritte der letzten Jahre mit
einem Schlag wieder zunichte gemacht .
Und so befindet sich das Land seit nunmehr über ei-
nem Jahr erneut in der Krise, und seine Bürger leiden
unter immer wieder aufflammenden Gewaltwellen. In
dieser Zeit ist Burundi – um doch noch einen Index zu
zitieren – im Human Development Index von Platz 180
auf 184 abgerutscht, wohlgemerkt von 188 insgesamt .
260 000 Menschen sind bereits in die Nachbarländer ge-
flüchtet. Die Situation ist also dramatisch, und das Ruder
muss dringend herumgerissen werden .
Was den Antrag der Grünen anbelangt, möchte ich
davor warnen, die heutigen Ereignisse in Burundi mit
Völkermord in einem Atemzug zu nennen . Völkermord
ist ein klar definierter Tatbestand, der zum Glück aktuell
nicht erfüllt ist . Das macht das dortige Geschehen keinen
Deut besser . Aber der Sinn eines solchen Begriffes ist es
ja gerade, schwerste Vergehen gegen die Menschlichkeit
in ihrer Gesamtheit präzise einordnen zu können . Da ist
es nicht hilfreich, alle begangenen Kollektivverbrechen
reflexartig gleich in die Nähe des Völkermords zu rücken.
Gleichwohl ist es absolut richtig und wichtig, wach-
sam zu sein und die Augen offen zu halten . Nie wieder
darf es zu Tragödien wie 1994 in Ruanda kommen, und
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17441
(A) (C)
(B) (D)
auch in Burundi haben sich die Volksgruppen der Hutu
und Tutsi in der Vergangenheit viel Gewalt angetan .
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der gegenwärtige
Konflikt eben nicht entlang ethnischer Zugehörigkeiten
geführt wird . Es handelt sich um politische Spannungen,
und Mitglieder aller Ethnien streiten sowohl auf Seite der
Regierung als auch auf Seite der Opposition .
Diese Erkenntnis macht die Situation vor Ort nicht
weniger kompliziert . Zwar laufen aktuell Friedensge-
spräche, die auch dieses Mal im für Burundi schon sym-
bolträchtigen Arusha stattfinden. Die Verhandlungen im
Nachbarland Tansania verlaufen jedoch zäh . Die Regie-
rung ist kaum zu Zugeständnissen bereit; das wichtigste
Oppositionsbündnis bezeichnete die Gespräche als – Zi-
tat – „Zeitverschwendung“ .
Für die Lösung einer so diffizilen und zugleich gefähr-
lichen Situation gibt es kein Patentrezept . Die internatio-
nale Gemeinschaft hat mit intensiven diplomatischen Be-
mühungen versucht, Druck auf die Regierung Burundis
auszuüben . Darüber hinaus haben alle großen Geberlän-
der ihre regierungsnahe Entwicklungszusammenarbeit
ausgesetzt, so auch Deutschland und die EU .
Zumindest nach außen hin gibt sich der burundische
Präsident davon bislang unbeeindruckt, und in den Frie-
densgesprächen behält er seine harte Linie bei .
Ich bin allerdings der festen Überzeugung, dass
Nkurunziza seine Haltung sehr schnell ändern würde,
wenn die Afrikanische Union endlich an einem Strang
ziehen und ihm ganz klar seine Grenzen aufzeigen wür-
de .
Die Afrikanische Union ist vor allen andern internati-
onalen Organisationen gefragt, sich um eine nachhaltige
Lösung des Konflikts in ihrem Mitgliedsland zu bemü-
hen .
Die Signale aus Addis Abeba sind jedoch seit Mo-
naten zwiespältig . Es steht der Verdacht im Raum, dass
manch verbliebener Potentat einen Präzedenzfall vermei-
den möchte, der eines Tages auch auf ihn selbst zurück-
fallen könnte .
Es ist mir unbegreiflich, dass der AU-Ausschuss für
Frieden und Sicherheit in der vergangenen Woche seinen
Vorsitz an Burundi vergeben hat . Burundi leitet nun also
das entscheidende Gremium der Afrikanischen Union,
welches federführend mit der Lösung der Krise im eige-
nen Land beauftragt ist .
Das ist in der Tat ein deutliches Zeichen der Afrika-
nischen Union an die Machthaber in Bujumbura – aber
leider genau das falsche .
Damit liegen die Hoffnungen nun wohl alleine auf den
fragilen Friedensgesprächen in Arusha, die in den kom-
menden Wochen fortgesetzt werden sollen .
Deutschland kann diese Gespräche unterstützen, in-
dem es den Druck auf die burundische Regierung auf-
rechterhält und sich im Einklang mit der EU eindeutig
gegenüber Präsident Nkurunziza positioniert .
Darüber hinaus sollten wir zur Verbesserung der Men-
schenrechtssituation auch weiterhin bevölkerungsnahe
Hilfsprojekte fortführen und die in die Nachbarstaaten
geflohenen Menschen unterstützen.
Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU): In der eng-
lischen Version des UNHCR Tracks von Mai 2016 kön-
nen wir folgende Aussagen finden – ich zitiere frei –:
Nicoles Reise durch die Hölle begann mit den tägli-
chen Runden der brutalen Milizen der Regierungspartei,
der Imbonerakure, von Tür zu Tür . Sie sah, was passierte,
als ihr Vermieter 10 000 burundische Franc den Milizen
nicht bezahlen konnte . Er wurde am Kopf aufgeschlitzt
und in die Seiten sowie in den Bauch gestochen . Seiner
Frau wurden die Brüste abgeschnitten, und sie wurde von
den Genitalien bis zum Kopf aufgeschlitzt . Den Kindern
wurden die Kehlen durchgeschnitten .
Nicole wusste in diesem Moment, sie muss ihre drei
Söhne einsammeln und weglaufen . Sie waren fast an
der tansanischen Grenze, als eine Gruppe von Polizis-
ten, Imbonerakure und lokalen Offizieren sie einfing.
Ihre Befehle lauteten, jeden zu töten oder zu verprü-
geln, der versuchte, die Grenze zu überwinden . Es gab
sogar eine Frau, die ihr Baby auf dem Rücken trug,
und sie schlugen sie, bis das Baby starb (indirekt zitiert
nach: UNHCR Tracks, Mai 2016, http://tracks .unhcr .
org/2016/05/ running-from-rape-in-burundi/) .
Nicole wurde verprügelt und im Gefängnis von ei-
nem Polizisten vergewaltigt . Danach wurde sie aus der
Polizeistation rausgeworfen . Seitdem hat sie ihre Kinder
nicht mehr gesehen .
Nicole gehört zu den 265 000 burundischen Bürgern,
die geflohen sind, seitdem Präsident Pierre Nkurunziza
für eine dritte Amtszeit kandidierte . Der Ankündigung
folgten Proteste, schärferes Durchgreifen von der Sicher-
heitsbehörden und Milizengewalt .
Das burundische Verfassungsgericht bestätigte die
Rechtmäßigkeit der Kandidatur von Pierre Nkurunziza,
der als Präsident am 21 . Juli 2015 wiedergewählt wur-
de . Seither setzen sich Gewalt und Menschenrechtsver-
letzungen in unverminderter Intensität fort . Friedliche
Demonstrationen wurden gewaltsam unterdrückt, bür-
gerliche und politische Freiheiten massiv eingeschränkt .
Im Dezember sollten die burundischen Sicherheitskräfte
mindestens 87 Menschen getötet haben . Es sollte sich
bei vielen dieser Tötungen wohl um willkürliche Hin-
richtungen gehandelt haben . Der Hohe Kommissar der
Vereinten Nationen für Menschenrechte, Zeid Ra’ad Al
Hussein, alarmierte die internationale Gemeinschaft über
die mutmaßliche Existenz von Massengräbern, von Fäl-
len sexueller Gewalt, von willkürlichen Verhaftungen,
verschwundenen Personen, Folter und Massenhinrich-
tungen . Sowohl die Regierung als auch Teile der Opposi-
tion setzen gezielt Gewalt ein, um ihre Interessen durch-
zusetzen .
Letzten Dezember verurteilte das Europäische Parla-
ment in einer Entschließung „die Gewalttaten und Zu-
nahme von Menschenrechtsverstößen und -verletzun-
gen, einschließlich Ermordungen, außergerichtlicher
Hinrichtungen, Verletzungen der körperlichen Unver-
sehrtheit von Menschen, Folter und anderer grausamer,
http://tracks.unhcr.org/2016/05/running-from-rape-in-burundi/
http://tracks.unhcr.org/2016/05/running-from-rape-in-burundi/
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617442
(A) (C)
(B) (D)
unmenschlicher und/oder erniedrigender Behandlung,
willkürlichen Festnahmen und rechtswidrigen Inhaftie-
rungen, auch von Kindern, und die Besetzung von Schu-
len durch das Militär und die Polizei sowie die Verletzun-
gen der Presse- und Meinungsfreiheit und die bestehende
Straflosigkeit“ und forderte „eine gründliche und unab-
hängige Untersuchung der Tötungen und Verstöße sowie
die strafrechtliche Verfolgung der Täter“ .
In Burundi sind die Menschen nicht mehr frei .
Ein Pfarrer aus dem Wahlkreis unseres Kollegen Uwe
Schummer wies mich heute Morgen auf einen Beitrag der
Deutschen Welle hin, wonach elf burundische Schüler
festgenommen wurden, weil sie in ihren Schulbüchern
Fotos von Präsident Pierre Nkurunziza bekritzelt haben .
Jetzt drohen ihnen bis zu fünf Jahre Haft .
Eine Präsenz der Vereinten Nationen, um die Sicher-
heitslage zu überwachen und die Einhaltung der Men-
schenrechte zu fördern, sollte möglichst schnell organi-
siert werden . Am 1 . April 2016 votierte der Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen einstimmig für die Resoluti-
on 2279 (2016), die Optionen für die Entsendung einer
Polizeimission der Vereinten Nationen darlegt .
Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Bemühun-
gen, gegenüber der burundischen Regierung auf Rechts-
staatlichkeit sowie die Einhaltung der Menschenrechte
und des humanitären Völkerrechts zu drängen, fortzuset-
zen . Vor Ort hat sich die deutsche Botschaft in Bujumbu-
ra unter anderem bei zahlreichen Gelegenheiten für die
Durchsetzung der Versammlungs- und Pressefreiheit ein-
gesetzt . So wurden zum Beispiel der Menschenrechtsak-
tivist Pierre Claver Mbonimpa sowie der Journalist Bob
Rugurika nach ihrer jeweiligen Verhaftung mehrmals in
der Haft besucht . Letzterer wurde dann im Februar 2015
freigelassen . Er war für die Berichterstattung über die Er-
mordung dreier italienischer Nonnen im Zusammenhang
mit der Ausbildung der Imbonerakure inhaftiert worden .
Wir fordern die Bundesregierung auch auf, sich wei-
terhin für einen innerburundischen inklusiven politischen
Dialog einzusetzen . Nur ein inklusiver politischer Dialog
unter internationaler Vermittlung, der das Abkommen
von Arusha und die Verfassung Burundis achtet, wird zu
einer Lösung der Krise führen .
Die Menschen in Burundi zählen zu den ersten Op-
fern dieser Krise . Mehr als 400 Menschen wurden schon
getötet und Tausende verletzt . Über 260 000 Menschen,
insbesondere junge Frauen und Kinder, sind in die
Nachbarländer geflohen. Laut der Vereinten Nationen
sind 4,6 Millionen Menschen – gesamte Bevölkerung:
10,8 Millionen – von Ernährungsunsicherheit betroffen .
Es ist daher unabdingbar, den Zugang der Bevölke-
rung zu grundlegenden Diensten sicherzustellen . Die
burundische Zivilgesellschaft muss weiterhin humanitär
versorgt werden .
Wir fordern die Bundesregierung auf, bei der Unter-
stützung der in die Nachbarländer Burundis geflohenen
Menschen nicht nachzulassen und dabei Projekten, die
Jugendliche im Hinblick auf ihre Bildung und Ausbil-
dung fördern, besondere Beachtung zu schenken und
sich für den ungehinderten Zugang internationaler und
regionaler Hilfsorganisationen zu allen Flüchtlingslagern
der Region einzusetzen .
Im März 2016 hat die EU die direkte finanzielle Un-
terstützung der burundischen Behörden im Rahmen des
EU-AKP-Partnerschaftsabkommens (Cotonou-Abkom-
men) zwar ausgesetzt, die finanzielle Unterstützung für
die Bevölkerung und die humanitäre Hilfe wird aber in
vollem Umfang aufrechterhalten .
Deutschland gehört mit seinem 2016 geleisteten Bei-
trag von 20 Millionen Euro zu den wichtigsten Gebern im
Rahmen des Zentralen Nothilfe-Fonds der VN, der allein
im Monat März 2016 zwei Millionen US-Dollar für bu-
rundische Flüchtlinge in Tansania bereitstellte . Deutsch-
land hat dem UNHCR im vergangenen Jahr 3,5 Milli-
onen Euro aus den Mitteln der Humanitären Hilfe zur
Verfügung gestellt und dem Welternährungsprogramm
für die Flüchtlingslager in Tansania weitere 14 Millionen
Euro aus der bilateralen finanziellen Zusammenarbeit.
Die Teilsuspendierung der deutschen Entwicklungs-
hilfe bezieht sich ausschließlich auf die bilaterale staatli-
che Entwicklungszusammenarbeit des BMZ . Die Arbeit
privater Träger und privates Engagement ist hiervon
nicht berührt . Im Gegenteil: Es ist sehr wichtig, dass ins-
besondere in diesen für Burundi sehr schwierigen Zeiten
deutlich wird, dass die Menschen nicht vergessen werden
und dass Deutschland und seine Bürger mit den Burun-
diern solidarisch sind . In diesem Sinne ist anhaltendes
privates Engagement ein starkes Zeichen internationaler
Solidarität .
Die Gefahr eines Bürgerkrieges mit potenzieller Eth-
nisierung der Auseinandersetzungen und Destabilisie-
rung der gesamten Region besteht weiterhin, zumal der
elfjährige Bürgerkrieg, der mit dem Frieden von Arusha
2005 endete, noch keine Vergangenheit ist .
In den letzten zehn Jahren sind rund 500 000 Burun-
dier, die während der Flüchtlingswellen 1972 und 1993
in die Nachbarländer geflohen waren, zurückgekehrt.
Die jüngsten unter ihnen lebten in dritter Generation im
Ausland mit wenig Beziehung zu ihrem Heimatland .
Die Kommission „Nationale des Terres et autres Biens“
(CNTB) wurde 2006 eingerichtet, um Landkonflikte, die
im Zusammenhang mit der Rückkehr von Flüchtlingen
nach dem Bürgerkrieg standen, zu regeln . Aber durch
eine Gesetzesänderung Anfang 2014 wurde die Unab-
hängigkeit dieser Kommission infrage gestellt, und es
gab Berichte über Enteignungen und gewaltsames Vorge-
hen . Letztlich geht es bei der Flüchtlings- und Landpro-
blematik um politische Machtkämpfe zwischen aktueller
und ehemaliger Regierungspartei . Sie bergen die Gefahr,
dass ethnische Ressentiments in der Bevölkerung wieder
aufflammen.
Die meisten Familien Burundis sind von den Jahr-
zehnten des Völkermordes gezeichnet, wie beispielswei-
se Erzbischof Simom Ntamwana, einer der wichtigsten
Köpfe der afrikanischen Kirche . 1972, als Tutsis Hutus
jagten, starben mehr als 60 Menschen aus seiner Familie .
Sein Leben hat er der Versöhnung gewidmet . „Nur Ver-
söhnung, nicht Rache, hilft“, sagt er .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17443
(A) (C)
(B) (D)
Pater Maruhukiro aus Burundi, der vor ein paar Wo-
chen hier zu Gast war, berichtete über eine bestehende
Völkermordideologie . Die Instrumentalisierung der
Ethnie berge die Gefahr einer ethnischen Eskalation .
Er forderte außerdem unabhängige Untersuchungen des
Massakers, das am 11 . und 12 . Dezember 2015 von den
Polizeieinheiten und dem Geheimdienst in Bujumbu-
ra begangen wurde . In einem Hilferuf der Überleben-
den letzten Januar schrieb er: „Die Angehörigen der
Verschwundenen – und wahrscheinlich Ermordeten –
möchten wissen, wo ihre Kinder begraben werden . Es
ist meines Erachtens nach eine Schande für die interna-
tionale Gemeinschaft, dass solch eine Barbarei noch im
Jahr 2015 vor unseren Augen passieren darf und quasi
in Echtzeit über die sozialen Netzwerke begleitet werden
kann . Und das, ohne dass die Täter zur Rechenschaft ge-
zogen werden können?“
Ein wiederholter Völkermord muss um jeden Preis
verhindert werden .
Wir fordern die Bundesregierung auf, ihr Engagement
für die Ausgestaltung des Konzeptes der Schutzverant-
wortung auf internationaler Ebene aktiv fortzusetzen und
dabei der Stärkung ihrer präventiven Säule weiterhin be-
sondere Aufmerksamkeit zu widmen .
Einen Beitrag leistet in diesem Zusammenhang der im
Jahr 2012 geschaffene Focal Point für die Schutzverant-
wortung (Responsibility to Protect) beim Auswärtigen
Amt . Die Schutzverantwortung ist darüber hinaus fest in
die Arbeit der VN und der EU integriert . Die Bundesre-
gierung unterstützt das Büro des Sonderbeauftragten für
die Schutzverantwortung finanziell und setzte sich auch
für die nun erfolgte Benennung eines Focal Points der
EU ein . Auch innerhalb der Entwicklungszusammen-
arbeit werden konkrete Maßnahmen zur Unterstützung
der Schutzverantwortung umgesetzt, insbesondere bei
der Weiterentwicklung der afrikanischen Friedens- und
Sicherheitsarchitektur . Die zivile Krisenprävention ist
zudem ein fester Bestandteil der Arbeit der Bundesregie-
rung, die mit einem Ressortkreis die mit Krisenpräventi-
on befassten Bundesministerien integriert und ein Forum
für den Austausch über Verfahren zu Krisenprävention
und Krisenfrüherkennung bietet .
Ein paar wenige Worte möchte ich nur zum dritten
Mandat von Präsident Nkurunziza sagen . Denn eine drit-
te – von der Verfassung ursprünglich nicht vorgesehene –
Amtszeit ist keine Seltenheit in Afrika . Viele Staats- und
Regierungschefs missachten die mittlerweile weitgehend
kodifizierten Amtszeitbeschränkungen nicht einfach,
sondern wählen den Prozess einer Verfassungsreform
über das Parlament, ein Referendum oder eine Ausle-
gung zugunsten des Präsidenten . Laut Wissenschaftlern
lassen sich demnach viele politische Regime in Subsaha-
ra-Afrika als elektorale Autokratien charakterisieren .
Amtszeitbeschränkungen sind deshalb bedeutsam,
weil der wichtigste Mechanismus zur Durchsetzung von
Regierungskontrolle – Wahlen – in vielen afrikanischen
Staaten nicht funktioniert . Präsidenten, die sich zur Wie-
derwahl stellen, gewinnen diese in 85 Prozent der Fälle
auch . Die Begrenzung von Amtsperioden soll die Vortei-
le der Amtsinhaberschaft korrigieren . Regierungswech-
sel – und sei es nur innerhalb der regierenden Partei –
haben positive Auswirkungen auf das politische System:
Sie stärken dessen Legitimität, Stabilität und Leistungs-
fähigkeit .
Ist es so, dass Macht in Afrika oft etwas Zirkuläres
hat? Dass angenommen wird, dass jemand, der es ganz
nach oben geschafft hat, offenbar über eine besondere
Kraft verfügt? Und Macht würde sich solcherart selbst
legitimieren? Aber an niemandem geht Macht spurlos
vorüber . Macht korrumpiert, und absolute Macht kor-
rumpiert absolut . Kaum jemand ist davor gefeit . Nach ei-
nigen Jahren absoluter Macht werden oft selbst integerste
Menschen zu Tyrannen . Stürzt ein solcher Autokrat dann,
bricht oft das Chaos aus, nicht weil der Despot unersetz-
bar ist, sondern weil er alles politische und gesellschaft-
liche Leben außerhalb seiner Herrlichkeit in Schutt und
Asche gelegt hat .
Ich schwärme oft von Afrika als unserem großen Bru-
der oder unserer großen Schwester . Einem Afrika, von
dem wir viel zu lernen haben . Einem Afrika, mit dem
wir eine bessere Zukunft zusammen aufbauen können .
Zu diesem Afrika gehört aber auch eine freie und starke
Zivilgesellschaft .
Gabi Weber (SPD): Als ich im Februar 2015 Burun-
di im Rahmen einer Parlamentariergruppenreise das erste
Mal besuchte, erlebte ich bereits ein Land, welches von
innerer Unruhe und politischen Zerwürfnissen geprägt
war . Die Auseinandersetzung über eine dritte Kandi-
datur des Präsidenten Nkurunziza war bereits deutlich
zu spüren . Was sich dann in den nächsten Monaten in
diesem Land ereignete, machte und macht mich traurig .
Es entwickelte sich eine politische Krise, in deren Fol-
ge sich nicht nur die Wirtschaftslage und die Sicherheit
Burundis, sondern insbesondere die Situation der Men-
schenrechte zunehmend verschlechtert hat . Wir sehen ein
Land, das in Gewalt und politischer Instabilität versinkt
und scheinbar keinen Weg zu einer friedlichen Beilegung
des Konfliktes findet. Und das, obwohl es bis vor nicht
allzu langer Zeit noch als ein Beispiel für eine gelunge-
ne Post-Konfliktstabilisierung nach dem Friedensvertrag
von Arusha aus dem Jahr 2000 galt . Hier müssen wir uns
selbstkritisch fragen, wo unsere Frühwarnsysteme nicht
richtig funktioniert haben beziehungsweise wie Burundis
Weg zu einer stabilen Demokratie nach dem verheeren-
den Bürgerkrieg hätte besser begleitet werden müssen .
Die politisch festgefahrene Situation in Burundi be-
schäftigt uns hier in Deutschland, wie ich es seit einem
Jahr erleben kann: politisch in Berlin, in Exilgruppen, im
Bereich der Nichtregierungsorganisationen und auch sich
für die Region engagierende Bürgerinnen und Bürger .
An dieser Stelle möchte ich auch dem Auswärtigen
Amt danken, das mit anderen EU-Partnern vor Ort und
von Berlin aus beharrlich und mit diplomatischem Fein-
gefühl an einer Verbesserung der Lage arbeitet . Herzli-
chen Dank dafür .
Ich bin dem Menschenrechtsausschuss aus diesem
Grund sehr dankbar, dass er mit dem vorliegenden Ko-
alitionsantrag „Achtung der Menschenrechte in Burundi
einfordern – Friedensdialog fördern“ ein Zeichen setzt,
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617444
(A) (C)
(B) (D)
dass wir im Deutschen Bundestag neben den medial be-
herrschenden Großkrisen in der Welt auch die scheinbar
kleinen Konfliktgebiete nicht vergessen. Das dürfen wir
auch nicht. Burundi befindet sich in der politisch nicht
wirklich stabilen Region der Großen Seen . Sollte der
Konflikt in dem Land außer Kontrolle geraten, dann hat
das gravierende Auswirkungen auf Nachbarländer wie
den Kongo, Ruanda oder Tansania . Allein seit April 2015
haben über 260 000 Menschen in den Nachbarländern
Zuflucht gesucht. Das ist für die diese Länder eine große
Herausforderung .
Was können wir von Deutschland aus tun? Ich gebe zu,
auch mich befällt nach über einem Jahr oft eine gewisse
Ratlosigkeit, wenn ich sehe, wie sich vor Ort scheinbar
nichts zum Guten wendet. Aber dieser Konflikt ist ein
komplizierter und bedarf zu seiner Lösung eines langen
Atems . Wir haben es mit Verteilungskämpfen zwischen
Bevölkerung und herrschender Elite zu tun, es geht also
um soziale und politische Teilhabe . Ich möchte auch
noch einmal betonen – es ist kein ethnischer Konflikt, bis
jetzt, und das ist eine gute Nachricht .
Unser Antrag fordert die Bundesregierung dazu auf,
– gegenüber der burundischen Regierung weiterhin
auf Rechtsstaatlichkeit sowie die Einhaltung der
Menschenrechte und des humanitären Völker-
rechts zu dringen, um die Sicherheit der burundi-
schen Bevölkerung zu gewährleisten;
– auf Einhaltung der internationalen Verpflichtun-
gen im Rahmen des Internationalen Paktes über
bürgerliche und politische Rechte durch Burundi
zu bestehen . Dazu gehört insbesondere die Ach-
tung der Grundfreiheiten und die Freiheit der Mei-
nungsäußerung sowie die Pressefreiheit;
– sich weiterhin für einen innerburundischen und
inklusiven politischen Dialog unter internationaler
Vermittlung und unter Beachtung des Abkommens
von Arusha und der Achtung der Verfassung Bu-
rundis einzusetzen;
– im Sinne der VN-Resolution 1325 dafür zu sorgen,
dass spezielle Maßnahmen zum Schutz von Frauen
und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt,
insbesondere vor Vergewaltigung und anderen For-
men des sexuellen Missbrauchs, ergriffen werden;
– im Lichte dieser VN-Resolution sich dafür einzu-
setzen, dass Frauen in Verhandlungen in Burundi
einbezogen werden, denn sie sind einerseits oft be-
sonders Leidtragende des Konflikts, verfügen aber
andererseits auch über wertvolle Fähigkeiten und
Einfluss, um in Konflikten zu vermitteln und zu
tragfähigen Verhandlungslösungen zu gelangen;
– sich auch nach der Aussetzung regierungsnaher
Programme mit unserem entwicklungspolitischen
Instrumentarium sowohl bilateral als auch im
EU-Kontext für die weitere Unterstützung der Zi-
vilgesellschaft durch bevölkerungsnahe und grund-
bedürfnisbefriedigende Projekte einzusetzen;
– die Eindämmung des Handels mit Konfliktrohstof-
fen weiterhin zu unterstützen, um diese wesentli-
che Finanzierungsquelle von bewaffneten Gruppen
in der Region auszutrocknen . Hier unterstütze ich
die von der Bundesregierung auf EU-Ebene vertre-
tene Haltung für eine verantwortungsvolle und ver-
pflichtende Zertifizierung bei der Beschaffung von
Mineralien aus Konfliktgebieten. Das muss weiter
vorangetrieben werden .
