Plenarprotokoll 18/175
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
175. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2016
Inhalt:
Zusätzliche Ausschussüberweisungen . . . . . . 17247 A
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Entwurf
eines Berichts der Bundesregierung zur
weltweiten Lage der Religions- und Weltan-
schauungsfreiheit; weitere Fragen
Dr . Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17247 B
Dr . Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 17248 D
Dr . Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17248 D
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 17249 B
Dr . Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17249 C
Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17250 A
Dr . Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17250 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17250 C
Dr . Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17251 A
Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17252 B
Dr . Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17252 C
Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17252 D
Dr . Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17253 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17253 B
Dr . Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17253 B
Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17253 C
Dr . Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17253 C
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17253 D
Dr . Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17254 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17254 B
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17254 C
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17254 D
Dr . Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17254 D
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17255 A
Dr . Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17255 A
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksachen 18/8658, 18/8699 . . . . . . . . . . . 17255 B
Dringliche Frage 1
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Etwaige Zusicherungen der Bundeskanzle-
rin gegenüber dem türkischen Präsidenten
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016II
Erdogan zur Verhinderung der Armeni-
en-Resolution
Antworten
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17255 C
Dr . Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 17257 B
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17255 C
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17256 B
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17256 D
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17257 B
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17257 D
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17258 B
Mündliche Frage 1
Erika Steinbach (CDU/CSU)
Unterstützung antifaschistischer Gruppen
durch die Bundesregierung
Antwort
Caren Marks, Parl . Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17259 A
Zusatzfragen
Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17259 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17260 A
Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17260 D
Mündliche Frage 13
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zusammenarbeit mit Unternehmen zur Be-
kämpfung von Fluchtursachen
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17261 B
Zusatzfragen
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17261 C
Mündliche Frage 19
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen der Bundesregierung im Rah-
men des Nationalen Aktionsplans „Wirt-
schaft und Menschenrechte“
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17262 C
Zusatzfragen
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17262 D
Mündliche Frage 24
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Reaktion auf die Ermordung von banglade-
schischen Menschenrechtsaktivisten
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17263 D
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17264 A
Mündliche Frage 25
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Konsequenzen aus der Entscheidung des
griechischen Asylkomitees zur Einstufung
der Türkei als nicht sicherer Drittstaat
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17264 D
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17265 A
Mündliche Frage 27
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Informationen zum verspäteten Auffinden
eines weiteren Mobiltelefons sowie mehre-
rer SIM-Karten des ehemaligen V-Manns
„Corelli“
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17265 C
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17265 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17266 C
Mündliche Frage 32
Katrin Werner (DIE LINKE)
Anrechnung des Einkommens und Vermö-
gens auf Teilhabeleistungen für Menschen
mit Behinderungen
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 III
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17267 B
Zusatzfragen
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17267 C
Mündliche Frage 33
Katrin Werner (DIE LINKE)
Anzahl der von der Anrechnung des Ein-
kommens und Vermögens auf Teilhabeleis-
tungen für Menschen mit Behinderungen
betroffenen Personen
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17268 B
Zusatzfragen
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17268 B
Mündliche Frage 35
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
Anzahl der in Einrichtungen der Behinder-
tenhilfe lebenden Menschen in den letzten
zehn Jahren
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17268 D
Zusatzfragen
Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 17269 A
Mündliche Frage 36
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
Höhe der Einsparungen aufgrund der Ein-
führung der gemeinsamen Inanspruchnah-
me von Teilhabeleistungen
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17269 C
Zusatzfragen
Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 17269 D
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17270 A
Mündliche Frage 37
Jutta Krellmann (DIE LINKE)
Werkstätten für Menschen mit Behinderun-
gen
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17270 C
Zusatzfragen
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17270 C
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17271 A
Mündliche Frage 38
Jutta Krellmann (DIE LINKE)
Wechsel von Beschäftigten in Werkstätten
für behinderte Menschen in den allgemei-
nen Arbeitsmarkt bei Einführung eines
Budgets für Arbeit
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17271 C
Zusatzfrage
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17271 D
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Unwetter in Deutschland
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17272 A
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 17273 C
Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17274 C
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17275 D
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 17277 B
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17278 B
Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17279 B
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17280 B
Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17281 D
Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17282 C
Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 17283 D
Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17284 D
Christian Freiherr von Stetten
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17286 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17287 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 17289 A
Anlage 2
Mündliche Frage 2
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vertretung der Conterganstiftung für be-
hinderte Menschen in juristischen Angele-
genheiten durch Anwaltskanzleien
Antwort
Caren Marks, Parl . Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17289 C
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016IV
Anlage 3
Mündliche Frage 3
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Nachbesserungen und Zeitplan im Zusam-
menhang mit dem Gesetzentwurf zur Re-
form der Pflegeberufe
Antwort
Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17289 C
Anlage 4
Mündliche Frage 4
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Änderungen am Gesetzentwurf zur Reform
der Pflegeberufe
Antwort
Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17289 D
Anlage 5
Mündliche Frage 5
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Eröffnung des Flughafens Berlin Branden-
burg
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17290 A
Anlage 6
Mündliche Frage 6
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausnahmetatbestände für die Verwendung
von Abschalteinrichtungen bei den Abgas-
nachbehandlungssystemen von Dieselfahr-
zeugen
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17290 B
Anlage 7
Mündliche Frage 7
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Planung des Ausbaus der Betuwe-Route
im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans
2030
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17290 C
Anlage 8
Mündliche Frage 8
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Finanzierung der Vorbereitung des Aus-
baus der Betuwe-Route durch das Land
Nordrhein-Westfalen
