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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/174 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 174. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Juni 2016 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Integrationsgesetzes Drucksache 18/8615 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17185 A Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17185 B Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17187 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 17189 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17190 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17191 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17192 C Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17193 C Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17195 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 17196 B Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 17197 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17198 A Tagesordnungspunkt 27: Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Omid Nouripour, Luise Amtsberg, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine Menschheit, gemeinsame Verantwortung – Für eine flexible, wirksa- me und zuverlässige humanitäre Hilfe Drucksache 18/8619 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17199 C Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17199 C Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17201 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17202 B Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17203 D Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17205 A Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17206 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17208 A Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 17209 B Tagesordnungspunkt 28: Vereinbarte Debatte: Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative und Förderung des wis- senschaftlichen Nachwuchses Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17210 A Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17212 A Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . 17214 A Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 17214 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17216 D Albert Rupprecht (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17218 C Dr. Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17220 A Alexandra Dinges-Dierig (CDU/CSU) . . . . . . 17221 C Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 17222 C Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 17223 D Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes  über  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2016II Maßnahmen zur Förderung des deutschen  Films (Filmförderungsgesetz – FFG) Drucksachen 18/8592, 18/8627 . . . . . . . . . . . 17225 A Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 17225 A Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 17226 C Burkhard Blienert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17227 D Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17229 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17231 A Tagesordnungspunkt 30: a) Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Altersarmut von Ost- Krankenschwestern – Gerechte Renten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen schaffen Drucksache 18/8612 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17232 A b) Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Kumpel zweiter Klasse – Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredlung wahren Drucksache 18/7903 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17232 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Dr. Gregor Gysi, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ungerechtigkeiten bei Mütterrente  in Ostdeutschland und  beim Übergangszuschlag beheben Drucksachen 18/4972, 18/6706 . . . . . . . . . 17232 B Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17232 C Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17233 C Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17235 B Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17236 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . 17236 D Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 17238 B Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17239 D Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 17239 D Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . 17240 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17241 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 17243 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17243 D (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2016 17185 174. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Juni 2016 Beginn: 9.00 Uhr
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    Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2016 17243 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 03.06.2016 Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.06.2016 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.06.2016 Brandl, Dr. Reinhard CDU/CSU 03.06.2016 Daldrup, Bernhard SPD 03.06.2016 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 03.06.2016 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 03.06.2016 Hänsel, Heike DIE LINKE 03.06.2016 Heil (Peine), Hubertus SPD 03.06.2016 Hendricks, Dr . Barbara SPD 03.06.2016 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.06.2016 Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 03.06.2016 Leidig, Sabine DIE LINKE 03.06.2016 Leikert, Dr. Katja CDU/CSU 03.06.2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 03.06.2016 Leyen, Dr. Ursula von der CDU/CSU 03.06.2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.06.2016 Marwitz, Hans-Georg von der CDU/CSU 03.06.2016 Metzler, Jan CDU/CSU 03.06.2016 Michelbach, Dr. h. c. Hans CDU/CSU 03.06.2016 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 03.06.2016 Müller, Bettina SPD 03.06.2016 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.06.2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Oßner, Florian CDU/CSU 03.06.2016 Petry, Christian SPD 03.06.2016 Petzold, Ulrich CDU/CSU 03.06.2016 Pflugradt, Jeannine SPD 03.06.2016 Raabe, Dr . Sascha SPD 03.06.2016 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.06.2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 03.06.2016 Scho-Antwerpes, Elfi SPD 03.06.2016 Schröder (Wiesbaden), Dr. Kristina CDU/CSU 03.06.2016 Stegemann, Albert CDU/CSU 03.06.2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 