Unser starkes Engagement für die Ausgestaltung des
Konzeptes der Schutzverantwortung auf internationaler
Ebene müssen wir aktiv fortsetzen und dabei der Stär-
kung ihrer präventiven Säule weiterhin besondere Auf-
merksamkeit widmen .
Bei der Unterstützung der in die Nachbarländer Bu-
rundis geflohenen Menschen ist nicht nachzulassen. Pro-
jekten, die Jugendliche im Hinblick auf ihre Bildung und
Ausbildung zugutekommen, ist besondere Beachtung zu
schenken . Der ungehinderte Zugang internationaler und
regionaler Hilfsorganisationen zu allen Flüchtlingslagern
der Region ist enorm wichtig und muss gewährleistet
werden. Nur so kann die Versorgung der Geflüchteten
bedarfsgerecht verbessert werden . Außerdem ließen sich
so Meldungen glaubhaft überprüfen, nach denen einige
Flüchtlingslager als Anwerbeorte für und von Rebellen-
bewegungen genutzt werden . Das darf nicht passieren,
egal von welcher Seite .
Ich bedauere sehr, dass es nicht zu einem fraktions-
übergreifenden Antrag gekommen ist, hoffe aber, dass
wir in der Ausschussberatung vielleicht doch noch zu-
einanderfinden können. Lassen Sie uns gemeinsam ein
starkes Signal nach Burundi senden, dass Deutschland
sich weiterhin in der Region engagiert und dieses Land
und seine Menschen nicht vergisst . In diesem Sinne hoffe
ich auf eine zielführende Beratung des Antrages in den
Ausschüssen .
Inge Höger (DIE LINKE): Am letzten Freitag wur-
den in Burundi elf Schülerinnen und Schüler verhaftet .
Angeblich sollen sie in ihren Schulbüchern auf das Bild
des Präsidenten Nkurunziza gekritzelt haben . Ihnen dro-
hen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Gefäng-
nis . Mehr als 300 weitere junge Menschen wurden aus
ihren Schulen ausgeschlossen . Seit der Kandidatur von
Nkurunziza für eine dritte Amtszeit vor einem Jahr ver-
sinkt das Land immer mehr in politischen Unruhen und
steht kurz vor einem Bürgerkrieg . 260 000 Menschen
sind bereits außer Landes geflohen, und 25 000 sind Bin-
nenvertriebene .
Was in Burundi in den letzten Jahren passiert ist, ist
leider typisch für die kurzsichtige Außenpolitik der EU
und Deutschlands . Bereits im Laufe der zweiten Amts-
zeit agierte Präsident Nkurunziza immer autoritärer und
verabschiedete sich immer mehr von der Grundlagen des
Friedens, die mit den Verträgen von Arusha im Jahr 2000
gelegt wurden . Auch die wichtigen internationalen Ko-
operationspartner von Burundi haben nicht signalisiert,
dass sie diese Basis für einen Frieden politisch ernst neh-
men . Stattdessen haben sie die ökonomische, militärische
und politische Kooperation intensiviert . Die Erhaltung
von Demokratie und Frieden hatte für die Außenpoliti-
ker in Berlin und Brüssel keine Priorität, solange die Ko-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17445
(A) (C)
(B) (D)
operation in anderen Bereichen stabil funktionierte . Erst
nachdem im Vorfeld der Wahlen für die dritte Amtszeit
klar wurde, wie stark der Widerstand in der Bevölkerung
auf diesen Angriff auf die Demokratie Burundis ist und
wie brutal der Protest niedergeschlagen wurde, nahmen
westliche Staaten die Problematik überhaupt ernst .
Seit Jahren schon arbeitet die Bundeswehr eng mit
der burundischen Armee zusammen . Diese Strategie ist
extrem kurzsichtig . Um burundische Soldaten für die
Intervention in Somalia zu haben, werden diese gezielt
unterstützt . Dabei ist doch klar, dass es keine Garantien
gibt und auch nicht geben kann, dass diese Soldaten und
deren Waffen nicht auch in Burundi gegen die eigene Be-
völkerung zu Einsatz kommen können .
Wir können auch nicht ignorieren, dass die burundi-
sche Armee im Moment systematisch unterwandert wird .
Die Mitglieder der Jugendliga der Regierungspartei wer-
den offensichtlich gezielt angeworben, ausgebildet und
dann in die Armee und die Polizei integriert . Diese Ju-
gendliga wird von den Experten der UN als Jugendmiliz
eingestuft . Dass die Kooperation mit der burundischen
Armee dennoch weitergeht, ist ein echter Skandal .
Die große Mehrheit der Bevölkerung in Burundi will
eine politische Lösung für die akuten politischen Proble-
me . Sie haben sich trotz zahlreicher Versuche, vor allem
vonseiten der Regierung, den Hass zwischen den Ethnien
zu schüren, bisher nicht aufwiegeln lassen . Dennoch lie-
gen die Nerven blank, deswegen ist internationale Hilfe
beim Suchen nach einer diplomatischen Lösung drin-
gend nötig .
Die Afrikanische Union und die Ostafrikanische Ge-
meinschaft (EAC) bemühen sich bereits um eine inten-
sive Pendeldiplomatie . Das braucht politische Anstren-
gung und personelle Kontinuität . Durch die Ernennung
von Sondervertretern der UN, der Europäischen Union
und Deutschlands kann der Friedensprozess substanzi-
ell unterstützt werden . Hilfreich ist auch die Entsendung
und Finanzierung von mehr Menschenrechtsbeobach-
tern, als dies bisher der Fall ist . Alles, was der Vertrau-
ensbildung dient, muss unterstützt werden . Dazu gehört
auch, dass Friedensgespräche ohne die Opposition wenig
Sinn machen .
Es ist sonderbar, von einer „Verantwortung zum
Schutz“ zu reden, wie es in den Anträgen von Grünen
und der Regierungsfraktionen der Fall ist, aber gleichzei-
tig nicht in ausreichendem Maße Mittel zur Verfügung
zu stellen, um in den Flüchtlingslagern rund um Burundi
die Menschen mit dem Lebensnotwendigen versorgen
zu können . Dazu gehört übrigens auch eine Investition
in Bildungsangebote in diesen Lagern . Dort ist jeweils
über die Hälfte der Bewohner unter 18 Jahre alt . Wenn
diese keine Bildung bekommen, dann nimmt man ihnen
die Zukunft . So entstehen neue humanitäre Katstrophen
und noch mehr Nährboden für Bürgerkriege . Das Welter-
nährungsprogramm braucht allein für die nächsten sechs
Monate 57 Millionen Dollar in den Flüchtlingslagern .
Die im Regierungsantrag genannten Summen reichen für
diese Aufgabe bei weitem nicht aus . Zudem sind infolge
der politischen Krise fast 600 000 Menschen in Burundi
auf Nahrungsmittel angewiesen, und die Ernährungssi-
cherheit etwa der Hälfte der Bevölkerung ist gefährdet .
Anstatt die „Verantwortung zum Schutz“ als ein Ein-
fallstor für militärische Interventionen auszubauen, die
dann häufig die Grundlagen für weitere Bürgerkriege le-
gen, müssen wir ganz konkret dafür sorgen, dass politi-
sche Lösungen ernsthaft verfolgt und humanitäre Krisen
umfassend beantwortet werden .
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
Situation in Burundi hat sich seit unserem Antrag zur
Menschenrechtslage in diesem Land, den wir im De-
zember 2015 in den Bundestag eingebracht haben, nicht
verbessert . Nach wie vor verschwinden Oppositionelle
und Menschenrechtsverteidiger, werden Menschen will-
kürlich verhaftet, gefoltert und ermordet . Die Vereinten
Nationen berichten von knapp 500 Toten im vergangenen
Jahr; neuere Daten legen nahe, dass bis zu 1 500 Men-
schen im Konflikt zwischen Regierung und Regimegeg-
nern zwischen April 2015 und April 2016 umgekommen
sein könnten, davon 690 Zivilisten . Die privaten Radio-
stationen Burundis bleiben geschlossen, viele der noch
lebenden burundischen Journalisten, Oppositionellen
und Mitglieder der Zivilgesellschaft sind im Exil . Die
Angst geht um in der Bevölkerung, Burundi entwickelt
sich mehr und mehr zur Diktatur .
Versuche der Vereinten Nationen, eine Polizeimissi-
on nach Burundi zu bringen, um Zivilisten zu schützen
und zumindest die Sicherheitslage zu verbessern, haben
noch keine Ergebnisse gebracht . Sie scheitern am Wider-
stand der Regierung, die schon seit Jahren daran arbeitet,
den Grad ausländischer Einmischung auf ein Minimum
zu reduzieren . Sie scheitern aber auch am mangelnden
Engagement der Mitgliedstaaten, die einer solchen Mis-
sion schon vor ihrer Entsendung den Wind aus den Se-
geln nehmen, indem sie nicht das notwendige Personal
bereitstellen . Die Afrikanische Union hat von Plänen,
eine Friedenstruppe zu schicken, wieder Abstand genom-
men, zu groß war das Tabu, gegen den Willen eines Mit-
gliedstaates zu intervenieren . Die meisten ausländischen
Botschaften und Organisationen haben ihr Personal aus
Burundi abgezogen, Entwicklungsgelder wurden einge-
froren, Sanktionen verhängt .
So befindet sich das Land in einem unheimlichen
Stillstand . Die Isolation wächst, Ratlosigkeit scheint sich
breitzumachen . Dabei hat sich die internationale Ge-
meinschaft Jahrzehnte in Burundi engagiert . Mit Hilfe
seiner Nachbarn, der Afrikanischen Union, der Verein-
ten Nationen und der EU war es Burundi gelungen, aus
dem Zyklus der Gewalt auszusteigen und in Arusha im
Jahr 2000 ein inklusives, fortschrittliches Friedensab-
kommen zu verhandeln . Auf dem steinigen Weg der Um-
setzung wurde es von eben diesen internationalen und re-
gionalen Partnern begleitet . Wie konnte dieser Erfolg der
Friedenssicherung so schnell zum Misserfolg werden?
Diese Frage muss sich auch die Bundesregierung stellen .
Die aktuellen Entwicklungen in Burundi zeigen, dass
das Friedensabkommen, das zugleich die Grundlage
der burundischen Verfassung ist, nie wirklich bei der
burundischen Regierung angekommen ist . Immer wie-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617446
(A) (C)
(B) (D)
der wurden wesentliche Vorgaben nicht umgesetzt, wie
zum Beispiel bei der Berufung der Wahrheits- und Ver-
söhnungskommission, oder eben den Regeln zur dritten
Amtszeit des Präsidenten . Die internationale Gemein-
schaft hat die Risse, die sich zeigten, immer wieder igno-
riert . Menschenrechtsverletzungen wurden nur leise an-
gesprochen, Korruption wurde toleriert . Vor allem nach
den Wahlen von 2010, die die Opposition boykottierte,
wurde das Land mit der heraufziehenden politischen Kri-
se fast allein gelassen .
Auch die Bundesregierung hätte sich früher und in
aller Öffentlichkeit zur Frage des dritten Mandats positi-
onieren können . Man hätte dem Präsidenten gleich nach
der letzten Wahl 2010 deutlich machen können, dass die
internationale Gemeinschaft ein drittes Mandat nicht mit-
trägt . Man hätte die mutigen Menschenrechtsverteidige-
rinnen und -verteidiger vor Ort und die Menschenrechts-
arbeit der Vereinten Nationen tatkräftiger und vor allem
öffentlicher unterstützen können . Man hätte die Men-
schenrechtsverletzungen, die schon 2010, 2011, 2012 ge-
schahen, anprangern und die burundische Regierung auf
die Menschenrechte verpflichten können. Stattdessen hat
man gehofft, dass sich die Sache schon irgendwie lösen
würde, man hat weiter Entwicklungshilfe gezahlt – die
ja auch dringend benötigt wurde –, und man hat sich mit
wenig bis gar keiner Rhetorik zufrieden gegeben .
Diese Zurückhaltung spiegelt sich auch im Antrag der
Koalitionsfraktionen, der uns heute vorliegt . Die For-
derungen sind richtig, aber vage, vor allem da, wo die
Bundesregierung selbst aktiv werden müsste . Gerade
jetzt, wo die Bundesregierung den Aktionsplan Zivile
Krisenprävention überarbeiten möchte, muss man aber
aus der Situation in Burundi lernen . Unsere Forderungen
vom Dezember bleiben daher aktuell . Umso unverständ-
licher ist es, dass die Koalition sich einer gemeinsamen
Resolution zu Burundi, die in den vergangenen Monaten
diskutiert wurde, verweigert und unseren Antrag gestern
im Menschenrechtsausschuss abgelehnt hat .
Wir wollen, dass die Bundesregierung die Schutz-
verantwortung ernst nimmt . Die Amerikaner haben mit
ihrem Atrocity Prevention Board eine Struktur geschaf-
fen, die die Frühwarnung erleichtert und dafür sorgt, dass
Konfliktherde innerhalb der Administration frühzeitig
wahr- und ernstgenommen werden, sodass andere Res-
sorts darauf entsprechend reagieren und wirksam handeln
können . So etwas brauchen wir auch für Deutschland .
Wenn Sie heute mit Burundern sprechen, werden sie
Ihnen sagen, dass sie von der internationalen Gemein-
schaft enttäuscht sind . Sie fühlen sich im Stich gelassen
vom Rest der Welt, zu Recht . Der Einsatz für die Men-
schenrechte ist in diesem Fall keine ungewollte Einmi-
schung von außen, es ist eine Hilfe für diejenigen, die
ihr Leben aufs Spiel setzen, um die Menschenrechte zu
verteidigen .
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Im-
munität und Geschäftsordnung zu dem Antrag
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte und der Frak-
tion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Britta
Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Änderung der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages; hier: Ausschussöffentlich-
keit (Tagesordnungspunkt 19)
Bernhard Kaster (CDU/CSU): Ja, es ist richtig:
Transparenz, Öffentlichkeit, Nachvollziehbarkeit politi-
scher Entscheidungen sind wichtig und richtig, gerade in
der parlamentarischen Demokratie .
Der Deutsche Bundestag, so steht es im Grundgesetz,
tagt öffentlich . Jedes Gesetz, jeder Antrag wird in öffent-
licher Sitzung in erster, zweiter und gegebenenfalls drit-
ter Lesung debattiert . Alle Anhörungen werden öffentlich
durchgeführt, alle Anträge und Ausschussberichte sind
öffentlich für jedermann und jederzeit abrufbar . Die Liste
lässt sich beliebig verlängern . Die Beratungsergebnisse
nichtöffentlicher Ausschusssitzungen sind ebenfalls öf-
fentlich . Jeder Ausschuss kann nach unserer Geschäfts-
ordnung beschließen, ob er öffentlich tagt . Über was
streiten wir hier überhaupt?
Transparenz ist leider zum Kampfbegriff geworden .
Totale Transparenz soll ein Maximum an Demokratie
verheißen . Unser Grundgesetz verlangt zu Recht keine
totale Transparenz der Meinungs- und Willensbildung
der Abgeordneten . Es verlangt zu Recht ausdrücklich
nicht, dass alle parlamentarischen Gespräche oder alle
Gremiensitzungen öffentlich zu machen sind .
Nichtöffentliche Ausschusssitzungen – und das darf
nicht verwechselt werden – sind keine geheimen Aus-
schusssitzungen, oder wie Sie es im Antrag benennen:
Da findet etwas im Verborgenen statt. Das freie Mandat
braucht schlichtweg auch geschützte Denk- und Kommu-
nikationsbereiche . Und deshalb sieht unsere Geschäfts-
ordnung die nichtöffentliche Beratung als Regelfall einer
Ausschusssitzung vor .
Wie oft habe ich hier schon den Satz von Peter Struck
gehört: „Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es
hineingegangen ist .“ Da klingt zu Recht immer ein wenig
Stolz mit, da wir uns von unserem Selbstverständnis als
Arbeitsparlament verstehen .
Ich will es gerne an einem Beispiel deutlich machen:
Demnächst debattieren wir im Deutschen Bundes-
tag und dann auch in den Ausschüssen über ein neues
Bundesteilhabegesetz . Schon der Gesetzentwurf, der
jetzt veröffentlicht ist, bringt es mit sich, dass sowohl
von zahlreichen Behindertenverbänden, aber auch den
kommunalen Spitzenverbänden viele Meinungen und
Stellungnahmen eingehen, die sehr unterschiedlich, ja
gegensätzlich sind . Und da hat es sich eben bewährt –
und das hat dem Parlament bisher gut getan – dass dann
nach einer wiederum öffentlichen Anhörung im Aus-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17447
(A) (C)
(B) (D)
schuss ohne öffentlichen Druck verschiedenster Seiten
diskutiert und beraten werden kann, wobei die Interessen
in Ruhe und ohne Schaufensterreden gegeneinander ab-
gewogen werden .
Es muss möglich bleiben, dass auch bei hochemotio-
nalen, strittigen politischen Themen nicht nur wohl abge-
wogene, vorgefertigte Reden gehalten werden, sondern
wie bisher mit spontanen Diskussionsbeiträgen Kompro-
misslösungen angestrebt oder Änderungsanträge spontan
gestellt oder auch zurückgezogen werden .
Ihr Antrag suggeriert, wie ich finde, in fataler Weise,
dass jeder Form vertraulicher Beratung ein Generalver-
dacht der Unrechtmäßigkeit beiwohnt . Der repräsentati-
ven Demokratie wohnt auch der Gedanke inne, dass Ab-
geordnete personale Verantwortung übernehmen .
Ihr Antrag, davon bin ich voll überzeugt, wird letzt-
lich zu einer Schwächung des einzelnen Abgeordneten
führen . Denn, da seien Sie doch ehrlich, es werden dann
zumindest mehr Diskussionsprozesse in die Fraktionen
verlagert .
Der gute Charakter unserer Ausschusssitzungen, der
Arbeitscharakter, hat sich über Jahre bewährt . Jeder Aus-
schuss ist frei in seiner Entscheidung, auch öffentliche
Sitzungen durchzuführen . Es besteht kein Anlass, diese
bewährte Regel in der Geschäftsordnung zu ändern und
dann letztlich nichtöffentliche Beratungen in andere Gre-
mien zu verlagern .
Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU): Der Ausschuss
für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat
sich mit dem Antrag der Fraktion Die Linke und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Öffentlichkeit von
Ausschusssitzungen befasst . Dazu führte der Ausschuss
auch eine Anhörung von Sachverständigen durch .
Im Kern des Antrages geht es um den § 69 der Ge-
schäftsordnung des Deutschen Bundestages . In Absatz 1
Satz 1 und 2 des Paragrafen wird festgelegt, dass die
„Beratungen der Ausschüsse … grundsätzlich nicht öf-
fentlich (sind) . Der Ausschuss kann beschließen, für ei-
nen bestimmten Verhandlungsgegenstand oder Teile des-
selben die Öffentlichkeit zuzulassen .“
Es gilt folglich für Ausschusssitzungen der Grund-
satz der Nichtöffentlichkeit, in Ausnahmefällen kann
die Öffentlichkeit zugelassen werden . Der Antrag der
beiden Fraktionen sieht vor, dieses Ausnahmeverhält-
nis umzukehren . Demnach würden Ausschusssitzungen
grundsätzlich öffentlich sein, es sei denn, der Ausschuss
beschließt punktuell etwas anderes .
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung empfiehlt, dem Antrag der Fraktionen
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nicht zuzustim-
men . Zur Begründung dieser Position möchte ich einen
verfassungsrechtlichen und einen politischen Blickwin-
kel erläutern .
Verfassungsrechtlich verweise ich auf Artikel 42 Ab-
satz 1 Satz des Grundgesetzes . Dort wird festgelegt: „Der
Bundestag verhandelt öffentlich .“ Das Grundgesetz legt
also ausdrücklich Wert darauf, dass politische Entschei-
dungen transparent ablaufen . „Der Bundestag verhandelt
öffentlich“ heißt aber nicht, dass jedes Gremium des
Bundestages öffentlich verhandeln muss . Mit anderen
Worten: Aus Artikel 42 des Grundgesetzes leitet sich kei-
ne Pflicht ab, Ausschusssitzungen öffentlich durchzufüh-
ren . Gleiches gilt für Artikel 20 des Grundgesetzes . Auch
hier kann ein Transparenzgebot aus dem Demokratie-
prinzip nicht auf die Ausschüsse abgeleitet werden . Da-
rüber hinaus sieht Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grund-
gesetzes vor, dass Abgeordnete nicht „an Aufträge und
Weisungen“ gebunden seien und „nur ihrem Gewissen
unterworfen“ . Es bleibt letztendlich aber eine Frage des
Vertrauens in gewählte Volksvertreter, was das Gewissen
des Einzelnen prägt und beeinflusst. Darüber kann keine
Öffentlichkeit hergestellt werden . Verfassungsrechtlich
kann also keine zwingende Verpflichtung zur Herstel-
lung von Öffentlichkeit bei Ausschusssitzungen abgelei-
tet werden . Auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt
diese Position. Öffentlichkeit ist keine Pflicht.
Die Befürworter des Antrages können dem nun ent-
gegenstellen, dass öffentliche Ausschusssitzungen auch
dann sinnvoll sind, wenn die juristische Argumentation
es nicht zwingend vorsieht . Der Bundestag ist eine Mi-
schung aus Rede- und Arbeitsparlament . Redeparlamen-
te, beispielsweise das britische Unterhaus, stimmen über
Gesetzentwürfe nach einer Debatte lediglich ab, ohne sie
zu verändern . Als Arbeitsparlament hat der Bundestag
die Chance, Gesetzentwürfe zu gestalten und zu beein-
flussen. Dafür braucht es Kompromisse.
Wir alle wissen, dass Politik oft als die Kunst des
Kompromisses bezeichnet wird . Weil wir tagtäglich hier
im Hohen Haus Kompromisse schließen, werden viel
mehr Gesetze streitlos und im Konsens verabschiedet als
in der Öffentlichkeit wahrgenommen . Wir alle mögen
unterschiedliche parteipolitische Zugehörigkeiten haben .
Aber über allen Streit eint uns der Wille, für unser Land
die besten Lösungen zu finden. Kompromisse schließen
heißt daher auch, dass man aufeinander zugehen muss .
Manchmal muss man ein Stück zurückstecken, manch-
mal auch auf einer Haltung beharren . Die Nichtöffent-
lichkeit dieser Aushandlungsprozesse erlaubt es jedem,
bei einer Kompromissfindung das Gesicht nicht zu ver-
lieren . Dieser Effekt ist für die Arbeit des Parlaments
eindeutig positiv . Es zeigt sich, dass auch das öffentliche
Parlament geschützte Räume braucht . Dieser Charakter
der Ausschusssitzungen ginge verloren, wenn die Ab-
geordneten unter dem ständigen Druck der öffentlichen
Darstellung stehen würden .
Oft und gern wird der Eindruck erweckt, im Parla-
ment, insbesondere in den Ausschusssitzungen, finde
Hintergrundarbeit statt . Sogenannte Lobbyisten würden
Einfluss auf die Ausschussarbeit nehmen. Richtig ist,
dass in den Ausschüssen Experten- und Sachverständi-
genanhörungen stattfinden. Dafür werden themenbezo-
gen Personen mit entsprechender Expertise eingeladen .
Hier haben aber alle Fraktionen die Möglichkeit, entspre-
chende Sachverständige zu benennen . Gerade da Abge-
ordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes allein ihrem
Gewissen unterworfen sind, haben sie das Recht, sich
zu treffen, wann und mit wem sie möchten . Das ist Aus-
druck des freien Mandats . Die Herstellung einer grund-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617448
(A) (C)
(B) (D)
sätzlichen Öffentlichkeit bei Ausschusssitzungen könnte
dieses Recht nicht beschränken . Offene und nicht für die
Öffentlichkeit gedachte Gespräche würden sich aus den
Ausschusssitzungen lediglich in den informellen Bereich
verlagern .
Im Übrigen könnte die Umkehrung des Regel-Aus-
nahme-Verhältnisses sogar den gegenteiligen Effekt von
Transparenz erzielen . Wenn alle Ausschusssitzungen
im Grundsatz öffentlich wären und der Ausschuss eine
nichtöffentliche Tagung beschließt, würde er sich in eine
Begründungspflicht begeben. Wer es dann so deuten will,
könnte dann erst recht behaupten, es gäbe etwas zu ver-
bergen .
Zudem stellt sich die Frage, was öffentlich letztend-
lich heißt . Sollen Sitzungen im Internet oder im Fernse-
hen übertragen werden? Sollen Bürgerinnen und Bürger
an Ausschusssitzungen teilnehmen können? Auch da
wären ja Grenzen gesetzt. Es ist gut, dass Phönix häufig
wichtige Debatten im Fernsehen überträgt . Früher aller-
dings wurden Bundestagsdebatten unabhängig vom The-
ma oder von der Relevanz in voller Länge im Fernsehen
übertragen . Damit war der Bundestag für die Menschen
präsent . Ich würde mir wünschen, dass wir diese Mög-
lichkeit wieder haben .
Abschließend fasse ich noch einmal zusammen . Das
Grundgesetz erwartet vom Bundestag, öffentlich zu ta-
gen. Daraus ergibt sich keine zwingende Pflicht, dass
auch alle Gremien des Bundestages öffentlich tagen
müssen . Gerade für ein Arbeitsparlament, das an der
Gesetzgebung aktiv mitwirkt, ist es wichtig, in einem
geschützten Raum Kompromisse zu finden. Es ist im
Übrigen durchaus nicht selbstverständlich im Vergleich
zu anderen europäischen Parlamenten, dass zu den Aus-
schussberatungen begründete Beschlussempfehlungen
und Berichte veröffentlicht werden . Jeder Abgeordnete
hat zudem das Recht, eine persönliche Erklärung zu ei-
ner Ausschusssitzung oder einer Beschlussempfehlung
abzugeben . Er hat zudem die Möglichkeit, das Wort auch
im Plenum zu ergreifen .