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17290 D
Anlage 9
Mündliche Fragen 9 und 10
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Länder- und Verbändebeteiligung zum Ent-
wurf einer Zweiten Verordnung zur Ände-
rung der Sportanlagenlärmschutzverord-
nung
Antwort
Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17291 A
Anlage 10
Mündliche Frage 11
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stand der Arbeiten an Anträgen zur Zwi-
schenlagerung der Castoren aus La Hague
und Sellafield in Zwischenlagern an AKW-
Standorten
Antwort
Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17291 B
Anlage 11
Mündliche Frage 12
Swen Schulz (Spandau) (SPD)
Bundesmittel für den Teilchenbeschleuni-
ger FAIR im Jahr 2016
Antwort
Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . 17291 D
Anlage 12
Mündliche Frage 14
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 V
Beteiligung des Lenkungsausschusses
am „Issue Paper No. 10 ‚Nuclear‘“ der
EU-Kommission
Antwort
Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . 17292 A
Anlage 13
Mündliche Frage 15
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beantragung der Kaufprämie für Elektro-
fahrzeuge
Antwort
Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . 17292 B
Anlage 14
Mündliche Frage 16
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Notifizierung des Kraft-Wärme-Kopp-
lungsgesetzes
Antwort
Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . 17292 C
Anlage 15
Mündliche Frage 17
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verringerung des Ausbaus der erneuerba-
ren Energien in sogenannten Netzengpass-
gebieten
Antwort
Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . 17292 D
Anlage 16
Mündliche Frage 18
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Kenntnisse über den Abschuss einer Droh-
ne der OSZE-Sonderbeobachtungsmission
in der Ostukraine
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17293 A
Anlage 17
Mündliche Frage 20
Niema Movassat (DIE LINKE)
Umsetzung der Empfehlungen im Natio-
nalen Aktionsplan „Wirtschaft und Men-
schenrechte“
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17293 C
Anlage 18
Mündliche Frage 21
Niema Movassat (DIE LINKE)
Abschiebepraxis des Sudans und Koope-
ration bei der Bekämpfung der illegalen
Migration
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17293 D
Anlage 19
Mündliche Frage 23
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Kritik von Amnesty International am
EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen im Hin-
blick auf die Einhaltung völkerrechtlicher
Kriterien
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17294 B
Anlage 20
Mündliche Frage 28
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Windenergieanlagen auf Flächen in Bun-
desbesitz
Antwort
Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 17294 D
Anlage 21
Mündliche Frage 30
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Derzeitige Regelung des Sozialleistungsbe-
zugs von Kindern mit getrennt lebenden
Eltern
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17295 B
Anlage 22
Mündliche Frage 31
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zukünftige Regelung des Sozialleistungs-
bezugs von Kindern mit getrennt lebenden
Eltern
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016VI
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17296 A
Anlage 23
Mündliche Frage 34
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mögliche Änderungen am Referentenent-
wurf des Bundesteilhabegesetzes
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17296 B
Anlage 24
Mündliche Frage 39
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Beschäftigte mit einer Anwartschaft auf be-
triebliche Altersvorsorge
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17296 C
Anlage 25
Mündliche Frage 40
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Durchschnittliche Zahlbeträge aus der be-
trieblichen Altersvorsorge für Beschäftigte
kleiner und mittelständischer Unternehmen
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17296 D
Anlage 26
Mündliche Frage 41
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Einhaltung des Zeitplans für die Beschaf-
fung von bewaffneten Drohnen
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17297 A
Anlage 27
Mündliche Frage 42
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Vorgehen gegen mutmaßliche Schleuser
im Einsatzgebiet der Mission EUNAVFOR
Med Operation Sophia
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17297 C
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 17247
175. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2016
Beginn: 13 .00 Uhr
Christian Freiherr von Stetten
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 17289
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08 .06 .2016
Beckmeyer, Uwe SPD 08 .06 .2016
Bluhm, Heidrun DIE LINKE 08 .06 .2016
Bülow, Marco SPD 08 .06 .2016
Gröhe, Hermann CDU/CSU 08 .06 .2016
Korte, Jan DIE LINKE 08 .06 .2016
Lämmel, Andreas G . CDU/CSU 08 .06 .2016
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 08 .06 .2016
Leutert, Michael DIE LINKE 08 .06 .2016
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08 .06 .2016
Malecha-Nissen, Dr .
Birgit
SPD 08 .06 .2016
Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08 .06 .2016
Petzold, Ulrich CDU/CSU 08 .06 .2016
Rawert, Mechthild SPD 08 .06 .2016
Ripsam, Iris CDU/CSU 08 .06 .2016
Scho-Antwerpes, Elfi SPD) 08 .06 .2016
Schulz-Asche, Kordula BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08 .06 .2016
Strothmann, Lena CDU/CSU 08 .06 .2016
Tack, Kerstin SPD 08 .06 .2016
Veit, Rüdiger SPD 08 .06 .2016
Wicklein, Andrea SPD 08 .06 .2016
Zimmermann
(Zwickau), Sabine
DIE LINKE 08 .06 .2016
Anlage 2
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage
der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 2):
In welchen Angelegenheiten vertreten die Kanzlei Dolde
Mayen & Partner oder andere Anwaltskanzleien die Conter-
ganstiftung für behinderte Menschen, und warum wird das in
diesen Fällen nicht von den bei der Conterganstiftung beschäf-
tigten Volljuristen übernommen?
Die Conterganstiftung für behinderte Menschen wird
in Rechtsstreitigkeiten anwaltlich vertreten .
Die bei der Conterganstiftung beschäftigten Vollju-
risten sind weder als Rechtsanwälte zugelassen noch ist
dies wegen der Komplexität der Aufgaben in der Ge-
schäftsstelle aus Kapazitätsgründen möglich . Deshalb
wird durch den Vorstand der Stiftung externer juristi-
scher Sachverstand hinzugezogen .
Anlage 3
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658,
Frage 3):
Werden Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Reform
der Pflegeberufe (Bundestagsdrucksache 18/7823) durch den
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, wie es unter an-
derem im Handelsblatt („Gröhe schnürt Reform der Pflegebe-
rufe auf“, 1 . Juni 2016) und in der Berliner Zeitung („Reform
der Pflegeberufe wird geändert“, 2. Juni 2016) behauptet wird,
nach Ansicht der Bundesregierung Einfluss auf den vorgese-
henen Zeitplan – Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen
Bundestag vor der Sommerpause – haben?
Der Zeitplan der Beratung des Gesetzentwurfs zur Re-
form der Pflegeberufe liegt in den Händen des Deutschen
Bundestages . Es ist Sache des Deutschen Bundestages,
anhand der Beratungsergebnisse das weitere Verfahren
zu bestimmen .
Anlage 4
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658,
Frage 4):
Welche Änderungen am Gesetzentwurf zur Reform der
Pflegeberufe (Bundestagsdrucksache 18/7823) plant die Bun-
desregierung, und wird sie sich dabei am Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD orientieren, in dem es heißt:
„Wir wollen die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit
einem Pflegeberufegesetz ein einheitliches Berufsbild mit ei-
ner gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbau-
enden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinder-
krankenpflege etablieren“?
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 201617290
(A) (C)
(B) (D)
Der Gesetzentwurf liegt bereits dem Deutschen Bun-
destag zur Beratung vor . Änderungen können in diesem
Verfahrensstadium nicht mehr von der Bundesregierung,
sondern allein vom Deutschen Bundestag vorgenommen
werden .
Anlage 5
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 5):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Flughafen
Berlin Brandenburg GmbH (BER), dass der Flughafen BER
noch im Jahr 2017 eröffnet werden kann, wenn doch die
entscheidende Voraussetzung, die Genehmigung des 5 . und
6 . Nachtrags zur Baugenehmigung im Frühjahr 2016 (ver-
gleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage „Wirtschaftlichkeit des Flughafenprojektes BER“
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksa-
che 18/7051), nicht erfüllt ist?
Die Festlegung eines indikativen Inbetriebnahme-
termins des Flughafens Berlin Brandenburg BER fällt
ausschließlich in die Kompetenz der Geschäftsführung
der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) . Im
Rahmen ihrer umfassenden Geschäftsführungsautono-
mie hält die Geschäftsführung trotz zwischenzeitlich ein-
getretener Verzögerungen beim 5 . und 6 . Nachtrag zur
Baugenehmigung am Ziel der Eröffnung des BER im
2 . Halbjahr 2017 fest .
Fragen der Baugenehmigung fallen in die baubehörd-
liche Kompetenz des Landes Brandenburg .
