Plenarprotokoll 18/172
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
172. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 1. Juni 2016
Inhalt:
Zusätzliche Ausschussüberweisungen . . . . . . 16943 B
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Entwurf
eines Gesetzes zum besseren Informations-
austausch bei der Bekämpfung des interna-
tionalen Terrorismus; weitere Fragen
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16943 C
Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16944 B
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16944 C
Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16944 C
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16944 D
Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16945 A
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16945 B
Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16945 D
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16945 D
Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16945 D
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16946 A
Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16946 B
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16946 C
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16946 D
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16946 D
Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16947 B
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16947 B
Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16947 C
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16947 D
Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16948 C
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16948 C
Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16948 D
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16949 A
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16949 A
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16949 B
Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16949 B
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16949 C
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16949 C
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16949 D
Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16950 A
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16950 B
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016II
Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16950 C
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16950 D
Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16951 A
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16951 B
Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16951 B
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16951 C
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16952 A
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16952 B
Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16952 C
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16952 C
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16952 D
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16953 A
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16953 A
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16953 B
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/8566 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16953 C
Mündliche Frage 4
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Berücksichtigung der Belange von Men-
schen mit Behinderungen bei der Durch-
führung des 9. Weltverkehrsforums
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16953 D
Zusatzfragen
Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16954 A
Mündliche Frage 5
Markus Paschke (SPD)
Erarbeitung alternativer Szenarien für den
Masterplan Ems 2050
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16954 C
Zusatzfrage
Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16954 D
Mündliche Frage 6
Markus Paschke (SPD)
Details zu alternativen Szenarien für den
Masterplan Ems 2050 sowie Information
der Vertragspartner
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16955 A
Zusatzfrage
Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16955 B
Mündliche Frage 7
Johann Saathoff (SPD)
Einleitung eines Vertragsverletzungsver-
fahrens im Falle einer Erarbeitung alterna-
tiver Szenarien zum Masterplan Ems 2050
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16955 C
Zusatzfragen
Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16955 C
Mündliche Frage 8
Johann Saathoff (SPD)
Vorschlag zur Verringerung des Schlickein-
trags mithilfe von Tidepoldern im Master-
plan Ems 2050
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16956 A
Zusatzfragen
Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16956 A
Mündliche Frage 15
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Tagung des Verwaltungsausschusses zum
Zeit- und Kostenplan für den ITER-Fusi-
onsreaktor
Antwort
Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . 16956 D
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16956 D
Mündliche Frage 16
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aspekt der Forschungsförderung für Atom-
und Kohlekraftwerke im EU-Beschlussvor-
schlag „Research and Innovation friendly
regulation“
Antwort
Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . 16957 C
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 III
Zusatzfragen
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16957 D
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16958 B
Mündliche Frage 18
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Transparenz in der Personalpolitik des BMZ
Antwort
Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär BMZ 16959 A
Zusatzfragen
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16959 B
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16959 D
Mündliche Frage 19
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ratifizierung des Wirtschaftspartnerschafts-
abkommens mit den ECOWAS-Staaten
Antwort
Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16960 A
Zusatzfragen
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16960 B
Mündliche Frage 20
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Abstimmung des EU-Papiers „Issues Paper
No. 10 ,Nuclear‘“ mit der Bundesregierung
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16960 D
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16961 B
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16962 A
Mündliche Frage 21
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stellungnahme der Bundesregierung zum
Europäischen Strategieplan für Energie-
technologie
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16962 C
Zusatzfragen
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16962 D
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16963 C
Mündliche Frage 22
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Grundlage der Fortführung der Mercosur-
Verhandlungen
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16964 A
Zusatzfragen
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16964 B
Mündliche Frage 23
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kenntnisse über Arbeitsrechtsverletzungen
in den USA
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16965 B
Zusatzfragen
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16965 B
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16965 D
Mündliche Frage 24
Niema Movassat (DIE LINKE)
Ausbau der Sicherheitszusammenarbeit
mit Ägypten
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16966 B
Zusatzfragen
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16966 C
Mündliche Frage 31
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gespräche des Bundesinnenministers mit
US-Regierungsvertretern zum Datenaus-
tausch im Sicherheitsbereich
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16967 C
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016IV
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16968 A
Mündliche Frage 34
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Evaluation des Mietrechtsnovellierungsge-
setzes
Antwort
Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 16969 A
Zusatzfragen
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16969 B
Mündliche Frage 35
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auslegung der Biopatentrichtlinie
Antwort
Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16970 B
Zusatzfragen
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16970 C
Mündliche Frage 39
Katrin Werner (DIE LINKE)
Verbändeanhörung zum Referentenentwurf
des Bundesteilhabegesetzes im Mai 2016
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16971 B
Zusatzfrage
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16971 C
Mündliche Frage 40
Katrin Werner (DIE LINKE)
Forderung von Selbstvertretungsorganisa-
tionen im Zusammenhang mit dem Refe-
rentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16972 A
Zusatzfragen
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16972 A
Mündliche Frage 41
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stand der Ressortabstimmung zur Glypho-
sat-Neuzulassung
Antwort
Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16972 C
Zusatzfragen
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16972 D
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16973 C
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16973 D
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der
Bundesregierung zur Zukunft der erneuer-
baren Energien in Deutschland und Europa
Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16974 B
Dr . Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16975 C