Wichtig ist, dass wir ergebnisorientiert letztendlich
zu einem Gesetz kommen und dieses Gesetz transpa-
rent zustande gekommen ist . Zu dieser Transparenz ist
zu sagen: Gesetzentwürfe, die in den Bundestag einge-
bracht werden, sind öffentlich . Dann gibt es eine erste
Lesung im Bundestag, sie ist öffentlich . Danach beschäf-
tigen sich die Bundestagsausschüsse mit dem Gesetz, in
diesem Fall nichtöffentlich . Öffentlich ist aber die vom
Ausschuss abgegebene Beschlussempfehlung an das Ple-
num . Die zweite und die zur Abstimmung führende dritte
Lesung im Parlament finden wiederum öffentlich statt.
Jeder Abgeordnete kann sich zusätzlich öffentlich äu-
ßern . Abgeordnete können sich über Ereignisse nichtöf-
fentlicher Sitzungen öffentlich äußern. Definitiv gibt es
im Bundestag keine geheimen Vorhaben, keine Geheim-
gesetze und keine Geheimanträge, und wir sollten diesen
Eindruck auch nicht erwecken .
Sonja Steffen (SPD): „Wir wollen mehr Demokra-
tie wagen .“ Dieses Zitat aus Willy Brandts erster Re-
gierungserklärung im Oktober 1969 kennen wir alle .
Interessant ist aber auch, wie das Zitat weitergeht: „Wir
werden unsere Arbeitsweise öffnen und dem kritischen
Bedürfnis nach Information Genüge tun . Wir werden da-
rauf hinwirken, daß nicht nur durch Anhörungen im Bun-
destag, sondern auch durch ständige Fühlungnahme mit
den repräsentativen Gruppen unseres Volkes und durch
eine umfassende Unterrichtung über die Regierungspo-
litik jeder Bürger die Möglichkeit erhält, an der Reform
von Staat und Gesellschaft mitzuwirken .“
Dieses Zitat zeigt, dass sich die SPD seit über 45 Jah-
ren für mehr öffentliche Beteiligung, Interessenvertre-
tung und mehr Transparenz im politischen Verfahren ein-
setzt! In diesen Jahren haben wir viel erreicht .
Allein die Bilanz dieser Legislaturperiode kann sich
sehen lassen: Wir haben die Strafbarkeit der Abgeord-
netenbestechung geregelt, eine Karenzzeit für ausschei-
dende Regierungsmitglieder eingeführt und die Zahl der
Bundestagshausausweise begrenzt .
In anderen Bereichen wie beispielsweise der Einfüh-
rung eines verbindlichen Lobbyregisters konnten wir uns
gegenüber unserem Koalitionspartner bisher leider nicht
durchsetzen . Die SPD-Bundestagsfraktion steht aber
weiterhin für mehr Demokratie und Transparenz .
Mit der von Linken und Grünen eingebrachten Ände-
rung der Geschäftsordnung zur Ausschussöffentlichkeit
soll das demokratische Öffentlichkeitsprinzip gestärkt
werden . Dies soll dadurch erreicht werden, dass Aus-
schussberatungen grundsätzlich öffentlich stattfinden
und nur in Ausnahmen unter Ausschluss der Öffent-
lichkeit getagt wird . Es sollen Regelungen zur Echtzeit-
übertragung (Livestream) eingeführt sowie Ausschuss-
protokolle und Ausschussdrucksachen grundsätzlich
veröffentlicht werden .
Ich habe schon in meiner ersten Rede zu dem Ände-
rungsantrag betont, dass meine Fraktion dem Wunsch
nach mehr Transparenz, mehr öffentlichen Ausschusssit-
zungen und der Einführung von Livestreams grundsätz-
lich offen gegenübersteht . Und die Stoßrichtung Ihres
Antrages ist meiner Meinung nach auch nicht verkehrt,
aber Sie schießen damit über das Ziel hinaus .
Das Öffentlichkeitsprinzip ist in Artikel 42 GG ver-
ankert: „Der Bundestag verhandelt öffentlich .“ Dieses
Gebot der Sitzungsöffentlichkeit erstreckt sich nach
Meinung der meisten Verfassungsrechtler jedoch nur auf
das Plenum des Deutschen Bundestages, die Ausschüsse
sind hiervon ausgenommen . Auch Dr . Lars Brocker und
Dr . Dieter Wiefelspütz, die beide als Sachverständige zu
der öffentlichen Anhörung zu dem Änderungsantrag ein-
geladen waren, betonten, dass sich der Öffentlichkeits-
grundsatz auf die Plenaröffentlichkeit bezieht und sich
hieraus kein allgemeines Transparenzgebot ableiten lässt .
Ich würde es begrüßen, wenn sich die Abgeordneten
in den einzelnen Ausschüssen öfter darauf verständigen
würden, öffentlich zu tagen . Andererseits bin ich froh,
dass diese Entscheidung bei den betroffenen Abgeordne-
ten liegt .
Das Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Ausschuss-
öffentlichkeit in der GO-BT umzudrehen, ist nicht der
richtige Weg . Denn es stellt sich die Frage, warum das
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17449
(A) (C)
(B) (D)
Gebot der Sitzungsöffentlichkeit dann nur auf die Aus-
schusssitzungen ausgedehnt werden sollte . Müsste dieser
Grundsatz, wenn man ihn weiter fasst, um die politischen
Abläufe so transparent wie möglich zu gestalten, nicht
auch auf andere Gremien ausgedehnt werden – Frakti-
onssitzungen, fraktions- oder koalitionsinterne Arbeits-
gruppensitzungen?
Ich bin mir auch nicht sicher, ob durch das öffentli-
che Tagen der Ausschüsse wirklich mehr Transparenz
und damit Vertrauen geschaffen wird . Die Oppositions-
fraktionen stellen in der Begründung ihres Antrags selbst
fest: „Kompromisse und deren Gründe werden durch den
Ausschussbericht an das Plenum, der den wesentlichen
Gang der Beratungen wiedergibt, schon jetzt der Öffent-
lichkeit preisgegeben .“
Laut Duden bedeutet der Begriff „Transparenz“
Durchschaubarkeit oder Nachvollziehbarkeit . Transpa-
renz wird nicht allein dadurch erreicht, dass die Öffent-
lichkeit zugelassen ist . Politische Verfahren werden da-
durch transparent, dass man sie versteht . Ob die Öffnung
aller Ausschusssitzungen für ein breites Publikum dazu
beiträgt, Politik verständlicher zu machen, wage ich aber
zu bezweifeln . Es sind viel Hintergrundwissen sowie
Kenntnisse über die parlamentarischen Abläufe notwen-
dig, um eine reguläre Ausschusssitzung zu verstehen .
Und die eigentliche Kunst ist es, diese komplexen Ab-
läufe und Inhalte auch nach außen hin verständlich zu
erklären . Es liegt an uns Abgeordneten, in einem engen
Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern Politik erleb-
bar und verständlich zu machen . Wir müssen die par-
lamentarischen Verfahren und Inhalte erklären, unser
Abstimmungsverhalten mit Argumenten hinterlegen und
Entscheidungen hinterfragen . Wir sind diejenigen, die
Politik greifbar machen können . Ein paar mehr öffent-
liche Ausschusssitzungen könnten hierbei hilfreich sein,
werden aber alleine nicht ausreichen .
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Was haben Bayern, Ber-
lin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein,
andere europäische Länder und die Europäische Union
gemeinsam? Die Fachausschüsse der Parlamente tagen
öffentlich . Neun von sechzehn Bundesländern und das
wichtigste Gremium der Europäischen Union lassen Bür-
gerinnen und Bürger an den Beratungen ihrer Fachgremi-
en teilhaben . Nichts deutet darauf hin, dass der politische
Prozess in diesen neun Bundesländern, aber auch im Eu-
ropäischen Parlament an seiner Qualität verloren hätte –
im Gegenteil. Sind es doch häufig gerade die Fachöffent-
lichkeiten, die Interesse an vertieften Debatten zeigen
und die Entscheidungsfindung zu „ihren“ ganz speziellen
Themen nachverfolgen wollen . Und wenn Fachleute ihre
Ideen und Hinweise, ja natürlich auch ihre Interessen in
einen solchen Prozess einspeisen, dann kann ihm das nur
guttun .
Im Grundgesetz steht im Artikel 42 ein einfacher Satz:
„Der Bundestag verhandelt öffentlich .“ Die Mütter und
Väter des Grundgesetzes haben den Grundsatz der Öf-
fentlichkeit als konstituierendes Element des parlamen-
tarischen Prozesses in der Verfassung verankert . Wir sind
dafür, diesen Grundsatz auf den Bundestag als Instituti-
on, nicht nur auf das Plenum des Bundestags zu bezie-
hen . Bereits im Satz 3 des genannten Artikels wird auf
öffentliche Sitzungen der Ausschüsse verwiesen . Auch
das Bundesverfassungsgericht geht selbstverständlich
davon aus, dass Bürgerinnen und Bürger Einblick in die
Arbeit der Ausschüsse nehmen können müssen . Aber na-
türlich müssen wir die Frage, ob wir die Öffentlichkeit
als Regelfall für unsere Ausschusssitzungen formulieren,
am Ende politisch entscheiden .
Bereits zu Beginn dieser Legislatur hat sich unsere
Fraktion bei der Konstituierung der einzelnen Ausschüs-
se dafür eingesetzt, dass diese in der Regel öffentlich ta-
gen . Dieses wurde von der Koalition in allen Ausschüs-
sen abgelehnt – auch in einem Ausschuss wie dem für die
Digitale Agenda .
Das immer wieder vorgebrachte Argument, nur hinter
verschlossenen Türen sei eine unvoreingenommene Mei-
nungsfindung des Parlaments möglich, trägt angesichts
der jahrelangen, erprobten Praxis in anderen Parlamenten
nicht . Es ist auch einfach realitätsfremd: Positionen der
Fraktionen werden in der Regel vor den Ausschussbera-
tungen in entsprechenden internen Fraktionsrunden erar-
beitet und bei den parlamentarischen Beratungen nicht
mehr grundlegend verändert . Falls mir eine Kollegin
oder ein Kollege der Koalitionsfraktion aus dem Stand
ein Beispiel nennen kann, bei dem er oder sie zwang-
los dem besseren Argument der Opposition gefolgt wäre
und sich im Ausschuss hatte umstimmen lassen, melde er
oder sie sich jetzt!
Das zweite zentrale Argument der Koalition, nur in
geschlossen tagenden Ausschüssen sei eine Kompro-
missfindung quer über die Parteigrenzen hinweg leichter
möglich, trägt aus unserer Sicht ebenfalls nicht . Dieses
Argument geht von einer Dualität von Regierung und
Parlament aus . Faktisch arbeiten die Regierung und die
sie tragenden Fraktionen sehr eng zusammen . Oppositi-
onsinitiativen werden so gut wie nie angenommen – auch
nicht in Ausschüssen . Es sind eben nicht die Ergebnisse
unserer Entscheidungsfindung, die Widersprüche kennt-
lich machen, sondern der Beratungsverlauf .
Das Vertrauen in politische Prozesse sinkt . Uns Po-
litiker und Politikerinnen werden allzu oft Mauschelei
und das Handeln aus sachfremden Motivationen, etwa
Eigen- oder auch Parteiinteressen, unterstellt . Wenn wir
eine neue Legitimation für das Parlament, für unsere Ent-
scheidungen als Abgeordnete finden wollen, dann sollten
wir Bürgerinnen und Bürger mehr als bisher an diesen
Entscheidungen beteiligen . Dazu gehört das Nachvoll-
ziehen des Beratungsverlaufs; dazu gehören aber auch all
die vertieften Informationen, die die Regierung nur den
Ausschüssen zur Verfügung stellt . Gutachten, Stellung-
nahmen, Berichte der Bundesregierung für die Fachaus-
schüsse – all dies war bisher zumeist nicht öffentlich, ob-
wohl es maßgeblich zur Entscheidungsfindung beitrug.
Auch diese Dokumente wollen wir in die Freiheit entlas-
sen, damit sie zur Aufklärung und zur Kontrolle unserer
Arbeit und der der Bundesregierung beitragen können .
Angesichts des Umfangs an Ausschussberatungen
samt Vorlagen und Protokollen kam in den Debatten auch
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617450
(A) (C)
(B) (D)
das Argument auf, diese Fülle überfordere die Bürger . Ich
antworte mit einem Zitat des Sachverständigen Professor
Bernhard Wegener aus unserer Anhörung: „Ich denke,
wir können und müssen dritten Personen die Ausschuss-
öffentlichkeit zumuten . Soweit ich weiß, gibt es ja keine
Pflicht, hier zu erscheinen.“ Nein, es ist ein Angebot der
Transparenz an die Bürgerinnen und Bürger dieses Lan-
des . Annehmen müssen sie es dann selbst .
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In Zeiten, in denen die Politikverdrossenheit in der Be-
völkerung einen Höhepunkt erreicht und das Vertrauen
vor allem in die Parteien abnimmt, werden die Schatten-
seiten einer großen Koalition in einer parlamentarischen
Demokratie offensichtlich . Die Scheu vor Transparenz
und Öffentlichkeit ist dieser Regierungskonstellation
eingebaut: Wenn 80 Prozent der Abgeordneten einer
Drei-Parteien-Koalition angehören, die sich untereinan-
der in aller Regel nicht einig ist, dann verlagert sich die
politische Auseinandersetzung oft in den vorparlamenta-
rischen Raum . Das tut der parlamentarischen Demokratie
nicht gut .
Der richtige Ort aber, um die unterschiedlichen politi-
schen Positionen darzulegen, zu argumentieren und darü-
ber öffentlich zu debattieren und zu streiten, ist das Par-
lament . Denn die parlamentarische Demokratie lebt von
einer lebendigen Debatte, von einem öffentlich erkenn-
baren Austausch und Streit um die besseren Argumente
und einer transparenten Entscheidungsfindung.
Gerade in einer repräsentativen Demokratie ist es es-
senziell wichtig, dass die Wählerinnen und Wähler die
Abwägungs- und Entscheidungsprozesse vor allem des
Gesetzgebers, also des Parlamentes, nachvollziehen kön-
nen . Wollen wir, dass die Bevölkerung wieder mehr Ver-
trauen in ihre gewählten Abgeordneten zurückgewinnt,
wäre es von zentraler Bedeutung, den Streit um die bes-
seren Argumente, die Debatten und die Entscheidungs-
findungsprozesse transparenter zu machen. Und diese
Transparenz geschieht durch mehr Öffentlichkeit .
Gemeinsam mit der der Linken setzt sich die grüne
Bundestagsfraktion dafür ein, dass Ausschusssitzungen
in Zukunft grundsätzlich öffentlich sein sollen . Das soll-
te eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein; ist es hier
aber leider nicht . In unserem Grundgesetz steht festge-
schrieben: „Der Bundestag verhandelt öffentlich“ . Doch
die Geschäftsordnung des Bundestages schränkt diesen
Grundsatz ein . Ausschusssitzungen tagen danach grund-
sätzlich nichtöffentlich und nur im absoluten Einzelfall
öffentlich . Und mehr noch: Union und SPD haben in
dieser Legislaturperiode dafür gesorgt, dass Ausschüsse,
die zuvor im Einvernehmen aller öffentlich getagt haben,
nun für die generelle Öffentlichkeit nicht mehr zugäng-
lich sind .
Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder be-
tont, dass Demokratie ohne eine Öffentlichkeit undenk-
bar ist . Wenn wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger
die demokratischen Prozesse und Entscheidungen besser
nachvollziehen und bewerten können, dann sind ver-
schlossene Türen der Ausschusssitzungen falsch . Denn
die Ausschüsse sind der Ort, an dem wesentliche Teile
des demokratischen Prozesses der Gesetzgebung ablau-
fen: Hier werden die Gesetzvorlagen inhaltlich beraten,
hier findet das Verhandeln von Argumenten und Gegen-
argumenten statt, auch über Fraktionsgrenzen hinweg .
Die Logik des gemeinsamen Antrags von Linken und
der grünen Bundestagsfraktion ist, dass das, was vertrau-
lich ist, auch vertraulich bleiben muss . Was nicht vertrau-
lich beraten werden muss, das ist öffentlich . Und wer die
Nichtöffentlichkeit einer Ausschusssitzung fordert, der
muss erklären können, warum .
Wer das Herstellen der Öffentlichkeit als „Showver-
anstaltung“ abtut, der hat nicht verstanden, worum es uns
mit dieser Initiative geht .
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD: Wildtierschutz weiter verbes-
sern – Illegalen Wildtierhandel bekämpfen (Tages-
ordnungspunkt 23)
Gitta Connemann (CDU/CSU): Flamingos leben in
der Karibik, in Chile . Nicht in einem nebligen Moor in
Nordrhein-Westfalen . Das klingt nach einer fabelhaften
Geschichte . Die Heimat der subtropischen Vögel stellt
man sich nun wahrlich anders vor . Allerdings ist es Tat-
sache: Eine Herde Flamingos lebt genau dort im Zwill-
brocker Venn . Direkt an der Grenze zu Holland können
Besucher die rosa Wasservögel beobachten .
Dass das Münsterland nicht die ursprüngliche Heimat
der Vögel ist, liegt auf der Hand . Da drängt sich natür-
lich die Frage auf: Was hat die Flamingos in den nord-
deutschen Sumpf verschlagen? Der natürliche Weg wohl
kaum . Sind sie aus Tierparks ausgebrochen, wurden sie
ausgesetzt? Die Vermutung liegt nahe, dass es sich um
Vögel aus Zoos und Privathaltung handelt .
Diese Tiere haben es geschafft . Sie haben außerhalb
ihres ursprünglichen Lebensraums überlebt – ohne Hilfe .
Aber das ist die Ausnahme . Die traurige Regel ist: Jeden
Tag werden Wildtiere aus ihrer Welt gerissen . Sie wer-
den eingesperrt, unter schlimmsten Verhältnissen um den
halben Globus gezerrt, verkauft . Viele der neuen Besit-
zer wissen nicht, wie diese Lebewesen behandelt werden
müssen und was sie brauchen . Ihr Leben ist bedroht .
Der illegale Handel mit Wildtieren wächst ebenso wie
der legale Import von Wildfängen . Der Markt ist wirt-
schaftlich interessant . Denn das Interesse wächst . Ein
Panterchamäleon aus Madagaskar im eigenen Wohn-
zimmer findet immer mehr Anhänger. Die Burmesische
Python im Keller scheint faszinierend . Aber viele Halter
sind damit auch überfordert . Sie ernähren ihr Tier falsch
oder verlieren das Interesse an ihrem spontan gekauften
„Spielzeug“ . Das Tier wird vernachlässigt . Es stirbt lang-
sam einen grausamen Tod oder wird einfach ausgesetzt –
in einen Lebensraum, an den es nicht angepasst ist . Das
können und dürfen wir nicht hinnehmen .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17451
(A) (C)
(B) (D)
Wir haben bereits gehandelt . Bei der letzten Ände-
rung des Tierschutzgesetzes haben wir vorgeschrieben,
dass der Händler den Käufer schriftlich aufklären muss .
Wir haben den Nachweis ausreichender Sachkunde für
diejenigen zur Pflicht gemacht, die eine Tierbörse durch-
führen wollen . Darüber hinaus hat die Bundesregierung
ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben . Ziel ist es,
vertiefte Informationen über die Haltung von exotischen
Tieren und Wildtieren in Privathand zu erhalten . Die Ur-
sachen für mögliche Tierschutzprobleme sollen erforscht
werden . Damit haben wir wichtige Maßnahmen zum
Schutz von Tier und Käufer auf den Weg gebracht .
Über welche Dimensionen reden wir eigentlich? Der
illegale Handel mit Exoten und Wildtieren hat sich mit
einem geschätzten Jahresumsatz von rund 19 Milliarden
US-Dollar zu einem der lukrativsten Schwarzmärkte der
Welt entwickelt . So makaber es auch klingt: Noch lukra-
tiver sind nur der Drogen- und Menschenhandel sowie
die Produktpiraterie . Der illegale Handel mit Wildtieren
und Exoten findet nicht nur in dunklen schmuddeligen
Seitengassen statt. Weit gefehlt. Häufig findet er direkt
in unserer Nachbarschaft statt . Zum Beispiel im Rahmen
von Tierbörsen, die zuweilen eine Art „Flohmarkt-Cha-
rakter“ haben . Hierbei denke ich ausdrücklich nicht an
die Kaninchen- oder Taubenbörsen auf dem Dorffest,
sondern an Reptilienbörsen und Ähnliches .
Deshalb fordern wir als CDU/CSU-Bundestagsfrakti-
on die Bundesregierung auf, durch Einwirkung auf die
Länder die Überwachung von Tierbörsen bundesweit zu
intensivieren . Auch die Leitlinien zur Durchführung von
solchen Veranstaltungen müssen aktualisiert werden . So
wollen wir einen Weg aufzeigen, wie eine Rechtsverbind-
lichkeit für gewerbliche Anbieter gerichtsfest hergestellt
werden kann . Außerdem wollen wir, dass die Bundesre-
gierung ein Verkaufsverbot von exotischen Tieren auf ge-
werblichen Tierbörsen prüft, da vor allem beim Kauf von
Exoten eine qualifizierte fachliche Beratung nötig ist.
Besonders bedenklich sind die Importe von Arten, die
in ihrem Herkunftsland bereits nationalen Schutzbestim-
mungen unterliegen, aber nicht international geschützt
sind . Dies kann zur Ausrottung weiterer Tierarten führen .
Deshalb fordern wir, auf EU-Ebene eine Regelung nach
Vorbild des in den USA geltenden „Lacey Act“ einzufüh-
ren . Demnach dürften Arten, für die in deren Ursprungs-
ländern ein Exportverbot gilt, nicht in die EU eingeführt
werden .
Im Sinne der Tiere und auch der Halter müssen wir für
mehr Sicherheit beim Kauf und im Umgang mit Wildtie-
ren und Exoten sorgen . Nicht nur Krokodile oder Würge-
schlangen können gefährlich werden . Es gibt unzählige
weitere Sicherheitsrisiken, die bei der Haltung von Wild-
tieren entstehen können .
Völlig unterschätzt wird zum Beispiel die Anste-
ckungsgefahr durch Infektionskrankheiten . Eine Vielzahl
an Krankheiten, auch Parasiten können von Schildkröten,
Leguanen, Affen und Fledermäusen auf den Menschen
übertragen werden . Hepatitis, Tuberkulose, Tollwut sind
nur drei Beispiele für schwere Erkrankungen .
Rosa Flamingos im Münsterland . Ein traumhaftes
Bild . Aber eben auch irreal . Denn ihre Heimat ist Tausen-
de Kilometer entfernt . Freiwillig wären die exotischen
Vögel nicht nach Deutschland gekommen . Wie schwer
muss es für sie gewesen sein, sich an den neuen fremden
Lebensraum anzupassen? Lassen wir nicht zu, dass sich
das Tag für Tag wiederholt . Setzen wir uns gemeinsam
dafür ein, dass der Schutz von wilden Tieren und Exo-
ten wie diesen wunderschönen Wasservögeln verbessert
wird . Stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu .
Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU): Der illegale
Handel mit Wildtieren ist zu einem lukrativen Geschäft
für Akteure geworden, die sonst im Bereich internatio-
naler Verbrechen wie dem Drogen-, Waffen- und Men-
schenhandel operieren und an der Finanzierung ziviler
Konflikte beteiligt sind. Während diese mitunter organi-
sierten Banden Jahr für Jahr Milliardengewinne machen,
stehen zahlreiche Tierarten vor der Ausrottung . So töten
Wilderer in Afrika mehr als 30 000 Elefanten pro Jahr .
Wie organisiert beim Wildtierhandel vorgegangen
wird, zeigt sich am Beispiel des Borneo-Taubwarans .
Diese seltene Art galt als ausgestorben, da sie in Mal-
aysia und Indonesien mehrere Jahrzehnte nicht mehr ge-
sichtet worden war . Im Jahr 2012 berichteten Forscher
in einer Studie über die Wiederentdeckung dieser Art
auf Borneo . Bereits im April 2014 wurde die Tier- und
Naturschutzorganisation ProWildlife darüber informiert,
dass sich Händler aus Deutschland auf den Weg gemacht
hatten, um die seltenen Tiere einzusammeln . Nur zwei
Monate später gab es die ersten Inserate im Internet und
wurden Borneo-Taubwarane auf der Messe Terraristika
in Hamm für 10 000 Euro angeboten .
Der Handel mit Wildtieren hat in den letzten Jahren
immer weiter zugenommen – mit weitreichenden Fol-
gen für die Wildbestände und Ökosysteme sowohl in den
Herkunfts- als auch in den Importländern . Ich möchte an
dieser Stelle in Bezug auf Deutschland einige Zahlen an-
führen, welche die Dimension dieser Problematik hierzu-
lande verdeutlichen:
Jährlich werden 440 000 bis 850 000 lebende Rep-
tilien und bis zu 380 000 Süßwasser-Zierfische nach
Deutschland importiert . Es muss an dieser Stelle hervor-
gehoben werden, dass bei vielen Arten bis zu 50 Prozent
bereits während des Transports sterben . Somit ist die
absolute Zahl der Tiere, die mit Blick auf Deutschland
vom Wildtierhandel betroffen sind, sogar weitaus höher .
Der illegale Wildtierhandel stellt somit eine große Gefahr
für den Erhalt der Artenvielfalt dar, und die sich aus ihm
finanzierenden kriminellen Vereinigungen gefährden die
Entwicklung der Herkunftsländer .
Es sind allerdings nicht nur die Quellländer, die un-
ter den Folgen des Handels mit Wildtieren leiden . Auch
für die Zielländer führt der massenhafte Import von
Wildtieren, bei denen es sich – wenngleich anders de-
klariert – auch um Wildfänge handelt, zu weitreichenden
Problemen .
Eines dieser Probleme ist die Einschleppung poten-
ziell invasiver Arten. Es kommt leider häufig vor, dass
die Besitzer überfordert sind oder das Interesse an ihrem
exotischen Haustier verlieren und das Tier aussetzen oder
dem Tier der Ausbruch aus dem Gehege gelingt . Ist die
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617452
(A) (C)
(B) (D)
betreffende Art in der Lage, sich schnell an die vorherr-
schenden Bedingungen anzupassen, so kann dies zur
Verdrängung ansässiger Arten und zur Schädigung gan-
zer Ökosysteme führen . Als prominente Beispiele sind
hier die Rotwangenschmuckschildkröte sowie Guppys,
Goldfische und die Agakröte zu nennen.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Gesundheits-
risiken, die durch Import und Haltung von Wildtieren
entstehen – Stichwort Zoonosen . Zwischen 2011 und
2013 starben drei Züchter von Bunthörnchen in Sach-
sen-Anhalt an einer Gehirnentzündung . Auslöser war
ein neuartiger Bornavirus, mit dem sich die Züchter sehr
wahrscheinlich bei ihren Bunthörnchen infiziert hatten.