03.06.2016 Strothmann, Lena CDU/CSU 03.06.2016 Veit, Rüdiger SPD 03.06.2016 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 03.06.2016 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 03.06.2016 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 03.06.2016 Wicklein, Andrea SPD 03.06.2016 Wöhrl, Dagmar G. CDU/CSU 03.06.2016 Zech, Tobias CDU/CSU 03.06.2016 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 945 . Sitzung am 13 . Mai 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarkt- vorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. Fi- MaNoG) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 201617244 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Ge- sundheitswesen Der Bundesrat hat hierzu ferner folgende Entschlie- ßung gefasst: a) Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen eine rechtliche Grundlage zur Be- kämpfung von korruptivem Handeln durch Angehöri- ge der Heilberufe schafft und damit eine nicht hinzu- nehmende Gesetzeslücke schließt. b) Der Bundesrat hält es jedoch für nicht sachgerecht, dass der Gesetzesbeschluss – anders als noch in der dem Bundesrat seinerzeit zur Stellungnahme zugelei- teten Fassung (BR-Drucksache 360/15) – allein wett- bewerbsbezogene Handlungen erfasst, die patienten- schutzbezogene Handlungsmodalität des „Verstoßes gegen berufsrechtliche Pflichten“ hingegen ausspart und damit wesentliche Inhalte und Schutzzwecke des Gesetzes wegfallen. c) Eine wirksame Bekämpfung von Korruption im Gesund- heitswesen muss gleichermaßen zwei Ziele verfolgen: Zum einen muss sie einen funktionierenden Leis- tungswettbewerb auf Seiten der Anbieter sichern, da nur dieser eine qualitative Weiterentwicklung von Arz- nei-, Heil- oder Hilfsmitteln sowie Medizinprodukten bei gleichzeitig vertretbarer Kostenentwicklung im Gesundheitssektor gewährleisten kann (Wettbewerbs- schutz). Zum anderen muss sie aber auch das Vertrauen der Patienten in eine von unlauteren Geldzahlungen un- beeinflusste Gesundheitsversorgung und damit die Ak- zeptanz des – von ihnen solidarisch finanzierten – Ge- sundheitssystems aufrechterhalten (Patientenschutz). Dadurch, dass der Gesetzesbeschluss ausschließlich auf den Wettbewerbsschutz abstellt und den Patien- tenschutz weitgehend ausblendet, könnten eine Rei- he von Fallkonstellationen straffrei bleiben, in denen medizinische Entscheidungen primär an wirtschaft- lichen Interessen, nicht aber am Wohl des individu- ellen Patienten orientiert getroffen werden. Derge- stalt entstehende Schutzlücken wären geeignet, das Vertrauen der Patienten in das von ihnen getragene Gesundheitssystem erheblich zu beeinträchtigen. Entsprechende Schutzlücken könnten zukünftig ins- besondere in Fällen auftreten, in denen eine wettbe- werbsbezogene Bevorzugung bestimmter Anbieter ge- rade nicht gegeben ist, also etwa – bei der Verordnung patentgeschützter (und damit in Monopolstellung) angebotener Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel oder Me- dizinprodukte, – bei der allgemeinen – und gegebe- nenfalls medizinisch gar nicht indizierten – Steigerung von Bezugs-, Verordnungs- oder Zuweisungsmen- gen sowie – bei Arzneimittelverordnungen, die sich allein auf den Wirkstoff beziehen, vgl. hierzu schon BR-Drucksache 451/13 (Beschluss), S. 17. d) Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die jetzt vorgenommene Beschränkung des Gesetzes auf den Bezug und die Verordnung von Arznei- und Heilmit- teln sowie Medizinprodukten dazu führt, dass ganze Berufsgruppen, vor allem die der Apothekerinnen und Apotheker, aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausfallen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung, die diese Berufsgruppen innerhalb des Gesundheitswe- sens haben, können auch insoweit nicht zu rechtferti- gende Strafbarkeitslücken entstehen. e) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu be- obachten, ob zukünftig in der Praxis die vorbeschrie- benen Strafverfolgungslücken in einem Umfang auf- treten, der geeignet ist, das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitssystem zu beeinträchtigen. Sollte dies der Fall sein, müssten die notwendigen gesetzlichen Änderungen im Sinne dieser Entschließung vorge- nommen werden . – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über  die  kollektive  Wahrnehmung  von  Urheber-  und  verwandten  Schutzrechten  und  die  Vergabe  von  Mehrgebietslizenzen  für  Rechte  an  Musik- werken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die  Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richt- linie-Umsetzungsgesetz) – Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftver- kehrsgesetzes Zudem hat der Bundesrat in seiner 945 . Sitzung am 13. Mai 2016 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 4 und 6 des Standortauswahlgesetzes Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt) als Nachfol- gerin des ausscheidenden Ministers a . D . Dr . Hermann Onko Aeikens (Sachsen-Anhalt) zum Mitglied der „Kommission  Lagerung  hoch  radioaktiver  Abfall- stoffe“ gewählt. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Ab- satz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichter- stattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung Klimaschutzbericht 2015 Drucksache 18/6840 Unterrichtung durch die Bundesregierung Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstra- tegie an den Klimawandel Drucksachen 18/7111, 18/7276 Nr. 7 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/8470 Nr. A.1 Ratsdokument 7984/16 Drucksache 18/8470 Nr. A.2 Ratsdokument 7998/16 Finanzausschuss Drucksache 18/8293 Nr. A.4 Ratsdokument 6918/16 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2016 17245 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/7127 Nr. A.4 Ratsdokument 14015/15 Drucksache 18/7612 Nr. A.26 Ratsdokument 5187/16 Drucksache 18/7934 Nr. A.16 Ratsdokument 6225/16 Drucksache 18/7934 Nr. A.17 Ratsdokument 6226/16 Drucksache 18/8293 Nr. A.6 Ratsdokument 7115/16 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/8293 Nr. A.12 Ratsdokument 7489/16 Drucksache 18/8470 Nr. A.20 EP P8_TA-PROV(2016)0119 Drucksache 18/8470 Nr. A.22 Ratsdokument 7781/16 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/7733 Nr. A.19 Ratsdokument 5814/16 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 174. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 4 Integrationsgesetz TOP 27 Qualität der humanitären Hilfe TOP 28 Vereinbarte Debatte zur Exzellenzinitiative TOP 29 Filmförderungsgesetz TOP 30 DDR-Renten-Überleitungsrecht Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katja Kipping


