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    Plenarprotokoll 18/172 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 172. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 1. Juni 2016 Inhalt: Zusätzliche Ausschussüberweisungen . . . . . . 16943 B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informations- austausch bei der Bekämpfung des interna- tionalen Terrorismus; weitere Fragen Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16943 C Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16944 B Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16944 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16944 C Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16944 D Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16945 A Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16945 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16945 D Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16945 D Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16945 D Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16946 A Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16946 B Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16946 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16946 D Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16946 D Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16947 B Dr . 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Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16949 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16949 C Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16949 D Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16950 A Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16950 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016II Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16950 C Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16950 D Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16951 A Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16951 B Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16951 B Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16951 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16952 A Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16952 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16952 C Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16952 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16952 D Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16953 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16953 A Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16953 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/8566 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16953 C Mündliche Frage 4 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Berücksichtigung der Belange von Men- schen mit Behinderungen bei der Durch- führung des 9. Weltverkehrsforums Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16953 D Zusatzfragen Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16954 A Mündliche Frage 5 Markus Paschke (SPD) Erarbeitung alternativer Szenarien für den Masterplan Ems 2050 Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16954 C Zusatzfrage Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16954 D Mündliche Frage 6 Markus Paschke (SPD) Details zu alternativen Szenarien für den Masterplan Ems 2050 sowie Information der Vertragspartner Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16955 A Zusatzfrage Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16955 B Mündliche Frage 7 Johann Saathoff (SPD) Einleitung eines Vertragsverletzungsver- fahrens im Falle einer Erarbeitung alterna- tiver Szenarien zum Masterplan Ems 2050 Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16955 C Zusatzfragen Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16955 C Mündliche Frage 8 Johann Saathoff (SPD) Vorschlag zur Verringerung des Schlickein- trags mithilfe von Tidepoldern im Master- plan Ems 2050 Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16956 A Zusatzfragen Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16956 A Mündliche Frage 15 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tagung des Verwaltungsausschusses zum Zeit- und Kostenplan für den ITER-Fusi- onsreaktor Antwort Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . 16956 D Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16956 D Mündliche Frage 16 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aspekt der Forschungsförderung für Atom- und Kohlekraftwerke im EU-Beschlussvor- schlag „Research and Innovation friendly regulation“ Antwort Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . 16957 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 III Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16957 D Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16958 B Mündliche Frage 18 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Transparenz in der Personalpolitik des BMZ Antwort Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär BMZ 16959 A Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16959 B Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16959 D Mündliche Frage 19 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ratifizierung des Wirtschaftspartnerschafts- abkommens mit den ECOWAS-Staaten Antwort Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16960 A Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16960 B Mündliche Frage 20 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abstimmung des EU-Papiers „Issues Paper No. 10 ,Nuclear‘“ mit der Bundesregierung Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16960 D Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16961 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16962 A Mündliche Frage 21 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stellungnahme der Bundesregierung zum Europäischen Strategieplan für Energie- technologie Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16962 C Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16962 D Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16963 C Mündliche Frage 22 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Grundlage der Fortführung der Mercosur- Verhandlungen Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16964 A Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16964 B Mündliche Frage 23 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kenntnisse über Arbeitsrechtsverletzungen in den USA Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16965 B Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16965 B Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16965 D Mündliche Frage 24 Niema Movassat (DIE LINKE) Ausbau der Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16966 B Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16966 C Mündliche Frage 31 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche des Bundesinnenministers mit US-Regierungsvertretern zum Datenaus- tausch im Sicherheitsbereich Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16967 