Daneben gilt der Flughund als potenzieller Überträger
von Ebola . Mit Blick auf die Haltung von Reptilien sind
Salmonellosen die häufigsten auf den Menschen übertra-
genen Zoonosen .
Doch nicht nur der Mensch ist dem Risiko von Krank-
heitsübertragungen durch Wildtiere ausgesetzt . Die ein-
heimischen Tierarten sind es ebenfalls . Ein besonders
schwerwiegender Fall ist der sogenannte Salamander-
pilz . Es handelt sich hierbei um einen tödlichen Haut-
pilz, der ursprünglich in Asien vorkommt und über den
Lebendtierhandel nach Europa eingeschleppt wurde . In
den Niederlanden haben sich seit 2008 99,9 Prozent der
Feuersalamander-Populationen mit dem Pilz infiziert und
sind gestorben . Neben Salamandern sind Molche eben-
falls anfällig für eine Infektion . Aus diesem Grund haben
die Schweiz und die USA bereits einen Importstopp für
Schwanzlurche beschlossen .
Die Europäische Union ist Zielregion für eine Viel-
zahl an illegal und legal gehandelten Wildtieren . Sie kann
demnach eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den
illegalen Artenhandel einnehmen, der sowohl in den Her-
kunftsländern entlang der Handelswege als auch in den
Nachfrageländern geführt werden muss .
Ein erster Schritt soll dahin gehend auf der kom-
menden 17 . CITES-Vertragsstaatenkonferenz in Südaf-
rika gemacht werden . Die Europäische Union will sich
auf dieser Konferenz dafür einsetzen, dass Tier- und
Pflanzen arten, für die in den Herkunftsländern nationale
Entnahme- und Handelsverbote bestehen, von den be-
treffenden Staaten in den Anhang III des CITES-Abkom-
mens aufnehmen zu lassen . Im Anschluss soll durch eine
Höherqualifizierung der betreffenden Arten in Anhang A
und B eine Einfuhrbeschränkung in die Europäische Uni-
on geprüft werden .
Als ein äußerst wirksames Instrument im Kampf ge-
gen den illegalen Wildtierhandel hat sich in den USA
der sogenannte Lacey-Act erwiesen . Gemäß diesem
US-Bundesgesetz ist der Handel mit Fischen, Wildtie-
ren und Pflanzen untersagt, deren Import, Export, Kauf,
Verkauf und Transport in irgendeinem Land der Erde
verboten ist . Diese Regelung unterbindet den Handel mit
Wildtieren bereits, bevor sie durch das Washingtoner Ar-
tenschutzabkommen geschützt sind .
Wie wichtig ein solcher Mechanismus sein kann, of-
fenbart sich am Beispiel des Türkis-Zwerggeckos . Ob-
wohl er auf die Roten Listen der Weltnaturschutzunion
(IUCN) gesetzt wurde und obwohl Tansania ein Ausfuhr-
verbot verhängte, war seine Einfuhr in Europa weder re-
gistrierungs- noch genehmigungspflichtig. Dieser schie-
fen Rechtslage würde eine Regelung wie der Lacey-Act
einen Riegel vorschieben . Leider ist die Etablierung al-
lein auf nationaler Ebene nicht möglich, sondern muss
von der gesamten Europäischen Union getragen werden .
In aktuellen Diskussionen wurde darauf hingewiesen,
dass die in dem Antrag vermerkten Definitionen von
Haus- und Wildtieren in ihrer Formulierung noch genau-
er sein könnten . Dennoch schafft der vorliegende Antrag
wichtige Grundlagen, um den genannten Herausforde-
rungen entgegenzutreten .
Christina Jantz-Herrmann (SPD): „Reptilien im
Wohnzimmer“, „Wilderei-Krise von biblischen Aus-
maßen“, oder „Stinktier auf dem Sofa“ . So lauten einige
Überschriften rund um den Wildtierschutz . Die vielen
und regelmäßigen Medienberichte untermauern, wie
groß der Handlungsdruck in diesem Bereich ist . Auch bei
uns vor Ort hier in Deutschland spüren wir den Hand-
lungsdruck, wenn Tierheime und Auffangstationen auf-
grund zunehmender Aufnahme exotischer Arten an den
Rand ihrer Aufnahmekapazitäten und ihrer finanziellen
Möglichkeiten kommen oder wir unhaltbare Zustände
auf gewerblichen Wildtier-Börsen beobachten müssen .
Der Antrag „Wildtierschutz weiter verbessern – ille-
galen Wildtierhandel bekämpfen“, den meine Fraktion
gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion einbracht hat,
kommt daher zur rechten Zeit . Nicht nur setzen wir da-
mit den Koalitionsvertrag in diesem Bereich bestmög-
lich um, sondern wir gehen die Missstände rund um den
Wildtierschutz auch aktiv an .
Das Thema Wildtierschutz umfasst hier im Wesentli-
chen drei Elemente:
Element 1 ist der Aspekt der Wildfänge . Eine beträcht-
liche Anzahl von Wildfängen, also Naturentnahmen,
werden jährlich legal nach Deutschland importiert .
Element 2 ist der Aspekt des illegalen Wildtierhan-
dels . Der illegale Wildtierhandel beläuft sich nach Anga-
ben des WWF inzwischen auf 19 Milliarden US-Dollar
und ist zu einer Gefahr für den Erhalt der Artenvielfalt
geworden .
Element 3 schließlich ist die Haltung von Wildtieren
in Deutschland .
Was zeigt uns diese Aufgliederung nun? Sie zeigt,
dass Artenschutz, also der Erhalt einer Art als Ganzes,
und Tierschutz, also die individuelle tiergerechte Haltung
von Wildtieren, untrennbar miteinander verknüpft sind .
Entsprechend war es das richtige Vorgehen, dass der An-
trag gemeinsam von Tierschutz- und Umweltpolitikern
entwickelt wurde .
Und was wollen wir nun mit unserem Antrag zum
Wildtierschutz erreichen? Nun, wir setzen entlang der
drei Elemente Regulierung der legalen Naturentnahme,
Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels und Ver-
besserung der Haltungsbedingungen von Wildtieren in
Deutschland an . Hervorheben möchte ich an dieser Stel-
le insbesondere die Punkte, die wir bezüglich der Ver-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17453
(A) (C)
(B) (D)
besserung der Haltungsbedingungen von Wildtieren in
Deutschland anstreben .
So gehen wir das Problem der Exotentierbörsen an .
Wir fordern die Bundesregierung auf, ein Verkaufsver-
bot für exotische Tiere auf gewerblichen Tierbörsen zu
prüfen, und wir fordern die Bundesregierung gleichzei-
tig auf, die Leitlinien zur Durchführung von Tierbörsen
zu aktualisieren und einen Weg aufzuzeigen, wie eine
Rechtsverbindlichkeit für gewerbliche Anbieter gerichts-
fest hergestellt werden kann .
Auch gehen wir die Sachkunde an . Die Bundesregie-
rung wird aufgefordert, einen bundeseinheitlichen Vor-
schlag vorzulegen, in welcher Form private Tierhalter
einen Fach- bzw . Sachkundenachweis zur artgerechten
Haltung von Wildtieren zu erbringen haben . Fach- bzw .
Sachkunde sind zentral, um eine artgerechte Haltung si-
cherzustellen .
Sowohl mit den Zielen des Antrags als auch mit den
vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung sollte sich
auch die Opposition identifizieren können, wenngleich
ihre Absichten in einigen Bereichen radikaler sein mö-
gen . Nichtsdestotrotz bitte ich um Ihre Unterstützung im
weiteren Verfahren .
Birgit Menz (DIE LINKE): Wilderei und illegaler
Wildtierhandel sind ein globales Problem mit vielen Fa-
cetten und Faktoren, die es bei der Bekämpfung zu be-
achten gilt .
Bei der Stärkung des Wildtierschutzes und der Besei-
tigung des illegalen Wildtierhandels geht es im Wesentli-
chen um die Erhaltung und den Schutz der Artenvielfalt
als eine der drei Ebenen der Biodiversität – sprich, der
Vielfalt des Lebens .
Zu den Hauptgefährdungsursachen für die Artenviel-
falt gehören die „Übernutzung“ wildlebender Tier-, aber
auch Pflanzenarten, der Bedarf an ihren „Produkten“ und
den daraus resultierende Handel .
Deutschland ist EU-weit der größte Importeur und
Absatzmarkt für lebende Wildtiere . Während es inner-
halb Deutschlands, wie auch in anderen europäischen
Staaten, grundsätzlich verboten ist, heimische Wildtiere
einzufangen, dürfen Tierbestände in Asien, Afrika und
Lateinamerika für den Heimtiermarkt in Deutschland
immer noch geplündert werden .
Die Nachfrage in Deutschland, in den eigenen vier
Wänden ein exotisches Tier zu halten, ist riesig . Laut Sta-
tistischem Bundesamt werden beispielsweise zwischen
440 000 und 840 000 lebende Reptilien pro Jahr nach
Deutschland eingeführt – Tendenz steigend!
Deutschland und die EU sind Dreh- und Angelpunkt
für den Schmuggel und den Handel mit exotischen Tie-
ren und zum anderen ein großer Absatzmarkt für legal
und illegal gehandelte Tiere sowie Produkte aus Tieren
und Pflanzen.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt
es beispielsweise – und ich zitiere – „Wir verbessern den
Wildtierschutz und gehen gegen Wilderei sowie den il-
legalen Wildtierhandel und deren Produkte vor; Handel
mit und private Haltung von exotischen Wildtieren wird
bundeseinheitlich geregelt . Importe von Wildfängen in
die EU sollen grundsätzlich verboten und gewerbliche
Tierbörsen für exotische Tiere untersagt werden .“
Es ist nun an der Zeit, dass den Worten auch Taten
folgen und die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ver-
einbarungen so schnell wie möglich umgesetzt werden .
Zu diesem Thema liegt uns nun ein Antrag der Gro-
ßen Koalition vor . Einige Forderungen erinnern an die
Anträge der Grünen und der Linken aus den Jahren 2014
und 2015, und leider hat das eben zitierte Vorhaben zu
gewerblichen Tierbörsen an Deutlichkeit verloren . So ist
jetzt nur noch die Rede davon, lediglich ein Verkaufs-
verbot für exotische Tiere auf gewerblichen Tierbörsen
zu prüfen .
Tiere sind Lebewesen und keine gewöhnlich zu han-
delnde Ware! Gerade bei importierten exotischen Tieren
handelt es sich in vielen Fällen um Wildfänge . Wobei es
in der Regel schwer nachzuvollziehen ist, wo genau und
wie sie gefangen wurden .
Auf diese Weise wird auch mit dem Import von exo-
tischen Wildtieren dem illegalen Fang, der ökologische
und soziale Systeme gefährdet, Tür und Tor geöffnet . Al-
lein aus Gründen des Tierschutzes ist ein Importverbot
exotischer Tiere aus Wildfängen unbedingt erforderlich .
Einmal gefangen landen Tiere beispielsweise über
das Internet oder Tierbörsen in Privathand, ohne dass die
Käuferinnen und Käufer über die unbedingt notwendige
Sachkunde verfügen . Viele Wildtiere haben besonders
hohe Ansprüche an Futter und Klima, die im Privathaus-
halt kaum erfüllt werden können . Dies führt zur Über-
forderung der Halterinnen und Halter und in der Folge
oftmals zum Aussetzen der Tiere und somit auch zu stei-
genden finanziellen und organisatorischen Herausforde-
rungen der Tierheime . Hier sehen wir Bund und Länder
in der Pflicht, sich an den entstehenden Kosten und einer
artgerechten Unterbringung der ausgesetzten Tiere im
Sinne des Tierschutzes zu beteiligen .
Zu Beginn meiner Rede sprach ich von den vie-
len Faktoren, die Ursachen für Wilderei und illegalen
Wildtierhandel darstellen . Mit einem Umsatz von bis
zu 19 Milliarden US-Dollar pro Jahr stellt der illegale
Wildtierhandel – nach Drogenhandel, Produktpiraterie
und Menschenhandel – den viertgrößten illegalen Han-
del weltweit dar .
Es sind unter anderem kriminelle Banden und terro-
ristische Bewegungen, die sich durch die Erlöse aus dem
illegalen Wildtierhandel finanzieren. In mehreren zent-
ralafrikanischen Staaten trägt somit dieser Handel auch
zur Destabilisierung ganzer Regionen bei .
Im Umgang mit illegalem Wildtierhandel geht es also
nicht nur um die einfache Beschränkung des Handels mit
geschützten Tieren und den Erhalt wertvoller Lebens-
räume – es geht auch um soziale und gesellschaftliche
Dynamiken in anderen Ländern, für die es sinnvolle Lö-
sungen braucht .
Um aus unserer Sicht den Schutz der Artenvielfalt zu
gewährleisten und den illegalen Handel mit Wildtieren
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617454
(A) (C)
(B) (D)
einzudämmen, ist es unabdingbar, erstens sich auf nati-
onaler – so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht – und
EU-Ebene für ein generelles Importverbot von Wildfän-
gen für kommerzielle Zwecke einzusetzen und gegen
Wilderei, illegalen Wildtierhandel und deren Produkte
konsequent vorzugehen, zweitens gewerbliche Anbie-
ter von Tierbörsen auszuschließen und den Verkauf von
Tieren zu verbieten, die in der freien Natur eingefangen
wurden und drittens den kommerziellen Handel sowie
die Haltung von Wildtieren nur für Arten zu gestatten,
die Privatpersonen auf Dauer nicht überfordern .
Es braucht eine Bundesregierung, die sich für den Er-
halt der biologischen Vielfalt und den Tierschutz auf na-
tionaler, europäischer und globaler Ebene und vor allem
für eine nachhaltige Lösung der Probleme einsetzt .
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor
ziemlich genau zwei Jahren haben wir zu ähnlich später
Stunde den Antrag zu „Elefanten und Nashörnern“ de-
battiert . Ich bin froh, dass uns dieser interfraktionelle An-
trag auf unsere Initiative hin gelungen ist . Es zeigt sich
aber, dass sich das Umweltministerium gerne auf seinem
internationalen Wirken in Bezug auf Wilderei ausruht,
wenn es aber darum geht, national etwas umzusetzen,
kaum etwas vorzuweisen hat .
Wir haben bereits am 2 . Juni 2015 einen Antrag einge-
bracht . Und nun, ein Jahr später hat die Große Koalition
selber einen Antrag vorgelegt .
Leider ist dieser Antrag der Großen Koalition eine
Riesenenttäuschung . Die Enttäuschung ist vor allem
deswegen so groß, weil im Koalitionsvertrag von 2013
große Erwartungen geschürt wurden . Dort steht: Erstens
den Handel mit und die private Haltung von exotischen
und Wildtieren bundeseinheitlich regeln, zweitens Im-
porte von Wildfängen in die EU grundsätzlich verbieten
und drittens gewerbliche Tierbörsen für exotische Tiere
untersagen .
Diese drei Punkte zeigten, dass die Koalition die mas-
siven Probleme in Bezug auf Wildtierhandel anerkennt
und sich mit richtigen Maßnahmen der Probleme anneh-
men wollte . Leider muss man hier – nach Vorlage dieses
Antrags – in der Vergangenheit reden .
Die Hoffnung war groß, dass die Bundesregierung
dem illegalen Artenhandel im Sinne des Vorsorgeprin-
zips einen Riegel vorschieben wird – doch leider findet
sich keine der Forderungen aus dem Koalitionsvertrag
in dem vorgelegten Antrag wieder . Die Große Koalition
sieht den Problemen weiterhin wissentlich zu und versagt
beim Wildtierschutz auf ganzer Linie .
Statt den Koalitionsvertrag umzusetzen, hat das Bun-
deslandwirtschaftsministerium eine Studie in Auftrag
gegeben, die über eineinhalb Jahre, also bis mindestens
April 2017, untersuchen soll, ob es überhaupt ein Pro-
blem gibt . Interessanterweise wird die Studie ohne Betei-
ligung von Tier- und Naturschutzorganisationen durch-
geführt und beruht auf einer Befragung der Tierhalter,
wie wir letzte Woche in einem öffentlichen Fachgespräch
im Umweltausschuss zum Thema Wildtierhandel gehört
haben . Es ist offensichtlich, dass das Landwirtschaftsmi-
nisterium damit die Umsetzung des Koalitionsvertrages
ausbremst .
Deutschland ist sowohl Dreh- und Angelkreuz für den
Schmuggel von Afrika nach Asien als auch Absatzmarkt
für legal und illegal gehandelte Produkte von Tieren und
lebende Tiere, wobei der Anteil von Wildfängen hoch
ist . Gerade Wildfänge schwächen aber in vielen Fällen
Ökosysteme, die ohnehin schon bedroht sind . Ganze Po-
pulationen werden oftmals bis an den Rand des Ausster-
bens gebracht .
Vor allem gewerbliche Tierbörsen sind dabei ein Pro-
blem . Auf diesen regelrechten „Tier-Flohmärkten“ kann
man oft problemlos sogar bedrohte Arten oder in ihrer
Heimat streng geschützte Tiere kaufen . Dabei werden
die Tiere zum einen oft nicht artgerecht transportiert und
gehalten, und zudem werden künftige Halterinnen und
Halter auch nicht umfassend über die Ansprüche der Tie-
re aufgeklärt . Insbesondere bei gefährlichen Tieren stellt
dies ein großes Risiko für Halterinnen und Halter und
ihre Umwelt dar . Da die Große Koalition diesem Problem
weder mit einem Verbot der gewerblichen Tierbörsen
noch mit Positivlisten reagiert, werden die Zahlen von
Fund- und Abgabetieren an Tierheime und Auffangstati-
onen weiterhin steigen und es zur Überforderung dieser
Einrichtungen kommen .
Am 20 . Mai 2016 wurden am Flughafen Schönefeld
625 Kilogramm Elfenbein beschlagnahmt – das wäre
ein guter Anlass für die Ministerin gewesen, öffentlich
Position zu beziehen, um dem Thema Aufmerksamkeit
zu verschaffen und zu zeigen, dass auch Deutschland als
Exporteur nach Asien Teil des Elfenbeinschmuggels ist .
Es ist gut, dass es den Zollbeamten in diesem Fall gelun-
gen ist, diese kriminellen Machenschaften aufzudecken .
Diese größte Beschlagnahme von Elfenbein in Deutsch-
land wäre ein erneuter Anlass gewesen, alle deutschen
Elfenbeinbestände endlich zu zerstören: Wenn Elfenbein
öffentlichkeitswirksam zerstört wird, trägt das dazu bei,
die Nachfrage zu drosseln, Absatzmärkte zu schließen
und so die Wilderei einzudämmen .
Zuletzt wurden im April dieses Jahres in Kenia
105 Tonnen beschlagnahmtes Elfenbein verbrannt . Das
bedeutet mehr als 8 000 tote Elefanten . Mit der weltweit
größten Verbrennung von Elfenbein hat Kenia damit er-
neut ein deutliches Zeichen gegen illegalen Elfenbein-
handel gesetzt und auf das dramatische Ausmaß der Wil-
derei von Elefanten aufmerksam gemacht .
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretärin
bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit: Auch ich bin besorgt über die vie-
len exotischen Tiere, die im Zuge der Globalisierung für
die private Heimtierhaltung importiert werden .
Deshalb müssen wir gefährdete Arten besser schützen .
Naturentnahmen sollten nur erfolgen dürfen, wenn dies
nachhaltig ist .
Arten, die durch den internationalen Handel gefähr-
det sind, sollten also vor allem in Anhang II CITES des
Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet wer-
den. Das bedeutet, dass der Handel nur dann stattfinden
http://www.prowildlife.de/PM_Gestohlene_Tiere_fuer_deutsche_Terrarien
http://www.prowildlife.de/PM_Gestohlene_Tiere_fuer_deutsche_Terrarien
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17455
(A) (C)
(B) (D)
darf, wenn freilebende Populationen an Tieren und Pflan-
zen nicht beeinträchtigt werden . Wir arbeiten dazu eng
mit den betroffenen Ursprungsländern zusammen . Für
die nächste Vertragsstaatenkonferenz des Artenschutz-
abkommens (CITES COP) im September in Südafrika
hat die Europäische Union eine Vielzahl von Listungs-
und anderen Anträgen eingereicht . Viele davon gehen
auf deutsche Initiative zurück, zum Beispiel exotische
Geckos, die für den deutschen Heimtierhandel importiert
werden, oder eine afrikanische Holzart, die unter ande-
rem in der EU, vor allem aber in China so stark nachge-
fragt wird, dass die Art nun stark gefährdet ist .
Auch fordert die EU die Ursprungsländer dazu auf,
von Anhang III CITES stärker Gebrauch zu machen .
Wenn sie diese Arten in diesem Anhang listen lassen,
dürfen Tiere und Pflanzen aus diesem Land nur mit einer
Ausfuhrgenehmigung international gehandelt werden .
Damit kann die Weltgemeinschaft dem betroffenen Ur-
sprungsland helfen, seine Exporte besser zu kontrollie-
ren .
Und die EU setzt sich dafür ein, dass der Handel mit
Jagdtrophäen eingeschränkt wird .
Wir schulen Naturschutzbehörden und Bundeszoll,
damit die Mitarbeiter vor Ort zwischen gezüchteten und
wilden Tieren besser unterscheiden können .
Schließlich bekämpfen wir den illegalen Artenhandel
im Internet . Wir schulen, beraten und unterstützen die
Beschäftigten von Internet-Plattformen .
Zuletzt möchte ich nochmals, wie schon so oft, beto-
nen, dass wir uns aber auch in Afrika und Asien enga-
gieren müssen, denn dort sind die Probleme am größten .
Daher spielt die Bundesregierung bei der Bekämpfung
der weltweiten Wilderei und des illegalen Artenhandels
eine führende Rolle, die sich sehen lassen kann .
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer
Vorschriften (Tagesordnungspunkt 24)
Thorsten Hoffmann (Dortmund) (CDU/CSU): Heu-
te sprechen wir über die erste Änderung des Bundesmel-
degesetzes . Das ist eine gute Reaktion auf die praktischen
Erfahrungen, die wir in den vergangenen Monaten seit
der Einführung sammeln konnten . Wir sind also nah dran
an der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger .
Wir bewegen uns in einer sich stetig wandelnden In-
formationsgesellschaft . Viele wichtige Entscheidungen
unserer Behörden basieren auf dem zuverlässigen Aus-
tausch und Abruf von Informationen . Besonders im Hin-
blick auf unsere Sicherheitsbehörden wird immer wieder
deutlich, wie wichtig der schnelle und zuverlässige Aus-
tausch von Informationen ist . Ich werde nicht müde, dies
immer wieder zu betonen . Wie in so vielen Lebenslagen
werden neue Chancen eröffnet . Wir müssen in unserer
Gesellschaft, die so abhängig von sensiblen Daten ist,
aber auch unheimlich vorsichtig sein, wenn es um unsere
persönlichsten Daten geht .
Den Wandel mit dem Umgang unserer Daten kann
man schon an einem einfachen Beispiel erkennen: Frü-
her musste man im dörflichen, aber auch im städtischen
Bereich viele Kilometer fahren, um dringend benötigte
Dokumente zu beantragen . Heute ist das nicht mehr not-
wendig . Wir haben heute die Möglichkeit, an fast jeder
Verwaltungsstelle unsere Dokumente zu beantragen und
abzuholen .
Die Voraussetzung für ein solch modernes Meldewe-
sen ist, dass wir mit einem einheitlichen System arbeiten
und die Daten untereinander verständlich ausgetauscht
werden können . Früher, als es noch gar kein Internet gab,
war das ein Problem .
Schwierig wurde es, wenn ein Mitarbeiter aus Schles-
wig-Holstein mit einem Mitarbeiter aus Bayern sprechen
durfte und beide sich nicht richtig verstanden haben .
Aber selbst das haben die Beteiligten meist irgendwie
hinbekommen .
Beim Datenaustausch kann das schwieriger sein .
Wenn eine Behörde ein anderes System und ein anderes
Datenformat nutzt als eine andere Behörde, dann kann
das zu unheimlichen Schwierigkeiten führen . Die Leid-
tragenden sind dann vor allem die Bürgerinnen und Bür-
ger .
Am Ende des vergangenen Jahres ist das Bundesmel-
degesetz in Kraft getreten . Das passierte ohne das große
Bohei, das so oft bei anderen Themen gemacht wird, ob-
wohl wir alle davon betroffen sind . Es geht jeden von
uns an . Wir haben bei diesem wichtigen Gesetz lange
um einen Kompromiss gerungen, weil wir die Interessen
aller Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen wollten .
Wir müssen aber auch die Interessen der Unternehmen
im Auge haben . Sie haben selbstverständlich eher die
Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Arbeitsprozesse im
Blick . Und natürlich haben auch die Verwaltungen Inte-
ressen, an denen wir nicht vorbeigehen dürfen, wenn es
darum geht, ein gutes Gesetz auf den Weg zu bringen .
Wir wollen viele der bestehenden Abläufe vereinheit-
lichen, vereinfachen und digitalisieren . Wir wollen einen
modernen Standard schaffen, der das Meldegesetz auf
einen modernen Stand bringt und der uns kurze Wege
bereitet . Dazu gehörte auch die Zusammenführung des
Melderechtsrahmengesetzes mit den Landesmeldegeset-
zen . Daten und Datenspeicherung, Schutzrechte, Melde-
pflichten, Datenübermittlungen zwischen öffentlichen
Stellen, Melderegisterauskünfte, Zeugenschutz und Ord-
nungswidrigkeiten laufen nun unter einem bundesein-
heitlichen Melderecht für alle Bürger .
Dank der Einführung des Bundesmeldegesetzes sind
wir unseren Zielen einen großen Schritt näher gekom-
men . Wir haben sie noch nicht ganz erreicht, das sage ich
ganz ehrlich . Aber wir sind auf dem richtigen Weg . Die
Verfahrenswege für alle Beteiligten sind kürzer gewor-
den, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger . Hier ge-
winnen wir Bürgernähe durch technische Entwicklung .
