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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 8. Juni 2016

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    Plenarprotokoll 18/175 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 175. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2016 Inhalt: Zusätzliche Ausschussüberweisungen . . . . . . 17247 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltan- schauungsfreiheit; weitere Fragen Dr . Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17247 B Dr . Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 17248 D Dr . Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17248 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 17249 B Dr . Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17249 C Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17250 A Dr . Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17250 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17250 C Dr . Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17251 A Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17252 B Dr . Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17252 C Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17252 D Dr . Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17253 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17253 B Dr . Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17253 B Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17253 C Dr . Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17253 C Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17253 D Dr . Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17254 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17254 B Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17254 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17254 D Dr . Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17254 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17255 A Dr . Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17255 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksachen 18/8658, 18/8699 . . . . . . . . . . . 17255 B Dringliche Frage 1 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Zusicherungen der Bundeskanzle- rin gegenüber dem türkischen Präsidenten Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016II Erdogan zur Verhinderung der Armeni- en-Resolution Antworten Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17255 C Dr . Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 17257 B Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17255 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17256 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17256 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17257 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17257 D Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17258 B Mündliche Frage 1 Erika Steinbach (CDU/CSU) Unterstützung antifaschistischer Gruppen durch die Bundesregierung Antwort Caren Marks, Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17259 A Zusatzfragen Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17259 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17260 A Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17260 D Mündliche Frage 13 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammenarbeit mit Unternehmen zur Be- kämpfung von Fluchtursachen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17261 B Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17261 C Mündliche Frage 19 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Bundesregierung im Rah- men des Nationalen Aktionsplans „Wirt- schaft und Menschenrechte“ Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17262 C Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17262 D Mündliche Frage 24 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reaktion auf die Ermordung von banglade- schischen Menschenrechtsaktivisten Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17263 D Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17264 A Mündliche Frage 25 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus der Entscheidung des griechischen Asylkomitees zur Einstufung der Türkei als nicht sicherer Drittstaat Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17264 D Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17265 A Mündliche Frage 27 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Informationen zum verspäteten Auffinden eines weiteren Mobiltelefons sowie mehre- rer SIM-Karten des ehemaligen V-Manns „Corelli“ Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17265 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17265 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17266 C Mündliche Frage 32 Katrin Werner (DIE LINKE) Anrechnung des Einkommens und Vermö- gens auf Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 III Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17267 B Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17267 C Mündliche Frage 33 Katrin Werner (DIE LINKE) Anzahl der von der Anrechnung des Ein- kommens und Vermögens auf Teilhabeleis- tungen für Menschen mit Behinderungen betroffenen Personen Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17268 B Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17268 B Mündliche Frage 35 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Anzahl der in Einrichtungen der Behinder- tenhilfe lebenden Menschen in den letzten zehn Jahren Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17268 D Zusatzfragen Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 17269 A Mündliche Frage 36 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Höhe der Einsparungen aufgrund der Ein- führung der gemeinsamen Inanspruchnah- me von Teilhabeleistungen Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17269 C Zusatzfragen Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 17269 D Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17270 A Mündliche Frage 37 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Werkstätten für Menschen mit Behinderun- gen Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17270 C Zusatzfragen Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17270 C Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17271 A Mündliche Frage 38 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Wechsel von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemei- nen Arbeitsmarkt bei Einführung eines Budgets für Arbeit Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17271 C Zusatzfrage Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17271 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unwetter in Deutschland Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17272 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 17273 C Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17274 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17275 D Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 17277 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17278 B Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17279 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17280 B Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17281 D Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17282 C Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 17283 D Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17284 D Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17286 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17287 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 17289 A Anlage 2 Mündliche Frage 2 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vertretung der Conterganstiftung für be- hinderte Menschen in juristischen Angele- genheiten durch Anwaltskanzleien Antwort Caren Marks, Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17289 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016IV Anlage 3 Mündliche Frage 3 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachbesserungen und Zeitplan im Zusam- menhang mit dem Gesetzentwurf zur Re- form der Pflegeberufe Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17289 C Anlage 4 Mündliche Frage 4 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderungen am Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17289 D Anlage 5 Mündliche Frage 5 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eröffnung des Flughafens Berlin Branden- burg Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17290 A Anlage 6 Mündliche Frage 6 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausnahmetatbestände für die Verwendung von Abschalteinrichtungen bei den Abgas- nachbehandlungssystemen von Dieselfahr- zeugen Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17290 B Anlage 7 Mündliche Frage 7 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Planung des Ausbaus der Betuwe-Route im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17290 C Anlage 8 Mündliche Frage 8 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Finanzierung der Vorbereitung des Aus- baus der Betuwe-Route durch das Land Nordrhein-Westfalen Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17290 D Anlage 9 Mündliche Fragen 9 und 10 Katrin Kunert (DIE LINKE) Länder- und Verbändebeteiligung zum Ent- wurf einer Zweiten Verordnung zur Ände- rung der Sportanlagenlärmschutzverord- nung Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17291 A Anlage 10 Mündliche Frage 11 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand der Arbeiten an Anträgen zur Zwi- schenlagerung der Castoren aus La Hague und Sellafield in Zwischenlagern an AKW- Standorten Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17291 B Anlage 11 Mündliche Frage 12 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Bundesmittel für den Teilchenbeschleuni- ger FAIR im Jahr 2016 Antwort Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . 17291 D Anlage 12 Mündliche Frage 14 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 V Beteiligung des Lenkungsausschusses am „Issue Paper No. 10 ‚Nuclear‘“ der EU-Kommission Antwort Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . 17292 A Anlage 13 Mündliche Frage 15 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beantragung der Kaufprämie für Elektro- fahrzeuge Antwort Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . 17292 B Anlage 14 Mündliche Frage 16 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notifizierung des Kraft-Wärme-Kopp- lungsgesetzes Antwort Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . 17292 C Anlage 15 Mündliche Frage 17 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verringerung des Ausbaus der erneuerba- ren Energien in sogenannten Netzengpass- gebieten Antwort Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . 17292 D Anlage 16 Mündliche Frage 18 Andrej Hunko (DIE LINKE) Kenntnisse über den Abschuss einer Droh- ne der OSZE-Sonderbeobachtungsmission in der Ostukraine Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17293 A Anlage 17 Mündliche Frage 20 Niema Movassat (DIE LINKE) Umsetzung der Empfehlungen im Natio- nalen Aktionsplan „Wirtschaft und Men- schenrechte“ Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17293 C Anlage 18 Mündliche Frage 21 Niema Movassat (DIE LINKE) Abschiebepraxis des Sudans und Koope- ration bei der Bekämpfung der illegalen Migration Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17293 D Anlage 19 Mündliche Frage 23 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kritik von Amnesty International am EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen im Hin- blick auf die Einhaltung völkerrechtlicher Kriterien Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 17294 B Anlage 20 Mündliche Frage 28 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Windenergieanlagen auf Flächen in Bun- desbesitz Antwort Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 17294 D Anlage 21 Mündliche Frage 30 Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Derzeitige Regelung des Sozialleistungsbe- zugs von Kindern mit getrennt lebenden Eltern Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17295 B Anlage 22 Mündliche Frage 31 Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zukünftige Regelung des Sozialleistungs- bezugs von Kindern mit getrennt lebenden Eltern Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016VI Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17296 A Anlage 23 Mündliche Frage 34 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Änderungen am Referentenent- wurf des Bundesteilhabegesetzes Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17296 B Anlage 24 Mündliche Frage 39 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Beschäftigte mit einer Anwartschaft auf be- triebliche Altersvorsorge Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17296 C Anlage 25 Mündliche Frage 40 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Durchschnittliche Zahlbeträge aus der be- trieblichen Altersvorsorge für Beschäftigte kleiner und mittelständischer Unternehmen Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17296 D Anlage 26 Mündliche Frage 41 Andrej Hunko (DIE LINKE) Einhaltung des Zeitplans für die Beschaf- fung von bewaffneten Drohnen Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17297 A Anlage 27 Mündliche Frage 42 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Vorgehen gegen mutmaßliche Schleuser im Einsatzgebiet der Mission EUNAVFOR Med Operation Sophia Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17297 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 17247 175. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2016 Beginn: 13 .00 Uhr