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016IV Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16968 A Mündliche Frage 34 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Evaluation des Mietrechtsnovellierungsge- setzes Antwort Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 16969 A Zusatzfragen Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16969 B Mündliche Frage 35 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auslegung der Biopatentrichtlinie Antwort Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16970 B Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16970 C Mündliche Frage 39 Katrin Werner (DIE LINKE) Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes im Mai 2016 Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16971 B Zusatzfrage Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16971 C Mündliche Frage 40 Katrin Werner (DIE LINKE) Forderung von Selbstvertretungsorganisa- tionen im Zusammenhang mit dem Refe- rentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16972 A Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16972 A Mündliche Frage 41 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand der Ressortabstimmung zur Glypho- sat-Neuzulassung Antwort Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16972 C Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16972 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16973 C Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16973 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zur Zukunft der erneuer- baren Energien in Deutschland und Europa Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16974 B Dr . Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16975 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 16976 D Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16978 B Dr . Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16979 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 16980 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16982 D Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16984 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16985 C Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16986 D Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16987 D Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 16989 A Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16990 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16991 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 16993 A Anlage 2 Mündliche Fragen 2 und 3 Katrin Kunert (DIE LINKE) Tagessätze für Mutter-/Vater-Kind-Klini- ken und Rehakliniken Antwort Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16993 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 V Anlage 3 Mündliche Frage 9 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Geplante Stilllegung von 215 Güterverlade- stellen durch die Deutsche Bahn AG Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16993 D Anlage 4 Mündliche Frage 10 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stellungnahmen zu Prüfungsmitteilungen zum Projekt Stuttgart 21 Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16994 A Anlage 5 Mündliche Frage 11 Herbert Behrens (DIE LINKE) Außerplanmäßige Verpflichtungsermächti- gung beim Titel „Ausgaben für den Einzug der streckenbezogenen Straßenbenutzungs- gebühren“ im Bundeshaushalt 2016 Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16994 B Anlage 6 Mündliche Frage 12 Herbert Behrens (DIE LINKE) Erforderliche Haushaltsmittel für die Stra- ßenmaut nach Vorlage eines Angebots der Toll Collect GmbH Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16994 C Anlage 7 Mündliche Frage 13 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sanktionsmöglichkeiten bei falschen Pkw-Ver- brauchsangaben von Automobilherstellern Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16994 D Anlage 8 Mündliche Frage 14 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stickoxidgrenzwerte für Diesel- bzw. Ben- zin-Pkw Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16995 A Anlage 9 Mündliche Frage 17 Niema Movassat (DIE LINKE) Verwendung von EU-Mitteln zur Flücht- lingshilfe und Einführung eines EU-Flücht- lingsbeauftragten Antwort Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16995 B Anlage 10 Mündliche Frage 25 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16995 C Anlage 11 Mündliche Frage 26 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Erfüllung der Visa-Roadmap EU-Türkei durch die Türkei Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16996 A Anlage 12 Mündliche Frage 27 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Entwicklung der Asylentscheidungen zu sy- rischen Flüchtlingen Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16996 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016VI Anlage 13 Mündliche Frage 28 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Zurückweisungen durch die Bundespolizei an den Grenzen seit Januar 2016 Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16997 C Anlage 14 Mündliche Frage 29 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durchführung der Zulässigkeitsverfahren zum Asylverfahren in Griechenland Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16998 B Anlage 15 Mündliche Frage 30 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sprachliche Anforderungen an anerkannte Flüchtlinge im Rahmen der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16998 D Anlage 16 Mündliche Frage 32 Andrej Hunko (DIE LINKE) Interpol-Reform 2020 Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16999 A Anlage 17 Mündliche Frage 33 Andrej Hunko (DIE LINKE) Instrumente zur Überwachung von Finanz- und Telekommunikationsdaten Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16999 C Anlage 18 Mündliche Frage 36 Petra Pau (DIE LINKE) Regelungen zur Übernahme der Kosten für die Essensversorgung in Flüchtlingsunter- künften ohne Selbstversorgungsmöglichkeit Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17000 A Anlage 19 Mündliche Frage 37 Petra Pau (DIE LINKE) Kosten der Nahrungsmittelversorgung durch Fremdfirmen in Flüchtlingsunter- künften ohne Selbstversorgungsmöglichkeit Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17000 B Anlage 20 Mündliche Frage 38 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Förderrichtlinie zur Förderung der Partizi- pation nach § 19 des Behindertengleichstel- lungsgesetzes Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17000 D (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 16943 172. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 01. Juni 2016 Beginn: 13 .00 Uhr
