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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/174 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 174. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Juni 2016 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Integrationsgesetzes Drucksache 18/8615 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17185 A Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17185 B Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 17187 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 17189 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17190 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17191 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17192 C Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17193 C Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17195 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 17196 B Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 17197 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17198 A Tagesordnungspunkt 27: Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Omid Nouripour, Luise Amtsberg, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine Menschheit, gemeinsame Verantwortung – Für eine flexible, wirksa- me und zuverlässige humanitäre Hilfe Drucksache 18/8619 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17199 C Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17199 C Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17201 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 17202 B Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 17203 D Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17205 A Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17206 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17208 A Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 17209 B Tagesordnungspunkt 28: Vereinbarte Debatte: Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative und Förderung des wis- senschaftlichen Nachwuchses Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17210 A Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17212 A Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . 17214 A Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 17214 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17216 D Albert Rupprecht (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17218 C Dr. Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17220 A Alexandra Dinges-Dierig (CDU/CSU) . . . . . . 17221 C Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 17222 C Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 17223 D Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes  über  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2016II Maßnahmen zur Förderung des deutschen  Films (Filmförderungsgesetz – FFG) Drucksachen 18/8592, 18/8627 . . . . . . . . . . . 17225 A Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 17225 A Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 17226 C Burkhard Blienert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17227 D Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17229 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 17231 A Tagesordnungspunkt 30: a) Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Altersarmut von Ost- Krankenschwestern – Gerechte Renten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen schaffen Drucksache 18/8612 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17232 A b) Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Kumpel zweiter Klasse – Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredlung wahren Drucksache 18/7903 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17232 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Dr. Gregor Gysi, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ungerechtigkeiten bei Mütterrente  in Ostdeutschland und  beim Übergangszuschlag beheben Drucksachen 18/4972, 18/6706 . . . . . . . . . 17232 B Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17232 C Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 17233 C Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17235 B Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17236 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . 17236 D Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 17238 B Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 17239 D Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 17239 D Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . 17240 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17241 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 17243 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17243 D (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2016 17185 174. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Juni 2016 Beginn: 9.00 Uhr