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    Christian Freiherr von Stetten (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 17289 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .06 .2016 Beckmeyer, Uwe SPD 08 .06 .2016 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 08 .06 .2016 Bülow, Marco SPD 08 .06 .2016 Gröhe, Hermann CDU/CSU 08 .06 .2016 Korte, Jan DIE LINKE 08 .06 .2016 Lämmel, Andreas G . CDU/CSU 08 .06 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 08 .06 .2016 Leutert, Michael DIE LINKE 08 .06 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .06 .2016 Malecha-Nissen, Dr . Birgit SPD 08 .06 .2016 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .06 .2016 Petzold, Ulrich CDU/CSU 08 .06 .2016 Rawert, Mechthild SPD 08 .06 .2016 Ripsam, Iris CDU/CSU 08 .06 .2016 Scho-Antwerpes, Elfi SPD) 08 .06 .2016 Schulz-Asche, Kordula BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .06 .2016 Strothmann, Lena CDU/CSU 08 .06 .2016 Tack, Kerstin SPD 08 .06 .2016 Veit, Rüdiger SPD 08 .06 .2016 Wicklein, Andrea SPD 08 .06 .2016 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 08 .06 .2016 Anlage 2 Antwort der Parl . Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 2): In welchen Angelegenheiten vertreten die Kanzlei Dolde Mayen & Partner oder andere Anwaltskanzleien die Conter- ganstiftung für behinderte Menschen, und warum wird das in diesen Fällen nicht von den bei der Conterganstiftung beschäf- tigten Volljuristen übernommen? Die Conterganstiftung für behinderte Menschen wird in Rechtsstreitigkeiten anwaltlich vertreten . Die bei der Conterganstiftung beschäftigten Vollju- risten sind weder als Rechtsanwälte zugelassen noch ist dies wegen der Komplexität der Aufgaben in der Ge- schäftsstelle aus Kapazitätsgründen möglich . Deshalb wird durch den Vorstand der Stiftung externer juristi- scher Sachverstand hinzugezogen . Anlage 3 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 3): Werden Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe (Bundestagsdrucksache 18/7823) durch den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, wie es unter an- derem im Handelsblatt („Gröhe schnürt Reform der Pflegebe- rufe auf“, 1 . Juni 2016) und in der Berliner Zeitung („Reform der Pflegeberufe wird geändert“, 2. Juni 2016) behauptet wird, nach Ansicht der Bundesregierung Einfluss auf den vorgese- henen Zeitplan – Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag vor der Sommerpause – haben? Der Zeitplan der Beratung des Gesetzentwurfs zur Re- form der Pflegeberufe liegt in den Händen des Deutschen Bundestages . Es ist Sache des Deutschen Bundestages, anhand der Beratungsergebnisse das weitere Verfahren zu bestimmen . Anlage 4 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 4): Welche Änderungen am Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe (Bundestagsdrucksache 18/7823) plant die Bun- desregierung, und wird sie sich dabei am Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD orientieren, in dem es heißt: „Wir wollen die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein einheitliches Berufsbild mit ei- ner gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbau- enden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinder- krankenpflege etablieren“? Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 201617290 (A) (C) (B) (D) Der Gesetzentwurf liegt bereits dem Deutschen Bun- destag zur Beratung vor . Änderungen können in diesem Verfahrensstadium nicht mehr von der Bundesregierung, sondern allein vom Deutschen Bundestag vorgenommen werden . Anlage 5 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 5): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (BER), dass der Flughafen BER noch im Jahr 2017 eröffnet werden kann, wenn doch die entscheidende Voraussetzung, die Genehmigung des 5 . und 6 . Nachtrags zur Baugenehmigung im Frühjahr 2016 (ver- gleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Wirtschaftlichkeit des Flughafenprojektes BER“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksa- che 18/7051), nicht erfüllt ist? Die Festlegung eines indikativen Inbetriebnahme- termins des Flughafens Berlin Brandenburg BER fällt ausschließlich in die Kompetenz der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) . Im Rahmen ihrer umfassenden Geschäftsführungsautono- mie hält die Geschäftsführung trotz zwischenzeitlich ein- getretener Verzögerungen beim 5 . und 6 . Nachtrag zur Baugenehmigung am Ziel der Eröffnung des BER im 2 . Halbjahr 2017 fest . Fragen der Baugenehmigung fallen in die baubehörd- liche Kompetenz des Landes Brandenburg . Anlage 6 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 6): Warum hat die Bundesregierung nicht die EU-Kommission um eine Klärung oder Auslegung der geltenden Verordnung (EG) Nr . 715/2007 hinsichtlich der Ausnahmetatbestände für die Verwendung von Abschalteinrichtungen bei den Abgas- nachbehandlungssystemen von Dieselfahrzeugen gebeten, und welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Präzisierung der Ausnahmetatbe- stände für die Ausgestaltung entsprechender Durchführungs- richtlinien insbesondere auf der Tagung des Rates für Verkehr, Telekommunikation und Energie am 7 . Juni 2016 eingebracht? Bis zur Felduntersuchung des Kraftfahrt-Bundesam- tes war der Bundesregierung das Vorhandensein von Abschalteinrichtungen im Sinne von sogenannten „Ther- mofenstern“ nicht bekannt . Erst die von der Untersu- chungskommission des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veranlassten Nachprüfungen gaben einen konkreten Anlass, sich in diesem Zusam- menhang mit den Ausnahmetatbeständen auslegend zu befassen . Die Bundesregierung hat die Europäische Kommission über die Nachprüfungen, deren Ergebnis- se und die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Rechtsfragen zeitnah informiert . Um eine einheitliche Rechtsanwendung im Europäischen Binnenmarkt zu er- reichen, hat die Bundesregierung eine Änderung der Ver- ordnung 715/2007 über das Mitentscheidungsverfahren angeregt . Die Bundesregierung vertrat im Rahmen der Dis- kussion des Verkehrsministerrates am 7 . Juni 2016 den Standpunkt, dass die Arbeiten zur Verabschiedung der ergänzenden Regelungen bei „Real Driving Emissions“ (RDE, 3 . und 4 . RDE-Paket) zügig und umfassend zum Abschluss gebracht werden sollen . Zusätzlich hat sich Deutschland dafür eingesetzt, dass ein eigener deutscher Vorschlag mit dem Titel „Auswir- kungen der Unregelmäßigkeiten bei den Emissionen – Notwendigkeit neuer Rechtsvorschriften über Straßen- fahrzeuge in Bezug auf die Typgenehmigungsverfahren“ im Rat am 7 . Juni 2016 diskutiert wurde . Anlage 7 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/8658, Frage 7): Sind im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 bei- de Ausbaustufen der Betuwe-Route (dreigleisiger Ausbau und Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h) fest disponiert, und was bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die zweite Aus- baustufe nicht im sogenannten Bezugsfall ist? Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 ist nur die bereits in Realisierung befindliche erste Baustufe (Block- verdichtung und Drittes Gleis) der Ausbaustrecke Em- merich–Oberhausen enthalten . Sie ist daher nicht erneut für eine Aufnahme in den BVWP 2030 zu untersuchen . Die zweite Baustufe (Ausbau auf Vmax = 200 km/h) ist bislang nicht begonnen worden und damit auch nicht im Bezugsfall für den BVWP 2030 enthalten . Sie ist auch nicht zur Prüfung für die Aufnahme in den BVWP 2030 vorgeschlagen worden . Anlage 8 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/8658, Frage 8): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über bislang getätigte Finanzierungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Vorbereitung des Ausbaus der Betuwe-Route dienen, und inwiefern ist eine Erstattung dieser Kosten (oder eines Teils davon) durch den Bund geplant? Für den Ausbau der Strecke wurde 2002 eine Verein- barung zwischen Bund, dem Land Nordrhein-Westfa- len und der DB AG zur Kostenaufteilung geschlossen . Nach dieser Vereinbarung beteiligt sich das Land Nord- rhein-Westfalen am Ausbau . Die Finanzierungsvereinbarungen für den dreigleisi- gen Ausbau wurden am 24 . Juli 2013 abgeschlossen . Die Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 17291 (A) (C) (B) (D) Gesamtinvestitionskosten betragen nach Preis- und Pla- nungsstand 2011 1 501 Millionen Euro . Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit ei- nem Festbetrag von rund 450 Millionen Euro, um das Nahverkehrsangebot zu verbessern . Anlage 9 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fragen der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck- sache 18/8658, Fragen 9 und 10): Wie ist der Stand der Länder- und Verbändebeteiligung am Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Sportan- lagenlärmschutzverordnung, und wann genau beabsichtigt die Bundesregierung, den Entwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen? Welche Änderungswünsche haben die Länder und Verbän- de in diesem Zusammenhang vorgetragen, und in welchem inhaltlichen Umfang wurden diese Vorschläge in der abschlie- ßenden Prüfung des Verordnungsentwurfs aufgegriffen? Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 9 und 10 gemeinsam beantwortet . Am 19 . Mai 2016 fand eine mündliche Anhörung von Ländern und Verbänden zur Sportanlagenlärmschutz- verordnung statt . Die eingegangenen Stellungnahmen bestätigten ganz überwiegend die Konzeption des Bun- desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit . Insbesondere nach Einschätzung der Sportverbände werden die angestrebten Erleichterungen bei der Nutzung von Sportanlagen mit dem Verordnungs- entwurf im Wesentlichen erreicht . Zurzeit werden die Stellungnahmen im Einzelnen ausgewertet und danach das weitere Vorgehen hausintern abgestimmt . Anschließend wird die Ressortabstimmung des Verordnungsentwurfs fortgesetzt . Ein konkreter Termin für den Abschluss der Ressortabstimmung, den Kabinettbeschluss und die anschließende Zuleitung des Verordnungsentwurfs an den Deutschen Bundestag steht noch nicht fest . Anlage 10 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 11): Welche Erkenntnisse hat das Bundesministerium für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) über den derzeitigen antragstellerseitigen Stand der Arbeiten an Anträgen zur Zwischenlagerung der insgesamt 26 ausstehen- den Castoren mit verglasten radioaktiven Wiederaufarbei- tungsabfällen aus La Hague und Sellafield in Zwischenlagern an Atomkraftwerkestandorten (gegebenenfalls bitte auch mit zeitlichen Prognosen), und gegebenenfalls welche Fortschrit- te wurden bei etwaigen weiteren Sitzungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe (AG) des BMUB und der Energieversorgungs- unternehmen zu diesem Thema seit der zweiten AG-Sitzung am 16 . November 2015 erzielt (gegebenenfalls bitte möglichst auch mit Angabe der jeweiligen Sitzungstermine und -teilneh- mer wie in der Antwort der Bundesregierung auf meine münd- liche Frage 36, Plenarprotokoll 18/142, Anlage 32; dazu, dass zwischen dem 16 . November 2015 und dem 13 . April 2016 keine betreffende AG-Sitzung stattfand, siehe Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 9, Plenarproto- koll 18/163, Anlage 7)? Mit dem am 19 . Juni 2015 von Bundesumweltminis- terin Dr . Barbara Hendricks vorgelegten Gesamtkonzept zur Rückführung von verglasten radioaktiven Abfäl- len aus der Wiederaufarbeitung sowie der Zustimmung Bayerns zum Gesamtkonzept am 4 . Dezember 2015 im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung des Bundesum- weltministeriums mit der Bayerischen Staatsregierung sind – nach bereits erfolgter Zustimmung Schleswig-Hol- steins, Baden-Württembergs und Hessens – alle Voraus- setzungen geschaffen, dass die Energieversorgungsun- ternehmen entsprechende Anträge für die Aufbewahrung der verglasten Abfälle in den genannten Zwischenlagern stellen . Bislang liegt dem für die Genehmigung zuständi- gen Bundesamt für Strahlenschutz allerdings kein Antrag eines Energieversorgungsunternehmens vor . Nach dem Treffen der Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesumweltministeriums und der Energieversor- gungsunternehmen am 16 . November 2015 haben kei- ne weiteren Sitzungen zum Thema stattgefunden . Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit liegen darüber hinaus keine Erkennt- nisse vor, wann die von den Energieversorgungsunter- nehmen angekündigte interne Prüfung von Einzelfragen der Rückführung abgeschlossen sein wird . Es ist beab- sichtigt, die Gespräche mit Vertretern der Energieversor- gungsunternehmen (voraussichtlich auch zu Fragen der Abfallrückführung) in Kürze fortzusetzen . Derzeit ist an- gedacht, dies Ende Juni oder Anfang Juli des Jahres 2016 zu tun . Anlage 11 Antwort des Parl . Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksa- che 18/8658, Frage 12): In welcher Höhe sind – unter Angabe der Bau- und der Baustellensicherungskosten – im Jahr 2016 Mittel für den Teilchenbeschleuniger FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research) aus den im laufenden Bundeshaushalt bereitge- stellten 75,11 Millionen Euro verausgabt worden, und wann rechnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Hinblick auf Medienberichte im Darmstädter Echo Online vom 17 . Mai 2016 („Ungenutzte Baustellenstraße für Radler tabu“) mit einer Wiederaufnahme der „seit langem ruhenden FAIR-Bauarbeiten“? Aus den im laufenden Bundeshaushalt 2016 bereit- gestellten 75,11 Millionen Euro wird in der kommenden Woche die erste Tranche in Höhe von 11 Millionen Euro abgerufen werden . Die Bauarbeiten an der FAIR-Anlage werden im September 2016 wieder aufgenommen wer- den . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 201617292 (A) (C) (B) (D) Anlage 12 Antwort der Parl . Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 14): Inwiefern war der Lenkungsausschuss des Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) der EU-Kommission, in dem die Bundesregierung Mitglied ist, über die bzw . mit der Entstehung des „Issues Papers No . 10 ‚Nuclear‘“ der EU-Kommission, das am 6 . April 2016 vom SET-Plan-Se- kretariat online veröffentlicht wurde, vor dem 6 . April 2016 in irgendeiner Form informiert und befasst (die Frage zielt auf die etwaige Kenntnis und/oder eine etwaige aktive Rolle des Lenkungsausschusses bezüglich der Genese des Papiers in einem weiten Sinn ab; um vollständige Angabe wird gebe- ten; vergleiche hierzu auch die Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 20, Plenarprotokoll 18/172, Sei- te 16960 D f .), und – sofern der Lenkungsausschuss vor dem 6 . April 2016 keinerlei Bezug zur Entstehung des Papiers hat- te – wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung, mit welchen Teilen der SET-Plan-Arbeit der Lenkungsausschuss des SET-Plans befasst wird oder nicht (bitte möglichst voll- ständige und differenzierte Angabe, insbesondere einschließ- lich der betreffenden Kenntnisse des Vertreters der Bundesre- gierung in diesem Lenkungsausschuss)? Der Lenkungsausschuss war informiert, dass zu zehn verschiedenen Technologiefeldern Issue Papers von der EU-Kommission vorbereitet werden . Neben den Papers zu zum Beispiel „Erneuerbare Technologien“, „Neue Materialien und Technologien für Gebäude“, „Energieef- fizienz in der Industrie“, „Erneuerbare Kraftstoffe“ sollte ein „Issue Paper Nr . 