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 16976 D
Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16978 B
Dr . Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16979 C
Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 16980 C
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16982 D
Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16984 A
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16985 C
Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16986 D
Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16987 D
Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 16989 A
Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16990 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16991 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 16993 A
Anlage 2
Mündliche Fragen 2 und 3
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Tagessätze für Mutter-/Vater-Kind-Klini-
ken und Rehakliniken
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16993 C
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 V
Anlage 3
Mündliche Frage 9
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Geplante Stilllegung von 215 Güterverlade-
stellen durch die Deutsche Bahn AG
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16993 D
Anlage 4
Mündliche Frage 10
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stellungnahmen zu Prüfungsmitteilungen
zum Projekt Stuttgart 21
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16994 A
Anlage 5
Mündliche Frage 11
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächti-
gung beim Titel „Ausgaben für den Einzug
der streckenbezogenen Straßenbenutzungs-
gebühren“ im Bundeshaushalt 2016
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16994 B
Anlage 6
Mündliche Frage 12
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Erforderliche Haushaltsmittel für die Stra-
ßenmaut nach Vorlage eines Angebots der
Toll Collect GmbH
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16994 C
Anlage 7
Mündliche Frage 13
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sanktionsmöglichkeiten bei falschen Pkw-Ver-
brauchsangaben von Automobilherstellern
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16994 D
Anlage 8
Mündliche Frage 14
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stickoxidgrenzwerte für Diesel- bzw. Ben-
zin-Pkw
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16995 A
Anlage 9
Mündliche Frage 17
Niema Movassat (DIE LINKE)
Verwendung von EU-Mitteln zur Flücht-
lingshilfe und Einführung eines EU-Flücht-
lingsbeauftragten
Antwort
Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16995 B
Anlage 10
Mündliche Frage 25
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der
Türkei
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16995 C
Anlage 11
Mündliche Frage 26
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Erfüllung der Visa-Roadmap EU-Türkei
durch die Türkei
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16996 A
Anlage 12
Mündliche Frage 27
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Entwicklung der Asylentscheidungen zu sy-
rischen Flüchtlingen
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16996 C
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016VI
Anlage 13
Mündliche Frage 28
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Zurückweisungen durch die Bundespolizei
an den Grenzen seit Januar 2016
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16997 C
Anlage 14
Mündliche Frage 29
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Durchführung der Zulässigkeitsverfahren
zum Asylverfahren in Griechenland
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16998 B
Anlage 15
Mündliche Frage 30
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sprachliche Anforderungen an anerkannte
Flüchtlinge im Rahmen der Erteilung einer
Niederlassungserlaubnis
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16998 D
Anlage 16
Mündliche Frage 32
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Interpol-Reform 2020
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16999 A
Anlage 17
Mündliche Frage 33
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Instrumente zur Überwachung von Finanz-
und Telekommunikationsdaten
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16999 C
Anlage 18
Mündliche Frage 36
Petra Pau (DIE LINKE)
Regelungen zur Übernahme der Kosten für
die Essensversorgung in Flüchtlingsunter-
künften ohne Selbstversorgungsmöglichkeit
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17000 A
Anlage 19
Mündliche Frage 37
Petra Pau (DIE LINKE)
Kosten der Nahrungsmittelversorgung
durch Fremdfirmen in Flüchtlingsunter-
künften ohne Selbstversorgungsmöglichkeit
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17000 B
Anlage 20
Mündliche Frage 38
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Förderrichtlinie zur Förderung der Partizi-
pation nach § 19 des Behindertengleichstel-
lungsgesetzes
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17000 D
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 16943
172. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 01. Juni 2016
Beginn: 13 .00 Uhr
Andreas Jung
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 16993
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01 .06 .2016
Dobrindt, Alexander CDU/CSU 01 .06 .2016
Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01 .06 .2016
Frieser, Michael CDU/CSU 01 .06 .2016
Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01 .06 .2016
Lämmel, Andreas G . CDU/CSU 01 .06 .2016
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 01 .06 .2016
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01 .06 .2016
Oßner, Florian CDU/CSU 01 .06 .2016
Petzold, Ulrich CDU/CSU 01 .06 .2016
Pflugradt, Jeannine SPD 01 .06 .2016
Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01 .06 .2016
Scho-Antwerpes, Elfi SPD 01 .06 .2016
Schröder (Wiesbaden),
Dr . Kristina
CDU/CSU 01 .06 .2016
Strobl (Heilbronn),
Thomas
CDU/CSU 01 .06 .2016
Veit, Rüdiger SPD 01 .06 .2016
Walter-Rosenheimer,
Beate
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01 .06 .2016
Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 01 .06 .2016
Wawzyniak, Halina DIE LINKE 01 .06 .2016
Wicklein, Andrea SPD 01 .06 .2016
Zech, Tobias CDU/CSU 01 .06 .2016
Dinges-Dierig,
Alexandra
CDU/CSU 01 .06 .2016
Anlage 2
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fragen
der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/8566, Frage 2 und 3):
Woraus erklärt sich die unterschiedliche Höhe der Ta-
gessätze für Mutter-/Vater-Kind-Kliniken und für Rehaklini-
ken, und wie ist dies zu begründen?
Aus welchen Gründen erfolgte nach Kenntnis der Bundes-
regierung in den letzten 15 Jahren – ausgenommen die Grund-
lohnsummen – keine Anpassung der Tagessätze für Mutter-/
Vater-Kind-Kliniken, während Tagessätze für Rehakliniken
nach Aussagen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
in den letzten Jahren gestiegen sind?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusam-
menhangs gemeinsam beantwortet .
Mutter-/Vater-Kind-Kliniken erbringen stationäre
medizinische Leistungen zur Vorsorge für Mütter und
Väter oder zur Rehabilitation für Mütter und Väter auf
der Grundlage eines Versorgungsvertrages mit den Lan-
desverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen
(§ 111a Absatz 1 Satz 2, § 111 Absatz 2 Fünftes Buch
Sozialgesetzbuch – SGB V) . Mit Abschluss des Versor-
gungsvertrages wird die jeweilige Einrichtung für die
Dauer des Vertrages zur Versorgung der Versicherten mit
stationären medizinischen Leistungen zur Vorsorge und
Rehabilitation zugelassen . Gleiches gilt für die Vorsorge-
oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen medizini-
sche Leistungen der Vorsorge und Rehabilitation gemäß
§ 111 SGB V erbracht werden .
Die Vergütungen für die medizinischen Leistungen
der Mutter-/Vater-Kind-Kliniken und der Rehabilitati-
onseinrichtungen werden nicht in den Versorgungsver-
trägen auf Landesebene geregelt, sondern zwischen den
Krankenkassen und den Einrichtungsträgern gesondert
und frei vereinbart . Auf den Inhalt der Vergütungsver-
einbarungen hat das Bundesministerium für Gesundheit
keinen Einfluss. Stattdessen kann jede Vertragspartei im
Konfliktfall zur Durchsetzung einer angemessenen Ver-
gütungshöhe die Landesschiedsstelle anrufen, die den
streitigen Inhalt der Vergütungsvereinbarung auf Antrag
festsetzt (§ 111a Absatz 1 Satz 2, § 111 Absatz 5 SGB V) .
Erkenntnisse zum konkreten Inhalt der getroffenen Ver-
einbarungen liegen dem Bundesministerium für Gesund-
heit nicht vor .
Anlage 3
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8566, Frage 9):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Plänen der Deutschen Bahn AG für die Stilllegung bzw . Ein-
stellung der Bedienung von 215 Güterverladestellen, und wie
bewertet dies die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 201616994
(A) (C)
(B) (D)
der Bund den Bau neuer Güterverladeeinrichtungen finanziell
fördert?
Bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) handelt es sich
um ein in privatrechtlicher Form geführtes, gewinnorien-
tiertes Wirtschaftsunternehmen, das der Vorstand gemäß
§ 76 Absatz 1 Aktiengesetz in eigener unternehmerischer
Verantwortung führt . Auf dieser Grundlage obliegt auch
die Bedienung von Güterverkehrsstellen nach wirtschaft-
lichen Kriterien der operativen Verantwortung des Vor-
stands .
Welche Änderungen sich im Rahmen des Projektes
„Zukunft Bahn“ konkret ergeben, steht noch nicht end-
gültig fest . Die Erörterungen mit den betroffenen Kun-
den, Gremien und der Politik sind noch nicht abgeschlos-
sen . Diesen kann nicht vorgegriffen werden .