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    Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2016 17243 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 03.06.2016 Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.06.2016 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.06.2016 Brandl, Dr. Reinhard CDU/CSU 03.06.2016 Daldrup, Bernhard SPD 03.06.2016 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 03.06.2016 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 03.06.2016 Hänsel, Heike DIE LINKE 03.06.2016 Heil (Peine), Hubertus SPD 03.06.2016 Hendricks, Dr . Barbara SPD 03.06.2016 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.06.2016 Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 03.06.2016 Leidig, Sabine DIE LINKE 03.06.2016 Leikert, Dr. Katja CDU/CSU 03.06.2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 03.06.2016 Leyen, Dr. Ursula von der CDU/CSU 03.06.2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.06.2016 Marwitz, Hans-Georg von der CDU/CSU 03.06.2016 Metzler, Jan CDU/CSU 03.06.2016 Michelbach, Dr. h. c. Hans CDU/CSU 03.06.2016 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 03.06.2016 Müller, Bettina SPD 03.06.2016 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.06.2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Oßner, Florian CDU/CSU 03.06.2016 Petry, Christian SPD 03.06.2016 Petzold, Ulrich CDU/CSU 03.06.2016 Pflugradt, Jeannine SPD 03.06.2016 Raabe, Dr . Sascha SPD 03.06.2016 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.06.2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 03.06.2016 Scho-Antwerpes, Elfi SPD 03.06.2016 Schröder (Wiesbaden), Dr. Kristina CDU/CSU 03.06.2016 Stegemann, Albert CDU/CSU 03.06.2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 03.06.2016 Strothmann, Lena CDU/CSU 03.06.2016 Veit, Rüdiger SPD 03.06.2016 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 03.06.2016 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 03.06.2016 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 03.06.2016 Wicklein, Andrea SPD 03.06.2016 Wöhrl, Dagmar G. CDU/CSU 03.06.2016 Zech, Tobias CDU/CSU 03.06.2016 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 945 . Sitzung am 13 . Mai 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarkt- vorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. Fi- MaNoG) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 201617244 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Ge- sundheitswesen Der Bundesrat hat hierzu ferner folgende Entschlie- ßung gefasst: a) Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen eine rechtliche Grundlage zur Be- kämpfung von korruptivem Handeln durch Angehöri- ge der Heilberufe schafft und damit eine nicht hinzu- nehmende Gesetzeslücke schließt. b) Der Bundesrat hält es jedoch für nicht sachgerecht, dass der Gesetzesbeschluss – anders als noch in der dem Bundesrat seinerzeit zur Stellungnahme zugelei- teten Fassung (BR-Drucksache 360/15) – allein wett- bewerbsbezogene Handlungen erfasst, die patienten- schutzbezogene Handlungsmodalität des „Verstoßes gegen berufsrechtliche Pflichten“ hingegen ausspart und damit wesentliche Inhalte und Schutzzwecke des Gesetzes wegfallen. c) Eine wirksame Bekämpfung von Korruption im Gesund- heitswesen muss gleichermaßen zwei Ziele verfolgen: Zum einen muss sie einen funktionierenden Leis- tungswettbewerb auf Seiten der Anbieter sichern, da nur dieser eine qualitative Weiterentwicklung von Arz- nei-, Heil- oder Hilfsmitteln sowie Medizinprodukten bei gleichzeitig vertretbarer Kostenentwicklung im Gesundheitssektor gewährleisten kann (Wettbewerbs- schutz). Zum anderen muss sie aber auch das Vertrauen der Patienten in eine von unlauteren Geldzahlungen un- beeinflusste Gesundheitsversorgung und damit die Ak- zeptanz des – von ihnen solidarisch finanzierten – Ge- sundheitssystems aufrechterhalten (Patientenschutz). Dadurch, dass der Gesetzesbeschluss ausschließlich auf den Wettbewerbsschutz abstellt und den Patien- tenschutz weitgehend ausblendet, könnten eine Rei- he von Fallkonstellationen straffrei bleiben, in denen medizinische Entscheidungen primär an wirtschaft- lichen Interessen, nicht aber am Wohl des individu- ellen Patienten orientiert getroffen werden. Derge- stalt entstehende Schutzlücken wären geeignet, das Vertrauen der Patienten in das von ihnen getragene Gesundheitssystem erheblich zu beeinträchtigen. Entsprechende Schutzlücken könnten zukünftig ins- besondere in Fällen auftreten, in denen eine wettbe- werbsbezogene Bevorzugung bestimmter Anbieter ge- rade nicht gegeben ist, also etwa – bei der Verordnung patentgeschützter (und damit in Monopolstellung) angebotener Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel oder Me- dizinprodukte, – bei der allgemeinen – und gegebe- nenfalls medizinisch gar nicht indizierten – Steigerung von Bezugs-, Verordnungs- oder Zuweisungsmen- gen sowie – bei Arzneimittelverordnungen, die sich allein auf den Wirkstoff beziehen, vgl. hierzu schon BR-Drucksache 451/13 (Beschluss), S. 17. d) Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die jetzt vorgenommene Beschränkung des Gesetzes auf den Bezug und die Verordnung von Arznei- und Heilmit- teln sowie Medizinprodukten dazu führt, dass ganze Berufsgruppen, vor allem die der Apothekerinnen und Apotheker, aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausfallen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung, die diese Berufsgruppen innerhalb des Gesundheitswe- sens haben, können auch insoweit nicht zu rechtferti- gende Strafbarkeitslücken entstehen. e) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu be- obachten, ob zukünftig in der Praxis die vorbeschrie- benen Strafverfolgungslücken in einem Umfang auf- treten, der geeignet ist, das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitssystem zu beeinträchtigen. Sollte dies der Fall sein, müssten die notwendigen gesetzlichen Änderungen im Sinne dieser Entschließung vorge- nommen werden . – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über  die  kollektive  Wahrnehmung  von  Urheber-  und  verwandten  Schutzrechten  und  die  Vergabe  von  Mehrgebietslizenzen  für  Rechte  an  Musik- werken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die  Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richt- linie-Umsetzungsgesetz) – Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftver- kehrsgesetzes Zudem hat der Bundesrat in seiner 945 . Sitzung am 13. Mai 2016 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 4 und 6 des Standortauswahlgesetzes Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt) als Nachfol- gerin des ausscheidenden Ministers a . D . Dr . Hermann Onko Aeikens (Sachsen-Anhalt) zum Mitglied der „Kommission  Lagerung  hoch  radioaktiver  Abfall- stoffe“ gewählt. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Ab- satz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichter- stattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung Klimaschutzbericht 2015 Drucksache 18/6840 Unterrichtung durch die Bundesregierung Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstra- tegie an den Klimawandel Drucksachen 18/7111, 18/7276 Nr. 7 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/8470 Nr. A.1 Ratsdokument 7984/16 Drucksache 18/8470 Nr. A.2 Ratsdokument 7998/16 Finanzausschuss Drucksache 18/8293 Nr. A.4 Ratsdokument 6918/16 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juni 2016 17245 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/7127 Nr. A.4 Ratsdokument 14015/15 Drucksache 18/7612 Nr. A.26 Ratsdokument 5187/16 Drucksache 18/7934 Nr. A.16 Ratsdokument 6225/16 Drucksache 18/7934 Nr. A.17 Ratsdokument 6226/16 Drucksache 18/8293 Nr. A.6 Ratsdokument 7115/16 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/8293 Nr. A.12 Ratsdokument 7489/16 Drucksache 18/8470 Nr. A.20 EP P8_TA-PROV(2016)0119 Drucksache 18/8470 Nr. A.22 Ratsdokument 7781/16 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/7733 Nr. A.19 Ratsdokument 5814/16 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 174. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 4 Integrationsgesetz TOP 27 Qualität der humanitären Hilfe TOP 28 Vereinbarte Debatte zur Exzellenzinitiative TOP 29 Filmförderungsgesetz TOP 30 DDR-Renten-Überleitungsrecht Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Monika Grütters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen
    und Kollegen! Mit dem Entwurf unseres neuen Filmför-
    derungsgesetzes rollen wir quasi künftigen Filmerfolgen
    den roten Teppich aus. Qualitative Spitzenförderung zu
    ermöglichen und dazu die deutsche Filmwirtschaft im in-
    ternationalen Wettbewerb zu stärken, das sind die Ziele
    der Gesetzesnovelle, über die wir heute in erster Lesung
    beraten. Sie soll dem deutschen Film, den man als eine
    Art Aushängeschild unserer Kulturnation bezeichnen
    kann – im Ausland wird er sehr viel gesehen –, nationale
    und internationale Strahlkraft verleihen. An Strahlkraft
    hat es zumindest in den vergangenen Wochen und Mo-
    naten nicht gefehlt. Mit ihrem Film Toni Erdmann, übri-
    gens gefördert mit Mitteln der Filmförderungsanstalt, des
    DFFF und der kulturellen Filmförderung meines Hauses,
    war Maren Ade bei den diesjährigen Filmfestspielen in
    Cannes der echte Liebling der Filmkritik, und zwar der
    internationalen. Manche haben sie auch als „Siegerin der
    Herzen“ bezeichnet. Mit 27,5 Prozent Marktanteil hat der
    deutsche Film 2015 das beste Ergebnis seit Erfassung der
    Besucherzahlen erzielt. Solche Erfolge zeigen immerhin:
    Wir sind mit unserer Filmförderung auf dem richtigen
    Weg .