10 ‚Nuclear‘“ erstellt werden . Per Mail vom 4 . April 2016 erhielt der Lenkungsausschuss eine erste Fassung des Papers zu dieser Thematik . Am 13. Mai 2016 wurde eine vorläufig letzte Version zuge- stellt, die auf der Lenkungskreissitzung am 24 . Mai 2016 vorgestellt und debattiert wurde . Die EU-Kommission entscheidet darüber, wann und welche Themen im Len- kungsausschuss besprochen werden . Anlage 13 Antwort der Parl . Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 15): Ab wann können Käuferinnen und Käufer von Elektro- fahrzeugen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon- trolle (BAFA) die Kaufprämie für Elektro- und Hybridfahr- zeuge tatsächlich beantragen bzw . bekommen sie ausgezahlt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung der EU-Kommission, dass die Kaufprämie EU-rechtlich nicht genehmigungsfähig sein könnte (siehe www .autobild .de/artikel/kaufpraemie-fuer-elektroautos- update-8535657 .html)? Der Bundesregierung ist keine offizielle Ankündigung der Europäischen Kommission bekannt‎, dass die Kauf- prämie EU-rechtlich nicht genehmigungsfähig wäre . Die Bundesregierung wird eine europarechtskonforme Rege- lung in Kraft setzen, dafür befindet sie sich in einem in- formellen Austausch mit der Europäischen Kommission . Nach Vorlage aller Voraussetzungen und Publikation der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger werden Käufe- rinnen und Käufer einen Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen können . Anlage 14 Antwort der Parl . Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 16): Wann ist mit der Notifizierung des am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) durch die EU-Kommission zu rechnen, und welche Änderun- gen des KWKG werden gegebenenfalls erforderlich sein (bitte Änderungen unter Angabe des Zeitplans konkret benennen)? Die Bundesregierung hat bereits im August 2015 den Entwurf des novellierten KWKG bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die beihilferechtliche Prüfung der Europäischen Kommission ist aktuell jedoch noch nicht abgeschlossen . Die Förderung nach dem neuen KWKG steht daher immer noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Europäischen Kommission (§ 35 Ab- satz 12 KWKG 2016) . Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, in Kürze alle offenen Punkte mit der Europäischen Kommission geklärt zu haben, so dass mit einer Genehmigung des KWKG-Fördersystems im Sommer 2016 zu rechnen ist . Anlage 15 Antwort der Parl . Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 17): Warum soll nach den Plänen der Bundesregierung mit der aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes der Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere in soge- nannten Netzengpassgebieten verringert werden, während die Bundesregierung auf der anderen Seite keine konkreten Maß- nahmen zur Reduzierung von konventionellen Must-run-Ka- pazitäten vorlegt? Trotz aller Anstrengungen beim Ausbau der Netze wird es eine Übergangszeit geben, bis die erforderlichen Transportkapazitäten für Strom aus Windenergieanlagen in Norddeutschland zur Verfügung stehen . Daher sollen in einem durch Rechtsverordnung noch festzulegenden Netzausbaugebiet die Zuschläge für neue Windenergie- anlagen in den Ausschreibungen vorübergehend men- genmäßig begrenzt werden, um das Übertragungsnetz nicht weiter zu belasten . Die Bundesnetzagentur soll die Festlegung des Netz- ausbaugebiets regelmäßig evaluieren . Bei der Festlegung des Netzausbaugebiets und der Evaluierung wird auch zu betrachten sein, wie stark die Belastung der betroffenen Teile des Übertragungsnetzes voraussichtlich sein wird und damit auch, ob sich die Belastung der Übertragungs- netze in Norddeutschland aufgrund einer sinkenden kon- ventionellen Mindesterzeugung reduzieren wird . http://www.autobild.de/artikel/kaufpraemie-fuer-elektroautos-update-8535657.html http://www.autobild.de/artikel/kaufpraemie-fuer-elektroautos-update-8535657.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 17293 (A) (C) (B) (D) Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen zur Ver- ringerung der konventionellen Mindesterzeugung auf den Weg gebracht . Diese wirken aber erst mittel- bis langfris- tig . So ist zum Beispiel die Umstellung der Erbringung von Systemdienstleistungen, die bisher von konventio- nellen Kraftwerken zur Verfügung gestellt werden, auf alternative Erbringer wie Erneuerbare Energien, Lasten oder Speicher technisch und prozessual anspruchsvoll und mit langen Umsetzungszeiten verbunden . Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8658, Frage 18): Welche Details sind der Bundesregierung zum „Abschuss einer Beobachtungsdrohne“ der OSZE-Sonderbeobachtungs- mission in der Ostukraine bekannt (Statement des Bundesmi- nisters des Auswärtigen, Dr . Frank-Walter Steinmeier, vom 27 . Mai 2016; bitte den Typ der Drohne und die mutmaßlichen Verursacher bzw . die der Bundesregierung bekannten Hinter- gründe schildern), und was ist der Bundesregierung über die Verantwortlichen für weitere von Bundesminister Dr . Frank- Walter Steinmeier erwähnte „Übergriffe auf die Mission“ be- kannt? Die OSZE-Sonderbeobachtungsmission SMM hat in ihrem Spot-Report vom 27 . Mai berichtet, dass sie am Morgen dieses Tages den Kontakt zu einer ihrer Langstre- ckendrohnen über der von Separatisten kontrollierten Ortschaft Ozerianivka verloren hat . Kurz zuvor hat die Drohne noch Bilder eines Kurzstrecken-Flugabwehrsys- tems übermittelt . Eine Patrouille der SMM hörte zu etwa gleicher Zeit eine Explosion im Absturzgebiet . Wir müs- sen damit davon ausgehen, dass die Drohne von Kräften auf der Seite der Separatisten abgeschossen wurde . Die SMM konnte das vermutete Absturzgebiet bislang nicht erreichen, da es als vermint gilt . Bei der Langstreckenüberwachungsdrohne handelt es sich um den zivilen Camcopter S-100 der österrei- chischen Firma Schiebel, mit der die OSZE zur Beob- achtung des Konfliktgebiets im Osten der Ukraine unter Vertrag steht und die seit Oktober 2014 dort eingesetzt werden . Zum zweiten Teil Ihrer Frage nach weiteren Übergrif- fen kann ich Folgendes sagen: In den vergangenen Tagen und Wochen hat es immer wieder gezielte Übergriffe auf die OSZE, wie Bedrohun- gen an Kontrollpunkten oder Warnschüsse auf Patrouil- len, gegeben . Zuletzt wurde eine OSZE-Fußpatrouille am 27 . Mai nahe der Ortschaft Yasynuvata im Separatis- tengebiet von unbekannten Heckenschützen beschossen; die OSZE-Beobachter mussten sich sofort zurückziehen . Die Urheberschaft der Übergriffe ist nicht immer ein- deutig festzustellen . Wann immer die SMM die Verant- wortlichen eindeutig benennen kann, tut sie dies in ihren Berichten entsprechend . Die Übergriffe auf die zivile OSZE-Mission sind nicht akzeptabel . Die Bundesregierung spricht die Vorfälle in geeigneter Weise bei den Verhandlungen im Norman- die-Format an und fordert die Seiten dazu auf, jedwede Form von Übergriffen zu unterlassen . Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 18/8658, Frage 20): Bis zu welchem konkreten Datum wird die Bundesregie- rung die im NAP „Wirtschaft und Menschenrechte“ enthalte- nen Empfehlungen selbst umsetzen, und welche Frist wird sie der Privatwirtschaft einräumen, damit diese ihrerseits die vom Aktionsplan angemahnten Veränderungen tatsächlich noch vor der nächsten Bundestagswahl 2017 umsetzen kann, wenn wie nach einer mir gegebenen Auskunft des Auswärtigen Amts das Kabinett den Aktionsplan noch vor der Sommerpause ver- abschiedet haben wird? Das Auswärtige Amt hat der Gesamtheit der Bundes- ressorts den Entwurf des Nationalen Aktionsplans Wirt- schaft und Menschenrechte zur Mitzeichnung zugeleitet . Vor der Bekanntgabe von Einzelheiten des Aktionsplans muss das Ergebnis der Ressortabstimmung abgewartet werden . Auch eventuelle Fristsetzungen können erst erfolgen, wenn die Ressortabstimmung abgeschlossen ist . Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschen- rechte ist ein Strategiepapier, in dem wir konkrete Maß- nahmen festlegen . Er hat eine geplante Laufzeit von 2016 bis 2020 . In dieser Zeit wird die Konkretisierung der Sorgfaltspflichten auf Branchenebene sowie das Moni- toring staatlicher und unternehmerischer Aktivitäten im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte im Mittelpunkt stehen . Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 18/8658, Frage 21): Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aus menschenrechtlicher Perspektive vor dem Hintergrund aktueller Meldungen, nach denen der Sudan im Mai 2016 442 Eritreer nach Eritrea abgeschoben habe, ohne dem Ho- hen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Zugang zu diesen Personen zu gestatten und zu erlauben, abzuklären, wer von ihnen Asylanträge stellen wolle, der Sudan dem UNHCR auch den Zugang zu 62 Äthiopiern, de- nen die Abschiebung droht, verweigert habe (www .hrw .org/ news/2016/05/30/sudan-hundreds-deported-likely- abuse), der Sudan außerdem jüngst 32 Eritreer wegen illegalen Gren- zübertritts verurteilt habe und ihnen mit der Abschiebung drohe, ohne ihnen das Recht zu gewähren, um internationalen Schutz nachzusuchen (www .acjps .org/32-eritreans-at-risk- of-forced-return-from-sudan-2/), und der Sudan zudem in den letzten Wochen in Khartoum Hunderte Eritreer zusam- mengetrieben, verhaftet und teilweise schon abgeschoben habe (www .irinnews .org/news/2016/05/25/sudan-and-eritrea- crackdown-migrants-amid-reports-eu-incentives), und wie rechtfertigt die Bundesregierung angesichts dieser Meldun- gen die eigenen sowie die EU-Bestrebungen, im Rahmen des Khartoum-Prozesses mit der sudanesischen Regierung und http://www.hrw.org/news/2016/05/30/sudan-hundreds-deported-likely-abuse http://www.hrw.org/news/2016/05/30/sudan-hundreds-deported-likely-abuse http://www.acjps.org/32-eritreans-at-risk-of-forced-return-from-sudan-2/ http://www.acjps.org/32-eritreans-at-risk-of-forced-return-from-sudan-2/ http://www.irinnews.org/news/2016/05/25/sudan-and-eritrea-crackdown-migrants-amid-reports-eu-incentives http://www.irinnews.org/news/2016/05/25/sudan-and-eritrea-crackdown-migrants-amid-reports-eu-incentives Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 201617294 (A) (C) (B) (D) den dortigen Sicherheitskräften eng bei der Bekämpfung der sogenannten illegalen Migration zu kooperieren? Die Bundesregierung bekennt sich zu dem Grund- satz der Nichtzurückweisung beziehungsweise der Ein- haltung des Non-Refoulement-Gebots . Die aktuellen Meldungen über Verhaftungen und Rückführungen von Schutz suchenden Eritreern und Äthiopiern in ihre je- weiligen Heimatländer ohne Asylverfahren verfolgt die Bundesregierung mit Sorge . Die Bundesregierung hat deshalb bereits erste Gespräche mit der sudanesischen Seite geführt und in diesen Gesprächen die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung gefordert . Die Bundesregierung wird die Entwicklung weiterhin auf- merksam verfolgen und die Zusammenarbeit mit dem Sudan regelmäßig überprüfen . Die intensivierte Zusammenarbeit der EU-Kommissi- on und des Europäischen Auswärtigen Dienstes mit dem Sudan geht neben dem Khartum-Prozess auf den Vallet- ta-Gipfel zu Migration am 11 . und 12 . November 2015 in Malta zurück . Im Zuge des Gipfels wurde ein Notfall-Treuhand- fonds der Europäischen Union für Afrika (EUTF) zur Bekämpfung von Fluchtursachen in Afrika mit einem Volumen von mehr als 1,8 Milliarden Euro eingerichtet . Aus diesem Fond werden Maßnahmen zur Schaffung von Stabilität gefördert wie zum Beispiel Dürreresilienz, eine Verbesserung der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Bevölkerung und eine Stärkung der Rolle der Frau, sowie Sicherheit und Entwicklung . Damit werden un- mittelbar Ursachen von Flucht und irregulärer Migration angegangen . Eine Zusammenarbeit mit dem Sudan im Bereich der polizeilichen Aufbauhilfe findet derzeit nicht statt. Die Achtung der Menschenrechte ist ein wichtiger Faktor für die Ausrichtung der deutschen Zusammenar- beit mit dem Sudan auch seitens der EU . Die EU verfolgt ausschließlich Maßnahmen, die zur Schaffung von Stabi- lität sowie der Stärkung der Menschenrechte beitragen . Dadurch sollen Fluchtursachen bekämpft sowie der Schutz von Flüchtlingen und Migranten verstärkt wer- den. Dies gilt insbesondere für das aus dem EUTF fi- nanzierte Vorhaben „Better Migration Management“ am Horn von Afrika . Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8658, Frage 23): Inwieweit ist der Bundesregierung die Kritik von Amnesty International bekannt, das EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen erfülle nicht die drei völkerrechtlichen Kriterien für die Rück- sendung von Flüchtlingen – die Geflohenen hätten dort keinen sicheren Rechtsstatus, weil die türkischen Behörden mit der Bearbeitung der Asylanträge überfordert seien und die An- tragsteller oft jahrelang in Ungewissheit leben müssten; den Flüchtlingen würde keine dauerhafte Perspektive geboten, da es für viele Flüchtlinge weder die Option einer dauerhaften Niederlassung in der Türkei noch die Aussicht auf eine An- siedlung in einem anderen Gastland gebe; den vielen Flücht- lingen würden weder Versorgung noch Unterkunft geboten, sodass rund 3 Millionen Flüchtlinge und Asylbewerber sich selbst überlassen sind und selbst eine Bleibe finden müssen (AFP vom 3 . Juni 2016) –, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Unterstützung dieses Flücht- lingsabkommens? Dem Vorwurf, die Türkei sei nicht in der Lage, Asyl- verfahren für 3 Millionen Schutzsuchende im Land rasch durchzuführen, steht der dritte Fortschrittsbericht zur Visaliberalisierung der Europäischen Kommission vom 4 . Mai 2016 gegenüber . Dieser stellt fest, dass die Tür- kei hier bedeutende Fortschritte erzielt hat . Die türkische Generaldirektion für Migrationsmanagement „bearbeite mittlerweile ohne Verzögerung alle neuen Anträge auf in- ternationalen Schutz“ . Zudem hat die türkische General- direktion für Migrationsmanagement „damit begonnen, den Rückstau der Anträge auf internationalen Schutz zu reduzieren“ . Die türkische Generaldirektion für Migra- tionsmanagement hat einen Umsetzungsplan erarbeitet, auf dessen Basis sie diese Arbeit bis Ende 2016 erledigen möchte . Speziell für im Rahmen der EU-Türkei-Vereinbarung zurückgeführte Personen (Syrer ebenso wie Nicht-Syrer) hat die Türkei in Schreiben vom 12 . und 24 . April 2016 effektiven Zugang zu Asylverfahren gemäß internationa- len Standards zugesichert . Zum Vorwurf, die Türkei scheitere daran, Grundbe- dürfnisse der Schutzsuchenden zu garantieren, möchte ich Folgendes sagen: Die Behauptungen von Amnesty International sind nicht genügend substantiiert und zeichnen ein nicht zu- treffendes Bild . Es soll hier überhaupt nicht in Frage gestellt werden, dass es bei der Unterbringung und Ver- sorgung von Flüchtlingen in der Türkei noch vereinzelt Verbesserungsbedarf gibt . Darum stellen die EU und ihre Mitgliedstaaten der Türkei 3 Milliarden Euro (und per- spektivisch weitere 3 Milliarden Euro) zur Verbesserung der Flüchtlingssituation zur Verfügung . Anlage 20 Antwort des Parl . Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 28): Wie viele Windenergieanlagen stehen zurzeit auf Flächen, welche sich im Besitz des Bundes befinden, und auf welchen Betrag belaufen sich die Pachteinnahmen des Bundes aus diesen Anlagen jährlich (bitte nach Bundesländern aufschlüs- seln)? Es wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwie- sen . Zur Erläuterung wird Folgendes ergänzt: Bei Gestattungsverträgen handelt es sich um die Er- laubnis zum Bau und Betrieb einer Windenergieanlage, während Optionsverträge nur die Möglichkeit der Pla- nung und Errichtung einer solchen Anlage beinhalten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 17295 (A) (C) (B) (D) Anlage Anlagen in Betrieb – Gestattungsverträge Anlagen geplant – Optionsverträge Bundes- land Anzahl Gestat- tungs- verträge Anzahl Wind- energie- anlagen Mindest- nutzungs- entgelt (Euro/ Jahr) Nenn- leistung (MW) Anzahl Options- verträge Anzahl Wind- energie- anlagen Mindest- nutzungs- entgelt (Euro/ Jahr) Nenn- leistung (MW)* Branden- burg 2 11 750 000 26,4 1 15 1 260 000 k . A . Baden- Württem- berg – – – – – – – – Bayern – – – – 1 3 70 000 k . A . Hessen – – – – 4 11 554 000 k . A . Mecklen- burg-Vor- pommern – – – – 7 7 406 000 k . A . Nieder- sachsen – – – – 2 – 518 000 k . A . Nord- rhein- Westfalen 1 1 16 000 1,5 2 4 280 000 – Rhein- land- Pfalz – – – – 6 24 1 447 000 k . A . Schles- wig- Holstein – – – – 0 – – – Saarland – – – – 0 – – – Sachsen – – – – 0 – – – Sachsen- Anhalt – – – – 0 – – – Thüringen – – – – 0 – – – Gesamt 3 12 766 000 27,9 23 64 4 535 000 k. A. *im Planungsstadium nicht bezifferbar Anlage 21 Antwort der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 30): Gilt nach Einschätzung der Bundesregierung nach derzei- tiger Rechtslage die Regelung zu den temporären Bedarfsge- meinschaften, nach der der Regelsatz von zwischen den Haus- halten von getrennt lebenden Eltern wechselnden Kindern auf beide Elternteile aufgeteilt wird, nur bei den Kindern, bei denen beide Elternteile Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, oder auch bei den Kin- dern, bei denen nur eines der Elternteile Leistungen nach dem SGB II bezieht? Die Kinder bilden nach der Rechtsprechung des Bun- dessozialgerichts mit beiden Elternteilen für die Dauer ihrer jeweiligen Aufenthalte mit ihren Elternteilen zwei sich zeitlich abwechselnde und zeitlich ausschließende Bedarfsgemeinschaften . Daher haben die Kinder Leis- tungsansprüche nur für die Tage ihres Aufenthalts beim jeweiligen Elternteil: Ein paralleler Leistungsbezug in den Bedarfsgemeinschaften beider Elternteile ist daher ausgeschlossen . Damit sind nach bisherigem Recht die Leistungen getrennt nach Bedarfsgemeinschaften und Anzahl der jeweiligen Aufenthaltstage zu bewilligen . In den beiden Bedarfsgemeinschaften mit dem jeweiligen Elternteil besteht jedoch nur bei entsprechender Hilfe- bedürftigkeit ein Leistungsanspruch für das Kind . Kann der umgangsberechtigte Elternteil für die Tage des Auf- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 201617296 (A) (C) (B) (D) enthalts seines Kindes seinen und den anteiligen Bedarf des Kindes decken, besteht kein Leistungsanspruch . Das gilt auch umgekehrt: Lebt ein Kind überwiegend bei ei- nem nicht hilfebedürftigen Elternteil und erhält deswe- gen keine Leistungen, hat es für die Tage des Aufenthalts beim umgangsberechtigten Elternteil einen Leistungsan- spruch, wenn dieser hilfebedürftig ist. Im Ergebnis fin- den getrennte Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen in beiden Bedarfsgemeinschaften statt . Anlage 22 Antwort der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 31): Würde nach der im Kabinett vom 4 . Mai 2016 beschlos- senen Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung bei getrennt lebenden Eltern die Aufteilung des Regelsatzes der Kinder, die zwischen den Haushalten ihrer Eltern wechseln, auf beide El- ternteile nur für die Eltern gelten, bei denen beide Elternteile Leistungen nach dem SGB II beziehen, oder auch bei den El- tern, bei denen nur eines der Elternteile Leistungen nach dem SGB II bezieht? Durch die in der Formulierungshilfe vorgesehenen Regelungen ändert sich die in der Antwort zu Frage Nr . 29 dargestellte Rechtslage nicht . Anlage 23 Antwort der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 34): Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregie- rung aus der Einigung des Koalitionsausschusses am 1 . Juni 2016 für die Inhalte des Bundesteilhabegesetzes, und welche konkreten Änderungen am Referentenentwurf wird die Bun- desregierung vornehmen? Am 1 . Juni 2016 haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, den Referentenentwurf des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales für ein Bundesteil- habegesetz gemeinsam zu unterstützen und ihn in die Be- ratungen des Kabinetts am 28 . Juni 2016 aufzunehmen . Der angestrebte Zeitplan für das Bundesteilhabegesetz sieht vor, ein Inkrafttreten zum 1 . Januar 2017 zu errei- chen . Gegenstand der Sitzung des Koalitionsausschusses am 1 . Juni 2016 waren neben dem weiteren Verfahren auch die Kernforderungen aus den Stellungnahmen der Verbände für Menschen mit Behinderungen . Die Bera- tungen innerhalb der Bundesregierung sind hierzu noch nicht abgeschlossen . Der Beschluss des Koalitionsaus- schusses umfasst darüber hinaus eine Bekräftigung der im Koalitionsvertrag enthaltenen Zielsetzung, die Kom- munen um fünf Milliarden Euro jährlich zu entlasten . Anlage 24 Antwort der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra- ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/8658, Frage 39): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der An- teil der Beschäftigten, die Anwartschaften auf eine betriebli- che Altersvorsorge (ohne Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, ZÖD) erworben haben, am Anteil aller Beschäftigten, und in wie vielen dieser Fälle beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitgeber finanziell an der betrieb- lichen Altersvorsorge bzw. finanzieren diese allein (bitte ge- trennt für alte und neue Bundesländer aufschlüsseln)? In der gewünschten Abgrenzung liegen Daten aus ei- ner Personenbefragung für den Alterssicherungsbericht 2012 vor . Demnach belief sich der Anteil der Befragten mit einer betrieblichen Altersvorsorge ohne Zusatzver- sorgung des öffentlichen Dienstes im Jahr 2011 in den alten Ländern auf 41,5 Prozent, in den neuen Bundeslän- dern auf 27,9 Prozent . Im Rahmen dieser Befragung aus dem Jahr 2011 ergab sich allerdings aufgrund erheblicher Informationsdefizi- te der Beschäftigten eine nennenswerte Untererfassung der Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung . Derzeit verfügen knapp 60 Prozent aller sozialversiche- rungspflichtig Beschäftigten über eine Betriebsrentenan- wartschaft bei ihrem aktuellen Arbeitgeber, öffentlicher Dienst mit eingerechnet (Quelle: Befragung 2013) . Daten zur Finanzierung liegen für Betriebsstätten vor und wurden im Rahmen einer Arbeitgeberbefra- gung 2011 für den Alterssicherungsbericht 2012 erho- ben . In 44 Prozent der Betriebsstätten, die