Das Gleiche trifft auch auf die Meldebehörden zu . Diesen
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617456
(A) (C)
(B) (D)
wird durch das Gesetz ermöglicht, effizienter miteinan-
der zu kommunizieren. Profiteure sind die Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter sowie die Bürgerinnen und Bürger .
Wir wollen die Entbürokratisierung für alle Beteiligten
vorantreiben, um ihnen das Leben zu erleichtern . Und
genau das schaffen wir mit diesem Gesetz .
Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass das bis-
herige Bundesmeldegesetz noch durch weitere Regelun-
gen vereinfacht werden kann:
Wir sorgen in Zukunft dafür, dass die Abmeldepflicht
für Personen, die ins Ausland ziehen, erleichtert wird .
Der Vermieter, der bisher den Auszug seines Mieters
schriftlich bestätigt hat, wird von dieser Mitwirkung be-
freit . Die Abmeldung in diesem Fall kann elektronisch
bei der Meldebehörde vom Mieter selbst unternommen
werden . Das ist eine unheimliche Erleichterung für die
Vermieter, die nicht mehr dem Verzogenen hinterherlau-
fen müssen . Schon lange sind wir der Überzeugung, dass
viele Abläufe und Abfragen auf elektronischem Wege er-
folgen können . Dies ist ein richtungsweisender Schritt in
eine sich stetig mehr digitalisierende Gesellschaft . Wir
müssen dabei natürlich auch bedenken, dass die Wege
sicher sein müssen . Dieser Grundsatz gilt: Wir müssen
alles können, aber wir müssen nicht alles machen, nur
weil wir es können . Sensible Daten müssen sensibel ge-
handhabt werden . Sicherheit hat hier den Vorrang vor
der Einfachheit . Wir haben es aber jetzt geschafft, beide
Aspekte zusammenzubringen . Das möchte ich an dieser
Stelle betonen .
Durch die Einführung der elektronischen Abmeldung
wird die jährliche Bearbeitungszeit der Bürgerinnen und
Bürger um rund 100 000 Stunden reduziert . Durch den
Verzicht der Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der
Abmeldung sparen wir knapp 1,184 Millionen Euro
pro Jahr an Bürokratiekosten ein. Das ist der finanzielle
Aspekt . Dazu kommt noch die Zeitersparnis . Allein die
Zeitersparnis, die wir hier gewinnen, ist enorm . Der bis-
herige Abmeldevorgang bei der Meldebehörde dauert im
Moment im Schnitt sieben Minuten . Bei der elektroni-
schen Bearbeitung sprechen wir von lediglich fünf Mi-
nuten . Nicht zu vergessen, dass die Vermieter und Mieter
mit dieser Lösung vermutlich sehr zufrieden sein werden .
Wir sorgen in Zukunft dafür, dass Behördengänge
weiter vereinfacht werden . Deshalb wollen wir heute
beschließen, dass die bisher allein zuständigen Landes-
behörden andere Behörden für einfache Melderechtsaus-
künfte bestimmen können .
Wir sorgen in Zukunft dafür, dass das Datum „Ge-
schlecht“ wieder in der Melderegisterauskunft eingeführt
wird . In unserer vielfältigen Gesellschaft ist es Realität,
dass Meldebehörden zunehmend Schwierigkeiten haben,
Namen unterschiedlichster Herkunft dem richtigen Ge-
schlecht zuzuordnen . Die Ableitung des Geschlechtes
aufgrund des Namens ist in vielen Fällen für die Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter in den Behörden nicht oder nur
unter erschwerten Bedingungen möglich und deshalb in
den Datenbanken häufig falsch hinterlegt. Jeder von uns
kennt doch eine Joyce oder einen Joyce, eine Jules oder
einen Jules, eine Robin oder einen Robin . Es gibt dafür
ja sogar einen schönen Ausdruck: Unisex-Namen . Selbst
mein Mitarbeiter aus Dortmund, er heißt Salih, wird oft
als Frau angeschrieben . Aus diesem ganz pragmatischen
Grund soll das Geschlecht wieder als Suchmerkmal in
den Datenbanken eingeführt werden .
Das Thema der inneren Sicherheit habe ich bereits
angesprochen und betone noch einmal: Das Bundes-
meldegesetz ist ein weiteres Mittel in einem Strauß von
vielen Möglichkeiten, um vor die Lage zu kommen . Das
Meldewesen gewinnt auch im Sicherheitsbereich immer
mehr an Bedeutung . Gerne erinnere ich an dieser Stelle
an die richtige Entscheidung, den Ersatz-Personalaus-
weis einzuführen . Er verhindert die Ausreise von Perso-
nen, die unsere innere und äußere Sicherheit durch die
Vorbereitung von schweren Gewalttaten in Terrorcamps
im Ausland gefährden . Mit dem Personalausweis war die
Ausreise, trotz Passentzug, damals noch möglich . Die
Ausreise haben wir so unmöglich gemacht . Für unsere
Sicherheit ist es unerlässlich, dass die Information über
den Reisepassentzug und die Ausstellung des Ersatz-Per-
sonalausweises im Meldewesen hinterlegt ist .
Eine weitere Anpassung des Bundesmeldegesetzes
ist durch die Einführung der doppelten Staatsbürger-
schaft notwendig geworden . Kinder ausländischer Eltern
können durch die Geburt hier in Deutschland die deut-
sche Staatsangehörigkeit erwerben . Für sie entfällt die
Optionspflicht. Die Standesämter übermitteln den Mel-
debehörden den Erwerb dieses Ius-Soli-Titels . Für die
Durchführung des Optionsverfahrens müssen die Melde-
behörden und die Staatsangehörigkeitsbehörden zusam-
menarbeiten und die Möglichkeit haben, sich bestimmte
Daten zu übermitteln . Sie haben nun die Möglichkeit, die
Angaben zur Staatsangehörigkeit der gemeldeten Perso-
nen zu prüfen .
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie se-
hen, ist die Änderung des Bundesmeldegesetzes vernünf-
tig und notwendig . Aus diesem Grunde bitte ich um Ihre
Zustimmung .
Gabriele Fograscher (SPD): Früher gab es ein Mel-
derechtsrahmengesetz, innerhalb dessen Vorgaben die
Länder eigene Meldegesetze erließen . Seit der Föderalis-
muskommission I wurde 2006 dem Bund die ausschließ-
liche Gesetzgebungskompetenz übertragen . Deshalb
haben wir im Frühjahr 2013 das Bundesmeldegesetz be-
schlossen, das überwiegend zum 1 . November 2015 in
Kraft getreten ist .
Nach einem guten halben Jahr Praxiserfahrung hat
sich nun gezeigt, dass das Gesetz an einigen Stellen
nachjustiert werden muss .
Bisher regelt das Meldegesetz, dass der, der aus einer
Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland
bezieht, verpflichtet ist, sich bei der Meldebehörde ab-
zumelden und den Auszug vom Wohnungsgeber bestä-
tigen zu lassen . Dieses Verfahren ist sehr aufwendig und
bürokratisch . Deshalb soll künftig die Abmeldung auch
elektronisch möglich sein .
Auf die Wohnungsgeberbestätigung bei der Abmel-
dung, egal ob der Meldepflichtige innerhalb Deutsch-
lands umzieht oder ins Ausland, wird gänzlich verzichtet .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17457
(A) (C)
(B) (D)
Die Wohnungsgeberbestätigung, die 2002 im Melde-
rechtsrahmengesetz abgeschafft wurde, wurde im Bun-
desmeldegesetz wieder eingeführt . Die Begründung war,
dass man damit Scheinanmeldungen verhindern wollte .
Inzwischen hat sich aber herausgestellt, dass die Bestä-
tigung des Wohnungsgebers mit hohem bürokratischem
Aufwand verbunden ist . Dieser kann, so die Begründung
des Gesetzentwurfes, nicht damit gerechtfertigt werden,
Scheinanmeldungen zu verhindern .
Ob dieses Instrument Scheinanmeldungen überhaupt
verhindern kann, ist fraglich .
Seit der Verabschiedung des Bundesmeldegeset-
zes 2013 haben sich andere Gesetze geändert, die Folgen
haben für das Meldewesen .
Wir haben das Personalausweisgesetz ergänzt, indem
wir den Ersatz-Personalausweis eingeführt haben . Dieses
muss in § 23 Absatz 1 BMG – Erfüllung der allgemeinen
Meldepflicht – und in § 38 Absatz 3 Nummer 5 BMG –
automatisierter Abruf – nachvollzogen werden .
Ebenso ist nach Verabschiedung des BMG das Staats-
angehörigkeitsgesetz im November 2014 geändert wor-
den. Die Neuregelung der Optionspflicht in § 29 Staats-
angehörigkeitsrecht wird in § 3 Absatz 2 Nummer 5
BMG – Speicherung von Daten – nachvollzogen . Daraus
ergeben sich wiederum Änderungen im Staatsangehörig-
keitsrecht, die ebenfalls mit diesem Gesetzentwurf gere-
gelt werden sollen .
Wenn im Rahmen des Optionsverfahrens Daten der
Meldebehörden an die Staatsangehörigkeitsbehörden
übermittelt werden, werden auch die Auskunftssperren
übermittelt .
Für die Länder wird es möglich, nicht nur die oberste
Landesbehörde, sondern auch eine andere Behörde als
Zulassungsbehörde für privatrechtlich betriebene Porta-
le zur Durchführung einfacher Melderegisterauskünfte
über das Internet zu bestimmen . Damit wird die Flexibi-
lität bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben erhöht .
Das Bundesamt für Justiz soll in den Katalog der
Behörden des § 34 Absatz 4 Satz 1 aufgenommen wer-
den, die grundsätzlich Daten bei den Meldebehörden
zur Erfüllung ihrer Aufgaben abfragen können . Dies ist
notwendig, weil das Bundesamt Aufgaben der Vollstre-
ckungshilfe sowie Aufgaben des Strafnachrichtenaustau-
sches aufgrund von europäischen Rahmenbeschlüssen
wahrnimmt .
Das Datum „Geschlecht“ soll als weiteres Datum bei
der Registrierung im Melderegister festgelegt werden .
Dieses dürfen Behörden beim automatischen Verfahren
abrufen . Diese Maßnahme wird damit begründet, dass es
nicht sachgerecht sei, auf dieses Datum zu verzichten,
da die Bestimmung des Geschlechts aufgrund ausländi-
scher Vornamen von Meldepflichtigen oft nicht möglich
sei . Dieses Datum sollen die Behörden zur Erfüllung
ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren des § 38
Absatz 1 BMG abrufen können . Seit Wegfall dieses Da-
tums habe sich, so die Begründung des Gesetzentwurfes,
die Erfolgsquote automatisierter Melderegisterauskünfte
deutlich verschlechtert .
Diese Begründung für die Einführung des Geschlechts
als abrufbares Datum ist für mich nicht ausreichend . Ich
erwarte eine konkretere Begründung in den anstehenden
Gesprächen .
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme noch zwei
Ergänzungen vorgeschlagen, die § 18 Absatz 2 BMG –
Meldebescheinigung – und § 49 Absatz 4 BMG – au-
tomatisierte Melderegisterauskunft – betreffen . Diesen
Vorschlägen folgen wir .
Auch wenn es noch einige wenige Fragen zu klären
gibt, halten wir die praxisgerechten Ergänzungen für
sinnvoll, sie gestalten das Bundesmeldegesetz bürger-
freundlicher .
Jan Korte (DIE LINKE): Ab und an lohnt es, sich
die Geschichte von Gesetzentwürfen genauer anzusehen .
Beim hier zur Debatte stehenden Gesetzentwurf sieht
man dann, dass Sie jetzt, offenbar angesichts der ersten
Praxiserfahrungen, Ihre am 1 . November 2015, also vor
gerade einmal etwas mehr als einem halben Jahr, in Kraft
getretenen Änderungen im Bundesmeldegesetz (BMG)
bereits nachjustieren müssen . Der Grund: Ihr damaliges
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens war hand-
werklich einfach nicht gut gemacht . So weit, so schlecht .
Aber man kann es auch positiv betrachten und sagen,
dass Sie dies diesmal immerhin schon recht frühzeitig
gemerkt haben . Und einige Punkte in Ihrem Gesetzent-
wurf gehen auch tatsächlich in die richtige Richtung .
Die Erkenntnis, dass der damalige Gesetzentwurf
nicht gut gemacht war, kommt allerdings für diejenigen,
die zum Beispiel den Sachverständigen in der Ausschuss-
anhörung zugehört hatten, nicht wirklich überraschend .
Schon vor zwei Jahren haben uns die Datenschutzbeauf-
tragten des Bundes und der Länder bereits im Gesetzge-
bungsverfahren zum Entwurf des Gesetzes zur Fortent-
wicklung des Meldewesens umfassend Empfehlungen
gegeben, die dann aufgrund ihrer Abneigung gegen den
Datenschutz keinen oder nur zum Teil Eingang in das
Gesetz fanden .
Schon damals rieten die Datenschützer, die Mitwir-
kungspflicht des Wohnungsgebers bei der An- und Ab-
meldung ersatzlos zu streichen . § 19 BMG ist nur in den
allerwenigsten Fällen geeignet, Scheinanmeldungen zu
verhindern, für die Mieterinnen und Mieter und die Woh-
nungsgeber jedoch ein enormer bürokratischer Mehrauf-
wand . Aber anstatt § 19 in Gänze zu streichen, sieht Ihr
Gesetzentwurf nur die Streichung der Mitwirkungspflicht
des Wohnungsgebers vor, wenn der Mieter ins Ausland
verzieht . Und Sie springen nicht nur hier zu kurz:
An die Hotelmeldepflicht, die nichts anderes als eine
umfangreiche, verdachtslose Datenerhebung auf Vorrat
ist, wagen Sie sich auch diesmal nicht heran . Die Da-
tenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben
die Hotelmeldepflicht seit jeher als unverhältnismäßig
kritisiert und gefordert, dass Hotelgäste nicht pauschal
als Gefahrenquellen oder potenzielle Straftäter angese-
hen werden dürfen . Meine Fraktion ist deshalb der Mei-
nung, dass die §§ 29 bis 31 des BMG abgeschafft werden
sollten .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617458
(A) (C)
(B) (D)
Was sind denn aber nun die positiven Seiten Ihres Ge-
setzentwurfs?
Das Bundesamt für Justiz wird in die Liste nach § 34
Absatz 4 Satz 1 der abrufberechtigten Stellen aufgenom-
men, um seinen Aufgaben im Rahmen der EU-Rechtshil-
fe nachkommen zu können .
Auch die Klarstellung zum bedingten Sperrvermerk
(§ 52 BMG), wonach die Speicherung nicht personen-
bezogen, sondern zur Anschrift der betroffenen Person
erfolgt, erscheint mir richtig .
Dass bei der Durchführung des Optionsverfahrens im
Staatsangehörigkeitsgesetz die Übermittlung von Aus-
kunftssperren auch bei vorzunehmenden Datenübermitt-
lungen der Meldebehörden an die zuständigen Behörden
aufgenommen wird, ist zu begrüßen .
Das war es dann aber auch schon . Einzelne daten-
schutzrechtliche Klarstellungen müssen ja nur erfolgen,
weil Sie wieder einmal den Umfang der zu speichern-
den Daten erhöhen oder wie in § 33 des Staatsangehö-
rigkeitsgesetzes (StAG) die im Register staatsangehörig-
keitsrechtlicher Entscheidungen zu speichernden Daten
ergänzen . Ihre Begründung, warum in die im automati-
sierten Verfahren abrufbaren Daten auch das Merkmal
„Geschlecht“ wieder aufgenommen werden muss, da
es im Zusammenhang mit der steigenden Zahl auslän-
discher Namen zu Identifizierungsschwierigkeiten ge-
kommen sei, überzeugt mich nicht . Warum hat sich bei
der automatisierten Melderegisterauskunft nach § 38 Ab-
satz 1 BMG die Erteilungsquote deutlich verschlechtert,
weil die abfragenden Stellen das Geschlecht nicht ange-
ben dürfen? Darauf hätte ich gerne im weiteren Gesetz-
gebungsverfahren eine nachvollziehbare und auf Fakten
basierende Erklärung .
Neben diesen sehr überschaubaren Verbesserungen
beinhaltet Ihr Gesetzentwurf aber mit der Privatisierung
der Melderegisterauskunft noch eine extrem problema-
tische Verschlechterung, die meine Fraktion auf keinen
Fall mittragen kann: Denn um nichts anderes handelt es
sich bei der von Ihnen geplanten Möglichkeit zur „Be-
auftragung“ von Privatunternehmen zur Führung des
Auskunftsregisters durch Änderung des § 49 Absatz 3
BMG . Wenn die Daten außerhalb der Behörden noch
ein zweites Mal gespeichert werden, erhöht das selbst-
verständlich das Risiko für die Datensicherheit . Zudem
erschließt sich der Sinn nicht, denn die öffentliche Hand
kann die Verwaltungskosten für die Registerauskünfte ja
über entsprechende angemessene Gebühren ausgleichen,
während Privatunternehmen selbstverständlich mit Pro-
fitinteresse an so etwas rangehen. Unsicherheiten könn-
ten zusätzlich entstehen, wenn ein solches Unternehmen
pleitegehen sollte . Die ganzen Daten, die ja einen enor-
men Wert darstellen können, wären weiterhin irgendwo
gespeichert, aber die Zugriffsrechte würden unklar . Sol-
len diese dann Gegenstand eines Insolvenzverfahrens
werden, oder wie haben Sie sich das gedacht?
Die Linke begrüßt hingegen einige Änderungs-
vorschläge des Bundesrates . Der Innenausschuss des
Bundesrates empfiehlt in seiner Stellungnahme, eine
Möglichkeit zur Auswahl der Daten in einer Meldebe-
scheinigung für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen,
die damit nur genau die erforderlichen Daten preisgeben
müssen, und zugleich die möglichen Angaben gegenüber
der derzeitigen Rechtslage zu erweitern . Zweitens soll
ein Missbrauch der Melderegisterauskunft an Private
durch präzisere Regelungen verhindert werden . Diese
Vorschläge sind sehr sinnvoll und finden unsere Unter-
stützung .
Fazit: Die Chance, die Macken des Ausgangsgesetzes
auszuräumen, wurde einmal mehr nicht genutzt . Neben
einigen Verbesserungen wurde im gleichen Zug an ande-
rer Stelle verschlechtert oder neue Probleme geschaffen .
Der grundsätzliche Trend zum Aufhäufen und Austau-
schen von immer mehr Daten, den Sie mit Ihrer Politik
nun schon seit vielen Jahren verfolgen, wird auch mit
diesem Gesetzentwurf weiterverfolgt .
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Auf den Webseiten des BMI lässt es sich nach-
lesen: „Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der
Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt, um
Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen For-
men der Kriminalität wirksamer zu begegnen .“ Das war
2013 . Gegen unseren ausdrücklichen Rat wurde damals
so verfahren . Ebenso wie wir gegen die Wiedereinfüh-
rung der Hotelmeldepflicht sowie gegen Melderegister-
auskünfte an den Adresshandel als Default-Regelung ge-
stritten haben, die die damalige schwarz-gelbe Koalition
in einer Nacht-und-Nebel-Aktion während eines Fußball-
WM-Spiels der Deutschen Mannschaft terminiert hatte .
Heute, knapp drei Jahre später, tritt erneut eine Mer-
kel-Regierung mit Hoheit über das Bundesinnenministe-
rium wieder den Rückzug an: „Die Mitwirkungspflicht
des Wohnungsgebers bei der Abmeldung wird unter dem
Gesichtspunkt der Entbürokratisierung wieder abge-
schafft“ (Seite 15 des Regierungsentwurfs, BT-Drucksa-
che 18/8620 .) . Aber was bedeutet denn die halbe Rolle
rückwärts? Weiterhin sollen Wohnungsgeber und Behör-
den aufwendigste „Spurensicherung“ hinsichtlich der
Identität von Mieterinnen und Mietern bei der Anmietung
betreiben . Diese Indienstnahme Privater für polizeiliche
Zwecke, die für das BMI in vielen Bereichen inzwischen
ganz unhinterfragt zum Mittel der Wahl avancierte, bleibt
also erhalten . Und damit wohl auch im Wesentlichen der
Bürokratieaufwand . Nur die Mitwirkung bei der Abmel-
dung entfällt . Als grüne Bundestagsfraktion appellieren
wir erneut an Sie, diese bürokratischen und kleinlichen
Meldepflichten gleich ganz abzuschaffen. Sie stehen in
keinem Verhältnis zu den angeblichen Vorteilen bei der
Kriminalitätsbekämpfung, zu denen Sie weder willens
noch in der Lage sein dürften, eine entsprechende Statis-
tik auch nur vorzuhalten . Scheinanmeldungen sind auch
durch Mitwirkungspflichten letztlich nicht wirksam zu
verhindern . Sicherheit bedeutet, sich auf wesentliche und
effektive Linien zu konzentrieren und nicht, auch noch
die Meldebehörden mit gewaltigen Datenbergen von
Vermietern in ihrer Aufgabenerfüllung zu behindern .
Bei der Gelegenheit, das wiederholen wir an dieser
Stelle, fordern wir Sie erneut auf, die Hotelmeldepflicht
zu streichen, deren „ortspolizeiliche“ Funktion aus dem
vorigen Jahrhundert nicht allen Ernstes ein relevantes
Mittel der Kriminalitätsbekämpfung darstellen kann . Sie
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17459
(A) (C)
(B) (D)
ist vielmehr eine verdachtslose Datenerhebung und Da-
tenspeicherung auf Vorrat .
Zutreffend ist allerdings, dass das Melderecht eine
immer größere Bedeutung für die Informationsordnung
gewonnen hat, nicht allein für die Verwaltung, sondern
auch für die Wirtschaft . Man muss das Bundesmelde-
recht nicht gleich zum informationellen Rückgrat einer
modernen bürgerorientierten Verwaltung stilisieren, um
gleichwohl die gewachsene Anzahl der Zugriffsmöglich-
keiten und damit der Vernetzung der Meldedatenbestände
mit anderen öffentlichen Stellen und Entscheidungspro-
zessen zu erkennen . Ein aktuelles Beispiel sind die um-
fangreichen Abruf- als auch Einmeldemöglichkeiten sei-
tens aller mit Flüchtlingsfragen befassten Behörden nach
dem sogenannten Datenaustauschverbesserungsgesetz .
Während diese Regelung aus rein datenschutzpolitischer
Sicht eine ganze Reihe fragwürdiger Regelungen enthält,
zeigt sie doch zugleich auch die Bedeutung des Melde-
datensystems. Die mithilfe der Auskunftspflicht von Bür-
gerinnen und Bürgern gewonnenen Meldedaten werden
genutzt, um sehr unterschiedliche staatliche Aufgaben
zu erleichtern, zu optimieren und zu ermöglichen . Durch
die Vernetzung der Behörden wird es möglich, Aufgaben
zu erledigen, ohne die betroffenen Bürger für die Durch-
führung der jeweiligen Aufgaben erneut in Anspruch
nehmen zu müssen. Diese Effizienz, Kosteneinsparung
und Bürgerfreundlichkeit ist natürlich ein Riesengewinn,
wird mittlerweile von vielen als selbstverständlich erach-
tet und stellt beispielsweise im Umgang mit den zu uns
kommenden Flüchtlingen auch einen wichtigen Faktor
dar, um deren rasche Integration mit zu ermöglichen .
Gleichwohl kann und wird es mit dem Melderecht kei-
nen multifunktionalen Informationspool geben dürfen,
bei dem sich die Behörden oder auch die Wirtschaft nach
Belieben ohne Beteiligung der Betroffenen selbst bedie-
nen können .
Die weiteren Vorschläge Ihres Entwurfes mögen in
einer Abwägung auch mit den Grundsätzen der Daten-
sparsamkeit vertretbar erscheinen, so etwa die Wieder-
aufnahme des Geschlechts in die Suchfunktion bei der
automatisierten Meldeauskunft zur Erhöhung der Treffsi-
cherheit . Auch für die Öffnung des Betriebs der Landes-
portale zur einfachen Melderegisterauskunft auch durch
andere Behörden als oberste Landesbehörden mögen
Praxiserfahrungen sprechen . Diese sowie die Übermitt-
lung der Auskunftssperren an die Staatsangehörigkeits-
behörden sind zu begrüßen .
Noch wichtiger hingegen bleibt es weiterhin, ganz
praktisch die Bürgerinnen und Bürger – gemeinsam mit
den völlig unterbesetzten Datenschutzbehörden – auf ihre
eigenen Betroffenenrechte und Gestaltungsmöglichkei-
ten im Melderecht immer wieder hinzuweisen: So kön-
nen sie weiterhin Widerspruchsrechte geltend machen,
gegen Wahlwerbebriefe, gegen die Adressweitergabe an
Adressbuchverlage oder bei Alters- oder Ehejubiläen an
Mandatsträger . Und die Weitergabe von Meldedaten für
Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist weiter-
hin nur mit Einwilligung möglich . Und eine solche Ein-
willigung kann jederzeit widerrufen werden . Schließlich
können alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer
gebührenfreien Selbstauskunft gegenüber der Meldebe-
hörde erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind,
woher diese Daten stammen und wer Empfänger regel-
mäßiger Datenübermittlungen sind . Auch die Nutzung
dieser Betroffenenrechte trägt mit dazu bei, dass die Mel-
deregister keine uferlosen Allzweckdatenbanken werden .
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
des Völkerstrafgesetzbuches (Tagesordnungs-
punkt 25)
Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Heute findet die
erste Lesung zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung
des Völkerstrafgesetzbuches statt . Dieser Gesetzentwurf
dient der Ratifizierung der Vereinbarungen, die auf der
Konferenz in Kampala getroffen wurden .
Vom 31 . Mai bis 11 . Juni 2010 fand in Kampala in
Uganda die erste Überprüfungskonferenz zum Statut des
Internationalen Strafgerichtshofs statt . Auf dieser Konfe-
renz gelang es den Vertragsstaaten des Römischen Statuts
des Internationalen Strafgerichtshofs, sich auf eine Defi-
nition des Tatbestandes der Aggression zu verständigen .