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)



    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir
    schreiben das Jahr 26 nach der Wende, und leider sind
    wir noch weit entfernt von einer wirklichen Rentenge-
    rechtigkeit zwischen Ost und West. Noch immer ist der
    Rentenwert Ost niedriger als der Rentenwert West, noch
    immer gibt es vielfältige Benachteiligungen bestimmter
    Gruppen infolge der Rentenüberleitung. Mit all den viel-
    fältigen Benachteiligungen von ostdeutschen Biografien
    in der Rente werden wir als Linke uns niemals zufrieden-
    geben. Hier lassen wir nicht locker.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Auch die Mütterrente ist so geregelt, dass Menschen
    im Osten weniger davon profitieren. Der Begriff „Mütter-
    rente“ hat sich umgangssprachlich eingebürgert, insofern
    werde auch ich ihn verwenden, auch wenn wir wissen,
    dass sehr wohl auch Väter besondere Rentenpunkte für
    Kindererziehung bekommen können. Da der Rentenwert
    Ost niedriger ist als der Rentenwert West, gibt es für die
    Erziehung eines im Osten geborenen Kindes niedrigere
    Rentenansprüche, und zwar 1,79 Euro weniger je Ren-
    tenpunkt. Kindererziehungszeiten im Osten werden also
    in der Rente geringer entlohnt als Kindererziehungszei-
    ten im Westen. Die Teilung zwischen Ost und West lebt
    damit in der Rente fort; wirkliche Einheit sieht anders
    aus .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Gemeinsam mit einem breiten Bündnis für eine ge-
    rechte Mütterrente, also mit Verdi, der Volkssolidarität,
    dem Sozialverband und dem Frauenrat fordern wir: Ma-
    chen Sie Schluss mit dieser Ungleichbehandlung der Er-
    ziehungszeiten in Ost und West. Jedes Kind sollte uns
    gleich viel wert sein.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Neben dem niedrigeren Rentenwert Ost gibt es eine
    weitere Benachteiligung: Frauen, deren Rente einen
    Übergangszuschlag beinhaltet, bekommen den zusätzli-
    chen Mütterrentenpunkt darauf angerechnet . Diese Re-
    gelung kann dazu führen, dass ostdeutsche Mütter bei
    der Verbesserung der Mütterrente leer ausgehen, so bei-
    spielsweise geschehen bei einer fast 80-jährigen Frau, die
    sechs Kinder geboren hat und 1996 in Rente gegangen
    ist. Eigentlich hätte ihr bei sechs Kindern eine Erhöhung
    um 158 Euro zugestanden, doch ihre bisherige Rente be-
    inhaltet eben jenen Übergangszuschlag, und damit sieht
    sie von den Verbesserungen in der Mütterrente 0 Euro.