    Damit künstlerische und wirtschaftliche Wagnisse
    auch in Zukunft möglich bleiben, sieht der Regierungs-
    entwurf des Filmförderungsgesetzes unter anderem vor,
    ein hohes Niveau des Abgabeaufkommens zu sichern,
    die Filmförderung effizienter zu machen, die Drehbuch-
    förderung deutlich auszubauen, die Leistung der Produ-
    zenten noch stärker zu honorieren, Kinos als Kulturorte
    vor allem in der Fläche, also jenseits der Metropolen, zu
    stärken und – daran hänge ich sehr – Kurzfilme mehr als
    bisher zu fördern. Wir wollen zudem die Entscheidungs-
    strukturen effizienter gestalten und dabei nicht zuletzt –
    ich glaube, das ist die Voraussetzung für ein gutes Ergeb-
    nis – den Frauenanteil in den FFA-Gremien signifikant
    erhöhen.

    Lassen Sie mich ganz kurz auf diese Punkte einge-
    hen, zuerst auf das Abgabeaufkommen . Wenn das neue
    FFG qualitative Spitzenförderung ermöglichen soll, dann
    brauchen wir deutlich mehr Mittel aus der Branche selbst.

    Insbesondere die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten
    werden deshalb künftig zu einem Abgabesatz von 3 Pro-
    zent verpflichtet. Aber ARD und ZDF haben darüber hi-
    naus sogar ihre Bereitschaft erklärt, freiwillig 4 Prozent
    zu leisten, also aufzustocken; das war nicht immer so.
    Das ist ein echter Erfolg.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Auch die Abgaben der anderen Einzahler werden mo-
    derat angepasst, sodass wir eine gute Balance zwischen
    den Abgabezahlern erreichen. An der Abgabepflicht der
    ausländischen VoD-Anbieter halten wir natürlich fest.
    Ich habe am Dienstag an der Kulturministerratssitzung
    in Brüssel teilgenommen. Dort hat die Kommission ih-
    ren ersten Entwurf einer AVMD-Richtlinie vorgelegt, in
    der erstmals dieses Prinzip implementiert wird. So weit
    waren wir noch nie. Ich habe Kommissar Oettinger, der
    daran maßgeblich mitgewirkt hat, gedankt. Es ist nicht
    nur für den deutschen Filmstandort wichtig, dass es keine
    Abgabeoasen mehr gibt .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Gleichzeitig wollen wir die Förderung effizienter ge-
    stalten, indem wir uns bei der Vergabe der Fördermittel
    auf wenige, aber vielversprechendere Projekte konzen-
    trieren, um diese mit höheren Summen zu fördern. Der
    Gesetzentwurf sieht deshalb für die Auswahl der Pro-
    jekte im Rahmen der Projektfilmförderung detailliertere
    Vorgaben als bisher und eine gesetzliche Mindestförder-
    quote vor. Außerdem sollen durch die Abschaffung der
    sogenannten Erfolgsdarlehen künftig mehr Mittel für die
    erneute Vergabe durch die jeweiligen Kommissionen zur
    Verfügung stehen. Es gibt also künftig auch mehr Be-
    günstigte .

    Um Spitzenqualität geht es auch beim Ausbau der
    Drehbuchförderung. Mit der neuen Drehbuchfortent-
    wicklungsförderung, die nicht nur am Anfang greift, son-
    dern auch dann, wenn ein Stoff weiterentwickelt wird,
    und der Erhöhung der Mittel wollen wir dafür sorgen,
    dass gute Stoffe tatsächlich bis zur Filmreife gelangen.
    Das ist leider nicht immer so. Wir glauben, dass wir mit
    diesem mittleren Förderschritt deutlich mehr Drehbü-
    chern dazu verhelfen, zum echten Film zu werden. Die
    Drehbücher gelten zu Recht als DNA eines hohen deut-
    schen Marktanteils. So haben es zumindest die Dreh-
    buchautoren selber einmal formuliert.

    Stärker honorieren wollen wir künftig auch die Leis-
    tung der Produzenten, wie ich eingangs gesagt habe, zum
    Beispiel mit Erleichterungen beim vom Produzenten zu
    erbringenden Eigenanteil und mit der Einführung des
    25-Prozent-Bonus, der wirksam wird, wenn der Film
    erfolgreich ist und die Einnahmen an der Kinokasse die
    Herstellungskosten übersteigen.

    Ein weiterer Punkt ist die Förderung des Kurzfilms.
    Von seiner kompositionellen Raffinesse, von den an-
    spruchsvollen Dramaturgien, von der knappen, präzisen
    Erzählweise – das sind die Charakteristika eines Kurz-
    films – profitiert die Filmkunst insgesamt. Deshalb sieht
    die FFG-Novelle vor, dass künftig auch Kurzfilme von
    unter einer Minute und bis zu 30 Minuten – das war bis-

    Vizepräsident Johannes Singhammer






    (A) (C)



    (B) (D)


    her die Eingrenzung – Fördermittel bekommen können.
    Es wäre doch zu schade, Experimentierfreude in ein zu
    starkes Minutenkorsett zu zwingen. Deshalb weiten wir
    die Kurzfilmförderung deutlich aus.