Gleichzeitig soll der vorliegende Gesetzentwurf der
Verwirklichung des Grundsatzes der Komplementari-
tät nach dem Römischen Statut dienen . Der Grundsatz
der Komplementarität besagt, dass die Strafverfolgung
völkerrechtlicher Verbrechen Aufgabe des Staates ist, in
dem diese Verbrechen stattfinden. Dieser Grundsatz ist in
Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a des Römischen Status
festgehalten und besagt, dass der Gerichtshof entscheidet
„dass eine Sache nicht zulässig ist, wenn in der Sache
von einem Staat, der Gerichtsbarkeit darüber hat, Ermitt-
lungen oder eine Strafverfolgung durchgeführt werden,
es sei denn, der Staat ist nicht willens oder nicht in der
Lage, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung ernst-
haft durchzuführen“ . Das Prinzip der Komplementarität
stellt ein relativ neues Instrument im Völkerrecht dar,
um völkerrechtliche und nationale Bestimmungen mit-
einander zu verzahnen mit dem Ziel, die strafrechtliche
Verfolgung von besonders schwerwiegenden Verbrechen
sicherzustellen . Der Internationale Strafgerichtshof kann
nur dann tätig werden, wenn der betroffene Staat „nicht
willens oder nicht in der Lage“ ist . Ansonsten soll eine
effektive Strafverfolgung in den Mitgliedstaaten stattfin-
den .
Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt mithin eine
Möglichkeit vor, mit der es gelingen kann, den Tatbe-
stand des Verbrechens der Aggression in das deutsche
Recht zu implementieren . Bislang regelten § 80 StGB –
Vorbereitung eines Angriffskrieges – und § 80a StGB –
Aufstacheln zum Angriffskrieg – die Strafbarkeitstatbe-
stände im Zusammenhang mit einem Angriffskrieg in
Deutschland . Diese Vorschriften sollen nun durch einen
neuen, eigenständigen Straftatbestand des Verbrechens
der Aggression, der in das Völkerstrafgesetzbuch (VSt-
GB) eingefügt wird, ersetzt werden . Es wird mithin ein
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617460
(A) (C)
(B) (D)
neuer § 13 VStGB „Verbrechen der Aggression“ geschaf-
fen .
Ich werde im Folgenden einige Kritikpunkte an der dort
vorgeschlagenen Formulierung darstellen . Im Vorlauf zu
den jetzt beginnenden parlamentarischen Beratungen er-
folgte eine Stellungnahme des Bundesministeriums des
Innern zu dem Entwurf . Auf diese Stellungnahme hat das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
geantwortet . Schließlich hat das Bundesministerium des
Innern hierauf noch einmal erneut Stellung genommen .
Die zu diskutierenden drei Hauptkritikpunkte wurden
auch bereits in diesen Schreiben erörtert, sodass man er-
kennt, dass intensiv an einer sehr guten Regelung gear-
beitet wurde .
Im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren
werden vor allem drei Punkte zu diskutieren sein . Dies
ist erstens die Frage, ob es wirklich der Schaffung eines
minderschweren Falls des Verbrechens der Aggression
bedarf . Zweitens muss geprüft werden, ob die Abschaf-
fung des § 80a StGB durch die neue Regelung des § 13
VStGB ausreichend abgefangen werden kann . Drittens
ist zu prüfen, ob der Tatbestand der Aggression im deut-
schen Strafrecht auch Handlungen durch nichtstaatliche
Akteure erfassen soll .
In § 13 Absatz 5 VStGB soll nun ein minderschwe-
rer Fall geregelt werden . In der Begründung wird hierzu
ausgeführt, dass es nur so umsetzbar sei, den abstrakten
Unrechtsabstufungen angemessen Rechnung zu tragen,
die sich aus den verschiedenen Begehungsvarianten des
Artikels 8 bis Absatz 2 Satz 2 IStGH-Statut ergeben . Zu
diskutieren wird nun im weiteren parlamentarischen Ver-
fahren sein, ob dieses Argument überzeugt .
Zwar sind zahlreiche Situationen denkbar, in denen
von sehr unterschiedlicher Tatschwere ausgegangen wer-
den muss . Der vorliegende Gesetzentwurf bezieht sich
aber auf den Wortlaut des IStGH-Statuts . Im IStGH-Sta-
tut selbst wird nicht zwischen einer völkerrechtswidrigen
Angriffshandlung und dem Verbrechen der Aggression
unterschieden . Es wäre somit also auch darstellbar, jede
einschlägige Handlung, die unter § 13 VStGB subsu-
miert werden kann, auch gemäß einem „normalen“ Fall
zu bestrafen . Es bedarf dann keiner Sonderregelung zu
einem minderschweren Fall . Hier ist also zu prüfen, ob
eine Regelung geschaffen werden muss oder ob sie sich
als zumindest nicht notwendig herausstellt .
Durch die Streichung des § 80a StGB werden in Zu-
kunft alle Fälle, in denen ein Aufstacheln zum Angriffs-
krieg vorliegt, unter § 111 StGB geprüft werden müssen .
§ 111 StGB normiert aber die Strafbarkeit des „Auffor-
derns“ und nicht des „Aufstachelns“ . Es wird mithin Un-
terschiede bei der Subsumtion geben, und dies kann dazu
führen, dass bisher strafbares Verhalten „Aufstacheln“ in
Zukunft straflos „Auffordern“ wird.
Auch ist die Mindestfreiheitsstrafe bei § 80a StGB im-
mer drei Monate . Der Fall des erfolglosen Aufforderns
nach § 111 Absatz 2 StGB beinhaltet jedoch keine Min-
deststrafe . Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf gilt in
Zukunft in diesen Fällen also ein geringeres Strafmaß .
Hierüber wird im parlamentarischen Verfahren noch zu
diskutieren sein . Eine Strafmilderung sollte durch das
vorliegende Gesetz unter keinen Umständen geschaffen
werden .
In der bereits angesprochenen Stellungnahme des
Bundesministeriums des Innern wird hierzu ausgeführt:
Durch § 13 Absatz 3 VStGB werden im Einklang mit
dem Völkerrecht nur Angriffshandlungen erfasst, die ei-
nem Staat nach den Regeln des Völkerrechts zugerechnet
werden können . Der nationale Gesetzgeber kann im Rah-
men seiner Jurisdiktion aber weiter gehen, als dies die
völkerrechtliche Umsetzungspflicht verlangt. Es besteht
ein rechtspolitisches Interesse daran, auch nichtstaatliche
Akteure (wie zum Beispiel Terrormilizen) in den Anwen-
dungsbereich von § 13 VStGB mit einzubeziehen . Dies
gilt zumindest, sofern deren Handlungen mit Aggressi-
onshandlungen vergleichbar sind . Rechtstechnisch wäre
eine Erweiterung des § 13 VStGB um Handlungen be-
waffneter nichtstaatlicher Terrorgruppen, die Anschläge
in Deutschland verüben bzw . solche Handlungen planen,
denkbar . Alternativ könnten §§ 129a, b StGB um einen
solchen Tatbestand ergänzt werden .
Dem Vorschlag des Bundesministeriums des Innern,
an dieser Stelle eine Erweiterung vorzunehmen, ist zu-
zustimmen . Allerdings sollte eine entsprechende Rege-
lung nicht in § 13 VStGB eingefügt werden . Vielmehr
sollten die §§ 129a, b StGB ergänzt werden . Bei einer
Erweiterung des § 13 VStGB auf nichtstaatliche Akteure
könnte man nach einem Terroranschlag im Innern zu der
Auffassung gelangen, dass bereits ein Angriffskrieg vor-
liegt und diesen dann dem Staat, von dem die Terroristen
kommen, zurechnen . Dies würde zu einer nicht hinnehm-
baren völkerrechtlichen Gefahr für den Frieden führen
und muss deshalb abgelehnt werden . Eine Verschärfung
der §§ 129a, b StGB ist aber zu begrüßen, um terroristi-
sche Angriffe gezielter verfolgen zu können .
Der nun vorliegende Gesetzentwurf enthält bereits
viele begrüßenswerte Regelungen . Es wird uns sicher
gelingen, im parlamentarischen Verfahren noch einige
wichtige Verbesserungen anzubringen . Ich freue mich
auf eine gute Zusammenarbeit in den anstehenden Be-
ratungen .
Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Das Völkerstraf-
recht erfasst schwere Verbrechen . Verbrechen des Völ-
kermords, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression stel-
len die gravierendsten Verbrechen nach dem Völkerrecht
dar . Dabei wirkt nicht nur die Schuld des einzelnen Tä-
ters schwer . Völkerrechtsverbrechen betreffen die inter-
nationale Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit .
Für Völkerrechtsverbrechen besteht ein internatio-
nales Interesse an der Verfolgung und Aburteilung . Aus
diesem Grund wurde im Jahr 1998 durch das Römische
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs eine Ge-
richtsbarkeit geschaffen . Für die Aburteilung der Völker-
rechtsverbrechen von Individuen ist seit 2002 der Inter-
nationale Strafgerichtshof berufen .
Für eine einheitliche Strafbarkeit auf internationaler
Ebene und im Interesse der Staatengemeinschaft werden
die Tatbestände des Völkerstrafrechts von den Vertrags-
staaten des Römischen Statuts gemeinsam festgelegt .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17461
(A) (C)
(B) (D)
Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen
die Menschlichkeit finden sich seither im Römischen
Statut definiert. Das Verbrechen der Aggression fand sich
bisher nicht darunter . Auf der Konferenz von Kampala
gelangen schließlich der Durchbruch und eine wesent-
liche Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts . Nach
intensiven Beratungen und Verhandlungen wurde eine
einheitliche Definition des Verbrechens der Aggression
geschaffen .
Wie ist der Begriff des Verbrechens der Aggression
nun definiert? Nach dem Römischen Statut des Interna-
tionalen Strafgerichtshofs wird dies als Planung bis zur
Ausführung einer schweren Angriffshandlung gegen die
Souveränität eines Staates verstanden . Zugleich muss
es sich um eine offenkundige Verletzung der Charta der
Vereinten Nationen handeln. Als konkretes Beispiel fin-
det sich bereits heute im Strafgesetzbuch der Straftat-
bestand der Vorbereitung eines Angriffskrieges, an dem
die Bundesrepublik beteiligt werden soll . Der Straftatbe-
stand wendet sich als Führungsverbrechen gegen Perso-
nen eines Staates, die tatsächlich in der Lage sind, das
politische oder militärische Handeln zu kontrollieren und
zu lenken .
Es gilt der Grundsatz der Komplementarität . Die Ver-
folgungszuständigkeit für das Verbrechen der Aggression
wird vom Internationalen Strafgerichtshof nur ausgeübt,
wenn die nationalen Behörden und Gerichte hierzu nicht
in der Lage sind . Dies wird vor allem in labilen Staaten
ohne eine unabhängige Justiz der Fall sein . Wir können
mit Stolz sagen, dass wir in Deutschland nicht betroffen
sind .
Wir haben einen funktionierenden Rechtsstaat mit
unabhängigen Gerichten zur Aburteilung dieser Völker-
rechtsverbrechen . Mit dem heutigen Änderungsgesetz
zum Völkerstrafgesetzbuch schaffen wir die materi-
ell-rechtliche Grundlage zur Verfolgung . Die Ergebnisse
der Konferenz von Kampala finden sich nun als neuer
Straftatbestand des Verbrechens der Aggression im Bin-
nenrecht umgesetzt . Zugleich erfährt das Völkerstraf-
recht seine Vervollständigung . Der richtige Ort ist das
Völkerstrafgesetzbuch. Dort finden sich auch die anderen
aufgezählten völkerrechtlichen Kernverbrechen . Damit
kommt das Verbrechen der Aggression als schwere Völ-
kerstraftat zur Geltung. In diesem Zusammenhang findet
sich der erwähnte Straftatbestand der Vorbereitung eines
Angriffskrieges nun auch in der Definition des Verbre-
chens der Aggression im Völkerstrafgesetzbuch wieder .
Gleichwohl können wir uns glücklich schätzen, dass
der bisherige Tatbestand der Vorbereitung eines Angriffs-
krieges nur wenig praktische Relevanz hat . Anzeigevor-
gänge führten regelmäßig schon zu keiner Einleitung
eines Ermittlungsverfahrens . Dies zeigt, dass die Bun-
desrepublik Deutschland sich derzeit keinen Gefahren
durch solche Straftaten ausgesetzt sieht .
Dirk Wiese (SPD): Die Idee eines unabhängigen stän-
digen Internationalen Strafgerichtshofs zur Aufklärung
und Aburteilung völkerrechtswidriger Verbrechen reicht
zurück bis in das Jahr 1872, in dem Gustave Moynier,
als Präsident des Internationalen Komitees des Roten
Kreuzes, den ersten förmlichen Vorschlag zur Errichtung
eines derartigen Gerichtshofs vorlegte .
Die langjährigen Bestrebungen, einen Internationa-
len Strafgerichtshof einzuführen, führten schließlich mit
dem sogenannten Römischen Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs vom 17 . Juli 1998 zum Erfolg . Nach
diesem Statut verständigen sich die inzwischen 140 un-
terzeichnenden Staaten darauf, einen unabhängigen stän-
digen Internationalen Gerichtshof als Gerichtsbarkeit
über die schwersten Verbrechen, welche die internationa-
le Gemeinschaft als Ganzes berühren, zu errichten .
Die Beschlüsse von Kampala, die im Jahr 2010 ge-
fasst worden sind, ergänzen das Römische Statut des
Internationalen als vertragliche Grundlage des IStGH in
Den Haag . Mit Gesetz vom 3 . Juni 2013 hat Deutsch-
land – neben bislang weiteren 27 Staaten – die Beschlüs-
se von Kampala ratifiziert. Damit fehlen die Ratifikation
von lediglich zwei Vertragsstaaten sowie ein Beschluss
der Vertragsstaaten mit Zweidrittel-Mehrheit nach dem
1 . Januar 2017, um die Gerichtsbarkeit des IStGH akti-
vieren zu können .
Der vorliegende Gesetzentwurf ist zu begrüßen, da so
weitere Voraussetzungen dafür geschaffen werden, unser
nationales Strafrecht an die internationale Rechtslage
anzupassen . Damit wird sichergestellt, dass Deutschland
stets in der Lage ist, in die Zuständigkeit des IStGH fal-
lende Verbrechen selbst zu verfolgen . Somit trägt der Ge-
setzentwurf dem Grundsatz der Komplementarität Rech-
nung, nach dem in die Zuständigkeit des IStGH fallende
Verbrechen auch durch nationale Behörden verfolgt wer-
den sollen .
Der Entwurf verbindet auf der Grundlage des gesi-
cherten Völkergewohnheitsrechts die historischen und
verfassungsrechtlichen Gegebenheiten Deutschlands
und seine Rechtstradition mit möglichst großer Nähe zu
den Beschlüssen von Kampala . Gleichzeitig hat er zum
Ziel, den Bedürfnissen der Praxis, namentlich des für die
Verfolgung von Aggressionsverbrechen zuständigen Ge-
neralbundesanwalts, Rechnung zu tragen, ohne falsche
Erwartungen der Öffentlichkeit zu wecken .
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Be-
schlüsse der Überprüfungskonferenz der Vertragsstaaten
des IStGH-Statuts in Kampala, die den Begriff des völ-
kerrechtswidrigen Angriffskrieges definieren.
Kernstück ist die Einführung eines neuen § 13 in das
Völkerstrafgesetzbuch unter Aufhebung des bisherigen
§ 80 StGB (Vorbereitung eines Angriffskrieges) . Dabei
wird neben der Vorbereitung erstmals auch die tatsäch-
liche Durchführung eines Angriffskrieges unter Strafe
gestellt . Gleichzeitig werden zum Schutz von „einfa-
chen“ Soldaten der Täterkreis auf Führungspersonen –
politische und militärische Machthaber – beschränkt
und völkerrechtlich umstrittene Fälle durch eine Schwel-
lenklausel ausgeklammert . Anders als für die bereits im
VStGB geregelten Verbrechen (Völkermord, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) enthält
der Entwurf eine Einschränkung des sogenannten Welt-
rechtsprinzips . Danach kommt das deutsche Recht nur
bei einem eindeutigen Bezug der Tat zu Deutschland zur
Anwendung .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617462
(A) (C)
(B) (D)
Das Gesetz soll am 1 . Januar 2017 in Kraft treten,
um einen Gleichlauf mit der Gerichtsbarkeit des IStGH
zu gewährleisten . Die Gerichtsbarkeit des IStGH kann
frühestens nach dem 1 . Januar 2017 aktiviert werden .
Voraussetzung ist, dass 30 der 122 Vertragsstaaten die
Änderung des Römischen Statuts ratifiziert haben und
mindestens zwei Drittel der Vertragsstaaten der Aus-
übung der Gerichtsbarkeit zustimmen .
Jetzt stehen erst einmal die parlamentarischen Bera-
tungen an .
Ulla Jelpke (DIE LINKE): Mittelpunkt der heuti-
gen Debatte ist der zukünftige neue Straftatbestand der
Aggression im Völkerstrafgesetzbuch . Grundsätzlich
beschlossen und definiert wurde dieser Straftatbestand
bereits im Jahr 2010 auf einer Konferenz der Vertrags-
staaten des Internationalen Strafgerichtshofs in Kampala .
Der Gesetzentwurf heute soll das Verbrechen der Aggres-
sion nun auch in das deutsche Strafrecht einführen . Als
Ziel der Neuregelung wird der Schutz der Souveränität,
der territorialen Unversehrtheit und der politischen Un-
abhängigkeit von Staaten genannt .
Bislang war in Deutschland nur das Vorbereiten eines
Angriffskrieges und das Aufstacheln dazu als Straftat er-
fasst, nicht aber das Führen eines solchen Angriffskrie-
ges . Das ist natürlich ein inkonsequenter Zustand, der
jetzt zu Recht korrigiert werden soll . Es ist – nicht nur
aus historischer Sicht – richtig und überfällig, dass es
endlich eine Definition des Verbrechens der Aggression
gibt und dass dieser Straftatbestand Eingang in das inter-
nationale und nun auch in das nationale Recht finden soll.
Die kritische Frage ist allerdings: Was genau ist un-
ter dem Verbrechen der Aggression zu verstehen? Der
Gesetzentwurf nennt etwa die dauerhafte Annektierung
eines fremden Staatsgebietes oder aber die Unterwerfung
eines anderen Staates . Blockaden von Häfen oder Küsten
durch fremde Streitkräfte, die Bombardierung oder Be-
schießung fremden Hoheitsgebiets oder auch Fälle des
gezielten Entsendens bewaffneter Banden oder Söldner
in einen anderen Staat sollen künftig als Aggressions-
verbrechen verfolgbar sein . Allerdings zeigt die Geset-
zesbegründung auch, dass lange nicht jedes gewaltsame
Eingreifen von außen ein Aggressionsverbrechen darstel-
len soll . Das gilt zum Beispiel für kleinere Grenzschar-
mützel . Auch die Linke hält es für sinnvoll, solche nicht
gleich unter den Aggressionstatbestand fallen zu lassen .
Doch im Gesetzentwurf heißt es auch – ich zitiere – „dass
etwa eine humanitäre Intervention oder die präventive
Selbstverteidigung in Anbetracht eines bevorstehenden
bewaffneten Angriffs tatbestandlich nicht erfasst“ werde .
Und das sollte uns aufhorchen lassen; denn hier geht es
ans Eingemachte .
Als humanitäre Intervention, die vorgeblich dem
Schutz der Zivilbevölkerung vor drohenden Massakern
oder gar Genoziden dient, wird doch heute nahezu jeder
Kriegseinsatz bezeichnet . Auch der brutalste Diktator
lässt sich für einen Überfall auf ein anderes Land eine
humanitäre Begründung einfallen oder behauptet, er sei
einem Angriff durch seine Nachbarn nur rechtzeitig zu-
vorgekommen . Ich erinnere nur daran, dass der Jugosla-
wien-Krieg, bei dem die Bundeswehr bei der Bombar-
dierung der zivilen Infrastruktur des Landes mitmachte,
als eine solche humanitäre Intervention gerechtfertigt
wurde . Dazu wurden vom damaligen Verteidigungsmi-
nister Rudolf Scharping die bekannten Kriegslügen von
angeblichen Konzentrationslagern in Fußballstadien be-
müht . Und beim Luftkrieg gegen Libyen stützten sich die
Aggressoren sogar auf eine UN-Sicherheitsratsresolution
zur Herstellung einer Flugverbotszone .
Und da sagt die Linke: Sogenannte humanitäre Mili-
tärinterventionen dürfen nicht von vornherein einer völ-
kerstrafrechtlichen Überprüfung entzogen werden – und
das darf auch in einer Gesetzbegründung nicht suggeriert
werden . Wir erleben es heute viel zu oft, dass Kriegstrei-
ber sich hinter humanitären Phrasen verstecken . Soge-
nannte humanitäre Militäreinsätze in Krisenländern sind
meist nichts anderes als eine Beteiligung oder ein Vo-
rantreiben von Kriegen und gehen nicht zuletzt zulasten
der Zivilbevölkerung, deren Opfer dann als „Kollateral-
schäden“ verbucht werden . Vor diesem Punkt dürfen wir
nicht die Augen verschließen, wenn wir über das Verbre-
chen der Aggression sprechen . Täter in diesem Bereich
sind auch die Bundesrepublik, die USA, die NATO und
die EU, und auch diese Täter dürfen nicht straffrei da-
vonkommen!
Das Völkerstrafrecht muss für alle gleichermaßen gel-
ten . Das möchte ich Ihnen für die weitere Behandlung
des Gesetzentwurfes mit auf den Weg geben und noch
einmal klarstellen: Die Linke befürwortet die Einführung
des Aggressionsstraftatbestandes in das Völkerstraf-
gesetzbuch und die damit einhergehende Verurteilung
gewaltsamer Eingriffe in Staaten durch andere Staaten .
Jede Handlung, die unter diesen Tatbestand fallen könn-
te, muss entsprechend kritisch geprüft werden . Und
das muss unabhängig davon gelten, ob eine Aggression
von einem despotischen Diktator, einem finsteren War-
lord, der NATO oder westlichen Staaten ausgeht . Ein
Zweiklassenstrafrecht, welches das Völkerstrafgesetz
zur neokolonialen Siegerjustiz missbraucht, darf es da
nicht geben .
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) von 2002 stellt die
schlimmsten Menschenrechtsverbrechen unter Strafe:
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Kriegsverbrechen . Was bislang fehlt, ist das Verbrechen
der Aggression oder auch der „Angriffskrieg“ . Diese
Ergänzung unseres Völkerstrafrechts durch den vor-
liegenden Gesetzentwurf ist gut und wichtig, denn der
Angriffskrieg ist eines der gefährlichsten Verbrechen
überhaupt . Dass wir nicht bereits bei der Einführung des
Völkerstrafgesetzbuches das Verbrechen der Aggression
mit aufgenommen haben, liegt daran, dass sich die Staa-
ten nicht einig waren, was eigentlich das Aggressionsver-
brechen ausmacht .
Dies wurde in der Internationalen Konferenz von
Kampala 2010 endlich geklärt . Das „Verbrechen der
Aggression“ ist seitdem im Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs definiert als die Planung, Vorbereitung,
Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die
ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17463
(A) (C)
(B) (D)
offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nati-
onen darstellt .
Die Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs
kann allerdings noch nicht ausgeübt werden, da die ent-
sprechende Änderung des Statuts erst ratifiziert und auf
einer Folgekonferenz mit einer Mehrheit von zwei Drit-
teln aktiviert werden muss .
Umso wichtiger, dass wir die indirekte Umsetzung des
Völkerstrafrechts auf Grundlage nationaler Strafgesetze
jetzt ermöglichen .
Leider enthält ihr Vorschlag für den neuen § 13 VStGB
drei ganz erhebliche Einschränkungen:
Zum einen ist die Planung, Vorbereitung oder Einlei-
tung eines Angriffskrieges nur dann strafbar, wenn der
Angriffskrieg anschließend tatsächlich stattgefunden hat
oder zumindest die Gefahr eines Angriffskrieges herbei-
geführt wurde . Damit ist der Tatbestand bei uns enger
gefasst als im Statut des internationalen Gerichtshofs .
Enger, aber nicht klarer . So wird nicht klar, wie die Ge-
fahr auszusehen hat, welches Stadium sie erreicht haben
muss und wie konkret sie sein muss .
Die zweite Einschränkung betrifft die Ausgestaltung
des § 13 VStGB als sogenanntes Führungsdelikt: Täter
kann nur sein, wer die tatsächliche Kontrolle über das
politische oder militärische Handeln ausüben kann . Han-
deln von nichtstaatlichen Akteuren ist damit nur erfasst,
wenn sie tatsächliche Hoheitsgewalt ausüben und der
Angriff einem Staat völkerrechtlich zugerechnet werden
kann .
Die dritte Einschränkung des Anwendungsbereichs
ist allerdings noch viel gravierender und dafür erst auf
den zweiten Blick erkennbar: Nach § 1 VStGB soll der
Tatbestand des Angriffskrieges nur in den Fällen gelten,
in denen der Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen
Deutschland richtet .
Bisher beinhaltet § 1 VStGB das uneingeschränkte
Weltrechtsprinzip . Danach kann das Völkerstrafgesetz-
buch auf alle völkerstrafrechtlich relevanten Sachverhal-
te weltweit angewendet werden, unabhängig von Tatort
und Nationalität der beteiligten Personen . Das „Korrek-
tiv“ für diesen weiten Anwendungsbereich liegt in einer
prozessrechtlichen Begleitnorm . Nach § 153f Strafpro-
zessordnung kann die Staatsanwaltschaft von der Ver-
folgung absehen, wenn Völkerstraftaten ohne Bezug zu
Deutschland erfolgen . Das Ermessen, ob eine Strafver-
folgung stattfinden soll, liegt in den Fällen bei der Staats-
anwaltschaft .
Das war bisher schon eine erhebliche Abweichung
von unserem für andere Straftaten geltenden Legalitäts-
prinzip, nach dem die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung
verpflichtet ist.
Für das Aggressionsverbrechen gehen Sie jetzt aber
noch einen Schritt weiter: Die prozessrechtliche Ein-
schränkung durch § 153f StPO reicht Ihnen nicht aus,
Sie zementieren die Voraussetzung des Deutschlandbe-
zugs für die Tat direkt im Tatbestand . Damit liegt es nicht
mal mehr im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob das
Verbrechen verfolgt werden soll oder nicht . Ist der Täter
kein Deutscher oder ist die Tat nicht gegen Deutschland
gerichtet, gilt schlicht der Tatbestand des Angriffskrieges
nicht . Nach ihrem neuen Vorschlag könnte auch derje-
nige nicht wegen eines Angriffskrieges verfolgt werden,
der zum Beispiel dauerhaften Aufenthalt in Deutschland
hat . Wer hier in Deutschland lebt und von hier aus einen
Angriffskrieg plant, wäre kein Täter nach dem VStGB,
wenn er nicht gleichzeitig einen deutschen Pass hat oder
sich die Tat gegen Deutschland richtet .
Nach Ihrer Vorstellung soll sich in Fällen von be-
sonderer außenpolitischer Relevanz der Internationale
Gerichtshof des Sachverhaltes annehmen . Das wäre na-
türlich wünschenswert, aber es ist keine Lösung, in An-
betracht der Tatsache, dass einige der mächtigsten Staa-
ten der Welt die Kompetenz des Internationalen Gerichts
nicht anerkennen .
Der Verdacht liegt nahe, dass Sie also hier nicht agie-
ren, um den Internationalen Strafgerichtshof zu stärken,
sondern um Ihren Bündnispartnern nicht auf die Füße zu
treten .
Bereits jetzt können die Fälle des Völkerstrafgesetz-
buches von höchster außenpolitischer Relevanz sein . Die
Anzeige ausländischer Führungspersönlichkeiten wegen
Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Mensch-
lichkeit kommt in Deutschland durchaus vor . Dass sol-
che Verfahren nicht weit kommen, lässt jetzt schon Rück-
schlüsse auf das Verhältnis von Rechtsstaatsprinzip und
Diplomatie zu .
Der Erhalt des Weltrechtsprinzips in unserer Rechts-
ordnung für die Verfolgung der schwersten Menschen-
rechtsverbrechen ist unverzichtbar . Schade, dass Sie sich
nicht so wirklich trauen, mit der notwendigen Ergänzung
des Völkerstrafrechts der Straflosigkeit des Angriffskrie-
ges den Kampf anzusagen .
Christian Lange, Parl . Staatssekretär beim Bundes-
minister der Justiz und für Verbraucherschutz: Die im
Jahr 2010 in Kampala gefassten Beschlüsse zum Verbre-
chen der Aggression waren ein weiterer Meilenstein bei
der Fortentwicklung eines globalen Völkerstrafrechts .
Sie schließen eine wesentliche Lücke im Kampf gegen
die Straflosigkeit schwerster Verbrechen gegen die inter-
nationale Gemeinschaft als Ganzes . Ein Blick auf die ak-
tuellen Krisen und Konfliktherde in nahezu allen Teilen
der Welt ruft die große Bedeutung des Völkerstrafrechts
in das Bewusstsein der Öffentlichkeit . Die Beschlüsse
von Kampala verfolgen das Ziel, auch beim Verbrechen
der Aggression, also der gezielten Verletzung der terri-
torialen Integrität eines anderen Staates durch Einsatz
militärischer Gewalt und damit einem der schwersten
Völkerrechtsverbrechen überhaupt, Gerechtigkeit herzu-
stellen .
Deutschland hat sich in besonderer Weise bei der mü-
hevollen Ausarbeitung der Kompromisse von Kampala
engagiert . Als einer der ersten Staaten hat Deutschland
am 3. Juni 2013 die Urkunde zur Ratifizierung der Be-
schlüsse bei den Vereinten Nationen hinterlegt . Mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir dieses Engage-
ment fort, indem wir vor allem unter dem Gesichts-
punkt der Komplementarität die Voraussetzungen dafür
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617464
(A) (C)
(B) (D)
schaffen, unser nationales Strafrecht an die internatio-
nale Rechtslage anzupassen . Damit ermöglichen wir die
Strafverfolgung von Verbrechen der Aggression auch
durch deutsche Behörden .
Wir haben den Entwurf behutsam und sorgfältig unter
breiter Einbindung der völkerstrafrechtlichen Wissen-
schaft und Praxis vorbereitet . Es ist uns, wie ich meine,
eine ausgewogene und für alle Beteiligten tragfähige
Lösung gelungen . Kernstück des Entwurfs ist die Ein-
führung eines neuen § 13 in das Völkerstrafgesetzbuch .
Damit verdeutlichen wir den Charakter des Verbrechens
der Aggression als Völkerstraftat und heben zugleich die
Verbindung zu den anderen völkerrechtlichen Kernver-
brechen wie etwa dem Völkermord und dem Verbrechen
gegen die Menschlichkeit hervor .
Wir haben uns bei der Umsetzung von den folgenden
Grundentscheidungen leiten lassen: erstens der umfas-
senden Kriminalisierung von der Planung bis zur Aus-
führung – damit bestrafen wir erstmals auch die tatsäch-
liche Durchführung eines Angriffskrieges –, zweitens
der Ausgestaltung als Führungsdelikt, um sich auf die
wirklich Verantwortlichen, also die politischen und mili-
tärischen Machthaber, konzentrieren zu können, drittens
der Beschränkung der Strafbarkeit auf offensichtliche
Völkerrechtsverletzungen, viertens der engen Orientie-
rung an Kampala bei gleichzeitiger Berücksichtigung
unserer bisherigen Rechtstradition, der vor allem die
verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Artikel 26 unseres
Grundgesetzes zugrunde liegen . Damit werden wir in be-
sonderer Weise der historischen Verantwortung Deutsch-
lands aus zwei verheerenden Weltkriegen für das friedli-
che Zusammenleben der Völker gerecht .
Ein weiteres Anliegen war es, den Bedürfnissen der
Praxis, namentlich des für die Verfolgung von Aggres-
sionsverbrechen zuständigen Generalbundesanwalts,
Rechnung zu tragen, indem wir – abweichend vom so-
genannten Weltrechtsprinzip – seine Verfolgungszustän-
digkeit auf Fälle mit Bezug zu Deutschland beschränken .
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die neuen Regelun-
gen zum 1 . Januar 2017 in Kraft treten . Damit gewähr-
leisten wir einen Gleichlauf mit der Gerichtsbarkeit des
Internationalen Strafgerichthofs in Den Haag, der nach
den Beschlüssen von Kampala über Verbrechen der Ag-
gression frühestens nach dem 1 . Januar 2017 urteilen
kann . Gerade mit Blick auf unsere historische Verant-
wortung sollten wir dem völkerrechtlichen Grundsatz
der Komplementarität sorgsam Rechnung tragen und si-
cherstellen, dass Deutschland rechtzeitig in der Lage ist,
in die Zuständigkeit des IStGH fallende Völkerrechtsver-
brechen auch selbst innerstaatlich zu verfolgen .
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Ener-
gie zu der Verordnung der Bundesregierung: Zwei-
te Verordnung zur Änderung der Verordnung über
Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Tages-
ordnungspunkt 26)
Thomas Bareiß (CDU/CSU): Die zweite Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Vereinbarungen
zu abschaltbaren Lasten bildet die Grundlage, um noch
in diesem Jahr einen weiteren wichtigen Schritt zu gehen,
das Energiesystem auf erneuerbare Energien umzustellen
und zugleich gerade Verbrauchern eine Möglichkeit zu
geben, einen Beitrag zur Flexibilisierung zu leisten .
Positiv ist: Der Zubau an erneuerbaren Energien
nimmt immer weiter an Fahrt auf, sie sind aus den Kin-
derschuhen erwachsen und müssen sich nun dem Markt
stellen . Negativ ist: Der Netzausbau hält mit dem Ausbau
der erneuerbaren Energien nicht Schritt . Niedersachsen
hat als eines der windreichsten Länder bisher keinen
einzigen Kilometer der EnLAG-Leitung genehmigt . Die
großen Stromtrassen sollen erst 2029 fertig werden .
Deshalb muss der Netzausbau zusätzlich durch intel-
ligente Lösungen, wie zum Beispiel Smart Meter, und
weitere flexible Maßnahmen flankiert werden, um die
Netzstabilität aufrechterhalten zu können . Aus diesem
Grund gibt es seit 2013 die Verordnung zu abschaltbaren
Lasten . Sie adressiert die Nachfrageseite und bietet einen
Anreiz für große Stromabnehmer, einen Teil ihrer Nach-
frage kurzfristig zurückzufahren .
Wir haben somit ein Instrument geschaffen, das zu-
sätzliche Flexibilitäten auf Verbraucherseite in Ergän-
zung zu den erneuerbaren Energien ermöglicht . Die
Erfahrung aus den letzten Jahren hat gezeigt, dass die
Industrie einen entscheidenden Beitrag zur Netzstabilität
leisten kann . So stehen aktuell 465 Megawatt als sofort
abschaltbare Lasten und 979 Megawatt als schnell ab-
schaltbare Lasten zur Verfügung . Alleine bis Mitte Sep-
tember 2015 wurde die Abschalt-Option durch die Über-
tragungsnetzbetreiber ganze 89-mal gezogen . Damit
wird gezeigt, dass unser Energiesystem schon heute die
Mobilisierung der großen industriellen Lasten benötigt .
Doch lassen Sie uns nicht in die Vergangenheit, son-
dern in die Zukunft blicken. Durch die fluktuierenden
erneuerbaren Energien sind wir auf die abschaltbaren
Lasten aus der Industrie angewiesen . Der Bedarf wird im
Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien sogar noch
steigen .
Aus diesem Grund schaffen wir heute die Vorausset-
zung für das Inkrafttreten der Weiterentwicklung und die
Novelle der abschaltbaren Lasten, nämlich die Ermäch-
tigungsgrundlage im Energiewirtschaftsgesetz, welche
mit dem aktuellen Strommarktgesetz umgesetzt werden
soll . Unternehmen und die Menschen im Land müssen
nicht nur Planungs-, sondern auch Finanzierungssicher-
heit haben . Das ist die Grundlage für das Vertrauen in die
Politik . Deshalb ist es heute notwendig, im Sinne ver-
lässlicher Rahmenbedingungen für alle Beteiligten eine
Regelungslücke zu vermeiden .
Die CDU/CSU-Fraktion hat 2013 sehr großen Wert
darauf gelegt, dass die Verordnung auf drei Jahre angelegt
ist . Es war uns immer wichtig, keinen festen Mechanis-
mus zu installieren, sondern ein Instrument zu schaffen,
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17465
(A) (C)
(B) (D)
welches sich an die Veränderungen im Energiesystem
anpassen kann . Die Überprüfung der abschaltbaren Las-
ten hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
durchgeführt . Die neue Verordnung steht in den Start-
löchern . Die Bundesregierung hat sie am 25 . Mai 2016
beschlossen .
Netzstabilität ist das A und O einer sicheren und zu-
verlässigen Stromversorgung . Die stark schwankenden
erneuerbaren Energien machen in Zukunft die Versor-
gungssicherheit zu einer noch größeren Herausforde-
rung . Deshalb ist es richtig, dass wir Vorsorge treffen und
heute die Verordnung zu den abschaltbaren Lasten bis
maximal 1 . Oktober 2016 weiterlaufen und entsprechend
die neue Verordnung nahtlos anschließen lassen .
Die Option, eine große Last kurzfristig und durch den
Netzbetreiber gesteuert abschalten zu können, ist ein
wertvolles Gut . Die Verordnung zu den abschaltbaren
Lasten hat sich zu einem wichtigen Bestandteil der neu-
en Energiewelt entwickelt, und sie wird in Zukunft noch
wichtiger .
Ohne die aktuelle Verordnung würden die Netzbe-
treiber nicht freiwillig auf das Potential der industriellen
Lasten zurückgreifen . Sie würden im Falle der Fahrläs-
sigkeit mit einer Pönale von lediglich 5 000 Euro pro
Schadensfall haften . Zusätzlich würden sie im Rahmen
des fünfstufigen Abschaltplans ohnehin ohne Vergütung
zuerst die industriellen Lasten abschalten . In diesen Um-
stand würden wir also ohne Verlängerung reinlaufen .
Wenn wir einmal einen Blick nach Europa wagen,
dann sehen wir auch, was sich andere europäische
Länder vergleichbare Systeme der abschaltbaren Las-
ten kosten lassen . Beispielsweise zahlen Niederlande,
Frankreich und Spanien eine weitaus höhere Vergütung
als Deutschland . Sie sehen also, unsere europäische Kon-
kurrenz nimmt das Thema Netzstabilität sehr ernst, und
das Instrument hat sich bewährt .
Wir müssen also Vorsorge treffen . Dafür verlängern
wir heute die Laufzeit der Verordnung . Würden wir die-
sen Schritt heute im Deutschen Bundestag nicht gemein-
sam gehen, hätte das nicht nur negative Auswirkungen
auf die Industrie und Wirtschaft mit großen Lasten, son-
dern wir würden unsere Spitzenposition bei der Versor-
gungssicherheit in Europa verlieren .
Für den Industriestandort Deutschland ist die hohe
Stromversorgungsqualität ein entscheidender Standort-
vorteil . Ein Blackout würde nicht nur unmittelbar Kosten
im mehrstelligen Milliardenbereich auslösen, sondern
auch die Attraktivität des Industriestandorts gefähr-
den . Dies gilt es zu vermeiden! Das hat für die CDU/
CSU-Fraktion oberste Priorität .
Wir wollen durch die Novelle der Verordnung mehr
Unternehmen zum Zuge kommen lassen – beispielsweise
müssen stromintensive Betriebe künftig nicht mehr min-
destens 50 Megawatt Abschaltleistung anbieten, 10 Me-
gawatt reichen aus . Somit können auch Unternehmen mit
Mittelspannungsanschluss künftig abschaltbare Lasten
anbieten .
Die vorgesehene Kompensation ist angemessen, da es
hier um Flexibilitäten insbesondere in der industriellen
Güterproduktion geht, die ihren Preis infolge des Wer-
tes ihrer technischen Bereitstellung und der entgangenen
Produktion haben . Andere netzstabilisierende Maßnah-
men sind weitaus teurere Optionen .
Auch schaffen wir heute die Grundlage dafür, dass
mit der Novelle in diesem Jahr ein Instrument in Kraft
tritt, das die Transparenz bei den abschaltbaren Lasten
erhöht. In der neuen Verordnung sind Transparenzpflich-
ten vorgesehen, die beispielsweise die Ergebnisse der
Ausschreibungen sowie die erfolgten Abrufe öffentlich
machen . Deshalb ist es richtig, dass wir heute mit der
Verlängerung der Verordnung einen ersten Schritt in
Richtung Novelle der abschaltbaren Lasten gehen .
Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Wirtschaft-
lichkeit ist das Zieldreieck unserer Energiepolitik . Das
wollen wir für unsere Bürger und Wirtschaft gewährleis-
ten . Mit der vorliegenden Verordnung leisten wir einen
weiteren Beitrag dazu .
Mit der Verlängerung der Verordnung der abschaltba-
ren Lasten und der damit verbundenen Novelle in diesem
Jahr sind wir auf dem richtigen Weg, die Energiewende
erfolgreich anzupacken und die dafür nötige Netzstabili-
tät sowie Flexibilität im Energiesystem zu gewährleisten .
Lassen Sie uns den Weg konsequent gemeinsam weiter-
gehen!
Johann Saathoff (SPD): In Kürze werden wir das
Strommarktgesetz verabschieden . Mit dem Strommarkt-
gesetz wollen wir den Strommarkt deregulieren bzw . die
Strompreisbildung dem freien Spiel der Kräfte am Markt
übergeben .
Akteure sollen an einem Markt aktiv sein, bei dem
Flexibilitäten einen Marktwert haben und bei dem es
Leistungspreise für Kapazitäten nicht mehr geben soll .
Ein Drittel des in Deutschland verbrauchten Stroms
kommt aus erneuerbaren Energien . In zehn Jahren soll es
fast die Hälfte sein .
Mit dem Strommarktgesetz wollen wir Flexibilitäten
anreizen, für mehr Bilanzkreistreue sorgen, eine Netz-
und eine Kapazitätsreserve aufbauen und viele weitere
Maßnahmen vollziehen, die für ein Funktionieren des
Strommarktes 2 .0 sorgen sollen . Kurz: Wir wollen den
Strommarkt fit für die Energiewende machen.
Und wir wollen und werden natürlich die Energie-
wende fortführen . Das bedeutet nicht nur, dass wir un-
seren Strom zunehmend und irgendwann komplett mit
erneuerbaren Energien produzieren wollen . Das bedeutet
auch, dass wir stets die Versorgungssicherheit gewähr-
leisten wollen . Je mehr Erneuerbare wir im Netz haben,
eine desto größere Herausforderung stellt diese Aufgabe
dar . Wir agieren heute in einem europaweit verbundenen
Stromnetz . Wir müssen und wollen deshalb die Versor-
gungssicherheit europaweit monitoren . Denn wie wir im
November 2006 gesehen haben, kann ein Leitungsausfall
in Deutschland auch schon mal halb Europa lahmlegen .
Deswegen ist es richtig, dass wir weg von einer nationa-
len Leistungsbilanz hin zu einer europäischen Betrach-
tung gehen .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617466
(A) (C)
(B) (D)
Für die Versorgungssicherheit reicht es aber nicht, die
Erzeugung im Auge zu behalten . Man muss auch auf den
Verbrauch schauen, um am Ende zu jedem Zeitpunkt die
richtige Spannung im Stromnetz zu haben . Das ist ge-
meint mit: Wir wollen Flexibilitäten anreizen . Flexibili-
täten gibt es in diesem Zusammenhang verschiedene, ob
angebots- oder nachfrageseitig: Speicher, einen flexiblen
Kraftwerkspark, verschiebbare Lasten, den Netzausbau
oder die Sektorkopplung .
Den Lasten kommt in diesem Zusammenhang eine
immer größere Bedeutung zu .
Mit der EnWG-Novelle Ende 2012 haben wir die
Möglichkeit geschaffen, dass auch Anbieter abschalt-
barer Lasten für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der
Netz- und Systemsicherheit vertraglich verpflichtet wer-
den konnten .
Mittlerweile sind die abschaltbaren Lasten ein eta-
bliertes Instrument, das wir nun aber, auch auf Basis des
Evaluierungsberichts der Bundesnetzagentur, angemes-
sen weiterentwickeln wollen . Wir wissen jetzt, welche
Mengen derzeit in den beiden Segmenten an schnell und
sofort abschaltbaren Lasten verfügbar sind, und wir wol-
len mit der Novelle die Anbieter näher an eine Wettbe-
werbssituation heranführen .
Dafür werden wir die Regularien zu Mengen, Preisen,
Ausschreibungszeiträumen und technischen Vorausset-
zungen anpassen und dieses Instrument dadurch gleich-
sam wirksam und effizient gestalten.
Dadurch können mehr Industriebetriebe einen Beitrag
für die Sicherheit des deutschen Stromsystems leisten .
Das ist es doch, was wir wollen . Wir wollen, dass Ver-
braucher nicht nur Strich fahren, wir wollen, dass Ver-
braucher ihr Verhalten immer mehr an den Bedürfnissen
des Strommarktes orientieren .
Dafür gibt es unterschiedliche Instrumente . Demand
Side Management oder Demand Response ist eines die-
ser Instrumente . Der Unterschied zu den abschaltbaren
Lasten liegt hier vor allem in der Größe der beteiligten
Unternehmen .
Volkswirtschaftlich ist das äußerst sinnvoll, und ich
bin mir sicher, immer mehr Betriebe werden auch den
betriebswirtschaftlichen Nutzen erkennen . Dafür müssen
wir aber noch viel trommeln, denn diese Signale kom-
men in den Betrieben bislang nur unzureichend an .
Allerdings bestehen hier auch regulatorische Hemm-
nisse, denn die industriellen Netzentgelte reizen gerade-
zu ein Strichfahren an – hier besteht also weiterer Hand-
lungsbedarf .
Bevor diese neue Verordnung zu abschaltbaren Lasten
aber in Kraft treten kann, müssen wir übergangsweise
aber noch mal die geltende Verordnung um drei Monate
verlängern, um die betroffenen Unternehmen nicht un-
verschuldeten Härten auszusetzen .
„Mutt wieede gaan“ sagt man in Ostfriesland – es
muss eben weitergehen, um auch bei den abschaltbaren
Lasten keinen Fadenriss zu verursachen . Ein solcher Fa-
denriss ist übrigens auch und gerade bei der Offshore-
Windenergie unbedingt zu vermeiden .
Ich bedaure außerordentlich, dass es bislang im parla-
mentarischen Verfahren nicht gelungen ist, Einigungen
zu vielen wichtigen Gesetzgebungsvorhaben zu erzielen .
Neben dem Strommarktgesetz sind das vor allem das
EEG, aber auch das Gesetz zur Digitalisierung der Ener-
giewende oder auch die Novelle des § 46 .
Ich bin aber zuversichtlich, dass bald auch die novel-
lierte AbLaV in Kraft treten können wird .
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Zunächst
einmal möchte ich unsere Verwunderung darüber zum
Ausdruck bringen, dass die Bundesregierung es nicht
geschafft hat, nach der ersten Verlängerung der alten Ver-
ordnung rechtzeitig den Entwurf für die Novelle vorzu-
legen . Nun muss die erste Verlängerung bis zum 30 . Sep-
tember verlängert werden, weil die eigentliche Novelle,
die wir heute ebenfalls beraten, zu spät in Kraft treten
wird .
Viel stärker stellt sich allerdings die Frage, warum das
Instrument einer Lastabschalt-Verordnung nicht einfach
beerdigt wird?
Selbstverständlich brauchen wir in einem immer
stärker von schwankender Einspeisung geprägten Ener-
giesystem irgendwann auch die Möglichkeit, den Strom-
verbrauch zeitweise abrupt und gesteuert zu reduzieren .
Aber ist diese Verordnung dafür der geeignete Weg, und
brauchen wir abschaltbare Lasten schon jetzt?
Die Bundesregierung schreibt zwar in der Verord-
nungs-Begründung, in einem dem Bundeswirtschaftsmi-
nisterium vorgelegten Bericht von Ende Juni 2015 habe
die Bundesnetzagentur festgestellt, abschaltbare Lasten
seien sowohl für das Systembilanzmanagement als auch
für das Netzengpassmanagement geeignet .
Unterschlagen hat die Bundesregierung aber die Aus-
sagen der Bundesnetzagentur, die in der Unterrichtung
der Bundesregierung an den Bundestag drei Monate
später angeführt werden . Und da steht unmissverständ-
lich, die Bundesnetzagentur empfiehlt, die Verordnung
auslaufen zu lassen, da im Berichtszeitraum kein Bedarf
an abschaltbaren Lasten bestand! Mit anderen Worten:
Diese Verordnung ist bedeutungslos, wie die Bundes-
netzagentur bestätigt .
Weiter schreibt die Agentur: „Die derzeitige Verord-
nung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten ist
darüber hinaus nicht ausreichend geeignet, zusätzliche
Potenziale an abschaltbaren Lasten für den Strom- und
Regelenergiemarkt zu erschließen.“ Sie empfiehlt wei-
ter, abschaltbare Lasten sollten ihre Abschaltleistung
ordnungsgemäß am Regelenergiemarkt anbieten – also
dort, wo die Schwankungen zwischen Erzeugung und
Verbrauch ausgeglichen werden . Damit stelle man die
Liquidität des Regelleistungsmarkts sicher und verhin-
dere eine „Kannibalisierung“ des Regelenergiemarktes
wie sie durch eine solche Verordnung eintreten könnte,
so schreibt die Bundesnetzagentur . Hier wird also offen-
bar sogar befürchtet, dass die Verordnung einen gewissen
Schaden für den Regelenergiemarkt anrichten könnte .
Nach informellen Informationen gilt insbesondere
der Bereich der so genannten schnell abschaltbaren Las-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17467
(A) (C)
(B) (D)
ten als völlig überflüssig in der Verordnung angesiedelt.
Denn genau dafür könnte man deutlich preiswerter und
bedarfsgerechter ähnliche Dienstleistungen einkaufen .
Nun wollen Sie mit der Novelle die Mindestpreise,
die offensichtlich überhöht waren, abschaffen . Damit soll
das Ganze marktnäher werden . Während de facto bislang
nur wenige Aluminiumhütten überhaupt Leistung anbie-
ten konnten, wollen Sie jetzt den Kreis der Unternehmen,
die anbieten können, Lasten gegen Vergütung abzuschal-
ten, erweitern . Es bleibt dennoch die Frage, inwiefern
hier nicht ein Parallelmarkt zum Regelenergiemarkt ge-
schaffen wird, und wofür das sinnvoll sein soll .
Keine Frage, abschaltbare Lasten werden wir irgend-
wann brauchen, sie sind ein wichtiges Element eines
regenerativen Energiesystems . Gegenwärtig brauchen
wir sie aber kaum, und für den geringen Bedarf gibt es
bereits einen Markt . Darum fragen wir uns, was sie mit
der Verordnung eigentlich vorhaben . Vielleicht bringt die
Anhörung etwas Licht in das Thema . Vielleicht können
uns aber Bundesregierung und Koalition schon einmal
vorab erklären, wozu wir diese Verordnung eigentlich
brauchen .
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ge-
meinsam beraten wir heute über die Verlängerung der
Verordnung der Bundesregierung über Vereinbarungen
zu abschaltbaren Lasten . Für uns Grüne ist dabei klar:
Bei der Energiewende spielen große Stromverbraucher
in der Industrie und dem Gewerbe eine entscheidende
Rolle . Deshalb ist es richtig und wichtig, dass energie-
intensive Unternehmen gegen eine angemessene Ent-
schädigung am Lastmanagement beteiligt werden . In den
USA wird dies schon seit Jahren praktiziert . So gehen
etwa Rechenzentren großer Internetkonzerne oder Kühl-
häuser von Supermarktketten temporär vom Netz . Durch
diese minuten- oder stundenweise Abschaltung von gro-
ßen Stromverbrauchern bei Industrie und Gewerbe kann
das Stromnetz gerade in Zeiten der Höchstlast oder bei
wenig Wind oder Sonne stabil gehalten werden . Damit
ist Lastmanagement eine Win-win-Situation für die Un-
ternehmen und die Netzstabilität .