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    Andreas Jung (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 16993 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01 .06 .2016 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 01 .06 .2016 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01 .06 .2016 Frieser, Michael CDU/CSU 01 .06 .2016 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01 .06 .2016 Lämmel, Andreas G . CDU/CSU 01 .06 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 01 .06 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01 .06 .2016 Oßner, Florian CDU/CSU 01 .06 .2016 Petzold, Ulrich CDU/CSU 01 .06 .2016 Pflugradt, Jeannine SPD 01 .06 .2016 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01 .06 .2016 Scho-Antwerpes, Elfi SPD 01 .06 .2016 Schröder (Wiesbaden), Dr . Kristina CDU/CSU 01 .06 .2016 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 01 .06 .2016 Veit, Rüdiger SPD 01 .06 .2016 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01 .06 .2016 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 01 .06 .2016 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 01 .06 .2016 Wicklein, Andrea SPD 01 .06 .2016 Zech, Tobias CDU/CSU 01 .06 .2016 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 01 .06 .2016 Anlage 2 Antwort der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fragen der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck- sache 18/8566, Frage 2 und 3): Woraus erklärt sich die unterschiedliche Höhe der Ta- gessätze für Mutter-/Vater-Kind-Kliniken und für Rehaklini- ken, und wie ist dies zu begründen? Aus welchen Gründen erfolgte nach Kenntnis der Bundes- regierung in den letzten 15 Jahren – ausgenommen die Grund- lohnsummen – keine Anpassung der Tagessätze für Mutter-/ Vater-Kind-Kliniken, während Tagessätze für Rehakliniken nach Aussagen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in den letzten Jahren gestiegen sind? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusam- menhangs gemeinsam beantwortet . Mutter-/Vater-Kind-Kliniken erbringen stationäre medizinische Leistungen zur Vorsorge für Mütter und Väter oder zur Rehabilitation für Mütter und Väter auf der Grundlage eines Versorgungsvertrages mit den Lan- desverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen (§ 111a Absatz 1 Satz 2, § 111 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V) . Mit Abschluss des Versor- gungsvertrages wird die jeweilige Einrichtung für die Dauer des Vertrages zur Versorgung der Versicherten mit stationären medizinischen Leistungen zur Vorsorge und Rehabilitation zugelassen . Gleiches gilt für die Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen medizini- sche Leistungen der Vorsorge und Rehabilitation gemäß § 111 SGB V erbracht werden . Die Vergütungen für die medizinischen Leistungen der Mutter-/Vater-Kind-Kliniken und der Rehabilitati- onseinrichtungen werden nicht in den Versorgungsver- trägen auf Landesebene geregelt, sondern zwischen den Krankenkassen und den Einrichtungsträgern gesondert und frei vereinbart . Auf den Inhalt der Vergütungsver- einbarungen hat das Bundesministerium für Gesundheit keinen Einfluss. Stattdessen kann jede Vertragspartei im Konfliktfall zur Durchsetzung einer angemessenen Ver- gütungshöhe die Landesschiedsstelle anrufen, die den streitigen Inhalt der Vergütungsvereinbarung auf Antrag festsetzt (§ 111a Absatz 1 Satz 2, § 111 Absatz 5 SGB V) . Erkenntnisse zum konkreten Inhalt der getroffenen Ver- einbarungen liegen dem Bundesministerium für Gesund- heit nicht vor . Anlage 3 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8566, Frage 9): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Plänen der Deutschen Bahn AG für die Stilllegung bzw . Ein- stellung der Bedienung von 215 Güterverladestellen, und wie bewertet dies die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 201616994 (A) (C) (B) (D) der Bund den Bau neuer Güterverladeeinrichtungen finanziell fördert? Bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) handelt es sich um ein in privatrechtlicher Form geführtes, gewinnorien- tiertes Wirtschaftsunternehmen, das der Vorstand gemäß § 76 Absatz 1 Aktiengesetz in eigener unternehmerischer Verantwortung führt . Auf dieser Grundlage obliegt auch die Bedienung von Güterverkehrsstellen nach wirtschaft- lichen Kriterien der operativen Verantwortung des Vor- stands . Welche Änderungen sich im Rahmen des Projektes „Zukunft Bahn“ konkret ergeben, steht noch nicht end- gültig fest . Die Erörterungen mit den betroffenen Kun- den, Gremien und der Politik sind noch nicht abgeschlos- sen . Diesen kann nicht vorgegriffen werden . Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Einstel- lung der Bedienung einer Güterverkehrsstelle durch die DB Cargo AG nicht zur Stilllegung des betreffenden Gleisanschlusses führt . Vielmehr hat sich gezeigt, dass die vom Rückzug der DB Cargo AG betroffenen Güter- verkehrsstellen oft sehr erfolgreich von privaten Eisen- bahnverkehrsunternehmen weiterbetrieben werden . Anlage 4 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8566, Frage 10): Was sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung ihre Stellungnahmen zu den Prüfungsmitteilungen des Bundes- rechnungshofes zur Kostenplausibilität von Teilbereichen des Projektes Stuttgart 21 (S 21) sowie zum Verhalten der vom Bund gestellten Aufsichtsratsmitglieder bezüglich der Ent- scheidung für den Weiterbau des Projektes S 21 noch nicht vollendet hat, und wann wird dieser Vorgang nach Einschät- zung der Bundesregierung so weit sein, dass das Parlament über die Prüfungsergebnisse informiert wird (www .stuttgarter- zeitung .de/inhalt .bundesrechnungshof-und-s-21- pruefungen- zu-stuttgart-21-vor-dem-abschluss .b1c4dd31-ecdd-4ae9- afb7-26ef642eab1d .html)? Die Bundesregierung hat alle vom Bundesrech- nungshof erbetenen Stellungnahmen abgegeben . Die Prüfungen des Bundesrechnungshofes sind noch nicht abgeschlossen . Es obliegt dem Bundesrechnungshof, zu entscheiden, ob und wann er Prüfungsergebnisse dem Parlament zuleitet . Anlage 5 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/8566, Frage 11): Mit welcher Begründung ist die „außerplanmäßige Ver- pflichtungsermächtigung bei Kapitel 12 01 Titel 532 24 – Ausgaben für den Einzug der streckenbezogenen Straßenbe- nutzungsgebühren – bis zur Höhe von 503 218 T€“ (Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen Nummer 53/16) unab- weisbar, angesichts der Tatsache, dass es für die Ausweitung der Mautpflicht auf alle Bundesstraßen bisher keine Rechts- grundlage sowie Vertragsgrundlage (mit einem Mautbetreiber) gibt, und warum wäre eine Veranschlagung dieser Mittel erst im Bundeshaushalt 2017 zeitlich nicht ausreichend zur Umset- zung der Mautausweitung bis zum Jahr 2018? Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist Voraussetzung für die Beauftragung der technischen Umsetzung der Ausweitung der Mautpflicht auf alle Bundesstraßen . Da die Umsetzung der technischen An- passungen intensiv vorbereitet und getestet werden muss, ist die kurzfristige Beauftragung des derzeitigen System- betreibers Toll Collect GmbH zwingend erforderlich, um die vom Deutschen Bundestag mit Entschließungsan- trag vom 25 . März 2015 (BT-Drs . 