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Einstel-
lung der Bedienung einer Güterverkehrsstelle durch die
DB Cargo AG nicht zur Stilllegung des betreffenden
Gleisanschlusses führt . Vielmehr hat sich gezeigt, dass
die vom Rückzug der DB Cargo AG betroffenen Güter-
verkehrsstellen oft sehr erfolgreich von privaten Eisen-
bahnverkehrsunternehmen weiterbetrieben werden .
Anlage 4
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8566, Frage 10):
Was sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung ihre
Stellungnahmen zu den Prüfungsmitteilungen des Bundes-
rechnungshofes zur Kostenplausibilität von Teilbereichen des
Projektes Stuttgart 21 (S 21) sowie zum Verhalten der vom
Bund gestellten Aufsichtsratsmitglieder bezüglich der Ent-
scheidung für den Weiterbau des Projektes S 21 noch nicht
vollendet hat, und wann wird dieser Vorgang nach Einschät-
zung der Bundesregierung so weit sein, dass das Parlament
über die Prüfungsergebnisse informiert wird (www .stuttgarter-
zeitung .de/inhalt .bundesrechnungshof-und-s-21- pruefungen-
zu-stuttgart-21-vor-dem-abschluss .b1c4dd31-ecdd-4ae9-
afb7-26ef642eab1d .html)?
Die Bundesregierung hat alle vom Bundesrech-
nungshof erbetenen Stellungnahmen abgegeben . Die
Prüfungen des Bundesrechnungshofes sind noch nicht
abgeschlossen . Es obliegt dem Bundesrechnungshof, zu
entscheiden, ob und wann er Prüfungsergebnisse dem
Parlament zuleitet .
Anlage 5
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8566, Frage 11):
Mit welcher Begründung ist die „außerplanmäßige Ver-
pflichtungsermächtigung bei Kapitel 12 01 Titel 532 24 –
Ausgaben für den Einzug der streckenbezogenen Straßenbe-
nutzungsgebühren – bis zur Höhe von 503 218 T€“ (Vorlage
des Bundesministeriums der Finanzen Nummer 53/16) unab-
weisbar, angesichts der Tatsache, dass es für die Ausweitung
der Mautpflicht auf alle Bundesstraßen bisher keine Rechts-
grundlage sowie Vertragsgrundlage (mit einem Mautbetreiber)
gibt, und warum wäre eine Veranschlagung dieser Mittel erst
im Bundeshaushalt 2017 zeitlich nicht ausreichend zur Umset-
zung der Mautausweitung bis zum Jahr 2018?
Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
ist Voraussetzung für die Beauftragung der technischen
Umsetzung der Ausweitung der Mautpflicht auf alle
Bundesstraßen . Da die Umsetzung der technischen An-
passungen intensiv vorbereitet und getestet werden muss,
ist die kurzfristige Beauftragung des derzeitigen System-
betreibers Toll Collect GmbH zwingend erforderlich, um
die vom Deutschen Bundestag mit Entschließungsan-
trag vom 25 . März 2015 (BT-Drs . 18/4460) geforderte
und vom Bundeskabinett am 11 . Mai 2016 beschlossene
Erhebung der Maut auf allen Bundesstraßen planmäßig
Mitte 2018 beginnen zu können .
Anlage 6
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8566, Frage 12):
Nach welchen Prüfungen durch die Bundesregierung wur-
de die „Höhe der erforderlichen Haushaltsmittel … nach Vor-
lage eines verbindlichen Angebots der Toll Collect GmbH am
6 . April 2016 konkretisiert“ (ebenda), und entspricht die Höhe
der erforderlichen Haushaltsmittel den von der Toll Collect
GmbH im verbindlichen Angebot angegebenen Kosten?
Die Höhe der im Rahmen der außerplanmäßigen Ver-
pflichtungsermächtigung erforderlichen Haushaltsmittel
entspricht dem Ergebnis der Vertragsverhandlungen und
der an die Toll Collect GmbH zu zahlenden Vergütung
für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 . Das BMVI hat die
von Toll Collect veranschlagten Entwicklungs- und Im-
plementierungskosten intensiv auf Angemessenheit und
Plausibilität geprüft .
Anlage 7
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8566, Frage 13):
Welche Sanktions- bzw . Strafmöglichkeiten wurden, abge-
leitet aus dem europäischen Umweltrecht, im deutschen Recht
verankert, um auf Verstöße bei den Pkw-Verbrauchsangaben
(zum Beispiel signifikant höherer CO2-Ausstoß) von Automo-
bilherstellern reagieren zu können?
Diese Frage wurde bereits im Zuge der Kleinen An-
frage der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn
(Dresden), Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksa-
che 18/5542 – wie folgt beantwortet:
Die Verordnung (EG) Nr . 715/2007 ist für bestimmte
Kraftfahrzeuge bei der Typgenehmigung nach der Rah-
menrichtlinie 2007/46/EG obligatorisch anzuwenden .
Die Erteilung der Typgenehmigung durch das KBA er-
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundesrechnungshof-und-s-21-pruefungen-zu-stuttgart-21-vor-dem-abschluss.b1c4dd31-ecdd-4ae9-afb7-26ef642eab1d.html
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundesrechnungshof-und-s-21-pruefungen-zu-stuttgart-21-vor-dem-abschluss.b1c4dd31-ecdd-4ae9-afb7-26ef642eab1d.html
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundesrechnungshof-und-s-21-pruefungen-zu-stuttgart-21-vor-dem-abschluss.b1c4dd31-ecdd-4ae9-afb7-26ef642eab1d.html
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundesrechnungshof-und-s-21-pruefungen-zu-stuttgart-21-vor-dem-abschluss.b1c4dd31-ecdd-4ae9-afb7-26ef642eab1d.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 16995
(A) (C)
(B) (D)
folgt unter Berücksichtigung dessen nach der EG-Fahr-
zeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) . Hieraus erge-
ben sich auch die Möglichkeiten der staatlichen Reaktion
auf Verstöße gegen die Typgenehmigungsvorschriften .
Es gelten §§ 7, 25, 27 und 37 EG-FGV . Insbesondere
sind danach spezielle Verwaltungsmaßnahmen vorgese-
hen, die beispielsweise von einem teilweisen Widerruf
der Typgenehmigung bis zu deren Erlöschen reichen .
Darüber hinaus bestehen die allgemeinen verwaltungs-
rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten .
Anlage 8
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8566,
Frage 14):
Hält die Bundesregierung den höheren Stickoxidgrenzwert
für Diesel-Pkw (80 Milligramm pro Kilometer) im Vergleich
zu Benzin-Pkw (60 Milligramm pro Kilometer) für gerechtfer-
tigt, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Grenzwert für
Diesel-Pkw an den Grenzwert für Benzin-Pkw anzugleichen?
Die Abgasgrenzwerte für die Abgasstufen Euro 5 und
Euro 6 wurden im Jahr 2007 in der Verordnung (EG)
Nr . 715/2007 europaweit harmonisiert festgelegt .