Anlage 6
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 6):
Warum hat die Bundesregierung nicht die EU-Kommission
um eine Klärung oder Auslegung der geltenden Verordnung
(EG) Nr . 715/2007 hinsichtlich der Ausnahmetatbestände für
die Verwendung von Abschalteinrichtungen bei den Abgas-
nachbehandlungssystemen von Dieselfahrzeugen gebeten,
und welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung in
diesem Zusammenhang zur Präzisierung der Ausnahmetatbe-
stände für die Ausgestaltung entsprechender Durchführungs-
richtlinien insbesondere auf der Tagung des Rates für Verkehr,
Telekommunikation und Energie am 7 . Juni 2016 eingebracht?
Bis zur Felduntersuchung des Kraftfahrt-Bundesam-
tes war der Bundesregierung das Vorhandensein von
Abschalteinrichtungen im Sinne von sogenannten „Ther-
mofenstern“ nicht bekannt . Erst die von der Untersu-
chungskommission des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur veranlassten Nachprüfungen
gaben einen konkreten Anlass, sich in diesem Zusam-
menhang mit den Ausnahmetatbeständen auslegend
zu befassen . Die Bundesregierung hat die Europäische
Kommission über die Nachprüfungen, deren Ergebnis-
se und die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen
Rechtsfragen zeitnah informiert . Um eine einheitliche
Rechtsanwendung im Europäischen Binnenmarkt zu er-
reichen, hat die Bundesregierung eine Änderung der Ver-
ordnung 715/2007 über das Mitentscheidungsverfahren
angeregt .
Die Bundesregierung vertrat im Rahmen der Dis-
kussion des Verkehrsministerrates am 7 . Juni 2016 den
Standpunkt, dass die Arbeiten zur Verabschiedung der
ergänzenden Regelungen bei „Real Driving Emissions“
(RDE, 3 . und 4 . RDE-Paket) zügig und umfassend zum
Abschluss gebracht werden sollen .
Zusätzlich hat sich Deutschland dafür eingesetzt, dass
ein eigener deutscher Vorschlag mit dem Titel „Auswir-
kungen der Unregelmäßigkeiten bei den Emissionen –
Notwendigkeit neuer Rechtsvorschriften über Straßen-
fahrzeuge in Bezug auf die Typgenehmigungsverfahren“
im Rat am 7 . Juni 2016 diskutiert wurde .
Anlage 7
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/8658, Frage 7):
Sind im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 bei-
de Ausbaustufen der Betuwe-Route (dreigleisiger Ausbau und
Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h) fest disponiert, und
was bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die zweite Aus-
baustufe nicht im sogenannten Bezugsfall ist?
Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 ist nur die
bereits in Realisierung befindliche erste Baustufe (Block-
verdichtung und Drittes Gleis) der Ausbaustrecke Em-
merich–Oberhausen enthalten . Sie ist daher nicht erneut
für eine Aufnahme in den BVWP 2030 zu untersuchen .
Die zweite Baustufe (Ausbau auf Vmax = 200 km/h) ist
bislang nicht begonnen worden und damit auch nicht im
Bezugsfall für den BVWP 2030 enthalten . Sie ist auch
nicht zur Prüfung für die Aufnahme in den BVWP 2030
vorgeschlagen worden .
Anlage 8
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/8658, Frage 8):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über bislang
getätigte Finanzierungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die
der Vorbereitung des Ausbaus der Betuwe-Route dienen, und
inwiefern ist eine Erstattung dieser Kosten (oder eines Teils
davon) durch den Bund geplant?
Für den Ausbau der Strecke wurde 2002 eine Verein-
barung zwischen Bund, dem Land Nordrhein-Westfa-
len und der DB AG zur Kostenaufteilung geschlossen .
Nach dieser Vereinbarung beteiligt sich das Land Nord-
rhein-Westfalen am Ausbau .
Die Finanzierungsvereinbarungen für den dreigleisi-
gen Ausbau wurden am 24 . Juli 2013 abgeschlossen . Die
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 17291
(A) (C)
(B) (D)
Gesamtinvestitionskosten betragen nach Preis- und Pla-
nungsstand 2011 1 501 Millionen Euro .
Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit ei-
nem Festbetrag von rund 450 Millionen Euro, um das
Nahverkehrsangebot zu verbessern .
Anlage 9
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fragen
der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/8658, Fragen 9 und 10):
Wie ist der Stand der Länder- und Verbändebeteiligung am
Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Sportan-
lagenlärmschutzverordnung, und wann genau beabsichtigt die
Bundesregierung, den Entwurf in den Deutschen Bundestag
einzubringen?
Welche Änderungswünsche haben die Länder und Verbän-
de in diesem Zusammenhang vorgetragen, und in welchem
inhaltlichen Umfang wurden diese Vorschläge in der abschlie-
ßenden Prüfung des Verordnungsentwurfs aufgegriffen?
Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden
die Fragen 9 und 10 gemeinsam beantwortet .
Am 19 . Mai 2016 fand eine mündliche Anhörung von
Ländern und Verbänden zur Sportanlagenlärmschutz-
verordnung statt . Die eingegangenen Stellungnahmen
bestätigten ganz überwiegend die Konzeption des Bun-
desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit . Insbesondere nach Einschätzung der
Sportverbände werden die angestrebten Erleichterungen
bei der Nutzung von Sportanlagen mit dem Verordnungs-
entwurf im Wesentlichen erreicht .
Zurzeit werden die Stellungnahmen im Einzelnen
ausgewertet und danach das weitere Vorgehen hausintern
abgestimmt . Anschließend wird die Ressortabstimmung
des Verordnungsentwurfs fortgesetzt . Ein konkreter
Termin für den Abschluss der Ressortabstimmung, den
Kabinettbeschluss und die anschließende Zuleitung des
Verordnungsentwurfs an den Deutschen Bundestag steht
noch nicht fest .
Anlage 10
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 11):
Welche Erkenntnisse hat das Bundesministerium für Um-
welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) über
den derzeitigen antragstellerseitigen Stand der Arbeiten an
Anträgen zur Zwischenlagerung der insgesamt 26 ausstehen-
den Castoren mit verglasten radioaktiven Wiederaufarbei-
tungsabfällen aus La Hague und Sellafield in Zwischenlagern
an Atomkraftwerkestandorten (gegebenenfalls bitte auch mit
zeitlichen Prognosen), und gegebenenfalls welche Fortschrit-
te wurden bei etwaigen weiteren Sitzungen der gemeinsamen
Arbeitsgruppe (AG) des BMUB und der Energieversorgungs-
unternehmen zu diesem Thema seit der zweiten AG-Sitzung
am 16 . November 2015 erzielt (gegebenenfalls bitte möglichst
auch mit Angabe der jeweiligen Sitzungstermine und -teilneh-
mer wie in der Antwort der Bundesregierung auf meine münd-
liche Frage 36, Plenarprotokoll 18/142, Anlage 32; dazu, dass
zwischen dem 16 . November 2015 und dem 13 . April 2016
keine betreffende AG-Sitzung stattfand, siehe Antwort der
Bundesregierung auf meine mündliche Frage 9, Plenarproto-
koll 18/163, Anlage 7)?