eine betrieb- liche Altersversorgung haben, erfolgte die Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in 27 Prozent der Betriebsstätten erfolgt die Finanzierung ausschließlich durch den Arbeitgeber, in 28 Prozent ausschließlich durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer . Eine Diffe- renzierung nach Regionen liegt nicht vor . Aktuelle Daten werden derzeit für den Alterssiche- rungsbericht 2016 erhoben, der im Herbst vorgelegt wird . Anlage 25 Antwort der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra- ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/8658, Frage 40): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Zahlbeträge aus betrieblicher Altersvorsor- ge (ohne ZÖD) für Beschäftigte kleiner und mittelständischer Unternehmen (bitte getrennt für alte und neue Bundesländer aufschlüsseln)? Durchschnittliche Beträge aus eigener betrieblicher Altersvorsorge wurden auf Basis der Personenbefragung „Alterssicherung in Deutschland“ (ASID) für den Alters- sicherungsbericht 2012 erhoben . Die durchschnittlichen Zahlbeträge aus eigener betrieblicher Altersvorsorge (Pri- vatwirtschaft) beliefen sich demnach 2011 auf 497 Euro in den alten und 234 Euro in den neuen Bundesländern . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 175 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 8 . Juni 2016 17297 (A) (C) (B) (D) Differenzierte Daten nach Betriebsgröße liegen der Bun- desregierung nicht vor . Aktuelle Daten werden derzeit für den Alterssiche- rungsbericht 2016 erhoben, der im Herbst vorgelegt wird . Anlage 26 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/8658, Frage 41): Welche Details kann die Bundesregierung zur Einhaltung des Zeitplans für die Beschaffung von Kampfdrohnen mit- teilen, der nach gegenwärtigem Stand eine Bewertung der Zulassungsfähigkeit und Waffenintegration für die als „Über- brückungslösung“ geltende Auswahlentscheidung Heron TP bis zum zweiten Quartal 2016 vorsieht (Newsletter Verteidi- gung, Ausgabe 21/2016), woraufhin der Abschluss von Ver- tragsverhandlungen zur Ausgestaltung des Leasings mehrerer Heron TP erfolgen soll (bundeswehr.de vom 13 . Januar 2016), um anschließend ein Vergabeverfahren zur Bewaffnung mit „Wirkmitteln“ zu eröffnen, jedoch ab dem Jahr 2025 auf die bis dahin zu entwickelnde „europäische Lösung“ für bewaff- nungsfähige Drohnen umgestiegen werden soll, wozu die Bundesregierung eine zweijährige Definitionsstudie für eine solche europäische Drohne der MALE-Klasse (MALE: Me- dium Altitude Long Endurance) beginnen will, und was ist für die „Herstellung der Voraussetzungen“ erforderlich, damit die Bundesregierung mit „Systemherstellern von Effektoren“ erstmals Kontakt zur Bewaffnung der Drohnen aufnimmt (ver- gleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/7725)? Im Projekt MALE-UAS-Überbrückungslösung hat der Generalinspekteur der Bundeswehr am 12 . Januar 2016 eine Auswahlentscheidung zugunsten der Heron TP getroffen . Es ist beabsichtigt, fünf Systeme Heron TP und das zum Betrieb dieser Luftfahrzeuge notwendige Periphe- riegerät und auch deren Betrieb im Einsatz im Rahmen eines Leasingvertrages zu realisieren . Darüber hinausgehende Leistungen, zum Beispiel die Ausbildung von Personal, sollen durch eine deutsch-isra- elische Regierungsvereinbarung geregelt werden . Die Realisierung dieses Geschäftsmodells ist mit einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verbunden . Die notwendigen Vertragsunterlagen werden zurzeit im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr erstellt . Aufgrund der hohen Qualitätsstandards und der Maßstäbe, die sich das Bun- desamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr gesetzt hat, wird im Bundesministerium der Verteidigung von einer parlamentarischen Befassung spätestens im ersten Quartal 2017 ausgegangen . Mit Blick auf die Bewaffnungsfähigkeit der Heron TP wurden bisher nur Gespräche mit dem israelischen Ver- teidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe geführt . Verhandlungen zur Bewaffnungsfähigkeit wer- den erst nach der Eröffnung des Vergabeverfahrens und basierend auf einem Angebot geführt . Anlage 27 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra- ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/8658, Frage 42): Wie viele der im Rahmen von EUNAVFOR MED Opera- tion Sophia gefassten Personen, die unter dem Verdacht der „Schleusertätigkeit“ (Menschenhandel/Menschenschmuggel) stehen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Be- stehen der Mission festgestellt (bitte nach Monaten und Tat- beständen angeben), und mit welchem Ergebnis wurden im Zusammenhang mit einer „Schleusertätigkeit“ bzw . „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“ nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahren abgeschlossen (Einstellungen, Verurteilungen etc .)? Die Kräfte von EUNAVFOR MED übergaben seit dem Beginn der Operation mit Stand vom 6 . Juni 2016 insgesamt circa 14 500 aus Seenot gerettete Personen an italienische Behörden . Von diesen wurden 69 als der Schleuserei verdächtig angesehen . Im Juli 2015 wurden fünf, im August 2015 zehn, im September 2015 eine, im Oktober 2015 22, im Novem- ber 2015 fünf, im Dezember 2015 drei, im Januar 2016 zwei, im Februar 2016 drei, im März 2016 zwölf und im April 2016 sechs Personen übergeben . Die Auswertun- gen für Mai 2016 und Juni 2016 liegen noch nicht vor . Bei der Übergabe der oben genannten Personen wer- den den Behörden lediglich Hinweise auf eine mögliche Schleusertätigkeit mitgeteilt, die sich aufgrund von Aus- sagen der aus Seenot Geretteten sowie aus Beobachtun- gen der Schiffsbesatzungen ergeben . Zum Stand möglicherweise laufender oder abge- schlossener Gerichtsverfahren in Italien liegen der Bun- desregierung keine Erkenntnisse vor . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 175. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu den Unwettern in Deutschland Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Staatssekretärin .

    C

Rede von Caren Marks
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


Frau Kollegin Steinbach, aus meinen Ausführungen
sollte doch sehr deutlich geworden sein, dass keine Initia-
tive, die nicht auf der Grundlage unseres Grundgesetzes
agiert, Mittel aus dem Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend erhält . Ich möchte an dieser
Stelle – das ist mir und uns insgesamt im Bundesministe-
rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein wich-
tiges Anliegen – darauf hinweisen: Alle Projektträger er-
halten im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ ein rechtlich verbindliches Begleitschreiben zum
Zuwendungsbescheid, in dem sie ausführlich darauf hin-
gewiesen werden, dass Organisationen oder eben auch
Personen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische
Grundordnung betätigen, keine direkte oder indirekte
Förderung zuteilwerden darf . Ebenfalls ist in den Leit-
linien des Bundesprogramms festgeschrieben, dass die
Mittel nicht für agitatorische Zwecke verwendet werden
dürfen .

Das Bundesministerium des Innern und mein Haus,
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, tauschen sich über die zu fördernden Maß-
nahmen im Übrigen in regelmäßigen Abständen aus .


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Steinbach .