18/4460) geforderte und vom Bundeskabinett am 11 . Mai 2016 beschlossene Erhebung der Maut auf allen Bundesstraßen planmäßig Mitte 2018 beginnen zu können . Anlage 6 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/8566, Frage 12): Nach welchen Prüfungen durch die Bundesregierung wur- de die „Höhe der erforderlichen Haushaltsmittel … nach Vor- lage eines verbindlichen Angebots der Toll Collect GmbH am 6 . April 2016 konkretisiert“ (ebenda), und entspricht die Höhe der erforderlichen Haushaltsmittel den von der Toll Collect GmbH im verbindlichen Angebot angegebenen Kosten? Die Höhe der im Rahmen der außerplanmäßigen Ver- pflichtungsermächtigung erforderlichen Haushaltsmittel entspricht dem Ergebnis der Vertragsverhandlungen und der an die Toll Collect GmbH zu zahlenden Vergütung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 . Das BMVI hat die von Toll Collect veranschlagten Entwicklungs- und Im- plementierungskosten intensiv auf Angemessenheit und Plausibilität geprüft . Anlage 7 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8566, Frage 13): Welche Sanktions- bzw . Strafmöglichkeiten wurden, abge- leitet aus dem europäischen Umweltrecht, im deutschen Recht verankert, um auf Verstöße bei den Pkw-Verbrauchsangaben (zum Beispiel signifikant höherer CO2-Ausstoß) von Automo- bilherstellern reagieren zu können? Diese Frage wurde bereits im Zuge der Kleinen An- frage der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksa- che 18/5542 – wie folgt beantwortet: Die Verordnung (EG) Nr . 715/2007 ist für bestimmte Kraftfahrzeuge bei der Typgenehmigung nach der Rah- menrichtlinie 2007/46/EG obligatorisch anzuwenden . Die Erteilung der Typgenehmigung durch das KBA er- http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundesrechnungshof-und-s-21-pruefungen-zu-stuttgart-21-vor-dem-abschluss.b1c4dd31-ecdd-4ae9-afb7-26ef642eab1d.html http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundesrechnungshof-und-s-21-pruefungen-zu-stuttgart-21-vor-dem-abschluss.b1c4dd31-ecdd-4ae9-afb7-26ef642eab1d.html http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundesrechnungshof-und-s-21-pruefungen-zu-stuttgart-21-vor-dem-abschluss.b1c4dd31-ecdd-4ae9-afb7-26ef642eab1d.html http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundesrechnungshof-und-s-21-pruefungen-zu-stuttgart-21-vor-dem-abschluss.b1c4dd31-ecdd-4ae9-afb7-26ef642eab1d.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 16995 (A) (C) (B) (D) folgt unter Berücksichtigung dessen nach der EG-Fahr- zeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) . Hieraus erge- ben sich auch die Möglichkeiten der staatlichen Reaktion auf Verstöße gegen die Typgenehmigungsvorschriften . Es gelten §§ 7, 25, 27 und 37 EG-FGV . Insbesondere sind danach spezielle Verwaltungsmaßnahmen vorgese- hen, die beispielsweise von einem teilweisen Widerruf der Typgenehmigung bis zu deren Erlöschen reichen . Darüber hinaus bestehen die allgemeinen verwaltungs- rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten . Anlage 8 Antwort der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8566, Frage 14): Hält die Bundesregierung den höheren Stickoxidgrenzwert für Diesel-Pkw (80 Milligramm pro Kilometer) im Vergleich zu Benzin-Pkw (60 Milligramm pro Kilometer) für gerechtfer- tigt, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Grenzwert für Diesel-Pkw an den Grenzwert für Benzin-Pkw anzugleichen? Die Abgasgrenzwerte für die Abgasstufen Euro 5 und Euro 6 wurden im Jahr 2007 in der Verordnung (EG) Nr . 715/2007 europaweit harmonisiert festgelegt . Vordringlich ist derzeit aus Sicht der Bundesregierung die Einhaltung der derzeitigen Grenzwertvorgaben auch im Realbetrieb auf der Straße . Die Europäische Kommis- sion ist darüber hinaus gefordert, die Regelungen konti- nuierlich zu überprüfen . Anlage 9 Antwort des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/8566, Frage 17): Entspricht die Aussage des Bundesministers für wirtschaft- liche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr . Gerd Müller, dass 10 Prozent der EU-Mittel für die Bekämpfung der sogenann- ten Flüchtlingskrise verwendet werden sollten und dass eine EU-Flüchtlingsbeauftragte oder ein EU-Flüchtlingsbeauftrag- ter eingesetzt werden soll (www .theguardian .com/global-de- velopment/2016/may/24/divert-10-of-eu-funds- refugee- crisis-germany-gerd-muller und www .hurriyetdailynews .com/ german-minister-proposes-devoting-10-pct-of-eu- budget- to-refugee-crisis .aspx?pageID=238&nID=99590&NewsCa- tID=351), der Haltung der Bundesregierung und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um das Vorhaben umzusetzen? Es handelt sich hier um einen Vorstoß des Bundesmi- nisters Dr . Gerd Müller, der in der Vergangenheit wieder- holt die Einrichtung eines feststehenden EU-Fonds für Nothilfe/Infrastrukturhilfe sowie die Benennung eines EU-Sonderbeauftragten für Flüchtlingsfragen gefordert hat . Diese Maßnahmen sollen die EU in die Lage verset- zen, schnell und flexibel auf Notsituationen zu reagieren. Ein solcher Fonds sollte nach Vorstellung des BMZ durch die Umschichtung von 10 Prozent des EU-Haushaltes fi- nanziert werden, über die bereits von der EU konzedierte „Sondermilliarde“ sowie über die bereits erfolgte Bereit- stellung von 10 Milliarden Euro (2015/2016) für Flücht- linge hinaus . Die Bundesregierung wird sich im Rahmen des sog . mid-term Review des Mehrjährigen Finanzrah- mens der EU dafür einsetzen, dass weitere strukturelle Veränderungen im EU-Haushalt zugunsten des Themas Flucht und Migration vorgenommen werden . Anlage 10 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/8566, Frage 25): Inwieweit sieht die Bundesregierung in der von ihr geteil- ten Auffassung der Europäischen Kommission, die in ihren Fortschrittsberichten der letzten Jahre und insbesondere im aktuellen Fortschrittsbericht zahlreiche Rückschritte im Be- reich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei fest- stellt, und ihrer Aussage, dass infolge der polizeilichen, justizi- ellen und militärischen Zusammenarbeit die „rechtsstaatliche und demokratische Entwicklung des Landes grundsätzlich befördert“ wurde (Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bun- destagsdrucksache 18/8057), einen Widerspruch, und sieht die Bundesregierung in der Aufhebung der Immunität von mehr als einem Viertel der Abgeordneten des türkischen Parlaments vom 20 . Mai 2016, die nach meiner Auffassung der Massen- verfolgung regierungskritischer Politiker, insbesondere von Abgeordneten der HDP (Demokratische Partei der Völker), dient (www .welt .de/politik/ausland/article155522308/So- schnell-gilt-man-in-der-Tuerkei-als-Terrorist .html), ein Er- gebnis der grundsätzlichen Beförderung der rechtsstaatlichen und demokratischen Entwicklung der Türkei durch die poli- zeiliche, justizielle und militärische Zusammenarbeit mit ihr? Die Bundesregierung betrachtet die Türkei als wich- tigen Partner und erwartet im Hinblick auf die Beitritts- verhandlungen eine Annäherung der Türkei an die de- mokratischen und rechtsstaatlichen Standards der EU . Eine Möglichkeit, konstruktiven Einfluss auf die innere Entwicklung der Türkei zu nehmen, ist die enge Koope- ration . Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwi- schen der von ihr geteilten Auffassung der EU-Kom- mission über Rückschritte im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei und ihrer Aussage, dass infolge der bilateralen polizeilichen, justiziellen und militärischen Zusammenarbeit die rechtsstaatliche und demokratische Entwicklung des Landes grundsätzlich befördert wurde . Zwischen der Aufhebung der Immunität von über 150 Abgeordneten des türkischen Parlaments und der polizeilichen, justiziellen und militärischen Zusammen- arbeit sieht die Bundesregierung keinen kausalen Zusam- menhang . http://www.theguardian.com/global-development/2016/may/24/divert-10-of-eu-funds-refugee-crisis-germany-gerd-muller http://www.theguardian.com/global-development/2016/may/24/divert-10-of-eu-funds-refugee-crisis-germany-gerd-muller http://www.theguardian.com/global-development/2016/may/24/divert-10-of-eu-funds-refugee-crisis-germany-gerd-muller http://www.hurriyetdailynews.com/german-minister-proposes-devoting-10-pct-of-eu-budget-to-refugee-crisis.aspx?pageID=238&nID=99590&NewsCatID=351 http://www.hurriyetdailynews.com/german-minister-proposes-devoting-10-pct-of-eu-budget-to-refugee-crisis.aspx?pageID=238&nID=99590&NewsCatID=351 http://www.hurriyetdailynews.com/german-minister-proposes-devoting-10-pct-of-eu-budget-to-refugee-crisis.aspx?pageID=238&nID=99590&NewsCatID=351 http://www.hurriyetdailynews.com/german-minister-proposes-devoting-10-pct-of-eu-budget-to-refugee-crisis.aspx?pageID=238&nID=99590&NewsCatID=351 http://www.welt.de/politik/ausland/article155522308/So-schnell-gilt-man-in-der-Tuerkei-als-Terrorist.html http://www.welt.de/politik/ausland/article155522308/So-schnell-gilt-man-in-der-Tuerkei-als-Terrorist.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 201616996 (A) (C) (B) (D) Anlage 11 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/8566, Frage 26): Wieso gilt das Kriterium Nummer 22 der Visa-Roadmap EU-Türkei (nichtdiskriminierender visumfreier Zugang der Staatsangehörigen aller EU-Mitgliedstaaten zum Hoheits- gebiet der Türkei) als erfüllt, obwohl das E-Visum-System nach wie vor eine Diskriminierung von Antragstellern aus der Republik Zypern darstellt, da diese die Länderoption „Grie- chisch-zyprische Verwaltung von Süd-Zypern“ wählen müs- sen, was im Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission entsprechend kritisiert und von der Bundesregierung geteilt wird (Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdruck- sache 18/8057), und inwieweit wird die Republik Zypern nach Kenntnis der Bundesregierung von ihrem Vetorecht bezüglich einer Visaliberalisierung mit der Türkei Gebrauch machen, vor dem Hintergrund, dass die Türkei ihre Verpflich- tungen im Zusammenhang mit dem Ankara-Protokoll nicht erfüllt (http://de .euronews .com/2016/03/17/ankara-haelt- seine- verpflichtungen-nicht-ein-ein-gespraech-mit-dem- praesidenten/)? Die Europäische Kommission stellt im Dritten Be- richt über die Fortschritte der Türkei bei der Erfüllung der Anforderungen des Fahrplans zur Visaliberalisierung (8728/16 ADD 1) fest, dass die türkische Regierung am 2 . Mai 2016 ein Dekret verabschiedet habe, dass mit dem Tag der Aufhebung der Visumpflicht für türkische Staats- angehörige auch die Staatsangehörigen aller EU-Mit- gliedstaaten Zugang zur Türkei erhalten werden . Damit werde die Beendigung des noch geltenden diskriminie- renden Visumserfordernisses für Staatsangehörige von elf Mitgliedstaaten sichergestellt . Die Europäische Kom- mission sieht das Kriterium Nummer 22 der Visa-Road- map EU-Türkei entsprechend als erfüllt an . Der Bundesregierung liegen keinerlei Kenntnisse über das mögliche zukünftige Abstimmungsverhalten der Re- publik Zypern im Hinblick auf den Vorschlag der Eu- ropäischen Kommission zur Visaliberalisierung für die Türkei vor . Anlage 12 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8566, Frage 27): Wie waren die Asylentscheidungen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach gewährtem Status diffe- renzieren) im Gesamtjahr 2015 bzw . im bisherigen Jahr 2016 bei syrischen Asylsuchenden, deren Asylgründe im Rahmen einer persönlichen Anhörung (das heißt nicht in einem nur schriftlichen Verfahren) geprüft wurden, und wie bewertet die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flücht- linge und Integration, Aydan Özoğuz, den enormen Anstieg der Gewährung lediglich subsidiären Schutzes für syrische Flüchtlinge im April 2016 vor dem Hintergrund, dass sie bei der Verabschiedung des sogenannten zweiten Asylpakets im Deutschen Bundestag noch erklärt hatte, dass die Einschrän- kung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten „nur eine kleine Gruppe“ betreffe (Plenarprotokoll 18/158, Seite 15478)? Die erfragten Zahlen trage ich Ihnen gerne vor: 2015 Entscheidungen nach einer persönlichen Anhörung* Entscheidungen im schriftlichen Verfahren Gesamtzahl der Ent- scheidungen über Erstanträge absolut Spalten- prozent absolut Spalten- prozent absolut Zeilen- prozent Ablehnung 12 0,1 % 10 0,0 % 22 0,0 % Abschiebungsverbot gem . § 60 V/VII AufenthG 9 0,1 % 131 0,1 % 140 0,1 % Anerkennung 558 6,3 % 583 0,6 % 1.141 1,1 % Flüchtlingsschutz gem . § 3 I AsylG 7 .787 88,0 % 88 .728 95,3 % 96.515 94,7 % formelle Verfahrenserledigung 465 5,2 % 3 .597 3,9 % 4.062 4,0 % subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylG 18 0,2 % 39 0,0 % 57 0,1 % Gesamt 8.849 100,0 % 93.088 100,0 % 101.937 100,0 % *darunter auch Entscheidungen bzgl. minderjähriger Antragsteller, die auf der Grundlage einer Anhörung eines El- ternteils getroffen wurden. http://de.euronews.com/2016/03/17/ankara-haelt-seine-verpflichtungen-nicht-ein-ein-gespraech-mit-dem-praesidenten/ http://de.euronews.com/2016/03/17/ankara-haelt-seine-verpflichtungen-nicht-ein-ein-gespraech-mit-dem-praesidenten/ http://de.euronews.com/2016/03/17/ankara-haelt-seine-verpflichtungen-nicht-ein-ein-gespraech-mit-dem-praesidenten/ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 16997 (A) (C) (B) (D) Januar bis April 2016 Entscheidungen nach einer persönlichen Anhörung* Entscheidungen im schriftlichen Verfahren Gesamtzahl der Ent- scheidungen über Erstanträge absolut Spalten- prozent absolut Spalten- prozent absolut Zeilen- prozent Ablehnung 18 0,1 % 20 0,0 % 38 0,0 % Abschiebungsverbot gem . § 60 V/VII AufenthG 14 0,1 % 121 0,1 % 135 0,1 % Anerkennung 127 1,0 % 155 0,2 % 282 0,3 % Flüchtlingsschutz gem . § 3 I AsylG 9 .421 70,5 % 80 .384 97,8 % 89 .805 94,0 % formelle Verfahrenserledigung 94 0,7 % 1 .206 1,5 % 1 .300 1,4 % subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylG 3.690 27,6 % 322 0,4 % 4.012 4,2 % Gesamt 13.364 100,0 % 82.208 100,0 % 95.572 100,0 % *darunter auch Entscheidungen bzgl. minderjähriger Antragsteller, die auf der Grundlage einer Anhörung eines El- ternteils getroffen wurden. Dass im Jahr 2016 ein Anstieg der Zahl von subsidiär Geschützten, insbesondere auch bei syrischen Schutzsu- chenden, feststellbar ist, hängt aus Sicht der Beauftrag- ten nicht mit den erfolgten gesetzlichen Änderungen der Regelungen zum Familiennachzug zusammen . Inwie- weit der Anstieg eine Folge der von der Fragestellerin erwähnten Veränderungen bei der Anhörungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist, lässt sich auf der Grundlage der Zahlen des BAMF nicht beurteilen . So betrug vor der Änderung der Anhörungs- praxis im Oktober 2014 bspw . der Anteil von subsidiär geschützten syrischen Staatsangehörigen an allen Ent- scheidungen zu syrischen Staatsangehörigen laut der Geschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 17,8 Prozent . Das Absehen von mündlichen Anhörungen im Asylverfahren setzt rechtlich voraus, dass dem Antrag auf Zuerkennung internationalen Schut- zes vollumfänglich stattgegeben wird, das heißt Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt wird . Das in der Mündlichen Frage angeführte Zitat ist aus dem Redezusammenhang gelöst worden . Die Beauftrag- te der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, hatte in ihrer damaligen Rede unmittelbar vor dem Zitat betont, dass mit dem Gesetzentwurf zum sogenannten „Asylpaket II“ keine allgemeine Einschränkung des Familiennachzugs festge- legt werde und dass das Parlament den Bereich des Fami- liennachzugs sehr pauschal diskutiere . Unmittelbar daran anknüpfend hat sie klarstellend da- rauf hingewiesen, dass die getroffene Regelung allein die Gruppe der subsidiär Geschützten erfasst, und in die- sem Zusammenhang unter anderem auch die Größe der Gruppe nach den Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2015 erwähnt . Letzte- res auch, um deutlich werden zu lassen, dass nur ein Teil der syrischen Schutzberechtigten in Deutschland von der Einschränkung betroffen sein wird . Anlage 13 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck- sache 18/8566, Frage 28): Wie viele der von der Bundespolizei seit Januar 2016 an den Grenzen kontrollierten, unerlaubt einreisenden Personen wurden zurückgewiesen (bitte nach Monaten und den vier wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren), und wie ist zu erklären, dass die Zahl derjenigen, die kein Asylgesuch bei Kontrollen an der Grenze äußerten und deshalb zurück- gewiesen werden konnten, im Vergleich zum Vorjahr so stark (vergleiche etwa die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen 10 auf Bundestagsdrucksache 18/7331 und 17 auf Bundestagsdrucksache 18/7842) angestiegen ist (bitte nachvollziehbar mit Bezug auf die reale Kontrollsitua- tion an den Grenzen darstellen)? Im Rahmen der polizeilichen Kontrolle des gren- züberschreitenden Verkehrs überprüft die Bundespolizei, ob Reisende die Einreisevoraussetzungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nummer 2016/399 (Schengener Grenzkodex) erfüllen . Werden die Einreisevoraussetzun- gen nicht erfüllt und kein Schutzersuchen geäußert, wird diesen Personen gemäß Artikel 14 Schengener Grenzko- dex grundsätzlich die Einreise verweigert (Zurückwei- sung) . Zurückweisungen können an den Binnengrenzen nur im Rahmen der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen erfolgen . Im Juni 2015 fanden diese aus Anlass des G7-Gipfels statt . Seit dem 13 . September 2015 werden Grenzkontrollen aus Anlass der Migrationslage mit Schwerpunkt an der deutsch-österreichischen Gren- ze durchgeführt. Außerhalb solcher Zeiträume finden an den Binnengrenzen keine systematischen Kontrollen statt . Daher erfolgen auch keine Zurückweisungen . Auch im Rahmen vorübergehender Grenzkontrollen setzt die Prüfung, ob eine Person in Deutschland ein Schutzersu- chen stellen will, die Möglichkeit einer diesbezüglichen Befragung voraus . Bei Ankunft von bis zu 12 000 Per- sonen täglich – wie im Herbst 2015 – ist dies jedoch Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 201616998 (A) (C) (B) (D) nur bedingt darstellbar . Im Zuge der Prozessoptimierung im grenznahen Raum konnte dies sukzessive verbessert werden . Zu den Hintergründen, warum fortlaufend mehr Reisende im Rahmen der Grenzkontrolle kein Schutzer- suchen stellten, können keine belastbaren Aussagen ge- troffen werden, da es sich um subjektive Entscheidungen der betreffenden Personen handelt und hierzu keine Be- fragungen oder sonstige Informationserhebungen durch die Bundespolizei durchgeführt werden . Im Jahr 2015 stellte sich die Situation der Zurückwei- sungen an den Binnengrenzen wie folgt dar: Grenze zu 2015 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Frankreich 0 0 0 0 2 16 0 0 4 8 15 41 Österreich 0 0 0 0 134 791 0 0 0 438 717 2088 Schweiz 0 0 0 0 10 43 0 0 39 30 38 34 Im Zeitraum von Januar bis April 2016 stellte sich die Situation der Zurückweisungen an den Binnengrenzen wie folgt dar: Grenze zu 2016 Jan Feb Mär Apr Frankreich 41 49 54 71 Österreich 4701 2164 783 966 Schweiz 26 44 34 38 Für den Monat Mai 2016 sind die statistischen Erhe- bungen noch nicht abgeschlossen und qualitätsgesichert . Daher sind hierzu noch keine Aussagen möglich . Im Vergleich der Zeiträume Januar bis April 2015 und 2016 ergibt sich folgendes Bild: Zeitraum Januar bis April Grenze zu 2016 2015 Frankreich 215 0 Österreich 8614 0 Schweiz 142 0 Im Rahmen der Zurückweisungen wurden nachfol- gende Staatsangehörigkeiten (wie erbeten TOP 4) fest- gestellt: Nationalität Anzahl Afghanistan 1903 Syrien 1114 Irak 989 Iran 955 Anlage 14 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8566, Frage 29): Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Zulässigkeitsverfahren zum Asylverfahren in Griechenland derzeit unter Mitwirkung bzw . ausschließlich von Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern des Europäischen Unterstützungs- büros für Asylfragen durchgeführt, und inwiefern wird nach Auffassung der Bundesregierung dabei die Einhaltung der asylrechtlichen Vorgaben des griechischen und europäischen Flüchtlingsrechts (Zuständigkeits- und Verfahrensvorschrif- ten, materielle Vorgaben einschließlich der Prüfung der be- sonderen Schutzbedürftigkeit, Zugang zum Rechtsschutz) gewährleistet? Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung das Asylverfahren in Griechen- land für Schutzsuchende durch das Europäische Unter- stützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office: EASO). Im Zuge dieser praktischen Zusammen- arbeit der EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich entsendet die Bundesregierung Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) . Die Experten des BAMF arbeiten im Rahmen der EASO-Mission eng mit ihren griechischen Kollegen vor Ort – etwa auf der In- sel Lesbos – zusammen, um ein effektives Asylverfah- ren durch die griechischen Behörden zu gewährleisten . EASO hat dabei grundsätzlich keine Befugnisse, Ent- scheidungen anstelle der nationalen Asylbehörden über Anträge auf internationalen Schutz zu treffen . Die Ent- scheidung über den einzelnen Asylantrag obliegt aus- schließlich griechischen Asylentscheidern . EASO ist in beratender und unterstützender Funktion tätig, bereitet einzelne Asylanträge vor und stärkt die griechische Asyl- behörde personell, inhaltlich und materiell . Jeder Asylsuchende, der einen Antrag auf internati- onalen Schutz in Griechenland stellt, hat nach näherer Maßgabe der unionsrechtlichen und griechischen Vor- schriften sowohl Anspruch auf eine Überprüfung seines Asylantrags als auch das Recht auf einen Rechtsbehelf . Die Bundesregierung hat keinen Anlass, daran zu zwei- feln, dass die europäischen Vorgaben von Griechenland eingehalten werden . Anlage 15 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8566, Frage 