Mit dem am 19 . Juni 2015 von Bundesumweltminis-
terin Dr . Barbara Hendricks vorgelegten Gesamtkonzept
zur Rückführung von verglasten radioaktiven Abfäl-
len aus der Wiederaufarbeitung sowie der Zustimmung
Bayerns zum Gesamtkonzept am 4 . Dezember 2015 im
Rahmen der Gemeinsamen Erklärung des Bundesum-
weltministeriums mit der Bayerischen Staatsregierung
sind – nach bereits erfolgter Zustimmung Schleswig-Hol-
steins, Baden-Württembergs und Hessens – alle Voraus-
setzungen geschaffen, dass die Energieversorgungsun-
ternehmen entsprechende Anträge für die Aufbewahrung
der verglasten Abfälle in den genannten Zwischenlagern
stellen . Bislang liegt dem für die Genehmigung zuständi-
gen Bundesamt für Strahlenschutz allerdings kein Antrag
eines Energieversorgungsunternehmens vor .
Nach dem Treffen der Arbeitsgruppe aus Vertretern
des Bundesumweltministeriums und der Energieversor-
gungsunternehmen am 16 . November 2015 haben kei-
ne weiteren Sitzungen zum Thema stattgefunden . Dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit liegen darüber hinaus keine Erkennt-
nisse vor, wann die von den Energieversorgungsunter-
nehmen angekündigte interne Prüfung von Einzelfragen
der Rückführung abgeschlossen sein wird . Es ist beab-
sichtigt, die Gespräche mit Vertretern der Energieversor-
gungsunternehmen (voraussichtlich auch zu Fragen der
Abfallrückführung) in Kürze fortzusetzen . Derzeit ist an-
gedacht, dies Ende Juni oder Anfang Juli des Jahres 2016
zu tun .
Anlage 11
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage des
Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksa-
che 18/8658, Frage 12):
In welcher Höhe sind – unter Angabe der Bau- und der
Baustellensicherungskosten – im Jahr 2016 Mittel für den
Teilchenbeschleuniger FAIR (Facility for Antiproton and Ion
Research) aus den im laufenden Bundeshaushalt bereitge-
stellten 75,11 Millionen Euro verausgabt worden, und wann
rechnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Hinblick auf Medienberichte im Darmstädter Echo Online
vom 17 . Mai 2016 („Ungenutzte Baustellenstraße für Radler
tabu“) mit einer Wiederaufnahme der „seit langem ruhenden
FAIR-Bauarbeiten“?
Aus den im laufenden Bundeshaushalt 2016 bereit-
gestellten 75,11 Millionen Euro wird in der kommenden
Woche die erste Tranche in Höhe von 11 Millionen Euro
abgerufen werden . Die Bauarbeiten an der FAIR-Anlage
werden im September 2016 wieder aufgenommen wer-
den .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 201617292
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 12
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der
Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 14):
Inwiefern war der Lenkungsausschuss des Strategieplans
für Energietechnologie (SET-Plan) der EU-Kommission,
in dem die Bundesregierung Mitglied ist, über die bzw . mit
der Entstehung des „Issues Papers No . 10 ‚Nuclear‘“ der
EU-Kommission, das am 6 . April 2016 vom SET-Plan-Se-
kretariat online veröffentlicht wurde, vor dem 6 . April 2016
in irgendeiner Form informiert und befasst (die Frage zielt
auf die etwaige Kenntnis und/oder eine etwaige aktive Rolle
des Lenkungsausschusses bezüglich der Genese des Papiers
in einem weiten Sinn ab; um vollständige Angabe wird gebe-
ten; vergleiche hierzu auch die Antwort der Bundesregierung
auf meine mündliche Frage 20, Plenarprotokoll 18/172, Sei-
te 16960 D f .), und – sofern der Lenkungsausschuss vor dem
6 . April 2016 keinerlei Bezug zur Entstehung des Papiers hat-
te – wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung, mit
welchen Teilen der SET-Plan-Arbeit der Lenkungsausschuss
des SET-Plans befasst wird oder nicht (bitte möglichst voll-
ständige und differenzierte Angabe, insbesondere einschließ-
lich der betreffenden Kenntnisse des Vertreters der Bundesre-
gierung in diesem Lenkungsausschuss)?
Der Lenkungsausschuss war informiert, dass zu zehn
verschiedenen Technologiefeldern Issue Papers von der
EU-Kommission vorbereitet werden . Neben den Papers
zu zum Beispiel „Erneuerbare Technologien“, „Neue
Materialien und Technologien für Gebäude“, „Energieef-
fizienz in der Industrie“, „Erneuerbare Kraftstoffe“ sollte
ein „Issue Paper Nr . 10 ‚Nuclear‘“ erstellt werden . Per
Mail vom 4 . April 2016 erhielt der Lenkungsausschuss
eine erste Fassung des Papers zu dieser Thematik . Am
13. Mai 2016 wurde eine vorläufig letzte Version zuge-
stellt, die auf der Lenkungskreissitzung am 24 . Mai 2016
vorgestellt und debattiert wurde . Die EU-Kommission
entscheidet darüber, wann und welche Themen im Len-
kungsausschuss besprochen werden .
Anlage 13
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 15):
Ab wann können Käuferinnen und Käufer von Elektro-
fahrzeugen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon-
trolle (BAFA) die Kaufprämie für Elektro- und Hybridfahr-
zeuge tatsächlich beantragen bzw . bekommen sie ausgezahlt,
und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
der Ankündigung der EU-Kommission, dass die Kaufprämie
EU-rechtlich nicht genehmigungsfähig sein könnte (siehe
www .autobild .de/artikel/kaufpraemie-fuer-elektroautos-
update-8535657 .html)?
Der Bundesregierung ist keine offizielle Ankündigung
der Europäischen Kommission bekannt, dass die Kauf-
prämie EU-rechtlich nicht genehmigungsfähig wäre . Die
Bundesregierung wird eine europarechtskonforme Rege-
lung in Kraft setzen, dafür befindet sie sich in einem in-
formellen Austausch mit der Europäischen Kommission .
Nach Vorlage aller Voraussetzungen und Publikation
der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger werden Käufe-
rinnen und Käufer einen Umweltbonus beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen können .
Anlage 14
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 16):
Wann ist mit der Notifizierung des am 1. Januar 2016 in
Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG)
durch die EU-Kommission zu rechnen, und welche Änderun-
gen des KWKG werden gegebenenfalls erforderlich sein (bitte
Änderungen unter Angabe des Zeitplans konkret benennen)?
Die Bundesregierung hat bereits im August 2015 den
Entwurf des novellierten KWKG bei der Europäischen
Kommission notifiziert. Die beihilferechtliche Prüfung
der Europäischen Kommission ist aktuell jedoch noch
nicht abgeschlossen . Die Förderung nach dem neuen
KWKG steht daher immer noch unter dem Vorbehalt der
Genehmigung der Europäischen Kommission (§ 35 Ab-
satz 12 KWKG 2016) .
Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, in Kürze
alle offenen Punkte mit der Europäischen Kommission
geklärt zu haben, so dass mit einer Genehmigung des
KWKG-Fördersystems im Sommer 2016 zu rechnen ist .
Anlage 15
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 17):
Warum soll nach den Plänen der Bundesregierung mit
der aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
der Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere in soge-
nannten Netzengpassgebieten verringert werden, während die
Bundesregierung auf der anderen Seite keine konkreten Maß-
nahmen zur Reduzierung von konventionellen Must-run-Ka-
pazitäten vorlegt?