Vordringlich ist derzeit aus Sicht der Bundesregierung
die Einhaltung der derzeitigen Grenzwertvorgaben auch
im Realbetrieb auf der Straße . Die Europäische Kommis-
sion ist darüber hinaus gefordert, die Regelungen konti-
nuierlich zu überprüfen .
Anlage 9
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra-
ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8566, Frage 17):
Entspricht die Aussage des Bundesministers für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr . Gerd Müller, dass
10 Prozent der EU-Mittel für die Bekämpfung der sogenann-
ten Flüchtlingskrise verwendet werden sollten und dass eine
EU-Flüchtlingsbeauftragte oder ein EU-Flüchtlingsbeauftrag-
ter eingesetzt werden soll (www .theguardian .com/global-de-
velopment/2016/may/24/divert-10-of-eu-funds- refugee-
crisis-germany-gerd-muller und www .hurriyetdailynews .com/
german-minister-proposes-devoting-10-pct-of-eu- budget-
to-refugee-crisis .aspx?pageID=238&nID=99590&NewsCa-
tID=351), der Haltung der Bundesregierung und wenn ja,
welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um das Vorhaben
umzusetzen?
Es handelt sich hier um einen Vorstoß des Bundesmi-
nisters Dr . Gerd Müller, der in der Vergangenheit wieder-
holt die Einrichtung eines feststehenden EU-Fonds für
Nothilfe/Infrastrukturhilfe sowie die Benennung eines
EU-Sonderbeauftragten für Flüchtlingsfragen gefordert
hat . Diese Maßnahmen sollen die EU in die Lage verset-
zen, schnell und flexibel auf Notsituationen zu reagieren.
Ein solcher Fonds sollte nach Vorstellung des BMZ durch
die Umschichtung von 10 Prozent des EU-Haushaltes fi-
nanziert werden, über die bereits von der EU konzedierte
„Sondermilliarde“ sowie über die bereits erfolgte Bereit-
stellung von 10 Milliarden Euro (2015/2016) für Flücht-
linge hinaus . Die Bundesregierung wird sich im Rahmen
des sog . mid-term Review des Mehrjährigen Finanzrah-
mens der EU dafür einsetzen, dass weitere strukturelle
Veränderungen im EU-Haushalt zugunsten des Themas
Flucht und Migration vorgenommen werden .
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/8566, Frage 25):
Inwieweit sieht die Bundesregierung in der von ihr geteil-
ten Auffassung der Europäischen Kommission, die in ihren
Fortschrittsberichten der letzten Jahre und insbesondere im
aktuellen Fortschrittsbericht zahlreiche Rückschritte im Be-
reich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei fest-
stellt, und ihrer Aussage, dass infolge der polizeilichen, justizi-
ellen und militärischen Zusammenarbeit die „rechtsstaatliche
und demokratische Entwicklung des Landes grundsätzlich
befördert“ wurde (Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bun-
destagsdrucksache 18/8057), einen Widerspruch, und sieht die
Bundesregierung in der Aufhebung der Immunität von mehr
als einem Viertel der Abgeordneten des türkischen Parlaments
vom 20 . Mai 2016, die nach meiner Auffassung der Massen-
verfolgung regierungskritischer Politiker, insbesondere von
Abgeordneten der HDP (Demokratische Partei der Völker),
dient (www .welt .de/politik/ausland/article155522308/So-
schnell-gilt-man-in-der-Tuerkei-als-Terrorist .html), ein Er-
gebnis der grundsätzlichen Beförderung der rechtsstaatlichen
und demokratischen Entwicklung der Türkei durch die poli-
zeiliche, justizielle und militärische Zusammenarbeit mit ihr?
Die Bundesregierung betrachtet die Türkei als wich-
tigen Partner und erwartet im Hinblick auf die Beitritts-
verhandlungen eine Annäherung der Türkei an die de-
mokratischen und rechtsstaatlichen Standards der EU .
Eine Möglichkeit, konstruktiven Einfluss auf die innere
Entwicklung der Türkei zu nehmen, ist die enge Koope-
ration .
Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwi-
schen der von ihr geteilten Auffassung der EU-Kom-
mission über Rückschritte im Bereich Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit in der Türkei und ihrer Aussage, dass
infolge der bilateralen polizeilichen, justiziellen und
militärischen Zusammenarbeit die rechtsstaatliche und
demokratische Entwicklung des Landes grundsätzlich
befördert wurde .
Zwischen der Aufhebung der Immunität von über
150 Abgeordneten des türkischen Parlaments und der
polizeilichen, justiziellen und militärischen Zusammen-
arbeit sieht die Bundesregierung keinen kausalen Zusam-
menhang .
http://www.theguardian.com/global-development/2016/may/24/divert-10-of-eu-funds-refugee-crisis-germany-gerd-muller
http://www.theguardian.com/global-development/2016/may/24/divert-10-of-eu-funds-refugee-crisis-germany-gerd-muller
http://www.theguardian.com/global-development/2016/may/24/divert-10-of-eu-funds-refugee-crisis-germany-gerd-muller
http://www.hurriyetdailynews.com/german-minister-proposes-devoting-10-pct-of-eu-budget-to-refugee-crisis.aspx?pageID=238&nID=99590&NewsCatID=351
http://www.hurriyetdailynews.com/german-minister-proposes-devoting-10-pct-of-eu-budget-to-refugee-crisis.aspx?pageID=238&nID=99590&NewsCatID=351
http://www.hurriyetdailynews.com/german-minister-proposes-devoting-10-pct-of-eu-budget-to-refugee-crisis.aspx?pageID=238&nID=99590&NewsCatID=351
http://www.hurriyetdailynews.com/german-minister-proposes-devoting-10-pct-of-eu-budget-to-refugee-crisis.aspx?pageID=238&nID=99590&NewsCatID=351
http://www.welt.de/politik/ausland/article155522308/So-schnell-gilt-man-in-der-Tuerkei-als-Terrorist.html
http://www.welt.de/politik/ausland/article155522308/So-schnell-gilt-man-in-der-Tuerkei-als-Terrorist.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 201616996
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 11
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8566, Frage 26):
Wieso gilt das Kriterium Nummer 22 der Visa-Roadmap
EU-Türkei (nichtdiskriminierender visumfreier Zugang der
Staatsangehörigen aller EU-Mitgliedstaaten zum Hoheits-
gebiet der Türkei) als erfüllt, obwohl das E-Visum-System
nach wie vor eine Diskriminierung von Antragstellern aus der
Republik Zypern darstellt, da diese die Länderoption „Grie-
chisch-zyprische Verwaltung von Süd-Zypern“ wählen müs-
sen, was im Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission
entsprechend kritisiert und von der Bundesregierung geteilt
wird (Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdruck-
sache 18/8057), und inwieweit wird die Republik Zypern
nach Kenntnis der Bundesregierung von ihrem Vetorecht
bezüglich einer Visaliberalisierung mit der Türkei Gebrauch
machen, vor dem Hintergrund, dass die Türkei ihre Verpflich-
tungen im Zusammenhang mit dem Ankara-Protokoll nicht
erfüllt (http://de .euronews .com/2016/03/17/ankara-haelt-
seine- verpflichtungen-nicht-ein-ein-gespraech-mit-dem-
praesidenten/)?