    (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Voll daneben! – Weiterer Zuruf von der LINKEN: Das ist doch absurd!)


    Insgesamt sind 6 500 hochbetagte Frauen davon be-
    troffen, 6 500 hochbetagte Frauen von Dresden bis
    Schwerin, die wegen Gesetzesformulierungen aus dem
    Jahre 1993 in ihrem Portemonnaie wirklich nichts davon
    sehen, was wir bei der Mütterrente verbessert haben . Ich
    finde, es ist beschämend, dass Sie von der CDU und von

    Johannes Selle






    (A) (C)



    (B) (D)


    der SPD nicht in der Lage sind, für diese 6 500 Frauen
    schnell eine Lösung zu finden.


    (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wohl wahr!)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage mich wirk-
    lich, warum Sie so verbissen auf die Benachteiligung von
    ostdeutschen Frauen in der Mütterrente bestehen . Sind
    Sie so verbohrt, dass Sie denen rentenpolitisch unbedingt
    noch eins mitgeben wollen, nur weil sie in der DDR ge-
    lebt haben, oder liegt es daran, dass diejenigen, die die
    Probleme des Ostens kennen, bei SPD und CDU nichts
    zu sagen haben? Ja, ganz offensichtlich hat der Osten bei
    Ihnen nichts zu melden.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Die Linke legt heute auch noch zwei Anträge vor,
    die besondere Rentenungerechtigkeiten für Bergleute in
    der Braunkohleveredelung und Benachteiligungen der
    Ostkrankenschwestern, also den Beschäftigten im Ge-
    sundheits- und Sozialwesen der DDR, ansprechen. Bei-
    de Berufsgruppen waren besonderen Härten ausgesetzt.
    Deswegen gab es für sie im Rentensystem der DDR be-
    sondere Regelungen. Die in der Braunkohleveredelung
    Beschäftigten waren den Bergleuten unter Tage gleichge-
    stellt. Als Ausgleich für ihre gesundheitsgefährdende Ar-
    beit konnten sie früher in Rente gehen. Die Beschäftigten
    im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR erhielten als
    Würdigung für ihre besonders anspruchsvolle Arbeit ei-
    nen entsprechenden Steigerungsbetrag bei der Rente .

    Beide Regelungen sind bei der Rentenüberleitung
    nicht berücksichtigt worden bzw. nach einer Übergangs-
    zeit weggefallen. Deshalb müssen heute viele der Ost-
    krankenschwestern mit einer Rente nur knapp über dem
    Hartz-IV-Niveau auskommen, und das nach einem wirk-
    lich aufopferungsvollen Arbeitsleben. Da muss doch et-
    was drin sein .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Zu den in der Braunkohleveredelung Beschäftigten.
    Viele Kumpel, die dort gearbeitet haben, mussten infol-
    ge von gesundheitlichen Schäden eher in Rente gehen.
    Dafür müssen sie nun nach dem jetzigen Rentenrecht le-
    benslang Abschläge in der Rente in Kauf nehmen. Hier
    muss doch etwas geschehen, und zwar schnell.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Denn den Betroffenen läuft die Zeit, ja die Lebenszeit da-
    von. Um das einmal zu verdeutlichen: Im Jahr 1996 hat
    im Raum Borna/Espenhain eine Gruppe die Kämpfe für
    die ihnen zustehenden Rentenansprüche aufgenommen .
    Damals waren sie über 1 000. Heute sind es nur noch
    rund 350. Die Fehlenden haben nicht einfach aufgege-
    ben, nein, sie sind schlichtweg weggestorben. Hier auf
    Zeit zu spielen, ist einfach nur zynisch.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Wir haben Ihnen im Oktober letzten Jahres einen um-
    fassenden Antrag vorgelegt, in dem wir alle Berufsgrup-
    pen aufgeführt haben, die infolge der Rentenüberleitung