    Weil Filmkunst nicht nur Leinwand oder Bildschirm,
    sondern auch eine Bühne braucht, wollen wir Kinos als
    Kulturorte deutlich stärken, gerade abseits der großen
    Städte. Kinos profitieren von der Anhebung der für den
    konkreten Abgabesatz maßgeblichen Umsatzschwellen.
    Außerdem soll es bei den bisherigen Sperrfristen blei-
    ben . Die garantieren – das System der Sperrfristen wird
    immer wieder diskutiert –, dass ein Film zumindest in
    der Regel sechs Monate exklusiv dem Kino vorbehalten
    bleibt, bevor er zum Beispiel auf DVD zu haben ist. Auch
    das finde ich wichtig.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Es gibt diesbezüglich immer wieder die eine oder ande-
    re Erwägung, aber ich glaube, das ist wirklich im Inte-
    resse der Kinos. Das betrifft vor allen Dingen die Kinos
    jenseits der großen Städte. Für die ist das ein wichtiger
    Punkt .

    Ein letzter Punkt. Wir wollen die Gremien der FFA
    verschlanken und professionalisieren. Dass das dringend
    nötig war, können alle die bestätigen, die die bisherige
    Zusammensetzung kennen. Künftig soll es nur noch drei
    Förderkommissionen mit maximal fünf Mitgliedern aus
    einem Pool von Experten geben, die in wechselnder Be-
    setzung tagen. Auf diese Weise können sich die Kommis-
    sionsmitglieder die Projekte bzw. die Filme genauer an-
    schauen, sodass herausragende Ideen nicht in der Masse
    der Antragsteller untergehen.

    Im Rahmen der Gremienbesetzung will ich für mehr
    Geschlechtergerechtigkeit in der Filmbranche sorgen.
    Man kann das im künstlerischen Bereich nicht erzwin-
    gen. Das Potenzial ist aber da. Wie wir in diesem Jahr
    gesehen haben, waren drei ganz tolle Regisseurinnen
    unter den Gewinnern des Deutschen Filmpreises. Aber
    in den Gremien, wo wir ausdrücklich Einfluss ausüben
    können, war das nicht gegeben. Es kann nicht sein, dass
    zwar unser höchstdotierter Filmpreis einen Frauennamen
    trägt – die Lola –, unsere hochdekorierten Filmemacher
    in der Regel aber nicht. Künftig werden mindestens zwei
    Frauen in den Fünferkommissionen an den Förderent-
    scheidungen beteiligt sein. Ich bin zuversichtlich, dass
    sich damit auch mehr von Frauen geprägte Projekte
    durchsetzen können.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Der aktuelle Entwurf des Filmförderungsgesetzes ist
    das Ergebnis mehrfacher Branchenanhörungen, großer
    runder Tische – viele von Ihnen haben daran teilgenom-
    men – und unzähliger Gespräche auch und gerade mit
    Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für den kon-
    struktiven Austausch – das war bei dem Filmförderungs-
    gesetz wirklich wohltuend – bin ich allen Beteiligten sehr
    dankbar. Es freut mich vor allem, dass wir gemeinsam
    Wege gefunden haben, um künstlerische Aspekte bei der
    wirtschaftlichen Filmförderung doch noch ein bisschen
    stärker zu betonen.

    Wie der Beifall klingt, wenn deutsche Filmkunst
    überzeugt, haben wir in den vergangenen Wochen dank
    Toni Erdmann gehört. Dieser Film erreicht die Sterne,
    vermerkte Le Figaro. Oder: Originell bis ins Absurde,
    kommentierte Deutschlandradio Kultur. Ein Werk von
    großer Schönheit, großen Gefühlen und großes Kino, hat
    die New York Times diesen Film genannt. Er kommt im
    Juli in die Kinos. Solche Zeilen wünschen wir, die wir
    die Filme lieben, uns doch alle. Wir würden sie gerne
    öfter hören und lesen. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre
    Unterstützung für den Entwurf unseres neuen Filmförde-
    rungsgesetzes .

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Johannes Singhammer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Nächster Redner ist der Kollege Harald Petzold, Frak-

tion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Harald Petzold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen

    und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf
    der Besuchertribüne! Es ist zwar noch nicht ganz Freitag
    nach eins, aber fast. Freitag nach eins macht bekanntlich
    jeder seins. Wir sehen das leider auch hier im Plenarsaal.
    Die Behandlung dieses Gesetzesanliegens ist so wichtig,
    dass das Filmförderungsgesetz das Dasein in einer Rand-
    zone eigentlich nicht verdient hat.

    Dass die Bundesregierung beantragt hat, die Debatte
    über diesen Tagesordnungspunkt erst jetzt stattfinden zu
    lassen, spricht Bände in Bezug darauf, welche Wichtig-
    keit sie diesem Gegenstand tatsächlich beimisst. Nach
    diesem Tagesordnungspunkt werden übrigens nur noch
    die Ostrenten behandelt. Auch das spricht Bände hin-
    sichtlich der Wichtigkeit, die die Große Koalition be-
    stimmten Themen hier offensichtlich zubilligt.

    Ich bin sehr froh, dass meine Fraktion einen eigenen
    Antrag eingebracht hat, der bereits im April dieses Jahres
    in der Kernzeit auf der Tagesordnung stand. Bereits zu
    diesem Zeitpunkt haben wir beantragt, das Filmförde-
    rungsgesetz sozial ausgewogen und geschlechtergerecht
    zu ändern. Wir haben uns für Genrevielfalt und für den
    Erhalt von Kino als Kulturort ausgesprochen.

    Damit wurde wenigstens einmal in dieser Legislatur-
    periode zu einer zugänglicheren Zeit, in der auch mehr
    Abgeordnete im Plenarsaal sind, dieser wichtige Gegen-
    stand – für die Koalition ist es ja in dieser Wahlperiode
    eines der wichtigsten Projekte der Medienpolitik über-
    haupt – öffentlich diskutiert. Das hat in der Öffentlichkeit
    übrigens ein sehr positives Echo gefunden. Ich finde, das
    ist gut so .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Ich bin darüber hinaus sehr froh, dass sich der Bun-
    desrat in seiner Stellungnahme sehr deutlich dafür ausge-
    sprochen hat, dass das „in der Filmwirtschaft eingesetzte
    Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt
    wird“. Es soll nach Auffassung der Bundesländer eine

    Staatsministerin Monika Grütters






    (A) (C)



    (B) (D)


    neue Aufgabe der Filmförderungsanstalt werden – ich
    zitiere –, „auch die Belange der Beschäftigten in der
    Filmwirtschaft zu unterstützen“. Ein ganz herzliches
    Dankeschön an die Bundesländer für diese Stellungnah-
    me und ein ganz herzliches Dankeschön besonders an die
    Bundesländer mit linker Regierungsbeteiligung, nämlich
    Thüringen und Brandenburg, die sich besonders intensiv
    für diesen Punkt in der Stellungnahme der Bundesländer
    eingesetzt haben. Denn angesichts zu einem großen Teil
    prekärer Arbeits- und Produktionsbedingungen vieler
    Filmschaffender ist die Forderung aktueller denn je, dass
    sich die Filmförderung für Tariftreue, für faire und ange-
    messene Vertragsbedingungen zwischen Produktionsun-
    ternehmen und den Beschäftigten einsetzt.

    Ich wiederhole in diesem Zusammenhang den Vor-
    schlag meiner Fraktion, der Linken, aus unserem Antrag
    zur sozialverträglichen Änderung des Filmförderungsge-
    setzes:

    Produzenten, die nachweislich einkalkulierte
    Tarif- bzw. Mindestlöhne nicht ausgezahlt ha-
    ben, sollten für drei Jahre von der Förderung
    ausgeschlossen werden.