Die Europäische Kommission stellt im Dritten Be-
richt über die Fortschritte der Türkei bei der Erfüllung
der Anforderungen des Fahrplans zur Visaliberalisierung
(8728/16 ADD 1) fest, dass die türkische Regierung am
2 . Mai 2016 ein Dekret verabschiedet habe, dass mit dem
Tag der Aufhebung der Visumpflicht für türkische Staats-
angehörige auch die Staatsangehörigen aller EU-Mit-
gliedstaaten Zugang zur Türkei erhalten werden . Damit
werde die Beendigung des noch geltenden diskriminie-
renden Visumserfordernisses für Staatsangehörige von
elf Mitgliedstaaten sichergestellt . Die Europäische Kom-
mission sieht das Kriterium Nummer 22 der Visa-Road-
map EU-Türkei entsprechend als erfüllt an .
Der Bundesregierung liegen keinerlei Kenntnisse über
das mögliche zukünftige Abstimmungsverhalten der Re-
publik Zypern im Hinblick auf den Vorschlag der Eu-
ropäischen Kommission zur Visaliberalisierung für die
Türkei vor .
Anlage 12
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8566, Frage 27):
Wie waren die Asylentscheidungen (bitte in absoluten und
relativen Zahlen angeben und nach gewährtem Status diffe-
renzieren) im Gesamtjahr 2015 bzw . im bisherigen Jahr 2016
bei syrischen Asylsuchenden, deren Asylgründe im Rahmen
einer persönlichen Anhörung (das heißt nicht in einem nur
schriftlichen Verfahren) geprüft wurden, und wie bewertet
die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flücht-
linge und Integration, Aydan Özoğuz, den enormen Anstieg
der Gewährung lediglich subsidiären Schutzes für syrische
Flüchtlinge im April 2016 vor dem Hintergrund, dass sie bei
der Verabschiedung des sogenannten zweiten Asylpakets im
Deutschen Bundestag noch erklärt hatte, dass die Einschrän-
kung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
„nur eine kleine Gruppe“ betreffe (Plenarprotokoll 18/158,
Seite 15478)?
Die erfragten Zahlen trage ich Ihnen gerne vor:
2015
Entscheidungen nach
einer persönlichen
Anhörung*
Entscheidungen im
schriftlichen Verfahren
Gesamtzahl der Ent-
scheidungen über
Erstanträge
absolut Spalten- prozent absolut
Spalten-
prozent absolut
Zeilen-
prozent
Ablehnung 12 0,1 % 10 0,0 % 22 0,0 %
Abschiebungsverbot gem . § 60 V/VII
AufenthG 9 0,1 % 131 0,1 % 140 0,1 %
Anerkennung 558 6,3 % 583 0,6 % 1.141 1,1 %
Flüchtlingsschutz gem . § 3 I AsylG 7 .787 88,0 % 88 .728 95,3 % 96.515 94,7 %
formelle Verfahrenserledigung 465 5,2 % 3 .597 3,9 % 4.062 4,0 %
subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylG 18 0,2 % 39 0,0 % 57 0,1 %
Gesamt 8.849 100,0 % 93.088 100,0 % 101.937 100,0 %
*darunter auch Entscheidungen bzgl. minderjähriger Antragsteller, die auf der Grundlage einer Anhörung eines El-
ternteils getroffen wurden.
http://de.euronews.com/2016/03/17/ankara-haelt-seine-verpflichtungen-nicht-ein-ein-gespraech-mit-dem-praesidenten/
http://de.euronews.com/2016/03/17/ankara-haelt-seine-verpflichtungen-nicht-ein-ein-gespraech-mit-dem-praesidenten/
http://de.euronews.com/2016/03/17/ankara-haelt-seine-verpflichtungen-nicht-ein-ein-gespraech-mit-dem-praesidenten/
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 16997
(A) (C)
(B) (D)
Januar bis April 2016
Entscheidungen nach
einer persönlichen
Anhörung*
Entscheidungen im
schriftlichen Verfahren
Gesamtzahl der Ent-
scheidungen über
Erstanträge
absolut Spalten- prozent absolut
Spalten-
prozent absolut
Zeilen-
prozent
Ablehnung 18 0,1 % 20 0,0 % 38 0,0 %
Abschiebungsverbot gem . § 60 V/VII
AufenthG
14 0,1 % 121 0,1 % 135 0,1 %
Anerkennung 127 1,0 % 155 0,2 % 282 0,3 %
Flüchtlingsschutz gem . § 3 I AsylG 9 .421 70,5 % 80 .384 97,8 % 89 .805 94,0 %
formelle Verfahrenserledigung 94 0,7 % 1 .206 1,5 % 1 .300 1,4 %
subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylG 3.690 27,6 % 322 0,4 % 4.012 4,2 %
Gesamt 13.364 100,0 % 82.208 100,0 % 95.572 100,0 %
*darunter auch Entscheidungen bzgl. minderjähriger Antragsteller, die auf der Grundlage einer Anhörung eines El-
ternteils getroffen wurden.
Dass im Jahr 2016 ein Anstieg der Zahl von subsidiär
Geschützten, insbesondere auch bei syrischen Schutzsu-
chenden, feststellbar ist, hängt aus Sicht der Beauftrag-
ten nicht mit den erfolgten gesetzlichen Änderungen der
Regelungen zum Familiennachzug zusammen . Inwie-
weit der Anstieg eine Folge der von der Fragestellerin
erwähnten Veränderungen bei der Anhörungspraxis im
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist,
lässt sich auf der Grundlage der Zahlen des BAMF nicht
beurteilen . So betrug vor der Änderung der Anhörungs-
praxis im Oktober 2014 bspw . der Anteil von subsidiär
geschützten syrischen Staatsangehörigen an allen Ent-
scheidungen zu syrischen Staatsangehörigen laut der
Geschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge 17,8 Prozent . Das Absehen von mündlichen
Anhörungen im Asylverfahren setzt rechtlich voraus,
dass dem Antrag auf Zuerkennung internationalen Schut-
zes vollumfänglich stattgegeben wird, das heißt Schutz
nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt wird .
Das in der Mündlichen Frage angeführte Zitat ist aus
dem Redezusammenhang gelöst worden . Die Beauftrag-
te der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration, Aydan Özoğuz, hatte in ihrer damaligen
Rede unmittelbar vor dem Zitat betont, dass mit dem
Gesetzentwurf zum sogenannten „Asylpaket II“ keine
allgemeine Einschränkung des Familiennachzugs festge-
legt werde und dass das Parlament den Bereich des Fami-
liennachzugs sehr pauschal diskutiere .