30): Aufgrund welcher rechtlichen und tatsächlichen Erwä- gungen hält es die Bundesregierung für angemessen, bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis von anerkannten Flüchtlingen zu verlangen, dass sie „ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizi- te Bedeutungen erfassen …“ und „sich klar, strukturiert und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 2016 16999 (A) (C) (B) (D) ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen ver- wenden“ können (www .europaeischer-referenzrahmen .de/ sprachniveau .php), obwohl die Einbürgerung deutlich unter- halb dieses Niveaus in Betracht kommt? Im Rahmen der im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Integrationsgesetz vom 25 . Mai 2016 vorgeschla- genen Neuregelung des § 26 Absatz 3 des Aufenthaltsge- setzes ist Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und Resettlement-Flüchtlingen eine Niederlassungserlaubnis im Unterschied zu § 9 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes bereits nach drei Jahren statt nach fünf Jahren Besitzes ei- ner Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Ausländer die deutsche Sprache beherrscht . Dies entspricht gemäß § 2 Absatz 12 des Aufenthaltsgesetzes dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, dessen näheren Inhalt der Fragesteller zitiert . Durch die damit verbundene Möglichkeit zum vorge- zogenen Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts in Deutsch- land soll ein besonderer Integrationsanreiz gesetzt werden . Dieser besteht unabhängig von den Voraussetzungen einer späteren Einbürgerung und erschwert diese nicht . Nach fünf Jahren wird die Niederlassungserlaubnis er- teilt, wenn der Ausländer über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt . Anlage 16 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/8566, Frage 32): Was ist der Bundesregierung über Einzelvorhaben einer Interpol-Reform 2020 bekannt, die als „Neuausrichtung von Interpol“ bezeichnet wird und unter anderem die Festigung von Interpol als „Informationsdrehscheibe“ der internatio- nalen Polizeikooperation, vor allem durch qualitativ hoch- wertigen Datenaustausch, polizeiliche Ausbildungsangebote sowie „praktische Tools“ beinhalten soll (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Inneres der Republik Österreich vom 24 . Mai 2016) und laut dem früheren Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, Jürgen Stock, weitere „strategische Partnerschaften mit dem Privatsektor“ (ähnlich der Initiative „I-Checkit“) vorbereitet (www .interpol .int vom 5 . November 2015), und auf welche Weise sind Bundesbehörden (auch in Form von Vorschlägen, Diskussionen oder Pilotprojekten) in die Interpol-Reform 2020 involviert? Das Projekt „INTERPOL 2020“ wurde vom neuen Ge- neralsekretär Jürgen Stock im Januar 2015 angestoßen . Ziel des Projektes ist es, die Organisation Interpol, ihre Aufga- ben, Prioritäten und Strukturen umfassend zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Veränderungen anzustoßen . Zunächst erfolgte hierfür im Jahr 2015 eine organisa- tionsinterne Überprüfung im Generalsekretariat von In- terpol . Im Jahr 2016 erfolgt die Einbindung der 190 Mit- gliedsländer von Interpol in einem Konsultationsprozess zu drei Themenbereichen: – Verwaltung, insbesondere Finanzierung und Organisa- tion, – Partnerschaften und Netzwerkbildung und – Entwicklung neuer Dienste und technischer Lösungen . Ziel ist es, der Generalversammlung von Interpol im November 2016 erste Empfehlungen vorzulegen . Derzeit gibt es noch keine konkreten Festlegungen, etwa hin- sichtlich weiterer strategischer Partnerschaften mit dem Privatsektor oder bestimmter neuer Dienste . Das Bundeskriminalamt unterstützt den mit dem Pro- jekt eingeleiteten Veränderungsprozess und hat sich dahin gehend anlässlich der 44 . Europäischen Regionalkonfe- renz von Interpol vom 18 . bis 20 . Mai 2016 in Prag posi- tioniert . Zudem hat das Bundeskriminalamt die Übermitt- lung einer schriftlichen Stellungnahme angekündigt . Anlage 17 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/8566, Frage 33): Welche Instrumente zur Benachrichtigung, Aufklärung und Untersuchung stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIU) und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung, die eine Kombinati- on von Finanz- und Telekommunikationsdaten vornehmen und dabei neben Daten über Finanzströme und Konten auch In- formationen von Telekom-Carriern, Satelliten, Telefonnetzen, Mobiltelefonen und aus dem Internet als „neue Erkenntnis- quellen“ verarbeiten (etwa ähnlich wie die im EU-Forschungs- programm HEMOLIA unter Leitung von Verint Systems Inc . beforschten Anwendungen, an dem keine Bundesbehörden beteiligt waren, http://cordis .europa .eu/result/rcn/154419_ de .html), und inwiefern hält es das Bundesinnenministerium für denk- oder sogar machbar, mit derartigen IT-Werkzeugen durch die Auswertung eines „Finanz-Fußabdrucks“ nicht nur Straftaten aufzuklären, sondern als Gefahrenabwehr auch ei- nen „Radikalisierungsprozess“ erkennen zu können (www .eu- ems .com/practical .asp?event_id=2287&page_id=4766)? Das Bundeskriminalamt verfügt über kein spezielles IT-Werkzeug, das eine Kombination von Finanz- und Te- lekommunikationsdaten vornehmen kann und dazu wei- tere Daten verarbeitet oder analysiert . Bei Ermittlungsverfahren, die von den Zollfahndungs- ämtern geführt werden, und Maßnahmen des Zollkri- minalamtes nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) erfolgt – soweit gesetzlich bzw . strafprozessual zuläs- sig – eine Verknüpfung von Finanz- und Telekommu- nikationsdaten im Rahmen der Auswertung der in den vorgenannten Verfahren/Maßnahmen erlangten Beweis- mittel . Zur Aufarbeitung dieser Daten bedient sich der Zollfahdnungsdienst der Analyse- und Visualisierungs- software „Analyst’s Notebook“ . Anhaltspunkte auf mögliche Gefährder oder die Un- terstützung terroristischer Vereinigungen durch Verdäch- tige bzw . die von den Maßnahmen Betroffenen werden dabei regelmäßig nicht mittels der verwendeten Soft- ware, sondern durch die Bewertung der Daten durch Er- mittlungsbeamte gewonnen . Das Forschungsprojekt HEMOLIA ist der Bundesre- gierung nicht bekannt, es ist daher auch nicht möglich, abzuschätzen, welche Auswerte- und Analysemöglich- keiten ein solches Werkzeug bieten könnte . Die Bundes- regierung sieht daher von einer Bewertung ab . http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachniveau.php http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachniveau.php http://www.interpol.int http://cordis.europa.eu/result/rcn/154419_de.html http://cordis.europa.eu/result/rcn/154419_de.html http://www.eu-ems.com/practical.asp?event_id=2287&page_id=4766 http://www.eu-ems.com/practical.asp?event_id=2287&page_id=4766 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 172 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 1 . Juni 201617000 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de Anlage 18 Antwort der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8566, Frage 36): Wie soll sichergestellt werden, dass die