    Ich sage: Mit der Novelle zum Filmförderungsgesetz
    böte sich eine gute Chance, dies ein für alle Mal zu er-
    möglichen.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Im Übrigen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von
    der Union: Die Stellungnahme des Bundesrates müsste
    für Sie wie eine schallende Ohrfeige gewirkt haben, da
    Sie uns ja wieder sozialistische Planwirtschaft im Zu-
    sammenhang mit unserem Antrag und der Debatte da-
    rüber unterstellt haben. Ich kann Ihnen versichern: Wir
    werden mit unseren Änderungsanträgen genau diese ur-
    sozialistische Forderung, nämlich „Gute Löhne für gute
    Arbeit“, einbringen und thematisieren, und wir werden
    auf eine Änderung des vorliegenden Gesetzentwurfs
    drängen, zumal Sie als Große Koalition nicht einmal be-
    reit sind, bei den Regelungen zur Arbeitslosenversiche-
    rung die Belange von kurzfristig Beschäftigten – dazu
    zählen die Beschäftigten der Filmwirtschaft – besonders
    zu berücksichtigen und diese zu verändern.

    Das ist ein klarer Bruch Ihres Versprechens aus dem
    Koalitionsvertrag, wo Sie zugesagt haben, dass noch in
    dieser Wahlperiode für eine Reform der Arbeitslosen-
    geld-I-Regelung für Kulturschaffende gesorgt werden
    soll. Da nützt es auch gar nichts, wenn die Staatssekretä-
    rin Kramme hier Krokodilstränen verdrückt und sagt: Es
    ist leider nicht gelungen, für die kurzfristig Beschäftigten
    eine Verbesserung zu erreichen .

    Ich kann nur sagen: Das war der Großen Koalition
    offensichtlich einfach nicht wichtig genug, ähnlich wie
    möglicherweise die gesamte Filmförderung. Ich kann nur
    die Forderung meiner Fraktionskollegin Zimmermann
    von gestern wiederholen, die gesagt hat, dass mindestens
    vier Monate ausreichen müssen, um Anwartschaften für
    das Arbeitslosengeld I zu erwerben.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Meine Redezeit ist leider nur kurz bemessen. Deswe-
    gen kann ich nicht weiter in die Tiefe gehen, um darzu-
    stellen, was Ihrem Gesetz noch alles fehlt. Sie haben kei-
    ne Vorstellung von der Zukunft des deutschen Films. Sie
    haben keine Idee von den gesellschaftlichen, kulturellen
    und sozialen Wirkungen des Films. Sie betrachten Film
    zuallererst als Standortpolitik, dann als Verschiebebahn-
    hof für Fördermittel – wobei Sie auch noch knauserig
    sind –, und Sie konzentrieren sich dann im Wesentlichen
    auf Gremienbesetzungen, wobei Sie immer ordentlich
    darauf achten, dass vor allen Dingen die Verwerterseite
    in den Gremien ordentlich präsentiert ist, was dann dazu
    führt, dass von dieser Seite Einfluss auf Filmgeschichten
    und Drehbücher genommen wird, was wir für unange-
    messen halten. Sie reden davon, dass eine Frauenquote
    mehr Geschlechtergerechtigkeit bringt. Fragen Sie ein-
    mal unsere europäischen Nachbarn, wie sie mit diesem
    Thema umgehen. Da haben wir ein Vorbild. Auch dazu
    haben wir Ihnen in unserem Antrag einen entsprechen-
    den Vorschlag vorgelegt.

    Wir sagen: Der Gesetzentwurf enthält keine Regelung
    dazu, wie Kinos flächendeckend erhalten und gefördert
    werden können. Ihre Vorschläge hinsichtlich des Abga-
    beaufkommens berücksichtigen die Entwicklungen, zum
    Beispiel den Rückgang beim Verkauf von DVDs, über-
    haupt nicht. Wir werden also nicht mehr Einnahmen in
    diesem Bereich haben, sondern weniger .

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Lin-
    ke hat Filmförderungspolitik vor allen Dingen zum Ziel,
    den Film als eine für die Gesellschaft unverzichtbare kul-
    turelle Ausdrucksform in der öffentlichen und politischen
    Wahrnehmung zu verankern und das Filmförderungs-
    system entsprechend neu auszurichten und am Ende zu
    stärken. In diesem Sinne werden wir uns in die Debatte
    einbringen . Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und
    Ihnen, Herr Präsident, dass Sie etwas großzügig mit mir
    umgegangen sind, was die Redezeit anbelangt.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)