    benachteiligt werden. In der Debatte damals haben die
    jeweiligen Redner aus beiden Koalitionsfraktionen ge-
    sagt, dass sie es gerade bei den in der Braunkohlevere-
    delung Beschäftigten wie bei den Ostkrankenschwestern
    wirklich sehr bedauern, dass man da nichts machen kann.
    Mit unseren Anträgen erinnern wir Sie an Ihr Bedauern
    von damals. Nehmen Sie sich wenigstens dieser zwei
    Beschäftigtengruppen an. Gesetzliche Regelungen sind
    doch kein Naturgesetz. Sie lassen sich ändern, wenn man
    den politischen Willen hat. Also bringen Sie endlich den
    politischen Willen auf, und helfen Sie wenigstens diesen
    beiden Beschäftigtengruppen.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Jana Schimke

von der CDU/CSU-Fraktion das Wort .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jana Schimke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir

    diskutieren hier im Deutschen Bundestag ja regelmäßig
    über die Entscheidungen der DDR-Rentenüberleitung
    und damit auch über die Besonderheiten des DDR-Ren-
    tenrechts .


    (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Dann ändert doch mal was!)


    Mir wird dabei immer wieder klar, wie schwer es für die
    Mütter und Väter der Wiedervereinigung gewesen sein
    muss, das DDR-Rentensystem in das Rentensystem der
    BRD zu überführen, zumal das Rentenrecht in der DDR
    einer Systematik folgte, die weit von dem Selbstver-
    ständnis unseres heutigen Rentenrechts entfernt war.

    Das bundesdeutsche Rentenrecht betrachtet in der Re-
    gel allein die gezahlten Beiträge und die geleisteten Ar-
    beitsjahre. Will man darüber hinaus vorsorgen, kann man
    dafür private oder betriebliche Vorsorgeformen wählen.
    In der DDR waren nicht allein die gezahlten Beiträge
    und die Arbeitsjahre ausschlaggebend, sondern es wurde
    auch nach Berufsgruppen unterschieden . In bestimmten
    Berufsgruppen war man in der DDR allein durch die Zu-
    gehörigkeit gegenüber anderen Berufsgruppen von vorn-
    herein bessergestellt. Aus diesem und anderen Gründen
    diskutieren wir hier in aller Regelmäßigkeit über bis zu
    20 verschiedene Sonderregelungen des DDR-Renten-
    rechts .

    Nun kann man nicht behaupten, dass diese Unterschie-
    de bei der Rentenüberleitung nicht anerkannt worden wä-
    ren. Durch Übergangsregelungen wurden die Besonder-
    heiten des DDR-Rentenrechts bis weit in die 90er-Jahre
    übernommen. Dann aber galt es, die Einheit auch in der
    Rente Stück für Stück umzusetzen. Das Renten-Überlei-
    tungsgesetz zielte deshalb ganz bewusst auf eine einheit-
    liche Alterssicherung der Menschen in der DDR ab. Bis
    heute steht es für eine großartige Solidarleistung aller

    Katja Kipping






    (A) (C)



    (B) (D)


    Versicherten und ermöglicht heute den ehemaligen Bür-
    gern der DDR eine gute Alterssicherung.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt aufgrei-
    fen. Die politische und soziale Einheit zweier wieder-
    vereinter Staaten herzustellen, kann schlichtweg nicht
    bedeuten, Unterschiede fortzuführen. Und: Ja, die politi-
    sche und soziale Einheit herzustellen, bedeutet auch, dass
    jeder für sich nicht nur mit Veränderungen, sondern auch
    mit Entbehrungen zurechtkommen musste. Viele verlo-
    ren ihre Arbeitsstelle – eine Erfahrung, die man so vorher
    noch nie gemacht hat .