Unmittelbar daran anknüpfend hat sie klarstellend da-
rauf hingewiesen, dass die getroffene Regelung allein
die Gruppe der subsidiär Geschützten erfasst, und in die-
sem Zusammenhang unter anderem auch die Größe der
Gruppe nach den Entscheidungen des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge im Jahr 2015 erwähnt . Letzte-
res auch, um deutlich werden zu lassen, dass nur ein Teil
der syrischen Schutzberechtigten in Deutschland von der
Einschränkung betroffen sein wird .
Anlage 13
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/8566, Frage 28):
Wie viele der von der Bundespolizei seit Januar 2016 an
den Grenzen kontrollierten, unerlaubt einreisenden Personen
wurden zurückgewiesen (bitte nach Monaten und den vier
wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren), und wie
ist zu erklären, dass die Zahl derjenigen, die kein Asylgesuch
bei Kontrollen an der Grenze äußerten und deshalb zurück-
gewiesen werden konnten, im Vergleich zum Vorjahr so stark
(vergleiche etwa die Antwort der Bundesregierung auf meine
schriftlichen Fragen 10 auf Bundestagsdrucksache 18/7331
und 17 auf Bundestagsdrucksache 18/7842) angestiegen ist
(bitte nachvollziehbar mit Bezug auf die reale Kontrollsitua-
tion an den Grenzen darstellen)?
Im Rahmen der polizeilichen Kontrolle des gren-
züberschreitenden Verkehrs überprüft die Bundespolizei,
ob Reisende die Einreisevoraussetzungen nach Artikel 6
der Verordnung (EU) Nummer 2016/399 (Schengener
Grenzkodex) erfüllen . Werden die Einreisevoraussetzun-
gen nicht erfüllt und kein Schutzersuchen geäußert, wird
diesen Personen gemäß Artikel 14 Schengener Grenzko-
dex grundsätzlich die Einreise verweigert (Zurückwei-
sung) .
Zurückweisungen können an den Binnengrenzen nur
im Rahmen der vorübergehenden Wiedereinführung von
Grenzkontrollen erfolgen . Im Juni 2015 fanden diese aus
Anlass des G7-Gipfels statt . Seit dem 13 . September 2015
werden Grenzkontrollen aus Anlass der Migrationslage
mit Schwerpunkt an der deutsch-österreichischen Gren-
ze durchgeführt. Außerhalb solcher Zeiträume finden
an den Binnengrenzen keine systematischen Kontrollen
statt . Daher erfolgen auch keine Zurückweisungen . Auch
im Rahmen vorübergehender Grenzkontrollen setzt die
Prüfung, ob eine Person in Deutschland ein Schutzersu-
chen stellen will, die Möglichkeit einer diesbezüglichen
Befragung voraus . Bei Ankunft von bis zu 12 000 Per-
sonen täglich – wie im Herbst 2015 – ist dies jedoch
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 201616998
(A) (C)
(B) (D)
nur bedingt darstellbar . Im Zuge der Prozessoptimierung
im grenznahen Raum konnte dies sukzessive verbessert
werden . Zu den Hintergründen, warum fortlaufend mehr
Reisende im Rahmen der Grenzkontrolle kein Schutzer-
suchen stellten, können keine belastbaren Aussagen ge-
troffen werden, da es sich um subjektive Entscheidungen
der betreffenden Personen handelt und hierzu keine Be-
fragungen oder sonstige Informationserhebungen durch
die Bundespolizei durchgeführt werden .
Im Jahr 2015 stellte sich die Situation der Zurückwei-
sungen an den Binnengrenzen wie folgt dar:
Grenze zu 2015
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Frankreich 0 0 0 0 2 16 0 0 4 8 15 41
Österreich 0 0 0 0 134 791 0 0 0 438 717 2088
Schweiz 0 0 0 0 10 43 0 0 39 30 38 34
Im Zeitraum von Januar bis April 2016 stellte sich die
Situation der Zurückweisungen an den Binnengrenzen
wie folgt dar:
Grenze zu 2016
Jan Feb Mär Apr
Frankreich 41 49 54 71
Österreich 4701 2164 783 966
Schweiz 26 44 34 38
Für den Monat Mai 2016 sind die statistischen Erhe-
bungen noch nicht abgeschlossen und qualitätsgesichert .
Daher sind hierzu noch keine Aussagen möglich .
Im Vergleich der Zeiträume Januar bis April 2015 und
2016 ergibt sich folgendes Bild:
Zeitraum Januar bis April
Grenze zu 2016 2015
Frankreich 215 0
Österreich 8614 0
Schweiz 142 0
Im Rahmen der Zurückweisungen wurden nachfol-
gende Staatsangehörigkeiten (wie erbeten TOP 4) fest-
gestellt:
Nationalität Anzahl
Afghanistan 1903
Syrien 1114
Irak 989
Iran 955
Anlage 14
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8566, Frage 29):
Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Zulässigkeitsverfahren zum Asylverfahren in Griechenland
derzeit unter Mitwirkung bzw . ausschließlich von Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern des Europäischen Unterstützungs-
büros für Asylfragen durchgeführt, und inwiefern wird nach
Auffassung der Bundesregierung dabei die Einhaltung der
asylrechtlichen Vorgaben des griechischen und europäischen
Flüchtlingsrechts (Zuständigkeits- und Verfahrensvorschrif-
ten, materielle Vorgaben einschließlich der Prüfung der be-
sonderen Schutzbedürftigkeit, Zugang zum Rechtsschutz)
gewährleistet?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der
EU-Türkei-Erklärung das Asylverfahren in Griechen-
land für Schutzsuchende durch das Europäische Unter-
stützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support
Office: EASO). Im Zuge dieser praktischen Zusammen-
arbeit der EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich entsendet
die Bundesregierung Mitarbeiter des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) . Die Experten des
BAMF arbeiten im Rahmen der EASO-Mission eng mit
ihren griechischen Kollegen vor Ort – etwa auf der In-
sel Lesbos – zusammen, um ein effektives Asylverfah-
ren durch die griechischen Behörden zu gewährleisten .
EASO hat dabei grundsätzlich keine Befugnisse, Ent-
scheidungen anstelle der nationalen Asylbehörden über
Anträge auf internationalen Schutz zu treffen . Die Ent-
scheidung über den einzelnen Asylantrag obliegt aus-
schließlich griechischen Asylentscheidern . EASO ist in
beratender und unterstützender Funktion tätig, bereitet
einzelne Asylanträge vor und stärkt die griechische Asyl-
behörde personell, inhaltlich und materiell .
Jeder Asylsuchende, der einen Antrag auf internati-
onalen Schutz in Griechenland stellt, hat nach näherer
Maßgabe der unionsrechtlichen und griechischen Vor-
schriften sowohl Anspruch auf eine Überprüfung seines
Asylantrags als auch das Recht auf einen Rechtsbehelf .