Trotz aller Anstrengungen beim Ausbau der Netze
wird es eine Übergangszeit geben, bis die erforderlichen
Transportkapazitäten für Strom aus Windenergieanlagen
in Norddeutschland zur Verfügung stehen . Daher sollen
in einem durch Rechtsverordnung noch festzulegenden
Netzausbaugebiet die Zuschläge für neue Windenergie-
anlagen in den Ausschreibungen vorübergehend men-
genmäßig begrenzt werden, um das Übertragungsnetz
nicht weiter zu belasten .
Die Bundesnetzagentur soll die Festlegung des Netz-
ausbaugebiets regelmäßig evaluieren . Bei der Festlegung
des Netzausbaugebiets und der Evaluierung wird auch zu
betrachten sein, wie stark die Belastung der betroffenen
Teile des Übertragungsnetzes voraussichtlich sein wird
und damit auch, ob sich die Belastung der Übertragungs-
netze in Norddeutschland aufgrund einer sinkenden kon-
ventionellen Mindesterzeugung reduzieren wird .
http://www.autobild.de/artikel/kaufpraemie-fuer-elektroautos-update-8535657.html
http://www.autobild.de/artikel/kaufpraemie-fuer-elektroautos-update-8535657.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 17293
(A) (C)
(B) (D)
Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen zur Ver-
ringerung der konventionellen Mindesterzeugung auf den
Weg gebracht . Diese wirken aber erst mittel- bis langfris-
tig . So ist zum Beispiel die Umstellung der Erbringung
von Systemdienstleistungen, die bisher von konventio-
nellen Kraftwerken zur Verfügung gestellt werden, auf
alternative Erbringer wie Erneuerbare Energien, Lasten
oder Speicher technisch und prozessual anspruchsvoll
und mit langen Umsetzungszeiten verbunden .
Anlage 16
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8658, Frage 18):
Welche Details sind der Bundesregierung zum „Abschuss
einer Beobachtungsdrohne“ der OSZE-Sonderbeobachtungs-
mission in der Ostukraine bekannt (Statement des Bundesmi-
nisters des Auswärtigen, Dr . Frank-Walter Steinmeier, vom
27 . Mai 2016; bitte den Typ der Drohne und die mutmaßlichen
Verursacher bzw . die der Bundesregierung bekannten Hinter-
gründe schildern), und was ist der Bundesregierung über die
Verantwortlichen für weitere von Bundesminister Dr . Frank-
Walter Steinmeier erwähnte „Übergriffe auf die Mission“ be-
kannt?
Die OSZE-Sonderbeobachtungsmission SMM hat in
ihrem Spot-Report vom 27 . Mai berichtet, dass sie am
Morgen dieses Tages den Kontakt zu einer ihrer Langstre-
ckendrohnen über der von Separatisten kontrollierten
Ortschaft Ozerianivka verloren hat . Kurz zuvor hat die
Drohne noch Bilder eines Kurzstrecken-Flugabwehrsys-
tems übermittelt . Eine Patrouille der SMM hörte zu etwa
gleicher Zeit eine Explosion im Absturzgebiet . Wir müs-
sen damit davon ausgehen, dass die Drohne von Kräften
auf der Seite der Separatisten abgeschossen wurde . Die
SMM konnte das vermutete Absturzgebiet bislang nicht
erreichen, da es als vermint gilt .
Bei der Langstreckenüberwachungsdrohne handelt
es sich um den zivilen Camcopter S-100 der österrei-
chischen Firma Schiebel, mit der die OSZE zur Beob-
achtung des Konfliktgebiets im Osten der Ukraine unter
Vertrag steht und die seit Oktober 2014 dort eingesetzt
werden .
Zum zweiten Teil Ihrer Frage nach weiteren Übergrif-
fen kann ich Folgendes sagen:
In den vergangenen Tagen und Wochen hat es immer
wieder gezielte Übergriffe auf die OSZE, wie Bedrohun-
gen an Kontrollpunkten oder Warnschüsse auf Patrouil-
len, gegeben . Zuletzt wurde eine OSZE-Fußpatrouille
am 27 . Mai nahe der Ortschaft Yasynuvata im Separatis-
tengebiet von unbekannten Heckenschützen beschossen;
die OSZE-Beobachter mussten sich sofort zurückziehen .
Die Urheberschaft der Übergriffe ist nicht immer ein-
deutig festzustellen . Wann immer die SMM die Verant-
wortlichen eindeutig benennen kann, tut sie dies in ihren
Berichten entsprechend .
Die Übergriffe auf die zivile OSZE-Mission sind nicht
akzeptabel . Die Bundesregierung spricht die Vorfälle in
geeigneter Weise bei den Verhandlungen im Norman-
die-Format an und fordert die Seiten dazu auf, jedwede
Form von Übergriffen zu unterlassen .
Anlage 17
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/8658, Frage 20):
Bis zu welchem konkreten Datum wird die Bundesregie-
rung die im NAP „Wirtschaft und Menschenrechte“ enthalte-
nen Empfehlungen selbst umsetzen, und welche Frist wird sie
der Privatwirtschaft einräumen, damit diese ihrerseits die vom
Aktionsplan angemahnten Veränderungen tatsächlich noch
vor der nächsten Bundestagswahl 2017 umsetzen kann, wenn
wie nach einer mir gegebenen Auskunft des Auswärtigen Amts
das Kabinett den Aktionsplan noch vor der Sommerpause ver-
abschiedet haben wird?
Das Auswärtige Amt hat der Gesamtheit der Bundes-
ressorts den Entwurf des Nationalen Aktionsplans Wirt-
schaft und Menschenrechte zur Mitzeichnung zugeleitet .
Vor der Bekanntgabe von Einzelheiten des Aktionsplans
muss das Ergebnis der Ressortabstimmung abgewartet
werden .
Auch eventuelle Fristsetzungen können erst erfolgen,
wenn die Ressortabstimmung abgeschlossen ist .
Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschen-
rechte ist ein Strategiepapier, in dem wir konkrete Maß-
nahmen festlegen . Er hat eine geplante Laufzeit von 2016
bis 2020 . In dieser Zeit wird die Konkretisierung der
Sorgfaltspflichten auf Branchenebene sowie das Moni-
toring staatlicher und unternehmerischer Aktivitäten im
Bereich Wirtschaft und Menschenrechte im Mittelpunkt
stehen .
Anlage 18
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/8658, Frage 21):
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung
aus menschenrechtlicher Perspektive vor dem Hintergrund
aktueller Meldungen, nach denen der Sudan im Mai 2016
442 Eritreer nach Eritrea abgeschoben habe, ohne dem Ho-
hen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
Zugang zu diesen Personen zu gestatten und zu erlauben,
abzuklären, wer von ihnen Asylanträge stellen wolle, der
Sudan dem UNHCR auch den Zugang zu 62 Äthiopiern, de-
nen die Abschiebung droht, verweigert habe (www .hrw .org/
news/2016/05/30/sudan-hundreds-deported-likely- abuse),
der Sudan außerdem jüngst 32 Eritreer wegen illegalen Gren-
zübertritts verurteilt habe und ihnen mit der Abschiebung
drohe, ohne ihnen das Recht zu gewähren, um internationalen
Schutz nachzusuchen (www .acjps .org/32-eritreans-at-risk-
of-forced-return-from-sudan-2/), und der Sudan zudem in
den letzten Wochen in Khartoum Hunderte Eritreer zusam-
mengetrieben, verhaftet und teilweise schon abgeschoben
habe (www .irinnews .org/news/2016/05/25/sudan-and-eritrea-
crackdown-migrants-amid-reports-eu-incentives), und wie
rechtfertigt die Bundesregierung angesichts dieser Meldun-
gen die eigenen sowie die EU-Bestrebungen, im Rahmen des
Khartoum-Prozesses mit der sudanesischen Regierung und
http://www.hrw.org/news/2016/05/30/sudan-hundreds-deported-likely-abuse
http://www.hrw.org/news/2016/05/30/sudan-hundreds-deported-likely-abuse
http://www.acjps.org/32-eritreans-at-risk-of-forced-return-from-sudan-2/
http://www.acjps.org/32-eritreans-at-risk-of-forced-return-from-sudan-2/
http://www.irinnews.org/news/2016/05/25/sudan-and-eritrea-crackdown-migrants-amid-reports-eu-incentives
http://www.irinnews.org/news/2016/05/25/sudan-and-eritrea-crackdown-migrants-amid-reports-eu-incentives
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 201617294
(A) (C)
(B) (D)
den dortigen Sicherheitskräften eng bei der Bekämpfung der
sogenannten illegalen Migration zu kooperieren?
Die Bundesregierung bekennt sich zu dem Grund-
satz der Nichtzurückweisung beziehungsweise der Ein-
haltung des Non-Refoulement-Gebots . Die aktuellen
Meldungen über Verhaftungen und Rückführungen von
Schutz suchenden Eritreern und Äthiopiern in ihre je-
weiligen Heimatländer ohne Asylverfahren verfolgt die
Bundesregierung mit Sorge . Die Bundesregierung hat
deshalb bereits erste Gespräche mit der sudanesischen
Seite geführt und in diesen Gesprächen die Einhaltung
des Grundsatzes der Nichtzurückweisung gefordert . Die
Bundesregierung wird die Entwicklung weiterhin auf-
merksam verfolgen und die Zusammenarbeit mit dem
Sudan regelmäßig überprüfen .
Die intensivierte Zusammenarbeit der EU-Kommissi-
on und des Europäischen Auswärtigen Dienstes mit dem
Sudan geht neben dem Khartum-Prozess auf den Vallet-
ta-Gipfel zu Migration am 11 . und 12 . November 2015
in Malta zurück .
Im Zuge des Gipfels wurde ein Notfall-Treuhand-
fonds der Europäischen Union für Afrika (EUTF) zur
Bekämpfung von Fluchtursachen in Afrika mit einem
Volumen von mehr als 1,8 Milliarden Euro eingerichtet .
Aus diesem Fond werden Maßnahmen zur Schaffung
von Stabilität gefördert wie zum Beispiel Dürreresilienz,
eine Verbesserung der wirtschaftlichen Möglichkeiten
der Bevölkerung und eine Stärkung der Rolle der Frau,
sowie Sicherheit und Entwicklung . Damit werden un-
mittelbar Ursachen von Flucht und irregulärer Migration
angegangen .
Eine Zusammenarbeit mit dem Sudan im Bereich der
polizeilichen Aufbauhilfe findet derzeit nicht statt.
Die Achtung der Menschenrechte ist ein wichtiger
Faktor für die Ausrichtung der deutschen Zusammenar-
beit mit dem Sudan auch seitens der EU . Die EU verfolgt
ausschließlich Maßnahmen, die zur Schaffung von Stabi-
lität sowie der Stärkung der Menschenrechte beitragen .
Dadurch sollen Fluchtursachen bekämpft sowie der
Schutz von Flüchtlingen und Migranten verstärkt wer-
den. Dies gilt insbesondere für das aus dem EUTF fi-
nanzierte Vorhaben „Better Migration Management“ am
Horn von Afrika .
Anlage 19
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8658, Frage 23):
Inwieweit ist der Bundesregierung die Kritik von Amnesty
International bekannt, das EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen
erfülle nicht die drei völkerrechtlichen Kriterien für die Rück-
sendung von Flüchtlingen – die Geflohenen hätten dort keinen
sicheren Rechtsstatus, weil die türkischen Behörden mit der
Bearbeitung der Asylanträge überfordert seien und die An-
tragsteller oft jahrelang in Ungewissheit leben müssten; den
Flüchtlingen würde keine dauerhafte Perspektive geboten, da
es für viele Flüchtlinge weder die Option einer dauerhaften
Niederlassung in der Türkei noch die Aussicht auf eine An-
siedlung in einem anderen Gastland gebe; den vielen Flücht-
lingen würden weder Versorgung noch Unterkunft geboten,
sodass rund 3 Millionen Flüchtlinge und Asylbewerber sich
selbst überlassen sind und selbst eine Bleibe finden müssen
(AFP vom 3 . Juni 2016) –, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus für ihre Unterstützung dieses Flücht-
lingsabkommens?
Dem Vorwurf, die Türkei sei nicht in der Lage, Asyl-
verfahren für 3 Millionen Schutzsuchende im Land rasch
durchzuführen, steht der dritte Fortschrittsbericht zur
Visaliberalisierung der Europäischen Kommission vom
4 . Mai 2016 gegenüber . Dieser stellt fest, dass die Tür-
kei hier bedeutende Fortschritte erzielt hat . Die türkische
Generaldirektion für Migrationsmanagement „bearbeite
mittlerweile ohne Verzögerung alle neuen Anträge auf in-
ternationalen Schutz“ . Zudem hat die türkische General-
direktion für Migrationsmanagement „damit begonnen,
den Rückstau der Anträge auf internationalen Schutz zu
reduzieren“ . Die türkische Generaldirektion für Migra-
tionsmanagement hat einen Umsetzungsplan erarbeitet,
auf dessen Basis sie diese Arbeit bis Ende 2016 erledigen
möchte .
Speziell für im Rahmen der EU-Türkei-Vereinbarung
zurückgeführte Personen (Syrer ebenso wie Nicht-Syrer)
hat die Türkei in Schreiben vom 12 . und 24 . April 2016
effektiven Zugang zu Asylverfahren gemäß internationa-
len Standards zugesichert .
Zum Vorwurf, die Türkei scheitere daran, Grundbe-
dürfnisse der Schutzsuchenden zu garantieren, möchte
ich Folgendes sagen:
Die Behauptungen von Amnesty International sind
nicht genügend substantiiert und zeichnen ein nicht zu-
treffendes Bild . Es soll hier überhaupt nicht in Frage
gestellt werden, dass es bei der Unterbringung und Ver-
sorgung von Flüchtlingen in der Türkei noch vereinzelt
Verbesserungsbedarf gibt . Darum stellen die EU und ihre
Mitgliedstaaten der Türkei 3 Milliarden Euro (und per-
spektivisch weitere 3 Milliarden Euro) zur Verbesserung
der Flüchtlingssituation zur Verfügung .
Anlage 20
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 28):
Wie viele Windenergieanlagen stehen zurzeit auf Flächen,
welche sich im Besitz des Bundes befinden, und auf welchen
Betrag belaufen sich die Pachteinnahmen des Bundes aus
diesen Anlagen jährlich (bitte nach Bundesländern aufschlüs-
seln)?
Es wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwie-
sen .
Zur Erläuterung wird Folgendes ergänzt:
Bei Gestattungsverträgen handelt es sich um die Er-
laubnis zum Bau und Betrieb einer Windenergieanlage,
während Optionsverträge nur die Möglichkeit der Pla-
nung und Errichtung einer solchen Anlage beinhalten .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 17295
(A) (C)
(B) (D)
Anlage
Anlagen in Betrieb – Gestattungsverträge Anlagen geplant – Optionsverträge
Bundes-
land
Anzahl
Gestat-
tungs-
verträge
Anzahl
Wind-
energie-
anlagen
Mindest-
nutzungs-
entgelt
(Euro/
Jahr)
Nenn-
leistung
(MW)
Anzahl
Options-
verträge
Anzahl
Wind-
energie-
anlagen
Mindest-
nutzungs-
entgelt
(Euro/
Jahr)
Nenn-
leistung
(MW)*
Branden-
burg
2 11 750 000 26,4 1 15 1 260 000 k . A .
Baden-
Württem-
berg
– – – – – – – –
Bayern – – – – 1 3 70 000 k . A .
Hessen – – – – 4 11 554 000 k . A .
Mecklen-
burg-Vor-
pommern
– – – – 7 7 406 000 k . A .
Nieder-
sachsen
– – – – 2 – 518 000 k . A .
Nord-
rhein-
Westfalen
1 1 16 000 1,5 2 4 280 000 –
Rhein-
land-
Pfalz
– – – – 6 24 1 447 000 k . A .
Schles-
wig-
Holstein
– – – – 0 – – –
Saarland – – – – 0 – – –
Sachsen – – – – 0 – – –
Sachsen-
Anhalt
– – – – 0 – – –
Thüringen – – – – 0 – – –
Gesamt 3 12 766 000 27,9 23 64 4 535 000 k. A.
*im Planungsstadium nicht bezifferbar
Anlage 21
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658,
Frage 30):
Gilt nach Einschätzung der Bundesregierung nach derzei-
tiger Rechtslage die Regelung zu den temporären Bedarfsge-
meinschaften, nach der der Regelsatz von zwischen den Haus-
halten von getrennt lebenden Eltern wechselnden Kindern
auf beide Elternteile aufgeteilt wird, nur bei den Kindern, bei
denen beide Elternteile Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, oder auch bei den Kin-
dern, bei denen nur eines der Elternteile Leistungen nach dem
SGB II bezieht?
Die Kinder bilden nach der Rechtsprechung des Bun-
dessozialgerichts mit beiden Elternteilen für die Dauer
ihrer jeweiligen Aufenthalte mit ihren Elternteilen zwei
sich zeitlich abwechselnde und zeitlich ausschließende
Bedarfsgemeinschaften . Daher haben die Kinder Leis-
tungsansprüche nur für die Tage ihres Aufenthalts beim
jeweiligen Elternteil: Ein paralleler Leistungsbezug in
den Bedarfsgemeinschaften beider Elternteile ist daher
ausgeschlossen . Damit sind nach bisherigem Recht die
Leistungen getrennt nach Bedarfsgemeinschaften und
Anzahl der jeweiligen Aufenthaltstage zu bewilligen . In
den beiden Bedarfsgemeinschaften mit dem jeweiligen
Elternteil besteht jedoch nur bei entsprechender Hilfe-
bedürftigkeit ein Leistungsanspruch für das Kind . Kann
der umgangsberechtigte Elternteil für die Tage des Auf-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 201617296
(A) (C)
(B) (D)
enthalts seines Kindes seinen und den anteiligen Bedarf
des Kindes decken, besteht kein Leistungsanspruch . Das
gilt auch umgekehrt: Lebt ein Kind überwiegend bei ei-
nem nicht hilfebedürftigen Elternteil und erhält deswe-
gen keine Leistungen, hat es für die Tage des Aufenthalts
beim umgangsberechtigten Elternteil einen Leistungsan-
spruch, wenn dieser hilfebedürftig ist. Im Ergebnis fin-
den getrennte Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen
in beiden Bedarfsgemeinschaften statt .
Anlage 22
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658,
Frage 31):
Würde nach der im Kabinett vom 4 . Mai 2016 beschlos-
senen Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung bei getrennt
lebenden Eltern die Aufteilung des Regelsatzes der Kinder, die
zwischen den Haushalten ihrer Eltern wechseln, auf beide El-
ternteile nur für die Eltern gelten, bei denen beide Elternteile
Leistungen nach dem SGB II beziehen, oder auch bei den El-
tern, bei denen nur eines der Elternteile Leistungen nach dem
SGB II bezieht?
Durch die in der Formulierungshilfe vorgesehenen
Regelungen ändert sich die in der Antwort zu Frage
Nr . 29 dargestellte Rechtslage nicht .
Anlage 23
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 34):
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregie-
rung aus der Einigung des Koalitionsausschusses am 1 . Juni
2016 für die Inhalte des Bundesteilhabegesetzes, und welche
konkreten Änderungen am Referentenentwurf wird die Bun-
desregierung vornehmen?
Am 1 . Juni 2016 haben sich die Koalitionsfraktionen
darauf verständigt, den Referentenentwurf des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales für ein Bundesteil-
habegesetz gemeinsam zu unterstützen und ihn in die Be-
ratungen des Kabinetts am 28 . Juni 2016 aufzunehmen .
Der angestrebte Zeitplan für das Bundesteilhabegesetz
sieht vor, ein Inkrafttreten zum 1 . Januar 2017 zu errei-
chen .
Gegenstand der Sitzung des Koalitionsausschusses
am 1 . Juni 2016 waren neben dem weiteren Verfahren
auch die Kernforderungen aus den Stellungnahmen der
Verbände für Menschen mit Behinderungen . Die Bera-
tungen innerhalb der Bundesregierung sind hierzu noch
nicht abgeschlossen . Der Beschluss des Koalitionsaus-
schusses umfasst darüber hinaus eine Bekräftigung der
im Koalitionsvertrag enthaltenen Zielsetzung, die Kom-
munen um fünf Milliarden Euro jährlich zu entlasten .
Anlage 24
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/8658, Frage 39):
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der An-
teil der Beschäftigten, die Anwartschaften auf eine betriebli-
che Altersvorsorge (ohne Zusatzversorgung im öffentlichen
Dienst, ZÖD) erworben haben, am Anteil aller Beschäftigten,
und in wie vielen dieser Fälle beteiligen sich nach Kenntnis
der Bundesregierung die Arbeitgeber finanziell an der betrieb-
lichen Altersvorsorge bzw. finanzieren diese allein (bitte ge-
trennt für alte und neue Bundesländer aufschlüsseln)?
In der gewünschten Abgrenzung liegen Daten aus ei-
ner Personenbefragung für den Alterssicherungsbericht
2012 vor . Demnach belief sich der Anteil der Befragten
mit einer betrieblichen Altersvorsorge ohne Zusatzver-
sorgung des öffentlichen Dienstes im Jahr 2011 in den
alten Ländern auf 41,5 Prozent, in den neuen Bundeslän-
dern auf 27,9 Prozent .