Doch dieser wichtige Pfeiler auf dem Weg zu einer
erfolgreichen Energiewende wird von Ihnen – sehr ver-
ehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und
SPD – nur halbherzig angegangen . Es ist zwar zu be-
grüßen, dass nun durch den Zusammenschluss einzelner
Unternehmen zu einem Anbieter „gepoolt“ werden darf
und die Eintrittsschwelle von 50 Megawatt auf 10 herab-
gesetzt wird, doch Sie verpassen es wieder einmal, diese
Form des Lastmanagements in ein neues und zukunfts-
fähiges Strommarktdesign zu integrieren . Wir brauchen
keine Winterreserve, Redispatch-Vereinbarung, Koh-
lereserve oder Lastabschalt-Verordnung, sondern ein
Strommarktgesetz, was all diese losen Stränge zu einem
wirksamen Instrument auf dem Weg hin zu 100 Prozent
erneuerbaren Energien vereint . Doch da versagen Sie
kläglich . Wir Grünen haben Ihnen im Rahmen der De-
batte des Strommarktgesetzes vor wenigen Monaten mit
unserem ökologischen Flexibilitätsmarkt konkrete Vor-
schläge für ein neues Strommarktdesign gemacht . Doch
statt unsere Vorschläge aufzugreifen, verzichten Sie bei
Ihrem Strommarktgesetz auf das Potenzial von Lastma-
nagement und subventionieren stattdessen mit Milliarden
Euro klimaschädliche Kohlekraftwerke . Eine Energiepo-
litik der Zukunft sieht anders aus .
Die im Jahr 2013 in Kraft getretene Lastabschalt-Ver-
ordnung sollte eigentlich nur bis Ende 2015 laufen, wur-
de aber gegen das Versprechen der Großen Koalition, bis
Ende Juni eine neue Verordnung vorzulegen, um sechs
Monate verlängert . Sie läuft zum 1 . Juli aus, soll jetzt
aber erneut bis September verlängert werden . Dann soll
endlich die neue Lastabschalt-Verordnung in Kraft tre-
ten . Aufgrund der Ausgestaltung, die wir schon damals
kritisiert hatten, nahmen nur vier Unternehmen aus der
chemischen und der Aluminiumindustrie teil . Wettbe-
werb sieht anders aus .
Doch wir waren nicht alleine . Selbst die dem Bun-
deswirtschaftsministerium untergeordnete Behörde – die
Bundesnetzagentur – hat die alte Verordnung Ende 2015
massiv kritisiert . Es besteht „kein Bedarf an abschaltba-
ren Lasten“, und sie empfiehlt, die Verordnung auslaufen
zu lassen . Doch weder auf die Vorschläge aus der Op-
position noch auf die Ratschläge Ihrer eigenen Experten
hören Sie .
Nun legen Sie dem Deutschen Bundestag also eine
neue Verordnung zur Fortsetzung von abschaltbaren
Lasten vor . Neuerungen betreffen nun unter anderem die
Höhe der Vergütung . Dabei ist sie in Leistungs- (maximal
500 Euro/MW) und Arbeitspreis (400 Euro/MWh) ge-
gliedert und soll wettbewerblich ausgeschrieben werden .
Statt 1 000 MW sollen zukünftig 1 500 MW kontrahiert
werden, und Unternehmen mit abschaltbaren Leistungen
ab 10 MW – statt bisher 50 MW – können mitbieten .
Neuerungen betreffen eine wöchentliche (statt monatli-
che) Ausschreibung der Abschaltleistungen, zudem kön-
nen einzelne Unternehmen „poolen“ . An der Ausschrei-
bung dürfen nur Anbieter teilnehmen, die schnell (das
heißt innerhalb von 15 Minuten) und sofort abschaltba-
re Lasten anbieten können . Die Abschaltung muss vom
Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) durch Fernsteuerung
oder automatisch frequenzgesteuert bei Unterschreiten
einer vorgegebenen Netzfrequenz herbeigeführt werden
können .
Die jährlichen Mehrkosten gegenüber der Vorgänger-
regelung – circa 30 Millionen Euro im Jahr – entstehen in
Höhe von 5 Millionen Euro, was für einen Durchschnitts-
haushalt eine jährliche Mehrbelastung von 4 Cent auf
dann 29 Cent pro Jahr bedeutet .
Doch mit diesen Neuerungen produzieren Sie Stück-
werk und kein einheitliches Konzept . Lastmanagement
ist für uns Grüne ein wichtiges Mittel zur Stabilisierung
und Flexibilisierung einer Stromversorgung, die immer
stärker auf schwankender Wind- und Sonnenstromer-
zeugung basiert . Insofern unterstützen wir die grund-
sätzliche Zielrichtung der Verordnung . Doch die alte
Lastabschalt-Verordnung führte nie zu den gewünschten
Effekten, sondern entpuppte sich als ein Geschenk für
einige wenige Industriebetriebe . Jetzt kommt mit eini-
ger Verzögerung endlich ein neuer Verordnungsentwurf .
Dieser weist angesichts der großen Kritik an der alten
Verordnung erstaunlich wenige Veränderungen auf . Die
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617468
(A) (C)
(B) (D)
Zielsetzung einer Marktentwicklung für Lastmanage-
ment-Leistung wird so niemals erreicht . Wie schon bei
der alten Verordnung können Sie die konkrete Berech-
nungsgrundlage für Leistungs- und Arbeitspreis nicht be-
nennen . Damit bleibt das eigentlich gut gemeinte Instru-
ment weiter intransparent und wird wohlmöglich nur für
große Unternehmen eine zusätzliche Finanzspritze sein .
Daher ist für uns klar: Die geplante Lastabschalt-Ver-
ordnung wirkt wie alter Wein in neuen Schläuchen . Aber
Sie scheinen nicht mehr die Kraft zu haben, die Energie-
wende endlich wieder in die Spur zu bringen . So bleibt es
wie bei der alten Verordnung leider wieder bei Stückwerk
und Flickschusterei, statt mit ganzheitlichem Ansatz die
Energiewende voranzutreiben . Wir hoffen darauf, dass
im Rahmen der Beratungen im Ausschuss sowie der An-
hörung Änderungen aufgenommen werden . In diesem
Sinne freue ich mich auf die Beratungen dazu .
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von den Fraktionen der CDU/
CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Änderung berg-, umweltschadens- und
wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung
der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von
Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten (Zusatzta-
gesordnungspunkt 6)
Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU): Die „Deep-
water Horizon“-Havarie am 20 . April 2010 war eine
schreckliche Katastrophe . Elf Menschen kamen dabei
ums Leben . Laut Berechnungen eines US-Gerichtes lie-
fen 19 Millionen Barrel Öl ins Meer . Es bedurfte meh-
rerer Anläufe, um die Leckage abzudichten . Mehr als
2 000 Kilometer Küste wurden verschmutzt . Es handelte
sich um eine der schwersten Umweltkatastrophen dieser
Art in der Geschichte .
„Deepwater Horizon“ war für die Welt ein Wende-
punkt . Und selbstverständlich hat auch die Europäische
Gemeinschaft umfassend reagiert . Obwohl ein derartiges
Unglück in europäischen Gewässern bisher nicht vor-
gekommen ist, wurden die Rahmenbedingungen für die
Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas im
Offshore-Bereich intensiv überprüft . Eine solche Kata-
strophe darf nirgendwo wieder passieren .
Mit der Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 12 . Juni 2013 über die
Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG wurden
auf EU-Ebene einheitliche Standards für die Erdöl- und
Erdgasförderung festgesetzt . Die Richtlinie soll dazu die-
nen, Unfälle im Zusammenhang mit Offshore-Erdöl- und
Erdgasaktivitäten zu verhindern, den Umweltschutz zu
erhöhen und die Notfallmechanismen im Falle einen Un-
falls zu verbessern . Nur so kann vergleichbaren schwe-
ren Unfällen vorgebeugt beziehungsweise können die
Auswirkungen gemindert werden .
Deutschland hat seit Jahrzehnten eine sehr fortschritt-
liche und nachhaltige Umweltpolitik . Wir sind seit
Jahrzehnten forerunner . Im Bereich der Erdöl- und Erd-
gasförderung haben wir daher bereits sehr strenge Auf-
lagen . Das deutsche Bergrecht folgt beispielsweise der
Systematik, dass die Verantwortung beim Unternehmen
gebündelt wird . Daher entspricht unser deutsches Recht
bereits jetzt in vielen Teilen der europäischen Richtlinie .
In Deutschland wird aufgrund der geringen Tiefe un-
serer Meere nur Flachwassertechnik angewendet . Diese
gilt in Fachkreisen als risikoarm . Im deutschen Hoheits-
gebiet befinden sich aktuell zwei Erdöl- und Erdgas-
plattformen, in europäischen Gewässern insgesamt aber
600 Plattformen .
Auch wenn es in Europa, wie bereits eingangs er-
wähnt, derartige Havarien wie die der „Deepwater Hori-
zon“ nicht gegeben hat, haben wir uns nach dem Unfall
im Golf von Mexiko im Jahr 2010 intensiv für den Erlass
der EU-Offshore-Richtlinie eingesetzt . Denn einheitliche
Standards für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten zu
definieren, muss ein internationales Interesse sein. Die-
ses Thema geht uns alle an!
Die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie
über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdga-
saktivitäten wird größtenteils in einer neuen Offshore-
Berg verordnung umgesetzt . Die darin enthaltenen Re-
gelungen betreffen vornehmlich das Risikomanagement,
Sicherheits- und Umwelterwägungen in Bezug auf die
Genehmigungsverfahren sowie die Aufgaben der zustän-
digen Behörden und das Berichtswesen .
Um Parallelstrukturen zu vermeiden, gehen die bishe-
rigen Regelungen zu Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivi-
täten, welche in der Festlandsockel-Bergverordnung und
im Anhang 3 der Allgemeinen Bundesbergverordnung
festgelegt waren, in der neuen Offshore-Verordnung auf .
Dadurch werden die Bereiche Risikomanagement, Ar-
beits- und Gesundheits- und Umweltschutz zusammen in
einer Verordnung gebündelt, was in der in der betriebli-
chen Praxis hilfreich ist . Denn da alle Aspekte gemein-
sam betrachtet werden müssen, können wir das Risiko
für schwere Unfälle minimieren . Selbstverständlich ver-
einfacht es auch die die Rechtsanwendung
Im Rahmen der Arbeiten an dieser nationalen Off-
shore-Verordnung hat sich jedoch ergeben, dass es für die
Umsetzung einer Vorgabe der europäischen Richtlinie an
einer eindeutigen Ermächtigungsgrundlage im Bundes-
berggesetz fehlt .
Die europäische Richtlinie sieht vor, dass Unterneh-
men eine Vorsorge zur Deckung von Haftungsverbind-
lichkeiten zu treffen und die technische und finanzielle
Leistungsfähigkeit nachzuweisen haben . Mit dem vor-
liegenden Gesetzentwurf schaffen wir nun in § 66 des
Bundesberggesetzes mit einer Ergänzung diese Ermäch-
tigungsgrundlage .
Aufgrund der Rechtssystematik erfolgen außerdem
Anpassungen im Wasserhaushaltsgesetz, im Umwelt-
schadensgesetz sowie in der Verordnung über die Um-
weltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17469
(A) (C)
(B) (D)
Die europäische Richtlinie über die Sicherheit von
Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten erhöht den
Schutz der Meeresumwelt und verbessert entscheidend
die Notfallmechanismen im Falle eines Unfalls oder ei-
ner Havarie . Unser heute zu beratender Gesetzentwurf
schafft Rechtssicherheit bei der nationalen Umsetzung .
Ich hoffe dabei auf ihre Unterstützung .
Johann Saathoff (SPD): Bei dem vorgelegten Ge-
setzentwurf geht es um die Schaffung eindeutiger und
europaweit einheitlicher Sicherheitsstandards im Bereich
der Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten . Der Gesetz-
entwurf setzt einen Teil der dazu im Juli 2013 beschlosse-
nen EU-Richtlinie um . Die Umsetzung dieser Richtlinie
ist aus meiner Sicht aus vielerlei Gründen zu begrüßen .
Mehr als 90 Prozent des in Europa geförderten Erdöls
und mehr als 60 Prozent des geförderten Erdgases kom-
men aus der Offshore-Produktion . Das sind beachtliche
Zahlen, besonders vor dem Hintergrund, dass im Jah-
re 2015 noch immer mehr als 50 Prozent des Primärener-
gieverbrauchs durch Erdöl und Erdgas gedeckt wurde .
Diese Zahlen machen die Bedeutung der Offshore-För-
derung von Erdöl und Erdgas deutlich, insbesondere
auch im Hinblick auf die Frage der Energieversorgungs-
sicherheit .
Im gleichen Atemzug sollte dann allerdings auch im-
mer auf die Frage der Sicherheit der Meeresumwelt und
der Küstenregionen eingegangen werden . Diese Frage
ist selbstverständlich immer prioritär zu behandeln und
gerade im Bereich der Offshore-Erdöl- und -Erdgasak-
tivitäten besteht ein Interesse daran, besonders hohe Si-
cherheitsstandards zu setzen und einzuhalten . Mit diesem
Gesetzentwurf wollen wir deshalb dazu beitragen, dass
der Schutz und die Erhaltung der Umwelt gewährleistet
werden können und dass ein vernünftiger Umgang mit
den natürlichen Ressourcen sichergestellt ist .
Denn die ersten Assoziationen mit der Offshore-Ge-
winnung von Erdöl und Erdgas sind leider allzu häufig
Bilder von Katastrophen und Ölteppichen auf See . Bil-
der, die in diesem Zusammenhang hängen geblieben
sind, sind beispielsweise die vom Unfall 2010 im Golf
von Mexiko als die Bohrinsel „Deepwater Horizon“ ex-
plodierte und damit eine der bislang schwersten Umwelt-
katastrophen in den USA ausgelöst wurde .
In direkter Konsequenz dieser Explosion auf der
Bohrinsel kamen elf Menschen ums Leben, und die in
den folgenden Wochen und Monaten ausgetretene Öl-
menge wird auf circa 800 Millionen Liter geschätzt . Dies
bedeutete und bedeutet auch heute noch eine enorme Be-
lastung für die Umwelt und die Menschen im Golf von
Mexiko . Das Öl tötete Hunderttausende Vögel, Fische
und Meerestiere im Golf . Die Folgen waren so verhee-
rend, dass der Fischereibetrieb im Sommer 2010 in wei-
ten Teilen eingestellt werden musste . Das macht auch die
wirtschaftlichen Folgen für die Menschen der Region
deutlich, in der ein Großteil von der Fischerei lebt . Genau
solche schrecklichen Ereignisse gilt es zu verhindern .
Mit diesem Gesetz und der Verabschiedung der
EU-Richtlinie insgesamt wollen wir also dazu beitragen,
dass sich solche Ereignisse nicht wiederholen und in der
Nord- und Ostsee möglichst ausgeschlossen werden . Der
Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt dafür zu sorgen, die
Zahl der Unfälle bei der Förderung von Offshore-Erdöl
und –Erdgas soweit wie möglich zu verringern .
Denn stellen Sie sich mal die Auswirkungen eines
solchen Ereignisses beispielsweise auf Norderney oder
insgesamt an der Nordseeküste vor . Für eine Region, die
insbesondere vom Tourismus lebt, würde das einen Scha-
den auf Jahre bedeuten . Nicht zu vergessen, dass es sich
beim Wattenmeer auch um ein Weltnaturerbe handelt .
Dabei möchte ich aber auch deutlich machen, dass
es nicht darum geht, die Offshore-Förderung von Erdöl
und Erdgas an sich zu verteufeln oder an den Pranger zu
stellen . Unfälle wie im Golf von Mexiko sind glückli-
cherweise die sehr seltene Ausnahme . Im Regelfall, ins-
besondere auch auf den beiden deutschen Offshore-An-
lagen, der Bohr- und Förderinsel Mittelplate und der
Gasförderplattform A6-A, gelten bereits heute sehr hohe
Sicherheitsstandards, sodass ich keine Bedenken hege,
dass sich ein vergleichbarer Unfall vor unseren Küsten
ereignen wird .
Aber man „mutt d’n Alltied n’Oog an hemm’ “ würde
man in Ostfriesland sagen, also stets wachsam bleiben .
Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass nun einheitliche
europäische Rahmenbedingungen und höchste Umwelt-
und Sicherheitsstandards geschaffen werden, die sowohl
die Meeresumwelt als auch die Wirtschaft in Küstenregi-
onen beschützen .
Ich bin zuversichtlich, dass uns das mit diesem Ge-
setzentwurf gelingen wird .
Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Heute diskutieren
wir über die Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit
von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten, die das Eu-
ropäische Parlament und der Rat der Europäischen Union
am 12 . Juni 2013 auf Vorschlag der Europäischen Kom-
mission erlassen hatten .
Ziel ist es – so heißt es in der Richtlinie –, „die Häu-
figkeit von schweren Unfällen im Zusammenhang mit
Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten so weit wie mög-
lich zu verringern und ihre Folgen zu begrenzen …“
Die Richtlinie hätte bereits zum 19 . Juli 2015 in deut-
sches Recht umgesetzt sein müssen, und insofern kommt
ihre Umsetzung gerade angesichts der Gefahren und Ri-
siken von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und
den erfolgten Ereignissen viel zu spät – man denke nur
an die Explosion und Öl- und Gasfreisetzung bei der
BP-Erdölplattform „Deepwater Horizon“ 2010 im Golf
von Mexiko .
Der heute vorliegende Antrag der Koalitionsfraktio-
nen ist handwerklich korrekt formuliert, geht aber an den
Problemen der Offshore-Förderung weit vorbei .
Ein Problem ist, dass die erforderliche Umsetzung
der EU-Richtlinie eben nicht gesetzlich erfolgt, sondern
größtenteils auf dem Weg von Verordnungen .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617470
(A) (C)
(B) (D)
Grundsätzlich ist Die Linke der Meinung: Allgemeine
Anforderungen müssen im Bundesberggesetz klar festge-
legt werden und dürfen nicht in Verordnungen geschoben
werden . Doch eine entsprechend notwendige und grund-
sätzliche Novellierung des Bundeberggesetzes wird von
der Großen Koalition systematisch verhindert .
Und selbst wenn man den Weg der Verordnungen geht,
sind hier die falschen Verordnungen gewählt . Hätte die
Bundesregierung wirklich einen hohen Standard bei der
Anlagensicherheit gewollt, hätte sie die Anforderungen
der EU-Offshore-Richtlinie in die Störfallverordnung
integrieren müssen und so die Tätigkeiten auf Öl- und
Gasplattformen unter den Anwendungsbereich der Stör-
fallverordnung fallen lassen . Es ist offensichtlich, wa-
rum die Koalition das nicht macht: Einmal mehr sollen
Öl- und Gaskonzerne privilegiert werden . Denn die an
sie gestellten Sicherheitsanforderungen sind bedeutend
geringer als im üblichen Recht der Anlagensicherheit .
Erst vor knapp zwei Wochen, am 25 . Mai dieses Jah-
res hat die Bundesregierung die Änderungsverordnung
zu bergrechtlichen Vorschriften beschlossen . Sie liegt
jetzt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor .
Diese Verordnung hat es in sich: So wird beispiels-
weise im § 40 der neuen Offshore-Bergverordnung
festgelegt, dass nicht das potenzielle Schadensausmaß,
sondern lediglich das Risiko Maßstab für eine Verhinde-
rung schwerer Unfälle sein soll . Da das Risiko zentral
von Eintrittswahrscheinlichkeiten abhängt, können so
große Schadensereignisse mit angeblich geringen Ein-
trittswahrscheinlichkeiten als unbeachtlich erklärt wer-
den . Zudem wird der Begriff des „vertretbaren Risikos“
verwendet . Da es in Deutschland jedoch keine Risiko-
grenzwerte gibt, werden die Öl- und Gaskonzerne selbst
bestimmen, was sie für vertretbar halten und welchen
Gefahren sie Mensch und Umwelt aussetzen .
Darüber hinaus klammert die Bundesregierung in
ihren beschlossenen Verordnungsentwürfen einen zen-
tralen Bereich der Offshore-Gas- und -Ölförderung
vollkommen aus: Das Offshore-Fracking . Fracking ist
bereits an Land unverantwortbar . Noch weniger be-
herrschbar sind die Folgen von Offshore-Fracking, denn
es kombiniert die Gefahren des Frackings an Land mit
den klassischen Gefahren der Öl- und Gasgewinnung im
Meer. Durch die eingesetzten Frackflüssigkeiten, deren
Zusammensetzungen nicht veröffentlicht werden, kann
es zu Wasserkontaminationen kommen . Das Aufbre-
chen des Untergrundgesteins und das Wiederverpressen
des Flowbacks kann Erdbeben hervorrufen . Und durch
Leckagen kann in erheblichem Maß das klimaschädliche
Treibhausgas Methan entweichen .
Während der Sondierungs-, Förder- und Außerbe-
triebnahmeaktivitäten kann es außerdem zu schweren
Unfällen kommen . Dazu gehören Öl- und Chemikalien-
freisetzungen im Falle einer Schiffskollision oder von
Pipelineleckagen . Größere Gasfreisetzungen können auf-
grund eines Blow-outs erfolgen . Eine mögliche größere
Ölpest hätte erhebliche negative Auswirkungen auf das
empfindliche marine Ökosystem. Angesichts dieser mög-
lichen Folgen ist Offshore-Fracking nicht verantwortbar .
Fracking auf hoher See muss auf jeden Fall verboten
werden . Das und vieles mehr, was dringend notwendig
ist, sieht die Bundesregierung im vorliegenden Offshore-
Regelungspaket gar nicht vor .
Aus den genannten Gründen fordert die Linke, dass
die Bundesregierung dieses Paket zurückzieht und
grundlegend überarbeitet .
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Die Bundesregierung möchte mit dem vorliegenden Ge-
setzentwurf die Umsetzung einer europäischen Richtlinie
zur Sicherheit von Offshore-Plattformen im Meer, die bei
der Förderung von Erdöl oder Erdgas zum Einsatz kom-
men, regeln .
Der Auslöser für die europäische Initiative war der
Unfall der Bohrinsel „Deepwater Horizon“ im Golf von
Mexiko . Wir erinnern uns alle noch an die dramatischen
Folgen der Explosion auf der Ölbohrinsel, infolge deren
ungehindert Tonnen an Erdöl ins Meer flossen. Offiziel-
len Angaben zufolge handelte es sich um rund 380 Mil-
lionen Liter . Umweltpolitisch war dies ein Super-GAU,
der weltweit nach Maßnahmen rief, wie so ein Vorfall in
Zukunft zu verhindern wäre . Wir hatten die Hoffnung,
dass sich nach dem Unglück einiges verbessern und man
aus den Fehlern lernen würde . Es bleibt aber noch viel zu
tun . Doch eines steht fest: Ein solches Unglück darf sich
nirgendwo wiederholen .
Regelungen, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts
eines solches Ereignisses verringern würden, sind seit-
dem nur schleppend verschärft worden . Ob diese tatsäch-
lich auch solche Unfälle verhindern können, ist unklar .
Was wir brauchen, sind internationale Standards .
Alles andere als verständlich sind daher Bestrebungen,
in der Arktis nach Öl zu bohren oder andere Rohstoffe in
der Tiefsee vor Madagaskar oder im Pazifik zu fördern.
Die Bundesregierung will hier ja groß mitmischen . Die
Auswirkungen der Aktivitäten sind hier wie dort unklar .
Die Gefahr zusätzlicher Umweltkatastrophen wird sich
noch deutlich vergrößern . Dort geht es dann nicht nur um
Erdöl oder Erdgas, sondern um den Abbau von Erzen und
weiterer Rohstoffe . Dadurch wird langfristig vielen Mee-
reslebewesen der Lebensraum genommen . Das heißt: Die
Meere brauchen internationalen Meeresschutz . Das muss
die Bundesregierung auf internationaler Ebene dringend
konsequent weiterverfolgen .
Noch sechs Jahre nach dem Unglück im Golf von
Mexiko sind die Schäden im Meer und an den Stränden
sichtbar . Hinweise des Ölkonzerns BP wie „heute sei al-
les wieder in Ordnung“ sind nicht nachvollziehbar .
Man kann Fischer nach einem solchen Unfall zwar fi-
nanziell entschädigen . Aber viele Tiere sind danach aus-
gestorben oder Arbeitsplätze von Fischern vernichtet . Es
gibt unter anderem Hinweise auf die Vervielfachung der
Anzahl toter Delphine nach der Ölpest .
Warum legt uns also die Bundesregierung den Gesetz-
entwurf mit einer solch derartigen Verspätung von drei
Jahren vor? Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richt-
linie aus 2013 hätte schon spätestens vor einem Jahr
verabschiedet werden müssen . Meine Vermutung für die
Schlamperei: Die Bundesregierung scheint eindeutig an-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17471
(A) (C)
(B) (D)
dere Prioritäten zu setzen . Der Maritime Koordinator ko-
ordiniert nicht, und der Verkehrsminister beschäftigt sich
lieber mit dem CSU-Steckenpferd Ausländermaut . Ver-
antwortliche Politik für unsere Meere sieht anders aus .
Es bleibt festzuhalten: Nach Regelungen für Offshore-
Anlagen fehlen weiterhin internationale Regelungen für
Rohstoffabbau in den Meeren, vor allem für drohenden
verstärkten Rohstoffabbau in der Tiefsee . Hier sind in-
ternationale Standards erforderlich . Denn mit Nachhal-
tigkeit haben die Tiefsee-Bestrebungen des Wirtschafts-
ministeriums nichts zu tun . Der Maritime Koordinator
im Wirtschaftsministerium müsste hier eingreifen . Dem
Rohstoffabbau im Meer lässt er aber auf allen Ebenen
freie Bahn .
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
176. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 3 Informationsaustausch bei Terrorismusbekämpfung
TOP 4 Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid
TOP 5 Berufliche Bildung
TOP 32, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 33, 20,21 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
TOP 6 Wahl Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“
TOP 7 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2015
ZP 4 Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte
TOP 9 Aufarbeitung der SED-Diktatur
TOP 10 Wahl des Beauftragten für die Stasi-Unterlagen
TOP 11 Informations- und Transparenzrecht
TOP 12 Reform der Investmentbesteuerung
TOP 13 UN-Nachhaltigkeitsziele
TOP 14 Angemessene Urheber- und Künstlervergütung
TOP 15 Ausländerwahlrecht und Jedermann-Grundrechte
TOP 16 Soldatenbeteiligungs- und Personalvertretungsrecht
TOP 17 Biosicherheit bei Hochrisikoforschung
TOP 22, ZP 5 Menschenrechte in Burundi
TOP 19 Geschäftsordnung – Ausschussöffentlichkeit
TOP 23 Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels
TOP 24 Änderung des Bundesmeldegesetzes
TOP 25 Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
TOP 26 Verordnung zu abschaltbaren Lasten
ZP 6 Sicherheit von Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10