Die Bundesregierung hat keinen Anlass, daran zu zwei-
feln, dass die europäischen Vorgaben von Griechenland
eingehalten werden .
Anlage 15
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8566, Frage 30):
Aufgrund welcher rechtlichen und tatsächlichen Erwä-
gungen hält es die Bundesregierung für angemessen, bei
der Erteilung der Niederlassungserlaubnis von anerkannten
Flüchtlingen zu verlangen, dass sie „ein breites Spektrum
anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizi-
te Bedeutungen erfassen …“ und „sich klar, strukturiert und
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 16999
(A) (C)
(B) (D)
ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei
verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen ver-
wenden“ können (www .europaeischer-referenzrahmen .de/
sprachniveau .php), obwohl die Einbürgerung deutlich unter-
halb dieses Niveaus in Betracht kommt?
Im Rahmen der im Gesetzentwurf der Bundesregierung
für ein Integrationsgesetz vom 25 . Mai 2016 vorgeschla-
genen Neuregelung des § 26 Absatz 3 des Aufenthaltsge-
setzes ist Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und
Resettlement-Flüchtlingen eine Niederlassungserlaubnis
im Unterschied zu § 9 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes
bereits nach drei Jahren statt nach fünf Jahren Besitzes ei-
ner Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Ausländer
die deutsche Sprache beherrscht . Dies entspricht gemäß
§ 2 Absatz 12 des Aufenthaltsgesetzes dem Sprachniveau
C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen, dessen näheren Inhalt der Fragesteller zitiert .
Durch die damit verbundene Möglichkeit zum vorge-
zogenen Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts in Deutsch-
land soll ein besonderer Integrationsanreiz gesetzt werden .
Dieser besteht unabhängig von den Voraussetzungen einer
späteren Einbürgerung und erschwert diese nicht .
Nach fünf Jahren wird die Niederlassungserlaubnis er-
teilt, wenn der Ausländer über hinreichende Kenntnisse
der deutschen Sprache verfügt .
Anlage 16
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/8566, Frage 32):
Was ist der Bundesregierung über Einzelvorhaben einer
Interpol-Reform 2020 bekannt, die als „Neuausrichtung von
Interpol“ bezeichnet wird und unter anderem die Festigung
von Interpol als „Informationsdrehscheibe“ der internatio-
nalen Polizeikooperation, vor allem durch qualitativ hoch-
wertigen Datenaustausch, polizeiliche Ausbildungsangebote
sowie „praktische Tools“ beinhalten soll (Pressemitteilung
des Bundesministeriums für Inneres der Republik Österreich
vom 24 . Mai 2016) und laut dem früheren Vizepräsident des
Bundeskriminalamtes, Jürgen Stock, weitere „strategische
Partnerschaften mit dem Privatsektor“ (ähnlich der Initiative
„I-Checkit“) vorbereitet (www .interpol .int vom 5 . November
2015), und auf welche Weise sind Bundesbehörden (auch in
Form von Vorschlägen, Diskussionen oder Pilotprojekten) in
die Interpol-Reform 2020 involviert?
Das Projekt „INTERPOL 2020“ wurde vom neuen Ge-
neralsekretär Jürgen Stock im Januar 2015 angestoßen . Ziel
des Projektes ist es, die Organisation Interpol, ihre Aufga-
ben, Prioritäten und Strukturen umfassend zu überprüfen
und gegebenenfalls notwendige Veränderungen anzustoßen .
Zunächst erfolgte hierfür im Jahr 2015 eine organisa-
tionsinterne Überprüfung im Generalsekretariat von In-
terpol . Im Jahr 2016 erfolgt die Einbindung der 190 Mit-
gliedsländer von Interpol in einem Konsultationsprozess
zu drei Themenbereichen:
– Verwaltung, insbesondere Finanzierung und Organisa-
tion,
– Partnerschaften und Netzwerkbildung und
– Entwicklung neuer Dienste und technischer Lösungen .
Ziel ist es, der Generalversammlung von Interpol im
November 2016 erste Empfehlungen vorzulegen . Derzeit
gibt es noch keine konkreten Festlegungen, etwa hin-
sichtlich weiterer strategischer Partnerschaften mit dem
Privatsektor oder bestimmter neuer Dienste .
Das Bundeskriminalamt unterstützt den mit dem Pro-
jekt eingeleiteten Veränderungsprozess und hat sich dahin
gehend anlässlich der 44 . Europäischen Regionalkonfe-
renz von Interpol vom 18 . bis 20 . Mai 2016 in Prag posi-
tioniert . Zudem hat das Bundeskriminalamt die Übermitt-
lung einer schriftlichen Stellungnahme angekündigt .
Anlage 17
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/8566, Frage 33):
Welche Instrumente zur Benachrichtigung, Aufklärung und
Untersuchung stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den
zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIU) und
Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung, die eine Kombinati-
on von Finanz- und Telekommunikationsdaten vornehmen und
dabei neben Daten über Finanzströme und Konten auch In-
formationen von Telekom-Carriern, Satelliten, Telefonnetzen,
Mobiltelefonen und aus dem Internet als „neue Erkenntnis-
quellen“ verarbeiten (etwa ähnlich wie die im EU-Forschungs-
programm HEMOLIA unter Leitung von Verint Systems Inc .
beforschten Anwendungen, an dem keine Bundesbehörden
beteiligt waren, http://cordis .europa .eu/result/rcn/154419_
de .html), und inwiefern hält es das Bundesinnenministerium
für denk- oder sogar machbar, mit derartigen IT-Werkzeugen
durch die Auswertung eines „Finanz-Fußabdrucks“ nicht nur
Straftaten aufzuklären, sondern als Gefahrenabwehr auch ei-
nen „Radikalisierungsprozess“ erkennen zu können (www .eu-
ems .com/practical .asp?event_id=2287&page_id=4766)?
Das Bundeskriminalamt verfügt über kein spezielles
IT-Werkzeug, das eine Kombination von Finanz- und Te-
lekommunikationsdaten vornehmen kann und dazu wei-
tere Daten verarbeitet oder analysiert .
Bei Ermittlungsverfahren, die von den Zollfahndungs-
ämtern geführt werden, und Maßnahmen des Zollkri-
minalamtes nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
erfolgt – soweit gesetzlich bzw . strafprozessual zuläs-
sig – eine Verknüpfung von Finanz- und Telekommu-
nikationsdaten im Rahmen der Auswertung der in den
vorgenannten Verfahren/Maßnahmen erlangten Beweis-
mittel . Zur Aufarbeitung dieser Daten bedient sich der
Zollfahdnungsdienst der Analyse- und Visualisierungs-
software „Analyst’s Notebook“ .
Anhaltspunkte auf mögliche Gefährder oder die Un-
terstützung terroristischer Vereinigungen durch Verdäch-
tige bzw . die von den Maßnahmen Betroffenen werden
dabei regelmäßig nicht mittels der verwendeten Soft-
ware, sondern durch die Bewertung der Daten durch Er-
mittlungsbeamte gewonnen .