    (Katja Kipping [DIE LINKE]: Das sind nur salbungsvolle Worte!)


    Viele fanden sich in einer Zeit wieder, in der es galt, neue
    Regeln und neue Werte anzuerkennen. Die Welt war so-
    zusagen aus den Fugen geraten. Obwohl man erwachsen
    war, bereits Kinder hatte, verheiratet und im Beruf eta-
    bliert war, musste man sich einen neuen Platz in einer
    neuen Gesellschaft suchen. Vielleicht lässt dies erahnen,
    wie schwer es war, eine Einheit herzustellen und dabei
    auch diese Besonderheiten zu berücksichtigen .

    Vor diesen Herausforderungen stehen wir bis heute .
    Jedes Gesetz erhebt den Anspruch, Gerechtigkeit best-
    möglich abzubilden. Doch wir alle, die wir Politik ma-
    chen und somit täglich Entscheidungen zu treffen haben,
    wissen eines: Notwendige Entscheidungen stellen in den
    seltensten Fällen für alle eine zufriedenstellende Lösung
    dar. Besonders bei der Rentenüberleitung war und ist es
    schwer, alle Härte- und Einzelfälle sowie die entstande-
    nen Ansprüche eines nicht mehr bestehenden Systems
    abzubilden.

    Dennoch: Wir nehmen die Anliegen der Betroffenen
    sehr ernst .


    (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!)


    Wir haben uns in dieser und in der vergangenen Legis-
    latur in Expertengesprächen, in den Ausschüssen und
    in Beratungen ausführlich mit vielen dieser Sonderfälle
    befasst. Alle Gespräche haben gezeigt, dass die Gefahr
    weiterer Ungerechtigkeiten vor allem dann besteht, wenn
    wir das beschließen, was in den Anträgen steht, die uns
    hier und heute vorliegen.

    Ein Beispiel. Nach einer mindestens zehnjährigen
    Tätigkeit erhielten Beschäftigte des Gesundheits- und
    Sozialwesens in der DDR für jedes Beschäftigungsjahr
    den 1,5-fachen Satz des maßgeblichen Durchschnitts-
    verdienstes angerechnet. Vergleichbare Regelungen gab
    es auch für andere Berufsgruppen. In der DDR sollten
    damit bestimmte Tätigkeiten, die körperlich anstrengend
    oder gesellschaftlich bedeutsam waren, in der Altersvor-
    sorge bessergestellt werden. Auch ging es darum, einen
    Ausgleich für das oftmals niedrige Einkommen während
    der Erwerbstätigkeit zu schaffen. In der Bundesrepublik
    aber erfahren alle Berufe dieselbe gesellschaftliche Be-
    deutung, sei es im gewerblichen, im sozialen oder im
    kaufmännischen Bereich.

    Hinzu kommt, dass die Rente keinen Ausgleich für
    geringes Einkommen bildet. Die Rente ist Ausdruck des-
    sen, was war, und nicht dessen, was hätte sein sollen.


    (Katja Kipping [DIE LINKE]: Aber was war, war ein aufopferungsvolles Arbeitsleben!)


    Deshalb ist Ziel unserer Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik,
    die Aussichten auf die spätere Rente durch Qualifikati-
    on, eine gesunde Wirtschaft und auch durch eine gesunde
    und funktionierende Sozialpartnerschaft zu stärken. Des-
    halb kennt unser bestehendes Rentensystem solch eine
    Regelung nicht. So ist es auch logisch und konsequent,
    dass man sich seinerzeit gegen eine Übernahme dieser
    Sonderregelung ins SGB VI entschieden hat. Mit den
    Grundsätzen des lohn- und beitragsbezogenen Renten-
    rechts ist diese Regelung nicht vereinbar.

