Vizepräsidentin Claudia Roth
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17433
        Anlage 2
        Namensverzeichnis
        der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
        Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik teilgenommen haben (Tages-
        ordnungspunkt 10)
        CDU/CSU
        Stephan Albani
        Katrin Albsteiger
        Artur Auernhammer
        Dorothee Bär
        Thomas Bareiß
        Norbert Barthle
        Günter Baumann
        Maik Beermann
        Manfred Behrens (Börde)
        Veronika Bellmann
        Sybille Benning
        Dr . André Berghegger
        Dr . Christoph Bergner
        Ute Bertram
        Peter Beyer
        Steffen Bilger
        Clemens Binninger
        Peter Bleser
        Dr . Maria Böhmer
        Wolfgang Bosbach
        Norbert Brackmann
        Klaus Brähmig
        Michael Brand
        Dr . Reinhard Brandl
        Helmut Brandt
        Dr . Ralf Brauksiepe
        Dr . Helge Braun
        Heike Brehmer
        Ralph Brinkhaus
        Cajus Caesar
        Gitta Connemann
        Alexandra Dinges-Dierig
        Alexander Dobrindt
        Michael Donth
        Thomas Dörflinger
        Marie-Luise Dött
        Hansjörg Durz
        Iris Eberl
        Jutta Eckenbach
        Dr . Bernd Fabritius
        Hermann Färber
        Uwe Feiler
        Dr . Thomas Feist
        Enak Ferlemann
        Ingrid Fischbach
        Axel E . Fischer (Karlsru-
        he-Land)
        Dr . Maria Flachsbarth
        Klaus-Peter Flosbach
        Thorsten Frei
        Dr . Astrid Freudenstein
        Dr . Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        Michael Frieser
        Hans-Joachim Fuchtel
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09 .06 .2016
        Beckmeyer, Uwe SPD 09 .06 .2016
        Bluhm, Heidrun DIE LINKE 09 .06 .2016
        Bülow, Marco SPD 09 .06 .2016
        Felgentreu, Dr . Fritz SPD 09 .06 .2016
        Ferner, Elke SPD 09 .06 .2016
        Gröhe, Hermann CDU/CSU 09 .06 .2016
        Lämmel, Andreas G . CDU/CSU 09 .06 .2016
        Lerchenfeld, Philipp
        Graf
        CDU/CSU 09 .06 .2016
        Leutert, Michael DIE LINKE 09 .06 .2016
        Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09 .06 .2016
        Malecha-Nissen, Dr .
        Birgit
        SPD 09 .06 .2016
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Murmann, Dr . Philipp CDU/CSU 09 .06 .2016
        Özoğuz, Aydan SPD 09 .06 .2016
        Petzold, Ulrich CDU/CSU 09 .06 .2016
        Rawert, Mechthild SPD 09 .06 .2016
        Schlecht, Michael DIE LINKE 09 .06 .2016
        Scho-Antwerpes, Elfi SPD) 09 .06 .2016
        Schulz-Asche, Kordula BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        09 .06 .2016
        Spahn, Jens CDU/CSU 09 .06 .2016
        Strothmann, Lena CDU/CSU 09 .06 .2016
        Tack, Kerstin SPD 09 .06 .2016
        Veit, Rüdiger SPD 09 .06 .2016
        Wicklein, Andrea SPD 09 .06 .2016
        Zimmermann
        (Zwickau), Sabine
        DIE LINKE 09 .06 .2016
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617434
        (A) (C)
        (B) (D)
        Alexander Funk
        Ingo Gädechens
        Dr . Thomas Gebhart
        Alois Gerig
        Eberhard Gienger
        Cemile Giousouf
        Josef Göppel
        Ursula Groden-Kranich
        Klaus-Dieter Gröhler
        Michael Grosse-Brömer
        Astrid Grotelüschen
        Markus Grübel
        Manfred Grund
        Oliver Grundmann
        Monika Grütters
        Dr . Herlind Gundelach
        Fritz Güntzler
        Olav Gutting
        Christian Haase
        Florian Hahn
        Dr . Stephan Harbarth
        Jürgen Hardt
        Gerda Hasselfeldt
        Matthias Hauer
        Mark Hauptmann
        Dr . Stefan Heck
        Dr . Matthias Heider
        Helmut Heiderich
        Mechthild Heil
        Frank Heinrich (Chemnitz)
        Mark Helfrich
        Uda Heller
        Jörg Hellmuth
        Michael Hennrich
        Ansgar Heveling
        Peter Hintze
        Christian Hirte
        Dr . Heribert Hirte
        Robert Hochbaum
        Alexander Hoffmann
        Thorsten Hoffmann
        (Dortmund)
        Karl Holmeier
        Franz-Josef Holzenkamp
        Dr . Hendrik Hoppenstedt
        Margaret Horb
        Bettina Hornhues
        Charles M . Huber
        Anette Hübinger
        Hubert Hüppe
        Erich Irlstorfer
        Thomas Jarzombek
        Sylvia Jörrißen
        Andreas Jung
        Dr . Franz Josef Jung
        Xaver Jung
        Dr . Egon Jüttner
        Bartholomäus Kalb
        Hans-Werner Kammer
        Steffen Kanitz
        Alois Karl
        Anja Karliczek
        Bernhard Kaster
        Volker Kauder
        Dr . Stefan Kaufmann
        Roderich Kiesewetter
        Dr . Georg Kippels
        Volkmar Klein
        Jürgen Klimke
        Axel Knoerig
        Jens Koeppen
        Markus Koob
        Carsten Körber
        Hartmut Koschyk
        Kordula Kovac
        Michael Kretschmer
        Gunther Krichbaum
        Dr . Günter Krings
        Rüdiger Kruse
        Bettina Kudla
        Dr . Roy Kühne
        Uwe Lagosky
        Dr . Karl A . Lamers
        Dr . Norbert Lammert
        Katharina Landgraf
        Ulrich Lange
        Barbara Lanzinger
        Paul Lehrieder
        Dr . Philipp Lengsfeld
        Dr . Andreas Lenz
        Dr . Ursula von der Leyen
        Antje Lezius
        Matthias Lietz
        Andrea Lindholz
        Dr . Carsten Linnemann
        Patricia Lips
        Wilfried Lorenz
        Dr . Claudia Lücking-Michel
        Dr . Jan-Marco Luczak
        Daniela Ludwig
        Karin Maag
        Yvonne Magwas
        Thomas Mahlberg
        Dr . Thomas de Maizière
        Gisela Manderla
        Matern von Marschall
        Hans-Georg von der Marwitz
        Andreas Mattfeldt
        Stephan Mayer (Altötting)
        Reiner Meier
        Dr . Michael Meister
        Jan Metzler
        Maria Michalk
        Dr . h . c . Hans Michelbach
        Dr . Mathias Middelberg
        Dietrich Monstadt
        Karsten Möring
        Marlene Mortler
        Volker Mosblech
        Elisabeth Motschmann
        Dr . Gerd Müller
        Carsten Müller
        (Braunschweig)
        Stefan Müller (Erlangen)
        Dr . Andreas Nick
        Michaela Noll
        Helmut Nowak
        Dr . Georg Nüßlein
        Julia Obermeier
        Wilfried Oellers
        Florian Oßner
        Dr . Tim Ostermann
        Henning Otte
        Ingrid Pahlmann
        Sylvia Pantel
        Martin Patzelt
        Dr . Martin Pätzold
        Dr . Joachim Pfeiffer
        Sibylle Pfeiffer
        Eckhard Pols
        Thomas Rachel
        Kerstin Radomski
        Alexander Radwan
        Alois Rainer
        Dr . Peter Ramsauer
        Eckhardt Rehberg
        Lothar Riebsamen
        Josef Rief
        Dr . Heinz Riesenhuber
        Iris Ripsam
        Johannes Röring
        Kathrin Rösel
        Dr . Norbert Röttgen
        Erwin Rüddel
        Albert Rupprecht
        Dr . Wolfgang Schäuble
        Andreas Scheuer
        Karl Schiewerling
        Jana Schimke
        Norbert Schindler
        Tankred Schipanski
        Heiko Schmelzle
        Gabriele Schmidt (Ühlingen)
        Ronja Schmitt
        Patrick Schnieder
        Dr . Ole Schröder
        Bernhard Schulte-Drüggelte
        Dr . Klaus-Peter Schulze
        Uwe Schummer
        Armin Schuster (Weil am
        Rhein)
        Christina Schwarzer
        Detlef Seif
        Johannes Selle
        Reinhold Sendker
        Dr . Patrick Sensburg
        Bernd Siebert
        Thomas Silberhorn
        Johannes Singhammer
        Carola Stauche
        Dr . Frank Steffel
        Dr. Wolfgang Stefinger
        Albert Stegemann
        Peter Stein
        Sebastian Steineke
        Johannes Steiniger
        Christian Freiherr von
        Stetten
        Dieter Stier
        Rita Stockhofe
        Gero Storjohann
        Stephan Stracke
        Max Straubinger
        Matthäus Strebl
        Karin Strenz
        Thomas Stritzl
        Michael Stübgen
        Dr . Sabine Sütterlin-Waack
        Dr . Peter Tauber
        Antje Tillmann
        Astrid Timmermann-Fechter
        Dr . Hans-Peter Uhl
        Dr . Volker Ullrich
        Arnold Vaatz
        Oswin Veith
        Thomas Viesehon
        Michael Vietz
        Volkmar Vogel (Kleinsaara)
        Sven Volmering
        Christel Voßbeck-Kayser
        Dr . Johann Wadephul
        Marco Wanderwitz
        Nina Warken
        Kai Wegner
        Albert Weiler
        Marcus Weinberg (Hamburg)
        Dr . Anja Weisgerber
        Peter Weiß (Emmendingen)
        Sabine Weiss (Wesel I)
        Karl-Georg Wellmann
        Marian Wendt
        Waldemar Westermayer
        Kai Whittaker
        Peter Wichtel
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17435
        (A) (C)
        (B) (D)
        Annette Widmann-Mauz
        Heinz Wiese (Ehingen)
        Klaus-Peter Willsch
        Elisabeth Winkelmeier-
        Becker
        Oliver Wittke
        Dagmar G . Wöhrl
        Barbara Woltmann
        Tobias Zech
        Heinrich Zertik
        Emmi Zeulner
        Dr . Matthias Zimmer
        Gudrun Zollner
        SPD
        Niels Annen
        Ingrid Arndt-Brauer
        Rainer Arnold
        Heike Baehrens
        Ulrike Bahr
        Heinz-Joachim Barchmann
        Doris Barnett
        Klaus Barthel
        Dr . Matthias Bartke
        Sören Bartol
        Bärbel Bas
        Lothar Binding (Heidelberg)
        Burkhard Blienert
        Willi Brase
        Dr . Karl-Heinz Brunner
        Edelgard Bulmahn
        Martin Burkert
        Dr . Lars Castellucci
        Petra Crone
        Bernhard Daldrup
        Dr . Daniela De Ridder
        Dr . Karamba Diaby
        Sabine Dittmar
        Martin Dörmann
        Elvira Drobinski-Weiß
        Siegmund Ehrmann
        Michaela Engelmeier
        Petra Ernstberger
        Saskia Esken
        Karin Evers-Meyer
        Dr . Johannes Fechner
        Dr . Ute Finckh-Krämer
        Christian Flisek
        Gabriele Fograscher
        Dr . Edgar Franke
        Ulrich Freese
        Dagmar Freitag
        Sigmar Gabriel
        Michael Gerdes
        Martin Gerster
        Iris Gleicke
        Angelika Glöckner
        Ulrike Gottschalck
        Kerstin Griese
        Gabriele Groneberg
        Michael Groß
        Uli Grötsch
        Wolfgang Gunkel
        Bettina Hagedorn
        Rita Hagl-Kehl
        Metin Hakverdi
        Ulrich Hampel
        Sebastian Hartmann
        Michael Hartmann
        (Wackernheim)
        Dirk Heidenblut
        Hubertus Heil (Peine)
        Gabriela Heinrich
        Marcus Held
        Wolfgang Hellmich
        Heidtrud Henn
        Gustav Herzog
        Gabriele Hiller-Ohm
        Petra Hinz (Essen)
        Thomas Hitschler
        Dr . Eva Högl
        Matthias Ilgen
        Christina Jantz-Herrmann
        Frank Junge
        Josip Juratovic
        Thomas Jurk
        Oliver Kaczmarek
        Johannes Kahrs
        Ralf Kapschack
        Gabriele Katzmarek
        Ulrich Kelber
        Marina Kermer
        Cansel Kiziltepe
        Arno Klare
        Lars Klingbeil
        Dr. Bärbel Kofler
        Daniela Kolbe
        Birgit Kömpel
        Anette Kramme
        Dr . Hans-Ulrich Krüger
        Christine Lambrecht
        Christian Lange (Backnang)
        Dr . Karl Lauterbach
        Steffen-Claudio Lemme
        Burkhard Lischka
        Gabriele Lösekrug-Möller
        Hiltrud Lotze
        Kirsten Lühmann
        Dr . Birgit Malecha-Nissen
        Caren Marks
        Katja Mast
        Hilde Mattheis
        Dr . Matthias Miersch
        Klaus Mindrup
        Susanne Mittag
        Bettina Müller
        Michelle Müntefering
        Dr . Rolf Mützenich
        Andrea Nahles
        Ulli Nissen
        Thomas Oppermann
        Mahmut Özdemir (Duisburg)
        Markus Paschke
        Christian Petry
        Jeannine Pflugradt
        Detlev Pilger
        Sabine Poschmann
        Joachim Poß
        Florian Post
        Dr . Wilhelm Priesmeier
        Florian Pronold
        Dr . Sascha Raabe
        Dr . Simone Raatz
        Martin Rabanus
        Stefan Rebmann
        Gerold Reichenbach
        Dr . Carola Reimann
        Andreas Rimkus
        Sönke Rix
        Petra Rode-Bosse
        Dennis Rohde
        Dr . Martin Rosemann
        René Röspel
        Dr . Ernst Dieter Rossmann
        Michael Roth (Heringen)
        Susann Rüthrich
        Bernd Rützel
        Sarah Ryglewski
        Johann Saathoff
        Annette Sawade
        Dr . Hans-Joachim
        Schabedoth
        Axel Schäfer (Bochum)
        Dr . Nina Scheer
        Marianne Schieder
        Udo Schiefner
        Dr . Dorothee Schlegel
        Ulla Schmidt (Aachen)
        Matthias Schmidt (Berlin)
        Dagmar Schmidt (Wetzlar)
        Carsten Schneider (Erfurt)
        Ursula Schulte
        Swen Schulz (Spandau)
        Ewald Schurer
        Stefan Schwartze
        Andreas Schwarz
        Rita Schwarzelühr-Sutter
        Rainer Spiering
        Norbert Spinrath
        Svenja Stadler
        Martina Stamm-Fibich
        Sonja Steffen
        Peer Steinbrück
        Dr . Frank-Walter Steinmeier
        Christoph Strässer
        Claudia Tausend
        Michael Thews
        Dr . Karin Thissen
        Franz Thönnes
        Carsten Träger
        Ute Vogt
        Dirk Vöpel
        Gabi Weber
        Bernd Westphal
        Dirk Wiese
        Waltraud Wolff
        (Wolmirstedt)
        Gülistan Yüksel
        Stefan Zierke
        Dr . Jens Zimmermann
        Manfred Zöllmer
        Brigitte Zypries
        DIE LINKE.
        Jan van Aken
        Dr . Dietmar Bartsch
        Herbert Behrens
        Karin Binder
        Matthias W . Birkwald
        Christine Buchholz
        Eva Bulling-Schröter
        Roland Claus
        Sevim Dağdelen
        Dr . Diether Dehm
        Klaus Ernst
        Wolfgang Gehrcke
        Nicole Gohlke
        Annette Groth
        Dr . André Hahn
        Heike Hänsel
        Dr . Rosemarie Hein
        Inge Höger
        Andrej Hunko
        Sigrid Hupach
        Ulla Jelpke
        Susanna Karawanskij
        Kerstin Kassner
        Jan Korte
        Jutta Krellmann
        Caren Lay
        Sabine Leidig
        Ralph Lenkert
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617436
        (A) (C)
        (B) (D)
        Stefan Liebich
        Dr . Gesine Lötzsch
        Thomas Lutze
        Birgit Menz
        Cornelia Möhring
        Niema Movassat
        Norbert Müller (Potsdam)
        Dr . Alexander S . Neu
        Petra Pau
        Harald Petzold (Havelland)
        Richard Pitterle
        Martina Renner
        Dr . Petra Sitte
        Kersten Steinke
        Dr . Kirsten Tackmann
        Azize Tank
        Frank Tempel
        Dr . Axel Troost
        Alexander Ulrich
        Kathrin Vogler
        Halina Wawzyniak
        Harald Weinberg
        Katrin Werner
        Birgit Wöllert
        Jörn Wunderlich
        Hubertus Zdebel
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        Kerstin Andreae
        Annalena Baerbock
        Marieluise Beck (Bremen)
        Volker Beck (Köln)
        Dr . Franziska Brantner
        Agnieszka Brugger
        Ekin Deligöz
        Katja Dörner
        Katharina Dröge
        Harald Ebner
        Dr . Thomas Gambke
        Matthias Gastel
        Kai Gehring
        Katrin Göring-Eckardt
        Anja Hajduk
        Britta Haßelmann
        Dr . Anton Hofreiter
        Bärbel Höhn
        Dieter Janecek
        Uwe Kekeritz
        Katja Keul
        Sven-Christian Kindler
        Maria Klein-Schmeink
        Tom Koenigs
        Sylvia Kotting-Uhl
        Oliver Krischer
        Stephan Kühn (Dresden)
        Christian Kühn (Tübingen)
        Renate Künast
        Markus Kurth
        Monika Lazar
        Steffi Lemke
        Dr . Tobias Lindner
        Peter Meiwald
        Irene Mihalic
        Beate Müller-Gemmeke
        Özcan Mutlu
        Friedrich Ostendorff
        Cem Özdemir
        Lisa Paus
        Brigitte Pothmer
        Tabea Rößner
        Claudia Roth (Augsburg)
        Corinna Rüffer
        Manuel Sarrazin
        Elisabeth Scharfenberg
        Ulle Schauws
        Dr . Gerhard Schick
        Dr . Frithjof Schmidt
        Dr . Wolfgang Strengmann-
        Kuhn
        Hans-Christian Ströbele
        Dr . Harald Terpe
        Markus Tressel
        Dr . Julia Verlinden
        Doris Wagner
        Beate Walter-Rosenheimer
        Dr . Valerie Wilms
        Anlage 3
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
        brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
        soldatenbeteiligungs- und personalvertretungs-
        rechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 16)
        Julia Obermeier (CDU/CSU): Wenn jemand seinem
        Arbeitgeber schwört, das Recht und die Freiheit des deut-
        schen Volkes tapfer zu verteidigen, muss das ein beson-
        derer Arbeitgeber sein . Dieser Arbeitgeber ist mit seinen
        circa 240 000 Mitarbeitern einer der größten in Deutsch-
        land . Dieser Arbeitgeber ist die Bundeswehr .
        In den vergangenen 60 Jahren hat die Bundeswehr
        eine bewegte Geschichte durchlebt . Sie hat sich von ei-
        ner Armee der ausschließlichen Landes- und Bündnis-
        verteidigung zu einer Armee der Einheit und weltweiten
        Einsätze gewandelt . Die Veränderungen haben unseren
        Soldatinnen und Soldaten insbesondere in den vergange-
        nen Jahren viel abverlangt . Hier sind vor allem die Aus-
        setzung der Wehrpflicht, die Strukturreform im Rahmen
        der Neuausrichtung der Bundeswehr und die steigende
        Zahl an Auslandseinsätzen zu nennen .
        Diese Veränderungsprozesse aktiv zu begleiten und
        sich an den Entwicklungen zu beteiligen, ist für die Sol-
        datinnen und Soldaten von herausragender Bedeutung .
        Denn Mitbestimmung, so weiß man aus zahlreichen Stu-
        dien, erhöht die Akzeptanz von Veränderungen .
        In Zeiten des Umbruchs sind Personalräte und Vertrau-
        enspersonen nicht nur wichtige Mittler, um neue Struk-
        turen durchzusetzen und Zustimmung für neue Aufgaben
        zu schaffen . Sie sind auch von großer Bedeutung, um sol-
        datische Beteiligung an Gestaltungs- und Entscheidungs-
        prozessen zu ermöglichen . Neben persönlichen Gesprä-
        chen mit Vorgesetzten, Anträgen und Meldungen sind sie
        hierfür zentrale Vermittler . Durch Mitbestimmung wird
        auch die Mitarbeitermotivation gesteigert und die Aufga-
        benerfüllung verbessert . Darüber hinaus wird die Zufrie-
        denheit erhöht .
        Daher möchte ich an dieser Stelle allen Soldatinnen
        und Soldaten danken, die sich als Vertrauenspersonen
        oder als Personalräte engagieren . Ihre Arbeit stärkt un-
        sere Bundeswehr .
        Heute stimmen wir über die Modernisierung des ge-
        setzlichen Rahmens der Soldatenbeteiligung ab . Es wer-
        den unter anderem drei wichtige Anpassungen vorge-
        nommen:
        Erstens wird das Soldatenbeteiligungsgesetz an die
        Neuausrichtung der Bundeswehr angepasst: In den neu-
        en Führungsebenen der Teilstreitkräfte und der militäri-
        schen Organisationsbereiche werden zukünftig Personal-
        räte eingerichtet .
        Zweitens wird die Soldatenbeteiligung in den Aus-
        landseinsätzen gestärkt .
        Und drittens werden die Aufgaben und Befugnisse der
        Vertrauenspersonen an den Zielen der Bundeswehr als
        moderner Freiwilligenarmee ausgerichtet . Hierzu wird
        ihre Stellung gestärkt und ihre Ausstattung verbessert .
        Darüber hinaus wird ihre Zuständigkeit erweitert: Bei-
        spielsweise haben sie mehr Mitbestimmungsrechte bei
        der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst,
        der Gleichstellung und Gleichbehandlung von Soldatin-
        nen und Soldaten sowie der Gestaltung der Dienstunter-
        künfte .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17437
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die genannten Änderungen erhöhen – wir haben es
        in der ersten Lesung von der Ministerin gehört – die At-
        traktivität der Bundeswehr als flexibler, moderner und
        offener Arbeitgeber . Attraktivität heißt auch, Menschen
        ernst zu nehmen . Dies ist von großer Bedeutung . Denn
        es werden sich mehr gut qualifizierte und selbstbewusste
        junge Menschen für eine Karriere bei der Bundeswehr
        entscheiden, wenn sie wissen, ihre Stimme wird gehört,
        und sie dringen mit berechtigten Beschwerden oder auch
        innovativen Anregungen zu den Verantwortlichen durch .
        Die Modernisierung des Soldatenbeteiligungsgesetzes
        ist der richtige Schritt . Die Bundeswehr ist mehr als eine
        Armee, die auf klaren hierarchischen Befehlsstrukturen
        beruht . Sie ist eine Armee, in der Soldatinnen und Solda-
        ten an demokratischen Prozessen innerhalb der Bundes-
        wehr teilhaben und sie aktiv gestalten .
        Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum Gesetzent-
        wurf – damit auch in Zukunft viele junge Männer und
        Frauen der Bundeswehr als Arbeitgeber schwören, das
        Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu
        verteidigen .
        Henning Otte (CDU/CSU): Heute beschließen wir
        das Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und per-
        sonalvertretungsrechtlicher Vorschriften . Das vielleicht
        herausragendste Merkmal, welches die Bundeswehr
        einzigartig macht, ist das Prinzip der Inneren Führung .
        Dadurch unterscheidet sich die Bundeswehr von vielen
        anderen Streitkräften auf der Welt . Vor allem aber un-
        terscheidet sie sich von undemokratischen Armeen der
        Vergangenheit .
        Ich habe mal mit einem ausländischen Soldaten ge-
        sprochen, der in den 80er-Jahren in einer Armee des War-
        schauer Paktes sozialisiert wurde und in den 90er-Jahren
        den deutschen Generalstablehrgang besucht hat . Er er-
        zählte mir, dass er sich anfänglich schwer tat mit den of-
        fenen Diskussionen, die in der Bundeswehr gepflegt wer-
        den . Aber im Laufe der Zeit habe er erkannt, dass seine
        Heimatarmee ihn zu einem unkritischen Befehlsempfän-
        ger erzogen habe und die Zeit bei der Bundeswehr ihm
        geholfen habe zu denken wie ein freier Bürger . Wahr-
        scheinlich gibt es kein schöneres Zeugnis, das man dem
        Prinzip der Inneren Führung ausstellen kann .
        Beteiligungsrechte der Soldaten, etwa durch die
        Wahl von Vertrauenspersonen und Soldatenvertretern,
        die wirksames Mitspracherecht bei der Gestaltung des
        Dienstes haben, das ist ein ganz wesentliches Kernele-
        ment der Inneren Führung . Hier werden demokratische
        Prozesse im Truppenalltag erfahrbar . Das Leitbild des
        Staatsbürgers in Uniform ist manchmal abstrakt . In den
        Gremien der Vertrauenspersonen oder Personalvertretun-
        gen ist es ganz konkret . Die Bundeswehr ist eine Armee
        im stetigen Wandel . Es gilt, sich laufend auf die neuen
        sicherheitspolitischen Herausforderungen einzustellen .
        Gerade weil die einzelnen Elemente der Inneren Führung
        so eine große Bedeutung für die Identität und das Wesen
        der Bundeswehr haben, ist es wichtig, dass wir sie zeit-
        gemäß halten und damit wirksam halten .
        Mit den aktuellen Veränderungen im Soldatenbetei-
        ligungsgesetz haben wir genau das getan . Die bei den
        Kommandos der Teilstreitkräfte eingerichteten Vertrau-
        enspersonenausschüsse werden gesetzlich verankert . Die
        Position der Vertrauenspersonen wird deutlich gestärkt .
        Ihre Amtszeiten werden von zwei auf vier Jahre verlän-
        gert . Ihre Ausstattung wird verbessert, und wir schaffen
        zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten . Beteiligungs-
        rechte werden fortentwickelt, insbesondere im Hinblick
        auf die Mitbestimmung bei der Festlegung der Arbeits-
        zeiten, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei
        Maßnahmen der Berufsförderung sowie bei der Gestal-
        tung der dienstlichen Unterkünfte .
        Bei den Beratungen im Verteidigungsausschuss haben
        wir außerdem noch weitere Verbesserungen am Gesetz
        vorgenommen: Wenn geprüft wird, ob Ersatzansprüche
        gegen einen Soldaten geltend gemacht werden – etwa
        beim Verlust von Ausrüstung –, kann die Vertrauensper-
        son hinzugezogen werden, die ein Mitsprachrecht hat .
        Dieses Recht galt ab einer Schwelle von 500 Euro . Wir
        haben das auf 250 Euro abgesenkt . Gerade vor dem Hin-
        tergrund der Besoldung junger Dienstgrade scheint das
        fair .
        Bei der Frage, wie viele Personen in den Vertrauens-
        personenausschüssen bei den Kommandos der Teilstreit-
        kräfte und Organisationsbereichen sitzen können, haben
        wir die Anzahl im Falle des Heeres von elf auf 13 erhöht .
        Für die Luftwaffe sind es sieben, bei Marine und Zentra-
        lem Sanitätsdienst je fünf . Mit dieser Anpassung werden
        wir der personellen Stärke des Heeres besser gerecht .
        Diese Änderungen haben wir als CDU/CSU-Fraktion
        gemeinsam mit der SPD und den Grünen eingebracht .
        Dieses gemeinsame Vorgehen unterstreicht die breite po-
        litische Unterstützung dieses wichtigen Themas .
        Die Innere Führung ist das Prinzip, durch welches
        die Notwendigkeiten der militärischen Auftragserfül-
        lung und freiheitlich-demokratischen Grundordnung
        aneinander gebunden werden . In diesem Spannungsver-
        hältnis zu vermitteln, ist ein wesentliches Merkmal der
        Mitbestimmungsrechte der Soldaten . Mit der heutigen
        Verabschiedung des Soldatenbeteiligungsgesetzes legen
        wir eine wichtige Grundlage dafür, dass die Bundeswehr
        auch zukünftig eine demokratische, leistungsfähige und
        attraktive Armee ist .
        Vielen Dank für Ihre Zustimmung .
        Gabi Weber (SPD): Mit der Novellierung des SBG
        erfolgt eine Anpassung an die neu eingenommenen
        Strukturen infolge der Neuorganisation der Bundeswehr .
        Auch das veränderte, einsatzorientierte Aufgabenspekt-
        rum macht eine Anpassung nötig . Zudem ist sie ein Bei-
        trag zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr als
        Arbeitgeber, indem stärkere Einflussmöglichkeiten der
        soldatischen Interessenvertretungen geschaffen wer-
        den . Insbesondere die Vertrauenspersonen erhalten eine
        kraftvollere Stellung durch eine Erweiterung der Betei-
        ligungstatbestände .
        So bestimmen Vertrauenspersonen erstmals bei der
        Festlegung der täglichen Arbeitszeiten und der Vertei-
        lung auf die Wochentage mit; vorher wurden sie ledig-
        lich angehört . Im Sinne einer familienfreundlicheren
        und attraktiveren Ausrichtung des Dienstes bestimmen
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617438
        (A) (C)
        (B) (D)
        sie außerdem bei Maßnahmen zur Förderung der Verein-
        barkeit von Familie und Dienst mit . Auch statt lediglich
        Vorschläge zur Berufsförderung zu machen, hat die Ver-
        trauensperson nun bei der Entscheidung darüber ein Mit-
        bestimmungsrecht . Daneben wird die Vertrauensperson
        zusätzlich angehört bei der Genehmigung von Telearbeit
        und – mit Vorschlagsrecht – der Gestaltung der dienstli-
        chen Unterkünfte .
        Diese Änderungen unterstützen wir, und ich danke
        den Beteiligten im Ministerium und in der Verwaltung
        für ihre insgesamt recht ausgewogene Arbeit bei der An-
        passung des Gesetzes an die veränderten Realitäten .
        Im Ausschuss haben wir uns den vorgelegten Entwurf
        nochmals angeschaut und an einigen Stellen Änderungs-
        bedarf erkannt . Mein Dank geht daher auch an die Kol-
        leginnen und Kollegen im Verteidigungsausschuss, die
        konstruktiv und kollegial für die Soldatinnen und Sol-
        daten wichtige Änderungen unterstützt und umgesetzt
        haben .
        Dazu gehört erstens die Absenkung der Summe bei
        der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ge-
        gen Soldaten, ab der die Vertrauensperson mitbestimmen
        darf, von 500 auf immerhin 250 Euro . Hier hätten wir uns
        eine weitere Absenkung gewünscht, da es vor der No-
        vellierung keine Untergrenze gab und die Vertrauensper-
        son noch grundsätzlich beteiligt wurde . Auch 250 Euro
        ist viel Geld, wenn Teile der Ausstattung unverschuldet
        abhandenkommen . Wenigstens eine Anhörung sollte
        hier stattfinden. Vielleicht lässt sich das ja im täglichen
        Dienst und Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen
        gewohnheitsrechtlich etablieren, um es dann später auch
        gesetzlich wieder einzuführen .
        Zweitens erhöhen wir die Zahl der Vertrauensper-
        sonen im Gesamtvertrauenspersonenausschuss für das
        Kommando Heer von elf auf 13 . Damit wird einerseits
        die Bewältigung der Fülle an Aufgaben erleichtert und
        andererseits eine repräsentativere Vertretung des Hee-
        res in diesem Gremium erreicht, ohne eine zu dominan-
        te Stellung gegenüber den anderen Teilstreitkräften zu
        schaffen .
        Diskutiert haben wir einen weiteren Vorschlag . Die
        Disziplinarvorgesetzten sollten zu regelmäßigen Fortbil-
        dungen über das SBG sowie Formen und Verfahren der
        Beteiligung von Soldatinnen und Soldaten verpflichtet
        werden . Das Ziel ist allerdings auch erreichbar, indem
        in alle Offizierslehrgänge eine entsprechende Lehreinheit
        aufgenommen wird . Entsprechend rufen wir die Ministe-
        rin auf, das Thema soldatische Beteiligungsrechte in die
        Offiziersausbildung aufzunehmen.
        Hinweisen möchte ich auf einen weiteren Punkt, den
        ich bereits in der ersten Lesung angesprochen habe und
        der leider weiterhin problematisch bleibt . Die Bundes-
        wehr ist nach den Artikeln 87a und 87b des Grundgeset-
        zes strikt in einen zivilen und einen militärischen Bereich
        getrennt . Diese Trennung ist gut und sinnvoll, denn sie
        sorgt dafür, dass das Militär nicht allein über seine ge-
        gebenenfalls kostspielige Ausstattung entscheiden kann,
        sondern der zivile Teil unserer Gesellschaft in die Ent-
        scheidungen einbezogen wird . Allerdings hat die Zahl
        der Soldatinnen und Soldaten, die zivile Dienstposten
        beispielsweise im für die Rüstung zuständigen Beschaf-
        fungsamt oder auch im Verteidigungsministerium ein-
        nehmen, deutlich zugenommen; teils übersteigt sie sogar
        die Zahl der zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
        eigentlich zivilen Bereichen .
        Diese schleichende Entwicklung vorbei an unserer
        Verfassung ist nicht wünschenswert . Ihr sollte langfris-
        tig entgegengewirkt werden, indem sich das militärische
        Personal wieder auf seine Kernaufgabe konzentrieren
        kann, was sich im Rahmenplan zur Trendwende Personal
        sicher umsetzen lassen sollte .
        § 60 ermöglicht wie bisher schon Soldatinnen und
        Soldaten in Kommandos und Stäben mit Führungsaufga-
        ben und Aufgaben der militärischen Grundorganisation
        sowie Stäben und Dienststellen der Korps, keine Ver-
        trauenspersonen, sondern eigene Personalvertretungen
        nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
        zu wählen . Wenn das militärische Personal schon so um-
        fangreich ist, ist dies grundsätzlich zu begrüßen, um ein
        Nebenher von zwei Vertretungssystemen in ein und dem-
        selben Bereich zu vermeiden und dennoch alle Betroffe-
        nen angemessen zu beteiligen .
        Problematisch wird es in gemischten Dienststellen,
        wenn nach dem neuen Absatz 2 zivile und militärische
        Wahlberechtigte eine gemeinsame Vertretung wählen .
        Nach den Regeln des BPersVG erfolgt bei weniger
        als fünf Beschäftigten eine Zuordnung zur nächsten
        Dienststelle . Durch die militärischen Kolleginnen und
        Kollegen ergibt sich nun die Möglichkeit, dass in kleinen
        Dienststellen die Mindestzahl für einen eigenen Perso-
        nalrat erreicht wird . Im extremen Fall kann dadurch eine
        militärische Dominanz der zivilen Angestellten erfolgen,
        beispielsweise bei einem Verhältnis von einem zivilen zu
        vier militärischen Wahlberechtigten .
        So lassen sich die negativen Effekte langfristig nur
        verhindern, indem, wie gerade gefordert, die Zahl der
        Soldatinnen und Soldaten auf zivilen Dienstposten deut-
        lich reduziert und unserem Grundgesetz entsprechend
        gehandelt wird .
        Nichtsdestotrotz haben wir mit dem nun vorliegenden
        Text ein gutes Ergebnis erzielt, mit dem auch die betei-
        ligten Verbände leben können . Wo es Nachbesserungs-
        bedarf gibt, werden wir uns für laufende Verbesserungen
        einsetzen . Gemeinsam mit Vertrauenspersonen, Perso-
        nalräten, aber auch den Gleichstellungsbeauftragten set-
        zen wir uns für weitergehende Verbesserungen, stärkere
        und sinnvolle Beteiligung sowie den Abbau von Hinder-
        nissen und Diskriminierung ein . Die nächste Novellie-
        rung kommt bestimmt . Sollte es notwendig sein, werden
        wir darauf dringen, die bis dahin untergesetzlich verein-
        barten Maßnahmen und Verbesserungen dann gesetzlich
        zu verankern .
        Christine Buchholz (DIE LINKE): Die Änderun-
        gen der soldatenbeteiligungs- und personalvertretungs-
        rechtlichen Regelungen unterstützen wir im Grundsatz,
        denn als Linke ist uns auch die Interessenvertretung der
        Soldatinnen und Soldaten als Beschäftigte ein wichtiges
        Anliegen .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17439
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die Linke sieht viele der neuen Regelungen positiv, so
        die gesetzliche Verankerung der Vertrauenspersonenaus-
        schüsse für die einzelnen militärischen Organisations-
        bereiche und der von Vertrauenspersonen anberaumten
        Versammlungen . Auch die Ausweitung der Mitbestim-
        mungsrechte der Vertrauenspersonen bei der Gestaltung
        des Dienstbetriebs in § 25 ist zu begrüßen, wie auch die
        bessere materielle Absicherung der Tätigkeit von Ver-
        trauenspersonen .
        In Bezug auf die Änderungen im Bundespersonal-
        vertretungsgesetz begrüßen wir, dass nun nach mehr als
        50 Jahren die gewerkschaftliche Interessenvertretung in
        den Geheimdiensten erstmals im Gesetz ausdrücklich
        vorgesehen ist, wenn auch in § 86, Nr . 11 noch immer
        die Zulassung bestimmter Gewerkschaftsmitglieder un-
        ter dem Vorwand von Geheimhaltungsgesichtspunkten in
        das Belieben des Leiters des BND gestellt ist .
        Wir haben aber auch Kritik . Nach § 16 ist es möglich,
        dass Vertrauenspersonen aus „unvermeidbaren dienstli-
        chen Gründen“ gegen ihren Willen versetzt werden dür-
        fen . Das Ministerium sagt, die Hürden dafür seien hoch .
        Das reicht uns nicht .
        Des Weiteren zur Soldatenbeteiligung im Bereich des
        Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG): Wir als
        Linke haben uns schon in der Debatte um das Bundes-
        wehrreformgesetz dagegen ausgesprochen, dass immer
        mehr Soldaten auf Dienststellen eingesetzt werden, auf
        denen eigentlich zivile Beschäftigte eingesetzt werden
        müssen . Die neuen Regelungen verstärken diese Ent-
        wicklung:
        Es soll jetzt möglich sein, dass bereits beim Vorhan-
        densein eines oder einer zivilen Beschäftigten in einer
        Dienststelle von dieser Person und bis zu vier Soldatin-
        nen und Soldaten ein Personalrat gewählt werden kann .
        Das kann zu einer Dominanz der Soldatinnen und Solda-
        ten in den Strukturen der Personalvertretung führen .
        Überdies bleibt die Frage wieder einmal ungeklärt, wa-
        rum nicht die Bestimmungen des Bundespersonalvertre-
        tungsgesetzes (BPersVG) auf die gesamte Bundeswehr
        im Grundbetrieb ausgedehnt werden . Der Schritt hin
        zur vollen Gleichberechtigung auch der Soldatenvertre-
        tungen in den beweglichen Einheiten ist nicht gegangen
        worden: Die Besonderheiten des militärischen Dienstes
        würden eine vollkommene Gleichstellung im Sinne des
        BPersVG nicht zulassen, wie uns im Ausschuss erklärt
        wurde . Aber worin diese Besonderheiten denn im Grund-
        betrieb liegen, wurde uns nicht erklärt .
        Die Begründung für das Gesetz ist durchsichtig . Die
        Mitbestimmung wird nicht als selbstverständliches Recht
        gesehen, sondern als Mittel zum Zweck, um die Bundes-
        wehr zu einem attraktiven Arbeitgeber zu machen .
        Die Bundeswehr als Arbeitgeberin hat weiterhin gro-
        ße Probleme mit der Akzeptanz unter den jungen Leuten .
        Und das mit Recht: Denn was passiert, wenn Ausland-
        seinsatzzwang und Soldatenbeteiligung aufeinanderpral-
        len, kann man u . a . in Kapitel 4 sehen, das alle Formen der
        Mitbestimmung explizit unter den Vorrang der Auftrags-
        erfüllung stellt . Damit wird der Willkür von Vorgesetzten
        im Auslandseinsatz Tür und Tor geöffnet . In § 57 werden
        die Mitbestimmungsrechte bei der Dienstplanung, die in
        § 25 neu gewährt wurden, gleich wieder kassiert .
        Aus diesen Gründen wird Die Linke dieser Novelle
        trotz der durchaus begrüßenswerten Aspekte nicht zu-
        stimmen .
        Ursprünglich hatten die Grünen einen Änderungsan-
        trag eingereicht, der vorsieht, Dienstvorgesetzte in Fra-
        gen der Soldatenvertretung zu schulen . Das war offen-
        sichtlich zu viel des Guten für das Ministerium und die
        Koalition . Diese Schulungen sollen jetzt untergesetzlich
        geregelt werden, wie die SPD im Ausschuss zusicherte .
        Wir hoffen sehr, dass sich die SPD an dieses Versprechen
        auch hält!
        Doris Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
        Verteidigungsausschuss bietet ja leider viel zu selten die
        Gelegenheit, die Politik der Bundesregierung zu verbes-
        sern . Denn bei den meisten „großen“ Themen, etwa bei
        Fragen der Rüstung oder der sicherheitspolitischen Stra-
        tegie, zeigt sich die Regierungskoalition immer wieder
        erstaunlich beratungsresistent .
        Umso erfreulicher sind deshalb jene Momente, in
        denen sich der Ausschuss mit weniger abstrakten Pro-
        blemen befasst – mit Problemen, die den Alltag der Sol-
        datinnen und Soldaten prägen . Dann kommt die Stunde
        der Sachpolitik .
        Ich glaube, man kann sagen: Im Falle des Soldatin-
        nen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes haben wir diese
        Stunde der Sachpolitik gut genutzt . Denn wir haben auf
        Initiative meiner Fraktion nicht in allen, aber doch in ent-
        scheidenden Punkten echte Verbesserungen für die Sol-
        datinnen und Soldaten erreicht .
        Erstens: Wir haben die Bagatellgrenze bei den Scha-
        densersatzforderungen gegen Soldatinnen und Soldaten
        erheblich abgesenkt .
        Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah vor, dass
        die Vertrauenspersonen erst dann in das Verfahren einbe-
        zogen werden müssen, wenn der Soldat oder die Solda-
        tin mindestens 500 Euro Schadensersatz leisten soll . Ich
        habe hier schon vor vier Wochen gesagt: Diese Grenze ist
        viel zu hoch . Denn dass Soldaten und Soldatinnen verlo-
        ren gegangene Ausrüstungsgegenstände ersetzen sollen,
        kommt durchaus häufiger vor.
        Zu Beginn ihrer Ausbildung erhalten die Rekrutinnen
        und Rekruten mehrere Dutzend Kleidungsstücke und
        technische Hilfsmittel ausgehändigt . Vieles davon – wie
        etwa der Tropenhut oder die Zeltbahn – kommt selten
        bis überhaupt nicht zum Einsatz . Kein Wunder, dass hier
        und da etwas verschwindet . Dann wird Schadensersatz
        fällig . Und dann ist es wichtig, dass die Soldatinnen und
        Soldaten in der Vertrauensperson einen Anwalt an ihrer
        Seite haben .
        Meine Fraktion hat deshalb vorgeschlagen, die Scha-
        densschwelle, ab der die Vertrauensperson einbezogen
        werden muss, auf 100 Euro abzusenken . 100 Euro sind
        für die Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten viel Geld .
        Leider wollten die Koalitionsfraktionen so weit nicht ge-
        hen . Aber ich bin froh, dass wir uns nun auf 250 Euro
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617440
        (A) (C)
        (B) (D)
        verständigt haben . Denn damit zeigen wir: Wir lassen die
        Soldatinnen und Soldaten in kritischen Situationen nicht
        im Regen stehen .
        Ein zweiter Triumpf der Sachpolitik ist unser Kom-
        promiss zum Vertrauenspersonenausschuss beim Kom-
        mando Heer .
        Von bisher 17 auf nur elf Vertrauenspersonen wollte
        die Bundesregierung dieses Gremium verkleinern . Das
        erschien uns doch sehr radikal . Das Heer stellt mit knapp
        60 000 Soldatinnen und Soldaten die größte Teilstreit-
        kraft . Dementsprechend hat der VPA beim Komman-
        do Heer ziemlich viel zu tun . Wir haben es gemeinsam
        geschafft, die Zahl der Mitglieder des Ausschusses auf
        künftig 13 zu erhöhen . Das ist nicht ganz so viel, wie
        meine Fraktion sich erhofft hatte . Aber damit sollte ge-
        währleistet sein, dass der VPA die Interessen der Solda-
        tinnen und Soldaten auch weiterhin vernünftig vertreten
        kann . Und darauf kommt es an .
        Eine wirksame Mitsprache und Mitgestaltung ist
        wichtig – nicht nur für die Zufriedenheit der Soldatinnen
        und Soldaten . Sie ist auch unverzichtbar, wenn Innere
        Führung mehr sein soll als nur ein Lippenbekenntnis .
        Leider haben insbesondere die Kolleginnen und Kol-
        legen aus der Union diesen Zusammenhang noch nicht
        völlig verinnerlicht . Sonst hätten wir das Gesetz sicher-
        lich noch in zwei weiteren Punkten verbessern können .
        Eine echte Erschwernis für die praktische Umsetzung
        der Soldatinnen- und Soldatenbeteiligung besteht näm-
        lich darin, dass viele Vorgesetzte nicht ausreichend über
        Umfang und Verfahren der Soldatinnen- und Soldatenbe-
        teiligung Bescheid wissen . Meine Fraktion hat deshalb
        vorgeschlagen, im Gesetz festzuschreiben, dass Diszipli-
        narvorgesetzte entsprechende Seminare und Schulungen
        zur Soldatenbeteiligung besuchen sollen . Leider hat die
        Union diesen Vorschlag abgelehnt – und so werden die
        Vertrauenspersonen an vielen Standorten wohl weiterhin
        für ihre Einbindung und ihre Rechte kämpfen müssen .
        Eine zweite Änderung, die wir sehr begrüßt hätten,
        betrifft die Wahl des Personalrats in gemischten Dienst-
        stellen: Das neue Gesetz sieht vor, dass in personalrats-
        fähigen Dienststellen, in denen weniger als fünf zivile
        Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden sind, künf-
        tig auch Soldatinnen und Soldaten zu den Wahlberechtig-
        ten hinzugezählt werden . Die zunehmende Vermischung
        von zivilen und militärischen Strukturen ist nicht zuletzt
        unter verfassungsrechtlichen Aspekten sehr fragwürdig .
        Und deshalb hätten wir gerne auf diese neue Regelung
        verzichtet .
        Ich hoffe sehr, dass wir in einem anderen Zusammen-
        hang einmal die Gelegenheit haben werden, uns grund-
        sätzlich über das Verhältnis von Streitkräften und Bun-
        deswehrverwaltung zu unterhalten, werte Kolleginnen
        und Kollegen aus der Union .
        Für heute gilt: Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft,
        auf unsere Änderungsanträge einzugehen . Und ich bin si-
        cher, die Soldatinnen und Soldaten werden unsere Arbeit
        sehr zu schätzen wissen .
        Anlage 4
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und
        SPD: Achtung der Menschenrechte in Burundi
        einfordern – Friedensdialog fördern
        – der Beschlussempfehlung und des Berichts des
        Ausschusses für Menschenrechte und huma-
        nitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten
        Tom Koenigs, Kordula Schulz-Asche, Omid
        Nouripour, weiterer Abgeordneter und der
        Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gewalt
        in Burundi stoppen – Weitere massive Men-
        schenrechtsverletzungen verhindern
        (Tagesordnungspunkt 22 und Zusatztagesord-
        nungspunkt 5)
        Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU): Burundi ist ein
        Staat mit einer unruhigen Vergangenheit . Seit seiner
        Unabhängigkeit im Jahr 1962 gab es immer wieder
        Machtkämpfe und Konflikte, die oftmals auch bewaffnet
        ausgetragen wurden . Leidtragende war immer die Bevöl-
        kerung . Wir sprechen über ein Land, das in nahezu sämt-
        lichen Indizes am unteren Ende rangiert .
        Nach dem hart verhandelten Friedensvertrag von
        Arusha im Jahr 2000 kam Hoffnung auf eine bessere
        Zukunft auf . Die Menschenrechtslage verbesserte sich,
        wenn auch sehr langsam . Es bildeten sich Ansätze einer
        aktiven Zivilgesellschaft heraus und die Presse begann,
        freier und kritischer zu agieren .
        Mit der Ankündigung vom Frühjahr 2015, entgegen
        der Friedensvereinbarung von Arusha nun doch für eine
        dritte Amtszeit zu kandidieren, hat Burundis Präsident
        Pierre Nkurunziza die Fortschritte der letzten Jahre mit
        einem Schlag wieder zunichte gemacht .
        Und so befindet sich das Land seit nunmehr über ei-
        nem Jahr erneut in der Krise, und seine Bürger leiden
        unter immer wieder aufflammenden Gewaltwellen. In
        dieser Zeit ist Burundi – um doch noch einen Index zu
        zitieren – im Human Development Index von Platz 180
        auf 184 abgerutscht, wohlgemerkt von 188 insgesamt .
        260 000 Menschen sind bereits in die Nachbarländer ge-
        flüchtet. Die Situation ist also dramatisch, und das Ruder
        muss dringend herumgerissen werden .
        Was den Antrag der Grünen anbelangt, möchte ich
        davor warnen, die heutigen Ereignisse in Burundi mit
        Völkermord in einem Atemzug zu nennen . Völkermord
        ist ein klar definierter Tatbestand, der zum Glück aktuell
        nicht erfüllt ist . Das macht das dortige Geschehen keinen
        Deut besser . Aber der Sinn eines solchen Begriffes ist es
        ja gerade, schwerste Vergehen gegen die Menschlichkeit
        in ihrer Gesamtheit präzise einordnen zu können . Da ist
        es nicht hilfreich, alle begangenen Kollektivverbrechen
        reflexartig gleich in die Nähe des Völkermords zu rücken.
        Gleichwohl ist es absolut richtig und wichtig, wach-
        sam zu sein und die Augen offen zu halten . Nie wieder
        darf es zu Tragödien wie 1994 in Ruanda kommen, und
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17441
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        auch in Burundi haben sich die Volksgruppen der Hutu
        und Tutsi in der Vergangenheit viel Gewalt angetan .
        Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der gegenwärtige
        Konflikt eben nicht entlang ethnischer Zugehörigkeiten
        geführt wird . Es handelt sich um politische Spannungen,
        und Mitglieder aller Ethnien streiten sowohl auf Seite der
        Regierung als auch auf Seite der Opposition .
        Diese Erkenntnis macht die Situation vor Ort nicht
        weniger kompliziert . Zwar laufen aktuell Friedensge-
        spräche, die auch dieses Mal im für Burundi schon sym-
        bolträchtigen Arusha stattfinden. Die Verhandlungen im
        Nachbarland Tansania verlaufen jedoch zäh . Die Regie-
        rung ist kaum zu Zugeständnissen bereit; das wichtigste
        Oppositionsbündnis bezeichnete die Gespräche als – Zi-
        tat – „Zeitverschwendung“ .
        Für die Lösung einer so diffizilen und zugleich gefähr-
        lichen Situation gibt es kein Patentrezept . Die internatio-
        nale Gemeinschaft hat mit intensiven diplomatischen Be-
        mühungen versucht, Druck auf die Regierung Burundis
        auszuüben . Darüber hinaus haben alle großen Geberlän-
        der ihre regierungsnahe Entwicklungszusammenarbeit
        ausgesetzt, so auch Deutschland und die EU .
        Zumindest nach außen hin gibt sich der burundische
        Präsident davon bislang unbeeindruckt, und in den Frie-
        densgesprächen behält er seine harte Linie bei .
        Ich bin allerdings der festen Überzeugung, dass
        Nkurunziza seine Haltung sehr schnell ändern würde,
        wenn die Afrikanische Union endlich an einem Strang
        ziehen und ihm ganz klar seine Grenzen aufzeigen wür-
        de .
        Die Afrikanische Union ist vor allen andern internati-
        onalen Organisationen gefragt, sich um eine nachhaltige
        Lösung des Konflikts in ihrem Mitgliedsland zu bemü-
        hen .
        Die Signale aus Addis Abeba sind jedoch seit Mo-
        naten zwiespältig . Es steht der Verdacht im Raum, dass
        manch verbliebener Potentat einen Präzedenzfall vermei-
        den möchte, der eines Tages auch auf ihn selbst zurück-
        fallen könnte .
        Es ist mir unbegreiflich, dass der AU-Ausschuss für
        Frieden und Sicherheit in der vergangenen Woche seinen
        Vorsitz an Burundi vergeben hat . Burundi leitet nun also
        das entscheidende Gremium der Afrikanischen Union,
        welches federführend mit der Lösung der Krise im eige-
        nen Land beauftragt ist .
        Das ist in der Tat ein deutliches Zeichen der Afrika-
        nischen Union an die Machthaber in Bujumbura – aber
        leider genau das falsche .
        Damit liegen die Hoffnungen nun wohl alleine auf den
        fragilen Friedensgesprächen in Arusha, die in den kom-
        menden Wochen fortgesetzt werden sollen .
        Deutschland kann diese Gespräche unterstützen, in-
        dem es den Druck auf die burundische Regierung auf-
        rechterhält und sich im Einklang mit der EU eindeutig
        gegenüber Präsident Nkurunziza positioniert .
        Darüber hinaus sollten wir zur Verbesserung der Men-
        schenrechtssituation auch weiterhin bevölkerungsnahe
        Hilfsprojekte fortführen und die in die Nachbarstaaten
        geflohenen Menschen unterstützen.
        Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU): In der eng-
        lischen Version des UNHCR Tracks von Mai 2016 kön-
        nen wir folgende Aussagen finden – ich zitiere frei –:
        Nicoles Reise durch die Hölle begann mit den tägli-
        chen Runden der brutalen Milizen der Regierungspartei,
        der Imbonerakure, von Tür zu Tür . Sie sah, was passierte,
        als ihr Vermieter 10 000 burundische Franc den Milizen
        nicht bezahlen konnte . Er wurde am Kopf aufgeschlitzt
        und in die Seiten sowie in den Bauch gestochen . Seiner
        Frau wurden die Brüste abgeschnitten, und sie wurde von
        den Genitalien bis zum Kopf aufgeschlitzt . Den Kindern
        wurden die Kehlen durchgeschnitten .
        Nicole wusste in diesem Moment, sie muss ihre drei
        Söhne einsammeln und weglaufen . Sie waren fast an
        der tansanischen Grenze, als eine Gruppe von Polizis-
        ten, Imbonerakure und lokalen Offizieren sie einfing.
        Ihre Befehle lauteten, jeden zu töten oder zu verprü-
        geln, der versuchte, die Grenze zu überwinden . Es gab
        sogar eine Frau, die ihr Baby auf dem Rücken trug,
        und sie schlugen sie, bis das Baby starb (indirekt zitiert
        nach: UNHCR Tracks, Mai 2016, http://tracks .unhcr .
        org/2016/05/ running-from-rape-in-burundi/) .
        Nicole wurde verprügelt und im Gefängnis von ei-
        nem Polizisten vergewaltigt . Danach wurde sie aus der
        Polizeistation rausgeworfen . Seitdem hat sie ihre Kinder
        nicht mehr gesehen .
        Nicole gehört zu den 265 000 burundischen Bürgern,
        die geflohen sind, seitdem Präsident Pierre Nkurunziza
        für eine dritte Amtszeit kandidierte . Der Ankündigung
        folgten Proteste, schärferes Durchgreifen von der Sicher-
        heitsbehörden und Milizengewalt .
        Das burundische Verfassungsgericht bestätigte die
        Rechtmäßigkeit der Kandidatur von Pierre Nkurunziza,
        der als Präsident am 21 . Juli 2015 wiedergewählt wur-
        de . Seither setzen sich Gewalt und Menschenrechtsver-
        letzungen in unverminderter Intensität fort . Friedliche
        Demonstrationen wurden gewaltsam unterdrückt, bür-
        gerliche und politische Freiheiten massiv eingeschränkt .
        Im Dezember sollten die burundischen Sicherheitskräfte
        mindestens 87 Menschen getötet haben . Es sollte sich
        bei vielen dieser Tötungen wohl um willkürliche Hin-
        richtungen gehandelt haben . Der Hohe Kommissar der
        Vereinten Nationen für Menschenrechte, Zeid Ra’ad Al
        Hussein, alarmierte die internationale Gemeinschaft über
        die mutmaßliche Existenz von Massengräbern, von Fäl-
        len sexueller Gewalt, von willkürlichen Verhaftungen,
        verschwundenen Personen, Folter und Massenhinrich-
        tungen . Sowohl die Regierung als auch Teile der Opposi-
        tion setzen gezielt Gewalt ein, um ihre Interessen durch-
        zusetzen .
        Letzten Dezember verurteilte das Europäische Parla-
        ment in einer Entschließung „die Gewalttaten und Zu-
        nahme von Menschenrechtsverstößen und -verletzun-
        gen, einschließlich Ermordungen, außergerichtlicher
        Hinrichtungen, Verletzungen der körperlichen Unver-
        sehrtheit von Menschen, Folter und anderer grausamer,
        http://tracks.unhcr.org/2016/05/running-from-rape-in-burundi/
        http://tracks.unhcr.org/2016/05/running-from-rape-in-burundi/
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617442
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        (B) (D)
        unmenschlicher und/oder erniedrigender Behandlung,
        willkürlichen Festnahmen und rechtswidrigen Inhaftie-
        rungen, auch von Kindern, und die Besetzung von Schu-
        len durch das Militär und die Polizei sowie die Verletzun-
        gen der Presse- und Meinungsfreiheit und die bestehende
        Straflosigkeit“ und forderte „eine gründliche und unab-
        hängige Untersuchung der Tötungen und Verstöße sowie
        die strafrechtliche Verfolgung der Täter“ .
        In Burundi sind die Menschen nicht mehr frei .
        Ein Pfarrer aus dem Wahlkreis unseres Kollegen Uwe
        Schummer wies mich heute Morgen auf einen Beitrag der
        Deutschen Welle hin, wonach elf burundische Schüler
        festgenommen wurden, weil sie in ihren Schulbüchern
        Fotos von Präsident Pierre Nkurunziza bekritzelt haben .
        Jetzt drohen ihnen bis zu fünf Jahre Haft .
        Eine Präsenz der Vereinten Nationen, um die Sicher-
        heitslage zu überwachen und die Einhaltung der Men-
        schenrechte zu fördern, sollte möglichst schnell organi-
        siert werden . Am 1 . April 2016 votierte der Sicherheitsrat
        der Vereinten Nationen einstimmig für die Resoluti-
        on 2279 (2016), die Optionen für die Entsendung einer
        Polizeimission der Vereinten Nationen darlegt .
        Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Bemühun-
        gen, gegenüber der burundischen Regierung auf Rechts-
        staatlichkeit sowie die Einhaltung der Menschenrechte
        und des humanitären Völkerrechts zu drängen, fortzuset-
        zen . Vor Ort hat sich die deutsche Botschaft in Bujumbu-
        ra unter anderem bei zahlreichen Gelegenheiten für die
        Durchsetzung der Versammlungs- und Pressefreiheit ein-
        gesetzt . So wurden zum Beispiel der Menschenrechtsak-
        tivist Pierre Claver Mbonimpa sowie der Journalist Bob
        Rugurika nach ihrer jeweiligen Verhaftung mehrmals in
        der Haft besucht . Letzterer wurde dann im Februar 2015
        freigelassen . Er war für die Berichterstattung über die Er-
        mordung dreier italienischer Nonnen im Zusammenhang
        mit der Ausbildung der Imbonerakure inhaftiert worden .
        Wir fordern die Bundesregierung auch auf, sich wei-
        terhin für einen innerburundischen inklusiven politischen
        Dialog einzusetzen . Nur ein inklusiver politischer Dialog
        unter internationaler Vermittlung, der das Abkommen
        von Arusha und die Verfassung Burundis achtet, wird zu
        einer Lösung der Krise führen .
        Die Menschen in Burundi zählen zu den ersten Op-
        fern dieser Krise . Mehr als 400 Menschen wurden schon
        getötet und Tausende verletzt . Über 260 000 Menschen,
        insbesondere junge Frauen und Kinder, sind in die
        Nachbarländer geflohen. Laut der Vereinten Nationen
        sind 4,6 Millionen Menschen – gesamte Bevölkerung:
        10,8 Millionen – von Ernährungsunsicherheit betroffen .
        Es ist daher unabdingbar, den Zugang der Bevölke-
        rung zu grundlegenden Diensten sicherzustellen . Die
        burundische Zivilgesellschaft muss weiterhin humanitär
        versorgt werden .
        Wir fordern die Bundesregierung auf, bei der Unter-
        stützung der in die Nachbarländer Burundis geflohenen
        Menschen nicht nachzulassen und dabei Projekten, die
        Jugendliche im Hinblick auf ihre Bildung und Ausbil-
        dung fördern, besondere Beachtung zu schenken und
        sich für den ungehinderten Zugang internationaler und
        regionaler Hilfsorganisationen zu allen Flüchtlingslagern
        der Region einzusetzen .
        Im März 2016 hat die EU die direkte finanzielle Un-
        terstützung der burundischen Behörden im Rahmen des
        EU-AKP-Partnerschaftsabkommens (Cotonou-Abkom-
        men) zwar ausgesetzt, die finanzielle Unterstützung für
        die Bevölkerung und die humanitäre Hilfe wird aber in
        vollem Umfang aufrechterhalten .
        Deutschland gehört mit seinem 2016 geleisteten Bei-
        trag von 20 Millionen Euro zu den wichtigsten Gebern im
        Rahmen des Zentralen Nothilfe-Fonds der VN, der allein
        im Monat März 2016 zwei Millionen US-Dollar für bu-
        rundische Flüchtlinge in Tansania bereitstellte . Deutsch-
        land hat dem UNHCR im vergangenen Jahr 3,5 Milli-
        onen Euro aus den Mitteln der Humanitären Hilfe zur
        Verfügung gestellt und dem Welternährungsprogramm
        für die Flüchtlingslager in Tansania weitere 14 Millionen
        Euro aus der bilateralen finanziellen Zusammenarbeit.
        Die Teilsuspendierung der deutschen Entwicklungs-
        hilfe bezieht sich ausschließlich auf die bilaterale staatli-
        che Entwicklungszusammenarbeit des BMZ . Die Arbeit
        privater Träger und privates Engagement ist hiervon
        nicht berührt . Im Gegenteil: Es ist sehr wichtig, dass ins-
        besondere in diesen für Burundi sehr schwierigen Zeiten
        deutlich wird, dass die Menschen nicht vergessen werden
        und dass Deutschland und seine Bürger mit den Burun-
        diern solidarisch sind . In diesem Sinne ist anhaltendes
        privates Engagement ein starkes Zeichen internationaler
        Solidarität .
        Die Gefahr eines Bürgerkrieges mit potenzieller Eth-
        nisierung der Auseinandersetzungen und Destabilisie-
        rung der gesamten Region besteht weiterhin, zumal der
        elfjährige Bürgerkrieg, der mit dem Frieden von Arusha
        2005 endete, noch keine Vergangenheit ist .
        In den letzten zehn Jahren sind rund 500 000 Burun-
        dier, die während der Flüchtlingswellen 1972 und 1993
        in die Nachbarländer geflohen waren, zurückgekehrt.
        Die jüngsten unter ihnen lebten in dritter Generation im
        Ausland mit wenig Beziehung zu ihrem Heimatland .
        Die Kommission „Nationale des Terres et autres Biens“
        (CNTB) wurde 2006 eingerichtet, um Landkonflikte, die
        im Zusammenhang mit der Rückkehr von Flüchtlingen
        nach dem Bürgerkrieg standen, zu regeln . Aber durch
        eine Gesetzesänderung Anfang 2014 wurde die Unab-
        hängigkeit dieser Kommission infrage gestellt, und es
        gab Berichte über Enteignungen und gewaltsames Vorge-
        hen . Letztlich geht es bei der Flüchtlings- und Landpro-
        blematik um politische Machtkämpfe zwischen aktueller
        und ehemaliger Regierungspartei . Sie bergen die Gefahr,
        dass ethnische Ressentiments in der Bevölkerung wieder
        aufflammen.
        Die meisten Familien Burundis sind von den Jahr-
        zehnten des Völkermordes gezeichnet, wie beispielswei-
        se Erzbischof Simom Ntamwana, einer der wichtigsten
        Köpfe der afrikanischen Kirche . 1972, als Tutsis Hutus
        jagten, starben mehr als 60 Menschen aus seiner Familie .
        Sein Leben hat er der Versöhnung gewidmet . „Nur Ver-
        söhnung, nicht Rache, hilft“, sagt er .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17443
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        Pater Maruhukiro aus Burundi, der vor ein paar Wo-
        chen hier zu Gast war, berichtete über eine bestehende
        Völkermordideologie . Die Instrumentalisierung der
        Ethnie berge die Gefahr einer ethnischen Eskalation .
        Er forderte außerdem unabhängige Untersuchungen des
        Massakers, das am 11 . und 12 . Dezember 2015 von den
        Polizeieinheiten und dem Geheimdienst in Bujumbu-
        ra begangen wurde . In einem Hilferuf der Überleben-
        den letzten Januar schrieb er: „Die Angehörigen der
        Verschwundenen – und wahrscheinlich Ermordeten –
        möchten wissen, wo ihre Kinder begraben werden . Es
        ist meines Erachtens nach eine Schande für die interna-
        tionale Gemeinschaft, dass solch eine Barbarei noch im
        Jahr 2015 vor unseren Augen passieren darf und quasi
        in Echtzeit über die sozialen Netzwerke begleitet werden
        kann . Und das, ohne dass die Täter zur Rechenschaft ge-
        zogen werden können?“
        Ein wiederholter Völkermord muss um jeden Preis
        verhindert werden .
        Wir fordern die Bundesregierung auf, ihr Engagement
        für die Ausgestaltung des Konzeptes der Schutzverant-
        wortung auf internationaler Ebene aktiv fortzusetzen und
        dabei der Stärkung ihrer präventiven Säule weiterhin be-
        sondere Aufmerksamkeit zu widmen .
        Einen Beitrag leistet in diesem Zusammenhang der im
        Jahr 2012 geschaffene Focal Point für die Schutzverant-
        wortung (Responsibility to Protect) beim Auswärtigen
        Amt . Die Schutzverantwortung ist darüber hinaus fest in
        die Arbeit der VN und der EU integriert . Die Bundesre-
        gierung unterstützt das Büro des Sonderbeauftragten für
        die Schutzverantwortung finanziell und setzte sich auch
        für die nun erfolgte Benennung eines Focal Points der
        EU ein . Auch innerhalb der Entwicklungszusammen-
        arbeit werden konkrete Maßnahmen zur Unterstützung
        der Schutzverantwortung umgesetzt, insbesondere bei
        der Weiterentwicklung der afrikanischen Friedens- und
        Sicherheitsarchitektur . Die zivile Krisenprävention ist
        zudem ein fester Bestandteil der Arbeit der Bundesregie-
        rung, die mit einem Ressortkreis die mit Krisenpräventi-
        on befassten Bundesministerien integriert und ein Forum
        für den Austausch über Verfahren zu Krisenprävention
        und Krisenfrüherkennung bietet .