Das Forschungsprojekt HEMOLIA ist der Bundesre-
gierung nicht bekannt, es ist daher auch nicht möglich,
abzuschätzen, welche Auswerte- und Analysemöglich-
keiten ein solches Werkzeug bieten könnte . Die Bundes-
regierung sieht daher von einer Bewertung ab .
http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachniveau.php
http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachniveau.php
http://www.interpol.int
http://cordis.europa.eu/result/rcn/154419_de.html
http://cordis.europa.eu/result/rcn/154419_de.html
http://www.eu-ems.com/practical.asp?event_id=2287&page_id=4766
http://www.eu-ems.com/practical.asp?event_id=2287&page_id=4766
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 201617000
(A) (C)
(B) (D)
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
Anlage 18
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8566, Frage 36):
Wie soll sichergestellt werden, dass die nach dem geplanten
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – Rechtsvereinfachung
(vergleiche Antworten auf meine schriftlichen Fragen auf Bun-
destagsdrucksache 18/8567) künftig nicht mehr an anerkannte
Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften ohne Möglich-
keit einer Selbstversorgung leben, ausgezahlten Geldbeträge
für häusliche Ernährung und Haushaltsenergie den Kommu-
nen oder gegebenenfalls Ländern zur Verfügung gestellt wer-
den, die derzeit, aber auch nach der Gesetzesänderung real für
die Kosten insbesondere zur Deckung des Ernährungsbedarfs
aufkommen, und warum trifft die Bundesregierung im Zuge
der geplanten Gesetzesänderung diesbezüglich keine konkrete
und verbindliche Regelung (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung hat am 4 . Mai 2016 eine For-
mulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf
eines „Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Bu-
ches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“ beschlos-
sen . Dieser sieht für alle Personen, die nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) leistungsberechtigt und
in Gemeinschaftsunterkünften ohne Selbstversorgungs-
möglichkeit untergebracht sind, eine bis 31 . Dezember
2018 befristete Übergangsregelung vor .
Sie hat zum Inhalt, dass Bedarfe für häusliche Ernäh-
rung und Haushaltsenergie durch Sachleistung gedeckt
werden können . Folge ist ein entsprechend verringerter
Geldauszahlungsanspruch im Hinblick auf den Regelbe-
darf . Auf diese Weise werden zum einen Doppelleistun-
gen (ungekürzte Geldleistung zur Deckung des Regel-
bedarfs plus kostenlose Gestellung einer Verpflegung)
vermieden . Zudem steht der nicht ausgezahlte Geldbe-
trag zur Verfügung, um ihn an die Kommunen oder Län-
der, die derartige Gemeinschaftsunterkünfte betreiben,
weiterzuleiten und sie entsprechend zu entlasten .
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Kommu-
nen oder Länder, die solche Gemeinschaftsunterkünf-
te betreiben, auf der einen Seite und Jobcenter auf der
anderen Seite eine Vereinbarung über die Weiterleitung
der entsprechend zur Verfügung stehenden Mittel tref-
fen werden . Soweit dies nicht der Fall sein sollte, kann
nach Auffassung der Bundesregierung im Einzelfall ein
Rechtsanspruch der Kommunen oder Länder gegenüber
den Jobcentern (dort: gegenüber der Agentur für Arbeit)
auf Erstattung der Verpflegungskosten in Höhe des nicht
ausgezahlten Geldbetrags nach den §§ 102 ff . des Zehn-
ten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) bestehen .
Anlage 19
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8566, Frage 37):
Um wie viel teurer ist die Nahrungsmittelversorgung durch
Fremdfirmen (Caterer usw.) in einer Gemeinschaftsunterkunft
ohne Selbstversorgungsmöglichkeit gegenüber den im SGB II
für die Ernährung sonst vorgesehenen Sätzen (es wird ledig-
lich eine grobe Schätzung erbeten), und wie soll nach Auffas-
sung der Bundesregierung damit umgegangen werden, dass
selbst die nach der geplanten Gesetzesänderung künftig nicht
mehr ausbezahlten Geldbeträge voraussichtlich nicht annä-
hernd ausreichen werden, um die realen Ausgaben der Kom-
munen bzw . Länder für die Sicherstellung der Ernährung in
einer solchen Situation abzudecken?
Die Bundesregierung hat keinen Überblick über die
Kosten der Nahrungsmittelversorgung durch Fremdfir-
men in Gemeinschaftsunterkünften ohne Selbstversor-
gungsmöglichkeit .
Im Übrigen handelt es sich um Verträge, die zwischen
Kommunen oder Ländern und privaten Unterkunftsbetrei-
bern ursprünglich nur für Personen abgeschlossen wurden,
die dem Asylgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz
unterfallen . Im Hinblick auf anerkannte Flüchtlinge, die
dem Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB II) unterfallen, besteht – solange diese noch keine ei-
gene Wohnung gefunden haben oder noch keine ausländer-
rechtlichen Wohnsitzauflagen greifen – nur ausnahmsweise
die Situation eines Lebens in Gemeinschaftsunterkünften .
Im Zusammenhang mit dem individuellen Anspruch
anerkannter Flüchtlinge auf Sicherung des Existenzmini-
mums nach dem SGB II ist es rechtssystematisch folge-
richtig, eine Doppelleistung zu vermeiden und sich beim
Wert der Sachleistung „Verpflegung“ an den regelbe-
darfsrelevanten Verbrauchsausgaben zu orientieren . Auf
die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kommunen/
Ländern einerseits und Unterkunftsbetreibern anderer-
seits hat die Bundesregierung keinen Einfluss.
Anlage 20
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8566, Frage 38):
Bis wann plant das Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales, die Förderrichtlinie zur Förderung der Partizipation
nach § 19 des Behindertengleichstellungsgesetzes zu verab-
schieden, und wie viele Mittel stehen dafür im Bundeshaus-
halt 2016 sowie (nach derzeitiger Planung) im Bundeshaus-
halt 2017 zur Verfügung?
Die Förderrichtlinie zur „Förderung der Partizipati-
on“ nach § 19 BGG soll zeitnah zum Inkrafttreten des
Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleich-
stellungsrechts, mit dem im Kern das Behindertengleich-
stellungsgesetz (BGG) novelliert wird, erlassen werden .
Das neue BGG wird am Tag nach der Verkündung des
Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft treten . Dies wird
voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli 2016 der Fall sein .
Für die Förderung der Partizipation stehen für
das Jahr 2016 500 .000 Euro zur Verfügung . Ab dem
Jahr 2017 sind nach derzeitiger Planung 1 .000 .000 Euro
jährlich vorgesehen .
172. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP1 Befragung der Bundesregierung
TOP2 Fragestunde
ZP1 Aktuelle Stunde zur Zukunft der erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20