nach dem geplanten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – Rechtsvereinfachung (vergleiche Antworten auf meine schriftlichen Fragen auf Bun- destagsdrucksache 18/8567) künftig nicht mehr an anerkannte Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften ohne Möglich- keit einer Selbstversorgung leben, ausgezahlten Geldbeträge für häusliche Ernährung und Haushaltsenergie den Kommu- nen oder gegebenenfalls Ländern zur Verfügung gestellt wer- den, die derzeit, aber auch nach der Gesetzesänderung real für die Kosten insbesondere zur Deckung des Ernährungsbedarfs aufkommen, und warum trifft die Bundesregierung im Zuge der geplanten Gesetzesänderung diesbezüglich keine konkrete und verbindliche Regelung (bitte ausführen)? Die Bundesregierung hat am 4 . Mai 2016 eine For- mulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf eines „Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Bu- ches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“ beschlos- sen . Dieser sieht für alle Personen, die nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) leistungsberechtigt und in Gemeinschaftsunterkünften ohne Selbstversorgungs- möglichkeit untergebracht sind, eine bis 31 . Dezember 2018 befristete Übergangsregelung vor . Sie hat zum Inhalt, dass Bedarfe für häusliche Ernäh- rung und Haushaltsenergie durch Sachleistung gedeckt werden können . Folge ist ein entsprechend verringerter Geldauszahlungsanspruch im Hinblick auf den Regelbe- darf . Auf diese Weise werden zum einen Doppelleistun- gen (ungekürzte Geldleistung zur Deckung des Regel- bedarfs plus kostenlose Gestellung einer Verpflegung) vermieden . Zudem steht der nicht ausgezahlte Geldbe- trag zur Verfügung, um ihn an die Kommunen oder Län- der, die derartige Gemeinschaftsunterkünfte betreiben, weiterzuleiten und sie entsprechend zu entlasten . Die Bundesregierung geht davon aus, dass Kommu- nen oder Länder, die solche Gemeinschaftsunterkünf- te betreiben, auf der einen Seite und Jobcenter auf der anderen Seite eine Vereinbarung über die Weiterleitung der entsprechend zur Verfügung stehenden Mittel tref- fen werden . Soweit dies nicht der Fall sein sollte, kann nach Auffassung der Bundesregierung im Einzelfall ein Rechtsanspruch der Kommunen oder Länder gegenüber den Jobcentern (dort: gegenüber der Agentur für Arbeit) auf Erstattung der Verpflegungskosten in Höhe des nicht ausgezahlten Geldbetrags nach den §§ 102 ff . des Zehn- ten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) bestehen . Anlage 19 Antwort der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8566, Frage 37): Um wie viel teurer ist die Nahrungsmittelversorgung durch Fremdfirmen (Caterer usw.) in einer Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit gegenüber den im SGB II für die Ernährung sonst vorgesehenen Sätzen (es wird ledig- lich eine grobe Schätzung erbeten), und wie soll nach Auffas- sung der Bundesregierung damit umgegangen werden, dass selbst die nach der geplanten Gesetzesänderung künftig nicht mehr ausbezahlten Geldbeträge voraussichtlich nicht annä- hernd ausreichen werden, um die realen Ausgaben der Kom- munen bzw . Länder für die Sicherstellung der Ernährung in einer solchen Situation abzudecken? Die Bundesregierung hat keinen Überblick über die Kosten der Nahrungsmittelversorgung durch Fremdfir- men in Gemeinschaftsunterkünften ohne Selbstversor- gungsmöglichkeit . Im Übrigen handelt es sich um Verträge, die zwischen Kommunen oder Ländern und privaten Unterkunftsbetrei- bern ursprünglich nur für Personen abgeschlossen wurden, die dem Asylgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz unterfallen . Im Hinblick auf anerkannte Flüchtlinge, die dem Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) unterfallen, besteht – solange diese noch keine ei- gene Wohnung gefunden haben oder noch keine ausländer- rechtlichen Wohnsitzauflagen greifen – nur ausnahmsweise die Situation eines Lebens in Gemeinschaftsunterkünften . Im Zusammenhang mit dem individuellen Anspruch anerkannter Flüchtlinge auf Sicherung des Existenzmini- mums nach dem SGB II ist es rechtssystematisch folge- richtig, eine Doppelleistung zu vermeiden und sich beim Wert der Sachleistung „Verpflegung“ an den regelbe- darfsrelevanten Verbrauchsausgaben zu orientieren . Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kommunen/ Ländern einerseits und Unterkunftsbetreibern anderer- seits hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Anlage 20 Antwort der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/8566, Frage 38): Bis wann plant das Bundesministerium für Arbeit und So- ziales, die Förderrichtlinie zur Förderung der Partizipation nach § 19 des Behindertengleichstellungsgesetzes zu verab- schieden, und wie viele Mittel stehen dafür im Bundeshaus- halt 2016 sowie (nach derzeitiger Planung) im Bundeshaus- halt 2017 zur Verfügung? Die Förderrichtlinie zur „Förderung der Partizipati- on“ nach § 19 BGG soll zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleich- stellungsrechts, mit dem im Kern das Behindertengleich- stellungsgesetz (BGG) novelliert wird, erlassen werden . Das neue BGG wird am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft treten . Dies wird voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli 2016 der Fall sein . Für die Förderung der Partizipation stehen für das Jahr 2016 500 .000 Euro zur Verfügung . Ab dem Jahr 2017 sind nach derzeitiger Planung 1 .000 .000 Euro jährlich vorgesehen . 172. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP1 Befragung der Bundesregierung TOP2 Fragestunde ZP1 Aktuelle Stunde zur Zukunft der erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Oliver Krischer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sind Sie denn, wenn Sie das so sehen, nicht mit mir

    einer Auffassung, dass die explizite Einfügung des Be-
    griffes „technologieneutral“ in einen lange vorher ab-
    gestimmten Text die Möglichkeit eröffnet, am Ende eu-
    ropäische Mittel, wie in anderen Papieren nachzulesen,
    in die Atomkraftforschung zu stecken, zumal es in dem
    Kontext stattfindet, dass es auf europäischer Ebene be-
    wusst das Wollen gibt – das kann ja niemand ernsthaft
    bestreiten –, die Atomkraftforschung wieder einzufüh-
    ren?

    S

Rede von Stefan Müller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


Die Antwort auf die Frage ist Nein . Ich bin nicht Ih-
rer Meinung, und zwar ganz einfach deswegen, weil
Schlussfolgerungen des Rates politische Willenserklä-
rungen der Mitgliedstaaten sind . Wenn man sich Ziffer 3
der Beschlussvorlage ansieht, die den Begriff „technolo-
gieneutral“ beinhaltet, dann erkennt man, dass es nicht
um Fragen der Nuklearforschungsförderung geht . Für die
Nuklearforschungsförderung bleibt der geltende Rechts-
rahmen des Euratom-Forschungsprogrammes erhalten;
darauf ist es beschränkt . Dieser beschränkt sich wieder-
um auf die Fragen der nuklearen Sicherheit, der Entsor-
gung und des Strahlungsschutzes .


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Claudia Roth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Kotting-Uhl .