        Ein paar wenige Worte möchte ich nur zum dritten
        Mandat von Präsident Nkurunziza sagen . Denn eine drit-
        te – von der Verfassung ursprünglich nicht vorgesehene –
        Amtszeit ist keine Seltenheit in Afrika . Viele Staats- und
        Regierungschefs missachten die mittlerweile weitgehend
        kodifizierten Amtszeitbeschränkungen nicht einfach,
        sondern wählen den Prozess einer Verfassungsreform
        über das Parlament, ein Referendum oder eine Ausle-
        gung zugunsten des Präsidenten . Laut Wissenschaftlern
        lassen sich demnach viele politische Regime in Subsaha-
        ra-Afrika als elektorale Autokratien charakterisieren .
        Amtszeitbeschränkungen sind deshalb bedeutsam,
        weil der wichtigste Mechanismus zur Durchsetzung von
        Regierungskontrolle – Wahlen – in vielen afrikanischen
        Staaten nicht funktioniert . Präsidenten, die sich zur Wie-
        derwahl stellen, gewinnen diese in 85 Prozent der Fälle
        auch . Die Begrenzung von Amtsperioden soll die Vortei-
        le der Amtsinhaberschaft korrigieren . Regierungswech-
        sel – und sei es nur innerhalb der regierenden Partei –
        haben positive Auswirkungen auf das politische System:
        Sie stärken dessen Legitimität, Stabilität und Leistungs-
        fähigkeit .
        Ist es so, dass Macht in Afrika oft etwas Zirkuläres
        hat? Dass angenommen wird, dass jemand, der es ganz
        nach oben geschafft hat, offenbar über eine besondere
        Kraft verfügt? Und Macht würde sich solcherart selbst
        legitimieren? Aber an niemandem geht Macht spurlos
        vorüber . Macht korrumpiert, und absolute Macht kor-
        rumpiert absolut . Kaum jemand ist davor gefeit . Nach ei-
        nigen Jahren absoluter Macht werden oft selbst integerste
        Menschen zu Tyrannen . Stürzt ein solcher Autokrat dann,
        bricht oft das Chaos aus, nicht weil der Despot unersetz-
        bar ist, sondern weil er alles politische und gesellschaft-
        liche Leben außerhalb seiner Herrlichkeit in Schutt und
        Asche gelegt hat .
        Ich schwärme oft von Afrika als unserem großen Bru-
        der oder unserer großen Schwester . Einem Afrika, von
        dem wir viel zu lernen haben . Einem Afrika, mit dem
        wir eine bessere Zukunft zusammen aufbauen können .
        Zu diesem Afrika gehört aber auch eine freie und starke
        Zivilgesellschaft .
        Gabi Weber (SPD): Als ich im Februar 2015 Burun-
        di im Rahmen einer Parlamentariergruppenreise das erste
        Mal besuchte, erlebte ich bereits ein Land, welches von
        innerer Unruhe und politischen Zerwürfnissen geprägt
        war . Die Auseinandersetzung über eine dritte Kandi-
        datur des Präsidenten Nkurunziza war bereits deutlich
        zu spüren . Was sich dann in den nächsten Monaten in
        diesem Land ereignete, machte und macht mich traurig .
        Es entwickelte sich eine politische Krise, in deren Fol-
        ge sich nicht nur die Wirtschaftslage und die Sicherheit
        Burundis, sondern insbesondere die Situation der Men-
        schenrechte zunehmend verschlechtert hat . Wir sehen ein
        Land, das in Gewalt und politischer Instabilität versinkt
        und scheinbar keinen Weg zu einer friedlichen Beilegung
        des Konfliktes findet. Und das, obwohl es bis vor nicht
        allzu langer Zeit noch als ein Beispiel für eine gelunge-
        ne Post-Konfliktstabilisierung nach dem Friedensvertrag
        von Arusha aus dem Jahr 2000 galt . Hier müssen wir uns
        selbstkritisch fragen, wo unsere Frühwarnsysteme nicht
        richtig funktioniert haben beziehungsweise wie Burundis
        Weg zu einer stabilen Demokratie nach dem verheeren-
        den Bürgerkrieg hätte besser begleitet werden müssen .
        Die politisch festgefahrene Situation in Burundi be-
        schäftigt uns hier in Deutschland, wie ich es seit einem
        Jahr erleben kann: politisch in Berlin, in Exilgruppen, im
        Bereich der Nichtregierungsorganisationen und auch sich
        für die Region engagierende Bürgerinnen und Bürger .
        An dieser Stelle möchte ich auch dem Auswärtigen
        Amt danken, das mit anderen EU-Partnern vor Ort und
        von Berlin aus beharrlich und mit diplomatischem Fein-
        gefühl an einer Verbesserung der Lage arbeitet . Herzli-
        chen Dank dafür .
        Ich bin dem Menschenrechtsausschuss aus diesem
        Grund sehr dankbar, dass er mit dem vorliegenden Ko-
        alitionsantrag „Achtung der Menschenrechte in Burundi
        einfordern – Friedensdialog fördern“ ein Zeichen setzt,
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        dass wir im Deutschen Bundestag neben den medial be-
        herrschenden Großkrisen in der Welt auch die scheinbar
        kleinen Konfliktgebiete nicht vergessen. Das dürfen wir
        auch nicht. Burundi befindet sich in der politisch nicht
        wirklich stabilen Region der Großen Seen . Sollte der
        Konflikt in dem Land außer Kontrolle geraten, dann hat
        das gravierende Auswirkungen auf Nachbarländer wie
        den Kongo, Ruanda oder Tansania . Allein seit April 2015
        haben über 260 000 Menschen in den Nachbarländern
        Zuflucht gesucht. Das ist für die diese Länder eine große
        Herausforderung .
        Was können wir von Deutschland aus tun? Ich gebe zu,
        auch mich befällt nach über einem Jahr oft eine gewisse
        Ratlosigkeit, wenn ich sehe, wie sich vor Ort scheinbar
        nichts zum Guten wendet. Aber dieser Konflikt ist ein
        komplizierter und bedarf zu seiner Lösung eines langen
        Atems . Wir haben es mit Verteilungskämpfen zwischen
        Bevölkerung und herrschender Elite zu tun, es geht also
        um soziale und politische Teilhabe . Ich möchte auch
        noch einmal betonen – es ist kein ethnischer Konflikt, bis
        jetzt, und das ist eine gute Nachricht .
        Unser Antrag fordert die Bundesregierung dazu auf,
        – gegenüber der burundischen Regierung weiterhin
        auf Rechtsstaatlichkeit sowie die Einhaltung der
        Menschenrechte und des humanitären Völker-
        rechts zu dringen, um die Sicherheit der burundi-
        schen Bevölkerung zu gewährleisten;
        – auf Einhaltung der internationalen Verpflichtun-
        gen im Rahmen des Internationalen Paktes über
        bürgerliche und politische Rechte durch Burundi
        zu bestehen . Dazu gehört insbesondere die Ach-
        tung der Grundfreiheiten und die Freiheit der Mei-
        nungsäußerung sowie die Pressefreiheit;
        – sich weiterhin für einen innerburundischen und
        inklusiven politischen Dialog unter internationaler
        Vermittlung und unter Beachtung des Abkommens
        von Arusha und der Achtung der Verfassung Bu-
        rundis einzusetzen;
        – im Sinne der VN-Resolution 1325 dafür zu sorgen,
        dass spezielle Maßnahmen zum Schutz von Frauen
        und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt,
        insbesondere vor Vergewaltigung und anderen For-
        men des sexuellen Missbrauchs, ergriffen werden;
        – im Lichte dieser VN-Resolution sich dafür einzu-
        setzen, dass Frauen in Verhandlungen in Burundi
        einbezogen werden, denn sie sind einerseits oft be-
        sonders Leidtragende des Konflikts, verfügen aber
        andererseits auch über wertvolle Fähigkeiten und
        Einfluss, um in Konflikten zu vermitteln und zu
        tragfähigen Verhandlungslösungen zu gelangen;
        – sich auch nach der Aussetzung regierungsnaher
        Programme mit unserem entwicklungspolitischen
        Instrumentarium sowohl bilateral als auch im
        EU-Kontext für die weitere Unterstützung der Zi-
        vilgesellschaft durch bevölkerungsnahe und grund-
        bedürfnisbefriedigende Projekte einzusetzen;
        – die Eindämmung des Handels mit Konfliktrohstof-
        fen weiterhin zu unterstützen, um diese wesentli-
        che Finanzierungsquelle von bewaffneten Gruppen
        in der Region auszutrocknen . Hier unterstütze ich
        die von der Bundesregierung auf EU-Ebene vertre-
        tene Haltung für eine verantwortungsvolle und ver-
        pflichtende Zertifizierung bei der Beschaffung von
        Mineralien aus Konfliktgebieten. Das muss weiter
        vorangetrieben werden .
        Unser starkes Engagement für die Ausgestaltung des
        Konzeptes der Schutzverantwortung auf internationaler
        Ebene müssen wir aktiv fortsetzen und dabei der Stär-
        kung ihrer präventiven Säule weiterhin besondere Auf-
        merksamkeit widmen .
        Bei der Unterstützung der in die Nachbarländer Bu-
        rundis geflohenen Menschen ist nicht nachzulassen. Pro-
        jekten, die Jugendliche im Hinblick auf ihre Bildung und
        Ausbildung zugutekommen, ist besondere Beachtung zu
        schenken . Der ungehinderte Zugang internationaler und
        regionaler Hilfsorganisationen zu allen Flüchtlingslagern
        der Region ist enorm wichtig und muss gewährleistet
        werden. Nur so kann die Versorgung der Geflüchteten
        bedarfsgerecht verbessert werden . Außerdem ließen sich
        so Meldungen glaubhaft überprüfen, nach denen einige
        Flüchtlingslager als Anwerbeorte für und von Rebellen-
        bewegungen genutzt werden . Das darf nicht passieren,
        egal von welcher Seite .
        Ich bedauere sehr, dass es nicht zu einem fraktions-
        übergreifenden Antrag gekommen ist, hoffe aber, dass
        wir in der Ausschussberatung vielleicht doch noch zu-
        einanderfinden können. Lassen Sie uns gemeinsam ein
        starkes Signal nach Burundi senden, dass Deutschland
        sich weiterhin in der Region engagiert und dieses Land
        und seine Menschen nicht vergisst . In diesem Sinne hoffe
        ich auf eine zielführende Beratung des Antrages in den
        Ausschüssen .
        Inge Höger (DIE LINKE): Am letzten Freitag wur-
        den in Burundi elf Schülerinnen und Schüler verhaftet .
        Angeblich sollen sie in ihren Schulbüchern auf das Bild
        des Präsidenten Nkurunziza gekritzelt haben . Ihnen dro-
        hen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Gefäng-
        nis . Mehr als 300 weitere junge Menschen wurden aus
        ihren Schulen ausgeschlossen . Seit der Kandidatur von
        Nkurunziza für eine dritte Amtszeit vor einem Jahr ver-
        sinkt das Land immer mehr in politischen Unruhen und
        steht kurz vor einem Bürgerkrieg . 260 000 Menschen
        sind bereits außer Landes geflohen, und 25 000 sind Bin-
        nenvertriebene .
        Was in Burundi in den letzten Jahren passiert ist, ist
        leider typisch für die kurzsichtige Außenpolitik der EU
        und Deutschlands . Bereits im Laufe der zweiten Amts-
        zeit agierte Präsident Nkurunziza immer autoritärer und
        verabschiedete sich immer mehr von der Grundlagen des
        Friedens, die mit den Verträgen von Arusha im Jahr 2000
        gelegt wurden . Auch die wichtigen internationalen Ko-
        operationspartner von Burundi haben nicht signalisiert,
        dass sie diese Basis für einen Frieden politisch ernst neh-
        men . Stattdessen haben sie die ökonomische, militärische
        und politische Kooperation intensiviert . Die Erhaltung
        von Demokratie und Frieden hatte für die Außenpoliti-
        ker in Berlin und Brüssel keine Priorität, solange die Ko-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17445
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        operation in anderen Bereichen stabil funktionierte . Erst
        nachdem im Vorfeld der Wahlen für die dritte Amtszeit
        klar wurde, wie stark der Widerstand in der Bevölkerung
        auf diesen Angriff auf die Demokratie Burundis ist und
        wie brutal der Protest niedergeschlagen wurde, nahmen
        westliche Staaten die Problematik überhaupt ernst .
        Seit Jahren schon arbeitet die Bundeswehr eng mit
        der burundischen Armee zusammen . Diese Strategie ist
        extrem kurzsichtig . Um burundische Soldaten für die
        Intervention in Somalia zu haben, werden diese gezielt
        unterstützt . Dabei ist doch klar, dass es keine Garantien
        gibt und auch nicht geben kann, dass diese Soldaten und
        deren Waffen nicht auch in Burundi gegen die eigene Be-
        völkerung zu Einsatz kommen können .
        Wir können auch nicht ignorieren, dass die burundi-
        sche Armee im Moment systematisch unterwandert wird .
        Die Mitglieder der Jugendliga der Regierungspartei wer-
        den offensichtlich gezielt angeworben, ausgebildet und
        dann in die Armee und die Polizei integriert . Diese Ju-
        gendliga wird von den Experten der UN als Jugendmiliz
        eingestuft . Dass die Kooperation mit der burundischen
        Armee dennoch weitergeht, ist ein echter Skandal .
        Die große Mehrheit der Bevölkerung in Burundi will
        eine politische Lösung für die akuten politischen Proble-
        me . Sie haben sich trotz zahlreicher Versuche, vor allem
        vonseiten der Regierung, den Hass zwischen den Ethnien
        zu schüren, bisher nicht aufwiegeln lassen . Dennoch lie-
        gen die Nerven blank, deswegen ist internationale Hilfe
        beim Suchen nach einer diplomatischen Lösung drin-
        gend nötig .
        Die Afrikanische Union und die Ostafrikanische Ge-
        meinschaft (EAC) bemühen sich bereits um eine inten-
        sive Pendeldiplomatie . Das braucht politische Anstren-
        gung und personelle Kontinuität . Durch die Ernennung
        von Sondervertretern der UN, der Europäischen Union
        und Deutschlands kann der Friedensprozess substanzi-
        ell unterstützt werden . Hilfreich ist auch die Entsendung
        und Finanzierung von mehr Menschenrechtsbeobach-
        tern, als dies bisher der Fall ist . Alles, was der Vertrau-
        ensbildung dient, muss unterstützt werden . Dazu gehört
        auch, dass Friedensgespräche ohne die Opposition wenig
        Sinn machen .
        Es ist sonderbar, von einer „Verantwortung zum
        Schutz“ zu reden, wie es in den Anträgen von Grünen
        und der Regierungsfraktionen der Fall ist, aber gleichzei-
        tig nicht in ausreichendem Maße Mittel zur Verfügung
        zu stellen, um in den Flüchtlingslagern rund um Burundi
        die Menschen mit dem Lebensnotwendigen versorgen
        zu können . Dazu gehört übrigens auch eine Investition
        in Bildungsangebote in diesen Lagern . Dort ist jeweils
        über die Hälfte der Bewohner unter 18 Jahre alt . Wenn
        diese keine Bildung bekommen, dann nimmt man ihnen
        die Zukunft . So entstehen neue humanitäre Katstrophen
        und noch mehr Nährboden für Bürgerkriege . Das Welter-
        nährungsprogramm braucht allein für die nächsten sechs
        Monate 57 Millionen Dollar in den Flüchtlingslagern .
        Die im Regierungsantrag genannten Summen reichen für
        diese Aufgabe bei weitem nicht aus . Zudem sind infolge
        der politischen Krise fast 600 000 Menschen in Burundi
        auf Nahrungsmittel angewiesen, und die Ernährungssi-
        cherheit etwa der Hälfte der Bevölkerung ist gefährdet .
        Anstatt die „Verantwortung zum Schutz“ als ein Ein-
        fallstor für militärische Interventionen auszubauen, die
        dann häufig die Grundlagen für weitere Bürgerkriege le-
        gen, müssen wir ganz konkret dafür sorgen, dass politi-
        sche Lösungen ernsthaft verfolgt und humanitäre Krisen
        umfassend beantwortet werden .
        Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
        Situation in Burundi hat sich seit unserem Antrag zur
        Menschenrechtslage in diesem Land, den wir im De-
        zember 2015 in den Bundestag eingebracht haben, nicht
        verbessert . Nach wie vor verschwinden Oppositionelle
        und Menschenrechtsverteidiger, werden Menschen will-
        kürlich verhaftet, gefoltert und ermordet . Die Vereinten
        Nationen berichten von knapp 500 Toten im vergangenen
        Jahr; neuere Daten legen nahe, dass bis zu 1 500 Men-
        schen im Konflikt zwischen Regierung und Regimegeg-
        nern zwischen April 2015 und April 2016 umgekommen
        sein könnten, davon 690 Zivilisten . Die privaten Radio-
        stationen Burundis bleiben geschlossen, viele der noch
        lebenden burundischen Journalisten, Oppositionellen
        und Mitglieder der Zivilgesellschaft sind im Exil . Die
        Angst geht um in der Bevölkerung, Burundi entwickelt
        sich mehr und mehr zur Diktatur .
        Versuche der Vereinten Nationen, eine Polizeimissi-
        on nach Burundi zu bringen, um Zivilisten zu schützen
        und zumindest die Sicherheitslage zu verbessern, haben
        noch keine Ergebnisse gebracht . Sie scheitern am Wider-
        stand der Regierung, die schon seit Jahren daran arbeitet,
        den Grad ausländischer Einmischung auf ein Minimum
        zu reduzieren . Sie scheitern aber auch am mangelnden
        Engagement der Mitgliedstaaten, die einer solchen Mis-
        sion schon vor ihrer Entsendung den Wind aus den Se-
        geln nehmen, indem sie nicht das notwendige Personal
        bereitstellen . Die Afrikanische Union hat von Plänen,
        eine Friedenstruppe zu schicken, wieder Abstand genom-
        men, zu groß war das Tabu, gegen den Willen eines Mit-
        gliedstaates zu intervenieren . Die meisten ausländischen
        Botschaften und Organisationen haben ihr Personal aus
        Burundi abgezogen, Entwicklungsgelder wurden einge-
        froren, Sanktionen verhängt .
        So befindet sich das Land in einem unheimlichen
        Stillstand . Die Isolation wächst, Ratlosigkeit scheint sich
        breitzumachen . Dabei hat sich die internationale Ge-
        meinschaft Jahrzehnte in Burundi engagiert . Mit Hilfe
        seiner Nachbarn, der Afrikanischen Union, der Verein-
        ten Nationen und der EU war es Burundi gelungen, aus
        dem Zyklus der Gewalt auszusteigen und in Arusha im
        Jahr 2000 ein inklusives, fortschrittliches Friedensab-
        kommen zu verhandeln . Auf dem steinigen Weg der Um-
        setzung wurde es von eben diesen internationalen und re-
        gionalen Partnern begleitet . Wie konnte dieser Erfolg der
        Friedenssicherung so schnell zum Misserfolg werden?
        Diese Frage muss sich auch die Bundesregierung stellen .
        Die aktuellen Entwicklungen in Burundi zeigen, dass
        das Friedensabkommen, das zugleich die Grundlage
        der burundischen Verfassung ist, nie wirklich bei der
        burundischen Regierung angekommen ist . Immer wie-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617446
        (A) (C)
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        der wurden wesentliche Vorgaben nicht umgesetzt, wie
        zum Beispiel bei der Berufung der Wahrheits- und Ver-
        söhnungskommission, oder eben den Regeln zur dritten
        Amtszeit des Präsidenten . Die internationale Gemein-
        schaft hat die Risse, die sich zeigten, immer wieder igno-
        riert . Menschenrechtsverletzungen wurden nur leise an-
        gesprochen, Korruption wurde toleriert . Vor allem nach
        den Wahlen von 2010, die die Opposition boykottierte,
        wurde das Land mit der heraufziehenden politischen Kri-
        se fast allein gelassen .
        Auch die Bundesregierung hätte sich früher und in
        aller Öffentlichkeit zur Frage des dritten Mandats positi-
        onieren können . Man hätte dem Präsidenten gleich nach
        der letzten Wahl 2010 deutlich machen können, dass die
        internationale Gemeinschaft ein drittes Mandat nicht mit-
        trägt . Man hätte die mutigen Menschenrechtsverteidige-
        rinnen und -verteidiger vor Ort und die Menschenrechts-
        arbeit der Vereinten Nationen tatkräftiger und vor allem
        öffentlicher unterstützen können . Man hätte die Men-
        schenrechtsverletzungen, die schon 2010, 2011, 2012 ge-
        schahen, anprangern und die burundische Regierung auf
        die Menschenrechte verpflichten können. Stattdessen hat
        man gehofft, dass sich die Sache schon irgendwie lösen
        würde, man hat weiter Entwicklungshilfe gezahlt – die
        ja auch dringend benötigt wurde –, und man hat sich mit
        wenig bis gar keiner Rhetorik zufrieden gegeben .
        Diese Zurückhaltung spiegelt sich auch im Antrag der
        Koalitionsfraktionen, der uns heute vorliegt . Die For-
        derungen sind richtig, aber vage, vor allem da, wo die
        Bundesregierung selbst aktiv werden müsste . Gerade
        jetzt, wo die Bundesregierung den Aktionsplan Zivile
        Krisenprävention überarbeiten möchte, muss man aber
        aus der Situation in Burundi lernen . Unsere Forderungen
        vom Dezember bleiben daher aktuell . Umso unverständ-
        licher ist es, dass die Koalition sich einer gemeinsamen
        Resolution zu Burundi, die in den vergangenen Monaten
        diskutiert wurde, verweigert und unseren Antrag gestern
        im Menschenrechtsausschuss abgelehnt hat .
        Wir wollen, dass die Bundesregierung die Schutz-
        verantwortung ernst nimmt . Die Amerikaner haben mit
        ihrem Atrocity Prevention Board eine Struktur geschaf-
        fen, die die Frühwarnung erleichtert und dafür sorgt, dass
        Konfliktherde innerhalb der Administration frühzeitig
        wahr- und ernstgenommen werden, sodass andere Res-
        sorts darauf entsprechend reagieren und wirksam handeln
        können . So etwas brauchen wir auch für Deutschland .
        Wenn Sie heute mit Burundern sprechen, werden sie
        Ihnen sagen, dass sie von der internationalen Gemein-
        schaft enttäuscht sind . Sie fühlen sich im Stich gelassen
        vom Rest der Welt, zu Recht . Der Einsatz für die Men-
        schenrechte ist in diesem Fall keine ungewollte Einmi-
        schung von außen, es ist eine Hilfe für diejenigen, die
        ihr Leben aufs Spiel setzen, um die Menschenrechte zu
        verteidigen .
        Anlage 5
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Im-
        munität und Geschäftsordnung zu dem Antrag
        der Abgeordneten Dr. Petra Sitte und der Frak-
        tion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Britta
        Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN: Änderung der Geschäftsordnung des
        Deutschen Bundestages; hier: Ausschussöffentlich-
        keit (Tagesordnungspunkt 19)
        Bernhard Kaster (CDU/CSU): Ja, es ist richtig:
        Transparenz, Öffentlichkeit, Nachvollziehbarkeit politi-
        scher Entscheidungen sind wichtig und richtig, gerade in
        der parlamentarischen Demokratie .
        Der Deutsche Bundestag, so steht es im Grundgesetz,
        tagt öffentlich . Jedes Gesetz, jeder Antrag wird in öffent-
        licher Sitzung in erster, zweiter und gegebenenfalls drit-
        ter Lesung debattiert . Alle Anhörungen werden öffentlich
        durchgeführt, alle Anträge und Ausschussberichte sind
        öffentlich für jedermann und jederzeit abrufbar . Die Liste
        lässt sich beliebig verlängern . Die Beratungsergebnisse
        nichtöffentlicher Ausschusssitzungen sind ebenfalls öf-
        fentlich . Jeder Ausschuss kann nach unserer Geschäfts-
        ordnung beschließen, ob er öffentlich tagt . Über was
        streiten wir hier überhaupt?
        Transparenz ist leider zum Kampfbegriff geworden .
        Totale Transparenz soll ein Maximum an Demokratie
        verheißen . Unser Grundgesetz verlangt zu Recht keine
        totale Transparenz der Meinungs- und Willensbildung
        der Abgeordneten . Es verlangt zu Recht ausdrücklich
        nicht, dass alle parlamentarischen Gespräche oder alle
        Gremiensitzungen öffentlich zu machen sind .
        Nichtöffentliche Ausschusssitzungen – und das darf
        nicht verwechselt werden – sind keine geheimen Aus-
        schusssitzungen, oder wie Sie es im Antrag benennen:
        Da findet etwas im Verborgenen statt. Das freie Mandat
        braucht schlichtweg auch geschützte Denk- und Kommu-
        nikationsbereiche . Und deshalb sieht unsere Geschäfts-
        ordnung die nichtöffentliche Beratung als Regelfall einer
        Ausschusssitzung vor .
        Wie oft habe ich hier schon den Satz von Peter Struck
        gehört: „Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es
        hineingegangen ist .“ Da klingt zu Recht immer ein wenig
        Stolz mit, da wir uns von unserem Selbstverständnis als
        Arbeitsparlament verstehen .
        Ich will es gerne an einem Beispiel deutlich machen:
        Demnächst debattieren wir im Deutschen Bundes-
        tag und dann auch in den Ausschüssen über ein neues
        Bundesteilhabegesetz . Schon der Gesetzentwurf, der
        jetzt veröffentlicht ist, bringt es mit sich, dass sowohl
        von zahlreichen Behindertenverbänden, aber auch den
        kommunalen Spitzenverbänden viele Meinungen und
        Stellungnahmen eingehen, die sehr unterschiedlich, ja
        gegensätzlich sind . Und da hat es sich eben bewährt –
        und das hat dem Parlament bisher gut getan – dass dann
        nach einer wiederum öffentlichen Anhörung im Aus-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17447
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        schuss ohne öffentlichen Druck verschiedenster Seiten
        diskutiert und beraten werden kann, wobei die Interessen
        in Ruhe und ohne Schaufensterreden gegeneinander ab-
        gewogen werden .
        Es muss möglich bleiben, dass auch bei hochemotio-
        nalen, strittigen politischen Themen nicht nur wohl abge-
        wogene, vorgefertigte Reden gehalten werden, sondern
        wie bisher mit spontanen Diskussionsbeiträgen Kompro-
        misslösungen angestrebt oder Änderungsanträge spontan
        gestellt oder auch zurückgezogen werden .
        Ihr Antrag suggeriert, wie ich finde, in fataler Weise,
        dass jeder Form vertraulicher Beratung ein Generalver-
        dacht der Unrechtmäßigkeit beiwohnt . Der repräsentati-
        ven Demokratie wohnt auch der Gedanke inne, dass Ab-
        geordnete personale Verantwortung übernehmen .
        Ihr Antrag, davon bin ich voll überzeugt, wird letzt-
        lich zu einer Schwächung des einzelnen Abgeordneten
        führen . Denn, da seien Sie doch ehrlich, es werden dann
        zumindest mehr Diskussionsprozesse in die Fraktionen
        verlagert .
        Der gute Charakter unserer Ausschusssitzungen, der
        Arbeitscharakter, hat sich über Jahre bewährt . Jeder Aus-
        schuss ist frei in seiner Entscheidung, auch öffentliche
        Sitzungen durchzuführen . Es besteht kein Anlass, diese
        bewährte Regel in der Geschäftsordnung zu ändern und
        dann letztlich nichtöffentliche Beratungen in andere Gre-
        mien zu verlagern .
        Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU): Der Ausschuss
        für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat
        sich mit dem Antrag der Fraktion Die Linke und der
        Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Öffentlichkeit von
        Ausschusssitzungen befasst . Dazu führte der Ausschuss
        auch eine Anhörung von Sachverständigen durch .
        Im Kern des Antrages geht es um den § 69 der Ge-
        schäftsordnung des Deutschen Bundestages . In Absatz 1
        Satz 1 und 2 des Paragrafen wird festgelegt, dass die
        „Beratungen der Ausschüsse … grundsätzlich nicht öf-
        fentlich (sind) . Der Ausschuss kann beschließen, für ei-
        nen bestimmten Verhandlungsgegenstand oder Teile des-
        selben die Öffentlichkeit zuzulassen .“
        Es gilt folglich für Ausschusssitzungen der Grund-
        satz der Nichtöffentlichkeit, in Ausnahmefällen kann
        die Öffentlichkeit zugelassen werden . Der Antrag der
        beiden Fraktionen sieht vor, dieses Ausnahmeverhält-
        nis umzukehren . Demnach würden Ausschusssitzungen
        grundsätzlich öffentlich sein, es sei denn, der Ausschuss
        beschließt punktuell etwas anderes .
        Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
        schäftsordnung empfiehlt, dem Antrag der Fraktionen
        Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nicht zuzustim-
        men . Zur Begründung dieser Position möchte ich einen
        verfassungsrechtlichen und einen politischen Blickwin-
        kel erläutern .
        Verfassungsrechtlich verweise ich auf Artikel 42 Ab-
        satz 1 Satz des Grundgesetzes . Dort wird festgelegt: „Der
        Bundestag verhandelt öffentlich .“ Das Grundgesetz legt
        also ausdrücklich Wert darauf, dass politische Entschei-
        dungen transparent ablaufen . „Der Bundestag verhandelt
        öffentlich“ heißt aber nicht, dass jedes Gremium des
        Bundestages öffentlich verhandeln muss . Mit anderen
        Worten: Aus Artikel 42 des Grundgesetzes leitet sich kei-
        ne Pflicht ab, Ausschusssitzungen öffentlich durchzufüh-
        ren . Gleiches gilt für Artikel 20 des Grundgesetzes . Auch
        hier kann ein Transparenzgebot aus dem Demokratie-
        prinzip nicht auf die Ausschüsse abgeleitet werden . Da-
        rüber hinaus sieht Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grund-
        gesetzes vor, dass Abgeordnete nicht „an Aufträge und
        Weisungen“ gebunden seien und „nur ihrem Gewissen
        unterworfen“ . Es bleibt letztendlich aber eine Frage des
        Vertrauens in gewählte Volksvertreter, was das Gewissen
        des Einzelnen prägt und beeinflusst. Darüber kann keine
        Öffentlichkeit hergestellt werden . Verfassungsrechtlich
        kann also keine zwingende Verpflichtung zur Herstel-
        lung von Öffentlichkeit bei Ausschusssitzungen abgelei-
        tet werden . Auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt
        diese Position. Öffentlichkeit ist keine Pflicht.
        Die Befürworter des Antrages können dem nun ent-
        gegenstellen, dass öffentliche Ausschusssitzungen auch
        dann sinnvoll sind, wenn die juristische Argumentation
        es nicht zwingend vorsieht . Der Bundestag ist eine Mi-
        schung aus Rede- und Arbeitsparlament . Redeparlamen-
        te, beispielsweise das britische Unterhaus, stimmen über
        Gesetzentwürfe nach einer Debatte lediglich ab, ohne sie
        zu verändern . Als Arbeitsparlament hat der Bundestag
        die Chance, Gesetzentwürfe zu gestalten und zu beein-
        flussen. Dafür braucht es Kompromisse.
        Wir alle wissen, dass Politik oft als die Kunst des
        Kompromisses bezeichnet wird . Weil wir tagtäglich hier
        im Hohen Haus Kompromisse schließen, werden viel
        mehr Gesetze streitlos und im Konsens verabschiedet als
        in der Öffentlichkeit wahrgenommen . Wir alle mögen
        unterschiedliche parteipolitische Zugehörigkeiten haben .
        Aber über allen Streit eint uns der Wille, für unser Land
        die besten Lösungen zu finden. Kompromisse schließen
        heißt daher auch, dass man aufeinander zugehen muss .
        Manchmal muss man ein Stück zurückstecken, manch-
        mal auch auf einer Haltung beharren . Die Nichtöffent-
        lichkeit dieser Aushandlungsprozesse erlaubt es jedem,
        bei einer Kompromissfindung das Gesicht nicht zu ver-
        lieren . Dieser Effekt ist für die Arbeit des Parlaments
        eindeutig positiv . Es zeigt sich, dass auch das öffentliche
        Parlament geschützte Räume braucht . Dieser Charakter
        der Ausschusssitzungen ginge verloren, wenn die Ab-
        geordneten unter dem ständigen Druck der öffentlichen
        Darstellung stehen würden .
        Oft und gern wird der Eindruck erweckt, im Parla-
        ment, insbesondere in den Ausschusssitzungen, finde
        Hintergrundarbeit statt . Sogenannte Lobbyisten würden
        Einfluss auf die Ausschussarbeit nehmen. Richtig ist,
        dass in den Ausschüssen Experten- und Sachverständi-
        genanhörungen stattfinden. Dafür werden themenbezo-
        gen Personen mit entsprechender Expertise eingeladen .
        Hier haben aber alle Fraktionen die Möglichkeit, entspre-
        chende Sachverständige zu benennen . Gerade da Abge-
        ordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes allein ihrem
        Gewissen unterworfen sind, haben sie das Recht, sich
        zu treffen, wann und mit wem sie möchten . Das ist Aus-
        druck des freien Mandats . Die Herstellung einer grund-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617448
        (A) (C)
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        sätzlichen Öffentlichkeit bei Ausschusssitzungen könnte
        dieses Recht nicht beschränken . Offene und nicht für die
        Öffentlichkeit gedachte Gespräche würden sich aus den
        Ausschusssitzungen lediglich in den informellen Bereich
        verlagern .
        Im Übrigen könnte die Umkehrung des Regel-Aus-
        nahme-Verhältnisses sogar den gegenteiligen Effekt von
        Transparenz erzielen . Wenn alle Ausschusssitzungen
        im Grundsatz öffentlich wären und der Ausschuss eine
        nichtöffentliche Tagung beschließt, würde er sich in eine
        Begründungspflicht begeben. Wer es dann so deuten will,
        könnte dann erst recht behaupten, es gäbe etwas zu ver-
        bergen .
        Zudem stellt sich die Frage, was öffentlich letztend-
        lich heißt . Sollen Sitzungen im Internet oder im Fernse-
        hen übertragen werden? Sollen Bürgerinnen und Bürger
        an Ausschusssitzungen teilnehmen können? Auch da
        wären ja Grenzen gesetzt. Es ist gut, dass Phönix häufig
        wichtige Debatten im Fernsehen überträgt . Früher aller-
        dings wurden Bundestagsdebatten unabhängig vom The-
        ma oder von der Relevanz in voller Länge im Fernsehen
        übertragen . Damit war der Bundestag für die Menschen
        präsent . Ich würde mir wünschen, dass wir diese Mög-
        lichkeit wieder haben .
        Abschließend fasse ich noch einmal zusammen . Das
        Grundgesetz erwartet vom Bundestag, öffentlich zu ta-
        gen. Daraus ergibt sich keine zwingende Pflicht, dass
        auch alle Gremien des Bundestages öffentlich tagen
        müssen . Gerade für ein Arbeitsparlament, das an der
        Gesetzgebung aktiv mitwirkt, ist es wichtig, in einem
        geschützten Raum Kompromisse zu finden. Es ist im
        Übrigen durchaus nicht selbstverständlich im Vergleich
        zu anderen europäischen Parlamenten, dass zu den Aus-
        schussberatungen begründete Beschlussempfehlungen
        und Berichte veröffentlicht werden . Jeder Abgeordnete
        hat zudem das Recht, eine persönliche Erklärung zu ei-
        ner Ausschusssitzung oder einer Beschlussempfehlung
        abzugeben . Er hat zudem die Möglichkeit, das Wort auch
        im Plenum zu ergreifen .
        Wichtig ist, dass wir ergebnisorientiert letztendlich
        zu einem Gesetz kommen und dieses Gesetz transpa-
        rent zustande gekommen ist . Zu dieser Transparenz ist
        zu sagen: Gesetzentwürfe, die in den Bundestag einge-
        bracht werden, sind öffentlich . Dann gibt es eine erste
        Lesung im Bundestag, sie ist öffentlich . Danach beschäf-
        tigen sich die Bundestagsausschüsse mit dem Gesetz, in
        diesem Fall nichtöffentlich . Öffentlich ist aber die vom
        Ausschuss abgegebene Beschlussempfehlung an das Ple-
        num . Die zweite und die zur Abstimmung führende dritte
        Lesung im Parlament finden wiederum öffentlich statt.
        Jeder Abgeordnete kann sich zusätzlich öffentlich äu-
        ßern . Abgeordnete können sich über Ereignisse nichtöf-
        fentlicher Sitzungen öffentlich äußern. Definitiv gibt es
        im Bundestag keine geheimen Vorhaben, keine Geheim-
        gesetze und keine Geheimanträge, und wir sollten diesen
        Eindruck auch nicht erwecken .
        Sonja Steffen (SPD): „Wir wollen mehr Demokra-
        tie wagen .“ Dieses Zitat aus Willy Brandts erster Re-
        gierungserklärung im Oktober 1969 kennen wir alle .
        Interessant ist aber auch, wie das Zitat weitergeht: „Wir
        werden unsere Arbeitsweise öffnen und dem kritischen
        Bedürfnis nach Information Genüge tun . Wir werden da-
        rauf hinwirken, daß nicht nur durch Anhörungen im Bun-
        destag, sondern auch durch ständige Fühlungnahme mit
        den repräsentativen Gruppen unseres Volkes und durch
        eine umfassende Unterrichtung über die Regierungspo-
        litik jeder Bürger die Möglichkeit erhält, an der Reform
        von Staat und Gesellschaft mitzuwirken .“
        Dieses Zitat zeigt, dass sich die SPD seit über 45 Jah-
        ren für mehr öffentliche Beteiligung, Interessenvertre-
        tung und mehr Transparenz im politischen Verfahren ein-
        setzt! In diesen Jahren haben wir viel erreicht .
        Allein die Bilanz dieser Legislaturperiode kann sich
        sehen lassen: Wir haben die Strafbarkeit der Abgeord-
        netenbestechung geregelt, eine Karenzzeit für ausschei-
        dende Regierungsmitglieder eingeführt und die Zahl der
        Bundestagshausausweise begrenzt .
        In anderen Bereichen wie beispielsweise der Einfüh-
        rung eines verbindlichen Lobbyregisters konnten wir uns
        gegenüber unserem Koalitionspartner bisher leider nicht
        durchsetzen . Die SPD-Bundestagsfraktion steht aber
        weiterhin für mehr Demokratie und Transparenz .
        Mit der von Linken und Grünen eingebrachten Ände-
        rung der Geschäftsordnung zur Ausschussöffentlichkeit
        soll das demokratische Öffentlichkeitsprinzip gestärkt
        werden . Dies soll dadurch erreicht werden, dass Aus-
        schussberatungen grundsätzlich öffentlich stattfinden
        und nur in Ausnahmen unter Ausschluss der Öffent-
        lichkeit getagt wird . Es sollen Regelungen zur Echtzeit-
        übertragung (Livestream) eingeführt sowie Ausschuss-
        protokolle und Ausschussdrucksachen grundsätzlich
        veröffentlicht werden .
        Ich habe schon in meiner ersten Rede zu dem Ände-
        rungsantrag betont, dass meine Fraktion dem Wunsch
        nach mehr Transparenz, mehr öffentlichen Ausschusssit-
        zungen und der Einführung von Livestreams grundsätz-
        lich offen gegenübersteht . Und die Stoßrichtung Ihres
        Antrages ist meiner Meinung nach auch nicht verkehrt,
        aber Sie schießen damit über das Ziel hinaus .
        Das Öffentlichkeitsprinzip ist in Artikel 42 GG ver-
        ankert: „Der Bundestag verhandelt öffentlich .“ Dieses
        Gebot der Sitzungsöffentlichkeit erstreckt sich nach
        Meinung der meisten Verfassungsrechtler jedoch nur auf
        das Plenum des Deutschen Bundestages, die Ausschüsse
        sind hiervon ausgenommen . Auch Dr . Lars Brocker und
        Dr . Dieter Wiefelspütz, die beide als Sachverständige zu
        der öffentlichen Anhörung zu dem Änderungsantrag ein-
        geladen waren, betonten, dass sich der Öffentlichkeits-
        grundsatz auf die Plenaröffentlichkeit bezieht und sich
        hieraus kein allgemeines Transparenzgebot ableiten lässt .
        Ich würde es begrüßen, wenn sich die Abgeordneten
        in den einzelnen Ausschüssen öfter darauf verständigen
        würden, öffentlich zu tagen . Andererseits bin ich froh,
        dass diese Entscheidung bei den betroffenen Abgeordne-
        ten liegt .
        Das Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Ausschuss-
        öffentlichkeit in der GO-BT umzudrehen, ist nicht der
        richtige Weg . Denn es stellt sich die Frage, warum das
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17449
        (A) (C)
        (B) (D)
        Gebot der Sitzungsöffentlichkeit dann nur auf die Aus-
        schusssitzungen ausgedehnt werden sollte . Müsste dieser
        Grundsatz, wenn man ihn weiter fasst, um die politischen
        Abläufe so transparent wie möglich zu gestalten, nicht
        auch auf andere Gremien ausgedehnt werden – Frakti-
        onssitzungen, fraktions- oder koalitionsinterne Arbeits-
        gruppensitzungen?
        Ich bin mir auch nicht sicher, ob durch das öffentli-
        che Tagen der Ausschüsse wirklich mehr Transparenz
        und damit Vertrauen geschaffen wird . Die Oppositions-
        fraktionen stellen in der Begründung ihres Antrags selbst
        fest: „Kompromisse und deren Gründe werden durch den
        Ausschussbericht an das Plenum, der den wesentlichen
        Gang der Beratungen wiedergibt, schon jetzt der Öffent-
        lichkeit preisgegeben .“
        Laut Duden bedeutet der Begriff „Transparenz“
        Durchschaubarkeit oder Nachvollziehbarkeit . Transpa-
        renz wird nicht allein dadurch erreicht, dass die Öffent-
        lichkeit zugelassen ist . Politische Verfahren werden da-
        durch transparent, dass man sie versteht . Ob die Öffnung
        aller Ausschusssitzungen für ein breites Publikum dazu
        beiträgt, Politik verständlicher zu machen, wage ich aber
        zu bezweifeln . Es sind viel Hintergrundwissen sowie
        Kenntnisse über die parlamentarischen Abläufe notwen-
        dig, um eine reguläre Ausschusssitzung zu verstehen .
        Und die eigentliche Kunst ist es, diese komplexen Ab-
        läufe und Inhalte auch nach außen hin verständlich zu
        erklären . Es liegt an uns Abgeordneten, in einem engen
        Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern Politik erleb-
        bar und verständlich zu machen . Wir müssen die par-
        lamentarischen Verfahren und Inhalte erklären, unser
        Abstimmungsverhalten mit Argumenten hinterlegen und
        Entscheidungen hinterfragen . Wir sind diejenigen, die
        Politik greifbar machen können . Ein paar mehr öffent-
        liche Ausschusssitzungen könnten hierbei hilfreich sein,
        werden aber alleine nicht ausreichen .
        Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Was haben Bayern, Ber-
        lin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
        Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein,
        andere europäische Länder und die Europäische Union
        gemeinsam? Die Fachausschüsse der Parlamente tagen
        öffentlich . Neun von sechzehn Bundesländern und das
        wichtigste Gremium der Europäischen Union lassen Bür-
        gerinnen und Bürger an den Beratungen ihrer Fachgremi-
        en teilhaben . Nichts deutet darauf hin, dass der politische
        Prozess in diesen neun Bundesländern, aber auch im Eu-
        ropäischen Parlament an seiner Qualität verloren hätte –
        im Gegenteil. Sind es doch häufig gerade die Fachöffent-
        lichkeiten, die Interesse an vertieften Debatten zeigen
        und die Entscheidungsfindung zu „ihren“ ganz speziellen
        Themen nachverfolgen wollen . Und wenn Fachleute ihre
        Ideen und Hinweise, ja natürlich auch ihre Interessen in
        einen solchen Prozess einspeisen, dann kann ihm das nur
        guttun .
        Im Grundgesetz steht im Artikel 42 ein einfacher Satz:
        „Der Bundestag verhandelt öffentlich .“ Die Mütter und
        Väter des Grundgesetzes haben den Grundsatz der Öf-
        fentlichkeit als konstituierendes Element des parlamen-
        tarischen Prozesses in der Verfassung verankert . Wir sind
        dafür, diesen Grundsatz auf den Bundestag als Instituti-
        on, nicht nur auf das Plenum des Bundestags zu bezie-
        hen . Bereits im Satz 3 des genannten Artikels wird auf
        öffentliche Sitzungen der Ausschüsse verwiesen . Auch
        das Bundesverfassungsgericht geht selbstverständlich
        davon aus, dass Bürgerinnen und Bürger Einblick in die
        Arbeit der Ausschüsse nehmen können müssen . Aber na-
        türlich müssen wir die Frage, ob wir die Öffentlichkeit
        als Regelfall für unsere Ausschusssitzungen formulieren,
        am Ende politisch entscheiden .
        Bereits zu Beginn dieser Legislatur hat sich unsere
        Fraktion bei der Konstituierung der einzelnen Ausschüs-
        se dafür eingesetzt, dass diese in der Regel öffentlich ta-
        gen . Dieses wurde von der Koalition in allen Ausschüs-
        sen abgelehnt – auch in einem Ausschuss wie dem für die
        Digitale Agenda .
        Das immer wieder vorgebrachte Argument, nur hinter
        verschlossenen Türen sei eine unvoreingenommene Mei-
        nungsfindung des Parlaments möglich, trägt angesichts
        der jahrelangen, erprobten Praxis in anderen Parlamenten
        nicht . Es ist auch einfach realitätsfremd: Positionen der
        Fraktionen werden in der Regel vor den Ausschussbera-
        tungen in entsprechenden internen Fraktionsrunden erar-
        beitet und bei den parlamentarischen Beratungen nicht
        mehr grundlegend verändert . Falls mir eine Kollegin
        oder ein Kollege der Koalitionsfraktion aus dem Stand
        ein Beispiel nennen kann, bei dem er oder sie zwang-
        los dem besseren Argument der Opposition gefolgt wäre
        und sich im Ausschuss hatte umstimmen lassen, melde er
        oder sie sich jetzt!
        Das zweite zentrale Argument der Koalition, nur in
        geschlossen tagenden Ausschüssen sei eine Kompro-
        missfindung quer über die Parteigrenzen hinweg leichter
        möglich, trägt aus unserer Sicht ebenfalls nicht . Dieses
        Argument geht von einer Dualität von Regierung und
        Parlament aus . Faktisch arbeiten die Regierung und die
        sie tragenden Fraktionen sehr eng zusammen . Oppositi-
        onsinitiativen werden so gut wie nie angenommen – auch
        nicht in Ausschüssen . Es sind eben nicht die Ergebnisse
        unserer Entscheidungsfindung, die Widersprüche kennt-
        lich machen, sondern der Beratungsverlauf .
        Das Vertrauen in politische Prozesse sinkt . Uns Po-
        litiker und Politikerinnen werden allzu oft Mauschelei
        und das Handeln aus sachfremden Motivationen, etwa
        Eigen- oder auch Parteiinteressen, unterstellt . Wenn wir
        eine neue Legitimation für das Parlament, für unsere Ent-
        scheidungen als Abgeordnete finden wollen, dann sollten
        wir Bürgerinnen und Bürger mehr als bisher an diesen
        Entscheidungen beteiligen . Dazu gehört das Nachvoll-
        ziehen des Beratungsverlaufs; dazu gehören aber auch all
        die vertieften Informationen, die die Regierung nur den
        Ausschüssen zur Verfügung stellt . Gutachten, Stellung-
        nahmen, Berichte der Bundesregierung für die Fachaus-
        schüsse – all dies war bisher zumeist nicht öffentlich, ob-
        wohl es maßgeblich zur Entscheidungsfindung beitrug.
        Auch diese Dokumente wollen wir in die Freiheit entlas-
        sen, damit sie zur Aufklärung und zur Kontrolle unserer
        Arbeit und der der Bundesregierung beitragen können .
        Angesichts des Umfangs an Ausschussberatungen
        samt Vorlagen und Protokollen kam in den Debatten auch
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617450
        (A) (C)
        (B) (D)
        das Argument auf, diese Fülle überfordere die Bürger . Ich
        antworte mit einem Zitat des Sachverständigen Professor
        Bernhard Wegener aus unserer Anhörung: „Ich denke,
        wir können und müssen dritten Personen die Ausschuss-
        öffentlichkeit zumuten . Soweit ich weiß, gibt es ja keine
        Pflicht, hier zu erscheinen.“ Nein, es ist ein Angebot der
        Transparenz an die Bürgerinnen und Bürger dieses Lan-
        des . Annehmen müssen sie es dann selbst .
        Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        In Zeiten, in denen die Politikverdrossenheit in der Be-
        völkerung einen Höhepunkt erreicht und das Vertrauen
        vor allem in die Parteien abnimmt, werden die Schatten-
        seiten einer großen Koalition in einer parlamentarischen
        Demokratie offensichtlich . Die Scheu vor Transparenz
        und Öffentlichkeit ist dieser Regierungskonstellation
        eingebaut: Wenn 80 Prozent der Abgeordneten einer
        Drei-Parteien-Koalition angehören, die sich untereinan-
        der in aller Regel nicht einig ist, dann verlagert sich die
        politische Auseinandersetzung oft in den vorparlamenta-
        rischen Raum . Das tut der parlamentarischen Demokratie
        nicht gut .
        Der richtige Ort aber, um die unterschiedlichen politi-
        schen Positionen darzulegen, zu argumentieren und darü-
        ber öffentlich zu debattieren und zu streiten, ist das Par-
        lament . Denn die parlamentarische Demokratie lebt von
        einer lebendigen Debatte, von einem öffentlich erkenn-
        baren Austausch und Streit um die besseren Argumente
        und einer transparenten Entscheidungsfindung.
        Gerade in einer repräsentativen Demokratie ist es es-
        senziell wichtig, dass die Wählerinnen und Wähler die
        Abwägungs- und Entscheidungsprozesse vor allem des
        Gesetzgebers, also des Parlamentes, nachvollziehen kön-
        nen . Wollen wir, dass die Bevölkerung wieder mehr Ver-
        trauen in ihre gewählten Abgeordneten zurückgewinnt,
        wäre es von zentraler Bedeutung, den Streit um die bes-
        seren Argumente, die Debatten und die Entscheidungs-
        findungsprozesse transparenter zu machen. Und diese
        Transparenz geschieht durch mehr Öffentlichkeit .
        Gemeinsam mit der der Linken setzt sich die grüne
        Bundestagsfraktion dafür ein, dass Ausschusssitzungen
        in Zukunft grundsätzlich öffentlich sein sollen . Das soll-
        te eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein; ist es hier
        aber leider nicht . In unserem Grundgesetz steht festge-
        schrieben: „Der Bundestag verhandelt öffentlich“ . Doch
        die Geschäftsordnung des Bundestages schränkt diesen
        Grundsatz ein . Ausschusssitzungen tagen danach grund-
        sätzlich nichtöffentlich und nur im absoluten Einzelfall
        öffentlich . Und mehr noch: Union und SPD haben in
        dieser Legislaturperiode dafür gesorgt, dass Ausschüsse,
        die zuvor im Einvernehmen aller öffentlich getagt haben,
        nun für die generelle Öffentlichkeit nicht mehr zugäng-
        lich sind .
        Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder be-
        tont, dass Demokratie ohne eine Öffentlichkeit undenk-
        bar ist . Wenn wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger
        die demokratischen Prozesse und Entscheidungen besser
        nachvollziehen und bewerten können, dann sind ver-
        schlossene Türen der Ausschusssitzungen falsch . Denn
        die Ausschüsse sind der Ort, an dem wesentliche Teile
        des demokratischen Prozesses der Gesetzgebung ablau-
        fen: Hier werden die Gesetzvorlagen inhaltlich beraten,
        hier findet das Verhandeln von Argumenten und Gegen-
        argumenten statt, auch über Fraktionsgrenzen hinweg .
        Die Logik des gemeinsamen Antrags von Linken und
        der grünen Bundestagsfraktion ist, dass das, was vertrau-
        lich ist, auch vertraulich bleiben muss . Was nicht vertrau-
        lich beraten werden muss, das ist öffentlich . Und wer die
        Nichtöffentlichkeit einer Ausschusssitzung fordert, der
        muss erklären können, warum .
        Wer das Herstellen der Öffentlichkeit als „Showver-
        anstaltung“ abtut, der hat nicht verstanden, worum es uns
        mit dieser Initiative geht .
        Anlage 6
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags der Fraktionen der
        CDU/CSU und SPD: Wildtierschutz weiter verbes-
        sern – Illegalen Wildtierhandel bekämpfen (Tages-
        ordnungspunkt 23)
        Gitta Connemann (CDU/CSU): Flamingos leben in
        der Karibik, in Chile . Nicht in einem nebligen Moor in
        Nordrhein-Westfalen . Das klingt nach einer fabelhaften
        Geschichte . Die Heimat der subtropischen Vögel stellt
        man sich nun wahrlich anders vor . Allerdings ist es Tat-
        sache: Eine Herde Flamingos lebt genau dort im Zwill-
        brocker Venn . Direkt an der Grenze zu Holland können
        Besucher die rosa Wasservögel beobachten .
        Dass das Münsterland nicht die ursprüngliche Heimat
        der Vögel ist, liegt auf der Hand . Da drängt sich natür-
        lich die Frage auf: Was hat die Flamingos in den nord-
        deutschen Sumpf verschlagen? Der natürliche Weg wohl
        kaum . Sind sie aus Tierparks ausgebrochen, wurden sie
        ausgesetzt? Die Vermutung liegt nahe, dass es sich um
        Vögel aus Zoos und Privathaltung handelt .
        Diese Tiere haben es geschafft . Sie haben außerhalb
        ihres ursprünglichen Lebensraums überlebt – ohne Hilfe .
        Aber das ist die Ausnahme . Die traurige Regel ist: Jeden
        Tag werden Wildtiere aus ihrer Welt gerissen . Sie wer-
        den eingesperrt, unter schlimmsten Verhältnissen um den
        halben Globus gezerrt, verkauft . Viele der neuen Besit-
        zer wissen nicht, wie diese Lebewesen behandelt werden
        müssen und was sie brauchen . Ihr Leben ist bedroht .
        Der illegale Handel mit Wildtieren wächst ebenso wie
        der legale Import von Wildfängen . Der Markt ist wirt-
        schaftlich interessant . Denn das Interesse wächst . Ein
        Panterchamäleon aus Madagaskar im eigenen Wohn-
        zimmer findet immer mehr Anhänger. Die Burmesische
        Python im Keller scheint faszinierend . Aber viele Halter
        sind damit auch überfordert . Sie ernähren ihr Tier falsch
        oder verlieren das Interesse an ihrem spontan gekauften
        „Spielzeug“ . Das Tier wird vernachlässigt . Es stirbt lang-
        sam einen grausamen Tod oder wird einfach ausgesetzt –
        in einen Lebensraum, an den es nicht angepasst ist . Das
        können und dürfen wir nicht hinnehmen .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17451
        (A) (C)
        (B) (D)
        Wir haben bereits gehandelt . Bei der letzten Ände-
        rung des Tierschutzgesetzes haben wir vorgeschrieben,
        dass der Händler den Käufer schriftlich aufklären muss .
        Wir haben den Nachweis ausreichender Sachkunde für
        diejenigen zur Pflicht gemacht, die eine Tierbörse durch-
        führen wollen . Darüber hinaus hat die Bundesregierung
        ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben . Ziel ist es,
        vertiefte Informationen über die Haltung von exotischen
        Tieren und Wildtieren in Privathand zu erhalten . Die Ur-
        sachen für mögliche Tierschutzprobleme sollen erforscht
        werden . Damit haben wir wichtige Maßnahmen zum
        Schutz von Tier und Käufer auf den Weg gebracht .
        Über welche Dimensionen reden wir eigentlich? Der
        illegale Handel mit Exoten und Wildtieren hat sich mit
        einem geschätzten Jahresumsatz von rund 19 Milliarden
        US-Dollar zu einem der lukrativsten Schwarzmärkte der
        Welt entwickelt . So makaber es auch klingt: Noch lukra-
        tiver sind nur der Drogen- und Menschenhandel sowie
        die Produktpiraterie . Der illegale Handel mit Wildtieren
        und Exoten findet nicht nur in dunklen schmuddeligen
        Seitengassen statt. Weit gefehlt. Häufig findet er direkt
        in unserer Nachbarschaft statt . Zum Beispiel im Rahmen
        von Tierbörsen, die zuweilen eine Art „Flohmarkt-Cha-
        rakter“ haben . Hierbei denke ich ausdrücklich nicht an
        die Kaninchen- oder Taubenbörsen auf dem Dorffest,
        sondern an Reptilienbörsen und Ähnliches .
        Deshalb fordern wir als CDU/CSU-Bundestagsfrakti-
        on die Bundesregierung auf, durch Einwirkung auf die
        Länder die Überwachung von Tierbörsen bundesweit zu
        intensivieren . Auch die Leitlinien zur Durchführung von
        solchen Veranstaltungen müssen aktualisiert werden . So
        wollen wir einen Weg aufzeigen, wie eine Rechtsverbind-
        lichkeit für gewerbliche Anbieter gerichtsfest hergestellt
        werden kann . Außerdem wollen wir, dass die Bundesre-
        gierung ein Verkaufsverbot von exotischen Tieren auf ge-
        werblichen Tierbörsen prüft, da vor allem beim Kauf von
        Exoten eine qualifizierte fachliche Beratung nötig ist.
        Besonders bedenklich sind die Importe von Arten, die
        in ihrem Herkunftsland bereits nationalen Schutzbestim-
        mungen unterliegen, aber nicht international geschützt
        sind . Dies kann zur Ausrottung weiterer Tierarten führen .
        Deshalb fordern wir, auf EU-Ebene eine Regelung nach
        Vorbild des in den USA geltenden „Lacey Act“ einzufüh-
        ren . Demnach dürften Arten, für die in deren Ursprungs-
        ländern ein Exportverbot gilt, nicht in die EU eingeführt
        werden .
        Im Sinne der Tiere und auch der Halter müssen wir für
        mehr Sicherheit beim Kauf und im Umgang mit Wildtie-
        ren und Exoten sorgen . Nicht nur Krokodile oder Würge-
        schlangen können gefährlich werden . Es gibt unzählige
        weitere Sicherheitsrisiken, die bei der Haltung von Wild-
        tieren entstehen können .
        Völlig unterschätzt wird zum Beispiel die Anste-
        ckungsgefahr durch Infektionskrankheiten . Eine Vielzahl
        an Krankheiten, auch Parasiten können von Schildkröten,
        Leguanen, Affen und Fledermäusen auf den Menschen
        übertragen werden . Hepatitis, Tuberkulose, Tollwut sind
        nur drei Beispiele für schwere Erkrankungen .
        Rosa Flamingos im Münsterland . Ein traumhaftes
        Bild . Aber eben auch irreal . Denn ihre Heimat ist Tausen-
        de Kilometer entfernt . Freiwillig wären die exotischen
        Vögel nicht nach Deutschland gekommen . Wie schwer
        muss es für sie gewesen sein, sich an den neuen fremden
        Lebensraum anzupassen? Lassen wir nicht zu, dass sich
        das Tag für Tag wiederholt . Setzen wir uns gemeinsam
        dafür ein, dass der Schutz von wilden Tieren und Exo-
        ten wie diesen wunderschönen Wasservögeln verbessert
        wird . Stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu .
        Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU): Der illegale
        Handel mit Wildtieren ist zu einem lukrativen Geschäft
        für Akteure geworden, die sonst im Bereich internatio-
        naler Verbrechen wie dem Drogen-, Waffen- und Men-
        schenhandel operieren und an der Finanzierung ziviler
        Konflikte beteiligt sind. Während diese mitunter organi-
        sierten Banden Jahr für Jahr Milliardengewinne machen,
        stehen zahlreiche Tierarten vor der Ausrottung . So töten
        Wilderer in Afrika mehr als 30 000 Elefanten pro Jahr .
        Wie organisiert beim Wildtierhandel vorgegangen
        wird, zeigt sich am Beispiel des Borneo-Taubwarans .
        Diese seltene Art galt als ausgestorben, da sie in Mal-
        aysia und Indonesien mehrere Jahrzehnte nicht mehr ge-
        sichtet worden war . Im Jahr 2012 berichteten Forscher
        in einer Studie über die Wiederentdeckung dieser Art
        auf Borneo . Bereits im April 2014 wurde die Tier- und
        Naturschutzorganisation ProWildlife darüber informiert,
        dass sich Händler aus Deutschland auf den Weg gemacht
        hatten, um die seltenen Tiere einzusammeln . Nur zwei
        Monate später gab es die ersten Inserate im Internet und
        wurden Borneo-Taubwarane auf der Messe Terraristika
        in Hamm für 10 000 Euro angeboten .
        Der Handel mit Wildtieren hat in den letzten Jahren
        immer weiter zugenommen – mit weitreichenden Fol-
        gen für die Wildbestände und Ökosysteme sowohl in den
        Herkunfts- als auch in den Importländern . Ich möchte an
        dieser Stelle in Bezug auf Deutschland einige Zahlen an-
        führen, welche die Dimension dieser Problematik hierzu-
        lande verdeutlichen:
        Jährlich werden 440 000 bis 850 000 lebende Rep-
        tilien und bis zu 380 000 Süßwasser-Zierfische nach
        Deutschland importiert . Es muss an dieser Stelle hervor-
        gehoben werden, dass bei vielen Arten bis zu 50 Prozent
        bereits während des Transports sterben . Somit ist die
        absolute Zahl der Tiere, die mit Blick auf Deutschland
        vom Wildtierhandel betroffen sind, sogar weitaus höher .
        Der illegale Wildtierhandel stellt somit eine große Gefahr
        für den Erhalt der Artenvielfalt dar, und die sich aus ihm
        finanzierenden kriminellen Vereinigungen gefährden die
        Entwicklung der Herkunftsländer .
        Es sind allerdings nicht nur die Quellländer, die un-
        ter den Folgen des Handels mit Wildtieren leiden . Auch
        für die Zielländer führt der massenhafte Import von
        Wildtieren, bei denen es sich – wenngleich anders de-
        klariert – auch um Wildfänge handelt, zu weitreichenden
        Problemen .
        Eines dieser Probleme ist die Einschleppung poten-
        ziell invasiver Arten. Es kommt leider häufig vor, dass
        die Besitzer überfordert sind oder das Interesse an ihrem
        exotischen Haustier verlieren und das Tier aussetzen oder
        dem Tier der Ausbruch aus dem Gehege gelingt . Ist die
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617452
        (A) (C)
        (B) (D)
        betreffende Art in der Lage, sich schnell an die vorherr-
        schenden Bedingungen anzupassen, so kann dies zur
        Verdrängung ansässiger Arten und zur Schädigung gan-
        zer Ökosysteme führen . Als prominente Beispiele sind
        hier die Rotwangenschmuckschildkröte sowie Guppys,
        Goldfische und die Agakröte zu nennen.
        Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Gesundheits-
        risiken, die durch Import und Haltung von Wildtieren
        entstehen – Stichwort Zoonosen . Zwischen 2011 und
        2013 starben drei Züchter von Bunthörnchen in Sach-
        sen-Anhalt an einer Gehirnentzündung . Auslöser war
        ein neuartiger Bornavirus, mit dem sich die Züchter sehr
        wahrscheinlich bei ihren Bunthörnchen infiziert hatten.
        Daneben gilt der Flughund als potenzieller Überträger
        von Ebola . Mit Blick auf die Haltung von Reptilien sind
        Salmonellosen die häufigsten auf den Menschen übertra-
        genen Zoonosen .
        Doch nicht nur der Mensch ist dem Risiko von Krank-
        heitsübertragungen durch Wildtiere ausgesetzt . Die ein-
        heimischen Tierarten sind es ebenfalls . Ein besonders
        schwerwiegender Fall ist der sogenannte Salamander-
        pilz . Es handelt sich hierbei um einen tödlichen Haut-
        pilz, der ursprünglich in Asien vorkommt und über den
        Lebendtierhandel nach Europa eingeschleppt wurde . In
        den Niederlanden haben sich seit 2008 99,9 Prozent der
        Feuersalamander-Populationen mit dem Pilz infiziert und
        sind gestorben . Neben Salamandern sind Molche eben-
        falls anfällig für eine Infektion . Aus diesem Grund haben
        die Schweiz und die USA bereits einen Importstopp für
        Schwanzlurche beschlossen .
        Die Europäische Union ist Zielregion für eine Viel-
        zahl an illegal und legal gehandelten Wildtieren . Sie kann
        demnach eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den
        illegalen Artenhandel einnehmen, der sowohl in den Her-
        kunftsländern entlang der Handelswege als auch in den
        Nachfrageländern geführt werden muss .
        Ein erster Schritt soll dahin gehend auf der kom-
        menden 17 . CITES-Vertragsstaatenkonferenz in Südaf-
        rika gemacht werden . Die Europäische Union will sich
        auf dieser Konferenz dafür einsetzen, dass Tier- und
        Pflanzen arten, für die in den Herkunftsländern nationale
        Entnahme- und Handelsverbote bestehen, von den be-
        treffenden Staaten in den Anhang III des CITES-Abkom-
        mens aufnehmen zu lassen . Im Anschluss soll durch eine
        Höherqualifizierung der betreffenden Arten in Anhang A
        und B eine Einfuhrbeschränkung in die Europäische Uni-
        on geprüft werden .
        Als ein äußerst wirksames Instrument im Kampf ge-
        gen den illegalen Wildtierhandel hat sich in den USA
        der sogenannte Lacey-Act erwiesen . Gemäß diesem
        US-Bundesgesetz ist der Handel mit Fischen, Wildtie-
        ren und Pflanzen untersagt, deren Import, Export, Kauf,
        Verkauf und Transport in irgendeinem Land der Erde
        verboten ist . Diese Regelung unterbindet den Handel mit
        Wildtieren bereits, bevor sie durch das Washingtoner Ar-
        tenschutzabkommen geschützt sind .
        Wie wichtig ein solcher Mechanismus sein kann, of-
        fenbart sich am Beispiel des Türkis-Zwerggeckos . Ob-
        wohl er auf die Roten Listen der Weltnaturschutzunion
        (IUCN) gesetzt wurde und obwohl Tansania ein Ausfuhr-
        verbot verhängte, war seine Einfuhr in Europa weder re-
        gistrierungs- noch genehmigungspflichtig. Dieser schie-
        fen Rechtslage würde eine Regelung wie der Lacey-Act
        einen Riegel vorschieben . Leider ist die Etablierung al-
        lein auf nationaler Ebene nicht möglich, sondern muss
        von der gesamten Europäischen Union getragen werden .
        In aktuellen Diskussionen wurde darauf hingewiesen,
        dass die in dem Antrag vermerkten Definitionen von
        Haus- und Wildtieren in ihrer Formulierung noch genau-
        er sein könnten . Dennoch schafft der vorliegende Antrag
        wichtige Grundlagen, um den genannten Herausforde-
        rungen entgegenzutreten .
        Christina Jantz-Herrmann (SPD): „Reptilien im
        Wohnzimmer“, „Wilderei-Krise von biblischen Aus-
        maßen“, oder „Stinktier auf dem Sofa“ . So lauten einige
        Überschriften rund um den Wildtierschutz . Die vielen
        und regelmäßigen Medienberichte untermauern, wie
        groß der Handlungsdruck in diesem Bereich ist . Auch bei
        uns vor Ort hier in Deutschland spüren wir den Hand-
        lungsdruck, wenn Tierheime und Auffangstationen auf-
        grund zunehmender Aufnahme exotischer Arten an den
        Rand ihrer Aufnahmekapazitäten und ihrer finanziellen
        Möglichkeiten kommen oder wir unhaltbare Zustände
        auf gewerblichen Wildtier-Börsen beobachten müssen .
        Der Antrag „Wildtierschutz weiter verbessern – ille-
        galen Wildtierhandel bekämpfen“, den meine Fraktion
        gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion einbracht hat,
        kommt daher zur rechten Zeit . Nicht nur setzen wir da-
        mit den Koalitionsvertrag in diesem Bereich bestmög-
        lich um, sondern wir gehen die Missstände rund um den
        Wildtierschutz auch aktiv an .
        Das Thema Wildtierschutz umfasst hier im Wesentli-
        chen drei Elemente:
        Element 1 ist der Aspekt der Wildfänge . Eine beträcht-
        liche Anzahl von Wildfängen, also Naturentnahmen,
        werden jährlich legal nach Deutschland importiert .
        Element 2 ist der Aspekt des illegalen Wildtierhan-
        dels . Der illegale Wildtierhandel beläuft sich nach Anga-
        ben des WWF inzwischen auf 19 Milliarden US-Dollar
        und ist zu einer Gefahr für den Erhalt der Artenvielfalt
        geworden .
        Element 3 schließlich ist die Haltung von Wildtieren
        in Deutschland .
        Was zeigt uns diese Aufgliederung nun? Sie zeigt,
        dass Artenschutz, also der Erhalt einer Art als Ganzes,
        und Tierschutz, also die individuelle tiergerechte Haltung
        von Wildtieren, untrennbar miteinander verknüpft sind .
        Entsprechend war es das richtige Vorgehen, dass der An-
        trag gemeinsam von Tierschutz- und Umweltpolitikern
        entwickelt wurde .
        Und was wollen wir nun mit unserem Antrag zum
        Wildtierschutz erreichen? Nun, wir setzen entlang der
        drei Elemente Regulierung der legalen Naturentnahme,
        Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels und Ver-
        besserung der Haltungsbedingungen von Wildtieren in
        Deutschland an . Hervorheben möchte ich an dieser Stel-
        le insbesondere die Punkte, die wir bezüglich der Ver-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17453
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        besserung der Haltungsbedingungen von Wildtieren in
        Deutschland anstreben .
        So gehen wir das Problem der Exotentierbörsen an .
        Wir fordern die Bundesregierung auf, ein Verkaufsver-
        bot für exotische Tiere auf gewerblichen Tierbörsen zu
        prüfen, und wir fordern die Bundesregierung gleichzei-
        tig auf, die Leitlinien zur Durchführung von Tierbörsen
        zu aktualisieren und einen Weg aufzuzeigen, wie eine
        Rechtsverbindlichkeit für gewerbliche Anbieter gerichts-
        fest hergestellt werden kann .
        Auch gehen wir die Sachkunde an . Die Bundesregie-
        rung wird aufgefordert, einen bundeseinheitlichen Vor-
        schlag vorzulegen, in welcher Form private Tierhalter
        einen Fach- bzw . Sachkundenachweis zur artgerechten
        Haltung von Wildtieren zu erbringen haben . Fach- bzw .
        Sachkunde sind zentral, um eine artgerechte Haltung si-
        cherzustellen .
        Sowohl mit den Zielen des Antrags als auch mit den
        vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung sollte sich
        auch die Opposition identifizieren können, wenngleich
        ihre Absichten in einigen Bereichen radikaler sein mö-
        gen . Nichtsdestotrotz bitte ich um Ihre Unterstützung im
        weiteren Verfahren .
        Birgit Menz (DIE LINKE): Wilderei und illegaler
        Wildtierhandel sind ein globales Problem mit vielen Fa-
        cetten und Faktoren, die es bei der Bekämpfung zu be-
        achten gilt .
        Bei der Stärkung des Wildtierschutzes und der Besei-
        tigung des illegalen Wildtierhandels geht es im Wesentli-
        chen um die Erhaltung und den Schutz der Artenvielfalt
        als eine der drei Ebenen der Biodiversität – sprich, der
        Vielfalt des Lebens .
        Zu den Hauptgefährdungsursachen für die Artenviel-
        falt gehören die „Übernutzung“ wildlebender Tier-, aber
        auch Pflanzenarten, der Bedarf an ihren „Produkten“ und
        den daraus resultierende Handel .
        Deutschland ist EU-weit der größte Importeur und
        Absatzmarkt für lebende Wildtiere . Während es inner-
        halb Deutschlands, wie auch in anderen europäischen
        Staaten, grundsätzlich verboten ist, heimische Wildtiere
        einzufangen, dürfen Tierbestände in Asien, Afrika und
        Lateinamerika für den Heimtiermarkt in Deutschland
        immer noch geplündert werden .
        Die Nachfrage in Deutschland, in den eigenen vier
        Wänden ein exotisches Tier zu halten, ist riesig . Laut Sta-
        tistischem Bundesamt werden beispielsweise zwischen
        440 000 und 840 000 lebende Reptilien pro Jahr nach
        Deutschland eingeführt – Tendenz steigend!
        Deutschland und die EU sind Dreh- und Angelpunkt
        für den Schmuggel und den Handel mit exotischen Tie-
        ren und zum anderen ein großer Absatzmarkt für legal
        und illegal gehandelte Tiere sowie Produkte aus Tieren
        und Pflanzen.
        Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt
        es beispielsweise – und ich zitiere – „Wir verbessern den
        Wildtierschutz und gehen gegen Wilderei sowie den il-
        legalen Wildtierhandel und deren Produkte vor; Handel
        mit und private Haltung von exotischen Wildtieren wird
        bundeseinheitlich geregelt . Importe von Wildfängen in
        die EU sollen grundsätzlich verboten und gewerbliche
        Tierbörsen für exotische Tiere untersagt werden .“
        Es ist nun an der Zeit, dass den Worten auch Taten
        folgen und die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ver-
        einbarungen so schnell wie möglich umgesetzt werden .
        Zu diesem Thema liegt uns nun ein Antrag der Gro-
        ßen Koalition vor . Einige Forderungen erinnern an die
        Anträge der Grünen und der Linken aus den Jahren 2014
        und 2015, und leider hat das eben zitierte Vorhaben zu
        gewerblichen Tierbörsen an Deutlichkeit verloren . So ist
        jetzt nur noch die Rede davon, lediglich ein Verkaufs-
        verbot für exotische Tiere auf gewerblichen Tierbörsen
        zu prüfen .
        Tiere sind Lebewesen und keine gewöhnlich zu han-
        delnde Ware! Gerade bei importierten exotischen Tieren
        handelt es sich in vielen Fällen um Wildfänge . Wobei es
        in der Regel schwer nachzuvollziehen ist, wo genau und
        wie sie gefangen wurden .
        Auf diese Weise wird auch mit dem Import von exo-
        tischen Wildtieren dem illegalen Fang, der ökologische
        und soziale Systeme gefährdet, Tür und Tor geöffnet . Al-
        lein aus Gründen des Tierschutzes ist ein Importverbot
        exotischer Tiere aus Wildfängen unbedingt erforderlich .
        Einmal gefangen landen Tiere beispielsweise über
        das Internet oder Tierbörsen in Privathand, ohne dass die
        Käuferinnen und Käufer über die unbedingt notwendige
        Sachkunde verfügen . Viele Wildtiere haben besonders
        hohe Ansprüche an Futter und Klima, die im Privathaus-
        halt kaum erfüllt werden können . Dies führt zur Über-
        forderung der Halterinnen und Halter und in der Folge
        oftmals zum Aussetzen der Tiere und somit auch zu stei-
        genden finanziellen und organisatorischen Herausforde-
        rungen der Tierheime . Hier sehen wir Bund und Länder
        in der Pflicht, sich an den entstehenden Kosten und einer
        artgerechten Unterbringung der ausgesetzten Tiere im
        Sinne des Tierschutzes zu beteiligen .
        Zu Beginn meiner Rede sprach ich von den vie-
        len Faktoren, die Ursachen für Wilderei und illegalen
        Wildtierhandel darstellen . Mit einem Umsatz von bis
        zu 19 Milliarden US-Dollar pro Jahr stellt der illegale
        Wildtierhandel – nach Drogenhandel, Produktpiraterie
        und Menschenhandel – den viertgrößten illegalen Han-
        del weltweit dar .
        Es sind unter anderem kriminelle Banden und terro-
        ristische Bewegungen, die sich durch die Erlöse aus dem
        illegalen Wildtierhandel finanzieren. In mehreren zent-
        ralafrikanischen Staaten trägt somit dieser Handel auch
        zur Destabilisierung ganzer Regionen bei .
        Im Umgang mit illegalem Wildtierhandel geht es also
        nicht nur um die einfache Beschränkung des Handels mit
        geschützten Tieren und den Erhalt wertvoller Lebens-
        räume – es geht auch um soziale und gesellschaftliche
        Dynamiken in anderen Ländern, für die es sinnvolle Lö-
        sungen braucht .
        Um aus unserer Sicht den Schutz der Artenvielfalt zu
        gewährleisten und den illegalen Handel mit Wildtieren
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617454
        (A) (C)
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        einzudämmen, ist es unabdingbar, erstens sich auf nati-
        onaler – so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht – und
        EU-Ebene für ein generelles Importverbot von Wildfän-
        gen für kommerzielle Zwecke einzusetzen und gegen
        Wilderei, illegalen Wildtierhandel und deren Produkte
        konsequent vorzugehen, zweitens gewerbliche Anbie-
        ter von Tierbörsen auszuschließen und den Verkauf von
        Tieren zu verbieten, die in der freien Natur eingefangen
        wurden und drittens den kommerziellen Handel sowie
        die Haltung von Wildtieren nur für Arten zu gestatten,
        die Privatpersonen auf Dauer nicht überfordern .
        Es braucht eine Bundesregierung, die sich für den Er-
        halt der biologischen Vielfalt und den Tierschutz auf na-
        tionaler, europäischer und globaler Ebene und vor allem
        für eine nachhaltige Lösung der Probleme einsetzt .
        Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor
        ziemlich genau zwei Jahren haben wir zu ähnlich später
        Stunde den Antrag zu „Elefanten und Nashörnern“ de-
        battiert . Ich bin froh, dass uns dieser interfraktionelle An-
        trag auf unsere Initiative hin gelungen ist . Es zeigt sich
        aber, dass sich das Umweltministerium gerne auf seinem
        internationalen Wirken in Bezug auf Wilderei ausruht,
        wenn es aber darum geht, national etwas umzusetzen,
        kaum etwas vorzuweisen hat .
        Wir haben bereits am 2 . Juni 2015 einen Antrag einge-
        bracht . Und nun, ein Jahr später hat die Große Koalition
        selber einen Antrag vorgelegt .
        Leider ist dieser Antrag der Großen Koalition eine
        Riesenenttäuschung . Die Enttäuschung ist vor allem
        deswegen so groß, weil im Koalitionsvertrag von 2013
        große Erwartungen geschürt wurden . Dort steht: Erstens
        den Handel mit und die private Haltung von exotischen
        und Wildtieren bundeseinheitlich regeln, zweitens Im-
        porte von Wildfängen in die EU grundsätzlich verbieten
        und drittens gewerbliche Tierbörsen für exotische Tiere
        untersagen .
        Diese drei Punkte zeigten, dass die Koalition die mas-
        siven Probleme in Bezug auf Wildtierhandel anerkennt
        und sich mit richtigen Maßnahmen der Probleme anneh-
        men wollte . Leider muss man hier – nach Vorlage dieses
        Antrags – in der Vergangenheit reden .
        Die Hoffnung war groß, dass die Bundesregierung
        dem illegalen Artenhandel im Sinne des Vorsorgeprin-
        zips einen Riegel vorschieben wird – doch leider findet
        sich keine der Forderungen aus dem Koalitionsvertrag
        in dem vorgelegten Antrag wieder . Die Große Koalition
        sieht den Problemen weiterhin wissentlich zu und versagt
        beim Wildtierschutz auf ganzer Linie .
        Statt den Koalitionsvertrag umzusetzen, hat das Bun-
        deslandwirtschaftsministerium eine Studie in Auftrag
        gegeben, die über eineinhalb Jahre, also bis mindestens
        April 2017, untersuchen soll, ob es überhaupt ein Pro-
        blem gibt . Interessanterweise wird die Studie ohne Betei-
        ligung von Tier- und Naturschutzorganisationen durch-
        geführt und beruht auf einer Befragung der Tierhalter,
        wie wir letzte Woche in einem öffentlichen Fachgespräch
        im Umweltausschuss zum Thema Wildtierhandel gehört
        haben . Es ist offensichtlich, dass das Landwirtschaftsmi-
        nisterium damit die Umsetzung des Koalitionsvertrages
        ausbremst .
        Deutschland ist sowohl Dreh- und Angelkreuz für den
        Schmuggel von Afrika nach Asien als auch Absatzmarkt
        für legal und illegal gehandelte Produkte von Tieren und
        lebende Tiere, wobei der Anteil von Wildfängen hoch
        ist . Gerade Wildfänge schwächen aber in vielen Fällen
        Ökosysteme, die ohnehin schon bedroht sind . Ganze Po-
        pulationen werden oftmals bis an den Rand des Ausster-
        bens gebracht .
        Vor allem gewerbliche Tierbörsen sind dabei ein Pro-
        blem . Auf diesen regelrechten „Tier-Flohmärkten“ kann
        man oft problemlos sogar bedrohte Arten oder in ihrer
        Heimat streng geschützte Tiere kaufen . Dabei werden
        die Tiere zum einen oft nicht artgerecht transportiert und
        gehalten, und zudem werden künftige Halterinnen und
        Halter auch nicht umfassend über die Ansprüche der Tie-
        re aufgeklärt . Insbesondere bei gefährlichen Tieren stellt
        dies ein großes Risiko für Halterinnen und Halter und
        ihre Umwelt dar . Da die Große Koalition diesem Problem
        weder mit einem Verbot der gewerblichen Tierbörsen
        noch mit Positivlisten reagiert, werden die Zahlen von
        Fund- und Abgabetieren an Tierheime und Auffangstati-
        onen weiterhin steigen und es zur Überforderung dieser
        Einrichtungen kommen .
        Am 20 . Mai 2016 wurden am Flughafen Schönefeld
        625 Kilogramm Elfenbein beschlagnahmt – das wäre
        ein guter Anlass für die Ministerin gewesen, öffentlich
        Position zu beziehen, um dem Thema Aufmerksamkeit
        zu verschaffen und zu zeigen, dass auch Deutschland als
        Exporteur nach Asien Teil des Elfenbeinschmuggels ist .
        Es ist gut, dass es den Zollbeamten in diesem Fall gelun-
        gen ist, diese kriminellen Machenschaften aufzudecken .
        Diese größte Beschlagnahme von Elfenbein in Deutsch-
        land wäre ein erneuter Anlass gewesen, alle deutschen
        Elfenbeinbestände endlich zu zerstören: Wenn Elfenbein
        öffentlichkeitswirksam zerstört wird, trägt das dazu bei,
        die Nachfrage zu drosseln, Absatzmärkte zu schließen
        und so die Wilderei einzudämmen .
        Zuletzt wurden im April dieses Jahres in Kenia
        105 Tonnen beschlagnahmtes Elfenbein verbrannt . Das
        bedeutet mehr als 8 000 tote Elefanten . Mit der weltweit
        größten Verbrennung von Elfenbein hat Kenia damit er-
        neut ein deutliches Zeichen gegen illegalen Elfenbein-
        handel gesetzt und auf das dramatische Ausmaß der Wil-
        derei von Elefanten aufmerksam gemacht .
        Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretärin
        bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau
        und Reaktorsicherheit: Auch ich bin besorgt über die vie-
        len exotischen Tiere, die im Zuge der Globalisierung für
        die private Heimtierhaltung importiert werden .
        Deshalb müssen wir gefährdete Arten besser schützen .
        Naturentnahmen sollten nur erfolgen dürfen, wenn dies
        nachhaltig ist .
        Arten, die durch den internationalen Handel gefähr-
        det sind, sollten also vor allem in Anhang II CITES des
        Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet wer-
        den. Das bedeutet, dass der Handel nur dann stattfinden
        http://www.prowildlife.de/PM_Gestohlene_Tiere_fuer_deutsche_Terrarien
        http://www.prowildlife.de/PM_Gestohlene_Tiere_fuer_deutsche_Terrarien
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17455
        (A) (C)
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        darf, wenn freilebende Populationen an Tieren und Pflan-
        zen nicht beeinträchtigt werden . Wir arbeiten dazu eng
        mit den betroffenen Ursprungsländern zusammen . Für
        die nächste Vertragsstaatenkonferenz des Artenschutz-
        abkommens (CITES COP) im September in Südafrika
        hat die Europäische Union eine Vielzahl von Listungs-
        und anderen Anträgen eingereicht . Viele davon gehen
        auf deutsche Initiative zurück, zum Beispiel exotische
        Geckos, die für den deutschen Heimtierhandel importiert
        werden, oder eine afrikanische Holzart, die unter ande-
        rem in der EU, vor allem aber in China so stark nachge-
        fragt wird, dass die Art nun stark gefährdet ist .
        Auch fordert die EU die Ursprungsländer dazu auf,
        von Anhang III CITES stärker Gebrauch zu machen .
        Wenn sie diese Arten in diesem Anhang listen lassen,
        dürfen Tiere und Pflanzen aus diesem Land nur mit einer
        Ausfuhrgenehmigung international gehandelt werden .
        Damit kann die Weltgemeinschaft dem betroffenen Ur-
        sprungsland helfen, seine Exporte besser zu kontrollie-
        ren .
        Und die EU setzt sich dafür ein, dass der Handel mit
        Jagdtrophäen eingeschränkt wird .
        Wir schulen Naturschutzbehörden und Bundeszoll,
        damit die Mitarbeiter vor Ort zwischen gezüchteten und
        wilden Tieren besser unterscheiden können .
        Schließlich bekämpfen wir den illegalen Artenhandel
        im Internet . Wir schulen, beraten und unterstützen die
        Beschäftigten von Internet-Plattformen .
        Zuletzt möchte ich nochmals, wie schon so oft, beto-
        nen, dass wir uns aber auch in Afrika und Asien enga-
        gieren müssen, denn dort sind die Probleme am größten .
        Daher spielt die Bundesregierung bei der Bekämpfung
        der weltweiten Wilderei und des illegalen Artenhandels
        eine führende Rolle, die sich sehen lassen kann .
        Anlage 7
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von der Bundesregierung ein-
        gebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur
        Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer
        Vorschriften (Tagesordnungspunkt 24)
        Thorsten Hoffmann (Dortmund) (CDU/CSU): Heu-
        te sprechen wir über die erste Änderung des Bundesmel-
        degesetzes . Das ist eine gute Reaktion auf die praktischen
        Erfahrungen, die wir in den vergangenen Monaten seit
        der Einführung sammeln konnten . Wir sind also nah dran
        an der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger .
        Wir bewegen uns in einer sich stetig wandelnden In-
        formationsgesellschaft . Viele wichtige Entscheidungen
        unserer Behörden basieren auf dem zuverlässigen Aus-
        tausch und Abruf von Informationen . Besonders im Hin-
        blick auf unsere Sicherheitsbehörden wird immer wieder
        deutlich, wie wichtig der schnelle und zuverlässige Aus-
        tausch von Informationen ist . Ich werde nicht müde, dies
        immer wieder zu betonen . Wie in so vielen Lebenslagen
        werden neue Chancen eröffnet . Wir müssen in unserer
        Gesellschaft, die so abhängig von sensiblen Daten ist,
        aber auch unheimlich vorsichtig sein, wenn es um unsere
        persönlichsten Daten geht .
        Den Wandel mit dem Umgang unserer Daten kann
        man schon an einem einfachen Beispiel erkennen: Frü-
        her musste man im dörflichen, aber auch im städtischen
        Bereich viele Kilometer fahren, um dringend benötigte
        Dokumente zu beantragen . Heute ist das nicht mehr not-
        wendig . Wir haben heute die Möglichkeit, an fast jeder
        Verwaltungsstelle unsere Dokumente zu beantragen und
        abzuholen .
        Die Voraussetzung für ein solch modernes Meldewe-
        sen ist, dass wir mit einem einheitlichen System arbeiten
        und die Daten untereinander verständlich ausgetauscht
        werden können . Früher, als es noch gar kein Internet gab,
        war das ein Problem .
        Schwierig wurde es, wenn ein Mitarbeiter aus Schles-
        wig-Holstein mit einem Mitarbeiter aus Bayern sprechen
        durfte und beide sich nicht richtig verstanden haben .
        Aber selbst das haben die Beteiligten meist irgendwie
        hinbekommen .
        Beim Datenaustausch kann das schwieriger sein .
        Wenn eine Behörde ein anderes System und ein anderes
        Datenformat nutzt als eine andere Behörde, dann kann
        das zu unheimlichen Schwierigkeiten führen . Die Leid-
        tragenden sind dann vor allem die Bürgerinnen und Bür-
        ger .
        Am Ende des vergangenen Jahres ist das Bundesmel-
        degesetz in Kraft getreten . Das passierte ohne das große
        Bohei, das so oft bei anderen Themen gemacht wird, ob-
        wohl wir alle davon betroffen sind . Es geht jeden von
        uns an . Wir haben bei diesem wichtigen Gesetz lange
        um einen Kompromiss gerungen, weil wir die Interessen
        aller Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen wollten .
        Wir müssen aber auch die Interessen der Unternehmen
        im Auge haben . Sie haben selbstverständlich eher die
        Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Arbeitsprozesse im
        Blick . Und natürlich haben auch die Verwaltungen Inte-
        ressen, an denen wir nicht vorbeigehen dürfen, wenn es
        darum geht, ein gutes Gesetz auf den Weg zu bringen .
        Wir wollen viele der bestehenden Abläufe vereinheit-
        lichen, vereinfachen und digitalisieren . Wir wollen einen
        modernen Standard schaffen, der das Meldegesetz auf
        einen modernen Stand bringt und der uns kurze Wege
        bereitet . Dazu gehörte auch die Zusammenführung des
        Melderechtsrahmengesetzes mit den Landesmeldegeset-
        zen . Daten und Datenspeicherung, Schutzrechte, Melde-
        pflichten, Datenübermittlungen zwischen öffentlichen
        Stellen, Melderegisterauskünfte, Zeugenschutz und Ord-
        nungswidrigkeiten laufen nun unter einem bundesein-
        heitlichen Melderecht für alle Bürger .
        Dank der Einführung des Bundesmeldegesetzes sind
        wir unseren Zielen einen großen Schritt näher gekom-
        men . Wir haben sie noch nicht ganz erreicht, das sage ich
        ganz ehrlich . Aber wir sind auf dem richtigen Weg . Die
        Verfahrenswege für alle Beteiligten sind kürzer gewor-
        den, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger . Hier ge-
        winnen wir Bürgernähe durch technische Entwicklung .
        Das Gleiche trifft auch auf die Meldebehörden zu . Diesen
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617456
        (A) (C)
        (B) (D)
        wird durch das Gesetz ermöglicht, effizienter miteinan-
        der zu kommunizieren. Profiteure sind die Mitarbeiterin-
        nen und Mitarbeiter sowie die Bürgerinnen und Bürger .
        Wir wollen die Entbürokratisierung für alle Beteiligten
        vorantreiben, um ihnen das Leben zu erleichtern . Und
        genau das schaffen wir mit diesem Gesetz .
        Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass das bis-
        herige Bundesmeldegesetz noch durch weitere Regelun-
        gen vereinfacht werden kann:
        Wir sorgen in Zukunft dafür, dass die Abmeldepflicht
        für Personen, die ins Ausland ziehen, erleichtert wird .
        Der Vermieter, der bisher den Auszug seines Mieters
        schriftlich bestätigt hat, wird von dieser Mitwirkung be-
        freit . Die Abmeldung in diesem Fall kann elektronisch
        bei der Meldebehörde vom Mieter selbst unternommen
        werden . Das ist eine unheimliche Erleichterung für die
        Vermieter, die nicht mehr dem Verzogenen hinterherlau-
        fen müssen . Schon lange sind wir der Überzeugung, dass
        viele Abläufe und Abfragen auf elektronischem Wege er-
        folgen können . Dies ist ein richtungsweisender Schritt in
        eine sich stetig mehr digitalisierende Gesellschaft . Wir
        müssen dabei natürlich auch bedenken, dass die Wege
        sicher sein müssen . Dieser Grundsatz gilt: Wir müssen
        alles können, aber wir müssen nicht alles machen, nur
        weil wir es können . Sensible Daten müssen sensibel ge-
        handhabt werden . Sicherheit hat hier den Vorrang vor
        der Einfachheit . Wir haben es aber jetzt geschafft, beide
        Aspekte zusammenzubringen . Das möchte ich an dieser
        Stelle betonen .
        Durch die Einführung der elektronischen Abmeldung
        wird die jährliche Bearbeitungszeit der Bürgerinnen und
        Bürger um rund 100 000 Stunden reduziert . Durch den
        Verzicht der Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der
        Abmeldung sparen wir knapp 1,184 Millionen Euro
        pro Jahr an Bürokratiekosten ein. Das ist der finanzielle
        Aspekt . Dazu kommt noch die Zeitersparnis . Allein die
        Zeitersparnis, die wir hier gewinnen, ist enorm . Der bis-
        herige Abmeldevorgang bei der Meldebehörde dauert im
        Moment im Schnitt sieben Minuten . Bei der elektroni-
        schen Bearbeitung sprechen wir von lediglich fünf Mi-
        nuten . Nicht zu vergessen, dass die Vermieter und Mieter
        mit dieser Lösung vermutlich sehr zufrieden sein werden .
        Wir sorgen in Zukunft dafür, dass Behördengänge
        weiter vereinfacht werden . Deshalb wollen wir heute
        beschließen, dass die bisher allein zuständigen Landes-
        behörden andere Behörden für einfache Melderechtsaus-
        künfte bestimmen können .
        Wir sorgen in Zukunft dafür, dass das Datum „Ge-
        schlecht“ wieder in der Melderegisterauskunft eingeführt
        wird . In unserer vielfältigen Gesellschaft ist es Realität,
        dass Meldebehörden zunehmend Schwierigkeiten haben,
        Namen unterschiedlichster Herkunft dem richtigen Ge-
        schlecht zuzuordnen . Die Ableitung des Geschlechtes
        aufgrund des Namens ist in vielen Fällen für die Mitarbei-
        terinnen und Mitarbeiter in den Behörden nicht oder nur
        unter erschwerten Bedingungen möglich und deshalb in
        den Datenbanken häufig falsch hinterlegt. Jeder von uns
        kennt doch eine Joyce oder einen Joyce, eine Jules oder
        einen Jules, eine Robin oder einen Robin . Es gibt dafür
        ja sogar einen schönen Ausdruck: Unisex-Namen . Selbst
        mein Mitarbeiter aus Dortmund, er heißt Salih, wird oft
        als Frau angeschrieben . Aus diesem ganz pragmatischen
        Grund soll das Geschlecht wieder als Suchmerkmal in
        den Datenbanken eingeführt werden .
        Das Thema der inneren Sicherheit habe ich bereits
        angesprochen und betone noch einmal: Das Bundes-
        meldegesetz ist ein weiteres Mittel in einem Strauß von
        vielen Möglichkeiten, um vor die Lage zu kommen . Das
        Meldewesen gewinnt auch im Sicherheitsbereich immer
        mehr an Bedeutung . Gerne erinnere ich an dieser Stelle
        an die richtige Entscheidung, den Ersatz-Personalaus-
        weis einzuführen . Er verhindert die Ausreise von Perso-
        nen, die unsere innere und äußere Sicherheit durch die
        Vorbereitung von schweren Gewalttaten in Terrorcamps
        im Ausland gefährden . Mit dem Personalausweis war die
        Ausreise, trotz Passentzug, damals noch möglich . Die
        Ausreise haben wir so unmöglich gemacht . Für unsere
        Sicherheit ist es unerlässlich, dass die Information über
        den Reisepassentzug und die Ausstellung des Ersatz-Per-
        sonalausweises im Meldewesen hinterlegt ist .
        Eine weitere Anpassung des Bundesmeldegesetzes
        ist durch die Einführung der doppelten Staatsbürger-
        schaft notwendig geworden . Kinder ausländischer Eltern
        können durch die Geburt hier in Deutschland die deut-
        sche Staatsangehörigkeit erwerben . Für sie entfällt die
        Optionspflicht. Die Standesämter übermitteln den Mel-
        debehörden den Erwerb dieses Ius-Soli-Titels . Für die
        Durchführung des Optionsverfahrens müssen die Melde-
        behörden und die Staatsangehörigkeitsbehörden zusam-
        menarbeiten und die Möglichkeit haben, sich bestimmte
        Daten zu übermitteln . Sie haben nun die Möglichkeit, die
        Angaben zur Staatsangehörigkeit der gemeldeten Perso-
        nen zu prüfen .
        Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie se-
        hen, ist die Änderung des Bundesmeldegesetzes vernünf-
        tig und notwendig . Aus diesem Grunde bitte ich um Ihre
        Zustimmung .
        Gabriele Fograscher (SPD): Früher gab es ein Mel-
        derechtsrahmengesetz, innerhalb dessen Vorgaben die
        Länder eigene Meldegesetze erließen . Seit der Föderalis-
        muskommission I wurde 2006 dem Bund die ausschließ-
        liche Gesetzgebungskompetenz übertragen . Deshalb
        haben wir im Frühjahr 2013 das Bundesmeldegesetz be-
        schlossen, das überwiegend zum 1 . November 2015 in
        Kraft getreten ist .
        Nach einem guten halben Jahr Praxiserfahrung hat
        sich nun gezeigt, dass das Gesetz an einigen Stellen
        nachjustiert werden muss .
        Bisher regelt das Meldegesetz, dass der, der aus einer
        Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland
        bezieht, verpflichtet ist, sich bei der Meldebehörde ab-
        zumelden und den Auszug vom Wohnungsgeber bestä-
        tigen zu lassen . Dieses Verfahren ist sehr aufwendig und
        bürokratisch . Deshalb soll künftig die Abmeldung auch
        elektronisch möglich sein .
        Auf die Wohnungsgeberbestätigung bei der Abmel-
        dung, egal ob der Meldepflichtige innerhalb Deutsch-
        lands umzieht oder ins Ausland, wird gänzlich verzichtet .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17457
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die Wohnungsgeberbestätigung, die 2002 im Melde-
        rechtsrahmengesetz abgeschafft wurde, wurde im Bun-
        desmeldegesetz wieder eingeführt . Die Begründung war,
        dass man damit Scheinanmeldungen verhindern wollte .
        Inzwischen hat sich aber herausgestellt, dass die Bestä-
        tigung des Wohnungsgebers mit hohem bürokratischem
        Aufwand verbunden ist . Dieser kann, so die Begründung
        des Gesetzentwurfes, nicht damit gerechtfertigt werden,
        Scheinanmeldungen zu verhindern .
        Ob dieses Instrument Scheinanmeldungen überhaupt
        verhindern kann, ist fraglich .
        Seit der Verabschiedung des Bundesmeldegeset-
        zes 2013 haben sich andere Gesetze geändert, die Folgen
        haben für das Meldewesen .
        Wir haben das Personalausweisgesetz ergänzt, indem
        wir den Ersatz-Personalausweis eingeführt haben . Dieses
        muss in § 23 Absatz 1 BMG – Erfüllung der allgemeinen
        Meldepflicht – und in § 38 Absatz 3 Nummer 5 BMG –
        automatisierter Abruf – nachvollzogen werden .
        Ebenso ist nach Verabschiedung des BMG das Staats-
        angehörigkeitsgesetz im November 2014 geändert wor-
        den. Die Neuregelung der Optionspflicht in § 29 Staats-
        angehörigkeitsrecht wird in § 3 Absatz 2 Nummer 5
        BMG – Speicherung von Daten – nachvollzogen . Daraus
        ergeben sich wiederum Änderungen im Staatsangehörig-
        keitsrecht, die ebenfalls mit diesem Gesetzentwurf gere-
        gelt werden sollen .
        Wenn im Rahmen des Optionsverfahrens Daten der
        Meldebehörden an die Staatsangehörigkeitsbehörden
        übermittelt werden, werden auch die Auskunftssperren
        übermittelt .
        Für die Länder wird es möglich, nicht nur die oberste
        Landesbehörde, sondern auch eine andere Behörde als
        Zulassungsbehörde für privatrechtlich betriebene Porta-
        le zur Durchführung einfacher Melderegisterauskünfte
        über das Internet zu bestimmen . Damit wird die Flexibi-
        lität bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben erhöht .
        Das Bundesamt für Justiz soll in den Katalog der
        Behörden des § 34 Absatz 4 Satz 1 aufgenommen wer-
        den, die grundsätzlich Daten bei den Meldebehörden
        zur Erfüllung ihrer Aufgaben abfragen können . Dies ist
        notwendig, weil das Bundesamt Aufgaben der Vollstre-
        ckungshilfe sowie Aufgaben des Strafnachrichtenaustau-
        sches aufgrund von europäischen Rahmenbeschlüssen
        wahrnimmt .
        Das Datum „Geschlecht“ soll als weiteres Datum bei
        der Registrierung im Melderegister festgelegt werden .
        Dieses dürfen Behörden beim automatischen Verfahren
        abrufen . Diese Maßnahme wird damit begründet, dass es
        nicht sachgerecht sei, auf dieses Datum zu verzichten,
        da die Bestimmung des Geschlechts aufgrund ausländi-
        scher Vornamen von Meldepflichtigen oft nicht möglich
        sei . Dieses Datum sollen die Behörden zur Erfüllung
        ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren des § 38
        Absatz 1 BMG abrufen können . Seit Wegfall dieses Da-
        tums habe sich, so die Begründung des Gesetzentwurfes,
        die Erfolgsquote automatisierter Melderegisterauskünfte
        deutlich verschlechtert .
        Diese Begründung für die Einführung des Geschlechts
        als abrufbares Datum ist für mich nicht ausreichend . Ich
        erwarte eine konkretere Begründung in den anstehenden
        Gesprächen .
        Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme noch zwei
        Ergänzungen vorgeschlagen, die § 18 Absatz 2 BMG –
        Meldebescheinigung – und § 49 Absatz 4 BMG – au-
        tomatisierte Melderegisterauskunft – betreffen . Diesen
        Vorschlägen folgen wir .
        Auch wenn es noch einige wenige Fragen zu klären
        gibt, halten wir die praxisgerechten Ergänzungen für
        sinnvoll, sie gestalten das Bundesmeldegesetz bürger-
        freundlicher .
        Jan Korte (DIE LINKE): Ab und an lohnt es, sich
        die Geschichte von Gesetzentwürfen genauer anzusehen .
        Beim hier zur Debatte stehenden Gesetzentwurf sieht
        man dann, dass Sie jetzt, offenbar angesichts der ersten
        Praxiserfahrungen, Ihre am 1 . November 2015, also vor
        gerade einmal etwas mehr als einem halben Jahr, in Kraft
        getretenen Änderungen im Bundesmeldegesetz (BMG)
        bereits nachjustieren müssen . Der Grund: Ihr damaliges
        Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens war hand-
        werklich einfach nicht gut gemacht . So weit, so schlecht .
        Aber man kann es auch positiv betrachten und sagen,
        dass Sie dies diesmal immerhin schon recht frühzeitig
        gemerkt haben . Und einige Punkte in Ihrem Gesetzent-
        wurf gehen auch tatsächlich in die richtige Richtung .
        Die Erkenntnis, dass der damalige Gesetzentwurf
        nicht gut gemacht war, kommt allerdings für diejenigen,
        die zum Beispiel den Sachverständigen in der Ausschuss-
        anhörung zugehört hatten, nicht wirklich überraschend .
        Schon vor zwei Jahren haben uns die Datenschutzbeauf-
        tragten des Bundes und der Länder bereits im Gesetzge-
        bungsverfahren zum Entwurf des Gesetzes zur Fortent-
        wicklung des Meldewesens umfassend Empfehlungen
        gegeben, die dann aufgrund ihrer Abneigung gegen den
        Datenschutz keinen oder nur zum Teil Eingang in das
        Gesetz fanden .
        Schon damals rieten die Datenschützer, die Mitwir-
        kungspflicht des Wohnungsgebers bei der An- und Ab-
        meldung ersatzlos zu streichen . § 19 BMG ist nur in den
        allerwenigsten Fällen geeignet, Scheinanmeldungen zu
        verhindern, für die Mieterinnen und Mieter und die Woh-
        nungsgeber jedoch ein enormer bürokratischer Mehrauf-
        wand . Aber anstatt § 19 in Gänze zu streichen, sieht Ihr
        Gesetzentwurf nur die Streichung der Mitwirkungspflicht
        des Wohnungsgebers vor, wenn der Mieter ins Ausland
        verzieht . Und Sie springen nicht nur hier zu kurz:
        An die Hotelmeldepflicht, die nichts anderes als eine
        umfangreiche, verdachtslose Datenerhebung auf Vorrat
        ist, wagen Sie sich auch diesmal nicht heran . Die Da-
        tenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben
        die Hotelmeldepflicht seit jeher als unverhältnismäßig
        kritisiert und gefordert, dass Hotelgäste nicht pauschal
        als Gefahrenquellen oder potenzielle Straftäter angese-
        hen werden dürfen . Meine Fraktion ist deshalb der Mei-
        nung, dass die §§ 29 bis 31 des BMG abgeschafft werden
        sollten .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617458
        (A) (C)
        (B) (D)
        Was sind denn aber nun die positiven Seiten Ihres Ge-
        setzentwurfs?
        Das Bundesamt für Justiz wird in die Liste nach § 34
        Absatz 4 Satz 1 der abrufberechtigten Stellen aufgenom-
        men, um seinen Aufgaben im Rahmen der EU-Rechtshil-
        fe nachkommen zu können .
        Auch die Klarstellung zum bedingten Sperrvermerk
        (§ 52 BMG), wonach die Speicherung nicht personen-
        bezogen, sondern zur Anschrift der betroffenen Person
        erfolgt, erscheint mir richtig .
        Dass bei der Durchführung des Optionsverfahrens im
        Staatsangehörigkeitsgesetz die Übermittlung von Aus-
        kunftssperren auch bei vorzunehmenden Datenübermitt-
        lungen der Meldebehörden an die zuständigen Behörden
        aufgenommen wird, ist zu begrüßen .
        Das war es dann aber auch schon . Einzelne daten-
        schutzrechtliche Klarstellungen müssen ja nur erfolgen,
        weil Sie wieder einmal den Umfang der zu speichern-
        den Daten erhöhen oder wie in § 33 des Staatsangehö-
        rigkeitsgesetzes (StAG) die im Register staatsangehörig-
        keitsrechtlicher Entscheidungen zu speichernden Daten
        ergänzen . Ihre Begründung, warum in die im automati-
        sierten Verfahren abrufbaren Daten auch das Merkmal
        „Geschlecht“ wieder aufgenommen werden muss, da
        es im Zusammenhang mit der steigenden Zahl auslän-
        discher Namen zu Identifizierungsschwierigkeiten ge-
        kommen sei, überzeugt mich nicht . Warum hat sich bei
        der automatisierten Melderegisterauskunft nach § 38 Ab-
        satz 1 BMG die Erteilungsquote deutlich verschlechtert,
        weil die abfragenden Stellen das Geschlecht nicht ange-
        ben dürfen? Darauf hätte ich gerne im weiteren Gesetz-
        gebungsverfahren eine nachvollziehbare und auf Fakten
        basierende Erklärung .
        Neben diesen sehr überschaubaren Verbesserungen
        beinhaltet Ihr Gesetzentwurf aber mit der Privatisierung
        der Melderegisterauskunft noch eine extrem problema-
        tische Verschlechterung, die meine Fraktion auf keinen
        Fall mittragen kann: Denn um nichts anderes handelt es
        sich bei der von Ihnen geplanten Möglichkeit zur „Be-
        auftragung“ von Privatunternehmen zur Führung des
        Auskunftsregisters durch Änderung des § 49 Absatz 3
        BMG . Wenn die Daten außerhalb der Behörden noch
        ein zweites Mal gespeichert werden, erhöht das selbst-
        verständlich das Risiko für die Datensicherheit . Zudem
        erschließt sich der Sinn nicht, denn die öffentliche Hand
        kann die Verwaltungskosten für die Registerauskünfte ja
        über entsprechende angemessene Gebühren ausgleichen,
        während Privatunternehmen selbstverständlich mit Pro-
        fitinteresse an so etwas rangehen. Unsicherheiten könn-
        ten zusätzlich entstehen, wenn ein solches Unternehmen
        pleitegehen sollte . Die ganzen Daten, die ja einen enor-
        men Wert darstellen können, wären weiterhin irgendwo
        gespeichert, aber die Zugriffsrechte würden unklar . Sol-
        len diese dann Gegenstand eines Insolvenzverfahrens
        werden, oder wie haben Sie sich das gedacht?
        Die Linke begrüßt hingegen einige Änderungs-
        vorschläge des Bundesrates . Der Innenausschuss des
        Bundesrates empfiehlt in seiner Stellungnahme, eine
        Möglichkeit zur Auswahl der Daten in einer Meldebe-
        scheinigung für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen,
        die damit nur genau die erforderlichen Daten preisgeben
        müssen, und zugleich die möglichen Angaben gegenüber
        der derzeitigen Rechtslage zu erweitern . Zweitens soll
        ein Missbrauch der Melderegisterauskunft an Private
        durch präzisere Regelungen verhindert werden . Diese
        Vorschläge sind sehr sinnvoll und finden unsere Unter-
        stützung .
        Fazit: Die Chance, die Macken des Ausgangsgesetzes
        auszuräumen, wurde einmal mehr nicht genutzt . Neben
        einigen Verbesserungen wurde im gleichen Zug an ande-
        rer Stelle verschlechtert oder neue Probleme geschaffen .
        Der grundsätzliche Trend zum Aufhäufen und Austau-
        schen von immer mehr Daten, den Sie mit Ihrer Politik
        nun schon seit vielen Jahren verfolgen, wird auch mit
        diesem Gesetzentwurf weiterverfolgt .
        Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Auf den Webseiten des BMI lässt es sich nach-
        lesen: „Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der
        Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt, um
        Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen For-
        men der Kriminalität wirksamer zu begegnen .“ Das war
        2013 . Gegen unseren ausdrücklichen Rat wurde damals
        so verfahren . Ebenso wie wir gegen die Wiedereinfüh-
        rung der Hotelmeldepflicht sowie gegen Melderegister-
        auskünfte an den Adresshandel als Default-Regelung ge-
        stritten haben, die die damalige schwarz-gelbe Koalition
        in einer Nacht-und-Nebel-Aktion während eines Fußball-
        WM-Spiels der Deutschen Mannschaft terminiert hatte .
        Heute, knapp drei Jahre später, tritt erneut eine Mer-
        kel-Regierung mit Hoheit über das Bundesinnenministe-
        rium wieder den Rückzug an: „Die Mitwirkungspflicht
        des Wohnungsgebers bei der Abmeldung wird unter dem
        Gesichtspunkt der Entbürokratisierung wieder abge-
        schafft“ (Seite 15 des Regierungsentwurfs, BT-Drucksa-
        che 18/8620 .) . Aber was bedeutet denn die halbe Rolle
        rückwärts? Weiterhin sollen Wohnungsgeber und Behör-
        den aufwendigste „Spurensicherung“ hinsichtlich der
        Identität von Mieterinnen und Mietern bei der Anmietung
        betreiben . Diese Indienstnahme Privater für polizeiliche
        Zwecke, die für das BMI in vielen Bereichen inzwischen
        ganz unhinterfragt zum Mittel der Wahl avancierte, bleibt
        also erhalten . Und damit wohl auch im Wesentlichen der
        Bürokratieaufwand . Nur die Mitwirkung bei der Abmel-
        dung entfällt . Als grüne Bundestagsfraktion appellieren
        wir erneut an Sie, diese bürokratischen und kleinlichen
        Meldepflichten gleich ganz abzuschaffen. Sie stehen in
        keinem Verhältnis zu den angeblichen Vorteilen bei der
        Kriminalitätsbekämpfung, zu denen Sie weder willens
        noch in der Lage sein dürften, eine entsprechende Statis-
        tik auch nur vorzuhalten . Scheinanmeldungen sind auch
        durch Mitwirkungspflichten letztlich nicht wirksam zu
        verhindern . Sicherheit bedeutet, sich auf wesentliche und
        effektive Linien zu konzentrieren und nicht, auch noch
        die Meldebehörden mit gewaltigen Datenbergen von
        Vermietern in ihrer Aufgabenerfüllung zu behindern .
        Bei der Gelegenheit, das wiederholen wir an dieser
        Stelle, fordern wir Sie erneut auf, die Hotelmeldepflicht
        zu streichen, deren „ortspolizeiliche“ Funktion aus dem
        vorigen Jahrhundert nicht allen Ernstes ein relevantes
        Mittel der Kriminalitätsbekämpfung darstellen kann . Sie
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17459
        (A) (C)
        (B) (D)
        ist vielmehr eine verdachtslose Datenerhebung und Da-
        tenspeicherung auf Vorrat .
        Zutreffend ist allerdings, dass das Melderecht eine
        immer größere Bedeutung für die Informationsordnung
        gewonnen hat, nicht allein für die Verwaltung, sondern
        auch für die Wirtschaft . Man muss das Bundesmelde-
        recht nicht gleich zum informationellen Rückgrat einer
        modernen bürgerorientierten Verwaltung stilisieren, um
        gleichwohl die gewachsene Anzahl der Zugriffsmöglich-
        keiten und damit der Vernetzung der Meldedatenbestände
        mit anderen öffentlichen Stellen und Entscheidungspro-
        zessen zu erkennen . Ein aktuelles Beispiel sind die um-
        fangreichen Abruf- als auch Einmeldemöglichkeiten sei-
        tens aller mit Flüchtlingsfragen befassten Behörden nach
        dem sogenannten Datenaustauschverbesserungsgesetz .
        Während diese Regelung aus rein datenschutzpolitischer
        Sicht eine ganze Reihe fragwürdiger Regelungen enthält,
        zeigt sie doch zugleich auch die Bedeutung des Melde-
        datensystems. Die mithilfe der Auskunftspflicht von Bür-
        gerinnen und Bürgern gewonnenen Meldedaten werden
        genutzt, um sehr unterschiedliche staatliche Aufgaben
        zu erleichtern, zu optimieren und zu ermöglichen . Durch
        die Vernetzung der Behörden wird es möglich, Aufgaben
        zu erledigen, ohne die betroffenen Bürger für die Durch-
        führung der jeweiligen Aufgaben erneut in Anspruch
        nehmen zu müssen. Diese Effizienz, Kosteneinsparung
        und Bürgerfreundlichkeit ist natürlich ein Riesengewinn,
        wird mittlerweile von vielen als selbstverständlich erach-
        tet und stellt beispielsweise im Umgang mit den zu uns
        kommenden Flüchtlingen auch einen wichtigen Faktor
        dar, um deren rasche Integration mit zu ermöglichen .
        Gleichwohl kann und wird es mit dem Melderecht kei-
        nen multifunktionalen Informationspool geben dürfen,
        bei dem sich die Behörden oder auch die Wirtschaft nach
        Belieben ohne Beteiligung der Betroffenen selbst bedie-
        nen können .
        Die weiteren Vorschläge Ihres Entwurfes mögen in
        einer Abwägung auch mit den Grundsätzen der Daten-
        sparsamkeit vertretbar erscheinen, so etwa die Wieder-
        aufnahme des Geschlechts in die Suchfunktion bei der
        automatisierten Meldeauskunft zur Erhöhung der Treffsi-
        cherheit . Auch für die Öffnung des Betriebs der Landes-
        portale zur einfachen Melderegisterauskunft auch durch
        andere Behörden als oberste Landesbehörden mögen
        Praxiserfahrungen sprechen . Diese sowie die Übermitt-
        lung der Auskunftssperren an die Staatsangehörigkeits-
        behörden sind zu begrüßen .
        Noch wichtiger hingegen bleibt es weiterhin, ganz
        praktisch die Bürgerinnen und Bürger – gemeinsam mit
        den völlig unterbesetzten Datenschutzbehörden – auf ihre
        eigenen Betroffenenrechte und Gestaltungsmöglichkei-
        ten im Melderecht immer wieder hinzuweisen: So kön-
        nen sie weiterhin Widerspruchsrechte geltend machen,
        gegen Wahlwerbebriefe, gegen die Adressweitergabe an
        Adressbuchverlage oder bei Alters- oder Ehejubiläen an
        Mandatsträger . Und die Weitergabe von Meldedaten für
        Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist weiter-
        hin nur mit Einwilligung möglich . Und eine solche Ein-
        willigung kann jederzeit widerrufen werden . Schließlich
        können alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer
        gebührenfreien Selbstauskunft gegenüber der Meldebe-
        hörde erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind,
        woher diese Daten stammen und wer Empfänger regel-
        mäßiger Datenübermittlungen sind . Auch die Nutzung
        dieser Betroffenenrechte trägt mit dazu bei, dass die Mel-
        deregister keine uferlosen Allzweckdatenbanken werden .
        Anlage 8
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
        brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
        des Völkerstrafgesetzbuches (Tagesordnungs-
        punkt 25)
        Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Heute findet die
        erste Lesung zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung
        des Völkerstrafgesetzbuches statt . Dieser Gesetzentwurf
        dient der Ratifizierung der Vereinbarungen, die auf der
        Konferenz in Kampala getroffen wurden .
        Vom 31 . Mai bis 11 . Juni 2010 fand in Kampala in
        Uganda die erste Überprüfungskonferenz zum Statut des
        Internationalen Strafgerichtshofs statt . Auf dieser Konfe-
        renz gelang es den Vertragsstaaten des Römischen Statuts
        des Internationalen Strafgerichtshofs, sich auf eine Defi-
        nition des Tatbestandes der Aggression zu verständigen .
        Gleichzeitig soll der vorliegende Gesetzentwurf der
        Verwirklichung des Grundsatzes der Komplementari-
        tät nach dem Römischen Statut dienen . Der Grundsatz
        der Komplementarität besagt, dass die Strafverfolgung
        völkerrechtlicher Verbrechen Aufgabe des Staates ist, in
        dem diese Verbrechen stattfinden. Dieser Grundsatz ist in
        Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a des Römischen Status
        festgehalten und besagt, dass der Gerichtshof entscheidet
        „dass eine Sache nicht zulässig ist, wenn in der Sache
        von einem Staat, der Gerichtsbarkeit darüber hat, Ermitt-
        lungen oder eine Strafverfolgung durchgeführt werden,
        es sei denn, der Staat ist nicht willens oder nicht in der
        Lage, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung ernst-
        haft durchzuführen“ . Das Prinzip der Komplementarität
        stellt ein relativ neues Instrument im Völkerrecht dar,
        um völkerrechtliche und nationale Bestimmungen mit-
        einander zu verzahnen mit dem Ziel, die strafrechtliche
        Verfolgung von besonders schwerwiegenden Verbrechen
        sicherzustellen . Der Internationale Strafgerichtshof kann
        nur dann tätig werden, wenn der betroffene Staat „nicht
        willens oder nicht in der Lage“ ist . Ansonsten soll eine
        effektive Strafverfolgung in den Mitgliedstaaten stattfin-
        den .
        Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt mithin eine
        Möglichkeit vor, mit der es gelingen kann, den Tatbe-
        stand des Verbrechens der Aggression in das deutsche
        Recht zu implementieren . Bislang regelten § 80 StGB –
        Vorbereitung eines Angriffskrieges – und § 80a StGB –
        Aufstacheln zum Angriffskrieg – die Strafbarkeitstatbe-
        stände im Zusammenhang mit einem Angriffskrieg in
        Deutschland . Diese Vorschriften sollen nun durch einen
        neuen, eigenständigen Straftatbestand des Verbrechens
        der Aggression, der in das Völkerstrafgesetzbuch (VSt-
        GB) eingefügt wird, ersetzt werden . Es wird mithin ein
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617460
        (A) (C)
        (B) (D)
        neuer § 13 VStGB „Verbrechen der Aggression“ geschaf-
        fen .
        Ich werde im Folgenden einige Kritikpunkte an der dort
        vorgeschlagenen Formulierung darstellen . Im Vorlauf zu
        den jetzt beginnenden parlamentarischen Beratungen er-
        folgte eine Stellungnahme des Bundesministeriums des
        Innern zu dem Entwurf . Auf diese Stellungnahme hat das
        Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
        geantwortet . Schließlich hat das Bundesministerium des
        Innern hierauf noch einmal erneut Stellung genommen .
        Die zu diskutierenden drei Hauptkritikpunkte wurden
        auch bereits in diesen Schreiben erörtert, sodass man er-
        kennt, dass intensiv an einer sehr guten Regelung gear-
        beitet wurde .
        Im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren
        werden vor allem drei Punkte zu diskutieren sein . Dies
        ist erstens die Frage, ob es wirklich der Schaffung eines
        minderschweren Falls des Verbrechens der Aggression
        bedarf . Zweitens muss geprüft werden, ob die Abschaf-
        fung des § 80a StGB durch die neue Regelung des § 13
        VStGB ausreichend abgefangen werden kann . Drittens
        ist zu prüfen, ob der Tatbestand der Aggression im deut-
        schen Strafrecht auch Handlungen durch nichtstaatliche
        Akteure erfassen soll .
        In § 13 Absatz 5 VStGB soll nun ein minderschwe-
        rer Fall geregelt werden . In der Begründung wird hierzu
        ausgeführt, dass es nur so umsetzbar sei, den abstrakten
        Unrechtsabstufungen angemessen Rechnung zu tragen,
        die sich aus den verschiedenen Begehungsvarianten des
        Artikels 8 bis Absatz 2 Satz 2 IStGH-Statut ergeben . Zu
        diskutieren wird nun im weiteren parlamentarischen Ver-
        fahren sein, ob dieses Argument überzeugt .
        Zwar sind zahlreiche Situationen denkbar, in denen
        von sehr unterschiedlicher Tatschwere ausgegangen wer-
        den muss . Der vorliegende Gesetzentwurf bezieht sich
        aber auf den Wortlaut des IStGH-Statuts . Im IStGH-Sta-
        tut selbst wird nicht zwischen einer völkerrechtswidrigen
        Angriffshandlung und dem Verbrechen der Aggression
        unterschieden . Es wäre somit also auch darstellbar, jede
        einschlägige Handlung, die unter § 13 VStGB subsu-
        miert werden kann, auch gemäß einem „normalen“ Fall
        zu bestrafen . Es bedarf dann keiner Sonderregelung zu
        einem minderschweren Fall . Hier ist also zu prüfen, ob
        eine Regelung geschaffen werden muss oder ob sie sich
        als zumindest nicht notwendig herausstellt .
        Durch die Streichung des § 80a StGB werden in Zu-
        kunft alle Fälle, in denen ein Aufstacheln zum Angriffs-
        krieg vorliegt, unter § 111 StGB geprüft werden müssen .
        § 111 StGB normiert aber die Strafbarkeit des „Auffor-
        derns“ und nicht des „Aufstachelns“ . Es wird mithin Un-
        terschiede bei der Subsumtion geben, und dies kann dazu
        führen, dass bisher strafbares Verhalten „Aufstacheln“ in
        Zukunft straflos „Auffordern“ wird.
        Auch ist die Mindestfreiheitsstrafe bei § 80a StGB im-
        mer drei Monate . Der Fall des erfolglosen Aufforderns
        nach § 111 Absatz 2 StGB beinhaltet jedoch keine Min-
        deststrafe . Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf gilt in
        Zukunft in diesen Fällen also ein geringeres Strafmaß .
        Hierüber wird im parlamentarischen Verfahren noch zu
        diskutieren sein . Eine Strafmilderung sollte durch das
        vorliegende Gesetz unter keinen Umständen geschaffen
        werden .
        In der bereits angesprochenen Stellungnahme des
        Bundesministeriums des Innern wird hierzu ausgeführt:
        Durch § 13 Absatz 3 VStGB werden im Einklang mit
        dem Völkerrecht nur Angriffshandlungen erfasst, die ei-
        nem Staat nach den Regeln des Völkerrechts zugerechnet
        werden können . Der nationale Gesetzgeber kann im Rah-
        men seiner Jurisdiktion aber weiter gehen, als dies die
        völkerrechtliche Umsetzungspflicht verlangt. Es besteht
        ein rechtspolitisches Interesse daran, auch nichtstaatliche
        Akteure (wie zum Beispiel Terrormilizen) in den Anwen-
        dungsbereich von § 13 VStGB mit einzubeziehen . Dies
        gilt zumindest, sofern deren Handlungen mit Aggressi-
        onshandlungen vergleichbar sind . Rechtstechnisch wäre
        eine Erweiterung des § 13 VStGB um Handlungen be-
        waffneter nichtstaatlicher Terrorgruppen, die Anschläge
        in Deutschland verüben bzw . solche Handlungen planen,
        denkbar . Alternativ könnten §§ 129a, b StGB um einen
        solchen Tatbestand ergänzt werden .
        Dem Vorschlag des Bundesministeriums des Innern,
        an dieser Stelle eine Erweiterung vorzunehmen, ist zu-
        zustimmen . Allerdings sollte eine entsprechende Rege-
        lung nicht in § 13 VStGB eingefügt werden . Vielmehr
        sollten die §§ 129a, b StGB ergänzt werden . Bei einer
        Erweiterung des § 13 VStGB auf nichtstaatliche Akteure
        könnte man nach einem Terroranschlag im Innern zu der
        Auffassung gelangen, dass bereits ein Angriffskrieg vor-
        liegt und diesen dann dem Staat, von dem die Terroristen
        kommen, zurechnen . Dies würde zu einer nicht hinnehm-
        baren völkerrechtlichen Gefahr für den Frieden führen
        und muss deshalb abgelehnt werden . Eine Verschärfung
        der §§ 129a, b StGB ist aber zu begrüßen, um terroristi-
        sche Angriffe gezielter verfolgen zu können .
        Der nun vorliegende Gesetzentwurf enthält bereits
        viele begrüßenswerte Regelungen . Es wird uns sicher
        gelingen, im parlamentarischen Verfahren noch einige
        wichtige Verbesserungen anzubringen . Ich freue mich
        auf eine gute Zusammenarbeit in den anstehenden Be-
        ratungen .
        Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Das Völkerstraf-
        recht erfasst schwere Verbrechen . Verbrechen des Völ-
        kermords, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die
        Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression stel-
        len die gravierendsten Verbrechen nach dem Völkerrecht
        dar . Dabei wirkt nicht nur die Schuld des einzelnen Tä-
        ters schwer . Völkerrechtsverbrechen betreffen die inter-
        nationale Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit .
        Für Völkerrechtsverbrechen besteht ein internatio-
        nales Interesse an der Verfolgung und Aburteilung . Aus
        diesem Grund wurde im Jahr 1998 durch das Römische
        Statut des Internationalen Strafgerichtshofs eine Ge-
        richtsbarkeit geschaffen . Für die Aburteilung der Völker-
        rechtsverbrechen von Individuen ist seit 2002 der Inter-
        nationale Strafgerichtshof berufen .
        Für eine einheitliche Strafbarkeit auf internationaler
        Ebene und im Interesse der Staatengemeinschaft werden
        die Tatbestände des Völkerstrafrechts von den Vertrags-
        staaten des Römischen Statuts gemeinsam festgelegt .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17461
        (A) (C)
        (B) (D)
        Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen
        die Menschlichkeit finden sich seither im Römischen
        Statut definiert. Das Verbrechen der Aggression fand sich
        bisher nicht darunter . Auf der Konferenz von Kampala
        gelangen schließlich der Durchbruch und eine wesent-
        liche Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts . Nach
        intensiven Beratungen und Verhandlungen wurde eine
        einheitliche Definition des Verbrechens der Aggression
        geschaffen .
        Wie ist der Begriff des Verbrechens der Aggression
        nun definiert? Nach dem Römischen Statut des Interna-
        tionalen Strafgerichtshofs wird dies als Planung bis zur
        Ausführung einer schweren Angriffshandlung gegen die
        Souveränität eines Staates verstanden . Zugleich muss
        es sich um eine offenkundige Verletzung der Charta der
        Vereinten Nationen handeln. Als konkretes Beispiel fin-
        det sich bereits heute im Strafgesetzbuch der Straftat-
        bestand der Vorbereitung eines Angriffskrieges, an dem
        die Bundesrepublik beteiligt werden soll . Der Straftatbe-
        stand wendet sich als Führungsverbrechen gegen Perso-
        nen eines Staates, die tatsächlich in der Lage sind, das
        politische oder militärische Handeln zu kontrollieren und
        zu lenken .
        Es gilt der Grundsatz der Komplementarität . Die Ver-
        folgungszuständigkeit für das Verbrechen der Aggression
        wird vom Internationalen Strafgerichtshof nur ausgeübt,
        wenn die nationalen Behörden und Gerichte hierzu nicht
        in der Lage sind . Dies wird vor allem in labilen Staaten
        ohne eine unabhängige Justiz der Fall sein . Wir können
        mit Stolz sagen, dass wir in Deutschland nicht betroffen
        sind .
        Wir haben einen funktionierenden Rechtsstaat mit
        unabhängigen Gerichten zur Aburteilung dieser Völker-
        rechtsverbrechen . Mit dem heutigen Änderungsgesetz
        zum Völkerstrafgesetzbuch schaffen wir die materi-
        ell-rechtliche Grundlage zur Verfolgung . Die Ergebnisse
        der Konferenz von Kampala finden sich nun als neuer
        Straftatbestand des Verbrechens der Aggression im Bin-
        nenrecht umgesetzt . Zugleich erfährt das Völkerstraf-
        recht seine Vervollständigung . Der richtige Ort ist das
        Völkerstrafgesetzbuch. Dort finden sich auch die anderen
        aufgezählten völkerrechtlichen Kernverbrechen . Damit
        kommt das Verbrechen der Aggression als schwere Völ-
        kerstraftat zur Geltung. In diesem Zusammenhang findet
        sich der erwähnte Straftatbestand der Vorbereitung eines
        Angriffskrieges nun auch in der Definition des Verbre-
        chens der Aggression im Völkerstrafgesetzbuch wieder .
        Gleichwohl können wir uns glücklich schätzen, dass
        der bisherige Tatbestand der Vorbereitung eines Angriffs-
        krieges nur wenig praktische Relevanz hat . Anzeigevor-
        gänge führten regelmäßig schon zu keiner Einleitung
        eines Ermittlungsverfahrens . Dies zeigt, dass die Bun-
        desrepublik Deutschland sich derzeit keinen Gefahren
        durch solche Straftaten ausgesetzt sieht .
        Dirk Wiese (SPD): Die Idee eines unabhängigen stän-
        digen Internationalen Strafgerichtshofs zur Aufklärung
        und Aburteilung völkerrechtswidriger Verbrechen reicht
        zurück bis in das Jahr 1872, in dem Gustave Moynier,
        als Präsident des Internationalen Komitees des Roten
        Kreuzes, den ersten förmlichen Vorschlag zur Errichtung
        eines derartigen Gerichtshofs vorlegte .
        Die langjährigen Bestrebungen, einen Internationa-
        len Strafgerichtshof einzuführen, führten schließlich mit
        dem sogenannten Römischen Statut des Internationalen
        Strafgerichtshofs vom 17 . Juli 1998 zum Erfolg . Nach
        diesem Statut verständigen sich die inzwischen 140 un-
        terzeichnenden Staaten darauf, einen unabhängigen stän-
        digen Internationalen Gerichtshof als Gerichtsbarkeit
        über die schwersten Verbrechen, welche die internationa-
        le Gemeinschaft als Ganzes berühren, zu errichten .
        Die Beschlüsse von Kampala, die im Jahr 2010 ge-
        fasst worden sind, ergänzen das Römische Statut des
        Internationalen als vertragliche Grundlage des IStGH in
        Den Haag . Mit Gesetz vom 3 . Juni 2013 hat Deutsch-
        land – neben bislang weiteren 27 Staaten – die Beschlüs-
        se von Kampala ratifiziert. Damit fehlen die Ratifikation
        von lediglich zwei Vertragsstaaten sowie ein Beschluss
        der Vertragsstaaten mit Zweidrittel-Mehrheit nach dem
        1 . Januar 2017, um die Gerichtsbarkeit des IStGH akti-
        vieren zu können .
        Der vorliegende Gesetzentwurf ist zu begrüßen, da so
        weitere Voraussetzungen dafür geschaffen werden, unser
        nationales Strafrecht an die internationale Rechtslage
        anzupassen . Damit wird sichergestellt, dass Deutschland
        stets in der Lage ist, in die Zuständigkeit des IStGH fal-
        lende Verbrechen selbst zu verfolgen . Somit trägt der Ge-
        setzentwurf dem Grundsatz der Komplementarität Rech-
        nung, nach dem in die Zuständigkeit des IStGH fallende
        Verbrechen auch durch nationale Behörden verfolgt wer-
        den sollen .
        Der Entwurf verbindet auf der Grundlage des gesi-
        cherten Völkergewohnheitsrechts die historischen und
        verfassungsrechtlichen Gegebenheiten Deutschlands
        und seine Rechtstradition mit möglichst großer Nähe zu
        den Beschlüssen von Kampala . Gleichzeitig hat er zum
        Ziel, den Bedürfnissen der Praxis, namentlich des für die
        Verfolgung von Aggressionsverbrechen zuständigen Ge-
        neralbundesanwalts, Rechnung zu tragen, ohne falsche
        Erwartungen der Öffentlichkeit zu wecken .
        Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Be-
        schlüsse der Überprüfungskonferenz der Vertragsstaaten
        des IStGH-Statuts in Kampala, die den Begriff des völ-
        kerrechtswidrigen Angriffskrieges definieren.
        Kernstück ist die Einführung eines neuen § 13 in das
        Völkerstrafgesetzbuch unter Aufhebung des bisherigen
        § 80 StGB (Vorbereitung eines Angriffskrieges) . Dabei
        wird neben der Vorbereitung erstmals auch die tatsäch-
        liche Durchführung eines Angriffskrieges unter Strafe
        gestellt . Gleichzeitig werden zum Schutz von „einfa-
        chen“ Soldaten der Täterkreis auf Führungspersonen –
        politische und militärische Machthaber – beschränkt
        und völkerrechtlich umstrittene Fälle durch eine Schwel-
        lenklausel ausgeklammert . Anders als für die bereits im
        VStGB geregelten Verbrechen (Völkermord, Verbrechen
        gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) enthält
        der Entwurf eine Einschränkung des sogenannten Welt-
        rechtsprinzips . Danach kommt das deutsche Recht nur
        bei einem eindeutigen Bezug der Tat zu Deutschland zur
        Anwendung .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617462
        (A) (C)
        (B) (D)
        Das Gesetz soll am 1 . Januar 2017 in Kraft treten,
        um einen Gleichlauf mit der Gerichtsbarkeit des IStGH
        zu gewährleisten . Die Gerichtsbarkeit des IStGH kann
        frühestens nach dem 1 . Januar 2017 aktiviert werden .
        Voraussetzung ist, dass 30 der 122 Vertragsstaaten die
        Änderung des Römischen Statuts ratifiziert haben und
        mindestens zwei Drittel der Vertragsstaaten der Aus-
        übung der Gerichtsbarkeit zustimmen .
        Jetzt stehen erst einmal die parlamentarischen Bera-
        tungen an .
        Ulla Jelpke (DIE LINKE): Mittelpunkt der heuti-
        gen Debatte ist der zukünftige neue Straftatbestand der
        Aggression im Völkerstrafgesetzbuch . Grundsätzlich
        beschlossen und definiert wurde dieser Straftatbestand
        bereits im Jahr 2010 auf einer Konferenz der Vertrags-
        staaten des Internationalen Strafgerichtshofs in Kampala .
        Der Gesetzentwurf heute soll das Verbrechen der Aggres-
        sion nun auch in das deutsche Strafrecht einführen . Als
        Ziel der Neuregelung wird der Schutz der Souveränität,
        der territorialen Unversehrtheit und der politischen Un-
        abhängigkeit von Staaten genannt .
        Bislang war in Deutschland nur das Vorbereiten eines
        Angriffskrieges und das Aufstacheln dazu als Straftat er-
        fasst, nicht aber das Führen eines solchen Angriffskrie-
        ges . Das ist natürlich ein inkonsequenter Zustand, der
        jetzt zu Recht korrigiert werden soll . Es ist – nicht nur
        aus historischer Sicht – richtig und überfällig, dass es
        endlich eine Definition des Verbrechens der Aggression
        gibt und dass dieser Straftatbestand Eingang in das inter-
        nationale und nun auch in das nationale Recht finden soll.
        Die kritische Frage ist allerdings: Was genau ist un-
        ter dem Verbrechen der Aggression zu verstehen? Der
        Gesetzentwurf nennt etwa die dauerhafte Annektierung
        eines fremden Staatsgebietes oder aber die Unterwerfung
        eines anderen Staates . Blockaden von Häfen oder Küsten
        durch fremde Streitkräfte, die Bombardierung oder Be-
        schießung fremden Hoheitsgebiets oder auch Fälle des
        gezielten Entsendens bewaffneter Banden oder Söldner
        in einen anderen Staat sollen künftig als Aggressions-
        verbrechen verfolgbar sein . Allerdings zeigt die Geset-
        zesbegründung auch, dass lange nicht jedes gewaltsame
        Eingreifen von außen ein Aggressionsverbrechen darstel-
        len soll . Das gilt zum Beispiel für kleinere Grenzschar-
        mützel . Auch die Linke hält es für sinnvoll, solche nicht
        gleich unter den Aggressionstatbestand fallen zu lassen .
        Doch im Gesetzentwurf heißt es auch – ich zitiere – „dass
        etwa eine humanitäre Intervention oder die präventive
        Selbstverteidigung in Anbetracht eines bevorstehenden
        bewaffneten Angriffs tatbestandlich nicht erfasst“ werde .
        Und das sollte uns aufhorchen lassen; denn hier geht es
        ans Eingemachte .
        Als humanitäre Intervention, die vorgeblich dem
        Schutz der Zivilbevölkerung vor drohenden Massakern
        oder gar Genoziden dient, wird doch heute nahezu jeder
        Kriegseinsatz bezeichnet . Auch der brutalste Diktator
        lässt sich für einen Überfall auf ein anderes Land eine
        humanitäre Begründung einfallen oder behauptet, er sei
        einem Angriff durch seine Nachbarn nur rechtzeitig zu-
        vorgekommen . Ich erinnere nur daran, dass der Jugosla-
        wien-Krieg, bei dem die Bundeswehr bei der Bombar-
        dierung der zivilen Infrastruktur des Landes mitmachte,
        als eine solche humanitäre Intervention gerechtfertigt
        wurde . Dazu wurden vom damaligen Verteidigungsmi-
        nister Rudolf Scharping die bekannten Kriegslügen von
        angeblichen Konzentrationslagern in Fußballstadien be-
        müht . Und beim Luftkrieg gegen Libyen stützten sich die
        Aggressoren sogar auf eine UN-Sicherheitsratsresolution
        zur Herstellung einer Flugverbotszone .
        Und da sagt die Linke: Sogenannte humanitäre Mili-
        tärinterventionen dürfen nicht von vornherein einer völ-
        kerstrafrechtlichen Überprüfung entzogen werden – und
        das darf auch in einer Gesetzbegründung nicht suggeriert
        werden . Wir erleben es heute viel zu oft, dass Kriegstrei-
        ber sich hinter humanitären Phrasen verstecken . Soge-
        nannte humanitäre Militäreinsätze in Krisenländern sind
        meist nichts anderes als eine Beteiligung oder ein Vo-
        rantreiben von Kriegen und gehen nicht zuletzt zulasten
        der Zivilbevölkerung, deren Opfer dann als „Kollateral-
        schäden“ verbucht werden . Vor diesem Punkt dürfen wir
        nicht die Augen verschließen, wenn wir über das Verbre-
        chen der Aggression sprechen . Täter in diesem Bereich
        sind auch die Bundesrepublik, die USA, die NATO und
        die EU, und auch diese Täter dürfen nicht straffrei da-
        vonkommen!
        Das Völkerstrafrecht muss für alle gleichermaßen gel-
        ten . Das möchte ich Ihnen für die weitere Behandlung
        des Gesetzentwurfes mit auf den Weg geben und noch
        einmal klarstellen: Die Linke befürwortet die Einführung
        des Aggressionsstraftatbestandes in das Völkerstraf-
        gesetzbuch und die damit einhergehende Verurteilung
        gewaltsamer Eingriffe in Staaten durch andere Staaten .
        Jede Handlung, die unter diesen Tatbestand fallen könn-
        te, muss entsprechend kritisch geprüft werden . Und
        das muss unabhängig davon gelten, ob eine Aggression
        von einem despotischen Diktator, einem finsteren War-
        lord, der NATO oder westlichen Staaten ausgeht . Ein
        Zweiklassenstrafrecht, welches das Völkerstrafgesetz
        zur neokolonialen Siegerjustiz missbraucht, darf es da
        nicht geben .
        Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das
        Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) von 2002 stellt die
        schlimmsten Menschenrechtsverbrechen unter Strafe:
        Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
        Kriegsverbrechen . Was bislang fehlt, ist das Verbrechen
        der Aggression oder auch der „Angriffskrieg“ . Diese
        Ergänzung unseres Völkerstrafrechts durch den vor-
        liegenden Gesetzentwurf ist gut und wichtig, denn der
        Angriffskrieg ist eines der gefährlichsten Verbrechen
        überhaupt . Dass wir nicht bereits bei der Einführung des
        Völkerstrafgesetzbuches das Verbrechen der Aggression
        mit aufgenommen haben, liegt daran, dass sich die Staa-
        ten nicht einig waren, was eigentlich das Aggressionsver-
        brechen ausmacht .
        Dies wurde in der Internationalen Konferenz von
        Kampala 2010 endlich geklärt . Das „Verbrechen der
        Aggression“ ist seitdem im Statut des Internationalen
        Strafgerichtshofs definiert als die Planung, Vorbereitung,
        Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die
        ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17463
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        offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nati-
        onen darstellt .
        Die Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs
        kann allerdings noch nicht ausgeübt werden, da die ent-
        sprechende Änderung des Statuts erst ratifiziert und auf
        einer Folgekonferenz mit einer Mehrheit von zwei Drit-
        teln aktiviert werden muss .
        Umso wichtiger, dass wir die indirekte Umsetzung des
        Völkerstrafrechts auf Grundlage nationaler Strafgesetze
        jetzt ermöglichen .
        Leider enthält ihr Vorschlag für den neuen § 13 VStGB
        drei ganz erhebliche Einschränkungen:
        Zum einen ist die Planung, Vorbereitung oder Einlei-
        tung eines Angriffskrieges nur dann strafbar, wenn der
        Angriffskrieg anschließend tatsächlich stattgefunden hat
        oder zumindest die Gefahr eines Angriffskrieges herbei-
        geführt wurde . Damit ist der Tatbestand bei uns enger
        gefasst als im Statut des internationalen Gerichtshofs .
        Enger, aber nicht klarer . So wird nicht klar, wie die Ge-
        fahr auszusehen hat, welches Stadium sie erreicht haben
        muss und wie konkret sie sein muss .
        Die zweite Einschränkung betrifft die Ausgestaltung
        des § 13 VStGB als sogenanntes Führungsdelikt: Täter
        kann nur sein, wer die tatsächliche Kontrolle über das
        politische oder militärische Handeln ausüben kann . Han-
        deln von nichtstaatlichen Akteuren ist damit nur erfasst,
        wenn sie tatsächliche Hoheitsgewalt ausüben und der
        Angriff einem Staat völkerrechtlich zugerechnet werden
        kann .
        Die dritte Einschränkung des Anwendungsbereichs
        ist allerdings noch viel gravierender und dafür erst auf
        den zweiten Blick erkennbar: Nach § 1 VStGB soll der
        Tatbestand des Angriffskrieges nur in den Fällen gelten,
        in denen der Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen
        Deutschland richtet .
        Bisher beinhaltet § 1 VStGB das uneingeschränkte
        Weltrechtsprinzip . Danach kann das Völkerstrafgesetz-
        buch auf alle völkerstrafrechtlich relevanten Sachverhal-
        te weltweit angewendet werden, unabhängig von Tatort
        und Nationalität der beteiligten Personen . Das „Korrek-
        tiv“ für diesen weiten Anwendungsbereich liegt in einer
        prozessrechtlichen Begleitnorm . Nach § 153f Strafpro-
        zessordnung kann die Staatsanwaltschaft von der Ver-
        folgung absehen, wenn Völkerstraftaten ohne Bezug zu
        Deutschland erfolgen . Das Ermessen, ob eine Strafver-
        folgung stattfinden soll, liegt in den Fällen bei der Staats-
        anwaltschaft .
        Das war bisher schon eine erhebliche Abweichung
        von unserem für andere Straftaten geltenden Legalitäts-
        prinzip, nach dem die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung
        verpflichtet ist.
        Für das Aggressionsverbrechen gehen Sie jetzt aber
        noch einen Schritt weiter: Die prozessrechtliche Ein-
        schränkung durch § 153f StPO reicht Ihnen nicht aus,
        Sie zementieren die Voraussetzung des Deutschlandbe-
        zugs für die Tat direkt im Tatbestand . Damit liegt es nicht
        mal mehr im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob das
        Verbrechen verfolgt werden soll oder nicht . Ist der Täter
        kein Deutscher oder ist die Tat nicht gegen Deutschland
        gerichtet, gilt schlicht der Tatbestand des Angriffskrieges
        nicht . Nach ihrem neuen Vorschlag könnte auch derje-
        nige nicht wegen eines Angriffskrieges verfolgt werden,
        der zum Beispiel dauerhaften Aufenthalt in Deutschland
        hat . Wer hier in Deutschland lebt und von hier aus einen
        Angriffskrieg plant, wäre kein Täter nach dem VStGB,
        wenn er nicht gleichzeitig einen deutschen Pass hat oder
        sich die Tat gegen Deutschland richtet .
        Nach Ihrer Vorstellung soll sich in Fällen von be-
        sonderer außenpolitischer Relevanz der Internationale
        Gerichtshof des Sachverhaltes annehmen . Das wäre na-
        türlich wünschenswert, aber es ist keine Lösung, in An-
        betracht der Tatsache, dass einige der mächtigsten Staa-
        ten der Welt die Kompetenz des Internationalen Gerichts
        nicht anerkennen .
        Der Verdacht liegt nahe, dass Sie also hier nicht agie-
        ren, um den Internationalen Strafgerichtshof zu stärken,
        sondern um Ihren Bündnispartnern nicht auf die Füße zu
        treten .
        Bereits jetzt können die Fälle des Völkerstrafgesetz-
        buches von höchster außenpolitischer Relevanz sein . Die
        Anzeige ausländischer Führungspersönlichkeiten wegen
        Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Mensch-
        lichkeit kommt in Deutschland durchaus vor . Dass sol-
        che Verfahren nicht weit kommen, lässt jetzt schon Rück-
        schlüsse auf das Verhältnis von Rechtsstaatsprinzip und
        Diplomatie zu .
        Der Erhalt des Weltrechtsprinzips in unserer Rechts-
        ordnung für die Verfolgung der schwersten Menschen-
        rechtsverbrechen ist unverzichtbar . Schade, dass Sie sich
        nicht so wirklich trauen, mit der notwendigen Ergänzung
        des Völkerstrafrechts der Straflosigkeit des Angriffskrie-
        ges den Kampf anzusagen .
        Christian Lange, Parl . Staatssekretär beim Bundes-
        minister der Justiz und für Verbraucherschutz: Die im
        Jahr 2010 in Kampala gefassten Beschlüsse zum Verbre-
        chen der Aggression waren ein weiterer Meilenstein bei
        der Fortentwicklung eines globalen Völkerstrafrechts .
        Sie schließen eine wesentliche Lücke im Kampf gegen
        die Straflosigkeit schwerster Verbrechen gegen die inter-
        nationale Gemeinschaft als Ganzes . Ein Blick auf die ak-
        tuellen Krisen und Konfliktherde in nahezu allen Teilen
        der Welt ruft die große Bedeutung des Völkerstrafrechts
        in das Bewusstsein der Öffentlichkeit . Die Beschlüsse
        von Kampala verfolgen das Ziel, auch beim Verbrechen
        der Aggression, also der gezielten Verletzung der terri-
        torialen Integrität eines anderen Staates durch Einsatz
        militärischer Gewalt und damit einem der schwersten
        Völkerrechtsverbrechen überhaupt, Gerechtigkeit herzu-
        stellen .
        Deutschland hat sich in besonderer Weise bei der mü-
        hevollen Ausarbeitung der Kompromisse von Kampala
        engagiert . Als einer der ersten Staaten hat Deutschland
        am 3. Juni 2013 die Urkunde zur Ratifizierung der Be-
        schlüsse bei den Vereinten Nationen hinterlegt . Mit dem
        vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir dieses Engage-
        ment fort, indem wir vor allem unter dem Gesichts-
        punkt der Komplementarität die Voraussetzungen dafür
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617464
        (A) (C)
        (B) (D)
        schaffen, unser nationales Strafrecht an die internatio-
        nale Rechtslage anzupassen . Damit ermöglichen wir die
        Strafverfolgung von Verbrechen der Aggression auch
        durch deutsche Behörden .
        Wir haben den Entwurf behutsam und sorgfältig unter
        breiter Einbindung der völkerstrafrechtlichen Wissen-
        schaft und Praxis vorbereitet . Es ist uns, wie ich meine,
        eine ausgewogene und für alle Beteiligten tragfähige
        Lösung gelungen . Kernstück des Entwurfs ist die Ein-
        führung eines neuen § 13 in das Völkerstrafgesetzbuch .
        Damit verdeutlichen wir den Charakter des Verbrechens
        der Aggression als Völkerstraftat und heben zugleich die
        Verbindung zu den anderen völkerrechtlichen Kernver-
        brechen wie etwa dem Völkermord und dem Verbrechen
        gegen die Menschlichkeit hervor .
        Wir haben uns bei der Umsetzung von den folgenden
        Grundentscheidungen leiten lassen: erstens der umfas-
        senden Kriminalisierung von der Planung bis zur Aus-
        führung – damit bestrafen wir erstmals auch die tatsäch-
        liche Durchführung eines Angriffskrieges –, zweitens
        der Ausgestaltung als Führungsdelikt, um sich auf die
        wirklich Verantwortlichen, also die politischen und mili-
        tärischen Machthaber, konzentrieren zu können, drittens
        der Beschränkung der Strafbarkeit auf offensichtliche
        Völkerrechtsverletzungen, viertens der engen Orientie-
        rung an Kampala bei gleichzeitiger Berücksichtigung
        unserer bisherigen Rechtstradition, der vor allem die
        verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Artikel 26 unseres
        Grundgesetzes zugrunde liegen . Damit werden wir in be-
        sonderer Weise der historischen Verantwortung Deutsch-
        lands aus zwei verheerenden Weltkriegen für das friedli-
        che Zusammenleben der Völker gerecht .
        Ein weiteres Anliegen war es, den Bedürfnissen der
        Praxis, namentlich des für die Verfolgung von Aggres-
        sionsverbrechen zuständigen Generalbundesanwalts,
        Rechnung zu tragen, indem wir – abweichend vom so-
        genannten Weltrechtsprinzip – seine Verfolgungszustän-
        digkeit auf Fälle mit Bezug zu Deutschland beschränken .
        Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die neuen Regelun-
        gen zum 1 . Januar 2017 in Kraft treten . Damit gewähr-
        leisten wir einen Gleichlauf mit der Gerichtsbarkeit des
        Internationalen Strafgerichthofs in Den Haag, der nach
        den Beschlüssen von Kampala über Verbrechen der Ag-
        gression frühestens nach dem 1 . Januar 2017 urteilen
        kann . Gerade mit Blick auf unsere historische Verant-
        wortung sollten wir dem völkerrechtlichen Grundsatz
        der Komplementarität sorgsam Rechnung tragen und si-
        cherstellen, dass Deutschland rechtzeitig in der Lage ist,
        in die Zuständigkeit des IStGH fallende Völkerrechtsver-
        brechen auch selbst innerstaatlich zu verfolgen .
        Anlage 9
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Ener-
        gie zu der Verordnung der Bundesregierung: Zwei-
        te Verordnung zur Änderung der Verordnung über
        Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Tages-
        ordnungspunkt 26)
        Thomas Bareiß (CDU/CSU): Die zweite Verordnung
        zur Änderung der Verordnung über die Vereinbarungen
        zu abschaltbaren Lasten bildet die Grundlage, um noch
        in diesem Jahr einen weiteren wichtigen Schritt zu gehen,
        das Energiesystem auf erneuerbare Energien umzustellen
        und zugleich gerade Verbrauchern eine Möglichkeit zu
        geben, einen Beitrag zur Flexibilisierung zu leisten .
        Positiv ist: Der Zubau an erneuerbaren Energien
        nimmt immer weiter an Fahrt auf, sie sind aus den Kin-
        derschuhen erwachsen und müssen sich nun dem Markt
        stellen . Negativ ist: Der Netzausbau hält mit dem Ausbau
        der erneuerbaren Energien nicht Schritt . Niedersachsen
        hat als eines der windreichsten Länder bisher keinen
        einzigen Kilometer der EnLAG-Leitung genehmigt . Die
        großen Stromtrassen sollen erst 2029 fertig werden .
        Deshalb muss der Netzausbau zusätzlich durch intel-
        ligente Lösungen, wie zum Beispiel Smart Meter, und
        weitere flexible Maßnahmen flankiert werden, um die
        Netzstabilität aufrechterhalten zu können . Aus diesem
        Grund gibt es seit 2013 die Verordnung zu abschaltbaren
        Lasten . Sie adressiert die Nachfrageseite und bietet einen
        Anreiz für große Stromabnehmer, einen Teil ihrer Nach-
        frage kurzfristig zurückzufahren .
        Wir haben somit ein Instrument geschaffen, das zu-
        sätzliche Flexibilitäten auf Verbraucherseite in Ergän-
        zung zu den erneuerbaren Energien ermöglicht . Die
        Erfahrung aus den letzten Jahren hat gezeigt, dass die
        Industrie einen entscheidenden Beitrag zur Netzstabilität
        leisten kann . So stehen aktuell 465 Megawatt als sofort
        abschaltbare Lasten und 979 Megawatt als schnell ab-
        schaltbare Lasten zur Verfügung . Alleine bis Mitte Sep-
        tember 2015 wurde die Abschalt-Option durch die Über-
        tragungsnetzbetreiber ganze 89-mal gezogen . Damit
        wird gezeigt, dass unser Energiesystem schon heute die
        Mobilisierung der großen industriellen Lasten benötigt .
        Doch lassen Sie uns nicht in die Vergangenheit, son-
        dern in die Zukunft blicken. Durch die fluktuierenden
        erneuerbaren Energien sind wir auf die abschaltbaren
        Lasten aus der Industrie angewiesen . Der Bedarf wird im
        Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien sogar noch
        steigen .
        Aus diesem Grund schaffen wir heute die Vorausset-
        zung für das Inkrafttreten der Weiterentwicklung und die
        Novelle der abschaltbaren Lasten, nämlich die Ermäch-
        tigungsgrundlage im Energiewirtschaftsgesetz, welche
        mit dem aktuellen Strommarktgesetz umgesetzt werden
        soll . Unternehmen und die Menschen im Land müssen
        nicht nur Planungs-, sondern auch Finanzierungssicher-
        heit haben . Das ist die Grundlage für das Vertrauen in die
        Politik . Deshalb ist es heute notwendig, im Sinne ver-
        lässlicher Rahmenbedingungen für alle Beteiligten eine
        Regelungslücke zu vermeiden .
        Die CDU/CSU-Fraktion hat 2013 sehr großen Wert
        darauf gelegt, dass die Verordnung auf drei Jahre angelegt
        ist . Es war uns immer wichtig, keinen festen Mechanis-
        mus zu installieren, sondern ein Instrument zu schaffen,
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17465
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        welches sich an die Veränderungen im Energiesystem
        anpassen kann . Die Überprüfung der abschaltbaren Las-
        ten hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
        durchgeführt . Die neue Verordnung steht in den Start-
        löchern . Die Bundesregierung hat sie am 25 . Mai 2016
        beschlossen .
        Netzstabilität ist das A und O einer sicheren und zu-
        verlässigen Stromversorgung . Die stark schwankenden
        erneuerbaren Energien machen in Zukunft die Versor-
        gungssicherheit zu einer noch größeren Herausforde-
        rung . Deshalb ist es richtig, dass wir Vorsorge treffen und
        heute die Verordnung zu den abschaltbaren Lasten bis
        maximal 1 . Oktober 2016 weiterlaufen und entsprechend
        die neue Verordnung nahtlos anschließen lassen .
        Die Option, eine große Last kurzfristig und durch den
        Netzbetreiber gesteuert abschalten zu können, ist ein
        wertvolles Gut . Die Verordnung zu den abschaltbaren
        Lasten hat sich zu einem wichtigen Bestandteil der neu-
        en Energiewelt entwickelt, und sie wird in Zukunft noch
        wichtiger .
        Ohne die aktuelle Verordnung würden die Netzbe-
        treiber nicht freiwillig auf das Potential der industriellen
        Lasten zurückgreifen . Sie würden im Falle der Fahrläs-
        sigkeit mit einer Pönale von lediglich 5 000 Euro pro
        Schadensfall haften . Zusätzlich würden sie im Rahmen
        des fünfstufigen Abschaltplans ohnehin ohne Vergütung
        zuerst die industriellen Lasten abschalten . In diesen Um-
        stand würden wir also ohne Verlängerung reinlaufen .
        Wenn wir einmal einen Blick nach Europa wagen,
        dann sehen wir auch, was sich andere europäische
        Länder vergleichbare Systeme der abschaltbaren Las-
        ten kosten lassen . Beispielsweise zahlen Niederlande,
        Frankreich und Spanien eine weitaus höhere Vergütung
        als Deutschland . Sie sehen also, unsere europäische Kon-
        kurrenz nimmt das Thema Netzstabilität sehr ernst, und
        das Instrument hat sich bewährt .
        Wir müssen also Vorsorge treffen . Dafür verlängern
        wir heute die Laufzeit der Verordnung . Würden wir die-
        sen Schritt heute im Deutschen Bundestag nicht gemein-
        sam gehen, hätte das nicht nur negative Auswirkungen
        auf die Industrie und Wirtschaft mit großen Lasten, son-
        dern wir würden unsere Spitzenposition bei der Versor-
        gungssicherheit in Europa verlieren .
        Für den Industriestandort Deutschland ist die hohe
        Stromversorgungsqualität ein entscheidender Standort-
        vorteil . Ein Blackout würde nicht nur unmittelbar Kosten
        im mehrstelligen Milliardenbereich auslösen, sondern
        auch die Attraktivität des Industriestandorts gefähr-
        den . Dies gilt es zu vermeiden! Das hat für die CDU/
        CSU-Fraktion oberste Priorität .
        Wir wollen durch die Novelle der Verordnung mehr
        Unternehmen zum Zuge kommen lassen – beispielsweise
        müssen stromintensive Betriebe künftig nicht mehr min-
        destens 50 Megawatt Abschaltleistung anbieten, 10 Me-
        gawatt reichen aus . Somit können auch Unternehmen mit
        Mittelspannungsanschluss künftig abschaltbare Lasten
        anbieten .
        Die vorgesehene Kompensation ist angemessen, da es
        hier um Flexibilitäten insbesondere in der industriellen
        Güterproduktion geht, die ihren Preis infolge des Wer-
        tes ihrer technischen Bereitstellung und der entgangenen
        Produktion haben . Andere netzstabilisierende Maßnah-
        men sind weitaus teurere Optionen .
        Auch schaffen wir heute die Grundlage dafür, dass
        mit der Novelle in diesem Jahr ein Instrument in Kraft
        tritt, das die Transparenz bei den abschaltbaren Lasten
        erhöht. In der neuen Verordnung sind Transparenzpflich-
        ten vorgesehen, die beispielsweise die Ergebnisse der
        Ausschreibungen sowie die erfolgten Abrufe öffentlich
        machen . Deshalb ist es richtig, dass wir heute mit der
        Verlängerung der Verordnung einen ersten Schritt in
        Richtung Novelle der abschaltbaren Lasten gehen .
        Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Wirtschaft-
        lichkeit ist das Zieldreieck unserer Energiepolitik . Das
        wollen wir für unsere Bürger und Wirtschaft gewährleis-
        ten . Mit der vorliegenden Verordnung leisten wir einen
        weiteren Beitrag dazu .
        Mit der Verlängerung der Verordnung der abschaltba-
        ren Lasten und der damit verbundenen Novelle in diesem
        Jahr sind wir auf dem richtigen Weg, die Energiewende
        erfolgreich anzupacken und die dafür nötige Netzstabili-
        tät sowie Flexibilität im Energiesystem zu gewährleisten .
        Lassen Sie uns den Weg konsequent gemeinsam weiter-
        gehen!
        Johann Saathoff (SPD): In Kürze werden wir das
        Strommarktgesetz verabschieden . Mit dem Strommarkt-
        gesetz wollen wir den Strommarkt deregulieren bzw . die
        Strompreisbildung dem freien Spiel der Kräfte am Markt
        übergeben .
        Akteure sollen an einem Markt aktiv sein, bei dem
        Flexibilitäten einen Marktwert haben und bei dem es
        Leistungspreise für Kapazitäten nicht mehr geben soll .
        Ein Drittel des in Deutschland verbrauchten Stroms
        kommt aus erneuerbaren Energien . In zehn Jahren soll es
        fast die Hälfte sein .
        Mit dem Strommarktgesetz wollen wir Flexibilitäten
        anreizen, für mehr Bilanzkreistreue sorgen, eine Netz-
        und eine Kapazitätsreserve aufbauen und viele weitere
        Maßnahmen vollziehen, die für ein Funktionieren des
        Strommarktes 2 .0 sorgen sollen . Kurz: Wir wollen den
        Strommarkt fit für die Energiewende machen.
        Und wir wollen und werden natürlich die Energie-
        wende fortführen . Das bedeutet nicht nur, dass wir un-
        seren Strom zunehmend und irgendwann komplett mit
        erneuerbaren Energien produzieren wollen . Das bedeutet
        auch, dass wir stets die Versorgungssicherheit gewähr-
        leisten wollen . Je mehr Erneuerbare wir im Netz haben,
        eine desto größere Herausforderung stellt diese Aufgabe
        dar . Wir agieren heute in einem europaweit verbundenen
        Stromnetz . Wir müssen und wollen deshalb die Versor-
        gungssicherheit europaweit monitoren . Denn wie wir im
        November 2006 gesehen haben, kann ein Leitungsausfall
        in Deutschland auch schon mal halb Europa lahmlegen .
        Deswegen ist es richtig, dass wir weg von einer nationa-
        len Leistungsbilanz hin zu einer europäischen Betrach-
        tung gehen .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617466
        (A) (C)
        (B) (D)
        Für die Versorgungssicherheit reicht es aber nicht, die
        Erzeugung im Auge zu behalten . Man muss auch auf den
        Verbrauch schauen, um am Ende zu jedem Zeitpunkt die
        richtige Spannung im Stromnetz zu haben . Das ist ge-
        meint mit: Wir wollen Flexibilitäten anreizen . Flexibili-
        täten gibt es in diesem Zusammenhang verschiedene, ob
        angebots- oder nachfrageseitig: Speicher, einen flexiblen
        Kraftwerkspark, verschiebbare Lasten, den Netzausbau
        oder die Sektorkopplung .
        Den Lasten kommt in diesem Zusammenhang eine
        immer größere Bedeutung zu .
        Mit der EnWG-Novelle Ende 2012 haben wir die
        Möglichkeit geschaffen, dass auch Anbieter abschalt-
        barer Lasten für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der
        Netz- und Systemsicherheit vertraglich verpflichtet wer-
        den konnten .
        Mittlerweile sind die abschaltbaren Lasten ein eta-
        bliertes Instrument, das wir nun aber, auch auf Basis des
        Evaluierungsberichts der Bundesnetzagentur, angemes-
        sen weiterentwickeln wollen . Wir wissen jetzt, welche
        Mengen derzeit in den beiden Segmenten an schnell und
        sofort abschaltbaren Lasten verfügbar sind, und wir wol-
        len mit der Novelle die Anbieter näher an eine Wettbe-
        werbssituation heranführen .
        Dafür werden wir die Regularien zu Mengen, Preisen,
        Ausschreibungszeiträumen und technischen Vorausset-
        zungen anpassen und dieses Instrument dadurch gleich-
        sam wirksam und effizient gestalten.
        Dadurch können mehr Industriebetriebe einen Beitrag
        für die Sicherheit des deutschen Stromsystems leisten .
        Das ist es doch, was wir wollen . Wir wollen, dass Ver-
        braucher nicht nur Strich fahren, wir wollen, dass Ver-
        braucher ihr Verhalten immer mehr an den Bedürfnissen
        des Strommarktes orientieren .
        Dafür gibt es unterschiedliche Instrumente . Demand
        Side Management oder Demand Response ist eines die-
        ser Instrumente . Der Unterschied zu den abschaltbaren
        Lasten liegt hier vor allem in der Größe der beteiligten
        Unternehmen .
        Volkswirtschaftlich ist das äußerst sinnvoll, und ich
        bin mir sicher, immer mehr Betriebe werden auch den
        betriebswirtschaftlichen Nutzen erkennen . Dafür müssen
        wir aber noch viel trommeln, denn diese Signale kom-
        men in den Betrieben bislang nur unzureichend an .
        Allerdings bestehen hier auch regulatorische Hemm-
        nisse, denn die industriellen Netzentgelte reizen gerade-
        zu ein Strichfahren an – hier besteht also weiterer Hand-
        lungsbedarf .
        Bevor diese neue Verordnung zu abschaltbaren Lasten
        aber in Kraft treten kann, müssen wir übergangsweise
        aber noch mal die geltende Verordnung um drei Monate
        verlängern, um die betroffenen Unternehmen nicht un-
        verschuldeten Härten auszusetzen .
        „Mutt wieede gaan“ sagt man in Ostfriesland – es
        muss eben weitergehen, um auch bei den abschaltbaren
        Lasten keinen Fadenriss zu verursachen . Ein solcher Fa-
        denriss ist übrigens auch und gerade bei der Offshore-
        Windenergie unbedingt zu vermeiden .
        Ich bedaure außerordentlich, dass es bislang im parla-
        mentarischen Verfahren nicht gelungen ist, Einigungen
        zu vielen wichtigen Gesetzgebungsvorhaben zu erzielen .
        Neben dem Strommarktgesetz sind das vor allem das
        EEG, aber auch das Gesetz zur Digitalisierung der Ener-
        giewende oder auch die Novelle des § 46 .
        Ich bin aber zuversichtlich, dass bald auch die novel-
        lierte AbLaV in Kraft treten können wird .
        Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Zunächst
        einmal möchte ich unsere Verwunderung darüber zum
        Ausdruck bringen, dass die Bundesregierung es nicht
        geschafft hat, nach der ersten Verlängerung der alten Ver-
        ordnung rechtzeitig den Entwurf für die Novelle vorzu-
        legen . Nun muss die erste Verlängerung bis zum 30 . Sep-
        tember verlängert werden, weil die eigentliche Novelle,
        die wir heute ebenfalls beraten, zu spät in Kraft treten
        wird .
        Viel stärker stellt sich allerdings die Frage, warum das
        Instrument einer Lastabschalt-Verordnung nicht einfach
        beerdigt wird?
        Selbstverständlich brauchen wir in einem immer
        stärker von schwankender Einspeisung geprägten Ener-
        giesystem irgendwann auch die Möglichkeit, den Strom-
        verbrauch zeitweise abrupt und gesteuert zu reduzieren .
        Aber ist diese Verordnung dafür der geeignete Weg, und
        brauchen wir abschaltbare Lasten schon jetzt?
        Die Bundesregierung schreibt zwar in der Verord-
        nungs-Begründung, in einem dem Bundeswirtschaftsmi-
        nisterium vorgelegten Bericht von Ende Juni 2015 habe
        die Bundesnetzagentur festgestellt, abschaltbare Lasten
        seien sowohl für das Systembilanzmanagement als auch
        für das Netzengpassmanagement geeignet .
        Unterschlagen hat die Bundesregierung aber die Aus-
        sagen der Bundesnetzagentur, die in der Unterrichtung
        der Bundesregierung an den Bundestag drei Monate
        später angeführt werden . Und da steht unmissverständ-
        lich, die Bundesnetzagentur empfiehlt, die Verordnung
        auslaufen zu lassen, da im Berichtszeitraum kein Bedarf
        an abschaltbaren Lasten bestand! Mit anderen Worten:
        Diese Verordnung ist bedeutungslos, wie die Bundes-
        netzagentur bestätigt .
        Weiter schreibt die Agentur: „Die derzeitige Verord-
        nung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten ist
        darüber hinaus nicht ausreichend geeignet, zusätzliche
        Potenziale an abschaltbaren Lasten für den Strom- und
        Regelenergiemarkt zu erschließen.“ Sie empfiehlt wei-
        ter, abschaltbare Lasten sollten ihre Abschaltleistung
        ordnungsgemäß am Regelenergiemarkt anbieten – also
        dort, wo die Schwankungen zwischen Erzeugung und
        Verbrauch ausgeglichen werden . Damit stelle man die
        Liquidität des Regelleistungsmarkts sicher und verhin-
        dere eine „Kannibalisierung“ des Regelenergiemarktes
        wie sie durch eine solche Verordnung eintreten könnte,
        so schreibt die Bundesnetzagentur . Hier wird also offen-
        bar sogar befürchtet, dass die Verordnung einen gewissen
        Schaden für den Regelenergiemarkt anrichten könnte .
        Nach informellen Informationen gilt insbesondere
        der Bereich der so genannten schnell abschaltbaren Las-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17467
        (A) (C)
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        ten als völlig überflüssig in der Verordnung angesiedelt.
        Denn genau dafür könnte man deutlich preiswerter und
        bedarfsgerechter ähnliche Dienstleistungen einkaufen .
        Nun wollen Sie mit der Novelle die Mindestpreise,
        die offensichtlich überhöht waren, abschaffen . Damit soll
        das Ganze marktnäher werden . Während de facto bislang
        nur wenige Aluminiumhütten überhaupt Leistung anbie-
        ten konnten, wollen Sie jetzt den Kreis der Unternehmen,
        die anbieten können, Lasten gegen Vergütung abzuschal-
        ten, erweitern . Es bleibt dennoch die Frage, inwiefern
        hier nicht ein Parallelmarkt zum Regelenergiemarkt ge-
        schaffen wird, und wofür das sinnvoll sein soll .
        Keine Frage, abschaltbare Lasten werden wir irgend-
        wann brauchen, sie sind ein wichtiges Element eines
        regenerativen Energiesystems . Gegenwärtig brauchen
        wir sie aber kaum, und für den geringen Bedarf gibt es
        bereits einen Markt . Darum fragen wir uns, was sie mit
        der Verordnung eigentlich vorhaben . Vielleicht bringt die
        Anhörung etwas Licht in das Thema . Vielleicht können
        uns aber Bundesregierung und Koalition schon einmal
        vorab erklären, wozu wir diese Verordnung eigentlich
        brauchen .
        Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ge-
        meinsam beraten wir heute über die Verlängerung der
        Verordnung der Bundesregierung über Vereinbarungen
        zu abschaltbaren Lasten . Für uns Grüne ist dabei klar:
        Bei der Energiewende spielen große Stromverbraucher
        in der Industrie und dem Gewerbe eine entscheidende
        Rolle . Deshalb ist es richtig und wichtig, dass energie-
        intensive Unternehmen gegen eine angemessene Ent-
        schädigung am Lastmanagement beteiligt werden . In den
        USA wird dies schon seit Jahren praktiziert . So gehen
        etwa Rechenzentren großer Internetkonzerne oder Kühl-
        häuser von Supermarktketten temporär vom Netz . Durch
        diese minuten- oder stundenweise Abschaltung von gro-
        ßen Stromverbrauchern bei Industrie und Gewerbe kann
        das Stromnetz gerade in Zeiten der Höchstlast oder bei
        wenig Wind oder Sonne stabil gehalten werden . Damit
        ist Lastmanagement eine Win-win-Situation für die Un-
        ternehmen und die Netzstabilität .
        Doch dieser wichtige Pfeiler auf dem Weg zu einer
        erfolgreichen Energiewende wird von Ihnen – sehr ver-
        ehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und
        SPD – nur halbherzig angegangen . Es ist zwar zu be-
        grüßen, dass nun durch den Zusammenschluss einzelner
        Unternehmen zu einem Anbieter „gepoolt“ werden darf
        und die Eintrittsschwelle von 50 Megawatt auf 10 herab-
        gesetzt wird, doch Sie verpassen es wieder einmal, diese
        Form des Lastmanagements in ein neues und zukunfts-
        fähiges Strommarktdesign zu integrieren . Wir brauchen
        keine Winterreserve, Redispatch-Vereinbarung, Koh-
        lereserve oder Lastabschalt-Verordnung, sondern ein
        Strommarktgesetz, was all diese losen Stränge zu einem
        wirksamen Instrument auf dem Weg hin zu 100 Prozent
        erneuerbaren Energien vereint . Doch da versagen Sie
        kläglich . Wir Grünen haben Ihnen im Rahmen der De-
        batte des Strommarktgesetzes vor wenigen Monaten mit
        unserem ökologischen Flexibilitätsmarkt konkrete Vor-
        schläge für ein neues Strommarktdesign gemacht . Doch
        statt unsere Vorschläge aufzugreifen, verzichten Sie bei
        Ihrem Strommarktgesetz auf das Potenzial von Lastma-
        nagement und subventionieren stattdessen mit Milliarden
        Euro klimaschädliche Kohlekraftwerke . Eine Energiepo-
        litik der Zukunft sieht anders aus .
        Die im Jahr 2013 in Kraft getretene Lastabschalt-Ver-
        ordnung sollte eigentlich nur bis Ende 2015 laufen, wur-
        de aber gegen das Versprechen der Großen Koalition, bis
        Ende Juni eine neue Verordnung vorzulegen, um sechs
        Monate verlängert . Sie läuft zum 1 . Juli aus, soll jetzt
        aber erneut bis September verlängert werden . Dann soll
        endlich die neue Lastabschalt-Verordnung in Kraft tre-
        ten . Aufgrund der Ausgestaltung, die wir schon damals
        kritisiert hatten, nahmen nur vier Unternehmen aus der
        chemischen und der Aluminiumindustrie teil . Wettbe-
        werb sieht anders aus .
        Doch wir waren nicht alleine . Selbst die dem Bun-
        deswirtschaftsministerium untergeordnete Behörde – die
        Bundesnetzagentur – hat die alte Verordnung Ende 2015
        massiv kritisiert . Es besteht „kein Bedarf an abschaltba-
        ren Lasten“, und sie empfiehlt, die Verordnung auslaufen
        zu lassen . Doch weder auf die Vorschläge aus der Op-
        position noch auf die Ratschläge Ihrer eigenen Experten
        hören Sie .
        Nun legen Sie dem Deutschen Bundestag also eine
        neue Verordnung zur Fortsetzung von abschaltbaren
        Lasten vor . Neuerungen betreffen nun unter anderem die
        Höhe der Vergütung . Dabei ist sie in Leistungs- (maximal
        500 Euro/MW) und Arbeitspreis (400 Euro/MWh) ge-
        gliedert und soll wettbewerblich ausgeschrieben werden .
        Statt 1 000 MW sollen zukünftig 1 500 MW kontrahiert
        werden, und Unternehmen mit abschaltbaren Leistungen
        ab 10 MW – statt bisher 50 MW – können mitbieten .
        Neuerungen betreffen eine wöchentliche (statt monatli-
        che) Ausschreibung der Abschaltleistungen, zudem kön-
        nen einzelne Unternehmen „poolen“ . An der Ausschrei-
        bung dürfen nur Anbieter teilnehmen, die schnell (das
        heißt innerhalb von 15 Minuten) und sofort abschaltba-
        re Lasten anbieten können . Die Abschaltung muss vom
        Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) durch Fernsteuerung
        oder automatisch frequenzgesteuert bei Unterschreiten
        einer vorgegebenen Netzfrequenz herbeigeführt werden
        können .
        Die jährlichen Mehrkosten gegenüber der Vorgänger-
        regelung – circa 30 Millionen Euro im Jahr – entstehen in
        Höhe von 5 Millionen Euro, was für einen Durchschnitts-
        haushalt eine jährliche Mehrbelastung von 4 Cent auf
        dann 29 Cent pro Jahr bedeutet .
        Doch mit diesen Neuerungen produzieren Sie Stück-
        werk und kein einheitliches Konzept . Lastmanagement
        ist für uns Grüne ein wichtiges Mittel zur Stabilisierung
        und Flexibilisierung einer Stromversorgung, die immer
        stärker auf schwankender Wind- und Sonnenstromer-
        zeugung basiert . Insofern unterstützen wir die grund-
        sätzliche Zielrichtung der Verordnung . Doch die alte
        Lastabschalt-Verordnung führte nie zu den gewünschten
        Effekten, sondern entpuppte sich als ein Geschenk für
        einige wenige Industriebetriebe . Jetzt kommt mit eini-
        ger Verzögerung endlich ein neuer Verordnungsentwurf .
        Dieser weist angesichts der großen Kritik an der alten
        Verordnung erstaunlich wenige Veränderungen auf . Die
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617468
        (A) (C)
        (B) (D)
        Zielsetzung einer Marktentwicklung für Lastmanage-
        ment-Leistung wird so niemals erreicht . Wie schon bei
        der alten Verordnung können Sie die konkrete Berech-
        nungsgrundlage für Leistungs- und Arbeitspreis nicht be-
        nennen . Damit bleibt das eigentlich gut gemeinte Instru-
        ment weiter intransparent und wird wohlmöglich nur für
        große Unternehmen eine zusätzliche Finanzspritze sein .
        Daher ist für uns klar: Die geplante Lastabschalt-Ver-
        ordnung wirkt wie alter Wein in neuen Schläuchen . Aber
        Sie scheinen nicht mehr die Kraft zu haben, die Energie-
        wende endlich wieder in die Spur zu bringen . So bleibt es
        wie bei der alten Verordnung leider wieder bei Stückwerk
        und Flickschusterei, statt mit ganzheitlichem Ansatz die
        Energiewende voranzutreiben . Wir hoffen darauf, dass
        im Rahmen der Beratungen im Ausschuss sowie der An-
        hörung Änderungen aufgenommen werden . In diesem
        Sinne freue ich mich auf die Beratungen dazu .
        Anlage 10
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von den Fraktionen der CDU/
        CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ge-
        setzes zur Änderung berg-, umweltschadens- und
        wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung
        der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von
        Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten (Zusatzta-
        gesordnungspunkt 6)
        Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU): Die „Deep-
        water Horizon“-Havarie am 20 . April 2010 war eine
        schreckliche Katastrophe . Elf Menschen kamen dabei
        ums Leben . Laut Berechnungen eines US-Gerichtes lie-
        fen 19 Millionen Barrel Öl ins Meer . Es bedurfte meh-
        rerer Anläufe, um die Leckage abzudichten . Mehr als
        2 000 Kilometer Küste wurden verschmutzt . Es handelte
        sich um eine der schwersten Umweltkatastrophen dieser
        Art in der Geschichte .
        „Deepwater Horizon“ war für die Welt ein Wende-
        punkt . Und selbstverständlich hat auch die Europäische
        Gemeinschaft umfassend reagiert . Obwohl ein derartiges
        Unglück in europäischen Gewässern bisher nicht vor-
        gekommen ist, wurden die Rahmenbedingungen für die
        Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas im
        Offshore-Bereich intensiv überprüft . Eine solche Kata-
        strophe darf nirgendwo wieder passieren .
        Mit der Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen
        Parlaments und des Rates vom 12 . Juni 2013 über die
        Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
        und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG wurden
        auf EU-Ebene einheitliche Standards für die Erdöl- und
        Erdgasförderung festgesetzt . Die Richtlinie soll dazu die-
        nen, Unfälle im Zusammenhang mit Offshore-Erdöl- und
        Erdgasaktivitäten zu verhindern, den Umweltschutz zu
        erhöhen und die Notfallmechanismen im Falle einen Un-
        falls zu verbessern . Nur so kann vergleichbaren schwe-
        ren Unfällen vorgebeugt beziehungsweise können die
        Auswirkungen gemindert werden .
        Deutschland hat seit Jahrzehnten eine sehr fortschritt-
        liche und nachhaltige Umweltpolitik . Wir sind seit
        Jahrzehnten forerunner . Im Bereich der Erdöl- und Erd-
        gasförderung haben wir daher bereits sehr strenge Auf-
        lagen . Das deutsche Bergrecht folgt beispielsweise der
        Systematik, dass die Verantwortung beim Unternehmen
        gebündelt wird . Daher entspricht unser deutsches Recht
        bereits jetzt in vielen Teilen der europäischen Richtlinie .
        In Deutschland wird aufgrund der geringen Tiefe un-
        serer Meere nur Flachwassertechnik angewendet . Diese
        gilt in Fachkreisen als risikoarm . Im deutschen Hoheits-
        gebiet befinden sich aktuell zwei Erdöl- und Erdgas-
        plattformen, in europäischen Gewässern insgesamt aber
        600 Plattformen .
        Auch wenn es in Europa, wie bereits eingangs er-
        wähnt, derartige Havarien wie die der „Deepwater Hori-
        zon“ nicht gegeben hat, haben wir uns nach dem Unfall
        im Golf von Mexiko im Jahr 2010 intensiv für den Erlass
        der EU-Offshore-Richtlinie eingesetzt . Denn einheitliche
        Standards für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten zu
        definieren, muss ein internationales Interesse sein. Die-
        ses Thema geht uns alle an!
        Die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie
        über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdga-
        saktivitäten wird größtenteils in einer neuen Offshore-
        Berg verordnung umgesetzt . Die darin enthaltenen Re-
        gelungen betreffen vornehmlich das Risikomanagement,
        Sicherheits- und Umwelterwägungen in Bezug auf die
        Genehmigungsverfahren sowie die Aufgaben der zustän-
        digen Behörden und das Berichtswesen .
        Um Parallelstrukturen zu vermeiden, gehen die bishe-
        rigen Regelungen zu Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivi-
        täten, welche in der Festlandsockel-Bergverordnung und
        im Anhang 3 der Allgemeinen Bundesbergverordnung
        festgelegt waren, in der neuen Offshore-Verordnung auf .
        Dadurch werden die Bereiche Risikomanagement, Ar-
        beits- und Gesundheits- und Umweltschutz zusammen in
        einer Verordnung gebündelt, was in der in der betriebli-
        chen Praxis hilfreich ist . Denn da alle Aspekte gemein-
        sam betrachtet werden müssen, können wir das Risiko
        für schwere Unfälle minimieren . Selbstverständlich ver-
        einfacht es auch die die Rechtsanwendung
        Im Rahmen der Arbeiten an dieser nationalen Off-
        shore-Verordnung hat sich jedoch ergeben, dass es für die
        Umsetzung einer Vorgabe der europäischen Richtlinie an
        einer eindeutigen Ermächtigungsgrundlage im Bundes-
        berggesetz fehlt .
        Die europäische Richtlinie sieht vor, dass Unterneh-
        men eine Vorsorge zur Deckung von Haftungsverbind-
        lichkeiten zu treffen und die technische und finanzielle
        Leistungsfähigkeit nachzuweisen haben . Mit dem vor-
        liegenden Gesetzentwurf schaffen wir nun in § 66 des
        Bundesberggesetzes mit einer Ergänzung diese Ermäch-
        tigungsgrundlage .
        Aufgrund der Rechtssystematik erfolgen außerdem
        Anpassungen im Wasserhaushaltsgesetz, im Umwelt-
        schadensgesetz sowie in der Verordnung über die Um-
        weltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17469
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die europäische Richtlinie über die Sicherheit von
        Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten erhöht den
        Schutz der Meeresumwelt und verbessert entscheidend
        die Notfallmechanismen im Falle eines Unfalls oder ei-
        ner Havarie . Unser heute zu beratender Gesetzentwurf
        schafft Rechtssicherheit bei der nationalen Umsetzung .
        Ich hoffe dabei auf ihre Unterstützung .
        Johann Saathoff (SPD): Bei dem vorgelegten Ge-
        setzentwurf geht es um die Schaffung eindeutiger und
        europaweit einheitlicher Sicherheitsstandards im Bereich
        der Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten . Der Gesetz-
        entwurf setzt einen Teil der dazu im Juli 2013 beschlosse-
        nen EU-Richtlinie um . Die Umsetzung dieser Richtlinie
        ist aus meiner Sicht aus vielerlei Gründen zu begrüßen .
        Mehr als 90 Prozent des in Europa geförderten Erdöls
        und mehr als 60 Prozent des geförderten Erdgases kom-
        men aus der Offshore-Produktion . Das sind beachtliche
        Zahlen, besonders vor dem Hintergrund, dass im Jah-
        re 2015 noch immer mehr als 50 Prozent des Primärener-
        gieverbrauchs durch Erdöl und Erdgas gedeckt wurde .
        Diese Zahlen machen die Bedeutung der Offshore-För-
        derung von Erdöl und Erdgas deutlich, insbesondere
        auch im Hinblick auf die Frage der Energieversorgungs-
        sicherheit .
        Im gleichen Atemzug sollte dann allerdings auch im-
        mer auf die Frage der Sicherheit der Meeresumwelt und
        der Küstenregionen eingegangen werden . Diese Frage
        ist selbstverständlich immer prioritär zu behandeln und
        gerade im Bereich der Offshore-Erdöl- und -Erdgasak-
        tivitäten besteht ein Interesse daran, besonders hohe Si-
        cherheitsstandards zu setzen und einzuhalten . Mit diesem
        Gesetzentwurf wollen wir deshalb dazu beitragen, dass
        der Schutz und die Erhaltung der Umwelt gewährleistet
        werden können und dass ein vernünftiger Umgang mit
        den natürlichen Ressourcen sichergestellt ist .
        Denn die ersten Assoziationen mit der Offshore-Ge-
        winnung von Erdöl und Erdgas sind leider allzu häufig
        Bilder von Katastrophen und Ölteppichen auf See . Bil-
        der, die in diesem Zusammenhang hängen geblieben
        sind, sind beispielsweise die vom Unfall 2010 im Golf
        von Mexiko als die Bohrinsel „Deepwater Horizon“ ex-
        plodierte und damit eine der bislang schwersten Umwelt-
        katastrophen in den USA ausgelöst wurde .
        In direkter Konsequenz dieser Explosion auf der
        Bohrinsel kamen elf Menschen ums Leben, und die in
        den folgenden Wochen und Monaten ausgetretene Öl-
        menge wird auf circa 800 Millionen Liter geschätzt . Dies
        bedeutete und bedeutet auch heute noch eine enorme Be-
        lastung für die Umwelt und die Menschen im Golf von
        Mexiko . Das Öl tötete Hunderttausende Vögel, Fische
        und Meerestiere im Golf . Die Folgen waren so verhee-
        rend, dass der Fischereibetrieb im Sommer 2010 in wei-
        ten Teilen eingestellt werden musste . Das macht auch die
        wirtschaftlichen Folgen für die Menschen der Region
        deutlich, in der ein Großteil von der Fischerei lebt . Genau
        solche schrecklichen Ereignisse gilt es zu verhindern .
        Mit diesem Gesetz und der Verabschiedung der
        EU-Richtlinie insgesamt wollen wir also dazu beitragen,
        dass sich solche Ereignisse nicht wiederholen und in der
        Nord- und Ostsee möglichst ausgeschlossen werden . Der
        Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt dafür zu sorgen, die
        Zahl der Unfälle bei der Förderung von Offshore-Erdöl
        und –Erdgas soweit wie möglich zu verringern .
        Denn stellen Sie sich mal die Auswirkungen eines
        solchen Ereignisses beispielsweise auf Norderney oder
        insgesamt an der Nordseeküste vor . Für eine Region, die
        insbesondere vom Tourismus lebt, würde das einen Scha-
        den auf Jahre bedeuten . Nicht zu vergessen, dass es sich
        beim Wattenmeer auch um ein Weltnaturerbe handelt .
        Dabei möchte ich aber auch deutlich machen, dass
        es nicht darum geht, die Offshore-Förderung von Erdöl
        und Erdgas an sich zu verteufeln oder an den Pranger zu
        stellen . Unfälle wie im Golf von Mexiko sind glückli-
        cherweise die sehr seltene Ausnahme . Im Regelfall, ins-
        besondere auch auf den beiden deutschen Offshore-An-
        lagen, der Bohr- und Förderinsel Mittelplate und der
        Gasförderplattform A6-A, gelten bereits heute sehr hohe
        Sicherheitsstandards, sodass ich keine Bedenken hege,
        dass sich ein vergleichbarer Unfall vor unseren Küsten
        ereignen wird .
        Aber man „mutt d’n Alltied n’Oog an hemm’ “ würde
        man in Ostfriesland sagen, also stets wachsam bleiben .
        Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass nun einheitliche
        europäische Rahmenbedingungen und höchste Umwelt-
        und Sicherheitsstandards geschaffen werden, die sowohl
        die Meeresumwelt als auch die Wirtschaft in Küstenregi-
        onen beschützen .
        Ich bin zuversichtlich, dass uns das mit diesem Ge-
        setzentwurf gelingen wird .
        Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Heute diskutieren
        wir über die Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit
        von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten, die das Eu-
        ropäische Parlament und der Rat der Europäischen Union
        am 12 . Juni 2013 auf Vorschlag der Europäischen Kom-
        mission erlassen hatten .
        Ziel ist es – so heißt es in der Richtlinie –, „die Häu-
        figkeit von schweren Unfällen im Zusammenhang mit
        Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten so weit wie mög-
        lich zu verringern und ihre Folgen zu begrenzen …“
        Die Richtlinie hätte bereits zum 19 . Juli 2015 in deut-
        sches Recht umgesetzt sein müssen, und insofern kommt
        ihre Umsetzung gerade angesichts der Gefahren und Ri-
        siken von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und
        den erfolgten Ereignissen viel zu spät – man denke nur
        an die Explosion und Öl- und Gasfreisetzung bei der
        BP-Erdölplattform „Deepwater Horizon“ 2010 im Golf
        von Mexiko .
        Der heute vorliegende Antrag der Koalitionsfraktio-
        nen ist handwerklich korrekt formuliert, geht aber an den
        Problemen der Offshore-Förderung weit vorbei .
        Ein Problem ist, dass die erforderliche Umsetzung
        der EU-Richtlinie eben nicht gesetzlich erfolgt, sondern
        größtenteils auf dem Weg von Verordnungen .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 201617470
        (A) (C)
        (B) (D)
        Grundsätzlich ist Die Linke der Meinung: Allgemeine
        Anforderungen müssen im Bundesberggesetz klar festge-
        legt werden und dürfen nicht in Verordnungen geschoben
        werden . Doch eine entsprechend notwendige und grund-
        sätzliche Novellierung des Bundeberggesetzes wird von
        der Großen Koalition systematisch verhindert .
        Und selbst wenn man den Weg der Verordnungen geht,
        sind hier die falschen Verordnungen gewählt . Hätte die
        Bundesregierung wirklich einen hohen Standard bei der
        Anlagensicherheit gewollt, hätte sie die Anforderungen
        der EU-Offshore-Richtlinie in die Störfallverordnung
        integrieren müssen und so die Tätigkeiten auf Öl- und
        Gasplattformen unter den Anwendungsbereich der Stör-
        fallverordnung fallen lassen . Es ist offensichtlich, wa-
        rum die Koalition das nicht macht: Einmal mehr sollen
        Öl- und Gaskonzerne privilegiert werden . Denn die an
        sie gestellten Sicherheitsanforderungen sind bedeutend
        geringer als im üblichen Recht der Anlagensicherheit .
        Erst vor knapp zwei Wochen, am 25 . Mai dieses Jah-
        res hat die Bundesregierung die Änderungsverordnung
        zu bergrechtlichen Vorschriften beschlossen . Sie liegt
        jetzt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor .
        Diese Verordnung hat es in sich: So wird beispiels-
        weise im § 40 der neuen Offshore-Bergverordnung
        festgelegt, dass nicht das potenzielle Schadensausmaß,
        sondern lediglich das Risiko Maßstab für eine Verhinde-
        rung schwerer Unfälle sein soll . Da das Risiko zentral
        von Eintrittswahrscheinlichkeiten abhängt, können so
        große Schadensereignisse mit angeblich geringen Ein-
        trittswahrscheinlichkeiten als unbeachtlich erklärt wer-
        den . Zudem wird der Begriff des „vertretbaren Risikos“
        verwendet . Da es in Deutschland jedoch keine Risiko-
        grenzwerte gibt, werden die Öl- und Gaskonzerne selbst
        bestimmen, was sie für vertretbar halten und welchen
        Gefahren sie Mensch und Umwelt aussetzen .
        Darüber hinaus klammert die Bundesregierung in
        ihren beschlossenen Verordnungsentwürfen einen zen-
        tralen Bereich der Offshore-Gas- und -Ölförderung
        vollkommen aus: Das Offshore-Fracking . Fracking ist
        bereits an Land unverantwortbar . Noch weniger be-
        herrschbar sind die Folgen von Offshore-Fracking, denn
        es kombiniert die Gefahren des Frackings an Land mit
        den klassischen Gefahren der Öl- und Gasgewinnung im
        Meer. Durch die eingesetzten Frackflüssigkeiten, deren
        Zusammensetzungen nicht veröffentlicht werden, kann
        es zu Wasserkontaminationen kommen . Das Aufbre-
        chen des Untergrundgesteins und das Wiederverpressen
        des Flowbacks kann Erdbeben hervorrufen . Und durch
        Leckagen kann in erheblichem Maß das klimaschädliche
        Treibhausgas Methan entweichen .
        Während der Sondierungs-, Förder- und Außerbe-
        triebnahmeaktivitäten kann es außerdem zu schweren
        Unfällen kommen . Dazu gehören Öl- und Chemikalien-
        freisetzungen im Falle einer Schiffskollision oder von
        Pipelineleckagen . Größere Gasfreisetzungen können auf-
        grund eines Blow-outs erfolgen . Eine mögliche größere
        Ölpest hätte erhebliche negative Auswirkungen auf das
        empfindliche marine Ökosystem. Angesichts dieser mög-
        lichen Folgen ist Offshore-Fracking nicht verantwortbar .
        Fracking auf hoher See muss auf jeden Fall verboten
        werden . Das und vieles mehr, was dringend notwendig
        ist, sieht die Bundesregierung im vorliegenden Offshore-
        Regelungspaket gar nicht vor .
        Aus den genannten Gründen fordert die Linke, dass
        die Bundesregierung dieses Paket zurückzieht und
        grundlegend überarbeitet .
        Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Die Bundesregierung möchte mit dem vorliegenden Ge-
        setzentwurf die Umsetzung einer europäischen Richtlinie
        zur Sicherheit von Offshore-Plattformen im Meer, die bei
        der Förderung von Erdöl oder Erdgas zum Einsatz kom-
        men, regeln .
        Der Auslöser für die europäische Initiative war der
        Unfall der Bohrinsel „Deepwater Horizon“ im Golf von
        Mexiko . Wir erinnern uns alle noch an die dramatischen
        Folgen der Explosion auf der Ölbohrinsel, infolge deren
        ungehindert Tonnen an Erdöl ins Meer flossen. Offiziel-
        len Angaben zufolge handelte es sich um rund 380 Mil-
        lionen Liter . Umweltpolitisch war dies ein Super-GAU,
        der weltweit nach Maßnahmen rief, wie so ein Vorfall in
        Zukunft zu verhindern wäre . Wir hatten die Hoffnung,
        dass sich nach dem Unglück einiges verbessern und man
        aus den Fehlern lernen würde . Es bleibt aber noch viel zu
        tun . Doch eines steht fest: Ein solches Unglück darf sich
        nirgendwo wiederholen .
        Regelungen, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts
        eines solches Ereignisses verringern würden, sind seit-
        dem nur schleppend verschärft worden . Ob diese tatsäch-
        lich auch solche Unfälle verhindern können, ist unklar .
        Was wir brauchen, sind internationale Standards .
        Alles andere als verständlich sind daher Bestrebungen,
        in der Arktis nach Öl zu bohren oder andere Rohstoffe in
        der Tiefsee vor Madagaskar oder im Pazifik zu fördern.
        Die Bundesregierung will hier ja groß mitmischen . Die
        Auswirkungen der Aktivitäten sind hier wie dort unklar .
        Die Gefahr zusätzlicher Umweltkatastrophen wird sich
        noch deutlich vergrößern . Dort geht es dann nicht nur um
        Erdöl oder Erdgas, sondern um den Abbau von Erzen und
        weiterer Rohstoffe . Dadurch wird langfristig vielen Mee-
        reslebewesen der Lebensraum genommen . Das heißt: Die
        Meere brauchen internationalen Meeresschutz . Das muss
        die Bundesregierung auf internationaler Ebene dringend
        konsequent weiterverfolgen .
        Noch sechs Jahre nach dem Unglück im Golf von
        Mexiko sind die Schäden im Meer und an den Stränden
        sichtbar . Hinweise des Ölkonzerns BP wie „heute sei al-
        les wieder in Ordnung“ sind nicht nachvollziehbar .
        Man kann Fischer nach einem solchen Unfall zwar fi-
        nanziell entschädigen . Aber viele Tiere sind danach aus-
        gestorben oder Arbeitsplätze von Fischern vernichtet . Es
        gibt unter anderem Hinweise auf die Vervielfachung der
        Anzahl toter Delphine nach der Ölpest .
        Warum legt uns also die Bundesregierung den Gesetz-
        entwurf mit einer solch derartigen Verspätung von drei
        Jahren vor? Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richt-
        linie aus 2013 hätte schon spätestens vor einem Jahr
        verabschiedet werden müssen . Meine Vermutung für die
        Schlamperei: Die Bundesregierung scheint eindeutig an-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 176 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 9 . Juni 2016 17471
        (A) (C)
        (B) (D)
        dere Prioritäten zu setzen . Der Maritime Koordinator ko-
        ordiniert nicht, und der Verkehrsminister beschäftigt sich
        lieber mit dem CSU-Steckenpferd Ausländermaut . Ver-
        antwortliche Politik für unsere Meere sieht anders aus .
        Es bleibt festzuhalten: Nach Regelungen für Offshore-
        Anlagen fehlen weiterhin internationale Regelungen für
        Rohstoffabbau in den Meeren, vor allem für drohenden
        verstärkten Rohstoffabbau in der Tiefsee . Hier sind in-
        ternationale Standards erforderlich . Denn mit Nachhal-
        tigkeit haben die Tiefsee-Bestrebungen des Wirtschafts-
        ministeriums nichts zu tun . Der Maritime Koordinator
        im Wirtschaftsministerium müsste hier eingreifen . Dem
        Rohstoffabbau im Meer lässt er aber auf allen Ebenen
        freie Bahn .
        Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
        Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        176. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 3 Informationsaustausch bei Terrorismusbekämpfung
        TOP 4 Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid
        TOP 5 Berufliche Bildung
        TOP 32, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
        TOP 33, 20,21 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
        TOP 6 Wahl Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“
        TOP 7 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2015
        ZP 4 Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte
        TOP 9 Aufarbeitung der SED-Diktatur
        TOP 10 Wahl des Beauftragten für die Stasi-Unterlagen
        TOP 11 Informations- und Transparenzrecht
        TOP 12 Reform der Investmentbesteuerung
        TOP 13 UN-Nachhaltigkeitsziele
        TOP 14 Angemessene Urheber- und Künstlervergütung
        TOP 15 Ausländerwahlrecht und Jedermann-Grundrechte
        TOP 16 Soldatenbeteiligungs- und Personalvertretungsrecht
        TOP 17 Biosicherheit bei Hochrisikoforschung
        TOP 22, ZP 5 Menschenrechte in Burundi
        TOP 19 Geschäftsordnung – Ausschussöffentlichkeit
        TOP 23 Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels
        TOP 24 Änderung des Bundesmeldegesetzes
        TOP 25 Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
        TOP 26 Verordnung zu abschaltbaren Lasten
        ZP 6 Sicherheit von Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10