Im Rahmen dieser Befragung aus dem Jahr 2011 ergab
sich allerdings aufgrund erheblicher Informationsdefizi-
te der Beschäftigten eine nennenswerte Untererfassung
der Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung .
Derzeit verfügen knapp 60 Prozent aller sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten über eine Betriebsrentenan-
wartschaft bei ihrem aktuellen Arbeitgeber, öffentlicher
Dienst mit eingerechnet (Quelle: Befragung 2013) .
Daten zur Finanzierung liegen für Betriebsstätten
vor und wurden im Rahmen einer Arbeitgeberbefra-
gung 2011 für den Alterssicherungsbericht 2012 erho-
ben . In 44 Prozent der Betriebsstätten, die eine betrieb-
liche Altersversorgung haben, erfolgte die Finanzierung
durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in 27 Prozent der
Betriebsstätten erfolgt die Finanzierung ausschließlich
durch den Arbeitgeber, in 28 Prozent ausschließlich
durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer . Eine Diffe-
renzierung nach Regionen liegt nicht vor .
Aktuelle Daten werden derzeit für den Alterssiche-
rungsbericht 2016 erhoben, der im Herbst vorgelegt wird .
Anlage 25
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/8658, Frage 40):
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Zahlbeträge aus betrieblicher Altersvorsor-
ge (ohne ZÖD) für Beschäftigte kleiner und mittelständischer
Unternehmen (bitte getrennt für alte und neue Bundesländer
aufschlüsseln)?
Durchschnittliche Beträge aus eigener betrieblicher
Altersvorsorge wurden auf Basis der Personenbefragung
„Alterssicherung in Deutschland“ (ASID) für den Alters-
sicherungsbericht 2012 erhoben . Die durchschnittlichen
Zahlbeträge aus eigener betrieblicher Altersvorsorge (Pri-
vatwirtschaft) beliefen sich demnach 2011 auf 497 Euro
in den alten und 234 Euro in den neuen Bundesländern .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 17297
(A) (C)
(B) (D)
Differenzierte Daten nach Betriebsgröße liegen der Bun-
desregierung nicht vor .
Aktuelle Daten werden derzeit für den Alterssiche-
rungsbericht 2016 erhoben, der im Herbst vorgelegt wird .
Anlage 26
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8658, Frage 41):
Welche Details kann die Bundesregierung zur Einhaltung
des Zeitplans für die Beschaffung von Kampfdrohnen mit-
teilen, der nach gegenwärtigem Stand eine Bewertung der
Zulassungsfähigkeit und Waffenintegration für die als „Über-
brückungslösung“ geltende Auswahlentscheidung Heron TP
bis zum zweiten Quartal 2016 vorsieht (Newsletter Verteidi-
gung, Ausgabe 21/2016), woraufhin der Abschluss von Ver-
tragsverhandlungen zur Ausgestaltung des Leasings mehrerer
Heron TP erfolgen soll (bundeswehr.de vom 13 . Januar 2016),
um anschließend ein Vergabeverfahren zur Bewaffnung mit
„Wirkmitteln“ zu eröffnen, jedoch ab dem Jahr 2025 auf die
bis dahin zu entwickelnde „europäische Lösung“ für bewaff-
nungsfähige Drohnen umgestiegen werden soll, wozu die
Bundesregierung eine zweijährige Definitionsstudie für eine
solche europäische Drohne der MALE-Klasse (MALE: Me-
dium Altitude Long Endurance) beginnen will, und was ist
für die „Herstellung der Voraussetzungen“ erforderlich, damit
die Bundesregierung mit „Systemherstellern von Effektoren“
erstmals Kontakt zur Bewaffnung der Drohnen aufnimmt (ver-
gleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/7725)?
Im Projekt MALE-UAS-Überbrückungslösung hat
der Generalinspekteur der Bundeswehr am 12 . Januar
2016 eine Auswahlentscheidung zugunsten der Heron TP
getroffen .
Es ist beabsichtigt, fünf Systeme Heron TP und das
zum Betrieb dieser Luftfahrzeuge notwendige Periphe-
riegerät und auch deren Betrieb im Einsatz im Rahmen
eines Leasingvertrages zu realisieren .
Darüber hinausgehende Leistungen, zum Beispiel die
Ausbildung von Personal, sollen durch eine deutsch-isra-
elische Regierungsvereinbarung geregelt werden .
Die Realisierung dieses Geschäftsmodells ist mit einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verbunden .
Die notwendigen Vertragsunterlagen werden zurzeit
im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr erstellt . Aufgrund der hohen
Qualitätsstandards und der Maßstäbe, die sich das Bun-
desamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
der Bundeswehr gesetzt hat, wird im Bundesministerium
der Verteidigung von einer parlamentarischen Befassung
spätestens im ersten Quartal 2017 ausgegangen .
Mit Blick auf die Bewaffnungsfähigkeit der Heron TP
wurden bisher nur Gespräche mit dem israelischen Ver-
teidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe
geführt . Verhandlungen zur Bewaffnungsfähigkeit wer-
den erst nach der Eröffnung des Vergabeverfahrens und
basierend auf einem Angebot geführt .
Anlage 27
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8658, Frage 42):
Wie viele der im Rahmen von EUNAVFOR MED Opera-
tion Sophia gefassten Personen, die unter dem Verdacht der
„Schleusertätigkeit“ (Menschenhandel/Menschenschmuggel)
stehen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Be-
stehen der Mission festgestellt (bitte nach Monaten und Tat-
beständen angeben), und mit welchem Ergebnis wurden im
Zusammenhang mit einer „Schleusertätigkeit“ bzw . „Beihilfe
zur unerlaubten Einreise“ nach Kenntnis der Bundesregierung
Verfahren abgeschlossen (Einstellungen, Verurteilungen etc .)?
Die Kräfte von EUNAVFOR MED übergaben seit
dem Beginn der Operation mit Stand vom 6 . Juni 2016
insgesamt circa 14 500 aus Seenot gerettete Personen
an italienische Behörden . Von diesen wurden 69 als der
Schleuserei verdächtig angesehen .
Im Juli 2015 wurden fünf, im August 2015 zehn, im
September 2015 eine, im Oktober 2015 22, im Novem-
ber 2015 fünf, im Dezember 2015 drei, im Januar 2016
zwei, im Februar 2016 drei, im März 2016 zwölf und im
April 2016 sechs Personen übergeben . Die Auswertun-
gen für Mai 2016 und Juni 2016 liegen noch nicht vor .
Bei der Übergabe der oben genannten Personen wer-
den den Behörden lediglich Hinweise auf eine mögliche
Schleusertätigkeit mitgeteilt, die sich aufgrund von Aus-
sagen der aus Seenot Geretteten sowie aus Beobachtun-
gen der Schiffsbesatzungen ergeben .
Zum Stand möglicherweise laufender oder abge-
schlossener Gerichtsverfahren in Italien liegen der Bun-
desregierung keine Erkenntnisse vor .
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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175. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zu den Unwettern in Deutschland
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27