    Einen weiteren Sonderfall des DDR-Rentensystems
    bilden die Personen, die in der DDR-Braunkohleverede-
    lung tätig waren. Diese wurden aufgrund ihrer anspruchs-
    vollen Arbeit mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien
    wie Bergleute unter Tage behandelt. Genau dies, liebe
    Kolleginnen und Kollegen, offenbart natürlich auch die
    oftmals schlechten Arbeitsbedingungen in vielen Berei-
    chen der Wirtschaft der DDR .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Auch hier entschied sich der Gesetzgeber, eine Über-
    gangsregelung zu treffen. Nach 1996 wurde diese Rege-
    lung nicht mehr angewandt, und die Beschäftigten im
    Bereich der Braunkohleveredelung wurden nicht mehr
    wie Bergleute unter Tage behandelt. Aber diese Entschei-
    dung, diese politische Entscheidung, hat nichts damit zu
    tun und führt auch nicht dazu, dass die betreffenden Per-
    sonen wie Kumpel zweiter Klasse behandelt werden.

    Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Worte zur
    Mütterrente sagen . Bei der Einführung der Mütterrente
    haben wir uns schlichtweg an geltendes Recht gehalten
    und dieses angewandt . Es stimmt, dass eine Rentnerin im
    Osten Mütterrente in Höhe des Rentenwertes Ost erhält.


    (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist doch schlecht!)


    Die Entwicklung der letzten 25 Jahre zeigt aber, dass sich
    die Rentenwerte in Ost und West zunehmend annähern;
    darüber diskutieren wir heute ja nicht zum ersten Mal
    hier im Deutschen Bundestag . Seit der Wiedervereini-
    gung – das erwähne ich auch immer wieder sehr gerne –
    haben wir bei der Angleichung der Renten sehr große
    Fortschritte erzielt.


    (Max Straubinger [CDU/CSU]: So ist es!)


    Das sollte an dieser Stelle auch noch einmal gesagt sein.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD])


    Die Renten stiegen in den neuen Bundesländern seit
    der Wende um weit mehr als 100 Prozent. In West-
    deutschland betrug der Anstieg lediglich 25 Prozent. Der
    Rentenwert Ost wächst weiter, und noch in diesem Jahr
    wird es eine ordentliche Rentenerhöhung geben, die sich

    Jana Schimke






    (A) (C)



    (B) (D)


    auch in den Portemonnaies der betreffenden Personen
    deutlich bemerkbar machen wird.


    (Zurufe von der LINKEN)


    Nur 2,1 Prozent der Menschen in Ostdeutschland be-
    ziehen die Grundsicherung im Alter; im Westen sind es
    hingegen 3,2 Prozent, und die durchschnittliche Rente
    von Frauen ist in den neuen Bundesländern um 44 Pro-
    zent höher als in den alten Bundesländern.

    Die vollständige Angleichung des Rentenrechts in Ost
    und West rückt in greifbare Nähe. Wir und unser Koali-
    tionspartner haben uns auf einen gemeinsamen Fahrplan
    zur Erreichung dieses Ziels verständigt.


    (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Aber die Ostkinder sind immer noch weniger wert!)


    Auf der Grundlage des anstehenden Sachstandbe-
    richts der Bundesregierung werden wir entscheiden, ob
    mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist
    oder eben nicht .

    Es kommt aber auch darauf an, die tatsächlichen He-
    rausforderungen für die Zukunft unseres Rentensystems
    insgesamt in den Blick zu nehmen. Die Bundesregierung
    sieht die Herausforderung des demografischen Wandels
    und will die zweite und dritte Säule der Altersvorsorge
    stärken. Die private und die betriebliche Vorsorge sollten
    für jeden Menschen in unserem Land selbstverständlich
    sein und eine auskömmliche Rente für jeden ermögli-
    chen .

    Dies ist unser Ziel und bestimmt unser Handeln. Ich
    freue mich sehr auf die Diskussion zur anstehenden Ren-
    tenreform in den kommenden Beratungen .

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU)